+ All Categories
Home > Documents > Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE...

Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE...

Date post: 29-Mar-2019
Category:
Upload: trannguyet
View: 221 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
36
AUSGABE 12/2014 FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit ® Brandschutz Preise gültig ab 02. 02. 2015
Transcript
Page 1: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

AUSGABE 12/2014FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN

Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® BrandschutzPreise gültig ab 02. 02. 2015

Page 2: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

ROCKWOOL – Qualität und Service für höchste AnsprücheSehr geehrter Kunde!

Ihnen liegt die neueste Fassung unseres Prospekts vor.Bei den Erläuterungen und Formulierungen in unseren Pros-pekten gehen wir davon aus, dass Ihnen als Fachmann ein-schlägige Normen über Bauprodukte und die Bautechnik bestens bekannt sind. Wir verzichten daher auf umfangreiche Ausführungen, die für den Laien erforderlich wären.

Alle Ausführungen entsprechen unserem heutigen Wissens-stand und sind somit aktuell. Im Prospekt beschriebene Anwendungsbeispiele dienen der besseren Darstellung und berücksichtigen nicht die Besonderheiten des Einzelfalls.

Die Deutsche ROCKWOOL legt großen Wert auf die Produktwei-terentwicklung, sodass wir auch ohne vorherige Ankündigung ständig daran arbeiten, unsere Produkte zu verbessern. Wir empfehlen Ihnen daher, die jeweils neueste Auflage unserer Druckschriften zu verwenden, denn unser Erfahrungs- und Wissensstand entwickelt sich stets weiter. Benötigen Sie für Ihren konkreten Anwendungsfall verbindliche Angaben oder haben Sie technische Fragen, dann steht Ihnen unsere Hotline „Rockline 24” zur Verfügung.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Allge-meinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in der jeweils neuesten Fassung, die stets Ihren Geschäftsbezie-hungen mit uns zugrunde liegen, und hier insbesondere auf Ziff. VI. Sie finden die gültigen AGBs in unseren aktuellen Preislisten sowie unter www.rockwool.de. Auf Anfrage senden wir Ihnen die AGBs auch gerne zu.

Die Deutsche ROCKWOOL bietet Ihnen Steinwolle-Dämmstoffe für unterschiedlichste Anwendungsbereiche. Wir sind sicher, dass Ihre hohen Erwartungen an unsere Produkte in vollem Umfang erfüllt werden.

Mit besten Grüßen

Volker Christmann Rob Meevis

Für alle in Deutschland produzierten und vertriebenen Mineralwolle-Dämm-stoffe gelten besonders hohe Anforderungen an deren Güte. Deshalb lässt die Deutsche ROCKWOOL – wie alle anderen Mineralwolle-Dämmstoffhersteller – ihre Produkte in der Gütegemeinschaft Mineralwolle überwachen. Der Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen ist in der Handlungsanleitung „Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen“ der Fachvereinigung Mineralfaserindustrie e.V. beschrieben. Diese Handlungsanleitung wurde u.a. unter Mitwirkung der Arbeitsgemeinschaft der Bauberufsgenossenschaften erstellt und steht auf Anfrage jederzeit zur Verfügung.

4 in 1 – Mehr als nur Dämmung ROCKWOOL Steinwolle-Dämmstoffe weisen eine geringe Wär-me leitfähigkeit auf, schützen Außenbauteile vor übermäßigen Wärmeverlusten und reduzieren den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß von Gebäuden. Doch Wärmeschutz allein reicht nicht aus, um unserem Anspruch gerecht zu werden!

Umwelt-ProduktdeklarationDas Institut Bauen und Umwelt e.V. hat die Mineralwolle-Dämmstoffe der Deutschen ROCKWOOL mit dem konse-quent auf internationale Standards abgestimmten Öko-Label Typ III zertifiziert. Diese Deklaration ist eine Umwelt-Produktdeklaration gemäß ISO 14025 und be-schreibt die spezifische Umweltleistung von unkaschierten ROCKWOOL Steinwolle-Dämmstoffen in Deutschland.

Sie macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und bezieht sich auf den gesamten Lebenszyklus der ROCKWOOL Dämmstoffe einschließlich Abbau der Rohstoffe, Herstellungsprozess und Recycling.

BrandschutzC

Langlebigkeit

2

Page 3: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

InhaltDämmung in der Haustechnik

ROCKWOOL 800 ........................................ 6 –7 ROCKWOOL Klimarock ............................. 8 –9 ROCKWOOL Klimafix ...................................... 9ROCKWOOL Aluboard .................................. 10ROCKWOOL Alufix/Dämmstoffmesser ......... 11

Conlit® Brandschutzsysteme

Conlit® 150 U ...........................................14 –15Conlit® SML-Set/Conlit® Muffenrohrschale ... 16Conlit® Brandschutzmanschette ................. 17Conlit® Pyrostat Uni ...................................... 18Conlit® Bandage/Penetration Board ............ 19Conlit® Kennzeichnungsschild .................... 20Conlit® Kit Kartusche ................................... 21Conlit® Fire Plug/Conlit® Kit ........................ 22Conlit® Fix/Fix Cold ...................................... 23Conlit® Ductrock 90 ............................... 24 – 25Conlit® PS EIS 90/Duct Bandage ........... 26 – 27Conlit® PS 150 Sprinkler Section ................. 28Conlit® PS 150 Sprinkler Cap/Bogen ........... 29Conlit® Steelprotect Board/Alu .............. 30 – 31Conlit® Screw ................................................ 31Conlit® Steelprotect Section/Alu ............ 32 – 33

Allgemeine Hinweise

Zusätzliche Logistikleistungen .................... 34AGBs ............................................................. 35

3

Nachhaltige und langlebige Lösungen zur Verbesserung des Brand- und Schallschutzes, zur Verbesserung der gesamten Gebäudeeffizienz und zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Auswirkungen von Gebäuden sind uns ebenso wichtig.

Schallschutz

Nachhaltigkeit

RAL-GütezeichenROCKWOOL Steinwolle-Dämmstoffe sind mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichnet und damit als gesundheitlich unbedenklich bestätigt. Nach den strengen Kriterien der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. unterliegen sie ständigen externen Kontrollen, die die Ein-haltung der Kriterien des deutschen Gefahrstoffrechts und der EU-Richtlinie 97/69/EG garantieren. Biolösliche ROCKWOOL Steinwolle-Dämmstoffe bieten hervorragenden Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz bei hoher Sicherheit.

3

Page 4: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

4

Page 5: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Dämmung in der Haustechnik

5

Page 6: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Dämmung in der HaustechnikHeizungs-, Warmwasser- und Trinkwasserrohrleitungen

ROCKWOOL 800

Preise in €/lfd. M. Dämmdicken mm

Ø1 mm 20 30 40 50 60 70 80 100

15 4,85 (48) 7,35 (25)

18 5,15 (42) 7,45 (25) 10,55 (14)

22 5,45 (36) 7,90 (20) 11,00 (13)

28 5,80 (30) 8,85 (20)2 11,85 (12) 20,40 (6)2

35 6,80 (25) 9,30 (16) 12,60 (9) 16,00 (7) 21,60 (5)

42 7,25 (20) 10,10 (12) 13,40 (9) 17,20 (6) 32,95 (3)

48 7,90 (16) 10,70 (12) 14,30 (9) 17,75 (6) 46,10 (1)

54 8,25 (16) 11,50 (10) 14,85 (8) 18,60 (5) 23,20 (4)3 46,75 (1)

60 8,95 (12) 11,85 (9) 15,45 (6) 19,75 (5) 23,70 (4)

64 9,30 (12) 13,05 (9) 15,80 (6) 19,90 (4) 24,15 (4) 29,15 (3)

70 13,40 (8) 16,60 (5) 20,40 (4) 25,10 (3) 30,10 (3)

76 14,30 (7) 17,30 (5) 21,15 (4) 25,95 (3) 30,80 (3) 36,85 (3)2

89 14,90 (6) 18,60 (4) 22,80 (3) 27,50 (3) 32,80 (3) 38,20 (3) 51,85 (1)

102 16,35 (4) 20,25 (4) 24,50 (3) 29,25 (3) 34,55 (3) 40,15 (1) 52,90 (1)

108 16,80 (4) 20,50 (3) 25,10 (3) 30,10 (3) 35,50 (3) 41,35 (1) 53,65 (1)

114 17,30 (4) 21,50 (3) 26,05 (3) 30,80 (3) 36,30 (3) 41,80 (1) 54,90 (1)

133 19,05 (3) 23,60 (3) 28,20 (3) 33,20 (3) 38,90 (1) 44,70 (1) 58,00 (1)

140 21,65 (3) 26,50 (3) 29,35 (3) 34,60 (1) 40,40 (1) 46,50 (1) 60,20 (1)

159 31,35 (1) 36,80 (1) 42,65 (1) 48,95 (1) 62,95 (1)

169 40,60 (1) 47,75 (1) 56,00 (1) 63,80 (1) 81,80 (1)

1 Bei abweichenden Rohrdurchmessern wie z.B. bei Kunststoffrohren sollte die Rohrschale mit dem nächstgrößeren Innendurchmesser verwendet werden.

2 Abweichende Mindest-Dämmdicken für Kupfer- und Edelstahlrohre mit entsprechendem Rohrdurchmesser.3 Abweichende Mindest-Dämmdicken für Edelstahlrohre mit entsprechendem Rohrdurchmesser. Angaben in Klammern = lfd.M. pro Verpackungseinheit, weitere Abmessungen auf Anfrage.

Heizungsrohrschale

Wichtige Hinweise ■ Standard -

ab mes sungen bis 326 mm Ø und weitere Abmes-sungen auf Anfrage.

■ Alle Abmessungen sind auch auf Einwegpalette erhältlich.

Die hellblau gekennzeichneten Felder entsprechen der Mindest-Dämmdicke nach EnEV für Kupferrohre nach DIN EN 1057, Edelstahlrohre nach DIN EN 10088 und Stahlrohre nach DIN EN 10255 (mittlere Reihe). Bei anderen Rohr leitungen ist zu überprüfen, ob die Anforderungen der EnEV mit den angegebenen Dämmdicken erfüllt werden.

200% Dämmung gemäß EnEV.

6

Page 7: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Produktbeschreibung ROCKWOOL 800 Konzentrisch gewickelte Steinwolle-Rohrschale mit einer gitternetzverstärkten reißfesten Alu mi- nium-Sandwich-Folie, mit selbstklebender Über- lappung kaschiert. Einseitig aufgeschlitzt, zur leichteren Montage auf der Innenwandung ein- gesägt.

Anwendungsbereiche Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwas-serrohren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV), Trinkwasserrohrleitungen, Solarleitungen sowie von Rohrleitungen in betriebstechnischen Anlagen. Des Weiteren kann die ROCKWOOL 800 als Brandschutzbekleidung von brennbaren Rohr-leitungen in Flucht- und Rettungswegen verwen-det werden. Die Rohrschale ROCKWOOL 800 ist auch Bestandteil des Conlit R90 Brandabschot-tungssystems und wird dort als weiterführende Dämmung vor und hinter der Durchführung eingesetzt.

■ nichtbrennbar, Euroklasse A2L

■ wärmedämmend■ schallabsorbierend■ wasserabweisend■ druckbelastbar und formstabil■ schnell und einfach zu verlegen■ mit einer wirkungsvollen

Dampfbremse versehen■ amtlich güteüberwacht■ silikonfrei

Verarbeitung Die aluminiumkaschierten Rohrschalen ROCKWOOL 800 sind einseitig geschlitzt und lassen sich daher bei der Montage aufklappen. So können sie leicht auf das zu dämmende Rohr geschoben werden. Vor dem Verschließen des Längsschlitzes müssen die Rohrschalen pass-genau zusammengedrückt werden. Der Längs-schlitz kann nun mit der werkseitig aufgebrach-ten selbstklebenden Längsüberlappung dicht verklebt werden. Bei horizontalen Leitungen sollte sich die Längsfuge an der Unterseite der Rohr-leitung (6-Uhr-Position) befinden. Die Rundstöße sollten zur Verhinderung von Querfugen mit dem ROCKWOOL Alufix Klebeband verschlossen wer-den. Es ist darauf zu achten, dass alle Klebestel-len staub-, fettfrei und trocken sind. Für die ROCKWOOL 800 empfehlen wir gemäß DIN 4140 die Sicherung mit Bindedraht.

Heizungs-, Warmwasser- und Trinkwasserrohrleitungen

ROCKWOOL 800

Wichtige Hinweise ■ Über die Verwendung

im Schiffbau liegen die EG-Baumusterprüf- bescheinigung sowie Zulassungen verschie-dener Klassifikations-gesellschaften vor.

■ Für den Einsatz in Lackieranlagen geeignet!

Technische Daten

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse A2L-s1, d0 nichtbrennbar DIN 13501-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Obere AnwendungsgrenztemperaturSteinwolleseite bis 250 °C DIN EN 14707

Aluminiumseite bis 80 °C

Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit ÏR 0,035 W/(m·K)EnEV, abZ Z-23.14-1114

Nennwert der Wärmeleitfähigkeit Ï siehe Datenblatt W/(m·K) DIN EN 14303

Spezifische Wärmekapazität cp 0,84 kJ/(kgK)

Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd > 200 m DIN EN 13469

Strömungswiderstand > 60 kPa·s/m2 DIN EN 29063

AS-QualitätAnwendung in Verbindungmit austenitischen Stählen

DIN EN 13468AGI Q 132

Silikonfreifrei von lackbenetzungs-störenden Substanzen

gemäß VW-Test 3.10.7

Hydrophobierung Wasseraufnahme ≤ 1 kg/m2 DIN EN 13472

Bezeichnungsschlüssel MW-EN14303-T9(T8ifDo<150)-ST(+)250-WS1-MV2-CL101)

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt. 1) T = Klasse der Grenzabmaße für die Dicke Do = Außendurchmesser

7

Page 8: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

ProduktbeschreibungSteinwollematte mit überwiegend senkrecht zur Mattenebene ausgerichteter Mineralwollstruk-tur, die einseitig mit einer gitternetzverstärkten reißfesten Aluminiumfolie kaschiert ist.

AnwendungsbereicheWärme- und Schalldämmung von Klima- und Lüftungskanälen, Heizungs- und Warmwasser-rohrleitungen nach der EnEV, Abwasserrohren sowie Behältern und Apparaten in betriebstech-nischen Anlagen und im Schiffbau.

VerarbeitungZur Dämmung von Rohrleitungen oder Lüftungs-kanälen wird die ROCKWOOL Klimarock auf die entsprechende Länge zugeschnitten. Diese ergibt sich aus dem äußeren Umfang des fertig gedämmten Objekts (z.B. (Rohrdurchmesser + 2 x Dämmdicke) x 3,14) plus ggf. einen geringen Zuschlag.

Die Klimarock wird um die Rohrleitung ge- wickelt und an den Längs- und Rundstößen mit ROCKWOOL Alufix dicht verklebt. Zusätzlich muss die Dämmung mit ca. 8 Windungen Bindedraht pro lfd. M. gesichert werden. Bei eckigen Lüftungskanälen erfolgt die Befestigung im Allgemeinen mit Schweiß- oder Klebestiften. Die allgemeinen Verarbeitungsrichtlinien der DIN 4140 sind zu beachten.

■ nichtbrennbar, Euroklasse A1■ wärmedämmend■ schallabsorbierend■ wasserabweisend ■ flexibel■ gleichmäßig in der Dämmdicke■ hergestellt in AS-Qualität

Wichtiger Hinweis ■ Über die Verwendung

im Schiffbau liegen die EG-Baumusterprüf-bescheinigung sowie Zulassungen verschie-dener Klassifikations-gesellschaften vor.

Dämmung in der Haustechnik Klima- und Lüftungsleitungen; Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen; Abwasserrohrleitungen; Behälter und Apparate

ROCKWOOL Klimarock Steinwollematte

Rollen Palette**

Dicke mm

Länge mm

Breite mm

Art.-Nr. m2/VE* Transport100 m2 = m3

Art.-Nr. m2 Preis€/m2

20 10000 500 36845 10,0 2,20 65889 250,0 9,35

30 8000 500 32077 8,0 3,30 58263 200,0 10,70

40 6000 500 60070 6,0 4,40 65798 150,0 13,10

50 5000 500 36847 5,0 5,50 60555 125,0 14,85

60 4000 500 36848 4,0 6,60 65799 100,0 16,45

70 3500 500 36849 3,5 7,71 65800 87,5 18,55

80 3000 500 36850 3,0 8,80 62391 75,0 20,40

90 2500 500 104374 2,5 9,92 109011 62,5 22,25

100 2500 500 36852 2,5 11,00 61771 62,5 23,60

* m2/VE = m2 pro Verpackungseinheit. Auf Wunsch auch in 1000 mm Breite und in Sonderlängen lieferbar. Lieferzeit, Mindestabnahme und Mehrpreis auf Anfrage.

** Die Klimarock wird standardmäßig auf Einwegpalette (2.200 x 1.000 mm) angeboten. Auf einer Palette befinden sich 25 Rollen.

8

Page 9: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

ROCKWOOL Klimarock

Klima- und Lüftungsleitungen; Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen; Abwasserrohrleitungen; Behälter und Apparate

Produktbeschreibung Steinwolle matte, einseitig mit Aluminium folie kaschiert und auf der Wollseite mit einer selbst klebenden Beschichtung ausgerüstet.

Anwendungsbereiche Wärme- und Schall dämmung von Klima- und Lüftungskanälen. Die selbstklebende Eigen-schaft der Klimafix ermöglicht im Allgemeinen eine sichere Befes tigung auf Klima- und Lüf- tungs kanälen ohne eine zusätzliche mechani-sche Fixierung. Bei ungünstigen Breiten-/

Höhenverhältnissen kann eine zusätzliche mechanische Befestigung erforderlich werden.

Technische Daten Baustoffklasse C-s1d0, unbeschichtete Stein-wolle A1 nach DIN EN 13501-1. Verarbeitungs-temperatur ca. 5 bis 35 °C, Anwendungsgrenz-temperatur der Verklebung ca. 50 °C. Wärmeleitfähigkeit Ï bei 10 °C = 0,040 W/(m·K), bei 50 °C = 0,048 W/(m·K). Bezeichnungsschlüs-sel: MW-EN14303-T4/ST(+)50-WS1-MV2.

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse A1 nichtbrennbar DIN 13501-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Obere AnwendungsgrenztemperaturSteinwolleseite bis 250 °C DIN EN 14706

Aluminiumseite bis 80 °C

Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit ÏR 0,040 W/(m·K) nach EnEV

Wärmeleitfähigkeit Ï in Abhängigkeit von der Temperatur, ermittelt am Plattengerät*

Ï

10 °C0,038

50 °C0,047

100 °C0,060

W/(m·K) DIN EN 14303150 °C0,075

200 °C0,093

250 °C0,114

Wärmeleitfähigkeit Ï in Abhängigkeit von der Temperatur, ermittelt nach Rohrverfahren*

Ï

10 °C0,036

50 °C0,041

100 °C0,050

W/(m·K) DIN EN 14303150 °C0,062

Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd > 200 m DIN EN 12086

AS-Qualität*Anwendung in Verbindungmit austenitischen Stählen

DIN EN 13468AGI Q 132

Silikonfreifrei von lackbenetzungs-störenden Substanzen

gemäß VWTest 3.10.7

Hydrophobierung* Wasseraufnahme ≤ 1 kg/m2 DIN EN 1609

Dämmstoffkennziffer* 10.02.01.25.04 AGI Q 132

Bezeichnungsschlüssel MW-EN14303-T3-ST(+)250-WS1-MV2-CL10

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt. – *Güteüberwacht nach VDI 2055.

Technische Daten

ROCKWOOL Klimafix Steinwollematte

Art.-Nr. Dicke mm

Länge mm

Breitemm

m2/VE* Transport100 m2 = m3

Preis€/m2

109013 20 12000 1000 12,0 2,12 21,00

53881 30 8000 1000 8,0 3,18 21,95

53882 40 6000 1000 6,0 4,23 25,60

*m2/VE = m2 pro Verpackungseinheit.

9

Page 10: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Dämmung in der HaustechnikKlima- und Lüftungsleitungen; Behälter und Apparate

ProduktbeschreibungKunstharzgebundene Steinwolle-Dämmplatte mittlerer Rohdichte, die einseitig mit gitternetz-verstärkter Aluminiumfolie kaschiert ist.

Anwendungsbereiche Wärme- und Schalldämmung von Klima- und Lüftungskanälen sowie Behältern und Ap paraten im haus- und betriebs technischen Anlagen bau.

■ nichtbrennbar, Euroklasse A1■ wärme- und schalldämmend■ schallabsorbierend■ wasserabweisend■ formstabil

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse A1 nichtbrennbar DIN EN 13501-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Obere AnwendungsgrenztemperaturSteinwolleseite bis 250Aluminiumseite bis 80

°C°C

DIN EN 14706

Wärmeleitfähigkeit Ï in Abhängigkeit von der Temperatur

Ï

10 °C 50 °C 100 °C0,038 0,042 0,054

W/(m·K) DIN EN 14303150 °C 200 °C 250 °C0,069 0,086 0,106

Spezifische Wärmekapazität cp 0,84 kJ/(kgK)

Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd > 200 m DIN EN 12086

Silikonfreifrei von lackbenetzungs-störenden Substanzen

gemäß VW-Test 3.10.7

Hydrophobierung Wasseraufnahme ≤ 1 kg/m2 DIN EN 1609

Bezeichnungsschlüssel MW-EN14303-T4(T3ifT<60)-ST(+)250-WS1-MV2

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt.

Technische Daten

ROCKWOOL Aluboard Dämmplatte

Art.-Nr. Dicke mm

Länge mm

Breitemm

m2/Paket Transport100 m2 = m3

Preis€/m2

116611 30 1000 600 9,60 3,86 14,25

116612 40 1000 600 7,20 5,14 18,55

116614 50 1000 600 4,80 6,52 21,20

116615 60 1000 600 4,80 7,71 25,20

116617 80 1000 600 3,60 10,28 30,75

116666 100 1000 600 2,40 13,05 36,35

10

Page 11: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

ROCKWOOL Alufix Aluminiumklebeband

Art.-Nr. Breite mm

Längem

Rollen/Karton Preis€/Rolle

111349 50 100 24 44,20

111346 75 100 16 66,50

111347 100 100 12 88,60

Verschlussklebeband für alle mit Aluminiumfolie kaschierten DämmstoffeMesser zum Schneiden handelsüblicher Dämmstoffe

ProduktbeschreibungSelbstklebendes nichtbrennbares weichgeglüh-tes Aluminiumband, das ein seitig mit lösungs-mittelfreiem, stark vernetztem Reinacrylat-kleber beschichtet ist. Die Klebeseite ist mit einer PE-Folie abgedeckt, die vor der Verar-beitung des Klebebands abgezogen wird.

Anwendungsbereiche Verklebung der Stoßstellen von mit Aluminium-folie kaschierten Dämmstoffen wie z.B. Klimafix, Klimarock, ROCKWOOL 800, Conlit 150 U, Conlit Steelprotect Section/Board Alu, Conlit PS 150 Sprinkler Section, Conlit PS EIS 90 und Conlit Ductrock 90.

Technische Daten Nichtbrennbar, Baustoffklasse A2 nach DIN 4102-1. Gesamtdicke 0,065 mm. Dicke der Alufolie 0,025 mm.

Dämmstoffmesser

Handliches Messer mit langer Klinge zum mühelosen Schneiden auch größerer Rohr-schalendurchmesser.

Art.-Nr. Stück Stück/Karton

Preis€/St.

Karton: 117572 - 10 31,15

Einzelmesser: 109297 1 - 31,15

11

Page 12: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

12

Page 13: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Conlit® Brandschutzsysteme

13

Page 14: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Innen - durchmesser

mm

Dämm- dicke

mm

Durchmesser Kernbohrung

mm

Preis€/lfd. M.

76 37,0 (5) 150 63,75

76 52,0 (4) 180 77,70

78 36,0 (5) 150 64,00

83 33,5 (5) 150 66,25

89 30,5 (5) 150 68,30

89 65,5 (2) 220 101,05

90 65,0 (2) 220 102,05

102 39,0 (4) 180 77,20

108 36,0 (4) 180 80,50

108 71,0 (1) 250 129,30

110 35,0 (4) 180 81,85

110 70,0 (1) 250 131,20

113 68,5 (1) 250 132,65

114 33,0 (4) 180 82,70

114 68,0 (1) 250 133,50

133 43,5 (2) 220 98,30

135 42,5 (2) 220 100,55

140 40,0 (2) 220 101,65

140 70,0 (1) 280 148,50

159 30,5 (2) 220 104,10

160 30,0 (2) 220 105,80

169 40,5 (1) 250 140,40

169 78,0 (1) 206,45

210 40,0 (1) 153,75

210 60,0 (1) 182,95

219 40,0 (1) 157,75

219 60,0 (1) 203,55

253 40,0 (1) 157,40

273 60,0 (1) 220,75

274 40,0 (1) 179,95

324 40,0 (1) 198,55

324 60,0 (1) 224,90

326 40,0 (1) 202,00

326 60,0 (1) 237,70

Innen - durchmesser

mm

Dämm- dicke

mm

Durchmesser Kernbohrung

mm

Preis€/lfd. M.

10 25,0 (42) 60 14,95

12 24,0 (42) 60 15,15

14 23,0 (42) 60 15,35

15 22,5 (42) 60 15,50

16 22,0 (42) 60 15,75

17 21,5 (42) 60 16,00

18 21,0 (42) 60 16,05

20 20,0 (42) 60 19,05

21 19,5 (42) 60 19,15

22 19,0 (42) 60 19,20

25 17,5 (42) 60 21,65

25 27,5 (20) 80 26,05

26 17,0 (42) 60 21,90

27 16,5 (42) 60 21,95

28 26,0 (20) 80 23,60

32 24,0 (20) 80 24,85

34 23,0 (20) 80 25,45

35 22,5 (20) 80 25,80

40 20,0 (20) 80 28,95

42 19,0 (20) 80 29,70

42 29,0 (14) 100 37,35

48 26,0 (14) 100 40,20

50 25,0 (14) 100 42,00

53 23,5 (14) 100 42,20

54 38,0 (9) 130 54,95

58 36,0 (9) 130 56,65

60 35,0 (9) 130 56,90

63 33,5 (9) 130 57,55

64 33,0 (9) 130 58,00

64 58,0 (4) 180 79,05

75 52,5 (4) 180 77,25

Angaben in Klammern = lfd. M. pro VerpackungseinheitWeitere Abmessungen auf Anfrage.

Conlit® Brandschutzsysteme

Conlit® 150 U Brandschutzschale

Abschottungssysteme: Rohrabschottungen von brennbaren und nichtbrennbaren Rohrleitungen R30 bis R120

ProduktbeschreibungNichtbrennbare kunstharzgebundene druckfeste Steinwolle-Brandschutzschale für den Einsatz in Rohrabschottungen. Die Conlit 150 U Brandschutzschale ist mit einer farbig gekenn-zeichneten gitternetzverstärkten Aluminium-Sandwich-Folie kaschiert. Die Conlit 150 U ist einseitig aufgeschlitzt und auf der Innenwan-dung eingesägt, damit sie leicht aufgeklappt und auf der Rohrleitung montiert werden kann.

Anwendungsbereiche Rohrabschottungen R30 bis R120 von brennbaren und nichtbrennbaren Rohrleitungen bei Massiv-wänden und -decken sowie leichten Trennwänden. Die jeweiligen Dämmdicken sind so gewählt, dass der Außendurchmesser der Rohrschale den gängigen Kernbohrungsdurchmessern bei Wand- und Deckendurchführungen entspricht.

Wichtiger Hinweis ■ Farbige Kennzeichnung

erleichtert die ein- deutige Identifikation des ein gebauten Brand schutz elements auf der Baustelle.

14

Page 15: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Conlit® 150 U

Abschottungssysteme: Rohrabschottungen von brennbaren und nichtbrennbaren Rohrleitungen R30 bis R120

Allgemeine bauauf-sichtliche Verwendbar-keitsnachweise sind zu beachten: ■ Rohrabschottungen

von brennbaren Versorgungsleitungen P-3726/4140-MPA BS

■ Rohrabschottungen von nichtbrennbaren Rohrleitungen P-3725/4130-MPA BS

■ Rohrabschottungen von brennbaren Gasrohrleitungen abZ: Z-19.17-1964

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse A2 nichtbrennbar DIN 4102-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Spezifische Wärmekapazität cp 0,84 kJ/(kgK)

Anwendungstemperatur 250 °C

AS-Qualitätfür Edelstahlrohre geeignet

DIN EN 13468 und AGI Q 132

Silikonfreifrei von lackbenetzungs-störenden Substanzen

gemäß VW-Test 3.10.7

Hydrophobierung Wasseraufnahme ≤ 1 kg/m2 DIN EN 13472

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt.

Technische Daten

VerarbeitungshinweiseMit den Conlit 150 U Rohrschalen können Rohrabschottungen für brennbare und nicht-brennbare Rohrleitungen R30 bis R120 herge- stellt werden. Die notwendigen Bekleidungslän-gen und -dicken in der Durchführung und der weiterführenden Dämmung sind vom abzu-schottenden Rohrdurchmesser und -werkstoff abhängig. Die Conlit 150 U und eine ggf. erfor-derliche weiterführende Dämmung müssen zur Sicherung auf der Rohrleitung mit 6 Windungen Bindedraht je lfd. M. stramm umwickelt werden. Der freie Querschnitt zwischen Conlit 150 U und Wand- bzw. Deckenöffnung muss vollständig mit mineralischem Mörtel oder mit Conlit Kit verschlossen werden. Bei passgenauen Kern-bohrungen kann auf das Ausmörteln verzichtet werden, wenn ein formschlüssiger Sitz der Conlit 150 U Schale gegeben ist.

Abschottung von nichtbrennbaren VersorgungsrohrenDie Conlit 150 U Schalen werden in einer Länge, die mindestens der Bauteilstärke entspricht, mittig in der Wand oder Decke angeordnet. Als weiterführende Dämmung muss die Rohrleitung

auf einer Länge von jeweils einem Meter vor und hinter der Durchführung mit der ROCKWOOL 800 Rohrschale gedämmt werden.

Abschottung von brennbaren VersorgungsrohrenDie ein Meter lange Conlit 150 U Schale wird bei Rohrabschottung von brennbaren Versorgungs-rohren in die Wand- bzw. Deckendurchführung eingebaut. Auch ein asymmetrischer Einbau ist möglich.

Abschottung von brennbaren GasrohrenMit der Einführung der DVGW-TRGI 2008 können Gasinnenleitungen bis zu einem Betriebsdruck von 100 mbar auch aus Kunststoff ausgeführt werden. Verwendet werden dürfen PE-X- und Mehrschichtverbundrohre, die eine entsprech-ende DVGW-Zulassung haben. Die Abschottung mit der Conlit 150 U geschieht analog zu den üblichen Rohrabschottungen brennbarer Rohre.

15

Page 16: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Conlit® Brandschutzsysteme Abschottungssysteme: Brandschutzsystem für die Abschottung von SML-Gussabwasserrohren R30 bis R90

Conlit® SML-Set/Conlit® Muffenrohrschale Brandschutzsystem

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse A2 nichtbrennbar DIN 4102-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Spezifische Wärmekapazität cp 0,84 kJ/(kgK)

Hydrophobierung Wasseraufnahme ≤ 1 kg/m2 DIN EN 13472

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt.

Technische Daten Conlit Muffenrohrschale S/Muffenrohrschale

Produkt Art.-Nr. Ø Guss/Kunststoff Verpackungseinheit Preis €/Stück/Set

Conlit SML-Set* 121976 110 4 Sets 76,80

Conlit SML-Set* 121982 83/90 4 Sets 73,50

Conlit Muffenrohrschale S 121911 110 20 Stück 32,35

Conlit Muffenrohrschale S 121916 83/90 20 Stück 31,25

Conlit SML-Manschette 121921 110 20 Stück 46,10

Conlit SML-Manschette 121926 83/90 20 Stück 43,30

Conlit SML-Manschette 129888 75 20 Stück 41,10

Conlit SML-Manschette 129892 50 20 Stück 38,90

Conlit Muffenrohrschale 108911 110 10 Stück 40,85

Conlit Muffenrohrschale 108912 83/90 10 Stück 33,15

Produktbeschreibung Das neue Conlit SML-Set Es besteht aus der neuen Conlit Muffenrohrschale S. Diese ist mit einer Länge von 25 cm und einer Dämmdicke von 25 mm insgesamt schlanker und ermöglicht die Abschottung des Guss-Fallstranges in der Decke. Ergänzt wird das Set durch die Conlit SML Manschette, die einen Ver schluss des Kunst-stoffabzweigrohres im Brandfall gewährleistet.

Conlit Muffenrohrschale SNichtbrennbare kunstharzgebundene druckfeste Steinwolle-Brandschutzschale, die einseitig mit einer Aussparung zur Überdeckung von Rohr-muffen bzw. -schellen versehen ist. Die Conlit Muffenrohrschale S ist mit einer farbig gekenn-zeichneten gitternetzver stärkten Aluminium- Sandwich-Folie kaschiert. Conlit SML Manschette 2 Lagen intumeszente Streifen in einer Blechhülse. Sicherung erfolgt durch Umbiegen der Blech-laschen durch die vorgesehenen Öffnungen. Die Abschottung nach dieser abZ ist kennzeich-nungspflichtig (s. Schild Seite 20).

Allgemeine bauauf-sichtliche Verwendbar-keitsnachweise: ■Rohrabschottungen

von Gussrohren mit Abzweig auf Kunstoff-leitungen abZ: Z-19.17-2084

■Rohrabschottungen von nichtbrennbaren Rohrleitungen abP: P-3725/4130-MPA BS

16

*SML-Set besteht aus einer Muffenrohrschale S sowie einer SML-Manschette.

Page 17: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

ProduktbeschreibungDie Conlit Brandschutzmanschette für die Abschottung von Kunststoffabwasserleitungen besteht aus dem Brandschutzmanschetten-gehäuse, das im Inneren in mehreren Lagen mit einem hochwirksamen intumeszierenden Baustoff ausgerüstet ist. Im Brandfall reagiert der aufschäumende Baustoff und verschließt die Bauteilöffnung dauerhaft gegen Durchtritt von Feuer und Rauch.

VerarbeitungDie Conlit Brandschutzmanschette wird nach Verschluss der Restöffnung unterhalb der Decke bzw. beidseitig der Wand um das Rohr gelegt, verschlossen und an der Massivwand bzw. –decke mit Stahlschrauben und zugelassenen Dübeln befestigt. Die Manschette kann ebenfalls mit umgebogenen Laschen eingemörtelt werden, wobei der Manschettenkörper bündig auf Decken- bzw. Wandoberfläche aufgesetzt wird. Die Befestigung an leichten Trennwänden muss mittels durchgehender Gewindestange erfolgen.

AnwendungsbereicheAbschottungen von Kunststoffabwasser-leitungen R30 bis R90 für Rohrduchmesser von 32 bis 160 mm Außendurchmesser in Massivwänden bzw. -decken sowie in leichten Trenn wänden. Die Conlit Brandschutzman-schette kann im 0-Abstand zu allen Conlit 150 U Rohrabschottungen und Conlit Bandage Kabelabschot tungen eingebaut werden.

Abschottungssysteme: Rohrabschottung von Kunststoffabwasserleitungen R30 bis R90

Conlit® Brandschutzmanschette Brandschutzsystem

Einzel Karton

Durchmesser mm

Art.-Nr. St. VE

Art.-Nr. St./ Karton

Preis€/m

50 169339 1 169342 10 67,25

63 169345 1 169348 10 69,35

75 169350 1 169352 10 83,85

90 169353 1 169354 10 90,05

110 169355 1 169356 10 99,35

125 169357 1 169358 10 124,20

140 169359 1 169360 5 157,30

160 169362 1 169364 5 181,15

Allgemeine bauauf-sichtliche Verwendbar-keitsnachweise: ■Rohrabschottungen

von Kunststoffab-wasserleitungen abZ: Z-19.17-2124

NEU

1) Kunststoffabwasserrohr2) Conlit Brandschutz-

manschette und PE-Körperschallentkopplung

3) z. B. brennbare Versorgungsleitungen

4) Conlit 150 U5) Wärmedämmung

ROCKWOOL 800

a) Kunststoffabwasserrohrb) brennbare

Versorgungsleitungenc) nichtbrennbare

Versorgungsleitungen

17

Page 18: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Conlit® Brandschutzsysteme Abschottungssysteme: Rohrabschottungen von Rohren R30 bis R90

Conlit® Pyrostat-Uni Brandschutzmatte

ProduktbeschreibungDie Conlit Pyrostat-Uni ist eine ca. 1,1 mm dicke, flexible Matte, die aus einem Trägergewebe be- steht, das beidseitig mit einer unter Hitzeeinwir-kung aufschäumenden Substanz beschichtet ist.

VerarbeitungBei Verwendung von Conlit Pyrostat-Uni können sowohl nichtbrennbare als auch brennbare Rohr- dämmungen durch die Wand- oder Deckenöff-nung geführt werden. Die Conlit Pyrostat-Uni wird je nach verwendetem Rohrdämmstoff ein- oder zweilagig um die Dämmung gewickelt und mit Bindedraht fixiert. Der verbleibende Querschnitt in der Bauteilöffnung wird mit Mörtel oder Gips verschlossen.Auch bereits bestehende Rohrdurchführungen lassen sich mit Conlit Pyrostat-Uni nachträglich feuerwiderstandsfähig ertüchtigen, ohne dafür die Wand oder Decke aufzustemmen. Hierzu wird die Conlit Pyrostat-Uni vor und hinter der Wand auf der Isolierung aufgebracht und mit einer Blechmanschette versehen.

AnwendungsbereicheRohrabschottungen R30 bis R90 von gedämm-ten, brennbaren und nichtbrennbaren Rohr-leitungen in Massivbauteilen und leichten Trennwänden. Die Dämmung darf dabei auch aus brennbaren Baustoffen wie z.B. Synthese-kautschuk oder Polyurethan bestehen.

Wichtige Hinweise ■ Die Lieferung erfolgt

ausschließlich über einen Parcel-Service.

■ Jetzt auch zugelassen für die Abschottung von Kunststoffgasrohr-leitungen.

Zulässige Rohrdämmstoffe* Mineralfaser, Synthesekautschuk, Polyurethan, Schaumglas gemäß allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) bzw. allgemeiner bauaufsicht-licher Zulassung (abZ)

Zulässige Rohrwerkstoffe* Stahl-, Edelstahl- und Gussrohre bis Ø 813 mmKupferrohre bis Ø 89 mmKunststoffrohre B1 bis Ø 110 mm**Kunststoffrohre B2 bis Ø 110 mm**Kunststoffverbundrohre bis Ø 110 mm**

Zulässige Durchführungsbauteile* Massivdecken, Dicke ≥ 150 mmMassivwände, Dicke ≥ 150 mmleichte Trennwände, Dicke ≥ 100 mm

*Die jeweiligen Anforderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse sind zu beachten.**Abschottung von brennbaren Rohrleitungen nur bei Versorgungsleitungen möglich.

Geprüfte Anwendungsbereiche für Conlit Pyrostat-Uni

Art.-Nr. Breite mm

Längem

m2/Rolle Preis€/lfd. M.

95474 125 10 1,25 84,65

109288 125 25 3,125 82,70

109289 150 10 1,50 100,70

109290 150 25 3,75 99,00

Allgemeine bauaufsicht-liche Verwendbarkeits-nachweise: ■ Rohrabschottungen

von nichtbrennbaren Rohrleitungen in Massivbauteilen abP: P-3940/2554-MPA BS

■ Rohrabschottungen von nichtbrennbaren Rohr- leitungen in Metall- ständerwänden abP: P-3941/2564-MPA BS

■ Rohrabschottungen von brennbaren Versorgungsleitungen abZ: Z-19.17-1966

18

Page 19: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Abschottungssysteme: Kombiabschottung von S30 bis S90 für den Einbau in leichte Trennwände, Massivwände und -decken

Conlit® Penetration Board Brandschutzplatte

Art.-Nr. Dicke mm

Länge mm

Breitemm

m2/VE Preis€/m2

38379 50 1000 600 1,20 62,45

Produktbeschreibung Nicht brenn bare (A2) Steinwolle platte, die auf der Vorder seite mit einem weißen Glas vlies und auf der Rück seite mit einer gitter netz ver stärk- ten farbig gekennzeichneten Aluminium folie kaschiert ist.

Anwendungsbereiche Erstellen von beschichtungsfreien Weich schott-systemen für Rohr-, Kabel- und Kombi ab-schottungen.

Kombiabschottung von Rohren und Kabeln S30 bis S90 in einem SystemDas SystemDie Basis des Weichschottsystems bildet das Conlit Penetration Board, das in Bauteilöff- nungen von Massivwänden und -decken sowie leichten Trennwänden als Verschluss einge-bracht wird. Auf eine zusätzliche Brandschutz-beschichtung kann beim Einsatz des Conlit Penetration Boards verzichtet werden. Durch das Penetration Board können Rohre, Kabel-bündel und Kabeltragsysteme geführt und in S30- bis S90-Qualität abgeschottet werden. Die Kabelbündel und Kabeltragsysteme werden

dabei mit der Conlit Bandage umwickelt. Das lästige nachträgliche mehrmalige Beschichten der Kabel entfällt hierbei ebenfalls. Somit erreicht man in einem Arbeitsgang die geprüfte S90-Quali-tät. Die Rohre werden analog zu den bewährten Conlit Rohrabschottungen mit der Conlit 150 U Brandschutzschale oder ROCKWOOL 800 Rohr-schale weiterführend gedämmt. Es dürfen nicht - brennbare Rohre bis Da 326 mm und brennbare Versorgungsrohre bis Da 110 mm durch das Schott geführt werden.

Produktbeschreibung Vollflächige Kabelumhüllung für den Innenbe-reich. Sie besteht aus einem Trägergewebe, das werkseitig auf beiden Seiten mit einem weißen, unter Hitzeeinwirkung aufschäumenden Mate- rial beschichtet ist. Die Conlit Bandage ist etwa 1 mm dick und flexibel. Dadurch lassen sich auch enge und schwer zugängliche Bereiche wirkungsvoll abschotten.

Anwendungsbereiche Abschottung von Kabelbündeln S30 bis S90 bis zu Durchmessern von 100 mm in Massiv- und Metall ständer wänden ≥ 100 mm Dicke, in Massivdecken ≥ 150 mm Dicke und im Weich-schottsystem mit dem Conlit Penetration Board. Auch geeignet für die Abschottung von Kabel-tragsystemen.

Conlit® Bandage Brandschutzbandage

Art.-Nr. Breite mm

Länge m

Preis€/m

51201 380 10 54,85

109014 380 1 56,65

Allgemeine bauaufsicht-liche Verwendbarkeits-nachweise: ■ Abschottung von Kabel-

bündeln direkt im Bau-teil abZ: Z-19.15-1877

■ Abschottung im Conlit Penetration Board mit Kabelbündel und als Kombischott abZ: Z-19.15-1812

■ Abschottung im Conlit Penetration Board mit Kabeltragsystem abZ: Z-19.15-1904

19

Page 20: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Abschottungssysteme: Kennzeichnungsschild für S90 Kabel- bzw. R90 Rohrabschottungen

Eine Kabelabschottung ist durch die ausführen-de Firma unmittelbar am Bauteil in räumlicher Nähe dauerhaft mit einem Schild zu kennzeich-nen. Die Kennzeichnung der Kabelabschottung vor Ort ist wichtig und hilfreich, um etwa bei

späteren Nachbelegungen von elektrischen Leitungen oder bei baulichen Veränderungen die richtigen Abstände bzw. weitere brand- schutztechnische Anforderungen entsprechend berücksichtigen zu können.

Kennzeichnungsschild Conlit Kabelabschottung (abZ)Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für die Conlit Kabel- und Kombiabschot-tungen fordern eine dauerhafte Kennzeichnung der Abschottungen mit Schildern. Diese sind durch die ausführenden Firmen neben den Abschottungen am Bauteil zu befestigen. Die Angaben über das verwendete System, den Her- steller (ausführende Firma vor Ort) und das Herstellungsjahr helfen, z.B. bei späteren Nach- belegungen oder baulichen Veränderungen, dabei, die Funktionsfähigkeit der Abschottungen zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Kennzeichnungsschild für Kunststoffgasrohrabschottung (abZ)In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassun-gen (abZ) für die Abschottung von Kunststoffgas- rohrleitungen wird wie bei Kabelabschottungen eine dauerhafte Kennzeichnung gefordert.

Kennzeichnungsschild für KunststoffabwasserrohreIn der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) für Kunststoffabwasserrohrabschottungen wird eine dauerhafte Kennzeichnung der Abschottung mit einem Kennzeichungsschild gefordert.

Kennzeichnungsschild Conlit Rohrabschottung (abP)Die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) für die Conlit Rohrabschottungen fordern keine gesonderte Kennzeichnung der einzelnen Abschottungen. Es ist lediglich eine Überein-stimmungserklärung vom herstellenden Unter- nehmer auszustellen. Mit dieser Erklärung wird bescheinigt, dass die ausgeführte Rohrabschot-tung den Bestimmungen des jeweiligen allge-meinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht.Aus den o.g. Gründen ist jedoch in vielen Bau- vorhaben auch die dauerhafte Kennzeichnung von Rohrabschottungen gewünscht.

Kennzeichnungsschild für Gussrohr ab-schottung mit Abzweig auf KunststoffrohrenIn der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) für die Abschottung von Gussrohren mit Abzweig auf Kunststoffrohre wird eine dauerhafte Kennzeichnung hinter der Vorwand gefordert.

Wichtige Hinweise■ Gemäß der Zulassung

der Kabelabschottung besteht eine Kennzeich-nungspflicht.

■ Gemäß den abP der Rohrabschottungen besteht keine Kenn- zeichnungspflicht.

In vielen Bauvorhaben ist eine Kennzeichnung jedoch erwünscht.

Conlit® Brandschutzsysteme

Conlit® Kennzeichnungsschild

Art.-Nr. Typ St./VE Preis€/St.

108907 S90-Kabelabschottung (abZ) 10 3,65

108908 R90-Rohrabschottung (abP) 10 3,65

108909 R90-Rohrabschottung (abZ) für Kunststoffgasrohre 10 3,65

122329 R90-Rohrabschottung (abZ) für Gussrohrabschottung 10 3,65

187191 R90-Rohrabschottung für Kunststoffabwasserrohre 10 3,65

Kennzeichnungsschild aus 0,7 mm Hart-PVC, 135 × 110 mm, gebohrt zum Anschrauben an das Bauteil.

20

Page 21: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Verschluss von Bauteilöffnungen

Conlit® Kit Brandschutzkitt

Art.-Nr. ml/ Kartusche

Kartuschen/ Karton

Preis€/Kartusche

111348 300 20 35,45

Produktbeschreibung Lösungsmittelfreier einkomponentiger Brand-schutzkitt, der unter Hitzeeinwirkung (z.B. im Brandfall) stark aufschäumt. Hierdurch werden auftretende Fugen in Baukonstruktionen rauchdicht verschlossen. Conlit Kit ist vom Deutschen Institut für Bautechnik DIBt durch die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.11-1104 zugelassen und erfüllt die Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1.Conlit Kit zeichnet sich durch eine gute

Klebewirkung gegen Mauerwerk, Conlit Schale, Conlit Bandage und andere Materialien aus.■ leichte und schnelle Verarbeitung aus der

Kartusche■ kein Anrühren von Mörtel erforderlich■ geprüfte R90-/S90-Qualität in Verbindung

mit Conlit Rohr-/Kabelabschottungen

Anwendungsbereich S90 Kabel- und KombiabschottungBei den Conlit Penetration Systemen kann der Spalt zwischen dem mit der Conlit Bandage umwickelten Kabelbündel und der Öffnung im Conlit Penetration Board oder dem Bauteil (Wand oder Decke) leicht und schnell mit Conlit Kit verschlossen werden.

Anwendungsbereich R90 RohrabschottungConlit Kit wird zum Verschließen der Spalte zwischen Conlit 150 U und Bauteilöffnung verwendet. Hierbei darf der zu verschließen-de Spalt maximal 30 mm betragen. Die so ausgeführte Rohrabschottung kann gemäß dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüf-zeugnis P-3725/4130-MPA BS bzw. P-3726/4140-MPA BS in die Feuerwider-standsklasse R90 eingestuft werden.

21

Page 22: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Conlit® Brandschutzsysteme

Durchmessermm

lfd. M. je VE Preis€/lfd. M.

180 4 65,90

220 2 83,65

250 1 112,40

280 1 129,25

Durchmessermm

lfd. M. je VE Preis€/lfd. M.

60 36 12,45

80 20 20,10

100 14 31,05

130 9 46,30

150 5 55,60

Weitere Abmessungen auf Anfrage.

Conlit® Fire Plug Brandschutzstopfen

Verschluss von Bauteilöffnungen

ProduktbeschreibungNichtbrennbare (A1) wasserabweisende zylin- drische Steinwolle-Formteile (Länge 1000 mm) mit einer Mindestrohdichte von 150 kg/m3.

Anwendungsbereiche Feuerfester Verschluss von Kern bohrungen in Wänden und Decken. Verlorene Schalung in Betondecken zur Erstellung von Deckenöff- nungen, z.B. für Rohrdurchführungen.

ProduktbeschreibungEinkomponenten-Brandschutzkitt mit dämm-schichtbildender Wirkung im Brandfall.

Anwendungsbereiche Verschließen der Öffnungen zwischen der Lai-bung und der Schottplatte sowie den Zwickeln im Bereich der Kabel.

Wichtiger Hinweis ■ Der Brandschutzstopfen

stellt bereits während der Bauphase einen brandschutzsicheren Raumabschluss her.

Art.-Nr. kg/Eimer Preis€/kg

109018 18 27,85

109017 6 31,05

Conlit® Kit Brandschutzkitt

22

Page 23: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Verklebung von Conlit Platten und Schalen

Conlit® Fix/Conlit® Fix Cold Wasserglas-Kaolin-Kleber

Produkt Art.-Nr. VE Eimer/Paletten Preis€/kg

Conlit Fix

51145 20 kg/Eimer 1 5,95

36854 20 kg/Eimer 33 Eimer/Palette 5,95

6711518 × 1 kg

PE-Schläuche im Eimer1 7,30

Conlit Fix Cold 4296 20 kg/Eimer 1 7,30

Conlit Fix Cold 10929518 × 1 kg

PE-Schläuche im Eimer 1 8,60

ProduktbeschreibungNichtbrennbarer Kleber, der in wesentlichen Bestandteilen aus Alkaliwasser und Kaolin als Füllstoff besteht. Alle Inhaltsstoffe sind rein anorganisch.

AnwendungsbereicheVerklebung von Stoßstellen bei der Verarbeitung von Conlit Brandschutzsystemen.

Verarbeitungshinweise Vor Gebrauch ist der Kleber gut umzurühren (z.B. mit einem Bohrmaschinenquirl). Klebe-flächen, etwa Stahlteile, müssen trocken und frei von Öl oder ähnlichen Trennmitteln sein. Die Klebeflächen dürfen nicht fließendem Wasser, beispielsweise Regen oder starker Kondensat-bildung, ausgesetzt werden (Gefahr der Aus-waschung). Eingefrorene Gebinde sind aufzu-tauen und anschließend ca. 2 bis 3 Minuten umzurühren.

Verarbeitungstemperaturen Der günstigste Temperaturbereich liegt zwischen + 10 ºC und + 20 ºC. Die Verarbeitungstempe-ratur sollte + 5 ºC nicht unterschreiten. Für niedrigere Temperaturen bis – 7 ºC ist Conlit Fix Cold zu verwenden.

Abbindezeiten Die Abbinde- bzw. Aushärtezeiten sind abhängig von der Umgebungstemperatur und von der Luftzutrittsmöglichkeit zu den Klebeflächen. Unter normalen Bedingungen kann von einer Abbindezeit von ca. 12 Stunden ausgegangen wer-den. Je nach Anwendungsfall ist mit kürzeren oder wesentlich längeren Zeiten zu rechnen.

Reinigungshinweise Frische Klebereste können mit Wasser beseitigt werden. Ausgehärtete Reste sind mechanisch zu entfernen, die dann verbleibenden Reste mit Wasser ab- bzw. auszuwaschen. Der Kleber kann Oberflächen wie z.B. Glas, Keramik etc. angreifen.

■ nichtbrennbar A1■ leicht und schnell verarbeitbar aus

dem Schlauch■ geprüfte R90-Qualität in Verbindung mit

Conlit Rohrabschottungen■ geprüfte F180-Qualität im Conlit Stahlbau■ geprüfte EI90-Qualität in Conlit

Lüftungssystemen

23

Page 24: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Conlit® Brandschutzsysteme

Verarbeitung Die Conlit Ductrock 90 Brandschutzplatte wird direkt, ohne Stoßhinterlegung auf den Stahl-blechkanal aufgebracht. Die Befestigung erfolgt durch handelsübliche Schweißstifte, die in einem Arbeitsgang durch die Brandschutzplatte gestochen und auf den Stahlblechkanal ge-schweißt werden.

Die Eckverbindungen erfolgen im Stumpfstoß und werden mit Conlit Fix verklebt. Im Bereich von Flanschen und Traversen wird die Conlit Ductrock 90 einfach nur aus geschnitten. Eine Aufdopplung an diesen Bereichen ist nicht erforderlich. So erhält man eine schlanke gleichmäßige und platzsparende Brandschutz-bekleidung.

Wichtiger Hinweis ■ Die Conlit Ductrock 90

muss witterungs-geschützt gelagert werden. Es dürfen maximal 2 Paletten übereinandergestapelt werden.

Allgemeiner bauaufsicht-licher Verwendbarkeits-nachweis: ■ feuerwiderstandsfähige

Bekleidung von eckigen Lüftungsleitungen abP: P-3335/4305-MPA BS

Brandschutz von Lüftungsleitungen EI 90 (ho, ve i o) s

ProduktbeschreibungNichtbrennbare (A2) druckfeste Steinwolle-Brandschutzplatte, die einseitig mit einer gitternetzverstärkten Aluminiumfolie kaschiert ist. Zusätzlich ist die Conlit Ductrock 90 mit granuliertem Magnesiumhydroxid durchsetzt, das die Eigenschaft hat, unter Hitzeeinwirkung (wie z.B. im Brandfall) kristallin gebundenes Wasser freizusetzen.

AnwendungsbereicheBrandschutzbekleidung EI 90 (ho, ve i o) s für Lüftungskanäle aus verzinktem Stahlblech. Conlit Ductrock 90 ermöglicht bereits mit einer geringen Bekleidungsdicke von 60 mm die Feuerwiderstandsklasse EI 90 (ho, ve i o) s bei Stahlblechkanälen.

■ Brand-, Schall- und Wärmeschutz

in einem Produkt■ schlanke platzsparende Brandschutz-

bekleidung (nur 60 mm)■ einlagiger Aufbau ohne zusätzliche

Stoßhinterlegung■ keine Aufdopplung im Bereich von Flanschen

und Traversen erforderlich, hierdurch zusätz- licher Raumgewinn, da die abgehängte Decke direkt unter dem Kanal montiert werden kann

■ leichte Verarbeitung■ leichte Zuschnittmöglichkeit mit Sägen

und Dämmstoffmessern■ niedrige Leckraten und Strömungs-

widerstände bei Blechkanälen■ geringes Bekleidungsgewicht erlaubt

schlanke Aufhängungen■ 2- und 3-seitige Bekleidung möglich

Conlit® Ductrock 90 Brandschutzplatte

Art.-Nr. Dicke mm

Länge mm

Breitemm

m2/Palette Preis€/m2

73406 60 1500 1000 30,00 61,65

24

Page 25: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Conlit® Ductrock 90

Mit der Conlit Ductrock 90 in 60 mm können verzinkte Stahlblechkanäle in der Feuerwider- standsklasse EI 90 (ho, ve i o) s ausgeführt werden. Als bautechnischer Verwendbarkeits-nachweis hierfür gilt das allgemeine bauauf-sichtliche Prüfzeugnis P-3335/4305-MPA BS.

Die Aufhängung der Lüftungsleitung kann als innen oder auch als außen liegende Variante ausgeführt werden. Auch eine Bekleidung in Verbindung mit Massivdecken und -wänden ist beim Conlit Ductrock 90 System kein Problem: Die Conlit Ductrock 90 kann sowohl 2-seitig als auch 3-seitig angebracht werden. Details zur 2- und 3-seitigen Bekleidung sind der gutachter-lichen Stellungnahme Nr. 3280/546/11-schy zu entnehmen.

Keine Aufdopplung im Bereich von Flanschen und Traversen erforderlich

≥30

mm

MASSIVDECKEMASSIVDECKE

MA

SSIV

WA

ND

2-seitige Bekleidung 3-seitige Bekleidung

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse A2 nichtbrennbar DIN 4102-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Spezifische Wärmekapazität cp 0,84 kJ/(kgK)

Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd > 100 m DIN EN 12086

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt.

Technische Daten

Wichtiger Hinweis ■ Mit nur 60 mm

Bekleidungsdicke wird bereits die Feuerwider- standsklasse EI 90 (ho, ve i o) s erreicht.

Brandschutz von Lüftungsleitungen EI 90 (ho, ve i o) s

25

Page 26: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

ProduktbeschreibungDie 80 mm starke nichtbrennbare Steinwolle-Schale Conlit PS EIS 90 ist einseitig mit einer farbig gekennzeichneten gitternetzverstärkten Aluminiumfolie kaschiert (Produkt abP P-NDS04-417).

AnwendungsbereicheMit dem Conlit PS EIS 90 System können erst-malig runde horizontale Lüftungskanäle aus Wickelfalzrohr wirtschaftlich und sicher in der Feuer widerstandsklassifizierung EI 90 (ho i o) s gedämmt werden.

■ schlanke, einlagige, platzsparende Brand-schutzbekleidung (nur 80 mm)

■ schnelle und einfache Montage durch Verwendung von Rohrschalen

■ keine Aufdopplung im Bereich von Rohr- schellen erforderlich, dadurch zusätzlicher Raumgewinn, da die abgehängte Decke direkt unter dem Kanal montiert werden kann

Brandschutzsystem für die brandschutztechnische Ertüchtigung von runden Lüftungsleitungen

Conlit® PS EIS 90 Brandschutzschale

Rollen Palette

Innendurchmesser mm

Dämmdicke mm

Längemm

Art.-Nr. St.VE

Art.-Nr. St./Palette

Preis€/m

83 80 1000 85928 1 95604 20 83,40

102 80 1000 86034 1 95605 16 89,90

127 80 1000 85929 1 95608 12 97,05

163 80 1000 86089 1 95603 11 111,10

205 80 1000 86090 1 95602 8 122,85

253 80 1000 86048 1 95607 6 138,50

318 80 1000 86049 1 95606 5 165,70

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse A2 nichtbrennbar DIN 4102-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Spezifische Wärmekapazität cp 0,84 kJ/(kgK)

Hydrophobierung Wasseraufnahme ≤ 1 kg/m2 DIN EN 13472

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt.

Technische Daten

Conlit® Brandschutzsysteme

Dieses System ermöglicht mit der Conlit Duct Bandage einen schlanken Aufbau in der Wanddurchführung.

26

Page 27: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Brandschutzsystem für die brandschutztechnische Ertüchtigung von runden Lüftungsleitungen

Produktbeschreibung Die Conlit Duct Bandage besteht aus einem Glasgewebe, das werkseitig mit einem unter Hitzeeinwirkung aufschäumenden Material beschichtet ist. Zulassungsnummer: Z-19.11-2016.

AnwendungsbereicheMit dem Conlit PS EIS 90 System können erst-malig runde horizontale Lüftungskanäle aus Wickelfalzrohr wirtschaftlich und sicher in der Feuerwiderstandsklassifizierung EI 90 (ho i o) S gedämmt werden. Das Brand-schutzsystem, bestehend aus der Conlit PS EIS 90 Brandschutzschale und der Conlit Duct Bandage, benötigt für die brandsichere Wand-durchführung keinen zusätzlichen Platz. Der schlanke Aufbau von 80 mm Dämmstärke erlaubt den Brandschutz auch auf engstem Raum.

■ Schlanke platzsparende Brandschutzbeklei-dung (nur 80 mm)

■ Einlagiger Aufbau ohne zusätzliche Stoß- hinterlegungen

■ Schnelle und einfache Montage durch Verwendung von Rohrschalen

■ Keine Aufdopplung im Bereich von Rohr-schellen erforderlich, dadurch zusätzlicher Raumgewinn, da die abgehängte Decke direkt unter dem Kanal montiert werden kann

■ Sehr schlanker Aufbau im Bereich der brand- sicheren Wanddurchführung durch Verwen-dung der Conlit Duct Bandage

■ Leichte Zuschnittmöglichkeit mit Sägen und Dämmstoffmessern

■ Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz mit einem Produkt

Conlit® Duct Bandage Brandschutzbandage

Art.-Nr. Breite mm

Länge m

Preis€/m

110611 600 10 53,30

Flächengewicht ca. 1 kg/m²

Dicke ca. 1 mm

Farbe weiß mit Schutzfolie

Die Conlit Duct Bandage ist asbest- und lösemittelfrei sowie nicht toxisch.

Technische Daten

Allgemeiner bauaufsicht-licher Verwendbarkeits-nachweis: ■ feuerwiderstandsfähige

Bekleidung von runden Lüftungsleitungen abP: P-MPAE-11-001

27

Page 28: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Conlit® BrandschutzsystemeBrandschutzsystem für die brandschutztechnische Ertüchtigung von Sprinklerleitungen

Conlit® PS 150 Sprinkler Section Brandschutzschale

Art.-Nr. Innendurchmesser mm

Dämmdicke mm

Stk./VPE Preis€/m

86054 60* 60 4 78,50

86059 76* 60 3 87,35

85931 89* 60 3 91,75

85935 114* 60 2 109,95

86028 169 40 1 96,10

86060 219 40 1 112,00

86029 253 40 1 120,25

86031 305 40 1 127,95

*mit farblich gekennzeichneter Aluminiumfolie

ProduktbeschreibungNichtbrennbare kunstharzgebundene druck-feste Steinwolle-Brandschutzschalen, die für Brandschutzanwendungen an Sprinklerleitungen zum Einsatz kommen. Die Conlit PS 150 Sprink-ler Section ist einseitig aufgeschlitzt und zur leichten Montage auf der Innenwandung eingesägt.

AnwendungsbereicheBrandschutz an Sprinklerleitungen F90 gemäß VdS CEA 4001.

Brandschutz an Sprinklerleitungen Feuerlöscheinrichtungen wie z.B. Sprinkler- und Feuerlöschleitungen helfen im Brandfall, Menschenleben und Sachwerte zu schützen.

Ihre Funktionsfähigkeit muss daher immer gegeben sein. Die VdS CEA 4001 fordert daher, dass Sprinklerleitungen, die durch Gebäudeteile geführt werden, in denen keine Sprinkler vorhan-den sind, einschließlich ihrer Halterung in der Feuerwiderstandsklasse F90 ausgeführt werden. Mit der Conlit PS 150 Sprinkler Section lassen sich diese Anforderungen leicht und sicher erfüllen.

■ nichtbrennbar A2■ dampfbremsend■ wärmedämmend■ verarbeitungsfreundlich■ formbeständig■ wasserabweisend■ recycelbar

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse A2 nichtbrennbar DIN 4102-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Spezifische Wärmekapazität cp 0,84 kJ/(kgK)

AS-Qualitätfür Edelstahlrohre geeignet

DIN EN 13468 und AGI Q 132

Hydrophobierung Wasseraufnahme ≤ 1 kg/m2 DIN EN 13472

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt.

Technische Daten

Verwendbarkeits- nachweis: ■ feuerwiderstandsfähige

Bekleidung von Sprinkler- und Feuerlöschleitungen Gutachterliche Stellungnahme: GA-2011/159a-Nau i. V. mit abP: P-SAC-02-III-664

28

Page 29: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Brandschutzsystem für die brandschutztechnische Ertüchtigung von Sprinklerleitungen

Conlit® PS 150 Sprinkler Cap

Art.-Nr. Für Rohrleitungen mm

MengeVE

Preis€/St.

110607* 60,3 15 16,70

110608* 76,1 12 17,75

110609* 88,9 14 18,55

110610* 114,3 12 19,65

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse A1 nichtbrennbar DIN 4102-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Spezifische Wärmekapazität cp 0,84 kJ/(kgK)

Hydrophobierung Wasseraufnahme ≤ 1 kg/m2 DIN EN 13472

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt.

Technische Daten

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Conlit

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool Conlit

ConlitConlit

ConlitConlit

Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool ConlitRockw

Conlit Rockw

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Rockwool Conlit

Conlit

Rockwool ConlitRockwool

Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Conlit

Rockwool

Rockwool Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool Conlit

Rockwool ConlitRockwool Conlit

Rockwool Conlit

Produktbeschreibung Bei Sprinklerleitungen wird die Conlit PS 150 Sprinkler Cap mit der 60 mm dicken Conlit PS 150 Sprinkler Section verklebt montiert. Somit erhält man eine einheitlich dicke Brand-schutzbekleidung ohne zusätzliche Aufdopplung im Kupplungsbereich.

Conlit® PS 150 Sprinkler Bogen

Art.-Nr. Für Rohrleitungen mm

Menge VE

Preis€/St.

170508* 60,3 6 89,35

170510* 76,1 4 101,60

170512* 88,9 3 112,65

170513* 114,3 2 121,20

*Mindestabnahmemenge: 1 VE

RockwoolConlitRockwoolConlit

Conlit

Rockw

Conlit

RockwoolConlit

RockwoolConlit

loo

wkcoR

tilnoC l

oo

wkcoR

tilnoC

Rockwool

Rockwool

tilno

C

tilnoC

Rockwo

tilno

C

Produktbeschreibung Zur einfachen und schnellen Bekleidung der Rohrbogen bietet sich der Conlit PS 150 Sprinkler Bogen an. Der Bogen ist für zwei Standardradien vorgeformt und der Ausschnitt für die Kupplung bereits vorhanden. Der Bereich der Verschrau- bung ist vor Ort auszuschneiden (Mindestwand- stärke 15 mm), da dieser bei jeder montierten Kupplung anders liegt. Zur Sicherung bis zum Aushärten des Klebers werden 2 bis 3 Schlingen Draht bzw. Stahlspannband um den Bogen gelegt.

■ nichtbrennbar A1■ wärmedämmend■ verarbeitungsfreundlich■ formbeständig■ wasserabweisend■ recycelbar

29

Page 30: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

ProduktbeschreibungNichtbrennbare kunstharzgebundene druckfeste Steinwolleplatten, die für die verschiedensten Anwendungen im vorbeugenden baulichen Brandschutz eingesetzt werden. Sie werden als unkaschierte Variante (Conlit Steelprotect Board) und als einseitig mit gitternetzverstärk-ter Aluminiumfolie kaschierte Variante (Conlit Steelprotect Board Alu) angeboten.

AnwendungsbereicheBrandschutzbekleidung von Stahlbaukonstruk- tionen wie Stahlträgern, Stahlstützen oder Stahlfachwerkträgern in den Feuerwiderstands-klassen F30 bis F180.

Erhöhung der Feuerwiderstandsklasse von Stahlbetonbauteilen (brandschutztechnischer Ausgleich bei nicht ausreichendem Über- deckungsbeton).

■ nichtbrennbar A1, Conlit Steelprotect Board■ nichtbrennbar A2,

Conlit Steelprotect Board Alu■ wärmedämmend■ dampfbremsend:

Conlit Steelprotect Board Alu■ formbeständig■ wasserabweisend■ verarbeitungsfreundlich■ recycelbar

Conlit® BrandschutzsystemeBrandschutz von Stahlbaukonstruktionen F30-A bis F180-A; Erhöhung der Feuerwiderstandsklasse von Betondecken

Conlit® Steelprotect Board Steinwolleplatte

Art.-Nr. Dicke mm

Länge mm

Breitemm

m2/Palette Preis€/m2

82248 25 2000 1200 115,20 20,05

82246 30 2000 1200 96,00 28,35

82247 35 2000 1200 81,60 33,40

116312 40 2000 1200 72,00 38,70

Dicken bis 100 mm auf Anfrage.

Conlit® Steelprotect Board Alu Steinwolleplatte

Art.-Nr. Dicke mm

Länge mm

Breitemm

m2/Palette Preis€/m2

82250 25 2000 1200 115,20 25,15

82251 30 2000 1200 96,00 33,55

82252 35 2000 1200 81,60 38,40

82253 40 2000 1200 72,00 43,55

Dicken bis 100 mm auf Anfrage.

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse Steelprotect Board A1 nichtbrennbar DIN 4102-1

Baustoffklasse Steelprotect Board Alu A2 nichtbrennbar DIN 4102-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Spezifische Wärmekapazität cp 0,84 kJ/(kgK)

Hydrophobierung Wasseraufnahme ≤ 1 kg/m2 DIN EN 1609

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt.

Technische Daten

Verwendbarkeits- nachweise: ■ feuerwiderstandsfähige

Bekleidung von Stahlbauteilen abP: P-SAC-02-III-664

■ Bekleidung von Stahlbetonbauteilen Gutachterliche Stellungnahme: GA-2012/215a-Nau i. V. mit abP: P-SAC-02-III-664

30

Page 31: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Brandschutz von Stahlbaukonstruktionen F30-A bis F180-A; Erhöhung der Feuerwiderstandsklasse von Betondecken

Brandschutz an StahlbaukonstruktionenMit den Conlit Steelprotect Boards können Stahlkonstruktionen wie Stahlträger, Stahlun-terzüge und Stahlstützen in Feuerwiderstands-klassen von F30-A bis F180-A ausgeführt werden. Aufgrund der leichten Zuschnittmöglichkeiten der Conlit Steelprotect Boards sowie der einfachen und schnellen Verarbeitung ist das System sicher und wirtschaftlich zugleich.

Erhöhung der Feuerwiderstandsklasse von BetonbauteilenGerade in der Sanierung von Bestandsgebäuden wird man häufig damit konfrontiert, dass Beton- bauteile nicht die erforderliche Feuerwider- standsklasse aufweisen, da die ausreichende Betonüberdeckung über der Stahlbewehrung fehlt. Mit den Conlit Steelprotect Boards kann die fehlende Überdeckung kompensiert und die Feuerwiderstandsklasse der Betonbauteile deutlich erhöht werden, gleichzeitig erzielt man eine wärmedämmende Wirkung.

Conlit® Screw Befestigungselement

Art.-Nr. Länge mm

Verpackungsinhalt Stück/VE

Preis€/VE

108904 40 1000 135,00

108905 65 1000 182,00

108906 90 1000 228,70

ProduktbeschreibungSpiralförmige Schraube aus verzinktem Stahl, die für die Verschraubung von Conlit Platten in Brandschutz konstruktionen verwendet wird. In jeder Verpackung befindet sich ein passendes Schraub-Bit.

Anwendungsbereiche Verschraubung der Conlit Platten bei den Conlit Brand schutz systemen für Stahlkonstruk-tionen. Dies ermöglicht eine klebefreie Brand-schutzkonstruktion.

31

Page 32: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Conlit® BrandschutzsystemeBrandschutz von Stahlrundstützen und Windverbindern F30-A bis F120-A

Conlit® Steelprotect Section Brandschutzschale

Preise in €/lfd. M. Dämmdicken mm

Ø mm 30 40 50 60 70 80

8 61,45 (4)

10 55,90 (6)

12 49,80 (7) 57,55 (6) 64,90 (4)

16 32,80 (16)

28 23,30 (20) 38,30 (12) 47,20 (8) 54,80 (4)

35 27,60 (16) 40,00 (9) 48,00 (7)

42 31,10 (12) 44,05 (9) 50,65 (6)

48 35,55 (12) 45,40 (9) 53,75 (6)

54 37,85 (10) 46,30 (8) 56,00 (5) 69,70 (4)

60 40,00 (9) 48,45 (6) 59,40 (5) 72,00 (4)

76 44,85 (7) 55,60 (5) 67,60 (4) 80,20 (3) 97,20 (3)

89 56,80 (6) 64,35 (4) 71,95 (3) 83,65 (3) 100,15 (3)

102 61,75 (4) 69,15 (3) 76,80 (3) 87,45 (3) 108,80 (3)

108 63,75 (4) 70,00 (3) 79,90 (3) 94,95 (3) 112,40 (3)

114 69,65 (4) 77,70 (3) 84,55 (3) 97,80 (3) 117,05 (3)

133 73,30 (3) 81,75 (3) 92,25 (3) 106,60 (3)

140 75,80 (3) 88,60 (3) 97,30 (3) 111,35

159 89,65 (3) 96,20 (3) 105,30

Conlit® Steelprotect Section Alu Brandschutzschale

Preise in €/lfd. M. Dämmdicken mm

Ø mm 30 40 50 60

28 27,85 (20)

35 33,10 (16)

42 37,35 (12) 51,50 (9) 58,55 (6)

48 41,00 (12) 52,85 (9) 62,05 (6)

57 44,25 (9) 54,95 (6) 65,15 (5) 82,20 (4)

60 45,85 (9) 55,70 (6) 68,30 (5) 82,90 (4)

64 49,30 (9) 58,00 (6) 71,40 (4) 84,90 (3)

70 50,65 (8) 60,55 (5) 73,90 (4) 88,60 (3)

76 52,05 (7) 63,75 (5) 77,70 (4) 92,25 (3)

89 68,30 (6) 73,35 (4) 86,35 (3) 97,00 (3)

102 74,40 (4) 76,70 (4) 88,60 (3) 104,00 (3)

108 76,70 (4) 80,50 (3) 91,80 (3) 109,15 (3)

114 78,95 (4) 83,65 (3) 97,35 (3) 112,40 (3)

133 88,05 (3) 94,25 (3) 106,10 (3) 122,70 (3)

Angaben in Klammern = lfd.M. pro Verpackungseinheit, weitere Abmessungen auf Anfrage.32

Page 33: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Conlit® Steelprotect Section/Section Alu

Brandschutz von Stahlrundstützen und Windverbindern F30-A bis F120-A

ProduktbeschreibungNichtbrennbare kunstharzgebundene druck- feste Steinwolle-Brandschutzschalen, die vorzugsweise für Brandschutzanwendungen an runden Bauteilen zum Einsatz kommen. Sie werden als unkaschierte Variante (Conlit Steelprotect Section) und als mit gitternetz-verstärkter Aluminiumfolie kaschierte Variante (Conlit Steelprotect Section Alu) angeboten. Die Conlit Steelprotect Section ist einseitig aufgeschlitzt und zur leichteren Montage auf der Innenwandung eingesägt. Die unkaschierte Conlit Steelprotect Section kann sowohl einteilig oder aus mehreren Segmenten bestehend geliefert werden.

AnwendungsbereicheBrandschutzbekleidung von runden Stahlstützen F30-A bis F120-A.

■ nichtbrennbar A1, Conlit Steelprotect Section■ nichtbrennbar A2,

Conlit Steelprotect Section Alu■ wärmedämmend■ dampfbremsend: Conlit Steelprotect

Section Alu■ formbeständig■ wasserabweisend■ verarbeitungsfreundlich■ recycelbar

Brandschutz von StahlrundstützenDie Standsicherheit von ganzen Gebäuden im Brandfall ist häufig abhängig von der Trag fähig- keit der Stützen, auf denen z.B. Dachlast liegt. Versagen diese, ist die gesamte Statik des Gebäudes gefährdet. Aus diesem Grund müssen diese Stützen in vorgeschriebenen Feuerwider-standsklassen ausgeführt werden. Mit der Conlit Steelprotect Section können Stahlrundstützen in Feuerwiderstandsklassen bis F120 ausge-führt werden und behalten dabei außerdem ihre runde Form.

Zeichen Beschreibung/Messwert Einheit Norm/Vorschrift

Baustoffklasse Steelprotect Section Alu A2 nichtbrennbar DIN 4102-1

Baustoffklasse Steelprotect Section A1 nichtbrennbar DIN 4102-1

Schmelzpunkt > 1000 °C DIN 4102-17

Spezifische Wärmekapazität cp 0,84 kJ/(kgK)

AS-Qualitätfür Edelstahlrohre geeignet

DIN EN 13468 und AGI Q 132

Hydrophobierung Wasseraufnahme ≤ 1 kg/m2 DIN EN 13472

Technische Daten jeweils bezogen auf den Herstellungszeitpunkt.

Technische Daten

33

Page 34: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Zusätzliche Logistikleistungen

WechselbrückenZur Erleichterung der Baustellenlogistik können wir Ihnen bei einer Bestellung voll beladener LKW-Züge Wechselbrücken zur Verfügung stellen. Die Miete beträgt 8,00 € pro Tag und Wechselbrücke. Getauscht werden immer nur Wechselbrücken-paare. Leerfahrten bei Abstellen und Abholung von Wechsel-brücken berechnen wir mit 750,00 €. Mitgeführte GabelstaplerBei palettierter Ware kann die Entladung mit einem mit ge-führ ten Gabelstapler durch den Fahrer erfolgen. Dies berech-nen wir mit 130,00 €. Zur Nutzung dieses Service muss der Untergrund befestigt sein, da der Gabel-stapler nicht gelände-gängig ist.

48-Stunden-LieferserviceBei der Lieferung von Conlit Schalen, Conlit Pyrostat-Uni, Conlit Penetration Board, Conlit Bandage, Conlit Kit, ROCKWOOL 800 Rohrschalen, Conlit PS 150 Sprinkler Section, Cap, Bogen, Conlit PS EIS90 und Conlit Duct Bandage bieten wir Ihnen für die gängigen Abmessungen einen speziellen 48-Stunden-Lieferservice (Parcel Service) an. Hierfür berech-nen wir 6,00 € pro Verpackungseinheit.

Auslieferung mit Jumbo-HängerzügenDie standardmäßige Auslieferung der Produkte erfolgt mit Jumbo-Hängerzügen. Die Beschaffenheit der Zufahrtsstraßen muss für den Verkehr dieser Fahrzeuge geeignet sein und eine minimale Durchfahrthöhe von 4 Metern aufweisen.

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und ZahlungsbedingungenI. AllgemeinesDiese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere, auch zukünftigen Lieferungen und Leistun-gen jedweder Art, auch wenn wir nicht jeweils gesondert darauf hinweisen; Ge schäftsbedingungen unseres Auftraggebers (= AG) sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen konkreten Vertrags-abschluss ausdrücklich schriftlich anerkennen; wird der Auftrag vom AG abweichend von unseren Geschäftsbedingungen be stätigt, so gelten auch dann nur unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Ist der AG mit der alleinigen Geltung unserer Geschäfts-bedingungen nicht einverstanden, so hat er sofort in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung/Leis tung gelten unsere Bedingungen als anerkannt, insbesondere der in Ziffer IX. geregelte erweiterte um fassende Eigentumsvorbehalt.

II. Angebot und Abschluss, vereinbarte Beschaffenheit, Leistungserklärungen, Produktinfor-mationen, HinweiseUnsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen mit uns, ferner unsere Erklärungen, ins-besondere eine evtl. Garantie für die Beschaffenheit der Ware, werden erst durch unsere ausdrück-liche schriftliche (zwei Unterschriften, auch Faksimile, z.B.: gez.) Bestätigung rechtswirksam. Jed-wede telefonischen und persönlichen Auskünfte sind stets bis zu unserer vorerwähnten Bestätigung unverbindlich, ebenso die in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Rundschreiben, Anzeigen, Down-loads etc. enthaltenen Angaben, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Anleitungen, technische Daten, Gewichts- und Maßangaben sowie Eigenschafts- und Leistungsbeschreibungen, welche unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN, DIN EN und sonstigen Normen eine annähernde, jedoch von uns jederzeit einseitig und ohne Ankündigung abänderbare bloße Anpreisung beinhalten. Die verein-barte Beschaffenheit ergibt sich mangels anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung jedoch ausschließlich aus dem jeweiligen Text unserer Angebote, Lieferscheine und Rechnungen sowie den für unsere Produkte einschlägigen DIN und DIN EN Normen. Wird nach Muster verkauft, so gilt dieses nur als Typenmuster zur ungefähren Beschreibung der Ware.Auch soweit wir Ware in nicht üblichen Abmessungen liefern, handelt es sich um vertretbare Sachen, die wir nicht für ein bestimmtes Gewerk des AG herstellen, selbst wenn uns vor Auftragserteilung bereits der endgültige Verwendungszweck mitgeteilt worden sein sollte. Auch insoweit gilt stets Kaufvertragsrecht nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen. Die erforderliche Zurverfügungstellung der Abschrift der jeweiligen Leistungserklärung unserer Bauprodukte gem. Art. 4 ff. EUBauPV erfolgt ausschließlich in Dateiform auf der gesonderten Web-site, die wir auf unserem jeweiligen Produktetikett im Rahmen der CE-Kennzeichnung angeben; die jeweilige Datei kann ausgedruckt oder zunächst auch nur heruntergeladen und gespeichert und als solche auch in elektronischer Weise anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Die von uns pro-duzierten Bauprodukte sind von den Pflichten der REACH-VO nicht betroffen. Die bei uns üblichen Produktinformationen, Handlungsanleitungen, Verarbeitungshinweise u. dgl. mehr finden Sie als Downloads auf unserer Website www.rockwool.de.

III. Preise und Zah lungsbedingungenMangels unserer anderweitigen Bestätigung gelten die am Tage der Lieferung in unseren jeweils gültigen Preislisten angegebenen Preise (netto ab Lager oder ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht und Mehrwertsteuer). Unsere Rechnungen sind sofort drei Werktage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum ohne Abzug; bei Zahlungseingang inner-halb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewäh ren wir 2 % Skonto, jeweils bezogen auf den Waren-wert ohne Verpackungs- und Frachtanteil; vorausgesetzt ist jeweils, dass keine son s tigen Zahlungen überfällig sind; in diesem Falle werden Zahlungen des AG, selbst wenn sie einen anders lautenden Zweckvermerk haben, zunächst gemäß §§ 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet. Bei verspäteter Zahlung hat der AG vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von fünf und ab dem 31. Tag ab Rechnungsstellung in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen; die Geltendmachung eines wei-tergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten; insbesondere sind wir berechtigt, für jede Mahnung als Bearbeitungsgebühr 10,00 ! zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Schecks werden nur zahlungs-halber entgegengenommen. Kommt der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, seine uneingeschränkte Zah-lungsfähigkeit und -willigkeit in Frage zu stellen, sind wir berechtigt, alle Forderungen sofort zahlbar zu stellen und für eventuell noch ausstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen.iSofern unsere Forderung gegen den AG das ihm unsererseits intern eingeräumte, jederzeit ohne Gründe änder-bare Kreditlimit erreicht hat, sind wir berechtigt, für weitere Lieferungen jeweils Vorkasse zu ver-langen. Ein Zurückbehaltungsrecht insoweit, gleich aus welchem Grund, aus früheren oder anderen Geschäften, steht dem AG nicht zu. Eine Aufrechnung des AG ist nur mit unbestrittenen oder rechts-kräftig titulierten Gegenforderungen zulässig.

IV. Liefer- und Leistungszeit, MengeMangels unserer ausdrücklichen Bestätigung als verbindlich gelten Lieferfristen und -termine nur an nähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Bestätigung und verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager, sie gelten auch mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden kann. Bei Aufträgen auf Abruf beginnt die Lieferfrist mit dem Arbeitstag (Mo–Fr), der auf den Arbeitstag folgt, an dem der jeweilige Abruf uns zu üblichen Bürozeiten erreicht hat. Ereignisse höherer Gewalt ein schließlich wäh rungs- und handelspolitischer oder sonstiger hoheitlicher Maßnahmen, Streiks, Aus sper rungen, Fabrika-tions- und Lagerstörungen etc., welche uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, nach unserer Wahl den Lieferzeitpunkt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Vorlaufzeit hinauszuschieben oder hin sichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Durchführung des Vertrages für den AG unzumutbar, kann er nach angemessener, auch die Dauer der vorerwähnten höheren Gewalt berücksichtigender Nachfristsetzung lediglich hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm das Festhalten am Vertrag im Übrigen zuzumuten ist.iAus fabrikations- und transporttechnischen Gründen behalten wir uns eine Mehr- oder Minder-lieferung von bis zu 3 % vor. Zu Teillieferungen sind wir in einem für den AG zumutbaren Umfang berechtigt.

V. Verpackung, Versand und GefahrübergangMangels anderweitiger Vereinbarung liefern wir unverpackt ab Lager oder Werk. Eventuelle Ver-packungen nehmen wir auf ausdrücklichen oder aber stillschweigenden, für uns erkennbaren Wunsch des AG als Transportverpackung vor; für die Entsorgung unserer sämtlichen Verpackungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der AG unter eigener Kostentragung zuständig; ansonsten wird die Entsorgung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch ein flächendeckendes Entsorgungs-system, dem wir angeschlossen sind, vorgenommen, dessen Vorgaben der AG stets zu beachten hat.Versandweg und Transportmittel sind mangels entgegenstehender Weisung des AG unserer Wahl überlassen. Mit der unbeanstandeten Übergabe der Ware an den ersten Spediteur oder Frachtführer, gleichgültig ob der AG oder wir diese beauftragt haben, spätestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Ware unser Werk oder Lager verlässt, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort – wir schließen keine Transportversicherung ab –, auf den AG über; auf Verlangen treten wir even tuelle Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den AG ab. Die unverzügliche Entladung obliegt dem AG.

VI. BeratungFür Planungs-, Beratungs-, Ver arbeitungshinweise etc. wird eine wie auch immer geartete Haftung nur übernommen, sofern wir die Vorschläge dem AG auf dessen schriftliche Anfrage verbindlich und schriftlich sowie bezogen auf ein bestimmtes, uns bekanntes Bauvorhaben mitgeteilt haben. In jedem Falle bleibt der AG verpflichtet, unsere Vorschläge unter Einbeziehung unserer Ware auf die Eignung für den von ihm vorgesehenen konkreten Verwendungszweck hin zu untersuchen, ggf. unter Ein-beziehung von Architekten, Fachingenieuren u.ä. mehr. Für mündliche, insbesondere telefonische Auskünfte übernehmen wir keine Haftung, da diese Auskünfte unverbindlich sind.

VII. Mängelrüge und MängelrechteDer AG bzw. bei Streckenlieferungen sein Abnehmer haben unsere Ware, auch bei Lieferung nach Muster, beziehungsweise unsere Leistung unverzüglich nach ihrem Eintreffen auf ihre Ordnungs-mäßigkeit und Geeignetheit hin zu untersuchen und eine even tuelle Schlecht-, Falsch- oder Mehr-/Mindermengenlieferung un ver züglich schriftlich konkret zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind nach Kenntnisnahme ebenfalls unverzüglich schriftlich konkret zu rügen. Bei Schlecht- oder Falsch-lieferung sind die Be- und Verar beitung ebenso wie eine Weiter veräußerung un verzüglich zu unter-lassen. Spätestens nach Ablauf von zwei Wochen, bei offensicht lichen Mängeln ab Eingang der Ware, bei nicht offensichtlichen Mängeln ab deren Kenntnisnahme, gilt die Ware als genehmigt, sofern die konkrete Mängel rüge uns bis dahin nicht zugegangen ist.Bei rechtzeitiger und begrün deter Mängelrüge – bereits produktionsspezifisch ist die Beseitigung des Mangels ausgeschlossen – kann der AG als Nacherfüllung i. S. d. § 439 BGB lediglich die Lie-ferung einer mangelfreien Sache verlangen, wobei er die mangelhafte Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB zurückzugewähren hat. Anstelle dessen sind wir nach unserer Wahl berechtigt – nach einer fehlgeschlagenen Ersatzlieferung auch verpflichtet – den entsprechenden bezahlten Rechnungswert oder, sofern der jeweilige Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht nachhaltig beein-trächtigt, den Minderwert zu erstatten.Der Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere auch bei leichter Fahrlässigkeit, bzw. Ersatz ver-geblicher Aufwendungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; sofern dem AG solche Ansprüche dennoch zustehen, ist unsere Haftung insoweit der Höhe nach be grenzt bei fehlen-dem Verschulden bzw. leichter Fahrlässigkeit auf das Zwei fache, ansonsten auf das Vierfache des bezahlten Netto-Rechnungswertes (nach Abzug aller wie auch immer gearteten Nachlässe, Abzü-ge, Rückvergütungen etc.), jeweils bezogen auf die entsprechende Menge des mängelbehafteten Materials. Sofern es zur Mängelbeseitigung ein gesetzt wird, ersetzen wir darüber hinaus durch Nachlieferung ordnungsgemäßen Materials in entsprechendem Umfange das mangelhafte Ma- terial. klWegen mangelhafter Teillieferungen kann der AG keine Mängelrechte bezüglich der übrigen, nicht mangelhaften Mengen geltend machen. Die Verjährung evtl. Mängel ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

VIII. Haftungsbegrenzung und -ausschluss; VerfallklauselVertragliche und sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung, des AG uns gegenüber sind bei leichter Fahr lässigkeit, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt, ausgeschlossen, ferner bei grober Fahr lässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, sofern es sich nicht um die Verletzung von Hauptpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten handelt, es sei denn, dieser Erfüllungsgehilfe ist von uns nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgewählt worden. Generell ist jedoch die Haftung ausgeschlossen für bei Vertragsschluss oder bei Pflichtverletzung nicht vor-hersehbare Schäden, die dem Herrschafts- bzw. Risikobereich des AG zuzurechnen sind, insbeson-dere die Haftung für Mangelfolgeschäden. gSSoweit unserseits dennoch eine Haftung besteht, ist diese summenmäßig auf 1 Mio. ! für Personen- und 0,5 Mio. ! für Sach- und Vermögensschäden begrenzt.

IX. Eigentums vorbehaltDie von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher – auch künftiger – Ansprüche, die uns aus jedem Rechts grund gegen den AG jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum (=Vorbehalts-ware).Auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleis tet werden, geht unser Eigen-tum nicht unter. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Saldo-forderung, die auch eventuelle Rückgriffsansprüche, insbesondere aus eventueller scheckmäßiger Haftung, umfasst. Be- und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehö-renden Waren durch den AG steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu (ebenfalls: = Vorbehaltsware). Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt da durch unser Eigentum an der Vor behaltsware entsprechend §§ 947, 948 BGB, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des AG an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht und der AG diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt, die dann ebenfalls Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen sind.kk Der AG darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist, veräußern. Die diesbe-züglichen Forderungen des AG gegen seinen Kunden – bei Be-/Verarbeitung bzw. Vermischung/Ver- bindung in entsprechender vorerwähnter an teiliger Höhe – werden bereits jetzt an uns in ent-sprechender Höhe abgetreten. Der AG ist berechtigt, diese Forderungen bis zu unserem jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf einzuziehen. Kommt er jedoch uns gegenüber in Zahlungsver-zug, so sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu wider rufen und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass ihm gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehal-tungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung sind wir be rechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten und Zahlung an uns zu verlangen, der AG ist verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte er for der lichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen und die er for derlichen Liefer- und Rechnungs-unterlagen in Kopie uns auszuhändigen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten un sere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des AG Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.

X. Urheberrechte, Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, GerichtsstandAn sämtlichen unserer Texte, Darstellungen und Abbildungen jedweder Art etc., gleichgültig in welcher Form (u.a. Druckschriften, Website) veröffentlicht, stehen uns die entsprechenden Urhe-berrechte zu, so dass deren Nutzung und Verwendung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet ist.Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht wird unter Ausschluss der Bestimmungen des Haager Kaufrechts (EKG/EAG) und des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) vereinbart. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Essen, wir sind jedoch auch berechtigt, den AG vor dem Gericht seines Sitzes zu verklagen.

Stand: 01.07.201334

Page 35: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Zusätzliche Logistikleistungen Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und ZahlungsbedingungenI. AllgemeinesDiese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere, auch zukünftigen Lieferungen und Leistun-gen jedweder Art, auch wenn wir nicht jeweils gesondert darauf hinweisen; Ge schäftsbedingungen unseres Auftraggebers (= AG) sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen konkreten Vertrags-abschluss ausdrücklich schriftlich anerkennen; wird der Auftrag vom AG abweichend von unseren Geschäftsbedingungen be stätigt, so gelten auch dann nur unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Ist der AG mit der alleinigen Geltung unserer Geschäfts-bedingungen nicht einverstanden, so hat er sofort in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung/Leis tung gelten unsere Bedingungen als anerkannt, insbesondere der in Ziffer IX. geregelte erweiterte um fassende Eigentumsvorbehalt.

II. Angebot und Abschluss, vereinbarte Beschaffenheit, Leistungserklärungen, Produktinfor-mationen, HinweiseUnsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen mit uns, ferner unsere Erklärungen, ins-besondere eine evtl. Garantie für die Beschaffenheit der Ware, werden erst durch unsere ausdrück-liche schriftliche (zwei Unterschriften, auch Faksimile, z.B.: gez.) Bestätigung rechtswirksam. Jed-wede telefonischen und persönlichen Auskünfte sind stets bis zu unserer vorerwähnten Bestätigung unverbindlich, ebenso die in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Rundschreiben, Anzeigen, Down-loads etc. enthaltenen Angaben, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Anleitungen, technische Daten, Gewichts- und Maßangaben sowie Eigenschafts- und Leistungsbeschreibungen, welche unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN, DIN EN und sonstigen Normen eine annähernde, jedoch von uns jederzeit einseitig und ohne Ankündigung abänderbare bloße Anpreisung beinhalten. Die verein-barte Beschaffenheit ergibt sich mangels anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung jedoch ausschließlich aus dem jeweiligen Text unserer Angebote, Lieferscheine und Rechnungen sowie den für unsere Produkte einschlägigen DIN und DIN EN Normen. Wird nach Muster verkauft, so gilt dieses nur als Typenmuster zur ungefähren Beschreibung der Ware.Auch soweit wir Ware in nicht üblichen Abmessungen liefern, handelt es sich um vertretbare Sachen, die wir nicht für ein bestimmtes Gewerk des AG herstellen, selbst wenn uns vor Auftragserteilung bereits der endgültige Verwendungszweck mitgeteilt worden sein sollte. Auch insoweit gilt stets Kaufvertragsrecht nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen. Die erforderliche Zurverfügungstellung der Abschrift der jeweiligen Leistungserklärung unserer Bauprodukte gem. Art. 4 ff. EUBauPV erfolgt ausschließlich in Dateiform auf der gesonderten Web-site, die wir auf unserem jeweiligen Produktetikett im Rahmen der CE-Kennzeichnung angeben; die jeweilige Datei kann ausgedruckt oder zunächst auch nur heruntergeladen und gespeichert und als solche auch in elektronischer Weise anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Die von uns pro-duzierten Bauprodukte sind von den Pflichten der REACH-VO nicht betroffen. Die bei uns üblichen Produktinformationen, Handlungsanleitungen, Verarbeitungshinweise u. dgl. mehr finden Sie als Downloads auf unserer Website www.rockwool.de.

III. Preise und Zah lungsbedingungenMangels unserer anderweitigen Bestätigung gelten die am Tage der Lieferung in unseren jeweils gültigen Preislisten angegebenen Preise (netto ab Lager oder ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht und Mehrwertsteuer). Unsere Rechnungen sind sofort drei Werktage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum ohne Abzug; bei Zahlungseingang inner-halb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewäh ren wir 2 % Skonto, jeweils bezogen auf den Waren-wert ohne Verpackungs- und Frachtanteil; vorausgesetzt ist jeweils, dass keine son s tigen Zahlungen überfällig sind; in diesem Falle werden Zahlungen des AG, selbst wenn sie einen anders lautenden Zweckvermerk haben, zunächst gemäß §§ 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet. Bei verspäteter Zahlung hat der AG vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von fünf und ab dem 31. Tag ab Rechnungsstellung in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen; die Geltendmachung eines wei-tergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten; insbesondere sind wir berechtigt, für jede Mahnung als Bearbeitungsgebühr 10,00 ! zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Schecks werden nur zahlungs-halber entgegengenommen. Kommt der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, seine uneingeschränkte Zah-lungsfähigkeit und -willigkeit in Frage zu stellen, sind wir berechtigt, alle Forderungen sofort zahlbar zu stellen und für eventuell noch ausstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen.iSofern unsere Forderung gegen den AG das ihm unsererseits intern eingeräumte, jederzeit ohne Gründe änder-bare Kreditlimit erreicht hat, sind wir berechtigt, für weitere Lieferungen jeweils Vorkasse zu ver-langen. Ein Zurückbehaltungsrecht insoweit, gleich aus welchem Grund, aus früheren oder anderen Geschäften, steht dem AG nicht zu. Eine Aufrechnung des AG ist nur mit unbestrittenen oder rechts-kräftig titulierten Gegenforderungen zulässig.

IV. Liefer- und Leistungszeit, MengeMangels unserer ausdrücklichen Bestätigung als verbindlich gelten Lieferfristen und -termine nur an nähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Bestätigung und verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager, sie gelten auch mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden kann. Bei Aufträgen auf Abruf beginnt die Lieferfrist mit dem Arbeitstag (Mo–Fr), der auf den Arbeitstag folgt, an dem der jeweilige Abruf uns zu üblichen Bürozeiten erreicht hat. Ereignisse höherer Gewalt ein schließlich wäh rungs- und handelspolitischer oder sonstiger hoheitlicher Maßnahmen, Streiks, Aus sper rungen, Fabrika-tions- und Lagerstörungen etc., welche uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, nach unserer Wahl den Lieferzeitpunkt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Vorlaufzeit hinauszuschieben oder hin sichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Durchführung des Vertrages für den AG unzumutbar, kann er nach angemessener, auch die Dauer der vorerwähnten höheren Gewalt berücksichtigender Nachfristsetzung lediglich hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm das Festhalten am Vertrag im Übrigen zuzumuten ist.iAus fabrikations- und transporttechnischen Gründen behalten wir uns eine Mehr- oder Minder-lieferung von bis zu 3 % vor. Zu Teillieferungen sind wir in einem für den AG zumutbaren Umfang berechtigt.

V. Verpackung, Versand und GefahrübergangMangels anderweitiger Vereinbarung liefern wir unverpackt ab Lager oder Werk. Eventuelle Ver-packungen nehmen wir auf ausdrücklichen oder aber stillschweigenden, für uns erkennbaren Wunsch des AG als Transportverpackung vor; für die Entsorgung unserer sämtlichen Verpackungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der AG unter eigener Kostentragung zuständig; ansonsten wird die Entsorgung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch ein flächendeckendes Entsorgungs-system, dem wir angeschlossen sind, vorgenommen, dessen Vorgaben der AG stets zu beachten hat.Versandweg und Transportmittel sind mangels entgegenstehender Weisung des AG unserer Wahl überlassen. Mit der unbeanstandeten Übergabe der Ware an den ersten Spediteur oder Frachtführer, gleichgültig ob der AG oder wir diese beauftragt haben, spätestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Ware unser Werk oder Lager verlässt, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort – wir schließen keine Transportversicherung ab –, auf den AG über; auf Verlangen treten wir even tuelle Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den AG ab. Die unverzügliche Entladung obliegt dem AG.

VI. BeratungFür Planungs-, Beratungs-, Ver arbeitungshinweise etc. wird eine wie auch immer geartete Haftung nur übernommen, sofern wir die Vorschläge dem AG auf dessen schriftliche Anfrage verbindlich und schriftlich sowie bezogen auf ein bestimmtes, uns bekanntes Bauvorhaben mitgeteilt haben. In jedem Falle bleibt der AG verpflichtet, unsere Vorschläge unter Einbeziehung unserer Ware auf die Eignung für den von ihm vorgesehenen konkreten Verwendungszweck hin zu untersuchen, ggf. unter Ein-beziehung von Architekten, Fachingenieuren u.ä. mehr. Für mündliche, insbesondere telefonische Auskünfte übernehmen wir keine Haftung, da diese Auskünfte unverbindlich sind.

VII. Mängelrüge und MängelrechteDer AG bzw. bei Streckenlieferungen sein Abnehmer haben unsere Ware, auch bei Lieferung nach Muster, beziehungsweise unsere Leistung unverzüglich nach ihrem Eintreffen auf ihre Ordnungs-mäßigkeit und Geeignetheit hin zu untersuchen und eine even tuelle Schlecht-, Falsch- oder Mehr-/Mindermengenlieferung un ver züglich schriftlich konkret zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind nach Kenntnisnahme ebenfalls unverzüglich schriftlich konkret zu rügen. Bei Schlecht- oder Falsch-lieferung sind die Be- und Verar beitung ebenso wie eine Weiter veräußerung un verzüglich zu unter-lassen. Spätestens nach Ablauf von zwei Wochen, bei offensicht lichen Mängeln ab Eingang der Ware, bei nicht offensichtlichen Mängeln ab deren Kenntnisnahme, gilt die Ware als genehmigt, sofern die konkrete Mängel rüge uns bis dahin nicht zugegangen ist.Bei rechtzeitiger und begrün deter Mängelrüge – bereits produktionsspezifisch ist die Beseitigung des Mangels ausgeschlossen – kann der AG als Nacherfüllung i. S. d. § 439 BGB lediglich die Lie-ferung einer mangelfreien Sache verlangen, wobei er die mangelhafte Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB zurückzugewähren hat. Anstelle dessen sind wir nach unserer Wahl berechtigt – nach einer fehlgeschlagenen Ersatzlieferung auch verpflichtet – den entsprechenden bezahlten Rechnungswert oder, sofern der jeweilige Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht nachhaltig beein-trächtigt, den Minderwert zu erstatten.Der Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere auch bei leichter Fahrlässigkeit, bzw. Ersatz ver-geblicher Aufwendungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; sofern dem AG solche Ansprüche dennoch zustehen, ist unsere Haftung insoweit der Höhe nach be grenzt bei fehlen-dem Verschulden bzw. leichter Fahrlässigkeit auf das Zwei fache, ansonsten auf das Vierfache des bezahlten Netto-Rechnungswertes (nach Abzug aller wie auch immer gearteten Nachlässe, Abzü-ge, Rückvergütungen etc.), jeweils bezogen auf die entsprechende Menge des mängelbehafteten Materials. Sofern es zur Mängelbeseitigung ein gesetzt wird, ersetzen wir darüber hinaus durch Nachlieferung ordnungsgemäßen Materials in entsprechendem Umfange das mangelhafte Ma- terial. klWegen mangelhafter Teillieferungen kann der AG keine Mängelrechte bezüglich der übrigen, nicht mangelhaften Mengen geltend machen. Die Verjährung evtl. Mängel ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

VIII. Haftungsbegrenzung und -ausschluss; VerfallklauselVertragliche und sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung, des AG uns gegenüber sind bei leichter Fahr lässigkeit, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt, ausgeschlossen, ferner bei grober Fahr lässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, sofern es sich nicht um die Verletzung von Hauptpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten handelt, es sei denn, dieser Erfüllungsgehilfe ist von uns nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgewählt worden. Generell ist jedoch die Haftung ausgeschlossen für bei Vertragsschluss oder bei Pflichtverletzung nicht vor-hersehbare Schäden, die dem Herrschafts- bzw. Risikobereich des AG zuzurechnen sind, insbeson-dere die Haftung für Mangelfolgeschäden. gSSoweit unserseits dennoch eine Haftung besteht, ist diese summenmäßig auf 1 Mio. ! für Personen- und 0,5 Mio. ! für Sach- und Vermögensschäden begrenzt.

IX. Eigentums vorbehaltDie von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher – auch künftiger – Ansprüche, die uns aus jedem Rechts grund gegen den AG jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum (=Vorbehalts-ware).Auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleis tet werden, geht unser Eigen-tum nicht unter. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Saldo-forderung, die auch eventuelle Rückgriffsansprüche, insbesondere aus eventueller scheckmäßiger Haftung, umfasst. Be- und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehö-renden Waren durch den AG steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu (ebenfalls: = Vorbehaltsware). Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt da durch unser Eigentum an der Vor behaltsware entsprechend §§ 947, 948 BGB, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des AG an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht und der AG diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt, die dann ebenfalls Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen sind.kk Der AG darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist, veräußern. Die diesbe-züglichen Forderungen des AG gegen seinen Kunden – bei Be-/Verarbeitung bzw. Vermischung/Ver- bindung in entsprechender vorerwähnter an teiliger Höhe – werden bereits jetzt an uns in ent-sprechender Höhe abgetreten. Der AG ist berechtigt, diese Forderungen bis zu unserem jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf einzuziehen. Kommt er jedoch uns gegenüber in Zahlungsver-zug, so sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu wider rufen und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass ihm gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehal-tungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung sind wir be rechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten und Zahlung an uns zu verlangen, der AG ist verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte er for der lichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen und die er for derlichen Liefer- und Rechnungs-unterlagen in Kopie uns auszuhändigen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten un sere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des AG Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.

X. Urheberrechte, Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, GerichtsstandAn sämtlichen unserer Texte, Darstellungen und Abbildungen jedweder Art etc., gleichgültig in welcher Form (u.a. Druckschriften, Website) veröffentlicht, stehen uns die entsprechenden Urhe-berrechte zu, so dass deren Nutzung und Verwendung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet ist.Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht wird unter Ausschluss der Bestimmungen des Haager Kaufrechts (EKG/EAG) und des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) vereinbart. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Essen, wir sind jedoch auch berechtigt, den AG vor dem Gericht seines Sitzes zu verklagen.

Stand: 01.07.2013 35

Page 36: Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit Brandschutz · FÜR DEN FACHBETRIEB/FACHMANN AUSGABE 12/2014 Produktkatalog Preisliste Haustechnik/ Conlit® Brandschutz Preise gültig

Haustechnik/Conlit Brandschutz Geschäftsbereich Handel

Postfach 20745952 GladbeckTelefon: +49(0)20 43/408-295Telefax: +49(0)20 43/408-450

DEUTSCHE ROCKWOOL Mineralwoll GmbH & Co. OHG

Postfach 207 45952 GladbeckTelefon: +49(0)20 43/408-0Telefax: +49(0)20 43/408-444www.rockwool.deHRA 1995 Gelsenkirchen

10.0000.1 P/12/14/10/PD

www.youtube.com/deutscherockwool

www.facebook.com/deutscherockwool

Kommen Sie zu uns. Wir informieren Sie gerne.

Unsere technischen Informationen geben den derzeitigen Stand unseres Wissens und unserer Erfahrung wieder. Verwenden Sie bitte die jeweils neueste Auflage dieser Preisliste, denn Er-fahrungs- und Wissensstand entwickeln sich stets weiter. In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die beschriebenen Anwendungsbeispiele können besondere Verhältnisse des Einzelfalles nicht berücksichtigen und erfolgen daher ohne Haftung. Es gelten ausschließ-lich unsere umseitig abgedruckten Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen.

Angebote/Auftragsservice

Telefon: +49(0)20 43/408-372 +49(0)20 43/408-432 +49(0)20 43/408-448 +49(0)20 43/408-467Telefax: +49(0)20 43/408-530

Fachberatung undtechnische Informationen

Telefon: +49(0)20 43/408-606Telefax: +49(0)20 43/408-575


Recommended