Europäische Bildungspolitik ist kein eigenständiges, unabhängi-ges Politikfeld, sondern funk-tionaler Bestandteil der europäi-schen Arbeitsmarktpolitik.Bildung wird gefördert soweit sie für einen prosperierenden Markt notwendig ist.
Europäische Strategie
Livelong-learning Die EQF-Initiative ging stark von der Europäischen Berufsbildung aus (CEDEFOP = Centre européen pour le developpement de la formation professionelle). Die EU-Kommission hat von Beginn an eine Parallelisierung der beruflichen Bildung mit der allgemeinen Bildung und der akademischen Bildung betrieben.
= ist gleich ? ≆ ungefähr, aber nicht genau gleich ? ≙ entspricht ?
Die akademische Bildung verliert tendenziell ihren Sonderstatus und wird so zu einem Element (unter mehreren) für eine gelingende Beschäftigungspolitik, die von der Berufsbildung her gedacht ist.QF EHEA hat Definitionsmacht entwickelt für die Niveaus 6,7 und 8, allerdings ohne einen „Alleinvertretungsanspruch“ .
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Lebenslanges Lernen
Lebenslanges Lernen (LL) umfasst alle institutionalisierten und nichtformalen Lernprozesse über den gesamten Lebenszyklus eines Menschen, unabhängig davon, ob das Lernen aus persönlichen, sozialen und beruflichen Gründen stattfindet und auch unabhängig davon, wo sie erworben wurden (Staat, Region, Bildungssystem, Beruf, Familie, Schule, Hochschule, informelles Lernen…).
Kerndefinitionen von LL
1.) - relativ beliebiger bildungspolitischer Begriff, dass angesichts einer schnellen Verfallswertes von Wissen und Qualifikationen durch den gesellschaftlichen Wandel die Menschen sich ständig weiterbilden müssen.
2.) - methodischer Begriff, der LL im wesentlichen mit neuen Formen mediengestützten, meist elektronischen Lernens (e-learning) identifiziert. Dieser reduziert LL häufig auf den nachträglichen Erwerb formaler Qualifikationen. Zwingend gehören hierzu Modularisierung und Anerkennungsverfahren
3.) - LL als Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit (employability). Der Abschluss einer beruflichen Qualifizierung in der Jugend reicht allein als Basis lebenslanger Erwerbstätigkeit und Berufsfähigkeit angesichts eines immer schnelleren Wandels in der Berufs- und Arbeitswelt nicht aus. („Aus“gebildet ist man erst, wenn man tot ist).
4.) - LL als individuelle Aufgabe des Individuums. Statt der Institution (Schule oder Hochschule, Beruf oder Abschluss) stehen die Lernenden und deren Bedürfnisse im Vordergrund. An die Stelle fachspezifischer Lehrpläne und disziplinärer Wissensorganisation tritt der individuelle, häufig selbstorganisierte Lernprozess. Selbstvermarktung
Wege der Umsetzung
Parallelisierung von beruflicher und allgemeiner Bildung
Mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem
Fragmentierung und Stufung der Bildungsgänge
Outcome-Orientierung
Parallelisierung von beruflicher und allgemeiner Bildung
Mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem
Fragmentierung und Stufung der Bildungsgänge
Outcome-Orientierung
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Die EQR-Matrix
Kenntnisse(knowledge)Kenntnisse(knowledge)
Kompetenz(competences)
Kompetenz(competences)
Fertigkeiten(skills)
Fertigkeiten(skills)
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Gesamtheit der Fakten, Grundsätze Theorien und Praxis Beschrieben als Theorie- & Faktenwissen
Fähigkeit, Kenntnisse anzuwenden und Know How einzusetzen.
Beschrieben als kognitive & praktische F.
Nachgewiesene Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie (...) Fähigkeiten (...) zu nutzen.
Beschrieben als Verantwortung u. Selbständigkeit
Der Irische Fächer
Europäische Bildungspolitik
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1993 Vertrag von Maastricht: EU wird bei Bildung tätig (formale Kompetenzen) 1999 Bologna-Erklärung 2000 Lissabon-Schlussfolgerungen: Ökonomie und Beschäftigung 2004 Maastricht-Kommuniqué: EQF = prioritär 2005 Europäische Bildungsminister beschließen QF-EHEA (Mai 2005) 2005 EU leitet Konsultationsprozess zu EQF ein 2007 Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG 2008 EU-Parlament & Rat beschließen EQF (23.04.2008) 2009 EP & Rat beschließen ECVET (2009/C 155/02) 2012 Überarbeitung Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG
• Ziele des EQR• Schaffung eines gemeinsamen Referenzrahmens zwischen den
verschiedenen Qualifikationssystemen – allgemeine, berufliche Bildung und Hochschulbildung
• Förderung der Transparenz und Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit der Qualifikationsbescheinigungen in Europa
• Schaffung eines gemeinsamen Referenzsystems in Bezug auf außereuropäische Systeme
• Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, Mobilität und sozialen Integration von Arbeitskräften und Lehrenden
• Integration von Bildungsverlierern
• Brückenbildung zwischen formalem, nichtformalem und informellem Lernen
• Aber nationale Qualifikationssysteme werden durch den EQR weder ersetzt noch definiert
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Level 4
Level 1
Level 2
Level 3
Level 5
Level 6
Level 7
Level 8
Level 9
Level 10 Level 9
Level 8
Level 7
Level 6
Level 5
Level 4
Level 3
Level 2
Level 1
Level 8
Level 7
Level 6
Level 5
Level 4
Level 3
Level 2
Level 1
Land I
Qualifikation 1
Qualifikation 2
Qualifikation 3
…
Land II
Qualifikation 1
Qualifikation 2
Qualifikation 3
…
EQR
Der EQR – Referenzsystem zur Herstellung der Vergleichbarkeit nationaler Bildungssysteme
Aktueller Diskussions-Stand DQR
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- Gruppenweise Zuordnung (keine Einzelzuordnungen)
- -BBiG-/ Berufsfachschul-Berufe mit von 3 bis 3,5 Jahren-Stufe 4, weil Erstausbildung (Pflege-FK)-
-Weiterbildung (Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7.11.2002 (KMK 2002): Stufe
6, weil dem Tertiären Sektor zugeordnet (ErzieherIn)
Konsenskonferenz KMK und Sozialpartner am 31.01.11
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Auf dem Konsenstreffen zwischen Sozialpartnern und KMK am 31.1.2012 hat man sich darauf verständigt die
allgemeinbildenden Abschlüsse (Schule) erst einmal nicht im DQR
einzuordnen und nach einer 5-jährigen Übergangszeit noch einmal darüber zu diskutieren
Die nächste Sitzung des AK DQR findet am 19.06.2012 statt (NFL+Einordnungsfragen)
Am 11.06. findet ein Internationaler Expertenworkshop zur Aufnahme NFL in den DQR statt
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Ziele der DQR-Entwicklung
• Angemessene Zuordnung in Deutschland erworbener Qualifikationen in der EU (zum EQR)
• Unterstützung von Verlässlichkeit, Durchlässigkeit und Qualitätssicherung
• Bessere Sichtbarkeit der Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen
• Verbesserung der Chancen aller Beschäftigten und Arbeit-Ausbildung-Suchenden auf dem europäischen Arbeitsmarkt
• Förderung der Orientierung von Qualifikationen an Kompetenzen
• Förderung der Lernergebnis-Orientierung von Qualifizierungsprozessen
• Verbesserte Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von Ergebnissen informellen Lernens
• Stärkung des lebenslangen Lernens• Verbesserte Handhabbarkeit• Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten des deutschen Bildungssystems
(bei Beibehaltung des Berufsprinzips?) • Einbeziehung der Schulbildung (für 5 Jahre ausgesetzt)
Spezifika des DQR:
• Zusammenfassende Beschreibung des Niveaus oberhalb der einzelnen Kompetenzsäulen
• Betonung der (berufsbezogenen) Handlungsorientierung (Lern- und Arbeitsbereiche)
• Umfassender Kompetenzbegriff – statt Schlussfolgerung aus Wissen und Fertigkeiten
• Gleichwertigkeit von fachlicher und personaler Kompetenz• De facto Inklusionsprinzip zwischen den Niveausstufen
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Im Zentrum des DQR: der Kompetenzbegriff
„Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und
Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich
durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem
Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden.
Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen Fachkompetenz und personale Kompetenz
dargestellt. Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet
deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwähnung. (Im EQR hingegen wird Kompetenz nur im
Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit beschrieben.)“
DQR-Glossar
• Intention des DQR• Output/Outcome vs. Input-Orientierung – insbesondere
der Ordnungsmittel• Definition von Kompetenzen/Lernzielen, nicht
Abschlüssen (auch persönlicher und sozialer Kompetenzen)
• Modularisierung (umstritten)• Bereichs- , Domänen- und national übergreifend• Lernort- und Lernwegunabhängig• Definition von Teilkompetenzen und Standards• Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit (Employability)
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Phase II: Verfahren der Zuordnung
• Grundlage = Ordnungsmittel wie Lehrpläne, KMK-Rahmenvereinbarungen etc.
• Outcome-orientierte Betrachtung der Ordnungsmittel:
• Identifizierung von Übereinstimmungen mit den Niveaustufenbeschreibungen
• Offenlegung der Argumente für die Zuordnung einer Qualifikation
• Beschreibung von Einstufungsschwierigkeiten
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Phase II: Zuzuordnende Qualifikationstypen
• Bildungsgänge mit allgemeinbildenden Abschlüssen
• Bildungsgänge in der Berufsvorbereitung
• Einstiegsqualifizierungen nach § 235 b SGB III
• Teilqualifizierende Erstausbildungsgänge an beruflichen Schulen
• Vollqualifizierende Erstausbildungsgänge an beruflichen Schulen
• Berufliche Bildungsgänge zum Erwerb einer Hochschulreife
• Duale Bildungsgänge nach Berufsbildungsgesetz
• Bildungsgänge nach Berufsbildungsgesetz § 66 BBiG (Behinderte)
• Geregelte Fortbildungen
• Bildungsgänge an Hochschulen unter Einbeziehung dualer Studiengänge
über alle Bildungsbereiche hinweg in den vier ausgewählten Feldern
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Fachkompetenz Personale Kompetenz
DQR-Matrix
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbständigkeit
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Tiefe vs. Breite
instrumentale u. systemischeFertigkeiten, Beurteilungs-fähigkeit
Team- und Führungs-fähigkeit,Mitgestaltung, Kommunikation
Eigenständigkeit Verantwortung, Reflexivität, Lernkompetenz
sich weiterentwickeln und das eigene Leben eigenständig und verantwortlich gestalten
Aufgaben- und Problemstellungen eigenständig, fachlich angemessen, methodengeleitet bearbeiten und das Ergebnis beurteilen
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… ist kein regulierendes Instrument
… beschreibt die Gleichwertigkeit, nicht die Gleichartigkeit von Qualifikationen
… greift nicht in die bestehenden Zugangsberechtigungen im Bildungssystem ein
… dient der Zuordnung von Qualifikationen, nicht von individuellen Kompetenzen
… soll die Ergebnisse informellen Lernens einbeziehen, ist jedoch kein Anerkennungsinstrument
… hat keinen Einfluss auf bereits getroffene europäische Vereinbarungen
- EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG)
- EU-Richtlinie zu Dienstleistungen (2006/123/EG)
- Qualifikationsrahmen für den europäischen Hochschulraum
Abgrenzungen. Der DQR …
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… normierend werden,
… Ansprüche begründen (wie bei der erleichterten Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen)
… in bestehende Zugangsberechtigungen im Bildungssystem eingreifen
die Anerkennung der Ergebnisse informellen Lernens voranbringen
… könnte zur Veränderung europäischer Vereinbarungen führen, verstärkt insbesondere durch die „Binnenmarkt“orientierung der EU (Gewerbefreiheit, Niederlassungsfreiheit, Diskriminierungsverbot )
das deutsche Berufssystem und das akademische System in Frage stellen
das Tarifsystem beeinflussen oder gar ersetzen
Aber der DQR könnte (je nach Dynamik des Prozesses…)
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Phase III: Fertigstellung des DQR
• Politische Entscheidung über Art und Weise der Umsetzung („National Coordination Point“)
• DQR-Zuordnung bestehender Abschlüsse (ohne Allgemeinbildung)• Einbeziehung non-formal und informell erworbener Kompetenzen in den
DQR (Erarbeitung von Vorschlägen durch zwei Arbeitsgruppen)• Handbuch, Rechtsstatus und institutionelle Verankerung• Referenzierung zum EQR, Referenzierungsbericht, Präsentation vor der
EQF Advisory Group
Offene Fragen/Probleme
Zweifel an Belastbarkeit der Aussagen in den Ordnungsmitteln
Internationale Vergleichbarkeit einzelner Berufe (z.B. Pflege)
Umgang mit allgemeinbildenden Abschlüssen (auch international)
Vollständige Parallelisierung Schule – Hochschule vs. Beruf (ECTS vs. ECVET/DECVET)
Zuordnung non-formalen und informellen Lernens
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Anrechenbarkeit (Pflegeausbildung=Niv. 4) auf Hochschulausbildung
Unstimmigkeiten durch blockweise (einheitliche ?) Zuordnung
Bachelor professional, Master professional (WMK/KMK-B. 2007)
VERSUS
- MODULARISIERUNG, - KOMPETENZBÜNDEL, - ERLEICHTERTE ANERKENNUNG IM AUSLAND ERWORBE- NER QUALIFIKATIONEN, - EXTERNENPRÜFUNG, - TEILZEITAUSBILDUNG, - ZUSTÄNDIGKEIT (EN)
DQR im Spannungsfeld Beruf, Berufung, Professionalisierung