Date post: | 06-Apr-2015 |
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www.muenster.de/stadt/umwelt
EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmenprogrammen - Mitwirkung der Kommunen
Einschätzung aus Sicht der kreisfreien Städte
Heiner BrunsStadt Münster – Amt für Grünflächen und Umweltschutz
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
1. Einleitung
2. Einzugsgebiet Ems-NRW
3. Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster)
4. Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL
5. Maßnahmenplanung in Münster
6. Fazit aus kommunaler Sicht
Gliederung
Inhalt:
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
1. Einleitung
2. Einzugsgebiet Ems-NRW
3. Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster)
4. Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL
5. Maßnahmenplanung in Münster
6. Fazit aus kommunaler Sicht
Gliederung
Inhalt:
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
These:
Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat die EU einen wesentlichen Impuls zu einer bundesweit und europaweit abgestimmten ökologischen Gewässerentwicklung gegeben.
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
1. Einleitung
2. Einzugsgebiet Ems-NRW
3. Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster)
4. Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL
5. Maßnahmenplanung in Münster
6. Fazit aus kommunaler Sicht
Gliederung
Inhalt:
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
• Länge: 155 km • Einzugsgebiet: 4.015 km2
• Wassergewinnungsanlagen: 60• Wasser- und Bodenverbände: 80• Kommunale Kläranlagen: 70, industrielle Kläranlagen: 53• Regenklärbecken: 119, Regenrückhaltebecken: 116,
Regenüberläufe: 223• Kleinkläranlagen: ca. 28.000
Charakteristik Ems-NRW
Eckdaten zur Ems-NRW:
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
Wichtige Wasserbewirtschaftungsthemen im Einzugsgebiet der Ems:
Wasserbewirtschaftung EG Ems
• Belastung der Oberflächengewässer und des
Grundwassers infolge diffuser und punktueller stofflicher
Einträge (Nährstoffe, Pflanzenbehandlungsmittel). • Hydromorphologische Defizite (Veränderung der
Gewässerstruktur)• Mangelnde Durchgängigkeit (ca. 1300 Querbauwerke)
• Für 18 von 20 Grundwasserkörpern wird aufgrund der
landwirtschaftlichen Nutzung die Zielerreichung als
unwahrscheinlich eingestuft.• 90 % aller Gewässer weisen große Defizite aus.
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
Die Ziele der WRRL sind für die kommunale Wasserwirtschaft nicht grundsätzlich neu!
Umsetzung der WRRL in den Kommunen
• Sicherung der Vorflut• Abwendung von Hochwassergefahren• Schutz vor Verunreinigungen• Erlaubnis- und Zulassungsverfahren• Sanierungsverfügungen• Einhaltung von Grenzwerten gem. AGA
Allein schon durch die ordnungsrechtliche Umsetzung des Wasserrechts wie z.B.:
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• Berücksichtigung der in WHG und LWG verankerten
Festlegungen der WRRL in allen wasserrechtlichen
Entscheidungen • Sanierung und Ausbau kommunaler Kläranlagen• Naturnaher Gewässerausbau und naturnahe
Gewässerunterhaltung gem. „Blauer Richtlinie“• Anlage von Regenrückhaltebecken und Klärbecken
wurde in der Vergangenheit viel für die Gewässer erreicht, wofür die stetige Verbesserung der Gewässergüte nur ein Beleg ist.
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
1. Einleitung
2. Einzugsgebiet Ems-NRW
3. Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster)
4. Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL
5. Maßnahmenplanung in Münster
6. Fazit aus kommunaler Sicht
Gliederung
Inhalt:
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
• Bestandsaufnahme und ökologische Bewertung der 52
größeren (=namhaften) Fließgewässer seit 1988 (mit
fortlaufender Aktualisierung)• Gewässerbericht 1991 und Gewässerbericht 1998• Konzeptes zur naturnahen Entwicklung der
Fließgewässer in Münster (2001)• FNP 2010: Darstellung von ökologisch begründeten
Gewässerabstandflächen als Planungsrestriktion• 2008: Fischatlas für Münster• Ausweisung von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
verstärkt an Gewässern und Auen Umsetzung der WRRL in Münster
Konzeptionelle Maßnahmen in Münster:
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• Extensivierung der Gewässerunterhaltung in Kooperation mit den Unterhaltungsträgern (Tiefbauamt, Wasser- und Bodenverbände)
• Aufstellung von Konzepten zur naturnahen Gewässerentwicklung (KNEF) für:
• Münstersche Aa (übergreifende Federführung durch den Kreis Coesfeld), Werse (übergreifende Koordination durch die Bezirksregierung MS für das gesamte EG), Erdelbach, Kinderbach, Hunnebecke, Angel (übergreifend mit dem Kreis WAF), Edelbach
• Grundwasser:• 2000: Beschreibung (Strömungsverhältnisse,
Beschaffenheit) von 49 Grundwassereinheiten in Münster
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
Auszug: Konzept zur naturnahen Gewässerentwicklung 2001(Stadt Münster)
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
1. Einleitung
2. Einzugsgebiet Ems-NRW
3. Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster)
4. Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL
5. Maßnahmenplanung in Münster
6. Fazit aus kommunaler Sicht
Gliederung
Inhalt:
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
• Die WRRL bietet für die Fachbehörden keine weiteren bzw. neuen Handlungselemente!
• Die Umsetzung der WRRL beschränkt sich auf den wasserwirtschaftlichen und ordnungsbehördlichen Vollzug bestehender rechtlicher Vorgaben.
• Die Maßnahmen zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sind bereits verbindlich gesetzlich geregelt und werden umgesetzt.
Kritik an der WRRL
Anmerkungen zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm:
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• Im Bereich Landwirtschaft soll die Verringerung des Nitrat- und Pestizid-Eintrages in das Grundwasser (wie bislang) ausschließlich auf freiwilliger kooperativer Basis erfolgen. Nachteile für die Bewirtschafter sollen vermieden werden.
• Hinsichtlich der Nutzungsansprüche z.B. für Siedlungsentwicklung, Gewerbe und Straßenbau fehlt der Vorsorgegrundsatz des Wasserschutzes: Verfügbarkeit und Freihaltung der Gewässerauen zur naturnahen Gewässerentwicklung.
• Das Maßnahmenprogramm enthält keine konkreten Umsetzungsstrategien und Finanzierungsregelungen.
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
• Die vielfach erfolgreichen Anstrengungen und hohen Investitionen auf kommunaler Ebene zur Erreichung des guten ökol. und chemischen Zustandes finden sich dort nicht wieder
• Auch die sog. Referenzgewässer (z. B. Renaturierung der Ems inkl. Emsauenschutzprogramm, Eltingmühlenbach) erscheinen in den Karten als rote Linie.
Kritik an der WRRL
Anmerkungen zur Bestandsaufnahme:
Darstellung und Bewertung in den Karten der Bestandsaufnahme: alle Gewässer ROT
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
• Die vielfach erfolgreichen Anstrengungen und hohen Investitionen auf kommunaler Ebene zur Erreichung des guten ökol. und chemischen Zustandes finden sich dort nicht wieder
• Auch die sog. Referenzgewässer (z. B. Renaturierung der Ems inkl. Emsauenschutzprogramm, Eltingmühlenbach) erscheinen in den Karten als rote Linie.
Kritik an der WRRL
Anmerkungen zur Bestandsaufnahme:
Darstellung und Bewertung in den Karten der Bestandsaufnahme: alle Gewässer ROT
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• Es kann befürchtet werden, dass aufgrund der gewählten Methode in der Kartendarstellung trotz aller Maßnahmen auch in Zukunft kein Gewässer die „grüne“ Signatur erhält
• Ergebnis der Bestandsaufnahme: Deutschland hat die zweit-schlechtesten Gewässer in der EU!
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
• Die aktuellen Gewässerstrukturgütedaten wurden nicht übernommen, sondern die Gewässer neu kartiert mit teilweise erhebliche Differenzen in der Bewertung.
• Die Darstellungen „Biologische Gewässergüte“ deckt sich in einigen Abschnitten nicht mit den langjährigen Untersuchungen der UWB.
Kritik an der WRRL
Anmerkungen zur Bestandsaufnahme:
Keine Berücksichtigung vorhandener Gewässerdaten der Stadt Münster
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• Mängel bei der Darstellung „Gefährdungsabschätzung Fische“:
• Der Kreuzbach besitzt keine Querbauwerke.
• In der Werse hat die Stadt Münster hat mit einem sehr hohen Aufwand das Umgehungsgerinne am Wehr Pleistermühle gebaut, so dass auf jeden Fall eine Durchgängigkeit zwischen Albersloh/Drensteinfurt und dem Wehr Sudmühle gegeben, aber nicht dargestellt ist.
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
Diskussion um die Einstufung der Gewässer als natürlich, erheblich verändert (HMWB) und künstlich.
Das Begleitdokument zur Ausweisung von künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern wurde im Januar 2008 vorgelegt. Die zwischenzeitlichen Veränderungen (nicht der Gewässer, sondern wohl der Methode) waren zum Teil sehr gravierend:
1. Schritt: natürlich: 74 % erheblich verändert: 23 % künstlich: 3 %2. Schritt: 37 % 54 % 9 %3. Aktuell: 36 % 61 % 3 %
Kritik an der WRRL
Anmerkungen zur Einstufung der Gewässer:
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Maßnahmen zur Verringerung der Stoffeinträge
Umsetzungs-maßnahmen
Konzept-maßnahmen
Misch- +
Niederschlagswasser 502 258
Kommunales Abwasser 213 125
Industrie + Gewerbe 17 35
Bergbau 9 12
Wärmebelastung 6 8
Sonstige Punktquellen 1 18
Anmerkungen zum MaßnahmenprogrammOberirdische Gewässer
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• Die Maßnahmen (Umsetzung + Konzept) zur Verringerung der Stoffeinträge liegen weit überwiegend im Bereich der Niederschlags- und Abwasserbeseitigung der Gemeinden.
• Dabei handelt es sich um die Wahrnehmung gesetzlich geregelter Pflichtaufgaben. Damit leisten die abwasserbeseitigungspflichtigen Gebietskörperschaften einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie.
Anmerkungen zum MaßnahmenprogrammOberirdische Gewässer
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
• Frühzeitige Einbindung der Kommunen und Fachbehörden
Gebietsforen, Runde Tische, Arbeitsgespräche
• Sehr gutes Informationsangebot über Broschüren, Flyer, pdf-Dokumente und Internet
• Übertragung der Grundsätze und Ziele der WRRL ins nationale Recht durch die Novellierung WHG (2002) und LWG (2005)
• Anerkennung der Leistungen der Kommunen im Rahmen der Umsetzung ihrer Abwasserbeseitigungskonzepte als wesentlicher Beitrag zur WRRL
Positive Anmerkungen
Anmerkungen zum Verfahren:
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
1. Einleitung
2. Einzugsgebiet Ems-NRW
3. Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster)
4. Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL
5. Maßnahmenplanung in Münster
6. Fazit aus kommunaler Sicht
Gliederung
Inhalt:
www.muenster.de/stadt/umwelt Ökologische Gewässermaßnahmen in Münster3,7 Mill. €
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
Ökol. Umgestaltung Aa (Polder Nevinghoff)
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Ökol. Umgestaltung Aa (Polder Nevinghoff)
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Ökol. Umgestaltung Aa (Polder Nevinghoff)
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Ökol. Verbesserung Kinderbach als E/A-Maßnahme
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1. Einleitung
2. Einzugsgebiet Ems-NRW
3. Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster)
4. Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL
5. Maßnahmenplanung in Münster
6. Fazit aus kommunaler Sicht
Gliederung
Inhalt:
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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
• Als Träger von gesetzlichen Pflichtaufgaben und Ordnungsbehörden haben die Kommunen bereits seit vielen Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer und des Grundwassers geleistet.
• Das wird auch zukünftig der Fall sein!
• Vorraussetzung dafür ist aber auch die administrative und finanzielle Unterstützung seitens des Landes (Vollzugshilfen, Regelungen bei der Haushaltssicherung, Kommunalaufsicht, Fördermittel).
• Wichtig ist aber auch, dass die Ausnahmetatbestände und Verlängerungsfristen (zweimal um sechs Jahre bis 2027) im Sinne von Umwelt, Wirtschaft und Gebührenzahler relativ unbürokratisch behandelt werden.
Charakteristik Ems-NRW
Fazit: