Date post: | 06-Apr-2015 |
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Wein und TourismusWein und Tourismus
Im Rahmen der EU-Im Rahmen der EU-Absatzförderungsmaßnahmen für Absatzförderungsmaßnahmen für
Agrarprodukte im Sektor Wein Agrarprodukte im Sektor Wein
Unser großes Ziel:Unser großes Ziel:
Wein soll Wein soll
als gemeinsames Kulturgut als gemeinsames Kulturgut
der Weinbau treibenden der Weinbau treibenden
europäischen Nationen europäischen Nationen
in den typischen Ausprägung in den typischen Ausprägung
ihrer Regionen erlebbar werden.ihrer Regionen erlebbar werden.
Grundstein gelegtGrundstein gelegt
Bereits im Mai 2001 legte die Bereits im Mai 2001 legte die Arbeitsgruppe „Weinstrassen“ bei der Arbeitsgruppe „Weinstrassen“ bei der IX AREV Vollversammlung in LogronoIX AREV Vollversammlung in Logrono
einen Bericht zum Status quo vor.einen Bericht zum Status quo vor.
Neben wertvollen formellen Infor-Neben wertvollen formellen Infor-mationen beeindruckte schlicht die mationen beeindruckte schlicht die Zahl der in Europa etablierten Zahl der in Europa etablierten Weinstrassen: Weinstrassen: -198 --198 -
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In Fortführung bestehender Ansätze In Fortführung bestehender Ansätze möchten wir mit Ihnen gemeinsam möchten wir mit Ihnen gemeinsam ein Projekt zur Förderung des ein Projekt zur Förderung des Önotourismus und des Bekannt-Önotourismus und des Bekannt-heitsgrades der europäischen heitsgrades der europäischen Weinbauregionen initiieren.Weinbauregionen initiieren.
Und das sind wir:Und das sind wir:
Projektbüro MarketingservicesProjektbüro Marketingservices
An dieser Stelle erscheint eine kurze An dieser Stelle erscheint eine kurze Darstellung unserer AgenturDarstellung unserer Agentur
Mit EU-Fördermitteln zum ZielMit EU-Fördermitteln zum Ziel Als förderfähig gelten Maßnahmen, die sich im Als förderfähig gelten Maßnahmen, die sich im
Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik bewegen Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik bewegen (z. B. Informations-, Absatzförderungs- und (z. B. Informations-, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, Teilnahme an nationalen und Werbemaßnahmen, Teilnahme an nationalen und europäischen Veranstaltungen etc...).europäischen Veranstaltungen etc...).
Die Maßnahmen sollen geeignet sein, das Die Maßnahmen sollen geeignet sein, das Ansehen der in der europäischen Gemeinschaft Ansehen der in der europäischen Gemeinschaft erzeugten landwirtschaftlichen Produkte zu erzeugten landwirtschaftlichen Produkte zu steigern und den Verbraucher über qualitative steigern und den Verbraucher über qualitative und ernährungswissenschaftliche Aspekte sowie und ernährungswissenschaftliche Aspekte sowie die Sicherheit der Lebensmittel und ihre die Sicherheit der Lebensmittel und ihre Produktionsweise zu informieren.Produktionsweise zu informieren.
AnforderungenAnforderungen Im Rahmen der Informations- und Absatzförderungspolitik Im Rahmen der Informations- und Absatzförderungspolitik
der europäischen Union können Branchen-, Berufs- oder der europäischen Union können Branchen-, Berufs- oder Dachverbände Programme vorschlagen, die im Sinne der Dachverbände Programme vorschlagen, die im Sinne der Verordnung ein zusammenhängendes Maßnahmenpaket Verordnung ein zusammenhängendes Maßnahmenpaket umfassen, welches zur Information und Absatzförderung umfassen, welches zur Information und Absatzförderung über die betreffenden Erzeugnisse beiträgt.über die betreffenden Erzeugnisse beiträgt.
Die Programme können über einen Zeitraum von 12 bis 36 Die Programme können über einen Zeitraum von 12 bis 36 Monaten durchgeführt werden.Monaten durchgeführt werden.
Sie müssen eine genaue Beschreibung der vorgesehenen Sie müssen eine genaue Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen, eine genaue Kostenaufstellung zu den Maßnahmen, eine genaue Kostenaufstellung zu den einzelnen Maßnahmen und einen Zeitplan über die einzelnen Maßnahmen und einen Zeitplan über die geplante Durchführung enthalten (Antragsverfahren).geplante Durchführung enthalten (Antragsverfahren).
AntragsvoraussetzungenAntragsvoraussetzungen
Zur Durchführung der Maßnahmen erar-Zur Durchführung der Maßnahmen erar-beiten die Branchen- und Dachverbände beiten die Branchen- und Dachverbände der Sektoren gemeinsam mit einer Durch-der Sektoren gemeinsam mit einer Durch-führungsstelle, die später das Programm führungsstelle, die später das Programm umsetzen soll, die Programmvorschläge.umsetzen soll, die Programmvorschläge.
Die Durchführungsstelle ist im Wege eines Die Durchführungsstelle ist im Wege eines aktuellen, und auf den Programmvor-aktuellen, und auf den Programmvor-schlag bezogenen Wettbewerbsverfahrens schlag bezogenen Wettbewerbsverfahrens aus mind. drei Anbietern auszuwählen.aus mind. drei Anbietern auszuwählen.
Und wie stehen die Chancen?Und wie stehen die Chancen?
Grundsätzlich wird folgenden Arten von Grundsätzlich wird folgenden Arten von Programmen Vorrang eingeräumt (Auszug):Programmen Vorrang eingeräumt (Auszug):
Programme, die von mehr als einem Mitglieds-Programme, die von mehr als einem Mitglieds-staat vorgeschlagen werden, mit koordinierten staat vorgeschlagen werden, mit koordinierten Strategien, Aktionen und Botschaften; Strategien, Aktionen und Botschaften;
mehrjährige Programme mit einem ausreichen-mehrjährige Programme mit einem ausreichen-den Anwendungsgebiet, um bedeutende Aus-den Anwendungsgebiet, um bedeutende Aus-wirkungen auf die Zielmärkte zu haben;wirkungen auf die Zielmärkte zu haben;
sie sollten vorzugsweise auf Märkten von mehr sie sollten vorzugsweise auf Märkten von mehr als einem Mitgliedsstaat durchgeführt werden. als einem Mitgliedsstaat durchgeführt werden.
Ausserdem genießen Projekte mit Ausserdem genießen Projekte mit touristischem Aspekt besondere touristischem Aspekt besondere Beachtung. Beachtung.
Für die Weinwirtschaft liegt es damit Für die Weinwirtschaft liegt es damit nahe, Wein und Tourismus zu verbinden nahe, Wein und Tourismus zu verbinden und zum Gegenstand eines förder-und zum Gegenstand eines förder-fähigen Paketes zu schnüren.fähigen Paketes zu schnüren.
Diese Verbindung ist in den einzelnen Diese Verbindung ist in den einzelnen Weinbauregionen naturgemäß gegeben. Weinbauregionen naturgemäß gegeben.
Mit einem Bündel von Maßnahmen Mit einem Bündel von Maßnahmen wie es seitens der EU gefordert wird, wie es seitens der EU gefordert wird, kann damit der Bekanntheitsgrad der kann damit der Bekanntheitsgrad der Weinstraßen Europas gesteigert, Weinstraßen Europas gesteigert,
und damit der Tourismus und der und damit der Tourismus und der Weinabsatz in einem gemeinsamen Weinabsatz in einem gemeinsamen Projekt gefördert werden.Projekt gefördert werden.
Die MaßnahmenDie Maßnahmen
Erstellung, Produktion, Streuung einesErstellung, Produktion, Streuung eines
““Guides zu den Weinstraßen Europas“Guides zu den Weinstraßen Europas“
in dem die einzelnen Weinstraßen mit ihrenin dem die einzelnen Weinstraßen mit ihren
gebietstypischen Prägungen, touristischen Ein-gebietstypischen Prägungen, touristischen Ein-richtungen und weinwirtschaftlichen Angeboten richtungen und weinwirtschaftlichen Angeboten vorgestellt werden. vorgestellt werden.
Die Etablierung eines Die Etablierung eines
““Tages der europäischen Tages der europäischen Weinstraßen“Weinstraßen“
bei dem zeitgleich unter Einbindung derbei dem zeitgleich unter Einbindung derregionalen Medien die Weinstraßen zu regionalen Medien die Weinstraßen zu spezifischen Aktionen einladen.spezifischen Aktionen einladen.
Gemeinschaftliche PräsentationGemeinschaftliche Präsentation
Entwicklung eines KlassifizierungssystemsEntwicklung eines Klassifizierungssystems mit einheitlichem Anforderungsprofil in den mit einheitlichem Anforderungsprofil in den
jeweiligen Kategorienjeweiligen Kategorien
Gestaltung eines gemeinsamen Logos/Signets Gestaltung eines gemeinsamen Logos/Signets
Gemeinsamer Auftritt der europäischen Gemeinsamer Auftritt der europäischen Weinstraßen auf Veranstaltungen wie Weinstraßen auf Veranstaltungen wie Verbraucher- oder Touristikmessen.Verbraucher- oder Touristikmessen.
Einrichtung eines gemeinsamenEinrichtung eines gemeinsamen
InternetauftrittInternetauftritt
mit Verlinkung zu den web-sites der jeweiligenmit Verlinkung zu den web-sites der jeweiligen
WeinstraßenWeinstraßen
sowie Entwicklung und Pflege eines gemein-sowie Entwicklung und Pflege eines gemein-
samen Portals als zentrales Informationsmediumsamen Portals als zentrales Informationsmedium
Gemeinsame PressearbeitGemeinsame Pressearbeit
in Europa und im außer-europäischen Ausland mitin Europa und im außer-europäischen Ausland mitdem Ziel, den Tourismus auf die europäischendem Ziel, den Tourismus auf die europäischenWeinstraßen aufmerksam zu machen und zu einemWeinstraßen aufmerksam zu machen und zu einemBesuch anzuregen.Besuch anzuregen.
Gleichzeitig soll durch die mit der BerichterstattungGleichzeitig soll durch die mit der Berichterstattungüber die Weinstrassen verbundenen Thematisierungüber die Weinstrassen verbundenen Thematisierungdas Interesse für europäische Weine geweckt bzw.das Interesse für europäische Weine geweckt bzw.gestärkt werden.gestärkt werden.
ZielgruppenZielgruppen
Wein interessierte Konsumenten, Kultur- Wein interessierte Konsumenten, Kultur- und Erlebnis-Reisende, Touristen, Medienund Erlebnis-Reisende, Touristen, Medien
Projektlaufzeit: Projektlaufzeit: 2007/8-20102007/8-2010
Antragstellende Organisationen: Antragstellende Organisationen: AREV mit Weinbauregionen AREV mit Weinbauregionen
ProjektbeteiligungenProjektbeteiligungen
- AREV Antrag und ideeller TrägerAREV Antrag und ideeller Träger
(ggf. mit VINTUR und RECEVIN)(ggf. mit VINTUR und RECEVIN)
- gebietliche und gebietsübergreifende gebietliche und gebietsübergreifende Weinmarketing-Organisationen bzw. Weinmarketing-Organisationen bzw. Verbände Verbände
- regionale Weinwerbeinstitutionenregionale Weinwerbeinstitutionen
- Nationale TourismuszentralenNationale Tourismuszentralen - Tourismus-Organisationen und Tourismus-Organisationen und
touristische Einrichtungen „vor Ort“touristische Einrichtungen „vor Ort“
- kulturelle Einrichtungenkulturelle Einrichtungen
-- Print- und elektronische MedienPrint- und elektronische Medien
FinanzierungFinanzierung
Die Europäische Union beteiligt sich zu 50%Die Europäische Union beteiligt sich zu 50%an tatsächlichen Kosten der Maßnahmen. an tatsächlichen Kosten der Maßnahmen.
Die Antragstellenden Organisationen tragenDie Antragstellenden Organisationen tragenmindestens 20% der tatsächlichen Kosten.mindestens 20% der tatsächlichen Kosten.Der restliche Teil wird von den MitgliedsstaatenDer restliche Teil wird von den Mitgliedsstaatenfinanziert. finanziert.
Die Mittel zur Finanzierung des Anteils der MitDie Mittel zur Finanzierung des Anteils der Mitgliedstaaten und/oder Branchenverbände (An-gliedstaaten und/oder Branchenverbände (An-trag stellende Organisation) können auch austrag stellende Organisation) können auch aussteuerähnlichen Einnahmen stammen.steuerähnlichen Einnahmen stammen.
BudgetBudget Gesamtaufwand 3 Jahre Gesamtaufwand 3 Jahre € 3.000.000€ 3.000.000
davon EU-Mitteldavon EU-Mittel € 1.500.000€ 1.500.000 davon Länder großdavon Länder groß € 750.000€ 750.000 davon Länder mitteldavon Länder mittel € 500.000€ 500.000 davon Länder kleindavon Länder klein € 250.000€ 250.000
Teilung innerhalb der Länder über Teilung innerhalb der Länder über Beteiligung der RegionenBeteiligung der Regionen
Return on investment möglichReturn on investment möglich
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600 EUDeutschl.FrankreichItalienÖsterr.SpaienGriechl.Portug.Rumän.UngarnLuxemb.SchweizTsch. R.Ukraine
Eigenleistungen auf regionaler Eigenleistungen auf regionaler EbeneEbene
Inhaltlicher InputInhaltlicher Input Personal- und Sachleistungen zur Personal- und Sachleistungen zur
Durchführung von AktionenDurchführung von Aktionen PartnerakquisitionPartnerakquisition Werbung und ÖffentlichkeitsarbeitWerbung und Öffentlichkeitsarbeit VertriebsmaßnahmenVertriebsmaßnahmen MessebeteiligungMessebeteiligung
OrganisationsstrukturOrganisationsstruktur
EU
AREVLänder
Regionen
Wein
Tourismus
Kultur. Einr.
Durchführungsstelle
Medien
DurchführungDurchführung
Das Programm wird von einer Durch-führungsstelle, die vonDas Programm wird von einer Durch-führungsstelle, die vonden Antrag stellenden Organisationen im Rahmen des An-den Antrag stellenden Organisationen im Rahmen des An-tragsverfahrens ausgewählt und benannt wurde, tragsverfahrens ausgewählt und benannt wurde,
durchgeführt.durchgeführt.
Verantwortlich für die Durchführung ist jedoch der AntragVerantwortlich für die Durchführung ist jedoch der Antragsteller als Vertragspartner der BLE.steller als Vertragspartner der BLE.
Zwischen der BLE und dem Antragsteller wird ein Vertrag überZwischen der BLE und dem Antragsteller wird ein Vertrag überdie Programmdurchführung abgeschlossen.die Programmdurchführung abgeschlossen.
Voraussetzung ist die Stellung einer Sicherheit durch denVoraussetzung ist die Stellung einer Sicherheit durch denAntragsteller bei der BLE.Antragsteller bei der BLE.
Die nächsten SchritteDie nächsten Schritte
MeinungsbildungMeinungsbildung
Festlegung der Federführung Festlegung der Federführung
Erklärung der BeteiligungsbereitschaftErklärung der Beteiligungsbereitschaft
Festlegung der BeteiligungsvoluminaFestlegung der Beteiligungsvolumina
AusschreibungAusschreibung
Herzlichen Dank für Ihre Herzlichen Dank für Ihre AufmerksamkeitAufmerksamkeit