Die gymnasiale Oberstufe amGymnasium Lechenich
Heute, 30. 08. 2010
Information zum neuen Schuljahr
Bas
Information zur Oberstufe
Herzlich willkommen zur
Informationsveranstaltung
am Gymnasium Lechenich
Frau Freiburg, Schulleitung Herr Bastgen, Oberstufenkoordinator
Die gymnasiale Oberstufe amGymnasium Lechenich
Die Beratungslehrer
EF: Berkessel / Nunez
11: Limbach / Meyer
Die gymnasiale Oberstufe
Schulspezifische Informationen
Bas
Was ist die gymn. Oberstufe?
Zulassung Abiturprüfung
Qualifikationsphase
Q1 und Q2
Ergebnisse der Kurse
gehen in das Abitur ein
Versetzung in Q1
Einführungsphase
Jahrgangsstufe 10 und 11
§ 1
Bas
Pflichtkurse und Aufgabenfelder EF
D
FFS: E, F, L
GE, SW, EW, EK ( Wechsel mögl.)
M
NW: BI, CH, PH (Wechsel mögl.)
KU oder MU
SP
ER, KR (Ersatzweise Pl)
Schwerpunktfach: 2. FS oder 2. NW / IF
Einführungsphase (10)
1 (-2) weitere Wahlfächer
1. Aufgabenfeld
3. Aufgabenfeld
2. Aufgabenfeld
§ 8
Im Durchschnitt 34 Stunden pro Woche
1 (-2) weitere Vertiefungsfächer
Bas
Pflichtkurse und Aufgabenfelder 11
D
FFS: E, F, L
GE, SW, EW, EK ( Wechsel mögl.)
M
NW: BI, CH, PH (Wechsel mögl.)
KU oder MU
SP
ER, KR (Ersatzweise Pl)
Schwerpunktfach: 2. FS oder 2. NW / IF
11 / 1 11 / 2
1 (-2) weitere Wahlfächer
1. Aufgabenfeld
3. Aufgabenfeld
2. Aufgabenfeld
§ 8
30 bis max. 33 Stunden pro Woche
Bas
Versetzung in Q1
neinneinin beliebigem Fach1 x 6
jamind. 4444keine
Nach-prüfung
ver-setzt
übrigeFächer
FFSMDMinder-leistungen
4
neinneinmind. 4455
ja (D/M)neinmind. 4355
ja (D/ÜF)nein1 x 5, sonst 43452 x 5
ja (D)nein1 x 5, sonst mind. 4445
ja (ÜF)nein2 x 5, sonst mind. 4444
ja (M)nein1 x 3, sonst mind. 4454
ja1 x 5, sonst 44441 x 5
jamind. 4345
§ 9
Bas
Versetzung in Q1
Man unterscheidet versetzt nicht versetzt mit Nachprüfung nicht versetzt ohne Nachprüfung
Darüber hinaus gilt keine Nachprüfung für Wiederholer maximale Verweildauer in SII: 4 Jahre
§ 9
Bas
Laufbahnänderungen dürfen wegen der Gefahr von Laufbahnfehlern nur
von den zuständigen Stufenleitern vorgenommen werden (Beratung, Mindest- u. Pflichtbelegung, Versetzung, Abitur).
Die Folgen nicht genehmigter Laufbahnänderungen hat der
Schüler / die Schülerin selbst zu verantworten.
Laufbahnänderungen
Bas
Zuwahl von Kursen ist nicht möglich (Kontinuität).
Abwahl von Kursen nur bis zum Ende der 1. Unterrichtswoche
nach Beginn eines neuen Halbjahres.
Abwahl oder Zuwahl von Klausuren bis zum Ende der 1. Unterrichtswoche
nach Beginn des neuen Halbjahres.
Zuwahl von Klausuren nur bis Q1/I (s. Abiturfächer).
Laufbahnänderungen
Bas
Sonstige Mitarbeit
Lehrer gibt zu Beginn des HJ bekannt:
Mitarbeit am Unterricht (kontinuierlich und wesentlich)
Protokolle und Referate Projektpräsentation Versuchsvorbereitung und –nachbereitung Schriftliche Übungen Hausaufgaben
§ 15
Bas
Sonstige Mitarbeit
Zusammenhängender Vortrag Vorbereitung auf mdl . Abiturprüfung in Q1 und Q2
Schriftliche Übungen 1 – 2 pro Fach und Halbjahr Bezug auf unmittelbar vorausgehenden Unterricht
§ 15
Noten
1 Halbjahr = 2 Quartale
am Ende des ersten Quartals Lehrer gibt SoMi und schr. Note bekannt ermittelt daraus eine Zwischennote diese hat informierenden und ggf warnenden
Quarakter
Bas
Noten
1 Halbjahr = 2 Quartale
am Ende des zweiten Quartals Lehrer gibt SoMi- und schr. Note bekannt
ermittelt aus beiden Quartalen eine SoMi-Note ermittelt aus beiden Quartalen eine schr. Note ermittelt aus beiden die Gesamtnote hierbei ist eine rein arithmetische Notenbildung
nicht zulässig
Bas
Bas
Entschuldigung bei Krankheit unmittelbar nach Wiedererscheinen (Wochenfrist). Formblatt im Internet auf Oberstufenseite bei längerer Krankheit (> 3 Tage) muss in der Schule
angerufen werden.
Bei unentschuldigtem Fehlen von mehr als 20 Stunden innerhalb eines
Monatszeitraumes kann der Schüler / die Schülerin sofort entlassen werden.(gilt für volljährige SchülerInnen)
Entschuldigungen
Bas
Entschuldigen bei Klausuren:1. Am Klausurtag morgens im Sekretariat anrufen.
2. Nach Ende der Krankheit Entschuldigung beim Fachlehrer abgeben.
3. Bei wiederholtem Versäumen von Klausuren ist ein Attest erforderlich
Bei Nicht-Beachtung verliert man den Anspruch auf Nachschreibklausur.
Der Fachlehrer entscheidet ggf. über Ausnahmen
Entschuldigungen
Bas
SchülerInnen der SII entschuldigen sich in der ersten Stunde nach dem Fehlen schriftlich beim Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin;
die Entschuldigung ist vom Schüler / von der Schülerin und einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben;
die Entschuldigungen werden von den Fachlehrern abgezeichnet;
die SchülerInnen verwahren die abgezeichneten Entschuldigungen wegen der Nachweispflicht bis zum Ende des Schulhalbjahres;
bei volljährigen SchülerInnen kann auf deren schriftlichen Antrag hin auf die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten verzichtet werden. Diese bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme des Antrags.
Entschuldigungen
Bas
Entschuldigungen
Anwesenheitsnachweis ein Anwesenheitsnachweis kann in besonderen Fällen
durch die Jahrgangsstufenleitung vom Schüler / von der Schülerin für einen beschränkten Zeitraum verlangt werden. (Formblatt).
Bas
Beurlaubungen werden vor absehbarem Fehlen ausgesprochen
(Mandeloperation, Familienfeier, Führerscheinprüfung etc.).
Beurlaubungen bis zu 2 Tagen werden vom jeweiligen Beratungslehrer ausgesprochen.
Über eine Beurlaubung > 2 Tage und in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
Über eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien
entscheidet der Schulleiter. Nötig:
schriftlicher Antrag mit Belegen
Beurlaubungen
Bas
Entschuldigungen müssen auch von Erziehungsberechtigten
unterschrieben werden Auskunft über Leistungen
können bei Elternsprechtagen und Sprechstunden den Erziehungsberechtigten erteilt werden
Ausnahme es sei denn, ein anders lautender Antrag der Kinder
liegt schriftlich vor, dessen Kenntnisnahme von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zu bestätigen ist.
Volljährige SchülerInnen