Date post: | 06-Apr-2015 |
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Überleitung in den TVöD
1 Stand: Dezember 2005
Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst
Bezahlung undÜberleitung
Andreas WinterTarifreferent der dbb tarifunion
13. Dezember 2005dbb akademie thomasberg
Überleitung in den TVöD
2 Stand: Dezember 2005
Bezahlung undÜberleitung
Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst
Materialien
Tariftexte TVöD und TVÜ vom 13. September 2005FolienvortragEntgelttabellen zum TVöDBerechnungsbeispieleÜberleitungsrechner der dbb tarifunionMuster Arbeitsvertrag TVöD
Überleitung in den TVöD
3 Stand: Dezember 2005
Einigung auf Kernpunkte für ein neues Tarifrecht:
• Stärkung der Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes
• Aufgaben- und Leistungsorientierung
• Kunden- und Marktorientierung
• Straffung, Vereinfachung und Transparenz
• Praktikabilität sowie Attraktivität vor allem für Jüngere
• Diskriminierungsfreiheit
• einheitliches Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter
• Lösung vom Beamtenrecht
ErgebnisseEinkommensrunde 2003
Prozessvereinbarung 2003
Anpassung Ost an West:
• bis Ende 2007 100% für VGr X - Vb bzw. Kr. I - VIII und alle Arbeiter
• bis Ende 2009 100% für übrige VGr
Überleitung in den TVöD
4 Stand: Dezember 2005
TVÜ / TVöDVerbesserungen, Chancen
• Einmalzahlungen Bund/VKA-West (als Regelung zur Einkommensrunde 2005)
• Anpassungsschritte VKA-Ost (als Regelung zur Einkommensrunde 2005)
• Jahressonderzahlungen
• Zuordnung aller Vergütungs- / Lohngruppen zu neuen Entgeltgruppen
• verlustlose betragsmäßige Überleitung vorhandener Beschäftigter
• Sicherung der Besitzstände
• Exspektanzenschutz durch Strukturausgleich
• einheitliche Entgelttabelle
• Leistungsorientierung im Rahmen und außerhalb Entgelttabelle
• VWL / Jubiläumsgeld / Sterbegeld
Gesamtpaket Gesamtpaket
Überleitung in den TVöD
5 Stand: Dezember 2005
Einmalzahlung 2005Anpassung VKA-Ost
Einkommensrunde
Einmalzahlung in 2005 (Bund/VKA):
Tarifgebiet West Angestellte und Arbeiter in Vollzeit:100 Euro jeweils zum April, Juli und Oktober 2005;bei Teilzeit entsprechend geringer;Auszubildende, Schüler, Praktikanten 100 Euro zum Juli
Tarifgebiet Ost Bund-Ost: wie Tarifgebiet West
VKA-Ost entfällt, dafür Anpassungsschrittvon 92,5 % auf 94 % zum 1. Juli 2005
Überleitung in den TVöD
6 Stand: Dezember 2005
Einmalzahlung 2006Anpassung VKA-Ost
Einkommensrunde
Einmalzahlung in 2006 (Bund/VKA):
Tarifgebiet West Angestellte und Arbeiter in Vollzeit:150 Euro jeweils zum April und Juli 2006;bei Teilzeit entsprechend geringer;Auszubildende, Schüler, Praktikanten 100 Euro zum Juli
Tarifgebiet Ost Bund: wie Tarifgebiet West
VKA-Ost entfällt, dafür Anpassungsschrittvon 94 % auf 95,5 % zum 1. Juli 2006
Überleitung in den TVöD
7 Stand: Dezember 2005
Einmalzahlung 2007Anpassung VKA-Ost
Einkommensrunde
Einmalzahlung in 2007 (Bund/VKA):
Tarifgebiet West Angestellte und Arbeiter in Vollzeit:150 Euro jeweils zum April und Juli 2007;bei Teilzeit entsprechend geringer;Auszubildende, Schüler, Praktikanten 100 Euro zum Juli
Tarifgebiet Ost Bund: wie Tarifgebiet West
VKA-Ost entfällt, dafür Anpassungsschrittvon 95,5 % auf 97 % zum 1. Juli 2007
Überleitung in den TVöD
8 Stand: Dezember 2005
Urlaubsgeld, Zuwendung2005
BAT / MTArb / BMT-G
Urlaubsgeld und Zuwendung in 2005:
VKA: Urlaubsgeld und Zuwendung unverändert(da vor Inkrafttreten TVöD bzw. Fortgeltung der Tarifverträgebis 31.12.2005)
Bund: Arbeitsverhältnis vor dem 1.08.2003 begründet:Urlaubsgeld und Zuwendung unverändert (siehe VKA)
Arbeitsverhältnis ab dem 1.08.2003 begründet: Zuwendung in gleicher Weise (Anspruchsgrund und –höhe, also
60 Prozent) wie im Jahr 2004
Überleitung in den TVöD
9 Stand: Dezember 2005
Jahressonderzahlung2006
TVÜ
Jahressonderzahlung in 2006 (Bund/VKA):
in allen Entgeltgruppen (West) 82,14 %in allen Entgeltgruppen (Ost) 61,60 %
des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts
• zuzüglich Erhöhungsbetrag von 255,65 Euro (bisheriges Urlaubsgeld) bzw. 332,34 Euro (EG 1 bis EG 8, Tarifgebiet West)
• zuzüglich „Besitzstandsregelung Kinder“: 25,56 Euro je Kind
Auszahlung im November 2006
Überleitung in den TVöD
10 Stand: Dezember 2005
Jahressonderzahlungab 2007
TVöD
Jahressonderzahlung ab 2007 (Bund/VKA) West Ost
in den Entgeltgruppen 1 bis 8 90 % 67,5 %in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 % 60 %in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 % 45 %
• des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts
• Tarifgebiet Ost mit 75 % der jeweiligen Bemessungssätze (insoweit unverändert seit In-Kraft-Treten der TV Zuwendung-O 1991)
Auszahlung im November 2007
Jahressonderzahlung ab 2007 dynamisiert
Überleitung in den TVöD
11 Stand: Dezember 2005
ZielstellungenTVÜ / TVöD
TVÜ stellt sicher
1. Zuordnung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter zu den neuen Entgeltgruppen; bis In-Kraft-Treten neuer Entgeltordnung auch bei Eingruppierungsvorgängen der vorhandenen wie neuer Beschäftigter
2. Überleitung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter in den TVöDohne Einkommensverlust
TVöD ist einheitlicher, schlanker und leistungsorientierter Flächentarif, der
• Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sichert
• Arbeitsplätze attraktiver und sicherer macht
• modernen Arbeitsanforderungen genügt
• mehr Rechtssicherheit schafft (Entgeltordnung)
Überleitung in den TVöD
12 Stand: Dezember 2005
ZielstellungenTVÜ
TVÜ
1. Zuordnung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter zu den neuen Entgeltgruppen
• bis In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung voraussichtlich Ende 2007 ist jede Lohn- und Vergütungsgruppe einer neuen Entgeltgruppe(EG 2 bis 15 Ü) der Tabelle zum TVöD zugeordnet
• ausstehende Aufstiege nach BAT sind in neue Tabelle eingerechnetbzw. erfolgen noch nach Stichtagsregelung
• bis In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung geregelt sind außerdem Eingruppierungsvorgänge der vorhandenen wie neuer Beschäftigter
• EG 1 nur für Neueingestellte mit einfachsten Tätigkeiten
Überleitung in den TVöD
13 Stand: Dezember 2005
TVÜ
2. Überleitung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter in den TVöDohne Einkommensverlust ab 1.10.2005
• TVöD löst Manteltarifverträge BAT/-O, MTArb/-O und BMT-G/-O ab; bezirkliche Regelungen bleiben zunächst bestehen (zum Beispiel Leistungszuschläge für Arbeiter der Gemeinden)
• TVÜ regelt betragsmäßige Überleitung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter bei Bund und Gemeinden, sichert bisherige Grundbezüge
• TVÜ wahrt Besitzstände
• TVÜ sichert durch Strukturausgleiche die bisherige Einkommensperspektive (Aufstiege, Stufensteigerungen) längerfristig
• Einstufung in neue TVöD-Entgelttabelle in der Regel zum 1.10.2007
ZielstellungenTVÜ
Überleitung in den TVöD
14 Stand: Dezember 2005
ÜberleitungAngestellte
Struktur der Überleitung der unter BAT/-O fallenden Angestellten
1. Schritt: Zuordnung der Vergütungsgruppe zur neuen Entgeltgruppe
2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe (mindestens aber Stufe 2)– Bezüge im Monat September 2005– Ermittlung Vergleichsentgelt aus Grundvergütung, Allgemeiner Zulage und Ortszuschlag
– der Stufe 1 oder 2– oder Konkurrenzfall (beide Ehepartner in TVöD mit je 50 % der Stufendifferenz zwischen Stufe 1 und Stufe 2)
– Bildung einer individuellen Zwischenstufe
3. Schritt:– Besitzstandsregelungen– Prüfung, ob Aufstiege nach BAT/-O zu berücksichtigen sind– Prüfung, ob Strukturausgleich zusteht (im Regelfall ab Oktober 2007)
4. Schritt: Stufenaufstieg ab 1.10.2007 in die reguläre Stufe, die über der jeweiligen individuellen Zwischenstufe liegt mit folgenden Stufenlaufzeiten: Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5
Überleitung in den TVöD
15 Stand: Dezember 2005
1. Schritt: Zuordnung der Vergütungsgruppe zur Entgeltgruppe
Für alle Vergütungsgruppen ergibt sich gemäß
Anlage 2 TVÜ-Bund bzw. Anlage 1 TVÜ-VKA
eine neue Entgeltgruppe
Für Angestellte kommen in Frage die EG 2, 3, 5, 6, 8, 9 bis EG 15 sowie
die Überleitungsgruppe EG 15 Ü
In die EG 2 Ü, 4 und 7 werden ausschließlich Arbeiter übergeleitet
In EG 1 wird nicht übergeleitet
Überleitung Angestellte1. Schritt
Überleitung in den TVöD
16 Stand: Dezember 2005
Überleitung Angestellte1. Schritt
Angestellte BAT/-OVergütungsgruppe zum Stand 30.09.2005
Beschäftigte TVöD Entgeltgruppe (EG) ab 1.10.2005
I 15Ü
Ia *, Ib ** / Ia 15
Ib *, II ** bzw IIa ** (Bund) / Ib 14
II * bzw IIa * (Bund) 13
III ** / II bzw IIa (Bund) 12
III *, IVa ** / III 11
IVa *, IVb ** / IVa 10
IVb *, Vb *, Vb ** / IVb 9
Vc *,Vc ** / Vb 8
keine Angestellten 7
VIb *, VIb ** / Vc 6
VII *, VII ** / IVb 5
keine Angestellten 4
VIII *, VIII ** / VII 3
keine Angestellten 2Ü
IXa *, IX **, X *, IXb ** (Bund) / IXa 2
* ) originär ** ) mit ausstehendem Aufstieg nach / ...
Grobstruktur: Anlagen zum TVÜ-Bund bzw TVÜ-VKA
Überleitung in den TVöD
17 Stand: Dezember 2005
Beispiel: BAT Vb nach Aufstieg aus Vc
Überleitung Angestellte1. Schritt
Überleitung in den TVöD
18 Stand: Dezember 2005
2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe– Bezüge im Monat September 2005– Ermittlung Vergleichsentgelt– Bildung einer individuellen Zwischenstufe (mindestens aber Stufe 2)
Überleitung Angestellte2. Schritt
Ermittlung Vergleichsentgelt aus Bezügen September 2005
mit: • Grundvergütung• Allgemeiner Zulage• Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 oder Konkurrenzfall (beide Ehepartner in TVöD mit je 50 % der Stufendifferenz
zwischen Stufe 1 und Stufe 2)
• bisherigen Funktionszulagen, soweit sie im TVöD nicht mehr vorgesehen sind (läuft leer)
Überleitung in den TVöD
19 Stand: Dezember 2005
Angestellte/r Kommune BAT Vb (VKA) nach Bewährungsaufstieg aus Vc
Vergütung(Stand `05)
Einstieg 1997 mit 25 Jahren in Vc DA-St 2, OZ-St 1 2.048,90
Höhergruppierung mit 28 Jahren in Vb DA-St 3, OZ-St 1 2.322,83
verheiratet 2002 mit 29 Jahren in Vb DA-St 4, OZ-St 2 2.506,75
1. Kind in 2003 mit 30 Jahren in Vb DA-St 4, OZ-St 3 2.597,32
2. Kind in 2005 mit 33 Jahren in Vb DA-St 6, OZ-St 4 2.835,80
Überleitung Angestellte2. Schritt
Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4
Überleitung in den TVöD
20 Stand: Dezember 2005
Überleitung Angestellte2. Schritt
Überleitung in den TVöD
21 Stand: Dezember 2005
Vergütung(Stand `05)
Stichtag 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4 2.835,80
Überleitung 1. Oktober 2005mit: 1.937,96
609,26 107,44
Summe betragsmäßige Überleitung: 2.654,66
Grundvergütung OZ-St 2 %) Allgemeiner Zulage
Überleitung Angestellte2. Schritt
Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4
Überleitung in den TVöD
22 Stand: Dezember 2005
Stufe
1
IndividuelleZwischen-
stufeStufe
2
Stufe
3
Stufe
4
Stufe
5
Stufe
6
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleEndstufe
Überleitung Angestellte2. Schritt
Bisherige Entgelte,
die zwischen Stufe 4 / 5
liegen
Bisherige Entgelte,
die zwischen Stufe 5 / 6
liegen(EG 9 bisEG 15 Ü
Bund=
Individuelle Endstufe)
Bisherige Entgelte,
die zwischen Stufe 3 / 4
liegen=
Bisherige Entgelte,
die zwischen
Stufe 2 / 3 liegen
=
In Stufe 2 wird
übergeleitet, wenn das bisherige Entgelt
unter dem Betrag der
Stufe 2 liegt(außer EG 15 Ü Bund)
In Stufe 1 wird nicht
übergeleitet
beiEG 15 Ü
Bund
möglich
Bisherige Entgelte,die über Stufe 6 liegen
(EG 9 bisEG 15 Ü nur VKA)
Oktober 2005 bis Oktober 2007
Überleitung in den TVöD
23 Stand: Dezember 2005
IndividuelleZwischen-
stufeStufe
2
Stufe
3
Stufe
4
Stufe
5
Stufe
6
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
Überleitung Angestellte2. Schritt
Beispiel:Vb DA-St 6,
OZ-St 22.654,66
=Bisherige Entgelte,
die zwischen
Stufe 2 / 3 liegen
=
Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4
Beispiel
EG 9
2.410
2.730
Überleitung in den TVöD
24 Stand: Dezember 2005
3. Schritt:– Besitzstand insbesondere für Kinder (kinderbezogener Anteil Ortszuschlag)
• Sonderregelungen für funktionsbezogene Zulagen und insbesondere für Techniker-/Programmierer- und Meisterzulagen
• Sonderregelungen bei Vergütungsgruppenzulagen
– Prüfung, ob Aufstiege zu berücksichtigen sind
Sonderregelungen bei Aufstiegen, die nach BAT erfolgen würden• im Oktober 2005,• in der Zeit zwischen November 2005 bis Ende September 2007,• ab Oktober 2007
– Prüfung, ob Strukturausgleich zusteht (Vertrauensschutz)
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
25 Stand: Dezember 2005
3. Schritt:– Besitzstand insbesondere für Kinder (kinderbezogener Anteil Ortszuschlag)
• Sonderregelungen für funktionsbezogene Zulagen und insbesondere für Techniker-/Programmierer- und Meisterzulagen
• Sonderregelungen bei Vergütungsgruppenzulagen
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
26 Stand: Dezember 2005
EntgeltTVÜ/TVöD
September 2005 BAT Vb DA-St 6, OZ-St 4 2.835,80
1. Oktober 2005 EG 9 Zwischenstufe 3 / 4
Individuelle Zwischenstufe 2.654,66
Besitzstand: OZ-St 3 und höher alsdynam. individuelle Zulage + 181,14
Summe: 2.835,80
Überleitung Angestellte3. Schritt
Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4
Überleitung in den TVöD
27 Stand: Dezember 2005
Kinderanteil am Ortszuschlag gesichert:
Durch individuelle Zulage
• kinderbezogener Anteil am OZ für alle Kinder, die vor1. Januar 2006 geboren sind, dynamisch und für die Dauer des Kindergeldbezugs
• kinderbezogener Zuschlag zur Zuwendung 2005 und zur Jahressonderzahlung 2006 von 25,56 Euro je Kind
kinderbezogener Besitzstand
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
28 Stand: Dezember 2005
Weitere Besitzstände gesichert:
Durch individuelle Zulage werden
• bereits gewährte Vergütungsgruppenzulagen
• ausstehende Vergütungsgruppenzulagen ab dem Zeitpunkt der individuellen Voraussetzungen (ohne vorherigen Aufstieg) sowie bei vorherigem Aufstieg unter Anwendung der 50%-Klausel
• tätigkeitsbezogene Zulagen wie Meister, Techniker- und Programmiererzulage bei entsprechender Tätigkeit(bis In-Kraft-Treten Entgeltordnung voraussichtlich Ende 2007)
(un-) befristet und dynamisiert fortgezahlt
weitere Besitzstände
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
29 Stand: Dezember 2005
3. Schritt:– Prüfung, ob BAT-Aufstiege zu berücksichtigen sind
Sonderregelungen bei Aufstiegen, die nach BAT erfolgen würden• im Oktober 2005,• in der Zeit zwischen November 2005 bis Ende September 2007,• ab Oktober 2007
– Der TVöD selbst gewährt keine neuen Ansprüche auf Bewährungs-, Zeit-, und
Tätigkeitsaufstiege
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
30 Stand: Dezember 2005
BAT-Aufstieg
Überleitung Angestellte3. Schritt
Ausstehende Bewährungs-, Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstiege:
• bei BAT-Aufstieg noch im Oktober 2005 erfolgt betragsmäßige Überleitung,als wäre bereits im September höhergruppiert
• bei BAT-Aufstieg zwischen 1.11.2005 und 30.09.2007 erfolgt bei
a) VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werden:Eingruppierung in die jeweils nächst höhere Entgeltgruppe zum individuellen Zeitpunkt der Höhergruppierung nach BAT (§ 8 Abs 3 TVÜ)
b) VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15 übergeleitet werden:Neuberechnung des Vergleichsentgelts zum individuellen Zeitpunkt der Höhergruppierung nach BAT, es bleibt bei der zugeordneten EG (§ 8 Abs 3 TVÜ)
• VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werden: bei BAT-Aufstieg ab Oktober 2007 ist unter Anwendung der 50%-Klausel eine höhere EG möglich, wenn am 1.10.2005 die Hälfte der Zeit für den BAT-Aufstieg bereits abgelaufen war
• VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15: ausstehender BAT-Aufstieg ab Oktober 2007 ist bereits in den Tabellenentgelten berücksichtigt
Überleitung in den TVöD
31 Stand: Dezember 2005
BAT-Aufstieg in die höhere EG zum individuellen Zeitpunkt, wenn am 1.10.2005 bereits mindestens die Hälfte der Bewährungs/-Tätigkeitszeit abgelaufen ist (50%-Klausel) und
- beim Bewährungsaufstieg Bewährungsfeststellung analog § 23a Satz 2 BAT (keine Anhaltspunkte, die bei Fortgeltung BAT entgegenstehen würden)
- Tätigkeit, die Aufstieg ermöglicht hätte, weiter ausgeübt wurde (betrifft Bewährungs- wie Tätigkeitsaufstieg)
Merke: hälftiger Ablauf ist Bedingung nur bei BAT-Aufstieg ab Oktober 2007
VGr, die in EG 3, 5, 6, oder 8 übergeleitet werden
Anwendungsfälle der 50%-Klausel
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
32 Stand: Dezember 2005
VGr in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet
Stufe
3
Stufe
4
Stufe
5
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
Bei Höhergruppierung nach BAT vor 1.10.2007folgt ab „Aufstieg“ Entgelt aus höherer EG • aus der Stufe, die mindestens dem bisherigen individuellen Entgelt entspricht• mindestens aber aus Stufe 2unabhängig vom Ablauf der Bewährungs/-Tätigkeitszeit am 1.10.2005
Stufe
3
Stufe
5
Stufe
6
= EG 8
= EG 6
am 1.11.2005:
VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vc
vor 1.10.2007:
Vc nachAufstieg aus VIb
= 2.430
= 2.493
= 2.240
= 2.155
≈ 2.190
= 2.220
Stufe
2=
2.140
Stufe
4=
2.330
Stufe
6=
2.285
Systematik für VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werdennach §§ 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 TVÜ
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
33 Stand: Dezember 2005
Stufe
5
Bei Höhergruppierung nach BAT ab 1.10.2007folgt ab „Aufstieg“ Entgelt aus höherer EG • aus der Stufe mit mindestens dem bisherigen Tabellenentgelt, mindestens aber aus Stufe 2• mindestens aber mit Unterschiedsbetrag von 25 Euro (Garantiebetrag), wenn am 1.10.2005 Bewährungs/-Tätigkeitszeit mind. zur Hälfte absolviert
Stufe
3
Stufe
5
Stufe
6
= EG 8
= EG 6
am 1.11.2005:
VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vc
nach 1.10.2007:
Vc nachAufstieg aus VIb
= 2.430
= 2.493
= 2.240
≈ 2.190
= 2.220
Stufe
4=
2.330
Stufe
6=
2.285
Systematik für alle EG 1 bis 8nach § 17 Abs. 4 TVöD (Aufstiege nach BAT wie nach TVöD originär)
+5 Euro als
Garantiebetrag=
2.245
VGr in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
34 Stand: Dezember 2005
VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15 übergeleitet werden
keine Anwendungsfälle der 50%-Klausel
ausstehende „Aufstiege“ sind in die TVöD-Tabelle eingerechnet. Das heißt: Tabelle berücksichtigt BAT-Höhergruppierungen bereits in den Stufenbeträgen
Besonderheit: Bei BAT-Aufstieg zwischen 1.11.2005 und 30.09.2007 erfolgt betragsmäßiger „Aufstieg“ ohne Änderung der EG,
wenn
- beim Bewährungsaufstieg eine Bewährungsfeststellung möglich ist und
- Tätigkeit, die Aufstieg ermöglicht hätte, weiter ausgeübt wurde
Folge:
- Vergleichsentgelt wird aufgrund Höhergruppierung neu berechnet, EG bleibt
- etwaiger Strukturausgleich entfällt, Einstufung zum 1.10.2007 aber ausgehend von höherem Vergleichsentgelt
VGr in EG 2 oder 9 bis 15 übergeleitet
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
35 Stand: Dezember 2005
Stufe
4
Stufe
5
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
Bei Höhergruppierung nach BAT vor 1.10.2007folgt ab „Aufstieg“ Entgelt aus gleicher EG • aus individueller Zwischenstufe, die dem Vergleichsentgelt nach Aufstieg entsprichtunabhängig vom Ablauf der Bewährungs/-Tätigkeitszeit am 1.10.2005• BAT-Aufstiege ab 1.10.2007 sind in TVöD- Tabelle eingearbeitet• Aufstiege nach TVöD siehe § 17 Abs. 4 TVöD
= EG 9
= EG 9
am 1.11.2005:
Vb mit ausstehendem Aufstieg nach IVb
vor 1.10.2007:
IVb nachAufstieg aus Vb
= 2.730
≈ 2.744
= 2.980
Systematik für VGr, die in EG 2 oder EG 9 bis 15 übergeleitet werdennach §§ 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 TVÜ
Stufe
5
Stufe
6
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
= 2.980
≈ 3.028
= 3.180
als neues Vergleichsentgelt aus IVb
als altes Vergleichsentgelt aus Vb
VGr in EG 2 oder 9 bis 15 übergeleitet
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
36 Stand: Dezember 2005
Strukturausgleich
Überleitung Angestellte3. Schritt
Keine Sicherung ausstehender Lebensaltersaufstiege, aber Ausgleich durch Strukturausgleiche :
- Ausgleich für verringerte Entgeltperspektive der neuen Stufenstruktur gegenüber übergeleiteten Angestellten
- Dadurch Sicherstellen der „Wippenfunktion“ der neuen Tabelle bei den Übergeleiteten:
Ziel: höheres Entgelt für Jüngere korrespondiert mitabgeflachtem Entgeltanstieg der hinteren Stufenbeträge
Aufgabe: Berechnungen zu allen VGr: alle Aufstiege und alledenkbaren Überleitungszeitpunkte, jeweils nachFamilienstand (ledig, verheiratet sowie beide Eheleuteje zur Hälfte ortszuschlagsberechtigt)
Lösung: Einzelfallberechnungen zu allen übergeleitetenAngestellten auf Basis fiktiver Erwerbsverläufe
Überleitung in den TVöD
37 Stand: Dezember 2005
Für Übergeleitete bei Bund (167) und Kommunen mit Kr (320) Ausgleichstatbestände nach Dienst- bzw. Lebensaltersstufe, Vergütungs- und Fallgruppe und Familienstand
• erweiterter Vertrauensschutz zum Überleitungszeitpunkt gewahrt
• keine Anrechnung oder Aufzehrung (außer bei Höhergruppierung nach altem Recht), aber nicht auch Dynamisierung
• in der Regel ab 1.10.2007 Strukturausgleichsbeträge als monatliche Zulage zum Tabellenentgelt: - zwischen 15 und 270 EURO (VKA) bzw. 20 und 110 EURO (Bund) - schon ab 1.10.2006, zum Teil erst ab 1.10.2014 - für 2 bis 9 Jahre oder dauerhaft (vor allem Bund) - in allen EG (VKA), Bund ohne EG 5
Strukturausgleich
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
38 Stand: Dezember 2005
EntgeltTVÜ/TVöD
Für 2 Jahre: EG 9 Zwischenstufe 3 / 4 2.654,66Besitzstand: solange Kindergeldanspruch + 181,14
Einmalzahlungen: 2005 (zu 1/3), 2006 und 2007 je 300,00
Einstufungam 1. Oktober 2007: EG 9 Stufe 4 2.730,00
+ 181,14
Strukturausgleich: für 9 Jahre + 50,00
Entwicklungsstufenach 9 Jahren: EG 9 (End-) Stufe 5 2.980,00
+ 181,14 3.161,14
Vergleich BAT: Vb (End-) St 10, OZ-St 4 3.106,89(Kinder je 18 Jahre) Vb (End-) St 10, OZ-St 2 2.925,75
Beispiel 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4
Überleitung Angestellte3. Schritt
Überleitung in den TVöD
39 Stand: Dezember 2005
Differenz monatlich
Differenz jährlich
Vergütunginkl.
OZ-St 3 und 4 für je 18 Jahre
EntgeltStruktur-
ausgleichBesitzstand
1997 2.048,90 - - - 251998 2.048,90 - - - 261999 2.129,38 - - - 272000 2.322,83 - - - 282001 2.506,75 - - - 292002 2.597,32 90,57 - - - 302003 2.671,27 90,57 - - - 312004 2.671,27 90,57 - - - 32
1 2005 2.835,80 181,14 2.654,66 + 181,14 + 25,00 + 300,00 332 2006 2.835,80 181,14 2.654,66 + 181,14 + 25,00 + 300,00 343 2007 2.909,72 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 + 76,42 + 917,04 354 2008 2.909,72 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 + 51,42 + 617,04 365 2009 2.983,65 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 22,51 - 270,12 376 2010 2.983,65 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 22,51 - 270,12 387 2011 3.057,59 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 96,45 - 1.157,40 398 2012 3.057,59 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 96,45 - 1.157,40 409 2013 3.106,89 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 145,75 - 1.749,00 41
10 2014 3.106,89 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 145,75 - 1.749,00 4211 2015 3.106,89 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 145,75 - 1.749,00 4312 2016 3.106,89 181,14 2.980,00 + 181,14 + 54,25 + 651,00 4413 2017 3.106,89 181,14 2.980,00 + 181,14 + 54,25 + 651,00 45
Alter
TVöD ./. BAT
BAT Vc / Vb (ohne Urlaubsgeld und Zuwendung)
TVöD EG 9 inkl. Einmalzahlungen (ohne Jahressonderzahlung und LOB)
Jahreslauf jeweils Oktober
Überleitung Angestellte3. Schritt
Beispiel: Vergleich TVöD - BAT
Überleitung in den TVöD
40 Stand: Dezember 2005
Differenz monatlich
Differenz jährlich
Vergütunginkl.
OZ-St 3 und 4 für je 18 Jahre
EntgeltStruktur-
ausgleichBesitzstand
14 2018 3.106,89 181,14 2.980,00 + 181,14 + 54,25 + 651,00 4615 2019 3.106,89 181,14 2.980,00 + 181,14 + 54,25 + 651,00 4716 2020 3.016,32 90,57 2.980,00 + 90,57 + 54,25 + 651,00 4817 2021 3.016,32 90,57 2.980,00 + 90,57 + 54,25 + 651,00 4918 2022 3.016,32 90,57 2.980,00 + 90,57 + 54,25 + 651,00 5019 2023 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5120 2024 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5221 2025 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5322 2026 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5423 2027 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5524 2028 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5625 2029 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5726 2030 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5827 2031 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5928 2032 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 6029 2033 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 6130 2034 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 6231 2035 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 6332 2036 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 64
2.979,10 2.995,88 + 19,12 + 229,47
Jahreslauf jeweils Oktober
BAT Vc / Vb (ohne Urlaubsgeld und Zuwendung)
TVöD EG 9 inkl. Einmalzahlungen (ohne Jahressonderzahlung und LOB)
Alter
TVöD ./. BAT
Mittelwerte
Überleitung Angestellte3. Schritt
Beispiel: Vergleich TVöD - BAT
Überleitung in den TVöD
41 Stand: Dezember 2005
4. Schritt: weiterer Stufenaufstieg in der Regel erst ab 1.10.2007
nach TVöD-Tabelle
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5
Individuelle Endstufe (Stufe 6+ bzw. 5+ bei Bund EG 9 bis 15) bleibt dynamisiert
Überleitung Angestellte4. Schritt
Überleitung in den TVöD
42 Stand: Dezember 2005
Stufenaufstiege ab 1.10.2007
Stufe
1
IndividuelleZwischen-
stufeStufe
2
Stufe
3
Stufe
4
Stufe
5
Stufe
6
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleEndstufe
am 1.10.2007 (nach 2 Jahren
• in mindestens Stufe 2 oder
• in individueller Zwischenstufe)
erfolgt ein Aufrücken in dienächst höhere reguläreStufe 3, 4, 5 oder 6
Weiterer Stufenaufstiegnach TVöD
beiEG 15 Ü
Bund
nach 3 Jahrenin Stufe 3
nach 4 Jahrenin Stufe 4
nach 5 Jahrenin Stufe 5
Bisherige Entgelte,die über Stufe 6 liegen
(EG 9 bisEG 15 Ü nur VKA)
Überleitung Angestellte4. Schritt
nach 2 Jahrenin Stufe 2
Überleitung in den TVöD
43 Stand: Dezember 2005
Struktur der Überleitung der unter MTArb/-O und BMT-G/-O fallenden Arbeiter
1. Schritt: Zuordnung der Lohngruppe zur neuen Entgeltgruppe
2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe
- entsprechend zur Beschäftigungszeit
- oder, wenn für Beschäftigten günstiger, individuelle Zwischenstufe anhand
Monatstabellenlohn September 2005 (mindestens aber Stufe 2)
3. Schritt: Besitzstand für Kinder (kinderbezogener Anteil Sozialzuschlag)
4. Schritt: weiterer Stufenaufstieg nach TVöD-Tabelle
- Stufe 3 ab dem 4. Jahr Beschäftigungszeit
- Stufe 4 ab dem 7. Jahr Beschäftigungszeit
- Stufe 5 ab dem 11. Jahr Beschäftigungszeit
- Stufe 6 ab dem 16. Jahr Beschäftigungszeit
- oder aus individueller Zwischenstufe nach Ablauf der Beschäftigungszeit
ÜberleitungArbeiter
Überleitung in den TVöD
44 Stand: Dezember 2005
1. Schritt: Zuordnung der Lohngruppe zur Entgeltgruppe
Für alle Lohngruppen ergibt sich gemäß
Anlage 2 TVÜ-Bund bzw. Anlage 1 TVÜ-VKA
eine neue Entgeltgruppe
Für Arbeiter kommen in Frage EG 2 bis EG 9 sowie
die Überleitungsgruppe EG 2 Ü
In die EG 10 bis 15 sowie 15 Ü werden ausschließlich Angestellte übergeleitet
In EG 1 wird nicht übergeleitet
Überleitung Arbeiter1. Schritt
Überleitung in den TVöD
45 Stand: Dezember 2005
Überleitung Arbeiter1. Schritt
Arbeiter MTArb/-O bzw BMTG/-OLohngruppe zum Stand 30.09.2005
Beschäftigte TVöD Entgeltgruppe (EG) ab 1.10.2005
keine Arbeiter 15Ü
keine Arbeiter 15
keine Arbeiter 14
keine Arbeiter 13
keine Arbeiter 12
keine Arbeiter 11
keine Arbeiter 10
9 9
8a *, 8 ** / 8a, 7 ** / 8a 8
7a *, 7 ** / 7a, 6 ** / 7a 7
6a *, 6 ** / 6a, 5 ** / 6a 6
5a *, 5 ** / 5a, 4 ** / 5a 5
4a *, 4 ** / 4a, 3 ** / 4a 4
3a *, 3 ** / 3a, 2a ** / 3a, 2 ** / 3a 3
2a *, 2 ** / 2a, 1 ** / 2a 2Ü
1a *, 1 ** / 1a 2
* ) originär ** ) mit ausstehendem Aufstieg nach / ...
Überleitung in den TVöD
46 Stand: Dezember 2005
2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe
- entsprechend zur Beschäftigungszeit
- oder, wenn für Beschäftigten günstiger, individuelle Zwischenstufe anhand
Monatstabellenlohn September 2005 (mindestens aber Stufe 2)
= sogenannte Günstigkeitsprüfung
Beispiel: Arbeiter eingestellt Juni 1994 in LGr 5 mit Aufstiegen nach LGr 6 und 6a
Zuordnung zu EG 6
Überleitung Arbeiter2. Schritt
Überleitung in den TVöD
47 Stand: Dezember 2005
Beginn der Beschäftigungszeit 1.06.1994
Einstellung in LGr 5 mit Aufstiegen nach LGr 6 und 6a
Am Stichtag 30.09.2005 in LGr 6a Stufe 6 2.201,14 €
Überleitung in Entgeltgruppe (EG) 6
Beschäftigungszeit 11 Jahre 4 Monate ergibt Stufe 5 2.220 €
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6- nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren
Grundentgelt Entwicklungsstufen
Überleitung Arbeiter2. Schritt
Beispiel Günstigerprüfung
Individuelle Zwischenstufe 4 / 5
Überleitung in den TVöD
48 Stand: Dezember 2005
3. Schritt: Besitzstand für Kinder (kinderbezogener Anteil Sozialzuschlag)
Überleitung Arbeiter3. Schritt
Kinderanteil Sozialzuschlag gesichert:
Durch individuelle Zulage
• kinderbezogener Anteil am Sozialzuschlag für alle Kinder, die vor1. Januar 2006 geboren sind, dynamisch und für die Dauer des Kindergeldbezugs
• kinderbezogener Zuschlag zur Zuwendung 2005 und zur Jahressonderzahlung 2006 von 25,56 Euro je Kind
Besitzstand
Überleitung in den TVöD
49 Stand: Dezember 2005
4. Schritt: weiterer Stufenaufstieg nach TVöD-Tabelle
- Stufe 3 nach 3 Jahren Beschäftigungszeit
- Stufe 4 nach 6 Jahren Beschäftigungszeit
- Stufe 5 nach 10 Jahren Beschäftigungszeit
- Stufe 6 nach 15 Jahren Beschäftigungszeit
- oder aus individueller Zwischenstufe nach Ablauf der entsprechenden
Beschäftigungszeit, wenn Monatstabellenlohn September 2005 günstiger war
Überleitung Arbeiter4. Schritt
Stufenaufstiege ab 1.10.2005
Überleitung in den TVöD
50 Stand: Dezember 2005
Stufenaufstiege ab 1.10.2005
Stufe
1
IndividuelleZwischen-
stufeStufe
2
Stufe
3
Stufe
4
Stufe
5
Stufe
6
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleZwischen-
stufe
IndividuelleEndstufe
Überleitung Arbeiter4. Schritt
Stufe vorrangig nach Beschäftigungszeit, das heißt,als hätten die Stufenlaufzeiten nach TVöD-Tabelle bereits ab Einstellung gegolten(mindestens aber Stufe 2)
Nachrangig, wenn günstiger,nach Vergleichsentgelt alsindividuelle Zwischenstufe
nach10 Jahren Beschäfti-gungszeit
nach15 Jahren Beschäfti-gungszeit
nach6 Jahren Beschäfti-gungszeit
nach3 Jahren Beschäfti-gungszeit
nach1 Jahr
Beschäfti-gungszeit
Bisherige Entgelte,die über Stufe 6 liegen(EG 9
nurVKA)
Überleitung in den TVöD
51 Stand: Dezember 2005
Überleitung Arbeiter4. Schritt
Beginn der Beschäftigungszeit 1.06.1994
Einstellung in LGr 5 mit Aufstiegen nach LGr 6 und 6a
Am Stichtag 30.09.2005 in LGr 6a Stufe 6 2.201,14 €
Überleitung in Entgeltgruppe (EG) 6
Beschäftigungszeit 11 Jahre 4 Monate ergibt Stufe 5 2.220 €
nach 15 Jahren Beschäftigungszeit ab 1.06.1994,
also nach nur 3 Jahren 8 Monaten in Stufe 5,
folgt ab 1.06.2009 Entgelt aus Stufe 6 2.285 €
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6- nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren
Grundentgelt Entwicklungsstufen
Individuelle Zwischenstufe 4 / 5
Beispiel Stufenaufstieg
Überleitung in den TVöD
52 Stand: Dezember 2005
EntgelttabelleStruktur
Tabellenstruktur• 15 EG mit regelmäßig 6 Stufen
- 2 Stufen Grundentgelt: Einstieg in Stufe 1 (90% von Stufe 2,Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1)
- 4 Entwicklungsstufen- Stufenlaufzeiten von 2 Jahren in Stufe 2 bis 5 Jahren in Stufe 5- keine Stufe 1 für Übergeleitete
• Mehr für jüngere Beschäftigte• Anerkennung förderlicher (Vor-) Zeiten: Neueinstellung bis in Stufe 3
• Neue EG 1, von 1.286 Euro bis 1.440 Euro,im Durchschnitt 1.394 Euro (8,60 € / Stunde)
• Regelung für von Privatisierung und Outsourcing bedrohte Bereiche: Abweichungen durch Tarifvertrag für EG 1 bis EG 4bis zu einer vereinbarten Untergrenze innerhalb der Spannbreite der EG 1 (un- bzw. angelernte Tätigkeiten)
TVöD
Überleitung in den TVöD
53 Stand: Dezember 2005
EntgelttabelleBund
TVöDNeueingestellte: TVöD pur
Überleitung in den TVöD
54 Stand: Dezember 2005
EntgelttabelleVKA
TVöDNeueingestellte: TVöD pur
Überleitung in den TVöD
55 Stand: Dezember 2005
Entgelttabelle Bund
TVöDÜbergeleitete: TVöD plus TVÜ
Überleitung in den TVöD
56 Stand: Dezember 2005
Leistungsorientierung der neuen Bezahlung nach Tarif
• im Rahmen der Tabellenstruktur TVöD
In den Entwicklungsstufen kann sich die Stufenlaufzeit in Abhängigkeit zur individuellen Leistung verlängern bzw. verkürzen
• außerhalb der Tabellenstruktur durch variable leistungsorientierte Bezahlung
zusätzlich zum Tabellenentgelt „on top“Startvolumen 2007 von 1% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres beim jeweiligen Arbeitgeber, Zielvolumen 8%
LeistungsorientierteBezahlung
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren
Grundentgelt Entwicklungsstufen
TVöDNeuordnung der Bezahlung
Überleitung in den TVöD
57 Stand: Dezember 2005
leistungsbezogene Stufenzuordnung• Zeit für Erreichen der Stufen 4 – 6 in Abhängigkeit zu individueller Leistung • Verkürzung bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung• Verlängerung bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung
(Leistungsminderungen auf Grund Arbeitsunfall / Berufskrankheit sind angemessen zu berücksichtigen)
• Verlängerung wird jährlich überprüft, Mitwirkung betrieblicher Kommission (Parität)• Katalog unschädlicher Unterbrechungen, andere (bspw. Elternzeit bis zu 5 Jahre)
werden auf Stufenlaufzeit nicht angerechnet• Bei anderer, längerer als 3-jähriger Unterbrechung bzw. Elternzeit von mehr als 5
Jahren erfolgt Rückstufung• Leistungsbezogene Stufenaufstiege dienen der Personalentwicklung, sind
unabhängig von materiellen Leistungsanreizen (§ 18 TVöD)
LeistungsbezogenerStufenaufstieg
TVöDLOB im Rahmen der Tabelle
Überleitung in den TVöD
58 Stand: Dezember 2005
Leistungsentgelt (Bund § 18 TVöD)• Start-Ziel-Modell (Einstieg mit 1 Prozent ab 2007, Zielvolumen 8 Prozent)• Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum
Tabellenentgelt• Auszahlungszwang des Leistungsentgelts, zusatzversorgungspflichtig• wenn bis 31.07.2007 kein Bundestarifvertrag, dann im Dezember 2007
12 Prozent des Tabellenentgelts für September; wenn nicht bis 30.09.2007, dann unbefristete Sanktionslösung in Höhe von 6 Prozent für Folgejahre
• Näheres (wie die individuelle Bemessung des Leistungsentgelts anhand vorrangig einer Zielvereinbarung) regelt ein Bundestarifvertrag
• Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung eines Leistungsentgelts löst keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen aus; umgekehrt sind arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht durch Teilnahme an bzw. durch Gewährung von Leistungsentgelt ausgeschlossen
LeistungsorientierteBezahlung „on top“
TVöDLOB außerhalb der Tabelle
Überleitung in den TVöD
59 Stand: Dezember 2005
Leistungsentgelt (VKA § 18 TVöD)• Start-Ziel-Modell (Einstieg mit 1 Prozent ab 2007, Zielvolumen 8 Prozent)• Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich
zum Tabellenentgelt• Auszahlungszwang des Leistungsentgelts, zusatzversorgungspflichtig• wenn bis 31.07.2007 keine betriebliche Regelung, dann im Dezember 2007
12 Prozent des Tabellenentgelts für September; wenn nicht bis 30.09.2007, dann unbefristete Sanktionslösung in Höhe von 6 Prozent für Folgejahre
• Feststellung oder Bewertung von Leistungen geschieht durch das Vergleichen von Zielerreichungen mit den in der Zielvereinbarung angestrebten Zielen oder über eine systematische Leistungsbewertung
• Bei der Entwicklung und beim ständigen Controlling des betrieblichen Systems wirkt eine betriebliche Kommission mit (paritätische Benennung)
LeistungsorientierteBezahlung „on top“
TVöDLOB außerhalb der Tabelle
Überleitung in den TVöD
60 Stand: Dezember 2005
Eingruppierung
künftige einheitliche Entgeltordnung
• Oberbegriffe und ausfüllende Beispiele, Rahmenregelung mit der Möglichkeit einer Ausgestaltung auf landesbezirklicher Ebene und Möglichkeit von spartenspezifischen Regelungen
• 15 Entgeltgruppen, Qualifikationsebenen in EG 5, 9 und 13 mit Heraushebungen- EG 5 Facharbeiterniveau, in der Regel 3-jährige Ausbildung in anerkanntem
Ausbildungsberuf, unterhalb EG 5 bestehen weitere Entgeltgruppen für an- und ungelernte Tätigkeiten
- EG 9 Fachhochschulabschluss (Bachelor)
- EG 13 Abschluss an einer wissenschaftliche Hochschule (Master)
• Kriterien der Heraushebungen
• Wegfall von Bewährungs- und Zeitaufstiegen
• Tätigkeitsbezug der Eingruppierung
TVöD
Überleitung in den TVöD
61 Stand: Dezember 2005
Eingruppierung
TVöD
künftige zentrale Eingruppierungsvorschrift
• Tarifautomatik bleibt
• Durchlässigkeit für „Sonstige“
• Anknüpfung an Arbeitsvorgänge, zeitliches Maß
• Vorübergehende Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten
• Wegen des engen Zusammenhangs von Eingruppierung liegt zunächst nur
Zwischenstand vor. Das jetzige Eingruppierungssystem wird als
Übergangsregelung bei In-Kraft-Setzen des TVÖD zunächst bis Ende 2007
weitergelten
Überleitung in den TVöD
62 Stand: Dezember 2005
VWLJubiläums- /Sterbegeld
TVöD
Vermögenswirksame LeistungenVollbeschäftigte erhalten 6,65 Euro/Monat nach Maßgabe VermögensbildungsG
Nicht Vollbeschäftigte zeitanteilig
JubiläumsgeldBei Vollendung einer Beschäftigungszeit von• 25 Jahren 350 Euro• 40 Jahren 500 Euro für Voll- wie Teilzeitbeschäftigte West und Ost
SterbegeldTabellenentgelt für restliche Tage des Sterbemonats und für 2 weitere Monate
in einer Summe
Überleitung in den TVöD
63 Stand: Dezember 2005
Überleitungsrechnerder dbb tarifunion
Individuelle Berechnung und Darstellung der Überleitung