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Windpark Seelow-Worin - lfu.brandenburg.de · 2.3 Rechtliche und planerische Bindung 2.3.1...

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Windpark Seelow-Worin Errichtung von 4 Windenergieanlagen eno 126 sowie 1 Windenergieanlage eno 100 UVP-Bericht Auftraggeber: eno energy GmbH Turnerweg 8 01097 Dresden Auftragnehmer: Umweltplanung Meltendorf Glasewaldtstraße 22 01277 Dresden Dresden, 04.08.2017
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Windpark Seelow-Worin

Errichtung von

4 Windenergieanlagen eno 126

sowie

1 Windenergieanlage eno 100

UVP-Bericht

Auftraggeber: eno energy GmbH

Turnerweg 8

01097 Dresden

Auftragnehmer: Umweltplanung Meltendorf

Glasewaldtstraße 22

01277 Dresden

Dresden, 04.08.2017

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 2 von 66

Inhalt

1 EINFÜHRUNG 4

1.1 Anlass 4

1.2 Anforderungen gemäß UVPG 5

1.3 Anforderungen gem. BNatSchG sowie BbgNatSchAG 5

2 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG 6

2.1 Untersuchungsinhalte und methodisches Vorgehen 6

2.2 Abgrenzung des Untersuchungsraums und des Plangebietes 6

2.3 Rechtliche und planerische Bindung 6

2.3.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte 6 2.3.2 Örtliche und überörtliche Planungen 8

3 PROJEKTBESCHREIBUNG 10

3.1 Allgemeine Angaben zum Standort 10

3.2 Technische Beschreibung der Anlagen 11

3.3 Zu erwartende Rückstände und Emissionen 11

3.4 Flächenverbrauch 13

3.5 Begründung der Standortwahl / Untersuchung vernünftiger Alternativen 13

3.6 Mögliche Umweltauswirkungen aufgrund der Anfälligkeit des Projektes für Risiken schwerer Unfälle und / oder Katastrophen 14

4 ERMITTLUNG, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UNMITTELBAREN UND MITTELBAREN AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS 15

4.1 Flächennutzungen 15

4.2 Risikobewertung aus europarechtlichen und nationalen Vorschriften 15

4.3 Vorhabenbedingte Wirkungen 16

4.4 Umweltgut Biologische Vielfalt / Tiere und Pflanzen 17

4.4.1 Wert- und Funktionselemente 18 4.4.2 Vorbelastungen 20 4.4.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Biologische Vielfalt /

Tiere und Pflanzen 20 4.4.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung sowie zur Kompensation erheblicher

nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 26 4.4.5 Darstellung der verbleibenden Umweltauswirkungen 28

4.5 Umweltgut Boden 28

4.5.1 Wert- und Funktionselemente 29 4.5.2 Vorbelastungen 30 4.5.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Boden 30 4.5.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung sowie zur Kompensation erheblicher

Beeinträchtigungen 31 4.5.5 Darstellung der verbleibenden Umweltauswirkungen 32

4.6 Umweltgut Fläche 32

4.6.1 Darstellung des Flächenbedarfs 32 4.6.2 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung sowie zur Kompensation erheblicher

Beeinträchtigungen 32 4.6.3 Darstellung der verbleibenden Umweltauswirkungen 33

4.7 Umweltgut Wasser 33

4.7.1 Wert- und Funktionselemente 33 4.7.2 Vorbelastungen 34 4.7.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Wasser 34

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 3 von 66

4.7.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen 35

4.7.5 Darstellung der verbleibenden Umweltauswirkungen 35 4.8 Umweltgut Klima und Luft 35

4.8.1 Wert- und Funktionselemente 36 4.8.2 Vorbelastungen 36 4.8.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Klima / Luft 36 4.8.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und Kompensation erheblicher

Beeinträchtigungen 37 4.8.5 Darstellung der verbleibenden Umweltauswirkungen 37

4.9 Umweltgut Landschaft 38

4.9.1 Wert- und Funktionselemente 38 4.9.2 Vorbelastungen 41 4.9.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Landschaft 41 4.9.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und Kompensation erheblicher

Beeinträchtigungen 49 4.9.5 Darstellen der verbleibenden Umweltauswirkungen 49

4.10 Umweltgut Mensch, Kultur- und Sachgüter 49

4.10.1 Wert- und Funktionselemente 50 4.10.2 Vorbelastungen 52 4.10.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Mensch, Kultur- und

Sachgüter 52 4.10.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und Kompensation erheblicher

Beeinträchtigungen 55 4.10.5 Darstellen der verbleibenden Umweltauswirkungen 55

4.11 Wechselwirkungen 55

4.11.1 Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Umweltgütern 55 4.11.2 Auswirkungen von Wirkfaktoren auf die Umweltgüter 59 4.11.3 Kumulierung der Auswirkungen mit anderen bestehenden und / oder genehmigten

Projekten 60

5 ALTERNATIVE LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN 61

5.1.1 Nullvariante / Basisszenario 61 5.1.2 Alternativenprüfung 61

6 BESCHREIBUNG DER METHODEN ODER NACHWEISE, DIE ZUR ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUS-WIRKUNGEN GENUTZT WURDEN / HINWEISE AUF KENNTNISLÜCKEN UND SCHWIERIGKEITEN 62

7 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 64

8 LITERATUR 66

KARTEN

Karte 1: Boden / Wasser

Karte 2: Biotope / Tiere und Pflanzen

Karte 3.1: Landschaft / Mensch, Kultur, Sachgüter, Darstellungen im 1.000m-Radius

Karte 3.2: Landschaft / Mensch, Kultur, Sachgüter, Darstellungen im 10.000m-Radius

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 4 von 66

1 Einführung

1.1 Anlass

Die eno energy GmbH plant die Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA) im Landkreis Märkisch-Oderland, Amt Seelow-Land. Vier der fünf geplanten Anlagen gehören zur Gemeinde Vierlinden, eine befindet sich auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Gusow-Platkow.

Bei dem Betrieb von Windenergieanlagen handelt es sich entsprechend § 35 Abs. 1 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) um Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienen und im Außenbereich zulässig sind, wenn ihnen öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Einschränkung der Flächenverfügbarkeit im Außenbereich wird durch die Aussage im BauGB vorgenommen, nach dem raumbedeutsame Vorhaben nicht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung widersprechen dürfen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Die raumbedeutsamen WEA sind auf Windeignungsgebiete zu beschränken bzw. auf angrenzende Flächen, welche als Erweiterungsflächen faktisch geeignet sind. Die Konzentration der Anlagen auf die genannten Bereiche soll Konflikte zwischen Windenergienutzung einerseits und Naturschutz sowie Erholungseignung der Landschaft andererseits räumlich eingrenzen und reduzieren.

Für die Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie wurden insbesondere folgende Unterlagen hinzugezogen:

Landschaftsprogramm Brandenburg

Regionalplan Region Oderland-Spree, Sachlicher Teilregionalplan "Windenergie-nutzung" 3. Entwurf 01 / 2017

Flächennutzungsplan der Gemeinde Vierlinden „Vierlinden-Worin 1“

Biotop- und Schutzgebietsinformationen des LUA Brandenburg, 2016 /2017

Schallimmissionsprognosen für die Standorte Seelow-Worin I, II und III vom 12.10.2016, 14.10.2016 und 13.02.2017

Schattenwurfprognosen für die Standorte Seelow-Worin I, II und III vom 01.09.2016, 14.10.2016 und 13.02.2017

Windpark „Seelow-Worin“ Faunistisches Sondergutachten Vögel (Aves) und Fledermäuse (Chiroptera), Stand März 2014

Fachliche Stellungnahme zu Auswirkungen der Umsetzung des geplanten Windparks „Seelow-Worin“ auf die Artengruppe der Fledermäuse, Stand Mai 2017

Ergänzende Untersuchungen Groß- und Greifvögel, Stand Mai 2017

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben „Seelow-Worin I“, 09 / 2016

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben „Seelow-Worin II“, 10 / 2016

UVP-VP zum Vorhaben Seelow-Worin I und II, 10 / 2016

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 5 von 66

1.2 Anforderungen gemäß UVPG

Rechtliche Grundlage für die UVS ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 2 Absatz 1 des UVPG ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein unselbständiger Teil eines verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens dient. Im Rahmen der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials soll die UVP zu einer verbesserten Aufbereitung der umweltrelevanten Gesichtspunkte beitragen. In den hiermit vorgelegten „Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht)“ wird der fachinhaltliche landschaftsökologische Teil der UVP erarbeitet.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Änderung bzw. Erweiterung einer Windfarm aus 23 genehmigten und errichteten WKA.

Durch die zuständige Behörde wurde geprüft, ob mit der Realisierung des geplanten Vorhabens erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen verbunden sein können, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Die Einzelfallprüfung hat eine UVP-Pflicht ergeben.

Die Vorgaben des Landes Brandenburg zur Umsetzung der Änderungs-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (2014/52/EU) vom 15. Mai 2017 wurden bei der Erarbeitung des UVP-Berichts berücksichtigt.

1.3 Anforderungen gem. BNatSchG sowie BbgNatSchAG

Mit der geplanten Errichtung der WEA sind Auswirkungen zu erwarten, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Sie stellen Eingriffe im Sinne des § 14 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sowie den korrespondierenden §§ 6 und 7 des BbgNatSchAG (Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz) dar.

Im Rahmen des UVP-Berichts erfolgt eine Einschätzung der zu erwartenden Beeinträchtigungen und der möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zur Kompensierbarkeit der Eingriffe. Aufgrund des Vorliegens eines LBP zum Vorhaben ist der Genauigkeitsgrad der Einschätzungen hoch.

Im Zuge des UVP-Berichts erfolgt außerdem eine artenschutzrechtliche Prüfung zur Abschätzung der im Untersuchungsraum bestehenden Habitatpotenziale. Die dafür notwendigen Daten werden den Faunistischen Sonderuntersuchungen zum Vorhaben entnommen.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 6 von 66

2 Aufgabenstellung und Zielsetzung

2.1 Untersuchungsinhalte und methodisches Vorgehen

Gegenstand des UVP-Berichts sind die. in Artikel 5 i.V.m. Anhg. IV UVPRL-neu, § 6 UVPG) genannten Inhalte.

Wesentliche Aufgabe des UVP-Berichts ist es, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

Die Vorgehensweise ist gegliedert in:

Projektbeschreibung

Beschreibung der vom Projektträger untersuchten vernünftigen Alternativen

• Ermitteln und Beschreiben der Werte und Funktionen des Raumes und seiner Bestandteile für die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen bzw. Wechselwirkungskomplexe (Sachebene) – kurz: aktueller Umweltzustand und Übersicht zur Entwicklung ohne das geplante Projekt,

• Bewertung der Raumeigenschaften im Hinblick auf die zu erwartenden Wirkfaktoren (Wertebene),

• Ermitteln und Beschreiben der Wirkfaktoren und Wirkungen,

• Ermitteln der prognostizierten Umweltauswirkungen einschließlich Beschreibung der angewandten Methoden sowie Nachweise zur Ermittlung der Umwelt-auswirkungen,

Umweltauswirkungen, die durch die Anfälligkeit des Projekts für Risiken schwerer Unfälle und/oder Katastrophen entstehen, Risikobewertung aus europarechtlichen oder nationalen Vorschriften

• Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der Vermeidung, der Verminderung und der Kompensierbarkeit von erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt.

2.2 Abgrenzung des Untersuchungsraums und des Plangebietes

Die Abgrenzung des Untersuchungsraums richtet sich nach den Reichweiten zu erwartender Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. Während Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Biotope in einem geringeren Radius um die geplanten Anlagenstandorte zu erwarten sind, wird im Falle der Schutzgüter Landschaft, Mensch, Kultur und Sachgüter sowie Tiere und Pflanzen von größeren Reichweiten ausgegangen. Darüber hinaus orientiert sich die Abgrenzung des Untersuchungsraums an den in den Faunistischen Sonderuntersuchungen zum Vorhaben gewählten Untersuchungsräumen.

2.3 Rechtliche und planerische Bindung

2.3.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte

In einem Radius von 500 m um den geplanten Anlagenstandort befindet sich kein gesetzlich geschütztes Biotop.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 7 von 66

Es existieren keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht in einem Umkreis von 2,5 km um die geplanten Anlagenstandorte.

Das nächstgelegene Wasserschutzrecht (Zone III) befindet sich ebenfalls in einer Entfernung von über 2,5 km zum Vorhabengebiet.

Im Bereich der geplanten Standorte einschließlich Zuwegung der WEA befinden sich laut Brandenburgischem Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege keine registrierten Bodendenkmale oder Bodendenkmalvermutungsflächen.

NATURA 2000 - Gebiete

Im weiteren räumlichen Umfeld des geplanten Vorhabens befinden sich folgende NATURA-2000-Gebiete (Entfernungsangaben gerundet):

• FFH „Gusower Niederheide“ – 2,7 km nord-westlich

• FFH „Oder-Neiße-Ergänzung“ – 3 km nord-östlich

• FFH „Trockenrasen am Oderbruch“ – 2,8 km östlich

• FFH „Wilder Berg bei Seelow“ – 4,3 km süd-östlich

Das FFH-Gebiet „Gusower Niederheide“ (DE 3451-301) ist gekennzeichnet durch einen repräsentativen Niederungswald mit unterschiedlichen Eichen-Hainbuchenwäldern und Erlen-Moor- und Bruchwäldern. Als Arten nach Anhang II werden Castor fiber (Biber) und Lutra lutra (Fischotter) benannt.

Die Güte und Bedeutung des FFH-Gebietes „Oder-Neiße-Ergänzung“ (DE 3553-308) besteht laut Standarddatenbogen darin, dass es sich um ein nicht-ersetzbares Fließgewässersystem und dessen begleitenden Auen- und Trockenstandorte mit jeweils charakteristischer Artenpalette handelt.

Der Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet „Trockenrasen am Oderbruch“ (DE 3553-306) sieht dessen Güte und Bedeutung im Vorkommen bemerkenswerter Pflanzen- und Tierarten der Kontinentalen Trockenrasen, am Reitweiner Sporn sowie dem bedeutendstens Brandenburger Vorkommen des Zwerglerchensporns (Corydalis pumila). Es wird eine Vielzahl an schützenswerten Pflanzenarten benannt; die aufgeführten Arten nach Anhang II sind Lanius collurio (Neuntöter) sowie Riparia riparia (Uferschwalbe).

Bei dem FFH-Gebiet „Wilder Berg bei Seelow“ (DE 3452-302) handelt es sich um einen Komplex aus kontinentalen Trocken- und Halbtrockenrasen, thermophilen Staudenfluren, Trockengebüschen und -wäldern, Ulmen-Hangwäldern und Erlen-Eschenwäldern mit Quellbereichen am Steilabfall der Lebuser Platte zum Odertal. Die Güte und Bedeutung des Gebietes besteht in dessen ausgeprägtem Vorkommen kontinental getönter Vegetationskomplexe mit zahlreichen bemerkenswerten Pflanzenarten. Tierarten werden weder als Anhang II – Arten noch als sonstige wertgebende Arten benannt.

Im LBP wird dargelegt, dass Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele / geplanten Erhaltungsmaßnahmen der benannten FFH-Gebiete ausgeschlossen werden können.

Schutzgebiete nach Bundes- und Landesnaturschutzrecht

Es existieren folgende nach Landesrecht festgesetzten Schutzgebiete in räumlicher Nähe zum Vorhaben (Entfernungsangaben gerundet):

• NSG „Gusower Niederheide“ – 2,7 km nord-westlich

• NSG „Krugberg-Mosesberg“ – 2,8 km östlich

• NSG „Wilder Berg bei Seelow“ – 4,3 km süd-östlich

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 8 von 66

Abb. 1: NSG und FFH-Gebiete im näheren Umfeld des Vorhabens (bis 5 km), Vorhabengebiet = Ellipse

1 FFH / NSG „Gusower Niederheide“

2 FFH „Oder-Neiße-Ergänzung“

3 FFH „Trockenrasen am Oderbruch“, NSG „Krugberg / Mosesberg“

4 FFH / NSG „Wilder Berg bei Seelow“

2.3.2 Örtliche und überörtliche Planungen

Für die Erarbeitung des UVP-Berichts erfolgte die Auswertung folgender Planungen:

Landschaftsprogramm Brandenburg, Land Brandenburg

Regionalplan Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung, 3. Entwurf Januar 2017, Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree

Flächennutzungsplan Gemeinde Vierlinden, sachlicher Teilflächennutzungsplan im Entwurf

Landesplanung:

Laut Landschaftsprogramm Brandenburg, Karte 3.5, ‚Landschaftsbild‘, ist für das Vorhabengebiet die „Verbesserung des vorhandenen Potentials“ geplant.

Karte 3.6, ‚Erholung‘ des Landschaftsprogramms sieht für das Vorhabengebiet die „Entwicklung von Landschaftsräumen mittlerer Erlebniswirksamkeit“ vor.

Regionalplanung:

Laut Sachlichem Teilplan „Windenergienutzung“, 3. Entwurf, Januar 2017 der Planungsregion Oderland-Spree befinden sich die geplanten Anlagenstandorte im Windeignungsgebiet Nr. 30 „Seelow-Worin-Görlsdorf“.

2

1

3

4

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 9 von 66

Flächennutzungsplanung:

Die Gemeinde Vierlinden hat einen Flächennutzungsplan, der für die Anlagenstandorte die Ausweisung „Landwirtschaft“ trifft. Derzeit wird ein sachlicher Teilflächennutzungsplan, entsprechend den Ausweisungen des 2. Entwurfes des Regionalplans Oderland-Spree erarbeitet.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 10 von 66

3 Projektbeschreibung

3.1 Allgemeine Angaben zum Standort

Das Windeignungsgebiet „Seelow-Worin-Görlsdorf“ umfasst zum heutigen Zeitpunkt 19 in Betrieb befindliche Anlagen. Es handelt sich um verschiedene Anlagentypen unterschiedlicher Leistung und Bauhöhe, darunter 3 Anlagen neuster Bauart mit Gesamthöhen von rund 200 m.

Abb. 2: Übersichtskarte Windpark Seelow-Worin / geplante und vorhandene Anlagen, Stand April 2017

Die Vorhabenfläche liegt nord-westlich von Seelow an der Gemeindegrenze zwischen Gusow-Platkow und Vierlinden. Die Erweiterung des Windparks „Seelow-Worin“ um 5 weitere Anlagen ist in nord-westliche Richtung vorgesehen.

Es handelt sich um einen ländlich geprägten Raum. Die Flächen des Untersuchungsraums selbst und die unmittelbar angrenzende Umgebung werden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Nördlich grenzt die Gusower Oberheide, ein laubholzreicher Kiefernforst, der ebenfalls intensiven Bewirtschaftungsformen unterliegt, an. Innerhalb eines Betrachtungsraums von 1.000 m um die geplanten Anlagen wurden weitere Waldgebiete kartiert; im Norden die Gusower Niederheide, ebenfalls ein laubholzreicher Kiefernforst mit partiell wertvollen Waldgesellschaften, der nördliche Ausläufer der

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 11 von 66

Sandfichten, ein durch Kiefernmonokulturen geprägtes Gebiet sowie eine kleinere Kiefernwaldparzelle in westlicher Richtung.

Auf den Vorhabenflächen befinden sich nur wenige Biotoptypen. Entlang der Wirtschaftswege sowie partiell innerhalb der Ackerschläge sind wegbegleitende Gehölzstreifen einheimischer Laubgehölze, mit Bedeutung für den Windschutz, vorhanden.

Innerhalb der intensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche existieren mehrere kleine nach § 18 BbgNatSchAG geschützte Biotope.

Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in einer Entfernung von über 1.000m auf dem Gemeindegebiet von Gusow-Platkow.

3.2 Technische Beschreibung der Anlagen

Antragsgegenstand ist die Errichtung von vier WEA des Typs eno126 sowie einer WEA des Typs eno 100 mit einem Stahlturm, einem Maschinenhaus (Gondel) und einem Rotor mit drei Rotorblättern.

Die vier WEA des Anlagentyps eno126 besitzen eine Nabenhöhe von 137 m und eine Gesamthöhe von 200 m (WEA 1 und 2 mit einer Nennleistung von 3,5 MW; WEA 4 und 5 mit einer Nennleistung von 4,0 MW). Die dritte Anlage (Anlagentyp eno100) weist eine Nabenhöhe von 125 m und eine Gesamthöhe von 175 m auf.

Die 3.5 MW bzw. 4.0 MW - Plattformen mit entsprechenden Nabenhöhen und Rotordurch-messern entsprechen dem neusten Stand der Technik. Damit wird aus einem Standort deutlich mehr Energie gewonnen als mit veralteten Anlagen (geringere Nabenhöhe Rotordurchmesser und Nennleistung).

Aufgrund der Gesamthöhe von über 100 m ergibt sich aus der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (2004)“ eine Kennzeichnungspflicht als Luftfahrthindernis. Für die geplanten WEA ist als eine Variante der bei dieser Anlagenhöhe erforderlichen Tageskennzeichnung die farbliche Kennzeichnung der Rotorblätter mit zwei 6 m langen Streifen in Rot geplant. Die Nachtkennzeichnung erfolgt über zwei Hindernisfeuer w-Rot auf dem Dach der Gondelverkleidung.

Hinsichtlich detaillierterer technischer Angaben wird auf die Kurzbeschreibungen der Projekte Seelow-Worin 1 bis 3 verwiesen.

3.3 Zu erwartende Rückstände und Emissionen

Während der Errichtung der WEA fallen folgende Abfälle an:

Akkumulatoren

Bremsbeläge

Kohlebürsten

Dichtungen

Luft- und Abluftfilter

Öl und Ölfilter

Schmierfette

Verpackungsmaterial

Putzlappen

entleerte Behältnisse

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 12 von 66

Das mit Montage- und Wartungsarbeiten beauftragte Personal wird angewiesen nach Beendigung der Arbeiten das Umfeld der WEA von Abfall und Unrat zu befreien. Die anfallenden Abfallstoffe an Baustellen sind zu sortieren und einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Gefahrenstoffe jedweder Art sind für ihre fachgerechte Entsorgung an lizenzierte Fachunternehmen zu übergeben. Diese Unternehmen sind ggf. auch mit dem sachgerechten Abtransport dieser Stoffe zu beauftragen. Es erfolgt keine Bevorratung von Schmiermitteln am Ort der WEA.

Beim Betrieb der WEA werden keine Abfälle erzeugt. Die bei Wartung der WEA anfallenden Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt. Bei diesen Abfällen handelt es sich um Mindermengen, die direkt beim regionalen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden können bzw. in bestimmten Fällen zur Service-Station zurückgebracht werden. Weitergehende Informationen sind dem beiliegenden Dokument „Abfallbeseitigung“ zu entnehmen.

Beim Betrieb der WEA fällt grundsätzlich kein Abwasser an. Das witterungsbedingt anfallende Niederschlagswasser wird entlang der Oberfläche der Anlage und über die Fundamente ins Erdreich abgeleitet und kann dort versickern. Durch konstruktive Maßnahmen zur Abdichtung des Maschinenhauses wird sichergestellt, dass das abfließende Wasser nicht mit Schadstoffen verunreinigt ist.

Zur Beurteilung der durch Geräusche entstehenden Emissionen wurden folgende Gutachten erstellt:

Seelow-Worin I, Schallimmissionsprognose, Revision 1 vom 12.10.2016

Seelow-Worin II, Schallimmissionsprognose, Revision 0 vom 07.11.2016

Seelow-Worin III, Schallimmissionsprognose, Revision 0 vom 13.02.2017

Mittels Schallausbreitungsberechnungen werden die, von den geplanten Windenergie-anlagen verursachten, Schallimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten in den umliegenden Ortslagen und eventuell vorhandenen Immissionsorten im Außenbereich ermittelt und bewertet. Dabei werden die nach TA Lärm vorgegebenen Immissionsrichtwerte für Schallimmissionen und die Vorgaben zur Schallausbreitungs-berechnung nach TA Lärm und die Hinweise zur schalltechnischen Beurteilung von Windenergieanlagen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Land Brandenburg berücksichtigt.

Die Schallausbreitungsberechnungen kamen zu folgenden Ergebnissen:

Die geplanten WEA 1 und 2 müssen in der Nacht im schallreduzierten Mode 4 (2.000 kW) gefahren werden. Der Zubau der geplanten Anlagen 3, 4 und 5 führt zu keiner Verschlechterung der gegenwärtigen Situation. Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Zur Beurteilung der durch Schattenwurf entstehenden Emissionen wurden folgende Gutachten erstellt:

Seelow Worin I, Schattenwurfprognose, Revision 0 vom 01.09.2016

Seelow-Worin II, Schattenwurfprognose, Revision 0 vom 07.11.2016

Seelow-Worin III, Schattenwurfprognose, Revision 0 vom 13.02.2017

Entsprechend der Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise) des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) von 2002 wurden die Schattenwurfimmissionen ermittelt und bewertet.

Die Schattenwurfprognosen kamen zu folgenden Ergebnissen:

Für alle 5 geplanten WEA ergibt sich aus den Prognoseergebnissen für die Zusatz-belastung kein Schattenwurf an den IO in den umgebenen Ortschaften.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 13 von 66

3.4 Flächenverbrauch

Während des Baus der WEA wird durch das Fundament Boden ausgetauscht. Die Fundamentflächen werden anschließend wieder mit Boden bedeckt. Für die Zufahrten werden die Wege in wasserdurchlässiger Weise ausgeführt. Die vorhandenen Wege werden so weit wie möglich mitgenutzt. Für die erforderlichen Kranstell- und Montageflächen sind ebenfalls wasserdurchlässige Befestigungen vorgesehen. Wege und Kranstellflächen bleiben während des Betriebes der Anlagen bestehen, um ggf. Wartungsarbeiten schneller ausführen zu können. Montageflächen werden unmittelbar nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut.

Nachfolgend wird der Flächenverbrauch während der Bau- und Betriebsphase für die geplanten 5 WEA aufgelistet. Unter Flächenbedarf während der Bauphase werden ausschließlich die Montageflächen der Anlagen subsummiert, da diese nach Abschluss der Bauarbeiten zurück gebaut werden. Die Notwendigkeit eines Wegeausbaus ist ebenfalls baubedingt; es erfolgt jedoch kein Rückbau nach Errichtung der Anlagen, weshalb dieser Posten als betriebsbedingter Bedarf dargestellt wird. Die betriebsbedingte Inanspruchnahme setzt sich infolgedessen aus Flächen für Fundamente, Kranstellflächen sowie Wegeaus- und neubau zusammen.

Flächeninanspruchnahme in m²

baubedingt betriebsbedingt

WEA 1 450 5.038

WEA 2 450 4.033

WEA 3 450 2.281

WEA 4 600 4.460

WEA 5 600 8.769

3.5 Begründung der Standortwahl / Untersuchung vernünftiger Alternativen

Die geplanten Anlagen werden innerhalb eines Windeignungsgebietes (WEG) mit exakter Begrenzung des Gebietes realisiert. Die Vorgaben der Beplanung von Eignungsgebieten mit Windkraftanlagen kommen vom Land Brandenburg. Es ist keine territoriale Abweichung im Falle festgelegter WEG möglich.

Die Standortwahl wird durch die nachfolgend genannten Aspekte maßgeblich bestimmt. Abstände zu Bestandsanlagen sind hinsichtlich der Statik einzuhalten (Auftreten von Turbulenzen, welche die Standsicherheit von Anlagen gefährdet), Abstände zu Wohnbebauung sind zu berücksichtigen (Einhaltung von Grenzwerten nach TA Lärm und Richtlinie zu Schattenimmissionen), geforderte Mindestabstände zu Brutplätzen sind einzuhalten. Darüber hinaus spielt die Flächenverfügbarkeit eine wesentliche Rolle.

Es wurden verschiedene Erschließungsvarianten untersucht. Im Sinne der Nutzung vorhandener, gemeindeeigener Wege wurde die diesem Gutachten zugrunde liegende Erschließungsvariante gewählt.

Die unmittelbaren Standorte der Anlagen befinden sich auf intensiv genutztem Acker; wertvolle Biotopstrukturen werden nicht überbaut.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 14 von 66

3.6 Mögliche Umweltauswirkungen aufgrund der Anfälligkeit des Projektes für Risiken schwerer Unfälle und / oder Katastrophen

Im Rahmen von Wartungsarbeiten kann es zu Arbeitsunfällen kommen (Höhenarbeiten). Der Gefahr von Eiswurf wird durch den Einbau von Eiswurfmodulen in den Anlagen entgegengewirkt. Darüber hinaus werden Warnhinweise mittels Aufstellung von Schildern an den Zufahrtswegen zu den Anlagen gegeben. Blitzschutz ist vorhanden. Bei erheblichem Sturm können Sturmschäden auftreten (im Extremfall bis zum Umknicken der Anlagen). Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass sich bei derartigen Wetterlagen Menschen sich im Nahbereich der Anlagen aufhalten werden. Auswirkungen durch Hochwasser sind nicht zu erwarten, da keine größeren Gewässer vorhanden sind und sich das Vorhaben außerhalb von Hochwasserschutzgebieten befindet.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 15 von 66

4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens

4.1 Flächennutzungen

Das Vorhabengebiet befindet sich im Naturraum Barnim-Lebus auf der sogenannten Lebusplatte. Diese wird als gehölz- und waldreiche, ackergeprägte Kulturlandschaft beschrieben.

Der Untersuchungsraum in einem 1.000 m-Radius um die geplanten WEA wird naturraumtypisch durch land- und forstwirtschaftliche Nutzungsformen dominiert.

Den Hauptanteil an der Flächennutzung nimmt der Ackerbau ein. Es dominieren intensive Nutzungsformen. Die nördlich (Gusower Nieder- und Oberheide) und südlich (Sandfichten) des Eignungsgebietes gelegenen Forstflächen unterliegen ebenfalls einer regelmäßigen waldbaulichen Nutzung. Innerhalb der Ackerflur befinden sich lineare sowie flächenhafte Biotopstrukturen in Form einer kleineren Waldparzelle sowie von Gehölzriegeln / Windschutzstreifen. Diese stellen jedoch nur einen sehr geringen Teil der Flächennutzung dar. Innerhalb des 1.000 m-Radius existiert keine Wohnbebauung. Im heutigen Windpark „Seelow-Worin-Görlsdorf“ werden derzeit 19 Windenergieanlagen betrieben.

Aufgrund land- und forstwirtschaftlicher Nutzungen in Verbindung mit der Nutzung für die Windenergie kann von einer starken anthropogenen Überformung des Untersuchungs-raums gesprochen werden.

4.2 Risikobewertung aus europarechtlichen und nationalen Vorschriften

Im Folgenden werden mögliche Auswirkungen der geplanten WEA auf die nachfolgenden Schutzgebiete nach europarechtlichen und nationalen Vorschriften in einem Radius von rund 5 km um den Vorhabenstandort benannt.

FFH / NSG „Gusower Niederheide“

Aufgrund der vollkommen verschiedenen Naturraum- und Lebensraumausstattung und damit verbunden des Vorkommens an Tierarten des FFH-Gebietes im Vergleich zum Plangebiet können Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele / geplanten Erhaltungsmaßnahmen des FFH-Gebietes „Gusower Niederheide“ nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Aus den genannten Gründen sind vorhabenbedingte Beeinträchtigungen für den Schutzzweck des NSG ebenfalls auszuschließen.

FFH „Oder-Neiße-Ergänzung“

Aufgrund der vollkommen verschiedenen Naturraum- und Lebensraumausstattung und damit verbunden des Vorkommens an Tierarten des FFH-Gebietes im Vergleich zum Plangebiet können Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele / geplanten Erhaltungsmaßnahmen des FFH-Gebietes „Oder-Neiße-Ergänzung“ nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden.

FFH „Trockenrasen am Oderbruch“

Aufgrund der vollkommen verschiedenen Naturraum- und Lebensraumausstattung und damit verbunden des Vorkommens an Tierarten des FFH-Gebietes im Vergleich zum Plangebiet können Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele / geplanten

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 16 von 66

Erhaltungsmaßnahmen des FFH-Gebietes „Trockenrasen am Oderbruch“ nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden.

FFH / NSG „Wilder Berg bei Seelow“

Aufgrund der vollkommen verschiedenen Naturraum- und Lebensraumausstattung und damit verbunden des Vorkommens an Tierarten des FFH-Gebietes im Vergleich zum Plangebiet können Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele / geplanten Erhaltungsmaßnahmen des FFH-Gebietes „Wilder Berg bei Seelow“ nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Aus den genannten Gründen sind vorhabenbedingte Beeinträchtigungen für den Schutzzweck des NSG ebenfalls auszuschließen.

Folgende Schutzobjekte wurden kartiert:

Temporäres Kleingewässer

Ein beschattetes temporäres Kleingewässer befindet sich im „Großen Saugrund“ einer ruderalisierten Feuchtsenke am südlichen Rand der Gusower Niederheide.

Steinhaufen und –wälle

Mehrere Steinhaufen und –wälle wurden innerhalb der Waldparzelle westlich des Anlagenstandortes S-W 5 kartiert.

Die genannten Schutzobjekte werden durch die Anlagenplanung nicht tangiert.

4.3 Vorhabenbedingte Wirkungen

Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen vom geplanten Vorhaben verursachten Wirkfaktoren und Auswirkungen dar:

Tabelle 1: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens

Wirkfaktor Auswirkung betroffenes Umweltgut

baubedingt

temporäre Flächeninanspruchnahme (Montageflächen)

Bodendegeneration durch Verdichtung/Veränderung

Boden

Schall- und Schadstoffemissionen durch Baustellenverkehr

Störwirkungen auf Fauna Tiere und Pflanzen

Verunreinigung von Boden und Wasser

Boden, Wasser

Störung des Landschaftserlebens Landschaft

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 17 von 66

Wirkfaktor Auswirkung betroffenes Umweltgut

anlagebedingt

Flächeninanspruchnahme durch die Anlagenstandorte (Fundament, Kranstellfläche, Zuwegung)

Biotopverlust, Lebensraumverlust Tiere und Pflanzen

Überbauung offener Flächen Fläche

Bodenverlust /-degeneration Boden

Verringerung der Versickerungsrate Wasser

Verlust von Landschaftselementen Landschaft

Visuelle Beeinträchtigungen für Erholungssuchende und Anwohner

Mensch, Landschaft

Errichtung eines vertikalen Elements mit Fernwirkung (WEA – Mast und Rotor)

Visuelle Beeinträchtigungen Mensch, Landschaft

betriebsbedingt

Betrieb der WEA Schlagrisiko für Fledermäuse Tiere und Pflanzen

Schall- und Schattenemissionen Mensch

4.4 Umweltgut Biologische Vielfalt / Tiere und Pflanzen

Die Bestandserfassung erfolgt differenziert nach folgenden schutzgutbezogenen Gesichtspunkten:

• vorkommende Biotope und Biotopkomplexe

• Lebensräume ausgewählter Tierarten, Tiergruppen

Grundlage für die Bestandserfassung und –bewertung sind, neben eigenen Kartierungsergebnissen, folgende Gutachten:

Faunistisches Sondergutachten Vögel (Aves) und Fledermäuse (Chiroptera) zum Vorhaben, Stand 24.03.2014

Ergänzende Untersuchungen Groß- und Greifvögel vom 30.05.2017

Fachliche Stellungnahme zu Auswirkungen der Umsetzung des geplanten Windparks „Seelow-Worin“ auf die Artengruppe der Fledermäuse vom 19.05.2017

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 18 von 66

4.4.1 Wert- und Funktionselemente

Biotope / Biotopkomplexe

Im Untersuchungsgebiet wurden drei Biotopkomplexe gegeneinander abgegrenzt (vgl. Karte ‚Biotope / Tiere und Pflanzen’).

A Biotopkomplex der landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen

Bei dem vorherrschenden Biotopkomplex der landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen handelt es sich um artenarme intensiv genutzte Äcker. Ackerrandstreifen sind gering ausgeprägt bzw. nicht vorhanden; die intensive Bewirtschaftung erfolgt bis an die Nutzungsartengrenze heran.

B Biotopkomplex der linearen Gehölzstrukturen

Kleinere Teilflächen innerhalb des Biotopkomplexes A unterliegen extensiven Nutzungsformen. Dazu zählen Hecken / Windschutzstreifen sowie Baumreihen, welche hauptsächlich entlang von Wirtschaftswegen verlaufen.

C Biotopkomplex der Wälder / Forsten

Unmittelbar nördlich an den Windpark angrenzend befindet sich die Gusower Oberheide, ein laubholzreicher Kiefernforst. Nord-westlich dieses Waldgebietes schließt sich die Gusower Niederheide an. Südlich des Windparks befinden sich die sogenannten Sandfichten, ein Kiefernforst.

Eine kleinere Waldfläche liegt westlich der geplanten WEA inmitten der Ackerflächen, an einem Wirtschaftsweg zwischen Görlsdorf und der Gusower Oberheide.

Lebensräume ausgewählter Tierarten / -gruppen

Die hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungsintensitäten besonders interessanten Artengruppen Vögel und Fledermäuse wurden in Faunistischen Sonderuntersuchungen (FSU) zum geplanten Vorhaben eingehend untersucht.

Sämtliche folgenden Aussagen zu diesen Artengruppen sind vollständig den vorliegenden Sondergutachten entnommen.

Vögel

Brutvögel des Offenlandes (1)

Den Großteil der Offenlandflächen im Untersuchungsraum stellen intensiv genutzte Ackerflächen dar. Baumlose und gebüscharme Freiflächen sind in erster Linie Bruthabitat für Bodenbrüter. Im Eingriffsgebiet wurde die Feldlerche kartiert.

Im Jahr 2013 äußerte der Fachgutachter einen Brutverdacht für die Arten Rohrweihe und Wiesenweihe in Abständen zwischen 500 und 1.000m zu den geplanten WEA-Standorten, die jedoch bei Nachkartierungen im Jahr 2017 keine Bestätigung fanden. Das Vorkommen von Brutplätzen von Rohr- und Wiesenweihe im 1.000m-Radius zu den geplanten WEA-Standorten kann somit ausgeschlossen werden.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 19 von 66

Gehölzgebundene Brutvögel der offenen Feldflur (2)

Der Landschaftstyp, den die hier aufgeführten Arten besiedeln, wird als halboffene Landschaft bezeichnet. Die in die offene Agrarlandschaft eingestreuten Hecken, Baumreihen und Waldfragmente bieten geeignete Lebensräume für Grauammer, Neuntöter und Ortolan. Die beiden letztgenannten Arten stellen Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie dar.

Im Jahr 2013 wurden im vorhabennahen Bereich durch die Arten Baumfalke, Schwarzmilan und Rotmilan besetzte Greifvogelhorste kartiert. Im Rahmen ergänzender Untersuchungen im Jahr 2017 erfolgte kein Nachweis von Brutstätten der genannten Greifvogelarten.

Der Mäusebussard wurde im Jahr 2017 mit einem Brutplatz im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Der durch ihn besetzte Horst befindet sich in einem Abstand von rund 700m zur WEA 4. Der durch den Mäusebussard besetzte Horst ist in Karte 2 mit der Nummer 4 markiert.

Brutvögel der Wälder (3)

Es wurden Brutplätze waldbewohnender Vögel der wertgebenden Arten Schwarzspecht und Heidelerche (Waldrand) im vorhabennahen Bereich (500m-Radius) kartiert. Die beiden Arten sind nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) geschützt.

Die Waldohreule, für die im Jahr 2013 eine Brut knapp außerhalb des 1.000m-Radius nachgewiesen wurde, konnte als Brutvogel im Jahr 2017 nicht mehr bestätigt werden.

Fledermäuse

Unter den kartierten Fledermausarten, welche allesamt im Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43 EWG) gelistet sind, existieren darüber hinaus zwei Anhang-II-Arten im Plangebiet; die Mopsfledermaus und das Große Mausohr.

Fortpflanzungs- und Ruhestätten (5 / 6)

Innerhalb des Betrachtungsbereichs von 1.000m wurde ein Paarungsquartier kartiert; welches sich im Waldfragment süd-westlich der geplanten Anlagen befindet.

Darüber hinaus wurde für mehrere Bereiche ein Quartierverdacht ausgesprochen. Der Fachgutachter geht aufgrund eindeutiger Rufe bzw. eindeutigen Verhaltens von Fledermäusen davon aus, dass sich an den jeweiligen Stellen weitere Quartiere befinden müssen, die jedoch nicht punktgenau verortet werden konnten.

Nahrungshabitate von Fledermäusen (Jagdgebiete und Transferstrecken)

Innerhalb des engeren Betrachtungsbereichs wurde ein regelmäßig genutztes Nahrungshabitat am süd-westlichen Rand der Gusower Oberheide kartiert (7).

Es wurden mehrere Transferstrecken als Leitstrukturen auf Aktivitäten der Fledermäuse im Plangebiet untersucht.

Ausgenommen der Offenlandtransekte und der beiden Gehölzstrukturen im Süd- sowie Nordosten des Untersuchungsgebietes stellen Feldwege, Waldwege aber auch die Waldränder und Ortschaften optimale Leitstrukturen für die vorkommenden Fledermausarten dar.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 20 von 66

Das unmittelbar westlich der geplanten WEA 1 und 2 befindliche Offenlandtransekt weist eine sehr geringe Fledermausaktivität auf, während die wegbegleitenden Gehölzbestände an der Verbindung zwischen Gusower Nieder- und Oberheide ein Transekt mit hoher Fledermausaktivität darstellen.

4.4.2 Vorbelastungen

Vorbelastungen bestehen in der intensiven Flächennutzung des Untersuchungsraums. Es handelt sich großenteils um stark anthropogen beeinflusste Biotope bzw. Biotopkomplexe mit einer hohen floristischen Artenarmut und dementsprechend beschränkten faunistischen Ausprägung. Die 19 Bestandsanlagen des Windparks „Seelow-Worin“ sind als deutliche Vorbelastung bezüglich des Vorkommens und der Betroffenheit der Artengruppen Vögel und Fledermäuse zu werten.

4.4.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Biologische Vielfalt / Tiere und Pflanzen

Die Ermittlung der Bedeutung des Untersuchungsraums für den jeweiligen Biotopkomplex und damit verbunden die jeweilige Artengruppe erfolgt anhand einer 4-stufigen Skala:

Wertstufe 1 nachrangige Bedeutung

Wertstufe 2 mittlere Bedeutung

Wertstufe 3 hohe Bedeutung

Wertstufe 4 sehr hohe Bedeutung

Die Empfindlichkeit gegenüber den vorhabenspezifischen Wirkungen wird anhand einer 3-stufigen Skala wie folgt bewertet:

Wertstufe 1 gering

Wertstufe 2 mittel

Wertstufe 3 hoch

Biotope / Biotopkomplexe

Bedeutung

Der Biotopkomplex „landwirtschaftlich genutzte Offenlandflächen“ wird durch eine intensive Flächennutzung dominiert. Die Vielfalt an Arten, die sich innerhalb der Landwirtschaftsflächen ausgebildet hat, ist dementsprechend gering. Das Biotop hat eine Bedeutung als Lebensraum von bodenbrütenden Vögeln. Singvögel gehören zu den Vogelarten, die hinsichtlich des Verhaltens gegenüber WEA keine Scheu aufweisen. Es kann sogar davon ausgegangen werden, dass für verschiedene Arten nutzbare Strukturen in einer zuvor einförmigen Agrarlandschaft geschaffen werden (Aufwuchs von Wildkräutern am Fuße der WEA). Für rastende Großvögel ist dieser Biotopkomplex von untergeordneter Bedeutung. Sie profitieren von den angebauten Feldfrüchten, werden jedoch nicht durch besondere biogeographische Strukturen zur Rast veranlasst. Insgesamt kann festgestellt werden, dass Ubiquisten innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen überwiegen, womit der Raum einen geringen Grad der Naturnähe sowie eine geringe faunistische Lebensfunktion aufweist (vgl. Knospe, Handbuch zur argumentativen Bewertung, 1998). Eine mögliche Bedeutung besitzt dieser

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 21 von 66

Biotopkomplex für Rohr- und Wiesenweihe; für beide Arten wurde ein Brutverdacht ausgesprochen.

Ebenfalls Teil dieses Biotopkomplexes sind die linearen Gehölzstrukturen entlang von Wirtschaftswegen, welche als Ansitzwarte sowie für den Nestbau mehrerer besonders geschützter Vogelarten im Plangebiet dienen. Darüber hinaus fungieren diese vertikalen Gehölzstrukturen als Jagdkorridor für Fledermäuse. Es handelt sich um Gehölzbestände eines hohen Reifegrades, welche aufgrund ihrer langen Entwicklungsdauer eine große Bedeutung als Lebensraum besitzen. Darüber hinaus übernehmen sie eine wesentliche Funktion im Biotopverbund. Lineare Gehölzstrukturen sind innerhalb des betrachteten Biotopkomplexes flächenmäßig nur untergeordnet vertreten. Die „landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen“ erhalten aufgrund ihrer geringen Artenvielfalt in Verbindung mit ihrer Funktion als Lebensraum für Bodenbrüter die Wertstufe 1 bis 2, die Teilbereiche der linearen Gehölzstrukturen die Wertstufe 3. In der Gesamtbetrachtung ist der Biotopkomplex von mittlerer bis hoher Bedeutung für die Artengruppen des Untersuchungsraums (Wertstufe 2 bis 3).

Der Biotopkomplex der „Wälder / Forste“ hat innerhalb des betrachteten Gesamtraums eine hohe Bedeutung. Neben den Brutplätzen der im vorhabennahen Bereich kartierten planungsrelevanten Greifvogelarten sowie sonstigen wertgebenden Brutvogelarten, umfasst er Nahrungshabitate und Transferstrecken, die für die lokale Fledermausfauna von hoher Bedeutung sind. Hinsichtlich seiner Bedeutung für die Artengruppen des Untersuchungsraums erhalten die „Wälder und Forste“ die Wertstufe 3.

Empfindlichkeit

Bei dem Biotopkomplex „landwirtschaftlich genutzte Offenlandflächen“ handelt es sich um einen häufigen, halbnatürlichen Biotoptyp, der nicht im Rückgang begriffen und damit nicht gefährdet ist. Seine Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Eingriff ist gering. Lineare Gehölzstrukturen sind in intensiv genutzten Offenlandschaften generell als Rückzugsbiotope sowie Leitstrukturen für jagende Vogel- und Fledermausarten von hoher Bedeutung und damit gegenüber Eingriffen durch Rodung empfindlich.

Die Empfindlichkeit des Biotopkomplexes „Wälder / Forste“ ist aufgrund seiner wesentlichen Funktion als Lebensraum für die kartierten Vogel- und Fledermausarten im Plangebiet gegenüber einer bau- und anlagebedingten Rodung hoch.

Tabelle 2: Mögliche Beeinträchtigungen für Biotope (ohne Durchführung von Vermeidungs- / Kompensationsmaßnahmen)

Beeinträchtigung durch Wertstufe Begründung

A Rodung von linearen Gehölzbeständen im Gesamtumfang von 5.673 m²)

3 übernehmen wesentliche Lebensraumfunktionen

Arten / Artengruppen

Bedeutung

Vögel

Dem Vorhabengebiet kommt eine untergeordnete Rolle als Rast- und Überwinterungsgebiet von ziehenden Vogelarten zu. Es wurden keine regelmäßig

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 22 von 66

genutzten Hauptflugkorridore von ziehenden Vogelarten nachgewiesen, die über das Vorhabengebiet führen.

Der Untersuchungsraum ist von hoher Bedeutung für gehölzgebundene Brutvögel der offenen Feldflur sowie für Brutvögel der Wälder, unter denen im vorhabennahen Bereich mehrere nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützte Arten kartiert wurden.

Das Gebiet im 500-m-Radius um das geplante Vorhaben ist in den Offenlandbereichen bedeutsam für Bodenbrüter.

Fledermäuse

Generell stellt das Untersuchungsgebiet, speziell die Gusower Oberheide, einen bedeutsamen Lebensraum für viele der in den FSU erfassten Fledermausarten dar. Es wurden zwei nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Fledermausarten kartiert.

Das Fledermausartenspektrum liegt innerhalb von Waldstrukturen, an den Waldrändern und entlang von Feldgehölzen höher, als im Offenland.

Aufgrund der naturräumlichen Strukturen mit vielzähligen und vielgestaltigen Gehölzstrukturen, insbesondere der Nähe zur Gusower Oberheide, besitzt der Untersuchungsraum eine mittlere bis hohe Bedeutung für die Artengruppe Fledermäuse (Wertstufe 2 bis 3).

Empfindlichkeit

Vögel

Aufgrund der untergeordneten Rolle des Vorhabengebietes als Rast- und Überwinterungsgebiet von ziehenden Vogelarten kann von einer geringen Empfindlichkeit für Zug- und Rastvögel (Wertstufe 1) ausgegangen werden.

Unter den Groß- und Greifvögeln wurde im 1.000m – Radius um die geplanten Anlagenstandorte im Jahr 2017 ausschließlich ein Brutpaar des Mäusebussards am süd-östlichen Rand der Gusower Niederheide kartiert. An planungsrelevanten Vogelarten wurden in 2017 folgende Arten kartiert:

Art Status Anmerkungen Fachgutachter zur Raumnutzung

Rotmilan G einmalige Beobachtung, Flughöhe lag unterhalb von 50 m

Schwarzstorch G Bereich der geplanten Anlagenstandorte wurde nicht überflogen, einmaliger Überflug im Bereich Truppen-übungsplatz Platkow, Flughöhe lag hier unterhalb von 50 m

Weißstorch G Bereich der geplanten Anlagenstandorte wurde nicht überflogen, einmalige Überflugbeobachtung südlich von Gusow Richtung Nordwest

Wiesenweihe NG Bereich der geplanten Anlagenstandorte wurde nicht überflogen, einmalige Beobachtung südlich des Feldgehölzes

Rohrweihe NG beobachtete Flughöhen lagen überwiegend unterhalb von 50 m

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 23 von 66

Der durch den Mäusebussard besetzte Horst befindet sich in einer Entfernung von rund 700m zur geplanten WEA 4. Abstandsempfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten sowie der TAK Brandenburg existieren nicht.

Fliegende Tiere wurden südlich des Neststandortes auch im Bereich der geplanten Windenergieanlagen beobachtet. Die Flughöhen lagen unterhalb von 50 m.

Entsprechend der fachgutachterlich getroffenen Aussagen zu Brutplätzen und Flughöhen bei der Nahrungssuche bzw. dem Überflug ist von einer geringen Empfindlichkeit der Groß- und Greifvögel im Untersuchungsraum auszugehen. Die Kollisionsgefahr mit Errichtung und Betrieb der geplanten Anlagen wird voraussichtlich nicht signifikant steigen.

Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse, ist laut Fachgutachter nicht mit einer Verletzung der Verbote des § 44 BNatSchG für planungsrelevante Vogelarten nach MUGV (2011) sowie LAG VSW (2015) durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens zu rechnen.

Die durch den Fachgutachter als wertgebend eingestuften gehölzgebundenen Brutvögel Neuntöter, Ortolan und Grauammer nutzen die wegbegleitenden Gehölzbestände im Vorhabengebiet als Brutplätze. Deren Empfindlichkeit gegenüber dem Verlust eines besetzten Brutplatzes durch Gehölzrodung ist hoch (Wertstufe 3).

Die Empfindlichkeit gegenüber einem generellen Verlust möglicher Brutplätze durch die geplanten Rodungsmaßnahmen wird aufgrund des Vorhandensein geeigneter Ausweichhabitate im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme als gering (Wertstufe 1) eingeschätzt.

Die Feldlerche als bodenbrütende Vogelart ist im Vorhabengebiet mit mehreren Brutpaaren kartiert worden. Die Art weist eine hohe Empfindlichkeit gegenüber dem bau- und anlagebedingten Verlust eines Brutplatzes auf.

Fledermäuse

Im Zuge der Begehungen wurden die schlaggefährdeten Arten Großer Abendsegler, Zwerg- sowie die Rauhautfledermaus nachgewiesen, welche hoch empfindlich (Wertstufe 3) gegenüber betriebsbedingten Beeinträchtigungen sind.

Feldwege, Waldwege und Waldränder stellen optimale Leitstrukturen für die vorkommenden Fledermausarten während der Jagd dar. Gegenüber dem (vollständigen) Verlust dieser Leitstrukturen durch bau- oder anlagebedingte Rodung sind sie hoch empfindlich (Wertstufe 3).

Eine hohe Empfindlichkeit ist ebenfalls für den Verlust besetzter Fledermausquartiere bzw. die Tötung von Individuen im Quartier festzustellen.

Tabelle 3: Mögliche Beeinträchtigungen für Vögel und Fledermäuse (ohne Durchführung von Vermeidungs- / Kompensationsmaßnahmen)

Beeinträchtigung durch Wert- stufe

Begründung

B Vögel

B1 Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen für Zug- und Rastvögel

1 untergeordnete Rolle des Vorhabengebietes als Rast- und Überwinterungsgebiet

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 24 von 66

Beeinträchtigung durch Wert- stufe

Begründung

B2 Baubedingte Beeinträchtigungen für gehölzgebundene Brutvögel durch Brutplatzverlust

3 Gefahr des Verlustes besetzter Brutplätze während der Brutzeit

B3 Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen für die bodenbrütende Feldlerche

3 Gefahr der Überbauung von besetzten Brutplätzen / Gelegen

C Fledermäuse

C1 Rodung linearer Gehölzstrukturen mit sehr geringer Bedeutung als Transferstrecke

1 untergeordnete Funktion als Transferstrecke

C2 Rodung linearer Gehölzstrukturen mit großer Bedeutung als Transferstrecke

3

wichtige Funktion als Jagdkorridor / Transferstrecke

C3 Rodung von Gehölzbeständen 3 Quartierverlust / Tötung von Individuen im Quartier

C4 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen (Kollisionsrisiko) durch Lage der WEA 3 im regelmäßig genutzten Nahrungshabitat sowie der WEA 1, 2 und 4 an Transferstrecken

3 Betroffenheit schlaggefährdeter Arten

Ausführungen zu vorhabenbedingten Auswirkungen, gegenüber denen die Artengruppen Vögel und Fledermäuse eine geringe Empfindlichkeit aufweisen:

B1

Das Vorhabengebiet spielt laut fachgutachterlicher Einschätzung eine untergeordnete Rolle als Rast- und Überwinterungsgebiet. Auf Grundlage der Vorgaben des Windkrafterlasses Brandenburg (MUGV 2011), wird für die nachgewiesenen Zug- und Rastvögel von keiner Gefährdung ausgegangen.

C1

Im Rahmen des Ausbaus der notwendigen Zuwegung für die Anlagenstandorte 1, 2 und 5 ist die Entfernung von wegbegleitenden Gehölzstrukturen notwendig. Die Erschließung von erfolgt über einen Bestandsweg, dessen beidseitige Gehölzbestände als Leitlinie fungieren. Der Fachgutachter kam zu dem Ergebnis einer sehr geringen Fledermausaktivität in diesem Abschnitt. Die Bedeutung dieser Transferstrecke für jagende Fledermausarten und deren Empfindlichkeit gegenüber baubedingten Beeinträchtigungen ist infolgedessen gering. Darüber hinaus ist anzumerken, dass Gehölzentnahmen ausschließlich einseitig erfolgen (abschnittweiser Wechsel der Wegeseite), so dass nach Abschluss der Baufreimachung ein nahezu durchgehender linearer Gehölzbestand erhalten bleibt (Vermeidung von Beeinträchtigungen). Dieser kann die Funktion der Leitstruktur weiterhin übernehmen.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 25 von 66

Ausführungen zu vorhabenbedingten Auswirkungen, auf welche die Artengruppen Vögel bzw. Fledermäuse hoch empfindlich reagieren:

B2

Gehölzrodungen bergen während der Brutzeit die Gefahr des Verlustes besetzter Gelege. Ohne die Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen sind Individuenverluste von gehölzgebundenen Brutvögeln möglich, das Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 Abs. 1 ist nicht auszuschließen.

B3

Bautätigkeiten während der Brutzeit und Jungenaufzucht der bodenbrütenden Feldlerche können die gleichen Auswirkungen haben wie unter B2 benannt. Ohne Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen lässt sich auch für die Feldlerche das Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 Abs. 1 ist nicht auszuschließen.

C2

Die Erschließung der WEA 4 erfolgt über die Wegeverbindung zwischen Gusower Nieder- und Oberheide. Die hier verzeichnete Transferstrecke ist im Fachgutachten nördlich des baubedingten Eingriffsbereichs verortet. Es ist allerdings von einer Übertragbarkeit der Aussagen für den markierten Abschnitt auf den sich südlich anschließenden Wegeabschnitt auszugehen. Das Fachgutachten gibt für diese Transferstrecke eine hohe Fledermausaktivität an; deren Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber baubedingten Beeinträchtigungen durch Gehölzrodungen ist dementsprechend generell hoch.

Die geplanten Gehölzentnahmen erfolgen ausschließlich auf der Südseite des Weges, in einer Breite von rund 2,3 m (Vermeidung von Beeinträchtigungen). Die Breite des vorhandenen Gehölzgürtels beträgt 10 bis 15 m. Lediglich im Bereich der notwendigen Abbiegung zum geplanten Anlagenstandort der WEA 4 entsteht eine Lücke im wegbegleitenden Gehölzbestand. Damit bleibt, laut fachgutachterlicher Einschätzung, die Leitstruktur am Waldrand erhalten und kann weiterhin die Funktion einer Transferstrecke übernehmen.

C3

Für die Fledermausarten, welche überwiegend natürliche Baumquartiere nutzen, besteht ein baubedingtes Risiko des Quartierverlustes sowie der Tötung von Individuen im Quartier.

Innerhalb des Vorhabengebietes wurden Fledermausquartiere sowie Fledermaus-verdachtsquartiere festgestellt. Deren direkte bau- und anlagebedingte Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.

Dennoch ist nicht auszuschließen, dass weitere Fledermausquartiere in Gehölzbeständen existieren, die baubedingt zu roden sind. Deren Entfernung / Zerstörung würde Verbots-tatbestände nach §44 Abs.1 hervorrufen.

C4

Innerhalb der „Fachlichen Stellungnahme zu Auswirkungen der Umsetzung des geplanten Windparks „Seelow-Worin“ auf die Artengruppe der Fledermäuse“ vom 19. Mai 2017 wurde für die vorkommenden Fledermäuse durch die geplanten WEA 3 und 4 eine hohe Empfindlichkeit gegenüber betriebsbedingten Beeinträchtigungen (Kollisionsrisiko) gesehen. Im Falle der WEA 3 begründet sich diese fachgutachterliche Einschätzung mit der Lage des Anlagenstandortes innerhalb eines regelmäßig genutzten Nahrungs-habitates am Waldrand der Gusower Heide. Ein hohes betriebsbedingtes Gefährdungs-potenzial der WEA 4 für die lokale Fledermausfauna erklärt der Fachgutachter mit dem Vorhandensein einer Transferstrecke mit hoher Bedeutung, des Verdachtes auf ein Balzquartier in räumlicher Nähe sowie der Bedeutung der Gusower Heide als Fledermauslebensraum. Auch für die geplanten WEA 1 und 2 sind betriebsbedingte

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 26 von 66

Beeinträchtigungen für jagende Fledermäuse aufgrund der engen räumlichen Nähe zur kartierten Transferstrecke nicht auszuschließen.

4.4.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung sowie zur Kompensation erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt

Biotope

Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung erheblicher Beeinträchtigungen der Biotope:

Die Fundamentflächen werden bis auf den Mastfuß mit einer Erdaufschüttung bedeckt, so dass der größte Teil der Fundamentfläche der Vegetation weiterhin zur Verfügung steht. So wird sich innerhalb kurzer Zeit, spätestens aber zur nächsten Vegetationsperiode ein Pflanzenbewuchs mit Arten der umliegenden Flora einstellen. Aufgrund der Neigung und Abböschung der Aufschüttungen können sonnenexponierte Habitate entstehen.

Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen der Biotope

Kompensation der verloren gehenden Lebensraumfunktionen durch Anpflanzung von Baumreihen sowie Windschutzstreifen auf verschiedenen Flächen der Gemeindegebiete von Gusow-Platkow sowie Vierlinden

Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion durch Gehölzrodung (A) können kompensiert werden.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

Maßnahme E1 – Anlage von Windschutzstreifen / mehrschichtigen Feldhecken

Die Anlage von Windschutzstreifen erfolgt auf Flächen des Biohofs Zielke in Görlsdorf. (Flächenumfang: 4.640 m²)

Maßnahme A1 – wegbegleitende Baumpflanzungen

Landkreis Märkisch-Oderland, Amt Seelow-Land, Gemeinde Vierlinden: Baum-pflanzungen auf dem gemeindeeigenen Flurstück 42 im Ortsteil Rosenthal als Lückenbepflanzung. (21 Bäume)

Maßnahme A2 – Ergänzungspflanzung Eichenallee Gusow, östlicher Abschnitt

Lückenbepflanzung der Alten Eichenallee mit Traubeneichen, Gemarkung Gusow, Flur 7 / Flur 5, Flurstücke 273 und 17 (47 Bäume)

Maßnahme A3 - Ergänzungspflanzung Eichenallee Gusow, westlicher Abschnitt

Lückenbepflanzung der Alten Eichenallee mit Traubeneichen, Gemarkung Gusow, Flur 7, Flurstück 261 (63 Bäume)

Vögel

Maßnahmen zur Vermeidung einer Attraktivitätssteigerung des Untersuchungsraums:

Entwicklung von Hochstaudenfluren in Mastfußumgebung (natürliche Sukzession)

Unterlassung der Neuanpflanzung von Hecken und ähnlichen Gehölzstrukturen im unmittelbaren Umfeld der Anlagen

Keine Anlage von künstlichen Ansitzwarten für Greifvögel (z.B. Aufblockstangen, jagdliche Einrichtungen („Kanzeln“), Pflanzstöcken, Wildzäunen etc.)

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 27 von 66

Maßnahmen zur Vermeidung von Schädigungsverboten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und Störungsverboten nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG während der Bauphase:

Bauzeitenregelung: Rodungsmaßnahmen sowie Errichtung der Anlage zwischen dem 01.10. und dem 01.03.

Die Bauarbeiten finden außerhalb der Brutzeit von Bodenbrütern und gehölzgebundenen Brutvögeln statt. Baubedingte Beeinträchtigungen durch Überbauung von Nestern und Gelegen (B3) sowie durch den Verlust besetzter Brutplätze von Gehölzbrütern (B2) können damit vermieden werden.

Fledermäuse

Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG

a) während der Betriebsphase

Vermeidung von Individuenverlusten durch Festlegung von Abschaltzeiten

Erhebliche Beeinträchtigungen der im Gebiet vorkommenden schlaggefährdeten Fledermausarten durch Individuenverluste sind auf Grund des Vorkommens schlaggefährdeter Arten sowie der Lage der geplanten WEA 3 innerhalb eines regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten nicht auszuschließen.

Für den Zeitraum vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres werden für die WEA 3 Abschaltzeiten nach den folgenden Parametern festgelegt:

1. bei Windgeschwindigkeiten in Gondelhöhe unterhalb von 5,0 m/s,

2. bei einer Lufttemperatur ≥10°C im Windpark und

3. in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang

4. kein Niederschlag.

Erhebliche Beeinträchtigungen der im Gebiet vorkommenden schlaggefährdeten Fledermausarten durch Individuenverluste sind auf Grund des Vorkommens schlaggefährdeter Arten sowie der Lage der geplanten WEA 1, 2 und 4 an Transferstrecken nicht auszuschließen. WEA 4 befindet sich darüber hinaus in räumlicher Nähe zur Gusower Oberheide sowie einem Fledermausverdachts-quartier.

Aus den genannten Gründen werden für den Zeitraum vom 15.07. bis 31.10. eines Jahres Abschaltzeiten für die WEA 1, 2 und 4 nach den folgenden Para-metern festgelegt:

1. bei Windgeschwindigkeiten in Gondelhöhe unterhalb von 5,0 m/s,

2. bei einer Lufttemperatur ≥10°C im Windpark und

3. in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang

4. kein Niederschlag.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Kollision mit den Rotorblättern (C4) werden dadurch erheblich reduziert.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 28 von 66

b) während sowie vor Beginn der Bauphase

Kontrolle aller eingriffsrelevanten Bäume vor Baubeginn zur Vermeidung einer bau- und anlagebedingten Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen.

Die Fällung eines Baumes oder der Verschluss von quartierhöfigen Strukturen nach erfolgter Endoskopie kann nur erfolgen, wenn der 100% Nachweis erbracht worden ist, dass kein Tier/ Tiere quartiernehmend angetroffen wurde. Mit dieser Vorgehensweise wird der Umstand berücksichtigt, dass nicht alle quartierhöfigen Strukuren in der Art und Weise untersucht werden können, dass alle anwesenden Fledermäuse ermittelt werden. Die Ermittlung von quartierhöfigen Strukturen und deren Untersuchungen dient dem Ausschluss der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.

Im Falle direkt betroffener Quartiere sollten zum Ausgleich pro betroffenem Quartier mindestens 3 Fledermauskästen außerhalb des Untersuchungsgebietes aufgehängt werden.

Baubedingte Beeinträchtigungen durch Quartierverlust / Tötung von Individuen im Quartier (C3) können dadurch vermieden werden.

Die notwendige Rodung von Gehölzstrukturen entlang des Erschließungsweges zur WEA 4 erfolgt ausschließlich auf der südlichen Wegeseite. Der östlich des Weges angrenzende Waldbereich wird für den Wegeausbau nicht in Anspruch genommen.

Die Anlage von temporären Lager- und Montageflächen sowie weiterer Baustellenflächen ist außerhalb der Gehölzstrukturen zu realisieren.

Baubedingte Beeinträchtigungen durch Rodung linearer Gehölzstrukturen mit großer Bedeutung als Transferstrecke im Sinne eines Verlustes von deren Leitfunktion (C2) können vermieden werden.

4.4.5 Darstellung der verbleibenden Umweltauswirkungen

Für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse sowie Biotope im Untersuchungsraum ist mit verbleibenden Umweltauswirkungen nach Durchführung der benannten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen in Verbindung mit der Entrichtung einer Ersatzzahlung für in geringfügigem Umfang verbleibendem Kompensationsbedarf für die Rodung von Gehölzbiotopen nicht zu rechnen.

4.5 Umweltgut Boden

Das Umweltgut Boden wird definiert als das Vermögen des Naturraumes, organische Substanz zu erzeugen, Schadstoffe zu filtern, organische Abfälle in den natürlichen Kreislauf zurückzuführen, Rohstoffe zu liefern und als Standort der Vegetation und damit als Lebensgrundlage für Mensch und Tier zu dienen.

Die Schutzgutuntersuchung erfolgt anhand folgender Kriterien:

• Speicher- und Reglerfunktion,

• biotische Lebensraumfunktion,

• natürliche Ertragsfunktion,

• Archivfunktion

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 29 von 66

4.5.1 Wert- und Funktionselemente

Bei den Böden des Plangebietes handelt es sich um Böden aus glazialen Sedimenten einschließlich ihrer periglazialen Überprägungen.

Laut Bodenübersichtskarte des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (Fachinformationssystem Boden) stehen im Bereich der geplanten Anlagenstandorte überwiegend Fahlerde-Braunerden und Fahlerden an. Die Bodenart, die sich aus diesem Bodentyp entwickelt hat, ist schwach lehmiger Sand.

Die Oberböden von Fahlerden unter ackerbaulicher Nutzung sind stark verdichtungsgefährdet. Verdichtete Oberböden hemmen die Versickerung von Nieder-schlägen und sind damit verstärkt erosionsanfällig. Die verdichtungsbedingt eingeschränkte Durchwurzelbarkeit ist Barriere für den Stoffaustausch.

Speicher- und Reglerfunktion

Für die Funktion im Bodenwasserhaushalt ist das Filter- und Puffervermögen (mechanisch / physiko-chemisch) relevant.

Das Sorptionsvermögen im effektiven Wurzelraum ist mit wie ohne organische Auflagen gering. Wegen der niedrigen pH-Werte und Humusgehalte ist die Nährstoff- und Pufferkapazität sehr gering.

Biotische Lebensraumfunktion

Böden stellen den Lebensraum bzw. die Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere dar. Besondere Bedeutung besitzen Böden, wenn sie Standorte seltener oder gefährdeter Pflanzengesellschaften sind. Derartige Böden sind durch Nährstoff- und / oder Wasserminima bzw. – maxima geprägte Extremstandorte. Es sind hierunter Standorte für Feucht- und Nassbiotope, sowie Trocken- und Magerbiotope zu verstehen, bzw. Standorte mit besonderer Standortfaktorenkombination.

Derartige Extremstandorte existieren im Untersuchungsraum nicht.

Es handelt sich um trockene Böden mit einer geringen Nährstoffkapazität. Aufgrund der intensiven ackerbaulichen Nutzung handelt es sich um stark anthropogen verdichtete Böden. Die biotische Lebensraumfunktion ist mittel.

Natürliche Ertragsfunktion

Fahlerden sind charakteristische ackergenutzte Standorte. Bei Ackerzahlen zwischen 28 und 44 stellen sie mittlere bis gute Getreide-Futterbaustandorte dar.

Laut BÜK 300 liegt das landwirtschaftliche Ertragspotenzial bei Bodenzahlen zwischen 30 und 50; verbreitet unter 30. Damit kann von einer geringen bis mittleren natürlichen Ertragsfunktion gesprochen werden.

Archivfunktion

Als Zeitzeugen der erdgeschichtlichen oder landesgeschichtlichen Entwicklung sind bestimmte Geotope oder Bodentypen von besonderer Bedeutung. Die Böden können entweder anthropogen entstanden sein oder einen natürlichen Ursprung besitzen. Letztere stellen Archive der Landschaft dar.

Zur Bewertung der Seltenheit der Böden werden seltene und kulturhistorisch bedeutsame Böden und Geotope herangezogen. Diese Bereiche haben eine besondere Bedeutung als Träger von Informationen.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 30 von 66

Das Untersuchungsgebiet umfasst keine seltenen oder kulturhistorisch bedeutsamen Böden, welche eine Archivfunktion besitzen.

4.5.2 Vorbelastungen

Vorbelastungen des Bodens im Untersuchungsraum bestehen in folgenden anthropogenen Eingriffen:

Einsatz von Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln in der landwirtschaftlichen Flächennutzung

Verdichtung des Bodens durch Einsatz von Fahrzeugen der Landwirtschaft

durch intensive Bearbeitungsformen Verlust natürlicher Bodenhorizonte im Oberboden

4.5.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Boden

Die Bedeutung des Bodens sowie dessen Empfindlichkeit gegenüber vorhaben-spezifischen Wirkungen wird anhand einer 3-stufigen Skala wie folgt bewertet:

Wertstufe 1 gering

Wertstufe 2 mittel

Wertstufe 3 hoch

Bedeutung

Die Bedeutung der Böden im Untersuchungsraum bemisst sich nach deren Wert- und Funktionselementen:

Das Puffer- und Filtervermögen der Böden ist gering.

Braunerden / Fahlerde-Braunerden besitzen nach Knospe (Handbuch zur argumentativen Bewertung) eine mittlere Lebensraumfunktion, also ein Entwicklungspotenzial für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Bei der hier vorherrschenden starken anthropogenen Verdichtung reduziert sich die Lebensraumfunktion. Die Standorte sind überwiegend für Ubiquisten geeignet. Es ist insgesamt von einer mittleren (bis geringen) Lebensraumfunktion der Böden auszugehen.

Die natürliche Ertragsfunktion ist gering bis mittel.

Die Böden des Untersuchungsgebietes besitzen keine Archivfunktion.

In der Gesamtbetrachtung wird der Bedeutung der Böden des Untersuchungsraums Wertstufe 1 zugeordnet.

Empfindlichkeit

Folgende vorhabenspezifische Beeinträchtigungen für das Umweltgut Boden können entstehen:

Schadstoffeintrag (baubedingt)

Verdichtung und Versiegelung (bau- und anlagebedingt)

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 31 von 66

Tabelle 4: Mögliche Beeinträchtigungen für das Umweltgut Boden (ohne Durchführung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen)

Beeinträchtigung durch

Wert- stufe

Begründung

Schadstoffeintrag 1 Aufgrund geringer Puffer- und Speicherkapazität: geringe Schadstoffakkumulation

Verdichtung 1 Sandige Substrate

Versiegelung 3 Verlust sämtlicher Bodenfunktionen

Die Böden des Untersuchungsraums weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung auf.

4.5.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung sowie zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen

Vermeidungsmaßnahmen:

Standorte und Zuwegungen wurden so gewählt, dass eine möglichst geringe Fläche beansprucht wird und vorhandene Straßen / Wege genutzt werden können.

Reduzierung des Verlustes an gewachsenem Boden erfolgt durch Sicherung, Zwischenlagerung und Wiederverwendung des Oberbodens.

Soweit wie möglich Vermeidung von Bodenverdichtungen und -verunreinigungen durch schwere Maschinen oder andere baubedingte Maßnahmen während der Bauzeit.

Die vom Bauplatz und von Erschließungswegen (auch Kabelgraben) beanspruchten Flächen werden soweit wie möglich naturnah zurückgebaut. Der betroffene verfestigte Bodenkörper wird durch mechanische Lockerung regeneriert.

Die eingesetzten Baumaschinen und Baufahrzeuge sind gegen das Auslaufen von Schadstoffen wie Öl- und Treibstoff zu sichern. Der Einsatz von Biodiesel und Bioöl ist vorgeschrieben. Für plötzlich auftretende Schadensfälle sind geeignete Ölauffangwannen und Leichtflüssigkeitsbindemittel bereitzuhalten. Ein Schadstoffeintrag in die Kleingewässer des Untersuchungsraums mit der Folge der Beeinträchtigung von Lebensraumfunktionen kann verhindert werden.

Kompensationsmaßnahmen

Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen werden mittels der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

• Maßnahme E1 – Anlage von Windschutzstreifen / mehrschichtigen Feldhecken

Die Anlage von Windschutzstreifen erfolgt auf Flächen des Biohofs Zielke in Görlsdorf. Einer der drei geplanten Windschutzstreifen wird auf intensiv genutztem Acker angelegt. Die flächige Bepflanzung mit Gehölzen bewirkt für diese Teilfläche eine deutliche Aufwertung des Schutzgutes Boden durch Extensivierung. Im Oberboden können sich nachfolgend wieder natürlich gewachsene Bodenhorizonte ausbilden.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 32 von 66

• Maßnahme A4 – Rückbau innerhalb eines Entsiegelungspools

Maßnahmenbeschreibung s. Kapitel 4.6.2

4.5.5 Darstellung der verbleibenden Umweltauswirkungen

Bei Durchführung sämtlicher Vermeidungsmaßnahmen sowie der geplanten Kompensationsmaßnahmen ist mit verbleibenden Umweltauswirkungen für das Umweltgut Boden nicht zu rechnen.

4.6 Umweltgut Fläche

4.6.1 Darstellung des Flächenbedarfs

Die durch das geplante Vorhaben beanspruchte Fläche gliedert sich in folgende Flächennutzungskategorien:

landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker)

Gehölzfläche, wegbegleitend

Wegefläche

Die Anlagenstandorte selbst sowie deren dauerhaft und vorübergehend benötigte Nebenflächen (Kranstellflächen, Montageflächen) werden vollständig auf Acker errichtet. Die Zuwegung zu den Standorten verläuft im Wesentlichen über vorhandene Wege wobei diese für den Transport der Anlagenteile zu verbreitern sind. Durch diese Verbreiterung wird ebenfalls Ackerfläche sowie Gehölzfläche der wegbegleitenden Gehölzbestände überbaut.

Eine vollständige Auflistung des Flächenverbrauchs, unabhängig von der überbauten Fläche, demonstriert die nachfolgende Tabelle. Kursiv dargestellt sind Flächen, die teilversiegelt hergestellt werden.

Flächenbedarf in m²

WEA 1 WEA 2 WEA 3 WEA 4 WEA 5

Fundament 491 491 491 491 491

Kranstellfl. 1.395 1.395 1.395 2.493 2.493

Montagefl. 450 450 450 600 600

Zuwegung, neu

24 711 395 43 5.785

Zuwegung, Erweiterung

3.128 1.436 - 1.433 -

4.6.2 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung sowie zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen

Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung des Flächenbedarfs bestehen in der weitmöglichsten Nutzung vorhandener Wege. Sämtliche Standorte werden über das vorhandene Wegesystem erschlossen; die Inanspruchnahme des Sachgutes Landwirt-schaftliche Nutzfläche wurde damit auf das unabdingbare Minimum reduziert.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 33 von 66

Die Standorte sind, entsprechend der Flächenverfügbarkeit, auf den Ackerflächen so positioniert worden, dass möglichst kurze Zuwegungsabschnitte vom Bestandsweg zum Standort selbst zu errichten sind.

Die genannten, im Rahmen der Standortfindung entwickelten Maßnahmen, dienen der Reduzierung des Flächenverbrauchs und gleichzeitig der Vermeidung einer weiteren Zerschneidung der Landschaft durch Wegebau.

Zur Kompensation des Verlustes unversiegelter Flächen wird folgende Maßnahme durchgeführt:

• Maßnahme A4 – Rückbau innerhalb eines Entsiegelungspools

Es handelt sich um die anteilige Umsetzung der Maßnahme eines Flächenpools im Landkreis Oder-Spree, Gemeinde Steinhöfel, Ortsteil Demnitz. Mit dem Rückbau der ehemaligen Schweinemastanlage einschließlich Nebenanlagen und der Überführung der Flächen in landwirtschaftliche Nutzfläche wird eine gleichartige und gleichwertige Kompensation (Ausgleich) erzielt. Die Maßnahmenfläche befindet sich süd-westlich des Vorhabengebietes, ebenfalls im Naturraum Barnim und Lebus (Zuordnung nach Landschaftsprogramm Brandenburg). Eine genaue Zuordnung von Flächengrößen erfolgt nach Vorlage des Genehmigungsbescheides seitens der durchführenden Firma, ALS Abfalllogistik und Servicegesellschaft mbH, auf Grundlage eines entsprechend der konkret umzusetzenden Maßnahmen festgelegten Kompensationsfaktorenschlüssels.

4.6.3 Darstellung der verbleibenden Umweltauswirkungen

Die Beeinträchtigungen des Umweltgutes Fläche durch Überbauung können mittels Durchführung der Ausgleichsmaßnahme A4 in Kombination mit der Leistung einer Ersatzgeldzahlung vollständig kompensiert werden. Mit verbleibenden Umweltaus-wirkungen ist nicht zu rechnen.

4.7 Umweltgut Wasser

Das Umweltgut Wasser besteht aus den Teilschutzschutzgütern Grund- und Oberflächenwasser. Da Oberflächengewässer im Untersuchungsraum nicht existieren, entfällt die Betrachtung dieses Teilschutzgutes.

Die Schutzgutuntersuchung erfolgt anhand folgender Kriterien:

• Grundwasserdargebot,

• Grundwasserschutzfunktion,

• Vorhandensein von Wasserschutzgebieten,

4.7.1 Wert- und Funktionselemente

Grundwasserdargebot

Aufgrund des hohen Sandanteils der anstehenden Böden besteht generell eine hohe Sickerwasserrate. Den Jahresniederschlag gibt der hydrologische Kartendienst des Landes Brandenburg mit 588 mm/a an. Damit ist er vergleichsweise gering.

Nach Abzug der realen Verdunstung sowie des Oberflächenabflusses liegt die Grundwasserneubildungsrate laut hydrologischem Kartendienst bei 132 mm / Jahr.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 34 von 66

Grundwasserschutzfunktion

Die Grundwasserschutzfunktion wird anhand der Parameter Grundwasserflurabstand sowie Wasserdurchlässigkeit des Sickerwasserkörpers i.V.m. der Puffer- und Filterfunktion des Bodens ermittelt. Das Fachinformationssystem (FIS) Boden, Karte Vernässungsverhältnisse, gibt für den Untersuchungsraum Böden ohne vorherrschenden Grundwasser- und Stauwassereinfluss an. Die nutzbare Feldkapazität ist gering, die Wasserdurchlässigkeit des Sickerwasserkörpers aufgrund der Bodenart hoch. Die Puffer- und Filterkapazität der feinsandigen Mittelsande im Untersuchungsraum wurde als gering bewertet.

Wasserschutzgebiete

Innerhalb des Untersuchungsraumes existieren keine Wasserschutzgebiete.

4.7.2 Vorbelastungen

Vorbelastungen des Grundwassers im Untersuchungsraum bestehen in folgenden anthropogenen Eingriffen:

Einsatz von Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln in der landwirtschaftlichen Flächennutzung, Verlagerung in das Grundwasser durch geringe Puffer- und Filterkapazität des Bodens

4.7.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Wasser

Die Bedeutung des Grund- und Oberflächenwassers sowie dessen Empfindlichkeit gegenüber vorhabenspezifischen Wirkungen wird anhand einer 3-stufigen Skala wie folgt bewertet:

Wertstufe 1 gering

Wertstufe 2 mittel

Wertstufe 3 hoch

Bedeutung / Grundwasser

Die Grundwasserneubildungsrate ist mit 132 mm/Jahr als gering bis mittel zu bezeichnen.

Das Grundwasser ist aufgrund der hohen Wasserdurchlässigkeit i.V.m. geringen Puffer- und Filterkapazitäten der anstehenden Böden gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen gering geschützt.

Das Grundwasser im Untersuchungsgebiet hat keine Bedeutung für die Trinkwassergewinnung.

In der Gesamtbetrachtung wird dem Grundwasser im Untersuchungsraums Wertstufe 1 zugeordnet.

Empfindlichkeit / Grundwasser

Folgende vorhabenspezifischen Beeinträchtigungen für das Teilschutzgut Grundwasser können entstehen:

Schadstoffeintrag (baubedingt)

Verdichtung und Versiegelung (bau- und anlagebedingt)

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 35 von 66

Tabelle 5: Mögliche Beeinträchtigungen für das Umweltgut Wasser (ohne Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen)

Beeinträchtigung durch

Wert- stufe

Begründung

Schadstoffeintrag 3 hohe Wasserdurchlässigkeit i.V.m. geringer Puffer- und Speicherkapazität der Böden

Verdichtung 1 vorübergehend (baubedingt), Versickerung verzögert möglich

Versiegelung 1 geringer Flächenumfang, umfangreiche Versickerungsflächen im Umfeld

Das Grundwasser im Untersuchungsraum weist eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen auf.

4.7.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen

Vermeidungsmaßnahmen

Alle notwendigen Wegeverbindungen sowie die Kranaufstellflächen innerhalb des Plangebietes werden in wassergebundener Deckschicht (voraussichtlich Schotter oder Recyclingmaterial) ausgeführt und minimieren somit den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt. Das Niederschlagswasser bleibt vor Ort für den Wasserhaushalt verfügbar.

Die eingesetzten Baumaschinen und Baufahrzeuge sind gegen das Auslaufen von Schadstoffen wie Öl- und Treibstoff zu sichern. Der Einsatz von Biodiesel und Bioöl ist vorgeschrieben. Für plötzlich auftretende Schadensfälle sind geeignete Ölauffangwannen und Leichtflüssigkeitsbindemittel bereitzuhalten.

Kompensationsmaßnahmen

Bei vollständiger und sachgemäßer Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Umweltgut Wasser. Insofern besteht keine Notwendigkeit der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen.

4.7.5 Darstellung der verbleibenden Umweltauswirkungen

Nach Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen verbleiben keine Umweltauswirkungen im Sinne erheblicher Beeinträchtigungen für das Umweltgut Wasser.

4.8 Umweltgut Klima und Luft

Das Umweltgut Klima und Luft wird unterschieden in die Funktionstypen:

Klimatische Ausgleichsfunktion (Kaltluftentstehung / Luftaustausch)

Lufthygienische Ausgleichsfunktion (Luftregeneration / Filterfunktion)

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 36 von 66

4.8.1 Wert- und Funktionselemente

Im Vorhabengebiet herrscht mitteldeutsches Binnenklima. Laut Wetterkontor (Angaben für Müncheberg) beträgt die mittlere Jahrestemperatur 10,3°C, der durchschnittliche Jahresniederschlag liegt bei 588 mm pro Jahr.

Klimatische Ausgleichsfunktion

Das Vorhabengebiet wird als ländlich geprägter Raum mit der dominierenden Flächennutzung Landwirtschaft untergeordnet Forstwirtschaft beschrieben.

Die klimatische Wirksamkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen besteht in ihrer Funktion als Kaltluftentstehungsgebiete. Bei entsprechender Neigung des Geländes sowie fehlender Abflussbarrieren kann die Kaltluft abfließen. Lufthygienisch belastete Räume können dadurch klimatisch entlasten werden.

Lufthygienische Ausgleichsfunktion

Sämtliche Gehölzbestände im Untersuchungsraum (Wälder und kleinere Waldparzellen sowie Gehölzriegel) übernehmen klimatische Ausgleichsfunktionen indem sie Luftschadstoffe filtern.

4.8.2 Vorbelastungen

Vorbelastungen der Luft im Untersuchungsraum bestehen in Schadstoffeinträgen durch Fahrzeugverkehr auf den Bundesstraßen südlich und östlich des Vorhabengebietes.

Es existieren lufthygienische Belastungen im Raum Seelow, die jedoch aufgrund der begrenzten räumlichen Ausdehnung des dicht bebauten Stadtgebietes verhältnismäßig gering sind.

In westliche Richtungen schließt sich ein dünn besiedelter und gering versiegelter Landschaftsraum an, dessen klimatische Vorbelastungen sehr gering sind.

4.8.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Klima / Luft

Die Bedeutung von Klima und Luft sowie deren Empfindlichkeit gegenüber vorhaben-spezifischen Wirkungen wird anhand einer 3-stufigen Skala wie folgt bewertet:

Wertstufe 1 gering

Wertstufe 2 mittel

Wertstufe 3 hoch

Bedeutung

Im Vorhabengebiet existiert ein hoher Anteil an unversiegelten Flächen mit niedriger Vegetationsbedeckung (Landwirtschaftsflächen), die für Kaltluftproduktion sorgen. Aufgrund des gering bewegten Reliefs im Untersuchungsraum können klimatische Ausgleichsfunktionen in Form von Kaltluftabfluss jedoch nur eingeschränkt ausgeübt werden.

Hinsichtlich seiner klimatischen Ausgleichsfunktion erhält der Untersuchungsraum insofern die Wertstufe 1 bis 2.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 37 von 66

Aufgrund eines nicht unwesentlichen Anteils an Wäldern sowie sonstigen flächenhaften Gehölzbeständen sind Filter- und Sedimentationsleistungen, die für die Luftregeneration sorgen mittel bis hoch.

Hinsichtlich seiner lufthygienischen Ausgleichsfunktion erhält der Untersuchungsraum insofern die Wertstufe 2 bis 3.

Empfindlichkeit

Folgende vorhabenspezifischen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima / Luft können entstehen:

Tabelle 6: Mögliche Beeinträchtigungen für das Umweltgut Klima (ohne Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen)

Beeinträchtigung durch Wert- stufe

Begründung

baubedingte Staubentwicklung

1 vorübergehend und von kurzer Dauer, keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Luftqualität

Reduzierung von Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion durch Flächenversiegelung

1 geringer Umfang im Verhältnis zur Gesamtfläche, klimatische Ausgleichsfunktion des Untersuchungsraums von nur untergeordneter Bedeutung

Das Umweltgut Klima / Luft weist eine geringe Empfindlichkeit gegenüber bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen auf. Das geplante Vorhaben ist nicht bzw. in einem zu vernachlässigenden Umfang (während der Bauphase durch Baufahrzeuge) mit der Entstehung von Treibhausgasen verbunden. Da keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Umweltgut Klima / Luft erkennbar sind, wird auf eine karto-graphische Darstellung verzichtet.

4.8.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen

Vermeidungsmaßnahmen

Geringer Umfang an Überbauung offenen Bodens durch weitmögliche Nutzung des vorhandenen Wegesystems (geringer Verbrauch an Flächen für Erschließung) – dadurch Erhalt klimatisch wirksamer Flächen

4.8.5 Darstellung der verbleibenden Umweltauswirkungen

Es verbleiben keine Umweltauswirkungen im Sinne erheblicher Beeinträchtigungen für das Umweltgut Klima / Luft. Vielmehr werden positive Auswirkungen auf das Umweltgut Klima erzielt aufgrund der Errichtung von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 38 von 66

4.9 Umweltgut Landschaft

Das Umweltgut Landschaft untergliedert sich in folgende Funktionstypen:

Landschaftsbildqualität / Landschaftsbildeinheiten

Landschaftsprägende Strukturelemente

Unter dem Begriff Landschaftsbildqualität wird die äußere, sinnlich wahrnehmbare Erscheinung der Landschaft verstanden. Angesprochen sind hier die im Bundesnaturschutzgesetz genannte Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, welche die natürliche Attraktivität einer Landschaft beschreiben und grundlegende Bedeutung für die Erholungswirksamkeit des beschriebenen Raumes haben.

Das Landschaftsbild ergibt sich aus dem Zusammenwirken flächiger, linienhafter und punktueller Landschaftselemente, die natürlichen oder anthropogenen Ursprungs sind bzw. als Elemente der Kulturlandschaft Naturnähe und zugleich Erkenntnisse und Erfahrungen über ihre Nutzungs- und Siedlungsstruktur sowie die ökologischen Verhältnisse vermitteln. Es ist darüber hinaus von einer Vielzahl dynamischer Einflussgrößen (Wetterlage, Jahreszeit etc.) sowie personenspezifischer subjektiver Filter beeinflusst. Dabei spielt die visuelle Wahrnehmung die größte Rolle.

Landschaftsbildprägende Strukturelemente sind Gehölzstrukturen, Wasserflächen und –läufe sowie reliefspezifische Besonderheiten.

Die Betrachtung und Bewertung der Landschaft erfolgt für zwei Raumeinheiten; den Nahbereich (1.000m um die geplanten WEA) sowie den Fernbereich (3.000m um die geplanten WEA).

4.9.1 Wert- und Funktionselemente

Auf der Basis unterschiedlicher Biotoptypen und Nutzungen werden Erscheinungsbilder ähnlicher räumlicher Merkmale und Charakteristik zu Landschaftsbildeinheiten zusammengefasst und Bereiche relativ einheitlicher Prägung abgegrenzt. Die Abgrenzung einzelner Einheiten ist dabei nicht als parzellenscharfe Trennlinie zu verstehen, da viele Einheiten Strukturen beinhalten, die in ihrer Kulissen- und Grenzwirkung für die benachbarten Einheiten von Bedeutung sind.

Der Untersuchungsraum befindet sich im Naturraum „Lebusplatte“, einer gehölz- und waldreichen, ackergeprägten Kulturlandschaft. Die Landschaft im Bereich des Windeignungsgebietes „Seelow-Worin“ ist eben bis flach wellig; westlich des WEG schließt sich ein bewegteres Relief mit einzelnen Taleinschnitten und kuppenartigen Erhebungen an.

Nahbereich

Im Nahbereich ist die mit Abstand dominierende Flächennutzung die landwirtschaftliche Nutzung. In untergeordnetem Maße existieren Wald- und sonstige Gehölzflächen (vgl. Karte 3.1).

Bezüglich der Landschaftsbildeinheiten, die in Karte 3.1 gegeneinander abgegrenzt sind, befindet sich der Nahbereich im Übergang drei unterschiedlicher Einheiten:

gering strukturierte Offenlandflächen (1)

mäßig strukturierte Offenlandflächen mit einzelnen Waldparzellen und Gehölz-beständen (2)

Waldflächen größerer zusammenhängender Waldgebiete (3)

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 39 von 66

Die Landwirtschaftsflächen im engeren Betrachtungsraum werden nahezu ausschließlich als Äcker genutzt; die Bewirtschaftung als Grünland beschränkt sich auf wenige Teilflächen.

Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist das Vorkommen von Ruderalflächen sehr gering. Ausgedehnte Ruderalsäume am Übergang von zwei Flächennutzungen existieren nicht. Lediglich am südlichen Rand der Gusower Oberheide zwischen Wald und Wirtschaftsweg sowie nord-westlich des Vorhabengebietes in einer Geländsenke konnten ruderale Bereiche kartiert werden.

Gliedernde und strukturierende Landschaftselemente in Form linearer und flächiger Gehölzbestände existieren innerhalb der Landschaftsbildeinheit 1 in untergeordnetem Maße.

Eine stärkere Strukturierung weist die Landschaftsbildeinheit 2 mit drei gehölzgesäumten Feldwegen sowie mehreren Wald- bzw. Gehölzparzellen auf. Als abwechslungsreich werden innerhalb dieser Einheit die reliefspezifischen Besonderheiten empfunden.

Aufgrund der großen Ackerschläge dominiert insgesamt der Eindruck einer sehr einheitlichen Landschaft mit einzelnen strukturierenden Elementen. Eine Ausnahme bilden die Gusower Ober- und Niederheide sowie am südlichen Rand des Nahbereichs die Sandfichten als größere Waldgebiete (Landschaftsbildeinheit 3).

Fernbereich

Hinsichtlich deren Strukturvielfalt und Erholungseignung können im weiteren Betrachtungsraum folgende Einheiten gegeneinander abgegrenzt werden (vgl. Karte 3.2):

Stark anthropogen geprägte Räume mit fehlender bzw. geringer Erholungseignung (A)

Anthropogen geprägte Räume mit geringer bis mittlerer Strukturvielfalt und geringer bis mäßiger Erholungseignung (B)

Landschaftsräume mit hoher Strukturvielfalt und hoher Erholungseignung (C)

Eine weitere Kategorie bildet die der Städte, welcher im Betrachtungsraum die im Zusammenhang bebauten Teile von Seelow zugeordnet werden.

Stark anthropogen geprägte Räume mit fehlender bzw. geringer Erholungseignung

Die östliche Hälfte des Betrachtungsraums sowie sämtliche Flächen nördlich der Bundesstraße 167 wurden dieser Kategorie zugeordnet. Das Oderbruch wird durch landwirtschaftliche Nutzungsformen mit großen Bewirtschaftungsschlägen bestimmt. Auf nahezu völlig ebenen Flächen ist der Anteil an Gliederungselementen gering; ausgedehnte Gehölzbestände sind nicht vorhanden. Aufgrund der starken Einheitlichkeit dieses Landschaftsraums ist dessen Eignung für naturgebundene Erholungsformen gering.

Anthropogen geprägte Räume mit geringer bis mittlerer Strukturvielfalt und geringer bis mäßiger Erholungseignung

Die anthropogene Überprägung dieser Räume bezieht sich vor allem auf vorherrschende intensive Flächennutzungsformen der Landwirtschaft. Diese besitzen wegen ihrer meist monostrukturellen Nutzungsformen eine geringe Strukturvielfalt.

Dennoch weist diese Kategorie eine deutlich höhere Strukturvielfalt als die stark anthropogen geprägten Räume auf.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 40 von 66

Im Landschaftsprogramm Brandenburg, Karte Landschaftsbild wird für diese Räume die Pflege und Verbesserung des vorhandenen Eigencharakters planerisch vorgegeben. Der Eigencharakter wird vorrangig durch vorhandene Landschaftsbildelemente wie Gehölzgruppen, kleinere Waldgebiete sowie Kleingewässer und Gewässerläufe bestimmt, z.B. die Seenkette am Platkower Mühlenfließ nördlich und südlich von Lietzen sowie die Lechnitz, die durch Worin fließt und in das Platkower Mühlenfließ mündet.

Darüber hinaus charakterisiert eine weitere landschaftstypische Besonderheit diesen Landschaftsraum; das Relief. Die wellige bis kuppige Morphologie, im Landschafts-programm als stark reliefiertes Platten- und Hügelland bezeichnet, bestimmt maßgeblich die Eigenart der Landschaft.

Die Bedeutung aus Sicht des Landschaftsschutzes demonstriert die einstmalige Unterschutzstellung eines großen Teils dieser Landschaftsbildeinheit als Landschaftsschutzgebiet. Das LSG „Seenkette des Platkower Mühlenfließes / Heidelandschaft Worin“ ist aufgrund von Formfehlern bei der Ausweisung nicht rechtswirksam; dessen Potenziale für naturgebundene Erholungsformen aufgrund der Vielfalt und Eigenart der Landschaft aber durchaus gegeben.

Das Landschaftsprogramm Brandenburg gibt als Entwicklungsziele für den Landschaftsraum im Wesentlichen Folgendes vor:

Erhalt und Entwicklung einer natur- und ressourcenschonenden, vorwiegend ackerbaulichen Bodennutzung

Erhalt und Entwicklung standortgerechter, möglichst naturnaher Wälder

Zusammenfassend kann dieser Betrachtungsraum als Landschaftsraum mit besonderen landschaftlich-geologischen Eigenarten charakterisiert werden. Aufgrund einer starken anthropogenen Überformung und Nutzbarmachung für die intensive landwirtschaftliche Nutzung sind landschaftliche Besonderheiten wie ursprüngliche Gewässerverläufe mit Ausbildung einer natürlichen Ufervegetation sowie Gehölzstrukturen innerhalb der Feldflur nur noch abschnittsweise vorhanden bzw. erlebbar.

Landschaftsräume mit hoher Strukturvielfalt und mäßiger bis hoher Erholungseignung

Landschaftsräume mit hoher Strukturvielfalt befinden sich nord-westlich sowie westlich des Vorhabengebietes. Diese zeichnen sich durch einen hohen Waldanteil aus; es dominiert die Gusower Niederheide, welche in Teilen unter Naturschutz steht sowie als FFH-Gebiet ausgewiesen ist.

Das Gebiet wird von zwei überregionalen Radwegen sowie einem überregionalen Wanderweg durchzogen, welches die besondere Qualität des Landschaftsbildes demonstriert.

Als Entwicklungsziele für diesen Landschaftsraum gibt das Landschaftsprogramm Folgendes vor:

Erhalt einer natur- und ressourcenschonenden, vorwiegend ackerbaulichen Bodennutzung

Erhalt standortgerechter, möglichst naturnaher Wälder

Erhalt von Kernflächen des Naturschutzes (partiell)

Sicherung von Landschaftsbildqualitäten (im westlichen Teilbereich)

Zusammenfassend kann diese Landschaftsbildeinheit als waldreicher Landschaftsraum mit einer Vielzahl an gliedernden und strukturierenden Landschaftselementen bezeichnet

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 41 von 66

werden. Die Eignung für naturgebundene Erholungsformen ist aus den genannten Gründen in Verbindung mit einem abschnittsweise ausgeprägten Relief hoch.

4.9.2 Vorbelastungen

Die dominierenden Vorbelastungen des Nahbereichs stellen die Bestandsanlagen des Windparks „Seelow-Worin“, die vorhandenen Bundesstraßen B 1 und B 167 sowie die intensive landwirtschaftliche Nutzung mit großen oft ungegliederten Ackerschlägen dar.

Innerhalb des Fernbereichs befinden sich verschiedene lineare wie punktuelle Elemente, die Vorbelastungen der Landschaft darstellen. Der Landschaftsraum wird von Freileitungen sowie stark befahrenen Straßen (Bundesstraßen) und Bahnlinien zerschnitten.

Im gesamten Betrachtungsraum existieren folgende Windeignungsgebiete mit in Betrieb befindlichen WEA:

Tabelle 7: Windeignungsgebiete im Fernbereich

Windeignungsgebiet, Bezeichnung, Nummer

Entfernung zum Eignungsgebiet Lage

39 - Friedersdorf-West ca. 6,2 km südlich

45 - Lietzen ca. 7,5 km süd-westlich

23 - Müncheberg ca. 10,8 km westlich

21 - Letschin ca. 9,8 km nördlich

4.9.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Landschaft

Die Bedeutung des Landschaftsbildes sowie dessen Empfindlichkeit gegenüber vorhabenspezifischen Wirkungen wird anhand einer 3-stufigen Skala wie folgt bewertet:

Wertstufe 1 gering

Wertstufe 2 mittel

Wertstufe 3 hoch

Bedeutung

Die Ermittlung der Bedeutung erfolgt anhand der Kriterien:

Vielfalt / Eigenart (Wechsel von Nutzungen bzw. Vegetationselementen, Ausstattung mit Kleinstrukturen, charakteristische natur- und kulturhistorische Merkmale)

Naturnähe (Freiheit von anthropogenen Beeinträchtigungen, Ausstattung mit naturnahen Landschaftselementen)

Nahbereich

Der Nahbereich befindet sich im Übergang der Landschaftsbildeinheiten „stark anthropogen geprägte Räume mit fehlender bzw. geringer Erholungseignung“ sowie

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 42 von 66

„anthropogen geprägte Räume mit geringer bis mittlerer Strukturvielfalt und geringer bis mäßiger Erholungseignung“. Die Nutzungsvielfalt ist begrenzt; es dominieren intensive Nutzungsformen. Es existiert eine mittlere Ausstattung der Landschaft mit Kleinstrukturen, wie lineare oder flächenhafte Gehölzbestände.

Die Flächen des Windparks sowie östlich angrenzende Bereiche weisen eine geringe Vielfalt und Eigenart sowie eine sehr geringe Naturnähe aufgrund intensiver anthropogener Eingriffe in den Naturraum auf.

Der sich westlich an den Windpark anschließende Naturraum ist aufgrund seiner morphologischen Gegebenheiten von größerer Eigenart sowie aufgrund des verstärkten Vorkommens von Kleinstrukturen / Vegetationselementen auch von größerer Vielfalt. Die Naturnähe ist ebenfalls geringfügig höher. Es existieren einzelne extensiv genutzte Flächen sowie Waldrelikte innerhalb der offenen Feldflur.

Aufgrund des Übergangs von zwei Landschaftsbildeinheiten, die hinsichtlich deren Vielfalt, Eigenart und Naturnähe differenziert bewertet wurden, ist eine einheitliche Bewertung der Bedeutung der Landschaft im Nahbereich nicht möglich.

Der östliche Teil des Nahbereichs (der Windpark selbst sowie sich östlich anschließende Flächen) erhält die Wertstufe 1, der westliche Teil des Nahbereichs die Wertstufe 2.

Fernbereich

Den gesamten östlichen und nördlichen Teil des Fernbereichs nehmen stark anthropogen geprägte Räume mit fehlender bzw. geringer Erholungseignung ein, zu denen auch das Vorhabengebiet zählt (vgl. Karte 3.2). Diese Landschaftsbildeinheit besitzt aufgrund der starken Dominanz anthropogener Landschaftsveränderungen eine sehr geringe Naturnähe.

Visuelle und akustische Vorbelastungen gehen anlage- und betriebsbedingt von den vorhandenen Bundesstraßen und Windenergieanlagen aus. Als weitere visuelle Beeinträchtigung ist eine Freileitung sowie generell eine ausgeräumte und durch landwirtschaftliche Nutzungsformen intensiv geprägte Landschaft zu nennen. Sie ist je nach Teilfläche mehr oder weniger hoch, vollständig durch visuelle oder akustische Beeinträchtigungen unvorbelastete Bereiche umfasst diese Kategorie jedoch nicht. Dieser Einheit wird die Wertstufe 1 zugeordnet.

Anthropogen geprägte Räume mit geringer bis mittlerer Strukturvielfalt und geringer bis mäßiger Erholungseignung schließen sich westlich und südlich an das Vorhabengebiet an. Deren anthropogene Prägung besteht vor allem in einer intensiven land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung. Die Landschaftsbildeinheit wird durch die stark befahrene Bundesstraße 1 zerschnitten. Aufgrund des Vorhandenseins diverser Gehölzstrukturen und kleinerer Waldflächen sowie von Gewässerbiotopen wie der Seenkette am Platkower Mühlenfließ, kann von einer mittleren Strukturvielfalt und Erholungseignung gesprochen werden.

Dieser Einheit wird die Wertstufe 2 zugeordnet.

Ein Landschaftsraum mit hoher Strukturvielfalt und mäßiger bis hoher Erholungs-eignung befindet sich im Fernbereich westlich des Windparks „Seelow-Worin“ zwischen den Bundesstraßen 1 und 167. Es handelt sich um einen walddominierten, durch größere Verkehrsachsen unzerschnittenen Raum, der eine hohe Erholungseignung aufweist. Die reliefbedingt landschaftliche Eigenart verbindet sich mit einer abschnittsweise großen landschaftlichen Vielfalt aufgrund eines kleinteiligen Nutzungswechsels.

Aufgrund auch in dieser Landschaftsbildeinheit vorhandener Flächen intensiver Landnutzungsformen, kann von einer mittleren Naturnähe gesprochen werden; anthropogene Beeinträchtigungen sind in geringerem Umfang (Vorhandensein einer Bahnlinie) ebenfalls vorhanden. Sie erhält die Wertstufe 2 bis 3.

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Empfindlichkeit

Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes leitet sich aus der visuellen Verletzlichkeit (Störanfälligkeit) ab. Diese ist umso größer, je größer der Sichtraum aufgrund fehlender Landschaftsstrukturen wird (Relief, Vegetationsbedeckung, Flächennutzung) und damit die optische Fernwirkung des Projektes zunimmt.

Bei der Bewertung der Gesamtempfindlichkeit der Landschaftsbildeinheiten gegenüber dem geplanten Vorhaben sind die bereits vorhandenen Störungen und Vorbelastungen zu berücksichtigen.

Die Gesamtempfindlichkeit des Landschaftsbildes ergibt sich durch Überlagerung der Empfindlichkeit mit der Landschaftsbildqualität / Bedeutung nach folgender Matrix:

Tabelle 8: Ermittlung der Gesamtempfindlichkeit

Empfindlichkeit gegenüber visuellen Störwirkungen / Verlärmung

hoch mittel gering

Landschafts- bildqualität

hoch hoch empfindlich mittel empfindlich mittel empfindlich

mittel hoch empfindlich mittel empfindlich gering empfindlich

gering mittel empfindlich mittel empfindlich gering empfindlich

Nahbereich

In der folgenden Tabelle ist die Bewertung für den Nahbereich zusammenfassend dargestellt:

Tabelle 9: Ermittlung der Gesamtempfindlichkeit für den Nahbereich

Bereich Landschaftsbild-qualität / Bedeutung

Empfindlichkeit gegen-über visuellen Störwirkun-gen / Verlärmung

Gesamtempfind- lichkeit

Nahbereich gering bis mittel gering bis mittel gering bis mittel

Aufgrund des sich in westliche Richtungen anschließenden bewegten Reliefs, verbunden mit dem Vorkommen linearer und flächiger Gehölzbestände ergibt sich eine eingeschränkte visuelle Transparenz. Auch im nördlichen Teil des Nahbereichs ist die Sichtbarkeit der geplanten Anlagen aufgrund des unmittelbar an den Windpark angrenzenden Waldgebietes Gusower Oberheide kaum gegeben. Eine höhere visuelle Transparenz ergibt sich aufgrund des weitgehenden Fehlens höherer Vegetationsbestände in Verbindung mit einem gering bewegten Gelände, lediglich aus süd-östlichen Blickrichtungen.

Die bereits in Betrieb befindlichen WEA im Windpark „Seelow-Worin“, welche sich vollständig zwischen den geplanten Anlagen und dem bezeichneten Landschaftsraum hoher Transparenz befinden, bedingen auch für diese Teilfläche des Nahbereichs im Sinne erheblicher Vorbelastungen eine geringe Empfindlichkeit gegenüber der zusätzlich zu erwartenden Verlärmung sowie den visuellen Störeffekten.

Die Bedeutung des Landschaftsbildes bzw. die Landschaftsbildqualität erhielt die Wertstufe 1 bis 2 (gering bis mittel).

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Infolgedessen ist die Gesamtempfindlichkeit des Landschaftsbildes im Nahbereich ebenfalls gering bis mittel.

Fernbereich

In der folgenden Tabelle ist die Bewertung für den Fernbereich zusammenfassend dargestellt:

Tabelle 10: Ermittlung der Gesamtempfindlichkeit für den Fernbereich

Bereich Landschaftsbild-qualität / Bedeutung

Empfindlichkeit gegenüber visuellen Störwirkungen

Gesamtempfind- lichkeit

A gering gering gering

B mittel gering gering

C mittel-hoch gering mittel

Stark anthropogen geprägte Räume mit fehlender bzw. geringer Erholungseignung (A)

Die stark anthropogen geprägten Räume im Osten des Fernbereichs mit fehlender bzw. geringer Erholungseignung haben eine geringe Bedeutung. Die hohe Transparenz dieser vornehmlich der Landschaftseinheit Oderbruch zuzuordnenden Flächen lässt eine hohe visuelle Empfindlichkeit erwarten. Aufgrund der stark ausgebildeten und bewaldeten Hangkante zwischen den Naturräumen Lebuser Platte und Oderbruch in der Höhe von Seelow, den sogenannten Seelower Höhen, ergeben sich keine Sichtbeziehungen von den nord-östlich sowie östlich Seelow gelegenen Bereichen zum Vorhabengebiet.

Aus dem südlich Seelow gelegenen Teilbereich dieser Landschaftsbildeinheit, der dem Naturraum Lebuser Platte zuzuordnen ist, also ähnliche Höhen wie das Vorhabengebiet aufweist, ergeben sich bedingt durch die Lage des Stadtgebietes Seelow erhebliche Sichteinschränkungen. Diese Aussage gilt insbesondere für die Orte Friedersdorf und Dolgelin. Vom Lietzener Ortsteil Vorwerk ergeben sich aufgrund einer durchgehenden Ortseingrünung keine Sichtbeziehungen in Richtung des Vorhabens. Das wellige Relief sowie die mit rund 8 km schon recht große Entfernung zwischen Vorhabengebiet und Neu Mahlisch lassen auch für dessen Bevölkerung keine erheblichen Sichtbeeinträchtigungen erwarten.

Darüber hinaus befinden sich die geplanten WEA im „Sichtschatten“ der bereits bestehenden Anlagen des Windparks und werden aus süd-östlichen Blickrichtungen bestenfalls als zusätzliche Elemente eines intensiv betriebenen Windfeldes wahrgenommen. Eine erhebliche Änderung des Landschaftsbildes ergibt sich vorhabenbedingt aus den genannten Blickrichtungen nicht. Auch existieren weitere visuelle Vorbelastungen, darunter die Bundesstraßen 1 und 167 sowie ein weiteres Windrad süd-westlich von Seelow.

Aus den genannten Gründen ist die Gesamtempfindlichkeit als gering zu betrachten. Erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben sind nicht zu erwarten.

Eine übersichtliche Darstellung der Einschätzungen zur Betroffenheit des Teilraums A gibt folgende Tabelle.

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Tabelle 11: Betroffenheit Teilraum A des Fernbereichs nach Teilflächen

Sichtpunkt / -bereich visuelle Transparenz visuelle Vorbelastungen *

Gesamt-empfindlichkeit

Flächen nördlich der B 167

gering durch große Waldgebiete (Wulkower Forst, Gusower Niederheide)

B 167, Freileitung, Bahnlinie nach Wriezen, Windräder östlich Letschin

gering

Europaradweg R1 / D3

gering durch große Waldgebiete (s. oben) sowie Alleebaumbestand entlang der Strecke (L334)

s. oben gering

Flächen östlich von Seelow

gering durch bewaldete Hangkante

B 1, Bahnlinie nach Küstrin

gering

Friedersdorf, Dolgelin

gering durch Lage im „Sichtschatten“ von Seelow

B 1, B 167, diverse gewerblich genutzte Flächen: Stadtgebiet Seelow, Ortsrand Friedersdorf, Ortsrand Dolgelin, WEA des Windparks „Seelow-Worin“

gering

Neu-Mahlisch gering durch welliges Relief i.V.m. Gehölzbeständen

siehe Friedersdorf / Dolgelin

gering

Lietzen Vorwerk sehr gering durch intensive Ortseingrünung

siehe Friedersdorf / Dolgelin

gering

Fontaneradweg gering: zwischen Dolgelin und Seelow, dicht mit Bäumen bewachsener Radweg

mittel bis hoch: zwischen Dolgelin und Alt-Mahlisch, aufgrund Verlauf im Offenland / kaum vorhandener wegbegleitender Baumbestand

hoch: aufgrund WEA im „Windpark Seelow-Worin“

sehr hoch: aufgrund WEA zwischen Dolgelin und Alt Mahlisch

gering

gering bis mittel

Europawanderweg E11

hoch: im Abschnitt, der durch den Windpark führt,

gering: im Stadtgebiet Seelow durch Bebauung, entlang der Hangkante zum Oderbruch durch Eingrünung / Morphologie

hoch: Bestandsan-lagen im Windpark, städtische Bereiche

gering

* Generell stellen die in Betrieb befindlichen Windräder des Windparks „Seelow-Worin“, sofern sie nicht vollständig sichtverschattet werden, von einzelnen Sichtpunkten dieses Landschaftsraums ebenfalls Vorbelastungen dar.

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Anthropogen geprägte Räume mit geringer bis mittlerer Strukturvielfalt und geringer bis mäßiger Erholungseignung (B)

Der zu betrachtende Teilraum ist gekennzeichnet durch eine intensive landwirtschaftliche Flächennutzung in Verbindung mit dem Vorhandensein von Gehölzstrukturen verschiedener Größe und Ausprägung sowie mehreren Gewässerbiotopen. Dessen Bedeutung aus Sicht des Schutzgutes Landschaft wurde als mittel eingeschätzt.

Die visuelle Empfindlichkeit ist, aufgrund ebendieses Vorkommens diverser Gehölzflächen, gering. Neben linearen weg- und gewässerbegleitenden Beständen existieren zahlreiche Feldgehölzinseln innerhalb der Feldflur sowie mehrere Waldgebiete (u.a. Sandfichten, Diedersdorfer Heide, Hinterheide).

Zusammenfassend betrachtet ist für den Landschaftsraum B bei einer mittleren Bedeutung und geringen Empfindlichkeit eine geringe Gesamtempfindlichkeit festzustellen.

Eine genaue Betrachtung einzelner Sichtpunkte bzw. –bereiche von Bedeutung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 12: Betroffenheit Teilraum B des Fernbereichs nach Teilflächen

Sichtpunkt / -bereich

visuelle Transparenz visuelle Vorbelastungen*

Gesamt-empfindlichkeit

Lietzen gering: aufgrund Gehölzbeständen entlang der Seenkette des Platkower Mühlenfließes sowie Waldgebieten Kaaschenheide und Sandfichten

Landwirtschafts-betrieb am nördlichen Ortsrand

gering

Marxdorf gering: gute Eingrünung des nördlichen Ortsrandes, Waldflächen unmittelbar nördlich von Marxdorf

gewerblich genutzte Flächen am westlichen und östlichen Ortsrand

gering

Hedwigshof gering: sehr starke Eingrünung der einzelnen Grundstücke, Sichtverschattung durch Dieders-dorfer Heide (auf wellig bis kuppigem Relief) und Sandfichten

- gering

Neuentempel gering bis mittel: geringe Eingrünung der Ortsränder und Zufahrtsstraße, Sichtverschattung durch Waldgebiet Sandfichten sowie Morphologie nördlich der B1 („Kahle Berge“)

B1 gering bis mittel

Diedersdorf gering bis mittel: Ortsrand nur mäßig eingegrünt, diverse Gehölzstrukturen nördlich der Ortslage, Sichtverschattung durch Sandfichten sowie Morphologie nördlich der B1 („Kahle Berge“)

B 1 (Lage direkt an der Bundes-straße – erhebliche Vorbelastung)

gering bis mittel

Worin gering: sehr gute Eingrünung des süd-östlichen sowie nördlichen Ortsrandes durch dichten Gehölzgürtel an der Lechnitz sowie ein Waldgebiet unmittelbar nord-östlich der Ortslage

großflächige Gewerbeflächen nördlich Worin

gering

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Sichtpunkt / -bereich

visuelle Transparenz visuelle Vorbelastungen*

Gesamt-empfindlichkeit

Görlsdorf gering bis mittel: hoher Eingrü-nungsgrad der Grundstücke und des östlichen Ortsrandes, bewegte Morphologie zwischen Ort und Vorhabengebiet, südliche Ortsteile: zusätzliche Sichtverschattung durch Sandfichten,

durch räumliche Nähe werden sich dennoch einzelne Sichtbeziehungen ergeben

- gering bis mittel

* Generell stellen die in Betrieb befindlichen Windräder des W indparks „Seelow-Worin“, sofern sie nicht vollständig sichtverschattet werden, von einzelnen Sichtpunkten dieses Landschaftsraums ebenfalls Vorbelastungen dar.

Landschaftsräume mit hoher Strukturvielfalt und mäßiger bis hoher Erholungseignung (C)

Landschaftsraum C besitzt eine hohe Eignung für naturgebundene Erholungsformen und eine mittlere bis hohe Bedeutung hinsichtlich dessen Landschaftsbildqualitäten. Die visuelle Transparenz ist aufgrund des diesen Raum kennzeichnenden hohen Anteils an Wäldern und sonstigen linearen und flächigen Gehölzstrukturen in Verbindung mit einem großenteils stark welligen bis kuppigen Relief relativ gering. Die Gesamtempfindlichkeit ist infolgedessen gering.

Neben möglichen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung sind in diesem Landschaftsraum auch potenzielle Beeinträchtigungen für die Erholungsnutzung, insbesondere auf den überregionalen Rad- und Wanderwegen (s. Karte 3.2) sowie für Schloss und Parkanlage Neuhardenberg, zu prüfen. Die Gesamtempfindlichkeit der jeweiligen Sichtpunkte / -bereiche in Abhängigkeit von der visuellen Transparenz und den Vorbelastungen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 13: Betroffenheit Teilraum C des Fernbereichs nach Teilflächen

Sichtpunkt / -bereich

visuelle Transparenz visuelle Vorbelastungen *

Gesamt-empfindlichkeit

Alt-Rosenthal gering durch starke Eingrünung des Ortsrandes sowie vielfältige dem Ort in östlicher Richtung vorgelagerte Gehölzflächen

Gewerbeflächen am östlichen Ortsrand, Bahn-linie nach Küstrin

gering

Vorwerk gering: liegt zwar inmitten der offenen Landschaft, es existiert jedoch ein dichter Baumbestand auf den einzelnen Grundstücken sowie entlang der Zufahrten

- gering bis mäßig

Wulkow gering: dem Ort Wulkow in östlicher und süd-östlicher Richtung vorgelagert befinden sich Wald- und Gehölzflächen auf stark bewegtem Relief.

- gering

Trebnitz gering: der Großteil der Bebauung befindet sich im „Sichtschatten“ der waldartigen Parkanlage des

Bahnlinie nach Küstrin

gering

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Schlosses Trebnitz, unweit der Ortslage in östlicher Richtung beginnt das Waldgebiet Jungfernheide / Hinterheide auf stark welligem Relief

Jahnsfelde gering: knapp 10km vom geplanten Vorhaben entfernt, Ortsrand verhältnismäßig gut eingegrünt und mehrere große Waldgebiete in östlicher Blickrichtung

B 1 (Lage direkt an der Bundesstraße – erhebliche Vorbelastung)

gering

Schloss und Park Neuharden-berg

gering: Lage in gut 8 km Entfernung zum geplanten Vorhaben, aufgrund Baumbestand östlich des Schlosses sind Sichtbeeinträchtigungen sehr unwahrscheinlich, Park weist eine Vielzahl an Einzelgehölzen, Gehölzgruppen, waldartigen Beständen auf, Vorhandensein ausgedehnter Waldflächen zwischen Neuhardenberg und Vorhabengebiet

- gering

Europarad-weg R1 / D3

sehr gering: Abschnitt parallel zur B 167, Sichtschutz durch Wulkower Forst, Alleebaumbestand

gering: Abschnitt zwischen Neuhardenberg und Trebnitz, Baumbestand an L 36, Sicht-verschattung durch Waldgebiete sowie sonstige lineare Gehölz-strukturen im Offenland

B 167, Gewerbe-gebiet Ortsrand Neuhardenberg

gering

Fontanerad-weg

sehr gering: Abschnitt in Parallellage zum Europaradweg,

gering: in der Ortslage Gusow-Platkow: hoher Anteil an sichtverschattenden Elementen (Straßenbäume, Gehölzbestände, Bebauung) – zwischen Gusow und Gusower Oberheide: alter Straßenbaumbestand

B 167 gering

Europawan-derweg E11

gering: Weg verläuft im Betrachtungsraum fast ausschließlich durch Wald, nur kurzer Abschnitt nördlich der Gusower Oberheide mit Sichtbeeinträchtigungen

Bahnlinie, Bahnhof Seelow-Gusow, Gewerbegebiet südlich Gusow, gewerblich genutzte Flächen bei Neuhardenberg

gering

* Generell stellen die in Betrieb befindlichen Windräder des Windparks „Seelow-Worin“, sofern sie nicht vollständig sichtverschattet werden, von einzelnen Sichtpunkten dieses Landschaftsraums ebenfalls Vorbelastungen dar.

Zusammenfassend kann die Aussage getroffen werden, dass aufgrund einer geringen visuellen Transparenz bedingt durch einen hohen Gehölzanteil keine erheblichen zusätzlichen optischen Beeinträchtigungen für den Landschaftsraum zu erwarten sind.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 49 von 66

Zusammenfassende Einschätzung für den Fernbereich:

Die Errichtung von Windenergieanlagen entfaltet in jedem Fall eine optische Fernwirkung, welche die landschaftsästhetische Qualität eines Raums reduziert. Im vorliegenden Fall besteht jedoch eine deutliche Vorbelastung durch 19 vorhandene Anlagen. Darüber hinaus besitzt der Raum eine eingeschränkte visuelle Transparenz aufgrund der morphologischen Gegebenheiten. Ebenfalls sichteinschränkend wirken sich in vielen Bereichen lineare und flächenhafte Gehölzbestände aus. Insbesondere innerhalb der dem geplanten Vorhaben zugewandten Teilflächen des Fernbereichs im Nord-Westen, Westen und Süd-Westen ist der Waldanteil an der Flächennutzung hoch.

Im Windpark Seelow-Worin existieren bereits 6 verschiedene Anlagetypen mit unterschiedlichen Drehzahlen und Gesamthöhen. Neben älteren Anlagen, deren Gesamthöhe knapp 150m nicht übersteigt, existieren fünf WEA neuster Bauart mit Gesamthöhen von rund 180 bis 190 m. Von geplanten fünf WEA gehören infolgedessen die vier eno 126 in ihrer Gesamthöhe zu den höchsten innerhalb des Windparks, sie ergänzen jedoch bereits vorhandene, in ihrer Höhe vergleichbare Anlagen.

Es wurde für alle drei vorhandenen Landschaftsräume aufgrund des Vorhandenseins vielzähliger sichtverschattender Elemente eine geringe Gesamtempfindlichkeit ermittelt.

Von den wenigen Sichtpunkten / -bereichen in einer Distanz zwischen 1.000 und 10.000m zum Vorhaben, aus denen sich dennoch Sichtbeziehungen ergeben, wirken die geplanten WEA für den Betrachter als Teil eines bereits heute intensiv betriebenen Windfeldes.

4.9.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen

Im Sinne der Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen werden gleichmäßig drehende, dreiflüglige Rotoren und eine nicht reflektierende Farbgebung für die WEA gewählt.

Entsprechend der Festlegungen der HVE und des Windkrafterlasses wird eine Ausgleichsabgabe zur Kompensation der unvermeidbaren Beeinträchtigungen festgelegt. Neben dieser für das Land Brandenburg vorgeschriebenen Kompensationsmethode, sind mehrere landschaftsgestalterische Maßnahmen geplant, welche das Landschaftsbild im Nah- und Mittelbereich (Görlsdorf, Gusow-Platkow, Alt-Rosenthal / Vorwerk) durch Anpflanzung von flächigen und linearen Gehölzbeständen deutlich aufwerten.

4.9.5 Darstellen der verbleibenden Umweltauswirkungen

Bei Umsetzung der Vermeidungsmaßnahme sowie Zahlung der Ausgleichsabgabe verbleiben keine Umweltauswirkungen im Sinne erheblicher Beeinträchtigungen für das Umweltgut Landschaft.

4.10 Umweltgut Mensch, Kultur- und Sachgüter

Im Teilgut Mensch (Bevölkerung, menschliche Gesundheit) sind die Daseinsansprüche des Menschen hinsichtlich des Wohnens, des Arbeitens und der Erholung verankert. Der Mensch und dessen Umfeld sind grundsätzlich von störenden Umwelteinflüssen so weit wie möglich zu verschonen.

Sachgüter dienen dem Menschen als infrastrukturelle Einrichtungen sowie als Objekte / Flächen des Wohnens und Arbeitens und besitzen eine hohe Schutzbedürftigkeit.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 50 von 66

Die Kulturgüter sind in Form von Kulturlandschaften und Einzelobjekten Zeitzeugen der regionalen, kulturhistorischen Entwicklung. Historisch gewachsene Kulturlandschaften und Landschaftsteile von besonderer charakteristischer Eigenart und Schönheit sind grundsätzlich zu erhalten. Dies gilt auch für die Umgebung geschützter und schützenswerter Kultur-, Einzel- und Bodendenkmäler, sofern dies für die Erhaltung der Eigenart und Schönheit des Denkmals erforderlich ist.

Die Bestandserfassung erfolgt nach folgenden schutzgutbezogenen Gesichtspunkten:

Wohn- und Wohnumfeldfunktionen

Erholungsnutzung und Freizeitinfrastruktur

Schutzgebiete, Schutzobjekte (Bau- und Bodendenkmäler)

Sachgüter und Flächen eingeschränkter Verfügbarkeiten

4.10.1 Wert- und Funktionselemente

Wohn- und Wohnumfeldfunktionen

Das Vorhabengebiet befindet sich zwischen einem eher städtisch geprägten Wohnumfeld in nördlicher und östlicher Richtung sowie ländlich geprägten Bereichen westlich und süd-westlich. Die Gemeinde Gusow-Platkow sowie die Stadt Seelow weisen städtische Bebauungsstrukturen auf. Der Anteil an gewerblich genutzten Flächen sowie die Dichte infrastruktureller Verkehrseinrichtungen (Bundesstraßen, Bahnlinie) sind verhältnismäßig hoch.

Dünner besiedelt und weniger erschlossen ist der gesamte westliche Teil des Betrachtungsraums. Die Ortschaften besitzen einen dörflichen Charakter mit Einzelhausbebauung, alten Hofstandorten, Gärten sowie einem mehr oder weniger gut ausgeprägten Ortsrand als Übergang zur freien Landschaft. Sie sind umgeben von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Einige von ihnen weisen die typische Struktur eines Angerdorfes auf (z.B. Worin, Marxdorf, Neuentempel).

Am Rand des 1km-Betrachtungsbereichs befinden sich in nördlicher Richtung die Bahnanlagen des Bahnhofes Gusow-Platkow. Das nächstgelegene Wohngebäude befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Vierlinden, Ortsteil Hufen, in einer Entfernung von rund 1,4 km zur geplanten WEA 2.

Die Stadt Seelow, welche unmittelbar süd-östlich an den Windpark angrenzt, stellt entsprechend regionalplanerischer Ausweisung ein Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums dar.

Erholungsnutzung und Freizeitinfrastruktur

Einrichtungen der Freizeitinfrastruktur im engeren Betrachtungsraum von 1.000m um die geplanten Anlagenstandorte beschränken sich auf den überregionalen Europawanderweg E11.

Wie bereits zum Schutzgut Landschaft, Bedeutung des Nahbereichs ausgeführt, befindet sich dieser an der Grenze zweier Räume unterschiedlicher Erlebnisintensität und damit auch unterschiedlich hoher Erholungseignung. Während der Windpark selbst sowie süd-östlich angrenzende Bereiche aufgrund einer geringen Vielfalt und Eigenart der Landschaft auch eine geringe Erholungseignung aufweisen, besitzen die vielfältiger ausgeprägten und morphologisch abwechslungsreicheren nord-westlich angrenzenden Bereiche eine höhere Eignung für naturgebundene Erholungsformen.

Im weiteren Betrachtungsraum von 10 km befinden sich Landschaftsräume, die eine hohe Eignung für naturgebundene Erholungsformen aufweisen. Dabei handelt es sich um die

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 51 von 66

Waldgebiete Gusower Niederheide und Wulkower Forst mit Ausprägungen besonderer Waldgesellschaften im Bereich des NSG „Gusower Niederheide“ sowie die Diedersdorfer Heide und die Hinterheide, morphologisch abwechslungsreiche Laub-Nadel-Mischwälder. Potenziale besitzen auch die Gewässersysteme von Lechnitz und Platkower Mühlenfließ, von denen jedoch ausschließlich die Seenkette entlang des Mühlenfließes zwischen Diedersdorf und Lietzen eine gewisse infrastrukturelle Erschließung bzw. Nutzungsmöglichkeiten für den Erholungssuchenden aufweist (Wege, Badestellen).

Die besondere Bedeutung der benannten Bereiche spiegelt sich ebenso im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Seenkette des Platkower Mühlenfließes / Heideland-schaft Worin“ wieder, welches aufgrund dessen nicht-rechtswirksamer Ausweisung jedoch rechtlich keine Gültigkeit besitzt. Neben seiner Vielfalt und Eigenart ist das Gebiet von kulturhistorischer Bedeutung, welches nachfolgend dargestellt wird.

Weitere Flächen mit mittlerer bis hoher Eignung für naturgebundene Erholungsformen befinden sich nord- sowie südöstlich von Seelow im Bereich der „Seelower Höhen“. Das LSG „Seelow-Lebus“, welches diesen Bereich umfasst, besitzt ebenfalls aufgrund eines fehlerhaften Ausweisungsverfahrens keine Rechtsgültigkeit. Die besondere Bedeutung des Naturhaushaltes dokumentiert das Vorhandensein von zwei Naturschutzgebieten auf den Seelower Höhen. Entlang der Hangkante zum Oderbruch verläuft der Europawanderweg E 11; darüber hinaus erschließen auch weitere Wege das Gebiet.

Neben dem Europawanderweg stellen zwei Radwegerouten, der überregionale Europaradweg R1 / D3-Route sowie der regionale Fontaneradweg Einrichtungen der Freizeitinfrastruktur dar.

Schutzgebiete, Schutzobjekte

Zur Prüfung, inwieweit im Vorhabengebiet Bodendenkmale nach Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) vorhanden sind, wurde das Brandenburgische Landesamtes für Denkmalpflege, Abteilung Bodendenkmalpflege um eine Stellungnahme gebeten.

Die nachfolgenden Inhalte sind vollständig der Stellungnahme vom 10. April 2017 entnommen.

Im Bereich des Vorhabens sind derzeit keine Bodendenkmale im Sinne des BbgDSchG registriert.

Dessen ungeachtet können bei Erdeingriffen jeder Zeit noch nicht registrierte Bodendenkmale zum Vorschein kommen. Bei Erdarbeiten entdeckte Funde sind unverzüglich der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Branden-burgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum anzuzeigen.

Innerhalb eines 1.000m-Radius existieren keine Baudenkmale.

Der Fernbereich ist aufgrund seiner hohen Dichte an Herrenhäusern und Schlössern von kulturhistorischer Bedeutung. Viele auch kleinere Orte besitzen ehemalige Gutsherrenhäuser, die heute großenteils in Privatbesitz sind und als Museum, Begegnungsstätte oder Hotel genutzt werden (u.a. die Schlösser Gusow, Wulkow und Diedersdorf sowie die Herrenhäuser Görlsdorf und Trebnitz). Manche der Anlagen werden auch heute noch als Gutshof, anders ausgedrückt als Landwirtschaftsbetrieb genutzt. Dazu zählt beispielsweise die Komturei Lietzen, der letzte noch erkennbare Rittersitz des ehemaligen Templerordens, später des Johanniterordens in Brandenburg.

Die wohl bekannteste Schloss- und Parkanlage im Betrachtungsraum ist Neuhardenberg. Karl Friedrich Schinkel baute das Schloss klassizistisch um; die heutige Parkgestaltung als Landschaftsgarten geht auf Herrmann von Pückler-Muskau zurück. Schloss und Park

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 52 von 66

Neuhardenberg befinden sich am Rand des Fernbereichs in einer Entfernung von gut 8km zum geplanten Vorhaben.

Sachgüter und Flächen eingeschränkter Verfügbarkeit

Als relevante Sachgüter sind für den Vorhabenbereich folgende zu nennen:

die vorhandenen Straßen (Bundesstraßen 1 und 167) sowie die Feldwege im Untersuchungsraum

die landwirtschaftlichen Nutzflächen

4.10.2 Vorbelastungen

Folgende Vorbelastungen sind für den Menschen im Betrachtungsraum zu nennen:

Akustische und optische Beeinträchtigungen durch den Betrieb der vorhandenen Windenergieanlagen im Windpark „Seelow-Worin“

Akustische und optische Beeinträchtigungen durch den Verkehrsbetrieb auf den vorhandenen Straßen

Optische Vorbelastungen durch gewerbliche Ansiedlungen sowie einer Freileitung am östlichen Rand des Windparks

Im engeren Betrachtungsraum (1.000 m um die geplanten Anlagenstandorte) befindet sich der Windpark „Seelow-Worin“ mit derzeit 19 vorhandenen WEA.

Insbesondere für die Bewohner von Seelow sowie von Hufen (Gemeindeteil von Görlsdorf) sind deutliche optische Vorbelastungen zu verzeichnen. Sämtliche vorhandenen Anlagen befinden sich innerhalb des Offenlandes, so dass sichtverschattende Elemente, die für eine optische Abschirmung sorgen, in nur sehr begrenztem Umfang vorhanden sind.

4.10.3 Ermitteln der Bedeutung / Empfindlichkeit für das Umweltgut Mensch, Kultur- und Sachgüter

Die Bedeutung des Menschen sowie der Kultur- und Sachgüter sowie deren Empfindlichkeit gegenüber vorhabenspezifischen Wirkungen wird anhand einer 3-stufigen Skala wie folgt bewertet:

Wertstufe 1 gering

Wertstufe 2 mittel

Wertstufe 3 hoch

Bedeutung

Wohn- und Wohnumfeldfunktion

Die Wohn- und Wohnumfeldfunktion ist im Plangebiet von großer Bedeutung. Es handelt sich bei den Ortschaften um historisch gewachsene Orte in ihrem ländlichen Umfeld. Es wird ihr die Wertstufe 3 zugeordnet.

Die geplanten Anlagen befinden sich in einer Entfernung von rund 1.300 m zu den nächstgelegenen Wohngebäuden in Gusow.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 53 von 66

Die Eignungsfläche ist durch verschiedene Abstandskriterien ermittelt worden. Zu allen Wohnbauflächen ist ein Abstand von mindestens 1.000 m angesetzt worden, für reine Wohngebiete gelten Mindestabstände von 1.500 m. Eine unangemessene Belastung der Siedlungsfunktion wird auf Grund dessen praktisch ausgeschlossen.

Erholungsnutzung und Freizeitinfrastruktur

Der engere Betrachtungsraum spielt für die naturgebundene Erholung, mit Ausnahme der Querung des überregionalen Europawanderweges E11, eine untergeordnete Rolle.

Der Erholungsnutzung und Freizeitinfrastruktur im engeren Betrachtungsraum wird infolgedessen die Wertstufe 1 zugeordnet.

Der weitere Betrachtungsraum umfasst Teilbereiche mit hoher Erholungseignung, die sich auf die westlichen Teile des Untersuchungsraums beschränken.

Es ist zwischen Potenzialen (Eignung) und vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten, z.B. Infrastruktureinrichtungen, für naturgebundene Erholungsformen zu unterscheiden.

Neben den ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen existiert nur zum Teil eine infrastrukturelle Erschließung erholungsrelevanter Landschaftsteile. Verhältnismäßig gut erschlossen sind die größeren Waldgebiete.

Der weitere Betrachtungsraum ist insoweit differenziert zu betrachten. Während im Nord-Westen des Vorhabengebietes ein großer Anteil von Flächen mit hoher Erholungs-eignung einschließlich vorhandener infrastruktureller Erschließung (Wertstufe 3) vorherrscht, besitzen Flächen in der süd-westlichen Hälfte des Untersuchungsraums eine mittlere Erholungseignung mit eingeschränkter infrastruktureller Erschließung (Wertstufe 2). Die östliche Hälfte des weiteren Betrachtungsraums ist von untergeordneter Bedeutung für die Erholungsnutzung (Wertstufe 1).

Schutzgebiete, Schutzobjekte

Es existieren keine Bau- und Bodendenkmale nach BbgDSchG im engeren Untersuchungsraum. Entsprechend ist dieses Teilschutzgut im Nahbereich nicht von Bedeutung.

Der Fernbereich wurde aufgrund dessen Dichte an ehemaligen Gutsherrenhäusern als kulturhistorisch wertvoller Raum beschrieben. Es handelt sich dabei um einzelne wertvolle Anlagen innerhalb der Ortschaften des Lebuser Landes. Dem westlichen Teil des Fernbereichs wird infolgedessen hinsichtlich dessen Bedeutung als kulturhistorisch wertvoller Raum Wertstufe 3 zugeordnet. Die östliche Hälfte des weiteren Betrachtungsraums ist aufgrund des weitgehenden Fehlens bauhistorisch bedeutsamer Anlagen bzw. von Schutzgebieten und –objekten von geringer Bedeutung (Wertstufe 1).

Sachgüter und Flächen eingeschränkter Verfügbarkeit

Die Bedeutung der genannten Sachgüter ist prinzipiell groß, da sie als Transportwege (Bundesstraßen, Feldwege) sowie Wirtschaftsflächen (landwirtschaftliche Nutzflächen) Lebensgrundlagen des Menschen darstellen (Wertstufe 3).

Empfindlichkeit

Folgende vorhabenspezifische Beeinträchtigungen für den Menschen sowie Kultur- und Sachgüter können entstehen:

Akustische Beeinträchtigungen sowie Nutzungseinschränkungen für die Bewohner angrenzender Ortschaften (baubedingt)

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Optische und akustische Beeinträchtigungen durch Schall und Schattenwurf für die Bewohner angrenzender Ortschaften (betriebsbedingt)

Optische Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes (anlagebedingt)

Optische und akustische Beeinträchtigungen für Erholungssuchende (bau-, anlage- und betriebsbedingt)

Verlust / Beschädigung von Sachgütern (bau- und anlagebedingt)

Tabelle 14: Mögliche Beeinträchtigungen für das Umweltgut Mensch, Kultur- und Sachgüter (ohne Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen)

Beeinträchtigung durch Wert- stufe

Begründung

Baubetrieb (für Anwohner) 1 Nutzungseinschränkungen sowie Baulärm räumlich und zeitlich begrenzt

Schall (für Anwohner) 1 Ergebnis Schallimmissionsprognosen vom 12.10.2016, 07.11.2016 und 13.02.2017:

Betrieb von WEA 1 und 2 am Tag im leistungs-optimierten Betriebsmode von 3.500 kW und in der Nacht im schallreduzierten Mode 4 von 2.200 kW,

Betrieb von WEA 3: am Tag und in der Nacht im leistungsoptimierten Betriebsmode von 2.200 kW,

Betrieb von WEA 4 und 5: Tag und Nacht im leistungsoptimierten Betriebsmode von 4.000 kW

- Einhaltung der Vorgaben der TA Lärm

Schattenwurf (für Anwohner) 1 Ergebnis Schattenwurfprognosen vom 01.09.2016, 14.10.2016 und 13.02.2017:

keine Überschreitungen der maximal zulässigen Beschattungszeiten für alle 5 geplanten WEA nach WEA-Schattenwurfhinweisen des LAI

Errichtung WEA (Wohnumfeld)

1 Deutlich vorbelastetes Wohnumfeld durch vorhandene WEA (keine erhebliche Änderung des Wohnumfeldes) insbesondere für die Bewohner von Seelow, Gusow und Hufen (Gemeinde Vierlinden).

Zusätzliche Beeinträchtigungen für die Bewohner von Görlsdorf und Alt-Rosenthal durch geringe visuelle Transparenz (eingegrünte Ortsränder, Vegetations-bestände, Morphologie) ebenfalls gering.

Errichtung und Betrieb der WEA (für Erholungssuchende)

1 Baubedingte Beeinträchtigungen zeitlich begrenzt, Nutzer des Europawanderweges durchqueren den bereits intensiv durch Windenergie dominierten Windpark; geplante WEA stellen nur geringfügige zusätzliche Beeinträchtigungen dar; keine wesentliche Änderung in der Wahrnehmung gegenüber der Bestandssituation, Windpark selbst ist von geringer Bedeutung für die Erholungsnutzung (ausgenommen Europawanderweg), visuelle Transparenz in Bereichen mit größerer Bedeutung für die Erholung durch hohen Wald- und Gehölzanteil eher gering.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 55 von 66

Beeinträchtigung durch Wert- stufe

Begründung

Inanspruchnahme / Beschädigung von Sachgütern (baubedingt)

1 Inanspruchnahme von Straßen / Wegen vorüberge-hend, ursprünglicher Zustand wird wieder hergestellt

Verlust von Sachgütern (anlagebedingt)

1 Inanspruchnahme von Landwirtschaftsfläche im Verhältnis zur Gesamtfläche geringfügig

4.10.4 Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen

Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Umweltgut. Aus diesem Grund ist die Durchführung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen nicht notwendig.

4.10.5 Darstellen der verbleibenden Umweltauswirkungen

Es verbleiben keine Umweltauswirkungen im Sinne erheblicher Beeinträchtigungen für das Umweltgut Mensch, Kultur- und Sachgüter.

4.11 Wechselwirkungen

Wechselwirkungen im Sinne des § 2 UVPG sind die in der Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Gesamtheit der Prozesse – das Prozessgefüge – ist Ursache des Zustandes der Umwelt wie auch ihrer weiteren Entwicklung. Die Prozesse unterliegen einer Regulation durch innere Steuerungsmechanismen (Rückkopplungen) und äußere Einflussfaktoren. Wechselwirkungen sind demzufolge Teil der Umwelt und nicht eine spezielle Form von Auswirkungen eines Projektes.

Auswirkungen auf Wechselwirkungen sind die durch ein Vorhaben verursachten Veränderungen des Prozessgefüges.

4.11.1 Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Umweltgütern

Bei einer Gesamtbetrachtung aller Umweltgüter wird deutlich, dass sie zusammen ein komplexes Wirkungsgefüge darstellen, in dem sich viele Funktionen gegenseitig ergänzen und aufeinander aufbauen. Das Umweltgut Fläche wird in den nachfolgenden Tabellen nicht aufgeführt, da generell Wechselwirkungen in Form von abiotischen und biotischen Einflüssen mit allen anderen Umweltgütern bestehen.

Wechselwirkungen allgemeiner Art, welche nicht als besondere Merkmale auf das Untersuchungsgebiet bezogen werden können, werden nicht beschrieben (z.B. die allgemeingültige Tatsache, dass Pflanzen eine positive Wirkung auf das Umweltgut Boden besitzen, indem sie Erosion verhindern können). Es werden ausschließlich vorhabenspezifische Wechselwirkungen benannt.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 56 von 66

Wechselwirkungen mit dem Teilschutzgut Tiere

Tiere

Biotope / Pflanzen

Ausbildung spezialisierter Lebensgemeinschaften als Lebensraum (Nahrungsfunktion, Versteck, Nestbau)

Waldfragment: geeignete Quartierstrukturen für Fledermäuse

Lineare Gehölzstrukturen an Wegen: Lebensraum gehölzgebun-dener Brutvögel der offenen Feldflur, Jagd- und Transfergebiet für Fledermäuse

Waldrand Gusower Oberheide: regelmäßig genutztes Nahrungs-habitat Fledermäuse

Boden -

Wasser -

Landschaft -

Mensch Die durch den Menschen verursachten Vorbelastungen für die Fauna des Untersuchungsgebietes bestehen in Störfaktoren durch Verkehrsbetrieb, der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sowie dem Betrieb der WEA im WP Seelow-Worin.

Kultur- und Sachgüter

-

Auswirkungen auf Wechselwirkungen mit dem Teilschutzgut Tiere

Es erfolgt die baubedingte Rodung von linearen Gehölzbeständen. Auswirkungen für das Teilschutzgut Tiere durch den möglichen Verlust von Lebens- und Nahrungsräumen sind nicht als erheblich zu bezeichnen. Es verbleiben vergleichbare Biotopstrukturen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs, die als Ersatzlebensräume genutzt werden können. Wegbegleitende Gehölzstreifen werden nur einseitig gerodet, so dass Jagd- und Transferstrecken in ihrer Funktion erhalten bleiben.

Wechselwirkungen mit dem Teilschutzgut Biotope / Pflanzen

Biotope / Pflanzen

Tiere -

Boden / Wasser

-

Landschaft -

Menschen Die durch den Menschen verursachten Vorbelastungen für die Flora des Untersuchungsgebietes bestehen in einer intensiven Flächennutzung, welche die Möglichkeit einer Ausbildung standortspezifischer Vegetationsbestände (potenziell natürliche Vegetation) einschränkt.

Kultur- und Sachgüter

-

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 57 von 66

Auswirkungen auf Wechselwirkungen mit dem Teilschutzgut Biotope / Pflanzen

Die Anlage von Wegen bewirkt vorrangig einen Verlust des Sachgutes Landwirtschaftsflächen. Auf den Wegeflächen können verschiedene Kleinstlebensräume (Feucht- und Trockenbereiche) entstehen, die vor dem Eingriff auf den monostrukturierten Flächen nicht vorhanden waren. Sie stellen einen Beitrag zur Erhöhung der Vielfalt von Lebensräumen dar.

Wechselwirkungen mit dem Umweltgut Boden

Boden

Biotope / Pflanzen

-

Tiere -

Wasser -

Landschaft -

Mensch Die durch den Menschen verursachten Vorbelastungen für den Boden des Untersuchungsgebietes bestehen in Schadstoffeinträgen durch Verkehrsbetrieb und intensive landwirtschaftliche Nutzung

Kultur- und Sachgüter

-

Auswirkungen auf Wechselwirkungen mit dem Umweltgut Boden sind nicht erkennbar.

Wechselwirkungen mit dem Umweltgut Wasser

Wasser

Biotope / Pflanzen

-

Tiere -

Boden -

Landschaft -

Mensch Die durch den Menschen verursachten Vorbelastungen für das Grundwasser sowie die Kleingewässer des Untersuchungsgebietes bestehen in Schadstoffeinträgen durch intensive landwirtschaftliche Nutzung.

Kultur- und Sachgüter

-

Auswirkungen auf Wechselwirkungen mit dem Umweltgut Wasser

Die Vollversieglung von Boden bewirkt eine Reduzierung der versickerungsfähigen Flächen. Da die Versickerung auf den Randbereichen der vollversiegelten Flächen erfolgen kann und der Gesamtumfang vollversiegelter Fläche im Vergleich zu den verbleibenden unversiegelten Flächen gering ist, ist keine nachweisbare Auswirkung auf diese Wechselwirkung erkennbar.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 58 von 66

Wechselwirkungen mit dem Umweltgut Fläche

Wechselwirkungen mit dem Umweltgut Fläche bestehen mit allen sonstigen Umweltgütern, da alle abiotischen und biotischen Schutzgüter direkten oder indirekten Einfluss auf die Fläche nehmen.

In besonderem Maße erwähnenswert ist die Vielfalt anthropogener Einflüsse durch diverse Flächennutzungsformen (vorrangig intensive Landnutzungsformen, Nutzung für die Windenergie) auf die Flächen im Vorhabengebiet.

Auswirkungen auf Wechselwirkungen mit dem Umweltgut Fläche

Durch das geplante Vorhaben werden Flächen überbaut mit Auswirkungen auf wiederum nahezu alle Umweltgüter. Neben den Beeinträchtigungen für die abiotischen Umweltgüter Boden und Wasser durch Voll- bzw. Teilversiegelung, werden Sachgüter (land-wirtschaftliche Nutzflächen, Wege) in Anspruch genommen und Biotope (Gehölzflächen) überbaut.

Es konnte nachgewiesen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden, vermindert sowie kompensiert werden können und damit nicht zu erheblichen Auswirkungen auf das Umweltgut Fläche führen.

Wechselwirkungen mit dem Umweltgut Landschaft

Landschaft

Biotope / Pflanzen

-

Tiere -

Boden -

Wasser -

Mensch Der Untersuchungsraum und damit dessen landschaftliches Erscheinungsbild sind geprägt von mannigfaltigen anthropogenen Einflüssen (vorrangig intensive Landnutzungsformen, WEA).

Kultur- und Sachgüter

-

Auswirkungen auf Wechselwirkungen mit dem Umweltgut Landschaft

Die Errichtung der WEA als vertikale Elemente verändert und prägt das Landschaftsbild. Der Untersuchungsraum ist bereits stark anthropogen geprägt. Im unmittelbaren räumlichen Umfeld der geplanten Anlage existieren bereits 19 WEA.

Die Errichtung fünf weiterer WEA im Windpark Seelow-Worin ist als zusätzliche Beeinträchtigung im Sinne einer Verstärkung der Vorbelastungen des Landschaftsbildes anzusehen. Es konnte nachgewiesen werden, dass diese zusätzlichen Beeinträchtigungen nicht zu erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftserleben führen.

Wechselwirkungen mit den Umweltgütern Klima / Luft sowie Mensch, Kultur- und Sachgüter sind nicht erkennbar. Auswirkungen auf Wechselwirkungen mit diesen Umweltgütern existieren insoweit auch nicht.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 59 von 66

4.11.2 Auswirkungen von Wirkfaktoren auf die Umweltgüter

Eine wirkfaktorbezogene Darstellung der Auswirkungen getrennt für die jeweils betroffenen Umweltgüter veranschaulicht die durch den Anlagenbau möglichen Auswirkungen. Dadurch können die Auswirkungen eines Wirkfaktors nebeneinander auf die einzelnen Umweltgüter, und damit deren Wechselwirkungen untereinander, aufgezeigt werden. Die Durchführung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird bei der nachfolgenden Übersicht nicht berücksichtigt.

Tabelle 15: Auswirkungen von Wirkfaktoren auf die Umweltgüter

Boden / Fläche

Grund-wasser

Biotope / Tiere / Pflanzen

Landschaft Mensch, Kultur- und Sachgüter

Bauphase

Rodung wegbegleitender Gehölzbestände

X

Versiegelung X

Verdichtung

Baulärm / -staub

Betriebsphase

Rotorbewegung X

Schallemissionen

Schattenwurf

Unfallgefahr (Eiswurf, Brand)

Rückbauphase

Baulärm / -staub

X erhebliche Auswirkungen

Im Falle der Rodung wegbegleitender Gehölzbestände konnte zwar festgestellt werden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Lebensraumfunktionen für Tiere vermieden werden kann. Dennoch handelt es sich bei dem Verlust von Biotopstrukturen generell um einen erheblichen Eingriff, der kompensationspflichtig ist. Dementsprechend erfolgt die Pflanzung von Gehölzen im naturräumlichen Zusammenhang auf Flächen der Gemeinden Gusow-Platkow sowie Vierlinden. Der LBP „Seelow-Worin I“ bringt den Nachweis.

Darüber hinaus ist durch Versiegelung bzw. Überbauung mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen, welche ebenfalls kompensiert werden können.

Die Rotorbewegungen der WEA 1, 2, 3 und 4 verursachen für die Artengruppe Fleder-mäuse erhebliche Beeinträchtigungen, welche durch die Festlegung von Abschaltzeiten auf ein unerhebliches Ausmaß reduziert werden können.

Im Allgemeinen sind bei der Errichtung sowie dem Betrieb von WEA und deren Erschließung keine Gefährdung durch Unfälle zu erwarten. Es können allerdings betriebs- und bautechnische Risiken nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Baubedingt kann es zu Verdichtungen, mechanischen Schädigungen und zu Schäden durch auslaufende Betriebsstoffe auf dem gesamten Erschließungsweg und im Arbeitsbereich des Kranes kommen. Betriebsbedingte Risiken ergeben sich im Rotorbereich der WEA und in deren

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 60 von 66

näherem Umfeld durch Blitzschlag, Feuer und Eiswurf. Diese Risiken werden jedoch durch die fortschreitende Technologieentwicklung z.B. mittels Sensoren immer weiter eingeschränkt.

WEA unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Durch den Betreiber wird auf das Risiko von Eiswurf hingewiesen sowie die Zufahrt als Privatweg kenntlich gemacht. Das Unfallrisiko ist insgesamt als gering einzustufen, da die Anlagen einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung unterliegen.

4.11.3 Kumulierung der Auswirkungen mit anderen bestehenden und / oder genehmigten Projekten

Weitere genehmigte bzw. geplante Projekte im vorhabennahen Bereich, welche kumulierende Auswirkungen mit der geplanten Errichtung der 5 WEA entfalten könnten sind nicht bekannt.

Im Folgenden werden mögliche kumulierende Auswirkungen mit den bestehenden WEA im Windpark Seelow-Worin, getrennt nach den Umweltgütern, benannt:

Tabelle 16: Potenziell kumulierende Auswirkungen

Potenziell kumulierende Auswirkungen

Biologische Vielfalt Zusätzliche Beeinträchtigungen durch Rotorbewegungen Fledermäuse – Gewöhnungseffekte durch Bestandsanlagen

Reduzierung der Beeinträchtigungen durch Vermeidungsmaßnahmen – kumulative Auswirkungen unerheblich

Fläche, Boden, Wasser

Zusätzliche Beeinträchtigungen durch Überbauung / Versiegelung im Verhältnis zur Gesamtfläche unversiegelten Bodens im Vorhaben-gebiet verhältnismäßig gering

Kompensation der Beeinträchtigungen durch Verlust offenen Bodens mittels Durchführung einer Kompensationsmaßnahme

Kumulative Auswirkungen unerheblich

Landschaft Vorhabengebiet stark anthropogen vorbelastet, WEG mit bereits 19 Bestandsanlagen, keine erhebliche Änderung des Landschaftsbildes durch Errichtung der Anlagen

Kumulative Auswirkungen geringfügig (unerheblich)

Bevölkerung / menschliche Gesundheit

Untersuchung zu kumulativen Auswirkungen im Rahmen von Schallimmissionsprognosen und Schattenwurfgutachten: Auch unter Berücksichtigung der Vorbelastungen bewegen sich die Beeinträchtigungen im Rahmen der fachlich anerkannten Grenzwerte

Sachgüter Zusätzliche Beeinträchtigungen durch Überbauung landwirtschaftlicher Nutzfläche – Verbleib umfangreicher Ackerflächen

Kompensation der Beeinträchtigungen mittels Kompensations-maßnahme (Entsiegelung / Gebäuderückbau sowie Entwicklung zur Landwirtschaftsfläche)

Kulturgüter Boden- und Baudenkmale im näheren Umfeld nicht vorhanden – es entstehen keine kumulativen Auswirkungen

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 61 von 66

5 Alternative Lösungsmöglichkeiten

5.1.1 Nullvariante / Basisszenario

Ohne Errichtung und Betrieb der geplanten WEA sowie der kumulativ betrachteten weiteren WEA in Planung würde das Vorhabengebiet weiterhin als ländlich geprägter Raum mit intensiven landwirtschaftlichen Nutzungsformen sowie einem eingeschränkten Wert für die Erholung des Menschen bestehen bleiben. Die anthropogene Prägung, vor allem durch den bestehenden Windpark „Pinnow“ sowie weitere Windparks im 10km-Radius, wäre ebenfalls dominierendes Landschaftsmerkmal mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sowie das Teilschutzgut Tiere.

Bei Nicht-Realisierung des Vorhabens findet keine Fortführung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien statt. Dieser ist bundes- und landespolitischer Wille.

Die Windenergie ist eine erneuerbare Energiequelle mit einem kurz- und mittelfristig erschließbaren Potential zur Stromerzeugung mit wirtschaftlich wachsender Bedeutung. Ihre Nutzung soll in Brandenburg weiter vorangetrieben werden.

Die Zielsetzungen der Energiestrategie des Landes Brandenburg zielen auf eine Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch auf 32 Prozent bzw. 40 Prozent am Endenergieverbrauch sowie die Reduzierung der CO2-Emissionen ab. Für das Erreichen der vorgenannten Prozentsätze wurden konkrete Zielwerte für die Energieproduktion im Jahre 2030 ausgewiesen.

Ob diese Zielvorgaben erreicht werden können, hängt von der zur Verfügung stehenden Fläche und der darin errichteten Windenergieanlagen ab. Der Ausbau der Windenergie gilt als wichtigste Säule im künftigen Energiemix.

5.1.2 Alternativenprüfung

Die Prüfung von Alternativen (ausgenommen Nullvariante) ist im Falle der Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb von Windeignungsgebieten von untergeordneter Bedeutung.

WEA sind gemäß BauGB privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Als raumbedeutsame Vorhaben haben sie den Zielen der Raumordnung zu entsprechen. Die Ziele der Raumordnung werden in Regionalplänen bzw. Teilregionalplänen (Windenergienutzung) manifestiert.

Durch Konzentration der Anlagen zu Windparks innerhalb von Eignungsbereichen können die Konflikte zwischen Windenergienutzung und Naturschutz- und Landschaftspflege räumlich eingegrenzt und reduziert werden.

Weitere Aussagen zur Prüfung von vernünftigen Alternativen sind Kapitel 3.5 zu entnehmen.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 62 von 66

6 Beschreibung der Methoden oder Nachweise, die zur Ermittlung und Bewertung der erheblichen Umweltaus-wirkungen genutzt wurden / Hinweise auf Kenntnislücken und Schwierigkeiten

Folgende Methoden / Nachweise wurden zur Ermittlung und Bewertung erheblicher Umweltauswirkungen genutzt:

Tabelle 17: Methoden / Nachweise zur Ermittlung / Bewertung erheblicher Umweltauswirkungen

Umweltgut Methode / Nachweis

Biologische Vielfalt eigene Kartierungen / Naturraumanalysen

Vermesserdaten

Landwirtschafts- und Umweltinformationssystem Brandenburg (LUIS-BB)

Datenbereitstellung zu Schutzgebieten – Landkreis MOL (UNB)

Fachgutachten Vögel, Fledermäuse

Vorgaben der HVE Brandenburg

Fläche Ermittlung des Flächenverbrauchs / Abgleich mit Angaben des Vorhabenträgers

Vorgaben der HVE Brandenburg

Boden Daten des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe BB: Bodengeologie Brandenburg

Wasser Daten des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe BB: Hydrogeologie Brandenburg

MetaVer (Wasserschutzgebiete)

Klima / Luft eigene Kartierungen / Landschaftsanalysen

Landschaft eigene Kartierungen / Landschaftsanalysen

Vorgaben des Windenergieerlasses Brandenburg

Bevölkerung / menschliche Gesundheit

Angaben des Vorhabenträgers:

Schall- und Schattengutachten

Kurzbeschreibungen der Projekte Seelow-Worin 1 bis 3

eigene Kartierungen / Analysen

Sachgüter eigene Kartierungen

Angaben des Vorhabenträgers

Kulturgüter Beteiligung des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmal-pflege und Archäologisches Landesmuseum (Bau- und Boden-denkmalpflege) - Datenbereitstellung

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 63 von 66

Nach § 6, Abs. 4 (3) UVPG sind Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der umwelterheblichen Auswirkungen sowie daraus resultierende Kenntnislücken aufzuführen.

Innerhalb der entscheidungsrelevanten Kriterien des UVP-Berichts ist eine geringfügige Kenntnislücke für das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu benennen, die jedoch keine entscheidende Auswirkung auf die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens hat.

In den „Ergänzenden Untersuchungen Groß- und Greifvögel vom 30.05.2017“ führt der Fachgutachter zur Wiesenweihe Folgendes aus:

„Brutplätze der Art wurden nicht festgestellt, wobei der Status der Art für das Gebiet nicht abschließend geklärt werden konnte.“

Es wurde jedoch folgende Aussage getroffen:

„Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse, ist nicht mit einer Verletzung der Verbote des § 44 BNatSchG für planungsrelevante Vogelarten nach MUGV (2011) sowie LAG VSW (2015) durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens zu rechnen.“

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 64 von 66

7 Allgemein verständliche Zusammenfassung

Die eno energy GmbH plant die Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf Flächen der Gemeinden Gusow-Platkow sowie Vierlinden, Amt Seelow-Land, Landkreis Märkisch-Oderland. Der Standort befindet sich laut 3. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree vom 30.01.2017 innerhalb des Windeignungsgebietes „Seelow-Worin“.

Die UVP-Pflicht des Vorhabens wurde im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt..

Das Vorhaben stellt die Änderung einer Windfarm bestehend aus derzeit 19 WEA dar und ist somit der Nr. 1.6.1, Spalte 1 der Anlage 1 des UVPG zuzuordnen. Im Rahmen des vorliegenden UVP-Berichts war zu prüfen, ob die geplante Erweiterung des Bestandes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.

Innerhalb des vorliegenden Gutachtens erfolgte eine Beschreibung

des Vorhabens,

der Umwelt (schutzgutweise),

der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorha-bens,

der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden, vermindert oder, soweit möglich, kompensiert werden,

der vom Träger des Vorhabens geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten.

Für folgende Umweltgüter wurde eine hohe Empfindlichkeit gegenüber möglichen vorhabenspezifischen Wirkungen festgestellt bzw. konnte eine solche nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden:

Umweltgut Biologische Vielfalt / Biotope / Tiere und Pflanzen

Rodung linearer Gehölzbestände mit potentiellen Brutplätzen von gehölzgebundenen Brutvögeln sowie potentiellen Fledermausquartieren

Überbauung von Landwirtschaftsflächen mit potentiellen Brutplätzen der bodenbrütenden Feldlerche

Rodung linearer Gehölzstrukturen mit großer Bedeutung als Transferstrecke

betriebsbedingte Erhöhung des Kollisionsrisikos für schlaggefährdete Fledermausarten durch WEA 1, 2, 3 und 4

Umweltgut Fläche

Überbauung bisher offener Böden

Umweltgut Boden

Versiegelung bisher unversiegelter Böden

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 65 von 66

Umweltgut Wasser

Baubedingter Schadstoffeintrag in das Grundwasser

Alle genannten bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen können durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermieden, vermindert bzw. kompensiert werden. Mit verbleibenden erheblichen Umweltauswirkungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu rechnen.

Die Prüfung von Alternativstandorten ist bei der Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb von Windeignungsgebieten von untergeordneter Bedeutung. Vergleichbare Konflikte würden auch bei Standortverschiebung innerhalb des WEG auftreten. Eine Nullvariante ist energiepolitisch nicht gewollt.

Die benannte Kenntnislücke für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ist von geringfügiger Bedeutung und hat insoweit keinen Einfluss auf die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass von dem Vorhaben bei Durchführung aller genannten Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die einer Zulassung im Weg stehen.

„Windpark Seelow-Worin", UVP-Bericht, Stand August 2017 Seite 66 von 66

8 Literatur

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2007): Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

eno energy GmbH: Schallimmissionsprognosen für die Vorhaben Seelow-Worin I bis III vom 12.10.2016, 07.11.2016 und 13.02.2017

eno energy GmbH: Schattenwurfprognosen für die Vorhaben Seelow-Worin I bis III vom 01.09.2016, 14.10.2016 und 13.02.2017

eno energy GmbH: Windpark Seelow–Worin 1, Errichtung von 2 Windenergieanlagen eno 126, WEA S-W1 WEA S-W2, Landschaftspflegerischer Begleitplan, 1. Nachtrag vom 04.08.2017

Knospe, Frank (1998): Handbuch zur argumentativen Bewertung, Methodischer Leitfaden für Planungsbeiträge zum Naturschutz und zur Landschaftsplanung

Land Brandenburg (2009): Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)

Land Brandenburg (2001): Landschaftsprogramm Brandenburg

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (2016): Fachinformationssystem Boden, Bodenübersichtskarte

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2016): Hydrologischer Kartendienst

Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (2017): Brandenburg – Viewer

MEP-Plan GmbH: Windpark „Seelow-Worin“, Faunistisches Sondergutachten Vögel und Fledermäuse vom 24.03.2014

MEP-Plan GmbH: Fachliche Stellungnahme zu Auswirkungen der Umsetzung des geplanten Windparks „Seelow-Worin“ auf die Artengruppe der Fledermäuse vom 19.05.2017

MEP-Plan GmbH: Ergänzende Untersuchungen Groß- und Greifvögel vom 30.05.2017

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (2016): Erlass zur Kompensation von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen vom 10.03.2016

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (2016): LUIS – Daten

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (01 / 2017): 3. Entwurf des Sachlichen Teil-regionalplanes „Windenergienutzung“

Umweltplanung Meltendorf: Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben WP „Seelow-Worin I“, Errichtung von 2 WEA vom 07.09.2016

Umweltplanung Meltendorf: Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben WP „Seelow-Worin II“, Errichtung von 1 WEA vom 25.10.2016

Gesetze in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung

BauGB - Baugesetzbuch

BbgNatSchAG - Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz)

BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

ROG - Raumordnungsgesetz

BbgDSchG – Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg


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