Date post: | 06-Apr-2016 |
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Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im BauwesenHauptausschuss im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) 1
Werbung zur Mitarbeit bei der Bauverwaltung
Warum machen Sie nicht mit im GAEB?
In eigener Sache:
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Werbung zur Mitarbeit bei der Bauverwaltung
Was muss ich denn tun?
Was sind die Vorteile?
Was habe ich denn davon?
Ein Faltblattgibt Ihnen hierzu Antworten!
In eigener Sache:
Wer bezahlt denn das?
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Sie gestalten die Texte aktiv mit
Vorteile Ihres Mitwirkens
Aktuelle u. bevorstehende Normenänderungen aus erste Hand
Sie knüpfen Kontakte zu Experten aus anderen Bereichen
Sie nehmen an Workshops zu ausschreibungsbezogenen Themen teil
Sie werben für Ihre Organisation auf unserer Homepage
Sie wirken mit, dass auch bauverwaltungsbezogene Standards als VOB-gerechte, herstellerneutrale Texte abrufbar werden
Sie erweitern Ihr Fachwissen
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Werbung zur Mitarbeit der Bauverwaltung
Dort steht:„In den Kostenvereinbarungen, die in Umsetzung der Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern getroffen wurden, wird die Beteiligung der Bauverwaltung an der Erstellung derartiger Regelwerke jedoch unter die Aufgaben subsumiert und honoriert,die im Rahmen der sogenannten „Sockelpauschale“ zu erledigen sind.“
Der vom Bund zu vertretende Anteil an der Gemeinschaftsaufgabe ist damit zumindest hinsichtlich der Kosten gedeckt.
... Mit dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen B 15 - O6082 - 000 vom 07.09.2004 wurde deutlich gemacht, dass es auch eine Verpflichtung der Bauverwaltung ist,im GAEB mitzuarbeiten.
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Werbung zur Mitarbeit der Bauverwaltung
Wo können Sie mitwirken?
Wie können Sie mitwirken?
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Werbung zur Mitarbeit der Bauverwaltung
Jetzt ist Ihr persönliches Engagement gefragt,
sich im GAEB einzubringenund in den
Facharbeitskreisen mitzuwirken