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Teil 2: Einführung in das Gesellschaftsrecht...2. Durch das ausdrückliche Vereinbaren des Zweckes...

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Teil 2: Einführung in das Gesellschaftsrecht
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Page 1: Teil 2: Einführung in das Gesellschaftsrecht...2. Durch das ausdrückliche Vereinbaren des Zweckes des Haltens und Verwaltens liegt ein gemeinsamer Zweck vor GbR 3. Ein gemeinsamer

Teil 2:

Einführung in das Gesellschaftsrecht

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Vorbemerkungen

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für die Semesterabschlussklausur zugelassen

ca. € 13,90

ISBN 978-3-406-64502-0

Bitte auf aktuelle Auflage achten!

alternativ während der Vorlesung:

http://www.dejure.org

(für die Klausur nicht zugelassen)

Literaturempfehlung Gegenstand der Vorlesung

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I. Personengesellschaften

• GbR

• OHG

• KG

• PartGG

• Reederei

• Stille Gesellschaft

II. Körperschaften

• GmbH

• UG haftungsbeschränkt

• Verein

• AG

• SE

• SCE

• Genossenschaft

• VVaG

• KGaA

Literaturempfehlung Gegenstand der Vorlesung

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I. Personengesellschaften

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•§§ 705 ff. BGBGbR

•§§ 105 ff. HGBOHG

•§§ 161 ff. HGBKG

Rechtsgrundlage

§ 161 II HGB

§ 105 III HGB

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I. PersonengesellschaftenA) Entstehung

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Gründungsvoraus-setzungen

mind. 2 Gesellschafter

(+)

GbR juristische Personen Körperschaften

(-)

natürliche Person /

Ein-Personen-

Betrieb

Gesellschaftsvertrag

inhaltlich

Förderung eines gemeinsamen

Zweckes

äußerlich:

grdstzl. keine Formerfordernisse

Ausnahme: Gesellschaftsvertrag

berührt formbedürftiges

Rechtsgeschäfte (z. B. § 311b BGB)

Voraussetzungen Zweck gemeinsames Fördern Fehlerhafte Gesellschaft

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+ Betreiben eines Handelsgewerbes

•OHG, § 105 I HGB

•KG, § 161 I HGB

jeder erlaubte Zweck

•GbR, § 705 BGB

Voraussetzungen Zweck gemeinsames Fördern Fehlerhafte Gesellschaft

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mehrheitliche Interessensüber-einstimmung, z. B. durch Eigentum mehrerer an einem Grundstück:

• Bruchteils-gemeinschaft

gemeinsames Fördern

• Gesellschaft

gleichgerichtetes Interesse, z. B. durch die Vergabe von Darlehen gegen Gewinnbeteiligung

• partiarische Rechts-verhältnisse

Voraussetzungen Zweck gemeinsames Fördern Fehlerhafte Gesellschaft

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Voraussetzungen Zweck gemeinsames Fördern Fehlerhafte GesellschaftFehlerhafte Gesellschaft

Entstehung

1. Fehlerhafter Gesellschafts-

vertrag

Mangel

Irrtum TäuschungGesetzliches

Verbot

Fehlende Geschäftsfähig-

keitetc.

2. Invollzugsetzen

der Gesellschaft

3. kein absolut vorrangiges

Schutzbedürf-nis

Einzelner

i. B.: nicht (voll) Geschäftsfähi-

ger

Folge: wird nicht

Gesellschafter

der Allgemeinheit

i. B.: Geschäftszweck verstößt gegen ein gesetzliches

Verbot

Folge: Scheingesell-

schaft

ex tuncNichtigkeit

Haftung

Außenverhält-nis: Haftung

wg. Rechtsscheins

Innenverhält-nis: nach dem ursprünglich Gewollten

Rechtsfolgen

ex tuncwirksam

ex nuncauflösbar

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Voraussetzungen Zweck gemeinsames Fördern Fehlerhafte Gesellschaft

1. A und B betreiben jeweils eine Bäckerei. A muss Mo. und Mi. auf den Wochenmarkt nach D, B mussjeden Sa. auf den Markt nach W. Um ihre Backwaren zu transportieren erwerben sie gemeinsamunter hälftiger Zahlung des Kaufpreises einen Mercedes-Benz Sprinter.

2. A und B sind Sportwagenfans. Als A einen alten Porsche sieht, der kurz vor der Verschrottung steht,schlägt er B vor, diesen gemeinsam zum Zwecke des Haltens und Verwaltens zu erwerben. Als Bzustimmt, kaufen sie den Wagen.

3. A und B sind Barkeeper in einer angesagten Cocktailbar. Um ihr Einkommen aufzustocken, bereiten sienebenberuflich auf privaten Veranstaltungen Getränke zu.

4. A stellt dem B die Lizenz zur Herstellung seiner Kleiderkollektion zur Verfügung. Am Ende desGeschäftsjahres soll A im Gegenzug eine Gebühr, die der Höhe nach vom Gewinn des B abhängt,erhalten.

5. A ist einer Immobilienverwaltungsgesellschaft beigetreten. Nach einem Jahr erfährt A, dass es sich umein Schneeballsystem handelt.

6. Der 17-jährige A füllt das Beitrittsformular der Immobilienverwaltungsgesellschaft B aus und sendetes einschließlich einer Bareinlage von € 1.000,00 an die Gesellschaft. Eine Woche später erklärt die B,sie nehme den Beitritt an.

7. A und B erwerben gemeinsam in den Niederlanden 10 Kg Marihuana um dieses in Deutschland zuvertreiben.

Fallfragen Lösung

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Voraussetzungen Zweck gemeinsames Fördern Fehlerhafte Gesellschaft

1. Zwar sind A und B beide an der Nutzung des KFZ interessiert, verfolgen damit jedoch jeweilseinen eigenen Zweck, nämlich den Transport ihrer Backwaren Bruchteilsgemeinschaft

2. Durch das ausdrückliche Vereinbaren des Zweckes des Haltens und Verwaltens liegt eingemeinsamer Zweck vor GbR

3. Ein gemeinsamer Zweck liegt unzweifelhaft vor, jedoch wird der Betrieb nur nebenbei alsKleingewerbe ausgeübt GbR (+); OHG (-)

4. Zwar sind A und B beide an einem möglichst hohen Gewinn des B interessiert, jedoch ist Bnicht an einer Zahlung einer hohen Lizenzgebühr interessiert partiarisches Rechtsgeschäft

5. Die bloße Täuschung reicht nicht zur Bejahung eines besonderen Schutzbedürfnisses aus. fehlerhafte Gesellschaft

6. A ist durch den schwebend unwirksamen Vertrag nicht Gesellschafter geworden.

7. A und B haften in der Scheingesellschaft trotz Nichtigkeit nach außen hin voll undgesamtschuldnerisch.

Fallfragen Lösung


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