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Das Wichtigste zum Widerrufsjoker

Date post: 07-Jul-2018
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  • 8/18/2019 Das Wichtigste zum Widerrufsjoker

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    mzs Rechtsanwälte Telefon 0211-69 002-0

    Goethestraße 8-10 Telefax 0211-69 002-24

    D-40237 Düsseldorf www.mzs-recht.de

    WHITE PAPER

    Die wichtigsten Fakten zum Widerrufsjoker

    Stand: April 2016

  • 8/18/2019 Das Wichtigste zum Widerrufsjoker

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    Seite 2 

    INHALT

    Historie: die Enstehung des „Widerrufsjokers“ und seine teilweise Abschaffung zum 21.06.2016 ................................... 3 

    Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tritt zum 01.11.2002 in Kraft .......................................................... .... 3 

    Widerrufsrecht erlischt nicht mehr automatisch .............. .......................................................... ................................... 4

    Reglementierung durch Gesetzgeber zum 21.06.2016 ............... ........................................................... ........................ 5 

    Chancen und Risiken ..................................................... ......................................................... ............................................. 6 

    Finanzielle Vorteile und Beispielrechnung ....................................................... ........................................................... .... 6 

    Hürden des Widerrufs ......................................................... ......................................................... ................................... 7 

    Wechselseitige Nutzungsentschädigung ............................................... ........................................................... .............. 9 

    Kosten mit und ohne Rechtsschutzversicherung ....................................................... ................................................... 11 

    Was können Kreditnehmer jetzt noch bis zum 21. Juni 2016 tun? ........................................................ ...................... 13 

    Anhang .......................................................................... ......................................................... ........................................... 14 

    Grafik: Leitfaden für den Widerruf .................................................................. ........................................................... .. 14 

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    HISTORIE:DIE ENTSTEHUNG DES„WIDERRUFSJOKERS“ UND SEINE ABSCHAFFUNG ZUM 21.06.2016

    ÄNDERUNG DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHS (BGB) TRITT ZUM 01.11.2002 IN KRAFT

    Verbrauchern steht beim Abschluss von Immobilienkreditverträgen ein Widerrufsrecht zu. Das heißt,

    Darlehensgeber (Banken, Bausparkassen und Versicherungen) müssen bei Immobilienfinanzierungen,

    Ratenkrediten, Annuitätendarlehen und anderen Verbraucherdarlehen die Verbraucher über ihr

    zweiwöchiges Widerrufsrecht belehren. Grundlagen sind die §§ 495 Abs. 1, 355 BGB.

    Die Anforderungen: Über das Widerrufsrecht und die Details wie etwa den Beginn der

    Widerrufsfrist muss der Kreditnehmer deutlich, richtig und verständlich informiert

    werden.

    Das gilt auch für Darlehensverträge der Kreditanstalt für Wideraufbau, so genannte KfW-Darlehen,

    wenn diese Darlehen nicht – wie fast nie - direkt mit der KfW abgeschlossen wurden.

    Das Justizministerium erstellte 2002 eine Muster-Widerrufsbelehrung, die von den Kreditgebern

    benutzt werden konnte. Die meisten taten dies aber nicht. Denn auch diese Vorlage enthielt Fehler.

    Viele der Bankverlage und Bankjustiziare veränderten die Vorlage auf eigene Faust. Mit dem Ergebnis,dass es hunderte verschiedene fehlerhafte Formulierungen gibt1. Schon ein einzelnes Wort wie

    „frühestens“ kann den Sachverhalt entscheidend beeinflussen.

    Zum einen werden inhaltliche Fehler bemängelt, zum

    Beispiel fehlerhafte oder widersprüchliche

    Formulierungen. Zum anderen muss die

    Widerrufsbelehrung aber auch optisch hervorgehoben

    und für den Verbraucher klar im Darlehensvertrag

    erkennbar sein.

    Fachliche Schätzungen, unter anderem von den

    Verbraucherzentralen, gehen davon aus, dass 80 % der

    Widerrufsbelehrungen aus dem Zeitraum von 2002 bis 2010 fehlerhaft sind.

    1 Beispiel: Eine kleine Fußnote hat in einem unserer Verfahren dafür gesorgt, dass die Sparkasse Leverkusen ein Darlehen über

    120.000 Euro rückabwickeln muss (Landgericht Köln, Az.: 22 O 241/15 – nicht rechtskräftig). In dem Dokument war eine Fußnoteergänzt worden. Unterhalb der Umrahmung der Widerrufsbelehrung fand sich dann der Fußnotentext: „Bitte Frist im Einzelfallprüfen“. Laut Landgericht Köln sei hier unklar, wer genau die Widerrufsfrist prüfen müsse. Die Widerrufsbelehrung sei nichteindeutig und führe zu Irritationen auf Seiten des Kreditnehmers, was nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

    einen deutlichen Mangel darstellt.

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    WIDERRUFSRECHT ERLISCHT NICHT MEHR AUTOMATISCH

    Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder nicht hinreichend optisch hervorgehoben, fängt bei ab dem

    01.11.2002 geschlossenen Darlehensverträgen die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Der

    Verbraucher kann einen Vertrag ohne Angabe von Gründen dann noch Jahre später widerrufen.

    Nicht ohne Grund wird daher häufig von einem „ewigen Widerrufsrecht“ gesprochen. Wegen der vielen

    Fehler und den großen Vorteilen für die Verbraucher wird daher häufig auch vom so genannten

    „Widerrufsjoker“ gesprochen. 

    Dennoch: Selbst, wenn die Widerrufsbelehrung eindeutig fehlerhaft ist und dies auch dargelegt undbegründet werden kann, heißt das in der täglichen Praxis noch nicht, dass die Darlehensgeber den Widerruf

    ohne Weiteres akzeptieren.

    Nur Banken, die sich formal und inhaltlich komplett an die Musterbelehrung des Ministeriums

    gehalten haben, sind auf der sicheren Seite2.

    Es gilt:

    Ein Kreditgeber, der die Musterbelehrung des Justizministeriums 1:1 verwendet hat, darf

    nicht wegen der dort enthaltenen Fehler Nachteile erleiden.

    Bei Kreditgebern, die die Musterbelehrung NICHT im Original verwendet haben, gilt:

    Enthält die Widerrufsbelehrung Fehler, hat die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen

    begonnen, wenn die Belehrung nicht den inhaltlichen Vorgaben des Bürgerlichen

    Gesetzbuchs (BGB) entspricht, also nicht deutlich, richtig und verständlich formuliert und

    optisch deutlich hervorgehoben ist.

    Hatte eine Bank ihren Fehler erkannt, so konnte sie ein etwaiges „ewiges Widerrufsrecht“ noch

    nachträglich zu Fall bringen, indem sie die Kunden auf Basis der früher geltenden Fassung des § 355

    Abs. 2 BGB eine so genannte Nachbelehrung erteilte. Sie hätte ihren Kunden dazu einfach nur

    nachträglich mitteilen müssen, dass der Kunde jetzt noch einmal die Möglichkeit hat, seinen – 

    mitunter schon vor Jahren abgeschlossenen – Vertrag zu widerrufen. Davon machten die Banken aber

    nur sehr selten Gebrauch und setzten stattdessen auf – letztlich erfolgreiche – Lobbyarbeit bei der

    Bundesregierung.

    2 https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=15.08.2012&Aktenzeichen=VIII%20ZR%20378/11 

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    REGLEMENTIERUNG DURCH DEN GESETZGEBER ZUM 21. JUNI 2016

    Im Januar 2016 leitete das Regierungskabinett per Gesetz die Abschaffung des ewigen

    Widerrufsrechts ein3. Das Widerrufsrecht für zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010

    abgeschlossene Kreditverträge erlischt am Dienstag, 21. Juni 2016. Das heißt: Spätestens an

    diesem Tag muss der Widerruf dem Kreditgeber zugegangen sein.

    Unsere Grafik zeigt, welche Altverträge die besten Chancen auf einen Widerruf haben. Voraussetzung

    ist natürlich, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt wurde.

    Wie viele Verträge sind betroffen?

    Nach einer Studie von Eickholt 4 unter Verweis auf die Europäische Kommission werden in

    Deutschland jährlich über 500.000 Immobilienfinanzierungen abgeschlossen.

    Weiter gibt die Verbraucherzentrale die Quote der Immobilienfinanzierungen mit

     fehlerhaften Widerrufsbelehrungen von 1.11.2002 bis Juni 2010 mit 80% an. 80 von 100Immobilienkrediten aus diesem Zeitraum sind also mit fehlerhaften Unterlagen

    abgeschlossen worden und sind somit bisher - wie höchstinstanzlich entschieden - mit

    einem ewigen Widerrufsrecht ausgestattet.

    Die Bundesbürger haben demnach in 7 2/3 Jahre unter den rund 500.000 Verträgen zu

    80% fehlerhafte Belehrungen. Das entspricht einer Summe von 3 Millionen Verträgen.

    3

     http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/01272016_Ewiges_Widerrufsrecht.html 4 http://tinyurl.com/j2j2cdz 

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    Fallzahlen: Eine Zahl für erfolgreich widerrufene Krediverträge zu nennen, ist

    außerordentlich schwierig. Denn nicht selten streben die Banken eine gerichtliche oder

    außergerichtliche Einigung mit dem Kreditnehmer an, um ein öffentliches Urteil zu

    verhindern.5  Dabei bestehen die Darlehensgeber nahezu immer darauf, dass sich der

    Kunde im Rahmen der Einigung zur Verschwiegenheit über die Einigung mit dem

    Darlehensgeber verpflichtet. Es dürfte tausende solcher Einigungen geben, die wegen

    einer Verschwiegenheitsklausel der Öffentlichkeit nicht bekannt sind.

    Auch bei Verbraucherkreditverträgen seit 11.06.2010 ist die Nutzung des Widerrufsjokers nicht

    ausgeschlossen, allerdings sind die Fehler seitens der Banken seltener. Nach unserer internen

    Schätzung liegt die Anzahl der seit 11.06.2010 abgeschlossenen, und wegen fehlerhafter Informationdes Kunden heute noch widerrufbaren Darlehensverträge bei etwa 50%.

    CHANCEN UND RISIKEN

    FINANZIELLE VORTEILE UND BEISPIELRECHNUNG

    Die aktuelle Niedrigzinsphase kann der Verbraucher für sich nutzen. Für die Kreditnehmer ist der

    Widerrufsjoker ein wichtiges Instrument, um wegen fehlerhafter Unterlagen aus hoch bezinstenKredit-Altverträgen aussteigen zu können.

    Die Folgen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines

    Darlehensvertrages:

    - bisher: der Vertrag kann in der Regel ohne Einhaltung einer Frist, sprich „ewig“,

    widerrufen werden

    - nach Gesetzesänderung: Altverträge können bis Dienstag, 21. Juni 2016 widerrufen

    werden

    - grundsätzlich unabhängig davon, ob das Darlehen bereits umgeschuldet, getilgt oder

    auf andere Art abgewickelt wurde

    - die Ersparnis für den Verbraucher liegt meist im fünfstelligen Bereich

    Beispiel: Eine Familie hat vor fünf Jahren einen Kreditvertrag über 220.000 Euro unterzeichnet.

    5 http://www.finanzmarkt-recht.de/rechtsprechung/bgh-bank-verhindert-erneut-grundsatzurteil/

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    Der Zinssatz beträgt 4,25 Prozent. Die anfängliche Tilgung 2%.

    Bei einer monatlichen Rate von 1.145 Euro beträgt die

    Restschuld noch 195.000 Euro.

    Bis zum Laufzeitende in fünf Jahren würden 38.000 Euro

    an Zinsen anfallen.

    Die Familie widerruft erfolgreich und der neue Kreditzins

    beträgt 2,5 Prozent.

    Bei gleicher Ratenhöhe müsste die Beispielfamilielediglich 22.000 Euro zahlen – 16.000 Euro gespart. Geld, das im Idealfall für die Tilgung aufgewendet

    werden kann.

    HÜRDEN DES WIDERRUFS

    1. Zunächst steht natürlich die Hürde im Raum, ob die formellen Voraussetzungen für den Widerruf

    gegeben sind. Dies kann durch eine Prüfung durch Fachanwälte, die meist kostenlos angeboten wird,

    geklärt werden. Verbraucherzentralen bieten die Prüfung im Schnitt gegen eine Gebühr von 70 € an. 

    2. Das naheliegendste Problem bei der praktischen Durchsetzung des Widerrufs ist natürlich, dass die

    Bank ihn zurückweist. Selbst die Fälle, dass die Banken gar nicht erst auf den Widerruf antworten und

    Briefe ignorieren, gibt es.

    3. Kann der Verbraucher die Rechtschutzversicherung bei einem Widerruf von

    Immobilienfinanzierungen in Anspruch nehmen? Die Antwort ergibt sich nach der Überprüfung der

    Vertragsunterlagen (Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). In der Praxis gibt es

    allerdings eine Vielzahl weiterer Fallgestaltungen, in denen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten

    zu übernehmen haben, selbst wenn sie es beispielsweise durch die Baurisikoausschlussklausel

    ausschließen wollte.

    6

     

    SIEHE AUCH -> KOSTEN MIT UND OHNE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

    4. Beide Seiten  – Kreditgeber und Kreditnehmer  – sind durch den Widerruf so zu stellen, als habe es

    den Vertrag nicht gegeben.

    Das heißt aber auch, dass bei erfolgreichem Widerruf die Restsumme innerhalb von 30 Tagen getilgt

    werden muss, falls das Darlehen noch nicht ausgelöst wurde. Deswegen sollte ein Widerruf erst

    6 http://www.widerrufs-recht.de/rechtsschutzversicherung-beim-widerruf-von-darlehen-0

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    vollzogen werden, wenn eine Anschlussfinanzierung gesichert ist, beispielsweise durch eineKreditzusage.

    Hier liegt eine weitere Hürde, denn der Kredit zur Umschuldung ist oftmals ohne Grundschuld nicht zu

    bekommen.

    Bei der Entscheidung, ob die Umfinanzierung durch eine andere Bank oder das Verhandeln mit der

    bisherigen Bank über die Zinskonditionen erfolgversprechender sind, können Fachanwälte für Bank-

    und Kapitalmarktrecht helfen, die bereits über ausreichend Erfahrung mit den einzelnen Bankhäusern

    verfügen.

    Es gibt Banken, bei denen die im fraglichen Zeitraum verwendeten

    Widerrufsbelehrungen besonders oft falsch sind und deren Verbraucherkreditnehmer ihr

    Darlehen besonders häufig erfolgreich widerrufen können.

    Die Top 10 der „Widerrufsbanken“ 7  

    1. Sparkassen

    2. Volks- und Raiffeisenbanken

    3. BHW Bausparkasse

    4. PSD Bank

    5. Sparda Banken

    6. DSL Bank

    7. ING Diba

    8. Commerzbank

    9. diverse Versorgungswerke (z.B. Nordrheinwestfälische Ärzteversorgung (NÄV),

    Münsterländische Ärzteversorgung)

    10. diverse Versicherungen (z.B. Gothaer, Allianz u.a.)  

    5. Eine eventuelle Hürde kann eine erfolgte Laufzeitverlängerung/Prolongation darstellen. Hier ist im

    Einzelfall zu prüfen, ob dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues

    Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird.

    7 Rangliste erstellt aufgrund von Erfahrungswerten der mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf

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    Das heißt:

    Handelt es sich um einen Vertrag mit

    - unechter Abschnittsfinanzierung , bei der nach Ablauf der Zinsbindungsfrist lediglich

    neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden

    -> meist kein Widerrufsrecht!

    - echter Abschnittsfinanzierung , bei der es nach einem zuvor festgelten Zeitraum zu

    einem neuen Darlehensvertrag mit neuem Kapitalnutzungsrechtkommt

    – > Widerrufsbelehrung erforderlich 

    - Prolongation nach Ablauf der Gesamtzeit:  Verlängerung des Vertrages nach Ablauf

    der Gesamtzeit des Darlehens bedeutet neues Kapitalnutzungsrecht

    – > Widerrufsbelehrung erforderlich

    WECHSELSEITIGE NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG

    Wird ein Kreditvertrag erfolgreich widerrufen, sind beide Parteien so zu stellen, als wäre der Vertrag

    nicht abgeschlossen worden. Das heißt:

    1. Beide Parteien gewähren die einander erbrachten Leistungen zurück: der Kunde muss also die noch

    offenen Darlehensvaluta an die Bank zurückzahlen. Im Gegenzug bekommt er alle Sicherheiten von der

    Bank zurück.

    2. Beide Parteien bekommen wechselseitig eine Nutzungsentschädigung. Die Bank darf daher

    grundsätzlich die gezahlten Zinsen als Nutzungsentschädigung für die Kapitalnutzung behalten , aber

    auch der Kunde erhält eine Nutzungsentschädigung. Deren Höhe beläuft sich bei der Finanzierung

    einer durchschnittlichen Immobilie regelmäßig auf etwa 5.000 bis 15.000 €. 

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    Praxisbeispiel 1:

    Darlehenssumme am 1.1.2009:

    € 240.000,-, abgerufen Mitte 2009

     Zinssatz:

    4,9%, Tilgung 2% pro Jahr, Sondertilgung, Wertsteigerung ca. 25%

    Heute:

    Darlehensvaluta ca. € 200.000,-

    Umfinanzierungsangebot zu 1,9%, Nutzungsentschädigung gut € 15.000,-

    Wirtschaftlicher Vorteil:

     jährlich 3% auf € 200.000,- , also € 6.000,- bis Ende 2019

    zzgl. € 15.000,- also insgesamt € 39.000  ,- (4 x € 6.000,- + € 15.000,-)

    Praxisbeispiel 2:

    Darlehenssumme am 1.1.2010:

    € 300.000,-, abgerufen Mitte 2010

     Zinssatz:

    5,0%, Tilgung 1% pro Jahr, Wertsteigerung ca. 5%

    Heute:

    Darlehensvaluta ca. € 285.000,-

    Umfinanzierungsangebot zu 2,75%, Nutzungsentschädigung gut € 13.000, -

    Wirtschaftlicher Vorteil:

     jährlich 2,25% auf € 285.000,- , also € 6.400,- bis Ende 2020

    zzgl. € 13.000,- also insgesamt € 45.000,- (5 x € 6.400,- + € 13.000,-)

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    Seite 11 

    KOSTEN MIT UND OHNE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

    Kosten mit Rechtsschutzversicherung

    Im besten Fall kann bereits eine Deckungszusage bei der Versicherung eingeholt werden, bevor ein

    Anwalt mit der Durchsetzung des Widerrufsrechts beauftragt wird.

    Regelmäßig empfiehlt es sich aber, schon die Frage der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung

    von einem Anwalt überprüfen zu lassen und ihn damit zu beauftragen, eine Deckungsanfrage zu

    stellen. Vor allem, wenn eine Fallkonstellation vorliegt, bei der für den Versicherungsnehmer nicht klarist, ob eine der im Rechtsschutzversicherungsvertrag vereinbarten Risikoausschlussklauseln greift.

    Denn nach der Baurisikoausschlussklausel sind vor allem Rechtsstreitigkeiten vom Versicherungsschutz

    ausgeschlossen, wenn das Darlehen dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks oder

    dem Neubau oder der genehmigungspflichtigen Veränderung eines Gebäudes dient.

    Bedenken sollte der Versicherungsnehmer auch, dass ein Rechtsverstoß erst mit der Ablehnung eines

    gerechtfertigten Widerrufs eintritt, das heißt erst und nur dann greift die Rechtsschutzversicherung.

    Häufig weisen ablehnende Rechtsschutzversicherungen auch auf die so genannte Vorvertraglichkeit

    hin. Damit ist gemeint, dass eine Versicherung die Kosten nicht zu übernehmen hat, wenn die strittige

    Aktion bereits vor Abschluss der Versicherung stattfand. Das heißt, wenn der Kreditvertrag noch vor

    der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.

    Hier können sich Versicherte allerdings auf ein BGH-Urteil vom 23. April 2013 berufen: Der

    Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung unmissverständlich festgestellt, dass der maßgebliche

    Rechtsverstoß der Bank darin liegt, das Widerrufsrecht zu verweigern und nicht in der behaupteten

    mangelhaften Information, also der fehlerhaften Widerrufsbelehrung, bei

    Vertragsschluss.

     Abgesehen vom vereinbarten Selbstbehalt muss eine Vertrags-Rechtsschutzversicherung oder eine Familienversicherung

    grundsätzlich alle Kosten zahlen, wenn kein Neubau finanziert

    wurde!

    Bei Altbau dürfen Umbauten nicht genehmigungspflichtig sein.

    Normale Renovierungen schaden aber nicht.

    Mit einigen Rechtsschutzversicherungen ist zudem eine Ausschlussklauselvereinbart, wenn das finanzierte Objekte nicht selbst genutzt werden, sondern z.B. vermietet werden

    sollte.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=3bb8295616584f10ef4d5c23064b935b&nr=64079&pos=0&anz=1http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=3bb8295616584f10ef4d5c23064b935b&nr=64079&pos=0&anz=1

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    Kosten ohne Rechtsschutzversicherung

    Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet sich die Anwaltsvergütung nach der Höhe des

    Streitwerts.

    Bei außergerichtlichen Verhandlungen darf der Rechtsanwalt aber Rabatte geben und so auf der Basis

    des wirtschaftlichen Vorteils für seinen Mandanten rechnen.

    durchschnittliche außergerichtliche Kosten ohne Rechtsschutz

    Erfolgreiche Einigung mit der Bank (nach RVG grob gerundet):

    bei Wert € 40.000: Anwaltshonorar ca. € 3.000,-

    bei Wert € 25.000: Anwaltshonorar ca. € 2.000 

    Erfolglose Verhandlungen mit der Bank (nach RVG grob gerundet):

    bei Wert € 40.000: Anwaltshonorar ca. € 1.500,-

    bei Wert € 25.000: Anwaltshonorar ca. € 1.000,-

    gerichtliche Kosten ohne Rechtsschutz

    Wer den Gerichtsprozess verliert, trägt nicht nur die eigenen Anwaltskosten, sondern

    auch die des Gegners und die Kosten des Gerichts. Die Summe dieser Kosten nennt man

    Prozesskostenrisiko.

    Das Prozesskostenrisiko beträgt in der I. Instanz:

    - bei Streitwert € 100.000  ca. € 12.000 

    - bei Streitwert € 200.000  ca. € 17.000 

    - bei Streitwert € 250.000  ca. € 20.000 

    - bei Streitwert € 300.000  ca. € 22.500 

    Eine etwaige II. Instanz kostet nochmals ca. 120% der I. Instanz.

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    Fazit:

    In guten Fällen kann zur Not auch ein Prozess auf eigene Rechnung geführt werden. Weil die

    Risiken nach Einreichung einer Klage bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung vor allem bei der

    Bank liegen, ist eine Einigung (so genannter „Vergleich“) mit der Bank gerade in einem

    Prozess auch sehr gut denkbar. In einer solchen Einigung trifft man dann auch eine Regelung

    über die Kosten.

    Mit Rechtsschutz dürfte sich auch in kritischen Fällen zumeist eine Klage empfehlen. Auch

    hier sind Vergleiche oder die vollständige Durchsetzung des Widerrufsrechts gut möglich.

    WAS KÖNNEN KREDITNEHMER JETZT NOCH BIS ZUM 21.06.2016 TUN?

    Eine Vorprüfung, die die meisten Anwaltskanzleien kostenfrei anbieten, zeigt, ob die erhaltenen

    Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind und ob nach derzeit geltendem Recht ein Widerruf möglich ist -

    auch wenn die Banken sich oftmals zunächst quer stellen.

    Ein zusätzlicher Tipp betrifft diejenigen, die ihr Darlehen vorzeitig zurückbezahlt haben und eine

    Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen mussten. Auch hier gibt es eine Chance, das bereits

    gezahlte Geld – zuzüglich Nutzungsentschädigung - von der Bank zurückzubekommen.

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    ANHANG

    GRAFIK: LEITFADEN FÜR DEN WIDERRUF

    Download als PDF (http://www.mzs-recht.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Mindmap.pdf)

    http://www.mzs-recht.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Mindmap.pdfhttp://www.mzs-recht.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Mindmap.pdf

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    S i 15

    Über die mzs Rechtsanwälte GbR

    mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist eine der größten Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in

    Deutschland. Im Jahr 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit 2011 von

    den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas

    Meschede und Arne Podewils LL.M. geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte, darunter 7 Fachanwälte für Bank- und

    Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und Vertriebe. Aufgrund ihrer Erfolge und ihres Engagements ist

    die Kanzlei Kooperationspartner der ARAG Rechtsschutzversicherung im Bank- und Kapitalmarktrecht.

    Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. 

    Über aktuelle finanzmarktrechtliche Themen berichtet die Kanzlei auch in ihrem Blog unter www.finanzmarkt-recht.de. 

    Kontakt:

    Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer (verantwortlich nach § 5 TMG)

    mzs Rechtsanwälte GbR

    Goethestr. 8-10

    D-40237 Düsseldorf

    Telefon: +49 211 69 002-0

    Telefax:+49 211 69 002-24

    info(at)mzs-recht.de

    Diese Zusammenstellung ist rein informativer Natur und ersetzt keine einzelfallbezogene Rechtsberatung.

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