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NIEDERSCHRIFTarchiv.fieberbrunner.at/assets/gemeinderat-12-08-2015-sitzung40.pdf · Umwidmung von...

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Marktgemeinde Fieberbrunn . Dorfplatz 1 . 6391 Fieberbrunn . www.fieberbrunn.tirol.gv.at RRB Kto. 2.020.600, BLZ 36.254, Spk. Kto. 0400-000055, BLZ 20.505 PSK Kto. 7413.463, BLZ 60.000 NIEDERSCHRIFT zur 40. Öffentlichen Gemeinderatssitzung Datum: Mittwoch, 12.08. 2015 Beginn: 19.30 Uhr Ende: 22.35 Uhr Ort: Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Fieberbrunn Anwesend: Bgm. Walter Astner, GR. Josef Trixl statt Bgm.-stv. Christina Brunner, GV. Marianne Werlberger, GR. Hans Aigner statt GV. Michael Eppensteiner, GV. Thomas Wörgetter, GV. Manfred Fuschlberger, GR. Josef Edenhauser, GR. Franz Lukschander, GR. Markus Geisl, GR. Bernhard Pletzenauer, GR. Wolfgang Schwaiger, GR. Marianne Friedrich statt GR. Günter Treffer, GR. Stefan Valenta, GR. Verena Sprenger, GR. Michael Wörgetter, GR. Erich Schwaiger, GR. Herbert Ponimayer Schriftführer: Kaspar Danzl TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der 39. Öffentlichen Gemeinderatssitzung 2. Präsentation der Kanalkatastererhebung 2014 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussobmänner sowie damit verbundene Beschlüsse 4. Raumordnung a) Änderung örtliches Raumordnungskonzept Auflage über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 70 TROG 2011 hinsichtlich folgender Grundstücke: Ausweisung eines neuen Entwicklungsbereiches für vorwiegend Sondernutzung Hotelanlage, Brunnau, Raumstempel S 15, Zeitzone z1 und Dichte D2 im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1. Kenntlichmachung eines bestehenden örtlichen Straßen- und Wegenetzes im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1. b) Änderung Flächenwidmungsplan Auflage über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 70 TROG 2011 hinsichtlich folgender Grundstücke: Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 350/1 von derzeit Freiland FL in Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb mit einer höchstzulässigen Anzahl von 450 Gästebetten von 175 Räumen zur Beherbergung von Gästen SB-5 gemäß § 48 TROG 2011. Kenntlichmachung eines bestehenden örtlichen Verkehrsweges VO gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2011 im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1.
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Marktgemeinde Fieberbrunn . Dorfplatz 1 . 6391 Fieberbrunn . www.fieberbrunn.tirol.gv.at RRB Kto. 2.020.600, BLZ 36.254, Spk. Kto. 0400-000055, BLZ 20.505 PSK Kto. 7413.463, BLZ 60.000

NIEDERSCHRIFT

zur 40. Öffentlichen Gemeinderatssitzung Datum: Mittwoch, 12.08. 2015

Beginn: 19.30 Uhr Ende: 22.35 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Fieberbrunn

Anwesend: Bgm. Walter Astner, GR. Josef Trixl statt Bgm.-stv. Christina Brunner, GV.

Marianne Werlberger, GR. Hans Aigner statt GV. Michael Eppensteiner, GV.

Thomas Wörgetter, GV. Manfred Fuschlberger, GR. Josef Edenhauser, GR.

Franz Lukschander, GR. Markus Geisl, GR. Bernhard Pletzenauer, GR.

Wolfgang Schwaiger, GR. Marianne Friedrich statt GR. Günter Treffer, GR.

Stefan Valenta, GR. Verena Sprenger, GR. Michael Wörgetter, GR. Erich

Schwaiger, GR. Herbert Ponimayer

Schriftführer: Kaspar Danzl

TAGESORDNUNG

1. Genehmigung der Niederschrift der 39. Öffentlichen Gemeinderatssitzung

2. Präsentation der Kanalkatastererhebung 2014

3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussobmänner sowie damit verbundene

Beschlüsse

4. Raumordnung

a) Änderung örtliches Raumordnungskonzept

Auflage über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 70 TROG

2011 hinsichtlich folgender Grundstücke:

Ausweisung eines neuen Entwicklungsbereiches für vorwiegend Sondernutzung

Hotelanlage, Brunnau, Raumstempel S 15, Zeitzone z1 und Dichte D2 im Bereich des

Grundstückes Nr. 350/1. Kenntlichmachung eines bestehenden örtlichen Straßen- und

Wegenetzes im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1.

b) Änderung Flächenwidmungsplan

Auflage über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 70 TROG 2011

hinsichtlich folgender Grundstücke:

Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 350/1 von derzeit Freiland FL in

Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb mit einer höchstzulässigen Anzahl von 450

Gästebetten von 175 Räumen zur Beherbergung von Gästen SB-5 gemäß § 48 TROG

2011. Kenntlichmachung eines bestehenden örtlichen Verkehrsweges VO gemäß § 53

Abs. 3 TROG 2011 im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1.

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c) Änderung Flächenwidmungsplan

Auflage und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß

§ 70 TROG 2011 hinsichtlich folgender Grundstücke:

Eder Michael – Unterasinger Barbara und Walter:

Umwidmung von Teilflächen des Grundstückes Nr. 4209/1 gemäß Servitutslageplan

der Vermessung AVT ZT GmbH, Geschäftszahl 92777/15/A:

Teilfläche 1 (87 m²) von derzeit Freiland FL in Wohngebiet W gemäß § 38 Abs. 1

TROG 2011,

Teilfläche 2 (64 m² „Wegverlängerung“) von derzeit Freiland FL in Sonderfläche

„Sommerparkplatz“ SSPp gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011.

Teilfläche 3 (28 m²) von derzeit Freiland FL in Sonderfläche „Schneeablagerungsplatz“

SSa gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011.

5. Beschlussfassung verschiedener Verträge

a) Dienstbarkeitsvertrag Unterasinger Walter, Eder Michael – Marktgemeinde

Fieberbrunn

b) Dienstbarkeitszusicherungsvertrag Marktgemeinde Fieberbrunn (öffentliches Gut) –

Tiwag – Tiroler Wasserkraft AG hinsichtlich Grundstück 4136/2 – Lauchseeweg

c) Kaufvertrag hinsichtlich Grundstück 643, KG Fieberbrunn

6. Beschlussfassung Verlängerung Kontokorrentkredit über 1 Mio € - Grundstück Tragstätt

7. Beschlussfassung Ankauf Kommunalfahrzeug

8. Beschlussfassung Vorschreibung Schneeräumung 2015

9. Anträge, Anfragen und Allfälliges

10.Personalangelegenheiten

Der Bürgermeister

Dr. Walter Astner

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1. Genehmigung der Niederschrift der 39. Öffentlichen Gemeinderatssitzung

Einstimmige Genehmigung

2. Präsentation der Kanalkatastererhebung 2014

Dietmar Schnaitl präsentiert die erfolgten Arbeiten und Ergebnisse der

Kanalkatastererhebung 2014 im Baulos Fieberbrunn Ost.

Die digitale Bestandsaufnahme der Kanäle ist insgesamt in zwei Baulose in

Fieberbrunn und zwei Baulose in St. Jakob und Hochfilzen eingeteilt, sodass die

gesamte Bestandsaufnahme voraussichtlich 4 Jahre in Anspruch nehmen wird.

Es erfolgt zunächst eine Vermessung der Kanäle und Kanalschächte (Eigenregie

mittels GPS-Gerät), anschließend eine Kanalspülung und dann eine Kanalinspektion

mittels Kamerabefahrung. Die Zustandsbewertung der Kanäle und Kanalschächte

erfolgt durch Unterteilung in verschiedene Schadensklassen. Zusammenfassend kann

festgestellt werden, dass 19% der Kanäle und 26% der Schächte solche Schwächen

aufweisen, dass sie der Schadensklasse 4 und 5 zugeordnet und daher in den nächsten

10 Jahren saniert werden müssen. Bei den Schächten handelt es sich dabei des Öfteren

nur um einfache Mängel, die ohne größeren Kostenaufwand beseitigt werden können.

Es werden dem Gemeinderat noch Schadensbeispiele und die verschiedenen

Schadensursachen für beschädigte Kanäle erklärt.

Der Gemeinderat bedankt sich bei Dietmar Schnaitl für die aufschlussreiche

Präsentation.

3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussobmänner sowie damit

verbundene Beschlüsse

Bericht des Bürgermeisters:

Bauhofarbeiten:

Sozialzentrum – Schwesternruf, Steckdosenversetzung in den Zimmern (für

Notstrombeleuchtung)

Straßenbeleuchtung: Ritschkurve, oberer Teil Friedenau

Wasserhausanschlüsse Friedenau teilweise erneuert, Wasserleitungsverlegung

Weißach im Zuge des Wegbaus, Wasseranschluß neu - GEBRO

Spielplatz Lauchsee

Sportplatzsanierung Lehmgrube - Pfingstturnierschäden

Schulen, Kindergarten, Kinderkrippe: jede Menge Kästen, Stellagen etc.

Gewitterschäden:

Stallhausbach, Neumoosbach, Pletzergraben, Lehmgrube,

Metzgergasse, Rundweg, Roanagasse, Schönau-Walchau .

Straßensanierungen:

Fertiggestellt sind mittlerweile die geplanten Teilstücke Koglehen, Schulweg, Grasl-

Fliri, Niederfilzen, Feuerwehrparkplatz;

demnächst fertiggestellt wird das Teilstück Bärfeld und Grasl (Güterweg), sowie

Friedenau;

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Wohnanlage Lehmgrube:

Baubeginn ist voraussichtlich September 2015

Siedlungsprojekt Neuhausen:

Der Siedlungs- und Raumordnungsausschuss wird sich im September mit der Vergabe

der Grundstücke befassen (es liegen 20 Ansuchen vor).

Mittlerweile wurde ein Planentwurf über eine sinnvolle Straßenverbesserung Zufahrt

von Pillerseestraße in Auftrage gegeben (Fa. Baucon). Fa. Baucon wird sich mit dem

Geologen DI Jaritz kurschließen, um eine gemeinsame Planung zu entwerfen, mit DI

Jaritz hat ein Lokalaugenschein stattgefunden, bei dem er nochmals die gute Eignung

des Feldes für eine Bebauung bzw. auch die Möglichkeit einer Straßenverbesserung

festgestellt hat. Für mich eine wichtige Stellungnahme, um auch die Befürchtungen

einiger Nachbarn zu entkräften. Es wird seiner Meinung nach sogar eine Verbesserung

des derzeitigen Zustandes der Oberflächenentwässerung stattfinden, weil wir dieses ja

in einem Retentionsbecken sammeln und das Wasser nicht mehr in den Boden bis zum

Fels durchsickert und dann im Hang austreten kann (was bisher zu kleinflächigen

Verrutschungen geführt hat). Anschließend an die Straßenplanentwürfe werden wir

Verhandlungen mit den Grundeigentümern im Bereich der Auffahrt weiterführen, um

auch hier zu einem guten Ergebnis zu kommen.

Verträge mit ÖBB, Grander Hedwig und Nothegger Stefan:

sind wegen einer beabsichtigten Errichtung eines Geschieberückhaltebeckens beim

Kapellenbach in Vorbereitung.

Verpachtung von 2 Parkplätzen für die neuen Eigentümer Spielbergstraße 18:

wurde im Gemeindevorstand genehmigt

Anfrage - Betriebsansiedlung Lebensmittelmarkt Hofer:

gewünscht ist eine Betriebsfläche von 3.000 – 5.000 m2. Der Gemeindevorstand ist

der Ansicht, dass eine Sonderflächenwidmung vom gewünschten Standort abhängig

gemacht wird.

Totenbeschau:

Ärzte wollen Bereitschaftsdienstabgeltung für 365 Tage und sind mit einer

Entlohnung je Totenbeschau (derzeit 306 € je Totenbeschau) nicht mehr

einverstanden. In Kirchberg und St. Johann gibt es bereits eine

Bereitschaftsdienstentschädigung, für Kirchdorf und Waidring gibt es noch dieselbe

Lösung wie bei uns; dort sind noch einige Ärzte bereit die Totenbeschau über

Anforderung des Bestattungsunternehmens ohne Bereitschaftsdienstentgelt zu

übernehmen. Franz Lukschander regt an sich zu erkundigen, ob verstorbene Personen

nicht zunächst ins Krankenhaus transportiert werden können, wo die Totenbeschau

stattfinden könnte oder ob nicht der Amtsarzt herangezogen werden kann, wenn kein

sonstiger Arzt zur Verfügung steht. Walter Astner teilt mit, dass die Zuständigkeit der

Gemeinde zur Organisation der Totenbeschau im Gemeindesanitätsdienstgesetz genau

geregelt ist und die Gemeinde darauf angewiesen ist, dass Ärzte entweder

Bereitschaftsdienst leisten oder ausreichend Ärzte zur Verfügung stehen, sodass zu

annähernd 100% ein Arzt über Rufbereitschaft in angemessener Zeit zur Verfügung

steht. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass eine Totenbeschau nicht sofort nach dem

Eintritt des Todes durchgeführt werden muss, sondern diese in der Regel frühestens 3

Stunden nach dem Tod oder auch später erfolgen kann.

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Baumbestand: Mit zwei Baumfachleuten wurde eine mehrstündige Begehung im Ortsgebiet

(Dorfzentrum etc.) durchgeführt; Hintergrund ist eine aktuelle Bestandsaufnahme des

Zustandes der Bäume auf Gemeindegrund. Dabei wurde in einigen Fällen

Handlungsbedarf festgestellt, der dann in weiterer Folge auch mit dem

Ortsbildausschuss besprochen wird.

Bericht des Überprüfungsausschusses – Franz Lukschander:

Kassaprüfungen: Keine Beanstandungen

Kontokorrentkredit oder Tilgungskredit Tragstätt:

Zur Vorbereitung der Beschlussfassung gemäß Punkt 6 hat sich der

Überprüfungsausschuss Gedanken gemacht und beschlossen einen Kontokorrentkredit

mit einer Laufzeit von 3 Jahren auszuschreiben, weil sich die Gemeinde das Ziel

gesetzt hat bis 2017 eine Hotelansiedlung zu verwirklichen. Sollte dies nicht gelingen,

so wird der Gemeinderat über ein Alternativkonzept (Wohngebiet) beraten und

beschließen, sodass in absehbarer Zeit bzw. in 3 Jahren mit einer Kreditrückzahlung

gerechnet werden kann.

Die Rücklagenbildung für die Tilgung des 1,3 Mio. – Kredites Tragstätt wird

planmäßig durchgeführt und ist in Ordnung; je nach Finanzlage am Ende des Jahres

sollte sich der Gemeinderat Gedanken über eine allfällige Sondertilgung eines anderen

Kredits machen.

Bericht des Jugendreferenten – Thomas Wörgetter:

Jungbürgerfeier: 23.10.2015, Organisationsteam steht; Plan: Heilige Messe,

anschließend Feier im Gasthof Winklmoos; Geschenk der Gemeinde: Voraussichtlich

Jungbürgerbuch und Verpflegung

Bericht des Kulturausschusses – Wolfgang Schwaiger:

Fotoausstellung Dorfplatz: Die Nachnutzung der Fotoausstellung konnte mit den ÖBB

geregelt werden (Dauerausstellung Bahnsteig und Warteraum), es gibt auch Anfragen

über Bildreproduktionen und Bilderverkauf.

Fotowettbewerb: Die Bilder wurden am Stiegenaufgang des Festsaals aufgehängt.

Theateraufführung „Stille Zeit“ ist auch für 2015 geplant (Neuaufführung)

Bourbon Street Festival ist heuer wieder 3-tägig: Musikkapelle – Donnerstag, Schloss

Taverna – Freitag, Dorfstraße – Samstag mit einem sehr guten Musikprogramm.

Bericht des Raumordnungsausschusses Erich Schwaiger:

Vorstellung Raumordnungskonzept: Die Veranstaltung ist relativ ruhig abgelaufen. Es

waren ca. 60-70 Personen anwesend, darunter auch einige Gemeinderäte.

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Projektvorstellung Neuhausen:

Bei dieser Projektvorstellung gab es einiges an Kritik, die nur teilweise objektiv und

positiv war. Es wäre von einigen Leuten ehrlicher gewesen klar zu sagen, dass sie

gegen das Projekt sind und die Siedlung nicht wollen als Gutachten anzuzweifeln, die

Vorbereitungsarbeit schlecht zu machen und auf sonstige Weise verschiedenste

Argumente zu suchen, und das Projekt zu verhindern.

Raumordnungskonzept:

Am 18.08. findet mit den Vertretern der Landesregierung ein Sprechtag für jene

Widmungswerber statt, die bei der Erstauflage wegen vorliegender negativer

Stellungnahmen nicht berücksichtigt wurden und die innerhalb der Auflagefrist eine

entsprechende Stellungnahme abgegeben haben.

Bericht des Siedlungsausschusses – Marianne Werlberger:

Wohnungsvergaben Lehmgrube: Hierzu gab es ein Gespräch mit Dr. Heiss von der

GHS, es wurde folgendes vereinbart:

Interessenten sollen sich bei der Gemeinde melden, die Gemeinde leitet die

Interessenten an die GHS weiter und macht dazu eine Reihung bzw. Empfehlung, die

GHS prüft und schließt die entsprechenden Verträge ab. Dieselbe Vorgangsweise soll

bei Kündigung und Nachmiete erfolgen.

Bericht des Ortsbildausschusses – Manfred Fuschlberger:

Spielplatz Lauchsee: Für die Fertigstellung dieser Investition hat man sich einen guten

Sommer ausgesucht, der Bauhof hat dankenswerterweise viel mitgearbeitet. Eine

zweite Ausbaustufe in den nächsten Jahren wäre natürlich wünschenswert.

4. Raumordnung

a) Änderung örtliches Raumordnungskonzept

Auflage über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 70 TROG

2011 hinsichtlich folgender Grundstücke:

Ausweisung eines neuen Entwicklungsbereiches für vorwiegend Sondernutzung

Hotelanlage, Brunnau, Raumstempel S 15, Zeitzone z1 und Dichte D2 im Bereich des

Grundstückes Nr. 350/1. Kenntlichmachung eines bestehenden örtlichen Straßen- und

Wegenetzes im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1.

Planungsgebiet: Das Planungsgebiet umfasst eine ca. 1,86 ha große Teilfläche des gegenständlichen

Grundstückes, welches am östlichen Rand der Brunnau liegt. Westlich des

Planungsgebietes soll eine größere Fläche im Freiland verbleiben.

Der Nutzungsbereich ist im örtlichen Raumordnungskonzept als Landwirtschaftliche

Freihaltefläche ausgewiesen. Am südöstlichen und östlichen Rand greift eine

Ökologisch wertvolle Fläche FÖ in das Grundstück herein. Weiters ist teilweise Wald

nach Forstgesetz kenntlich gemacht.

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Folgende Stellungnahmen wurden angefordert bzw. liegen vor:

Raumordnungsfachliche Stellungnahme der Filzer.Freudenschuß ZT OG, zum

Projekt „Alp Resort + Spa“ vom 02.10.2014.

Raumordnungsfachliche Stellungnahme von Dipl.-Ing. Martin Joas, Sachgebiet

Raumordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 12.11.2014, GZl.:

RO-Bau-2-403/1/217-2014.

Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturkunde, Dr. Wolfgang

Österreicher

Stellungnahme der Bezirksforstinspektion Kitzbühel

Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung auf Grund der in der

Nähe kenntlich gemachten Wildbachgefährdungen

Stellungnahme der TINETZ

Geologisches Gutachten - Bauplatzeignung

Aufschließungs- und Kooperationsvereinbarung:

Zur Absicherung der geplanten Hotelansiedlung liegt dem Gemeinderat eine

Aufschließungs- und Kooperationsvereinbarung mit der Grundeigentümerin vor,

die spätestens bei Beschlussfassung der Änderung des Raumordnungskonzeptes

und des Flächenwidmungsplanes unterfertigt sein muss. Darin sind die

Grundabtretungen von Weganlagen und Gehsteigen, die Absicherung des

Kaufpreises des Grund und Bodens, die Erschließungskosten, die Instandhaltung

der Zufahrtsstraße und die Schneeablagerung ebenso geregelt wie die gemeinsame

Kooperation im Zusammenhang mit der Investorenauswahl.

Einstimmiger Beschluss: Genehmigung der Auflage der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und

Genehmigung der vorliegenden Aufschließungs- und Kooperationsvereinbarung.

Ergänzend dazu soll noch eine Sicherung eines Gehweges ins Dorf über 1

Baugrundstück der Frau Lechner sichergestellt werden; diese Absicherung hat aber nur

dann einen Sinn, wenn auch der Grundstücksnachbar Eder dem zustimmt, daher soll

dieser Teil der Vereinbarung in einer Zusatzvereinbarung festgehalten und im

Gemeindevorstand genehmigt werden.

b) Änderung Flächenwidmungsplan

Auflage über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 70 TROG 2011

hinsichtlich folgender Grundstücke:

Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 350/1 von derzeit Freiland FL in

Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb mit einer höchstzulässigen Anzahl von 450

Gästebetten von 175 Räumen zur Beherbergung von Gästen SB-5 gemäß § 48 TROG

2011. Kenntlichmachung eines bestehenden örtlichen Verkehrsweges VO gemäß § 53

Abs. 3 TROG 2011 im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1.

Die betroffenen Teilflächen sind zur Gänze als Freiland gemäß § 41 TROG 2011

gewidmet.

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Stellungnahmen siehe P- 4.a)

Auszug aus den Erläuterungen des örtlichen Raumplaners, Herrn Arch. DI Stephan

Filzer:

„Bei Vorliegen positiver Stellungnahmen und schlüssiger Finanzierungs- und

Betreiberkonzepte besteht aus Sicht der örtlichen Raumplanung gegen diese Änderung

des Örtlichen Raumordnungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes kein

Einwand. Ein öffentliches Interesse an der Errichtung qualitätsvoller

Tourismusbetriebe wird im neuen Raumordnungskonzept bestätigt. Die Schaffung von

Freizeitwohnsitzen ist nicht gestattet.“

Einstimmiger Beschluss: Genehmigung der Auflage der Änderung des Flächenwidmungsplanes.

Investoren und Bebauungsplan:

Es ist geplant, eine 4-Sterne Superior Hotelanlage zu errichten, die sich im

Wesentlichen aus drei erscheinenden Gebäuden zusammensetzt. Das „Haus1“ am

östlichen Rand weist insgesamt 7 Geschoße auf, wobei das Untergeschoß ca. das

bestehende Straßenniveau erreicht (814 m. ü.A.), das Dach über dem letzten

Geschoß bei ca. 835,20 m ü.A. (relative Höhe ca. 23 m) liegt und somit den

obersten Geländepunkt im südöstlichen Bereich um 2,70m überragt. Die beiden

Häuser Nr. 2 und 3 weisen insgesamt fünf Geschoße auf und erreichen eine Höhe

von ca. 828 m (ca. 17 m) bzw. 829 m ü.A. (ca. 13 m). Zwischen den drei

Gebäuden, welche einen deutlichen Abstand zueinander aufweisen, befinden sich

großzügige Gartenanlagen auf unterschiedlichen Niveaus. Es ist im Lageplan zu

erkennen, dass auf die bestehende, bzw. noch folgende Bebauung (Reserveflächen)

Rücksicht genommen wurde. Die Zufahrtsituation zu der südlichen Wohnhausreihe

oberhalb des Grundstückes der Hotelanlage wurde in diesen Änderungsverfahren

mitbehandelt. Die neue Zufahrt soll ins Öffentliche Gut übernommen werden. Dies

wurde in den Plänen entsprechend berücksichtigt.

Bei Widmungen dieser Art ist ein Bebauungsplan gemäß TROG verpflichtend. Bevor

dieser beschlossen wird, müssen noch folgende weitere Unterlagen vorliegen:

- Stellungnahme der Landesregierung zur beabsichtigten Finanzierungsstruktur

- Privatrechtliche Vereinbarung mit den Investoren zur Absicherung der

Finanzierung des Projektes, des Hotelbetriebs und des Verbots von

Freizeitwohnsitzen.

In der privatrechtlichen Vereinbarung mit den Investoren wird insbesondere

berücksichtigt, dass die Investoren entlang des neuen Hotels im Zuge des Hotelbaus

einen Gehsteig errichten müssen und diesen über Anforderung des Gemeinderates in

das Gemeindeeigentum oder in das Öffentliche Gut gegen Bezahlung des von ihnen

bezahlten Grundpreises übertragen. Franz Lukschander regt an in diesem Vertrag auch

zu berücksichtigen, dass die Investoren vom Kaufgrundstück im Bereich der oberen

Kurve einen Grundstücksteil abtreten, wenn eine Straßenverbreiterung vorgenommen

wird.

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c) Änderung Flächenwidmungsplan

Auflage und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß

§ 70 TROG 2011 hinsichtlich folgender Grundstücke:

Eder Michael – Unterasinger Barbara und Walter:

Umwidmung von Teilflächen des Grundstückes Nr. 4209/1 gemäß Servitutslageplan

der Vermessung AVT ZT GmbH, Geschäftszahl 92777/15/A:

Teilfläche 1 (87 m²) von derzeit Freiland FL in Wohngebiet W gemäß § 38 Abs. 1

TROG 2011,

Teilfläche 2 (64 m² „Wegverlängerung“) von derzeit Freiland FL in Sonderfläche

„Sommerparkplatz“ SSPp gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011.

Teilfläche 3 (28 m²) von derzeit Freiland FL in Sonderfläche „Schneeablagerungsplatz“

SSa gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011.

Entsprechend Punkt 5. der heutigen Sitzung und der Vermessungsurkunde AVT GZ

92777/15 erwirbt die Familie Unterasinger vom Herrn Eder Michael die Teilflächen

„1“ und „2“ von Grundstück 4209/1, wobei die Teilfläche 1 mit Grundstück 2110/26

vereinigt wird und die Teilfläche 2 eine eigene Parzelle wird.

Auf dieser Teilfläche 2 (und auf der Teilfläche 3, die im Eigentum von Eder Michael

bleibt), wird der Gemeinde das immerwährende Recht der Schneeräumung und

Schneeablagerung in der Zeit vom 01.11. bis 15.04. eines jeden Jahres eingeräumt.

Mit Widmung der Teilfläche 1 in Wohngebiet wird der Familie Unterasinger bzw.

Herrn Eder Michael die Abwicklung des Kaufvertrages grundverkehrsrechtlich

erleichtert; dies gilt auch für die Teilfläche 2 durch die vorgeschlagene

Sonderflächenwidmung.

Im Raumordnungskonzept der Marktgemeinde Fieberbrunn ist diese Teilfläche 3 bzw.

die GP 4209/1 mit einem Raumstempel VK2, Wall ausgewiesen, dies bedeutet, dass

von Seiten des Raumplaners ein Ausbau des Verkehrsweges künftig sinnvoll erscheint.

Für diesen Ausbau wird immer die Zustimmung des Grundstückeigentümers

erforderlich sein, unabhängig davon ob dies die Familie Unterasinger oder Eder ist. Da

die Verkehrserschließung über den Schradlbühelweg aber verkehrstechnisch

mittlerweile an eine Grenze gestoßen ist, scheint eine größere Baulanderschließung

über den Schradlbühelweg und daran anschließend über die Alte Straße ohnehin kaum

mehr möglich zu sein. Daher wird wohl eine großflächigere Neuerschließung immer

über Gruberau – Enterpfarr notwendig werden, ein Ausbau dieser Straße bzw. an einen

Rundweg innerhalb der Siedlung Alte Straße ist derzeit jedenfalls nicht beabsichtigt

und auch nicht notwendig, weshalb der Widmung und damit dem Kauf mit Abschluss

des Dienstbarkeitsvertrages gemäß Punkt 5 zugestimmt werden kann. Im

Raumordnungskonzept soll die Ausweisung VK2, Wall aber über Vorschlag des

Raumplaners bestehen bleiben.

Einstimmiger Beschluss:

Genehmigung der Auflage und Beschlussfassung des Flächenwidmungsplanes unter

der Voraussetzung, dass innerhalb der Auflagefrist die in Punkt 5.a zu beschließenden

Verträge abgeschlossen und unterzeichnet sind.

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5. Beschlussfassung verschiedener Verträge

a) Dienstbarkeitsvertrag Unterasinger Walter, Eder Michael – Marktgemeinde

Fieberbrunn

Begründung: Siehe Punkt 4. c)

Einstimmiger Beschluss: Genehmigung der vorliegenden Dienstbarkeitsverträge

zwischen Walter und Barbara Unterasinger sowie Michael Eder mit der

Marktgemeinde Fieberbrunn mit dem Zusatz, dass auf den Grundstücken Teilfläche

„3“ gem. Dienstbarkeitsplan und Gp. 4209/1 ein allgemeines Gehrecht eingetragen

wird.

b) Dienstbarkeitszusicherungsvertrag Marktgemeinde Fieberbrunn (öffentliches

Gut) – Tiwag – Tiroler Wasserkraft AG hinsichtlich Grundstück 4136/2 –

Lauchseeweg

Die Tiwag muss beim Lauchseeweg im Bereich des Objektes Lauchseeweg 19b eine

Straßenquerung und eine Neuverkabelung vornehmen, weil im Zuge der Übernahme

der Dandler-Leitungen festgestellt wurde, dass die alte Leitung zu wenig tief im

Boden vergraben ist, weshalb ein Teilstück neu verlegt werden muss. Dies war leider

im Zuge der Asphaltierungsarbeiten noch nicht bekannt. Die Tiwag hat nach

Fertigstellung der neuen Leitung die aufgegrabene Fahrbahn wieder neu zu

asphaltieren und in den ursprünglichen Zustand zurückzustellen.

Einstimmiger Beschluss:

Genehmigung des vorliegenden Dienstbarkeitszusicherungsvertrages; mit der Tiwag

muss vereinbart bzw. sichergestellt werden, dass der jetzige Zustand der Straße (neu

asphaltiert) durch die Grabarbeiten nicht verschlechtert wird.

c) Kaufvertrag hinsichtlich Grundstück 643, KG Fieberbrunn

Rieder Franz Josef ist Eigentümer des Grundstücks 643 im Ausmaß 1.730 m2. Es

handelt sich teilweise um eine Waldfläche und teilweise um die öffentliche

Interessentenstraße Pletzergrabenweg einschließlich des Parkplatzes bei der

Winkelmoos-Auffahrt. Da dieser Parkplatz im öffentlichen Interesse ist und der

Eigentümer diese Parzelle sonst anderweitig verkauft hätte, schlägt der

Gemeindevorstand den Ankauf zum ausverhandelten Preis von 4.000 € vor.

Einstimmiger Beschluss: Genehmigung des vorliegenden Kaufvertrages

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6. Beschlussfassung Verlängerung Kontokorrentkredit über 1 Mio € - Grundstück

Tragstätt

Zur Angebotslegung wurden 4 Banken eingeladen, die Konditionen können wie folgt

bekannt gegeben werden.

Hypo 3 Monats EURIBOR + 0,64% Spesen: 11,91 € VJ

Sparkasse 3 Monats EURIBOR + 0,63% Spesen: 12,00 € VJ

Raiffeisen 3 Monats EURIBOR + 0,90% Spesen: 5,58 € VJ

BTV 3 Monats EURIBOR + 1,50% Spesen: keine

Laufzeit des Kontokorrentkredites bzw. des Darlehens nach Umschuldung:

30.09.2015 – 30.09.2018

Zuzählung: 1.000.000,-- €

Beschlussfassung mit 16 Ja Stimmen und 1 Stimmenthaltung (Sprenger Verena als

Angestellte der Sparkasse):

Vergabe an die Sparkasse der Stadt Kitzbühel

7. Beschlussfassung Ankauf Kommunalfahrzeug

Das Alter des Traktors macht einen Austausch demnächst unumgänglich; vergleichbare

Gemeinden haben längst auf ein Kommunalfahrzeug umgestellt.

Die Anschaffungskosten eines Vorführgerätes – Kommunalfahrzeug Multicar mit

Mähwerk, 2 Kammerstreuer, Palettenaufnahme und Kippmulde liegen nach einigen

Nachverhandlungen bei 120.000 € netto – die Finanzierung erfolgt über Leasing, Laufzeit

7 Jahre.

Eine Nachfrage bei der GemNova hat ergeben, dass dies ein gutes und faires Angebot ist;

weil es kein Neuwagen ist, kann eine Ausschreibung unterbleiben.

Bei Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges könnte der Traktor parallel dazu noch

behalten werden; eine effizientere Arbeitsaufteilung wäre dadurch möglich.

Vorteile Kommunalfahrzeug:

2-Mann Führerhaus

40 km/h statt 25 km/h

Beförderung von Blumentrögen

Kippvorrichtung für Materialtransport

Problemloses Mähen bei nassem Gras, viel bessere Absaugung

Großbehälter für Bewässerung

Winterstreuung wesentlich effizienter (ein Behälter Salz, ein Behälter Streugut, größeres

Streubehältervolumen) – Mischverhältnis individuell einstellbar

Fahrkomfort für das bedienende Personal, insb. für die Streudienste

Bewässerung Sprühaufsatz – Aufrüstung möglich

Schneepflug (schwenkbarer Seitenpflug) – Aufrüstung möglich

Einstimmiger Beschluss:

Ankauf des Kommunalfahrzeuges Multicar von der Firma Stangl

Schneepflug und Sprühaufsatz sollen mitbestellt werden – diese Positionen und deren

praktischer Einsatz werden aber mit der Lieferfirma vorher nochmals besprochen.

Finanzierung über Leasing, Laufzeit 7 Jahre.

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8. Beschlussfassung Vorschreibung Schneeräumung 2015

Die Kosten des letzten Winters liegen bei knapp über 350.000 €. Die Einnahmen aus 3

Quartalen liegen bei knapp 130.000 €. Der Gemeindevorstand hat die Kosten der

letzten 6 Jahre überprüft und ist zur Ansicht gelangt, dass die Marktgemeinde im

heurigen Jahr aufgrund der nicht allzu hohen Kosten des letzten Winters nur 3 Quartale

vorschreiben soll.

Auf Anfrage von Gemeinderäten, was dann ist, wenn es im kommenden Jahr extrem

hohe Winterdienstkosten gibt, wird mitgeteilt, dass dies dann für die Gemeinde auch zu

verkraften sein wird, weil die Winterdienstkosten im Vorjahr so niedrig waren wie

noch nie.

Einstimmiger Beschluss:

Verzicht auf die Winterdienstvorschreibung für das 3. Quartal 2015.

9. Anträge, Anfragen und Allfälliges

Radweg Verbindung St. Johann – Michael Wörgetter:

Auf seine Anfrage über den Verhandlungstand teilt Walter Astner mit, dass die

notwendigen Gespräche mit dem Grundeigentümer im Herbst stattfinden sollen.

Gebra – Lanern – Wolfgang Schwaiger:

Auf seine Anfrage, was mit dem Grundbesitz der Gemeinde auf Auracher Boden

künftig geschieht, teilt Walter Astner mit, dass er vor kurzem ein Gespräch mit Herrn

Pleschberger von der Bergwacht geführt hat. Die Gebrakapelle wurde heuer ein wenig

saniert. Hinsichtlich allfälliger zukünftiger Lösungen scheint es sinnvoll, wenn es

irgendwann ein gemeinsames Gespräch zwischen Heimatverein und Bergwacht geben

könnte. Wolfgang Schwaiger ergänzt, dass die wertvolle Knappenfahne vom

Heimatverein vor ein paar Jahren aufwändig restauriert wurde und sich in der Kapelle

deshalb nur noch eine Fotografische befindet.

Walter Astner teilt noch mit, dass von der Bergwacht für das kommende Jahr ein

Ansuchen um einen höheren Vereinszuschuss kommen wird.

Ortsbild, Banner Dorfzentrum – Bernhard Pletzenauer:

Der Banner des TVB ist kein Schmuckstück und sollte zumindest schöner aufgehängt

werden. Manfred Fuschlberger stören in diesem Zusammenhang auch sonstige (meist

kurzfristige) Werbe- und Vereanstaltungskampagnen entlang des Ortes.

Funcars – Rosenegg – Überprüfungsausschuss:

Der Überprüfungsausschuss hat angeregt die Funcars beim Grundstück Pletzer Stefan

am Bürglkopf zwischenzulagern; mittlerweile hat man aber Kontakt zur Eigentümerin

aufnehmen können und eine letzte Frist zur Beseitigung mit Androhung der

Verschrottung gesetzt. Josef Trixl glaubt, dass die Feuerwehr diesfalls auch Bedarf an

einer Übung mit der Bergeschere hätte.

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Diskussion bzw. Meinung jedes Gemeinderates zur Silvesterveranstaltung:

Walter Astner teilt mit, dass die Firma Dödlinger die Pyrotechnikkonzession zurücklegen

wird und dass auch der Standort von Streuböden Richtung Doischberg verlegt werden sollte

(Lärm, Probleme mit Viehhaltung). Diese Rahmenbedingungen werden die ohnehin schon

teure Veranstaltung (für 1 Stunde) nicht billiger machen, weshalb die Grundhaltung jedes

Gemeinderates interessant wäre, um die richtige Entscheidung treffen zu können;

insbesonders wird folgende Entscheidung anstehen:

Budget wie bisher (7.000 € der Gemeinde)

Budget etwas aufstocken

Budget ordentlich aufstocken und eine größere Veranstaltung daraus machen

Einstellen der Veranstaltung, wenn das bisherige Budget (und eine geringe

Aufstockung) nicht mehr ausreichen

Franz Lukschander:

Budget allzu sehr erhöhen ist nicht sinnvoll, wünschenswert wäre es einen Veranstalter zu

finden, der genauso engagiert und mit Herzblut arbeitet wie dies bei den Rosenegg

Abschleppern der Fall war.

Hans Aigner:

Silvesterveranstaltung gehört zu Mitternacht ins Dorf, wie dies in den Städten der Fall ist. Das

Dorfzentrum ist ohnehin schon fast beim Aussterben.

Thomas Wörgetter:

Eine angemessene Budgeterhöhung passt, mehr nicht. Die Veranstaltungszeit kann ohne

weiteres reduziert werden (sowohl das Feuerwerk als auch das Rahmenprogramm). Er hält die

Veranstaltung für touristisch nicht sehr wichtig.

Markus Geisl:

Veranstaltung soll durchgeführt werden, Tourismusverband und Gemeinde sollen etwas mehr

dazu beisteuern.

Berhard Pletzenauer:

Letztes Jahr hat man versucht zusätzlich zum Fackellauf und Feuerwerk die Skishow zu

integrieren, weshalb die Veranstaltung für manche auch etwas zu lang geworden ist. Bereits

im Vorhinein wurde letztes Jahr kommuniziert, dass die Veranstaltung mit dem vorhandenen

Budget nur eine grenzwertige Beschallung haben wird; dies war dann auch so. Der

Gemeinderat (und TVB, eventuell Bergbahn) muss sich daher klar darüber sein, dass eine

ordentliche Veranstaltung auch entsprechende Geldmittel verschlingen wird. Alternativ kann

man natürlich nur ein Feuerwerk alleine planen und die Veranstaltung dann so günstig wie

möglich durchführen.

Josef Trixl:

Etwas Kleines interessiert die Besucher nicht; das heißt - entweder die Veranstaltung

einstellen oder ordentlich machen.

Wolfgang Schwaiger:

Die Bergbahn hat 2 Wochen vorher eine riesige Eröffnungsfeierlichkeit für den

Skigebietszusammenschluss geplant. Silvester könnte vielleicht ein krönender Abschluss und

die Bergbahn bereit sein, finanzielle Mittel beizusteuern. Aufgrund des Zusammenschlusses

hat man für heuer ein gutes Motto, das Jahr 2015 gehört seiner Ansicht nach fulminant

beendet.

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Michael Wörgetter:

Wenn die Gemeinde mehr Geld zur Verfügung stellt, dann müssen auch alle anderen Partner

und Profiteure mitfinanzieren (TVB, Bergbahn, Wirte).

Bernhard Pletzenauer:

Mit einem entsprechenden Rahmenprogramm schätzt er die Kosten einer guten Veranstaltung

zwischen 30.000 – 35.000 €; zur Veranstaltung gehören nicht nur die Kosten des Feuerwerks,

sondern auch eine bestmögliche Beschallung, Beleuchtung, Moderator, Musik und DJ,

Vorprogramm bzw. Rahmenprogramm, Shuttledienste, Werbung etc.

Franz Lukschander:

Für eine Großveranstaltung muss das Ambiente passen, das hat Kitzbühel aber nicht

Fieberbrunn.

Thomas Wörgetter:

Inklusive Bergbahn wird eine annehmbare Größenordnung finanzierbar sein.

Hans Aigner:

Drängt nochmals auf die Veranstaltungsverlegung ins Dorfzentrum.

Bernhard Pletzenauer:

Das Castello hat einige Jahre versucht eine Silvesterveranstaltung auf die Beine zu stellen, das

hat jedoch mehr schlecht als recht funktioniert. Letzten Endes wird die Finanzierung

größtenteils die Gemeinde mit Beteiligung ihrer Partner TVB und Bergbahn (TVB-Erhöhung

wegen Regions-TVB schwierig) finanzieren müssen.

Erich Schwaiger:

Auf seine Anfrage, was mit der Idee einer pillerseetalweiten, regionalen Großveranstaltung

geworden ist, teilt Walter Astner mit, dass sich der Planungsverband davon verabschiedet hat,

weil das Gesamtbudget im Vergleich zur Fieberbrunner Veranstaltung nur unwesentlich

erhöht worden wäre, weil in den anderen Orten nur sehr kleine Silvesterveranstaltungen

stattfinden. Auch die Verkehrsproblematik und die Dauer der Veranstaltung sprechen eher

dagegen.

Walter Astner fasst zusammen, dass sich der Großteil des Gemeinderates für die Beibehaltung

der Silvesterveranstaltung und eine angemessene, aber nicht allzu große Erhöhung des

Gemeindezuschusses ausspricht. Walter Astner schlägt eine Erhöhung auf ca. 10.000 € vor,

die wird vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Es folgen weitere

Gespräche mit dem Tourismusverband und den Bergbahnen über Gesamtbudget und

Veranstaltungsort. Dann folgen die Gespräche mit den Grundeigentümern.

Geschlossen und gefertigt


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