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Senioren- wegweiserFeuerwehr 112 Rettungsdienst 19 222 Bereitschaftsarzt KVB 0180 – 519 12 12 ......

Date post: 14-Mar-2021
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Ratgeber Ratgeber für die ältere Generation für die ältere Generation 2009 2009 Senioren- Senioren- wegweiser wegweiser
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RatgeberRatgeber

für die ältere Generationfür die ältere Generation

20092009

Senioren-Senioren-wegweiserwegweiser

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Liebe Mitbürgerinnen,liebe Mitbürger,

im Landkreis Hof leben derzeit knapp 105.000 Einwohner, rund 24.500 unter ihnen sind 65 Jahre und älter. Seniorinnen und Seni-oren stellen also mit fast 25 Prozent einen bedeutsamen Anteil an der Gesamtbevölkerung dar, der in den kommenden Jahren aufgrund der vorhergesagten demografi schen Entwicklung weiter ansteigen wird. Auf Grund dessen entstand im Jahr 2007 der erste Seniorenratgeber des Landkreises Hof, welcher von der Bevölkerung sehr gut angenommen worden ist.

Dieser Wegweiser für Seniorinnen und Senioren wurde nunmehr über-arbeitet und soll Orientierung und Unterstützung im Alltag bieten – mit Tipps zur Freizeitgestaltung, Erholung, Kultur und Sport. Darüber hinaus informiert er über Beratungsangebote, über Hilfe bei Krankheit und Pfl ege-bedürftigkeit. Eine große Anzahl an Trägern, Institutionen und Vereinen hält ein vielfältiges und breit gefächertes Angebot für ältere Menschen bereit und hilft kompetent weiter; dies wollen wir mit dieser Schrift deut-lich machen.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die an der Entstehung der Bro-schüre beteiligt waren. Besonders danke ich denen, die durch eine Anzeige dazu beitragen, dass sie kostenfrei verteilt werden kann.

Nun hoffe ich, dass Sie bei der Lektüre der 2. Aufl age des Senioren-ratgebers für den Landkreis Hof Antworten auf Ihre Fragen sowie mög-lichst viele Anregungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter fi nden und wünsche Ihnen dabei viel Freude.

Bernd HeringLandrat

Vorwort des LandratsVorwort des Landrats

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Polizei, Notruf, Überfall, Verkehrsunfall 110

Feuerwehr 112

Rettungsdienst 19 222

Bereitschaftsarzt KVB 0180 – 519 12 12

Telefonseelsorge Tag und Nacht – gebührenfreievangelisch: 0800 – 111 01 11katholisch: 0800 – 111 02 22

Frauennotruf 09281 – 77677

Landratsamt Hof 09281 – 570

Wichtige TelefonnummernWichtige Telefonnummern

Förmitzspeicher bei Schwarzenbach a. d. Saale.

Der Oberkotzauer „Bibelweg“ als Teil des Saale-Radwanderwegs.

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InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis

Grußwort ............................................................................................1Wichtige Rufnummern ........................................................................2Inhaltsübersicht ................................................................................3Branchenverzeichnis ..........................................................................6Allgemeines .......................................................................................7

1. Freizeit ............................................................... 8

1.1 Welche Angebote zur Freizeitgestaltung, Bildung, Kultur und Sport können wahrgenommen werden ...............8 Vorschläge für Aktivitäten und Angebote..................................8 Ehrenamt ...............................................................................10

2. Beratung und Hilfe. ..........................................12

2.1 Wer steht für Beratungen und Informationen zur Verfügung ...........................................12 Verbände der freien Wohlfahrtspfl ege Sonstige Verbände im sozialen Bereich .................................12 Seniorenbeauftragter – Seniorenbüro....................................12 Wichtige Stellen im Landratsamt ...........................................14 Staatliches Versicherungsamt ................................................15 Soziale Angelegenheiten ........................................................15 Betreuungsstelle ....................................................................15 Heimaufsicht – FQA ..............................................................15 Kriegsopferfürsorgestelle .......................................................16 Wohnungsbau – Wohngeld ....................................................16 Abteilung Gesundheitswesen – früher Gesundheitsamt .........16 Weitere Leistungsträger der sozialen Sicherung .....................16

2.2 Welche fi nanzielle Hilfen und Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden ..........................17 Rente .....................................................................................17 Wohngeld ..............................................................................17 Sozialhilfe ..............................................................................18

Grundsicherung .....................................................................18 Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren .....................19 Telefongebührenermäßigung ..................................................20 Schwerbehindertenausweis ....................................................20

3. Pfl ege .............................................................. 21

3.1 Welche Leistungen gewährt die Pfl egeversicherung ..........21 Leistungen der Pfl egekasse ...................................................21 Begriff der Pfl egebedürftigkeit ...............................................21 Höhe der Leistungen .............................................................22 Einzelheiten über weitere sonstige Leistungen .......................22

3.2 Unterstützung in Form von ambulanter Versorgung und sonstiges ...............................................27 Ambulante Pfl egedienste .......................................................27 Hausnotruf.............................................................................30 Essen auf Rädern – Mahlzeitendienste – Mittagstisch ..........................................30 Vergünstigungen bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Gebrauchsgütern .................................31 Hilfen bei der Haushaltsführung ............................................31 Fahrdienste ...........................................................................31

3.3 Welche vorübergehenden stationären Angebote stehen zur Verfügung .......................................32 Tagespfl ege- und Nachtpfl egeeinrichtungen ...........................32 Kurzzeitpfl egemöglichkeiten ..................................................33

4. Wohnen ...........................................................34

4.1 Wie möchte ich im Alter wohnen ......................................34 Altengerechte Wohnung – Wohnraumanpassung ...................34 Altenwohnanlagen..................................................................35 Betreutes Wohnen .................................................................36

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InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis

Testament ............................................................................ 50 Wohnungsaufl ösung .............................................................. 52

5.2 Was tun bei Krankheit .................................................... 52 Gesundheitswesen ................................................................ 52 Krankenhäuser ..................................................................... 52 Sozialdienst im Krankenhaus................................................ 54 Allgemeine Hinweise zur Gesundheit .................................... 56 Krankenkassen ..................................................................... 56 Selbsthilfegruppen ................................................................ 58 5.3 Am Ende des Weges ....................................................... 58 Hospizverein ......................................................................... 58 Hospiz .................................................................................. 60 Tod eines Angehörigen.......................................................... 60

Literatur und in eigener Sache ....................................................... 62Stichwortverzeichnis ....................................................................... 63

Impressum ...................................................................................... U3

Neue Wohnformen ................................................................ 37 Alten- und Pfl egeeinrichtungen im Landkreis Hof .................. 37 Alten- und Pfl egeeinrichtungen in der Stadt Hof ................... 42

4.2 Was ist wichtig für den Aufenthalt im Heim..................... 42

Ihre Rechte als Heimbewohner ............................................. 42 Heimaufsicht ........................................................................ 43 Heimbeirat – Heimfürsprecher ............................................. 44 Heimkosten und deren Finanzierung..................................... 45 Einkommen und Vermögen ................................................... 47 Unterhaltspfl ichtige Angehörige ............................................ 47

5. Vorsorge ..........................................................48

5.1 Welche rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten gibt es .............. 48 Weitere wichtige Hinweise .................................................... 48 Dokumentenmappe .............................................................. 48 Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung .............................. 48 Betreuung – Betreuungsverfügung ........................................ 49

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BranchenverzeichnisBranchenverzeichnis

Alten – und Pfl egeheim ................... U2, 5, 13, 23, 25, 41, 43, 46, 49, U4Altenpfl egeheim ...................................................35Ambulante Krankenpfl ege ............U2, 5, 13, 25, 29Apotheke .............................................................55ASB .....................................................................29Bahnfahrten .........................................................U3Bayerisches Staatsbad Bad Steben GmbH ...........11Behindertenfahrdienst .........................................29Bestattungsunternehmen .............................. 59, 61Betreutes Wohnen .................................23, 25, 29BRK .....................................................................35Cafe .....................................................................49Deutsche Bahn AG ...............................................U3Diakonie Hochfranken .........................................13Diakonie Martinsberg ..........................................23

Diakonie Münchberg ............................................25Essen auf Rädern ........................................ 25, 29Haus für Senioren und Pfl ege ..............................41Hauswirtschaftsservice .........................................23Hörgeräte ............................................................55Hospiz .................................................................23Hospizverein ........................................................60Kliniken Hoch Franken .........................................53Klinikum Hof ........................................................55Krankenfahrdienst ...............................................29Krankenqymnastik ...............................................55Kurzzeitpfl ege ............................................... 43, U4Logopädie ............................................................29Mode ...................................................................11Notar ...................................................................51ÖPNV-Öffentlicher Personennahverkehr ................11

Liebe Leser! Hier fi nden Sie eine wertvolle Übersicht, leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Dienstleistern, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen fi nden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de.

Ambulante Kranken- und AltenpflegeHelmbrechts:

09252 / 91400Münchberg:

09251 / 440-110Weißdorf:

09251 / 1404

Gemeindekrankenpflege: Häusliche Krankenpflege, „Sicherheit auf Knopfdruck“ (Hausnotruf), hauswirtschaft-liche Versorgung, 24 Stunden am Tag ...

Entlastung pflegende Angehörige

Betreuung dementiell erkrankte ältere Menschen

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Luitpoldstraße 25 95213 Münchberg

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Orthopädie und Rehatechnik ...............................29Physiotherapie .....................................................55Rechtsanwalt .......................................................50Rehaklinik für Altersmedizin.................................U4Sana Klinikum Hof ...............................................55Sanitätshaus ........................................................U2Seniorenberatung ..................................................5Seniorenbüro .......................................................23Seniorenwohnen ..................................................35Sozialstation .................................... 13, 23, 25, 29Sozialzentrum ........................................................5Sterbegeldversicherung ................................. 59, 61Therme Bad Steben .............................................11Werksverkauf .......................................................11

U = Umschlagseite

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AllgemeinesAllgemeines

„Senioren“, ab wann gehört jemand zu dieser Personengruppe? Dies richtet sich im Allgemeinen nach dem Gesichtspunkt und der Betrach-tungsweise eines jeden Einzelnen, wobei meist die verschiedensten Faktoren eine zusätzliche Rolle spielen.

Eine weit verbreitete Zuordnung zu dieser Altersgruppe erfolgt dann, wenn die betroffenen Personen aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Früher war dies ab dem 65. Lebensjahr der Fall, jedoch wird heutzutage durch die Möglichkeiten des Vorruhestandes und der Al-tersteilzeitregelungen ein größerer Personenkreis schon früher in den Kreis der „Senioren oder älteren Generation“ mit einbezogen.

Auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand treten, müssen hier mit berücksichtigt werden.

Im Landkreis Hof liegt der Bevölkerungsanteil von 65 Jahren und älter bei 23,7%, dies entspricht einer Anzahl von rund 24.700 Bürger und Bürgerinnen, die der „Älteren Generation“ angehören.

In jungen Jahren ist es selbstverständlich, seinen Lebensbereich und alle Angelegenheiten selbst zu gestalten und zu regeln. Mit den Jahren kann es jedoch notwendig werden, für verschiedene Bereiche fremde Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Wenn dies der Fall ist, sollte man versuchen, sich selbst durch die Inanspruchnahme solcher Hilfen möglichst lange ein selbständiges und unabhängiges Leben zu ermög-lichen und auch zu erhalten.

Auch nehmen mit dem Älterwerden, und häufi g auch bedingt durch damit einhergehende körperliche Beeinträchtigung, die Kontakte, die früher gepfl egt worden sind, manchmal ab oder schlafen ganz ein. Um eine langsam voranschreitende Vereinsamung und Abseits-stellung gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollten Sie sich recht-zeitig beraten lassen und Auskünfte und Informationen, insbesonde-re zu Ihrer persönlichen Situation, bei den entsprechenden Stellen einholen.

Hilfe und Unterstützung wird Ihnen in umfassender Form von Vereinen, Verbänden, Behörden, Kirchengemeinden, Interessengruppen oder auch von privaten Anbietern angeboten.

Um Ihnen einen kleinen Überblick über mögliche Angebote und Hilfen zu geben und auch um den richtigen Ansprechpartner zu fi nden, wur-de diese Informationsbroschüre entwickelt und nunmehr überarbeitet und ergänzt.

Hier werden Sie sicherlich die für Ihr persönliches Anliegen zustän-digen Gesprächspartner fi nden. Weitere interessante Informationen und Anregungen fi nden Sie aber auch zusätzlich unter der Internet-adresse:

www.landkreis-hof.de

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Freizeit

BeratungundHilfe

Pfl ege

Wohnen

Vorsorge

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1. Freizeit1. Freizeit

1.1 Welche Angebote zur Freizeitgestaltung, Bildung,Kultur und Sport können wahrgenommen werden

Vorschläge für Aktivitäten und AngeboteProgramme und Veranstaltungen speziell für ältere Menschen werden in vielen Städten und Gemeinden des Landkreises angeboten. Auch im Bereich der Stadt Hof gibt es zahllose Möglichkeiten im Hinblick auf Aktivitäten und Angebote, an denen Sie teilnehmen können.

So bieten sich an, um nur einige zu nennen, der Besuch von– Ausstellungen, dem Kleintierzoo mit botanischem Garten, verschiedene Skulpturengärten und der Museen– Vorträgen und Lichtbildschauen– Kinoveranstaltungen– kirchlichen Angeboten wie Bibelabende und Gebetskreise– Liederkreisen oder Singchören– Veranstaltungen im Lauf der Jahreszeiten, wie Weihnachten, Fasching etc.– Tanzkursen und Tanzveranstaltungen– Seniorennachmittagen

Weiter haben Sie die Möglichkeit, an– Wanderungen– Fahrten zu Konzerten und Theateraufführungen – betreuten Reisen für Senioren und Busreisen– Sport- und Gymnastikaktivitätenteilzunehmen.

Zu den verschiedenen Möglichkeiten erhalten Sie die aktuellen An-gebote und Informationen bei den einzelnen Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen Einrichtungen, den Sozialstationen, Vereinen, Gemeinden, dem Seniorenbüro und auch aus der Tagespresse.

Als Ausfl ugsziele im Rahmen der Freizeitgestaltung und Erholung, insbeson-dere für Wasserliebhaber, bietet sich im Landkreis Hof unter anderem

– der Untreusee in Hof– der Auensee bei Joditz– der Quellitzsee bei Tauperlitz – der Förmitzspeicher bei Förbau– der Frankenwaldsee in Lichtenberg

sowie viele Freizeitanlagen und Freibäder wie zum Beispiel in Helm-brechts, Wüstenselbitz, Konradsreuth, Lichtenberg, Münchberg, Naila, Oberkotzau, Schwarzenbach/Saale, Zell und Sparneck an.

Für Gesundheitsbewusste steht die Therme in Bad Steben mit ihren umfangreichen Angeboten zur Verfügung.

Zum Wandern und für Fahrradfahrer gibt es ebenfalls viele Möglich-keiten, so wie beispielsweise – das Höllental– das Culmitztal– der Große Waldstein mit der Saalequelle– der Frankenweg– der Jean-Paul-Wanderweg– der Saale-Rad-Wanderwegsowie Rundwanderwege in fast allen Gemeinden des Landkreises.

Bei schlechtem Wetter kann auch ein Museumsbesuch, der Besuch eines der Hallenbäder im Landkreis und der Stadt Hof oder die Besichtigung von kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten Abwechslung bieten.

Museen im Landkreis sind unter anderem– das oberfränkische Textilmuseum in Helmbrechts Münchberger Str. 17, 95233 Helmbrechts Tel.-Nr.: 09252 / 9 24 30

– das Museum Bayerisches Vogtland in Hof Unteres Tor 9, 95028 Hof Tel.-Nr.: 09281 / 83 90 50

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Freizeit

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Pfl ege

Wohnen

Vorsorge

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1. Freizeit1. Freizeit

– das Deutsch-Deutsche Museum Mödlareuth Mödlareuth 13, 95183 Töpen Tel Nr.: 09295 / 13 34

– das oberfränkische Bauernhofmuseum Kleinlosnitz Keinlosnitz 5, 95239 Zell Tel.-Nr.: 09251 / 35 25

– Besucherbergwerk „Friedrich-Wilhelm-Stollen“ Blechschmidtenhammer 95192 Lichtenberg Tel.-Nr.: 09288 / 2 16 oder 67 82

– Schieferbergwerk „Lotharheil“ Lotharheil 2, 95179 Geroldsgrün Tel.-Nr.: 09267 / 9 10 10

Kulturhistorische Sehenswürdigkeiten wie Kirchen, Schlösser und Burgen bzw. Burgruinen fi nden Sie in Bad Steben, Berg, Döhlau, Feilitzsch, Gat-tendorf, Geroldsgrün, Helmbrechts, Issigau, Köditz, Konradsreuth, Leu-poldsgrün, Lichtenberg, Münchberg, Naila, Oberkotzau, Regnitzlosau, Rehau, Schauenstein und Schwarzenbach an der Saale.

Genauere Informationen erhalten Sie über die entsprechenden Städte und Gemeinden oder über das

– Landratsamt Hof Tourismus Schaumbergstr. 14, 95032 Hof Tel.-Nr.: 09281 / 57-3 54

– Frankenwald – Tourismus Service – Center Adolf-Kolping-Str. 1, 96317 Kronach Tel.-Nr.: 09261 / 60 15-0

– das Teddymuseum in Hof Ludwigstr. 6, 95028 Hof Tel.-Nr.: 09281 / 14 05 20

– das Jean-Paul-Museum in Joditz Joditz, 95189 Köditz Tel.-Nr.: 09295 / 81 88

– das Museum Naila Schleifmühlweg 11, 95119 Naila Tel.-Nr.: 09282 / 18 90

– das Weberhaus Marlesreuth Nailaer Str. 19, 95119 Marlesreuth Tel.-Nr.: 09282 / 84 60

– das Motorradmuseum in Draisendorf Draisendorf 30, 95194 Regnitzlosau Tel.-Nr.: 09283 / 14 19 – das Museumszentrum in Rehau Maxplatz 5 – 9, 95111 Rehau Tel.-Nr.: 09283 / 46 09

– das oberfränkische Feuerwehrmuseum im Schloss Schauenstein Schlossplatz 1, 95197 Schauenstein Tel.-Nr.: 09252 / 99 60-0 – das Weberhausmuseum Neudorf Neudorf, 95197 Schauenstein Tel.-Nr.: 09252 / 3 51 17

– das Burgmuseum des Heimat- und Kulturvereins Hallerstein Hallerstein, 95126 Schwarzenbach / Saale Tel.-Nr.: 09284 / 67 70

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1. Freizeit1. Freizeit

EhrenamtEine neue Aufgabe, eine Herausforderung und damit einen neuen Lebensinhalt kann für aktive ältere Mitbürger die Übernahme eines Ehrenamtes darstellen.

Hierbei kann man anderen helfen, seine Erfahrungen und sein Wissen weitergeben und so einen wertvollen Beitrag vor allem im sozialen Bereich leisten.

Wenn Sie an einer ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sein sollten, wenden Sie sich bitte an Selbsthilfegruppen, Alten- und Pfl egheime oder an sonstige soziale und kirchliche Einrichtungen.

– Touristikinformationscenter Fichtelgebirge Gablonzer Str. 11 95686 Fichtelberg Tel.-Nr.: 09272 / 9 69 03-0

– Tourismus – Servicecenter Selbitztal Marktplatz 12, 95119 Naila Tel.-Nr.: 09282 / 68 29 und 1 94 33

Informationszentren zu den Naturparks Frankenwald undFichtelgebirge gibt es in– Gerlas, 95138 Bad Steben Wanderheim „Gerlaser Forsthaus“ Tel.-Nr.: 09288 / 85 80

– Blechschmidtenhammer Alter Bahnhof, 95192 Lichtenberg Tel.-Nr.: 09288 / 9 21 92

– Rathaus Zell Bahnhofstr. 10, 95239 Zell Tel.-Nr.: 09257 / 9 42-0

Im Bereich der Bildung bietet die Volkshochschule ein umfangreiches Programm zu Themen wie Umwelt, Natur, Hobby/Freizeit, Musik und Kunst, Sprachen und Studienfahrten an, ebenso wie spezielle Ange-bote für Senioren.

Näheres hierzu sowie zu den Angeboten der Außenstellen in den ein-zelnen Städten und Gemeinden und über das Programm selbst erfah-ren Sie bei der

VHS Landkreis HofKönigstr. 22, 95028 Hof/S.Tel.-Nr.: 09281 / 7 14 50 BikeFunTrail am MTB-Zentrum Döbraberg

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2. Beratung und Hilfe2. Beratung und Hilfe

2.1 Wer steht für Beratungen und Informationen zur Verfügung

Verbände der freien Wohlfahrtspfl ege– Sonstige Verbände im sozialen Bereich –

In vielen Bereichen der sozialen Arbeit fi ndet ein überaus umfang-reiches Engagement der Verbände der freien Wohlfahrtspfl ege statt.

Hierbei bieten sie Unterstützung und Hilfe in schwierigen Lebenssitua-tionen und insbesondere bei Alter, Krankheit und Behinderung an.

Ratsuchende Menschen können sich hierbei durch die jeweiligen Dien-ste und Einrichtungen sowie deren Angebote die für sie erforderlichen Hilfestellungen geben lassen.

Interessierten und Hilfesuchenden stehen die Angebote zu Auskünften in allgemeinen sozialen Fragen, unabhängig von der Glaubensgesin-nung, generell offen.

Alzheimer GesellschaftRegionalgruppe Hof / WunsiedelSchillerstr. 7, 95126 Schwarzenbach/S.Tel.-Nr.: 0171 / 6 78 84 55

ArbeiterwohlfahrtKreisverband Hof – Land e. V.Hochstr. 26, 95131 Schwarzenbach am WaldTel.-Nr.: 09289 / 93 65 00, Fax: 09289 / 93 65 55

Bayerisches Rotes KreuzKreisverband HofErnst-Reuter-Straße 66b, 95030 HofTel.-Nr.: 09281 / 62 93-0, Fax: 09281 / 62 93-30

Caritasverband für Stadt und Landkreis HofMarienstr. 56, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 1 40 17-0Fax: 09281 / 1 40 17-50

Diakonie Hochfranken AltenhilfeKlostertor 2, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 8 37-0Fax: 09281 / 14 00 39-1 12

Seniorenbüro des Diakoniewerks Martinsberg e.V.Marktplatz 8, 95119 NailaTel.-Nr.: 09282 / 9 62 19-41, Fax.: 09282 / 9 62 19-60

Seniorenbeauftragter für den Landkreis HofBayer KarlBadstr. 2, 95152 SelbitzTel.-Nr.: 09280 / 15 33oder: 0172 / 851 45 16

Die RummelsbergerDienste für Menschen im AlterBeratungsstelle für Seniorenfragenund Fachstelle für pfl egende AngehörigeSchildstr. 29, 95111 RehauTel.-Nr.: 09283 / 8 41-2 70, Fax: 09283 /8 41-1 00

Münchberger Diakonie gGmbHLuitpoldstr. 25, 95213 MünchbergTel.-Nr.: 09251 / 4 40-0, Fax: 09251 / 4 40-1 09

Seniorenbeirat im Betreuungswerk Post, Postbank, TelekomPostfach 35 48, 95001 HofTel.-Nr.: 09281/4 15 30

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2. Beratung und Hilfe2. Beratung und Hilfe

VDK-Der SozialverbandKreisverband HofBlücherstr. 4, 95030 HofTel.-Nr.: 09281 / 78 31 00Fax: 09281 / 78 310 10

Der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner e.V. bietet Ihnen in seiner Eigenschaft als Sozialverband Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen, wobei insbesondere die Belange der älteren, behinderten und kranken Bevölkerung im Vordergrund stehen.

Insbesondere wird angeboten:

Hilfe, Beratung und Unterstützung im Rahmen– des sozialen Entschädigungsrechts– der gesetzlichen Rentenversicherung– des Schwerbehindertenrechts– der gesetzlichen Krankenversicherung– der gesetzlichen Pfl egeversicherung– der gesetzlichen Unfallversicherung

Weiter werden Angebote und Informationen für Kur und Erholung,Freizeitgestaltung, zu Tagesausfl ügen und organisierten Reisen für ältere und behinderte Menschen sowie zu Selbsthilfegruppen vor-gehalten.

Ebenfalls wichtige Hinweise und auch entsprechende Broschüren kön-nen Sie bei der

Verbraucherzentrale BayernBeratungsstelle HofBürgerstr. 20, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 8 46 80

erhalten, die Ihnen auch gerne bei Fragen zur Verfügung steht.

Kriminalinspektion HofBeratungsstelle zum Schutze gegen VerbrechenKulmbacher Str. 101, 95030 HofTel.-Nr.: 09281 / 7 04-4 90

Hier erhalten Sie wichtige Ratschläge und Unterstützung speziell zu dem Thema „So schützen Sie sich im Alter“ um mehr Sicherheit im Alltagsleben und im Umgang mit kritischen Situationen zu erlangen.

Wichtige Stellen für Beratung und Hilfe im Landratsamt Hof:

Landratsamt HofSchaumbergstr. 14, 95032 HofTelefonvermittlungTel.-Nr.: 09281 / 57-0, Fax.: 09281 / 58-340

Soziale AngelegenheitenTel.-Nr.: 09281 / 57-2 92

BetreuungsstelleTel.-Nr.: 09281 / 57-4 94

Heimaufsicht Tel.-Nr.: 09281 / 57-4 64

KriegsopferfürsorgestelleTel.-Nr.: 09281 / 57-2 51

WohngeldTel.-Nr.: 09281 / 57-3 80 oder 57-2 83

Landratsamt Hof – Abteilung GesundheitswesenTheaterstr. 8, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 72 10

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2. Beratung und Hilfe2. Beratung und Hilfe

BetreuungsstelleTel.-Nr.: 09281 / 57-4 94

Es kommt immer wieder vor, dass sich Erwachsene aufgrund psychischer Beeinträchtigungen oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behin-derungen nicht mehr oder auch nur teilweise in der Lage befi nden, ihre persönlichen Belange selbst regeln zu können.

Hier tritt die Betreuungsstelle ein und informiert, berät und unterstützt in allen Fällen des Betreuungsrechts.

Dies setzt eine enge Zusammenarbeit mit dem Vormundschafts-gericht voraus, welches gegebenenfalls eine Betreuung als gesetz-liche Vertretung einrichten kann. Hierdurch wird dann den be-troffenen Menschen zur Unterstützung und Hilfe ein Betreuer zur Seite gestellt.

Unter anderem können zu folgenden Themen Auskünfte bei der Betreu-ungsstelle eingeholt werden:

– Rechtliche Voraussetzungen und Auswirkungen einer Betreuung– Berufsbetreuer und Betreuungsvereine– Welche anderen Alternativen, wie zum Beispiel eine Vorsorgevoll-

macht oder Betreuungsverfügung, stehen zur Auswahl– In welchem Umfang ist eine Betreuung notwendig– Was sind die Aufgaben eines Betreuers, welche Entschädigung er-

hält ein Betreuer und was ist bei Haftungsfragen zu beachten– gerichtliches Verfahren und Vormundschaftsgericht– Dauer und Beendigung der Betreuung

Heimaufsicht Tel.-Nr.: 09281 / 57-4 64

Aufsicht über Alten- und Pfl egeheime sowie über Einrichtungen für pfl e-gebedürftige und behinderte Volljährige

Staatliches VersicherungsamtTel.-Nr.: 09281 / 57-2 50

Das staatliche Versicherungsamt bietet Ihnen Beratung und Hilfestel-lung, zum Beispiel bei der Antragstellung, in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung sowie Auskünfte zur

– Krankenversicherung– Pfl egeversicherung– Arbeitslosenversicherung– Unfallversicherung– Rentenversicherung

Als weitere Leistungen werden angeboten:– Beglaubigungen von Unterschriften und Unterlagen in Rentenversi-

cherungsangelegenheiten– Anforderung von Rentenauskünften und Versicherungsverläufen etc.– Prüfung der Versicherungsunterlagen auf ihre Vollständigkeit hin– Entgegennahmen von eidesstattlichen Versicherungen und Zeugenaussagen– Hilfe beim Ausfüllen sowie Zusammenstellen und Beschaffen der

für die Rentenantragstellung notwendigen Unterlagen– Annahme und Weiterleitung von Rentenanträgen– Ausgabe von Informationsmaterialien und Broschüren

Bereich Soziale AngelegenheitenTel.-Nr.: 09281 / 57-2 92

Sozialhilfe in Form von– Hilfe zum Lebensunterhalt– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Hilfen zur Gesundheit– Hilfe zur Pfl ege– Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Bestattungskosten)– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

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2. Beratung und Hilfe2. Beratung und Hilfe

Landratsamt Hof Abteilung GesundheitswesenTheaterstr. 8, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 72 10

Die Abteilung Gesundheitswesen im Landratsamt Hof bietet sozialpä-dagogische Aufklärung und Beratung im Rahmen der Gesundheitsför-derung, wie zum Beispiel

– Suchtberatung bei Problemen im Umgang mit Alkohol oder Medika-menten

– bei Behinderung– bei psychischen und seelischen Behinderungen oder Erkrankungen– bei persönlichen und familiären Fragen– für ältere und behinderte Menschen– über Hilfen wie Pfl egegeld, Sozialhilfe, Schwerbehindertenausweis,

die gesetzlich geregelt sind– über ambulante Pfl egedienste, Essen auf Rädern, Selbsthilfe, die von

privaten oder karitativen Einrichtungen angeboten werden

Sie erhalten auch weitergehende Informationen über Selbsthilfegrup-pen und Alkohol-Problem-Gruppen für Betroffene und Angehörige

Ihre Anliegen und Fragen werden streng vertraulich behandelt, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweigepfl icht unterliegen.

Die Beratung selbst ist kostenlos und fi ndet auf Wunsch auch zu Hau-se bei Ihnen statt. Weitere Leistungsträger der sozialen Sicherung:Zentrum Bayern, Familie und SozialesRegion OberfrankenHegelstr. 2, 95447 BayreuthTel.-Nr.: 0921 / 6 05-1Fax: 0921 / 6 05 29 00

Sozial- und Pfl egebedarfsplanung – Auskünfte zu bestehenden Diens-ten und Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe

KriegsopferfürsorgestelleTel.-Nr.: 09281 / 57-2 51

Nach dem Bundesversorgungsgesetz zählt auch das Recht auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge zum allgemeinen Versorgungsanspruch. Hier-durch werden im Bedarfsfall die Rentenleistungen des Versorgungsamtes ergänzt und dadurch der angemessene Unterhalt von Kriegsbeschädig-ten und deren Hinterbliebenen sichergestellt.

Hierbei sind unter anderem folgende Hilfen möglich:– ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt– Hilfe zur Erholung– Hilfe zur Haushaltsweiterführung– Hilfe im Krankheitsfall– Hilfe zur Pfl ege– Altenhilfe– Wohnungshilfe

Bereich WohngeldTel.-Nr.: 09281 / 57-3 80

WohngeldWohngeld kann gewährt werden als Zuschuss zu den Kosten einer Mietwohnung, als Lastenzuschuss für Hauseigentümer oder als Miet-zuschuss zum Unterhaltsanteil der Heimkosten.

Bereich WohnungsbauTel.-Nr.: 09281 / 57-392

– Wohnungsbauförderung – Wohnungsanpassung – Alten- und behindertengerechter Umbau – Wohnberechtigungsschein

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2. Beratung und Hilfe2. Beratung und Hilfe

– der Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnsitz– beim Landratsamt Hof – Versicherungsamt Schaumbergstr. 14, 95032 Hof Tel.-Nr.: 09281 / 57-2 50– der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern bzw. Bund in der Blücherstr. 4, 95030 Hof, Tel.-Nr.: 09281 / 5 40-1 20– bei den Rentenversicherungsträgern selbst

Rentenversicherungsträger:

Deutsche Rentenversicherung Bund(Ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte)Ruhrstr. 2, 0709 Berlin Tel.-Nr.: 030 / 8 65-1, Fax: 030 / 86 52 72 40

Deutsche Rentenversicherung NordbayernWittelsbacher Ring 11, 95444 Bayreuth Tel.-Nr.: 09 21 / 607-0

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – SeeEhemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstaltund SeekassePieperstraße 14 – 28, 44789 Bochum Tel.-Nr.: 0234 / 3 04-0

Landwirtschaftlicher Sozialversicherungsträger Frankenund OberbayernLandwirtschaftliche AlterskasseDammwäldchen 4, 95444 Bayreuth Tel.-Nr.: 0921 / 6 03-0

WohngeldIn Ihrer Wohnsitzgemeinde können Sie einen Antrag auf Wohngeld stel-len. Hierfür sind insbesondere erforderlich:

Im Jahr 2005 wurden das Integrationsamt sowie die Hauptfürsorge-stelle und das Amt für Versorgung und Familienförderung (Versorgungs-amt) in dem oben genannten Zentrum zusammengefasst.

Die Zuständigkeit dieser Einrichtung umfasst unter anderem die Einglie-derung von Schwerbehinderten und deren Kündigungsschutz, soziale Entschädigungen, Feststellung von Behinderungen, Kriegsopfer- und Wehrdienstentschädigungen, Leistungen nach dem Blindengeldgesetz, Feststellung des Grades der Behinderung und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen.

Hierzu werden auch in dreiwöchigem Abstand jeweils am Dienstag Sprech-tage in Hof abgehalten.

Die Sprechtage fi nden im

Bürgerzentrum der Stadt HofKarolinenstraße 40, 95028 HofTel.-Nr.: 09281/8 15-7 90in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr

statt.

Des Weiteren fi nden monatliche Sprechstunden für Versorgungsbe-rechtigte der orthopädischen Versorgungsstelle im Gebäude der Ab-teilung Gesundheitswesen statt. Die Termine werden im Amtsblatt des Landkreises Hof rechtzeitig bekannt gegeben.

2.2 Welche fi nanziellen Hilfen und Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden

RenteAuskünfte zu Rentenangelegenheiten sowie Hilfe bei der Antragstel-lung erhalten Sie bei

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2. Beratung und Hilfe2. Beratung und Hilfe

Die Wohnsitzgemeinden nehmen die Anträge auf Leistung auf, bestä-tigen die gemachten Angaben und leiten den Antrag an den für die Entscheidung zuständigen Sozialhilfeträger weiter.

Sie benötigen für die Antragstellung vorrangig die nachfolgend genann-ten Nachweise und Unterlagen:

– Personalausweis– Einkommensnachweise, Rentenbescheide und sonstige Einkommen

aller Art– Mietvertrag, Nachweis über Miethöhe und Nebenkosten– Nachweis der Mitgliedschaft in einer Kranken- / Pfl egekasse– Gegebenenfalls das Scheidungsurteil und Regelungen über den

Unterhalt– Nachweise über Sparguthaben, Wertpapiere, Vermögen, Haus- und

Grundbesitz, Bausparverträge, Kraftfahrzeuge– Versicherungspolicen wie zum Beispiel Lebensversicherungen– Angaben über Angehörige, die zum Unterhalt verpfl ichtet sind– Bankverbindung mit Kontonummer

Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (siehe auch Abschnitt unten) werden als laufen-de Leistungen nach Regelsätzen gewährt. Sie umfassen die notwen-digen Aufwendungen zum Beispiel für

– Ernährung / Wohnung / Heizung / Mietkosten / Nebenkosten – Übernahme von Kranken- und Pfl egeversicherungsbeiträgen– Kleidung / Körperpfl ege / Hausrat / Umzugskosten / Renovierungskosten

Mit den Regelsätzen (Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand oder Alleinstehenden 359,– Euro, Stand 01.07.2009) sind grundsätzlich auch alle früheren einmaligen Beihilfen abgedeckt.

Als weitere Hilfeleistungen nach dem SGB XII kommen in Betracht:

– Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, Rentenbescheide etc.)

– Mietvertrag, Mietbescheinigung, Nachweise über die Miethöhe– Falls vorhanden, Ihr Schwerbehindertenausweis

Zusätzlich steht Ihnen auch die

Wohngeldstelle des Landratsamtes HofSchaumbergstr. 14, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 57-3 80

für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter undbei Erwerbsminderung

Hilfe zum LebensunterhaltMit Wirkung vom 01.01.2005 erfolgte eine Zusammenführung des bis-herigen Bundessozialhilfegesetzes und des Grundsicherungsgesetzes in das neue Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII).

Hilfe zum Lebensunterhalt nach diesem Gesetz kann derjenige er-halten, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nur un-zureichend aus eigenen Mitteln und Kräften, insbesondere aus dem Einkommen und Vermögen, sicherstellen kann.

In der Regel ist die Sozialhilfe nur dann zurückzuzahlen, wenn diese Hilfe als Darlehen gewährt worden oder Kostenersatz bei schuldhaften Verhalten oder durch Erben zu leisten ist.

Vorrangig vor der Gewährung von Sozialhilfeleistungen sind grundsätz-lich alle Leistungen anderer Sozialleistungsträger wie Krankenkassen, Pfl egekasse, Rentenversicherungsträger usw. Ebenso Vorrang haben die Inanspruchnahme von Ansprüchen aus Übergabeverträgen und Unterhaltsansprüchen.

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2. Beratung und Hilfe2. Beratung und Hilfe

Für weitere Auskünfte und Beratung steht Ihnen das

Landratsamt Hof – Soziale AngelegenheitenSchaumbergstr. 14, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 57-4 11

zur Verfügung.

Für Hilfen im Zusammenhang mit der Unterbringung in Alten- und Pfl e-geheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Eingliede-rungshilfen in stationären Einrichtungen erhalten Sie Auskünfte beim

Bezirk Oberfranken – Sozialverwaltung Cottenbacher Str. 2395445 BayreuthTel.-Nr.: 0921 / 78 46-1 00

wie auch bei allen Sozialstationen, beim VDK oder bei den Trägern der freien Wohlfahrtspfl ege.

Befreiung von Rundfunk- und FernsehgebührenDie Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpfl icht ist zum 01.04.2005 neu geregelt worden. Danach haben Privatpersonen, die

– Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsiche-rung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Pfl ege in der Sozialhilfe und in der Kriegsopferfürsorge oder Lastenausgleich erhalten

– schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ verfügen

– nach dem Bundesversorgungsgesetz sonderfürsorgeberechtigt sind,

die Möglichkeit, Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpfl icht zu stellen. Der Antrag ist bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in 50656 Köln zu stellen.

– Hilfen zur Gesundheit– Hilfe zur Pfl ege bei häuslicher / ambulanter Pfl ege– Hilfen in anderen Lebenslagen (insbesondere Bestattungskosten)

Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim

Landratsamt Hof – Soziale AngelegenheitenSchaumbergstr. 14, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 57-3 00Eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachenwird empfohlen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Von der Bedürftigkeit eines Antragstellers ist die Gewährung von Grundsi-cherung abhängig. Diese Leistung können ältere Menschen ab dem 65. Lebensjahr, sowie volljährige Menschen, die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, entsprechend beanspruchen.

Diese so genannte Altersarmut betrifft insbesondere Frauen, wenn weder die eigenen Rentenansprüche noch eine eventuelle Hinter-bliebenenrente ausreichen, um einen gesicherten Lebensabend zu gewährleisten.

Diese vermieden es bislang häufi g Sozialhilfe zu beantragen, aus der Sor-ge heraus, dass auf das Einkommen der Kinder zurückgegriffen wird.

Bei der Grundsicherung wird auf diesen Unterhaltsrückgriff gegenüber den Kindern verzichtet. Hierbei wird von der Annahme ausgegangen, dass das Jahreseinkommen der Eltern bzw. der Kinder 100.000,– Euro nicht überschreitet.

Bei einem höheren Einkommen besteht kein Anspruch auf Grundsiche-rung. Der Antrag auf Grundsicherung ist über die Wohnsitzgemeinde zu stellen.

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2. Beratung und Hilfe2. Beratung und Hilfe

Dies setzt voraus, dass die Gesundheitsstörungen länger als ein halbes Jahr andauern und der Grad der Behinderung mindestens 50 von Hundert beträgt. Je nach Art und Schwere der Behinderung kann dieser Ausweis mit Merkzeichen (Mz) versehen werden. Durch diese werden die Voraussetzungen für die den Behinderten zustehenden Nachteilsausgleiche geschaffen.

Dies wären zum Beispiel:– Vorteile bei der Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (Mz: G,

aG, Gl, H, Bl)– unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im Fernverkehr (Mz: B)– Parkerleichterung (Mz: aG)– Kfz-Steuer-Vergünstigungen (Mz: G, Gl)– Kfz-Steuer-Befreiung (Mz: aG, H, Bl)– Vergünstigungen bei der Lohn- und Einkommenssteuer (Mz: G, Gl,

aG, H, Bl)– Befreiung von der Rundfunkgebührenpfl icht (Mz: RF)

Anträge auf Feststellung können bei der Wohnsitzgemeinde, dem Land-ratsamt Hof, Soziale Angelegenheiten, oder aber auch bei Sozialverbän-den wie z.B. dem VdK, gestellt werden oder direkt beim

Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Region OberfrankenHegelstr. 2, 95447 BayreuthTel.-Nr.: 0921 / 605-1, Fax: 0921 / 6 05 29 00

Parkausweis für schwerbehinderte Menschenist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich.

EURO-ToilettenschlüsselDer Schlüssel für die Behindertentoiletten auf Rastplätzen kann gegen Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises bestellt werden beiCBF DarmstadtPallaswiesenstr. 123a, 64293 DarmstadtTel.-Nr.: 06151 / 8 12 20

Eine Befreiung kommt in der Regel nur für den Haushaltsvorstand und seinen Ehegatten, sowie einen Haushaltsangehörigen, der zu einem der vorstehend genannten Personenkreise zählt, in Betracht. Voraus-setzung ist weiterhin, dass das Gerät für ihn selbst zum Empfang bereitgehalten wird. Sonderregelungen bezüglich der Befreiung in Här-tefällen oder in bestimmten Einrichtungen sind möglich. Die Befreiung umfasst die monatliche Gebühr von 5,76 Euro für den Radioempfang, für den Fernsehempfang von 17,28 Euro oder die Einheitsgebühr von 17,98 Euro für Radio und Fernseher zusammen.

Nähere Auskünfte erhalten sie bei der

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)50656KölnTel.-Nr.: 0 18 59 99 50 40 0

TelefongebührenermäßigungBei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich um den Sondertarif der Deutschen Telekom, nicht um eine Sozialleistung. Diese Ermäßigung wird auf Grund der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterneh-mens geregelt. Da sich diese rasch ändern können, kann an dieser Stelle nur auf die derzeit gültigen Bedingungen hingewiesen werden. Allgemein gilt, dass alle Personen, die von der Rundfunkgebühren-pfl icht befreit werden können oder sind, auch einen Anspruch auf den Sozialtarif der Telekom haben. Weitere Personen können unter bestimmten Voraussetzungen diese Ermäßigung ebenfalls erhalten. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei den Niederlassungen der Deutschen Telekom, im T-Punkt oder unter der gebührenfreien Telefon-nummer 0800 / 3 30 10 00.

Feststellung einer Behinderung nach dem SchwerbehindertenrechtSchwerbehindertenausweisMenschen, die durch Störungen ihrer körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit beeinträchtigt sind, können ei-nen Schwerbehindertenausweis erhalten.

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3. Pflege3. Pflege

3.1 Welche Leistungen gewährt die Pfl egeversicherung

Pfl egebedürftigkeitVon einer Pfl egebedürftigkeit spricht man, wenn der Mensch für die Verrichtung der gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Dinge des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maß Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen muss.

Dies kann sein bei der

– Körperpfl ege, wie Hilfe oder Unterstützung beim Waschen, Du-schen, Baden, der Zahnpfl ege, beim Kämmen oder Rasieren

– Ernährung, wobei Hilfestellung bei der mundgerechten Vorberei-tung oder bei der Aufnahme der Nahrung erforderlich sein kann

– Mobilität, wie Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Stehen, und der Bewältigung von Treppen, Hilfe beim Verlassen und wieder Auf-suchen der Wohnung, An- und Auskleiden und Mithilfe beim Zu-Bett-Gehen

– hauswirtschaftliche Versorgung, wie Einkaufen, Kochen, Spülen, Wohnungsreinigung, Wäsche- und Kleidungspfl ege.

Je nach Aufwand und Intensität der Hilfebedürftigkeit kann eine Ein-stufung der Pfl egebedürftigen in eine Pfl egestufe erfolgen.

Hierfür gelten folgende Kriterien:

Pfl egestufe I:Personen, die bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobi-lität für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen, gelten als erheblich pfl egebedürftig. Außerdem ist Voraussetzung, dass zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist. Dabei muss auf die ganze Woche gesehen, ein täglicher Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten erforderlich sein, wobei auf die Grundpfl ege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pfl egestufe II:Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten Hilfe bei der Körperpfl ege, Ernährung und Mobilität benötigen, gelten als schwerpfl egebedürftig. Zusätzlich muss mehrmals wöchentlich Hil-fe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein. Der zeit-liche Hilfeaufwand muss bei schwerpfl egebedürftigen Personen täglich mindestens drei Stunden umfassen, wobei mindestens zwei Stunden durch die Grundpfl ege abgedeckt sein müssen.

Pfl egestufe III:Personen, die ständig Tag und Nacht rund um die Uhr Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach wöchentlich auch bei der hauswirtschaft-lichen Versorgung unterstützt werden, gelten als schwerstpfl egebedürf-tig. Hier muss der zeitliche Aufwand täglich durchschnittlich, auf die ganze Woche gesehen, mindestens fünf Stunden betragen, wobei die hauswirtschaftliche Versorgung hierbei nicht mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen darf.

Pfl egekasse:Um die Risiken im fi nanziellen Bereich bei einer Pfl egebedürftigkeit abzusichern, wurde die soziale Pfl egeversicherung eingeführt. Bei de-ren Leistungen spielen eigenes Einkommen und Vermögen keine Rolle. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus der Pfl egeversi-cherung ist lediglich die Mitgliedschaft und eine nicht nur vorüberge-hende Pfl egebedürftigkeit, das heißt voraussichtlich mindestens sechs Monate.

Die Pfl egebedürftigkeit wird auf Antrag durch eine Begutachtung durch die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes festgestellt und es erfolgt eine Einstufung in eine der vorstehend genannten Pfl egestufen.

Leistungen der Pfl egekassen sind unter anderem:

– Sachleistungen bei Inanspruchnahme von ambulanten Pfl ege-diensten oder Sozialstationen

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3. Pflege3. Pflege

Dessen Höhe beträgt monatlich:

bis 31.12.2009 ab 01.01.2010

Pfl egestufe I 215,– Euro 225,– EuroPfl egestufe II 420,– Euro 430,– EuroPfl egestufe III 675,– Euro 685,– Euro

Falls der zu Pfl egende vorübergehend das Krankenhaus aufsuchen muss, wird das Pfl egegeld bis zu vier Wochen weiter gewährt.

Leistungen in Kombination von Sachleistungen und Pfl egegeldWenn Leistungen z. B. von einem ambulanten Pfl egedienst nur teilwei-se in Anspruch genommen werden, steht dem Pfl egebedürftigen der verbleibende prozentuale Anteil als Pfl egegeld zu.

Hierzu ein praktisches Beispiel:

Bei einem Pfl egebedürftigen in Pfl egestufe III würden diesem an Pfl ege-sachleistungen derz. maximal 1.470,– Euro (ab 01.01.2010 1.510,– Euro) zustehen. Als reines Pfl egegeld würde er 675,– Euro erhalten.

Werden nun aber beide Leistungen kombiniert, so dass z.B. 50% der Hilfe durch den Pfl egedienst und 50 % durch pfl egende Angehörige geleistet wird, rechnet der Pfl egedienst seinen Anteil in Höhe von derz. 735,– Euro direkt mit der Pfl egekasse ab. Der aus dem Pfl egegeld in Höhe von 675,– Euro verbleibende Teil (50%), das sind 337,50 Euro, erhält der zu Pfl egende als Pfl egegeld.

Leistungen für Pfl egebedürftige mit erheblichen Bedarf an Beauf-sichtigung und BetreuungHier können Geldleistungen bis zu 200,– Euro im Monat in Anspruch genommen werden. Dieser Betrag ist zweckgebunden für qualitäts-gesicherte Betreuungsleistungen einzusetzen und wird auf Antrag ge-währt.

– Geldleistungen in Form von Pfl egegeld für selbst bezahlte Pfl ege-hilfskräfte

– die kombinierte Leistung aus Sachleistungen und Pfl egegeld– Leistungen bei Verhinderung der Pfl egeperson (Häusliche Pfl ege)– Technische Hilfen und Pfl egehilfsmittel– Unterstützung bei Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

bei alten- und behindertengerechtem Umbau bis zu 2.557,00 Euro je Maßnahme

– Teilstationäre Tagespfl ege und Nachtpfl ege– Kurzzeitpfl ege– Vollstationäre Pfl ege bei einem notwendig gewordenen Heimaufent-

halt– Pfl egekurse für ehrenamtliche Pfl egepersonen und Angehörige

Höhe der Leistungen – SachleistungenDie Pfl egekassen gewähren Sachleistungen, wenn ein Pfl egebedürftiger zu Hause in seinem gewohnten Umfeld durch ambulante Pfl egedienste oder Sozialstationen versorgt und gepfl egt wird.

Diese Leistungen werden von den jeweiligen Diensten direkt mit der Pfl egekasse abgerechnet.

Deren gesamte Höhe beträgt monatlich:

bis 31.12.2009 ab 01.01.2010

Pfl egestufe I bis zu 420,– Euro bis zu 440,– EuroPfl egestufe II bis zu 980,– Euro bis zu 1.040,– EuroPfl egestufe III bis zu 1.470,– Euro bis zu 1.510,– EuroIn Härtefällen bis zu 1.918,– Euro bis zu 1.918,– Euro

Leistungen in Form von Pfl egegeld:Wenn die häusliche Pfl ege durch eine geeignete Person, wie zum Beispiel durch Angehörige sichergestellt und kein Pfl egedienst in An-spruch genommen wird, kann Pfl egegeld beantragt werden.

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3. Pflege3. Pflege

tikeln, Betteinlagen, Desinfektionsmitteln etc. gewährt werden, wenn eine Pfl egebedürftigkeit vorliegt.

Weiterhin gibt es technische Hilfsmittel, die in der Regel leihweise überlassen werden, wie zum Beispiel

– Pfl egebetten– Rollstühle– Gehwagen– Gehhilfen wie Stöcke oder Krücken– Hilfen zum Baden (Badewannenlifter)– Hausnotrufsysteme– Toilettenaufsätze oder Toilettenstühle

Vor einem Kauf solcher Hilfsmittel sollten Sie jedoch unbedingt mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse darüber sprechen, ob und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden können.

Teilstationäre vorübergehende Hilfen in EinrichtungenIn Fällen, in denen die Hilfe und Versorgung zu Hause vorübergehend nicht mehr erbracht werden kann, können auch Leistungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einer teilstationären Einrichtung stehen, geltend gemacht werden, insbesondere bei Unterbringung in einer Einrichtung der Tages- und Nachtpfl ege.

Hier können je nach Pfl egestufe die entstehenden Kosten bis zu den nachfolgend genannten Beträgen durch die Pfl egekassen monatlich übernommen werden:

bis 31.12.2009 ab 01.01.2010

Pfl egestufe I 420,– Euro 440,– EuroPfl egestufe II 980,– Euro 1.040,– EuroPfl egestufe III 1.470,– Euro 1.510,– Euro

Falls diese Leistung nicht in einem Kalenderjahr verbraucht wird, kann der verbleibende Betrag in das nächste Jahr übertragen werden.

Leistungen bei Verhinderung der Pfl egepersonSollte die Pfl egeperson, die der Betroffene selbst beschafft hat (z.B. An-gehörige), einmal auf Grund von Krankheit oder Urlaub nicht in der Lage sein, die Pfl ege entsprechend selbst auszuführen, werden die Kosten für eine Ersatzkraft (gewerbsmäßig) von der Pfl egekasse übernommen.

Dies gilt für eine Dauer von längstens vier Wochen und bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 1.470,– Euro (ab 01.01.2010 1.510,– Euro) im Jahr.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Pfl egeperson den zu Pfl egenden vor der erstmaligen Inanspruchnahme mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepfl egt hat.

Bei einer nicht erwerbsmäßigen Ersatzkraft (z. B. Verwandte oder Ver-schwägerte bis zum zweiten Grad) ist der Anspruch auf den Betrag, welcher auf die jeweilige Pfl egestufe als Pfl egegeld entfällt, begrenzt.Gegen einen entsprechenden Nachweis können jedoch entstandene Aufwendungen zusätzlich erstattet werden.

Technische Hilfsmittel und Pfl egehilfsmittelEine Reihe von technischen Hilfsmitteln und sonstigen Hilfen wird entweder über die Kranken- und Pfl egekassen fi nanziert oder auch leihweise zur Verfügung gestellt.

Angebote und Möglichkeiten hierzu erfahren Sie über die Kranken- und Pfl egekassen, aber insbesondere auch über Sanitätshäuser, am-bulante Sozial- und Pfl egedienste und über die Sozialstationen im Landkreis.

Ein Zuschuss durch die Pfl egekassen von bis zu 31,-- Euro monatlich kann bei zum Verbrauch bestimmten Pfl egemitteln wie Inkontinenzar-

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Städtisches Alten- und Pflegeheim am Stadtpark95213 Münchberg, Richard-Hofmann-Weg 1, Tel. 0 92 51 / 87 97 - 0

Unser modernes Pflegeheim mit großem Garten und einer Terrasse bietet 75 Bewohnern in 51 Einzel- und 12 Doppelzimmern Platz. Wir verfügen ganzjährig über einen Kurzzeitpflegeplatz. Aus eigener Küche können Sie täglich zwischen zwei Menüs wählen, auch Diätkost wird bei Bedarf ange-boten. Wichtigstes Ziel der Pflege durch unser geschultes Fachpersonal ist die Zufriedenheit der Bewohner. Pflegeschwerpunkt ist die Dementenbe-treuung. Wir streben die Erhaltung und Wiedergewinnung einer möglichst selbständigen Lebensführung des täglichen Lebens an.Besucher sind bei uns willkommen.

Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Hahn (Heimleitung) Tel. 0 92 51 / 87 97 - 14Frau Sauer (Pflegedienstleitung) Tel. 0 92 51 / 87 97 - 10

PFLEGEDAHEIM

Angelika EngelhardtKarlstraße10, 95213 Münchberg

Telefon: 0 92 51 / 85 06 40Privat: 0 92 51 / 37 41

Handy: 01 71 / 5 34 32 11www.pflegedaheim-mueb.de

Wir arbeiten mit allen Kranken-und Pflegekassen zusammen.

Diese übernehmen in der Regel einenGroßteil der entstehenden Kosten.

Wir sind für Sie „rund umdie Uhr“ in Rufbereitschaft.

Selbstverständlich besuchen wir Siegerne zu einen unverbindlichen

Gespräch zu Hause oder in einer Klinik.

Wir bieten Ihnen:

� Alle Leistungen der Grundpflege, die der Leistungskatalog der Pflegekasse vorsieht, z.B. Unterstützung bei der Körperpflege oder beim Essen.� Alle medizinischen Leistungen, die Ihr Arzt verordnet und die die Krankenkasse genehmigt, z.B. Verbände, Spritzen.� Hauswirtschaftliche Hilfe als Begleitangebot zur Pflege, z.B. Einkaufen, Sauberhalten der Wohnung.� Privatleistungen sind nach Absprache jederzeit möglich, z.B. Sicherheitsbesuche.� Vermittlung von Hausnotruf-Geräten.� Die gesetzlich vorgeschriebene viertel- bis halbjährliche Pflege-Beratung für Empfänger von Pflegegeld.� Beratung über alle Fragen rund um die Pflege, z.B. Hilfsmittel, Pflegeversicherung.

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Freizeit

BeratungundHilfe

Pfl ege

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3. Pflege3. Pflege

Entsprechende Kurse werden sowohl von Sozialstationen, dem Diako-nischen Werk, den Rummelsbergern, dem Bayerischen Roten Kreuz oder der Caritas angeboten.

Auskünfte zu entsprechende Gesprächskreisen oder auch Kontaktgrup-pen erhalten sie z.B. bei den nachfolgend genannten Stellen:

ArbeiterwohlfahrtKreisverband Hof – Land e. V.Hochstr. 26, 95131 Schwarzenbach am WaldTel.-Nr.: 09289 / 93 65 00, Fax: 09289 / 93 65 55

Bayerisches Rotes KreuzKreisverband HofErnst-Reuter-Straße 66b, 95030 HofTel.-Nr.: 09281 / 62 93-0, Fax: 09281 / 62 93-30

Caritasverband für Stadt und Landkreis Hof e.V.Marienstr. 56, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 1 40 17-0, Fax: 09281 / 1 40 17-50

Diakonie Hochfranken AltenhilfeFachstelle für pfl egende AngehörigeKlostertor 2, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 8 37-7 77, Fax: 09281 / 1 85 16

Diakoniewerk Martinsberg SeniorenbüroMarktplatz 8, 95119 NailaTel.-Nr.: 09282 / 9 62 19-41, Fax: 09282 / 9 62 19-60

Seniorenbeauftragter für den Landkreis HofBayer KarlBadstr. 2, 95152 SelbitzTel.-Nr.: 09280 / 15 33 oder: 0172 / 8 51 45 16

Einrichtungen der Kurzzeitpfl egeWenn eine Pfl ege in Tages- bzw. Nachtpfl egeeinrichtungen nicht ausrei-cht, um eine ordnungsgemäße Versorgung sicherzustellen oder häusliche Pfl ege vorübergehend nicht oder noch nicht erbracht werden kann, be-steht ein Anspruch auf vollstationäre Pfl ege.

Diese wird für maximal vier Wochen und bis zu einer Höhe von 1.432,– Euro je Kalenderjahr gewährt.

Vollstationäre Dauerpfl egeBei einer Unterbringung in einem Alten- und Pfl egeheim haben pfl ege-bedürftige Menschen einen Anspruch auf Leistungen der Pfl egekasse für die pfl egebedingten Aufwendungen.

Diese betragen je nach Pfl egestufe monatlich:

bis 31.12.2009 ab 01.01.2010

Pfl egestufe I 1.023,– Euro 1.023,– EuroPfl egestufe II 1.279,– Euro 1.279,– EuroPfl egestufe III 1.470,– Euro 1.510,– Euroin Härtefällen 1.750,– Euro 1.825,– Euro

Kurse für Pfl egepersonen (ehrenamtlich) und AngehörigeIn der heutigen Zeit werden viele pfl egebedürftige Menschen zuhause durch ihre Angehörigen gepfl egt. Für diese können jedoch die Belas-tungen sehr groß sein und auch manchmal die Kräfte der Pfl egenden übersteigen und sie an ihre Grenzen stoßen lassen. Die Pfl egekasse hat es sich daher zu ihrer Aufgabe gemacht, durch Schulungsangebote für Angehörige oder ehrenamtlich pfl egende Personen diese zu unterstützen und damit das Engagement im pfl egerischen Bereich zu fördern.

Diese Angebote werden kostenlos angeboten, um die Betreuung und Pfl ege zu erleichtern und zu verbessern und die damit verbundenen Belastungen zu vermindern.

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Freizeit

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3. Pflege3. Pflege

Sozialstation des Bayerischen Roten KreuzesMahlzeitendienst des BRKNotrufdienst und Hilfsmittelverleih des BRKErnst-Reuter-Str. 68, 95030 HofTel.-Nr.: 09281 / 62 93 17

AWO-Sozialstation Hof-Stadt – Essen auf RädernBeethovenstr. 1, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 54 00 8-18

ASD e. V. Pfl ege zu HauseWölbattendorfer Weg 20, 95030 HofTel.-Nr.: 09281 / 4 00 20 undWestendstr. 7, 95145 OberkotzauTel.-Nr.: 09286/96 23-0

Familienentlastender DienstAm Lindenbühl 10, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 75 52 15

Christlicher Pfl egedienstAndrea FrauenholzWaldstr. 5, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 54 06-0 54

Kießling Günter Ambulante Krankenpfl egeHofer Str. 15, 95182 DöhlauTel.-Nr.: 09286 / 97 30 40

Ambulanter Pfl egedienst Bernd Hudetz mit Stomazentrum Hof Zuhause leben mit Sicherheit – SophiaKornbergstr. 15, 95183 Feilitzsch-ZedtwitzTel.-Nr.: 09281 / 36 49

Die RummelsbergerDienste für Menschen im AlterBeratungsstelle für Seniorenfragenund Fachstelle für pfl egende AngehörigeSchildstr. 29, 95111 RehauTel.-Nr.: 09283 / 8 41-2 70, Fax: 09283 / 8 41-1 00

Münchberger Diakonie gGmbHLuitpoldstr. 25, 95213 MünchbergTel.-Nr.: 09251 / 4 40-0, Fax: 09251 / 4 40-1 09

3.2 Wo wird Unterstützung in Form von ambulanter Versorgung und Hilfe angeboten

Im Landkreis Hof aber auch im Bereich der Stadt Hof gibt es zahl-reiche ambulante Pfl egedienste, die auch gebietsübergreifend ihre Hilfe und Unterstützung bei der selbständigen Haushaltsführung sowie Hilfe bei der Pfl ege anbieten.

Diese erstrecken sich, beginnend bei der Haushaltsführung, über die Lieferung von Mahlzeiten bis hin zur Pfl ege bei Krankheit und im Al-ter.

Ambulante Pfl egedienste im Landkreis Hof und in der Stadt Hof

Zentrale Diakoniestation der Diakonie HochfrankenKlostertor 2, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 8 37 7 77

Caritas Sozial- und Familienpfl egestationsowie mobiler sozialer HilfsdienstMarienstr. 56, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 1 40 17 30

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Freizeit

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3. Pflege3. Pflege

Diakoniestation RehauAmbulanten Pfl egedienst undOnkologisch-Palliativer-IntensivdienstSonnenstr. 12, 95111 RehauTel.-Nr.: 09283 / 27 27

Diakoniestation der RummelsbergerMahlzeitendienst und Beratungszentrum fürSeniorenfragen und Fachstelle für pfl egende AngehörigeSchildstr. 29, 95111 RehauTel.-Nr.: 09283 / 84 12 60

F & J Pfl egedienstAm Wiesengrund 8, 95197 SchauensteinTel.-Nr.: 09252 / 3 51 24 und

Bahnhofstr. 6, 95152 SelbitzTel.-Nr.: 09281 / 95 35 41 und

Gutenbergstr. 11, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 7 51 81

Diakoniestation SchwarzenbachAmbulanter Pfl egedienst undOnkologisch-Palliativer-IntensivdienstSpitalstr. 6, 95126 Schwarzenbach / SaaleTel.-Nr.: 09284 / 3 17

Sozialstation des BRK-KreisverbandesSchützenstr. 19 a, 95126 Schwarzenbach / SaaleTel.-Nr.: 09281 / 62 93 14

Ambulante Krankenpfl ege Beate FischerSchützenstr. 44, 95131 Schwarzenbach / WaldTel.-Nr.: 09289 / 54 21

Ambulanter Pfl egedienst Humanitas GmbHKornbergstr. 15, 95183 Feilitzsch-ZedtwitzTel.-Nr.: 09281 / 8 64 45

Diakoniestation HelmbrechtsSchwarzenbacher Str. 22, 95233 HelmbrechtsTel.-Nr.: 09252 / 9 14 00

Soziale Dienste der AWOKanalstr. 5, 95213 MünchbergTel.-Nr.: 09251 / 8 07 70

Pfl ege DaheimKarlstr. 10, 95213 MünchbergTel.-Nr.: 09251 / 34 41 oder 85 06 40

Zentrale Diakoniestation MünchbergLuitpoldstr. 25, 95213 MünchbergTel.-Nr.: 09251 / 440-110

Dorfhelferinnenstation für den Landkreis HofKlosterplatz 3, 95213 MünchbergTel.-Nr.: 09251 / 81 49

Diakoniewerk Martinsberg – Zentrale DiakoniestationKirchberg 2, 95119 NailaTel.-Nr.: 09282 / 9 53 33

Diakoniestation RegnitzlosauSchulstr. 14, 95194 RegnitzlosauTel.-Nr.: 09294 / 95 90

Caritas-SozialstationAscher Str. 12, 95111 RehauTel.-Nr.: 09283 / 46 47

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Unsere Hilfen für Senioren und Behinderte:

Essen auf Rädern – warm ins Haus!Behindertenfahrdienst!Krankenfahrdienst

Auskunft und Beratung:

ASB • Feldstraße 16 • 95152 Selbitz • Tel. 0 92 80/56 83 o. 1 92 12

KreisverbandStadt und Landkreis Hof e.V.

Kranken- undBehandlungspflege

auf ärztliche Verordung

Versorgung nachambulanten und

stationärenOperationen

Beratungsbesuche fürPflegegeldempfänger

Christlicher PflegedienstAndrea Frauenholz

Waldstraße 595032 Hof/Saale

Tel.: 09281/54 060 54

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, wo Sie in aller Ruhe Ihre Anliegen unverbindlich mit uns besprechen können.

Hilfe beiIhrer täglichenKörperpflege

HauswirtschaftlicheArbeiten

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3. Pflege3. Pflege

Hausnotrufsysteme werden vor allem von den Sozialstationen, der Di-akonie und dem Bayerischen Roten Kreuz angeboten. Die Adressen können Sie aus den vorangegangenen Seiten dieser Broschüre entneh-men.

Da diese Notrufsysteme nicht kostenfrei arbeiten, können Pfl egebe-dürftige eventuell einen Kostenzuschuss von der Pfl egekasse erhalten. Nähere Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse oder die Pfl egekasse di-rekt.

Essen auf Rädern – Mahlzeitendienste – Mittagstisch „Essen auf Rädern“ wie diese Mahlzeitendienste auch genannt wer-den, wird von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und auch Alten- und Pfl egeheimen angeboten.

Die Möglichkeiten erstrecken sich von der täglichen Versorgung mit warmen Essen bis zur wöchentlichen Lieferung von Tiefkühlgerichten.

Sollten Sie also einmal nicht oder nicht mehr in der Lage sein, Ihre Mahlzeiten selbst zuzubereiten und auch Verwandte, Bekannte und Freunde nicht in der Lage sein, Sie mit zu versorgen, können Sie so Ihre Verpfl egung sicherstellen.

Die Adressen von mobilen Essensdiensten, die gegebenenfalls auch gerne die Organisation Ihrer Verpfl egung mit übernehmen, erhalten Sie bei den verschiedenen Sozialdiensten, Wohlfahrtsverbänden oder aber auch bei Altenpfl egeheimen.

Meist besteht die Auswahl zwischen mehreren Gerichten und auch Diätformen, aber auch von verschiedenen Portionsgrößen. Außerdem bieten manche Altenpfl egeeinrichtungen einen Mittagstisch auch für Personen an, die nicht in diesen Einrichtungen leben.

Sie können dann Ihre Mahlzeiten in Gesellschaft anderer einnehmen und müssen nicht zuhause alleine essen.

AWO- Hof LandHochstr. 26, 95131 Schwarzenbach am WaldTel.-Nr.: 09289 / 93 65 00

Arbeiter-Samariterbund mitBehindertenfahrdienst und MahlzeitenserviceFeldstr. 16, 95152 SelbitzTel.-Nr.: 09280 / 56 83

Diakoniestation StammbachSchulstr. 1, 95236 StammbachTel.-Nr.: 09256 / 17 72

Diakoniestation Waldstein Luisenburgstr. 2, 95237 WeißdorfTel.-Nr.: 09251 / 14 04

Diese Aufl istung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da neu hinzugekommene Dienste unter Umständen noch nicht berücksichtigt werden konnten.

HausnotrufHierbei handelt es sich um ein kleines Gerät, welches ständig bei sich getragen wird. Über dieses kann in kritischen Situationen schnell eine Notrufzentrale verständigt werden. Je nach persönlicher Vereinbarung verständigt diese dann Angehörige, Bekannte oder Nachbarn oder sie leitet selbst die erforderlichen Hilfeleistungen in die Wege.

Um der Hausnotrufzentrale ein schnelles und problemloses Handeln zu ermöglichen, sollten Sie dort die Namen, die Anschrift und die Telefonnummern derjenigen Personen hinterlegen, die im Notfall ver-ständigt werden sollen.

Ebenfalls hilfreich ist die Hinterlegung medizinischer Daten bezüglich des Gesundheitszustandes und die Anschrift des Hausarztes.

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3. Pflege3. Pflege

ter bestimmten Voraussetzungen die entsprechenden Kosten. Sollten Sie von der Pfl egekasse in eine der drei Pfl egestufen (Stufe I, II oder III) eingestuft worden sein, übernimmt diese die Kosten einer hauswirt-schaftlichen Versorgung in Rahmen des Ihnen auf Grund der Pfl egestu-fe zustehenden Betrages. Einzelheiten hierzu besprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse.

Auch wenn die oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, hauswirtschaftliche Dienstleistungen gegen Bezahlung in Anspruch zu nehmen. Hier stehen die unterschiedlichsten Angebote rund um den Haushalt, wie Fenster putzen, Versorgung der Wäsche, Reinigung der Wohnung, Gartenarbeit und Hol- und Bringdienste zur Verfügung. Auskünfte hierzu erhalten Sie sowohl bei den Städten und Gemeinden als auch insbesondere bei allen Wohlfahrtsverbänden und Sozialstationen in Ihrer Nähe.

FahrdiensteFahr- bzw. Behindertenfahrdienste ermöglichen Ihnen auch weiterhin die Teilnahme am öffentlichen Leben, auch wenn Sie auf Grund des Alters in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt oder gehbehindert sind und das Haus nicht mehr alleine verlassen können oder wollen.

Fahrten zu kulturellen oder gesellschaftlichen Ereignissen, der Besuch von sportlichen Veranstaltungen oder von Angehörigen und Verwand-ten oder ähnliches, sowie gegebenenfalls auch Fahrten zum Einkaufen oder zum Arzt können von der Sozialverwaltung übernommen werden, sofern kein anderer Kostenträger, wie zum Beispiel die Krankenkasse, vorrangig zuständig ist.

Eine Berechtigung zur Teilnahme an Fahrdiensten besteht insbesonde-re, wenn Personen

– auf Grund ihrer Behinderung keine Möglichkeit zur Nutzung von Privatfahrzeugen und auch keine Möglichkeit zur Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr haben,

Falls Sie daran interessiert sein sollten, fragen Sie doch einfach bei einer Altenpfl egeeinrichtung in Ihrer Nähe nach. Die Adressen dafür fi nden Sie im Verlauf dieser Broschüre noch ausführlich aufgelistet.

Vergünstigungen bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Ge-brauchsgüternSpeziell für die weniger gut situierten Bürger in der Stadt und dem Landkreis Hof bestehen zwischenzeitlich Möglichkeiten, gegebenen-falls gegen Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsausweises, Lebensmittel und Gebrauchsgüter günstig oder umsonst in speziellen Ausgabestellen zu erhalten.

Dies sind beispielsweise vorwiegend für Lebensmittel:

die „Hofer Tafel“ mit der Außenstelle in Schwarzenbach a.d. Saaleder „Münchberger Tisch“die „Nailaer Tafel“

oder für Gebrauchsgüter, Kleidung oder Möbel, sowie für Dienstlei-stungen im Haus- und Gartenbereich:

die „Integra Hof e.V.“

Ob in Ihrer Heimatstadt oder Gemeinde ebensolche Einrichtungen vor-handen sind erfragen Sie bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder den Wohlfahrtsverbänden und Sozialstationen in Ihrer Nähe.

Diese können Ihnen dann auch nähere Auskünfte zu den Ausgabestel-len, deren Öffnungszeiten und den Voraussetzungen für eine entspre-chende Berechtigung zum Einkauf geben.

Hilfen bei der HaushaltsführungIhr Hausarzt kann Ihnen hauswirtschaftliche Hilfe verordnen, wenn Sie auf Grund vorübergehender Krankheit nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt alleine zu versorgen. Die Krankenkasse übernimmt dann un-

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3. Pflege3. Pflege

3.3 Welche vorübergehenden teil- und vollstationären Angebote stehen zur Verfügung

Tagespfl ege- und Nachtpfl egeeinrichtungenFür pfl egende Angehörige kann das Angebot, einen pfl egebedürftigen Menschen an einzelnen Tagen, einen Teil des Tages oder auch wo-chenweise in einer stationären Einrichtung betreuen zu lassen, eine große Unterstützung und Entlastung darstellen.

In diesen Einrichtungen werden verschiedene Aktivitäten und Möglich-keiten, wie zum Beispiel Ausfl üge, Basteln, Malen, Gesprächsrunden etc. angeboten, die unter fachlicher Betreuung stattfi nden.

Reine Tagespfl egeeinrichtungen gibt es im Landkreis Hof derzeit noch nicht, jedoch bieten zwischenzeitlich mehrere Altenpfl egeeinrich-tungen eingestreute Tagespfl egeplätze vorwiegend für demenzkranke Menschen an.

Dies sind im Landkreis Hof:

Seniorenwohnpark Bad StebenDr. Gebhardt-Steuer-Str. 22–3295138 Bad StebenTel.-Nr.: 09288 / 9 20-1 01Tagespfl egeplätze: 5

Diakonisches Sozialzentrum der RummelsbergerSchildstr. 29, 95111 RehauTel.-Nr.: 09283 / 84 10Tagespfl egeplätze: 3

Alten- und Pfl egeheim Haus am KirchbergAm Altersheim 4, 95233 HelmbrechtsTel.-Nr.: 09252 / 38 70Tagespfl egeplätze: 3–4

– im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert sind und

– über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, welches be-stimmte Grenzen nicht überschreiten darf.

Der Bezirk Oberfranken übernimmt in diesem Fall die Kosten des Fahr-dienstes für 250 km je Kalendermonat. Die Anträge hierfür sind beim

Bezirk OberfrankenCottenbacher Str. 23, 95445 BayreuthTel.-Nr.: 0921 / 78 46 22 0-0

einzureichen.

Wer derartige Fahrten im Landkreis Hof durchführt, erfahren Sie eben-falls unter der vorstehend genannten Adresse des Bezirks.

Klinik Naila

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3. Pflege3. Pflege

Hierbei werden die Einrichtungen, die Kurzzeitpfl ege anbieten, abgefragt und jährlich (ca. Mai-Juni) in der örtlichen Presse bekannt gemacht.

Auskünfte zur Kurzzeitpfl ege erteilt das

Landratsamt HofHeimaufsicht Schaumbergstr. 14, 95032 HofTel.-Nr.: 09281/ 5 74 64

sowie auch die Einrichtungen selbst, die Wohlfahrtsverbände, Sozial-stationen und ambulanten Pfl egedienste.

Im Einzugsbereich des Landratsamtes Hof wie auch im Bereich der Stadt Hof bieten nahezu alle Alten- und Pfl egeheime so genannte „eingestreute Kurzzeitplätze“ an, die je nach freien Kapazitäten von Kurzzeitpfl egegä-sten in Anspruch genommen werden können. Spezielle Kurzzeitpfl egeein-richtungen gibt es derzeit nicht.

Es empfi ehlt sich, sich rechtzeitig vor einem geplanten Aufenthalt mit den Einrichtungen in Verbindung zu setzen, da gerade Kurzzeitpfl ege-plätze oft schon lange vorher vergeben sind.

In der Stadt Hof:

Alten- und Pfl egeheim des Bayerischen Roten KreuzesErlhofer Str. 10, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 7 30 70Tagespfl egeplätze: 5

Des Weiteren steht in der Stadt Hof noch eine reine Tagespfl egeein-richtung zur Verfügung und zwar die

Tagespfl ege Birgit WilfertHeiligengrabstr. 22, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 160 87 29Tagespfl egeplätze: 12

Nachtpfl egeeinrichtungen sind derzeit keine vorhanden.

Sollten Sie im Einzelfall einen Tages- oder Nachtpfl egeplatz dringend benötigen, informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Alten- und Pfl egeheimen, ob dort ausnahmsweise eine entsprechende Möglich-keit besteht.

Kurzzeitpfl egeWenn vorübergehend eine Pfl ege zuhause nicht möglich ist, kann eine Kurz-zeitpfl ege in einer vollstationären Einrichtung von Nutzen sein. Dies wäre zum Beispiel im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung denkbar oder wenn die Angehörigen, die sonst die Pfl ege übernehmen, verhindert oder auch selbst krank geworden sind und eine ordnungsgemäße Versorgung daher nicht mehr sichergestellt ist. Auch besteht durch eine Kurzzeitpfl ege die Möglichkeit, die Angehörigen zu entlasten, um diesen zum Beispiel im Rahmen eines Urlaubs das Sammeln neuer Kräfte zu ermöglichen.

Hierzu erfolgt auch jährlich eine Aktion „Zur Ferienzeit ins Altenheim“. Ein Angebot für pfl egende Angehörige, hinsichtlich Möglichkeiten zur Kurzzeitpfl ege für ihre Betreuten. Landratsamt Hof

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4. Wohnen4. Wohnen

4.1 Wie möchte ich im Alter wohnen

Altengerechte Wohnungen – WohnraumanpassungJeder ältere Mensch hat den Wunsch, solange als möglich zuhause in seinem gewohnten Umfeld zu leben, unabhängig davon, ob es sich um eine gemietete Wohnung oder um Wohneigentum handelt.

Allerdings ergeben sich mit dem Alter hier auch zunehmend Schwierig-keiten, da die bisherige Unterkunft in den wenigsten Fällen altersge-recht ausgestattet sein dürfte.

Wohnungen, in denen sich ältere Menschen wohlfühlen und die den veränderten Bedürfnissen entsprechen, sollten

– mit öffentlichen Verkehrsmittel gut erreichbar sein,– zentral liegen, so dass der Hausarzt, die Apotheke, die Banken

und auch die Einkaufsmöglichkeiten leicht erreichbar sind. Optimal wäre auch zusätzlich die Nähe zu Grün- oder Parkanlagen, um auch Kommunikationsmöglichkeiten in nicht allzu weiter Entfernung zu haben.

– am besten im Erdgeschoss liegen oder mit einem Fahrstuhl zu erreichen sein, um den Kontakt mit der Außenwelt zu erleichtern,

– ohne Schwellen und Absätze, das heißt barrierefrei, gestaltet sein,

– eine angemessene Größe aufweisen,– mit Zentralheizung, Bad oder Dusche und WC, mit den entspre-

chenden Haltegriffen, ausgerüstet sein,– so ausgerüstet sein, dass Stürze oder Unfälle weitgehend vermie-

den werden können. Wichtig hierbei ist, dass eine ausreichende Beleuchtung auch in der Nacht sichergestellt ist und rutschfeste Bodenbeläge in allen Räumen vorhanden sind.

– leicht zu reinigen und zu pfl egen sein.

Diesen Ansprüchen werden viele Wohnungen nicht gerecht. Daher gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um den Wohnraum der veränderten

Lebenssituation anzupassen und damit die Verrichtungen des täglichen Lebens wesentlich zu vereinfachen, was letztendlich dazu führt, dass es deutlich länger möglich ist, in seinen „eigenen vier Wänden“ bleiben zu können.

Neben der Veränderung und Anpassung der Einrichtung und der Be-seitigung von Gefahrenquellen können auch bauliche Anpassungen erforderlich sein. Dazu zählen beispielsweise Änderungen in folgenden Bereichen:

– Einbau von Bad, WC, Zentralheizung oder einer bodengleichen Du-sche

– Umzug in eine kleinere oder ebenerdige Wohnung oder eine Wohn-anlage, die mit Aufzügen ausgestattet ist

– Verbreiterung von Türen, um ein Durchfahren mittels Rollstuhl oder Gehwagen zu ermöglichen

– Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe zur Überwindung von Stufen

– Haltegriffe um das Ein- und Aussteigen in und aus der Wanne zu erleichtern und um die Benutzung des WC`s sicherer zu gestalten

– Möglichkeiten schaffen, die ein Abstützen oder Festhalten erlauben oder auch zusätzlich Hilfe beim Gehen bieten

– Austauschen der Fußbodenbeläge gegen rutschsichere Materialien und Entfernung von Stolpermöglichkeiten wie Kabel und nicht fest liegende Teppiche und Brücken

– im Schlafzimmer sollte bedacht werden, dass z. B. für das Aufste-hen aus dem Bett genügend Platz zur Verfügung steht, um auch bei Bedarf ein direktes Umsteigen in einen Rollstuhl zu ermöglichen

– vor dem Waschbecken sollte ausreichend Platz vorhanden sein, um einen Sitzplatz zu schaffen. Auch die Höhe des Spiegels sollte hier mit bedacht oder ein Neigungsspiegel angeschafft werden.

Allerdings ist es sehr wichtig, dass Sie vor jeder geplanten baulichen Veränderung zuerst mit Ihrem Vermieter sprechen und dessen Zustim-mung einholen.

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4. Wohnen4. Wohnen

Da hier nur einige Möglichkeiten aufgezeigt werden können, von denen jedoch viele eine große Erleichterung im täglichen Leben bringen, sollten Sie bei Bedarf weitere Informationen und Auskünfte zu den verschie-densten Maßnahmen im Rahmen der Wohnraumanpassung einholen.

Auskünfte hierzu, aber auch zu Kosten und Finanzierung erteilen unter anderem Ambulante Pfl egedienste und Sozialstationen, Sanitätshäuser, Therapeuten, die Pfl egekassen und das Landratsamt (Baureferat).

AltenwohnanlagenNeben der altersgerechten Wohnung eines jeden Einzelnen, die den individuellen Bedürfnissen des älteren Bewohners gerecht wird, gibt es auch direkte Altenwohnungen.

Diese sind räumlich in sich abgeschlossen und befi nden sich meist in einem gemeinsamen Bau, der mehrere solchen Einheiten um-fasst.

Diese sind zumeist relativ zentral gelegen, fi nanziell tragbar und sol-len die Möglichkeit bieten, möglichst lange ein eigenständiges Leben, auch im Alter, zu führen.

Altenwohnungen im Landkreis Hof werden angeboten durch die

Stadt NailaMarktplatz 12, 95119 NailaTel.-Nr.: 09282 / 68-0

Kaffeekränzchen mit Freundinnen. Leben, wie es mir gefällt.www.seniorenwohnen.brk.de

NEU: Tagespfl ege für

Menschen mit Demenz

Seniorenwohnen HofErlhofer Str. 10 . 95032 HofTel.: 09281 73070Fax: 09281 730749E-Mail: [email protected]

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Am Kurpark Bad StebenWenzstr. 5, 95138 Bad StebenTel.-Nr.: 09288 / 9 20-1 01Wohnungen: 18

Seniorenwohnanlage MünchbergLuitpoldstr. 25, 95213 MünchbergTel.-Nr.: 09251 / 44 01 00Wohnungen: 42

Villa MartinsbergNeulandstr. 10, 95119 Naila, Tel.-Nr.: 09282 / 6 90Wohnungen: 16

ASD – Betreutes Wohnen Westendstr. 7, 95145 Oberkotzau, Tel, Nr.: 09286 / 96 23-0

ASD – Betreutes Wohnen Fasanenweg 9, 95126 Schwarzenbach/S.Tel.-Nr.: 09284 / 94 81 78, Wohnungen: 20 Martin-Luther-HausAm Schild 13, 95111 RehauTel.-Nr.: 09283 / 86 90, Wohnungen: 23

Die Kosten dieser Wohnform differieren zum Teil erheblich und richten sich nach den in Anspruch genommenen Leistungen. Daher sollten Sie bei Interesse direkt bei dem jeweiligen Anbieter bezüglich der Details nachfragen.

Gerne stellen ihnen die Einrichtungen auch Informationsmaterial zur Verfügung. Auch im Bereich der Stadt Hof werden Möglichkeiten des Be-treuten Wohnens angeboten. Sollte hier Interesse bestehen, wenden Sie sich bitte an die Seniorenbeauftragte der Stadt Hof, Tel.-Nr.: 09281 / 815 790 oder an die Stadtverwaltung, Tel.-Nr.: 09281 / 81 52 14.

imAnna – Berner – AltenwohnheimBerger Str. 1, 95119 NailaTel.-Nr.: 09282 / 85 52

Ob in den einzelnen Gemeinden des Landkreises weitere so genannte Altenwohnungen ausgewiesen sind, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, sowie gegebenenfalls über die Wohlfahrtsver-bände und Sozialstationen.

Betreutes WohnenSeit einigen Jahren wird verstärkt eine Wohnform angeboten, die zwi-schen der selbständig genutzten Wohnung und der Unterbringung bzw. dem Wohnen in einer vollstationären Einrichtung angesiedelt ist. Es handelt sich hierbei um das „Betreute Wohnen“. Dieses bietet die Möglichkeit, trotz Selbständigkeit bei zunehmendem Hilfe- und Betreu-ungsbedarf eine entsprechende Versorgung zu erhalten, um möglichst lange in der eigenen Wohnung verbleiben zu können.

Um dies zu ermöglichen werden verschiedene unterschiedliche An-gebote zur Hilfe und Betreuung vorgehalten, die auch bei sich wan-delndem Bedarf entsprechend angepasst werden können. Neben der Vermietung können über Hausmeisterdienste, Reinigungsdienste, Wäscheversorgung und die Erledigung von Einkäufen oder Behörden-gängen bis hin zu der Vermittlung von Mahlzeitendiensten und ambu-lanter Pfl ege die verschiedensten Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Folgende Einrichtungen des Betreuten Wohnens bestehen derzeit im Landkreis Hof:

SWR gGmbH SeniorenwohnparkDr.-Gebhardt-Steuer-Str. 22–32, 95138 Bad StebenTel.-Nr.: 09288 / 92 00 Wohnungen: 56

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– Wenn ich oder mein Partner schwerpfl egebedürftig werden, kann ich dann noch in dieser Einrichtung oder auch in meinem Zimmer verbleiben?

– Wie groß sind die Zimmer und wie sind sie ausgestattet?– Welches Zimmer (Einzel- oder Doppelzimmer) kommt für mich in Frage?– Wie ist das Zimmer ausgestattet, habe ich ein eigenes Bad / Du-

sche und WC?– Kann ich persönliche Dinge wie Möbel oder Fernseher mitbringen?– Sind Haustiere erlaubt?– Welche Möglichkeiten zur Beschäftigung und zur Freizeitgestaltung

werden angeboten?– Wie sieht mein Tag aus? Wann werde ich geweckt, wann gibt es Es-

sen und welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden und kann ich darüber auch selbst entscheiden?

– Wie viele Mahlzeiten am Tag stehen mir zu und kann ich aus ver-schiedenen Gerichten auswählen?

– Welche Arten von Diäten kann ich im Bedarfsfall erhalten?– Wie und von wem werde ich gepfl egt? Ist für eine angemessene pfl e-

gerische Versorgung ausreichend Personal, auch in der Nacht und an den Wochenenden, mit der richtigen Qualifi kation vorhanden?

– Wie hoch ist der Pfl egesatz, welchen Anteil hiervon übernimmt die Pfl egekasse und was muss ich selbst dazuzahlen?

– Welche Leistungen wie z.B. Getränke, die Wäschepfl ege, den Fuß-pfl eger oder den Friseur muss ich zusätzlich bezahlen?

Für eine erste Kontaktaufnahme fi nden Sie im Anschluss die entspre-chenden Adressen der Einrichtungen im Landkreis mit Telefonnummer und den Ansprechpartnern.

Außerdem steht Ihnen auch dasLandratsamt Hof – Heimaufsicht Schaumbergstr. 14, 95032 Hof, Tel.-Nr.: 09281 / 5 74 64

für nähere Auskünfte rund um den Heimeinzug und in Bezug auf die Einrichtungen selbst zur Verfügung.

Neue WohnformenIn der Zwischenzeit entstehen auch neue Wohnformen für Senioren, die die Möglichkeit bieten, in einer familienähnlichen Gemeinschaft zu le-ben. Die Bewohner besitzen dann zwar ein eigenes Zimmer, aber sie entscheiden gemeinsam über den Tagesablauf und werden aktiv und ei-genständig in das Tagesgeschehen eingebunden, sofern sie das möchten. Sollte Betreuung und Pfl ege notwendig sein, wird diese durch einen ambulanten Pfl egedienst gewährleistet. Derzeit besteht eine solche in Jägersruh und zwar die

Seniorenwohngemeinschaft JägerhofWeidmannsweg 14, 95028 Hof – JägersruhAnsprechpartner: Doris WunderlichSchlossberg 10, 95152 Selbitz – Rothenbürg Tel.-Nr.: 09280 / 9 52 96

Alten- und Pfl egeeinrichtungen im Landkreis HofWenn das bereits beschriebene Angebot für ein Wohnen in Selbstständig-keit im Alter nicht mehr ausreicht, um eine angemessene Betreuung und Versorgung zu gewährleisten oder auch dann, wenn ein älterer Mensch nicht mehr alleine leben will, stehen im Landkreis eine Vielzahl von Al-ten- und Pfl egeeinrichtungen zur Verfügung. Das Angebot und auch die Ausstattung der Häuser sind individuell verschieden und bieten dem zu-künftigen Bewohner die Möglichkeit, sich eine Einrichtung nach seinen Bedürfnissen auszuwählen. Wenn nun dieser Zeitpunkt gekommen ist, an dem der Pfl egebedürftige trotz der vielfältigsten Hilfe- und Betreuungsan-gebote auf Dauer auf fremde Hilfe angewiesen ist, stellt sich die Frage, welche Einrichtung ist für mich und meine Bedürfnisse geeignet, wo fühle ich mich wohl. Daher ist es ratsam, sich bereits vor der Aufnahme in eine Altenpfl egeeinrichtung umfassend zu informieren und entsprechend bera-ten zu lassen. Dabei sollen insbesondere die nachstehend genannten Fra-gen dazu dienen, sich einen Eindruck über das Angebot zu verschaffen.

– Kann ich, falls erforderlich, gemeinsam mit meinem Ehepartner oder Lebensgefährten ein Appartement oder ein Zimmer beziehen?

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Name und Anschrift: Träger:

Bad Steben:Seniorenwohnpark Bad Steben Diakoniewerk Martinsberg e.V.Dr. Gebhardt-Steuer-Str. 22–32, 95138 Bad Steben Am Steinbühl 11, 95119 Naila Tel.-Nr.: 09288 / 9 20-1 01, Heimleitung Frau Rupprecht Tel.-Nr.: 09282 / 690Platzzahl: 80, Eingestreute Kurzzeitpfl egeplätzePfl egeeinrichtung der Alexander von Humboldt Klinik Alexander v. Humboldt KlinikDr.- Gebhardt-Steuer-Str. 22–32, 95138 Bad Steben Dr. Gebhardt-Steuer-Str. 22–32, 95138 Bad StebenTel.-Nr.: 09288 / 9 20-4 00 Tel.-Nr.: 09288 / 9 20-4 00Ansprechpartner Herr oder Frau SolgerPlatzzahl: 27, Eingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Feilitzsch:Seniorenheim Haus Regnitztal GmbHKösseinestr. 25, 95183 Feilitzsch Tel.-Nr.: 09281 / 1 40 18-0, Ansprechpartner Herr HudetzPlatzzahl: 52, Eingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Geroldsgrün:Alten- und Pfl egeheim Haus FrankenhöheSteinbacher Str. 174, 95179 Geroldsgrün-LangenbachTel.-Nr.: 09288 / 9 71 10, Ansprechpartner Herr Hudetz Platzzahl: 93, davon 11 im beschützten BereichEingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Helmbrechts:Alten- und Pfl egeheim Haus am Kirchberg Diakonie Hochfranken AltenhilfeAm Altersheim 4, 95233 Helmbrechts Klostertor 2, 95028 Hof/S.Tel.-Nr. 09252 / 38 70, Heimleitung Frau Nitsche Tel.-Nr.: 09281 / 83 70Platzzahl: 70, davon 26 im beschützten BereichEingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Alten- und Pfl egeheime im Landkreis Hof (Stand 01.07.2009)

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Name und Anschrift: Träger:

Seniorenhaus HelmbrechtsJahnstr. 2, 95233 HelmbrechtsTel.-Nr.: 09252 / 38 70, Heimleitung: Frau NitschePlatzzahl: 49, Eingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Münchberg:Städtisches Altenheim am Stadtpark Stadtverwaltung MünchbergRichard-Hofmann-Weg 1, 95213 Münchberg Ludwigstr. 13, 95213 Münchberg Tel.-Nr. 09251 / 87 97-0, Heimleitung: Frau Hahn Tel.-Nr.: 09251 / 87 40Platzzahl: 75, Kurzzeitpfl egeplätze: 1Seniorenwohnanlage Münchberg Münchberger Diakonie gGmbHLuitpoldtstr. 25, 95213 Münchberg Luitpoldstr. 25, 95213 MünchbergTel.-Nr.: 09251 / 4 40-0, Heimleitung Diakon Unger Tel.-Nr.: 09251 / 4 40-0 Platzzahl: 44, Eingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Naila:Seniorenstift Martinsberg Diakoniewerk Martinsberg e.V.Lichtenberger Str. 9, 95119 Naila Am Steinbühl 11, 95119 NailaTel.-Nr.: 09282 / 94 10, Heimleitung Herr Färber, Frau Lang Tel.-Nr.: 09282 / 6 90Platzzahl: 100, Eingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Oberkotzau:Alten- und Pfl egeheim Lutherstift Verein für ev. Gemeindediakonie Oberkotzau e. V.Döhlauer Berg 5, 95145 Oberkotzau Pfarrstr. 4, 95145 OberkotzauTel.-Nr.: 09286 / 7 00, Heimleitung Frau Lang Tel.-Nr.: 09286 / 97400-0Platzzahl: 114, Eingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Rehau:Diakonisches Sozialzentrum Rummelsberger Menschen im Alter gGmbhDienste am Menschen „die Rummelsberger“ Rummelsberg 42 aSchildstr. 29, 95111 Rehau 90592 SchwarzenbruckTel.-Nr.: 09283 / 84 10, Heimleitung Herr Kraus Tel.-Nr.: 09128 / 50-22 93Platzzahl: 109, davon 17 im beschützten BereichEingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

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Name und Anschrift: Träger:

Martin-Luther-Haus Diakonie Hochfranken – AltenhilfeAm Schild 13, 95111 Rehau Klostertor 2, 95028 HofTel.-Nr.: 09283 / 86 90, Heimleitung Herr Heller Tel.-Nr.: 09281 / 83 70Platzzahl: 44

Schwarzenbach a.d.S.:Haus Saalepark Diakonie Hochfranken – AltenhilfeSpitalstr. 6, 95126 Schwarzenbach a.d.Saale Klostertor 2, 95028 HofTel.Nr. 09284 / 93 00, Heimleitung Herr Diebel Tel.-Nr.: 09281 / 83 70Platzzahl: 101, Eingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Schwarzenbach a. W.:Seniorenhaus am Döbraberg BAWOS GmbHHochstr. 2695131 Schwarzenbach/W.Tel.-Nr.: 09289 / 93 64 01Heimleitung Frau Schmidt, Herr BassaligPlatzzahl: 89Eingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Selbitz:Alten- und Pfl egeheim der Communität Christusbruderschaft Communität ChristusbruderschaftWalter-Hümmer-Haus Wildenberg 31, 95152 SelbitzWildenberg 31, 95152 Selbitz Tel.-Nr.: 09280 / 6 91 21Tel.-Nr.: 09280 / 6 80, Heimleitung Frau PöllmannVollstationäre Platzzahl: 97Altenheimplätze: 10, Eingestreute Kurzzeitpfl egeplätze

Zell:Seniorenhaus ZellWaldsteinweg 23, 95239 Zell Tel.-Nr.: 09257 / 94 40, Heimleitung Dr. HahnPlatzzahl: 214, davon 46 im beschützten BereichEingestreute Kurzzeitpfl ege

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Alten- und Pfl egeheimdes Bayerischen Roten KreuzesErlhofer Str. 10, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 7 30 70Heimleiter: Herr EbertPlatzzahl: 108, davon 1 Wohnplatz

Wohn- und Pfl egeheim Haus KamillaAm Hohen Münster 8, 95030 HofTel.-Nr.: 09281 / 78 91-0Heimleiter: Herr HeylandPlatzzahl: 151, davon 4 Wohnplätze

4.2 Was ist wichtig für den Aufenthalt im Heim

Die Rechte des HeimbewohnersUm die Interessen und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pfl egeheimen wahrzunehmen und zu schützen, wurde zum 01. August 2008 das Bayerische Pfl ege- und Wohnqualitätsgesetz erlassen, welches das Heimgesetz des Bundes ablöst.

Zweck dieses Gesetzes ist es,

– die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse pfl ege- und be-treuungsbedürftiger Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen und sonstiger Wohnformen vor Beein-trächtigungen zu schützen

– die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwor-tung sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern

– in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entspre-chende Betreuung und Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern

Alten- und Pfl egeheime im Bereich der Stadt Hof

Altenpfl egeheim Bischof-Meiser-HausBahnhofsplatz 1, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 7 27 10Heimleiter: Herr Flach, Platzzahl: 53

Altenpfl egeheim DiakonissenhausBiengässchen 5, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 14 01 20Heimleiterin: Frau Herzig, Platzzahl: 59

Altenpfl egeheim der HospitalstiftungGerbergasse 4, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 81 93 30Heimleiter: Herr HoffmannPlatzzahl: 98

Altenpfl egeheim der HospitalstiftungChristiansreuther Str. 29, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 7 86 40Heimleiterin: Frau Koppmeier, Platzzahl: 48

Alten- und Pfl egeheim LessingstrasseLessingstr. 4, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 83 73 00Heimleiterin: Frau Meiler-BergmannPlatzzahl 147, davon 15 Wohnplätze und11 Plätze im beschützten Bereich

Caritasheim KolpinghöheKolpingshöhe 2, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 54 00 06-0Heimleiter: Herr ApfelbacherPlatzzahl 119, davon 6 Wohnplätze

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HeimaufsichtAlle Alten- und Pfl egeheime unterliegen der staatlichen Aufsicht, was in der Praxis bedeutet, dass diese mindestens einmal jährlich unange-meldet dahingehend überprüft werden, ob die gesetzlichen Vorausset-zungen durch die Träger erfüllt werden.

Zusätzlich erfolgt in vielen Angelegenheiten wie zum Beispiel der Dienst-plangestaltung, der Einsatz des Personals, bei baulichen Veränderungen oder sonstigen Problemen, ggf. auch im Bewohnerbereich, eine Beratung des Einrichtungsträgers oder der Einrichtungsleitung.Insbesondere ist die staatliche Heimaufsicht jedoch für alle Anliegen und Fragen der Be-wohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen oder Betreuern als Ansprechpartner zuständig. Dies gilt auch bei etwaigen Beschwerden.

– die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten– die Beratung in Angelegenheiten der stationären Einrichtungen und

sonstigen Wohnformen zu unterstützen– die Einhaltung der dem Träger des Heimes gegenüber den Bewoh-

nerinnen und Bewohner obliegenden Pfl ichten zu sichern

Zusätzlich zum Pfl ege- und Wohnqualitätsgesetzes gibt es noch spezi-elle Rechtsverordnungen, die für weitere Regelungen, zum Beispiel im personellen und baulichen Bereich, sorgen.

Insbesondere werden durch diese Vorschriften folgende Bereiche ge-regelt:

– Bauliche und räumliche Ausstattung der Einrichtung

– Qualifi kation und Umfang des zur Be-treuung eingesetzten Pfl egepersonals sowie qualitative und persönliche Anfor-derungen an die Person des Heim- und Pfl egedienstleiters

– Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewoh-ner in Angelegenheiten des Heimbetriebs

– Überwachung der Heime durch die zu-ständige Behörde

- Spezielle Angebote für Bewohner mit Morbus Alzheimer oder DemenzAufnahmemöglichkeit fürweglaufgefährdete Bewohner

-

• Pflege und Kurzzeitpflege

• moderne Ein- und Zweibettzimmer

• Wohnen auch ohne Pflegestufe

• öffentliche Cafestube „am Döbraberg“

• Ausbildungsbetrieb

BawoS GmbHHochstr. 2695131 Schwarzenbach/W.Tel.: 0 92 89 / 936 - 0Fax: 0 92 89 / 936 - 450E-Mail: [email protected]: www.bawos.de

Wohnen - Begleiten - P

flegen - Betreuen

Schwarzenbach am Wald

Seniorenpflegeheim„am Döbraberg“

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ligung ist ebenfalls erforderlich bei Vergütungsverhandlungen und bei Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen, sowie bei Entgelterhöhungen. Eine Entgelterhöhung muss den Bewohnerinnen und Bewohnern min-destens vier Wochen im Voraus mitgeteilt werden und kann keinesfalls rückwirkend erfolgen.

Mit Hilfe des Heimbeirats haben alle Heimbewohner die Möglichkeit, ihre Anregungen und Wünsche, aber auch Beschwerden oder persönliche Be-lange, dem Träger oder der Leitung der Einrichtung nahe zu bringen.

Mit zunehmendem Alter der Heimbewohner in den Einrichtungen und den daraus resultierenden Einschränkungen und körperlichen Be-einträchtigungen gestaltet sich die Bildung eines ordnungsgemäßen Heimbeirats, der bei – Einrichtungen bis 50 Heimbewohnern aus drei Mitgliedern– Einrichtungen von 51 bis 150 Heimbewohnern aus fünf Mitgliedern– Einrichtungen von 151 bis 250 Heimbewohnern aus sieben Mitgliedern– Einrichtungen von über 250 Heimbewohnern aus neun Mitgliedernbestehen muss, zunehmend schwieriger.

Der Gesetzgeber hat daher die Möglichkeit geschaffen, dass auch ex-terne Personen in einer begrenzten Anzahl, und zwar in der Regel bei– Einrichtungen bis 50 Heimbewohnern höchstens ein Mitglied– Einrichtungen von 51 bis 150 Heimbewohnern höchstens zwei Mitglieder– Einrichtungen von 151 bis 250 Heimbewohnern höchstens drei Mitglieder– Einrichtungen von über 250 Heimbewohnern höchstens vier Mitgliederin den Heimbeirat gewählt werden können.

Sollten Sie also Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an

Landratsamt HofSoziale AngelegenheitenHeimaufsicht Schaumbergstr. 14, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 57 464

Auf Wunsch werden Ihre Anliegen auch vertraulich behandelt.

Heimbeirat und Heimfürsprecher Da der Heimbeirat eine sehr wichtige Mitwirkungsfunktion in An-gelegenheiten des Heimes hat, trat am 01. August 2002 die neue Heimmitwirkungsverordnung in Kraft, durch die wesentlich bessere Voraussetzungen für die Arbeit des Heimbeirates geschaffen worden sind. Insbesondere wurden die Kriterien zur Bildung des Heimbeirats als Interessenvertretung der Bewohner verbessert und dessen Rechte erweitert.

Seine Mitwirkung erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Aufenthaltsbe-dingungen im Heim, die Heimordnung und die Verpfl egung. Eine Betei-

Weberei Hohmann, Bärenbrunn

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bis 31.12.2009 ab 01.01.2010 bei

Pfl egestufe I 1.023,– Euro 1.023,– EuroPfl egestufe II 1.279,– Euro 1.279,– EuroPfl egestufe III 1.470,– Euro 1.510,– Eurobei Härtefällen bis 1.750,– Euro 1.825,– Euro

Die verbleibenden Kosten (Unterkunft und Verpfl egung, Investitions-kostenanteil) müssen aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen getragen werden. Ein großer Teil der pfl egebedürftigen Heimbewoh-nerinnen und Heimbewohner ist jedoch dazu nicht in der Lage, da nicht in allen Fällen das Einkommen oder das Vermögen ausreicht, um über einen längeren Zeitraum die vorstehend genannten Kosten abzudecken. In diesen Fällen besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers.

Der Ansprechpartner für die Beantragung von Hilfen in vollstationären Einrichtungen ist hierzu der

Bezirk Oberfranken – SozialverwaltungCottenbacher Str. 23, 95445 BayreuthTel.-Nr.: 0921 / 78 46-1 00

Diese können aus Angehörigen oder Vertrauenspersonen der Bewoh-ner, Betreuer oder Betreuerinnen oder Mitglieder von örtlichen Seni-orenvertretungen oder kirchlichen Einrichtungen bestehen, aber auch von der zuständigen Behörde vorgeschlagen werden.

So kann sichergestellt werden, dass auch dann die Bildung eines ord-nungsgemäßen Heimbeirats möglich ist, wenn nicht ausreichend Be-wohnerinnen und Bewohner für dieses Ehrenamt zur Verfügung stehen, um ihre Rechte ausschließlich selbst wahrnehmen zu können.

Für den Fall, dass ein Großteil der Heimbewohner aus gesundheit-lichen oder sonstigen Gründen nicht mehr in der Lage ist, einen Heim-beirat zu bilden, kann die Heimaufsichtsbehörde einen Heimfürspre-cher bestellen, der sowohl von dieser als auch vom Träger unabhängig ist und dann die Belange und Interessen der Bewohner gegenüber der Einrichtung vertritt.

Weitere andere Formen der Heimmitwirkung, wie die Bildung eines Ange-hörigenbeirates oder Betreuerrates wären ebenfalls möglich, wobei selbst-verständlich auch einzelne Bewohner mit einbezogen werden können.

Heimkosten und deren FinanzierungDie Kosten für einen Heimaufenthalt setzen sich aus drei Komponen-ten zusammen, und zwar aus– den Kosten für Pfl ege und Betreuung– den Kosten für Unterkunft und Verpfl egung– den Anteil für die gesondert berechenbaren Investitionskosten

Durch die Einführung der Pfl egeversicherung haben sich bei einem Großteil der Heimbewohner die fi nanziellen Belastungen gemindert, da diese für die bei ihnen Versicherten einen bestimmten Anteil der pfl egebedingten Aufwendungen übernehmen.

Eine Kostenübernahme erfolgt bis zu einem maximalen monatlichen Betrag Quellitzsee

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Qualität – den Menschen zuliebe

Walter-Hümmer-HausAlten- und Pflegeheim derCommunität Christusbruderschaft

Sie finden uns am Rande von Selbitz, mitten in der schönen landschaftlichen Umgebung des Frankenwaldes.

Wir haben 104 Plätze. Aufgenommen werden Rüstige, Pflegebedürftige und Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Unsere Zimmer sind überwiegend rollstuhlgerecht, verfü-gen über Dusche und WC, Anschlüsse für Radio, Fernsehen und Telefon. Auf Wunsch werden die Zimmer vollständig möbliert, es können aber selbstverständlich auch eigene Möbel mitge-bracht werden.

Das gemeinsame Leben wird in unserem Haus großgeschrieben. Dazu gehören sowohl Ausflü-ge, Konzerte, persönliche Feste als auch Andachten und Gottesdienste.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unsere Adresse:

Wildenberg 31 · 95152 SelbitzTelefon 0 92 80/6 90 · Telefax 0 92 80/6 91 23E-Mail: [email protected]: www.christusbruderschaft.de

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4. Wohnen4. Wohnen

Ebenso können gegebenenfalls auch Vermögenswerte nach § 528 Bürgerliches Gesetzbuch zurückgefordert werden müssen, die in den letzten zehn Jahren vor der Heimaufnahme verschenkt worden sind.

Unterhaltspfl ichtige AngehörigeVerwandte in gerader Linie wie Eltern bzw. Kinder sowie Ehegatten sind verpfl ichtet, sich gegenseitig Unterhalt zu gewähren, soweit dies die eigene Leistungsfähigkeit zulässt. Dies ist im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. So können auch die Kinder eines Heimbewoh-ners, die über ein eigenes Einkommen verfügen, zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn dieser vom überörtlichen Sozialhilfeträger Leistungen bezüglich der nicht gedeckten Heimkosten erhält.

Über die Höhe eines sich eventuell errechnenden Unterhaltsbeitrages des Angehörigen erhalten Sie die erforderlichen Auskünfte über den überörtlichen Sozialhilfeträger.

Für den Landkreis Hof zuständig ist der

Bezirk Oberfranken – SozialverwaltungCottenbacher Str. 23, 95445 BayreuthTel.-Nr.: 0921 / 78 46-1 00

Die Anträge selbst stellen Sie bitte über Ihre Wohnsitzgemeinde.

Weitere Auskünfte zu eventuellen Hilfen erteilen auch im

Landratsamt HofSchaumbergstr. 14, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 57-0

die Mitarbeiter der Sozialverwaltung und der Wohngeldstelle.

Einkommen und VermögenWenn Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen, muss z. B. bei einer alleinstehenden Person das gesamte zur Verfü-gung stehende Einkommen abzüglich eines Taschengeldes und auch das Vermögen bis auf einen Freibetrag von 2.600,– Euro zur Deckung der Heimkosten eingesetzt werden.

Als Vermögen gelten insbesondere das Barvermögen, aber auch Spar-guthaben, Zinsen und Kapitalerträge, Bausparvermögen, Lebensversi-cherungen und vor allem Haus- und Grundeigentum. Auch Ansprüche aus Übergabeverträgen sind vorrangig zur Bezahlung der Kosten für Unterkunft und Verpfl egung heranzuziehen.

Schauenstein Klinik Münchberg

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5. Vorsorge5. Vorsorge

5.1 Welche rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten gibt es Weitere wichtige HinweiseGerade mit dem Älterwerden erwacht bei vielen von uns der Wunsch, die persönlichen Angelegenheiten noch selbständig und nach dem ei-genen Willen zu regeln, bevor die geistige und körperliche Verfassung dies nicht mehr zulässt.

Solche Regelungen können beispielsweise getroffen werden– bei einem längeren Krankenhausaufenthalt– für den Fall eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung– für die Pfl egebedürftigkeit– oder für den Todesfall

Die Gründe hierfür sind vielfältig und können insbesondere dazu dienen,– die Versorgung und Absicherung von Ehegatte, Kindern oder Ange-

hörigen sicherzustellen– Regelungen darüber zu treffen, wie mit dem Haus- und Grundbesitz

verfahren werden soll– für die rechtliche Vertretung Vollmachten zu erteilen, falls man seine

Rechte nicht mehr selbst wahrnehmen kann.

Die nachfolgenden Ausführungen umfassen nur einen kleinen Teil der Möglichkeiten zu diesem Thema.

DokumentenmappeUm im Bedarfsfall alle notwendigen Urkunden und Unterlagen schnell zur Hand zu haben, empfi ehlt sich die Anlage einer Dokumentenmappe.

In dieser sollten unter anderem folgende Papiere aufbewahrt werden:– Geburtsurkunde– Heiratsurkunde oder Familienstammbuch– gegebenenfalls Sterbeurkunde des Ehepartners– Unterlagen zur Sozialversicherung, Rentenbescheid mit Anpassungs-

bescheiden und Rentenausweis

– Krankenversicherungsunterlagen– Lebensversicherungspolicen– Sonstige Versicherungspolicen– Bausparverträge und Wertpapiere– Sparbuch– Vorsorgevollmacht, falls eine solche getroffen wurde– sofern vorhanden, das Testament

Um im Notfall jemanden zu haben, der sich um die nötigen Angele-genheiten kümmern kann, sollten die Kinder und Angehörigen oder auch Freunde oder Nachbarn darüber informiert sein, wo vorstehend genannte Unterlagen aufbewahrt werden.

Vorsorgevollmacht – PatientenverfügungDiese eröffnet die Möglichkeit, umfassende Regelungen für alle Bereiche, auch für sehr persönliche, wie die Einwilligung in notwendige Operationen oder die Ablehnung von lebensverlängernden Maßnahmen, zu treffen.

Für den Fall, dass man durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, kann durch diese schriftliche Vollmacht eine Vertrauensperson bestimmt werden, die dann an Stelle des Vollmachtgebers handelt.

Sehr wichtig hierbei ist jedoch eine umfangreiche und individuelle Beratung und ausführliche Information zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt, Notar, oder aber bei medizinischen Fragen auch durch den Hausarzt, da mit der Erstellung einer solchen Vorsorgevollmacht in der Regel doch erhebliche rechtliche und unter Umständen auch fi nanzielle Auswirkungen einhergehen können.

Insbesondere trifft dies auch auf den Bereich der Patientenverfügung zu, in der Wünsche zur Leidensverkürzung, Ablehnung von bestimmten Behandlungsformen etc. festgelegt werden können. Entsprechende Muster einer Vorsorgevollmacht sowie Auskünfte zu näheren Einzel-heiten hierzu können Sie bei Ihrer Betreuungsstelle erhalten.

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5. Vorsorge5. Vorsorge

Betreuung – Betreuungsverfügung Für viele ältere Menschen ist der Begriff „Betreuung“ immer noch mit „Entmündigung“ verbunden. Nach dem derzeit geltenden Be-treuungsrecht jedoch bleiben die Geschäftsfähigkeit und das Selbst-bestimmungsrecht des Betreuten grundsätzlich erhalten, soweit er einsichts- oder einwilligungsfähig ist. Eine Betreuung wird in der Regel nur für die Aufgabenbereiche eingerichtet, in denen Hand-lungsbedarf besteht wie zum Beispiel– Vermögenssorge– Aufenthaltssorge– Gesundheitsvorsorge– Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen.

Eine Betreuung ist bei dem jeweiligen Amtsgericht – Vormund-schaftsgericht – zu beantragen, wobei eine Betreuung nur dann errichtet wird, wenn andere Hilfen nicht mehr ausreichen. Ohne vorherige Einschaltung des Amtsgerichts kann jedoch jeder mittels einer Betreuungsverfügung schriftlich festlegen, wer für ihn, wenn nötig, als Betreuer bestellt werden soll. Jedoch sollten Sie Ihre Be-treuungsverfügung beim Vormundschaftsgericht hinterlegen, damit bei Bedarf darauf zurückgegriffen werden kann. Nähere Einzelheiten hierzu erfahren Sie durch Ihre Betreuungsstelle im Landratsamt Hof, erreichbar unter der Telefonnummer 09281 / 57-4 94 Weiter Informationsmöglichkeiten bestehen unter anderem beim

Amtsgericht HofVormundschaftsgerichtBerliner Platz 1, 95030 HofTel.-Nr.: 09281 / 6 00-0

Betreuungsverein der Diakonie HochfrankenLuitpoldstr. 18, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 1 42-9 21

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Gern führen wir nach Absprache für Sie Feiernund Veranstaltungen mit bis zu 60 Gästen durch.

Zuversichtlich in die Zukunft

Hier bleiben Sie „Sie selbst“

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5. Vorsorge5. Vorsorge

Betreuungsverein desCaritasverbandes Stadt und Landkreis Hof e.V.Marienstr. 56, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 80 15

sowie bei Notaren und Rechtsanwälten.

TestamentUm sicherzustellen, dass im Falle Ihres Ablebens die Verteilung des Erbes nach Ihren Wünschen erfolgt, sollten Sie unbedingt ein Testa-ment erstellen. Hierzu bieten sich mehrere Möglichkeiten an. Dies wäre das

Selbstgeschriebene eigenhändige TestamentHierbei ist zu beachten, dass dieses Testament handschriftlich und ei-genhändig verfasst, Ort und Datum angegeben und mit Vor- und Nach-namen unterschrieben sein muss. Dieses Testament kann zu Hause aufbewahrt und auch jederzeit wieder geändert werden. Sie können es

auch bei einem Amtsgericht – Nachlassgericht – gegen Zahlung einer Gebühr in amtliche Verwahrung geben,

oder das

Notarielle TestamentHierbei wird die letztwillige Verfügung beim Notar mündlich erklärt und dort auch niedergeschrieben und aufbewahrt. Dies hat den Vorteil, dass, falls gewünscht, eine ausführliche rechtliche Beratung erfolgt und im Regelfall keine Zweifel an der Echtheit und der Gültigkeit des Testaments aufkommen lassen. Allerdings ist diese Form der Erklärung Ihres letzten Willens mit Kosten verbunden.

Die Höhe dafür erfragen Sie bitte bei Ihrem Notar.

Diese beiden Möglichkeiten der Testierung können Ehepartner auch gemeinsam wahrnehmen, so dass das Testament für den Tod eines jeden der beiden Ehegatten gleichermaßen gilt.

Bismarckstraße 5Tel 0 92 81/1 40 54 33

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95028 HofFax 0 92 81/1 40 67 26www.ra-cronenberg.de

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5. Vorsorge5. Vorsorge

Fachabteilungen:– Allgemein- und Unfallchirurgie– Innere Medizin– Gynäkologie / Geburtshilfe– Intensiv- und Notfallmedizin / Anästhesie– Orthopädie– Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde– Notfallaufnahme / Ambulanz

Sondereinrichtungen:– Berufsfachschule für Krankenpfl ege– Computertomograph – Hubschrauberlandeplatz

und die

Klinik NailaHofer Str. 45, 95119 NailaTel.-Nr.: 09282 / 60-0

Fachabteilungen:– Allgemein- und Unfallchirurgie– Innere Medizin (mit Schlafl abor)– Intensiv- und Notfallmedizin– Gynäkologie und Geburtshilfe– Notfallaufnahme und -Ambulanz

Weitere Krankenhäuser und Fachkliniken

Bezirksklinik RehauFohrenreuther Str. 48, 95111 RehauTel.-Nr.: 09283 / 5 99-0

Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik mit Insti-tutsambulanz, aufsuchender Pfl ege und Tagesklinik.

Wohnungsaufl ösungBei Umzug in eine altersgerechte Wohnung oder in eine Altenpfl ege-einrichtung stellt sich oft die Frage, wohin mit den übrig gebliebenen Möbeln oder den anderen Dingen, die sich im Laufe der Jahre ange-sammelt haben und nun nicht mehr gebraucht werden. In diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Entsorgung:

In der örtlichen Presse fi nden sich immer wieder private Anbieter, die Wohnungsaufl ösungen übernehmen oder Sie wenden sich an den

Abfallzweckverband Stadt- und Landkreis HofKirchplatz 10, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 72 59-0

oder Ihre Gemeindeverwaltung, die Ihnen unter Umständen auch Adres-sen von Entsorgern vermitteln kann.

5.2 Was tun bei Krankheit

Gesundheitsfürsorge ist in jedem Alter wichtig. Je älter der Mensch je-doch wird, umso mehr natürliche Verschleißerscheinungen stellen sich ein und manche Belastung strengt mit zunehmenden Alter mehr an oder wird sogar zum Problem. Daher ist auch rüstigen Senioren zu empfehlen, dem Hausarzt von Zeit zu Zeit einen Besuch abzustatten. Sollte jedoch der Hausarzt zur Behandlung von Krankheiten irgendwann nicht mehr ausreichend sein, stehen Ihnen entsprechende Kliniken zur Verfügung.

KrankenhäuserIm Landkreis Hof gibt es zwei Kliniken, die als Kommunalunternehmen „Kliniken Hochfranken“ geführt werden, das sind die

Klinik MünchbergHofer Str. 40, 95213 MünchbergTel.-Nr.: 09251 / 8 72-0

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Kliniken HochFranken

230 Betten mit den Fachabteilungen:• Allgemeinchirurgie, Unfallchirurgie,

Viszeralchirurgie

• Innere Medizin, Gastroenterologie, Diabetologie

• Orthopädie

• Gynäkologie /Geburtshilfe

• Hals-Nasen-Ohrenerkrankungen

• Intensivmedizin / Notfallmedizin /

Schmerztherapie

• Notaufnahme

• Computertomografie

130 Betten mit den Fachabteilungen:• Allgemeinchirurgie, Unfallchirurgie

• Innere Medizin, Diabetologie

Kardiologie, Herzkatheter

• Gynäkologie /Geburtshilfe

• Intensivmedizin / Notfallmedizin /

Schmerztherapie

• Notaufnahme

• Computertomografie

„Im Mittelpunkt unserer Arbeit

steht der Mensch“

Klinik MünchbergHofer Str. 40, 95213 Münchberg

Telefon: 0 92 51 / 8 72-0

Klinik NailaHofer Str. 45, 95119 Naila

Telefon: 0 92 82 / 60-0

E-Mail: [email protected]: www.kliniken-hochfranken.de

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5. Vorsorge5. Vorsorge

Fachabteilungen:– Allgemein- und Visceralchirurgie– Unfall-, Gefäß- und Orthopädische Chirurgie– Anästhesie mit operativer Intensivbehandlungsstation– Gynäkologie und Geburtshilfe– Innere Medizin mit den Schwerpunkten– Kardiologie, Pneumologie, intern. Intensivmedizin; Onkologie, Hämatolo- gie, Gastroenterologie; Nephrologie m. Dialyse, Stoffwechselerkrankungen– Kinderheilkunde mit Neonatologie und Kinderkardiologie / Intensivbetten– Dienstleistungszentrum Radiologie mit diagnostischer und interventioneller Radiologie, Nuklearmedizin und Radioonkologie / Strahlentherapie mit Linearbeschleuniger– Urologie und Kinderurologie mit Nierensteinzertrümmerer– Augenheilkunde (Belegarzt)– Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (Belegarzt)– Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Belegarzt)

Sondereinrichtungen:– Schlafl abor– Bildungszentrum für Pfl egeberufe– Neonatalogischer Abholdienst (NNAD)– Hubschrauberlandemöglichkeit

Private Institute / Einrichtungen– Ambulantes Dialysezentrum (KfH)– Pathologisches Institut– Bakteriologisches Labor– Praxis für Kernspin-Tomographie– Praxis für Neurochirurgie– Praxis für Psychotherapie

Sozialdienst im KrankenhausIn vielen Krankenhäusern des Landkreises ist auch ein Sozialdienst angesiedelt. Dieser hilft Ihnen auf Wunsch bei sozialen, fi nanziellen

Klinik FrankenwarteOberstebener Str. 20, 95138 Bad StebenTel.-Nr.: 09288 / 7 00

Klinik der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern für Innere Medi-zin und Orthopädie Klinik FrankenBerliner Str. 18, 95138 Bad StebenTel.-Nr.: 09288 / 9 58-0

AHB – Fachklinik für innere Krankheiten und Orthopädie im Rehabili-tationszentrum Bad Steben

Klinik AuentalFrankenwaldstr. 33, 95138 Bad StebenTel.-Nr.: 09288 / 60-0

AHB – Klinik für Orthopädie im Rehabilitationszentrum Bad Steben

Alexander-von-Humboldt-Klinik Dr. Gebhardt-Steuer-Str. 24, 95138 Bad StebenTel.-Nr.: 09288 / 9 20-4 00

Geriatrisches Reha-Zentrum mit Pfl egeeinrichtung

Klinik am ParkBerliner Str. 2, 95138 Bad StebenTel.-Nr.: 09288 / 73-0

Private Fachklinik für Orthopädie und Schmerztherapie

Sana – Klinikum HofEppenreuther Str. 9, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 98-0

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• Frauenklinik• Klinik für Kinder und Jugendliche• Klinik für Urologie, Kinderurologie und Urologische Onkologie• Medizinische Klinik

- Kardiologie- Nephrologie mit Dialyse, Stoffwechselerkrankungen- Onkologie, Hämatologie, Gastroenterologie- Pneumologie, Internistische Intensivmedizin

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5. Vorsorge5. Vorsorge

– Dialyse– Demenz– Gesunde Ernährung im Alter– Übergewicht– Rauchen– Nährstoffe in Lebensmitteln– Versorgung mit der notwendigen Flüssigkeit– Gicht und Harnsäurewerte– Inkontinenz– Krebsvorsorge bei Männern und Frauen– Magen- und Darmbeschwerden– Multiple Sklerose– Nachsorgeangebote bei Herzinfarkt, Schlaganfall o.ä.– Osteoporose– Pfl egebedürftigkeit– Positiv Leben im Alter– Rheuma

und pfl egerischen Angelegenheiten und ist Ihnen insbesondere bei der Vermittlung von erforderlichen Hilfen nach dem Krankenhausauf-enthalt behilfl ich. Dies gilt insbesondere für die Versorgung zuhause durch ambulante Pfl egedienste, die Vermittlung von Kur- oder Reha-maßnahmen sowie im Zusammenhang mit der Aufnahme in Kurzzeit-pfl egeeinrichtungen oder Alten- und Pfl egeheime.

Allgemeine Hinweise zur Gesundheit Für Fragen rund um Ihre Gesundheit steht Ihnen auch Ihre Krankenkas-se ebenso wie die Abteilung Gesundheitswesen des Landratsamtes Hof zur Verfügung. Speziell die Kranken- und Pfl egekassen verfügen über umfangreiche Informationen unter anderem zu folgenden Themen:

– Alzheimer-Erkrankungen– Bewegung und Bewegungsmangel– Informationen rund um den Blutdruck– Diabetes

Krankenkassen in Stadt und Landkreis Hof Öffnungszeiten:

AOK Bayern Direktion Hof Mo – Mi 08.00 – 16.30 UhrErnst-Reuter-Str. 117, 95030 Hof Do 08.00 – 17.30 Uhr Tel.-Nr.: 09281 / 60 20 Fr 08.00 – 15.00 Uhr

Geschäftsstellen der AOK vor Ort: Öffnungszeiten:

Helmbrechts Mo – Mi 08.00 – 12.30 UhrBürgerstraße 4, 95233 Helmbrechts 13.30 – 16.30 UhrTel.-Nr.: 09252 / 99 25 0 Do 08.00 – 12.30 Uhr 13.30 – 17.30 Uhr Fr 08.00 – 12.30 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr

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5. Vorsorge5. Vorsorge

Geschäftsstellen der AOK vor Ort: Öffnungszeiten:

Naila Mo – Mi 08.00 – 16.30 UhrPhilipp-Heckel-Straße 7, 95119 Naila Do 08.00 – 17.30 UhrTel.-Nr.: 09282 / 9 83 20 Fr 08.00 – 15.00 Uhr

Schwarzenbach/S. Mo – Do 08.00 – 12.30 UhrBahnhofsplatz 4, 95126 Schwarzenbach/S. 14.00 – 16.30 UhrTel.-Nr.: 09284 / 9 42 42 Fr 08.00 – 12.30 Uhr

Münchberg Mo – Mi 08.00 – 16.30 UhrAustraße 10, 95213 Münchberg Do 08.00 – 17.30 UhrTel.-Nr.: 09251 / 99 36 0 Fr 08.00 – 15.00 Uhr

Rehau Mo – Mi 08.00 – 16.30 UhrHammermühlweg 2, 95111 Rehau Do 08.00 – 17.30 UhrTel.-Nr.: 09283 / 8 80 10 Fr 08.00 – 15.00 Uhr

Barmer Ersatzkasse – Geschäftsstelle Hof Mo 09.30 – 15.00 UhrLudwigstr. 40, 95028 Hof Di, Mi, Fr 09.30 – 13.00 UhrTel.-Nr.: 01 85 00 36 / 61 00 Do 09.30 – 17.30 Uhr– Rückrufservice –

DAK Unternehmen Leben – Geschäftsstelle Hof Mo – Mi 08.00 – 16.00 UhrOberes Tor 5, 95028 Hof Do 08.00 – 17.00 UhrTel.-Nr.: 09281 / 8 19 04-0 Fr 08.00 – 13.00 Uhr

Blick zum Fichtelgebirge Fassmannsreuth bei Rehau Frankenwald

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5. Vorsorge5. Vorsorge

Auskünfte über alle Selbsthilfegruppen im Landkreis und der Stadt Hof erteilt

WIR – Verein zur Förderung der Selbsthilfe –Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen in Hochfranken e.V.Theresienstr. 3, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 54 05 70 40

sowie zum Beispiel auch das Diakonische Werk, das Rote Kreuz, die Ar-beiterwohlfahrt, alle Krankenkassen, der Caritasverband, der VDK und die Sozialdienste.

5.3 Am Ende des Weges …

HospizvereinDie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Schwer-kranken, Sterbenden und auch deren Angehörigen in schweren Stun-den bei.Ein Beistand oder eine Hilfe kann geleistet werden durch

– Besuche bei Schwerkranken und deren Angehörigen– die Erledigung von Besorgungen, das Schreiben von Briefen oder

vorlesen– die Entlastung von Angehörigen– die Beratung und Hilfe im Umgang mit Behörden und anderen

Institutionen– Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, Kliniken und Sozi-

alstationen

oder einfach nur dadurch, dass jemand da ist, der mit einem Gespräche führt oder auch nur zuhören kann. Sollten Sie für sich selbst, einen Freund oder einen Angehörigen seelische Unterstützung und Hilfe su-chen, können Sie nachfolgend eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbei-ter des Hospizvereines erreichen:

Selbsthilfegruppen im Bereich Gesundheit

AphasikerAphasikerzentrum Oberfranken e.V.Am MediClin Reha-Zentrum Roter HügelJakob-Herz-Str. 1, 95445 BayreuthTel.-Nr.: 0921 / 3 09-5 04

DiabetesDiabetikerbund BayernIrmalies DippoldAm Bürgerheim 5, 95030 HofTel.-Nr.: 09281 / 6 26 11

Herzsportgruppe derIfL Hof e.V.Kolpingshöhe 3, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 4 14 66

KrebsKrebsberatungsstelle HofAltstadt 2 – 4, 95028 HofTel.-Nr.: 09281 / 5 40 09-29

ParkinsonRegionalgruppe HofHildegard SchröderSchlesierweg 5, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 9 18 67

Rheuma – Deutsche Rheuma-LigaArbeitsgemeinschaft HofSigrun MöllerAn den Mühlwiesen 8, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 54 04 47

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Wenden Sie sich bei einen Sterbefall vertrauensvoll an uns. Auch dann, wenn der Verstorbene Mitglied eines Feuerbestattungsvereins war, können die Angehörigen einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

Ein schwieriges Thema – aber man muß darüber reden!

Seit Jahren streichen die gesetzlichen Krankenversicherungen Leistungen. Mittlerweile müssen die Bürger auch manches ganz allein begleichen.

Eine solche Lücke beschert uns nun das Sterbegeld. Seit 01.01.2004 wurde das Sterbegeld gestrichen. Jetzt zahlen die Erben aus Ihrem Nachlaß,

oder Ihre Verwandten tragen die Kosten in voller Höhe. Beides ist nicht ideal.

„Daß die Krankenkassen das Sterbegeld ersatzlos gestrichen haben, ist vielen Menschen noch nicht bekannt“, sagt Hermann Enders von der Fa.

Söllner. Diese Unwissenheit, die gerade ältere Menschen große Sorge bereitet, möchte die Fa. Söllner nun ein Ende setzen.

Bestattungsvorsorge heißt die Lösung. Mit einem Vorsorgeprogramm, welches das Bestattungsinstitut Söllner aus Hof anbietet, können die

Mitmenschen die Angehörigen nicht nur von Formalitäten befreien. Vielmehr regeln sie auch das Finanzielle frühzeitig und sicher. „Das Vorsorgepro-

gramm bieten wir in der Höhe von 2.000 ¤ bis 12.500 ¤ an“, so H. Enders. Die Zahlung für die Vorsorge kann monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährig

sowie als Einmalzahlung erfolgen. Als Mitglied des Bundesverbandes der Bestatter können wir diese Form der Absicherung über einen preislich sehr

interessanten Gruppenvertrag des Kuratorium Deutscher Bestattungskultur mit der Nürnberger Versicherung anbieten.

Die Absicherung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Das Aufnahmealter reicht vom 18. bis einschließlich dem 80. Lebensjahr. Eine gemeinsame

Absicherung von Lebenspartnern unter Berücksichtigung der höhren Kosten für den zuerst Sterbenden ist möglich. Ohne zusätzlichen Geldaufwand

sind Rückholkosten innerhalb und außerhalb Europas bis zu 10.300 ¤ mit eingeschlossen.

„Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben“, sagt Bestatter Hr. Enders. Eine Dame, 65 Jahre alt, mit einer Absicherungssumme von 2.000 ¤ zahlt monatlich

13,01 ¤ über einen befristeten Zeitraum. Dies ist leichter zu zahlen als wenn 2.000 ¤ z.B. als Darlehen zurückgezahlt werden müßten.

Darüber hinaus stehen dem Vorsorgenden wichtige Informationsunterlagen von der Patientenverfügung bis hin zum Testament auf Wunsch zur

Verfügung.

Selbstverständlich können Sie sich in unseren Geschäftsräumen Hof, Klosterstr. 4, Tel.: 0 92 81 / 30 25 unverbindlich über Bestattungsvorsorge

informieren.

Der Nutzen für die Mitbürger ist enorm. Vermeintlich Unvorstellbares läßt sich regeln.

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5. Vorsorge5. Vorsorge

Hospiz Nailades Diakoniewerks Martinsberg e.V.Neulandstr. 12, 95119 NailaTel.-Nr.: 09282 / 9 63 81-0 oder 09282 / 69-0

Tod eines AngehörigenNach einem Todesfall zu Hause in der Familie müssen viele Formali-täten erledigt werden.

Die nachfolgenden Hinweise sollen Angehörigen eine kleine Hilfestel-lung sein:– Den Arzt benachrichtigen, der dann auch den Totenschein ausstel-

len muss.– Benachrichtigung der nächsten Verwandten und Angehörigen.– Ein Bestattungsinstitut beauftragen oder, falls der Verstorbene Mit-

glied in einem Bestattungsverein oder ähnlichem war, diesen be-nachrichtigen, welcher dann, falls gewünscht, alle weiteren Schritte in die Wege leitet.

Hospizverein Hof e.V.Christiansreuther Str. 27, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 7 71 90 00

HospizvereinBad Steben – Naila – Selbitz e.V.Fasanenweg 4, 95119 NailaTel.-Nr.: 09282 / 71 70 oder 0162 / 3 86 47 95

HospizZwischenzeitlich steht auch in Naila ein vollstationäres Hospiz, welches in diesem Jahr erst eröffnet worden ist, zur Verfügung. Hier fi nden Gä-ste Aufnahme, die eine lebensbedrohliche Erkrankung haben, bei der nach menschlichem Ermessen weder Heilung noch Stillstand erwartet werden kann und eine nur noch begrenzte Lebenserwartung besteht, die durch einen Arzt attestiert ist.

Nähere Auskünfte können eingeholt werden beim

BEGLEITUNG . ENTLASTUNG . HILFE in schweren Zeiten

Unser Dienst ist kostenlos

Wir schenken Ihnen gerne unsere Zeit

HOSPIZVEREINBAD STEBEN · NAILA · SELBITZ E.V.Postfach 1154 · 95112 Naila Hospiz-Handy 01 62/3 86 47 95

Wohnen

Vorsorge

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Freizeit

BeratungundHilfe

Pfl ege

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5. Vorsorge5. Vorsorge

– Spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag ist das Standesamt des Sterbeortes aufzusuchen und der Todesfall zu melden. Hierbei persönliche Unterlagen des Verstorbenen, wie Totenschein, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Reisepass oder Personalausweis mit vorlegen. Der Anzeigende sollte ebenfalls einen Ausweis mit sich führen.

– Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der vom Stan-desamt ausgestellten Beerdigungserlaubnis die Beerdigung anmel-den.

– Die gesetzlichen und privaten Versicherungsträger wie Rentenversi-cherung, Lebensversicherung, Krankenkasse und Sterbekasse von dem Todesfall in Kenntnis setzen.

– Das Testament, sofern zuhause aufbewahrt, beim zuständigen Nach-lassgericht abgeben.

– Die Todesanzeige aufgeben.– Die laufenden Verträge kündigen und die Vereine oder Organisati-

onen und Verbände benachrichtigen, denen der Verstorbene ange-hört hat. Kirche in Pilgramsreuth

BestattungenPietät Pietät HofHof

Bei einem Trauerfall stehen wir Ihnen hilfreich und zuvorkommend zur Seite:Eine Bestattung muss nicht teuer sein, aber würdevoll.

Feuerbestattungsverein VVaGSterbegeldversicherung für Erd- und Feuerbestattungen.

Vertrauen Sie dem vereinseigenen Bestattungsinstitut des Feuerbestattungs-vereins bei einer Erd- oder Feuerbestattung.

Tag + Nacht (0 92 81) 7 09 20 Ernst-Reuter-Str. 74(Gegenüber Justizgebäude)

www.pietaet-hof.de

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ZwischenüberschriftZwischenüberschriftLiteratur und in eigener SacheLiteratur und in eigener Sache

Informationen mit aufnehmen zu können, möchten wir Sie bitten, uns Richtigstellungen, Ergänzungen, weitere interessante Themenbereiche und Anregungen, aber auch Kritik zukommen zu lassen. Wir werden diese in Zukunft gerne berücksichtigen.

Melden Sie sich bitte bei:

Landratsamt HofSoziale Angelegenheiten Frau Anders-ReichSchaumbergstr. 14, 95032 HofTel.-Nr.: 09281 / 57-4 64 E-Mail: [email protected]

Weitere Literatur

Zu diesem Thema kann weitere Literatur, in der Regel kostenlos, bezo-gen werden bei dem

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend11018 Berlin, Tel.-Nr.: 01801 / 90 70 50

Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung10117 Berlin, Tel.-Nr.: 01805 / 99 66 01

sowie beim

Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und SozialordnungFamilien und FrauenWinzerer Str. 9, 80797 MünchenTel.-Nr.: 089 / 12 61-01

In eigener Sache

Nachdem die erste Aufl age des Seniorenwegweisers für die ältere Generation im Landkreis Hof gut angenommen worden ist, wollen wir nunmehr auch durch die zweite Aufl age versuchen, den älteren Einwohnerinnen und Einwohnern sowie deren Angehörigen nützliche Informationen, Hinweise und Ratschläge zu geben.

Dieser Wegweiser soll des Weiteren dazu dienen, den Bedürfnissen und Interessen der älteren Bürger mehr Bedeutung beizumessen und auf ihre Belange einzugehen. Daraus ergibt sich aber auch, dass die-ser Ratgeber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann, da gerade in diesem Bereich immer noch ein großer Nachholbedarf zu verzeichnen ist.

Um Ihre Bedürfnisse bei zukünftigen Aktualisierungen des Senioren-wegweisers verstärkt berücksichtigen und neue Entwicklungen und Kurpark Bad Steben

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StichwortverzeichnisStichwortverzeichnis

Alten- und Pfl egeheime ........................................................37, 38, 39, 40, 42Altenwohnanlagen ......................................................................................... 35Alzheimergesellschaft ................................................................................... 12Ambulante Pfl egedienste ........................................................................27, 28Amtsgericht................................................................................................... 49Ausfl üge ................................................................................................8, 9, 10Behindertenfahrdienste ................................................................................. 31Betreutes Wohnen ........................................................................................ 36Betreuungsstelle .....................................................................................14, 15Betreuungsverfügung...............................................................................15, 49Bildung ......................................................................................................... 10Dokumentenmappe ...................................................................................... 48Ehrenamt ...................................................................................................... 10Einkommen ................................................................................................... 47Essen auf Rädern.......................................................................................... 30Frauennotruf ................................................................................................... 2Freizeitangebote ...................................................................................8, 9, 10Gesundheit ...................................................................................... 52, 54, 56Gesundheitsamt ......................................................................................14, 16Grundsicherung ............................................................................................ 19Haushaltshilfen ............................................................................................. 31Hausnotruf .................................................................................................... 30Heimaufsicht ............................................................................. 14, 15, 43, 44Heimbeirat.................................................................................................... 44Heimfürsprecher ........................................................................................... 44Heimkosten .................................................................................................. 45Hilfe bei sozialen Schwierigkeiten .................... 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20Hilfe zum Lebensunterhalt ......................................................................18, 19Hofer Tafel .................................................................................................... 31Hospiz .......................................................................................................... 60Hospizverein ...........................................................................................58, 60Integra .......................................................................................................... 31Krankenhäuser ........................................................................................52, 54Krankenkassen .......................................................................................56, 57Kriegsopferfürsorgestelle .........................................................................14, 16Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle.............................................................. 14Kulturelle Angebote .................................................................................... 8, 9Kurzzeitpfl ege .........................................................................................26, 33Langzeitpfl ege .............................................................................................. 26Literatur ........................................................................................................ 62Mahlzeitendienste ..................................................................................30, 31Mietzuschuss ................................................................................... 14, 16, 17Mittagstisch .................................................................................................. 30

Münchberger Tisch ....................................................................................... 31Müllentsorgung ............................................................................................. 52Museen....................................................................................................... 8, 9Neue Wohnformen ........................................................................................ 37Nailaer Tafel ................................................................................................. 31Patientenverfügung ....................................................................................... 48Pfl egegeld ...............................................................................................21, 22Pfl egehilfsmittel ............................................................................................ 24Pfl egende Angehörige .............................................................................24, 26Pfl egesachleistung ..................................................................................21, 22Pfl egeversicherung ..................................................................................21, 22Rente ............................................................................................................ 17Rentenversicherungsträger ............................................................................ 17Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ..............................................19, 20Schlüssel für Behindertentoiletten ................................................................ 20Schwerbehindertenausweis ........................................................................... 20Schwarzenbacher Tafel ................................................................................. 31Seen ............................................................................................................... 8Selbsthilfegruppen ........................................................................................ 58Seniorenbüro ................................................................................................ 12Seniorenbeauftragter .................................................................................... 12Sozialhilfe ...............................................................................................18, 19Tagespfl ege...................................................................................... 24, 32, 33Telefonseelsorge ............................................................................................. 2Telefongebührenermäßigung ......................................................................... 20Testament ..................................................................................................... 50Todesfall .................................................................................................60, 61VDK – Sozialverband .................................................................................... 14Verbraucherzentrale ...................................................................................... 14Verhinderungspfl ege ..................................................................................... 24Vermögen ..................................................................................................... 47Versicherungsamt ......................................................................................... 15Versorgungsamt ............................................................................................ 16Volkshochschule ........................................................................................... 10Vorsorgevollmacht ........................................................................................ 48Wandern ...............................................................................................8, 9, 10Wichtige Telefonnummern ............................................................................... 2Wohlfahrtsverbände ...................................................................................... 12Wohnen im Alter ........................................................................................... 16Wohngeld ........................................................................................ 14, 16, 17Wohnungsanpassung ..............................................................................16, 34Wohnungsaufl ösung ...................................................................................... 52Zentrum Bayern, Familie und Soziales .......................................................... 16Zur Ferienzeit ins Altenheim ......................................................................... 33

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ZwischenüberschriftZwischenüberschrift

Wir arbeiten deutschlandweit mit zahlrei-chen Gemeinden und Städten und wissen deshalb genau: Bayern ist nicht Berlin, eine Großstadt ist nicht zu vergleichen mit einer ländlichen Tourismusdestination. Deshalb wohnen und leben unsere Ansprechpartner dort, wo sie ihre Kunden betreuen.

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Wir holen das Leben in unsere Produkte: Mit Interviews von Entscheidern und Bürgern, mit Fotos von Menschen aus Ihrer Region. Außerdem finden wir für jede geforderte Auflagenhöhe und jede angesprochene Zielgruppe den richtigen Produktionsweg: Egal ob Hochglanzdruck oder Zeitungsro-tation.

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Mit 65 Jahren, da fängt das Sparen an.

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NotizenNotizen

IMPRESSUM

Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Träger-

schaft. Änderungswünsche, Anregungen und Er-

gänzungen für die nächste Aufl age dieser Broschü-

re nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt

entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und

Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen

Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt.

Nachdruck und Übersetzungen sind – auch aus-

zugsweise – nicht gestattet. Nachdruck oder Repro-

duktion, gleich welcher Art, ob Foto kopie, Mikrofi lm,

Datenerfassung, Datenträger oder Online nur mit

schriftlicher Genehmigung des Verlages.

Quellenverweis:

Landratsamt Hof

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Alexander von Humboldt Kliniki m b a y e r i s c h e n S t a a t s b a d B a d S t e b e n

Wir sind eine Fachklinik für die Behandlung und Pflegevon Alterspatienten. Wir behandeln Patienten nach einem

Krankenhausaufenthalt mit dem Ziel, ihre Mobilität und soziale

Selbstständigkeit möglichst vollständig wiederherzustellen.

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Schlaganfall

Knochenbrüchen, Arthrosen,

Osteoporose, Amputationen

Gelenkersatzoperationen

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Herzinsuffizienz

Neurologische Erkrankungen,

insbesondere Morbus Parkinson

Stoffwechsel-Erkrankungen, ins-

besondere Diabetes und seine

Spätfolgen

Beginnende Alzheimer-Demenz

(Altersverwirrtheit)

Krebserkrankungen

Spezifische geriatrische

Störungen wie Blasen- und

Darmschwäche, Sturzsyndrom

Schwere Erkrankungen mit ver-

zögertem Heilungsverlauf

In unserer Pflegeabteilung bieten wir Ihnen Kurzzeitpflege undVerhinderungspflege mit ambulanten Therapieangeboten fürältere und behinderte Menschen, deren Versorgung in ihrer eigenen

Wohnung zeitweise nicht sichergestellt ist sowie Langzeitpflegemit ambulanten Therapieangeboten (24 Stunden Rundumbetreuung,

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Kompetenz-Zentrum fürAltersmedizin erfahren?Auskunft hierzu erteilen

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