Date post: | 05-Apr-2015 |
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Julia Bartel, 15.11.20051Seite
Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche
Tagung am 15.11.2005 auf Berlin
BA Zentrale, Zentralbereich S
Julia Bartel, Team S 21
Julia Bartel, 15.11.20052Seite
Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche
Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer
Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Eingliederungsvereinbarung
Nutzung der Förderinstrumente im SGB II
Arbeitsgelegenheiten
Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II
Schnittstelle SGB II/ SGB VIII
Julia Bartel, 15.11.20053Seite
Analyse Arbeitslosenbestand Jüngerer nach Rechtskreisen (10/05)
Arbeitslose U25 gesamt
564.000 100 %
SGB II 314.000 56 %
SGB III 250.000 44 %
Es gibt mehr jüngere Arbeitslose im Rechtskreis SGB II als im Rechtskreis SGB III.
Julia Bartel, 15.11.20054Seite
Analyse Arbeitslosenbestand Jüngerer nach Rechtskreisen (10/05)
Arbeitslose U25 gesamt
Westdeutschland Ostdeutschland
SGB II 54 % 60 %
SGB III 46 % 40 %
In Ostdeutschland entfällt ein größerer Anteil des Arbeitslosen-bestandes U25 auf den Rechtskreis SGB II als in Westdeutschland.
Julia Bartel, 15.11.20055Seite
Qualifikationsstruktur Jüngerer U25 - Vergleich SGB II und SGB III
Arbeitslose U25 gesamt
Ohne Schulabschluss
Ohne Berufsabschluss
SGB II 22,7 % 64,1 %
SGB III 6,9 % 27,3 %
Julia Bartel, 15.11.20056Seite
Qualifikationsstruktur Jüngerer U25 - Vergleich Ost West
Arbeitslose U25 gesamt
Westdeutschland
Ostdeutschland
D. ges.
Ohne Schulabschluss
26,6 % 16,3 % 22,7 %
Ohne Berufsabschluss
73,4 % 48,7 % 64,1 %
Der Anteil von Jugendlichen ohne Berufsabschluss ist in den alten Bundesländern erheblich höher als in den neuen Bundesländern.
Julia Bartel, 15.11.20057Seite
Quelle: IAB-KB 9/2005Anmerkung :Arbeitslose in Prozent aller zivilen Erwerbspersonen (ohne Auszubildende) gleicher Qualifikation Erwerbstätige ohne Angabe zum Berufsabschluss nach Mikrozensus je Altersklasse proportional verteilt.
Quelle: IAB-Berechnungen auf Basis Mikrozensus und Strukturerhebungen der BA (jeweils Ende Sept.)
Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten bis 2004
1991
10
20
30
40
50
7,3%
19,4%
6,0%
9,2%
19,9%
21,7%
51,2%
1975 1980 1985 1990 1995 2000
10
20
*) ohne Verwaltungsfachhochschulen
**) einschl. Verwaltungsfachhochschulen
IAB
Insgesamt
Lehr-/Fach-schulabschluss*
Hoch-/Fachhoch-schulabschluss**
%
2004 1995 2000 2004
%
ohne Berufsabschluss
3,5%
Alte Länder + Berlin-West Neue Länder + Berlin-Ost
Julia Bartel, 15.11.20058Seite
Arbeitskräftebedarf nach Qualifikationen - ohne Auszubildende, Westdeutschland -
Anteile in Prozent
16,7 11,4
69,1 71,6
14,1 17,0
0
20
40
60
80
100
1995 2010
Hochschule/Fachhochschule
Lehre/Fachschulen
ohne Ausbildung
Julia Bartel, 15.11.20059Seite
Der Weg in dieDienstleistungsgesellschaft
gering Qualifizierte (Un- und Angelernte)
mittlere Ebene (Lehre, Fachschulen)
Hoch- und Fachhochschulabsolventen
Steigender Bedarf an Höherqualifizierten
Julia Bartel, 15.11.200510Seite
SGB II setzt Priorität auf Ausbildung
§ 3 Abs. 2 SGB II
Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, das die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.
Julia Bartel, 15.11.200511Seite
Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche
Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer
Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Eingliederungsvereinbarung
Nutzung der Förderinstrumente im SGB II
Arbeitsgelegenheiten
Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II
Schnittstelle SGB II/ SGB VIII
Julia Bartel, 15.11.200512Seite
Persönlicher Ansprechpartner: Gesetzliche Grundlagen
§§ 4 und 14 SGB II „persönlicher Ansprechpartner“ und dessen Funktionen
„Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von 1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit (…) erbracht.“
Julia Bartel, 15.11.200513Seite
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement: Gesetzliche Grundlagen
Fallmanager: spezifische Ausprägung des persönlichen Ansprechpartners
Gesetzesbegründung: spezifische Funktionen des BFM:
Fördern eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Erwerbsfähigen und dem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit
effizientere Betreuung des Erwerbsfähigen
deutliche Verbesserung der individuellen Lage der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen /Bedarfsgemeinschaften durch intensive Fallarbeit
Herstellen der Vermittlungsfähigkeit
Marketing – Chancen und Herausforderungen für die BA
Verortung des Fallmanagements im Leistungsspektrum des SGB II und SGB III
Problemlage / Bedarfslage der Arbeitslosen
Art der Intervention Angebotstyp
Informationsdefizite (bzgl. Arbeitsmarkt, Berufe, Förderungsmöglichkeiten)
Bereitstellung von Infor-mationen per Medien oder per persönlicher Beratung
Mediales Angebot
Beratungsangebot
Arbeitsplatzsuche
Unterstützung des Matching durch Medien oder Arbeitsvermittlung
Mediales Angebot („virtueller Arbeitsmarkt“)
Arbeitsvermittlung
Qualifikationsdefizite
Beratung und Vermittlung von Qualifizierungsangeboten
Beratungs- und Vermittlungsangebot
Andere Vermittlungshemmnisse, (z.B. Behinderung, Krankheit, Schulden, Suchtprobleme, familiäre Probleme, Status alleinerziehend)
Bearbeitung und Abbau von Vermittlungshemmnissen
Fallmanagement
Julia Bartel, 15.11.200515Seite
Definition beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM)
„Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf die nachhaltige Arbeitsintegration der Kunden ausgerichteter Prozess, in dem vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst werden. In diesem kooperativen Prozess werden Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert. So wird der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden im Hinblick auf das Ziel der mittel- und unmittelbaren Arbeitsmarktintegration durch Beratung und Klärung der verfügbaren Ressourcen abgedeckt und seine Mitwirkung eingefordert.“
Julia Bartel, 15.11.200516Seite
Strukturiertes Vorgehen im Fallmanagement – kurzer Überblick -
1. Zugangssteuerung
2. Aufnahme
3. Assessment
4. Zielvereinbarung/ Hilfeplanung
5. Implementation
6. Qualitätssicherung/ Evaluation
7. Rechenschaftslegung
Julia Bartel, 15.11.200517Seite
Datenschutzproblematik im beschäftigungsorientierten Fallmanagement
Fachkonzept, 4. Kapitel Assessment, musste datenschutzrechtlich überarbeitet werden.
Es dürfen nur Daten erhoben werden, die
Vermittlungsbezug haben und
dem Abbau von Vermittlungshemmnissen dienen.
Daten dürfen nicht „auf Vorrat“ erhoben werden.
Relevanz für konkreten Fall ist stets zu hinterfragen.
Für datenschutzrechtlich erforderlich gehalten werden von BfD und LfD
restriktive Zugriffsregelungen nur des jeweiligen FM/ Vertreters
auf Verlangen Herausgabe einer Kopie des Protokolls an den Kunden
Julia Bartel, 15.11.200518Seite
Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements I
Fachkonzept Fallmanagement
Bisherige TeilnehmerInnen an Schulungen (gem. LGV, d. h. Unterzeichnung; Stand Okt. 2005)
- Grund-Schulungen 3.950
- Fallmanagement Aufbau 1.620
- Trainermaßnahmen 105 TrainerInnen für Aufbauschulungen
Die meisten Mitarbeiter lassen sich bei den Schulungen auf die Aufgabe ein, sind neugierig aber skeptisch.
Betreuungsprozesse im Fallmanagement in den ARGEn beginnen sich zu strukturieren.
Julia Bartel, 15.11.200519Seite
Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements II
Problem Qualifikationen
Weiterhin Defizite vieler Mitarbeiter bezüglich für bFM benötigter Qualifikationen
Ansätze zur Behebung
Kontinuierliche Weiterbildung der MitarbeiterInnen
Qualifizierungsoffensive gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden (BA, DLK, DStGB, KGSt) in Planung: ca. 400 Stunden, Zertifizierung der Fallmanager, der Ausbildungsinstitution, der Trainer, des Curriculums
Crash-Kurs bFM für Führungskräfte beim BABI in Planung
Bestrebungen zur Einrichtung eines FH-Studienganges (Akkreditierung FH Mannheim)
Julia Bartel, 15.11.200520Seite
Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements III
Probleme Rahmenbedingungen
Organisatorische Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend (Software zur strukturierten Abbildung der Prozesse, Handlungsautonomie u. a. bezügl. Budget)
Wenn FM die Betreuungszahlen erreicht, dann z. T. zu Lasten der anderen persönlichen Ansprechpartner.
Z. T. geringe Individualität und Passgenauigkeit der vereinbarten Fördermaßnahmen (angebotsgesteuerter Maßnahmeeinkauf)
Julia Bartel, 15.11.200521Seite
Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements III
Lösungsansätze für Probleme Rahmenbedingungen
Profilingbogen, Integrationsplan und Assessmentbogen mit Arbeits-(Ausfüll-)Hilfen werden derzeit unter Berücksichtigung des Datenschutzes erstellt bzw. überarbeitet.
mehr wissensbasierte Entscheidungskompetenz/ Handlungsautonomie der FM
mit Routinisierung der Abläufe flächendeckende Umsetzung des Betreuungsschlüssel sowohl FM als auch bei pAp
Prozess-Optimierung, insbes. Übergabe an bFM
stärker bedarfsorientierte bzw. nachfragegesteuerte Planung und Einkauf von Maßnahmen
Julia Bartel, 15.11.200522Seite
Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche
Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer
Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Eingliederungsvereinbarung
Nutzung der Förderinstrumente im SGB II
Arbeitsgelegenheiten
Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II
Schnittstelle SGB II/ SGB VIII
Julia Bartel, 15.11.200523Seite
Eingliederungsvereinbarung (EinV) Gesetzliche Grundlagen
§ 15 SGB II
Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren.
Die EinV soll insbesondere bestimmen
1. welche Leistungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2. welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss (…)
Julia Bartel, 15.11.200524Seite
Eingliederungsvereinbarungen: Trade Off zwischen Qualität und Quantität ?
In den ersten Monaten wenig Raum und Zeit für qualifizierte Eingliederungsvereinbarungen
Hindernisse:
- leistungsrechtliche Fragestellungen im Vordergrund
- Vorlauf für Akquise geeigneter Arbeits-/ Ausbildungsstellen, Arbeitsgelegenheiten
- viele Neukundinnen und -kunden
- U25: Zeitlicher Vorlauf für Eignungsklärung erforderlich, auch um Motivation für Ausbildungsaufnahme zu steigern (Priorität Ausbildungsaufnahme)
Julia Bartel, 15.11.200525Seite
Verbesserung der Qualität der Eingliederungsvereinbarungen
…operative Abläufe in den ARGEn spielen sich ein
…Weiterqualifizierung der FallmanagerInnen und pAp
…verbesserte Fassung Vordruck EinV im September eingestellt
…die meisten Neukunden wurden mittlerweile kennengelernt
…umfassendes und systematisches Profiling, Standortbestimmung, Chanceneinschätzung, Risikoabwägung
…daran anknüpfende intensive Beratung
…Gesprächsprozess mit dem Ziel individueller Vereinbarungen
…Vereinbarung des für die Eingliederung des eHb erforderlicher Leistungen
Julia Bartel, 15.11.200526Seite
Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche
Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer
Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Eingliederungsvereinbarung
Nutzung der Förderinstrumente im SGB II
Arbeitsgelegenheiten
Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II
Schnittstelle SGB II/ SGB VIII
Julia Bartel, 15.11.200527Seite
Beteiligung Jüngerer an wichtigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Jüngere im Juli (Bestand)
Beschäftigung schaffende Maßnahmen
62.168
ABM, AGH/ Zusatzjobs
Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen
45.489
EGZ, ÜG, EXGZ
Berufsberatung und Förderung der Berufsausbildung
345.615
BB, BVB, BAE, ABH
Qualifizierung 40.871
FbW, TM
Julia Bartel, 15.11.200528Seite
Zugang Jüngerer U25 SGB II seit Jahresbeginn 2005zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (§ 37 SGB III)
30.374
Berufliche Weiterbildung 11.724
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen
94.350
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 8.770
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II (Zusatzjobs)
113.280
Julia Bartel, 15.11.200529Seite
Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche
Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer
Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Eingliederungsvereinbarung
Nutzung der Förderinstrumente im SGB II
Arbeitsgelegenheiten für Jüngere
Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II
Schnittstelle SGB II/ SGB VIII
Julia Bartel, 15.11.200530Seite
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II
Begleitarbeitsgruppe Zusatzjobs beim BMWA
Arbeitshilfe Stand 2.9.05 im BA-Intranet zur Unterstützung rechtskonformer und effektiver Umsetzungspraxis
Voraussetzungen für Förderung und rechtskonforme Umsetzung u. a.
- Zusätzlichkeit der auszuführenden Arbeiten (nicht Zusätzlichkeit der Arbeitsplätze!)
- öffentliches Interesse
- arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit
Julia Bartel, 15.11.200531Seite
Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche I
Nachrangigkeit
nachrangig zu einer Ausbildung, zu einer Einstiegsqualifizierung Jugendlicher, zu Vorbereitung und Hinführung zu einer Ausbildung sowie zu Arbeit
vorrangig für Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen einzurichten
sinnvolles Modul einer ganzheitlichen und individuellen Integrationsstrategie / Teilschritt auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit
Julia Bartel, 15.11.200532Seite
Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche II
Jugendliche ohne Berufsabschluss (1. Schwelle)
Fehlende Ausbildungsreife:
berufsqualifizierenden und berufsvorbereitenden Maßnahmen
Fehlender passender Ausbildungsplatz:
EQJ; Bewerbungstraining o. ä.
(vorläufig) kein Interesse/ schwierige soziale Situation
AGH zur persönlichen, sozialen Stabilisierung; Qualifizierung und Motivierung für Ausbildung oder Arbeit
Julia Bartel, 15.11.200533Seite
Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche III
Qualitative Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche
Zusatzjob-Konzepte für junge Menschen sollen Qualifizierungsanteile (…) enthalten.
Der Einsatz entsprechender Qualifizierungsmodule ist vom Maßnahmeträger nachzuweisen.
fachpraktische Anteile, Entwicklung sozialer Kompetenzen
Beispiele: Hinführung zum Hauptschulabschluss, Verbesserung der berufsbezogenen deutschen Sprachkenntnisse
Für junge Menschen mit besonderen Problemlagen sollte eine begleitende und möglichst umfassende sozialpädagogische Betreuung sichergestellt werden.
Julia Bartel, 15.11.200534Seite
Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche IV
Qualitative Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche
Bei der Festlegung der Höhe der Maßnahmenpauschale sollte die Qualität des Konzepts sowie insbesondere der Aufwand (…) für Qualifikation, berufspraktische Anleitung und sozialpädagogische Begleitung hinreichend berücksichtigt werden.
Julia Bartel, 15.11.200535Seite
Probleme der Arbeitsgelegenheiten
Nicht intendierte Effekte der Einrichtung von AGH auf die betriebliche Arbeitsnachfrage und Beschäftigungssstruktur:
Mitnahmeeffekte
Verdrängungseffekte
Preisdruck und dadurch Absenkung marktüblicher Qualitätsstandards von Dienstleistungen
Individuelle berufsbiographische Effekte sind bisher nicht valide abbildbar.
Julia Bartel, 15.11.200536Seite
Ansätze zur Begrenzung der Problematiken der AGH
Einrichten von Beiräten (Akteure des lokalen Arbeitsmarktes) u. a. zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
- gem. ARGE Steckbrief Beiräte in 130 ARGEn eingerichtet, aussagefähiger wird das vom BMWA angeforderte ARGE-Vertrags-Kompendium (ab 2006) sein
- Brief Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, VO BA (29.03.05), der Bildung von Beiräten empfiehlt
Absprachen mit IHK, HwK…
Rechts- und Fachaufsicht BMWA/ BA, IR, BRH, gerichtliche Entscheidungen
Positivliste, Stand 30.3.2005; neuer Beispiel-Katalog in Vorbereitung
prägnante Maßnahme- und Tätigkeitsbeschreibungen (Zusätzlichkeit)
Julia Bartel, 15.11.200537Seite
IAB-Arbeitspaket zum Instrument der Arbeitsgelegenheiten
1. Implementationsanalyse: deskriptive Auswertung der Beschäftigungsstrukturen sowie der Trägerstrukturen
2. Wirkungsanalyse auf der individuellen Ebene
3. Wirkungsforschung auf der betrieblichen Ebene:
Analyse der Verbreitung von Arbeitsgelegenheiten in Betrieben und Branchen und Untersuchung der Konsequenzen für betriebliche Arbeitsnachfrage und Beschäftigungsstruktur
Weitergehende Informationen: IAB, Petra Beckmann
Julia Bartel, 15.11.200538Seite
Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche
Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer
Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Eingliederungsvereinbarung
Nutzung der Förderinstrumente im SGB II
Arbeitsgelegenheiten für Jüngere
Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II
Schnittstelle SGB II/ SGB VIII
Julia Bartel, 15.11.200539Seite
Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II
Arbeitshilfe, Stand 23.07.05, von BMWA und BA, zur Unterstützung rechtskonformer und effektiver Umsetzungspraxis
über die Regelinstrumente des § 16 Abs. 2 hinausgehende Ermessensleistungen
Vorrang Regelleistungen Umgehungs- und Aufstockungsverbot Individualleistung, Projektförderung dennoch nicht ausgeschlossen Empfänger: eHb, Arbeitgeber, Träger Unterschiedliche Leistungsarten zur Förderung der betrieblichen und beruflichen Ausbildung, unterstützende Einzelfallhilfen etc.
Julia Bartel, 15.11.200540Seite
Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche
Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer
Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Eingliederungsvereinbarung
Nutzung der Förderinstrumente im SGB II
Arbeitsgelegenheiten für Jüngere
Sonstige weitere Leistungen § 16 Abs. 2, Satz 1 SGB II
Schnittstelle SGB II/ SGB VIII
Julia Bartel, 15.11.200541Seite
Vorrang SGB II. Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung
SGB VIII
Nach § 10 SGB VIII: “Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach den Zwölften und dem Zweiten Buch vor.“
SGB II
Der Vorrang gegenüber dem Zweiten Buch gilt nicht für die Leistungen nach § 13 SGB VIII
Vorrang SGB II bei Hilfen, die die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration fördern
Förderpflicht in § 3 (2) SGB II: Alle Antragsteller unter 25 Jahren sind sofort in Ausbildung, Arbeit oder in Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.
Julia Bartel, 15.11.200542Seite
Verantwortlichkeit der Jugendsozialarbeit
Ausgleich sozialer Benachteiligungen
Soziale Integration und Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen stehen im Vordergrund
SGB II-Leistungen reichen für berufliche Integration nicht aus
Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) oder Hilfen für junge Volljährige zum Ausgleich individueller Erziehungsbedarfe
Originäre Zuständigkeit der Jugendsozialarbeit
Julia Bartel, 15.11.200543Seite
Schnittstellen SGB II und SGB VIII
SGB VIII: Förderung der Entwicklung und
Erziehung zu eigenverantwortlicher,
gemeinschaftsfähiger Persönlichkeit;
Abbau von Benachteiligungen
SGB II: Minderung bzw. Überwindung
der Hilfebedürftigkeit
durch eigene Erwerbstätigkeit
Beispiel für Überschneidung
Jugendlicher auf Ausbildungsstellen- oder Arbeitsuche, der gleichzeitig jugendhilferechtlichen Unterstützungsbedarf hat
Notwendige Abstimmung der Akteure, Gesamtkonzept/ gemeinsame Planung
Julia Bartel, 15.11.200544Seite
Kooperationsmöglichkeiten – Kooperation der Träger
Vermeidung doppelter und vor allem gegenläufiger Planung und Leistungserbringung
Kooperationsvereinbarungen vor Ort zwischen den Trägern der Grundsicherung und den Trägern der Jugendhilfe
Erhält der Jugendliche Leistungen nach beiden Gesetzen, sollte ein Austausch der Beteiligten unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen erfolgen (Netzwerkgedanke).
Die Agenturen für Arbeit können von den Erfahrungen und Kompetenzen der Jugendämter profitieren und umgekehrt.
Julia Bartel, 15.11.200545Seite
Mögliche gemeinsame Kooperationsziele
Entwicklung einer tragfähigen Berufsorientierung bei den Jugendlichen
Förderung anerkannter Schul- und Ausbildungsabschlüsse
Förderung von Teilqualifikationen als ausbau- und anschlussfähige Grundlagen für die weitere berufliche Entwicklung
Schaffen und Aufrechterhalten der Motivation z.B. durch Erfolgserlebnisse in Maßnahmen
Langfristige und dauerhafte Eingliederung in die Berufswelt zur Förderung einer selbst bestimmten Lebensführung
Vermeidung von drop-out in arbeitsmarktferne Subsysteme und prekäre Lebenslagen
Julia Bartel, 15.11.200546Seite
Gemeinsame Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) und der Bundesagentur für Arbeit
Thema:
- „Das SGB II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe“
- Kooperationsmöglichkeiten an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und SGB II
Zielgruppen der Empfehlungen:
- Arbeitsgemeinschaften bzw. Grundsicherungsträger SGB II
- Kommunale Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Veröffentlichungswege:
- Im BA-Intranet und im Infobrief Oktober
- Für die Kinder- und Jugendhilfe: per e-Mail durch die AGJ
- Veröffentlichung als gemeinsame Print-Version geplant