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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und ... · PDF fileIngenieure für...

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Ingenieure für Brandschutz Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen Dipl.-Ing. Devrim Yilmaz hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Fassung September 2012
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Ingenieure für Brandschutz

Schutzzielorientierter Brandschutz

für Fitness- und Wellnesseinrichtungen

Dipl.-Ing. Devrim Yilmaz

hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH

Fassung September 2012

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Fassung September 2012

Autor

DIpl.-Ing. DevrIm YIlmaz

Devrim Yilmaz ist seit vielen Jahren bei hhpberlin und betreut erfolgreich den

Brandschutz insbesondere für Bauprojekte in norddeutschland. von unserem

Hamburger Standort aus entwickelt er den Brandschutz für Büro- und Wohn-

häuser ebenso, wie für versammlungsstätten, Sport- und Freizeiteinrichtungen

sowie öffentliche Bauten. Devrim Yilmaz kümmert sich dabei um alle Brand-

schutzbelange unserer Kunden.

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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen

InHAlt

1 einleitung

2 Der Sonderbau „Fitness- und Wellnesseinrichtung“

3 verbindliche anwendung der muster-versammlungsstätten-

verordnung (mvStättv) für Fitness- und Wellnessanlagen?

4 mögliche Ursachen für Brandereignisse in Fitness- und Well-

nesseinrichtungen

5 mögliche lösungsansätze für die schutzzielorientierte Beur-

teilung von häufigen Brandursachen in Fitness- und Wellness-

einrichtungen

5.1. Bauliche maßnahmen

5.2. anlagentechnische maßnahmen

5.3. Organisatorische maßnahmen

6 Fazit

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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen

ScHutzzIelorIentIerter BrAnDScHutz

Für FItneSS- unD WellneSS-

eInrIcHtunGen

1. eInleItunG

Fitness, Wellness und allgemeines Wohlbefinden gewinnen in der heutigen zeit

immer stärker an Bedeutung. So nutzen heute deutlich mehr menschen die

angebote von Fitness- und Wellnesseinrichtungen als noch vor zehn Jahren.

Daraus erklärt sich die steigende anzahl dieser einrichtungen – insbesondere

in städtischen regionen. Der Bau von Fitness- und Wellnesseinrichtungen stellt

Bauherren, Behörden, architekten und Fachplaner teilweise vor besondere

Herausforderungen. So kommt es beispielsweise vielfach zu Irritationen und

Unsicherheiten, die die brandschutztechnische Beurteilung von Fitness- und

Wellnesseinrichtungen betreffen.

hhpberlin hat als Ingenieurbüro für Brandschutz bereits deutschlandweit den

Bau von zahlreichen Fitnesscentern, Wellnessoasen und Freizeitanlagen betreut.

Da die baurechtlichen grundlagen allerdings nicht eindeutig oder teilweise

nicht vorhanden sind, ist die brandschutztechnische planung, Beurteilung und

Optimierung von Fitness- und Wellnessanlagen häufig ein komplexes verfahren.

Diese lücke gilt es einem schutzzielorientierten Brandschutzkonzept zu schließen.

Beispielhaft zeigen wir im Folgenden mögliche lösungsansätze für einen effek-

tiven und ökonomisch sinnvollen Brandschutz.

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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen

2. Der SonDerBAu „FItneSS- unD WellneSSeInrIcHtunG“

als Fitnesseinrichtungen werden gebäude oder gebäudeteile bezeichnet, in denen

freizeitsportliche aktivitäten stattfinden, um die gesundheit und die körper-

liche leistungsfähigkeit der menschen zu erhalten oder zu verbessern. Häufig

wird dies an einem Ort mit Wellnessangeboten kombiniert oder mit methoden

und anwendungen, die das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden

steigern sollen.

aufgrund ihrer ausdehnung, Funktion, der anzahl der personen oder der

Integration in andere Sonderbauten (z. B. in verkaufsstätten) sind Fitness- und

Wellnesseinrichtungen – unabhängig von ihrer gebäudeklasse – als Sonder-

bauten einzustufen. Die Beurteilung von Sonderbauten erfolgt immer dann

anhand von Sonderbauvorschriften, wenn die zu beurteilenden Sonderbauten in

den konkreten und abschließenden anwendungsbereich einer entsprechenden

Sonderbauvorschrift fallen.

Für einige bauliche anlagen (z. B. Flughäfen, Bahnhofshallen etc.) sind keine

spezifischen Sonderbauvorschriften vorhanden bzw. erlassen worden. Davon

sind auch die hier angesprochenen Fitness- und Wellnesseinrichtungen betrof-

fen, da diese nicht speziell für „die gleichzeitige anwesenheit vieler menschen

bei veranstaltungen, insbesondere […] sportlicher oder unterhaltender art,

bestimmt sind“. Um die allgemeinen anforderungen nach § 3 abs. 1 mBO (Sicher-

stellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) zu verwirklichen, können

somit besondere anforderungen gestellt, aber auch erleichterungen gestattet

werden. Für diese besonderen gebäudetypen bzw. -nutzungen sind folglich sinn-

volle maßnahmen innerhalb eines schutzzielorientierten Brandschutzkonzeptes

zu planen und zu formulieren.

Dabei dienen Brandschutzkonzepte und die darin erhaltenen maßnahmen der

Sicherung von Schutzzielen und damit der einhaltung der bauordnungsrecht-

lichen vorschriften. Die mBO [1] formuliert in § 14 die grundsätzlichen anforde-

rungen an die Schutzziele zum Brandschutz:

„Bauliche anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu

halten, dass der entstehung eines Brandes und der ausbreitung von Feuer und

rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die rettung

von menschen und Tieren sowie wirksame löscharbeiten möglich sind.“

Demnach bildet ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept u. a. die individuell

für ein gebäude entwickelten anlagentechnischen, baulichen und organisato-

rischen Brandschutzmaßnahmen ab, die die eigenarten des gebäudes und die

Bedürfnisse seiner zukünftigen nutzer unter dem aspekt der Brandschutzvor-

schriften berücksichtigen. Die komplexe problematik des Brandschutzes bei

solchen gebäuden setzt eine differenzierte Betrachtung der Schutzziele im

einzelfall voraus. So gelingt es, alle notwendigen und geeigneten maßnahmen

für die erfüllung der Schutzziele individuell festzulegen.

Betrachtet man den Sonderbautyp „Fitness- und Wellnesseinrichtungen“, so

zeigt die erfahrung, dass Brandereignisse zu einem hohen wirtschaftlichen

Schaden führen können – auch zu personenschäden. Um diese künftig zu re-

duzieren oder idealerweise zu vermeiden, sollte eine auf den einzelfall abge-

stimmte brandschutztechnische Beurteilung dieser anlagen im Fokus aller am

Bau und Betrieb stehenden personen stehen.

Besonders bei Fitness- und Wellnesseinrichtungen gibt es häufig erhebliche

räumliche ausdehnungen, eine erhöhte Brandentstehungsgefahr und ein er-

höhtes personenaufkommen sowie die Wahrung von wirtschaftlichen Interessen

(bei der errichtung, dem Betrieb oder im Schadensfall).

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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen

3. VerBInDlIcHe AnWenDunG Der MuSter-Ver-SAMMlunGSStättenVerorDnunG (MVStättV) Für FItneSS- unD WellneSSAnlAGen?

muss bei Fitness- und Wellnesseinrichtungen grundsätzlich die muster-ver-

sammlungsstättenverordnung [2] umgesetzt werden?

Diese Frage stellt sich häufig bei der planung und Konzeption. Dabei ist jedoch

die muster-versammlungsstättenverordnung (mvStättv) für Fitness- und Well-

nessanlagen nur verbindlich umzusetzen, wenn es sich bei der nutzung um eine

veranstaltung handeln würde.

eine versammlungsstätte definiert sich nach § 2 abs. 2 mvStättv als bauliche

anlage oder Teil einer baulichen anlage, die der gleichzeitigen anwesenheit

vieler menschen bei veranstaltungen dient. Insbesondere anlagen, die

• erzieherischer,

• wirtschaftlicher,

• geselliger,

• kultureller,

• künstlerischer,

• politischer,

• sportlicher

• oder unterhaltender art sind

• sowie Schank- und Speisewirtschaften.

ein wesentliches element einer veranstaltung ist hierbei der „Besucher“. Der

Begriff „Besucher“ entspricht in seiner Intension innerhalb der mvStättv im

Wesentlichen dem Begriff „zuschauer“ oder „zuhörer“, also den an der ver-

anstaltung passiv beteiligten personen [3, vgl. mvStättv – Fassung Juni 2005

Begründung und erläuterung; zu § 1 anwendungsbereich; abs. 4].

Die „Besucher“ einer Fitness- und Wellnesseinrichtung hingegen gehen einer

freizeitsportlichen und individuellen aktivität nach. Dadurch unterscheiden

sich die „Besucher“ einer veranstaltung grundlegend von den „Besuchern“

einer Fitness- und Wellnesseinrichtung. Daher ist der entscheidende punkt – die

nutzung des gebäudes durch eine veranstaltung – nicht gegeben. Trainingsge-

räte und Wellnesseinrichtungen werden meist individuell genutzt. auch wenn

sich in Fitnessbereichen regelmäßig mehrere personen gleichzeitig aufhalten,

liegt aufgrund der fehlenden Teilnahme dieser personen an einer veranstaltung

lediglich eine ansammlung von personen und keine versammlung vor.

viele personen in einem gebäude bedeuten somit nicht zwangsläufig, dass das

gebäude als versammlungsstätte zu deklarieren ist. So stellen beispielsweise

Bürobauten, Bahnhofsgebäude, Flughafenterminals, Fabrikhallen und einkaufs-

zentren ebenfalls nicht per se eine versammlungsstätten dar - auch wenn sich

dort gleichzeitig mehrere hundert oder gar tausend menschen aufhalten.

Dieser formale ausschluss als versammlungsstätte gilt natürlich nur, wenn

innerhalb der nutzung keine veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, partys,

Sommerfeste oder Kurse etc. für mehr als 200 personen geplant sind und statt-

finden. aber dennoch: es ist sinnvoll sich bei der erstellung des schutzzielorien-

tierten Brandschutzkonzeptes in Teilbereichen an der mvStättv zu orientieren

– z. B. beim nachweis der rettungswegbreite. Die hierbei relevante personenan-

zahl bzw. -dichte kann gemäß vfdb TB; Tabelle 9.8 [4] bei einem Fitnessraum mit

geräten zu 0,2 [personen/m2] bzw. ohne geräte zu 0,7 [personen/m2] angenom-

men werden.

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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen

4. MöGlIcHe urSAcHen Für BrAnDereIGnISSe In FItneSS- unD WellneSSeInrIcHtunGen

Um ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept erstellen zu können, sollten

im vorfeld mögliche gefahren wie Brandursachen und Brandquellen identifiziert

und analysiert werden. Dadurch ist es möglich, effektive, individuelle maßnahmen

für den Brandschutz zu ergreifen. Unsere recherchen ergaben, dass bei über

der Hälfte aller Brandfälle in Fitness- und Wellnesseinrichtungen die Sauna den

Brandherd darstellte.

In unsere Suche sind hierbei lediglich ereignisse aus dem deutschsprachigen

raum eingeflossen. Dabei wurden 32 Brandereignisse in Fitness- und Wellness-

einrichtungen ermittelt. auch wenn unsere analyse nur beispielhaft erfolgte

und keine empirisch nachweisbaren ergebnisse ausweist, so gibt sie doch

einen orientierenden einblick in bisherige Schadenereignisse bei Fitness- und

Wellnesseinrichtungen der jüngeren vergangenheit. Die ergebnisse zeigen eine

deutliche Tendenz zu Brandursachen innerhalb solcher anlagen, wie in Tabelle 1

zu sehen.

Die ermittelten Brandursachen in Fitness-und Wellnesseinrichtungen in jüngster

zeit zeigen eine klare Tendenz. mit 18 von 32 Fällen ist der Saunabrand

(ca. 56 prozent vgl. Diagramm 1) die häufigste Brandursache. noch einmal

jeweils 6 bzw. 10 prozent der Brandursachen entfallen auf Brände, die durch ein

defektes Solarium oder durch Brände in Technikräumen entstanden sind.

mit speziellen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen maßnah-

men im Bereich der Saunaanlagen, der Solarien sowie im Bereich der Technik-

räume kann also bis zu 72 prozent der Brandursachen entgegnet werden. Damit

kann das Brandentstehungsrisiko und die Brandausbreitung minimiert und

der personen- sowie der Sachschutz signifikant erhöht werden, was zugleich

den grundsätzlichsten anforderungen an die Schutzziele des Brandschutzes

entspricht.

Anzahl Brandereignisse Brandursache

18 Sauna

4 Brandstiftung

2 defektes Solarium

3 Technikraum

3 Brandursache unbekannt

2 sonstiges

Tabelle 1: zusammenfallung der Brandursachen

abbildung 1:

Übersicht Brände in Fitness-

einrichtungen. Darstellung

des prozentualen anteils der

Brandursache

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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen

5. MöGlIcHe löSunGSAnSätze Für DIe ScHutz-zIelorIentIerte BeurteIlunG Von HäuFIGen BrAnDurSAcHen In FItneSS- unD WellneSS-eInrIcHtunGen

anhand der wahrscheinlichsten Brandszenarien „Sauna“ und „Solarium“ werden

im Folgenden mögliche lösungsansätze beschrieben, die mittels schutzziel-

orientierter Brandschutzmaßnahmen das Sicherheitsniveau für Fitness- und

Wellnesseinrichtungen erhöhen können.

5.1 BaUlIcHe maSSnaHmen

ein geeignetes mittel, um einer weitläufigen Brandweiterleitung bzw. -ausbreitung

entgegenzuwirken, ist die ausbildung von Brandabschnitten. ausgehend von

den wahrscheinlichsten Brandursachen unserer recherche ist die konsequente

brandschutztechnische abtrennung der Saunabereiche, der Solarien und der

Technikräume, z. B. durch feuerbeständige Trennwände, eine wichtige voraus-

setzung zur Sicherung der Schutzziele. Berücksichtigt man zudem innerbetrieb-

liche abläufe der Betreiber sowie architektonische Belange, z. B. eine mögliche

zusammenlegung dieser Bereiche, so ist es wichtig, architekten, Bauherren und

Betreiber frühzeitig darauf hinzuweisen.

5.2 anlagenTecHnIScHe maSSnaHmen

auch anlagentechnische maßnahmen können eine Brandweiterleitung vermeiden

bzw. minimieren, rettungswege sichern und zur frühzeitigen alarmierung

von personen innerhalb der baulichen anlage dienen. Für die dargestellten

Brandursachen wären beispielhaft folgende anlagentechnischen maßnahmen

vorzusehen:

• vollflächige Sprinklerung des Brandabschnitts „Sauna“

• rauchableitung in analogie zur muster-verkaufsstättenverordnung [5]

über die lüftungsanlage

• Brandmeldeanlage mit nichtautomatischen Brandmeldern zur unmittel-

baren alarmierung der zuständigen Brandschutzdienststelle

5.3 OrganISaTOrIScHe maSSnaHmen

Die organisatorischen maßnahmen in verbindung mit innerbetrieblichen arbeits-

abläufen in Fitness- und Wellnesseinrichtungen spielen bei der Sicherung der

Schutzziele eine wesentliche rolle. Die Bedeutung dieser maßnahmen verdeutli-

chen die folgenden wahrscheinlichsten Brandursachen im Saunabereich:

• aufgussmittel auf dem Ofen

• brennbare gegenstände auf dem Ofen beim einschalten der Sauna

• technischer und elektrischer Defekt

Organisatorische maßnahmen sind ein effektives mittel, um Brandunfälle im

Saunabereich zu reduzieren. Solche innerbetrieblichen und organisatorischen

maßnahmen wären z. B.:

• aufgüsse innerhalb von Saunen sollten nur von geschultem personal vor-

genommen werden. aufgüsse durch Kunden oder automatische aufgüsse

sind zu vermeiden.

• viele Saunaanlagen verfügen über eine zentrale auslösestelle für die

Inbetriebnahme. Hierdurch kann es leicht zu einem Brand über brennbare

gegenstände auf dem Ofen kommen. eine manuelle vor-Ort-Inbetriebnahme

verbunden mit einer Sichtkontrolle stellt eine einfache, jedoch effektive

maßnahme zur vermeidung eines Saunabrandes dar.

• Schild über Saunaofen anbringen mit dem Hinweis keine gegenstände auf

den Ofen zu legen.

• regelmäßige Intervalle (mindestens alle zwei Jahre) zur Kontrolle der

technischen und elektrischen Bauteile der Sauna.

• Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (rcD)

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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen

nr. ort Datum Brandursache

1 göttingen 15.03.2012 Sauna

2 münchen 02.11.2011 Sauna

3 rellingen (Kreis pinneberg) 12.04.2012 unbekannt

4 Saarbrücken 05.03.2012 Brandstiftung

5 greiz 14.03.2012 Sauna

6 Oberpfaffenhof 31.12.2011 Defekt am Solarium

7 münchen 04.02.2011 Sauna

8 Bad Soden 27.08.2012 Wäschetrockner im Keller

9 Warendorf 08.09.2012 einbruch + Brandstiftung

10 meppen 07.06.2012 Sauna

11 Bielefeld 22.02.2012 Sauna

12 Hagenow 27.01.2012 Sauna

13 Saarbrücken 03.03.2012 Solarium

14 neutraubling 17.07.2010 Sauna

15 vlotho 27.07.2012 Heizungsanlage

16 ahrensburg 06.05.2010 Sauna

17 Berlin 31.01.2012 Sauna

18 Karlsruhe 24.11.2009 Sauna

19 Bonn 27.07.2010 Sauna

20 leer-nüttermoor 08.09.2012 Brandübergriff von angren-

zender Hütte

anhang 1: Darstellung der ergebnisse der recherche

6. FAzIt

Die brandschutztechnische Beurteilung von Fitness- und Wellnessanlagen ist

aufgrund von nicht eindeutigen und fehlenden speziellen baurechtlichen grund-

lagen ein komplexes verfahren. Für diese gebäudetypen oder nutzungen gilt es

folglich, sinnvolle maßnahmen innerhalb eines schutzzielorientierten Brand-

schutzkonzeptes zu formulieren und diese mit den Behörden und/oder dem

prüfingenieur für Brandschutz abzustimmen. So kann gewährleistet werden,

dass die in der mBO formulierten grundsätzlichen Schutzziele zum Brandschutz

auch sicher erfüllen werden.

Um anhaltspunkte für mögliche Brandursachen zu erhalten, erfolgte eine

beispielhafte recherche nach Brandursachen in Fitness- und Wellnesseinrich-

tungen. nach analyse und Identifikation der häufigsten Brandursachen wurden

mögliche lösungsansätze für die schutzzielorientierte Beurteilung von solchen

anlagen formuliert. legt man bei der erstellung von schutzzielorientierten

Brandschutzkonzepten für Fitness- und Wellnesseinrichtungen den Fokus auf

eben diese gefährdeten Bereiche, so können bis zu 72 prozent der wahrschein-

lichsten Brandursachen durch bauliche, organisatorische oder auch anlagen-

technische Brandschutzmaßnahmen entgegengewirkt werden. Dabei nehmen

insbesondere organisatorische maßnahmen in verbindung mit innerbetrieb-

lichen arbeitsabläufen eine wesentliche rolle in der Brandverhütung ein. Durch

eine Optimierung der arbeitsabläufe sowie die Schulung des personals können

vielfach Brände durch verhältnismäßig geringe mittel verhindert werden. Sollte

es dennoch zu einem Brandereignis aus anderen gründen kommen, sind bau-

liche und anlagentechnische maßnahmen vorhanden, um die Schutzziele auch

weiterhin zu gewährleisten.

Ähnliche Überlegungen und ähnliche vorgehensweisen können für alle gebäude

mit nicht eindeutigen bzw. fehlenden speziellen baurechtlichen grundlagen

vorgenommen werden.

AnHAnG

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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen

lIterAtur

[1] musterbauordnung (mBO), Fassung: november 2002, Stand: zuletzt geän-

dert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom Oktober 2008

[2] musterverordnung über den Bau und Betrieb von versammlungsstätten

(mvStättv), Fassung: Juni 2005; Stand: zuletzt geändert durch Beschluss

der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2010

[3] Begründung und erläuterung zur musterverordnung über den Bau und

Betrieb von versammlungsstätten (mvStättv), Fassung: Juni 2005

[4] leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes, 2. auflage mai 2009]

[5] musterverordnung über den Bau und Betrieb von verkaufsstätten (mvKO),

Fassung: September 1995]

nr. ort Datum Brandursache

21 Bern 16.04.2012 Sauna

22 Kaldenkirchen 18.11.2008 Brandstiftung

23 münchen 02.11.2011 Sauna

24 Ditzingen 01.11.1996 unbekannt

25 gießen 10.08.2011 unbekannt

26 Bad Frankenhausen 15.02.2012 Sauna

27 emmingen 17.07.2011 Sauna

28 leverkusen 29.09.2008 Sauna

29 Ingolstadt 01.01.2011 Keller Feuerwerkskörper

30 münchen 29.01.2008 Brandstiftung

31 passau 04.07.2012 Technikraum

32 Wuntsdorf 02.09.2009 Sauna

anhang 1: Darstellung der ergebnisse der recherche (Fortsetzung)

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WeItere InForMAtIonen www.hhpberlin.de

hhpberlin ist das führende deutsche Ingenieurbüro für Brandschutz mit Sitz

in Berlin, münchen, Hamburg, Frankfurt und Braunschweig. Die im Jahr 2000

aus dem Büro Hosser, Hass und partner hervorgegangene Firma entwickelt

weltweit Brandschutzkonzepte für nationale und internationale Bauprojekte.

zu den referenzen gehören u. a. die münchner allianz arena, das Bundes-

kanzleramt, die color line arena in Hamburg, die Dalian Twin Towers, das

pudong museum in china sowie der neue Hauptstadt-airport Berlin-Branden-

burg International. Die Kompetenz von hhpberlin reicht von der brandschutz-

gerechten Fachplanung über die ausführung bis hin zur Qualitätssicherung

– sowohl im neubau als auch bei der Bauerneuerung.

hhpberlin

Ingenieure für

Brandschutz gmbH

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