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trifft B Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende ... · StichwortAnsprechstellen:Seitdem 1....

Date post: 10-Oct-2019
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1 BAR-Fachgespräch Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 5. und 6. Juni 2018 Haus der Kirche, Kassel BAR-Frankfurt.de | 2018 A B trifft BAR Report
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BAR-FachgesprächBeratung derReha-Träger trifftergänzende unabhängigeTeilhabeberatung5. und 6. Juni 2018Haus der Kirche, Kassel

BAR-Frankfurt.de | 2018

ABtrifft

BARReport

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.V.Solmsstraße 18 | 60486 Frankfurt/Main | Telefon: +49 69 605018-0 | Telefax: +49 69 [email protected] | www.bar-frankfurt.de

Fotos: Mario Zgoll, Kassel

Nachdruck nur auszugsweise mit Quellenangabe gestattet.Frankfurt/Main, Oktober 2018

Die BAR in FrankfurtDie Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. ist die gemeinsame Repräsentanz derDeutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen GesetzlichenUnfallversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialversicherung für Landwirtschaft,Forsten und Gartenbau, der Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner, der Bundesarbeits-gemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft derüberörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Förderung undKoordinierung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

A trifft B: Warum Austausch und Begegnung wichtig sind

A trifft B – Austausch und Begegnung. Unter diesem Leitspruch #ndet regelmäßig das BAR-Fach-gespräch statt. Wie wichtig Austausch und Begegnung sind, zeigte auch das Fachgespräch 2018,das sich mit den aktuellen Veränderungen in der Beratungslandschaft auseinandersetzte. Mehr als120 Teilnehmende, darunter vor allem Beratungsfachkräfte und Führungskräfte der Reha-Träger

sowie der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), kamen zu der Veranstaltung, dieunter dem Titel Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung stattfand.

Mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX wurde ein Informations- und Bera-tungsangebot eingeführt, welches die Beratung der Reha-Träger ergänzt. Dieses neue Angebot soll bereits imVorfeld der Beantragung von Leistungen zur Verfügung stehen und über die Möglichkeiten von Rehabilitationund Teilhabe informieren und beraten.

Ein wesentlicher Ansatz ist die Förderung der Beratung durch Menschen mit Behinderungen oder betroffeneAngehörige, das so genannte Peer Counseling. Durch Anwendung des Prinzips „Betroffene beraten Betroffene“sollen Erfahrungen und Kenntnisse möglichst partnerschaftlich vermittelt werden und so zu mehr Selbstbe-stimmung für eine individuelle und den persönlichen Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestal-tung beitragen.

Die Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Beratung (EUTB) stehen noch in den Startlöchern –etliche haben ihre Tätigkeit bereits aufgenommen und erste Erfahrungen gesammelt. Für die Zusammenarbeitvon Rehabilitationsträgern und der EUTB in der Beratung braucht es Austausch und Begegnung: Beratungs-fachkräfte sowie deren Führungskräfte und die Verantwortlichen in den jeweiligen Organisationen müssenmiteinander reden, sich miteinander vernetzen.

Die BAR hat bei ihrem diesjährigen Fachgespräch genau das angestoßen. Unterschiedliche Rollenverständ-nisse, verschiedene Erfahrungshintergründe und die vielfältigen formalen Quali#kationen wurden während derzweitägigen Veranstaltung aufgegriffen und die Gemeinsamkeiten, Unterschiede und möglichen Ausgestal-tungsverhältnisse der verschiedenen Beratungsangebote in Expertenrunden, Workshops und Publikumsdis-kussionen thematisiert.

Entwicklungs- und Aufbauarbeit ist jetzt angesagt. Mit ihrem Fachgespräch will die BAR einen Beitrag leisten.

Viel Spaß bei der Lektüre.

ABtrifft

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

Programm

5. Juni 2018

11:00 Uhr Zur Eröffnung

Janine Kolbig, Zentrum selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V., Peer-Counselorin

11:15 Uhr Begrüßung und Einführung

Dr. Helga Seel, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.

11:35 Uhr Grußwort

Vanessa Ahuja, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

11:45 Uhr Experten im Gespräch

Pandelis Chatzievgeniou, #b e.V., Peer-CounselorBernd Giraud, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.Prof. Gudrun Wansing, Humboldt-Universität zu BerlinRosita Schlembach, Landeswohlfahrtsverband Hessen, IntegrationsamtUllrich Haak, Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover

13:00 Uhr Mittagspause

14:00 Uhr Workshoparbeit

Workshop 1 – Chancen, Risiken und Grenzen der veränderten BeratungslandschaftModeration: Janine Kolbig, Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V.

Alfons Polczyk, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Workshop 2 – Vorstellungen von und Erwartungen an die beiden BeratungsangeboteModeration: Klaus-Peter Rohde, Landschaftsverband Rheinland

Barbara Vieweg, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V.

Workshop 3 – Rollen und Kompetenzen der BeratungsfachkräfteModeration: Klaus Berg, IKK Südwest

Andreas Vega, VbA-Selbstbestimmt Leben e.V.

Workshop 4 – Kooperation statt Koexistenz oder KonkurrenzModeration: Heike Weinbach, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Gerlinde Busch, Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V.

17:20 Uhr Präsentation der Workshopergebnisse

18:00 Uhr Get-together mit Musik von Blind Foundation

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

Programm

6. Juni 2018

09:00 Uhr Begrüßung

Markus Hofmann, alternierender Vorstandsvorsitzender der BAR e.V.

09:15 Uhr Ergänzung und Diskussion der Workshopergebnisse

10:00 Uhr Impuls

Rechtliche Aspekte von BeratungProf. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

10:30 Uhr Kaffeepause

11:00 Uhr Podiumsdiskussion

Hart und fair – was muss getan werden für eine gute Beratung?Markus Hofmann, alternierender Vorstandsvorsitzender der BAR e.V.Dominik Naumann, Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbändeGabriele Wente, Deutsche Rentenversicherung Baden-WürttembergDr. Gabriele Theren, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-AnhaltWilhelm Winkelmeier, Selbstbestimmt Leben e.V. Bremen

12:45 Uhr Zusammenfassung des Fachgesprächs und Ausblick

Dr. Helga Seel, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.

Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

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„Eine gute Beratung ist für mich…“

… wenn Ratsuchendeermutigt werden, Fragen zustellen.

Silvio Buchheim,Bundesministerium für Arbeitund Soziales, Berlin

… die Voraussetzung füreine individuell passende,zielgerichtete und professio-nelle Reha-Maßnahme.

Theodor Verhoeven,Nationales ForumBeratung in Bildung, Beruf undBeschäftigung e.V., Berlin

… die Ratsuchenden zuunterstützen, den eigenenWeg zu $nden und für Kon#ik-te und Probleme Lösungen zuentwickeln.

Elena Benz, Daniela Poppe,„Ich bin dabei“ e.V., Gießen

…ein Gespräch aufAugenhöhe in einer angeneh-men Atmosphäre, in der derRatsuchende sich offen mitseinen Anliegen an einenBerater wenden und am Endezufrieden und mit neuenInformationen nächste Schrit-te einleiten kann.

Nadja Motschmann,Caritas Bamberg

… wenn auf dieWünsche und Bedürfnisse desMenschen, der beraten wurde,eingegangen wurde.

Christine Hammer,AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

… durch Achtung, Wert-schätzung, Verständnis undvor allem Menschlichkeitgeprägt. Vorrangig aber sollsie den Ratsuchenden dabeiunterstützen, Lösungen fürProblemsituationen zu entwi-ckeln oder Antworten aufFragen zu $nden.

Carolin Reiniger,Lebenshilfe Böblingen e. V.

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… eine Beratung, dieklientenzentriert, d.h. anlie-gens- und ressourcenorien-tiert in Bezug auf den/dieRatsuchende/n statt$ndet. Sieist strukturiert und verständ-lich, wenn Beratungspersonenihr Handeln möglichst empa-thisch ausrichten. Außerdemfolgt eine gute Beratungbeschriebenen ethischenStandards, d.h. die Ratsuchen-den werden als Teil ihresindividuellen sozialen Um-felds, mit ihren Rechten,Bedürfnissen und Interessenwahrgenommen.

Reto Schneider, Deutsche Renten-versicherung Bund

… wenn auf die individu-ellen Wünsche, Bedürfnisseund Bedarfe des Menschenfachlich kompetent undsituativ #exibel eingegangenwurde.

… eine „Haltung desnicht Wissens“ und Men-schenrechtsorientierung, diebeispielsweise eine sozial-raumorientierte, einrich-tungsunabhängige Planungvon Teilhabeleistungen bein-haltet.

Alexander Thomas,Deutsche Vereinigung für SozialeArbeit im Gesundheitswesen

… eine Beratung, dieumfassend und neutral ist. Siegeht auf die besonderenBedarfslagen ein und istniedrigschwellig erreichbar.Vereinfacht gesagt: „Ichbekomme gute Antworten aufmeine Fragen – und ich darfalles fragen.“ Zusätzlich solltedie Beratung auch immeranschlussorientiert sein, d.h.eine Form der Begleitung aufdem Weg zum nächstenSchritt bieten.

Björn Hagen, Fortbildungsakade-mie der Wirtschaft gGmbH

Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

Zur Eröffnung | Janine Kolbig, Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V.

Eine gute Beratung beginnt mit derHaltung des Beraters. Als Mensch mit

Behinderung möchte ich mich angenommenfühlen und in erster Linie als Mensch wahr-genommen werden. Ich möchte, dass ich mitmeinen individuellen Wünschen, Bedürfnissenund Erfordernissen ernst genommen werde.“

Als Mitarbeiterin der ergänzenden unabhängigenTeilhabeberatungsstelle im Zentrum selbstbestimm-tes Leben Norddeutschland kennt Janine Kolbig beideSeiten: Die der Ratsuchenden und die der Beraterin.Als Ratsuchende hat sie schon unterschiedliche Be-rater und Beratungssituationen erlebt und berichtet:Von einem Sachbearbeiter, der ihr zwar nützliche In-formationen gab, aber auch gleichzeitig unsicher warund sie nicht nach ihren Wünschen fragte. Und voneinem Peer Counselor, der ihr aufmerksam zuhörteund sie über die Aufgaben und Pflichten des Modells„Selbstbestimmtes Leben“ sowie Vor- und Nachteiledes persönlichen Budgets aufklärte.

Ausgehend von den zwei exemplarischen Situationenstellt sich Kolbig die Frage: Was macht eine gute Be-ratung aus? Mit einer guten Beratung hilft der Beraterdem zu Beratenden, seine Probleme zu erkennen undeine Lösung zu #nden. Menschen mit Behinderungwünschen sich eine vertrauensvolle, zugewandte undrespektvolle Begegnung auf Augenhöhe. Eine Begeg-nung, in der die eigenen Ressourcen wertgeschätztund anerkannt werden.

Die Beratung sollte Möglichkeiten aufzeigen und derBerater sollte gemeinsam mit dem Ratsuchendenindividuelle Lösungen entwickeln. Wenn Beratergemeinsam mit demjenigen, den sie beraten, dessenKompetenzen analysieren, dann stärkt das den Ratsu-chenden als Person.

Das Konzept des „Peer Counseling“ macht Fortschrit-te und das ist gut so: „Aus Erfahrung weiß ich, wieeffektiv und wertvoll die Beratung von Menschen mitBehinderung für Menschen mit Behinderung seinkann.“

Natürlich benötigen Ratsuchende auch hochwertigeInformationen und praktische Tipps für den Alltag.Die Arbeit des Beraters ist wichtig und wertvoll. Dabeikann es als Berater durchaus schwer sein, den gan-zen Empfehlungen zu folgen.

„Als Mensch mit Behinderung und als Beraterin wün-sche ich mir, dass die neue Beratungslandschaft dieChance nutzt, dass Menschen mit Behinderung in dieLage versetzt werden, gestärkt, individuell gleichbe-rechtigt an der Gesellschaft teilzunehmen.“ Dafür istes sehr wichtig, dass alle voneinander lernen und sichgegenseitig unterstützen.

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

Gute Beratung ist nie eindimensional. Man muss miteinandersprechen und miteinander verhandeln.“

Die Beratungslandschaft hat sich mit dem Bundesteil-habegesetz (BTHG) verändert.

Am 1. Januar 2018 ist das neue Beratungsangebotder ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatunggestartet. Nun geht es nicht mehr um die Frage ob,sondern um die Frage wie: Wie spielt sich das neueBeratungsangebot ein? Wie wird es mit Inhalt gefüllt?Wie passt das mit der Beratung durch die Reha-Trägerzusammen?

Die Erwartungen von Ratsuchenden an die Beraterin-nen und Berater der Reha-Träger und der ergänzen-den unabhängigen Teilhabeberatung sind hoch. Aufdie Beraterinnen und Berater kommen anspruchsvolleAufgaben zu. Die Frage was eine gute Beratung aus-macht, muss dabei aus verschiedenen Blickwinkelnbetrachtet werden. Denn Beratung hat immer mitmindestens zwei Gesprächspartnern zu tun – demRatsuchenden und dem Berater. Beratung kann nurgelingen, wenn beide Seiten sich miteinander verstän-digen.

Der Berater ist auch Lotse zu einer erfolgreichenReha. An ihn werden verschiedene Anforderungen an

wichtige Fähigkeiten gestellt, z. B. Handlungskom-petenz, Verhandlungsführung und die Fähigkeit, mitMenschen in verschiedenen Situationen umzugehenund zu kommunizieren. Auch auf Menschen mitBeeinträchtigung als die Ratsuchenden kommt Neueszu: Sie können frei aus unterschiedlichen Angebotenwählen und sich aktiv in die Beratung einbringen, dasgilt auch für ihre Bereitschaft, sich beraten lassen.

Die Beratung im Reha-Prozess kann der Schlüssel zueiner erfolgreichen Teilhabe sein.

Im Idealfall steht am Ende des Beratungsprozessesein Gerüst für die Teilhabeplanung, das alles bündelt:die konkreten Bedarfe des Menschen mit Behinde-rung, die Rahmenbedingungen vor Ort und die Mög-lichkeiten des Leistungsträgers.

Acht Reha-Träger mit vielen unterschiedlichenLeistungen – das ist für Menschen mit Behinderungschwer zu durchschauen und stellt hohe Anforderun-gen sowohl an die Beratung der Träger als auch andie der EUTB. Für eine gelungene Zusammenarbeit inder Beratung sind deshalb Austausch und Begegnungfür die Akteure der Reha-Beratung besonders wichtig.

Begrüßung und Einführung | Dr. Helga Seel, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

Gute Reha-Beratung stellt den Menschen in denMittelpunkt, nimmt ihre Rolle in der Begleitung undGestaltung des Reha-Prozesses aktiv wahr undfördert die Zusammenarbeit und Vernetzung aller amReha-Prozess beteiligten Akteure. Das BAR-Fachge-spräch bot hierzu eine erste Plattform. Kommunika-tion auf Augenhöhe, gegenseitige Achtsamkeit sowiedie Möglichkeit zu Austausch und Vernetzung sindjedoch dringend weiter erwünscht.

Dies ist inzwischen das sechste BAR-Fachgesprächin der Veranstaltungsreihe A trifft B. Die BAR siehtsich als Plattform für den Dialog, als Plattform für

Austausch und Begegnung. Das diesjährige Fach-gespräch bietet Beratungsfachkräften sowie derenFührungskräften eine ideale Möglichkeit, Aspekteeiner erfolgreichen Beratung näher zu beleuchten,miteinander ins Gespräch zu kommen und Grundla-gen für erfolgreiches Handeln auf den Weg zu bringen– gerade um die verschiedenen Beratungsformenfür einen erfolgreichen Beratungsprozess zu „syn-chronisieren“. Das Interesse der BAR ist es, möglichstviel aus diesem Fachgespräch mitzunehmen, in ihreArbeit aufzunehmen und damit einen Beitrag zu guterReha-Beratung zu leisten.

Gute Beratung rückt bei der Gestaltung des Reha-Prozessesunmittelbar in den Blick. Beratung und Teilhabeplanung müssen

zusammen gedacht und umgesetzt werden.“

Die Verbesserung der Selbstbestimmung und derPartizipation von Menschen mit Behinderungen istbei der hierfür notwendigen Beratungsarbeit keinNull-Summen-Spiel. Sie ist mit dem Einsatz vonRessourcen und mit Verantwortung verbunden, in derergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung und inder Beratung der zuständigen Träger. Dem muss dieBeratung mit dem Bundesteilhabegesetz Rechnungtragen.

Stichwort Ansprechstellen: Seit dem 1. Januar 2018gibt es bei den Reha-Trägern, bei Jobcentern, Integ-rationsämtern oder Pflegekassen Ansprechpartner.

Reha hat jetzt eine Telefonnummer, eine Adresseund eine Person an die man sich wenden kann. Dasist wichtig, denn das erste Hindernis für die Rat-suchenden – aber auch für die Reha-Träger in derZusammenarbeit bei der Teilhabeplanung oder fürArbeitgeber bei der Umsetzung des Betrieblichen Ein-gliederungsmanagements – ist die Frage nach demAnsprechpartner in der jeweils zuständigen Behördeoder unterstützenden Organisation.

Wichtig ist der Dialog. Daher der Appell an die Reha-Träger: „Lassen Sie sich ansprechen und sprechenSie andere an!“ Wichtig ist aber auch die Bündelung

Grußwort | Vanessa Ahuja, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

der Leistungen unter einem Antrag und dass es imIdealfall keine Rolle mehr spielen soll, ob die richtigeBehörde den Antrag in der Hand hält. So einfach derGedanke ist, so anspruchsvoll ist seine Umsetzung.Eine konzertierte Teilhabeplanung ist dabei die halbeMiete.

Schon bei der Erarbeitung des Bundesteilhabegeset-zes wurde viel von den notwendigen Mehrausgabenfür die Umsetzung gesprochen. Es ist die klare Erwar-tungshaltung des Bundesministeriums, dass dieserAufwand bei den Reha-Trägern auch betrieben wird.Denn die Verbesserung bei Selbstbestimmung undPartizipation kostet Geld. Die jährlichen Ausgaben von58 Millionen Euro für die ergänzende unabhängigeTeilhabeberatung zeigen die Dimensionen auf. DerAuftrag des Koalitionsvertrages eine Weiterführungder Finanzierung der ergänzenden unabhängigen

Teilhabeberatung verlässlich zu schützen, zeigt auch,dass wir dabei langfristig denken.

Besser werden wollen wir auch bei den Informatio-nen über die Umsetzung von Reha und Teilhabe austrägerübergreifender Sicht. Das wollen wir mit demTeilhabeverfahrensbericht schaffen. Es geht darumzu dokumentieren: Wie lange dauern die Verfahren,Widersprüche, Klagen? Oder wie viele Teilhabeplan-verfahren wurden mit den Antragstellern durchge-führt?

„Gute Beratung rückt bei der Gestaltung des Reha-Prozesses unmittelbar in den Blick. Beratung undTeilhabeplanung müssen zusammen gedacht undumgesetzt werden.“ Denn „was mit guter Beratunganfängt, wird im Rahmen des Reha-Prozesses auchgedeihen.“

Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

Experten im Gespräch

Peer Counseling ist die pädagogische Methode der Independent Living Bewegung. Es handelt sich um eineemanzipatorische Beratungsmethode. Der Berater muss dafür seine eigene Behinderung anerkennen und einpositives Rollenvorbild darstellen. Dabei ist es wichtig, auf die Bedürfnisse behinderter Menschen einzugehen.Auf diese Weise können bei behinderten Menschen Loslösungsprozesse vom Zuhause entwickelt werden. DieBefähigung zur Nutzung von Unterstützungsmöglichkeiten gehört ebenfalls dazu.

Des Weiteren ist es für den Peer Counselor wichtig, Problemlösungstech-niken zu kennen und den Ratsuchenden aktiv zuzuhören. Schließlich kanndas ganze zum Einstieg in die politische Arbeit führen.

Auf diese Weise werden schon seit über 30 Jahren behinderte Menschenbefähigt, ihr Leben selbstbestimmt zu führen. Im Idealfall führt das dazu,dass sie befähigt werden, ihre Interessen in politisches Handeln umzu-münzen. Der Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe wäreohne das Engagement behinderter Menschen nicht denkbar gewesen.

Schließlich ist es wichtig, dass es durch die ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung zum einen invielen Orten überhaupt eine Beratungsstelle für behinderte Menschen gibt. Zum anderen ist es aber auch eineBeratungsstelle, die unabhängig von Leistungsträgern und Leistungsanbietern durch quali#zierte Peer Coun-selor berät.

Grundlagen des Peer-Counselings | Pandelis Chatzievgeniou, Verein zur Förderung der

Integration Behinderter e.V. Marburg

„Von den Beratern bei denReha-Trägern wünschen

wir uns, dass sie Menschen mitBehinderungen nicht nur erklä-ren, wo Schwierigkeiten sind,sondern Möglichkeiten zeigen,die behinderte Menschen nutzenkönnen.“

Prof. Dr. Gudrun Wansing Bernd Giraud Ullrich Haak Matthias Berg Pandelis Chatzievgeniou Rosita Schlembach

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Neuregelungen, die sich auf die Reha-Beratung auswirken. Die Zielrichtung der Änderungen lassen sich mitdem folgenden Satz zusammenfassen: Für eine erfolgreiche Beratung, die zu einer gelungenen Teilhabe vonMenschen mit Behinderung führt, ist die Ausrichtung an den individuellen Bedarfen einer Person ausschlagge-bend. Das muss handlungsleitend sein, für alles, was jetzt kommt.

Einige der Neuregelungen des BTHG greifen die Idee des „wie aus einer Hand“ sowie die Idealvorstellung „EinAntrag reicht aus“ auf. Die schrittweise Umsetzung dieser Regelungen von der Theorie in die Praxis in einemgegliederten und funktional ausdifferenzierten System ist jedoch immens folgenreich: Wenn es darum geht,von der Person und ihren Bedarfen her zu denken und zu handeln, trifft dieser Anspruch zwangsläu#g aufEigenlogiken von Institutionen und Akteuren in diesem System.

Das BTHG und die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess stellen sich diesem Anspruch. Ja, die trägerüber-greifenden Rechtsgrundlagen sind komplizierter geworden. Und sie machen deutlich, dass der Reha-Prozess

auch ein Kommunikationsprozess ist. Deshalb gibt es viele rechtlicheHinweise, wer wen wann und wie informieren, begleiten und unterstüt-zen muss. Die Auswirkungen davon sehen wir jetzt schon: Es gibt dieneu geschaffene EUTB, die Ansprechstellen der Reha-Träger und einenhöheren Beratungsbedarf durch eine verbindlichere trägerübergreifendeZusammenarbeit.

Bevor wir aber von der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenenAkteuren sprechen, sollten wir zunächst auf deren Selbstverständnisschauen. Das ist besser, als Unterschiede hinter einem „Irgendwie wollenwir doch alle das Gleiche“ zu verdecken. Denn die unterschiedlicheAusrichtung von Beratungsangeboten der EUTB und der Reha-Träger istoffenkundig und kann verkürzt mit dem Begriffspaar „parteilich – neutral“

beschrieben werden. Mit unserem BAR-Fachgespräch im Format „A trifft B“ wollen wir die Gelegenheit geben,die unterschiedlichen Beratungsangebote differenzierter zu betrachten, daraus Handlungsaufträge abzuleitenund aktiv umzusetzen.

Beratung im Reha-Prozess | Bernd Giraud, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.

„Bei einer guten Beratunggeht es nicht um de"nierte

Leistungen oder standardisierteMaßnahmen, sondern darum, Be-darfe zu erkennen, um über eineindividuelle Teilhabeplanungzu den Leistungen zu kommen,mit denen Teilhabe nachhaltiggelingt.“

Prof. Dr. Gudrun Wansing Bernd Giraud Ullrich Haak Matthias Berg Pandelis Chatzievgeniou Rosita Schlembach13

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Die Begleitforschung zur Umsetzung von Peer Counseling im Rheinland (2014 - 2017 im Auftrag des LVR) lie-fert Erkenntnisse zur Umsetzung, Inanspruchnahme und Wirkung von Peer Counseling sowie zu den Faktorendes Gelingens. Peer Beratung wird von Personen mit verschiedenen Be-einträchtigungsformen nachgefragt. Bislang kaum erreicht werden jedochPersonen, die in stationären Wohneinrichtungen leben. Die Peer Beratungwird von den Ratsuchenden insgesamt sehr positiv bewertet. Im Ergebnisgeht es ihnen besser, weil sie über ihre Probleme sprechen können, ihreFragen werden beantwortet, sie erhalten Informationen über Hilfemöglich-keiten, sie wissen nach der Beratung besser, was sie selber in ihrem Lebenwollen, und sie fühlen sich ermutigt, etwas zu verändern.

Trotz der sehr positiven Bewertung von Peer Counseling möchten diemeisten Ratsuchenden zukünftig nicht nur noch zur Peer Beratung gehen.Die Beratungsform wird also als eine Möglichkeit in einem größeren Angebotsspektrum wahrgenommen.Wichtige Bedingungen für eine gute Umsetzung von Peer Counseling sind:

n Trägervielfalt mit weitgehender Unabhängigkeit von Leistungsträgern und -erbringernn Teamgrößen von min. 2-3 BeraterInnen (davon min. 1 hauptamtliche Person)n Aufsuchende Beratung in Wohneinrichtungen sowie Begleitung der BewohnerInnen zu Peer Beratungsstellenn Möglichkeit der Unterstützung von BeraterInnen während und im Umfeld der Beratungn Austausch unter den BeraterInnen und Supervisionn Weiterentwicklung der Bedingungen für ehrenamtliche BeraterInnenn Förderung der Bekanntheit des Angebotes durch Netzwerkarbeitn Quali#zierung und Erfahrungen der BeraterInnen

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung – Erkenntnisse aus der Begleit-forschung zum Peer Counseling | Prof. Dr. Gudrun Wansing, Humboldt-Universität zu Berlin

„Ein wesentlicher Aspektfür den Erfolg ist, dass die

Beratungsperson selber mit Be-einträchtigungen lebt und/oderschon einmal in einer ähnlichenLebenssituation war.“

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Das Integrationsamt berät im betrieblichen Umfeld schwerbehinderte oderihnen gleichgestellte behinderte Menschen, ihre Arbeitgeber und betriebli-che Funktionsträger.

Das Integrationsamt ist keine Interessenvertretung für schwerbehinderteMenschen; es ist mit der Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben beauf-tragt.

Behinderte Berufstätige sollenn nicht in ihrer sozialen Stellung absinken,n auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten voll verwerten und weiterentwickeln

können,n sich im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen behaupten.n Schwierigkeiten im Arbeitsleben sollen verhindert oder beseitigt werden.Das Integrationsamt hat eine Interessenabwägung vorzunehmen und auch berechtigte betriebliche Belange aneinem reibungslosen und wirtschaftlichen Betriebsablauf zu berücksichtigen.

Was geschieht in der Beratung?In der Beratung werden zunächst Sachverhalte geklärt, mögliche Entscheidungsalternativen vorgestellt undhinsichtlich ihrer Konsequenzen bewertet.n Behinderungsgerechte Arbeitsorganisationn Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagementn Drohende Kündigungn Konflikte im Arbeitsumfeld

Beratung bei den Integrationsämtern |Rosita Schlembach, Landeswohlfahrtsverband Hessen, Integrationsamt

„Die Beratung soll denRatsuchenden in die Lage

versetzen, selbst eine fundierteEntscheidung treffen zu können.“

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Qualitätsstandards für Beratungen

Organisatorische Aspekten Gute Erreichbarkeit, Präsenz vor Ortn Feste Ansprechpartnern Barrierefreiheit

Inhaltliche Aspekten Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit ermöglichenn Unterstützung, wo gewünscht bietenn Leitsatz „Zuhören, verstehen, handeln“

Beratungen werden durch quali#zierte Fachkräfte, den technischen Beratungsdienst oder von Fachkräften fürhörbehinderte Menschen durchgeführt. Für psychosoziale Fragen können die Integrationsfachdienste (IFD) inAnspruch genommen werden. Diese bieten eine psychosoziale Beratung oder auch längerfristige Begleitungfür Ratsuchende in ihren verschiedenen Lebenslagen mit dem Ziel spezi#sche Lösungsansätze zu entwickeln.Dafür #nanziert das Integrationsamt ein Netz von IFD bei freien gemeinnützigen Trägern.Für schwerbehinderte Berufstätige sind diese Leistungen kostenfrei.

Rehabilitation mit Teilhabeplan und Teilhabeplankonferenz! Dies sind keine neuen Begriffe für das Reha-Ma-nagement in der Unfallversicherung (UV).

Versicherte der UV haben nach Eintritt eines Versicherungsfalls Anspruch auf Leistungen zur medizinischenRehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe sowie ergänzende Leistun-gen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Geldleistungen.

Diese Leistungen werden von der UV „von Amts wegen“ mit allengeeigneten Mitteln erbracht.

Das heißt, die Notwendigkeit eines Antrages für eine Leistungser-bringung ist in der UV eine seltene Ausnahme. Eine luxuriöse Aus-gangssituation, die in der Sozialversicherung einzigartig ist und dieUV in die Lage versetzt, alles aus einer Hand zu leisten.

Das Team arbeitet partnerschaftlich in einem Netzwerk und setztsich standardisiert aus einem Arzt, Therapeuten, dem/der Reha-Ma-

nager/in des UV-Trägers und selbstverständlich den Versicherten sowie ggf. deren Angehörigen zusammen.

Beratung in der gesetzlichen Unfallversicherung |Ullrich Haak, Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover

„Die Rehabilitations- undTeilhabeleistungen werden

bei Versicherten nach einem Un-fall mit komplexen Verletzungenin einem interdisziplinären Teamerkannt, bedarfsgerecht festge-stellt und geplant.“

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Die Planungen #nden unter Berücksichtigung des bio-psycho-sozialen Modells sowie Wahrung des Wunsch-und Wahlrechts der Versicherten statt. Ziele und Absprachen werden in einem Reha-Plan dokumentiert.

Dieses Verfahren garantiert die größtmögliche Transparenz und eine optimale Beratung und Begleitung derVersicherten während des gesamten Rehabilitationsprozesses, von der Akutbehandlung bis hin zur Wiederein-gliederung in das Arbeitsleben und die Gemeinschaft, also der umfassenden Teilhabe.

Kommen Leistungen in Kombination mit anderen Reha-Trägern in Betracht, wird versucht, diese schnellstmög-lich in die Teilhabeplanung zu integrieren.

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WorkshoparbeitWorkshop 1 –Chancen, Risiken und Grenzen der veränderten BeratungslandschaftModeration: Janine Kolbig (Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V.) undAlfons Polczyk (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Eine besondere Chance der veränderten Beratungs-landschaft besteht aus Sicht der Teilnehmenden desWorkshops 1 durch die Schaffung einer generellenAnlaufstelle. Das Angebot der EUTB soll flächende-ckend weiter ausgebaut werden. Die Unabhängigkeit,Ganzheitlichkeit und Parteilichkeit für die Ratsuchen-den in der EUTB sind in den Augen der Workshop-Teilnehmer eine Besonderheit.

Wichtig ist zunächst eine gute Ausstattung der Be-ratungsstellen sowie die Barrierefreiheit der Räume.Diese sind essentiell, um eine Beratung vor Ort ziel-gruppengerecht durchführen zu können. Zudem hatdie Bildung von Netzwerken eine große Bedeutung,d.h. zum einen Netzwerke zwischen den EUTB-Bera-tungsstellen, sodass diese sich austauschen können(Wo sind Schwerpunkte? Wo können wir untereinan-der weiterhelfen?). Aber auch die Vernetzung und Ko-operation mit Reha-Trägern und Leistungserbringernspielt eine wesentliche Rolle. Dazu braucht es nachMeinung der Teilnehmenden verbindliche Vereinba-rungen in der Zusammenarbeit. Als Möglichkeit dieszu erreichen wird das gegenseitige Kennenlernendurch Hospitation (z.B. Mitarbeiter eines Reha-Trä-gers bei EUTB (und umgekehrt) genannt.

Der Leitsatz „Leistungen wie aus einer Hand“ birgt He-rausforderungen: Kann das jemand leisten? Führt dasnicht zur Überforderung? Fachlich, organisatorischund emotional? So etwas könne aus Sicht der Teil-nehmenden nur dann funktionieren, wenn man sichbewusst macht, dass es Grenzen gibt. Es gibt Dinge,die man als Berater selber nicht weiß. Deswegen istes auch wichtig zu wissen, wohin man einen Ratsu-chenden weiter verweisen kann. Auch dafür ist einegute Vernetzung notwendig. Der Austausch über BestPractice Beispiele könnte ebenfalls lösungsorientierteImpulse geben.

Ein Risiko für die EUTB-Beraterinnen und Berater be-steht darin, dass das neue Beratungsangebot durchdie derzeit noch begrenzte Förderperiode Modell-charakter habe. Mitarbeiter müssen ihren bisherigenJob aufgeben, sich quali#zieren und das für einenbefristeten Job. Es braucht eine dauerhafte Steuer#-nanzierung der EUTB. Darüber hinaus gebe es durchdie EUTB einen neuen Spieler auf dem Parkett, neueMitanbieter. So könnte es zu Konkurrenzsituationenzwischen Selbsthilfegruppen kommen, die sich z.B.gleichzeitig auf EUTB-Stellen bewerben.

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Ein weiteres Thema: Erreichbarkeit und zurückzule-gende Wege. Eine aufsuchende Beratung kann miterheblichen zeitlichen Ressourcen verbunden sein.Dies ist insbesondere in den ländlichen Regionen eineHerausforderung, wenn das nächste Beratungsange-bot kilometerweit vom Wohnort entfernt liegt.Und schließlich geht es auch um Rechtssicherheit.Hier geht es um die Grenzen der Beratung durch die

EUTB. Ganz klar heißt es in der Förderrichtlinie: "Einerechtliche Beratung sowie eine Begleitung werden imWiderspruchs- und Klageverfahren nicht geleistet".

Insgesamt ist aber auch klar: Ratsuchende erhoffensich nicht mehr und nicht weniger als eine Aufklärungüber geltendes Recht, eine Begleitung im Dschungeldes Sozialrechts.

Workshop 2 –Vorstellungen von und Erwartungen an die beiden BeratungsangeboteModeration: Klaus-Peter Rohde (Landschaftsverband Rheinland) undBarbara Vieweg (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V.)

Workshop 2 konzentrierte sich auf 3 Kernfragen:n Welche Vorstellungen haben die Vertreterinnen

der Reha-Träger von der Arbeit der EUTB undumgekehrt?

n Auf die Zukunft gerichtet: Welche Erwartungenund Wünsche gibt es an den jeweils anderen?

n Auf den Reha-Prozess bezogen: Wie können sichdie Beratung der EUTB und der Reha-Träger ziel-führend ergänzen?

EUTB als neuer Player. Was kommt da? Die Vorstel-lungen der Vertreterinnen und Vertreter der Reha-Trä-ger über die Arbeit der EUTB sind von einer gewissenSkepsis geprägt: hinsichtlich der Unabhängigkeit derDienstleistung EUTB, aber auch darüber, ob die EUTB-Berater über ausreichend sozialrechtliches Grund-wissen verfügen. Gleichzeitig gibt es Befürchtungen,

dass den Ratsuchenden „viele Flöhe ins Ohr gesetztwerden“ könnten und damit falsche Erwartungengeweckt werden.

Umgekehrt ist für die EUTB-Berater die Arbeit derReha-Träger durch ein hohes Maß an Bürokratismusauf der Basis eines gedeckelten Budgets geprägt. DieFolgen in ihren Augen: Wenig Zeit für Beratung, langeBearbeitungszeiten der Anträge und das Problem derZuständigkeit bei gleichzeitigem Tunnelblick auf daseigene Leistungsgesetz.

Die Erwartungen und Wünsche beider Gruppen sindsehr ähnlich und auch positiv besetzt. Sie sind dahereine ideale Grundlage, bisher „negative“ Vorstellungenvoneinander zu revidieren: Austausch, Vernetzung,Zusammenarbeit bei Einzelfällen, aber auch übergrei-

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

Workshop 3 fokussierte sich auf drei Aspekte.Zunächst diskutierten die Teilnehmer zum Thema:Beziehung und Vernetzung zwischen der EUTB undden Sozialversicherungsträgern. Was können wir tun?Welche Rolle spiele ich im Beratungsgeschäft? Wiekönnen wir eine bessere Beziehung schaffen? Bei-spielsweise durch runde Tische, regionale Verbändesollten genutzt werden, Kick-Off Veranstaltungen ge-plant und natürlich die Kompetenzen geklärt werden.Auch Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Flyer hat andieser Stelle eine große Bedeutung.

In den teils kontroversen Diskussionen ergaben sichauch diverse Spannungsfelder. Wer macht was?Und: Wer ist für was zuständig? Es gebe regionaleUnterschiede und auch teilweise unterschiedlicheBeratungsinhalte. Was bedeutet Beratung für dieEUTB oder Beratung etwa für die Deutsche Renten-versicherung?

Einen weiteren Schwerpunkt stellte das ThemaKommunikation dar: zum einen fachlich, zum ande-ren persönlich methodisch. Fachwissen sei von gro-ßer Bedeutung, insbesondere bei den Sozialversiche-rungsträgern. Persönlich methodisch – hier gehe es

darum, die Lebenswelt des anderen, des Menschen,des behinderten Menschen einzubauen. Es gehe umKommunikation, um das Erlernen von Softskills. Wieschaffe ich Kommunikation? Was bedeutet Kommu-nikation? Wie bekomme ich überhaupt einen Kontaktzu jemandem hin? Dabei sei Offenheit ein wichtigerAspekt. Gleiches treffe auf Transparenz und das Be-wusstsein über eigene Grenzen zu. Dazu brauche esin regelmäßigen Abständen Supervisionen.

Als großen Wunsch zum Ende der Diskussion hieltendie Teilnehmer des Workshops 3 fest, dass man sichgegenseitig bzw. die Arbeit der anderen kennenlernenmöchte. Vorurteile könnten so vermieden werden.

Workshop 3 –Rollen und Kompetenzen der BeratungsfachkräfteModeration: Klaus Berg (IKK Südwest) und Andreas Vega (VbA-Selbstbestimmt Leben e.V.)

fend. Auf beiden Seiten gibt es die Erwartung undForderung, sich wechselseitig und gegenseitig alsprofessionelles Beratungsangebot anzuerkennen undsich in der jeweiligen Professionalität des anderen zurespektieren und zu unterstützen.

Und wo liegen die Stärken der beiden Beratungsfor-men?

Teilhabeplanung und Leistungsentscheidung sindklar die Domäne der Reha-Träger. Aber bei der Vor-

bereitung der Leistung und den Aktivitäten danach,kann die EUTB im Sinne von Empowerment undAkzeptanz eine eigene Rolle #nden. Die Vertreter derLeistungsträger selbst machten deutlich, dass siesich im Bereich Bedarfserkennung noch zu sehr ameigenen Leistungsgesetz orientieren. Künftig müssendie Leistungsträger Bedarfe umfassend erkennen undkönnen sich dabei eben nicht mehr nur am eigenenLeistungsgesetz orientieren. Um ein umfassenderesBild des Ratsuchenden zu bekommen, können EUTBhilfreich sein.

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Voraussetzung für Kooperation ist, sich über dieeigene Rolle klar zu sein und darüber, welche Erwar-tungen man an den jeweils anderen hat. Dafür wurdenim Workshop zunächst zwei Gruppen gebildet: DieBerater der Leistungsträger und die der EUTB. Inner-halb der Gruppen wurden folgende Fragestellungenerörtert: Was sind die eigenen Ziele und Positionen?Wo liegen die eigenen Stärken im Beratungsprozess?Und dann: Was sind Ziele und Stärken der anderenGruppe?

In großer Runde diskutierten die Workshop-Teilneh-menden anschließend die Zwischenergebnisse .Dabei wurde deutlich, dass die Diskussion zwischendem Wunsch nach Kooperation und Austausch unddem Spannungsfeld von Interessenskonflikten, unter-schiedlichen Erfahrungen und Sichtweisen pendelte.

Wie gelingt Kooperation?Trotzdem waren sich die Workshop-Teilnehmer einig:Kooperation ist von beiden Seiten erwünscht. Dafürwurde zusammengetragen, was für eine gelingendeKooperation notwendig ist:

Netzwerke sollen geschaffen, erweitert und genutztwerden. Dabei ist es zum einen besonders wichtig, ak-tiv aufeinander zuzugehen, um so den gemeinsamenAustausch zu fördern. Zum anderen muss es dafürauch in Zukunft explizite Plattformen geben. Ein wei-terer großer Wunsch: Ein nationales Verzeichnis vonAnsprechstellen, um möglichst schnell und unkompli-ziert die richtigen Ansprechpartner zu #nden. Das istzwar bereits im Gesetz verankert, aber die Teilnehmerwiesen auf die Dringlichkeit der Umsetzung hin.

Als Signal an die Leistungsträger wurde festgehalten,dass Führungskräfte der Reha-Träger ihren Mitarbei-tern ausreichend Zeit und Raum für die Netzwerkar-beit zur Verfügung stellen und diese auch als wichti-gen Teil der Arbeit ansehen sollten. Auch für die EUTBist die Netzwerkarbeit wichtiger Bestandteil ihrerArbeit. Außerdem ist für die Mitarbeiter der EUTB eineGrundschulung zum gegliederten Sozialleistungssys-tem unerlässlich für eine gute Beratung. Besondersgefragt dabei: Regionale Seminarangebote sowieHospitationen bei Leistungsträgern.

Warum Koexistenz?Die Teilnehmenden waren sich einig, dass trotzKooperation ein Abgrenzen der Aufgabengebietenotwendig sei, auch um die Unabhängigkeit der EUTBzu gewährleisten. Die EUTB mit ihren Aufgaben sahendie Workshop-Teilnehmenden dabei in einer unterstüt-zenden, aber nicht federführenden Position.

Warum Konkurrenz?Generell sei die Bereitschaft, voneinander zu pro#tie-ren und zu lernen elementar: Was macht der eine inseiner Beratung besonders gut, was der andere? Einepositive Konkurrenz kann in diesem Sinne das Bera-tungsangebot verbessern und so den Ratsuchendenzu Gute kommen.

Zum Schluss waren sich alle in zwei Punkten einig:Egal bei welcher Beratung, die Themen und Wünscheder Klienten sollten immer vor die eigenen Interessengestellt werden. Und: „Wenn wir etwas für den Betrof-fenen erreichen wollen, ist eine Kooperation immernoch das Beste.“

Workshop 4 –Kooperation statt Koexistenz oder KonkurrenzModeration: Heike Weinbach (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) undGerlinde Busch (Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e. V.)

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… dass Beratung imneuen Teilhabeplanverfahrenfür Bürger, Beratungsstellenund Behörden an Bedeutunggewonnen hat.

Silvio Buchheim, Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales,Berlin

… dass der Austauschzwischen den Experten derTrägerberatung und denen derEUTB dazu beitragen konnte,bestehende Vorbehalte abzu-bauen, die Aufgabenbereicheklarer voneinander abzugren-zen und die Notwendigkeit derKooperation und Vernetzungder Beratungssysteme zuerkennen und zu nutzen.

Theodor Verhoeven,Nationales Forum Beratung inBildung, Beruf und Beschäftigunge.V., Berlin

… dass Vernetzung gutfunktioniert, wenn alle Akteureihre besonderen Kompetenzeneinbringen, verknüpfen unddiese gegenseitig respektie-ren. So kann gute Beratung imSinne des Empowermentsgelingen und sich die Bera-tungskultur insgesamt verän-dern.

Elena Benz, Daniela Poppe,„Ich bin dabei“ e.V., Gießen

… dass es viele Perspek-tiven auf die konkrete Bera-tungsarbeit der EUTB gibt. Diewichtigen Fragen konntendiskutiert werden. Die Lösun-gen werden sich in der Praxiszeigen. Ich nehme viele neueImpulse mit.

Björn Hagen, Fortbildungsakade-mie der Wirtschaft gGmbH

… dass sowohl dieReha-Träger als auch dieEUTBs sehr engagiert an einerguten Beratung der Menschenmit Behinderung arbeiten.

Christine Hammer,AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Durch die Förderung vonEUTBs wird die „Beratungs-landschaft“ durch ein wichti-ges neues Angebot bereichert.Konzeption und Selbstver-ständnis der verschiedenenAngebote ist nicht einheitlichsondern vielfältig. Ich freuemich über den weiteren fachli-chen Diskurs, um Angebotezur Beratung, Begleitung undUnterstützung insgesamt zuverbessern.

Alexander Thomas,Deutsche Vereinigung für SozialeArbeit im Gesundheitswesen

„Aus der Workshoparbeit habe ich für mich mitgenommen…“

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Impressionen

! Eine gute Beratung beginnt mit der Haltung des Beraters.

! Ob beim Reha-Träger oder bei der EUTB – Führungskräfte sollten ihren Mitarbeitern ausreichend Zeitund Raum für die Netzwerkarbeit zur Verfügung stellen.

! Wenn wir etwas für den Betroffenen erreichen wollen, ist eine Kooperation immer noch das Beste.

! Wichtig ist, dem behinderten Menschen zuzuhören.

! Wichtig ist, die Ratsuchenden zu stärken, sodass sie mit ihrer Behinderung leben können.

! Eine gute Beratung wird unter transparenten Rahmenbedingungen (Zugang, Erreichbarkeit, Beratungs-formen, Leistungsversprechen, Kosten, Barrierefreiheit) durchgeführt.

! Unser Wunsch: Ratsuchende werden als Teil ihres individuellen sozialen Umfelds, mit ihren Rechten,Bedürfnissen und Interessen wahrgenommen.

! Das Peer Counseling hat einen emanzipatorischen Ansatz. Man sollte niemandem auftragen: MachenSie dieses und jenes, sondern mit den Ratsuchenden im Gespräch heraus#nden, wie sie sich ihreTeilhabe am Leben vorstellen und was sie gerne erreichen möchten.

! Peer Counseling hat viel damit zu tun, dass man auch an der Haltung der Ratsuchenden arbeitet, ihnenPerspektiven aufzeigt und sie in die Pflicht für ihre eigene Teilhabe nimmt.

! Ich wünsche mir nichts mehr, als dass wir tatsächlich in den nächsten Monaten mit dem ersten Schrittanfangen und die Reha-Träger und die EUTB zusammenarbeiten.

! Eine wesentliche Grundlage für die Aufnahme der Tätigkeit der EUTB ist auch die Ausstattung derArbeitsplätze der Peer Counselors.

! Wie bekomme ich die Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – dazu, dass sie Teilhabe an derGesellschaft aktiv selber einfordern? Für die EUTB ist der Mensch mit Behinderung die Leit#gur für alleunsere Tätigkeiten – alle, wie Sie hier sitzen.

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InterviewInterview mit Markus Hofmann,alternierender Vorsitzender der BAR und Abteilungsleiter Sozialpolitik DGB

Markus Hofmann über…

… das BTHG:„Wir sprechen von einer gewissen Anzahl von Men-schen, die nicht das bekommen, was sie benötigen!Dabei geht es nicht um Wünsche, sondern um Bedar-fe, die tatsächlich nicht befriedigt werden. Mit den Re-gelungen im BTHG haben wir da mehr Möglichkeiten.Und die Träger sind in besonderer Weise gefordert,diese Möglichkeiten zu nutzen. Sie haben jetzt mehrMöglichkeiten, diesen Bedarfen gerecht zu werden.“

… Investitionen für Reha und Teilhabe:„An die Beratungsleistungen werden höhere Anfor-derungen gestellt. Es wird einfach mehr Personalbenötigt, wenn ich die Person im Mittelpunkt betrach-te und die Bedürfnisse und den Bedarf mit anderengegenprüfen muss. Überall dort, wo wir von Integra-tion reden – im Bildungsbereich, in den Behörden, imVerkehr, im öffentlichen Raum – da werden wir unsdaran gewöhnen müssen, dass man auch in Zeitender schwarzen Null umdenken und viel Geld in dieHand nehmen muss. Ohne das wird es nicht möglichsein.“

… das Reha-System und seine Entwicklung:„Wir sind schon im Transformationsprozess. In derVergangenheit ging es darum, dass die Menschenschnell Bescheid bekommen und dass die Indikationpasst. Alles andere war nachgelagert, spielte sichirgendwo in der Reha-Einrichtung ab. Dann kam dasWunsch- und Wahlrecht, also: ‚Ich möchte in eine an-dere Klinik, da gibt es ein besonderes Angebot.‘ Damitumzugehen war und ist ein schwieriger Lernprozess.“

… die BAR:„Wir bringen die Akteure zusammen. Wir setzen aufgemeinsame Verfahren. Wir versuchen, alle Pers-pektiven der Träger zusammenzubringen. Wir wollenden Rahmen für alle setzen, damit ein gemeinsamesVerständnis darüber entsteht: Was ist Beratung? Wasist ein Teilhabeplan? Was sind die Instrumente derBedarfsentwicklung?“

… den Kulturwandel im Reha-System:„Das Entscheidende für ein Gelingen ist, dass dieMenschen, die dem Antragsteller gegenübersitzen,Verständnis dafür haben, dass es nicht allein darumgeht, den Leistungskatalog der eigenen Säule zubedienen. Sondern die Person ganzheitlich zu sehenund alle Bedarfe aufzunehmen und zusammen mitKooperationspartnern umzusetzen. Wenn dieserKulturwandel gelingt – und der hat mit der Frage zutun, wie wir die integrative Gesellschaft sehen – dannwird das BTHG und das neue SGB IX viel besser funk-tionieren, als das, was wir in der Vergangenheit erlebthaben.“

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Die Veränderungen durch die neueBeratungslandschaft und die neuen Vorschriftenmachen Druck auf das System. Um den Wandelzu stemmen, müssen die Akteure aufeinanderzugehen, sich vernetzen, über den Tellerrandschauen. Beratungsleistungen müssen prozess-begleitet erbracht werden und beide Seiten,Träger-Beratung und EUTB, sollten sich idealer-weise ergänzen, voneinander lernen.

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Impuls

Rechtliche Aspekte von Beratung,Prof. Katja Nebe, Martin-Luther-Uni-versität Halle-Wittenberg

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes rücktBeratung stärker in den Fokus. Sie übernimmt eineSchlüsselfunktion für die Versorgungsqualität. Wasbrauche ich? Zu wem muss ich Kontakt aufnehmen?Werde ich richtig versorgt? Und schon beginnt eineBeratung. Dabei gilt es auch, Selbsthilfepotentialezu aktivieren. Zudem müssen Leistungen koordi-niert, Versorgungsschnittstellen bewältigt und dasWunsch- und Wahlrecht ausgeübt werden. Die Frageist: Wie wird all dies umgesetzt? Da es im SGB IXnicht die eine Vorschrift zu Beratung gibt, müssenAntworten auf die Fragen „Wer muss wen wannund worüber beraten?“ mühsam zusammengestelltwerden.

Beratung und VerbraucherschutzIn § 14 und § 15 SGB I stehen wichtige Grundsätze zuAuskunfts- und Beratungspflichten. Diese sind nichtspezi#sch genug. Deshalb #nden sich zusätzlich inden einzelnen Gesetzbüchern des Sozialgesetzbu-

ches weitere Beratungspflichten, zum Beispiel imSGB XI und SGB IX.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass Beratung auch engmit Verbraucherschutz zusammenhängt. Personen,die beispielsweise Pflegeleistungen in Anspruchnehmen, sollen vergleichen können: Welche Pflege-einrichtung bietet welche Leistung und zu welchemPreis? Dies spielt vor allem, aber nicht nur dort eineRolle, wo mit der Leistungsgewährung Zuzahlungenverbunden sind.

Auch mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabe-beratung (EUTB) soll die Verbraucherposition vonLeistungsberechtigten gestärkt werden.

Beratung und HaftungDas Privatrecht ist in erster Linie im BürgerlichenGesetzbuch geregelt. Die leistungsberechtigte Personnimmt die ihr zustehenden Sozialleistungen z.B. übereinen Dienst oder in einer Einrichtung in Anspruch(Sachleistungsprinzip). Dazu schließt sie mit derEinrichtung oder dem Dienst einen privatrechtlichenVertrag. Schon im Rahmen dieser Verträge mit denLeistungserbringern können sich ohne expliziteVereinbarung wegen der sogenannten nebenvertragli-chen Schutzpflicht Beratungspflichten ergeben.Kommt es im Privatrecht zur Verletzung von Bera-

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tungspflichten, kann dies eine privatrechtliche Haf-tung zur Folge haben. Angenommen, eine Personstellt keinen Leistungsantrag, weil ihr das Antragser-fordernis nicht erläutert worden ist und hat darausNachteile oder gar Schaden, kann sich daraus eineprivatrechtliche Haftung auf Schadensersatz gegen-über einem Pflegedienst oder einer Rehabilitations-einrichtung ergeben.

Aber auch im Fall, dass eine Person direkt Rat sucht,kann sich z.B. für einen Verein, der die aufgesuchteBeratungsstelle trägt, die Haftungsfrage stellen. DieHaftung ist nicht von vornherein ausgeschlossen.Zunächst ist zu klären: Wurde zwischen der/demKlient/in und der Beratungsstelle tatsächlich ein Be-ratungsvertrag geschlossen? Liegt ein echter Bera-tungsvertrag vor, ergeben sich bei falscher BeratungHaftungsfolgen. In den meisten Fällen aber wird mannicht von einem geschlossenen Beratungsvertragausgehen können. Wer einen Rat gibt, vereinbartnicht automatisch einen Beratungsvertrag; vielmehrschließt § 675 Abs. 2 BGB für den Fall der rein tat-sächlichen Raterteilung eine Haftung grundsätzlichaus. Zudem ist die Beratung der EUTB unentgeltlich(§ 32 SGB IX). Soweit also im Einzelfall mit einer Stel-le der EUTB doch ein Beratungsvertrag geschlossenworden sein sollte, gilt aufgrund der Unentgeltlichkeiteine Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobeFahrlässigkeit, wie es im Privatrecht auch sonst bei

unentgeltlichen Verträgen die Regel ist (vgl. nur § 599BGB oder § 521 BGB).

Verletzt hingegen der Leistungsträger seine sozial-rechtliche Beratungspflicht, greift der sozialrechtlicheHerstellungsanspruch. Dieser steht nicht direkt imGesetz, sondern wird abgeleitet aus der allgemeinenBeratungspflicht im SGB I. Er richtet sich gegen denLeistungsträger und nicht gegen Leistungserbringer.Wenn der Sozialleistungsträger seine Beratungs-pflicht nicht erfüllt, so kann er hinterher nicht ein-wenden, der Sozialleistungsberechtigte habe seinenAntrag nicht oder zu spät gestellt. In diesem Fall wirddie Antragstellung als rechtzeitig behandelt.

Am Ende kommt es für die Frage der Haftung immerwieder auf den Einzelfall an.

Wenn Träger und Mitarbeitende ihre Aufgabender EUTB wahrnehmen, sollten sich Fragen überHaftungsrisiken nach alledem nicht als besondereHemmschwelle für eine engagierte Unterstützung derleistungsberechtigten und Rat suchenden Menschenerweisen. Gleichwohl sollte es sowohl für die EUTBwie auch für die Leistungsträger und die Leistungser-bringer ein wichtiges Anliegen sein, mit den jeweiligenBeratungsangeboten ein hohes Qualitätsniveau zuerreichen.

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Podiumsdiskussion – hart und fair

Wann wären Sie mit einer Beratung zufrieden??

Markus Hofmann:

Strukturen müssen darauf aus-gerichtet werden, gute und er-folgreiche Beratung zu machen,die zu einem effektiven Reha-Prozess führt, der insbesondereberücksichtigt, dass die Bedarfedes Einzelnen in den Mittelpunktgestellt und die jeweiligen Leis-tungen zugewiesen werden.

!

Wilhelm Winkelmeier:

Wir verstehen uns als Beraterim Sinne eines Begleiters. Wirlernen dazu und verändern unse-re Beratung über die Zeit durchden Gewinn an Wissen undErfahrung. Aber das Verständ-nis, dass wir „nur“ Begleiter sind,bleibt dasselbe.

!

Was muss sich an der Struktur verändern,um die gesteckten Ziele zu erreichen??

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Dominik Naumann:

Es gibt tatsächlich einen Para-digmenwechsel, um von der de-"zitären Sichtweise weg zukom-men. Aber es gibt auch immerwieder Berührungsängste, sodass Arbeitgeber denken: Wennich so jemanden einstelle, führtdies zu Mehraufwand, dannmuss ich mich immer kümmern.

!

Dr. Gabriele Theren:

Eine gelungene effektive Bera-tung von Beginn an kann auchKosten vermeiden, wenn mannicht erst von Pontius zu Pilatusrennen muss.

!

Gabriele Wente:

Wer gut beraten möchte, mussZeit aufwenden. Man mussEmpathie und Verständnis fürdie Menschen haben. Es gehtinsbesondere um das Zwischen-menschliche und nicht nur umdie fachliche Beratung.

!

Was wird sich in der Beratung ändern?? Mit welcher Strategie und Struktur könnendie EUTB funktionieren??

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

Kooperation, Koexistenz und Konkurrenz – könnendiese drei Begriffe gleichberechtigt nebeneinanderstehen? Im Vorfeld des Fachgesprächs dachte ichals Workshop-Thema müsste es in jedem Fall heißen„Kooperation statt Koexistenz oder Konkurrenz“, weildie unterschiedlichen Beratungsangebote auf Koope-ration angewiesen sind. Aber während des Fachge-sprächs habe ich den Eindruck gewonnen, dass alledrei Begriffe ihre Berechtigung haben, wenn es umdie Beratung durch die Reha-Träger und durch dieEUTB geht:

n Kooperation – weil die Beratungsangebotezusammenpassen müssen, deswegen heißt esauch „ergänzende Beratung“.

n Koexistenz – weil die Eigenständigkeit der neuenEUTB wichtig ist, deswegen heißt es zusätzlich„ergänzende unabhängige Beratung“.

n Konkurrenz – weil Konkurrenz auch positiv seinkann. Schließlich kann Konkurrenz in Zusam-menhang mit der EUTB auch eine Stärkung desVerbraucherschutzes bedeuten.

Wir nehmen alle eine Menge Eindrücke und Blitz-lichter aus diesem Fachgespräch mit nach Hause,aus denen nun Arbeit entsteht: Fachinformationenmüssen für alle verständlich aufbereitet, Fortbil-dungsangebote für alle – auch die EUTB – konzipiert,Strategien und Fachfragen an den richtigen Stellendiskutiert werden.

Zudem müssen wir alle im Blick haben, dass dieEUTB noch am Anfang steht und sich erst einmal ge-stalten muss. Wann macht es Sinn, eine erste Bilanzzu ziehen? Wir dürfen nicht zu schnell urteilen. Aber:Wenn wir in fünf Jahren keine positive Bilanz ziehenkönnen, dann „haben wir versagt“ – so hat es Herr

Ausblick – Schlusswort | Dr. Helga Seel, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.

Was ist wichtig? Ein Begriff istwährend des Fachgesprächs

und gestern in der Abschlussrunde oftgefallen: Vernetzung. Wir brauchenVernetzung, um umzusetzen, was wiruns vorgenommen haben. Diese festeÜberzeugung haben wir in der BARseit fast 50 Jahren. Eines ist an die-sen beiden Tagen deutlich geworden:Die Qualität in der Zusammenarbeitsteht und fällt mit der Qualität derVernetzung.“

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

Hofmann während des Fachgesprächs formuliert.Um das zu vermeiden, lassen Sie uns eine kürzereZeitspanne vereinbaren: Zwei bis zweieinhalb Jahre,um eine erste ehrliche und selbstkritische Zwischen-bilanz zu ziehen. Was haben wir gut gemacht? Wasläuft noch nicht so gut? Was können oder auch wasmüssen wir verbessern?

Deutlich ist in den beiden Tagen geworden, dassvieles nur über die Begegnung miteinander geht. Ichwünsche mir, dass das Format der BAR „A trifft B“dazu bewegt, sich auch weiter zu begegnen. Und sichdabei auch damit zu befassen, welche Erwartungenman an den anderen hat. Diese Herangehensweiseist wichtig, denn nur so können wir uns alle auf einekonstruktive Art und Weise mit der veränderten Be-ratungslandschaft auseinandersetzen und am Endeeine positive Bilanz ziehen.

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Wünsche und Erwartungen der Teilnehmenden an die Reha-BeratungDamit das neue System ein Erfolg wird, wünsche ich mir...

1. ... jeweils von der eigenen Organisation:

a) Allgemein

n Rückendeckung bei getroffenen Entscheidungen

n Mehr Zeit und Personal für die Beratung

n Netzwerkarbeit

n Positive Haltung der Institutionen

n Peer-Berater in die regionalen Gremien einbinden

n Keine moralischen Urteile/Bewertungen (keingut/schlecht)

b) Reha-Träger

n Investitionen in quantitative und qualitative Res-sourcen (Personal, Weiterbildung, Zeit, Arbeits-platzausstattung)

n An den Bedürfnissen orientierte Reha-Beratung,aber Grenzen von Auskunft/Beratung

n Lösung des Zielkonflikts Fall-/Kostensteuerung

c) EUTB

n Sortieren, priorisieren, Druck nehmen

n Aufbauphase durchhalten

n Mehr Weiterbildung für ehrenamtlicheBerater*innen organisieren

n Mehr Peer-Counselor*innen ausbilden

n Peer-Begriff klarer de#nieren, eigenes klares Pro#lentwickeln

n Schulung/Initiierung von Kooperationsmög-lichkeiten mit Reha-Trägern, z.B. Gastvorträge,Treffen

n jeweilige Professionalität anerkennen

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2. ... jeweils von der anderen Beratung:

a) Allgemein

n Begegnung auf Augenhöhe

n barrierefreie Infos (DGS, leichte Sprache)

n Chance nutzen für Mitgestaltung

n Gemeinsame Umsetzung des BTHG

n Gegenseitiges Verständnis

b) EUTB von den Reha-Trägern

n Offenheit, Austausch, Gesprächsbereitschaft

n Inklusion verstehen: Selbstbestimmung stattFürsorge

n Aktive Ansprache durch die Reha-Träger

n Faktische Umsetzung der trägerübergreifendenIdee

n Ansprechpartner vor Ort („personengebunden“,telefonisch erreichbar)

n Menschenrechtsorientiertes Arbeiten, den Men-schen in den Blick nehmen, nicht die Zahlen

n Ernstnehmen der Gesetzesumsetzung, Bereit-stellung der notwendigen Ressourcen (Geld,Personal) für die Umsetzung des neuen BTHG/Teilhabepläne, Verfahrensberichte zur Verfügungstellen.

n Nicht vom Antrag, sondern vom Fall denken

n Akzeptanz, vorurteilsfreie Annahme der EUTB undKooperations- und Kommunikationsbereitschaft

c) Reha-Träger von der EUTB

n Neues Verständnis: Eine für alle

n Nur richtungsweisende Beratung

n Kooperative, offene und transparenteZusammenarbeit

n Barrierefreiheit für alle! (Genug Ressourcen für In-vestitionen in Technik und Bau und Dolmetscher)

n eigene Rolle #nden

n Stärkung, Empowerment

n Unvoreingenommene Reha-Beratung

n Keine überzogenen Erwartungshaltungen beiRatsuchenden schüren

n Basiswissen im gegliederten Sozialsystem

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3. ...von der BAR:

n Trägerübergreifende Handlungsempfehlung zurUmsetzung des BTHG, von der Empfehlung zur(Selbst-) Verpflichtung

n Dialog-Format/Austausch regelmäßig anbieten

n Best-Practice-Beispiele sichtbar machen

n Aktualisierung der Übersichten (Wegweiser)

n Mehr trägerübergreifende Quali#zierung

n Plattform für persönliche Begegnungen undErfahrungsaustausch

n Handwerkszeug (Formulare, Beschreibungen, ein-heitliche Vordrucke, Handlungsanleitungen, etc.)

n Internetbasiertes Register für Ansprechstellen

n Mittler zwischen den Organisationen

n Durchhalten! Weitermachen

n Steuerung/Sicherstellung des Kulturwandels bisin die regionalen Verwaltungen

n Erstellung eines barrierefreien Internetportals mitInformationen und Kontaktmöglichkeiten (DGS;Leichte Sprache)

n Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit: Bereitstellungvon Daten und Info, Verbreitung durch die BAR

n BAR zur Bekanntmachung der EUTB nutzen

Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

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Fachgespräch „Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" | 5. und 6. Juni 2018, Haus der Kirche, Kassel

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Trägerübergreifende BeratungsstandardsHandlungsempfehlungen zur Sicherstellung guter Beratung in der RehabilitationDas gegliederte Sozialleistungssystem umfasst eine Fülle an Leistungen, die wieder-um von mehreren Sozialleistungsträgern erbracht werden, die alle eine gute Beratungsicherstellen wollen. Was liegt näher, als die damit verbundenen Fragestellungengemeinsam anzugehen. Genau dies haben Rehabilitationsträger getan und gemeinsammit Verbänden und Organisationen behinderter Menschen, unterstützt durch weitereExperten, trägerübergreifende Beratungsstandards de#niert.

BTHG KompaktAm 16.12.2016 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zurStärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung - dasBundesteilhabegesetz (BTHG) - verabschiedet. Dabei stellen manche Veränderungengleichzeitig einen Systemwechsel dar: Die neuen gesetzlichen Vorschriften bringen z.B.Veränderungen bei den Leistungen, für den Zugang zu Leistungen sowie für das Verwal-tungsverfahren. Mit dem „BTHG-Kompakt“ wird denjenigen, die die Vorschriften umset-zen sowie weiteren Interessierten eine erste Orientierung geboten.

Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe in Leichter SpracheInformationen zusammenzustellen und anzubieten, genügt nicht. Sie müssen auch an-kommen und zwar bei all denen, die am Rehabilitationsprozess beteiligt sind. Dazu zäh-len nicht nur Fachleute bei Leistungsträgern, Verbänden oder Organisationen, sondernvor allem auch Menschen mit Behinderung. Für sie ist es meist am schwierigsten, sichWissen über das komplexe Reha-System anzueignen. Gerade Menschen mit kognitivenBeeinträchtigungen haben Probleme auf ihrem Weg der Informationssuche. Deshalbgibt die BAR ihnen mit 5 Heften der Reihe „Weg-Weiser in Leichter Sprache“ eine ersteOrientierungshilfe an die Hand.

Empfehlungen zu BAR Publikationen

TrägerübergreifendeBeratungsstandardsHandlungsempfehlungen zur Sicherstellungguter Beratung in der Rehabilitation

1

REHAGrundlagen

BAR-Frankfurt.de | 2018

Die wichtigstenÄnderungen im SGB IX

REHAGrundlagen

BundesteilhabegesetzKompakt

Leichte Sprache

Rechte für Menschenmit BehinderungenWeg-WeiserRehabilitation und Teil-Habe

Heft1

Downloads und weitere Informationen unterwww.bar-frankfurt.de/publikationen

REHAGrundlagen

REHAVereinbarungen

REHAEntwicklungen

BARReport

BAR Publikationen

RehaGrundlagenPraxisorientiertes und konzeptionelles Wissenbietet Orientierung zu Leistungen und demSystem der Rehabilitation.

RehaVereinbarungenTrägerübergreifende Vorgaben und gemein-same Empfehlungen konkretisieren die Zu-sammenarbeit in der Rehabilitation sowie dieStruktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

RehaEntwicklungenPositionen, Stellungnahmen und Projekte gebenImpulse zur Weiterentwicklung von Rehabilitati-on und Teilhabe.

BAR ReportDie BAR berichtet über Themen und Aktivitäten.Darunter z. B. Tagungsbericht, Geschäftsberichtund Orientierungsrahmen.

1951.18027.1.10.2018.x.x.1A.


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