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LAND BRANDENBURG Landesamt fur Umwelt E i n g a n g...Fax: +49 355 4991-1074 Internet:...

Date post: 21-Oct-2020
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LAND BRANDENBURG Landesamt fQr Umwelt Postfach 60 1 0 61 I 14410 Potsdam Stadt Eberswalde Stadtentwicklungsamt Postfach 10 06 50 16202 Eberswalde E i n g a n g 24. OKI. 2017 StadtentwicKlungsamt Landesamt fur Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Bearb.: Frau Andrea Schuster Gesch-Z.:LfU_T6B- 3700/300+64#261842/2017 Hausruf: -+49 355 4991-1303 Fax: +49 355 4991-1074 Internet: www.lfu.brandenburg.de [email protected] Cottbus, 24. Oktober 2017 Bebauungsplan Nr. 123 "Schwarzeblick" der Stadt Eberswalde IhrZeichen: 20013-15-61 Stellungnahme als Trager offentlicher Belange Eingereichte Unterlagen; -Anschreiben vom 25.09,2017 - Begrundung mit Umweltbericht - Planzeichnung Sehrgeehrte Damen und Herren, die zum o. g. Betreff iibergebenen Unterlagen wurden von den Fachabteilungen Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft (Prufung des Belangs Wasserwirtschaft hier bezogen auf die Zustandigkeiten des Wasserwirtschafts- amtes gemaG. BbgWG § 126, Abs. 3, Satz 3, Punkte 1-5 u. 8) des Landesamtes fijr Umwelt (LfU) zur Kenntnis genommen und gepruft. Im Ergebnis dieser Prufung werden fur die weitere Bearbeitung der Planungsunterlagen sowie deren Umset- zung beiliegende Anregungen und Hinweise der Fachbereiche Immissionsschutz und Wasserwirtschaft ubergeben. Die fachliche Zustandigkeit fiir den Naturschutz obliegt der unteren Naturschutzbehorde des Landkreises. Mit freundlichen Grufien Im Auftrag Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 24. Oktober 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gultig. Aniage Besucheranschrift: Von-Schon-StraEe 7 03050 Cottbus Tel: -^9 0355 4991-1035 Fax: •«19 0331 27548-3308 HauDtsitz: SeeburgerChaussee2 14476 Potsdam OT Grofi Glienicke
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  • LAND BRANDENBURG

    Landesamt fQr Umwelt P o s t f a c h 60 1 0 61 I 14410 P o t s d a m

    Stadt Eberswalde Stadtentwicklungsamt Postfach 10 06 50 16202 Eberswalde

    E i n g a n g

    24. OKI. 2017

    StadtentwicKlungsamt

    Landesamt fur Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2

    Bearb.: Frau Andrea Schuster Gesch-Z.:LfU_T6B-3700/300+64#261842/2017 Hausruf: -+49 355 4991-1303 Fax: +49 355 4991-1074 Internet: www.lfu.brandenburg.de [email protected]

    Cottbus, 24. Oktober 2017

    Bebauungsplan Nr. 123 "Schwarzeblick" der Stadt Eberswalde IhrZeichen: 20013-15-61 Stellungnahme als Trager offentlicher Belange

    Eingereichte Unterlagen; -Anschreiben vom 25.09,2017 - Begrundung mit Umweltbericht - Planzeichnung

    Sehrgeehrte Damen und Herren,

    die zum o. g. Betreff iibergebenen Unterlagen wurden von den Fachabteilungen Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft (Prufung des Belangs Wasserwirtschaft hier bezogen auf die Zustandigkeiten des Wasserwirtschafts-amtes gemaG. BbgWG § 126, Abs. 3, Satz 3, Punkte 1-5 u. 8) des Landesamtes fijr Umwelt (LfU) zur Kenntnis genommen und gepruft. Im Ergebnis dieser Prufung werden fur die weitere Bearbeitung der Planungsunterlagen sowie deren Umset-zung beiliegende Anregungen und Hinweise der Fachbereiche Immissionsschutz und Wasserwirtschaft ubergeben. Die fachliche Zustandigkeit fiir den Naturschutz obliegt der unteren Naturschutzbehorde des Landkreises.

    Mit freundlichen Grufien Im Auftrag

    Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 24. Oktober 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gultig.

    Aniage Besucheranschrift: Von-Schon-StraEe 7 03050 Cottbus Tel: -^9 0355 4991-1035 Fax: •«19 0331 27548-3308

    HauDtsitz: SeeburgerChaussee2 14476 Potsdam OT Grofi Glienicke

  • FORMBLATT Beteiligung der Trager offentlicher Belange bei der Festlegung des Untersuchungsumfangs

    fiir die Umweltpriifung {§ 4 Absatz 1 BauGB) Stellungnahme des Tragers offentlicher Belange

    Name/Stelle des Tragers offentlicher Belange

    Landesamt fiir Umwelt • Abteilung Technischer Umweltschutz 1 und 2

    Belang Immissionsschutz

    Vorhaben Bebauungsplan Nr.: 123 „Schwarzeblick" der Stadt Eberswalde Az. 20013-15-61 Ansprechpartnerin: Frau Borner

    Tel, 03332 441 722 E-Mail: T2(g)LfU.Brandenburq.de

    Bitte zutreffendes ankreuzen IE und ausfullen.

    Keine Betroffenheit durch die vorgesehene Planung •

    1. Einwendungen Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o. A. der Fachbehorde in der Abwagung nicht uberwunden werden konnen (bitte alle drei Rubriken ausfullen) a) Einwendung

    b) Rechtsgrundlage

    c) Moglichkeiten der Anpassung an die fachgesetzlichen Anordnungen oderdie Uberwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)

    2. Hinweise zur Festlegung des Untersuchungsumfangs des Umweltberichts

    a) Insgesamt durchzufuhrende Untersuchungen: Im vorliegenden Informationsplan wurden emittierende Nutzungen und zu erwartende immissionsschutzrechtliche Konflikte benannt. Den Ausfuhrungen hierzu kann gefolgt werden. Die Auswirkungen der Gerauschemissionen auf den Geltungsbereich sind gutachterlich zu untersuchen und zu bewerten, Geeignete Mafinahmen der Minderung sollten ermittelt werden. Aktiven Schallschutzmafinahmen sollte Vorrang vor passiven Schallschutzmafinahmen gegeben werden. Zu den Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Larmbelastungen im Plangebiet, verweise ich auf die DIN 18005 „Schallschutz im Stadtebau". In der Bestandsaufnahme ist der Bestandsschutz der vorhandenen gewerblichen Nutzungen zu Berucksichtigen. Beurteilungsgrundlage ist dann die Technischen Anleitung zum Schutz gegen Larm (TA Larm).

    Immissionsschutz Seite 1 von 2

  • b) Untersuchungsumfang fiir die aktuell beabsichtigte Planung:

    3. Hinweise fur UberwachungsmaG.nahmen a) Mogliche Uberwachungsmafinahmen zur Feststellung unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen

    b) Moglichkeiten zur Nutzung bestehender Uberwachungssysteme:

    4. Weitergehende Hinweise ^ Beabsichtigte eigene Planungen und Mallnahmen, die den o. g. Plan beruhren konnen, mit

    Angabe des Sachstands und des Zeitrahmens

    Sonstige fachliche Informationen oder rechtserhebliche Hinweise aus der eigenen Zustandigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begrundung und ggf. Rechtsgrundlage

    Vermeidung schadlicher Umwelteinwirkungen/Erkenntnisse zur vorhandenen Situation Grundlage: §§ 3,50 Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nicht im unmittelbaren Einwirkungsbereich einer nach BImSchG genehmigungsbedurftigen Aniage. Erkenntnisse zu den Auswirkungen der nach BImSchG nicht genehmigungsbedurftigen Aniagen liegen im Landesamt fur Umwelt nicht vor.

    Dieses Dokument wurde am 23. Oktober 2017 durch Katrin Borner schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gultig.

    Immissionsschutz Seite 2 von 2

  • FORMBLATT Beteiligung der Trager offentlicher Belange bei der Festlegung des Untersuchungsumfangs

    fiir die Umweltpriifung (§ 4 Absatz 1 BauGB)

    Stellungnahme des Tragers offentlicher Belange

    Name/Stelle des Tragers offentlicher Belange

    Landesamt fiir Umwelt - Abteilung Wasserwirtschaft 1 und 2

    Belang Wasserwirtschaft

    Vorhaben Vorentwurf Bebauungsplan Nr.: 123 „Schwarzeblick" der Stadt Eberswalde Az. 20013-15-61

    Bitte zutreffendes ankreuzen Kl und ausfullen.

    Keine Betroffenheit durch die vorgesehene Planung IE

    1. Einwendungen Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o. A. der Fachbehorde in der Abwagung nicht uberwunden werden konnen (bitte alle drei Rubriken ausfullen) a) Einwendung

    b) Rechtsgrundlage

    c) Moglichkeiten der Anpassung an die fachgesetzlichen Anordnungen oderdie Uberwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)

    2. Hinweise zur Festlegung des Untersuchungsumfangs des Umweltberichts

    a) Insgesamt durchzufuhrende Untersuchungen;

    b) Untersuchungsumfang fur die aktuell beabsichtigte Planung:

    3. Hinweise fur Uberwachungsmafinahmen

    a) Mogliche Uberwachungsmafinahmen zur Feststellung unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen

    Wasserwirtschaft Seite 1 von 2

  • b) Moglichkeiten zur Nutzung bestehender Uberwachungssysteme:

    4. Weitergehende Hinweise

    • Beabsichtigte eigene Planungen und Mafinahmen, die den o. g. Plan beruhren konnen, mit Angabe des Sachstands und des Zeitrahmens

    • Sonstige fachliche Informationen oder rechtserhebliche Hinweise aus der eigenen Zustandigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begrundung und ggf. Rechtsgrundlage

    Dieses Dokument wurde am 29.Q9.2Q17 durch Rainer Baumschlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift giJItig.

    Wasserwirtschaft Seite 2 von 2


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