12. Jahrgang Schönwalde-Glien, 18. Februar 2016 Nr. 2
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N GE N
Amtsblatt
für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,
Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL ............................................................................................................................................. 3
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ................................................................................................... 3
Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.1.2016 ................................................ 3
Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde.................................................................................................... 4
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Paaren im Glien ...................................................................................................... 5
Einladung zur Verbandsschau (Gewässerschau) 2016 .......................................................................................................................... 5
WEITERE AMTLICHE MITTEILUNGEN ..................................................................................................... 6
Zahlungserinnerung .............................................................................................................................................................................. 6
Protokollant/in für Sitzungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses gesucht ................................................................ 6
Staatlich anerkannte Erzieher/innen gesucht ......................................................................................................................................... 7
NICHTAMTLICHER TEIL ............................................................................................................................... 8
Elternbrief 20: 2 Jahre, 4 Monate: „Kinder haben Rechte“................................................................................................................... 8
Ostern zum Lebensretter werden: DRK-Blutspendedienst bittet um lebensnotwendige Blutspenden rund um die Ostertage ............. 8
Blutspendetermine im Havelland .......................................................................................................................................................... 9
Informationen der Waldbauernschule: Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte ....................................................................... 9
Jetzt erhältlich: Der Film zum 12. Brandenburger Dorf- und Erntefest .............................................................................................. 10
Neu und bunt: Der Schönwalde-Aufkleber ......................................................................................................................................... 10
Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ................................................................................................................ 12
Impressum
Herausgeber:
Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Telefon: (0 33 22) 24 84-0
Telefax: (0 33 22) 24 84-40
www.schoenwalde-glien.de
Redaktion:
Steffen Schmunk
Kurt Hartley
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.
Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde
können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen
werden.
Bezugsmöglichkeiten:
Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff
„Verteiler Amtsblatt“ an [email protected] gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
AMTLICHER TEIL
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung
über gefasste Beschlüsse der 20. Sitzung
der Gemeindevertretung vom 21.1.2016
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. DR 007/2016
Bestellung eines neuen Ortswehrführers örtlichen Feuerwehreinheit
Schönwalde-Dorf
Die Gemeindevertretung bestellt mit Wirkung vom 21.01.2016 Herrn Tobias
Neumann, geb.23.08.1989, Ackerstraße 38, zum Ortswehrführer der Feuer-
wehreinheit Schönwalde-Dorf.
Der Bürgermeister wird mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde
beauftragt.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 194/2015
Vorstellung der Planung Straßenbau Fasanensteig
Die Gemeindevertretung beschließt die durch das Planungsbüro Dr. Löber
vorgestellte Planung zum Straßenbau im Fasanensteig.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 184/2015
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages sowie den Verkauf der aufste-
henden Gebäude für das gemeindeeigene Grundstück Eschenallee 17, OT
Schönwalde-Siedlung
Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit den Antragstellern für das
Grundstück Eschenallee 17 (Gemarkung Schönwalde, Flur 25, Flurstück 161)
über 99 Jahre einen Erbbaurechtsvertrag. Ausgehend von einem Grund-stückswert von 69.000,- € beträgt der Erbbauzins 3.105,- €/Jahr.
Die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude veräußert die Gemeinde Schönwalde-Glien an die Antragsteller zu einem Kaufpreis in Höhe von
20.000,- €.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 002/2016
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Kurmärki-
sche Straße 92 in 14621 Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Siedlung
Der Beschluss der Gemeindevertretung Nr. 149/2013 vom 17.10.2013 wird
aufgehoben. Die Gemeindevertretung schließt mit den Antragstellern einen Erbbaurechts-
vertrag über 99 Jahre für das Grundstück Kurmärkische Straße 92 in Schön-
walde-Glien (Gemarkung Schönwalde, Flur 21, Flurstück 125). Ausgehend
von einem Grundstückswert in Höhe von 54.990,- € beträgt der Erbbauzins
2.474,55 €/Jahr. Den Antragstellern wird eine Belastungsvollmacht in Höhe
von 190.000,- € zur Finanzierung eines Eigenheims zugunsten eines der deutschen Kreditaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erteilt.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 003/2016
Ankauf des Grundstücks in der Kienberger Straße in Schönwalde-Glien
OT Grünefeld (Flur 1, Flurstück 354/1) durch die Gemeinde Schönwal-
de-Glien
Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf des Grundstücks in der
Kienberger Straße in Schönwalde-Glien OT Grünefeld (Flur 1, Flurstück
354/1) mit einer Größe von 2.341 m² zum Kaufpreis in Höhe von 50.000,- €. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss erst umzusetzen, wenn der
Haushaltsplan 2016 mit dieser Investition beschlossen ist und bekannt
gemacht wurde.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 192/2015
Bauantrag SW 82-15-B, Zum Erlenbruch 1, OT Schönwalde-Dorf:
Antrag auf Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 14
"Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch"
Die Gemeindevertretung erteilt unter Gestattung der beantragten Befreiungs-
anträge ihr Einvernehmen zum Bauantrag SW 82-15-B, Zum Erlenbruch 1 im OT Schönwalde-Dorf.
(5 Ja- und 7 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 193/2015
Bauantrag WAN 06-15-B, Am Rosengarten 2, OT Wansdorf:
Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der "Stellplatzsatzung" der
Gemeinde Schönwalde-Glien
Die Gemeindevertretung erteilt unter Gestattung der Abweichung von der
„Stellplatzsatzung“ ihr Einvernehmen zum Bauantrag WAN 06-15-B, Am Rosengarten 2 im OT Wansdorf.
(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 008/2016
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Antrag Nr. 001/2016 der
Fraktion Grüne/Familie/Forum zur Nutzung von Klassenräumen der
"VHG Menschenskinder" zur außerschulischen Bildung und Weiterbil-
dung
Die Gemeindevertretung beschließt, Räumlichkeiten der „VHG Menschens-kinder“ zum Zwecke der außerschulischen Bildung und Weiterbildung,
insbesondere für den Sprachunterricht zur Verfügung zu stellen.
Zugelassen werden sollten nur erfahrene, qualifizierte Anbieter wie die Volkshochschule oder die Albert-Akademie. Mit beiden Anbietern wurden
bereits Vorgespräche geführt; ihre Bereitschaft liegt unter der Voraussetzung
qualifizierter Dozenten vor. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende vertragliche Vereinba-
rung zu erarbeiten.
(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
Beschluss Nr. DR 009/2016
Antrag auf Nutzung der Räumlichkeiten im ehemaligen Bauhofsgebäude
(Straße der Jugend 1 A) durch die Initiative "Neue Nachbarn in Schön-
walde"
Die Gemeindevertretung beschließt, dass ein Nutzungsvertrag für Räumlich-
keiten im ehemaligen Bauhofsgebäude in der Straße der Jugend 1A abge-schlossen wird. Die Räume werden durch die Initiative „Neue Nachbarn in
Schönwalde“ für Besprechungen genutzt. Da die Arbeit der Initiative „Neue
Nachbarn in Schönwalde“ im öffentlichen Interesse ist, wird für die Nutzung der Räumlichkeiten kein Nutzungsentgelt erhoben. Die Nutzung findet im
Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 statt. Eine Verlängerung des
Nutzungsvertrages wird in Aussicht gestellt.
(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. DR 011/2016
Vereinbarung über die Ablösung und Unterhaltung der Bepflanzung der
L 16 in der Ortslage Grünefeld- 2. BA, Gemeinde Schönwalde-Glien im
Abschnitt 80 von km 3,296 bis km 3,804
Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Vereinba-rung zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Schönwalde-Glien
über die Ablösung der Unterhaltung der Bepflanzung der L 16 in der Orts-
durchfahrt Grünefeld – 2. BA, Gemeinde Schönwalde-Glien im Abschnitt 80 von km 3,296 bis km 3,804. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden
mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung beauftragt.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
- ENDE DER SITZUNG -
Jagdgenossenschaft Schönwalde
Genossenschaftsversammlung der
Jagdgenossenschaft Schönwalde
Einladung aller Eigentümer
landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher genutzter
Grundflächen sowie aller übrigen Flächen, die zum gemein-
schaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Schönwalde
gehörenden und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf
zur Genossenschaftsversammlung
am 22. März 2016 um 19:00 Uhr in das Kreativ,
Dorfstraße 7
in 14621 Schönwalde-Glien.
Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bestimmung des Verantwortlichen für die Nieder-
schrift
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung; Beschluss der
Tagesordnung
5. Bericht des Jagdvorstehers
6. Bericht der Kassenführerin
7. Beschlussfassung zur Rechnungsprüfung
8. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und
des Kassenführers
9. Diskussion und Beschluss zur Satzungsänderung
10. Vorstellung, Diskussion und Beschluss des Haus-
haltsplanes 2016/17
10.1. Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages
10.2. Beschlussfassung zur Erhebung von Umlagen
11. Sonstiges
Zur Korrektur/ Ergänzung des Jagdkatasters haben Jagdgenos-
sen, die Ihre Flächen der Jagdgenossenschaft noch nicht
nachgewiesen haben/ deren Flächenmeldungen nicht (mehr)
korrekt sind, die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen
(Urkundenabschriften, Grundbuchauszüge etc.) vorzulegen.
Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschie-
nenen Jagdgenossen beschlussfähig.
gez. Bodo Oehme
Jagdvorsteher
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
Jagdgenossenschaft Paaren im Glien
Einladung zur Jagdgenossenschaftsver-
sammlung Paaren im Glien
Hiermit lade ich alle Eigentümer landwirtschaftlich und
forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sowie aller übrigen
Flächen, die Bestandteil des Jagdbezirkes der Jagdgenossen-
schaft Paaren im Glien sind, zur Jagdgenossenschaftsver-
sammlung am
Donnerstag, 17.03.2016
um 17 Uhr
im Stägehaus in Paaren im Glien,
Hauptstraße 35, 14621 Schönwalde Glien,
herzlich ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ord-
nungsgemäßen Einladung, Anwesenheit der Mitglie-
der sowie Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung
- Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
- Bericht des Vorstandes
- Finanzbericht des Kassenführers
- Prüfbericht des Kassenprüfers
- Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
- Bericht der Jäger
- Jagdneuverpachtung zum 01.04.2016
- Sonstiges
Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Paaren im Glien mit einer
Größe von ca. 917 ha wird als Hochwildrevier für 12 Jahre
verpachtet. Jagdpachtangebote sind dem Jagdvorstand, Ste-
phan Otten, Max-Eyth-Allee 26 b, in 14469 Potsdam, bis zum
03.03.2016 schriftlich mit Angabe der Pachthöhe in € pro ha
zu zustellen. Die Jagdpachtfähigkeit muss nachgewiesen
sowie der vollständige Wildschaden durch den Jagdpächter
übernommen werden.
Paaren im Glien, 02.02.2016
gez.
Stephan Otten
Vorstand der Jagdgenossenschaft Paaren im Glien
Im Anschluss an den offiziellen Teil wird ein Abendessen
gereicht.
Einladung zur Verbandsschau
(Gewässerschau) 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Wasser- und Bodenverband „GHHK – HK- HS“ Nauen
führt die Gewässerschau 2016 für die Gemeinde Schönwalde-
Glien in Abstimmung mit dem beauftragten Vorstandsmit-
glied, Herrn Lasch, durch.
Termin: Donnerstag, den 10. März 2016,
um 08.00 Uhr
Treffpunkt: Rathaus der
Gemeinde Schönwalde-Glien,
Besprechungsraum Nr. 2.19,
Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien
Die an der Pflege und Wasserstandshaltung im Grabensystem
interessierten Nutzer sind dazu herzlich eingeladen.
Der Wasser- und Bodenverband „GHHK – HK- HS“
Nauen bittet um Hinweise zwecks örtlicher Besichtigung
von Problemstellen.
Für die Teilnahme sind Fahrmöglichkeiten zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
WEITERE AMTLICHE MITTEILUNGEN
Zahlungserinnerung
Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die
die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am
Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erin-
nern, dass die Zahlungen für
die Grundsteuer A,
die Grundsteuer B,
die Hundesteuer
die Zweitwohnungssteuer
die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und
Bodenverband „Schnelle Havel“ Liebenwalde
und die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und
Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-
Havelkanal-Havelseen“ Nauen
sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr
2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und
Folgejahre oder 2013 und Folgejahre oder 2014 und Folgejah-
re oder 2015 und Folgejahre oder 2016 und Folgejahre gilt,
für das I. Quartal 2016 zum 15. Februar 2016 zu überwei-
sen waren.
Sofern Sie keinen neuen Steuer-und Abgabenbescheid für das
Jahr 2016 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen
vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt wer-
den.
Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind
zum 15. Mai 2016, 15. August 2016 und 15. November 2016.
Schönwalde-Glien, den 25. Januar 2016
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister
Protokollant/in für Sitzungen der Ge-
meindevertretung und des Hauptaus-
schusses gesucht
Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum 01.03.2016
eine/n Protokollant/in.
Zu besetzen ist eine geringfügige Beschäftigungsstelle,
unbefristet. Der TVöD findet Anwendung.
Wir erwarten Sorgfalt, Selbstständigkeit, Flexibilität und ein
hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung
der gestellten Arbeitsaufgaben.
Der Aufgabenbereich umfasst
die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und
des Hauptausschusses
und das Erstellen der Sitzungsniederschriften
Anforderungen:
sichere Rechtschreibung
stilsichere und routinierte Schreibweise sowie ein
starkes schriftliches Ausdrucksvermögen
gute EDV- Kenntnisse (MS-Office)
wünschenswert wären Kurzschriftkenntnisse sowie
Erfahrungen mit dem Sitzungsdienstprogramm Allris
Informationen zur Gemeinde Schönwalde-Glien finden Sie im
Internet unter www.schoenwalde-glien.de.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen
Unterlagen bis zum 29.02.2016 an:
Gemeinde Schönwalde-Glien,
Der Bürgermeister, Hauptamt,
Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7,
14621 Schönwalde-Glien
Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung
entstehen, werden nicht erstattet. Für die Rücksendung der
Bewerbungsunterlagen legen Sie Ihren Unterlagen bitte einen
ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
Staatlich anerkannte Erzieher/innen
gesucht
Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum nächstmögli-
chen Zeitpunkt staatlich anerkannte Erzieher/innen.
Zu besetzen sind befristete Teilzeitstellen mit einer wöchentli-
chen Arbeitszeit von 30 Stunden in unseren Kindertagesein-
richtungen. Eine weitere Stundenerhöhung behält sich der
Träger bei Bedarf vor. Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe S
8a gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
vergütet.
Aufgabengebiet:
Die eigenständige pädagogische Bildung und Erziehung der
Kinder entsprechend des Kindertagesstätten-Gesetzes des
Landes Brandenburg sowie der pädagogischen Konzepte der
Einrichtungen
Anforderungen:
einen Abschluss zur/zum staatlich anerkannten Er-
zieher/in
verantwortungsbewusste, flexible, teamorientierte
und kreative Arbeitsweise
die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
sowie eines gültigen Gesundheitszeugnisses
Wir bieten:
Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen
Unterlagen bis zum 12.02.2016 an:
Gemeinde Schönwalde-Glien,
Der Bürgermeister, Hauptamt,
Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7,
14621 Schönwalde-Glien
oder per E-Mail an:
Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung
entstehen, werden nicht erstattet. Für die Rücksendung der
Bewerbungsunterlagen legen Sie Ihren Unterlagen bitte einen
ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister
Ende amtlicher Teil
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
NICHTAMTLICHER TEIL
Elternbrief 20: 2 Jahre, 4 Monate:
„Kinder haben Rechte“
Auch zu Hause wollen Kinder toben und spielen, dabei geht
es selten geräuschlos zu. Nachbarn wollen oft lieber ihre Ruhe
haben – da kann es schon mal zu Konflikten kommen. Rück-
sichtnahme heißt die Lösung, die aber nicht nur für Kinder,
sondern genauso auch für Erwachsene gilt. So haben Gerichte
entschieden:
Wo drei oder mehr Familien wohnen, muss ein Spielplatz
sein, und die Anwohner müssen sich damit abfinden, dass
man Kinder nicht auf „leise“ stellen kann. Wo Kinder sind
darf gespielt, gelacht und auch geschrien werden, ein Kind
darf musizieren und andere Kinder zu Besuch haben – auch
im Garten und Hof. Eltern dürfen für ihr Kind einen Sandkas-
ten aufstellen und eine Klingel tiefer legen, damit es selbstän-
dig ins Haus kann. Fahrräder dürfen im Hof, Hausflur oder
Keller abgestellt werden, wenn sie nicht die Fluchtwege
versperren. Die Ruhezeiten (13-15 Uhr und 22-7 Uhr) sollten
auch Kinder einhalten.
Gute Nachbarschaft ist meistens gar nicht so schwer. Sollte
sich in Ihrer Nachbarschaft ein Konflikt anbahnen, ziehen Sie
sich nicht zurück. Klingeln Sie beim Nachbarn, bieten Sie ein
Gespräch an oder machen Sie einen Lösungsvorschlag. Dann
können größere Streitigkeiten meist verhindert werden.
Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land
Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interes-
sierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren
Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises
Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an a-
[email protected], über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per
Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen
altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen
Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.
Sabine Spelda
Elternbriefe Brandenburg
Ostern zum Lebensretter werden: DRK-
Blutspendedienst bittet um lebensnot-
wendige Blutspenden rund um die Oster-
tage Viele regelmäßige Blutspender nutzen die Osterferien für eine
Urlaubsreise und stehen dann in ihrer Heimatregion für
Blutspenden nicht zur Verfügung. Zahlreiche Patienten sind
jedoch auch während der Ferien und über die Osterfeiertage
auf Blutspenden gesunder Mitbürger angewiesen. Die aus
Spenderblut hergestellten Blutpräparate sind nur kurz haltbar;
teilweise lediglich vier, maximal bis zu 42 Tage. Bei speziali-
sierten Behandlungen, z.B. in der Krebstherapie, müssen
jedoch über Wochen begleitend Blutpräparate verabreicht
werden. Alle Menschen, die in der Ferienzeit oder vor und
direkt nach den Ostertagen Blut spenden, leisten damit einen
wichtigen Beitrag zur Patientenversorgung in ihrer Region.
Zur Sicherstellung der Versorgung bietet das DRK zusätzlich
zu den regulären Terminen Sonder-Blutspendetermine an.
Alle Blutspendetermine finden Sie im Internet unter
www.blutspende.de (bitte das jeweilige Bundesland ankli-
cken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos
erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
Alle Spenderinnen und Spender, die sich auf DRK-
Blutspendeterminen rund um die Osterfeiertage am 24.03.
(Gründonnerstag) oder am Samstag, 26.03. mit einer Blut-
spende für schwer kranke oder verletzte Mitmenschen einset-
zen, erhalten eine kleine Osterüberraschung als Dankeschön
für ihr Engagement.
Wer darf Blut spenden?
Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein.
Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschrit-
ten werden. Bis zum 73. Geburtstag ist derzeit eine Blutspen-
de möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies
zu.
Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur
Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis
zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer
spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten.
Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte
zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Facebook
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Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php
Mitmach-Aktion www.blutspenden-verbindet.de
Aktion: www.mutspende.de
Blutspendetermine im Havelland
März 2016
01.03.16 in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr
Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Nauen,
Paul-Jerchel-Str. 4,
14641 Nauen
11.03.16 in Dallgow-Döberitz, von 13.00 bis 18.00 Uhr
HavelPark Dallgow (2. Etage), Döberitzer Weg 3,
14624 Dallgow-Döberitz
21.03.16 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr
DRK-Regionalzentrum Falkensee (in der Seniorenresidenz),
Finkenkruger Str. 90,
14612 Falkensee
21.03.16 in Friesack, von 15.00 bis 19.00 Uhr
Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH - Friesack,
Poststraße 13,
14662 Friesack
29.03.2016 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr
Schule "Am Akazienhof" (Förderschule),
Poststr. 15 (Neubau),
14612 Falkensee
30.03.2016 in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr
Kulturhaus „Johannes R. Becher“,
Havelländer Weg 67,
14612 Falkensee
Informationen der Waldbauernschule:
Schulungen für Waldbesitzer und Inte-
ressierte
Die Waldbauernschule Brandenburg bietet im Zeitraum vom
19./20.02. bis zum 22./23.04.2016 erneut Schulungen für
Waldbesitzer und Interessierte an.
Die zweitägigen Veranstaltungen finden jeweils am Freitag
von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Sonnabend von 8.30 Uhr
bis 15.30 Uhr statt.
Die Schulungen werden brandenburgweit an über 20 Schu-
lungsorten durchgeführt.
Die aktuellen Themen der Frühjahrsschulung 2016 sind:
• Landeswaldinventur: Ergebnisse, Schlussfolgerungen
• Satzungen von Fortwirtschaftlichen Zusammenschlüs-
sen: rechtliche Fragen
• Brennholz: klimafreundlich und effizient nutzen (inkl.
Aktuelle Infos Sägeschein)
• Vorstellung der neuen Förderrichtlinie
• EXKURSION: Waldumbau und JB-Pflege
Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet unter
www.waldbauernschule-brandenburg.de. Die Teilnahme ist
offen für alle Interessierten, der Teilnehmerbeitrag beträgt 35
€. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter 033920 /
50610 oder [email protected].
Schulungstermine Nord-West:
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
Jetzt erhältlich: Der Film zum 12. Bran-
denburger Dorf- und Erntefest
Den 12. September 2015
werden die Bürger der
Gemeinde Schönwalde-Glien
- und erst recht die Bewohner
des Ortsteils Paaren - so
schnell nicht vergessen.
An diesem Tag wurde ge-
meinsam mit rund 20.000
Besuchern das Brandenbur-
ger Dorf- und Erntefest
gefeiert. "Davon werden sich
noch Generationen nach uns
erzählen", hatte Dorf-
Urgestein Erwin Bathe schon
zuvor prophezeit.
Als kleine Gedächtnisstütze und großen Beitrag für die Ge-
meindechronik ist nun eine Dokumentation über das Fest
erschienen, die die Falkenseer Filmemacherin Heide Gauert
gestaltet hat.
Die DVD ist für 20 Euro im Tourismusbüro des Rathauses
erhältlich. Interessierte können entweder zu den Öffnungszei-
ten (dienstags 15 - 18.30 Uhr, donnerstags 13 bis 15.30 Uhr)
kommen oder zwecks Vereinbarung eines Termins unter
(03322) 24 84 81 anrufen.
Laufzeit:
ca. 63 Minuten
Gestaltung:
Heide Gauert
Ines Evelyn Kuhnert
Jürgen Partzsch
Fritz Barber
Michael Braumann
Mit freundlicher Unterstützung:
Agro Glien GmbH Paaren
Esbe Rohrleitungsbau GmbH
Jagdgenossenschaft Paaren im Glien
Weitere Bilder unter www.erntefest2015.de.
Neu und bunt:
Der Schönwalde-Aufkleber
Fünf Farben, ein Schriftzug: Damit sich die Einwohner auch
unterwegs erkennen und die Besucher zeigen können, welcher
Ort eine Reise wert ist, hat die Gemeinde Schönwalde-Glien
jetzt schicke Aufkleber herausgebracht. Für die Heckklappe,
die Fahrradstange, den Anhänger ... und was Ihnen sonst noch
so einfällt.
In Schokobraun, Silbergrau, Gletscherweiß, Magenta und
Smaragdgrün ist der Aufkleber ab sofort im Tourismusbüro
des Rathauses erhältlich.
Kosten pro Stück: 1 Euro.
Öffnungszeiten:
dienstags 15 Uhr bis 18.30 Uhr
donnerstags 13 bis 15.30 Uhr
oder nach Vereinbarung unter (03322) 24 84 81
Kontakt: [email protected]
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 12 Nr. 2 vom 18.2.2016
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Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie
selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbei-
rat.
Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen
können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das
Problem mehr zu erfahren.
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Themen aller Gremien.
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