Repetitorium aus Zivilrecht
Schuldrecht - Allgemeiner Teil
Magdalena Gruber, LL.M.(WU), BSc(WU)
Herzlichen Dank an Mag. Sebastian Wöss für die zur Verfügung gestellten Folien!
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Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten
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Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten
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Grundlagen
− Abgrenzung Schuldrecht AT/BT − ABGB: „persönliche Sachenrechte“ − Relativität der Schuldrechte − §§ 859-1341 ABGB, ergänzt um die gemeinsamen
Bestimmungen (§§ 1342-1503 ABGB) • vielfach dispositive Normen • (ergänzende) Vertragsauslegung
I. Allgemeines
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Begriff „Schuldrecht“ − „Vermöge welcher Person einer anderen zu einer Leistung
verbunden ist“ (§ 859 ABGB) − Rechtsverhältnisse, kraft derer eine Person einer
anderen Person zu einer Leistung verpflichtet ist − Ausnahmsweise absolute Außenwirkung − bei Eingriff in fremde Forderungsrechte − wissentliche Verleitung zum Vertragsbruch
I. Allgemeines
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Definition Schuldverhältnis
• Schuldverhältnis − Inbegriff der zwischen Schuldner und Gläubiger
wechselseitigen Beziehung (Rechte und Pflichten)
• Schuldverhältnis ieS − Leistungspflicht einer Person
• Schuldverhältnis iwS − Summe aller einem Schuldverhältnis entspringenden
(gegenseitigen) Ansprüche
I. Allgemeines
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Schuldverhältnis − Hauptleistungspflichten − Nebenleistungspflichten
• Selbständige Nebenleistungspflichten • Unselbständige Nebenleistungspflichten
− Schutz- und Sorgfaltspflichten
I. Allgemeines
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Hauptleistungspflichten − Charakterisieren das Rechtsverhältnis − Das „Wesen“ des Rechtsgeschäftes
− Einseitig oder wechselseitig − Genetisches und funktionelles Synallagma
I. Allgemeines
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Selbständige Nebenleistungspflichten = Äquivalente Nebenpflichten − Besonderes Interesse des Gläubigers an der Erfüllung − Teil der Gegenleistung entfällt auf diese
I. Allgemeines
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Unselbständige Nebenleistungspflichten = Inäquivalente Nebenpflichten − „dienende Funktion“ − Kein selbständiges Interesse an der Erfüllung − Häufig aus der ergänzenden Vertragsauslegung (§ 914
ABGB)
I. Allgemeines
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Schutz- und Sorgfaltspflichten (I) − Erfüllungshandlung ist so zu setzen, dass der Gläubiger
weder an seiner Person oder an seinen Rechtsgütern geschädigt wird
− Ergeben sich aus der (ergänzenden) Vertragsauslegung oder direkt aus dem Gesetz (§§ 1157, 1169 ABGB)
I. Allgemeines
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Schutz- und Sorgfaltspflichten (II) − positive Vertragsverletzung − Schadenersatzpflicht − im Leistungsstörungsrecht: „Begleitschaden“ − Anspruchskonkurrenz zu deliktischen Ansprüchen
I. Allgemeines
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WIEDERHOLUNG Beispiele
1) Verpackung der Lieferung 2) Beilegung einer Gebrauchsanweisung 3) Montage eines Einbauschranks 4) Anfertigung eines Maßanzugs 5) Zustellung eines Bettes 6) Ausstellung einer Rechnung
I. Allgemeines
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Primär- und Sekundärpflichten − Primärpflichten
• Hauptleistungspflichten • Nebenleistungspflichten • Schutz- und Sorgfaltspflichten
− Sekundärpflichten • Schadenersatz- und Gewährleistungspflichten • Gestaltungsrechte, Rücktritt/Wandlung
I. Allgemeines
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Obliegenheiten − Rechtspflichten „minderer Art“ − begründen keine Ersatzpflichten − Sanktion: Rechtsnachteil für Belasteten − zB § 377 UGB
I. Allgemeines
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Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (I) Zielschuldverhältnis − Pflicht zur (einmaligen) Leistung − Art und Umfang der Leistung klar definiert − endet durch Erbringung der Leistung
I. Allgemeines
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Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (II) Dauerschuldverhältnis − Länger andauernde bzw wiederkehrende Leistungen − Art, nicht jedoch Umfang der Leistung definiert − Beendigung:
• Zeitablauf • Aufkündigung
− Grundsätze: • Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund • ex nunc Rückabwicklung • Vgl § 987 ABGB
I. Allgemeines
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Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (III) Sukzessivlieferverträge − Erbringung von Teilleistungen − Ziel- oder Dauerschuldverhältnis
• Zielschuldverhältnis: von vorne herein bestimmter Umfang
• Dauerschuldverhältnis: Umfang nicht im Vorhinein festgelegt
I. Allgemeines
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WIEDERHOLUNG Beispiele 1) A kauft ein Auto auf Raten. 2) B bestellt ein Zeitschriftenabo für ein Jahr. 3) C kauft ein wissenschaftliches Werk, das in vielen
Lieferungen erscheint. 4) D gewährt E ein Darlehen. 5) F schließt für seine Wohnung einen Vertrag mit einem
Stromanbieter.
Vgl. Maier/Nitsch/Reidinger, Bürgerliches Recht II9 (2016) 109.
I. Allgemeines
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Schuld und Haftung − Schuld: Leisten müssen − Haftung: Einstehen für die (Nicht-)Leistung − Allenfalls gerichtlich durchsetzbar − Schuldbeschränkungen und Haftungsbeschränkungen
• Pro viribus (zB bedingte Erbantrittserklärung) • Cum viribus (zB Nachlassseparation)
− Naturalobligationen
I. Allgemeines
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Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten
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Begründung des Schuldverhältnisses
Schuldverhältnisse gründen sich − unmittelbar auf ein Gesetz − auf einen Vertrag oder − auf eine erlittene Beschädigung (vgl § 859 ABGB)
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Entstehung durch zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag)
− Prinzip der Vertragsfreiheit − Einseitige, zwei- oder mehrseitige Willenserklärungen − Auch atypische Verträge zulässig (zB Garantievertrag) − Auch gemischte Verträge zulässig
• Kombinationstheorie • Absorptionstheorie
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Auslobung (§ 860 ABGB) − Zusage einer Belohnung gegen Erbringung einer
bestimmten Leistung an unbestimmte Personen − öffentliche Bekanntmachung (Aushang, Internet) − Bedarf keiner Annahme − Widerruf bis zu tatsächlichen Leistungserbringung
möglich, vgl jedoch § 860a ABGB − Erbringung der Leistung durch Mehrere: § 860b ABGB
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Preisausschreiben − Fall der Auslobung − Auswahl findet durch den Auslobenden oder durch
Dritte statt − Mehrere Erfolge erwartet − Fristsetzung erforderlich − Verbot der Willkür − Glücksvertrag? − Öffentliche Ausschreibungen?
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Das vorvertragliche Schuldverhältnis (I) − Rechtsanalogie (§§ 874, 878 ABGB) − Durch Anbahnung des geschäftlichen Kontakts − Bloße Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten − Was durfte der Erklärungsempfänger an Aufklärung
erwarten bzw was war für diesen – aus Sicht des Erklärenden – notwendig
− Aufklärungspflichten dürfen nicht überspannt werden
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Das vorvertragliche Schuldverhältnis (II) − Aufklärung über
• Beschaffenheit des potentiellen Leistungsgegenstandes • rechtliche Hindernisse • mangelnde Vertretungsmacht
− Grundloses Abgehen von den Vertragsverhandlungen (vgl jedoch § 861 ABGB)
− Vortäuschen des Abschlusswillens
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Das vorvertragliche Schuldverhältnis (III) − Verletzung der vorvertraglichen Pflichten = culpa in
contrahendo − Rechtsfolgen
• Ersatz des Schadens nach vertraglichen Grundsätzen • Ersatz des Vertrauensschadens (negatives
Vertragsinteresse) • uU auch Ersatz nach deliktischen Prinzipien
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Das nachvertragliche Schuldverhältnis?
− Beispiel • Hinweis auf nachträglich erkannte Gefahren • Rückrufpflicht • Geheimhaltungspflicht von Betriebsgeheimnissen
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Nebenabreden − Dienen zur Bestärkung oder Abschwächung
rechtgeschäftlicher Pflichten − Durch übereinstimmende Willenserklärungen − Schadensunabhängig − Formen:
• Angeld • Reugeld • Vertragsstrafe • Verwirkungsabrede
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Angeld (§ 908 ABGB) (I) − Erbringung einer Leistung bei Vertragsschluss zur
Sicherstellung der Erfüllung − Setzt gültigen Vertrag voraus − Schadensunabhängig
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Angeld (§ 908 ABGB) (II) Rechtsfolgen
• Verschulden des Angeldschuldners: Angeld verfällt • Verschulden des Angeldgläubigers: Angeld doppelt
zurückzuerstatten • Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz auf
Nichterfüllung bleiben unberührt • Angeld iZw Anzahlung • Richterliches Mäßigungsrecht (§ 1336 ABGB, § 7 KSchG)
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Reugeld (§ 909-911 ABGB) − Voraussetzung: gültiger Vertrag − Vertraglich vereinbarte Ersatzleistung bei Ausübung
eines Kündigungsrechtes − Leistung erst nach Ausübung des Rücktrittsrechtes
• Wahlrecht des Leistungspflichtigen • Nur dann zu leisten, wenn nicht ohnehin ein
Rücktrittsrecht besteht − Mäßigungsrecht nach § 7 KSchG
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Vertragsstrafe (§ 1336 ABGB) (I) − pauschalierter Schadenersatz − statt dem Schadenersatz wegen Nichterfüllung (§ 921
ABGB, dispositiv) − Nachweis des Schadens muss nicht erbracht werden
(kein Schaden schadet nicht)
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Vertragsstrafe (II) − Darüberhinausgehender Schaden
• grundsätzlich ersatzfähig (§ 1336 Abs 3 Satz 1 ABGB) • Verbraucher: im Einzelnen ausgehandelt (§ 1336 Abs 3
Satz 2 ABGB) − iZw muss Verschulden vorliegen − Auch für Nichteinhaltung von Erfüllungsort/-zeit
zulässig, iZw kann dann „daneben“ auch noch Erfüllung begehrt werden (§ 1336 Abs 1 letzter Satz ABGB)
− Mäßigungsrecht § 1336 Abs 2 ABGB
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Verwirkungsabrede
− Vertragsverletzung eines Teils führt zum Verlust bereits erbrachter Leistungen
− Vgl Terminsverlust • Vereinbarung, wonach der Verzug mit einer Teilleistung
zur Fälligkeit aller künftigen Leistungen führt • zB Kreditvertrag (Achtung § 14 Abs 3 VKrG)
II. Entstehung des Schuldverhältnisses
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Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten
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Bestimmtheit der Leistung (§ 869 ABGB) − Geschuldete Leistung muss ausreichend bestimmt oder
bestimmbar sein (§ 869 ABGB) − idR durch die Parteien selbst
• Auch durch eine Partei zulässig • Allenfalls ergänzende Vertragsauslegung • Wenn erfolglos: Nichtigkeit (Dissens)
− Konkretisierung durch Dritte
III. Schuldinhalt
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Arten der Leistung (was kann geschuldet werden?) − Tun oder Unterlassen (§ 861 ABGB)
• Unterlassungsansprüche mit (vorbeugender) Unterlassungsklage durchzusetzbar
− Erfolg oder gebotene Sorgfalt • Nach Vereinbarung zu beurteilen
III. Schuldinhalt
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Teilbare und unteilbare Leistungen − Teilbar: zwischen der ganzen und der teilweisen Leistung gibt es
einen quantitativen Unterschied − Unteilbar: qualitativer Unterschied − Nach subjektiven Kriterien zu beurteilen − Auswirkung auf Rechtsfolgenebene
III. Schuldinhalt
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Vertretbare und unvertretbare Sachen − Objektive Kriterien ausschlaggebend (Verkehrsauffassung)
III. Schuldinhalt
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Gattungs- und Stückschuld (Speziesschuld) − Stückschuld: Leistungsgegenstand durch individuelle
Merkmale bestimmt − Gattungsschuld: Leistungsgegenstand durch generelle
Merkmale bestimmt • Beschränkte Gattungsschuld
− Subjektive Kriterien (Parteiwille) maßgebend − Unterscheidung wichtig für die Gefahrtragung
III. Schuldinhalt
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Konzentration − Absonderung aus der Masse − Gattungsschuld wird Stückschuld − Änderung der Rechtsfolgen insb für den zufälligen
Untergang der Sache − Zeitpunkt:
• wenn fällig und • gehörig angeboten
III. Schuldinhalt
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Wahlschuld (§§ 906 ff ABGB) − Eine Schuld kann durch verschiedene Leistungen erfüllt
werden − Wahlberechtigter:
• Parteienvereinbarung • Im Zweifel Schuldner
− Getroffene Wahl kann einseitig nicht mehr abgeändert werden (§ 906 Abs 1 Satz 2)
− Rückforderung • Irrtümlich beide geleistet? • Leistung einer Sache in Unkenntnis des Wahlrechts?
− Abgrenzung zur Alternativermächtigung (facultas alternativa)
III. Schuldinhalt
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Wahlschuld (II) Wahlberechtigter trifft keine Entscheidung
1. Schuldnerverzug: §§ 918 ff ABGB, „alternative“ Klagemöglichkeit des Gläubigers, Exekution auf eine Leistung
2. Gläubigerverzug: a. Wahlrecht geht auf den Schuldner über b. oder Rücktritt vom Vertrag (§§ 918 ff ABGB) In beiden Fällen Schadenersatz (§ 906 Abs 2 Satz 4 ABGB)
III. Schuldinhalt
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Wahlschuld (III)
Zufälliger Untergang eines Wahlstückes − keine (zwingende) Bindung des Wahlberechtigten an den
Vertrag
Verschuldeter Untergang eines Wahlstückes: − Haftung des Verpflichteten, sofern der Gläubiger sich
nicht für die andere Sache entscheidet
III. Schuldinhalt
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Leistungszeit (§ 904 ABGB) 1. Parteienvereinbarung 2. Allenfalls Natur und Zweck der Leistung 3. Sonst „sogleich“ (ohne unnötigen Aufschub) (§ 904
Satz 1 ABGB, vgl § 7a KSchG)
III. Schuldinhalt
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Leistungszeit (§ 904 ABGB) − Gläubiger kann am Beginn des Tages der Fälligkeit
fordern − Verzug tritt jedoch erst mit Ende des Tages der
Fälligkeit ein − Fälligkeit kann nachträglich einvernehmlich geändert
werden (§ 1413 ABGB) • Stundung: neuer Fälligkeitstermin • Reine Stundung: Fälligkeit bleibt aufrecht, Verzicht auf
Geltendmachung • kein Abzug von Zwischenzinsen (aber § 16 VKrG)
III. Schuldinhalt
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Erfüllungsort (§ 905 ABGB) 1. Parteiendisposition 2. allenfalls Natur und Zweck des Geschäftes 3. Sonst Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners (§ 905
Abs 1 ABGB, Holschuld)
III. Schuldinhalt
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Erfüllungsort (§ 905 ABGB)
• Erfüllungsort beim Gläubiger Schuldner muss für die Beförderung der Leistung zum Gläubiger sorgen (Bringschuld)
• Erfüllungsort beim Schuldner Schuldner muss Leistung
• für den Gläubiger bereithalten (Holschuld; gesetzlicher Regelfall)
• oder die Leistung zum Gläubiger absenden (Schickschuld)
III. Schuldinhalt
Magdalena Gruber 51
Geldschulden − Geld ieS: staatlich anerkanntes Zahlungsmittel, für das
Annahmezwang besteht (Bargeld) − Geld iwS: alles, was im Verkehr als Zahlungsmittel
angenommen wird (zB Buchgeld) − Geldschulden grds Bargeldschulden
III. Schuldinhalt
Magdalena Gruber 52
Geldschulden − Sonderfall der Gattungsschuld
• Keine Unmöglichkeit • Nicht in „mittlerer Qualität und Güte zu leisten“
− Bringschuld (§ 907a ABGB) • Muss bei Fälligkeit verfügbar sein • Gefahrtragung bei Banküberweisung • Ausnahme: § 6a Abs 2 KSchG, § 15 Abs 3 MRG
− Fremdwährungsschulden • § 907b ABGB facultas alternativa • Effektivklausel
− Wertsicherung
III. Schuldinhalt
Magdalena Gruber 53
Zinsen − Entgelt für die Nutzung von Kapital − Berechnung − Begriffe
• Verzugszinsen • Zins • Zwischenzinsen
− Nebengebühren (§ 912)
III. Schuldinhalt
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Zinsen als Entgelt − Höhe:
• Parteiendisposition • Sonst § 1000 ABGB: 4% p.a.
− Schranke: Wucherbestimmungen (§ 879 Abs 2 Z 4 ABGB, § 7 WucherG)
III. Schuldinhalt
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Verzugszinsen − unabhängig von Verschulden oder Schaden − Parteiendisposition, sonst gesetzliche Regelungen − Höhe:
• Unternehmensbezogene Geschäfte: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszins (§ 456 UGB) (Achtung § 459 UGB)
• Allgemein 4 % (§ 1333 Abs 1 iVm § 1000 ABGB) • Verbrauchergeschäft: § 6 Abs 1 Z 13 KSchG
− Weitergehender Schadenersatz bleibt unberührt
III. Schuldinhalt
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Zinseszinsen − Können begehrt werden, wenn ausdrücklich vereinbart
(§ 1000 Abs 2 ABGB) − Höhe unterliegt der Parteiendisposition (sonst 4 %) − Weitergehender Schadenersatz bleibt unberührt
III. Schuldinhalt
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Leistung Zug um Zug (I) • §§ 1052, 1062 ABGB • Dispositiv • Vertraglich oder gesetzliche Vorleistungspflicht (zB
§§ 1154, 1170 ABGB) • Verschiedene Zurückbehaltungsrechte
III. Schuldinhalt
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Leistung Zug um Zug (II) Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrag (§ 1052 Satz 1 ABGB) − Schuldner hat seine Leistung angeboten − Besteht nur hinsichtlich Leistungen, die im
Austauschverhältnis stehen − § 6 Abs 1 Z 6 KSchG: kann im Verbrauchergeschäft nicht
ausgeschlossen werden
III. Schuldinhalt
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Leistung Zug um Zug (III) Unsicherheitseinrede (§ 1052 Satz 2 ABGB) − Vorleistungspflicht − Keine Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages
möglich − Leistung bis zur Sicherstellung der Gegenleistung
zurückbehalten − Erbringung der Gegenleistung durch die
Vermögensverhältnisse gefährdet (§ 1052 Satz 2 ABGB)
III. Schuldinhalt
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Zurückbehaltungsrecht Einrede der Gewährleistung − Wenn Sache bereits übergeben und der Empfänger
Verbesserung/Austausch verlangen kann − Setzt Recht auf Leistung voraus − Steht nach hA nur hinsichtlich von (Gegen-)Leistungen
zu, welche im Austauschverhältnis stehen − hA: ganzer Betrag kann zurückbehalten werden
III. Schuldinhalt
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Zurückbehaltungsrecht nach § 471 ABGB Herausgabe einer Sache nur gegen Berichtigung des mit der Sache in Verbindung stehenden gemachten Aufwandes oder des durch die Sache verursachten Schadens − Ausnahme: § 1440 Satz 2 ABGB − § 6 Abs 1 Z 6 KSchG − Ohne Vertragsverhältnis?
III. Schuldinhalt
Repetitorium aus Zivilrecht� �Schuldrecht - Allgemeiner Teil���Magdalena Gruber, LL.M.(WU), BSc(WU)ProgrammProgrammGrundlagenBegriff „Schuldrecht“Definition SchuldverhältnisSchuldverhältnisHauptleistungspflichtenSelbständige NebenleistungspflichtenUnselbständige NebenleistungspflichtenSchutz- und Sorgfaltspflichten (I)Schutz- und Sorgfaltspflichten (II)WIEDERHOLUNGPrimär- und SekundärpflichtenObliegenheitenZiel- und Dauerschuldverhältnisse (I)Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (II)Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (III)WIEDERHOLUNGSchuld und HaftungProgramm Begründung des SchuldverhältnissesEntstehung durch zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag)Auslobung (§ 860 ABGB)PreisausschreibenDas vorvertragliche Schuldverhältnis (I)Das vorvertragliche Schuldverhältnis (II)Das vorvertragliche Schuldverhältnis (III)Das nachvertragliche Schuldverhältnis?NebenabredenAngeld (§ 908 ABGB) (I)Angeld (§ 908 ABGB) (II)Reugeld (§ 909-911 ABGB)Vertragsstrafe (§ 1336 ABGB) (I)Vertragsstrafe (II)VerwirkungsabredeProgrammBestimmtheit der Leistung (§ 869 ABGB)Arten der Leistung (was kann geschuldet werden?)Teilbare und unteilbare LeistungenVertretbare und unvertretbare SachenGattungs- und Stückschuld (Speziesschuld)KonzentrationWahlschuld (§§ 906 ff ABGB)Wahlschuld (II)Wahlschuld (III)Leistungszeit (§ 904 ABGB)Leistungszeit (§ 904 ABGB)Erfüllungsort (§ 905 ABGB)Erfüllungsort (§ 905 ABGB)GeldschuldenGeldschuldenZinsenZinsen als EntgeltVerzugszinsenZinseszinsenLeistung Zug um Zug (I)Leistung Zug um Zug (II)Leistung Zug um Zug (III)ZurückbehaltungsrechtZurückbehaltungsrecht nach § 471 ABGB