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TECHNISCHE HINWEISE ERDGAS - GVG · z. B. Treppenraum oder Kellereingang, direkt erreichbar sein....

Date post: 19-Oct-2020
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TECHNISCHE HINWEISE ERDGAS FÜR DAS ERDGASNETZGEBIET • HÜRTH • WESSELING • FRECHEN • ERFTSTADT • PULHEIM • KÖLN (Stadtteile Esch, Auweiler, Pesch, Widdersdorf, Lövenich, Weiden, Marsdorf, Höningen, Hochkirchen, Rondorf, Meschenich, Michaelshoven und Teile von Rodenkirchen, Hahnwald, Immendorf, Godorf, Sürth, Weiß) Stand August 2014 GVG Rhein-Erft Max-Planck-Straße 11 50354 Hürth Im Namen und im Auftrag der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 26, 50823 Köln; Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302 erstellt.
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TECHNISCHE HINWEISE ERDGAS

FÜR DAS ERDGASNETZGEBIET

• HÜRTH• WESSELING• FRECHEN• ERFTSTADT• PULHEIM• KÖLN

(Stadtteile Esch, Auweiler, Pesch, Widdersdorf, Lövenich, Weiden,

Marsdorf, Höningen, Hochkirchen, Rondorf, Meschenich, Michaelshoven

und Teile von Rodenkirchen, Hahnwald, Immendorf, Godorf, Sürth, Weiß)

Stand August 2014

GVG Rhein-ErftMax-Planck-Straße 1150354 Hürth

Im Namen und im Auftrag der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 26, 50823 Köln; Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302 erstellt.

Vorwort

Mit Blick auf einen gemeinsamen Markt und einer sich hieraus ergebenden gleichen Interessenlage pflegen wir die positive Zusammenarbeit mit unseren Vertragsinstallationsunternehmen (VIU).

Diese Marktpartnerschaft resultiert aus einem gemeinsamen Interesse mit dem Ziel eines zufriedenen Kunden.

Durch die Herausgabe dieser technischen Hinweise möchten die GVG Rhein-Erft und die Rheinische NETZ Gesellschaft (RNG) die gute Zusammenarbeit mit ihren Marktpartnern, die innerhalb des Netzge-bietes der RNG private und/oder gewerbliche Erdgasanlagen planen, errichten, ändern, erweitern und unterhalten, weiterhin fördern.

Innerhalb unserer langjährigen Versorgungstätigkeit haben wir die Erfahrung gemacht, dass bei der Abstimmung von Arbeitsabläufen zwischen den Marktpartnern (Netzbetreiber und VIU) immer wieder Fragen aufgeworfen werden, die technische Details betreffen, unter anderem auch, weil diesbezüglich unterschiedliche Vorgaben und Richtlinien der zuständigen Netzbetreiber zu Grunde liegen können.

Die GVG Rhein-Erft hegt daher den Wunsch, dass diese technischen Hinweise, die sich als Mindestan-forderung des Netzbetreibers verstehen, für die Organisation und Ausführung der Arbeitsabläufe in der Praxis die ihnen zugedachte Berücksichtigung finden und somit Garant für eine optimale Zusammenarbeit sind, damit die Kunden des Fachhandwerkes wie auch unsere derzeitigen und künftigen Erdgaskunden in Technik und Service bestens bedient werden.

Gleichzeitig möchte die GVG Rhein-Erft mit der Herausgabe dieser „Technischen Hinweise Erdgas” den ihr verbundenen Vertragsinstallationsunternehmen, Planungsbüros und Architekten ihren Dank und ihre Anerkennung für langjährige, gute Zusammenarbeit zum Ausdruck bringen.

Hürth, im Februar 2014

– 1 –

Technische Hinweise

Erdgas

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

2. Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren

2.1 Zulassung als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)

2.2 Antrag auf Herstellung, Änderung und Erweiterung eines Erdgas- Netzanschlusses/einer Erdgasanlage

2.3 Inbetriebsetzungsverfahren

3. Erdgas-Netzanschluss

4. Erdgasanlage

4.1 Allgemein

4.2 Druckregelgeräte

4.2.1 Gasströmungswächter

4.3 Zählerdimensionierung und -einbau

5. Gaskennwerte

6. Anschluss- und Einstellwerte

7. Schlussbemerkung

Anhang 1 Netzgebiet der Rheinische NETZGesellschaft mbH (Gasnetz der RNG)

Anhang 2 Anfrage für einen Erdgas-Netzanschluss

Anhang 3 Antrag zur Inbetriebsetzung einer Erdgasanlage

Anhang 4 Hausanschlussraum

Anhang 5 Gaszähler

Anhang 6 Druckregelgeräte

Anhang 7 Installationsplan für Mitteldruck-Hausanschluss

Anhang 8 CE-Kennzeichnung für Gasgeräte

– 2 –

1. Allgemeines

Diese technischen Hinweise sollen die Zusammenarbeit zwischen dem Netzbetreiber (NB), vertreten durch die Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft und den Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) unter-stützen und einem ordnungsgemäßen, störungsfreien und sicherheitstechnisch optimalen Ablauf für die Errichtung, Änderung, Erweiterung und Unterhaltung von Erdgasanlagen dienen.

Sie betreffen die Abstimmung von Arbeitsabläufen zwischen NB und VIU, sowie technische Details, die bei Gasversorgungsunternehmen zum Teil unterschiedlich gehandhabt werden. Sie ersetzen nicht die einschlägigen Rechtsnormen, Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bei Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Erdgasanlagen berücksichtigt werden müssen.

Folgende Vorschriften und Regeln sind u.a. zu beachten:

– Technische Regeln für Gas-lnstallationen DVGW-TRGI ’2008 mit den jeweiligen Ergänzungen und Änderungen

– Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

– Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes 1. BlmSchV-Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

– Landesbauordnung, insbesondere Feuerungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (FeuVO NW)

– EG-Gasgeräterichtlinie (Richtlinie 90 /396/EWG)

– Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagenverordnung-HeizAnlV vom 22.03.1994)

– Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (z.B. BGR 500: Arbeiten an Gasleitungen)

– Technische Regeln des DVGW-Arbeitsblatt G459-2 Gas-Druckregelung mit Eingangsdrücken bis 5 bar in Anschlussleitungen

– 3 –

2. Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren

Dem NB sind Neuanlagen, Erweiterungen und Änderungen an bestehenden Erdgasanlagen sowie die Inbetriebsetzung zusätzlicher Erdgasanlagen vom VIU rechtzeitig mitzuteilen. Das VIU hat sich zu infor-mieren, ob eine ausreichende Versorgung der Anlage mit Erdgas sichergestellt ist.

2.1 Zulassung als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)

Bitte bedenken Sie, dass gem. § 13, Abs. 2 NDAV nur gültig zugelassene Vertragsinstallationsunterneh-men Arbeiten in der v. g. Form durchführen dürfen.

Vor Beginn der Arbeiten ist daher seitens des VIU sicherzustellen, dass für das laufende Jahr eine gültige Zulassung des NB vorliegt.

Bei einem VIU aus dem Gasnetz der RNG (das Gasnetz der RNG entspricht heute dem damaligen Versorgungsgebiet der GVG) ist dies der gültige Ausweis über den Eintrag im Installateurverzeichnis der GVG. Sonstige VIU benötigen einen gültigen Ausweis über deren Eintragung in ihrem Installateurverzeichnis. Die GVG benötigt von den VIU eine Kopie dieses Ausweises.

2.2 Antrag auf Herstellung, Änderung und Erweiterung eines Erdgas-Netzan- schlusses/einer Erdgasanlage

Der Antrag auf Herstellung, Änderung und Erweiterung eines Erdgas-Netzanschlusses / einer Erdgasanla-ge sollte über das hierfür vorgesehene Formular „Anfrage für einen Erdgas- Netzanschluss” (siehe Anhang 2) an den NB eingereicht werden; wahlweise kann dies auch formlos erfolgen. Das For-mular ist vom Antragsteller zu unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständig ausgefülltes Formular eine umgehende Bearbeitung sicher stellt.

Für die Herstellung des Erdgas-Netzanschlusses bei Neubauten und / oder bestehenden Gebäuden ist ein amtlicher Lageplan, aus dem die Lage des zu versorgenden Objektes hervorgeht, sowie ein Keller-grundriss und ein Gebäudeschnitt mit gewünschter Einführungsstelle, beizufügen.

Der Bauherr ist verpflichtet, die Erdgasanlage durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) erstellen zu lassen.

Das ausführende VIU muss sich vor Beginn der Erdgasinstallation mit dem zuständigen Bezirksschorn-steinfegermeister zwecks Vorprüfung der Abgasanlage bezüglich der Gebrauchsfähigkeit für die anzu-schließenden Gasgeräte in Verbindung setzen.

– 4 –

2.3 Inbetriebsetzungsverfahren

Die Inbetriebnahme ist durch das ausführende VIU mit dem „Antrag zur Inbetriebsetzung einer Erdgasan-lage“ (siehe Antrag 3) zu beantragen. Der Antrag ist vom VIU mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Außerdem ist vom VIU der verantwortliche Fachmann zu benennen.

VIU und Kunde erhalten je eine Ausfertigung des o. g. Antrages nach Inbetriebsetzung der Erdgasanlage.

Die gesamte Anlage darf erst in Betrieb gesetzt werden, wenn die Abgasanlage und Verbrennungsluftver-sorgung den entsprechenden Vorschriften und Regeln der Technik genügen (siehe u. a. FeuVO, DVGW-TRGI ‘2008) und die gutachtliche Stellungnahme des Bezirksschornsteinfegermeisters „Prüfung und Begutachtung” eingeholt ist.

Hierzu gehört insbesondere auch die Durchführung der Belastungs- und Dichtheitsprüfung gemäß DVGW-TRGI ‘2008, Abschnitt 7.1, seitens des VIU.

Der NB wohnt der Dichtheitsprüfung des VIU bei; dies sollte seitens des VIU bei der Termingestaltung berücksichtigt werden.

Zusätzlich müssen die Prüfungsergebnisse der Belastungs- und Dichtheitsprüfung in geeigneter Weise durch das VIU dokumentiert werden.

Der Regler- und Zählereinbau erfolgt danach durch den NB nach endgültiger Fertigstellung der Erdgas-anlage.

Anschließend wird die Inbetriebsetzung des Erdgas-Netzanschlusses (inkl. Druckregler und Gaszähler, gemäß § 14 Abs. 1 NDAV) von dem NB vorgenommen.

Die abschließende Inbetriebsetzung der Kundenanlage (§ 14 NDAV), die Einstellung der Gasgeräte, so-wie die Unterweisung des Betreibers, ist Aufgabe des VlU’s.

Werden an der Erdgasanlage Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Stö-rungen erwarten lassen, so ist der NB gemäß §15 NDAV berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen.

Mit dem Einbau des Gaszählers und ggf. des Druckregelgerätes und dem Anschluss an das Versorgungs-netz übernimmt der NB keine Gewähr für die Mängelfreiheit der Erdgasanlage (vgl. § 15 Abs. 3 NDAV).

Für das Einlassen von Erdgas in Leitungsanlagen ist die DVGW-TRGI ‘2008 –, Abschnitt 5.7.1, zu beachten.

Termingestaltung

Termine für die Inbetriebsetzung des Erdgas-Hausanschlusses sind ausschließlich zwischen dem ausfüh-renden VIU und dem NB abzustimmen. Terminabsprachen müssen so rechtzeitig erfolgen, dass sie von den Beauftragten des NB eingeplant werden können.

Aus den v. g. Gründen müssen somit dem NB spätestens zur Terminabsprache zwischen VIU und NB vorliegen:

– Nachweis der gültigen Konzession des ausführenden VIU – Komplett ausgefüllter, gestempelter und unterschriebener „Antrag zur Inbetriebsetzung einer Erdgasanlage”.

Terminabsprachen können unter 02233 7909-3515 erfolgen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Initiative zur Terminabsprache dem VIU obliegt, da uns der jeweilige Baufortschritt nicht bekannt sein kann.

– 5 –

3. Erdgas-Netzanschluss

Der Erdgas-Netzanschluss, bestehend aus Netzanschlussleitung, ggf. Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung (HAE), Druckregelgerät und Gaszähler gehören zu den Betriebsanlagen des NB und steht in dessen Eigentum.

Netzanschlussräume sollten der DIN 18012 entsprechen. Sie sollten über allgemein zugängliche Räume, z. B. Treppenraum oder Kellereingang, direkt erreichbar sein.

In Häusern mit mehr als zwei Wohnungen sollte der Erdgas-Netzanschlussraum mit einer Türe verschlos-sen sein oder andere Manipulationsmaßnahmen angewendet werden.

Unabhängig dessen ist generell eine Lüftungsmöglichkeit ins Freie vorzusehen.

Der Netzanschluss – insbesondere die Hauptabsperreinrichtung – Gasdruckregler und Gaszähler, muss vor mechanischer Beschädigung geschützt und frei zugänglich sein.

Der Erdgas-Netzanschluss darf weder als Schutz- und Betriebserder, noch als Schutzleiter in Starkstrom-anlagen benutzt oder mitbenutzt werden. Das Isolierstück darf nicht überbrückt werden.

– 6 –

4. Erdgasanlage

4.1 Allgemein

Für Arbeiten an der Erdgasanlage gilt allgemein:

Erstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten an Erdgasanlagen in Gebäuden und auf Grundstü-cken dürfen, außer durch den NB, nur von Installationsunternehmen ausgeführt werden, die in ein Instal-lateurverzeichnis eines Gasnetzbetreibers als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) eingetragen sind (siehe hierzu auch 2.1).

4.2 Druckregelgeräte

Druckregelgeräte haben die Aufgabe, unabhängig von schwankenden Netzdrücken und unterschied-lichen Gasverbräuchen, die Betriebsdrücke in der Kundenanlage nahezu konstant zu halten.

Hinweis: Bei den Erdgas-Hausanschlüssen der Größe DN 25 ist ein Blindstück mit Verschraubung 1“ montiert. Das Blindstück DN 25 wird bei der Inbetriebsetzung der Erdgasanlage durch ein Druckregelge-rät ausgetauscht.

4.2.1 Gasströmungswächter

Der Gasströmungswächter (GS) wird vom VIU direkt hinter dem Gas-Druckregelgerät eingebaut. Der GS K3 bzw. GS M3 (25 mbar bis 100 mbar) muss hier zum Einsatz kommen. Im Mehrfamilienhaus (2 Wohneinheiten) mit Etagenanwendung zusätzlich vor jedem Gaszähler.

Die in Betrieb befindlichen Gasanlagen sind grundsätzlich in ihrem Bestand nicht betroffen (Bestands-schutz).

4.3 Zählerdimensionierung und -einbau

Üblicherweise bestimmt der NB Art, Zahl und Größe sowie Aufstellungsort der Messeinrichtungen, wobei berechtigte Interessen des Anschlussnehmers möglichst berücksichtigt werden (§ 22 Abs. 2 NDAV).

Gaszähler sind so anzuordnen, dass sie ohne Hilfe von Leitern und Tritten installiert und abgelesen wer-den können und gegen mechanische Beschädigung geschützt sind. (siehe hierzu auch Anhang 7.1 bis 7.7)

Der Aufstellort soll trocken, belüftet, leicht erreichbar und zugänglich sein.

Gaszähler sind spannungsfrei und ohne Berührung mit den sie umgebenden Wänden anzuschliessen. Der Abstand zwischen Gaszähler und den umgebenden Wänden sollte mindestens 5 cm betragen.

– 7 –

5. Gaskennwerte

Erdgas im Gasnetz der RNG sind Gase der zweiten Gasfamilie (Kurzzeichen L) nach dem DVGW Arbeitsblatt G 260 (Gasbeschaffenheit), bzw. dem Kurzzeichen LL nach DIN EN 437 mit folgenden durchschnittlichen Kennwerten.

DurchschnittsanalyseSymbol Einheit %-Anteil

Methan CH4 Vol % 84,20

Sonstige CH CnHm Vol % 4,52

Kohlendioxid CO2 Vol % 1,5

Stickstoff N2 Vol % 9,8

GaskennwerteSymbol Einheit %-Anteil

*Brennwert Hs,n kWh/m3 rd. 10,0

Wobbe-Index Ws,n kWh/m3 12,5

Heizwert Hi,n kWh/m3 9,0

Betriebsheizwert Hi,B kWh/m3 9,1

Gasdruck Pp mbar 23

Relative Dichte d – 0,639

*Dichte Pn kg/m3 rd. 0,82

Brennluftbedarf lmin m3/m3 8,932

Abgasvolumen (trocken) Votr m3/m3 8,117

Abgasvolumen (feucht) Vof m3/m3 9,937

*CO2 max. bei n=1 Kmax Mol-% rd. 1,2

Bitte beachten Sie:

Erdgas ist ein Naturprodukt; die vorgenannten Kennwerte können sich daher ändern.

* Die aktuellen Werte entnehmen Sie bitte der Seite www.rng.de, RNG Rheinische Netzgesellschaft.

– 8 –

6. Anschluss- und Einstellwerte

Gasgeräte müssen für den Wobbe-lndex des für die Verteilung anstehenden bzw. vorgesehenen Gases geeignet sein und auf die erforderliche Nennwärmebelastung eingestellt werden. Für die Einstellung von Gasgeräten sind u. a. folgende Arbeitsunterlagen zu beachten:

– DVGW-Arbeitsblatt G 628 „Methoden des Einstellens von Gasverbrauchseinrichtungen mit Brennern ohne Gebläse“

– gerätespezifische Herstelleranweisungen

Für die erforderlichen Nennwärmebelastungen können die Einstellwerte in der nachfolgenden Tabelle abgelesen werden.

– 9 –

Tabelle 1: Anschlusswerte und Einstellwerte für Betriebsheizwerte Hi,B = 9,1 kWh/m3

Nennwärme-

belastung QNB

kW

Einstellwert VE

l/min

Anschlußwert

VA m3/h

Nennwärme-

belastung QNB

kW

Einstellwert VE

l/min

Anschlußwert

VA m3/h

1,0

2,0

2,5

3,0

3,5

4,0

4,5

5,0

5,5

6,0

6,5

7,0

7,5

8,0

8,5

9,0

9,5

10,0

10,5

11,0

11,5

12,0

12,5

13,0

13,5

14,0

14,5

15,0

15,5

16,0

16,5

17,0

17,5

18,0

1,8

3,7

4,6

5,5

6,4

7,3

8,2

9,2

10,1

11,0

11,9

12,8

13,7

14,7

15,6

16,5

17,4

18,3

19,3

20,1

21,1

22,0

22,1

23,8

24,8

25,6

26,6

27,5

28,4

29,3

30,3

31,1

32,1

33,0

0,1

0,2

0,3

0,3

0,4

0,4

0,5

0,5

0,6

0,7

0,7

0,8

0,8

0,9

0,9

1,0

1,0

1,1

1,2

1,2

1,3

1,3

1,4

1,4

1,5

1,5

1,6

1,6

1,7

1,8

1,8

1,9

1,9

2,0

18,5

19,0

19,5

20,0

21,0

22,0

23,0

24,0

25,0

26,0

27,0

28,0

29,0

30,0

31,0

32,0

33,0

34,0

35,0

36,0

37,0

38,0

39,0

40,0

45,0

50,0

60,0

70,0

80,0

90,0

100,0

110,0

120,0

130,0

34,0

34,8

35,8

36,6

38,5

40,3

42,1

44,0

45,8

47,6

49,5

51,3

53,1

54,9

56,8

58,6

60,4

62,3

64,1

66,1

67,9

69,7

71,6

73,3

82,6

91,6

109,9

128,5

146,8

165,2

176,9

194,6

212,3

230,0

2,0

2,1

2,1

2,2

2,3

2,4

2,5

2,6

2,7

2,9

3,0

3,1

3,2

3,3

3,4

3,6

3,6

3,7

3,8

4,0

4,1

4,2

4,3

4,4

4,9

5,5

6,6

7,7

8,8

9,9

11,0

12,1

13,2

14,3

– 10 –

7. Schlussbemerkung

Diese „Technischen Hinweise Erdgas“ verstehen sich als Mindestanforderungen, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

Der Netzbetreiber, vertreten durch die GVG, steht den VIU zu weiteren Auskünften, insbesondere bei speziellen Anwendungstechniken, gerne zur Verfügung.

– 11 –

Erft

Rhein

Dirmerzheim

Konradsheim

Herrig

Blessem

Lechenich

Ahrem

Erp

BorrNiederberg

Friesheim

Bliesheim

Liblar

Köttingen

KierdorfGymnich

Knapsack Fischenich

Kendenich

KalscheurenBerrenrathAlstädten Burbach Alt-Hürth

Efferen

Hermülheim

Stotzheim

Sielsdorf

Marsdorf

Gleuel

Bachem

Grube CarlGrefrath

Benzelrath

Habbelrath Frechen

Hücheln

Lövenich

Widdersdorf

Manstedten

Brauweiler

Sinthern

DansweilerFreimersdorf

GeyenPesch

PulheimOrr

Ingendorf

Stommeln Sinnersdorf

Stommelerbusch

Esch/-Auweiler

Rondorf

Höningen Hochkirchen

MichaelshovenWeiß

SürthHahnwald

Meschenich Godorf

Immendorf

Berzdorf

Wesseling

KeldenichUrfeld

Buschbell

KönigsdorfNeu-Freimersdorf

Weiden

Frechen

Pulheim

Köln

Köln

Hürth

Wesseling

Erftstadt

mit Erdgas versorgte Ortsteile

GASVERSORGUNGSGESELLSCHAFT MBH RHEIN-ERFTMax-Planck-Straße 11 · 50354 Hürth Tel. 02233 7909-0 · Fax: 02233 7909-5000 www.gvg.de · E-Mail: [email protected]

Gasnetz der RNG

– 12 –

Anhang 1

Übersicht der unterschiedlichen Versorgungsträger je Stadt/Gemeinde

Frechen

Köln

Wesseling

Pulheim

2Erftstadt

ERFT

Hürth

Stadt Köln

RHEIN

1Köln

GVG Rhein-Erft

GVG Rhein-Erft

GVG Rhein-Erft

Stadtwerke Hürth

RheinEnergie

GVG Rhein-Erft

Stadtwerke Wesseling

RheinEnergieGVG Rhein-Erft

Stadtwerke Erftstadt/Verbandswasserwerk Euskirchen

RWE

RheinEnergie

GVG Rhein-Erft

Welcher Energieversorger bedient Sie mit welchem Produkt?

Erdgas

Wasser

Strom

Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str. 11 · 50354 Hürth Tel.: 02233 7909-0 Fax: 02233 7909-5000 E-Mail: [email protected] Internet: www.gvg.de

RheinEnergie AGService CenterParkgürtel 26 · 50823 KölnTel.: 0221 34645-300 Fax: 0221 178-3322E-Mail: [email protected]: www.rheinenergie.comEntstördienst: 0800 4399237

Stadtwerke Hürth AöRZentraler Kundenservice Friedrich-Ebert-Str. 40 · 50354 Hürth Tel.: 02233 53-614 Fax: 02233 53-627 Internet: www.stadtwerke-huerth.deEntstördienst: 0800 7899277

Stadtwerke Wesseling GmbHBrühler Str. 95 · 50389 WesselingTel.: 02236 9442-0

Stadtwerke ErftstadtMichael-Schiffer-Weg 450374 ErftstadtTel.: 02235 409-846Fax: 02235 409-837Entstördienst: 0163 2067025

RWE AG

Tel.: 0800 9944023Fax: 0800 9944099Entstördienst: 0800 0793427

RheinEnergie

RheinEnergie

RheinEnergie

In folgenden Stadtteilen von Erftstadt erfolgt die Wasserversorgung durch das Verbandswasserwerk Euskirchen: ²Bliesheim, Borr/Scheuren, Niederberg, Friesheim, Erp. In allen anderen Stadteilen von Erftstadt erfolgt die Wasserversorgungdurch die Stadtwerke Erftstadt.

¹ In folgenden Kölner Stadtteilen erfolgt die Erdgasversorgung

durch die GVG Rhein-Erft:Esch, Auweiler, Pesch, Widdersdorf, Lövenich, Weiden, Marsdorf, Hochkirchen,Rondorf, Meschenich, Höningen, Immendorf, Godorf, Hahnwald, Sürth, Weiß,Michaelshoven sowie in Teilen von Rodenkirchen. In allen anderen Kölner Stadtteilen erfolgt die Erdgasversorgung durch die RheinEnergie AG.

– 13 –

Anhang 1.1

GASVERSORGUNGSGESELLSCHAFT MBH RHEIN-ERFT Max-Planck-Straße 11 · 50354 Hürth Tel.: 02233 7909-3509Fax: 02233 7909-5509www.gvg.de · E-Mail: [email protected]

Anfrage für einenErdgas-Netzanschluss

Form

ular

-Nr.:

48,

Sta

nd 0

1.11

.201

2

1. Für � den Neubau � das vorhandene Gebäude � Haushalt � Gewerbe � öffentliche Einrichtungen

_________________________________________________________ Straße, Haus-Nr.

_______________________________________________________ Postleitzahl, Ort

wird � ein Angebot zur Herstellung eines Netzanschlusses � die Zustimmung zur Erweiterung, Auswechslung/ Änderung des vorhandenen Netzanschlusses erbeten.

2. Kunde _________________________________________________________ ___________________________________________________________ Name, Vorname Telefon

_________________________________________________________________________ Straße, Haus-Nr.

____________________________________ ____________________________________ Postleitzahl, Ort

3. Es sollen installiert werden

Art der Gasgeräte Nennwärmebelastung Anzahl kW/Stück kW Gesamt

4. Grundstückseigentümer ist

� der Kunde (Ziffer 2)

� ____________________________________________________________________________________ ____________________ Name und Anschrift des Grundstückseigentümers (falls dieser nicht der Kunde ist) Telefon

5. Die Kundenanlage darf nur durch ein bei einem Verteilnetzbetreiber (VNB) eingetragenes Installationsunternehmen errichtet werden.

__________________________________________________________ __________________________ ____________________ beauftragtes Installationsunternehmen (soweit schon bekannt) Telefon _________________________________________________________ ___________________________ ___________________ Architekt/Planer (soweit schon bekannt) Telefon

6. Besondere Hinweise

____________________________________________________________________________________________________________ 7. Ein Termin zur Besichtigung des Grundstückes und zur Klärung sonstiger Fragen kann vereinbart werden mit

___________________

Telefon

Das Angebot bzw. die Zustimmung soll gerichtet werden an

� den Kunden (Ziffer 2)

� _____________________________________________________________________________________ ____________________Name und Anschrift des Grundstückseigentümers (falls dieser nicht der Kunde ist) Telefon

______________________________________________________________ ____________________________________________ Ort und Datum Unterschrift des Kunden oder des Beauftragten

Mit Erdgas sollen beheizt werden:

2____________m Gebäudenutzfläche__________Wohneinheiten

2____________m Büro-/Geschäftsräume

2____________m Sonstiges _________________________

2____________m Nutzfläche insges. (Wärmebedarf_______kW)

Als zusätzlicher Wärmeerzeuger ist vorgesehen:

� Elektrowärmepumpe

� Mehrstoffkessel Betrieb mit Gas und_____________________

� Sonstige ______________________________________________

Für die Herstellung eines Netzanschlusses bitte Lageplan des Grundstücks und Keller-grundriss mit gewünschter Einführungsstelle der Anschlussleitung beifügen.

Heizkessel mit Warmwasser

Heizkessel ohne Warmwasser

Brennwertkessel mit Warmwasser

Brennwertkessel ohne Warmwasser

Sonstiges (z.B. Erdgas-Grill)

Erdgasherd/Erdgas-Wäschetrockner

Summe Anschlusswerte

Der Anschluss wird im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Maarweg 159-161, 50825 Köln, Geschäftsführer: Karsten Thielmann, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302, hergestellt.

Form

ular

Nr.

48, S

tand

01.

08.2

014

Anfrage für einen Erdgas-Netzanschluss

Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-ErftMax-Planck-Straße 11 · 50354 Hürth

Tel.: 02233 7909-3509Fax: 02233 7909-5509www.gvg.de· E-Mail: [email protected]

Der Anschluss wird im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 24, 50823 Köln, Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzenderdes Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302, hergestellt.

Form

ular

Nr.

48, S

tand

01.

08.2

014

Anfrage für einen Erdgas-Netzanschluss

Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-ErftMax-Planck-Straße 11 · 50354 Hürth

Tel.: 02233 7909-3509Fax: 02233 7909-5509www.gvg.de· E-Mail: [email protected]

Der Anschluss wird im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 24, 50823 Köln, Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzenderdes Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302, hergestellt.

E-Mail-Adresse

E-Mail-Adresse

E-Mail-Adresse

________________________________________________________________________________________ _____________Name

Bitte denken Sie an eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Für die Herstellung eines Neubau-Netzanschlusses bitte den amtl. Lageplan (zum Bauantrag) des Grundstückes sowie den EG oder KG Grundriss mit der gewünschten Einführungsstelle beifügen.

Form

ular

Nr.

48, S

tand

01.

02.2

018

Anfrage für einen Erdgas-Netzanschluss

Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-ErftMax-Planck-Straße 11 · 50354 Hürth

Tel.: 02233 7909-3509Fax: 02233 7909-5509www.gvg.de· E-Mail: [email protected]

Der Anschluss wird im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 24, 50823 Köln, Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzenderdes Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302, hergestellt.

Form

ular

Nr.

50, S

tand

01.

08.2

014

Antrag zur Inbetriebsetzung einer Erdgasanlage

Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-ErftMax-Planck-Straße 11 · 50354 HürthTechnische Dienstleistungen Tel.: 02233 7909-3515Fax: 02233 7909-5515www.gvg.de· E-Mail: [email protected]

Der Anschluss wird im Namen und für Rechnung der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Parkgürtel 26, 50823 Köln, Geschäftsführer: Dr. Ulrich Groß, Karsten Thielmann; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Andreas Cerbe; Amtsgericht Köln HR B 56302, hergestellt.

1. Für die □ neu installierte □ erweiterte □ außer Betrieb genommene Gasanlage □ Wiederinbetriebnahme□ Haushalt □ Gewerbe □ öffentliche Einrichtung nach Gerätewechsel

Zählerstandort

Straße, Haus-Nr.

Postleitzahl, Ort

Wird die Inbetriebsetzung beantragt.

Geschoss

□ Wiedereinbau

Wohnung

2. Kunde/Rechnungsanschrift

Dieser Antrag ist für jede Gasanlage (Zähler) gesondert auszufüllen sowie vom Installationsunternehmen unter Ziffer 5 zu unterschreiben.

Name, Vorname

Straße, Haus-Nr.

Postleitzahl, Ort

Telefon

3. Es sind installiert:

5. Die Gasanlage ist gemäß den Bestimmungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) nebst den Anlagen und techn. Hinweisen der GVG, den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DVGW-TRGI errichtet worden. Sie wur-de den vorgeschriebenen Prüfungen nach DVGW-TRGI unterzogen und für dicht befunden. Die Gasgeräte tragen das CE-Kennzeichen. Vor Beginn der Arbeiten wurde der Bezirksschornsteinfeger informiert.Nach Aufstellen des Zählers erfolgen das Einstellen und die Inbetriebnahme der Kundenanlage sowie die Gebrauchsanweisung für den Betreiber durch das Installationsunternehmen.

□ den vorhandenen Gaszähler□ einen neuen Gaszähler

Zählergröße: _________________ Zähler-Nr.: _________________________ Zählerstand: __________________ am: __________

Hinweis: Die GVG behält sich vor, im Bedarfsfall ein entsprechendes Leitungsschema mit Dimensionierung von Leitungen und Armaturen sowie Leis-tungsangaben der Gasgeräte vom Installationsunternehmen anzufordern. Durch den Anschlussan das Leitungsnetz übernimmt die GVG keine Haftung für die vom Installationsunternehmen ausgeführten Einrichtungen und Arbeiten.

Ort und Datum Name des verantwortlichen Fachmanns Unterschrift und Stempel des Installationsunternehmens

Mit Gas sollen beheizt werden:____________m2 Wohnfläche__________Wohneinheit

____________m2 Büro-/Geschäftsräume

____________m2 Sonstiges _______________________

____________m2 Nutzfläche insges. (Wärmebedarf________kW)

Warmwasserbereitung mit Gas: □ ja □ nein

Als zusätzlicher Wärmeerzeuger ist vorgesehen:

_____________________________________________________

*Nichtzutreffendes streichen Anzahl kW/Stück kWGesamt

Herd

Durchlauf-Wasserheizer

Vorrats-Wasserheizer

Raumheizer/Heizherd*

Umlauf-Wasserheizer mit/ohne WW-Bereitung*

Heizkessel mit/ohne Warmwasserbereitung*

Brennwertkessel mit/ohne WW-Bereitung*

Sonstiges

3. Die Gasversorgung soll erfolgen über:

00000

0

00

0

Hausanschlussraum in Anlehnung

an DIN 18012

Gas-Hausinstallation Wasser-Hausinstallation

Farbe: gelb RAL 1021 Farbe: blau RAL

Hausanschlussleitung

Hauptabsperreinrichtung (HAE)

Hausanschlussleitung

Hauptabsperrarmatur

Lösbare Verbindung

Haus-Druckregelgerät

Verteilungsleitung

Zähleranschlussformstück

Einrohr-Gaszähler

Verbrauchsleitung

Wasserzähler

Wasserzähleranschlussbügel

Absperrventil/Rückflussverhinderermit Prüfeinrichtung und Entleerung

Filter

Druckminderer, wenn p>5 bar

– 16 –

Anhang 4

Gas- Hausinstallation Wasser- Hausinstallation

Balgengaszähler G 4 und G 6

(Einstutzengaszähler) für Betriebsdrücke bis 0,1 bar

*) Die genannten Baumaße sind herstellerspezifisch

Abmessungen

Zähler-größe

Messraum-inhaltin dm3

AnschlussDN

Baumaße in mm *) Gewicht in kg

G 4 2 25

253,5G 6

B C D E

274 71 233 177 2,5-3

323 85 264 218 4,3

Belastungstabelle (GVG interne Werte)

Zähler-größe

Wärme-Belastung

kW

Max DurchsatzErdgasm3/h

G 4

G 6

45

75

5

8,5

– 17 –Februar 2014

Anhang 5.1

Balgengaszähler G 16 und G 25

(Einstutzengaszähler) für Betriebsdrücke bis 0,1 bar

*) Die genannten Baumaße sind herstellerspezifisch

405 234 8,5

D E

Gewichtin kg

14,1289465

Zähler-größe

Wärme-belastung

kW

Max DurchsatzErdgasm3/h

G 25

G 16

340 37

21190

Abmessungen

Zähler-größe

Belastungstabelle (GVG interne Werte)

Ab-bildung

Messraum-inhaltin dm3

AnschlussDN

Baumaße in mm *)

1 G 16 10 40 426 108

B C

1384965020G 252

Die Gaszähler nach Abb. 1 werden durch eine Überwurfmutter und die nach Abb.2 durch 4 Sechskantmuttern angeschraubt.

– 18 –Februar 2014

Anhang 5.2

Balgengaszähler G 40 und G 65

(Einstutzengaszähler) für Betriebsdrücke bis 0,1 bar

Abmessungen

Zähler-größe

Belastungstabelle (GVG interne Werte)

Messraum-inhaltin dm3

AnschlussDN

Baumaße in mm *) Gewichtin kg

G 40

G 65

30

60

65

80

B

645

865

170

180

485

600

352

377

575

775 65

40

C D E F

Zähler-größe

Wärme-belastung

kW

Max DurchsatzErdgasm3/h

G 40

G 65

500

775

55

85

* ) Die genannten Baumaße sind herstellerspezifisch

– 19 –Februar 2014

Anhang 5.3

Drehkolbengaszähler G 100 für Betriebsdrücke bis 0,1 bar

Abmessungen

Zähler-größe

Belastungstabelle (GVG interne Werte)

Baumaße in mm *) Gewichtin kg

C E

Zähler-größe

Wärme-belastung

kW

Max DurchsatzErdgasm3/h

* ) Die genannten Baumaße sind herstellerspezifisch

Nenn-weiteDN A BT BL H LK M Anz.

G 100 80 138 456 171 251 205 200 160 16 8 32

G 100 1240 136

LK = LochkreisdurchmesserAnz. = Schrauben-AnzahlM = Gewindegröße

– 20 –Februar 2014

Anhang 5.4

Gas-Mitteldruckregler

für Hausanschlüsse DN 25

M2R MF-G

Typ

D

Regler-eingangFlansch

PN

Regler-ausgang

AußengewindeR L H B1 B2

Maße des Regelgerätes AW

m3/h

Wärme-leistung

kW

Ausgangs-druck

mbar

M2R5 25MF-G 25 1½“ 120 140 145 80 62 8,5 75 23

– 21 –Februar 2014

Anhang 6.1

Gas-Mitteldruckregler

für Hausanschlüsse DN 25

MR25 MF-G

TypRegler-eingangFlanschPN 16

Regler-ausgang

AußengewindeG

Maße des Regelgerätes AW

m3/h

Wärme-leistung

kW

Ausgangs-druck

mbar

MR25 MF-G 1½“ 23DN25/DP16

LG H H1 D

140 284 134 185 37 340

– 22 –Februar 2014

Anhang 6.2

Gas-Mitteldruckregler

für Hausanschlüsse DN 50

MR 50 F

Typ

Regler Ein-und AusgangFlansch PN 16

DN

Abmessungen mm AW

m3/h

Wärme-leistung

kW

Ausgangs-druck

mbar

MR 50 F 50

MR 50 F 50

LF H D H2 A2

220

220

379

379

262

262

157

157

165

165

140

140

1240

1240

23

50

– 23 –Februar 2014

Anhang 6.3

– 24 –Februar 2014

durch den NB

den NB

durch den NB

M2R5 25MF-G

M2R5 25MF-G

M2R5 25MF-G

– 25 –Februar 2014

mit stabiler Wand-halterung!

M2R5 25MF-G

– 26 –Februar 2014

– 27 –Februar 2014

– 28 –Februar 2014

– 29 –Februar 2014

– 30 –Februar 2014

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– 31 –

Anhang

Februar 2014


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