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Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz ... · zentrales Gelenkstück dar, indem sie die...

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Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz Erläuterungen zur Konzeption und Entwicklung Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz Luchterhand
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Bildungsstandards derKultusministerkonferenz

Erläuterungen zur Konzeption und Entwicklung

Veröffentlichungen derKultusministerkonferenz

Luchterhand

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Aufbau und Ordnung des Schulwesens196.34(Allgemeinbildende Schulen)

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Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz

Bildungsstandards der KultusministerkonferenzErläuterungen zur Konzeption und Entwicklung

(Am 16.12.2004 von der Kultusministerkonferenz zustim-mend zur Kenntnis genommen)

Seite

Bundesweit geltende Bildungsstandards zur Entwick-lung und Vergleichbarkeit der Qualität schulischer Bil-dung im föderalen Wettbewerb der Länder 5

Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen zu den Bil-dungsstandards 8

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Herausgegeben vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in derBundesrepublik Deutschland.Luchterhand – eine Marke von Wolters Kluwer Deutschland© 2005 Wolters Kluwer Deutschland GmbH, München, NeuwiedSatz: Satz- und Verlags-GmbH, DarmstadtDruck: Wilhelm & Adam, HeusenstammPrinted in Germany, Juni 2005Art.-Nr. 06379-3

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Bundesweit geltende Bildungsstandards zur Entwicklung undVergleichbarkeit der Qualität schulischer Bildung im föderalenWettbewerb der Länder 5

Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen zu den Bildungs-standards 8

1. Was sind Standards? Wie werden Standards definiert? 8

2. Wie sind die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenzdefiniert? 9

3. Welchem Zweck dienen Bildungsstandards? Welche Chanceneröffnen sie? 9

4. Für welche Schnittstellen der Schularten hat dieKultusministerkonferenz Bildungsstandards entwickelt? 12

5. Wieso sind überwiegend abschlussbezogene Standards entwickelt worden? 13

6. Für welche Fächer hat die KultusministerkonferenzBildungsstandards entwickelt? 13

7. Wieso hat die Kultusministerkonferenz Regelstandardsund nicht Mindeststandards entwickelt? 14

8. Wer hat die Bildungsstandards entwickelt? Wie ist dieÖffentlichkeit beteiligt worden? 15

9. Wie sind die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenzaufgebaut? 15

10. Was meint der Begriff „Kompetenz“? Welche Chancenbietet eine Orientierung an Kompetenzen? Wann habenSchülerinnen und Schüler fachliche Kompetenzen ausgebildet? 16

11. Welche Funktion haben die Aufgabenbeispiele? 16

12. Was sind Anforderungsbereiche? In welcher Beziehungstehen sie zu Kompetenzstufen? 17

13. In welchem Verhältnis stehen Bildungsstandards undLehrpläne zueinander? Werden Lehrpläne durchStandards ersetzt? 17

14. Wieso enthalten die Bildungsstandards derKultusministerkonferenz keine speziellen Förderhinweise? 18

15. Wie erfolgt die Implementation der Bildungsstandards? 18

16. Wie werden die Bildungsstandards überprüft und normiert?Welche Aufgaben hat das Institut für Qualitätsentwicklungim Bildungswesen (IQB)? 19

17. Wie sehen die weiteren Schritte im Prozess der Standard-entwicklung aus? 20

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Bundesweit geltende Bildungsstandards zur Entwicklung und Vergleichbarkeit der Qualität schulischer Bildung im

föderalen Wettbewerb der LänderDie Kultusministerkonferenz sieht es als zentrale Aufgabe an, die Quali-tät schulischer Bildung, die Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse so-wie die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu sichern. Bildungsstan-dards sind hierbei von besonderer Bedeutung. Sie sind Bestandteile einesumfassenden Systems der Qualitätssicherung, das auch Schulentwick-lung, interne und externe Evaluation umfasst.

Im Oktober 1997 hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, das deut-sche Schulsystem im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen inter-national vergleichen zu lassen (Konstanzer Beschluss). Ziel ist es, gesi-cherte Befunde über Stärken und Schwächen der Schülerinnen undSchüler in den zentralen Kompetenzbereichen zu erhalten. Durch die Er-gebnisse von TIMSS, PISA und IGLU ist deutlich geworden, dass die inDeutschland vorrangige Inputsteuerung allein nicht zu den erwünschtenErgebnissen im Bildungssystem führt. Die Festlegung und Überprüfungder erwarteten Leistungen müssen hinzu kommen. Außerdem zeigen dieErgebnisse skandinavischer und einiger angloamerikanischer Staaten,dass Staaten, in denen eine systematische Rechenschaftslegung über dieErgebnisse erfolgt – sei es durch regelmäßige Schulleistungsstudien, sei esdurch zentrale Prüfungen oder durch ein dichtes Netz von Schulevaluati-onen –, insgesamt höhere Leistungen erreichen. Die Entwicklung und dieSicherung von Qualität, externe und interne Evaluation bedürfen klarerMaßstäbe. Deshalb hat die Kultusministerkonferenz einen besonderenSchwerpunkt ihrer Arbeit auf die Entwicklung und Einführung von bun-desweit geltende Bildungsstandards gelegt.

In dem ersten Bildungsbericht für Deutschland1), der von unabhängigenWissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erarbeitet worden ist, sind imOktober 2003 große Herausforderungen für das deutsche Bildungswesenbestätigt worden: Die Kultusministerinnen und Kultusminister müssensich auf anspruchsvolle gemeinsame Bildungsziele und Standards ver-ständigen und Verfahren entwickeln, mit denen die Wirksamkeit unseresBildungssystems regelmäßig systematisch überprüft werden kann. FürBildung und Erziehung müssen ausreichende Ressourcen bereitgestelltund optimal genutzt werden. Ziel ist es, dass die Bildungschancen allergewahrt werden, indem eine wirksamere individuelle Förderung den Un-terricht prägt.

Die Kultusministerkonferenz hat im Dezember 2003 bundesweit geltendeBildungsstandards für die Fächer Deutsch, Mathematik und ErsteFremdsprache (Englisch/Französisch) für den Mittleren Schulabschluss(Jahrgangsstufe 10) beschlossen. Im Oktober 2004 hat sie für eben dieseFächer Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe9) sowie Bildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) in

1) Avenarius, H. et al.: Bildungsbericht für Deutschland. Erste Befunde, Opladen2003

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Deutsch und Mathematik verabschiedet. Im Dezember 2004 hat die Kul-tusministerkonferenz schließlich Bildungsstandards für den MittlerenSchulabschluss (Jahrgangsstufe 10) in den Fächern Biologie, Chemie,Physik beschlossen. Die Bildungsstandards für den Mittleren Schulab-schluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprachesind zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 in den Schulen aller Länder alsGrundlagen der fachspezifischen Anforderungen für den MittlerenSchulabschluss übernommen worden. Die Bildungsstandards für den Pri-marbereich, für den Hauptschulabschluss und für die naturwissenschaft-lichen Fächer werden zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 verbindlicheingeführt werden. Damit kann die Qualitätsentwicklung in den Schulenaller Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal an ei-nem gemeinsam vereinbarten Maßstab in Form von Regelstandards ver-ortet werden.

Die von der Kultusministerkonferenz vorgelegten Bildungsstandards

� greifen die Grundprinzipien des jeweiligen Unterrichtsfaches auf,

� beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich zugrundeliegender Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler bis zu einembestimmten Zeitpunkt ihres Bildungsganges erreicht haben sollen,

� zielen auf systematisches und vernetztes Lernen und folgen so demPrinzip des kumulativen Kompetenzerwerbs,

� beschreiben erwartete Leistungen im Rahmen von Anforderungsberei-chen,

� beziehen sich auf den Kernbereich des jeweiligen Faches und gebenden Schulen Gestaltungsräume für ihre pädagogische Arbeit,

� weisen ein mittleres Anforderungsniveau (Regelstandards) aus,

� werden durch Aufgabenbeispiele veranschaulicht.

Das im Juni 2004 gegründete Institut für Qualitätsentwicklung im Bil-dungswesen (IQB) an der Humboldt-Universität zu Berlin wird die Qua-litätsentwicklung im Bildungswesen in den Ländern in der Bundesrepub-lik Deutschland wissenschaftlich begleiten und einen wesentlichen Bei-trag bei der Normierung und Überprüfung der Bildungsstandards leisten.

Somit ist ein Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik im Sinne von„outcome-Orientierung“ Rechenschaftslegung und Systemmonitoringeingeleitet. Dieser Prozess hat gerade erst begonnen und muss kontinuier-lich (z.B. über die vorgesehene weitere Teilnahme an PISA und IGLU)überprüft und justiert werden. Schulqualität ist aber selbstverständlichmehr als das Messen von Schülerleistungen anhand von Standards. DerAuftrag der schulischen Bildung geht weit über die funktionalen Ansprü-che von Bildungsstandards hinaus. Er zielt auf Persönlichkeitsentwick-lung und Weltorientierung, die sich aus der Begegnung mit zentralen Ge-genständen unserer Kultur ergeben. Schülerinnen und Schüler sollen zumündigen Bürgerinnen und Bürgern erzogen werden, die verantwor-tungsvoll, selbstkritisch und konstruktiv ihr berufliches und privates Le-ben gestalten und am politischen und gesellschaftlichen Leben teilneh-

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men können. Die Kultusministerkonferenz hat bereits mit Beschluss vom25.05.1973 gemeinsam allgemeine Bildungsziele der Schule definiert, dieunverändert aktuell sind2). In der Zielsetzung für Unterricht und Erzie-hung zeigt sich in den Landesverfassungen, Gesetzen, Rechts- und Ver-waltungsvorschriften einschließlich der Bildungspläne bei zum Teil un-terschiedlichen Formulierungen eine weitgehende Übereinstimmung: DieSchule soll

� Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten (i.S. von Kompetenzen) vermit-teln,

� zu selbstständigem kritischem Urteil, eigenverantwortlichem Han-deln und schöpferischer Tätigkeit befähigen,

� zu Freiheit und Demokratie erziehen,

� zu Toleranz, Achtung vor der Würde des anderen Menschen und Re-spekt vor anderen Überzeugungen erziehen,

� friedliche Gesinnung im Geiste der Völkerverständigung wecken,

� ethische Normen sowie kulturelle und religiöse Werte verständlichmachen,

� die Bereitschaft zu sozialem Handeln und zu politischer Verantwort-lichkeit wecken,

� zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft be-fähigen,

� über die Bedingungen in der Arbeitswelt orientieren.

Die Vielfalt der Zielsetzungen entspricht unserer pluralistischen Gesell-schaft, die auf gemeinsamen Grundüberzeugungen aufbaut.

Bildungsstandards konzentrieren sich auf Kernbereiche eines bestimm-ten Faches. Sie decken nicht die ganze Breite eines Lernbereiches ab, son-dern formulieren fachliche und fachübergreifende Basisqualifikationen,die für die weitere schulische und berufliche Ausbildung von Bedeutungsind und die anschlussfähiges Lernen ermöglichen. Die funktionale Auf-gabe von Bildungsstandards und die Ziele einer zeitgemäßen Allgemein-bildung stehen nicht im Widerspruch zueinander, sie ergänzen sich viel-mehr. Innerhalb der Gesamtheit der Anstrengungen zur Sicherung undSteigerung der Qualität schulischer Arbeit stellen Bildungsstandards einzentrales Gelenkstück dar, indem sie die Vergleichbarkeit in unterschied-lichen Schularten erworbener schulischer Abschlüsse sichern.

2) Zur Stellung des Schülers in der Schule (Beschluss der KMK vom 25.5.1973)

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Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen zu denBildungsstandards

1. Was sind Standards? Wie werden Standards definiert?

Bildungsstandards werden international in der Regel als normative Vor-gaben für die Steuerung von Bildungssystemen verstanden. Je nachdem,worauf sich diese Vorgaben beziehen, ob auf die Inhalte, Bedingungenoder Ergebnisse der Lehr- und Lernprozesse, und auf welche Niveauan-forderungen (Mindest-, Regel- oder Maximalstandards) sie jeweils spezi-fiziert werden, unterscheidet man zwischen folgenden Standards:

� Inhaltliche Standards (content standards oder curriculum standards)Wenn die Inhalte des Lehrens und Lernens im Vordergrund stehen,wie dies beispielsweise auch bei Lehrplänen der Fall ist, werden dieStandards – dem englischen Begriff für Inhalt (Content) folgend – alscontent standards bezeichnet. Inhaltliche Standards beschreiben, wasLehrpersonen unterrichten und Schülerinnen und Schüler lernenmüssen. Sie beschreiben klar und eindeutig die aufzubauenden Kom-petenzen und das zu erreichende Wissen.

� Standards für Lehr- und Lernbedingungen (opportunity-to-learn-standards)Standards für Lehr- und Lernbedingungen bezeichnen z.B. Schulpro-gramme, Personal und andere Ressourcen, die Schulen und Schulbe-zirken aber auch landesweit verfügbar sind und die damit verbunde-nen Möglichkeiten eines anspruchsvollen und herausforderndenUnterrichts. Im Rahmen von Lerngelegenheitsstandards werden auchdie Methoden und Prinzipien guten Lehrens und Lernens beschrie-ben, die von Vertretern der Fachdisziplin und Didaktik allgemein an-erkannt werden.

� Leistungs- oder Ergebnisstandards (performance standards oder out-put standards)Ein dritter Fokus bezieht sich auf die Ergebnisse des Lehrens undLernens. Mit den so genannten performance oder output standardswerden entsprechend Bildungsstandards bezeichnet, die die Lerner-gebnisse von Schülerinnen und Schülern zum Gegenstand haben.Performance oder output standards definieren, über welche Kompe-tenzen Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten ihrerschulischen Entwicklung – meist jedoch am Ende der regulärenSchullaufbahn, oder beim Übergang in eine weiterführende Schule –verfügen müssen. Durch national einheitlich gestaltete Tests wirddann die Einhaltung dieser Standards überprüft.

� Niveauanforderungen (Mindest-, Regel- und Maximalstandards)Neben der Unterscheidung nach Bezugspunkten (Inhalt, Lehr- undLernbedingungen, Ergebnis) lassen sich Bildungsstandards auchnach den jeweils zugrunde gelegten Niveauanforderungen unter-scheiden. Gängige Niveauabstufungen der erwarteten Anforderungenbeziehen sich dabei – relativ zur Norm oder zu Vergleichsgruppen –auf Mindest-, Regel- oder Maximalanforderungen und werden ent-

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sprechend als Mindest-, Regel- oder Maximalstandards bezeichnet.Diese Unterscheidung erfolgt in aller Regel bei Leistungs- oder Er-gebnisstandards.� Mindest- oder Minimalstandards beziehen sich dabei auf ein defi-

niertes Minimum an Kompetenzen, das alle Schülerinnen undSchüler zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt in ihrer Schul-laufbahn erreicht haben müssen. Ein Unterschreiten des definier-ten Minimalniveaus am Ende des für die Überprüfung anvisiertenZeitpunktes würde mit erheblichen Schwierigkeiten dieser Schü-lerinnen und Schüler beim Übergang ins Berufsleben einhergehen.In einem solchen Fall ergeben sich dringend notwendige Maßnah-men der individuellen Förderung.

� Regelstandards beschreiben Kompetenzen, die im „Durchschnitt“,„in der Regel“ von den Schülerinnen und Schülern einer Jahr-gangsstufe erreicht werden sollen. Am Ende der Schullaufbahnwürden Regelstandards entsprechend das Ausmaß an Kompetenzund Wissen kennzeichnen, über das z.B. ein durchschnittlicherZehntklässler verfügen sollte.

� Als höchste Niveaustufe der Bildungsstandards können auch Ex-zellenz- oder Maximalstandards definiert werden. Die im oberenLeistungsniveau angesiedelten Kompetenzen beziehen sich da-rauf, was die besten Schülerinnen und Schüler der jeweiligenJahrgangsstufen können sollten.

2. Wie sind die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz defi-niert?

Die von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Bildungsstan-dards greifen allgemeine Bildungsziele auf und legen fest, welche Kompe-tenzen die Schülerinnen und Schüler bis zu einer bestimmten Jahrgangs-stufe an wesentlichen Inhalten erworben haben sollen. Die Bildungsstan-dards konzentrieren sich auf Kernbereiche eines Fachs und beschreibenerwartete Lernergebnisse. Entsprechend der oben skizzierten Systematikstellen die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz somit eineMischung aus Inhalts- und Outputstandards dar. Sie beziehen sich aufdas im Durchschnitt erwartete Niveau der Leistungen von Schülerinnenund Schülern am Ende der Jahrgangsstufe 4 (in der Mehrzahl der Ländererfolgt danach der Übergang in die weiterführende Schule), beim Haupt-schulabschluss bzw. beim Mittleren Schulabschluss und sind damit Re-gelstandards.

3. Welchem Zweck dienen Bildungsstandards? Welche Chancen eröffnensie?

Durch die Ergebnisse von TIMSS, PISA und IGLU ist deutlich geworden,dass die in Deutschland vorrangige Inputsteuerung allein nicht zu den er-wünschten Ergebnissen im Bildungssystem führt. Die Festlegung undÜberprüfung der erwarteten Leistungen müssen hinzu kommen. Außer-dem zeigen die Ergebnisse skandinavischer und einiger angloamerikani-scher Staaten, dass Staaten, in denen eine systematische Rechenschafts-legung über die Ergebnisse erfolgt – sei es durch regelmäßige Schulleis-

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tungsstudien, sei es durch zentrale Prüfungen oder durch ein dichtes Netzvon Schulevaluationen –, insgesamt höhere Leistungen erreichen. DieEntwicklung und die Sicherung von Qualität, externe und interne Evalu-ation bedürfen klarer Maßstäbe. Deshalb hat die Kultusministerkonfe-renz einen besonderen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Entwicklungund Einführung von bundesweit geltenden Bildungsstandards gelegt.

Die Zusatzstudie PISA-E hat darüber hinaus gezeigt, dass es im Hinblickauf Leistungen innerhalb Deutschlands erhebliche Unterschiede zwi-schen den Ländern gibt, die im Interesse des Gleichheitsgebots (gleicheBildungschancen für alle Jugendlichen, unabhängig vom Wohnort) ver-ringert werden sollten. Die zunehmende Mobilität der Bevölkerung, dieOrganisation der Ausbildung in der Sekundarstufe II (allgemeine und be-rufliche Bildung), die gestiegenen schulischen Anforderungen, Forderun-gen der Eltern sowie Erwartungen der Hochschulen und der Sozialpart-ner machen es erforderlich, die Gleichwertigkeit der schulischen Ausbil-dung, die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse sowie die Durchlässigkeitdes Bildungssystems innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchdie Entwicklung entsprechender Maßnahmen sicher zu stellen. Hierfür istdie Entwicklung von Bildungsstandards besonders wichtig.

Das von der Kultusministerkonferenz beauftragte unabhängige Konsor-tium unter Federführung des DIPF hat sich in seinem Bildungsberichtebenfalls deutlich für die Erarbeitung von Bildungsstandards ausgespro-chen:

„International stellen Bildungsstandards ein zentrales Instrument inder Gesamtheit der Strategien und Maßnahmen zur Sicherung undEntwicklung von Qualität schulischer Arbeit dar. (...) Für die künftigeEntwicklung wird es deshalb darauf ankommen, dem Beispiel andererStaaten zu folgen und den Schulen mehr Gestaltungsspielraum (...) zu-zubilligen; im Gegenzug muss dann aber die Steuerung durch Bil-dungsstandards intensiviert werden. Bildungsstandards können dieinhaltliche Steuerung der schulischen Praxis und des Unterrichtstransparent, verbindlich und letztlich auch überprüfbar machen undauf diesem Wege wesentlich zur Entwicklung und Sicherung von Qua-lität beitragen.“3)

Bildungsstandards dienen der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Sieformulieren Anforderungen an das Lehren und Lernen in der Schule. Siebenennen Ziele für die pädagogische Arbeit, ausgedrückt als erwünschteLernergebnisse der Schülerinnen und Schüler. Damit konkretisierenStandards den Bildungsauftrag, den allgemein bildende Schulen zu erfül-len haben. Die Verbesserung der Ergebnisse und die Vergleichbarkeit derChancen stellen sich nicht automatisch ein. Es bedarf hierzu einer syste-mischen Schulentwicklung mit interner und externer Evaluation. WennSchulen aufgefordert werden, verstärkt Unterrichtsentwicklung zu be-treiben, heißt das auch, sich regelmäßig des Erfolgs der Arbeit zu verge-wissern (interne Evaluation) und sich einer „standardisierten“ Rückmel-dung der Unterrichtsergebnisse zu stellen (externe Evaluation). Bil-

3) Avenarius, H. et al., a.a.O., S. 108 f.

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dungsstandards liefern hierfür die notwendigen Vergleichsmaßstäbe. Siebeschreiben erwartete Leistungen und sind somit ein Maßstab, an dem dietatsächlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern gemessen wer-den können.

Bildungsstandards ermöglichen auch das Zulassen individueller Lernwe-ge, die Analyse des jeweils erreichten Lernstandes und die individuellePlanung des weiteren Lernens. Bildungsstandards formulieren fachlicheund fachübergreifende Basisqualifikationen, die für die weitere schuli-sche und berufliche Ausbildung von Bedeutung sind und die anschlussfä-higes Lernen ermöglichen. Bildungsstandards ermöglichen den Schulen,ihren Unterricht an Standards zu orientieren. Für die Lehrpersonen stel-len sie auch ein Referenzsystem für ihr professionelles Handeln dar. Auf-trag der Schulen wird es sein, die Kompetenzanforderungen einzulösen,so weit dies unter den Ausgangsbedingungen der Schülerinnen und Schü-ler und der speziellen Situation in einer Schule möglich ist. Bildungsstan-dards erlauben die Überprüfung der gestellten Anforderungen und er-möglichen daher festzustellen, inwieweit das Bildungssystem seinen Auf-trag erfüllt.

Bildungsstandards standardisieren nicht die schulischen Lehr- und Lern-prozesse. Sie definieren eine normative Erwartung, auf die hin Schule er-ziehen und bilden soll. Die Wege dorthin, die genaue Einteilung der Lern-zeit, der Umgang mit personellen Ressourcen sowie die Implementationvon Standards und die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen derSchulen bleiben den Ländern überlassen. Damit sind Standards, die dieSchulen auf Ergebnisse verpflichten, die Voraussetzung für die Gewäh-rung von mehr Eigenverantwortung der Schulen, z.B. im Bereich von Un-terrichtsplanung, Personaleinsatz und –auswahl oder in der Gestaltungvon Integrations- und Fördermaßnahmen.

Bildungsstandards nützen den an Schule beteiligten Gruppen:

– Sie bieten Lehrerinnen und Lehrern eine Orientierung für die Analyse,Planung und Überprüfung ihrer Unterrichtsarbeit in Kernbereicheneines Faches.

– Sie geben Schülerinnen und Schülern eine Orientierung und Transpa-renz hinsichtlich der Leistungserwartungen im Fach.

– Sie dienen der Schulaufsicht als Instrument zur Überprüfung desSchulsystems und bieten eine Grundlage für die Beratung der Schu-len.

Die Umsetzung der Bildungsstandards bietet die Chance

– der Entwicklung einer anforderungsbezogenen Aufgabenkultur,

– der Kooperation in Fachkonferenzen (gemeinsame Planung und Aus-wertung, fachdidaktische und methodische Diskussionen),

– der Förderung einer Unterrichtskultur, die auf unterschiedliche Schü-lervoraussetzungen eingeht,

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– der Formulierung konkreter und überprüfbarer Unterrichtsziele imSchulprogramm,

– langfristig der Entwicklung eines schulinternen Curriculums.

Insgesamt fördern Bildungsstandards

– die Unterrichtsplanung im Hinblick auf definierte Leistungserwar-tungen,

– die diagnostische Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer,

– den Umgang mit Heterogenität,

– die Evaluation von Unterricht durch interne und externe Verfahrenund

– die Arbeit mit den Lehrplänen.

4. Für welche Schnittstellen der Schularten hat die Kultusministerkon-ferenz Bildungsstandards entwickelt?

Klassische Schnittstellen der allgemein bildenden Schularten stellen derÜbergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule, die Schul-abschlüsse nach Jahrgangsstufe 9 und 10 und das Abitur dar:– In den meisten Ländern in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt

der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule nachder Jahrgangsstufe 4 (Ausnahmen: In Berlin und Brandenburg nachJahrgangsstufe 6).

– Am Ende der Jahrgangsstufe 9 besteht in allen Ländern an allenSchularten des Sekundarbereichs I die Möglichkeit, einen ersten all-gemein bildenden Schulabschluss zu erwerben, der in den meistenLändern als Hauptschulabschluss bezeichnet wird. Dieser wird über-wiegend zur Aufnahme einer Berufsausbildung im dualen Systemoder zum Besuch der berufsbezogenen Berufsfachschulen genutzt.Außerdem berechtigt er zum späteren Eintritt in bestimmte Fach-schulen und in Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges.

– Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann in allen Ländern der MittlereSchulabschluss erworben werden, (am häufigsten als Realschulab-schluss). Der Mittlere Schulabschluss wird auch an anderen Schular-ten des Sekundarbereichs I nach Jahrgangsstufe 10 erworben, bei ent-sprechendem Leistungsprofil und Notendurchschnitt auch an derBerufsschule und an der Berufsfachschule. Er berechtigt zum Eintrittin weiterführende schulische Bildungsgänge, z.B. in spezielle Berufs-fachschulen und in die Fachoberschule, wenn zugleich eine Berufs-ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und Berufspraxis vor-liegt, und wird außerdem zur Aufnahme einer Berufsausbildung imdualen System genutzt.

– Das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) wird nach dem Besuch dergymnasialen Oberstufe nach insgesamt zwölf- oder dreizehnjährigerDauer der Schulzeit erworben. Die gymnasiale Oberstufe ist nebendem Gymnasium auch an integrierten Gesamtschulen und dem Beruf-lichen Gymnasium/Fachgymnasium eingerichtet worden.

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Die nach den Jahrgangsstufen 9 und 10 erworbenen Abschlüsse und Be-rechtigungen und die Allgemeine Hochschulreife werden im Rahmen dervon der Kultusministerkonferenz vereinbarten Voraussetzungen von denLändern gegenseitig anerkannt.

Mit Blick auf die Vergleichbarkeit der Abschlüsse hat die Kultusminister-konferenz beschlossen, die im Jahre 1995 verabschiedeten Standards fürden Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik undErste Fremdsprache weiter zu entwickeln und darüber hinaus Bildungs-standards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) und für den Haupt-schulabschluss (Jahrgangsstufe 9) zu erarbeiten. Für die AllgemeineHochschulreife bilden die in der Praxis bewährten Einheitlichen Prü-fungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) den bundesweiten Maß-stab, wobei die überarbeiteten EPA bereits Elemente von Bildungsstan-dards enthalten. Sie gelten für das Abitur nach 12 Jahren ebenso wie fürdas Abitur nach 13 Jahren, da dort abschlussbezogen Anforderungen be-schrieben sind.

5. Wieso sind überwiegend abschlussbezogene Standards entwickelt wor-den?

Die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den Hauptschul-abschluss und für den Mittleren Schulabschluss sind abschlussbezogeneBildungsstandards. Sie erlauben die Vergleichbarkeit der Abschlüsse, un-abhängig davon, in welchem Bildungsgang sie erworben wurden. Am En-de der Jahrgangsstufe 10 des Sekundarbereichs I kann in allen Ländernder Mittlere Schulabschluss an unterschiedlichen Schularten erworbenwerden, der zugleich die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung undden Eintritt in weiterführende Bildungsgänge ermöglicht. Ähnlich ver-hält es sich mit dem Hauptschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9.Da in Deutschland mit Abschlusszeugnissen auch Zugangsberechtigun-gen erteilt werden, kann somit das Vertrauen in die Abschlüsse gestärktwerden. Hiermit wird gleichzeitig auch ein Beitrag zur „Bildungsgerech-tigkeit“ geleistet. Darüber hinaus geben abschlussbezogene Standardsauch Orientierung für die vorlaufenden Jahrgangsstufen. Aus einem überSchularten bzw. Bildungsgänge hinweg formulierten gemeinsamen Rah-men von Kompetenzerwartungen lassen sich dann unterschiedlicheSchwerpunktsetzungen ableiten.

Mit Blick auf die zahlreichen Überlappungen bei den Leistungsergebnis-sen in den einzelnen Schularten ist eine abschlussbezogene Standardfor-mulierung (also keine schulartbezogene) keineswegs selektierend, son-dern sie trägt der Möglichkeit Rechnung, dass die Abschlüsse in unter-schiedlichen Schularten und Bildungsgängen erworben werden können.

6. Für welche Fächer hat die Kultusministerkonferenz Bildungsstan-dards entwickelt?

Die Kultusministerkonferenz hat die Erarbeitung von Bildungsstandardsauf die Fächer

� Deutsch,

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� Mathematik und� Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch)

konzentriert. Diese grundlegenden Fächer ermöglichen als fachübergrei-fend verwendbare und universell verstehbare „Sprachen“ den Zugang zurErschließung der Welt. In diesen Fächern werden zugleich neben allge-meinen Kompetenzen geistiger Arbeit insbesondere solche Fähigkeitenund Fertigkeiten eingeübt, die für die Lebensbewältigung und für konti-nuierliches Weiterlernen notwendig sind.

Den dritten in PISA untersuchten Kompetenzbereich – die naturwissen-schaftliche Grundbildung (scientific literacy) - aufgreifend, hat die Kul-tusministerkonferenz darüber hinaus beschlossen, für den MittlerenSchulabschluss auch Bildungsstandards in den Fächern Biologie, Chemieund Physik zu entwickeln.

Vertreterinnen und Vertreter anderer Fachbereiche haben den Wunsch ge-äußert auch für ihre jeweiligen Fächer Bildungsstandards zu entwickeln.Damit zeigt sich einmal mehr, dass der Begriff „Bildungsstandard“ be-reits als ein Markenzeichen für die Qualitätsentwicklung im Schulwesenangesehen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt muss jedoch offen bleiben, obbundesweit geltende Bildungsstandards und Kompetenzmodelle für wei-tere Fachbereiche entwickelt werden sollen.

Wenn Standards für andere Fächer, z.B. von entsprechenden Interessen-vertretungen, erarbeitet werden, steht es den Ländern selbstverständlichfrei, diese Vorschläge in länderspezifische Qualitätsentwicklungen einzu-beziehen.

7. Wieso hat die Kultusministerkonferenz Regelstandards und nicht Min-deststandards entwickelt?

Die von der Kultusministerkonferenz bisher vorgelegten Bildungsstan-dards sind als Regelstandards definiert und stehen am Anfang einer Ent-wicklung in Deutschland: Die Kultusministerkonferenz hat sich damitfür ein pragmatisches Vorgehen entschieden, weil notwendige Mindest-standards erst nach einem längeren Prozess der Erfahrung im Umgangmit Bildungsstandards formuliert werden können. Mindeststandards set-zen voraus, dass die Schwierigkeitsgrade von Aufgabenbeispielen getes-tet wurden, dass Niveaustufen präzisiert und insgesamt die Standardsund Aufgabenbeispiele validiert wurden. Bildungsstandards in einemersten Schritt sofort als Mindeststandards zu definieren, birgt die Gefahr,einerseits Schülerinnen und Schüler massiv zu unterfordern, aber ande-rerseits auch größere Teile der Schülerschaft durch überzogene Bildungs-standards zu überfordern. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kultusmi-nisterkonferenz darauf verständigt, zunächst Regelstandards zu definie-ren. Mit den Regelstandards ist zunächst ein mittleres Anforderungsni-veau definiert worden, das auf der Basis von Einschätzungen derPraktiker aus Schule und Unterricht, also auf Empirie im Sinne vonpraktischer Erfahrung beruht. Die Standards müssen zukünftig validiertwerden. Dieser Prozess erfordert sowohl wissenschaftliche Überprüfungals auch die Einbeziehung der Erfahrungen im Umgang mit Bildungs-

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standards durch die Praktiker an den Schulen. Bei den weiteren Entwick-lungsschritten wird die Gewinnung von Kompetenzstufen im Mittelpunktstehen, die eine unabdingbare Voraussetzung für eine Definition von Min-deststandards darstellt.

Auch in der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Expertise„Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards“ (sog. Klieme-Experti-se) vom Februar 20034), deren Ergebnisse bei der Erarbeitung der Bil-dungsstandards einbezogen wurden, wird die Entscheidung der Kultus-ministerkonferenz gestützt mit Hinweis darauf, dass die Festlegung rea-listischer Mindeststandards, die eine Über- aber auch Unterforderungvermeiden, Zeit brauche und erst durch Erprobung in den Schulen undnach Erfahrungen mit ersten Tests gesichert werden könne5).

8. Wer hat die Bildungsstandards entwickelt? Wie ist die Öffentlichkeitbeteiligt worden?

Mit der konkreten Erarbeitung der KMK-Bildungsstandards sind Ar-beitsgruppen betraut worden, die aus Fachdidaktikern und Schulprakti-kern aus den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland bestehen. DieArbeiten der Fachkommissionen wurden durch eine Steuerungsgruppeunter wissenschaftlicher Beteiligung aus den Bereichen der Unterrichts-forschung und Fachdidaktik koordiniert. Wichtige Grundlagen für dieArbeitsgruppen waren die Standards der amerikanischen Mathematikdi-daktikervereinigung (NCTM), der Gemeinsame europäische Referenzrah-men für Sprachen, im Rahmen von Large-Scale-Untersuchungen wiePISA erarbeitete Kompetenzstufen sowie die von der Bundesregierung inAuftrag gegebene Klieme-Expertise („Zur Entwicklung nationaler Bil-dungsstandards“).

Vor der Beschlussfassung sind die jeweiligen Standardentwürfe im Rah-men von verschiedenen KMK-Fachtagungen mit einer breiten Fachöf-fentlichkeit mit Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft, Fachdidak-tik, Lehrkräften, Eltern und der Schülerschaft diskutiert worden. Die Er-gebnisse dieser Tagungen und vorausgegangener schriftlicher Stellung-nahmen sind in eine abschließende Überarbeitung der Entwürfeeingeflossen.

9. Wie sind die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz aufge-baut?

Die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz sind grundsätzlichwie folgt aufgebaut:

� In einer Präambel wird zunächst der Beitrag des jeweiligen Faches zurBildung definiert (Kapitel 1).

� Es folgt eine Ausweisung und Beschreibung der wesentlichen Kompe-tenzbereiche des Faches (Kapitel 2).

4) Klieme, E. et al.: Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards. Eine Expertise.Bundesministerium für Bildung und Forschung, Juni 2003

5) Vgl. Kliene, E. et al., a.a.O., S. 115 f.

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� Für die verschiedenen Kompetenzbereiche werden anschließend dieeinzelnen Standards für die Kompetenzbereiche formuliert (Kapitel3). Die Standards basieren dabei auf fachspezifisch definierten Kom-petenzmodellen, die aus der Erfahrung der Schulpraxis heraus entwi-ckelt wurden. Sie beziehen international anerkannte Standardmodel-le – u.a. theoretische Grundlagen der PISA-Studie und den Gemein-samen europäischen Referenzrahmen für Sprachen – ein.

� Schließlich werden die Standards durch Aufgabenbeispiele veran-schaulicht und den verschiedenen Anforderungsbereichen zugeordnet(Kapitel 4).

10. Was meint der Begriff „Kompetenz“? Welche Chancen bietet eine Ori-entierung an Kompetenzen? Wann haben Schülerinnen und Schülerfachliche Kompetenzen ausgebildet?

Die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz konkretisieren diein Bildungszielen formulierten Erwartungen, indem sie festlegen, überwelche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmtenZeitpunkt ihres Bildungsganges verfügen sollen. Kompetenzen beschrei-ben Dispositionen zur Bewältigung bestimmter Anforderungen. SolcheKompetenzen sind fach- bzw. lernbereichsspezifisch ausformuliert, da siean bestimmten Inhalten erworben werden müssen. Die vorgelegten Stan-dards konzentrieren sich damit auf überprüfbare, fachbezogene Kompe-tenzen und vermessen keineswegs das gesamte Spektrum von Bildungund Erziehung. Kompetenzen sind abgrenzbar, d.h. man kann bestimmen,ob eine Schülerin oder ein Schüler über eine bestimmte Kompetenz ver-fügt oder nicht. Deshalb werden die Kompetenzen möglichst konkret be-schrieben, so dass sie in Aufgabenstellungen umgesetzt und prinzipiellmit Hilfe von Testverfahren erfasst werden können.

Die Orientierung an Kompetenzen hat zur Folge, dass– der Blick auf die Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern ge-

lenkt,– das Lernen auf die Bewältigung von Anforderungen und nicht nur auf

den Aufbau von zunächst ungenutztem Wissen ausgerichtet und– das Lernen als kumulativer Prozess organisiert wird.

Schülerinnen und Schüler haben fachliche Kompetenzen ausgebildet,wenn sie– zur Bewältigung einer Situation vorhandene Fähigkeiten nutzen,– dabei auf vorhandenes Wissen zurückgreifen und sich benötigtes Wis-

sen beschaffen,– die zentralen Zusammenhänge eines Lerngebietes verstanden haben,– angemessene Lösungswege wählen,– bei ihren Handlungen auf verfügbare Fertigkeiten zurückgreifen,– ihre bisher gesammelten Erfahrungen in ihre Handlungen mit einbe-

ziehen.

11. Welche Funktion haben die Aufgabenbeispiele?

Die Aufgabenbeispiele veranschaulichen die fachlichen Standards, in-dem sie diese exemplarisch mit konkreten Inhalten verbinden. Sie ma-

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chen deutlich, welche Leistung jeweils erbracht werden muss, um dieStandards zu erfüllen. Sie sind nicht als Testformate für Abschlussprü-fungen oder Berechtigungen gedacht, sondern dienen zur Veranschauli-chung der durch Standards definierten Zielvorgaben. Die Aufgabenbei-spiele illustrieren außerdem eine für das jeweilige Fach charakteristischeSpannbreite von Aufgabentypen zur Überprüfung von Kompetenzenbzw. Standards. Die Aufgaben sind drei Anforderungsbereichen zugeord-net. Diese orientieren sich an der Beschreibung in den Einheitlichen Prü-fungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA), an theoretischenGrundlagen der PISA-Studie und dem Gemeinsamen europäischen Refe-renzrahmen für Sprachen. Aufgabenbeispiele und die Beschreibung derAnforderungsbereiche beruhen damit auf der praktischen Erfahrung inder Schule und auf einschlägigen Aufgabenformaten aus bereits vorhan-denen Testmaterialien. Bei der Fremdsprache erfolgt eine Zuordnung zuden Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens fürSprachen. Bildungsstandards sind keine Handreichungen für den Unter-richt. Daher ist bei den Aufgabenbeispielen auf die Ausweisung unter-richtlicher Voraussetzungen verzichtet worden.

12. Was sind Anforderungsbereiche? In welcher Beziehung stehen sie zuKompetenzstufen?

Um die Komplexität und den Schwierigkeitsgrad von Aufgaben bestim-men zu können, sind die Standards zunächst in Anforderungsbereiche ge-gliedert. Anforderungsbereiche sind nicht zu verwechseln mit Kompe-tenzstufen. Derzeit liegen empirisch abgesicherte Kompetenzstufenkaum vor. Deshalb hat sich die Kultusministerkonferenz entschieden, dieempirisch noch keineswegs abgesicherten Kompetenzstufen nicht vorei-lig ins Zentrum der Standardentwicklung zu stellen. Für Aussagen überdie Angemessenheit, Qualität und Komplexität der Anforderungen, diemit den Aufgabenbeispielen verbunden sind, stellen die Anforderungsbe-reiche eine Orientierung dar, in der sich die Leistungen von Schülerinnenund Schülern erfahrungsgemäß bewegen. Anforderungsbereiche resultie-ren somit nicht aus empirisch validierten Testverfahren, sondern aus derberuflichen Erfahrung von Lehrkräften und einschlägigen Aufgabenfor-maten aus bereits vorhandenen Testmaterialien. Vor diesem Hintergrundbesitzen die Anforderungsbereiche vorläufigen Charakter. Es wird u.a.die Aufgabe des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen(IQB) sein, zukünftig empirisch abgesicherte Kompetenzstufen zu defi-nieren.

13. In welchem Verhältnis stehen Bildungsstandards und Lehrpläne zu-einander? Werden Lehrpläne durch Standards ersetzt?

Beim schulischen Lernen geht es um Wissen, um Haltungen, Einstellun-gen, Interessen und grundlegende Fähigkeiten, die Schülerinnen undSchüler erwerben sollen. In Lehrplänen werden diese in Lernzielen und-inhalten aufgelistet und zeitlich angeordnet. Bildungsstandards hinge-gen arbeiten die zentralen Kompetenzbereiche heraus, die im Laufe derschulischen Ausbildung aufgebaut werden sollen. Bildungsstandards for-mulieren die zu erreichende Zielebene bis zu einer bestimmten Jahr-

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gangsstufe bzw. bis zu einem bestimmten Abschluss, während Lehrpläneden Weg zur Zielerreichung beschreiben und strukturieren. Bildungs-standards stellen also eine auf das Ergebnis schulichen Lernens gerichte-te Form curricularer Vorgaben dar. Neu im System der Output-Steuerungist in jedem Fall, dass empirisch untersucht werden soll, inwieweit dieLeistungserwartungen tatsächlich eingelöst werden.

Auf der Input-Seite kann es weiterhin Lehr- und Rahmenpläne sowieCurricula geben, die Lernziele und Lerninhalte systematisch und in ihrerzeitlichen Abfolge beschreiben und den Lehrkräften Hinweise für dasmethodisch-didaktische Vorgehen und für Lernerfolgskontrollen geben.Bildungsstandards greifen allgemeine Bildungsziele auf. Während Lehr-pläne jedoch detailliert einzelne Lernziele und Lerninhalte auflisten, be-nennen Bildungsstandards zentrale Ziele und Konzepte eines Faches so-wie die grundlegenden Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler biszu einer bestimmten Jahrgangsstufe an zentralen Inhalten und Kernbe-reichen eines Faches erworben haben sollen. Sie lenken damit die Auf-merksamkeit und die Praxis im Unterricht auf das kumulative Lernen,d.h. auf langfristig aufgebaute Lernergebnisse.

14. Wieso enthalten die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenzkeine speziellen Förderhinweise?

Dass Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern sind, ist der Auf-trag der Schule. Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler mit Lern-schwierigkeiten als auch für solche mit besonderen Fähigkeiten und Be-gabungen. Spezielle Förderhinweise, z.B. für Kinder mit Migrationshin-tergrund, werden in den jetzt vorgelegten Bildungsstandards nicht ausge-wiesen, da diese Kompetenzen festlegen, über die Schülerinnen undSchüler zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Schullaufbahn verfügensollen, sie beschreiben somit nicht den Unterricht, also gleichsam denWeg, auf dem sie erworben werden. Gleichwohl stellen die Bildungsstan-dards eine Chance zur Auslösung von Förderung dar, z.B. indem Lern-standsfeststellungen zu einem früheren Zeitpunkt als dem Abschlusszeit-punkt durchgeführt werden, um eine gezielte Förderung im Hinblick aufdie Erreichung der Standards zu ermöglichen.

15. Wie erfolgt die Implementation der Bildungsstandards?

Die zunächst entwickelten bundesweit geltenden Bildungsstandards fürden Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch und Mathematikund für die Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) sind in den Län-dern zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 als Grundlagen der fachspezi-fischen Anforderungen für den Mittleren Schulabschluss übernommenworden. Die Bildungsstandards für den Primarbereich, für den Haupt-schulabschluss und für den Mittleren Schulabschluss in den naturwissen-schaftlichen Fächern werden von den Ländern mit Beginn des Schuljah-res 2005/2006 verbindlich eingeführt werden. Dabei geben die bundes-weit geltenden Bildungsstandards die Zielperspektive vor, währendLehrpläne u.ä. strukturierendes Element von Unterricht sein können. Die

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Kompatibilität der Lehrpläne mit den Bildungsstandards ist je landes-spezifisch zu prüfen.

Die Länder verpflichten sich mit der „Vereinbarung über Bildungsstan-dards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10)“ (Beschlussder Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003) der „Vereinbarung überBildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4)“ (Beschlussder Kultusministerkonferenz vom 15.10.2004), mit der „Vereinbarungüber Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe9)“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2004) und mit der„Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss(Jahrgangsstufe 10) in den Fächern Biologie, Chemie, Physik“ (Beschlussder Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004) die Standards zu imple-mentieren und anzuwenden. Dies wird insbesondere die Lehrplanarbeit,die Schulentwicklung und die Lehreraus- und -fortbildung betreffen. Vorallem die Unterstützungsstrukturen (Landesinstitute, Schulämter usw.)müssen eine koordinierte Planung in Gang setzen, die darauf abzielt, diezentrale Rolle, die Bildungsstandards im System der curricularen Steue-rung spielen, deutlich zu machen. In allen Ländern sind zunächst Infor-mationsveranstaltungen für die Schulaufsicht, die Schulleitungen undfür die Studienseminare angelaufen. Darüber hinaus konzentrieren sichdie in den Ländern vorgesehenen Maßnahmen zur Implementation derBildungsstandards auf drei Bereiche:

a. LehrplanarbeitIn den meisten Ländern ist vorgesehen, Rahmenlehrpläne und Aufgabenfür zentralePrüfungen zu erarbeiten oder zu präzisieren und an die Bil-dungsstandards anzupassen bzw. entsprechende Kerncurricula zu erar-beiten. Bis dahin sollen die Kompetenzbeschreibungen in den Bildungs-standards die in gültigen Rahmenrichtlinien bzw. Lehrplänen enthalte-nen inhaltlichen Vorgaben ergänzen. Einige Länder entwickeln Leitlinienbzw. Leitfäden zur Umsetzung der Standards und darauf basierend „Er-wartungshorizonte“ für bestimmte Klassenstufen der Sekundarstufe I.

b. Lehreraus- und -fortbildungIn den Ländern werden differenzierte Fortbildungsmaßnahmen für dieLehrkräfte und die Schulleitungen (z.B. über die Landesinstitute, z.T. un-ter Mitwirkung der Mitglieder der Fachkommissionen) vorgesehen. Fürdie Lehrerausbildung werden die Studienseminare in den Implementati-onsprozess aktiv einbezogen.

c. Schul- und UnterrichtsentwicklungDie meisten Länder werden, z.B. über ihre Landesinstitute, in Zusam-menarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen(IQB) die Einhaltung der Standards überprüfen. Die Überprüfung derStandards soll künftig auch bei der Auswertung von Vergleichsarbeitenerfolgen. In einigen Ländern ist eine Einführung von zentralen Ver-gleichs- und Abschlussprüfungen und eine Umstellung von Rahmenricht-linien auf Kerncurricula, die den Schulen mehr Gestaltungsräume gebensollen, vorgesehen.

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16. Wie werden die Bildungsstandards überprüft und normiert? WelcheAufgaben hat das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswe-sen (IQB)?

Die Einhaltung der Standards soll sowohl landesweit als auch länder-übergreifend überprüft werden. Im Jahr 2006 soll mit der Normierung derTestinstrumente für den späteren Einsatz zur Überprüfung der Einhal-tung der bundesweit geltenden Bildungsstandards begonnen werden.Hierzu ist im Juni 2004 zum ersten Mal in der Geschichte der Kultusmi-nisterkonferenz ein bundesweit tätiges, von den Ländern gemeinsam ge-tragenes „Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen – Wissen-schaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Ber-lin" (IQB) gegründet worden. Die Hauptaufgabe des IQB ist die Überprü-fung und Weiterentwicklung der Bildungsstandards. Das IQB soll inwissenschaftlicher Kooperation mit anderen Hochschulen und For-schungseinrichtungen zur Verbesserung schulischer Bildung in Deutsch-land beitragen, den Anschluss an das internationale Leistungsniveau för-dern, die Anstrengungen der Länder um eine höhere Qualität in Unter-richt und Schule unterstützen, den länderübergreifenden Austausch überspezifische Maßnahmen stärken und damit für eine bessere Vergleichbar-keit und Durchlässigkeit im Bildungswesen sorgen. Dazu zählen auch dieFortsetzung des Aufbaus eines Aufgabenpools zur Standardüberprüfungsowie die Durchführung eines nationalen Bildungsmonitorings. Außer-dem unterstützt das IQB die Länder bei der Bildungsberichterstattungüber Deutschland.

Die Kultusministerkonferenz hat zudem beschlossen, schon jetzt mit derNormierung und Überprüfung der Bildungsstandards im Fach Mathema-tik im Zusammenhang mit PISA 2006 zu beginnen. Sie hat hierzu vier re-gionale Arbeitsgruppen eingerichtet, die bis Ende des Jahres 2004 eineausreichend hohe Anzahl von Mathematikaufgaben entwickelt haben, diedann im Frühjahr 2005 den PISA-Feldtest durchlaufen werden. Die Auf-gabenentwicklung wurde von einer wissenschaftlichen Expertengruppeunterstützt. Die Normierung und Überprüfung der Standards für weitereFächer erfolgt dann in der Verantwortung des IQB und z.T. im Zuge wei-terer internationaler Vergleichsuntersuchungen wie z.B. DESI und IGLU.

17. Wie sehen die weiteren Schritte im Prozess der Standardentwicklungaus?

Die Kultusministerkonferenz war sich nach Bekanntwerden der Ergeb-nisse der internationalen Schulleistungsvergleichsstudien einig, dassmöglichst rasch Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherungergriffen werden müssen. Deswegen hat sie sich zu einem pragmatischenVorgehen entschieden und Bildungsstandards entwickelt, bevor alle da-mit verbundenen Fragestellungen wissenschaftlich geklärt werden konn-ten. Vor diesem Hintergrund ist die Arbeit an den Bildungsstandards alsein längerfristiger Prozess mit Weiterentwicklungsperspektiven zu sehen,in dem das IQB zukünftig eine zentrale Rolle spielen wird. Das IQB wirdin Zusammenarbeit mit den Ländern u.a. die von der Kultusministerkon-ferenz vorgelegten Bildungsstandards validieren, präzisieren und nor-

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mieren. Damit bleiben die Bildungsstandards in den einzelnen Fächernoffen für die Entwicklung in der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und inder Schulpraxis. Sie werden in einem offenen Diskurs überprüft und wei-ter entwickelt.

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