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Spitalplanung Akutsomatik 2017 - sg.ch · Vorwort Die Entwicklung der Gesundheitsausgaben und die...

Date post: 02-Nov-2018
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Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement Spitalplanung Akutsomatik 2017
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Kanton St.GallenGesundheitsdepartement

Spitalplanung Akutsomatik 2017

«Die Zukunft ist ein Kind der Gegenwart.»Christoph August Tiedge (1752 - 1841), deutscher Schriftsteller

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Vorwort

Die Entwicklung der Gesundheitsausgaben und die Auswir-kungen der demografischen Alterung beschäftigen breite Be-völkerungsschichten im Kanton St.Gallen. Als Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes setze ich mich dafür ein, dass die Bevölkerung des Kantons St.Gallen bei Bedarf auch in Zukunft eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Spitalver-sorgung in Anspruch nehmen kann. Dazu ist es notwendig, sich mit der Zukunft des St.Galler Gesundheitswesens auseinander-zusetzen.

Das Gesundheitsdepartement tut dies mit der regelmässigen Ausarbeitung von Planungsberichten. Darin werden – basie-rend auf einer Analyse der Gegenwart – Aussagen über die zu-künftige Entwicklung der Spitalversorgung im Kanton St.Gallen getätigt. Der jüngste Bericht für den Bereich Akutsomatik liegt nun vor. Darin werden für die Jahre 2017 bis 2022 die Leis-tungsaufträge für die einzelnen Spitalunternehmen im Kanton St.Gallen festgelegt.

Das Gesundheitsdepartement betrachtet die Zunahme chro-nischer Erkrankungen sowie die demografische Entwicklung einerseits und den Wettbewerb aufgrund der freien Spitalwahl anderseits als hauptsächliche Herausforderungen bei der Si-cherstellung einer wohnortnahen und qualitativ hochstehen-den Gesundheitsversorgung. Angesichts der steigenden Ge-sundheitskosten kommt zudem dem Aspekt des effizienten Mitteleinsatzes eine immer grössere Bedeutung zu. Ein wichti-ges Element der Versorgungsplanung ist die Sicherstellung ei-nes abgestuften Versorgungssystems. Die stationäre Gesund-heitsversorgung eines Kantons ist umso effizienter, je besser es gelingt, den einzelnen Spitalunternehmen stufengerechte Aufgaben zu übertragen. «Einfache» und häufige Leistungen sollen dezentral, komplexe und seltenere Leistungen mög-lichst zentral angeboten werden. Eine Konzentration drängt sich v.a. dann auf, wenn das Angebot mit Vorhalteleistungen (24 Stunden, 365 Tage), hohen Infrastrukturkosten (z.B. Medi-zintechnik) und hohen Personalqualifikationen verbunden ist. Im Zentrum dieser Versorgung stehen dabei für die Erwach-senenmedizin das Kantonsspital St.Gallen (KSSG) und für die Kinder- und Jugendmedizin das Ostschweizer Kinderspital (OKS) als regionale Endversorgerspitäler. Dort werden beina-he alle Fachgebiete in identischer Qualität rund um die Uhr angeboten. Bis auf wenige Ausnahmen müssen Patientinnen

und Patienten nicht an eine universitäre Einrichtung weiter-verwiesen werden. Dazu gehören zusätzlich Aus- und Wei-terbildungsaufgaben in den medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufen sowie die Beteiligung an der medi-zinischen Forschung. Weitere drei öffentliche Spitalunterneh-mungen, vier Spitalunternehmen mit privater Trägerschaft und eine Spezialklinik sorgen dafür, dass die Menschen im gan-zen Kanton St.Gallen zur richtigen Zeit am richtigen Ort die richtige Behandlung in hoher Qualität erhalten. In Zeiten fort-schreitender Spezialisierung und vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Personalengpässe hat die Sicherstellung der regionalen Endversorgung für den Kanton St.Gallen eine hohe Bedeutung. Als Grundprinzip war es handlungsleitend für die Ausgestaltung der Leistungsaufträge an die einzelnen Spital-unternehmen in der Spitalliste 2017.

Nie vergessen werden darf, dass es die Mitarbeitenden in den Spitälern sind, die für eine hohe Qualität der Behandlungen und Pflege der kranken Menschen sorgen. Es ist deshalb ein Gebot der Stunde, dass das Gesundheitsdepartement alles daran setzt, die dazu notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen. Ich danke allen Mitarbeitenden in den Spitalunterneh-men für ihren engagierten Einsatz zum Wohlergehen der Pati-entinnen und Patienten.

Heidi Hanselmann, RegierungsrätinVorsteherin Gesundheitsdepartement

Inhalt

Zusammenfassung 6

1 Ausgangslage 9

2 Rahmenbedingungen 102.1 Gesetzesgrundlagen 102.2 Strategie und Planungsziele 112.3 Leistungsauftragscontrolling 132.4 Finanzierung 132.5 Planungsumfang und Abgrenzungen 142.6 Interkantonale Koordination 15

3 Vernehmlassung 17

4 Leistungsnachfrage 204.1 Alter 214.2 Wahlkreise 234.3 Leistungsbereiche 264.4 Patientenabwanderung 284.5 Altersmedizin 314.6 Geburtshilfe 324.7 Kinder- und Jugendmedizin 35

5 Leistungsangebot 385.1 Zuwanderung 40

6 Bedarfsprognose 426.1 Prognose 2020 aus Versorgungsbericht 2012 426.2 Methodik 446.3 Bedarfsprognose 2025 Kanton St.Gallen 46

6.3.1 Demografie 496.3.2 Epidemiologie/Medizintechnik 526.3.3 Ökonomie 536.3.4 Verweildauer 56

7 Evaluationskriterien 577.1 Grundsätze 587.2 Allgemeine Kriterien 60

7.2.1 Qualität 607.2.2 Wirtschaftlichkeit 617.2.3 Zugänglichkeit 647.2.4 Versorgungssicherheit 687.2.5 Bedarfsgerechtigkeit 697.2.6 Regionale Endversorgung 707.2.7 Mindestversorgungsanteil 71

7.3 Leistungsspezifische Kriterien 737.3.1 Ärztliche Dignität und Verfügbarkeit 747.3.2 Notfallstation 757.3.3 Überwachungs- und Intensivstation 767.3.4 Verknüpfte Leistungen 777.3.5 Tumorboard 777.3.6 Mindestfallzahlen 787.3.7 Sonstige leistungsspezifische Anforderungen 79

8 Resultate der Evaluation 808.1 Innerkantonale Leistungserbringer 81

8.1.1 Spitalverbund Kantonsspital St.Gallen (KSSG) 818.1.2 Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS) 828.1.3 Spital Linth 838.1.4 Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT) 878.1.5 Ostschweizer Kinderspital (OKS) 898.1.6 Geriatrische Klinik 908.1.7 Hirslanden Klinik Stephanshorn 918.1.8 Thurklinik 1008.1.9 Klinik St.Georg 1028.1.10 Rosenklinik 103

8.2 Ausserkantonale Leistungserbringer 1048.2.1 Hirslanden Klinik am Rosenberg 1058.2.2 Universitätsspital Zürich (USZ) 1068.2.3 Universitätskinderspital Zürich (KISPI ZH) 1078.2.4 Hirslanden Klinik Zürich 1098.2.5 Inselspital Bern (Insel) 1108.2.6 Universitätsspital Basel (USB) 1118.2.7 Kantonsspital Graubünden (KS GR) 1118.2.8 Klinik Lengg 112

9 St.Galler Spitalliste Akutsomatik 2017 114

10 Spezifikationen zur Spitalliste Akutsomatik 2017 120

Glossar 125

Anhänge 128Anhang 1: Voraussetzungen für die Erteilung der Leistungsgruppe 128

«Basis-Kinderchirurgie/-medizin (KINBM)» Anhang 2: Anforderungen an die Überwachungsstation 129Anhang 3: Methodische Ausführungen zur Bevölkerungsprognose 131Anhang 4: Generelle Anforderungen an Spitalunternehmen 133

mit Basispaket elektiv Anhang 5: Gesicherte Inanspruchnahme auf Spitalliste 2017 134Anhang 6: Versorgungsanteile je Leistungsbereich und 140

-gruppe der innerkantonalen Bewerberinnen für die Spitalliste Akutsomatik, SG-Austritte 2015

Anhang 7: Versorgungsanteile je Leistungsbereich und 150 -gruppe der ausserkantonalen Bewerberinnen für die Spitalliste Akutsomatik, SG-Austritte 2015

Anhang 8: Änderungstabelle Spitalliste 2014 162 (Stand 1.1.2016) zu Spitalliste 2017

Anhang 9: St.Galler Spitalliste Akutsomatik 2017: 166 Leistungsspezifische Anforderungen (gültig ab 1. Juli 2017)

Impressum 178

Die Kantone werden vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet, für die Zulassung der Spitalunternehmen zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Spi-talplanung zu erstellen und – daraus abgeleitet – eine Spitalliste zu er-lassen. Die Spitalliste Akutsomatik 2014 des Kantons St.Gallen und die darin erteilten Leistungsaufträge gelten bis 30. Juni 2017 (Regierungsbe-schluss über die Spitalliste Akutsomatik vom 17. Juni 2014, sGS 331.41). Die Regierung muss per 1. Juli 2017 eine neue Spitalliste Akutsomatik er-lassen. Der vorliegende Planungsbericht dient als Grundlage dazu. Nebst einer Analyse der aktuellen Versorgungslage enthält er eine Bedarfspro-gnose für das Jahr 2025 und bestimmt diejenigen Spitalunternehmen, welche die Spitalversorgung für die St.Galler Bevölkerung sicherstellen sollen.

Im Jahr 2015 richtete der Kanton St.Gallen Beiträge in der Höhe von 420 Mio. Franken für rund 78’500 St.Galler Patientinnen und Patienten in Akutspitälern aus. Der Kanton hat damit auch aus finanzpolitischer Sicht ein Interesse, dass diese Beiträge in möglichst effizienten Strukturen ver-wendet werden. Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung hat sich der ökonomische Druck auf die Spitalunternehmen erhöht. Die Verweil-dauer im Spital sank kontinuierlich. Die geleisteten Pflegetage sind trotz steigenden Austritten rückläufig. Gleichzeitig werden seit dem Jahr 2012 alle Spitalunternehmen auf der Spitalliste unabhängig ihrer Trägerschaft vom Kanton gleichermassen mitfinanziert.

Die wohnortnahe Grundversorgung erfolgt v.a. durch die vier öffentlichen Spitalunternehmen. Ergänzt wird dieses Grundangebot durch Spitalun-ternehmen mit privater Trägerschaft und Spezialkliniken. Rund 19 Pro-zent aller Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung (d.h. rund 15’100 Spitalaufenthalte) erfolgen in einem Spital ausserhalb des Kantons St.Gallen. Seit Einführung der freien Spitalwahl im Jahr 2012 steigt dieser Anteil stetig an. Umgekehrt stammen von den rund 80’000 Spitalaufent-halten in St.Galler Spitalunternehmen 16’000 Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen (inkl. Fürstentum Liechtenstein). Damit weist der Kanton St.Gallen eine grössere Patientenzu- als Patientenabwanderung auf. Nicht alle St.Galler Spitalunternehmen haben sich seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 gleich dynamisch entwickelt. Auf-fallend sind die stark überdurchschnittlichen Fallzahlentwicklungen der Klinik Stephanshorn und der Thurklinik.

Die im Versorgungsbericht 2012 aufgestellte Prognose hat sich im Zeit-verlauf als zu konservativ herausgestellt. Sowohl der Fallzahlenzuwachs wie auch der Rückgang der Pflegetage wurden damals unterschätzt: der Anstieg der Austritte aufgrund einer zu tiefen Annahme über das Wachs-tum der St.Galler Bevölkerung und der Rückgang der Pflegetage, weil die ökonomischen Auswirkungen der Einführung der schweizweit ein-

Zusammenfassung

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heitlichen Spitalfinanzierung durch Fallpreispauschalen unterschätzt wur-den. In der neu erstellten Prognose wurde deshalb Wert darauf gelegt, die Auswirkungen der einzelnen Einflussfaktoren durch der Formulierung von mehreren Szenarien deutlicher aufzuzeigen. Für das Hauptszenario resultiert für das Jahr 2025 ein Fallzahlzuwachs von knapp 9 Prozent. Hauptgründe dafür sind das Bevölkerungswachstum von gut 8 Prozent gemäss kantonalem Bevölkerungsszenario und die Verschiebungen in der Altersstruktur: die Anzahl Personen über 80 Jahre nimmt bis ins Jahr 2025 um 38 Prozent zu. Weil ein deutlicher Rückgang der mittleren Ver-weildauer prognostiziert wird, sinkt die Anzahl Pflegetage für St.Galler Patientinnen und Patienten um rund 1 Prozent. Die neue Prognose geht davon aus, dass die Spitalhäufigkeit der St.Galler Bevölkerung nahezu konstant bleibt bei 158 Spitalaufenthalten je 1’000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Für die Erstellung der Spitalliste Akutsomatik 2017 wurde im Herbst 2016 ein öffentliches Bewerbungsverfahren durchgeführt. Zehn inner- und acht ausserkantonale Spitalunternehmen haben ihre Bewerbung fristgerecht eingereicht. Alle bereits auf der Spitalliste 2014 aufgeführten Spitalun-ternehmen haben sich erneut für Leistungsaufträge beworben. Neu hat die Hirslanden Klinik am Rosenberg einen Antrag für Aufnahme in die St.Galler Spitalliste Akutsomatik gestellt.

Für die Beurteilung der Bewerbungen kamen die im Strukturbericht Akut-somatik 2014 entwickelten und durch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gestützten Planungskriterien zur Anwendung. Ergänzend dazu wurde dem Urteil des BVGer in Sachen Klinik Stephanshorn vom April 2016 Rechnung getragen, indem zusätzlich das allgemeine Kriterium der «Regionalen Endversorgung» formuliert wurde. Dieses besagt, dass aus gesamtwirtschaftlichen Gründen Leistungsbereiche mit hohen Vor-halte- und Infrastrukturkosten und/oder komplexem Patientengut zentral nur von einem Spitalunternehmen angeboten werden sollen. Im Kanton St.Gallen kommt diese Rolle dem Kantonsspital St.Gallen für die Erwach-senenmedizin und dem Ostschweizer Kinderspital für die Kinder- und Jugendmedizin zu. Ausserkantonale Leistungserbringer werden in die Evaluation mit einbezogen, wenn diese in einer Leistungsgruppe einen Mindestanteil von 10 Prozent (in absoluten Zahlen mindestens 10 Fälle) aller Behandlungen von St.Galler Patientinnen und Patienten aufweisen.

Der Planungsbericht wurde den betroffenen Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet. 16 Spitalunternehmen und vier Kantone haben die Gelegen-heit zur Stellungnahme wahrgenommen. Neue und relevante Sachverhal-te wurden in die Erläuterungen zu den Leistungsaufträgen an die einzel-nen Spitalunternehmen in den Kapiteln 8.1 respektive 8.2 integriert.

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Die Anzahl erteilter Leistungsgruppen ist leicht angestiegen von 488 auf 504. Die Zunahme ist grossmehrheitlich auf eine Differenzierung des Spital-leistungsgruppenkonzeptes des Kantons Zürich zurückzuführen (Schaffung neuer Leistungsgruppen, für die Leistungsaufträge erteilt werden müssen), das die Grundlage für ein einheitliches Kriterienraster für die Spitalplanung in der Schweiz bildet. Gut 530 Anträge für neue Leistungsaufträge werden abgelehnt. Neun bestehende Leistungsgruppen werden nicht mehr erteilt. Der Kanton St.Gallen nimmt sieben ausserkantonale Spitalunternehmen mit Leistungsaufträgen für 51 Leistungsgruppen in seine Spitalliste auf. Nicht mehr gelistet ist das Universitätsspital Basel. Neu wird dafür der Hirs-landen Klinik Rosenberg ein Leistungsauftrag erteilt. Gewisse Leistungs-aufträge sind mit Einschränkungen versehen (kürzere Geltungsdauer). Die Hirslanden Klinik Stephanshorn hat sich für 20 neue Leistungsgruppen beworben, wovon 18 abgelehnt werden. Es ist nicht zielführend, dass in Bereichen der Regionalen Endversorgung zum Kantonsspital St.Gallen Pa-rallelstrukturen aufgebaut und damit Überkapazitäten geschaffen werden. Mit allen erteilten Leistungsaufträgen sichert der Kanton 83 Prozent der aktuellen Inanspruchnahme der St.Galler Bevölkerung in seiner Spitalliste ab. Die Spitalliste soll neu eine Geltungsfrist von 5 Jahren aufweisen.

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Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10; abgekürzt KVG) verpflichtet die Kantone, die stationäre Gesundheitsversorgung für ihre Kantonsbevölkerung zu planen und in einer nach Leistungsaufträgen gegliederten Spitalliste festzuhalten (Art. 39 Abs. 1 Bst. d und e KVG). Die Spitalliste Akutsomatik 2014 des Kantons St.Gallen und die darin er-teilten Leistungsaufträge gelten bis 30. Juni 2017 (Regierungsbeschluss über die Spitalliste Akutsomatik vom 17. Juni 2014, sGS 331.41). Ge-mäss Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung (abgekürzt SPFG, sGS 320.1) ist die Regierung zuständig für den Erlass der Spitalliste und der ihr zugrunde liegenden Spitalplanung. Die Regierung erteilt darin die Leistungsaufträge und legt die damit verbundenen Auflagen und Bedin-gungen fest.

Der vorliegende Planungsbericht analysiert die aktuelle Versorgungslage, prognostiziert den Bedarf an akutsomatischen Spitalbehandlungen der St.Galler Bevölkerung für das Jahr 2025 und bestimmt diejenigen Spi-talunternehmen, welche gemäss Art. 1 SPFG die bedarfsgerechte und zeitgemäss stationäre Spitalversorgung für die St.Galler Bevölkerung si-cherstellen sollen. Dazu erfolgt eine Evaluation der möglichen Leistungs-erbringer anhand von vorgegebenen Planungskriterien. Aus diesen Arbei-ten resultieren die St.Galler Spitalliste Akutsomatik 2017 und die daraus abgeleiteten institutionsspezifischen Leistungsaufträge.

Kapitel 2 umfasst die Rahmenbedingungen, an den sich der Planungs-bericht orientiert. Kapitel 3 fasst die Ergebnisse der Vernehmlassung zu-sammen. In den Kapiteln 4 und 5 erfolgt die Analyse der aktuellen Spital-versorgung für die St.Galler Bevölkerung im Bereich Akutsomatik; einmal aus Patientensicht, einmal aus Sicht der Spitäler. Die Prognose für den zukünftigen Bedarf an Spitalleistungen der St.Galler Bevölkerung im Jahr 2025 wird in Kapitel 6 formuliert. In Kapitel 8.1 werden die für die Aus-wahl der für die St.Galler Bevölkerung bedarfsrelevanten Spitalunterneh-men notwendigen Kriterien beschrieben. Darauf folgen die Ausführungen zu den Bewerbungen der einzelnen inner- und ausserkantonalen Spital-unternehmen in Kapitel 8. Schliesslich sind in den Kapiteln 9 und 10 die Spitalliste Akutsomatik 2017 sowie die damit verknüpften Spezifikationen der Spitalliste enthalten.

1 Ausgangslage

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2 Rahmenbedingungen

2.1 Gesetzesgrundlagen

Es bestehen Vorgaben auf Bundesebene im Krankenversicherungsge-setz (KVG), auf interkantonaler Ebene in Form des Konkordates über die hochspezialisierte Medizin (Interkantonale Vereinbarung über die hoch-spezialisierte Medizin, abgekürzt IVHSM) und der Ostschweizer Spitalver-einbarung sowie auf kantonaler Ebene im Gesundheitsgesetz (abgekürzt GesG, sGS 311.1) und im Gesetz über die Spitalplanung und -finanzie-rung (abgekürzt SPFG, sGS 320.1).

Die Kantone sind nach Artikel 39 KVG verpflichtet, im Rahmen der Zulas-sung von Spitälern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Kranken-pflegeversicherung (OKP) eine Planung und – daraus abgeleitet – eine Liste der Spitäler mit den jeweiligen Leistungsspektren zu erstellen. Spi-täler mit privater Trägerschaft sind darin angemessen zu berücksichtigen. Die Kantone sind angehalten, ihre Planungen periodisch zu aktualisieren und untereinander zu koordinieren. Mit letzterem sind der Austausch der Patientenströme und die Koordination der beabsichtigen Planungs-massnahmen gemeint. Die Planung der hochspezialisierten Medizin er-folgt über ein Konkordat der Kantone auf gesamtschweizerischer Ebene (IVHSM). Spitallistenentscheide im Rahmen der IVHSM sind für den Kan-ton St.Gallen rechtlich verbindlich.

Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Spitalleistungen er-lassen (Artikel 58a bis e der Verordnung über die Krankenversicherer, KVV). Darin werden die Kantone verpflichtet, den Bedarf an stationären Leistungen für die Kantonsbevölkerung in nachvollziehbaren Schritten zu ermitteln, wobei sie sich namentlich auf quantitative Daten und Ver-gleiche abstützen sollen. Die Planung im akutsomatischen Bereich muss leistungsorientiert erfolgen. Sie richtet sich daher an den erbrachten Leis-tungen (Behandlungen) und nicht an den benötigten Kapazitäten (Betten) aus. Für ambulant erbrachte Leistungen von Spitälern besteht kein Pla-nungsauftrag. Die Verordnung schreibt den Kantonen vor, bei der Evalu-ation der Leistungserbringer und der Auswahl des auf der Spitalliste zu sichernden Angebots insbesondere drei Aspekte zu berücksichtigen:

1. Die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung. Die Überprüfung dieser beiden Kriterien erfolgt insbesondere durch Auswertungen über die Effizienz der Leistungserbringung, über Nachweise der notwendigen Qualität, die Festsetzung von Mindestfall-zahlen und die Nutzung von Synergien.

2. Den Zugang der Patientinnen und Patienten zur Behandlung innert nützlicher Frist.

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3. Die Bereitschaft und Fähigkeit der Spitäler zur Erfüllung der ihnen über-tragenen Leistungsaufträge.

Das kantonale SPFG enthält ergänzende und präzisierende Ausführun-gen zur Spitalplanung und Spitalliste. Es überträgt die Kompetenz für den Erlass der Spitalplanung und der Spitalliste sowie die Erteilung der Leis-tungsaufträge an die Regierung. Nebst der Formulierung der Ziele der Spitalplanung, von Form und Inhalt der Spitalliste sowie der Leistungs-aufträge werden im SPFG für die Erteilung von Leistungsaufträgen eine Reihe von Voraussetzungen genannt respektive Auflagen formuliert (Arti-kel 11 und 12). Es sind dies insbesondere:

a. Vorgaben über die Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlich-keit der Leistungen;

b. Verpflichtung zur Zusammenfassung medizinischer Leistungen zu integral zu erbringenden Leistungsgruppen;

c. Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen in Kooperation mit einem anderen Spital im Kanton oder ausserhalb des Kantons;

d. Vorgaben über Indikatoren für das Reporting und weitere Grundsätze für das Controlling;

e. Einhaltung von Mindestfallzahlen für bestimmte medizinische Leistungen; f. Sicherstellung einer Notfallaufnahme; g. Festlegung eines Mindestanteils an Patientinnen und Patienten aus

dem Kanton, für deren stationären Behandlungen keine Zusatzleistun-gen in Rechnung gestellt werden;

h. Bereitstellung einer unter Berücksichtigung der Betriebsgrösse und des kantonalen Bedarfs angemessenen Zahl an Aus- und Weiterbil-dungsplätzen für Fachleute in Berufen des Gesundheitswesens.

2.2 Strategie und Planungsziele

Gemäss Schwerpunktplanung 2013-2017 erachtet die Regierung die Zunahme chronischer Erkrankungen sowie die demografische Entwick-lung einerseits und der Wettbewerb aufgrund der freien Spitalwahl ander-seits als hauptsächliche Herausforderungen bei der Sicherstellung einer wohnortnahen, qualitativ hochstehenden und finanziell tragbaren Ge-sundheitsversorgung1. Ebenfalls hat sich die Regierung in ihrer Schwer-punktplanung dafür ausgesprochen, den Prozess der Koordination und Konzentration von Spitalleistungen weiter voranzutreiben und die Vernet-zung unter den Spitälern zu optimieren. Schliesslich hat sich die Regie-rung für das Jahr 2017 u.a. zum Ziel gesetzt, den Aufbau des Studien-gangs «Medical Master» voranzutreiben.

1 Schwerpunktplanung der Regierung 2013-2017: http://bit.ly/2qKmvxt

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In der Kantonsverfassung setzt sich der Staat zum Ziel, dass seine Bevöl-kerung zu für sie tragbaren Bedingungen eine ausreichende Gesundheits-versorgung erhält. Auch das Leitbild Gesundheit des Kantons St.Gallen, in welchem die wesentlichen Richtlinien für das staatliche gesundheits-politische Handeln festgelegt werden, stellt den effizienten Mitteleinsatz im stationären Gesundheitswesen in den Mittelpunkt. Angesichts der ste-tig steigenden Gesundheitskosten kommt aus Sicht der Regierung dem Aspekt des effizienten Mitteleinsatzes eine immer grössere Bedeutung zu. Dies auch vor dem Hintergrund, dass mit der Einführung der neu-en Spitalfinanzierung der Kostendruck auf die Spitalunternehmen spür-bar zugenommen hat. Diesem Kostendruck kann auf zweierlei Art be-gegnet werden. Einerseits kann er dazu führen, dass Spitalunternehmen Anstrengungen unternehmen, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen zu erhöhen, indem Prozesse standardisiert, Aufenthaltsdauern reduziert, Personaldotationen und -qualifikationen hinterfragt und die Produktivi-tät erhöht werden. Anderseits besteht durch die neue Spitalfinanzierung der Anreiz, die Rentabilität von unwirtschaftlichen Strukturen durch die Generierung von zusätzlichen stationären Spitalbehandlungen, die auch ambulant erfolgen könnten, zu verbessern. Die Erhöhung der Wirtschaft-lichkeit über medizinisch umstrittene stationäre Spitalbehandlungen ist aus Kantonssicht unerwünscht und muss im Rahmen der Spitalplanung berücksichtigt werden.

Die Regierung des Kantons St.Gallen formulierte im Bereich «Langfristi-ge Finanzperspektiven» für den akutsomatischen Spitalbereich eine Reihe von kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen, um das Kostenwachs-tum zu dämpfen und den effizienten Mitteleinsatz zu stärken. Soweit die-se die Spitalplanung betreffen, werden diese nachfolgend aufgelistet:

• Die inner- und interkantonale Zusammenarbeit ist zu intensivieren, sofern damit Versorgungssicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit erhöht werden können.

• Der innerkantonale Versorgungsanteil soll über ein attraktives medizini-sches, pflegerisches und therapeutisches Angebot sowie über eine wettbewerbsfähige Infrastruktur möglichst erhöht werden (Rückholpo-tenzial), sofern damit keine Einbussen bei Qualität und Wirtschaftlich-keit verbunden sind.

• Es soll festgelegt werden, dass genügend Aus- und Weiterbildungs-plätze zur Verfügung gestellt werden, um den Nachwuchs in Medizin und Pflege zu gewährleisten.

• Nebst dem Kriterium der Versorgungssicherheit ist bei der Erstellung zukünftiger Spitallisten das Kriterium der Wirtschaftlichkeit konsequent zu beachten.

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2.3 Leistungsauftragscontrolling

Seit August 2014 ist die Spitalliste Akutsomatik in Kraft. Darin wird jedem Spitalunternehmen das medizinische Leistungsspektrum zugewiesen, für welches es zur stationären Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Kran-kenpflegeversicherung (OKP) zugelassen ist. Eine Vergütung von statio-nären Leistungen ausserhalb des Leistungsauftrags durch den Kanton ist nicht KVG-konform. Die Überprüfung der Einhaltung des medizinischen Leistungsauftrags erfolgt retrospektiv2. Das Gesundheitsdepartement hat eine Überprüfung der Leistungsaufträge abgeschlossen. Eine zweite für die Periode 1.7.2015 bis 30.6.2016 ist in Bearbeitung. Dabei wurden alle Spitalbehandlungen in Leistungsgruppen ausserhalb des Leistungs-auftrags statistisch ausgeschieden und überprüft. Es hat sich gezeigt, dass die St.Galler Spitalunternehmen ihre Leistungsaufträge einhalten. Behandlungen ausserhalb des Leistungsauftrags sind sehr selten und bewegen sich – gemessen an der Gesamtzahl der Spitalaufenthalte – im Promille-Bereich.

2.4 Finanzierung

Im Jahr 2015 richtete der Kanton St.Gallen Beiträge in der Höhe von 420 Mio. Franken an akutsomatische Spitalunternehmen für die Behandlung von St.Galler Patientinnen und Patienten aus. Mehr als 95 Prozent davon sind gebundene Beiträge, d.h. umfassen den vom KVG fix definierten Kan-tonsanteil von 55 Prozent der fakturierten Pauschalen sowie der vom Bun-desgesetz über die Invalidenversicherung fix definierten Kantons anteil von 20 Prozent der fakturierten Pauschalen. Der Kanton hat keinerlei direkten Einfluss auf die Höhe dieses Beitrags. Die restlichen 16,2 Mio. Franken be-inhalten Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen namentlich im Be-reich Aus- und Weiterbildung sowie Forschung (GWL, 11,7 Mio. Franken) und Beiträge für die Sicherstellung von versorgungspolitisch sinnvollen Leistungen gemäss Art. 24 SPFG mit nicht kostendeckenden Vergütungs-systemen (4,5 Mio. Franken). Letztere werden nur an das Ostschweizer Kinderspital (OKS) und die Geriatrische Klinik ausgerichtet.

Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung sind die Kantonsaus-gaben für den stationären Bereich der Akutsomatik um 55 Mio. Franken angestiegen, was einem Kostenwachstum von 15 Prozent entspricht. Die neue Spitalfinanzierung entlastete die Zusatzversicherungen zu Lasten der OKP und der Kantone. Dazu kam die in der neuen Spitalfinanzierung vorgesehene Erhöhung des Kantonsanteils von 50 Prozent im Jahr 2012 auf 55 Prozent im Jahr 2015. Zudem stieg die Anzahl der ausserkanto-nalen Spitalaufenthalte überdurchschnittlich stark an. Schliesslich nahm auch die durchschnittliche Fallschwere um gut 3 Prozent zu, was zu hö-heren Abgeltungen führte.

2 Ausgenommen davon war die Hirslanden Klinik Stephanshorn, da bis April 2016 ein Gerichtsverfahren vor dem Bundesverwal-tungsgericht betreffend Umfang des Leistungsauftrags hängig war. Die beiden Parteien einigten sich darauf, für diesen Zeitraum die Überprüfung des Leistungs-auftrags im Rahmen der Rechnungsstel-lung durchzuführen.

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Tabelle 1: Entwicklung Kantonsbeitrag Akutsomatik Kanton St.Gallen in

Mio CHF, 2012-2015

Quelle: AfGVE

2.5 Planungsumfang und Abgrenzungen

Der vorliegende Planungsbericht umfasst einzig den stationären Bereich der akutsomatischen Versorgung inklusive der Geriatrie. Die ambulanten Angebote der akutsomatischen Spitalunternehmen unterliegen nicht der Planungspflicht des Kantons. Den Bereichen Akutgeriatrie, Kinder- und Jugendmedizin, Geburtshilfe wird im Kapitel 4 spezielle Beachtung ge-schenkt. Für den Bereich Palliativmedizin wird auf das vom Kantonsrat verabschiedete Konzept verwiesen. Darin wurden drei Umsetzungsprio-ritäten formuliert:

1. Realisierung einer gesetzlichen Grundlage im Rahmen eines Nachtrags zum Gesundheitsgesetz: Entwurf wurde erarbeitet und steht kurz vor Mitberichtsverfahren.

2. Leistungsaufträge für ambulante Angebote: Leistungsaufträge mit Palliativem Brückendienst und Palliative Ostschweiz konnten abge-schlossen werden.

3. Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten für ein stationäres Hospizan-gebot: Arbeiten haben zu einer Vorlage der Regierung über Beiträge an Sterbehospiz-Einrichtungen geführt4.

2012 2013 2014 2015 Zunahme

Kantonsbeitrag innerkantonal 280 297 308 322 15%

Kantonsbeitrag ausserkantonal 63 72 81 82 31%

Gemeinwirtschaftliche Leistungen 17 13.2 11.4 11.7 -31%

Beiträge gemäss Art. 24 SPFG3 5.9 7.3 4.0 4.5 -24%

Total 365 390 405 420 15%

Anzahl Fälle Total 75'324 75'781 77'448 78'586 4%

davon in ausserk. Spitälern 10'410 11'654 12'376 12'715 22%

Kantonsbeitrag je Fall in Fr. 4'851 5'140 5'225 5'347 10%

Durchschnittliches Fallgewicht 1.006 1.016 1.014 1.037 3%

3 Der Kanton kann gestützt auf diesen Artikel Spitalleistungen mitfinanzieren, bei welchen die bestehenden Tarifwerke keine kostendeckende Abgeltung garantieren. Diese müssen versorgungs-politisch sinnvoll und notwendig sein. Überdies müssen die Leistungserbringer nachweisen können, dass keine Querfi-nanzierungen möglich sind.

4 Botschaft und Entwurf der Regierung vom 27. Februar 2017 zum Kantonsratsbeschluss über Beiträge an Sterbe hospiz-Einrichtungen im Kanton St.Gallen (34.17.09).

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2.6 Interkantonale Koordination

Gemäss KVG sind die Kantone angehalten, ihre Planungen untereinander zu koordinieren. Auf Ebene der Schweizerischen Gesundheitsdirektoren-konferenz (GDK) wurden zu diesem Zweck Empfehlungen zur Spitalplanung formuliert. Auf Ebene der Gesundheitsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone (GDK-Ost) wurden zudem Kriterien entwickelt, wann ausserkanto-nale Leistungserbringer versorgungsrelevant sind und eine Aufnahme in die Spitalliste vertieft geprüft werden soll.

Eine interkantonale Koordination des Angebots mit den Nachbarkantonen und dem Fürstentum Liechtenstein ist namentlich bei spezialisierten Leis-tungen mit kleinen Fallzahlen sinnvoll. Im Bereich der Grundversorgung steht eine Koordination weniger im Vordergrund, da diese wohnortnah erfolgen soll. In der hochspezialisierten Medizin (HSM) erfolgt die Planung bereits heute auf gesamtschweizerischer Ebene im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM). Es kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung. In einem ersten Schritt werden in einem Leistungsbereich diejenigen Behandlungen definiert, welcher der HSM zuzuordnen sind. Diese Definition basiert auf den Kriterien, welche in der IVHSM enthalten sind. Darauf basierend erfolgt die Zuordnung der Leis-tungsaufträge an einzelne Spitalunternehmen. Im Jahr 2016 beinhaltete die HSM-Spitalliste Zuteilungsentscheide für 39 HSM-Teilbereiche (gut 9’000 Spitalaufenthalte). Nach Aussagen des Fachorgans der HSM entsprechen diese 39 Teilbereiche rund drei Vierteln der potenziellen HSM in der Schweiz. Der Bundesrat kam im Jahr 2016 zum Schluss, dass die Arbeiten der Kanto-ne vorankommen, es aber noch Verbesserungspotenzial gibt. Er ist der An-sicht, dass es derzeit weder zweckmässig noch angebracht ist, von seiner subsidiären Kompetenz in diesem Bereich Gebrauch zu machen5.

Der Kanton St.Gallen stützt sich bei der Erarbeitung seiner Planung wo im-mer möglich auf Vorarbeiten der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ab. Für die Erteilung der Leistungsaufträge verwendet der Kanton St.Gallen gemäss einer Empfehlung der GDK das Spitalleistungsgruppenkonzept (SPLG). Damit wird die interkantonale Vergleichbarkeit der St.Galler Spital-planung Akutsomatik sichergestellt. In den Kapiteln 4.4 und 5.1 werden die Patientenabwanderung von St.Galler Patientinnen und Patienten in ande-re Kantone respektive die Patientenzuwanderung in den Kanton St.Gallen transparent dargestellt.

Leistungsaufträge für insgesamt 51 Leistungsgruppen wurden an Spitalun-ternehmen mit ausserkantonalem Standort vergeben. Diese Vergaben er-folgten in Absprache mit den jeweiligen Standortkantonen. Im Rahmen der Vernehmlassung konnten alle umliegenden Kantone zur Planung generell und zur Spitalliste mit den vorgesehenen Leistungsaufträgen Stellung nehmen.

5 Planung der hochspezialisierten Medizin: Umsetzung durch die Kantone und subsidiäre Kompetenz des Bundesrates: http://bit.ly/2rLvTPZ

15

Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsversion des Planungsberichts und der Entwurfsversion der Spitalliste Akutsomatik 2017 beauftragte die Regierung das Gesundheitsdepartment, eine Vernehmlassung bei den betroffenen Kreisen durchzuführen. Insgesamt wurden 27 Adressaten zur Vernehmlassung eingeladen, davon haben 20 die Gelegenheit zur Stel-lungnahme wahrgenommen (16 Spitalunternehmen, vier Kantone). Die Spitalunternehmen konnten sich zusätzlich zum institutionsspezifischen Leistungsvertrag äussern.

Zur Bedarfsprognose erfolgten keine Rückmeldungen. Die Evaluationskri-terien stiessen grossmehrheitlich ebenfalls auf Akzeptanz. Einzelne Rück-meldungen betrafen die Anwendung der Kriterien auf konkrete Gegeben-heiten (Aufnahmepflicht, Regionale Endversorgung). Vereinzelt wurden generelle Anforderungen an die Aufnahme in die Spitalliste Akutsomatik 2017 hinterfragt (REKOLE-Zertifizierung, Einschränkung des Patienten-kollektivs bei Spitälern mit Basispaket elektiv auf unter 80 jährige). Das OKS verlieh betreffend der Leistungsgruppe «Basis-Kinderchirurgie/-me-dizin KINBM» seiner Sorge Ausdruck, wonach inskünftig der Anteil der behandelten Kinder und Jugendlichen in Spitalunternehmen der Erwach-senenmedizin übermässig ansteigen könnte. Einige Rückmeldungen be-trafen die institutionsspezifischen Leistungsverträge.

Der Kanton Thurgau wies auf die aus seiner Sicht mangelhafte interkan-tonale Koordination der Planung hin und verlangte zusätzliches Datenma-terial zu den interkantonalen Patientenströmen. Gestützt darauf machte der Kanton Thurgau geltend, dass bei Leistungsaufträgen von Spitälern mit weniger als 5 Prozent Versorgungsanteil ein genereller Entzug geprüft werden sollte. Zudem stellte er den Antrag, auf die Erteilung von zusätz-lichen Leistungsaufträgen an die Thurklinik (HNO2), die Hirslanden Klinik Stephanshorn (NEU1, PNE1) und die Klinik St.Georg (GYN1, URO1.1) zu verzichten. Die drei genannten Spitäler würden aufgrund Ihrer geo-grafischen Lage und der aktuellen Patientenströme die Thurgauer Spi-talplanung tangieren. Der Kanton Thurgau habe kein Interesse an einer Ausweitung der für seine Bevölkerung zugänglichen Leistungsspektren in ausserkantonalen Spitälern. Dazu ist festzuhalten, dass es sich bei HNO2, GYN1 und URO1.1 um Leistungsbereiche ohne Vorhalteleistun-gen handelt. Bei derartigen Leistungsgruppen kommt dem Wettbewerb-sprinzip ein hohes Gewicht zu. Bei Erfüllung der leistungsspezifischen Anforderungen erfolgt in derartigen Leistungsgruppen grundsätzlich die Erteilung eines Leistungsauftrags. Die Leistungsbereiche PNE1 und NEU1 können der (erweiterten) Grundversorgung von Spitalunternehmen mit Notfallstation und Allgemeiner Chirurgie und Innerer Medizin zugeord-net werden, dessen Versorgungstypus die Hirslanden Klinik Stephans-horn entspricht. Die leistungsspezifischen Anforderungen werden erfüllt. Aus Sicht des Kantons St.Gallen spricht damit nichts gegen eine Ertei-lung der Leistungsaufträge.

3 Vernehmlassung

16

Die grosse Zahl der Vernehmlassungsantworten konzentrierte sich auf abschlägig beurteilte Anträge für einzelne Leistungsgruppen. Neue und relevante Sachverhalte wurden in die Erläuterungen zu den Leistungsauf-trägen an die einzelnen Spitalunternehmen in den Kapiteln 8.1 respektive 8.2 integriert.

Die Hirslanden Klinik Stephanshorn reichte eine umfangreiche Stellung-nahme ein. Darin stellte sie u.a. Verfahrensanträge hinsichtlich der Akten-einsicht und der Öffentlichmachung von Daten (Beiweisanträge). Das Ge-sundheitsdepartment hatte bereits mit Schreiben vom 4. Mai 2017 auf ein Gesuch der Hirslanden Klinik Stephanshorn nach Akteneinsicht mit-geteilt, dass neben den im Planungsbericht zitierten und der Antragstel-lerin mit Schreiben vom 13. April 2017 separat zugestellten Unterlagen keine zusätzlichen Akten existieren, die dem Akteneinsichtsrecht unter-stehen. Daran hat sich nach Ablauf der Vernehmlassung nichts geändert. Was die Beweisanträge betrifft, so hat sich das Gesundheitsdeparte-ment entschieden, den Planungsbericht mit einem neuen Anhang 6 zu ergänzen, worin für alle innerkantonalen Leistungserbringer die Austritte der St.Galler Patientinnen und Patienten je Leistungsgruppe aufgeführt sind. Zudem wurde im Zusammenhang mit der von der Antragstellerin vorgebrachten Behauptung, wonach die überhöhte Sterblichkeit nach Herzinfarkt im Kanton St.Gallen ursächlich auf eine qualitativ schlechte stationäre Versorgung des akuten Herzinfarktes zurückzuführen sei, ein Gutachten des OBSAN öffentlich gemacht. Weitergehende Beweisanträ-ge der Hirslanden Klinik Stephanshorn werden ablehnend beurteilt. Es handelt sich bei der vorliegend durchgeführten Vernehmlassung um ein Anhörungsverfahren, an welches bezüglich Umgang mit Beweisanträgen keine weiteren Anforderungen verbunden sind.

Mit Schreiben vom 2. Juni 2017 teilte das Gesundheitsdepartment der Hirslanden Klinik Stephanshorn den abschlägigen Entscheid bezüglich Akteneinsicht und Fristverlängerung zur erneuten Stellungnahme mit. Eine Besprechung zwischen der Hirslanden Klinik Stephanshorn und dem Gesundheitsdepartement vom 12. Juni 2017 bot Anlass, Argumen-te für einzelne Anträge von Leistungsgruppen auszutauschen sowie zu den neu vorliegenden Unterlagen Stellung zu nehmen. Die Einschätzung der Anträge verbleibt jedoch unverändert. Die Regierung lehnt weiterhin eine Erteilung von Leistungsaufträgen in den Bereichen Gefäss-, Thorax- und Neurochirurgie sowie der interventionellen Kardiologie an die Hirs-landen Klinik Stephanshorn ab. Die Stellungnahme der Hirslanden Klinik Stephanshorn hat keine Beschlussänderung bewirkt. Entgegen den Aus-führungen der Antragstellerin erfüllt sie in den Bereichen Gefäss-, Tho-rax- und interventionelle Kardiologie die Anforderungen an ein Endversor-ger-Spital nicht. Tatsächlich sind die von der Antragstellerin angeführten Personalressourcen bei weitem nicht ausreichend, um eine Notfallversor-gung rund um die Uhr während 365 Tagen im Jahr für die Bevölkerung

17

des Kantons St.Gallen sicherzustellen, wie dies Auftrag eines Endversor-gerspitals ist (siehe auch Ausführungen in Kapitel 7.2.6). Auch bestehen Lücken beim Zugriff auf notwendige Subdisziplinen vor Ort. Den Anfor-derungen eines Endversorgerspitals an die ärztliche Aus- und Weiterbil-dung sowie die Beteiligung an der medizinischen Forschung wird die An-tragstellerin in keiner Weise gerecht. Auch ist der Versorgungsanteil des KSSG in besagten Bereichen viel grösser als von der Antragstellerin insi-nuiert (siehe Anhang 6). Die angeblich mangelhafte Abklärung des Sach-verhalts wird von der Antragstellerin nicht weiter substantiiert. Bei der gerügten Wirtschaftlichkeitsprüfung wird auf ein Urteil des Bundesverwal-tungsgerichts verwiesen, welches im vorliegenden Fall nicht sachgerecht ist, da es Wirtschaftlichkeitsvergleiche im Rahmen der Tariffestsetzung/-genehmigung und nicht im Rahmen von Spitalplanungen betrifft. Das von der Antragstellerin postulierte Qualitätsproblem im Bereich der Versor-gung des Herzinfarktes (worin der Bereich der interventionellen Kardiolo-gie einen wichtigen Beitrag leistet) wird mit einer Auswertung des OBSAN begründet, welche für den Kanton St.Gallen überhöhte Sterberaten nach Herzinfarkten ausweist. Diese Auswertung war Anlass für das Gesund-heitsdepartement, seinerseits beim OBSAN im Jahr 2016 ein Gutachten über die Gründe der erhöhten Sterblichkeit in Auftrag zu geben. Darin konnte nachgewiesen werden, dass der Kanton St.Gallen im stationären Bereich keine überdurchschnittliche Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt aufweist. Das Qualitätsargument der Antragstel-lerin ist damit gegenstandslos.

18

19

Im Jahr 2015 erfolgten in akutsomatischen Spitälern rund 78’500 Spital-aufenthalte von St.Galler Patientinnen und Patienten mit rund 444’300 Pflegetagen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Verweildauer von 5.7 Tagen.

In Abbildung 1 sind die Werte ausgewählter Indikatoren für die Jahre 2012 bis 2015 aufgeführt. Trotz einem Anstieg von 4 Prozent der Fallzahl sank die Anzahl Pflegetage für St.Galler Patientinnen und Patienten um 2 Prozent. Erreicht werden konnte dies durch die Verkürzung der Ver-weildauern. Im Jahr 2012 betrug die durchschnittliche Dauer eines Spi-talaufenthaltes noch 6 Tage. Im Jahr 2015 sank sie auf 5.7 Tage. Dies ist namentlich eine Folge des verstärkten Kostendruckes seit Einführung des schweizweit einheitlichen Finanzierungsinstrumentes SwissDRG.

Abbildung 1: Fälle (Balken links) und Hospitalisationsrate (Linie links)

sowie Pflegetage (Balken rechts) und Verweildauer in Tagen (Linie rechts)

der SG-Bevölkerung zwischen 2012 und 2015

4 Leistungsnachfrage

Austrittein 1’000

HR je1’000 Einwohner

2012 2013 2014 2015

10

20

30

40

50

60

70

80

90

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

0

Pflegetagein 1’000

MittlereVerweildauer

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

0

1

2

3

4

5

6

7

8

2012 2013 2014 2015

20

Abbildung 2: Veränderungsraten ausgewählter Indikatoren

zwischen 2012 und 2015 (Index Basis: 2012 = 100)

Quelle: Med.Statistik BFS 2012-2015, Aufbereitung durch AfGVE

4.1 Alter

Wichtigster Einflussfaktor auf die Häufigkeit von Spitalaufenthalten ist das Alter. Je älter eine Person ist, je höher ist die Wahrscheinlichkeit für einen Spitalaufenthalt. Abbildung 3 auf der nächsten Seite enthält die Werte für den Kanton St.Gallen (grün) und die restliche Schweiz (rot) der Anzahl Spitalaufenthalte je 1’000 Einwohnerinnen und Einwohner (linke Skala) sowie die durchschnittliche Dauer des Spitalaufenthaltes (rechte Skala). Die Altersgruppe der über 80jährigen weist im Vergleich zum Durchschnitt der Gesamtbevölkerung eine um das Dreifache höhere Spitalhäufigkeit auf. Im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt werden im Kanton St.Gallen mehr Personen je 1’000 Einwohnerinnen und Einwohner in ei-nem Spital behandelt, hingegen liegt deren durchschnittliche Verweildau-er im Spital leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt. Die Abbil-dung 3 zeigt zudem auf, dass die Verweildauer im Spital mit steigendem Alter höher wird. Die Altersgruppe der über 80jährigen weist eine fast 70 Prozent höhere Verweildauer auf als der St.Galler Durchschnitt.

Austritte

104.3102.5101.8

97.8

73.7

Hospitalisationsrate

Pflegetage

Mittlere Aufenthaltsdauer

Einwohnerzahl

2012 2013 2014 2015

90

100

110

21

Abbildung 3: Spitalhäufigkeit (Balken) und mittlere Verweildauer (Linien) je

Altersgruppe für SG-(grün) und CH-Bevölkerung (rot), 2015

Quelle: Med.Statistik und STATPOP BFS 2015, Aufbereitung durch AfGVE

Abbildung 4 verdeutlicht die Zusammenhänge zwischen dem Alter und der Spitalhäufigkeit. 23 Prozent der St.Gallerinnen und St.Galler sind 60 Jahre alt oder älter. 44 Prozent der Spitalaufenthalte und fast 60 Prozent der Pflegetage fallen auf diese Personengruppe. Die Tendenz ist dabei steigend: im Jahr 2009 betrug der Anteil der St.Gallerinnen und St.Galler mit 60 Jahren oder mehr 21 Prozent und es fielen 40 Prozent der Spital-aufenthalte sowie 51 Prozent der Pflegetage auf diese Personengruppe.

Abbildung 4: Wohnbevölkerung, Austritte und Pflegetage je Altersgruppe, 2015

Quelle: Med.Statistik und STATPOP BFS 2015, Aufbereitung durch AfGVE

Spitalhäufigkeitje 1‘000 Einwohner

SG-Werte CH-Durchschnitt

Verweildauerin Tagen

SG-Werte CH-Durchschnitt

0 –17 18 – 39 40 – 59 60 – 79 80+ Total

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Pflegetage

Austritte

Bevölkerung

0 – 17 18 – 39 40 – 59 60 – 79 80+

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

22

4.2 Wahlkreise

In Tabelle 2 sind ausgewählte Kennzahlen auf Ebene der einzelnen Wahl-kreise zusammengefasst. Unterschiede in der Inanspruchnahme von Spi-talleistungen in den einzelnen Wahlkreisen können verschiedene Gründe haben. Neben dem Gesundheitszustand, der Altersstruktur und weiteren sozioökonomischen Merkmalen der Bevölkerung ist aus der Fachliteratur bekannt, dass die Erreichbarkeit der Spitalinfrastrukturen ebenfalls einen wichtigen Einflussfaktor darstellt.

Die Wahlkreise weisen je nach geografischer Lage einen unterschiedli-chen Anteil an Spitalaufenthalten ausserhalb des Kantons St.Gallen auf. Spitzenreiter ist der Wahlkreis See-Gaster mit 36 Prozent, erklärbar durch seine geografischen Lage, das vielfältige grenznahe ausserkantonale Spi-talangebot sowie die allgemeine Orientierung nach Zürich für Zentrums-leistungen. Im Gegensatz dazu steht der Wahlkreis Werdenberg mit nur 10 Prozent ausserkantonalen Spitalaufenthalten. Als Gründe für diesen tiefen Wert sind das starke wohnortsnahe medizinische Angebot des Spi-tals Grabs, die periphere geografische Lage an der Landesgrenze sowie die Orientierung nach St.Gallen als Standort für Zentrumsleistungen zu bezeichnen.

Tabelle 2: Ausgewählte Kennzahlen je Wahlkreis, 2015

Quelle: Med.Statistik und STATPOP BFS 2015, Aufbereitung durch AfGVE

Total Austritte

Total Ausserk.

Anteil Zusatz-

versicherte

Durch-schnitts-

alter

Spitalhäu-figkeit je

1'000 Einw

Verweil-dauer

in Tagen

Durch. Fallgewicht

(CMI)

Wahlkreis St.Gallen 19'019 15% 24% 51 157 6.1 1.079

Wahlkreis Rorschach 7'764 20% 24% 52 162 5.9 1.065

Wahlkreis Wil 11'833 16% 19% 50 159 5.6 1.030

Wahlkreis Rheintal 9'946 18% 20% 49 147 5.5 1.017

Wahlkreis Werdenberg 5'651 10% 16% 49 149 5.2 0.991

Wahlkreis Sarganserland 7'075 24% 17% 50 164 5.4 0.976

Wahlkreis See-Gaster 10'124 36% 21% 51 162 5.3 1.032

Wahlkreis Toggenburg 7'174 14% 12% 51 161 5.6 1.042

Total 78'586 19% 20% 50 157 5.7 1.037

23

Der Anteil von Patientinnen und Patienten mit Halbprivat- oder Privatver-sicherung schwankt zwischen den einzelnen Wahlkreisen relativ stark. Toggenburger Patientinnen und Patienten verfügten nur in 12 Prozent aller Spitalaufenthalte über eine Zusatzversicherung. Bei Patientinnen und Pa-tienten aus den Wahlkreisen St.Gallen und Rorschach sind es doppelt so viele (24 Prozent). Bei den restlichen Kennzahlen der einzelnen Wahlkreise bestehen nur geringe Abweichungen vom kantonalen Durchschnitt.

Die wohnortnahe Grundversorgung erfolgt auf Ebene der einzelnen Wahl-kreise. Ergänzt wird das Grundangebot der vier öffentlichen Spitalverbunde durch Spitäler mit privater Trägerschaft und Spezialkliniken. Aus Tabelle 3 ist die Anzahl der Spitalaufenthalte der Bevölkerung der acht Wahlkreise in den einzelnen Spitalunternehmen ersichtlich. Die Wahlkreise weisen eine unterschiedliche Grösse auf. So erfolgen im Wahlkreis St.Gallen fast vier-mal so viele Spitalaufenthalte wie im Wahlkreis Werdenberg.

Tabelle 3: Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung nach Wahlkreisen

und Spitalunternehmen, 2015

Quelle: Med. Statistik BFS 2015, Aufbereitung durch AfGVE

St.Gallen Ror-schach

Rheintal Werden-berg

Sargan-serland

See- Gaster

Toggen-burg

Wil Andere Total

Kantonsspital St.Gallen (KSSG)

10'796 4'605 3'203 785 651 905 1'629 4'954 7'495 35'023

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sargan-serland (SRRWS)

52 59 3'968 4'066 4'350 140 373 28 2'749 15'785

Spital Linth Uznach 6 1 4 2 280 4'840 451 29 561 6'174

Spitalregion Fürsten-land Toggenburg (SRFT)

171 40 25 9 12 64 3'208 3'405 1'372 8'306

Ostschweizer Kinderspital

967 310 418 130 34 124 305 524 1'301 4'113

Geriatrische Klinik 861 235 38 1 - 4 33 167 186 1'525

Hirslanden Klinik Stephanshorn, St.Gallen

3'153 918 473 65 49 23 122 546 1'854 7'203

Thurklinik, Niederuzwil

99 13 7 4 - 5 33 266 505 932

Klinik St.Georg, Goldach

7 42 13 1 - 1 1 2 67 134

Rosenklinik, Rapperswil

2 - - - 2 369 3 - 119 495

SG-Bevölkerung in ausserk. Spitälern

2'905 1'541 1'797 588 1'697 3'649 1'016 1'912 - 79'690

Total 19'019 7'764 9'946 5'651 7'075 10'124 7'174 11'833 78'586

24

In Tabelle 4 sind die prozentualen Versorgungsanteile je Wahlkreis auf Ebene der einzelnen Spitalunternehmen dargestellt. Die Versorgungsanteile inner-halb der «eigenen» Bevölkerung der Wahlkreise sind unterschiedlich hoch. Von 72 Prozent für den Wahlkreis Werdenberg in der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS) bis zu 1 Prozent im Wahlkreis Ror-schach in der Klinik St.Georg. Der hohe Wert der SRRWS ist primär durch die geografische Lage und das umfassende Angebot der SRRWS für seine Bevölkerung zu begründen.

Tabelle 4: Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung nach Wahlkreis und

Spitalunternehmen in Prozent, 2015

Quelle: Med. Statistik BFS 2015, Aufbereitung durch AfGVE

St.Gallen Ror-schach

Rheintal Werden-berg

Sargan-serland

See- Gaster

Toggen-burg

Wil

Kantonsspital St.Gallen (KSSG) 57% 59% 32% 14% 9% 9% 23% 42%

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS)

< 1% 1% 40% 72% 61% 1% 5% < 1%

Spital Linth Uznach < 1% < 1% < 1% < 1% 4% 48% 6% < 1%

Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT)

1% 1% < 1% 0% < 1% 1% 45% 29%

Ostschweizer Kinderspital 5% 4% 4% 2% < 1% 1% 4% 4%

Geriatrische Klinik 5% 3% < 1% < 1% - < 1% < 1% 1%

Hirslanden Klinik Stephanshorn, St.Gallen

17% 12% 5% 1% 1% < 1% 2% 5%

Thurklinik, Niederuzwil 1% < 1% < 1% < 1% - < 1% < 1% 2%

Klinik St.Georg, Goldach < 1% 1% < 1% < 1% - < 1% < 1% < 1%

Rosenklinik, Rapperswil < 1% - - - < 1% 4% < 1% -

Ausserkantonale Spitäler 15% 20% 18% 10% 24% 36% 14% 16%

Total 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%

25

4.3 Leistungsbereiche

Zum Zweck der Spitalplanung müssen die einzelnen Spitalbehandlun-gen in sinnvolle Leistungspakete zusammengefasst werden. Der Kanton St.Gallen verwendet dazu das Spitalleistungsgruppenkonzept (SPLG). Dieses klassiert die Spitalbehandlungen in 25 Leistungsbereiche und 138 Leistungsgruppen. Zahlenmässig dominiert wird die Klassifikation durch das sogenannte Basispaket, wie aus Tabelle 5 auf der nächsten Seite hervorgeht. Dieses umfasst die Basis-Leistungen in den Bereichen Chi-rurgie und Innere Medizin eines Grundversorgerspitals mit Notfallstation. Knapp 38 Prozent aller Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung fal-len in diesen Leistungsbereich. Die restlichen Bereiche sind spezialisierte Versorgungs- oder Querschnittsleistungen. Weiter sind in der Tabelle je Leistungsbereich die Anzahl Austritte und Pflegetage, die durchschnitt-liche Verweildauer in Tagen sowie der durchschnittliche Schweregrad gemäss SwissDRG aufgeführt. Als Orientierung sind zudem jeweils die schweizerischen Durchschnittswerte vermerkt.

In den Leistungsbereichen «Transplantationen», «Chirurgie Bewegungsap-parat», «Herz», «Geburtshilfe/Neugeborene», «Schwere Verletzungen» sowie «Ophthalmologie» bestehen überdurchschnittlich hohe Anteile an Spitalauf-enthalten in ausserkantonalen Spitälern. Dafür gibt es zwei Gründe: entweder handelt es sich um Bereiche, in denen gewisse Leistungen innerhalb des Kan-tons gar nicht angeboten werden (z.B. Herzchirurgie). Oder es betrifft Berei-che, in welchen das grenznahe Spitalangebot besonders attraktiv ist (Geburts-hilfe/Neugeborene, Chirurgie Bewegungsapparat).

Der Spalte Verweildauer kann entnommen werden, dass die Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung weniger lange dauern als die durchschnittliche Ver-weildauer der restlichen Schweiz. Gleichzeitig weist der Kanton St.Gallen eine leicht tiefere mittlere Fallschwere aus als der schweizerische Durchschnitt.

26

Tabelle 5: Austritte, Pflegetage, Verweildauer in Tagen und mittleres

Fallgewicht (CMI) der Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung nach

Leistungsbereiche gemäss SPLG, 2015

Quelle: Med. Statistik BFS 2015, Aufbereitung durch AfGVE

Austritte Pflegetage Verweildauer in Tagen

Mittleres Fallge-wicht (CMI)

Total Anteil Ausser-kantonal

Total SG CH SG CH

Basispaket 29'679 11% 159'602 5.4 5.5 0.811 0.787

Dermatologie 276 15% 2'466 8.9 8.7 1.395 1.258

Hals-Nasen-Ohren 2'934 15% 11'753 4.0 3.6 0.959 0.908

Neurochirurgie 284 18% 3'305 11.6 11.0 3.408 3.254

Neurologie 1'806 9% 13'865 7.7 8.5 1.342 1.317

Ophthalmologie 503 20% 1'131 2.2 2.8 0.831 0.827

Endokrinologie 327 5% 3'383 10.3 11.3 1.248 1.305

Gastroenterologie 2'574 8% 20'556 8.0 8.6 1.061 1.122

Viszeralchirurgie 1'253 13% 15'458 12.3 11.8 2.626 2.712

Hämatologie 789 12% 7'739 9.8 9.9 1.778 1.804

Gefässe 1'181 12% 10'584 9.0 9.0 2.236 2.245

Herz 3'306 28% 17'861 5.4 5.9 2.253 2.348

Nephrologie 320 18% 3'455 10.8 11.3 2.081 2.221

Urologie 3'592 16% 18'478 5.1 4.8 0.969 0.973

Pneumologie 1'153 12% 11'663 10.1 10.8 1.491 1.642

Thoraxchirurgie 102 18% 937 9.2 10.8 2.706 2.807

Transplantationen 29 55% 755 26.0 21.6 9.276 9.076

Bewegungsapparat chirurgisch 12'761 40% 72'468 5.7 6.0 1.236 1.336

Rheumatologie 544 16% 3'684 6.8 6.5 0.945 0.911

Gynäkologie 2'380 18% 8'403 3.5 3.6 0.965 1.014

Geburtshilfe 6'499 24% 27'196 4.2 4.2 0.693 0.691

Neugeborene 5'408 24% 22'467 4.2 4.5 0.322 0.398

(Radio-) Onkologie 769 11% 5'475 7.1 8.3 1.107 1.265

Schwere Verletzungen 117 21% 1'626 13.9 14.7 3.838 4.300

Total 78'586 19% 444'310 5.7 5.8 1.037 1.058

27

4.4 Patientenabwanderung

Rund 19 Prozent aller akutsomatischen Spitalaufenthalte der St.Galler Be-völkerung erfolgen in einem Spital ausserhalb des Kantons St.Gallen (für Zuwanderung siehe Kapitel 5.1). In absoluten Zahlen betrifft dies rund 15’100 Spitalbehandlungen mit 75’000 Pflegetagen. Seit Einführung der freien Spitalwahl im Jahr 2012 steigt dieser Anteil stetig an. Während sich die innerkantonalen Spitalaufenthalte zwischen dem Jahr 2012 und dem Jahr 2015 um rund 4 Prozent erhöhte, stieg der Prozentsatz der ausser-kantonalen Spitalbehandlungen im gleichen Zeitraum um 12 Prozent. Als Folge davon sank der Eigenversorgungsgrad der St.Galler Spitalunterneh-men zwischen 2012 und 2015 von 82,2 auf 80,8 Prozent.

Abbildung 5: Fälle (Balken links) und Hospitalisationsrate (Linie links)

sowie Pflegetage (Balken rechts) und mittlere Verweildauer in Tagen (Linie

rechts) der Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung ausserhalb des

Kantons zwischen 2012 und 2015 (Patientenabwanderung)

0

4

8

12

16

Austittein 1’000

Hospitalisationsrateje 1’000 Einwohner

2012 2013 2014 20150

5

10

15

20

25

30

35

0

2

1

4

3

6

5

8

7

0

20

10

40

30

60

50

80

70

Pflegetagein 1’000

MittlereVerweildauer in Tagen

2012 2013 2014 2015

28

Abbildung 6: Veränderungsraten ausgewählter Indikatoren der Patienten-

abwanderung zwischen 2012 und 2015 (Index Basis: 2012 = 100)

Quelle: Med. Statistik BFS 2015, Aufbereitung durch AfGVE

Fast 90 Prozent aller ausserkantonalen Spitalbehandlungen der St.Galler Bevölkerung erfolgen in den drei Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Zü-rich und Graubünden. Im Falle von Appenzell Ausserroden betrifft dies vor allem die für einen Teil der St.Galler Bevölkerung wohnortnahen Angebote des Spitalverbunds Appenzell Ausserroden (SVAR) inklusive Geburtshilfe und die elektiven Angebote im Bereich der Chirurgie des Bewegungsap-parats von zwei Spezialkliniken mit privater Trägerschaft (Hirslanden Klinik am Rosenberg und Beritklinik). Der Kanton Zürich ist wichtig für die Bevöl-kerung des Kantons St.Gallen als Standortkanton des Universitätsspitals Zürich und des Universitätskinderspital Zürich sowie von exklusiven An-geboten von Privatkliniken. Im Kanton Graubünden ist es primär das Kan-tonsspital Graubünden, welches v.a. von der Bevölkerung des Wahlkreises Sarganserland auf Grund seiner Wohnortnähe aufgesucht wird.

Austritte112.7110.0

103.8102.5

92.1

Hospitalisationsrate

Pflegetage

Mittlere Aufenthaltsdauer

Einwohnerzahl

2012 2013 2014 2015

80

100

120

29

Abbildung 7: Patientenabwanderung der St.Galler Bevölkerung nach

Standortkanton Zielspital, 2015

Quelle: Med. Statistik BFS 2015, Aufbereitung durch AfGVE

Tabelle 6 auf der nächsten Seite fasst einige Kennzahlen der wichtigsten ausserkantonalen Zielspitäler der St.Galler Bevölkerung zusammen. Auf die 13 Spitalunternehmen mit der grössten Anzahl St.Galler Patientinnen und Pa-tienten fallen mehr als 80 Prozent der St.Gallerinnen und St.Galler, die sich ausserkantonal behandeln lassen. Die restlichen knapp 20 Prozent verteilen sich auf 100 weitere Spitalunternehmen in der Schweiz. Die durchschnittli-che Verweildauer der ausserkantonalen Spitalaufenthalte ist tiefer als der ge-samtkantonale Durchschnitt (5.0 anstatt 5.7 Tage). Umgekehrt verhält es sich mit der durchschnittlichen Fallschwere: aufgrund der medizinisch indizierten ausserkantonalen Spitalaufenthalte (d.h. namentlich der hochspezialisierten Behandlungen, die im Kanton St.Gallen selber nicht angeboten werden) liegt die durchschnittliche Fallschwere der ausserkantonalen Fälle höher (1.153 an-statt 1.037). Das Durchschnittsalter der St.Galler Patientinnen und Patienten, die sich ausserkantonal behandeln lassen, ist tiefer als der gesamtkantona-le Durchschnitt (45 anstatt 50 Jahre). Hauptsächlichster Grund dafür ist die Tatsache, dass es sich bei den ausserkantonalen Spitalaufenthalten gross-mehrheitlich um elektive Behandlungen handelt, welche wiederum Perso-nen betreffen, die eher jünger sind. Hochbetagte Patientinnen und Patienten lassen sich deutlich weniger häufig ausserkantonal hospitalisieren. Schliess-lich bestehen beim Anteil der zusatzversicherten Patientinnen und Patienten grosse Unterschiede zwischen den Spitalunternehmen. Unter den zusatzver-sicherten St.Galler Patientinnen und Patienten ist der Anteil, der sich in einem ausserkantonalen Spital behandeln lässt, grösser als unter den ausschliesslich grundversicherten Patientinnen und Patienten. Dies hat damit zu tun, dass sich gewisse ausserkantonale Spitäler auf die Behandlung von zusatzversi-cherten Patientinnen und Patienten spezialisiert haben. Zudem sind zusatzver-sicherte Patientinnen und Patienten tendenziell mobiler und suchen bei einem anstehenden Eingriff das behandelnde Spital in einem grösseren Umkreis.

GR 1‘682

TG 481 SZ 352 GL 217 Übrige 805

ZH 4‘951

AR 6‘617

30

Tabelle 6: Zielspitäler der ausserkantonalen Spitalaufenthalte der St.Galler

Bevölkerung, 2015

Quelle: Med. Statistik BFS 2015, Aufbereitung durch AfGVE

4.5 Altersmedizin

Als einer der ersten Kantone in der Schweiz verfügt der Kanton St.Gallen seit dem Jahr 2005 über ein kantonales Geriatriekonzept. In diesem wur-de schwerpunktmässig die Umsetzung von vier Massnahmen empfohlen:

1. Flächendeckender Aufbau von dezentralen akutgeriatrische Abteilungen;2. Flächendeckende Errichtung von Geriatrischen/Gerontopsychiatri-

schen Tageskliniken;3. Formulierung von gesamtkantonalen Guidelines «Behandlung Akutgeria-

trische Patientinnen/Patienten» unter der Leitung der Geriatrischen Klinik St.Gallen zwecks Anwendung von kantonal einheitlichen Behandlungs-schematas und Behandlungspfaden im Bereich Akutgeriatrie;

4. Bildung eines Fachteams aus Ärztinnen und Ärzten sowie Vertreterin-nen und Vertreter der Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie der Geriatrischen Klinik St.Gallen für regelmässige fachliche Besuche in den akutgeriatrischen Abteilungen der SRRWS, des Spitals Linth und der SRFT.

Spitalunternehmen und Standorte

Austritte

Pflegetage

Verweildau-er in Tagen

Mittleres Fallgewicht

(CMI)

Durch-schnitts-

alter

Anteil Zusatz -

versicherte

Spitalverbund AR, Heiden/Herisau 2'716 10'605 3.9 0.588 30 12%

Hirslanden Klinik am Rosenberg, Heiden

2'711 11'058 4.1 0.981 52 42%

Kantonsspital Graubünden, Chur 1'324 7'521 5.7 1.014 34 18%

Berit-Klinik AG, Speicher 1'179 5'111 4.3 1.038 52 34%

USZ, Zürich 1'096 9'922 9.1 3.032 56 19%

Spital Männedorf 932 4'748 5.1 0.869 50 34%

Klinik Hirslanden Zürich 643 4'093 6.4 2.072 63 74%

Spital Thurgau AG, Frauenfeld/Münsterlingen

383 1'770 4.6 0.799 47 23%

Schulthess-Klinik, Zürich 287 1'686 5.9 1.324 53 49%

KISPI Zürich 281 2'630 9.4 2.637 6 9%

Spital Lachen 262 1'177 4.5 0.966 47 21%

Spital Wetzikon 255 1'065 4.2 0.757 39 19%

Kantonsspital Glarus 217 1'052 4.8 0.885 45 18%

Übrige 2'819 12'570 4.5 1.085 46 30%

Total 15'105 75'011 5.0 1.153 45 29%

31

Die Massnahmen wurden grossmehrheitlich umgesetzt. Einzig die flä-chendeckende Eröffnung von eigenständigen Geriatrischen/Gerontopsy-chiatrischen Tageskliniken konnte aus Kostengründen nicht vollständig realisiert werden. Die Regierung hält jedoch am Ziel fest. Ein im Jahr 2014 verfasster Projektbericht der Geriatrischen Klinik St.Gallen kommt zum Schluss, dass die stationäre geriatrische Versorgung im Kanton St.Gallen modellhaft ausgestaltet sei. Als grösste zukünftige Verbesserungspoten-ziale sieht der Bericht die Spezialisierung von (ambulanten) geriatrischen Rehabilitationsangeboten und die engere Vernetzung zwischen Geriatrie und Psychiatrie.

Aktuell besteht in jeder Spitalregion mindestens ein akutgeriatrisches Angebot (Geriatrische Klinik St.Gallen, Spitalstandorte Altstätten, Walen-stadt, Linth und Wattwil). Im Jahr 2015 wurden knapp 2’700 St.Galler und gut 350 ausserkantonale Patientinnen und Patienten in der Geria-trischen Klinik und den vier akutgeriatrischen Abteilungen der drei Spi-talverbunde behandelt. Dafür stehen rund 177 Betten zur Verfügung (Bettenauslastung von 90 Prozent). Zwischen 2012 und 2015 wuchs die Anzahl akutgeriatrischer Spitalbehandlungen um fast 20 Prozent an, die dafür aufgewendeten Pflegetage jedoch nur um 10 Prozent. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Trend des Fallzahlwachs-tums fortsetzt. Inwiefern sich die Aufenthaltsdauer weiter senken lässt, ist schwer zu beurteilen. Die Spitalunternehmen werden auf die wachsende Nachfrage mit einem Kapazitätsausbau reagieren müssen.

4.6 Geburtshilfe

Im Jahr 2015 kamen 5’300 Neugeborene mit Wohnkanton St.Gallen in stationären Einrichtungen auf die Welt6. Davon waren 5’132 Einlings-, 81 Zwillings- und 2 Drillings-Geburten. Die Anzahl der Neugeborenen hat im Vergleich zum Jahr 2012 um mehr als 300 Geburten zugenom-men. Gleichzeitig sank die durchschnittliche Verweildauer von 4.6 auf 4.1 Tage. 25 Prozent aller Neugeborenen kommen ausserhalb des Kantons zur Welt. Dies liegt vor allem an den grenznahen Angeboten im Bereich Geburtshilfe der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Zü-rich, welche für Teile der werdenden St.Galler Eltern eine wohnortnahe Alternativ-Versorgung darstellen.

6 Gemäss BEVNAT-Statistik ist die Zahl der ambulanten bzw. Haus-Geburten verschwindend klein. Sie belief sich im Kanton St.Gallen im Jahr 2015 mit 63 Geburten auf rund 1 Prozent.

32

Abbildung 8: Anzahl SG-Neugeborene (Balken) Total und je Spitalunterneh-

men, 2012-2015

Quelle: Med. Stat. BFS 2012-2015, Aufbereitung AfGVE

Nach der Schliessung der Geburtshilfe der Thurklinik im Jahr 2014 beste-hen innerkantonal derzeit noch sechs Geburtenabteilungen in fünf Spi-talunternehmen. Deren Grösse ist unterschiedlich, wie aus Abbildung 9 hervorgeht. Abgesehen vom Spital Linth beanspruchen die ausserkan-tonalen Neugeborenen je rund einen Viertel der Kapazitäten. Seit der Schliessung des Geburtshauses Artemis Ende des Jahres 2011 besteht innerkantonal für schwangere Frauen kein Angebot mehr, in einem Ge-burtshaus zu gebären.

2012 2013 2014 2015

Anzahl SG-Neugeborene in 1’000

0

1

2

3

4

5

6

Spital SG-Säuglinge

KSSG 1'406

SRRWS 893

SVAR 802

Stephanshorn 641

SRFT 626

Spital Linth 415

Spital Männerdorf 105

KS Graubünden 100

Übrige 312

Total 5'300

33

Abbildung 9: Anzahl Neugeborene je Spitalunternehmen, 2015

Quelle: Med. Stat. BFS 2015, Aufbereitung AfGVE

In Tabelle 7 sind der Anteil der zusatzversicherten Mütter und die Kaiser-schnittrate je Spitalunternehmen mit Standortkanton St.Gallen aufgelistet. Beide Kennzahlen differieren unter den Spitalunternehmen recht stark. Die vier Spitalunternehmen mit öffentlicher Trägerschaft verfügen über einen deutlich tieferen Anteil an zusatzversicherten Müttern als die Hirs-landen Klinik Stephanshorn. Auch beim Anteil der Kaiserschnittentbin-dungen bestehen grosse Unterschiede zwischen den Spitalunternehmen. Derzeit erfolgt schweizweit gut jede dritte Geburt mittels Kaiserschnitt. Nur ein Teil davon wird jedoch als medizinisch notwendig betrachtet. Die Gründe für Kaiserschnittentbindungen, die nicht medizinisch notwendig sind, sind vielfältig. Da zahlreiche medizinische Untersuchungen ein hö-heres gesundheitliches Risiko sowohl bei der Mutter als auch beim Kind belegen und Kaiserschnittentbindungen gegenüber natürlichen Geburten deutlich höhere Kosten verursachen, wird die hohe Kaiserschnittrate zu-nehmend kritisch betrachtet. Die erhöhte Rate im KSSG kann teilweise mit dem höheren Schweregrad der Geburten aufgrund seines Status als Zentrumsspital erklärt werden. Die hohe Rate der Klinik Stephanshorn wiederum ist teilweise darin begründet, dass es sich um ein Belegarztspi-tal handelt, wo eine gewisse «Planbarkeit» der Entbindungen einen höhe-ren Stellenwert hat.

Spital Linth

SRFT

Stephanshorn

SRRWS

KSSG

Innerkantonale Neugeborene Ausserkantonale Neugeborene

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800

34

Tabelle 7: Anzahl Entbindungen gemäss Liegeklasse und Kaiserschnittrate

in St.Galler Spitälern, 2015

Quelle: Med. Stat. BFS 2015, Aufbereitung AfGVE

4.7 Kinder- und Jugendmedizin

Der Kanton St.Gallen verfügt mit dem Ostschweizer Kinderspital über ein Kompetenzzentrum für die stationäre Behandlung von kranken Kindern und Jugendlichen. Für die Wahlkreise See-Gaster und Sarganserland nehmen das Kinderspital Zürich (KISPI ZH) respektive die Kinderklinik des Kantonsspitals Graubünden eine gewisse Versorgung wahr.

Kinder bis 16 Jahre sollen grundsätzlich durch eine Kinderklinik versorgt werden. Stationäre Behandlungen in pädiatrischen Spezialgebieten sind ausschliesslich von Kinderkliniken anzubieten. Gleiches gilt für die Be-handlung akuter, schwerer sowie für das Kindesalter spezifische Krank-heitsbilder sowie für Behandlungen von Kindern unter 2 Jahren.

Bei Kindern über 2 Jahre kann es aus geographischen Gründen sinnvoll sein, kurze und unkomplizierte Spitalaufenthalte auch in entsprechend eingerichteten Regionalspitälern in Wohnortnähe vorzunehmen. Dafür muss die Diagnose klar sein und es sich um eine standardisierte Therapie mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit handeln. Dabei wird zusätzlich eine adäquate Erfahrung des involvierten Ärzte- und Pflegepersonals voraus-gesetzt.

Aus Abbildung 10 geht hervor, dass die Anzahl der stationär behandelten St.Galler Kinder und Jugendlichen in den letzten Jahren stabil blieb. Die Verteilung zwischen den einzelnen Leistungserbringer ist ebenfalls stabil. Je älter die Kinder oder Jugendlichen, je grösser wird der Versorgungs-anteil der Erwachsenenspitäler. Während mehr als 95 Prozent der 0 bis 2 Jahre alten Kinder in Kinderspitälern behandelt wird, reduziert sich dieser Wert auf knapp 50 Prozent bei den 11 bis 16jährigen Jugendlichen. Bei den in den Spitalverbunden behandelten Kindern und Jugendlichen han-

Total

Anteil Zusatzversicherte

Kaiserschnittrate

Kantonsspital St.Gallen (KSSG) 1'611 11% 40%

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS) 1'126 12% 25%

Spital Linth, Uznach 444 7% 29%

Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT) 794 9% 31%

Hirslanden Klinik Stephanshorn, St.Gallen 824 23% 51%

35

delt es sich durchwegs um einfache Fälle, welche in die Leistungsgruppe «Basiskinderchirurgie/-medizin, KINBM» fallen.

Abbildung 10: Austritte (Balken links), mittlere Verweildauer in Tagen (Linie

links) sowie Alter (Balken rechts) der stationär behandelten St.Galler Kin-

der und Jugendlichen, 2012-2015

Quelle: Med. Stat. BFS 2012-2015, Aufbereitung AfGVE

Das Einzugsgebiet des OKS ist aufgrund seiner Trägerschaft überregio-nal und erstreckt sich über die Trägerkantone Thurgau, beiden Appenzell und das Fürstentum Liechtenstein. Knapp ein Drittel aller behandelten Kinder und Jugendliche im OKS stammt aus anderen Kantonen. Auch die SRRWS und das KSSG weisen einen massgeblichen Patientenzufluss im Bereich der Kinder und Jugendlichen aus anderen Kantonen auf.

Austritte in 1’000

MittlereVerweildauer in Tagen

0 0

1

2

3

4

5

6

1

2

3

4

5

6

2012 2013 2014 2015

Übrige

Andere Kinderspitäler/-kliniken

Spitalverbunde

OKS

0

20%

40%

60%

80%

100%

11-166-103-60-2

36

Tabelle 8: Anzahl behandelte Kinder und Jugendliche bis Alter 16

in St.Galler Spitälern, 2015

Quelle: Med. Stat. BFS 2015, Aufbereitung AfGVE

Die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen erfolgt im Kanton St.Gallen auf einem hohen Qualitätsniveau. Primär wird diese durch das OKS sichergestellt. Der subsidiäre Einsatz der Spitäler der Erwachsenen-medizin für Routine-Eingriffe und Behandlungen ist im aktuellen Ausmass sinnvoll. Der wohnortnahe Zugang der Wahlkreise Sarganserland und See-Gaster zu den ausserkantonalen Kinderkliniken im Kantonsspital Graubün-den respektive zum Kinderspital Zürich soll weiterhin gewährleistet sein.

Austritte

Mittlere Verweil- dauer in Tagen

Mittleres Fallgewicht (CMI)

Ostschweizer Kinderspital (OKS) 3'984 5.1 0.981

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS) 520 1.7 0.491

Kantonsspital St.Gallen (KSSG) 306 3.6 0.747

Spital Linth, Uznach 278 1.7 0.458

Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT) 197 1.7 0.465

Hirslanden Klinik Stephanshorn, St.Gallen 95 2.9 0.701

Thurklinik, Niederuzwil 12 2.0 0.600

Rosenklinik, Rapperswil 11 1.4 0.641

Klinik St.Georg, Goldach 3 2.0 0.631

37

Die akutsomatischen Spitalunternehmen im Kanton St.Gallen behan-deln viele Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen. Während in den vorangegangenen Kapiteln ausschliesslich die Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung abgebildet wurden, interessiert in diesem Abschnitt die Unternehmenssicht der Spitalunternehmen im Kanton St.Gallen. Aus Abbildung 11 geht hervor, dass im Jahr 2015 fast 80’000 Personen im Kanton St.Gallen stationär behandelt wurden. Die Fallzahl hat seit 2012 um 5 Prozent zugenommen, während gleichzeitig die Anzahl Pflegetage leicht rückläufig war (siehe Abbildung 12).

Abbildung 11: Fälle (Balken links), mittlere Verweildauer in Tagen (Linie

links) und Pflegetage (Balken rechts) der Spitalaufenthalte in St.Galler

Spitälern zwischen 2012 und 2015

Abbildung 12: Veränderungsraten ausgewählter Indikatoren zwischen 2012

und 2015 (Index: 2012=100)

Quelle: Med. Stat. BFS 2012-2015, Aufbereitung AfGVE

5 Leistungsangebot

Austrittein 1’000

MittlereVerweildauer in Tagen

0

80

0

1

2

3

4

5

6

7

8

10

20

30

40

50

60

70

2012 2013 2014 2015

Pflegetagein 1’000

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

2012 2013 2014 2015

90

100

110

2012 2013 2014 2015

Austritte Mittlere Verweildauer105

99

94

Pflegetage

38

Nicht alle Spitalunternehmen haben sich seit Einführung der neuen Spi-talfinanzierung im Jahr 2012 gleich dynamisch entwickelt (siehe Abbil-dung 13). Abgesehen von der Rosenklinik weisen alle Spitalunternehmen für diesen Zeitraum einen Fallzahlzuwachs und eine Reduktion der durch-schnittlichen Verweildauer aus. Auffallend dabei sind die stark überdurch-schnittlichen Fallzahlentwicklungen der Klinik Stephanshorn und der Thurklinik. Bei ersterer liegt dies am im Vergleich zum Jahr 2012 mar-kant breiteren Leistungsspektrum. Bei der Thurklinik ist eine strategische Neuausrichtung der Grund für die Fallzahlsteigerung (Schliessung der Geburtshilfe, Ausbau HNO). Abgesehen vom OKS konnten alle Spitalun-ternehmen den durchschnittlichen Schweregrad der Spitalbehandlungen steigern. Die grösste Steigerung verzeichnet die Geriatrische Klinik. Dies ist durch die höhere Bewertung der akutgeriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlungen innerhalb des Abgeltungssystems SwissDRG bedingt. Die überdurchschnittlichen Werte der Klinik Stephanshorn und der Rosenklinik können mit der Ausweitung des Eingriffsspektrums hin zu komplexeren Fällen interpretiert werden.

Abbildung 13: Austritte, mittlere Verweildauer in Tagen und mittleres

Fallgewicht (CMI) je Spitalunternehmen, 2012-20157

Quelle: Med. Stat. BFS 2015, Aufbereitung AfGVE

Rosenklinik

Total

Thurklinik

Stephanshorn

Ger. Klinik

OKS

SRFT

Spital Linth

SRRWS

KSSG

Austritte Mittlere Verweildauer in Tagen Mittleres Fallgewicht (CMI)

-20% -10% 0 10% 20% 30% 40%

7 Ohne Klinik St.Georg, da diese im Jahr 2012 temporär geschlossen war.

39

5.1 Zuwanderung

Im Jahr 2015 hatten von den 80’000 in St.Galler Spitalunternehmen sta-tionär behandelten Patientinnen und Patienten mehr als 16’000 einen Wohnsitz ausserhalb des Kantons. Der Zustrom von ausserkantonalen Patientinnen und Patienten ist seit Einführung der freien Spitalwahl im Jahr 2012 um gut 15 Prozent gewachsen.

Abbildung 14: Entwicklung der Anzahl Fälle (Balken) und der mittleren

Verweildauer in Tagen (Linie) der Patientenzuwanderung, 2012-2015

Quelle: Med. Stat. BFS 2012-2015, Aufbereitung AfGVE

Wichtigste Zuwanderungskantone sind die Kantone Thurgau und Appen-zell Ausserrhoden, gefolgt vom Fürstentum Liechtenstein und Einwohnerin-nen und Einwohner aus dem Kanton Zürich. Diese drei Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein decken mehr als drei Viertel aller ausserkantona-len Spitalaufenthalte im Kanton St.Gallen ab.

Abbildung 15: Patientenzuwanderung in St.Galler Spitäler nach Wohnkanton, 2015

AI 809

Ausland 604GR 556

SZ 362GL 282 Übrige 820

AR 3‘009

FL 2‘681

ZH 1‘356

TG 5‘730

0

4.5

9.0

13.5

18.0

Austittein 1’000

MittlereVerweildauer in Tagen

2012 2013 2014 20150

2

4

6

8

AustritteVerweildauerPflegetage

90

95

100

105

110

115

120

115.1

110.8

96.2

2012 2013 2014 2015

Quelle: Med. Stat. BFS 2015, Aufbereitung AfGVE

40

Die höchsten absoluten Werte an ausserkantonalen Patientinnen und Patien-ten weisen das KSSG (7’495) gefolgt von der SRRWS (2’749), der Klinik Ste-phanshorn (1’854) sowie der SRFT (1’372) aus (siehe Abbildung 16). Hinge-gen verfügen die Thurklinik mit 55 Prozent und die Kliniken St.Georg und die Rosenklinik am See mit 50 Prozent über die höchsten prozentualen Anteile an ausserkantonalen Spitalaufenthalten. Die tiefsten Werte sind im Spital Linth mit 9 Prozent und in der Geriatrischen Klinik mit 12 Prozent zu verzeichnen.

Abbildung 16: Versorgungsanteile inner- und ausserkantonale Patientinnen

und Patienten je Spital, 2015

Quelle: Med. Stat. BFS 2015, Aufbereitung AfGVE

Im Bereich Akutsomatik ist die Patientenzuwanderung in den Kanton St.Gallen grösser als die Abwanderung von St.Galler Patientinnen in Spitalunternehmen in anderen Kantonen. Der Nettosaldo beträgt im Jahr 2015 rund 1’000 Spital-aufenthalte (15’000 St.Galler Patientinnen und Patienten sind abgewandert, gut 16’000 Spitalaufenthalte von ausserkantonalen Patientinnen und Patien-ten im Kanton St.Gallen). Die Entwicklung der Zuwanderung ist seit dem Jahr 2012 leicht höher (+15 Prozent) als die Abwanderung (+13 Prozent).

Austrittein 1‘000 Austritte SG Austritte Ausserkantonal

0

5

10

15

20

25

30

35

40

KSSG SRRWS SpitalLinth

SRFT OKS Ger.Klinik

Stephans-horn

St.GeorgThur-klinik

Rosen-klinik

41

Jeder Kanton hat den Bedarf seiner Wohnbevölkerung an stationären me-dizinischen Leistungen zu planen. Dazu erstellt er eine Bedarfsprognose. Der Bedarf wird in nachvollziehbaren Schritten ermittelt, namentlich ge-stützt auf statistisch ausgewiesene Daten und Vergleiche. Der Progno-sehorizont beträgt zehn Jahre. Nachfolgend wird in Kapitel 6.1 die aktuelle Bedarfsprognose 2011-2020 aus dem Versorgungsbericht 2012 einer Eva-luation unterzogen. Darauf basierend erfolgt ein Beschrieb der Methodik für die neue Bedarfsprognose 2015-2025 in Kapitel 6.2. Im Abschnitt 6.3 sind die Resultate der Bedarfsprognose 2015-2025 dargestellt. Für den interessierten Lesenden folgen darauf die Teilresultate der einzelnen Prog-noseparameter in den Unterkapiteln 6.3.1 bis 6.3.4.

6.1 Prognose 2020 aus Versorgungsbericht 2012

Der Vergleich zwischen Prognose und IST-Zustand ist mit mehreren me-thodischen Schwierigkeiten verbunden. Seit der letzten Prognose mit Ba-sis 2011 erfolgten mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 (SwissDRG) zwei Änderungen in der Zählweise der Spitalaufenthalte respektive der dafür aufgewendeten Pflegetage:

• Seit dem Jahr 2012 werden alle internen Verlegungen sowie alle Wiedereintritte (inklusive Rückverlegungen) innerhalb von 18 Kalenderta-gen nach Austritt mit gleicher MDC zu einem Fall zusammengefasst. Dies führte zu einem statistischen Rückgang der Anzahl Austritte zwischen den Jahren 2011 und 2012.

• Mit Einführung von SwissDRG erfolgte eine neue Definition der Berech-nung der Pflegetage. Während vor dem Jahr 2012 Eintritt- und Austritts-tag je einmal gezählt wurden (Austritt-Eintritt+1), wird unter SwissDRG nur noch die effektive Dauer in Tagen berechnet (Austritt-Eintritt).

Um die Zeitreihe über den Zeitraum des Definitionswechsels im Jahr 2012 vergleichbar zu machen, ist die Prognose retrospektiv zu korrigieren, indem die neuen Definitionen auf die Daten vor dem Jahr 2012 angewendet wer-den. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 2 Prozent der Fälle in der neuen Definition nicht mehr als eigenständige Fälle ausgewiesen werden. Die Zahlen von 2009 bis 2011 wurden deshalb mit diesem Prozentsatz nach unten korrigiert. Bei den Pflegetagen kann die SwissDRG-Definition retrospektiv angewendet werden. Konkret erfolgen folgende Korrekturen:

6 Bedarfsprognose

42

Abbildung 17: Gegenüberstellung alte und neue Fall-/Pflegetagdefinitionen

für Ausgangsjahr 2009

Quelle: AfGVE

Zudem wurde die Prognose aus dem Versorgungsbericht 2012 ohne akutgeriatrische Fälle formuliert, da die Kapazitätsangaben für die Pla-nung der akutgeriatrischen Abteilungen aus dem Geriatriekonzept bereits prognostiziert wurden. Im Jahr 2009 waren dies rund 1’700 Spitalaufent-halte.

In nachfolgender Abbildung 18 werden die Prognosewerte mit den IST-Werten verglichen. Alle Werte wurden für das Jahr 2009 auf 100 inde-xiert. Die Prognose rechnete mit einem Fallzahlzuwachs von rund 8 Pro-zent und einem ganz leichten Rückgang der Pflegetage (-1.2 Prozent).

Abbildung 18: Gegenüberstellung von Prognose und IST-Werten

der Fälle und Pflegetage der St.Galler Bevölkerung 2009-2020,

STAND: 2015 (indexiert 2009 = 100)

Quelle: Med. Stat. BFS, Versorgungsbericht 2012, AfGVE

2009 alte Definition

Austritte: 73'588Pflegetage: 514'470

Verweildauer: 7.0 Tage

2009 neue Definition

Austritte: 72'116Pflegetage: 440'882

Verweildauer: 6.1 Tage

85

90

95

100

105

110

115

2009 20202010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Fälle SwissDRG PROGNOSE (ohne Geriatrie)

Pflegetage SwissDRG PROGNOSE (ohne Geriatrie)

Pflegetage SwissDRG IST (ohne Geriatrie)

Fälle SwissDRG IST (ohne Geriatrie)

43

Aus Abbildung 18 ist ersichtlich, dass die Prognose der Entwicklung der Fälle bis ins Jahr 2015 leicht unter der effektiven Entwicklung liegt (+4.4 Prozent anstatt +6.6 Prozent). Diese Abweichung ist primär auf das grös-sere effektive als prognostizierte Bevölkerungswachstum zurückzufüh-ren (+5.1 Prozent anstatt +2.3 Prozent). Die Entwicklung der Pflegetage wurde von der Prognose nicht adäquat berücksichtigt. Effektiv erfolgte zwischen 2009 und 2015 ein Rückgang der Pflegetage von gut 11 Pro-zent, während die Prognose von einem praktisch unveränderten Volumen ausging. In absoluten Werten beläuft sich die Differenz auf 46’700 Pfle-getage (entspricht rechnerisch mehr als 150 Betten bei einer Bettenaus-lastung von 85 Prozent). Diese Entwicklung wird abgeschwächt, wenn die akutgeriatrischen Spitalaufenthalte ebenfalls berücksichtigt werden. In diesem Fall reduziert sich der Rückgang der Pflegetage auf 8 Prozent.Der Effizienzsteigerungs-Druck auf die Spitalunternehmen als Folge der Einführung von SwissDRG wurde in der Bedarfsprognose unterschätzt. Tatsächlich mussten die Spitäler ihre Verweildauer weit stärker verkürzen als dies in der Prognose angenommen wurde. Es handelt sich dabei um ein schweizweit beobachtbares Phänomen. Beispielsweise wich die Ent-wicklung der Pflegetage zwischen 2010 und 2015 im Kanton Zürich um 7 Prozent von der Prognose ab. In der nächsten St.Galler Bedarfsprognose wird diesem Umstand Rechnung getragen, indem neben dem Verweil-dauer-Benchmarking eine Trendfortschreibung der in den vergangenen Jahren erfolgten Verweildauer-Reduktion angewendet wird.

6.2 Methodik

Das Prognosemodell des Kantons St.Gallen stellt primär auf die demo-grafische Entwicklung seiner Kantonsbevölkerung ab. Vom Kanton Bern werden die Resultate einer Umfrage unter den Schweizerischen Ärzte-Fachgesellschaften über die Entwicklung der einzelnen Leistungsbe-reiche übernommen. Zudem hat das Gesundheitsdepartement eigene Annahmen aufgestellt zur zukünftigen Verlagerung von ausgewählten Spi-talbehandlungen vom stationären in den ambulanten Sektor. Diese drei Einflussfaktoren wirken sich auf die Anzahl Spitalbehandlungen aus. Die Entwicklung der Aufenthaltsdauer wird durch eine im Vergleich mit den diesbezüglichen Werten der restlichen Kantone der Schweiz berechnete SOLL-Aufenthaltsdauer je Leistungsbereich und Altersgruppe berechnet.

Die Prognose erfolgt auf Ebene einer Klassifikation, welche die einzelnen Fallpauschalen-Gruppen (SwissDRG) in 31 Leistungsbereiche einteilt8. Der Prognosezeitraum umfasst die Jahre 2015 bis 2025. Die Prognose der Anzahl St.Galler Patientinnen und Patienten sowie der anfallenden Pflegetage im Jahr 2025 erfolgt in fünf Schritten:

8 Siehe sg.ch/home/gesundheit/gesund-heitsversorgung/spitalliste.html

44

1. Auf der Basis der Daten der Medizinischen Statistik des BFS und der kantonalen Bevölkerungsstatistik werden je SwissDRG und Prognose-bereich die IST-Hospitalisationsraten für fünf Altersgruppen (0-15;16-39;40-59;60-79;80+) berechnet.

2. Unter Verwendung der Prognoseparameter der epidemiologischen/medizintechnischen und ökonomischen (Substitution stationär durch ambulant) Einflussfaktoren sowie einem schweizweiten Benchmarking werden altersgruppen- und SwissDRG-spezifische Hospitalisationsra-ten für das Jahr 2025 ermittelt.

3. Die SwissDRG- und altersgruppenspezifischen Hospitalisationsraten für das Jahr 2025 werden mit der erwarteten Wohnbevölkerung je Altersgruppe multipliziert. Die daraus resultierenden Fallzahlen sind das Resultat nicht nur der sich verändernden absoluten Bevölkerungszahl, sondern vor allem Abbild der Verschiebungen zwischen den einzelnen Altersgruppen unter Berücksichtigung der schweizweiten Werte.

4. Unter Verwendung der Benchmark-Daten aller Spitalaufenthalte in der Schweiz aus dem Jahr 2015 und einer Trendfortschreibung werden auf der Basis der SwissDRG- und altersgruppenspezifischen IST-Aufent-haltsdauern die SOLL-Aufenthaltsdauern je SwissDRG und Altersgrup-pe berechnet.

5. Für die Bestimmung der Anzahl SOLL-Pflegetage im Jahr 2020 werden die alters- und SwissDRG-spezifischen Patientenzahlen 2025 mit den entsprechenden SOLL-Aufenthaltsdauern multipliziert.

Die Bedarfsprognose enthält drei Szenarien: ein Hauptszenario sowie ein maximales und ein minimales Entwicklungsszenario. In Tabelle 9 sind die zentralen Annahmen für die insgesamt vier Prognoseparameter aufge-führt. Nachfolgend werden die Annahmen jeweils für das Hauptszenario kurz beschrieben. Für Einzelheiten zum Bevölkerungsszenario wird auf das Kapitel 6.3.1 und den Anhang 3 verwiesen. Für die Abschätzung der Entwicklung der Krankheitshäufigkeiten und der Medizintechnik wird auf Annahmen der Kantone Bern und Zürich abgestützt. Die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich basiert ausschliesslich auf der Veränderung von 20 von Total 1’229 SwissDRG’s. Hier wird im Hauptsze-nario angenommen, dass sich 50 Prozent der stationären Patientinnen und Patienten unter 60 Jahren in den nächsten zehn Jahren nicht mehr stationär, sondern ambulant behandeln lassen. Zudem geht die Prognose davon aus, dass in denjenigen SwissDRG’s, in denen sich die St.Galler Bevölkerung häufiger stationär behandeln lässt als die Schweizer Bevöl-kerung, eine Angleichung an den Schweizer Durchschnitt gegen unten einsetzt. Das gleiche Vorgehen wird auf die mittlere Verweildauer in Ta-gen angewendet: Ist der St.Galler Wert höher als der Schweizer Wert, erfolgt eine Angleichung. Ist er tiefer, wird er unbelassen übernommen. Diese Angleichung wird für jedes Szenario angewendet. In einem zweiten Schritt wird zudem im Hauptszenario davon ausgegangen, dass sich die mittlere Verweildauer jährlich um 1 Prozent reduziert.

45

Tabelle 9: Überblick über die Annahmen in den drei Szenarien

6.3 Bedarfsprognose 2025 Kanton St.Gallen

Unter Anwendung der in den Kapiteln 6.3.1 bis 6.3.4 erläuterten Prog-noseannahmen und -einflussfaktoren resultiert für das Jahr 2025 für das Hauptszenario ein Fallzahlzuwachs von knapp 9 Prozent. Hauptgründe dafür sind das Bevölkerungswachstum von gut 8 Prozent und Verschie-bungen in der Altersstruktur (Zunahme der Anzahl Personen über 80 Jahre um rund 38 Prozent). Weil ein deutlicher Rückgang der mittleren Verweildauer von rund 8 Prozent prognostiziert wird, sinkt die Anzahl der für die St.Galler Patientinnen und Patienten aufgewendeten Pflegetage ganz leicht (-0.7 Prozent). Schliesslich haben die prognostizierten Wer-te zur Folge, dass die Spitalhäufigkeit der St.Galler Bevölkerung nahezu konstant bleibt bei 158 Spitalaufenthalten je 1’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Entwicklungen sind als Übersicht in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

Parameter Hauptszenario Maximalszenario Minimalszenario

Demografie Kantonales Bevölkerungsszenario

Epidemiologie/Medizintechnik

• Annahmen Kantone BE und ZH

• Annahmen Kantone BE und ZH X 1.5

• Annahmen Kantone BE und ZH X 0.5

Ökonomie

• Verlagerung stationär – ambulant9 • Verlagerung von 50% der < 60 Jährigen

• Keine Verlagerung • Verlagerung von 100% der < 60 Jährigen

• CH-Benchmarking • 50%-Angleichung der Hospraten an CH-Durchschnitt

• Keine Angleichung • 100%-Angleichung an CH-Durchschnitt

Aufenthaltsdauer

• CH-Benchmarking • Anpassung an CH-Durchschnitt

• Anpassung an CH-Durchschnitt

• Anpassung an CH-Durchschnitt

• Trendfortschreibung • 1 % Reduktion je Jahr • 0.7 % Reduktion je Jahr • 1.5 % Reduktion je Jahr

9 Beschränkt auf neun Eingriffe.

46

Tabelle 10: Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen gemäss

Bedarfsprognose 2025

Quelle: Bedarfsprognose Kanton St.Gallen 2025

Die Prognose des Bedarfs an stationären Spitalleistungen der St.Galler Bevölkerung wird in Tabelle 11 auf der nächsten Seite auf Ebene der ein-zelnen Prognosebereiche dargestellt. Je nach Bereich differieren die Pro-gnosen beträchtlich. Unterdurchschnittliche Fallzahlentwicklungen sind in den Bereichen Transplantationen, Allgemeine Chirurgie, Chirurgie Bewe-gungsapparat, HNO, Viszeralchirurgie, Gynäkologie, Neurochirurgie und Psychiatrie zu verzeichnen. Hauptgründe dafür sind die demografische Entwicklung, die im gesamtschweizerischen Vergleich hohen Spitalhäufig-keiten sowie Verlagerungseffekte in den ambulanten Bereich. Übermässige Korrekturen der mittleren Verweildauer erfolgen bis ins Jahr 2025 in den Bereichen Urologie, Psychiatrie und Akutgeriatrie. Dies deshalb, weil die-se im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich hohe Werte im Jahr 2015 aufweisen. Im Bereich der aufgewendeten Pflegetage ist der Einfluss der demografischen Alterung und der damit verbundenen Krankheiten sichtbar. Bei einem leicht rückgängigen Total an Pflegetagen weisen die Bereiche Akutgeriatrie, Kardiologie/Angiologie sowie Rheumatologie die höchsten Zuwachsraten auf. Umgekehrt verzeichnen die Psychiatrie, HNO, Gynäkologie und allgemeinchirurgischen Bereiche inkl. Viszeralchirurgie/Transplantationen den grössten Rückgang an Pflegetagen.

Parameter 2015 2025

Hauptszenario Max. Min.

Austritte 78'586 85'598 +9% 95'253 76'603

Hospitalisationsrate 157 158 +1% 176 142

Mittlere Verweildauer in Tagen 5.7 5.2 -9% 5.2 5.0

Pflegetage 444'310 441'202 -1% 494'649 385'051

Bevölkerung 499'065 540'503 +8% - -

47

Tabelle 11: Prognostizierter Bedarf 2025 je Leistungsbereich

Quelle: Bedarfsprognose Kanton St.Gallen 2025

Austritte

Verweildauer in Tagen

Pflegetage

Prognosebereich 2015 2025 in % 2015 2025 in % 2015 2025 in %

Transplantationen 75 76 1% 13.5 12.2 -10% 1'009 834 -17%

Hämatologie 1'074 1'211 13% 7.9 7.1 -10% 8'477 8'109 -4%

Intensivmedizin 253 296 17% 28.9 26.2 -9% 7'320 7'463 2%

Allgemeine Chirurgie 10'579 10'348 -2% 3.5 3.2 -8% 37'473 33'524 -11%

(Radio-)Onkologie 2'128 2'578 21% 7.2 6.5 -9% 15'361 16'434 7%

Infektiologie 947 1'066 13% 7.3 6.6 -9% 6'935 6'971 1%

Akutgeriatrie 2'391 3'181 33% 21.1 17.9 -15% 50'526 58'973 17%

Sonstige Behandlungen 275 313 14% 3.6 3.3 -9% 993 1'026 3%

Neurochirurgie 562 611 9% 7.1 6.4 -10% 3'963 3'715 -6%

Chirurgie Bewegungsapparat 13'954 13'631 -2% 5.5 5.0 -9% 76'902 68'588 -11%

Interv. Kardiologie & Angiologie 2'287 2'527 10% 3.5 3.2 -10% 8'088 8'028 -1%

Herz- und Gefässchirurgie 1'326 1'506 14% 8.6 7.8 -10% 11'374 11'598 2%

Neurologie 2'792 3'379 21% 6.3 5.7 -9% 17'708 18'928 7%

Ophthalmologie 568 622 10% 2.4 2.2 -10% 1'351 1'241 -8%

Hals-Nasen-Ohren 3'545 3'188 -10% 3.0 2.7 -11% 10'478 8'658 -17%

Thoraxchirurgie 274 336 23% 8.8 8.0 -10% 2'409 2'622 9%

Pneumologie 2'791 3'374 21% 6.4 5.8 -10% 17'853 19'300 8%

Kardiologie & Angiologie 3'521 4'572 30% 5.5 5.0 -9% 19'436 22'890 18%

Viszeralchirurgie 1'430 1'453 2% 11.6 10.2 -12% 16'595 14'951 -10%

Gastroenterologie 4'537 5'441 20% 5.1 4.6 -10% 22'987 24'887 8%

Rheumatologie 673 839 25% 6.2 5.6 -10% 4'144 4'629 12%

Gynäkologie 3'659 3'563 -3% 3.5 3.2 -10% 12'799 11'062 -14%

Dermatologie 733 848 16% 4.8 4.4 -9% 3'552 3'692 4%

Endokrinologie 661 742 12% 6.5 5.9 -9% 4'304 4'160 -3%

Nephrologie 249 297 19% 7.8 7.1 -9% 1'948 1'958 1%

Urologie 3'348 4'101 22% 4.6 3.9 -15% 15'421 15'691 2%

Geburtshilfe 5'720 6'270 10% 4.2 3.8 -9% 24'079 23'490 -2%

Neugeborene 5'692 6'566 15% 4.9 4.3 -12% 27'864 26'913 -3%

Psychiatrie (inkl. Substanzabusus) 1'058 1'039 -2% 6.7 5.2 -22% 7'085 5'285 -25%

Polytrauma, Verletzungen, Verbrennungen 1'484 1'625 10% 4.0 3.6 -10% 5'876 5'580 -5%

Total 78'586 85'598 9% 5.7 5.2 -9% 444'310 441'202 -1%

48

Die Aufschlüsselung der St.Galler Bedarfsprognose nach Altersgruppe in Tabelle 12 zeigt, dass das Wachstum auf die ganz jungen Patientinnen und Patienten sowie die über 60-jährigen beschränkt ist. Die Bevölkerung zwischen 16 und 59 Jahren hingegen lässt sich im Jahr 2025 im Ver-gleich zum Jahr 2015 weniger oft stationär behandeln. Bei den Pflegeta-gen ist sogar nur für die über 80-jährigen ein Wachstum zu verzeichnen. Der Anteil der Patientinnen und Patienten über 60 Jahre steigt von heute 44 auf 50 Prozent im Jahr 2025. Der Ausgestaltung der Altersmedizin kommt damit eine besondere Bedeutung zu.

Tabelle 12: Prognostizierter Bedarf 2025 nach Altersgruppe

Quelle: Bedarfsprognose Kanton St.Gallen 2025

6.3.1 Demografie

Die demografische Entwicklung der St.Galler Bevölkerung ist der wich-tigste Einflussfaktor für die Schätzung des Bedarfs an Akutspitalaufent-halten der St.Galler Bevölkerung im Jahr 2025. Die Bevölkerungsstatistik und -prognose beruhen auf Daten aus der Bevölkerungserhebung STAT-POP-SG der Fachstelle für Statistik (FfS) des Kantons St.Gallen sowie auf dem regionalen Prognosemodell 201510.

Das Bevölkerungszenario prognostiziert zwischen 2015 und 2025 ein Wachstum der St.Galler Bevölkerung um 8 Prozent oder um gut 41’000 Personen. Gleichzeitig werden immer mehr Menschen immer älter. Abbil-dung 19 zeigt, dass die Anzahl der betagten St.Gallerinnen und St.Galler laufend zunimmt. Im Jahr 2009 wohnten gut 21’000 Personen im Kanton St.Gallen, die 80 Jahre oder älter waren. Im 2025 werden es 32’000 Per-sonen sein. Dies entspricht einer Zunahme um mehr als 50 Prozent.

Austritte

Verweildauer in Tagen

Pflegetage

Altersgruppe 2015 2025 in % 2015 2025 in % 2015 2025 in %

0-15 9'788 10'677 9% 4.2 3.9 -8% 41'464 41'436 0%

16-39 17'157 16'698 -3% 3.7 3.6 -3% 63'468 59'971 -6%

40-59 17'240 15'851 -8% 4.6 4.3 -7% 79'061 67'855 -14%

60-79 23'944 28'035 17% 6.7 5.7 -14% 160'646 161'169 0%

80+ 10'457 14'337 37% 9.5 7.7 -19% 99'671 110'771 11%

Total 78'586 85'598 9% 5.7 5.2 -9% 444'310 441'202 -1%

10 Für methodische Details siehe Anhang 3.

49

Abbildung 19: SG-Bevölkerung je Einjahres-Altersklasse 2009,

2015 und 2025

Quelle: STATPOP BFS 2009, 2015 und Fachstelle für Statistik, Regionalisiertes Bevölke-rungsszenario «Trend» zum Kanton St.Gallen (BevSzen-SG-7-a-2015-2045)

Die Bevölkerungsentwicklung verläuft nicht in allen Wahlkreisen des Kan-tons St.Gallen gleichmässig. Das stärkste Wachstum wird für die Wahl-kreise Rheintal, Sarganserland und St.Gallen prognostiziert (siehe Tabelle 13 auf der nächsten Seite). Ein geringes Wachstum wird für das Tog-genburg vorausgesagt. Gründe dafür sind unterdurchschnittliche Zu-wanderungs-, Binnenwanderungs- und Fruchtbarkeitsdaten in der Ver-gangenheit und überdurchschnittliche Abwanderungsraten inner- und interkantonal.

Bevölkerung 2009Einwohner in 1‘000 Bevölkerung 2025Bevölkerung 2015

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Alter 59493929199 69 79 89 99+

50

Tabelle 13: Bevölkerungswachstum je Wahlkreis, 2015-2025

Quelle: STATPOP BFS 2015 und Fachstelle für Statistik, Regionalisiertes Bevölkerungssze-nario «Trend» zum Kanton St.Gallen (BevSzen-SG-7-a-2015-2045)

Die demografische Entwicklung beeinflusst den zukünftigen Leistungsbedarf in der Akutsomatik nicht nur durch die Entwicklung der absoluten Bevölke-rungsanzahl, sondern namentlich auch durch die Veränderungen in der Alters-struktur der Bevölkerung. Gemäss Tabelle 14 führen die prognostizierten de-mografischen Entwicklungen bis ins Jahr 2025 zu einer Steigerung der Anzahl Spitalaufenthalte um 14 Prozent. Leistungsbereiche mit einer hohen Anzahl von älteren Patientinnen und Patienten nehmen dabei überdurchschnittlich zu. Namentlich trifft dies auf die Akutgeriatrie zu, deren Fallzahl aufgrund der abgeschätzten Bevölkerungsentwicklung um einen Drittel zunimmt. In Fach-gebieten mit tiefem Altersdurchschnitt sind hingegen unterdurchschnittliche Steigerungsraten zu erwarten (z.B. Neugeborene, Geburtshilfe, Gynäkologie und Hals-Nasen-Ohren). Auch wenn das Prognosemodell eine Zunahme der Anzahl Neugeborenen prognostiziert, so liegt diese Zunahme doch unter dem durchschnittlichen kantonalen Anstieg, da die Fallzahlzunahme auf Grund der demografischen Alterung deutlich höher ist.

Tabelle 14: Einfluss der demografischen Entwicklung auf den

Leistungsbedarf 2025

Quellen: Med. Stat. BFS 2015, STATPOP BFS 2015 und Fachstelle für Statistik, Regionali-siertes Bevölkerungsszenario «Trend» zum Kanton St.Gallen (BevSzen-SG-7-a-2015-2045)

Wahlkreis 2015 2025 Differenz in %

St.Gallen 121'722 132'808 9.1%

Rorschach 42'266 45'548 7.8%

Rheintal 71'063 78'515 10.5%

Werdenberg 37'954 41'691 9.8%

Sarganserland 39'842 43'867 10.1%

See-Gaster 65'763 71'345 8.5%

Toggenburg 45'912 46'595 1.5%

Wil 74'543 80'134 7.5%

Kanton St.Gallen 499'065 540'503 8.3%

Altersgruppe Austritte 2015 Austritte 2025 Pflegetage 2015 Pflegetage 2025 Differenz in %

0 - 15 Jahre 9'788 10'656 41'464 45'140 9%

16 - 39 Jahre 17'157 17'693 63'468 65'450 3%

40 - 59 Jahre 17'240 17'225 79'061 78'994 0%

60 - 79 Jahre 23'944 29'275 160'646 196'415 22%

80 Jahre + 10'457 14'454 99'671 137'769 38%

SG-Bevölkerung Total 78'586 89'303 444'310 523'768 14%

51

6.3.2 Epidemiologie/Medizintechnik

Für die Abschätzung der Auswirkungen der Epidemiologie und der Me-dizintechnik auf den Bedarf an akutstationären Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung stützt sich der Kanton St.Gallen auf eine Umfrage unter den Schweizerischen Ärzte-Fachgesellschaften und eine Aktuali-sierung des epidemiologischen Gutachtens des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern. Erstere führte der Kanton Bern im Rahmen seiner Versorgungsplanung im Jahr 2015 durch11. Letztere wurde vom Kanton Zürich im Rahmen der Arbeiten rund um die Aktu-alisierung seiner Bedarfsprognose in Auftrag gegeben12. Zusätzlich zur Alterung und dem Wachstum der St.Galler Bevölkerung werden in 15 Prognosebereichen erhöhte Veränderungsraten aufgrund von höheren Krankheitshäufigkeiten respektive neuen Behandlungstechniken für das Jahr 2025 prognostiziert, wie in Tabelle 15 ersichtlich ist.

Tabelle 15: Prognoseparameter Epidemiologie/Medizintechnik 2025

Quelle: GEF Bern, GD Zürich; Hochrechnung auf 2025 und Min./Max.-Szenario: AfGVE

11 Für Details zu den Antworten der Fach-gesellschaften siehe Materialienband der Berner Versorgungsplanung 2016-2020: http://bit.ly/2qcF76v

12 Siehe: Bedarfsprognose Akutsomatik 2015-2025 des Kantons Zürich http://bit.ly/2sewMnm

Zeilenbeschriftungen Hauptszenario Szenario Max. Szenario Min.

(Radio-)Onkologie 1.00% 1.50% 0.50%

Dermatologie 0.20% 0.30% 0.10%

Gastroenterologie 1.00% 1.50% 0.50%

Geburtshilfe 0.80% 1.50% 0.00%

Hals-Nasen-Ohren 0.12% 0.19% 0.06%

Hämatologie 0.20% 0.40% 0.10%

Herz- und Gefässchirurgie 0.75% 2.00% 0.00%

Interventionelle Kardiologie&Angiologie 0.90% 1.35% 0.45%

Kardiologie & Angiologie 0.88% 1.32% 0.44%

Neugeborene 0.80% 1.50% 0.00%

Neurochirurgie 0.40% 0.60% 0.20%

Neurologie 0.62% 0.93% 0.31%

Pneumologie 0.20% 0.50% 0.00%

Rheumatologie 0.50% 1.00% 0.00%

Thoraxchirurgie 1.00% 1.50% 0.50%

Urologie 1.00% 1.50% 0.50%

52

6.3.3 Ökonomie

Bei der Frage, ob eine Behandlung stationär oder ambulant erbracht wird, spielen auch ökonomische Faktoren eine Rolle. Derzeit bestehen für die Spitäler wenige Anreize, gewisse stationäre Behandlungen im am-bulanten Setting zu erbringen. Die Prognose berücksichtigt diesen As-pekt in zweierlei Hinsicht. Erstens wird durch ein schweizweites Bench-marking der Spitalaufenthaltsraten je SwissDRG sichergestellt, dass im schweizweiten Vergleich übermässig häufig durchgeführte Operationen und Behandlungen auf den schweizerischen Durchschnittswert reduziert werden. Zweitens wird für eine definierte Anzahl von Eingriffen und Be-handlungen angenommen, dass diese im Jahr 2025 grundsätzlich nur noch ambulant erfolgen.

CH-Benchmark HospitalisationsrateIm schweizweiten Vergleich liegt der Kanton St.Gallen mit seiner Hospi-talisationsrate über dem schweizerischen Durchschnitt. Für die Progno-se wird angenommen, dass in den SwissDRG mit überdurchschnittlich hohen Spitalbehandlungsraten eine Angleichung an den gesamtschwei-zerischen Durchschnitt erfolgt. Im Hauptszenario beträgt diese Annähe-rung 50 Prozent des heutigen Unterschieds, im Maximalszenario erfolgt keine Angleichung und im Minimal-Szenario beläuft sich diese auf 100 Prozent zum schweizerischen Durchschnitt. In Tabelle 16 sind die Ergeb-nisse je Prognosebereich dieses Benchmarkings der Spitalaufenthaltsrate aufgelistet. Gesamthaft reduziert sich die Anzahl Austritte im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2015 um gut 4’000 stationäre Fälle (-5 Prozent). Die Akutgeriatrie sowie die Geburtshilfe wurden von diesem Benchmar-king ausgenommen, da der Kanton St.Gallen über eine höhere Anzahl akutgeriatrischer Spitalaufenthalte verfügt als der schweizerische Durch-schnitt. Dieser höhere Wert ist jedoch nicht finanziell bedingt und muss damit auch nicht «korrigiert» werden. Er ist vielmehr Ausdruck der fort-schrittlichen Versorgung des Kantons St.Gallen im Bereich der Akutgeri-atrie. Bei der Geburtshilfe können keine Spitalaufenthalte vermieden wer-den, weshalb ein Benchmarking mit dem schweizerischen Durchschnitt keinen Sinn macht.

Tabelle 16: Einfluss der Senkung der Hospitalisationsrate auf

CH-Durchschnitt auf Anzahl Austritte 2025

Quelle: Prognoseannahmen GD Zürich, Hochrechnung auf 2025 und

Min./Max.-Szenario: AfGVE

Parameter 2015 2025

Hauptszenario Max. Min.

Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung 78'586 74'400 -5.3% 78'586 70'218

53

SubstitutionspotenzialEs ist bekannt, dass gewisse Leistungen von Spitälern ausschliesslich aus finanziellen Überlegungen stationär erbracht werden, auch wenn eine ambulante Leistungserbringung kostengünstiger und ebenso wirksam und zweckmässig wäre. Aufgrund der Tatsache, dass die Krankenversi-cherer ambulante Leistungen zu 100 Prozent und Spitalbehandlungen zu maximal 45 Prozent vergüten müssen, sind die Krankenversicherer nur so lange daran interessiert, ambulant erbrachte Leistungen zu fördern, als diese weniger als 45% der Kosten einer stationären Durchführung aus-machen.

Aus medizinischer Sicht weisen Eingriffe mit geringem Risikopotenzial die höchste Wahrscheinlichkeit für eine Verlagerung in den ambulanten Be-reich auf13. In der (inter)nationalen Fachliteratur bestehen unterschiedli-che Listen von Eingriffen, die ein hohes Potenzial für Verlagerungen in den ambulanten Bereich aufweisen14. Die Prognose des Kantons St.Gallen geht in Übereinstimmung mit derjenigen des Kantons Zürich davon aus, dass sich in neun Behandlungen (20 SwissDRG) der Anteil der stationär behandelten Patientinnen und Patienten bis im Jahr 2025 markant re-duzieren lässt15. Im Hauptszenario geht er von einer Reduktion von 50 Prozent der stationären Fälle unter 60 Jahren aus. Das Maximalszenario sieht keine Verlagerung vor und im Minimalszenario beläuft sich die Ver-lagerung auf 100 Prozent der aktuell stationär behandelten Patientinnen und Patienten unter 60 Jahren. Diese Annahmen gehen davon aus, dass gewisse gesellschaftliche Entwicklungen wie beispielsweise der Anstieg der Anzahl Einpersonen-Haushalte keinen Einfluss auf die stationäre In-dikation von besagten Eingriffen haben. Bei der Realisierung dieses Ver-lagerungspotenzials stehen für den Kanton St.Gallen nicht Eingriffslisten sondern Änderungen bei der ungleichen Finanzierung der stationären und ambulanten Behandlungen im Vordergrund.

Gemäss Tabelle 17 prognostiziert der Kanton St.Gallen in gesamthaft 20 SwissDRG eine Verlagerung in den ambulanten Bereich für die Patientin-nen und Patienten unter 60 Jahren. Im Jahr 2015 wurden knapp 3’900 St.Galler Patientinnen und Patienten stationär behandelt. Davon waren 3’100 unter 60 Jahre. Der Gesamt-Verlagerungseffekt beläuft sich im Hauptszenario auf rund 1’500 Spitalaufenthalte.

13 Kriterien für ein geringes Risikopotenzial sind: • Geringe Multimorbidität und jüngeres Alter, • die Anästhesiestufe tief, • es besteht keine Indikation für spezielle pflegerische Nachsorge; • das Schmerzmanagement nach der Operation ist einfach; • der Patient kann schnell nach der Operation wieder essen und trinken. • günstige Rahmenbedingungen zu Hause, die einen guten Transport und postoperative Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglichen.

14 Für CH: http://bit.ly/2pZwawC Für EU: http://bit.ly/2qKl7Lj Für FR: http://bit.ly/2qfj0vt Für D: http://bit.ly/2qQfnjO

15 Für Details, siehe: http://pwc.to/2qfhN7r

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Tabelle 17: Auswirkung der Verlagerung von ausgewählten SwissDRG

in den ambulanten Bereich

Quelle: PWC, Hochrechnung auf 2025 und Min./Max.-Szenario: AfGVE

Eingriff DRG Austritte 2015 Austritte 2025 Hauptszenario

Austritte Max. Austritte Min.

Einseitige Inguinalhernie G24Z; G25Z 497 344 497 190

Krampfaderoperation F39A; F39B 404 232 404 60

Mandeloperationen D30A; D30B; D30C 723 373 723 23

Hämorrhoiden G26Z 695 381 695 66

Herzschrittmacher F12Z; F12A; F12D 127 116 127 104

Menisektomie I30Z; I18B 551 276 551 1

PTCA F58Z; F57B; F56B 429 305 429 181

Gebärmutterhals-Konisation N09Z 176 92 176 7

PTA F54Z; F59B 280 223 280 165

Total 3'882 2'342 3'882 797

55

6.3.4 Verweildauer

Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 hat den öko-nomischen Druck auf die Behandlungsprozesse in den Spitälern stark er-höht. In Kapitel 6.1 wurde dargestellt, dass die Bedarfsprognose 2020 die Auswirkungen der Spitalfinanzierung auf die Dauer der Spitalaufent-halte unterschätzt hat. Die aktuelle Prognose trägt diesem Umstand in zweierlei Hinsicht Rechnung. In einem ersten Schritt wird analog zur Hos-pitalisationsrate auch für die durchschnittliche Verweildauer ein schweiz-weites Benchmarking auf Ebene der einzelnen SwissDRG angewendet. Dabei wird davon ausgegangen, dass es bei den SwissDRG, in welchen die Verweildauern der St.Galler Patientinnen und Patienten aktuell über den entsprechenden schweizerischen Durchschnittswerten liegen, zu ei-ner Angleichung an den schweizerischen Durchschnittswert kommt. Da der Kanton St.Gallen im schweizweiten Vergleich über eine leicht unter-durchschnittliche Verweildauer verfügt im Jahr 2015, ist der Effekt dieses Benchmarkings sehr gering.

In einem zweiten Schritt wird zudem angenommen, dass die entspre-chenden schweizerischen Durchschnittswerte der Verweildauern in Tagen je SwissDRG in den nächsten Jahren weiter sinken werden, wie dies be-reits in der Vergangenheit der Fall war. Im Hauptszenario wird mit einem generellen jährlichen Rückgang von 1 Prozent, im Maximal- um 0,7 Pro-zent und im Minimal-Szenario um 1,5 Prozent gerechnet. Daraus resul-tiert für das Hauptszenario eine Senkung der durchschnittlichen Anzahl Pflegetage um 13 Prozent bis ins Jahr 2025, wie aus nachfolgender Ta-belle hervorgeht.

Tabelle 18: Einfluss der prognostizierten Verkürzung der durchschnittli-

chen Verweildauer auf die Anzahl Pflegetage der St.Galler Patientinnen

und Patienten im Jahr 2025

Quelle: Prognoseannahmen GD Zürich, Hochrechnung auf 2025 und Min./Max.-Szenario: AfGVE

Parameter 2015 2025

Hauptszenario Max. Min.

Pflegetage der St.Galler Bevölkerung 444'310 386'074 -13% 397'934 367'013

56

Bei der Evaluation der Spitalunternehmen für die Aufnahme in die Spi-talliste verfügen die Kantone innerhalb des vom Bundesgesetzgeber im KVG vorgegebenen Rahmens über einen beträchtlichen Ermessensspiel-raum. Im kantonalen SPFG wurde dieses Ermessen in den Artikeln 11 und 12 weiter konkretisiert. Die St.Galler Spitalplanung berücksichtigt überdies die einschlägigen Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung und verwendet für die Erteilung der Leistungsaufträge das Spitalleistungs-gruppenkonzept (SPLG) mit seinen leistungsgruppenspezifischen Anfor-derungen16.

Die im Strukturbericht Akutsomatik 2014 entwickelten Kriterien haben sich soweit bewährt und werden auch für die Spitalliste 2017 angewen-det. Ergänzend dazu wird dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Spitalliste Akutsomatik des Kantons St.Gallen vom April 2016 Rech-nung getragen, indem das allgemeine Kriterium der «Regionalen Endver-sorgung» formuliert wurde. Schliesslich wurde für die ausserkantonalen Leistungserbringer das Kriterium «Mindestversorgungsanteil» gemäss Ostschweizer Spitalvereinbarung in die allgemeinen Evaluationskriterien aufgenommen. In Abbildung 20 werden die Kriterien aufgelistet, welche der Kanton St.Gallen bei der Auswahl der Spitalunternehmen für die Auf-nahme in die Spitalliste anwendet.

Abbildung 20: Evaluationskriterien

Quelle: AfGVE

7 Evaluationskriterien

16 Unterlagen zum Leistungsgruppenkonzept inklusive Zuteilungsschlüssel sind auf der Website der GDK einsehbar: http://bit.ly/2rLKf30

Regionale Endversorgung

Allgemeine Kriterien

Zugänglichkeit

Qualität

Bedarfsgerechtigkeit

Wirtschaftlichkeit

Mindestversorgungsanteil

Versorgungssicherheit

Leistungsspezifische Kriterien

Überwachungsstation / IPS

Verknüpfte Leistungen

Tumorboard

Ärztliche Dignität / Verfügbarkeit

Mindestfallzahlen

Notfalldienst/-organisation

Sonstige

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Zu unterscheiden ist zwischen generellen Evaluationskriterien auf Ebene Spitalunternehmen und spezifischen Anforderungen für einzelne Leistungs-gruppen. Je nach Kriterium erfolgt die Evaluation auf Ebene Spitalunter-nehmen oder auf Ebene Leistungsgruppe. Die Erfüllung der allgemeinen und leistungsspezifischen Kriterien ist kumulativ. Das heisst: einem Leis-tungserbringer kann die Aufnahme in die Spitalliste für eine gewisse Leis-tungsgruppe mit der Begründung verweigert werden, dass er zwar alle leis-tungsgruppenspezifische aber nicht alle allgemeinen Anforderungen erfüllt.

7.1 Grundsätze

Bei der Auswahl der für die Sicherstellung der Versorgung notwendigen Spitalunternehmen kommt eine Anzahl von Grundsätzen zur Anwendung, die nachfolgend kurz erläutert werden.

RahmenplanungPlanungs- und Wettbewerbselemente stehen im KVG einander gegen-über. Der Kanton St.Gallen hat den Auftrag, den ihm vom Bundesgesetz-geber übertragenen Planungsauftrag in Form einer Rahmenplanung um-zusetzen. Diese enthält die notwendigen Eckwerte, innerhalb deren die wettbewerblichen Elemente des KVG ihre Wirkungskraft entfalten kön-nen. Die Steuerung erfolgt auf Ebene der Zuteilung der Leistungsgruppen an die einzelnen Spitalunternehmen. Hingegen wird auf eine direkte Men-gensteuerung im Sinne von Vorgaben von maximalen Leistungsmengen für einzelne Leistungsgruppen je Leistungserbringer verzichtet.

Leistungsaufträge an SpitalunternehmenDie Leistungsaufträge werden auf Ebene Spitalunternehmen erteilt. Die Standorte der Unternehmen sind in der Spitalliste aufgelistet. Die Eröffnung bzw. die Schliessung eines Standortes bedarf einer Änderung der Spitalliste.

Aufbau auf bestehendem AngebotDie Versorgung mit Spitalleistungen ist kapital- und personalintensiv. Spi-talunternehmen benötigen deshalb eine hohe Investitions- und Planungs-sicherheit. Der Kanton St.Gallen baut daher bei der Bedarfsdeckung auf dem bestehenden Spitalangebot auf. Die aktuelle Versorgung wird grund-sätzlich als bedarfsgerecht eingeschätzt. Leistungsaufträge für neue Leistungsgruppen werden somit nur sehr zurückhaltend erteilt. Als beste-hend werden Angebote betrachtet, die in der Periode der Jahre 2013 bis 2015 bestanden.

Befristung der LeistungsaufträgeGemäss Art. 10 Abs. 2 SPLG sind die Leistungsaufträge zeitlich befris-tet. Wenn nichts anderes vermerkt ist, gelten die Leistungsaufträge wäh-rend fünf Jahren (Juni 2022). Wenn die Erfüllung der Anforderungen die

58

Umsetzung von zusätzlichen Massnahmen voraussetzt, welche erst nach Inkrafttreten der Spitalliste 2017 erfolgen können, oder die retrospekti-ve Überprüfung der Erfüllung von Mindestfallzahlen voraussetzt, kann ein Leistungsauftrag mit einer kürzeren Befristung als die ordentlichen fünf Jahre versehen werden.

Interdisziplinäre AbhängigkeitenBei der Vergabe eines neu beantragten Leistungsauftrags in einer Leis-tungsgruppe ist dem Angebotsumfeld Rechnung zu tragen. Dabei ist ein Spital zu berücksichtigen, das bereits die Anforderungen für mehre-re Leistungsgruppen des gleichen Bereichs erfüllt und daher den Leis-tungsbereich als Ganzes erhält. Ebenso sind Spitäler zu bevorzugen, de-ren Auftrag mit der zusätzlichen Vergabe optimal ergänzt werden kann. Schliesslich sollen sich in einer Versorgungsregion die erteilten Leistungs-aufträge eher ergänzen als konkurrenzieren.

Abweichungen vom SPLG-KonzeptDer Kanton St.Gallen verwendet für die Vergabe der Leistungsaufträge das Spitalleistungsgruppenkonzept (SPLG) und die damit verknüpften Anforderungen. Punktuell weicht der Kanton St.Gallen davon ab. Dies trifft für gewisse Leistungsgruppen auf die Vorgaben betreffend Intensiv-pflegestation (IPS) zu. Abweichende Vorgaben gelten für alle Leistungs-erbringer und werden transparent ausgewiesen. Für die Abgrenzung zwischen der Kinder- und Erwachsenenmedizin entwickelte der Kanton St.Gallen eigene Vorgaben.

Integrales Angebot innerhalb LeistungsgruppenDie grosse Mehrzahl der in einer Leistungsgruppe enthaltenen medizini-schen Leistungen müssen vom Gesuchsteller tatsächlich erbracht wer-den. Falls dem nicht so ist, kann die Leistungsgruppe entweder einge-schränkt oder verweigert werden.

Angemessener Einbezug privater TrägerschaftenPrivate Einrichtungen sind auf der Spitalliste «angemessen zu berück-sichtigen». Gestützt auf den Wortlaut von Art. 39 Abs. 1 Bst. d KVG gilt weiterhin die Feststellung, dass ein angemessener Einbezug weniger weit geht als eine umfassende Berücksichtigung privater Trägerschaften. Die Aufhebung der Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Spitä-lern bei der Mitfinanzierung durch die Kantone bedeutet, dass die Kanto-ne alle Spitäler, welche die Voraussetzungen von Art. 39 Abs. 1 Bst. a bis c KVG erfüllen, bei ihrer Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversor-gung grundsätzlich gleich zu behandeln haben. «Angemessen» bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die private Trägerschaft entweder bisher schon einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung geleistet hat oder dass ihre Kapazitäten zur Abdeckung eines gegenwärtigen oder zukünftigen Bedarfs notwendig sind (BVGE C-401/2012, E.10.3).

59

7.2 Allgemeine Kriterien

7.2.1 Qualität

Bei Qualitätsbetrachtungen im Gesundheitswesen wird gemeinhin un-terschieden zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Für die Strukturqualität interessiert das Vorhandensein von Ressourcen (z.B. in Form von Kapital, Personal und dessen Qualifikation) und Infrastruktu-ren (z.B. ausreichend grosse Räume). Implizit wird ein kausaler Zusam-menhang zwischen dem Vorhandensein von gewissen Strukturen und der Güte der Spitalbehandlung angenommen. Prozessqualität fokussiert auf die Ausgestaltung optimaler (Behandlungs-)Abläufe zwecks Sicherstel-lung oder Erhöhung der Qualität im Spital. Dabei besteht die Hypothese, dass nebst der Struktur auch die Abläufe innerhalb eines Spitals Einfluss auf die Güte der medizinischen Leistung haben. Standardisierte Abläufe können helfen, die Qualität einer medizinischen Behandlung oder einer Pflegeleistung zu erhöhen respektive zu garantieren. Bei der Ergebnis-qualität wiederum interessiert das effektive Resultat der medizinischen Behandlung, Pflege oder Betreuung im Spital, d.h. der Gesundheits-zustand der hospitalisierten Patientinnen und Patienten. Während die Strukturqualität recht einfach mess- und vergleichbar ist, kann die Pro-zessqualität nur auf einer übergeordneten Ebene verglichen werden und ist der Nachweis der Ergebnisqualität mir hohem Aufwand verbunden.

Grundsätzlich ist es Aufgabe der einzelnen Spitalunternehmen, die ge-eigneten Massnahmen zur Sicherstellung der Qualität zu definieren und in der täglichen Arbeit zu beachten. Dem Kanton kommt dabei die Rolle zu, Mindestanforderungen auf einem hohen Abstraktionsniveau zu formu-lieren.

Nachfolgend werden die einzelnen Qualitätsanforderungen beschrieben, welche alle Listenspitäler unabhängig von ihrem Leistungsspektrum erfül-len müssen:

• Verwendung eines Qualitätsmanagementsystems: Jedes Listenspital muss über ein Konzept zur Sicherstellung und Förderung der Qualität seiner erbrachten Spitalleistungen verfügen;

• Durchführung von Qualitätsmessungen: Jedes Listenspital ist verpflich-tet, an den Qualitätsmessungen des ANQ teilzunehmen17.

• Spitalweiter Betrieb eines Fehlermeldesystems (Critical Incident Reporting System, CIRS)

• Regelmässige Durchführung von vergleichbaren Patienten- und Zuweiserbefragungen;

• Beitritt zum Netzwerk Ostschweizer Kompetenzzentrum für Infektions-krankheiten (OSKI) (gilt nur für innerkantonale Spitäler). 17 Detailanforderungen: siehe Spezifikatio-

nen Kapitel 10.

60

Im Kanton St.Gallen erfüllen gemäss den Bewerbungsunterlagen alle ge-suchstellenden Leistungserbringer die vom Gesundheitsdepartement for-mulierten generellen Qualitätsvorgaben. Der Beitritt zum Netzwerk OSKI muss bis spätestens Ende des Jahres 2017 erfolgen.

7.2.2 Wirtschaftlichkeit

Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit wird vom Kanton St.Gallen in der Evaluation der Spitalunternehmen in zweierlei Hinsicht berücksichtigt. Ei-nerseits nimmt der Kanton gemäss den Vorgaben des KVG und in Über-einstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung der Bewerber durch einen Betriebs-vergleich mittels Benchmarking vor. Dieses Benchmarking dient als Aus-schlusskriterium. Wer den Benchmark nicht erfüllt, wird als Bewerber für die St.Galler Spitalliste Akutsomatik 2017 ausgeschlossen. Die Resultate sind weiter unten in diesem Kapitel ersichtlich.

Daneben muss der Aspekt der Wirtschaftlichkeit auch auf Ebene der konkreten Beurteilung einzelner Leistungsgruppenanträge zum Tragen kommen, weil die stationäre Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Kran-kenpflegeversicherung (OKP) ein Anbietermarkt ist. Wenn ein Angebot auf der Spitalliste figuriert, wird es von der OKP vergütet. Nun kann der Wettbewerb zur Folge haben, dass es aus Einzelbetriebssicht durchaus finanziell lohnend sein kann, Leistungen mit hohen Vorhalte- und Infra-strukturkosten anzubieten, sofern diese durch die OKP vergütet werden. Die Kantone hingegen sind im Rahmen der Spitalplanung verpflichtet, eine Koordination der Leistungserbringer, eine optimale Ressourcennut-zung und eine Eindämmung der Kosten zu bewirken (BVGE C-6088/2011 E. 3.1 mit Verweisung auf BVGE 2010/15 E. 4.1; vgl. zudem Hinweis auf die Botschaft des Bundesrates über die Revision der Krankenversiche-rung vom 6. November 1991, BBl 1992 I 166 f.). Die Kantone müssen dabei zwingend eine Gesamtsystem-Betrachtung vornehmen. Dabei sind sie verpflichtet, der mit dem Wettbewerb allenfalls verbundenen Kos-tensteigerung Gegensteuer zu geben. Mit der Beschränkung der Anzahl Leistungserbringer in Leistungsgruppen mit hohen Vorhalte-, Infrastruk-tur- und Personalkosten wird bezweckt, diese Gesamtsicht umzusetzen. Jede Zulassung von zusätzlichen Leistungserbringern in solchen Leis-tungsgruppen ist angesichts der hohen Fixkosten mit überproportional höheren Gesundheitskosten auf Ebene des Gesamtsystems verbunden; hier muss der reine Wettbewerbsgedanke soweit erforderlich in einen Zusammenhang mit den anderen Planungs- und Zulassungskriterien ge-bracht werden.

61

Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit der Kostendaten der Spitalunterneh-men verlangt der Kanton St.Gallen neu von den Listenspitälern, dass die-se bis spätestens Ende des Jahres 2018 über die REKOLE-Zertifizierung von H+ Die Spitäler der Schweiz verfügen und ihre Jahresrechnungen spätestens ab dem Jahr 2019 dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER entsprechen.

WirtschaftlichkeitsvergleichDie GDK hat zum Zweck des Spital-Kostendatenaustausches unter den Kantonen die Errichtung einer elektronischen Datenaustausch-Plattform beschlossen. Damit wird erstmals gesamtschweizerisch die Vergleichbar-keit der Spitalkostendaten aus verschiedenen Kantonen gewährleistet. Der Kanton St.Gallen stützt seinen Wirtschaftlichkeitsvergleich darauf ab.

Vom Wirtschaftlichkeitsvergleich ausgenommen ist zum jetzigen Zeit-punkt die Kategorie der Kinderspitäler, da allgemein anerkannt wird, dass die aktuell gültigen Abgeltungsinstrumente den Besonderheiten der Kin-dermedizin nicht adäquat Rechnung tragen. Das Ostschweizer Kinder-spital (OKS) sowie das Universitätskinderspital Zürich (KISPI ZH) wurden deshalb aus dem Vergleichsverfahren entfernt.

Alle Bewerber-Spitäler haben Daten an die Kostendatenaustauschplatt-form geliefert. Die Resultate des Wirtschaftlichkeitsvergleichs sind in Ta-belle 19 auf nachfolgender Seite zusammengefasst. Darin enthalten sind die durchschnittlichen Fallkosten 2015 je Spital der am Bewerbungs-verfahren für die Spitalliste Akutsomatik des Kantons St.Gallen teilneh-menden Spitalunternehmen18. Ein Spitalunternehmen wird im Rahmen des Spitalplanungsverfahrens als unwirtschaftlich erachtet, wenn dessen OKP-Kosten je Fall für die Fallschwere 1 mehr als 10 Prozent über dem fallgewichteten Durchschnittwert der am Bewerbungsverfahren teilneh-menden Spitalunternehmen liegt. Der fallgewichtete Durchschnittswert beträgt Fr. 10’616.–. Die maximale Höchstgrenze für die Wirtschaftlich-keit liegt bei 10 Prozent über dem fallgewichteten Durchschnittswert und beläuft sich somit auf Fr. 11’677.–.

18 Kostenvergleiche basieren idealerweise auf Mehrjahresdaten, um einmalige negative Betriebsergebnisse abzufedern. Diese stehen derzeit nicht zur Verfügung. Im Rahmen der Aktualisierung des Wirtschaftlichkeitsvergleichs ist eine Ausdehnung auf mehrere Jahre prüfens-wert.

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Tabelle 19: Resultate Wirtschaftlichkeitsvergleich Daten 2015

Quelle: GDK-Datenaustauschplattform 2015, Aufbereitung AfGVE

Abgesehen von der Klinik St.Georg erfüllen alle Spitalunternehmen das Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Grundsätzlich hat die Nichterfüllung des Wirtschaftlichkeitskriteriums den Ausschluss von der Teilnahme am wei-teren Evaluationsverfahren zur Folge. Ein sofortiger Ausschluss vom Spi-tallistenverfahren der Klinik St.Georg erscheint jedoch vor dem Hinter-grund der aktuell gültigen tiefen Tarife der Klinik, der erst im Jahr 2014 erfolgten Betriebsaufnahme und des noch jungen Instrumentes des Fall-kostenvergleichs unverhältnismässig. Der gesamte Leistungsauftrag der Klinik St.Georg wird hingegen mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer bis Ende des Jahres 2018 versehen mit der Auflage, die Wirtschaftlichkeit bis zu diesem Zeitpunkt in den Normbereich zu verbessern. Gelingt dies nicht, erfolgt keine Verlängerung des Leistungsauftrags.

Spitalunternehmen OKP-Kosten je Fall für Schweregrad 1

Austritte OKP

Geriatrische Klinik St.Gallen 8'120 1'507

Thurklinik, Niederuzwil 8'249 823

Klinik Lengg, Zürich 9'167 678

Hirslanden Klinik Stephanshorn, St.Gallen 9'455 6'761

Spital Linth, Uznach 9'509 5'873

Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT) 9'724 7'901

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS) 9'825 14'591

Kantonsspital Graubünden, Chur 9'923 15'015

Hirslanden Klinik am Rosenberg, Heiden 9'965 2'710

Klinik Hirslanden Zürich 10'216 17'274

Rosenklinik, Rapperswil 10'717 367

Inselspital, Bern 10'801 39'316

Universitätsspital Zürich 11'017 35'121

Universitätsspital Basel 11'058 31'842

Kantonsspital St.Gallen 11'200 32'781

Klinik St.Georg, Goldach 52'249 97

Fallgewichtete Durchschnittskosten Fr. 10'616.–

+10 Prozent Höchstgrenze Fr. 11'677.–

63

7.2.3 Zugänglichkeit

Der Zugang zu stationären medizinischen Leistungen ist abhängig von der geografischen Erreichbarkeit und der Aufnahmekapazität der Leis-tungserbringer. So nennt die KVV in Art. 58b Abs. 4 den Zugang zur Be-handlung innert nützlicher Frist als ein Evaluationskriterium für die Auf-nahme auf die Spitalliste. Zudem muss ein Listenspital die Aufnahme von St.Galler Patientinnen und Patienten unabhängig von deren Versicher-tenstatus garantieren (Art. 41a Abs. 1 KVG und Art. 11 Bst. b SPFG). Schliesslich muss Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigter Zu-gang zu den stationären Gesundheitsleistungen gewährleistet sein.

ErreichbarkeitDer Zugang der Patientinnen und Patienten innert nützlicher Frist (Art. 58b Abs. 4 KVV) ist gewährleistet, wenn eine Leistungsgruppe der Grundver-sorgung in jedem Einzugsgebiet der vier Spitalverbunde angeboten wird. Dies betrifft die Leistungsgruppe Basispaket mit einer Notfallstation und einer medizinischen und chirurgischen Bettenabteilung. Gemäss einer Auswertung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation erreicht mehr als 85 Prozent der St.Galler Bevölkerung ein Spital mit Notfallstation in weniger als 15 Minuten Fahrzeit (siehe Abbildung 21 auf nachfolgender Seite). Die Geburtshilfe sowie das spezialisierte akutgeriatrische Angebot sind innerhalb von 20 Minuten für 85 Prozent der St.Galler Bevölkerung zugänglich. Die Wohnortnähe bei der spezialisierten Zentrumsversorgung ist gegeben, wenn die Leistung innerhalb des Kantons beansprucht wer-den kann. Im Rahmen der von den öffentlichen Spitalverbunden verfolg-ten Netzwerkstrategie wird ermöglicht, dass gewisse Zentrumsleistungen in hoher Qualität und Effizienz auch in den Regionen angeboten werden können. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zurückzuführen, dass der Kanton St.Gallen bei der Organisation des Rettungswesens die kan-tonale Vorgabe kennt, wonach 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 10 Minuten bei Notfalleinsätzen erreicht werden muss. Diese Vorgabe wird im Kanton St.Gallen von den Rettungsdiensten eingehalten.

Bei Wahlbehandlungen wird davon ausgegangen, dass ein innerkantonales Leistungsangebot immer zugänglicher ist als ein Angebot in einem anderen Kanton. Davon ausgenommen ist die Versorgung der Kinder und Jugendli-chen. Die geografische Nähe hat in diesem Bereich für Angehörige (Eltern) eine besondere Bedeutung. Deshalb soll für die Kinder und Jugendlichen der Wahlkreise Sarganserland (inklusive Gemeinden Wartau und Sevelen) und See-Gaster die volle Freizügigkeit für die Kinderklinik des Kantonsspi-tals Graubünden respektive das Kinderspital Zürich gelten.

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Tabelle 20: Bevölkerungsanteil, welcher stationäre Angebote innerhalb 15,

20 und 25 Minuten mit PW erreicht, 2016

Quelle: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Eigene Analyse auf Basis: swisstopo Vec200, BFS Geostat

Abbildung 21: Erreichbarkeit der innerkantonalen Notfallstationen mit PW, 2016

Quelle: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Eigene Analyse auf Basis: swisstopo Vec200, BFS Geostat

Angebot Angebot mit PW erreichbar in…

≤ 15 Minuten ≤ 20 Minuten ≤ 25 Minuten

Notfallstation 85 Prozent 98 Prozent 99.6 Prozent

Geburtshilfe 66 Prozent 85 Prozent 95 Prozent

Akutgeriatrie 62 Prozent 85 Prozent 99 Prozent

Herisau

Appenzell

Rapperswil

Sargans

Buchs

HeerbruggGossau

Romanshorn

Wildhaus

Frauenfeld

Spital Linth

Spital Wil

Spital Wattwil

Spital Flawil

Spital Walenstadt

KS St.GallenOstschweizer Kinderspital

Klinik Stephanshorn

Spital Grabs

Spital Rorschach

Spital Altstätten

Chur

Zürich

Schaffhausen

Fahrzeit PW bis zur nächsten Notfallstation maximal 15 Minuten

Spital mit Notfallstation

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19 Der Mindestanteil berechnet sich aus der Differenz zwischen 100 Prozent und der doppelten durchschnittlichen Anzahl stationär behandelten zusatzversicherter St.Galler Patientinnen und Patienten, welcher im Jahr 2015 21.4 Prozent betrug (ohne gesunde Neugeborene).

AufnahmepflichtDie Aufnahmepflicht für Listenspitäler bedeutet, dass eine Selektion auf Grund des Versichertenstatus oder des individuellen Risikos der zu be-handelnden Person nicht gestattet ist. Die Spitäler haben sich im Rahmen des Evaluationsverfahrens schriftlich verpflichtet, keine Patienten- oder Risikoselektion zu betreiben. Die Einhaltung dieses Kriteriums wird retro-spektiv überprüft. Dabei gilt das Kriterium als erfüllt, wenn der Anteil von ausschliesslich grundversicherten St.Galler Patientinnen und Patienten mindestens 57.2 Prozent respektive der Zusatzversicherten-Anteil höchs-tens 42.8 Prozent betragen (siehe auch Art. 12, Bst. g SPFG)19.

In Tabelle 21 sind die entsprechenden Werte für die Bewerber für das Jahr 2015 aufgelistet. Massgebend ist der Zusatzversicherten-Anteil der St.Galler Patientinnen und Patienten. Zum Vergleich sind in der letzten Spalte auch die Werte auf Ebene der einzelnen Unternehmen ohne Be-rücksichtigung der Patientenherkunft aufgeführt. Daraus geht hervor, dass die Klinik Hirslanden Zürich das Kriterium deutlich nicht und die Hirslanden Klinik am Rosenberg nur knapp erfüllt. Die Leistungsaufträge der Hirslanden Klinik Zürich und der Hirslanden Klinik am Rosenberg wer-den deshalb befristet bis Ende des Jahres 2018 mit der Auflage, bis Mitte 2018 den Zusatzversichertenanteil auf den kantonalen Schwellenwert zu reduzieren respektive konstant zu halten. Falls dieses Ziel nicht erreicht wird, erlöschen die Leistungsaufträge per Ende des Jahres 2018.

66

Tabelle 21: Bewerber mit SG-Fällen aufgeschlüsselt nach

Versicherungsklasse (ohne gesunde Neugeborene), 2015

Quelle: Med. Statistik BFS 2015; Aufbereitung AfGVE

Spital Algemein Zusatz- versicherung (ZV)

Total ZV-Anteil SG

ZV-Anteil Total

Klinik Hirslanden Zürich 159 474 633 74.9% 79.8%

Hirslanden Klinik am Rosenberg, Heiden 1'582 1'129 2'711 41.6% 42.3%

Universitätsspital Basel 27 17 44 38.6% 23.5%

Klinik Stephanshorn, St.Gallen 3'145 1'563 4'708 33.2% 33.6%

Geriatrische Klinik St.Gallen 944 395 1'339 29.5% 30.8%

Rosenklinik, Rapperswil 295 81 376 21.5% 22.0%

Kantonsspital St.Gallen 20'622 5'531 26'153 21.1% 22.8%

Universitätsspital Zürich 858 213 1'071 19.9% 21.8%

Kantonsspital Graubünden, Chur 992 232 1'224 19.0% 21.0%

Inselspital Bern 66 15 81 18.5% 17.3%

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS)

10'220 1'923 12'143 15.8% 20.5%

Spital Linth, Uznach 4'432 766 5'198 14.7% 15.2%

Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT) 5'410 898 6'308 14.2% 14.2%

Universitätskinderspital Zürich 255 26 281 9.3% 15.3%

Klinik St.Georg, Goldach 62 5 67 7.5% 7.5%

Thurklinik , Niederuzwil 396 31 427 7.3% 5.4%

Ostschweizer Kinderspital, St.Gallen 2'630 182 2'812 6.5% 6.9%

Klinik Lengg, Zürich 48 3 51 5.9% 9.4%

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7.2.4 Versorgungssicherheit

Zur Versorgung der St.Galler Bevölkerung zugelassene Leistungserbrin-ger müssen gemäss Art. 6 SPFG dem Kriterium der kontinuierlichen und langfristigen Bereitschaft zum Angebot der jeweiligen Leistungsbereiche entsprechen. Der Antragssteller muss glaubhaft darlegen, dass die kon-tinuierliche und langfristige Bereitschaft zum Angebot der beantragten Leistungsgruppe besteht. Dieses Kriterium wird bei der Beurteilung von Leistungsaufträgen für einzelne Leistungsgruppen herangezogen.

Aus- und Weiterbildung Nichtuniversitäre GesundheitsberufeWeiter gilt gemäss Art. 12, Bst. h SPFG die Nachwuchssicherung in Form der Bereitstellung von ausreichenden Aus- und Weiterbildungsplätzen für Berufe des Gesundheitswesens als Indikator für die Sicherstellung der Versorgung. Das Gesundheitsdepartement formulierte dazu im Jahr 2015 in einem separaten Versorgungskonzept zu den nicht universitären Ge-sundheitsberufen konkrete Vorgaben auf Ebene Spitalunternehmen. Die Vorgaben gelten erstmals für das Jahr 2016. In nachfolgender Tabelle sind informationshalber je Spitalunternehmen die Ausbildungswerte für das Jahr 2015 aufgeführt. Abgesehen von der Rosenklinik erfüllten im Jahr 2015 alle Spitalunternehmen die Vorgaben. Wenn die Vorgaben als nicht erfüllt betrachtet werden, sind Zahlungen in einen Ausgleichsfonds zu leisten (Fr. 750.– je fehlende Ausbildungswoche). Tabelle 22: IST- und SOLL-Ausbildungswerte nichtuniversitäre

Gesundheitsberufe 2015/2016

Quelle: GD, Dienst für Personal und Finanzen, 2015

Total 2015 Ausbildungswochen

Vorgabe 2016 Ausbildungspflicht20

Kantonsspital St.Gallen 19'065 9'600.52

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS) 4'885 3'254.53

Spital Linth, Uznach 1'271 904.81

Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT) 3'017 2'384.31

Geriatrische Klinik St.Gallen 1'236 737.71

Thurklinik, Niederuzwil 50 0.00

Klinik St. Georg, Goldach 0 0.00

Hirslanden Klinik Stephanshorn, St.Gallen 1'270 890.31

Ostschweizer Kinderspital 2'636 1'500.80

Rosenklinik, Rapperswil 0 121.17

Total 33'428 19'394.16

20 Nach Abzug Toleranzwert von -30 Prozent. Für die Jahre 2016 und 2017 gelten -30 Prozent, für 2018 und 2019 -15 Prozent und ab 2019 -5 Prozent.

68

Betrieb in ausserordentlichen LagenDie stationäre Gesundheitsversorgung muss zudem auch in ausserordentli-chen Lagen sichergestellt sein. Das Gesundheitsdepartement hat zu diesem Zweck das Konzept «Gesundheitswesen in ausserordentlichen Lagen, GRAL 2016» erarbeitet, welches vom Kantonsrat im Frühjahr 2016 zur Kenntnis genommen wurde21. Es handelt sich dabei um ein Grobkonzept, welches die breite Palette von Massnahmen zur Bewältigung von vielfältigen Bedro-hungslagen im Kanton St.Gallen umschreibt. Im Rahmen der Aufnahme auf die Spitalliste Akutsomatik werden gewisse Anforderungen an die Spitäler für den Betrieb in ausserordentlichen Lagen aufgestellt und überprüft22. Na-mentlich betrifft dies folgende Anforderungen:

1. Jedes Spitalunternehmen muss über ein Konzept für Strom-Mangella-ge verfügen, sowie in der Lage sein, seinen Betrieb in einer Strom-Mangellage für wenigstens 2 Wochen zu 80 Prozent zu gewährleisten, wobei der Dieselnachschub vertraglich gesichert sein muss. Für Spitalunternehmen mit Basispaket elektiv reduziert sich die sicherzu-stellende Betriebszeit bei Strom-Mangellage auf 5 Tage.

2. Jedes Spitalunternehmen muss Vorkehrungen getroffen haben für einen funktionierenden IT-Betrieb im Spital während einer Strom-Mangellage.

3. Jedes Spitalunternehmen muss über ausreichend Lagermengen an Medikamenten und sonstigen Materialien verfügen, sodass es wäh-rend wenigstens 14 Tagen autonom seinen Betrieb aufrechterhalten kann (kein Medikamentennachschub).

4. Jedes Spitalunternehmen muss über Mindestvorräte an Masken und Handschuhen sowie Überschürzen verfügen. Der Mindestvorrat ist definiert als Bedarf der jeweiligen Spitalunternehmung an diesen Utensilien für einen Monat im Regelbetrieb.

Diese Vorgaben werden in die Spezifikation der Leistungsaufträge aufge-nommen, welche für alle Spitalunternehmen gelten und vom Kanton ho-heitlich festgesetzt werden (Kapitel 10, Pkt. 24-28).

7.2.5 Bedarfsgerechtigkeit

Die Kantone sind verpflichtet, eine bedarfsgerechte Spitalplanung zu er-stellen. Auf Ebene der Leistungsbereiche wurde im Kapitel 6 der zukünftige Bedarf für das Jahr 2025 ermittelt. Im Rahmen der Bewertung der ein-gegangenen Bewerbungen erfolgt eine Beurteilung in Bezug auf die Be-darfsgerechtigkeit und den bisherigen Beitrag zur Versorgung (Marktanteil). Dabei ist es möglich, dass aus Bedarfssicht ein Antrag für Erteilung eines Leistungsauftrags für eine spezifische Leistungsgruppe verweigert wird, auch wenn die leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind.

21 Konzept GRAL 2016: http://bit.ly/2qff9i6

22 Die Anforderungen werden auf Grund des Territorialitätsprinzips ausschliesslich an die innerkantonalen Spitäler gestellt.

69

7.2.6 Regionale Endversorgung

Ein wichtiges Element einer Versorgungsplanung ist die Sicherstellung eines abgestuften Versorgungssystems. Das stationäre Gesundheitssystem eines Kantons ist umso effizienter, je besser es darin gelingt, den einzelnen Spitälern stufengerechte Aufgaben zu übertragen: «Einfache» und häufige Leistungen sollen dezentral, komplexe und seltenere Leistungen möglichst zentral angeboten werden. Eine Konzentration drängt sich v.a. dann auf, wenn das Angebot mit Vorhalteleistungen (24 Stunden, 365 Tage), hohen Inf-rastrukturkosten (z.B. Medizintechnik) und hohen Personalqualifikationen verbunden ist.

Der Kanton St.Gallen verfügt zu Vergleich zu anderen Kantonen ähnlicher Grösse über ein klar abgestuftes stationäres Versorgungssystem. Im Zent-rum stehen dabei für die Erwachsenenmedizin das Kantonsspital St.Gallen (KSSG) und für die Kinder- und Jugendmedizin das Ostschweizer Kinder-spital (OKS) als regionale Endversorgerspitäler. Einem solchen Spital, wel-ches bis auf wenige Ausnahmen Patientinnen und Patienten nicht mehr an eine «höhere» Instanz weiterverweisen kann, obliegt es, fast alle Fachgebiete in identischer Qualität rund um die Uhr anzubieten. Dazu gehören zusätz-lich Aus- und Weiterbildungsaufgaben in den medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufen sowie die Beteiligung an der medizinischen Forschung. Um das KSSG und das OKS als regionale Endversorgerspitäler herum gruppieren sich insgesamt acht öffentliche Spitalstandorte, vier Spi-talunternehmen mit privater Trägerschaft und eine Spezialklinik. Diese starke Abstufung ist nicht zuletzt das Resultat der seit dem Jahr 2006 unter einem Dach zusammengeschlossenen vier selbständig öffentlichrechtlichen Spital-unternehmen mit insgesamt neun Spitalstandorten. Die Koordination in Form von medizinischen Netzwerken zwischen dem KSSG und den drei Spitalun-ternehmen SRRWS, Spital Linth und SRFT ist weit verbreitet.

In Zeiten fortschreitender Spezialisierung und vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Personalengpässen hat die Sicherstellung der regionalen Endversorgung für den Kanton St.Gallen eine hohe Bedeutung. Dabei sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: die Konzentration von stationären Ange-boten kann einerseits notwendig sein vor dem Hintergrund von hohen Vor-halte- und Infrastrukturkosten. Der Personalbedarf für die Abdeckung einer Notfallversorgung rund um die Uhr über das Jahr beträgt 5 bis 6 Personen je Funktion. Anderseits kann die Konzentration aber auch begründet sein durch die Notwendigkeit, dass in die Behandlung von gewissen Gruppen von Patientinnen und Patienten eine Vielzahl von unterschiedlichen medizi-nischen Disziplinen involviert sind, die – aus Qualitäts- und Effizienzgründen – von Vorteil an einem Ort vereint angesiedelt sind. Hingegen soll in elekti-ven Fachbereichen dem Wettbewerb aufgrund der fehlenden Vorhaltekosten eine höhere Bedeutung zukommen als in Leistungsgruppen mit Basispaket. Hier ist die Erteilung neuer Leistungsgruppen möglich, weil keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheitskosten zu erwarten sind.

70

7.2.7 Mindestversorgungsanteil

Gemäss Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es den Kanto-nen vorbehalten, den ausgewiesenen Bedarf ihrer jeweiligen Wohnbevölke-rung in einem ersten Schritt innerkantonal zu decken (BGE 132 V 6 E 2.4.1). Ausserkantonale Leistungserbringer müssen in die Evaluation mit einbezo-gen werden, wenn diese in einer Leistungsgruppe einen Mindestanteil von 10 Prozent (in absoluten Zahlen mindestens 10 Fälle) aller Behandlungen von St.Galler Patientinnen und Patienten aufweisen.

Gemäss Vorgaben der GDK werden für Leistungsgruppen der Hochspeziali-sierten Medizin (HSM) nur innerkantonale Leistungserbringer in die St.Galler Spitalliste aufgenommen, da dieser Eintrag nur subsidiär zur gesamtschwei-zerischen Spitalliste des HSM-Beschlussorgans zur Anwendung kommt.

Insgesamt haben sich acht Spitalunternehmen mit ausserkantonalem Stand-ort für eine Aufnahme in die St.Galler Spitalliste beworben. Für diese acht Unternehmen sind die jeweiligen Versorgungsanteile zu ermitteln. In Anhang 7 sind für das Jahr 2015 die Versorgungsanteile jeder ausserkantonalen Be-werberin je Leistungsbereich und -gruppe aufgeführt. Links neben dem Total je Leistungsgruppe/-bereich sind zudem je eine Spalte angebracht für die Werte der St.Galler («St.Gallen») sowie der restlichen ausserkantonalen Spi-talunternehmen («Andere»).

Durch die Anwendung des 10-Prozent-Kriteriums (Mindestens 10 Prozent Versorgungsanteil UND mindestens 10 Fälle OHNE IVHSM-Leistungsgrup-pen) ergeben sich rein rechnerisch 19 Leistungsgruppen mit Bedarf für Leis-tungsaufträge an fünf ausserkantonale Spitalunternehmen, wie aus Tabelle 23 ersichtlich ist.

Tabelle 23: Leistungsgruppen mit mehr als 10 Prozent Versorgungsanteil

von mindestens einem ausserkantonalen Spitalunternehmen, 2015

Quelle: Med. Statistik BFS 2015, Aufbereitung durch AfGVE

Spitalunternehmen Leistungsgruppen brutto

davon IVHSM

davon < 10 Fälle

Leistungsgruppen netto

Hirslanden Klinik am Rosenberg 8 0 1 7

Inselspital Bern 4 1 3 0

Kantonsspital Graubünden 5 0 5 0

Klinik Hirslanden Zürich 8 1 5 2

Kinderspital Zürich 7 4 2 1

Universitätsspital Zürich 24 6 10 8

Klinik Lengg 2 0 1 1

Total 58 12 27 19

71

In der bestehenden Spitalliste figurieren sieben ausserkantonale Spitalun-ternehmen mit Leistungsaufträgen für insgesamt 42 Leistungsgruppen.

Tabelle 24: Übersicht über bestehende Leistungsaufträge von

ausserkantonalen Spitalunternehmen

Quelle: St.Galler Spitalliste Akutsomatik 2014 (Stand 1. Januar 2016)

Kürzel Bezeichnung U

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tssp

ital Z

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Klin

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g

BES Bewachungsstation

DER1.1 Dermatologische Onkologie

HAE4 Autologe Blutstammzelltransplantation

HER1 Einfache Herzchirurgie

HER1.1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungenmaschine (ohne Koronarchirurgie)

HER1.1.1 Koronarchirurgie (CABG)

HER1.1.2 Komplexe kongenitale Herzchirurgie

HER1.1.3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta

HER1.1.4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe

HER1.1.5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe

KAR1 Kardiologie (inkl. Schrittmacher)

KAR1.1 Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe)

KAR1.1.1 Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe)

KAR1.2 Elektrophysiologie (Ablationen)

KINC Kinderchirurgie

KINM Kindermedizin

NCH1.1 Spezialisierte Neurochirurgie

NEU4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik

NEU4.1 Epileptologie: Komplex-Behandlung

PLC1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität

PNE1.1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie

PNE1.2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

TPL6 Darmtransplantation

TPL7 Milztransplantation

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7.3 Leistungsspezifische Kriterien

Für die Evaluation der einzelnen Anträge der Spitalunternehmen verwendet der Kanton St.Gallen das Spitalleistungsgruppenkonzept (SPLG) Version 2017.123. Jede einzelne Spitalbehandlung kann mit dieser Klassifikation einem von 25 Leistungsbereichen und einer von 138 Leistungsgruppen zu-geordnet werden. Für jede Leistungsgruppe werden darin unterschiedliche Anforderungen an Personal, Prozesse oder Strukturen gestellt.

Der Kanton St.Gallen hat die Klassifikation leicht abgeändert. So hat er bei der Abgrenzung zwischen der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen zwischen der spezialisierten Pädiatrie und akutsomatischen Spitalunternehmen der Erwachsenenmedizin eine eigene Lösung entwi-ckelt. Die aktuelle Aufgabenteilung zwischen stationärer akutsomatischer Erwachsenenmedizin und spezialisierter Pädiatrie (Ostschweizer Kinderspi-tal) im Kanton St.Gallen ist gesamthaft zufriedenstellend. 92 Prozent aller stationär behandelten Kinder bis 2 Jahre wurden im Jahr 2015 in einer Kin-derklinik behandelt. Bei Kindern zwischen 3 und 16 Jahren reduziert sich dieser Anteil auf 58 Prozent. Mit der nachfolgenden Regelung wird ange-strebt, den Status Quo beizubehalten und einheitliche Minimal-Anforderun-gen an die stationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Spitälern ohne pädiatrische Abteilung festzulegen. Dabei wurde die Leistungsgruppe «Basis-Kinderchirurgie (KINB)» umbenannt in «Basiskinderchirurgie/-medi-zin (KINBM)». Die Spitäler mit dieser Leistungsgruppe dürfen eine Basis-versorgung gemäss Anhang 1 für Kinder ab 2 Jahren und für Jugendliche anbieten.

Da das Leistungsgruppenkonzept keine Leistungsgruppe für die stationä-re Versorgung von Strafgefangenen vorsieht, schuf der Kanton St.Gallen eine neue Leistungsgruppe «BES Bewachungsstation» als Querschnitts-bereich.

Der Kanton St.Gallen verzichtete zudem auf die Erteilung eines Leistungs-auftrags für die Querschnitts-Leistungsgruppe «AVA, Akutsomatische Ver-sorgung Abhängigkeitskranker», da diese Leistung im Kanton St.Gallen im Spitalumfeld nicht angeboten wird. Der Zugang zum schweizweit ein-zigen ausserkantonalen Leistungserbringer ist für St.Galler Patientinnen und Patienten gewährleistet.

Die Tabelle mit den leistungsspezifischen Anforderungen der St.Galler Spital-liste Akutsomatik 2017 befindet sich im Anhang 9.

23 Die mit der Version 2017.1 neu geschaf-fenen IVHSM-Leistungsgruppen NCH1.1.1, NCH1.1.1.1, NCH1.1.2, NCH1.1.3, NCH2.1 sowie NEU4.2 wurden nicht berücksichtigt, da für diese Bereiche das HSM-Beschlussorgan zuständig ist und es diese Leistungsgrup-pen noch nicht zugeteilt hat. Eine Abbildung der Entscheide auf der St.Galler Liste ist damit nicht möglich.

73

7.3.1 Ärztliche Dignität und Verfügbarkeit

Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in den einzelnen Leis-tungsgruppen ist verknüpft an das Vorhandensein von Ärztinnen und Ärzten mit unterschiedlichen Weiterbildungstiteln (Facharzttitel gemäss FMH). Grundsätzlich sollten die Patientinnen und Patienten in den ein-zelnen Leistungsgruppen von entsprechenden Fachärztinnen und -ärzten behandelt werden. Bei bestimmten Leistungsgruppen sind auch Beleg- oder Konsiliarärztinnen und -ärzte möglich. Bei jeder Leistungsgruppe ist zudem definiert, in welcher Form die Fachärztinnen und -ärzte (FA) zur Verfügung stehen müssen. Wenn der FMH-Titel ohne Klammern steht, müssen die Fachärztinnen- oder ärzte am Spital angestellt sein oder ihre Praxis im Spital haben. FMH-Titel in Klammern bedeutet, dass auch Be-leg- oder Konsiliarärztinnen und -ärzte möglich sind, sofern sie vertrag-lich mit dem Spital verbunden sind und eine eigene Praxis in der Nähe des Spitals führen.

Je nach Leistungsgruppe werden unterschiedliche Verfügbarkeiten dieser Fachärzte und -ärztinnen vorgegeben. Grundsätzlich wird zwischen vier Verfügbarkeitsstufen unterschieden.

Tabelle 25: Verfügbarkeit der notwendigen Fachärztinnen und -ärzte

(FA, auch Beleg- oder Konsiliarärzte möglich)

Quellen: Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, GD St.Gallen

Stufe 1 FA Erreichbarkeit <60min oder Verlegung

Die Fachärzte sind innert 60 Minuten erreichbar oder die Patientin/der Patient wird in das nächste Spital mit entsprechendem Leistungs-auftrag verlegt.

Stufe 2 FA Intervention <60min Die Fachärzte aus der jeweiligen Leistungsgruppe sind jederzeit erreichbar. Die diagnostische oder therapeutische Intervention ist bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit innerhalb von 60 Minu-ten durch den Facharzt erbringbar oder ausnahmsweise anderweitig sichergestellt.

Stufe 3 Intervention <30min Die Fachärzte aus der jeweiligen Leistungsgruppe sind jederzeit erreichbar. Die diagnostische oder therapeutische Intervention ist bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit innerhalb von 30 Minuten erbringbar.

Stufe 4 FA Intervention <15min Nur für die Geburtshilfe, 24-Std.-Betrieb: Die Geburtshilfe wird von einem Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe (Anwesenheit im Spital innerhalb von 15 Minuten) geführt. Für NEO1.1 bis NEO1.1.1.1: Zusätzlich FA Neonatologie bzw. FA Pädiatrie mit Erfahrung in Neona-tologie innerhalb von 15 Minuten Anwesenheit im Spital.

74

7.3.2 Notfallstation

Für Spitalunternehmen mit Leistungsauftrag «BP, Basispaket» ist der Betrieb einer adäquaten Notfallstation vorgeschrieben. In Abhängigkeit der Dringlich-keit der Notfallbehandlungen pro Leistungsgruppe, werden die Anforderungen an Notfallstationen in drei Stufen unterschieden. Für die Geburtshilfe sind in der Stufe 4 zusätzlich spezifische Notfall-Anforderungen vorgeschrieben: Tabelle 26: Anforderungen an die vier Stufen der Notfallstationen

* Eine stete Präsenz im Haus ist nicht notwendig.

Ärztliche Versorgung (im Haus) Am Spital notwendige Fachdisziplinen

Stufe 1 8-17 Uhr Mo-Fr:Ärzte mit Facharztqualifikation Medizin und Chirurgie stehen dem Notfall zur Verfügung (multifunktio naler Spitalein-satz).

17-8 Uhr Mo-Fr und rund um die Uhr an Wochenenden und Feiertagen: Assistenzärzte Medizin und Chirurgie stehen dem Notfall zur Verfügung.

Beizug von Fachärzten beimedizinischer Notwendigkeit:- Innere Medizin (in 30 Minuten*)- Chirurgie (in 30 Minuten*)- Anästhesie (in 15 Minuten*)

Stufe 2 8-17 Uhr Mo-Fr: Ärzte mit Facharztqualifikation Medi-zin und Chirurgie stehen dem Notfall in erster Priorität zur Verfügung und sind bei medizinischer Notwendigkeit innerhalb 5 Minuten auf der Not-fallstation (Einsätze im OP nur für Notfalloperationen zulässig).

17-8 Uhr Mo-Fr und rund um die Uhr an Wochenenden und Feiertagen: Assistenzärzte Medizin und Chirurgie stehen dem Notfall zur Verfügung.

Stufe 3 8-23 Uhr Mo-Fr: Ärzte mit Facharztqualifikation Chir-urgie und Medizin stehen dem Notfall in erster Priorität zur Verfügung und sind bei medizinischer Notwendigkeit innerhalb 5 Minuten auf der Not-fallstation (Einsätze im OP nur für Notfalloperationen zulässig).

23-8 Uhr Mo-Fr und rund um die Uhr an Wochenenden und Feiertagen: Assistenzärzte stehen dem Notfall in erster Priorität zur Verfügung und sind bei medizinischer Notwendigkeit innerhalb 5 Minuten auf der Notfall-station. Davon ist mindestens ein Assistenzarzt Medizin in der 2. Hälfte der Facharzt-Ausbildung. Zudem steht dem Notfall bei medizinischer Notwendigkeit ein Arzt mit Fach-arztqualifikation Chirurgie innerhalb 15 Minuten (Einsätze im OP nur für Notfalloperationen zulässig) und ein Arzt mit Facharztqualifikation Medizin innerhalb 30 Minuten zur Verfügung.

Beizug von Fachärzten bei medizini-scher Notwendigkeit: - Anästhesie (im Haus) - Intensivmedizin (im Haus)

Stufe 4 24-Stunden: Die Geburtshilfe wird von einem Facharzt für Gynäkologie und Ge-burtshilfe geführt. (Anwesenheit im Spital innerhalb von 15 Minuten)

Die Notfallsectio hat innerhalb von 30 Minuten zu erfolgen (d.h. von der Erkennung durch dipl. Hebamme/Arzt der Notsituation bis zur Entbindung)

Beizug von Fachärzten/Hebammen bei medizinischer Notwendigkeit: Hebam-men: 24 Std. vor Ort. Anästhesiepfle-gepersonal: 24 Stunden vor Ort; wenn keine Gebärende im Spital ist: innert 15 Minuten im Spital. FA Anästhesie/Geburtshilfe: Anwesenheit im Spital innerhalb von 15 Minuten.

Quellen: Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, GD St.Gallen

75

7.3.3 Überwachungs- und Intensivstation

Je nach Leistungsgruppe wird das Vorhandensein einer Überwachungssta-tion oder einer Intensivstation (IPS) verlangt. Leistungserbringer mit einer SGI-anerkannten Intensivpflegestation (IPS) erfüllen die Voraussetzungen der Stufe 1 des Leistungsgruppenkonzeptes automatisch. In Ausnahme-fällen besteht die Möglichkeit, den Leistungsauftrag in Leistungsgruppen mit der Anforderung einer Intensivstation Stufe 2 auf die Behandlung von Fällen zu beschränken, die keine IPS benötigen. Dabei muss jedoch im Haus eine temporäre Beatmung sichergestellt werden können. Diese Leis-tungserbringer müssen bis Ende 2018 über eine zertifizierte IMC verfügen.

Tabelle 27: Anforderungen an Überwachungs- und Intensivstationen

Quellen: Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, Gesundheitsdepartement St.Gallen

Stationsform Anforderungen

Stufe 1 Überwachungsstation Anforderungen gemäss Anhang 2

Stufe 2 Intensivstation Richtlinien für die Zertifizierung von Intensivstationen durch die Schweize-rische Gesellschaft für Intensivmedi-zin (SGI) vom 3. September 2015 sind einzuhalten.

Stufe 3 Intensivstation II Anzahl Pflege- und Beatmungs-tage analog FMH Kriterien für Weiterbil-dungsstätten der Kategorie A: - Anzahl Pflegetage p.a. ≥2’600 - Anzahl Beatmungstage p.a. ≥1’000

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7.3.4 Verknüpfte Leistungen

Die stationäre Behandlung eines grossen Teils der Patientinnen und Pa-tienten setzt die Verfügbarkeit von Spezialistinnen und Spezialisten un-terschiedlicher Fachrichtungen voraus. Deshalb sind verschiedene Leis-tungsgruppen untereinander verknüpft. Konkret bedeutet dies, dass gewisse Leistungsgruppen nur im Verbund mit anderen Leistungsgrup-pen angeboten werden dürfen. Dabei wird unterschieden zwischen Leis-tungsverknüpfungen, die auf Grund der zeitlichen Verfügbarkeit zwingend am gleichen Standort angeboten werden müssen und solchen, bei denen die Verknüpfung auch durch Kooperationen mit anderen Leistungserbrin-gern oder Betriebsstandorten sichergestellt werden kann. Eine Koopera-tion ist in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln, die folgende Punkte umfasst:

1. Beschreibung der für die Kooperation relevanten Behandlungsprozes-se unter Berücksichtigung der spitalübergreifenden Schnittstellen.

2. Die Ansprechpartner sind benannt.3. Der inhaltliche Umfang und die Vergütung der medizinischen Leistun-

gen sind definiert. 4. Die zeitlichen Verfügbarkeiten der Leistungen sind definiert.5. Dem zugewiesenen Spital sind die definierten Unterlagen rechtzeitig

bereitzustellen. Eine gegenseitige, vollumfängliche Einsicht ist bei Bedarf bzw. auf Nachfrage zu gewährleisten.

Für eine Übersicht über die Leistungsverknüpfungen wird auf die Über-sicht der Anforderungen in Anhang 9 verwiesen.

7.3.5 Tumorboard

Bei Behandlungen von Tumorpatientinnen und -patienten ist in der Regel ein Tumorboard (TUB) erforderlich. Durch interdisziplinäre Einzelfallbe-sprechung im TUB wird jedem Patienten eine optimierte und massge-schneiderte Behandlung nach modernsten Erkenntnissen der medizini-schen Wissenschaft ermöglicht. Je nach Stadium und Art der Erkrankung wird zwischen Operation, interventionellen Methoden, Bestrahlung, Che-motherapien oder kombinierten Verfahren entschieden. TUB finden regel-mässig statt (in der Regel wöchentlich). TUB können grundsätzlich auch in Kooperation mit einem anderen Spital stattfinden.

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Anforderungen an ein Tumorboard:

1. Die Vorstellung des Behandlungsfalles im TUB erfolgt automatisch bei Aufnahme des Patienten in einer der beteiligten Fachkliniken.

2. Es ist gewährleistet, dass alle Tumorpatienten vorgestellt werden.3. Die nachfolgenden Fachärzte sind verpflichtet am regelmässig

stattfindenden TUB teilzunehmen. Eine Vertretungsreglung der Fachärzte besteht.

4. Die Entscheidungen im TUB über die Behandlungsweise werden schriftlich dokumentiert (Protokoll TUB) und in die Patientenakte übernommen, so dass sie jederzeit überprüft werden können. Die Entscheidungen haben verbindlichen Charakter.

Folgende Fachärzte sind mindestens am TUB vertreten:

• organspezifischer Fachspezialist (Facharzttitel gemäss Leistungsgruppe)• Radio-Onkologe• Onkologe• Internist• Radiologe• Pathologe

Für eine Übersicht über die Leistungsgruppen, in welchem ein Tumor-board vorgeschrieben ist, wird auf Anhang 9 verwiesen.

7.3.6 Mindestfallzahlen

Die Kantone sind gemäss Art. 58b Bst. c KVV angehalten, bei der Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringer unter anderem auf Mindestfallzahlen abzustellen. Seltene und komplexe Leistungen, die eine aufwändige Infrastruktur oder spezialisierte Kenntnisse und Fähig-keiten erfordern, sollen auf jene Leistungserbringer konzentriert werden, die über die erforderlichen Voraussetzungen in Form von Know-how und Routine verfügen. Das SPLG-Konzept definiert 30 Leistungsgruppen mit einer Mindestfallzahl von 10 Fällen je Jahr. Für vier Leistungsgruppen wurden höhere Mindestfallzahlen bestimmt: für maligne Neoplasien der Lunge PNE1.1 gelten 30 Fälle, für die bariatrische Chirurgie VIS1.4 25 Fälle respektive VIS1.4.1 50 Fälle (inkl. VIS1.4) und für die Koronarchirur-gie HER1.1.1 100 Fälle als Mindestfallzahl.

Beim Umgang mit Mindestfallzahlen sind zwei Situationen zu unterschie-den. Einerseits geht es darum, die bestehenden Leistungsaufträge auf die Einhaltung der Mindestfallzahlen zu überprüfen. Der Kanton St.Gallen kontrolliert die Einhaltung der Mindestfallzahlen jährlich und ist gewillt, die Vorgaben konsequent umzusetzen.

78

Anderseits geht es um die Beurteilung von Anträgen für neue Leistungs-aufträge in Leistungsgruppen mit Mindestfallzahlen. Neue Bewerbungen für Leistungsgruppen mit Mindestfallzahlen werden nur dann berücksich-tigt, wenn die Summe der St.Galler Spitalbehandlungen unter den beste-henden Anbietern die Zulassung eines neuen Leistungserbringers zulässt (Potenzialabschätzung). Dabei ist die Anzahl Operateure zu berücksichti-gen. Derartige Leistungsaufträge werden mit einer kurzen Befristung von maximal zwei Jahren versehen, innerhalb deren das Spitalunternehmen nachweisen muss, dass es die geforderten Fallzahlen erreicht. Wenn dies nicht gelingt, wird der Leistungsauftrag nicht verlängert.

Im Rahmen des Planungsberichts wurde die Einhaltung der Mindestfall-zahlen in den bestehenden Leistungsgruppen überprüft24. Die Tabelle 28 umfasst diejenigen Leistungsgruppen, für welche ein Spitalunternehmen aktuell in der Spitalliste Akutsomatik des Kantons St.Gallen aufgeführt ist ohne gleichzeitig die Mindestfallzahlen zu erfüllen. Insgesamt handelt es sich um fünf Leistungsaufträge an drei Spitalunternehmen. Die Konse-quenzen daraus werden in Kapitel 8 bei den entsprechenden Spitalunter-nehmen thematisiert.

Tabelle 28: Mindestfallzahlen der Bewerber 2014, 2015 und

2016 (beschränkt auf 1. Halbjahr)

* Daten 1. Halbjahr 2016.

Quelle: Med. Statistik 2014-2016, Aufbereitung AfGVE, Angaben Spitalunternehmen

7.3.7 Sonstige leistungsspezifische Anforderungen

Für 26 Leistungsgruppen gelten Zusatzanforderungen. Im Vordergrund steht dabei die Einhaltung von fachspezifischen Qualitätsvorgaben. In wenigen Leistungsgruppen wird das Vorhandensein gewisser Leistungs-angebote vorausgesetzt.

24 Einem Spitalaufenthalt können mehrere Leistungsgruppen-Codes zugeordnet werden. Die Klassifikation ist so konstru-iert, dass alle Zuordnungen gezählt werden. D.h. dass ein Spitalaufenthalt in mehreren Leistungsgruppen gezählt wird.

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganser-

land (SRRWS)

Spitalregion Fürsten-land Toggenburg

(SRFT)

Hirslanden Klinik Stephanshorn,

St.Gallen

Leistungsgruppe 2014 2015 2016* 2014 2015 2016* 2014 2015 2016*

DER1.1 - Dermatologische Onkologie 6 3 4

VIS1.5 - Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM) 4 2 2

URO1.1.1 - Radikale Prostatektomie - - - 5 2 -

URO1.1.2 - Radikale Zystektomie 6 5 1

79

Im Rahmen der Spitalplanung Akutsomatik 2017 wurde im Herbst 2016 ein öffentliches Bewerbungsverfahren durchgeführt. Eine Bekanntma-chung erfolgte im Amtsblatt des Kantons St.Gallen Nr. 38 vom 19. Sep-tember 2016. Zehn inner- und acht ausserkantonale Spitalunternehmen haben ihre Bewerbung fristgerecht eingereicht. In Tabelle 29 sind die Er-gebnisse der Evaluation je Spitalunternehmen aufgeführt. Daraus geht hervor, dass sich alle bestehenden Spitalunternehmen erneut für einen Leistungsauftrag beworben haben. Zusätzlich hat neu die Hirslanden Kli-nik am Rosenberg einen Antrag für Aufnahme in die St.Galler Spitalliste Akutsomatik gestellt. Die Anzahl erteilter Leistungsgruppen ist leicht an-gestiegen von 488 auf 504, wobei 453 Leistungsgruppen auf innerkan-tonale und 51 auf ausserkantonale Spitalunternehmen fallen. Nicht mehr gelistet ist das Universitätsspital Basel. Neu wurde dafür der Hirslanden Klinik Rosenberg ein Leistungsauftrag erteilt. Tabelle 29: Übersicht der Ergebnisse der Evaluation je Spitalunternehmen

Quelle: AfGVE

8 Resultate der Evaluation

Spitalunternehmen

Total Leistungs-

gruppen beantragt

davon bestehend

davon neue

Bestehende nicht mehr

erteilt

Neue nicht erteilt

Definitiv erteilt

Kantonsspital St.Gallen 113 112 1 - - 113

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS)

59 51 8 3 7 49

Spital Linth, Uznach 53 43 10 1 5 47

Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT)

44 39 5 1 5 38

Ostschweizer Kinderspital 100 95 5 - 3 97

Geriatrische Klinik St.Gallen 2 2 - - - 2

Hirslanden Klinik Stephanshorn, St.Gallen

74 54 20 3 18 53

Thurklinik, Niederuzwil 28 25 3 - 2 26

Klinik St.Georg, Goldach 24 15 9 - 7 17

Rosenklinik, Rapperswil 13 10 3 - 2 11

Hirslanden Klinik am Rosenberg, Heiden

10 - 10 - 3 7

Universitätsspital Zürich 133 13 120 - 119 14

Universitätskinderspital Zürich 122 17 105 - 103 19

Klinik Hirslanden Zürich 7 6 1 - 1 6

Klinik Lengg, Zürich 5 2 3 - 3 2

Inselspital Bern 133 1 132 - 132 1

Universitätsspital Basel 122 1 121 1 121 -

Kantonsspital Graubünden, Chur 14 2 12 - 12 2

Total 1'056 488 568 9 543 504

80

8.1 Innerkantonale Leistungserbringer

Nachfolgend werden die Resultate der Evaluation je innerkantonalem Spi-talunternehmen zusammengefasst dargestellt. Dabei wird namentlich auf diejenigen Leistungsgruppen eingegangen, welche umstritten sind bzw. in welchen von Vorgaben des SPLG-Konzeptes abgewichen wird. Verwiesen wird überdies auf den Entwurf der St.Galler Spitalliste in Kapitel 9, worin je Spital die Leistungsaufträge auf Ebene Leistungsgruppe aufgelistet sind.

Mehrere Spitalunternehmen haben einen Leistungsauftrag für die stationäre Ophthalmologie beantragt. Aus Sicht des Kantons soll die stationäre Ophthal-mologie weiterhin auf das KSSG/OKS beschränkt sein, während die restlichen Leistungserbringer ambulante ophthalmologische Leistungen erbringen dür-fen. Aufgrund der eingegangenen Anträge und aus Gründen der Gleichbe-handlung soll neu allen übrigen Spitalunternehmen ermöglicht werden, Einzel-fälle stationär zu behandeln, wenn gegenüber dem Kantonsärztlichen Dienst nachgewiesen werden kann, dass der stationäre Aufenthalt medizinisch in-diziert ist. Ein diesbezüglicher Vermerk wird in die Spitalliste aufgenommen.

8.1.1 Spitalverbund Kantonsspital St.Gallen (KSSG)

Der Spitalverbund Kantonsspital St.Gallen (KSSG mit den Standorten Flawil, St.Gallen und Rorschach) beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt 113 Leistungsgruppen. Alle Anträge betreffen bestehende Leistungsgruppen. Auf-grund eines Versehens wurde dem KSSG für die Leistungsgruppe DER1.2 «Schwere Hauterkrankungen» in der Spitalliste 2014 keinen Leistungsauftrag erteilt, obwohl die Versorgung der darin enthaltenen Krank heitsbilder durch die Klinik für Dermatologie/Allergologie des KSSG erfolgt.

Das KSSG stellt die Grundversorgung für die Regionen St.Gallen, Rorschach und Flawil sowie als Endversorgerspital – mit wenigen Ausnahmen – die spe-zialisierte und hochspezialisierte Versorgung der gesamten Bevölkerung des Kantons St.Gallen und angrenzender Kantone sicher. Gefässchirurgische Ein-griffe am Herzen und der Aorta ascendens werden vom KSSG nicht angebo-ten. Im Bereich der spezialisierten interventionellen Kardiologie (KAR1.1.1 und KAR1.2) wird ein kleiner Teil der Eingriffe nicht abgedeckt (Valvulotomie am ge-schlossenen Herzen, Pulmonal- und Trikuspidalklappe, Korrektur von Vorhof- und/oder Ventrikelseptumdefekten mit Bio-Graft, Intrakoronare oder -myokar-diale Stammzelltherapie sowie gewisse elektrophysiologische Ablationen). Das KSSG betreibt zudem ein gesichertes Krankenzimmer, in welchem stationäre Behandlungen für Strafgefangene aus dem Kanton möglich sind. Deshalb er-hält das KSSG auch einen Leistungsauftrag für BES «Bewachungsstation».

Leistungsgruppe Neu erteilt Nicht erteilt «Entzogen»

DER1.2 Schwere Hauterkrankungen •

81

8.1.2 Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS)

Das Spitalunternehmen Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS mit den Standorten Altstätten, Grabs und Walenstadt) beantragt einen Leis-tungsauftrag für insgesamt 59 Leistungsgruppen. Bei acht beantragten Leistungsgruppen handelt es sich um neue Leistungsgruppen (Ophthal-mologie, BEW8), welche bis anhin von der SRRWS nicht angeboten wur-den. Davon wird ein Antrag positiv (BEW8) und ein Antrag (URO1.1.3) negativ bewertet. Für den Bereich Ophthalmologie wird eine Spezialre-gelung für alle Spitalunternehmen neben dem KSSG/OKS vorgeschlagen (siehe Ausführungen unter Kapitel 8.1). Abgesehen von den Leistungs-gruppen URO1.1.1, GYN1.1 und GYN1.2 werden die bestehenden Leis-tungsgruppen alle wieder erteilt.

Die Leistungsgruppe BEW8 «Wirbelsäulenchirurgie» wird neu beantragt. Die SPLG-Anforderungen werden erfüllt. Der Bereich Chirurgie Bewe-gungsapparat gehört zu den elektiven Leistungsgruppen. Hier kommt dem Wettbewerb aufgrund der fehlenden Vorhaltekosten eine hohe Be-deutung zu. Die Fallzahlen lassen zusätzliche Anbieter zu. Der Leistungs-auftrag wird deshalb erteilt.

Die Leistungsgruppe URO1.1.3 «Komplexe Chirurgie der Niere» wird neu beantragt. Mit der Spitallisten-Revision per 1. Januar 2016 wurde dieser Leistungsauftrag gestrichen, da die SRRWS im fünften Jahr hintereinan-der die Mindestfallzahl nicht erreichte. Neue Bewerbungen für Leistungs-gruppen mit Mindestfallzahlen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Summe der St.Galler Spitalbehandlungen unter den bestehenden Anbie-tern die Zulassung eines neuen Leistungserbringers zulässt. Dabei muss die Anzahl Operateure berücksichtigt werden. Im Jahr 2015 verteilten sich die 77 Eingriffe in URO1.1.3 auf zehn Operateure, was rein rechne-risch zu gut sieben Eingriffen je Operateur führt. Damit ist im vorliegenden Fall das Potenzial für einen zusätzlichen Leistungserbringer nicht gege-ben. Der Leistungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Drei bestehende Leistungsaufträge werden aus unterschiedlichen Grün-den nicht mehr verlängert:

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• Die Leistungsgruppe URO1.1.1 «Radikale Prostatektomie» setzt eine Mindestfallzahl von 10 Eingriffen je Jahr voraus. Die SRRWS weist jedoch seit dem Jahr 2013 keine Fallzahlen mehr auf. Der Leistungs-auftrag läuft deshalb unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2017 auf den 1. Januar 2018 aus.

• Der Leistungsauftrag für die gynäkoonkologischen Operationen bei Krebsdiagnosen im Bereich Vulva/Vagina und Gebärmutterhals (Zervix) umfasst die Zervixstumpfextirpation, Hysterektomien, Vulvektomien, Kolpektomien sowie Zervixamputation. Die SRRWS wies im Jahr 2015 keine Fallzahlen auf. Angesichts der kantonsweit kleinen Fallzahlen in diesen beiden Leistungsgruppen ist die Konzentration des Leistungs-auftrags auf einen einzigen Leistungserbringer (KSSG) im Sinne der regionalen Endversorgung sinnvoll. Die Leistungsaufträge für GYN1.1 und GYN1.2 laufen deshalb unter Berücksichtigung einer Übergangs-frist bis Ende des Jahres 2017 auf den 1. Januar 2018 aus. Stationäre Aufenthalte vor und nach den oben aufgeführten Eingriffen bleiben für die SRRWS im Rahmen des Leistungsauftrags für GYN1 möglich.

8.1.3 Spital Linth

Das Spital Linth mit Standort Uznach beantragt einen Leistungsauftrag in insgesamt 53 Leistungsgruppen. Bei zehn beantragten Leistungsgruppen handelt es sich um neue Leistungsgruppen, welche bis anhin vom Spi-tal Linth nicht angeboten wurden. Fünf Anträge werden positiv (HNO1.1, HNO2, NEP1, PNE1.1, VIS1.4) und fünf negativ (URO1.1.2, URO1.1.3, GYN1.1, GYN1.2, RHE2) bewertet. Abgesehen von einer Leistungsgrup-pe (GYN1.4) sollen die bestehenden Leistungsgruppen alle wieder erteilt werden. Für den Bereich Ophthalmologie wird eine Spezialregelung für alle Spitalunternehmen neben dem KSSG/OKS vorgeschlagen (siehe Ausführungen unter Kapitel 8.1).

Im Bereich Hals-Nasen-Ohren (HNO) beantragt das Spital Linth zwei neue Leistungsgruppen. Der HNO-Bereich beinhaltet grossmehrheitlich elektive Eingriffe. In diesem Bereich kommt dem Wettbewerb eine hohe Bedeutung zu. In der Leistungsgruppe HNO1.1 «Hals- und Gesichtschir-urgie» behandelte das Spital Linth bereits in der Vergangenheit stationäre Patientinnen und Patienten, hat es jedoch im Jahr 2014 unterlassen, den

Leistungsgruppe Neu erteilt Nicht erteilt «Entzogen»

Ophthalmologie ●•

BEW8 Wirbelsäulenchirurgie •

URO1.1.3 Komplexe Chirurgie der Niere •

URO1.1.1 Radikale Prostatektomie •

GYN1.1 Maligne Neoplasien der Vulva/Vagina •

GYN1.2 Maligne Neoplasien der Zervix ● •

83

entsprechenden Leistungsauftrag zu beantragen. Zusätzlich beantragt das Spital Linth die Leistungsgruppe HNO2 «Schild- und Nebenschilddrüsen-chirurgie». In beiden Leistungsgruppen werden die leistungsgruppenspezi-fischen Anforderungen erfüllt. Der Leistungsauftrag für diese beiden Leis-tungsgruppen wird deshalb erteilt.

Das Spital Linth beantragt zudem einen Leistungsauftrag für die Leistungs-gruppe PNE1.1 «Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie»: Es handelt sich um die sogenannte CPAP (Continuous Positive Airway Pressure)-The-rapie, welche bei Patienten mit Schlafapnoe zur Anwendung kommt. Das Spital Linth verfügt über einen Leistungsauftrag für allgemeine Pneumologie (PNE1). Die leistungsspezifischen Anforderungen sind erfüllt. Zwecks Abrun-dung des Behandlungsspektrums im Bereich Pneumologie wird der Leis-tungsauftrag erteilt.

NEP1 «Nephrologie»: Bis anhin bieten das KSSG, die SRRWS und die Klinik Stephanshorn spitalgebundenen ambulante Dialysen an. Beim Spital Linth fehlt die geforderte IPS. Die personelle Anforderung ist erfüllt (FA Nephrologie festangestellt). Der Leistungsauftrag wird erteilt, aber begrenzt auf Patien-tinnen und Patienten, die keine IPS benötigen. Eine temporäre Beatmung durch die IMC muss gewährleistet werden können.

Das Spital Linth beantragt neu die Leistungsgruppe VIS1.4 «Bariatrische Chirurgie». Es hat in diesem Bereich bis anhin keine Fälle erbracht. Es be-steht eine Mindestfallzahl von 25 Eingriffen. Zudem wird eine SMOB-Aner-kennung als Primärzentrum gefordert. Das Spital Linth will diese Leistung in Zusammenarbeit mit dem KSSG anbieten und verfügt über einen qualifi-zierten Operateur. Eine provisorische SMOB-Anerkennung wurde beantragt. Derzeit decken das KSSG und die Klinik Stephanshorn fast 90 Prozent der St.Galler Patientinnen und Patienten ab. Neue Bewerbungen für Leistungs-gruppen mit Mindestfallzahlen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Summe der St.Galler Spitalbehandlungen unter den bestehenden Anbietern die Zulassung eines neuen Leistungserbringers zulässt. Dabei muss die An-zahl Operateure berücksichtigt werden. Im Jahr 2015 verteilten sich die 373 Eingriffe in VIS1.4 auf fünf Operateure, was rein rechnerisch zu 74 Eingrif-fen je Operateur führt. Im vorliegenden Fall ist das Potenzial für einen zu-sätzlichen Leistungserbringer gegeben. Die Leistungserbringung im Bereich bariatrischer Chirurgie am Spital Linth hat jedoch in enger Zusammenarbeit mit dem KSSG zu erfolgen. Dem Gesundheitsdepartement sind bis spätes-tens Ende 2017 eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zu unterbreiten, welche namentlich die Vertretungen am Spital Linth bei Abwesenheit des Operateurs sowie die Verlegungskriterien beinhaltet. Der Leistungsauftrag wird deshalb mit einer kürzeren Befristung bis Ende 2018 provisorisch er-teilt. Werden die Mindestfallzahlen und die SMOB-Anerkennung bis dahin nicht erfüllt und erreicht die Kooperation nicht ein befriedigendes Ausmass, erlischt der Leistungsauftrag.

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Der Antrag für die Leistungsgruppe URO1.1.2 «Radikale Zystektomie» wird abgelehnt. Der Leistungsauftrag für URO1.1.2 wurde den Spitalunternehmen SRRWS, Spital Linth und SRFT per 1. August 2014 nicht erteilt, da die Min-destfallzahl von 10 Eingriffen je Jahr nicht erfüllt wurde. Kantonsweit besteht im Mehrjahresdurchschnitt ein Patientenaufkommen von jährlich rund 30 Fäl-len. Neue Bewerbungen für Leistungsgruppen mit Mindestfallzahlen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Summe der St.Galler Spitalbehandlungen unter den bestehenden Anbietern die Zulassung eines neuen Leistungser-bringers zulässt. Dabei muss die Anzahl Operateure berücksichtigt werden. Im Jahr 2015 verteilten sich die 33 Eingriffe in URO1.1.2 auf sieben Opera-teure, was rein rechnerisch zu knapp fünf Eingriffen je Operateur führt. Damit ist im vorliegenden Fall das Potenzial für einen zusätzlichen Leistungserbrin-ger nicht gegeben. Der Leistungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Der Antrag für die Leistungsgruppe URO1.1.3 «Komplexe Chirurgie der Nie-re» wird abgelehnt. Mit der Spitallisten-Revision per 1. Januar 2016 wurde dieser Leistungsauftrag gestrichen (rechtsgültig per 1.7.2016), da das Spital Linth im fünften Jahr hintereinander die Mindestfallzahl nicht erreichte. Neue Bewerbungen für Leistungsgruppen mit Mindestfallzahlen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Summe der St.Galler Spitalbehandlungen unter den bestehenden Anbietern die Zulassung eines neuen Leistungserbringers zulässt. Dabei muss die Anzahl Operateure berücksichtigt werden. Im Jahr 2015 verteilten sich die 77 Eingriffe in URO1.1.3 auf zehn Operateure, was rein rechnerisch zu gut sieben Eingriffen je Operateur führt. Damit ist im vor-liegenden Fall das Potenzial für einen zusätzlichen Leistungserbringer nicht gegeben. Das Spital Linth argumentiert damit, dass ihr Operateur auch noch in einem anderen Spital derartige Eingriffe durchführt. In der Leistungsgrup-pe URO1.1.3 bezieht sich gemäss Leistungsgruppenkonzept des Kantons Zürich die Mindestfallzahl auf das Spital und nicht den Operateur. Der Leis-tungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Der Antrag für die Leistungsgruppe RHE2 «Interdisziplinäre Rheumatologie» wird abgelehnt. Bis anhin verfügten nur das KSSG und das OKS über einen diesbezüglichen Leistungsauftrag. Es handelt sich um die Behandlung von sehr seltenen rheumatische Krankheiten oder rheumatischen Krankheiten mit ausgiebigem Befall (=komplizierter Krankheitsverlauf), welche unter die regionale Endversorgung fällt. Der Leistungsauftrag wird nicht erteilt.

Die Anträge für die Leistungsgruppen GYN1.1 «Maligne Neoplasien der Vul-va und Vagina» und GYN1.2 «Maligne Neoplasien der Zervix» werden ab-gelehnt. Mit der Spitallisten-Revision per 1. Januar 2016 wurden die beiden Leistungsgruppen dem Spital Linth entzogen. Der Leistungsauftrag für die gynäkoonkologischen Operationen bei Krebsdiagnosen im Bereich Vulva/Va-gina und Gebärmutterhals (Zervix) umfasst die Zervixstumpfextirpation, Hys-terektomien, Vulvektomien, Kolpektomien sowie Zervixamputation. Das Spi-tal Linth wies im Jahr 2015 keine Fallzahlen auf. Angesichts der kantonsweit

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kleinen Fallzahlen in diesen beiden Leistungsgruppen ist die Konzentra-tion des Leistungsauftrags auf einen einzigen Leistungserbringer (KSSG) im Sinne der regionalen Endversorgung sinnvoll. Die Leistungsaufträge für GYN1.1 und GYN1.2 werden deshalb nicht erteilt. Stationäre Aufent-halte vor und nach den oben aufgeführten Eingriffen bleiben für das Spital Linth im Rahmen des Leistungsauftrags für GYN1 möglich.

Ein bestehender Leistungsauftrag wird aus folgenden Gründen nicht mehr verlängert:

Das Spital Linth wies in den Jahren 2013 bis 1. Halbjahr 2016 in der Leis-tungsgruppe GYN1.4 «Maligne Neoplasien des Ovars» keinen Eingriff auf. Angesichts der kantonsweit kleinen Fallzahlen in dieser Leistungsgruppe ist die Konzentration im Sinne der regionalen Endversorgung sinnvoll. Der Leistungsauftrag für GYN1.4 läuft deshalb unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2017 auf den 1. Januar 2018 aus. Stationäre Aufenthalte vor und nach den oben aufgeführten Eingriffen bleiben für das Spital Linth im Rahmen des Leistungsauftrags für GYN1 möglich.

Leistungsgruppe Neu erteilt Nicht erteilt «Entzogen»

Ophthalmologie •

HNO1.1 Hals- und Gesichtschirurgie •

HNO2 Schild- und Nebenschild drüsenchirurgie •

NEP1 Nephrologie •

PNE1.1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie •

VIS1.4 Bariatrische Chirurgie •

URO1.1.2 Radikale Zystektomie •

URO1.1.3 Komplexe Chirurgie der Niere •

GYN1.1 Maligne Neoplasien der Vulva / Vagina •

GYN1.2 Maligne Neoplasien der Zervix •

RHE2 Interdisziplinäre Rheumatologie •

GYN1.4 Maligne Neoplasien des Ovars •

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8.1.4 Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT)

Die Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT) beantragt einen Leis-tungsauftrag für insgesamt 44 Leistungsgruppen. Bei fünf Leistungs-gruppen handelt es sich um neue Leistungsgruppen, welche bis anhin noch nicht angeboten wurden (URO1.1.3, URO1.1.8, GYN1.1, GYN1.2, GYN1.4). Alle fünf Anträge werden negativ bewertet. Abgesehen von ei-ner Leistungsgruppe (URO1.1.1) sollen die bestehenden Leistungsgrup-pen alle wieder erteilt werden. Für den Bereich Ophthalmologie wird eine Spezialregelung für alle Spitalunternehmen neben dem KSSG/OKS vor-geschlagen (siehe Ausführungen unter Kapitel 8.1).

Der Antrag für die Leistungsgruppe URO1.1.3 «Komplexe Chirurgie der Niere» wird abgelehnt. Mit der Spitallisten-Revision per 1. Januar 2016 wurde dieser Leistungsauftrag gestrichen, da die SRFT im fünften Jahr hintereinander die Mindestfallzahl von 10 Eingriffen je Jahr nicht erreich-te. Das Spitalunternehmen begründet die Wiederbeantragung mit der Neuanstellung eines Facharztes für Urologie per August 2016 nebst dem konsiliarisch tätigen Urologen. Neue Bewerbungen für Leistungsgruppen mit Mindestfallzahlen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Summe der St.Galler Spitalbehandlungen unter den bestehenden Anbietern die Zulassung eines neuen Leistungserbringers zulässt. Dabei muss die An-zahl Operateure berücksichtigt werden. Im Jahr 2015 verteilten sich die 77 Eingriffe in URO1.1.3 auf zehn Operateure, was rein rechnerisch zu gut sieben Eingriffen je Operateur führt. Damit ist im vorliegenden Fall das Potenzial für einen zusätzlichen Leistungserbringer nicht gegeben. Der Leistungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Der Antrag für die Leistungsgruppe URO1.1.8 «Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial» wird abgelehnt. Die tiefen Fallzah-len von 10 bis 20 jährlichen Eingriffen lassen nur einen Leistungserbringer zu. Im Sinne der Umsetzung der regionalen Endversorgungs-Strategie werden diese Eingriffe am KSSG konzentriert angeboten. Der Leistungs-auftrag wird deshalb nicht erteilt.

Der Antrag für die Leistungsgruppen GYN1.1 «Maligne Neoplasien der Vulva und Vagina» und GYN1.2 «Maligne Neoplasien der Zervix» werden abgelehnt. Sie umfassen die Eingriffe der onkologischen Gynäkochirurgie zur Entfernung von Tumoren der Vulva/Vagina und des Gebärmutterhalses (Zervix). Es handelt sich um Leistungsgruppen mit sehr kleinen Fallzahlen (unter zehn Fällen je Jahr), wobei ausschliesslich die Spitalaufenthalte im Rahmen der gynäkoonkologischen Operation (Zervixstumpfextirpati-on, Hysterektomien, Vulvektomien, Kolpektomien, Zervixamputation bei Krebsdiagnosen an Vulva/Vagina oder Zervix (Gebärmutterhals) darunter fallen. Im Sinne der Umsetzung der regionalen Endversorgungs-Strate-gie werden diese Eingriffe am KSSG konzentriert angeboten. Die SRFT

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war die einzige Spitalregion, welche bisher über keinen Leistungsauftrag für diese beiden Leistungsgruppen verfügte. Dem Spital Linth wurde der Leistungsauftrag bereits mit der Spitallisten-Revision per 1. Januar 2016 entzogen. Das gleiche soll für die SRRWS und die Hirslanden Klinik Ste-phanshorn per 1. Juli 2017 erfolgen. Der Leistungsauftrag wird deshalb der SRFT nicht erteilt. Stationäre Aufenthalte vor und nach dem Eingriff sind im Rahmen des Leistungsauftrags für GYN1 möglich.

Der Antrag für die Leistungsgruppe GYN1.4 «Maligne Neoplasien des Ovars» (Eierstockkrebs) wird abgelehnt. Angesichts der kantonsweit klei-nen Fallzahlen von rund 20 Eingriffen in dieser Leistungsgruppe ist die Konzentration im Sinne der regionalen Endversorgung sinnvoll. Der SRFT wird deshalb kein neuer Leistungsauftrag erteilt. Stationäre Aufenthal-te vor und nach dem Eingriff sind im Rahmen des Leistungsauftrags für GYN1 möglich.

Ein bestehender Leistungsauftrag wird aus folgenden Gründen nicht mehr verlängert: Die Leistungsgruppe URO1.1.1 «Radikale Prostatekto-mie» setzt eine Mindestfallzahl von 10 Eingriffen je Jahr voraus. Die SRFT erfüllte die Mindestfallzahlen in den letzten drei Jahren nicht (2013: 8, 2014: 5 und 2015: 2 Eingriffe). Der Leistungsauftrag läuft deshalb unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2017 auf den 1. Januar 2018 aus.

Leistungsgruppe Neu erteilt Nicht erteilt «Entzogen»

Ophthalmologie •

URO1.1.3 Komplexe Chirurgie der Niere •

URO1.1.8 Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial •

GYN1.1 Maligne Neoplasien der Vulva / Vagina •

GYN1.2 Maligne Neoplasien der Zervix •

GYN1.4 Maligne Neoplasien des Ovars •

URO1.1.1 Radikale Prostatektomie •

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8.1.5 Ostschweizer Kinderspital (OKS)

Das Leistungsgruppenkonzept ist für die Vergabe von Leistungsgruppen im Bereich Pädiatrie/Kinderchirurgie nur bedingt anwendbar, da nament-lich die medizinische Spezialisierung in Form von FMH-Weiterbildungs-titeln im Bereich der Kinderheilkunde nicht gleich differenziert ist. Das Ostschweizer Kinderspital (OKS) beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt 100 Leistungsgruppen. Bei fünf Leistungsgruppen handelt es sich um neue Leistungsgruppen, welche bis anhin noch nicht angebo-ten wurden. Zwei Anträge werden positiv (BEW10 und BEW11) und drei Anträge negativ (VIS1.4.1, HER1, PNE1.2) bewertet. Umgekehrt verzich-tete das OKS auf fünf Leistungsgruppen, für welche es bis anhin über einen Leistungsauftrag verfügte (URO1.1.1, URO1.1.7, GYN1.2, GYN1.3, GYN2). Die restlichen bestehenden Leistungsgruppen sollen alle wieder erteilt werden.

Grundsätzlich stellt das OKS für Kinder und Jugendliche der Träger-kantone (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und St.Gallen) und des Fürstentums Liechtenstein die stationäre Versorgung in sämtlichen Leistungsgruppen sicher. In gewissen Leistungsgruppen ist subsidiär das Kinderspital Zürich (KISPI ZH) zuständig.

Im Bereich der Chirurgie des Bewegungsapparats beantragt das OKS in Zusammenarbeit mit dem KSSG Leistungsaufträge für die Leistungs-gruppen BEW10 «Plexuschirurgie» und BEW11 «Replantationen». Der Leistungsauftrag in diesen beiden Bereichen ist an die Zusammenarbeit mit dem KSSG und an das Know-How des KSSG gekoppelt. Damit soll sichergestellt werden, dass auch für minderjährige Patientinnen und Pa-tienten eine umfassende Versorgung in diesen beiden Bereichen sicher-gestellt ist.

Der Antrag für die Leistungsgruppe VIS1.4.1 «Spezialisierte bariatrische Chirurgie (IVHSM)» wird abgelehnt. Es handelt sich um eine IVHSM-Leis-tungsgruppe. Der Kanton vollzieht in diesen Bereichen nur die Entscheide des HSM-Beschlussorgans. Das OKS verfügt derzeit über keinen Leis-tungsauftrag des HSM-Beschlussorgans. Eine Erteilung eines subsidiä-ren kantonalen Leistungsauftrags ist damit nicht möglich. Im Jahr 2015 gab es zudem schweizweit keine Spitalaufenthalte in VIS1.4.1 von Pa-tientinnen und Patienten, die 16 Jahre alt oder jünger waren. Der Leis-tungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Der Antrag für die Leistungsgruppe HER1 «Einfache Herzchirurgie» wird abgelehnt. Seit 2011 kann das OKS keinen einzigen Fall in der Leistungs-gruppe HER1 ausweisen. Die Leistungsgruppe HER1 bedingt gemäss SPLG-Anforderungen zwingend einen Leistungsauftrag für HER1.1, was für das OKS ebenfalls nicht zutrifft. Für eine Kostenübernahme einzelner

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vom OKS geltend gemachter Eingriffe (z.B. Ductus-Ligatur bei Neugebo-renen) ist ein gesamthafter Leistungsauftrag für HER1 nicht sinnvoll und nicht notwendig. Der Leistungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Der Antrag für die Leistungsgruppe PNE1.2 «Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation» wird abgelehnt. Die SPLG-Anforderungen werden vom OKS nicht erfüllt. Voraussetzung für die Erteilung eines Leistungsauf-trags ist der Betrieb eines Lungentransplantationsprogramms. Dies trifft für das OKS nicht zu. Der Leistungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

8.1.6 Geriatrische Klinik

Die Geriatrische Klinik ist das einzige Spital in der Schweiz, welches sich auf die ausschliessliche Betreuung von akutgeriatrischen Patientinnen und Patienten spezialisiert hat. Sie ist daher auch ein schweizweit aner-kanntes Kompetenzzentrum im Bereich Geriatrie. Diese Spezialisierung bringt als Folge mit sich, dass die im Zürcher Leistungsgruppenkonzept formulierten Grundanforderungen an einen akutsomatischen Leistungs-erbringer nur bedingt erfüllt werden. Die Geriatrische Klinik betreibt kei-ne chirurgische Abteilung und führt eine Notfallaufnahme nur zwischen 07h30 und 21h00. Eine ärztliche Präsenz rund um die Uhr ist indes ge-währleistet. Die Geriatrische Klinik ist spezialisiert auf die konservative multidisziplinäre Behandlung von multimorbiden betagten Patientinnen und Patienten mit Schwerpunkt auf geriatrischer frührehabilitativer Kom-plexbehandlung. Die Zuweisung einzelner organspezifischen Leistungs-gruppen macht dabei wenig Sinn. Die Geriatrische Klinik ist deshalb zu-gelassen für die internmedizinische und geriatrische Behandlung in der Akut- und (Früh-)Rehabilitationsphase von betagten, zumeist multimor-biden Patientinnen und Patienten in allen Leistungsgruppenbereichen. Konkret erhält sie einen Leistungsauftrag für das Basispaket und die Akutgeriatrie.

Leistungsgruppe Neu erteilt Nicht erteilt «Entzogen»

BEW10 Plexuschirurgie •

BEW11 Replantationen •

VIS1.4.1 Spezialisierte bariatrische Chirurgie (IVHSM) •

HER1 Einfache Herzchirurgie •

PNE1.2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation •

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8.1.7 Hirslanden Klinik Stephanshorn

Die Klinik Stephanshorn beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt 74 Leistungsgruppen. Bei zwanzig handelt es sich um neue Leistungs-gruppen, welche bis anhin gar nicht oder unter dem Status «Vertrags-spital» angeboten wurden. Zwei Anträge werden positiv bewertet (NEU1, NEP1) und 18 Anträge negativ (ANG2/GEF2, ANG3/GEF3, Interventionel-le Kardiologie, Thoraxchirurgie, HNO1.1.1/HNO1.2.1/HNO1.3.1, RHE2, DER1.2, Kraniale Neurochirurgie). Abgesehen von drei Leistungsgruppen (GYN1.1, GYN1.2, URO1.1.2) sollen die bestehenden Leistungsgruppen alle wieder erteilt werden. Für den Bereich Ophthalmologie wird eine Spe-zialregelung für alle Spitalunternehmen neben dem KSSG/OKS vorge-schlagen (siehe Ausführungen unter Kapitel 8.1).

Gegen die Spitalliste Akutsomatik 2014 des Kantons St.Gallen erhob die Klinik Stephanshorn Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer), weil die Klinik für insgesamt 14 beantragte Leistungsgruppen keinen Leistungsauftrag vom Kanton St.Gallen erhielt. Die Nichtaufnah-me dieser Leistungsgruppen in die Spitalliste wurde vom Kanton haupt-sächlich damit begründet, dass es sich um neue Leistungen handle, für die kein Bedarf bestehe oder die aufgrund ihrer Seltenheit aus Gründen der übergeordneten Wirtschaftlichkeit konzentriert werden müssten. Im Sommer 2015 konnte für 10 der 14 Leistungsgruppen zwischen der Kli-nik Stephanshorn und dem Gesundheitsdepartement eine aussergericht-liche Einigung erzielt werden. Die Beschwerdeführerin zog die Anträge für fünf Leistungsgruppen zurück (THO1, THO1.1, THO1.2, NCH1 und GEB1.1) und erhielt im Gegenzug einen Leistungsauftrag für fünf Leis-tungsgruppen (PNE1, KAR1, URO1.1.2, URO1.1.7 und URO1.1.8). Für vier Leistungsgruppen (ANG2/GEF2, ANG3/GEF3) konnte keine Einigung gefunden werden. Im Frühjahr 2016 wies das BVGer die Beschwerde der Klinik Stephanshorn gegen die St.Galler Spitalliste 2014 als unbegründet ab. In seinem Beschwerde-Entscheid im Jahr 2016 stützte das BVGer das Gesundheitsdepartement in seiner Argumentation, dass einem Spital Leistungsaufträge aus Gründen des fehlenden Bedarfs bzw. einer über-geordneten Sicht der Wirtschaftlichkeit verwehrt werden dürfen, auch wenn dieses alle anderen Kriterien der Spitalplanung (namentlich des Spitalleistungsgruppenkonzeptes) erfülle. Zur Leistungserbringung zulas-ten der OKP seien nur so viele Spitäler zuzulassen (bzw. Leistungsauf-träge zu erteilen) als für die Deckung des Bedarfs erforderlich seien. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Spitalliste bestehe nicht (E. 5.4.2). Gemäss BVGer könne mehr Wettbewerb lediglich bezogen auf einzelne Behandlungen eine kostendämpfende Wirkung haben. Die Spitalplanung könne sich nicht darauf beschränken, nur die Wirtschaftlichkeit einzelner Anbieter zu berücksichtigen. Das BVGer erachtet es als zulässig, dass der Kanton eine Konzentration des Angebots vornimmt und Steuerungs-möglichkeiten prüft (E. 5.4.3).

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Die Klinik Stephanshorn beantragt als Ergänzung respektive Erweiterung des bereits bestehenden Leistungsspektrums Leistungsaufträge für die Bereiche NEU1 Neurologie und Nephrologie NEP1. Die SPLG-Anforde-rungen werden erfüllt. Eine ambulante Tätigkeit im Bereich der Nephro-logie ist etabliert (Dialyse). Die beiden Bereiche können der (erweiterten) Grundversorgung von Spitalunternehmen mit Notfallstation und Allgemei-ner Chirurgie und Innerer Medizin zugeordnet werden. Die Leistungsauf-träge werden deshalb erteilt.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Spitalliste 2017 hat sich die Klinik Hirslanden erneut für acht Leistungsgruppen beworben, die sie entweder im Zusammenhang mit der Beschwerde gegen die Spitalliste 2014 zurückzog (THO1, THO1.1, THO1.2, NCH1, zusätzlich NCH1.1) oder bei denen sie im Beschwerdeverfahren unterlag (ANG2/GEF2, ANG3/GEF3). Für diese Leistungsgruppen hat sich aus Sicht des Kan-tons die Situation nicht verändert. Die ablehnende Haltung des Kantons bleibt bestehen. Begründet wird dies mit dem fehlenden Bedarf bzw. mit einer übergeordneten Sicht der Wirtschaftlichkeit. Zur Leistungserbrin-gung zulasten der OKP sind nur so viele Spitäler zuzulassen (bzw. Leis-tungsaufträge zu erteilen), wie für die Deckung des Bedarfs erforderlich sind. In Leistungsbereichen mit hohen Vorhalte-, Infrastruktur- und Perso-nalkosten muss die Anzahl Leistungsaufträge minimal gehalten werden, damit die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems gegeben ist. Nachfol-gend werden die für die Bereiche Gefäss-, Thorax- und Neurochirurgie im Rahmen des Entscheids der Regierung für die Spitalliste 2014 mass-geblichen Argumente zusammengefasst und dargelegt, weshalb sich aus Sicht des Kantons St.Gallen die Situation im Jahr 2017 nicht verändert hat. Im Übrigen wird auf den Schriftenwechsel des Verfahrens vor Bun-desverwaltungsgericht verwiesen (C-4232/2014):

Gefässchirurgie (GEF2/ANG2, GEF3/ANG3): Es handelt sich um Leis-tungsgruppen mit geringen Fallzahlen. Entgegen den Äusserungen der Hirslanden Klinik Stephanshorn im Rahmen der Vernehmlassung verfügt das KSSG über Marktanteile zwischen 51 und 85 Prozent. Demgegen-über weist die Antragstellerin solche von 0 bis 20 Prozent auf. Der Not-fallanteil sämtlicher SG-Fälle betrug 27 respektive 35 Prozent (GEF3/ANG3). Ein beträchtlicher Teil davon sind lebensbedrohlich (rupturierte Aneurysmen). Die Hirslanden Klinik Stephanshorn leistet keinen Beitrag zur ärztlichen Aus- und Weiterbildung im Bereich Gefässchirurgie. Es bestehen enge medizinische Abhängigkeiten zwischen der Gefässchirur-gie und beispielsweise der Schlaganfallversorgung. Die Hirslanden Klinik Ste-phanshorn verfügt über keinen Leistungsauftrag in der Behandlung von Schlaganfallpatienten. Es handelt sich bei der Gefässchirurgie um eine Leistung für regionale Endversorgerspitäler: Die Anforderungen an die medizinische Interdisziplinarität, die Notfallbereitschaft und die Sel-tenheit der Leistungen bedingen die Konzentration in einem Zentrum.

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Thoraxchirurgie (THO1, THO1.1, THO1.2): Es handelt sich bei besagten Leistungsgruppen um medizinische Bereiche mit geringen Fallzahlen. In den Jahren 2014/2015 wies das KSSG Marktanteile zwischen 58 und 87 Prozent auf (siehe Tabelle weiter unten). Die Hirslanden Klinik Stephans-horn erfüllt die Mindestfallzahl in THO1.1 von jährlich 30 Eingriffen nicht. Angesichts von Gesamtfallzahlen von 47/55 ist auch das Potenzial für ei-nen zusätzlichen Leistungserbringer nicht gegeben. Die Leistungsgrup-pen THO1.1 und THO1.2 verlangen überdies das Vorhandensein einer Intensivpflegestation (IPS) der Stufe 3 mit jährlich mindestens 2’600 Pfle-getagen und mehr als 1’000 Beatmungstage. Diese Anforderungen wer-den von der Hirslanden Klinik Stephanshorn nicht erfüllt. Die Hirslanden Klinik Stephanshorn leistet keinen Beitrag zur ärztlichen Aus- und Weiter-bildung im Bereich Thoraxchirurgie. Aufgrund der Nichterfüllung der Kri-terien Mindestfallzahlen und Intensivpflegestation sowie der tiefen Fall-zahlen in diesem Gebiet ist die Konzentration auf den Anbieter der regionalen Endversorgung richtig. Die Anträge um Erteilung von Leis-tungsaufträgen müssen abgelehnt werden.

Neurochirurgie (NCH1, NCH1.1): Diese beiden Leistungsgruppen umfas-sen die neurochirurgischen Eingriffe im Schädel. Die von der Antragstellerin seit langem angebotene Wirbelsäulenchirurgie ist seit der SPLG-Version 4.0 des Leistungsgruppenkonzeptes in separate Leistungsgruppen NCH2 und NCH3 eingeteilt. Für diese Eingriffe verfügt die Hirslanden Klinik Ste-phanshorn seit 1.1.2016 über einen Leistungsauftrag. Die kraniale Neu-rochirurgie behandelt Verletzungen oder Missbildungen des Hirns z.B. in Folge von Schädel-Hirn-Traumata oder Tumorerkrankungen. Für beides sind Vorhalteleistungen respektive Mindestfallzahlen aus Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitssicht zentral. In den Jahren 2014/2015 behandelte das KSSG von total je 242 St.Galler Patientinnen und Patienten deren 177/181 (73/75 Prozent) respektive von 19/25 deren 10/14 (53/56 Prozent).

Austritte St.Galler Bevölkerung, 2014-2015KSSG Stephanshorn Andere Total

2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015

THO1 Thoraxchirurgie 26 18 - 2 14 11 40 31

THO1.1 Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie

41 44 - 5 6 6 47 55

THO1.2 Mediastinaleingriffe 11 9 - 2 3 5 14 16

Austritte St.Galler Bevölkerung, 2014-2015KSSG Stephanshorn Andere Total

2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015

GEF2 Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe 50 76 3 12 26 20 79 108

ANG2 Interventionen intraabdominale Gefässe 102 91 - 17 61 72 163 180

GEF3 Gefässchirurgie Carotis 64 58 - 19 12 18 76 95

ANG3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe 26 24 - - 5 4 31 28

93

Die restlichen Fälle wurden vom USZ, vom KISPI ZH, der Hirslanden Kli-nik Zürich und dem Kantonsspital Graubünden versorgt. Die Hirslanden Klinik Stephanshorn leistet keinen Beitrag zur ärztlichen Aus- und Weiter-bildung im Bereich Neurochirurgie. Es handelt sich bei der Neurochirurgie um eine Leistung für regionale Endversorgerspitäler: Die Anforderungen an die medizinische Interdisziplinarität, die Notfallbereitschaft und die Seltenheit der Leistungen bedingen die Konzentration in einem Zentrum.

Beim Antrag für die Leistungsgruppe RHE2 «Spezialisierte Rheumatolo-gie» handelt es sich um die Behandlung von sehr seltenen rheumatische Krankheiten oder rheumatischen Krankheiten mit ausgiebigem Befall (=komplizierter Krankheitsverlauf). Die SPLG-Anforderungen sind nicht komplett erfüllt. Es fehlt eine Festanstellung eines Arztes oder einer Ärz-tin mit FA Rheumatologie. Die Leistungsgruppe ist namentlich durch die zahlreichen Interdependenzen mit anderen (hoch-)spezialisierten medi-zinischen Fachbereichen der regionalen Endversorgung zuzuordnen. Im Sinne der Umsetzung der regionalen Endversorgungs-Strategie ist die Konzentration dieser Behandlungen am KSSG/OKS beizubehalten. In der aktuell gültigen Spitalliste 2014 verfügt auch kein weiteres Spital über ei-nen diesbezüglichen Leistungsauftrag. Der Leistungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Bei den Anträgen im HNO-Bereich (HNO1.1.1 «Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie)» / HNO1.2.1 «Erweiterte Nasenchirur-gie, Nebenhöhlen mit Duraeröffnung (interdisziplinäre Schädelbasischir-urgie)» / HNO1.3.1 «Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Dura-eröffnung») handelt es sich um hochspezialisierte Leistungsgruppen mit kantonsweit einem bis 20 Eingriffen jährlich. Die SPLG-Anforderungen sind für HNO1.2.1 und HNO1.3.1 nicht erfüllt, da eine hausinterne krani-ale Neurochirurgie fehlt. Im Sinne der Umsetzung der regionalen Endver-sorgungs-Strategie ist die Konzentration dieser Behandlungen am KSSG/OKS beizubehalten. In der aktuell gültigen Spitalliste 2014 verfügt auch kein weiteres Spital über einen diesbezüglichen Leistungsauftrag. Der Leistungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Beim Antrag für die Leistungsgruppe DER1.2 «Schwere Hauterkrankungen» handelt es sich um eine sehr kleine Leistungsgruppe mit seltenen, schwe-ren Krankheitsbildern der Haut (kantonsweit rund 10 bis 15 Fälle jährlich). Im Sinne der Umsetzung der regionalen Endversorgungs-Strategie ist die

Austritte St.Galler Bevölkerung, 2014-2015KSSG Stephanshorn Andere Total

2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015

NCH1 Neurochirurgie (ab SPLGVersion 4.0: Kraniale Neurochirurgie)

177 181 7 1 58 60 242 242

NCH1.1 Spezialisierte Neurochirurgie 10 14 - - 9 11 19 25

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Konzentration dieser Behandlungen am KSSG/OKS beizubehalten. In der aktuell gültigen Spitalliste 2014 verfügt auch kein weiteres Spital über ei-nen diesbezüglichen Leistungsauftrag. Der Leistungsauftrag wird deshalb nicht erteilt. Neu beantragt die Klinik Stephanshorn einen Leistungsauftrag für die komplette Interventionelle Kardiologie (KAR1.1, KAR1.1.1, KAR1.2, KAR1.3). Die stationäre Versorgung im Bereich interventionelle Kardio-logie im Kanton St.Gallen wird bisher ausschliesslich durch das KSSG sichergestellt. Im Jahr 2015 behandelte das KSSG 82 Prozent aller St.Galler Fälle. Komplementär dazu wurde dem USZ ein Leistungsauftrag für Spezialeingriffe erteilt (KAR1.1.1, Marktanteil 6 Prozent). Auf den wei-teren Plätzen folgen die Hirslanden Klinik Zürich und das Kantonsspital Graubünden (Marktanteile je 3 Prozent). Die Klinik Hirslanden behandelt jedoch fast ausschliesslich zusatzversicherte St.Galler Patientinnen und Patienten (80 Prozent).

Im Bereich der interventionellen Kardiologie weist der Kanton St.Gallen für Herzkatheter-Untersuchungen wie auch für Koronarangiopraphien bei der Inanspruchnahme – verglichen mit dem Schweizer Durchschnitt – tiefere Werte auf25. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Kanton St.Gallen in diesem Bereich über eine tiefe Zentrums-Dichte verfügt (ein Zentrum auf 500’000 Einwohner), da kantonsweit nur ein Anbieter über einen Leistungsauftrag für die interventionelle Kardiologie verfügt. Schweizweit besteht hingegen im Bereich der interventionellen Kardiolo-gie durch eine markante Zunahme der Anzahl Anbieter von 27 auf 37 zwi-schen den Jahren 2006 und 2016 ein manifestes Überangebot (ein Zen-trum auf 225’000 Einwohnerinnen und Einwohner). Konsequenz davon sind unausgelastete Strukturen und Mengenausweitungen. Es ist nicht im Interesse des Kantons St.Gallen, dass diese Entwicklung – verspätet – auch hier einsetzt.

Bei den Anbietern der interventionellen Kardiologie muss zwischen elek-tiven und Notfall-Zentren unterschieden werden. Erstere bieten nur plan-bare Eingriffe an. Letztere stellen die umfassende Versorgung sowohl elektiver wie auch der Notfall-Patientinnen und Patienten sicher. Eine Vielzahl der namentlich privaten Anbieter im Bereich der interventionellen Kardiologie bietet keine oder nur eine eingeschränkte Notfallversorgung an. Sichtbar ist dies daran, dass sich unter den Top-Ten der Zentren mit der höchsten Anzahl eingewiesener Patientinnen und Patienten mit aku-tem Herzinfarkt nur zwei private Anbieter befinden. Diese beiden sind in-sofern atypische private Anbieter, als sie die Notfallversorgung im Bereich der interventionellen Kardiologie für den ganzen Kanton sicherstellen26. Vergleicht man die Anzahl behandelter akuter Herzinfarkte in der Schweiz mit dem Total der geleisteten stationären Herzkathether-Untersuchungen, fällt auf, dass – abgesehen von den beiden Anbietern mit öffentlichem

25 Obsan-Dossier No 42: http://bit.ly/2qRgGwA

26 BAG, Qualitätsindikatoren: http://bit.ly/2qf1A26; Private Anbieter: Cardiocentro Ticino und Herz-Neuro-Zentrum Bodensee.

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Notfallversorgungsauftrag – alle privaten Anbieter massiv tiefere Werte aufweisen als die öffentlichen Spitäler. Mit anderen Worten: Es erfolgen vorwiegend elektive interventionelle Eingriffe, zumeist diagnostische, ohne gleichzeitige Sicherstellung der notfallmässigen Behandlung von Ereignissen der akuten Koronarherzkrankheit. Diese Notfallversorgung ist teuer und für die Spitäler finanziell nicht attraktiv. Für die Gewährleis-tung der 24-Stunden-365-Tage-Notfallversorgung wird im Kanton Basel-Landschaft mit Personalkosten von rund einer Million Franken je Jahr ge-rechnet27. Im Kanton St.Gallen wird diese Notfallversorgung durch das KSSG in Zusammenarbeit mit den Spitalverbunden SRRWS, Linth und SRFT im Rahmen des «Netzwerkes akutes Koronarsyndrom» sicherge-stellt. Es handelt sich um eine Kooperationsstrategie zwischen diesen vier Spitalunternehmen zur Behandlung des akuten Herzinfarkts. Darin wird anhand von schriftlich festgelegten Algorithmen eine zeitnahe Triage sowie der Transport ins und die Therapie im Herzkatheterlabor des KSSG von Patientinnen und Patienten, welche eine akute kathetertechnische Intervention benötigen, sichergestellt. Diese Notfallversorgung erfolgt ef-fizient, qualitativ hochstehend und flächendeckend. Die Zulassung eines weiteren Leistungserbringers hat keinerlei positive Effekte auf die Notfall-versorgung. Hingegen würden die Gesamtkosten aufgrund der doppel-ten Personal- und Infrastrukturleistungen steigen. Ein rein elektiv tätiger Leistungserbringer wiederum würde die Wirtschaftlichkeit des bestehen-den Anbieters verschlechtern. Diese Effekte sind aus Kantonssicht nicht erwünscht.

Die Anträge für einen Leistungsauftrag für die interventionelle Kardiologie sind auch aus Qualitätsgründen abzulehnen. In der Fachliteratur herrscht Konsens darüber, dass Zentren mit hohen Fall-Volumen eine signifikant tiefere Sterblichkeit nach akutem Koronarsyndrom aufweisen als Spitäler mit tiefen Fallzahlen28. Die Schweizerische Gesellschaft für Kardiologie fordert aktuell folgende Mindestfallzahlen je Zentrum:

• Elektives Zentrum: mindestens 200 elektive Dilatationen pro Zentrum und mindestens 50 elektive Dilatationen pro Operateur;

• Notfallzentrum: mindestens 300 Dilatationen pro Zentrum und mindes-tens 75 Dilatationen pro Operateur.

Im internationalen Vergleich sind diese Mindestanforderungen als tief zu bezeichnen. Ein im Auftrag des Kantons Wallis erstellter Expertenbericht empfiehlt ein Einzugsgebiet von 300’000 bis 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner, um das Tätigkeitsniveau, das Kompetenzniveau und vor allem die Weiterbildungsmöglichkeiten aufrecht zu erhalten. Bei der Zu-lassung eines weiteren Leistungserbringers würden diese Schwellenwer-te von beiden Leistungserbringern nicht mehr erreicht. Die Folge wäre eine Verschlechterung der Qualität.

27 Antwort des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft auf die Interpellation 2009/177 von Madeleine Göschke-Chiquet betreffend «interventio-nelle Kardiologie» vom 2. März 2010.

28 Xiaojun et al (2016): http://bit.ly/2seERrT

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Unter dem Gesichtspunkt der übergeordneten Wirtschaftlichkeit ist die Zulassung eines weiteren Leistungserbringers im Kanton St.Gallen für den Bereich der interventionellen Kardiologie mit negativen Auswirkungen für die Kantonsbevölkerung verbunden. Internationale Erfahrungen gehen davon aus, dass mindestens 800 stationäre Fälle je Jahr notwendig sind, um aus Unternehmenssicht einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleis-ten29. Im Rahmen der Spitalplanung 2014 hat der Kanton St.Gallen in Konkretisierung der KVG-Vorgaben zur Spitalplanung das Kriterium der Wirtschaftlichkeit aus übergeordneter Sicht eingeführt. Damit soll die Zahl der für Leistungen zu Lasten der sozialen Krankenversicherung zugelas-senen Spitäler begrenzt werden, um Überkapazitäten zu vermeiden und den Kostenanstieg einzudämmen. Dieses Kriterium wurde vom Bundes-verwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren der Hirslanden Klinik Ste-phanshorn gegen die Spitalliste explizit als KVG-konform eingestuft.

Die stationäre Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflege-versicherung (OKP) ist ein Anbietermarkt. Wenn ein Angebot auf der Spitalliste figuriert, wird es von der OKP vergütet. Aus nationalen und internationalen Erfahrungen besteht im Bereich der interventionellen Kar-diologie speziell die Gefahr, dass bei vorhandenen Kapazitäten die In-dikationsstellung für diagnostische Untersuchungen und therapeutische Interventionen über das medizinisch Notwendige hinaus ausgeweitet wird30. Die Kantone sind hingegen verantwortlich für die Sicherstellung einer möglichst effizienten, d.h. qualitativ hochstehenden und gleichzeitig kostengünstigen stationären Gesundheitsversorgung. Sie müssen dabei zwingend eine Gesamtsystem-Betrachtung vornehmen und den mit dem Wettbewerbsgedanken allenfalls verbundenen Elementen einer Kosten-steigerung Gegensteuer geben. Der Kanton St.Gallen setzt dies mit der Beschränkung der Anzahl Leistungserbringer in Leistungsgruppen mit hohen Vorhalte-, Infrastruktur- und Personalkosten um. Jede Zulassung von zusätzlichen Leistungserbringern in solchen Leistungsgruppen ist an-gesichts der hohen Fixkosten mit überproportional höheren Gesundheits-kosten auf Ebene des Gesamtsystems verbunden. Eine Vergabe eines Leistungsauftrags mit hohen Vorhalteleistungen an mehr als ein Spital mit geografisch identischem Standort läuft den Bestrebungen für ein abge-stuftes Versorgungssystem zuwider und ist aus Gesamtsystemsicht kos-tentreibend.

Auch aufgrund der Abhängigkeiten respektive Synergien zwischen den einzelnen medizinischen Disziplinen ist eine Vergabe eines Leistungsauf-trags an die Klinik Stephanshorn im Bereich der interventionellen Kardiolo-gie nicht sinnvoll. Die interventionelle Kardiologie erhält im internationalen Kontext eine immer wichtigere Bedeutung im Bereich der Schlaganfallver-sorgung. Vermehrt sind es interventionelle Kardiologen, die bei der Schlag-anfallbehandlung in Ergänzung zur interventionellen Neuroradiologie tätig sind. Die Klinik Stephanshorn verfügt über kein Angebot im Bereich der

29 Empfehlungen für die interventionelle Kardiologie im Kanton Wallis: http://bit.ly/2q6HcoD

30 Canto et al. (2000); Payer Status and the Utilization of Hospital Resources in Acute Myocardial Infarction: A Report From the National Registry of Myocardial Infarction.

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interventionellen Neuroradiologie und ist nicht Teil des kantonalen Netz-werkes «Schlaganfallversorgung». Überdies entwickelt sich die interventi-onelle Kardiologie in Richtung weniger programmierte Angioplastien und mehr Notfall-Angioplastien sowie mehr TAVI (Katheterbasierte Implantati-onen eines Aortenklappenersatzes; perkutane Klappenchirurgie) und in-terventionelle Rhythmologie. Für die perkutane Klappenchirurgie ist eine Herzchirurgie vor Ort notwendig. Dieser Bereich wird von der Klinik Ste-phanshorn nicht angeboten. Das KSSG verfügt seit Mai 2013 über ei-nen Zusammenarbeitsvertrag mit dem Universitätsspital Zürich, in dessen Rahmen Eingriffe der perkutanen Klappenchirurgie unter Anwesenheit in-terventionellen Kardiologen des KSSG zusammen mit Herzchirurgen des USZ vorgenommen werden können.

Unter dem Aspekt der Aus- und Weiterbildung ist eine Vergabe eines zu-sätzlichen Leistungsauftrags im Bereich der interventionellen Kardiologie nachteilig. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels kommt der Nach-wuchssicherung in Form von ausreichend Anzahl Weiterbildungsstellen eine grosse Bedeutung zu. Für die Weiterbildung in interventionellen Be-reichen zentral sind – nebst der Expertise – das notwendige Fallzahlauf-kommen. In Deutschland wird empfohlen, dass in Weiterbildungsstätten jährlich mindestens 800 Koronarangioplastien durchgeführt werden31. In Frankreich müssen die Zentren für eine Anerkennung als Weiterbildungs-stätte mindestens 600 Angioplastien pro Jahr vorweisen können, vor allem aber eine Versorgung mit sämtlichen Angioplastie-Formen (Notfall und elektiv) sowie Techniken (Entwicklung der Techniken: Verfügbarkeit von FFR, Rotablation und IVUS, Management des Vorrats an Ballons und Stents usw.)32. Im Kanton St.Gallen sind zwei Spitäler als Weiterbildungs-stätten im Bereich Kardiologie anerkannt. Das KSSG in der Kategorie A (3 Jahre) und das Spital Altstätten in der Kategorie C (1 Jahr). Es wird bezweifelt, dass ein zusätzlicher, ausschliesslich elektiv tätiger Leistungs-erbringer diese Weiterbildungsanforderungen erfüllt. Vielmehr hätte eine Zulassung zur Folge, dass die Weiterbildungsmöglichkeiten im KSSG durch die Fallzahlverringerung und die negativen Auswirkungen auf die Kostenstrukturen nachteilig beeinflusst würden. Der Antrag der Klinik Stephanshorn auf Erteilung eines Leistungsauftrags für die interventionelle Kardiologie ist auch unter dem Aspekt der Zugäng-lichkeit für die St.Galler Bevölkerung abschlägig zu beurteilen. Da die Kli-nik Stephanshorn wie das KSSG in der Stadt St.Gallen domiziliert ist, hat eine Vergabe eines zusätzlichen Leistungsauftrags keinerlei positive Aus-wirkungen auf die Erreichbarkeit des Angebots für die St.Galler Bevölke-rung. Ein Anzeichen für einen eingeschränkten Zugang wären überlange Wartefristen für eine Behandlung. Dem Kanton liegen keine Hinweise vor, dass medizinisch indizierte Behandlungen der St.Galler Bevölkerung im Bereich der interventionellen Kardiologie nicht oder nur stark verzögert durchgeführt werden könnten. Aus einer im Jahr 2016 durchgeführten

31 http://bit.ly/2rcyAx2

32 Prof. Yves Cottin (2014), Empfehlungen für die interventionelle Kardiologie im Kanton Wallis.

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Zuweiserbefragung der Klinik für Kardiologie des KSSG können ebenfalls keine Anhaltspunkte über zu lange Wartezeite abgeleitet werden. Ge-mäss Angaben des KSSG werden die Patientinnen und Patienten für die Planung eines Eingriffs in der interventionellen Kardiologie nach medizi-nischer Dringlichkeit in drei Kategorien eingeteilt (in Klammern Angaben zum Anteil am Gesamttotal der Patientinnen und Patienten):

• Kategorie 1: innert der nächsten 1-5 Tage (rund 40 Prozent);• Kategorie 2: innert der nächsten 6-10 Tage (rund 35 Prozent);• Kategorie 3: innert der nächsten 11-15 Tage (rund 25 Prozent);

Die Kapazitäten im KSSG sind so ausgestaltet, dass alle Patientinnen und Patienten gemäss medizinischer Dringlichkeit innerhalb dieser Fristen be-handelt werden. Sowohl der geografische wie auch der zeitliche Zugang sind damit sichergestellt. Es besteht auch vor diesem Hintergrund kein Anlass für die Erteilung eines zusätzlichen Leistungsauftrags.

Drei bestehende Leistungsaufträge werden mit folgenden Gründen nicht mehr verlängert:

• Die Leistungsgruppe URO1.1.2 «Radikale Zystektomie» setzt eine Mindestfallzahl von 10 Eingriffen je Jahr voraus. Die Klinik Stephans-horn erfüllte die Mindestfallzahlen in den letzten drei Jahren nicht (2013 4, 2014 6 und 2015 5 Eingriffe). Der Leistungsauftrag läuft deshalb unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2017 auf den 1. Januar 2018 aus.

• Der Leistungsauftrag für die gynäkoonkologischen Operationen bei Krebsdiagnosen im Bereich Vulva/Vagina (GYN1.1) und Gebärmutter-hals (GYN1.2 Zervix) umfasst die Zervixstumpfextirpation, Hysterekto-mien, Vulvektomien, Kolpektomien sowie Zervixamputation. Die Klinik Stephanshorn wies in den Jahren 2013 bis 2015 keine Fallzahlen auf. Angesichts der kantonsweit kleinen Fallzahlen in diesen beiden Leistungsgruppen ist die Konzentration des Leistungsauftrags auf einen einzigen Leistungserbringer (KSSG) im Sinne der regionalen Endversorgung sinnvoll. Die Leistungsaufträge für GYN1.1 und GYN1.2 laufen deshalb unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2017 auf den 1. Januar 2018 aus. Stationäre Aufenthalte vor und nach den oben aufgeführten Eingriffen bleiben für die Klinik Stephanshorn im Rahmen des Leistungsauftrags für GYN1 möglich.

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Leistungsgruppe Neu erteilt Nicht erteilt «Entzogen»

NEU1 Neurologie •

NEP1 Nephrologie •

GEF2 Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe •

ANG2 Interventionen intraabdominale Gefässe •

GEF3 Gefässchirurgie Carotis •

ANG3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe •

THO1 Thoraxchirurgie •

THO1.1 Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie)

THO1.2 Mediastinaleingriffe •

KAR1.1 Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe) •

KAR1.1.1 Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe) •

KAR1.2 Elektrophysiologie (Ablationen) •

KAR1.3 Implantierbarer Cardioverter Defibrillator / Biventrikulärer Schrittmacher (CRT)

HNO1.1.1 Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie) •

HNO1.2.1 Erweiterte Nasenchirurgie Nebenhöhlen mit Duraöffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)

HNO1.3.1 Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Duraöffnung •

RHE2 Interdisziplinäre Rheumatologie •

DER1.2 Schwere Hauterkrankungen •

NCH1 Kraniale Neurochirurgie •

NCH1.1 Spezialisierte Neurochirurgie •

GYN1.1 Maligne Neoplasien der Vulva / Vagina •

GYN1.2 Maligne Neoplasien der Zervix •

URO1.1.2 Radikale Zystektomie •

8.1.8 Thurklinik

Die Thurklinik beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt 28 Leis-tungsgruppen. Bei drei Leistungsgruppen handelt es sich um neue Leis-tungsgruppen, welche bis anhin noch nicht angeboten wurden. Ein An-trag wird positiv (HNO2) und zwei negativ bewertet (VIS1.4, BEW8.1). Die bestehenden Leistungsgruppen sollen alle wieder erteilt werden. Für den Bereich Ophthalmologie wird eine Spezialregelung für alle Spitalunterneh-men neben dem KSSG/OKS vorgeschlagen (siehe Ausführungen unter Kapitel 8.1).

Die Thurklinik beantragt, ihr Behandlungsspektrum im Bereich der HNO mit der Leistungsgruppe HNO2 «Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie» ab-zurunden. Der HNO-Bereich beinhaltet grossmehrheitlich elektive Eingriffe.

100

In diesem Bereich kommt dem Wettbewerb eine hohe Bedeutung zu. Die SPLG-Anforderungen werden erfüllt. Der Leistungsauftrag für die Leis-tungsgruppe wird deshalb erteilt.

Der Antrag für die Leistungsgruppe VIS1 «Viszeralchirurgie» wird abge-lehnt. Diese Leistungsgruppe ist Spitalunternehmen vorbehalten, die über einen Leistungsauftrag für das Basispaket mit Notfallstation verfügen. Zu-dem fehlt die vom SPLG-Konzept vorgegebene interne Verknüpfung mit dem Vorhandensein einer Gastroenterologie. Der Leistungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Der Antrag für die Leistungsgruppe BEW8.1 «Spezialisierte Wirbelsäulen-chirurgie» wird abgelehnt. Es handelt sich um eine spezialisierte Leis-tungsgruppe mit kleinen Fallzahlen. In der Vergangenheit bestanden Ab-grenzungsprobleme innerhalb des Groupers zwischen BEW8 und BEW8.1. Seit 2016 sind diese gelöst. Es besteht eine Mindestfallzahl von zehn Eingriffen. Neue Bewerbungen für Leistungsgruppen mit Mindest-fallzahlen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Summe der St.Galler Spitalbehandlungen unter den bestehenden Anbietern die Zulassung ei-nes neuen Leistungserbringers zulässt. Das Potenzial für einen zusätzli-chen Leistungserbringer ist in dieser Leistungsgruppe nicht gegeben. Im Rahmen der Vernehmlassung beantragte die Thurklinik eine Ausweitung der Leistungsgruppe BEW8 um 17 ausgewählte CHOP-Codes von BEW8.1. Bei den beantragten CHOP-Codes handelt es sich um Eingriffe, die aufgrund ihres Umfanges vom SPLG-Konzept zu Recht zur speziali-sierten Wirbelsäulenchirurgie gezählt werden (z.B. Spondylodesen von 7 bis 8 Wirbeln). Die Thurklinik ist abhängig von einem einzigen Operateur, welcher auch noch an anderen Kliniken tätig ist. Es werden keine Leis-tungsaufträge für einzelne Operateure massgeschneidert vergeben. Der Leistungsauftrag für BEW8.1 wird deshalb nicht erteilt. Eine Ausweitung des Leistungsspektrums der Leistungsgruppe BEW8 um 17 CHOP-Codes wird abgelehnt.

Leistungsgruppe Neu erteilt Nicht erteilt «Entzogen»

Ophthalmologie •

HNO2 Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie •

VIS1 Viszeralchirurgie •

BEW8.1 Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie •

101

8.1.9 Klinik St.Georg

Die Klinik St.Georg beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt 24 Leistungsgruppen. Bei neun Leistungsgruppen handelt es sich um neue Leistungsgruppen, welche bis anhin noch nicht angeboten wurden. Zwei Anträge werden positiv bewertet (URO1.1, GYN1), einer negativ (BEW8.1,) und ein Antrag umgewandelt (Ophthalmologie, siehe Ausfüh-rungen Kapitel 8.1). Die restlichen bestehenden Leistungsgruppen sollen alle wieder erteilt werden.

Die Klinik St.Georg verfügte bereits über den Leistungsauftrag URO 1.1, gab diesen jedoch per 1. Januar 2016 zurück, da das Spitalunternehmen zu diesem Zeitpunkt über keinen Belegarzt mit Schwerpunkttitel «Ope-rative Urologie» verfügte. Bei der operativen Urologie handelt es sich um einen elektiven Bereich, in welchem dem Wettbewerb eine grosse Be-deutung zukommt. Neu verfügt die Klinik St.Georg über einen operativ tätigen Urologen und erfüllt die restlichen Anforderungen. Der Leistungs-auftrag wird deshalb erteilt.

Bei der Leistungsgruppe BEW8.1 «Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie» handelt es sich um eine spezialisierte Leistungsgruppe mit wenigen Fall-zahlen. In der Vergangenheit bestanden Abgrenzungsprobleme inner-halb des Groupers zwischen BEW8 und BEW8.1. Seit 2016 sind diese gelöst. Neue Bewerbungen für Leistungsgruppen mit Mindestfallzahlen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Summe der St.Galler Spital-behandlungen unter den bestehenden Anbietern die Zulassung eines neuen Leistungserbringers zulässt. Das Potenzial für einen zusätzlichen Leistungserbringer ist in dieser Leistungsgruppe nicht gegeben. Der Leis-tungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Der neue Antrag für einen Leistungsauftrag in GYN1«Gynäkologie» wird positiv beurteilt, da alle SPLG-Anforderungen erfüllt sind. Der Leistungs-auftrag wird deshalb erteilt.

Gemäss Wirtschaftlichkeitsvergleich in Kapitel 7.2.2 erfüllt die Klinik St.Georg das Kriterium der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Spitalplanung nicht. Dieses Kriterium ist ein Ausschlusskriterium, deren Nichterfüllung den Ausschluss von der Teilnahme am weiteren Evaluationsverfahren zur Folge hat. Ein sofortiger Ausschluss vom Spitallistenverfahren zum jetzi-gen Zeitpunkt erscheint vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Fallpreise für die Klinik und des noch jungen Instrumentes des Kostenvergleichs un-verhältnismässig. Der gesamte Leistungsauftrag der Klinik St.Georg wird hingegen mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer bis Ende des Jahres 2018 versehen mit der Auflage, die Wirtschaftlichkeit bis zu diesem Zeitpunkt in den Normbereich der restlichen Listenspitäler zu verbessern. Gelingt dies nicht, erfolgt keine Verlängerung des Leistungsauftrags.

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Leistungsgruppe Neu erteilt Nicht erteilt «Entzogen»

Ophthalmologie •

URO1.1 Spezialisierte Urologie •

GYN1 Gynäkologie •

BEW8.1 Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie •

8.1.10 Rosenklinik

Die Rosenklinik beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt 13 Leis-tungsgruppen. Bei drei Leistungsgruppen handelt es sich um neue Leis-tungsgruppen, welche bis anhin noch nicht angeboten wurden. Ein An-trag wird positiv (NCH3) und zwei Anträge (VIS1, GAE1) werden negativ beurteilt. Die Leistungsaufträge für die bestehenden Leistungsgruppen sollen alle wieder erteilt werden. Für den Bereich Ophthalmologie wird eine Spezialregelung für alle Spitalunternehmen neben dem KSSG/OKS vorgeschlagen (siehe Ausführungen unter Kapitel 8.1).

Der Leistungsauftrag für NCH3 «Periphere Neurochirurgie» wurde von der Rosenklinik zwecks Abrundung ihres Leistungsspektrums beantragt. Es handelt sich um eine im Jahr 2015 neu geschaffene Leistungsgruppe. Die SPLG-Anforderungen werden von der Rosenklinik erfüllt. Der Leistungs-auftrag wird deshalb erteilt.

Der Antrag für die Leistungsgruppe GAE1 «Gastroenterologie» wird abge-lehnt. Diese Leistungsgruppe ist Spitalunternehmen vorbehalten, die über einen Leistungsauftrag für das Basispaket mit Notfallstation verfügen. Diese Anforderung wird von der Rosenklinik nicht erfüllt. Der Leistungs-auftrag wird deshalb nicht erteilt.

Der Antrag für die Leistungsgruppe VIS1 «Viszeralchirurgie» wird abge-lehnt. Diese Leistungsgruppe ist Spitalunternehmen vorbehalten, die über einen Leistungsauftrag für das Basispaket mit Notfallstation verfü-gen. Diese Anforderung wird von der Rosenklinik nicht erfüllt. Der Leis-tungsauftrag wird deshalb nicht erteilt.

Leistungsgruppe Neu erteilt Nicht erteilt «Entzogen»

Ophthalmologie •

NCH3 Periphere Neurochirurgie •

GAE1 Gastroenterologie •

VIS1 Viszeralchirurgie •

103

8.2 Ausserkantonale Leistungserbringer

Nachfolgend werden die Resultate der Evaluation je ausserkantonales Spital-unternehmen zusammengefasst dargestellt. Dabei wird namentlich auf die-jenigen Leistungsgruppen eingegangen, welche umstritten sind bzw. in wel-chen von Vorgaben des SPLG-Konzeptes abgewichen wird. Verwiesen wird überdies auf den Entwurf der St.Galler Spitalliste in Kapitel 9, worin je Spital die Leistungsaufträge auf Ebene Leistungsgruppe aufgelistet sind. Nachfol-gende Tabelle 30 zeigt eine Übersicht über die Gründe für die Erteilung von Leistungsaufträgen an ausserkantonale Spitalunternehmen. Einerseits werden Leistungsaufträge erteilt, wenn das Kriterium des Mindestversorgungsanteils von 10 Prozent statistisch erfüllt ist (siehe auch Kapitel 7.2.7). Darüber hinaus können weitere Gründe bestehen für die Erteilung eines Leistungsauftrags an ein ausserkantonales Spitalunternehmen. Bei gewissen Leistungsgebiete (ins-besondere in den Bereichen Gefässchirurgie, Angiologie und Kardiologie) ist die blockweise Vergabe sinnvoll, wenn in einem überwiegenden Teil der da-rin enthaltenen SPLG-Leistungsgruppen der Mindestversorgungsanteil über-schritten ist. Auf diese Weise können sinnvolle Versorgungspakete geschaffen werden, da in diesen Bereichen bei Spitaleintritt nicht immer sicher erkennbar ist, in welche SPLG eine Behandlung fällt. Zudem kann es sich um Teilbereiche einer Leistungsgruppe handeln, die innerhalb des Kantons nicht angeboten werden und die zu sichern wichtig sind. Schliesslich gibt es auch Leistungs-gruppen, die nicht jedes Jahr Fälle aufweisen, deren Sicherung auf der Spital-liste durch Aufnahme-Rechte jedoch sinnvoll ist.

Tabelle 30: Erteilung von Leistungsgruppen an ausserkantonale

Spitalunternehmen

Spitalunternehmen Total beantragt

Erfüllung Mindest-versorgungsanteil

Andere Ertei-lungsgründe

Total erteilt

Hirslanden Klinik am Rosenberg, Heiden 10 7 0 7

Universitätsspital Zürich 133 8 6 14

Universitätskinderspital Zürich33 122 1 18 19

Klinik Hirslanden Zürich 7 2 4 6

Klinik Lengg, Zürich 5 1 1 2

Inselspital Bern 133 0 1 1

Universitätsspital Basel 122 0 0 0

Kantonsspital Graubünden, Chur 14 0 2 2

Total 546 19 32 51

33 Der tiefe Anteil von Leistungsgruppen mit Mindestversorgungsanteil des KISPI ZH ist darin begründet, dass die Analyse auf Ebene der Gesamtbevölkerung durchge-führt wurde.Kanton Wallis.

104

8.2.1 Hirslanden Klinik am Rosenberg

Die Hirslanden Klinik am Rosenberg beantragt einen Leistungsauftrag für ins-gesamt 10 Leistungsgruppen. Sie befand sich bis anhin auf eigenen Wunsch hin nicht auf der Spitalliste Akutsomatik des Kantons St.Gallen. Sieben An-träge werden positiv bewertet (BEW1-BEW7), da das Kriterium des Mindest-versorgungsanteils erfüllt ist. Drei Anträge werden abgelehnt (BPE, BEW8, BEW8.1), da das Kriterium des Mindestversorgungsanteils nicht erfüllt ist. Der Hirslanden Klinik am Rosenberg wird somit einen Leistungsauftrag für sieben Leistungsgruppen erteilt. Die Leistungsgruppen werden allerdings nur befristet bis Ende Juni 2018 erteilt. Im Zusammenhang mit der Eröffnung der Beritklinik im Frühjahr 2016 waren die Patientenzahlen an der Hirslanden Klinik am Rosenberg im Jahr 2016 rückläufig. Es ist offen, ob das Kriterium des Mindestversorgungsanteils derzeit noch erfüllt wird. Wird für die Jahre 2016 und 2017 der Mindestversorgungsanteil von 10 Prozent nicht erfüllt, erlöschen die Leistungsaufträge per Ende Dezember 2018.

Die Hirslanden Klinik am Rosenberg erfüllt das Kriterium der Aufnahmepflicht im Jahr 2015 knapp. Anstatt eines maximalen Zusatzversicherten-Anteils von 42 Prozent weist das Spitalunternehmen einen solchen von 41.6 Pro-zent aus (siehe Kapitel 7.2.3). Betrachtet man nur den Bereich «Chirurgie Bewegungsapparat», beträgt der Zusatzversicherungsanteil 41 Prozent. Auch wenn derzeit das Kriterium als erfüllt zu betrachten ist, rechtfertigt die knappe Erfüllung eine kürzere Geltungsdauer der Leistungsauftrage bis Ende des Jahres 2018.

Leistungsgruppe Erteilt

BEW1 Chirurgie Bewegungsapparat •

BEW2 Orthopädie •

BEW3 Handchirurgie •

BEW4 Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens •

BEW5 Arthroskopie des Knies •

BEW6 Rekonstruktion obere Extremität •

BEW7 Rekonstruktion untere Extremität •

105

8.2.2 Universitätsspital Zürich (USZ)

Das USZ beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt 133 Leistungs-gruppen. Es befand sich bis anhin mit einem Leistungsauftrag für insge-samt 13 Leistungsgruppen auf der Spitalliste Akutsomatik des Kantons St.Gallen. 14 Anträge werden positiv und 119 negativ beurteilt.

Das USZ ist für den Kanton St.Gallen der präferierte Partner für hochspe-zialisierte Versorgungsleistungen, die im Kanton St.Gallen nicht angebo-ten werden. Eine Rahmenvereinbarung vom Januar 2017 zwischen den St.Galler Spitalverbunden und dem USZ regelt die Grundlagen dieser Zu-sammenarbeit im Bereich der Patientenversorgung, Lehre und Forschung. Schwerpunktmässig deckt das USZ innerkantonale Versorgungslücken in den Bereichen Herzchirurgie und spezialisierte Eingriffe der interventio-nellen Kardiologe ab (HER1, HER1.1, HER1.1.1, KAR1.1.1). Die stereo-taktische Radiochirurgie bildet neu eine eigenständige IVHSM-Leistungs-gruppe. Die Zuteilung erfolgt via HSM-Beschlussorgan. Diese ist jedoch noch nicht erfolgt. Deshalb erteilt der Kanton St.Gallen ein Leistungsauf-trag in der Leistungsgruppe NCH1.1 beschränkt auf die stereotaktische Radiochirurgie. Der Leistungsauftrag erlischt, sobald die Leistungszu-teilung für die Leistungsgruppe NCH1.1.2 «Stereotaktische funktionelle Neurochirurgie (IVHSM)» durch das HSM-Beschlussorgan erfolgt ist. Im Bereich DER1.1 wird der Leistungsauftrag beschränkt auf die mikrogra-phische Chirurgie. Der Antrag für Erteilung eines Leistungsauftrags für HAE3 «Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndro-me» wird positiv beurteilt, da das USZ den Mindestversorgungsanteil im Jahr 2015 erfüllte.

Die beantragten Leistungsaufträge für Milz- und Darmtransplantation (TPL6, TPL7) sowie für Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität (PLC1) werden erteilt, da ein solches Angebot innerkantonal nicht existiert.

14 Anträge werden abgelehnt, da es sich um Leistungsgruppen der IVHSM handelt, für welche gemäss Empfehlung der GDK nur innerkan-tonale Leistungserbringer in die Spitalliste aufgenommen werden sollen. 105 Anträge werden abgelehnt, da die Kriterien des Mindestversorgungs-anteils und – teilweise – der Erreichbarkeit nicht erfüllt sind.

106

8.2.3 Universitätskinderspital Zürich (KISPI ZH)

Das KISPI ZH beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt 122 Leis-tungsgruppen. Es befand sich bis anhin mit einem Leistungsauftrag für insgesamt 17 Leistungsgruppen auf der Spitalliste Akutsomatik. Die 17 bestehenden Leistungsaufträge und zwei neue Anträge (HNO1.1, ONK1) werden positiv und 115 negativ bewertet.

Das KISPI ZH soll für St.Galler Kinder und Jugendliche innerkantonale Versor-gungslücken in den Bereichen Herzchirurgie und (interventionellen) Kardiolo-gie abdecken (HER1, HER1.1, HER1.1.1, HER1.2, KAR1, KAR1.1, KAR1.1.1, KAR1.2). Damit verbunden ist die Vergabe von insgesamt zehn Leistungs-gruppen. Für die Extrakorporale Membranoxygenierung bei Kindern (Neuge-borenen) muss ebenfalls auf das KISPI ZH zurückgegriffen werden. Dem KISPI ZH soll für diese Leistungsgruppe deshalb ein Leistungsauftrag erteilt werden (PNE1.1). Die autologe Stammzelltransplantation bei Kindern erfolgt ebenfalls durch das Kinderspital Zürich, weshalb ihm ein Leistungsauftrag für HAE4 er-teilt wird. Die beantragten Leistungsaufträge für Milz- und Darmtransplantation (TPL6, TPL7) werden erteilt, da ein solches Angebot innerkantonal nicht exis-tiert. Die Anträge für Leistungsaufträge in HNO1.1 «Hals- und Gesichtschir-urgie» und ONK1 «Onkologie» werden positiv beurteilt, da das Kriterium des Mindestversorgungsanteils erfüllt ist. Schliesslich erhält das KISPI ZH einen Leistungsauftrag für die beiden Leistungsgruppen KINC und KINM für die Be-handlung von Kindern und Jugendliche des Wahlkreises See-Gaster.

Leistungsgruppe Erteilt

DER1.1 Dermatologische Onkologie •

NCH1.1 Spezialisierte Neurochirurgie •

HAE3 Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndrome

HER1 Einfache Herzchirurgie •

HER1.1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungenmaschine (ohne Koronarchirurgie)

HER1.1.1 Koronarchirurgie (CABG) •

HER1.1.3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta •

HER1.1.4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe •

HER1.1.5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe •

KAR1.1.1 Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe) •

PNE1.2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

TPL6 Darmtransplantation •

TPL7 Milztransplantation •

PLC1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität •

107

11 Anträge werden abgelehnt, da es sich um Leistungsgruppen der IVHSM handelt, für welche gemäss Empfehlung der GDK nur innerkantonale Leis-tungserbringer in die Spitalliste aufgenommen werden sollen. 92 Anträge werden abgelehnt, da die Kriterien des Mindestversorgungsanteils und – teilweise – der Erreichbarkeit nicht erfüllt sind.

Leistungsgruppe Erteilt

HNO1.1 Hals- und Gesichtschirurgie •

HAE4 Autologe Blutstammzelltransplantation •

HER1 Einfache Herzchirurgie •

HER1.1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungenma-schine (ohne Koronarchirurgie)

HER1.1.1 Koronarchirurgie (CABG) •

HER1.1.2 Komplexe kongenitale Herzchirurgie •

HER1.1.3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta •

HER1.1.4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe •

HER1.1.5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe •

KAR1 Kardiologie (inkl. Schrittmacher) •

KAR1.1 Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe) •

KAR1.1.1 Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe) •

KAR1.2 Elektrophysiologie (Ablationen) •

PNE1.1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie •

TPL6 Darmtransplantation •

TPL7 Milztransplantation •

ONK1 Onkologie •

KINM Kindermedizin •

KINC Kinderchirurgie •

108

8.2.4 Hirslanden Klinik Zürich

Die Hirslanden Klinik Zürich beantragt einen Leistungsauftrag für insge-samt sieben Leistungsgruppen. Sie befand sich bis anhin mit einem Leis-tungsauftrag für sechs Leistungsgruppen auf der Spitalliste Akutsomatik. Die sechs bestehenden Leistungsgruppen werden positiv eingeschätzt. Der neue Leistungsantrag für die Leistungsgruppe KAR1.1.1 «Spezi-alisierte Interventionelle Kardiologie» wird nicht erteilt, da das Kriterium des Mindestversorgungsanteils nicht erfüllt ist. Im Rahmen der Vernehm-lassung machte die Klinik geltend, dass sie im Jahr 2016 den Mindest-versorgungsanteil wohl erfüllen werde (20 Patienten aus dem Kanton St.Gallen) und beantragte deshalb einen befristeten Leistungsauftrag für KAR1.1.1 mit der Möglichkeit zur Reevaluation per 31.12.2018. Dem Kanton St.Gallen liegen die Daten des Jahres 2016 für die Spitalaufent-halte seiner Bevölkerung in ausserkantonalen Spitälern zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Spitalliste noch nicht vor. Seine Beurteilung erfolgt deshalb auf den Daten des Jahres 2015. In diesem Jahr erfüll-te die Antragstellerin gemäss Anhang 7 den Mindestversorgungsanteil in KAR1.1.1 nicht (8 Prozent anstatt 10 Prozent). Der Sachverhalt hat sich somit nicht verändert. Deshalb kann der Leistungsauftrag in KAR1.1.1 nicht erteilt werden.

Die Hirslanden Klinik Zürich erfüllte das Kriterium der Aufnahmepflicht im Jahr 2015 nicht (siehe auch Kapitel 7.2.3). Anstatt eines maximalen Zu-satzversicherten-Anteils von 42 Prozent weist das Spitalunternehmen im Jahr 2015 ein Anteil von 75 Prozent aus. Betrachtet man nur den Herz-chirurgie-Bereich, reduziert sich der Anteil der Zusatzversicherten auf 63 Prozent. Damit ist dieser zu hoch, als dass ein gleichwertiger Zugang un-abhängig von der Versicherungsdeckung als gesichert angenommen wer-den kann. In der Vernehmlassung beantragte die Hirslanden Klinik Zürich eine unbefristete Erteilung ihres Leistungsauftrages. Dabei machte sie geltend, dass bei der Berechnung des Mindestanteils an ausschliesslich grundversicherten Patientinnen und Patienten in ihrem konkreten Fall nur diejenigen Patientengruppen berücksichtigt werden sollten, über welche die Klinik einen Leistungsauftrag des Kantons St.Gallen verfüge. Konkret heisse dies, dass der beizuziehende Zusatzversicherungsanteil nicht bei 21 sondern bei 27 Prozent liege und sich damit der minimale Anteil an ausschliesslich OKP-Versicherten nicht auf 58 Prozent sondern auf 46 Pro-zent belaufe. Gemäss ihren eigenen Angaben belief sich im Jahr 2016 im Bereich Herzchirurgie der Grundversicherten-Anteil auf 51 Prozent, womit der Schwellenwert erfüllt sei. Dazu gilt es festzuhalten, dass den Kanto-nen – demgemäss auch dem Kanton St.Gallen – gesamtschweizerische Daten ihrer Spitalaufenthalte für das Jahr 2016 noch nicht vorliegen. Die Beurteilung des Kantons St.Gallen muss deshalb auf den Daten des Jahres 2015 erfolgen. Von insgesamt 145 behandelten Patientinnen und Patienten aus dem Kanton St.Gallen im Bereich Herzchirurgie in der Hirslanden Klinik

109

Zürich verfügten 92 über eine Zusatzversicherung (63 Prozent). Unabhängig von der Anwendung der Definition des Ausgangswertes für den minimalen Grundversichertenanteil verfehlte die Hirslanden Klinik Zürich im Jahr 2015 das Kriterium um 9 oder 22 Prozent.

Die Leistungsaufträge der Hirslanden Klinik Zürich werden deshalb befris-tet bis Ende des Jahres 2018 mit der Auflage, bis Mitte 2018 den Zusatz-versichertenanteil auf den kantonalen Schwellenwert zu reduzieren. Falls dieses Ziel nicht erreicht wird, erlöschen die Leistungsaufträge per Ende des Jahres 2018.

8.2.5 Inselspital Bern (Insel)

Das Inselspital Bern beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt 133 Leistungsgruppen. Es befand sich bis anhin mit einem einzigen Leis-tungsauftrag auf der Spitalliste Akutsomatik. 132 Anträge werden negativ beurteilt. Hingegen soll der bestehende Leistungsauftrag für die stationä-re medizinische Versorgung von Strafgefangenen (BES Bewachungsstati-on) erneut erteilt werden.

14 Anträge werden abgelehnt, da es sich um Leistungsgruppen der IVHSM handelt, für welche gemäss Empfehlung der GDK nur innerkanto-nale Leistungserbringer in die Spitalliste aufgenommen werden sollen. 118 Anträge werden abgelehnt, da die Kriterien des Mindestversorgungs-anteils und – teilweise – der Erreichbarkeit nicht erfüllt sind.

Leistungsgruppe Erteilt

HER1 Einfache Herzchirurgie •

HER1.1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungenmaschine (ohne Koronarchirurgie)

HER1.1.1 Koronarchirurgie (CABG) •

HER1.1.3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta •

HER1.1.4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe •

HER1.1.5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe •

Leistungsgruppe Erteilt

BES Bewachungsstation •

110

8.2.6 Universitätsspital Basel (USB)

Das Universitätsspital Basel (USB) beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt 122 Leistungsgruppen. Es befand sich bis anhin mit einem einzigen Leistungsauftrag auf der Spitalliste Akutsomatik (KAR1.2). Alle 122 Anträge werden negativ beurteilt.

Das USB war bis anhin mit einem Leistungsauftrag für ablative kardiologi-sche Eingriffe in der Spitalliste aufgeführt, da es komplementär zum KSSG die Versorgung in diesem Bereich sicherstellte und das Mindestversor-gungsanteils-Kriterium erfüllte. In den Jahren 2013 bis 2015 ging die dies-bezügliche Fallzahl stark zurück. Im Jahr 2015 behandelte das USB keinen einzigen St.Galler Patienten oder Patientin in der Leistungsgruppe KAR1.2. Auch in den anderen interventionellen kardiologischen Leistungsgruppen ist die vom USB behandelte Anzahl St.Galler Patientinnen und Patienten verschwindend klein (2015: 7 Patienten) und nicht versorgungsrelevant.

9 Anträge werden abgelehnt, da es sich um Leistungsgruppen der IVHSM handelt, für welche gemäss Empfehlung der GDK nur innerkan-tonale Leistungserbringer in die Spitalliste aufgenommen werden sollen. 113 Anträge werden abgelehnt, da die Kriterien des Mindestversorgungs-anteils und – teilweise – der Erreichbarkeit nicht erfüllt sind.

8.2.7 Kantonsspital Graubünden (KS GR)

Das Kantonsspital Graubünden (KS GR) beantragt einen Leistungsauf-trag für insgesamt 14 Leistungsgruppen. Es befand sich bis anhin mit ei-nem Leistungsauftrag für zwei Leistungsgruppen auf der Spitalliste Akut-somatik (KINM, KINC). Zwei Anträge werden positiv (KINM, KINC) und 12 Anträge negativ beurteilt (BP, BPE, KAR1.1, URO1-1.1.8).

Für Kinder und Jugendliche aus dem Wahlkreis Sarganserland ist die Kin-derklinik des KS GR oftmals erste Wahl bei stationären Spitalaufenthal-ten. Der geografischen Nähe kommt in diesem Bereich für Angehörige (Eltern) eine besondere Bedeutung zu. Deshalb soll für die Kinder und Jugendlichen des Wahlkreises Sarganserland die volle Freizügigkeit für die Kinderklinik des Kantonsspitals Graubünden gelten, weshalb dem KS GR einen Leistungsauftrag für KINM und KINC beschränkt auf die Kinder und Jugendlichen aus dem Wahlkreis Sarganserland und den Gemeinden Wartau und Sevelen erteilt wird. Die Erteilung des Leistungsauftrags ist an die Auflage geknüpft, dass Weiterverlegungen von St.Galler Kindern und Jugendlichen vom KS GR zwingend ans Ostschweizer Kinderspital vorzunehmen sind. Es sei denn, es handle sich um eine Leistungsgruppe, die vom Kanton St.Gallen dem Kinderspital Zürich zugeteilt wurde. Bei Verletzung dieser Auflage kann der Leistungsauftrag unter Berücksichti-gung einer Frist von sechs Monaten entzogen werden.

111

Alle 12 weiteren Anträge für Leistungsaufträge werden abgelehnt, da das Kriterium des Mindestversorgungsanteils nicht erfüllt ist.

8.2.8 Klinik Lengg

Die Klinik Lengg beantragt einen Leistungsauftrag für insgesamt fünf Leistungsgruppen. Sie befand sich bis anhin mit einem Leistungsauftrag für zwei Leistungsgruppen auf der Spitalliste Akutsomatik. 2 Anträge wer-den positiv und drei negativ beurteilt.

Die Klinik Lengg ist spezialisiert auf komplexe Diagnostik und Therapie bei Epilepsie-Erkrankten (NEU4 «Epileptologie: Komplex-Diagnostik» und NEU4.1 «Epileptologie: Komplex-Behandlung»). In diesen beiden Berei-chen erfüllt sie das Mindestversorgungsanteils-Kriterium. In Ergänzung zum KSSG wird deshalb die Klinik Lengg mit einem Leistungsauftrag für NEU4 und NEU4.1 in die Spitalliste aufgenommen.

Die weiteren Anträge (PNE2, KINM, KINC) werden abgelehnt: die Leis-tungsgruppe PNE2 mangels St.Galler Fällen, die beiden anderen Leis-tungsgruppen, weil nicht das gesamte Leistungsspektrum angeboten wird. Kinder und Jugendliche können von der Klinik Lengg unter dem Leistungsauftrag von NEU4 und NEU4.1 behandelt werden.

Leistungsgruppe Erteilt

KINM Kindermedizin •

KINC Kinderchirurgie •

Leistungsgruppe Erteilt

NEU4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik •

NEU4.1 Epileptologie: Komplex-Behandlung •

112

113

Der zu sichernde Bedarf beläuft sich auf die in Kapitel 6 als Hauptszenario an-gegebenen Werte, abzüglich des Patientenaufkommens, welches gemäss Art. 58b Abs. 2 KVV nicht auf der Spitalliste aufgeführt werden muss. Dazu gehören nicht versorgungsrelevante innerkantonale und ausserkantonale Angebote. Ge-mäss Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung ist eine Spitalliste bedarfsge-recht, wenn je Leistungsbereich mindestens 80 Prozent der Inanspruchnahme mittels Leistungsaufträgen in der Spitalliste gesichert sind. Ausserkantonale Spi-täler müssen dann berücksichtigt werden, wenn sie einen Mindestversorgungs-anteil von 10 Prozent (und absolut mindestens 10 Fälle) aufweisen. Im Anhang 5 sind je Leistungsbereich und Leistungsgruppe die auf der Spitalliste Akutsoma-tik des Kantons St.Gallen gesicherte Inanspruchnahme gegenüber dem Total der Fälle aufgeführt. Daraus geht hervor, dass in sieben Leistungsbereichen die auf der Spitalliste gesicherte Inanspruchnahme im Jahr 2015 unter 80 Prozent des Gesamtfallzahlaufkommens liegt. Gründe dafür sind, dass es sich dabei um Leistungsgruppen der hochspezialisierten Medizin handelt oder grenzna-he ausserkantonale Leistungserbringer mit einem Versorgungsanteil von unter 10 Prozent vorhanden sind, denen kein Leistungsauftrag erteilt wird. Über alles gesehen deckt die St.Galler Spitalliste 83 Prozent aller Spitalaufenthalte seine Bevölkerung im Jahr 2015 ab. Die Liste kann deshalb als bedarfsgerecht be-zeichnet werden.

Die Spitalliste umfasst alle Listenspitäler mit einem kantonalen Leistungsauf-trag und dem jeweiligen Leistungsspektrum in Form von einzelnen Leistungs-gruppen. Auf den nachfolgenden Seiten befindet sich die St.Galler Spitalliste Akutsomatik 201734. Ebenfalls Bestandteil des Leistungsauftrags sind die Spe-zifikationen zur Spitalliste Akutsomatik (siehe Kapitel 10) sowie die institutions-spezifischen Leistungsverträge. In ersteren ist ein Beschrieb der mit den Leis-tungsaufträgen verbundenen Auflagen und Pflichten enthalten. Letztere regeln institutionsspezifische Besonderheiten und liegen für jedes einzelne Spitalunter-nehmen vor.

Die Leistungsaufträge an die Spitäler werden gemäss Art. 10 Abs. 2 SPFG be-fristet erteilt. Wo nichts anderes vermerkt ist, gelten die Leistungsaufträge bis Mitte 2022 (dunkelgrüne Markierung). Für Leistungsgruppen, in welchen zur Er-füllung der Anforderungen des Kantons St.Gallen Massnahmen ergriffen werden müssen (z.B. Anstellung von zusätzlichem Personal, Erfüllung von Mindestfall-zahlen), erfolgt eine befristete Erteilung bis Ende 2018 (hellgrüne Markierung). Die Leistungserbringer können die Leistungsaufträge mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende Juni oder Dezember auflösen. Der Kanton kann die Spitalliste bei verändertem Bedarf unter Einhaltung einer Anpassungsfrist von sechs Monaten anpassen.

Die Leistungsaufträge für einzelne Leistungsgruppen beschränken sich auf die stationäre Leistungserbringung. Die ambulante Leistungserbringung bleibt allen Leistungserbringern vorbehalten. Stationäre Fälle in Leistungsgruppen ohne Leistungsauftrag sind in Einzelfällen auf Grund von Komplikationen oder be-sonderen Umständen zulässig. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen des jährlich durchgeführten Leistungsauftragscontrollings (siehe auch Kapitel 2.3).

9 St.Galler Spitalliste Akutsomatik 2017

34 Eine Änderungstabelle zur Spitalliste 2014 (Stand 1.1.2016) ist in Anhang 8 enthalten

114

Leistungsbereich Kürzel Bezeichnung K

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Basispaket BP Basispaket Chirurgie und Innere Medizin

BPE Basispaket für elektive Leistungserbringer

Dermatologie DER1 Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten)

DER1.1 Dermatologische Onkologie j

DER1.2 Schwere Hauterkrankungen

DER2 Wundpatienten

Hals-Nasen-Ohren HNO1 Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie)

HNO1.1 Hals- und Gesichtschirurgie

HNO1.1.1 Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie)

HNO1.2 Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen

HNO1.2.1 Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Dura - eröffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)

HNO1.3 Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesoperationen)

HNO1.3.1 Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Duraeröffnung

HNO1.3.2 Cochlea Implantate (IVHSM)

HNO2 Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie

KIE1 Kieferchirurgie

Neurochirurgie NCH1 Kraniale Neurochirurgie

NCH1.1 Spezialisierte Neurochirurgie i

NCH2 Spinale Neurochirurgie

NCH3 Periphere Neurochirurgie

Neurologie NEU1 Neurologie

NEU2 Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems

NEU2.1 Primäre Neubildung des Zentralnervensystems (ohne Palliativpatienten)

NEU3 Zerebrovaskuläre Störungen k

NEU3.1 Zerebrovaskuläre Störungen im Stroke Center (IVHSM)

NEU4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik

NEU4.1 Epileptologie: Komplex-Behandlung

Ophthalmologie AUG1 Ophthalmologie n n n n n n n

AUG1.1 Strabologie n n n n n n n

AUG1.2 Orbita, Lider, Tränenwege n n n n n n n

AUG1.3 Spezialisierte Vordersegmentchirurgie n n n n s n n

AUG1.4 Katarakt n n n n n n n

AUG1.5 Glaskörper/Netzhautprobleme n n n n n n n

Endokrinologie END1 Endokrinologie

Gastroenterologie GAE1 Gastroenterologie

GAE1.1 Spezialisierte Gastroenterologie g

Viszeralchirurgie VIS1 Viszeralchirurgie

VIS1.1 Grosse Pankreaseingriffe (IVHSM)

VIS1.2 Grosse Lebereingriffe (IVHSM) m

VIS1.3 Oesophaguschirurgie (IVHSM)

VIS1.4 Bariatrische Chirurgie

VIS1.4.1 Spezialisierte Bariatrische Chirurgie (IVHSM)

VIS1.5 Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM)

Hämatologie HAE1 Aggressive Lymphome und akute Leukämien

HAE1.1 Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie

115

Tabelle 31: Spitalliste Akutsomatik 2017 des Kantons St.Gallen

Leistungsauftrag gültig bis Ende 2018 Leistungsauftrag gültig bis Mitte 2022

Die rechtlich verbindliche und aktuelle Version der Spitalliste Akutsomatik

finden Sie unter www.gallex.ch

Leistungsbereich Kürzel Bezeichnung Kan

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Hämatologie HAE2 Indolente Lymphome und chronische Leukämien

HAE3 Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndrome

HAE4 Autologe Blutstammzelltransplantation

HAE5 Allogene Blutstammzelltransplantation (IVHSM)

Gefässe GEF1 Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell) c

ANG1 Interventionen periphere Gefässe (arteriell) c

GEF2 Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe

ANG2 Interventionen intraabdominale Gefässe

GEF3 Gefässchirurgie Carotis

ANG3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe

GEF4 Gefässchirurgie intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

ANG4 Interventionen intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

RAD1 Interventionelle Radiologie (bei Gefässen nur Diagnostik)

Herz HER1 Einfache Herzchirurgie

HER1.1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungen-maschine (ohne Koronarchirurgie)

HER1.1.1 Koronarchirurgie (CABG)

HER1.1.2 Komplexe kongenitale Herzchirurgie

HER1.1.3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta

HER1.1.4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe

HER1.1.5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe

KAR1 Kardiologie (inkl. Schrittmacher) a a

KAR1.1 Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe)

KAR1.1.1 Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe)

KAR1.2 Elektrophysiologie (Ablationen)

KAR1.3 Implantierbarer Cardioverter Defibrillator / Biventrikuläre Schrittmacher (CRT)

Nephrologie NEP1 Nephrologie (akute Nierenversagen wie auch chronisch terminales Nierenversagen)

Urologie URO1 Urologie ohne Schwerpunktstitel ‚Operative Urologie'

URO1.1 Urologie mit Schwerpunktstitel ‚Operative Urologie'

URO1.1.1 Radikale Prostatektomie l l

URO1.1.2 Radikale Zystektomie l

URO1.1.3 Komplexe Chirurgie der Niere (Tumornephrektomie und Nierenteilsektion)

URO1.1.4 Isolierte Adrenalektomie a a

URO1.1.5 Plastische Rekonstruktion am pyeloureteralen Übergang

URO1.1.6 Plastische Rekonstruktion der Urethra

URO1.1.7 Implantation eines künstlichen Harnblasensphinkters

URO1.1.8 Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial

Pneumologie PNE1 Pneumologie b a a

PNE1.1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie

PNE1.2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

PNE1.3 Cystische Fibrose

PNE2 Polysomnographie

116

Leistungsauftrag gültig bis Ende 2018 Leistungsauftrag gültig bis Mitte 2022

Die rechtlich verbindliche und aktuelle Version der Spitalliste Akutsomatik

finden Sie unter www.gallex.ch

Leistungsbereich Kürzel Bezeichnung Kan

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Thoraxchirurgie THO1 Thoraxchirurgie

THO1.1 Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie)

THO1.2 Mediastinaleingriffe

Transplantationen TPL1 Herztransplantation (IVHSM)

TPL2 Lungentransplantation (IVHSM)

TPL3 Lebertransplantation (IVHSM)

TPL4 Pankreastransplantation (IVHSM)

TPL5 Nierentransplantation (IVHSM)

TPL6 Darmtransplantation

TPL7 Milztransplantation

Bewegungsapparat chirurgisch

BEW1 Chirurgie Bewegungsapparat

BEW2 Orthopädie

BEW3 Handchirurgie

BEW4 Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens

BEW5 Arthroskopie des Knies

BEW6 Rekonstruktion obere Extremität

BEW7 Rekonstruktion untere Extremität

BEW8 Wirbelsäulenchirurgie

BEW8.1 Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie

BEW9 Knochentumore

BEW10 Plexuschirurgie

BEW11 Replantationen

Rheumatologie RHE1 Rheumatologie

RHE2 Interdisziplinäre Rheumatologie

Gynäkologie GYN1 Gynäkologie

GYN1.1 Maligne Neoplasien der Vulva und Vagina l l

GYN1.2 Maligne Neoplasien der Zervix l l

GYN1.3 Maligne Neoplasien des Corpus uteri

GYN1.4 Maligne Neoplasien des Ovars l

GYN2 Maligne Neoplasien der Mamma

PLC1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität

Geburtshilfe GEBH Geburtshäuser (ab 37. SSW)

GEB1 Grundversorgung Geburtshilfe (ab 34. SSW und >= 2000g)

GEB1.1 Geburtshilfe (ab 32. SSW und >= 1250g)

GEB1.1.1 Spezialisierte Geburtshilfe

Neugeborene NEOG Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (ab GA 37 0/7 SSW und GG 2000g)

NEO1 Grundversorgung Neugeborene (ab GA 34 0/7 SSW und GG 2000g)

NEO1.1 Neonatologie (ab GA 32 0/7 SSW und GG 1250g)

NEO1.1.1 Spezialisierte Neonatologie (ab GA 28 0/7 SSW und GG 1000g)

NEO1.1.1.1 Hochspezialisierte Neonatologie (GA < 28 0/7 SSW und GG < 1000g)

(Radio-) Onkologie ONK1 Onkologie

RAO1 Radio-Onkologie

NUK1 Nuklearmedizin

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Leistungsauftrag gültig bis Ende 2018 Leistungsauftrag gültig bis Mitte 2022

Die rechtlich verbindliche und aktuelle Version der Spitalliste Akutsomatik

finden Sie unter www.gallex.ch

Leistungsbereich Kürzel Bezeichnung Kan

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Schwere Verletzungen

UNF1 Unfallchirurgie (Polytrauma)

UNF1.1 Spezialisierte Unfallchirurgie (Schädel-Hirn-Trauma)

UNF2 Ausgedehnte Verbrennungen (IVHSM)

Querschnitts-bereiche

BES Bewachungsstation f

KINM Kindermedizin d e

KINC Kinderchirurgie d e

KINBM Basis-Kinderchirurgie/-medizin

GER Akutgeriatrie Kompetenzzentrum

PAL Palliative Care Kompetenzzentrum

Spitalstandorte der innerkantonalen Leistungserbringer

Kantonsspital St.Gallen St.Gallen, Flawil und Rorschach

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Altstätten, Grabs und Walenstadt

Spital Linth Uznach

Spitalregion Fürstenland Toggenburg Wil und Wattwil

Ostschweizer Kinderspital St.Gallen

Geriatrische Klinik St.Gallen

Hirslanden Klinik Stephanshorn St.Gallen

Thurklinik Niederuzwil

Klinik St.Georg Goldach

Rosenklinik Rapperswil

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Die rechtlich verbindliche und aktuelle Version der Spitalliste Akutsomatik

finden Sie unter www.gallex.ch Leistungsauftrag gültig bis Ende 2018

Leistungsauftrag gültig bis Mitte 2022

a. Leistungsauftrag beschränkt auf Fälle, die keine IPS benötigen. Eine temporäre Beatmung durch die IMC muss gewährleistet werden können.

b. Inklusive kardiorespiratorische Polygraphiec. Erweitert um elektive Eingriffe an infrarenalen Gefässen unter Vorbehalt

der Einhaltung der Mindestfallzahl von 20 inklusive Zusatz zu GEF1/ANG1d. Beschränkt auf Kinder und Jugendliche aus dem Wahlkreis See-Gastere. Beschränkt auf Kinder und Jugendliche aus dem Wahlkreis Sarganserland

(inkl. Gemeinden Wartau und Sevelen). Weiterverweisungen sind zwin-gend ans Ostschweizer Kinderspital vorzunehmen, es sei denn, es handle sich um eine Leistungsgruppe, die dem Kinderspital Zürich zugeteilt wurde.

f. Gesichertes Krankenzimmer für Kurzzeithospitalisationeng. Beschränkt auf ERCP und Endosonographie sowie auf Fälle, die keine IPS

benötigen. Eine temporäre Beatmung durch die IMC muss gewährleistet werden können.

h. Die Geriatrische Klinik ist zugelassen für die internmedizinische und geriatrische Behandlung in Akut- und (Früh-)Rehabiliationsphase von betagten, zumeist multimorbiden Patientinnen und Patienten in allen Leistungsgruppenbereichen

i. Beschränkt auf stereotaktische Radiochirurgie. Leistungsauftrag erlischt, sobald die Leistungszuteilung für die Leistungsgruppe NCH1.1.2 «Stereotaktische funktionelle Neurochirurgie (IVHSM)» durch das HSM-Beschlussorgan erfolgt ist.

j. Beschränkt auf die mikrographische Chirurgie k. Inklusive Führung einer Stroke Unitl. Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

und des Kantons nur für Behandlungen bis 30. Dezember 2017 möglich m. Exklusiv Eingriffe der komplexen Leberchirurgie bei Kindern gemäss

IVHSM-Spitalliste.n. Einzelfälle werden übernommen, wenn medizinische Indikation für

stationären Aufenthalt vom Kantonsärztlichen Dienst bejaht wird.

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Leistungsaufträge1. Die Leistungsaufträge werden befristet erteilt. Die Dauer beträgt fünf

Jahre. 2. Die Leistungserbringer können die Leistungsaufträge mit einer

Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende Juni oder Dezember auflösen. Die Kündigung ist dem Gesundheitsdepartement schriftlich mitzuteilen. Die Aufnahme neuer Leistungen kann dem Gesundheits-departement jederzeit beantragt werden.

3. Der Kanton kann die Spitalliste bei verändertem Bedarf (Sanktionen ausgeklammert) unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten anpassen.

4. Ist ein Leistungserbringer an mehreren Standorten im Kanton tätig, wird der Leistungsauftrag gesamthaft und nicht den aktuell bestehen-den Standorten erteilt, sofern die Standorte unter einer juristischen Person zusammengefasst sind. Auflagen können an bestimmte Standorte gebunden werden. Der Betrieb eines neuen Standortes bedarf einer Änderung der Spitalliste.

Versorgungsauftrag5. Im Rahmen seines Leistungsauftrags und der verfügbaren Kapazitäten

ist das Listenspital verpflichtet, st.gallische Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem Versicherungsstatus aufzunehmen und zu behandeln (Aufnahmepflicht). Für Notfälle besteht eine dringliche Beistandspflicht.

6. Die Überprüfung der Einhaltung der Aufnahmepflicht erfolgt über die Festlegung eines Mindestanteils an Patientinnen und Patienten aus dem Kanton35, für deren stationäre Behandlungen keine Zusatzleistun-gen in Rechnung gestellt werden. Für die Berechnung des Mindestan-teils werden gesunde Neugeborene nicht mitgezählt.

7. Das Listenspital muss die Erbringung des gesamten Spektrums des Leistungsauftrages sicherstellen. Das Spital ist zur Meldung an das Gesundheitsdepartement verpflichtet, wenn der Leistungsauftrag nicht mehr vollumfänglich erbracht werden kann.

8. Das Listenspital beachtet die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW).

10 Spezifikationen zur Spitalliste Akutsomatik 2017

35 Der Mindestanteil an Patientinnen und Patienten aus dem Kanton, für deren stationäre Behandlung keine Zusatzleis-tungen in Rechnung gestellt werden (Mindestanteil Allgemeinversicherter) entspricht der Differenz zwischen 100% und dem doppelten Anteil an Patientinnen und Patienten im Kanton, die über eine Zusatzversicherung verfügen (ohne gesunde Neugeborene).

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Gemeinwirtschaftliche Leistungen (nur für innerkantonale Spitäler)9. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen umfassen insbesondere die

universitäre Lehre und die Forschung. 10. Die universitäre Lehre wird auf der Basis der Anzahl durchschnittlich

besetzter 100 Prozent-Stellen von Assistenzärztinnen und Assistenz-ärzten in Weiterbildung sowie Unterassistenzärztinnen und Unterassis-tenzärzten vergütet36.

11. Ein Beitrag zur anwendungsorientierten medizinischen, pflegerischen und therapeutischer Forschung (Forschungsauftrag) kann für Projekte erteilt werden, welche zur Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie zur Verbesserung der Prävention, der Diagnostik und Behand Diagnostik und Behandlung von Krankheiten ausgeführt werden.

Bildungsauftrag (nur für innerkantonale Spitäler)12. Das Listenspital verpflichtet sich zur Bereitstellung einer unter Berück-

sichtigung von Betriebsgrösse und kantonalem Bedarf angemessenen Zahl an Aus- und Weiterbildungsplätzen für Fachleute in den Berufen des Gesundheitswesens. Einzelheiten werden im Leistungsvertrag durch die Regierung festgelegt.

13. Das Listenspital kann die Aus-, Weiter- und Fortbildungsverpflichtun-gen in Zusammenarbeit mit anderen Spitälern wahrnehmen.

14. Das Listenspital meldet dem Gesundheitsdepartement jeweils per Ende Jahr seine Anzahl an Aus- und Weiterbildungsstellen.

15. Werden durch das Listenspital in einem Jahr weniger Aus- und Weiterbildungswochen für Fachleute in den Berufen des Gesundheits-wesens bereitgestellt, als vom Gesundheitsdepartement als SOLL im Leistungsvertrag definiert, ist eine Zahlung in einen Ausgleichsfonds zu leisten (Fr. 750.– je fehlende Ausbildungswoche)37.

Qualitätssicherung16. Das Listenspital muss über ein Konzept zur Sicherstellung und

Förderung der Qualität seiner erbrachten Spitalleistungen verfügen.17. Das Listenspital ist verpflichtet, an den Qualitätsmessungen des ANQ

teilzunehmen. Die Datenerhebung für einzelne Eingriffe muss mindes-tens während drei Jahren erfolgen. Bei unauffälligen Resultaten während drei Jahren soll der Eingriff gewechselt werden. Bei auffälligen Resultaten ist das Listenspital verpflichtet, die Datenerhebung über das dritte Jahr hinaus fortzusetzen.

18. Das Listenspital betreibt ein spitalweites Fehlermeldesystems (Critical Indicent Reporting System, CIRS).

19. Das Listenspital führt regelmässig vergleichbare Patienten- und Zuweiserbefragungen durch. Die Resultate sind in geeigneter Form zu veröffentlichen.

20. Das Listenspital hält Vorgaben im Bereich Spitalhygiene/Infektiologie ein.

36 Der Kantonsbeitrag wird jährlich durch das Gesundheitsdepartement festgelegt.

37 Beträge aus Entschädigungszahlungen können vom Gesundheitsdepartement im gleichen Jahr Listenspitälern ausgespro-chen werden, welche die Ausbildungsvor-gaben übertroffen haben.

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21. Das innerkantonale Listenspital tritt spätestens bis Ende des Jahres 2017 dem Netzwerk Ostschweizer Kompetenzzentrum für Infektions-krankheiten (OSKI) bei.

22. Das Listenspital verwendet für die Qualitätsberichterstattung die H+-Qualitätsberichtsvorlage.

23. Im Einzelfall ist bei Klagen in Bezug auf die medizinische Qualität der Kantonsärztliche Dienst berechtigt, entsprechende Abklärungen/Untersuchungen durchzuführen. Dabei müssen ihm alle erforderlichen Unterlagen/Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Kantonsärztliche Dienst kann unangemeldete Kontrollbesuche durchführen.

Versorgung in ausserordentlichen Lagen (nur für innerkantonale Spitäler)24. Das Listenspital muss über ein Konzept für Strom-Mangellage

verfügen, sowie in der Lage sein, seinen Betrieb in einer Strom-Man-gellage für wenigstens 2 Wochen zu 80 Prozent zu gewährleisten, wobei der Dieselnachschub vertraglich gesichert sein muss. Für Spitalunternehmen mit Basispaket elektiv reduziert sich die sicherzu-stellende Betriebszeit bei Strom-Mangellage auf 5 Tage.

25. Das Listenspital muss Vorkehrungen getroffen haben für einen funktionierenden IT-Betrieb im Spital während einer Strom-Mangellage.

26. Das Listenspital muss über ausreichend Lagermengen an Medikamen-ten und sonstigen Materialien verfügen, sodass es während wenigs-tens 14 Tagen autonom seinen Betrieb aufrechterhalten kann (kein Medikamentennachschub).

27. Das Spitalunternehmen muss über Mindestvorräte an Masken und Handschuhen sowie Überschürzen verfügen. Der Mindestvorrat ist definiert als Bedarf der jeweiligen Spitalunternehmung an diesen Utensilien für einen Monat im Regelbetrieb.

28. Die Listenspitäler mit Basispaket verfügen gemäss kantonalem Pandemieplan Kanton St.Gallen (Version Mai 2016) über je eigene innerbetriebliche Pandemiepläne.

Rechnungslegung, Datenlieferung, Controlling und Aufsicht29. Das Listenspital stellt dem Gesundheitsdepartement nach dessen

Vorgaben die für eine optimale Umsetzung des KVG und der kantona-len Vorgaben im Bereich der Spitalplanung und finanzierung sowie der Rechnungskontrolle nötigen Daten zu.

30. Das Gesundheitsdepartement überprüft retrospektiv die Einhaltung der Leistungsaufträge (Leistungsauftragscontrolling). Für Behandlungen ausserhalb des Leistungsauftrags erfolgt eine finanzielle Rückforde-rung, falls das Listenspital den Ausnahmecharakter der Behandlungen nicht nachweisen kann. Dem Gesundheitsdepartement sind vom Listenspital die dafür notwendigen Angaben zeitgerecht vorzulegen.

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31. Zur Überprüfung der korrekten Umsetzung der Kodierrichtlinien ist der Leistungserbringer verpflichtet, jährlich eine Kodierrevision durchzufüh-ren. Die Kodierrevision erfolgt verdachtsunabhängig und stichproben-basiert. Die Durchführung der Kodierrevision richtet sich schweizweit nach der aktuell gültigen Version des «Reglements für die Durchfüh-rung der Kodierrevision unter SwissDRG».

32. Die Resultate der Kodierrevision werden in einem Bericht festgehalten. Der Leistungserbringer stellt dem Gesundheitsdepartement ein Exemplar dieses Berichts jährlich zu.

33. Das Listenspital ist verpflichtet, die für die Weiterentwicklung der Tarifstruktur notwendigen Leistungs- und Kostendaten an die Swiss-DRG AG zu liefern (Netzwerkspital).

34. Das Listenspital verfügt bis spätestens Ende des Jahres 2018 über die REKOLE-Zertifizierung von H+ Die Spitäler der Schweiz. Zusätzlich muss die Jahresrechnung des Listenspitals spätestens ab dem Jahr 2019 dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER entsprechen.

Zahlungsmodalitäten35. Das Listenspital ist verpflichtet, das Gesundheitsdepartement über die

Rechnungskorrekturen der Versicherer zu informieren und den entspre-chenden Kantonsanteil zu erstatten.

36. Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen (universitäre Lehre und Forschung) werden dem Listenspital jährlich auf der Basis der tatsäch-lich besetzten Assistenz- und Unterassistenzarztstellen vergütet.

Ausserkantonale Leistungserbringer37. Für ausserkantonale Leistungserbringer gelten bezogen auf den

erhaltenen Leistungsauftrag die gleichen Vorgaben und Sanktionen wie für innerkantonale Leistungserbringer. Ausgenommen davon sind Vorgaben betreffend die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Fachleuten in den Berufen des Gesundheitswesens.

38. Ausserkantonale Leistungserbringer haben das Gesundheitsdeparte-ment über den Abschluss von Tarifverträgen und über allfällige Tariffestsetzungsbegehren zeitgleich wie die Regierung des Standort-kantons zu informieren.

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Glossar

Begriff Erklärung

AfGVE Amt für Gesundheitsversorgung. Zuständig für Planung und Finanzierung der stationären Gesundheitsversorgung der St.Galler Bevölkerung

AHD Durchschnittliche Aufenthaltsdauer/Mittlere Verweildauer. Rechnerisch ermittelt indem die Pflege-/Behandlungstage eines Patientenkollektivs durch die Anzahl der Fälle dividiert wird.

Akutsomatik Behandlung, Therapie und Pflege von Patientinnen und Patienten mit organischen (somati-schen) Krankheitsleiden.

Basispaket (elektiv) Jedes Spital muss über einen Leistungsauftrag für die Leistungsgruppen «Basispaket» oder «Basispaket elektiv» verfügen (siehe Glossar●elektiv). Das Basispaket umfasst alle Spital-aufenthalte der Grundversorgung in sämtlichen Leistungsgruppen. Diese Patientinnen und Patienten werden in der Regel von Fachärztinnen und -ärzten für Innere Medizin und Chirurgie betreut. Das Führen einer Notfallstation rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr ist obligato-risch für Spitäler mit einem Leistungsauftrag Basispaket. Das Basispaket elektiv umfasst die-jenigen Basisversorgungsleitungen, in denen das Spital über einen Leistungsauftrag verfügt. Dies umfasst die Leistungsbereiche Hals-Nasen-Ohren, Ophthalmologie, Urologie, Chirurgie Bewegungsapparat und Gynäkologie. Zusätzlich besteht eine Liste von planbaren Eingriffen, für welche Spitäler mit «Basispaket elektiv» ebenfalls zugelassen sind (z.B. Leistenhernien, Varizenchirurgie). Das Führen einer Notfallstation wird nicht verlangt.

Benchmark Benchmark (dt. «Maßstab») oder Benchmarking (= Maßstäbe setzen) bezeichnet eine verglei-chende Analyse mit einem festgelegten Referenzwert (z.B. Perzentil, Median).

BFS Bundesamt für Statistik. Zuständig für die obligatorischen Statistiken der stationären Betriebe des Gesundheitswesens

Case Mix (CM) Summe aller Kostengewichte (siehe Glossar ➞ Kostengewicht) eines definierten Patientenkol-lektivs

Case Mix Index (CMI) Summe aller Kostengewichte (siehe Glossar ➞ Kostengewicht) dividiert durch die Anzahl Fälle eines definierten Patientenkollektivs

CHOP Schweizerische Operationsklassifikation. Sie beinhaltet alle Prozeduren und Eingriffe, welche in Schweizer Spitäler codiert werden können. Jährliche Aktualisierung.

Demografie Lehre, die sich mit der Entwicklung der Bevölkerung befasst. Je nach Annahmen zur Frucht-barkeit und Sterblichkeit einer Bevölkerungsgruppe sowie zu deren Zu- und Abwanderung werden Prognosen über die zahlenmässige Entwicklung der Bevölkerungsgruppe formuliert.

Dignität Ärztlicher Qualifikationsnachweis in Form von Aus- und Weiterbildungstiteln der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte.

Elektiv In der Medizin verwendet für die Bezeichnung von Eingriffen mit anschliessend stationärem Spitalaufenthalt, dessen Zeitpunkt planbar/frei wählbar ist. Im Gegensatz dazu stehen notfall-mässige/nicht-elektive Spitalaufenthalte.

«Entzogen» Alle der Spitalliste 2014 bestehenden Leistungsaufträge laufen per 30. Juni 2017 aus. Um eine klare Abgrenzung zwischen nicht erteilten bestehenden und nicht erteilten neu beantrag-ten Leistungsaufträgen zu gewährleisten, werden erstere im Planungsbericht an verschiede-nen Stellen als «entzogene» Leistungsaufträge bezeichnet. Terminologisch korrekt sind diese als «nicht mehr erteilt» zu bezeichnen.

Epidemiologie Lehre über Verbreitung sowie den Ursachen und Folgen von gesundheitsbezogenen Zustän-den und Ereignissen in Bevölkerungensgruppen

Evaluation Bewertung eines Sachverhalts oder von Massnahmen anhand von Kriterien

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Begriff Erklärung

Fallpauschalensystem/ Diagnoseklassifikationssystem (z.B. SwissDRG)

Abgeltungssystem, welches einzelne Spitalaufenthalte anhand von bestimmten Kriterien (z.B. Alter, Geschlecht, Diagnose, Behandlung) in medizinisch und ökonomisch möglichst homo-gene Diagnosegruppen klassiert. Fallpauschalensysteme können unterschiedlichen Zwecken dienen. Namentlich werden sie für die pauschale Abgeltung/Finanzierung von Spitalaufenthal-ten verwendet (siehe auch Glossar ➞ SwissDRG).

FfS Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen. Kantonales Kompetenzzentrum für Statistik. Entwickelte das Bevölkerungsszenario für den Kanton St.Gallen

GDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren

Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL)

Leistungen, die ein Spitalunternehmen anbieten muss, deren Kosten jedoch nicht in die Kostenberechnung für die Fallpauschalenberechnung gemäss SwissDRG einfliessen dürfen. Punktuell werden diese Kosten vom Kanton abgegolten.

Geriatrie Altersheilkunde. Lehre innerhalb der Medizin, welche sich spezifisch mit der Behandlung von betagten Patientinnen und Patienten befasst. Geriatrische Patientinnen und Patienten sind alt (in der Regel über 85 Jahre), leiden an mehreren (chronischen) Krankheiten (Multimorbidität), weisen einen hohen Grad von Gebrechlichkeit (Frail) auf und verfügen über ein Verbesse-rungspotenzial.

Hospitalisationsrate (Spitalaufenthaltsrate)

Anzahl stationärer Spitalaufenthalte bezogen auf ein definiertes Bevölkerungskollektiv (z.B. je 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner).

ICD-10-Diagnoseklassifikation der WHO

Abkürzung für «International Classification of Diseases». Version 10. Wird von der Weltge-sundheitsorganisation (WHO) geführt und bildet alle anerkannten Krankheitsbilder ab.

Überwachungsstation/ Intermediate Care IMC/Intensivpflegestation IPS

Bei der Überwachungsstation und der IMC handelt es sich um eine eigenständige Pflege-stationen innerhalb eines Spitals, welche der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Pflege und Überwachungsbedarf dienen. Die personellen und Infrastruktur-Anforderungen an eine IMC sind höher als an eine Überwachungsstation. Zur Normalstation grenzen sich beide mit einem erhöhten Personalschlüssel und andersartiger Personalqualifi-kationen ab. Die Intensivpflegestation dient der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit höchstmöglichem Pflegebedarf unter anderem mit dauerhafter künstlicher Beatmung.

IVHSM Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin. Es handelt sich um ein Konkordat, mit dem sich alle Kantone verpflichtet haben, die Spitalplanung für die hochspezi-alisierte Medizin gesamtschweizerisch zu erstellen.

Kostengewicht (Cost Weight) Jede Diagnosegruppe eines Fallpauschalensystems (siehe Glossar ➞ Fallpauschalensystem) wird mit einem Kostengewicht hinterlegt, welches die durchschnittlichen Kosten der entspre-chenden Diagnosegruppen im Verhältnis zu den Durchschnittskosten der totalen Anzahl von Fällen angibt. Dabei werden den (z.B. nationalen) Durchschnittsfallkosten ein Kostengewicht von 1 zugeteilt. Diagnosegruppen mit Kostengewichten < 1 weisen somit unterdurchschnitt-liche Kosten auf, während Fallgruppen mit einem Kostengewicht > 1 überdurchschnittlich teuer sind.

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Begriff Erklärung

Leistungsauftrag Der Leistungsauftrag gemäss Art. 39 KVG umfasst im Kanton St.Gallen drei Elemente:• Spitalliste: Sie beinhaltet das medizinische Spektrum, in dem ein Spitalunternehmen zur

stationären Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zuge-lassen ist. Sie wird von der Regierung erlassen.

• Spezifikationen: Sie umfassen allgemein gültige Auflagen für die Spitalunternehmen. Sie werden von der Regierung hoheitlich festgesetzt.

• Leistungsvertrag: Darin werden namentlich Sonderaufgaben für einzelne Spitalunternehmen sowie die Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) geregelt. Der Leistungs-vertrag ist spitalindividuell und verhandelbar.

MedStat Medizinische Statistik des Bundesamtes für Statistik

Mindestversorgungsanteil Ein ausserkantonales Spitalunternehmen muss in einem definierten Zeitraum mindestens 10 Prozent der stationären St.Galler Patientinnen und Patienten (mind. 10 Fälle) in besagter Leistungsgruppe/-bereich aufweisen, um in die Evaluation für die Aufnahme in die Spitalliste einbezogen zu werden.

Palliative-Care Angebote der (stationären) Gesundheitsversorgung für unheilbar kranke und sterbende Menschen und deren Angehörige. Im Mittelpunkt stehen die Linderung der körperlichen Be-schwerden und der am Lebensende auftretenden Ängste sowie Unsicherheiten.

Pädiatrie Kinderheilkunde. Im vorliegenden Bericht wird die Spitalversorgung für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre als Pädiatrie bezeichnet.

Spitalleistungsgruppenkonzept (SPLG)

Von den Kantonen Bern und Zürich entwickeltes Instrument, welches alle stationären Spi-talaufenthalte zu Planungszwecken einer Leistungsgruppe zuordnet. Jede Leistungsgruppe ist mit Anforderungen an das Personal, die Infrastruktur und an die Abläufe verknüpft. Die Grundlagen der aktuell gültigen Version des Leistungsgruppenkonzeptes sind auf der Website der GDK einsehbar: http://www.gdk-cds.ch/index.php?id=623

Somatoforme Störungen Als somatoforme Störungen werden körperliche Beschwerden bezeichnet, die sich nicht oder nicht hinreichend auf eine organische Erkrankung zurückführen lassen.

SwissDRG In der Schweiz entwickeltes Fallpauschalensystem zur Abgeltung der stationären Spitalauf-enthalte ab dem Jahr 2012 (siehe auch Glossar ➞ Fallpauschalensystem).

Tumorboard Regelmässig abgehaltene Treffen von Vertreterinnen und Vertreter an der Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten beteiligten ärztlichen Fachdisziplinen. Damit soll die Behandlungskontinuität und -qualität sichergestellt werden. In der Regel nehmen daran Ver-treterinnen und Vertreter der Strahlentherapie, der Onkologie, der Radiologie und des jeweilig betroffenen Organs teil.

Zusatzversicherung (ZV) Zusatzversicherungen im stationären Bereich beinhalten den Aufenthalt in einem 2er- oder Einzelzimmer respektive die Behandlung durch die Chefärztin/den Chefarzt. Bei zusatzversi-cherten Patientinnen und Patienten erfolgt die Leistungsabgeltung auf Basis der Obligatori-schen Krankenpflegeversicherung (OKP, Allgemeine Abteilung) und zusätzlich auf Basis von Zusatzversicherungen gemäss Versicherungsvertragsgesetz (VVG, Halbprivat- oder Privatab-teilung).

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Anhänge

Anhang 1: Voraussetzungen für die Erteilung der Leistungs-gruppe «Basis-Kinderchirurgie/-medizin (KINBM)»

Die Leistungsgruppen «Kinderchirurgie» und «Kindermedizin» sind für spezi-alisierte Kinderkliniken (im Kanton St.Gallen ausschliesslich das Ostschwei-zer Kinderspital, OKS) reserviert. Kinder bis 16 Jahre sollen grundsätzlich durch eine Kinderklinik versorgt werden. Stationäre Behandlungen in pädia-trischen Spezialgebieten sind ausschliesslich von Kinderkliniken anzubieten. Gleiches gilt für die Behandlung akuter, schwerer sowie für das Kindesalter spezifische Krankheitsbilder.

Bei Kindern über 2 Jahre kann es aus geographischen Gründen sinnvoll sein, kurze und unkomplizierte Spitalaufenthalte auch in entsprechend ein-gerichteten Regionalspitälern in Wohnortnähe vorzunehmen. Dafür muss die Diagnose klar sein und es sich um eine standardisierte Therapie mit ho-her Erfolgswahrscheinlichkeit handeln. Dabei wird zusätzlich eine adäquate Erfahrung des involvierten Ärzte- und Pflegepersonals vorausgesetzt.

Einfache chirurgische Leistungen bei sonst gesunden Kindern über 2 Jahre können unter folgenden Voraussetzungen auch an Spitälern der Erwachse-nenmedizin stattfinden:

1. Kinder/Jugendliche müssen gesund sein (ASA-Klasse 1 bis 2)2. Das Spital verfügt über einen Leistungsauftrag in der Erwachsenenme-

dizin für die entsprechenden Behandlungen.3. Keine Operationen bei Kindern unter 2 Jahren.4. Bei Kindern über 2 und unter 7 Jahren muss eine Kinderanästhesie

gewährleistet sein, d.h. • jedes Spital, welches Kinder < 7 Jahren versorgt, muss einen

verantwortlichen Facharzt Anästhesiologie bestimmen, der für die Kinderanästhesie zuständig ist; dieser verfügt über die entsprechen-de Fachkenntnisse und Routine in der Versorgung von Kindern und muss bei Anästhesien mindestens im Haus erreichbar sein.

• Material/Geräte/Monitoring für eine Anästhesie muss altersgerecht vorhanden sein.

• Verfügbarkeit des in Kinderanästhesie erfahrenen Anästhesisten postoperativ während 24 Stunden innerhalb 30 Minuten.

5. Bei Kindern über 2 und unter 7 Jahren muss eine postoperative Betreuung/Überwachung/Pflege durch Personal mit pädiatrischer Erfahrung gewährleistet sein.

Gestützt auf obige Ausführungen wird die Leistungsgruppe «Basiskin-derchirurgie (KINB)» des Zürcher Leistungsgruppenkonzeptes umbenannt in «Basiskinderchirurgie/-medizin (KINBM)». Spitalunternehmen mit einem

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Leistungsauftrag für diese Leistungsgruppe dürfen eine Basisversorgung für Kinder und Jugendliche nachfolgend geschildertem Umfang anbieten. Erwachsenen-Spitäler mit Leistungsauftrag Basispaket elektiv dürfen nur Kinder ab 7 Jahren behandeln:

Anhang 2: Anforderungen an die Überwachungsstation

• Bei Bedarf muss ein 24h/7d Betrieb möglichen sein. • Das Spital hat für die unverzügliche Verlegung von Patienten Verträge

mit umliegenden Spitälern, die über eine IS Level 2 gemäss St.Galler Spitalliste verfügen

• Das Spital behandelt nur ASA I-II Patienten (keine Risiko-Patienten)• Die Notwendigkeit einer häufigen Überwachung und/oder Atemunter-

stützung nach dem Eingriff ist präoperativ nicht vorhersehbar.

FachpersonalDem Anästhesist obliegt die Verantwortung der Betreuung in Zusammen-arbeit mit anderen Fachdisziplinen (Chirurgie, Medizin). Dies betrifft die Patientensicherheit für geplante Eingriffe sowie die Übernahme von Pa-tienten von der Notfall- oder Bettenstation unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Patienten und der Infrastruktur des Spitals. Der ärztliche Leiter ist dafür verantwortlich, dass während der Betriebs-zeiten ein Arzt mit Erfahrung (2 Jahre Anästhesie oder 6 Monate IS) im Haus und innerhalb von 5 Minuten zur Intervention verfügbar ist.

Eingriff Altersgrenze

Tonsillektomien, kleinere Eingriffe Nase > 2 Jahre

Ohrmikroskopie, Parazentese und andere kleinere Eingriffe Ohr > 2 Jahre

Zuweisung nach externer Geburt wegen Spitalbedürftigkeit des Säuglings (leichte Fälle)

nach Geburt

Überwachung nach Gehirnerschütterung (GCS > 13) > 4 Jahre

Eingriffe am Knie/Ellbogen/Unterarm (Meniskus, Kreuzband, Arthroskopie)

> 2 Jahre

Appendektomie > 2 Jahre

Einfache chirurgische Eingriffe (Wundversorgung, Leistenhernienoperation, Versorgung von einfachen Frakturen)

> 2 Jahre

Leichte Erkrankungen der Verdauungsorgane > 2 Jahre

Behandlung von Pneumonien ohne Sauerstoffbedarf > 2 Jahre

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Ein ärztlicher Vertreter der Grunddisziplin (bei Verlegung von Bettenstation bzw. der Operateur) welcher den Patienten auf die Überwachungsstati-on über wiesen hat, muss jederzeit erreichbar und die Intervention muss = 1 Stunde möglich sein.

Die Pflegenden (HF oder FH) verfügen über ein Jahr Erfahrung im Auf-wachraum oder in Intensiv- oder Anästhesie- oder Notfallpflege.

Das Spital erfüllt in Anlehnung an die IMC-Richtlinien folgende Anforderungen: • Konventionelle Röntgen-Untersuchungen sind rund um die Uhr

verfügbar. • Laboruntersuchungen wie Chemie, Hämatologie, Blutgerinnung,

Blutgasanalyse sind rund um die Uhr verfügbar. Es ist sichergestellt, dass bei Bedarf Blutprodukte zeitgerecht transfundiert werden können; die dabei notwendigen Laboruntersuchungen und die Lieferung der notwendigen Blutprodukte müssen vertraglich mit dem Blutspende-zentrum geregelt werden

• EKG, invasives BD- und ZVD-Messung, Pulsoxymetrie sind in genü-gender Anzahl vorhanden

• EKG mit 12-Ableitung, 1 Defibrillator/externer Schrittmacher, Infuso-maten und Perfusoren, Intubationsbesteck, Respirator sind vorhanden.

• Es wird sichergestellt, dass medizinische Notfallmassnahmen (wie Reanimation, Intubation, Einlage arterieller und zentraler Katheter, Thoraxdrainage etc.) jederzeit durchgeführt werden können.

• Monitoring (gemäss SGAR Standards) ist gewährleistet. • Zentrale Überwachung mit Sichtkontakt zu allen Patienten

(bei > 4 Plätzen z.B. Monitor). • Mindestens 2 feste Sauerstoffanschlüsse (nicht pro Bett), bei Bedarf

weitere mobil pro Bett• Mindestens 2 mobile Vakuumanschlüsse. • Die Überwachungsstation ist eine in sich geschlossene Einheit.

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Anhang 3: Methodische Ausführungen zur Bevölkerungsprognose

Das Bevölkerungsszenario der Fachstelle für Statistik basiert auf der stän-digen Wohnbevölkerung exklusive Wochen- und Kurzaufenthalterinnen mit einem Aufenthalt kürzer als einem Jahr.

Die Fachstelle für Statistik verwendet für die Bevölkerungsprognose die Prognosesoftware SIKURS, der ein deterministischer Ansatz zugrunde liegt. Dabei wird ein vorgegebener Ausgangsbestand der Wohnbevölke-rung durch die Addition von Geburten und Zuzügen sowie durch die Sub-traktion von Sterbefällen und Wegzügen jahresweise fortgeschrieben. Für die Prognose mussten Annahmen zu den Geburten- und Sterberaten so-wie den Zu- und Abwanderungen (Ausland und andere Kantone) getroffen werden.

Hierbei beschränkt sich die Fachstelle für Statistik auf das Szenario «Trend», das die in der Vergangenheit beobachteten Trends in wirtschaftlicher, demo-grafischer und politischer Hinsicht fortschreibt. Es ist das Szenario, das aus heutiger Sicht die wahrscheinlichste künftige Entwicklung beschreibt.

Das Szenario wird auf Ebene Gemeinden gerechnet. Wegen kleiner Fall-zahlen sind kleinräumige Bevölkerungsszenarien allerdings mit einer ver-gleichsweisen hohen Unsicherheit behaftet. Ein vorsichtiger Umgang mit den Ergebnissen ist deshalb bei Gemeindekennzahlen unabdingbar. Dies betrifft insbesondere alle Aussagen, die sich auf Bevölkerungsgruppen von weniger als 20 Personen beziehen.

Bei der Aggregation der Gemeindedaten auf höhere räumliche Ebenen (z.B. Wahlkreise, Kanton) kann es zu rundungsbedingten Abweichungen kom-men, weil die Einwohnerzahlen im Bevölkerungsszenario mit Nachkom-mastellen gerechnet werden. Die Totale höherer räumlicher Ebenen können deswegen von der Summe der publizierten ganzzahligen Ergebnisse tieferer räumlicher Ebenen geringfügig abweichen.

Um die Ausgangsbevölkerung fortschreiben zu können, sind Annahmen zu verschiedenen demografischen Prozessen nötig. Nachfolgend werden die Quellen für diese Annahmen dokumentiert und die zentralen Parameter für ausgewählte Zeitpunkte quantifiziert:

131

Zentrale Szenarioparameter für ausgewählte Prognosezeitpunkte:

Parameter Datenquelle

Aussenzuzugs- und -wegzugsvolumen (übrige Schweiz, Ausland), nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht

Bundesamt für Statistik, Kantonale Bevölkerungsszenarien, kantonale Werte des mittleren Szenarios (AR-00-2015).

Regionale Verteilung der Aussenwanderung (Zu-, Wegzugsort innerhalb SG), differenziert nach Alter, Staatsangehörigkeit und Ge-schlecht

STATPOP-SG Steuerdatenschnittstelle (Datenstand 26.01.2011), Bundesamt für Statistik, STATPOP (ab 2011), Mittelwert der Jahre 2007-2014 auf Ebene Wahlkreise

Binnenwanderungsraten STATPOP-SG Steuerdatenschnittstelle (Datenstand 26.01.2011), Bundesamt für Statistik, STATPOP (ab 2011), Mittelwert der Jahre 2007-2014 auf Ebene Wahlkreise

Bürgerrechtswechsel Bundesamt für Statistik, Kantonale Bevölkerungsszenarien, kantonaler Wert des mittleren Szenarios (AR-00-2015)

Sterblichkeit und Sterbefälle Bundesamt für Statistik, Kantonale Bevölkerungsszenarien, kantonaler Wert des mittleren Szenarios (AR-00-2015)

Fruchtbarkeit und Geburten Bundesamt für Statistik, Kantonale Bevölkerungsszenarien, kantonale Werte des mittleren Szenarios (AR-00-2015). Regionalisierung der Geburtenraten mittels regionsspezifischer Abweichungen von den kantonalen Geburtenraten in den Jahren 2008 bis 2014 auf Basis STATPOP-SG Steuerdatenschnittstelle (Daten-stand 26.01.2011), Bundesamt für Statistik, STATPOP (ab 2011), BEVNAT

Bürgerrecht der Kinder ausländischer Mütter BFS, BEVNAT, logarithmische Fortschreibung des Trends der Jahre 1992 bis 2014

Parameter Ausprägung 2015 2030 2045

durchschnittliche Kinderzahl pro Frau Schweizerinnen 1.47 1.52 1.55

Ausländerinnen 1.78 1.79 1.82

durchschnittliches Geburtsalter der Mutter Schweizerinnen 32.2 32.9 33.0

Ausländerinnen 29.8 30.7 30.7

Einbürgerungen Ausländer total 1.6% 1.5% 1.5%

Lebenserwartung Schweizer 81.0 83.3 84.3

Schweizerinnen 84.8 86.7 87.5

Ausländer 81.3 83.3 84.6

Ausländerinnen 84.5 86.8 87.8

Wanderungssaldo interkantonal Schweizer -9 -1 -2

Schweizerinnen -196 -60 -51

Ausländer -186 -164 -138

Ausländerinnen -130 -81 -67

Wanderungssaldo international Schweizer -100 -76 -58

Schweizerinnen -97 -81 -79

Ausländer +2'287 +1'876 +1'146

Ausländerinnen +1'898 +1'494 +810

132

Anhang 4: Generelle Anforderungen an Spitalunternehmen mit Basispaket elektiv

1. Der Facharzt oder die Fachärztin (FA) der entsprechenden Operation, der FA Anästhesie sowie ein FA Allgemein Innere Medizin müssen jederzeit telefonisch erreichbar sein (schriftliche Vereinbarung).

2. Der FA Allgemeine Innere Medizin und der FA Anästhesie müssen innert 30 Minuten vor Ort sein (FA Anästhesie bei Geburtshilfe innert 15 Minuten). Die zeitliche Verfügbarkeit der entsprechenden FA richtet sich nach dem Zürcher Leistungsgrup-penkonzept.

3. Dauernde pflegerische Präsenz vor Ort (mind DN II oder HF/HF), welche einen BLS/AED-Kurs (SRC-Anerkennung) besucht hat mit zweijährigen Repetitionen.

4. Es ist sichergestellt, dass jederzeit und unverzüglich Sofortmassnahmen wie Reanimation, Maskenbeatmung usw. durchgeführt werden können, d.h. es müssen immer mind. 2 Personen vor Ort sein mit entsprechender Ausbildung in BLS/AED.

5. Die Standards und Empfehlungen für die Anästhesie (SGAR, Version 2012) müssen erfüllt sein.

6. Ein Notfalllabor (kann auch ein Gerät sein) muss rund um die Uhr vor Ort verfügbar sein, wobei folgende Leistungen erbracht werden müssen: Routinebestimmungen aus Chemie, Hämatologie und Blutgerinnung, Blutgasanalyse.

7. Das Spital stellt sicher, dass bei Bedarf Blutprodukte zeitgerecht transfundiert werden können. Die dabei notwendigen Laboruntersuchungen und die Lieferung der notwendigen Blutprodukte müssen vertraglich mit dem Blutspendezentrum geregelt werden.

8. Konventionelle Röntgen-Aufnahmen von Thorax/Abdomen müssen während 24-h durchgeführt werden können.

9. Es dürfen nur Kinder über 7 Jahre operiert und anästhesiert werden. Dabei gelten die Standards und Empfehlungen für Kinderanästhesie der SGKA.

10. Verlegungen in ein anderes Akutspital müssen dem Kantonsärztlichen Dienst umgehend schriftlich gemeldet werden inklusive Überweisungsschreiben.

11. Das Spital verfügt über eine genügende Anzahl von Monitoren, um die Überwa-chung der Patientinnen und Patienten (vor allem intra- und postoperativ) lege artis zu gewährleisten:• Kardiovaskuläre Überwachung: Dauerüberwachung von EKG und bei Bedarf

invasiven und venösen Drucken;• Respiratorische Überwachung: Pulsoxymetrie, Atemfrequenz;• Körpertemperatur.

12. Notwendige Einrichtungen für Therapien:• Stationsapotheke;• Thoraxdrainage;• Beatmungsgeräte (von Anästhesie reicht aus): Atembeutel, Sauerstoffmasken und

-katheter, Intubationsbesteck;• Defibrillator.

13. Die «Kriterien zur Anerkennung von Praxis-OP, OP I, OP II und OP III» (Spartenkon-zept TARMED) müssen erfüllt sein.

133

Leistungsbereich

Kürzel

Leistungsgruppe

Total SG-Austritte

2015

Austritte auf Liste

Anteil Leis-tungsgruppe

auf Liste in %

Anteil Leis-tungsbereich auf Liste in %

Basispaket BP Basispaket Chirurgie und Innere Medizin

29'679 26'283 89% 89%

BPE Basispaket für elektive Leistungserbringer

- -

Dermatologie DER1 Dermatologie (inkl. Ge-schlechtskrankheiten)

123 97 79% 84%

DER1.1 Dermatologische Onkologie 65 60 92%

DER1.2 Schwere Hauterkrankungen 10 7 70%

DER2 Wundpatienten 78 69 88%

Hals-Nasen-Ohren HNO1 Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie)

1'239 1'079 87% 85%

HNO1.1 Hals- und Gesichtschirurgie 316 257 81%

HNO1.1.1 Komplexe Halseingriffe (Inter-disziplinäre Tumorchirurgie)

15 11 73%

HNO1.2 Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen

926 804 87%

HNO1.2.1 Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Duraeröff-nung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)

2 1 50%

HNO1.3 Mittelohrchirurgie (Tympa-noplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesope-rationen)

105 78 74%

HNO1.3.1 Erweiterte Ohrchirurgie mit In-nenohr und/oder Duraeröffnung

1 1 100%

HNO1.3.2 Cochlea Implantate (IVHSM) 9 - 0%

HNO2 Schild- und Nebenschild-drüsenchirurgie

226 213 94%

KIE1 Kieferchirurgie 95 55 58%

Neurochirurgie NCH1 Kraniale Neurochirurgie 242 199 82% 80%

NCH1.1 Spezialisierte Neurochirurgie 25 15 60%

NCH2 Spinale Neurochirurgie 5 5 100%

NCH3 Periphere Neurochirurgie 12 9 75%

Neurologie NEU1 Neurologie 445 401 90% 93%

Anhang 5: Gesicherte Inanspruchnahme auf Spitalliste 2017134

Leistungsbereich

Kürzel

Leistungsgruppe

Total SG-Austritte

2015

Austritte auf Liste

Anteil Leis-tungsgruppe

auf Liste in %

Anteil Leis-tungsbereich auf Liste in %

NEU2 Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems

73 66 90%

NEU2.1 Primäre Neubildung des Zentralnervensystems (ohne Palliativpatienten)

60 44 73%

NEU3 Zerebrovaskuläre Störungen 1'086 1'029 95%

NEU3.1 Zerebrovaskuläre Störungen im Stroke Center (IVHSM)

35 32 91%

NEU4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik

94 87 93%

NEU4.1 Epileptologie: Komplex-Behandlung

13 13 100%

Ophthalmologie AUG1 Ophthalmologie 35 15 43% 78%

AUG1.1 Strabologie 4 2 50%

AUG1.2 Orbita, Lider, Tränenwege 30 26 87%

AUG1.3 Spezialisierte Vordersegmentchirurgie

103 72 70%

AUG1.4 Katarakt 62 30 48%

AUG1.5 Glaskörper/Netzhautprobleme 269 246 91%

Endokrinologie END1 Endokrinologie 327 311 95% 95%

Gastroenterologie GAE1 Gastroenterologie 2'245 2'069 92% 91%

GAE1.1 Spezialisierte Gastroenterologie 329 280 85%

Viszeralchirurgie VIS1 Viszeralchirurgie 772 635 82% 82%

VIS1.1 Grosse Pankreaseingriffe (IVHSM)

50 43 86%

VIS1.2 Grosse Lebereingriffe (IVHSM) 38 30 79%

VIS1.3 Oesophaguschirurgie (IVHSM) 27 17 63%

VIS1.4 Bariatrische Chirurgie 252 216 86%

VIS1.4.1 Spezialisierte Bariatrische Chirurgie (IVHSM)

39 36 92%

VIS1.5 Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM) 75 54 72%

Hämatologie HAE1 Aggressive Lymphome und akute Leukämien

129 84 65% 86%

HAE1.1 Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie

44 38 86%

HAE2 Indolente Lymphome und chronische Leukämien

511 466 91%

HAE3 Myeloproliferative Erkrankun-gen und Myelodysplastische Syndrome

74 72 97%

135

Leistungsbereich

Kürzel

Leistungsgruppe

Total SG-Austritte

2015

Austritte auf Liste

Anteil Leis-tungsgruppe

auf Liste in %

Anteil Leis-tungsbereich auf Liste in %

Hämatologie HAE4 Autologe Blutstammzelltransplantation

23 16 70%

HAE5 Allogene Blutstammzelltrans-plantation (IVHSM)

8 - 0%

Gefässe GEF1 Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell)

195 173 89% 83%

ANG1 Interventionen periphere Gefässe (arteriell)

417 376 90%

GEF2 Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe

108 83 77%

ANG2 Interventionen intraabdominale Gefässe

180 133 74%

GEF3 Gefässchirurgie Carotis 95 58 61%

ANG3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe

28 24 86%

GEF4 Gefässchirurgie intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

16 8 50%

ANG4 Interventionen intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

31 23 74%

RAD1 Interventionelle Radiologie (bei Gefässen nur Diagnostik)

111 101 91%

Herz HER1 Einfache Herzchirurgie 11 10 91% 86%

HER1.1 Herzchirurgie und Gefässein-griffe mit Herzlungenmaschine (ohne Koronarchirurgie)

42 24 57%

HER1.1.1 Koronarchirurgie (CABG) 194 172 89%

HER1.1.2 Komplexe kongenitale Herzchirurgie

9 8 89%

HER1.1.3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta

40 33 83%

HER1.1.4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe

116 96 83%

HER1.1.5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe

70 63 90%

KAR1 Kardiologie (inkl. Schrittmacher) 241 210 87%

KAR1.1 Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe)

2'131 1'846 87%

KAR1.1.1 Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe)

219 183 84%

KAR1.2 Elektrophysiologie (Ablationen) 122 106 87%

KAR1.3 Implantierbarer Cardioverter Defibrillator / Biventrikuläre Schrittmacher (CRT)

111 91 82%

136

Leistungsbereich

Kürzel

Leistungsgruppe

Total SG-Austritte

2015

Austritte auf Liste

Anteil Leis-tungsgruppe

auf Liste in %

Anteil Leis-tungsbereich auf Liste in %

Nephrologie NEP1 Nephrologie (akute Nieren-versagen wie auch chronisch terminales Nierenversagen)

320 255 80% 80%

Urologie URO1 Urologie ohne Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

2'968 2'521 85% 84%

URO1.1 Urologie mit Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

253 196 77%

URO1.1.1 Radikale Prostatektomie 166 123 74%

URO1.1.2 Radikale Zystektomie 31 26 84%

URO1.1.3 Komplexe Chirurgie der Niere (Tumornephrektomie und Nierenteilsektion)

84 62 74%

URO1.1.4 Isolierte Adrenalektomie 11 10 91%

URO1.1.5 Plastische Rekonstruktion am pyeloureteralen Übergang

13 10 77%

URO1.1.6 Plastische Rekonstruktion der Urethra

46 40 87%

URO1.1.7 Implantation eines künstlichen Harnblasensphinkters

11 7 64%

URO1.1.8 Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial

9 7 78%

Pneumologie PNE1 Pneumologie 1'028 940 91% 89%

PNE1.1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie

9 2 22%

PNE1.2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

24 22 92%

PNE1.3 Cystische Fibrose 15 8 53%

PNE2 Polysomnographie 77 57 74%

Thoraxchirurgie THO1 Thoraxchirurgie 31 20 65% 73%

THO1.1 Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie)

55 44 80%

THO1.2 Mediastinaleingriffe 16 10 63%

Transplantationen TPL1 Herztransplantation (IVHSM) 2 - 0% 45%

TPL2 Lungentransplantation (IVHSM) 1 - 0%

TPL3 Lebertransplantation (IVHSM) 8 - 0%

TPL4 Pankreastransplantation (IVHSM)

- - -

TPL5 Nierentransplantation (IVHSM) 18 13 72%

TPL6 Darmtransplantation - - -

TPL7 Milztransplantation - - -

137

Leistungsbereich

Kürzel

Leistungsgruppe

Total SG-Austritte

2015

Austritte auf Liste

Anteil Leis-tungsgruppe

auf Liste in %

Anteil Leis-tungsbereich auf Liste in %

Bewegungsapparat chirurgisch

BEW1 Chirurgie Bewegungsapparat 2'539 2'015 79% 79%

BEW2 Orthopädie 731 605 83%

BEW3 Handchirurgie 819 698 85%

BEW4 Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens

90 59 66%

BEW5 Arthroskopie des Knies 2'890 2'258 78%

BEW6 Rekonstruktion obere Extremität

1'357 1'010 74%

BEW7 Rekonstruktion untere Extremität

2'528 1'987 79%

BEW8 Wirbelsäulenchirurgie 1'596 1'289 81%

BEW8.1 Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie

170 115 68%

BEW9 Knochentumore 3 1 33%

BEW10 Plexuschirurgie 30 11 37%

BEW11 Replantationen 8 4 50%

Rheumatologie RHE1 Rheumatologie 486 405 83% 81%

RHE2 Interdisziplinäre Rheumatologie 58 38 66%

Gynäkologie GYN1 Gynäkologie 1'709 1'377 81% 82%

GYN1.1 Maligne Neoplasien der Vulva und Vagina

4 3 75%

GYN1.2 Maligne Neoplasien der Zervix 4 4 100%

GYN1.3 Maligne Neoplasien des Corpus uteri

127 102 80%

GYN1.4 Maligne Neoplasien des Ovars 26 22 85%

GYN2 Maligne Neoplasien der Mamma

508 436 86%

PLC1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität

2 1 50%

Geburtshilfe GEBH Geburtshäuser (ab 37. SSW) - - - 59%

GEB1 Grundversorgung Geburtshilfe (ab 34. SSW und >= 2000g)

6'419 3'743 58%

GEB1.1 Geburtshilfe (ab 32. SSW und >= 1250g)

60 56 93%

GEB1.1.1 Spezialisierte Geburtshilfe 20 15 75%

Neugeborene NEOG Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (ab GA 37 0/7 SSW und GG 2000g)

- - - 75%

NEO1 Grundversorgung Neugeborene (ab GA 34 0/7 SSW und GG 2000g)

4'974 3'743 75%

138

Leistungsbereich

Kürzel

Leistungsgruppe

Total SG-Austritte

2015

Austritte auf Liste

Anteil Leis-tungsgruppe

auf Liste in %

Anteil Leis-tungsbereich auf Liste in %

Neugeborene NEO1.1 Neonatologie (ab GA 32 0/7 SSW und GG 1250g)

304 202 66%

NEO1.1.1 Spezialisierte Neonatologie (ab GA 28 0/7 SSW und GG 1000g)

104 78 75%

NEO1.1.1.1 Hochspezialisierte Neonatologie (GA < 28 0/7 SSW und GG < 1000g)

26 20 77%

(Radio-) Onkologie ONK1 Onkologie 482 461 96% 89%

RAO1 Radio-Onkologie 170 124 73%

NUK1 Nuklearmedizin 117 103 88%

Schwere Verletzungen

UNF1 Unfallchirurgie (Polytrauma) 94 61 65% 56%

UNF1.1 Spezialisierte Unfallchirurgie (Schädel-Hirn-Trauma)

7 5 71%

UNF2 Ausgedehnte Verbrennungen (IVHSM)

16 0%

Querschnitts-bereiche

BES Bewachungsstation nV nV nV nV

KINM Kindermedizin nV nV nV nV

KINC Kinderchirurgie nV nV nV nV

KINBM Basis-Kinderchirurgie/-medizin nV nV nV nV

GER Akutgeriatrie Kompetenzzen-trum

nV nV nV nV

PAL Palliative Care Kompetenzzen-trum

nV nV nV nV

Total 78'586 64'918 83% 83%

139

Leistungsbereich/Leistungsgruppe KSSG SRRWS Spital Linth SRFT OKS Geriatrische Klinik

Klinik Stephanshorn

Thurklinik

Klinik St.Georg Rosenklinik

Basispaket 9'591 6'097 2'684 3'706 1'885 1'111 1'018 135 1 55

BP - Basispaket Chirurgie und Innere Medizin 9'591 6'097 2'684 3'706 1'885 1'111 1'018 - - -

BPE - Basispaket für elektive Leistungserbringer - - - - - - - 135 1 55

Dermatologie 123 32 12 28 14 7 16 1 - 1

DER1 - Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten) 40 9 7 18 14 3 6 1 - 1

DER1.1 - Dermatologische Onkologie 42 3 2 3 - - 8 - - -

DER1.2 - Schwere Hauterkrankungen 7 1 - - - - - - - -

DER2 - Wundpatienten 34 19 3 7 - 4 2 - - -

Hals-Nasen-Ohren 1'039 735 229 109 151 3 173 18 33 -

HNO1 - Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie) 379 296 107 91 130 2 72 - 2 -

HNO1.1 - Hals- und Gesichtschirurgie 159 49 16 1 6 - 13 1 - -

HNO1.1.1 - Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie)

11 1 - - - - - - - -

HNO1.2 - Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen 229 346 105 16 - - 68 17 23 -

HNO1.2.1 - Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Duraeröffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)

1 - - - - - - - - -

HNO1.3 - Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesoperation

29 26 - - 5 - 10 - 8 -

HNO1.3.1 - Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Duraeröffnung

1 - - - - - - - - -

HNO1.3.2 - Cochlea Implantate (IVHSM) - - - - - - - - - -

HNO2 - Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie 195 7 1 - - - 10 - - -

KIE1 - Kieferchirurgie 35 10 - 1 10 1 - - - -

Neurochirurgie 206 3 1 - 18 1 3 1 - -

NCH1 - Kraniale Neurochirurgie 181 2 - - 18 - 1 - - -

NCH1.1 - Spezialisierte Neurochirurgie 14 - - - - 1 - - - -

NCH2 - Spinale Neurochirurgie 4 - - - - - 1 - - -

NCH2.1 - Primäre und sekundäre intramedulläre Raumforderungen (IVHSM)

- - - - - - - - - -

NCH3 - Periphere Neurochirurgie 7 1 1 - - - 1 1 - -

Neurologie 856 319 108 180 76 93 5 - - -

NEU1 - Neurologie 182 66 47 56 40 9 1 - - -

NEU2 - Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensys-tems

30 9 8 8 8 3 1 - - -

NEU2.1 - Primäre Neubildung des Zentralnervensystems (ohne Palliativpatienten)

27 5 2 3 17 - 1 - - -

NEU3 - Zerebrovaskuläre Störungen 539 239 51 113 4 81 2 - - -

NEU3.1 - Zerebrovaskuläre Störungen im Stroke Center (IVHSM)

32 - - - - - - - - -

NEU4 - Epileptologie: Komplex-Diagnostik 38 - - - 4 - - - - -

NEU4.1 - Epileptologie: Komplex-Behandlung 8 - - - 3 - - - - -

Anhang 6: Versorgungsanteile je Leistungsbereich und -gruppe der innerkantonalen Bewerberinnen für die Spitalliste Akutsomatik, SG-Austritte 2015

140

Leistungsbereich/Leistungsgruppe KSSG SRRWS Spital Linth SRFT OKS Geriatrische Klinik

Klinik Stephanshorn

Thurklinik

Klinik St.Georg Rosenklinik

Basispaket 9'591 6'097 2'684 3'706 1'885 1'111 1'018 135 1 55

BP - Basispaket Chirurgie und Innere Medizin 9'591 6'097 2'684 3'706 1'885 1'111 1'018 - - -

BPE - Basispaket für elektive Leistungserbringer - - - - - - - 135 1 55

Dermatologie 123 32 12 28 14 7 16 1 - 1

DER1 - Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten) 40 9 7 18 14 3 6 1 - 1

DER1.1 - Dermatologische Onkologie 42 3 2 3 - - 8 - - -

DER1.2 - Schwere Hauterkrankungen 7 1 - - - - - - - -

DER2 - Wundpatienten 34 19 3 7 - 4 2 - - -

Hals-Nasen-Ohren 1'039 735 229 109 151 3 173 18 33 -

HNO1 - Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie) 379 296 107 91 130 2 72 - 2 -

HNO1.1 - Hals- und Gesichtschirurgie 159 49 16 1 6 - 13 1 - -

HNO1.1.1 - Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie)

11 1 - - - - - - - -

HNO1.2 - Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen 229 346 105 16 - - 68 17 23 -

HNO1.2.1 - Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Duraeröffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)

1 - - - - - - - - -

HNO1.3 - Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesoperation

29 26 - - 5 - 10 - 8 -

HNO1.3.1 - Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Duraeröffnung

1 - - - - - - - - -

HNO1.3.2 - Cochlea Implantate (IVHSM) - - - - - - - - - -

HNO2 - Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie 195 7 1 - - - 10 - - -

KIE1 - Kieferchirurgie 35 10 - 1 10 1 - - - -

Neurochirurgie 206 3 1 - 18 1 3 1 - -

NCH1 - Kraniale Neurochirurgie 181 2 - - 18 - 1 - - -

NCH1.1 - Spezialisierte Neurochirurgie 14 - - - - 1 - - - -

NCH2 - Spinale Neurochirurgie 4 - - - - - 1 - - -

NCH2.1 - Primäre und sekundäre intramedulläre Raumforderungen (IVHSM)

- - - - - - - - - -

NCH3 - Periphere Neurochirurgie 7 1 1 - - - 1 1 - -

Neurologie 856 319 108 180 76 93 5 - - -

NEU1 - Neurologie 182 66 47 56 40 9 1 - - -

NEU2 - Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensys-tems

30 9 8 8 8 3 1 - - -

NEU2.1 - Primäre Neubildung des Zentralnervensystems (ohne Palliativpatienten)

27 5 2 3 17 - 1 - - -

NEU3 - Zerebrovaskuläre Störungen 539 239 51 113 4 81 2 - - -

NEU3.1 - Zerebrovaskuläre Störungen im Stroke Center (IVHSM)

32 - - - - - - - - -

NEU4 - Epileptologie: Komplex-Diagnostik 38 - - - 4 - - - - -

NEU4.1 - Epileptologie: Komplex-Behandlung 8 - - - 3 - - - - -

141

Leistungsbereich/Leistungsgruppe KSSG SRRWS Spital Linth SRFT OKS Geriatrische Klinik

Klinik Stephanshorn

Thurklinik

Klinik St.Georg Rosenklinik

NEU4.2 - Epileptologie: Komplex-Diagnostik mit Intensivmonitoring (IVHSM)

- - - - - - - - - -

Ophthalmologie 389 4 - 1 2 1 3 - - -

AUG1 - Ophthalmologie 13 - - 1 2 1 1 - - -

AUG1.1 - Strabologie 2 - - - - - - - - -

AUG1.2 - Orbita, Lider, Tränenwege 26 1 - - - - 2 - - -

AUG1.3 - Spezialisierte Vordersegmentchirurgie 72 - - - - - - - - -

AUG1.4 - Katarakt 30 3 - - - - - - - -

AUG1.5 - Glaskörper/Netzhautprobleme 246 - - - - - - - - -

Endokrinologie 178 49 24 33 15 10 2 - - -

END1 - Endokrinologie 178 49 24 33 15 10 2 - - -

Gastroenterologie 1'165 545 240 354 17 11 37 - - -

GAE1 - Gastroenterologie 963 489 229 334 16 10 28 - - -

GAE1.1 - Spezialisierte Gastroenterologie 202 56 11 20 1 1 9 - - -

Viszeralchirurgie 705 100 55 47 22 - 161 2 - -

VIS1 - Viszeralchirurgie 430 89 54 47 19 - 43 2 - -

VIS1.1 - Grosse Pankreaseingriffe (IVHSM) 42 - - - 1 - - - - -

VIS1.2 - Grosse Lebereingriffe (IVHSM) 30 1 - - - - - - - -

VIS1.3 - Oesophaguschirurgie (IVHSM) 16 - - - 1 - - - - -

VIS1.4 - Bariatrische Chirurgie 111 - - - - - 105 - - -

VIS1.4.1 - Spezialisierte Bariatrische Chirurgie (IVHSM) 24 1 - - - - 12 - - -

VIS1.5 - Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM) 52 9 1 - 1 - 1 - - -

Hämatologie 449 76 51 62 31 14 8 - - -

HAE1 - Aggressive Lymphome und akute Leukämien 72 9 5 7 12 1 1 - - -

HAE1.1 - Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie

34 - - - 4 - - - - -

HAE2 - Indolente Lymphome und chronische Leukämien 307 62 40 37 10 10 7 - - -

HAE3 - Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndrome

22 5 6 18 4 3 - - - -

HAE4 - Autologe Blutstammzelltransplantation 14 - - - 1 - - - - -

HAE5 - Allogene Blutstammzelltransplantation (IVHSM)

Gefässe 648 269 34 10 3 - 76 1 1 -

GEF1 - Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell) 136 18 - 3 - - 19 - - -

ANG1 - Interventionen periphere Gefässe (arteriell) 170 196 2 2 - - 8 - - -

GEF2 - Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe 76 4 - - 3 - 12 1 - -

ANG2 - Interventionen intraabdominale Gefässe 91 42 - - - - 17 - - -

GEF3 - Gefässchirurgie Carotis 58 - - 2 - - 19 - 1 -

ANG3 - Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe 24 2 - - - - - - - -

GEF4 - Gefässchirurgie intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

8 - - - - - - - - -

142

Leistungsbereich/Leistungsgruppe KSSG SRRWS Spital Linth SRFT OKS Geriatrische Klinik

Klinik Stephanshorn

Thurklinik

Klinik St.Georg Rosenklinik

NEU4.2 - Epileptologie: Komplex-Diagnostik mit Intensivmonitoring (IVHSM)

- - - - - - - - - -

Ophthalmologie 389 4 - 1 2 1 3 - - -

AUG1 - Ophthalmologie 13 - - 1 2 1 1 - - -

AUG1.1 - Strabologie 2 - - - - - - - - -

AUG1.2 - Orbita, Lider, Tränenwege 26 1 - - - - 2 - - -

AUG1.3 - Spezialisierte Vordersegmentchirurgie 72 - - - - - - - - -

AUG1.4 - Katarakt 30 3 - - - - - - - -

AUG1.5 - Glaskörper/Netzhautprobleme 246 - - - - - - - - -

Endokrinologie 178 49 24 33 15 10 2 - - -

END1 - Endokrinologie 178 49 24 33 15 10 2 - - -

Gastroenterologie 1'165 545 240 354 17 11 37 - - -

GAE1 - Gastroenterologie 963 489 229 334 16 10 28 - - -

GAE1.1 - Spezialisierte Gastroenterologie 202 56 11 20 1 1 9 - - -

Viszeralchirurgie 705 100 55 47 22 - 161 2 - -

VIS1 - Viszeralchirurgie 430 89 54 47 19 - 43 2 - -

VIS1.1 - Grosse Pankreaseingriffe (IVHSM) 42 - - - 1 - - - - -

VIS1.2 - Grosse Lebereingriffe (IVHSM) 30 1 - - - - - - - -

VIS1.3 - Oesophaguschirurgie (IVHSM) 16 - - - 1 - - - - -

VIS1.4 - Bariatrische Chirurgie 111 - - - - - 105 - - -

VIS1.4.1 - Spezialisierte Bariatrische Chirurgie (IVHSM) 24 1 - - - - 12 - - -

VIS1.5 - Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM) 52 9 1 - 1 - 1 - - -

Hämatologie 449 76 51 62 31 14 8 - - -

HAE1 - Aggressive Lymphome und akute Leukämien 72 9 5 7 12 1 1 - - -

HAE1.1 - Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie

34 - - - 4 - - - - -

HAE2 - Indolente Lymphome und chronische Leukämien 307 62 40 37 10 10 7 - - -

HAE3 - Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndrome

22 5 6 18 4 3 - - - -

HAE4 - Autologe Blutstammzelltransplantation 14 - - - 1 - - - - -

HAE5 - Allogene Blutstammzelltransplantation (IVHSM)

Gefässe 648 269 34 10 3 - 76 1 1 -

GEF1 - Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell) 136 18 - 3 - - 19 - - -

ANG1 - Interventionen periphere Gefässe (arteriell) 170 196 2 2 - - 8 - - -

GEF2 - Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe 76 4 - - 3 - 12 1 - -

ANG2 - Interventionen intraabdominale Gefässe 91 42 - - - - 17 - - -

GEF3 - Gefässchirurgie Carotis 58 - - 2 - - 19 - 1 -

ANG3 - Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe 24 2 - - - - - - - -

GEF4 - Gefässchirurgie intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

8 - - - - - - - - -

143

Leistungsbereich/Leistungsgruppe KSSG SRRWS Spital Linth SRFT OKS Geriatrische Klinik

Klinik Stephanshorn

Thurklinik

Klinik St.Georg Rosenklinik

ANG4 - Interventionen intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

23 1 3 - - - - - -

RAD1 - Interventionelle Radiologie (bei Gefässen nur Diagnostik)

62 6 29 3 - - 1 - - -

Herz 2'336 30 16 4 1 - 8 - - -

HER1 - Einfache Herzchirurgie 10 - - - - - - - - -

HER1.1 - Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlun-gen-maschine (ohne Koronarchirurgie)

13 2 - - 1 - - - - -

HER1.1.1 - Koronarchirurgie (CABG) - - - - - - - - - -

HER1.1.2 - Komplexe kongenitale Herzchirurgie - - - - - - - - - -

HER1.1.3 - Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta

2 - - - - - 2 - - -

HER1.1.4 - Offene Eingriffe an der Aortenklappe - - - - - - - - - -

HER1.1.5 - Offene Eingriffe an der Mitralklappe - - - - - - - - - -

KAR1 - Kardiologie (inkl. Schrittmacher) 186 6 13 - - - 5 - - -

KAR1.1 - Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe) 1'841 22 3 4 - - - - - -

KAR1.1.1 - Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe) 89 - - - - - - - - -

KAR1.2 - Elektrophysiologie (Ablationen) 104 - - - - - - - - -

KAR1.3 - Implantierbarer Cardioverter Defibrillator / Bivent-rikuläre Schrittmacher (CRT)

91 - - - - - 1 - - -

Nephrologie 198 39 - 8 - 14 4 - - -

NEP1 - Nephrologie (akute Nierenversagen wie auch chronisch terminales Nierenversagen)

198 39 - 8 - 14 4 - - -

Urologie 1'270 471 272 157 80 4 686 56 19 -

HAE1 - Aggressive Lymphome und akute Leukämien 72 9 5 7 12 1 1 - - -

URO1 - Urologie ohne Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

1'003 454 224 150 37 4 578 53 18 -

URO1.1 - Urologie mit Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

105 10 32 3 23 - 21 1 1 -

URO1.1.1 - Radikale Prostatektomie 58 - 10 2 - - 55 - - -

URO1.1.2 - Radikale Zystektomie 22 - - - - - 4 - - -

URO1.1.3 - Komplexe Chirurgie der Niere (Tumornephrektomie und Nierenteilsektion)

52 6 3 2 2 - 8 - - -

URO1.1.4 - Isolierte Adrenalektomie 9 1 - - - - - - - -

URO1.1.5 - Plastische Rekonstruktion am pyeloureteralen Übergang

6 - 2 - 1 - 1 - - -

URO1.1.6 - Plastische Rekonstruktion der Urethra 10 - - - 17 - 11 2 - -

URO1.1.7 - Implantation eines künstlichen Harnblasensphinkters

1 - - - - - 6 - - -

URO1.1.8 - Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial

4 - 1 - - - 2 - - -

144

Leistungsbereich/Leistungsgruppe KSSG SRRWS Spital Linth SRFT OKS Geriatrische Klinik

Klinik Stephanshorn

Thurklinik

Klinik St.Georg Rosenklinik

ANG4 - Interventionen intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

23 1 3 - - - - - -

RAD1 - Interventionelle Radiologie (bei Gefässen nur Diagnostik)

62 6 29 3 - - 1 - - -

Herz 2'336 30 16 4 1 - 8 - - -

HER1 - Einfache Herzchirurgie 10 - - - - - - - - -

HER1.1 - Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlun-gen-maschine (ohne Koronarchirurgie)

13 2 - - 1 - - - - -

HER1.1.1 - Koronarchirurgie (CABG) - - - - - - - - - -

HER1.1.2 - Komplexe kongenitale Herzchirurgie - - - - - - - - - -

HER1.1.3 - Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta

2 - - - - - 2 - - -

HER1.1.4 - Offene Eingriffe an der Aortenklappe - - - - - - - - - -

HER1.1.5 - Offene Eingriffe an der Mitralklappe - - - - - - - - - -

KAR1 - Kardiologie (inkl. Schrittmacher) 186 6 13 - - - 5 - - -

KAR1.1 - Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe) 1'841 22 3 4 - - - - - -

KAR1.1.1 - Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe) 89 - - - - - - - - -

KAR1.2 - Elektrophysiologie (Ablationen) 104 - - - - - - - - -

KAR1.3 - Implantierbarer Cardioverter Defibrillator / Bivent-rikuläre Schrittmacher (CRT)

91 - - - - - 1 - - -

Nephrologie 198 39 - 8 - 14 4 - - -

NEP1 - Nephrologie (akute Nierenversagen wie auch chronisch terminales Nierenversagen)

198 39 - 8 - 14 4 - - -

Urologie 1'270 471 272 157 80 4 686 56 19 -

HAE1 - Aggressive Lymphome und akute Leukämien 72 9 5 7 12 1 1 - - -

URO1 - Urologie ohne Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

1'003 454 224 150 37 4 578 53 18 -

URO1.1 - Urologie mit Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

105 10 32 3 23 - 21 1 1 -

URO1.1.1 - Radikale Prostatektomie 58 - 10 2 - - 55 - - -

URO1.1.2 - Radikale Zystektomie 22 - - - - - 4 - - -

URO1.1.3 - Komplexe Chirurgie der Niere (Tumornephrektomie und Nierenteilsektion)

52 6 3 2 2 - 8 - - -

URO1.1.4 - Isolierte Adrenalektomie 9 1 - - - - - - - -

URO1.1.5 - Plastische Rekonstruktion am pyeloureteralen Übergang

6 - 2 - 1 - 1 - - -

URO1.1.6 - Plastische Rekonstruktion der Urethra 10 - - - 17 - 11 2 - -

URO1.1.7 - Implantation eines künstlichen Harnblasensphinkters

1 - - - - - 6 - - -

URO1.1.8 - Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial

4 - 1 - - - 2 - - -

145

Leistungsbereich/Leistungsgruppe KSSG SRRWS Spital Linth SRFT OKS Geriatrische Klinik

Klinik Stephanshorn

Thurklinik

Klinik St.Georg Rosenklinik

Pneumologie 573 149 76 101 90 18 7 - - -

PNE1 - Pneumologie 513 148 75 97 83 17 7 - - -

PNE1.1 - Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie - - - 4 1 1 - - - -

PNE1.2 - Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

1 1 - - - - - - - -

PNE1.3 - Cystische Fibrose 2 - - - 6 - - - - -

PNE2 - Polysomnographie 57 - 1 - - - - - - -

Thoraxchirurgie 71 1 - - 3 - 9 - - -

THO1 - Thoraxchirurgie 18 - - - 2 - 2 - - -

THO1.1 - Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie

44 - - - - - 5 - - -

THO1.2 - Mediastinaleingriffe 9 1 - - 1 - 2 - - -

Transplantationen 13 - - - - - - - - -

TPL1 - Herztransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - -

TPL2 - Lungentransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - -

TPL3 - Lebertransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - -

TPL4 - Pankreastransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - -

TPL5 - Nierentransplantation (IVHSM) 13 - - - - - - - - -

TPL6 - Darmtransplantation - - - - - - - - - -

TPL7 - Milztransplantation - - - - - - - - - -

Bewegungsapparat chirurgisch 3'058 1'614 503 617 197 15 1'373 13 13 317

BEW1 - Chirurgie Bewegungsapparat 634 240 81 109 122 9 205 2 - 43

BEW2 - Orthopädie 154 121 30 44 33 6 63 - - 24

BEW3 - Handchirurgie 234 129 13 35 12 - 45 1 - 3

BEW4 - Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens 17 13 7 - 2 - 7 - - 3

BEW5 - Arthroskopie des Knies 344 525 104 132 11 - 253 - - 150

BEW6 - Rekonstruktion obere Extremität 242 175 77 100 - - 155 - - 37

BEW7 - Rekonstruktion untere Extremität 515 410 186 196 7 - 164 - - 57

BEW8 - Wirbelsäulenchirurgie 818 - 5 - 5 - 447 8 11 -

BEW8.1 - Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie 84 - - - 5 - 24 2 2 -

BEW9 - Knochentumore 1 - - - - - 1 - - -

BEW10 - Plexuschirurgie 11 - - 1 - - 9 - - -

BEW11 - Replantationen 4 1 - - - - - - - -

Rheumatologie 188 104 41 51 20 27 24 - - 3

RHE1 - Rheumatologie 156 97 41 46 15 26 24 - - 3

RHE2 - Interdisziplinäre Rheumatologie 32 7 - 5 5 1 - - - -

146

Leistungsbereich/Leistungsgruppe KSSG SRRWS Spital Linth SRFT OKS Geriatrische Klinik

Klinik Stephanshorn

Thurklinik

Klinik St.Georg Rosenklinik

Pneumologie 573 149 76 101 90 18 7 - - -

PNE1 - Pneumologie 513 148 75 97 83 17 7 - - -

PNE1.1 - Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie - - - 4 1 1 - - - -

PNE1.2 - Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

1 1 - - - - - - - -

PNE1.3 - Cystische Fibrose 2 - - - 6 - - - - -

PNE2 - Polysomnographie 57 - 1 - - - - - - -

Thoraxchirurgie 71 1 - - 3 - 9 - - -

THO1 - Thoraxchirurgie 18 - - - 2 - 2 - - -

THO1.1 - Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie

44 - - - - - 5 - - -

THO1.2 - Mediastinaleingriffe 9 1 - - 1 - 2 - - -

Transplantationen 13 - - - - - - - - -

TPL1 - Herztransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - -

TPL2 - Lungentransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - -

TPL3 - Lebertransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - -

TPL4 - Pankreastransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - -

TPL5 - Nierentransplantation (IVHSM) 13 - - - - - - - - -

TPL6 - Darmtransplantation - - - - - - - - - -

TPL7 - Milztransplantation - - - - - - - - - -

Bewegungsapparat chirurgisch 3'058 1'614 503 617 197 15 1'373 13 13 317

BEW1 - Chirurgie Bewegungsapparat 634 240 81 109 122 9 205 2 - 43

BEW2 - Orthopädie 154 121 30 44 33 6 63 - - 24

BEW3 - Handchirurgie 234 129 13 35 12 - 45 1 - 3

BEW4 - Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens 17 13 7 - 2 - 7 - - 3

BEW5 - Arthroskopie des Knies 344 525 104 132 11 - 253 - - 150

BEW6 - Rekonstruktion obere Extremität 242 175 77 100 - - 155 - - 37

BEW7 - Rekonstruktion untere Extremität 515 410 186 196 7 - 164 - - 57

BEW8 - Wirbelsäulenchirurgie 818 - 5 - 5 - 447 8 11 -

BEW8.1 - Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie 84 - - - 5 - 24 2 2 -

BEW9 - Knochentumore 1 - - - - - 1 - - -

BEW10 - Plexuschirurgie 11 - - 1 - - 9 - - -

BEW11 - Replantationen 4 1 - - - - - - - -

Rheumatologie 188 104 41 51 20 27 24 - - 3

RHE1 - Rheumatologie 156 97 41 46 15 26 24 - - 3

RHE2 - Interdisziplinäre Rheumatologie 32 7 - 5 5 1 - - - -

147

Leistungsbereich/Leistungsgruppe KSSG SRRWS Spital Linth SRFT OKS Geriatrische Klinik

Klinik Stephanshorn

Thurklinik

Klinik St.Georg Rosenklinik

Gynäkologie 708 419 226 84 5 - 377 125 - -

GYN1 - Gynäkologie 477 300 188 65 5 - 221 121 - -

GYN1.1 - Maligne Neoplasien der Vulva und Vagina 3 - - - - - - - - -

GYN1.2 - Maligne Neoplasien der Zervix 4 - - - - - - - - -

GYN1.3 - Maligne Neoplasien des Corpus uteri 44 27 10 7 - - 13 1 - -

GYN1.4 - Maligne Neoplasien des Ovars 18 3 - - - - 1 - - -

GYN2 - Maligne Neoplasien der Mamma 162 89 28 12 - - 142 3 - -

PLC1 - Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität - - - - - - - - - -

Geburtshilfe 1'728 1'069 599 749 - - 709 75 - -

GEBH - Geburtshäuser (ab 37. SSW)

GEB1 - Grundversorgung Geburtshilfe (ab 34. SSW und >= 2000g)

1'672 1'065 599 749 - - 708 75 - -

GEB1.1 - Geburtshilfe (ab 32. SSW und >= 1250g) 44 1 - - - - 1 - - -

GEB1.1.1 - Spezialisierte Geburtshilfe 12 3 - - - - - - - -

Neugeborene 1'391 876 418 613 152 - 641 - - -

NEOG - Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (ab GA 37 0/7 SSW und GG 2000g)

- - - - - - - - - -

NEO1 - Grundversorgung Neugeborene (ab GA 34 0/7 SSW und GG 2000g)

1'214 861 411 601 29 - 627 - - -

NEO1.1 - Neonatologie (ab GA 32 0/7 SSW und GG 1250g) 125 13 6 10 77 - 12 - - -

NEO1.1.1 - Spezialisierte Neonatologie (ab GA 28 0/7 SSW und GG 1000g)

34 - 1 2 44 - 2 - - -

NEO1.1.1.1 - Hochspezialisierte Neonatologie (GA < 28 0/7 SSW und GG < 1000g)

18 2 - - 2 - - - - -

(Radio-) Onkologie 576 29 20 12 27 10 7 - - -

ONK1 - Onkologie 349 27 20 9 27 5 7 - - -

RAO1 - Radio-Onkologie 124 2 - 3 - 5 - - - -

NUK1 - Nuklearmedizin 103 - - - - - - - - -

Schwere Verletzungen 69 6 4 8 3 - 2 - - -

UNF1 - Unfallchirurgie (Polytrauma) 60 6 3 5 1 - 2 - - -

UNF1.1 - Spezialisierte Unfallchirurgie (Schädel-Hirn-Trauma) 5 - - - - - - - - -

UNF2 - Ausgedehnte Verbrennungen (IVHSM) 4 - 1 3 2 - - - - -

Querschnittsbereiche nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

KINM - Kindermedizin nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

KINC - Kinderchirurgie nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

KINB - Basis-Kinderchirurgie nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

GER - Akutgeriatrie Kompetenzzentrum nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

PAL - Palliative Care Kompetenzzentrum nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

AVA - Akutsomatische Versorgung Abhängigkeitskranker nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

Total 27'528 13'036 5'613 6'934 2'812 1'339 5'349 427 67 376

148

Leistungsbereich/Leistungsgruppe KSSG SRRWS Spital Linth SRFT OKS Geriatrische Klinik

Klinik Stephanshorn

Thurklinik

Klinik St.Georg Rosenklinik

Gynäkologie 708 419 226 84 5 - 377 125 - -

GYN1 - Gynäkologie 477 300 188 65 5 - 221 121 - -

GYN1.1 - Maligne Neoplasien der Vulva und Vagina 3 - - - - - - - - -

GYN1.2 - Maligne Neoplasien der Zervix 4 - - - - - - - - -

GYN1.3 - Maligne Neoplasien des Corpus uteri 44 27 10 7 - - 13 1 - -

GYN1.4 - Maligne Neoplasien des Ovars 18 3 - - - - 1 - - -

GYN2 - Maligne Neoplasien der Mamma 162 89 28 12 - - 142 3 - -

PLC1 - Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität - - - - - - - - - -

Geburtshilfe 1'728 1'069 599 749 - - 709 75 - -

GEBH - Geburtshäuser (ab 37. SSW)

GEB1 - Grundversorgung Geburtshilfe (ab 34. SSW und >= 2000g)

1'672 1'065 599 749 - - 708 75 - -

GEB1.1 - Geburtshilfe (ab 32. SSW und >= 1250g) 44 1 - - - - 1 - - -

GEB1.1.1 - Spezialisierte Geburtshilfe 12 3 - - - - - - - -

Neugeborene 1'391 876 418 613 152 - 641 - - -

NEOG - Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (ab GA 37 0/7 SSW und GG 2000g)

- - - - - - - - - -

NEO1 - Grundversorgung Neugeborene (ab GA 34 0/7 SSW und GG 2000g)

1'214 861 411 601 29 - 627 - - -

NEO1.1 - Neonatologie (ab GA 32 0/7 SSW und GG 1250g) 125 13 6 10 77 - 12 - - -

NEO1.1.1 - Spezialisierte Neonatologie (ab GA 28 0/7 SSW und GG 1000g)

34 - 1 2 44 - 2 - - -

NEO1.1.1.1 - Hochspezialisierte Neonatologie (GA < 28 0/7 SSW und GG < 1000g)

18 2 - - 2 - - - - -

(Radio-) Onkologie 576 29 20 12 27 10 7 - - -

ONK1 - Onkologie 349 27 20 9 27 5 7 - - -

RAO1 - Radio-Onkologie 124 2 - 3 - 5 - - - -

NUK1 - Nuklearmedizin 103 - - - - - - - - -

Schwere Verletzungen 69 6 4 8 3 - 2 - - -

UNF1 - Unfallchirurgie (Polytrauma) 60 6 3 5 1 - 2 - - -

UNF1.1 - Spezialisierte Unfallchirurgie (Schädel-Hirn-Trauma) 5 - - - - - - - - -

UNF2 - Ausgedehnte Verbrennungen (IVHSM) 4 - 1 3 2 - - - - -

Querschnittsbereiche nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

KINM - Kindermedizin nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

KINC - Kinderchirurgie nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

KINB - Basis-Kinderchirurgie nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

GER - Akutgeriatrie Kompetenzzentrum nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

PAL - Palliative Care Kompetenzzentrum nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

AVA - Akutsomatische Versorgung Abhängigkeitskranker nV nV nV nV nV nV nV nV nV nV

Total 27'528 13'036 5'613 6'934 2'812 1'339 5'349 427 67 376

149

Anhang 7: Versorgungsanteile je Leistungsbereich und -gruppe der ausserkantonalen Bewerberinnen für die Spitalliste Akutsomatik, SG-Austritte 2015

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

Basispaket 225 1% 8 - 26 - 568 2% 79 - 98 - 164 1% 1 < 1% 1'720 6% 26'283 89% 29'679

BP - Basispaket Chirurgie und Innere Medizin 225 1% 8 < 1% 26 < 1% 568 2% 79 < 1% 98 < 1% 164 1% 1 < 1% 1'720 6% 26'283 89% 29'679

BPE - Basispaket für elektive Leistungserbringer - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Dermatologie - - - - - - 4 1% - - 2 1% 24 9% - - 9 3% 234 85% 276

DER1 - Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten) - - - - - - 4 3% - - 2 2% 12 10% - - 5 4% 99 80% 123

DER1.1 - Dermatologische Onkologie - - - - - - - - - - - - 7 11% - - - - 58 89% 65

DER1.2 - Schwere Hauterkrankungen - - - - - - - - - - - - 2 20% - - - - 8 80% 10

DER2 - Wundpatienten - - - - - - - - - - - - 3 4% - - 4 5% 69 88% 78

Hals-Nasen-Ohren 53 2% 2 < 1% 2 < 1% 42 1% 9 < 1% 22 1% 59 2% - - 163 6% 2'490 85% 2'934

HNO1 - Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie) 8 1% 1 < 1% - - 21 2% 3 < 1% 6 < 1% 13 1% - - 46 4% 1'079 87% 1'239

HNO1.1 - Hals und Gesichtschirurgie 1 < 1% - - 1 < 1% 5 2% 2 1% 13 4% 14 4% - - 31 10% 245 78% 316

HNO1.1.1 - Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie)

- - - - - - - - - - - - 3 20% - - - - 12 80% 15

HNO1.2 - Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen 39 4% - - - - 7 1% 2 < 1% - - 8 1% - - 48 5% 804 87% 926

HNO1.2.1 - Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Duraeröffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)

- - - - - - - - 1 50% - - - - - - - - 1 50% 2

HNO1.3 - Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesoperation

5 5% 1 1% - - 2 2% - - - - 6 6% - - 11 10% 78 74% 105

HNO1.3.1 - Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Duraeröffnung

- - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 100% 1

HNO1.3.2 - Cochlea Implantate (IVHSM) - - - - 1 11% - - - - 1 11% 6 67% - - 1 11% - - 9

HNO2 - Schild und Nebenschilddrüsenchirurgie - - - - - - 3 1% 1 < 1% - - 2 1% - - 6 3% 213 94% 226

KIE1 - Kieferchirurgie - - - - - - 4 4% - - 2 2% 7 7% - - 20 21% 57 60% 95

Neurochirurgie - - 1 < 1% 7 2% 7 2% 9 3% 7 2% 13 5% - - 7 2% 233 82% 284

NCH1 - Kraniale Neurochirurgie - - 1 < 1% 2 1% 7 3% 7 3% 5 2% 12 5% - - 6 2% 202 83% 242

NCH1.1 - Spezialisierte Neurochirurgie - - - - 5 20% - - 2 8% 2 8% 1 4% - - - - 15 60% 25

NCH2 - Spinale Neurochirurgie - - - - - - - - - - - - - - - - - - 5 100% 5

NCH3 - Periphere Neurochirurgie - - - - - - - - - - - - - - - - 1 8% 11 92% 12

Neurologie - - 2 < 1% 2 < 1% 14 1% 8 < 1% 5 < 1% 17 1% 50 3% 65 4% 1'637 91% 1'806

NEU1 - Neurologie - - 1 < 1% - - 8 2% 1 < 1% 1 < 1% 2 < 1% 3 1% 24 5% 401 90% 445

NEU2 - Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems

- - - - - - 1 1% 1 1% - - - - - - 4 5% 67 92% 73

NEU2.1 - Primäre Neubildung des Zentralnervensystems (ohne Palliativpatienten)

- - - - - - - - 1 2% - - - - - - 4 7% 55 92% 60

NEU3 - Zerebrovaskuläre Störungen - - 1 < 1% 1 < 1% 5 < 1% 4 < 1% - - 12 1% - - 32 3% 1'029 95% 1'086

NEU3.1 - Zerebrovaskuläre Störungen im Stroke Center (IVHSM)

- - - - 1 3% - - - - - - 2 6% - - - - 32 91% 35

NEU4 - Epileptologie: KomplexDiagnostik - - - - - - - - 1 1% 4 4% 1 1% 45 48% 1 1% 42 45% 94

NEU4.1 - Epileptologie: KomplexBehandlung - - - - - - - - - - - - - - 2 15% - - 11 85% 13

150

Mindestversorgungsanteil von 10 Prozent (>10 Fälle) erfüllt

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

Basispaket 225 1% 8 - 26 - 568 2% 79 - 98 - 164 1% 1 < 1% 1'720 6% 26'283 89% 29'679

BP - Basispaket Chirurgie und Innere Medizin 225 1% 8 < 1% 26 < 1% 568 2% 79 < 1% 98 < 1% 164 1% 1 < 1% 1'720 6% 26'283 89% 29'679

BPE - Basispaket für elektive Leistungserbringer - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Dermatologie - - - - - - 4 1% - - 2 1% 24 9% - - 9 3% 234 85% 276

DER1 - Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten) - - - - - - 4 3% - - 2 2% 12 10% - - 5 4% 99 80% 123

DER1.1 - Dermatologische Onkologie - - - - - - - - - - - - 7 11% - - - - 58 89% 65

DER1.2 - Schwere Hauterkrankungen - - - - - - - - - - - - 2 20% - - - - 8 80% 10

DER2 - Wundpatienten - - - - - - - - - - - - 3 4% - - 4 5% 69 88% 78

Hals-Nasen-Ohren 53 2% 2 < 1% 2 < 1% 42 1% 9 < 1% 22 1% 59 2% - - 163 6% 2'490 85% 2'934

HNO1 - Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie) 8 1% 1 < 1% - - 21 2% 3 < 1% 6 < 1% 13 1% - - 46 4% 1'079 87% 1'239

HNO1.1 - Hals und Gesichtschirurgie 1 < 1% - - 1 < 1% 5 2% 2 1% 13 4% 14 4% - - 31 10% 245 78% 316

HNO1.1.1 - Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie)

- - - - - - - - - - - - 3 20% - - - - 12 80% 15

HNO1.2 - Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen 39 4% - - - - 7 1% 2 < 1% - - 8 1% - - 48 5% 804 87% 926

HNO1.2.1 - Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Duraeröffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)

- - - - - - - - 1 50% - - - - - - - - 1 50% 2

HNO1.3 - Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesoperation

5 5% 1 1% - - 2 2% - - - - 6 6% - - 11 10% 78 74% 105

HNO1.3.1 - Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Duraeröffnung

- - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 100% 1

HNO1.3.2 - Cochlea Implantate (IVHSM) - - - - 1 11% - - - - 1 11% 6 67% - - 1 11% - - 9

HNO2 - Schild und Nebenschilddrüsenchirurgie - - - - - - 3 1% 1 < 1% - - 2 1% - - 6 3% 213 94% 226

KIE1 - Kieferchirurgie - - - - - - 4 4% - - 2 2% 7 7% - - 20 21% 57 60% 95

Neurochirurgie - - 1 < 1% 7 2% 7 2% 9 3% 7 2% 13 5% - - 7 2% 233 82% 284

NCH1 - Kraniale Neurochirurgie - - 1 < 1% 2 1% 7 3% 7 3% 5 2% 12 5% - - 6 2% 202 83% 242

NCH1.1 - Spezialisierte Neurochirurgie - - - - 5 20% - - 2 8% 2 8% 1 4% - - - - 15 60% 25

NCH2 - Spinale Neurochirurgie - - - - - - - - - - - - - - - - - - 5 100% 5

NCH3 - Periphere Neurochirurgie - - - - - - - - - - - - - - - - 1 8% 11 92% 12

Neurologie - - 2 < 1% 2 < 1% 14 1% 8 < 1% 5 < 1% 17 1% 50 3% 65 4% 1'637 91% 1'806

NEU1 - Neurologie - - 1 < 1% - - 8 2% 1 < 1% 1 < 1% 2 < 1% 3 1% 24 5% 401 90% 445

NEU2 - Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems

- - - - - - 1 1% 1 1% - - - - - - 4 5% 67 92% 73

NEU2.1 - Primäre Neubildung des Zentralnervensystems (ohne Palliativpatienten)

- - - - - - - - 1 2% - - - - - - 4 7% 55 92% 60

NEU3 - Zerebrovaskuläre Störungen - - 1 < 1% 1 < 1% 5 < 1% 4 < 1% - - 12 1% - - 32 3% 1'029 95% 1'086

NEU3.1 - Zerebrovaskuläre Störungen im Stroke Center (IVHSM)

- - - - 1 3% - - - - - - 2 6% - - - - 32 91% 35

NEU4 - Epileptologie: KomplexDiagnostik - - - - - - - - 1 1% 4 4% 1 1% 45 48% 1 1% 42 45% 94

NEU4.1 - Epileptologie: KomplexBehandlung - - - - - - - - - - - - - - 2 15% - - 11 85% 13

151

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

Ophthalmologie - - 3 1% 3 1% - - 2 < 1% - - 20 4% - - 73 15% 400 80% 503

AUG1 - Ophthalmologie - - 2 6% 1 3% - - - - - - 7 20% - - 7 20% 18 51% 35

AUG1.1 - Strabologie - - - - - - - - - - - - - - - - - - 2 50% 4

AUG1.2 - Orbita, Lider, Tränenwege - - - - - - - - - - - - 1 3% - - - - 29 97% 30

AUG1.3 - Spezialisierte Vordersegmentchirurgie - - 1 1% 1 1% - - - - - - 1 1% - - 28 27% 72 70% 103

AUG1.4 - Katarakt - - - - - - - - 2 3% - - 1 2% - - 26 42% 33 53% 62

AUG1.5 - Glaskörper/Netzhautprobleme - - - - 1 - - - - - - - 10 4% - - 12 4% 246 91% 269

Endokrinologie - - - - - - 2 1% - - 3 1% 4 1% - - 7 2% 311 95% 327

END1 - Endokrinologie - - - - - - 2 1% - - 3 1% 4 1% - - 7 2% 311 95% 327

Gastroenterologie - - 1 < 1% 1 < 1% 16 1% 15 1% 4 < 1% 32 1% - - 105 4% 2'369 92% 2'574

GAE1 - Gastroenterologie - - 1 < 1% 1 < 1% 16 1% 12 1% 4 < 1% 22 1% - - 92 4% 2'069 92% 2'245

GAE1.1 - Spezialisierte Gastroenterologie - - - - - - - - 3 1% - - 10 3% - - 13 4% 300 91% 329

Viszeralchirurgie - - - - 2 < 1% 14 1% 25 2% 1 < 1% 25 2% - - 80 6% 1'092 87% 1'253

VIS1 - Viszeralchirurgie - - - - - - 8 1% 14 2% 1 < 1% 16 2% - - 36 5% 684 89% 772

VIS1.1 - Grosse Pankreaseingriffe (IVHSM) - - - - 2 4% 1 2% - - - - 1 2% - - 3 6% 43 86% 50

VIS1.2 - Grosse Lebereingriffe (IVHSM) - - - - - - 1 3% 2 5% - - 2 5% - - 2 5% 31 82% 38

VIS1.3 - Oesophaguschirurgie (IVHSM) - - - - - - - - 4 15% - - 4 15% - - 2 7% 17 63% 27

VIS1.4 - Bariatrische Chirurgie - - - - - - 2 1% 2 1% - - - - - - 31 12% 216 86% 252

VIS1.4.1 - Spezialisierte Bariatrische Chirurgie (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 1 3% - - 1 3% 37 95% 39

VIS1.5 - Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM) - - - - - - 2 3% 3 4% - - 1 1% - - 5 7% 64 85% 75

Hämatologie - - 3 < 1% 5 1% 15 2% 6 1% 8 1% 40 5% - - 15 2% 691 88% 789

HAE1 - Aggressive Lymphome und akute Leukämien - - - - - - 8 6% 1 1% 4 3% 5 4% - - 3 2% 107 83% 129

HAE1.1 - Hochaggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie

- - - - 1 2% - - 1 2% - - 4 9% - - - - 38 86% 44

HAE2 - Indolente Lymphome und chronische Leukämien - - 1 < 1% 1 < 1% 6 1% 4 1% - - 11 2% - - 11 2% 473 93% 511

HAE3 - Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndrome

- - - - - - 1 1% - - - - 14 19% - - - - 58 78% 74

HAE4 - Autologe Blutstammzelltransplantation - - 2 9% 3 13% - - - - 2 9% - - - - 1 4% 15 65% 23

HAE5 - Allogene Blutstammzelltransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - 2 25% 6 75% - - - - - - 8

Gefässe - - - - 4 < 1% 15 1% 27 2% 5 < 1% 46 4% - - 39 3% 1'042 88% 1'181

GEF1 - Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell) - - - - - - 3 2% 3 2% - - 4 2% - - 8 4% 176 90% 195

ANG1 - Interventionen periphere Gefässe (arteriell) - - - - 1 < 1% 6 1% 4 1% - - 9 2% - - 18 4% 378 91% 417

GEF2 - Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe - - - - 1 1% 2 2% 5 5% - - 1 1% - - 3 3% 96 89% 108

ANG2 - Interventionen intraabdominale Gefässe - - - - 1 1% 3 2% 4 2% 4 2% 16 9% - - 2 1% 150 83% 180

GEF3 - Gefässchirurgie Carotis - - - - 1 1% 1 1% 5 5% - - 5 5% - - 3 3% 80 84% 95

ANG3 - Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe - - - - - - - - - - - - 2 7% - - - - 26 93% 28

GEF4 - Gefässchirurgie intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

- - - - - - - - 4 25% 1 6% 3 19% - - - - 8 50% 16

152

Mindestversorgungsanteil von 10 Prozent (>10 Fälle) erfüllt

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

Ophthalmologie - - 3 1% 3 1% - - 2 < 1% - - 20 4% - - 73 15% 400 80% 503

AUG1 - Ophthalmologie - - 2 6% 1 3% - - - - - - 7 20% - - 7 20% 18 51% 35

AUG1.1 - Strabologie - - - - - - - - - - - - - - - - - - 2 50% 4

AUG1.2 - Orbita, Lider, Tränenwege - - - - - - - - - - - - 1 3% - - - - 29 97% 30

AUG1.3 - Spezialisierte Vordersegmentchirurgie - - 1 1% 1 1% - - - - - - 1 1% - - 28 27% 72 70% 103

AUG1.4 - Katarakt - - - - - - - - 2 3% - - 1 2% - - 26 42% 33 53% 62

AUG1.5 - Glaskörper/Netzhautprobleme - - - - 1 - - - - - - - 10 4% - - 12 4% 246 91% 269

Endokrinologie - - - - - - 2 1% - - 3 1% 4 1% - - 7 2% 311 95% 327

END1 - Endokrinologie - - - - - - 2 1% - - 3 1% 4 1% - - 7 2% 311 95% 327

Gastroenterologie - - 1 < 1% 1 < 1% 16 1% 15 1% 4 < 1% 32 1% - - 105 4% 2'369 92% 2'574

GAE1 - Gastroenterologie - - 1 < 1% 1 < 1% 16 1% 12 1% 4 < 1% 22 1% - - 92 4% 2'069 92% 2'245

GAE1.1 - Spezialisierte Gastroenterologie - - - - - - - - 3 1% - - 10 3% - - 13 4% 300 91% 329

Viszeralchirurgie - - - - 2 < 1% 14 1% 25 2% 1 < 1% 25 2% - - 80 6% 1'092 87% 1'253

VIS1 - Viszeralchirurgie - - - - - - 8 1% 14 2% 1 < 1% 16 2% - - 36 5% 684 89% 772

VIS1.1 - Grosse Pankreaseingriffe (IVHSM) - - - - 2 4% 1 2% - - - - 1 2% - - 3 6% 43 86% 50

VIS1.2 - Grosse Lebereingriffe (IVHSM) - - - - - - 1 3% 2 5% - - 2 5% - - 2 5% 31 82% 38

VIS1.3 - Oesophaguschirurgie (IVHSM) - - - - - - - - 4 15% - - 4 15% - - 2 7% 17 63% 27

VIS1.4 - Bariatrische Chirurgie - - - - - - 2 1% 2 1% - - - - - - 31 12% 216 86% 252

VIS1.4.1 - Spezialisierte Bariatrische Chirurgie (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 1 3% - - 1 3% 37 95% 39

VIS1.5 - Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM) - - - - - - 2 3% 3 4% - - 1 1% - - 5 7% 64 85% 75

Hämatologie - - 3 < 1% 5 1% 15 2% 6 1% 8 1% 40 5% - - 15 2% 691 88% 789

HAE1 - Aggressive Lymphome und akute Leukämien - - - - - - 8 6% 1 1% 4 3% 5 4% - - 3 2% 107 83% 129

HAE1.1 - Hochaggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie

- - - - 1 2% - - 1 2% - - 4 9% - - - - 38 86% 44

HAE2 - Indolente Lymphome und chronische Leukämien - - 1 < 1% 1 < 1% 6 1% 4 1% - - 11 2% - - 11 2% 473 93% 511

HAE3 - Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndrome

- - - - - - 1 1% - - - - 14 19% - - - - 58 78% 74

HAE4 - Autologe Blutstammzelltransplantation - - 2 9% 3 13% - - - - 2 9% - - - - 1 4% 15 65% 23

HAE5 - Allogene Blutstammzelltransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - 2 25% 6 75% - - - - - - 8

Gefässe - - - - 4 < 1% 15 1% 27 2% 5 < 1% 46 4% - - 39 3% 1'042 88% 1'181

GEF1 - Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell) - - - - - - 3 2% 3 2% - - 4 2% - - 8 4% 176 90% 195

ANG1 - Interventionen periphere Gefässe (arteriell) - - - - 1 < 1% 6 1% 4 1% - - 9 2% - - 18 4% 378 91% 417

GEF2 - Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe - - - - 1 1% 2 2% 5 5% - - 1 1% - - 3 3% 96 89% 108

ANG2 - Interventionen intraabdominale Gefässe - - - - 1 1% 3 2% 4 2% 4 2% 16 9% - - 2 1% 150 83% 180

GEF3 - Gefässchirurgie Carotis - - - - 1 1% 1 1% 5 5% - - 5 5% - - 3 3% 80 84% 95

ANG3 - Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe - - - - - - - - - - - - 2 7% - - - - 26 93% 28

GEF4 - Gefässchirurgie intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

- - - - - - - - 4 25% 1 6% 3 19% - - - - 8 50% 16

153

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

ANG4 - Interventionen intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

- - - - - - - - 1 3% - - 3 10% - - - - 27 87% 31

RAD1 - Interventionelle Radiologie (bei Gefässen nur Diagnostik)

- - - - - - - - 1 1% - - 3 3% - - 5 5% 101 91% 111

Herz - - 7 < 1% 10 < 1% 71 2% 242 7% 38 1% 388 12% - - 153 5% 2'395 72% 3'306

HER1 - Einfache Herzchirurgie - - - - - - - - - - - - - - - - 1 9% 10 91% 11

HER1.1 - Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungenmaschine (ohne Koronarchirurgie)

- - - - 1 2% - - 1 2% 12 29% 11 26% - - 1 2% 16 38% 42

HER1.1.1 - Koronarchirurgie (CABG) - - - - - - - - 73 38% - - 99 51% - - 22 11% - - 194

HER1.1.2 - Komplexe kongenitale Herzchirurgie - - - - 1 11% - - - - 8 89% - - - - - - - - 9

HER1.1.3 - Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta

- - - - 2 5% - - 4 10% 4 10% 25 63% - - 1 3% 4 10% 40

HER1.1.4 - Offene Eingriffe an der Aortenklappe - - - - 1 1% - - 49 42% 2 2% 45 39% - - 19 16% - - 116

HER1.1.5 - Offene Eingriffe an der Mitralklappe - - - - - - - - 18 26% - - 45 64% - - 7 10% - - 70

KAR1 - Kardiologie (inkl. Schrittmacher) - - 1 - - - 6 2% 10 4% - - 3 1% - - 9 4% 210 87% 241

KAR1.1 - Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe) - - - - 3 < 1% 65 3% 64 3% 5 < 1% 59 3% - - 65 3% 1'870 88% 2'131

KAR1.1.1 - Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe) - - 5 2% 2 1% - - 18 8% 5 2% 89 41% - - 11 5% 89 41% 219

KAR1.2 - Elektrophysiologie (Ablationen) - - - - - - - - 4 3% 2 2% 4 3% - - 8 7% 104 85% 122

KAR1.3 - Implantierbarer Cardioverter Defibrillator / Biventrikuläre Schrittmacher (CRT)

- - 1 1% - - - - 1 1% - - 8 7% - - 9 8% 92 83% 111

Nephrologie - - - - - - 8 3% 1 < 1% 2 1% 6 2% - - 31 10% 263 82% 320

NEP1 - Nephrologie (akute Nierenversagen wie auch chronisch terminales Nierenversagen)

- - - - - - 8 3% 1 < 1% 2 1% 6 2% - - 31 10% 263 82% 320

Urologie 1 < 1% - - 2 < 1% 60 2% 30 1% 17 < 1% 34 1% - - 314 9% 3'015 84% 3'592

URO1 - Urologie ohne Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

1 < 1% - - 1 < 1% 37 1% 14 < 1% 8 < 1% 17 1% - - 262 9% 2'521 85% 2'968

URO1.1 - Urologie mit Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

- - - - - - 11 4% 3 1% 5 2% 9 4% - - 20 8% 196 77% 253

URO1.1.1 - Radikale Prostatektomie - - - - - - 8 5% 7 4% - - 7 4% - - 18 11% 125 75% 166

URO1.1.2 - Radikale Zystektomie - - - - 1 3% - - 1 3% - - - - - - 3 10% 26 84% 31

URO1.1.3 - Komplexe Chirurgie der Niere (Tumornephrektomie und Nierenteilsektion)

- - - - - - 3 4% 3 4% 1 1% - - - - 2 2% 73 87% 84

URO1.1.4 - Isolierte Adrenalektomie - - - - - - - - - - - - - - - - 1 9% 10 91% 11

URO1.1.5 - Plastische Rekonstruktion am pyeloureteralen Übergang

- - - - - - - - - - 1 8% 1 8% - - 1 8% 10 77% 13

URO1.1.6 - Plastische Rekonstruktion der Urethra - - - - - - - - 1 2% 2 4% - - - - 3 7% 40 87% 46

URO1.1.7 - Implantation eines künstlichen Harnblasensphinkters

- - - - - - - - 1 9% - - - - - - 3 27% 7 64% 11

URO1.1.8 - Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial

- - - - - - 1 11% - - - - - - - - 1 11% 7 78% 9

154

Mindestversorgungsanteil von 10 Prozent (>10 Fälle) erfüllt

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

ANG4 - Interventionen intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

- - - - - - - - 1 3% - - 3 10% - - - - 27 87% 31

RAD1 - Interventionelle Radiologie (bei Gefässen nur Diagnostik)

- - - - - - - - 1 1% - - 3 3% - - 5 5% 101 91% 111

Herz - - 7 < 1% 10 < 1% 71 2% 242 7% 38 1% 388 12% - - 153 5% 2'395 72% 3'306

HER1 - Einfache Herzchirurgie - - - - - - - - - - - - - - - - 1 9% 10 91% 11

HER1.1 - Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungenmaschine (ohne Koronarchirurgie)

- - - - 1 2% - - 1 2% 12 29% 11 26% - - 1 2% 16 38% 42

HER1.1.1 - Koronarchirurgie (CABG) - - - - - - - - 73 38% - - 99 51% - - 22 11% - - 194

HER1.1.2 - Komplexe kongenitale Herzchirurgie - - - - 1 11% - - - - 8 89% - - - - - - - - 9

HER1.1.3 - Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta

- - - - 2 5% - - 4 10% 4 10% 25 63% - - 1 3% 4 10% 40

HER1.1.4 - Offene Eingriffe an der Aortenklappe - - - - 1 1% - - 49 42% 2 2% 45 39% - - 19 16% - - 116

HER1.1.5 - Offene Eingriffe an der Mitralklappe - - - - - - - - 18 26% - - 45 64% - - 7 10% - - 70

KAR1 - Kardiologie (inkl. Schrittmacher) - - 1 - - - 6 2% 10 4% - - 3 1% - - 9 4% 210 87% 241

KAR1.1 - Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe) - - - - 3 < 1% 65 3% 64 3% 5 < 1% 59 3% - - 65 3% 1'870 88% 2'131

KAR1.1.1 - Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe) - - 5 2% 2 1% - - 18 8% 5 2% 89 41% - - 11 5% 89 41% 219

KAR1.2 - Elektrophysiologie (Ablationen) - - - - - - - - 4 3% 2 2% 4 3% - - 8 7% 104 85% 122

KAR1.3 - Implantierbarer Cardioverter Defibrillator / Biventrikuläre Schrittmacher (CRT)

- - 1 1% - - - - 1 1% - - 8 7% - - 9 8% 92 83% 111

Nephrologie - - - - - - 8 3% 1 < 1% 2 1% 6 2% - - 31 10% 263 82% 320

NEP1 - Nephrologie (akute Nierenversagen wie auch chronisch terminales Nierenversagen)

- - - - - - 8 3% 1 < 1% 2 1% 6 2% - - 31 10% 263 82% 320

Urologie 1 < 1% - - 2 < 1% 60 2% 30 1% 17 < 1% 34 1% - - 314 9% 3'015 84% 3'592

URO1 - Urologie ohne Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

1 < 1% - - 1 < 1% 37 1% 14 < 1% 8 < 1% 17 1% - - 262 9% 2'521 85% 2'968

URO1.1 - Urologie mit Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

- - - - - - 11 4% 3 1% 5 2% 9 4% - - 20 8% 196 77% 253

URO1.1.1 - Radikale Prostatektomie - - - - - - 8 5% 7 4% - - 7 4% - - 18 11% 125 75% 166

URO1.1.2 - Radikale Zystektomie - - - - 1 3% - - 1 3% - - - - - - 3 10% 26 84% 31

URO1.1.3 - Komplexe Chirurgie der Niere (Tumornephrektomie und Nierenteilsektion)

- - - - - - 3 4% 3 4% 1 1% - - - - 2 2% 73 87% 84

URO1.1.4 - Isolierte Adrenalektomie - - - - - - - - - - - - - - - - 1 9% 10 91% 11

URO1.1.5 - Plastische Rekonstruktion am pyeloureteralen Übergang

- - - - - - - - - - 1 8% 1 8% - - 1 8% 10 77% 13

URO1.1.6 - Plastische Rekonstruktion der Urethra - - - - - - - - 1 2% 2 4% - - - - 3 7% 40 87% 46

URO1.1.7 - Implantation eines künstlichen Harnblasensphinkters

- - - - - - - - 1 9% - - - - - - 3 27% 7 64% 11

URO1.1.8 - Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial

- - - - - - 1 11% - - - - - - - - 1 11% 7 78% 9

155

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

Pneumologie 1 < 1% 1 < 1% 2 < 1% 36 3% 4 < 1% 5 < 1% 44 4% - - 37 3% 1'014 88% 1'153

PNE1 - Pneumologie 1 < 1% 1 < 1% - - 32 3% 3 < 1% - - 14 1% - - 28 3% 940 91% 1'028

PNE1.1 - Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie - - - - - - - - 1 11% - - - - - - 2 22% 6 67% 9

PNE1.2 - Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

- - - - - - - - - - - - 22 92% - - - - 2 8% 24

PNE1.3 - Cystische Fibrose - - - - - - - - - - - - 6 40% - - 1 7% 8 53% 15

PNE2 - Polysomnographie - - - - 2 3% 4 5% - - 5 6% 2 3% - - 6 8% 58 75% 77

Thoraxchirurgie 1 1% - - - - 2 2% 2 2% 1 1% 10 10% - - 2 2% 84 82% 102

THO1 - Thoraxchirurgie 1 3% - - - - - - 1 3% 1 3% 5 16% - - 1 3% 22 71% 31

THO1.1 - Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie

- - - - - - 2 4% 1 2% - - 2 4% - - 1 2% 49 89% 55

THO1.2 - Mediastinaleingriffe - - - - - - - - - - - - 3 19% - - - - 13 81% 16

Transplantationen - - - - - - - - - - 3 10% 13 45% - - - - 13 45% 29

TPL1 - Herztransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 2 100% - - - - - - 2

TPL2 - Lungentransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 1 100% - - - - - - 1

TPL3 - Lebertransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 8 100% - - - - - - 8

TPL4 - Pankreastransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

TPL5 - Nierentransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - 3 17% 2 11% - - - - 13 72% 18

TPL6 - Darmtransplantation - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

TPL7 - Milztransplantation - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Bewegungsapparat chirurgisch 2'409 19% 7 < 1% 7 < 1% 118 1% 128 1% 24 < 1% 44 < 1% - - 2'206 17% 7'720 60% 12'761

BEW1 - Chirurgie Bewegungsapparat 570 22% 4 < 1% 2 < 1% 45 2% 15 1% 12 < 1% 18 1% - - 405 16% 1'445 57% 2'539

BEW2 - Orthopädie 130 18% 1 < 1% - - 7 1% 7 1% 3 < 1% 7 1% - - 90 12% 475 65% 731

BEW3 - Handchirurgie 226 28% - - 2 < 1% 9 1% 6 1% 4 < 1% 6 1% - - 85 10% 472 58% 819

BEW4 - Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens 10 11% - - - - 1 1% - - - - - - - - 30 33% 49 54% 90

BEW5 - Arthroskopie des Knies 739 26% - - - - 14 < 1% 27 1% 2 < 1% 1 < 1% - - 570 20% 1'519 53% 2'890

BEW6 - Rekonstruktion obere Extremität 224 17% 1 < 1% - - 8 1% 6 < 1% - - 1 < 1% - - 320 24% 786 58% 1'357

BEW7 - Rekonstruktion untere Extremität 452 18% - - 1 < 1% 7 < 1% 34 1% - - 1 < 1% - - 480 19% 1'535 61% 2'528

BEW8 - Wirbelsäulenchirurgie 40 3% 1 < 1% 1 < 1% 23 1% 31 2% - - 8 1% - - 190 12% 1'294 81% 1'596

BEW8.1 - Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie 15 9% - - 1 1% 1 1% 2 1% 3 2% 2 1% - - 29 17% 117 69% 170

BEW9 - Knochentumore - - - - - - - - - - - - - - - - 1 33% 2 67% 3

BEW10 - Plexuschirurgie 3 10% - - - - - - - - - - - - - - 6 20% 21 70% 30

BEW11 - Replantationen - - - - - - 3 38% - - - - - - - - - - 5 63% 8

Rheumatologie 19 3% - - - - 6 1% - - 2 < 1% 11 2% - - 40 7% 458 84% 544

RHE1 - Rheumatologie 19 4% - - - - 5 1% - - 2 < 1% 6 1% - - 38 8% 408 84% 486

RHE2 - Interdisziplinäre Rheumatologie - - - - - - 1 2% - - - - 5 9% - - 2 3% 50 86% 58

156

Mindestversorgungsanteil von 10 Prozent (>10 Fälle) erfüllt

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

Pneumologie 1 < 1% 1 < 1% 2 < 1% 36 3% 4 < 1% 5 < 1% 44 4% - - 37 3% 1'014 88% 1'153

PNE1 - Pneumologie 1 < 1% 1 < 1% - - 32 3% 3 < 1% - - 14 1% - - 28 3% 940 91% 1'028

PNE1.1 - Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie - - - - - - - - 1 11% - - - - - - 2 22% 6 67% 9

PNE1.2 - Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

- - - - - - - - - - - - 22 92% - - - - 2 8% 24

PNE1.3 - Cystische Fibrose - - - - - - - - - - - - 6 40% - - 1 7% 8 53% 15

PNE2 - Polysomnographie - - - - 2 3% 4 5% - - 5 6% 2 3% - - 6 8% 58 75% 77

Thoraxchirurgie 1 1% - - - - 2 2% 2 2% 1 1% 10 10% - - 2 2% 84 82% 102

THO1 - Thoraxchirurgie 1 3% - - - - - - 1 3% 1 3% 5 16% - - 1 3% 22 71% 31

THO1.1 - Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie

- - - - - - 2 4% 1 2% - - 2 4% - - 1 2% 49 89% 55

THO1.2 - Mediastinaleingriffe - - - - - - - - - - - - 3 19% - - - - 13 81% 16

Transplantationen - - - - - - - - - - 3 10% 13 45% - - - - 13 45% 29

TPL1 - Herztransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 2 100% - - - - - - 2

TPL2 - Lungentransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 1 100% - - - - - - 1

TPL3 - Lebertransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 8 100% - - - - - - 8

TPL4 - Pankreastransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

TPL5 - Nierentransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - 3 17% 2 11% - - - - 13 72% 18

TPL6 - Darmtransplantation - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

TPL7 - Milztransplantation - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Bewegungsapparat chirurgisch 2'409 19% 7 < 1% 7 < 1% 118 1% 128 1% 24 < 1% 44 < 1% - - 2'206 17% 7'720 60% 12'761

BEW1 - Chirurgie Bewegungsapparat 570 22% 4 < 1% 2 < 1% 45 2% 15 1% 12 < 1% 18 1% - - 405 16% 1'445 57% 2'539

BEW2 - Orthopädie 130 18% 1 < 1% - - 7 1% 7 1% 3 < 1% 7 1% - - 90 12% 475 65% 731

BEW3 - Handchirurgie 226 28% - - 2 < 1% 9 1% 6 1% 4 < 1% 6 1% - - 85 10% 472 58% 819

BEW4 - Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens 10 11% - - - - 1 1% - - - - - - - - 30 33% 49 54% 90

BEW5 - Arthroskopie des Knies 739 26% - - - - 14 < 1% 27 1% 2 < 1% 1 < 1% - - 570 20% 1'519 53% 2'890

BEW6 - Rekonstruktion obere Extremität 224 17% 1 < 1% - - 8 1% 6 < 1% - - 1 < 1% - - 320 24% 786 58% 1'357

BEW7 - Rekonstruktion untere Extremität 452 18% - - 1 < 1% 7 < 1% 34 1% - - 1 < 1% - - 480 19% 1'535 61% 2'528

BEW8 - Wirbelsäulenchirurgie 40 3% 1 < 1% 1 < 1% 23 1% 31 2% - - 8 1% - - 190 12% 1'294 81% 1'596

BEW8.1 - Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie 15 9% - - 1 1% 1 1% 2 1% 3 2% 2 1% - - 29 17% 117 69% 170

BEW9 - Knochentumore - - - - - - - - - - - - - - - - 1 33% 2 67% 3

BEW10 - Plexuschirurgie 3 10% - - - - - - - - - - - - - - 6 20% 21 70% 30

BEW11 - Replantationen - - - - - - 3 38% - - - - - - - - - - 5 63% 8

Rheumatologie 19 3% - - - - 6 1% - - 2 < 1% 11 2% - - 40 7% 458 84% 544

RHE1 - Rheumatologie 19 4% - - - - 5 1% - - 2 < 1% 6 1% - - 38 8% 408 84% 486

RHE2 - Interdisziplinäre Rheumatologie - - - - - - 1 2% - - - - 5 9% - - 2 3% 50 86% 58

157

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

Gynäkologie 2 < 1% 1 < 1% 3 < 1% 40 2% 25 1% 1 < 1% 23 1% - - 209 9% 1'944 82% 2'380

GYN1 - Gynäkologie - - 1 < 1% 3 < 1% 21 1% 11 1% 1 < 1% 16 1% - - 161 9% 1'377 81% 1'709

GYN1.1 - Maligne Neoplasien der Vulva und Vagi-na - - - - - - - - - - - - - - - - 1 25% 3 75% 4

GYN1.2 - Maligne Neoplasien der Zervix - - - - - - - - - - - - - - - - - - 4 100% 4

GYN1.3 - Maligne Neoplasien des Corpus uteri - - - - - - 11 9% 1 1% - - 2 2% - - 8 6% 102 80% 127

GYN1.4 - Maligne Neoplasien des Ovars - - - - - - - - 1 4% - - 1 4% - - 1 4% 22 85% 26

GYN2 - Maligne Neoplasien der Mamma 2 < 1% - - - - 8 2% 12 2% - - 3 1% - - 37 7% 436 86% 508

PLC1 - Eingriffe im Zusammenhang mit Transse-xualität - - - - - - - - - - - - 1 50% - - 1 50% - - 2

Transplantationen - - - - - - - - - - 3 10% 13 45% - - - - 13 45% 29

TPL1 - Herztransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 2 100% - - - - - - 2

TPL2 - Lungentransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 1 100% - - - - - - 1

TPL3 - Lebertransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 8 100% - - - - - - 8

TPL4 - Pankreastransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

TPL5 - Nierentransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - 3 17% 2 11% - - - - 13 72% 18

TPL6 - Darmtransplantation - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

TPL7 - Milztransplantation - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Geburtshilfe - - 4 < 1% 3 < 1% 125 2% 12 < 1% - - 48 1% - - 470 7% 4'929 76% 6'499

GEBH - Geburtshäuser (ab 37. SSW) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

GEB1 - Grundversorgung Geburtshilfe (ab 34. SSW und >= 2000g)

- - 4 < 1% 3 < 1% 118 2% 12 < 1% - - 42 1% - - 466 7% 4'868 76% 6'419

GEB1.1 - Geburtshilfe (ab 32. SSW und >= 1250g) - - - - - - 5 8% - - - - 5 8% - - 3 5% 46 77% 60

GEB1.1.1 - Spezialisierte Geburtshilfe - - - - - - 2 10% - - - - 1 5% - - 1 5% 15 75% 20

Neugeborene - - 5 < 1% 2 < 1% 119 2% 10 < 1% 13 < 1% 25 < 1% - - 380 7% 4'091 76% 5'408

NEOG - Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (ab GA 37 0/7 SSW und GG 2000g)

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

NEO1 - Grundversorgung Neugeborene (ab GA 34 0/7 SSW und GG 2000g)

- - 3 < 1% 2 < 1% 82 2% 9 < 1% - - 19 < 1% - - 368 7% 3'743 75% 4'974

NEO1.1 - Neonatologie (ab GA 32 0/7 SSW und GG 1250g) - - 2 1% - - 26 9% 1 < 1% 10 3% 2 1% - - 6 2% 243 80% 304

NEO1.1.1 - Spezialisierte Neonatologie (ab GA 28 0/7 SSW und GG 1000g)

- - - - - - 9 9% - - 2 2% 3 3% - - 6 6% 83 80% 104

NEO1.1.1.1 - Hochspezialisierte Neonatologie (GA < 28 0/7 SSW und GG < 1000g)

- - - - - - 2 8% - - 1 4% 1 4% - - - - 22 85% 26

(Radio) Onkologie - - 4 1% - - 32 4% 9 1% 18 2% 4 1% - - 17 2% 681 89% 769

ONK1 - Onkologie - - - - - - 7 1% 3 1% 17 4% - - - - 9 2% 444 92% 482

RAO1 - RadioOnkologie - - - - - - 21 12% 4 2% - - 3 2% - - 6 4% 134 79% 170

NUK1 - Nuklearmedizin - - 4 3% - - 4 3% 2 2% 1 1% 1 1% - - 2 2% 103 88% 117

158

Mindestversorgungsanteil von 10 Prozent (>10 Fälle) erfüllt

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

Gynäkologie 2 < 1% 1 < 1% 3 < 1% 40 2% 25 1% 1 < 1% 23 1% - - 209 9% 1'944 82% 2'380

GYN1 - Gynäkologie - - 1 < 1% 3 < 1% 21 1% 11 1% 1 < 1% 16 1% - - 161 9% 1'377 81% 1'709

GYN1.1 - Maligne Neoplasien der Vulva und Vagi-na - - - - - - - - - - - - - - - - 1 25% 3 75% 4

GYN1.2 - Maligne Neoplasien der Zervix - - - - - - - - - - - - - - - - - - 4 100% 4

GYN1.3 - Maligne Neoplasien des Corpus uteri - - - - - - 11 9% 1 1% - - 2 2% - - 8 6% 102 80% 127

GYN1.4 - Maligne Neoplasien des Ovars - - - - - - - - 1 4% - - 1 4% - - 1 4% 22 85% 26

GYN2 - Maligne Neoplasien der Mamma 2 < 1% - - - - 8 2% 12 2% - - 3 1% - - 37 7% 436 86% 508

PLC1 - Eingriffe im Zusammenhang mit Transse-xualität - - - - - - - - - - - - 1 50% - - 1 50% - - 2

Transplantationen - - - - - - - - - - 3 10% 13 45% - - - - 13 45% 29

TPL1 - Herztransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 2 100% - - - - - - 2

TPL2 - Lungentransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 1 100% - - - - - - 1

TPL3 - Lebertransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - 8 100% - - - - - - 8

TPL4 - Pankreastransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

TPL5 - Nierentransplantation (IVHSM) - - - - - - - - - - 3 17% 2 11% - - - - 13 72% 18

TPL6 - Darmtransplantation - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

TPL7 - Milztransplantation - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Geburtshilfe - - 4 < 1% 3 < 1% 125 2% 12 < 1% - - 48 1% - - 470 7% 4'929 76% 6'499

GEBH - Geburtshäuser (ab 37. SSW) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

GEB1 - Grundversorgung Geburtshilfe (ab 34. SSW und >= 2000g)

- - 4 < 1% 3 < 1% 118 2% 12 < 1% - - 42 1% - - 466 7% 4'868 76% 6'419

GEB1.1 - Geburtshilfe (ab 32. SSW und >= 1250g) - - - - - - 5 8% - - - - 5 8% - - 3 5% 46 77% 60

GEB1.1.1 - Spezialisierte Geburtshilfe - - - - - - 2 10% - - - - 1 5% - - 1 5% 15 75% 20

Neugeborene - - 5 < 1% 2 < 1% 119 2% 10 < 1% 13 < 1% 25 < 1% - - 380 7% 4'091 76% 5'408

NEOG - Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (ab GA 37 0/7 SSW und GG 2000g)

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

NEO1 - Grundversorgung Neugeborene (ab GA 34 0/7 SSW und GG 2000g)

- - 3 < 1% 2 < 1% 82 2% 9 < 1% - - 19 < 1% - - 368 7% 3'743 75% 4'974

NEO1.1 - Neonatologie (ab GA 32 0/7 SSW und GG 1250g) - - 2 1% - - 26 9% 1 < 1% 10 3% 2 1% - - 6 2% 243 80% 304

NEO1.1.1 - Spezialisierte Neonatologie (ab GA 28 0/7 SSW und GG 1000g)

- - - - - - 9 9% - - 2 2% 3 3% - - 6 6% 83 80% 104

NEO1.1.1.1 - Hochspezialisierte Neonatologie (GA < 28 0/7 SSW und GG < 1000g)

- - - - - - 2 8% - - 1 4% 1 4% - - - - 22 85% 26

(Radio) Onkologie - - 4 1% - - 32 4% 9 1% 18 2% 4 1% - - 17 2% 681 89% 769

ONK1 - Onkologie - - - - - - 7 1% 3 1% 17 4% - - - - 9 2% 444 92% 482

RAO1 - RadioOnkologie - - - - - - 21 12% 4 2% - - 3 2% - - 6 4% 134 79% 170

NUK1 - Nuklearmedizin - - 4 3% - - 4 3% 2 2% 1 1% 1 1% - - 2 2% 103 88% 117

159

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

Schwere Verletzungen - - - - 3 3% 10 9% - - 2 2% 2 2% - - 8 7% 92 79% 117

UNF1 - Unfallchirurgie (Polytrauma) - - - - 3 3% 7 7% - - - - 1 1% - - 6 6% 77 82% 94

UNF1.1 - Spezialisierte Unfallchirurgie (SchädelHirnTrauma) - - - - - - 2 29% - - - - - - - - - - 5 71% 7

UNF2 - Ausgedehnte Verbrennungen (IVHSM) - - - - - - 1 6% - - 2 13% 1 6% - - 2 13% 10 63% 16

Querschnittsbereiche - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

KINM - Kindermedizin - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

KINC - Kinderchirurgie - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

KINBM - Basis-Kinderchirurgie und -medizin - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

GER - Akutgeriatrie Kompetenzzentrum - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

PAL - Palliative Care Kompetenzzentrum - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

AVA - Akutsomatische Versorgung Abhängigkeitskranker - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Total 2'711 3% 49 < 1% 84 < 1% 1'324 2% 643 1% 281 < 1% 1'096 1% 51 < 1% 6'150 8% 63'481 81% 78'586

160

Mindestversorgungsanteil von 10 Prozent (>10 Fälle) erfüllt

Hirslanden Klinik am Rosenberg

Universitäts-spital Basel

Inselspital Bern

Kantonsspital Graubünden

Klinik Hirslanden Zürich

Kinderspital Zürich

Universitäts-spital Zürich

Klinik Lengg

Andere St.Gallen Total

Leistungsbereich/Leistungsgruppe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle in % Fälle

Schwere Verletzungen - - - - 3 3% 10 9% - - 2 2% 2 2% - - 8 7% 92 79% 117

UNF1 - Unfallchirurgie (Polytrauma) - - - - 3 3% 7 7% - - - - 1 1% - - 6 6% 77 82% 94

UNF1.1 - Spezialisierte Unfallchirurgie (SchädelHirnTrauma) - - - - - - 2 29% - - - - - - - - - - 5 71% 7

UNF2 - Ausgedehnte Verbrennungen (IVHSM) - - - - - - 1 6% - - 2 13% 1 6% - - 2 13% 10 63% 16

Querschnittsbereiche - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

KINM - Kindermedizin - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

KINC - Kinderchirurgie - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

KINBM - Basis-Kinderchirurgie und -medizin - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

GER - Akutgeriatrie Kompetenzzentrum - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

PAL - Palliative Care Kompetenzzentrum - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

AVA - Akutsomatische Versorgung Abhängigkeitskranker - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Total 2'711 3% 49 < 1% 84 < 1% 1'324 2% 643 1% 281 < 1% 1'096 1% 51 < 1% 6'150 8% 63'481 81% 78'586

161

Kürzel Bezeichnung Kan

tons

spita

l St.G

alle

n

Sp

italre

gio

n R

hein

tal W

erd

enb

erg

Sar

gan

serla

nd

Sp

ital L

inth

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bur

g

Ost

schw

eize

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ind

ersp

ital

Ger

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isch

e K

linik

k

Klin

ik S

tep

hans

horn

Thu

rklin

ik

Klin

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t.Geo

rgh

Ro

senk

linik

Hirs

land

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linik

am

Ro

senb

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Uni

vers

itäts

spita

l Zür

ich

Kin

der

spita

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irsla

nden

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Klin

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spita

l Bas

el

Inse

lsp

ital B

ern

Kin

der

klin

ik K

anto

nssp

ital G

raub

ünd

en

ANG1 Interventionen periphere Gefässe (arteriell)

ANG2 Interventionen intraabdominale Gefässe

ANG3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe

ANG4 Interventionen intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

AUG1 Ophthalmologie

AUG1.1 Strabologie

AUG1.2 Orbita, Lider, Tränenwege

AUG1.3 Spezialisierte Vordersegmentchirurgie

AUG1.4 Katarakt

AUG1.5 Glaskörper/Netzhautprobleme

BES Bewachungsstation

BEW1 Chirurgie Bewegungsapparat

BEW2 Orthopädie

BEW3 Handchirurgie

BEW4 Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens

BEW5 Arthroskopie des Knies

BEW6 Rekonstruktion obere Extremität

BEW7 Rekonstruktion untere Extremität

BEW8 Wirbelsäulenchirurgie

BEW8.1 Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie

BEW9 Knochentumore

BEW10 Plexuschirurgie

BEW11 Replantationen

BP Basispaket Chirurgie und Innere Medizin

BPE Basispaket für elektive Leistungserbringer

DER1 Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten)

DER1.1 Dermatologische Onkologie

DER1.2 Schwere Hauterkrankungen

DER2 Wundpatienten

END1 Endokrinologie

GAE1 Gastroenterologie

GAE1.1 Spezialisierte Gastroenterologie

GEB1 Grundversorgung Geburtshilfe (ab 34. SSW und >= 2000g)

GEB1.1 Geburtshilfe (ab 32. SSW und >= 1250g)

GEB1.1.1 Spezialisierte Geburtshilfe

GEBH Geburtshäuser (ab 37. SSW)

GEF1 Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell)

GEF2 Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe

GEF3 Gefässchirurgie Carotis

GEF4 Gefässchirurgie intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

GER Akutgeriatrie Kompetenzzentrum

GYN1 Gynäkologie

GYN1.1 Maligne Neoplasien der Vulva und Vagina

GYN1.2 Maligne Neoplasien der Zervix

GYN1.3 Maligne Neoplasien des Corpus uteri

GYN1.4 Maligne Neoplasien des Ovars

GYN2 Maligne Neoplasien der Mamma

HAE1 Aggressive Lymphome und akute Leukämien

HAE1.1 Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie

Bestehend, gültig bis Mitte 2022 Neu, befristet bis Ende 2018 Neu erteilt, gültig bis Mitte 2022 Nicht erteilt «Entzogen» Verzicht

Anhang 8: Änderungstabelle Spitalliste 2014 (Stand 1.1.2016) zu Spitalliste 2017

162

Bestehend, gültig bis Mitte 2022 Neu, befristet bis Ende 2018 Neu erteilt, gültig bis Mitte 2022 Nicht erteilt «Entzogen» Verzicht

Kürzel Bezeichnung Kan

tons

spita

l St.G

alle

n

Sp

italre

gio

n R

hein

tal W

erd

enb

erg

Sar

gan

serla

nd

Sp

ital L

inth

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italre

gio

n Fü

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Ger

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l Bas

el

Inse

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nssp

ital G

raub

ünd

en

HAE2 Indolente Lymphome und chronische Leukämien

HAE3 Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndrome

HAE4 Autologe Blutstammzelltransplantation

HAE5 Allogene Blutstammzelltransplantation (IVHSM)

HER1 Einfache Herzchirurgie

HER1.1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungenmaschine (ohne Koronarchirurgie)

HER1.1.1 Koronarchirurgie (CABG)

HER1.1.2 Komplexe kongenitale Herzchirurgie

HER1.1.3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta

HER1.1.4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe

HER1.1.5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe

HNO1 Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie)

HNO1.1 Hals- und Gesichtschirurgie

HNO1.1.1 Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie)

HNO1.2 Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen

HNO1.2.1 Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Duraeröffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)

HNO1.3 Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesoperationen)

HNO1.3.1 Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Duraeröffnung

HNO1.3.2 Cochlea Implantate (IVHSM)

HNO2 Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie

KAR1 Kardiologie (inkl. Schrittmacher)

KAR1.1 Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe)

KAR1.1.1 Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe)

KAR1.2 Elektrophysiologie (Ablationen)

KAR1.3 Implantierbarer Cardioverter Defibwrillator / Biventrikuläre Schrittmacher (CRT)

KIE1 Kieferchirurgie

KINBM Basis-Kinderchirurgie/-medizin

KINC Kinderchirurgie

KINM Kindermedizin

NCH1 Kraniale Neurochirurgie

NCH1.1 Spezialisierte Neurochirurgie

NCH2 Spinale Neurochirurgie

NCH3 Periphere Neurochirurgie

NEO1 Grundversorgung Neugeborene (ab GA 34 0/7 SSW und GG 2000g)

NEO1.1 Neonatologie (ab GA 32 0/7 SSW und GG 1250g)

NEO1.1.1 Spezialisierte Neonatologie (ab GA 28 0/7 SSW und GG 1000g)

NEO1.1.1.1 Hochspezialisierte Neonatologie (GA < 28 0/7 SSW und GG < 1000g)

NEOG Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (ab GA 37 0/7 SSW und GG 2000g)

NEP1 Nephrologie (akute Nierenversagen wie auch chronisch terminales Nierenversagen)

NEU1 Neurologie

NEU2 Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems

NEU2.1 Primäre Neubildung des Zentralnervensystems (ohne Palliativpatienten)

NEU3 Zerebrovaskuläre Störungen

163

Kürzel Bezeichnung Kan

tons

spita

l St.G

alle

n

Sp

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gio

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hein

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Sar

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NEU3.1 Zerebrovaskuläre Störungen im Stroke Center (IVHSM)

NEU4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik

NEU4.1 Epileptologie: Komplex-Behandlung

NUK1 Nuklearmedizin

ONK1 Onkologie

PAL Palliative Care Kompetenzzentrum

PLC1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität

PNE1 Pneumologie

PNE1.1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie

PNE1.2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

PNE1.3 Cystische Fibrose

PNE2 Polysomnographie

RAD1 Interventionelle Radiologie (bei Gefässen nur Diagnostik)

RAO1 Radio-Onkologie

RHE1 Rheumatologie

RHE2 Interdisziplinäre Rheumatologie

THO1 Thoraxchirurgie

THO1.1 Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie)

THO1.2 Mediastinaleingriffe

TPL1 Herztransplantation (IVHSM)

TPL2 Lungentransplantation (IVHSM)

TPL3 Lebertransplantation (IVHSM)

TPL4 Pankreastransplantation (IVHSM)

TPL5 Nierentransplantation (IVHSM)

TPL6 Darmtransplantation

TPL7 Milztransplantation

UNF1 Unfallchirurgie (Polytrauma)

UNF1.1 Spezialisierte Unfallchirurgie (Schädel-Hirn-Trauma)

UNF2 Ausgedehnte Verbrennungen (IVHSM)

URO1 Urologie ohne Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

URO1.1 Urologie mit Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

URO1.1.1 Radikale Prostatektomie

URO1.1.2 Radikale Zystektomie

URO1.1.3 Komplexe Chirurgie der Niere (Tumornephrektomie und Nierenteilsektion)

URO1.1.4 Isolierte Adrenalektomie

URO1.1.5 Plastische Rekonstruktion am pyeloureteralen Übergang

URO1.1.6 Plastische Rekonstruktion der Urethra

URO1.1.7 Implantation eines künstlichen Harnblasensphinkters

URO1.1.8 Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial

VIS1 Viszeralchirurgie

VIS1.1 Grosse Pankreaseingriffe (IVHSM)

VIS1.2 Grosse Lebereingriffe (IVHSM)

VIS1.3 Oesophaguschirurgie (IVHSM)

VIS1.4 Bariatrische Chirurgie

VIS1.4.1 Spezialisierte Bariatrische Chirurgie (IVHSM)

VIS1.5 Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM)

Bestehend, gültig bis Mitte 2022 Neu, befristet bis Ende 2018 Neu erteilt, gültig bis Mitte 2022 Nicht erteilt «Entzogen» Verzicht

164

165

Anhang 9: St.Galler Spitalliste Akutsomatik 2017: Leistungsspezifische Anforderungen (gültig ab 1. Juli 2017)

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

Basispaket BP Basispaket Chirurgie und Innere Medizin Innere Medizin und Chirurgie 1 1 1

BPE Basispaket für elektive Leistungserbringer entsprechend Leistungsgruppe 2 1 BP

Dermatologie DER1 Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten) BP (Dermatologie und Venerologie) 1 2 1

DER1.1 Dermatologische Onkologie BP (Dermatologie und Venerologie) 1 ONK1 ja 10

DER1.2 Schwere Hauterkrankungen BP (Dermatologie und Venerologie) 2 2 2

DER2 Wundpatienten BPE/BP Wundambulatorium

Hals-Nasen-Ohren HNO1 Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie) BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie) 2 1

HNO1.1 Hals- und Gesichtschirurgie BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie) 2 1

HNO1.1.1 Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie)

BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie inkl. Schwerpunkte – Hals- und Gesichtschirurgie)

2 2 KIE1 ja

HNO1.2 Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie) 2 1

HNO1.2.1 Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Duraer-öffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)

BP (Oto-Rhino-Laryngologie inkl. Schwerpunkte – Hals- und Gesichtschirurgie)

2 1 NCH1

HNO1.3 Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesoperationen)

BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie) 2 1

HNO1.3.1 Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Duraeröffnung

BP (Oto-Rhino-Laryngologie inkl. Schwerpunkte – Hals- und Gesichtschirurgie)

2 1 NCH1

HNO1.3.2 Cochlea Implantate (IVHSM) BP Oto-Rhino-Laryngologie 2 1

HNO2 Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie) (Chirurgie)

2 1 END1 + NUK1

KIE1 Kieferchirurgie BPE/BP (Kiefer- und Gesichtschirurgie) (Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie)

2 1 ja

Neurochirurgie NCH1 Kraniale Neurochirurgie BP (Neurochirurgie) 2 2 2 RAD1 + NEU1 + HNO1

ja

NCH1.1 Spezialisierte Neurochirurgie BP Neurochirurgie 3 3 3 AUG1 + END1 ja 10

NCH2 Spinale Neurochirurgie BPE/BP (Neurochirurgie) 2 1 BEW8

NCH3 Periphere Neurochirurgie BPE/BP (Neurochirurgie) 2 1 BEW1 oder BEW2 oder BEW3

166

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

Basispaket BP Basispaket Chirurgie und Innere Medizin Innere Medizin und Chirurgie 1 1 1

BPE Basispaket für elektive Leistungserbringer entsprechend Leistungsgruppe 2 1 BP

Dermatologie DER1 Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten) BP (Dermatologie und Venerologie) 1 2 1

DER1.1 Dermatologische Onkologie BP (Dermatologie und Venerologie) 1 ONK1 ja 10

DER1.2 Schwere Hauterkrankungen BP (Dermatologie und Venerologie) 2 2 2

DER2 Wundpatienten BPE/BP Wundambulatorium

Hals-Nasen-Ohren HNO1 Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie) BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie) 2 1

HNO1.1 Hals- und Gesichtschirurgie BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie) 2 1

HNO1.1.1 Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie)

BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie inkl. Schwerpunkte – Hals- und Gesichtschirurgie)

2 2 KIE1 ja

HNO1.2 Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie) 2 1

HNO1.2.1 Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Duraer-öffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)

BP (Oto-Rhino-Laryngologie inkl. Schwerpunkte – Hals- und Gesichtschirurgie)

2 1 NCH1

HNO1.3 Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesoperationen)

BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie) 2 1

HNO1.3.1 Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Duraeröffnung

BP (Oto-Rhino-Laryngologie inkl. Schwerpunkte – Hals- und Gesichtschirurgie)

2 1 NCH1

HNO1.3.2 Cochlea Implantate (IVHSM) BP Oto-Rhino-Laryngologie 2 1

HNO2 Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie BPE/BP (Oto-Rhino-Laryngologie) (Chirurgie)

2 1 END1 + NUK1

KIE1 Kieferchirurgie BPE/BP (Kiefer- und Gesichtschirurgie) (Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie)

2 1 ja

Neurochirurgie NCH1 Kraniale Neurochirurgie BP (Neurochirurgie) 2 2 2 RAD1 + NEU1 + HNO1

ja

NCH1.1 Spezialisierte Neurochirurgie BP Neurochirurgie 3 3 3 AUG1 + END1 ja 10

NCH2 Spinale Neurochirurgie BPE/BP (Neurochirurgie) 2 1 BEW8

NCH3 Periphere Neurochirurgie BPE/BP (Neurochirurgie) 2 1 BEW1 oder BEW2 oder BEW3

167

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

Neurochirurgie NEU1 Neurologie BP (Neurologie) 2 2

NEU2 Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems BP Innere Medizin Neurologie Radio-Onkologie Medizinische Onkologie

2 2 ja

NEU2.1 Primäre Neubildung des Zentralnervensystems (ohne Palliativpatienten)

BP Neurologie Neurochirurgie

2 2 NEU1 + NCH1 RAD1 + RAO1 ja

NEU3 Zerebrovaskuläre Störungen (ohne Stroke Unit) BP Neurologie Innere Medizin

2 2 2 NEU3.1 Telemedizinische Anbindung an ein Stroke Center, CT oder MRI mit Möglichkeit zur Angiographie rund um die Uhr, NIH-Stroke Scale Zertifizierung der behandelnden Ärzte, Erfassung aller Stroke Patienten in einem einheitlichen nationalen Register (voraussichtlich Swiss Stroke Register)

NEU3.1 Zerebrovaskuläre Störungen im Stroke Center (IVHSM)

BP Neurologie Neurochirurgie

3 3 2 GEF3 + ANG3 + GEF4 + ANG4 + RAD1 + NCH1

Zertifizierung Stroke Center

NEU4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik Neurologie 2 NEU4.1 NCH1.1 Psychiatrische Beurteilung bei der Diagnose eines nicht-epileptischen psychogenen Anfalls obligatorisch. Unterbruchs-freies Monitoring durch fachlich geschultes Personal rund um die Uhr.

NEU4.1 Epileptologie: Komplex-Behandlung Neurologie 2 10

Ophthalmologie AUG1 Ophthalmologie BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

AUG1.1 Strabologie BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

AUG1.2 Orbita, Lider, Tränenwege BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

AUG1.3 Spezialisierte Vordersegmentchirurgie BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

AUG1.4 Katarakt BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

AUG1.5 Glaskörper/Netzhautprobleme BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

Endokrinologie END1 Endokrinologie BP (Endokrinologie / Diabetologie) 1 1 1 Ernährungs- und Diabetesberatung

Gastroenterologie GAE1 Gastroenterologie BP (Gastroenterologie) 2 2 1 VIS1 ja

GAE1.1 Spezialisierte Gastroenterologie BP Gastroenterologie 2 2 2 ja

Viszeralchirurgie VIS1 Viszeralchirurgie BP (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie) 2 2 1 GAE1 ja

VIS1.1 Grosse Pankreaseingriffe (IVHSM) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 2 GAE1.1 VIS1.2 + END1 ja 10

VIS1.2 Grosse Lebereingriffe (IVHSM) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 2 GAE1.1 VIS1.1 + END1 ja 10

VIS1.3 Oesophaguschirurgie (IVHSM) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 3 ja 10

VIS1.4 Bariatrische Chirurgie BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 1 END1 25 SMOB Anerkennung Primärzentrum

VIS1.4.1 Spezialisierte Bariatrische Chirurgie (IVHSM) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 2 50 SMOB Anerkennung Referenzzentrum

VIS1.5 Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 2 ja 10

168

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

Neurochirurgie NEU1 Neurologie BP (Neurologie) 2 2

NEU2 Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems BP Innere Medizin Neurologie Radio-Onkologie Medizinische Onkologie

2 2 ja

NEU2.1 Primäre Neubildung des Zentralnervensystems (ohne Palliativpatienten)

BP Neurologie Neurochirurgie

2 2 NEU1 + NCH1 RAD1 + RAO1 ja

NEU3 Zerebrovaskuläre Störungen (ohne Stroke Unit) BP Neurologie Innere Medizin

2 2 2 NEU3.1 Telemedizinische Anbindung an ein Stroke Center, CT oder MRI mit Möglichkeit zur Angiographie rund um die Uhr, NIH-Stroke Scale Zertifizierung der behandelnden Ärzte, Erfassung aller Stroke Patienten in einem einheitlichen nationalen Register (voraussichtlich Swiss Stroke Register)

NEU3.1 Zerebrovaskuläre Störungen im Stroke Center (IVHSM)

BP Neurologie Neurochirurgie

3 3 2 GEF3 + ANG3 + GEF4 + ANG4 + RAD1 + NCH1

Zertifizierung Stroke Center

NEU4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik Neurologie 2 NEU4.1 NCH1.1 Psychiatrische Beurteilung bei der Diagnose eines nicht-epileptischen psychogenen Anfalls obligatorisch. Unterbruchs-freies Monitoring durch fachlich geschultes Personal rund um die Uhr.

NEU4.1 Epileptologie: Komplex-Behandlung Neurologie 2 10

Ophthalmologie AUG1 Ophthalmologie BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

AUG1.1 Strabologie BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

AUG1.2 Orbita, Lider, Tränenwege BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

AUG1.3 Spezialisierte Vordersegmentchirurgie BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

AUG1.4 Katarakt BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

AUG1.5 Glaskörper/Netzhautprobleme BPE/BP (Ophthalmologie inkl. Schwerpunkt Ophthalmochirurgie) 2 1

Endokrinologie END1 Endokrinologie BP (Endokrinologie / Diabetologie) 1 1 1 Ernährungs- und Diabetesberatung

Gastroenterologie GAE1 Gastroenterologie BP (Gastroenterologie) 2 2 1 VIS1 ja

GAE1.1 Spezialisierte Gastroenterologie BP Gastroenterologie 2 2 2 ja

Viszeralchirurgie VIS1 Viszeralchirurgie BP (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie) 2 2 1 GAE1 ja

VIS1.1 Grosse Pankreaseingriffe (IVHSM) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 2 GAE1.1 VIS1.2 + END1 ja 10

VIS1.2 Grosse Lebereingriffe (IVHSM) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 2 GAE1.1 VIS1.1 + END1 ja 10

VIS1.3 Oesophaguschirurgie (IVHSM) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 3 ja 10

VIS1.4 Bariatrische Chirurgie BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 1 END1 25 SMOB Anerkennung Primärzentrum

VIS1.4.1 Spezialisierte Bariatrische Chirurgie (IVHSM) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 2 50 SMOB Anerkennung Referenzzentrum

VIS1.5 Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie 2 2 2 ja 10

169

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

Hämatologie HAE1 Aggressive Lymphome und akute Leukämien BP HämatologieMedizinische OnkologieInnere Medizin

1 1 2 ONK1 ja

HAE1.1 Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie

BP HämatologieMedizinische Onkologie

1 1 2 ONK1 ja 10

HAE2 Indolente Lymphome und chronische Leukämien BP HämatologieMedizinische OnkologieInnere Medizin

1 1 1 ONK1 ja

HAE3 Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndrome

BP HämatologieMedizinische OnkologieInnere Medizin

1 1 1 ja

HAE4 Autologe Blutstammzelltransplantation BP (Medizinische Onkologie)(Hämatologie)

2 2 2 10 JACIE-Akkreditierung

HAE5 Allogene Blutstammzelltransplantation (IVHSM) BP HämatologieMedizinische Onkologie

2 2 3

Gefässe GEF1 Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – GefässchirurgieHerz- und thorakale Gefässchirurgie inkl. Schwerpunkte – Gefässchirurgie

2 2 1 ANG1 + RAD1 10 Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

ANG1 Interventionen periphere Gefässe (arteriell) BP (Angiologie)(Radiologie)(Kardiologie)

2 2 1 RAD1 Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

GEF2 Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – GefässchirurgieHerz- und thorakale Gefässchirurgie inkl. Schwerpunkte – Gefässchirurgie

3 3 2 ANG2 + RAD1 10 (bzw. 20 mit ANG2)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

ANG2 Interventionen intraabdominale Gefässe BP AngiologieRadiologieKardiologie

3 3 2 GEF2 + RAD1 10 (bzw. 20 mit GEF2)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

GEF3 Gefässchirurgie Carotis BP (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Gefässchirurgie)(Herz- und thorakale Gefässchirurgie inkl. Schwerpunkte – Gefässchirurgie)(Neurochirurgie)

2 2 2 NEU1 + RAD1 10 (bzw. 20 mit ANG3)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

ANG3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe BP (Angiologie)(Radiologie)(Kardiologie)

2 2 2 GEF3 + NEU1 + RAD1

10 (bzw. 20 mit GEF3)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

GEF4 Gefässchirurgie intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

BP Neurochirurgie 3 3 2 NEU3.1 + ANG4 + NCH1.1 + NEU1 + RAD1

10 (bzw. 20 mit ANG4)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

ANG4 Interventionen intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

BP Radiologie inkl. Schwerpunkte – Invasive Neuroradiologie 3 3 2 NEU3.1 + GEF4 + NEU1+ RAD1

10 (bzw. 20 mit GEF4)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

RAD1 Interventionelle Radiologie (bei Gefässen nur Diagnostik)

BP Radiologie 2 2 1

Herz HER1 Einfache Herzchirurgie BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3 HER1.1

HER1.1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungenmaschine (ohne Koronarchirurgie)

BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3 KAR1.1 + KAR1.1.1

HER1.1.1 Koronarchirurgie (CABG) BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3 100

HER1.1.2 Komplexe kongenitale Herzchirurgie BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie Kardiologie

3 3 3 10

HER1.1.3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3

HER1.1.4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3

HER1.1.5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3

KAR1 Kardiologie (inkl. Schrittmacher) BP Kardiologie und Innere Medizin Herz- und thorakale Gefässchirurgie

2 2 2 KAR1.1 + KAR1.1.1

KAR1.1.1 Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe) BP Kardiologie 3 3 3 HER1.1 10

KAR1.2 Elektrophysiologie (Ablationen) BP Kardiologie 2 2 2 HER1.1

KAR1.3 Implantierbarer Cardioverter Defibrillator / Biventri-kuläre Schrittmacher (CRT)

BP Kardiologie Herz- und thorakale Gefässchirurgie

2 2 2 - HER1.1 Einhalten der Richtlinien der schweizerischen Gesellschaft für Kardiologie zur Defibrillatortherapie. Führen eines Akti-vitätsregisters. Spezifisches Zusammenarbeitskonzept mit HER1.1.

Nephrologie NEP1 Nephrologie (akute Nierenversagen wie auch chro-nisch terminales Nierenversagen)

BP (Nephrologie)Intensivmedizin

2 2 2 VIS1 + GEF1 + ANG1 + RAD1

Ambulante Hämodialyse kann nur zusammen mit Peritonealdialyse angeboten werden.

170

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

Hämatologie HAE1 Aggressive Lymphome und akute Leukämien BP HämatologieMedizinische OnkologieInnere Medizin

1 1 2 ONK1 ja

HAE1.1 Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie

BP HämatologieMedizinische Onkologie

1 1 2 ONK1 ja 10

HAE2 Indolente Lymphome und chronische Leukämien BP HämatologieMedizinische OnkologieInnere Medizin

1 1 1 ONK1 ja

HAE3 Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndrome

BP HämatologieMedizinische OnkologieInnere Medizin

1 1 1 ja

HAE4 Autologe Blutstammzelltransplantation BP (Medizinische Onkologie)(Hämatologie)

2 2 2 10 JACIE-Akkreditierung

HAE5 Allogene Blutstammzelltransplantation (IVHSM) BP HämatologieMedizinische Onkologie

2 2 3

Gefässe GEF1 Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – GefässchirurgieHerz- und thorakale Gefässchirurgie inkl. Schwerpunkte – Gefässchirurgie

2 2 1 ANG1 + RAD1 10 Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

ANG1 Interventionen periphere Gefässe (arteriell) BP (Angiologie)(Radiologie)(Kardiologie)

2 2 1 RAD1 Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

GEF2 Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – GefässchirurgieHerz- und thorakale Gefässchirurgie inkl. Schwerpunkte – Gefässchirurgie

3 3 2 ANG2 + RAD1 10 (bzw. 20 mit ANG2)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

ANG2 Interventionen intraabdominale Gefässe BP AngiologieRadiologieKardiologie

3 3 2 GEF2 + RAD1 10 (bzw. 20 mit GEF2)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

GEF3 Gefässchirurgie Carotis BP (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Gefässchirurgie)(Herz- und thorakale Gefässchirurgie inkl. Schwerpunkte – Gefässchirurgie)(Neurochirurgie)

2 2 2 NEU1 + RAD1 10 (bzw. 20 mit ANG3)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

ANG3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe BP (Angiologie)(Radiologie)(Kardiologie)

2 2 2 GEF3 + NEU1 + RAD1

10 (bzw. 20 mit GEF3)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

GEF4 Gefässchirurgie intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

BP Neurochirurgie 3 3 2 NEU3.1 + ANG4 + NCH1.1 + NEU1 + RAD1

10 (bzw. 20 mit ANG4)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

ANG4 Interventionen intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke)

BP Radiologie inkl. Schwerpunkte – Invasive Neuroradiologie 3 3 2 NEU3.1 + GEF4 + NEU1+ RAD1

10 (bzw. 20 mit GEF4)

Interdisziplinäre Indikationskonferenz (GEF/ANG)

RAD1 Interventionelle Radiologie (bei Gefässen nur Diagnostik)

BP Radiologie 2 2 1

Herz HER1 Einfache Herzchirurgie BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3 HER1.1

HER1.1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungenmaschine (ohne Koronarchirurgie)

BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3 KAR1.1 + KAR1.1.1

HER1.1.1 Koronarchirurgie (CABG) BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3 100

HER1.1.2 Komplexe kongenitale Herzchirurgie BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie Kardiologie

3 3 3 10

HER1.1.3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3

HER1.1.4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3

HER1.1.5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe BP Herz- und thorakale Gefässchirurgie 3 3 3

KAR1 Kardiologie (inkl. Schrittmacher) BP Kardiologie und Innere Medizin Herz- und thorakale Gefässchirurgie

2 2 2 KAR1.1 + KAR1.1.1

KAR1.1.1 Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe) BP Kardiologie 3 3 3 HER1.1 10

KAR1.2 Elektrophysiologie (Ablationen) BP Kardiologie 2 2 2 HER1.1

KAR1.3 Implantierbarer Cardioverter Defibrillator / Biventri-kuläre Schrittmacher (CRT)

BP Kardiologie Herz- und thorakale Gefässchirurgie

2 2 2 - HER1.1 Einhalten der Richtlinien der schweizerischen Gesellschaft für Kardiologie zur Defibrillatortherapie. Führen eines Akti-vitätsregisters. Spezifisches Zusammenarbeitskonzept mit HER1.1.

Nephrologie NEP1 Nephrologie (akute Nierenversagen wie auch chro-nisch terminales Nierenversagen)

BP (Nephrologie)Intensivmedizin

2 2 2 VIS1 + GEF1 + ANG1 + RAD1

Ambulante Hämodialyse kann nur zusammen mit Peritonealdialyse angeboten werden.

171

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

Urologie URO1 Urologie ohne Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

BPE/BP (Urologie) 2 1 ja

URO1.1 Urologie mit Schwerpunktstitel «Operative Urologie» BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1

URO1.1.1 Radikale Prostatektomie BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1 ja 10

URO1.1.2 Radikale Zystektomie BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 2 ja 10

URO1.1.3 Komplexe Chirurgie der Niere (Tumornephrektomie und Nierenteilsektion)

BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 2 ja 10

URO1.1.4 Isolierte Adrenalektomie BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie)

2 2 END1

URO1.1.5 Plastische Rekonstruktion am pyeloureteralen Übergang

BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1

URO1.1.6 Plastische Rekonstruktion der Urethra BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1

URO1.1.7 Implantation eines künstlichen Harnblasensphink-ters

BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1

URO1.1.8 Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial

BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1 RAD1

Pneumologie PNE1 Pneumologie BP (Pneumologie) 1 1 1 THO1.1 ja Möglichkeit zur kontinuierlichen Patientenüberwachung, Intubation und kurzeitigen mechanischen Beatmung

PNE1.1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie BP Pneumologie 1 1 1

PNE1.2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

BP Pneumologie 2 2 2 TPL2

PNE1.3 Cystische Fibrose und komplexe Diagnostik / Therapie bei Primärer Pulmonaler Hypertonie

BP Pneumologie 2 2 2 THO1 + END1 + HNO1.2 + GAE1

TPL2 10 CF Zentrum mit multidisziplinärem auf CF spezialisiertem Fachpersonal wie CF-Spezialisten als ärztl. Leiter, Physiotherapie, Ernährungsberatung etc.

PNE2 Polysomnographie Fähigkeitsausweis Schlafmedizin mit Facharzt Pneumologie oderNeurologie oderPsychiatrie und Psychotherapie

1 Schlaflabor Zertifizierung durch SGSSC

Thoraxchirurgie THO1 Thoraxchirurgie BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Thoraxchirurgie 2 2 2 PNE1

THO1.1 Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie)

BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Thoraxchirurgie 2 2 3 ja 30

THO1.2 Mediastinaleingriffe BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Thoraxchirurgie 2 2 3

Transplantationen TPL1 Herztransplantation (IVHSM) BP 3 3 3

TPL2 Lungentransplantation (IVHSM) BP 3 3 3

TPL3 Lebertransplantation (IVHSM) BP 3 3 3

TPL4 Pankreastransplantation (IVHSM) BP 3 3 3

TPL5 Nierentransplantation (IVHSM) BP 3 3 3

TPL6 Darmtransplantation BP 3 3 3

TPL7 Milztransplantation BP 3 3 3

Bewegungs-apparat chirurgisch

BEW1 Chirurgie Bewegungsapparat BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie)

2 1

BEW2 Orthopädie BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates

2 1

BEW3 Handchirurgie BPE/BP (Handchirurgie) 2 1 Handchirurgisches Spezialambulatorium

BEW4 Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie)

2 1 BEW1 oder BEW2 oder BEW3

BEW5 Arthroskopie des Knies BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie)

2 1 BEW1 oder BEW2

BEW6 Rekonstruktion obere Extremität BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie)

2 1 BEW1 oder BEW2 oder BEW3

BEW7 Rekonstruktion untere Extremität BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatolo gie)

2 1 BEW1 oder BEW2

172

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

Urologie URO1 Urologie ohne Schwerpunktstitel «Operative Urologie»

BPE/BP (Urologie) 2 1 ja

URO1.1 Urologie mit Schwerpunktstitel «Operative Urologie» BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1

URO1.1.1 Radikale Prostatektomie BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1 ja 10

URO1.1.2 Radikale Zystektomie BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 2 ja 10

URO1.1.3 Komplexe Chirurgie der Niere (Tumornephrektomie und Nierenteilsektion)

BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 2 ja 10

URO1.1.4 Isolierte Adrenalektomie BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie)

2 2 END1

URO1.1.5 Plastische Rekonstruktion am pyeloureteralen Übergang

BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1

URO1.1.6 Plastische Rekonstruktion der Urethra BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1

URO1.1.7 Implantation eines künstlichen Harnblasensphink-ters

BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1

URO1.1.8 Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial

BPE/BP (Urologie inkl. Schwerpunkt operative Urologie) 2 1 RAD1

Pneumologie PNE1 Pneumologie BP (Pneumologie) 1 1 1 THO1.1 ja Möglichkeit zur kontinuierlichen Patientenüberwachung, Intubation und kurzeitigen mechanischen Beatmung

PNE1.1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie BP Pneumologie 1 1 1

PNE1.2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation

BP Pneumologie 2 2 2 TPL2

PNE1.3 Cystische Fibrose und komplexe Diagnostik / Therapie bei Primärer Pulmonaler Hypertonie

BP Pneumologie 2 2 2 THO1 + END1 + HNO1.2 + GAE1

TPL2 10 CF Zentrum mit multidisziplinärem auf CF spezialisiertem Fachpersonal wie CF-Spezialisten als ärztl. Leiter, Physiotherapie, Ernährungsberatung etc.

PNE2 Polysomnographie Fähigkeitsausweis Schlafmedizin mit Facharzt Pneumologie oderNeurologie oderPsychiatrie und Psychotherapie

1 Schlaflabor Zertifizierung durch SGSSC

Thoraxchirurgie THO1 Thoraxchirurgie BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Thoraxchirurgie 2 2 2 PNE1

THO1.1 Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie)

BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Thoraxchirurgie 2 2 3 ja 30

THO1.2 Mediastinaleingriffe BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Thoraxchirurgie 2 2 3

Transplantationen TPL1 Herztransplantation (IVHSM) BP 3 3 3

TPL2 Lungentransplantation (IVHSM) BP 3 3 3

TPL3 Lebertransplantation (IVHSM) BP 3 3 3

TPL4 Pankreastransplantation (IVHSM) BP 3 3 3

TPL5 Nierentransplantation (IVHSM) BP 3 3 3

TPL6 Darmtransplantation BP 3 3 3

TPL7 Milztransplantation BP 3 3 3

Bewegungs-apparat chirurgisch

BEW1 Chirurgie Bewegungsapparat BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie)

2 1

BEW2 Orthopädie BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates

2 1

BEW3 Handchirurgie BPE/BP (Handchirurgie) 2 1 Handchirurgisches Spezialambulatorium

BEW4 Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie)

2 1 BEW1 oder BEW2 oder BEW3

BEW5 Arthroskopie des Knies BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie)

2 1 BEW1 oder BEW2

BEW6 Rekonstruktion obere Extremität BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie)

2 1 BEW1 oder BEW2 oder BEW3

BEW7 Rekonstruktion untere Extremität BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatolo gie)

2 1 BEW1 oder BEW2

173

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

BEW8 Wirbelsäulenchirurgie BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsappara tes) (Neurochirurgie) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatolo gie)

2 1 BEW1 oder BEW2 oder NCH2 oder NCH3

RHE1 + NCH2

BEW8.1 Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsappara tes) (Neurochirurgie) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatolo gie)

2 1 10

BEW9 Knochentumore BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparats)

2 1 BEW1 oder BEW2 oder NCH2 oder NCH3

ja 10

BEW10 Plexuschirurgie BPE/BP (Handchirurgie)(Neurochirurgie)

2 1 BEW1 oder BEW2 oder BEW3 oder NCH3

10 Intraoperatives Nerven-Monitoring (durch Neurologie)

BEW11 Replantationen BP Handchirurgie 3 3 2 BEW1 oder BEW2 oder BEW3 und NCH3

Handchirurgisches Spezialambulatori um, Intraoperatives Nerven-Monitoring (durch Neurologie)

Rheumatologie RHE1 Rheumatologie BPE/BP (Rheumatologie) (Rheumatologie und Physikalische Medizin und Rehabilitation)

1 1 BEW8 + NEU1

RHE2 Interdisziplinäre Rheumatologie BP (Rheumatologie) (Rheumatologie und Physikalische Medizin und Rehabilitation)

2 2 2 NEU1 + PNE1+ DER1 + BEW2+ ANG1 + GAE1+ KAR1

Gynäkologie GYN1 Gynäkologie BPE/BP (Gynäkologie und Geburtshilfe) 2 1

GYN1.1 Maligne Neoplasien der Vulva und Vagina BPE/BP (Gynäkologie und Geburtshilfe inkl. Schwerpunkte – gynäkologische Onkologie) (Gynäkologie und Geburtshilfe mit äquivalenten Operationszahlen Neoplasien der Vulva und Vagina)

2 2 VIS1 ja

GYN1.2 Maligne Neoplasien der Zervix BPE/BP (Gynäkologie und Geburtshilfe inkl. Schwerpunkte – gynäkologische Onkologie)(Gynäkologie und Geburtshilfe mit äquivalenten Operationszahlen Neoplasien der Cervix uteri)

2 2 VIS1 ja

GYN1.3 Maligne Neoplasien des Corpus uteri BPE/BP (Gynäkologie und Geburtshilfe inkl. Schwerpunkte – gynäkologische Onkologie)(Gynäkologie und Geburtshilfe mit Nachweis von 50 Lympha denektomien bei pelvinen Neoplasien)

2 1 VIS 1 ja

GYN1.4 Maligne Neoplasien des Ovars BPE/BP (Gynäkologie und Geburtshilfe inkl. Schwerpunkte – gynäkologische Onkologie)(Gynäkologie und Geburtshilfe mit äquivalenten Operati-onszahlen Neoplasien des Ovars)

2 2 VIS1 ja

GYN2 Maligne Neoplasien der Mamma BPE/BP (Nachweis von 50 operierten Neoplasien der Mamma) 2 1 ja

PLC1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität BP Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische ChirurgieGynäkologie und Geburtshilfe

2 2 GYN1 Gynäkologische Endokrinologie, psychiatrische Betreuung

Geburtshilfe GEBH Geburtshäuser (ab 37. SSW) NEOG GEB1 + NEO1 Qualitätsanforderungen an Geburtshäuser

GEB1 Grundversorgung Geburtshilfe (ab 34. SSW und >= 2000g)

BP (Gynäkologie und Geburtshilfe) 4 4 1 NEO1 NEO1.1 Bei pränataler Hospitalisation Rücksprache mit NEO1.1

GEB1.1 Geburtshilfe (ab 32. SSW und >= 1250g) BP Gynäkologie und Geburtshilfe 4 4 2 NEO1.1 GEB1.1.1

GEB1.1.1 Spezialisierte Geburtshilfe BP Gynäkologie und Geburtshilfe inkl. Schwerpunkt fetomaternale Medizin

4 4 2 NEO1.1.1

Neugeborene NEOG Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (ab GA 37 0/7 SSW und GG 2000g)

BP GEBH Qualitätsanforderungen an Geburtshäuser

NEO1 Grundversorgung Neugeborene (ab GA 34 0/7 SSW und GG 2000g)

BP (Gynäkologie und Geburtshilfe) (Kinder- und Jugendmedizin)

2 GEB1 Weitere Anforderungen gem. Level I der Standards for Levels of Neonatal Care in Switzerland

NEO1.1 Neonatologie (ab GA 32 0/7 SSW und GG 1250g) BP Kinder- und Jugendmedizin inkl. Schwerpunkt Neonatologie

4 1 GEB1.1 NEO1.1.1.1 Weitere Anforderungen gem. Level IIB der Standards for Levels of Neonatal Care in Switzerland

NEO1.1.1 Spezialisierte Neonatologie (ab GA 28 0/7 SSW und GG 1000g)

BP Kinder- und Jugendmedizin inkl. Schwerpunkt Neonatologie

4 2 GEB1.1.1 NEO1.1.1.1 Weitere Anforderungen gem. Level III der Standards for Levels of Neonatal Care in Switzerland

NEO1.1.1.1 Hochspezialisierte Neonatologie (GA < 28 0/7 SSW und GG < 1000g)

BP Kinder- und Jugendmedizin inkl. Schwerpunkt Neonatologie

4 2 2 GEB1.1.1 Weitere Anforderungen gem. Level III der Standards for Levels of Neonatal Care in Switzerland

174

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

BEW8 Wirbelsäulenchirurgie BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsappara tes) (Neurochirurgie) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatolo gie)

2 1 BEW1 oder BEW2 oder NCH2 oder NCH3

RHE1 + NCH2

BEW8.1 Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsappara tes) (Neurochirurgie) (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatolo gie)

2 1 10

BEW9 Knochentumore BPE/BP (Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparats)

2 1 BEW1 oder BEW2 oder NCH2 oder NCH3

ja 10

BEW10 Plexuschirurgie BPE/BP (Handchirurgie)(Neurochirurgie)

2 1 BEW1 oder BEW2 oder BEW3 oder NCH3

10 Intraoperatives Nerven-Monitoring (durch Neurologie)

BEW11 Replantationen BP Handchirurgie 3 3 2 BEW1 oder BEW2 oder BEW3 und NCH3

Handchirurgisches Spezialambulatori um, Intraoperatives Nerven-Monitoring (durch Neurologie)

Rheumatologie RHE1 Rheumatologie BPE/BP (Rheumatologie) (Rheumatologie und Physikalische Medizin und Rehabilitation)

1 1 BEW8 + NEU1

RHE2 Interdisziplinäre Rheumatologie BP (Rheumatologie) (Rheumatologie und Physikalische Medizin und Rehabilitation)

2 2 2 NEU1 + PNE1+ DER1 + BEW2+ ANG1 + GAE1+ KAR1

Gynäkologie GYN1 Gynäkologie BPE/BP (Gynäkologie und Geburtshilfe) 2 1

GYN1.1 Maligne Neoplasien der Vulva und Vagina BPE/BP (Gynäkologie und Geburtshilfe inkl. Schwerpunkte – gynäkologische Onkologie) (Gynäkologie und Geburtshilfe mit äquivalenten Operationszahlen Neoplasien der Vulva und Vagina)

2 2 VIS1 ja

GYN1.2 Maligne Neoplasien der Zervix BPE/BP (Gynäkologie und Geburtshilfe inkl. Schwerpunkte – gynäkologische Onkologie)(Gynäkologie und Geburtshilfe mit äquivalenten Operationszahlen Neoplasien der Cervix uteri)

2 2 VIS1 ja

GYN1.3 Maligne Neoplasien des Corpus uteri BPE/BP (Gynäkologie und Geburtshilfe inkl. Schwerpunkte – gynäkologische Onkologie)(Gynäkologie und Geburtshilfe mit Nachweis von 50 Lympha denektomien bei pelvinen Neoplasien)

2 1 VIS 1 ja

GYN1.4 Maligne Neoplasien des Ovars BPE/BP (Gynäkologie und Geburtshilfe inkl. Schwerpunkte – gynäkologische Onkologie)(Gynäkologie und Geburtshilfe mit äquivalenten Operati-onszahlen Neoplasien des Ovars)

2 2 VIS1 ja

GYN2 Maligne Neoplasien der Mamma BPE/BP (Nachweis von 50 operierten Neoplasien der Mamma) 2 1 ja

PLC1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität BP Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische ChirurgieGynäkologie und Geburtshilfe

2 2 GYN1 Gynäkologische Endokrinologie, psychiatrische Betreuung

Geburtshilfe GEBH Geburtshäuser (ab 37. SSW) NEOG GEB1 + NEO1 Qualitätsanforderungen an Geburtshäuser

GEB1 Grundversorgung Geburtshilfe (ab 34. SSW und >= 2000g)

BP (Gynäkologie und Geburtshilfe) 4 4 1 NEO1 NEO1.1 Bei pränataler Hospitalisation Rücksprache mit NEO1.1

GEB1.1 Geburtshilfe (ab 32. SSW und >= 1250g) BP Gynäkologie und Geburtshilfe 4 4 2 NEO1.1 GEB1.1.1

GEB1.1.1 Spezialisierte Geburtshilfe BP Gynäkologie und Geburtshilfe inkl. Schwerpunkt fetomaternale Medizin

4 4 2 NEO1.1.1

Neugeborene NEOG Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (ab GA 37 0/7 SSW und GG 2000g)

BP GEBH Qualitätsanforderungen an Geburtshäuser

NEO1 Grundversorgung Neugeborene (ab GA 34 0/7 SSW und GG 2000g)

BP (Gynäkologie und Geburtshilfe) (Kinder- und Jugendmedizin)

2 GEB1 Weitere Anforderungen gem. Level I der Standards for Levels of Neonatal Care in Switzerland

NEO1.1 Neonatologie (ab GA 32 0/7 SSW und GG 1250g) BP Kinder- und Jugendmedizin inkl. Schwerpunkt Neonatologie

4 1 GEB1.1 NEO1.1.1.1 Weitere Anforderungen gem. Level IIB der Standards for Levels of Neonatal Care in Switzerland

NEO1.1.1 Spezialisierte Neonatologie (ab GA 28 0/7 SSW und GG 1000g)

BP Kinder- und Jugendmedizin inkl. Schwerpunkt Neonatologie

4 2 GEB1.1.1 NEO1.1.1.1 Weitere Anforderungen gem. Level III der Standards for Levels of Neonatal Care in Switzerland

NEO1.1.1.1 Hochspezialisierte Neonatologie (GA < 28 0/7 SSW und GG < 1000g)

BP Kinder- und Jugendmedizin inkl. Schwerpunkt Neonatologie

4 2 2 GEB1.1.1 Weitere Anforderungen gem. Level III der Standards for Levels of Neonatal Care in Switzerland

175

Leistungsgruppen: Die Leistungsbereiche sind in Leistungsgruppen aufgeteilt. Die Leistungsgruppen in jedem Leistungsbereich sind hierar-chisch durch die Kürzel der Leistungsgruppen verbunden. So bildet die Leistungsgruppe VIS1 die Basis für die übrigen Leistungsgruppen in der Viszeralchirurgie mit den Kürzeln VIS1.1-VIS1.5. Alle Leistungsgruppen sind auf Basis von Diagnose- (ICD) und Behandlungscodes (CHOP) sowie SwissDRG eindeutig definiert. Die den Leistungsgruppen zugeordneten Swiss-DRG, CHOP- und ICD-Codes sind auf der Homepage der GDK pu-bliziert: www.gdk-cds.ch.

Basispaket: Im Bereich der Basisversorgung gibt es zwei Pakete, wel-che die Grundlage für alle Leistungsgruppen bilden. Das Basispaket (BP) umfasst alle medizinischen und chirurgischen Leistungen, welche nicht zu den fachspezifischen Leistungsgruppen gehören. Das BP bildet die Grundlage für alle Spitäler mit einer Notfallstation und ist für diese obliga-torisch. Das Basispaket Elektiv (BPE) umfasst grundsätzlich Basisversor-gungsleistungen aus denjenigen elektiven Leistungsbereichen, in denen das Spital über einen Leistungsauftrag verfügt. Zudem existiert eine se-parate Liste mit basischirurgischen Leistungen, für die kein zusätzlicher fachspezifischer Leistungsauftrag notwendig ist (z.B. Leistenhernien, peri-phere Varizenchirurgie etc.).

FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-Titel: Je nach Leistungsgruppe sind unterschiedliche Fachärzte (FMH oder ausländischer äquivalenter Titel) vorgeschrieben. Es muss mindestens einer der genannten Fachärzte ver-fügbar sein. Beispielsweise sind dies in den internistischen Gebieten die Internisten und/oder Spezialisten je nach medizinischer Notwendigkeit. Grundsätzlich sollten die Patienten von diesen Fachärzten behandelt wer-den. Es liegt aber in der Verantwortung des Spitals bzw. der Fachärzte die Behandlung zu delegieren. Bei bestimmten Leistungsgruppen sind auch Beleg- oder Konsiliarärzte möglich. Bei jeder Leistungsgruppe ist zudem definiert, in welcher Form die Fachärzte (FA) zur Verfügung stehen müs-sen. Wenn der FMH-Titel ohne Klammern steht, müssen die Fachärzte am Spital angestellt sein oder ihre Praxis im Spital haben. FMH-Titel in Klammern bedeutet, dass auch Belegärzte oder Konsiliarärzte möglich sind, sofern sie vertraglich mit dem Spital verbunden sind und eine eigene Praxis in der Nähe des Spitals führen.

Facharzt / Zeitliche Verfügbarkeit: Pro Leistungsgruppe ist eine be-stimmte zeitliche Verfügbarkeit des entsprechenden Facharztes oder eines Arztes mit entsprechender Facharztqualifikation gefordert. Diese muss rund um die Uhr an 365 Tagen gewährleistet sein. Die Verfügbarkeit muss auch bei Beleg- und Konsiliarärzten jederzeit geregelt und sichergestellt sein:

1 = FA < 1h erreichbar oder Patient < 1h verlegt2 = FA jederzeit erreichbar und Intervention < 1h3 = FA jederzeit erreichbar und Intervention < 30min4 = FA Geburtshilfe < 15min im Spital.

Für NEO1.1 bis NEO1.1.1.1: Zusätzlich FA Neonatologie oder FA Pädiatrie mit Erfahrung in Neonatologie < 15min (gemäss Stan-dards for Levels IIB of Neonatal Care in Switzerland)

Notfallstation: Für Spitäler mit dem Basispaket und damit Notfallpatienten wird das Führen einer adäquaten Notfallstation vorgeschrieben. In Abhän-gigkeit der Dringlichkeit der Notfallbehandlungen pro Leistungsgruppe, werden die Anforderungen an Notfallstationen in Level 1 bis 3 unterschie-den. Für die Geburtshilfe sind im Level 4 zusätzlich spezifische Notfall-Anforderungen vorgeschrieben: 1 = 8-17 Uhr Mo-Fr: Ärzte mit Facharztqualifikation Medizin und Chirurgie

stehen dem Notfall zur Verfügung (multifunktionaler Spitaleinsatz). 17-8 Uhr Mo-Fr und rund um die Uhr an Wochenenden und Feierta-gen: Assistenzärzte Medizin und Chirurgie stehen dem Notfall zur Ver-fügung. Beizug von Fachärzten bei medizinischer Notwendigkeit: In-nere Medizin (in 30 Minuten), Chirurgie (in 30 Minuten), Anästhesie (in 15 Minuten).

2 = 8-17 Uhr Mo-Fr: Ärzte mit Facharztqualifikation Chirurgie und Medizin stehen dem Notfall in erster Priorität zur Verfügung und sind bei me-dizinischer Notwendigkeit innerhalb 5 Minuten auf der Notfallstation (Einsätze im OP nur für Notfalloperationen zulässig). 17-8 Uhr Mo-Fr und rund um die Uhr an Wochenenden und Feiertagen: Assistenzärzte Medizin und Chirurgie stehen dem Notfall zur Verfügung. Beizug von Fachärzten bei medizinischer Notwendigkeit: Innere Medizin (in 30 Mi-nuten), Chirurgie (in 30 Minuten), Anästhesie (in 15 Minuten).

3 = 8-23 Uhr Mo-Fr: Ärzte mit Facharztqualifikation Chirurgie und Medizin stehen dem Notfall in erster Priorität zur Verfügung und sind bei me-dizinischer Notwendigkeit innerhalb 5 Minuten auf der Notfallstation (Einsätze im OP nur für Notfalloperationen zulässig). 23-8 Uhr Mo-Fr und rund um die Uhr an Wochenenden und Feiertagen: Assistenzärzte stehen dem Notfall in erster Priorität zur Verfügung und sind bei me-dizinischer Notwendigkeit innerhalb 5 Minuten auf der Notfallstation. Davon ist mindestens ein Assistenzarzt Medizin in der 2. Hälfte der Facharzt-Ausbildung. Zudem steht dem Notfall bei medizinischer Not-wendigkeit ein Arzt mit Facharztqualifikation Chirurgie innerhalb 15 Mi-nuten (Einsätze im OP nur für Notfalloperationen zulässig) und ein Arzt mit Facharztqualifikation Medizin innerhalb 30 Minuten zur Verfügung. Beizug von Fachärzten bei medizinischer Notwendigkeit: Anästhesie (im Haus), Intensivmedizin (im Haus).

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

(Radio-) Onkologie ONK1 Onkologie BP (Medizinische Onkologie) (Innere Medizin)

2 2 1 RAO1 + NUK1 ja

RAO1 Radio-Onkologie BP Radio-Onkologie / Strahlentherapie 2 2 2 ONK1 ja

NUK1 Nuklearmedizin BP Nuklearmedizin 1 END1 ja BAG Strahlenschutzbedingungen

Schwere Verletzungen

UNF1 Unfallchirurgie (Polytrauma) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie, Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie, Handchirurgie, Intensivmedizin, Innere Medizin

2 3 2 VIS1 + BEW1 NCH1 + THO1

UNF1.1 Spezialisierte Unfallchirurgie (Schädel-Hirn-Trauma) BP (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie) (Neurochirurgie)

3 3 3 BEW1 + NCH1

UNF2 Ausgedehnte Verbrennungen (IVHSM) BP 3 3 3

Querschnitts-bereiche

BES Bewachungsstation BP

KINM Kindermedizin BP Kinder- und Jugendmedizin 2 2 2 Kinderklinik

KINC Kinderchirurgie BPE/BP Kinderchirurgie 2 2 2 Kinderklinik und Kinderanästhesie

KINBM Basis-Kinderchirurgie/-medizin BPE/BP 2 2 1 Beschränkt auf ASA-Klassen I und IIKinderanästhesie (bei Kinder unter 6 Jahren) postoperativ während 24h innerhalb 30min einsatzbereit. Entsprechender Leistungsauftrag der Erwachsenenmedizin

GER Akutgeriatrie Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin inkl. Schwerpunkt Geriatrie Innere Medizin inkl. Schwerpunkt Geriatrie

1 1 Facharzt Geriatrie oder Allgemeinmedizin mit Schwerpunkt Geriatrie 5% Anstellung pro Bett (gültig ab 1.01.2018)

PAL Palliative Care Kompetenzzentrum Innere Medizin 1 Zertifizierung mit dem Label «Qualität in Palliative Care» für Erwachsene; (gültig ab 1.01.2018)

176

Leistungsbereiche

Leistungsgruppen Basis-paket

Ärzteschaft Notfall-station

Intensiv-station

Verknüpfung Tumor-board

Mindest- fallzahlen

Sonstige Anforderungen

Kürzel Bezeichnung FMH-Facharzt-/ Schwerpunkts-TitelVerfüg-barkeit nur Inhouse

Inhouse oder in Kooperation

(Radio-) Onkologie ONK1 Onkologie BP (Medizinische Onkologie) (Innere Medizin)

2 2 1 RAO1 + NUK1 ja

RAO1 Radio-Onkologie BP Radio-Onkologie / Strahlentherapie 2 2 2 ONK1 ja

NUK1 Nuklearmedizin BP Nuklearmedizin 1 END1 ja BAG Strahlenschutzbedingungen

Schwere Verletzungen

UNF1 Unfallchirurgie (Polytrauma) BP Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie, Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Viszeralchirurgie, Handchirurgie, Intensivmedizin, Innere Medizin

2 3 2 VIS1 + BEW1 NCH1 + THO1

UNF1.1 Spezialisierte Unfallchirurgie (Schädel-Hirn-Trauma) BP (Chirurgie inkl. Schwerpunkte – Allgemeinchirurgie und Traumatologie) (Neurochirurgie)

3 3 3 BEW1 + NCH1

UNF2 Ausgedehnte Verbrennungen (IVHSM) BP 3 3 3

Querschnitts-bereiche

BES Bewachungsstation BP

KINM Kindermedizin BP Kinder- und Jugendmedizin 2 2 2 Kinderklinik

KINC Kinderchirurgie BPE/BP Kinderchirurgie 2 2 2 Kinderklinik und Kinderanästhesie

KINBM Basis-Kinderchirurgie/-medizin BPE/BP 2 2 1 Beschränkt auf ASA-Klassen I und IIKinderanästhesie (bei Kinder unter 6 Jahren) postoperativ während 24h innerhalb 30min einsatzbereit. Entsprechender Leistungsauftrag der Erwachsenenmedizin

GER Akutgeriatrie Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin inkl. Schwerpunkt Geriatrie Innere Medizin inkl. Schwerpunkt Geriatrie

1 1 Facharzt Geriatrie oder Allgemeinmedizin mit Schwerpunkt Geriatrie 5% Anstellung pro Bett (gültig ab 1.01.2018)

PAL Palliative Care Kompetenzzentrum Innere Medizin 1 Zertifizierung mit dem Label «Qualität in Palliative Care» für Erwachsene; (gültig ab 1.01.2018)

4 = (Geburtshilfe) = 24 Stunden Mo-So: Die Geburtshilfe wird von einem Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe (Anwesenheit im Spital in-nerhalb von 15 Minuten) geführt. Die Notfallsectio hat in < 30 Min zu erfolgen (d.h. von Erkennung Notsituation bis zur Entbindung). Heb-ammen: 24 Std. vor Ort; Anästhesie-pflegepersonal: 24 Stunden vor Ort; wenn keine Gebärende im Spital ist: innert 15 Minuten im Spital. FA Anästhesie: Anwesenheit im Spital innerhalb von 15 Minuten.

Intensivstation (IS): Für Leistungsgruppen, die relativ oft eine Verlegung der Patienten auf die IS erfordern, wird das Führen einer IS vorgeschrie-ben. Dabei wird zwischen drei Levels von Intensivstationen unterschieden, die je nach Komplexität der Intensivbehandlung pro Leistungsgruppe vor-geschrieben werden. 1 = Überwachungsstation, Anforderungen gemäss Anhang 2.2 = Intensivstation (IS) gemäss SGI: Die Richtlinien vom 03.09.2015 für die

Anerkennung von Intensivstationen durch die SGI sind einzuhalten. In Ausnahmefällen: Erteilung von Leistungsaufträgen für Fälle möglich, die keine IPS benötigen. Vorhandene Überwachungsstation im Haus muss eine temporäre Beatmung sicherstellen können.

3 = Intensivstation (IS) gemäss SGI: Die Richtlinien vom 03.09.2015 für die Anerkennung von Intensivstationen durch die SGI sind einzuhalten. Zu-sätzlich müssen die folgenden beiden FMH-Kriterien für eine Weiterbil-dungsstätte der Kategorie A erfüllt sein: Anzahl Pflegetage p.a. ≥ 2’600; Anzahl Beatmungstage p.a. ≥ 1’000.

Verknüpfung Inhouse: Die Behandlung vieler Patienten benötigt fach-übergreifendes medizinisches Wissen. Um dies sicherzustellen, müssen Leistungen, die aus medizinischer Sicht eng verbunden sind, am gleichen Standort erbracht werden, d.h. diese Leistungen sind verknüpft. Falls ein Spital beispielsweise die Leistungen der Viszeralchirugie anbieten will, so muss es ebenfalls die gastroenterologischen Leistungen anbieten.

Verknüpfung Inhouse oder in Kooperation: Andere Leistungen wie beispielsweise die interventionelle Radiologie ist aus medizinischer Sicht zwar eng mit gewissen anderen Leistungsgruppen verbunden, die zeitliche Verfügbarkeit spielt jedoch eine untergeordnete Rolle. Diese Leistungen müssen deshalb nicht zwingend am gleichen Standort angeboten werden. Aus organisatorischen Gründen kann in diesem Fall eine Kooperation mit einem anderen Leistungserbringer sinnvoll sein. Die Kooperationspartner müssen einen entsprechenden Leistungsauftrag haben.

Tumorboard: Bei Leistungen an Karzinompatienten ist in der Regel ein Tumorboard erforderlich. Dieses setzt sich aus einem Radio-Onkologen,

Onkologen, Internisten, Radiologen, einem Pathologen und dem jeweili-gen organspezifischen Fachspezialisten zusammen und findet regelmäs-sig statt. Tumorboards können grundsätzlich in Kooperation mit einem anderen Spital erbracht werden.

Mindestfallzahlen: Bei rund 30 Leistungsgruppen wird eine Mindest-fallzahl (MFZ) von 10 Fällen pro Spital vorgeschrieben. Im Vordergrund stehen spezialisierte Behandlungen, die im Regelfall nicht ambulant son-dern stationär erbracht werden. Zusätzlich werden für drei Behandlungen (bariatrische Chirurgie, Koronarchirurgie, maligne Neoplasien der Lunge) höhere Mindestfallzahlen vorgeschrieben, da bei diesen Behandlungen bereits gute empirische Evidenz in wissenschaftlichen Studien und An-wendungsbeispiele im Ausland existieren. Die GD wird in den nächsten Jahren ihre Erfahrungen aus der Anwendung mit den eher niedrigen Min-destfallzahlen analysieren. Basierend auf diesen Erfahrungen wird geprüft, ob die bestehenden Mindestfallzahlen erhöht sowie weitere Mindestfall-zahlen eingeführt werden.

Querschnittsbereiche: Diese betreffen verschiedene Leistungsgruppen und sind für ein besonderes Patientensegment definiert.

Basiskinderchirurgie/-medizin (KINBM): Einfache chirurgische Leistungen bei sonst gesunden Kindern können unter folgenden Vo-raussetzungen auch an Spitälern der Erwachsenenmedizin erfolgen: - Kinder/Jugendliche müssen gesund sein (ASA-Klasse 1 bis 2); - Das Spital verfügt über einen Leistungsauftrag in der Erwachsenenmedi-

zin für die entsprechenden Behandlungen. - Keine Operationen bei Kindern unter 2 Jahren. - Bei Kindern unter 7 Jahren muss eine Kinderanästhesie gewährleistet

sein, d.h. jedes Spital, welche Kinder < 7 Jahren versorgt, muss ei-nen verantwortlichen Facharzt Anästhesiologie bestimmen, der für die Kinderanästhesie zuständig ist; dieser verfügt über die entsprechende Fachkenntnisse und Routine in der Versorgung von Kindern und muss bei Anästhesien mindestens im Haus erreichbar und bei Anästhesien un-ter 2 Jahren (Ausnahmefälle) anwesend sein.

- Material/Geräte/Monitoring für eine Anästhesie muss altersgerecht vor-handen sein. Verfügbarkeit des in Kinderanästhesie erfahrenen Anästhe-sisten postoperativ während 24 Stunden innerhalb 30 Minuten.

Weitergehende leistungsspezifische Anforderungen und Erläuterungen sind in einem separaten Dokument definiert und auf der Website der GDK publiziert: www.gdk-cds.ch.

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Impressum

Herausgeber Kanton St.Gallen GesundheitsdepartementAmt für Gesundheitsversorgung Postfach, 9001 St.Gallen

T 058 229 35 90 F 058 229 28 01 www.sg.ch/gesundheit [email protected]

Verfasser Roland Unternährer Appenzeller, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Layout und GestaltungAdicto GmbH, 9000 St.Gallen

Druck Niedermann Druck AG, 9015 St.Gallen

Auflage 300 Exemplare

St.Gallen, Juni 2017

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