“die umweltberatung“ Niederösterreich, Rechtsträger: Umweltschutzverein Bürger und Umwelt
Energieausweis und neue
Wohnbauförderung –
Auswirkungen auf Architektur
und Baupraxis
DI Monika Panek
“die umweltberatung“ Niederösterreich, Rechtsträger: Umweltschutzverein Bürger und Umwelt
Prognosen für den Energetischen Endverbrauch
DI Franz Angerer, Geschäftsstelle für Energiewirtschaft
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030
Erneuerbare Energien
Fossile Energien
Besser leben mit weniger Energie!
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Anteil an Treibhausgasemissionen Österreich 2003
26%
17%
13%
12%
12%
8%
5% 4%2% 1%
Industrie/prod.Gewerbe
Raumwärme (Haushalte)
Restlicher Verkehr
Restliche Strom-/Wärmeerzeugung
Verkehr PKW
Landwirtschaft
Strom-/Wärmeerzeugung Haushalte
Abfallwirtschaft
Fluorierte Gase
Sonstige Emissionen (Lösemittel)
Quelle: UBA, Kyotofortschrittsbericht, Wien 2005
Haushalte für rund ein Drittel der Treibhausgase direkt verantwortlich!
HeizenVerkehr
Strom
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Energiekennzahl und Stand der Technik
3 30
20 -25 200 - 250
l / 100 kmEKZ (Raumwärme)
kWh / m²aStand der Technik
aus dem Jahr
11 110
7 70
5 50 Niedrigenergiehaus
1 10 Passivhaus!unmöglich?
äußerst sparsam
vorbildhaft
2005
1980
1960
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EnergieausweisNormenergiebedarf bei durchschnittlichem Nutzerverhalten und durchschnittlichem Winter
„Typenschein“
Information für den Käufer
Bestimmt die Förderhöhe
Entscheidungs-grundlage für die Baubehörde
S. 2 Datenblatt
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Energiekennzahl = Energiebilanzrechnung
EnergieverlusteTransmissionsverlusteLüftungsverlusteEnergiegewinneSolargewinne FensterIntern: Personen, GeräteBruttogeschoßfläche
=Energiekennzahl EKZ
Jahresenergiebedarf
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Energiekennzahl
Ein immer wichtigeres Maß für Förderhöhen
Althaussanierung:
Die EKZ muss halbiert werden um die Förderung zu erhöhen
Neubau:
Keine Förderung wenn EKZ größer 50 kWh/m²Jahr
30% mehr Förderung wenn EKZ kleiner 15 kWh/m²Jahr (bis 31.12.2009)
€ 50.000,- wenn EKZ kleiner 10 kWh/m²Jahr (Passivhaus)
Passivhaus – zukünftig Mindeststandard bei Förderungen und in der Bauordnung?
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Prioritäten bei der Wahl des Heizsystems:
• Biogene Brennstoffe
• Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl > 4
• Solarnutzung
Zukunftsfähige Heizsysteme:
Förderungen nur mehr bei Nutzung erneuerbarer Energie
Elektrische Widerstandsheizung nicht als Hauptheizung !
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Niedrige Energiekennzahl:
• Optimale Wärmedämmung• Kompakte Bauweise
• Luftdichte Bauweise• Keine Wärmebrücken
• Passive Solarenergie nutzen
• Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung
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Welche Dämmstoffdicke ist sinnvoll?
Oberste Decke: 25 - 40 cmAußenwand: 16 - 35 cmKellerdecke: 12 - 25 cm
NiedrigenergiehausPassivhaus
Keine Angst vor großen Dämmstärken!
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Bauform / Kompaktheit (130m² Wohnutzfl.) Gleiche Dämmung (Niedrigenergiehaus-Standard)
Ausgeb. Mansardefrei stehend 49 kWh/m²a
Bungalow 60 kWh/m²a
2 Häuser gekoppelt 44 kWh/m²a
Hohe Räume 53 kWh/m²a
eingeschossig
z.B. Pultdach
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Lüftung mit Wärmerückgewinnung für mehr Komfort bei weniger Energieverbrauch!
Häuser* mit EKZ kleiner 45 kWh/m²a nur mit Lüftungsanlagen realisierbar!
Sie senkt die EKZ um 7 – 17 kWh/m²a*freistehend / zweigeschoßig
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FensterSchwachstelle Fensterrahmen
Niedrigenergiehaus:
Holzrahmen > 8 cm oder Rahmen mit Wärmedämmung
URahmen ca. 1,3 od. 0,8
Passivhaus:
Gedämmter Rahmen und Dreifach-Wärmeschutzglas
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FensterAuf die Himmelsrichtung kommt es an!
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• Qualität wird wichtiger: Luftdichtheit und Wärmebrücken
• Planung!
• durchdachtes Gesamtkonzept und Koordination der Gewerke wichtiger
• Haustechnik schon vorher wichtig
• mehr Dämmstoff, bessere Fenster
• Gut ausgearbeitete Einreichunterlagen - Prozess
Auswirkungen auf die Baupraxis
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Woran erkenne ich ein Niedrigenergie- oder Passivhaus?
Dämmstoffstärken und Lüftungsanlage sieht man beim fertigen Gebäude nicht!!!
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Energiekennzahl in der Sanierung
Energiekennzahl (EKZ)
Vorher 225
• DS/OD 60• Wand 110• Fußboden 25• Fenster 20• Lüftung 25• Int. Gewinne-15
Nachher
58
10 25 8 5 25 -15
Dachschräge (DS)Obere Decke (OD) :
5 cm Heraklith+ 20 cm Dämmung
Außenwand: 25 cm Ziegel
+ 14 cm Dämmung
KastenfensterWärmeschutzfen.
+ 10 cm Kellerdecken-dämmung
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Dämmen bringt‘s!Möglichst die gesamte Gebäudehülle!
Fußbodendämmung Dämmung der Kellerdecke
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Althaussanierung und Modernisierung haben das größte Energieeinsparpotential!
• Verschönert das Ortsbild• Belebt den Ortskern, verringert Verkehrswege• Bewahrt Bauland und beugt Zersiedelung vor• Nutzt die gediegene Wohnatmosphäre alter Bauten• Erhöht den Bestandswert• Spart Geld für Neuaufschluss von Grundstücken
Modernisieren bringt allen was!
Sanierungsrate bis 2012 verdreifachen!!!
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• Die Gemeinde als Baubehörde (Vollzug der Bauordnung)
• Die Gemeinde als Serviceeinrichtung für BürgerInnen (Information und Beratung)
• Die Gemeinde als Musterhaushalt (Gebäude / Verwaltung)
• Die Gemeinde als politisches Forum• Örtliches Raumordnungsprogramm/ Entwicklungskonzept
• Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Bodenpolitik
• Strategische Ziele/Leitlinien, z.B. Energieleitbild
• Energierelevante Gemeindeförderungen
Funktionen der Gemeinde
Zukunftssicher Bauen – die Gemeinde setzt Impulse
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Vorbildliche Siedlungsentwicklung:
geschlossene Bauweise und Ausrichtung nach Süden
Beispiel Mitterretzbach/Weinviertel
Beispiel Bebauungsplan
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Energieberatung NÖ02742 - 22144
www.energieberatung-noe.at
umfassend firmenunabhängig kostenlos
• GemeindenEnergieberatung für NÖ GemeindenInfomaterialien – InfopaketVorträge (Selbstbehalt 70 €)
• SchulenEnergieberatung für NÖ Schulen
• BevölkerungEnergieberatung Telefon / vor Ort Infomaterialien Heizungscheck
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Bauen/Wohnen/Energie
Ziele:
Energie-Effizienzsteigerung
Erneuerbare Energieträger
Reduktion der Verkehrsströme
Fahrplan für kommunale Energiepolitik
Prozessbegleitung durch NÖ Dorf- und Stadterneuerung und „die umweltberatung“
Energieleitbild für Gemeinden
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AufmerksamkeitDanke für die
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• Wohngebäude
• Nicht Wohngebäude Bürogebäude, Kindergarten u. Pflichtschulen, Höhere Schulen u. Hochschulen, Krankenhäuser Pflegeheime, Pensionen, Hotels Gaststätten, Veranstaltungsstätten, Sportstätten Verkaufsstätten, sonstige konditionierte Gebäude
Niederösterreichische
Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008
Energieausweis
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U-Werte-Nachweis reicht für:
• Gebäude für Gottesdienste und religiöse Zwecke
• Gebäude vorübergehenden Bestands bewilligt auf max. 2 Jahre sowie land- und forstwirtschaftliche Gebäude mit temporärer Nutzung (< 680 HGT)
• Nettogrundfläche < 50 m², auf 2 Seiten zugänglich, auf eigenem Grund; allerdings bei Erweiterung mit Schaffung einer eigenen Wohneinheit -> Energieausweispflicht!
Ausnahmen Energieausweis