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T651.30 Tarifverbund für den Lebens- und Wirtschaftsraum ...Der Geltungsbereich "alle Zonen"...

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T651.30 Tarifverbund für den Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich (Z-Pass) 11. Dezember 2016
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T651.30

Tarifverbund für den Lebens- und

Wirtschaftsraum Zürich (Z-Pass)

11. Dezember 2016

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Inhaltsverzeichnis0 Vorbemerkungen und Begriffe.........................................................................................................................................1

0.0 Vorbemerkungen................................................................................................................................................10.1 Begriffe...............................................................................................................................................................1

1 Geltungsbereich.................................................................................................................................................................11.0 Beteiligte Verbünde............................................................................................................................................11.1 Unternehmensbezogene Tarife..........................................................................................................................3

2 Fahrausweissortiment.......................................................................................................................................................12.0 Fahrausweise des Einzelreiseverkehrs..............................................................................................................12.1 Fahrausweise mit 6 Entwertungsfeldern.............................................................................................................12.2 Gruppenkarten....................................................................................................................................................12.3 Monatsabonnemente..........................................................................................................................................12.4 Jahresabonnemente...........................................................................................................................................12.5 Z-Pass - Jahresabo mit Mobility.........................................................................................................................22.6 Z-BonusPass......................................................................................................................................................22.7 Fahrausweise 1. Klasse, Klassenwechsel..........................................................................................................22.8 Zuschläge...........................................................................................................................................................2

3 Preisgestaltung, Nutzung und Gültigkeit der Fahrausweise.........................................................................................13.0 Zonentarif und Anwendung der Tarifstufen........................................................................................................13.1 Benützungsbedingungen im Einzelreiseverkehr.................................................................................................33.2 Z-BonusPass......................................................................................................................................................33.3 Anschluss - Fahrausweise und Streckenwechsel...............................................................................................33.4 Gruppenkarten....................................................................................................................................................53.5 Gültigkeitsdauer..................................................................................................................................................6

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel................................................................................................................14.0 Korridor OSTWIND-ZVV.....................................................................................................................................14.00 Einzelbillett, Tageskarte....................................................................................................................................14.01 Mehrfahrtenkarte, Multi - Tageskarte................................................................................................................24.02 Monatsabonnement, Jahresabonnement.........................................................................................................44.03 Gruppenkarte....................................................................................................................................................54.1 Korridor A-Welle-ZVV.........................................................................................................................................64.10 Einzelbillett, Tageskarte....................................................................................................................................64.11 Mehrfahrtenkarte, Multi - Tageskarte................................................................................................................74.12 Monatsabonnement, Jahresabonnement.........................................................................................................94.13 Gruppenkarte..................................................................................................................................................104.2 Korridor Schwyz - Zug-ZVV..............................................................................................................................114.20 Einzelbillett, Tageskarte..................................................................................................................................114.21 Mehrfahrtenkarte, Multi - Tageskarte..............................................................................................................134.22 Monatsabonnement, Jahresabonnement.......................................................................................................154.23 Gruppenkarte..................................................................................................................................................154.3 Korridor Flextax-ZVV........................................................................................................................................174.30 Einzelbillett, Tageskarte..................................................................................................................................174.31 Mehrfahrtenkarte, Multi - Tageskarte..............................................................................................................184.32 Monatsabonnement, Jahresabonnement.......................................................................................................204.33 Gruppenkarte..................................................................................................................................................214.4 Gebühren..........................................................................................................................................................224.40 Selbstbehalt bei Erstattungen.........................................................................................................................224.41 Karten- und Ersatzgebühren...........................................................................................................................224.42 Gebühren bei Kulanz......................................................................................................................................224.43 Gebühren für Fahren ohne gültigen Fahrausweis..........................................................................................224.44 Missbrauch und Fälschung, Zusatzgebühren.................................................................................................224.45 Annullierung einer Gruppenreise....................................................................................................................234.46 Bearbeitungsgebühr bei nicht vorweisbaren/kontrollierbaren persönlichen Fahrausweisen..........................234.5 Zahlungsmittel..................................................................................................................................................23

5 Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge......................................................................................15.0 Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle...............................................................................................................15.1 Aufgegebenes Reisegepäck...............................................................................................................................15.2 Selbstverlad von Fahrrädern..............................................................................................................................1

6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen......................................................................16.0 Halbtax................................................................................................................................................................16.1 Generalabonnement, 9-Uhr - Karte / Tageskarte zum Halbtax, Gemeindetageskarte, Kinder - Tageskarte, Hunde - Tageskarte.................................................................................................................................................1

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Inhaltsverzeichnis6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen

6.2 Übrige Pauschalfahrausweise............................................................................................................................16.20 Allgemeines......................................................................................................................................................16.21 In der Schweiz ausgegebene Pauschalfahrausweise......................................................................................16.22 Im Ausland ausgegebene Pauschalfahrausweise / STS..................................................................................16.3 Kinder, Junioren..................................................................................................................................................26.4 Familienvergünstigung für Kinder gemäss Tarif 600.3.......................................................................................26.40 Allgemeines......................................................................................................................................................26.41 Junior - Karte....................................................................................................................................................26.42 Enkel - Karte (Verkauf bis 10.12.2016).............................................................................................................26.43 Kinder - Mitfahrkarte.........................................................................................................................................36.5 Angehörige der Schweizer Armee, Zivilschutz, Zivildienst, Polizei im Einsatz...................................................36.50 Angehörige der Schweizer Armee....................................................................................................................36.51 Zivilschutz.........................................................................................................................................................36.52 Zivildienstpflichtige Personen...........................................................................................................................36.53 Beamte von Polizei und Grenzwachtkorps im Einsatz.....................................................................................46.6 Reisende mit einer Behinderung........................................................................................................................46.7 Hunde, kleine Tiere.............................................................................................................................................46.8 Fahrvergünstigungen des Personals (FVP)........................................................................................................4

7 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise..................................................................................................................17.0 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise......................................................................................................17.1 Ausgabe von Fahrausweisen.............................................................................................................................17.2 Ausgabe der persönlichen Abonnemente...........................................................................................................17.3 Ausgabebestimmungen weiterer Fahrausweise.................................................................................................27.30 Gruppenkarten..................................................................................................................................................27.4 Entwertung..........................................................................................................................................................27.5 Online/Mobile Ticketing (E-Ticket)......................................................................................................................4

8 Ersatz, Erstattungen, Unregelmässigkeiten....................................................................................................................18.0 Ersatz..................................................................................................................................................................18.1 Erstattungen, Allgemeines..................................................................................................................................18.2 Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder nachträglich erworbenen persönlichen Abonnements gelöst wurden..............................................................................................................28.3 Erstattung von Einzelbilletten und Tageskarten.................................................................................................28.4 Erstattung von Fahrausweisen mit 6 Entwertungsfeldern..................................................................................38.5 Erstattung von Abonnementen...........................................................................................................................38.6 Erstattung von Gruppenkarten............................................................................................................................5

9 Zonenpläne.........................................................................................................................................................................19.0 Gesamtzonenplan Z-Pass..................................................................................................................................19.1 Korridor OSTWIND-ZVV.....................................................................................................................................29.2 Korridor A-Welle-ZVV.........................................................................................................................................29.3 Korridor Schwyz - Zug-ZVV................................................................................................................................39.4 Korridor Flextax-ZVV..........................................................................................................................................4

10 Haltestellenverzeichnis...................................................................................................................................................110.0 Korridor OSTWIND-ZVV...................................................................................................................................110.1 Korridor A-Welle-ZVV.......................................................................................................................................110.2 Korridor Schwyz - Zug-ZVV..............................................................................................................................110.3 Korridor Flextax-ZVV........................................................................................................................................1

11 Anhänge............................................................................................................................................................................111.0 Richtlinie zur Erledigung von Vorfällen «Persönliches Abonnement Z-Pass vergessen»................................1

11.00 Vorbemerkungen und Rechtsgrundlagen................................................................................................111.01 Vorgehen.................................................................................................................................................1

11.1 Richtlinie zur Erledigung von Vorfällen «Kulanz bei Abonnementen Z-Pass mit abgelaufener Geltungsdauer».......................................................................................................................................................1

11.10 Vorbemerkungen und Rechtsgrundlagen................................................................................................111.11 Vorgehen.................................................................................................................................................2

11.2 Richtlinie zum Vorgehen bei Ticketintegration..................................................................................................2

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0 Vorbemerkungen und Begriffe

0.0 Vorbemerkungen

0.000 Dieser Tarif regelt die Beförderung der Reisenden mit Z-Pass - Verbundfahrausweisen (nachstehend Z-Pässegenannt) für Verbindungen zwischen dem Zürcher Verkehrsverbund und benachbarten Verbünden oder Teilendavon.

0.001 Der Verbundtarif gilt für das gesamte öffentliche Verkehrsangebot innerhalb des Verbundtarifgebietes. FürPersonenfahrten, die innerhalb des Verbundtarifgebietes beginnen und enden und ausschliesslich über diesesGebiet führen, werden nur Fahrausweise des Z-Passes (Verbundfahrausweise) ausgegeben. Einzelneunternehmensbezogene Tarife gemäss Ziffer 1.1 bleiben vorbehalten.

0.002 Verbundfahrausweise berechtigen innerhalb ihrer zeitlichen und räumlichen Gültigkeit zu beliebigen Fahrten.0.003 In Extrakursen ist das Verkehrsunternehmen nicht an den Verbundtarif gebunden.0.004 Z-Pässe werden ausgegeben

für Verbindungen der Korridore zwischen dem Zürcher Verkehrsverbund und einem an den ZürcherVerkehrsverbund angrenzenden Tarifverbund.

0.005 Für Fahrten innerhalb eines Korridors werden grundsätzlich Fahrausweise des Sortimentes Z-Pass gemässdiesem Tarif ausgegeben.

0.006 Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Tarife des Direkten/NationalenVerkehrs (T600ff).

Für Fahrten innerhalb eines einzigen Verbundgebiets kommen die Bestimmungen des entsprechendenVerbundtarifs zur Anwendung:

T651.8 Verbundtarif Region Zürich, ZVV• T651.20 Verbundtarif der Region A-Welle, TVA• T651.9 Verbundtarif der Region Schaffhausen, Flextax• T651.13 Verbundtarif OSTWIND, OTV• T651.7 Verbundtarif der Region Zug, TVZG• T651.19 Verbundtarif der Region Schwyz, TVSZ•

0.007 Für die Fahrausweiskontrolle sowie die Handhabung von Unregelmässigkeiten (z. B. Missbrauch, Fälschung,Berichtigung fehlerhafter Entwertungen etc.) im Zusammenhang mit Fahrausweisen Z-Pass gelten dieBestimmungen der betreffenden Verbünde oder Verkehrsunternehmen. Kulanzregelungen für AbonnementeZ-Pass sind als Anhang aufgeführt.

0.008 Für die Strecken der städtischen Verkehrsbetriebe, der anderen Automobilunternehmungen und der Schiffegelten die Begriffe "Züge" sinngemäss für "Kurse" und "Stationen" sinngemäss für "Haltestellen" bzw.�"Anlegestellen�".

0.009 Layout und Handling (z. B. Ausgabe, Ausweispflicht) der Verbundfahrausweise kann je nach Verkaufskanalunterschiedlich sein.

0.010 Für Personal - Freikarten und Fahrvergünstigungen gelten die besonderen Regelungen der einzelnenTransportunternehmen.

0.011 Der Fahrgast schliesst den Beförderungsvertrag jeweils mit der Transportunternehmung ab, mit der er befördertwird.

0.012 Dieser Tarif unterliegt der Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV).0.013 Der im Tarif erwähnte "Einheitsumschlag" wird von den Transportunternehmen zum Verbundabonnement gratis

abgegeben. Es steht dem Inhaber des Abonnements frei, Umschläge anderer Ausführung (z.B. Lederetui,Brieftasche, Portemonnaie) zu benützen. Das Format der Grundkarte und der Abonnementskarte darf jedochnicht verändert werden und die Anordnung muss den Bestimmungen dieses Tarifs entsprechen.

0.014 Die Beförderung von Personen, Gepäck, Kinderwagen, Velos und Tieren auf den Strecken des Z-Pass -Tarifverbundes erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG,745.1) und der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, 745.11).

0.015 Der Verbundtarif im eigentlichen Sinn umfasst die Ziffern 0 bis 10; diese sind für Dritte auf Verlangenzugänglich. Die Ziffern 11 und folgende sind Richtlinien und nicht für Dritte bestimmt.

0.1 Begriffe

0.100 In diesem Tarif verwendete Begriffe und ihre Bedeutung:

0 Vorbemerkungen und Begriffe 1

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0.101 Erwachsene

Personen, die zum ganzen Tarif reisen.0.102 Halbtax

Personen, die im Besitz eines Halbtax - Abonnementes sind.0.103 Kinder

Kinder ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Altersjahr (6 bis 15.99) sowie jüngere Kinder, die ohne Begleitungreisen. Das 16. Altersjahr ist am Tag vor dem 16. Geburtstag vollendet.

0.104 Junioren

Jugendliche ab vollendetem 6. bis vollendetem 25. Altersjahr (6 bis 24.99). Das 25. Altersjahr ist am Tag vordem 25. Geburtstag vollendet.

0.105 Hunde, kleine Tiere

Es gelten die Bestimmungen des Nationalen/Direkten Verkehrs T600.0.106 Kurse, Extrakurse, Verkehrsmittel

Züge, Trams, Busse, Schiffe, Zahnrad- und Seilbahnen.0.107 Prisma 2 / Casa

Billettverkaufsgerät der Verkaufsstellen.0.108 S-POS / E-POS

Die neue Generation von Verkaufsgeräten, unterteilt in Typ L (stationär), Typ C (Chauffeur), Typ CS (Schiff,Kiosk/Schalter), Typ P (Portabel), Typ M (Mobil).

0.109 KUBA

Kundendatenbank, in welcher relevante Daten der Inhaberinnen und Inhaber von Jahres- und Monats -Verbundabonnementen, Generalabonnementen und Halbtax betreut werden.

0.110 Korridor

Ein Korridor besteht aus dem Verbundgebiet des ZVV (sämtliche Tarifzonen) und dem an den ZVVangrenzenden Tarifverbund (einzelne oder alle Tarifzonen).

0.111 Alle Zonen

Der Geltungsbereich "alle Zonen" umfasst alle Zonen innerhalb des Z-Pass - Perimeters eines Korridors.0.112 Gesellschafter

Gesellschafter sind die Tarif- und Verkehrsverbünde und die SBB, welche den Tarifverbund für den Lebens- undWirtschaftsraum Zürich bilden.

0.113 Zuschläge

Verschiedene Verbunde bieten in bestimmten Nächten zuschlagspflichtige Nachtverbindungen an.

Bei der Benützung von Schiffen der Zürichsee - Schifffahrtsgesellschaft ZSG auf Zürichsee und Obersee sowieLimmat ist zusätzlich zu einem gültigen Fahrausweis ein separater Zuschlag erforderlich. Details siehewww.zvv.ch oder www.zsg.ch.

2 0 Vorbemerkungen und Begriffe

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1 Geltungsbereich

1.0 Beteiligte Verbünde

1.000 Der Tarifverbund für den Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich umfasst die folgenden Verbundgebiete bzw Teilevon Verbundgebieten:

Korridor Verbund Bezeichnung Korridor umfasst ganzesVerbundgebiet

Korridor umfasst Teil desVerbundgebiets

A−Welle −ZVV

ZVV ZürcherVerkehrsverbund

X

A−Welle −ZVV

TVA Tarifverbund A−Welle X

Flextax − ZVV ZVV ZürcherVerkehrsverbund

X

Flextax − ZVV Flextax TarifverbundSchaffhausen

X

OSTWIND −ZVV

ZVV ZürcherVerkehrsverbund

X

OSTWIND −ZVV

OTV TarifverbundOSTWIND

X

Schwyz/Zug −ZVV

ZVV ZürcherVerkehrsverbund

X

Schwyz/Zug −ZVV

TVZG Tarifverbund Zug X

Schwyz/Zug −ZVV

TVSZ Tarifverbund Schwyz X

1.001 Der räumliche Geltungsbereich der Tarifzonen im Tarifverbund für den Lebens- und Wirtschaftsraum Zürichentspricht den Tarifzonen der beteiligten Verbünde.

1.002 Zürcher Verkehrsverbund, ZVV

Tarifzonen, die als zwei Zonen zählen

110 Zürich 120 Winterthur

Tarifzonen, die einfach zählen

111 Regensdorf 133 Feldbach / Hinwil / Hombrechtikon 160 Henggart / Seuzach112 Bülach / Dielsdorf 134 Rüti ZH / Wald 161 Andelfingen / Ossingen113 Eglisau 135 Pfäffikon ZH 162 Stammheim114 Rafz 140 Küsnacht / Zumikon 163 Rickenbach115 Marthalen 141 Meilen 164 Elgg116 Dachsen 142 Egg / Männedorf / Mönchaltorf 170 Weisslingen / Zell117 Niederweningen 143 Stäfa / Grüningen 171 Sternenberg / Turbenthal118 Buchs / Stadel / Weiach 150 Thalwil / Adliswil 172 Bauma / Bäretswil121 Dübendorf / Flughafen / Rümlang 151 Horgen 173 Fischenthal122 Effretikon / Nürensdorf 152 Wädenswil 180 Rapperswil / Jona123 Embrach / Neftenbach / Pfungen 153 Richterswil / Schönenberg 181 Feusisberg / Freienbach124 Flaach 154 Birmensdorf / Dietikon 182 Lachen ZSG130 Maur / Nänikon / Volketswil 155 Bonstetten / Uetliberg / Felsenegg 183 Schmerikon ZSG131 Uster 156 Affoltern am Albis 184 Bergdietikon132 Wetzikon

1 Geltungsbereich 1

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1.003 Tarifverbund A-Welle, TVA

510 Aarau 532 Wohlen 562 Döttingen / Rümikon511 Suhr / Rupperswil 533 Boswil - Bünzen 563 Bad Zurzach512 Schöftland / Teufenthal / Seon 534 Muri 564 Leibstadt513 Gontenschwil 535 Sins 565 Lengnau / Siggenthal514 Reinach 550 Brugg 570 Baden518 Uerkheim 551 Mägenwil / Schinznach Bad 571 Mellingen Heitersberg522 Barmelweid / Obergösgen / Kölliken 552 Veltheim 572 Killwangen / Niederwil / Würenlos530 Lenzburg / Wildegg 560 Turgi 573 Bremgarten531 Dottikon - Dintikon 561 Gallenkirch 574 Berikon / Oberlunkhofen

1.004 Tarifverbund Flextax, TVSH

810 Schaffhausen 834 Gailingen 840 Hallau / Schleitheim

820 Ringzone Schaffhausen 835 Diessenhofen 845 Stein am Rhein

830 Neunkirch / Siblingen 837 Lottstetten 848 Griessen

833 Bargen / Altdorf 838 Dettighofen

1.005 Tarifverbund OSTWIND, OTV

901 Ziegelbrücke / Näfels 917 Aadorf 975 Dietfurt

902 Glarus 918 Matzingen 976 Mosnang

903 Schwanden 919 Märwil 977 Dussnang

904 Linthal / Luchsingen 920 Uesslingen / Weiningen 990 Arvenbühl / Mühlehorn

905 Ohne Verkehrspunkt 921 Frauenfeld 991 Schänis / Bilten

906 Braunwald 922 Felben - Wellhausen 992 Uznach

907 Riedern GL 923 Strohwilen / Wigoltingen 993 Ricken

908 Klöntal 924 Weinfelden 994 Goldingen

909 Linthal Kantonsgrenze 925 Sulgen 995 Eschenbach

910 Urnerboden 952 Eschenz 997 Altendorf

911 Elm 953 Lanzenneunforn 998 Sieben - Wangen

912 Obererbs 954 Berlingen / Furthwilen 999 Reichenburg / Innerthal

915 Ringzone Wil SG 958 Lipperswil

916 Wil SG 974 Wattwil

1.006 Tarifverbund Zug, TVZG, und Tarifverbund Schwyz, TVSZ

610 Zug 670 Schwyz 682 Alpthal

611 ZBB ohne Verkehrspunkt 671 Fallenbach 683 Unteriberg

612 ZBB ohne Verkehrspunkt 672 Gersau 684 Ibergeregg

613 Zugerberg 673 Sattel 685 Schlattli / Brunni

621 Rotkreuz 674 Arth - Goldau 686 Muotathal

622 Cham 675 Immensee 687 Schönenboden

2 1 Geltungsbereich

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623 Baar 676 Küssnacht 688 Bisisthal

624 Sihlbrugg 677 Biberegg 689 Morschach

625 Walchwil / Oberägeri / Menzingen 678 Altmatt 691 Weggis

626 Raten 679 Einsiedeln 692 Vitznau

631 Oberrüti / Meierskappel 680 SOB ohne Verkehrspunkt

632 Sins 681 Euthal

1.007 Tarifzonen, welche in zwei benachbarten Verbünden vorkommen

Die folgenden Tarifzonen oder Teile von Tarifzonen sind wie folgt verbindlich zugeteilt. Sie kommen nurfür Verbindungen zur Anwendung, für welche kein Fahrausweis des entsprechenden Verbundesausgestellt werden kann.

Beispiel Überlappungszone 996:

- Von Uznach nach Rapperswil wird ein Fahrausweis des OTV ausgestellt.- von Uznach nach Hurden wird ein Z-Pass ausgestellt.

Überlappungen zum ZVV

Zone ZVV Bezeichnung Überlappungszone Zugeteilt zu Tarifzone

155 Oberlunkhofen 574 (A-Welle) ZVV 155

114 Rafz 847 (Flextax) ZVV 114

116 Dachsen 821 (Flextax) ZVV 116

162 Stammheim 959 (OSTWIND) ZVV 162

180 Rapperswil 996 (OSTWIND) ZVV 180

181 Freienbach 680 (TVSZ) ZVV 181

151 Hausen am Albis 633 (TVZG) ZVV 151

Überlappungen Korridorverbünde

Überlappung Verbund A Bezeichnung Überlappung Verbund B Z-Pass Korridor

535 (A-Welle) Sins / Oberrüti 631 / 632 (TVZG)

Via Muri AG:A-Welle-ZVV

Via Rotkreuz:Schwyz/Zug-ZVV

845 (Flextax) Stein am Rhein 952 (OSTWIND)

Direkt und via Schaffhausen:Flextax-ZVV

via Frauenfeld:OSTWIND-ZVV

1.1 Unternehmensbezogene Tarife

1.100 PBZ, Polybahn Zürich

Einheitspreis, Z-Pässe mit der Zone 110 sind gültig. Fahrvergünstigung für Kinder nicht gültig.1.101 ZSG, Zürichsee

Kursfahrten

Verbundtarif gültig.• Bei der Benützung von Schiffen der Zürichsee - Schifffahrtsgesellschaft ZSG auf Zürichsee undObersee sowie Limmat ist zusätzlich zu einem gültigen Fahrausweis ein separater Zuschlagerforderlich. Details siehe www.zvv.ch oder www.zsg.ch.

1 Geltungsbereich 3

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Abendrundfahrten (Traumschiffe)

Verbundtarif nicht gültig.• Spezialbillette sind an der ZSG-Verkaufsstelle Bürkliplatz und auf den Schiffen zu lösen. KeinSchiffszuschlag erforderlich.

1.102 FHM, Zürichsee-Fähre Horgen - Meilen

Nicht im Verbundtarif integriert.

Verbundfahrausweise mit den Zonen 141 und 151 sowie alle Zonen werden jedoch anerkannt. Gültig sind auchGeneralabonnemente und nationale Tageskarten.

1.103 SGG, Schifffahrt Greifensee

KursfahrtenMaur - Uster

Verbundtarif gültig. Zonen 130, 131.

Rundfahrten,Lunchfahrten

Anerkannt werden folgende Z-Pässe: In allen Zonen gültige Jahres- undMonats¬abonnemente, Z-BonusPass und in allen Zonen gültige Z-Pass - Tageskarten.Ferner Generalabonnemente.

Sonderfahrten Verbundtarif nicht gültig. Die Tickets sind auf dem Schiff zu lösen.

1.104 Ägerisee Schifffahrt AG, AeS

Nicht im Verbundtarif integriert.1.105 Luftseilbahn Morschach - Stoos, LMS

Nicht im Verbundtarif integriert.1.106 Rigibahn, RB

Nicht im Verbundtarif integriert.1.107 Schifffahrtsgesellschaft Hallwilersee AG, SGH

Nicht im Verbundtarif integriert.1.108 Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG, SGZ

Nicht im Verbundtarif integriert.1.109 Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein, URH

Nicht im Verbundtarif integriert.1.110 Schifffahrtsgesellschaft Züri - Rhy AG

Nicht im Verbundtarif integriert.1.111 Schiffsbetrieb Walensee AG

Nicht im Verbundtarif integriert.1.112 Stoosbahnen Schwyz - Stoos AG

Nicht im Verbundtarif integriert.

4 1 Geltungsbereich

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2 Fahrausweissortiment

2.0 Fahrausweise des Einzelreiseverkehrs

2.000 Einzelbillette

Einzelbillette der Tarifstufen 1 bis 11 (Korridor Zug - Schwyz-ZVV bis 14) zum vollen und ermässigten Preis.

Flughafen - Billett nach Zürich Flughafen der Tarifstufen 4 bis 11 (Korridor Zug - Schwyz-ZVV bis 14) zum vollenund ermässigten Preis.

2.001 Tageskarten

Tageskarten der Tarifstufen 1 bis 11 (Korridor Zug - Schwyz-ZVV bis 14) zum vollen und ermässigten Preis.2.002 Klassenwechsel (Kurzzeit- und Tagesklassenwechsel)

Klassenwechsel der Tarifstufen 1 bis 11 (Korridor Zug - Schwyz-ZVV bis 14) zum vollen und ermässigten Preis.

2.1 Fahrausweise mit 6 Entwertungsfeldern

2.100 Mehrfahrtenkarten

Mehrfahrtenkarten der Tarifstufen 1 bis 11 (Korridor Zug - Schwyz-ZVV bis 14) zum vollen und ermässigtenPreis.

2.101 Multi - Tageskarten

Multi - Tageskarten der Tarifstufen 1 bis 11 (Korridor Zug - Schwyz-ZVV bis 14) zum vollen und ermässigtenPreis.

2.102 Multi - Klassenwechsel (Kurzzeit- und Tagesklassenwechsel)

Klassenwechsel der Tarifstufen 1 bis 11 (Korridor Zug - Schwyz-ZVV bis 14) zum vollen und ermässigten Preis.

2.2 Gruppenkarten

2.200 Für Gruppen von mindestens 10 Personen werden Gruppenkarten zum vollen und ermässigten Preisausgegeben:

Kurzzeit - Gruppenkarten der Tarifstufen 1 bis 11 (Korridor Zug - Schwyz-ZVV bis 14)• Tages - Gruppenkarten der Tarifstufen 1 bis 11 (Korridor Zug - Schwyz-ZVV bis 14)•

2.3 Monatsabonnemente

2.300 Der Z-Pass berechtigt zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in den abonnierten Tarifzonen in 2. oder 1.Klasse. Er ist nicht übertragbar.

2.301 Es werden folgende Z-Pässe angeboten:

Allgemein erhältlicher Z-Pass, gültig 1 Monat, ab beliebigem Datum in 2. oder 1. Klasse.• Z-Pass für Junioren, gültig 1 Monat, ab beliebigem Datum in 2. Klasse.• Z-Pass für Hunde (ohne Altersprüfung KUBA), gültig 1 Monat, ab beliebigem Datum in 2. Klasse.•

2.4 Jahresabonnemente

2.400 Es werden folgende Z-Pässe angeboten:

Allgemein erhältlicher Z-Pass, gültig 1 Jahr, ab beliebigem Datum in 2. oder 1. Klasse.• Z-Pass für Junioren gültig 1 Jahr, ab beliebigem Datum in 2. Klasse.•

2 Fahrausweissortiment 1

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Z-Pass für Hunde gültig 1 Jahr (ohne Altersprüfung KUBA), ab beliebigem Datum in 2.Klasse.

2.5 Z-Pass - Jahresabo mit Mobility

2.500 Zu allen Z-Pass - Jahresabonnementen kann eine ermässigte Zusatzkarte von Mobility Carsharing beantragtwerden. Der Kunde wendet sich für sämtliche Informationen und das Anmeldeprozedere direkt an das24h-Dienstleistungscenter von Mobility Carsharing:

Tel. 0848 824 812 (CHF 0.11 pro Minute aus dem Schweizer Festnetz)

2.6 Z-BonusPass

2.600 Der Z-BonusPass kann von Mitarbeitenden von Firmen erworben werden, die mit einem der Z-PassVertriebspartnern eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben.

2.601 Der Z-BonusPass ist ein persönliches Jahresabonnement und ist ab beliebigem Datum in 1. und 2. Klasse (fürJunioren nur in 2. Klasse) erhältlich. Der Geltungsbereich umfasst immer alle Zonen eines Z-Pass Korridors. DerZ-BonusPass ist auch als Kombiabonnement mit Mobility Carsharing (separate Karte) erhältlich.

2.602 Am Bezug der Z-BonusPässe interessierte Unternehmen nehmen Kontakt mit folgendem Vertriebspartner auf:

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Geschäftskunden:Telefon +41 51 222 06 66, [email protected]

2.603 Z-BonusPässe sind KUBA-erfasst. Z-Pass Verkaufsstellen können Ersatzabonnemente gemäss Ziff. 8.5 überPrisma ausstellen. Rückerstattungsbegehren sind vom Kunden direkt an das Servicecenter BonusPass zurichten.

Spezifische Rückfragen (z.B. zur Rechnungsstellung, Erstattung usw.) sind von Z-BonusPass - InhaberInnen andas Servicecenter BonusPass zu richten:

Servicecenter BonusPass c/o Contact Center SBB Postfach 3900 Brig:Telefon 0848 55 11 00 (CHF 0.11 pro Minute aus dem Schweizer Festnetz), [email protected]

2.7 Fahrausweise 1. Klasse, Klassenwechsel

2.700 Alle Fahrausweise sind in 2. und 1. Klasse erhältlich, mit Ausnahme der Monats- und Jahresabonnemente mitder Ermässigung Junior oder Hund.

2.701 In Kursen ohne 1. Klasse beschränkt sich die Fahrberechtigung eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2.Klasse.

2.702 Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Klassenwechsel sowie Multikarten Klassenwechsel erhältlich. Sie berechtigenzusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse.

2.703 Zu Generalabonnementen und nationalen Tageskarten dürfen für Fahrten, die innerhalb desVerbundtarifgebietes beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, nur Klassenwechselund Multikarten Klassenwechsel zum Verbundtarif ausgegeben werden.

2.8 Zuschläge

2.800 Nachtzuschlag (siehe Tarif 651.31, Nachtzuschlag Metropolitanregion Zürich)

Der Nachtzuschlag zum Einheitspreis berechtigt zusammen mit dem für die entsprechende Fahrt gültigenFahrausweis zu beliebigen Fahrten im Nachtnetz während einer Nacht. Der Nachtzuschlag gilt als Einheits -Nachtzuschlag und ist gültig in den Nachtnetzen von A-Welle, Flextax, Ostwind, Tarifverbund Zug, TarifverbundSchwyz, ZVV, Z-Pass sowie Nachtzüge Zürich - Luzern.

Der Nachtzuschlag wird angeboten als

Einzelzuschlag zum Einheitspreis• Multikarte zum Einheitspreis•

2.801 ZSG-Schiffszuschlag

2 2 Fahrausweissortiment

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Der ZSG-Schiffszuschlag zum Einheitspreis berechtigt zusammen mit dem für die entsprechende Fahrt gültigenFahrausweis (siehe Ziffer 1.101) zu beliebigen Fahrten auf Kursen der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG)auf dem Zürichsee und Obersee sowie auf der Limmat am Kalendertag.

Der ZSG-Schiffszuschlag wird angeboten als

Einzelzuschlag zum Einheitspreis• Multikarte zum Einheitspreis• Monatszuschlagskarte für Erwachsene und Junioren ab beliebigem Datum, persönlich• Jahreszuschlagskarte für Erwachsene und Junioren ab beliebigem Datum, persönlich•

2 Fahrausweissortiment 3

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4 2 Fahrausweissortiment

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3 Preisgestaltung, Nutzung und Gültigkeit der Fahrausweise

3.0 Zonentarif und Anwendung der Tarifstufen

3.000 Für die Preisberechnung ist die Zahl der befahrenen Zonen gemäss Tarifzonenplan massgebend. Zonen, dieverkehrstechnisch nicht direkt miteinander verbunden sind, können nicht direkt kombiniert werden.

3.001 Jede befahrene Zone wird auch dann nur einmal berechnet, wenn sie auf einer Fahrt zwei- oder mehrmalsberührt wird.

3.002 Die Zonen 110 (Stadt Zürich) und 120 (Stadt Winterthur) werden je als zwei Zonen gezählt.3.003 Einzelbillette, Tageskarten, Mehrfahrtenkarten, Multi - Tageskarten und Gruppenkarten gelten mit Tarifstufe 11

(resp. 14 im Korridor SZ/ZG-ZVV), Monats- und Jahresabonnemente mit Tarifstufe 10 in allen Zonen desjeweiligen Korridors gemäss Tarifzonenplan.

3.004 Es bestehen die folgenden Tarifstufen:

Tarifstufe 2 2 Zonen

Tarifstufe 3 3 Zonen

Tarifstufe 4 4 Zonen

Tarifstufe 5 5 Zonen

Tarifstufe 6 6 Zonen

Tarifstufe 7 7 Zonen

Tarifstufe 8 8 Zonen

Tarifstufe 9 9 Zonen

Tarifstufe 10 10 Zonen Abo ALLE ZONEN

Tarifstufe 11 11 Zonen ALLE ZONEN übriges Sortiment Korridore ausser SZ/ZG-ZVV

Tarifstufe 12 12 Zonen

Tarifstufe 13 13 Zonen

Tarifstufe 14 14 Zonen ALLE ZONEN übriges Sortiment Korridor SZ/ZG-ZVV

3.005 Fahrten über 2 Wege / Wahlwege / Gratiszonen

Fahrten über 2 Wege

von/nach Berechnete Tarifzonen Gratiszonen Tarifstufe

Othmarsingen ? Dietikonvia Brugg AG

Othmarsingen - Dietikonvia Mellingen Heitersberg

154, 530, 550, 551, 560, 570, 572

154, 530, 551, 571, 572

184, 571

184

7

5

Wohlen - Dietikonvia Mellingen Heitersberg

Wohlen - Dietikonvia Bremgarten

154, 530, 531, 532, 551, 571, 572

154, 532, 573, 574

573, 574, 184

---

7

4

Ziegelbrücke ? Rapperswilvia Damm o Uznach

Ziegelbrücke ? Rapperswilvia Uznach

180, 181, 991, 997, 998, 999

180, 991, 992, 995

182, 183, 992, 995

182, 183

6

4

Rapperswil - Zürichvia Uster o Meilen

Rapperswil - Zürichvia Meilen

110*, 121, 130, 131, 132, 133, 134, 180

110*, 133, 140, 141, 142, 143, 180

140, 141, 142, 143

---

9

8

* Werden für die Berechnung doppelt gezählt.

3 Preisgestaltung, Nutzung und Gültigkeit der Fahrausweise 1

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Wahlwege

In gewissen Verbindungen werden Wahlwege gebildet. Dabei bleiben einzelne Tarifzonen bei derPreisberechnung unberücksichtigt.

von/nach Berechnete Tarifzonen Gratiszonen Tarifstufe

Würenlos - Zürichvia Regensdorf o Dietikon

110*, 154, 572 111, 117, 184 4

Baden - Berikonvia Dietikon o Bus

154, 570, 572, 574 184, 571 4

Zug - Zürichvia Thalwil o Affoltern am Albis

110*, 150, 151, 610, 623, 624 154, 155, 156 7

Hagenbuch ZH ? Winterthurvia Frauenfeld o Aadorf

120*, 164, 917, 918 163, 921 5

Schaffhausen - Zürichvia Bülach o Winterthur

110*, 112, 113, 114, 121, 810, 820,837

115, 116, 120, 122, 160,161

9

Schaffhausen - Stein amRheinvia Randegg o Diessenhofen

810, 820, 835, 845 834 4

Stettbach / Wallisellen -Wetzikonvia Uster o Effretikon

121, 130, 131, 132 122,135 4

* Werden für die Berechnung doppelt gezählt.

Gratiszonen

von/nach Berechnete Tarifzonen Gratiszonen Tarifstufe

Killwangen - Spreitenbach - Dietikon 154, 572 184 2

Schmerikon - Rapperswil 180, 995 182, 183 2

Pfäffikon SZ - Lachen 181, 997 182 2

3.006 Sonderfälle

Für die Fahrt von Zone 573 nach Zone 154 oder umgekehrt kann auf die Zone 155 verzichtet werden, da dieRelation Unterlunkhofen - Oberlunkhofen - Aesch durch die Zonen 154 / 573 / 574 abgedeckt wird.

Raumbegrenzung Via BerechneteTarifzonen

Von Zone 573 undweiter

Nach Zone 154und weiter

Oderumgekehrt

Bus ? Oberlunkhofen? Bus

154, 573,574

Für die Fahrt von Zone 573 nach Zone 156 oder umgekehrt kann auf die Zone 155 verzichtet werden, da dieRelation Unterlunkhofen - Oberlunkhofen - Ottenbach durch die Zonen 156 / 573 / 574 abgedeckt wird.

Raumbegrenzung Via BerechneteTarifzonen

Von Zone 573 undweiter

Nach Zone 156und weiter

Oderumgekehrt

Bus ? Oberlunkhofen? Bus

156, 573,574

2 3 Preisgestaltung, Nutzung und Gültigkeit der Fahrausweise

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3.1 Benützungsbedingungen im Einzelreiseverkehr

3.100 Einzelbillette, Tageskarten

Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Inhaberinnen und Inhaber von Halbtax - Abos sowie Hunde.3.101 Mehrfahrtenkarten, Multi - Tageskarten

Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder bis 16 Jahre, Inhaberinnen und Inhaber von Halbtax - Abossowie Hunde.Eine Mehrfahrtenkarte/Multi - Tageskarte zum ermässigten Preis kann auch von Vollzahlern benützt werden, indiesem Falle sind je Vollzahler zwei Felder zu entwerten.

3.102 Klassenwechsel (Kurzzeit/Tag)

Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder bis 16 Jahre, Inhaberinnen und Inhaber von Halbtax - Abossowie GA.

3.103 Multikarten Klassenwechsel (Kurzzeit/Tag)

Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder bis 16 Jahre, Inhaberinnen und Inhaber von Halbtax - Abossowie GA.Multikarten zum ermässigten Preis können auch von Vollzahlern benützt werden, in diesem Falle sind jeVollzahler zwei Felder zu entwerten.

3.2 Z-BonusPass

3.200 Der Preis für den Z-BonusPass basiert auf der effektiven Zonen- und Klassenverteilung aller aktiverZ-BonusPass - Kunden (Mischpreisberechnung). Auf diesen Mischpreis wird zusätzlich noch ein Zuschlag fürdie Ausweitung des Abonnements auf alle Zonen und eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

3.201 Die Mischpreisberechnung basiert auf dem Regeltarif für persönliche Jahresabonnemente des aktuell gültigenTarifs. Der Mischpreis wird bei Tarifmassnahmen entsprechend angepasst, ebenso der Zuschlag für dieAusweitung des Abonnements auf alle Zonen.

3.202 Bei jeder Tarifanpassung wird die effektive Zonen- und Klassenverteilung aller aktiven Z-BonusPass - Kundenneu bestimmt und der Mischpreis entsprechend angepasst.

3.203 Pro bezogenen Z-BonusPass entrichtet das jeweilige Partnerunternehmen einen fixen Beitrag an Z-Pass. Dieserist abhängig vom gewählten Abgabemodell (siehe Ziffer 3.204) und der entsprechenden Mengenrabattstaffelung(siehe Ziffer 3.205) inkl. Einführungsrabatt im 1. Vertragsjahr.

3.204 Die Firmen können zwischen verschiedenen Abgabemodellen wählen. Mit dem Abgabemodell legt dasUnternehmen die Höhe der Vergünstigung fest, welche es seinen Mitarbeitern auf ihr Abonnement gewährt.

3.205 Der Mengenrabatt berücksichtigt einerseits die Höhe des Unternehmensbeitrages brutto und andererseits dieAnzahl abgesetzter Z-BonusPässe und ZVV-BonusPässe (Kumulation erlaubt) eines Unternehmens.

3.206 Grosskunden besteht bei Vertragsabschluss grundsätzlich die Möglichkeit einer firmenspezifischenVorkalkulation. Zum Zeitpunkt der periodischen Tarifanpassungen werden indes firmenspezifischeBerechnungen im Sinne der zugrunde liegenden Mischpreiskalkulation in letztere überführt.

3.207 Die Preisberechnung für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb des entsprechenden Z-Pass Korridors erfolgt auf demAbonnement alle Zonen.

3.3 Anschluss - Fahrausweise und Streckenwechsel

3.30 Anschluss - Fahrausweise3.300 Es gibt keine speziellen Artikel „Z-Pass - Anschlussbillette“.3.301 Anschluss - Fahrausweise für Fahrten über die Verbundgrenze Z-Pass (inkl. ganzer Verbundgebiete A-Welle

und OSTWIND) hinaus sind ab oder nach dem letzten im Geltungsbereich des bestehendenVerbundfahrausweises liegenden fahrplanmässigen Halteorts auszugeben.

Beispiel: Der Z-Pass enthält die SBB-Strecke Winterthur - Baden. Bei Fahrt von Winterthur nach Bern, mit demInterCity Zürich HB - Bern ohne Halt, lautet das Anschlussbillett Zürich HB - Bern.

3.302 Anschlussfahrausweise für Fahrten innerhalb der Verbundgrenze Z-Pass (inkl. ganzer Verbundgebiete A-Welleund OSTWIND) werden wo immer möglich mit folgender Priorität ausgegeben:

Verbundfahrausweise des eigenen Verbunds1. Verbundfahrausweise des Nachbarverbunds, resp. Nachbarkorridors2.

3 Preisgestaltung, Nutzung und Gültigkeit der Fahrausweise 3

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Fahrausweise des direkten Verkehrs3.

Das Sortiment der angebotenen Fahrausweise hängt vom Verkaufspunkt sowie vom Distributionskanal ab undkann für die gleichen Anschlussfahrten differieren.

3.303 Kombination Z-Pass / beteiligter Verbund

Zu Z-Pass - Fahrausweisen sind für Anschlussfahrten in den am Z-Pass beteiligten Verbunden (inkl. ganzerVerbundgebiete A-Welle und OSTWIND) nahtlos anstossende Verbundfahrausweise auszugeben, sofern imTarifverbund der Anschlussfahrt innerhalb des Geltungsbereichs des Z-Pass - Fahrausweises einfahrplanmässiger Halteort liegt.

Beispiel 1: Der Kunde besitzt ein Z-Pass Abo für die Zonen 110, 111, 117, 154, 184, 572 (Zürich - Killwangen -Spreitenbach) und benötigt ein Anschlussbillett für die Fahrt bis Baden Kapelle. Er reist ab Zürich Altstetten mitder S12 bis Baden und anschliessend mit einem Bus der RVBW-Linien 1 oder 4.Er erhält am SBB Schalter in Zürich Altstetten ein A-Welle - Anschlussbillett für 1 Zone, anstelle einesStreckenbillettes Killwangen - Spreitenbach - Baden und kann damit auch den Bus bis Baden Kapelle (Zone570) benützen.

Beispiel 2: Der Kunde besitzt ein Z-Pass Abo für die Zonen 120, 164, 915, 916, 917 (Wil SG - Winterthur) undbenötigt ein Anschlussbillett für eine Fahrt bis Zürich Flughafen, anschliessend reist sie mit der Glatttalbahn(Linie 10) zur Uni Irchel und am Abend via Zürich HB zurück.Er erhält am SBB Schalter in Wil SG ein ZVV-Anschlussbillett für 4 Zonen mit einer Gültigkeit von 24 Stunden.Dieses deckt all seine zusätzlichen Fahrten ab.

Beispiel 3: Der Kunde besitzt ein Z-Pass Abo für die Zonen 153, 181, 670, 673, 677, 678, 679, 680, 685(Schwyz - Samstagern via Bus -Sattel), und benötigt ein Anschlussbillett für die Fahrt bis WädenswilForschungsanstalt. Er reist ab Schwyz Post mit dem Bus bis Biberegg, anschliessend mit der S13 nachWädenswil und zum Schluss mit dem Bus der Linie 126 zur Forschungsanstalt.Am Schalter der AAGS in Schwyz erhält er ein ZVV-Anschlussbillett für 1-2 Zonen und kann damit auch denBus bis zur Forschungsanstalt benützen.

Beispiel 4: Die Kundin besitzt einen Z-Pass für die Zonen 110 120 121 122 164 915 916 917 (Wil SG - Zürich).Die Heimreise verlängert sie bis St. Gallen.Am Schalter in Zürich HB erhält sie ein Ostwind - Billett für 4 Zonen. Achtung: Der benützte Zug muss in Wil SGanhalten. Die Schnellzugsregelung erfährt keine Änderung.

Spezialregelung ZVV

In folgendem Fall ist die Schnellzugsregelung gemäss T600, Ziff. 90.1 gegenstandslos:

Dienstabteilungen "Polizeidepartement der Stadt Zürich•

Zum Polizeidepartement der Stadt Zürich gehören die Dienstabteilungen Stadtpolizei, Schutz & Rettung undVerkehr sowie das Stadtrichteramt. Das aktive Personal des Polizeidepartements der Stadt Zürich kann denpersönlichen Dienstausweis als gültiges Jahresabonnement der ZVV-Zone 110 verwenden. SämtlicheKombinationen mit Z-Pass - Fahrausweisen berechtigen zur Benutzung sämtlicher Zugskategorien.

Beispiel: Der Kunde benutzt den InterRegio Baden - Zürich HB ohne Halt. Neben dem Dienstausweis Schutz &Rettung benötigt dieser einen Z-Pass der Zonen 154, 184, 570, 572.

Ein Z-Pass und ein ZVV-Anschlussbillett, welche zusammen 8 ZVV-Zonen (1xx) umfassen, gelten zurFahrt in allen ZVV-Zonen.

Für die Anzahl zu lösender Anschlusszonen ist die Anzahl der aufgedruckten ZVV-Zonen massgebend, wobeidie Zonen 110 und 120 doppelt zu zählen sind. Bei 7 und mehr aufgedruckten ZVV-Zonen ist einAnschlussbillett für 1 - 2 Zonen zu lösen, um in allen ZVV-Zonen gültig zu sein.

Beispiel: Ein Z-Pass Baden - Zürich (ZVV-Zonen 110 111 117 154 184) berechtigt zusammen mit einemZVV-Anschlussbillett für 1 - 2 Zonen zur Fahrt in allen ZVV-Zonen.

Spezialregelung A-Welle

4 3 Preisgestaltung, Nutzung und Gültigkeit der Fahrausweise

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Ein Z-Pass und ein A-Welle - Anschlussbillett, welche zusammen 8 A-Welle - Zonen (5xx) umfassen,gelten zur Fahrt in allen A-Welle - Zonen.

Für die Anzahl zu lösender Anschlusszonen ist die Anzahl der aufgedruckten A-Welle - Zonenmassgebend. Bei 8 und mehr aufgedruckten A-Welle - Zonen ist ein Anschlussbillett für 1 Zone zu lösen, um inallen A-Welle - Zonen gültig zu sein.

Beispiel: Ein Z-Pass Zürich - Baden (A-Welle - Zonen 570 572) berechtigt zu-sammen mit einem A-Welle -Anschlussbillett für 6 Zonen zur Fahrt in allen A-Welle - Zonen.

3.304 Kombination Z-Pass / Z-Pass

Ist der Anschlussfahrausweis zu einem Z-Pass erneut ein Z-Pass, so kann dieser im Zonenanstoss ausgegebenwerden. Die Haltepolitik der benutzten Verkehrsmittel ist in diesem Fall nicht relevant.

Beispiel: Hauptfahrausweis Z-Pass Korridor Flextax - ZVVSchaffhausen - Winterthur (Zonen 115, 116, 120, 160, 161, 810).

Der Kunde fährt mit dem IC Winterthur - Wil.

Anschlussfahrausweis: Z-Pass OSTWIND - ZVVElgg - Wil (Zonen 164, 915, 916, 917)

3.305 Zu Fahrausweisen des nationalen Verkehrs sind keine Anschluss - Fahrausweise, sondernVerbundfahrausweise auszugeben.

3.306 Wird im Nachtnetz zwischen Abgangs- und Zielort eine vom Tagnetz abweichende längere Strecke befahren, istkein Anschlussbillett erforderlich.

3.31 Streckenwechsel3.310 Es gibt keine speziellen Artikel ?Z-Pass - Streckenwechselbillette?. Für die fehlenden Zonen des zu

befahrenden Weges sind Anschluss - Fahrausweise zu lösen.3.306 Wird im Nachtnetz zwischen Abgangs- und Zielort eine vom Tagnetz abweichende längere Strecke befahren, ist

kein Anschlussbillett erforderlich.

3.4 Gruppenkarten

3.400 Die Gruppenkarte lautet auf die Gesamtzahl der Teilnehmenden, mindestens jedoch auf 10 Personen. Verteiltsich die Gruppe auf beide Wagenklassen, sind getrennte Gruppenkarten für die 2. und die 1. Klasseauszugeben. Gratisfahrten werden dabei aufgrund der Teilnehmerzahl jeder Gruppenkarte gewährt.

3.401 Jede Gruppe ist von einer verantwortlichen Reiseleiterin oder einem verantwortlichen Reiseleiter zu begleiten(Mindestalter 16 Jahre).

3.402 Anspruch auf ermässigte Preise gemäss Ziffer 4.04/4.14/4.24/4.34 haben: Inhaberinnen und Inhaber vonHalbtax, Jugendliche von 6 bis 25 Jahren sowie Hunde. Für Angehörige der Schweizer Armee ist Ziffer 6.503massgebend, für Angehörige des Zivildienstes Ziffer 6.523.

3.403 Je 10 Personen wird eine Person unentgeltlich befördert:

Teilnehmerzahl: Freie Fahrt:

10 bis 19 1

20 bis 29 2

30 bis 39 3

40 bis 49 4

50 bis 59 5

60 bis 69 6

70 bis 79 7 usw

3.404 Kinder unter 6 Jahren und Inhaberinnen und Inhaber von Verbundabonnementen, Generalabonnementen,GA-FVP oder „Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung“ (gemäss Tarif 600.4) zählen für dieMindestteilnehmerzahl und für die Gewährung der Anzahl freier Fahrten. Sie werden in der Kundengruppe GAerfasst. Zu beachten sind die unterschiedlichen Geltungsbereiche der Fahrausweise. Ist nur ein Teil der Fahrtdurch eigene Fahrausweise abgedeckt, sind getrennte Gruppenkarten auszugeben.

3 Preisgestaltung, Nutzung und Gültigkeit der Fahrausweise 5

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Personen und Hunde mit Tageskarten, Kinder - Tageskarten oder Gleis 7-Abos gemäss T654 sind von dieserBestimmung ausgeschlossen.

3.5 Gültigkeitsdauer

3.500 Einzelbillette, abgestempelte Felder von Mehrfahrtenkarten und Kurzzeit - Gruppenkarten haben folgendeGültigkeitsdauer:

1-2 und 3 Zonen (Tarifstufe 2 und3) 1 Stunde

4 bis 10 Zonen (Tarifstufe 4-10) 2 Stunden

11 und mehr Zonen (Tarifstufe 11-14) 3 Stunden

Flughafenbillett (Tarifstufe 4-14) 1 Kalendertag

3.502 Monats- und Jahresabonnemente Z-Pass gelten vom 1. Gültigkeitstag 0:00 Uhr bis 05:00 Uhr des dem letztenGültigkeitstag folgenden Tages.

3.503 Klassenwechsel haben folgende Gültigkeitsdauer:

Kurzzeit - Klassenwechsel für 1-2 Zonen und 3 Zonen 1 Stunde

Kurzzeit - Klassenwechsel für 4 bis 10 Zonen 2 Stunden

Kurzzeit - Klassenwechsel für 11 und mehr Zonen 3 Stunden

Tages - Klassenwechsel 1 KalendertagGültig am Entwertungstag, resp. vom Zeitpunkt ihrer Ausgabe bzw. Abstempelung bis 05:00 Uhr des demEntwertungstages folgenden Tages.Klassenwechselbillette dürfen nur innerhalb der Gültigkeitsdauer des Hauptfahrausweises benützt werden.

3.504 Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erreichtwerden kann. Ist die Fahrt mit einem bis zu drei Stunden gültigen Verbundfahrausweis auf direktem undununterbrochenem Weg gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt bis zumReiseziel fortgesetzt werden. Dies gilt auch für Anschluss - Fahrausweise, die zu einem Verbundfahrausweisgelöst wurden. Umwegsfahrten, Rückwärtsfahrten und nicht fahrplanbedingte Fahrtunterbrechungen sind indiesem Fall ausgeschlossen.

Ausnahme Nachtnetz, siehe unter Ziffer 3.306.

Diese Bestimmung ist auch anwendbar für einen Verbundfahrausweis, welcher für eine direkte Fahrt ausserhalbdes Verbundgebietes entwertet wurde und entsprechend früher abläuft. Als Nachweis sind bei einer Kontrollealle zur Fahrt verwendeten Fahrausweise vorzuweisen.

3.505 Als allgemeine Feiertage gelten: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August,25. und 26. Dezember.

6 3 Preisgestaltung, Nutzung und Gültigkeit der Fahrausweise

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4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

4.0 Korridor OSTWIND-ZVV

4.00 Einzelbillett, Tageskarte

4.000 Einzelbillett (Korridor OSTWIND-ZVV)

2. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

HalbtaxKinder Erwachsene

CHF CHF2 1 3.10 6.203 1 3.50 7.004 2 4.90 9.805 2 6.10 12.206 2 7.20 14.407 2 8.20 16.408 2 10.20 20.409 2 11.60 23.2010 2 12.70 25.40Alle Zonen 3 13.90 27.80

1. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 5.40 10.803 1 6.10 12.204 2 8.60 17.205 2 10.70 21.406 2 12.60 25.207 2 14.40 28.808 2 17.90 35.809 2 20.30 40.6010 2 22.20 44.40Alle Zonen 3 24.30 48.60

4.001 Tageskarte (Korridor OSTWIND-ZVV)

2. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 6.20 12.403 1 7.00 14.004 1 9.80 19.605 1 12.20 24.406 1 14.40 28.807 1 16.40 32.808 1 20.40 40.809 1 23.20 46.4010 1 25.40 50.80Alle Zonen 1 27.80 55.60

1. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 10.80 21.603 1 12.20 24.40

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 1

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4 1 17.20 34.405 1 21.40 42.806 1 25.20 50.407 1 28.80 57.608 1 35.80 71.609 1 40.60 81.2010 1 44.40 88.80Alle Zonen 1 48.60 97.20

4.002 Klassenwechsel Kurzzeit (Korridor OSTWIND-ZVV)

1. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 2.30 4.603 1 2.60 5.204 2 3.70 7.405 2 4.60 9.206 2 5.40 10.807 2 6.20 12.408 2 7.70 15.409 2 8.70 17.4010 2 9.50 19.00Alle Zonen 3 10.40 20.80

4.003 Klassenwechsel Tag (Korridor OSTWIND-ZVV)

1. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 4.60 9.203 1 5.20 10.404 1 7.40 14.805 1 9.20 18.406 1 10.80 21.607 1 12.40 24.808 1 15.40 30.809 1 17.40 34.8010 1 19.00 38.00Alle Zonen 1 20.80 41.60

4.01 Mehrfahrtenkarte, Multi - Tageskarte

4.010 Mehrfahrtenkarte (Korridor OSTWIND-ZVV)

2. Klasse OSTWIND-ZVV

bezahlte ZonenGültigkeitin Std. Halbtax, KinderErwachsene

CHF CHF2 1 18.60 37.203 1 21.00 42.004 2 29.40 58.805 2 36.60 73.206 2 43.20 86.407 2 49.20 98.408 2 61.20 122.409 2 69.60 139.2010 2 76.20 152.40Alle Zonen 3 83.40 166.80

1. Klasse OSTWIND-ZVV

bezahlte ZonenGültigkeitin Std. Halbtax, KinderErwachsene

2 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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CHF CHF2 1 32.40 64.803 1 36.60 73.204 2 51.60 103.205 2 64.20 128.406 2 75.60 151.207 2 86.40 172.808 2 107.40 214.809 2 121.80 243.6010 2 133.20 266.40Alle Zonen 3 145.80 291.60

4.011 Multi - Tageskarte (Korridor OSTWIND-ZVV)

2. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 37.20 74.403 1 42.00 84.004 1 58.80 117.605 1 73.20 146.406 1 86.40 172.807 1 98.40 196.808 1 122.40 244.809 1 139.20 278.4010 1 152.40 304.80Alle Zonen 1 166.80 333.60

1. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 64.80 129.603 1 73.20 146.404 1 103.20 206.405 1 128.40 256.806 1 151.20 302.407 1 172.80 345.608 1 214.80 429.609 1 243.60 487.2010 1 266.40 532.80Alle Zonen 1 291.60 583.20

4.012 Multikarte Klassenwechsel Kurzzeit (KorridorOSTWIND-ZVV)

1. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 13.80 27.603 1 15.60 31.204 2 22.20 44.405 2 27.60 55.206 2 32.40 64.807 2 37.20 74.408 2 46.20 92.409 2 52.20 104.4010 2 57.00 114.00Alle Zonen 3 62.40 124.80

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 3

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4.013 Multikarte Klassenwechsel Tag (Korridor OSTWIND-ZVV)

1. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 27.60 55.203 1 31.20 62.404 1 44.40 88.805 1 55.20 110.406 1 64.80 129.607 1 74.40 148.808 1 92.40 184.809 1 104.40 208.8010 1 114.00 228.00Alle Zonen 1 124.80 249.60

4.02 Monatsabonnement, Jahresabonnement

4.020 Monatsabonnement Z-Pass, persönlich (KorridorOSTWIND-ZVV)

2. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlte Zonen Junior, Hund Erwachsene

CHF CHF2 67.00 92.003 97.00 133.004 124.00 170.005 153.00 209.006 172.00 235.007 191.00 261.008 207.00 284.009 224.00 307.00Alle Zonen 237.00 324.00

1. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlte Zonen Erwachsene

CHF CHF2 156.003 226.004 289.005 355.006 400.007 444.008 483.009 522.00Alle Zonen 551.00

4.021 Jahresabonnement Z-Pass, persönlich (KorridorOSTWIND-ZVV)

2. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlte Zonen Junior, Hund Erwachsene

CHF CHF2 603.00 828.003 873.00 1197.004 1116.00 1530.005 1377.00 1881.006 1548.00 2115.007 1719.00 2349.008 1863.00 2556.009 2016.00 2763.00Alle Zonen 2133.00 2916.00

1. Klasse OSTWIND-ZVV

4 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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bezahlte Zonen ErwachseneCHF CHF

2 1404.003 2034.004 2601.005 3195.006 3600.007 3996.008 4347.009 4698.00Alle Zonen 4959.00

4.03 Gruppenkarte

4.030 Gruppenkarte Kurzzeit (Korridor OSTWIND-ZVV)

2. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax, Kind,Hund Erwachsene

CHF CHF2 1 2.50 5.003 1 2.80 5.604 2 3.90 7.805 2 4.90 9.806 2 5.80 11.607 2 6.60 13.208 2 8.20 16.409 2 9.30 18.6010 2 10.20 20.40Alle Zonen 3 11.10 22.20

1. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd. Halbtax, Kind Erwachsene

CHF CHF2 1 4.30 8.603 1 4.90 9.804 2 6.90 13.805 2 8.60 17.206 2 10.10 20.207 2 11.50 23.008 2 14.30 28.609 2 16.20 32.4010 2 17.80 35.60Alle Zonen 3 19.40 38.80

4.031 Gruppenkarte Tag (Korridor OSTWIND-ZVV)

2. Klasse OSTWIND-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax, Kind,Hund Erwachsene

CHF CHF2 1 5.00 10.003 1 5.60 11.204 1 7.80 15.605 1 9.80 19.606 1 11.60 23.207 1 13.20 26.408 1 16.40 32.809 1 18.60 37.2010 1 20.40 40.80Alle Zonen 1 22.20 44.40

1. Klasse OSTWIND-ZVV

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 5

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bezahlteZonen

Gültigkeit inTagen Halbtax, Kind Erwachsene

CHF CHF2 1 8.60 17.203 1 9.80 19.604 1 13.80 27.605 1 17.20 34.406 1 20.20 40.407 1 23.00 46.008 1 28.60 57.209 1 32.40 64.8010 1 35.60 71.20Alle Zonen 1 38.80 77.60

4.1 Korridor A-Welle-ZVV

4.10 Einzelbillett, Tageskarte

4.100 Einzelbillett (Korridor A-Welle-ZVV)

2. Klasse A-Welle-ZVVbezahlte ZonenGültigkeit in Std. HalbtaxErwachsene

CHF CHF2 1 3.40 6.803 1 4.10 8.204 2 5.30 10.605 2 6.70 13.406 2 8.00 16.007 2 9.50 19.008 2 11.40 22.809 2 12.80 25.6010 2 14.20 28.40Alle Zonen 3 14.90 29.80

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlte ZonenGültigkeit in Std. HalbtaxErwachsene

CHF CHF2 1 6.00 12.003 1 7.20 14.404 2 9.30 18.605 2 11.70 23.406 2 14.00 28.007 2 16.60 33.208 2 20.00 40.009 2 22.40 44.8010 2 24.90 49.80Alle Zonen 3 26.10 52.20

4.101 Tageskarte (Korridor A-Welle-ZVV)

2. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 6.80 13.603 1 8.20 16.404 1 10.60 21.205 1 13.40 26.806 1 16.00 32.007 1 19.00 38.008 1 22.80 45.609 1 25.60 51.2010 1 28.40 56.80

6 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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Alle Zonen 1 29.80 59.60

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 12.00 24.003 1 14.40 28.804 1 18.60 37.205 1 23.40 46.806 1 28.00 56.007 1 33.20 66.408 1 40.00 80.009 1 44.80 89.6010 1 49.80 99.60Alle Zonen 1 52.20 104.40

4.102 Klassenwechsel Kurzzeit (Korridor A-Welle-ZVV)

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 2.60 5.203 1 3.10 6.204 2 4.00 8.005 2 5.00 10.006 2 6.00 12.007 2 7.10 14.208 2 8.60 17.209 2 9.60 19.2010 2 10.70 21.40Alle Zonen 3 11.20 22.40

4.103 Klassenwechsel Tag (Korridor A-Welle-ZVV)

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 5.20 10.403 1 6.20 12.404 1 8.00 16.005 1 10.00 20.006 1 12.00 24.007 1 14.20 28.408 1 17.20 34.409 1 19.20 38.4010 1 21.40 42.80Alle Zonen 1 22.40 44.80

4.11 Mehrfahrtenkarte, Multi - Tageskarte

4.110 Mehrfahrtenkarte (Korridor A-Welle-ZVV)

2. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 20.40 40.803 1 24.60 49.204 2 31.80 63.605 2 40.20 80.406 2 48.00 96.00

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 7

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7 2 57.00 114.008 2 68.40 136.809 2 76.80 153.6010 2 85.20 170.40Alle Zonen 3 89.40 178.80

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 36.00 72.003 1 43.20 86.404 2 55.80 111.605 2 70.20 140.406 2 84.00 168.007 2 99.60 199.208 2 120.00 240.009 2 134.40 268.8010 2 149.40 298.80Alle Zonen 3 156.60 313.20

4.111 Multi - Tageskarte (Korridor A-Welle-ZVV)

2. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 40.80 81.603 1 49.20 98.404 1 63.60 127.205 1 80.40 160.806 1 96.00 192.007 1 114.00 228.008 1 136.80 273.609 1 153.60 307.2010 1 170.40 340.80Alle Zonen 1 178.80 357.60

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 72.00 144.003 1 86.40 172.804 1 111.60 223.205 1 140.40 280.806 1 168.00 336.007 1 199.20 398.408 1 240.00 480.009 1 268.80 537.6010 1 298.80 597.60Alle Zonen 1 313.20 626.40

4.112 Multikarte Klassenwechsel Kurzzeit (Korridor A-Welle-ZVV)

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 15.60 31.203 1 18.60 37.204 2 24.00 48.005 2 30.00 60.006 2 36.00 72.007 2 42.60 85.208 2 51.60 103.209 2 57.60 115.20

8 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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10 2 64.20 128.40Alle Zonen 3 67.20 134.40

4.113 Multikarte Klassenwechsel Tag (Korridor A-Welle-ZVV)

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 31.20 62.403 1 37.20 74.404 1 48.00 96.005 1 60.00 120.006 1 72.00 144.007 1 85.20 170.408 1 103.20 206.409 1 115.20 230.4010 1 128.40 256.80Alle Zonen 1 134.40 268.80

4.12 Monatsabonnement, Jahresabonnement

4.120 Monatsabonnement Z-Pass, persönlich (KorridorA-Welle-ZVV)

2. Klasse A-Welle-ZVVbezahlte Zonen Junior, Hund Erwachsene

CHF CHF2 69.00 95.003 101.00 139.004 136.00 186.005 168.00 230.006 196.00 268.007 214.00 293.008 235.00 322.009 250.00 343.00Alle Zonen 263.00 360.00

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlte Zonen Erwachsene

CHF CHF2 162.003 236.004 316.005 391.006 456.007 498.008 547.009 583.00Alle Zonen 612.00

4.121 Jahresabonnement Z-Pass, persönlich (KorridorA-Welle-ZVV)

2. Klasse A-Welle-ZVVbezahlte Zonen Junior, Hund Erwachsene

CHF CHF2 635.00 874.003 929.00 1279.004 1251.00 1711.005 1546.00 2116.006 1803.00 2466.007 1969.00 2696.008 2162.00 2962.009 2300.00 3156.00

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 9

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Alle Zonen 2420.00 3312.00

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlte Zonen Erwachsene

CHF CHF2 1490.003 2171.004 2907.005 3597.006 4195.007 4582.008 5032.009 5364.00Alle Zonen 5630.00

4.13 Gruppenkarte

4.130 Gruppenkarte Kurzzeit (Korridor A-Welle-ZVV)

2. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax, Kind,Hund Erwachsene

CHF CHF2 1 2.70 5.403 1 3.30 6.604 2 4.20 8.405 2 5.40 10.806 2 6.40 12.807 2 7.60 15.208 2 9.10 18.209 2 10.20 20.4010 2 11.40 22.80Alle Zonen 3 11.90 23.80

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd. Halbtax, Kind Erwachsene

CHF CHF2 1 4.80 9.603 1 5.80 11.604 2 7.40 14.805 2 9.40 18.806 2 11.20 22.407 2 13.30 26.608 2 16.00 32.009 2 17.90 35.8010 2 19.90 39.80Alle Zonen 3 20.90 41.80

4.131 Gruppenkarte Tag (Korridor A-Welle-ZVV)

2. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax, Kind,Hund Erwachsene

CHF CHF2 1 5.40 10.803 1 6.60 13.204 1 8.40 16.805 1 10.80 21.606 1 12.80 25.607 1 15.20 30.408 1 18.20 36.409 1 20.40 40.8010 1 22.80 45.60

10 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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Alle Zonen 1 23.80 47.60

1. Klasse A-Welle-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen Halbtax, Kind Erwachsene

CHF CHF2 1 9.60 19.203 1 11.60 23.204 1 14.80 29.605 1 18.80 37.606 1 22.40 44.807 1 26.60 53.208 1 32.00 64.009 1 35.80 71.6010 1 39.80 79.60Alle Zonen 1 41.80 83.60

4.2 Korridor Schwyz - Zug-ZVV

4.20 Einzelbillett, Tageskarte

4.200 Einzelbillett (Korridor Schwyz - Zug-ZVV)

2. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 3.20 6.403 1 3.50 7.004 2 4.60 9.205 2 5.80 11.606 2 6.90 13.807 2 8.70 17.408 2 9.80 19.609 2 10.90 21.8010 2 12.20 24.4011 3 13.50 27.0012 3 14.60 29.2013 3 15.80 31.60Alle Zonen 3 16.20 32.40

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 5.60 11.203 1 6.10 12.204 2 8.10 16.205 2 10.20 20.406 2 12.10 24.207 2 15.20 30.408 2 17.20 34.409 2 19.10 38.2010 2 21.40 42.8011 3 23.60 47.2012 3 25.60 51.2013 3 27.70 55.40Alle Zonen 3 28.40 56.80

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 11

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4.201 Tageskarte (Korridor Schwyz - Zug-ZVV)

2. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 6.40 12.803 1 7.00 14.004 1 9.20 18.405 1 11.60 23.206 1 13.80 27.607 1 17.40 34.808 1 19.60 39.209 1 21.80 43.6010 1 24.40 48.8011 1 27.00 54.0012 1 29.20 58.4013 1 31.60 63.20Alle Zonen 1 32.40 64.80

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 11.20 22.403 1 12.20 24.404 1 16.20 32.405 1 20.40 40.806 1 24.20 48.407 1 30.40 60.808 1 34.40 68.809 1 38.20 76.4010 1 42.80 85.6011 1 47.20 94.4012 1 51.20 102.4013 1 55.40 110.80Alle Zonen 1 56.80 113.60

4.202 Klassenwechsel Kurzzeit (Korridor Schwyz - Zug-ZVV)

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 2.40 4.803 1 2.60 5.204 2 3.50 7.005 2 4.40 8.806 2 5.20 10.407 2 6.50 13.008 2 7.40 14.809 2 8.20 16.4010 2 9.20 18.4011 3 10.10 20.2012 3 11.00 22.0013 3 11.90 23.80Alle Zonen 3 12.20 24.40

4.203 Klassenwechsel Tag (Korridor Schwyz - Zug-ZVV)

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 4.80 9.603 1 5.20 10.404 1 7.00 14.005 1 8.80 17.60

12 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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6 1 10.40 20.807 1 13.00 26.008 1 14.80 29.609 1 16.40 32.8010 1 18.40 36.8011 3 20.20 40.4012 3 22.00 44.0013 3 23.80 47.60Alle Zonen 1 24.40 48.80

4.21 Mehrfahrtenkarte, Multi - Tageskarte

4.210 Mehrfahrtenkarte (Korridor Schwyz - Zug-ZVV)

2. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 19.20 38.403 1 21.00 42.004 2 27.60 55.205 2 34.80 69.606 2 41.40 82.807 2 52.20 104.408 2 58.80 117.609 2 65.40 130.8010 2 73.20 146.4011 3 81.00 162.0012 3 87.60 175.2013 3 94.80 189.60Alle Zonen 3 97.20 194.40

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 33.60 67.203 1 36.60 73.204 2 48.60 97.205 2 61.20 122.406 2 72.60 145.207 2 91.20 182.408 2 103.20 206.409 2 114.60 229.2010 2 128.40 256.8011 3 141.60 283.2012 3 153.60 307.2013 3 166.20 332.40Alle Zonen 3 170.40 340.80

4.211 Multi - Tageskarte (Korridor Schwyz - Zug-ZVV)

2. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 38.40 76.803 1 42.00 84.004 2 55.20 110.405 2 69.60 139.206 2 82.80 165.607 2 104.40 208.808 2 117.60 235.209 2 130.80 261.6010 2 146.40 292.80

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 13

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11 3 162.00 324.0012 3 175.20 350.4013 3 189.60 379.20Alle Zonen 3 194.40 388.80

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 67.20 134.403 1 73.20 146.404 2 97.20 194.405 2 122.40 244.806 2 145.20 290.407 2 182.40 364.808 2 206.40 412.809 2 229.20 458.4010 2 256.80 513.6011 3 283.20 566.4012 3 307.20 614.4013 3 332.40 664.80Alle Zonen 3 340.80 681.60

4.212 Multikarte Klassenwechsel Kurzzeit (Korridor Schwyz -Zug-ZVV)

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 14.40 28.803 1 15.60 31.204 2 21.00 42.005 2 26.40 52.806 2 31.20 62.407 2 39.00 78.008 2 44.40 88.809 2 49.20 98.4010 2 55.20 110.4011 3 60.60 121.2012 3 66.00 132.0013 3 71.40 142.80Alle Zonen 3 73.20 146.40

4.213 Multikarte Klassenwechsel Tag (Korridor Schwyz - Zug-ZVV)

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 28.80 57.603 1 31.20 62.404 1 42.00 84.005 1 52.80 105.606 1 62.40 124.807 1 78.00 156.008 1 88.80 177.609 1 98.40 196.8010 1 110.40 220.8011 1 121.20 242.4012 1 132.00 264.0013 1 142.80 285.60Alle Zonen 1 146.40 292.80

14 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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4.22 Monatsabonnement, Jahresabonnement

4.220 Monatsabonnement Z-Pass, persönlich (Korridor Schwyz - Zug-ZVV)

2. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlte Zonen Junior, Hund Erwachsene

CHF CHF2 64.00 88.003 92.00 126.004 119.00 163.005 145.00 199.006 167.00 229.007 188.00 257.008 202.00 277.009 213.00 292.00Alle Zonen 225.00 308.00

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlte Zonen Erwachsene

CHF CHF2 150.003 214.004 277.005 338.006 389.007 437.008 471.009 496.00Alle Zonen 524.00

4.221 Jahresabonnemente Z-Pass, persönlich (Korridor Schwyz -Zug-ZVV)

2. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlte Zonen Junior, Hund Erwachsene

CHF CHF2 576.00 792.003 828.00 1134.004 1071.00 1467.005 1305.00 1791.006 1503.00 2061.007 1692.00 2313.008 1818.00 2493.009 1917.00 2628.00Alle Zonen 2025.00 2772.00

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlte Zonen Erwachsene

CHF CHF2 1350.003 1926.004 2493.005 3042.006 3501.007 3933.008 4239.009 4464.00Alle Zonen 4716.00

4.23 Gruppenkarte

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 15

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4.230 Gruppenkarte Kurzzeit (Korridor Schwyz - Zug-ZVV)

2. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax, Kind,Hund Erwachsene

CHF CHF2 1 2.60 5.203 1 2.80 5.604 2 3.70 7.405 2 4.60 9.206 2 5.50 11.007 2 7.00 14.008 2 7.80 15.609 2 8.70 17.4010 2 9.80 19.6011 3 10.80 21.6012 3 11.70 23.4013 3 12.60 25.20Alle Zonen 3 13.00 26.00

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd. Halbtax, Kind Erwachsene

CHF CHF2 1 4.50 9.003 1 4.90 9.804 2 6.50 13.005 2 8.20 16.406 2 9.70 19.407 2 12.20 24.408 2 13.80 27.609 2 15.30 30.6010 2 17.10 34.2011 3 18.90 37.8012 3 20.50 41.0013 3 22.20 44.40Alle Zonen 3 22.70 45.40

4.231 Gruppenkarte Tag (Korridor Schwyz - Zug-ZVV)

2. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax, Kind,Hund Erwachsene

CHF CHF2 1 5.20 10.403 1 5.60 11.204 1 7.40 14.805 1 9.20 18.406 1 11.00 22.007 1 14.00 28.008 1 15.60 31.209 1 17.40 34.8010 1 19.60 39.2011 1 21.60 43.2012 1 23.40 46.8013 1 25.20 50.40Alle Zonen 1 26.00 52.00

1. Klasse Schwyz/Zug-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen Halbtax, Kind Erwachsene

CHF CHF2 1 9.00 18.003 1 9.80 19.604 1 13.00 26.005 1 16.40 32.80

16 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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6 1 19.40 38.807 1 24.40 48.808 1 27.60 55.209 1 30.60 61.2010 1 34.20 68.4011 1 37.80 75.6012 1 41.00 82.0013 1 44.40 88.80Alle Zonen 1 45.40 90.80

4.3 Korridor Flextax-ZVV

4.30 Einzelbillett, Tageskarte

4.300 Einzelbillett (Korridor Flextax-ZVV)

2. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 3.10 6.203 1 3.50 7.004 2 4.90 9.805 2 6.10 12.206 2 7.20 14.407 2 8.20 16.408 2 10.20 20.409 2 11.60 23.2010 2 12.70 25.40Alle Zonen 3 13.90 27.80

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 5.40 10.803 1 6.10 12.204 2 8.60 17.205 2 10.70 21.406 2 12.60 25.207 2 14.40 28.808 2 17.90 35.809 2 20.30 40.6010 2 22.20 44.40Alle Zonen 3 24.30 48.60

4.301 Tageskarte (Korridor Flextax-ZVV)

2. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 6.20 12.403 1 7.00 14.004 1 9.80 19.605 1 12.20 24.406 1 14.40 28.807 1 16.40 32.808 1 20.40 40.809 1 23.20 46.4010 1 25.40 50.80Alle Zonen 1 27.80 55.60

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 17

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1. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 10.80 21.603 1 12.20 24.404 1 17.20 34.405 1 21.40 42.806 1 25.20 50.407 1 28.80 57.608 1 35.80 71.609 1 40.60 81.2010 1 44.40 88.80Alle Zonen 1 48.60 97.20

4.302 Klassenwechsel Kurzzeit (Korridor Flextax-ZVV)

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 2.30 4.603 1 2.60 5.204 2 3.70 7.405 2 4.60 9.206 2 5.40 10.807 2 6.20 12.408 2 7.70 15.409 2 8.70 17.4010 2 9.50 19.00Alle Zonen 3 10.40 20.80

4.303 Klassenwechsel Tag (Korridor Flextax-ZVV)

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 4.60 9.203 1 5.20 10.404 1 7.40 14.805 1 9.20 18.406 1 10.80 21.607 1 12.40 24.808 1 15.40 30.809 1 17.40 34.8010 1 19.00 38.00Alle Zonen 1 20.80 41.60

4.31 Mehrfahrtenkarte, Multi - Tageskarte

4.310 Mehrfahrtenkarte (Korridor Flextax-ZVV)

2. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 18.60 37.203 1 21.00 42.004 2 29.40 58.805 2 36.60 73.206 2 43.20 86.40

18 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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7 2 49.20 98.408 2 61.20 122.409 2 69.60 139.2010 2 76.20 152.40Alle Zonen 3 83.40 166.80

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 32.40 64.803 1 36.60 73.204 2 51.60 103.205 2 64.20 128.406 2 75.60 151.207 2 86.40 172.808 2 107.40 214.809 2 121.80 243.6010 2 133.20 266.40Alle Zonen 3 145.80 291.60

4.311 Multi - Tageskarte (Korridor Flextax-ZVV)

2. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 37.20 74.403 1 42.00 84.004 2 58.80 117.605 2 73.20 146.406 2 86.40 172.807 2 98.40 196.808 2 122.40 244.809 2 139.20 278.4010 2 152.40 304.80Alle Zonen 3 166.80 333.60

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 64.80 129.603 1 73.20 146.404 2 103.20 206.405 2 128.40 256.806 2 151.20 302.407 2 172.80 345.608 2 214.80 429.609 2 243.60 487.2010 2 266.40 532.80Alle Zonen 3 291.60 583.20

4.312 Multikarte Klassenwechsel Kurzzeit (Korridor Flextax-ZVV)

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 13.80 27.603 1 15.60 31.204 2 22.20 44.405 2 27.60 55.206 2 32.40 64.807 2 37.20 74.40

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 19

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8 2 46.20 92.409 2 52.20 104.4010 2 57.00 114.00Alle Zonen 3 62.40 124.80

4.313 Multikarte Klassenwechsel Tag (Korridor Flextax-ZVV)

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax,Kinder Erwachsene

CHF CHF2 1 27.60 55.203 1 31.20 62.404 1 44.40 88.805 1 55.20 110.406 1 64.80 129.607 1 74.40 148.808 1 92.40 184.809 1 104.40 208.8010 1 114.00 228.00Alle Zonen 1 124.80 249.60

4.32 Monatsabonnement, Jahresabonnement

4.320 Monatsabonnement Z-Pass, persönlich (KorridorFlextax-ZVV)

2. Klasse Flextax-ZVVbezahlte Zonen Junior, Hund Erwachsene

CHF CHF2 67.00 92.003 97.00 133.004 124.00 170.005 153.00 209.006 172.00 235.007 191.00 261.008 207.00 284.009 224.00 307.00Alle Zonen 237.00 324.00

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlte Zonen Erwachsene

CHF CHF2 156.003 226.004 289.005 355.006 400.007 444.008 483.009 522.00Alle Zonen 551.00

4.321 Jahresabonnemente Z-Pass, persönlich (KorridorFlextax-ZVV)

2. Klasse Flextax-ZVVbezahlte Zonen Junior, Hund Erwachsene

CHF CHF2 603.00 828.003 873.00 1197.004 1116.00 1530.005 1377.00 1881.006 1548.00 2115.007 1719.00 2349.00

20 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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8 1863.00 2556.009 2016.00 2763.00Alle Zonen 2133.00 2916.00

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlte Zonen Erwachsene

CHF CHF2 1404.003 2034.004 2601.005 3195.006 3600.007 3996.008 4347.009 4698.00Alle Zonen 4959.00

4.33 Gruppenkarte

4.330 Gruppenkarte Kurzzeit (Korridor Flextax-ZVV)

2. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd.

Halbtax,Kind, Hund Erwachsene

CHF CHF2 1 2.50 5.003 1 2.80 5.604 2 3.90 7.805 2 4.90 9.806 2 5.80 11.607 2 6.60 13.208 2 8.20 16.409 2 9.30 18.6010 2 10.20 20.40Alle Zonen 3 11.10 22.20

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inStd. Halbtax, KindErwachsene

CHF CHF2 1 4.30 8.603 1 4.90 9.804 2 6.90 13.805 2 8.60 17.206 2 10.10 20.207 2 11.50 23.008 2 14.30 28.609 2 16.20 32.4010 2 17.80 35.60Alle Zonen 3 19.40 38.80

4.331 Gruppenkarte Tag (Korridor Flextax-ZVV)

2. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen

Halbtax, Kind,Hund Erwachsene

CHF CHF2 1 5.00 10.003 1 5.60 11.204 1 7.80 15.605 1 9.80 19.606 1 11.60 23.207 1 13.20 26.408 1 16.40 32.80

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 21

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9 1 18.60 37.2010 1 20.40 40.80Alle Zonen 1 22.20 44.40

1. Klasse Flextax-ZVVbezahlteZonen

Gültigkeit inTagen Halbtax, Kind Erwachsene

CHF CHF2 1 8.60 17.203 1 9.80 19.604 1 13.80 27.605 1 17.20 34.406 1 20.20 40.407 1 23.00 46.008 1 28.60 57.209 1 32.40 64.8010 1 35.60 71.20Alle Zonen 1 38.80 77.60

4.4 Gebühren

4.40 Selbstbehalt bei Erstattungen

4.400 Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag CHF 20.-

4.401 Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenenpersönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax - Abonnements gelöst wurden.

CHF5.-

4.41 Karten- und Ersatzgebühren

4.410 Gebühr für den Ersatz eines Abonnements CHF 30.-

4.42 Gebühren bei Kulanz

4.420 Bearbeitungsgebühr, wird erhoben

von Inhaberinnen und Inhabern eines zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Monats-oder Jahres - Abonnements Z-Pass.

bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres -Abonnements Z-Pass.

CHF5.-

4.43 Gebühren für Fahren ohne gültigen Fahrausweis

4.430 Es gelten die Bestimmungen der einzelnen Gesellschafter, resp.Transportunternehmen.

4.44 Missbrauch und Fälschung, Zusatzgebühren

4.440 Missbrauch gemäss T 600.5, Ziffer 30.20 CHF 100.-

4.441 Fälschung gemäss T 600.5, Ziffer 30.20 CHF200.-

4.442

22 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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Die übrigen Gebühren (Betreibungs- und Mahngebühren, Zeittarif etc.) richten sich nach den internenVorschriften der Gesellschafter, resp. der Transportunternehmungen.

4.45 Annullierung einer Gruppenreise

4.450 Annullierungsgebühr je Reise CHF 30.-

4.46 Bearbeitungsgebühr bei nicht vorweisbaren/kontrollierbaren persönlichenFahrausweisen

4.461 Kann oder will ein Kunde bei der Kontrolle seinen Fahrausweis nicht vorweisen, so ist auf dem Kontrollbeleg einentsprechender Vermerk anzubringen.

Die Inkassocenter prüfen die Angaben des Kunden. War er im Besitz eines gültigen Fahrausweises, so schicktdas Inkassocenter dem Kunden lediglich eine Rechnung für CHF 30.- für nachträgliche Abklärungen. Treffen dieAngaben des Kunden nicht zu, so ist er als „Reisender ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis“ gemässT600.5 zu behandeln.

Dies gilt auch, wenn der Kunde den SwissPass zur Kontrolle nicht an das Kontrollpersonal aushändigen willoder der SwissPass nicht kontrollierbar ist.

4.5 Zahlungsmittel

4.500 Zahlungsmittel ist Bargeld in Schweizer Franken (CHF).4.501 Für die Entgegennahme und Abrechnung von allen übrigen Zahlungsmittel (inkl. Fremdwährungen) gelten die

Weisungen des betreffenden Transportunternehmens.

4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel 23

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24 4 Preise je Korridor, Gebühren, Zahlungsmittel

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5 Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge

5.0 Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle

5.000 Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. Ein Behinderten - Rollstuhl wird gratisbefördert, wenn die Benützerin oder der Benützer mit diesem reist.

5.1 Aufgegebenes Reisegepäck

5.100 Für die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behinderten - Rollstühle durchBahnpersonal gelten die Bestimmungen des betreffenden Transportunternehmens.

5.2 Selbstverlad von Fahrrädern

5.200 Für den Transport von begleiteten Fahrrädern oder ähnlichen Fahrgeräten, die von den Benützerinnen undBenützern selbst ein-, aus- und umgeladen werden, gelten die Bestimmungen der betreffendenTransportunternehmen, resp. der Anwendungsbereich des T 601. Die einzelnen Transportunternehmen könnenEinschränkungen (Sperrzeiten etc.) erlassen.

5.201 Als Fahrrad gelten Fahrgeräte ohne Verbrennungsmotor, ungeachtet deren Strassentauglichkeit. Fahrräderngleichgestellt sind Elektrotrottinetts und eBikes.Tandems, Liegevelos und Dreiräder kosten den doppelten Beförderungspreis.

5.202 Kleinkindervelos, Kindertrottinetts und Einkaufswagen (auch mit Fahrradkupplung) werden gratis befördert.Übrige leicht tragbare Fahrgeräte (kleine Anhänger und demontierte/ zusammengeklappte Fahrräder, sofern sieverpackt sind) werden gratis befördert, wenn sie als Handgepäck über oder unter dem Sitz der Benützerin oderdes Benützers, resp. in den Nischen der Plattformen untergebracht werden können.

5.203 Eine Beförderung erfolgt, sofern in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist und Mitreisende nichtbehindert werden. Stark verschmutzte Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenneine Verschmutzungsgefahr für Reisende und Fahrzeug besteht.

5.205 Sortiment und PreiseIm Verbundtarifgebiet ist das Angebot Selbstverlad von Fahrrädern anwendbar. Verkehrsunternehmen, welcheFahrräder transportieren, verkaufen das Sortiment (Velopass nur über Prisma 2) und anerkennen esgegenseitig.

5.206 Im Anwendungsbereich T601 sind Verbundfahrausweise, Einzelbillette oder Tageskarten, auszugeben, soweitdie Velo - Tageskarte nicht günstiger ist.

5.207 Die Möglichkeiten und Bedingungen des Fahrradtransports sind bei der betreffenden Transportunternehmung zuerfragen. Der Transport erfolgt nur, wenn genügend Platz vorhanden ist und keine Mitreisenden behindertwerden.

5 Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge 1

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2 5 Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge

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6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs undVergünstigungen

6.0 Halbtax

6.000 Das Halbtaxabonnement wird ausschliesslich auf der SwissPass - Karte ausgegeben.6.001 Das Halbtax wird auf allen Linien im Verbundtarifgebiet anerkannt. Es gibt Anspruch auf ermässigte Fahrpreise

gemäss den Preistabellen Ziffer 4. Für Abonnemente und Zuschläge können keine ermässigten Fahrpreisebeansprucht werden.

6.1 Generalabonnement, 9-Uhr - Karte / Tageskarte zum Halbtax,Gemeindetageskarte, Kinder - Tageskarte, Hunde - Tageskarte

6.100 Generalabonnemente werden ausschliesslich auf der SwissPass - Karte ausgegeben. Aunahme GA-FVP.

Nationale Tageskarten weisen den Geltungsbereich der Generalabonnemente auf.6.101 Generalabonnemente und nationale Tageskarten berechtigen zur Fahrt auf allen Linien, auf denen der

Verbundtarif gilt.6.102 Generalabonnemente berechtigen zum Lösen von Klassenwechseln zum ermässigten Preis.6.103 Die Kinder - Tageskarte berechtigt Inhaberinnen und Inhaber (über 16 Jahren) von Generalabonnementen oder

Halbtax zur Mitnahme eines Kindes von 6 bis 16 Jahren. Die Kinder - Tageskarte weist ein Entwertungsfeld aufund ist am Entwertungstag gültig. Mit einem Generalabonnement oder Halbtax reisende Personen können bis 4Kinder von 6 bis 16 Jahren mitnehmen, von denen jedes eine Kinder - Tageskarte benötigt.

6.104 Die Hunde - Tageskarte gilt für Hunde. Die Begleitperson muss im Besitz eines Generalabonnements oder einesHalbtax mit gültigem Fahrausweis sein. Die Hunde - Tageskarte weist ein Entwertungsfeld auf und ist amEntwertungstag gültig.

6.2 Übrige Pauschalfahrausweise

6.20 Allgemeines

6.200 Die übrigen Pauschalfahrausweise gelten im Verbundtarifgebiet auf den Strecken derVerkehrsunternehmen, welche diese Fahrausweise anerkennen.

6.201 Pauschalfahrausweise mit dem Vermerk «via GA-Bereich» gelten auf allen Linien imVerbundtarifgebiet, soweit auf dem Fahrausweis keine Einschränkungen vermerkt sind.

6.21 In der Schweiz ausgegebene Pauschalfahrausweise

6.210 Gleis 7Gleis 7 ist persönlich und berechtigt zu beliebigen Fahrten ab 19:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages in der 2.Klasse. Die Karte kann von Jugendlichen bis 25 Jahre erworben werden. Sie ist auch als Kombination mit einemHalbtax erhältlich.

Gleis 7 berechtigt im Verbundgebiet zu Fahrten nur auf einzelnen Linien. Der Anwendungsbereich und dieBestimmungen sind im Tarif 654.8 "Gleis 7" nachzuschlagen.

6.22 Im Ausland ausgegebene Pauschalfahrausweise / STS

6.220 Alle Pauschalfahrausweise sind persönlich. Bei Kontrollen ist auf Verlangen Pass oder Identitätskartevorzuweisen.Für die einzelnen Fahrausweise gelten die folgenden Tarifbestimmungen:

6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen 1

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6.221 T 673.1, Offer Switzerland / Swiss Travel System:Swiss Travel Pass, Swiss Saver Pass, Swiss Youth Pass, Swiss Flexi Pass, Swiss Saver Flexi Pass, SwissCard, Swiss Transfer Ticket, Swiss Half Fare Card

6.222 T 710.6, Bestimmungen EuRail - Passangebote und 2-Länder - PassEuRailpass, EuRailpass Youth, EuRailpass Saver, EuRailpass Flexi, EuRailpass Youth Flexi, EuRailpass SaverFlexi und 2-Länder - Pass

6.223 T 710.8, Bestimmungen InterRailInterRail Global Pass / InterRail One Country Pass

6.3 Kinder, Junioren

6.300 Begleitete Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr werden gratis befördert. Unbegleitete Kinder bezahlen denermässigten Fahrpreis oder benützen ein Monats- oder Jahresabonnement Junior.

6.301 Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Fahrpreis. Sie können einen Fahrausweis zumermässigten Preis bis am Vortag ihres 16. Geburtstages kaufen und benützen. Ein Fahrausweis, dessenGültigkeit am Vortag des 16. Geburtstages beginnt, kann bis zum Ablauf der Gültigkeit benützt werden.Familienvergünstigung siehe Ziffer 6.4.

6.302 Eine Begleitperson kann maximal 8 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Die Begleitperson benötigteinen gültigen Fahrausweis. Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern unter 6 Jahren, sind für dieüberzähligen Kinder Billette zum halben Preis bzw. der allenfalls vorgesehene Mindestfahrpreis zu bezahlen.

6.303 Als Begleiter von nicht 6 Jahre alten Kindern gelten Personen, denen die Obhut über diese anvertraut werdenkann. Wird die Begleitfunktion Kindern übertragen, müssen diese urteilsfähig und mindestens 12 Jahre für max.4 Kinder und mindestens 16 Jahre für max. 8 Kinder alt sein.

6.304 Jugendliche können persönliche Monats- und Jahresabonnemente Junior bis am Vortag ihres 25. Geburtstageskaufen und bis zu deren Ablauf benützen. Die Gültigkeitsdauer muss spätestens am Vortag des 25. Geburtstagsbeginnen.

6.4 Familienvergünstigung für Kinder gemäss Tarif 600.3

6.40 Allgemeines

6.400 Die Fahrvergünstigung für Kinder der Schweizerischen Transportunternehmen gemäss Tarif 600.3(Fahrvergünstigung für Kinder) gilt für alle Verbundfahrausweise (Ausnahmen siehe 1.1).

6.401 Fahrausweise, welche anstelle vergessener, verlorener oder nicht erneuerter Junior - Karten oder Kinder -Mitfahrkarten gelöst wurden, werden nicht erstattet. Das gilt sinngemäss auch für die Handhabung bei Fahrtenohne gültigen Fahrausweis. Hier sind Juniorkarten und Kinder - Mitfahrkarten den unpersönlichenFahrausweisen gleichgestellt und können nicht nachträglich vorgewiesen werden.

6.41 Junior - Karte

6.410 Die Fahrvergünstigung besteht darin, dass Kinder ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Altersjahr gratismitfahren, sofern sie im Besitz der Junior - Karte sind und diese vorweisen können und sofern mindestens einElternteil mitreist. Die mitreisenden Eltern müssen für sich selbst gültige Fahrausweise besitzen. Jugendlicheüber 16 Jahre haben keinen Anspruch auf Familienvergünstigung.

6.411 Junior - Karten sind bei den Verkaufsstellen erhältlich und vom Tag der Ausstellung an ein Jahr gültig, jedochlängstens bis einen Tag vor dem 16. Geburtstag. Die Ausgabebestimmungen sind im Tarif 600.3nachzuschlagen.

6.412 Mit der im Ausland ausgegebenen Familienkarte zu «Swiss Travel System» fahren die aufgeführten Kinder bis16 Jahre gratis mit.

6.42 Enkel - Karte (Verkauf bis 10.12.2016)

6.420 Die Enkel - Karte gewährt Grosseltern die gleiche Vergünstigung wie den Eltern mit der Junior - Karte. EinEnkelkind von 6 � 16 Jahren, das eine gültige Enkel - Karte besitzt, reist mit dem Grossvater oder derGrossmutter oder beiden gratis mit. Die Grosseltern benötigen für sich einen gültigen Fahrausweis.

6.421

2 6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen

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Der Verkauf diese Fahrausweises wurde per 11.12.2016 eingestellt. Enkel - karten, die bis und mit 10.12.2016gekauft wurden, behalten ihre Gültigkeit. Sie sind vom Tag der Ausstellung an ein Jahr gültig, jedoch längstensbis einen Tag vor dem 16. Geburtstag. Die Ausgabebestimmungen sind im Tarif 600.3 nachzuschlagen.

6.43 Kinder - Mitfahrkarte

6.430 Die Kinder - Mitfahrkarte gewährt Begleitpersonen (Grossmutter & Grossvater, Gotte & Götti, Nachbarin &Nachbar, Tante & Onkel, Tagesmutter, Freunde und Bekannte der Familie, usw.) ab 16 Jahren die gleicheVergünstigung wie den Eltern mit der Junior - Karte. Pro Begleitperson können max. 4 Kinder mit je einer Kinder- Mitfahrkarte mitgenommen werden. Ein Kind von 6 - 16 Jahren, das eine gültige Kinder - Mitfahrkarte besitzt,reist mit der auf der Karte eingetragenen Begleitperson gratis mit. Die Begleitperson benötigt für sich einengültigen Fahrausweis.

6.431 Die Kinder - Mitfahrkarte ist bei den Verkaufsstellen erhältlich und vom Tag der Ausstellung an ein Jahr gültig,jedoch längstens bis einen Tag vor dem 16. Geburtstag. Die Ausgabebestimmungen sind im Tarif 600.3nachzuschlagen.

6.5 Angehörige der Schweizer Armee, Zivilschutz, Zivildienst, Polizei imEinsatz

6.50 Angehörige der Schweizer Armee

6.500 Angehörige der Schweizer Armee sind im Besitz eines Marschbefehls. Der Marschbefehl berechtigt zusammenmit der getragenen Uniform während der aufgedruckten Gültigkeit zu unbeschränkten Fahrten auf allenöffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz und damit auf allen Linien im Verbundtarifgebiet.

6.501 Bei Fahrt in Zivil wird der Marschbefehl als Fahrausweis nur anerkannt, wenn er einen entsprechenden Vermerkträgt. Bei Verlust des Marschbefehls kann an dessen Stelle ein entsprechend beglaubigter «Urlaubspass»während längstens vier Tagen benützt werden.

6.502 Sind Angehörige der Armee in Uniform nicht im Besitz des Marschbefehls, ist der Fahrpreis für Erwachsene zubezahlen.

6.503 Zu ausserdienstlichen Anlässen, militärischen Vorkursen usw. wird die Ausweiskarte für eine Fahrt in Zivil oderfür mehrere Fahrten in Zivil abgegeben. Sie berechtigt zum Lösen von Einzelbilletten, Tageskarten undGruppenkarten zum ermässigten Preis. Die Ausweiskarte ist bei Fahrausweiskontrollen zusammen mit demTicket vorzuweisen.

6.51 Zivilschutz

6.510 Der Rail - Check des Aufgebotes �"Ausweis für Fahrten in Zivil zum halben Preis�" berechtigt zumunentgeltlichen Bezug der darauf vermerkten Fahrausweise. Zusätzliche Fahrausweise können zumermässigten Fahrpreis gekauft werden.

6.52 Zivildienstpflichtige Personen

6.520 Zivildienstpflichtige Personen besitzen den Zivildienstausweis. Dieser dient nicht als Fahrausweis, sondern alsLegitimation für die Benutzung des Zivildienst - Angebots von Einsatzbeginn bis Einsatzende gemässEinsatzkarte.

6.521 Für Fahrten zum Einsatz und zurück dient ein Spezialbillett 2. Klasse. Das Spezialbillett ist persönlich und trägtdie Ausweisnummer. Es berechtigt innerhalb der Einsatzdauer am Entwertungstag zur Fahrt zum Einsatz undam gleichen Tag mit der zweiten Entwertung zurück zum Wohnort.

6.522 Das Spezialbillett berechtigt zum Lösen von Klassenwechseln zum ermässigten Preis.6.523 Für weitere Fahrten berechtigt der Zivildienstausweis innerhalb der auf der Einsatzkarte aufgeführten

Gültigkeitsdauer zum unbeschränkten Bezug von Einzelbilletten, Tageskarten und Gruppenkarten zumermässigten Preis. Diese Fahrausweise hat der Zivildienstleistende selbst zu bezahlen.

6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen 3

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6.53 Beamte von Polizei und Grenzwachtkorps im Einsatz

6.530 Für Angehörige der Kantons-, Stadt- und Gemeindepolizei sowie Angehörige schweizerischer und ausländischerGrenzwachtkorps besteht für dienstliche Fahrten zur Ausübung ihrer Aufgaben in den Fahrzeugen deröffentlichen Verkehrsmittel in Uniform oder in Zivil folgende Regelung in 1. und 2. Klasse:

6.531 Das uniformierte Personal benötigt keinen Fahrausweis. Die Fahrausweisregelung für Beamte gilt sinngemässauch für mitgeführte Polizeihunde und Dienstvelos.

6.532 Patrouillen in Zivil mit zwei und mehr Personen reisen gratis und benötigen keinen Fahrausweis, sofern sie sichvor Antritt der Fahrt beim zuständigen Kontroll- oder Fahrpersonal durch Vorweisen des persönlichenDienstausweises anmelden. Eine Anmeldung beim Lokpersonal erfolgt, sofern kein Zugpersonal mitfährt und dieUmstände es zulassen.

6.533 Für Fahrten einzelner Personen in Zivil ist ein gültiger Fahrausweis erforderlich. Dies gilt auch für polizeilicheObservationen in Fahrzeugen der Verkehrsunternehmen sowie für Reisen an Kurse, Rapporte usw.

6.534 UnregelmässigkeitenBestehen Zweifel über die Berechtigung zur Gratisfahrt, hat das Personal der Verkehrsunternehmungen diegenauen Personalien (Name, Vorname, Polizeidienststelle) festzuhalten und unverzüglich an seine vorgesetzteStelle zu leiten.

6.6 Reisende mit einer Behinderung

6.600 In der Schweiz wohnhafte Reisende mit einer Behinderung, die gemäss ärztlichem Attest bei Reisen auf eineBegleitperson und/oder einen Führhund angewiesen sind, können die Fahrvergünstigung für Reisende mit einerBehinderung beanspruchen.

6.601 Die Fahrvergünstigung kann nur mit einer Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (gemäss Tarif600.4) beansprucht werden. Für eine Reise in der 1. oder 2. Klasse ist der oder die Bezugsberechtigteermächtigt, eine Begleitperson und/oder einen Führhund unentgeltlich mitzunehmen. Entweder die oder derReisende mit einer Behinderung oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.

6.602 Die Reise ist gemeinsam auszuführen. Die Begleitperson hat der oder dem Reisenden mit einer Behinderungbehilflich zu sein und insbesondere beim Ein- und Aussteigen beizustehen.

6.603 Die Junior - Karte oder die Enkel - Karte kann gleichzeitig mit der Fahrvergünstigung für Reisende mit einerBehinderung benützt werden. Erforderlich ist jedoch mindestens ein Fahrausweis (keine Gratisfahrt allerTeilnehmer).

6.604 Die Fahrvergünstigung für Reisende mit einer Behinderung wird auch bei Gruppenfahrten gemäss Ziffer 3.4gewährt.

6.605 Die von den Nahverkehrsbetrieben des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) ausgegebene �Ausweiskarte fürBlinde und Sehbehinderte� wird im Verbundtarifgebiet im Rahmen ihrer Gültigkeit auf den Stadtnetzen derbeteiligten Verkehrsbetriebe anerkannt.

6.7 Hunde, kleine Tiere

6.700 Grundsätzlich gelten die Bestimmungen gemäss Tarif 600, Ziffer 26, sofern nachfolgend nicht anders geregelt.6.701 Kleine Hunde, Katzen und ähnliche zahme Kleintiere dürfen in Taschen, Körben oder andern geeigneten

Behältern als Handgepäck gratis mitgeführt werden.6.702 Nutzhunde werden in 1. und 2. Klasse gratis befördert. Details und Berechtigungen sind im Tarif 600.4, Ziffer 8

geregelt.

6.8 Fahrvergünstigungen des Personals (FVP)

6.800 Halbtax FVP (HA-FVP)Das HA-FVP gibt Anspruch auf den ermässigten Fahrpreis wie ein Halbtax. Darüber hinaus können folgendeVergünstigungen beansprucht werden:

Tageskarten FVP und Multitageskarten FVP• Die Familienvergünstigung kann ohne Junior - Karte beansprucht werden. Als Nachweis dienen dieFVP-Ausweise, die innerhalb der Familie die gleiche Kennzahl haben.

6.801 Generalabonnemente FVP (GA-FVP), Tageskarten FVP (Tk-FVP) und Multitageskarten FVP (Multi - Tk-FVP).Freie Fahrt auf allen Linien gemäss GA-Bereich. Zu GA-FVP 2. Klasse können Tk-FVP 1. Klasse gelöst werden.

6.802 Internationale Ermässigungskarte FIPAngestellte von europäischen Eisenbahngesellschaften und deren Angehörige sind im Besitz der Internationalen

4 6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen

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Ermässigungskarte FIP. Diese berechtigt zum Bezug von ermässigten Billetten auf den Linien der am T 639.2beteiligten Transportunternehmungen.

6.803 In Begleitung des Inhabers oder der Inhaberin eines FVP-Ausweises können für Hunde folgende Fahrausweiseverwendet werden:

Tk-FVP 2. Klasse• Multi - Tk-FVP 2. Klasse•

Im Übrigen können für Hunde das GA Hund und Billette zum reduzierten Preis 2. Klasse gelöst werden.

6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen 5

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6 6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen

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7 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise

7.0 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise

7.000 Die Verkehrsunternehmen sind steuerpflichtig für Erträge aus dem schweizerischen Personen- undGepäckverkehr. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer von 08.00 % inbegriffen.

7.001 Die Verbundfahrausweise tragen den Vermerk «Inkl. 08.00% MWST / Kürzel Ausgabe-TU».7.002 Gebühren gemäss Ziffern 4.44 gelten als Schadenersatz und sind somit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Wird zu

einem gefälschten Abonnement zusätzlich zu den Gebühren der Fahrpreis verrechnet, ist nur diesermehrwertsteuerpflichtig.

7.003 Damit Geschäftsreisende, die selber mehrwertsteuerpflichtig sind, den Vorsteuerabzug geltend machen können,benötigen sie für Beträge ab 400 Franken eine Quittung. Sie ist nur auf Verlangen auszustellen und mussfolgende Angaben enthalten:

Name, Adresse und vollständige neue MWST-Nummer der Ausgabeunternehmung• Name, Vorname und Adresse der Käuferin/des Käufers• Verkaufter Fahrausweis• Preis und Vermerk «MWST/Transportunternehmung». Bsp: «MWST/SBB»• Ausgabestelle und Datum (Stempel oder maschinell)• Visum des Verkaufspersonals.•

7.004 Fahrausweise unter 400 Franken, die den MWST-Vermerk tragen, gelten als gültige MWST-Belege. Für solcheFahrausweise dürfen keine MWST-Belege ausgestellt werden.

7.005 In den Fahrzeugen und bei Drittverkaufsstellen werden grundsätzlich keine Quittungen ausgestellt. Die Kundinoder der Kunde kann am Schalter eines Verkehrsunternehmens unter Vorweisung des Verbundfahrausweiseseine Quittung verlangen.

7.006 Bei Bezug oder Zustellung von Verbundfahrausweisen gegen Rechnung gilt die Rechnung als MWST-Beleg. Siemuss die gleichen Angaben enthalten wie die Quittung.

7.007 Für Fahrausweise, die aufgrund eines Rail Checks oder eines Gutscheins Dritter (z.B. Jugend+Sport)ausgegeben werden, ist kein MWST-Beleg zu erstellen.

7.008 Ein Doppel der ausgestellten Quittungen und Rechnungen ist während 6 Jahren aufzubewahren bzw. zuspeichern.

7.1 Ausgabe von Fahrausweisen

7.100 Grundsätzlich werden die Fahrausweise über elektronische Verkaufsgeräte und die persönlichenJahresabonnemente auf Plastikträger ausgegeben. Als Vordruck gestaltete Fahrausweise haben möglichst dasgleiche Layout aufzuweisen wie die durch Verkaufsgeräte ausgegebenen Fahrausweise.

7.101 Bestimmungen zu den Fahrausweisen, die über die online - Kanäle der SBB ausgegeben werden, sind unterZiffer 7.5 aufgeführt.

7.102 Bei Preisänderungen können Monats- und Jahresabonnemente bis zu zwei Monaten vor Beginn derGültigkeitsdauer ausgegeben werden. Der erste Gültigkeitstag bestimmt den zu bezahlenden Preis.

7.103 Es ist aus kontrolltechnischen Gründen nicht zulässig, Fahrausweise in Folien einzuschweissen (laminieren)oder mit Transparentfolie zu überkleben.

7.104 Z-Pass - Fahrausweise können weder hinterlegt noch verlängert werden.

7.2 Ausgabe der persönlichen Abonnemente

7.200 Ausgabe persönlicher Jahresabonnemente auf PlastikträgerDie Verkaufsstellen mit Prisma 2 geben die persönlichen Jahresabonnemente auf Plastikträger aus. Die Datenwerden im KUBA erfasst und bewirtschaftet.

7.201 Beim Erstkauf eines persönlichen Jahresabonnements auf Plastikträger ist ein qualitativ gutes und aktuellesPassfoto (farbig oder schwarzweiss) abzugeben. Die Personalien sind aufgrund eines amtlichen Ausweises mitFoto und Geburtsdatum (Pass, Identitätskarte, Führerausweis usw.) zu prüfen und samt Geburtsdatum zuübertragen. Das Passfoto wird anlässlich der Kartenproduktion digitalisiert, elektronisch gespeichert undvernichtet. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fotos besteht nicht.

7.202 Das Passfoto für ein Abonnement auf Plastikträger, welches vor dem 25. Altersjahr des Abonnenten erfasstwurde, ist spätestens nach 5 Jahren zu erneuern. Das Passfoto einer älteren Person ist spätestens nach 10

7 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise 1

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Jahren zu erneuern.7.203 Beim Verkauf ist wie folgt vorzugehen:

Inkasso und Abgabe einer Kaufquittung.• Übermittlung der Bestelldaten und gegebenenfalls des Passfotos per A-Post anSBB, Fotoscanning, Postfach, 8010 Zürich Mülligen

Ausstellen eines Übergangsabonnements, sofern die Bestellung weniger als•

15 Tage vor Beginn der Gültigkeitsdauer erfolgt.Das Abonnement wird der Kundin oder dem Kunden innerhalb von 10 Tagen per A-Post zugesandt. Es istumgehend im dafür vorgesehen Feld zu unterschreiben.

7.204 Das Übergangsabonnement wird ohne Grundkarte abgegeben. Bei Kontrollen hat sich die Inhaberin oder derInhaber auf Verlangen auszuweisen. Der 1. Gültigkeitstag entspricht in der Regel dem 1. Gültigkeitstag despersönlichen Jahresabonnements und muss zwingend innerhalb dessen Gültigkeitsdauer liegen.Die Ausgabe des Übergangsabonnements ist im Kaufpreis inbegriffen. Es trägt anstelle des Preises denVermerk Pauschal.

7.205 Ausgabe eines persönlichen Monatsabonnements auf Papier.Die Daten werden im KUBA erfasst und bewirtschaftet.Dieses Abonnement besteht aus drei Teilen:

Grundkarte (muss im KUBA erfasst sein)• Abonnementskarte (muss im KUBA erfasst sein)• Einheitsumschlag (gratis).•

Das Abonnement ist gültig, wenn die Grundkarte in der Tasche der linken und das dazu gehörende Abonnementmit gleicher Nummer in der Tasche der rechten Innenseite des Einheitsumschlags eingeschoben sind. Werdenandere Umschläge benützt, hat die Anordnung ebenfalls diesen Bestimmungen zu entsprechen. Die Formatevon Abonnement und Grundkarte dürfen nicht verändert werden.

7.206 Beim Erstkauf eines Abonnements ist ein qualitativ gutes und aktuelles Passfoto (farbig oder schwarzweiss)abzugeben. Es ist ein amtlicher Ausweis mit Foto und Geburtsdatum (Pass, Identitätskarte, Führerausweis usw.)der berechtigten Person vorzuweisen.

7.207 Für die Ausfertigung der Grundkarte gelten die Bestimmungen des Tarifs 600, Ziffer 29.7.208 Ein persönliches Abonnement auf Plastikträger kann als Grundkarte verwendet werden, sofern dieses beim Kauf

des Abonnements noch gültig ist. Die Grundkartennummer ist oberhalb des Fotos aufgedruckt. Trägt die Kartedas Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers, kann sie als Altersnachweis (z.B. bei AbonnementenJunior) dienen.

7.3 Ausgabebestimmungen weiterer Fahrausweise

7.30 Gruppenkarten

7.300 Ändert vor Abfahrt die Teilnehmerzahl einer bereits ausgestellten Gruppenkarte, ist eine neue Gruppenkarteauszugeben.

7.301 Wird während der Fahrt eine grössere Teilnehmerzahl festgestellt als auf der Gruppenkarte vermerkt, sind fürdie zusätzlichen Teilnehmer Einzelbillette auszugeben. Im Selbstkontrollbereich und bei Billettpflicht gelten dieBestimmungen des entsprechenden Gesellschafters.

7.302 Nach ausgeführter Reise darf die Ausgabestelle auf der Gruppenkarte Änderungen nur anbringen undRückzahlungen des für fehlende Personen bezahlten Preises nur vornehmen, sofern die wirklicheTeilnehmerzahl während der Reise von Kontroll-, Stations- oder Fahrpersonal nach Möglichkeit je einmal auf derHin- und auf der Rückfahrt bescheinigt wurde. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Mindestzahl vonPersonen noch erreicht ist, die zur Gewährung von Gratisfahrten gemäss Ziffer 3.4 massgebend ist.

7.4 Entwertung

7.400 Alle zur Entwertung eingerichteten Fahrausweise sind vor Fahrtantritt an einem Entwerter zu stempeln. AnHaltestellen, die nicht mit Entwerter ausgerüstet sind, ist im Fahrzeug zu entwerten.

7.401 Das Verkaufs- und Kontrollpersonal kann in nachstehenden Fällen handschriftliche Entwertungen vornehmen:

bei defektem Entwerter•

2 7 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise

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zur Erledigung von Unregelmässigkeiten (z. B. vergessene Entwertung)• 7.402 Bei der Handentwertung ist die entsprechende Anzahl Felder von unten nach oben gemäss nachstehender

Abbildung zu entwerten.

Nummer des Entwertungsfeldes durchkreuzen1. Einsteigestation (evt. abgekürzt)2. Reisetag3. Zeit der Entwertung4. Lochung oder Visum durch das Kontroll- oderVerkaufspersonal

5.

7.403 Mehrfahrtenkarten und Multi - Tageskarten zum ermässigten Preis dürfen auch von Erwachsenen benütztwerden. Dabei sind pro Person zwei Felder zu entwerten.

7.404 Sind auf einem Fahrausweis mehr Entwertungen vorhanden, als Felder zur Verfügung stehen (z.B. 7Entwertungen auf einer Mehrfahrtenkarte), ist gemäss Tarif 600.5 zu verfahren.

7.405 Zur Berichtigung fehlerhafter Entwertungen kann das Kontroll- oder Verkaufspersonal eine Karte für eineeinfache Fahrt (PRISMA-Artikel 9959, als Vordruck Artikel 10721) ausstellen.

Sie ist für folgende Fälle zu verwenden:

Störung am Entwerter (falsches Datum, Abdruck unleserlich)• Reise nach Entwertung nicht angetreten• Entwertung auf falschem Fahrausweis (Sortenverwechslung)• Irrtum bei handschriftlicher Entwertung durch Kontroll- oder Verkaufspersonal• Entwerterabdruck unabsichtlich unleserlich geworden.•

Wird die Karte für eine einfache Fahrt für eine bereits angetretene Fahrt ausgestellt, ist sie handschriftlich zuentwerten.

Muster Artikel 10721 mit leeren Feldern:

7 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise 3

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Auf dem zugehörigen Fahrausweis ist die zu berichtigende Fahrt mit einem Querstrich zu annullieren.

7.5 Online/Mobile Ticketing (E-Ticket)

7.500 Über verschiedene Webshops und Mobile - Apps können Verbundfahrausweise des Z-Pass ausgegebenwerden. Über das Internet und über Mobile - Apps ausgegebene Billette werden nachstehend als E-Ticketsbezeichnet.

7.501 Grundsatz

Gibt der Kunde bei der Kontrolle an, dass er sein E-Ticket vor Abfahrt des Fahrzeuges gelöst hat, aber nichtvorweisen kann (Akku leer, Bildschirm stark beschädigt, Handy gestohlen etc.), so ist auf dem Kontrollbeleg einentsprechender Vermerk anzubringen.

Die Inkassocenter prüfen die Angaben des Kunden. Trifft der Sachverhalt zu, so schickt das Inkassocenter demKunden lediglich eine Rechnung für CHF 30.- (Gebühr „E-Ticket vor Abfahrt gelöst, jedoch bei Kontrolle nichtvorweisbar“). Solche Vorfälle werden nicht für die Staffelung berücksichtigt.

Treffen die Angaben des Kunden nicht zu, so ist er als „Reisender ohne gültigen oder mit teilgültigemFahrausweis“ gemäss T600.5 zu behandeln.

Vergessene E-Tickets

Die anstelle eines vergessenen E-Tickets gelösten Billette werden wie das ursprünglich gelöste E-Ticket nichterstattet. Diese Bestimmung gilt sinngemäss für die Erledigung mit Form. 7000. Der Abschnitt «Abonnementvergessen» aus dem Fixpreisangebot des ZPG darf nicht abgegeben werden.

Missbrauch / Fälschung

In beiden Fällen - Missbrauch wie Fälschung - gilt: Der Einzug von elektronischen Geräten mit gespeichertenFahr- oder Ermässigungsausweisen (z.B. Mobiltelefon, iPad) ist ausgeschlossen. Einer genauenUnregelmässigkeitsmeldung (SBB: ESI) ist deshalb besondere Aufmerksamkeit zu schenken und zwingend dieOT-Nummer zu notieren. Nach Möglichkeit Ausweis kopieren oder Grundkartennummer notieren.

Mehrere gemeinsam reisende Personen

4 7 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise

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OnlineTicket

Beim Kaufprozess über den SBB Ticket Shop (Internet) kann der Kunde wählen, ob er das Ticket für sich selbstoder eine andere Person kaufen will. In beiden Fällen muss der Name, Vorname und das Geburtsdatumvollständig eingegeben werden. OnlineTickets mit unvollständigen oder falschen Angaben sind nicht gültig.

MobileTicket

Der Kauf von Nachtzuschlägen für mehrere gemeinsam reisende Personen (max. 9 Personen) über dieMobileapplikationen (JAVA, iPhone, iPad) ist möglich. Der Kaufprozess bleibt grundsätzlich unverändert.

Kauf des MobileTickets nach Zugsabfahrt

Wurde das MobileTicket erst nach Zugsabfahrt gekauft, so ist der Reisende gemäss T 600.5 zu behandeln.

Grund: Gleichbehandlung gegenüber den übrigen Reisenden. Grundsätzlich hat jeder Reisende vor Zugsabfahrtim Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein.

7.502 Die als E-Ticket ausgegebenen Fahrausweise sind grundsätzlich nicht erstattbar. Ausnahmen sind im Tarif600.9, Ziffer 70.00 geregelt. Diese Erstattungsprozesse können nach entsprechender Prüfung der Umständeunter Einbezug des elektronischen Dossiers abgewickelt werden. Jeder Antrag - auch abgelehnte - sind imelektronischen Dossier unter Angabe von Zeit, Datum, User-ID des Verkäufers und Grund zu vermerken.

Dienststellen ohne elektronisches Dossier verweisen an Verkaufsstellen mit elektronischen Dossiersoder an das Contact Center Brig.

7.503 Bei sämtlichen E-Tickets wird das Reisedatum beim Kauf im Internet durch den Kunden definiert.7.504 Für Fragen zu sämtlichen E-Tickets wenden sich die Kunden ausschliesslich an die ausstellende

Transportunternehmung.

7 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise 5

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6 7 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise

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8 Ersatz, Erstattungen, Unregelmässigkeiten

8.0 Ersatz

8.000 Z-Pass - Monatsabos, Mehrfahrten- und Multi - Tageskarten, welche beschädigt oder ohne betrügerischeAbsicht geändert oder z.B. mit Zeichnungen ergänzt wurden, sind zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass alleAngaben auf dem ursprünglichen Fahrausweis lesbar sind. Der Ersatz bedingt das Lösen eines neuenFahrausweises, der ursprüngliche ist pro rata zu erstatten.

8.001 Ein persönliches Jahresabonnement ist zu ersetzen, wenn es beschädigt oder durch Zeichnungen oderähnliches entstellt wurde. Ein Ersatz ist auch bei Namensänderung vorzunehmen. Das zu ersetzendeAbonnement ist in jedem Fall zurückzuziehen.

8.002 Ein persönliches Jahres- oder Monatsabonnement kann auch ersetzt werden, wenn es in Verlust geraten istoder gestohlen wurde. In diesem Fall sind die Personalien anhand eines amtlichen Ausweises zu prüfen. DieKundin oder der Kunde bezahlt die Gebühr gemäss Ziffer 4.410.

8.003 Ersatz eines persönlichen Jahresabonnements auf Plastikträger:Die Kundin oder der Kunde bezahlt die Gebühr gemäss Ziffer 4.410 und erhält eine Ersatzquittung in Form einesÜbergangsabonnements, gültig 15 Tage. Im KUBA ist anzuwählen, ob es sich um Ersatz wegen Verlust oderErsatz infolge Beschädigung handelt. Das Ersatzabonnement ist eine Kopie des Original - Abonnements mitgleicher Gültigkeitsdauer und gleichem Foto. Das Ersatzabonnement trägt neben der Nummer die BezeichnungE bei Ersatz infolge Verlusts oderD bei Ersatz infolge Beschädigung (Duplikat).Es wird der Kundin oder dem Kunden direkt vom Kartenhersteller per A-Post zugesandt. PersönlicheJahresabonnemente auf Plastikträger können beliebig oft ersetzt werden.

8.004 Gelangt die Inhaberin oder der Inhaber wieder in den Besitz des ursprünglichen Abonnements, ist dieses weiterzu benützen und das Ersatzabonnement zurückzugeben. Die Ersatzgebühr wird nicht zurückbezahlt. BeiAbonnementen in Papierform ist ein neuer Bezugsnachweis mit den ursprünglichen Daten auszustellen. DasErsatzabonnement ist der vorgesetzten Stelle einzusenden.

8.005 Der Ersatz anderer in Verlust geratener Verbundfahrausweise ist nicht möglich.

8.1 Erstattungen, Allgemeines

8.100 Die unternehmenseigenen Verkaufsstellen führen Erstattungen im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungenaus. In Zweifelsfällen liegt es in der Kompetenz der Leiterin oder des Leiters der Verkaufsstelle, eine Erstattungzu gewähren oder abzulehnen, den Selbstbehalt zu erheben oder darauf zu verzichten.

8.101 Eine Fahrpreiserstattung kann innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit durch Vorlage desFahrausweises beantragt werden. Abonnemente sind innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Erstattung vorzulegen,wobei die Zeit zwischen Rückgabetag und letztem Gültigkeitstag als nicht benützte Zeit gilt.

8.102 Verbundfahrausweise, die den Vermerk Pauschal, Ersatz oder Bon tragen, dürfen nicht erstattet werden.Erstattungen von mit CRE bezeichneten Fahrausweisen sind gemäss den nationalen Vorschriften 545 zubehandeln. Verkaufsstellen, welche diese Vorschriften nicht anwenden, leiten solche Erstattungsgesuche anihre vorgesetzte Stelle weiter.

8.103 Keine Erstattung kann gewährt werden

für Fahrausweise, deren zeitliche Gültigkeit (z. B. 2 Stunden) nicht ausgenützt wurde• bei fehlendem Beweis der ganzen oder teilweisen Nichtbenützung• für verlorene, gestohlene oder vernichtete Fahrausweise.• für Fahrausweise/Kontrollbelege, die anstelle von vergessenen Juniorkarten oder Kinder - Mitfahrkartensowie Gleis 7 gelöst/ausgegeben wurden.

8.104 Wird die Erstattung abgelehnt, ist der vorgelegte Fahrausweis mit Erstattung abgelehnt zu bezeichnen. Dieallfällige Restgültigkeit wird damit nicht beeinträchtigt.

8.105 Der Selbstbehalt gemäss Ziffer 4.400 wird pro Auftrag vom Erstattungsbetrag abgezogen. Bei Erstattungen vonAbonnementen (Ausnahme siehe 8.16) wird auf die Erhebung des Selbstbehalts verzichtet.

8.106 Werden Z-Pass - Abonnemente vor Beginn der Geltungsdauer zurückgegeben, wird die Bearbeitungsgebührgemäss Ziffer 4.420 erhoben, sofern nicht ein anderes Verbundabo oder GA gekauft wird.

8.107 Die Erstattung wird über Prisma 2 automatisch vorgenommen.Verkaufsstellen ohne Prisma 2 verwenden das Formular Rückerstattung (SBB-Formular 8201). Darauf ist Feld651... anzukreuzen und mit 30 zu ergänzen (651.30 = Z-Pass).

8.108 Bei Erstattungsbeträgen ab 20 Franken ist die Erstattungsquittung mit Namen und Wohnort der Kundin oder desKunden zu ergänzen. Übersteigt der bar zu erstattende Betrag

8 Ersatz, Erstattungen, Unregelmässigkeiten 1

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50 Franken, muss die antragstellende Person, sofern sie dem Schalterpersonal nicht oder nicht genügendbekannt ist, die Identität mit einem amtlichen Ausweis mit Foto oder mit dem auf die betreffende Personausgestellten KUBA-Jahresabo sowie Unterschrift nachweisen. Kann diese Bedingung nicht erfüllt werden, istdie Erstattung abzulehnen.Diese Ausweispflicht gilt nicht für Erstattungen von Billetten, die anstelle eines vergessenen oder nachträglicherworbenen Abonnements gelöst wurden.

8.109 Werden entwertbare Fahrausweise nicht bzw. nur teilweise benützt, gilt für allfällige Forderungen die 10-jährigeVerjährungsfrist gemäss Obligationenrecht (OR), Artikel 127.

8.2 Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen odernachträglich erworbenen persönlichen Abonnements gelöst wurden

8.200 Der Inhaberin oder dem Inhaber eines persönlichen Monats- oder Jahresabonnements, eines persönlichenGeneralabonnements, eines Halbtaxabos, eines Marschbefehls oder eines Aufgebotes für den Zivilschutzgemäss Ziffer 6.5 können je Vergessensfall bis zu 3 Fahrausweise, die anstelle des vergessenen Abonnementsgelöst und gemäss Ziffer 8.22 gekennzeichnet wurden, unter Abzug des Selbstbehalts gemäss Ziffer 4.400erstattet werden.

8.201 Die Anzahl Vergessensfälle ist pro Abonnement limitiert und kann über KUBA kontrolliert werden. Wird KUBAnicht angewendet, ist auf der Rückseite des Persönlichen Fahrausweises auf Papier pro Vergessensfall einStempel anzubringen.

Persönlicher Fahrausweis Ausgabe Kennzeichnung Mögliche AnzahlVergessensfälle

Jahresabo Z-Pass auf Plastikträger in KUBA unbeschränkt

Generalabonnement,

gültig 12 Monate auf Plastikträger in KUBA unbeschränkt

Halbtax,

gültig 1, 2 oder 3 Jahre auf Plastikträger in KUBA unbeschränkt

Monatsabo Z-Pass auf Papier Stempel Rückseite 1

Halbtaxübrige Abos, gültig 1 Monat auf Papier Stempel Rückseite 1

Marschbefehl, Aufgebot zum Zivilschutz auf Papier Stempel Rückseite 1

Diese Bestimmungen gelten sinngemäss für die Erledigung mit Kontrollbelegen, Form. 7000 etc.8.202 Die anstelle eines vergessenen persönlichen Abonnements gelösten Verbundfahrausweise sind durch das

Verkaufspersonal auf der Vorderseite mit einem roten Diagonalstrich zu kennzeichnen und auf der Rückseite mitdem Namen des Fahrgasts (inkl. Hr/Fr) zu versehen.Am Billettautomat oder im Fahrzeug gelöste Fahrausweise kennzeichnet das Personal wie folgt: �zu Abo(Z-Pass, GA, Halbtax), Kursnummer, Datum, Name�.

8.203 Beim nachträglichen Kauf eines persönlichen Jahresabonnements können bis zu 3 Fahrausweise erstattetwerden, sofern das Abonnement auf den Gültigkeitstag des ältesten Fahrausweises zurückdatiert wird. DerSelbstbehalt wird nicht erhoben und die Erstattung gilt nicht als Vergessensfall.

8.204 Auf Verbundfahrausweise, resp. Kontrollbelege, die anstelle von vergessenen

übertragbaren Abonnementen• Mehrfahrtenkarten• Multi - Tageskarten• Multikarten• Juniorkarten oder Kinder - Mitfahrkarten• Gleis 7•

gelöst wurden, wird keine Erstattung gewährt.

8.3 Erstattung von Einzelbilletten und Tageskarten

8.300 Diese Bestimmungen sind auch für Anschlussbillette und Klassenwechsel anwendbar.8.301 Rückgabe innerhalb der Gültigkeitsdauer, wenn zwischen Kauf und Rückgabe der Billette keine Fahrt möglich

war. Annullierung ohne Selbstbehalt.

2 8 Ersatz, Erstattungen, Unregelmässigkeiten

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8.302 Undatierte Einzelbillette und Tageskarten (aus Vorverkauf).Erstattung mit Selbstbehalt.

8.303 Vorlage zur Erstattung am Ort des Fahrtabbruchs, wenn zwischen der Ausgabe- bzw. Entwertungszeit und derRückgabezeit lediglich die Fahrt vom Abgangsort bis zum Ort der Rückgabe möglich war: Anrechnung einesEinzelbillettes für diese Fahrt, Erstattung des Restbetrages. Erstattung mit Selbstbehalt.

8.304

Anschlussbruch, Streckenunterbrechung, Betriebsstörung:gemäss internen Weisungen des Verkehrsunternehmens.

8.4 Erstattung von Fahrausweisen mit 6 Entwertungsfeldern

8.400 Nicht oder nur teilweise benützte Z-Pass Mehrfahrten- und Multi - Tageskarten können gemäss T 600.9, Ziffer 3,erstattet werden.

8.5 Erstattung von Abonnementen

8.500 Das Recht auf Erstattung steht der Abonnentin oder dem Abonnenten, im Todesfall den gesetzlichen Erben zu.Anderen Personen wird die Erstattung nur ausbezahlt, wenn sie eine Vollmacht oder eine Rechtsabtretungbeibringen.Ein Abonnement, welches wegen Verlust oder Diebstahl ersetzt wurde (Vermerk E oder Ersatz), kann nichterstattet werden. Ausnahme siehe 8.504. Eine Erstattung kann jedoch gewährt werden, wenn das Abonnementwegen Beschädigung (Vermerk D oder Duplikat) ersetzt wurde.Erstattungen von Jahresabos im Plastikformat dürfen nur durch Verkaufsstellen mit PRISMA2 ausgeführtwerden, damit die entsprechenden KUBA-Vermerke sichergestellt sind.

8.501 Die Erstattung von Abonnementen richtet sich nach der Benützungsdauer und wird auf der Basis der aktuellenAbonnementspreise gewährt. Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. DerSelbstbehalt wird nicht erhoben.Beispiel der Erstattung eines persönlichen Z-Pass Monatsabos für Erwachsene:

Erster Geltungstag: 27.07.

Datum der Rückgabe: 02.08.

Benützungszeit: 7 Tage

Erstattungssatz in Prozent: 50 % (gem. Tabelle)

Erstattungsbetrag: CHF xx.-, abgerundet auf den nächsten Franken

Die Erstattung in Prozent des Verkaufspreises für Monats- und Jahresabonnemente ist den Ziffern 8.52 und8.53 zu entnehmen. Die Tabellen gelten für 2. und 1. Klasse.

8.502 Erstattung von Z-Pass Monatsabonnementen

Benützungstage Erstattung in %

1 - 7 50

8 - 31 0

8.503 Erstattung von persönlichen Z-Pass Jahresabonnementen

Benützungstage Erstattung in %

1 - 7 94

8 - 30 88

31 - 37 83

38 - 60 77

61 - 67 72

68 - 90 66

91 - 97 61

8 Ersatz, Erstattungen, Unregelmässigkeiten 3

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98 - 120 55

121 - 127 49

128 - 150 44

151 - 157 38

158 - 180 33

181 - 187 27

188 - 210 22

211 - 217 16

218 - 240 11

241 - 247 5

248 - 365 0

8.504 Bei Umtausch eines Z-Pass - Jahres- oder Monatsabonnements in ein neues Abonnement mit gleicher oderhöherer Geltungsdauer (Jahr in Jahr, Monat in Monat oder Jahr) wird für die restliche Gültigkeitsdauer desbestehenden Z-Pass - Abonnements eine pro-rata Erstattung gewährt. Unter den Begriff ?neues Abonnement?fallen Verbund- sowie Inter- und Generalabonnemente.Diese Bestimmung gilt nicht zur Umgehung der Preiserhöhungen bei Tarifmassnahmen oder beim Übertrittvom Junioren- ins Erwachsenenalter.Abonnemente mit dem Vermerk Ersatz dürfen berücksichtigt werden, sofern das neu zu lösende Abonnementder gleichen oder einer höheren Preisstufe entspricht.

8.505 Bei Todesfall erfolgt die Erstattung aller Z-Pass - Abonnemente pro rata.Wird infolge Todesfall ein Ersatzabo (mit dem Vermerk E) mit Bestätigung zur Erstattung vorgelegt, so muss dasAbo manuell erstattet werden (nicht über KUBA möglich). Wichtig bei KUBA-Abos: Meldung mit InfoPortal -Formular an Leitstelle Vertrieb.Kann im Todesfall das persönliche Original - Jahresabonnement von den Erbberechtigten nicht vorgelegtwerden, so hat der Dienststellenleiter die Kompetenz, die Erstattung unter Anrechnung der Ersatzgebührgemäss Ziffer 4.410 dennoch vorzunehmen, wenn der Existenznachweis des Abos wie folgt erbracht werdenkann:Abo auf Plastikträger: Eintrag in KUBA vorhanden.

8.506 Reiseunfähigkeit (gilt nicht für Ersatzabos)Verlangt der Inhaber eines persönlichen Abonnementes eine Erstattung aufgrund einer rückwirkendenNichtbenützung infolge Krankheit oder Unfall, ist eine Kopie des entsprechenden Zeugnisses (wie Bestätigungüber Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) beizubringen und an die Erstattungsquittungzu heften.Eine Erstattung infolge bestätigter Reiseunfähigkeit kann bis 30 Tage nach Ablauf des entsprechendenAbonnementes beantragt werden. Die Erstattung erfolgt pro rata und in Form von Reisegutscheinen oderBargeld.

8.507 Berechnung der pro rata Erstattung:

Bezahlter Preis x nicht benützte Tage 365 Tage

Beispiel einer pro rata Erstattung:

Der Inhaber eines Jahresabonnements für 4 Zonen kauft einen Z-Pass Alle Zonen.

Erster Geltungstag: 03.05.

Datum der Rückgabe: 10.11.

Benützungszeit: 192 Tage

Nicht benützte Tage: 173 Tage

Abonnementspreis x 173 Tage 365 Tage

Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet.

4 8 Ersatz, Erstattungen, Unregelmässigkeiten

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8.6 Erstattung von Gruppenkarten

8.600 Siehe Ziffer 8.300. Bei Annullierungen der Reise wird gemäss Ziffer 4.450 eine Annullierungsgebühr von CHF30.- je Reise erhoben.

8 Ersatz, Erstattungen, Unregelmässigkeiten 5

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6 8 Ersatz, Erstattungen, Unregelmässigkeiten

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9 Zonenpläne

9.0 Gesamtzonenplan Z-Pass

9.000

9 Zonenpläne 1

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9.1 Korridor OSTWIND-ZVV

9.100

Für Abonnemente mit Gültigkeitsbeginn vor dem 11.12.2016 gilt dieser Tarifzonenplan.

9.2 Korridor A-Welle-ZVV

2 9 Zonenpläne

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9.200

Für Abonnemente mit Gültigkeitsbeginn vor dem 11.12.2016 gilt dieser Tarifzonenplan.

9.3 Korridor Schwyz - Zug-ZVV

9.300

9 Zonenpläne 3

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Für Abonnemente mit Gültigkeitsbeginn vor dem 11.12.2016 gilt dieser Tarifzonenplan.

9.4 Korridor Flextax-ZVV

4 9 Zonenpläne

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9.400

Für Abonnemente mit Gültigkeitsbeginn vor dem 11.12.2016 gilt dieser Tarifzonenplan.

9 Zonenpläne 5

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6 9 Zonenpläne

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10 Haltestellenverzeichnis

10.0 Korridor OSTWIND-ZVV

10.000 Haltestellenverzeichnis Korridor OSTWIND - ZVV

10.1 Korridor A-Welle-ZVV

10.100 Haltestellenverzeichnis Korridor A-Welle - ZVV

10.2 Korridor Schwyz - Zug-ZVV

10.200 Haltestellenverzeichnis Korridor Schwyz - Zug - ZVV

10.3 Korridor Flextax-ZVV

10.300 Haltestellenverzeichnis Korridor Flextax - ZVV

10 Haltestellenverzeichnis 1

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2 10 Haltestellenverzeichnis

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11 Anhänge

11.0 Richtlinie zur Erledigung von Vorfällen «Persönliches AbonnementZ-Pass vergessen»

11.00 Vorbemerkungen und Rechtsgrundlagen

11.000 Diese Richtlinie hält sich an massgebliche Bestimmungen folgender Gesetze und Vorschriften:

Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz PBG) Rechtsgrundlagen• Verordnung über die Personenbeförderung (VPB)• Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB)• Verbundtarife der Gesellschafter• Allgemeiner Personentarif 600, sofern nicht die entsprechenden Verbundtarife anwendbar sind• Tarif 609, Kontrolle der Fahrausweise / Reisende ohne gültigen Fahrausweis•

11.001 Die Richtlinie regelt ausschliesslich die Erledigung von Vorfällen ?Persönliches Abonnement Z-Passvergessen? durch stationäre Verkaufsstellen, TaxCentren etc. innerhalb des Verbundgebietes Z-Pass.

11.002 Das Vorgehen bei der Erledigung von ?Reisende ohne gültigen Fahrausweis? in allen übrigen Fällen richtet sichnach den internen Vorschriften und Bestimmungen der Gesellschafter, resp. der Transportunternehmungen.

11.003 Die Handhabung von Kulanzen etc. von Fahr- und Vergünstigungsausweisen des nationalen Verkehrs (zBsp.Streckenabo, Gleis 7, HTA, GA, Juniorkarten etc.) ist in den betreffenden nationalen Tarifen nachzuschlagen.

11.01 Vorgehen

11.010 Das persönliche Z-Pass - Abonnement (Monats- oder Jahresabonnement) kann zusammen mit derAufforderung (Form. 7000 etc.), innerhalb von 10 Tagen nach dem Kontrolltag an jeder bedienten stationärenVerkaufsstelle im Verbundgebiet Z-Pass vorgewiesen werden. Nach Ablauf dieser Frist dürfen am Schalterkeine Aufforderungen mehr behandelt werden, weil nach diesem Zeitpunkt automatisch der üblicheInkassoprozess in Gang gesetzt wird.

11.011 Folgende Angaben sind beim Vorweisen des persönlichen Abonnements zu überprüfen:

zeitliche Gültigkeit (zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig) und räumlicher Geltungsbereich (Zonen).• sind Grundkarten- und Abonnementsnummer identisch?• sind Personalien und Unterschrift auf der Aufforderung und auf der Grundkarte identisch?• Übereinstimmung von Foto und Person.•

11.012 Weiterbehandlung der Aufforderung:

Die Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 4.420 ist einzukassieren und zu verrechnen. Dem Kunden ist eineZahlungsbestätigung abzugeben.

Die Aufforderung (mit Stempel, Unterschrift, gegebenenfalls Grundkarten- und Abonummer) istunverzüglich an die aufgedruckte Inkassostelle weiterzuleiten.

11.1 Richtlinie zur Erledigung von Vorfällen «Kulanz bei Abonnementen Z-Passmit abgelaufener Geltungsdauer»

11.10 Vorbemerkungen und Rechtsgrundlagen

11.100 Diese Richtlinie hält sich an massgebliche Bestimmungen folgender Gesetze und Vorschriften:

Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz PBG) Rechtsgrundlagen• Verordnung über die Personenbeförderung (VPB)• Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB)• Verbundtarife der Gesellschafter• Allgemeiner Personentarif 600, sofern nicht die entsprechenden Verbundtarife anwendbar sind• Tarif 609, Kontrolle der Fahrausweise / Reisende ohne gültigen Fahrausweis•

11.101 Die Richtlinie regelt ausschliesslich die Erledigung von Vorfällen „Kulanz bei Abonnementen Z-Pass mitabgelaufener Geltungsdauer“ durch stationäre Verkaufsstellen, TaxCentren etc. innerhalb des VerbundgebietesZ-Pass.

11.102

11 Anhänge 1

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Die Handhabung von Kulanzen etc. von Fahr- und Vergünstigungsausweisen des nationalen Verkehrs (z. B.Streckenabo, Gleis 7, HTA, GA, Juniorkarten etc.) ist in den betreffenden nationalen Tarifen nachzuschlagen.

11.11 Vorgehen

11.110 Kulanz für Inhaberinnen und Inhaber von abgelaufenen Z-Pass - Jahresabonnementen:

Ein bei der Fahrausweiskontrolle nicht länger als 10 Tage abgelaufenes persönlichesJahresabonnement Z-Pass kann innerhalb von 10 Tagen nach dem Kontrolltag ohne Erhebung derGebühr für „Fahren ohne gültigen Fahrausweis“ erneuert werden. Der erste Gültigkeitstag desJahresabonnements muss an die abgelaufene Gültigkeit des alten Jahresabonnements anschliessen(nahtlose Erneuerung). Zusätzlich zum Abonnementspreis wird die Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer4.420 erhoben.

Wird die Frist nicht eingehalten oder wird auf die Rückdatierung verzichtet, ist der Vorfall ohne Kulanzals „Fahren ohne gültigen Fahrausweis“ zu behandeln. Ein Inkasso am Schalter ist ausgeschlossen.

11.111 Kulanz für Inhaberinnen und Inhaber von abgelaufenen Z-Pass - Monatsabonnementen:

Der Inhaber eines bei der Fahrausweiskontrolle nicht länger als 5 Tage abgelaufenen, persönlichen MonatsabosZ-Pass hat die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach dem Kontrolltag ohne Erhebung der Gebühr für„Fahren ohne gültigen Fahrausweis“ ein persönliches Jahresabonnement (mit höherem oder gleichemGeltungsbereich) zu kaufen, welches unmittelbar an die Geltungsdauer des abgelaufenen Monatsabosanzuschliessen hat. Zusätzlich zum Abonnementspreis wird die Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 4.420erhoben.

Wird die Frist nicht eingehalten oder wird auf die Rückdatierung verzichtet oder wird das Upgrade abgelehnt, istder Vorfall ohne Kulanz als „Fahren ohne gültigen Fahrausweis“ zu behandeln. Ein Inkasso am Schalter istausgeschlossen.

11.112 Weiterbehandlung der Aufforderung:

Die Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 4.420 ist einzukassieren und zu verrechnen. Dem Kunden ist eineZahlungsbestätigung abzugeben.

Die Aufforderung (mit Stempel, Unterschrift, gegebenenfalls Grundkarten- und Abonummer) istunverzüglich an die aufgedruckte Inkassostelle weiterzuleiten.

11.2 Richtlinie zum Vorgehen bei Ticketintegration

11.21 Grundlage und Zuständigkeit

Für jedes Projekt Ticketintegration zeichnet sich eine TU, ein SGF oder ein Verbund (-Gremium) zuständig undfederführend, nachfolgend „projektführende Organisation“ genannt.

11.22 Grundsatz für die Preisberechnung

Jeder beteiligte Korridor - Partner (Verbunde und SBB FV/RV) liefert der projektführenden Organisation dieentsprechenden Preise.

11.23 Vorgehen

Die beteiligten Korridor - Partner legen ihre Anteile mit ihren eigenen Berechnungstools fest. Die einzelnenPreise werden zusammengezählt. Allfällige Preissenkungen, um einen marktverträglichen Preis zu erhalten,werden auf Basis Opfersymmetrie in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen.

Die projektführende Organisation berechnet gegebenenfalls anschliessend den Aufpreis für die Integration desNachtzuschlages, TU-Code 448.

Diese Kombinationen werden unter dem Label ?Z-Pass Eventticket? offeriert und ausgegeben. Damit istsichergestellt, dass die Schnellzugsregelung eingehalten wird und sich die Z-Pass Eventtickets von den übrigenKombinationen zwischen Fahrausweisen von verschiedenen Verbunden unterscheiden.

Die ?Z-Pass Eventtickets? erhalten einen speziellen FQ-Code, damit sie von der üblichen Einnahmenverteilungausgenommen werden können.

11.24 Zusatzinformationen / Diverses

2 11 Anhänge

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Ein Vorteil bei diesem System ist, dass z. B. in Ostwind und A-Welle auch Zonen mit eingeschlossen werdenkönnen, die ausserhalb des Z-Pass Anwendungsbereiches liegen (z. B. bei ALLE Zonen OSTWIND).

11.25 Abrechnung / Einnahmenanteile

Die Einnahmenanteile der Korridorpartner (Verbunde und SBB) werden von der projektführenden Organisationabgerechnet:

Z-Pass OSTWIND - ZVV: 466• Z-Pass A-Welle - ZVV: 467• Z-Pass Schwyz/Zug - ZVV: 468• Z-Pass Flextax - ZVV: 469• Nachtzuschlag: 448•

11.26 Verständigung der Partner im Geltungsbereich

Die projektführende Organisation verständigt alle involvierten Partner, welche wiederum für die interneWeiterverständigung ihres Verkauf-, Fahr- und Kontrollpersonals etc. besorgt sind. Ausnahme: Wenn dieTicketintegration auf Billettpapier erfolgt, ist keine Information notwendig.

11.27 Layout / Muster

Z-Pass Eventticket (Beispiel Korridor)Alle Zonen Korridor ZVV-FlexTax2. Kl. (Spez) (BIGT) (3)Gültig für Hin- und Rückfahrtam VeranstaltungstagZuschlag Nachtnetz nicht inbegriffen

Z-Pass Eventticket (Beispiel Baden - Zürich)Zonen 110 111 117 154 184 570 5722. Kl. (Spez) (BIGT) (3)Gültig für Hin- und Rückfahrtam VeranstaltungstagZuschlag Nachtnetz nicht inbegriffen

Z-Pass Eventticket (Beispiel Korridor abweichend)Alle Zonen Korridor ZVV-OSTWINDAlle Zonen OSTWIND2. Kl. (Spez) (BIGT) (3)Gültig für Hin- und Rückfahrtam VeranstaltungstagZuschlag Nachtnetz nicht inbegriffen

11.28 Liste der FQ-Codes

Auf dem Fahrausweis wird der FQ-Code aus der gelb hinterlegten Spalte aufgedruckt:

FQ-Code Aufdruck FQ-Gebiet Kurzform FAWA FAWA Bezeichnung

(SPEZ) (BIGT) (3) Z-Pass A-Welle - ZVV 1151 31 Z-Pass A-WelleEvent ERW

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(SPEZ) (BIGT) (1/2) (3) Z-Pass A-Welle - ZVV 1152 31 Z-Pass A-WelleEvent KIND

(SPEZ) (BIGT) (HTA) (3) Z-Pass A-Welle - ZVV 1153 31 Z-Pass A-WelleEvent HTA

(SPEZ) (BIGT) (3) Z-Pass Flextax - ZVV 1154 32 Z-Pass FlexTaxEvent ERW

(SPEZ) (BIGT) (1/2) (3) Z-Pass Flextax - ZVV 1155 32 Z-Pass FlexTaxEvent KIND

(SPEZ) (BIGT) (HTA) (3) Z-Pass Flextax - ZVV 1156 32 Z-Pass FlexTaxEvent HTA

(SPEZ) (BIGT) (3) Z-Pass Schwyz/Zug - ZVV 1157 33 Z-Pass Schwyz/ZGEvent ERW

(SPEZ) (BIGT) (1/2) (3) Z-Pass Schwyz/Zug - ZVV 1158 33 Z-Pass Schwyz/ZGEvent KIND

(SPEZ) (BIGT) (HTA) (3) Z-Pass Schwyz/Zug - ZVV 1159 33 Z-Pass Schwyz/ZGEvent HTA

(SPEZ) (BIGT) (3) Z-Pass OSTWIND - ZVV 1160 34 Z-Pass OstwindEvent ERW

(SPEZ) (BIGT) (1/2) (3) Z-Pass OSTWIND - ZVV 1161 34 Z-Pass OstwindEvent KIND

(SPEZ) (BIGT) (HTA) (3) Z-Pass OSTWIND - ZVV 1162 34 Z-Pass OstwindEvent HTA

(SPEZ) (BIGT) (3) ZVV 1163 08 Z-Pass Event ErwBinnFahrt

(SPEZ) (BIGT) (1/2) (3) ZVV 1164 08 Z-Pass Event KindBinnFahrt

(SPEZ) (BIGT) (HTA) (3) ZVV 1165 08 Z-Pass Event HTABinnFahrt

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