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Vergabeunterlagen FÜR DAS EUROPAWEITE VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER OBJEKTPLANUNG (GEBÄUDE, FREIANALAGE, INGENIEURBAU) FÜR DIE SANIERUNG UND UMGESTALTUNG DES BADEPARKS HASSLOCH Seite 1
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Vergabeunterlagen

FÜR DAS EUROPAWEITE VERHANDLUNGSVERFAHREN

MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB

ZUR VERGABE DER OBJEKTPLANUNG (GEBÄUDE, FREIANALAGE,

INGENIEURBAU) FÜR DIE SANIERUNG UND UMGESTALTUNG DES

BADEPARKS HASSLOCH

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Einführung...................................................................................................................4

1.1 Ausgangslage.................................................................................................... 4

1.2 Ablauf des Vergabeverfahrens...........................................................................5

2 Bewerbungsbedingungen..........................................................................................7

2.1 Grundlagen des Verfahrens.............................................................................. 7

2.2 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen............................................................ 7

2.3 Gewährleistungsausschluss.............................................................................10

2.4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen.....................................................10

2.5 Angebot............................................................................................................10

2.6 Keine Lose........................................................................................................12

2.7 Keine Nebenangebote......................................................................................12

2.8 Angebotsfrist.....................................................................................................12

2.9 Kosten und Entschädigung...............................................................................13

2.10 Bietergemeinschaft............................................................................................13

2.11 Vertraulichkeit...................................................................................................14

2.12 Nachunternehmer..............................................................................................14

2.13 Kriterien für die Auftragserteilung......................................................................15

2.14 Aufhebung des Verfahrens...............................................................................17

2.15 Erklärungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG-RLP)..……………………17

3 Angebotsgrundlagen (Status quo)..........................................................................18

3.1 Vorbemerkung..................................................................................................18

3.2 Tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten....................................................18

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4 Anforderungen an die Angebote.............................................................................19

4.1 Aufgabenbeschreibung (Gegenstand des Angebotes).....................................19

4.2 Preisangaben....................................................................................................22

4.3 Qualität der Leistungserbringung.....................................................................24

4.4 Planungsvertrag ...............................................................................................24

4.5 Vorzulegende Unterlagen.................................................................................25

5 Angebotsformular.....................................................................................................26

6 Anlagen......................................................................................................................29

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1. Einführung

1 Einführung

1.1 Ausgangslage

Die Gemeinde Haßloch liegt in Rheinland-Pfalz und hat ca. 21.000 Einwohner.

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH ist ein kommunaler Energieversorger, der sein

Einzugsgebiet mit Strom, Erdgas, Wärme sowie Trinkwasser versorgt. Gesellschafter

sind die Gemeinde Haßloch zu 74,9 % und die THÜGA AG zu 25,1 %. Ferner ist die

Gemeindewerke Haßloch GmbH Träger des Badeparks Haßloch. Die Badeanlage ist

seit mehreren Jahrzehnten in Betrieb und weist einen entsprechenden

Sanierungsbedarf auf.

Aufgrund der anstehenden Sanierungsmaßnahmen und Nutzungskonflikte wurde ein

Grobkonzept für die Modernisierung erarbeitet (siehe Anlage 6 und unter:

http://www.hassloch.de/gv_hassloch/Aktuelles/Rathaus/Archiv/2017/Strategiekonzept

%20zur%20Weiterentwicklung%20des%20Badeparks/Strategiekonzept%20Altenburg

%20Badepark.pdf).

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH plant auf dieser Basis, unter Nutzung des

bestehenden Badeparks Haßloch, Lachener Weg 175 in 67454 Haßloch, die

Sanierung und Umgestaltung der Hauptbadehalle. Neben dem Rückbau und der

Umgestaltung der Hauptbadehalle soll voraussichtlich das folgende Raumprogramm

neu realisiert werden:

25 m - Schwimmbecken mit 4 Bahnen, die auch für den Schulbetrieb nutzbar sein

sollen;

thermisch und akustisch getrenntes Multifunktionsbecken (10 x 10 m);

Dampfbad / Wärmeraum (15 – 20 Personen)

Kinderspielbereich innen;

Kinderspielbereich außen;

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1. Einführung

Zur fachlichen Begleitung der Planungsphase sowie zur Begleitung der Bauphase

wird mit dieser Ausschreibung ein Büro für die Objektplanung (Gebäude, Freianlage,

Ingenieurbau) gesucht.

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH ist öffentlicher Auftraggeber und beabsichtigt daher,

die Objektplanung (Gebäude, Freianlage, Ingenieurbau) nach den Vorgaben der

Vergabeverordnung (VgV) europaweit auszuschreiben und zu vergeben.

1.2 Ablauf des Vergabeverfahrens

Das Vergabeverfahren wird nach §§ 14 Abs. 3, 17 VgV in Verbindung mit § 74 VgV

als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichem

Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Zahl der Bewerber, die zur

Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, soll mindestens 3 und

höchstens 5 betragen. Gehen mehr als 5 Angebote ein, die alle Eignungskriterien

erfüllen, erfolgt die Auswahl nach Maßgabe der im Bewerbungsbogen (Anlage 1)

beschriebenen Wertung.

Die Bieter haben der Gemeindewerke Haßloch GmbH bis zum 23.04.2018, 12:00 Uhr ihren Teilnahmeantrag und ihr erstes indikatives Angebot vorzulegen, welches

den Anforderungen dieser Vergabeunterlagen entspricht. Mit den Teilnehmern wird

die Gemeindewerke Haßloch GmbH dann Verhandlungen durchführen, wobei nur

eine Verhandlungsrunde angestrebt wird. Die Verhandlungsrunde wird

voraussichtlich zwischen dem 02. und 04. Mai 2018 in Haßloch stattfinden.

Gesonderte Einladungen erfolgen nach Eingang des ersten indikativen Angebots.

Der Ablauf der Verhandlungsrunde wird im Einzelnen voraussichtlich wie folgt sein:

- 10 Minuten: Bürovorstellung und Vorstellung der Teammitglieder für das

Projekt (Projektleiter, Stellvertretung, Organisation des Teams,

Qualifikation)

- 20 Minuten: Darstellung Vorgehen, Konzept, Methoden durch den

Projektleiter (inklusive Organigramm der Verfahrensbeteiligten)

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1. Einführung

- 20 Minuten: Antworten und Erläuterungen zu den in Anlage 5 genannten

Anforderungen der einzelnen Kriterien

- 20 Minuten: Kolloquium „Gegenseitige Fragen und Antworten“

Im Anschluss an die Verhandlungsrunde wird die Gemeindewerke Haßloch GmbH – sofern erforderlich – die Anforderungen an die zu vergebenden Planungsleistungen

überarbeiten und die Bieter auffordern, auf Basis der optimierten Vergabeunterlagen

letztverbindliche Angebote voraussichtlich bis zum 08.06.2018, 12:00 Uhr, einzureichen.

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH wird sodann die Angebote prüfen, nach den

Zuschlagskriterien bewerten, einen Vergabevorschlag erarbeiten und den Zuschlag

erteilen.

Sollte es bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe etwaige weitere für die Angebote

relevante Tatsachen geben, werden die Bieter hierüber unverzüglich informiert, um

diese mit ihrem Angebot kalkulieren zu können.

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2. Bewerbungsbedingungen

2. Bewerbungsbedingungen

Bewerbungsbedingungen

2. Bewerbungsbedingungen

2.1 Grundlagen des Verfahrens

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH vergibt die Leistungen im „Verfahren zur Vergabe der Objektplanung (Gebäude, Freianlage, Ingenieurbau) für Sanierung und Umgestaltung des Badeparks Haßloch“ in einem europaweiten

Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb auf der

Grundlage der §§ 14 Abs. 3, 17 VgV in Verbindung mit § 74 VgV, dieser

Bewerbungsbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen.

2.2 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen

1. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, überge-

benen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen

Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der

Bieter die Gemeindewerke Haßloch GmbH unverzüglich – spätestens

jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann

er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht

aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in

sein Angebot einzukalkulieren.

2. Die Bieter werden gebeten, der Gemeindewerke Haßloch GmbH

mitzuteilen, wenn wesentliche für die Angebotskalkulation erforderliche

Informationen fehlen. Die Gemeindewerke Haßloch GmbH wird sich

bemühen, diese – soweit möglich – unverzüglich zu beschaffen und den

Bietern zur Verfügung zu stellen.

3. Auskünfte werden nur schriftlich erteilt. Auskunftsersuchen zu Unklarheiten

sowie Rügen sind unverzüglich und ausschließlich per E-Mail mit dem Be-

treff „Verfahren zur Vergabe der Objektplanung (Gebäude, Freianlage, Ingenieurbau) für die Sanierung und Umgestaltung des Badeparks Haßloch“ an die folgende Adresse zu richten:

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2. Bewerbungsbedingungen

2. Bewerbungsbedingungen

[email protected]

Auskunftsersuchen bzw. Fragen sind rechtzeitig, das heißt nach Möglichkeit

spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu stellen.

Die Antworten zu den Auskunftsersuchen werden gemäß den dazu beste-

henden vergaberechtlichen Erfordernissen in neutralisierter Form jeweils al-

len Bietern gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ab-

lauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt.

Die Beantwortung von Bieterfragen, Änderungen oder jegliche Mitteilung an

die Bieter im laufenden Vergabeverfahren erfolgt anonymisiert und neutral

an alle Bieter. Sämtliche Angaben werden mittels elektronischer

Informations- und Kommunikationsmitteln transparent allen Bietern mitgeteilt

und auf der Webseite

https://www.gwhassloch.de/kundenservice/downloadcenter/

unter der Rubrik “Ausschreibungen”, über die die Bieter die

Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, eingestellt.

Die Bieter haben sich regelmäßig über diese Webseite, letztmalig sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt wurden. Falls die Bieter der Gemeindewerke Haßloch GmbH einen entsprechenden Hinweis geben und eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail bereitstellen, werden sie automatisch über neu eingestellte Mitteilungen informiert.

4. Termine für eine Ortbesichtigung können mit der Gemeindewerke Haßloch

GmbH abgestimmt werden. Ortsbesichtigungen können vereinbart werden,

sind jedoch nicht verpflichtend. Ansprechpartner für die Terminabstimmung

der Ortbesichtigung ist Herr Dr. Tobias Brandt unter der in Punkt 2.2, Nr. 3

der Vergabeunterlagen genannten E-Mail-Adresse.

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2. Bewerbungsbedingungen

2. Bewerbungsbedingungen

Fragen, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung ergeben, sind

nach der Ortbesichtigung ausschließlich schriftlich an die in Punkt 2.2, Nr. 3 der

Vergabeunterlagen genannte E-Mail-Adresse zu richten.

5. Die Vergabeunterlagen dürfen nur bis zur Erstellung der letztverbindlichen

Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise)

und/oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der

Gemeindewerke Haßloch GmbH nicht statthaft.

6. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die

Rügepflichten des Bieters nach Ziffer VI.4.3) der Bekanntmachung im EU-

Amtsblatt vom 21.12.2017, Kennziffer 2017/S 245-512380 wird ausdrücklich

hingewiesen. Außerdem weist die Gemeindewerke Haßloch GmbH auf die

Rechtsbehelfspflicht des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag

auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15

Kalendertage vergangen sind.

Verfahrensrügen sind zu richten an:

[email protected]

7. Zuständig für die Überprüfung von Verstößen gegen das Vergaberecht im

Wege eines Nachprüfungsverfahrens ist die

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Stiftsstraße 955116 Mainz

Telefon: 06131-16-2234Fax: 06131-16-2113

mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/E-Mail: [email protected]

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2. Bewerbungsbedingungen2. Bewerbungsbedingungen

2.3 Gewährleistungsausschluss

1. Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen samt

Anlagen eventuell unzutreffende oder auch unvollständige Angaben enthalten

können. Die Gemeindewerke Haßloch GmbH übernimmt hierfür - soweit rechtlich

zulässig - keine Haftung. Die Bieter müssen daher die Informationen der

Gemeindewerke Haßloch GmbH entsprechend überprüfen.

2. Die Bieter bestätigen mit ihrem Angebot, sich ausreichend über die tatsäch-

lichen Voraussetzungen informiert zu haben. Sie erkennen an, dass die

Gemeindewerke Haßloch GmbH keine Haftung für die Richtigkeit und

Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen übernehmen kann und

ihnen insoweit keine Schadenersatzansprüche zustehen.

2.4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren

an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden

ausgeschlossen.

2.5 Angebot

1. Dem Angebot sind die übersandten Vergabeunterlagen einschließlich aller

Anlagen zu Grunde zu legen.

2. Die Gemeindewerke Haßloch GmbH erbittet von den Bietern entsprechend

umfassende und präzise Angebote, die den inhaltlichen Anforderungen

unter Punkt 4 der Vergabeunterlagen entsprechen. Daneben haben die

Bieter bei der Erstellung ihrer Angebote auch die unter Punkt 3 der

Vergabeunterlagen genannten Grundlagen für ihre Angebote zu

berücksichtigen.

3. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

4. Alle Preise sind in Euro bzw. Cent anzugeben.

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5. Sämtliche Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zwei-

felsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

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2. Bewerbungsbedingungen

6. Sämtliche zur Bearbeitung des Angebots erforderliche Unterlagen hat der

Bieter seinem Angebot beizufügen.

7. Das erste indikative Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist am

23.04.2018, 12.00 Uhr, schriftlich einzureichen bei:

Gemeindewerke Haßloch GmbH Herrn Dr. Tobias Brandt

- persönlich - Gottlieb-Duttenhöfer-Str. 27

67454 Haßloch

Zur Wahrung der Angebotsfrist ist der Eingang des Angebots in

Papierform entscheidend. Angebote ausschließlich per E-Mail oder

Telefax sind nicht zugelassen und werden von der Wertung

ausgeschlossen.

8. Das Angebot muss rechtsverbindlich unterschrieben mit zwei

schriftlichen Kopien sowie einer digitalen Fassung auf einem

Datenträger, wobei für den Fall des Wiederspruchs der Unterlagen

zueinander das Angebot in Papierform vorgeht abgegeben werden. Das

Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und mit

dem Vermerk

„Verfahren zur Vergabe der Objektplanung (Gebäude, Freianlage, Ingenieurbau) für die Sanierung und Umgestaltung des Badeparks Haßloch

NICHT ÖFFNEN!“

zu versehen.

Für das Angebot füllen Sie bitte das Angebotsformular unter Punkt 5 der

Vergabeunterlagen sowie die als Anlage 3 der Vergabeunterlagen eingeführte

Honorarblätter aus und unterschreiben diese rechtsverbindlich. Zusammen mit den

übrigen für Ihr Angebot erforderlichen Unterlagen sind diese Formulare - wie zuvor

beschrieben - einzureichen.

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2. Bewerbungsbedingungen

9. Ein eingereichtes Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich

zurückgezogen werden.

10. Von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen und Nach-

weise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV macht die Gemeindewerke Haßloch

GmbH gegebenenfalls Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts

erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.

11. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen

Teilnahmewettbewerb handelt, bleiben die ersten indikativen Angebote bis

zum Einreichungstermin verschlossen, werden aber nicht im Beisein der

Bieter und/oder ihrer Bevollmächtigten geöffnet.

12. Der Bieter hält sich bis zum 30.07.2018 an sein im Verfahren abgegebenes

letztverbindliches Angebot gebunden.

2.6 Keine Lose

Die Leistungen werden nicht in Lose aufgeteilt.

2.7 Keine Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlos-

sen.

2.8 Angebotsfrist

Die Angebotsfrist für den Eingang der ersten indikativen Angebote endet am 23.04.2018, 12:00 Uhr. Angebote, die nicht rechtzeitig bei der unter Punkt 2.5, Ziffer 7 genannten

Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingang der Angebote,

der im Zweifel vom Bieter nachzuweisen ist.

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2. Bewerbungsbedingungen

2.9 Kosten und Entschädigung

1. Die Beteiligung der Bieter an diesem Vergabeverfahren erfolgt für die

Gemeindewerke Haßloch GmbH ohne Kosten und Entschädigung.

2. Für den Fall, dass die Ausschreibung aufgehoben wird, sind - soweit

rechtlich zulässig - Entschädigungsansprüche des Bieters

ausgeschlossen.

2.10 Bietergemeinschaft

1. Eine Bietergemeinschaft mehrerer Kooperationspartner ist zulässig.

2. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern

rechtsverbindliche unterschriebene Erklärung abzugeben, in der:

- die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemein-schaft erklärt ist,

- alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Verfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie

- ein Kreditinstitut und die Nummer des Kontos angegeben werden, auf das im Auftragsfall sämtliche Zahlungen der Gemeindewerke Haßloch GmbH mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden können.

3. Zur Erklärung der Bietergemeinschaft im „Verfahren zur Vergabe der Objektplanung (Gebäude, Freianlage, Ingenieurbau) für die Sanierung und Umgestaltung des Badeparks Haßloch“ ist das unter Anlage 8 der

Vergabeunterlagen beigefügte Formular zu verwenden.

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2. Bewerbungsbedingungen

2.11 Vertraulichkeit

1. Die Vergabeunterlagen samt Anlagen dürfen nur bis zur Erstellung des Angebots

verwendet werden. Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit dem

Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der

Gemeindewerke Haßloch GmbH nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt

oder Dritten zugänglich gemacht werden (auch nicht auszugsweise).

2. Das von den Bietern beschäftigte Personal ist zur entsprechenden

Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im

Zusammenhang mit diesem Projekt beauftragten oder einbezogenen

Unternehmen, insbesondere für Kooperationspartner.

3. Die Bieter werden gebeten, für den Fall eines Nachprüfungsverfahrens die

Teile ihres Angebots zu benennen, die nicht bekannt gegeben werden

dürfen.

2.12 Nachunternehmer

1. Sofern die Bieter beabsichtigen, Teile der Leistungen von einem

Nachunternehmer erbringen zu lassen, müssen sie in ihrem Angebot Art

und Umfang der durch einen Nachunternehmer zu erbringenden

Leistungen angeben und die vorgesehenen Unternehmen benennen.

2. Auf Verlangen der Gemeindewerke Haßloch GmbH sind für den

benannten Nachunternehmer entsprechende Eignungs- und

Verfügbarkeitsnachweise vorzulegen.

3. Die Bieter dürfen unabhängig von Art und Umfang der Teilleistungen ohne

die vorherige schriftliche Zustimmung der Gemeindewerke Haßloch

GmbH keine Nachunternehmer beauftragen.

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2. Bewerbungsbedingungen

2.13 Kriterien für die Auftragserteilung

1. Kriterium für die Auftragserteilung ist nicht allein die Wirtschaftlichkeit des

Angebots.

Die eingehenden Angebote bewertet die Gemeindewerke Haßloch GmbH

anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung:

a) Gesamthonorar nach HOAI (netto) 30 %

Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Projektziele bezüglich Qualitäten, Quantitäten, Kosten und Terminen 50 %

- Projektanalyse, Grundlagenermittlung und Planungsansatz in

Bezug auf die gestellte Aufgabe (davon 10 %)

- Sicherstellung der Qualitätsanforderungen an

Planung und Bauausführung innerhalb der

verschiedenen Planungsprozesse (davon 10 %)

- Berücksichtigung der Folgekosten (Betriebskosten/

b) Projektorganisation 20 %

- Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen

Personen (davon 10 %)

- Verfügbarkeit des Projektteams (davon 10 %)

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2. Bewerbungsbedingungen

2. Das Kriterium „Gesamthonorar nach der HOAI (netto)“ nach Ziffer 1. lit. a)

wird, wie in der Wertungsmatrix nach Anlage 5 der Vergabeunterlagen

dargestellt, gewertet.

3. Für die Kriterien unter Ziffer 1. lit b) und c) erfolgt eine Bewertung auf folgender Punkteskala:

- Anforderungen voll erfüllt: 2 Punkte

- Anforderungen nur teilweise erfüllt: 1 Punkt

- Anforderungen nicht erfüllt / keine Aussagen: 0 Punkte

4. Zum Vorgehen bei der Wertung wird auf die Wertungsmatrix in Anlage 5 der Vergabeunterlagen verwiesen.

5. Im Hinblick auf die vorgenannte Bewertung macht die Gemeindewerke

Haßloch GmbH deutlich, dass bei der Punktevergabe die

vergaberechtlichen Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung

stets eingehalten werden. Insbesondere für die Punktevergabe in den

zwei Hauptkriterien nach Ziffer 1. lit. b) und c) bedeutet dies, dass der

Auftraggeber die Ausführungen der Bieter eingehend nach den in der

Wertungsmatrix in Anlage 5 der Vergabeunterlagen dargestellten Vor-

gaben werten wird.

6. Die Bewertung in den einzelnen Kriterien wird sodann mit dem

Gewichtungsprozentsatz des jeweiligen Kriteriums multipliziert und ergibt

die gewichtete Punktzahl.

7. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl insgesamt (Addition aller Kriterien)

erhält den Zuschlag.

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2. Bewerbungsbedingungen

2.14 Aufhebung des Verfahrens

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH behält sich vor, das „Verfahren zur Vergabe

der Objektplanung (Gebäude, Freianlage, Ingenieurbau) für die Sanierung und

Umgestaltung des Badeparks Haßloch“ durch Verzicht auf die Auftragserteilung

gemäß § 63 Abs. 1 VgV zu beenden.

Ein Verzicht auf die Auftragserteilung kommt für die Gemeindewerke Haßloch GmbH

allerdings nur dann in Betracht, wenn die Fortführung des Vergabeverfahrens nicht mehr

sinnvoll und / oder zweckmäßig ist und dies für sie auch nachvollziehbar und plausibel ist.

Ein Verzicht auf die Auftragserteilung kann daher grundsätzlich nur in den gesetzlich

genannten Fällen erfolgen, wenn

a) kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen dieser

Vergabeunterlagen entspricht,

b) sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben,

c) kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder

d) andere schwerwiegende Gründe bestehen.

2.15 Erklärungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG RP)

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH hat bei der Auftragsvergabe die

Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des

Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG RP) zu beachten. Sie wird

daher in Übereinstimmung mit § 3 LTTG RP die nach dem Gesetz erforderlichen

Nachweise und Erklärungen verlangen.

Die Erklärungen nach dem MiLoG und nach dem LTTG RP gemäß Anlagen 4 a und 4 b der Vergabeunterlagen haben die Bieter bereits mit ihrem ersten

indikativen Angebot vorzulegen.

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3. Angebotsgrundlagen (Status quo)

3 Angebotsgrundlagen (Status quo)

3.1 Vorbemerkung

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit

und Vollständigkeit der in den Vergabeunterlagen oder im Verlauf des Verfahrens

den Bietern mitgeteilten Angaben, Unterlagen und Informationen.

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die

genannten derzeitigen Gegebenheiten vollständig erfasst und inhaltlich richtig

wiedergegeben sind.

Die Bieter haben sich daher selbst über die Grundlage der Angebote zu

informieren und etwaige Risiken in ihre Angebote einzukalkulieren. Die Bieter

werden insbesondere gebeten, der Gemeindewerke Haßloch GmbH mitzuteilen,

wenn wesentliche für die Angebotskalkulation erforderlichen Informationen fehlen.

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH wird sich bemühen, diese – soweit möglich –

unverzüglich zu beschaffen und den Bietern zur Verfügung zu stellen.

3.2 Tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten

3.2.1 Grundstück

Das Grundstück des Badeparks liegt im Lachener Weg 175 in 67454 Haßloch.

3.2.2 Zeitplan

Der Terminplan für die beabsichtigten Baumaßnahmen ist in Abstimmung mit der

Gemeindewerke Haßloch GmbH vom Bieter zu entwickeln. Die folgenden

Meilensteine sind für die Projektrealisierung vorläufig geplant:

- Planungsbeginn: Juni 2018

- Abgabe Entwurfsplanung & Kostenberechnung: Herbst 2018

- Grundsatzentscheidung Realisierung: Ende 2018

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4. Anforderungen an die Angebote

4. Aufgabenbeschreibung (Gegenstand des Angebotes)

Es liegt noch keine Planung der beabsichtigten Baumaßnahme vor, das grundlegende

Konzept soll auf Grundlage des Grobkonzepts in enger Zusammenarbeit mit einem

Projektsteuerer erarbeitet werden. Die Ausschreibung und Vergabe soll ebenso wie die

Bauausführung vom Projektsteuerer begleitet und betreut werden.

Neben dem Rückbau und der Umgestaltung der Hauptbadehalle soll voraussichtlich

das folgende Raumprogramm neu realisiert werden:

25 m - Schwimmbecken mit 4 Bahnen, die auch für den Schulbetrieb nutzbar sein

sollen;

thermisch und akustisch getrenntes Multifunktionsbecken (10 x 10 m);

Dampfbad / Wärmeraum (15 – 20 Personen)

Kinderspielbereich innen;

Kinderspielbereich außen;

Nutzerorientierte Ausstattungsdetails werden nach Vorlage der Planung abgestimmt.

Die nach konkreter Planung berechneten Investitionskosten (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276) sowie der daraus resultierende kalkulierte jährliche Aufwand sind den kommunalen Gremien zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Im Einzelnen gelten folgende Anforderungen:

Baulogistische Einflüsse

Durch die Einordnung des Grundstücks und durch die vorhandenen Liegen-

schaften vor Ort, die während der Baumaßnahmen unbeeinträchtigt bleiben

müssen, sind die baulogistischen Einflüsse bereits in der Planungsphase zu

beachten.

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Energetische Planungsziele

Bei der Planung ist von den aktuellen Regeln der Technik bezüglich des

Wärme- und Emissionsschutzes auszugehen (EnEV 2016). Die ERP 2018

(Energy related Products-Directive - „Öko Design Richtlinie“) ist ebenfalls zu

beachten. Im Rahmen der Planung sind innovative Ansätze der

Energieeinsparung von erhöhter Bedeutung.

Wirtschaftliche Planungsziele

Die wirtschaftlichen Planungsziele sind für die Gemeindewerke Haßloch GmbH

von enormer Bedeutung. Der Investitionsrahmen wurde auf 8,5 Mio. € netto

geschätzt (Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276). Die Rückbaukosten und

der Abriss der alten Gebäude sind in diesen Kosten enthalten.

Da diese Investitionskosten direkten Eingang in die Folgekostenberechnung

der kommenden Jahre haben (Kapitaldienst), sind sie für die Realisierbarkeit

der Maßnahme im hohen Maße relevant. Bei der Planung des Gebäudes und

der Innenräume ist daher neben der Erfüllung des Raumprogramms auf eine

kompakte und wirtschaftliche Bauweise zu achten.

Neben den Investitionskosten und dem damit einhergehenden Kapitaldienst

sind die Personal- und Verbrauchskosten die weiteren signifikanten

Kostenblöcke. Die Planung hat sich daher an einem wirtschaftlichen Einsatz der

personellen Ressourcen zu orientieren. Insbesondere ist die Gesamtanlage so

zu konzipieren, dass ein Betrieb in Schwachlastzeiten mit einem minimalen

Personal- und Ressourceneinsatz möglich wird. Diese gilt insbesondere für die

Aufsicht des Hallenbades, die technische Betriebsführung und den

Unterhalt/Reinigung der Einrichtungen.

Grundsätzliche Ziele:

Mit dem Bad müssen folgende Bedingungen erfüllt werden können:

- Versorgungsauftrag für Schul- und Vereinsschwimmen,

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4. Anforderungen an die Angebote4. Anforderungen an die Angebote

- ein weitgefächertes Kursangebot muss abgedeckt werden,

- öffentlicher Badebetrieb

- Angebote für Familien (ganzjährig).

Sonstiges:

Nebenräume und Infrastruktur in Anlehnung an die Richtlinien für den

Bäderbau (KOK-Richtlinie, 5. Auflage, 2013) bzw. der DIN 15288 Teil 1

Grundsätze für die Betriebsführung der Anlage:

Ein Parallelbetrieb zwischen Schulen und Vereinen einerseits und der Öf-

fentlichkeit andererseits muss möglich sein.

Alle Bereiche des Bades sind durchgängig behindertengerecht und barriere-

frei zu planen.

Die Einrichtung folgender Tarifzonen muss planerisch berücksichtigt wer-

den:

- Badetarife,

- Aufbuchung bzw. Tarifübergang Sauna,

Mitverarbeitung und erforderlichenfalls Umgestaltung der vorhandenen Bausubstanz:

- Wärmeversorgung mit von anliegenden Vereinsgebäuden durch BHKW,

- Prüfung der Weiterverwendbarkeit und Integration der vorhandenen

Bauteile und Anlagen.

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4. Anforderungen an die Angebote

4.1.3 Erforderliche Objektplanungsleistungen (Gebäude, Freianlage, Ingenieurbau)

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH erwartet Angebote für die zur Realisierung

der Sanierung und Umgestaltung des Badeparks Haßloch erforderlichen

Objektplanung (Gebäude, Freianlage, Ingenieurbau). Es sind folgenden

Planungsleistungen zu erbringen:

Objektplanung der Gebäude (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2013 § 34 i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1), der Freianlage (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2013 § 39 i.V.m. Anlage 11 Nr. 11.1) und der Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2013 § 43 i.V.m. Anlage 12 Nr. 12.1).

Die Bieter müssen ihr Angebot auf der Grundlage der vorstehenden und nachfolgenden

Angaben sowie der beigefügten Unterlagen kalkulieren.

Die Gemeindewerke Haßloch GmbH erwartet keine planerischen Leistungen im Rahmen der Angebotserstellung.

4.2 Preisangaben

4.2.1 Honorarblätter

Bei der Angebotskalkulation müssen die Bieter die in Anlage 3 der

Vergabeunterlagen enthaltenen Honorarblätter zwingend verwenden und

ausgefüllt einreichen. Die Gemeindewerke Haßloch GmbH weist darauf hin,

dass die Bieter bei der Kalkulation ihrer Angebote die vorgegebenen anre-

chenbaren Kosten sowie die Honorarzone entsprechend der Vorgaben in der

HOAI zwingend einzuhalten haben, um die Vergleichbarkeit der Angebote zu

gewährleisten. Die in den Honorarblättern vorgebebenen Beträge der so gut

anrechenbaren Kosten (Zeile 14 des jeweiligen Tabellenblattes) sind als

unverbindlicher vorläufiger Schätzwert zu verstehen und dienen lediglich der

Vergleichbarkeit der Angebote.

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4. Anforderungen an die Angebote

Das angebotene Gesamthonorar (netto) wird im vorgeschriebenen Rahmen der

HOAI gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 VgV gewertet. Daher kann nur die Bandbreite

der HOAI in der hier einschlägigen Honorarzone gemäß Honorarblatt unter

Einbeziehung der jeweiligen Nebenkosten und angefragten besonderen

Leistungen gewertet werden.

Sollten die Bieter bei der Kalkulation ihres Angebots feststellen, dass etwaige

besondere Leistungen und/oder Nebenkosten im Preis der Grundleistungen

enthalten sind, dann tragen Sie an der entsprechenden Stelle im jeweiligen

Honorarblatt nach Anlage 3 der Vergabeunterlagen „enthalten“ ein. Bitte geben

Sie aus Gründen der Vergleichbarkeit sowie des vergaberechtlichen Verbots der

Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze nicht „0 %“, „0 Euro“ oder Ähnliches an.

4.2.2 Herstellkosten

Die Herstellkosten dienen als Grundlage zur Berechnung der anrechenbaren Kosten.

Der der Kostenrahmen der Baumaßnahme beträgt insgesamt netto ca. 8,5 Mio.

EUR. Eine Schätzung der anrechenbaren Kosten für die einzelnen

Planungsleistungen ist derzeit nicht möglich, da die Bestands- und

Bedarfsanalyse erst im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung erfolgen

kann.

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4. Anforderungen an die Angebote

4.3 Qualität der Leistungserbringung

Die Bieter müssen mit ihrem Angebot eine Aussage dazu treffen, wie sie die

Fachplanungsleistungen der Objektplanung (Gebäude, Freianlage,

Ingenieurbau) erbringen. Hierzu haben sie das qualitative Wertungskriterium

„Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Projektziele bezüglich

Qualitäten, Quantitäten, Kosten und Termine“ nebst der Unterkriterien nach

Punkt 2.13 der Vergabeunterlagen näher zu erläutern.

Schließlich wird auch das Wertungskriterium „Projektorganisation“ von der

Gemeindewerke Haßloch GmbH entsprechend der Unterkriterien gewertet.

Grundlage der Entscheidung über die Auftragsvergabe ist die Bewertung der

eingereichten letztverbindlichen Angebote sowie die Bewertung der aus dem

Verhandlungsgespräch gewonnenen Eindrücke bei der Vorstellung des für das

Projekt vorgesehenen Teams. Die Einzelheiten hierzu sind in der

Wertungsmatrix nach Anlage 5 der Vergabeunterlagen genannt.

4.4 Planungsvertrag

Ein Planungsvertrag wird als Anlage 7 der Vergabeunterlagen im Entwurf über-

sandt.

Der endgültige Vertrag wird zwischen der Gemeindewerke Haßloch GmbH und dem

obsiegenden Bieter geschlossen. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Vertrag

sind möglich und können mit dem ersten indikativen Angebot vorgebracht werden.

Diese Anmerkungen werden in der Verhandlungsrunde besprochen und die Endfassung

vor Abgabe der letztverbindlichen Angebote abschließend festgelegt.

Die weiteren Einzelheiten sind dem Entwurf des Planungsvertrags nach Anlage 7 der

Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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4.5 Vorzulegende Unterlagen

Mit dem Angebotsformular unter Punkt 5 der Vergabeunterlagen sind folgende

Unterlagen von den Bietern bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der ersten

indikativen Angebote am 23.04.2018, 12:00 Uhr einzureichen:

- Ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen mit den geforderten Anlagen,

- Honorarblätter gemäß Anlage 3 der Vergabeunterlagen,

- Konzept über die Leistungserbringung entsprechend Punkt 4.3 der

Vergabeunterlagen,

- weitere erforderliche Unterlagen, wie zum Beispiel das

Referenzdatenblatt Anlage 2, die Erklärungen nach dem MiLoG gemäß

Anlagen 4a und 4b der Vergabeunterlagen und ggf. die Erklärung einer

Bietergemeinschaft gemäß Anlage 8 der Vergabeunterlagen.

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5. Angebotsformular

5 Angebotsformular

Name des Bieters

Gemeindewerke Haßloch GmbHHerrn Dr. Tobias Brandt- persönlich -Gottlieb-Duttenhöfer-Str. 2767454 Haßloch

Erstes indikatives Angebot

im„Verfahren zur Vergabe der Objektplanung (Gebäude, Freianlage,

Ingenieurbau) für die Sanierung und Umgestaltung des Badesparks Haßloch “

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bieten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen im

„Verfahren zur Vergabe der Objektplanung (Gebäude, Freianlage, Ingenieurbau)

für die Sanierung und Umgestaltung des Badeparks Haßloch“ an. Seite 28

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5. Angebotsformular

Zu unserem Angebot machen wir folgende Angaben:

1. Bestandteile unseres Angebots sind neben diesem Anschreiben folgende

Unterlagen:

- Honorarblätter,

- Konzept der Leistungserbringung

- die Erklärung nach dem MiLoG und dem LTTG RLP

- weitere gegebenenfalls erforderliche Unterlagen, wie zum Beispiel die

Erklärung der Bietergemeinschaft und.

2. Wir erklären ausdrücklich, dass

- wir zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen nach den in

unserem Herkunftsland geltenden Bestimmungen berechtigt sind,

- wir die Vergabeunterlagen einer vollständigen Prüfung unterzogen haben

und die zu erbringenden Leistungen sowie die für das Verfahren

geltenden Bestimmungen mit der für das Angebot erforderlichen

Genauigkeit beurteilen können,

- wir die Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben,

- die Gemeindewerke Haßloch GmbH unter Wahrung der Vertraulichkeiten

dieser Angaben überprüfen und erforderlichenfalls ergänzende

Unterlagen anfordern darf.

- wir unserem Angebot nur unsere eigene Preisermittlung zugrunde gelegt

haben und dass wir keine für den Auftraggeber nachteilige, die gegen die

guten Sitten oder den Grundsatz des unlauteren Wettbewerbs

verstoßenden Abreden über die Preisbildung getroffen haben und

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5. Angebotsformular5. Angebotsformular

- Irrtümer, Fehleinschätzungen und Kalkulationsirrtümer ein Teil unseres

Unternehmensrisikos darstellen und zu unseren Lasten gehen.

3. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss von der Auftragserteilung führen kann.

4. Wir erklären, dass wir sämtliche in den Vergabeunterlagen der Gemeindewerke

Haßloch GmbH festgelegten Anforderungen und verbindlichen Bedingungen

ohne Einschränkungen anerkennen.

5. Wir binden uns bis zum 30.07.2018 an unser letztverbindliches Angebot und sind

bereit, in dieser Frist sämtliche dazu geforderten Auskünfte zu erteilen, die

Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen

nachzuweisen sowie im Falle der Auftragserteilung die Angebote innerhalb der

genannten Fristen zu erfüllen.

6. Wir erklären, dass der Entwurf des Planungsvertrages, mit Ausnahme der im

Folgenden von uns unter Angabe von Seite, Paragraph, Satz und Formulierung

genannten Punkte, keinerlei Kriterien beinhaltet, die von uns grundsätzlich nicht

akzeptiert werden.

…………., den ……………..

___________________________________Firmenstempel/Unterschrift des Bieters

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6. Anlagen

6 Anlagen

Anlage 1 – Bewerbungsbogen Teilnahmewettbewerb

Anlage 2 – Referenzdatenblatt

Anlage 3 – Honorarblatt

Anlage 4 – Erklärungen nach dem MiLoG (Anlage 4 a) und nach dem LTTG RP (Anlage 4 b)

Anlage 5 – Wertungsmatrix

Anlage 6 – Grobkonzept Modernisierung und Umgestaltung Badeparks Haßloch

Anlage 7 – Planervertrag (Entwurf)

Anlage 8 – Formular zur Erklärung der Bietergemeinschaft

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