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UMSATZSTEUER AUF WARMWASSERBEREITUNG - … · So sehen wir bisher das Heizwerk. Die Heizwerke...

Date post: 06-Jun-2018
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UMSATZSTEUER AUF UMSATZSTEUER AUF WARMWASSERBEREITUNG WARMWASSERBEREITUNG FW Sieggraben Copyright, 1996 © Dale Carnegie & Associates, Inc.
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UMSATZSTEUER AUF UMSATZSTEUER AUF WARMWASSERBEREITUNGWARMWASSERBEREITUNG

FW Sieggraben

Copyright, 1996 © Dale Carnegie & Associates, Inc.

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So sehen wir bisher das So sehen wir bisher das HeizwerkHeizwerk

Die Heizwerke beliefern die Kunden mit Die Heizwerke beliefern die Kunden mit Wärme Wärme -- Wärme als Einheit, Wärme als Einheit,

gemessen in Kilowattstundengemessen in Kilowattstunden

Ist das wirklich so ?Ist das wirklich so ?

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VorbemerkungVorbemerkungGenossenschaftliche Heizwerke haben bisher ihre Anschluß-

gebühren, feststehende Gebühren und Wärmegebühren mit 20% umsatzversteuert

Die Heizwerke versteuern doch steueroptimiert ?

Oder doch nicht ?

Städtische Fernheizwerke betrauen gewerbliche Hausverwaltungen mit der Wärmeverrechnung. Diese teilen die Wärmelieferungen in den Wärmebezug für die Warmwasserbereitung (UMSATZSTEUER 10% !) und in den Wärmebezug für die Beheizung der Räume auf (UMSATZSTEUER 20%).

Fernwärmegenossenschaften können sich auf den Gleichheitsgrundsatz berufen und wollen bis zu einer allfälligenÄnderung der Umsatzsteuerdurchführungsbestimmungen ebenfalls diese Regelung anwenden.

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•• Sie meinen,Sie meinen, daßdaß dazu getrennte Wärmemengenzähler dazu getrennte Wärmemengenzähler erforderlich sind ?erforderlich sind ?

•• Sind nicht erforderlich, es gibt bei Fehlen von getrennten Sind nicht erforderlich, es gibt bei Fehlen von getrennten Zählern eine gesetzlich festgesetzte schätzungsweise Zählern eine gesetzlich festgesetzte schätzungsweise Aufteilung des Gesamtwärmebezuges in den Wärmebezug für Aufteilung des Gesamtwärmebezuges in den Wärmebezug für Heizzwecke und Wärmebezug für Warmwasserbereitung Heizzwecke und Wärmebezug für Warmwasserbereitung

•• Gewerbliche Hausverwalter werden laufend vom Finanzamt Gewerbliche Hausverwalter werden laufend vom Finanzamt geprüft. Bezüglich der Aufteilung in Entgelte zu 20% und geprüft. Bezüglich der Aufteilung in Entgelte zu 20% und Entgelte zu 10% gab es keine grundsätzlichen ÄnderungenEntgelte zu 10% gab es keine grundsätzlichen Änderungen

•• Genossenschaften können diese Methode nicht anwenden Genossenschaften können diese Methode nicht anwenden --oder doch?oder doch?

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Geänderte Abrechnung Geänderte Abrechnung FW SieggrabenFW Sieggraben

•• Die FW Sieggraben hat die geänderte Die FW Sieggraben hat die geänderte Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2001/02 Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2001/02 und für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 durchund für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 durch--geführt. geführt.

•• Über die geänderte Abrechnung 2002/03 liegt Über die geänderte Abrechnung 2002/03 liegt ein rechtskräftiger Bescheid über die Umsatzein rechtskräftiger Bescheid über die Umsatz--steuervoranmeldungsteuervoranmeldung Juni 2003 vor.Juni 2003 vor.

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•• Zufällig wurde vom Finanzamt für den Zufällig wurde vom Finanzamt für den Zeitraum 1Zeitraum 1--6/2003 eine Umsatzsteuer6/2003 eine Umsatzsteuer--nachschaunachschau angeordnet. Der Umsatzsteuerangeordnet. Der Umsatzsteuer--prüferinprüferin wurde die geänderte Berechnung wurde die geänderte Berechnung offengelegt und die Rechtsgrundlagen überoffengelegt und die Rechtsgrundlagen über--mittelt. Über die Prüfung wurde eine Niedermittelt. Über die Prüfung wurde eine Nieder--schriftschrift angefertigt, die bestätigte,angefertigt, die bestätigte, daßdaß es zu es zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen kommt.kommt.

•• Steuerersparnis bisher: 6.740 Euro (92.744 S) Steuerersparnis bisher: 6.740 Euro (92.744 S) und 4.272 Euro (58.784 S) und 4.272 Euro (58.784 S)

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Die Grundlagen:Die Grundlagen:•• HauptHaupt-- und Nebenleistungen: Der Umsatzund Nebenleistungen: Der Umsatz--

steuersatzsteuersatz wird von der Hauptleistung wird von der Hauptleistung bestimmt, Nebenleistungen teilen das bestimmt, Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung Schicksal der Hauptleistung z.B. Lieferung von Getreide oder Mais undz.B. Lieferung von Getreide oder Mais undTrockungTrockung der Ware: 12 % bzw. 10 % für die der Ware: 12 % bzw. 10 % für die Lieferung abzüglich Trocknung, 20 % Lieferung abzüglich Trocknung, 20 % Umsatzsteuer für Trocknung ohne gleichzeitige Umsatzsteuer für Trocknung ohne gleichzeitige Lieferung Lieferung z.B. Lieferung von Hackschnitzel und Abzug z.B. Lieferung von Hackschnitzel und Abzug der Hackkosten und der Fuhrlöhne: 12%der Hackkosten und der Fuhrlöhne: 12% UstUst f f Hackkosten und Fuhrlohn ohne Lieferung von Hackkosten und Fuhrlohn ohne Lieferung von Holz 20%Holz 20% USt USt

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•• Wärme unterliegt dem Steuersatz von 20%Wärme unterliegt dem Steuersatz von 20%

•• Abschnitt 1193 der Umsatzsteuerrichtlinien: Keine Lieferung von Abschnitt 1193 der Umsatzsteuerrichtlinien: Keine Lieferung von Wärme Wärme liegt bei der Lieferung von Warmwasser für Gebrauchszwecke (liegt bei der Lieferung von Warmwasser für Gebrauchszwecke (zBzB für für ReinigungsReinigungs-- und Badezwecke) und Badezwecke)

•• Abschnitt 1195 der Umsatzsteuerrichtlinien: Abschnitt 1195 der Umsatzsteuerrichtlinien: Zum Entgelt für die Wärmelieferungen gehören grundsätzlich auch Zum Entgelt für die Wärmelieferungen gehören grundsätzlich auch die die anteiligen Kosten für die Anlagen, die mit der Gewinnung und Veranteiligen Kosten für die Anlagen, die mit der Gewinnung und Verteilung teilung der Wärme im Zusammenhang stehen. Ihre Ermittlung kann der Wärme im Zusammenhang stehen. Ihre Ermittlung kann erforderlichenfalls auch im Schätzungswege erfolgen. erforderlichenfalls auch im Schätzungswege erfolgen.

•• Abschnitt 1170 der Umsatzsteuerrichtlinien: Abschnitt 1170 der Umsatzsteuerrichtlinien: Eine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung von Wasser ist zEine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung von Wasser ist z.B. Die .B. Die Vermietung von Zählern, für die neben der laufenden Gebühr auch Vermietung von Zählern, für die neben der laufenden Gebühr auch noch noch eine Grundgebühr eingehoben wird; ebenso eine Leistung, für die eine Grundgebühr eingehoben wird; ebenso eine Leistung, für die eine eine sogenanntesogenannte AnschlußgebührAnschlußgebühr verrechnet wird. verrechnet wird.

Wärme im Sinne desWärme im Sinne des UStGUStG::

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•• Kapitel 10.2.4.3 der Umsatzsteuerrichtlinien Nebenleistungen: Kapitel 10.2.4.3 der Umsatzsteuerrichtlinien Nebenleistungen: •• Abschnitt 1189: Der ermäßigte Steuersatz erstreckt sich auch auAbschnitt 1189: Der ermäßigte Steuersatz erstreckt sich auch auf f

unselbständige Nebenleistungen. Dazu zählenunselbständige Nebenleistungen. Dazu zählen zBzB die Aufzugsbenützung, die Aufzugsbenützung, Reparaturen und Verbesserungen auf Wunsch des Mieters, Reparaturen und Verbesserungen auf Wunsch des Mieters, Waschküchenbenützung, Endreinigung bei Ferienwohnungen und Waschküchenbenützung, Endreinigung bei Ferienwohnungen und Appartements, Wasserversorgung, FlurAppartements, Wasserversorgung, Flur-- und Treppenreinigung, und Treppenreinigung, Treppenbeleuchtung Treppenbeleuchtung

•• Wasser unterliegt nachWasser unterliegt nach ZiZi 29 Anlage zum29 Anlage zum UStGUStG dem Steuersatz von 10%. dem Steuersatz von 10%. Die Wärmelieferung zur Bereitung von Warmwasser ist nach dem obiDie Wärmelieferung zur Bereitung von Warmwasser ist nach dem obigen gen Abschnitt als unselbständige Nebenleistung zu beurteilen. Der KuAbschnitt als unselbständige Nebenleistung zu beurteilen. Der Kunde nde bezieht Wasser, dessen Wesensart durch die Erwärmung nicht geändbezieht Wasser, dessen Wesensart durch die Erwärmung nicht geändert ert wird.wird.

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Sicherung der Energieversorgung Sicherung der Energieversorgung Heizkostenabrechnungsgesetz Heizkostenabrechnungsgesetz

•• Ob das Heizkostenabrechnungsgesetz unmittelbar für Ob das Heizkostenabrechnungsgesetz unmittelbar für Fernwärmegenossenschaften gilt,Fernwärmegenossenschaften gilt, sofernesoferne sie Gebäude mit weniger als 4 sie Gebäude mit weniger als 4 Nutzungsobjekten beliefern, wird noch geprüftNutzungsobjekten beliefern, wird noch geprüft

•• In dem Gesetz findet sich eine Trennung der Anteile von HeizIn dem Gesetz findet sich eine Trennung der Anteile von Heiz-- und und Warmwasserkosten in einem Verhältnis von 70% für Heizkosten und Warmwasserkosten in einem Verhältnis von 70% für Heizkosten und zu zu 30% für Warmwasserkosten. Dieser Schlüssel ist zwingend, wenn ke30% für Warmwasserkosten. Dieser Schlüssel ist zwingend, wenn keine ine entsprechende schriftliche Vereinbarung, die anders lauten kann,entsprechende schriftliche Vereinbarung, die anders lauten kann, besteht. besteht. Sinngemäß wird man daher diese Bestimmung bei Sinngemäß wird man daher diese Bestimmung bei Fernwärmegenossenschaften anwenden können, wenn keineFernwärmegenossenschaften anwenden können, wenn keine vertragslichenvertragslichenRegelungen über die Aufteilung bestehen. Regelungen über die Aufteilung bestehen.

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SCHLUSSFOLGERUNGSCHLUSSFOLGERUNG

•• Nach dem Gleichheitsgrundsatz müssen Wohnungsinhaber und Nach dem Gleichheitsgrundsatz müssen Wohnungsinhaber und Eigenheimbesitzer steuerlich gleich behandelt werden Eigenheimbesitzer steuerlich gleich behandelt werden -- bis zu einer bis zu einer Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien bedeutet das 10%Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien bedeutet das 10% UstUst auf auf WarmwasserWarmwasser

•• Mangels einer entsprechenden Vereinbarung kann die WärmelieferunMangels einer entsprechenden Vereinbarung kann die Wärmelieferung g zu 70% als Wärme für Beheizung (zu 70% als Wärme für Beheizung (UstUst 20%) und zu 30% als Wärme 20%) und zu 30% als Wärme zur Warmwasserbereitung angenommen werdenzur Warmwasserbereitung angenommen werden

•• Die Aufteilung bei Fernwärmegenossenschaften ist in einem EinzelDie Aufteilung bei Fernwärmegenossenschaften ist in einem Einzelfall fall anerkannt. Natürlich besteht das Risiko,anerkannt. Natürlich besteht das Risiko, daßdaß die Finanzbehörde künftig die Finanzbehörde künftig zu einer anderen Auslegung kommtzu einer anderen Auslegung kommt

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ANWENDUNG IN DER PRAXISANWENDUNG IN DER PRAXIS•• Die verbrauchsabhängigen AbgabenDie verbrauchsabhängigen Abgaben werden für den Anteil zur werden für den Anteil zur

Warmwasserbereitung aus dem Wärmeverbrauch berechnet: Warmwasserbereitung aus dem Wärmeverbrauch berechnet: kWh mal 30% mal Tarif = Teilbemessung 10%kWh mal 30% mal Tarif = Teilbemessung 10% UstUst -- bei gespaltenem bei gespaltenem Tarif ist zu entscheiden, welcher Tarif zur Anwendung kommtTarif ist zu entscheiden, welcher Tarif zur Anwendung kommt

•• Von den feststehenden Gebühren (Zählermiete o.ä.) werden 30% fürVon den feststehenden Gebühren (Zählermiete o.ä.) werden 30% fürden Anteil für Warmwasserbereitung zum Ansatz gebrachtden Anteil für Warmwasserbereitung zum Ansatz gebracht

•• AnschlußgebührenAnschlußgebühren werden anteilig mit 30% für die werden anteilig mit 30% für die Warmwasserbereitung gerechnetWarmwasserbereitung gerechnet

•• Nach den Usancen ist die Umsatzsteuer den Kunden gegenüber Nach den Usancen ist die Umsatzsteuer den Kunden gegenüber auszuweisen und daher der Umsatzsteuervorteil weiterzugeben. auszuweisen und daher der Umsatzsteuervorteil weiterzugeben. Gewerbliche Hausverwalter haben damit kein Risiko, da sie allfälGewerbliche Hausverwalter haben damit kein Risiko, da sie allfällige lige Steuernachforderungen an die Kunden weitergeben. Heizwerke werdeSteuernachforderungen an die Kunden weitergeben. Heizwerke werden n in der Regel Nachzahlungen nicht an die Kunden weitergeben könnein der Regel Nachzahlungen nicht an die Kunden weitergeben können n und tragen daher das Risiko in der Regel selbst.und tragen daher das Risiko in der Regel selbst.

Page 21: UMSATZSTEUER AUF WARMWASSERBEREITUNG - … · So sehen wir bisher das Heizwerk. Die Heizwerke beliefern die Kunden mit . Wärme -Wärme als Einheit, gemessen in Kilowattstunden Ist

Angergasse 17223 Sieggraben

Sieggraben, 30. Juni 2003

Betrifft: Berichtigte Vorschreibungen für das Geschäftsjahr 2002/2003

Wir haben Ihnen von Juli 2002 bis Juni 2003 Wärme für die Regulierung derRaumtemperatur in Ihrem Wohnhaus bzw. in Ihrer Wohnung geliefert. Darüberhinaushaben wir in unserem Wärmetauscher Warmwasser für Ihre Gebrauchszwecke (zBfür Reinigungs- und Badezwecke) bereitet. Aus Kostengründen ist nur einVerbrauchszähler montiert, so daß ein abgesondertes Entgelt für die Wärme für dieRegulierung der Raumtemperatur aus dem einheitlichen Entgelt wie folgt ermitteltwird:

Ermittlung der Verbrauchswerte:Zählerstand 30.6.2003 77.322 KWhZählerstand 2.7.2002 61.859 KWhVerbrauch 2.7.02 – 30.6.03 15.463 KWhHievon für Warmwasser 4.639 kWh

Aufteilung der von Ihnen bezahlten Entgelte:Entgelt für Warmwasser 0,54 Euro pro 10 kWh 250,50 EuroEntgelt für Beheizung 823,14 EuroGesamtentgelt 1.073,64 Euro

Die Akontozahlungen ab August 2003 teilen sich wie folgt auf:Akontozahlung für Warmwasser 47,18 EuroAkontozahlung für Beheizung 110,09 EuroAkontozahlung gesamt 157,27 Euro

Mit freundlichen GrüßenBIO FERNWÄRME SIEGGRABEN

reg.Gen.m.b.H.

BIO FERNWÄRME SIEGGRABENreg.Gen.m.b.H.

Obere Hauptstraße 8UID ATU 60691889

Frau / HerrBauer Karl

Taschner Anton e.h.

Bankkonto 203.976 Raiffeisenbank Rosalia Bankleitzahl 33.107Firmenbuch Eisenstadt FN 172104r


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