+ All Categories
Home > Documents > Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Date post: 31-Dec-2016
Category:
Upload: trantu
View: 217 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
20
123 Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Selbständigerwerbende Gültig ab 1. Januar 2018 Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich
Transcript
Page 1: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

123Sozialversicherungen in der PraxisDas Wichtigste für SelbständigerwerbendeGültig ab 1. Januar 2018

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Page 2: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Sie haben sich bei uns als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender angemeldet und sind nun Mitglied unserer Ausgleichskasse.Das heisst: Ab sofort sind wir für Sie da.

Page 3: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Dieses Heft gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, was für Sie als Selbständigerwerbende oder Selbständig erwerbender besonders wichtig ist:

P Personen, Beitragspflicht und VorsorgeP Geld, das bezahlt werden mussP Termine, die Sie einhalten P Ereignisse, die Sie beachten solltenP Dienstleistungen, die Sie nutzen könnten P Antworten auf Fragen, die immer wieder auftauchen

Als Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen betreuen wir Sie in allen Fragen zur Abwicklung der Sozialversiche rungen.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und laden Sie ein, uns anzurufen, wann immer Sie Informationen oder Unterstützung brauchen. Die Direktwahl Ihrer Kundenberaterin, Ihres Kundenberaters bei der SVA Zürich finden Sie auf unseren Briefen.

Page 4: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Die Sozialversicherungen sind für alle da.Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei der AHV obligatorisch versichert.

Page 5: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Das Wichtigste über Personen und Beiträge

Beitragspflicht für Selbständigerwerbende Sie beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag und gilt für Frauen bis 64 und für Männer bis 65 Jahre. Wer über das AHV-Alter hinaus arbeitet, bleibt beitragspflichtig, solange die Erwerbstätigkeit besteht. Selbständigerwerbende bezahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge vollumfänglich selbst.

Obligatorisch und nicht obligatorischObligatorisch sind die Beiträge an AHV, IV und EO. Nicht obligatorisch sind hingegen Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit und Unfall und die berufliche Vorsorge. Das heisst: Selbständigerwerbende müssen sich bei Bedarf aktiv um diese nicht obligatorischen Versicherungen bemühen.

Vorsorge selber planenBesonders bei der Altersvorsorge empfehlen wir Ihnen, sich vom ersten Tag der Selbständigkeit an damit zu befassen und die Ausgaben dafür zu budgetieren. Wir betonen das deshalb, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass viele Selbständige – vor allem am Anfang – ihr Geld lieber ins Unternehmen als in die Vorsorge stecken. Unsere Empfehlung: Vorsorge früh planen und die Kosten dafür als normale Ausgaben einfach ins Budget aufnehmen – dann sind Sie auf der sicheren Seite.

MitarbeitendeFalls Sie Mitarbeitende beschäftigen, werden Sie automatisch zum Arbeitgeber mit allen diesbezüglichen Aufgaben und Verpflichtungen. Das heisst: Sie müssen für Ihre Mitarbeitenden AHV/IV/EO/ALV- und Familienzulagen-Beiträge bezahlen, sie gegen Unfall und Berufskrankheit versichern und sind ausserdem für die berufliche Vorsorge verantwortlich.

FamilienzulagenSeit 1. Januar 2013 erhalten im Kanton Zürich Selbständigerwerbende auch ausserhalb der Landwirtschaft Familien zulagen. Dafür sind sie in jedem Fall beitragspflichtig.

Page 6: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Die Beiträge an die Sozialversicherungen tragen Selbständigerwerbende selbst.

Page 7: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Ihre AHV/IV/EO-Beiträge hängen vom Einkommen bzw. Reingewinn ab.

P Der Beitragssatz für jährliche Einkommen ab CHF 56 400.00 beträgt 9.65 %, davon 7.8 % für die AHV, 1.4 % für die IV und 0.45 % für die EO.

P Für geringere Einkommen gelten Abstufungen bis minimal 5.196 %. Der Mindestbeitrag ist CHF 478.00 im Jahr.P Hinzu kommt noch ein Verwaltungskostenbeitrag von maximal 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge.

Bei der Beitragsberechnung zieht die Ausgleichskasse einen Prozentsatz (zurzeit 0 %) des im Betrieb investierten Eigen­kapitals vom Erwerbseinkommen ab. Massgebend dafür ist jeweils der 31. Dezember des Beitragsjahres.

Selbständige im AHV­AlterFür Selbständigerwerbende im AHV-Alter gilt ein Freibetrag von CHF 16 800.00 im Jahr. Beiträge müssen nur für den Teil des Einkommens bezahlt werden, der diesen Freibetrag übersteigt. (Beträgt das danach bleibende Einkommen weniger als CHF 9400.00, gilt dafür der niedrigste Beitragssatz von 5.196 %.)

FamilienzulagenAlle Selbständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft sind verpflichtet, einen prozentualen Beitrag auf das AHV-pflichtige Einkommen zu bezahlen, wobei der Einkommensanteil über CHF 148 200.00 beitragsfrei ist. Der Beitragssatz hängt von der Familienausgleichskasse ab (SVA Zürich: 1.2 %).

Page 8: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Damit Sie besser planen können, finden Sie hier die wichtigsten Termine und Fälligkeiten.Bei Ihrer Anmeldung haben Sie uns mitgeteilt, wie hoch Sie Ihr Einkommen einschätzen. Aufgrund dieser Angaben werden wir Ihnen provisorische Beiträge in Rechnung stellen. Die definitiven Beiträge legen wir fest, sobald wir im Besitz der jeweiligen definitiven Steuermeldungen sind.

Page 9: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Rechnungen und ZahlungenIhre persönlichen Beiträge bezahlen Sie in der Regel vierteljährlich. Im Monat vor der Fälligkeit erhalten Sie jeweils eine Rechnung, die bis zum 10. Tag des Folgemonats beglichen werden muss. Wir empfehlen Ihnen, diesen Termin einzuhalten, damit Ihnen keine Verzugszinsen (zurzeit 5 %) entstehen. Unser Tipp: Lassen Sie uns den Rechnungsbetrag per Lastschrift-verfahren (LSV) oder Debit Direct abbuchen.Unsere Rechnungen sind fortlaufend nummeriert. Bitte achten Sie auch beim Onlinebanking auf die korrekte Reihenfolge und die Referenznummer, damit Umbuchungen vermieden werden können.Falls Sie Personal beschäftigen, erhalten Sie jeweils eine separate Akontorechnung für die Lohnbeiträge Ihrer Mitarbeitenden.

Online­RechnerDie voraussichtlichen Beiträge können Sie mit dem Online-Rechner auf unserer Website abfragen.

Neue und austretende MitarbeitendeMelden Sie uns innert Monatsfrist Zuzüger aus dem Ausland und Grenzgänger, die noch keine AHV-Nummer besitzen: www.svazurich.ch/ausweis Austretende Mitarbeitende müssen Sie uns nur dann melden, wenn diese Familienzulagen beziehen.

Wichtiger HinweisWenn Sie während des Jahres feststellen, dass sich Ihr Einkommen vergrössern oder verkleinern wird (± 10 %), sollten Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Benützen Sie dafür das Formular „Anpassung der Akontobeiträge“, das Sie auf der Seite www.svazurich.ch/se finden. Die Anpassung ist wichtig, weil sich durch die verzögerte Meldung des Steueramtes die defi-nitive Beitragsfestsetzung hinausziehen kann und in dieser Zeit möglicherweise Verzugszinsen auflaufen.

Page 10: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Es gibt einige Ereignisse, bei denen Sie aktiv werden sollten.

Page 11: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

MutterschaftSelbständigerwerbende Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Während des Mutterschaftsurlaubs werden sie während höchstens 14 Wochen nach der Geburt des Kindes für den Erwerbsausfall entschädigt. Diese Entschä-digung müssen Sie wie alle Leistungen der Sozialversicherungen selber beantragen. Über die voraussichtlichen Beträge können Sie sich mit unserem Online-Rechner informieren.

FamilienzulagenWenn Sie für Kinder unter 16 Jahren sorgen oder junge Erwachsene in Ausbildung unterstützen, haben Sie eventuell Anspruch auf Familienzulagen. Je nach familiärer und wirtschaftlicher Situation kann es sein, dass der andere Elternteil die Zulagen zu beantragen hat. Bitte beachten Sie die Hinweise auf www.svazurich.ch/familienzulagenSE und auf dem dort ver linkten Anmeldeformular. Die Familienzulagen verrechnen wir mit Ihren Beiträgen.

MilitärWenn Sie Militärdienst leisten, erhalten Sie die sogenannte EO-Meldekarte. Senden Sie uns diese vollständig ausgefüllt, damit wir die Entschädigung berechnen und auszahlen können.

Krankheit und UnfallWenn Sie während längerer Zeit krank sind, erfüllen Sie unter Umständen die AHV-Beitragspflicht nicht. Damit Ihnen keine Beitragslücken entstehen, sollten Sie die Situation mit der Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons klären.Wenn Sie länger als 30 Tage oder immer wieder krank sind, sollten Sie sich unbedingt bei unserer IV-Stelle melden, damit wir gemeinsam mögliche Massnahmen besprechen können.

Page 12: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Als Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen tun wir alles dafür, dass Sie Ihren Beitrag effizient und komfortabel leisten können. Dazu bieten wir Ihnen auch besondere Services und attraktive Sparmöglichkeiten.

Page 13: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Ihr persönlicher Kontakt bei der SVA Zürich: Ihre Kundenberaterin, Ihr Kundenberater engagiert sich für alle Ihre Anliegen. Die Direktwahl finden Sie auf unseren Briefen.

AHVeasy: Online Zeit und Kosten sparenFalls Sie Arbeitnehmende beschäftigen, können Sie unser Onlineportal nutzen. Es erleichtert Ihnen die Administration und hilft Ihnen, Kosten zu sparen: Ab jährlichen AHV/IV/EO-Lohnbeiträgen von total CHF 7500.00 reduziert sich Ihr Verwaltungs kostenbeitrag spürbar.Mehr dazu finden Sie unter: www.svazurich.ch/ahveasy

Lastschriftverfahren: Bequemer und oft günstigerWenn Sie Ihre persönlichen Beiträge bzw. die Beiträge Ihrer Arbeitnehmenden per Lastschriftverfahren (LSV) oder Debit Direct abbuchen lassen, kommen wir Ihnen ebenfalls mit tieferen Verwaltungskostensätzen entgegen (ab einer jährlichen AHV/IV/EO-Beitragssumme von CHF 4000.00).Das Anmeldeformular finden Sie unter: www.svazurich.ch/lsv

Page 14: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Wenn Sie Dokumente, Formulare, Merkblätter suchen, gehen Sie am besten auf unsere Website: Unter dem Menüpunkt „Formulare & Merkblätter“ finden Sie alles nach Kategorien geordnet.

Page 15: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Merkblätter und Dokumente (z. B. Vollmachten) können Sie herunterladen und ausdrucken. Die meisten Formulare lassen sich am Computer ausfüllen. Im Übrigen finden Sie auf www.svazurich.ch/se umfassende Informationen zu fast allen Themen für Selbstän dig erwerbende. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Werkzeug möglichst ausgiebig nutzen.Im Folgenden geben wir Ihnen eine Liste der wichtigsten Dokumente, die Ihnen über kurz oder lang einmal begegnen werden:

MerkblätterP Beiträge an AHV, IV und EOP Information zur Beitragsverfügung P Selbständigerwerbende in der schweizerischen SozialversicherungP Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WSN)P Familienzulagen

FormulareP Vollmacht (zum Beispiel für Treuhänder)P Anmeldung bei der SVA ZürichP Anpassung der AkontobeiträgeP Anmeldung und Änderungsmeldung für Familienzulagen

Formulare für Selbständigerwerbende mit PersonalP Austrittsmeldung für Mitarbeitende mit FamilienzulagenP Anpassung der Lohnsummen für AkontobeiträgeP LohndeklarationP Anmeldung und Änderungsmeldung für Familienzulagen

Page 16: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Fragen Sie, wann Sie wollen, was Sie wollen. Wir sorgen gerne dafür, dass Sie die richtigen Antworten erhalten.

Page 17: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Wenn mein Einkommen höher als erwartet ausfällt, sieht man das doch an der Steuermeldung. Warum soll ich die Akontobeiträge jetzt schon anpassen? Weil es zwischen den provisorisch geleisteten Beiträgen und den definitiv geschul-deten grosse Abweichungen geben kann: Dann müssen Sie nicht nur viel Geld nachzahlen, sondern auch noch die Verzugs-zinsen berappen.

Was muss ich tun, wenn ich für ein zwei Monate dauerndes Projekt Temporärmitarbeitende anstelle? Wenn die Entschädigung in dieser Zeit pro mitarbeitende Person CHF 2300.00 übersteigt, ist sie Ende Jahr in der Lohndeklaration auf-zuführen. Einkommen unter diesem Wert müssen nur auf Verlangen der betroffenen Mitarbeitenden abgerechnet werden.

Ist es eine gute Idee, möglichst niedrige Akontobeiträge zu bezahlen und das Geld fürs Geschäft zu verwenden? Das denken viele, aber sie täuschen sich selbst. Es geht nämlich nicht lange und dann kommt die Quittung: viel Geld innert kürzester Frist nachzahlen! Es lohnt sich also nicht.

Muss ich Beiträge bezahlen, wenn ich als Selbständigerwerbender eine Zeit lang im Ausland arbeite? Dies lässt sich nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten. Je nach Nationalität und Erwerbsort ergeben sich andere Sachverhalte. Schweizer und EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich für eine begrenzte Zeit in einen EU-Staat entsenden. In dieser Zeit bleiben sie in der AHV versichert. Gleiches gilt auch für EFTA-Bürgerinnen und -Bürger, die vorübergehend in einem anderen EFTA-Staat arbeiten. Zudem gibt es zwischen einzelnen Ländern und der Schweiz Sozialversicherungsabkommen, die diesen Sachverhalt regeln. Konsultieren Sie dazu auch unsere Website oder rufen Sie uns ganz einfach an.

Ich brauche eine Bürohilfe für einige Stunden pro Woche. Muss ich für sie Pensionskassengelder bezahlen? Die Anmeldung an eine Pensionskasse ist erst notwendig, wenn der Lohn der Bürohilfe CHF 21 150.00 im Jahr bzw. CHF 1762.50 im Monat übersteigt.

Antwort auf weitere Fragen finden Sie auf unserer Website.

Page 18: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Perspektiven für alle

Page 19: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Die SVA Zürich ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Zürich. Unsere Kundinnen und Kunden stehen im Zentrum unseres Unternehmens.

In ihrem Dienst betreuen wir sieben verschiedene Sozialversicherungsprodukte als Kerngeschäft:P Alters- und HinterlassenenversicherungP InvalidenversicherungP Zusatzleistungen zur AHV / IVP Erwerbsersatz für DienstleistendeP MutterschaftsentschädigungP FamilienzulagenP Individuelle Prämienverbilligung

Zu unseren Kundinnen und Kunden zählen wir alle Versicherten, die im Kanton Zürich wohnen oder arbeiten, Selbständig­erwerbende, Arbeitgebende, Sozialversicherungspartner und alle anderen internen und externen Kontaktpersonen.

Beratung, Begleitung und Information sind untrennbare Elemente unseres Kerngeschäfts. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit fördern wir als strategischen Faktor für die nachhaltige Sicherung der Sozialwerke.

Was immer wir tun, tun wir zum Nutzen unserer Anspruchsgruppen und der Gesellschaft, mit dem Ziel, Perspektiven für alle zu bieten.

Page 20: Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für ...

SVA ZürichSozialversicherungsanstaltdes Kantons ZürichRöntgenstrasse 17Postfach8087 ZürichTelefon 044 448 50 00Fax 044 448 55 [email protected]

AusgleichskasseIV­StelleFamilienausgleichskassePrämienverbilligung


Recommended