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Zur Rechnungstellung an den Ärztepool und als Basis für die Auszahlung der Arztanteile dient...

Date post: 06-Apr-2015
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Zur „Rechnungstellung“ an den Ärztepool und als Basis für die Auszahlung der Arztanteile dient gemäss Vereinbarung mit den Spitälern und gemäss Vorstandsbeschluss das auf www.bnm.ch/okp aufgeschaltete Tarifwerk inklusive Interpretationen (Ablauf wie bisher). Die Anwendung soll weiterhin korrekt erfolgen; insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht wie bisher die Ansprüche an die Versicherer weitergeleitet werden.
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Page 1: Zur Rechnungstellung an den Ärztepool und als Basis für die Auszahlung der Arztanteile dient gemäss Vereinbarung mit den Spitälern und gemäss Vorstandsbeschluss.

• Zur „Rechnungstellung“ an den Ärztepool und als Basis für die Auszahlung der Arztanteile dient gemäss Vereinbarung mit den Spitälern und gemäss Vorstandsbeschluss das auf www.bnm.ch/okp aufgeschaltete Tarifwerk inklusive Interpretationen (Ablauf wie bisher).

• Die Anwendung soll weiterhin korrekt erfolgen; insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht wie bisher die Ansprüche an die Versicherer weitergeleitet werden.

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• Falls es nötig erscheint, können neue Operationen (und -Kombinationen) auf der webseite www.bnm.ch/okp unter „Neuantrag“ eingegeben werden oder Anfragen an den Präsidenten der TAKO, [email protected] geschickt werden.

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• Das Spital stellt immer die APDRG-Pauschale der Grundversicherung (OKP) in Rechnung und zieht die gesamte APDRG-Pauschale auf der VVG-Spitalrechnung ab. Das Spital vereinnahmt also den ärztlichen Teil aus der OKP-Versicherung und zieht den ärztlichen Teil von seiner VVG-Spitalrechnung ab.

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