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Sportförderung Rüsselsheim IG RTV. Vorschlag Sportförderung Allgemeines zum Vorgehen Der von der...

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Sportförderung Rüsselsheim IG RTV
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Page 1: Sportförderung Rüsselsheim IG RTV. Vorschlag Sportförderung Allgemeines zum Vorgehen Der von der IG RTV vorgelegte Vorschlag ist als modellhaft zu verstehen.

Sportförderung Rüsselsheim

IG RTV

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Vorschlag SportförderungAllgemeines zum Vorgehen

Der von der IG RTV vorgelegte Vorschlag ist als modellhaft zu verstehen und soll eine grundsätzlich neue Förderungsstruktur darstellen,

die in hohem Maße die Jugendarbeit, besondere Eigeninitiativen und die Übernahme von wirtschaftlichen Risiken im Sport

fördert sowie zusätzlich eine hohe Transparenz der eingesetzten Mittel

gewährleisten soll. Eine besondere Behandlung ist für Versehrten-, Behinderten-,

Senioren-, oder Frauensportvereine vorgesehen, dies ist jedoch nicht Thema des vorliegenden Vorschlags und muss auf Grund der besonderen Thematik getrennt betrachtet werden.

Die Förderung von Sozialarbeit ist ein Spezialthema und wird hier ebenfalls nicht behandelt.

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Vorschlag zur Sportförderung der IG RTV1. Förderungsarten

Allgemeine Basisförderung Zusätzliche Förderung der Jugendarbeit

2. Förderung von Anlagen, Geräte und Sportbetrieb Betriebskosten Gerätezuschuss Ersatzbeschaffungen Ausbildungslizenzen für Übungsleiter, Trainer Förderung vereinseigener Anlagen

Besondere Förderungen Kooperationen Ligasport Sonderförderung (Jubiläen, internat. Wettkämpfe …) Tennisplatzpflege und Frühjahrsüberholung

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Basisförderung / Jugendförderung Höhe der Förderung

Die Bemessung , der Förderhöhe ist grundsätzlich von der Höhe der zugewiesenen Mittel des Geschäftsjahres abhängig und wird darüber linear für alle angepasst.

Basisförderung Verein mit weniger als 50 Mitglieder kommen nicht in

den Genuss der hier dargestellten Förderung. Vereine mit weniger als 20% Jugendanteil oder weniger

als 10 Jugendlichen erhalten ausschließlich die Basisförderung.

Jugendförderung Vereine mit mehr als 20% Jugendanteil erhalten eine

zusätzliche Förderung je Prozentanteil Jugendlicher. Vereine ab 40 % Jugendanteil erhalten die jeweilige

maximale Förderstufe.

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Betriebskosten Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die

Förderung 5% der nachgewiesenen Kosten Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung

prozentual bis max. 25% der nachgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil.

Die einzelnen Positionen z.B. der Betriebskosten werden zusätzlich unterschiedlich gefördert.

Förderungswürdige Betriebskosten sind: Anteilige Mieten, Pachten, Darlehenszinsen

ausschließlich zur Finanzierung vereinseigener Sportanlagen

Ver-/Entsorgungskosten(Wasser, Abwasser, Energie) Versicherungen (Hausrat-, KFZ und Gebäude) Bis zu 10% anteiliger Aufwendungen für Betrieb und

Unterhaltung (Hausmeister etc.)11.04.235 IG RTV

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BetriebskostenBeispiel

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Gerätezuschuss Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die

Förderung 30% der nachgewiesenen Kosten. Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung

prozentual bis max. 50% der nachgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil.

Der Höchstbetrag je Kalenderjahr beträgt 2.500€. Die Zweckbindung beträgt min. 4 Jahre.

Förderung nur bei Anschaffungswert über 500 € und nicht für Gebrauchsgegenstände (Bälle etc.).

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Ergänzungs-, Ersatzbeschaffungen oder Instandhaltungen von Sportgeräten Höchstbetrag hierfür max. 2500 € je Kalenderjahr. Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die

Förderung 10% der nachgewiesenen Kosten Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung

prozentual bis max. 50% der nachgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil.

Unter 500 € keine Förderung möglich.

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Gerätezuschuss, Ersatzbeschaffung u. LizenzenBeispiel

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Vereinseigene Anlagen Modernisierung und Sanierung

Förderung gemäß Bemessungsgrundlage Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die Förderung 50%

der nachgewiesenen Kosten Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung prozentual bis max.

70% der nachgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil.

Um- und Erweiterungsbauten sowie Erwerb von Sportanlagen Förderung gemäß Bemessungsgrundlage Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die Förderung 30%

der nachgewiesenen Kosten Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung prozentual bis max.

50% der nachgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil.

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Vereinseigene AnlagenBeispiel

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Sonstige Förderung 1 Kooperationsbonus

Im Jahr des Entstehens von Kooperationen wird ein sogenannter Kooperationsbonus an die neu gegründete Kooperation ausgezahlt. Die Höhe wird individuell durch das Sportamt festgelegt.

SonderförderungFür Jubiläen, Auslandsreisen zu internationalen Wettkämpfen und Großveranstaltungen wird eine Sonderförderung in Höhe von 10% der nachgewiesenen Kosten gewährt. Ebenfalls unter die Sonderförderung fallen Anträge für Beach- und Boule-Felder sowie Nutzungszuschüsse für vereinseigene Räumlichkeiten (Duschen, Umkleiden, usw.). Die Höhe wird individuell durch das Sportamt festgelegt.

Liga BonusFür die Teilnahme an der 1. und 2. Bundesliga kann ein Liga-Bonus gewährt werden. Die Höhe wird individuell durch das Sportamt festgelegt.

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Sonstige Förderung 2 TennisplatzpflegeAufgrund des abgeklungenen Tennisbooms in Deutschland, sind die Kosten der Platzpflege nicht mehr über Einnahmen abzudecken. Damit ist im Sinne einer Gleichbehandlung für die Tennisplatzpflege ebenfalls eine Förderung vorzusehen.

Für die Platzpflege (Outdoor) ist ein Festbetrag von 200 € vorgesehen. Grundsätzlich gilt, dass die Förderung nur für eigene Plätze, die selbst unterhalten werden möglich ist.

Die Frühjahrsüberholung von Tennisplätzen (Outdoor) wird separat mit 500 € gefördert.

Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die Förderung 20% der ausgewiesenen Kosten

Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung prozentual bis max. 100% der ausgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil.

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Sonstige FörderungBeispiel

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Auswertung

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Microsoft Office Excel-Arbeitsblatt mit M


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