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Wir werden erwachsen! Neue Tarifverträge für das...

Date post: 17-Mar-2019
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Wir werden erwachsen! Neue Tarifverträge für das saarländische Hotel– und Gaststäengewerbe! Gewerkschasmitglieder im saarländischen Hotel– und Gaststäengewerbe sind besser dran. Denn nur sie haben einen Anspruch auf die Tarifentgelte und manteltarifvertragliche Leistungen. Am 27. Juni 2016 haben sich der DEHOGA– Saarland und die Gewerkscha Nahrung– Genuss– Gaststäen, Region Saar, auf neue Tarifverträge für die rund 15.000 Beschäigten im saarländischen Gastgewerbe geeinigt: Zum 1. Juli 2016 steigen die Entgelte für Fachkrä)e um 6,3 % bis 12,6 %. Eine weitere Erhöhung der Entgelte um 5 % erfolgt zum 1. Juli 2017. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 1. September um 7,7 % bis 9,2 %. Seit dem 1. Juli 2016 gilt für Gewerkscha)smitglieder außerdem: Beschä)igte, die in 6– Tage– Woche arbeiten, erhalten für 8 Einsätze dieser Art je einen bezahlten Arbeitstag frei. Beschä)igte in Teildienst erhalten ab 5 Einsätzen dieser Art im Monat jeweils 80 € bruo zusätzlich. Betriebe ab 10 Beschä)igte müssen 7 Tage im voraus einen verbindlichen Dienstplan erstellen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf scha> Anreize, nach einer Pflege– oder ErziehungssituaAon wieder von Teil– auf Vollzeit zu wechseln. Du arbeitest im Gastgewerbe, hast keine Ausbildung gemacht und willst wie eine Fachkra) entlohnt werden? Seit 2014 gilt: Wenn du 5 Jahre lang in einem gastgewerblichen Beruf gearbeitet hast, kannst du bei der IHK eine Ab- schlussprüfung im entsprechenden Beruf ablegen. Die bestandene Abschlussprüfung berechAgt zur Eingruppierung in die Tarifgruppen für Fachkrä)e im Gastgewerbe. Auf den folgenden Seiten erfährst du, warum es sich lohnt, im Gastgewerbe Mitglied der NGG zu sein. Für Rückfragen stehen wir dir zur Verfügung! Auf der Rückseite findest du den Kontakt zu deiner NGG– der ältesten und modernsten Gewerkscha in Deutschland. .
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Wir werden erwachsen! Neue Tarifverträge für das saarländische

Hotel– und Gaststä�engewerbe!

Gewerkscha�smitglieder im saarländischen Hotel– und Gaststä�engewerbe sind besser dran.

Denn nur sie haben einen Anspruch auf die Tarifentgelte und manteltarifvertragliche Leistungen.

Am 27. Juni 2016 haben sich der DEHOGA– Saarland und die Gewerkscha� Nahrung– Genuss– Gaststä�en, Region Saar,

auf neue Tarifverträge für die rund 15.000 Beschä�igten im saarländischen Gastgewerbe geeinigt:

• Zum 1. Juli 2016 steigen die Entgelte für Fachkrä)e um 6,3 % bis 12,6 %.

• Eine weitere Erhöhung der Entgelte um 5 % erfolgt zum 1. Juli 2017.

• Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 1. September um 7,7 % bis 9,2 %.

Seit dem 1. Juli 2016 gilt für Gewerkscha)smitglieder außerdem:

• Beschä)igte, die in 6– Tage– Woche arbeiten, erhalten für 8 Einsätze dieser Art je einen bezahlten Arbeitstag frei.

• Beschä)igte in Teildienst erhalten ab 5 Einsätzen dieser Art im Monat jeweils 80 € bru�o zusätzlich.

• Betriebe ab 10 Beschä)igte müssen 7 Tage im voraus einen verbindlichen Dienstplan erstellen.

• Vereinbarkeit von Familie und Beruf scha> Anreize, nach einer Pflege– oder ErziehungssituaAon wieder von

Teil– auf Vollzeit zu wechseln.

Du arbeitest im Gastgewerbe, hast keine Ausbildung gemacht und willst wie eine Fachkra) entlohnt werden?

Seit 2014 gilt: Wenn du 5 Jahre lang in einem gastgewerblichen Beruf gearbeitet hast, kannst du bei der IHK eine Ab-

schlussprüfung im entsprechenden Beruf ablegen. Die bestandene Abschlussprüfung berechAgt zur Eingruppierung in

die Tarifgruppen für Fachkrä)e im Gastgewerbe.

Auf den folgenden Seiten erfährst du, warum es sich lohnt, im Gastgewerbe Mitglied der NGG zu sein.

Für Rückfragen stehen wir dir zur Verfügung! Auf der Rückseite findest du den Kontakt zu deiner NGG– der ältesten und

modernsten Gewerkscha� in Deutschland.

.

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Schönen Urlaub oder Willkommen Urlaubsgeld

Pünktlich zur Urlaubszeit gibt es im saarländischen Gastgewerbe Urlaubsgeld.

Einen Anspruch hast Du darauf, wenn Dein Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband DEHOGA

und Du Mitglied in der Gewerkscha� Nahrung– Genuss– Gaststä�en bist.

Dann hast Du auch einen höheren Urlaubsanspruch als 20 Tage im Jahr, die der Gesetzgeber für

Dich vorsieht.

Wich=g: Kontrolliere jetzt, ob Du Urlaubsgeld bekommen hast. Wenn nicht, komm zu uns, wir ma-

chen es für Dich geltend. Denn wer hart arbeitet, hat auch ein Recht auf Urlaubsgeld und Tarifur-

laub. Nachfolgend haben wir die unterschiedlichen Ansprüche für Dich aufgeführt.

Ebenso für die Beschä�igten in der Systemgastronomie.

Beschä�igungsjahr Anspruch Beschä�igungsjahr Anspruch in Tage

2. und 3. 200 € ab 3. 26

4. und 5. 250 € ab 4. 28

ab 6. 280 € ab 6. 30

Urlaubsgeld (gesetzlich nicht vorgesehen) Tarifurlaub (gesetzlich nur 20 Tage)

Beschä�igungsjahr Anspruch Beschä�igungsjahr Anspruch in Tage

1. und 2. 415 € ab 1. und 2. 25

3. und 4. 466 € ab 3. und 4. 27

5. und 6. 517 € ab 5. und 6. 29

ab 7. 568 € ab 7. 30

Mc Donald´s, Burger King, Vapiano, Kentucky Fried Chicken, Pizza Hut, Starbucks und Autogrill

Urlaubsgeld (gesetzlich nicht vorgesehen) Tarifurlaub (gesetzlich nur 20 Tage)

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Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns laufen die Arbeitgeber im Gastgewerbe Sturm gegen die Aufzeichnungspflicht

der Arbeitszeit. Viele Arbeitgeber befürchten offen, dass bisherige Arbeitszeitüberschreitungen nun dokumen=ert und sicht-

bar werden. Der DEHOGA fordert seit langem bundesweit, dass bestehende Arbeitszeitgesetz, dass eine tägliche Höchstar-

beitszeit von maximal 10 Stunden vorsieht, der „Lebenswirklichkeit“ anzupassen.

Im Klartext forderte der DEHOGA, auf eine wöchentliche Betrachtung der Arbeitszeit umzustellen.

Das heißt, Schichten von mehr als 14 Stunden sollen möglich sein, die Präsiden=n des DEHOGA– Saarland, Frau Gudrun Pink,

geht in Ihrer Forderung noch einen Schri� weiter: „Die Menschen sollen dann arbeiten, wenn Arbeit anfällt.“

Der DEHOGA argumen=ert bundesweit mit der Hochzeitsfeier, die ohne Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz kün�ig ins

Wasser fällt.

Doch die Wirklichkeit sieht in vielen Betrieben längst anders aus. Beschä�igte arbeiten o� in Schichtdienst.

Ein verantwortungsvoller Gastronom nimmt keine Au�räge an, die er mangels Personal nicht durchführen kann.

Hier geht es knallhart um unternehmerische Verantwortung und eine Fürsorgepflicht für die Beschä�igten.

Denn welcher Arbeitgeber kann es sich leisten, dass sein Personal unausgeschlafen im Betrieb steht?

Kein Arbeitgeber auf dem Bau nimmt einen Au�rag an, wenn er das Personal nicht vorhält.

Nachhal=ger Umgang mit dem Personal ist das Gebot der Stunde und nicht der schnelle Gewinn auf Kosten der Belegscha�.

Schauen wir auf die Branche, stellt sich zudem die Lebenswirklichkeit anders dar, als vom DEHOGA geschildert.

Regelmäßige Arbeitszeitüberschreitungen sind schon heute an der Tagesordnung. Arbeitszeiten von mehr als 14 Stunden,

gerade in der nun beginnenden Saison, sind keine Ausnahme sondern viel zu o� „Lebenswirklichkeit.“ Viele Auszubildenden

sind gezwungen, ihre Berufsschulzeit nachzuarbeiten. Nicht selten stehen schon Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr an

den Wochenenden und spät abends im Betrieb.

Die Poli=k ist gefordert, dem Drängen der Arbeitgeber nicht nachzugeben. Setzt sich der DEHOGA mit seinen Forderungen

durch, die Arbeitszeit zu entgrenzen, wird dies den Fachkrä�emangel in der Branche nur verstärken. Das Gastgewerbe

braucht keine Vorschläge aus der Mo�enkiste oder dem Wolkenkuckusheim. Die Beschä�igten im Gastgewerbe sind es leid,

wie Arbeitnehmer zweiter und dri�er Klasse behandelt zu werden.

Das Gastgewerbe im Saarland ist im Übrigen bundesweit Schlusslicht in Sachen Mitbes=mmung:

Abgesehen von der Betriebsgastronomie, die von überregionalen Unternehmen dominiert wird, gibt es nur im Center Parc

Bostalsee und in der Saarbrücker S=efel Gastronomie einen Betriebsrat. Die Beschä�igten verschenken so ihr gesetzlich

garan=ertes Mitbes=mmungsrecht . Die Unternehmen verlieren so wertvolles Wissen ihrer Beschä�igten. Man stelle sich vor,

die Stahlindustrie im Saarland hä�e nur zwei Betriebsrats-

gremien. Für den Stahlstandort Saarland wäre das eine Kata-

strophe, zu Lasten der Arbeitsplatzsicherheit. Denn Betriebs-

räte entscheiden mit, bei Fragen der Arbeitsplatzsicherheit,

Einstellungen, Kündigungen, der Gestaltung der Arbeitsbe-

dingungen und vielem mehr. Lasst es uns anpacken und Be-

triebsräte wählen. Wir stehen euch dabei zur Seite.

NEIN zu Änderungen am Arbeitszeitgesetz,

NEIN zu weiteren Verschlechterungen der

Arbeitsbedingungen von Mark Baumeister, Geschä�sführer NGG– Region Saar

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Zugegeben, 96 einzelne Tä=gkeitsbeschreibungen sind eine ganze Menge. Aber sie sollen sicher stellen, dass Du auch

das Entgelt bekommst, was Deiner Tä=gkeit entspricht. Einzelne Beispiele haben wir hier für Dich aufgeführt.

Gewerkscha�smitglieder bekommen natürlich den komple�en Tarifvertrag mit den Zuordnungen in die Entgeltgruppen.

Ist Dein Betrieb Mitglied im DEHOGA und Du in der Gewerkscha� NGG, stehen Dir die nachfolgenden Entgelte zu.

Bekommst Du sie nicht, sind wir für Dich da und setzen Dein Recht durch.

Die Entgeltgruppe 3.1 ist die Eckentgeltgruppe, also das Eins=egsentgelt für Fachkrä�e direkt nach bestandener Ausbil-

dung. Auf Basis einer 40– Stunden– Woche erhalten :

Tarifentgelt– Dein noch aktueller Anspruch im saarl. Gastgewerbe

Wofür brauche ich NGG, alle bekommen sowieso das gleiche, oder?

Das sAmmt so nicht, denn fast alle bekommen zu wenig.

Im Gastgewerbe hat sich gezeigt, dass flächendeckend gegen Tarifverträge verstoßen wird.

In der Regel bekommen ausschließlich Gewerkscha�smitglieder alle tariflichen Leistungen und

sonst niemand. Jahressonderzahlungen, Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mehr-

arbeitszuschläge in Höhe von 25 % oder maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche, all das fällt zu

o� unter den Teppich.

Und warum sollen für das Gastgewerbe schlechtere Bedingungen herrschen, als für andere

Branchen in Deutschland?

Bewertungs-

gruppe

ab 01.07.2016 bru�o/

Stundenentgelt

ab 01.07.2017 bru�o/

Stundenentgelt

BW 1 1.512 € / 8,74 € 1.529 €/ 8,84 € ab 01.01.2017

BW 2 1.592 €/ 9,20 € 1.644 €/ 9,50 €

BW 3.1 1.730 €/ 10 € 1.816 €/ 10,50 €

BW 3.2 1.990 €/ 11,50 € 2.076 €/ 12,00 €

BW 4 2.163 €/ 12,50 € 2.249 €/ 13,00 €

BW 5 2.249 €/ 13,00 € 2.336 €/ 13,50 €

BW 6 2.422 €/ 14,00 € 2.509 €/ 14,50 €

BW 7

freie Vereinbarung, jedoch mindestens 150 % der Entgeltgruppe

3.1.

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Ausbildungsvergütungen

Kurz und knapp: Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. September 2016 massiv an.

Im ersten Ausbildungsjahr erhältst Du 700 €, im zweiten 800 € und im dri�en Ausbildungsjahr 900 €.

App geht’s—kontrolliere die Einhaltung des Mindestlohns via Smartphone

Suche jetzt in den App– Stores von Apple, Google und Windows nach unserer kostenlosen

Mindestlohn-App.

Als erstes gibst Du deine Branche, Deine wöchentliche Arbeitszeit und Deinen Lohn ein.

Mit Deinen Daten wird automa=sch Dein Stundenlohn errechnet, so kannst Du sehen, ob Du den Min-

destlohn oder den höheren Tariflohn bekommst. Mit der App kannst du schnell und unkompliziert Deine

Arbeitszeit erfassen und aufzeichnen. Sichere Deine Arbeitszeit per Knopfdruck und sende sie Dir per

Mail. S=mmt was nicht, kannst Du uns den Mindestlohnverstoß melden. Wir helfen Dir bei der Durch-

setzung Deiner Rechte. Unter www.iniAaAve-mindestlohn.de dokumen=eren wir alle Verstöße.

Bist du schon Teil der DGB– Familie? Dann komm zu uns

Der deutsche Gewerkscha�sbund (DGB) ist unser Dachverband.

Gemeinsam mit 8 weiteren Gewerkscha�en gestalten wir die Arbeitswelt der Zukun� und

arbeiten solidarisch zusammen.

Innerhalb des DGB ist ein Wechsel in eine andere Gewerkscha� problemlos möglich.

Bist du schon in einer DGB Gewerkscha) organisiert, reicht ein Anruf bei uns und wir

kümmern uns darum, dass Deine Mitgliedscha) inklusive vorheriger Mitgliedszeiten bei NGG weitergeführt wird.

Denn nur als NGG– Mitglied hast du auch einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf unsere Tarifverträge.

Hast Du Fragen zu diesem Thema?

Unsere Kolleginnen stehen Dir telefonisch unter 0681-47673 gerne zur Verfügung.

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Die NGG ist mehr als Dein Tarifvertrag!

Wir sind eine starke Gemeinscha) von mehr als 206.000 Mitgliedern.

Dadurch können wir Dir mit unserem DGB– Rechtsschutz einen umfassenden Arbeits-und Sozial-

rechtsschutz (z.B. gegenüber Arbeitgeber, Landesamt für Soziales, Agentur für Arbeit, Renten-

versicherung, Krankenversicherung, u.v.m.) bieten.

Eine anwaltliche Beratung kann schnell mal über 200 € pro Stunde kosten , unsere Leistungen

sind bereits im Gewerkscha)sbeitrag enthaltenen. Zusätzlich profiAerst Du noch von den Leis-

tungen unserer Freizeitunfallversicherung.

Dein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1 % Deines monatlichen Bru�oeinkommens (ohne Zulagen)

macht sich also in vielfacher Hinsicht bezahlt.

Informiere Dich auf www.ngg.net oder auf www.ngg-saar.de.

Dort kannst Du auch online Mitglied werden. Natürlich sind wir auch bei facebook, folge uns unter

„nggSaar.“

www.ngg-saar.de

Facebook: nggSaar

Impressum:

Verantwortlich: Mark Baumeister © Fotos: NGG-Saar

Redak=on: Mark Baumeister

© NGG– Region Saar, 2016

www.ngg-saar.de

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„Ich bin klüger als

Ihr, denn ich bekom-

me Tariferhöhung ge-

schenkt.

Eleonita sagt:

Arbeitgeber sagt:

„Super. Hoffentlich gehen alle aus der Gewerkschaft, denn ohne NGG im Betrieb gibt

es ja keine Entgelterhöhung. Das Geld spare ich mir.. Dann gibt es auch keine Mehr-

arbeitszuschläge, kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld mehr.“

Und die Moral von der

Geschicht:

Ohne

Gewerkschaft

erhöht sich

Eleonitas Entgelt nicht!

Ihr zahlt für mich,

das ist doch cool!


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