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Vorlage · September 1990 wurde der ... relativ weiter Entfernung am Elbufer oder in der Dresdner...

Date post: 18-Sep-2018
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... Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister Vorlage Nr.: V1934/17 Datum: 13. November 2017 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information Ältestenrat nicht öffentlich beratend Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften nicht öffentlich 1. Lesung (beschließendes Gremium) Ortsbeirat Pieschen öffentlich beratend Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften öffentlich beschließend Zuständig: GB StadtentwBauVerkLieg Gegenstand: Bebauungsplan Nr. 3028, Dresden-Trachau Nr. 6, Hufewiesen Alttrachau hier: 1. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 2. Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB, für das Gebiet Dresden-Trachau einen Bebauungsplan nach § 8 f. BauGB auf- zustellen. Dieser trägt die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 3028, Dresden-Trachau Nr. 6, Hufewiesen Alttrachau. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beschließt die Gren- zen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes entsprechend den Anlagen 1 und 2.
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Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister

Vorlage Nr.: V1934/17 Datum: 13. November 2017

Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information Ältestenrat nicht öffentlich beratend Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften

nicht öffentlich 1. Lesung (beschließendes Gremium)

Ortsbeirat Pieschen öffentlich beratend Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften

öffentlich beschließend

Zuständig: GB StadtentwBauVerkLieg Gegenstand: Bebauungsplan Nr. 3028, Dresden-Trachau Nr. 6, Hufewiesen Alttrachau hier: 1. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 2. Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beschließt nach § 2

Abs. 1 BauGB, für das Gebiet Dresden-Trachau einen Bebauungsplan nach § 8 f. BauGB auf-zustellen. Dieser trägt die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 3028, Dresden-Trachau Nr. 6, Hufewiesen Alttrachau.

2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beschließt die Gren-

zen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes entsprechend den Anlagen 1 und 2.

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bereits gefasste Beschlüsse: A0268/16 vom 11. Mai 2017 aufzuhebende Beschlüsse: Keine Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis: Investiv: Teilfinanzhaushalt/-rechnung: Projekt/PSP –Element: Kostenart: Investitionszeitraum/-jahr: Einmalige Einzahlungen/Jahr: Einmalige Auszahlungen/Jahr: Laufende Einzahlungen/jährlich: Laufende Auszahlungen/jährlich: Folgekosten gem. § 12 SächsKomHVO Doppik (einschließlich Abschreibungen): Konsumtiv: Teilergebnishaushalt/-rechnung: Produkt: Kostenart: Einmaliger Ertrag/Jahr: Einmaliger Aufwand/Jahr: Laufender Ertrag/jährlich: Laufender Aufwand/jährlich: Außerordentlicher Ertrag/Jahr: Außerordentlicher Aufwand/Jahr: Deckungsnachweis: PSP-Element: Kostenart: Werte der Anlagenbuchhaltung: Buchwert: Verkehrswert: Bemerkungen:

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Begründung: Lage des Plangebiets/örtliche Situation Das Plangebiet liegt im Stadtteil Trachau zwischen der Bahntrasse Dresden-Leipzig im Norden, der Gaußstraße im Osten, dem Dorfkern Alttrachau im Süden und bebauten Grundstücken ent-lang der Leipziger Straße im Westen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 14 ha. Das Areal stellt eine größere innerstädtische Grünfläche dar, die aufgrund Ihres Anteils an wald-artigem Baumbestand aber auch großen Wiesenflächen von den Anwohnern vielfältig für Frei-zeit-, Sport- Spiel- und Erholungszwecke bis 2012 genutzt wurde und nun weitgehend brach fällt. Neben der Lage im überschwemmungsgefährdeten Gebiet wird das Plangebiet fast vollständig vom Bereich erhöhter Fluglärmbelastung überlagert. Durch den Landesentwicklungsplan 2013 ist eine neue Fluglärmkontur im Regionalplan auszuweisen. Dieser mit Inkrafttreten des neuen Regionalplanes zu erwartende Siedlungsbeschränkungsbereich betrifft die Fläche etwas weni-ger, schließt aber die Festsetzung von Baugebieten mit Wohnungen vollständig aus. Ziele des Bebauungsplanes Dem Ausstellungsbeschluss liegt ein Stadtratsbeschluss vom 11. Mai 2017 zu Grunde. Entsprechend dieses Beschlusses soll unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplanes folgendes Planungsziel umgesetzt werden:

Entwicklung einer öffentlichen Grünfläche unter Einbeziehung von Naturschutzzielen und einer möglichen bürgerschaftlichen Nutzung.

Planungsvorgeschichte Am 20. September 1990 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Entwick-lung von Wohnbauflächen gefasst. 1998 erfolgte die frühzeitige öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf und 2001 der Beschluss zur Offenlage des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 10, Dresden-Trachau Nr. 1, Alttrachau. Die Offenlage und Beteiligung der berührten Träger öffentli-cher Belange wurde ebenfalls 2001 durchgeführt. Ziel war die Schaffung von Planrecht vorrangig für mehrgeschossigen Wohnungsbau (ca. 650 Wohneinheiten). Aufgrund des Elbe-Hochwassers 2002, von dem der größte Teil des Plangebiets betroffen war und später in das rechtswirksame Überschwemmungsgebiet der Elbe jetzt überschwemmungsgefährdetes Gebiet aufgenommen wurde, ruhte die Planung zunächst. Dieser Bebauungsplan wurde durch den Beschluss des Stadtrates vom 11. Mai 2017 auf Grund der in den Grundzügen wesentlich geänderten Pla-nungsziele aufgehoben. Übergeordnete Planungen Der für das Plangebiet relevante, seit 10. Dezember 1998 rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet zum überwiegenden Teil als Wohnbaufläche dar. Im Anschluss an den his-torischen Dorfkern Alttrachau ist eine in west-östlicher Richtung verlaufende Grün- und Freiflä-che ohne weitere Zweckbestimmung dargestellt. In Parallelführung zur Bahntrasse ist eine Stra-ßentrasse dargestellt, die die Gaußstraße kreuzt und nach Westen einen Anschluss an die Hil-desheimer Straße und nach Osten an den Trachenberger Platz ermöglicht. Zwischen dieser Stra-ßentrasse und der Bahntrasse ist eine gemischte Baufläche mit hohem Arbeitsstättenanteil dar-

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gestellt. Weiterhin ist im östlichen Teil eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung sozia-len Zwecken dienende Einrichtung und ein Symbol Dauerklein-, Nutz- und sonstige Gärten dar-gestellt. Im Gegensatz zu früheren Planungsüberlegungen und der Darstellung im gegenwärtig recht-wirksamen Flächennutzungsplan wird in dem Gebiet bei der Neuaufstellung des Flächennut-zungsplanes nicht mehr von einer Bauflächenentwicklung größeren Ausmaßes ausgegangen. Dazu trägt auch die Fluglärmsituation und die überwiegende Lage im überschwemmungsge-fährdeten Gebiet der Elbe nach § 75 SächsWG bei. Darüber hinaus entspricht die Reduzierung der Bauflächenentwicklung zugunsten von Grünfläche den landschaftsplanerischen Zielstellun-gen. Die Darstellung einer Fläche für Wald bietet die Chance, mit einem gestalteten Waldgebiet die Tradition der Waldparks in Dresden (Waldpark Klotzsche, Albertpark, Waldpark Weißer Hirsch u. a.) aufzunehmen und fortzusetzen. Anlass der Vorlage Die Fläche besitzt im gesamtstädtischen Kontext wesentliches Potenzial als Erholungs- und Frei-fläche. Insbesondere gilt das für die Stadtteile Pieschen, Mickten und Trachau, die eine hohe bauliche Verdichtung aufweisen. So soll das Hauptziel des Bebauungsplanes die Entwicklung einer öffentlichen einer Grünfläche sein. Durch ihre Vegetation und landschaftsräumliche Qualität in einem Wechsel von Wiesen-, Wei-de- und Waldflächen besitzt die Fläche eine hohe Attraktivität. Auf Grund ihrer flächenmäßigen Ausdehnung ist sie für Freizeitaktivitäten besonders geeignet und wurde entsprechend von der Bevölkerung angenommen. Grünflächen dieser Ausdehnung und Qualität sind erst wieder in relativ weiter Entfernung am Elbufer oder in der Dresdner Heide zu finden. Das private Grundstück wird mit Duldung der Eigentümer auf vielfältige Art öffentlich für Frei-zeit- und Erholungszwecke durch Anwohner aus Trachau und Pieschen genutzt. Im überwiegend dicht bebauten, umgebenden Siedlungsraum nimmt dieser unbebaute Bereich eine Sonderrolle ein. Durch die vorhandene Vegetation und landschaftsräumliche Qualität in einem Wechsel von Wiesen-, Weide- und Waldflächen besitzt sie eine hohe Attraktivität in dem mit Grün- und Frei-flächen eher gering ausgestatteten Siedlungsraum Trachau-Süd und Pieschen-Nord. Mit dem Beschluss des Antrages A0268/16 durch den Stadtrat am 11. Mai 2017 wurde für das Gebiet als Ziel die Entwicklung einer öffentlichen Grünfläche festgeschrieben. Diese Festsetzung schließt die Frage der zu klärenden Eigentumsverhältnisse mit ein. Dies wird im weiteren Ver-fahren betrachtet. Umweltsituation/Umweltschutz Entsprechend der Rechtslage im Naturschutzrecht unter Berücksichtigung der europarechtli-chen Vorgaben war innerhalb eines bereits im Jahr 2012 erstellten Artenschutzgutachtens zu prüfen, ob die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatschG betroffen sind. Im Er-gebnis wurde an mehreren Stellen im B-Plangebiet eine lokale Population der Zauneidechse nachgewiesen, für die zu prüfen wäre, ob Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatschG betroffen sind. Die Grundstücke weisen Grünbestand auf, der im Zuge des Verfahrens untersucht und entspre-chend seiner Bedeutung in der Planung berücksichtigt wird. Eine erneute artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt ebenfalls.

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Die grünordnerischen Belange werden im Rahmen eines entsprechenden Fachbeitrages in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet. Umweltverträglichkeitsprüfung Der Bebauungsplan begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglich-keitsprüfung unterliegen. Gender Mainstreaming Mainstreaming oder Geschlechtergerechtigkeit in der Stadtplanung bedeutet, das Augenmerk auf die Beziehungen zwischen Gleichberechtigung und der Entwicklung menschlicher Siedlun-gen zu richten. Ziel der Planung soll sein, für gleichwertige Lebensbedingungen von Frauen und Männern Sorge zu tragen. Den Belangen des Gender Mainstreaming wird mit der beabsichtigten Planung i. S. § 1 Abs. 6 Nrn. 1 bis 3 BauGB durch die Ausweisung einer Grünfläche und eines Anteils an Bebauung, die insbesondere Familien mit Kindern zu Gute kommt, grundsätzlich entsprochen.

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Übersichtsplan

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Anlagenverzeichnis: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Der Beschlussvorlage ist eine Verkleinerung des Planes beigefügt. Die zum Beschluss stehende Planunterlage liegt zur Sitzung des Ausschusses im Ori-

ginal M 1 : 1000 vor. Dirk Hilbert

Bebauungsplan Nr.3028,Dresden-Trachau Nr.6, Hufewiesen Alttrachuau

(Aufstellungsbeschluss)

Anlage 1 zur Vorlage Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3028, Dresden-Trachau Nr. 6, Hufewiesen Alttrachau wird begrenzt durchdie nördliche Grenze der Flurstücke 163/3,165/a, 166/2,167/3,168/1,171,174, 178,182,187,189/2,192,193, 196/1 und 199 im Norden,die westliche Grenze der Gaußstraße im Osten,

der südlichen Grenze der Flurstücke 35, 36,146/7,146/8,165/1, 66/3,16774, 168/172,179,180,181,188,199 und 814 (teilweise) im Süden und

die westliche Grenze der Flurstücke 146/e, 146/2,146/3,146/4,146/7 und 167/4 (teilweise)im Westen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 35, 36, 37,146/e, 146/2,146/3,146/4, 146/7,146/8, 146/b, 163/3, 163/4,165/a, 165/1, 166/2, 166/3, 167/3, 167/4, 168/1,168/2, 171,172, 174, 178, 179, 180, 181,182, 187, 187/a, 188, 189/2, 192, 193, 196/1,196/2, 197/1, 197/2, 199 und 814

und Teile der Flurstücke 10, 163/5 und 806/1

der Gemarkung Trachau

Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches im Plan imMaßstab 1:1 000. Der Beschlussvorlage ist eine Verkleinerung des maßgebenden Planesbeigefügt.

Der Plan im Maßstab 1:1 000 mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches liegtwährend der Sitzung des Ausschusses aus.

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Trachauer Bahnhof

Bahnlinie Leipzig Hbf - Dresden-Neustadt

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Bebauungsplan Nr. 3028Dresden-Trachau Nr. 6Hufwiesen Alttrachau

Datum der letzten Änderung

Stadtverwaltung DresdenStadtplanungsamtAmtsleiter

Fassung

Plantechnikerin Sachbearbeiterin SGL 61.3.2 Abt.-Ltr. 61.3 SGL 61.1.3 Abt.-Ltr. 61.1

- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches -

Maßstab 1 : 1000 Blatt 1 von 1

Aufstellungsbeschluss vom .......... 2017

Übersichtsplan

Planungsbüro Vorhabenträger

28. Juni 2017

Dresden-Trachau Nr. 6, Hufwiesen AlttrachauBebauungsplan Nr. 3028

Anlage 2 zur Vorlage

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN

BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

Stadtrat (SR/038/2017)

Sitzung am: 11.05.2017

Beschluss zu: A0268/16

Gegenstand:

Aktualisierung von Stadtentwicklungszielen durch Aufgabe veralteter Beschlüsse im BereichTrachau

Beschluss:

1. Der Stadtrat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 010, Dresden-Trachau Nr. 1 aufzuheben.

2. Der Stadtrat beschließt, die Arbelten am Bebauungsplan Nr. 380, Dresden-Trachau Nr. 3 zubeenden und nicht welterzuverfolgen.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Entwicklung einer öffentlichen Grünfläche unter

Einbeziehung von Naturschutzzielen und möglicher bürgerschaftllcher Nutzung vorzubereiten.

4. Zur Sicherung der Entwicklung als öffentliche Grünfläche Ist bis zum 31.07.2017 ein Aufstel

lungsbeschluss für ein neues Bebauungspanverfahren vorzubereiten und dem Ausschuss für

Stadtentwicklung, Bau und Verkehr zum Beschluss vorzulegen.

Dresden, ^ MAI 2017

i'VDirk Hilbert ^ 'Vorsitzender

Detlef Sitte!Erster Bürgermeister


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