AA
RG
AU
1
Umsetzung Pflegegesetzund Pflegefinanzierung
Auswirkungen für- Kanton - Gemeinden- Heime - Bewohner/innen
Thomas PeterhansDirektor Reusspark NiederwilVizepräsident VAKASpartenpräsident Langzeit-pflegeinstitutionen
Mitgl. Versammlung Bünzpark Waltenschwil / 26.04.11
AA
RG
AU
2
Stark steigende Anzahl pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen
Hauptgründe:
- Demographische Veränderung
- Gesellschaftliche / soziale Veränderungen
- Medizinische Entwicklung
Neue gesetzliche Bestimmungen (PflG)
AA
RG
AU
3
„Stille Revolution“
Jahr 2020: + zusätzlich 2‘300 Pflegebetten
Konsequenz u. a.
- enormer Kostenschub
- zunehmender Mangel an Diplompersonal
Verantwortung liegt gemäss PflG vor allem bei den Gemeinden
- Neue Aufgabe
- Wenig Know-how
- Grosse Herausforderung
AA
RG
AU
4
Bettenbedarf Bezirk BremgartenZusätzlicher Bedarf an Pflegebetten ab Jahr 2015
Legende: ▪ = Ist-Bettenbestand / ▲ = Soll-Bettenbedarf
Prognostizierter Bettenbedarf Bezirk Bremgarten
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
2005 2010 2015 2020 2025 2030
AA
RG
AU
5
Bettenbedarf Bezirk BadenZusätzlicher Bedarf an Pflegebetten ab Jahr 2010
Legende: ▪ = Ist-Bettenbestand / ▲ = Soll-Bettenbedarf
Prognostizierter Bettenbedarf Bezirk Baden
0
500
1000
1500
2000
2500
2005 2010 2015 2020 2025 2030
AA
RG
AU
6
Gemeinde Waltenschwil / 2440 Einwohner
Jahr 2010 / 80jährig+ : 57 Einwohner/innen
Jahr 2015 / 80jährig+ : 66 Einw. (+ 16 %)
Jahr 2020 / 80jährig+ : 77 Einw. (+ 17 %)
Jahr 2025 / 80jährig+ : 94 Einw. (+ 22 %)
2010 2025 = + 65 %
2009 lebten 9 Einw. in Alters-/Pflegeheimen
2025 + 65 % = + 6 Pflegeplätze bzw. total 15 Pflegeplätze notwendig
AA
RG
AU
7
Aufgrund dieser Zahlen ist Handlungsbedarf unbestritten
Ziel / Grundsatz:
Wenn immer möglich ambulant vor StationärPflegegesetz basiert auf dieser Zielsetzung
Ambulante Betreuung für Betroffenen finanz. attraktiver
Zielerreichung ist eine Verbundaufgabe
Kanton / Gemeinden / Leistungserbringer
Nur mit konkreten Massnahmen und gemeinsam erreichbar
AA
RG
AU
8
Zuständigkeiten gemäss PflG KANTON
GR verantwortlich für Gesundheitspolitische Gesamtplanung (§ 3) Definiert strategische Zielsetzung
RR erstellt eine Pflegeheimkonzeption Erteilt spezielle Leistungsaufträge an
Leistungserbringer Erarbeitet z. Hd. der Gemeinden Richtwerte
für die Bedarfsplanung Beratet die Gemeinden Führt eine Pflegeheimliste
usw.
AA
RG
AU
9
Zuständigkeiten gemäss PflG GEMEINDEN (I)
Planung / Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten ambulanten und stationären Angebots (§ 11 Abs. 1)Bildung von VersorgungsregionenVerstärkte Vernetzung, Koordination der LeistungsangeboteFörderung Synergienutzung bei den Angeboten resp. unter den Leistungsanbietern ambulant (Spitex) und stationär (Heime)
AA
RG
AU
10
Zuständigkeiten gemäss PflG GEMEINDEN (II)
Das Angebot umfasst: (§ 11 Abs. 3)Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) Stationäre Pflege (Heime)Postakute Übergangspflege (Heime)Palliativpflege (Heime)Dienstleistungen im Bereich Information, Beratung, Vermittlung (Beratungsstellen)
Abschluss von spez. Leistungsvereinbarungen mit geeigneten LeistungserbringernGeschützte Wohnbereiche für Demente, Gerontopsychiatrie, Palliativpflegestationen, Tag-/Nachtstrukturen, Akut-/Übergangspflege etc.
AA
RG
AU
11
5524 Niederwil, 25.03.10 / Thomas Peterhans
Neuordnung der Pflegefinanzierung / Entscheid NR / SR vom 13.06.08
Wer hat künftig bei einem stationären Heimaufenthalt welche Kosten zu tragen ?
K O S T E N T R A E G E R
K O S T E N A R T
Bewohner
Krankenkasse
Öffentliche Hand
(Gemeinden) Hotellerie 1) 100 %
Betreuung 1) 2) 100 %
Pflegekosten 1) 2) max.ca. Fr. 7’884/Jahr
(resp. max. Fr. 21.60/Tag) Pflegebeitrag pro Pflegestufe 3)
(festgelegt durch Bundesrat) Übernahme Restkosten 5)
Arzt/Medi/Migel etc. 100 %
Nebenleistungen - Coiffeur, Podologie etc.
100 %
Total
X
X 4)
X
1) Gemäss PflG Kanton Aargau Verrechnung auf Basis Vollkosten. 2) Aufteilung des Aufwandes in Pflege- und Betreuungskosten ist unklar bzw. genaue Definition der KVG-relevanten Pflege fehlt. 3) Der Pflegebeitrag der Krankenkassen ist pro Pflegestufe für die ganze Schweiz gleich hoch (max. Fr. 108.00 / Tag). 4) Die Versicherer zahlen insgesamt gleich viel wie bisher / keine automatische Anpassung an die Teuerung. 5) Höhe der Restkosten abhängig von der Pflegebedürftigkeit, im Jahr im Durchschnitt pro Heimbewohner rund Fr. 8'000, respektive max. Fr. 23'650 / Jahr.
AA
RG
AU
12
Wo liegen die grössten Herausforderungen, die es zu lösen gilt ?
AA
RG
AU
13
Herausforderungen bei den HEIMEN
Heime werden zu Unternehmen
Keine Defizitbeiträge / BaubeiträgeLangfristige eigenständige RefinanzierungVerrechnung vollkostendeckender TarifeErhöhte betriebswirtschaftliche Anforderungen an FührungVoraussetzungen schaffen für transparenten BenchmarkZusammenarbeit suchen - Angebote regional aufeinander abstimmen
AA
RG
AU
14
Herausforderungen bei den HEIMEN (I)
Bewohnerstruktur wird sich verändern - Höher Anteil dementer Bewohner (Alzheimer etc.)- Durchschnittliche Pflegebedürftigkeit und medizinische Komplexität wird stark steigen
Mehr Diplompersonal notwendig Mangel!!Interne Strukturen müssen auf Veränderungen angepasst werden
- Ärztliche Versorgung- Therapeutische Angebote usw.
AA
RG
AU
15
Herausforderungen bei den GEMEINDEN (I)
Gemeinden haben gemäss PflG eine neue, weitgehend unbekannte Aufgabe wahrzunehmen
Know – how fehlt weitgehend bzw. muss erarbeitet werdenMüssen sich zur Versorgungsregionen findenUmsetzungsorgane/-strukturen müssen ge- schaffen werden (bestehende Replas geeignet)Planung muss über das eigene Altersheim hinaus erfolgen - (Über-) Regionale Planung
AA
RG
AU
16
Herausforderungen der Gemeinden (II)
Angebote für mittel- und langfristigen Bedarf an Wohn-, Pflege- und Betreuungsplätzen sicherstellenVermehrt Alternative (…und günstigere) Wohnformen schaffen / fördern - Alterswohnungen - Wohnen mit Service (Spitex) - Alterswohngemeinschaften - Pflegewohngruppen
AA
RG
AU
17
Herausforderungen bei den Gemeinden (III)
Spezielle Leistungsaufträge an geeignete regionale Leistungserbringer erteilen Finanzierung der höheren Restkosten - Geschützte Stationen für Demente - Gerontopsychiatrische Pflegestationen - Palliativpflegestationen - Tempor. Entlastungsangebote (Ferienzimmer) - Angebote im Bereich Tag- / Nachtstrukturen
„Rosinenpickerei“ verhindern
AA
RG
AU
18
Herausforderungen bei den Gemeinden (IV)
Hauptziel einer Versorgungsregion soll sein:
Jede/r Pflege- und Betreuungsbedürftige/r soll diejenige Wohn-/Betreuungsform finden, die auf seine Bedürfnisse angepasst ist und ihm eine möglichst hohe Lebensqualität ermöglicht….. …..und andererseits aber auch bezahlbar ist!
AA
RG
AU
19
Herausforderungen bei den Gemeinden (V)
35 % aller heute in Alters- + Pflegeheimen wohnenden Betagten weisen keine oder nur eine geringe Pflegebedürftigkeit auf ! (Besa O oder 1)
Ich glaube nicht, dass all diese Bewohner in der für sie geeignetsten (und für die Allgemeinheit wirtschaftlich sinnvollsten) Wohnform betreut werden Hier liegt ein Potential
AA
RG
AU
20
Herausforderungen beim Kanton (I)
Unterstützung der Gemeinden mit korrekten Bedarfsvorgaben, Richtwerten und Prognosen
Steht im Sandwich zwischen Bedarfs- planung / Angebotssteuerung
Hat sicherzustellen, dass mit Einführung DRG keine Kostenverlagerung vom Akut- in den Langzeitbereich stattfindet
AA
RG
AU
21
Herausforderungen beim Kanton (II)
Hat die Gemeinden bei der Umsetzung des PflG zu unterstützen
Ziel: Möglichst einheitlich über den Kanton
Hat den Lead zu übernehmen bei der Berechnung und Festlegung von Tarifen
AA
RG
AU
22
Die anstehenden Herausforderungen sind vielfältig und anspruchsvoll
– aber auch interessant !
In Waltenschwil haben Sie sich diesen Herausforderungen gestellt – Sie sind gut unterwegs !
AA
RG
AU
23
… und dazu darf ich Ihnen gratulieren !
– Danke für Ihre Aufmerksamkeit –