PreislisteTransportbeton, Spezialbaustoffe und Betonförderung
Preise gültig ab 01.01.2017 Region Süd
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Building a better future – unser gemeinsamer Beitrag !
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Sehr geehrte Kunden,
Nachhaltigkeit ist ein Kern unserer Unternehmensstrategie!
Nachhaltige Entwicklung bedeutet, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirt-
schaftlichen Gesichtspunkten in Einklang zu bringen, unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes
ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge zu hinterlassen.
• Wir investieren in Arbeitssicherheit. Unsere bestens geschulten Frachtführer und
Betonpumpenmaschinisten tragen auch auf Ihrer Baustelle zu mehr Sicherheit bei. Das erspart
Ihnen Unfallkosten und Arbeitsunterbrechungen.
• Wir fördern den beruflichen Nachwuchs. Haben Sie Kinder? Wollen Sie, dass auch die junge
Generation eine hochwertige Berufsausbildung bekommt? Facharbeitskräfte sind für die
Baubranche unverzichtbar. Wir bilden in vielen kaufmännischen und gewerblich-technischen Berufen
aus.
• Wir verbessern unsere Umweltbilanz. Deshalb minimieren wir Emissionen, verbessern unsere
Energieeffizienz und führen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem ein. Denn das ist wichtig
für uns alle.
• Wir produzieren Baustoffe mit Zukunft. Zusätzliche Verkaufsargumente gefällig? Wir bieten Ihnen
passende Produkte für den Bau nachhaltiger Gebäude – und auf Nachhaltigkeitszertifikate wie
DGNB, BNB und LEED legen viele Bauherren heute großen Wert – hier sind wir Ihnen gerne auch
beim „Papierkram“ behilflich.
• Wir halten unsere Fahrzeugflotte auf dem neuesten Stand. Wer atmet nicht lieber saubere Luft?
Unsere Transportfahrzeuge entsprechen den aktuellen Umweltrichtlinien.
• Wir leisten Forschung und Entwicklung. Unsere Antwort auf neue Anforderungen der Baubranche?
Wir setzen auf Innovationen, wir verwenden ressourcenschonende Rohstoffe, wir entwickeln für Sie
maßgeschneiderte Baustoffe und Zusatzmittel.
Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung für Sie, uns und die nachfolgenden Generationen sichern wir
durch unseren Nachhaltigkeitsbeitrag.
Gerne stellen wir Ihnen unseren Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung.
Diese Investitionen zahlen sich aus!
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UNSER LEISTUNGS-VERSPRECHEN
• Sie bekommen von uns professionelle Spitzenleistungen sowie eine einfache, schnelle und
pünktliche Abwicklung Ihres Bauvorhabens.
• Sie erhalten aktuelle Informationen über Markttrends und Produktinnovationen.
• Sie können auf unsere anwendungstechnische Beratungsleistung zählen.
• Sie kaufen höchste Produktqualität – unsere Produkte unterliegen kontinuierlichen
Qualitätskontrollen.
• Sie stehen bei uns im Mittelpunkt - Ihre Meinung ist uns wichtig, daran lassen wir uns
täglich neu messen.
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Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
Anschriften und Telefonnummern der Werke Region Süd
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1 86899 Landsberg am LechStadtwaldstr. 10Tel. (0 81 05) 37 10 27286551 AichachKarl-Schiller-Str. 8Tel. (0 82 51) 8 28 913 82205 GilchingWeßlinger Str. 32Tel. (0 81 05) 37 10 274 85221 DachauKufsteiner Str. 17Tel. (0 82 51) 8 28 915 85609 AschheimAm Westerluß 99Tel. (0 89) 90 05 51 206 85614 BuchZornedinger Str. 29Tel. (0 89) 90 05 51 20
7 83734 HaushamFehnbachstr. 30Tel. (0 80 26) 9 57 90885368 Moosburg-Sempt Stadtteil Sempt Tel. (0871) 97 25-1009 85368 Moosburg-AichHolzlandstr. 66Tel. (0871) 97 25-10010 84030 ErgoldingAm Industriegleis 8Tel. (0871) 97 25-10011 84137 VilsbiburgFalkenbergTel. (0871) 97 25-10012 84109 Wörth a. d. IsarSiemensstr. 25Tel. (0871) 97 25-100
13 84066 MallersdorfWerkstraße 1Tel. (0871) 97 25-10014 92224 AmbergMax-Planck-Str. 18Tel. (0 96 21) 60 79 111593176 BeratzhausenIndustriestraße 5Tel. (09 41) 29 84 47 271693080 PentlingAn der Steinernen Bank 2Tel. (09 41) 29 84 47 271793055 Regensburg-IrlKremser Straße 12Tel. (09 41) 29 84 47 271894315 StraubingIttlinger Straße 236Tel. (0 94 21) 78 48 10
19 94209 Regen-MettenPointenstr. 2Tel. (0 99 21)22 502094535 Eging am SeeJederschwingTel. (0 85 44) 12 012191522 Ansbach-EybZiegelhütte Tel. (09 81) 1 25 1622 91126 Schwabach Alte Rother Str. 19Tel. (0 91 22) 87 56 1023 90451 Nürnberg-Hafen Rotterdamer Str. 120Tel. (09 11) 9 98 91 302491056 ErlangenAm Hafen 20Tel. (0 91 31) 6 87 07 30
2591301 ForchheimReichbrunstr. 10Tel. (0 91 91) 1 31 252695445 BayreuthDrossenfelder Str. 8Tel. (09 21) 74 54 46 20
Gesellschaft Transportbeton Hütten GmbH & Co. KGHauptstr. 792699 BechtsriethTel. (09 61) 41 88 1027 92655 Hütten-GrafenwöhrParksteiner Weg 5Tel. (0 96 41) 36 0028 92648 VohenstraußGewerbestraße 4Tel. (0 96 51) 20 74
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Kontakt
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Region Süd
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Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
Ihre Ansprechpartner in der Region Süd
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Regionalleitung Michael Niederquell Am Westerluß 10185609 Aschheim
Tel. (089) 90 05 52 10Mobil (01 51) 12 53 6944
Assistenz Irene LehnerIndustriestr. 593176 Beratzhausen
Tel. (0 94 93) 94 05-18Fax (0211) 44 71 14 03
Überregionale Kundenbetreuung
Kundenbetreuer
Michael RiegelAlte Rother Str. 1991126 Schwabach
Tel. (0911) 950992-28 Fax (03 36 38) 895 26 84Mobil (01 51) 12 53 64 62
Sebastian PinkHans-Vogel-Str. 16 90765 Fürth
Tel. (0911) 950992-23 Fax (0911) 950992-25Mobil (0173) 9 68 62 52
Bernhard SollingerAm Westerluß 10185609 Aschheim
Tel. (089) 90 05 51 54Fax (089) 90 05 52 11Mobil (0151) 12 53 76 78
Lilith LoosAm Westerluß 10185609 Aschheim
Tel. (089) 90 05 51 31Fax (089) 90 05 52 14Mobil (0173) 9 68 65 46
System orange wanne®
Leitung Abteilungorange wanne®
Nordin BenattiaIndustriestraße 593176 Beratzhausen
Tel. (0 94 93) 94 05 14Fax (0 94 93) 94 05 55Mobil (01 51) 12 53 69 54
Technische Beratung undVertrieb
Alexander NazarenusIndustriestraße 593176 Beratzhausen
Tel. (0 94 93) 94 05 22Fax (0 94 93) 94 05 55Mobil (01 51) 12 53 70 91
Vertriebsinnendienst Stefanie RaabIndustriestraße 593176 Beratzhausen
Tel. (0 94 93) 94 05 21Fax (0 94 93) 94 05 55
Regionales Kundencenter Gert-Gregory FriedlLiliana CalaAm Westerluß 10185609 Aschheim
Tel. (089) 9 00 55-152Fax (089) 9 00 55-211
Weitere Ansprechpartner siehe nächste Seite
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Weitere Ansprechpartner siehe nächste Seite
Gebiet Landshut
Gebietsleitung Reimund ZeilnhoferAm Industriegleis 884030 Ergolding
Tel. (08 71) 97 25-401Fax (08 71) 97 25-499Mobil (01 51) 12 53 69 01
Vertriebsinnendienst Sabrina FreyKarola HopfensbergerAm Industriegleis 884030 Ergolding
Tel. (08 71) 97 25-402Tel. (08 71) 97 25-404Fax (08 71) 97 25-499
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Werke Vertrieb
10 Ergolding Reimund ZeilnhoferAm Industriegleis 884030 Ergolding
Tel. (08 71) 97 25-401Fax (08 71) 97 25-499Mobil (01 51) 12 53 69 01
8 Moosburg-Sempt9 Moosburg-Aich11 Vilsbiburg
Lambert SummerAm Industriegleis 884030 Ergolding
Tel. (08 71) 97 25-400Fax (08 71) 97 25-499Mobil (01 51) 12 53 69 07
12 Wörth13 Mallersdorf
Erwin DittrichAm Industriegleis 884030 Ergolding
Tel. (08 71) 97 25-405Fax (08 71) 97 25-499Mobil (01 51) 12 53 69 05
Gebiet München
Gebietsleitung Thorsten ArltAm Westerluß 10185609 Aschheim
Tel. (089) 90 05 51 80Fax (089) 90 05 51 88Mobil (01 51) 12 53 68 44
Vertriebsinnendienst Heidelinde WeberKerstin BeerAm Westerluß 10185609 Aschheim
Tel. (089) 90 05 51 53Tel. (089) 90 05 51 57Fax (089) 90 05 52 11
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Werke Vertrieb
1 Landsberg am Lech Andreas WeichertStadtwaldstr. 1086899 Landsberg am Lech
Tel. (0 81 91) 92 76 22Fax (0 81 91) 92 76 45Mobil (01 51) 12 53 74 17
2 Aichach4 Dachau
Hermann HeindlKarl-Schiller-Str. 886551 Aichach
Tel. (0 82 51) 82 60 07Fax (0 82 51) 82 60 46Mobil (01 51) 12 53 68 46
3 Gilching5 Aschheim
Andreas PuschAm Westerluß 10185609 Aschheim
Tel. (089) 9 00 55-244Fax (089) 9 00 55-211Mobil (01 73) 968 64 54
6 Buch7 Hausham
Ludwig HerzogFehnbachstraße 3083734 Hausham
Tel. (0 80 26) 957913Fax (0 80 26) 34 33Mobil (01 51) 12 53 7009
Kontakt
Region Süd
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Gebiet Mittelfranken
Gebietsleitung Elke WiltschkoHans-Vogel-Str. 16 90765 Fürth
Tel. (09 11) 950992-22Fax (09 11) 950992-25Mobil (0173) 763 26 80
Vertriebsinnendienst Hermine HeckelJenny KnispelHans-Vogel-Str. 16 90765 Fürth
Tel. (09 11) 950992-21Tel. (09 11) 950992-20Fax (09 11) 950992-25
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Werke Vertrieb
21 Ansbach-Eyb22 Schwabach23 Nürnberg-Hafen
Panagiotis LeontiouHans-Vogel-Str. 16 90765 Fürth
Tel. (09 11) 950992-26Fax (09 11) 950992-25Mobil (01 51) 12 53 64 51
24 Erlangen-Hafen25 Forchheim26 Bayreuth
Georg RudelHans-Vogel-Str. 16 90765 Fürth
Tel. (09 11) 950992-27Fax (09 11) 950992-25Mobil (01 51) 12 53 75 50
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Ihre Ansprechpartner in der Region Süd
Gebiet OstbayernGebietsleitung Erwin Schedl
Industriestr. 593176 Beratzhausen
Tel. (0 94 93) 94 05-23Fax (0 94 93) 94 05-55Mobil (01 51) 12 53 6538
Vertriebsinnendienst Astrid StöhrIndustriestr. 593176 Beratzhausen
Tel. (0 94 93) 94 05-17Fax (0 94 93) 94 05-55
Vertriebsinnendienst Brigitte LoiblPointenstr. 494209 Regen
Tel. (0 99 21) 9 70 09 21Fax (0 99 21) 9 70 09 22
Werke Vertrieb
14 Amberg Hans Stangl Max-Planck-Str. 1892224 Amberg
Tel. (0 96 21) 60 79 23Fax (09 61) 41 88 13Mobil (01 51) 12 53 6510
15 Beratzhausen16 Pentling 17 Regensburg-Irl
Andreas StadlerIndustriestr. 593176 Beratzhausen
Tel. (0 94 93) 94 05-19Fax (0 94 93) 94 05-55Mobil (01 51) 12 53 6957
18 Straubing19 Regen-Metten
Franz ThalhauserIttlinger Str. 23694315 Straubing
Romario Gritsch Ittlinger Str. 23694315 Straubing
Tel. (0 94 21) 78 48-12Fax (0 94 21) 78 48-48Mobil (01 51) 12 53 68 76
Tel. (0 94 21) 78 48-13Fax (0 94 21) 78 48-48Mobil (0173) 9 68 66 33
20 Eging Franz Saugspier Jederschwing94535 Eging am See
Tel. (0 85 44) 12 01Fax (0 85 44) 12 02
Transportbeton Hütten GmbH & Co. KG
VertriebsinnendienstAzubi/Vertriebsinnendienst
Susi PontouxLeonie JanderHauptstr. 792699 Bechtsrieth
Tel. (09 61) 41 88 10Tel. (09 61) 41 88 10Fax (09 61) 41 88 13
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27 Hütten Grafenwöhr28 Vohenstrauß
Hans StanglHauptstr. 792699 Bechtsrieth
Tel. (09 61) 41 88 10Fax (09 61) 41 88 13Mobil (0151) 12 53 65 10
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Region Süd
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Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau
* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondereAnwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sichentsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betonsist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen.LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
Bewehrte Außenbauteile
XC4 XF1 XA1
C25/30
F38 20086280 146,70 € 20086278 144,70 € 20086279 147,70 €
16 20086283 141,70 € 20086281 139,70 € 20086282 142,70 €32 20086286 138,70 € 20086284 136,70 € 20086285 139,70 €
F48 20136937 150,70 € 20129020 148,70 € 20128959 151,70 €
16 20136938 145,70 € 20129061 143,70 € 20128958 146,70 €32 20136939 142,70 € 20129062 140,70 € 20128957 143,70 €
C30/37
F38 20136949 149,70 € 20136952 152,70 €
16 20136950 144,70 € 20136953 147,70 €32 20136951 141,70 € 20136954 144,70 €
F48 20136971 153,70 € 20136974 156,70 €
16 20136972 148,70 € 20136975 151,70 €32 20136973 145,70 € 20136976 148,70 €
XC4 XD2 XS2XF2 XF3 XA2
C30/37
F38 20142841 153,70 €
16 20142842 148,70 €32 20142843 145,70 €
F48 20142844 157,70 €
16 20142845 152,70 €32 20142846 149,70 €
C35/45
F38 20142847LH)y) 160,70 € 20086386* 156,70 € 20086387 159,70 €
16 20142848LH)y) 155,70 € 20086389* 151,70 € 20086390 154,70 €32 20142849LH)y) 152,70 € 20086392* 148,70 € 20086393 151,70 €
F48 20142850LH)y) 164,70 € 20121085* 160,70 € 20128547 163,70 €
16 20142851LH)y) 159,70 € 20100135* 155,70 € 20099109 158,70 €32 20142852LH)y) 156,70 € 20121088* 152,70 € 20128548 155,70 €
Beispiele fürAnwendungsbereiche,Betonart
Expositions-klassen b)
(Feuchteklasse WF)
Festig-keits-klasse
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nur bedingt verfügbarmittel c) schnell c)
Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis
Unbewehrte Bauteile(ohne Stahl oder ein - gebettetes Metall) in nicht betonangrei -fender Umgebung
X0
C8/10 C18 20086172 135,70 € 20086100 133,70 €
16 20086175 130,70 € 20086173 128,70 €32 20086178 127,70 € 20086176 125,70 €
C12/15
C18 20086187 136,70 € 20086185 134,70 €
16 20086190 131,70 € 20086188 129,70 €32 20086193 128,70 € 20086191 126,70 €
F38 20086196 139,70 € 20086194 137,70 €
16 20086199 134,70 € 20086197 132,70 €32 20086202 131,70 € 20086200 129,70 €
C20/25 C18 20086220 139,70 € 20086218 137,70 €
16 20086223 134,70 € 20086221 132,70 €32 20086226 131,70 € 20086224 129,70 €
C25/30 C18 20086235 143,70 € 20086233 141,70 €
16 20086238 138,70 € 20086236 136,70 €32 20086241 135,70 € 20086239 133,70 €
Innen- und Gründungs -bauteile
XC1 XC2
C16/20 F38 20086244 140,70 € 20086242 138,70 €
16 20086247 135,70 € 20086245 133,70 €32 20086250 132,70 € 20086248 130,70 €
C20/25
F38 20086253 142,70 € 20086251 140,70 € 20086252 143,70 €
16 20086256 137,70 € 20086254 135,70 € 20086255 138,70 €32 20086259 134,70 € 20086257 132,70 € 20086258 135,70 €
F48 20131058 146,70 € 20131055 144,70 € 20136932 147,70 €
16 20131057 141,70 € 20131053 139,70 € 20136933 142,70 €32 20131056 138,70 € 20131054 136,70 € 20136935 139,70 €
XC3 C20/25
F38 20086262 143,70 € 20086260 141,70 € 20086261 144,70 €
16 20086265 138,70 € 20086263 136,70 € 20086264 139,70 €32 20086268 135,70 € 20086266 133,70 € 20086267 136,70 €
F48 20136940 147,70 € 20128542 145,70 € 20136943 148,70 €
16 20136941 142,70 € 20099104 140,70 € 20136944 143,70 €32 20136942 139,70 € 20128543 137,70 € 20136945 140,70 €
Größtkorn
a)
(mm
)
Konsis tenz-
klasser)
PL_Beton_Region_Muster_Süd_2017_lay 18.11.2016 14:19 Seite 8
9
Preise gültig ab 01.01.2017
Region Süd
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Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau
Beispiele fürAnwendungs-bereiche, Betonart
Expositions-klassen b)
(Feuchteklasse WF)
Festig-keits-klasse
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nur bedingt verfügbarmittel c) schnell c)
Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis
Bewehrte Außen bauteile mit erhöhtem Wasser -eindring wider stand
XC4 XF1 XA1 C25/30
F38 20086518 150,70 € 20086516 148,70 € 20086517 151,70 €
16 20086521 145,70 € 20086519 143,70 € 20086520 146,70 €32 20086524 142,70 € 20086522 140,70 € 20086523 143,70 €
F48 20165093 154,70 € 20120813 152,70 € 20121294 155,70 €
16 20099111 149,70 € 20120814 147,70 € 20121295 150,70 €32 20099066 146,70 € 20120815 143,70 € 20121296 147,70 €
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1
C30/37
F38 20143111LH ) y) 157,70 € 20086552 153,70 € 20086553 156,70 €
16 20143112LH ) y) 152,70 € 20086555 148,70 € 20086556 151,70 €32 20143113LH ) y) 149,70 € 20086558 145,70 € 20086559 148,70 €
F48 20143114LH ) y) 161,70 € 20121400 157,70 € 20128955 160,70 €
16 20143115LH ) y) 156,70 € 20099131 152,70 € 20128954 155,70 €32 20143116LH ) y) 153,70 € 20099132 149,70 € 20128953 152,70 €
Sichtbetonflächen bedürfen einzelfallbezogener Lösungen. Bitte sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.
Sichtbeton nach Merkblatt
XC4 XF1 XA1 C25/30 F3 16 20134915* 147,70 €
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1
C30/37 F3 16 20137294* 152,70 €
Sichtbeton für beson-dere Anforderungennach Merkblatt
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1
C30/37 F3 16 auf Anfrage auf Anfrage
Größtkorn
a)
(mm
)
Konsis tenz-
klasse
* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.Aus technischen Gründen können wir für unseren Beton keine Farbgleichheit, auch nicht für Sicht beton, gewährleisten.a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600mg/l, bei zusätzlicher SR-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren. y) Für diesen Beton wird entsprechend DINEN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. DieNachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werdenerst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen.LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
auf Anfrage
, WF , WF
, WO
, WF
, WO
, WF
, WF
, WF
Betone im Hochbau *Hier sind die verschiedenen Bauteile eines Wohnhauses mit Expositionsklassen darge-stellt:
* Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für dieAnwendung. Grund sätzlich sind immer die Angaben desPlaners zu beachten.
Schlauchleitungsbetone d > 65 mm
Bewehrte Außen bauteile mit erhöhtem Wasser -eindring wider stand (max. (w/z)eq = 0,55)
XC4 XF1 XA1 C25/30 F48 20128561* 154,70 € 20142796* 157,70 €
16 20100241* 149,70 € 20100210* 152,70 €
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1
C30/37 F48 20104980* 159,70 € 20142798* 162,70 €
16 20100245* 154,70 € 20100242* 157,70 €
PL_Beton_Region_Muster_Süd_2017_lay 18.11.2016 14:19 Seite 9
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Betone für den Industrie- und Landwirtschaftsbau
Beispiele fürAnwendungsbereiche,Betonart
Expositions-klassen
(Feuchteklasse WA)
Festig-keits-klasse
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nur bedingt verfügbarmittel c) schnell c)
Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis
Beton für starken chemischen Angriff
XC4 XD3 XS3 XF2 XF3 XA3 f)g)
C35/45
F38 20086432SR)y) 163,70 € 20086413* 159,70 € 20086414 162,70 €
16 20086434SR)y) 158,70 € 20086416* 154,70 € 20086417 157,70 €32 20086436SR)y) 155,70 € 20086419* 151,70 € 20086420 154,70 €
F48 20142853SR)y) 167,70 € 20140288* 164,70 € 20136978 166,70 €
16 20142854SR)y) 162,70 € 20140289* 158,70 € 20136979 161,70 €32 20142855SR)y) 159,70 € 20140290* 155,70 € 20136980 158,70 €
C40/50
F38 20086633* 165,70 € 20086634 168,70 €
16 20086636* 160,70 € 20086637 163,70 €32 20086639* 157,70 € 20086640 160,70 €
F48 20143131* 169,70 € 20143134 172,70 €
16 20143132* 164,70 € 20143135 167,70 €32 20143133* 161,70 € 20143136 164,70 €
C45/55
F38 20086453* 171,70 € 20086456 174,70 €
16 20086454* 166,70 € 20086457 169,70 €32 20086455* 163,70 € 20086458 166,70 €
F48 20143142* 175,70 € 20143145 178,70 €
16 20143143* 170,70 € 20143146 173,70 €32 20143144* 167,70 € 20143147 170,70 €
Lagerflächen und Stallböden
XC4 XF1 XA1 C25/30F3
16 20086654 145,70 € 20086655 148,70 €32 20086656 142,70 € 20086657 145,70 €
F416 20086663 149,70 € 20086664 152,70 €32 20086666 146,70 € 20086667 149,70 €
Industrie böden undLager flächen
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1d) C30/37
F316 20086682 150,70 € 20086683 153,70 €32 20086684 147,70 € 20086685 150,70 €
F416 20086691 154,70 € 20086692 157,70 €32 20086693 151,70 € 20086694 154,70 €
XC4 XD3 XS3 XF2 XF3 XA3 XM2
C35/45F3
16 20086720* 155,70 € 20086721 158,70 €32 20086722* 152,70 € 20086723 155,70 €
F416 20086728* 159,70 € 20086729 162,70 €32 20086730* 156,70 € 20086731 159,70 €
Lagerflächen mit Frost- und Tausalz -widerstand w)x)
XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 f)g)
XM2 e) LP l)
C30/37 F316 20086754* 163,70 € 20086755 166,70 €
32 20086756* 160,70 € 20086757 163,70 €
Beton mit hohem Frost-/Tausalz-widerstand w)
XC4 XD3 XS3XF4 XA3 f)g) LP l) C30/37 F3
16 20086495* 158,70 € 20086496 161,70 €
32 20086497* 155,70 € 20086498 158,70 €
FD Beton
XC4 XD1 XS1 XF1 XA1
C30/37 F316 20086796 154,70 €32 20086799 151,70 €
XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 LP l) C30/37 F3
16 20086822 168,70 €32 20086824 165,70 €
* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a) Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 d) Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbe-handlung (z. B. Vaku umieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden e) Die Expositionsklasse XM3 kann durch Hartstoffe nachDIN 1100 durch den Verarbeiter erreicht werden f) Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnahmen oder Gutachten g) Sorten der ExpositionsklassenXA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sindgesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachge-wiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anfor-derungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. x) Für ma-schinelle Oberflächenbearbeitung nicht geeignet. SR) Verwendung von SR-Zement für z.B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
Größtkorn
a)
(mm
)
Konsis tenz-
klasse
Preise gültig ab 01.01.2017
Region Süd
PL_Beton_Region_Muster_Süd_2017_lay 18.11.2016 14:19 Seite 10
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Beispiele fürAnwendungsbereiche,Betonart
Expositions-klassen
(Feuchteklasse WA)
Festig-keits-klasse
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nur bedingt verfügbarmittel c) schnell c)
Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis
Beton nach ZTV-Ing
XC4 XF1 XA1 C25/30 F316 20086930 145,70 € 20086928 143,70 € 20086929 146,70 €
32 20086933 142,70 € 20086931 140,70 € 20086932 143,70 €
XC4 XD2 XS2 XF2 XF3 XA2g)
C30/37 F316 20087032 150,70 € 20087030 148,70 € 20087031 151,70 €
32 20087035 147,70 € 20087033 145,70 € 20087034 148,70 €
C35/45 F316 20143118LH)y) 157,70 € 20087084* 153,70 € 20087085 156,70 €
32 20143119LH)y) 154,70 € 20087087* 150,70 € 20087088 153,70 €
Kappenbetonw) XC4 XD3 XS3 XF4 XA1 LPl) C25/30 F2 16 20087139* 154,70 € 20087140 157,70 €
Bohrpfahlbeton
XC4 XF1 XA1 C25/30
F4m)
8 20165097y) 150,70 € 20086828 148,70 €16 20166829y) 145,70 € 20086830 143,70 €32 20166830y) 142,70 € 20086832 140,70 €
F5n)
8 20166851y) 154,70 € 20086837 152,70 €16 20166852y) 149,70 € 20086839 147,70 €32 20166853y) 146,70 € 20086841 144,70 €
XC4 XD1 XS1XF1 XA1
C30/37 F5n)
8 20086856y) 159,70 € 20086855 157,70 €16 20086858y) 154,70 € 20086857 152,70 €32 20086860y) 151,70 € 20086859 149,70 €
XC4 XD2 XS2XF2 XF3 XA2
C35/45 F5n)
8 20086884y) 164,70 € 20086883* 162,70 €16 20086886y) 159,70 € 20086885* 157,70 €32 20086888y) 156,70 € 20086887* 154,70 €
Größtkorn
a)
(mm
)
Konsis tenz -
klasse
Betone für den Ingenieurbau
* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a) Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßigfür einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbarenl) mit Luftporenbildner m) Einbringung im Trockenen n) Einbringung unter Wasser w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbestän-digkeit nicht gewährleistet werden. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem spä-teren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 undDIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN1045-3 zu überwachen.LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
, XF4**
, XD1**
, XF4**
XD1, XD2**, XA2, XF3
, WA
, WA
, WF
, WA, WA
, WF
, WA
, WA
, WA
* Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für dieAnwendung. Grund sätzlich sind immer die Angabendes Planers zu beachten.
** bei Chlorid
Betone im Ingenieurbau *Der Bau einer Brücke kann viel fältige Ansprüche an die einzelnen Bau teile stellen:
Preise gültig ab 01.01.2017
Region Süd
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Preise gültig ab 01.01.2017
Region Süd
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—orange wanne® Der 1A Keller mit 10 Jahren Gewährleistung auf Wasserundurchlässigkeit unter Verwendung unserer Produkte
orange wanne®
nur bedingt verfügbar
Beratung, Konzept und Qualitätskontrolle; sonstige Leistungen; Abdichtungsmaterial und Einbau desAbdichtungsmaterials: auf Anfrage
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 o) Gemäß DAfStB-Richtlinie „Stahlfaserbeton“; andere Leistungsklassen und Druckfestigkeiten auf Anfrage. p) Mindestbestellvorlauf 7 Werk tage z) gilt nur für flächige Bauteile (b > 5h)
aaton®, Beton mit Stahlfasern, faton® und orange wanne®
Beton mit Stahlfasern Stahlfaserzugabe auf Kundenwunsch, Stahlfasermindestgehalt in Grundrezeptur
Innen- undGründungsbauteile
XC1 XC2 — C20/25F3 16 20087502 165,50 € 20087503
F4 16 20087505 169,50 € 20087506
Bewehrte Außen bau teilemit hohem Wasser -eindring wider stand
XC4 XF1 XA1 — C25/30F3 16 20087211 173,50 € 20140115
F4 16 20102352 177,50 € 20140118
Industrieböden undLagerflächen
XC4 XD1 XS1XF1 XA1 XM1
— C30/37F3 16 20087555 20087556
F4 16 20087560 20087561
faton® Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen o)
Bewehrte Außen bau teilemit hohem Wasser -eindring wider stand
XC4 XF1 XA1
L0,6/0,4z) C25/30F3 16 20136981 183,50 €
F4 16 20136982 187,50 €
L0,9/0,6 C25/30F3 16 20087261 193,50 €
F4 16 20087268 197,50 €
L1,2/0,9 C25/30F3 16 20087281 173,50 €
F4 16 20087288 177,50 €
XC4 XD1 XS1XF1 XA1
L0,9/0,6 C30/37F3 16 20087317 191,20 €
F4 16 20165096 195,20 €
L1,2/0,9 C30/37F3 16 20087327 201,20 €
F4 16 20104391 205,20 €
Beispiele fürAnwendungsbereiche,Betonart
Expositions-klassen b)
(FeuchteklasseWF)
Leistungs -klasse o)
(nachDAfStB-RL)
Festig-keits-klasse
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nur bedingt verfügbarmittel c) schnell c)
Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis
aaton® Leicht verdichtbare und selbstverdichtende Betone
aaton® basic XC1 XC2 — C20/25 F68 20087574 152,70 €
16 20087577 147,70 €
aaton® aqua
XC4 XF1 XA1 — C25/30 F68 20087599 160,70 €
16 20087602 155,70 €
XC4 XD1 XS1XF1 XA1
— C30/37 F68 20087609 165,70 €
16 20087611 160,70 €
aaton® ultra p) auf Anfrage — a. A. SV a. A. auf Anfrage
Konsis tenz -
klasse
Größtkorn
a)
(mm
)
auf Anfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
aufAnfrage
PL_Beton_Region_Muster_Süd_2017_lay 22.11.2016 11:29 Seite 12
Pervia® Dränbeton nach Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
Bezeichnung Verwendungszweck Druckfestig-keit
Konsistenz GK a)
(mm)Artikel-Nr. Preis
Pervia® Classic Dränbeton als Tragschicht gemäß FGSV-Merkblatt fürDränbetontragschichten (M DBT) und als Bankettbeton 10 - 20 N/mm2
C1
16 20202984 143,70 €
Pervia® Deco Für dekorative Anwendungen; entspricht dem FGSV-Merkblattfür Dränbetontragschichten ( M DBT) - Pigmentierung möglich 10 - 20 N/mm2 8 20204859 167,70 €
Pervia® Top Dränbeton als Deckschicht gemäß FGSV-Merkblatt für versicke-rungsfähige Verkehrsflächen (M VV) - Pigmentierung möglich C25/30 8 20202986* 177,70 €
Mörtel (nach DIN EN 998-2 und DIN V 18580) - nur bedingt verfügbar
Bezeichnung — Festigkeits-klasse
— GK a)
(mm)Artikel-Nr. Preis
NormalmauermörtelM5 (MGIIa) 4 20087728 205,00 €M10 (MGIII) 4 20087729 215,00 €
Estriche (nach DIN EN 13813) - nur bedingt verfügbar
Bezeichnung Biegezug-festigkeit
Festigkeits-klasse
Konsistenz GK a)
(mm)Artikel-Nr. Preis
Calciumsulfat-fließestrichr)
F4 CAq)-C20 sehr fließfähig 8 20087705 192,70 €F5 CAq)-C25 sehr fließfähig 8 20087708 202,70 €F6 CAq)-C30 sehr fließfähig 8 20087711 212,70 €
estritherm®, füma®, Estriche, Mörtel, Pervia® und Sondermischungen
Sondermischungen (außerhalb von DIN 1045-2) - nur Selbstabholung
Bezeichnung — Zementgehalt — GK a)
(mm)Artikel-Nr. Preis
Sandsondermischungen
200 kg4 20087673 127,70 €8 20087684 132,70 €
300 kg4 20087675 137,70 €8 20087686 142,70 €
400 kg4 20087677 147,70 €8 20087688 152,70 €
Vorlaufmischung - 20087667 147,70 €
* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a) Größtkorn ist Nennkorn q) Entspricht der Festigkeitsklasse CAF nach DIN 18560-2 r) Lieferung nur bei Lufttemperaturen zwischen 5° C und 25° C am Einbauort
13www.cemex.de 13www.cemex.de
estritherm® Porenleichtbeton - nur bedingt verfügbar
Bezeichnung Verwendungszweck Trockenrohdichte Konsistenz GK a)
(mm)Artikel-Nr. Preis
estritherm® 1.0 Zum Ausgleich von Höhenunterschieden /Unebenheiten bzw. zur Herstellung von Gefälle -schichten. estritherm® erfüllt die Anfor derungen angebundene Ausgleichsschichten nach DIN 18560
1,0 kg/dm3 fließfähig 4 20087724 auf Anfrage
estritherm® 1.2 1,2 kg/dm3 fließfähig 4 20087723 auf Anfrage
estritherm® 1.4 1,4 kg/dm3 fließfähig 4 20087722 auf Anfrage
füma®
Bezeichnung Verwendungszweck Frischrohdichte Konsistenz GK a)
(mm)Artikel-Nr. Preis
füma® basicVerfüllbaustoff für Hohlraumverfüllungen und Hin-terfüllungen jeder Art (z. B. Kanalverfüllungen, Tank-verfüllungen, Arbeits raumverfüllungen etc.)
fließfähig 4 20087714 127,70 €
füma® leichtnur bedingt verfügbar
Verfüllbaustoff zur Reduzierung von Auftriebskräftenbei auftriebsgefährdeten Körpern (z. B. Ringraumver-füllungen, Schwimmbadhinterfüllungen etc.)
<1,0 kg/dm3fließfähig
nicht pumpfähig4 20087715* 157,70 €
füma® s Verfüllsuspension für Hohlraumver- und Hinterfüllun-gen jeder Art (z. B. Kanalverfüllungen, Tankverfüllun-gen, Verfüllungen unterhalb des Wasserspiegels etc.)
sehr fließfähig - 20087716* 127,70 €
füma® bodenSelbstverdichtender Verfüllbaustoff für den Leitungs- und Kanalbau, insbesondere zum Einbetten von Rohrleitungen
fließfähignicht pumpfähig
4 20087717 117,70 €
füma® rapidSelbstverdichtender Verfüllbaustoff für den Tiefbau,insbesondere für die schnelle Wiederaufnahme vonFußgänger- und Straßenverkehr
fließfähignicht pumpfähig
8 20087719 131,70 €
16 20087720 126,70 €
Preise gültig ab 01.01.2017
Region Süd
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
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Serviceleistungen BetonBezeichnung Bemerkung Einheit Artikel-Nr. Preis
ZusatzmittelNachträgliche Konsistenzerhöhung Wir empfehlen stattdessen unsere F4-Sorten. m3 60005141 6,00 €
Verzögerer bis 3 Stunden s) verlängerte Verarbeitbarkeitszeit m3 60000219 4,50 €
Verzögerer bis 5 Stunden t) verlängerte Verarbeitbarkeitszeit m3 60000220 6,50 €
Lieferzeiten /SaisonEntladezeitüberschreitung Entladezeit über 5 Min. pro m3 je angef. 15 Min. 60000231 25,00 €
Wochentagseinsatz 17—20 Uhr v) m3 60000226 10,00 €
Nachteinsatz ab 20 Uhr v) m3 60000227 auf Anfrage
Samstagseinsatz v) Öffnungszeiten 7-12 Uhr, Mindestabnahme 30 m3 m3 60000228 15,00 €
Samstagszulage ab 12 Uhr v) m3 60000229 auf Anfrage
Offenhalten Mischwerk v) 60005839 auf Anfrage
Saisonzuschlag (15.11.-15.3.) m3 60000236 5,00 €
FrachtausgleichBeton bei Abnahme von weniger als 7,5 m3 je Fahrzeug je fehlendem m3 60000241 20,00 €
Mörtel bei Abnahme von weniger als 1 m3 je fehlenden 100 Liter 60000242 20,00 €
Fließestrich bei Abnahme von weniger als 7,0 m3 je Fahrzeug je fehlendem m3 60000243 30,00 €
EntsorgungEntsorgung Restbeton nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60000245 80,00 €
Entsorgung Restmörtel nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60000246 80,00 €
Entsorgung Rest Fließestrich nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60000247 120,00 €
Mörtelkübel beschädigt / Verlust je Kübel 60000248 120,00 €
Sonstiges Verwaltungsgebühr für Nachsendung von Lieferscheinen je Lieferschein 60010097 10,00 €
Abbestellung des vereinbartenLieferzeitpunktes
am Tag des disponierten Einsatzes m3 60010544 20,00 €
Umbestellung des vereinbartenLieferzeitpunktes
am Tag des disponierten Einsatzes m3 60010545 20,00 €
Heizzuschlag Warmbeton nach DIN m3 60000232 10,00 €
Soll-Istwert Ausdruck m3 60011935 3,50 €
Produktions- und Verwaltungsgebühr je Abholung < 1,0 m3 pauschal 60010332 5,00 €
Nachhaltigkeitsbeitrag Investitionen in Nachhaltigkeit (Erläuterung siehe Seite 2) m3 60005467 1,00 €
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer. Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.s) Normal-/Stahlfaser-/selbst-/leichtverdichtende Betone (S. 8-12) sowie Zementestriche und Sondermischungen (S. 13) sind für diese Sonderleistung erstgeprüft/vorge-sehen t) Nicht für Beton; Sondermischungen (S. 13) sind für diese Sonderleistung ausgerichtet v) verlängerte Öffnungszeiten nur nach Absprache
Herstellung und Qualität: Die Herstellung undLieferung des Betons erfolgt nach den jeweilsgültigen Regelwerken.
Gewährleistung: Für die von uns gelieferten Bau -stoffe übernehmen wir eine 5-jährige Gewähr -leistung ab Anlieferung. Veränderungen der gelieferten Baustoffe sind unzulässig, insbeson -dere durch Zugabe von Wasser auf der Bau stelle.Unseren Fahrern ist untersagt, dem Transport -beton Wasser (über die Rezepturmenge hinaus)zuzusetzen.
Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Ab neh -mers. In diesem Fall und wenn vom Abnehmernach träglich rezepturfremde Stoffe zugegebenwerden, erlischt für uns die Gewähr leistung derQualität, Festigkeit und eventuell besonderer Ei-genschaften des von uns geliefer ten Betons.Außerdem unterliegt der veränderte Beton auchnicht mehr der bauauf sichtlich ge for dertenÜberwachung; das Über ein stim mungs zeichenauf dem Lieferschein wird ungültig.
Nachbehandlung: Gemäß DIN EN 13670 undDIN 1045-3 ist der Beton vom Verarbeiter ge-nügend lange gegen schädliche Einflüsse zuschützen.
Reservierung: Eine Reservierung ist eine Vorbe-stellung und dient der Vordisposition (Beton,Logistik und Ausgangsstoffe).
• Eine Reservierung bis 100 m³ ist spätestensam Vortag bis 14:00 Uhr durch den Kundenverbindlich zu fixieren und durch uns zu bestä-
tigen, ansonsten verfällt der Anspruch und einneuer Liefertermin muss vereinbart werden.
• Eine Reservierung > 100 m³ ist mind. 48 Std.vor Lieferung durch den Kunden verbindlich zufixieren bzw. in eine Bestellung umzuwandeln.
Bestellung: Eine Bestellung ist nach unserer Be-stätigung eine verbindliche Lieferzusage.
• Ab 14:00 Uhr können für den Folgetag nur ver-bindliche Bestellungen entgegen genommenwerden. Eine Reservierung ab diesem Zeit-punkt ist für den Folgetag nicht möglich.
Umbestellung: Verfahrensweise bei kundenseiti-gen Änderungen einer Bestellung:
• Bestelländerungen der Kunden sind direkt beimAnlagenführer oder der Disposition zu platzie-ren; unsere Fahrer dürfen keine verbindlichenBestellungen/Änderungen entgegen nehmen
• Mengenänderung von max. +/- 10% sind in derToleranz
• Mengenänderungen darüber hinaus sind überden beschriebenen Bestellprozess abzustim-men
Lieferzeit: Unsere Lieferungen erfolgen montagsbis freitags zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr.Außerhalb dieser Zeiten sowie für Samstags-,Sonn- und Feiertagslieferungen wird ein Auf-schlag erhoben.
Entladezeit: Unsere Fahrzeuge sind sofort beiAnkunft auf der Baustelle zu entladen. Die zuläs-sige Entladezeit beträgt max. 5 Min./m3. Bei
Überschreitung dieser Zeit berechnen wir einenAuf schlag.
Abnahmeverweigerung: Wird die Abnahme dervereinbarten Lieferung vom Empfänger unbe-rechtigt ganz oder teilweise verweigert, wird diebestellte Betonmenge zuzüglich etwaiger Folge-kosten in vollem Umfang dem Besteller in Rech-nung gestellt.
Preisangabe: Die Preise gelten für 1 m3 normalver-dichteten Beton, für eine mit unseren Fahrzeugen(36 t) erreichbare Entlade stelle bei einer Abnahme-menge je Fahrzeug von min. 7,5 m3, zzgl. gesetzli-cher MwSt. Alle Serviceleistungen gemäß PreislisteS. 14, wie z.B. Saisonzuschlag, Mindermengen, Hei-zen, Entladezeitüberschreitung, Lieferzeitzuschlä-ge werden nach Anfall berechnet, ohne dass es ei-ner zusätzlichen Vereinbarung bedarf.
Unsere Preise basieren auf dem im Dezember2015 gültigen Dieselpreisindex des statistischenBundesamtes (http://www.bgl-ev.de/images/downloads/dieselpreisinformation_tankstelle.pdf).Ändert sich der vom BGL veröffentlichte Mo-natsdurchschnittswert gegenüber dem Dezem-ber-Wert positiv oder negativ und bleibt für ei-nen Monat konstant, behalten wir uns vor, dieseKostenveränderung weiterzureichen. Indexpreis-änderungen von je +/- 0,10 € führen zu einemDieselzu-/-abschlag in Höhe von je 0,25 €/m3.
Laborleistungen: Werden auf ausdrücklichenWunsch des Abnehmers von unserem Betonsorten -verzeichnis abweichende Sorten verlangt, die einezusätzliche Erstprüfung erfordern, so werden alleentsprechenden Kosten berechnet.
14 www.cemex.de14 www.cemex.de
Allgemeine Hinweise:
Preise gültig ab 01.01.2017
Region Süd
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
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15www.cemex.de 15
Bestellen bei CEMEX
Unser Weg zu Ihrem BauvorhabenSie können uns helfen, den Bestellvorgang so schnell und einfach wie möglich zu gestalten: Halten Sie IhreAuftragsbestätigung oder Ihr Sortenverzeichnis bereit und nennen Sie uns Ihre Kunden-, Baustellen- und ggf.Sorten- oder Abrufnummer.
1. Angaben zum BestellerFirma (Rechnungsempfänger) oder KundennummerName und Telefonnummer des Bestellers (Bauleiter oder Polier)Genaue Baustellenanschrift oder Baustellennummer, ggf. genaue Abnahmestelle
2. Angaben zur LieferungAngaben zu Ihrem CEMEX-Beton (s.u.), z.B. SortennummerBetonierbeginn (Datum und Uhrzeit), bitte bestellen Sie 48h vor Lieferung, siehe Allgemeine Hinweise auf Seite 14BetonmengeBauteil: Sauberkeitsschicht, Decken, WändeEinbauart (Pumpe, Krankübel, Rutsche), Betoniergeschwindigkeit, zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten
3. Angaben zur BaustelleGewichts- oder Durchfahrtsbeschränkungen, SteigungenZufahrts- und RangiermöglichkeitenSonstige schwierige BaustellenverhältnisseReinigungsmöglichkeiten der Fahrmischertrommel und Betonfördergeräte auf der Baustelle
Ihr Weg zum richtigen CEMEX-BetonFür die richtige Auswahl der Betonsorte sind Sie nach DIN 1045-2 als Abnehmer verantwortlich. Zu IhrerUnterstützung haben wir die wichtigsten Betoneigenschaften für Sie zusammengestellt. Nennen Sie uns alter-nativ die Sorten- oder Abrufnummer.
1. Anforderungen gemäß BauunterlagenBetondruckfestigkeitsklasseExpositionsklassen: aus den Umwelteinflüssen Betonangriff (Klassen XF, XA, XM), Bewehrungskorrosion (Klassen XC, XD und XS) und Alkalizufuhr (W0, WF oder WA)Art der Bewehrung: unbewehrt, Stahlbeton, Spannbeton oder Stahlfaserbeton nach LeistungsklassenBesondere Eigenschaften: z.B. Beton mit erhöhtem Wassereindringwiderstand, Beton nach ZTV-Ing.Nennwert des Größtkorns: aus Bewehrungsstababstand und Bauteilgeometrie
2. Anforderungen der BaustelleKonsistenzklasse: beste Qualität ohne Nachmischen auf der Baustelle erhalten Sie durch unsere werksgemischten F4-SortenGgf. Festigkeitsentwicklung: aus Ihren Anforderungen an Ausschalfristen oder Wärmeentwicklung. Bitte nicht vergessen: eine gute Nachbehandlung ist Grundlage für ein gelungenes Bauteil!Ggf. Zugabe von Verzögerer: z.B. bei sommerlichen Temperaturen oder größeren Betonierabschnitten
Region Süd
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Mietpreise für Betonfördergeräte
16 www.cemex.de16 www.cemex.de
Preise gültig ab 01.01.2017
Region Süd
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
* nicht in allen Gebieten verfügbar** Reduzierung des Größtkorns bei Verwendung von zusätzlicher Schlauchleitung ab DN <65mm*** nicht für jedes Gerät verfügbar
Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zzgl. Mehrwertsteuer. Betonförderleistungen sind Dienstleistungen und nicht skontierfähig.Es gelten unsere beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Falls der Dieselpreis netto 1,20 €/Liter übersteigt, wird eine Preisanpassung erforderlich!Alle Preise setzen folgende bauseitige Leistungen voraus:
Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellort (unter Berücksichtigung der technischen Daten nach Gerätetyp)Verwendung von pumpfähigen BetonsortenAuf- und Abbau, sowie Reinigung der bestellten Rohr-/Schlauchleitung nach Vorgabe unseres Maschinisten.Bereitstellung einer Anfahrmischung bei zusätzlicher Rohr-/Schlauchleitung
Verteilermast bis bis bis bis Fahrmischer-
M24 M36 M42 M52 Betonpumpe*
Reichhöhe/Reichweite in m 24/20 36/32 42/38 52/48
(Reichweite ab Mitte Drehkreuz) + Schlauch- + 31 HTpumpe
An- und Abfahrt 150,00 € 210,00 € 285,00 € 400,00 € 150,00 €
Förderleistungspreise
0 - 15 m3 pauschal 330,00 € 430,00 € 525,00 € 700,00 € 330,00 €
15,5 - 25 m3 pauschal 440,00 € 510,00 € 620,00 € 865,00 € 440,00 €
25,5 - 50 m3 je m3 18,50 € 22,00 € 26,00 € 35,50 € 18,50 €
50,5 - 100 m3 je m3 18,00 € 21,00 € 25,00 € 35,00 € 18,00 €
100,5 - 150 m3 je m3 16,00 € 20,50 € 24,50 € 34,50 € 16,00 €
150,5 - 200 m3 je m3 15,00 € 19,50 € 24,00 € 34,00 € 15,00 €
200,5 - 400 m3 je m3 14,00 € 19,00 € 23,50 € 33,00 € 14,00 €
über 400 m3 je m3 13,50 € 18,50 € 23,00 € 32,00 € 13,50 €
zusätzlicher Stundensatz bei Unterschreitung 300,00 € 480,00 € 690,00 € 940,00 € 300,00 €
einer Mindestförderleistung von . 15 m3/Std. 20 m3/Std. 25 m3/Std. 25 m3/Std. 15 m3/Std
Mindestförderleistungspreis
inkl. An- und Abfahrt480,00 € 640,00 € 810,00 € 1.100,00 € 480,00 €
Grundlage zur Ermittlung der Förderleistung ist der bestellte Pumpbeginn bis Pumpende zuzüglich einer Rüstzeit von 30 Minuten bis M36 und 60 Minuten bis M52. Abgerechnet wird die Zeit, die zusätzlich zu der durch die Mindestförderleistung vorgegebene Zeit benötigt wird.
Serviceleistungen Standortwechsel auf der Baustelle (jeweils) 120,00 € 160,00 € 200,00 € 360,00 € 120,00 €
keine Reinigungsmöglichkeit auf der Baustelle 380,00 € 490,00 € 500,00 € 650,00 € 380,00 €
vergebliche An-/Abfahrt 480,00 € 640,00 € 810,00 € 1.100,00 € 480,00 €
Abbestellung am Tag des disponierten Einsatzes 330,00 € 430,00 € 525,00 € 700,00 € 330,00 €
Umbestellung am Tag des disponierten Einsatzes 330,00 € 430,00 € 525,00 € 700,00 € 330,00 €zusätzliche Schlauchleitung ** 17,50 €/mzusätzliche Rohrleitung 15,00 €/mzusätzliche Reduzierung 32,50 €/Stkzusätzlicher Bogen 12,00 €/Stkzusätzlicher Förderleitungstransport 120,00 €/Std. mind. jedoch 360,00 €zusätzlicher Maschinist (von Ank. - Abf. Baustelle) 90,00 €/Std. mind. jedoch 180,00 €Miete/Transport Rundverteiler auf AnfrageFörderung durch Rundverteiler (ohne Miete) 2,50 €/m3
Endschlauch-Quetschventil *** 55,00 €/EinsatzZuschlag für die Förderung von Sonderbetonen(z. B. Faser- oder Schwerbeton)
2,20 €/m3
Zuschlag Förderleistung 17.00 - 20.00 Uhr 50,00 €/Std.Nachteinsatz 20.00 - 6.00 Uhr auf AnfrageSamstagszuschlag 50,00 €/Std. mind. jedoch 150,00 €Baustellenbesichtigung 180,00 € (im Auftragsfall kostenfrei)Begleitfahrzeug bei Schwerlastgenehmigung ab M52 nach AufwandSaisonzuschlag (01.12.-15.03.) 55,00 €/EinsatzAnforderung Euro 5 Dieselpartikelfilter (Aufsatzfilter) auf AnfrageVerwaltungsgebühr für Nachsendung von Vermietungsnachweisen
10,00 €/je VN
PL_Beton_Region_Muster_Süd_2017_lay 22.11.2016 11:29 Seite 16
17www.cemex.de 17www.cemex.de
Technische Daten unserer Betonfördergeräte
10,4 m
23,7 m
14,5 m
29,1 m
20 m
24 m
36 m
42 m
52 m
48,1 m 38,0 m 31,7 m 19,7 m 15,8 m
38,1 m
- Ausfalthöhen
- Stützkräfte
- Fahrzeuglängen
- Abstützbreiten
Masttyp Ausfalthöhe Abstützkräfte
vorn hinten
M52 15,4 m 350 KN 350 KN
M42 8,7 m 240 KN 240 KN
M36 8,7 m 170 KN 170 KN
M24 4,9 m 140 KN 140 KN
M20 3,85 m 110 KN 70 KN
Masttyp Fahrzeuglänge Abstützbreite
vorn hinten
M20 8,5 m 3,9 m 2,5 m
M24 9,5 m 5,6 m 2,6 m
M36 11,3 m 6,3 m 6,9 m
M42 13,1 m 8,3 m 8,3 m
M52 14,5 m 10,5 m 12,5 m
Reichhöhe
Reichtiefe
Region Süd
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
Reichweite
PL_Beton_Region_Muster_Süd_2017_lay 18.11.2016 14:19 Seite 17
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten
Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jederVermietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör;dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträ-gen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, derMieter ist kein Kaufmann i.S. des HGB. Allgemeine Ge-schäftsbedingungen des Mieters gelten uns gegenü-ber nicht, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht wi-dersprechen.
§ 1 AngebotEin Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwasanderes vereinbart worden oder die Leistung erfolgtist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist al-lein der Mieter verantwortlich.
§ 2 Pflichten des VermietersWir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter denGebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Miet-sache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Miet-zeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Ein-satzort und endet mit deren Abtransport; beiMeinungsverschiedenheiten über die Mietzeit ist dieTachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend.
Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder ange-gebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhal-tung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Vor aus -setzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB).Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände dieGewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache er-schweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wirberechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dau-er der Behinderung hinauszuschieben und im Falle derUnmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweisezurückzutreten.
Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingrif-fe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch po-litische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Ar-beitsstörungen, Ausfall von Versorgungsanlagen,Verzögerungen durch Verkehrsstörung und unab-wendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Be-trieben eintreten, von denen die Gewährung des Ge-brauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweitdiese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind.
Eine Haftung für den mit der vermieteten Sache geför-derten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegender Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die ge-setzlichen Ansprüche zu. Das Recht zur Minderungder Miete ist ausgeschlossen.
Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegenuns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen,gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ausVerschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen,aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oderaus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, so-weit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden eines gesetzlichen Vertre-ters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Ver-letzung einer für die Vertragsdurchführung wesentli-chen Verpflichtung verursacht ist. Im Übrigen ist derSchadensersatzanspruch von Kaufleuten i.S. der HGBauf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflicht-versicherung, deren Deckungssumme mindestens Euro 1,0 Mio. beträgt, beschränkt. Die Beschränkun-gen gelten nicht für den Ersatz von Körper- und Ge-sundheitsschäden sowie den Ersatz von privat genutz-ten Sachen, deren Haftung sich aus demProdukthaftungsgesetz ergibt.
§ 3 Pflichten des MietersDer Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzinszu zahlen, die Mietsache ordentlich zu behandeln undnach Gebrauch im ordnungsgemäßen Zustand zurück-zugeben.
Der Mieter hat für alle für die Inbetriebnahme und denGebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmenzu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Ge-nehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsacheam Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- undBürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Erhat dafür zu sorgen, dass das für den Transport dervermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstel-lungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wiederverlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestig-ten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrba-
ren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieterdafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse amAufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftre-tenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchun-gen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen,dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbela-stung des Fördervorganges standhalten. Sind dieseVoraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieterfür alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksichtauf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpesowie die Ein baufläche muss vom Mieter so abgesi-chert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eis-bildung oder -ähnliches geschädigt werden können.
Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseran-schluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eineWasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigungvon Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfangermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personalbereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch un-seren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Ab-bau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hater in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmierender Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen vonFördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegenvon Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzu-stellen.
Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf ver-ursachten Verschmutzungen, insbesondere vonStraßen, Bürgersteigen, Gebäudeteile und Kanalisa -tion, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zurFörderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Erhaftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvoll-ständiger Angaben bei Abruf.
Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolgeeines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, sohat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungs-gemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hät-ten.
§ 4 SicherungsrechteDer Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämt-licher Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig auswelchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle seineauch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bau-vertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache einge-setzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wer-tes unserer Leistung“ mit Rang vor dem restlichen Teilder Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungser-klärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangenhat uns der Mieter diese Forderungen im einzelnennachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtre-tung mit der Aufforderung bekannt zu geben, bis zurHöhe der in Abs. 1 erläuterten Ansprüche an uns zuzahlen.
Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Ver-tragspartner des Mieters von der Abtretung zu be-nachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wirwerden indessen von diesen Befugnissen keinen Ge-brauch machen und die Forderungen nicht einziehen,solange der Mieter seinen Zahlungs verpflich tungenordnungsgemäß nachkommt.
Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene For-derungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine je-weilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteileab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenenBeträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forde-rungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritteabtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtre-tungsverbot vereinbaren.
Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungenals Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung.Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder an-deren Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritteunverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für ei-ne Intervention notwendigen Unterlagen zu überge-ben und uns zur Last fallende Interventionskosten zutragen.
Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem in derRechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %.Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zuste-henden Sicherungen insoweit freigeben, als deren
Wert unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um20 % übersteigt.
§ 5 Mietzins und ZahlungsbedingungenErhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oderAnnahme des Auftrags und seiner Ausführung unsereSelbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebs-stoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot undAuftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins ent-sprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Ver-mietung an einen anderen als einen Unternehmer, dieinnerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschlussaußerhalb von Dauerschuld verhältnissen erbrachtwerden soll.
Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsacheaußerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in derkalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Ab-sprache des Mietzinses vereinbart.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nachErhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen be-dürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Ab-schluss des Vertrages in den Vermögens verhältnissendes anderen Teils eine wesentliche Verschlechterungeintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistunggefährdet wird, z. B. der Mieter seine Zahlungen ein-stellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insol-venzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines sol-chen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, sokönnen wir die uns obliegende Leistung verweigern,bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für siegeleistet wird.
Ist der Mieter Unternehmer, so beeinflussen seineMängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeitund verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungs-recht geltend zu machen.
Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe be-sonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenom-men. Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, sobeanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unse-res sonstigen Verzugsschadens.
Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenan-sprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es seidenn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenan-spruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftigfestgestellt ist. Einem Unternehmer gegenüber sindwir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicherFälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, dieer gegen unserer Mutter-, Tochter-, Schwester- odersonst verbundenen Gesellschaften hat.
Ist der Mieter Unternehmer und reicht seine Erfül-lungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forde-rungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei derenEinstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schulddie Leistung angerechnet wird.Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung imAbbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungs-verfahren erteilt, erfolgt ab dem 01.02.2014, späte-stens aber ab dem 01.08.2014, der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Ist unser Kunde kein Ver -braucher, gelten in Abweichung von der SEPA-Verord-nung folgende verkürzte Vorabinformationsfristen,auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zah-lung verpflichtet ist:Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstagabzgl. 5 Werktage
Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- undwiederkehrende Firmenlastschrift:
Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag
§ 6 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchsder vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort, fürdie Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Verwal-tung.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis so-wie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ent-springenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten istder Sitz der Gesellschaft, nach unserer Wahl auch derSitz unserer zuständigen Niederlassung.
Stand: 02/2014
18 www.cemex.de18 www.cemex.de
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
PL_Beton_Region_Muster_Süd_2017_lay 18.11.2016 14:19 Seite 18
19www.cemex.de 19www.cemex.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen
Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe vonTransportbeton und anderen Baustoffen, z.B.: Mörtel, füma®,estritherm® und Fließestrich, nachfolgend kurz als „Baustoff“bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späterenVerträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, derKäufer ist kein Unternehmer. Allgemeine Einkaufsbedingun-gen des Käufers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ih-nen nicht ausdrücklich widersprechen.
1. Angebot
Ein von uns erstelltes Angebot ist für uns unverbindlich, fallsnicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung er-folgt ist. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Menge sowiedie Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften ist alleinder Käufer verantwortlich.
2. Lieferung und Abnahme
Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten ander vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufersnachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehen-den Kosten.
Wir sind bemüht, die vom Käufer gewünschten oder angegebe-nen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbar-ter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt vomVertrag, sofern er uns zuvor erfolglos eine angemessene Fristzur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretendeUmstände uns die Ausführung übernommener Aufträge er-schweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/ -Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben;ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir be-rechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hit-zeperioden den Baustoff auf die für den jeweiligen Verwen-dungszweck gemäß Regelwerken zulässige maximale Tempe-ratur (z.B. 30 ºC oder 25 ºC) zu kühlen, und sind insoweit vonder Leistungspflicht befreit, bzw. berechtigt, die Lieferung zuverschieben. Entsprechendes gilt bei anhaltenden Frostperio -den, die die Produktion des Baustoffs erheblich erschweren,unabhängig davon, ob wir grundsätzlich den Baustoff mit Sai-sonzuschlag anbieten.
Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Bestellung oder Über-mittlungsfehler haftet der Käufer. Bei Lieferung an die verein-barte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne jede Ge-fahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einenausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehin-dert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzungnicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehendenSchäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleerenmuss unverzüglich, zügig (bei Beton 1m3 in höchstens 5 Minu-ten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können.
Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, so gelten die den Lie-ferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zurAbnahme des Baustoffs und zur Bestätigung des Em pfangs be-vollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnisdurch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.
Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwid-riger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflich-tung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn,die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wirzu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldnerfür die ordnungsgemäße Abnahme des Baustoffs und die Bezah-lung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkungfür und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander,in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsererechtsverbindlichen Erklärungen entgegen zunehmen.
Etwaiges Fördern unseres Baustoffs auf der Baustelle und dieVermittlung von Fördergeräten und deren Einsatz sind nichtGegenstand des Kaufvertrages.
3. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-schlechterung des Baustoffs geht bei Abholung im Zeitpunktauf den Käufer über, in dem der Baustoff unsere Anlage ver-lässt. Bei Lieferung außerhalb des Werkes geht die Gefahr über,sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spä-testens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, umzur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.
4. Gewährleistung/ Haftung
Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltendenVorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird und dievereinbarte Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs füreine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn diesgesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer dengültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verar-beitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer.
Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es seidenn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen ge-sondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hie-rüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält.
Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder insonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oderverändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung,es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung desBaustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat.
Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesonderesolcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte,darf nicht verarbeitet werden.
Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt
die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicherBestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Ent-gegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel,gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich ande-ren als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind vonKaufleuten i. S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Bau-stoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoffzwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Bean-standete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht of-fensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Bau -stoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB nachSichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalbder Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nichtfristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt.
Probekörper gelten nur dann als Nachweis für die Baustoff -eigenschaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauf-tragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt wordensind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von un-serem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Ge-währleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käu-fer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfül-lung) verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kannder Käufer Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minde-rung verlangen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegender Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfa-chen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den typischen vor-hersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit der Schaden darüberhinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Pro-dukthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 2,5 Mio. be-trägt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Ver-tragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.Die Gewährleistungsfrist für unsere Baustoffe (Verjährungs-frist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 5 Jahre seit Ablie-ferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i. S. desHGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisungder Mängelrüge durch uns.
5. Haftung aus sonstigen Gründen
Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, un-sere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchemRechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass vonVertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oderaus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit derSchaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver-halten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder einesErfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Ver-tragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist.
Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Ge-sundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sa-chen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
6. Sicherungsrechte
Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllungsämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, un-ser Eigentum. Der Käufer darf unseren Baustoff weder ver-pfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder -verar -beiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Ver-tragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abge-treten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.
Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer For-derungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig ent-stehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oderVerwendung unseres Baustoffs im Rahmen von Bauleistungenmit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffsmit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.
Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mitanderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Bau-stoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoffmit einem fremden Grundstück oder einer fremden bewegli-chen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür ei-ne Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt,tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese For-derung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseresBaustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte aufEinräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbei-tung unseres Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamtenoffen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungser-klärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat unsder Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nach-erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit derAufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz1 anuns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst dieNacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und dieForderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Be-fugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nichteinziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungenordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Käufer anuns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereitsjetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungs-teile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträ-ge bleibt unberührt.
Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber wederan Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbernein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnunggelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer
Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oderjeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritteunverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Inter-vention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zurLast fallende Interventionskosten zu tragen.
Der „Wert unseres Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer 6 entsprichtdem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%.
Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderun-gen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme desAuftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbeson-dere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Ener-giekosten,Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Ver-kaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Liefe-rungen an einen anderen als einen Kaufmann i. S. des HGB, dieinnerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb vonDauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Stra-ßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei An-kunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäfts-zeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell nach derjeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt oh-ne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schrift-lichen Vereinbarung.
Soweit wir bei von uns an den Käufer bzw. die Baustelle gelie-ferten Baustoffen Skonto gewähren, bezieht sich die Skonto-gewährung nur auf den Warenwert, nicht aber auf den Fracht-anteil. Dieser beträgt, soweit nicht in der Rechnungaus drücklich ausgewiesen, 20 € netto pro Kubikmeter gelie-ferten Baustoff.
Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögens-verhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlech-terung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistunggefährdet wird, z. B. der Käufer seine Zahlungen einstellt,überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahreneröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangelsMasse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermö-gensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechte-rung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so kön-nen wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis dieGegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, beeinflussen seine Män-gelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichteter darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besondererVereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit derZahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugs-zinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz unseres sonstigenVerzugsschadens.
Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchengleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zurAufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestrittenoder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann i. S. desHGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unter-schiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen,die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonstverbundene Gesellschaften hat.
Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB und reicht seine Erfül-lungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zutilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufen-der Rechnung –, auf welche Schuld die Leistung angerechnetwird.
Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbu-chungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt,erfolgt ab dem 01.02.2014, spätestens aber ab dem01.08.2014, der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Ist un-ser Kunde kein Verbraucher, gelten in Abweichung von der SE-PA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinformationsfristen,auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlung ver-pflichtet ist:
Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 5Werktage
Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkeh-rende Firmenlastschrift:
Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag
8. Baustoffüberwachung
Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qua-litätsüberwachung Proben des gelieferten Baustoffs unange-meldet auf der belieferten Baustelle zu entnehmen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie übersein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechts-streitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kauf-leuten i. S. des HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft.
10. Nichtigkeit
Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtigsein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Stand 02/2014
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
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