I N F O R M A T I O N E N Z U R
Berufsmaturität Gesundheitund Soziales
(BM2/ nach Abschluss der Grundbildung)
Fachbezeichnung Lektionen Total Lektionen
1. Semester 2. Semester
Grundlagenbereich
Deutsch 6 6 240
Französisch 3 3 120
Englisch 4 4 160
Mathematik 5 5 200
Schwerpunktbereich
Sozialwissenschaften 6 6 240
Naturwissenschaften:
Biologie 2 2
Chemie 2 2
Physik 1 1 200
Ergänzungsbereich
Geschichte und Politik 3 3 120
Wirtschaft und Recht 3 3 120
Interdisziplinäre Projektarbeiten 2 40
Lektionen pro Woche 37 35 1440
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BM 2 VOLLZEIT LEKTIONENTAFELDas Vollzeitstudium beginnt
jeweils im August und dauert
2 Semester
Fachbezeichnung Lektionen Total Lektionen
1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.
Grundlagenbereich
Deutsch 3 3 3 3 240
Französisch 1 1 2 2 120
Englisch 2 2 2 2 160
Mathematik 2 2 3 3 200
Schwerpunktbereich
Sozialwissenschaften 3 3 3 3 240
Naturwissenschaften:
Biologie 2 2
Chemie 2 2
Physik 1 1 200
Ergänzungsbereich
Geschichte und Politik 2 2 1 1 120
Wirtschaft und Recht 1 1 2 2 120
Interdisziplinäre Projektarbeiten 2 40
Lektionen pro Woche 18 18 19 17 1440
BM 2 TEILZEIT LEKTIONENTAFEL Das Teilzeitstudium beginnt
jeweils im August und dauert
4 Semester.
Unterrichtstage:
Montag und Dienstag
AUSBILDUNGSDAUERDer Bildungsgang der Berufsmaturität 2 Gesundheit und Soziales wird als
Vollzeitstudium und als berufsbegleitendes Teilzeitmodell durchgeführt.
von den entsprechenden Abschlussprüfungen dispensiert
werden. Gesuche müssen jeweils einen Antrag und eine
Begründung enthalten.
Bevor ein Gesuch um Dispensation eines Fachs gestellt
wird, gilt es jedoch immer Folgendes zu bedenken: Durch
den Unterrichtsbesuch bleibt das Wissen aktuell und man
sichert sich die Chance auf eine sehr gute Abschlussnote
in diesem Fach.
KOSTEN (RICHTWERT)
Der Unterricht ist für Lernende mit stipendienrechtlichem
Wohnsitz im Kanton Aargau unentgeltlich.
Lernende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in einem
anderen Kanton als dem Kanton Aargau können beim
Berufsbildungsamt ihres Wohnsitzkantons ein Gesuch um
Kostengutsprache für ausserkantonalen Schulbesuch be-
antragen.
Für Lehrmittel und Exkursionen ist mit Kosten von rund
CHF 300.– zu rechen. Zudem wird für die Aufnahme in
den Bildungsgang Berufsmaturität 2 Gesundheit und So-
ziales eine Gebühr von CHF 300.– erhoben.
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FERIEN
Es gilt der Ferienplan der Berufsfachschule Gesundheit
und Soziales. Es gilt zu beachten, dass während den Feri-
en teilweise Projektarbeiten anstehen können.
PROMOTION
Die Promotion ins nächste Semester erfolgt, wenn
• der Durchschnitt aller Fachnoten mindestens 4 beträgt;
• die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4 den
Wert 2 nicht übersteigt;
• nicht mehr als zwei Noten unter 4 erteilt wurden.
Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird vom
Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen.
Die Schulleitung entscheidet über die Promotion.
DISPENSATION
Wer in einem Fach über die erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten verfügt, kann auf Gesuch hin von der Schul-
leitung vom Unterricht in diesem Fach dispensiert werden.
Wer in einem Fach die erforderlichen Kenntnisse und Fä-
higkeiten nachweist, kann durch die kantonale Behörde
BERUFSMATURITÄTSPRÜFUNGDie Abschlussprüfungen finden jeweils im Juni statt. Ge-
prüft werden an der Berufsmaturitätsprüfung Ausrichtung
Gesundheit und Soziales folgende Fächer:
• die vier Fächer des Grundlagenbereichs (Deutsch, Fran-
zösisch, Englisch und Mathematik) und
• die zwei Fächer des Schwerpunktbereichs (Sozialwis-
senschaften und Naturwissenschaften).
In diesen Fächern ergibt sich die Schlussnote je zur Hälfte
aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote. Die Erfah-
rungsnote ist das Mittel aller Semesterzeugnisnoten im
entsprechenden Fach.
In den Fächern des Ergänzungsbereichs (Geschichte
und Politik sowie Wirtschaft und Recht) entsprechen die
Schlussnoten den Erfahrungsnoten.
Im interdisziplinären Arbeiten ergibt sich die Schlussnote
je zur Hälfte aus der Note für die interdisziplinäre Projekt-
arbeit und aus der Erfahrungsnote für interdisziplinäres
Arbeiten.
Für das Bestehen der Berufsmaturitätsprüfung zählen
die Noten in den Fächern des Grundlagenbereichs, des
Schwerpunktbereichs und des Ergänzungsbereichs sowie
die Note für das interdisziplinäre Arbeiten.
Die Berufsmaturitätsprüfung ist bestanden, wenn
• die Gesamtnote mindestens 4 beträgt;
• die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4 den
Wert 2 nicht übersteigt;
• nicht mehr als zwei Noten unter 4 erteilt wurden.
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AUSKÜNFTE UND ANMELDUNGGerne gibt Ihnen die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales weitere Auskünfte.
Telefon 056 462 26 26 / 056 460 48 50
Online – Anmeldung unter: [email protected], www.bfgs.ch