+ All Categories
Home > Documents > Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An...

Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An...

Date post: 27-Oct-2020
Category:
Upload: others
View: 1 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
24
A g b 09 0 0 M 18 Jahre im Dienst des Landkreises Seiten 2 und 3 Veranstaltungen und Frei- zeittipps Seiten 5 und 6 Amtliche Bekannt- machungen Seiten 7 bis 14 m 31. August 2020 wurde Arndt Steinbach mit einem feierlichen Festakt im Dom zu Meißen aus seinem Amt als Land- rat verabschiedet. Rund 200 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesell- schaft sowie Mitglieder seiner Fa- milie, Freunde und langjährige Wegbegleiter nahmen an der Ver- anstaltung teil und nutzten die Ge- legenheit für persönliche Ab- schiedsworte. Musikalisch begrüßt wurden die Gäste durch den Zabeltitzer Spiel- mannszug. Der Festakt selbst be- gann nach dem Andachtsgeläut mit Orgelmusik gespielt von Domkantor Thorsten Göbel – und einer Andacht, gesprochen von A Dompropst Andreas Stempel. Nach der Begrüßung der Gäste durch die Erste Beigeordnete des Landkr eises Meißen Janet Putz und einem Posaunensolo von Mi- chael Winkler würdigte der Säch- sische Ministerpräsident Michael Kretschmer in einem Grußwort das Wirken von Arndt Steinbach. Anschließend nahm der Vorsitzen- de des Kreisverbandes Meißen des Sächsischen Städte- und Gemein- detages und Oberbürgermeister von Radebeul Bert Wendsche den Faden auf und ging in seinem Grußwort insbesondere auf die gu- te Zusammenarbeit des Landkrei- ses mit den Städten und Gemein- den ein. Arndt Steinbach selbst dankte Wegbegleitern, Kollegen sowie den Beschäftigten der Landkreis- verwaltung für 18 Jahre erfolgrei- che gemeinsame Arbeit zum Woh- le unserer Region. Vorab gab es jedoch noch eine Überraschung für ihn: Dr. Michael Ermrich, Ge- schäftsführender Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverban- des, zeichnete Arndt Steinbach mit der Dr.-Johann-Christian- Eberle-Medaille in Gold aus. Die- se wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten, die sich um das Sparkassenwesen besonders verdient gemacht haben, verlie- hen. Musikalisch umrahmt wurde der Festakt durch die Elbland Philharmonie Sachsen, unterstützt durch Sopranistin Anne Stadler, Mitglied des Heinrich-Schütz- Kreises. Bevor der Spielmannszug Zabeltitz die Gäste zum geselligen Teil des Abends überleitete, sprach Dompropst Andreas Stem- pel seinen Segen. Der Abend hielt weitere Über- raschungen für Arndt Steinbach bereit: so zeichnete ihn die Bun- deswehr mit dem Ehrenkr euz in Gold aus, und als Abschiedsge- schenk der Freiwilligen Feuer- wehren des Landkr eises erhielt er eine Standarte. Lesen Sie dazu das Interview auf Seite 2. Anja Schmiedgen-Pietsch Verabschiedung von Landrat Arndt Steinbach Auf dem Weg zur feierlichen Verabschiedung im Dom: Arndt Steinbach, Janet Putz und Michael Kretschmer (v.l.) Foto: C. Hübschmann ereits in der August-Ausgabe des Amtsblattes für den Landkr eis Meißen berichteten wir zum bundesweiten Warntag. Am Donnerstag der kommenden Wo- che – genau am 10. September 2020 ist es nun soweit: um 11 Uhr werden im Landkr eis Mei- ßen die Warnmittel, beispielsweise Sirenen, einen Probealarm auslö- sen. Die Entwarnung soll dann um 11.20 Uhr erfolgen. Für den Fall einer Warnung wird bundesein- heitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwen- det, zur Entwarnung ein einminü- tiger Dauerton. Der Warntag soll die Bevölke- rung für das Thema Warnung sen- sibilisieren und insbesondere die Sirenensignale deutlich machen. Außerdem soll der bundesweite Warntag dazu beitragen, die Ak- zeptanz und das Wissen um die Warnung in Notlagen zu erhöhen und damit die Selbstschutzfähig- keit der Bevölkerung zu unterstüt- zen. Gleichzeitig dient der Warn- tag dazu, die vorhandenen techni- schen Systeme zur Warnung zu testen und zu prüfen. Zukünftig soll der bundesweite Warntag jährlich am zweiten Don- nerstag im September stattfinden. Wer sich zu dem Thema Warnung weitergehend informieren möchte, kann dies online auf der neuen Website www.bundesweiter-warn- tag.de. Anja Schmiedgen-Pietsch B 10. September 2020 – Bundesweiter Warntag Freitag, 4. September 2020
Transcript
Page 1: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

Ausgabe 09/2020 Mei

18 Jahre im Dienst desLandkreises Seiten 2 und 3Veranstaltungen und Frei-zeittipps Seiten 5 und 6Amtliche Bekannt-machungen Seiten 7 bis 14

m 31. August 2020 wurdeArndt Steinbach mit einem

feierlichen Festakt im Dom zuMeißen aus seinem Amt als Land-rat verabschiedet. Rund 200 Gästeaus Politik, Wirtschaft und Gesell-schaft sowie Mitglieder seiner Fa-milie, Freunde und langjährigeWegbegleiter nahmen an der Ver-anstaltung teil und nutzten die Ge-legenheit für persönliche Ab-schiedsworte.Musikalisch begrüßt wurden die

Gäste durch den Zabeltitzer Spiel-mannszug. Der Festakt selbst be-gann nach dem Andachtsgeläutmit Orgelmusik – gespielt vonDomkantor Thorsten Göbel – undeiner Andacht, gesprochen von

A Dompropst Andreas Stempel.Nach der Begrüßung der Gästedurch die Erste Beigeordnete desLandkrrk eises Meißen Janet Putzund einem Posaunensolo von Mi-chael Winkler würdigte der Säch-sische Ministerpräsident MichaelKretschmer in einem Grußwortdas Wirken von Arndt Steinbach.Anschließend nahm der Vorsitzen-de des Kreisverbandes Meißen desSächsischen Städte- und Gemein-detages und Oberbürgermeistervon Radebeul Bert Wendsche denFaden auf und ging in seinemGrußwort insbesondere auf die gu-te Zusammenarbeit des Landkrei-ses mit den Städten und Gemein-den ein.

Arndt Steinbach selbst dankteWegbegleitern, Kollegen sowieden Beschäftigten der Landkreis-verwaltung für 18 Jahre erfolgrei-che gemeinsame Arbeit zum Woh-le unserer Region. Vorab gab esjedoch noch eine Überraschungfür ihn: Dr. Michael Ermrich, Ge-schäftsführender Präsident desOstdeutschen Sparkassenverban-des, zeichnete Arndt Steinbachmit der Dr.-Johann-Christian-Eberle-Medaille in Gold aus. Die-se wird als höchste Auszeichnungan Persönlichkeiten, die sich umdas Sparkassenwesen besondersverdient gemacht haben, verlie-hen. Musikalisch umrahmt wurdeder Festakt durch die Elbland

Philharmonie Sachsen, unterstütztdurch Sopranistin Anne Stadler,Mitglied des Heinrich-Schütz-Kreises. Bevor der SpielmannszugZabeltitz die Gäste zum geselligenTeil des Abends überleitete,sprach Dompropst Andreas Stem-pel seinen Segen.Der Abend hielt weitere Über-

raschungen für Arndt Steinbachbereit: so zeichnete ihn die Bun-deswehr mit dem Ehrenkrrk euz inGold aus, und als Abschiedsge-schenk der Freiwilligen Feuer-wehren des Landkrrk eises erhielt ereine Standarte.

Lesen Sie dazu dasInterview auf Seite 2.

Anja Schmiedgen-Pietsch

Verabschiedungvon Landrat Arndt Steinbach

Auf dem Weg zur feierlichen Verabschiedung im Dom: Arndt Steinbach, Janet Putz und Michael Kretschmer (v.l.) Foto: C. Hübschmann

ereits in der August-Ausgabedes Amtsblattes für den

Landkrrk eis Meißen berichteten wirzum bundesweiten Warntag. AmDonnerstag der kommenden Wo-che – genau am 10. September2020 – ist es nun soweit: um11 Uhr werden im Landkrrk eis Mei-ßen die Warnmittel, beispielsweiseSirenen, einen Probealarm auslö-sen. Die Entwarnung soll dann um11.20 Uhr erfolgen. Für den Falleiner Warnung wird bundesein-heitlich ein einminütiger auf- undabschwellender Heulton verwen-det, zur Entwarnung ein einminü-tiger Dauerton.

Der Warntag soll die Bevölke-rung für das Thema Warnung sen-sibilisieren und insbesondere dieSirenensignale deutlich machen.Außerdem soll der bundesweiteWarntag dazu beitragen, die Ak-zeptanz und das Wissen um dieWarnung in Notlagen zu erhöhenund damit die Selbstschutzfähig-keit der Bevölkerung zu unterstüt-zen. Gleichzeitig dient der Warn-tag dazu, die vorhandenen techni-schen Systeme zur Warnung zutesten und zu prüfen.

Zukünftig soll der bundesweiteWarntag jährlich am zweiten Don-nerstag im September stattfinden.Wer sich zu dem Thema Warnungweitergehend informieren möchte,kann dies online auf der neuenWebsite www.bundesweiter-warn-tag.de. Anja Schmiedgen-Pietsch

B

10. September2020 –

BundesweiterWarntag

Freitag, 4. September 2020

Page 2: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

2 DER LANDKREISMEISSEN

um 31. August endete dieAmtszeit von Arndt Stein-

bach als Landrat des Landkrrk eisesMeißen. Dabei ist nicht das Endeder Wahlperiode der Grund dafür,sondern der Wunsch nach einerneuen berufllf ichen Herausforde-rung. Zum 1. Dezember 2020wurde Arndt Steinbach zum Ge-schäftsführer des KommunalenSchadenausgleichs (KSA) für dieBundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburgund Mecklenburg-Vorpommerngewählt.Seit dem Amtsantritt von Arndt

Steinbach Anfang 2003 hat sichim Landkrrk eis Meißen viel bewegt.Grund genug, noch einmal auf dievergangenen 18 Jahre zurückzu-blicken.

Herr Steinbach, erinnern Sie sichnoch an den ersten Tag als Land-rat im Landkreis Meißen?Wohl eher an die erste Zeit. Ich

war ja vor meinem AmtsantrittBürgermeister in Wilsdruff und alsDiplom-Verwaltungswirt auch vonder Ausbildung her mit einer Ver-waltung vertraut. Den Landkreiskannte ich auch schon durch mei-ne Zeit als Mitglied des Kreista-ges, als Wilsdruff noch zum Land-krrk eis Meißen gehörte. Jedoch istein Landratsamt natürlich etwasganz anderes – allein von der Zahlder Beschäftigten – als eine Stadt-verwaltung.Am Anfang galt es daher vor al-

lem Gespräche zu führen, dieMenschen – nicht nur in der Ver-waltung – und den gesamtenLandkrrk eis kennenzulernen. Diesist die Grundlage, um Probleme

Z

zu erkennen und die richtigenStrategien zu entwickeln.

Was waren die wichtigsten Auf-gaben?Ich habe von meiner Vorgänge-

rin ein gut bestelltes Feld über-nommen, sodass es keine akuten„Baustellen“ im übertragenen Sin-ne gab. Es galt, die wirtschaftlicheEntwicklung weiter zu fördern.Auch die Profilierung der Berufllf i-chen Schulzentren war ein Thema,das es zu begleiten galt. Wichtigwar auch eine schnelle Einarbei-tung in die Regularien des Kultur-raumgesetzes, um das kulturelleLeben in dem seinerzeit gemein-

samen Kulturraum mit dem Land-krrk eis Riesa-Großenhain bestmög-lich zu unterstützen. Mit der Sys-temumstellung von Arbeitslosen-und Sozialhilfe durch die Hartz-Gesetze haben wir im Wissen umdie Probleme bewusst mehr Ver-antwortung als Landkrrk eis über-nommen, was sich sowohl für dieEingliederung Betroffener alsauch für die Arbeitskrrk äftesiche-rung der Unternehmen ausgezahlthat.

2008 kam die Kreisgebietsre-form der Landkreise Meißen undRiesa-Großenhain zum nun ver-größerten Landkreis Meißen.

Worin lagen hier die besonderenHerausforderungen?Mir war bewusst, dass wir ne-

ben der Verwaltungsreform aucheine gemeinsame Identität bei denEinwohnerinnen und Einwohnernerreichen mussten. Ziel war es,dass die Menschen – gern mit einwenig Stolz – sagen: wir wohnenim Landkrrk eis Meißen. Wir habendafür früh begonnen, die gesell-schaftlichen Institutionen zusam-menzuführen und so eine gemein-same Identität zu schaffen. AlsBeispiele seien hier die Sparkasse,der Kreissportbund oder die Mu-sikschulen genannt.Auch die Verwaltung zusam-

menzuführen und bisher staatlicheAufgaben zu integrieren, war eineschwierige Aufgabe, die ich ge-meinsam mit meinem KollegenRainer Kutschke anging. Es muss-ten Standortfragen geklärt werden,ebenso wie Personalfragen. Daherrschte Unsicherheit um den ei-genen Arbeitsplatz und mitunterauch Frust. Wir haben versucht,für alle eine passende Lösung zufinden. Ob uns das immer gelun-gen ist, müssen die Menschen vorOrt beantworten.Wenn ich ein Resümee ziehen

müsste, würde ich sagen: Nachzwölf Jahren ist der Landkrrk eisMeißen gut zusammengewachsen.Er ist stärker, als die Landkrrk eisezuvor – jeweils einzeln es waren.Gleichwohl darf man nach wie vorbestehende Unterschiede nichtvergessen. Und man sollte manche„Eigenheit“ akzeptieren, denn je-de Region hat ihren Charme unddie Mischung all dessen machtden Landkreis Meißen aus.

Zwei große „Jahrhunderthoch-wasser“ fallen in Ihre Amtszeit.Was sind Ihre Erinnerungen da-ran?In erster Linie der Zusammen-

halt der Menschen und die gegen-seitige Hilfsbereitschaft. Denn na-türlich sind mit den Hochwassern2002 und 2013 auch ganz vielepersönliche Schicksale verbunden.Wir hatten aus meiner Sicht in

beiden Situationen ein sehr gutesKrisenmanagement. Die verschie-denen Institutionen und Beteilig-ten haben Hand in Hand und sehrschnell gearbeitet. An der Stellekann man auch allen Helferinnenund Helfern, Feuerwehr, THW,Bundeswehr, Polizei – genausowie privaten Initiativen, nur herz-lich danken.Meine Aufgabe habe ich in bei-

den Hochwassern darin gesehen,vor Ort zu gehen, die Situationendirekt in Augenschein zu nehmen.Damit ich an anderer Stelle, wo esbspw. um Hilfsgelder geht, auchweiß, wovon ich spreche.Entscheidend ist aber auch der

Wille der Betroffenen – Privatper-sonen wie Unternehmerinnen undUnternehmer – alles wiederaufzu-bauen, weiterzumachen. Da hatmich manche persönliche Ge-schichte sehr beeindruckt.

In den letzten Monaten kamdann noch eine Herausforderungvon ungeahnter Seite – die Coro-na-Pandemie.Das war eine ganz andere Krise,

als die beiden Hochwasser oderauch der Tornado 2010 in Großen-hain. Die Gefahr war nicht greif-bar, und keiner konnte einschät-zen, wie sich die Krise in ihrerzeitlichen Schiene, aber auch vomUmfang her entwickeln würde.Wir haben frühzeitig einen Kri-

senstab eingerichtet, in dem Ver-treterinnen und Vertreter vielerÄmter, aber auch externer Institu-tionen – wie die Elblandklinikenund die Polizei – mitgewirkt ha-ben. Dieser enge und regelmäßigeAustausch schuf ein umfassendesBild und die Möglichkeit schnellzu reagieren. Letztlich haben wiraber auch Glück gehabt. Mit derbisherigen Entwicklung der Fall-zahlen im Landkrrk eis Meißen kön-nen wir meines Erachtens zufrie-den sein. Welche Auswirkungenes auf die Wirtschaft geben wird,kann zum jetzigen Zeitpunkt nie-mand sagen.Ich wünsche mir, dass die Ent-

wicklung weiter so moderat bleibtund der Landkrrk eis gut durch dieKrise kommt, die ja nach wie vorandauert.

18 Jahre im DienstLandrat a. D. Arndt

Mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Werk der Wacker Chemie AG in Nünchritz

Bei der Übergabe der Meisterbriefe Fotos: Archiv des Landratsamtes

Page 3: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

3DER LANDKREISMEISSEN

m 11. August 2020 starteteder Ausbau der K 8512 in

Zabeltitz. Gearbeitet wird nun amersten Bauabschnitt – vom Bahn-übergang bis zur Straße „AmRing“. Die Arbeiten an diesemAbschnitt sollen bis Jahresendeabgeschlossen sein. Gebaut wirdunter Vollsperrung des Baube-reichs in der Hauptstraße. Es er-folgt zudem eine Sperrung desEinmündungsbereichs „AmRing“/Hauptstraße.Während der Bauzeit ist eine

großräumige Umleitung einge-richtet und ausgeschildert. Dieseerfolgt über die B 101 Stroga – K8514 nach Treugeböhla – K 8582Gröditzer Straße nach Zabeltitz.Die Haltestelle „Am Bahnhof“ inZabeltitz wird vom ÖPNV für diegesamte Dauer der Baumaßnahmenicht bedient. Eine Ersatzhaltestel-le wird nicht eingerichtet. DerHaltepunkt in Zabeltitz kann fuß-läufig über die vorhandenen Wegestets erreicht werden.Beim Ausbau der K 8512 in Za-

A beltitz handelt es sich um eine Ge-meinschaftsmaßnahme unter derFederführung des Landkrrk eisesMeißen (Straßenbau) mit den Be-teiligten: Stadt Großenhain (Geh-wege und Straßenbeleuchtung),dem Abwasserzweckverband Rö-deraue (Entwässerung), demTrinkwasserzweckverband Pfeif-holz (Trinkwasserversorgung) so-wie der ENSO NETZ GmbH(ELT und Breitband).Im Zuge der Maßnahme wird

die Straße grundhaft ausgebaut.Entwässerung und Trinkwasser-versorgung werden erneuert. DieGehwege werden teilweise neuangelegt und teilweise ausgebautund die Straßenbeleuchtung mo-dernisiert. Zudem wird die Maß-nahme genutzt, um die Grundla-gen für eine Breitbandversorgungzu schaffen.Die Firma TS BAU GmbH,

Niederlassung Riesa, ist mit derAusführung beauftragt und wirddie Maßnahme umsetzen. Die Ge-samtbaukosten der Maßnahme

über alle drei Bauabschnitte hin-weg belaufen sich auf rund 1,5Mio. Euro. Diese werden anteils-mäßig auf die Beteiligten aufge-teilt. Die Maßnahme wird zudemdurch den Freistaat Sachsen geför-dert.Im kommenden Jahr wird der

zweite Bauabschnitt realisiert.Dieser beginnt zwischen der Grö-ditzer Straße und der Straße „AmFriedhof“ und erstreckt sich biszur Mittelstraße. Baustart sollnach der Winterpause sein. BisMitte Juni 2021 sollen die Arbei-ten umgesetzt werden. Auch dannist eine Vollsperrung des Baube-reichs in der Hauptstraße sowie ei-ne Sperrung der Einmündungsbe-reiche „Am Friedhof“, StrauchaerWeg, Siedlung und der Lieferzu-fahrt zum Einkaufsmarkt unum-gänglich.Die zweite Bauphase des zwei-

ten Abschnitts schließt dann dieLücke zwischen Mittelstraße undder Straße „Am Ring“ und soll imAnschluss an die erste Bauphase

bis Oktober 2021 fertiggestelltwerden. Dabei ist die Sperrungdes Einmündungsbereichs derMittelstraße notwendig. Die Bau-phasenbildung des zweiten Bauab-schnitts ist notwendig, um die Er-reichbarkeit des Einkaufsmarktesauf der Hauptstraße für Kundenund den Lieferverkehr zu gewähr-leisten.Auch während der Arbeiten am

zweiten Bauabschnitt gilt diegroßräumige Umleitung über dieB 101 Stroga – K 8514 nach Treu-geböhla – K 8582 Gröditzer Stra-

ße nach Zabeltitz.Den dritten und letzten Bauab-

schnitt bilden die Umbaumaßnah-men am Neuwiesengraben an derK 8582 (Gröditzer Straße). Diesesollen von circa Anfang Oktoberbis Ende November 2021 umge-setzt und unter Vollsperrung der K8582 Gröditzer Straße zwischenZabeltitz und Treugeböhla reali-siert werden. Der Baubereichmuss großräumig über Treugeböh-la K 8514 zur B 101 – bis Stroga –K 8512 Zabeltitz umfahren wer-den. Anja Schmiedgen-Pietsch

Ausbau der K 8512 in Zabeltitz

Die Arbeiten an der K 8512 in Zabeltitz haben begonnen.Foto: Kreisstraßenbauamt

as war ein besonders be-eindruckendes Erlebnis

oder die prägendste Begegnungwährend Ihrer Zeit als Landrat?

Prägend für mich waren immerdie Gespräche mit den Menschenhier vor Ort. Als Landrat habe ichmich bemüht, alle Facetten des ge-sellschaftlichen Lebens in meineÜberlegungen und Entscheidun-gen einzubeziehen, um eine aus-gleichende Klammer jenseits poli-tischer Ideologien für alle Ein-wohner zu bilden. Mit diesem Ver-ständnis meiner Aufgabe bin ichauch allen Gästen des Landkrei-ses, egal ob Ministerpräsidenten,Bundespräsidenten, Altbundes-kanzler oder Konzernvorständen,entgegengetreten. Eine Wertungeinzelner Erlebnisse möchte ichnicht vornehmen, da nur in derGesamtheit die Problemfelder undHandlungsnotwendigkeiten zu er-kennen sind.

Gibt es ein Projekt, das Sie gernnoch abgeschlossen hätten?Das „ZUKUNFTSFORUM

Landkrrk eis Meißen“ im Jahr 2019war für mich ein interessantesProjekt, bei dem alle Beteiligtenviel voneinander erfahren haben.Der Austausch bei Gesprächenund in den Workshops mit den

W Einwohnerinnen und Einwohnernwar aus meiner Sicht sehr berei-chernd. Dieses Projekt hat uns fürdie Zukunft viele Impulse mit aufden Weg gegeben. So ist ja bei-spielsweise das derzeit laufendeKulturlandschaftsprojekt mit derTU Dresden entstanden.Daraus konkrrk etere Ansätze wei-

terzuentwickeln, wäre spannendgeworden. Aber ich bin ja nichtaus der Welt und kann den Fort-gang hier vor Ort aus der Fernebeobachten. Und ich werde sicher-lich die weitere Entwicklung desLandkrrk eises im Auge behalten.Ebenso wie die aktuellen Bauvor-haben in den Krankenhäusern, dieich als Aufsichtsratsvorsitzenderauch gern bis zur Fertigstellungbegleitet hätte.

Welche Dinge werden Sie in Ber-lin vermissen, wenn Sie – in ei-ner ruhigen Minute – an denLandkreis Meißen zurückdenken?Vieles, wofür der Landkrrk eis

Meißen bekannt ist. Den Wein unddie Weinberge. Die Dichte derSchlösser und Burgen, wobei auchBerlin und die Umgebung da eini-ges zu bieten hat, wenn denn auchpreußischen Ursprungs. Sicherlichwerde ich im schnelllebigen Ber-lin manchmal an die sächsischeGemütlichkeit zurückdenken.

Was wünschen Sie dem Land-kreis Meißen sowie seinen Ein-wohnerinnen und Einwohnernfür die Zukunft? Worin sehen Siedie Herausforderungen für dieZukunft?Ich hoffe, dass der Landkrrk eis

den eingeschlagenen Weg fort-setzt. Die gute wirtschaftliche Ent-wicklung weiter vorankommt. DieEtablierung als Bildungsstandortweiter gelingt. Herausforderungengilt es einige zu meistern: die Di-gitalisierung oder die zukünftige

ländliche Entwicklung unter Be-achtung der demografischen Prog-nosen, mit den wichtigen Berei-chen ÖPNV und medizinischeVersorgung. Auch der Verteilungs-kampf um finanzielle Mittel zwi-schen Land und Kommunen, aberauch zwischen ländlichen und ur-banen Gebieten wird sicher härterwerden.Mit der zentralen Lage in Sach-

sen, der Nähe zu Dresden und denguten Gegebenheiten hat derLandkrrk eis Meißen aus meiner

Sicht aber beste Bedingungen.Den Einwohnerinnen und Ein-

wohnern kann ich nur wünschen,dass sie hier zufrieden sind mitden Lebens-, Arbeits- und Bil-dungsbedingungen, sich abergleichzeitig an den richtigen Stel-len einbringen, wenn es aus ihrerSicht Dinge zu verbessern gilt.

Wir danken für das Gespräch.

Das Interview führteAnja Schmiedgen-Pietsch.

für den Landkreis MeißenSteinbach im Interview

Mit dem Bundestagsabgeordneten Thomas de Maizière zu Besuch beim THW

Page 4: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

4 DER LANDKREISMEISSEN

ie Mitarbeiterinnen undMitarbeiter des Landratsam-

tes Meißen arbeiten derzeit alleinin Meißen an fünf Standorten.Hinzu kommen mehrere Gebäudein Großenhain, zwei Standorte inRiesa und eine Außenstelle desJobcenters in Radebeul. In vielenFällen ist diese Verteilung überden Landkreis und damit die Nähezu den Einwohnerinnen und Ein-wohnern wünschenswert, denn sieschafft kurze Wege. Allein, auchan all diesen Standorten sind Bü-ros teilweise überbelegt, werden„Kellerbüros“ genutzt oder eigent-lich notwendige Beratungsräumebereits zu Büros umgewandelt.Hinzukommt, manche Ämter sindüber mehrere Standorte verteilt,was Arbeitsprozesse unnötig ver-kompliziert.Auch der fortschreitenden Digi-

talisierung kann das LandratsamtMeißen mit den derzeit vorhande-nen Platzkapazitäten nicht gerechtwerden. Denn für die Digitalisie-rung der eingehenden Post brauchtes eine zentrale Scanstrecke, fürdie gegenwärtig kein Platz vor-handen ist.

D In den kommenden Jahren wer-den einige Mitarbeiterinnen undMitarbeiter des LandratsamtesMeißen aber nun doch die Um-zugskisten packen können. Auchdie Einwohnerinnen und Einwoh-ner werden sich für mancheDienstleistung an eine andere Ad-resse wenden müssen. Dabei wer-den aber alle Standorte im Land-krrk eis Meißen erhalten bleiben.Denn die Mitglieder des Kreis-

tages haben in ihrer Sitzung im Ju-li die Erweiterung des Verwal-tungsstandortes Meißen beschlos-sen. Diese sogenannte „kleine Lö-sung“ war der neue Vorschlag,nachdem der ursprünglich geplan-te Erweiterungsbau auf der Brau-hausstraße in Meißen im Dezem-ber 2019 im Kreistag keine Mehr-heit fand.Wirklich klein ist die Lösung

nicht, denn sie umfasst neben demErwerb einer Immobilie mehrerebauliche Einzelmaßnahmen anden vorhandenen Standorten.Kleiner sind dagegen die Kosten,denn Ziel der neuen Lösung warund ist es, die Gesamtinvestitionunter 10 Mio. Euro zu halten.

Hauptpunkt der „kleinen Lö-sung“ ist der Kauf des GebäudesTeichertring 8 in Meißen. Dort istgegenwärtig bereits das Kreisord-nungsamt zu finden und in denkommenden Jahren können alleinin diesem Gebäude rund 70 weite-re neue Arbeitsplätze geschaffenwerden. Nach dem geplanten Ein-bau eines Aufzuges wäre das Ge-bäude auch in fast allen Bereichenbarrierefrei erreichbar. Die Kostenfür Kauf, Einbau eines Aufzugessowie einiger notwendiger Anpas-sungsarbeiten belaufen sich aufrund 5,06 Mio. Euro.

Größere Sanierungsarbeitenwerden in den kommenden Jahrenam Standort Dresdner Straße 25 inMeißen stattfinden müssen, dortist das Gesundheitsamt des Land-krrk eises Meißen untergebracht. DieSanierung der alten Decken unddie Erweiterung der Elektro- undDatennetzinstallation sind nur ei-nige der notwendigen Arbeiten.Auch in Großenhain werden inden Gebäuden Remonteplatz 7und 8 hauptsächlich in den Erdge-schossen Bauleistungen durchge-führt. Die nun geplanten Maßnah-men sollen in den Jahren 2020 bis

2023 umgesetzt werden. So sollnoch in diesem Jahr der Teichert-ring erworben und mit Planungs-leistungen für diesen sowie für dieGebäude Remonteplatz 7 und 8 inGroßenhain begonnen werden. Anallen drei Gebäuden würde dann2021 gebaut.In 2021 sollen auch die Pla-

nungsleistungen für die Sanierungdes Gebäudes Dresdner Straße 25beginnen, damit dort 2022 saniertwerden kann. Umzüge sollen inden Jahren 2021 bis 2023 reali-siert werden. Damit könnte imJahr 2022 die Scanstrecke amStandort Brauhausstraße 21 einge-richtet werden.Bis also der eine oder andere

Umzugskarton gepackt werdenmuss, wird noch ein wenig Zeitvergehen. Keine Frage aber, dassrechtzeitig darüber informiertwird, welches Amt wo und wannfür die Einwohnerinnen und Ein-wohner zu erreichen ist. Denn dieServiceleistungen des Landrats-amtes werden weitergeführt, auchwenn an vielen Stellen bei laufen-dem Betrieb gebaut werden soll.

Anja Schmiedgen-Pietsch

„Kleine Lösung“Landratsamt Meißen erwirbt das Gebäude Teichertring 8 in Meißen

Das Gebäude Teichertring 8 in Meißen Foto: Daniel Bahrmann

ie Förderung der musikali-schen Bildung haben sich

gleich sechs Freundeskrrk eise derMusikschule des Landkrrk eisesMeißen auf die Fahnen geschrie-ben. Diese Vielfalt resultiert ausder früheren Eigenständigkeit dereinzelnen Musikschulen. Mit derKreisgebietsreform 2008 wurdedie Musikschule des Landkrrk eisesMeißen geschaffen, die fünf För-dervereine der einzelnen Musik-schulbezirke blieben jedoch beste-hen. Gleichwohl hört die Förde-rung durch einen der Freundes-krrk eise nicht an der eigenen Be-zirksgrenze auf.Der Freundeskrrk eis der Musik-

schule des Landkrrk eises MeißenMusikschulbezirk Radebeul e.V.beispielsweise wurde 1993 ins Le-ben gerufen, um die Musikschuleund ihre Aktivitäten durch persön-lichen Einsatz und finanzielle Hil-fe besonders dort zu unterstützen,wo öffentliche Mittel nicht ausrei-chen. Dies trifft im Prinzip auchauf vier der anderen Fördervereinezu. Der Radebeuler Freundeskrrk eisist der größte der fünf regionalverteilten Fördervereine und daherauch die zentrale Anlaufstelle fürgrößere und institutionelle Geld-

D geber. Die Verbindung zu den an-deren Vereinen ist lose, aberdurchweg gut. So sieht man sichbeispielsweise regelmäßig im Mu-sikschulbeirat des Landkrrk eisesMeißen, in dem alle Freundeskrrk ei-se stimmberechtigte Mitgliederund damit an Entscheidungen be-teiligt sind.Ein wenig anders verhält es sich

mit dem Förderverein Musikschu-le des Landkrrk eises Meißen amStandort Käbschütztal e.V. Mitseiner Gründung im Frühjahr2016 jünger als die anderen För-dervereine, ist sein Ziel, den Mu-sikschulstandort Käbschütztal zuerhalten und den Mädchen undJungen dort eine musikalischeAusbildung zu ermöglichen.Dr. Henning Kunze, der Vorsit-

zende des Freundeskrrk eises derMusikschule des Landkrrk eisesMeißen Musikschulbezirk Rade-beul e.V., erläutert die Fördermög-lichkeiten des Vereines: „Im Mit-telpunkt, auch betragsmäßig amhöchsten, haben wir das JEKI-Programm der Musikschule unter-stützt, insbesondere mit Instru-mentenkäufen. Auch die Anschaf-fung eines Flügels konnten wirfördern oder die akustische Aus-

gestaltung des Schlagzeugraumes.Auch zusätzliche Mittel für Aus-landsreisen des Musikschulor-chesters und der vorbereitendenProbelager standen auf unseremZettel. Nur vereinzelt unterstützenwir förderwürdige Schüler, aberdas würden wir gerne verstärken,hier fehlt womöglich noch das Be-wusstsein bei Eltern, dass es dieseMöglichkeit gibt.“Im August konnte sich Dr. Hen-

ning Kunze – stellvertretend füralle Vereinsmitglieder – und ge-meinsam mit der Musikschulleite-rin Kristin Haas über einen

Scheck der Meißner Sparkassen-Stiftung freuen. Genau 16.703 Eu-ro erhält der Verein, von denen15.000 Euro direkt von der Spar-kassenstiftung stammen. 1.703Euro gibt der Landkrrk eis Meißengemäß den Förderbedingungender Sparkassenstiftung dazu.„Grundlage der Förderung ist

unser Antrag vom Februar diesesJahres auf die Förderung einesProjektes durch die Stiftung zurFörderung von Kinder- und Ju-gendhilfe, Soziales, Sport undKultur der Sparkasse Meißen. Be-antragt wurden Mittel zur An-

schaffung eines Pkw zur Unter-stützung des Probelagers der ver-schiedenen Musikschulorchester“,informiert Dr. Henning Kunze.„Die Sparkassenstiftung hat uns

im vergangenen Jahrzehnt durch-gängig mit Fördermitteln unter-stützt, wofür wir sehr dankbarsind. In diesem Jahr ist dies sicherdie herausragendste Spende“, soDr. Kunze weiter.Der Freundeskrrk eis Radebeul hat

derzeit 93 Mitglieder. Es sindhauptsächlich Eltern, auch viele„ehemalige“ Eltern, deren Kinderschon aus der Musikschule he-rausgewachsen sind. Die Zahl istzuletzt leicht rückgängig. Dies be-dauert Dr. Henning Kunze, „dennMitglieder sorgen nicht nur fürBeiträge, sondern geben unserenAnliegen die nötige Legitimitätund unserer Stimme im Beirat derMusikschule mehr Gewicht.“Neue Mitglieder sind also überauswillkommen! Übrigens bei allenfünf regionalen Freundeskrrk eisen.Die Kontaktdaten zu den fünf

Freundeskreisen sind auf der Web-site der Musikschule des Land-krrk eises Meißen www.musikschu-le-landkrrk eis-meissen.de zu finden.

Anja Schmiedgen-Pietsch

Spende an den Freundeskreis der Musikschule

Daniel Höhn, Kristin Haas und Dr. Henning Kunze (v.l.) bei der Über-gabe des Förderbescheides Foto: Musikschule des Landkreises Meißen

Page 5: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

5AUS DEM LANDKREIS

Alle Veranstaltungshinweise stehenunter dem Vorbehalt möglicher kurz-fristiger Änderungen oder Absagen.Besucherinnen und Besucher solltenbitte in jedem Fall die geltenden Hy-giene- und Abstandsregelungen be-achten. Außerdem kann es hilfreichsein, sich vorab über mögliche spezi-elle Regelungen, wie etwa eine not-wendige Anmeldung, zu informieren.

Batzdorfer Barockfestspiele 2020Telefon: 03521 459 1951E-Mail: [email protected]: 20 Euro/ erm. 15 Euro,Festivalticket 90 Euro für alle Veran-staltungen; Kinder bis 12 Jahre erhal-ten freien Eintritt.

4. September 2020, 18 und 21 Uhr5. September 2020, 16 und 19 UhrMit den VIER JAHRESZEITEN bringendie BATZORFER HOFKAPELLE undMichael Erxleben an der Solo-Violine,Vivaldis grandios zeitloses Werk zurAufführung, das durch die bildhafteÜbersetzung der Künstlerin BettinaZimmermann eine außergewöhnli-che Erweiterung der Dimensionen er-fährt.

5. September 2020, 22 UhrZu später Stunde kann man den RO-SENKRANZSONATEN von Heinrich Ig-naz Biber, musiziert von Miki Taka-hashi (Violine) und Alena Honigova(Cembalo) lauschen.

6. September 2020Gotthold Schwarz (Bass) und Micha-el Schönheit (Hammerflügel) entfüh-ren auf EINE LIEDERREISEmit Chris-tian Fürchtegott Gellert aus Leipzigzu Ludwig van Beethoven nachWien.

6. September 2020, 18 UhrMit dem Festkonzert VON DER SPREEBIS AN DIE ELBEwird die BATZDOR-FER HOFKAPELLE gemeinsam mitder Oboistin Xenia Löffler die dies-jährigen BATZDORFER BAROCKFEST-SPIELE 2020 beschließen.

11. Literaturfest Meißen4. bis 6. September 2020Neben dem diesjährigen Leitthema

„Demokratie und Geschichte“ wirdauch der 300. Geburtstag von Hiero-nymus Carl Friedrich Freiherr vonMünchhausen thematisiert. Diesmalwarten auf die kleinen und großenBesucher rund 100 verschiedene Le-sungen, Poetry-Slams, Aktionen so-wie die Vergabe des Meißner Litera-turpreises (Sonntag um 17 Uhr).Für die Hauptbühnen in der histori-schen Altstadt und zahlreiche vonden Programmpartnern liebevollausgestaltete Orte wurde ein sorg-fältig ausgewähltes Leseprogrammzusammengestellt. Autoren und pro-minente Vorleser aus Wirtschaft, Po-litik, Kunst und Kultur lesen gemein-sam mit Meißnern.

4. September 2020: 16 Uhr Eröff-nung, Kinderbühne bereits ab 14 Uhr,Lesungen bis 20 Uhr5. September 2020: 11 bis 21 Uhr6. September 2020: 10 bis 17 UhrDas komplette Programm finden Li-teraturbegeisterte unter: http://lite-raturfest.meissener-kulturverein.de/Eintritt frei.

5. September 2020, 19 UhrTHE KRAUT – EIN MARLENE-DIETRICH-ABEND von Dirk HeidickeErste Premiere in der neuen Spielzeit1930 führte Marlene (Antje Kahn) ih-re Filmkarriere nach Hollywood.Doch auch wenn sie sich nach Hausesehnte, schloss sie eine Rückkehr inein von Nationalsozialisten regiertesDeutschland aus. Um sich ihre Hei-mat als Bühne zurückzuerobern, zogsie stattdessen mit den amerikani-schen Soldaten in den Krieg! Undwie für „The boys in the backroom“erklingen Marlenes berühmte Liederhier. Muskalischer Leiter: ThomasTuchscheerer; Inszenierung: RebekahRota; Ausstattung: Sabine Lindner;Es singt und spielt Antje Kahn. Pia-nist: Thomas TuchscheererKarten: 24 Euro; erm.10 EuroLandesbühnen Sachsen, Radebeul,www.landesbuehnen-sachsen.de

6.September 2020, ab 10 UhrHandwerker-und Dreschtag in Schlei-nitzDreschvorführungen um 13 und 15Uhr, 14 Uhr Erntedankandacht

6. September 2020, 15 und 17 Uhr„Starke Frauen des Mittelalters und ih-re Lieder“ Konzert mit dem „EnsembleDonnafugata“Eintritt: Vorverkauf 15 Euro, Abend-kasse 18 EuroKlosterpark Altzella, www.kloster-altzella.de

9. September 2020, 15 bis 17 UhrDer singende, klingende KlosterparkRegulärer ParkeintrittKlosterpark Altzella, www.kloster-altzella.de

11. September 2020, 20 Uhr

Konzert für zwei VioloncelliFriedrich Thiele (Preisträger Int. ARD-Wettbewerb 2019)Christoph Heesch (Preisträger Int.Classical Award 2019)Programm:F. A. Kummer: Duo für zwei Celli, op.22 Nr. 2; Søren Nils Eichberg: Toccatafür zwei Celli; David Popper: Suite fürzwei Celli; Niccolò Paganini: Variatio-nen über ein Thema von RossiniEintritt: 25 EuroVilla Teresa, Coswig; www.villa-tere-sa.de

12. und 13. September 2020, 10 bis18 UhrFederweißerfest auf Schloss Wacker-barthErleben Sie den Beginn der Weinleseund genießen Sie den jungen Wein inder barocken Parkanlage bei Livemu-sik und kulinarischen Köstlichkeiten.Eintritt: 8 Euro/4 Euro (erm.)www.schloss-wackerbarth.de

12. September 2020, 19 bis 21 Uhr13. September 2020, 14.30 bis16.30 UhrTanzperformance „Beethoven TodayActions“ mit Livemusik am FlügelDie Performance der Tänzerinnenund Tänzer der Tanz Company fügtsich in den Museumsbesuch ein undkann am 13. September in der Gro-ßen Hofstube der AlbrechtsburgMeissen verfolgt werden. Die Vor-stellung ist im regulären Eintritts-preis der Albrechtsburg inbegriffen.Am 12. September findet die Vorfüh-rung während der „Langen Nacht“in Meißen statt. Der Eintritt zur „Lan-gen Nacht“ ist kostenfrei.Albrechtsburg Meissen; www.al-brechtsburg-meissen.de

13. September 2020, 13 UhrTag des offenen Denkmals mit derTanzgruppe „les-amis-de-la-dance-ba-roque“Schönfelder Traumschlosswww.schoenfelder-traumschloss.de

13. September 2020, 16.30 UhrLommatzscher Orgelsommer – Konzertzum KrautmarktMusik für Vocalensemble und OrgelCollegium canticorum, Leipzig - Karl-heinz Kaiser, OrgelEintritt frei!Wenzelskirche Lommatzsch

13. September 2020Tag des offenen Denkmals 2020 im El-be-Röder-Dreieck

Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain14 Uhr: Öffentliche Führung. In derFührung wird den Besuchern die Ge-schichte des Lagers erläutert und dieaktuelle Sonderausstellung „Dingeunserer Nachbarn… geborgen. Fun-de aus dem KriegsgefangenenlagerZeithain“ präsentiert. Die DresdnerKünstlerinnengruppe „pink tank“

entwickelte diese Ausstellung.Veranstaltungsort: Gedenkstätte Eh-renhain Zeithain, Am Ehrenhain 1

Haus des Gastes Diesbar-Seußlitz10 bis 17 Uhr: Besichtigt werdenkann die Dauerausstellung des pronatura Elbe-Röder e.V.. In der zwei-ten Etage des Hauses erwartet dieBesucher die Fotoausstellung „Lichtund Farben in Natur - auch in Wasserund Architektur“ von Peter Hase ausNiederau. Im Foyer stellt die Leckwit-zerin Anglika Walther ihre Werke„Aquarelle & Acrylbilder - von ge-genständlich bis abstrakt“ aus.Veranstaltungsort: „Haus des Gas-tes“ Diesbar-Seußlitz, An der Wein-straße 1 a

Bauernmuseum Zabeltitz10 bis 18 Uhr: Kleines Hoffest mitdem Spielmannszug Zabeltitz undden Geißlitztaler Musikanten,Mär-chenerzählerin, Kaninchenschau,Kräuterfrau und kleinemMarkt.16 Uhr führt Kurfürstin Hedwig, alleInteressierten beginnend am Palaisdurch den Barockgarten. Der kleineund große Hunger sowie Durst kanngestillt werden. Eintritt frei.Veranstaltungsort: Zabeltitz, Haupt-straße 54

16. September 20201. Bewegungsfestivalim Stadion Heiliger Grund, MeißenZielgruppe: 18-99 Jährige Teilneh-mer/SeniorenAnmeldung bis: 04.09.2020Kontakt:gesine.wisotzki@kreissportbund-meissen.dewww.kreissportbund-meissen.de

18. September 20201. Firmenstaffellauf Meißenim Stadion Heiliger Grund, MeißenZielgruppe: Firmen, Vereine, Interes-sierteKontakt: clivia.fritzsche@kreissport-bund-meissen.dewww.kreissportbund-meissen.de

18. September 2020, 18.30 UhrVortrag Joachim Klarner (Nürnberg)und Ingo Standke (Elsdorf) „Die be-rühmten Gewehre des Wilden Wes-tens“Der Vortrag stellt Karl Mays Fiktion

und die kulturhistorische und techni-sche Entwicklung der berühmtestenGewehre des Wilden Westens ge-genüber.Der Eintritt ist frei!Karl May Museum, Radebeul;www.karl-may-museum.de

19. September 2020, 10 bis 13 Uhr3. Flohmarkt rund ums Kind zum„Schau-hinein-Tag“Interimsquartier der EvangelischenOberschule Klipphausen (in Röhrs-dorf, gegenüber vom Landmaxx)Förderverein der EvangelischenOberschule Klipphausen e. V.

20. September 2020, 18 UhrKlavierrezital Valère BurnonEintritt: 20 EuroVilla Teresa, Coswig; www.villa-tere-sa.de

20. September 2020, 17 Uhr2. Kammerkonzert im Winzersaal derHoflößnitz„Beethoven Serenade“,Werke vonBach, Koldály und BeethovenMit dem Philharmonischem Streich-trio Dresden: Heike Janicke, Violine;Andreas Kuhlmann, Viola; Ulf Prelle,VioloncelloTickets im Vorverkauf: 18 Euro,Abendkasse: 19,50 EuroWeingut Hoflößnitz, Radebeul;www.hofloessnitz.de

26. September 2020, 12 bis 18 Uhr2. BauernmarktAltes Handwerk vom Ursprung zurWareSchlosspark Klipphausen, Talstraße 3

27. September 2020, 16 UhrAlarmstufe Blond – Kabarett mit BirgitSchallerBlond, schrill und sexy dreht BirgitSchaller in ihrem zweiten Solopro-gramm den Saal auf Alarmstufe undbewegt sich dabei spielend, singendund parodierend mühelos zwischenDiva und Vollzeitmutter. Gemeinsammit ihrem Pianisten Thomas Wandeilt sie mit der Reibeisenstimme ei-ner Trude Herr zu Mozartschen Kolo-raturen und einer Rockröhre a laChristina Aquilera durch alle musika-lischen Genres.Eintritt: 25 EuroSchönfelder Traumschloss,www.schoenfelder-traumschloss.de

Veranstaltungen und Freizeittipps

Impression vom 10. Literaturfest Meißen Foto: Meißner Kulturverein

Der singende, klingende Kloster-park in Altzella Foto: Juliane Schikade

coyright by SBG Sachsen gGmbH

Page 6: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

6 AUS DEM LANDKREIS

er Monat September stehtim Landkrrk eis Meißen im

Zeichen des Weines. So läuft auchim September – und noch bis En-de Oktober – der „Sommer der of-fenen Weingüter“ in der RegionDresden Elbland. Geöffnete Be-sen- und Straußwirtschaften sowieWeingüter und Vinotheken, in de-nen Gäste die Weine meist direktim Weinberg genießen können.Neben dem Weinausschank gibt esviele Weinbergsführungen undauch weitere Veranstaltungen. In-formationen zum Programm:www.dresden-elbland.de/de/p/sommer-der-offenen-weingue-ter/50623925/In den Sächsischen Elbweindör-

fern wird es zwar erst in 2021 die21. Federweißermeile geben.Nichtsdestotrotz sind im Umfeldder Gaststätten und Besenwirt-schaften Aktionen geplant. Dasbetrifft den gesamten Bereich derStaatsstraße 88 in Diesbar-Seuß-litz – vom Schloss bis zum Land-gasthof Zum Roß. Und die meis-ten Veranstaltungen finden aucham ursprünglich geplanten Feder-weißermeile-Wochenende vom 11.bis 13. September 2020 statt.

Angebote vonUlrichs Weindomizil:12. September 2020: ab 19 Uhr

„Livemusik mit Rieplay“

D 13. September 2020: ab 11 Uhr„Frühschoppen mit dem WackerBlasorchester“13. September 2020: ab 15 Uhr

„Livemusik mit Retroskop“

Angebote im Landgasthofund Hotel Zum Roß:11. September 2020: 18 Uhr

Schlenderweinprobe, ab 18.30Uhr Wein-Grill-Abend12. September 2020: 11 und 15

Uhr Schlenderweinprobe mit ori-ginal Schweizer Raclette, 18 UhrWein-Schunkel-Abend an derFeuerschale13. September 2020: 11 und 15

Uhr Schlenderweinprobe mit ori-ginal Schweizer Raclette

Aber auch in den anderen Gast-stätten und Besenwirtschaftenkommt die Unterhaltung nicht zukurz: So rollt der Oldtimerbus amSonntag mit Federweißem undZwiebelkuchen zu den schönstenWeinsichten in den heimischenWeinbergen. Start und Zustiegsind um 11 Uhr und 13.30 Uhr amWeinReich Katharina Lai.Am gesamten Wochenende

wird es wieder interessante Be-gegnungen mit der Orts-Weinkö-nigin Lisa Marie I. und ihremWeingott Bacchus Frank I. geben,wenn sie von Ausschank zu Aus-

schank fllf anieren.Im Haus des Gastes werden

während der diesjährigen Feder-weißerzeit mehrere Dauerausstel-lungen gezeigt. Auch die themati-schen Spaziergänge im Land-schaftspark Seußlitz lohnen sich.In einem Flyer informiert der

Tourismusverein Sächsische Elb-weindörfer e.V. zum Programmder Federweißerzeit 2020. DerFlyer liegt in vielen Einrichtungender Region aus und kann im Inter-net unter www.weindoerfer.de. he-runtergeladen werden.

Radebeuler Weinfest inneuer FormDas traditionelle RadebeulerWeinfest findet auch in diesemJahr – vom 25. bis 27. September– statt, angepasst an die aktuellenCorona-Schutzbestimmungen. Da-zu wurde eine neue, dezentraleVeranstaltungsform entwickelt. Sowird erstmalig ganz Radebeul indas Festgeschehen einbezogen.Zwischen Radebeul-West und

Radebeul-Ost können die Besu-cherinnen und Besucher über ge-mütliche Weinboulevards fllf anie-ren, in Weinhöfen entspannen, inTagträumen schwelgen, bei Thea-teraufführungen staunen, handge-machter Musik lauschen und inWeingütern sächsische Weine undkulinarische Köstlichkeiten genie-ßen. Der romantische Dorfangervon Altkötzschenbroda, die Idylleder Elbauen, die malerische Wein-bergslandschaft und das geschäfti-ge Treiben von Radebeul-Ost ver-einen sich dabei bei einem großenRadebeuler Fest.Unter dem Titel „Flieg Phoenix,

fllf ieg!“ wird auch das Wanderthea-ter wieder eine zentrale Rollespielen. Ebenso wie der mystischeFeuervogel kennt die RadebeulerLebensfreude keine Niederlage,sondern lebt von ständiger Er-neuerung. In Höfen, auf Straßen,vor dem Kultur-Bahnhof, imKräutergarten des Weingutes Hof-lößnitz – überall können die Besu-cherinnen und Besucher humor-

volle, beeindruckende Inszenie-rungen unter freiem Himmel erle-ben. Im Schatten der Lindenalleeauf der Hauptstraße in Radebeul-Ost dreht das beliebte Theaterka-russell von Georg Traber seineRunden. Bei stimmungsvoller Mu-sik und Akrrk obatik schwelgen auchErwachsene noch einmal in Kind-heitsträumen. Auf den Serkowit-zer Elbauen wird für alle Liebha-ber von Folk- und Weltmusik einentspannter Ort geschaffen, andem Festival-Stimmung in Pick-nick-Atmosphäre erlebt werdenkann. Wandernde Musiker ziehendurch die Weingüter und schenkenfröhliche Stunden, in denen derAlltag in Vergessenheit gerät. Undauch an vielen weiteren Orten derStadt erwartet die Besucherinnenund Besucher ein vielfältiges Pro-gramm. Das Mohrenhaus lädt zumKinderfest, die LandesbühnenSachsen bitten zum Theaterspek-takel und in der Sternwarte wer-den Filme unterm Sternenhimmelpräsentiert. Das komplette Pro-gramm und weitere Informationenunter: www.weinfest-radebeul.deAufgrund der Weitfllf ächigkeit

des Festgeländes ist der Eintritt in

diesem Jahr frei. Die teilnehmen-den Künstler freuen sich jedochüber eine Spende in den Hut.

Meißner Weinfest 2020Auch die Stadt Meißen plant einWeinfest – in veränderter Form.Termin dafür ist – wie in Radebeul– das Wochenende vom 25 bis 27.September 2020. Es soll dezentra-lisiert stattfinden und sich über dieganze Stadt, ja sogar über dieStadtgrenzen hinaus ziehen.Bis Ende August lagen bereits

Anmeldungen von Winzern, Gas-tronomen, Händlern und (Kul-tur)Einrichtungen aus Meißen undUmland vor, von denen sich jederetwas Besonderes für die Besu-cherinnen und Besucher hat ein-fallen lassen, von Weinausschanküber kleine kulinarische Köstlich-keiten, Führungen, Konzerte,Theateraufführungen ...Sobald es feststeht, sind das

konkrrk ete Programm sowie Hin-weise zur Anreise zu finden unter:www.meissner-weinfest.deWie bei allen Veranstaltungen

gilt derzeit: Änderungen vorbehal-ten. Städte Radebeul und Meißen/

TV Sächs. Elbweindörfer/ASP

Der Weinmonat September

Orts-Weinkönigin Lisa Marie I. und ihr Weingott Bacchus Frank I.Foto: Tourismusverein Sächsische Elbweindörfer e.V.

Das Theaterkarussell wird sich voraussichtlich auch in diesem Jahrzum Radebeuler Weinfest drehen. Foto: Claudia Hübschmann

anz so einfach war es nicht– das Fotorätsel im August.

Es gab weniger Einsendungen alsüblich, aber dafür lagen diese fastausschließlich genau richtig –zum großen Teil sogar mit genau-en Angaben zum Elbkilometer.Die vier Störche waren elbab-wärts auf den rechtselbischenWiesen bei Rottewitz unterwegs.Der Blick geht hinüber auf den al-ten Steinbruch auf der linken Elb-

G seite an der B6 – Elbkilometer844.Der Gutschein in Höhe von 50

Euro für das Eiscafé Weidmann inWeinböhla geht an den CoswigerKanu-Verein e.V., dessen Mitglie-der zur genauen Standortbestim-mung eine Paddeltour auf der El-be unternahmen. HerzlichenGlückwunsch.Heute wollen wir wissen, um

welche historische Adresse es

sich bei diesem Foto handelt.Schreiben Sie die Lösung auf

eine Postkarte und senden Siediese bis zum 18. September 2020an das Landratsamt Meißen, Bürodes Landrates, Kennwort: Fotorät-sel, Brauhausstraße 21, 01662Meißen. Der Gewinner darf sichüber einen Gutschein in Höhe von50 Euro für die Vinothek derWinzergenossenschaft in Meißenfreuen. Foto: H. Schmiedgen

Unser Fotorätsel

Page 7: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

7AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfü-gung Nr. 13/2020 zum Schutz gegen dieVerbreitung der Amerikanischen Faul-

brut im Landkreis Meißen

Im Landkreis Meißen wurde an einemBienenstand in der Stadt Lommatzsch derAusbruch der Amerikanischen Faulbrutder Bienen amtlich festgestellt.

Gemäß § 5 des Tiergesundheitsgesetzesin der Fassung der Bekanntmachung vom21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), daszuletzt durch Artikel 100 des Gesetzesvom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)geändert worden ist, in Verbindung mit§§ 3, 4, 5a, 5b, 10 und 11 der Bienenseu-chen-Verordnung in der Fassung der Be-kanntmachung vom 3. November 2004(BGBl. I S. 2738), die zuletzt durch Artikel7 der Verordnung vom 17. April 2014(BGBl. I S. 388) geändert worden ist, er-geht folgende tierseuchenrechtliche All-gemeinverfügung:

1. Der Ausbruch der AmerikanischenFaulbrut der Bienen in 01623 Lom-matzsch wird hiermit öffentlich be-kannt gemacht.

2. Die sofortige Vollziehung dieser tier-seuchenrechtlichen Allgemeinverfü-gung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4der Verwaltungsgerichtsordnung an-geordnet.

3. Als Sperrbezirk wird das Gebiet im Ra-dius von 1 km um den Ausbruchsbe-stand in 01623 Lommatzsch festge-legt. Der Sperrbezirk entspricht demim Anhang dieser Verfügung ge-kennzeichneten Gebiet und ist unterhttp://cardomap.idu.de/lramei/?th=tierseuche veröffentlicht.

4. Für den Sperrbezirk gilt Folgendes:

a) Alle Besitzer von Bienenvölkern imSperrgebiet haben die Bienenvölkerunter Angabe des Standortes der Bie-nenstände unverzüglich beim Lebens-mittelüberwachungs- und Veterinär-amt Meißen anzuzeigen.

b) Alle Bienenvölker und Bienenständeim Sperrbezirk sind unverzüglich aufAmerikanische Faulbrut amtstierärzt-lich zu untersuchen. Diese Untersu-chung ist frühestens zwei, spätestensneun Monate nach der Tötung oderBehandlung der an der Seuche er-krankten Bienenvölker des verseuch-ten Bienenstandes zu wiederholen.

c) Die Besitzer von Bienenvölkern undBienenständen oder deren Vertretersind verpflichtet, zur Durchführungvon Untersuchungen die erforderliche

Hilfe zu leisten.d) Bewegliche Bienenstände dürfen vonihrem Standort nicht entfernt werden.

e) Bienenvölker, lebende oder tote Bie-nen, Waben, Wabenteile, Wabenabfäl-le, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bie-nenwohnungen und benutzte Gerät-schaften dürfen nicht aus den Bienen-ständen entfernt werden.

f))f Bienenvölker oder Bienen dürfen nichtin den Sperrbezirk verbracht werden.

5. Die Anordnung unter Ziffer 4 e) findetkeine Anwendung auf:

a) Wachs, Waben, Wabenteile und Wa-benabfälle, wenn sie an Wachs verar-beitende Betriebe, die über die erfor-derliche Einrichtung zur Entseuchungdes Wachses verfügen, unter der Kenn-zeichnung „Seuchenwachs“ abgege-ben werden, und

b) Honig, der nicht zur Verfütterung anBienen bestimmt ist.

6. Ordnungswidrig i. S. d. § 32 Abs. 2Nr. 4 Buchstabe a des Tiergesundheits-gesetzes in Verbindung mit § 26 derBienenseuchenverordnung handelt,wer vorsätzlich oder fahrlässig denVorschriften dieser Tierseuchen-Allge-meinverfügung zuwiderhandelt. Die-se Ordnungswidrigkeit kann nach § 32Abs. 3 des Tiergesundheitsgesetzes miteiner Geldbuße von bis zu 30.000 Eurogeahndet werden.

Rechtliche Grundlagen:Tiergesundheitsgesetz in der Fassungder Bekanntmachung vom 21. Novem-ber 2018 (BGBl. I S. 1938), das zuletztdurch Artikel 100 des Gesetzes vom20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)geändert worden ist.Bienenseuchen-Verordnung in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 3. No-vember 2004 (BGBl. I S. 2738), die zu-letzt durch Artikel 7 der Verordnungvom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) ge-ändert worden ist.

I.GründeAm 12.08.2020 wurde in einem Bienen-stand in 01623 Lommatzsch, LandkreisMeißen, die Amerikanische Faulbrut derBienen amtlich festgestellt.Die Amerikanische oder auch BösartigeFaulbrut ist eine gefährliche Erkrankungdes Bienenvolkes und eine anzeigepflich-tige Tierseuche gemäß § 1 der Verord-nung über anzeigepflichtige Tierseuchenvom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2764) i. d. j. g.F. Der Erreger ist ein sporenbildendesBakterium namens Paenibacillus larvae,das ausschließlich die Bienenbrut befällt.Die Bakterien vermehren sich in der Lar-

ve, töten diese ab und gehen dann in dieumweltbeständige Dauerform, die alsSpore bezeichnet wird, über. ErwachseneBienen können nicht an Faulbrut erkran-ken, verbreiten aber die Sporen und füh-ren so die Infektionskette fort.Für den Menschen ist der Erreger unge-fährlich, sodass mit Sporen belasteter Ho-nig unbedenklich verzehrt werden kann.

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwal-tungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.März 1991 (BGBl. I S. 686) i. d. g. F. ist diesofortige Vollziehung dann anzuordnen,wenn daran ein besonderes Interesse sei-tens der Öffentlichkeit oder eines Betei-ligten besteht. Vorliegend ist ein beson-deres öffentliches Interesse gegeben, dadie Ausbreitung der AmerikanischenFaulbrut und somit die Gefahr von tierge-sundheitlichen wie auch wirtschaftlichenFolgen sofort unterbunden werden muss.Die Maßnahme dient dem Schutz sehrhoher Rechtsgüter. Die Gefahr der Weiter-verbreitung der Seuche und der damit

verbundene wirtschaftliche Schaden sindhöher einzuschätzen als persönliche Inte-ressen an der aufschiebenden Wirkungals Folge eines eingelegten Rechtsbehelfs.

Die Anordnung der sofortigen Vollzie-hung ist wegen der großen Ansteckungs-gefahr und der Gefährlichkeit der Ameri-kanischen Faulbrut unbedingt erforder-lich. Sie ergeht im besonderen öffentli-chen Interesse aufgrund des § 80 Abs. 2Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung.Das öffentliche Interesse an einer wirksa-men und unmittelbar greifenden Seu-chenbekämpfung ist insofern vorrangigvor den privaten Interessen von Einzel-nen, zumal die Verbreitung der Seuchemit erheblichen Folgen für die Imkerei-wirtschaft verbunden wäre.

II.Das Lebensmittelüberwachungs- und Ve-terinäramt Meißen ist für den Erlass die-ser Verfügung sachlich und örtlich zu-

ständig. Die sachliche Zuständigkeit er-gibt sich aus dem Sächsischen Ausfüh-rungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz(SächsAGTierGesG) vom 09. Juli 2014(SächsGVBl. 2014, Bl.-Nr. 10, S. 386), dieörtliche Zuständigkeit aus dem Gesetzzur Regelung des Verwaltungsverfahrens-und des Verwaltungszustellungsrechts fürden Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG)vom 19. Mai 2010 (Sächs GVBl. Jg. 2010Bl.-Nr. 6 S. 142), das durch Artikel 3 desGesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl.S. 503) geändert worden ist.

III.Die Nichterhebung von Kosten beruht auf§ 3 Abs. 1 Pkt. 3 SächsVwKG.Diese Amtshandlung wird im öffentlichenInteresse von Amts wegen vorgenom-men.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalbeines Monats nach Bekanntgabe schrift-lich, in elektronischer Form nach § 3 aAbs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift beimLandratsamt Meißen, Brauhausstraße 21,01662 Meißen, oder im Lebensmittel-überwachung- und Veterinäramt MeißenStandort Großenhain, Remonteplatz 8,01558 Großenhain, Widerspruch erhobenwerden.Wird der Widerspruch in elektronischerForm eingelegt, so ist dieser durch De-Mail in der Sendevariante „mit bestätig-ter sicherer Anmeldung“ nach § 5 Abs. 5De-Mail-Gesetz an die [email protected] zu rich-ten. Nähere Hinweise sind auf der Inter-netseite http://www.kreis-meis-sen.org/15865.html zu finden. Die Erhe-bung des Widerspruches durch einfacheE-Mail wahrt daher die Form nicht.Die Frist wird auch durch Einlegung desWiderspruchs bei der LandesdirektionSachsen, Altchemnitzer Straße 41 in09120 Chemnitz, oder den Dienststellender Landesdirektion Sachsen in Dresden,Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden,oder in Leipzig, Braustraße 2 in 04107Leipzig, gewahrt.Es ist zweckmäßig, den Widerspruch zubegründen.Der Widerspruch gegen die vorliegendeVerfügung hat gemäß § 37 TierGesG kei-ne aufschiebende Wirkung.

Hochachtungsvoll

i. A.gez. KlaueAmtstierarzt

Inkrafttreten: Diese Allgemeinverfügungtritt am 14.08.2020 in Kraft.

Amtliche Bekanntmachung

zur Erstattung von Eigenanteilen fürdie Schülerbeförderung während derAussetzung der Schulpflicht aufgrundvon Infektionsschutzmaßnahmen ab

April 2020

Aufgrund der zur Sicherstellung des In-fektionsschutzes erfolgten Aussetzungder Schulpflicht ab der 12. Kalenderwo-che im März 2020 und der Entscheidung,die Schulen ab dem 20. April 2020 vor-erst nur für die Prüfungsklassen zu öff-nen, hat ein Teil der Schüler von Schulenauf dem Kreisgebiet im April 2020, teil-weise auch noch in den Folgemonaten,

keine Schülerbeförderung in Anspruchgenommen.

Das Landratsamt Meißen erstattet des-halb den Eigenanteil der Schülerbeförde-rung für den Monat April 2020 und gege-benenfalls für Folgemonate für die Schü-ler, welche weder zur Notbetreuung be-fördert wurden oder als Schüler einerPrüfungsklasse ab 20. April 2020 dieSchule wieder besucht haben.

Grundlage der Entscheidung ist die Schü-lerbeförderungssatzung des LandkreisesMeißen, welche in § 12 Abs. 2 Satz 3 re-

gelt, dass der Eigenanteil für jeden Mo-nat, in dem der Schüler an mindestens ei-nem Tag die Schülerbeförderung bean-sprucht hat, zu erheben ist. Deshalb sinddie Monate März und Mai 2020 in derRegel eigenanteilspflichtig.

Die Erstattung erfolgt aufgrund der un-terschiedlichen Erhebung der Eigenantei-le auf drei Wegen:

1. Schüler der Beförderungsart Schü-lerspezialverkehr mit monatlichemEinzug haben die Erstattung durchNichteinziehung des Mai-Betrages und

ggf. der Folgemonate bereits erhalten.

2. Bei Teilnehmern am Erstatterverfah-ren erfolgt die Berücksichtigung derEigenanteilserstattung im Zuge der je-weiligen Abrechnung.

3. Für Teilnehmer am Bereitstellungs-verfahren mit Vorauszahlung desJahresbetrags des Eigenanteils er-folgt die Erstattung auf schriftlichenund formulargebundenen Antrag.

Das Formular steht ab sofort auf der In-ternetseite des Landratsamtes Meißen,

Amt für Forst und Kreisentwicklung,Schülerbeförderung bereit: http://www.kreis-meissen.org/3826.html

Der Antrag auf Erstattung des Eigenan-teils muss bis spätestens 31. Oktober2020 (Ausschlussfrist) im LandratsamtMeißen vollständig ausgefüllt vorliegen.Die Erstattung erfolgt dann schrittweisebis spätestens 31. Dezember 2020.

Meißen, den 24. August 2020

Andreas BöhmeAmtsleiter

Bekanntmachung des Amtes für Forst und Kreisentwicklung

Page 8: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

8 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Der Landkreis erlässt aufgrund von § 8 ades Sächsischen Kommunalabgabenge-setzes (SächsKAG) i. V. mit § 3 Abs.1 derSächsischen Landkreisordnung die fol-gende Satzung:

§ 1 Kostenpflicht

(1)Der Landkreis erhebt für Leistungendes Gutachterausschusses und dessenGeschäftsstelle Kosten (Gebühren undAuslagen) nach Maßgabe dieser Sat-zung.

(2)Soweit die Leistungen, die den in die-ser Satzung festgelegten Kosten zu-grunde liegen, der Umsatzsteuer un-terliegen, werden die Kosten nach die-ser Satzung zuzüglich der Umsatzsteu-er entsprechend der jeweils gesetzlichfestgelegten Höhe erhoben.

(3)Diese Satzung ist nicht anzuwenden,wenn der Gutachterausschuss oderdessen Geschäftsstelle von einem Ge-richt oder der Staatsanwaltschaft zuBeweiszwecken herangezogen wird.

(4)Unberührt bleiben Gebührenregelun-gen in Bundes- und Landesgesetzen.

§ 2 Kostenschuldner, Haftung

(1)Kostenschuldner ist, wer die Leistungveranlasst oder in wessen Interesse sievorgenommen wird.

(2)Mehrere Kostenschuldner haften alsGesamtschuldner.

(3)Neben dem Kostenschuldner haftet,wer die Kostenschuld durch schriftlicheErklärung gegenüber dem Gutachter-ausschuss übernommen hat; dies giltauch für denjenigen, der für die Ge-

bührenschuld eines anderen kraft Ge-setzes haftet.

§ 3 Höhe der Gebühren

(1)Die Höhe der Gebühren bemisst sichnach dem dritten Kostenverzeichnis,das Anlage 1 dieser Satzung ist.

(2)Sind für die Festlegung von GebührenMindest- und Höchstsätze bestimmt,so sind die Gebührensätze so zu be-messen, dass zwischen der den Ver-waltungsaufwand berücksichtigendenHöhe der Gebühr einerseits und derBedeutung, dem wirtschaftlichen Wertoder dem sonstigen Nutzen der Amts-handlung andererseits ein angemesse-nes Verhältnis besteht.

(3)Für Amtshandlungen, die nicht im Kos-tenverzeichnis enthalten sind, wird ei-ne Verwaltungsgebühr erhoben, dienach den im Kostenverzeichnis bewer-teten vergleichbaren Amtshandlungenzu bemessen ist.

(4)Fehlt eine vergleichbare Amtshand-lung, so wird eine Verwaltungsgebührnach § 8 a SächsKAG i. V. mit § 4Abs.2 SächsVwKG erhoben.

§ 4 Auslagen

(1)Auslagen sind Aufwendungen, die imEinzelfall mit einer Amtshandlung imSinnen von § 1 dieser Satzung entste-hen. Auslagen sind insbesondere:1. Vergütungen und Entschädigungen,die Sachverständigen, Dolmet-schern, Übersetzern, Zeugen undsonstigen Personen zustehen.

2. Aufwendungen für Post- und Tele-kommunikationsleistungen.

3. Reisekosten im Sinne der Reisekos-tenvorschriften und sonstigen Auf-wendungen bei Ausführungen vonDienstgeschäften außerhalb derDienststelle.

4. Aufwendungen anderer Behördenoder Personen.

(2)Im Kostenverzeichnis können Ausnah-men von Abs. 1 zugelassen werden.

(3)Auslagen im Sinne des Absatzes 1werden auch dann erhoben, wenn diekostenerhebende Behörde aus Grün-den der Gegenseitigkeit, der Verwal-tungsvereinfachung oder aus ähnli-chen Gründen an die anderen Behör-den, Einrichtungen oder PersonenZahlungen nicht zu leisten hat.

§ 5 Besondere Sachverständige,erhöhte Auslagen bzw. Aufwendungen

(1)Werden mit Zustimmung des Kosten-schuldners besondere Sachverständigebei der Wertermittlung zugezogen, sohat der Kostenschuldner die hierdurchentstehenden Auslagen neben den Ge-bühren nach dieser Satzung zu ent-richten.

(2)Soweit die sonstigen Auslagen das üb-liche Maß übersteigen, sind sie nebender Gebühr zu ersetzen.

(3)Veranlasst der Antragsteller den Gut-achterausschuss oder dessen Ge-schäftsstelle nach Abschluss der Wert-ermittlung zu einer Erörterung von Ge-genvorstellungen ohne Auswirkungenauf die Wertaussage des Gutachtens,werden hierfür Gebühren analog Jus-

tizvergütungs- und -entschädigungs-gesetz (JVEG) erhoben.

(4)Für zusätzlichen Aufwand (wie z. B.zusätzliche Besprechungen auf Veran-lassung des Antragstellers, zusätzlicheAusarbeitung auf Verlangen des An-tragstellers, zusätzlicher Ortstermin)werden Gebühren analog JVEG erho-ben.

§ 6 Anwendung von Bestimmungendes SächsVwKG

Gemäß § 8 a Abs. 2 SächsKAG finden §§2, 3 Absatz 4 bis 6, § 4 Absatz 2, 3 und 5,§§ 6 bis 9, 11 bis 13, 15, 16, 17 Absatz 1bis 3 und 5, §§ 18 bis 20, 22 und 23 desSächsischen Verwaltungskostengesetzesvom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) inder jeweils geltenden Fassung entspre-chende Anwendung. Für Stundung, Nie-derschlagung und Erlass von Forderun-gen aus dem Kostenaufkommen geltendie Vorschriften des Gemeindehaushalts-rechts.

§ 7 Entstehung und Fälligkeit

Die Kosten entstehen mit der Beendigungder Wertermittlung oder der sonstigenLeistung oder bei Rücknahme des An-trags. Die Kosten werden einen Monatnach Bekanntgabe des Kostenbescheidesfällig.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung und das Kostenverzeichnis

für die Leistungen des Gutachteraus-schusses und seiner Geschäftsstelle tre-ten am Tage nach ihrer Bekanntmachungin Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung unddas Kostenverzeichnis für die Leistungendes Gutachterausschusses und seiner Ge-schäftsstelle vom 29.03.2012 in der Fas-sung der 2. Änderung vom 22.09.2016außer Kraft.

Meißen, den 03.07.2020

Arndt SteinbachLandrat

Hinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ih-rer Bekanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Dies giltnicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist;

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind;

3. der Landrat dem Beschluss nach § 48Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwid-rigkeit widersprochen hat;

4. vor Ablauf der in Satz 1 genanntenFristc) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder

d) die Verletzung der Verfahrens- oderFormvorschrift gegenüber demLandkreis unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenfür Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschusskostensatzung)

In Reaktion auf die Terroranschläge vonParis im Jahre 2015 wurde im Jahre 2017die EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert.Die vorgenommenen Änderungen im eu-ropäischen Recht zogen Anpassungen inden gesetzlichen Regelungen einzelnerLänder nach sich. Aus diesem Anlass er-ließ auch die Bundesrepublik Deutsch-land in diesem Jahr das Dritte Gesetz zurÄnderung des Waffengesetzes und weite-rer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsän-derungsgesetz - 3. WaffRÄndG). Die darinenthaltenen Neuregelungen traten bzw.treten zu unterschiedlichen Zeitpunktenin Kraft.

Seit 20. Februar 2020 gelten bereits fol-gende Änderungen:1. Bei jeder Prüfung der waffenrechtli-chen Zuverlässigkeit ist zwingend eineAbfrage beim Verfassungsschutzdurchzuführen.

2. Mitglieder von Vereinigungen, die ver-fassungsfeindliche oder extremistischeZiele verfolgen, gelten seither als inder Regel waffenrechtlich unzuverläs-sig. Das hat zur Folge, dass die Waf-fenbehörden beantragte Erlaubnisseversagen oder bereits erteilte Erlaub-nisse widerrufen können.

3. Jäger dürfen Schalldämpfer für Lang-waffen mit Zentralfeuermunition alleinauf Jagdschein und ohne Voreintragerwerben.

4. Jäger sind seit diesem Zeitpunkt vondem Verbot von Nachsichtvorsatz- undAufsatzgeräten (Anlage 2, Abschnitt 1Nr. 1.2.4.2) ausgenommen, soweit sie

diese jagdlich verwenden. Der jagdli-che Einsatz von Nachtzieltechnik warbislang verboten und bleibt dies auch.

Ab dem 1. September 2020 traten weite-re, sehr umfangreiche und komplexe Än-derungen in Kraft. Diese betreffen nichtnur Personen, die waffenrechtliche Er-laubnisse besitzen bzw. beantragen(bspw. Jäger und Sportschützen), sondernkönnen auch jeden anderen Bürger be-treffen. Folgend soll ein kurzer, nicht ab-schließender Überblick der wichtigstenÄnderungen gegeben werden, da es lei-der aufgrund der Komplexität nicht mög-lich ist, in diesem Rahmen auf alle Ände-rungen des Waffengesetzes im Detail ein-zugehen.

Die wichtigsten Änderungen im Über-blick:

1. SalutwaffenDie bisher frei erwerbbaren Salutwaffen,also ehemals scharfe Feuerwaffen, diederart umgebaut wurden, dass lediglichKartuschenmunition (Platzpatronen) mitihnen verschossen werden kann, werdenzukünftig nach der Kategorie der Euro-päischen Feuerwaffenrichtlinie behandelt,aus welcher die Originalwaffe vor demUmbau entstammte. D. h. eine umgebau-te Waffe der Kategorie A (z. B. ein Vollau-tomat) ist zukünftig verboten und eineumgebaute Kategorie-B-Waffe (erlaubnis-pflichtig) muss in eine waffenrechtlicheErlaubnis eingetragen werden bzw. einesolche Erlaubnis muss erstmals beantragt

werden.

2. DekorationswaffenAls unbrauchbar gemachte Waffen geltennur noch solche Waffen, die nach demAnnex der EU-Verordnung 2015/2403,zuletzt geändert durch die Durchfüh-rungsverordnung 2018/337, abgeändertworden sind. Diese Waffen müssen übereine EU-Deaktivierungsbescheinigungverfügen, welche in Deutschland von denzuständigen Beschussämtern, nach ent-sprechender Abnahme erteilt werden.Anschließend fehlt die Waffeneigen-schaft.

Alle Dekorationswaffen, die nach bishergültigen deutschen Maßstäben un-brauchbar gemacht worden sind (begin-nend ab der 1. Verordnung zum Waffen-gesetz von 1973), können unverändertund ohne Anmeldung bei der Behörde,beim bisherigen Besitzer verbleiben.Erfolgt jedoch ein Besitzerwechsel (verer-ben, verkaufen, verschenken), muss dieWaffe auf den aktuellen Standard nachden vorgenannten EU-Verordnungen(2015/2403; 2018/337) überarbeitet undden zuständigen Beschussämtern zur Be-gutachtung vorgeführt werden. Dort wirdanschließend eine Deaktivierungsbeschei-nigung erstellt und dann kann der Besit-zerwechsel und die Anmeldung bei derWaffenbehörde vollzogen werden. Solltedie Waffe nicht gesetzeskonform deakti-viert werden, wird sie folglich als erlaub-nispflichtige Waffe im Rahmen des Ge-setzes behandelt.

3. MagazineMagazine waren bisher nicht vom Waf-fenrecht umfasst und waren daher er-laubnisfrei zu erwerben und zu besitzen.Dazu gehören z.B. auch bisher frei erhält-liche 30-Schuss-Magazine einer Kalasch-nikow AK47 oder Magazine aus Bundes-wehrbeständen G36.Nunmehr sollen alle Wechselmagazinefür Zentralfeuermunition – auch vonRepetierwaffen – dann verboten im Sinnedes Waffengesetzes sein, wenn sie mehrals zehn Patronen für Langwaffen oderzwanzig Patronen für Kurzwaffen aufneh-men können. Maßgeblich ist hier der Ma-gazinkörper, der nicht mehr Patronen dervorgenannten Anzahlen aufnehmen darf.Alle Besitzer, die ein genanntes Magazinbesitzen, sei es, dass sie hierzu eine Waf-fe besitzen oder nicht, müssen neue Vor-schriften beachten.

4. Neue wesentliche WaffenteileAls neue wesentliche und damit waffen-gleich zu behandelnde Teile wurdendurch den Gesetzgeber das Gehäuse, beiteilbaren Gehäusen das Gehäuseober-und -unterteil sowie bei teilbaren Ver-schlüssen der Verschlusskopf und derVerschlussträger definiert. Dabei soll dasGehäuseoberteil immer das Teil sein, wel-ches den Lauf und/ oder Verschluss unddas Gehäuseunterteil das, welches dieAbzugsgruppe ummantelt. Beispielhaftfür ein neues wesentliches Waffenteil istdas Griffstück eines Heckler & KochSturmgewehres G3. Dieses Teil war bishererlaubnisfrei zu erwerben und zu besit-

zen.

5. Erlaubnispflicht für Pfeilabschussge-räteDas 3. Waffenrechtsänderungsgesetz(WaffRÄndG) benennt Pfeilabschussgerä-te nun explizit als den Schusswaffengleichstehende tragbare Gegenstände,bei denen bestimmungsgemäß feste Kör-per gezielt verschossen werden, derenAntriebsenergie durch Muskelkraft einge-bracht und durch eine Sperrvorrichtunggespeichert oder gehalten werden kann.Pfeilabschlussgeräte werden erlaubnis-pflichtig.Sind Sie betroffen, weil Sie genannte Ma-gazine, Salutwaffen, Dekorationswaffen,Pfeilabschussgeräte oder wesentlicheWaffenteile besitzen, finden Übergangs-vorschriften Anwendung. Informieren Siesich bitte zunächst auf der Internetseitedes Landkreises Meißen/Kreisordnungs-amt http://www.kreis-meissen.org/3756.html. Dort haben wir Informations-material und erforderliche Vordrucke fürSie eingestellt.Wir möchten Sie bitten, von telefonischenAnfragen zum Waffenrechtsänderungsge-setz abzusehen. Wir können diese im lau-fenden Betrieb nicht im Detail und voll-umfassend beantworten. Hinsichtlich of-fener Fragen wenden Sie sich bitteschriftlich, unter Angabe von Kontaktda-ten, an das Landratsamt Meißen, Kreis-ordnungsamt, SG Ordnungs- und Gewer-berecht, Waffenbehörde. Die Waffenbe-hörde wird zur Beantwortung Ihrer Fra-gen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Statement des Kreisordnungsamtes Meißen zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz

Page 9: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

9AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermes-sungs- und Katastergesetz

Das Landratsamt Meißen, Kreisvermes-sungsamt, hat Daten des Liegenschafts-katasters geändert (Az.: 20103/823/12-Ü):

Betroffene Flurstücke

Stadt RadeburgGemarkung Berbisdorf: 599/2, 601/7,611/1, 612k, 614/1, 614/2, 614/3, 619/1,621e, 621g, 621h, 621i, 632/1, 633/1,633/3, 635/1, 635/2, 635/3, 685/1, 685/2,697/1, 697/3, 723/1, 723/2, 724/1, 725/1,725/3, 732/1, 732/2, 732/5, 732/6, 736/1,736/3, 745/1, 745/3, 747/1, 747/3, 772/1,772/2, 772/4, 775/1, 775/3, 776/1, 776/3Gemarkung Großdittmannsdorf: 536,538, 539

Art der Änderung

1. Zerlegung2. Berichtigung eines Zeichenfehlers3. Berichtigung der Flächenangabe4. Veränderung der tatsächlichen Nut-

zung mit Änderung der Wirtschaftsart5. Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung derDaten des Liegenschaftskatasters durchOffenlegung bekannt gemacht. Die Er-mächtigung zur Bekanntgabe auf diesemWege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächs-VermKatG

1

.

Das Kreisvermessungsamt als Untere Ver-messungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3SächsVermKatG für die Führung der Da-ten des Liegenschaftskatasters zuständig.Der Änderung der Daten des Liegen-schaftskatasters liegen die Vorschriftendes § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 7. Sep-tember 2020 bis zum 6. Oktober 2020im Kreisvermessungsamt, Remonteplatz7, 01558 Großenhainin der Zeit

Mo. u. Fr. 7.30 – 12.00 UhrDi. 7.30 – 12.00 Uhr u.

14.00 – 18.00 UhrDo. 7.30 – 12.00 Uhr u.

14.00 – 17.00 Uhr

im Raum 006 zur Einsichtnahme bereit.

In Anbetracht der aktuellen Situation auf-grund der Corona-Pandemie sind die vo-rübergehenden Regelungen der Behördefür den Besucherverkehr zu beachten.

Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatGgilt die Änderung der Daten des Liegen-schaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der

Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter desKreisvermessungsamtes während der Öff-nungszeiten zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:Die Zerlegung und die Berichtigung einesZeichenfehlers stellen Verwaltungsaktedar, gegen die die Betroffenen innerhalbeines Monats nach Bekanntgabe schrift-lich, in elektronischer Form nach § 3aAbs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift beimLandratsamt Meißen, Brauhausstraße 21,01662 Meißen, oder beim StaatsbetriebGeobasisinformation und VermessungSachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 DresdenWiderspruch erheben können. Wird derWiderspruch in elektronischer Form ein-gelegt, so ist dieser durch De-Mail in derSendevariante „mit bestätigter sichererAnmeldung“ nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz an die E-Mail-Adresse

[email protected] [email protected] zu richten. Nähe-re Hinweise sind auf den Internetseitenhttp://www.kreis-meissen.org/15865.htmlund https://www.geosn.sachsen.de/ zufinden. Die Erhebung des Widerspruchsdurch einfache E-Mail wahrt daher dieForm nicht.

Großenhain, den 19. August 2020

ZiemerSachgebietsleiter

1

Gesetz über das amtliche Vermessungs-wesen und das Liegenschaftskataster imFreistaat Sachsen (Sächsisches Vermes-sungs- und Katastergesetz - SächsVerm-KatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.S. 138, 148), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S.431).

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

Anlage 1 zur Gutachterausschusskostensatzung

Drittes Kostenverzeichnis für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle

(3) Bei einer Wertermittlung zu einem Grundstück für un-terschiedliche Stichtage wird die Gebühr aus der Sum-me der Verkehrswerte errechnet.

(4) In den Gebühren sind alle regelmäßig anfallendenAuslagen und eine Ausfertigung des Gutachtens fürden Antragsteller enthalten. Ist der Antragsteller nichtEigentümer oder Teil der Eigentümergemeinschaft, er-hält der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschafteine weitere Ausfertigung. Für jede weitere Ausferti-gung auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften, werdenGebühren in Höhe von 0,50 € je Seite berechnet.

(5) Sind in einem Gutachten Liquidationsobjekte zu be-werten, ist der Gebühr die Summe des Wertes des fik-tiv unbebauten Grundstücks und der Freilegungskos-ten zugrunde zu legen.

(6) Sind in einem Gutachten auch Rechte Dritter zu be-werten, die den zu ermittelnden Wert des Grundstücksoder Rechtes mindern, so ist der Gebühr die Summeder Werte des unbelasteten Grundstücks oder Rechtesund der wertmindernden fremden Rechte zu Grundezu legen, auch wenn die Ermittlung der wertmindern-den Rechte selbst nicht ausdrücklich beantragt war.

(7) Sofern der Verkehrswert von Rechten an Grundstückenermittelt werden muss, errechnet sich die Gebühr ausder Summe des Wertes des unbelasteten Grundstücksund des Rechtes.

(8) Bei der Erstattung eines Gutachtens mit Bruchteilsei-gentum ist der Gesamtwert des Grundstücks der Ge-bühr zu Grunde zu legen.

(9) Werden bei de rErstellung von Verkehrswertgutachtenbesondere Leistungen (z.B. Aufmaß zur Wohn-/Nutz-flächenberechnung) erbracht, wird entsprechend Auf-wand und Schwierigkeit ein Zuschlag berechnet.

6.2 über den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- undGemüseanbau nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BKleingG

1.500 Euro

6.3 über Miet- und Pachtwerte, soweit nicht von der Tarifstelle 6.2erfasst

1.500 Euro

7. sonstige Amtshandlungen7.1 mit hohem Schwierigkeitsgrad 45 Euro je angefangene halbe

Stunde, mindestens 90 Euro7.2 In allen übrigen Fällen 37,50 Euro je angefangene hal-

be Stunde, mindestens 75 Euro8. Schreibauslagen für die Bereitstellung von Ausfertigungen und

Abschriften8.1 ohne Berücksichtigung der Art der Herstellung für die ersten

50 Seiten0,50 Euro je Seite

8.2 für jede weitere Seite 0,15 EuroA n m e r k u n g:Angefangene Seiten werdenvoll berechnet.

9 Anfertigung einer besonders zeitraubendenoder kostspieligen Ausfertigung oderAbschrift

Schreibauslagen nach denTarifstellen 6 bis 9 können bisauf das 5-Fache erhöht werden

10 Erteilung einer Zweitschrift 10 Prozent bis 50 Prozent derfür die Erstschrift vorgesehenenGebühr, mindestens 5 Euro

Tarif-stelle

Gegenstand Gebühr

1. Bodenrichtwertauskünfte1.1 schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte nach § 196 Abs.

3 Satz 2 BauGB30 Euro je Bodenrichtwert

1.2 digitale Datenabgabe Bodenrichtwerte als CSV- oder Excel-Datei

150 Euro Grundgebühr, zzgl. 1 Eu-ro je Datensatz

2. Abgabe einer Bodenrichtwertkarte2.1 für den gesamten Zuständigkeitsbereich nach § 196 Abs. 3

Satz 2 BauGB60 bis 250 Euro

2.2 Bodenrichtwertkarte z.B. als Shape- bzw. DXF-Datei, WFS 250 % von Tarifstelle 2.12.3 Teilkarten oder besondere Bodenrichtwertkarten (Sanie-

rungsgebiet, Entwicklungsmaßnahme)30 bis 100 Euro

3. Grundstücksmarktbericht nach § 12 Abs. 2 SächsGAVO3.1 Grundstücksmarktbericht aktuell 60 bis 140 Euro4. schriftliche Auskunft aus der Kaufpreissammlung4.1 nach § 10 Abs. 1 SächsGAVO bis zu 5 Kauffälle je 20 Euro, je

weiteren Kauffall 10 Euro, min-destens 40 Euro

4.2 nach § 10 Abs. 4 SächsGAVO 37,50 Euro je angefangene halbeStunde

5. schriftliche Auskünfte über sonstige, zur Wertermittlung er-forderliche Daten nach § 193 Abs. 5 BauGB in Verbindungmit ImmoWertV, 2. Abschnitt, §§ 9 bis 14

30 Euro je Auskunft

6. Erstattung von Gutachten6.1 über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten

Grundstücken nach § 193 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie Rech-ten an Grundstücken, über die Höhe der Entschädigung füreinen Rechtsverlust und die Höhe der Entschädigung für an-dere Vermögensnachteile nach § 193 Abs. 1 Satz 1 und Abs.2 BauGB

6.1.1 bis 50.000 Euro Mindestgebühr 1.200 Euro6.1.2 über 50.000 bis 100.000 Euro 4,00 Promille des Verkehrswertes,

zuzüglich 1.000 Euro6.1.3 über 100.000 bis 250.000 Euro 3,00 Promille des Verkehrswertes,

zuzüglich 1.100 Euro6.1.4 über 250.000 bis 500.000 Euro 2,00 Promille des Verkehrswertes,

zuzüglich 1.350 Euro6.1.5 über 500.000 bis 2.500000 Euro 1,50 Promille des Verkehrswertes,

zuzüglich 1.600 Euro6.1.6 über 2.500.000 bis 5.000.000 Euro 1,00 Promille des Verkehrswertes,

zuzüglich 2.850 Euro6.1.7 über 5.000.000 bis 25.000.000 Euro 0,50 Promille des Verkehrswertes,

zuzüglich 5.350 Euro6.1.8 über 25.000.000 Euro 0,25 Promille des Verkehrswertes,

zuzüglich 11.600 EuroAnmerkungen:(1) Wird ein Grundstück innerhalb von zwei Jahren er-

neut bewertet, ohne dass sich die tatsächlichen undrechtlichen Verhältnisse grundlegend geändert ha-ben, ermäßigt sich die Gebühr um 30 Prozent.

(2) Bei Wertermittlungen mehrerer Grundstücke einesgleichen Antragstellers, die eine wirtschaftliche Ein-heit bilden, wird die Gebühr aus der Summe derVerkehrswerte errechnet.

Page 10: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

10 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

nach dem Bundes-Immissionsschutzge-setz (BImSchG) über einen Genehmi-gungsantrag vom 17.1.2020 der Ener-gieanlagen Frank Bündig GmbH, Men-dener Straße 3, 04736 Waldheim

Die Energieanlagen Frank Bündig GmbHbeantragte beim Kreisumweltamt desLandkreises Meißen als zuständige Ge-nehmigungsbehörde nach § 4 des Geset-zes zum Schutz vor schädlichen Umwelt-einwirkungen durch Luftverunreinigun-gen, Geräusche, Erschütterungen undähnliche Vorgänge (Bundes-Immissions-schutzgesetz – BImSchG) in der Fassungder Bekanntmachung vom 17. Mai 2013(BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel103 der Verordnung vom 19. Juni 2020(BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, die

immissionsschutzrechtliche Genehmi-gung zur Errichtung und zum Betriebvon einer Windkraftanlage des TypsVestas V136-4.2 MW mit einer Nenn-leistung von 4,2 MW, 166m Nabenhöheund 136m Rotordurchmesser und einerWindkraftanlage des Typs VestasV150-5.6 MW mit einer Nennleistungvon 5,6 MW, 166m Nabenhöhe und150m Rotordurchmesser in der Ge-meinde Glaubitz.

Der Antragsgegenstand umfasst Anlagennach Nr. 1.6.1/G des Anhangs 1 der Vier-ten Verordnung zur Durchführung desBundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver-ordnung über genehmigungsbedürftigeAnlagen – 4. BImSchV) in der Fassungder Bekanntmachung vom 31. Mai 2017(BGBl. I S. 1440).

Das Vorhaben bedarf einer Genehmigungnach den Vorschriften des BImSchG undwird hiermit gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6BImSchG sowie der §§ 8 bis 10a und 12der Neunten Verordnung zur Durchfüh-rung des Bundes-Immissionsschutzgeset-zes (Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 29. Mai1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durchArtikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember2017 (BGBl. I S. 3882) geändert worden

ist, öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsantrag und die dazu-gehörigen Unterlagen, mit Ausnahme derUnterlagen nach § 10 Abs. 2 Satz 1BImSchG (Geschäfts- und Betriebsge-heimnisse), sowie die entscheidungser-heblichen Berichte und Empfehlungen,die der Behörde zum Zeitpunkt der Be-kanntmachung vorliegen, liegen nachdieser Bekanntmachung einen Monatvom

10. September 2020 bis einschließlich9. Oktober 2020

für jedermann zur Einsichtnahme an fol-genden Stellen aus:

Landratsamt Meißen, Kreisumweltamt,Sachgebiet Immissionsschutz, Remon-teplatz 8, 01558 Großenhain, Raum2.10

Sprechzeiten:Montag: 7:30–12:00 UhrDienstag: 7:30–12:00 Uhr,

14:00–18:00 UhrDonnerstag: 7:30–12:00 Uhr,

14:00–17:00 UhrFreitag: 7:30–12:00 Uhr

Gemeinde Nünchritz, Glaubitzer Straße10, 01612 Nünchritz, Foyer

Sprechzeiten:Montag: 9:00–11:00 UhrDienstag: 9:00–11:00 Uhr,

13:00–17:00 UhrDonnerstag: 13:00–15:30 UhrFreitag: 9:00–11:00 Uhr

Gemeinde Wülknitz, Bahnhofstraße 21,01609 Wülknitz

Sprechzeiten:Montag: 8:00–14:00 UhrDienstag: 8:00–16:00 UhrMittwoch: 8:00–14:00 UhrDonnerstag: 8:00–18:00 Uhr

Gemeinde Zeithain, Hauptstraße 36 a,01619 Zeithain

Sprechzeiten:Montag: 8:00–12:00 Uhr,

13:00–15:00 UhrDienstag: 8:00–12:00 Uhr,

13:00–18:00 UhrMittwoch: 8:00–12:00 Uhr,

13:00–15:00 UhrDonnerstag: 8:00–12:00 Uhr,

13:00–16:00 UhrFreitag: 8:00–11:00 Uhr

und können während der angegebenenZeiten dort eingesehen werden.

In Anbetracht der aktuellen Situation auf-grund der Corona-Pandemie sind die vo-rübergehenden Regelungen der jeweili-gen Behörde zum Besucherverkehr zu be-achten.

Weitere Informationen, die für die Ent-scheidung über die Zulässigkeit des Vor-habens von Bedeutung sein können unddie der Genehmigungsbehörde erst nachBeginn der Auslegung vorliegen, werdender Öffentlichkeit nach den Bestimmun-gen über den Zugang zu Umweltinforma-tionen zugänglich gemacht.

Einwendungen gegen das Vorhaben kön-nen vom

10. Oktober 2020 bis einschließlich9. November 2020

schriftlich bei einer der vorgenanntenStellen (Postanschrift Landratsamt Mei-ßen: Postfach 10 01 52, 01651 Meißen)vorgebracht werden. Es gilt das Ein-gangsdatum.

Die Einwendungen müssen in leserlicherSchrift den Vor- und Familiennamen so-wie die volle Anschrift des Einwendersenthalten. Unleserliche Namen oder An-schriften werden bei gleichförmigen Ein-wendungen (z. B. Unterschriftenlisten)unberücksichtigt gelassen.Die Schriftform kann durch die elektroni-sche Form ersetzt werden. Die Übermitt-lung des elektronischen Dokuments hat

unter Bezugnahme auf das in der Über-schrift benannte immissionsschutzrechtli-che Genehmigungsverfahren an die Ad-resse [email protected] erfolgen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alleEinwendungen ausgeschlossen, die nichtauf besonderen privatrechtlichen Titelnberuhen, § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG.

Gemäß § 1 des Gesetzes zur Regelungdes Verwaltungsverfahrens- und des Ver-waltungszustellungsrechts für den Frei-staat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19.Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142), das durchArtikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013(SächsGVBl. S. 503) geändert worden ist,in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Ver-waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zu-letzt geändert durch Artikel 5 Abs. 25 desGesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S.846), müssen Einwendungen, die vonmehr als 50 Personen, entweder auf Un-terschriftenlisten unterzeichnet oder inForm gleichlautender Texte eingereichtwerden (gleichförmige Einwendungen),einen Unterzeichner mit seinem Vor- undFamiliennamen, seinem Beruf und seinerAnschrift als gemeinsamen Vertreter derübrigen Unterzeichner bezeichnen.

Des Weiteren bleiben gemäß § 17 Abs. 2Satz 1 VwVfG gleichförmige Einwendun-gen unberücksichtigt, die nicht auf jedermit einer Unterschrift versehenen Seitedeutlich Name und Anschrift des Vertre-ters der übrigen Unterzeichner erkennenlassen oder bei denen der Vertreter keinenatürliche Person ist.

Darüber hinaus können nur solche Ein-wendungen berücksichtigt werden, dieangeben, welche Beeinträchtigungen be-fürchtet werden.

Einwendungsschreiben werden dem An-tragsteller und den Behörden, deren Auf-gabenbereich berührt ist, bekannt gege-ben. Auf Verlangen des Einwenders wer-den dessen Name und Anschrift unkennt-lich gemacht, soweit diese Angaben nichtzur ordnungsgemäßen Durchführung des

Verfahrens erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist ent-scheidet die Genehmigungsbehörde nachpflichtgemäßem Ermessen über dieDurchführung eines Erörterungstermins.

Für den Fall, dass die form- und fristge-recht erhobenen Einwendungen zu erör-tern sind, wird der öffentliche Erörte-rungstermin hiermit für den

10. Dezember 2020 und erforderlichen-falls für den 11. Dezember 2020,

jeweils ab 10:00 Uhr,

im Saal des Soziokulturellen Zentrums Al-berttreff, Am Marstall 1, in 01558 Gro-ßenhain bestimmt.Einwendungen, die auf besonderen pri-vatrechtlichen Titeln beruhen, werden imErörterungstermin nicht behandelt.

Zu diesem Termin sind die Personen, dierechtzeitig Einwendungen erhoben ha-ben, eingeladen. Der Erörterungsterminist öffentlich. Es wird darauf hingewiesen,dass die erhobenen Einwendungen auchbeim Ausbleiben des Antragstellers odervon Personen, die Einwendungen erho-ben haben, erörtert werden. Eine geson-derte Einladung ergeht nicht. Der Erörte-rungstermin wird beendet, wenn dessenZweck erreicht ist.

Sollte der Erörterungstermin nicht erfor-derlich sein, wird dies öffentlich bekanntgemacht.

Die Entscheidung über den Antrag unddie Einwendungen wird öffentlich be-kannt gemacht. Die Zustellung der Ent-scheidung über den Antrag an die Perso-nen, die Einwendungen erhoben haben,kann durch öffentliche Bekanntmachungersetzt werden, § 10 Abs. 8 BImSchG.

Meißen, den 25. August 2020

Andreas HerrBeigeordneter

Bekanntmachung des Landratsamtes Meißen

Das Landratsamt Meißen, Kreisvermes-sungsamt, führt im Rahmen der Berichti-gung von Daten des Liegenschaftskatas-ters in den Gemeinden Diera-Zehren, Ge-markung Wölkisch und Hirschstein, Ge-markung Kobeln sowie in der Stadt Lom-matzsch, Gemarkung Sieglitz eine Katas-tervermessung zur Bestimmung von Flur-stücksgrenzen zum Zweck der Berichti-gung fehlerhafter Daten des Liegen-schaftskatasters auf der Grundlage des §14 Abs. 3 SächsVermKatG¹ durch (Az.:20103/87/18-B).

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Diera-Zehren:

Gemarkung Wölkisch: 4/1, 4/2, 102,105/1, 105/2, 106, 107, 108/4, 108/5,109/4, 109/5, 110/1, 110/2, 111/2, 111/3,111/4, 112, 112a, 113/1, 113/2, 113/3,113/4, 113/5, 113/6, 114, 115/1, 115/2,116/1, 116/2, 119/1, 119/2, 120/1, 120/2,124/1, 124/2, 127/1, 127/2, 128/1, 128/2,253, 255/1

Gemeinde Hirschstein:

Gemarkung Kobeln: 1/3, 1/4, 40/1, 40/2,40/3, 41/1, 41/2, 42, 238/2, 238/3, 238/4,238/5, 243/1, 244/1, 250/1, 251/1, 257/1,258/1, 263/1, 264/1, 270/1, 271/1, 271/2,271/3, 274/1, 277/1, 278/1, 279/1, 279/2,281/1, 281/2, 282/1, 283/1, 283/2, 285/1,285/2, 286/1, 287/1, 288/1, 289/1, 289/3,291/1, 293/1, 295/1, 297/1, 298/1, 299/1,301/1, 303/1, 305/1, 305/2, 306/1, 306/2,307/1, 307/2, 308/1, 309/1, 309/2, 309/3,311/1, 311/2, 316/4, 316/5, 362

Stadt Lommatzsch:

Gemarkung Sieglitz: 24/1, 24/2, 25/1,25/2, 33/1, 33/2, 34/1, 34/2, 36/1, 36/2,42/1, 42/2, 43/1, 43/2, 44/1, 44/2, 45,48/1, 48/2, 49/1, 49/2, 49/3, 50/1, 50/2,51/1, 51/2, 52/1, 52/2, 53, 58/1, 58/2,60/1, 60/2, 161a, 161/2, 161/3, 162

Die Berichtigung der fehlerhaften Be-standsdaten wird von Amts wegendurchgeführt und ist für die Beteiligten

kostenfrei.

Anlass der Grenzbestimmung zur Über-tragung von Flurstücksgrenzen aus demLiegenschaftskataster in die Örtlichkeit(Grenzwiederherstellung) ist die Berichti-gung einer fehlerhaften Katastervermes-sung aus dem Jahr 1996, dokumentiertim Fortführungsriss 68 der GemarkungWölkisch.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwal-tungsverfahren im Sinne des Verwal-tungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümerder betroffenen Flurstücke sind Beteiligtedes Verwaltungsverfahrens. Der Grenzter-min ist die im § 28 des Verwaltungsver-fahrensgesetzes vorgesehene Anhörungder Beteiligten zu den entscheidungser-heblichen Tatsachen. Dabei wird der er-mittelte Grenzverlauf an Ort und Stelleerläutert und vorgewiesen. Im Anschlusserhalten die Beteiligten im Rahmen von§ 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermes-sungs- und Katastergesetzes Gelegenheit,sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Der Grenztermin findet am Donners-tag, dem 24.09.2020 und am Freitag,dem 25.09.2020 vor Ort statt. Treff-punkt und Beginn des Grenztermins ist:- für die Flurstücke der GemarkungKobeln am Ortseigang Kobeln ausRichtung Wölkisch am 24.09.2020um 14:00 Uhr,

- für die Flurstücke der GemarkungWölkisch der Parkplatz der Gaststät-te „Herr Gevatter“ in Wölkisch am25.09.2020 um 9:00 Uhr,

- für die Flurstücke der GemarkungSieglitz an der VerbindungsstraßeWölkisch-Kobeln am Abzweig desFeldweges nach Sieglitz am25.09.2020 um 13:00 Uhr.

Die Eigentümer der betroffenen Flurstü-cke können an diesem Grenztermin per-sönlich oder vertretungsweise durch ei-nen Bevollmächtigten teilnehmen. Zur Le-gitimation zum Grenztermin benötigendie Beteiligten ihren Personalausweis. BeiVertretung durch einen Bevollmächtigtenmuss dieser ebenfalls seinen Personal-

ausweis sowie eine vom Eigentümer un-terschriebene Vollmacht bzw. ein Schrei-ben, welches ihn als Bevollmächtigtenausweist, vorlegen.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen,dass auch ohne die Anwesenheit der be-troffenen Eigentümer oder die Anwesen-heit eines Bevollmächtigten diese Flur-stücksgrenzen bestimmt werden können.

Meißen, den 24. August 2020

ZiemerSachgebietsleiter

¹ Gesetz über das amtliche Vermes-sungswesen und das Liegenschaftskatas-ter im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ver-messungs- und Katastergesetz – Sächs-VermKatG) vom 29. Januar 2008(SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 24. Mai 2019(SächsGVBl. S. 431)

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

Page 11: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

1 1AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Präambel

Grundlage der Aus- und Fortbildung derAngehörigen der freiwilligen Feuerweh-ren im Landkreis Meißen ist § 6 Abs. 1Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3 und 64 des Sächsi-schen Gesetzes über den Brandschutz,Rettungsdienst und Katastrophenschutz(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004(SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändertdurch das Gesetz vom 25. Juni 2019(SächsGVBl. S. 521) in Verbindung mit derSächsische Feuerwehrverordnung(SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005(SächsGVBl. S. 291), zuletzt geändertdurch die Verordnung vom 7. August2019 (SächsGVBl. S. 650, 714) sowie derFeuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2 –Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren,Stand Januar 2012.Damit werden die Voraussetzungen füreine einheitliche flächendeckende Ausbil-dung in den kreisangehörigen freiwilligenFeuerwehren geschaffen. Diese bildengleichzeitig die Eignungsvoraussetzungenfür weiterführende Lehrgänge an derLandesfeuerwehr- und Katastrophen-schutzschule Sachsen.

§ 1Umfang

Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 SächsFwVO kön-nen sich Städte und Gemeinden als Trä-ger der Feuerwehren der Lehrgangsange-bote des Landkreises bedienen.

a) Grundausbildung Truppmann70 Stunden

b) Grundausbildung Truppführer35 Stunden

c) Ausbildung Atemschutzgeräteträger25 Stunden

d) Ausbildung Maschinist Löschfahrzeug35 Stunden

e) Ausbildung Sprechfunker 19 Stundenf))f Ausbildung Kettensägeführer Modul F

30 Stunden

g) Ausbildung Kettensägeführer ModulF/D 8 Stunden

h) Ausbildung Technische Hilfeleistungund Brandbekämpfung nach Bahnun-fällen Stufe 1 12 Stunden

i) Ausbildung Jugendfeuerwehrwart35 Stunden

j) Ausbildung Sicherheitsbeauftragte15 Stunden

k) Ausbildung Arbeiten im absturzgefähr-deten Bereich 24 Stunden

l) Atemschutzübungsanlage/ Belastungs-übung 4 Stunden

Die Lehrgangsplanung erfolgt im laufen-den Lehrgangsjahr in Abstimmung mitden Ausbildern der Feuerwehren.

§ 2Ausbilder

Die Lehrgänge werden von befähigtenAusbildern durchgeführt. Als Ausbilderder Feuerwehren dürfen nur Personeneingesetzt werden, die einen Ausbilder-lehrgang an einer Landesfeuerwehrschuleoder einer vergleichbaren Aus- und Fort-bildungseinrichtung erfolgreich absolvierthaben.Dem privaten Arbeitgeber sind auf An-trag die Lohnersatzkosten für die Zeit desLehrgangsbesuches gemäß § 62 Abs. 1und 2 SächsBRKG durch den Landkreis zuersetzen.

§ 3Ausbildungsorganisation

Die Stärke pro Lehrgang sollte grundsätz-lich mindestens 15 Teilnehmer betragenund 20 Teilnehmer nicht überschreiten.Für Motorkettensägenführerlehrgängewird die Teilnehmerzahl aus Gründen desUnfallschutzes auf 12 Teilnehmer be-grenzt und für die Ausbildung im ModulF/D (Sägen aus Drehleiterkorb) auf 6 Teil-nehmer.Für die praktische Ausbildung ist anzu-streben, dass für 4 bis 5 Lehrgangsteil-

nehmer ein Ausbilder zur Verfügungsteht. Die Lehrgangstermine liegen fürKreisausbilder und Auszubildende grund-sätzlich in der Freizeit. Eine Lehrgangs-stunde umfasst 45 Minuten.Für die jährlich durchzuführende Belas-tungsübung auf einer Atemschutz-übungsanlage werden 4 Ausbildungs-stunden für maximal 8 Teilnehmer veran-schlagt.

§ 4Ausbildungskosten

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 SächsBRKG in Ver-bindung mit der Sächsische Feuerwehr-verordnung § 3 Abs. 1 und 2 SächsFwVOwerden als Ersatz für die entstandenenKosten für die Ausbildung pro Teilnehmerfolgende Ausbildungskosten festgelegt:

a) Grundausbildung Truppmann169,00 Euro

b) Grundausbildung Truppführer85,00 Euro

c) Ausbildung Atemschutzgeräteträger79,00 Euro

d) Ausbildung Maschinist Löschfahrzeug85,00 Euro

e) Ausbildung Sprechfunker 45,00 Eurof))f Ausbildung Kettensägeführer Modul F

113,00 Eurog) Ausbildung Kettensägeführer ModulF/D 62,00 Euro

h) Ausbildung Technische Hilfeleistungund Brandbekämpfung nach Bahnun-fällen Stufe 128,00 Euro

i) Ausbildung Jugendfeuerwehrwart0,00 Euro

j) Ausbildung Sicherheitsbeauftragte34,00 Euro

k) Ausbildung Arbeiten im absturzgefähr-deten Bereich 87,00 Euro

l) Atemschutzübungsanlage/ Belastungs-übung 23,00 Euro

In der Gebühr Atemschutzübungsanlage/Belastungsübung sind die notwendige

Bereitstellung sowie die Pflege und War-tung der Atemschutzausrüstung nichtenthalten. Die Erhebung dieser Gebührenerfolgt separat auf Grundlage der Sat-zung über die Erhebung von Gebührenfür die Inanspruchnahme von Leistungendes Feuerwehrtechnischen Zentrums desLandkreises Meißen mit den StandortenCoswig und Glaubitz.Die Ausbildung von Jugendfeuerwehr-warten erfolgt zur Unterstützung derNachwuchsgewinnung in der Feuerwehrkostenfrei.

§ 5Vergütungsregelung

Die in § 4 genannten Ausbildungskostenwerden in voller Höhe fällig, unabhängigdavon, ob der Lehrgangsteilnehmer denLehrgang erfolgreich beendet.Das trifft auch für den Besuch der Atem-schutzübungsanlage zu, wenn die gemel-dete Teilnehmerzahl unterschritten wird.Die Ausbildungsplätze können innerhalbder Gemeindefeuerwehr oder gemeinde-übergreifend vom Benutzer ausgeglichenwerden.

§ 6Entschädigung

Die Höhe der Aufwandsentschädigungfür Ausbilder der Feuerwehren und fürHelfer ist in der jeweils gültigen Fassungder Entschädigungssatzung des Landkrei-ses geregelt.

§ 7Sonstige Regelungen

Alle Lehrgänge nach § 1 dieser Satzungenden mit einer Prüfung gemäß Feuer-wehr Dienstvorschrift FwDV 2 – Ausbil-dung. Lehrgangsteilnehmer können erstzur Prüfung zugelassen werden, wenn dievorgeschriebene Stundenzahl absolviertist. Nach erfolgreichem Abschluss erhal-ten die Teilnehmer eine Teilnahmebestäti-gung als Ausbildungsnachweis. Die Aus-

stellung der Ausbildungsnachweise er-folgt durch den Landkreis. Der Kreis-brandmeister bestätigt den Ausbildungs-nachweis.

§ 8Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Be-kanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung für die über-örtliche Aus- und Fortbildung der Ange-hörigen der freiwilligen Feuerwehren imLandkreis Meißen vom 1. Juli 2009 außerKraft.

Meißen, den 03.07.2020

Arndt SteinbachLandrat

Hinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ih-rer Bekanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Dies giltnicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist;

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind;

3. der Landrat dem Beschluss nach § 48Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwid-rigkeit widersprochen hat;

4. vor Ablauf der in Satz 1 genanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oderFormvorschrift gegenüber demLandkreis unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Satzung über die überörtliche Aus- und Fortbildungder Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Meißen

Der Kreistag des Landkreises Meißen hatam 02.07.2020 auf der Grundlage des §3 Abs. 1 der Landkreisordnung für denFreistaat Sachsen (SächsLKrO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 9. März2018 (SächsGVBl. S. 99), die durch Artikel6 des Gesetzes vom 2. Juli 2019(SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist,in Verbindung mit § 8a Abs.1 des Sächsi-schen Kommunalabgabengesetzes(SächsKAG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.S. 116), das durch Artikel 2 Absatz 17 desGesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl.S. 245) geändert worden ist, folgendeSatzung zur Änderung der Satzung desLandkreises Meißen über die Erhebungvon Verwaltungskosten für Amtshandlun-gen in weisungsfreien Angelegenheiten(Verwaltungskostensatzung - KostS) be-schlossen:

Artikel 1Die Satzung des Landkreises Meißen überdie Erhebung von Verwaltungskosten fürAmtshandlungen in weisungsfreien An-gelegenheiten (Verwaltungskostensat-zung – KostS) vom 28. August 2008, zu-letzt geändert mit Änderungssatzungvom 25. Juni 2009, wird wie folgt geän-dert:

1. § 3 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt geän-dert:

„Fehlt eine vergleichbare Amtshand-lung, wird eine Verwaltungsgebührvon 5,00 EUR bis 50.000,00 EUR erho-ben.“

2. § 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:„In den Fällen der entsprechend gel-tenden § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 2SächsVwKG entstehen die Kosten mitder Zurücknahme oder Erledigung desAntrages oder Rechtsbehelfes.“

3. § 9 Satz 1 wird wie folgt geändert:„Gemäß § 8a Abs. 2 SächsKAG findenabweichend von den §§ 3 bis 4 Sächs-KAG die §§ 2, 3 Absatz 4 bis 6, § 4 Ab-satz 2, 3 und 5, §§ 6 bis 9, 11 bis 13,15, 16, 17 Absatz 1 bis 3 und 5, §§ 18bis 20, 22 und 23 des SächsVwKG beider Erhebung von Kosten nach dieserSatzung entsprechend Anwendung.“

4. Die laufende Nummer 1 (allgemeineAmtshandlungen) Punkt 2.1 des alsAnlage zur Verwaltungskostensatzungdes Landkreises Meißen beigefügtenKostenverzeichnisses wird wie folgtneu gefasst:„2.1. Erteilung einer Bescheinigung

5,00 bis 120,00“

5. Die laufende Nummer 1 (allgemeineAmtshandlungen) Punkt 3.2. des alsAnlage zur Verwaltungskostensatzung

des Landkreises Meißen beigefügtenKostenverzeichnisses wird wie folgtneu gefasst:„3.2. Erteilung von Auskünften, dieüber § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4SächsVwKG hinausgehen,

25,00 bis 460,00“

6. Die laufende Nummer 2 (Schreibausla-gen) des als Anlage zur Verwaltungs-kostensatzung des Landkreises Mei-ßen beigefügten Kostenverzeichnisseswird wie folgt neu gefasst:

„2. Schreibauslagen

1. ohne Berücksichtigung der Art derHerstellung für die ersten 50 Seiten

0,50 je Seitefür jede weitere Seite 0,15 (angefan-

gene Seiten werden voll berechnet)2. Ausfertigung und Abschrift für denDienstgebrauch einer Behörde oder jeangefangene Seite für Lehr-, Studien-und ähnliche Zwecke 0,05

3. Aufwendungen für die besondereAusstattung einer Urkunde sind kos-tendeckend zu erheben

4. Ausfertigung und Abschrift in elektro-nischer Form 2,50 je Datei

5. Vervielfältigungen (Kopien) von Akten,amtlichen Büchern und Belegen, ak-tuelle begründende Unterlagen desAntragstellers usw. mit Lichtpaus-, fo-

tokopierähnlichen Geräten0,15 je Seite S-W-Kopie einseitig DIN A 4

0,20 je Seite S-W-Kopie beidseitigDIN A 4

0,25 je Seite S-W-Kopie einseitig DIN A 30,40 je Seite S-W- Kopie beidseitig

DIN A 30,30 je Seite Farbkopie DIN A 30,60 je Seite Farbkopie DIN A 3

3,00 je Seite S-W-Kopie größer alsDIN A 3

6,00 je Seite Farbkopie größer alsDIN A 3

6. Anfertigung einer besonders zeitrau-benden oder kostspieligen Abschrift/KopieGebühr nach Tarifstelle 1 bis 5 kannbis auf das 5-Fache erhöht werden“

Artikel 2Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekannt-machung in Kraft.

Meißen, den 03.07.2020

Arndt SteinbachLandrat

Hinweis:Nach § 3 Abs. 5 und 6 SächsLKrO geltenSatzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang an gültig

zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,

3. der Landrat dem Beschluss nach § 48Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzeswid-rigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- undFormvorschrift gegenüber demLandkreis unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltend

gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 3 Abs. 5 Satz 2Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der inSatz 1 genannten Frist jedermann dieseVerletzung geltend machen. § 3 Abs. 5Sätze 1 und 3 SächsLKrO sind nur anzu-wenden, wenn bei der Bekanntmachungder Satzung auf die Voraussetzungen fürdie Geltendmachung der Verletzung vonVerfahrens- und Formvorschriften und dieRechtsfolgen hingewiesen worden ist.

2. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Meißen

Page 12: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

12 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

1. Rechtsgrundlage, ZuwendungszweckDie dem Landkreis Meißen vom FreistaatSachsen auf der Grundlage der Richtliniedes Sächsischen Staatsministeriums desInnern über die Gewährung von Zuwen-dungen zur Förderung des Feuerwehrwe-sens (Richtlinie Feuerwehrförderung –RLFw) vom 07. März 2012 (SächsABl. S.358), die zuletzt durch Richtlinie vom 09.Januar 2020 (SächsABl. S. 96) geändertworden ist, zuletzt enthalten in der Ver-waltungsvorschrift vom 27. November2019 (SächsABl. SDr. S. S 339) gewährtenjährlichen Zuweisungen, werden denkreisangehörigen Gemeinden (Zuwen-dungsempfänger) zur Erfüllung ihrer Auf-gaben auf dem Gebiet des Brandschutzesund der Hilfeleistung zweckgebunden fürdas jeweils laufende Haushaltsjahr alsZuschuss zugewiesen. Grundlage der Ver-gabe und Abrechnung der Zuwendungensind die Sächsische Haushaltsordnung(SäHO), die Verwaltungsvorschriften fürZuwendungen des Freistaates Sachsen ankommunale Körperschaften (VVK) sowiedie Allgemeinen Nebenbestimmungen fürZuwendungen zur Projektförderung ankommunale Körperschaften (ANBest-K).Der Landkreis Meißen ist nach Ziffer VINr. 1 Satz 1 der RLFw Bewilligungsbehör-de und entscheidet nach pflichtgemäßemErmessen im Rahmen der verfügbarenHaushaltsmittel.2. Gegenstand der FörderungGefördert werden die unter Ziffer II Nr. 1der RLFw genannten Einzelmaßnahmen,sofern sie nicht durch die LandesdirektionSachsen bewilligt werden. Nicht förderfä-hig sind alle nach Ziffer II Nr. 2 aufgeführ-ten Maßnahmen.3. Allgemeine Zuwendungsvorausset-zungenZuwendungen, insbesondere für Bau-maßnahmen und Fahrzeugbeschaffun-gen, werden nur gewährt, wenn diesekonzeptionell im Brandschutzbedarfsplander Gemeinde, ggf. in der fortgeschriebe-nen und mit dem Landkreis abgestimm-ten Erhebung der Gemeinden zur Ermitt-lung des Brandschutzbedarfes, berück-sichtigt sind.4. Besondere Zuwendungsvorausset-zungena) FahrzeugeUnter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeitund Sparsamkeit ist es möglich, bei derNeu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeu-gen die feuerwehrtechnische Beladungaus vorhandenen Beständen zu nutzen.Dies betrifft vordergründig Atemschutz-ausrüstung, Rettungsgeräte, Feuerlösch-pumpen und Schlauchmaterial. Voraus-setzung ist jedoch, dass diese den jetzi-gen Normativen entsprechen. Bei derNutzung bereits vorhandener Funkaus-rüstung sind die Bestimmungen der elek-tromagnetischen Verträglichkeit zu be-rücksichtigen. Es dürfen gebrauchte Ge-räte in neue Fahrzeuge eingebaut wer-den.

Vor Antragstellung ist die geplante Aus-rüstung/Beladung mit dem Kreisbrand-meister abzustimmen und festzuschrei-ben.b) BaumaßnahmenDie Zuwendungen für den Neubau vonGerätehäusern ergeben sich aus der zu-wendungsfähigen Nutzfläche der jeweilsgültigen DIN 14092. Das in der DIN14092-1 unter Tabelle 2 aufgeführteRaumprogramm ist unter dem Gesichts-punkt der Wirtschaftlichkeit und Spar-samkeit, insbesondere unter Berücksichti-gung der im Gemeindegebiet vorhande-nen Bausubstanz der Feuerwehren, denörtlichen Bedingungen anzupassen. EineÜber- oder Unterschreitung der angege-benen Mindestflächen ist zu begründen.Die zuwendungsfähige Nutzfläche ist vorAntragstellung zu ermitteln und von derBewilligungsbehörde zu genehmigen. Sieist Grundlage für die Planung bzw. Be-messung der Zuwendung.Bei Um- und Ausbau ist das Raumpro-gramm sinngemäß anzuwenden.c) AusrüstungDie Förderung von Ausrüstung beziehtsich vordergründig auf die Beschaffungder für die Einsatzkräfte der Feuerwehrbenötigten persönlichen Schutz- undDienstbekleidung. FeuerwehrtechnischeAusrüstung wird nur gefördert, wenn dieVoraussetzungen nach Nr. 2 dieser Richt-linie erfüllt sind.5. Art und Umfang der ZuwendungDie Zuwendung wird als projektgebunde-ne Festbetrags- oder Anteilsfinanzierunggewährt.

Mit 40 Prozent der zuwendungsfähigenKosten werden folgende Gegenständegefördert:• Ausrüstungsgegenstände nach ein-schlägigen Einzelnormen,

• Dienstbekleidung,• Schutzkleidung,• Persönliche Schutzausrüstung,• Beschaffung und Einbau von Fernmel-de- und Alarmierungseinrichtungen,

• Errichtung von künstlich angelegtenLöschwasserentnahmestellen.

In besonderen Einzelfällen kann mit Ein-willigung des Landrates abweichend eineFörderung bis zu 75 Prozent der zuwen-dungsfähigen Kosten bewilligt werden.Dies gilt auch für Zusatzausrüstung, dieüberwiegend für den überörtlichen Ein-satz vorgesehen ist.Für Baumaßnahmen und Fahrzeuge gel-ten die Festbeträge der RLFw.Fahrzeuge mit einem höheren Förderbe-trag zum gemeindeübergreifenden Ein-satz gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 SächsBRKGsind im Landkreis Meißen:• RW• TLF 3000• TLF 4000• HLF 20• DLA (K) 18-12• DLA (K) 23-12

• HAB.

Weitere Ausnahmen dieser Auflistungwerden nach Einzelfall durch den Kreis-brandmeister geprüft.6. Verfahrena) FördermittelbedarfsanmeldungDer Zuwendungsempfänger (Kommune)hat bis spätestens zum 01. Oktober vorBeginn des Haushaltsjahres, in dem dieMaßnahme begonnen werden soll, denFördermittelbedarf mit Angabe der vo-raussichtlichen Gesamtkosten bei der Be-willigungsbehörde anhand des Formblat-tes (Anlage 1) anzumelden.Dabei ist Ziffer VI Nummer 3 Satz 1 derRLFw zu berücksichtigen. Eine Förderungist erst möglich, wenn die zuwendungsfä-higen Ausgaben für ein oder mehrereVorhaben mindestens 5.000 EUR betra-gen.Alle gemeldeten förderfähigen Maßnah-men werden in die Vorhabenliste aufge-nommen. Der Landkreis erarbeitet dieVorhabenliste im Benehmen mit demKreisverband Meißen des SächsischenStädte- und Gemeindetages.b) AntragsverfahrenNach Erhalt der Jahresfördermittelzuwei-sung durch den Freistaat Sachsen überdie Landesdirektion Sachsen werden dieKommunen, welche Maßnahmen ange-meldet haben, über eine mögliche Förde-rung informiert. Danach ist ein Zuwen-dungsantrag bei der Bewilligungsbehör-de mit folgenden Unterlagen einzurei-chen:• Muster 1a zu § 44 SäHO• Begründung der Notwendigkeit dergeplanten Maßnahme

Zusätzlich bei Ausrüstung/Bekleidung:• Auflistung der zu beschaffenden Aus-rüstung (eindeutige Bezeichnung, An-zahl)

• Angebotsübersicht (Bruttopreise)Zusätzlich bei Fahrzeugen:• Angabe zum Stationierungsort• fortgeschriebene und mit Gemeinde-ratsbeschluss bestätigte Brandschutz-bedarfsplanung

• Angebotsübersicht (Bruttopreise)• bestätigte Ausstattungs-/BeladelisteZusätzlich bei Baumaßnahmen:• fortgeschriebene und mit Gemeinde-ratsbeschluss bestätigte Brandschutz-bedarfsplanung

• Muster 5 zu § 44 SäHO• Eigentumsnachweis oder Nachweis ei-ner Rechtsposition, die eine der Förde-rung angemessene Nutzungsdauerentsprechend Nummer 4.2.6 der Ver-waltungsvorschrift für Zuwendungendes Freistaates Sachsen an kommuna-le Körperschaften (VVK) in Anlage 3zur Verwaltungsvorschrift zu § 44 derSächsischen Haushaltsordnung über12 Jahre (insbesondere in Form vonErbbaurecht, Grundbuchauszug, Miet-oder Pachtvertrag) sicherstellt

• Lageplan und Baupläne, die Art und

Umfang der Maßnahme eindeutig dar-legen

• bestätigtes Raumprogramm• Erläuterungsbericht• Kostenschätzung / detaillierte Kosten-ermittlung nach DIN 276

• Abstimmung Baumaßnahme Feuer-wehrhaus mit der Unfallkasse Sachsen

c) BewilligungDie Bewilligungsbehörde prüft die Anträ-ge auf Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeitund Sparsamkeit, insbesondere auf Ein-haltung der rechtlichen Bestimmungen.Bei der Prüfung werden vorhandene Ge-staltungsspielräume mit dem Ziel ausge-schöpft, die wirtschaftlichste Lösung zuerreichen. Im Einzelfall zweckmäßig er-scheinende Abweichungen von techni-schen Vorschriften werden gestattet, so-weit sie nicht Sicherheitsbelangen entge-genstehen.Zuwendungen werden durch schriftlichenZuwendungsbescheid bewilligt.d) AuszahlungAuszahlungen setzen einen Auszahlungs-antrag des Zuwendungsempfängers vo-raus.e) VerwendungsnachweisDer Verwendungsnachweis (Muster 4 zu§ 44 SäHO) ist nach Ablauf des Bewilli-gungszeitraumes in einfacher Ausferti-gung der Bewilligungsbehörde zur Prü-fung vorzulegen. Die Abgabefrist wird imZuwendungsbescheid festgesetzt.Der Verwendungsnachweis besteht auseinem Sachbericht und einem zahlenmä-ßigen Nachweis.Im Sachbericht sind die Verwendung derZuwendung sowie das erzielte Ergebniskurz darzustellen.Im zahlenmäßigen Nachweis sind die Ein-nahmen und die Ausgaben unter Angabedes Überweisungstages, Rechnungs- undAuszahlungsbetrages summarisch darzu-stellen.Zusätzlich bei Fahrzeugen ist einzurei-chen:• Abnahmebericht des amtlich aner-kannten Sachverständigen gemäß Zif-fer IV Nr. 4 der RLFw.

Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt,Bücher, Originalbelege und sonstige Ge-schäftsunterlagen anzufordern sowie dieVerwendung der Zuwendung durch örtli-che Erhebungen zu prüfen. Der Zuwen-dungsempfänger hat die erforderlichenUnterlagen bereitzuhalten und die not-wendigen Auskünfte zu erteilen.Die Zuwendung darf nur für den im Zu-wendungsbescheid genannten Zweck un-ter Beachtung der Auflagen und Bedin-gungen des Zuwendungsbescheides undder Richtlinie Feuerwehrförderung ver-wendet werden.Das Ergebnis der Prüfung ist in einemPrüfungsvermerk festzuhalten. Bei derPrüfung ist auf die Übereinstimmung mitdem Zuwendungsbescheid zugrundelie-genden Antragsunterlagen zu achten.Im Falle einer nicht zweckentsprechenden

oder nicht termingerechten Verwendungder bewilligten Mittel sowie einer imAuszahlungsantrag nicht berücksichtig-ten Kosteneinsparung erfolgt eine Rück-forderung und Verzinsung entsprechendVVK. 57. Inkrafttreten und AußerkrafttretenDiese Richtlinie über die Vergabe der Zu-wendungen des Freistaates Sachsen fürdas Feuerwehrwesen im Landkreis Mei-ßen tritt am Tage nach ihrer öffentlichenBekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Land-kreises Meißen über die Vergabe der Zu-wendungen des Freistaates Sachsen fürdas Feuerwehrwesen vom 18. Februar2019 außer Kraft. Für die zum Zeitpunktdes Inkrafttretens dieser Richtlinie anhän-gigen Bewilligungsverfahren findet wei-terhin die Richtlinie des Landkreises Mei-ßen über die Vergabe der Zuwendungendes Freistaates Sachsen für das Feuer-wehrwesen vom 18. Februar 2019 An-wendung.

Meißen, 03.07.2020

Arndt SteinbachLandrat

Hinweis:Nach § 3 Abs. 5 und 6 SächsLKrO geltenSatzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang an gültigzustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,

3. der Landrat dem Beschluss nach § 48Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwid-rigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oderFormvorschrift gegenüber demLandkreis unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend ma-chen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwen-den, wenn bei der Bekanntmachung derSatzung auf die Voraussetzungen für dieGeltendmachung der Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvorschriften und dieRechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Richtlinie über die Vergabe der Zuwendungen des Freistaates Sachsenfür das Feuerwehrwesen im Landkreis Meißen

Kostenlose Beratungen zum Thema„Barrierefreies Bauen“

Die barrierefreie Gestaltung der gebautenUmwelt und des Lebensraumes ist Vo-raussetzung für eine gleichberechtigteTeilhabe aller Menschen am gesellschaft-lichen Leben. Dies betrifft insbesondereMenschen mit Behinderung, aber auchSenioren oder Familien mit Kindern, die z.B. auf Aufzüge oder Rampen angewiesensind. Immer wieder kommt es jedoch vor,

dass bei Neu- oder Umbauten die Barrie-refreiheit nicht beachtet wird, dass Bera-tungsangebote oder Fördermittel nichtbekannt sind oder fachliche Unsicherhei-ten bestehen.

Um hier Abhilfe zu schaffen, haben derSozialverband VdK Sachsen e. V. und dieArchitektenkammer Sachsen das Projekt„Beratungszentrum für Barrierefreies Pla-nen und Bauen in Sachsen“ ins Leben ge-rufen.

Was leistet das Beratungszentrum?Es bietet ein flächendeckendes kosten-freies Beratungsangebot für alle Perso-nen. Dabei können verschiedene Themender Barrierefreiheit angesprochen wer-den, z.B. die barrierefreie Gestaltung vonAußenanlagen, von Sanitärräumen, derEinbau von Treppenliften, die Möglichkei-ten der Leit- und Orientierungssystemeoder auch die finanzielle Förderung odersoziale Fragen. Ebenso können Objektewährend des Planungsprozesses hinsicht-

lich der Barrierefreiheit besprochen wer-den.Die Beratungen können individuell vorOrt oder an den Standorten der Architek-tenkammer Sachsen (in Chemnitz, Leipzigund Dresden immer am 2. und 4. Mitt-woch im Monat von 15 bis 18 Uhr) erfol-gen. Weiterhin sind Beratungen per E-Mail oder Telefon möglich.

Kontakt:Informationen und Terminvereinbarungen

werden über die Koordinierungsstelle desProjektes (Beate Lussi-Riedel, Telefon0371 334030, E-Mail: [email protected]) oder über die Ar-chitektenkammer Sachsen angeboten:- Dresden: Telefon 0351 31746-0,E-Mail: [email protected],

- Chemnitz + Leipzig:Telefon 0341 9605883,E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen gibt es auch unterwww.vdk.de/barrierefreies-sachsen.

„Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen“

Page 13: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

13AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Im Landratsamt Meißen sind folgende Ausbildungsplätzeab 1. September 2021 zu besetzen:

Ausbildung Verwaltungsfachangestellte (m/w/d)

Ausbildung Straßenwärter (m/w/d)

Ausbildung Vermessungstechniker (m/w/d)

und ab 1. Oktober 2021

Duales Studium Soziale Arbeit –Fachrichtung Soziale Dienste (m/w/d)

Nähere Informationen finden Sie direkt über unser Karriereportal unterhttp://www.kreis-meissen.org/9158.html

Im Kreissozialamt des Landratsamtes Meißen ist zumnächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:

Sachbearbeiter Sozialarbeit Eingliederungshilfe(m/w/d)

Wir bieten eine tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe S 11b.

Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 15.09.2020über unser Karriereportal unter http://www.kreis-meissen.org/9158.html ein.

Im Rechts- und Kommunalamt des Landratsamtes Meißen ist zumnächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:

Sachbearbeiter Kommunalaufsicht (m/w/d)

Wir bieten eine tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe E 9c.

Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 15.09.2020über unser Karriereportal unter http://www.kreis-meissen.org/9158.html ein.

Im Haupt- und Personalamt des Landratsamtes Meißen ist zumnächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:

Sachbearbeiter eGovernment (m/w/d)

Wir bieten eine tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe E 9c.

Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 14.09.2020über unser Karriereportal unter http://www.kreis-meissen.org/9158.html ein.

Im Amt für Hochbau und Liegenschaften des LandratsamtesMeißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:

Sachbearbeiter Hochbau (m/w/d)

Wir bieten eine tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe E 10.

Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 14.09.2020über unser Karriereportal unter http://www.kreis-meissen.org/9158.html ein.

Hinweise zu den Schulaufnahmeunter-suchungen

Mitte September beginnen im Kinder-und Jugendärztlichen Dienst des Gesund-heitsamtes Meißen die Schulaufnahme-untersuchungen für alle Kinder, die imSchuljahr 2021/22 zur Schule kommensollen.Viele Eltern bewegt in dem Zusammen-hang die Frage, was sie im Gesundheits-amt erwartet. Zur Vorbereitung auf diesesGespräch möchten wir an dieser Stelleüber die Inhalte informieren.Wir werden Sie als Eltern nach schulrele-vanten Vorerkrankungen und Entwick-lungsbesonderheiten Ihres Kindes befra-gen. Seh- und Hörtest sowie eine körper-liche Untersuchung des Kindes werdendurchgeführt. Auf spielerische Weise wol-len wir den Entwicklungsstand unsererVorschülerinnen und Vorschüler beurtei-len. Dabei stehen sowohl die motorischenals auch die sprachlichen Fähigkeiten imVordergrund, aber auch die Zahlen- und

Mengenvorkenntnisse kann Ihr Kind un-ter Beweis stellen. Es ist uns zudem wich-tig, Ihnen eine aktuelle Impfempfehlungmitzugeben.Zum Abschluss erhalten Sie eine jugend-ärztliche Empfehlung zum Schulstart. Dieweiteren Entscheidungen trägt die Schul-leiterin bzw. der Schulleiter Ihrer Grund-schule.Im Schuljahr 2019/20 konnten 2.183 re-gulär schulpflichtige Kinder im LandkreisMeißen untersucht werden, Eltern von 26Vorschülern wünschten eine vorzeitigeEinschulung und wurden von uns zur Un-tersuchung eingeladen. 164 Kinder, dieim Vorjahr für ein Jahr vom Schulbeginnzurückgestellt wurden, erhielten ebenfallseinen Vorstellungstermin im Gesund-heitsamt.Aufgrund des aktuellen Infektionsgesche-hens mit dem neuartigen Corona-Virusbitten wir um Beachtung der Hygienevor-schriften in unserem Haus. Wir freuen unsauf Ihr Kind und einen Sorgeberechtigtenzur Begleitung.

Ihr Kinder- und Jugendärztlicher Dienstdes Gesundheitsamtes Meißen

Bald bin ich ein Schulkind

Schulaufnahmeuntersuchung im Gesund-heitsamt Foto: Landratsamt Meißen

Der Wald dient vielen umweltbewusstenMenschen zur Erholung – ob als Wande-rer, als Radfahrer oder als Reiter.Einige sehen den Wald jedoch als einenOrt für eine kostengünstige Müllentsor-gung. Leider hat die Anzahl von wildenMüllablagerungen wieder deutlich zuge-nommen. Ein Zustand, der nicht nur dieFörster wütend macht.Bitte immer daran denken: Jede Waldflä-che hat seinen Eigentümer. Wald wurdeüber Generationen angepflanzt, gepflegtund unterhalten. Oftmals standen nurwenige Maschinen für die Waldarbeit zurVerfügung und sie musste in mühevollerHandarbeit erledigt werden. Klar, dassder Waldbesitzer stolz auf das ist, wasseine Vorfahren und er selbst erarbeitethaben.Jeder wäre ungehalten, wenn andere ihmeinfach den Unrat vor die Türe oder inden Garten kippten.Auch wurde noch nie beobachtet, dasssich Rehe, Hirsche und Wildschweine aufeinem gammeligen alten Sofa im Waldausruhen möchten.Gegenseitige Rücksichtnahme und Ach-

tung vor der Arbeit des anderen sollte inallen Lebensbereichen aufgebracht wer-den, um Konflikte zu vermeiden, die ab-solut nicht notwendig sind.Hausrat und Müll gehören einfach nichtin den Wald. Dafür gibt es Mülltonnen,Müllcontainer und Mülldeponien. Die hei-ßen alle so, weil der Müll genau dort hin-gehört.Sollte jemand bei einer wilden Müllabla-gerung erwischt werden, stellt dies eineOrdnungswidrigkeit dar und kann in be-

sonders schweren Fällen mit einer Geld-buße bis zu 50.000 Euro geahndet wer-den.

Ein Hinweis sei noch gestattet:Dem Waldbesitzer selbst ist es ebenfallsverboten, Unrat im eigenen Wald abzula-den. Auch Grünschnitt und Gartenabfällegehören dazu, denn es besteht dadurchdie Gefahr des Einschleppens von Neo-phyten (Pflanzenart, die nicht in einergeografischen Region heimisch ist und inder jüngeren Geschichte eingeführt wur-de) und Krankheitserregern.Zu nennen seien hier die kanadischeGoldrute oder der japanische Stauden-knöterich, welcher als Zierpflanze nachEuropa kam. Auch das Drüsige Spring-kraut, auch Bauern-Orchidee genannt,gehört dazu. Für die Ausbreitung reichenoftmals kleinste Wurzelteile.Was im Garten oder auf der TerrasseFreude bringt, kann für den Wald gefähr-lich sein.

Albrecht, Untere Forstbehörde des Land-kreises Meißen

Müll gehört nicht in den Wald und die offene Landschaft

Illegal abgelagerter Müll in einem Wald-stück Foto: Landratsamt Meißen

Der Förderverein für Heimat und Kultur inder Lommatzscher Pflege e.V. ruft zumdiesjährigen Fotowettbewerb auf. Biszum 1. November 2020 sind alle Hobby-fotografen – und auch Profis – aufgefor-dert, die Vielfalt der Lommatzscher Pflegefotografisch einzufangen.

Die Teilnahmebedingungen und weitereInformationen zum Wettbewerb findenInteressierte unter www.lommatzscher-pflege.de. Dort können die Bilder auch di-

rekt online hochgeladen werden. Eineweitere Möglichkeit ist das Einsenden perE-Mail an [email protected].

Die eingereichten Fotos werden im Inter-net auf der Seite der Lommatzscher Pfle-ge veröffentlicht. Die drei besten Fotogra-fien erhalten einen Gewinn. Zusätzlichgibt es einen Jugendpreis.

Viel Spaß bei der Motivsuche und vielGlück im Wettbewerb!

Fotowettbewerb 2020:Entdecke, wo Du lebst!

Den ersten Klassensatz des neuen Lehr-stellenkompasses „Future Line2021/2022“ übergaben am 2. September2020 Kreishandwerksmeister Peter Liebeund Barbara Jonas von der IHK Dresdenan die Schülerinnen und Schüler der 10.Klasse der Pestalozzi-Oberschule Meißen.Im Rahmen einer Diskussionsrunde er-hielten die Jugendlichen Hinweise zumBewerbungsverfahren und „worauf esankommt“ durch Jens-Torsten Jacob undPeter Liebe von der Kreishandwerker-schaft, Barbara Jonas von der IHK Dres-den und Claus-Michael Zwiebel mit ei-nem Azubi von der Volksbank Raiffeisen-bank Meißen Großenhain eG. Unterstüt-zung bei weiteren Fragen der Jugendli-chen sagten Remo Bennewitz als Vertre-ter des Landratsamtes (Jobcenter) undThomas Stamm von der Agentur für Ar-beit Riesa zu.Der Lehrstellenkompass „Future Line“ istein Baustein der Berufs- und Studienori-entierung im Landkreis Meißen und wird

vom Landratsamt finanziell unterstützt.In der mittlerweile 10. Ausgabe des Lehr-stellenkompasses erhalten Interessierteeine Übersicht über offene Lehrstellen fürdas Jahr 2021 in der Elbregion. Mit insge-samt 355 Lehrstellen in den Bereichendes Handwerks, der Industrie- und Han-delskammer, der Landwirtschaft sowieder Verwaltung und Medizin bietet dieserKompass eine interessante Vielfalt.Eine große Anzahl der Ausbildungsberufestellt dabei das Handwerk. 81 Unterneh-men der gesamten Region inserieren ihre156 Angebote an Lehrstellen für 2021. Zuden einzelnen Berufsbildern und Angebo-ten existiert jeweils eine kurze Beschrei-bung über die Inhalte.Der Lehrstellenkompass wird an 36 Schu-len des Landkreises sowie an 13 externePartner kostenfrei verteilt. Interessiertekönnen diesen weiterhin auf Ausbil-dungsmessen oder im Büro der Kreis-handwerkerschaft Region Meißen erhal-ten.

Kreishandwerkerschaft RegionMeißen/Landratsamt Meißen

Future Line 2021/2022Neuer Lehrstellenkompass erschienen

Die Titelseite des neuen Lehrstellenkom-passes

Page 14: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN14

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Landratswahl am 11. Oktober 2020im Landkreis Meißen

nach § 20 Kommunalwahlordnung i. V. m. § 2 der Bekanntmachungssatzung desLandkreises Meißen vom 16. Juni 2016

Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Meißen hat in seiner Sitzung am 13. August2020 die eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 56 i. V. m. §§ 41, 38 und 7 des Kom-munalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018(SächsGVBl. S. 298) in Verbindung mit § 19 der Verordnung des Sächsischen Staatsmi-nisteriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes vom 16. Mai2018 (SächsGVBl. S. 313) geprüft und nachfolgende Wahlvorschläge mit den ange-führten Bewerbern zugelassen:

Meißen, den 31. August 2020

gez. Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

Name der Partei/Wählervereinigung undggf. deren Kurzbezeichnung/Kennwort

lfd.Nr.

Familienname, Vorname Beruf oderStand

Geburts-jahr

Anschrift der Haupt-wohnung

2 Alternative für Deutschland (AfD)Kirste, Thomas Diplom-Kauf-

mann (FH)1977 Vorbrücker Straße

20, 01662 Meißen

Name der Partei/Wählervereinigung undggf. deren Kurzbezeichnung/Kennwort

lfd.Nr.

Familienname, Vorname Beruf oderStand

Geburts-jahr

Anschrift der Haupt-wohnung

3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)Siebert, Elke Teamleiterin

Agentur fürArbeit

1972 Einsteinstraße 9,01445 Radebeul

Name der Partei/Wählervereinigung undggf. deren Kurzbezeichnung/Kennwort

lfd.Nr.

Familienname, Vorname Beruf oderStand

Geburts-jahr

Anschrift der Haupt-wohnung

1 Christlich Demokratische UnionDeutschlands (CDU)Hänsel, Ralf Bürgermeister 1970 Eichenstraße 2,

01689 NiederauOT Ockrilla

über die Bestellung des Herrn ThomasMühle zum bevollmächtigten Bezirks-schornsteinfeger des Kehrbezirkes 14 627-03 Thiendorf mit Wirkung vom 1. Sep-tember 2020.

Der Kehrbezirk umfasst im Wesentlichendie Gemeinden:• 01561 Thiendorf mit den OrtsteilenStölpchen, Welxande, Lötzschen, Sa-cka, Tauscha, Dobra, Zschorna, Naun-dorf, Lüttichau, Ponickau

• 01561 Schönfeld mit den OrtsteilenLiega, Linz, Kraußnitz und Böhla beiOrtrand

• 01561 Lampertswalde mit den Ortstei-len Mühlbach, Quersa, Brockwitz, Wei-ßig am Raschütz, Brößnitz, Blockwitzund Schönborn

• In der Stadt 01558 Großenhain die Dr.-Eichmeyer-Str. 1 – 23.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Be-zirksschornsteinfeger erfolgt für siebenJahre.

Als bevollmächtigter Bezirksschornstein-feger ist Herr Mühle unter anderem für

nachfolgend genannte hoheitliche Tätig-keiten zuständig:

• Durchführung einer Feuerstättenschau(§ 14 Schornsteinfeger-Handwerksge-setz -SchfHwG-) Die Feuerstättenschauist in jedem Grundstück zweimal imBestellzeitraum durchzuführen.Der Zutritt zum Grundstück ist dembevollmächtigten Bezirksschornstein-feger zu gewähren.

• Erlass eines Feuerstättenbescheides(§ 14a SchfHwG)Ein Feuerstättenbescheid wird grund-sätzlich nach einer Feuerstättenschauerlassen. Sollten sich bauliche Verän-derungen an Feuerstätten erforderlichmachen, ist nach erfolgter Abnahmeder Anlage/n durch den bevollmäch-tigten Bezirksschornsteinfeger ein ak-tueller Feuerstättenbescheid auszu-händigen.

• Ausstellung von Bescheinigungen nachsächsischer Bauordnung (§ 82SächsBO) Abgasanlagen dürfen erst inBetrieb genommen werden, wenndurch den bevollmächtigten Bezirks-schornsteinfeger die Tauglichkeit und

die sichere Benutzbarkeit bescheinigtwurden. Dies betrifft z. B. den Neubauvon Schornsteinen und Abgasanlagen,den Einbau sowie Wechsel von Feuer-stätten und Heizungsanlagen sowieÖfen aller Art.

• Durchführung von anlassbezogenenÜberprüfungen (§ 15 SchfHwG)Die bevollmächtigten Bezirksschorn-steinfeger haben die Befugnis zurDurchführung von Überprüfungen,wenn Tatsachen die Annahme recht-fertigen, dass die Betriebs- und Brand-sicherheit einer Anlage nicht gewähr-leistet ist oder von der Anlage schädli-che Umwelteinwirkungen ausgehen.

Herrn Mühle erreichen Sie wie folgt:Telefon: 035249 914725Fax: 035249 914725Funk: 0173 3856895E-Mail: [email protected]

Für evtl. Rückfragen zur Bestellung desHerrn Mühle steht das Kreisordnungsamt,Sachgebiet Ordnungs-/Gewerberechtgern zur Verfügung (Telefon 03521 725-1445).

Mitteilung des Kreisordnungsamtes des Landratsamtes Meißen

des Verordnungsentwurfes zur Festset-zung des Naturschutzgebietes „Kalten-bachtal Liega“ in den Gemeinden

Schönfeld und Thiendorf im LandkreisMeißen

Das Landratsamt Meißen beabsichtigt,als sachlich und örtlich zuständige UntereNaturschutzbehörde mit einer Verord-nung das Naturschutzgebiet „Kalten-bachtal Liega“ im Landkreis Meißen fest-zusetzen.Betroffen sind die Gemarkungen Liega inder Gemeinde Schönfeld sowie Stölpchenund Welxande in der Gemeinde Thien-dorf.Die Auslegung des Verordnungsentwur-fes findet vom 1.Oktober bis zum 31. Ok-tober 2020 im Kreisumweltamt des Land-

ratsamtes Meißen, Remonteplatz 8, in01558 Großenhain, im Zimmer 2.41,während der SprechzeitenMontag: 7:30 Uhr - 12:00 UhrDienstag: 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 18:00 UhrDonnerstag: 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 17:00 UhrFreitag: 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme für jedermann statt.Bedenken oder Anregungen zu dem Ver-ordnungsentwurf können während derAuslegungsfrist schriftlich oder zur Nie-derschrift bei der Unteren Naturschutzbe-hörde vorgebracht werden.

PfeifferSB Naturschutz

Landratsamt Meißen Untere Naturschutzbehörde

Bekanntmachung der Auslegung

Seit Mitte August sind auf einem knap-pen Viertel des Glasdaches über demAtrium des Verwaltungsgebäudes Brau-hausstraße eine Vielzahl von dunklen Fle-cken zu sehen.

Was hat es damit auf sich?!Zur Steigerung der Umweltbilanz ist be-absichtigt, das Dach über dem Atriumdurch ein neues Dach mit integrierter Fo-tovoltaikanlage (PVA) zur Stromerzeu-gung zu ersetzen. In Summe könnten da-mit über 35.000 KWh grüner Strom er-zeugt und im Hause zu rund 90/95 Pro-zent selbst genutzt werden.Positiver Nebeneffekt ist, dass durch denErsatz des alten Glasdaches der sommer-liche und der winterliche Wärmeschutz

gleich mit verbessert wird.Allerdings wird es nicht die herkömmli-che PVA sein, die viele vielleicht von Ein-familienhäusern oder den Großanlagen

neben den Autobahnen kennen. Dennunter der PVA soll ja nicht dauerhaft dasLicht angeschaltet werden.Vielmehr hat sich das Amt für Hochbauund Liegenschaften für eine teildurchläs-sige (fleckige) Variante entschieden. Unddiese Variante wird nun im Rahmen einesFeldversuches getestet. Herausgefundenwerden soll, wie sich der Lichteinfall re-duziert und mit welchen Verschattungenzu rechnen ist.Wenn alles gut läuft und der Feldversuchpositive Ergebnisse liefert, dann könntedie fertige Anlage in den Jahren2021/2022 entstehen – vorbehaltlich derZustimmung des Technisches Ausschus-ses des Kreistages.

Amt für Hochbau und Liegenschaften

Flecken auf dem Glasdach

Das Glasdach über dem Atrium in derBrauhausstraße im neuen Design

Foto: Landratsamt Meißen

über die Bestellung des Herrn MarcusHeide zum bevollmächtigten Bezirks-schornsteinfeger des Kehrbezirkes 14 627-11 Meißen mit Wirkung vom 1. Sep-tember 2020.

Der Kehrbezirk umfasst im Wesentlichendie Gemeinden:- 01640 Coswig Ortsteile Brockwitz,Neusörnewitz, Sörnewitz

- 01662 Meißen: Alte Spaargasse, Ander Spargasse, Beethovenstr., Bosel-weg, Gabelstr., Heinrich-Heine-Str.,Hermann-Grafe-Str., Jägerstr., Kalk-berg, Loosestr., Max-Kamprath-Str.,Niederspaarer Str., Plangasse, Querstr.,Rote Gasse, Teichstr., Ziegelstr.

- 01689 Niederau: Alte Dresdner Str.,Am Radeland, August-Bebel-Platz,Gottlieb-Fichte-Str., Gröberner Str.,Höhenweg, Meißner Str., Ring der Ein-heit, Weinböhlaer Str.

- 01689 Niederau Ortsteil Gohlis: Groß-dobritzer Str., Steinbergstr.

- 01689 Niederau Ortsteile Oberau,Gröbern

- 01689 Weinböhla: Alter Meißner Weg,Brockwitzer Str., Köhlerstr., Nordstr.,Sachsenplatz, Sonnenleite Weststr.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Be-

zirksschornsteinfeger erfolgt für siebenJahre.

Als bevollmächtigter Bezirksschornstein-feger ist Herr Heide u. a. für nachfolgendgenannte hoheitliche Tätigkeiten zustän-dig:

• Durchführung einer Feuerstättenschau(§ 14 Schornsteinfeger-Handwerksge-setz -SchfHwG-)Die Feuerstättenschau ist in jedemGrundstück zweimal im Bestellzeit-raum durchzuführen.Der Zutritt zum Grundstück ist dembevollmächtigten Bezirksschornstein-feger zu gewähren.

• Erlass eines Feuerstättenbescheides(§ 14a SchfHwG)Ein Feuerstättenbescheid wird grund-sätzlich nach einer Feuerstättenschauerlassen.Sollten sich bauliche Veränderungenan Feuerstätten erforderlich machen,ist nach erfolgter Abnahme der Anla-ge/n durch den bevollmächtigten Be-zirksschornsteinfeger ein aktuellerFeuerstättenbescheid auszuhändigen.

• Ausstellung von Bescheinigungennach sächsischer Bauordnung (§ 82SächsBO)

Abgasanlagen dürfen erst in Betriebgenommen werden, wenn durch denbevollmächtigten Bezirksschornstein-feger die Tauglichkeit und die sichereBenutzbarkeit bescheinigt wurden.Dies betrifft z. B. den Neubau vonSchornsteinen und Abgasanlagen, denEinbau sowie Wechsel von Feuerstät-ten und Heizungsanlagen sowie Öfenaller Art.

• Durchführung von anlassbezogenenÜberprüfungen (§ 15 SchfHwG)Die bevollmächtigten Bezirksschorn-steinfeger haben die Befugnis zurDurchführung von Überprüfungen,wenn Tatsachen die Annahme recht-fertigen, dass die Betriebs- und Brand-sicherheit einer Anlage nicht gewähr-leistet ist oder von der Anlage schädli-che Umwelteinwirkungen ausgehen.

Herrn Heide erreichen Sie wie folgt:Mobil: 0172 7157252E-Mail: [email protected]

Für evtl. Rückfragen zur Bestellung desHerrn Mühle steht das Kreisordnungsamt,SG Ordnungs-/Gewerberecht gern zurVerfügung: Telefon 03521 725-1445.

Mitteilung des Kreisordnungsamtes des Landratsamtes Meißen

Herausgeber: Landratsamt MeißenBrauhausstraße 21, 01662 MeißenG 03521 [email protected]: Redaktions- & Verlagsgesell-schaft Elbland mbHNiederauer Straße 43, 01662 MeißenG 03521 41045513Verantwortliche:- für amtliche Bekanntmachungen derLandkreisverwaltung und Redaktion: Ers-te Beigeordnete Janet Putz- andere redaktionelle Beiträge:Petra Gürtler, Redaktions- & Verlagsge-

sellschaft Elbland mbH- Anzeigen: Denni Klein, SächsischeZeitung GmbHOstra-Allee 20DresdenAnzeigenannahme: 03521 41045531Druck: Dresdner Verlagshaus DruckGmbH, Meinholdstraße 2, 01129 DresdenAuflage: 106 500 ExemplareVerteilung: Medienvertrieb MeißenGmbH G 03521 409330Das Amtsblatt für den Landkreis Meißenerscheint monatlich und ist auch auf derWebsite des Landkreises Meißen unterwww.kreis-meissen.de hinterlegt. Nächs-ter Erscheinungstermin ist der 2. Oktober2020. Redaktionsschluss ist am 22. Sep-tember 2020.

Impressum

Page 15: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

15AUS DEM LANDKREIS

raditionell blickt die ElblandPhilharmonie Sachsen Ende

August auf die neue Spielzeit vo-raus. Dies ist auch 2020 nicht an-ders. Aber in diesen Zeiten gestal-ten sich Ausblicke weitausschwieriger und so wird zunächsteine „Kleine Spielzeitvorschau“2020 bis Jahresende präsentiert.Die zweite Saisonhälfte befindetsich zunächst nur in der Grobpla-nung.Und ohne einen Blick zurück

auf die ungewöhnliche Corona-Zeit kommt derzeit auch niemandaus. So beginnt die Präsentationder neuen Spielzeit mit einem kur-zen Rückblick auf die zurücklie-gende Saison. Ziel der ElblandPhilharmonie Sachsen war es,auch während des Lockdowns prä-sent zu sein. So wurden allein 65Konzerte in Kammerformation vorPfllf ege- und Alteneinrichtungensowie Krankenhäusern realisiert.Bastelbögen für Kinder, mit denensie sich ein eigenes Orchester„aufbbf auen“ konnten, hielten diemusikalische Bildung wenigstensein wenig aufrecht.Aus einem virtuell eingerichte-

ten Kammermusiksaal wurde Mu-sik auf der Website gestreamt.Und sehr zeitig begann die Elb-land Philharmonie mit Kammer-konzerten an einigen geeignetenSpielorten. Ungewöhnlich wardenn auch der Saisonabschluss am11. Juli 2020 in Riesa vor 600 Zu-schauern in der Sachsenarena: die

T Musikerinnen und Musiker spiel-ten gemeinsam, aber verteilt aufinsgesamt 1.100 Quadratmeter.Für abgesagte Veranstaltungen

erhielten die Gäste Gutscheineoder den Kartenpreis erstattet. Sobelaufen sich die Einnahmeverlus-te aus Karteneinnahmen auf rund120.000 Euro. Auch von Kurzar-beit blieben die Musikerinnen undMusiker im Mai und Juni 2020nicht verschont.Chefdirigent Ekkehard Klemm

zeigte sich aber begeistert, wie dasOrchester auf die Herausforderun-gen reagiert hat: „Es ergab sich ei-ne Blüte der Kammermusik unddie machte deutlich, dass die Mu-sikerinnen und Musiker spielenwollen.“ So entstanden neben denklassischen Ensembles, wie bspw.die zwei Streichquartette, auchtolle neue Kombinationen: einTrio aus Trompete, Horn und Fa-gott.Glücklich und dankbar ist Ek-

kehard Klemm auch über das um-fangreiche Notenarchiv, über dasdie Elbland Philharmonie verfügt.Dieses ermöglicht es, auf ver-schiedene Fassungen der Stückezurückgreifen zu können und soauch Fassungen für kleine Orches-ter vorliegen zu haben.Ziel ist es jetzt, trotz aller Um-

stände, dem Publikum in derSpielzeit 2020 ein repräsentativesProgramm zu bieten. Auch wennderzeit nicht uneingeschränkt dra-maturgisch gedacht werden kann,

sondern eher vom Inhalt unter Co-ronabedingungen her geplantwird. So wird beispielweise beiKirchen- bzw. Chorkonzerten qua-si um jeden Meter gerungen, dagerade bei Sängern besonders vielAbstand eingehalten werdenmuss. Es wird geprüft, wie dieProgramme umsetzbar sind. Aberman möchte auf jeden Fall auchan Orten in der Region präsentsein, an denen man sonst seltenerspielt. Dies macht auch die KleineSpielzeitvorschau deutlich:In den Kirchenkonzerten An-

fang September zur Saisoneröff-nung unter dem Titel „FernesLicht“ werden in Meißen, Rade-beul und Pirna Werke von Mozart,dem lettischen KomponistenVasks und Schubert erklingen. Je

nach Spielort wird die Besetzungangepasst.Anfang Oktober schließen sich

die Mozart-Variationen an. Hierwird die Zusammenarbeit mit demDirigentenforum des deutschenMusikrrk ates gelebt und der jungeDirigent Gábor Hontvári aus Un-garn wird das PhilharmonischeKonzert leiten. Es werden WerkeBartok, Haydn und Mozart ge-spielt.Zu Halloween am 31. Oktober

wird es im Spuk- und Zauberei-konzert für Kinder gruselig. Für„Ilse Bähnerts Tubamania“ imNovember wird mit verschiedenenVersionen geplant und kurzfristigentschieden, auf welche Version –groß oder klein – zurückgegriffenwird.

Bei Weihnachten „In der gutenStube“ an mehreren Terminenund Spielorten im Dezember zeigtsich Ekkehard Klemm gespanntauf das Zusammenspiel von Zitterund Orchester und mit den Silves-ter- und Neujahrskonzerten „Wie-ner Blut“ ab 31. Dezember undbis in den Januar hinein möchtener und das Orchester Spaß für dasneue Jahr vermitteln.Neben der Vorfreude auf dieses

abwechslungsreiche Programmherrscht bei den 78 Musikerinnenund Musikern der Elbland Philhar-monie Sachsen – und dem Teamim Hintergrund – auch Freudeüber das tolle und treue Publikum.Denn am Tag der Präsentation derBroschüre wirkte der Auftritt aufdem Meißner Crassoberg nach:Publikum und Musiker hielten ge-duldig aus und warteten den Re-gen ab, denn das Publikum wolltewieder „seine Philharmonie“ hö-ren und einen entspannten musi-kalischen Abend genießen.Dies können die Freunde der

Elbland Philharmonie Sachsen beiunveränderten Kartenpreisen nunhalbwegs sicher geplant bis zumJahresende. So stellt EkkehardKlemm fest: „Die Corona-Zeitwar und ist anstrengend, Program-me immer wieder anzupassen undneu zusammenzustellen, erfordertein Höchstmaß an Flexibilität –das tut der Kunst gut. Aber einelangfristige Planung wäre wiederschön.“ Anja Schmiedgen-Pietsch

„Nicht spielen ist keine Option!“Elbland Philharmonie Sachsen präsentiert „Kleine Spielzeitvorschau“ 2020

Viva España – Konzert zur Saisoneröffnung 2020 der Elbland Philhar-monie Sachsen auf dem Crassoberg Meißen Foto: K.-D. Bruehl

eit August können sich alleBesucherinnen und Besucher

der Albrechtsburg Meissen auf ei-ne spannende Augmented-Reality-Tour mit dem HistoPad begeben.Augmented-Reality? HistoPad?Was heißt das?Das HistoPad ist ein hochmo-

derner Tablet-Guide, gemeinsamproduziert von der StaatlicheSchlösser, Burgen und GärtenSachsen gGmbH (SBG) und derfranzösischen Start-up-Firma His-tovery. Augmented-Reality heißtübersetzt: erweitere Realität – alsodie Ergänzung von Bildern durchEinblendung von computergene-rierten virtuellen Objekten.Das neue HistoPad ermöglicht

es den Gästen der AlbrechtsburgMeissen, in acht 3-D-Inszenierun-gen der historischen Schlosssäleeinzutauchen. Darunter zu findensind das private Gemach Markgraf

S Albrechts im Jahr 1485, das vonPrinzessin Sidonia in der GroßenHofstube 1493 organisierte Ban-kett und der Saal der Modelliererin der Porzellanmanufaktur im 19.Jahrhundert.Nutzerinnen und Nutzer des

HistoPads können also in virtuelleInstallationen bis ins 15. Jahrhun-dert zurückrrk eisen und dabei nichtnur schauen, was damals bei ei-nem Bankett auf die Teller kam.Mit dem HistoPad können Gästeder Albrechtsburg Meissen Archi-tektur und Gemälde im Schloss di-gital erkunden und so die Ge-schichte und Wandlungen bessernachvollziehen. Es wird ihnenmittels hochaufllf ösender Bildermöglich, besonders interessanteGegenstände zu zoomen und siedann im Detail zu betrachten.Dabei entstanden die Nachbil-

dungen, von der Raum-Aufteilung

über die Ausstattung bis hin zurDekoration, detailgetreu nach his-torischem Vorbild. Vorausgegan-gen waren sorgfältige historischeForschungen.Besonders interessant ist das

neue Angebot vielleicht auch fürdie jüngsten Burg-Entdecker:Gemeinsam mit ihren Eltern

können junge Edelfrauen und Rit-ter an einer Schatzsuche teilneh-men, sich selbst ein historischesSelfie schicken oder sich mithilfeder interaktiven Karte im Schlossorientieren und nützliche Informa-tionen erhalten. So wird aus jederBesichtigung eine kurzweiligeEntdeckungsreise.

Die Albrechtsburg Meissen –immerhin Deutschlands ältestesSchloss – präsentiert sich hinsicht-lich der Technik also so jung wiekein anderes. Denn die HistoPad-Touren auf der Albrechtsburg inMeißen sind die deutschlandweitersten. Die Tablet-Nutzung iststandardmäßig im Eintrittspreisenthalten. Und (fast) jede Besu-cherin und jeder Besucher wirdein Tablet in der eigenen Sprachenutzen können, denn aus zehnSprachen kann ausgewählt wer-den. Bis Ende Oktober ist die Al-brechtsburg Meissen täglich von10 bis 18 Uhr geöffnet, über denWinter täglich von 10 bis 17 Uhr.Der Eintritt für Erwachsene kostet10 Euro. Für Kinder und Gruppengibt es verschiedene Ermäßigun-gen. Weitere Informationen unter:www.albrechtsburg-meissen.de

SBG/ASP

Wenn Geschichte lebendig wird

Mit dem HistoPaddurch die Albrechts-burg Meissen

Foto: Dorit Günter/

www.schloesserland-sachsen.de

Page 16: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

16 AUS DEM LANDKREIS

n dem einen oder anderenvielleicht schon herbstlichen

Tag im September wäre sicherauch ein Museumsbesuch wiedereinmal eine schöne Alternative.Die Museen im Landkrrk eis Meißenbieten derzeit viele Sonderausstel-lungen. Da ist für Geschichtsinte-ressierte ebenso eine Ausstellungdabei wie für Musikfreunde:

Stadtmuseum RiesaIm Stadtmuseum Riesa erwartetdie Besucherinnen und Besucherneben den Dauerausstellungenderzeit die Sonderausstellung„AMIGA - Mythos und Kult desersten deutschen Schallplatten-La-bels“.Allerdings gilt es, sich zu beei-

len: denn die Sonderausstellungläuft nur noch bis 27. September2020.In der Ausstellung, die von dem

Bernburger Museologen TorstenSielmon in Zusammenarbeit mitdem Labelmanager Jörg Stempelkuratiert wurde, erleben die Besu-cherinnen und Besucher eine Zeit-reise der deutschen Schallplatten-geschichte – von der Erfindung ei-nes neuen Tonträgers zur Musik-konservierung des in die USAausgewanderten Emil Berner ausdem Jahr 1887 bis hin zur Grün-dung des Schallplattenlabels AMI-GA 1947. Der Bogen ist gespanntüber Fakten und Episoden aus derbis in die heutige Zeit reichendenostdeutschen Musikgeschichte.Präsentiert wird eine Vielzahl vonAMIGA veröffentlichten Schall-

A platten unterschiedlicher Genresund Epochen. Bekannte Sängerund Musiker haben leihweiseBühnenkleidung, Musikinstru-mente, Trophäen sowie ganz per-sönliche Dinge für die Ausstel-lung zur Verfügung gestellt. Hinzukommen interessante Leihgaben,die Riesaer Museumsfreunde bei-gesteuert haben.Öffnungszeiten und Eintritts-

preise unter: https://haus-am-pop-pitzer-platz-riesa.de

Museum Alte LateinschuleGroßenhainIn Großenhain läuft seit 12. Juli2020 im Museum Alte Latein-schule die neueste Sonderausstel-lung unter dem Titel „1989-1990:Von der friedlichen Revolution zurdeutschen Einheit. Umbruch inGroßenhain“. Diese wird noch biszum 18. Oktober 2020 zu sehensein.Die Ausstellung erinnert auf 20

Tafeln an die historischen Ereig-nisse der Jahre 1989/1990. Zahl-reiche Fotos und 18 auf www.zeit-zeugen-portal.de verlinkte Video-interviews machen die Ausstel-lung der Bundesstiftung zur Auf-arbeitung der SED-Diktatur unddes Beauftragten der Bundesregie-rung für die neuen Bundesländerzu einer lebendigen Zeitreise, dieauch sehr gut für den Schulunter-richt geeignet ist.Das Museum Alte Lateinschule

hat die Ausstellung erweitert undbeleuchtet die Ereignisse in Gro-ßenhain. Fotos, Flugblätter, Plaka-

te und Zeitungsartikel erzählen dieGroßenhainer Geschichte des Um-bruchs. Transparente von 1989 er-innern an die Forderungen der ers-ten Stunde. Der Währungsunionam 1. Juli 1990 ist eine eigene Vi-trine gewidmet. Im „Museumski-no“ läuft der „Wendefilm“ mit denbewegenden Originalaufnahmender Großenhainer Proteste imHerbst 1989.Öffnungszeiten und Eintritts-

preise unter: www.museen-gros-senhain.de

Stadtmuseum Meißen„In Freud und Leid zu jeder Zeit“– Meißner Vereine zwischen 1735und 1945 – so lautet der Titel deraktuellen Sonderausstellung imStadtmuseum Meißen. Hier kön-nen die Besucherinnen und Besu-cher noch bis 1. November 2020in über 300 Jahre Vereinsge-schichte der Elbestadt eintauchen.Vorgestellt werden die Schüt-

zengesellschaft, einer der ältestenVereine der Stadt, einige der zahl-reichen Gesangsvereine, aber auchSport- und Turnvereine bis hinzum Arbeiter-Samariter-Bund unddem Kunstverein finden ihrenPlatz in der Ausstellung. Eigensfür die Ausstellung restaurierteund erstmals präsentierte Samm-lungsobjekte können entdecktwerden – Vereinsfahnen, Schüt-zenscheiben oder historischeSportwaffen.Öffnungszeiten und Eintritts-

preise unter: www.stadt-meis-sen.de/stadtmuseum.html

Karrasburg Museum Cos-wigGanz frisch eröffnet am 4. Sep-tember 2020 die Sonderausstel-lung „Wir bitten zu Tisch“ imKarrasburg Museum Coswig. Bis15. November 2020 können dieBesucherinnen und Besucher Inte-ressantes über Steingut aus Sörne-

witz erfahren.Anlass ist hier das Jahr der In-

dustriekultur in Sachsen. Die StadtCoswig wurde ab 1880 zu einembedeutenden Industriestandort. Al-lein im Zeitraum bis 1920 gründe-ten sich 22 Firmen mit unter-schiedlichen Fabrikationen.Einer dieser Betriebe ist die

1898 gegründete Steingut AG Sör-newitz, deren vielfältige Produkt-palette aus einer großen Fülle anGefäßen, Geschirren und soge-nannten Luxusprodukten, wieWandtellern und Deckeldosen, be-stand. Diese interessanten Objektesind Bestandteil der Ausstellung.Der Berliner Sammler Karl B.

Thomas, ein Spezialist auf demGebiet des Steingutes, hat sich in-tensiv mit dem Sörnewitzer Werkbeschäftigt. Dank seiner Hilfekann eine große Anzahl dieser Ke-ramik der Öffentlichkeit präsen-tiert werden.Über sieben Jahrzehnte wurden

die unterschiedlichen Formen undDekore entwickelt, die sich immeram Zeitgeschmack der Bevölke-rung orientierten. Einige könnendurchaus als Klassiker gelten undwerden vielleicht auch heute nochgenutzt.Öffnungszeiten und Eintritts-

preise unter: www.karrasburg-cos-wig.deEs empfiehlt sich, vor dem Mu-

seumsbesuch einen Blick auf dieWebsites der Museen zu werfen,um sich über aktuelle Regelungenund Angebote zu informieren.

Museen/ASP

Mal wieder ins MuseumMuseen im Landkreis locken mit Sonderausstellungen zu unterschiedlichsten Themen

Blick in die Ausstellung im Museum Alte Lateinschule GroßenhainFoto: Stadt Großenhain/DS

itte August konnten sichdie Städte Riesa und Zeit-

hain über Fördermittelbescheidezur digitalen Ausstattung ihrerSchulen freuen. Zuvor hatte im Ju-li bereits die Stadt Großenhain ei-nen solchen Bescheid entgegenge-nommen.Die Stadt Riesa erhält rund 1,7

Millionen Euro für acht Schulen,die Grundschule Zeithain wurdemit 98.000 Euro gefördert. In bei-den Städten überreichte SachsensKultusminister Christian Piwarzdie Bescheide persönlich: in Riesain der Grundschule „Käthe Koll-witz“, in Zeithain fand die Über-gabe in der Grundschule statt, an-schließend besuchte der Ministerden Hort „Sonnenblume“.In Riesa ist geplant, den Schu-

len einen leistungsstarken Inter-

M netzugang in den Schulgebäudenzu ermöglichen und digitale Ar-beitsgeräte für Lehrerende undLernende anzuschaffen. Der För-dermittelbescheid betrifft folgendeSchulen: Oberschule „Am Merz-dorfer Park“, Werner-Heisenberg-Gymnasium, Städtisches Gymna-sium Riesa, 4. Grundschule Riesa„Alleestraße“, 1. GrundschuleRiesa „Käthe Kollwitz“, Schule„Lichtblick“ – Schule mit demFörderschwerpunkt geistige Ent-wicklung, Schule „An der Goethe-straße“ – Schule mit dem Förder-schwerpunkt Lernen, Oberschule„Am Sportzentrum“. „Riesa wirdbis 2024 insgesamt mehr als dreiMillionen Euro investieren“, soder Oberbürgermeister.In Zeithain soll mit dem Geld

ein leistungsstarker, drahtloser In-

ternetzugang im gesamten Schul-gebäude realisiert werden. Auchdie Anschaffung interaktiver Ta-feln und anderer digitaler Arbeits-geräte ist geplant.Die digitale Infrastruktur von

Schulen wird inSachsen nachder RichtlinieDigitale Schulengefördert. Insge-samt stehen da-für rund 250Millionen Eurozur Verfügung.Bislang sind 420Anträge im Um-fang von 228,5Millionen Euroeingegangen.Davon wurden394 Anträge mit

einem Volumen von 181,1 Millio-nen Euro bereits bewilligt. Geför-dert werden vorrangig die digitaleInfrastruktur in Schulen, wie Ver-kabelung, Schulserver oderWLAN-Netzwerke. Aber auch die

Anschaffung von interaktiven Ta-feln, Displays oder von Laptops,Notebooks und Tablets wird unter-stützt. Wie die Fördermittel ver-wendet werden, wird zuvor imMedienbildungskonzept und Me-dienentwicklungsplan festgelegt.Sachsen war das erste Bundes-

land, in dem die Förderung ausdem DigitalPakt gestartet ist. Übervordefinierte Schulträgerbudgetsweiß jeder Schulträger genau,welche Mittel ihm insgesamt zu-stehen. Die in der Richtlinie Digi-tale Schulen ausgewiesenen Fest-beträge führen dazu, dass für jedesdenkbare Projekt die zu erwarten-de Fördersumme einfach und ohnelangwierige Prüfung von Pla-nungsunterlagen ermittelt werdenkann.

SMK/Stadt Riesa/ASP

Fördermittel für die digitale Ausstattung der Schulen

Fördermittelbescheidübergabe vor der klassischengrünen Tafel: Kultusminister Christian Piwarz (r.)und Riesas Oberbürgermeister Marco Müller (l.)

Foto: Stadt Riesa

Page 17: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

17AUS DEM LANDKREIS

ährend Unternehmen wei-ter intensiv damit beschäf-

tigt sind, die Herausforderungender Corona-Pandemie zu bewälti-gen, starten in diesen Wochen jun-ge Menschen in ihr Berufsleben.Schon vor Corona haben viele Fir-men über fehlende Fachkrrk äfte ge-sprochen. Eine Lösung liegt imNachwuchs. Umso wichtiger istes, bereits heute an morgen zudenken.„Gerade in dieser außergewöhn-

lichen Zeit möchten wir den Über-gang von der Schule in den Berufaktiv mitgestalten. Wir haben inden vergangenen Monaten ver-stärkt Jugendliche angesprochen,die jetzt eine Ausbildung beginnenwollten. Derzeit richten wir unse-ren Fokus bereits auf die Schulab-gänger im nächsten Sommer. Un-sere Berufsberaterinnen sind füreuch da und unterstützen schnell,individuell und kompetent“, sagtThomas Stamm, Vorsitzender derGeschäftsführung der Agentur fürArbeit Riesa.Im kommunalen Jobcenter des

Landkrrk eises Meißen setzt man vonjeher auf bewerberorientierte Ver-mittlung und begleitet junge Men-schen gezielt auf ihrem Weg in dieArbeitswelt. Die Kolleginnen undKollegen im Arbeitgeberserviceund der Berufsberatung sind imengen Kontakt mit regionalen Un-ternehmen sowie den Jugendli-chen. „Uns ist das persönliche Ge-spräch wichtig, um gezielt Stärkenund Interessen der Bewerber aus-zuloten, um mit dem Jugendlichengemeinsam eine Ausbildung zufinden, die genau zu ihm passt“,ergänzt Susann Lenz, Leiterin desJobcenters.

W Die Auszubildenden von heutewerden die Fachkrrk äfte von mor-gen sein. All diejenigen, die jetztnicht in einer Ausbildung sind,werden mittelfristig als Gesellenfehlen und auch langfristig alsMeister, die einen Betrieb führenkönnen. Die regionalen Unterneh-men meldeten dem Arbeitgeber-service der Agentur für ArbeitRiesa bis Ende Juli 1.344 betrieb-liche Ausbildungsstellen zur Be-setzung. Das sind rund 100 Stellenweniger als im Vorjahr. DiesenStellen stehen 1.320 gemeldeteBewerber bei der Berufsberatungder Agentur für Arbeit Riesa be-ziehungsweise beim JobcenterLandkrrk eis Meißen gegenüber.Und viele Unternehmen im

Landkrrk eis Meißen halten auchjetzt an der Ausbildung fest. VierBeispiele aus ganz unterschiedli-chen Branchen sollen hier zu Wortkommen:So bildet die Firma Kersten

Maschinenbau GmbH in Meißenseit 1978 aus. „Seitdem konntensich insgesamt über 60 Auszubil-dende umfangreiches Fachwissenaneignen und erfolgreich dieFacharbeiterprüfung ablegen.Über 30 von ihnen sind heutenoch im Unternehmen tätig. Wirbilden zum Beruf des Zerspa-nungsmechanikers in den Spezia-lisierungsrichtungen Fräsmaschi-nensysteme und Drehmaschinen-systeme aus“, erläutert Geschäfts-führer Jürgen Hinz. Im Jahr 2020haben im Unternehmen wiedervier Schulabgänger ihre Ausbil-dung beginnen können.Befragt nach den Gründen,

auch in diesen schwierigeren Zei-ten an der Ausbildung festzuhal-

ten, nennt Jürgen Hinz die Fir-menerweiterung und die Investi-tionen in moderne Technik in denvergangenen Jahren. Die steigendeZahl der Mitarbeiter wurde vor al-lem über die eigene Ausbildungoder Qualifizierung im Unterneh-men gedeckt. Und so kann die Fir-ma auch im kommenden Ausbil-dungsjahr, beginnend am 1. Au-gust 2021, wieder vier Ausbil-dungsplätze für Jugendliche miteinem guten Realschulabschlussanbieten. Interessierte Schülerkönnen sich gern bis Februar 2021bewerben sowie im Rahmen einesschulischen Praktikums das Be-rufsbild und das Unternehmenkennenlernen.Die Firma TS Bau aus Riesa ist

seit fast 30 Jahren als Ausbil-dungsunternehmen aktiv. Seit derGründung 1991 wird in den Beru-fen Maurer, Beton- und Stahlbe-tonbauer, Straßenbauer, Kanalbau-er und Gleisbauer ausgebildet. Al-lein in den vergangenen neun Jah-ren hat TS Bau 30 Jugendliche er-folgreich zum Berufsabschluss ge-führt. „Zum 1. August 2020 habenneun Jugendliche ihre Ausbildungbegonnen und am 19. August2020 folgte ein weiterer Auszubil-dender. Außerdem startet ein Stu-dent am 1. Oktober 2020 sein dua-les Studium Bauingenieurwesenmit unserer Firma als Praxispart-ner“, informiert Silvia Pfeifer, diePersonalverantwortliche.Der Beweggrund zum Ausbil-

den ist die Schwierigkeit, gut aus-gebildete Fachkrrk äfte auf dem Ar-beitsmarkt zu finden. „Die Abgän-ge von Mitarbeitern, die das Ren-tenalter erreicht haben, kann mandurch Ausbildung frühzeitig kom-

pensieren. Der Gewinn sind pa-ssgenaue Mitarbeiter. Dadurchkönnen wir fllf exibel und innovativbleiben. Außerdem steigert es dieMitarbeiterbindung und unter-stützt die Außenwirkung als at-traktiver Arbeitgeber. Wer ausbil-det, bereitet den Nachwuchs sehrgezielt auf die Aufgaben im Un-ternehmen vor“, so Silvia Pfeifer.Auch für 2021 bietet TS Bau

wieder Ausbildungsplätze in dengenannten Berufen an. Interessier-te Bewerber können sich also be-reits bewerben. Wichtig sind min-destens ein guter Hauptschulab-schluss, Freude an körperlicherArbeit und Interesse für die Arbeitauf dem Bau.Im Vitanas Senioren Centrum

konnten Jugendliche bislang dieAusbildung zum//m zur Altenpfllf e-ger/-in absolvieren, seit 1. Sep-tember wird nun zum//m zur Pfllf ege-fachmann/-frau ausgebildet. Seitdem Beginn als Ausbildungsbe-trieb haben mehr als elf Lehrlingeihre Ausbildung erfolgreich been-det.In diesem Jahr starten zwei

Azubis ihre Ausbildung, ein drit-ter Ausbildungsplatz wäre sogarnoch zu besetzen, da dieser kurz-fristig fei geworden ist.„In der Pfllf ege herrscht Fach-

krrk äftemangel. Es ist wichtig, auchjungen Menschen die Möglichkeit

für eine Perspektive zu geben. DieArbeit mit den älteren Menschenist anstrengend, aber sie gebenauch viel zurück. Gerade in unse-rer heutigen Gesellschaft ist eswichtig, dass verschiedene Gene-rationen füreinander da sind, mit-einander arbeiten und ihr Wissenan die nächste Generation weiter-geben. Krankheitsbilder wie Coro-na gehören leider wie andere In-fektionskrrk ankheiten dazu. Krankeund alte Menschen sind auf Hilfeangewiesen, auch in solchen Zei-ten“, wirbt Katja Böhm aus derPfllf egedienstleitung um Nach-wuchs. Und so können sich biszum 15. März 2021 wieder Inte-ressierte für die zwei bis drei Aus-bildungsplätze 2021 bewerben.Ein ganz anderes Metier be-

schäftigt die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der SchützenhausEventgroup aus Großenhain. Dortwerden seit 1992 Fachkrrk äfte imGastgewerbe, Köche, Restaurant-fachleute und Veranstaltungskauf-leute ausgebildet. Im neuen Aus-bildungsjahr bietet die Firma eineLehrstelle „Fachkrrk aft im Gastge-werbe“ an. Eine Auszubildende,welche aktuell noch „Fachkrrk aft imGastgewerbe“ lernt, wird anschlie-ßend zur Restaurantfachfrau wei-terqualifiziert.„Wir sind seit Jahren ein be-

währter Partner in der dualen be-trieblichen Ausbildung. EinenGroßteil der Lehrlinge haben wirauch übernehmen können. Man-che sind seit 27 Jahren im Unter-nehmen. Auch wenn die Branchedurch Corona stark gebeutelt ist,eine Investition in Jungfacharbei-ter lohnt sich immer“, ist Ge-schäftsführer Thomas Krauseüberzeugt. Und so sind auch fürdas in 2021 beginnende Ausbil-dungsjahr Bewerbungen herzlichwillkommen. Dies gilt übrigensauch für Praktika im Rahmen derBerufsvorbereitung.Vier Branchen – vier Ausbil-

dungsbetriebe – ein Ziel: denNachwuchs gut ausbilden, Fach-krrk äfte sichern und Jugendlicheneine berufllf iche Zukunft in der Re-gion ermöglichen.

Anja Schmiedgen-Pietsch

Vielfältig, praxisnah, erfolgreich

Ausbildung im Landkreis Meißen

Nancy Klein, Azubi im 1. Lehrjahrzur Altenpflegerin im Vitanas Se-nioren Centrum

Foto: Vitanas Senioren Centrum, Riesa

Die Azubis der TS Bau GmbH Foto: TS Bau Riesa

Berufsberatung der Agentur für ArbeitRiesaE-Mail: [email protected]: 03525 711 213Onlineterminvereinbarung:www.arbeitsagentur.de/eservice

Berufsberatung Jobcenter des Land-kreises MeißenE-Mail: [email protected]: 03521 725 4646Internet:www.kreis-meissen.de/Jobcenter

Kontakt zur Berufsberatung

Page 18: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

18 AUS DEM LANDKREIS

om 12. September bis 4. Ok-tober finden in diesem Jahr

die Interkulturellen Wochen(IKW) im Landkrrk eis Meißen statt.Sie stehen 2020 unter dem Motto„Zusammen leben, zusammenwachsen“. Unter der Schirmherr-schaft der Ersten Beigeordnetendes Landkreises Meißen JanetPutz und Superintendent im Kir-chenbezirk Meißen-GroßenhainAndreas Beuchel laden 32 Veran-staltungen Interessierte dazu ein,teilzunehmen, Zeit miteinander zuverbringen und sich mit vielenspannenden Fragen zu beschäfti-gen.Das diesjährige Programm

zeichnet sich durch teils hochkarä-tige politische Beiträge aus, unteranderem die Lesung von MaxCzollek, einem einfllf ussreichen jü-dischen Schriftsteller aus Berlin.Es gibt drei Filmvorführungen indrei Kinos, die jeweils an ein Po-diumsgespräch mit interessantenReferenten gekoppelt sind. EineWanderausstellung in Radebeulund Riesa widmet sich der Ar-beitsmarktvermittlung von Mi-grantinnen und Migranten. Bei ei-nem Internationalen Café gibt eseinen dazu passenden Vortrag auserster Hand.Den Auftakt für die Interkultu-

rellen Wochen macht das Famili-enkonzert „Kindern eine Stimmegeben“ am Samstag, 12. Septem-ber in der katholischen KircheMeißen. Die Galerie „Himmlisch“lädt zum interreligiösen Austauschein. Beim Firmenstaffellauf(#FSL) am 18. September 2020kann privat oder mit der Firma fürden guten Zweck gestartet wer-den. Der Erlös kommt einem Pro-jekt zur politischen Bildung Ju-gendlicher zugute.Wer Lust hat, nicht nur zu lau-

fen, sondern auch zu tanzen, ist

V beim Begegnungsabend „WennTanz verbindet“ im KlosterhofRiesa und beim venezolanischenLänderabend „Ven a bailar!“ imDreiseithof Gröditz (Kulturscheu-ne) genau richtig. Wer es lieber ro-ckig mag, geht zum 2. Intercultu-ral Festival in den Sachsenkeller.Übrigens werden die Landesbüh-nen Sachsen GmbH die eine oderandere Veranstaltung der IKW mitsommerlichen open air-perfor-mances bereichern: „Beethoventoday actions“ steht im Zeichendes 250. Geburtstages des deut-schen bzw. europäischen Kompo-nisten.In Großenhain erwarten die Be-

sucherinnen und Besucher span-nende Reiseberichte, unter ande-rem zu Fairtrade-Projekten in Ni-caragua, Entwicklungshilfe in In-dien und einem Austauschpro-gramm von Kita-Mitarbeiterinnenund -Mitarbeitern in Tansania.In den Stadtbibliotheken Riesa

und Meißen gibt es jeweils einenLesetag mit Märchen aus allerWelt, die von Akteuren aus unter-schiedlichen Bereichen vorgetra-gen werden. Kinder haben so dieMöglichkeit, ein Gefühl für ande-re Kulturen und Sprachen zu ent-wickeln. Beim Workshop zu demjapanischen Märchen „Die Toch-ter des Zauberers“ wird in der Mu-sikschule Großenhain ein Impro-visationstheaterstück einstudiert.Die Interkulturellen Wochen

enden, wie sie beginnen: mit ei-nem großen Fest für die Familie.Beim Fest der Vielfalt in Coswigam Sonntag, 4. Oktober 2020 dür-fen sich Besucherinnen und Besu-cher auf ein buntes Programm ausMusik, Tanz und Spiel freuen. Un-ter der Leitung von Paul Hoornunterhält das Paradiesorchester dieGäste mit einer Mischung ausChanson, Klezmer und Tango. Für

Kinder gibt es zum Beispiel Trom-mel-Stationen, eine Eisenbahnund zahlreiche Kreativangebote.Abschließend besucht BenjaminEgger (Gießen) vom Verein „Hilfekonkrrk et“ das evangelische Ge-meindezentrum mit einem Multi-mediavortrag zu „Praktische Hilfeim Westbalkan: Flucht/Asyl-Min-derheiten-Erdbeben-Corona. Wiehelfen Kirchen und Gemeindenvor Ort? Ein Erfahrungsbericht.“Übrigens bereits vor dem offi-

ziellen Start der InterkulturellenWochen spielt die Banda Interna-tionale, das national und interna-tional bekannte Kollektiv von Mu-sikern aus aller Welt, am 4. Sep-tember um 16 Uhr ein Open-Air-Konzert in Radebeul-Ost – aufdem Vorplatz des Kulturbahnhofs.Sozusagen für Kurzentschlossene.

Auf einige Veranstaltungen seibesonders hingewiesen:21. September bis9. Oktober 2020Elbgalerie RiesaWanderausstellung „Integrati-

onsgeschichten“Erfolgsgeschichten aus Sachsen

erzählen – das will diese Wander-ausstellung. Aber sie wird auchzum Nachdenken anregen, Fragenstellen über eine nachhaltige Inte-gration und Einblicke ermöglichenin die Vermittlung von Gefllf üchte-ten und anderen Menschen mitMigrationshintergrund in Berufs-ausbildung oder Beschäftigung.Auf diesem langen Weg gibt esBegleiter, die Arbeitsmarktmento-rinnen und -mentoren, die in ganzSachsen im Einsatz sind, um Aus-zubildende/Arbeitnehmer und Ar-beitgeber zu unterstützen. LesenSie von Menschen auf dem Wegund ihren Begleitern.

22. September 2020,16 bis 20 UhrFührung und Kunstprojekt im

Internationalen Garten in Mei-ßenMalen als Medium für Begeg-

nungen – im Rahmen der Interkul-turellen Woche 2020 entsteht einbuntes Bild, welches einen nach-haltigen Eindruck hinterlassensoll. Auf Leinwänden kann sichmit Farben und Sprühdosen ausge-lebt werden. Somit können Men-schen mit unterschiedlichen kultu-rellen und religiösen Erfahrungensowie Weltanschauungen ein ge-meinsames Kunstwerk gestalten.Das künstlerische Gestalten ist

ein Gemeinschaftsprojekt undwird in Verbindung mit Führungendurch den Internationalen Gartendurchgeführt. Bei einem anschlie-ßenden Kochen werden die frischgeernteten Zutaten verarbeitet undverköstigt.

23. September 2020,18 bis 20 UhrRatssaal und Klosterhof RiesaWenn Tanz verbindet – ein in-

ternationaler Begegnungsabendfür FrauenTanzen ist Ausdruck für ein Le-

bensgefühl, es hebt die Stimmung,zeigt sich voller Inspiration, spon-

tan, als Hobby nebenbei. Der Tanzhat in vielen Kulturen einen hohentraditionellen Stellenwert. Es fin-den sich unzählige Arten von Tän-zen, bei denen jeder mitmachenkann. Erfreuen Sie sich mit einemSnack und Getränk an der Vielfaltund Buntheit internationaler Tän-ze. Genießen Sie Gemeinschaftund Begegnung mit Menschen ausaller Welt. Machen Sie mit beileichten Gesellschaftstänzen, diejeder schnell lernt und die garan-tiert Freude machen.Für Rückfragen: Frau Wasch

03525 700465 oder Frau Fänder03521 725-1798

25. September 2020, 19 UhrVHS RadebeulReisevortrag Namibia – ein

faszinierendes Land vollerSchönheitSven Altmann berichtet: Weite,

unberührte Landschaften, offeneund freundliche Menschen. Ele-fanten, Giraffen, Zebras, Nashör-ner, Löwen, Antilopen, … in frei-er Wildbahn. Erleben Sie eine far-benfrohe 4x4-Rundreise durch einTraumziel im Süden Afrikas.

30. September 2020,13 bis 17 UhrHafenführung im Hafen Riesa

– die Sächsische BinnenhäfenOberelbe GmbH (SBO) lädt einWie ist ein Containerterminal

organisiert? Wie sieht der Arbeits-alltag eines Kranfahrers aus? Undwas ist eigentlich in einem Contai-ner drin? Dies und noch viel mehrerfahren Sie bei einer spannendenStunde im Binnenhafen Riesa mitFührung, Rundfahrt und einerkleinen Erfrischung. Am StandortRiesa hat die SBO die Container-logistik für den gesamten Oberel-beraum gebündelt. Über die trimo-dale Drehscheibe werden jährlichrund 43.000 Container in die gan-ze Welt befördert.Aus organisatorischen Gründen

wird um Anmeldung gebeten, E-Mail: auslaenderamt.integrati-on@krrk eis-meissen.de oder Tele-fon: 03521 725-1798

Aufgrund der derzeitigen Coro-na-Situation ist der Hinweis „Än-derungen vorbehalten“ wichtigerdenn je. Informationen zum ak-tuellen Stand und zu geltendenHygieneregeln gibt es beim jewei-ligen Veranstalter. Alle Veranstal-tungen finden Interessierte in derBroschüre sowie auf den Websitesder Diakonie Meißen gGmbH, desLandkrrk eises Meißen und aufwww.interkulturellewoche.de.

Diakonisches Werk Meißen gGmbh/ASP

„Zusammen leben, zusammen wachsen“Interkulturelle Wochen im Landkreis Meißen

Integration im Landkreis Meißen Foto: A. Schmiedgen-Pietsch

Führung im Hafen Riesa Foto: LRA

Page 19: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

19AUS DEM LANDKREIS

ereits seit dem 1. Oktober1991 gibt es im Landratsamt

Meißen eine Beratungsstelle fürMenschen, die an Krebs erkrrk anktsind, aber auch für deren Angehö-rige und Freunde. Zu Beginn auchorganisatorisch unter dem Dachdes Landratsamtes angesiedelt istseit 2005 die Diakonie der Träger.Unverändert ist von Beginn an dieAdresse: Dresdner Straße 25 inMeißen. Seit April 2018 führt Ka-roline Röbisch die Beratungendurch und gibt Unterstützung.Ihre Zielgruppe sind neben Er-

krrk ankten und deren Angehörigenauch Personen, die einer Erkrrk an-kung vorbeugen und sich zumThema Krebsprävention informie-ren möchten. Menschen, die einenAngehörigen oder Freund an dieErkrrk ankung verloren haben undmit einem Außenstehenden überihre Trauer sprechen möchten, fin-den hier ebenfalls Hilfe.„Ich biete eine Sozialberatung

zu verschiedenen Themen, wieSchwerbehinderung, onkologischeNachsorgereha, Krankengeld undErwerbsminderungsrente. Aberauch die individuelle psychologi-sche Begleitung, beispielsweisezum Umgang mit der eigenen Er-krrk ankung, im Trauerfall oder dieBegleitung von (meist hochbelas-teten) Angehörigen, ist mir wich-tig“, sagt Karoline Röbisch.Die Beratungsstelle übernimmt

ebenso die Kontaktvermittlung zuSelbsthilfegruppen, hält regelmä-ßig Kontakt zu diesen und nimmtab und zu selbst an den Treffender einzelnen Gruppen teil. Bera-tung zu den Themen Vorsorgevoll-macht, Betreuungsverfügung undPatientenverfügung gehört genau-so zum Aufgabenspektrum wiedie Bereitstellung von Infomate-rialien, zum Beispiel zum ThemaZahnpfllf ege bei Chemotherapie.„Die meisten Hilfesuchenden

kommen ein- bis zwei Mal zu mirin die Beratung. So klären wir ineiner Erstberatung viele Fragenbei einer Neuerkrrk ankung, wie:Was ist eigentlich jetzt wichtig?Was kann ich beantragen? Wassteht mir zu? Worauf muss ichachten? Dann findet oft – circa einJahr später – ein zweiter Terminstatt, um einen Antrag auf eine on-kologische Nachsorgekur (Reha)zu stellen, ggf. noch einmal, um

B

einen Widerspruch zu verfassen“,erläutert Karoline Röbisch dieStruktur der Beratung. Danebendauern psychologische Beratun-gen meist mehrere Monate bis zueinem Jahr, mit regelmäßigen Ter-minen.So gab es 2019 insgesamt 303

Beratungskontakte, davon 166 inder Beratungsstelle, 99 telefoni-sche, 33 schriftliche bzw. per E-Mail und fünf Hausbesuche. 2020sind es durch Corona insgesamtweniger Beratungen. Auch gibt es2020 durch die Pandemie definitiveine zahlenmäßige Verschiebungvon den persönlichen Kontaktenin der Beratungsstelle hin zu tele-fonischen und schriftlichen Bera-tungen. Denn so wird zum Bei-spiel ein Antrag nicht mehr per-sönlich in der Beratungsstelle aus-gefüllt, sondern per Post an denKlienten gesandt und bei Fragennoch einmal telefonisch bespro-chen. Bisher wird das sehr gut an-genommen.Karoline Röbisch ist aber wich-

tig zu betonen: Die Beratungenfinden auch vor Ort weiterhinstatt. Dabei ist kaum mehr zu be-achten als bei einem „gewöhnli-chen“ Behördenbesuch:Der persönliche Kontakt in der

Beratungsstelle ist derzeit nurnach Terminvereinbarung mög-lich.Im Gebäude ist eine Mund-Na-

se-Bedeckung zu tragen. Im Büroselbst kann diese aufgrund dervorhandenen „Spuckschutz“-Scheibe auch abgesetzt werden.Gespräche bei weit geöffnetemFenster und entsprechendem Sitz-abstand sind genauso möglich wieGespräche im Freien.

Hausbesuche macht KarolineRöbisch aufgrund der Pandemiederzeit nicht. Ansonsten sind dieseein fester Bestandteil der Bera-tungsstelle, ABER auch Personenvorbehalten, die bspw. bettlägerigoder auf Gehhilfen angewiesensind. Wenn ein pfllf egender Ange-höriger das Haus nicht verlassenkann, ist ein Hausbesuch auchmöglich.„Grundsätzlich ist es immer

besser, wenn erkrrk ankte Personen –so sie in der Lage sind – sich ei-genverantwortlich auf den Wegmachen. Dies stärkt das Selbstver-trauen im Umgang mit der Erkrrk an-kung und bringt das Gefühl, etwasgeschafft zu haben“, ermutigt Ka-roline Röbisch zum Besuch derBeratungsstelle. Von Meißen ausbetreut sie Menschen im gesamtenLandkrrk eis. Eine weitere Tumorbe-ratung gibt es übrigens im HospizRadebeul. Beide Anlaufstellensind gut vernetzt.Wer sich vor einem Besuch in-

formieren möchte oder Angehöri-ge bzw. Freunde auf das Angebotaufmerksam machen will, derkann dies online über die Websitesder Diakonie Meißen, des Land-ratsamtes sowie des Krebsnetz-werkes Meißen. Flyer liegen beiÄrzten, Apotheken und Sanitäts-häusern aus oder werden bei ei-nem Krankenhausaufenthalt direktvom Sozialdienst der Klinik an diePatienten weitergereicht.Aktuell beschäftigt Karoline

Röbisch das Thema Selbsthilfe-gruppen: „Es gibt immer wiederAnfragen von Angehörigen nacheiner Selbsthilfegruppe nur fürAngehörige. Leider haben sichbisher nicht genug Teilnehmerin-nen und Teilnehmer gefunden.Wenn es also Angehörige (auchFreunde) von Krebserkrrk anktengibt, die sich gern in der Gruppeaustauschen möchten, können siesich gern bei mir melden. Ich kannbei der Gründung einer Selbsthil-fegruppe unterstützen oder auchregelmäßige Gesprächsrunden an-bieten, je nach Bedarf“, ruft Karo-line Röbisch auf.

Kontakt:PsychosozialeTumorberatungsstelleKaroline RöbischTelefon: 03521 725-3444

Anja Schmiedgen-Pietsch

Beratung bei der Diagnose Krebs

Karoline RöbischFoto: A. Schmiedgen-Pietsch

Raumpfleger und Reinigungskraftfür Ober- & Bodenflächen (m/w/d) in Meißen

Wir suchen Mitarbeiter für ein Objektzu einem geringfügigen oder Teilzeit-Arbeitsverhältnis:

• freundlich und gewissenhaft• Sinn für Sauberkeit und Hygiene• Organisationstalent und Teamgeist• erste Erfahrungen sind von Vorteil

Sie finden unsere Stellenanzeigenauch auf ebay.Kleinanzeigen

Uniserve Gebäudereinigung GmbHAm Sankt-Niclas-Schacht 11 · 09599 FreibergMobil 01522 660 4737 · Tel. 03731 78 73 0

[email protected] · www.uniserve24.com

Rufen Sieuns an!

Nutzeden Tag!carpe diemcarpe diem

Schauen Sie unverbindlich vorbei undlernen Sie uns als Arbeitgeber kennen.Wir freuen uns auf Fachkräfte, Teamplayeamplayer und Quereinsteiger aus den Bereichen:

Bewerbertag

Pflege und Betreuung!

Senioren-Park carpe diem MeißenFreitag, 25.09.202014.30 bis 17.00 UhrDresdner Straße 34, 01662 MeißenTel.: 03521 405 190

Ihre Ansprechpartner für dasAmtsblatt erreichen Sie unter:

Telefon (03521) 41 04 55 20Telefax (03521) 41 04 55 22E-Mail [email protected]

Meißen Nossener Str. 38 0 35 21 /45 20 77Krematorium Durchwahl 0 35 21 /45 31 39Nossen Bahnhofstr. 15 03 52 42 /7 10 06Weinböhla Hauptstr. 15 03 52 43 /3 29 63Radebeul Meißner Str. 134 03 51 /8 95 19 17Riesa (W( eida) Stendaler Str. 20 0 35 25 /73 73 30Großenhain Neumarkt 15 0 35 22 /50 91 01

Städtisches Bestattungswesen Meißen GmbH

KREMATORIUM ... die Bestattungsgemeinschaft

www.krematorium-meissen.de

Page 20: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

20 UNSER RATGEBER

er erste Tag im Ausbil-dungsbetrieb ist immer et-

was Besonderes. Die Schule istgeschafft und es beginnt ein neuerLebensabschnitt.Die wichtigsten Pfllf ichten eines

Auszubildenden (Azubis) sind imBerufsbildungsgesetz (BBiG) § 13geregelt. Was dort nicht steht, be-schäftigt aber manchen Auszubil-denden viel mehr: Wie benehmeich mich richtig, was sollte mantun, was sollte man lassen undwas gilt es zu beachten? Nachfol-gend hat die KoordinierungsstelleBerufllf iche Orientierung im Land-krrk eis Meißen ein paar Tipps für ei-nen guten ersten Eindruck zusam-mengestellt.

Höflichkeit„Huhu“, „Ciao“ oder „Was geht“sind im betrieblichen Sprachge-brauch eher unangebracht. In Un-ternehmen oder Institutionen unterden Erwachsenen sollte man sichmit „Guten Tag“ und „Auf Wie-dersehen“ begrüßen und verab-schieden. In der ersten Zeit heißtes sich zurückzuhalten und zu be-obachten, wie Mitarbeiter und

D Vorgesetzte miteinander umgehen.Auf keinen Fall sollte man dieKollegen mit „Du“ ansprechen.Erst wenn einem das „Du“ ange-boten wird, kann man es als Anre-de gebrauchen. Vorher ist immerdie Anrede „Sie“ zu verwenden.Nicht nur am ersten Tag sollteman immer freundlich bleiben,denn man will doch nicht als„Muffel“ bei den Kollegen präsen-tiert werden.

PünktlichkeitMan kommt nicht drum herum:Pünktlichkeit gilt als eines derwichtigsten Kriterien für den ers-ten Eindruck. Wenn der Chef, derAusbilder oder die Kollegen aufden neuen Azubi warten müssen,kommt das leider nicht so gut an.Lieber sollte man zehn Minuteneher da sein und genügend Zeit fürden Arbeitsweg einplanen. Auchzum Feierabend sollte man nichtder Erste sein, der hinausstürmt.

KleidungBei vielen Berufen weiß man un-gefähr, wie man sich als Azubi zukleiden hat. Die Kleiderfragehängt vor allem davon ab, wel-

chen Beruf man lernt und ob es imBetrieb eine Kleiderordnung gibt.Hier kann man sich gut an denMitarbeitern orientieren. ZumAusbildungsbeginn sollte mansich lieber etwas schicker kleiden.Wer von seinem Chef die Klei-dung gestellt bekommt, brauchtsich über die Kleidungsfrage keineGedanken machen.

HilfsbereitschaftHilfsbereite Menschen kommenimmer gut an. Wenn die Aufgabenerledigt sind, kann man bei denKollegen nachfragen, ob jemandHilfe braucht. Auch wenn geradeFeierabend und noch etwas zu er-ledigen ist, sollte man helfen.Durch die Hilfsbereitschaft wirdauch Interesse am Beruf, der Fir-ma und den Kollegen gezeigt.

FragenZu Beginn der Ausbildung gibt esviele neue Eindrücke und Infor-mationen, nicht alles kann mansich immer sofort merken. Des-halb sollte man immer einen No-tizblock und einen Stift dabeiha-ben, um sich das Wichtigste zunotieren. Auch die Namen der

neuen Kollegen kann man mit auf-schreiben. Schon in den ersten Ta-gen sollte der Azubi nicht herum-stehen, sondern Eigeninitiativezeigen. Das bedeutet, aktiv umArbeit zu bitten und nachzufragen,wenn man etwas nicht verstandenhat. Helfen kann eine To-do-Liste,um den Überblick nicht zu verlie-ren und die anstehenden Aufgabeneinzuordnen. Gerade zu Ausbil-dungsbeginn passiert auch mal einFehler. Wichtig ist, damit offenumzugehen, um Hilfe bitten undnachfragen, wie man den Fehlerwiedergutmachen kann.

TelefonierenWenn der Azubi angerufen wird,sollte er sich immer mit seinemNamen und dem Namen des Un-ternehmens melden. Um bei denTelefonaten das Wichtigste aufzu-schreiben, empfiehlt es sich, etwaszum Schreiben bereitzulegen. EinNo-Go sind Privatgespräche mitdem eigenen Mobil- oder demDiensttelefon während der Ar-beitszeit.Hier sollte man im Ausbil-

dungsbetrieb nachfragen, wie dasgeregelt ist. Also, Mobiltelefon

erst einmal ausschalten und in derTasche lassen.

CoronaDas jetzt beginnende Ausbil-dungsjahr startet unter besonderenBedingungen. Zu den allgemeinenSchutzbestimmungen gehört dieMund-Nase-Bedeckung (Alltag-maske), die Nutzung eines Desin-fektionsmittels (wenn im Ein-gangsbereich vorhanden), auf dasHändeschütteln zu verzichten undden vorgegebenen Mindestabstandvon 1,50 Metern einzuhalten.

Nun kann es losgehenIn jedem Unternehmen, in jederInstitution gibt es Regeln, die manzu Beginn nicht kennen kann.Deshalb sollte man sich zurück-halten. Als Berufseinsteiger hilftes, neugierig und aufgeschlossengegenüber dem zu sein, was einenerwartet. Man sollte sich nicht da-vor scheuen, Fragen zu stellen.Wenn man freundlich und höfllf ichzu seinen Kollegen ist, gehört manschnell dazu.

Koordinierungsstelle Berufliche

Orientierung im Landkreis Meißen

Der erste Ausbildungstag

COLOURING ENERGY

www.varo-direct.de

Heizen Sie mit unseremklimaneutralen Premium-Heizöl– der Umwelt zur Liebe –Umweltprämie* für Ihre nächsteHeizöl-Bestellung:

50 Liter HEL bei Bestellung von1.500 Liter klimaneutralenVARO-Premium-HeizölDie VARO-Verkaufsbüros:■ VB Meißen 03521 70 000■ VB Riesa 03525 740 445■ VB Großenhain 03522 52 95 850

* gültig bis 30.09.2020, bei Bestellung bitte KennwortSZ-Anzeige verwenden, nur einmal einzulösen pro Lieferstelle,keine Barauszahlung

Page 21: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

01689 WeinböhlaEhrlichtweg 3–9 [email protected] 035243-338-0 /moebelhuelsbusch/www.huelsbusch.com

Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 10.00–19.00 Uhr · Sa. 9.00–16.00 Uhr

WIR SIND GERN FÜR SIE DA!

UNSER SERVICEVERSPRECHEN AN SIE:✗ 5 Jahre Garantie

für Markeneinbaugeräte und Küchenmöbel✗ Vorabaufmaß bei Ihnen zu Hause ohne Zusatzkosten✗ 3D-Computerplanung✗ Farb- und Designberatung bis hin zur innenarchitektischen Grundrissplanung✗ Lieferung und Montage durch ausgewählte Fachleute✗ Auf Wunsch Sonderanfertigungen möglich✗ Entsorgung Ihres alten Mobiliars

... mit einer riesengroßen

Auswahl an Küchenneuheiten!

Wir freuen uns auf Sie!

... und einer der größten

Küchenaustellungen imElbtal!

Page 22: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

22 AUS DEM LANDKREIS

adfahren war seine Leiden-schaft. Es war immer sein

Ziel, jährlich 10.000 Kilometerper Rad zu schaffen – und das hater auch. Man kann mit Fug undRecht sagen, dass Hans-JochenGramann jeden Zentimeter jedesRadweges im gesamten Landkrrk eisMeißen mit dem Fahrrad erkundethat – mehrfach, sommers wie win-ters. Damit gab es im Landkrrk eisMeißen keinen, der besser geeig-net gewesen wäre, Kreisradwege-wart zu sein.Elke Grille, Sachbearbeiterin

für ländliche Entwicklung im Amtfür Forst und Kreisentwicklung –von ihr stammen auch die ein-gangs zitierten Worte, erinnertsich, wie die Zusammenarbeit zu-stande kam: „Nach dem Bau unddes großen Erfolgs des Elberad-wegs ermunterte das Kreisent-wicklungsamt des Altkrrk eises Mei-ßen die Kommunen, eigene Rad-routen zu entwickeln, um die Rad-ler vom Elberadweg in die angren-zenden Gemeinden zu „locken“.Der Rundweg Elbe-Nassau-Frie-dewald war ein erster Anfang. Ausder Presse erfuhr man 2003, dassein gewisser Hans-Jochen Gra-mann, Lehrer aus Weinböhla, ei-gene touristische Radrouten ent-wickelt und veröffentlicht hatteund diese mit seinen Schülernzum Testen abradelte. Um Dop-pelarbeit zu vermeiden und Initia-tiven zu bündeln, griff ich, die da-mals Verantwortliche für touristi-sche Wege im Landkreis, zum Te-lefon. Nach einem herzlichen Ge-spräch dauerte es nicht lange undHerr Gramann saß bei mir im Bü-ro. Was sich danach entwickelte,kann wohl als beste konstruktiveZusammenarbeit, die man sichzwischen Behörde und Ehrenamt-

R ler vorstellen kann, bezeichnetwerden.“Der Radfahrbegeisterte stellte

seine Erfahrungen und Leistungenzunächst völlig selbstlos in denDienst des Landkrrk eises. Späterwurden Werkverträge für einzelneProjekte mit ihm geschlossen, umzumindest eine gewisse Auf-wandsentschädigung zu sichern.Im August 2008 wurde Hans-Jo-chen Gramann schließlich offiziellzum Kreisradwegewart berufen,ein Ehrenamt, das er stets mitStolz und vollem Einsatz ausfüll-te.Hatte er bis zu seiner Berufung

bereits ein rechtselbisches Rad-routennetz – ausgehend vom Elbe-radweg – entwickelt, dazu gehör-ten unter anderem die RoutenRundweg Elbe-Moritzburg-Löß-nitzgrund, Rundweg Elbe-Friede-wald-Schloss Wackerbarth undZille-Radweg, wandte er sich an-schließend auch der Entwicklungund Umsetzung eines linkselbi-schen Radroutennetzes und demGebiet des ehemaligen Landkrei-ses Riesa-Großenhain zu.Bei ihm gehörten aber nicht nur

die Konzeption von Radwegen,deren Namen und Logos zumSelbstverständnis seiner Arbeit.Auch ein Beschilderungskonzeptwar für ihn von großer Bedeutung.Hans-Jochen Gramann – der Pla-ner. Auf ständigen Kontrollfahrtentrug er zur Pfllf ege und Wartung derRadwege bei. Ein schiefes Schildwieder geraderücken – für ihnselbstverständlich. Hans-JochenGramann – der Praktiker. Für ihnebenfalls selbstverständlich – eineakrrk ibische Dokumentation seinerArbeit – digital und in Papierform.Nicht zuletzt die Abstimmung mitzuständigen Ämtern, Kommunen,

lokalen Akteuren und Nachbar-krrk eisen gehörte zu seinen Aufga-ben.Und so kannte er jede Radroute

im Landkrrk eis im Detail und konn-te aus dem Kopf deren exaktenVerlauf anhand der Straßennamenansagen. Korrekt war er aber auchin seinem Verhalten: Zum Mittagpünktlich zu Hause zu erscheinen,war für ihn Pfllf icht, um seine Fraunicht mit dem Essen warten zulassen.Manchmal blitzte der verständ-

nisvolle und anspornende Lehrerin ihm durch: Er würdigte stets dieArbeit von anderen und spartenicht mit Lob, wenn etwas seineAnerkennung fand. „Vorbildlich“war dann ein typisches und oftvon ihm benutztes Wort. Und ei-gentlich ist es auch DAS Wort, dasdie Ehrenamtsarbeit von Hans-Jo-chen Gramann beschreibt: vor-bildlich.Gefragt, wie er zu seiner Rad-

fahrleidenschaft gekommen ist, er-zählte er folgende Anekdote:„Meine Leidenschaft für Räderbegann, als ich als Kind ein Drei-

rad geschenkt bekam. Von da abwollte ich nicht mehr laufen, son-dern nur noch mit dem Dreiradfahren, sodass ich sogar in derWohnung damit von Zimmer zuZimmer fuhr.“Diese Leidenschaft – und auch

die Fitness – blieb ihm bis ins ho-he Alter erhalten. Eine Urlaubsan-kündigung an das LandratsamtMeißen des damals fast 80-Jähri-gen vom Juni 2018 zeigt dies undebenso sein Engagement:„…ich möchte Ihnen meine Ab-

wesenheit von Weinböhla mittei-len. Am 9. Juni: meine Reise zumKaiserstuhl mit einem Abstecherin das französische Elsass und Er-holung am Lago Maggiore (dasRennrad ist dabei). Am 28. Juni:meine Rückkkunft, da die SchuleWeinböhla 120 Jahre feiert undam 30. Juni meine zweite geführteRadtour stattfindet. Diesmal vonRiesa nach Oschatz und über Hofund den Jahnatalweg wieder zu-rück nach Riesa.“Wenn man heute mit offenen

Augen durch den Landkrrk eis Mei-ßen fährt oder wandert, sind die

Wegweiser und Infotafeln für dieverschiedensten Radrouten und ih-re Ziele nicht zu übersehen: Meistausgehend vom beliebten Elberad-weg informieren die Tafeln überlohnende Ziele in der Umgebungund weisen mit einheitlichen Lo-gos auf durchgängig beschilderteRadrouten hin. „Wir wandeln da-bei auf den Spuren, die der Kreis-radwegewart Hans-Jochen Gra-mann hinterlassen hat, was heißtSpuren, fast möchte man sagen,sein Lebenswerk, zumindest, wasdie vergangenen 17 Jahre betrifft“,fasst Elke Grille zusammen.Ein radfreundlicher Landkrrk eis

war sein Ziel. Von daher wäre dieaktuelle Kreisradverkehrskonzep-tion wohl genau „sein Ding“ ge-wesen. In die Erarbeitung dieserkonnte der Landkrrk eis MeißenHans-Jochen Gramann krrk ankheits-bedingt nur noch lose einbinden.Eine Tatsache, die die Macher be-dauern, denn er hätte viel Wissenund Fachkompetenz einbringenkönnen.Hans-Jochen Gramann genoss

aufgrund seines Engagements, sei-ner Initiative und seiner Zielstre-bigkeit große Anerkennung imKreis der Kollegen im DezernatTechnik des Landratsamtes Mei-ßen – und mit Sicherheit auch da-rüber hinaus. Er brannte für dasEhrenamt und füllte dieses auf un-vergleichliche Weise mehr als nuraus.Am 13. Juli 2020 ist Hans-Jo-

chen Gramann im Alter von 80Jahren gestorben. Seine Spuren imLandkrrk eis werden bleiben: Nichtnur in Form all der Wegweiser undInfotafeln, vor allem in den Her-zen und der Erinnerung all jener,die mit ihm zusammengearbeitethaben. Anja Schmiedgen-Pietsch

Hans-Jochen Gramann – Ein Nachruf„Er war etwas ganz Besonderes und oft haben wir gesagt: So einen wie den Herrn Gramann

finden wir nicht wieder …“

Hans-Jochen Gramann – unterwegs als Kreisradwegewart im Land-kreis Meißen Foto: Claudia Hübschmann

SZ-TREFFPUNKTwird jetzt

Wir gehören zur

Neues kommt, Gutes bleibtEntdecken Sie bei DDV LOKAL künftig noch mehr hochwertige Produkte aus

heimischen Manufakturen sowie exklusive Sonderanfertigungen – und kaufenSie weiterhin Tickets für Ihre Lieblingsveranstaltung, buchen Sie Reisen für

die schönste Zeit im Jahr, stöbern Sie in aktuellen Veröffentlichungen,geben Sie Anzeigen, Briefe und Pakete auf. Seien Sie gespannt

und besuchen Sie uns ganz in Ihrer Nähe:

Elbstraße 7 in Meißen,

Keine Zeit, um persönlich vorbeizuschauen?Das Beste für die Region bequem mit ein paar Klicks nach Hause geholt:

www.ddv-lokal.de

Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 10.00–14.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr; Sa. 10.00–13.00 Uhr

EDITION

Page 23: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 4. SEPTEMBER 2020

23AUS DEM LANDKREIS

nter dem Titel „Verkehr ver-netzt“ ist im Juli der neue

Verbundbericht 2019/2020 desVerkehrsverbundes Oberelbe er-schienen. Er betrachtet den Zeit-raum von Sommer 2019 bis Som-mer 2020. „Am besten lässt sichdieser Zeitraum als Zeit der He-rausforderungen beschreiben“, soBurkhard Ehlen, Geschäftsführerdes VVO. Damit ist nicht nur dieCorona-Krise zum Ende des Be-richtzeitraumes gemeint, sondernauch die Insolvenz der Städtebahnmit allen Folgen für den Verkehrim Verbundgebiet im Juli letztenJahres.Der Bericht präsentiert neben

Zahlen und Fakten einen Rück-blick nach Monaten von Mai 2019bis April 2020. Besondere Heraus-forderungen und Höhepunkte wer-den aus der Sicht der unterschied-lichsten Akteure näher beleuchtet.Da kommen die Organisatorinnendes deutschlandweit ersten befahr-baren Weihnachtsmarktes ebensozu Wort, wie die Begleiterinnenund Begleiter des Entstehungspro-zesses der neuen Haltestellenschil-der im einheitlichen Design.Überaus interessant sind auch

U die verschiedensten Zahlen: Sogab es 2019 222 Mio. Fahrgast-fahrten und damit eine weiterekontinuierliche Steigerung. Eben-falls eine Steigerung ist mit 191,9Mio. Euro 2019 bei den Fahrgeld-einnahmen zu verzeichnen. 2019wurden unter anderem 289.158Jobtickets, rund 1,65 Mio. Abo-Karten und rund 1,1 Mio. Tages-karten für Einzelpersonen ver-kauft.Im Verbundgebiet fahren übri-

gens 314 Linien und bedient wer-den 3.915 Haltestellen. Zwei Zah-len für den Landkrrk eis Meißen: DieLößnitzgrundbahn konnte 2019275.278 Fahrgäste begrüßen unddie Stadtrundfahrt Meißen 27.941.Freude kommt beim VVO auch

bei der Betrachtung der Kunden-zufriedenheitswerte auf. BeimKundenbarometer 2019 erreichteder VVO mit 2,5 (auf einer Skalavon 1,0 bis 5,0) eine „Zwei plus“und damit den Spitzenplatz unterden teilnehmenden Verkehrsver-bünden in Deutschland. Zudemwürden 83,6 Prozent aller Befrag-ten Bus und Bahn im VVO weiter-empfehlen. Die besten Noten er-reichte der VVO dabei bei der

Schnelligkeit der Beförderung undden mobilen Informationen fürSmartphones.Im Zweckverband Verkehrsver-

bund Oberelbe (ZVOE) sind dieLandkrrk eise Meißen, Bautzen,Sächsische Schweiz-Osterzgebir-ge und die Landeshauptstadt Dres-den Mitglieder. Dieser wurde am17. Januar 1994 gegründet. DasVerbundgebiet umfasst 4.871 Qua-dratkilometer.

Aufgabe des Verkehrsverbundesist es, die regional tätigen Ver-kehrsunternehmen in ein Gesamt-angebot zu integrieren. Ergebnisist ein mit den zwölf Unternehmen(unter anderem die Verkehrsge-sellschaft Meißen mbH) abge-stimmter Fahrplan sowie ein ein-heitlicher Tarif im Verbundraum.Für Interessierte: Der VVO-

Verbundbericht 2019/2020 ist aufder Website des VVO www.vvo-online.de unter Publikationennachzulesen und in ausgedruckterForm auch beim VVO erhältlich.

Dankeschön-Aktionen –Neues SchuljahrIn den gerade zu Ende gegange-nen Sommerferien luden die zwölfVerkehrsunternehmen und derVerkehrsverbund Oberelbe (VVO)alle Abo-Kunden zu günstigenAusfllf ügen in der Heimat mit Busund Bahn ein. Als Dankeschön fürihre Treue während der Corona-Pandemie durften Nutzerinnenund Nutzer von Abo-Monatskar-ten und JobTickets, egal welcherTarifzone oder Preisstufe, bis 30.August täglich im ganzen Ver-kehrsverbund unterwegs sein. Als

Bonus für Familien, die ihren Ur-laub zu Hause verbrachten, galtdie Familientageskarte für eineTarifzone während der Sommerfe-rien immer mittwochs ebenfallsim gesamten Verbund zwischenHoyerswerda und Altenberg sowieBad Schandau und Riesa. Unddieses Dankeschön wurde rege ge-nutzt.Nun geht der Blick auf das ge-

rade begonnene neue Schul- undAusbildungsjahr. So passten diezwölf Unternehmen im VVO ihreFahrpläne und Kapazitäten an diesteigenden Fahrgastzahlen undneuen Wege an. Seit 31. Augustsind im gesamten VVO wiedermehr Busse, Straßenbahnen undZüge unterwegs. Alle Informatio-nen zu den Tickets – nicht nurspeziell für Schülerinnen undSchüler sowie für Auszubildende– und zu Fahrplanänderungen sindin allen Servicestellen sowie ander InfoHotline unter 03518526555 erhältlich. Online gibt esalle Informationen auf den Inter-netseiten der Unternehmen sowieunter www.vvo-online.de.

Anja Schmiedgen-Pietsch

Verkehr vernetztVerbundbericht 2019/2020 des VVVV O erschienen

Viele interessante Daten, Faktenund Informationen verbergensich hinter der Titelseite des Ver-bundberichts.

LANGE NACHT

12. September

Meißen

ab 18.00 Uhr

Kunst | Kultur | Architektur

„Zwischen Licht und Schatten“

2020Eintrittfrei!

Romantik pur*, zumGreifen nah.* in einer der romantischsten Städte Deutschlands („The Local“/2017)

Foto:M

artinFö

rster

Meißen

Page 24: Verabschiedung 10. September vonLandrat Arndt Steinbach ......2020/09/04  · dur ch Sop ranistin An ne St ad le r, Mitgl ie ddes Hei nr ic h- Sc hüt z-Kr ei ses. Be vo rder Sp ie

Recommended