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Julia Bartel, 15.11.2005 1 Seite Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche Tagung am 15.11.2005 auf Berlin BA Zentrale, Zentralbereich S Julia Bartel, Team S 21
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Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche

Tagung am 15.11.2005 auf Berlin

BA Zentrale, Zentralbereich S

Julia Bartel, Team S 21

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Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche

Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer

Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Eingliederungsvereinbarung

Nutzung der Förderinstrumente im SGB II

Arbeitsgelegenheiten

Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II

Schnittstelle SGB II/ SGB VIII

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Analyse Arbeitslosenbestand Jüngerer nach Rechtskreisen (10/05)

Arbeitslose U25 gesamt

564.000 100 %

SGB II 314.000 56 %

SGB III 250.000 44 %

Es gibt mehr jüngere Arbeitslose im Rechtskreis SGB II als im Rechtskreis SGB III.

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Analyse Arbeitslosenbestand Jüngerer nach Rechtskreisen (10/05)

Arbeitslose U25 gesamt

Westdeutschland Ostdeutschland

SGB II 54 % 60 %

SGB III 46 % 40 %

In Ostdeutschland entfällt ein größerer Anteil des Arbeitslosen-bestandes U25 auf den Rechtskreis SGB II als in Westdeutschland.

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Qualifikationsstruktur Jüngerer U25 - Vergleich SGB II und SGB III

Arbeitslose U25 gesamt

Ohne Schulabschluss

Ohne Berufsabschluss

SGB II 22,7 % 64,1 %

SGB III 6,9 % 27,3 %

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Qualifikationsstruktur Jüngerer U25 - Vergleich Ost West

Arbeitslose U25 gesamt

Westdeutschland

Ostdeutschland

D. ges.

Ohne Schulabschluss

26,6 % 16,3 % 22,7 %

Ohne Berufsabschluss

73,4 % 48,7 % 64,1 %

Der Anteil von Jugendlichen ohne Berufsabschluss ist in den alten Bundesländern erheblich höher als in den neuen Bundesländern.

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Quelle: IAB-KB 9/2005Anmerkung :Arbeitslose in Prozent aller zivilen Erwerbspersonen (ohne Auszubildende) gleicher Qualifikation Erwerbstätige ohne Angabe zum Berufsabschluss nach Mikrozensus je Altersklasse proportional verteilt.

Quelle: IAB-Berechnungen auf Basis Mikrozensus und Strukturerhebungen der BA (jeweils Ende Sept.)

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten bis 2004

1991

10

20

30

40

50

7,3%

19,4%

6,0%

9,2%

19,9%

21,7%

51,2%

1975 1980 1985 1990 1995 2000

10

20

*) ohne Verwaltungsfachhochschulen

**) einschl. Verwaltungsfachhochschulen

IAB

Insgesamt

Lehr-/Fach-schulabschluss*

Hoch-/Fachhoch-schulabschluss**

%

2004 1995 2000 2004

%

ohne Berufsabschluss

3,5%

Alte Länder + Berlin-West Neue Länder + Berlin-Ost

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Arbeitskräftebedarf nach Qualifikationen - ohne Auszubildende, Westdeutschland -

Anteile in Prozent

16,7 11,4

69,1 71,6

14,1 17,0

0

20

40

60

80

100

1995 2010

Hochschule/Fachhochschule

Lehre/Fachschulen

ohne Ausbildung

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Der Weg in dieDienstleistungsgesellschaft

gering Qualifizierte (Un- und Angelernte)

mittlere Ebene (Lehre, Fachschulen)

Hoch- und Fachhochschulabsolventen

Steigender Bedarf an Höherqualifizierten

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SGB II setzt Priorität auf Ausbildung

§ 3 Abs. 2 SGB II

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, das die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.

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Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche

Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer

Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Eingliederungsvereinbarung

Nutzung der Förderinstrumente im SGB II

Arbeitsgelegenheiten

Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II

Schnittstelle SGB II/ SGB VIII

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Persönlicher Ansprechpartner: Gesetzliche Grundlagen

§§ 4 und 14 SGB II „persönlicher Ansprechpartner“ und dessen Funktionen

„Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von 1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit (…) erbracht.“

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Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement: Gesetzliche Grundlagen

Fallmanager: spezifische Ausprägung des persönlichen Ansprechpartners

Gesetzesbegründung: spezifische Funktionen des BFM:

Fördern eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Erwerbsfähigen und dem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit

effizientere Betreuung des Erwerbsfähigen

deutliche Verbesserung der individuellen Lage der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen /Bedarfsgemeinschaften durch intensive Fallarbeit

Herstellen der Vermittlungsfähigkeit

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Marketing – Chancen und Herausforderungen für die BA

Verortung des Fallmanagements im Leistungsspektrum des SGB II und SGB III

Problemlage / Bedarfslage der Arbeitslosen

Art der Intervention Angebotstyp

Informationsdefizite (bzgl. Arbeitsmarkt, Berufe, Förderungsmöglichkeiten)

Bereitstellung von Infor-mationen per Medien oder per persönlicher Beratung

Mediales Angebot

Beratungsangebot

Arbeitsplatzsuche

Unterstützung des Matching durch Medien oder Arbeitsvermittlung

Mediales Angebot („virtueller Arbeitsmarkt“)

Arbeitsvermittlung

Qualifikationsdefizite

Beratung und Vermittlung von Qualifizierungsangeboten

Beratungs- und Vermittlungsangebot

Andere Vermittlungshemmnisse, (z.B. Behinderung, Krankheit, Schulden, Suchtprobleme, familiäre Probleme, Status alleinerziehend)

Bearbeitung und Abbau von Vermittlungshemmnissen

Fallmanagement

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Julia Bartel, 15.11.200515Seite

Definition beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM)

„Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf die nachhaltige Arbeitsintegration der Kunden ausgerichteter Prozess, in dem vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst werden. In diesem kooperativen Prozess werden Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert. So wird der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden im Hinblick auf das Ziel der mittel- und unmittelbaren Arbeitsmarktintegration durch Beratung und Klärung der verfügbaren Ressourcen abgedeckt und seine Mitwirkung eingefordert.“

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Strukturiertes Vorgehen im Fallmanagement – kurzer Überblick -

1. Zugangssteuerung

2. Aufnahme

3. Assessment

4. Zielvereinbarung/ Hilfeplanung

5. Implementation

6. Qualitätssicherung/ Evaluation

7. Rechenschaftslegung

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Datenschutzproblematik im beschäftigungsorientierten Fallmanagement

Fachkonzept, 4. Kapitel Assessment, musste datenschutzrechtlich überarbeitet werden.

Es dürfen nur Daten erhoben werden, die

Vermittlungsbezug haben und

dem Abbau von Vermittlungshemmnissen dienen.

Daten dürfen nicht „auf Vorrat“ erhoben werden.

Relevanz für konkreten Fall ist stets zu hinterfragen.

Für datenschutzrechtlich erforderlich gehalten werden von BfD und LfD

restriktive Zugriffsregelungen nur des jeweiligen FM/ Vertreters

auf Verlangen Herausgabe einer Kopie des Protokolls an den Kunden

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Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements I

Fachkonzept Fallmanagement

Bisherige TeilnehmerInnen an Schulungen (gem. LGV, d. h. Unterzeichnung; Stand Okt. 2005)

- Grund-Schulungen 3.950

- Fallmanagement Aufbau 1.620

- Trainermaßnahmen 105 TrainerInnen für Aufbauschulungen

Die meisten Mitarbeiter lassen sich bei den Schulungen auf die Aufgabe ein, sind neugierig aber skeptisch.

Betreuungsprozesse im Fallmanagement in den ARGEn beginnen sich zu strukturieren.

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Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements II

Problem Qualifikationen

Weiterhin Defizite vieler Mitarbeiter bezüglich für bFM benötigter Qualifikationen

Ansätze zur Behebung

Kontinuierliche Weiterbildung der MitarbeiterInnen

Qualifizierungsoffensive gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden (BA, DLK, DStGB, KGSt) in Planung: ca. 400 Stunden, Zertifizierung der Fallmanager, der Ausbildungsinstitution, der Trainer, des Curriculums

Crash-Kurs bFM für Führungskräfte beim BABI in Planung

Bestrebungen zur Einrichtung eines FH-Studienganges (Akkreditierung FH Mannheim)

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Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements III

Probleme Rahmenbedingungen

Organisatorische Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend (Software zur strukturierten Abbildung der Prozesse, Handlungsautonomie u. a. bezügl. Budget)

Wenn FM die Betreuungszahlen erreicht, dann z. T. zu Lasten der anderen persönlichen Ansprechpartner.

Z. T. geringe Individualität und Passgenauigkeit der vereinbarten Fördermaßnahmen (angebotsgesteuerter Maßnahmeeinkauf)

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Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements III

Lösungsansätze für Probleme Rahmenbedingungen

Profilingbogen, Integrationsplan und Assessmentbogen mit Arbeits-(Ausfüll-)Hilfen werden derzeit unter Berücksichtigung des Datenschutzes erstellt bzw. überarbeitet.

mehr wissensbasierte Entscheidungskompetenz/ Handlungsautonomie der FM

mit Routinisierung der Abläufe flächendeckende Umsetzung des Betreuungsschlüssel sowohl FM als auch bei pAp

Prozess-Optimierung, insbes. Übergabe an bFM

stärker bedarfsorientierte bzw. nachfragegesteuerte Planung und Einkauf von Maßnahmen

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Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche

Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer

Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Eingliederungsvereinbarung

Nutzung der Förderinstrumente im SGB II

Arbeitsgelegenheiten

Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II

Schnittstelle SGB II/ SGB VIII

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Julia Bartel, 15.11.200523Seite

Eingliederungsvereinbarung (EinV) Gesetzliche Grundlagen

§ 15 SGB II

Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren.

Die EinV soll insbesondere bestimmen

1. welche Leistungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Eingliederung in Arbeit erhält,

2. welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss (…)

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Julia Bartel, 15.11.200524Seite

Eingliederungsvereinbarungen: Trade Off zwischen Qualität und Quantität ?

In den ersten Monaten wenig Raum und Zeit für qualifizierte Eingliederungsvereinbarungen

Hindernisse:

- leistungsrechtliche Fragestellungen im Vordergrund

- Vorlauf für Akquise geeigneter Arbeits-/ Ausbildungsstellen, Arbeitsgelegenheiten

- viele Neukundinnen und -kunden

- U25: Zeitlicher Vorlauf für Eignungsklärung erforderlich, auch um Motivation für Ausbildungsaufnahme zu steigern (Priorität Ausbildungsaufnahme)

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Julia Bartel, 15.11.200525Seite

Verbesserung der Qualität der Eingliederungsvereinbarungen

…operative Abläufe in den ARGEn spielen sich ein

…Weiterqualifizierung der FallmanagerInnen und pAp

…verbesserte Fassung Vordruck EinV im September eingestellt

…die meisten Neukunden wurden mittlerweile kennengelernt

…umfassendes und systematisches Profiling, Standortbestimmung, Chanceneinschätzung, Risikoabwägung

…daran anknüpfende intensive Beratung

…Gesprächsprozess mit dem Ziel individueller Vereinbarungen

…Vereinbarung des für die Eingliederung des eHb erforderlicher Leistungen

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Julia Bartel, 15.11.200526Seite

Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche

Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer

Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Eingliederungsvereinbarung

Nutzung der Förderinstrumente im SGB II

Arbeitsgelegenheiten

Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II

Schnittstelle SGB II/ SGB VIII

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Beteiligung Jüngerer an wichtigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Jüngere im Juli (Bestand)

Beschäftigung schaffende Maßnahmen

62.168

ABM, AGH/ Zusatzjobs

Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen

45.489

EGZ, ÜG, EXGZ

Berufsberatung und Förderung der Berufsausbildung

345.615

BB, BVB, BAE, ABH

Qualifizierung 40.871

FbW, TM

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Zugang Jüngerer U25 SGB II seit Jahresbeginn 2005zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten

Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (§ 37 SGB III)

30.374

Berufliche Weiterbildung 11.724

Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen

94.350

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 8.770

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II (Zusatzjobs)

113.280

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Julia Bartel, 15.11.200529Seite

Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche

Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer

Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Eingliederungsvereinbarung

Nutzung der Förderinstrumente im SGB II

Arbeitsgelegenheiten für Jüngere

Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II

Schnittstelle SGB II/ SGB VIII

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Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II

Begleitarbeitsgruppe Zusatzjobs beim BMWA

Arbeitshilfe Stand 2.9.05 im BA-Intranet zur Unterstützung rechtskonformer und effektiver Umsetzungspraxis

Voraussetzungen für Förderung und rechtskonforme Umsetzung u. a.

- Zusätzlichkeit der auszuführenden Arbeiten (nicht Zusätzlichkeit der Arbeitsplätze!)

- öffentliches Interesse

- arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit

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Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche I

Nachrangigkeit

nachrangig zu einer Ausbildung, zu einer Einstiegsqualifizierung Jugendlicher, zu Vorbereitung und Hinführung zu einer Ausbildung sowie zu Arbeit

vorrangig für Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen einzurichten

sinnvolles Modul einer ganzheitlichen und individuellen Integrationsstrategie / Teilschritt auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit

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Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche II

Jugendliche ohne Berufsabschluss (1. Schwelle)

Fehlende Ausbildungsreife:

berufsqualifizierenden und berufsvorbereitenden Maßnahmen

Fehlender passender Ausbildungsplatz:

EQJ; Bewerbungstraining o. ä.

(vorläufig) kein Interesse/ schwierige soziale Situation

AGH zur persönlichen, sozialen Stabilisierung; Qualifizierung und Motivierung für Ausbildung oder Arbeit

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Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche III

Qualitative Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche

Zusatzjob-Konzepte für junge Menschen sollen Qualifizierungsanteile (…) enthalten.

Der Einsatz entsprechender Qualifizierungsmodule ist vom Maßnahmeträger nachzuweisen.

fachpraktische Anteile, Entwicklung sozialer Kompetenzen

Beispiele: Hinführung zum Hauptschulabschluss, Verbesserung der berufsbezogenen deutschen Sprachkenntnisse

Für junge Menschen mit besonderen Problemlagen sollte eine begleitende und möglichst umfassende sozialpädagogische Betreuung sichergestellt werden.

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Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche IV

Qualitative Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche

Bei der Festlegung der Höhe der Maßnahmenpauschale sollte die Qualität des Konzepts sowie insbesondere der Aufwand (…) für Qualifikation, berufspraktische Anleitung und sozialpädagogische Begleitung hinreichend berücksichtigt werden.

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Probleme der Arbeitsgelegenheiten

Nicht intendierte Effekte der Einrichtung von AGH auf die betriebliche Arbeitsnachfrage und Beschäftigungssstruktur:

Mitnahmeeffekte

Verdrängungseffekte

Preisdruck und dadurch Absenkung marktüblicher Qualitätsstandards von Dienstleistungen

Individuelle berufsbiographische Effekte sind bisher nicht valide abbildbar.

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Ansätze zur Begrenzung der Problematiken der AGH

Einrichten von Beiräten (Akteure des lokalen Arbeitsmarktes) u. a. zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

- gem. ARGE Steckbrief Beiräte in 130 ARGEn eingerichtet, aussagefähiger wird das vom BMWA angeforderte ARGE-Vertrags-Kompendium (ab 2006) sein

- Brief Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, VO BA (29.03.05), der Bildung von Beiräten empfiehlt

Absprachen mit IHK, HwK…

Rechts- und Fachaufsicht BMWA/ BA, IR, BRH, gerichtliche Entscheidungen

Positivliste, Stand 30.3.2005; neuer Beispiel-Katalog in Vorbereitung

prägnante Maßnahme- und Tätigkeitsbeschreibungen (Zusätzlichkeit)

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IAB-Arbeitspaket zum Instrument der Arbeitsgelegenheiten

1. Implementationsanalyse: deskriptive Auswertung der Beschäftigungsstrukturen sowie der Trägerstrukturen

2. Wirkungsanalyse auf der individuellen Ebene

3. Wirkungsforschung auf der betrieblichen Ebene:

Analyse der Verbreitung von Arbeitsgelegenheiten in Betrieben und Branchen und Untersuchung der Konsequenzen für betriebliche Arbeitsnachfrage und Beschäftigungsstruktur

Weitergehende Informationen: IAB, Petra Beckmann

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Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche

Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer

Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Eingliederungsvereinbarung

Nutzung der Förderinstrumente im SGB II

Arbeitsgelegenheiten für Jüngere

Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II

Schnittstelle SGB II/ SGB VIII

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Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II

Arbeitshilfe, Stand 23.07.05, von BMWA und BA, zur Unterstützung rechtskonformer und effektiver Umsetzungspraxis

über die Regelinstrumente des § 16 Abs. 2 hinausgehende Ermessensleistungen

Vorrang Regelleistungen Umgehungs- und Aufstockungsverbot Individualleistung, Projektförderung dennoch nicht ausgeschlossen Empfänger: eHb, Arbeitgeber, Träger Unterschiedliche Leistungsarten zur Förderung der betrieblichen und beruflichen Ausbildung, unterstützende Einzelfallhilfen etc.

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Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche

Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer

Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Eingliederungsvereinbarung

Nutzung der Förderinstrumente im SGB II

Arbeitsgelegenheiten für Jüngere

Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II

Schnittstelle SGB II/ SGB VIII

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Julia Bartel, 15.11.200541Seite

Vorrang SGB II. Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung

SGB VIII

Nach § 10 SGB VIII: “Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach den Zwölften und dem Zweiten Buch vor.“

SGB II

Der Vorrang gegenüber dem Zweiten Buch gilt nicht für die Leistungen nach § 13 SGB VIII

Vorrang SGB II bei Hilfen, die die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration fördern

Förderpflicht in § 3 (2) SGB II: Alle Antragsteller unter 25 Jahren sind sofort in Ausbildung, Arbeit oder in Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.

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Verantwortlichkeit der Jugendsozialarbeit

Ausgleich sozialer Benachteiligungen

Soziale Integration und Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen stehen im Vordergrund

SGB II-Leistungen reichen für berufliche Integration nicht aus

Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) oder Hilfen für junge Volljährige zum Ausgleich individueller Erziehungsbedarfe

Originäre Zuständigkeit der Jugendsozialarbeit

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Schnittstellen SGB II und SGB VIII

SGB VIII: Förderung der Entwicklung und

Erziehung zu eigenverantwortlicher,

gemeinschaftsfähiger Persönlichkeit;

Abbau von Benachteiligungen

SGB II: Minderung bzw. Überwindung

der Hilfebedürftigkeit

durch eigene Erwerbstätigkeit

Beispiel für Überschneidung

Jugendlicher auf Ausbildungsstellen- oder Arbeitsuche, der gleichzeitig jugendhilferechtlichen Unterstützungsbedarf hat

Notwendige Abstimmung der Akteure, Gesamtkonzept/ gemeinsame Planung

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Kooperationsmöglichkeiten – Kooperation der Träger

Vermeidung doppelter und vor allem gegenläufiger Planung und Leistungserbringung

Kooperationsvereinbarungen vor Ort zwischen den Trägern der Grundsicherung und den Trägern der Jugendhilfe

Erhält der Jugendliche Leistungen nach beiden Gesetzen, sollte ein Austausch der Beteiligten unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen erfolgen (Netzwerkgedanke).

Die Agenturen für Arbeit können von den Erfahrungen und Kompetenzen der Jugendämter profitieren und umgekehrt.

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Mögliche gemeinsame Kooperationsziele

Entwicklung einer tragfähigen Berufsorientierung bei den Jugendlichen

Förderung anerkannter Schul- und Ausbildungsabschlüsse

Förderung von Teilqualifikationen als ausbau- und anschlussfähige Grundlagen für die weitere berufliche Entwicklung

Schaffen und Aufrechterhalten der Motivation z.B. durch Erfolgserlebnisse in Maßnahmen

Langfristige und dauerhafte Eingliederung in die Berufswelt zur Förderung einer selbst bestimmten Lebensführung

Vermeidung von drop-out in arbeitsmarktferne Subsysteme und prekäre Lebenslagen

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Gemeinsame Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) und der Bundesagentur für Arbeit

Thema:

- „Das SGB II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe“

- Kooperationsmöglichkeiten an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und SGB II

Zielgruppen der Empfehlungen:

- Arbeitsgemeinschaften bzw. Grundsicherungsträger SGB II

- Kommunale Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Veröffentlichungswege:

- Im BA-Intranet und im Infobrief Oktober

- Für die Kinder- und Jugendhilfe: per e-Mail durch die AGJ

- Veröffentlichung als gemeinsame Print-Version geplant

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