Die Notfall-Mappe
auch als PDF zum Ausfüllen am PC
Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
Sie enthält alle wichtigen Informationen, die im Notfall von Bedeutung sind: persönliche und medizinische Daten, Handlungs-Anweisungen, Vorsorge-Vollmachten und Verfügungen.
Diese Notfall-Mappe gehört
DIESE NOTFALL-MAPPE GEHÖRT
STAND 12 | 2016
Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Der Inhalt dieser Notfall-Mappe beruht auf den Grundlagen der Notfall-Mappe des Hessischen Sozialministeriums in Kooperation mit der Landes-Seniorenvertretung Hessen.
1Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie unsere Zukunft aussieht? Diese Frage können wir heute nicht beantworten, denn jeder von uns kann ganz plötzlich einer Krankheit er-
liegen, einen Unfall erleiden, oder eben dies geschieht einem unserer Angehörigen.
Was ist zu tun, wenn wir einen Unfall haben oder eine Krankheit erleiden? Dann müssen viele organisatorische Dinge geregelt werden, für die wir in diesem Moment unter Umständen „gar keinen Kopf haben“.
Mit der vorliegenden Mappe möchten wir es Ihnen und Ihren Angehörigen erleichtern, diese organisatorischen Dinge zu klären.
Wenn Sie die Dokumente, die in der Mappe enthalten sind, bereits gut aufbewahrt wissen, können Sie sicher sein, dass Ihre persönlichen Angelegenheiten nach Ihrem Wunsch geregelt werden.
Damit möchten wir Ihnen ein Stück Sicherheit bieten. Die Sicherheit, vorge-sorgt zu haben. Die Sicherheit, dass Ihre Familie, Ihre Freunde und Bekannten darauf zurückgreifen und in Ihrem Sinne entscheiden und handeln können.
Mit der Notfall-Mappe wollen wir Ihnen helfen, Ihre Zukunft, auch im Notfall, bereits jetzt zu gestalten, und Ihnen das Gefühl geben, vorgesorgt zu haben, für alles, was die Zukunft bringt.
Ihre
Monika BachmannMinisterin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
Hinweis:
Diese Notfall-Mappe ist als Loseblatt-Sammlung konzipiert und wegen der besseren Handhabung für den einseitigen Ausdruck gedacht. Wenn Sie die Blätter zweiseitig ausdrucken, können Verschiebungen auftreten.
VORWORT
2Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
INHALTSVERZEICHNIS
1. Persönliche Daten 4
1.1 Zu meiner Person 5
1.2 Familie 7
1.3 Beruf/Berufliches 9
1.4 Im Notfall zu benachrichtigen 10
1.5 Person/en, die keine Nachricht erhalten soll/en 10
1.6 Wichtige Rufnummern 12
1.7 Rente/Versorgung 13
1.8 Krankenversicherung 16
1.9 Pflegeversicherung 17
2. Krankheiten /Diagnosen/Berichte 18
2.1 Persönliche Daten und wichtige Rufnummern 19
2.2 Ärzte und Ärztinnen 19
3. Medikamenten-Liste 21
4. Medizinische Daten 23
4.1 Gesundheitszustand 24
5. Notfall-Ausweis/e und Organspende-Ausweis 27
5.1 Notfall-Ausweis/e 28
5.2 Organspende-Ausweis 28
6. Informationen über Patienten oder Patientinnen mit einer Demenz 29
6.1 Informationen bei der Aufnahme in ein Krankenhaus 30
6.2 Wichtige zusätzliche Informationen zur Demenz 37
3Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
7. Vorsorge-Dokumente 39
7.1 Vorsorge-Vollmacht, Betreuungs- und Patienten-Verfügung 40
7.2 Vorsorge-Vollmacht 41
7.3 Vorsorge-Verfügung/en 42
7.4 Was ist eine Vorsorge-Vollmacht/ Betreuungs-Verfügung? 43
7.5 Muster – Vorsorge-Vollmacht 49
7.6 Muster – Betreuungs-Verfügung 53
7.7 Was ist eine Patienten-Verfügung? 54
7.8 Muster – Patienten-Verfügung 56
8. Konto-/Depot-Vollmacht und Finanzen 61
8.1 Konto-/Depot-Vollmacht – Vorsorge-Vollmacht 62
8.2 Finanzen 64
8.3 Verbindlichkeiten 65
8.4 Hinweise auf bestehende Verträge 65
8.5 Fahrzeug/e 66
9. Versicherungen und Mitgliedschaften 67
9.1 Fahrzeug-/Verkehrs-Versicherungen 68
9.2 Sach- und Haftpflicht-Versicherung/en 70
9.3 Mitgliedschaften 72
10. Checklisten 73
10.1 Checkliste vor Einlieferung ins Krankenhaus 74
10.2 Checkliste für den Fall meines Todes 75
INHALTSVERZEICHNIS
11. Notfall-Ausweis 79
4Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1. PERSÖNLICHE DATEN
Persönliche Daten
Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen bei jeder gesund-heitlichen Veränderung auf den neusten Stand zu bringen.
1.
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1.
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
E-Mail-Adresse
Konfession Kirchengemeinde
Taufe/Sonstiges
Familienstand Name des Ehegatten oder der Ehegattin
Vorname/n
1.1 Zu meiner Person
ZU MEINER PERSON
6Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1.
Angaben zum Ehegatten oder der Ehegattin
Familienstand Name des Ehegatten oder der Ehegattin Vorname/n
Evtl. frühere/r Name/n des Ehegatten oder der Ehegattin
Wohnung des Ehegatten oder der Ehegattin
Telefon des Ehegatten oder der Ehegattin Mobiltelefon des Ehegatten oder der Ehegattin
Tag und Ort der Eheschließung Standesamt
Verwahrung der Urkunde /des Stammbuches
Bei Tod des Ehegatten oder der Ehegattin:
Verwahrung der Sterbeurkunde
Güterstand, Ehevertrag
Verwahrung des Ehevertrags
Bei Scheidung: Datum Gericht
Verwahrung des Scheidungsurteils
Bei eingetragener Lebenspartnerschaft
Name des Partners oder der Partnerin Vorname des Partners oder der Partnerin
Vermögensstand
Verwahrung des Partnerschaftsvertrags
ZU MEINER PERSON
7Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1.
Kinder und deren Kinder
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
TelefonWenn Sie mehr Platz benötigen, dieses Blatt einfach kopieren.
1.2 Familie
FAMILIE
8Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1.
Eltern, Geschwister
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon
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FAMILIE
9Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1.
Berufliche Tätigkeit/en
Personalnummer
Name des Arbeitgebers
Straße des Arbeitgebers Hausnummer
Postleitzahl des Arbeitgebers Ort des Arbeitgebers
Telefon des Arbeitgebers E-Mail-Adresse des Arbeitgebers
Bei Selbständigkeit
Name der Firma
Straße der Firma Hausnummer
Postleitzahl der Firma Ort der Firma
Telefon der Firma E-Mail-Adresse der Firma
Handelsregister Finanzamt
Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
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1.3 Beruf/Berufliches
BERUF/BERUFLICHES
10Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1.
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
Name Vorname
Name Vorname
Name Vorname
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1.4 Im Notfall zu benachrichtigen
1.5 Person/en, die keine Nachricht erhalten soll/en
IM NOTFALL ZU BENACHRICHTIGEN
11Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1.
Schlüssel
Personen, die für meine Wohnung/Zweitwohnung/Büro/Lager/Garage oder sonstige Räume/Behältnisse Schlüssel besitzen
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
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IM NOTFALL ZU BENACHRICHTIGEN
12Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1.
Mein Hausarzt oder meine Hausärztin
Name Telefon
Andere Ärzte oder Arztinnen, bei denen ich in ständiger Behandlung bin
Name Telefon
Fachrichtung
Name Telefon
Fachrichtung
Name Telefon
Fachrichtung
Mein ambulanter Pflegedienst
Name Telefon
Notdienst /Krankentransport
Name Telefon
Amtsgericht
Sachbearbeitung Telefon
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1.6 Wichtige Rufnummern
WICHTIGE RUFNUMMERN
13Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1.
Deutsche Rentenversicherung
Anschrift Versicherungsnummer/n
Bescheid/e vom Verwahrung des Rentenbescheids
Zusatzversicherung
Versicherungsgesellschaft Versicherungsnummer
Verwahrung des Rentenbescheids
Private Rentenversicherung/en
Versicherungsgesellschaft Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Verwahrung der Unterlagen
Weitere Altersvorsorge/n
Hinweise auf Art der Vorsorge Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Verwahrung der UnterlagenWenn Sie mehr Platz benötigen, dieses Blatt einfach kopieren.
RENTE / VERSORGUNG
1.7 Rente/Versorgung
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1.
Beamtenversorgung
Amt / Firma / Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin
Telefon Personalnummer /Aktenzeichen
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Verwahrung der Unterlagen
Sterbegeldversicherung
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnummer Versicherungssumme
Bezugsberechtigte Person: Name und Vorname Straße und Hausnummer
Postleitzahl Ort Telefon
Bezugsberechtigte Person: Name und Vorname Straße und Hausnummer
Postleitzahl Ort Telefon
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RENTE / VERSORGUNG
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1. RENTE / VERSORGUNG
Lebensversicherung/en
Versicherungsgesellschaft Versicherungsnehmende Person
Versicherungsnummer Versicherungssumme
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Verwahrung der Unterlagen
Private Unfallversicherung/en
Versicherungsgesellschaft Versicherungsnehmende Person
Versicherungsnummer Versicherungssumme
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Verwahrung der Unterlagen
Gesetzliche Unfallversicherung/en, Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft
Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft Versicherungsnehmende Person
Versicherungsnummer Versicherungssumme
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Verwahrung der Unterlagen
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16Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1.
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnummer
Besonders wichtig – Versicherungskarte!
Verwahrung der Krankenversicherungskarte
Private Krankenversicherung/en
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnummer Versicherungssumme
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Verwahrung der Unterlagen
Private Krankenzusatzversicherung/en
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnummer Versicherungssumme
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Verwahrung der Unterlagen
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1. KRANKENVERSICHERUNG
1.8 Krankenversicherung
17Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
1.
Pflegeversicherung/en
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnummer Versicherungssumme
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Verwahrung der Unterlagen
Private Pflege-Zusatzversicherungen gem. § 126ff SGB XI
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnummer Versicherungssumme
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Verwahrung der Unterlagen
PFLEGEVERSICHERUNG
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1.9 Pflegeversicherung
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2. KRANKHEITEN DIAGNOSEN BERICHTE
Krankheiten /
Diagnosen/Berichte
Heften Sie nach dieser Seite bitte ein:
Ausdrucke Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin oder des zurzeit behandeln-den Arztes oder Ärztin
Krankenhaus-Berichte aus letzter Zeit
Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen bei jeder gesund-heitlichen Veränderung auf den neusten Stand zu bringen.
2.
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2.
Familienstand ledig verheiratet verwitwet
Wohnsituation alleinlebend nicht alleinlebend
Pflegestufe beantragt keine 1 2 3
Betreuungsleistung Grundbetrag 100 Euro erhöhter Betrag 200 Euro
Vorsorge-Vollmacht ja nein (siehe Kopie im Anhang)
Patienten-Verfügung ja nein (siehe Kopie im Anhang)
Mein Hausarzt oder meine Hausärztin
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
Mein Neurologe/Psychiater – Meine Neurologin/Psychiaterin
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
PERSÖNLICHE DATEN UND WICHTIGE RUFNUMMERN ÄRZTE UND ÄRZTINNEN
2.1 Persönliche Daten und wichtige Rufnummern
2.2 Ärzte und Ärztinnen
20Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
2.
Weitere Fachärzte oder Fachärztinnen
Fachrichtung
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
Fachrichtung
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
Weitere Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
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ÄRZTE UND ÄRZTINNEN
21Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
3. MEDIKAMENTEN-LISTE
Medikamenten-Liste
Heften Sie nach dieser Seite bitte ein:
Eine aktuelle Medikamenten-Liste Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin und / oder des Facharztes oder der Fachärztin
Eine aktuelle Medikamenten-Liste Ihrer Apotheke
Ergänzende Erläuterungen zu den Medikamenten-Listen
Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen bei jeder gesund-heitlichen Veränderung auf den neusten Stand zu bringen.
3.
22Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
3.
Ergänzende Erläuterungen zu den Medikamenten-Listen
MEDIKAMENTEN-LISTE
23Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
4. MEDIZINISCHE DATEN
Medizinische Daten
Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen bei jeder gesund-heitlichen Veränderung auf den neusten Stand zu bringen.
4.
24Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
4.
Blutgruppe
Gegenwärtige Krankheiten
Behandelnder Arzt oder Ärztin Telefon
Chronische Krankheiten
Behandelnder Arzt oder Ärztin Telefon
Diabetes Ja Nein
Verwahrung des Ausweises
Insulin Ja Nein
Tabletten Ja Nein
Anfallsleiden Ja Nein
Wenn ja, welche
Allergien Ja Nein
Wenn ja, welche
GESUNDHEITSZUSTAND
4.1 Gesundheitszustand
25Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
4.
Medikamente
Dauermedikation
Name des Medikaments einzunehmen (morgens – mittags – abends– nachts)
Name des Medikaments einzunehmen (morgens – mittags – abends– nachts)
Name des Medikaments einzunehmen (morgens – mittags – abends– nachts)
Name des Medikaments einzunehmen (morgens – mittags – abends– nachts)
Blutgerinnung
(Marcumar)
Ja Nein
Implantate Ja Nein
Wenn ja, welche
Ambulante Behandlungen
Stationäre Behandlungen
GESUNDHEITSZUSTAND
26Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
4.
Operationen
Datum Ort Krankenhaus oder Praxis
Datum Ort Krankenhaus oder Praxis
Datum Ort Krankenhaus oder Praxis
Behinderung/en
Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes
Ausstellungsdatum Aktenzeichen
Datum der Antragstellung
Bemerkungen
GESUNDHEITSZUSTAND
27Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
5. NOTFALL-AUSWEIS/E ORGANSPENDE-AUSWEIS
Notfall-Ausweis/e und Organspende-Ausweis5.
Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen bei jeder Veränderung auf den neusten Stand zu bringen.
28Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
5.
Röntgen-Pass Ja Nein
Verwahrung
Diabetiker-Ausweis (siehe Kapitel Seite 24, Medizinische Daten)
Impf-Nachweis Ja Nein
Verwahrung
Impf-Pass Ja Nein
Verwahrung
Allergie-Pass Ja Nein
Verwahrung
Zur Organspende bereit Ja Nein keine Entscheidung
Verwahrung des Ausweises, der Unterlagen
NOTFALL-AUSWEIS/E ORGANSPENDE-AUSWEIS
5.1 Notfall-Ausweis/e
5.2 Organspende-Ausweis
29Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
6. INFORMATIONEN ÜBER PATIENTEN ODER PATIENTINNEN MIT EINER DEMENZ
Informationen über Patienten oder
Patientinnen mit einer Demenz
Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen bei jeder gesund-heitlichen Veränderung auf den neusten Stand zu bringen.
6.
30Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
6.
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Angehörige
(Ehe-)Partner oder Partnerin Sohn oder Tochter andere
Name der oder des Angehörigen Vorname der oder des Angehörigen
Straße der oder des Angehörigen Hausnummer
Postleitzahl Ort Telefon
Rechtliche betreuende Person
Name der rechtlichen betreuenden Person Vorname der rechtlichen betreuenden Person
Straße der rechtlichen betreuenden Person Hausnummer
Postleitzahl Ort Telefon
DEMENZ INFORMATIONEN BEI DER AUFNAHME IN EIN KRANKENHAUS
6.1 Informationen bei der Aufnahme in ein Krankenhaus
31Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
6.
Patienten-Verfügung/Vorsorge-Vollmacht vorhanden Ja Nein
Verwahrungsort
Kontaktaufnahme erwünscht bei
zunehmender Unruhe der kranken Person fehlender Kooperation in Pflegesituationen
Einleitung von SchutzmaßnahmenProblemen bei der Nahrungs-/ Flüssigkeitsaufnahme
Sonstiges
rund um die Uhr nur von bis Uhr
Angehörige oder Angehöriger Betreuende Person
DEMENZ INFORMATIONEN BEI DER AUFNAHME IN EIN KRANKENHAUS
32Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
6.
Verhalten
Wünsche und Vorlieben
Ärger/abwehrendes Verhalten bei
Angst bei
Weglauf-Tendenzen
Nähe und Distanz
Der Patient oder die Patientin reagiert positiv auf Körperkontakt hält lieber Distanz
Situationen, in denen der Patient oder die Patientin abrupt ablehnend reagiert
Sonstige Gewohnheiten die beachtet werden sollen
Zur Enspannung
Zum Einschlafen
In Stress-Situationen
In Pflege-Situationen
DEMENZ INFORMATIONEN BEI DER AUFNAHME IN EIN KRANKENHAUS
33Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
6.
Eingeschränktes Sehen
leicht schwer Brille vorhanden
Eingeschränktes Hören
leicht schwer Hörgerät vorhanden
Verstehen von Sprache: Das Sprachverständnis
ist weitgehend erhalten kurze Fragen werden verstanden
ist sehr eingeschränkt, z. B. auf prägnante Worte
Sprachverständnis fehlt Gesten werden verstanden
Sprache und Sprechfähigkeit
sind weitgehend erhalten
kurze Sätze können gebildet werden
sind sehr eingeschränkt, z. B. nur einzelne Wörter können gebildet werden
nicht möglich, weil
Gewohnheiten im Tagesablauf
morgens (z. B. zuerst Frühstück)
mittags (z. B. Ruhepause)
abends (z. B. Getränke, Rituale)
DEMENZ INFORMATIONEN BEI DER AUFNAHME IN EIN KRANKENHAUS
34Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
6.
Körperpflege
Körperpflege selbstständig wäscht sich am Waschbecken selbst
benutzt Waschlappen/-handschuh bevorzugt Wannenbad
wäscht Oberkörper selbstständig bevorzugt Dusche
Hilfestellung
Nötig bei?
Abwehrendes Verhalten
Bei?
Risiken (z. B. Empfindlichkeiten)
Welche?
Ausscheiden
Kontrolle der Blase Kontrolle des Darms erkennt Toilette
Feste Toilettenzeiten
Hilfsmittel
Urinflasche Steckbecken Einlagen
Vorlage
Feste Toilettenzeiten
DEMENZ INFORMATIONEN BEI DER AUFNAHME IN EIN KRANKENHAUS
35Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
6.
Essen und Trinken
erkennt Essen erkennt Getränke isst selbstständig
trinkt selbstständigbraucht Ansprache / Erinnerung
benötigt Zeit /Geduld bei den Mahlzeiten
Besteck in die Hand legen
Hand führen / Bewegung führen
isst mit den Fingern
Gebiss vorhanden tägliche Trinkmenge ml
Risiken (z. B. Verschlucken)
Welche?
Bevorzugte Speisen und Getränke
Welche?
Abneigung/Unverträglichkeiten
Welche?
Hilfestellung
Bei?
Abwehrendes Verhalten
Bei?
DEMENZ INFORMATIONEN BEI DER AUFNAHME IN EIN KRANKENHAUS
36Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
6.
An- und Auskleiden
Lieblingskleidungsstücke
Welche?
Besonderheiten
Welche?
Abwehrendes Verhalten
Wobei?
Ruhen und Schlafen
Ruhen und Schlafen ohne Probleme Einschlafstörungen
Toilettengänge gegen Uhr nächtliches Aufstehen
geht zu Bett gegen Uhr wacht auf gegen Uhr
Einschlafgewohnheiten
Welche?
Einschlafstörungen/nächtliche Unruhe
Was hilft?
DEMENZ INFORMATIONEN BEI DER AUFNAHME IN EIN KRANKENHAUS
37Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
6.
Wichtige Personen im Leben
Name Vorname
Name Vorname
Name Vorname
Reagiert die Person auf bestimmte „Schlüsselwörter“?Ja Nein
Wenn ja, welche?
Was die Person gar nicht mag
Besondere Bemerkungen
Bitte notieren Sie hier Dinge, die jemand wissen sollte, der den an Demenz erkrankten Menschen findet.
6.2 Wichtige zusätzliche Informationen zur Demenz
WICHTIGE ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ZUR DEMENZ
38Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
6.
Wichtig im Kontakt mit der kranken Person sind
Religion Regionale Herkunft/Heimat
Muttersprache /Dialekt Ehemaliger Beruf (z. B. Handwerk)
Stolz /Bedeutsames
Früherer Wohnort
Frühere Wohnverhältnisse
Früherer eigener Beruf Telefon
Hobbys /Vorlieben ehemalige Hobbys /Vorlieben
Prägende traumatische Erlebnisse
WICHTIGE ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ZUR DEMENZ
39Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
7. VORSORGE-DOKUMENTE
Vorsorge-Dokumente
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Vorsorge-Vollmacht
Betreuungs-Verfügung
Patienten-Verfügung
7.
40Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
7. WICHTIGE ERLÄUTERUNGEN
1 Die Vorsorge-Vollmacht
Mit der Vorsorge-Vollmacht wird eine Ver-trauensperson für bestimmte Bereiche, z. B. für gesundheitliche oder finanzielle An-gelegenheiten, bevollmächtigt. Die bevoll-mächtigte Person verschafft dem Willen der aktuell nicht mehr einwilligungs fähigen voll machtgebenden Person Ausdruck und Geltung.
2 Die Betreuungs-Verfügung
Eine Betreuungs-Verfügung ist eine be-stimmte Willensäußerung einer Per-son für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispiels-weise vor, wenn ein Patient oder eine Patientin infolge einer Krankheit seine oder ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, und deshalb eine betreuende Person bestellt werden muss. Das Vormundschaftsgericht muss diesem Wunsch folgen.
3 Die Patienten-Verfügung
In der Patienten-Verfügung wird fest-gelegt, welche Untersuchungen, Heilbe-handlungen oder ärztliche Eingriffe statt-finden oder unterlassen werden sollen. Die bevollmächtigte oder betreuende Person prüft, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu treffen.
7.1 Vorsorge-Vollmacht, Betreuungs- und Patienten-Verfügung
41Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
7.
Vorsorge-Vollmacht Ja Nein
Inhalt in Stichworten (medizinische /gesundheitliche, rechtsgeschäftliche Vollmacht für folgende Ange legen heiten/Generalvollmacht mit Gesundheits-vorsorge auch bei Lebensgefahr und Gefahr für schwere oder länger dauernde Gesundheitsschäden, § 1904 Abs. 1 BGB)
Verwahrung
Eingetragen
Bevollmächtigte Person
Personen, die informiert sind
Name Vorname
Name Vorname
Name Vorname
Name Vorname
Name Vorname
VORSORGE-VOLLMACHT
7.2 Vorsorge-Vollmacht
42Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
7.
Patienten-Verfügung Ja Nein
Verwahrung
Personen, die eine Ausfertigung/Abschrift erhalten haben
(Hausarzt oder Hausärztin, Pflegestation, Angehörige, befreundete Person/en)
Name Vorname
Name Vorname
Name Vorname
Person/en, die Vollmacht haben, meine Patienten-Verfügung durchzusetzen
Name Vorname
Name Vorname
Name Vorname
Name Vorname
Betreuungs-Verfügung Ja Nein
VORSORGE-VERFÜGUNG/EN
7.3 Vorsorge-Verfügung/en
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7.
Nehmen Sie sich etwas Zeit …
… um diese Erläuterungen zur Erteilung einer Vollmacht zu lesen und zu verstehen – es ist einfacher, als Sie glauben.
1 Viele Gründe sprechen für eine Vollmacht zur Vorsorge
Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse darlegen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevoll-mächtigten (z. B. Angehörige oder be-freundete Personen) bereits bei der Ab-fassung der Vollmacht mit einzubeziehen.
Indem Sie eine Vertrauensperson bevoll-mächtigen, vermeiden Sie, dass das Gericht im Bedarfsfall für Sie einen Betreuer bestellt. Nicht zuletzt können die hierdurch entstehenden gerichtlichen Ver fahrensgebühren, zulasten Ihres Ver-mögens, vermieden werden.
2 Auch eine Vollmacht hat gewisse Einschränkungen.
Eine Vollmacht (oder General-Vollmacht) kann etwa zur Vertretung in allen Ange-legenheiten ermächtigen. Sie deckt aber mehrere wichtige Fälle nicht ab:
Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle keiner ärztlichen Untersuchung, einer Heilbe handlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen, wenn hierbei Lebens-gefahr besteht (etwa bei einer Herz-operation) oder ein schwerer, länger an dauernder Gesundheitsschaden zu er-warten ist (z. B. bei einer Amputation).
Wichtig: Auch die durch eine Vorsorge-Vollmacht bevollmächtigte Person benötigt in diesen Fällen die Genehmigung des Betreuungs-gerichts.
Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle nicht in eine zu Ihrem Schutz notwendige geschlossene Unterbringung oder in eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme (etwa ein Bettgitter) einwilligen.
Wichtig: Auch hier benötigt die in einer Vor-sorge-Vollmacht zu diesen Eingriffen bevollmächtigte Person die Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle nicht in eine Organspende einwilligen. In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich bezeichnet. Eine »Generalvollmacht« genügt also nicht. Außerdem braucht die bevollmächtigte Person in den ersten beiden Fallgruppen für ihre Entscheidung die Genehmigung des Betreuungs gerichts.
WAS IST EINE VORSORGE-VOLLMACHT/ BETREUUNGS-VERFÜGUNG?
7.4 Was ist eine Vorsorge-Vollmacht/Betreuungs-Verfügung?
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7.
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass in einigen aus-ländischen Staaten die bevollmächtigte Person nur in Angelegenheiten handeln darf, die in der Vollmacht ausdrücklich benannt sind.
Aber auch im Übrigen empfiehlt es sich, in der Vollmacht genauer zu bezeichnen, wozu sie im Einzelnen ermächtigen soll.
Grundsätzlich ist es möglich, die Vollmacht nur auf bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken (z. B. nur für den Gesund-heits bereich). Dies bedeutet aber, dass möglicherweise eine betreuende Person im Bedarfsfall für die anderen Auf gaben bestellt werden muss. Selbst wenn die bevollmächtigte Person vom Gericht auch für die ergänzenden Aufgaben als betreuende Person ausgewählt werden kann: Ein Nebeneinander von Vollmacht und Betreuung sollte besser vermieden werden.
3 Eine Vollmacht kann sehr individuell abgefasst werden.
Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung der Vollmacht notwendig. Die Vollmacht zur Vorsorge muss nicht handschriftlich verfasst sein (in diesem Fall wäre allerdings die Gefahr der Fälschung am geringsten). Sie können eine Vollmacht auch mit Maschine schreiben oder von einer anderen Person schreiben lassen. Schließlich können Sie sich auch eines geeigneten Vordruckmusters – ein solches befindet sich auf Seite 49, Medizinische Daten Medizinische Daten – hierfür bedienen. Ort, Datum und vollständige eigenhändige Unterschrift dürfen jedoch keinesfalls fehlen.
Soll die bevollmächtigte Person auch über mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung oder über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden können, so müssen diese Maß-nahmen ausdrücklich in der Vollmacht be-nannt sein.
Das Gleiche gilt, wenn die bevollmächtigte Person über gefährliche Ein griffe oder in einer Patienten-Verfügung nieder gelegte Wünsche entscheiden können soll.
Bei der Abfassung einer Vollmacht können Sie selbstverständlich auch den Rat eines Rechtsbeistandes oder notariellen Bei stand einholen. Dies ist besonders dann zu empfehlen, wenn Sie z. B. um fangreiches Vermögen besitzen, mehrere bevollmächtigte Personen einsetzen oder neben der Vollmacht sehr eingehende Hand lungsanweisungen an die bevollmächtigte(n) Person(en) festlegen wollen.
Die notarielle Beurkundung ist dann notwendig, wenn die Vollmacht auch zur Darlehensaufnahme berechtigen soll. Soll die Vollmacht auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken be-rechtigen, so ist zumindest die öffentliche Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift der vollmachtgebenden Person erforderlich.
Diese Beglaubigung kann durch Notare oder eine verantwortliche Person der örtlich zuständigen Betreuungsbehörde vorge-nommen werden. Soll die Vollmacht auch zur Verfügung über Bankguthaben berechtigen, so empfiehlt es sich, die Unterschrift be-glaubigen zu lassen oder diese in Gegenwart einer bei der Bank tätigen Person zu leisten. Damit können Sie Zweifel an der Echtheit und Identität Ihrer Unterschrift beseitigen.
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7.
4 Dem Missbrauch einer Vollmacht kann man weitgehend vorbeugen.
Eine Vollmacht zur Vorsorge gibt – je nach ihrem Umfang – den bevollmächtigten Personen gege benen falls sehr weitreichende Befugnisse. Deshalb ist die wichtigste Vor-aus setzung hierfür Ihr Vertrauen zu der Person, die Sie womöglich bis zu Ihrem Lebens ende mit dieser Vollmacht ausstatten wollen.Dies wird in der Regel eine angehörige oder eine Ihnen sonst sehr nahe stehende Person sein.
Auch bei Bevollmächtigung einer Vertrauens-person müssen Sie nicht auf Vorkehrungen gegen Missbrauch verzichten (z. B. Kontroll- bzw. Widerrufsrecht für Dritte oder Bestellung mehrerer bevollmächtigter Personen).
Sie können für verschiedene Aufgaben-gebiete (z. B. Gesundheitssorge und Ver -mögens angelegenheiten) jeweils eine eigene bevollmächtigte Person einsetzen. Aller-dings benötigt dann jede eine eigene Voll-machtsurkunde. Dazu können Sie das dieser Mappe beigefügte Formular mehrfach verwenden.
Wenn Sie mehrere bevollmächtigte Personen mit demselben Aufgabengebiet betrauen, besteht allerdings die Gefahr, dass die verschiedenen Personen unterschiedlicher Meinung sind, was die Wahrnehmung Ihrer Interessen gefährden kann.
Sie können die Vollmacht aber auch so erteilen, dass mehrere bevollmächtigte Personen Sie nur gemeinsam vertreten dürfen. Dies können Sie etwa bei Ange-legenheiten vorsehen, die Ihnen besonders wichtig sind (für die bei einer Haus-haltsauflösung notwendigen Rechts ge-
schäfte dürfen zum Beispiel Ihre beiden Kinder nur gemeinsam handeln).
Für den Fall, dass die von Ihnen bevoll-mächtigte Person »im Ernstfall« ver-hindert ist, sollte möglichst eine weitere Vertrauensperson als Ersatz zur Verfügung stehen. Intern sollte abgesprochen werden, dass diese nur bei Verhinderung der bevoll-mächtigten Person für Sie handeln darf. Am besten gehen Sie also folgendermaßen vor: Sie erteilen Ihrer Vertrauensperson und derjenigen Person, die diese im Notfall vertreten soll (Ersatzbevollmächtigung) jeweils eine uneingeschränkte Vollmacht, z. B. indem Sie das beigefügte Formular mehrfach verwenden. Intern sprechen Sie mit Ihrer bevollmächtigten Person und der diese vertretenden Person ab, dass die Vertretung nur dann handelt, wenn die erste bevollmächtigte Person verhindert ist.
Sie können in der Vollmacht auch vorsehen, dass die bevollmächtigte Person weiteren Personen Untervollmacht erteilen darf, die Sie dann im Bedarfsfall vertreten können. Damit legen Sie die Entscheidung über die Untervollmacht aber in die Hände Ihrer Vertrauensperson.
5 Gute Tipps zur Aufbewahrung Ihrer Vollmachts-Urkunde:
Die Vollmacht sollte zu Ihrer Sicherheit so erteilt werden, dass die bevollmächtigte Person die Vollmachts-Urkunde dem Ge-schäftspartner im Original vorzulegen hat, wenn sie für Sie tätig ist. Sorgen Sie deshalb stets dafür, dass die Vollmachts-Urkunde der berechtigten Person zur Ver-fügung steht, wenn sie benötigt wird.
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7.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Sie verwahren die Vollmachts-Ur kunde an einem (auch im Ernstfall) leicht zu-gänglichen Ort, den die bevoll mächtigte Person kennt (z. B. in Ihrem häuslichen Schreibtisch).
Sie übergeben die Vollmachts-Urkunde von vornherein der bevollmächtigten Person mit der Maßgabe, von dieser nur in dem besprochenen Fall Gebrauch zu machen. Wie schon erwähnt, sollten Sie ohnehin nur eine Person bevollmächtigen, der Sie vorbehaltlos vertrauen können. Sollte diese Person absprachewidrig schon vorzeitig von der Voll macht Gebrauch machen, können Sie die Vollmacht widerrufen und Schadens ersatz fordern.
Sie übergeben die Vollmachtsurkunde einer anderen Vertrauensperson zur treu händerischen Verwahrung mit der Auf lage, sie der bevollmächtigten Person im Bedarfsfall auszuhändigen.
Sie können eine Kopie der Vollmachts-Urkunde beim Betreuungsgericht (Amts-gericht) hinter legen. Dies empfiehlt sich, weil dann das Gericht im Bedarfsfall Kenntnis von der Vollmacht hat. Es wird dann keine betreuende Person bestellen, wenn die bevollmächtigte Person hinreichend geeignet ist, weil eine wirksame Vollmacht im Rahmen ihrer Reichweite eine Betreuung entbehrlich macht, und so Ihren persönlichen Wünschen entsprochen werden kann.
Bei einer notariellen Vollmacht können Sie auch an folgende Möglichkeit denken: Sie können den Notar anweisen, an die bevollmächtigte Person nur dann eine Ausfertigung der Vollmachtsur kunde herauszugeben, wenn diese ein ärzt-liches Attest vorlegt, wonach Sie die in der Vollmacht bezeichneten Angelegen-heiten nicht mehr besorgen können. Sie können mit dem Notar absprechen, wie alt das Attest sein darf, und dass dessen Richtigkeit nicht überprüft werden muss.
6 Die Geltungsdauer einer Vollmacht.
Die Vollmacht gilt im »Außenverhältnis« ab ihrer Ausstellung. Im »Innenverhältnis« der bevoll mächtigten Person ist aber die mit ihr getroffene Vereinbarung maßgebend (zu diesen Begriffen vgl. »Was ist eine Vorsorge-Vollmacht?« auf Seite 43). Diese wird wörtlich oder stillschweigend dahingehend lauten, dass sie von der Vollmacht erst Gebrauch machen darf, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.
Wenn Sie Ihre Vollmacht widerrufen wollen, müssen Sie das ausgehändigte Formular zurückverlangen.
Der Tod des Vollmachtgebers führt nach neuerer Rechtsprechung im Zweifel zum Erlöschen der Vorsorge-Vollmacht. In der Vollmacht sollte jedoch geregelt werden, dass diese über den Tod des Vollmachtgebers hinaus fort gilt.
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7.
7 So verdeutlichen Sie eigene Wünsche und Vorstellungen:
Zunächst sollte beachtet werden, dass die Vollmacht eine für Dritte bestimmte Erklärung ist. Sie bezeichnet die Person der rechtsgeschäftlichen Vertretung und beschreibt, was diese »im Außenverhältnis« mit Rechtswirkung für Sie tun darf. Deshalb sollten Anweisungen an die bevollmächtigte Person zum inhaltlichen Gebrauch der Vollmacht nicht in diese selbst aufgenommen werden.
Beispiel:
Eine Vollmacht kann zum Abschluss eines Heimvertrages ermächtigen. Etwaige Wünsche, welches Heim vorrangig in Betracht kommt – oder umgekehrt, welches keinesfalls ausgewählt werden sollte – ge hören nicht in diese Erklärung mit Außen wirkung. Dies kann vorweg mit der bevollmächtigten Person als »Auftrag« besprochen oder auch in einer schriftlichen Handlungsanweisung, etwa einem Brief, niedergelegt werden.
Dasselbe gilt z. B. für die Aufforderung, be-stimmte Angehörige an Geburtstagen, Weih nachten usw. zu beschenken oder die bisherigen Spendengewohnheiten fort zu-führen. All dies sollte nicht in den Text der Vollmacht, sondern in den Auftrag an die bevollmächtigte Person aufgenommen werden.
Welchen Inhalt dieser im Einzelnen haben kann, hängt wesentlich von Ihren indi vi-duellen Wünschen und Bedürfnissen ab.
8 Was ist eine Betreuungs-Verfügung?
Falls Sie sich nicht mehr selbst äußern können, sollen die Wünsche berücksichtigt werden, die Sie zuvor festgelegt haben. Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen Verfügung für den Betreuungsfall, auch »Betreuungs-Verfügung« genannt. Sie können darin bestimmen, wer Ihre betreuende Person werden soll. Sie können aber auch festlegen, wer keinesfalls als betreuende Person in Betracht ge zogen werden soll. Diese Wünsche sind für das Gericht grundsätzlich verbindlich. Im beigefügten Vollmachts-Formular können Sie deshalb auch verfügen, dass die bevollmächtigte Person als betreuende Person ausge wählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuungsbestellung notwendig werden sollte. Ein Muster einer Betreuungs-Verfügung befindet sich auf Seite 53.
Mit dem Errichten einer Betreuungs-Verfügung können Sie im Bedarfs fall eine Betreuung nicht vermeiden, allerdings können Sie die Person des Betreuers bestimmen.
9 Der Unterschied zwischen Vorsorge-Vollmacht und Betreuungs-Verfügung:
Ist eine Person, der Sie vollständig vertrauen können, bereit, sich im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, dürfte eine Vollmacht einer gerichtlich angeordneten Betreuung vorzuziehen sein. Abgesehen von den schon erwähnten Ausnahmen braucht die bevollmächtigte Person für Ihre Ent scheidungen auch keine gerichtlichen Genehmigungen.
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7.
Sie vermeiden damit das mit der Betreuungs-bestellung verbundene gerichtliche Ver-fahren. Ihre bevollmächtigte Person steht – anders als die betreuende Person – nicht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts.
Allerdings kann das Betreuungsgericht, wenn ihm ein entsprechender Anlass bekannt wird, für eine bevollmächtigte Person eine Kontrollperson bestellen. Dieser »Vollmachtsbetreuer« bzw. diese »Vollmachtsbetreuerin« hat nur die Aufgabe, die bevollmächtigte Person zu überwachen, Ihre Rechte gegenüber der bevollmächtigten Person wahrzunehmen und die Vollmacht notfalls auch zu widerrufen. Wird das nötig, müsste das Gericht dann eine Betreuung für den Aufgabenkreis bestellen, der zuvor der »ungetreuen« bevollmächtigten Person übertragen war.
Wenn Sie hingegen keine Person kennen, der Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt sich die Festlegung einer Betreuungs-Verfügung. Damit erwarten Sie, dass im Bedarfsfall eine Betreuung für Sie bestellt wird. Sie nehmen dann Einfluss auf die Auswahl und das spätere Handeln für Sie. Wenn Sie also eine Betreuungs-Verfügung errichten wollen, sollten Sie sich darüber gesondert informieren.
10 Wer entscheidet über ärztliche Behandlung?
Solange Sie als Patient oder Patientin ein-willigungsfähig sind, entscheiden Sie selbst über alle Sie betreffenden ärztlichen Maß-
nahmen nach Aufklärung und Beratung durch den Arzt oder die Ärztin. Dies gilt auch, wenn für Sie eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge angeordnet wurde.
Falls Sie aber nicht mehr entscheidungsfähig sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr äußern können, muss eine bevollmächtigte Person oder Betreuung für Sie entscheiden. Ist weder eine bevollmächtigte Person noch eine Betreuung bestellt, muss bei eilbedürftigen Maßnahmen der Arzt oder die Ärztin nach Ihrem »mutmaßlichen Willen« handeln. Bei nicht eilbedürftigen ärztlichen Behandlungen muss ge-gebenen falls ein vorläufige Betreuung be stellt werden. Ihr mutmaßlicher Wille ist überhaupt maßgebend für jede ärztliche Behandlung, zu der Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Es muss – gegebenenfalls von der bevollmächtigten Person oder Betreuung – ermittelt werden, wie Sie sich in der gegebenen Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch kundtun könnten. Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mündlich, z. B. gegenüber Angehörigen, Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung – insbesondere in der letzten Lebensphase – geäußert haben. Deshalb ist es wichtig, dies vorausschauend in einer »Patienten-Verfügung« festzulegen. Darüber sollten Sie sich also auch Gedanken machen, wenn Sie sich mit der Erteilung einer Vollmacht beschäftigen.
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7. MUSTER VORSORGE-VOLLMACHT
Ich (vollmachtgebende Person)
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
E-Mail-Adresse
Erteile hiermit Vollmacht an (bevollmächtigte Person)
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
E-Mail-Adresse
Diese Vertrauensperson wird hiermit bevoll-mächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Voll-machtserteilung soll eine vom Gericht ange-ordnete Betreuung vermieden werden.
Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig ge-worden sein sollte.Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsge-schäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.
7.5 Vorsorge-Vollmacht
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7.
Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
j Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge ent-scheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patienten-Verfügung festgelegten Willen durchzusetzen. Ja Nein
j Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Unter suchung des Gesundheitszustandes und in Heilbehandlungen einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten, oder ich einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte (§ 1904 Abs.1 BGB). Sie darf die Ein willigung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen er-teilen. Ja Nein
j Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und Ärztinnen und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevoll-mächtigten Vertrauensperson von der Schweige pflicht. Ja Nein
j
Ja Nein
Unterschrift der vollmachtgebenden Person
Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
j Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. Ja Nein
j Sie darf einen Heimvertrag abschließen. Ja Nein
jJa Nein
j Ja Nein
j Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung (§ 1906 Abs.1 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) ent-scheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist. Ja Nein
Unterschrift der vollmachtgebenden Person
MUSTER VORSORGE-VOLLMACHT
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7.
Behörden
j Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungs trägern vertreten. Ja Nein
j Ja Nein
Unterschrift der vollmachtgebenden Person
Vermögenssorge
Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshand -lungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Er-klärungen aller Art ab geben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, ab ändern, zurücknehmen, Ja Nein
namentlich
j über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen Ja Nein
j Zahlungen und Wertgegenstände annehmen Ja Nein
j Verbindlichkeiten eingehen Ja Nein
j Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kredit instituten vertreten. Ja Nein
j Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer oder einer Betreuerin rechtlich gestattet ist. Ja Nein
j Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können:
Unterschrift der vollmachtgebenden Person
[Achtung: Kreditinstitute verlangen oft eine Vollmacht auf bankeigenen Vordrucken! Für bestimmte Bereiche kann
eine notariell beurkundete Vollmacht (z.B. Aufnahme von Darlehen) oder zumindest eine öffentlich beglaubigte
Vollmacht (z.B. Immobiliengeschäfte) erforderlich sein.]
MUSTER VORSORGE-VOLLMACHT
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7.
Post und Fernmeldeverkehr
j Sie darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammen hängenden WILLENSERKLÄRUNGEN (z. B. Ver trags abschlüsse, Kündigungen) abgeben. Ja Nein
Betreuungs-Verfügung
j Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozess-handlungen aller Art vornehmen.
Ja Nein
Unterschrift der vollmachtgebenden Person
Untervollmacht
j Sie darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmacht erteilen. Ja Nein
Vertretung vor Gericht
j Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung (»recht-liche Betreuung«) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben be-zeichnete Vertrauens person als betreuende Person zu bestellen. Ja Nein
Weitere Regelungen
j Ja Nein
Datum Ort Unterschrift der vollmachtgebenden Person
Erneut bestätigt am:
Datum Ort Unterschrift der vollmachtgebenden Person
Beglaubigungsvermerk*
*Beglaubigung kann durch die Urkundsperson der örtlich zuständigen Behörde oder notariell ausgestellt werden.
MUSTER VORSORGE-VOLLMACHT
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7. MUSTER BETREUUNGS-VERFÜGUNG
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
An das Amtsgericht
Amtsgericht
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Bestellung einer betreuenden Person
Für den Fall, dass ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst zu besorgen vermag, bitte ich
Herrn/Frau
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
zu meiner betreuenden Person zu bestellen.
Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch die betreuende Person habe ich folgende Wünsche:
7.6 Betreuungs-Verfügung
Datum Ort Unterschrift der vollmachtgebenden Person
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7. WAS IST EINE PATIENTEN-VERFÜGUNG?
1 Was ist eine Patienten-Verfügung?
Die Patienten-Verfügung ist eine freiwillige schriftliche Erklärung einer volljährigen Person für den eventuellen zukünftigen Fall, dass sie nicht mehr ein willigungsfähig ist. Sie bestimmt für diese Situation, ob sie in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder diese untersagt. Damit haben Patienten-Ver fügungen für behandelnde Ärzte und Ärztinnen sowie für die bevollmächtigte oder betreuende Person eine hohe Ver-bindlichkeit erhalten.
Es gelten folgende Regelungen:Eine Patienten-Verfügung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich verfasst und von der aus stellenden Person eigenhändig unterschrieben ist, oder durch eine notarielle Beglaubigung als unterschrieben gilt. Die Patienten-Verfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Volljährige können in einer schriftlichen Patienten-Verfügung festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Künftig sind Betreuung und bevollmächtigte Person im Fall der Ent scheidungsunfähigkeit der betroffenen Person an deren schriftliche Patienten-Verfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patienten- Verfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen der betroffenen Person zur Geltung bringen.
Liegt keine Patienten-Verfügung vor oder ent sprechen die Festlegungen nicht der aktuellen Situation, muss die Betreuung oder die bevollmächtigte Person unter Beachtung des mutmaßlichen Willens des Patienten oder der Patientin ent-scheiden, ob sie in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff ein willigt.
In einem Gespräch zwischen Betreuung bzw. bevollmächtigter Person und dem behandelnden Arzt oder der behandelten Ärztin wird unter Berück sichtigung des Patientenwillens die Durch führung einer ärztlichen Maßnahme vorbereitet. Der be-handelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin prüft, was medizinisch indiziert ist und erörtert die Maßnahme mit der Betreuung oder der bevoll mächtigten Person, möglichst unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist.
Bestehen zwischen Arzt oder Ärztin und betreuender bzw. bevollmächtigter Person über den Patientenwillen Meinungs ver-schiedenheiten, müssen folgenschwere Entscheidungen vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patienten willen Kraft Gesetzes in be-stimmten Fällen für unbe achtlich erklärt, gibt es nicht.
7.7 Was ist eine Patienten-Verfügung?
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7.
2 Wie formuliere ich eine Patienten-Verfügung?
Die Patienten-Verfügung sollte nicht nur allgemein gehaltene Formulierungen ent-halten, wie z. B. den Wunsch »in Würde zu sterben«, wenn ein »erträgliches Leben« nicht mehr möglich erscheint. Vielmehr sollte ganz individuell festgelegt werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden darf.
Es empfiehlt sich nicht, dies mit eigenen Worten zu formulieren, sofern Sie sich nicht eingehend hierüber von einem Arzt oder einer Ärztin haben beraten lassen oder selbst über gute medizinische Kenntnisse verfügen.
Vielmehr sollten Sie sich eines Formular-musters bedienen, das dem neusten Stand von Medizin und Recht entspricht. Sie finden in dieser Informationsschrift ein entsprechendes Muster, das Ihnen verschiedene Entscheidungsvorschläge bietet.
Es ist sehr empfehlenswert, dieses mit einem Arzt oder einer Ärztin Ihres Vertrauens zu besprechen. Wenn Sie aber derzeit kein ärztliches Beratungsgespräch über eine Patienten-Verfügung suchen wollen, können Sie den vorgeschlagenen Vordruck auch selbst ausfüllen.
Hierbei sollten Sie sich zuvor gründlich mit dem Abschnitt »Eigene Wertvor-stellungen« und den medizinischen Er-läuterungen zur Patienten-Verfügung be fassen. Bitte bedenken Sie beim Aus-füllen, dass über die vor gesehenen Ent-scheidungs alternativen hinausgehende eigenhändige Streichungen im Text oder wesentliche Hin zufügungen, die nicht auf konkreten ärztlichen Empfehlungen beruhen, im Ernst fall zu Zweifeln an der Bestimmtheit Ihrer Verfügung führen können. Eine durch ent sprechende Ver-änderungen un klar oder widersprüchlich gewordene Patienten- Verfügung kann zu großen Aus legungsschwierigkeiten führen. Es ist empfehlenswert, die Patienten-Ver-fügung mit einer Vorsorge-Vollmacht oder zu mindest mit einer Betreuungs-Verfügung zu kombinieren. So kann das Betreuungs-gericht bei Bedarf für Sie den Betreuer, der mit Rechtsmacht für Sie sprechen darf, mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge bestellen. Auch dieser ist gehalten, bei den für Sie zu treffenden Entscheidungen Ihren Willen zu beachten, wie er sich aus der Patienten-Verfügung ergibt.
WAS IST EINE PATIENTEN-VERFÜGUNG?
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7. MUSTER PATIENTEN-VERFÜGUNG
Für den Fall, dass ich,
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich Folgendes:
1. Situationen, für die diese Verfügung gilt:
j Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im un mittel baren Sterbeprozess befinde.
j Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krank heit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.
j Wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte oder Ärztinnen aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirn schädigung, z. B. durch Unfall, Schlaganfall, Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung, z. B. nach Wieder belebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann, und dass ein Auf wachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber äußerst unwahrscheinlich ist.
j Wenn ich infolge eines sehr weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.
j
j Vergleichbare, hier nicht ausdrücklich erwähnte Krankheitszustände sollen ent-sprechend beurteilt werden.
2. In allen unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen verlange ich:
j Lindernde pflegerische Maßnahmen, insbesondere Mundpflege zur Vermeidung des Durstgefühls, sowie lindernde ärztliche Maß nahmen, im Speziellen Medikamen-te zur wirksamen Bekämpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Erbre-chen und anderen Krankheitserscheinungen. Die Möglichkeit einer Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Maßnahmen nehme ich in Kauf.
7.8 Patienten-Verfügung
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7.
3. In den unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen wünsche ich:
Wichtig: Es genügt hier nicht nur den Punkt „Die Unterlassung lebenserhaltender Maß nahmen, die nur den Todes ein tritt verzögern...“anzukreuzen!
j Die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen, die nur den Todes ein tritt verzögern und dadurch mögliches Leiden unnötig verlängern würden.
j Keine Wiederbelebungsmaßnahmen
Wichtig: Sonstige allgemeingültig gehaltene Hinweise im Hinblick auf die Unterlassung lebenserhaltender Maß nahmen, die nur den Todeseintritt verzögern, sind hier* näher zu beschreiben. Allein die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, z.B. wenn ein Thera pie-erfolg nicht mehr zu erwarten ist, begründet keine Behandlungsentscheidung für den Arzt. Bitte geben Sie genau an, welche ärztlichen oder pflegerischen Maßnahmen Sie konkret wünschen oder ablehnen. Falls Sie nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, sollten Sie sich dabei individuell von einer fachkundigen Person beraten lassen und die Angelegenheit mit Ihrem Hausarzt oder einem Arzt Ihres Vertrauens besprechen.
*
4. In den von mir unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen, insbesondere in den Situationen, in denen der Tod nicht unmittelbar bevor-steht, wünsche ich sterben zu dürfen und verlange:
j Keine künstliche Ernährung (weder über eine Magensonde durch den Mund, die Nase oder Bauchdecke noch über die Vene)
j Verminderte Flüssigkeitsabgabe nach ärztlichem Ermessen
Die Befolgung dieser Wünsche ist nach geltendem Recht keine aktive Sterbehilfe
Ich wünsche eine Begleitung durch
j Persönliche Wünsche und Anmerkungen
Vorname Name Telefon
Postleitzahl Ort
j Seelsorge
Vorname Name Telefon
Postleitzahl Ort
j Hospizdienst
Vorname Name Telefon
Postleitzahl Ort
MUSTER PATIENTEN-VERFÜGUNG
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7.
j Ich habe zusätzlich zur Patienten-Verfügung eine Vorsorge-Voll-macht erteilt und den Inhalt dieser Patienten-Verfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen. Ja Nein
Bevollmächtigte Person
Vorname Name Telefon
Postleitzahl Ort Mobil
j Ich habe anstelle einer Vollmacht ausschließlich eine Betreuungs-Verfügung erstellt.
Ja Nein
Sofern dieser Patienten-Verfügung Erläuterungen zu meinen Wert vorstellungen, u. a. meiner Bereit schaft zur Organspende (»Organspende-Ausweis«), meinen Vorstellungen zur Wiederbe-lebung (z. B. bei akutem Herzstill stand) oder Angaben zu bestehenden Krankheiten beigefügt sind, sollen sie als erklärender Bestandteil dieser Verfügung angesehen werden.
Ich habe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung erstellt. Sie ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts. Darum wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Situation der Nichtentscheidungs fähigkeit eine Änderung meines Willens unter stellt wird, solange ich diesen nicht ausdrücklich (schriftlich oder nachweislich mündlich) widerrufen habe.
Ich weiß, dass ich die Patienten-Verfügung jederzeit abändern oder insgesamt widerrufen kann.
Datum Ort Unterschrift
Datum Ort Unterschrift
Datum Ort Unterschrift
Datum Ort Unterschrift
Datum Ort Unterschrift
MUSTER PATIENTEN-VERFÜGUNG
59Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
7.
Es empfiehlt sich, diese Verfügung regel-mäßig (z. B. alle ein bis zwei Jahre) durch Unterschrift zu bestätigen. Eine erneute Unterschrift bzw. eine Überarbeitung ist
sinnvoll, wenn eine Änderung der persönlichen Lebensumstände eintritt. Eine ärztliche Be-ratung ist dringend zu empfehlen, auch wenn sie keine Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit ist.
Arzt oder Ärztin meines Vertrauens:
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Telefax
Bei der Festlegung meiner Patienten-Verfügung habe ich mich beraten lassen von*
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon Mobil
Datum Ort Unterschrift
MUSTER PATIENTEN-VERFÜGUNG
* Eine Beratung vor dem Abfassen einer Patienten-Verfügung ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Ein stattgefundenes Beratungsgespräch kann aber unterstreichen, dass Sie Ihre Wünsche ernsthaft
und im Bewusstsein ihrer Bedeutung zum Ausdruck gebracht haben.Eine Unterschrift durch die bevollmächtigte Person sowie eine Beglaubigung ist nicht notwendig.
60Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
7.
Ergänzende Erläuterungen zu meiner Patienten-Verfügung
MUSTER PATIENTEN-VERFÜGUNG
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8. KONTO-/DEPOT-VOLLMACHT FINANZEN
Konto-/Depot-Vollmacht und Finanzen
Banken und Sparkassen halten für die Erteilung einer Bank-Vollmacht gesonderte Vordrucke und Formulare bereit.
Bitte füllen Sie diese aus und heften Sie die Kopien hinter dieser Seite ein.
Wichtiger Hinweis
Die Konto- und / oder Depot-Vollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank- oder Sparkassen-Geschäftsstelle unterzeichnen, um spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung auszuräumen.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Ge-schäftsstelle selbst aufzusuchen, wird sich in einem Gespräch sicher eine Lösung finden lassen.
8.
62Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
8.
Kontoinhaber oder Kontoinhaberin/Vollmachtgeber oder Vollmachtgeberin
Name Vorname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Name der Bank
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Ich bevollmächtige hiermit die nachstehend genannte bevollmächtigte Person
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
mich im Geschäftsverkehr mit der Bank/Sparkasse zu vertreten. Die Vollmacht gilt für alle meine bestehenden und künftigen Konten und Depots bei der vorgenannten Bank/Sparkasse.
Datum Ort Unterschrift der kontenführenden Person
Erneut bestätigt am:
Datum Ort Unterschrift der kontenführenden Person
KONTO-/DEPOT-VOLLMACHT VORSORGE-VOLLMACHT
Ab wann und unter welchen Voraussetzungen die bevollmächtigte Person von dieser Voll-macht Gebrauch machen darf, richtet sich nach den gesondert zu treffenden Verein-barungen zwischen der konto führenden und der bevollmächtigten Person. Unab-hängig von solchen Vereinbarungen kann
die bevollmächtigte Person gegenüber der Bank/Sparkasse ab dem Zeitpunkt der Aus-stellung dieser Vollmacht von ihr Gebrauch machen. Die Bank/Sparkasse prüft nicht, ob der „Vor-sorgefall“ bei der konto führenden/vollmacht-gebenden Person einge treten ist.
8.1 Konto-/Depot-Vollmacht – Vorsorge-Vollmacht
Wichtige Hinweise für die kontenführende/vollmachtgebende Person
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8.
Im Einzelnen gelten folgende Regeln:
1. Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank /Sparkasse dazu
über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung, Barabhebungen, Schecks) zu verfügen und in diesem Zusammenhang auch Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten einzu-richten,
eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen,
von der Möglichkeit vorübergehender Konto überziehungen im bank üblichen Rahmen Gebrauch zu machen,
An- und Verkäufe von Wertpapieren (mit Ausnahme Finanztermingeschäf-ten) und Devisen zu tätigen und die Auslieferung an selbigen zu verlangen,
Abrechnungen, Kontoauszüge, Wert-papier-, Depot- und Erträgnis-Auf-stellungen sowie sonstige die Konten/Depots betreffenden Mitteilungen und Erklärungen entgegenzunehmen und anzuerkennen
sowie Debit-Karten* zu beantragen
* Begriff institutionsabhängig, zum Beispiel ec- bzw. Maestro-Karte oder Kundenkarte.
2. Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt.
3. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit gegenüber der Bank/Spar kasse widerrufen werden. Widerruft der Konto-inhaber die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten, so hat der Konto-inhaber die Bank/Sparkasse hier über un ver züglich zu unterrichten. Der Wider-ruf gegenüber der Bank/Spar kasse und deren Unterrichtung sollten aus Beweis-gründen möglichst schriftlich erfolgen.
4. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers; sie bleibt für die Erben des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevoll mächtigte von der Vollmacht nur noch gemein-sam mit dem Wider rufenden Gebrauch machen. Die Bank/Sparkasse kann ver-langen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist.
Datum Ort Unterschrift der kontenführenden Person
Erneut bestätigt am:
Datum Ort Unterschrift der kontenführenden Person
Ihre Bank /Sparkasse ist gesetzlich ver-pflichtet, die bevollmächtigte Person anhand eines gültigen Personal aus-weises oder Reisepasses zu identifizieren.
Zur Er teilung der Konto-/Depot-Vollmacht suchen Sie daher bitte Ihre Bank /Sparkasse in Begleitung Ihrer be voll mächtigten Person auf.
KONTO-/DEPOT-VOLLMACHT VORSORGE-VOLLMACHT
64Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
8. FINANZEN
Girokonto/-konten, Sparbuch/-bücher, Sparkonto/-kontenSparvertrag/-verträge, Bausparvertrag/-verträge, Wertpapiere, sonstige Geldanlagen (jeweils erforderliche Angaben wie: Angelegt bei /hinterlegt bei, ggf. Hinweis auf besondere Aufstellung/en und Verwahrung)
8.2 Finanzen
65Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
8. VERBINDLICHKEITEN HINWEISE AUF BESTEHENDE VERTRÄGE
Verbindlichkeit/en bei Kreditinstitut/en, Verbindlichkeit/en bei Privatpersonen /Firmen, Hinweis/e auf bestehende Daueraufträge, Einzugsermächtigungen, fällige Überweisungen u. ä.(ggf. Hinweis auf besondere Aufstellung/en und deren Verwahrung)
Mietvertrag/-verträge, Strom, Gas, Telefon, Internet, Rundfunk, Zeitung, Illustrierte, Fachzeitschrift/en u. a.(ggf. Hinweis auf besondere Aufstellung/en und deren Verwahrung)
8.3 Verbindlichkeiten
8.4 Hinweise auf bestehende Verträge
66Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
8.
Fahrzeugart (PKW, LKW), Amtliches Kennzeichen, Hersteller, Typ, Hubraum, Erstzulassung, regelmäßiger Standort, eventuelle kreditsichernde Übereignung/en mit Briefübergabe/n
Fahrzeugart Amtliches Kennzeichen Hersteller Typ
Erstzulassung Hubraum Standort
eventuelle kreditsichernde Übereignung/en mit Briefübergabe/n
Fahrzeugart Amtliches Kennzeichen Hersteller Typ
Erstzulassung Hubraum Standort
eventuelle kreditsichernde Übereignung/en mit Briefübergabe/n
Fahrzeugart Amtliches Kennzeichen Hersteller Typ
Erstzulassung Hubraum Standort
eventuelle kreditsichernde Übereignung/en mit Briefübergabe/n
FAHRZEUG/E
8.5 Fahrzeug/e
67Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
9.
Versicherungen und Mitgliedschaften
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9.
VERSICHERUNGEN MITGLIEDSCHAFTEN
68Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
9.
Kraftfahrzeug-Versicherung/en
Fahrzeug Amtliches Kennzeichen
Versicherungsagentur/-gesellschaft Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Teilkasko Ja Nein
Sebstbeteiligung in Euro
Vollkasko Ja Nein
Sebstbeteiligung in Euro
Insassenunfall-Versicherung
Versicherungsagentur/-gesellschaft
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Versicherungssumme
FAHRZEUG-/VERKEHRS-VERSICHERUNGEN
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9.1 Fahrzeug-/Verkehrs-Versicherungen
69Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
9.
Verkehrsrechtschutz-Versicherung
Versicherungsagentur/-gesellschaft Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
FAHRZEUG-/VERKEHRS-VERSICHERUNGEN
70Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
9.
Privat-Haftpflicht-Versicherung
Versicherungsagentur/-gesellschaft Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung
Versicherungsagentur/-gesellschaft Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Wohngebäude-Versicherung
Versicherungsagentur/-gesellschaft Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Sturmschäden-Versicherung/en
Versicherungsagentur/-gesellschaft Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
SACH- UND HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG/EN
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9.2 Sach- und Haftpflicht-Versicherung/en
71Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
9.
Hausrat-Versicherung
Versicherungsagentur/-gesellschaft Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Glasbruch Ja Nein
Rechtsschutz-Versicherung
Versicherungsagentur/-gesellschaft Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Sonstige Versicherungen
Versicherungsagentur/-gesellschaft Versicherungsnummer
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
SACH- UND HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG/EN
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72Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
9.
Vereine, Verbände, Gewerkschaften
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Angabe, ob und wann Kündigung erfolgen oder ob die Mitgliedschaft bestehen bleiben soll
Vereine, Verbände, Gewerkschaften
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Angabe, ob und wann Kündigung erfolgen oder ob die Mitgliedschaft bestehen bleiben soll
Vereine, Verbände, Gewerkschaften
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Angabe, ob und wann Kündigung erfolgen oder ob die Mitgliedschaft bestehen bleiben soll
Vereine, Verbände, Gewerkschaften
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Angabe, ob und wann Kündigung erfolgen oder ob die Mitgliedschaft bestehen bleiben soll
MITGLIEDSCHAFTEN
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9.3 Mitgliedschaften
73Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
10.
Vor Einlieferung ins Krankenhaus
Für den Fall meines Todes
CHECKLISTEN
Checklisten10.
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10. CHECKLISTE VOR EINLIEFERUNG INS KRANKENHAUS
erledigt
Bei Anforderung des Krankentransports genaue Beschreibung des Wohnorts und der Zugangsmöglichkeiten geben! (Notarzt oder Notärztin, Rettungsdienst, Feuerwehr: Notrufnummer 112, Polizei, Allgemeiner Notruf: 110)
Bei Dunkelheit Außenlicht einschalten! (Fenster /Hausnummernbeleuchtung)
Ärztliche Transport- und Krankenhausein weisung, Versicherungskarte (Seite 16, Medizinische Daten)
Toilettenartikel
Nachtwäsche, Leibwäsche, Morgenmantel, Hausschuhe
Brille, Hörgerät, Prothese, Gehhilfe, Gebiss
Bisher einzunehmende Medikamente
Personalausweis, Geld (nur geringer Betrag)
Anschriften /Telefon der nächsten Angehörigen, Bekannten
Evtl. Hausschlüssel (bei Alleinstehenden)
Nachbarn informieren (Post, Blumen, Haustiere)
10.1 Checkliste vor Einlieferung ins Krankenhaus
75Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
10.
Sterbeurkunde
Nach jedem Todesfall muss beim Standesamt die Sterbeurkunde (mehrere Exemplare) beantragt werden.
Dazu sind notwendig:
die Todesbescheinigung (vom Arzt oder der Ärztin auszustellen)
der Personalausweis /Reisepass der verstorbenen Person
die Geburtsurkunde der verstorbenen Person
ggf. Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
ggf. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde
Verwahrung meines Personalausweises
Verwahrung meiner Geburtsurkunde
Verwahrung meiner Heiratsurkunde, meines Familienstammbuches sowie den vorgenannten Unterlagen
Meine Wünsche
Ich wünsche mir folgende Bestattung (Erdbestattung, Feuerbestattung, oberirdische Bestattung in Grabkammern, anonyme Bestattung, Seebestattung)
CHECKLISTE FÜR DEN FALL MEINES TODES
10.2 Checkliste für den Fall meines Todes
76Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
10.
Bestattungsunternehmen
wurde ein Vertrag geschlossen Ja Nein
Name des Bestattungsunternehmens
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort Telefonnummer
Einkleidung meines toten Körpers
Art/Gestaltung meines Sarges/meiner Urne
Trauerfeier (kirchlich, nicht kirchlich, Vorbereitungsgespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin/Person, die die Trauerrede hält o.a., ggf. Hinweis auf Unterlagen und deren Verwahrung)
CHECKLISTE FÜR DEN FALL MEINES TODES
77Herausgegeben vom Saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – www.inklusion.saarland.de
10.
Versendung von Trauerkarten (evtl. weitere Hinweise sind wo zu finden?)
möchte ich möchte ich nicht
Adressatenliste ist erstellt Ja Nein
Verwahrung
Adressatenliste ist nicht erstellt, daher bitte Trauerkarten versenden an:
Verwandte
Nachbarn
Freundeskreis
Traueranzeige (wo, evtl. keine?)
Blumen und Kränze Geldspende, statt Blumen evtl. Spende für einen bestimmten Zweck? Weitere Anordnungen sind wo zu finden?
CHECKLISTE FÜR DEN FALL MEINES TODES
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10.
Grab (Beisetzungswunsch auf welchem Friedhof, Bestand eines Grabnutzungsvertrages mit der Gemeinde /Kirchengemeinde,zur Grabpflege /Grabpflegevertrag, Wahlgrab /Reihengrab, Hinweise auf Unterlagen und deren Verwahrung)
Letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis/se, Hinweis auf deren Verwahrung, Organspende, Körperspende)
Auflösung des Haushalts /Verbleib von Tieren
CHECKLISTE FÜR DEN FALL MEINES TODES
Für den NotfallFüllen Sie dieses Blatt bitte aus und legen Sie es neben das Telefon. Die Notfall-Ausweise unten füllen Sie bitte auf beiden Seiten aus und bringen Sie sie an einem Platz unter, wo andere sie schnell finden können: z.B. in Ihrem Geldbeutel, hinter der Sonnenblende im Auto, im Handschuhfach etc.
Für den Notfall Für den Notfall
Für den Notfall Für den Notfall
11. NOTFALL-AUSWEIS
Wichtige Notruf-Nummern:Polizei.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Schlaganfall-Telefon .. . . . . . . . . . . . .112
Rettungsdienste (Notarzt, Feuerwehr) .............................................................. 112
Mein Hausarzt oder meine Hausärztin
Name Telefon
Mein Name Vorname
Meine Adresse
Meine Telefonnummer
Meine Krankenkasse
Im Notfall bitte benachrichtigen
Name Vorname
Telefon
Mein Name
Mein Vorname
Straße
PLZ, Ort
Telefon
Mein Name
Mein Vorname
Straße
PLZ, Ort
Telefon
Mein Name
Mein Vorname
Straße
PLZ, Ort
Telefon
Mein Name
Mein Vorname
Straße
PLZ, Ort
Telefon
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TelefonIm Notfall bitte benachrichtigen
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