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Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ · 2021. 3. 9. · Amts- und Mitteilungsblatt der...

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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gemeinde Edderitz Gemeinde Fraßdorf Gemeinde Glauzig Gemeinde Görzig Stadt Gröbzig Gemeinde Großbadegast Gemeinde Hinsdorf Gemeinde Libehna Gemeinde Maasdorf Gemeinde Meilendorf Gemeinde Piethen Gemeinde Prosigk Gemeinde Quellendorf Stadt Radegast Gemeinde Reupzig Gemeinde Riesdorf Gemeinde Scheuder Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne Gemeinde Weißandt-Gölzau Gemeinde Wieskau Gemeinde Zehbitz Jahrgang 5 Montag, den 27. April 2009 Nummer 9 „Südliches Anhalt“ „Südliches Anhalt“ Wir gratulieren allen Müttern herzlich zu ihrem Ehrentag!
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Page 1: Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ · 2021. 3. 9. · Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 6, Nr. 9/2009 9 EinzelbewerberinBollmann 1. Bollmann,Birgit,Sekretärin,

Amts- und Mitteilungsblatt derVerwaltungsgemeinschaft

Gemeinde EdderitzGemeinde FraßdorfGemeinde GlauzigGemeinde GörzigStadt GröbzigGemeinde GroßbadegastGemeinde HinsdorfGemeinde LibehnaGemeinde MaasdorfGemeinde MeilendorfGemeinde PiethenGemeinde ProsigkGemeinde QuellendorfStadt RadegastGemeinde ReupzigGemeinde RiesdorfGemeinde ScheuderGemeindeTrebbichau a. d. FuhneGemeindeWeißandt-GölzauGemeinde WieskauGemeinde Zehbitz

Jahrgang 5Montag, den27. April 2009Nummer 9

„Südliches Anhalt“„Südliches Anhalt“

Wir gratulieren allenMüttern herzlich zu ihrem

Ehrentag!

Page 2: Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ · 2021. 3. 9. · Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 6, Nr. 9/2009 9 EinzelbewerberinBollmann 1. Bollmann,Birgit,Sekretärin,

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 2, Nr. 9/2009

VGem „Südliches Anhalt“

Amtliche Mitteilungen

Bekanntmachungüber das Recht auf Einsichtnahme in dieWählerverzeichnisse und die Erteilung

von Wahlscheinen

für die Kommunalwahlen am 07.06.2009

1. Die Wählerverzeichnisse für die Mitgliedsgemeinden derVerwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Görzig, Gröbzig, Großbade-gast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen,Quellendorf, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Treb-bichau an der Fuhne,Weißandt-Gölzau,Wieskau, Zehbitzkönnen in der Zeit vom 13.05.2009 bis 23.05.2009- während der Dienststunden -Dienstag, Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 UhrDienstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr undDonnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr(Ort der Einsichtnahme)Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“, Haupt-straße 31, 06369 Weißandt-Gölzauzur Überprüfung der im Wählerverzeichnis eingetragenenpersonenbezogenen Daten eingesehen werden (§ 18 Abs.2 KWG LSA). Die Wählerverzeichnisse werden im auto-matisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durchein Datensichtgerät möglich.Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in demWählerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsicht-nahme das Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra-gen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän-dig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist,spätestens am 22.05.2009 bis 12:00 Uhr bei der Wahl-behörde(Anschrift)Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“, Haupt-straße 31, 06369 Weißandt-Gölzaueinen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnissesstellen.Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder mündlichals Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einenBevollmächtigten bei der Wahlbehörde eingelegt werden.Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind,sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen.Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungendes Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahl-ordnung für das Land Sachsen-Anhalt.Nach dem 22.05.2009, 12:00 Uhr, ist ein Antrag aufBerichtigung nicht mehr zulässig.Macht der/die Wahlberechtigte/r vom Recht auf Einsicht-nahme keinen Gebrauch und ergibt sich, dass er im Wäh-lerverzeichnis nicht aufgeführt ist, ist ein aus diesem Grundeingelegter Wahleinspruch (§ 50 KWG LSA) unbegründet.

3. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichniseingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 13.05.2009eine Wahlbenachrichtigung.Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichti-gung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nichtGefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausübenkann.

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetra-gen ist oder einen Wahlschein hat.Wahlberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das Wäh-lerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einenWahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben,erhalten keine Wahlbenachrichtigung.Die Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden ab Frei-tag, den 15.05.2009 ausgegeben.

4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag4.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech-

tigte Person, die aus wichtigem Grund den zuständigenWahlraum nicht aufsuchen kann. Wichtige Gründe sindzum Beispiel:a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit außer-halb ihres Wahlbezirkes aufhält,b) wenn sie die Wohnung nach dem 35. Tag vor der Wahlin einen anderen Wahlbezirk der Gemeinde verlegen,c) wenn sie aus beruflichen Gründen, wegen Freiheits-entziehung, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körper-lichen Beeinträchtigung oder eines sonstigen körperlichenZustandes wegen nicht oder nur unter nicht zumutbarenSchwierigkeiten aufsuchen kann;

4.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl-berechtigte Person,a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden dieAntragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnis-ses versäumt hat;b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nachAblauf der Antragsfrist entstanden ist;c) wenn ihr Wahlrecht im Antragsverfahren festgestellt wor-den ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nachAbschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

4.3. Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichniseingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum05.06.2009, 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft„Südliches Anhalt“ mündlich oder schriftlich beantragtwerden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fern-schreiben oder Fernkopie als gewahrt. Der Antrag kannauch elektronisch übermittelt werden, wenn er dokumen-tierbar ist, die E-Mail-Adresse lautet:[email protected] behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe eineranderen Person bedienen.Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.Antragstellende Personen müssen den Grund für die Ertei-lung eines Wahlscheines glaubhaft machen.Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durchVorlage einer schriftlichen Vollmacht (Rückseite der Wahl-benachrichtigungskarte beachten) nachweisen, dass erdazu berechtigt ist.

4.4. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Auf-suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumut-baren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antragnoch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech-tigte Personen können aus den unter 4.2. Buchstabe a)und b) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilungeines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr,stellen.Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlschei-ne werden nicht ersetzt. Das Gleiche gilt für verloreneStimmzettel, die nach § 25 Abs. 3 Satz 1 KWO LSA aus-gegeben worden sind. Versichert ein Wahlberechtigterglaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zuge-

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Seite 3, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

gangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl 12:00 Uhr,ein neuer Wahlschein erteilt werden.

5. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, ob die wahl-berechtigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will,so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich:- die amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises- einen amtlichen Stimmzettelumschlag- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbriefzurückzusenden ist, versehen Wahlbriefumschlag und- ein Merkblatt für die BriefwahlDiese Wahlunterlagen werden ihr von der Gemeinde aufVerlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abho-lung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eineandere Person ist zulässig, wenn die bevollmächtigte Per-son von der wahlberechtigten Person bereits auf demWahlscheinantrag benannt wurde oder die Empfangsbe-rechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit denBriefwahlunterlagen so rechtzeitig wie möglich an die ange-gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief bis späte-stens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.Der Wahlbrief kann übersandt oder auch bei der auf demWahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

gez. Nösslergemeinsamer Wahlleiter

Wahlbekanntmachung

Kommunalwahlen 2009

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters für die Neuwahlder Kommunalenvertretungen der Gemeinden Edderitz, Fraß-dorf, Glauzig, Görzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maas-dorf, Meilendorf, Piethen, Quellendorf, Reupzig, Riesdorf,Scheuder, Trebbichau an der Fuhne, Weißandt-Gölzau, Wies-kau und Zehbitz sowie der Städte Gröbzig und Radegast undder Ortschaften Werdershausen und WörbzigDer gemeinsame Wahlleiter gibt gemäß § 28 Abs. 7 Kommunal-wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. § 36Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWOLSA) Folgendes bekannt:Der gemeinsame Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sit-zung am 20.04.2009 die eingereichten Wahlvorschläge und Wahl-vorschlagsverbindungen für die am 07.06.2009 stattfindendenGemeinderatswahlen in Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Görzig, Groß-badegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen,Quellendorf, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Trebbichau an derFuhne, Weißandt-Gölzau, Wieskau und Zehbitz sowie die Stadt-ratswahlen in Gröbzig und Radegast und Ortschaftsratswahlenin Werdershausen und Wörbzig geprüft und gemäß Beschlussfolgende Wahlvorschläge/Wahlvorschlagsverbindungen zuge-lassen.Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvor-schläge erfolgt in der nach § 37 Abs. 2 KWO LSA i. V. m. § 29Abs. 4 und 5 KWG LSA maßgebenden Reihenfolge. Die Bekannt-machung enthält die Bewerber eines jeden Wahlvorschlages inder zugelassenen Reihenfolge mit Familiennamen, Vornamen,Beruf, Wohnort und Wohnung sowie Geburtsjahr.

Für die Gemeinderatswahl Edderitz:1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU1. Kistner, Heike, selbstständig,

Karl-Marx-Straße 10, 06388 Edderitz1962

2. Fuchs, Hans-Ulrich, Handelsvertreter,Ernst-Thälmann-Straße 25, 06388 Edderitz1959

3. Horn, Dagmar, Lehrerin,Angerstraße 15, 06388 Edderitz1960

2 DIE LINKE1. Maretzky, Ingrid, Lehrerin,

Karl-Marx-Straße 11, 06388 Edderitz1938

2. Neumann, Manfred, Baumaschinist,Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 06388 Edderitz1953

3. Böhme, Ingrid, Versicherungskauffrau,Siedlerweg 12b, 06388 Edderitz1951

4. Kaulitzki, Jens, Azubi-Physiotherapeut,Ernst-Thälmann-Straße 46a, 06388 Edderitz1990

5. Reiß, Katrin, Agraringenieur,Schillerstraße 14, 06388 Edderitz1966

6. Werner, Gerd, Elektriker,Ernst-Thälmann-Straße 11, 06388 Edderitz1961

7. Ackermann, Heidi, Staatl. anerk. Fachkraft für sozialeArbeit,Pfaffendorfer Straße 11, 06388 Edderitz/OT Pfaffendorf1961

8. Büttner, Norbert, Dipl.-Ingenieur,Schulstraße 3, 06388 Edderitz1946

9. Lehmann, Kathrin, Facharbeiterin für Postverkehr,John-Schehr-Straße 2, 06388 Edderitz1970

10. Biehle, Jana, Werbekauffrau,Angerstraße 22, 06388 Edderitz1970

11. Friedrich, Kerstin, Sekretärin,Leninplatz 2, 06388 Edderitz1963

3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD1. Pfitzer, Heidrun, Dipl.-Pädagogin,

Thomas-Müntzer-Ring 47, 06388 Edderitz1943

2. Freitag, Dirk, Architekt,Siedlerweg 11, 06388 Edderitz1958

3. Albrecht, Bernd, Dipl.-Ingenieur,Schulstraße 4, 06388 Edderitz1956

4. Schuhmann, Fred, Bürokaufmann,Angerstraße 23, 06388 Edderitz1959

5. Schömig, Barbara, Lehrerin,Gottfried-von-Herder-Straße 14, 06388 Edderitz1954

Für die Gemeinderatswahl Fraßdorf:Wahlvorschlagsverbindungen:1. EB Moritz, R./EB Moritz, Ch.5 Einzelbewerber Moritz, R.1. Moritz, Ralf, Beamter,

Etzdorfer Straße 13, 06386 Fraßdorf1960

6 Einzelbewerberin Mölle1. Mölle, Heike, Mediengestalterin,

Alte Siedlung 11, 06386 Fraßdorf1961

7 Einzelbewerber Weigt1. Weigt, Thomas, Kfz-Mechaniker,

Lindenstraße 4, 06386 Fraßdorf1962

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Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 4, Nr. 9/2009

9 Einzelbewerber Fischer1. Fischer, Günther, Landwirt,

Lindenstraße 11, 06386 Fraßdorf1948

10 Einzelbewerber Both1. Both, Thomas, Landwirt,

Lindenstraße 32, 06386 Fraßdorf1971

11 Einzelbewerber Moritz, Ch.1. Moritz, Christian, Informatikassistent,

Etzdorfer Straße 13, 06386 Fraßdorf1984

12 Einzelbewerberin Schulze-Waldau1. Schulze-Waldau, Jana, Tierwirtin,

Rüsterweg 3, 06386 Fraßdorf1963

Für die Gemeinderatswahl Glauzig:1 Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU1. Petratschek, Volker, Elektroingenieur,

Teichstraße 8, 06369 Glauzig1945

2. Lindner, Rudolf, EU Rentner,Dorfstraße 15, 06369 Glauzig1952

3. Schölzel, Wolfgang, Gemeindearbeiter,Dorfstraße 32, 06369 Glauzig/OT Rohndorf1957

4. Petratschek, Heike, Hausfrau,Teichstraße 3, 06369 Glauzig1960

5. Baier, Fredo, Betonfacharbeiter,Teichstraße 7, 06369 Glauzig1951

6. Braune, Leane, Hausfrau,Dorfstraße 31, 06369 Glauzig1962

7. Jahn, Karl-Heinz, Maurer,Dorfstraße 14, 06369 Glauzig/OT Rohndorf1947

6 Einzelbewerber Blum1. Blum, Roland, Planungsingenieur,

Dorfstraße 27, 06369 Glauzig1951

15 Einzelbewerber Rolle1. Rolle, Otto, Schlosser,

Dorfstraße 4, 06369 Glauzig/OT Rohndorf1949

Für die Gemeinderatswahl Görzig:Wahlvorschlagsverbindungen:1. DIE LINKE/Wählergruppe Sport

1 Christlich Demokratische Union DeutschlandsCDU

1. Lattauschky, Bernd, selbstständig,Radegaster Straße 51, 06369 Görzig1956

2. Neiseke, Bjoern, Koordinator,Mittelstraße 1, 06369 Görzig1977

3. Schemmel, Roger, selbstständiger Tischlermeister,Neue Gartenstraße 6, 06369 Görzig1975

2 DIE LINKE1. Kubat, Dieter, Bankkaufmann,

Radegaster Straße 10, 06369 Görzig1945

2. Schappert, Arthur, Dipl.-Ingenieur,Feldstraße 2, 06369 Görzig/OT Reinsdorf1945

3. Uhlemann, Rainer, Einzelhandelsunternehmer,Querstraße 4, 06369 Görzig1956

4. Müller, Wolfgang, Gärtner,Neuer Weg 29, 06369 Görzig/OT Reinsdorf1933

5. Poppe, Rainer, Maschinenbau-Ingenieur,Friedensstraße 7, 06369 Görzig/OT Reinsdorf1955

5 Unabhängige Wählergemeinschaft Görzig1. Kniestedt, Dietrich-Eckehardt, Ingenieur,

Hallesche Straße 5, 06369 Görzig1944

2. Zahradnik, Günter, Lehrer,Lindenstraße 11, 06369 Görzig1948

3. Finsch, Axel, Lehrer,Bahnhofstraße 32, 06369 Görzig1944

4. Ulbrich, Reiner, Maurer,Neuer Weg 35, 06369 Görzig/OT Reinsdorf1948

5. Braune, Hans-Jürgen, Elektromeister,Piethener Weg 5, 06369 Görzig1949

6. Möckl, Ralf, Bauingenieur,Köthener Straße 5, 06369 Görzig/OT Reinsdorf1962

7. Schmidt, Heiko, Gemeindearbeiter,Hallesche Straße 1, 06369 Görzig1964

8. Körner, Daniela, Diplomkauffrau,Mühlenstraße 5, 06369 Görzig1972

9. Häckel, Eike, Beamter,Köthener Straße 41, 06369 Görzig/OT Reinsdorf1967

10. Meyer, Swen, Kfz-Mechaniker,An der LPG 9, 06369 Görzig1976

11. Jarski, Silvio, Kfz-Mechaniker,Bahnhofstraße 10, 06369 Görzig1979

12. Apel, Ronny, Kfz-Mechaniker,Lindenstraße 6, 06369 Görzig1976

13. Niestroy, Jürgen, Stahlbauschlosser,An der LPG 3, 06369 Görzig1952

14. Sawaryn-Röder, Konrad, Dipl.-Ingenieur,Radegaster Straße 1, 06369 Görzig1976

8 Wählergruppe Sport WGS1. Ehrlich, Horst, Rentner,

Lindenstraße 14, 06369 Görzig1938

2. Skusa, Hans-Dieter, Landwirt,Neuer Weg 13, 06369 Görzig/OT Reinsdorf1958

3. Klimmer, Frank, selbstständiger Straßenbauer,Querstraße 8, 06369 Görzig1964

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Seite 5, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

4. Viehl, Anke, Justizamtfrau,Radegaster Straße 17, 06369 Görzig1972

5. Bober, Jens, Soldat,Am Kumptbusch 6, 06369 Görzig1971

6. Stoye, Ines, Betriebswirtin,Neuer Weg 3, 06369 Görzig/OT Reinsdorf1972

7. Wachsmuth, Grit, Bankkauffrau,Hallesche Straße 35, 06369 Görzig1988

Für die Stadtratswahl Gröbzig:1 Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU1. Friske, Norman, Student Wirtschaftsrecht,

Auf der Linie 21, 06388 Gröbzig1984

2. Wittig, Anne-Katrin, selbstständige Elektrotechnikmeisterin,Breitscheidstraße 9, 06388 Gröbzig1966

3. Honsa, Dirk, Dipl.-Ingenieur Bau,Auf der Linie 20, 06388 Gröbzig1962

4. Dr. Feldmann, Ulrich, Tierarzt,Puschkinstraße 3a, 06388 Gröbzig1953

5. Schüppel, Hubert, Meister für Hochbau,Hauptstraße 7, 06388 Gröbzig/OT Wörbzig1953

6. Breitschuh, Thorsten, Dipl.-Agr.-Ingenieur,Gröbziger Straße 15, 06388 Gröbzig/OT Werdershau-sen1969

7. Kupfer, Norman,Dipl.-Ing.-Wirtschaftsingenieurwesen,Puschkinstraße 5, 06388 Gröbzig1974

8. Reichel, Bernhard, Kellner,Grüne Gasse 5, 06388 Gröbzig1951

9. Honsa, Raik, Dipl.-Ing.- Bauingenieurwesen,Am Bahnhof 1, 06388 Gröbzig1972

10. Schuppe, Kersten, Kfz-Meister,Mühlbreite 2, 06388 Gröbzig1959

11. Stieler, Brigitte, Rentnerin,Am Bahnhof 5, 06388 Gröbzig1940

12. Baldszun, Matthias, Verwaltungsfachangestellter,Berwitzer Straße 13c, 06388 Gröbzig1985

13. Köhler, Sascha, Bäcker,Hallesche Straße 46, 06388 Gröbzig1975

2 DIE LINKE1. Scharfen, Roswitha, Dipl.-Ingenieur,

Straße des Aufbaus 48, 06388 Gröbzig1949

2. Grawe, Peter, Dipl.-Ingenieur,Köthener Straße 19, 06388 Gröbzig1960

3. Scharfen, Roman, Fliesenleger,Köthener Straße 12, 06388 Gröbzig1976

4. Schlimme, Wolfgang, Heizungsinstallateur,Straße des Aufbaus 60, 06388 Gröbzig1949

5. Günther, Volker, Betonfacharbeiter,Straße des Aufbaus 14, 06388 Gröbzig1957

6. Scharfen, Steffen, Klempner,Straße des Aufbaus 47, 06388 Gröbzig1974

7. Simon, Bernd, Dipl.-Ingenieur,Straße des Aufbaus 16, 06388 Gröbzig1946

3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD1. Krüger, Artur, Maler,

Straße des Aufbaus 51, 06388 Gröbzig1939

2. Ecke, Karl-Heinz, Dipl.-Landwirt,Wiesenweg 1, 06388 Gröbzig1942

3. Dräger, Frank, Dipl.-Wirtschaftsingenieur,Gröbziger Straße 2d, 06388 Gröbzig/OT Werdershau-sen1945

Für die Gemeinderatswahl Großbadegast:1 Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU1. Reinbothe, Monika, Lehrerin,

Krügergasse 2, 06369 Großbadegast1949

2. Henning, Friedrich-Karl, Bauingenieur,Am Sportforum 5, 06369 Großbadegast/OT Kleinbade-gast1952

3. Wendland, Timo, Polizeibeamter,Neue Straße 13, 06369 Großbadegast1967

4. Zirnstein, Volker, Brandschutztechniker,Geschwister-Scholl-Straße 3, 06369 Großbadegast1967

5. Kälin, Ingo, Kraftfahrer,Schulstraße 21, 06369 Großbadegast1967

5 Rassegeflügelzuchtverein „1950“ eVRGZV

1. Hartmann, Werner, Schlosser,Eichenweg 12, 06369 Großbadegast/OT Pfriemsdorf1947

7 Einzelbewerber Wüst1. Wüst, Jürgen, Maurer,

Kirchstraße 14, 06369 Großbadegast/OT Kleinbadegast1963

Für die Gemeinderatswahl Hinsdorf:4 Freie Demokratische Partei FDP1. Jürries, Klaus, Rentner,

Hauptstraße 2, 06386 Hinsdorf1938

5 Einzelbewerber Glistau1. Glistau, Dirk, Installateur,

Neue Reihe 15, 06386 Hinsdorf1968

7 Einzelbewerber Schönfeldt1. Schönfeldt, Klaus, Dipl.-Agr.-Ingenieur,

Hauptstraße 57, 06386 Hinsdorf1958

8 Einzelbewerberin Urner1. Urner, Claudia, Büroangestellte,

Siedlung 13, 06386 Hinsdorf1972

Page 6: Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ · 2021. 3. 9. · Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 6, Nr. 9/2009 9 EinzelbewerberinBollmann 1. Bollmann,Birgit,Sekretärin,

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 6, Nr. 9/2009

9 Einzelbewerberin Bollmann1. Bollmann, Birgit, Sekretärin,

Friedensallee 41, 06386 Hinsdorf1958

10 Einzelbewerber Engel1. Engel, Thomas, Kriminalbeamter,

Hauptstraße 39a, 06369 Hinsdorf1960

Für die Gemeinderatswahl Libehna:Wahlvorschlagsverbindungen:1. EB Novotny/EB Zinke/EB Chwoika/EB Kaspar

2 DIE LINKE1. Henning, Gerald, Rentner,

Teichstraße 5, 06369 Libehna1948

2. Schütz, Matthias, Verfahrensmechaniker,Mühlenstraße 12, 06369 Libehna1983

5 Einzelbewerber Novotny1. Novotny, Reiner, Werkzeugmacher,

Dorfstraße 6, 06369 Libehna/OT Locherau1953

6 Einzelbewerber Zinke1. Zinke, Erhard, Dipl.-Ingenieur LMT,

Köthener Straße 14, 06369 Libehna1955

9 Einzelbewerberin Chwoika1. Chwoika, Sigrid, Buchhalterin,

Dorfstraße 3, 06369 Libehna/OT Repau1948

10 Einzelbewerberin Kaspar1. Kaspar, Marianne, Lehrerin,

Teichstraße 9a, 06369 Libehna1950

Für die Gemeinderatswahl Maasdorf:1 Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU1. Seiffert, Wolf-Dietrich, Fahrschulinhaber,

Dorfstraße 23a, 06388 Maasdorf1951

5 SV Germania Maasdorf e. V.Germania

1. Goldacker, Elvira, Sachbearbeiterin,Dorfstraße 55a, 06388 Maasdorf1961

2. Seidel, Alfred-Neithard, Traktoren-Schlosser,Dorfstraße 80, 06388 Maasdorf1954

3. Stoye, Ralf, DisponentDorfstraße 10, 06388 Maasdorf1965

4. Schwertfeger, Lothar, Kraftfahrer,Dorfstraße 97a, 06388 Maasdorf1956

5. Jäntsch, Kersten, Filialleiterin,Dorfstraße 26, 06388 Maasdorf1960

6. Möllers, Reinhilde, Bilanzbuchhalterin,Dorfstraße 6, 06388 Maasdorf1954

7 Einzelbewerberin Kretzschmar1. Kretzschmar, Kerstin, Industriekauffrau,

Dorfstraße 101b, 06388 Maasdorf1963

Für die Gemeinderatswahl Meilendorf:Wahlvorschlagsverbindungen:1. EB Linde/EB Bekierz

5 Einzelbewerber Schneider1. Schneider, Thomas, Beamter,

Meilendorfer Straße 12, 06386 Meilendorf1973

8 Einzelbewerber Lorenz1. Lorenz, Günter, Dipl.-Ingenieur,

Zehmigkauer Straße 13, 06386 Meilendorf/OT Zehmig-kau1952

9 Einzelbewerberin Linde1. Linde, Gitta, Agr.-Ingenieur,

Lindenallee 5, 06386 Meilendorf/OT Körnitz1965

10 Einzelbewerberin Ziehm1. Ziehm, Silke, Gemeindearbeiterin,

Meilendorfer Straße 16, 06386 Meilendorf1971

11 Einzelbewerber Bekierz1. Bekierz, Klaus, Bauingenieur

Zur Nachtigall 1, 06386 Meilendorf/OT Körnitz1958

12 Einzelbewerber Pech1. Pech, Torsten, Bankkaufmann,

Meilendorfer Straße 18, 06386 Meilendorf1973

14 Einzelbewerber Karl1. Karl, Christian, Tischler,

Am Dornbusch 1, 06386 Meilendorf/OT Zehmigkau1966

15 Einzelbewerberin Pytka1. Pytka, Birgit, Zootechnikerin,

Am Dornbusch 5, 06386 Meilendorf/OT Zehmigkau1958

Für die Gemeinderatswahl Piethen:Wahlvorschlagsverbindungen:1. EB Dr. Horn/EB Barleben/EB Falk/EB Kitzmann/EB Krü-

ger/EB Rauch/EB Stary

1 Christlich Demokratische Union DeutschlandsCDU

1. Henze, Nils, Vermögensberater,Dorfstraße 34, 06388 Piethen1984

7 Einzelbewerberin Dr. Horn1. Dr. Horn, Helga, wiss. Mitarbeiterin,

Dorfstraße 10, 06388 Piethen1949

8 Einzelbewerberin Barleben1. Barleben, Elke, Lehrerin,

Dorfstraße 81, 06388 Piethen1956

Page 7: Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ · 2021. 3. 9. · Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 6, Nr. 9/2009 9 EinzelbewerberinBollmann 1. Bollmann,Birgit,Sekretärin,

Seite 7, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

10 Einzelbewerberin Frohberg1. Frohberg, Irene, Lehrerin,

Dorfstraße 35, 06388 Piethen1949

13 Einzelbewerber Falk1. Falk, Reinhard, Tischler,

Dorfstraße 28, 06388 Piethen1959

14 Einzelbewerber Kitzmann1. Kitzmann, Thomas, Instandhaltungsmechaniker,

Dorfstraße 53, 06388 Piethen1964

15 Einzelbewerber Krüger1. Krüger, Wilfried, Berufskraftfahrer,

Dorfstraße 78, 06388 Piethen1952

16 Einzelbewerber Rauch1. Rauch, Falk, Verkäufer,

Dorfstraße 18b, 06388 Piethen1966

17 Einzelbewerber Stary1. Stary, Maik, DV-Kaufmann,

Dorfstraße 12, 06388 Piethen1975

Für die Gemeinderatswahl Quellendorf:Wahlvorschlagsverbindungen:1. EB Pietsch/EB Uhlendorf

2 DIE LINKE1. Kühne-Ebert, Karla, Kauffrau im Groß- und

Außenhandel,Neuer Weg 14, 06386 Quellendorf1958

2. Faßhauer, Erich, Landwirt,Hauptstraße 46, 06386 Quellendorf1937

3. Klimpel, Birgit, Gartenbau-Ingenieur,Köthener Straße 15, 06386 Quellendorf1964

6 Einzelbewerber Picht1. Picht, Heinz, Rentner,

Hauptstraße 66, 06386 Quellendorf1942

7 Einzelbewerber Berger1. Berger, Rico, Straßenbauer,

Siedlung 15, 06386 Quellendorf1978

13 Einzelbewerber Just1. Just, Tobias, Hausmeister,

Siedlung 1, 06386 Quellendorf1981

14 Einzelbewerberin Lehmann1. Lehmann, Margitta, Dipl.-Betriebswirtin,

Hinsdorfer Straße 5, 06386 Quellendorf1956

15 Einzelbewerber Pietsch1. Pietsch, Helmut, Elektromeister,

Hauptstraße 57, 06386 Quellendorf1954

16 Einzelbewerberin Schäfer1. Schäfer, Beate, Kaufmännische Angestellte,

Siedlung 9a, 06386 Quellendorf1965

17 Einzelbewerber Uhlendorf1. Uhlendorf, Lars, Kfz-Meister,

Hauptstraße 67, 06386 Quellendorf1974

Für die Stadtratswahl Radegast:1 Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU1. Winkler, Eleonore, Sozialpädagogin,

Friedrich-Engels-Straße 12, 06369 Radegast1953

2. Ratey, Herbert, Elektromeister,Walther-Rathenau-Straße 22, 06369 Radegast1956

3. Bennemann, Manfred, Dipl.-Ing. für Kfz-Technik,Bahnhofstraße 2a, 06369 Radegast1960

4. Ließmann, Siegfried, Agrochemiker,Köthener Straße 11, 06369 Radegast1962

5 Freie Wähler Radegast FWR1. Graf, Michael, Lehrer,

Bahnhofstraße 23, 06369 Radegast1949

2. Mensdorf, Roland, Elektromeister,Straße der Einheit 13, 06369 Radegast1948

3. Sander, Uta, Verkäuferin,Köthener Straße 3, 06369 Radegast1960

4. Liesche, Gerald, Fußbodenleger,Walther-Rathenau-Straße 9, 06369 Radegast1962

5. Schulz, Dirk, selbstständiger Tischler,Willy-Lohmann-Straße 6, 06369 Radegast1971

6. Hassel, Elke, stomatologische Schwester,Dessauer Straße 8, 06369 Radegast1939

7. Höer, Carsten, Ergotherapeut,Rudolf-Breitscheid-Straße 27, 06369 Radegast1964

8. Kempf, Renate, Maschinenbauzeichnerin,Zehmitzer Straße 21, 06369 Radegast1950

9. Vorrath, Katrin, Versicherungskauffrau,Zehmitzer Straße 7, 06369 Radegast1964

10. Wiedewild, Kathrin, Speditionskauffrau,Dessauer Straße 8, 06369 Radegast1961

11. Helmecke, Cornelia, Versicherungskauffrau,Friedrich-Engels-Straße 9, 06369 Radegast1964

12. Hofmann, Jan, Azubi,Karl-Marx-Straße 32, 06369 Radegast1987

13. Höer, Steffi, Physiotherapeutin,Rudolf-Breitscheid-Straße 27, 06369 Radegast1967

14. Urban, Roland, Einzel- und Großhändler,Zehmitzer Straße 1, 06369 Radegast1957

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Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 8, Nr. 9/2009

Für die Gemeinderatswahl Reupzig:1 Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU1. Pleil, Iris, Verwaltungsfachwirtin,

Dorfstraße 2b, 06369 Reupzig1962

2. Paschkowski, Elke, Servicemanagerin,Dorfstraße 22, 06369 Reupzig1962

3. Henze, Axel, Kraftfahrer,Dorfstraße 6, 06386 Reupzig/OT Storkau1958

4. Pleil, Matthias, Azubi-Mechatroniker,Dorfstraße 2b, 06369 Reupzig1989

5. Gatz, Birgit, Betreuerin,Dorfstraße 6, 06369 Reupzig1960

6. Müller, Andreas, Schlosser,Dorfstraße 24, 06369 Reupzig1961

7. Paschkowski, Steffi, Verwaltungsfachangestellte,Dorfstraße 22, 06369 Reupzig1989

5 Freizeit- und Kulturverein Reupzig e. V.1. Rumrich, Heike, Hausfrau,

Dorfstraße 35, 06369 Reupzig1963

2. Haase, Sabine, Verwaltungsfachangestellte,Dorfstraße 16a, 06369 Reupzig1977

3. Haase, Michael, Kraftfahrer,Dorfstraße 54, 06369 Reupzig1974

4. Hockauf, Torsten, Kaufmann im Einzelhandel,Dorfstraße 53, 06369 Reupzig1986

5. König, Sara, Auszubildende,Dorfstraße 31, 06369 Reupzig1988

6. Haase, Jürgen, Schlosser,Dorfstraße 17, 06369 Reupzig1953

7. Hockauf, Olaf, Verkäufer,Dorfstraße 53, 06369 Reupzig1961

Für die Gemeinderatswahl Riesdorf:12 Einzelbewerber Eichelbaum1. Eichelbaum, Frank, Landwirt,

Dorfstraße 19a, 06369 Riesdorf1969

13 Einzelbewerber Paetz1. Paetz, Andreas, Programmierer,

Dorfstraße 15, 06369 Riesdorf1957

14 Einzelbewerber Reinhardt1. Reinhardt, Swen, Dachdecker,

Dorfstraße 2a, 06369 Riesdorf1975

15 Einzelbewerber Valteich1. Valteich, Lothar, Schweißer,

Dorfstraße 28, 06369 Riesdorf1963

Für die Gemeinderatswahl Scheuder:Wahlvorschlagsverbindungen:1. EB Diedering/EB Fräßdorf/EB Schulz

6 Einzelbewerber Wermke1. Wermke, Thomas, Zerspanungsfacharbeiter,

Dorfstraße 26, 06386 Scheuder1959

7 Einzelbewerberin Horn1. Horn, Kornelia, Technische Mitarbeiterin,

Dorfstraße 5, 06386 Scheuder1959

9 Einzelbewerber Heisler1. Heisler, Bernd, Dipl.-Ingenieur,

Dorfstraße 2, 06386 Scheuder1946

10 Einzelbewerber Jörke1. Jörke, Manfred, Feuerwehrmann,

Dorfstraße 29, 06386 Scheuder1954

11 Einzelbewerber Bethmann1. Bethmann, Maik, Elektromonteur

Naundorfer Straße 4, 06386 Scheuder/OT Naundorf1971

12 Einzelbewerber Diedering1. Diedering, Stefan, Maurer,

Lausigker Straße 15, 06386 Scheuder/OT Lausigk1980

13 Einzelbewerber Fräßdorf1. Fräßdorf, Tobias, Energieelektroniker,

Lausigker Straße 31, 06386 Scheuder/OT Lausigk1983

14 Einzelbewerber Möbius1. Möbius, Rainer, Zootechniker,

Dorfstraße 30, 06386 Scheuder1965

15 Einzelbewerberin Schulz1. Schulz, Manja, Zahntechnikerin,

Lausigker Straße 11, 06386 Scheuder/OT Lausigk1976

16 Einzelbewerber Wilke1. Wilke, Sven, DB AG Teamleiter,

Dorfstraße 8, 06386 Scheuder1973

Für die Gemeinderatswahl Trebbichau an der Fuhne:14 Wählergruppe Trebbichau/Fuhne WGT1. Bartz, Carsten, Ingenieur f. Maschinenbau,

Hauptstraße 10, 06369 Trebbichau a. d. Fuhne1967

2. Fischer, Uwe, Hausmeister,Hauptstraße 4, 06369 Trebbichau a. d. Fuhne1965

3. Eichhorn, Klaus, Geschäftsführer,Teichstraße 2, 06369 Trebbichau a. d. Fuhne1953

4. Kutscher, Friedrich, Schlosser,Mühlenweg 1, 06369 Trebbichau a. d. Fuhne1961

5. Schatz, Uwe, Tischler,Im Winkel 10, 06369 Trebbichau a. d. Fuhne1970

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Seite 9, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

6. Schröter, Heinz, Elektromonteur,Hauptstraße 16, 06369 Trebbichau a. d. Fuhne1952

7. Wischnewski, Frank, Klempner,Mühlenweg 7, 06369 Trebbichau a. d. Fuhne1967

8. Knöfler, Uwe, Wagenmeister,Alte Trift 1, 06369 Trebbichau a. d. Fuhne1960

Für die Gemeinderatswahl Weißandt-Gölzau:1 Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU1. Forster, Quirin, Dipl.-Agr.-Ingenieur,

Straße der Genossenschaftsbauern 14, 06369 Weiß-andt-Gölzau1958

2. Sohn, Hans-Joachim, Kaufmann,Dorfstraße 81, 06369 Weißandt-Gölzau/OT Gnetsch1961

3. Koppenhöle, Nico, Betriebsleiter,Radegaster Straße 29, 06369 Weißandt-Gölzau1979

4. Kraupner, Manfred, Verwaltungsangestellter,Grüner Winkel 9, 06369 Weißandt-Gölzau1952

5. Horn, Steffen, Tischler,Gartenstraße 15, 06369 Weißandt-Gölzau1968

6. Borgers, Gero, Feuerwehrbeamter,Hauptstraße 28a, 06369 Weißandt-Gölzau1967

7. Böttger, Ronny, Vermögensberater,Dorfring 12c, 06369 Weißandt-Gölzau/OT Klein-Weiß-andt1978

8. Mühlnikel, Robert, Elektromeister,Radegaster Straße 29, 06369 Weißandt-Gölzau1945

2 DIE LINKE1. Scheller, Erika, Rentnerin,

Am Nesselbach 5, 06369 Weißandt-Gölzau1941

2. Schmiedtchen, Gunter, Lehrer,Am Förderturm 3, 06369 Weißandt-Gölzau1949

3. Vital, Dorita, Verkehrseisenbahner,Schulstraße 5, 06369 Weißandt-Gölzau1960

4. Marx, Dieter, Dipl.-Ingenieur,Rosa-Luxemburg-Straße 9, 06369 Weißandt-Gölzau1939

5. Voigt, Liane, Instandhaltungsmechanikerin undFloristin,Radegaster Straße 21, 06369 Weißandt-Gölzau1972

6. Amler, Tino, Logistiker,Radegaster Straße 25, 06369 Weißandt-Gölzau1975

7. Gerstner, Heike, Lehrerin,Straße der Genossenschaftsbauern 7, 06369 Weißandt-Gölzau1962

8. Schuboth, Hartmut, Diplom-Landwirt,Dorfstraße 24, 06369 Weißandt-Gölzau/OT Gnetsch1941

9. Neuber, Erich, Kfz-Meister,Clara-Zetkin-Straße 3, 06369 Weißandt-Gölzau1943

10. Barabas, Mario, Bankkaufmann,Grüner Winkel 2, 06369 Weißandt-Gölzau1968

11. Erdmenger, Kurt, Schlosser,Rosa-Luxemburg-Straße 4, 06369 Weißandt-Gölzau1946

12. Richter, Daniel, Betonmeister,Gartenstraße 13, 06369 Weißandt-Gölzau1977

13. Müller, Silvio, Anlagenfahrer,Gnetscher Straße 13, 06369 Weißandt-Gölzau1963

14. Schäfer, Gerd, Rentner,Schulstraße 4, 06369 Weißandt-Gölzau1942

15. Ebert, David, Dachdecker,Rosa-Luxemburg-Straße 3, 06369 Weißandt-Gölzau1981

6 Unabhängige Bürgerliste Bürgerliste1. Hänsch, Harald, Schlosser,

Schulstraße 7, 06369 Weißandt-Gölzau1954

2. Michel, Regina, Ingenieur,Radegaster Straße 31, 06369 Weißandt-Gölzau1943

3. Wuttig, Kerstin, Bankkauffrau,Gnetscher Straße 13, 06369 Weißandt-Gölzau1967

4. Kuhn, Guntram, selbstständig,Gartenstraße 3, 06369 Weißandt-Gölzau1946

Für die Gemeinderatswahl Wieskau:5 Heimatverein Cattau e. V. HVC1. Böltzig, Mario, Polizeivollzugsbeamter,

Löbejüner Straße 7, 06388 Wieskau/OT Cattau1964

2. Böltzig, Lothar, Schlosser,Löbejüner Straße 6, 06388 Wieskau/OT Cattau1944

3. Sitte, Edwin, Heizungsmonteur,Wieskauer Straße 10, 06388 Wieskau/OT Cattau1959

4. Mühlstädt, Peter, Anlagenfahrer,Wieskauer Straße 1, 06388 Wieskau/OT Cattau1956

5. Slotta, André, Fleischer,Wieskauer Straße 7, 06388 Wieskau/OT Cattau1985

6. Kurby, Bernd, Klempner,Wieskauer Straße 7, 06388 Wieskau/OT Cattau1958

7 Einzelbewerber Goebel1. Goebel, Henri, Anlagenfahrer,

Mittelstraße 7, 06388 Wieskau1963

8 Einzelbewerberin Mantey-Spens1. Mantey-Spens, Grit, Bereichsleiterin,

An der Gemeinde 4, 06388 Wieskau1967

Für die Gemeinderatswahl Zehbitz:1 Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU1. Ulrich, Reinhard, Dipl.-Agr.-Ingenieur,

Dorfstraße 8, 06369 Zehbitz1952

Page 10: Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ · 2021. 3. 9. · Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 6, Nr. 9/2009 9 EinzelbewerberinBollmann 1. Bollmann,Birgit,Sekretärin,

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 10, Nr. 9/2009

3 Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD1. Wimmer, Matthias, Unternehmer,

Dorfstraße 6, 06369 Zehbitz/OT Wehlau1974

12 Einzelbewerber Gansen1. Gansen, Michael, Arbeitspädagoge,

Dorfstraße 6, 06369 Zehbitz/OT Wehlau1968

13 Freiwillige Feuerwehr Zehbitz FF Zehbitz1. Pitschk, Jürgen, Mechaniker,

Dorfstraße 22, 06369 Zehbitz1961

2. Behncke, Holger, Elektrosignalmechaniker,Dorfstraße 26, 06369 Zehbitz1969

Für die Ortschaftsratswahl Werdershausen:5 Wählergruppe Werdershausen WGW1. Breitschuh, Thorsten, Dipl.-Agr.-Ingenieur,

Gröbziger Straße 15, 06388 Gröbzig/OT Werdershau-sen1969

2. Dräger, Frank, Dipl.-Wirt.-Ingenieur,Gröbziger Straße 2a, 06388 Gröbzig/OT Werdershau-sen1945

3. Grabe, Edelgard, Sachbearbeiterin,Schlettauer Straße 25, 06388 Gröbzig/OT Werdershau-sen1949

4. Kalz, Andreas, Dipl.-Ing. El-Projekt.,Gröbziger Straße 31b, 06388 Gröbzig/OT Werdershau-sen1958

5. Mußdorf, Tim, selbstständig,Schlettauer Straße 23a, 06388 Gröbzig/OT Werders-hausen1968

Für die Ortschaftsratswahl Wörbzig:13 Einzelbewerberin Gericke1. Gericke, Manuela, Konditorin,

Friedhofstraße 1, 06388 Görbzig/OT Wörbzig1962

14 Einzelbewerberin Mehlhose1. Mehlhose, Christine, Fachverkäuferin,

Am Park 12, 06388 Gröbzig/ OT Wörbzig1963

___________________________________________________________

Korrektur zum Amts- undMitteilungsblatt Nr. 7 vom 02.04.2009(Tabelle der Gebühren enthielt einen Druckfehler)

1. Änderungssatzung zur Verwaltungsko-stensatzung

der Verwaltungsgemeinschaft „SüdlichesAnhalt“

Aufgrund der §§ 4, 6, 44 Abs. 3 Nr. 1 und 91 Gemeindeordnungfür das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993(GVBl. LSA S. 568) und der §§ 2 und 4 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), in derderzeit geltenden Fassung hat der Gemeinschaftsausschuss derVGem „Südliches Anhalt“ in seiner Sitzung am 11.03.2009 fol-gende 1. Änderungssatzung zur Satzung der VGem „Südliches

Anhalt“ über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwal-tungskostensatzung) beschlossen:

Artikel 1Änderungen

I. Der § 4 „Rechtsbehelfsgebühren“ wird vollständig durch nach-folgenden Text ersetzt:

§ 4Rechtsbehelfsgebühren

(1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, beträgt die Gebührfür die Entscheidung über den Rechtsbehelf das Eineinhalbfa-che der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung anzu-setzen war, mindestens jedoch 10,00 EUR.War für die Verwaltungstätigkeit keine Gebühr festzusetzen, sorichtet sich die Gebühr nach Nr. 13 des Kostentarifs zur Verwal-tungskostensatzung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach demStreitwert.(2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben oder wird erganz oder teilweise zurückgenommen, so ermäßigt sich die sichaus Absatz 1 ergebende Gebühr nach dem Umfang der Abwei-sung oder der Rücknahme.(3) Wird der Rechtsbehelfsbescheid ganz oder teilweise aufge-hoben oder zurückgenommen, so sind die gezahlten Rechtsbe-helfskosten ganz oder teilweise zu erstatten, es sei denn, dassdie Aufhebung allein auf unrichtigen oder unvollständigen Anga-ben desjenigen beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat.II. Einfügen der Nr. 13 in die Tariftabelle zur Verwaltungskosten-

satzung wie folgt:13. RechtsbehelfsgebührenEntscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe, soweit für die Ver-waltungstätigkeit keine Gebühr festzusetzen war und der Rechts-behelf erfolglos bleibt oder der Rechtsbehelf Erfolg hat, die ange-fochtene Verwaltungstätigkeit aber aufgrund unrichtiger oderunvollständiger Angaben vorgenommen bzw. abgelehnt wordenist, einschließlich der Entscheidungen über Widersprüche Dritter.Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert nach Maßgabe dernachfolgenden Tabelle.Streitwert bis einschließlich [EUR] Gebühr [EUR]___________________________________________________________

500 101.000 152.000 203.000 254.000 30

___________________________________________________________5.000 356.000 407.000 458.000 509.000 55

___________________________________________________________10.000 6015.000 6520.000 7030.000 7540.000 80

___________________________________________________________50.000 8560.000 9070.000 9580.000 10090.000 105

___________________________________________________________100.000 110500.000 200800.000 300

1.000.000 400ab 1.000.000 500

Page 11: Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ · 2021. 3. 9. · Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 6, Nr. 9/2009 9 EinzelbewerberinBollmann 1. Bollmann,Birgit,Sekretärin,

Seite 11, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

Artikel 2Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung tritt amTage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Artikel 3

Bekanntmachung

Die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung wird imAmts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Süd-liches Anhalt“ bekannt gemacht.Weißandt-Gölzau, den 11.03.2009

Gemeinde Edderitz

5. Änderungssatzung zur Hauptsatzungder Gemeinde Edderitz

In Anwendung der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung - GOLSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA 568), in der derzeit geltendenFassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz in seinerSitzung am 09.02.2009 folgende 5. Änderungssatzung zur Haupt-satzung der Gemeinde Edderitz vom 22.11.2004 beschlossen:

§ 1

Änderungen

1. § 6 wird durch folgenden Wortlaut ergänzt:„6. Stundungen bis zu 12 Monaten von Forderungen bis zueiner Höhe von 50.000 EUR sowie in Höhe von bis zu 25.000EUR und einer Dauer von mehr als 12 Monaten.“

§ 2

Inkrafttreten

Die 5. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachungin Kraft.Die vorstehende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung derGemeinde Edderitz wurde gemäß § 7 Absatz 2 Gemeindeord-nung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom LandkreisAnhalt-Bitterfeld als Kommunalaufsichtsbehörde am 31.03.2009(AZ: 15 12 01/075) genehmigt.Sie wird hiermit ausgefertigt.Edderitz, den 06.04.2009

Gemeinde Glauzig

Bekanntmachung

Am Montag, dem 11.05.2009, 19:00 Uhr, findet im Gemeinde-büro Glauzig eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemein-derates Glauzig statt.

TagesordnungA: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-

senden Ratsmitglieder3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und

der dazu vorliegenden Anträge5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichenTeil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse

8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)9. Beratung und Beschlussfassung des Gebietsänderungsver-

trages zur Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt10. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)11. Einwohnerfragestunde12. Schließung des öffentlichen Teils der SitzungB. Nichtöffentlicher Teil13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung

und der dazu vorliegenden Anträge14. Feststellung des Mitwirkungsverbotes15. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

16. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)17. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalange-

legenheit18. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalange-

legenheit19. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalange-

legenheit20. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalange-

legenheit21. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)22. Schließung der Sitzunggez.: SchöbeVorsitzenderdes Gemeinderates Glauzig

4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung derGemeinde Glauzig

In Anwendung der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung - GOLSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), in der derzeit geltendenFassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Glauzig in seiner Sit-zung am 16.03.2009 folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsat-zung der Gemeinde Glauzig vom 29.02.2000 beschlossen.

§ 1Änderungen

1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:(1) Der Gemeinderat besteht aus den ehrenamtlichen Mitgliedern(Gemeinderäte) und dem Bürgermeister. Der ehrenamtliche Bürger-meister ist Vorsitzender des Gemeinderates gemäß § 57 Abs. 1 Satz1 GO LSA.2. § 8 Abs. 1 wird ersatzlos gestrichen, aus den Absätzen 2 und

3 werden die Absätze 1 und 2.3. § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:(2) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sit-zungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgt eben-falls im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft„Südliches Anhalt“.Bei außerplanmäßigen Sitzungen und Sitzungen mit verkürzterLadungsfrist erfolgt die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeitund Ort der Sitzung spätestens 3 Tage vor der Sitzung in der Mit-teldeutschen Zeitung (Lokalausgabe).

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Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 12, Nr. 9/2009

§ 2Inkrafttreten

Die 4. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachungin Kraft.Die vorstehende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung derGemeinde Glauzig wurde gemäß § 7 Absatz 2 Gemeindeordnungfür das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Kommunalaufsichtsbehörde am 07.04.2009 (AZ.151201/100) genehmigt.Sie wird hiermit ausgefertigt.Glauzig, den 15.04.2009

Bürgermeister

Gemeinde Görzig

In der Sitzung des Gemeinderates Görzigvom 01.04.2009 wurden folgende

Beschlüsse gefasst

B-Nr. Beschluss über …__________________________________________________________Gör/GR-09-02/2009 Gebührenkalkulation zur dezentralen

AbwasserbeseitigungGör/GR-10-02/2009 1. Änderungssatzung zur Satzung über die

Erhebung von Gebühren für die Abwasser-beseitigung aus Kleinkläranlagen undAbwassergruben

Gör/GR-11-02/2009 Abschluss einer Zweckvereinbarung mitdem Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“

Gör/GR-12-02/2009 Änderung des Vertrages über die Fäkalent-sorgung

Gör/GR-13-02/2009 Vergabe der Planungsleistungen für dasBauvorhaben „Mehrgenerationenhaus“ inGörzig

Gör/GR-14-02/2009 PersonalangelegenheitGör/GR-15-02/2009 Verzicht auf das Widerspruchsrecht Grund-

buchblatt 1232, Gemarkung Görzig, Flur 1,Flurstück 98/3

Gör/GR-16-02/2009 Antrag zur Schaffung eines Pkw-Stellplat-zes

1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebührenfür die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen

und Abwassergruben der Gemeinde Görzig

PräambelAuf der Grundlage der §§ 4 und 6 der Gemeindeordnung für dasLand Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S.568), in Verbindung mit dem § 151 Wassergesetz für das LandSachsen-Anhalt (WG-LSA) vom 21.04.1998 (GVBL. LSA S. 186)und den §§ 1, 2, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom 13.12.1996 (GVBL. LSA S. 405) und der Satzung überdie Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung ausKleinkläranlagen und Abwassergruben der Gemeinde Görzig vom10.02.2006 hat der Gemeinderat von Görzig in seiner öffentlichenSitzung am 01.04.2009 die folgende 1. Änderungssatzungbeschlossen.

I. Inhalt

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:

§ 4Gebührensätze

Die Entsorgungsgebühr beträgt je Kubikmeter zu entsorgendeMenge:• aus Hauskläranlagen 22,39 €,

und• aus abflusslosen Gruben 13,42 €.

II. Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2009 inKraft.Görzig, den 01.04.2009

Bürgermeister

Gemeinde Hinsdorf

Bekanntmachung

Am Montag, dem 04.05.2009, 19:00 Uhr, findet im Vereinshausder Gemeinde Hinsdorf eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzungdes Gemeinderates Hinsdorf statt.

Tagesordnung

A: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-

senden Ratsmitglieder3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und

der dazu vorliegenden Anträge5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichenTeil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse

8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)9. Beratung und Beschlussfassung des Gebietsänderungs-

vertrages zur Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Südli-ches Anhalt

10. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)11. Einwohnerfragestunde12. Schließung des öffentlichen Teils der SitzungB. Nichtöffentlicher Teil13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung

und der dazu vorliegenden Anträge14. Feststellung des Mitwirkungsverbotes15. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

16. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)17. Verkauf des Grund und Boden in der Gemarkung Hins-

dorf, Flur 2, Flurstück 25, in einer Größe von 355 qm18. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)19. Schließung der Sitzunggez. HomannVorsitzender des Gemeinderatesder Gemeinde Hinsdorf

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Seite 13, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

In der Sitzung des Gemeinderates derGemeinde Hinsdorf am 14.04.2009 wurden

folgende Beschlüsse gefasst

B-Nr. Beschluss über …__________________________________________________________HIN/GR-09-03/2009 überplanmäßige Ausgaben bei der Haus-

haltsstelle 6300.9400HIN/GR-10-03/2009 Neufassung der Satzung über die Erhebung

von einmaligen Straßenausbaubeiträgen inder Gemeinde Hinsdorf

HIN/GR-11-03/2009 Vergabe Gehwegbau beidseitig an der L 142von Brennereiweg bis Hauptstraße 34/40und von Parkstraße bis Hauptstraße 39a

HIN/GR-12-03/2009 Vergabe Gehwegbau einschließlich Ent-wässerung Hauptstraße 11 - 23 und 59 - 60an der L 136

Neufassung der Satzung über die Erhebungvon einmaligen Straßenausbaubeiträgenfür die Verkehrsanlagen in der Gemeinde

Hinsdorf

Aufgrund der §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das LandSachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S.568), in der jetzt gültigen Fassung und aufgrund der §§ 2 und 6des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung derBekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405),in der jetzt gültigen Fassung hat der Gemeinderat der GemeindeHinsdorf folgende Satzung erlassen:

§ 1Einmalige Beiträge für Verkehrsanlagen

(1) Die Gemeinde Hinsdorf erhebt einmalige Beiträge zur Deckungihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung Erweiterung, Ver-besserung oder Erneuerung von Verkehrsanlagen (Straßen, Wege,Plätze sowie selbstständige Grünanlagen und Parkeinrichtungen).1. “Herstellung“ ist Schaffung einer öffentlichen Anlage, die nicht

Erschließungsanlage i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB ist.2. “Anschaffung“ ist der Erwerb einer Anlage zur Übernahme in

das gemeindliche Eigentum.3. ”Erweiterung” ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fer-

tig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,also jede zusätzliche Inanspruchnahme vorher nicht Stra-ßenzwecken dienender Flächen.

4. Eine ”Verbesserung” liegt vor, wenn sich der Zustand der Anla-ge oder der Teilanlage nach dem Ausbau insbesondere hinsichtlichder räumlichen Ausdehnung, der funktionalen Aufteilung derGesamtfläche oder der Art ihrer Befestigung von ihrem ursprüng-lichen Zustand im Zeitpunkt der erstmaligen oder letzten nach-maligen Herstellung bzw. Erneuerung in einer Weise unterschei-det, die positiven Einfluss auf ihrer Benutzbarkeit hat.

5. ”Erneuerung” ist die Ersetzung einer abgenutzten Anlage durcheine neue Anlage von gleicher räumlicher Ausdehnung, glei-cher funktionaler Aufteilung der Fläche und gleichwertigerBefestigungsart.

(2) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Erschlie-ßungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB zu erheben sind.

§ 2Beitragsfähiger Aufwand

(1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für:1. den Erwerb und die Freilegung der für die Durchführung der

in § 1 Abs. 1 genannten Maßnahmen benötigten Grundflä-chen einschließlich der Nebenkosten, sowie den Wert von derGemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zumZeitpunkt der Bereitstellung einschließlich der Bereitstel-lungsnebenkosten.

2. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung undErneuerung von Fahrbahnen, auch von Ortsdurchfahrten,sofern die Gemeinde Baulastträger nach § 42 StrG LSA istund keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen getroffensind,

3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung undErneuerung von Wegen, Fußgängerzonen und Plätzen, selbst-ständigen Grünanlagen und Parkeinrichtungen,

4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung undErneuerung von:a) Rad- und Gehwegenb) Park- und Halteflächen, die Bestandteil der Verkehrsein-richtung sindc) Straßenbegleitgrün (unselbstständige Grünanlagen)d) Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straßee) Randsteinen und Schrammbordenf) Böschungen, Schutz- und Stützmauern,g) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen,h) Straßenbeleuchtungseinrichtungen

5. die Beauftragung Dritter mit der Planung und Bauleitung.(3) Zum beitragsfähigen Aufwand gehören auch die Aufwendun-gen für die Fremdfinanzierung der in Abs. 1 bezeichneten Maß-nahmen.(4) Zum beitragsfähigen Aufwand gehören auch die Aufwendun-gen, die der Gemeinde im Zusammenhang mit der Straßenbau-maßnahme zum Ausgleich eines Eingriffes in die Natur und Land-schaft entstanden sind, soweit nicht dafür ein Kostenerstat-tungsbeitrag nach §§ 135a ff. BauGB gefordert wird.(5) Nicht beitragsfähig sind die Kosten für:1. die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in Abs. 1

genannten Anlagen2. Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnell-

verkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrs-straßen).

§ 3Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes

(1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Auf-wendungen ermittelt. Soweit die Gemeinde eigene Grundstückefür die Durchführung einer Maßnahme bereitstellt, ist der Ver-kehrswert des Grundstückes als Aufwand anzusetzen.(2) Der beitragsfähige Aufwand kann für die gesamte Einrichtungoder für selbstständig nutzbare Abschnitte der Einrichtung(Abschnittsbildung) ermittelt werden. Über die Abschnittsbildungentscheidet im Einzelfall der Gemeinderat durch Beschluss, soweiter die Befugnis nicht einem anderen Organ übertragen hat.(3) Der beitragsfähige Aufwand für eine Einrichtung oder einenselbstständigen Abschnitt der Einrichtung kann jeweils für dieeinzelne Ausbaumaßnahme insgesamt, aber nach Maßgabe des§ 6 auch gesondert für den Grunderwerb, die Freilegung und fürnutzbare Teile der Verkehrseinrichtung ermittelt werden (Auf-wandsspaltung).

§ 4Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes -

Vorteilsbemessung

(1) Der umlagefähige Aufwand ist der Anteil des beitragsfähigenAufwandes nach § 3, der nicht durch den Gemeindeanteil ent-sprechend Abs. 2 Nr. 1 und Zuschüsse Dritter entsprechend derAnrechnungsvorschrift nach Abs. 3 gedeckt ist. Er ist von denBeitragspflichtigen anteilig entsprechend (Abs. 4) zu tragen.(2) Die Gemeinde trägt zur Abgeltung des öffentlichen Interessesden Anteil des beitragsfähigen Aufwandes, der1. auf die Inanspruchnahme der Verkehrsanlagen durch die All-

gemeinheit entfällt.2. bei der Verteilung des Aufwandes nach § 5 auf ihre eigenen

Grundstücke entfällt.(3) Zuschüsse Dritter werden, soweit es sich dabei um Zuschüs-se des Landes Sachsen-Anhalt bzw. um solche privater Zuschuss-

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geber handelt und der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt,je hälftig auf den von der Gemeinde nach Abs. 2 und auf den vonden Beitragspflichtigen nach Abs. 4 zu tragenden Anteil am bei-tragsfähigem Aufwand angerechnet. Andere öffentliche Zuschüs-se, insbesondere solche aus Bundesmitteln, sind zunächst aus-schließlich auf den Gemeindeanteil anzurechnen, soweit derZuschussgeber nicht ausdrücklich eine andere Verwendung vor-sieht. Sofern der der Gemeinde anzurechnende Zuschussbetragim Falle des Satzes 1 die Höhe des von ihr zu tragenden Anteilsübersteigt, ist der Restbetrag zu Gunsten der Beitragspflichtigenanzurechnen; im Falle des Satzes 2 gilt dies nur dann, wenn derZuschussgeber dies zulässt.(4) Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand beträgt für denAusbau von:

1. Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzen-den oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenenGrundstücke dienen (Anliegerstraßen)

Teileinrichtung Anteil der Bei-tragspflichtigen

Fahrbahn; einschließlich der unter § 2Abs. 1 Nr. 4, Buchstabe f und g genanntenHilfseinrichtungen 60 %Radweg, Rad- und Gehweg als kombinierteAnlage einschließlich der unter § 2 Abs. 1Nr. 4, Buchstabe e genannten Hilfseinrichtungen 60 %Parkflächen (unselbstständige) 70 %Gehweg einschließlich der unter § 2 Abs. 1Nr. 4, Buchstabe e genannten Hilfseinrichtungen 70 %Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung 70 %Unselbstständige Grünanlagen bzw. Straßen-begleitgrün 50 %

2. Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitigdem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von imZusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Haupt-verkehrsstraßen nach Nr. 3 sind (Haupterschließungsstraßen)

Teileinrichtung Anteil der Bei-tragspflichtigen

Fahrbahn; einschließlich der unter § 2Abs. 1 Nr. 4, Buchstabe f und g genanntenHilfseinrichtungen 30 %Radweg, Rad- und Gehweg als kombinierteAnlage einschließlich der unter § 2 Abs. 1Nr. 4, Buchstabe e genannten Hilfseinrichtungen 30 %Parkflächen (unselbstständige) 50 %Gehweg einschließlich der unter § 2 Abs. 1Nr. 4, Buchstabe e genannten Hilfseinrichtungen 50 %Oberflächenwässerung, Straßenbeleuchtung 50 %unselbstständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün 50 %

3. Straßen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichenVerkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, ins-besondere Bundes- und Landesstraßen (Hauptverkehrsstraßen)

Teileinrichtung Anteil der Bei-tragspflichtigen

Fahrbahn; einschließlich der unter § 2Abs. 1 Nr. 4, Buchstabe f und g genanntenHilfseinrichtungen 20 %Radweg, Rad- und Gehweg als kombinierteAnlage einschließlich der unter § 2 Abs. 1Nr. 4, Buchstabe e genannten Hilfseinrichtungen 20 %Parkflächen (unselbstständige) 60 %Gehweg einschließlich der unter § 2 Abs. 1Nr. 4, Buchstabe e genannten Hilfseinrichtungen 50 %Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung 50 %unselbstständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün 50 %

4. Bushaltestellen 20 %5. Wege, die in erster Linie zur Benutzung durch die

Eigentümer der anliegenden land- undforstwirtschaftlichen Grundstücke bestimmt sindund die regelmäßig in erster Linie von diesemPersonenkreis bzw. deren Pächtern benutztwerden (Wirtschaftswege) 60 %

6. selbstständige Grünanlagen und selbstständigeParkflächen 60 %

7. Fußgängerzonen und Plätze 40 %(5) Für in Absatz 4 nicht genannte Verkehrseinrichtungen, insbe-sondere für Fußgängergeschäftsstraßen, verkehrsberuhigte Wohn-straßen und sonstige Fußgängerstraßen werden die Anteile derBeitragspflichtigen am Aufwand im Einzelfall durch eine geson-derte Satzung festgesetzt.(6) Im Sinne des Absatzes 5 gelten als1. Fußgängergeschäftsstraßen:

Straßen nach Abs. 4 Nr. 1 und 2, in denen die Frontlänge derGrundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erd-geschoss überwiegt und die zugleich in ihrer gesamten Brei-te dem Fußgängerverkehr dienen, auch wenn eine zeitlichbegrenzte Nutzung für den Anliegerverkehr möglich ist;

2. Verkehrsberuhigte Bereiche:als Mischfläche gestaltete Anliegerstraßen, die in ihrer gan-zen Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, jedochauch mit Kraftfahrzeugen benutzt werden können;

3. sonstige Fußgängerstraßen:Anliegerstraßen, die in ihrer Gesamtbreite von Fußgängernbenutzt werden dürfen, auch wenn eine Nutzung für den Anlie-gerverkehr mit Kraftfahrzeugen möglich ist.

§ 5Beitragsmaßstab

(1) Beitragsmaßstab für die Verteilung des umlagefähigen Aufwan-des nach § 4 auf die Beitragspflichtigen ist die mit einem - nach derAnzahl der Vollgeschosse in der Höhe gestaffelten - Nutzungsfaktorvervielfältigte Grundstücksfläche (Vollgeschossmaßstab).(2) Grundstück im Sinne der nachfolgenden Regelung ist grund-sätzlich das Grundstück im Sinne des Grundbuchrechtes. Ist einvermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches untereiner eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhan-den, so gilt die von dem Beitragspflichtigen zusammenhängendgenutzte Fläche als Grundstück. Als für die Beitragsermittlungmaßgebliche Grundstücksfläche gilt:1. die gesamte Grundstücksfläche für Grundstücke

a) die im vollen Umfange der Bebaubarkeit zugänglich sind,also mit ihrer gesamten Fläche innerhalb eines Bebau-ungsplanes nach § 30 BauGB, innerhalb einer Satzung nach§ 34 Abs. 4 BauGB oder innerhalb eines im Zusammen-hang bebauten Ortsteiles nach § 34 Abs. 1 BauGB liegen,

b) für die im Bebauungsplan oder in einer Satzung nach § 34Abs. 4 BauGB eine der baulichen bzw. gewerblichen Nut-zung vergleichbare Nutzung festgesetzt ist, insbesondereSport-, Fest- oder Campingplatz, Schwimmbad, Friedhofoder Kleingartengelände, oder die innerhalb eines imZusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tat-sächlich so genutzt werden,

c) im Außenbereich oder die wegen entsprechender Festset-zungen nur in anderer Weise, z. B. nur landwirtschaftlich,genutzt werden können,

2. für Grundstücke, die mit ihrer Fläche teilweise innerhalb einesBebauungsplanes nach § 30 BauGB oder innerhalb einer Sat-zung nach § 34 Abs. 4 BauGB und teilweise im Außenbereich(§ 35 BauGB) liegen, die Grundstücksfläche, die innerhalb desBebauungsplanes oder innerhalb der Satzung nach § 34 Abs.4 BauGB liegt,

3. für Grundstücke, die teilweise innerhalb eines im Zusam-menhang bebauten Ortsteiles nach § 34 Abs. 1 BauGB undteilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen:

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a) bei Grundstücken, die an die Verkehrsanlage grenzen, dieGesamtfläche des Grundstückes, höchstens jedoch dieGrundstücksfläche zwischen der jeweiligen Straßengrenzeund einer dazu verlaufenden Linie in einer Tiefe von 50 m,

b)bei Grundstücken, die nicht unmittelbar an die Verkehrsan-lage grenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oderdurch einen rechtlich gesicherten Zugang verbunden sind,die gesamte Grundstücksfläche, höchstens jedoch dieGrundstücksfläche zwischen der der Verkehrsanlage zuge-wandten Grundstücksgrenze und einer dazu verlaufendenLinie in einer Tiefe von 50 m.

4. für Grundstücke, die über die tiefenmäßige Begrenzung nachNr. 3 hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Grund-stücksflächen zwischen der jeweiligen Straßengrenze (Nr. 3a)bzw. der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksgrenze(Nr. 3b) und einer hinter der übergreifenden Bebauung oderübergreifenden gewerblichen Nutzung verlaufenden Linie,

5. für Grundstücke im Sinne der Nr. 2 - 4 gesondert die im Außen-bereich befindliche Teilfläche,

6. für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durchPlanfeststellung eine der baulichen oder gewerblichen Nut-zung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, insbesondereAbfalldeponien, die Grundstücksfläche, auf die sich die Plan-feststellung bezieht.

(4) Die Anzahl der Vollgeschosse ist unter Berücksichtigung dernachfolgenden Vorschriften zu ermitteln.Als Vollgeschosse gelten Geschosse, wenn deren Deckenober-fläche im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberflächehinausragt und sie über mindestens zwei Drittel ihrer Grundflä-che eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Zwischen-decken und Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume voneinem Geschoss abtrennen, bleiben bei der Anwendung des Sat-zes 1 unberücksichtigt.Für die Zahl der Vollgeschosse gilt:1. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder

einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die dort fest-gesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse; hat einBebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht,sind die dort getroffenen Festsetzungen maßgebend

2. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes odereiner Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, der/die an Stel-le der Vollgeschosse nur die Höhe der baulichen Anlage fest-setzt, ist die Zahl der Vollgeschosse wie folgt zu ermitteln:a) für Grundstücke außerhalb ausgewiesener Industrie- undGewerbegebiete die festgesetzte höchstzulässige Höhe derbaulichen Anlage geteilt durch 2,5; Bruchzahlen sind auf dienächstfolgende volle Zahl aufzurunden,b) für Grundstücke innerhalb ausgewiesener Industrie- undGewerbegebiete die festgesetzte höchstzulässige Höhe derbaulichen Anlage geteilt durch 3,5; Bruchzahlen sind auf dienächstfolgende volle Zahl aufzurunden.

3. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes odereiner Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, der/die an Stel-le der Vollgeschosse nur die Baumassenzahl der baulichenAnlage festsetzt, ist die Zahl der Vollgeschosse zu ermitteln,indem die festgesetzte höchstzulässige Baumassenzahl durch3,5 geteilt wird.

4. bei Grundstücken, die außerhalb eines Bebauungsplanes odereiner Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen oder für die ineinem Bebauungsplan oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4BauGB weder die Zahl der Vollgeschosse noch eine Bau-massenzahl bzw. eine zulässige Gebäudehöhe bestimmt sind,die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebungüberwiegend vorhandenen Vollgeschosse,

5. bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl voneinem Vollgeschoss; dies gilt für Türme, die nicht Wohn-,gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freibe-ruflichen Nutzung dienen, entsprechend,

6. bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan oder in einerSatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB „sonstige Nutzung“ fest-

gesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebietenoder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB tatsächlich sogenutzt werden, insbesondere als Sport-, Fest- oder Cam-pingplatz, Schwimmbad, Friedhof oder Kleingartengelände,ist als Nutzungsmaß ein Vollgeschoss anzusetzen,

7. bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätzeerrichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschos-se oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächlicheZahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestensjedoch ein Vollgeschoss,

8. für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt:a) die Zahl der Vollgeschosse nach der genehmigten oder beinicht genehmigten oder geduldeten Bauwerken nach der tat-sächlichen Bebauung.b) bei Grundstücken, für die durch Planfeststellungsbeschlusseine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelas-sen ist, wird - bezogen auf die Fläche nach Abs. 2 Nr. 6 - einVollgeschoss angesetzt.

9. Wird die Zahl der nach Nr. 1 bis 8 ermittelten Vollgeschossedurch die tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse über-schritten, ist die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Vollge-schosse der Berechnung zu Grunde zu legen.

10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschied-licher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt diebei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.

(4) Der Nutzungsfaktor, mit welchem die nach Abs. 2 ermittelteGrundstücksfläche unter Berücksichtigung der nach Abs. 3 ermit-telten Vollgeschosse zu vervielfältigen ist, beträgt im Einzelnen:1. für bebaute oder bebaubare, gewerblich genutzte oder

gewerblich nutzbare bzw. industriell genutzte oder nutzbareGrundstücke bei:a) eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00b) für das zweite und jedes weiterezulässige Vollgeschoss 0,25

2. für Grundstücke mit untergeordneter Bebauung,z. B. Stellplatz- und Garagengrundstücke, bei:a) eingeschossiger Bebaubarkeit 0,75b) für jedes weitere zulässige Vollgeschoss 0,25

3. für Grundstücke mit sonstiger Nutzung im Sinne des Abs. 2Nr. 1ba) soweit eine Bebauung besteht, für die Teilfläche, die sichrechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteiltdurch eine Grundflächenzahl von 0,2 ergibtfür das erste Vollgeschoss 1,00b) für jedes weitere Vollgeschoss 0,25c) für die verbleibende Teilfläche 0,50

4. für unbebaubare Grundstücke sowie (auch bebaute) Grund-stücke im Außenbereicha) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserbestand

0,02b) Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland 0,04c) gewerblicher Nutzung ohne Baulichkeiten(z. B. Bodenabbau) 1,00

d) gewerblicher Nutzung mit Bebauung, für eineTeilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundflächeder Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibtaa) für das erste Vollgeschoss 1,50bb) für jedes weitere Vollgeschoss 0,375cc) für die verbleibende Teilfläche entsprechend lit. c) 1,00

e) auf denen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen oderNebengebäude vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sichrechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteiltdurch die Grundflächenzahl 0,2 ergibtaa) bei eingeschossiger Bebauung 1,00bb) für jedes weitere Vollgeschoss 0,25cc) für die verbleibende Restfläche gilt b). 0,04

(5) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe-, Industrie- und Sonder-gebieten (§ 11 BauNVO) wird die nach Abs. 2 bis Abs. 4 ermit-telte Verteilungsfläche um 40 v. H. erhöht (gebietsbezogener Art-zuschlag).

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Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industrielloder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Bau-gebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicherWeise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke)in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um20 v. H. (grundstücksbezogener Artzuschlag).(6) Ergeben sich bei der Ermittlung der beitragspflichtigen FlächeBruchzahlen, werden diese auf volle Quadratmeter auf- oder abge-rundet.

§ 6Aufwandsspaltung

Ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge kann der Stra-ßenausbaubeitrag selbstständig erhoben werden für1. den Grunderwerb für die öffentliche Einrichtung,2. die Freilegung der Fläche für die öffentlichen Einrichtung,3. die Fahrbahn,4. den Radweg,5. den Gehweg,6. die unselbstständigen Parkflächen,7. die Oberflächenentwässerung,8. die unselbstständigen Grünanlagen,9. die StraßenbeleuchtungOb und wofür im Einzelfall eine Aufwandsspaltung vorgenommenwird, hat der Gemeinderat durch Beschluss zu entscheiden.

§ 7Entstehung der sachlichen undpersönlichen Beitragspflichten

(1) Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit der Beendigung derbeitragsfähigen Maßnahme.(2) In den Fällen einer Aufwandsspaltung entsteht die Beitrags-pflicht mit der Beendigung der Teilmaßnahme, frühestens jedochmit dem Beschluss des Gemeinderates über die Aufwandsspal-tung.(3) Bei der Abrechnung von selbstständig nutzbaren Abschnittenentsteht die Beitragspflicht mit der Beendigung der Abschnitts-maßnahme, frühestens jedoch mit dem Abschnittsbildungsbe-schluss des Gemeinderates.(4) Die in Abschnitt 1 - 3 genannten Maßnahmen sind erst dannbeendet, wenn die technischen Arbeiten entsprechend demgemeindlichen Bauprogramm fertiggestellt sind, der Aufwandberechenbar ist und in den Fällen von Abs. 1 und 3 die erforder-lichen Grundflächen im Eigentum der Gemeinde stehen.(5) Die persönliche Beitragspflicht entsteht mit Bekanntgabe desBeitragsbescheides an den nach § 9 Beitragspflichtigen.

§ 8Vorausleistungen, Ablösung des Ausbaubeitrages

(1) Sobald mit der Durchführung der Maßnahmen begonnen wor-den ist, kann die Gemeinde Vorausleistungen bis zur Höhe dervoraussichtlichen Beitragsschuld erheben.(2) Der Beitrag kann im Ganzen vor Entstehen der sachlichen Bei-tragspflichten durch Abschluss eines Ablösungsvertrages abge-löst werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zuerwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtlicheBeitragsschuld zu Grunde gelegt.

§ 9Beitragsschuldner

(1) Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe desBeitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist dasGrundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle desEigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist dasGrundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233 §4 Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 21.September 1994 (BGBl. I S. 2494), in der derzeit geltenden Fas-sung belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Inhaber die-ses Rechts beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften

als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind dieeinzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihremMiteigentumsanteil beitragspflichtig.(2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch alsEigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigen-tümers der Verfügungsberechtigte i. S. v. § 8 Abs. 1 des Vermö-genszuordnungsgesetzes in der Fassung vom 29. März 1994(BGBl. I S. 709) zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes vom19.04.2006 (BGBl. I S. 866).

§ 10Fälligkeit

Der Beitrag wird zu dem im Bescheid angegebenen Zahlungs-termin, frühestens jedoch einen Monat nach Bekanntgabe desBeitragsbescheides an den nach § 9 zu bestimmenden Bei-tragsschuldner fällig.

§ 11Auskunftspflicht

Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Gemeinde alle zur Ermitt-lung der Beitragsgrundlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen, aufVerlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentums-wechsel, jede Veränderung der Grundstücksgröße bzw. der Anzahlder Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen.

§ 12Billigkeitsregelungen

(1) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ent-sprechend § 13a Abs. 1 KAG-LSA ganz oder teilweise gestundetwerden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härtefür den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch dieStundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nachLage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlas-sen werden.(2) Übergroße Grundstücke mit nicht mehr als fünf Wohneinhei-ten, die nach ihrer tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwe-cken dienen oder dienen werden und deren Fläche 30 v. H. odermehr über der durchschnittlichen Grundstücksfläche von 1.049,0qm liegt, also 1.364,0 qm beträgt oder überschreitet (= übergro-ßes Wohngrundstück), werden bei der Heranziehung der Bei-tragspflichtigen wie folgt berücksichtigt:a) bis zur 1. Begrenzungsfläche (1.364,0 qm) in vollem Umfang,b) von einschließlich 1.364,0 qm (= 130 % der durchschnittli-

chen Grundstücksfläche) bis einschließlich 1.888,0 qm (= 180% der durchschnittlichen Grundstücksfläche) mit 50 %,

c) die restliche Grundstücksfläche, also ab 1.888,0 qm nur nochzu 30 %.

(3) Für Grundstücke, die von mehr als einer nach dieser Satzungbeitragsfähigen Verkehrsanlage erschlossen werden (Eckgrund-stücke und durchlaufende Grundstücke), wird der Beitragsmaß-stab nach § 5 durch die Anzahl dieser geteilt. Stehen die Ver-kehrsanlagen nicht voll in der Baulast der Gemeinde, wird die Ver-günstigung nach Satz 1 nur für die in der Baulast der Gemeindegleichartigen Teile der Verkehrsanlagen angesetzt. Dies gilt ent-sprechend für Grundstücke, die zu einer Verkehrsanlage nachdieser Satzung Zufahrt haben oder nehmen können und zusätz-lich durch eine Erschließungsanlage erschlossen werden, für dieErschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch erhoben wur-den oder zu erheben sind.(4) Der Abs. 3 gilt nicht für Grundstücke, die überwiegend gewerb-lich genutzt werden, sowie für Grundstücke in Kern, Gewerbe-,Industrie- und Sondergebieten (§ 11 BauNVO).

§ 13Ordnungswidrigkeiten

Verstößt ein Beitragspflichtiger gegen seine Auskunftspflicht nach§ 11 der Satzung oder begeht sonst eine Ordnungswidrigkeit imSinne des § 16 Abs. 2 KAG-LSA, kann diese mit einem Bußgeldbis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.

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Seite 17, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

§ 14Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Hinsdorf, den 14.04.2009

Gemeinde Maasdorf

In der Sitzung des Gemeinderates derGemeinde Maasdorf am 02.04.2009 wurde

folgender Beschluss gefasst

B-Nr. Beschluss über …_________________________________________________________MAA-GR-03-03/2009 die Stellungnahme der Gemeinde Maas-

dorf gemäß § 36 Baugesetzbuch(BauGB) zu einem Bauantrag

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Maasdorf beabsichtigt zum nächstmöglichen Ter-min die Personalstelle als

Gemeindearbeiter/in

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden zu besetzen.Die Beschäftigung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichenDienstes für einen unbefristeten Zeitraum.Das Aufgabengebiet umfasst u. a.:- landschaftspflegerische Arbeiten (Rasenmahd, Laubbeseiti-

gung, Baumschnitt) in der Gemeinde Maasdorf- Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen (einfache

Pflasterarbeiten)- Durchführung des Winterdienstes unter Nutzung der ent-

sprechenden Technik- Ausführung aller erforderlichen Tätigkeiten zur Durchsetzung

der öffentlichen Ordnung und Sauberkeit im Ort und auf demFriedhof

- Erledigung von Hausmeistertätigkeiten in den gemeindeei-genen Gebäuden sowie Durchführung von kleineren Repara-turleistungen und Pflege der Außenanlagen

- Reinigung von Wasserläufen und Rohrleitungen (Regenwas-serbeseitigung)

- Wartung und Pflege des gemeindeeigenen Fuhrparks und derBauhoftechnik

Voraussetzungen:- abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen

Beruf- Führerschein Klasse B- landschaftspflegerische Fähigkeiten und Fertigkeiten- körperliche Belastbarkeit- selbstständige ArbeitsweiseBei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persön-lichen Voraussetzungen ist eine Vergütung in der Entgeltgruppe2 bzw. 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vor-gesehen.Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen(Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisab-schriften, Qualifikationsnachweise) sind schriftlich bis zum11.05.2009 in verschlossenem Umschlag an folgende Adressezu richten:

Gemeinde Maasdorfz. Hd. Herrn Andreas Böhme - BürgermeisterKennwort: Bewerbung Gemeindearbeiter/inüber: VGem Südliches Anhalt, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-GölzauKosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, werden nichterstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Verwal-tungsgemeinschaft und werden nicht zurückgesandt. NachAbschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewer-bungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber(innen) ver-nichtet. Bei gewünschter Rücksendung Ihrer Unterlagen fügenSie Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei.gez. Andreas BöhmeBürgermeister

Gemeinde Piethen

Korrektur zum Amtsblatt Nr. 8vom 16.04.2009

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzungder Gemeinde Piethen

In Anwendung der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung - GOLSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), in der derzeit gelten-den Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Piethen fol-gende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Pie-then vom 24.05.2005 beschlossen:

§ 1Änderungen

1. § 5 wird durch folgenden Wortlaut ergänzt:„6. Stundungen bis zu 12 Monaten von Forderungen bis zueiner Höhe von 10.000 (zehntausend) EUR sowie einer Höhevon bis zu 5.000 (fünftausend) EUR und einer Dauer von mehrals 12 Monaten.“

§ 2Inkrafttreten

Die 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachungin Kraft.GenehmigungsvermerkDie vorstehende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung derGemeinde Piethen wurde gemäß § 7 Abs. 2 Gemeindeordnungfür das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Kommunalaufsichtsbehörde am 01.04.2009 (AZ: 1512 01/ 265) genehmigt.Sie wird hiermit ausgefertigt.Piethen, 20.04.2009

Bürgermeister

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Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 18, Nr. 9/2009

Gemeinde Quellendorf

In der Sitzung des Gemeinderates derGemeinde Quellendorf am 14.04.2009wurden folgende Beschlüsse gefasst

B-Nr. Beschluss über …..___________________________________________________________QUE-GR-08-04/2009 eine überplanmäßige Ausgabe bei der

Haushaltsstelle 6300.9400 (HHR) in Höhevon 75.000,00 EUR

QUE-GR-09-04/2009 die Bereinigung von Verkehrsflächen inQuellendorf, Flur 6, Straßenbereich „NeuerWeg“ im Rahmen einer vereinfachtenUmlegung

Stadt Radegast

Bekanntmachung

Am Dienstag, dem 05.05.2009, 18:30 Uhr, findet im RathausRadegast, Sitzungssaal, Marktplatz 1, 06369 Radegast eine öffent-liche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses der StadtRadegast statt.

Tagesordnung

A: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-

senden Mitglieder3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und

der dazu vorliegenden Anträge5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)8. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung9. Anfragen der Mitglieder (öffentlicher Teil)10. Einwohnerfragestunde11. Schließung des öffentlichen Teils der SitzungB. Nichtöffentlicher Teil12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung

und der dazu vorliegenden Anträge13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes14. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)16. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung17. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe - Errichtung

einer abflusslosen Sammelgrube für den Jugendclub18. Anfragen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)19. Schließung der Sitzunggez.: GrafVorsitzenderdes Hauptausschusses der Stadt Radegast

Aufkündigung einer Grabstelle FriedhofRadegast

Hiermit werden folgende Grabstellen auf dem Friedhof Radegastaufgekündigt, da das Nutzungsrecht erloschen und die Grab-pflege nicht mehr gewährleistet ist:Doppelerdgrabstätte Feld I, Reihe 6, Nr. 244 und 245Anton Panzner (geb. am 22.04.1886, Sterbedatum nicht bekannt)und

Marie Panzner, geb. Fröhlich (geb. am 16.05.1887, verst. am23.02.1964)Einzelerdgrabstätte Feld I, Reihe 8, Nr. 316Sophie Watzke (geb. am 19.11.1877, verst. am 24.02.1965)undAnna Weiß, geb. Watzke (geb. am 26.05.1901, verst. 13.01.1977)Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen bzw. Gegen-stände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sichbis zum28. Juli 2009bei derVerwaltungsgemeinschaft Südliches AnhaltBau- und OrdnungsverwaltungFrau MischkewitzHauptstr. 3106369 Weißandt-Gölzaumelden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehrberücksichtigt werden.Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofssatzungder Stadt Radegast vom 24.10.2005 i. V. m. der 1. Änderungs-satzung vom 19.12.2005.Stadt Radegast

Gemeinde Reupzig

Bekanntmachung

Am Donnerstag, dem 14.05.2009, 19:00 Uhr, findet im Gemein-debüro der Gemeinde Reupzig eine öffentliche/nichtöffentlicheSitzung des Gemeinderates der Gemeinde Reupzig statt.

Tagesordnung

A: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden

Ratsmitglieder3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der

dazu vorliegenden Anträge5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschluss-fassung über die Einwendungen

7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen Teilder vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse

8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)9. Beratung und Beschlussfassung des Gebietsänderungsver-

trages zur Bildung der Einheitsgemeinde Stadt SüdlichesAnhalt

10. Neufassung der Satzung über die Erhebung von einmaligenStraßenausbaubeiträgen für die Verkehrsanlagen in derGemeinde Reupzig

11. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)12. Einwohnerfragestunde13. Schließung des öffentlichen Teils der SitzungB. Nichtöffentlicher Teil14. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und

der dazu vorliegenden Anträge15. Feststellung des Mitwirkungsverbotes16. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

17. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)18. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)19. Schließung der Sitzunggez. BurghauseVorsitzender des Gemeinderatesder Gemeinde Reupzig

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Seite 19, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

In der Sitzung des Gemeinderates derGemeinde Reupzig am 07.04.2009

wurden folgende Beschlüsse gefasst

B-Nr. Beschluss über …___________________________________________________________REU/GR-08-03/2009 Vergabe Gehwegbau Dorfstraße von Ecke

Haus Nr. 43 bis 46f und Befestigung einerTeilfläche Flur 1 Flurstück 76 in RichtungStorkau

REU/GR-09-03/2009 Vergabe Gehwegbau in Richtung LibehnaREU/GR-10-03/2009 Vergabe einer Hauseingangstür und 5

Fenster im KulturhausREU/GR-11-03/2009 Aufhebung des Beschlusses Nr. 19/12/90

über die Zustimmung zum Kauf desGrundstückes in der Gemarkung Reup-zig, Flur 4, Flurstück 32

Gemeinde Scheuder

Bekanntmachung

Am Dienstag, dem 05.05.2009, 19:00 Uhr, findet im Kulturhausin Scheuder eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemein-derates der Gemeinde Scheuder statt.

Tagesordnung

A: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-

senden Ratsmitglieder3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und

der dazu vorliegenden Anträge5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichenTeil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse

8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)9. Informationen zum Stand der stattfindenden Europa- und

Kommunalwahl am 07. Juni 200910. Beratung und Beschlussfassung des Gebietsänderungs-

vertrages zur Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Südli-ches Anhalt

11. Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmä-ßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 6700.9400 in Höhevon 5.000,00 EUR

12. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)13. Einwohnerfragestunde14. Schließung des öffentlichen Teils der SitzungB. Nichtöffentlicher Teil15. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung

und der dazu vorliegenden Anträge16. Feststellung des Mitwirkungsverbotes17. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

18. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)19. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Erneue-

rung der Straßenbeleuchtung20. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)21. Schließung der Sitzunggez. RiemerVorsitzender des Gemeinderatesder Gemeinde Scheuder

Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne

In der Sitzung des Gemeinderates derGemeinde Trebbichau an der Fuhne am15.04.2009 wurden folgende Beschlüsse

gefasst

B-Nr. Beschluss über …___________________________________________________________Tre/GR-04-02/2009 3. Änderungssatzung zur Satzung über die

Erhebung einmaliger Beiträge für die Ver-kehrsanlagen in der Gemeinde Trebbichaua. d. Fuhne

Tre/GR-05-02/2009 Abwägung der eingegangenen Stellung-nahmen zur Entwurfsplanung der 2. Ände-rung des Flächennutzungsplanes derGemeinde Trebbichau a. d. Fuhne

Tre/GR-06-02/2009 Feststellungsbeschluss der 2. Änderung desFlächennutzungsplanes der Gemeinde Treb-bichau a. d. Fuhne

3. Änderungssatzung zur Satzung überdie Erhebung einmaliger Beiträge

für die Verkehrsanlagen in der GemeindeTrebbichau a. d. Fuhne

Die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für die Ver-kehrsanlagen in der Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne vom 19.Dezember 2006 in der Fassung der Bekanntmachung vom25.01.2007 wird wie folgt geändert:

§ 1

§ 15 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:Übergroße Grundstücke mit nicht mehr als fünf Wohneinheiten,die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzweckendienen oder dienen werden, sind nur begrenzt zu veranlagen oderheranzuziehen. Bei Wohngrundstücken beträgt die durchschnitt-liche Grundstücksgröße 1515 qm. Als übergroß gelten solcheWohngrundstücke, die 30 v. H. oder mehr über der Durch-schnittsgröße liegen. Die Fläche beträgt somit 1969 qm. DieseGrundstücke werden daher nur mit einer Fläche von 1969 qmherangezogen.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Trebbichau a. d. Fuhne, den 15.04.2009

Die nächste Ausgabe erscheint am

Donnerstag, dem 14. Mai 2009Annahmeschluss für redaktionelle

Beiträge und Anzeigen ist

Montag, der 4. Mai 2009Melden Sie sich unter: 03 49 78/2 65 - 15

per E-Mail: [email protected]

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Wasserzählerwechsel 2009 im Verbandsge-biet des TZV Zörbig

Sehr geehrte Kunden,der TZV Zörbig wechselt ab 04. Mai bis 30. Juni 2009 alle Was-serzählerin folgendenOrten: Riesdorf, Zehbitz, Zehmitz, Lennewitz,Weh-lau und in der Stadt Zörbig (2. Teil) bzw. Zörbig OTMößlitz.Die Ausführung der Arbeiten übernehmen im Auftrag des TZVZörbig folgende Unternehmen:Firma Ort Straße

Hohe StraßeFa. Joachim Zörbig ParadiesHeizung & Sanitär Stumsdorfer StraßeInh. EVA Schulze Schrenzer StraßeJeßnitzer Straße 8 Reiske Straße06780 Zörbig Meisenweg

Mößlitzer WegAckerstraßeFeuerwehrstraßeKirchgasseLeipziger Straße

Fa. JoachimHeizung & Sanitär Zehbitz den gesamten OrtInh. EVA SchulzeJeßnitzer Straße 806780 ZörbigFirma Ort Straße

Rotes MeerFA Franzen Zörbig TopfmarktSanitär und Heizungsbau MarktRotes Meer 5 Kirchplatz06780 Zörbig Ratshof

SchloßstraßeAm SchloßMarienstraßeÄgyptenBurgstraßeGrünstraßePlanMößlitz

Firma Ort StraßeFA FranzenSanitär undHeizungsbau Riesdorf den gesamten OrtRotes Meer 506780 ZörbigFA Franzen Lennewitz den gesamten OrtSanitär und HeizungsbauRotes Meer 506780 ZörbigFirma Ort Straße

Bitterfelder StraßeFa. Schiller Zörbig FlutgrabenHeizung - Lüftung - Sanitär FlutgrabenringThomas-Münzer-Straße 1 Vor dem Leipziger Tor06780 Zörbig Vor den Mühlen

Straße der GemeinschaftQuerstraßeThomas-Müntzer-WegBundschuhstraßeFlorian-Geyer-StraßeAm WallWasserturmstraßeEiskellerKrautgarten -Zur MetabankKrautgartenKrautgarten - RäuberwegKrautgarten - BirkenalleeDie HauspläneBeyersdorfer Weg

Fa. SchillerHeizung - Lüftung -Sanitär Zehmitz den gesamten OrtThomas-Münzer-Straße 106780 ZörbigFirma Ort StraßeTrinkwasserzweck- Wehlau den gesamten Ortverband ZörbigLange Straße 3406780 ZörbigDie Arbeiten werden überwiegend zu folgenden Zeiten ausge-führt,Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Wir bitten den Zugang zum Wasserzähler sicherzustellen.Der Wechsel des Wasserzählers ist für den Kunden kostenlos.gez. EschkeVerbandsgeschäftsführer

Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Öffentliche BekanntmachungMit dem Modellprojekt der Raumordnung „Dorfumbau - zukunftsfähi-ge Infrastruktur im ländlichen Raum“ wurde der Regionalen Pla-nungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg die Möglichkeit gege-ben, sich mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bauund Stadtentwicklung tragfähige Strategien zur Sicherung der Daseins-vorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels zuerarbeiten. Zwei ländliche Teilregionen - Stadt Jessen (Elster) und Ver-waltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ - wurden in Bezug auf eineerforderliche Anpassung der infrastrukturellen Ausstattung an die Aus-wirkungen des demografischen Wandels tiefgründig untersucht. Zieldes Projektes war es, lokale und regionale Anpassungsstrategien undPlaninstrumente für die soziale und technische Infrastruktur zu entwi-ckeln, welche1. die Daseinsvorsorge der Bevölkerung im ländlich schwach struk-

turierten Raum langfristig sichert,2. die Infrastruktur leistungsfähig hält und3. die Bezahlbarkeit der Infrastruktur langfristig ermöglicht.Welche Antworten, Strategien und Instrumente die an der Projek-terarbeitung beteiligten Partner, u. a. Hochschule Anhalt (FH), fan-den, soll in der Abschlusspräsentationam 15. Mai 2009von 10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhrin 06846 Dessau-Roßlauauf dem Gelände der Hochschule Anhalt (FH)Seminarplatz 2a , Gebäude 04, Raum 113vorgestellt und diskutiert werden.Alle am Projekt Beteiligten sowie am Thema Interessierten sinddazu herzlich eingeladen.gez. KoschigVorsitzender

Landesamt für Vermessung undGeoinformation Sachsen-AnhaltSonderungsbehördeElisabethstr. 1506847 Dessau-RoßlauTel.: 03 40/6 50 3- 10 00

Mitteilung

Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz -BoSoG

in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz -VerkFlBerGSonderungsplan Nr. V25-20783-2007 in der Gemeinde Piethen,Gemarkung Piethen, Flur 2, Flurstücke 39 und 40

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Seite 21, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

In dem o. g. Gebiet ist ein Verfahren nach dem Gesetz über dieSonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach derKarte (Bodensonderungsgesetz) vom 20.12.1993 erschienen imBundesgesetzblatt - BGBl. I Seite 2182, zuletzt geändert durchGesetz vom 21.08.2002 (BGBl. I S. 3332) in Verbindung mit demVerkehrsflächenbereinigungsgesetz vom 26.10.2001 (BGBl. I 2001S. 2716), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom27. April 2005 (BGBI I S.1138) eingeleitet worden. Hierdurch solldas Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Verkehrsflächen aus-geübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Ver-messung und Geoinformation, Elisabethstr. 15, 06847 Dessau-Roßlau.Der Entwurf des Sonderungsplans, sowie die zu seiner Aufstellung ver-wandten Unterlagen, liegen vom 25.05.2009 - 24.06.2009 in den Dienst-räumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation in Des-sau-Roßlau während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 - 13.00 UhrDienstag 8.00 - 18.00 UhrFreitag 8.00 - 12.00 UhrEinsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache möglich. Ein Exemplar des Sonderungsplanent-

wurfs wird in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft „Süd-liches Anhalt“ Abteilung Liegenschaften, Hauptstraße 31, 06369Weißandt-Gölzau zu den dort genannten Öffnungszeiten zur Ein-sicht ausliegen. Alle Planbetroffenen können innerhalb des obengenannten Zeitraumes den Entwurf für den Sonderungsplan sowieseine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenenFeststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben.Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke,die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigen-tum und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz. Das Gleiche gilt für die Antragsteller von Rücküber-tragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Resti-tution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für dieInhaber beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grund-stücken oder Rechten an diesen Grundstücken.Die Einwände sind bei der oben bezeichneten Sonderungsbehör-de unter der oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Nieder-schrift zu erheben.

Im Original gezeichnet und gesiegeltIm AuftragJochen Hausen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Bereich Quellendorf/Weißandt-Gölzau/Radegast

Nichtamtliche Mitteilungen

Die Notdienstbereiche Köthen, Quellendorf, Radegast, Weißandt-Gölzau und Reupzig wurden zusammengelegt. Aus diesem Grundwerden Hausbesuche und Wochenendsprechstunde getrennt undnicht mehr von einem Arzt durchgeführt. Eine Notdienstsprech-stunde in einer Arztpraxis in Köthen wird am Samstag, Sonn-tag und Feiertag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr durchge-führt. Ein zweiter Arzt ist nur für Hausbesuche zuständig. DerDienst habende Arzt ist über die RettungsleitstelleAnhalt-Bitterfeld, Tel. 0 34 93/51 31 50, zu erfragen.

Bereich Gröbzig27.04.2009 bis 04.05.2009Herr Dr. R. Buchheim, Köthen Tel. 0 34 96/21 41 52

04.05.2009 bis 11.05.2009Herr M. Buchheim, Köthen Tel. 0 34 96/21 41 52

11.05.2009 bis 18.05.2009Herr Dipl. Med. A. Petri, Köthen Tel. 0 34 96/51 00 34

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Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 22, Nr. 9/2009

Mitteilungen

Aufruf zur 800-Jahr-Feier Gnetsch - Trödelmarkt!!!

Anlässlich der 800-Jahr-Feier Gnetsch können sich noch Teilnehmer für den Trödelmarkt melden. Dieser findet am Samstag, 13.06.09ab 10.00 Uhr in Gnetsch statt.Interessenten melden sich bitte telefonisch bei dem OrtsbürgermeisterHerrnHartmut SchubothTel. 03 49 78/2 12 34.

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Seite 23, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

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Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 24, Nr. 9/2009

Aus dem kirchlichen Leben

Katholische Pfarrgemeinde

„Heilig Geist“06369 GörzigBahnhofstraße 15Tel. 03 49 75/2 15 62

Heilige Messen im Mai 2009

Görzigan den Sonntagen um 10.00 Uhran den Freitagen um 08.30 Uhram 21.05. Christi Himmelfahrt 08.30 UhrMaiandachten am 03., 10.,24. und 31.05. 16.00 UhrEdderitzan den Sonntagen 08.30 Uhran den Donnerstagen 15.00 UhrMaiandacht am 17.05. 15.00 UhrGröbzigdienstags 15.30 UhrPreußlitzam Samstag, dem 13.05. 15.00 UhrWeißandt-Gölzauam Samstag, dem 27.05. 15.00 UhrDie Feier der Erstkommunion im Gemeindeverbund Köthen ist inKöthen am 24.05. um 10.00 Uhr.Aus Edderitz geht zur Erstkommunion Stefan Beitlich. Aus Gröb-zig gehen zur Erstkommunion Pauline Hantscher und ChristopherBlatt.Zu jener Zeit hub Jesus an „Ich preise dich, Vater, Herr des Him-mels und der Erde, dass du dies vor Weisen und Klugen verbor-gen, aber Einfältigen geoffenbart hast. Ja, mein Vater, also hat esdir gefallen. Alles ist mir von meinem Vater übergeben worden,und niemand erkennt den Sohn als nur der Vater, und den Vatererkennt niemand als nur der Sohn, und wem es der Sohn offen-baren will. Kommet alle zu mir, ihr Müheseligen und Beladenenich werde euch erquicken. Nehmt mein Joch auf euch und lern-tet von mir, denn ich bin sanftmütig und demütig von Herzen, undihr werdet für eure Seelen Ruhe finden. Denn sanft ist mein Jochund meine Bürde leicht.Matth. 11,25-30L. NöringPfarrer

Gottesdienste in der Region Südost im Mai

3. Mai (Jubilate)Radegast - 09.15 Uhr (Hofmann-Zimmermann)Schortewitz - 09.15 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Gnetsch - 10.30 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Zehbitz - 10.30 Uhr (Hofmann/Zimmermann)10. Mai (Kantate)Görzig - 09.15 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Großbadegast - 09.15 Uhr (Pangsy/Karras)Cösitz - 10.30 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Prosigk - 10.30 Uhr (Pangsy/Karras)Riesdorf - 14.00 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)16. Mai (Sonnabend)Weißandt-Gölzau (Jubiläumsgottesdienst)14.00 Uhr (Hänsch/Nöring/Großekappenberg)17. Mai (Rogate)Radegast - 09.15 Uhr (Hofmann/Zimmermann)Schortewitz - 10.30 Uhr (Hofmann/Zimmermann)21. Mai (Christi Himmelfahrt)Prosigk (Regionalgottesdienst) -10.00 Uhr (Hänsch/Großekappenberg/Karras)

24. Mai (Exaudi)Görzig - 10.00 Uhr (Pangsy/Maiwald)31. Mai (Pfingstsonntag)Zehbitz - 09.00 Uhr (Hofmann/Zimmermann)Weißandt-Gölzau - 09.15 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Görzig - 09.15 Uhr (Pannicke/Karras)Cösitz - 10.30 Uhr (Pannicke/Karras)Radegast - 10.00 Uhr (Hofmann/Zimmermann)Prosigk - 10.30 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Maasdorf - 14.00 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)1. Juni (Pfingstmontag)Gnetsch - 09.15 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Schortewitz - 09.15 Uhr (Pannicke/Karras)Großbadegast - 10.30 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Hohnsdorf - 10.30 Uhr (Pannicke/Karras)Riesdorf - 14.00 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)

Kirchliche Veranstaltungen in Gruppen und Kreisenin der Region Südost im Mai

Konfirmandenunterricht (außer in den Ferien und an Feiertagen)In Radegast findet der Konfirmandenunterricht immer mittwochsum 18.15 Uhr in der Kirche statt.In Weißandt-Gölzau findet der Konfirmandenunterricht am Sonn-abend, dem 23.05.2009 von 10.00 bis 15.00 Uhr im Pfarrhausstatt.Ökumenischer Jubiläumsgottesdienst am 16. Mai um 14.00Uhr in der St. Germanuskirche in Weißandt-GölzauDie evangelische Kirchengemeinde Weißandt-Gölzau lädt herz-lich ein zu einem ökumenischen Gottesdienst anlässlich der „Gol-denen Konfirmation“ und der Jubiläumskommunion. PfarrerinGroßekappenberg und Pfarrer Nöring werden diesen Festgot-tesdienst gemeinsam gestalten. Anschließend ist Gelegenheitzum Feiern ...., lustig Sein ..., und aus früheren Zeiten Plaudern.Regionaler Himmelfahrtsgottesdienst am 21. Mai in Prosigkum 10.00 UhrAm Donnerstag, dem 21. Mai feiern wir in Prosigk wieder einenregionalen Festgottesdienst zum Himmelfahrtstag mit anschlie-ßendem gemütlichen Beisammensein mit Grillwürstchen sowieheißen und kalten Getränken. Bei sonnigem und warmen Wetterwerden wir uns im Freien aufhalten - bei schlechtem Wetter inKirche und Pfarrhaus. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!Frühlingskaffee-Nachmittag in CösitzAm 7. Mai um 15.00 Uhr veranstaltet die Kirchengemeinde Cösitzeinen gemeinsamen Kaffeenachmittag, zu dem alle herzlich ein-geladen sind, die nicht immer zuhause sitzen wollen, und Freu-de an Gemeinschaft, an gemeinsamen Gesang und religiösenThemen haben. Am Keyboard wird uns Christian Pannicke beglei-ten.Junge Gemeinde in RadegastDie Junge Gemeinde Radegast trifft sich in der Regel immer mitt-wochs um 19.00 Uhr in der Kirche.Christenlehre (außer in den Ferien und an Feiertagen)Die wöchentlichen Christenlehregruppen:montags: Christenlehre Radegast und Zehbitz

15.00 Uhr in der Radegaster KircheChristenlehre Riesdorf16.15 Uhr in der Kirche RiesdorfChristenlehre Schortewitz17.15 Uhr im Pfarrhaus

freitags: Christenlehre Weißandt-Gölzaunach Vereinbarung im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau,Kirchstr. 1

freitags: Christenlehre Großbadegastnach Vereinbarung 15.00 Uhr in der Großbadega-ster Kirche

In folgenden Orten findet im Rahmen der Christenlehre im Maiein Kindernachmittag von 16.30 bis 17.45 Uhr statt:Cösitz (Kirche) am 07.05.09Görzig (Kirche) am 14.05.09

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Seite 25, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

Kreativkreis Radegast mit Anke ZimmermannDer Kreativkreis Radegast trifft sich am 4. Mai um 19.00 Uhr inder Kirche.Bastelkreis in Prosigk mit Heike SchwenkeDer Bastelkreis in Prosigk trifft sich nach Vereinbarung im Pfarr-haus Prosigk.„Silberne Hochzeit“ in RadegastAm Sonnabend, dem 2. Mai um 17.00 Uhr bitten in einem Got-tesdienst die Eheleute Kirsten und Helmut Schaaf aus Radegastnoch einmal um Gottes Segen.Gefängnisseelsorge - Was ist das? (Vortrag im Görziger Club-haus)Am 19. Mai um 17.00 Uhr wird Pfarrer Karras im Görziger Club-haus einen Vortrag zu Inhalt, Absicht und Wesen der Gefängnis-seelsorge halten. Jede(r) ist herzlich eingeladen. Anschließendbesteht die Möglichkeit, an einer Diskussion zum Thema teilzu-nehmen.Bibelgesprächskreis in der Teerunde in Görzig5. Mai, 19.00 Uhr im Pfarrhaus in GörzigGemeindekirchenratssitzungen6. Mai, 19.00 Uhr Schortewitz (Mittwoch!)26. Mai 19.00 Uhr Görzig27. Mai 19.00 Uhr RadegastCösitz, Hohnsdorf, Großbadegast, Maasdorf, Prosigk, Riesdorf,Weißandt-Gölzau nach VereinbarungFrauenkreise und Seniorenkreis7. Mai, 14.00 Uhr Radegast (in der Kirche)5. Mai, 14.00 Uhr Prosigk14. Mai, 14.00 Uhr Zehbitz (in der Kirche)12. Mai, 14.30 Uhr Schortewitz20. Mai, 14.00 Uhr Weißandt-Gölzau13. Mai, 14.30 Uhr Görzig (Seniorenkreis im Pfarrhaus)19. Mai, 14.00 Uhr Hohnsdorf (bei Frau Zimmermann)Posaunenchor in Radegast mit Detlef ZimmermannDer Posaunen-Chor trifft sich freitags um 16.00 Uhr in der Rade-gaster Kirche zur Probe.Wer kann mit Hausrat und Möbeln helfen?Für Juli werden für eine Person, die sich neu einrichten möchte,Hausrat (Besteck, Töpfe) und Möbel (Schrankwand, Tisch, Stüh-le, Sessel, Teppich etc.) gesucht. Die Gegenstände sollten nochgut erhalten sein und nicht auf den Sperrmüll gehören: das Alterder Dinge spielt keine Rolle.Wer im Juli kostenlos Hausrat abgeben kann, melde sich bitte imPfarramt Görzig: Tel. 03 49 75/2 15 65.Chor in Görzig mit Kirchenmusikdirektorin Martina ApitzDer Chor in Görzig trifft sich - außer in den Ferien und an Feier-tagen - montags um 17.00 Uhr zur Probe im Gemeinderaum inGörzig. Der Chor sucht neue Mitglieder, die auch aus den ande-ren Orten herzlich willkommen sind.Sammlung für die eigenen Kirchengemeinden vom 18. bis 27.MaiVom 18. Mai bis 27. Mai wird in unseren Gemeinden die diesjäh-rige Frühjahrsstraßensammlung durchgeführt. Wir bitten Sie, dieseGelegenheit zu nutzen, um sich durch eine Spende für den Erhaltder kirchlichen Gebäude Ihres Ortes einzusetzen. Das gesam-melte Geld wird nach wie vor dringend für die Sanierung kirchli-cher Gebäude und Orgeln benötigt. Mit Ihrer Spende bezeugenSie auch, dass Ihnen daran liegt, das kirchliche Leben in IhremOrt zu erhalten. Eine Spendenbescheinigung wird auf Wunschausgestellt.Kirchengemeinde Cösitz: Kto.-Nr. 36 005 600, BLZ 800 536 22,Sparkasse Anhalt-BitterfeldKirchengemeinde Görzig: Kto.-Nr. 35 006 827, BLZ 800 536 22,Sparkasse Anhalt-BitterfeldKirchengemeinde Großbadegast: Kto.-Nr. 2 101 947, BLZ 800636 28, Volksbank KöthenKirchengemeinde Hohnsdorf: Kto.-Nr. 30 007 064, BLZ 800 53622, Sparkasse Anhalt-BitterfeldKirchengemeinde Maasdorf: Kto.-Nr. 34 001 334, BLZ 800 53622, Sparkasse Anhalt-Bitterfeld

Kirchengemeinde Prosigk: Kto.-Nr. 2 102 110, BLZ 800 636 28,Volksbank KöthenKirchengemeinde Radegast-Zehbitz: Kto.-Nr. 37 005 673, BLZ800 536 22, Sparkasse Anhalt-BitterfeldKirchengemeinde Riesdorf: Kto.-Nr. 31 006 630, BLZ 800 53622, Sparkasse Anhalt-BitterfeldKirchengemeinde Schortewitz: Kto.-Nr. 32 000 970, BLZ 800536 22, Sparkasse Anhalt-BitterfeldKirchengemeinde Weißandt-Gölzau: Kto.-Nr. 33 006 631, BLZ800 536 22, Sparkasse Anhalt-BitterfeldSprechzeiten wie üblich und nach telefonischer VereinbarungGemeindepädagogin (FH) Anke Zimmermann (Radegast):Tel. (03 49 78) 2 05 74Pfarrer Dr. Andreas Karras (Görzig): Tel./Fax (03 49 75) 2 15 65Sprechzeit im Pfarrhaus Weißandt-GölzauMontag bis Freitag: 10.00 Uhr - 12.00 UhrTel. und Fax: (03 49 78) 2 13 88, Tel. (03 49 78) 3 93 29 - Pfarre-rin Alexandra Großekappenberg (Weißandt-Gölzau)

Vereine

Osterfeuer in Reinsdorf!

Die malerische Silhouette des Reinsdorfer Osterfeuers faszinier-te die Mitteldeutsche Zeitung so sehr, dass sie das Bild vom Oster-feuer 2007 am 09.04.2009 wieder abdruckten.... und ich kann euch sagen, das aktuelle Osterfeuer des Reins-dorfer Kultur- und Feuerwehrvereins e. V. war mindestens genauso romantisch und auch in diesem Jahr wieder gigantisch.Große und kleine Leute waren gekommen. Sie staunten, scherz-ten, tranken und aßen allerlei Leckereien, die das Osterhäschenmit seiner Mannschaft vorbereitet hatte.Ganz besonders herzlich begrüßt wurden natürlich die Jüngsten.Für sie hatte der Osterhase eine extra Überraschung in seinemKorb.An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Hel-fer, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben.

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Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 26, Nr. 9/2009

Anhältsch jelesen und jekocht

Ruth Brandt las „Paschlewwer Jeschichten“

„Warum habe ich bei euch in Weißandt-Gölzau noch keine„Paschlewwer Jeschichten“ lesen dürfen?“ Diese Frage stellteRuth Brandt als der Kultur- und Heimatverein Weißandt-Gölzau1990 e. V. sie mehrmals als Zeitzeugin über ihre Erlebnisse imzwanzigsten Jahrhundert berichten ließ. Ja, warum eigentlichnicht? Vielleicht weil in Weißandt-Gölzau stattdessen gelegent-lich in kirchlichen Veranstaltungen alte überlieferte Texte der „Weiß-anner“ Mundart vorgetragen wurden. Vielen war bekannt, dassRuth Brandt regelmäßig einen Lesekreis in Köthen mit ihrenGeschichten in anhaltischer Mundart erfreute. Die Mitglieder desVereins griffen diese Anregung nun auf und so kam Ruth Brandtkürzlich in das Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau.Trotz der Vorbereitung des großen Raumes mit einer Mikrofon-anlage mochte Frau Brandt so ein „neumod’sches Ding“ gar nichtbenutzen: „Meine Stimme ist noch in Ordnung, die Besucher müs-sen nur zuhören.“ Die über 40 Gäste hörten ihr gespannt zu undwaren mucksmäuschenstill. Die Stimme Frau Brandts ging nurimmer wieder in den durch den Lesestoff initiierten plötzlichenund herzhaften Lachsalven unter. Viele zückten die Taschentü-cher, um sich die Lachtränen wegzuputzen. Die Geschichten sindeben nicht nur in der Paschleber Mundart vorgetragen, sie berich-ten eben auch viel über das Leben der Bewohner dieser Gegendin längst vergangener Zeit. Lustige und traurige Erlebnisse oderSpäße waren als Anekdoten überliefert und wurden schließlichvom 1850 in Großpaschleben geborenen Historiker HermannWäschke auf dem Papier festgehalten.Ruth Brand hatte für den Abend eine nette Auswahl an „Jeschich-ten“ getroffen. Zwischendurch berichtete sie auch über einigeeigene lustige Begebenheiten aus ihrem früheren Schuldienst inRadegast und Köthen. Es war ihr eine besondere Freude, dasssich durch die Bücher des Kultur- und Heimatvereins ehemaligeSchüler bei ihr gemeldet und sie zur diamantenen Konfirmation2010 in Radegast eingeladen haben „Gern nehme ich die Einla-dung an und komme, wenn ich da noch ‘lebich’ bin!“, war ihreAntwort am Telefon.

Ruth Brandt ist Jahrgang 1920. Es ist beispielhaft, wie sie trotzihrer nunmehr notwendig gewordenen Gehhilfen auf die Begeg-nung mit den Menschen nicht verzichten will. Sie vertritt die Mei-nung: „Es gibt immer einen Weg zum Ziel zu kommen, auch wenner manchmal schwerfällt!“ Die Besucher im Gemeindezentrumhonorierten ihren Vortrag mit anhaltendem Beifall. Viele Veran-staltungsbesucher nutzten die Gelegenheit nach der Lesung undsuchten das Gespräch mit ihr. „Ich hatte etwas Lampenfieber,das erste Mal hier in Weißandt-Gölzau, wie werden meine Lesartund die Geschichten von den Zuhörern angenommen? Es warein sehr angenehmes Publikum und ein vom Verein nett gestal-teter Rahmen“, gesteht Ruth Brandt nach ihrer Lesung. Die Mit-glieder des Kultur- und Heimatvereins hatten als Überraschungfür die Besucher das Paschlewwer Gericht „Filzen“ gebacken.

Alle Gäste blieben und ließen es sich schmecken. Die Meinun-gen der Teilnehmer diesem kulturellen und unterhaltsamen Abend:„Gelungene Veranstaltung, schön, entspannend, herzhaft gelacht,wann gibt es da heute noch Gelegenheit dazu? Man vergisst dieZeit. Ruth Brandt sollte bald wieder nach Weißandt-Gölzau kom-men. Das Rezept für das Filzen-Gericht müsst ihr unbedingt aufeurer Internetseite bekannt machen!“Kultur- und Heimatverein Weißandt-Gölzau 1990 e. V.

Amts- und Mitteilungsblattder Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“

Das Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“mit den Mitgliedsgemeinden Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Görzig, Gröbzig, Groß-badegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen, Prosigk, Quel-lendorf, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Trebbichau a.d. Fuhne, Weiß-andt-Gölzau, Wieskau, Zehbitz erscheint in der Regel 14-tägig jeweils don-nerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf-folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.- Druck: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,

An den Steinenden 10, Telefon 03535/489-0, Telefax 03535/489-115- Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für die amtlichen Bekannt-

machungen:DER LEITER DES GEMEINSAMEN VERWALTUNGSAMTES06369 Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31

- Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamt-lichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redak-tion des Amts- und Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft „Süd-liches Anhalt“ übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge gebenausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Ein Anspruch auf Veröf-fentlichungen von Beiträgen besteht nicht.

- Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Schröder,Telefon: (034978) 265-15, E-Mail:[email protected] für den Anzeigenteil:Verlag + Druck Linus Wittich KG,vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller

- Anzeigenannahme/Beilagen:Frau Rita Smykalla, Telefon: 03 42 02/34 10 42, Fax: 03 42 02/5 15 06Funk: 0171/4144018IM

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Seite 27, Nr. 9/2009 Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“

VerschiedenesSchon jetzt in den Osterferien wurde das Bett fleißig genutzt undeingeweiht. Manche Kinder kommen schon sehr früh in den Hortund haben dann im Laufe des Tages das Bedürfnis sich auszu-ruhen. Für diesen Fall hält der Hort im MehrgenerationenhausGörzig einen Ruheraum bereit, in dem durch viele Spenden derEltern eine erholsame Pause möglich ist. Es bedanken sich dieHort-Kinder sowie die Erzieher und sagen nochmal: „DANKE fürdie Matratze“.

Neu im MGH Görzig!!

Lernwerkstatt „DO IT YOURSELF“Hier gibt es Tipps, Ideen und Anleitungen für Jung und Alt, vieleeinfache Dinge selbst zu erlernen.Ob kreatives Gestalten, Basteln oder kleine handwerkliche Arbei-ten ...Wir zeigen wie es geht und setzen es in die Praxis um!z. B.Wie repariere ich mein Fahrrad selbst?Wie funktionieren Laubsägearbeiten?und, und, und ...Die optimale Gelegenheit, eigene Talente zu fördern und das Wis-sen zu erweitern.Die Werkstatt befindet sich im Keller des MGH und ist von Mon-tag bis Donnerstag von 10.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 10.00bis 16.00 Uhr besetzt. Wir freuen uns auf jeden Besuch.

Neu im MGH Görzig!!

BürgerkontaktstelleBei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen hilfreich zu Seite. Wirhelfen nach bestem Wissen und Gewissen• beim Ausfüllen von Formularen aller Art• und leisten Hilfestellung bei privatem Schriftverkehr und

Antragsbearbeitungen(Ihre Angaben und Daten werden selbstverständlich strengvertraulich behandelt)

Nach Absprache im „Offenen Treff“Kommen Sie vorbei, bringen Freunde und Bekannte mit und genie-ßen Sie dazu die angenehme Atmosphäre in unserem Mittelpunktdes Mehrgenerationenhauses, dem „Offenen Treff“, bei Kaffeeund Kuchen und vielen Veranstaltungen für Alt und Jung!Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie da:Montag bis Donnerstag von 10.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr u. n. Vereinbarung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 3. Mai 2009 begeht das HAUS AM SEE in Schlaitz seinen15. Geburtstag mit einem „Tag der offenen Tür“. An diesemSonntag haben die Besucher des Informationszentrums fürUmwelt und Naturschutz die einmalige Gelegenheit, dem Tier-präparator, Herrn Wolfgang Friedrich aus Gollmenz, beim Prä-parieren von zwei verschiedenen Tieren über die Schulter zuschauen. Er berichtet von seiner Arbeit, erklärt die einzelnenArbeitsschritte und ist natürlich gerne bereit, die Fragen unse-rer Besucher zu beantworten. In der Zeit von 11.00 bis 17.00Uhr können sich Naturfreunde außerdem über die heimischeFauna und Flora am Muldestausee informieren, das Lebenunserer Fischadlerfamilie live auf einem Großbildschirm ver-folgen und ihr Wissen in einem Natur-Quiz testen. Der Eintrittist frei.S. Kunze und S. GrießbachLeiterinnen HAUS AM SEE, Naturschutzamt

Kiesseen sind keine Badegewässer!!!

Wir sehen uns veranlasst, darauf hinzuweisen, dass das Badensowie andere wassersportliche Aktivitäten in denKiessandtagebauen Riesdorf/Gnetsch und Wörbzigverboten sind.Die Gewässer sind Eigentum der Mitteldeutsche BaustoffeGmbH. Das Betreten des Betriebsgeländes ist untersagt. BeiZuwiderhandlungen werden wir von unserem HausrechtGebrauch machen.Mitteldeutsche Baustoffe GmbH Götschetal OT SennewitzThomas JungGeschäftsführer

Starke Leistung fürjedes Alter

Der Hort im Mehrgenerationenhaus Görzig sagt„Danke“

Durch eine Spende des SB-Möbel Boss Marktes in Bobbau konn-te der Hort in Görzig für ein neues Ruhebett eine Matratze in Emp-fang nehmen.

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Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches Anhalt“ Seite 28, Nr. 9/2009

Einladung

Stadtbibliothek & Jugendclub Gröbzig ladenein zum

Muttertagam Mittwoch, 13. Mai 2009 um 18.00 Uhrim Jugendclub Gröbzig

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Rostfreies Aluminium schützt Haus undFassade

Dachentwässerung

(djd). Der nächste Winter kommt bestimmt, und mit ihm Kälteund Schmuddelwetter, die der Außenhülle eines Hauses erheb-lich zusetzen können. Gerade nach dem Laubfall im Herbst istes sinnvoll, die Dachrinnen und Fallrohre nochmals zu kon-trollieren, um eventuelle Verstopfungen und damit ein Über-laufen der Dachentwässerung zu vermeiden. Dabei werden oftweitere Schwachstellen offenkundig: Durchrostungen etwahaben oft unangenehme Folgen, wenn sie nicht rechtzeitigbekämpft, gründlich entfernt und nachgestrichen werden. Sinderst einmal Lecks entstanden, können Dauerregen und dasSchmelzwasser vom Schnee nicht mehr sauber abgeleitet wer-den.

Aluminium ist korrosionsfrei und pflegeleicht

Wer sich die regelmäßige Kontrolle und das Nachlackieren vonRinne und Rohren ersparen will, sollte von Anfang an oder spä-testens bei einer anstehenden Sanierung auf Aluminium set-zen. Das Leichtmetall ist korrosionsfest und muss nicht nach-gestrichen werden. Damit bleiben die Entwässerungsrohre und-rinnen rund ums Haus dauerhaft gut in Schuss. In zehn Stan-dardfarben, passend zu jedem Haus und jeder Dachdeckung,bietet beispielsweise der Aluminiumspezialist Prefa seine Sys-teme an, die es als Kasten-, Hänge- oder Saumrinne gibt (Infor-mationen: www.prefa.de). Eine noch individuellere Gestaltungist ebenfalls möglich, da die Aluminiumbänder zur Fertigungder Rinnen auf Wunsch in jeder gewünschten Farbe aus demRAL- und NCS-Farbsystem beschichtet werden können.

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Rostfreie Entwässerungssysteme mit farbechter Coil-Coating-Beschichtung sehen an der Fassade nicht nur dauerhaft bes-ser aus. Sie schützen auch die Bausubstanz: Wasser, das ausRostlöchern austritt, kann an der Hausfassade unschöne Spu-ren hinterlassen. Ist die Hauswand dauerhaft nass, drohensogar substanzielle Schäden im Baukörper bis hin zu Schim-melbildung im Innenbereich an der betroffenen Stelle. Die Kon-trolle von Laub und Verschmutzungen erspart auch ein Rohraus Aluminium nicht, Doch immerhin drohen ihm keine Rost-schäden, falls doch einmal stehendes Wasser in der Rinne ver-bleibt.

Dachrinnen bestimmen das Erscheinungsbild der Hausfassa-de mit. Sie sollten daher dauerhaft korrosionsfest und farbechtsein.Foto: djd/Prefa


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