AGRARSTRUKTURELLE ANALYSE ZUR VORBEREITUNG DES
PLANFESTSTELLUNGSVERFAHRENS FÜR DEN NEUBAU DER BUNDESAUTOBAHN
A 20 - KÜSTENAUTOBAHN IM PLANUNGSABSCHNITT 6
März 2011
Agrarstrukturelle Analyse
zum Neubau der Bundesautobahn A 20 - Küstenautobahn
Planungsabschnitt 6
(von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei El m)
Auftraggeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Stade - Harsefelder Straße 2 21680 Stade
Auftragnehmer: Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Bremervörde Albrecht-Thaer-Straße 6 A 27432 Bremervörde
Fachgruppe 2: Ländliche Entwicklung Projektleitung und -bearbeitung: Heino Rotermund Karten und GIS-Auswertung: Andreas Fitschen Bearbeitungszeitraum: März 2010 bis März 2011
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung......................................... .............................................................. 1
2 Variantenvergleich Hönau-Lindorf ................... ........................................... 1
2.1 Untersuchungsraum und Bestandserfassung............ ..................................... 2
2.2 Bewertungskriterien für den Vergleich .............. .............................................. 4
2.3 Variantenbeschreibung.............................. ....................................................... 5
2.4 Zusammenfassung der Ergebnisse..................... ........................................... 10
3 Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse .......... .................................... 13
3.1 Vorgehensweise und Untersuchungsraum ............... .................................... 13
3.2 Natürliche Standortfaktoren für die Landwirtschaft im Untersuchungsraum15
3.3 Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe....... ......................................... 17
3.3.1 Erwerbs- und Betriebsgrößenstruktur ....................................................... 17 3.3.2 Besitz- und Nutzungsstruktur.................................................................... 18 3.3.3 Tierhaltung und Nährstoffsituation ............................................................ 21 3.3.4 Flurstrukturelle Situation und Handlungsbedarf ........................................ 22
3.4 Entwicklung der Landwirtschaft ..................... ................................................ 24
4 Betroffenheit der Bewirtschafter durch die A 20.... .................................. 26
4.1 Flächenverluste .................................... ........................................................... 27
4.2 An- und Durchschneidungsschäden.................... .......................................... 30
4.3 Arrondierungsschäden ............................... .................................................... 32
4.4 Umwegeschäden ...................................... ....................................................... 33
4.5 Hofstellenbetroffenheit............................ ........................................................ 35
4.6 Gesamtbetroffenheit................................ ........................................................ 35
5 Bereitschaften zur Flächenbereitstellung........... ...................................... 37
6 Hinweise zur Planung der Kompensationsmaßnahmen.... ...................... 39
7 Zusammenfassung und Ausblick....................... ....................................... 39
8 Anhang............................................. ............................................................ 40
8.1 Allgemeiner Teil ................................... ............................................................ 40
8.2 Spezieller Teil (behördenintern – vertraulich)..... ........................................... 40
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bewertungskriterien für den landwirtschaftlichen Vergleich ...............................5
Tabelle 2: Auswertungsdaten zum landwirtschaftlichen Variantenvergleich .....................10
Tabelle 3: Ergebnisse des landwirtschaftlichen Variantenvergleichs................................11
Tabelle 4: Erwerbsstruktur ...............................................................................................17
Tabelle 5: Betriebsgrößenstruktur ....................................................................................18
Tabelle 6: Besitz- und Nutzungsstruktur...........................................................................18
Tabelle 7: Betriebssysteme..............................................................................................19
Tabelle 8: Tierhaltung ......................................................................................................21
Tabelle 9: Nährstoffsituation ............................................................................................21
Tabelle 10: Hof-Feld-Entfernungen im Untersuchungsraum.............................................23
Tabelle 11: Flurstrukturelle Merkmale unabhängig von der A 20 Planung........................23
Tabelle 12: Entwicklungsabsichten der Betriebsleiter.......................................................24
Tabelle 13: Hofnachfolgesituation....................................................................................25
Tabelle 14: Antworten zur Flächenbetroffenheit ...............................................................26
Tabelle 15: Flächenentzug gesamt ..................................................................................27
Tabelle 16: Betroffenheit der Betriebe durch Flächenentzug............................................28
Tabelle 17: Entfernung der betroffenen Flächen zum Hof ................................................30
Tabelle 18: Betroffenheit der Betriebe mit Durchschneidungsschäden ............................31
Tabelle 19: Betroffenheit der Betriebe durch Arrondierungsschäden ...............................33
Tabelle 20: Betroffenheit der Betriebe durch Umwege.....................................................34
Tabelle 21: Entfernung der Hofstellen zur A 20 - Trasse..................................................35
Tabelle 22: Gesamtbetroffenheit der landwirtschaftlichen Betriebe..................................35
Tabelle 23: Zusammenfassung der Gesamtbetroffenheit.................................................37
Tabelle 24: Bereitschaften zur Flächenmobilität...............................................................38
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Untersuchungsraum für den Variantenvergleich Bremervörde ……………… 2
Abbildung 2: Untersuchungsraum für die Betroffenheitsanalyse ……………………………14
Kartenverzeichnis * (im Anhang)
Karte 1: Bewirtschafterkarte (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)
Karte 2: Nutzungskarte (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)
Karte 3: Hof-Feld-Entfernung (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)
Karte 4: Gesamtbetroffenheit (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)
Karte 5: 42 Stück einzelbetriebliche Betroffenheitskarten (im DIN-A3 – Format)
*- Die Karten stehen aus datenschutzrechtlichen Gründe n grundsätzlich nur für
den verfahrens- bzw. behördeninternen Gebrauch zur Verfügung
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1 Einleitung
Die geplante A 20 soll die Lücke im Autobahnnetz zwischen der A 28 bei Westerstede und
der geplanten A 20 im Raum Hamburg schließen. Von der Niedersächsischen Landesbehör-
de für Straßenbau und Verkehr wurde ein Abschnittskonzept erarbeitet. Der in dieser Unter-
suchung behandelte Abschnitt 6 der A 20 beginnt ca. 2 km nordwestlich der Stadt Bremer-
vörde mit einer Anschlusstelle an die vorhandene Bundesstraße B 495 in der Nähe der
Ortschaft Glinde. Die landesplanerisch festgelegte Trasse verläuft ausgehend vom Beginn
der Baustrecke in nordöstlicher Richtung in relativ gestreckter Linienführung bis zum Bauen-
de mit einer Anschlusstelle an die L 114 bei der Ortslage Elm.
Im März 2010 beauftragte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(NLStBV), Geschäftsbereich Stade, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstel-
le Bremervörde, eine Agrarstrukturelle Analyse für den Neubau der Küstenautobahn A 20 im
Planungsabschnitt 6 anzufertigen. Zuerst sollen landwirtschaftliche Untersuchungen zum
Variantenvergleich im Bereich der Ortschaft Hönau-Lindorf bei Bremervörde durchgeführt
werden. Darauf aufbauend erfolgen Analysen zur Ermittlung der Betroffenheit der landwirt-
schaftlichen Betriebe durch die gesamtplanerische Vorzugstrasse.
2 Variantenvergleich Hönau-Lindorf
Die Trasse der landesplanerisch festgestellten Vorzugsvariante passiert die Ortslage Kiel bei
der Höhne nördlich mit einem Abstand von ca. 300 m, quert das Straßendorf Hönau-Lindorf
und liegt im weiteren Verlauf südlich des Waldstückes Lintel. Im weiteren Verlauf tangiert die
Trasse die Ortslage Nieder Ochtenhausen nördlich und quert die K 106. Anschließend ist die
Querung des Gewässers Oste erforderlich. Dieses Gewässer bildet gleichzeitig den End-
punkt für die Variantenuntersuchung.
Die landesplanerische Feststellung beinhaltet einen Planungsauftrag für den Variantenver-
gleich im genannten Bereich. Im Rahmen der Variantenuntersuchung sind sechs weitere
Varianten mit der bisherigen landesplanerisch festgestellten Vorzugsvariante (Variante Mit-
te 1) zu vergleichen. Im Folgenden werden die landwirtschaftlichen Inhalte aufgezeigt, die als
Abwägungsgrundlage in diesen Vergleich eingegangen sind.
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2.1 Untersuchungsraum und Bestandserfassung
Der Untersuchungsraum für den Variantenvergleich Bremervörde erstreckt sich zwischen
dem Beginn der Baustrecke des Abschnitts 6 an der B 495 (West) und dem Gewässer Oste
(Ost) und umfasst eine Länge von etwa 8 km und hat eine maximale Nord-Süd-Ausdehnung
von ca. 2,7 km.
Abbildung 1: Untersuchungsraum für den Variantenver gleich Bremervörde
Der nachfolgende Variantenvergleich erfolgt auf einer Datengrundlage, die durch einzelbe-
triebliche Befragungen zur Betriebsstruktur im Frühjahr 2010 durch die Landwirtschaftskam-
mer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde, und durch GIS-Auswertungen zur Flächen-
nutzung und Flurstruktur gewonnen wurde.
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Naturraum und Böden
Naturräumlich gehört der Untersuchungsraum vorwiegend zur Mehe-Oste-Niederung, wel-
che dem nördlichen Bereich der Hamme-Oste-Niederung zuzuordnen ist. Die vorherrschen-
den Niedermoorböden erlauben eine standortangepasste Grünlandnutzung, welche jedoch
entscheidend von der Regelung der Wasserverhältnisse abhängig ist. Im Kornbecksmoor
sind des Weiteren noch Hochmoorflächen bzw. Hochmoorreste vorhanden, die ebenfalls der
Grünlandnutzung unterliegen. Eine Besonderheit des Naturraumes bildet die Geestinsel bei
Nieder Ochtenhausen. Den Rand- und Übergangsbereich zu den Mooren prägen Anmoor-
gleye und Gley-Podsole. Diese und die trockenen Podsole bzw. Podsol-Braunerden der
Geestinsel bilden die wenigen und damit besonders wertvollen Ackerflächen für die Land-
wirtschaft im Untersuchungsraum. Da die Ackerflächen für die im Untersuchungsraum wirt-
schaftenden Betriebe nicht ausreichen, sind diese Betriebe auf die Bewirtschaftung von
außerhalb des Untersuchungsraumes gelegenen Ackerflächen angewiesen. Im östlichen
Bereich des Untersuchungsraumes, der Gemarkung Nieder Ochtenhausen, ragt das Ostetal
der Zevener Geest in den Untersuchungsraum hinein. Das Ostetal selbst unterliegt auf bei-
den Seiten der Oste auf den Auen- und Anmoorgleyen der vorwiegend der Grünlandnutzung,
östlich der Oste sind außerdem einige Waldflächen zu finden.
Siedlungs- und Infrastruktur
Die Siedlungsstruktur der Ortschaften zeigt sich unterschiedlich. In Mehedorf weist sie typi-
sche Merkmale der Findorff’schen Moorkolonie auf. Die Ortschaften Hönau-Lindorf und
Glinde sind im wesentlichen als „Straßendorf“ mit beidseitiger Straßenrandbebauung zu
charakterisieren, während Nieder Ochtenhausen als „Haufendorf“ auf einer Geestinsel ange-
legt worden ist. In Mehedorf und Hönau-Lindorf liegen die landwirtschaftlichen Nutzflächen
zum großen Teil direkt hinter dem Hof und werden über innerbetriebliche, private Wege
erschlossen. Bei Nieder Ochtenhausen ist ein öffentliches Wegnetz zur Erschließung der
umliegenden Nutzflächen vorhanden.
Betriebsgrößenstruktur
In den Ortschaften des Untersuchungsraumes (Oerel, Glinde, Bremervörde (teilweise), Me-
hedorf, Hönau-Lindorf, Ostendorf, Nieder Ochtenhausen) bewirtschaften auf der Daten-
grundlage der Agrarförderanträge von 2009 insgesamt 69 landwirtschaftliche Betriebe größer
5 ha je Betrieb.
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Größenklasse Anzahl Betriebe Anteil ha LF % der LF
5 - 30 ha 20 29% 267,99 6%
30 - 50 ha 12 17% 474,13 11%
50 - 100 ha 24 35% 1718,21 41%
100 - 150 ha 10 14% 1181,35 28%
über 150 ha 3 4% 598,14 14%
gesamt 69 100% 4239,82 100%
Diese 69 Betriebe haben insgesamt rd. 4240 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF).
Daraus errechnet sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 61,4 ha LF/Betrieb. Geglie-
dert nach der Erwerbsstruktur sind 52 Haupterwerbsbetriebe (75%) und 17 Nebenerwerbs-
betriebe (25%) vorhanden. Die Haupterwerbsbetriebe bewirtschaften im Durchschnitt 75,6
ha LF/Betrieb, die Nebenerwerbsbetriebe liegen bei 18,2 ha LF/Betrieb.
Nach der Lage der vorhandenen, aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Hofstellen im
Nahbereich der Variantentrassen zur A 20 sind 47 landwirtschaftliche Betriebe ermittelt
worden und im Frühjahr 2010 hinsichtlich ihrer betriebsstrukturellen Verhältnisse näher
befragt worden.
Tierhaltung und Betriebssysteme
Die landwirtschaftlichen Produktionssysteme sind auf die natürlichen Standortgegebenheiten
im Untersuchungsraum ausgerichtet mit dem Betriebssystem Futterbau und Rindviehhaltung
(Milcherzeugung). Nahezu alle der 47 erhobenen Betriebe halten Rindvieh. Nur wenige
haben sich auf Veredlung (Hähnchenmast, Schweinezucht und –mast) und neuerdings auf
Energieerzeugung (Biogasanlagen) spezialisiert. Die vorzufindende Betriebsstruktur ist durch
den traditionellen Familienbetrieb gekennzeichnet. Der durchschnittliche Viehbesatz der
befragten Betriebe liegt bei 2,06 GV/ha, was im Hinblick auf die hier vorliegende Grünland-
Futterbau-Region eine vergleichsweise hohe Intensität der Bewirtschaftung dokumentiert
(zum Vergleich: der durchschnittliche Viehbesatz im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt laut
Agrarstatistik 2007 bei 1,41 GV/ha).
2.2 Bewertungskriterien für den Vergleich
Folgende Bewertungskriterien sind für die landwirtschaftliche Beurteilung der Varianten mit
unterschiedlicher Gewichtung herangezogen worden:
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Tabelle 1: Bewertungskriterien für den landwirtscha ftlichen Vergleich
Kriterium Erfassung Gewichtung
Anzahl der aktiv bewirtschafteten landwirtschaftli-chen Betriebsstandorte im Wirkungsbereich von bis zu 250 m beiderseits der Variantentrassen
Abzählen in der Übersichtskarte
10% (mittel)
Landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe im Nahbereich der Trassen mit sehr hoher Betroffen-heit bis hin zur möglichen Existenzgefährdung durch Flächenverluste, Durchschneidungsschäden und Beeinträchtigung der Hofstelle
Auswertung der Betriebsdaten und
Hofkarten
65% (sehr hoch)
Verbrauch an landwirtschaftlich genutzten Flächen insgesamt GIS-Auswertung 5%
(gering)
Verbrauch von Ackerflächen GIS-Auswertung 15% (mittel)
Durchschneidungsschäden in der Flurstruktur bezogen auf agrarstrukturell besonders wertvolle Teilflächen mit 5 ha und mehr an Feldblockgröße
GIS-Auswertung 5% (gering)
Unter dem Kriterium der aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebsstandorte im
Wirkungsbereich von bis zu 250 m beiderseits der Variantentrassen sind alle Haupt- und
Nebenerwerbsbetriebe zu verstehen, in denen die landwirtschaftliche Betätigung nachhaltig
einen wesentlichen Einkommensbeitrag zum Gesamteinkommen der Betriebsleiterfamilie
erwirtschaften lässt. Hierunter fallen nicht diejenigen Hofstellen, auf denen die Landwirtschaft
als „Hobby“ betrieben wird.
Unter dem Kriterium der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe im Nahbereich der Tras-
sen mit sehr hoher Betroffenheit bis hin zur möglichen Existenzgefährdung durch Flächen-
verluste, Durchschneidungsschäden und Beeinträchtigung der Hofstelle werden einzelbe-
triebliche Einschätzungen anhand der vorhandenen Betriebsstruktur für jede Variante vorge-
nommen.
2.3 Variantenbeschreibung Alle Varianten beginnen an der geplanten Anschlussstelle zur B 495 bei Glinde und enden
an der landesplanerisch festgelegten Stelle der Ostequerung.
Variante Nord 1
Die Trasse der Variante Nord 1 verläuft in mittiger Lage zwischen Mehedorf und Kiel bei der
Höhne durch das Kornbecksmoor, schwenkt nach Norden durch die Gemarkung Mehedorf,
um dann in einem weiten Bogen den Ortskern von Hönau-Lindorf in einer nördlichen Sied-
lungslücke zu umfahren, und führt weiter unter nördlicher Abrückung von Nieder Ochtenhau-
sen in östlicher Richtung zur Oste.
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Der Trassenverlauf durch die Feldmark hält in weiten Abschnitten sehr große Abstände zu
den landwirtschaftlichen Hofstellen ein.
Am Anfang bei der Anschlussstelle B 495 werden der landwirtschaftliche Betrieb mit der
Ordnungsnummer 6-1 und im östlichen Bereich nördlich von Nieder Ochtenhausen der ein-
zeln im Außenbereich liegende Aussiedlerhof mit der Ordnungsnummer 6-25 durch die Nähe
der Trasse empfindlich berührt. Diese Variante verursacht in beiden landwirtschaftlichen
Betrieben eine sehr starke Betroffenheit durch Flächenverluste, Durchschneidungen der Hof-
Feld-Beziehungen sowie durch räumliche Einengung der baulichen Entwicklungsmöglichkei-
ten auf den Hofstellen.
Aufgrund ihrer großen Neubaulänge hat diese Variante den größten Verbrauch an landwirt-
schaftlichen Nutzflächen.
Mit ihrer Linienführung bewirkt diese Trasse erhebliche Durchschneidungsschäden in der
Flurstruktur mit der Folge von weiten Umwegen, die sich derzeit noch nicht konkret berech-
nen lassen. Dies trifft besonders in der Gemarkung Mehedorf zu. Die Siedlungsstruktur stellt
sich hier als typische Findorff’sche Moorsiedlung dar. Die Hofstellen liegen entlang einer
Straße aufgereiht und haben ihre langgestrekten Wirtschaftsflächen hinter den Häusern in
die Feldmark hinein zugeordnet. Die Erschließung dieser Flächen erfolgt durch innerbetrieb-
liche Wege direkt von den Höfen aus. Es gibt kein öffentliches Wirtschaftswegenetz. Diese
Strukturen werden von dem Verlauf der Variante Nord 1 diagonal durchschnitten. Der abge-
schnittene Bereich in der Mehedorfer Gemarkung ist etwa 63 ha groß. Es verbleiben Restflä-
chen mit erheblichen Bewirtschaftungserschwernissen (kleine Teilstücke, große Umwege).
Zusammenfassend wird die Variante Nord 1 aus landwirtschaftlicher Sicht als eine mittlere
Variante ohne entscheidungserhebliche Unterschiede eingestuft.
Variante Nord 3
Die Variante Nord 3 verläuft vom Kornbecksmoor kommend relativ geradlinig in nordöstliche
Richtung, um die Ortschaft Hönau-Lindorf in einer Siedlungslücke nördlich des Waldgebietes
„Lintel“ zu queren, und führt weiter mit nördlicher Abrückung von Nieder Ochtenhausen in
östlicher Richtung zur Oste.
Diese Variante berührt insgesamt vier Betriebsstätten im Wirkbereich bis 250 m beidseits der
Trasse und löst in allen Fällen sehr starke einzelbetriebliche Betroffenheiten aus (betroffene
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Betriebe mit den Ordnungsnummern 6-1, 6-35, 6-17 und 6-25). Die Hofstelle eines Haupter-
werbsbetriebes (Ordnungsnummer 6-17) wird komplett überplant.
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen an den Hofstellen wegen der Trassennähe, die
entstehenden Flächenverluste, die Durchtrennung der Hof-Feld-Beziehungen sowie der
Verlust einer ganzen Hofstelle sind hier so stark zu gewichten, dass sie zum Ausschluss
dieser Variante aus landwirtschaftlicher Sicht führen (Ausschlusskriterium).
Variante Mitte 1
Die Variante Mitte 1 verläuft vom Kornbecksmoor kommend relativ geradlinig in östliche
Richtung mit weit abgerückter nördlicher Umfahrung von Kiel bei der Höhne und des Staats-
forstes „Höhne“. Sie quert die Ortschaft Hönau-Lindorf nördlich des Wohngebietes "Am
Brunnen" und südlich des Waldgebietes „Lintel“ mit den anliegenden Bebauungsflächen. Der
weitere Verlauf führt unter leichter nördlicher Abrückung von Nieder Ochtenhausen in östli-
che Richtung zur Oste.
Drei landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe (6-1, 6-16 und 6-25) liegen mit ihren Hofstel-
len in Trassennähe. Zwei Betriebe (6-1 und 6-16) werden sehr stark betroffen. Der Betrieb im
Bereich der Ortschaft Hönau-Lindorf (Ordnungsnummer 6-16) wird von hofnahen Weideflä-
chen abgetrennt.
Im weiteren Verlauf der Variante nördlich von Nieder Ochtenhausen liegt eine Hofstelle
(Ordnungsnummer 6-25) im Nahbereich der Variantentrasse. Diese Betriebsstätte befindet
sich einzeln im Außenbereich (Aussiedlerhof) und hat den Schwerpunkt der zugehörigen
Betriebsflächen in der Feldmark nördlich der Hofstelle belegen.
In den übrigen Bewertungskriterien zu dieser Variante stehen relativ niedrige Werte beim
Flächenverbrauch und den Durchschneidungsschäden in der Flurstruktur an. Zusammenfas-
send wird die Variante Mitte 1 aus landwirtschaftlicher Sicht in der fünfstufigen Klassifizie-
rung als eine mittlere Variante ohne entscheidungserhebliche Unterschiede eingestuft.
Variante Mitte 2
Die Variante Mitte 2 verläuft ähnlich wie die Variante Mitte 1 und quert das Siedlungsband
der Ortschaft Hönau-Lindorf südlich des Wohngebietes "Am Brunnen".
Drei landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe (6-1, 6-19 und 6-25) liegen mit ihren Hofstel-
len in Trassennähe. Zwei Betriebe (6-1 und 6-19) werden sehr stark betroffen. Der Betrieb im
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Bereich der Ortschaft Hönau-Lindorf (Ordnungsnummer 6-19) hat große Flächenverluste und
wird von hofnahen Flächen abgetrennt.
Die Variante Mitte 2 ist im Hinblick auf einzelbetriebliche Betroffenheiten ähnlich wie die
Variante Mitte 1 zu beurteilen und stellt aus landwirtschaftlicher Sicht eine mittlere Variante
ohne entscheidungserhebliche Unterschiede dar.
Variante Mitte 3
Die Variante Mitte 3 kommt relativ geradlinig von der Anschlussstelle B 495 durch das Korn-
becksmoor und verläuft mit südlicher Umfahrung der Hofstellen von Kiel bei der Höhne sehr
dicht am nördlichen Waldrand der „Höhne“ entlang, um dann an gleicher Stelle wie die Vari-
ante Mitte 2 durch das Siedlungsband von Hönau-Lindorf hindurch weiter nördlich leicht
abgerückt von Nieder Ochtenhausen in Richtung Oste zu führen.
Fünf landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe (6-1, 6-11, 6-13, 6-19 und 6-25) liegen mit
ihren Hofstellen in Trassennähe. Zwei Betriebe (6-1 und 6-19) sind sehr stark betroffen. Der
Betrieb im Bereich der Ortschaft Hönau-Lindorf (Ordnungsnummer 6-19) wird empfindlich
berührt durch große Flächenverluste und Abtrennung von hofnahen Betriebsflächen.
Die beiden Hofstellen von Kiel bei der Höhne (Ordnungsnummern 6-11 und 6-13) befinden
sich zwar im Nahbereich der Variantentrasse, aber die Schwerpunkte der zugehörigen Be-
triebsflächen in der Feldmark liegen so günstig, dass nur geringe Durchschneidungsschäden
oder Trennung der Hof-Feld-Beziehungen eintreten. Für die drei Betriebe mit den Ordnungs-
nummern 6-11, 6-13 und 6-25 wird eine mittlere Betroffenheit unterstellt.
Mit ihrer Trassenführung direkt am Waldrand der „Höhne“ entlang verläuft diese Variante auf
einer natürlichen Grenzlinie. Dieser Gesichtspunkt ist aus agrarstruktureller Sicht als beson-
ders vorteilhaft zu werten, weil sie dadurch weitere Zerschneidungen in der Flurstruktur an
dieser Stelle vermeidet. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden nur an einem Ende
verkürzt.
Zusammenfassend stellt die Variante Mitte 3 aus landwirtschaftlicher Sicht eine mittlere
Variante ohne entscheidungserhebliche Unterschiede dar.
Variante Süd 1
Die Variante Süd 1 verläuft in einem nördlichen Bogen durch das Kornbecksmoor bis in die
Gemarkung Mehedorf hinein, umfährt die Siedlung „Kiel bei der Höhne“ nördlich in relativ
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geringem Abstand, schwenkt dann bis an den Waldrand der „Höhe“ heran nach Süden, quert
die Ortschaft Hönau-Lindorf im südlichen Teil in einer Siedlungslücke, um dann in einem
weiten Bogen nach Norden schwenkend an Nieder Ochtenhausen vorbei zur Oste zu gelan-
gen.
Fünf Betriebe liegen im Wirkungsbereich bis 250 m beidseits der Trasse (Ordnungsnummern
6-1, 6-11, 6-13, 6-18 und 6-25).
Drei Haupterwerbsbetriebe werden in ihrer Betriebsstruktur stark betroffen (Betriebe 6-1, 6-
11 und 6-13) mit Flächenverlusten, Durchschneidungsschäden und Trennung der Hof-Feld-
Beziehung. Ein Nebenerwerbsbetrieb (Ordnungsnummer 6-18) liegt zwar dicht an der Tras-
se, hat aber keine Flächenverluste und keine Durchschneidungen zu befürchten. In der
Bewertung zum Variantenvergleich wird dieser Betrieb daher als gering betroffen eingestuft.
Aufgrund ihrer langen Neubaustrecke und ihrer geschwungenen Linienführung durch die
Feldflur hat diese Variante einen großen Verbrauch an landwirtschaftlichen Nutzflächen,
insbesondere bei den in der Region knappen Ackerflächen.
Bei den Durchschneidungsschäden in der Flurstruktur nimmt diese Variante eine schlechtere
Stellung ein. Gerade der große Bogen im westlichen Teil verursacht Durchschneidungen in
der Gemarkung Mehedorf und bei den Hofstellen 6-11 und 6-13, weil deren nördlich gelege-
nen Betriebsflächen durchschnitten und von den Hofstellen abgetrennt werden.
Zusammenfassend wird die Variante Süd 1 aus landwirtschaftlicher Sicht als eine schlechter
zu bewertende Variante eingestuft.
Variante Süd 2
Die Variante Süd 2 verläuft im ersten Abschnitt ähnlich wie die Variante Mitte 3 relativ gerad-
linig von der Anschlussstelle B 495 durch das Kornbecksmoor kommend, mit südlicher Um-
fahrung der Hofstellen von Kiel bei der Höhne, dicht am nördlichen Waldrand der „Höhne“
entlang. Sie quert die Ortschaft Hönau-Lindorf an gleicher Stelle wie die Variante Süd 1 in
einer Siedlungslücke, um dann weiter in der Trassenführung der Variante Süd 1 mit einem
weiten Bogen nach Norden schwenkend an Nieder Ochtenhausen vorbei zur Oste zu gelan-
gen.
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Fünf Betriebe liegen im Wirkungsbereich bis 250 m beidseits der Trasse (Ordnungsnummern
6-1, 6-11, 6-13, 6-18 und 6-25). Ein Haupterwerbsbetrieb (Nummer 6-1) wird in seiner Be-
triebsstruktur stark betroffen.
Die beiden Hofstellen von Kiel bei der Höhne (Ordnungsnummern 6-11 und 6-13) befinden
sich zwar im Nahbereich der Variantentrasse, aber die Schwerpunkte der zugehörigen Be-
triebsflächen in der Feldmark liegen so günstig, dass nur geringe Durchschneidungsschäden
oder Trennung der Hof-Feld-Beziehungen eintreten. Ein Nebenerwerbsbetrieb (Ordnungs-
nummer 6-18) liegt zwar dicht an der Trasse, hat aber keine Flächenverluste und keine
Durchschneidungen zu befürchten. In der Bewertung zum Variantenvergleich werden für
diese Betriebe geringe bis mittlere Betroffenheiten unterstellt.
Beim Flächenverbrauch insgesamt und beim Verbrauch von Ackerflächen nimmt diese Vari-
ante eine mittlere Stellung ein. Die etwas höheren Zahlen beim Kriterium „Durchschneidun-
gen von Feldblöcken größer 5 ha“ werden wegen der geringen Gewichtung (5%) als wenig
entscheidungsrelevant gewertet.
Nach den wesentlichen Beurteilungskriterien, insbesondere des Kriteriums „Landwirtschaftli-
che Haupterwerbsbetriebe im Nahbereich mit starken einzelbetrieblichen Betroffenheiten“ mit
65% Gewichtung, wird die Variante Süd 2 aus landwirtschaftlicher Sicht zusammenfassend
als eine günstiger zu bewertende Variante eingestuft.
2.4 Zusammenfassung der Ergebnisse
Tabelle 2: Auswertungsdaten zum landwirtschaftliche n Variantenvergleich
Kriterien für landwirtschaft-liches Konfliktpotenzial Nord 1 Nord 3 Mitte 1 Mitte 2 Mitte 3 Süd 1 Süd 2
Betriebsstätten im Wirkbe-reich bis 250 m beidseits 2 4 3 3 5 5 5
Anzahl stark betroffene HE-Betriebe im Nahbereich
2 4 2 2 2 3 1
Flächenverbrauch LF [ha] 39,35 34,85 34,42 36,20 34,07 39,34 35,92
Ackerflächenverbrauch [ha] 18,86 12,27 16,70 16,59 15,49 20,79 18,54
Durchschneidung Flurstruktur (FB > 5 ha)
35,94 33,22 28,37 26,30 30,06 29,12 31,26
In der vorstehenden Tabelle sind die maßgeblichen Auswertungsdaten zusammengestellt,
untereinander für jedes Kriterium in Bewertungsstufen eingeteilt und anschließend mit der
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oben angegebenen Gewichtung zu einer Gesamtbewertung in der nachfolgenden Tabelle
zusammengefasst worden.
Tabelle 3: Ergebnisse des landwirtschaftlichen Vari antenvergleichs
Kriterien für landwirtschaft-liches Konfliktpotenzial Nord 1 Nord 3 Mitte 1 Mitte 2 Mitte 3 Süd 1 Süd 2
Betriebsstätten im Wirkbe-reich bis 250 m beidseits + - 0 0 - - -
Anzahl stark betroffene HE-Betriebe im Nahbereich 0 -- 0 0 0 - +
Flächenverbrauch LF [ha] - 0 0 - 0 - 0
Ackerflächenverbrauch [ha] 0 + 0 0 0 - 0
Durchschneidung Flurstruktur (FB > 5 ha) -- -- 0 + - 0 -
Gesamtbewertung 0 -- 0 0 0 - +
+ + günstiger zu bewertende Variante + günstiger zu bewertende Variante, aber nur geringe entscheidungserhebliche Unterschiede 0 neutral / keine entscheidungserheblichen Unterschiede - schlechter zu bewertende Variante, aber nur geringe entscheidungserhebliche Unterschiede - - schlechter zu bewertende Variante
Am westlichen Beginn der Variantenschar liegt die Hofstelle des landwirtschaftlichen Betrie-
bes mit der Ordnungsnummer 6-1 (siehe dazu die Übersichtskarten im Anhang) in direkter
Nähe zur geplanten Anschlussstelle B 495. Dieser Betrieb ist durch alle Varianten sehr stark
betroffen mit Flächenverlusten, Unterbrechung der Hof-Feld-Beziehungen und Beschrän-
kung der zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten am Hof. Diese Einzelbetroffenheit wird
durch alle Varianten gleichermaßen ausgelöst und ist daher nicht entscheidungsrelevant.
In der Gemarkung Mehedorf entstehen erhebliche Durchschneidungsschäden in der Flur-
struktur insbesondere durch die Variante Nord 1. in geringerem Ausmaß durch die Nord 3.
Die Variante Nord 3 berührt vier Betriebe in existenzgefährdender Weise, die Hofstelle eines
Haupterwerbsbetriebes wird überplant. Diese Häufung von starken Betroffenheiten führt zum
Ausschluss dieser Variante aus landwirtschaftlicher Sicht.
Die wichtigsten hofnahen Wirtschaftsflächen des Betriebes 6-19 liegen nordöstlich der Hof-
stelle, d.h. hier verursachen die nördlich des Hofes trassierten Varianten Mitte 2 und Mitte 3
erhebliche Durchschneidungs- und Arrondierungsschäden, während die südlich dieser Hof-
stelle verlaufenden Varianten Süd 1 und Süd 2 für den Betrieb günstiger sind.
Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6 Seite - 12 -
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Die Varianten Mitte 3 und Süd 2 haben mit ihrem Verlauf direkt am Waldrand der Höhne den
agrarstrukturellen Vorteil, dass hier eine natürlichen Grenzlinie genutzt wird und weitere
Durchschneidungen in der Feldflur vermieden werden.
Die nördlich der Hofstelle 6-25 verlaufenden Varianten Nord 1 und Nord 3 bewirken zusätz-
lich zur Standortbeeinträchtigung infolge der Trassennähe noch eine Betroffenheit für diesen
Betrieb durch Flächenverluste und die Trennung der Hof-Feld-Beziehung. Die südlich dieser
Hofstelle liegenden Varianten Mitte 1, Mitte 2, Mitte 3, Süd 1 und Süd 2 bringen hier weniger
Nachteile für den Betrieb. Durch ein größtmögliches Abrücken der Autobahntrasse von der
Hofstelle im Rahmen der Trassenoptimierung können hier die nachteiligen Beeinträchtigun-
gen noch weiter vermindert werden.
Zusammenfassend ist auszuführen, dass alle Varianten die landwirtschaftlichen Belange mit
starken Betroffenheiten durch Flächenverluste, Durchschneidungen und Standortbeeinträch-
tigung berühren. Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten sind vorhanden. Mit Ge-
wichtung der wesentlichen Beurteilungskriterien, insbesondere der einzelbetrieblichen Be-
troffenheiten, verursacht die Variante Süd 2 das geringste agrarstrukturelle Konfliktpotenzial
und ist somit aus landwirtschaftlicher Sicht zu bevorzugen.
Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6 Seite - 13 -
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3 Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse
3.1 Vorgehensweise und Untersuchungsraum
Untersucht wurden Betriebe mit Flächenbewirtschaftung in dem 1.230 ha großen Untersu-
chungsraum. Im Planabschnitt 6 sind 42 Betriebe in die Auswertung eingeflossen, deren
Hofstellen dem Untersuchungsraum zuzuordnen sind und deren selbstbewirtschaftete Be-
triebsflächen entweder direkt von der Autobahntrasse einschließlich den Überführungs- und
Anschlussbauwerken in Anspruch genommen werden oder in der unmittelbaren Nähe der
Trasse liegen und zukünftig möglicherweise nur noch über Umwege zu erreichen sind. Die
Daten dieser befragten Betriebe wurden für die Beschreibung der landwirtschaftlichen Struk-
turen und Entwicklung ausgewertet. Die Befragung der Landbewirtschafter mit Erhebung der
bewirtschafteten Flächen startete im Mai 2010 und wurde im Wesentlichen im Oktober 2010
abgeschlossen.
Die einzelbetrieblichen Angaben stammen zum einen aus den einzelbetrieblichen Befragun-
gen und zum anderen aus einer Auswertung von GIS-Daten, die im Zusammenhang mit dem
Sammelantrag - Agrarförderung 2010 für EU-Flächenprämien stehen. Von jedem erhobenen
und ausgewerteten Betrieb liegt das schriftliche Einverständnis des Betriebsleiters zur Nut-
zung seiner Daten vor. Diese landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse arbeitet nach dem
Bewirtschafterprinzip, d.h. es werden sowohl Eigentums- als auch Pachtflächen als selbst-
bewirtschaftete Betriebsflächen gleichwertig berücksichtigt.
Bei der vorliegenden Betroffenheitsuntersuchung wird die Entwurfsvariante der A 20 zum
derzeitigen Planungsstand zu Grunde gelegt. Ein zu erwartender Flächenbedarf für den
Neubau von Ersatzwirtschaftswegen, Ersatzgewässern und für naturschutzrechtliche Kom-
pensationsmaßnahmen ist derzeit nicht bekannt und kann daher nicht berücksichtigt werden.
Am Beginn und Ende der Baustrecke treten bei den landwirtschaftlichen Betrieben vor Ort
naturgemäß Bewirtschaftungsverflechtungen mit den benachbarten Planungsräumen auf. In
dieser Untersuchung sind die Betriebe je nach Lage des Hofstandortes und ihres flächen-
mäßigen Schwerpunktes einem Planungsabschnitt konkret zugeordnet. In der Bewertung der
einzelbetrieblichen Betroffenheit fließen sämtliche von der Autobahnplanung betroffenen
Flächen (derzeitiger Planungsstand) des jeweiligen Betriebes ein.
Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6 Seite - 14 -
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Die Ergebnisse werden in einem allgemeinen Textteil und allgemeinen Anhang mit vier
Übersichtskarten im Maßstab 1 : 10.000 dargestellt:
Karte 1: Bewirtschafterkarte
Karte 2: Nutzungskarte
Karte 3: Hof-Feld-Entfernung
Karte 4: Gesamtbetroffenheit
Im speziellen Teil des Anhanges werden dem Auftraggeber einzelbetriebliche Auswertungen
und Darstellungen geliefert.
Karte 5: 42 Stück einzelbetriebliche Betroffenheitskarten (im DIN-A3 – Format)
und 42 einzelbetriebliche Auswertungstabellen
Grundsätzlich beinhalten alle Karten betriebsspezifische Daten, die nicht für eine breite
Veröffentlichung geeignet sind, sie können somit aus Datenschutzgründen nur verfahrens-
bzw. behördenintern verwendet werden. Im allgemeinen Textteil werden nur zusammenge-
fasste Auswertungen anonymisiert dargestellt. Im speziellen Teil des Anhangs werden dage-
gen spezifisch für die Betriebe, die durch Flächenverlust, An- und Durchschneidungsschä-
den, Arrondierungsschäden oder Umwege betroffen sind, einzelbetriebliche Betroffenheits-
karten und -tabellen aufgezeigt. Diese Tabellen und Darstellungen enthalten ebenfalls be-
triebliche vertrauliche Daten und sind daher für eine Veröffentlichung nicht geeignet.
Abbildung 2: Untersuchungsraum für die Betroffenhei tsanalyse
Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6 Seite - 15 -
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Der Untersuchungsraum für die Agrarstrukturanalyse wurde entsprechend dem Verlauf der
favorisierten Variante Süd 2 für die rd. 12 km lange Neubaustrecke zwischen den geplanten
Anschlussstellen an der B 495 bei Bremervörde und an der L 114 bei Elm in einem beidseiti-
gen Einwirkungsbereich (etwa 500 bis 1000 m) anhand von erkennbaren Bewirtschaftungs-
grenzen grob abgegrenzt. Er beginnt im Landkreis Rotenburg (Wümme) nahe der Ortschaft
Glinde bei Bremervörde, bezieht das Kornbecksmoor ein, verläuft nördlich des Waldstückes
„Höhne“ weiter durch den südlichen Teil der Ortschaft Hönau-Lindorf (Stadt Bremervörde),
um dann in einem Bogen nach Norden schwenkend die Ortschaft Nieder Ochtenhausen
(ebenfalls zur Stadt Bremervörde gehörend) zu umfahren. Nach Querung des Flusses Oste
zwischen Hude und Behrste endet der Untersuchungsraum im Bereich der geplanten An-
schlussstelle an der L 114 mit den betroffenen Ortschaften Hude, Behrste, Gräpel und Estorf
in der Samtgemeinde Oldendorf, Landkreis Stade.
3.2 Natürliche Standortfaktoren für die Landwirtsch aft im Untersuchungsraum
Böden und Naturräumliche Einheiten
Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6 Seite - 16 -
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Naturräumlich gehört der Untersuchungsraum vorwiegend zur Mehe-Oste-Niederung, wel-
che dem nördlichen Bereich der Hamme-Oste-Niederung zuzuordnen ist. Die vorherrschen-
den Niedermoorböden erlauben eine standortangepasste Grünlandnutzung, welche jedoch
entscheidend von der Regelung der Wasserverhältnisse abhängig ist.
Im Kornbecksmoor sind des Weiteren noch Hochmoorflächen bzw. Hochmoorreste vorhan-
den, die ebenfalls der Grünlandnutzung unterliegen.
Eine Besonderheit des Naturraumes bildet die Geestinsel bei Nieder Ochtenhausen. Den
Rand- und Übergangsbereich zu den Mooren prägen Anmoorgleye und Gley-Podsole. Diese
und die trockenen Podsole bzw. Podsol-Braunerden der Geestinsel bilden die wenigen und
damit besonders wertvollen Ackerflächen für die Landwirtschaft im Untersuchungsraum.
Da die Ackerflächen für die im Untersuchungsraum wirtschaftenden Betriebe nicht ausrei-
chen, sind diese Betriebe auf die Bewirtschaftung von außerhalb des Untersuchungsraumes
gelegenen Ackerflächen angewiesen.
Im östlichen Bereich des Untersuchungsraumes, der Gemarkung Nieder Ochtenhausen,
ragt das Ostetal der Zevener Geest in den Untersuchungsraum hinein. Das Ostetal selbst
unterliegt auf beiden Seiten der Oste auf den Auen- und Anmoorgleyen der vorwiegend der
Grünlandnutzung, östlich der Oste sind außerdem einige Waldflächen zu finden.
Das östliche Ende des Untersuchungsraumes reicht bereits in die Oldendorfer Geest, einem
Teilraum der Zevener Geest. Hier geht der Raum vom Ostetal mit den teils feuchten, grund-
bzw. stauwasserbeeinflussten Böden in die Pseudogley- und Braunerde-Podsole der Geest
über. Hier beginnt der ackerbaulich und agrarstrukturell wertvollste Bereich der Stader Geest
und zieht sich weiter durch den östlich gelegenen Planabschnitt.
Temperaturen und Niederschläge
Das maritime Klima mit seiner für die landwirtschaftliche Bodennutzung äußerst günstigen
Niederschlagshöhe und –verteilung sowie den milden Jahrestemperaturen wirkt sich positiv
auf die Nutzbarkeit der vorhandenen Moorböden für Grünland bzw. der vorhandenen Sand-
böden für die Ackernutzung aus.
Klimatische Kennzahlen
Jahresmittel Min – Max.
Niederschlag 833,7 mm 38,40 - 107,4*
Temperatur 10,03° C 2,34 – 18,71**
* der Monats-Summen
** der Monats-Durchschnitte
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(Quelle: LWK Niedersachsen, Wetterdaten 1999 – 2010, Versuchsstation Rockstedt)
Problematisch für die landwirtschaftliche Nutzbarkeit sind die Wasserverhältnisse auf
Grundwasser- bzw. Stauwasser beeinflussten Böden. Hier ist die Entwässerung der Flächen
und die dafür notwendige Infrastruktur an Poldern und Vorflutern ein zentraler Aspekt der
nachhaltigen Landbewirtschaftung der Region.
3.3 Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe
3.3.1 Erwerbs- und Betriebsgrößenstruktur
Tabelle 4: Erwerbsstruktur
Haupterwerb Nebenerwerb Hobby
Anzahl Betriebe 35 5 2
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) in ha
3053,37 143,23 14,15
Durchschnittliche Betriebs-größe ha LF/Betrieb
86,72 28,65 7,07
Der Haupterwerbsanteil beträgt 83% der Betriebe. Die Haupterwerbsbetriebe bewirtschaften
im Durchschnitt 86,72 ha/Betrieb, die Nebenerwerbsbetriebe 28,65 ha.
In die Erhebung sind zwei Fälle mit eingeflossen, bei denen die Landwirtschaft nicht als
wesentliche Einkommensbeitragsquelle sondern eher als Hobby zu charakterisieren ist. In
den weiteren Auswertungen und in der Bewirtschafterkarte im Anhang wird zur Vereinfa-
chung keine Unterscheidung zwischen Nebenerwerb und Hobby gemacht.
In der Übersichtskarte 1: „Bewirtschafterkarte“ im Anhang sind die Betriebsflächen für jeden
Betrieb mit einer eigenen Farbe gekennzeichnet und nach Eigentum und Pacht differenziert
dargestellt.
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Tabelle 5: Betriebsgrößenstruktur
Größenklasse Anzahl Betriebe Anteil ha LF % der LF
unter 30 ha 6 14% 77,61 2%
30 - 50 ha 7 17% 285,71 9%
50 - 100 ha 18 43% 1339,46 42%
100 - 150 ha 8 19% 958,73 30%
über 150 ha 3 7% 549,24 17%
gesamt 42 100% 3210,75 100%
Die ausgewerteten 42 Betriebe bewirtschaften insgesamt 3.210,75 ha LF. Danach beträgt
die durchschnittliche Betriebsgröße 76,45 ha/Betrieb im Untersuchungsraum; zum Vergleich:
durchschnittliche Betriebsgröße im Landkreis Rotenburg (Wümme) 56,7 ha laut der Agrarsta-
tistik 2007. Wie aus der Tabelle ersichtlich liegt der zahlenmäßige Schwerpunkt in der Grö-
ßenklasse von 50 bis 100 ha LF/Betrieb, d.h. die vorzufindende Betriebsgrößenstruktur ist
durch den traditionellen Familienbetrieb gekennzeichnet. Andererseits hat der laufende
Strukturwandel in der Landwirtschaft auch hier dazu geführt, dass rund ein Viertel der Be-
triebe (elf Betriebe größer 100 ha LF/Betrieb) bereits rund die Hälfte (47%) der gesamten LF
bewirtschaften. Der Trend zu größeren Betriebseinheiten wird sich aus heutiger Sicht und
fachlicher Einschätzung weiter fortsetzen.
3.3.2 Besitz- und Nutzungsstruktur
Tabelle 6: Besitz- und Nutzungsstruktur
Eigentum (ha) Pacht (ha) Gesamt (ha) Gesamt (in %)
Grünland 819,21 771,64 1590,85 49,5
Acker 912,59 707,40 1619,99 50,5
Gesamt (ha) 1731,80 1479,04 3210,75 100
Gesamt (in %) 53,9 46,1 100
Weniger als die Hälfte (46 %) der Betriebsflächen wird im Wege der Pacht bewirtschaftet. Im
überregionalen Vergleich ist dieser Pachtflächenanteil als niedrig zu bezeichnen. Da eine
wachstumsbedingte Vergrößerung der Betriebsflächen in der Regel über die Pacht erfolgt,
liegt der Pachtflächenanteil in gut entwickelten Agrarregionen bei 60 – 70%. Der niedrige
Pachtflächenanteil im Untersuchungsraum wird hier als ein Indiz für einen zukünftig noch zu
erwartenden Strukturwandel gewertet.
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Aufgrund der gegebenen Wasser- und Bodenverhältnisse mit teilweise hohen Grundwasser-
ständen bei Mineral- und Moorböden sind rund die Hälfte der landwirtschaftlich genutzten
Flächen als absolutes Grünland einzustufen. Häufig nutzen die Landwirte Ackerflächen in
größerer Entfernung vom Hof innerhalb und außerhalb des Untersuchungsraums. Die durch-
schnittliche Hof-Feld-Entfernung errechnet sich auf 1,45 km. Einzelne Schläge liegen bis zu
5 km vom Hof entfernt. Auf den Ackerflächen wird überwiegend Silomais angebaut, daneben
hat der Getreideanbau eine geringe Bedeutung. Andere Feldfrüchte sind kaum vorhanden.
Von befragten Landwirten im Planabschnitt 6 werden 68,5 ha Privatwald bewirtschaftet mit
einem räumlichen Schwerpunkt bei Hude und Behrste (siehe dazu die Übersichtskarte 2:
„Nutzungskarte“ im Anhang).
Die landwirtschaftlichen Produktionssysteme sind auf diese natürlichen Standortgegebenhei-
ten mit Grünlandwirtschaft (Futterbau) und Rindviehhaltung (vorwiegend Milcherzeugung)
ausgerichtet.
Tabelle 7: Betriebssysteme
Anzahl Betriebe Anteil Fläche (ha LF) Anteil der LF
Futterbau 37 88% 2862,31 89%
Veredlung 2 5% 101,44 3%
Gemischt 3 7% 247,00 8%
In der weit überwiegenden Anzahl von den erhobenen Betrieben (37 Betriebe = 88%) be-
stimmt der Futterbau und die Rindviehhaltung den Produktionsablauf und das Betriebssys-
tem. Wie auch in der nachfolgenden Tabelle „Tierhaltung“ ersichtlich, betreiben nur wenige
Landwirte die Schweine- oder Geflügelhaltung in einem betriebswirtschaftlich bedeutsamen
Umfang.
Im Untersuchungsraum gibt es in den befragten Betrieben bislang nur eine Biogasanlage. In
der Befragung gab keiner der befragten Landwirte eine Zukunftsabsicht für den Bau einer
eigenen Biogasanlage an. Anzumerken ist, dass sich gerade im Raum um Bremervörde seit
Mitte der 90er Jahre ein Schwerpunkt mit landwirtschaftlichen Biogasanlagen entwickelt hat.
Das Potenzial für neue Anlagen ist hier wegen der Flächenkonkurrenz weitestgehend aus-
geschöpft. Für Landwirte, die ihre Tierhaltung reduzieren oder aufgeben wollen, bestehen
hinreichend gute Möglichkeiten, sich als Lieferant für Substrate (Anbau von Energiepflanzen)
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und als Abnehmer für Gärreste (ordnungsgemäße Verwertung in der landwirtschaftlichen
Düngung) an der Wertschöpfung bei den vorhandenen Biogasanlagen zu beteiligen.
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3.3.3 Tierhaltung und Nährstoffsituation
Tabelle 8: Tierhaltung
Tierart Stück Halter Anteil an Be-triebe gesamt
Tiere je Halter
Milchkühe 2358 29 69% 81
Kälber und Jungvieh bis 6 Monate 1349 31 74% 44
Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahre 3481 37 88% 94
Rinder über 2 Jahre 636 32 76% 20
Mutterkühe 134 3 7% 45
Mastkälber * 1 2% *
Pferde 64 7 17% 9
Zuchtsauen * 1 2% *
Ferkel * 1 2% *
Mastschweine * 2 5% *
Geflügel * 2 5% *
Schafe * 2 5% * * keine Angaben aus Datenschutzgründen
Nahezu alle der erhobenen Betriebe halten Rindvieh. Nur wenige haben sich auf die Vered-
lung (Schweinezucht, Schweinemast, Kälbermast, Hähnchenmast) spezialisiert. Der durch-
schnittliche Viehbesatz im Untersuchungsraum liegt bei 2,06 GV/ha, was im Hinblick auf die
hier vorliegende Grünland-Futterbau-Region eine vergleichsweise hohe Intensität der Be-
wirtschaftung dokumentiert. Zum Vergleich: der durchschnittliche Viehbesatz im Landkreis
Rotenburg (Wümme) wird in der Agrarstatistik mit 1,41 GV/ha angegeben. Im Hinblick auf
die Dungverwertung gibt es in der Regel keine Probleme, da noch ausreichend Flächen
vorhanden sind.
Tabelle 9: Nährstoffsituation
Nährstoffsituation Anzahl Betriebe Anteil ha LF Anteil der LF
bereits zu hoch 2 5% 106,25 3%
ausgeglichen 23 55% 2297,55 72%
noch Reserven 17 40% 806,95 25%
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Der hohe durchschnittliche Viehbesatz steht in enger Korrelation zur Nährstoffsituation im
Hinblick auf eine ordnungsgemäße Verwertung der anfallenden Wirtschaftsdünger. Gemäß
aktueller Düngeverordnung dürfen jährlich im Betriebsdurchschnitt maximal an Gesamt-
stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft maximal 170 kg N/ha auf Acker- und
Grünland ausgebracht werden. Daher wurden die Betriebe hinsichtlich ihrer Nährstoffsituati-
on befragt. Das Ergebnis zeigt, dass bei 17 Betrieben auch absehbar genug selbstbewirt-
schaftete Fläche vorhanden ist, um die Wirtschaftsdünger im o.g. Sinne verwerten zu kön-
nen. Bei 2 Betrieben ist die Nährstoffsituation bereits so eng, dass überschüssige Nährstoffe
zur Verwertung an andere Betriebe abgegeben werden müssen. In 23 Betrieben ist die
Nährstoffsituation als gerade ausgeglichen zu bezeichnen, aber Flächenverluste würden hier
zu einem Problem führen.
3.3.4 Flurstrukturelle Situation und Handlungsbedar f
Im Rahmen der Befragungen wurden die Landwirte auch zur Einschätzung der flurstrukturel-
len Verhältnisse in ihrem Umfeld aufgefordert. Die regionalen Produktionsbedingungen der
Landwirtschaft werden durch die natürlichen Verhältnisse und wesentlich durch die vorhan-
denen Flurstrukturen bestimmt. Kennzeichen der Flurstruktur sind u. a. Größe und Form der
Schläge, die Besitzverhältnisse (Streulage oder Arrondierung der Grundstücke), die Flurer-
schließung durch Wirtschaftswege und deren Zustand sowie die Hof-Feld-Entfernung. Güns-
tige Flurstrukturen sind die Voraussetzung für eine effiziente Landbewirtschaftung, denn
durch die Senkung der Maschinen- und Betriebskosten sowie der Verminderung des Ar-
beitszeitbedarfs lassen sich die betrieblichen Einkommen und die Entwicklungsmöglichkeiten
der landwirtschaftlichen Betriebe verbessern.
In der Übersichtskarte 3 „Hof-Feld-Entfernung“ im Anhang sind die Flächen hinsichtlich der
Lage bzw. Entfernung per Luftlinie zu den Betriebsstandorten kategorisiert worden, um die
Wertigkeit der Flächen aufgrund der Nähe zu den Betrieben erfassen zu können. Folgende
Tabelle zeigt eine zahlenmäßige Auswertung:
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Tabelle 10: Hof-Feld-Entfernungen im Untersuchungsr aum
Entfernung zwischen Hof und Fläche
Flächenumfang in ha Anteil
Unter 0,5 km 407,32 37%
0,5 bis 1 km 291,71 26%
1 bis 2 km 349,91 31%
2 bis 5 km 57,23 5%
5 bis 10 km 4,68 0%
Über 10 km 0 0%
Natürlich streben die Betriebe aus Kostengründen die Pacht oder den Kauf relativ nah gele-
gener Flächen an, was auch die prozentuale Verteilung in der Tabelle bestätigt (37% unter
500 m zum Betriebsstandort), jedoch ist zu bemerken, dass durch die derzeitig und zukünftig
immense Flächennachfrage auch größere Entfernungen zu Flächen akzeptiert werden. Die
durchschnittliche Hof-Feld-Entfernung errechnet sich auf 1,41 km. Einige wenige Betriebsflä-
chen mit geringem Flächenumfang liegen bis zu 6 km vom Hofstandort entfernt.
Tabelle 11: Flurstrukturelle Merkmale unabhängig vo n der A 20 Planung
Flurstrukturelle Merkmale Anzahl positive Antworten *
Anteil der Befragten
Durchschnittliche Schlaggröße ausreichend 27 64%
Schlagformen überwiegend in Ordnung 30 71%
Entwässerung ausreichend 30 71%
Verbesserung der Wirtschaftswege erforderlich 6 14%
Bedarf an Zusammenlegung / Flächentausch 10 24%
* Mehrfachnennungen möglich
Durch die private Initiative der Landbewirtschafter zur Verbesserung ihrer Flächen durch
Investitionen wie Dränagen, Tiefumbruch etc. sowie durch Vergrößerung der zusammen-
hängenden bzw. in Hofnähe liegenden Betriebsflächen durch Zukauf oder Zupacht sind
überwiegend günstige flurstrukturelle Verhältnisse geschaffen worden um die betriebswirt-
schaftliche Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern.
Flurbereinigungsverfahren sind im Untersuchungsraum sind in den letzten Jahrzehnten nicht
durchgeführt worden. Die gesetzliche Grundlage für Flurneuordnungen ist das Flurbereini-
gungsgesetz (FlurbG). Nur ein Viertel der Landwirte sieht einen Bedarf für landeskulturelle
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Verbesserungen im Rahmen einer Flurneuordnung und nur 14% der Befragten wünschen
auch eine Verbesserung der Wirtschaftswege. Die wenigen vorhandenen öffentlichen Wirt-
schaftswege werden von der Stadt Bremervörde regelmäßig unterhalten.
Hinweise auf Entwässerungsprobleme gibt es im Kornbecksmoor wegen nicht ausreichender
Vorflut bei überwiegender Grüppenentwässerung und im Verlauf des Nieder Ochtenhause-
ner Schiffgrabens wegen eines unzureichenden Ausbauzustandes.
3.4 Entwicklung der Landwirtschaft
Während der Erhebung wurde nach den betrieblichen Entwicklungsabsichten der Landwirte
gefragt. Die generelle Aussage der Landwirte lautet, dass die Betriebe in der jetzigen Form
weiterbewirtschaftet werden sollen (40 Nennungen, 95%). Nach den Befragungsergebnissen
wollen 14 Landwirte (33%) im Bereich der Tierhaltung aufstocken, darunter 13 Nennungen in
Verbindung mit Stallbaumaßnahmen. Zu einer beabsichtigten Abstockung in der Tierhaltung
liegt nur eine Nennung vor. Eine Vergrößerung der Betriebsflächen wird von 18 Landwirten
(43%) durch Pacht oder Kauf je nach Gelegenheit angestrebt. Zwei Landwirte möchten ihre
landwirtschaftlichen Aktivitäten reduzieren und zum Nebenerwerb übergehen.
Tabelle 12: Entwicklungsabsichten der Betriebsleite r
Entwicklungsabsicht Anzahl Betriebe *
Anteil
Betrieb so weiterführen wie bisher 40 95%
Aufstockung in der Tierhaltung 14 33%
Abstockung in der Tierhaltung 1 2%
Aufstockung von Fläche 18 43%
Abstockung von Fläche - -
Übergang vom Haupterwerb zum Nebenerwerb 2 5%
Betriebsaufgabe - -
* Mehrfachnennung möglich
Den meisten Betrieben wird allerdings der auch zukünftig zu erwartende Anpassungsdruck
an die Verhältnisse auf dem Agrarmarkt erhebliche Anstrengungen zu weiteren Produktivi-
tätssteigerungen abverlangen. Neben allgemeinen wirtschaftlichen Aspekten, wie z.B. der
Finanzierbarkeit der Bauvorhaben, werden sich vor allem auch die geringe Verfügbarkeit
hofnaher Flächen begrenzend auf geplante Betriebsentwicklungen auswirken.
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Tabelle 13: Hofnachfolgesituation
Anzahl Betriebe Anteil Fläche
(ha LF) Anteil
der Fläche Betriebsleiter unter 45 Jahre alt, Weiterführung in eigener Hand 15 36% 1082,07 34%
Betriebsleiter über 45 Jahre alt und Hofnachfolge sicher 14 33% 1339,03 42%
Betriebsleiter über 45 Jahre alt und Hofnachfolge unklar 8 19% 467,00 15%
Betriebsleiter über 45 Jahre alt und Hofnachfolge nicht vorhanden
5 12% 322,65 10%
Aufgrund der Altersstruktur der Betriebsleiter und der Hofnachfolgesituation ist bei der weit-
aus überwiegenden Anzahl der Betriebe (29 Betriebe = 69%) die dauerhafte Weiterbewirt-
schaftung aus heutiger Sicht gesichert. Andererseits bestehen in acht Betrieben (19%) noch
unsichere Verhältnisse über die Hofnachfolge. Lediglich bei fünf Betrieben (12%) kann mittel-
fristig von einer Betriebsaufgabe ausgegangen werden. Damit würden 323 ha LF zur Dispo-
sition stehen, die bei der zu beobachtenden hohen Flächennachfrage schnell wieder einen
neuen Bewirtschafter bekommen werden.
Wenn die angedeuteten Betriebe mit unklarer Hofnachfolge auch überwiegend zu Betriebs-
aufgaben innerhalb der nächsten zehn Jahre führen sollten, würde dieses einem Rückgang
der Betriebszahlen von 2 - 3% pro Jahr entsprechen, was genau in dem statistisch zu beo-
bachtenden Trend des vergangenen Jahrzehnts liegt.
Die tatsächliche Umsetzung der Aussagen der Betriebsleiter zur Entwicklungsabsicht in der
Tierhaltung und zum zukünftigen Flächenbedarf, wie auch die Forcierung des Strukturwan-
dels, hängt sehr stark von den agrarpolitischen und sonstigen Rahmenbedingungen in der
Landwirtschaft ab. Außerdem führt die Konkurrenz innerhalb der Landwirtschaft zu einer
Flächenknappheit und begründet die Notwendigkeit, die zusätzlichen außerlandwirtschaftli-
chen Landnutzungsansprüche genau zu prüfen.
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4 Betroffenheit der Bewirtschafter durch die A 20
Die Betroffenheit der Landwirtschaft im vorliegenden Untersuchungsraum durch den geplan-
ten Bau der A 20 wird im Wesentlichen durch folgende Kriterien verursacht:
• Entzug von Bewirtschaftungsflächen und der Hofanlage (Flächenverlust)
• Zerschneidung von Bewirtschaftungsflächen (An- und Durchschneidungsschäden)
• Trennwirkung der Straßentrasse zwischen Hofanlage und Bewirtschaftungsflächen
(Arrondierungs- und Umwegeschäden)
• Einschränkung von betrieblichen Erweiterungen durch den engen Wirkungsbereich
der Trasse (Beschränkung von Stallbauten, Hofstandortgefährdung)
• Infrastrukturelle Auswirkungen (Nachteile für die Wege- und Gewässernetze)
Da die einzelbetrieblichen Auswirkungen bis hin zur existenziellen Bedrohung der Betriebe
gehen können, soll das landwirtschaftliche Konfliktpotenzial durch die vorliegende landwirt-
schaftliche Betroffenheitsanalyse untersucht werden. Damit sind die konkreten landwirt-
schaftlichen Verhältnisse und die durch die Planung hervorgerufenen Beeinträchtigungen zu
analysieren. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage bei der Beurteilung existenzieller
Auswirkungen auf die Betriebe sowie für Lösungsansätze und Maßnahmen im Bereich des
Flächenmanagements und der Wiederherstellung der Infrastruktur.
Weitere Auswirkungen auf die Landwirtschaft durch naturschutzrechtlich erforderliche Kom-
pensationsmaßnahmen (Flächenentzug oder Bewirtschaftungsauflagen) als Ausgleich oder
Ersatz für die durch den Straßenbau ausgelösten Eingriffe in Natur und Landschaft konnten
in der vorliegenden Analyse noch nicht berücksichtigt werden, weil der konkrete Bedarf noch
nicht bekannt ist.
Tabelle 14: Antworten zur Flächenbetroffenheit
Kriterium als Eigentümer ** als Pächter **
Flächenverlust 20 24
Durchschneidungsschäden 13 19
Arrondierungsschäden 5 2
Schäden an Hofanschlussflächen * 4 1
Umwegeschäden 5 4
* Hofanschlussflächen sind unmittelbar mit der Hofstelle verbunden;
** Mehrfachnennungen als Eigentümer und Pächter möglich
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Die vorstehende Tabelle gibt die Antworten der Befragten wieder. Es wird deutlich, dass bei
nahezu allen als betroffen ermittelten Bewirtschaftern ein Flächenverlust in Verbindung mit
An- und Durchschneidungsschäden (Deformation) und mehr oder weniger zu erwartenden
Umwegen besteht.
4.1 Flächenverluste
Wie hoch der Verbrauch an landwirtschaftlich genutzter Fläche sein wird, hängt entschei-
dend von der Länge der geplanten Trasse ab. Der Flächenbedarf für die Autobahntrasse
ohne Kompensationsmaßnahmen beträgt bei einer angenommenen Breite von ca. 50 m (für
Fahrbahnen, Seitenstreifen und Böschungen) mindestens 5,0 Hektar je 1 km Autobahn. Für
Anschlussstellen, Brücken und Nebenanlagen sind bis zu 10 % mehr je nach den örtlichen
Gegebenheiten zu veranschlagen. Mögliche Flächenansprüche für Wirtschaftswege, Ge-
wässerausbauten sowie für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen sind bei der
folgenden Auswertung noch nicht berücksichtigt worden.
Nach den GIS-Auswertungen zum derzeitigen Planungsstand werden von der Straßenbau-
maßnahme der A 20 im Planungsabschnitt 6 insgesamt 77,62 ha LF in Anspruch genom-
men. Daneben werden und ca. 3 ha Privatwald überplant. Mögliche Flächenansprüche für
Wirtschaftswege- bzw. Gewässerbau und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen
sind derzeit noch nicht berücksichtigt. Bei den 38 von Flächenverlusten betroffenen Betrie-
ben gehen unter Berücksichtigung von Betriebsflächen in den angrenzenden Planungsab-
schnitten 5 und 7 insgesamt 83,93 ha LF verloren, darunter 51,49 ha Acker (61%) und 32,44
ha Grünland (39%).
Tabelle 15: Flächenentzug gesamt
Flächenentzug je Betrieb
Anzahl betroffene Betriebe
Anteil Betriebe
ha LF
Anteil LF
ohne 4 10% - -
bis 1 ha 19 45% 7,12 9%
1 bis 3 ha 10 24% 16,97 22%
3 bis 5 ha 4 10% 16,39 21%
über 5 ha 5 12% 37,14 48%
Die Mehrzahl der Betriebe verliert weniger als 3 ha je Betrieb, in 19 Betrieben (45%) gehen
weniger als 1 ha je Betrieb verloren.
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Bezogen auf die gesamte Betriebsfläche der 42 betroffenen Betriebe (3210,75 ha) entspricht
dieser baubedingte Flächenentzug (77,62 ha) einem durchschnittlichen Entzug von 2,4% der
landwirtschaftlich genutzten Fläche im Untersuchungsraum. Näheren Aufschluss über die
einzelbetrieblichen Flächenverluste gibt die nachfolgende Tabelle.
Tabelle 16: Betroffenheit der Betriebe durch Fläche nentzug
Bewirt- schafter-
Nr.
Anzahl betroffene Schläge
Flächen- entzug
in ha LF
davon Eigen-tum
in ha LF
Entzug in % der Betriebs-
fläche 6- 1 12 10,25 5,33 11,07% 6- 2 6 5,41 2,85 6,84% 6- 3 2 0,40 0,00 0,69% 6- 4 1 0,09 0,07 0,21% 6- 5 5 1,39 1,38 2,89% 6- 6 2 0,39 0,11 0,69% 6- 7 4 0,60 0,39 0,90% 6- 8 1 1,46 0,01 2,64% 6- 9 1 0,16 0,16 0,35%
6- 10 5 1,72 1,45 2,29% 6- 11 9 4,55 3,30 6,96% 6- 12 5 0,74 0,43 1,04% 6- 13 15 3,88 2,08 1,72% 6- 14 2 0,74 0,74 0,86% 6- 15 2 1,03 0,01 0,92% 6- 16 1 0,63 0,02 1,00% 6- 17 6 2,78 2,44 2,82% 6- 18 - - - - 6- 19 1 0,25 0,23 0,58% 6- 20 5 1,53 0,01 1,62% 6- 21 5 3,12 0,20 4,01% 6- 22 - - - - 6- 23 1 1,76 0,01 4,86% 6- 24 1 0,19 0,19 0,24% 6- 25 3 0,28 0,25 0,53% 6- 26 4 1,13 0,22 3,07% 6- 27 1 0,33 0,26 2,04% 6- 28 4 0,83 0,77 2,57% 6- 29 2 0,48 0,01 2,24% 6- 30 1 0,07 0,07 0,97% 6- 31 2 0,67 0,01 0,71% 6- 32 14 8,43 6,89 6,72%
Fortsetzung auf der nächsten Seite
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Fortsetzung der Tabelle Bewirt-
schafter- Nr.
Anzahl betroffene Schläge
Flächen- entzug
in ha LF
davon Eigen-tum
in ha LF
Entzug in % der Betriebs-
fläche 6- 33 1 0,20 0,00 2,31% 6- 34 1 0,02 0,00 0,01% 6- 35 5 1,84 0,15 1,59% 6- 36 - - - - 6- 37 - - - - 6- 38 10 4,84 4,46 4,81% 6- 39 6 5,84 1,23 5,49% 6- 40 6 7,21 7,04 4,40% 6- 41 7 2,33 0,10 2,03% 6- 42 1 0,10 0,00 0,10%
In einzelnen Betrieben schwankt der Flächenverlust zwischen Null und 11% der Betriebs-
fläche. Bei neun Betrieben beträgt der absolute Verlust deutlich mehr als 3 ha bzw. bei fünf
Betrieben beträgt der relative Verlust mehr als 5% der Betriebsfläche, was ohne Ersatzflä-
chenbereitstellung zu empfindlichen betriebswirtschaftlichen Einbußen führen kann. Beson-
ders betroffen ist der Betrieb 6-1 mit seinen Wirtschaftsflächen im Bereich der geplanten
Autobahnanschlussstelle bei der B 495.
Grundsätzlich muss bei der Bewertung der Betroffenheit und der daraus möglicherweise
entstehenden Entschädigung zwischen Flächen, die sich im Eigentum befinden und Pacht-
flächen unterschieden werden. Während bei selbstbewirtschafteten Flächen der Eigentümer
und der Bewirtschafter identisch sind, liegt bei einer Flächenpacht eine doppelte Betroffen-
heit, nämlich die des Bewirtschafters und die des Eigentümers vor. Besteht ein Pachtverhält-
nis innerhalb der Familie (z.B. Vater-Sohn-Pacht) wird in der Regel von Eigentumsflächen
ausgegangen.
Insgesamt wird im sechsten Planungsabschnitt 42,83 ha selbstbewirtschaftete Eigentumsflä-
che (51% der beanspruchten Flächen) entzogen, was im Verhältnis annähernd dem durch-
schnittlichen Eigentumsflächenanteil der Landwirte im Untersuchungsraum entspricht. Die
Abhängigkeit der Bewirtschafter und die Notwendigkeit Pächterinteressen bei dem Ausgleich
der Betroffenheiten zu berücksichtigen, zeigt sich dadurch, dass knapp die Hälfte der betrof-
fenen Fläche Pachtland ist.
Die Lage der entzogenen Fläche zum Hof wirkt sich im Hinblick auf die Betroffenheit umso
stärker aus, je näher die in Anspruch zu nehmende Fläche am Hofstandort liegt. Die nach-
folgende Tabelle zeigt auf, dass mehr als die Hälfte (53%) der benötigten Flächen im Nahbe-
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reich bis 1,0 km Entfernung von den Höfen liegt. Vor diesem Hintergrund muss die Bereit-
stellung von Ersatzflächen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Tabelle 17: Entfernung der betroffenen Flächen zum Hof
Entfernung der betroffenen Flächen zum Hof
ha
Anteil
Unter 0,5 km 25,88 31%
0,5 – 1,0 km 18,63 22%
1,0 – 2,0 km 28,73 34%
2,0 – 5,0 km 7,62 9%
5,0 – 10,0 km 3,03 4%
Über 10,0 km 0,04 0%
4.2 An- und Durchschneidungsschäden
Die Auswirkungen auf die flurstrukturellen Verhältnisse durch die Baumaßnahme sind be-
sonders zu berücksichtigen. Bewirtschaftungserschwernisse ergeben sich hierbei durch das
Anschneiden (Abtrennung einer Teilfläche) bzw. Durchschneiden (mehrere Teilflächen ent-
stehen) von zusammenhängenden Bewirtschaftungseinheiten. Eine An- oder Durchschnei-
dung führt i.d.R. zu einem schlechteren Flächenzuschnitt der verbleibenden Flächen im
Vergleich zum Ausgangsgrundstück. Die Bewirtschaftung Restflächen wird hierdurch nach-
haltig verschlechtert bzw. im Einzelfall unwirtschaftlich. Dieses wird durch höhere Arbeits-
und Maschinenkosten bei der Bearbeitung, höhere Kosten an Betriebsmitteln (Saatgut,
Dünge- und Pflanzenschutzmittel) wegen Überlappung von Arbeitsgängen sowie Minderer-
träge in Wende- und Randbereichen ausgelöst. Diese zusätzlichen Kosten und Mindererträ-
ge sind bei der Entschädigung, sofern sie vorliegen, rechtlich zu berücksichtigen und mit ein
zu beziehen. Eine Wertminderung infolge der Verformung von Flächen ist ebenfalls zu be-
denken.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Betroffenheit der einzelnen Bewirtschafter mit Durch-
schneidungsschäden infolge der Trassenführung. Einige Schläge, die in der Tabelle zu den
Flächenverlusten mit erfasst worden sind, tauchen in dieser Tabelle nicht mehr auf, wenn
sie, z.B. unter einer Autobahnanschlussstelle, einem Totalverlust unterliegen und somit keine
Reststücke verbleiben.
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Tabelle 18: Betroffenheit der Betriebe mit Durchsch neidungsschäden
Bewirt-schafter-Nr.
betroffene Schläge vor
A 20
Durchschnittl. Schlaggröße
vor A 20
Anzahl Teilschläge nach A 20
Durchschnittl. Schlaggröße
nach A 20
Anzahl nutzbarer
Teilschläge 6- 1 12 2,46 20 0,86 8 6- 2 6 5,39 12 2,33 8 6- 3 2 2,17 4 0,98 2 6- 4 1 8,90 1 8,46 1 6- 5 5 3,88 6 3,00 6 6- 6 2 2,87 3 1,74 3 6- 7 4 2,10 6 1,32 4 6- 8 1 6,20 3 1,63 1 6- 9 1 2,53 1 2,31 1 6- 10 5 1,46 6 0,91 4 6- 11 9 3,49 19 1,43 9 6- 12 5 2,38 10 1,05 7 6- 13 15 1,61 28 0,74 14 6- 14 2 1,52 3 0,75 2 6- 15 2 3,59 3 2,05 2 6- 16 1 2,06 2 0,70 1 6- 17 6 2,91 10 1,44 6 6- 19 1 1,37 2 0,55 1 6- 20 5 1,73 7 1,00 4 6- 21 5 5,11 11 1,99 5 6- 23 1 3,65 4 0,52 1 6- 24 1 1,83 1 1,49 1 6- 25 3 0,69 4 0,44 2 6- 26 4 1,88 6 1,08 3 6- 27 1 1,05 2 0,38 1 6- 28 4 1,89 6 1,11 3 6- 29 2 1,47 4 0,53 1 6- 30 1 1,24 1 1,18 1 6- 31 2 1,59 4 0,61 1 6- 32 14 4,88 25 2,30 17 6- 33 1 2,78 2 1,07 2 6- 34 1 4,50 1 4,12 1 6- 35 5 2,17 10 0,86 4 6- 38 10 5,15 13 3,67 12 6- 39 6 2,99 7 1,67 5 6- 40 6 5,49 10 2,55 7 6- 41 7 3,12 11 1,74 7 6- 42 1 1,25 1 1,09 1
Es wird deutlich, dass 38 Betriebe durch An- bzw. Durchschneidungen in unterschiedlichem
Maße betroffen sind. Insgesamt werden 160 Schläge an- oder durchgeschnitten. Die durch-
schnittliche Schlaggröße dieser betroffenen Schläge beträgt 2,87 ha. Nach der A 20 Planung
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entstehen 269 Teilschläge mit einer Durchschnittsgröße von 1,60 ha. Aufgrund ihres Zu-
schnitts und Größe können jedoch davon nur 159 Teilflächen (59%) als nutzbar eingeschätzt
werden. Ein großer Teil der verbleibenden Restflächen sind wesentlich kleiner als ein Hektar
und/oder weisen einen sehr ungünstigen Flächenzuschnitt auf. Diese Teilstücke sind von der
Struktur und Größe also kaum noch landwirtschaftlich zu nutzen (siehe dazu die einzelbe-
trieblichen Betroffenheitskarten und die Übersichtstabellen im speziellen Teil des Anhangs).
Um den Flächenverlust bzw. unwirtschaftliche Reststücke zu reduzieren, sind beispielweise
durch Rekultivierung nicht mehr benötigter Wege oder Grabenverfüllungen möglichst viele
ausreichend große Schläge für die Landbewirtschaftung durch Anschluss von Restflächen
an Nachbarflächen zu erhalten.
4.3 Arrondierungsschäden
Gravierende Auswirkungen auf die Agrarstruktur resultieren weiterhin aus der Abtrennung
einzelner Betriebe mit den Hofanlagen von ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Insbeson-
dere für Futterbaubetriebe mit Milchvieh können hofnahe Weideflächen von existenzieller
Bedeutung sein. Arrondierte Besitzungen sind Wirtschaftseinheiten, die einen größeren
zusammenhängenden Komplex von Einzelschlägen darstellen sowie von öffentlichen Ver-
kehrswegen nicht durchschnitten, sondern lediglich durch Wege des Eigentümers erschlos-
sen werden (kurze Feld-Feld-Entfernungen). Bei wachsender Betriebsgröße verliert das
Merkmal der äußeren Form (Quadrat oder Kreis) an Bedeutung. Da die skizzierten Merkmale
in jedem Einzelfall unterschiedlich erfüllt sind, liegen verschiedene Arrondierungsqualitäten
vor. Somit kann die Frage, ob eine Arrondierung vorliegt und inwieweit eine öffentliche Maß-
nahme zu einem Arrondierungsschaden führt nur einzelfallspezifisch geklärt werden. In
dieser Auswertung sind auch Flächen in diese Kategorie hinzugezogen worden, die nicht der
genannten klassischen Arrondierungsform entsprechen. Ein direkter Hofanschluss wird nicht
vorausgesetzt. Zusammen liegende Nutzflächen, die über kurze Wege von Feld zu Feld
kostensparend bewirtschaftet werden können, und/oder teilweise über eine doppelseitige
Erschließung verfügen, sind als arrondierte Flächenkomplexe in die Auswertung eingeflos-
sen.
In der unten stehenden Tabelle sind die betroffenen Betriebe mit dem Umfang der Schläge,
die durch den Trassenverlauf nicht mehr arrondiert sind, aufgeführt. Die zukünftig vom Hof
abgeschnittenen Flächen, die aufgrund ihrer verbleibenden Struktur bewirtschaftbar sind,
können zusätzlich Umwegeschäden verursachen. Die Flächen sind in der Übersichtskarte 4
„Gesamtbetroffenheit“ im Anhang dargestellt.
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Tabelle 19: Betroffenheit der Betriebe durch Arrond ierungsschäden
Bewirtschafter- Nr.
Anzahl Schläge
Betroffener Flächenumfang in ha LF
Anteil an Ge-samt-LF
6- 1 3 10,55 11% 6- 2 4 29,57 37% 6- 11 4 12,69 19% 6- 21 4 23,51 30% 6- 32 4 35,76 29% 6- 38 8 50,1 50% 6- 41 7 13,93 12%
Sieben landwirtschaftliche Betriebe sind mit insgesamt 176,11 ha arrondierungsgeschädig-
ten Flächen, die sich auf 34 Schläge verteilen, betroffen. Es handelt sich sowohl um Acker
als auch um Grünland. Eine ausführliche, einzelschlagbezogene Auswertung ist den Betrof-
fenheitskarten und Übersichtstabellen im speziellen Teil des Anhangs zu entnehmen. Der
Sonderfall einer Abtrennung hofnaher Weideflächen, die für einen Milchviehbetrieb beson-
ders wichtig sind, tritt im Planabschnitt 6 nicht auf. Durch die Nähe des Hofstandortes zu der
geplanten Autobahntrasse werden mit Hofanschlussflächen insbesondere die vier Betriebe
6-1, 6-11, 6-13 und 6-25 beeinträchtigt.
4.4 Umwegeschäden
Umwege verursachen Mehrkosten, d.h. Arbeits-, Maschinen- und Pkw-Kosten, und somit
Bewirtschaftungsnachteile. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Umwegentfernung, der
Flächennutzung, des Arbeits- und Transportverfahrens sowie den Wege- und Straßenver-
hältnissen. Umwegeschäden treten beispielsweise dann auf, wenn als Folge der Durch-
schneidung von Wirtschaftswegeverbindung oder von bisher räumlich zusammenhängenden
Flächen, zukünftig Umwege zu den Schlägen bzw. Teilflächen notwendig sind. Umwege-
schäden können auch auftreten, wenn die bisherige Erschließung über die Flächen direkt
oder über Privatwege, die im Eigentum oder Nutzungsrecht der Betroffenen stehen, unter-
brochen werden. Aus technischen Gründen ist bei der GIS-Auswertung nicht nach öffentli-
chen und privaten Wegen unterschieden worden.
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Tabelle 20: Betroffenheit der Betriebe durch Umwege
Bewirt-schafter-
Nr.
Flächen mit
Umwegen ha LF
Weg-strecke vor A 20
km
Weg-strecke
nach A 20 km
Über neu anzule-gende Wege erreichbar
ha LF
Umweg-Flächen gesamt, Anteil an
Betriebs-LF 6- 1 30,47 33% 6- 2 4,25 1,9 4,4 37,83 53% 6- 3 4,33 1,4 4,5 7% 6- 6 2,94 1,7 4,0 5% 6- 7 10,96 1,4 4,1 14,09 38% 6- 8 6,20 4,0 5,3 11% 6- 9 4,81 10% 6- 10 5,32 2,6 4,2 1,15 9% 6- 11 31,10 0,8 0,9 1,05 49% 6- 12 8,56 1,4 2,2 12% 6- 13 17,46 1,5 2,2 12,06 13% 6- 14 3,55 2,2 4,8 11,25 17% 6- 17 5,01 2,2 2,9 5,25 11% 6- 19 1,37 3% 6- 20 2,84 2,0 2,3 2,56 6% 6- 21 17,98 23% 6- 22 3,95 6,0 6,4 2% 6- 26 10,09 27% 6- 27 2,09 1,0 1,7 13% 6- 29 4,57 1,1 2,4 21% 6- 32 41,10 1,4 2,3 15,56 45% 6- 34 15,38 2,0 3,0 4,50 14% 6- 35 10,83 9% 6- 36 11,94 2,4 3,1 64% 6- 38 6,59 2,7 4,2 7% 6- 39 4,77 4% 6- 41 8,06 2,7 3,2 7%
Durch Umwege betroffen sind rd. 381 ha LF in 27 Betrieben. Die durchschnittliche Wegstre-
cke zwischen der Hofstelle und der Nutzfläche erhöht sich rechnerisch über alle betroffenen
Schläge gemittelt von 2,12 km in der heutigen Situation auf 3,41 km nach der A 20 - Pla-
nung. Umwegeflächen liegen vor allem im Kornbecksmoor und in der Feldmark zwischen
Hönau-Lindorf unf Nieder Ochtenhausen (siehe dazu Übersichtskarte 4 „Gesamtbetroffen-
heit“ im Anhang). Im Zuge der Entwurfsplanung zur A 20 im Planungsabschnitt 6 sind bereits
Planungen für Brückenbauwerke erfolgt und in dieser Auswertung berücksichtigt. Dennoch
wird für einige Flächen (etwa 186 ha) die zukünftige Erreichbarkeit durch die derzeitigen
Bewirtschafter erschwert sein bzw. nur über neu anzulegende Wirtschaftswege möglich sein.
Nach dem derzeitigen Planungsstand lassen sich die zukünftigen Wegstrecken noch nicht
konkret berechnen.
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4.5 Hofstellenbetroffenheit
Tabelle 21: Entfernung der Hofstellen zur A 20 - Tr asse
Entfernung von der Hofstelle bis zur A 20 (Linienbestimmung)
Anzahl der betroffe-nen Betriebe
Anteil
bis 100 m 4 10%
100 – 300 m 4 10%
300 – 500 m 8 19%
500 – 1000 m 11 26%
Über 1000 m 15 36%
Gesamt 42 100%
Durch die unmittelbare Nähe der Hofstelle zur Trasse wird in vier Fällen (Betriebe 6-1, 6-11,
6-13 und 6-25) die zukünftige bauliche Erweiterungsmöglichkeit auf der Hofstelle nachteilig
berührt bzw. eingeschränkt. Im Zuge der Trassenoptimierung ist ein größtmögliches Abrü-
cken der Trasse zur Minimierung von Beeinträchtigungen bei den Hofstellen 6-13 und 6-25
vorzuschlagen. Ferner sollte das Überführungsbauwerk für die Mehedorfer Straße und die
anschließende Wegeführung einen ausreichenden Abstand zur Hofstelle 6-11 gewährleisten,
um zukünftige Stallerweiterungen zu ermöglichen.
4.6 Gesamtbetroffenheit
Aus den zuvor dargestellten Kriterien wird im Folgenden für jeden Betrieb eine Aussage zur
Gesamtbetroffenheit abgeleitet. Ein wesentliches Gewicht hat dabei der Flächenentzug.
Tabelle 22: Gesamtbetroffenheit der landwirtschaftl ichen Betriebe
Bewirt- schafter-
Nr.
Flächenverlust in % der Be-triebsfläche
Arrondierungs-schäden
Umwege-schäden
Betriebs-standort betroffen
Gesamt-Betroffenheit
6- 1 11,1% ja ja ja sehr stark 6- 2 6,8% ja ja - sehr stark 6- 3 0,7% - ja - sehr gering 6- 4 0,2% - - - sehr gering 6- 5 2,9% - - - gering 6- 6 0,7% - ja - sehr gering 6- 7 0,9% - ja - sehr gering 6- 8 2,6% - ja - gering 6- 9 0,3% - ja - sehr gering
Fortsetzung auf der nächsten Seite
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Fortsetzung der Tabelle
6- 10 2,3% - ja - gering 6- 11 7,0% ja ja ja sehr stark 6- 12 1,0% - ja - gering 6- 13 1,7% - ja ja gering 6- 14 0,9% - ja - sehr gering 6- 15 0,9% - - - sehr gering 6- 16 1,0% - - - gering 6- 17 2,9% - ja - gering 6- 18 - - - - sehr gering 6- 19 0,6% - ja - sehr gering 6- 20 1,7% - ja - gering 6- 21 4,0% ja ja - stark 6- 22 - - ja - sehr gering 6- 23 4,9% - - - mittel 6- 24 0,2% - - - sehr gering 6- 25 0,5% - - ja sehr gering 6- 26 3,1% - ja - gering 6- 27 1,7% - ja - gering 6- 28 2,6% - - - gering 6- 29 2,2% - ja - gering 6- 30 1,0% - - - sehr gering 6- 31 0,7% - - - sehr gering 6- 32 6,7% ja ja - sehr stark 6- 33 2,3% - - - gering 6- 34 0,0% - ja - sehr gering 6- 35 1,6% - ja - gering 6- 36 - - ja - sehr gering 6- 37 - - - - sehr gering 6- 38 4,8% ja ja - stark 6- 39 5,5% - ja - stark 6- 40 4,4% - - - mittel 6- 41 2,0% ja ja - gering 6- 42 0,1% - - - sehr gering
Von den 42 befragten Betrieben sind durch den geplanten Straßenbau im Planungsabschnitt
6 (ohne Kompensationsmaßnahmen) 38 landwirtschaftliche Betriebe mit Nutzflächen
und Deformierungsschäden an den verbleibenden Flächen betroffen. Dabei sind alle 38
Betriebe durch An- und Durchschneidungsschäden betroffen. In sieben Betrieben verursacht
die Autobahntrasse Arrondierungsschäden. Für 27 Betriebe werden längere Wegstrecken
zum Erreichen der Flächen entstehen. Vier Betriebe haben Einschränkungen wegen der
Nähe zur Autobahntrasse auf der Hofstelle bzw. Betriebsstätte. Zwei Betriebe weisen keine
Flächenverluste, dafür aber Umwegeschäden auf und zwei der 42 Betriebe sind durch so
geringe Flächenverluste betroffen, dass diese rechnerisch nicht beziffert werden.
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Die Gesamtbetroffenheit wird in fünf Stufen eingeteilt, wobei eine starke und sehr starke
Betroffenheit als entscheidungsrelevant für das weitere Vorgehen zu werten ist. Die folgende
Tabelle fasst die Ergebnisse zusammen:
Tabelle 23: Zusammenfassung der Gesamtbetroffenheit
Betriebe Anteil ha LF Anteil LF
Sehr gering betroffen 18 43% 1293,73 40%
Gering betroffen 15 36% 1069,67 33%
Mittelstark betroffen 2 3% 200,04 6%
Stark betroffen 3 7% 284,80 9%
Sehr stark betroffen 4 10% 362,42 11%
Sieben Betriebe (17%) mit 647,22 ha LF (20%) sind insgesamt stark und sehr stark betrof-
fen. In diesen Betrieben sollten weitere betriebswirtschaftliche Untersuchungen (Gutachten)
vorgenommen werden, um eine mögliche Existenzgefährdung zu erkennen bzw. sicher
ausschließen zu können und eine aussagefähige Datengrundlage für das weitere Vorgehen
zu erhalten.
5 Bereitschaften zur Flächenbereitstellung
Im Rahmen der Befragung der Bewirtschafter von Flächen im Untersuchungsraum wurde
nach der Möglichkeit gefragt, ob bestimmte Flächen für Verkauf oder Tausch sowie Verpach-
tung oder Pachtrückgabe in Frage kommen könnten. Dabei wurde bei dieser Abfrage vor-
ausgesetzt, dass erste Informationen in dieser Hinsicht erzielt werden sollen und dass die
Aussagen ausdrücklich unverbindlich gewertet werden. Es sollte für die weitere Planung
lediglich ein Eindruck über die Flächennutzungspotenziale erreicht werden. Verpächter sind
nicht befragt worden.
Grundsätzlich hat die Agrarstrukturanalyse gezeigt, dass der Flächenbedarf alleine in der
Landwirtschaft so groß ist, dass außerlandwirtschaftliche Flächennutzungsansprüche die
Landnutzungskonflikte verschärfen. In den Befragungen haben die betroffenen Landwirte
durchgehend den Wunsch nach Tausch- und Ersatzflächen geäußert.
Bislang konnten nur vier Hinweise auf Flächenabgabebereitschaft zum Autobahnbau (Flä-
chenverkauf, Pachtrückgabe) über weit vom Hof entfernt liegende Nutzflächen aufgenom-
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men werden, allerdings ohne konkrete Flächenangaben. Ein Betriebsleiter deutete seine
Überlegung an, den hiesigen Betriebsstandort vollständig verlassen zu wollen, um an ande-
rer Stelle einen größeren Betrieb aufbauen zu können.
Tabelle 24: Bereitschaften zur Flächenmobilität
Anzahl Betriebe *
Anteil
Verkauf von selbstbewirtschafteten Eigentumsflächen 4 10%
Tausch von Eigentumsflächen 18 43%
Tausch von Pachtflächen 19 45%
Abgabe von Pachtflächen 2 5%
* Mehrfachnennung möglich
Großes Interesse besteht an der konstruktiven Mitwirkung in der Detailplanung, was sich u.a.
auch an der Bereitschaft zur Beantwortung der Fragen und der Einwilligung zur Nutzung der
Betriebsdaten erkennen lässt.
Überdies sollte die Einleitung von Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG
für die einzelnen Streckenabschnitte der A 20 geprüft werden. Damit können die Flächenver-
luste für die einzelnen Betriebe durch entsprechende Verteilung des entstehenden Landver-
lustes auf einen größeren Kreis von Grundeigentümern möglichst gering gehalten werden.
Dem Unternehmensträger kann benötigtes Land rechtzeitig und in richtiger Lage zur Verfü-
gung gestellt werden. Nachteile für die allgemeine Landeskultur können vermieden oder
vermindert werden. Eine Neustrukturierung der Feldblöcke trägt zum Ausgleich von Durch-
schneidungsschäden bei. Die funktionstüchtige Wiederherrichtung des Wege- und Gewäs-
sernetzes wird unterstützt. Darüber hinaus kann die Möglichkeit genutzt werden, Fläche für
erforderliche Kompensationsmaßnahmen so zu legen, dass für alle Beteiligten sinnvolle
Maßnahmen entstehen. Die vorliegende Betroffenheitsanalyse kann zur Abgrenzung der
Flurbereinigungsgebiete sowie als erste Grundlage zur Entwicklung notwendiger Umset-
zungsschritte genutzt werden. Dabei ist die Größe der Verfahrensgebiete so zu wählen, dass
der potenzielle Landabzug für den Einzelnen möglichst gering gehalten, mehr Flexibilität und
Potenzial im Flächenmanagement erlangt sowie die entstandenen agrarstrukturellen Mängel
im weiteren Umfeld behoben werden können.
Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6 Seite - 39 -
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6 Hinweise zur Planung der Kompensationsmaßnahmen
Aus einer Trassenwahl, die auch höherwertigere Biotope in Anspruch nimmt, wird ein ent-
sprechend hoher Bedarf an Flächen für die Kompensation resultieren. Zur Verringerung von
zusätzlichen Landnutzungskonflikten mit der Landwirtschaft bei der Kompensation wird
empfohlen, nach Lösungen zu suchen, die beispielsweise zu Aufwertungen bereits beste-
hender Biotope bzw. Strukturen führen (z.B. in und an Gewässern, in Naturschutzgebieten,
linienhafte Kompensation an bestehenden Landschaftselementen). Aus landwirtschaftlicher
fachlicher Sicht sollte Kompensation auf außerlandwirtschaftlichen Flächen (Konversionsflä-
chen, Industriebrachen) und auf Forstflächen bevorzugt werden. Des Weiteren sind Ersatz-
geldzahlungen sowie die flexible Integration von Kompensationsmaßnahmen in die landwirt-
schaftliche Produktion (Produktionsintegrierte Kompensation – PIK) zu prüfen. Dabei ist
berücksichtigen, dass z.B. bei Extensivierungsmaßnahmen die Flächen zumindest für die
Landwirte erhalten bleiben und mit entsprechenden Nutzungskonzepten betrieblich ange-
passt werden können. Bei der Suche und Entwicklung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-
men auf landwirtschaftlichen Flächen ist sehr dezidiert vorzugehen, um die o.g. Konkurren-
zen und Konflikte zu vermeiden. Daher sind Untersuchungen potenzieller Kompensations-
suchräume hinsichtlich der landwirtschaftlichen Akzeptanz und Umsetzbarkeit unerlässlich,
sobald Suchräume feststehen.
7 Zusammenfassung und Ausblick
Im Laufe des Jahres 2010 wurden im Planungsabschnitt 6 der A 20 zwischen der B 495 bei
Bremervörde und der L 114 bei Elm einzelbetriebliche Befragungen von Flächenbewirt-
schaftern als Basis für eine Agrarstrukturanalyse durchgeführt. Insgesamt wurden 42 betrof-
fene Betriebe mit insgesamt 3210,75 ha LF ausgewertet. 83% der Betriebe sind als Haupt-
erwerbsbetriebe einzustufen, die im Durchschnitt 87 ha/Betrieb bewirtschaften. Zur Betriebs-
größenklasse mit über 100 ha LF je Betrieb gehören bereits 26% der Betriebe, sie bewirt-
schaften 47% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Untersuchungsraum. Der
Pachtflächenanteil aller befragten Betriebe liegt bei 46% und der Grünlandanteil bei 50% der
Nutzflächen. Futterbaubetriebe mit Milchviehhaltung überwiegen bei den Betriebssystemen.
Hinsichtlich der weiteren Entwicklung gaben 33% der Befragten an, in der Tierhaltung auf-
stocken zu wollen. Daran orientiert sich auch ein hoher Bedarf an landwirtschaftlichen Nutz-
flächen in 43% der Betriebe, der über den Strukturwandel nicht gedeckt werden kann. Bei
69% der Betriebe gilt die dauerhafte Weiterbewirtschaftung aus heutiger Sicht als gesichert,
weil der Betriebsleiter noch jung ist bzw. ein Hofnachfolger vorhanden ist.
Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6 Seite - 40 -
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Bei der Einschätzung der Betroffenheit durch die Autobahnplanung sind die Kriterien Flä-
chenverlust in Verbindung mit An- und Durchschneidungsschäden (38 Betroffene), Arrondie-
rungsschäden (7 Betroffene), Umwegeschäden (27 Betroffene) sowie die Standortbeein-
trächtigung durch die Trassennähe (4 Betroffene) herangezogen worden. Sieben Betriebe
sind insgesamt so stark betroffen, dass mindestens bei diesen die zukünftige Existenzgrund-
lage aufgrund der A 20 Planung besonders geprüft werden muss.
Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit zeigt sich bei den Bewirtschaftern derzeit keine nen-
nenswerte Bereitschaft zur Flächenabgabe.
Zur Verminderung der landeskulturellen Nachteile wird die Einleitung von Unternehmens-
flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG für die einzelnen Streckenabschnitte der A 20
empfohlen. Wichtig ist die frühzeitige Einbeziehung der gewonnenen Erkenntnisse aus der
landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse in den laufenden Planungsprozess für die konkre-
te Straßenbaumaßnahme (planungsbegleitender Arbeitskreis).
8 Anhang
8.1 Allgemeiner Teil
4 Übersichtskarten *:
Karte 1: Bewirtschafterkarte (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)
Karte 2: Nutzungskarte (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)
Karte 3: Hof-Feld-Entfernung (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)
Karte 4: Gesamtbetroffenheit (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)
8.2 Spezieller Teil (behördenintern – vertraulich)
Karte 5: 42 Stück einzelbetriebliche Betroffenheitskarten (im DIN-A3 – Format)
und 42 einzelbetriebliche Auswertungstabellen
*- Die Karten stehen aus datenschutzrechtlichen Gründe n grundsätzlich nur für
den verfahrens- bzw. behördeninternen Gebrauch zur Verfügung