Stufenweise Wiedereingliederung
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rentenversicherung
Juumlrgen Ritter
Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Rehabilitation
DVSG Fortbildung bdquoSchnittstelle Rehabilitation und Arbeitsweltldquo am 20092012 in Kassel
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
2 Nutzen der Rehabilitation
3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung
5 Fazit
Gliederung
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation(Deutsche Rentenversicherung Bund)
Quelle Infosys Deutsche Rentenversicherung Bund
611315
717818
765405
397942
446623
486690
791511
492959
300000
400000
500000
600000
700000
800000
900000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Antraumlge Bewilligungen
Quelle Dez 8012
Ausgabenverteilung 2011 (Deutsche Rentenversicherung Bund)
Summe Bruttoausgaben 2489 Milliarden Euro1)
medizinische Leistungen zur Rehabilitation1677 Millionen Euro
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben283 Millionen Euro
Entgeltersatzleistungen incl SV-Beitraumlge 530 Millionen Euro
Erstattungsleistungen Zuwendungen- 1 Million Euro
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
1) Stand 11012012
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
19291 19517
21713
24098
1295813866
1544816770
2438 2177 2385 2829
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
in M
illio
nen
Eu
ro
Netto-Aufwendungen Med Reha (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)
Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)
Ausgaben Deutsche Rentenversicherung Bund 1)
Quelle Dez 80121) Stand 11012012
2 Nutzen der Rehabilitation
117 4
0
68
15 15
2 0
1116
61
52
10
24
104
77
66
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
luumlckenloseBeitraumlge
luumlckenhafteBeitraumlge
EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben
MuskelnSkelettBindegewebe
Psychische Erkrankungen ohne Sucht
HerzKreislauf
Neubildungen
2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)
Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation
Quelle Reha-Bericht 2010
2 Nutzen der Rehabilitation
13201980
26403300
39604620
950
1425
1900
2375
2850
3325
660475
0 euro
1000 euro
2000 euro
3000 euro
4000 euro
5000 euro
6000 euro
7000 euro
8000 euro
1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha
Beitragseinnahmen
nicht gezahlte EM-Renten
durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter
Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)
Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation
Quelle Dez 8013
3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation
Rehabilitation 2000 ndash 2011
Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen
Prognose 2012 ndash 2015
0
100000
200000
300000
400000
500000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Orthopaumldie Onkologie
Psychosomatik HerzKreislauf
- 25
+ 60
+ 101
- 42
Vergleich 2011 ndash 2015
Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht
Leistungsbeschreibung
sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre
bisherige Taumltigkeit
sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus
sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch
mehrere Monate
sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet
agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der
Arbeitsunfaumlhigkeit
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)
sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)
Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung
agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet
Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
2 Nutzen der Rehabilitation
3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung
5 Fazit
Gliederung
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation(Deutsche Rentenversicherung Bund)
Quelle Infosys Deutsche Rentenversicherung Bund
611315
717818
765405
397942
446623
486690
791511
492959
300000
400000
500000
600000
700000
800000
900000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Antraumlge Bewilligungen
Quelle Dez 8012
Ausgabenverteilung 2011 (Deutsche Rentenversicherung Bund)
Summe Bruttoausgaben 2489 Milliarden Euro1)
medizinische Leistungen zur Rehabilitation1677 Millionen Euro
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben283 Millionen Euro
Entgeltersatzleistungen incl SV-Beitraumlge 530 Millionen Euro
Erstattungsleistungen Zuwendungen- 1 Million Euro
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
1) Stand 11012012
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
19291 19517
21713
24098
1295813866
1544816770
2438 2177 2385 2829
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
in M
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Netto-Aufwendungen Med Reha (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)
Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)
Ausgaben Deutsche Rentenversicherung Bund 1)
Quelle Dez 80121) Stand 11012012
2 Nutzen der Rehabilitation
117 4
0
68
15 15
2 0
1116
61
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10
24
104
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50
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80
90
100
luumlckenloseBeitraumlge
luumlckenhafteBeitraumlge
EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben
MuskelnSkelettBindegewebe
Psychische Erkrankungen ohne Sucht
HerzKreislauf
Neubildungen
2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)
Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation
Quelle Reha-Bericht 2010
2 Nutzen der Rehabilitation
13201980
26403300
39604620
950
1425
1900
2375
2850
3325
660475
0 euro
1000 euro
2000 euro
3000 euro
4000 euro
5000 euro
6000 euro
7000 euro
8000 euro
1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha
Beitragseinnahmen
nicht gezahlte EM-Renten
durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter
Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)
Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation
Quelle Dez 8013
3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation
Rehabilitation 2000 ndash 2011
Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen
Prognose 2012 ndash 2015
0
100000
200000
300000
400000
500000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Orthopaumldie Onkologie
Psychosomatik HerzKreislauf
- 25
+ 60
+ 101
- 42
Vergleich 2011 ndash 2015
Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht
Leistungsbeschreibung
sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre
bisherige Taumltigkeit
sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus
sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch
mehrere Monate
sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet
agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der
Arbeitsunfaumlhigkeit
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)
sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)
Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung
agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet
Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation(Deutsche Rentenversicherung Bund)
Quelle Infosys Deutsche Rentenversicherung Bund
611315
717818
765405
397942
446623
486690
791511
492959
300000
400000
500000
600000
700000
800000
900000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Antraumlge Bewilligungen
Quelle Dez 8012
Ausgabenverteilung 2011 (Deutsche Rentenversicherung Bund)
Summe Bruttoausgaben 2489 Milliarden Euro1)
medizinische Leistungen zur Rehabilitation1677 Millionen Euro
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben283 Millionen Euro
Entgeltersatzleistungen incl SV-Beitraumlge 530 Millionen Euro
Erstattungsleistungen Zuwendungen- 1 Million Euro
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
1) Stand 11012012
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
19291 19517
21713
24098
1295813866
1544816770
2438 2177 2385 2829
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
in M
illio
nen
Eu
ro
Netto-Aufwendungen Med Reha (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)
Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)
Ausgaben Deutsche Rentenversicherung Bund 1)
Quelle Dez 80121) Stand 11012012
2 Nutzen der Rehabilitation
117 4
0
68
15 15
2 0
1116
61
52
10
24
104
77
66
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
luumlckenloseBeitraumlge
luumlckenhafteBeitraumlge
EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben
MuskelnSkelettBindegewebe
Psychische Erkrankungen ohne Sucht
HerzKreislauf
Neubildungen
2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)
Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation
Quelle Reha-Bericht 2010
2 Nutzen der Rehabilitation
13201980
26403300
39604620
950
1425
1900
2375
2850
3325
660475
0 euro
1000 euro
2000 euro
3000 euro
4000 euro
5000 euro
6000 euro
7000 euro
8000 euro
1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha
Beitragseinnahmen
nicht gezahlte EM-Renten
durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter
Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)
Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation
Quelle Dez 8013
3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation
Rehabilitation 2000 ndash 2011
Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen
Prognose 2012 ndash 2015
0
100000
200000
300000
400000
500000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Orthopaumldie Onkologie
Psychosomatik HerzKreislauf
- 25
+ 60
+ 101
- 42
Vergleich 2011 ndash 2015
Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht
Leistungsbeschreibung
sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre
bisherige Taumltigkeit
sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus
sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch
mehrere Monate
sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet
agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der
Arbeitsunfaumlhigkeit
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)
sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)
Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung
agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet
Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Quelle Dez 8012
Ausgabenverteilung 2011 (Deutsche Rentenversicherung Bund)
Summe Bruttoausgaben 2489 Milliarden Euro1)
medizinische Leistungen zur Rehabilitation1677 Millionen Euro
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben283 Millionen Euro
Entgeltersatzleistungen incl SV-Beitraumlge 530 Millionen Euro
Erstattungsleistungen Zuwendungen- 1 Million Euro
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
1) Stand 11012012
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
19291 19517
21713
24098
1295813866
1544816770
2438 2177 2385 2829
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500
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2500
3000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
in M
illio
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Netto-Aufwendungen Med Reha (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)
Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)
Ausgaben Deutsche Rentenversicherung Bund 1)
Quelle Dez 80121) Stand 11012012
2 Nutzen der Rehabilitation
117 4
0
68
15 15
2 0
1116
61
52
10
24
104
77
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60
70
80
90
100
luumlckenloseBeitraumlge
luumlckenhafteBeitraumlge
EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben
MuskelnSkelettBindegewebe
Psychische Erkrankungen ohne Sucht
HerzKreislauf
Neubildungen
2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)
Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation
Quelle Reha-Bericht 2010
2 Nutzen der Rehabilitation
13201980
26403300
39604620
950
1425
1900
2375
2850
3325
660475
0 euro
1000 euro
2000 euro
3000 euro
4000 euro
5000 euro
6000 euro
7000 euro
8000 euro
1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha
Beitragseinnahmen
nicht gezahlte EM-Renten
durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter
Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)
Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation
Quelle Dez 8013
3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation
Rehabilitation 2000 ndash 2011
Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen
Prognose 2012 ndash 2015
0
100000
200000
300000
400000
500000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Orthopaumldie Onkologie
Psychosomatik HerzKreislauf
- 25
+ 60
+ 101
- 42
Vergleich 2011 ndash 2015
Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht
Leistungsbeschreibung
sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre
bisherige Taumltigkeit
sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus
sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch
mehrere Monate
sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet
agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der
Arbeitsunfaumlhigkeit
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)
sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)
Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung
agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet
Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
1 Zahlen Daten und Fakten zur Rehabilitation
19291 19517
21713
24098
1295813866
1544816770
2438 2177 2385 2829
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
in M
illio
nen
Eu
ro
Netto-Aufwendungen Med Reha (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)
Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Uuml-GeldSV-Beitr)
Ausgaben Deutsche Rentenversicherung Bund 1)
Quelle Dez 80121) Stand 11012012
2 Nutzen der Rehabilitation
117 4
0
68
15 15
2 0
1116
61
52
10
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0
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30
40
50
60
70
80
90
100
luumlckenloseBeitraumlge
luumlckenhafteBeitraumlge
EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben
MuskelnSkelettBindegewebe
Psychische Erkrankungen ohne Sucht
HerzKreislauf
Neubildungen
2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)
Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation
Quelle Reha-Bericht 2010
2 Nutzen der Rehabilitation
13201980
26403300
39604620
950
1425
1900
2375
2850
3325
660475
0 euro
1000 euro
2000 euro
3000 euro
4000 euro
5000 euro
6000 euro
7000 euro
8000 euro
1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha
Beitragseinnahmen
nicht gezahlte EM-Renten
durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter
Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)
Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation
Quelle Dez 8013
3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation
Rehabilitation 2000 ndash 2011
Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen
Prognose 2012 ndash 2015
0
100000
200000
300000
400000
500000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Orthopaumldie Onkologie
Psychosomatik HerzKreislauf
- 25
+ 60
+ 101
- 42
Vergleich 2011 ndash 2015
Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht
Leistungsbeschreibung
sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre
bisherige Taumltigkeit
sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus
sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch
mehrere Monate
sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet
agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der
Arbeitsunfaumlhigkeit
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)
sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)
Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung
agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet
Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
2 Nutzen der Rehabilitation
117 4
0
68
15 15
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luumlckenloseBeitraumlge
luumlckenhafteBeitraumlge
EM-Rente Altersrente aus Erwerbslebenheraus verstorben
MuskelnSkelettBindegewebe
Psychische Erkrankungen ohne Sucht
HerzKreislauf
Neubildungen
2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation in 2005 fuumlr verschiedene Diagnosengruppen (pflichtversicherte Rehabilitanden)
Sozialmedizinischer Verlauf ndash med Rehabilitation
Quelle Reha-Bericht 2010
2 Nutzen der Rehabilitation
13201980
26403300
39604620
950
1425
1900
2375
2850
3325
660475
0 euro
1000 euro
2000 euro
3000 euro
4000 euro
5000 euro
6000 euro
7000 euro
8000 euro
1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha
Beitragseinnahmen
nicht gezahlte EM-Renten
durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter
Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)
Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation
Quelle Dez 8013
3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation
Rehabilitation 2000 ndash 2011
Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen
Prognose 2012 ndash 2015
0
100000
200000
300000
400000
500000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Orthopaumldie Onkologie
Psychosomatik HerzKreislauf
- 25
+ 60
+ 101
- 42
Vergleich 2011 ndash 2015
Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht
Leistungsbeschreibung
sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre
bisherige Taumltigkeit
sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus
sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch
mehrere Monate
sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet
agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der
Arbeitsunfaumlhigkeit
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)
sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)
Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung
agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet
Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
2 Nutzen der Rehabilitation
13201980
26403300
39604620
950
1425
1900
2375
2850
3325
660475
0 euro
1000 euro
2000 euro
3000 euro
4000 euro
5000 euro
6000 euro
7000 euro
8000 euro
1 2 3 4 5 6 7Monat der Erwerbstaumltigkeit nach Reha
Beitragseinnahmen
nicht gezahlte EM-Renten
durchschn Kosten einer Leistung zur med Rehabilitation 2010 inkl Uumlbergangsgeld zugeordneter
Sozialversicherungsbeitraumlge und sonstiger ergaumlnzender Leistungen (Reisekosten Haushaltshilfe)
Amortisationsmodell - medizinische Rehabilitation
Quelle Dez 8013
3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation
Rehabilitation 2000 ndash 2011
Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen
Prognose 2012 ndash 2015
0
100000
200000
300000
400000
500000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Orthopaumldie Onkologie
Psychosomatik HerzKreislauf
- 25
+ 60
+ 101
- 42
Vergleich 2011 ndash 2015
Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht
Leistungsbeschreibung
sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre
bisherige Taumltigkeit
sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus
sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch
mehrere Monate
sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet
agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der
Arbeitsunfaumlhigkeit
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)
sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)
Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung
agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet
Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
3 Zukuumlnftige Entwicklung der Rehabilitation
Rehabilitation 2000 ndash 2011
Prognose fuumlr die med Rehabilitationder Rentenversicherung gesamt 2012 ndash 2015 nach Indikationen
Prognose 2012 ndash 2015
0
100000
200000
300000
400000
500000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Orthopaumldie Onkologie
Psychosomatik HerzKreislauf
- 25
+ 60
+ 101
- 42
Vergleich 2011 ndash 2015
Quelle 0433 RSD inkl AHB abgeschl Reha hochgerechnet ohne Sucht
Leistungsbeschreibung
sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre
bisherige Taumltigkeit
sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus
sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch
mehrere Monate
sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet
agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der
Arbeitsunfaumlhigkeit
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)
sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)
Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung
agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet
Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Leistungsbeschreibung
sect Schrittweise Heranfuumlhrung arbeitsunfaumlhiger Versicherter an ihre
bisherige Taumltigkeit
sect Laumlnger andauernde oder schwere Erkrankung geht voraus
sect Dauert regelmaumlszligig wenige Wochen in Ausnahmefaumlllen auch
mehrere Monate
sect Wird auch als bdquoHamburger Modellldquo bezeichnet
agrave Zahlung einer Entgeltersatzleistung waumlhrend der
Arbeitsunfaumlhigkeit
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)
sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)
Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung
agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet
Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Rechtsentwicklung
sect Bis 30062001 Leistung hauptsaumlchlich der gesetzlichen Krankenver-sicherung (sect 74 SGB V)
sect Ab 01072001 Ausdehnung der Zustaumlndigkeit auf alle Leistungstraumlger (sect 28 SGB IX)
Auswirkung fuumlr die Rentenversicherung
agrave Zustaumlndigkeit fuumlr die Stufenweise Wiedereingliederung wenndiese zeitgleich mit einer Rehabilitationsleistung stattfindet
Grund Uumlbergangsgeld ist eine ergaumlnzende Leistung die eine Hauptleistung (zB ambulante Reha) voraussetzt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Rechtsentwicklung
sect Ab 01052004
Gesetzliche Regelung zur nahtlosen Weiterzahlung von Uumlbergangs-
geld waumlhrend der stufenweisen Wiedereingliederung in sect 51 Abs 5
SGB IX
bdquoIst im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich
wird das Uumlbergangsgeld bis zu deren Ende weitergezahltldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Praxistauglichkeit
sect Gesetzgeber hat es versaumlumt klare und praxistaugliche Abgren-zungskriterien vorzugeben
sect Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die sich mit der Frage der Abgren-zung der Zustaumlndigkeit zwischen Renten- und Krankenversicherung befassen
sect Bundessozialgericht legt das Tatbestandsmerkmal bdquounmittelbarldquo nicht eindeutig aus (einzelfallbezogene Wertung)
sect Medizinische Kriterien fuumlr eine zielgenaue und nachvollziehbare Ein-leitung der stufenweisen Wiedereingliederung sind nur schwer zu bestimmen
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Rechtsprechung (I)BSG vom 29012008 - Az B 5a5 R 2607 R
bdquoDer jeweilige Leistungsumfang dh inwieweit Leistungen umfassend bzw vollstaumlndig von einem Traumlger zu erbringen sind hat sich an dem Ziel der jeweils gewaumlhrten Rehabilitationsleistung auszurichten wie sich aus sect 4 Abs 2 Satz 1 SGB IX ergibt Eines dieser Ziele ist nach sect 4 Abs 1 Nr 2 SGB IX durch Leistungen zur Teilhabe ua Einschraumlnkungen der Erwerbsfaumlhigkeit zu vermeiden zu uumlberwinden zu mindern sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindernldquo - RdNr 26
bdquoDie stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme gewertet werden wenn die Voraussetzungen des sect 28 SGB IX imZeitpunkt der Beendigung der stationaumlren Reha bereits feststellbar sindldquo- RdNr 28
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Rechtsprechung (II)BSG vom 20102009 - Az B 5 R 4408 R
bdquoNach einer vom Rentenversicherungstraumlger gewaumlhrten stationaumlren Maszlignahme zur medizinischen Rehabilitation bleibt die Rentenversicherung fuumlr die stufenweise Wiedereingliederung gemaumlszlig sect 15 Abs 1 SGB VI iVm sect 28 SGB IX und damit fuumlr die Zahlung von Uumlbergangsgeld zustaumlndig solange sich die stufenweise Wiederein-gliederung als Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maszlignahme darstellt (BSG SozR 4-3250 sect 28 Nr 3 RdNr 21) Dies ist der Fall wenn das rentenversicherungsrechtliche Rehabilitationsziel noch nicht erreicht ist dh der Versicherte die bisherige Taumltigkeit noch nicht in vollem Umfang aufnehmen kann weil er den berufstypischen (nicht arbeitsplatzspezifischen) Anforderungen dieser Taumltigkeit gesundheitlich noch nicht gewachsen ist (BSG SozR 4-2600 sect 10 Nr 2 RdNr 19) der weitere Rehabilitationsbedarf spaumltestens bei Abschluss der statio-naumlren Maszlignahme zutage getreten istldquo- RdNr 34
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Derzeitige Situation
sect Stark zunehmende Fallzahlen (im Jahr 2011 rund 70 mehr Faumllle als 2007)
sect Ausgaben fuumlr Uumlbergangsgeld bei StW im Jahr 2011 rund 90 houmlher als 2007
sect Einleitungsverhalten der Reha-Einrichtungen unterschiedlich
sect Medizinische Zugangskriterien nur schwer zu bestimmen
sect Zunehmende Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung (im Jahr 2011 durchschnittlich 495 Tage pro Fall)
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Leistungsauftrag der Rentenversicherung
Es gilt das Reha-Ziel der Rentenversicherung
agrave Vermeidung einer Berentung wegen Erwerbsminderung
(Grundsatz bdquoReha vor Renteldquo)
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung soll
agrave eine moumlglichst dauerhafte Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben erfolgenbdquoreturn to work (RTW)ldquo
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Vereinbarung zur Zustaumlndigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach sect 28 iVm sect 51 Abs 5 SGB IX zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung
Eckpunkte
sect Vereinbarung trat am 01092011 in Kraft
sect Erprobungsphase bis 30062013 vorgesehen
sect Spitzenverbaumlnde der Kranken- und Rentenversicherungstraumlger haben den Willen zur unbefristeten Fortsetzung bekundet
sect Anwendung bei allen Versicherten die
a) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
und
b) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen bzw eine selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
JuergenjRitterdrv-bundde
wwwdeutsche-rentenversicherung-bundde
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (I)
sect Arbeitsunfaumlhigkeit bei Entlassung aus der Reha-Einrichtung (sect 28 SGB IX)
sect Ausreichende medizinische Belastbarkeit (mindestens 2 Stunden taumlglich)
sect Unmittelbarer Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung (maximal 4 Wochen)
sect Keine Ausnahmen bei Fristuumlberschreitung moumlglich
sect Zustimmung derdes Leistungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
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Einzelheiten des Verfahrens ab 01092011 (II)
sect Erforderlichkeit muss bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation vom Arzt der Reha-Einrichtung festgestellt werden
sect Einleitung erfolgt wie bisher durch die Reha-Einrichtung bei Nichteinleitung Anregung durch die Krankenkasse
sect Im Entlassungsbericht muumlssen Ausfuumlhrungen zur Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung dokumentiert werden
sect zusaumltzlich Erstellung einer Checkliste (G833) fuumlr Krankenkasse und RV-Traumlger wenn Entlassung arbeitsunfaumlhig erfolgt
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
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Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
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4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
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Checkliste (G833)
sect Reha-Einrichtung erstellt eine Checkliste fuumlr alle Versicherten diea) arbeitsunfaumlhig entlassen werden
undb) in einem Beschaumlftigungsverhaumlltnis stehen oder eine
selbstaumlndige Taumltigkeit ausuumlben
sect Ergaumlnzend zum Entlassungsbericht wird ausgefuumlhrt ob eine stufen-weise Wiedereingliederung erforderlich ist oder nicht
sect Checkliste erhaumllt RV-Traumlger und Krankenkasse per FAX spaumltestensbei Entlassung mit Stufenplan
Bei Aumlnderung der individuellen Verhaumlltnisse nach Ausstellung der Checkliste besteht die Moumlglichkeit
der Anregung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
agrave
sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
Infos im Internet wwwforschungdeutsche-rentenversicherungde-gt Praumlsentationen 20 Reha-Kolloqium -gt Session Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
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sect Begruumlndete Anregung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen
sect Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Rehabilitationsleistung jedoch fruumlhestens am Tag nach Eingang der Checkliste bei der Krankenkasse
sect Anregungen der Krankenkasse nach Ablauf von 14 Tagen fuumlhren nicht zur Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung durch den RV-Traumlger
sect Fuumlr Anregungen von Krankenkassen wird ein einheitliches Formular verwendet
sect Es werden regelmaumlszligig weitere Unterlagen (zB medizinische Aussagen Stufenplan) uumlbermittelt
Anregung durch die Krankenkasse
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sect Umgehende Pruumlfung ob die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich ist und innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Rehabilitationsleistung beginnen kann
sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
Verfahren bei RV-Traumlger nach Eingang der Anregung
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
bull AHB
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4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
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sect Verzoumlgerungen in der Bearbeitung die ggf zu einem spaumlteren Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung fuumlhren (auszligerhalb der 4 Wochen) sind vom RV-Traumlger zu vertreten
sect Ergebnis der Pruumlfung wird der Krankenkasse per Fax mitgeteilt (G845)
sect Waumlhrend der Klaumlrungsphase soll die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten Entgeltersatzleistungen erbringen
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4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
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Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
bull Lange Fehlzeiten vor der Reha (gt 3 Monate)
bull Alter 45-49 Jahre
bull Indikation Psychosomatik
Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
bull Alter uumlber 55 Jahre
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4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
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Es gibt Teilgruppen die besonders von STW profitieren
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Teilgruppen die weniger von STW profitieren
bull Indikation Kardiologiebull Indikation Onkologiebull Fehlzeiten lt 3 Monate
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Zielgruppe agrave
Erkenntnisse der Wissenschaft zur STW (Buumlrger ampStreibelt 2011)
STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
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sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
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STW kann hinsichtlich der grundlegenden Zielstellung als effektives Instrument beschrieben werden
ABER Effektivitaumlt ist schweregradabhaumlngig und insbesondere bei langen Fehlzeiten vor der Rehabilitationsleistung gegeben
Hohe Effektivitaumlt nach psychosomatischer Rehabilitation
Patienten nach kardiologischer und orthopaumldischer Reha sowie aumlltere Altersgruppen profitieren dagegen weniger
4 Stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung
sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
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sect Indikation fuumlr stufenweise Wiedereingliederung muss vom Arzt der Reha-Einrichtungen sehr sorgfaumlltig gepruumlft werden da es sich um eine bdquoteureldquo Leistung handelt
sect Zielparameter der Rentenversicherung ist die Beschleunigung des bdquoreturn to workldquo
sect Hohe Effekte ergeben sich bei Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen
sect Einleitungsverhalten der Einrichtungen sehr inhomogen
sect Renten- und Krankenversicherung haben ein Verfahren zur Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt
sect Instrument als solches muss kritisch hinterfragt werden
5 Zusammenfassung und Fazit
Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit
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