Date post: | 24-Aug-2019 |
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Die Organisation für Aus- und Weiterbildung im Agrarbereich
vlf-Kreisverbände Bamberg und Forchheim
Schillerplatz 15, 96047 Bamberg
0951/8 68 70, Fax: 0951/86 87 17
http://www.vlf-bafo.de E-Mail: Kontaktformular unter www.vlf-bafo.de
August 2018
Liebe Fachschulabsolventinnnen, liebe Fachschulabsolventen,
am 29. Juni 2018 fand traditionell die Sommersitzung der Vorstandschaft und des Hauptausschusses der
vlf-Kreisverbände Bamberg und Forchheim statt. Dazu hatte uns der erste Vorsitzende des vlf Bamberg,
Roland Reh, nach Staffelbach eingeladen. Bei der Sitzung konnten auch der Behördenleiter des AELF
Bamberg, Leitender Forstdirektor Hans-Rüdiger Schmittnägel, und der stellvertretende Bereichsleiter
Landwirtschaft, Landwirtschaftsdirektor Konrad Schrottenloher, vom Hausherrn begrüßt werden.
In der Sitzung selbst wurden die neuesten Informationen zur Datenschutzgrundverordnung erläutert und
wie wir in den vlf Kreisverbänden am besten damit umgehen (siehe letzte Seite des Rundschreibens).
Änderungen wird es auch beim Druck und Versand der Rundschreiben geben, beides übernimmt mit die-
sem Rundschreiben ein Dienstleister. Zusätzlich fand die Berichterstattung über die Sommerarbeitssit-
zung des Bezirksverbandes noch statt, auf der auch eine teilweise neue Vorstandschaft gewählt wurde
(siehe Seite 9 des Rundschreibens).
Herbstlehrfahrt der
vlfs Bamberg und Forchheim
nach Frankreich
23. – 28.10.2018 – siehe Seite 10
Vorstand und Hauptausschuss vlf Bamberg und vlf Forchheim
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An dieser Stelle soll noch auf unsere Herbstlehrfahrt hingewiesen werden, die dieses Mal vom 23. Okto-
ber bis zum 28. Oktober nach Frankreich führt. Das Programm finden Sie auf Seite 10.
Zum Schluss wünschen die vlfs für die bereits viel zu früh begonnene Ernte gutes Erntewetter. Leider
kompensieren die Preise aktuell noch nicht den witterungsbedingten Ertragsausfall. Hoffentlich stellt sich
dies spätestens im Herbst oder Winter ein. .
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Wunder Roland Reh Jörg Porisch Geschäftsführer 1.Vors. VLF BA 1.Vors. VLF FO
Mitteilung der L 1 Förderung
Vorzeitige Ernte großkörniger Leguminosen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Bei stickstoffbindenden Pflanzen, die als ÖVF beantragt wurden, ist jeweils der Erntezeitpunkt zu beachten. Großkörnige Le-
guminosen müssen sich mindestens bis 15. August auf der Fläche befinden. Zu den großkörnigen Leguminosen gehören:
Sojabohne, alle Linsenarten, Weiße Lupine, Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine, Gelbe Lupine, Ackerbohne, Gartenbohne und
Erbse. Tritt die Erntereife der Körner oder Früchte bereits vor dem 15. August ein, darf die Ernte vor dem 15. August erfolgen,
wenn der Betriebsinhaber die Ernte spätestens drei Tage vor deren Beginn dem AELF angezeigt hat. Die Anzeige kann unter
Angabe des voraussichtlichen Erntetermins formlos erfolgen. Die Ausnahme von der Einhaltung des 15. August ist jedoch nicht
möglich, wenn der Bestand wegen Ernteunwürdigkeit nicht geerntet, sondern anderweitig beseitigt (z. B. gemulcht) werden soll.
Nach Beendigung des Anbaus der stickstoffbindenden Pflanzen ist im Antragsjahr in jedem Fall der Nachbau einer Winterkultur
oder Winterzwischenfrucht erforderlich.
Kleinkörnige Leguminosen bis 31. August 2018 auf der Fläche belassen Kleinkörnige Leguminosen müssen bis 31. August auf der Fläche belassen werden. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Sie
befinden sich nicht mehr auf der Fläche ab dem Tag nach einer mechanischen Bodenbearbeitung oder einer Behandlung mit
einem Herbizid, die zu einer Zerstörung des Aufwuchses der stickstoffbindenden Pflanzen führt. Eine Schnittnutzung (auch zur
Samengewinnung) vor dem 31. August ist aber möglich.
Nachträgliche Änderungen bei Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) Es ist zulässig, einen Austausch bei den beantragten ÖVF auch noch nach dem Ende der Mehrfachantragstellung vorzunehmen.
Von dieser Möglichkeit ausgenommen sind allerdings CC-Landschaftselemente, CC-Terrassen und Aufforstungsflächen. Als
Ersatz kommen nur Zwischenfrüchte in Frage, die auf bereits im FNN enthaltenen Flächen spätestens am 1. Oktober 2018 anzu-
bauen sind. Dabei darf die Änderung keine größere gewichtete ÖVF-Fläche ergeben als ursprünglich beantragt.
Eine nachträgliche Änderung der ÖVF muss spätestens am 1. Oktober 2018 anhand des Formblatts „Antrag auf Genehmigung
einer Änderung von bereits beantragten ÖVF“ (am AELF und im Internet erhältlich) beim AELF Bamberg mit entsprechender
Begründung und geeigneten Nachweisen beantragt werden. Später eingehende Änderungsanträge können grundsätzlich nicht
mehr berücksichtigt werden. Begründungen/Nachweise sind allerdings nicht erforderlich, wenn lediglich eine Fläche mit Zwi-
schenfrüchten (ZWF) durch eine andere Fläche mit ZWF ersetzt wird.
Die beantragte Änderung bedarf einer Genehmigung durch das AELF. Sie gilt als erteilt, wenn das AELF nicht innerhalb eines
Zeitraums von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilt, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung
nicht vorliegen, oder dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Meldungen zur KULAP-Winterbegrünung (B35, B36) Seit 2016 wurde die Meldefrist auf Anfang Oktober vorverlegt. Gemäß der Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungs-
nachweises (FNN) 2018 (S.12) endet in diesem Jahr die Meldefrist am 1. Oktober 2018. Die Meldung kann schriftlich oder (ab
Ende August) in iBALIS vorgenommen werden.
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Mitteilung der L 2 – Betriebsberatung und Bildung
Aus dem Sachgebiet L 2.1 Ernährung, Haushaltsleistungen
Qualifizierung zur Erlebnisbäuerin / zum Erlebnisbauer Informationstag am 19. September 2018 auf dem Hofgut
Bäldleschwaige, 86660 Tapfheim Erlebnisbauern und Erlebnisbäuerinnen öffnen ihren Bauernhof für unterschiedliche Zielgruppen.
Diese können die bäuerliche Lebens- und Arbeitswelt mit allen Sinnen entdecken, praktische Fä-
higkeiten entwickeln und emotionale Kompetenzen stärken. Ob jung – ob alt, für jeden gibt es ein
maßgeschneidertes Angebot.
Es reicht vom Tagesangebot über jahresbegleitende Angebote bis hin zu Mehrtagesangeboten. Jeder Bauernhof ist eine
Schatzkammer!
Mit dem Aufbau eines Erlebnisbauernhofes erschließen sich Bauern und Bäuerinnen neue Einkommensquellen, wobei die
Hofgröße und die Bewirtschaftungsform kaum eine Rolle spielen.
Um für diese Aufgabe gut vorbereitet zu sein, bietet die bayerische Landwirtschaftsverwaltung eine umfassende überregionale
Qualifizierung an. In 16 Seminartagen über ein Jahr verteilt (Beginn Januar 2019) erwerben die Teilnehmer/innen Wissen und
Können zur Existenzgründung, Angebotsgestaltung, Erlebnispädagogik, Vermarktung und Vernetzung erlebnisorientierter An-
gebote. Die Teilnehmer werden bei der praktischen Umsetzung im eigenen Betrieb intensiv betreut.
Am Ende der Qualifizierung erhalten die Teilnehmer/innen das Zertifikat „Erlebnisbauer“ bzw. „Erlebnisbäuerin“.
Der Betriebszweig erlebnisorientierte Angebote kann auch eine schon bestehende Erwerbskombination (Urlaub auf dem Bau-
ernhof, Direktvermarktung, Bauernhofgastronomie) ergänzen.
Bäuerinnen und Bauern, die in diesen Betriebszweig einsteigen und sich professionalisieren wollen, aber auch Mitarbeiter und
Partner von solchen Betrieben können sich beim Infotag am 19. September 2018 über diese Erwerbskombination und die
Qualifizierung informieren. Bei Interesse für diesen Informationstag melden Sie sich bitte bis 17.09.2018 über das Internetportal
www.diva.bayern.de an unter dem Punkt Diversifizierung, AELF Schwandorf filtern.
An diesem Tag gibt es die wichtigsten Informationen zur Qualifizierung Erlebnisbäuerin/bauer 2019 - Seminarorte, Seminarter-
mine, Kosten, Teilnahmebedingungen werden bekannt gegeben.
Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.stmelf.bayern.de (Hauswirtschaft) (Erwerbskombinationen) (Erlebnis
Bauernhof) bzw. www.lernort-bauernhof.de
Seminar zur Betriebszweigentwicklung Bauernhofgastronomie→
-Zertifikatslehrgang- Ziele der Qualifizierung Das Seminar wendet sich an Neueinsteiger in die Bauernhofgastronomie und Betriebe mit ersten Erfahrungen, die den Betriebszweig optimieren wollen. Die Teilnehmer erkennen ihre Potenziale und sind in der Lage ein betriebsspezifisches Unternehmens-und Angebotskonzept zu entwickeln. Die Qualifizierung befähigt die Teilnehmer den Betriebszweig Bäuerliche Gastronomie einzurichten, professionell zu gestalten und individuelle Lösungen für den eigenen Betrieb zu finden. Das Seminar schließt mit einem Zertifikat ab. Dieses kann bei Förderanträgen vorgelegt werden. Das Einstiegsseminar findet statt von September bis März des jeweiligen Jahres
mit 13 Seminartagen, einem Tag Zertifikatsübergabe, an unterschiedlichen Lehrgangsorten, z. B. auf bäuerlichen Gastrono-
miebetrieben, an der Staatlichen Berufs- und Berufsoberschule Landshut und am FBZ Landsberg/Lech, Abteilung Haustechnik.
Kosten für die Qualifizierung
Die Seminarkosten betragen 400 Euro. Außerdem entstehen jedem Teilnehmer Kosten für Übernachtung, Verpflegung, An-und
Abreise zum jeweiligen Lehrgangsort. Sie erhalten zirka sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein Zulassungsschreiben mit
Kostenrechnung. Die Teilnahme an der Qualifizierung ist nur möglich, wenn die Seminarkosten innerhalb der Zahlungsfrist auf
dem angegebenen Konto eingegangen sind.
- 4 - Informationen zu den Seminarterminen und Tagungsorten sowie Anmeldung unter:
www.aelf-ne.bayern.de →www.weiterbildung.bayern.de →Akademie für Diversifizierung→ Amt: Neumarkt filtern
Die Teilnehmerzahl ist auf 24 begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Das zweitägige Einstiegsseminar in den Bereich der Erwerbskombinationen in der Landwirtschaft ist Voraussetzung für die
Teilnahme an der Qualifizierung.
Die Interessenten erklären sich mit der Anmeldung bereit, an der gesamten Qualifizierung teilzunehmen.
Weitere Informationen
Irmgard Kuhn AELF Neumarkt i.d.OPf. Dr.-Grundler-Straße 3 92318 Neumarkt i.d.OPf.
09181 4508-0 E-Mail: [email protected]
Mechthild Schmidhuber AELF Deggendorf Graflinger Straße 81 94469 Deggendorf
0991 208-0 E-Mail: [email protected]
Neu - Seminar zur Betriebszweigentwicklung „Soziale Landwirtschaft“
In der "Sozialen Landwirtschaft" werden Menschen aller Altersstufen mit besonderen Bedürfnissen versorgt, betreut, beschäf-
tigt, erhalten einen Arbeitsplatz oder Lernangebote. Auch das Bereitstellen von besonders seniorengerechtem Wohnraum ge-
hört dazu. Die Angebote können in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, mit sozial tätigen Vereinen oder in
eigener Trägerschaft aufgebaut werden.
Im Januar 2018 startet erstmalig ein Seminar zur „Soziale Landwirtschaft“. Die Qualifizierung bietet eine gute Grundlage
einen Betriebszweig in diesem Bereich aufzubauen und wirtschaftlich zu führen.
Weitere Informationen und Anmeldung für das Seminar unter www.diva.bayern.de. Ansprechpartnerin in Oberfranken rund um
das Thema Soziale Landwirtschaft ist Christine Reininger 09561/769-134.
Aktion des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg zum Weltschulmilchtag am Donnerstag, den 11. Oktober 2018 in der Grundschule Poxdorf
Mit der Aktion möchte das Bayerische StMELF auf das EU-Schulprogramm aufmerksam
machen.
Das Schulmilch- und das Schulfruchtprogramm ist im Schulprogramm zusammengefasst
worden.
Seit 01. Februar 2018 können Schülerinnen und Schüler in Grund-und Förderschulen der
Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder in Kitas ab 3 Jahren kostenlos Obst, Gemüse und Milch-
und Milchprodukte erhalten.
Unter www.schulprogramm.bayern.de finden sie ausführliche Hinweise und Informationen.
Mitteilungen aus dem Sachgebiet L 2.2 Landwirtschaft
Aus dem Sachgebiet Bildung und Beratung
Neue Sachkundeprüfung im Pflanzenschutz
Das AELF Bamberg beginnt im November 2018 wieder mit einem neuen Lehrgang zur erstmaligen Erlangung des Sachkunde-
nachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dieser Lehrgang richtet sich an Quereinsteiger und Personen, die
keine landwirtschaftliche, gärtnerische oder forstliche Ausbildung besitzen, künftig aber Pflanzenschutzmaßnahmen durchfüh-
ren wollen.
Der Lehrgang findet ganztägig an drei Samstagen, am 10.11., 17.11. und 24.11.2018 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, statt. Die
anschließende Prüfung umfasst einen theoretischen und praktischen Prüfungsteil.
Eine bestandene Prüfung ist Voraussetzung zur Beantragung der „Scheckkarte“ als Sachkundenachweis im Pflanzenschutz.
Anmeldungen sind bis Mitte Oktober 2018 beim AELF Bamberg möglich unter 0951/8687-0.
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Investitionsförderung Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) Bis 31.Oktober 2018 ist es in diesem Jahr letztmals möglich, einen Antrag auf Förderung gemäß oben genanntem Programm
zu stellen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag, mit allen erforderlichen Unterlagen, dem Amt vorliegen.
Die Fördersätze sind weiterhin bei 30% wenn Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung erfolgt bzw. in die Zucht-
sauenhaltung investiert wird.
Alle weiteren Investitionen in die Tierhaltung und im Bereich Diversifizierung werden mit 25 % gefördert.
Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen beträgt in der Tierhaltung 400.000,00 €, bei der Diversifizierung 800.000,00 €.
Die Förderkonditionen sind im Internet abrufbar unter:
www.stmelf.bayern.de/förderwegweiser (Link : Investitionsförderung mit Diversifizierung)
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) Im April wurde in einigen Teilbereichen der Fördersatz von bisher 25 % auf 30 % erhöht.
Für folgende Bereiche trifft dies zu:
bauliche Maßnahmen zur erstmaligen Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung in kleinen Milchviehbetrieben (max. 25 Kühe im Durchschnitt der letzten drei Jahre).
Bauliche Investitionen in Betrieben, die sich in Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise befinden und die zur Anpassung an die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung notwendig sind.
Befestigte Tierausläufe/Laufhöfe einschl. Kaltscharrraum in allen Betrieben. Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in bestehenden Schweineställen. Weidemelkstände sowie mobile Weideunterstände für Rinder, Schafe und Ziegen.
Auskünfte erhalten Sie am AELF-Bamberg 0951/86 87 12 - Rudolf Hahn.
Verbundberatungsprojekt "Grünland Bayern" Praxistag mechanische Grünlandverbesserung Ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend, Grünlandverbesserung ist Thema eines
jeden Milchviehhalters. Was für Biobetriebe Standard ist, wird zunehmend für alle Betriebe
interessanter: mechanische Grünlandverbesserung. Wo Produktionsvorgaben den Einsatz
von chemischen Möglichkeiten ausschließen, ist Wissen und Technik mechanischer Ver-
fahren gefragt. In der Woche vom 24.09.2018 bis 28.09.2018 veranstaltet die LfL zusam-
men mit dem LKP, den Fachzentren Ökologischer Landbau, den Fachzentren Pflanzenbau
und den örtlichen ÄELF an fünf Orten in ganz Bayern einen Praxistag zum Thema mecha-
nische Grünlandverbesserung. Dabei können sowohl Maschinen im Einsatz als auch Er-
gebnisse nach bereits erfolgten Maßnahmen begutachtet werden. Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt.
Das detaillierte Programm mit allen Hinweisen finden Sie unter http://www.lfl.bayern.de/schwerpunkte/eiweissstrategie/193985/index.php
Bildungsprogramm Landwirt - Bila – Kurse Der nächste Bila-Abendkurs beginnt am Donnerstag, dem 04.10.2018 am AELF in Bamberg, zu dem sich 46 Teilnehmer
gemeldet haben. Der Infoabend für diesen Abendkurs findet am Donnerstag, dem 13.09.2018 um 19:00 Uhr im Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schillerplatz 15, 96047 Bamberg statt.
Ein Bila-Blockkurs mit Beginn im Oktober 2019 wird weiterhin angeboten.
Dieser Kurs kann jedoch nur stattfinden, wenn sich genügend Teilnehmer melden.
Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Amtes abrufen unter: www.aelf-ba.bayern.de
Auskünfte erhalten Sie auch unter 0951/86 87 12 – Rudolf Hahn.
Foto: Dr. Robert Schätzl, (LfL)
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Landwirte engagieren sich für sauberes Trinkwasser Kurzbericht über die Landkreisrundfahrt am 12. Juni 2018 mit dem Thema: Gewässerschutz Landwirtschaftliche Betriebe sind heute mehr denn je gefordert, sich flexibel an die politischen und gesellschaftlichen Heraus-
forderungen anzupassen. Ein hoch aktuelles Thema ist dabei der Gewässerschutz, sowohl für Grundwasser als auch für Ober-
flächengewässer.
Die Rundfahrt zeigte Maßnahmen und Lösungsmöglichkeiten, die besonders positive Auswirkungen
auf den Gewässerschutz haben. Dazu eingeladen haben das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten (AELF) Bamberg, die Kreisberatungsausschüsse Bamberg und Forchheim des Bayerischen
Bauernverbandes sowie die beiden Hauptausschüsse Bamberg und Forchheim des Verbandes für
landwirtschaftliche Fachbildung. Mehr als 30 Teilnehmer ließen sich die Gelegenheit nicht entgehen,
sich vor Ort die positiven Praxisbeispiele anzusehen.
Startpunkt war der Betrieb Jörg und Andreas Deinlein GbR in Neudorf bei Scheßlitz als einer der
Pioniere in Oberfranken, was das Thema „Landwirtschaft 4.0“ anbelangt: Ertragskartierung und Prä-
zisionspflanzenbau sind auf dem Betrieb schon längst keine Fremdwörter mehr. Landwirtschafts-
amtsrätin Waltraud Dümmler vom AELF Bamberg führte in das Thema ein und übergab das Wort an
Jörg Deinlein, der ausführlich berichtete: Der Einstieg gelang vor zehn Jahren mit der Anschaffung
einer GPS-gesteuerten Feldspritze. Einige Jahre später folgte der Mähdrescher mit Ertragskartierung. Dies war der Grundstein
für eine teilflächenspezifische Bewirtschaftung, denn erst jetzt wurden die Ertragsunterschiede in den doch sehr heterogenen
Feldern auf dem fränkischen Jura sichtbar. Gepaart mit einem Stickstoffsensor ist eine bedarfsorientierte Düngung auf dem
Betrieb Deinlein nun kein Problem mehr: Vorteil für Umwelt und Landwirt, auch im Hinblick auf die neue Düngeverordnung.
Die zweite Station war der Betrieb Klaus Stadter in Brunn bei Heiligenstadt. Dieser bewirtschaftet Flächen vornehmlich im Jur-
akarst, welche sich durch ihre gute Wasserdurchlässigkeit auszeichnen. Was jedoch bei der Frühjahrsaussaat und nach reich-
lich Niederschlägen von Vorteil ist, kann bei bestimmten – sehr gut wasserlöslichen - Pflanzenschutzmitteln von Nachteil sein.
Daher verzichten Landwirte im Jurakarst seit Jahren freiwillig auf bestimmte Pflanzenschutzmittel. Klaus Stadter stellte seine
Philosophie dar und vor allem den Zusammenhang zwischen ausgeglichener Fruchtfolge und gewässerschonenden Pflanzen-
schutz. Die Teilnehmer pflichteten bei, dass bei dieser abwechslungsreichen Fruchtfolge und konsequentem Wechsel von
Sommerung und Winterung sich bestimmte Unkräuter erst gar nicht etablieren können.
Für das Nachmittagsprogramm folgte der Wechsel vom Landkreis Bamberg in den Landkreis Forchheim, wo auch der Forch-
heimer Landrat Dr. Ulm zur Gruppe hinzustieß und von Landwirtschaftsdirektor Konrad Schrottenloher vom AELF Bamberg
sehr herzlich begrüßt wurde. Besichtigt wurden die Felder des Betriebes Galster aus Gosberg im Forchheimer Wasserschutz-
gebiet Zweng. Bernd Anderl von den Stadtwerken Forchheim stellte heraus, dass die Wasserqualität sehr gut ist und die Zu-
sammenarbeit mit den Landwirten in dem knapp 500 ha großen Gebiet hervorragend klappt.
Nach dem Wasserschutzgebiet folgte der Wechsel an das Oberflächengewässer. Am Hirtenbach zeigte Markus Galster seine
Gewässerschutzstreifen, die er entlang seiner Felder
am Hirtenbach angelegt hat. Dr. Gabriele Trommer
vom Wasserwirtschaftsamt Kronach stellte in diesem
Zusammenhang heraus, wie wichtig es für die Ge-
wässerqualität ist, wenn die angrenzenden Landwir-
te am Fließgewässer angepasst wirtschaften. Die
Schutzstreifen bremsen bei Starkregenereignissen
den Wasserabfluss in den Hirtenbach und führen zu
einer Verringerung des Sedimenteintrages.
Am Ende des Tages waren sich alle Teilnehmer
über zwei Punkte einig: Es sind bereits viele positive
Zeichen seitens der Landwirte für den Gewässer-
schutz im Dienstgebiet des AELF Bamberg gesetzt
und es ist wichtig, dass alle Beteiligten im Dialog an
einem Strang ziehen, um die Situation weiter zu
verbessern.
Jörg Deinlein erklärt seine
Düngerstrategie anhand der
mehrjährigen Ertragskarten
Teilnehmer informierten sich bei der Landkreisrundfahrt über
aktuelle Themen des Gewässerschutzes
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Tag der offenen Tür beim landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen Krämer in Gräfenberg am 8. Juli 2018 - Kurzbericht
Zum Abschluss des Feuerwehrfestes in Gräfenberg fand
am Sonntag, den 08. Juli, ein Tag der offenen Tür beim
landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen Krämer
statt. Am Hauptstandort des Betriebes am Schelmberg war
der ganze Betrieb für die Besucher zu besichtigen. Ein
umfangreiches Kinderprogramm und die Möglichkeit für die
Besucher einmal selbst Traktor zu fahren waren nur zwei
der vielen Highlights. Auch das Amt für Ernährung, Land-
wirtschaft und Forsten Bamberg war mit einem Stand ver-
treten. Schwerpunkt dabei waren die Ausbildungsmöglich-
keiten in der Landwirtschaft: „Welche grünen Ausbildungs-
berufe gibt es?“ „Wie kommt man an einen Ausbildungsbe-
trieb?“ „Welche Weiterbildungsmöglichkeiten im Ausbil-
dungsberuf Landwirt gibt es“, waren nur einige der Fragen,
die die Besucher beschäftigte. Vor allem Familien ohne
landwirtschaftlichen Hintergrund nutzten diese Informati-
onsmöglichkeit. Dabei war es von Vorteil, dass der aktuelle Praktikant am AELF Bamberg, Martin Galster, der sich nach der
Ausbildung und erster Berufstätigkeit nun in der Weiterbildung zum Techniker für Landbau befindet, aus erster Hand Auskünfte
geben und seine Erfahrungen weitergeben konnte. Vor allem die jungen Besucher zeigten reges Interesse am „Ausbildungs-
stand“ des AELF Bamberg.
Tag des offenen Hofes in Sambach, am 17. Juni 2018 - Kurzbericht
Am 17.06.2018 fand in Sambach in der Gemeinde
Pommersfelden der Tag des offen Hofes statt. Auch das Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg war mit einem
Stand auf dem „grünen Pfad“ zwischen Wind und Wingersdorf
vertreten.
Wasserberater Ralf Bogensberger und Dr. Markus Heckmann
konnten bei sommerlichen Wetter die Aufgaben und Tätigkeiten
des Amtes vielen interesierten Besuchern erläutern und
näherbringen. Dabei war der Stand in der Feldflur vor einem
Maisbestand mit Blühstreifen thematisch sehr passend.
Als Publikumsmagnet - besonders bei jungen Besuchern - stellte
sich der Regensimulator heraus.
Vielen Landwirten und auch Nichtlandwirten wurden hier die Vorteile der gewässerschonenden Bodenbearbeitung z. B. durch
Zwischenfruchtanbau, Mulch- und Direktsaat oder auch durch Grasansaat näher gebracht. Bodenproben mit unterschiedlicher
Bodenbearbeitung zeigten die Wasserrückhaltefähigkeit und den Bodenabtrag bei einem simulierten Starkregenereignis.
Mitteilungen aus dem Fachzentrum Ökologischer Landbau, AELF Bamberg
Großer Zulauf bei den Ökolandbau-Seminaren Mehr als 50 Teilnehmer aus Franken, aber auch aus Teilen Altbayerns besuchten im Januar das viertägige Grundlagenseminar
zum Ökologischen Landbau der Öko-Akademie Bamberg im Bildungshaus der Abtei Maria Frieden in Kirchschletten, Gem.
Zapfendorf.
Das Fachzentrum Ökolandbau des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Bamberg, welches für die Öko-Akademie
verantwortlich ist, hatte ein vielfältiges Programm für die Teilnehmer erstellt. „Ökolandbau ist eine wissensintensive Form der
Landwirtschaft innerhalb des Rahmens der EG Öko-Verordnung“. Diese Feststellung stellte Bernhard Schwab, Leiter des
Fachzentrums an den Anfang.
Vor allem bei jungen Besuchern hoch im Kurs –
der Regensimulator
- 8 - Umstellungsinteressierte Landwirte konnten von Beratern des Fachzentrums, Beratern der Ökoerzeugerringe und Praktikern
die wesentlichen Schritte für die Umsetzung erfolgreichen Ökolandbaus erfahren. Im Mittelpunkt standen die Fragen des An-
baus der wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturen nach den Vorgaben der Ökoverordnung. Daneben konnten auch die Mög-
lichkeiten der Vermarktung der Produkte und die Durchführung der Kontrollen ausführlich behandelt werden.
Im Februar folgte ein zweitägiges Spezialseminar für Milchvieh und Rinderhaltung, welches ebenfalls Produktionstechnik und
Vermarktung als Schwerpunkte behandelte. Auch hier nahmen die Erfahrungen der Praktiker und die anschließende Diskussi-
ons- und Fragerunde großen Raum ein.
Den Abschluss der diesjährigen Seminarreihe bildete wieder die fünftägige Praxiswoche Ende April, die reichlich Gelegenheit
bot den Ökologischen Landbau in
der Praxis zu besichtigen, mit
Betriebsleitern aus vielen Teilen
Frankens vor Ort zu diskutieren
und wertvolle Eindrücke zur Ent-
scheidungsfindung zu gewinnen.
Die Rückmeldung der Seminar-
teilnehmer war durchweg positiv,
wozu sicherlich auch die gute
Unterbringung und Verpflegung
mit ökologisch erzeugten Produk-
ten beitrug.
Auch im Jahr 2019 wird die Se-
minarreihe wieder in bewährter
Form angeboten.
Termine sind: Grundlagen Ökolandbau: 14. - 17. Januar 2019
Ökol. Milchvieh- und Rinderhaltung: 20. / 21. Februar 2019
Praxiswoche: 06. – 10. Mai 2019
Anmeldeunterlagen können bei der Öko-Akademie am AELF Bamberg unter 0951/8687-0 angefordert werden.
Aus dem Bereich Forst Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz, 09542/7733-0
Förster Jan Rebele am Forstrevier Pretzfeld
Pretzfeld. – Forstoberinspektor Jan Rebele wird bis auf weiteres das Forstrevier Pretz-
feld des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg vertreten.
Die Waldbesitzer der Gemeindebereiche Pretzfeld, Gößweinstein und Kirchehrenbach
können eine kostenlose Beratung bei ihm anfordern.
Jan Rebele stammt aus dem Landkreis Ansbach. Nach dem Forststudium in Weihenste-
phan absolvierte er den Vorbereitungsdienst, wo er Erfahrungen in Unterfranken, im
Allgäu und im Fränkischen Jura sammelte. Ende März trat er die Stelle in Pretzfeld an.
„Ich freue mich auf die Aufgabe hier in der Fränkischen Schweiz. Die Wälder sind sehr
vielfältig und interessant. Ich möchte die Waldbesitzer bei Ihrer Waldbewirtschaftung mit
Rat und Tat unterstützen.“ erklärt Jan Rebele.
Jan Rebele weist auf die aktuell angespannte Borkenkäfersituation hin und bittet alle
Waldbesitzer, ihre Fichtenwälder bei der momentanen Trockenheit mindestens alle
zwei Wochen auf Käferbefall zu kontrollieren und befallene Fichten sofort aufzuarbei-
ten. Frisches Fichtenholz darf nicht im Wald lagern, da es von den Käfern besiedelt wird
und zur Käfervermehrung beiträgt. Bei Fragen hierzu steht er selbstverständlich zur Verfügung.
Neben der Beratung kann Jan Rebele Fördermaßnahmen anbieten, bei denen die Pflege junger Waldflächen, die Naturverjün-
gung oder die Pflanzung finanziell unterstützt werden. Sein Arbeitsfeld ist sehr vielfältig. So bietet er zum Beispiel auch den
Schulen in seinem Revierbereich Klassenführungen im Wald an.Er ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: 09194-
3719717, Fax: 09194-3719715, E-Mail: [email protected]. Sprechzeiten: Donnerstag, 15 bis 17 Uhr, Schlossberg
10, 91362 Pretzfeld
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Neue Vorstandschaft des vlf Bezirksverbandes
Bei der Sommerarbeitsbesprechung in Himmelkron wurde
Mario Güldner zum Bezirksvorsitzenden des vlf Oberfran-
ken gewählt.
Als Stellvertreter wurde Martin Faber, Coburg und als Kas-
sier Roland Reh, Bamberg gewählt.
Damit ist die Bezirksvorstandschaft wieder komplett.
Der bisherige Vorsitzende Konrad Rosenzweig hatte nicht mehr kandidiert.
Familienwanderung des vlf Bamberg am 08.04.2018
Am Sonntag, dem 08. April 2018 fand bei strahlendem Sonnenschein die erste Familienwanderung des VLF Bamberg statt. Die Teilnehmer trafen sich um 11.00 Uhr am Eingang des Baumwipfelpfa-des in Ebrach. Geführt wurde die Gruppe von den beiden Organisatoren Kerstin Brunner und Daniela Lieberth. Auf 26 Metern Höhe verläuft der Pfad durch die Baumkronen und liefert einen Ausblick aus unge-wohnter Perspektive. Da der Aufstieg etwa einen Kilometer lang ist und auch wieder die gleiche Strecke nach unten zurückgelegt werden muss, gab es viel zu sehen. Vor allem die jüngsten Teilnehmer vergnügten sich im Wildtiergehege und Streichelwald, so dass die Mittagseinkehr etwas später wurde. Zum Mittagessen fuhr die Gruppe in das 6 km entfernte Handthal. Anschließend besuchte noch ein Teil das Steigerwaldzentrum. Hier erfährt man viel über die Nachhaltigkeit am Beispiel der Waldbewirtschaftung und Holzverwertung. Der Tag war vollkommen gelungen und für alle Teilnehmer eine Bereicherung, so dass auf jeden Fall auch im nächsten Jahr eine Familienwanderung stattfinden wird.
v.l.n.r.: Kassier Roland Reh, 2. Vorsitzender Martin Faber,
Frauenvorsitzende Dagmar Hartleb, 1. Vorsitzender
Mario Güldner und (noch) Geschäftsführer Dr. Ernst Heidrich
Teilnehmer an der Familienwanderung
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Lehrfahrt der vlfs Bamberg und Forchheim nach Paris – bezaubernde Provence – vom 23. bis 28. Oktober 2018
Die vlf‘s Bamberg und Forchheim haben in Zusammenarbeit mit dem Reisebüro Vogt eine attraktive landwirtschaftliche Lehr-
fahrt für Sie nach Frankreich – in die bezaubernde Provence - geplant. Reisetermin ist von Dienstag, 23. Oktober bis Sonntag,
28. Oktober 2018. Es handelt sich diesmal um eine 6-tägige Reise.
Schwerpunkt der Lehrfahrt sind wieder landwirtschaftliche Betriebsbesichtigungen. Schon am Tag unserer Anreise nach Frank-
reich werden wir eine gemütliche Frühstückspause in einem Hofcafè eines landwirtschaftlichen Familienbetriebs einlegen, um
dann, in Frankreich angekommen, einen Milchviehbetrieb mit ca. 100 Kühen der Rasse Holstein zu besichtigen. In den nächs-
ten Tagen unserer Reise werden wir einen ca. 500 ha großen Reisanbaubetrieb, einen typischen Stierzuchtbetrieb sowie einen
Ziegenzuchtbetrieb mit hofeigener Käseherstellung besichtigen.
Auf dem kulturellen Programm stehen Stadtführungen in der „Stadt der Päpste“ – in Avignon sowie in Arles – der sehenswerten
Stadt mit dem berühmten Amphitheater, die Besichtigung der berühmten Aquäduktbrücke Pont du Gard, sowie der Besuch des
Lavendelmuseums. Weiterhin ist eine Rundfahrt durch die Camargue, ein geschütztes Sumpf- und Marschgebiet, mit einem
mehrstündigen Aufenthalt am Meer geplant. Die wohl bekanntesten Bewohner der Camargue sind der große Flamingo und die
weißen Pferde.
Die Reise erfolgt in einem modernen Fernreisebus. Um Ihnen die große Vielfalt der bezaubernden Provence zu zeigen werden
wir diesmal in drei 4*-Sterne Hotels übernachten. Im Reisepreis sind folgende Leistungen enthalten: Fahrt in einem modernen Fernreisebus ab/bis Bamberg bzw. Forchheim
1 x Übernachtung im 4* Novotel Lyon La Part Dieu
3 x Übernachtung im 4* Hotel Best Western Le Lavarin Avignon
1 x Übernachtung im 4* Hotel Henry II Beaune
5 x Französisches Frühstücksbüfett im Hotel
1 x Frühstück auf der Anreise
4 x Abendessen im Hotel
1 x Abendessen auf einem Stierzuchtbetrieb
1 x Mittagessen
Stadtführungen in Avignon und Arles
Eintritte: Pont du Gard, Lavendelmuseum
Fachbesuche/Besichtigungen lt. Programm (5 Fachbesuche)
1 x Reiseführer und Audioguides während der Besichtigungen / Führungen
5 Tage örtliche deutschsprachige Reiseleitung
Reiserücktrittskosten- und Insolvenzversicherung
Der Reisepreis für unsere 6-tägige Reise beträgt:
pro Person im Doppelzimmer (ab 35 angemeldeten Personen) 965 €, ansonsten (unter 35 angemeldeten Personen) 1015 €.
Der Einzelzimmerzuschlag beträgt 220 €.
Der Reisepreis pro Person im Einzelzimmer (ab 35 angemeldeten Personen) 1.185 €, ansonsten (unter 35 angemeldeten
Personen) 1.235 €.
Haben wir mit dieser wunderschönen Reise Ihr Interesse geweckt? Fordern Sie unser ausführliches Reiseprogramm
telefonisch unter 0951/8687-0 am AELF Bamberg an.
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Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen
Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbil-
dung vorgeschrieben.
Der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e. V. (vlf) bietet diese
Fortbildungen in Kooperation mit dem Verband landwirtschaftlicher Meister und
Ausbilder (VLM), dem Bayerischen Bauernverband (BBV) und dem Kuratorium
Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe (KBM) bayernweit an.
Mit dem anliegenden Anmeldeformular können Sie sich zu einer Fortbildung in
Ihrer Region anmelden.
Folgende Themen erwarten Sie bei den neuen Fortbildungen:
Rechtsgrundlagen Hintergründe Konkrete Vorgaben – Aktuelle Themen: Durchblick im Paragraphendschungel erhalten!
Risikomanagement Anwenderschutz – Anrainerschutz – Lebensmittelsicherheit – Umwelt- und Naturschutz: Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln richtig einschätzen, Hinweise für die Praxis!
Gerätetechnik und Ausbringung Anforderungen an Technik – Technische Lösungen für Herausforderungen im Pflanzenschutz: Über den aktuellen Stand der Technik Bescheid wissen!
Integrierter Pflanzenschutz Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Aktuelle und regionale Beispiele: Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen!
Personalausweis und Sachkundenachweis im Scheckkartenformat mitbringen!
Sie erhalten für die Teilnahme an der Fortbildung einen Nachweis, der im Anschluss per Post mit der Rechnung zugesandt
wird. Wir müssen überprüfen, wer an der Veranstaltung teilnimmt, bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Sachkunde-
nachweis unbedingt zur Fortbildung mit.
Kosten Teilnahme und Erstellung des Fortbildungsnachweises:
Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 33,30 € je
Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überwei-
sung oder per Lastschriftermächtigung begleichen. Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Ver-
anstaltung abmelden. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50% dieses Betrages berechnen.
Die Termine für die Schulungen sind: für Bamberg: Di. 13.11.2018, um 13:00 Uhr im Sportheim Wiesengiech Mo. 03.12.2018 um 13:00Uhr im Gasthaus Oppel in Oberweiler Di. 04.12.2018, um 13:00 Uhr, im Sportheim Dörfleins für Gärtner und alle Interessierten Mi. 12.12.2018, um 18:00 Uhr , im Brauerei-Gasthaus Kraus, Hirschaid für Forchheim: Fr. 07.12.2018, um 18:00 Uhr, im Sportheim in Weingarts, Kunreuth Fr. 15.12.2018, um 10:00 Uhr, im Gasthaus zu den Alten Deutschen in Kleingesee
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Datenschutzinformation für vlf Mitglieder
Sehr geehrtes vlf-Mitglied,
am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in
Kraft getreten. Die DSG VO erweitert im Vergleich zum geltenden Bundesda-
tenschutzgesetz (BDSG) einige Rechte des Dateninhabers, womit für Daten-
verarbeiter (i.d.R. Unternehmen und auch Verbände) erweiterte Pflichten
einhergehen. Dabei handelt es sich primär um
Dokumentations- und Aufklärungspflichten.
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes werden im Verband unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die personenbezogenen Daten von Vereinsmitgliedern und Funktionsträgern gespei-
chert.
Den Organen des Verbandes, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verband Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten
unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten
zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein
fort.
Zur Unterstützung der Verbandsarbeit, wie z.B.: dem Versand von Verbandsinformationen, werden i.d.R. externe Dienstleister
eingebunden. Diese Empfänger werden zur Vertraulichkeit verpflichtet und auf die nur zweckgebundenen Verwendungsbefug-
nisse hingewiesen.
Im Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag des Verbandes, sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen können
personenbezogenen Daten, wie z.B. der Name, und Fotos von Mitgliedern in der Verbandszeitung sowie auf der Homepage
des vlf Bayern dargestellt werden. Zudem werden Beiträge mit Fotos zur Veröffentlichung z.B.: an das Bayerische Landwirt-
schaftliche Wochenblatt gegeben.
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner sat-
zungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrückli-
chen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wah-
rung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist.
Ein Datenverkauf findet nicht statt.
Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft
über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung,
Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist.
Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung
gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend gelöscht.
Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem
Zugriff Dritter geschützt.