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Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

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Sarasin Investmentfonds SI CAV Prospekt Ein luxemburgischer Umbrella-Fonds Juni 2006 Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Basis dieses Verkaufsprospektes sowie des vereinfachten Verkaufsprospektes, des letzten Jahresberichtes und, sofern bereits veröffentlicht, des darauf folgenden Halbjahresberichtes. Diese Berichte sind Bestandteil dieses Verkaufsprospektes und - mit diesem - Grundlage für alle Zeichnungen von Fondsanteilen. Sie sind bei allen Vertriebsstellen kostenlos erhältlich. Gültig und verbindlich sind nur die Informationen die im Verkaufsprospekt sowie einem der im Verkaufsprospekt aufgeführten Dokumente enthalten sind. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Aktien des Sarasin Investmentfonds SICAV gelangen die im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen zur Anwendung VISA 200~16623-I I la-0-pc L‘apposition du visa ne peut en aucun d’argument de publicit6 Luxembourg, le 05/07/2006 Commission de Surveillance du Secteur inancier I
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Page 1: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV

Prospekt

Ein luxemburgischer Umbrella-Fonds Juni 2006

Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Basis dieses Verkaufsprospektes sowie des vereinfachten Verkaufsprospektes, des letzten Jahresberichtes und, sofern bereits veröffentlicht, des darauf folgenden Halbjahresberichtes. Diese Berichte sind Bestandteil dieses Verkaufsprospektes und - mit diesem - Grundlage für alle Zeichnungen von Fondsanteilen. Sie sind bei allen Vertriebsstellen kostenlos erhältlich. Gültig und verbindlich sind nur die Informationen die im Verkaufsprospekt sowie einem der im Verkaufsprospekt aufgeführten Dokumente enthalten sind. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Aktien des Sarasin Investmentfonds SICAV gelangen die im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen zur Anwendung

VISA 200~16623-I I la-0-pc L‘apposition du visa n e peut en aucun d’argument de publicit6 Luxembourg, le 05/07/2006 Commission de Surveillance du Secteur inancier

I

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INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3 2. Organisation und Management 5

2.1. Gesellschaftssitz 5 2.2. Verwaltungsrat 5 2.3. Geschäftsleitung 2.4. Anlageverwalter, Unteranlageverwalter und Unteranlageberater 2.5. Depotbank 7 2.6. Hauptverwaltung, Domizil-, Register- und Transferstelle 2.7. Hauptvertriebsstelle 7 2.8. Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater 7

3. Anlagegrundsätze 8 3.1. Anlageziele, Anlagepolitik und typisches Risiko- und Anlegerprofil der Teilvermögen 8 3.2. Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen 8 3.3. Anlagebeschränkungen 11 3.4. Besondere Techniken und Instrumente die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand

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haben 3.4.1. Optionsgeschäfte auf Wertpapiere 3.4.2. Termingeschäfte, Tauschgeschäfte und Optionen auf Finanzinctrumente 3.4.3. Ausleihen von Wertpapieren des Portefeuilles 3.4.4. Pensionsgeschäfte 3.4.5. Techniken und Instrumente zur Absicherung gegen Währungsrisiken

4. Gesellschaft, Gesellschafterversammlung und Berichterstattung 4.1. Die Gesellschaft 4.2. Gesellschafterversammlung und Berichterstattung 4.3. Dokumente zur Einsichtnahme

5.1. Beschreibung der Aktien 5.2. Dividendenpolitik 5.3. Ausgabe und Verkauf der Aktien sowie Antragsverfahren und Registrierung 5.4. Rücknahme der Aktien 5.5. Umtausch der Aktien 5.6. Schliessung und Verschmelzung 5.7. Ermittlung des lnventarwerts 5.8. Aussetzung der Ermittlung des Inventarwerts, der Ausgabe,

5.9. Vertrieb der Aktien 5.1 0 Unlautere Handelspraktiken - Verhinderung der Geldwäsche

6. Gebühren, Kosten und steuerliche Gesichtspunkte 6.1 .Gebühren und Kosten 6.2. Steuerliche Gesichtspunkte

7. Spezifische Bestimmungen für den Vertrieb von Aktien im Ausland 7.1. Hinweise für Anleger in der Schweiz 7.2. Ergänzende Hinweise für Anleger in Deutschland 7.3. Hinweise für Anleger in Italien 7.4. Ergänzende Hinweise für Anleger in Österreich 7.5. Hinweise für übrige Länder

5. Beteiligung an der Gesellschaft

der Rücknahme und des Umtauschs der Aktien

Anhang: Spezifische Bestimmungen zu den einzelnen Teilvermögen

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1. EINLEITUNG

SARASIN INVESTMENTFONDS (die ~<Gesellschaft,~) ist als <(Soci6te d’investicsement a capital variable>> auf der Grundlage des Gesetzes des Grossherzogtums Luxemburg vom 10. August 1915 (<<Gesetz von 1915.) und dessen Abänderungen organisiert und dort unter Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember SO02 (<<Gesetz von 2002)>) als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zugelassen. Die Gesellschaft ist befugt, nennwertlose lnvestmentaktien (((Aktien>>) verschiedener Anlagesondervermögen (<<Teilvermögen>>) auszugeben. Die Gesellschaft kann jederzeit Aktien zusätzlicher Teilvermögen ausgeben. Der Prospekt wird durch einen entsprechenden Nachtrag ergänzt werden. Aktien der Teilvermögen sind als Namenaktien erhältlich und können an jedem Bewertungstag erworben, veräussert oder in Aktien eines anderen Teilvermögens der Gesellschaft umgetauscht werden. lnhaberaktien werden derzeit keine ausgegeben. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu Preisen, die auf die Buchhaltungswährung des jeweiligen Teilvermögens lauten und ausserdem in Euro, Schweizer Franken, in US-Dollars und in Pfund Sterling (jeweils eine ((zugelassene Zahlungswährung>>) ausgedrückt sind, wobei durch den Fremdwährungsumtausch entstehende Kosten von den Aktienzeichnern getragen werden. Es kann eine Verkaufsgebühr berechnet werden. Zurzeit werden die Aktien der folgenden Teilvermögen ausgegeben:

Sarasin Investmentfonds-Sarasin BondSar World (hiernach ({Sarasin BondSar World>>)

(hiernach (<Sarasin BondSar Absolute Return (EUR))>) Sarasin Investmentfonds-Sarasin BondSar Euro

(hiernach (6arasin BondSar Euro>>)

(hiernach ({Sarasin Sustainable Bond Euro)))

(hiernach Garasin BondSar Swiss Franc)))

(hiernach &arasin BondSar US Dollar)))

(hiernach &arasin BondSar US Dollar Opportunity)))

(hiernach &arasin Global Return (EUR)=)

(hiernach ((Sarasin Global Convertible (EUR)>>) Sarasin Investmentfonds-Sarasin GlobalSar (CHF)

(hiernach ((Sarasin GlobalSar (CHF)>>) Sarasin Investmentfonds-Sarasin GlobalSar (EUR)

(hiernach <<Sarasin GlobalSar (EUR)>>)

(hiernach <(Sarasin GlobalSar Optima (EUR)>>)

(hiernach (Garasin Real Estate Equity (EUR)>>) Sarasin Investmentfonds-Sarasin OekoSar Portfolio

(hiernach <<Sarasin OekoSar Portfolio))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin OekoSar Equity

(hiernach ((Sarasin OekoSar Equity>>) Sarasin Investmentfonds-Sarasin Sustainable Equity

Sarasin Investmentfonds-Sarasin BondSar Absolute Return (EUR)

Sarasin Investmentfonds-Sarasin Sustainable Bond Euro

Sarasin Investmentfonds-Sarasin BondSar Swiss Franc

Sarasin Investmentfonds-Sarasin BondSar US Dollar

Sarasin Investmentfonds-Sarasin BondSar US Dollar Opportunity

Sarasin Investmentfonds-Sarasin Global Return (EUR)

Sarasin Investmentfonds-Sarasin Global Convertible (EUR)

Sarasin Investmentfonds-Sarasin GlobalSar Optima (EUR)

Sarasin Investmentfonds-Saracin Real Estate Equity (EUR)

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(hiernach 4arasin Sustainable Equity>>) Sarasin Investmentfonds-Sarasin BlueChipSar

(hiernach 4arasin BlueChipSar>>) Sarasin Investmentfonds-Sarasin EquiSar

(hiernach <tsarasin EquiSarl,) Sarasin Investmentfonds-Sarasin EuropeSar

(hiernach 43arasin EuropeSar),) Sarasin Investmentfonds-Sarasin TecSar

(hiernach (tsarasin TecSar>>) Saracin Investmentfonds-Sarasin InnovationSar

(hiernach 43arasin InnovationSar >>) Sarasin Investmentfonds-Sarasin HealthSar

(hiernach ItSarasin HealthSar>>) Sarasin Investmentfonds-Sarasin Dutch Equity

(hiernach ((Sarasin Dutch Equity„) Sarasin Investmentfonds-Sarasin EmergingSar

(hiernach (tsarasin EmergingSar>>) Sarasin Investmentfonds-Sarasin EmergingSar-Asia

(hiernach (tsarasin EmergingSar-Asia>>)

Die konsolidierte Buchhaltungswährung der Gesellschaft ist der Euro. Die Buchhaltung (Berechnung des Nettoinventarwertes) sämtlicher Teilvermögen kann den Anhängen zu diesem Prospekt entnommen werden. Die Buchhaltungswährung muss mit der Referenrwährung eines Teilvermögens nicht identisch sein, Referenzwährung ist diejenige Währung, in welcher eine Optimierung des Anlageerfolges angestrebt wird. Sie wird dem Namen des Teilvermögens meist in Klammer beigefügt. Die Festlegung einer Referenzwährung ist insbesondere bei Strategiefonds (Portfolio Fonds) üblich, während Aktienfonds meist keine Referenzwährung kennen. Unter Anlagewährung werden die Währungen verstanden, in welchen die Anlagen eines Teilvermögens getätigt werden. Die Anlagewährungen müssen nicht identisch mit der Buchhaltungswährung oder Referenzwährung sein. Im Allgemeinen erfolgt allerdings ein wesentlicher Teil der Anlagen in der Referenzwährung oder ist gegenüber der Referenzwährung abgesichert. Die Gesellschaft ist unter dem Gesetz von 2002 dazu ermächtigt, einen oder mehrere Sonderprospekte zum Vertrieb von Aktien eines oder mehrerer Teilvermögen zu erstellen. Potentielle Käufer von Aktien sollten sich selbst über die rechtlichen Anforderungen sowie die anzuwendenden Devisenbectimmungen und Steuern des Landes ihrer Staatsbürgerschaft oder ihres Wohnsitzes informieren oder bei Zweifel bezüglich des Inhalts des Prospektes eine Person konsultieren, die über den Fonds detailliert Auskunft erteilen kann. Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem geltenden Recht und den Gepflogenheiten des Grossherzogtums Luxemburg und können geändert werden. Dieser Prospekt kann in andere Sprachen übersetzt werden. Sollten Widersprüchlichkeiten zwischen dem deutschen Prospekt und einer Version in einer anderen Sprache bestehen, so hat der deutsche Prospekt vorrangige Gültigkeit, solange die Gesetze in der Rechtsordnung, in der die Aktien verkauft werden, nichts Gegenteiliges vorsehen. Angaben in diesem Prospekt in ((Schweizer Frankem oder <(CHF>> beziehen sich auf die Währung der Schweiz; <<US-Dollars>> oder <<USD>> beziehen sich auf die Währung der Vereinigten Staaten von Amerika; (<Euro)> oder <<EUR>> ist die Währung der Europäischen

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Währungsunion, <<Pfund Sterling>> oder <<GBP>> bezieht sich auf die Währung von Grossbritannien. Vor der Investition in Teilvermögen der Gesellschaft, sollten Anleger Kapitel 3.2 .Risiko~rofil, Risiken und Risikoklassen" lesen und berücksichtigen.

2. ORGANISATION UND MANAGEMENT

2.1. GESELLSCHAFTSSITZ

Die Hauptverwaltung der Gesellschaft hat ihren Sitz 50, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxem burg, Luxem burg.

2.2. VERWALTUNGSRAT

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen: - Rolf Wittendorfer (Präsident), Chairman Sarasin Investmentfondcgesellschaften,

- Jürg Peng (Delegierter des Verwaltungsrates), Geschäftsführer, Sarasin

- Claude Hoffmann, Directeur Commercial, European Fund Administration S.A.,

- - -

Basel

Investmentfonds AG, Basel

Luxem burg Jacques Bofferding, Directeur, Fortis Banque Luxembourg S.A., Luxemburg Marco Weber, Direktor, Bank Sarasin & Cie AG, Basel Nils Ossenbrink, Direktor, Bank Sarasin & Cie AG, Basel

2.3. GESCHÄFTSLEITUNG

- Jürg Peng, Vorsitzender, Basel - Jan Vorster, Basel - Daniel Zehner, Luxemburg

2.4. ANLAGEVERWALTER, UNTERANLAGEVERWALTER UND UNTERANLAGEBERATER

An lageverwalter Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 2. Mai 2006 die Sarasin Investmentfonds AG als Anlageverwalterin für alle Teilvermögen ernannt. Die Sarasin InvestmentFonds AG, Wallstrasse 9, CH-4002 Basel, Schweiz, ist eine 1993 unter schweizerischem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel. Als Fondsleitung verwaltet die Sarasin Investmentfonds AG in der Schweiz Anlagefonds mit einem Gecamtvolumen von rund CHF 2 Mia. (2005). Die Sarasin Investmentfonds AG ist zu 100% eine Tochtergesellschaft der Bank Sarasin & Cie AG. Der Anlageverwaltervertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung des Vertrags ist die Gesellschaft verpflichtet, sofern es erfordert wird, ihre Firmenbezeichnung und die Namen der Teilvermögen CO zu ändern, dass sie die Buchstaben «Saw nicht mehr enthalten. Der Anlageverwalter kann mit dem Einverständnis der Gesellschaft und unter eigener Verantwortung und Kontrolle einen oder mehrere durch die Aufsichtsbehörde genehmigte Unteranlageverwalter und Unteranlageberater für jedes Teilvermögen ernennen. Folgende Unteranlageverwalter und Unteranlageberater können ernannt werden:

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.. .

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Unteranlageverwalter

Bank Sarasin & Cie AG Bank Sarasin & Cie AG, Elisabethenstrasse 62, CH-4002 Basel, Schweiz, ist eine Schweizer Privatbank mit Standorten in Europa und Asien. Ihre Hauptaktivitäten umfassen die Anlageberatung und die Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden sowie das Fondsgeschäft. Anlagestiftungen, Corporate Finance, Brokerage und Finanzanalyse ergänzen das Dienstleistungsangebot.

Sarasin Investment Management Limited Saracin Investment Management Limited, Juxon House, 100 St. Paul’s Churchyard, London EC4M 8BU, Grossbritannien, wurde 1980 als Aktiengesellschaft unter englischem Recht gegründet. Sarasin Investment Management Limited ist der Aufsicht der FSA unterstellt und besorgt Dienstleistungen im Bereich des lnvestmentmanagements.

Bank Sarasin Europe S.A. Im Rahmen der Übernahme der internationalen Private Banking Einheiten der Rabobank wurde die Rabo Robeco Bank Luxemburg S.A. in die Sarasin Gruppe integriert und in Bank Sarasin Europe SA., 287-289, route d’Arlon, L-1150 Luxemburg, Luxemburg (vormals Sarasin Benelux S.A.) umfirmiert. Das Unternehmen ist auf die Vermögensverwaltung spezialisiert und hat bereits als Rabobank-Einheit die Teilvermögen des Rabobank Holland Fund verwaltet.

Sarasin Expertise AM Die Vermögensverwaltungsgesellschaft Expertise Asset Management wurde von der Bank Sarasin & Cie AG übernommen. Sie firmiert seit dem 22. Mai 2003 als Sarasin Expertise AM, 33, rue de Lisbonne, F-75008 Paris, Frankreich, und verwaltet vor allem französische Publikumsfonds.

Unteranlageberater

Dynagest SA Dynagest SA, Quai de la Poste 12, CH-1211 Genf, Schweiz, ist eine unabhängige, 1993 in Genf gegründete Gesellschaft im Bereich der spezialisierten Vermögensverwaltung. Als Spezialistin für Zinssätze und Portfolioabsicherung berät und verwaltet Dynagest SA Obligationenportefeuilles sowie gemischte Vermögen nach quantitativen Anlagestrategien. Die Firma ist in der Schweiz bekannt als Pionierin in der Anwendung und Entwicklung von Verwaltungen auf der Basis des Sperrklinkeneffektes (dynamic ratchet) und verfügt auch über einen fundierten Ruf bezüglich indexgebundener und halbaktiver Vermögencverwaltungsstrategien.

Die Unteranlageverwalter und Unteranlageberater können jederzeit untereinander in ihren Aufgaben betreffend die einzelnen Teilvermögen ausgetauscht werden, wobei jeweils ein Unteranlageverwalter nur durch einen anderen Unteranlageverwalter ersetzt werden kann. Ein Unteranlageberater kann sowohl durch einen anderen Unteranlageberater oder einen anderen Unteranlageverwalter ersetzt werden. Eine aktuelle Liste betreffend der Unteranlageverwalter oder Unteranlageberater der einzelnen Teilvermögen kann bei der Gesellschaft angefordert werden. Die Unteranlageverwalter und Unteranlageberater der einzelnen Teilvermögen sind jeweils auch im Jahres- und Halbjahresbericht der Gesellschaft aufgeführt.

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Anlageverwaiter wie Unteranlageverwaiter und Unteranlageberater haben Anspruch auf eine Vergütung. Die Vergütung zu Gunsten der Unteranlagevewalter und Unteranlageberater geht zu Lasten der Vergütung zu Gunsten des Anlageverwalters und kann von der Gesellschaft direkt bezahlt werden. Der Anlageverwalter kann zu Gunsten des Vertriebs auf einen Teil der ihm zustehenden Vergütung verzichten. Die Gesellschaft kann Vergütungen an den Vertrieb zu Lasten der Vergütung an den Anlageverwalter direkt bezahlen. Die Vergütung zu Gunsten des Anlageverwalters ist aus den die einzelnen Teilvermögen betreffenden Anhängen zum Prospekt ersichtlich.

2.5 DEPOTBANK

Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 19. Juni 1992 (((Depotbankvertrag>>) die FORTIS BANQUE LUXEMBOURG S.A., Luxemburg, als Hinterlegungsstelle für das Fondsvermögen verpflichtet. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Depotbank ist auf unbestimmte Dauer in der Rechtsform einer societe anonyme nach den Gesetzen des Grossherzogtums Luxemburg gegründet, und der eingetragene Geschäftssitz ist 50, avenue J.F. Kennedy in Luxemburg. Ihre konsolidierten Eigenmittel beliefen sich per 31. Dezember 2004 auf EUR 2’603’665’838. Als Entgelt für ihre Dienstleistungen erhält die Depotbank von der Gesellschaft eine Gebühr von maximal 0.1% p.a., die vierteljährlich nachträglich zu entrichten ist. Darüber hinaus hat die Depotbank seitens der Gesellschaft Anspruch auf den Ersatz der Gebühren und Auslagen der von ihr beanspruchten Sammelverwahrer und Auslandskorrespondenten.

2.6 HAUPTVERWALTUNG, DOMIZIL-, REGISTER- UND TRANSFERSTELLE

Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 19. Juni 1992 (((Vertrag über Hauptverwaltung, Domizil-, Register- und Transferstelle>>) die FORTIS BANQUE LUXEMBOURG S.A. beauftragt, der Gesellschaft bei der Hauptvewaltung in Luxemburg als Sitz, Register- und Transferstelle für Namenaktien zu assistieren. Dieser Vertrag gilt für unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Zentralverwaltung bedient sich, unter ihrer vollen und uneingeschränkten Verantwortung, zur Erfüllung ihrer Pflichten ganz oder teilweise der Dienstleistungen der EUROPEAN FUND ADMINISTRATION (((EFA>>), societe anonyme, mit eingetragenem Gesellschaftssitz in 2, rue d’Alsace, Postfach 1725, L-I017 Luxemburg. Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 19. Juni 1992 (ccHauptzahlsteilenvertrag>>) die FORTIS BANQUE LUXEMBOURG S.A. als Hauptzahlstelle in Luxemburg verpflichtet.

2.7 HAUPTVERTRIEBSSTELLE

Hauptvertriebsstelle Bank Sarasin & Cie AG, Elisabethenstrasse 62, CH-4002 Basel, Schweiz

2.8. WIRTSCHAFTSPRÜFER UND RECHTSBERATER

Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers S a r.l., 400, route d’Esch, B.P. 1443, L-I014 Luxemburg, Luxemburg

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Rechtsberater Linklaters Loesch, 35, avenue J.F. Kennedy, L-I 855 Luxemburg, Luxemburg

3. AN LAGEGRU N DSÄTZE

3.1 ANLAGEZIELE, ANLAGEPOLITIK UND TYPISCHES RISIKO- UND ANLEGERPROFIL DER TEILVERM~GEN

Die Anlagepolitik der Gesellschaft für die Teilvermögen ist auf einen langfristigen Vermögenszuwachs, beziehungsweise für einzelne Teilvermögen auf einen hohen und stetigen Ertrag ausgerichtet. Es wird in ein breit gestreutes Portefeuille von übertragbaren Wertpapieren und anderen zulässigen Anlagewerten (nachfolgend <<Wertpapiere und andere Anlagem) angelegt. Dabei erfolgen die Investitionen nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Anlagebeschränkungen (siehe Kapitel <<Anlagebeschränkungen>>) unter Berücksichtigung der Sicherheit des Kapitals sowie dessen nomineller Werterhaltung. Zur Erreichung der Anlageziele wird das Vermögen der einzelnen Teilvermögen gemäss den im jeweiligen Anhang beschriebenen Anlagestrategien, vorwiegend in Wertpapieren sowie anderen Anlagen investiert, die auf die Währung der Teilvermögen oder auf die Währung eines anderen Mitgliedstaates der OECD oder auf Euro lauten, und die an einer offiziellen Börse oder an anderen geregelten Märkten eines zugelassenen Staates (siehe (<Anlagebeschränkungen>>) gehandelt werden. Neben den Wertpapieren und sonstigen gemäss den Anlagebeschränkungen zulässigen anderen Anlagen können auch liquide Mittel gehalten werden. Anlagen der einzelnen Teilvermögen in anderen Währungen als derjenigen, in der der Ausgabepreis berechnet ist, sind zulässig und können zur Vermeidung von Währungsrisiken durch Devisentransaktionen abgesichert werden. Die einzelnen Teilvermögen können sich zur ordentlichen Verwaltung des Wertpapierbestandes der verfügbaren Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben, zu den im Kapitel 3.4 genannten Bedingungen bedienen. Die Benchmarks der einzelnen Teilvermögen sind in den Jahres- und Halbjahresberichten aufgeführt.

In den Anhängen zu diesem Prospekt werden die Anlageziele und Anlagepolitik sowie das typische Risiko- und Anlegerprofil der einzelnen Teilvermögen näher beschrieben.

3.2. RISIKOPROFIL, RISIKEN UND RISIKOKLASSEN

Generelles Risikoprofil Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko.

Generelle Risiken

Markt- bzw. Investitionsrisiko (unternehmensspezifisches bzw. Emittentenrisiko sowie politische Risiken)

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Der Wert der Anlagen in einen Fonds wird durch diverse Faktoren (Marktentwicklung, Kreditrisiko etc.) beeinflusst. Aus diesem Grund besteht keine Garantie, dass das Anlageziel eines Fonds erreicht wird und dass ein Anleger den investierten Betrag bei einem Verkauf vollumfänglich zurückerhalten wird. Der Wert der Anlagen, in welchen der Fonds investiert ist, wird u.a. durch konjunkturelle Faktoren, rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen sowie Veränderungen des Anlegervertrauens bzw. -Verhaltens beeinflusst. Der Wert von Aktien und Obligationen wird zudem durch unternehmens- bzw. emittentenspezifische Faktoren sowie allgemeine Markt- oder Wirtschaftsbedingungen beeinflusst. Aktien von Unternehmen in Wachstumssektoren (z.B. Technologie) oder Schwellenländern sowie Aktien von kleinkapitalisierten Unternehmen (Small und Mid Caps) sind mit vergleichsweise höheren Kursrisiken behaftet. Obligationen von Unternehmen beinhalten normalerweise ein höheres Risiko als Anlagen in Staatspapiere. Das Risiko steigt an, je tiefer die Qualitätsbeurteilung eines Schuldners durch eine Rating-Agentur ausfällt. Obligationen ohne Rating können riskanter als Obligationen mit einem ,,Investment- Grade-Rating'' sein. Für Aktien besteht das Risiko darin, dass ihr Wert aufgrund veränderter Wirtschaftsbedingungen oder enttäuschter Erwartungen sinken kann und Anleger, beziehungsweise der Fonds, nicht den vollen Wert der ursprünglichen Investition zurückerhalten. Im Falle von Obligationen führen die oben erwähnten Faktoren dazu, dass nicht garantiert werden kann, dass sämtliche Emittenten ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich und termingerecht nachkommen können. Der Wert eines Fonds kann zudem durch politische Entwicklungen beeinflusst werden. So können Gesetzes- oder Steueränderungen, Einschränkungen betreffend ausländischer Investitionen oder Beschränkungen des freien Devisenverkehrs in Ländern, in denen der Fonds investiert ist, den Kurs eines Fonds negativ beeinflussen.

Zinssatzrisiko Der Wert von Obligationen wird durch Veränderungen im Zinsniveau beeinflusst. Das damit verbundene Risiko besteht darin, dass der Wert von Obligationen sinken kann und der Verkaufspreis einer Investition des Fonds unter dem Einstandspreis liegt.

Kredit- und Gegenparteienrisiko Fonds, welche mit Drittparteien geschäftliche Beziehungen, inkl. ausserbörslichen, eingehen (Kreditaufnahme, Geldmarktanlagen, Emittenten von Derivaten, u.a.), sind einem Gegenparteienrisiko ausgesetzt, d.h. dass die Drittparteien ihren Verpflichtungen gegebenenfalls nicht vollumfänglich nachkommen können.

Wechselkurs- bzw. Devisenrisiko Investiert ein Fonds in anderen Währungen als der Rechnungswährung (Fremdwährungen), besteht für diesen Fonds ein Wechselkursriciko. Daraus resultiert, dass Währungsschwankungen sich ungünstig auf den Wert der Fondsanlagen auswirken können. Je nach Bezugswährung des Anlegers können sich Währungsschwankungen negativ auf den Wert seiner Anlage auswirken.

Li q u id i täts r i s i ken Fonds sind Liquiditätsrisiken ausgesetzt, wenn sie bestimmte Anlagen nicht kurzfristig verkaufen können (insbesondere Beteiligungen im Small- und Midcap-Bereich), oder wenn Drittparteien, insbesondere bei Gegenparteien im ausserbörslichen Geschäft, ihren Verpflichtungen nicht termingerecht nachkommen können.

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Abwicklungsrisiko Fonds, welche mit Drittparteien handeln, sind einem Abwicklungcriciko (Settlementrisiko) ausgesetzt, d.h. dass die Drittparteien ihren Verpflichtungen gegebenenfalls nicht vollumfänglich und termingerecht nachkommen können.

Derivates Risiko (Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz derivativer Produkte) Marktrisiken haben bei derivativen Produkten einen deutlich grösseren Einfluss als bei direkten Anlageformen. Anlagen in derivativen Produkten können daher sehr groscen Schwankungen unterliegen. Derivate bergen jedoch nicht wie traditionelle Anlagen nur das Marktrisiko sondern darüber hinaus noch eine Anzahl weiterer Risiken, die berücksichtigt werden müssen:

Beim Einsatz von Derivaten besteht ein Kreditrisiko, wenn eine involvierte Drittpartei die Verpflichtung des Derivatkontraktes nicht einhält. Für ausserbörslich gehandelte Derivate (OTC) ist das Kreditrisiko im Allgemeinen höher als das Risiko börsengehandelter Derivate. Bei ausserbörslich gehandelten Derivaten muss daher bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos die Bonität der Gegenparteien mite in bezogen werden. Liquiditätsrisiken können bei Derivaten auftreten, wenn der entsprechende Markt illiquide ist, wie dies bei ausserbörslich gehandelten Derivaten häufig der Fall ist. Zudem bergen Derivate ein Bewertungsrisiko, weil die Kursbestimmung in vielen Fällen komplex ist und gegebenenfalls von subjektiven Faktoren beeinflusst wird. Ausserbörslich gehandelte Derivate (OTC) sind einem erhöhtem Settlement-Risiko ausgesetzt. Zudem unterliegen Derivate gegebenenfalls einem Managementrisiko, da Derivate nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der zugrunde liegenden Instrumente stehen, von denen sie abgeleitet werden. Aus diesem Grund kann nicht garantiert werden, dass mit dem Einsatz derivativer Produkte das Anlageziel erreicht werden kann.

Risi koklassen

Risikoklasse 1 (tief): Geldmarkt- und geldmarktnahe Fonds, Obligationenfonds mit geringem Bonitätsrisiko

Risikoklasse 2 (moderat): Obligationenfonds mit erhöhtem Bonitätsrisiko, Wandel- und Optionsanleihen-Fonds, gemischte Fonds mit defensiver Ausrichtung, gemischte Fonds mit A bsic h e ru ng stec h n i ken

Risikoklasse 3 (mittel): Gemischte Fonds mit ausgewogener oder wachstumsorientierter Strategie, Aktienfonds mit Absicherungstechniken, lmmobilienaktienfondc

Risikoklasse 4 (Überdurchschnittlich): Aktienfondc mit Anlageuniversum global, regional oder mit defensiven Sektoren

Risikoklasse 5 (hoch): Aktienfonds mit Anlageuniversum Schwellenländer, Wachstums- Sektoren oder Aktien kleinkapitalisierter Unternehmen (Small und Midcaps)

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3.3 ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft legt die Anlagestrategie für alle Teilvermögen nach dem Prinzip der Risikostreuung fest. Auf Grundlage des Gesetzes von 2002 hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen, die folgenden Anlagen zuzulassen: 1. Die Anlagen bestehend aus:

(a) Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten: - die an einem geregelten Markt (wie in Artikel 1 des Gesetzes von 2002

definiert) notiert oder gehandelt werden; - die an einem anderen geregelten Markt eines Mitgliedstaates der

Europäischen Union (,,EU"), der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäss ist, gehandelt werden; die an einer Wertpapierbörse eines Drittlandes amtlich notiert oder an einem anderen geregelten Markt eines Drittlandes, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäss ist, gehandelt werden; Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten aus Neuemissionen, sofern die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse oder an einem anderen geregelten Markt, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäss ist, beantragt wird und die Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird.

(b) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei qualifizierten Kreditinstituten, die ihren Gesellschaftssitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Mitgliedstaat der OECD oder in einem Land, das die Beschlüsse der Financial Actions Task Force (,,FATF" bzw. Groupe d'Action Financiere Internationale ,,GAFI") ratifiziert hat, haben (ein ,,Qualifiziertes Kredit i nst i t u t") .

(c) Derivaten, einschliesslich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente, die an einem unter (a) erster, zweiter und dritter Gedankenstrich bezeichneten geregelten Markt gehandelt werden, und/oder ausserbörslich gehandelte (,,over the counter" oder ,,OTC") Derivate, sofern: - es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne dieses Absatzes oder

um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die das Teilvermögen gemäss seinen Anlagezielen investieren darf;

- die Gegenparteien bei Geschäften mit OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (,,CSSF) zugelassen wurden; und

- die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative der Gesellschaft zum angemessenen Zeitwert veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.

(d) Anteilen von nach der Richtlinie 85/61 1/EWG, wie abgeändert durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG, (nachfolgend ,,Richtlinie 85/61 l/EWG") zugelassenen OGAW undoder anderen OGA im Sinne von Artikel 1 Absatz (2) erster und zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 85/61 1/EWG mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Drittstaat, sofern: - diese anderen OGA nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer

behördlichen Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der CSSF derjenigen nach dem Gemeinschaftcrecht der EU gleichwertig ist und

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ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht; das Schutzniveau der Anteilinhaber der anderen OGA dem Schutzniveau der Anteilinhaber eines OGAW gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für die getrennte Verwahrung des Fondsvermögens, die Kreditaufnahmen, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/61 1/EWG gleichwertig sind; die Geschäftstätigkeit der anderen OGA Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden; der OGAW oder dieser andere OGA, dessen Anteile erworben werden sollen, nach seinen Gründungsunterlagen insgesamt höchstens 10% seines Nettoinventarwertec in Anteilen anderer OGAW oder anderer OGA anlegen darf.

Erwirbt die Gesellschaft Anteile anderer OGAW und/oder sonstiger OGA, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, so darf die Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder die Rücknahme von Anteilen der anderen OGAW und/oder anderen OGA durch die Gesellschaft keine Gebühren berechnen. Geldmarktinstrumenten, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden und die unter die Definition des Artikel 1 des Gesetzes von 2002 fallen, sofern die Emission oder der Emittent dieser Instrumente selbst Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt, und vorausgesetzt sie werden: - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der

Zentralbank eines Mitgliedstaats der EU, der Europäischen Zentralbank, der EU oder der Europäischen Investitioncbank, einem Drittstaat oder, im Falle eines Bundesstaates, einem Gliedstaat der Föderation oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat der EU angehört, begeben oder garantiert; oder

- von einem Unternehmen begeben, dessen Wertpapiere auf den unter 1. (a) bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden; oder

- von einem Institut, das gemäss den im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegten Kriterien einer behördlichen Aufsicht unterstellt ist, oder einem Institut, das Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der CSSF mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts der EU, unterliegt und diese einhält, begeben oder garantiert; oder von anderen Emittenten begeben, die einer Kategorie angehören, die von der CSSF zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die denen des ersten, des zweiten oder des dritten Gedankenstrichs gleichwertig sind und sofern es sich bei den Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens zehn (10) Mio. EUR, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der 4. Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte

-

-

-

-

Gesellschaften dieser Gruppe

- umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung

zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die

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wertpapiermässige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.

(f) Jedoch: - kann die Gesellschaft höchstens 10% des Nettoinventarwertes ihrer

Teilvermögen in andere als die unter (a) bis (e) genannten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen;

- kann die Gesellschaft höchstens 10% des Nettoinventarwertes ihrer Teilvermögen in andere als die unter (d) genannten Zielfonds anlegen;

- darf die Gesellschaft weder Edelmetalle noch Zertifikate über diese erwerben. (9) Die Gesellschaft darf daneben flüssige Mittel halten.

2. (a) Die Gesellschaft legt höchstens 10% des Nettoinventarwertes eines jeden

Teilvermögens in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ein und desselben Emittenten an. Die Gesellschaft legt höchstens 20% des Nettoinventarwertes eines jeden Teilvermögens in Einlagen bei ein und derselben Einrichtung an. Das Ausfallrisiko bei Geschäften der Gesellschaft mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: - 10% des Nettoinventarwertes eines jeden Teilvermögens, wenn die Gegenpartei

ein qualifiziertes Kreditinstitut ist; - und ansonsten 5% des Nettoinventarwertes eines jeden Teilvermögens. Das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko eines jeden Teilvermögens darf den Nettoinventarwert des betreffenden Teilvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko der Gegenpartei (,,risque de contrepartie"), künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Das Gesamtrisiko der Basiswerte darf die Anlagegrenzen in den Absätzen (a) bis (f) nicht überschreiten. Die Basiswerte von indexbasierten Derivaten müssen diese Anlagegrenzen nicht berücksichtigen. Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss es hinsichtlich der Bestimmungen dieses Punktes mitberücksichtigt werden.

(b) Der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei denen ein Teilvermögen jeweils mehr als 5% seines Nettoinventarwertes anlegt, darf 40% des Wertes seines Nettoinventarwertes nicht überschreiten. Diese Begrenzung findet keine Anwendung auf Einlagen und auf Geschäfte mit OTC-Derivaten, die mit Finanzinstituten getätigt werden, welche einer behördlichen Aufsicht unterliegen. Ungeachtet der einzelnen Obergrenzen unter (a), darf ein Teilvermögen bei ein und derselben Einrichtung höchstens 20% seines Nettoinventarwertes in einer Kombination aus: - von dieser Einrichtung begebenen Wertpapieren oder Geldmarktinstrurnenten

und/oder - Einlagen bei dieser Einrichtung und/oder - von dieser Einrichtung erworbenen OTC-Derivaten anlegen.

(d) Die Obergrenze unter (a), erster Satz, wird auf 35% angehoben, wenn die Wertpapiere oder Geldmarktinctrumente von einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Einrichtungen öffentlichrechtlichen Charakters, denen mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden.

(e) Die Obergrenze unter (a), erster Satz wird auf 25% angehoben, wenn die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU

(c)

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begeben werden, das aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen behördlichen Aufsicht unterliegt. Insbesondere müssen die Erträge aus der Emission dieser Schuldverschreibungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten angelegt werden, die während der gesamten Laufzeit der Schuldverschreibungen die sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten ausreichend decken und vorrangig für die beim Ausfall des Emittenten fällig werdende Rückzahlung des Kapitals und der Zinsen bestimmt sind. Legt ein Teilvermögen mehr als 5% seines Nettoinventarwertes in Schuldverschreibungen im Sinne des vorstehenden Absatzes an, die von ein und demselben Emittenten begeben werden, so darf der Gesamtwert dieser Anlagen 80% des Wertes des Nettoinventarwertes dieses Teilvermögens nicht überschreiten. Die unter (d) und (e) genannten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente werden bei der Anwendung der unter (b) vorgesehenen Anlagegrenze von 40% nicht berücksichtigt. Die unter (a) bis (e) genannten Grenzen dürfen nicht kumuliert werden; daher dürfen gemäss (a) bis (e) getätigte Anlagen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ein und desselben Emittenten oder in Einlagen bei diesen Emittenten oder in Derivaten derselben in keinem Fall 35% des Nettoinventarwertes eines Teilvermögens überschreiten. Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung des konsolidierten Abschlusses im Sinne der Richtlinie 83/349/EWG oder nach den anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften derselben Unternehmensgruppe angehören, sind bei der Berechnung der oben vorgesehenen Anlagegrenzen als ein einziger Emittent anzusehen. Die Anlagen eines Teilvermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumente ein und derselben Unternehmensgruppe dürfen zusammen max. 20% seines Nettoinventarwertes erreichen.

(9) Abweichend von Punkten (a) bis (f) ist die Gesellschaft ermächtigt, in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Risikostreuung bis zu 100°/o des Nettoinventarwertes eines Teilvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen zu investieren, die von einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften oder einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben oder garantiert werden, allerdings mit der Massgabe, dass das Teilvermögen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von mindestens sechs unterschiedlichen Emissionen halten muss, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente einer Emission höchstens 30% des Nettoinventarwertes des Teilvermögens ausmachen dürfen. Unbeschadet der in Absatz (j) festgelegten Anlagegrenzen kann die in Absatz (a) genannte Obergrenze für Anleger in Aktien und/oder Schuldtiteln ein und desselben Emittenten, auf höchstens 20% erhöht werden, wenn die Anlagestrategie eines Teilvermögens ist, einen bestimmten, von der CSSF anerkannten Aktien- oder Schuldtitelindex nachzubilden; Voraussetzung hierfür ist, dass - die Zusammensetzung des Index hinreichend diversifiziert ist; - der Index eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellt, auf den er sich

bezieht; - der Index in angemessener Weise veröffentlicht wird. Die im vorigen Absatz festgelegte Grenze beträgt 35%, sofern dies aufgrund aussergewöhnlicher Marktbedingungen gerechtfertigt ist, und zwar insbesondere auf geregelten Märkten, auf denen bestimmte Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente

(f)

(h)

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stark dominieren. Eine Anlage bis zu dieser Obergrenze ist nur bei einem einzigen Emittenten möglich. Ein Teilvermögen darf Anteile an Zielfonds erwerben, sofern es höchstens 20% seines Nettoinventarwertes in Anteilen ein und desselben Zielfonds anlegt. Sofern die Hafttrennung des Vermögens eines Teilfonds von einem Umbrella-Fonds gegenüber Dritten sichergestellt ist, gelten diese 20% für solche Teilfonds.

Die Gesellschaft oder die Verwaltungsgesellschaft darf für keine der von ihr verwalteten Investmentfonds, die sich als OGAW qualifizieren, Aktien erwerben, die mit einem Stimmrecht verbunden sind, das es ihr ermöglicht, einen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung eines Emittenten auszuüben. Ferner darf die Gesellschaft für ein Teilvermögen höchstens: - - - - e werben. Die unter dem zweiten, dritten und vierten Gedankenstrich vorgesehenen Grenzen brauchen beim Erwerb nicht eingehalten zu werden, wenn sich der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen oder der Geldmarktinstrumente oder der Nettobetrag der ausgegebenen Anteile zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht berechnen lässt. Die Absätze (A) und (B) werden nicht angewendet: auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat der EU oder dessen Gebietskörperschaften begeben oder garantiert werden; auf die von einem Drittstaat begebene oder garantierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente; auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters begeben werden, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören; auf Aktien, die die Gesellschaft am Kapital einer Gesellschaft eines Drittstaates besitzt, die ihr Vermögen im Wesentlichen in Wertpapieren von Emittenten anlegt, die in diesem Staat ansässig sind, wenn eine derartige Beteiligung für die Gesellschaft aufgrund der Rechtsvorschriften dieses Staates die einzige Möglichkeit darstellt, Anlagen in Wertpapieren von Emittenten dieses Staates zu tätigen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft des Drittstaates in ihrer Anlagepolitik die unter (a) bis (f) und (i) - (j) (A) und (B) festgelegten Grenzen nicht überschreitet. Bei Überschreitungen der unter (a) bis (f) und (i) vorgesehenen Grenzen findet (k) sinngemäss Anwendung; auf Aktien, die von der Gesellschaft alleine oder von der Gesellschaft und anderen OGA am Kapital von Tochtergesellschaften gehalten werden, die in deren N iederlassungsstaat lediglich und ausschliesslic h für diese Gesellschaft( en) bestimmte Verwaltungs-, Beratungs- oder Vertriebstätigkeiten im Hinblick auf die Rücknahme von Anteilen auf Wunsch der Anteilinhaber ausüben.

10% der stimmrechtslosen Aktien ein und desselben Emittenten; 10% der Schuldverschreibungen ein und desselben Emittenten; 25% der Anteile ein und desselben Zielfonds; 10% der Geldmarktinstrumente ein und desselben Emittenten

Die Gesellschaft braucht die hier vorgesehenen Anlagegrenzen bei der Ausübung von Bezugsrechten, die an Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente geknüpft sind, die Teil seines Vermögens sind, nicht einzuhalten. Unbeschadet seiner Verpflichtung, auf die Einhaltung des Grundsatzes der Risikostreuung zu achten, kann die Gesellschaft

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während eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer Zulassung von den in den Punkten (a) bis (h) festgelegten Bestimmungen abweichen. Werden die in Absatz (A) genannten Grenzen von der Gesellschaft unbeabsichtigt oder infolge der Ausübung von Bezugsrechten überschritten, so hat diese im Rahmen der von ihr getätigten Verkäufe der Vermögenswerte als vorrangiges Ziel die Bereinigung der Situation unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber anzustreben.

Die Gesellschaft darf keine Kredite aufnehmen. Die Gesellschaft darf jedoch Fremdwährung durch ein ,,Back-to-back"-Darlehen erwerben. Abweichend von Absatz (A), kann die Gesellschaft für ein Teilvermögen (i) Kredite bis zu 10% seines Nettoinventarwertes, sofern es sich um kurzfristige Kredite handelt, aufnehmen und (ii), im Gegenwert von bis zu 10% seines Nettoinventarwertes Kredite aufnehmen, sofern es sich um Kredite handelt, die den Erwerb von Immobilien ermöglichen sollen, die für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit unerlässlich sind; in keinem Fall dürfen diese Kredite sowie die Kredite unter (i) zusammen 15% des betreffenden Nettoinventarwertes übersteigen. Die Gesellschaft oder die Depotbank darf für Rechnung der Teilvermögen keine Kredite gewähren oder für Dritte als Bürge einstehen, unbeschadet der Anwendung der Punkte (a) bis (e) unter 1. und der Anlage in Zielfonds. Dies steht dem Erwerb von noch nicht voll eingezahlten Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Anteilen an Zielfonds oder unter (c) und (e) unter 1. genannten, noch nicht voll eingezahlten Finanzinstrumenten durch die Gesellschaft nicht entgegen. Die Gesellschaft oder die Depotbank darf für Rechnung der Teilvermögen keine Leerverkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Anteilen von Zielfonds oder unter (c), (d) und (e) unter 1. genannten Finanzinstrumenten tätigen. Die Gesellschaft kann flüssige Mittel in Form von Barguthaben und regelmässig gehandelten Geldmarktinstrumenten in Höhe von bis zu maximal 49% des Nettoinventarwertes eines Teilvermögens halten oder als Festgelder anlegen. Diese sollen grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Die Gesellschaft wird nicht in Wertpapiere investieren, die eine unbegrenzte Haftung zum Gegenstand haben. Das Fondsvermögen darf nicht in Immobilien, Edelmetallen, Edelmetallkontrakten, Waren oder Warenkontrakten angelegt werden. Die Gesellschaft kann weitere Anlagebecchränkungen vornehmen, um den Bedingungen in jenen Ländern zu entsprechen, in denen Anteile vertrieben werden sollen.

3.4. BESONDERE TECHNIKEN UND INSTRUMENTE, DIE GELDMARKT-INSTRUMENTE UND WERTPAPIERE ZUM GEGENSTAND HABEN

Die Gesellschaft kann für jedes Teilvermögen zur effizienten Verwaltung oder zu Zwecken der Absicherung die nachfolgend genannten Anlagetechniken und Finanzinstrumente einsetzen. Dabei hat sie jederzeit die im Teil I des Gesetzes von 2002 und die im Kapitel ,,Anlagebeschrän kungen" dieses Rechtsprospe kts festge haltenen Anlagerestri ktionen zu beachten und insbesondere dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Wertpapiere, welche den von den einzelnen Teilvermögen eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten unterliegen (unterliegende Wertpapiere), bei der Berechnung der in vorstehendem Kapitel festgehaltenen Anlagegrenzen zu berücksichtigen sind. Dabei darf das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko den Nettoinventarwert des jeweiligen

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Subfonds nicht überschreiten. Die Gesellschaft wird zu jedem Zeitpunkt die Anlagegrenzen nach dem Rundschreiben 91/75 der Luxemburgischen Aufsichtsbehörde sowie alle dieses Rundschreiben ergänzenden , abändernden oder ersetzenden Rundschreiben und sonstigen einschlägigen Aufsichtsregeln einhalten. Die Gesellschaft berücksichtigt ferner beim Einsatz von besonderen Anlagetechniken und Finanzinstrumenten (insbesondere beim Einsatz derivativer Finanzinstrumente und strukturierter Produkte) betreffend eines jeden Teilvermögen die Aufrechterhaltung einer angemessenen Liquidität. Sämtliche sich für ein Teilvermögen aus dem Einsatz von derivativen Instrumenten ergebenden Verpflichtungen müssen jederzeit durch flüssige Mittel gedeckt sein.

3.4.1. OPTIONSGESCHÄFTE AUF WERTPAPIERE

Die Gesellschaft kann für ein Teilvermögen bezüglich der zulässigen Anlagen sowohl Call- als auch Put-Optionen kaufen und verkaufen, sofern sie an einem geregelten Markt gehandelt werden. Ausserdem kann sie ausserbörslich gehandelte Optionen (((over the Counter>> oderccOTC-Optionen))) unter der Voraussetzung kaufen und verkaufen, dass es sich bei den Vertragspartnern solcher Transaktionen um erstklassige Finanzinstitute handelt, die auf derartige Geschäfte spezialisiert sind.

3.4.2. TERMINGESCHÄFTE, TAUSCHGESCHÄFTE UND OPTIONEN AUF FINANZINSTRUMENTE

Mit Ausnahme der Tauschgeschäfte (Swaps) sowie der ausserbörslichen Geschäfte zur Absicherung des Risikos bei Zinsschwankungen, dürfen sich Termingeschäfte und Optionen auf Finanzinstrumente nur auf Verträge beziehen, die an einem geregelten Markt gehandelt werden. Freihändig gehandelte Optionen (trover the Counter)> oder ((OTC- Optionen))) werden nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass es sich bei den Vertragspartnern solcher Transaktionen um erstklassige Finanzinstitute handelt, die auf derartige Geschäfte spezialisiert sind.

a. Geschäfle zur Absicherung der Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung an den Börsen

Zur umfassenden Absicherung gegenüber dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung an den Börsen kann die Gesellschaft, insoweit dies gemäss den jeweils anwendbaren Gesetzen zulässig ist, Terminkontrakte und Optionsverträge auf Börsenindices für ein Teilvermögen erwerben oder verkaufen, sofern jeweils ausreichende Übereinstimmung zwischen dem Aufbau des verwendeten Index und dem Wertpapierbestand des entsprechenden Teilvermögens der Gesellschaft besteht.

b. Geschäfte zur Absicherung des Risikos bei Zinsschwankungen

Die Gesellschaft darf mit Finanzterminkontrakten handeln, um den Wert von Schuldverschreibungen, welche von einem Teilvermögen gehalten werden, gegen Zinsrisiken abzusichern. Mit dem Ziel, sich global gegen das Risiko von Zinsschwankungen abzusichern, kann die Gesellschaft Terminkontrakte auf Zinssätze verkaufen. Mit demselben Ziel kann sie auch Kaufoptionen verkaufen, Verkaufsoptionen auf Zinssätze kaufen oder auch Swapgeschäfte und Zinssicherungsvereinbarungen im Rahmen von ausserbörslichen Geschäften mit

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erstklassigen Finanzinstituten vornehmen, die auf diesen Typ von Geschäften spezialisiert sind.

c. Geschäfte zur effizienten Steuerung des Kreditrisikos

Ab dem 1. August 2006 kann die Gesellschaft 4redi t Default Swapw (cds) einsetzen. Beim ttcds>> handelt es sich um eine kurzfristige festverzinsliche Anlage in Form eines standardisierten Derivatkontrakts, welcher sich punkto Kreditrisiko nicht von einer Anleihe unterscheidet. Die Gegenpartei muss ein erstklassiges Finanzinstitut und auf diese Art von Geschäften spezialisiert sein. Hierbei unterliegen sowohl der Emittent als auch der zu Grunde liegende Schuldner jederzeit den Anlagegrundsätzen und müssen jeweils der in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anlagepolitik entsprechen.

d. Geschäfte, die mit einem anderen Ziel als der Absicherung getätigt werden

Mit Ausnahme von Optionen auf Wertpapiere und Devisengeschäfte kann die Gesellschaft für jedes Teilvermögen Terminkontrakte und Optionen auf alle Arten von Finanzinstrumenten kaufen und verkaufen, vorausgesetzt, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zusammen mit den Verpflichtungen, die aus Tauschgeschäften sowie aus dem Verkauf von Call- und Put-Optionen auf Wertpapiere hervorgehen, das Nettovermögen des entsprechenden Teilvermögens nicht übersteigen.

3.4.3. AUSLEIHEN VON WERTPAPIEREN DES PORTEFEUILLES

Die Gesellschaft ist im Rahmen eines standardisierten Systems berechtigt, Wertpapiere eines Teilfonds an Dritte auszuleihen, wobei solche Geschäfte aber nur durch anerkannte Clearinghäuser wie Euroclear oder Clearstream, sonstige anerkannte nationale Clearingzentralen oder über Finanzinstitute mit guter Bonität, die auf diese Art von Geschäften spezialisiert sind, getätigt werden dürfen. Solche Operationen dürfen sich nicht über einen Zeitraum von mehr als dreissig Tagen erstrecken und dürfen die Hälfte des Wertpapierportefeuilles des Teilvermögens nicht überschreiten, ausser wenn diese Kontrakte zu jedem Zeitpunkt aufgelöst und die ausgeliehenen Titel zurückerstattet werden können. Die Rückgabeansprüche müssen prinzipiell durch eine Garantie abgesichert sein, deren Wert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mindestens dem gesamten Schätzwert der ausgeliehenen Wertpapiere entspricht; dies kann durch Verpfändung von Festgeldern oder Wertpapieren, die von OECD-Mitgliedstaaten, deren öffentlichen Gebietskörperschaften oder Institutionen mit supranationalem oder regionalem Charakter ausgegeben werden oder abgesichert sind, und welche im Namen der Gesellschaft bis zum Ablauf des Darlehens gesperrt bleiben, für die Dauer des Ausleihens erfolgen.

3.4.4. PENSIONSGESCHÄFTE

Ab dem 1. August 2006 darf sich die Gesellschaft akzessorisch an Pensionsgeschäften (((Repurchase Agreements„) beteiligen, die aus Käufen und Verkäufen von Wertpapieren bestehen, bei denen die Vereinbarungen dem Verkäufer die Pflicht einräumen, die verkauften Wertpapiere vom Erwerber zu einem Preis und innerhalb einer Frist zurückzukaufen, die zwischen den beiden Parteien bei Vertragsabschluss vereinbart wurden. Sie kann bei Pensionsgeschäften entweder als Käufer oder als Verkäufer auftreten. Eine Beteiligung an solchen Geschäften unterliegt jedoch folgenden Richtlinien:

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- Wertpapiere dürfen nur über ein Pensionsgeschäft gekauft oder verkauft werden, wenn es sich bei der Gegenpartei um ein Finanzinstitut erstklassiger Bonität handelt, das sich auf diese Art von Geschäften spezialisiert hat. - Während der Laufzeit eines Pensionsgeschäftes dürfen die gekauften Wertpapiere vor Ausübung des Rechts auf den Rückkauf dieser Wertpapiere oder vor Ablauf der Rückkauffrist nicht veräussert werden. - Es muss zusätzlich sichergestellt werden, dass der Umfang der Verpflichtungen bei Pensionsgeschäften so gestaltet ist, dass der betreffende Subfonds seinen Verpflichtungen zur Rücknahme von Aktien jederzeit nachkommen kann.

3.4.5. TECHNIKEN UND INSTRUMENTE ZUR ABSCHERUNG GEGEN WÄHRUNGSRISIKEN

Die Gesellschaft kann im Rahmen der Gesetze sowie deren Ausführungsbestimmungen und der Verwaltungspraxis, Anlagetechniken und Finanzinstrumente verwenden, deren Zweck die Absicherung von Währungsrisiken ist. Dazu darf die Gesellschaft Währungsterminkontrakte eingehen, Kaufoptionen veräussern oder Verkaufsoptionen erwerben, sofern sie an einem geregelten Markt gehandelt werden oder im Rahmen von ausserbörslichen Geschäften erfolgen, unter der Voraussetzung, dass es sich bei den Vertragspartnern solcher Transaktionen um erstklassige Finanzinstitute handelt, die auf derartige Geschäfte spezialisiert sind. Zum gleichen Zweck kann die Gesellschaft Währungstermingeschäfte tätigen oder im Rahmen einer Vereinbarung mit einem erstrangigen Kreditinstitut, das sich auf derartige Geschäfte spezialisiert hat, umtauschen. Die Gesellschaft geht Devisengeschäfte nur zur Kurssicherung gegen Währungsrisiken ein, wobei hierunter auch Währungsrisiken gegenüber der Benchmark eines Teilvermögens verstanden werden. Die Gesellschaft kann auch für ein Teilvermögen Termingeschäfte oder -kontrakte über eine Fremdwährung abschliessen, um einen Wechselkurs bei geplanten Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren festzulegen oder den Wert von Portefeuille-Wertpapieren, die auf eine andere Währung lauten, in andere Währung abzusichern, die gleichen Schwankungen ausgesetzt sind. Ebenfalls kann die Gesellschaft auch Cross-Hedging-Transaktionen zwischen Währungen, die in der ordentlichen Anlagepolitik vorgesehen sind, abschliessen.

4. GESELLSCHAFT, GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG UND BERICHTERSTATTUNG

4.1 .DIE GESELLSCHAFT

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine ((societe d’investissement a capital variable>>, die gemäss derzeit geltender Fassung des Gesetzes von 191 5 im Grossherzogtum Luxemburg auf unbestimmte Zeit besteht und nach Massgabe des Gesetzes von 2002 als Organismus für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren zugelassen ist. Sie wurde am 19. Juni 1992 durch Ausgabe von 750 nennwertlosen ausschüttenden Aktien des Sarasin BondSar World (vormals BondSar) gegründet. Das Mindestkapital der Gesellschaft entspricht 1.250.000 Euro, welches innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Registrierung als OGAW im Grossherzogtum Luxemburg erreicht wurde. Falls das Kapital der Gesellschaft unter zwei Drittel des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals fällt, hat der Verwaltungsrat auf einer innerhalb von 40 Tagen einzuberufenden Hauptversammlung der Aktionäre, für deren Beschlussfähigkeit keine Mindestanwesenheit erforderlich ist, einen Antrag auf Auflösung der Gesellschaft

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vorzulegen, über den mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktien entschieden wird. Falls das Kapital der Gesellschaft unter ein Viertel des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals fällt, hat der Verwaltungsrat auf einer ebenso einberufenen Hauptversammlung der Aktionäre, für deren Beschlussfähigkeit keine Mindestanwesenheit erforderlich ist, einen Antrag auf Auflösung der Gesellschaft vorzulegen; ein entsprechender Beschluss kann von Aktionären gefasst werden, die über ein Viertel der anwesenden oder vertretenen Aktien verfügen. Die Gesellschaft ist unter der Nummer B 40.633 im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen. Die Satzung wurde im ((Memorial„ in Luxemburg am 31. Juli 1992 veröffentlicht. Die Satzung wurde letztmals am 5. August 2005 abgeändert. Die Abänderungen wurden im ((Memorial)) vom 24. August 2005 veröffentlicht. Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist 50, avenue J.F. Kennedy, Luxemburg, Grossherzogtum Luxemburg. Die Gesellschaft haftet gegenüber Dritten für die Verbindlichkeiten jedes Teilvermögens lediglich mit dem jeweiligen Vermögen des betreffenden Teilvermögens. Auch in den Beziehungen der Anleger untereinander wird jedes Teilvermögen als eine eigenständige Einheit behandelt, und die Verbindlichkeiten jedes Teilvermögens werden demselben in der lnventarabrechnung zugewiesen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat die unter ,,Organisation und Management" genannten Geschäftsleiter beauftragt, die Aktivitäten der Gesellschaft zu überwachen und zu koordinieren. Dies erfolgt im Einklang mit dem CSSF Rundschreiben 03/108, das auf selbstverwaltete Sicav anwendbar ist. Die Geschäftsleiter sollen die an die verschiedenen Dienstleister übertragenen Aufgaben überwachen und koordinieren sowie sicherstellen, dass eine angemessene Risikomanagement-Methode für die Gesellschaft angewandt wird. Jede freiwillige oder zwangsweise Liquidation der Gesellschaft wird in Übereinstimmung mit luxemburgischem Recht abgewickelt. Die Ausschüttung von Geldern, die im Zuge der Liquidation zur Ausschüttung an die Aktionäre verfügbar werden, erfolgt anteilsmässig. Alle Erlöse, die beim Abschluss der Liquidation nicht von denselben abgerufen sind, werden gemäss Artikel 104 des Gesetzes von 2002 bei der (Caisse de Consignationn in Luxemburg hinterlegt, und allfällige Ansprüche verjähren nach 30 Jahren. Sollte über einen Zeitraum von 30 aufeinander folgenden Tagen der lnventarwert aller ausstehenden Aktien der Gesellschaft geringer als 10 Millionen Euro sein, kann der Verwaltungsrat die Ausgabe, den Umtausch und gegebenenfalls die Rücknahme aller Aktien einstellen und eine Gesellschafterversammlung einberufen, zwecks Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft. Die Aktionäre werden durch Veröffentlichung einer Rücknahmeankündigung im t<d'Wort,i und in den Zeitungen in anderen Ländern, in denen Mitteilungen an Aktionäre erfolgen, informiert, es sei denn, alle betroffenen Aktionäre und ihre Adressen sind der Gesellschaft bekannt.

4.2. GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG UND BERICHTERSTATTUNG

Die Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft findet jedes Jahr am letzten Freitag des Monats März um 11 -00 Uhr in Luxemburg statt. Ist dieser Tag kein Bankwerktag, findet die Hauptversammlung am darauf folgenden Bankwerktag in Luxemburg statt. Andere Hauptversammlungen oder Versammlungen einzelner Teilvermögen können zu den Zeiten und an den Orten, die in der entsprechenden Einladung genannt werden, stattfinden. Die Einladung zu Hauptversammlungen und anderen Versammlungen erfolgt in Ubereinstimmung mit dem luxemburgicchen Recht. Die Einladung wird im Luxemburger

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Amtsblatt (<<Memorial))), im <<Luxemburger Wort)) sowie durch Entscheid der Geschäftsleitung in Zeitungen der Länder, in denen die Aktien zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, veröffentlicht. Die Einladung enthält Informationen über Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung sowie über die Teilnahmebedingungen, die Tagesordnung, das Quorum zur Beschlussfähigkeit und die Vorschriften zur Stimmrechtausübung. Andere Mitteilungen an die Aktionäre werden in Zeitungen der Länder, in denen die Aktien zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, veröffentlicht. Die Geschäftsjahre enden jeweils am 31. Dezember. Der Jahresbericht, der den geprüften konsolidierten Jahresabschluss der Gesellschaft enthält, ist spätestens 15 Tage vor der jährlichen Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Ungeprüfte Halbjahresberichte liegen binnen zweier Monate nach dem betreffenden Datum vor. Exemplare aller Berichte sind am Sitz der Gesellschaft erhältlich.

4.3. DOKUMENTE ZUR EINSICHTNAHME

Folgende Dokumente werden am Sitz der Gesellschaft hinterlegt und können während der normalen Geschäftsstunden an jedem Bankwerktag (ausser an Samstagen und Feiertagen) am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden:

(a) der Depotbankvertrag, der Vertrag über Hauptverwaltung, Domizil-, Register- und Trancferstelle und der Zahlstellenvertrag

(b) die Satzung der Gesellschaft.

Die unter (a) genannten Verträge können in gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien geändert werden.

5. BETEILIGUNG AN DER GESELLSCHAFT

5.1 BESCHREIBUNG DER AKTIEN

Die Aktien der Gesellschaft haben keinen Nennwert und werden in Form von Namenaktien sowie Bruchteile von Namenaktien ausgegeben, welche auf drei Stellen hinter dem Komma auf- oder abgerundet werden. Das Eigentum von Namenaktien ist durch Eintragung in das von der Gesellschaft an deren Sitz in Luxemburg geführte Aktionärsregister festgestellt. Die Satzung der Gesellschaft erlaubt die Aufteilung jedes Teilvermögens (Anteilsklasse) in verschiedene Anteilskategorien. Die Kategorien A (Aktien mit Ausschüttung) und B (thesaurierende Aktien) sind ohne Einschränkungen erwerbbar, während der Erwerb der Kategorie F institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 129 des Gesetzes von 2002 vorbehalten ist. Für alle Kategorien gelten die im Kapitel <<Ausgabe und Verkauf der Aktien sowie Antragsverfahren und Registrierung)) festgelegten Mindesterstzeichnungsbeträge. Aktien der Kategorien B oder F werden bei Bedarf zu einem Erstausgabepreis, welcher dem Nettoinventarwert pro Anteil der Kategorie A am Tage der Erstausgabe entspricht, ausgegeben. Die zur Zeit ausgegebenen Kategorien sämtlicher Teilvermögen können (1) den Anhängen zu diesem Prospekt entnommen oder (2) bei der Gesellschaft angefordert werden. Zudem werden sie jeweils im Jahres- und Halbjahresbericht aufgeführt.

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5.2. DIVIDENDENPOLITIK

Jede Aktie bzw. jeder Quotenanteil verfügt über das Recht zur Beteiligung an den Gewinnen und am Liquidationsgewinn der Gesellschaft beziehungsweise des betreffenden Te i Ive rmögenc. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Aktionären der Kategorie A und der Kategorie F jährlich zumindest 85% der Anlageerträge, abzüglich der allgemeinen Kosten (((ordentliche Nettoerträge„), sowie einen von der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Teilvermögen zu bestimmenden Teil der realisierten Kapitalgewinne, abzüglich der realisierten Kapitalverluste ((( Netto-Kapitalgewinne„), und alle sonstigen ausserordentlichen Erträge auszuschütten. Ziel dieser Ausschüttungspolitik ist es, die Anforderungen, die das ((Board of Inland Revenue), des Vereinigten Königreichs an den (distributor Status>> stellt, zu erfüllen und der Gesellschaft die Möglichkeit zu verschaffen, am Ende jeden Geschäftsjahres die entsprechende Anerkennung zu beantragen. Sollte der ausschüttbare Nettoertrag eines Teilvermögens in einem Geschäftsjahr unter 1 % des Nettoinventarwertes einer Aktie am Ende des entsprechenden Geschäftsjahres und weniger als 1 Euro betragen, so kann der Verwaltungsrat im Hinblick auf die mit einer Ausschüttung für Teilvermögen und Anleger der oben genannten Kategorien entstehenden hohen Kosten der Hauptversammlung der Aktionäre beantragen, auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten. Die Gesellschaft schüttet keine Dividenden an die Aktionäre der Kategorie B aus. Die Erträge der Aktienkategorie B werden laufend wieder angelegt (thesauriert). Die Gesellschaft kann den lnventarwert pro Aktie mittels eines Splits (Aufstückelung) unter Ausgabe von Gratisaktien verkleinern.

5.3 AUSGABE UND VERKAUF DER AKTIEN SOWIE ANTRAGSVERFAHREN UND REGISTRIERUNG

Aktien werden an jedem Bewertungstag nach der Erstausgabe zum Verkauf angeboten und zu dem an diesem Tag gültigen Ausgabepreis ausgegeben, vorausgesetzt, dass der Zeichnungsantrag und die Zahlung spätestens um 15 Uhr Luxemburger Zeit (((festgelegte Zeit))) des Bewertungstages bei der Gesellschaft eingehen. Der Ausgabepreis wird in jedem Fall nach der festgelegten Zeit bestimmt, so dass sichergestellt ist, dass die Anleger auf Basis von nicht bekannten Preisen zeichnen. Zeichnungcanträge, die nach der festgelegten Zeit bei der Gesellschaft oder bei der Hauptvertriebstelle eingehen, werden zum Aucgabepreis des übernächsten Bewertungstages abgerechnet. Für gewisse Kundengruppen (z.6. Banken), die usanzgemäss erst nach der Aktienausgabe bezahlen, werden auch Zeichnungen berücksichtigt, bei denen die Zahlung erst in den folgenden 5 Bankgeschäftstagen eintrifft. Der Ausgabepreic pro Aktie und Anteilskategorie ergibt sich aus dem am Ausgabetag ermittelten lnventarwert pro Aktie und Anteilskategorie, zuzüglich einer Verkaufsgebühr. Nähere Informationen über den Aucgabepreis können beim eingetragenen Sitz der Gesellschaft und/oder bei den Vertriebsstellen angefordert werden. Die maximale Verkaufsgebühr, die bei Zeichnung über eine Vertriebsstelle an dieselbe oder ansonsten an die Gesellschaft zu zahlen ist, darf bis zu 5% des Anlagebetrags betragen; dies entspricht 5,26% des Inventarwerts der gezeichneten Aktien und Anteilskategorie. Die maximale Verkaufsgebühr sämtlicher Teilvermögen kann in den Anhängen zu diesem Prospekt entnommen werden . Bei grösceren Aufträgen können die Vertriebsstelle und die Gesellschaft auf die ihnen zustehende Verkaufsgebühr ganz oder teilweise verzichten.

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Die Mindesterstanlage beträgt bei jedem Teilvermögen für Aktien der Kategorie A und B EUR 5000 oder den Gegenwert in einer der zugelassenen Zahlungswährungen des betreffenden Teilvermögens respektive EUR 3 Mio. für Aktien der Kategorie F. Aktienzeichnungen können entweder an die Hauptvertriebsstelle, an eine der weiteren Vertriebsstellen, die sie jeweils an die Gesellschaft weiterleiten, oder direkt an die Gesellschaft in Luxemburg gerichtet werden. Dabei sind die genaue Identität des Zeichners und das (die) gewählte(n) Teilvermögen und Aktienkategorien anzugeben. Ferner sind die Bestimmungen im Kapitel ((Unlautere Handelspraktiken - Verhinderung der Geldwäsche>, zu beachten. Der Ausgabepreis ist in einer zugelassenen Währung zu entrichten. Des Weiteren können sich die Anteilszeichner oder Aktionäre auch direkt an EUROPEAN FUND ADMINISTRATION ((cEFA„), societe anonyme, mit eingetragenem Gesellschaftssitz in 2, rue d’Alsace, Postfach 1725, L-1 01 7 Luxemburg wenden, welche ganz oder teilweise die Aufgaben der Zentralverwaltung effektiv wahrnimmt. Aktien können ebenfalls im Rahmen eines Aufbauplans mittels regelmässiger Einzahlung eines festgesetzten Betrags gezeichnet werden. Der Aufbauplan wird von der Hauptvertriebsstelle angeboten und über verschiedene, aber nicht alle Vertriebsstellen vertrieben. Die detaillierten Bedingungen und Konditionen des Aufbauplans können bei der Hauptvertriebsstelle bezogen werden.

Des Weiteren ist zu beachten: (a) Im Falle mehrerer gemeinsamer Antragsteller müssen alle genannten Antragsteller

untersc h rei ben. Im Falle mehrerer gemeinsamer Antragsteller ist die Gesellschaft berechtigt, Stimmrechts-, Umwandlungs- und Rücknahmeanweisungen vom erstgenannten Antragsteller entgegenzunehmen und bei Aktien mit Ausschüttungen an den im Antrag erstgenannten Zeichner zu zahlen, sofern sie keine gegenteilige schriftliche Weisung erhält. Eine juristische Person muss ihren Antrag unter ihrem eigenen Namen durch eine hierzu befugte Person stellen, deren Zeichnungsberechtigung nachzuweisen ist. Ist ein Antrag oder eine Bestätigung durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet, muss die Vollmacht dem Antrag beigefügt werden. Unabhängig von (a), (b), (c) und (d) kann ein Antrag akzeptiert werden, der von einer Bank unterzeichnet ist.

Die Gesellschaft ist berechtigt, jeden Antrag ohne Grundangabe abzulehnen. Sie behält sich das Recht vor, als Reaktion auf die Lage an den Börsen oder Devisenmärkten oder aus anderen Gründen den Verkauf ihrer Aktien an die Öffentlichkeit auszusetzen. In beiden Fällen werden bereits geleistete Zahlungen bzw. Guthaben an den Zeichner zurüc kü berwiesen.

5.4 RÜCKNAHME DER AKTIEN

Der Antrag auf Rücknahme von Aktien ist vom Aktionär schriftlich direkt an die Gesellschaft oder an eine der Vertriebsstellen bis spätestens 15 Uhr Luxemburger Zeit ((<festgelegte Zeit„) des Bewertungctages zu richten, an dem die Aktien zurückgegeben werden, sollen. Anträge, die nach der festgelegten Zeit bei der Gesellschaft oder bei der Hauptvertriebsstelle eingehen, werden am übernächsten Bewertungstag abgerechnet. Ein ordnungsgemäss erteilter Rücknahmeantrag ist unwiderruflich, ausser während einer Aussetzung oder Aufschiebung der Rücknahme.

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Rücknahmeanträge, die nach der festgelegten Zeit bei der Gesellschaft eintreffen, werden am nächstfolgenden Bewertungstag ausgeführt. Der Preis für jede zur Rücknahme angebotene Aktie (ItRücknahmepreis„) besteht aus dem am Bewertungstag gültigen Inventarwert je Aktie und Anteilskategorie des betreffenden Teilvermögens, abzüglich einer Rücknahmegebühr von bis zu 0,4% des Inventarwerts zur Deckung von Veräusserungskosten von Anlagewerten für die Bereitstellung der Liquidität, um die Rücknahmegesuche, die jeweils an den Bewertungstagen gleich behandelt werden, zu erfüllen, und einer Rücknahmegebühr von bis zu 1,0% des Inventarwerts zu Gunsten der Hauptvertriebsstelle. Es werden derzeit keine Rücknahmegebühren erhoben. Im Fall einer Aussetzung der Berechnung des Inventarwerts oder eines Aufschubs der Rücknahme werden die Aktien am nächsten Bewertungstag nach Ablauf der Aussetzung der Berechnung des Inventarwerts bzw. nach Beendigung des Rücknahmeaufschubs zurückgenommen, wenn nicht zuvor der Rücknahmeantrag schriftlich zurückgenommen wurde. Zahlungen werden üblicherweise in der Währung der betreffenden Teilvermögen oder in einer der zugelassenen Zahlungswährungen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem jeweiligen Bewertungstag oder an dem Tag, an dem die Aktienzertifikate an die Gesellschaft zurückgegeben werden, falls dies später sein sollte, geleistet. Bei der Überweisung ist es möglich, dass von Korrespondenzbanken Überweisungsspesen belastet werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, an einem Bewertungstag oder über einen Zeitraum von 3 aufeinander folgenden Bewertungstagen mehr als 10% der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien eines Teilvermögens zurückzunehmen. Ein Umtausch von Aktien eines Teilvermögens wird wie die Rücknahme der Aktien behandelt. Gehen bei der Gesellschaft an einem Bewertungstag Rücknahme- oder Umwandlungsanträge für eine grössere als die genannte Zahl von Aktien ein, bleibt es der Gesellschaft vorbehalten, die Rücknahme oder Umwandlung bis zum dritten darauf folgenden Bewertungstag aufzuschieben. An diesen Bewertungstagen werden diese Rücknahme- oder Umwandlungsanträge gegenüber später eingegangenen Anträgen bevorzugt ausgeführt. Der Antragsteller wird umgehend von einer Aussetzung der Berechnung des Inventarwerts oder von einem Aufschub der Rücknahme oder Umwandlung benachrichtigt und ist in dem Fall berechtigt, seinen entsprechenden Antrag zurückzuziehen. Der Wert der Aktien zum Zeitpunkt der Rücknahme kann höher oder niedriger als ihr Kaufpreis sein. Alle zurückgenommenen Aktien werden annulliert. Der Ietztbekannte Rücknahmepreic kann am Sitz der Gesellschaft oder bei den Vertriebsstellen erfragt werden.

5.5 UMTAUSCH DER AKTIEN

Aktionäre eines jeden Teilvermögens sind berechtigt, einen Teil oder alle ihre Aktien in Aktien eines anderen Teilvermögens an einem für beide Teilvermögen geltenden Bewertungstag umzutauschen. Zudem ist ein Umtausch zwischen den Aktienkategorien A in B innerhalb desselben Teilvermögens, sofern beide Aktienkategorien ausgegeben worden sind, möglich. Ein Umtausch in die Aktienkategorie F ist nicht möglich. Der Antrag erfolgt entweder direkt an die Transferstelle der Gesellschaft in Luxemburg oder in der Schweiz beziehungsweise in Deutschland und Italien über die entsprechende Vertriebsstelle. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten: die Anzahl der Aktien und Angabe des bestehenden Teilvermögens (inkl. Aktienkategorie) und des gewünschten

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Teilvermögens (inkl. Aktienkategorie) sowie das Wertverhältnis, nach dem die Aktien verteilt werden sollen, sofern mehr als ein neues Teilvermögen vorgesehen ist. Aktien können an jedem Bewertungstag umgetauscht werden, und zwar zu dem an diesem Tag gültigen Ausgabepreis, vorausgesetzt, dass der Umtauschantrag spätestens um 15 Uhr Luxemburger Zeit des Bewertungstages bei der Gesellschaft eingeht. Umtauschanträge, die nach der festgelegten Zeit bei der Gesellschaft oder bei der Hauptvertriebsstelle eingehen, werden am übernächsten Bewertungstag abgerechnet. Die Umtauschbasis richtet sich nach dem jeweiligen Inventarwert pro Aktie der betreffenden Teilvermögen. Die Gesellschaft berechnet die Anzahl der Aktien, in die der Aktionär seinen Bestand umwandeln möchte, nach folgender Formel:

A = IBxC)xF - max. 0.4%

A = Anzahl der auszugebenden Aktien des neuen Teilvermögens; B = Anzahl der Aktien des ursprünglich gehaltenen Teilvermögens; C = Rücknahmepreis je Aktie des ursprünglich gehaltenen Teilvermögens in der

entsprechenden Aktienkategorie, abzüglich even t uel I erhobener Veräusserungskosten;

D = lnventarwert je Aktie des neuen Teilvermögens in der entsprechenden Aktienkategorie, zuzüglich eventuell erhobener Wiederanlagekosten;

F = Wechselkurs

D

Veräusserungs- und/oder Wiederanlagekosten an einem Bewertungstag richten sich nach dem Stand der Liquidität des/der entsprechenden Teilvermögen/s und überschreiten 0,4% nicht. Dieselben werden, falls zutreffend, an einem Bewertungstag in gleicher Weise für alle dann abgewickelten Anträge erhoben.

5.6. SCHLIESSUNG UND VERSCHMELZUNG

Sollte über einen Zeitraum von 30 aufeinander folgenden Tagen der lnventarwert aller ausstehenden Aktien eines bestimmten Teilvermögens aus welchen Gründen auch immer geringer als 5 Millionen Euro sein, oder sollte sich das wirtschaftlich, rechtliche oder politische Umfeld ändern, so kann der Verwaltungsrat beschliessen, sämtliche Aktien des betreffenden Teilvermögens zu dem am festgelegten Bewertungctag gültigen lnventarwert (abzüglich der Liquidationskocten und/oder geschätzten Handelsgebühren, die im Verkaufsprospekt beschrieben sind), ohne Rücknahmegebühr zurückzunehmen oder das Teilvermögen mit einem anderen Teilvermögen der Gesellschaft oder mit einem anderen luxemburgicchen OGAW zusammenzulegen. Die Inhaber des betreffenden Teilvermögens sind unter Wahrung einer 30-tägigen schriftlichen Mitteilungsfrist vorgängig darüber zu unterrichten. Die Schliessung eines Teilvermögens, verbunden mit der zwangsweisen Rücknahme aller betreffenden Aktien, oder die Verschmelzung mit einem anderen Teilvermögen der Gesellschaft oder mit einem anderen OGAW aus anderen als obgenannten Gründen, kann nur mit dem Einverständnis der Anleger des betroffenen Teilvermögens erfolgen. Dazu ist eine ordnungsgemäss einberufene Gesellschafterversammlung der Aktionäre dieses Teilvermögens notwendig. Zur Beschlussfähigkeit ist kein Quorum erforderlich, und Entscheide erfordern die einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktien. Eine derart vom Verwaltungsrat beschlossene oder von den Aktionären gutgeheissene Verschmelzung ist für die Aktionäre des betreffenden Teilvermögens nach Ablauf einer 30- tägigen Frist von ihrer diesbezüglichen Unterrichtung an bindend, wobei ein Antrag eines

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Aktionärs auf Rücknahme seiner Aktien während der Frist nicht mit einer Rücknahmegebühr belastet werden kann. Liquidationserlöse, welche von den Aktionären bei der Beendigung der Liquidation eines Teilvermögens nicht beansprucht werden, werden bei der &aisse de Consignation>> in Luxemburg hinterlegt und verfallen nach 30 Jahren.

5.7. ERMITTLUNG DES INVENTARWERTS

Der lnventarwert der Vermögenswerte der Gesellschaft (<<Inventarwert>>) und der lnventarwert pro Aktie jeder Kategorie jedes Teilvermögens wird in der betreffenden Währung an jedem Tag, der in Luxemburg Bankgeschäftstag ist (hiernach (<Bewertungstag>>), durch die mit der Hauptverwaltung in Luxemburg beauftragte Domizilstelle, unter der Aufsicht des Verwaltungsrats oder dessen Delegierten, ermittelt, ausser in den im Kapitel (<Aussetzung der Ermittlung des Inventarwerts, der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtauschs der Aktien>> beschriebenen Fällen einer zeitweiligen Aussetzung. Der gesamte lnventarwert repräsentiert dabei den Verkehrswert der in ihm enthaltenen Vermögenswerte, abzüglich der Verbindlichkeiten. Der lnventarwert pro Aktie jeder Kategorie eines Teilvermögens wird an jedem Bewertungstag in der Währung des entsprechenden Teilvermögens ermittelt, indem der gesamte lnventarwert des betreffenden Teilvermögens durch die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Aktien pro Kategorie dividiert wird. Für jedes Teilvermögen kann ein Ertragsausg leic h durchgeführt werden. Die Vermögen werden in Übereinstimmung mit dem in der Satzung festgelegten und den vom Verwaltungsrat erlassenen und von Zeit zu Zeit durch denselben geänderten Bewertungsvorschriften und -richtlinien (<<Bewertungsvorschriften>>) wie folgt bewertet:

Börsennotierte Wertpapiere werden zu den am Zeitpunkt der Nettoinventarwertberechnung letztbekannten Kursen des Bewertungstages bewertet. Falls ein Wertpapier an mehreren Börsen notiert ist, ist vom letztbekannten Kurs an der Börse, an welcher die vom Teilvermögen gehaltenen Wertpapiere erworben wurden, auszugehen. Bei Wertpapieren, bei welchen der Handel an einer Börse geringfügig ist und deren letzter verfügbarer Kurs nicht repräsentativ ist und für welche ein Zweitmarkt zwischen Wertpapierhändlern besteht, welche marktkonforme Preise anbieten, kann der Verwaltungsrat die Bewertung dieser Wertpapiere aufgrund so festgesetzter Preise vornehmen . Wertpapiere, welche an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden wie börsen not ie rte Wertpapiere bewertet. Wertpapiere, welche nicht an einer Börse notiert sind oder nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zu ihrem letzten erhältlichen Marktpreis bewertet; ist ein solcher nicht verfügbar, werden diese Wertpapiere gemäss anderen, vom Verwaltungsrat der Gesellschaft zu bestimmenden Grundsätzen auf Basis der voraussichtlich mög I ic hen Ve rkaufspre ise bewertet. Festgelder werden zu ihrem Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. Wertpapiere, die von offenen Investmentfonds ausgegeben werden, sind mit ihrem zuletzt verfügbaren Nettovermögenswert bzw., nach Maßgabe der Bestimmungen unter (a) oben, zum Kurs am Ort ihrer Notierung zu bewerten; der Veräußerungswert von Termin- (Futures/Forwards) oder Optionskontrakten, die nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, ist gemäß den vom Verwaltungsrat festgelegten Richtlinien und in gleich bleibender Weise zu bewerten. Der Veräußerungswert von Termin- oder Optionskontrakten, die

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an einer Börse oder an anderen organisierten Märkten gehandelt werden, ist auf der Basis des zuletzt verfügbaren Abwicklungspreises für diese Kontrakte an Börsen und organisierten Märkten zu bewerten, an denen Termin- oder Optionskontrakte dieser Art gehandelt werden; dies gilt mit der Maßgabe, dass bei Termin- oder Optionskontrakten, die nicht an einem Geschäftstag, für den der Nettoinventarwert ermittelt wird, veräußert werden konnten, der vom Verwaltungsrat als angemessen und adäquat angesehene Wert die Basis für die Ermittlung des Veräußerungswertes dieses Kontrakts ist; die Bewertung liquider Mittel und Geldmarktinstrumente kann zum jeweiligen Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen oder unter Berücksichtigung der planmäßig abgeschriebenen historischen Kosten erfolgen. Die letztgenannte Bewertungsmethode kann dazu führen, dass der Wert zeitweilig von dem Kurs abweicht, den der betreffende Fonds beim Verkauf der Anlage erhalten würde. Die Gesellschaft wird diese Bewertungsmethode jeweils prüfen und nötigenfalls Änderungen empfehlen, um sicherzustellen, dass die Bewertung dieser Vermögenswerte zu ihrem angemessenen Wert erfolgt, der in gutem Glauben gemäß den vom Verwaltungsrat vorgeschriebenen Verfahren ermittelt wird. Ist die Gesellschaft der Auffassung, dass eine Abweichung von den planmäßig abgeschriebenen historischen Kosten je Anteil zu erheblichen Verwässerungen oder sonstigen den Anteilinhabern gegenüber unangemessenen Ergebnissen führen würde, so muss sie ggf. Korrekturen vornehmen, die sie als angemessen erachtet, um Verwässerungen oder unangemessene Ergebnisse auszuschließen oder zu begrenzen, soweit dies in angemessenem Rahmen möglich ist; die Swap-Transaktionen werden regelmäßig auf Basis der von der Swap-Gegenpartei erhaltenen Bewertungen bewertet. Bei den Werten kann es sich um den Geld- oder Briefkurs oder den Mittelkurs handeln, wie gemäß den vom Verwaltungsrat festgelegten Verfahren in gutem Glauben bestimmt. Spiegeln diese Werte nach Auffassung des Verwaltungsrats den angemessenen Marktwert der betreffenden Swap-Transaktionen nicht wider, wird der Wert dieser Swap-Transaktionen vom Verwaltungsrat in gutem Glauben oder gemäß einer anderen dem Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen geeignet erscheinenden Methode bestimmt; alle anderen Wertpapiere und zulässigen Vermögenswerte sowie die vorgenannten Vermögenswerte, für die eine Bewertung gemäß der vorstehenden Bestimmungen nicht möglich oder durchführbar wäre, oder bei denen eine solche Bewertung nicht ihren angemessenen Wert wiedergeben würde, werden zu ihrem angemessenen Marktwert bewertet, der in gutem Glauben gemäß den vom Verwaltungsrat vorgeschriebenen Verfahren ermittelt wird. Die sich bei dieser Bewertung ergebenden Beträge werden zum jeweiligen Mittelkurs in die Buchführungswährung umgerechnet. Zur Absicherung des Währungsrisikos a bgesc hlossene Termin kont ra kte werden bei der Umrechnung berücksichtigt.

5.8 AUSSETZUNG DER ERMITTLUNG DES INVENTARWERTS, DER AUSGABE, DER R~CKNAHME UND DES UMTAUSCHS DER AKTIEN

Die Gesellschaft kann die Ermittlung des Inventarwerts jedes Teilvermögens sowie die Ausgabe, Rücknahme und den Umtausch von Aktien dieses Teilvermögens zeitweilig aussetzen: (a) wenn ein Wertpapiermarkt oder eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der

Wertpapiere des Teilvermögens gehandelt wird (ausser an gewöhnlichen Feiertagen) geschlossen, oder der Wertpapierhandel erheblich eingeschränkt oder ausgesetzt ist;

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während einer aussergewöhnlichen Notlage, die die Veräusserung oder Bewertung der von der Gesellschaft in einem Teilvermögen gehaltenen Anlagewerte, gemäss Einschätzung des Vewaltungsrats, unmöglich macht, oder die für die verbleibenden Anleger des entsprechenden Teilvermögens abträglich ist; wenn die normalerweise zur Kursbestimmung eines Wertpapiers dieses Teilvermögens eingesetzten Nachrichtenverbindungen zusammengebrochen oder nur bedingt einsatzfähig sind; wenn die Überweisung von Geldern für die Zahlung des Rücknahmepreises von Aktien unmöglich ist oder, gemäss Einschätzung des Verwaltungsrats, die Überweisung von Geldern für den Kauf oder zur Veräusserung von Kapitalanlagen der Gesellschaft nach der Einschätzung des Verwaltungsrats nicht zu normalen Wechselkursen erfolgen kann; oder aber im Fall einer Entscheidung, die Gesellschaft zu liquidieren, an oder nach dem Tag der Veröffentlichung der ersten Einberufung einer sich mit diesem Thema befassenden Hauptversammlung der Aktionäre.

Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass die Gesellschaft die Ausgabe, Rücknahme und den Umtausch von Aktien unverzüglich einzustellen hat, sobald ein die Liquidation zur Folge habendes Ereignis eintritt oder die luxemburgische Aufsichtsbehörde dies anordnet. Aktionäre, die ihre Aktien zur Rücknahme oder Umwandlung angeboten haben, werden innerhalb von sieben Tagen schriftlich über eine solche Aussetzung sowie unverzüglich von der Beendigung derselben benachrichtigt.

5.9 VERTRIEB DER AKTIEN

Die Hauptvertriebsstelle kann in Übereinstimmung mit der Gesellschaft weitere Vertriebsstellen benennen, die Aktien in einem oder mehreren der Teilvermögen zum Verkauf anbieten. Die Namen und Adressen dieser Vertriebsstellen werden auf Anfrage von der Hauptvertriebsstelle mitgeteilt. Die Hauptvertriebsstelle ist berechtigt, im Falle von Zeichnungen die über sie abgewickelt werden, eine Verkaufsgebühr sowie vertriebsgebundene Kosten zu erheben. Die Vertriebsstellen sind berechtigt, eine Verkaufsgebühr für die von ihnen vertriebenen Aktien zu erheben, sowie ganz oder teilweise darauf zu verzichten. Vertriebsverträge mit Vertriebsstellen werden für einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

5.1 0. UNLAUTERE HANDELSPRAKTIKEN - VERHINDERUNG DER GELDWÄSCHE

Zeichnungen und Rücknahmen sollen lediglich zu lnvestitionszwecken getätigt werden. Die Gesellschaft erlaubt kein ,Mark& Timing’ oder andere exzessive Handelspraktiken. Solche Praktiken können der Performance der Gesellschaft und ihrer Teilvermögen schaden und die Anlageverwaltung beeinträchtigen. Um solche negativen Konsequenzen zu verringern, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, Zeichnungs- und Umtauschanträge von Anlegern, die aus Sicht der Gesellschaft solche Handelspraktiken tätigen oder getätigt haben oder deren Handelspraktiken die anderen Anleger beeinträchtigen, abzulehnen.

Die Gesellschaft kann ebenfalls die Aktien eines Anlegers, der diese Handelspraktiken tätigt oder getätigt hat, zwangsweise zurückkaufen. Die Gesellschaft ist nicht haftbar für jeglichen Gewinn oder Verlust der aus solchen zurückgewiesenen Anträgen oder zwangsweisen Rückkäufen entsteht. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anträge abzulehnen oder nur zum Teil anzunehmen.

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Wird ein Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, wird der Zeichnungsbetrag oder der entsprechende Saldo an den erstgenannten Antragsteller auf Risiko der daran berechtigten Person(en) innerhalb von 30 Tagen nach dem Entscheid der Nichtannahme zurückbezahlt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Aktienzertifikate und, falls dies der Fall ist, ein überzähliges Zeichnungsguthaben bis zur endgültigen Verrechnung zurückzuhalten. Insbesondere haben die Finanzinstitute, die in Luxemburg ansässig sind, die Pflicht, die Identität ihrer Kunden beziehungsweise der Anleger/wirtschaftlich Berechtigten eines Investmentfonds zu überprüfen. Die luxemburgischen Rechtsvorschriften und Massnahmen, die daraus resultieren, gelten zur Abwehr der Geldwäsche. Demzufolge ist die Gesellschaft berechtigt, Anträge zurückzustellen bis zum Eingang von durch sie geforderten Angaben über die Identität eines Anlegers, die wirtschaftliche Berechtigung des Anlegers und über die Herkunft der Gelder. Im Falle von

direkten Anlagen, Anlagen durch Vermittler oder Berufsangehörige des finanziellen Sektors, die ihren Gesellschaftssitz in einem Land haben, das nicht im Hinblick auf die Luxemburger Gesetzgebung gleichartigen Identifikationsmassnahmen unterworfen ist, Anlagen durch Vermittler, Filialen oder Zweigstellen, deren Muttergesellschaft im Hinblick auf die Luxemburger Gesetzgebung gleichartigen Identifikationsmassnahmen unterworfen ist, dabei aber nicht verpflichtet ist, diese in ihren Filialen oder Zweigstellen anzuwenden, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, von jedem Anleger zu verlangen, seine Identität durch Vorlage der folgenden Dokumente auszuweisen: - für eine natürliche Person: eine beglaubigte (Polizei, Rathaus, Botschaft, etc.)

Kopie des Passes oder eines Personalausweises; Bestätigung des wirtschaftlichen Berechtigten; für eine juristische Person: eine beglaubigte Kopie der offiziellen Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Auszug aus dem Handelsregister, Bilanzen); Zeichnungsberechtigung der Organe; Bestätigung des wirtschaftlichen Berechtigten.

-

Die Gesellschaft ist auch verpflichtet, die Herkunft der Anlagen zu überprüfen, die von einem Finanzinstitut stammen, welches nicht im Hinblick auf die Luxemburger Gesetzgebung gleichartigen ldentifikationsmassnahmen unterworfen ist.

6. GEB~HREN, KOSTEN UND STEUERLICHE GESICHTSPUNKTE

6.1. GEB~HREN UND KOSTEN Die Gesellschaft bezahlt für die Leistungen aus dem Depotbankvertrag, dem Hauptzahlstellenvertrag, dem Vertrag über Hauptverwaltung, Domizil-, Register- und Transferstelle der FORTIS BANQUE LUXEMBOURG S.A., resp. der Hauptvertriebsstelle folgende Gebühren (in Prozent des Nettofondsvermögens): Depotbankgebühren: maximal 0.1 % p.a. Ausserdem hat die Depotbank Anspruch auf eine Vergütung der Gebühren und Auslagen der von ihr beanspruchten Sammelverwahrer und Auslandskorrespondenten. Zentralverwaltungsgebühren: maximal 0.1 25% p.a. Gebühren aus Hauptvertriebsstellenvertrag: maximal 0.075% p.a. Die Gebühren sind vierteljährlich nachträglich zahlbar. Die Gesellschaft zahlt ferner die den Anlageberatern geschuldeten Gebühren sowie alle Kosten, die durch die Tätigkeit der Gesellschaft entstehen, einschliesslich (ohne Begrenzung) Steuern, Kosten für Rechtsberater und Wirtschaftsprüfungsdienste,

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Druckkosten für die Vollmachten zur Einberufung der Hauptversammlung, Aktienzertifikate, Rechenschaftsberichte und Prospekte, Kosten für andere Verkaufsförderungs- und Marketingmassnahmen, eventuell entstehende Kosten für die Ausgabe und Rücknahme von Aktien sowie für die Zahlung der Ausschüttungen, Kosten der Zahlstellen, Registrierungsgebühren und andere Kosten in Zusammenhang mit der Berichterstattung an Aufsichtsbehörden in den verschiedenen Vertriebsländern, Entschädigung und Auslagen des Verwaltungsratec und der Geschäftsleitung der Gesellschaft, Versicherungsprämien, Zinsen, Börsenzulassungs- und Brokergebühren, Erstattung von Auslagen an die Depotbank und alle anderen Vertragspartner der Gesellschaft sowie Kosten für die Berechnung und Veröffentlichung des Inventarwerts je Aktie und der Ausgabepreise. Alle Gebühren, Kosten und Auslagen, die zu Lasten der Gesellschaft gehen, werden zunächst mit den Erträgen und danach mit dem Kapital verrechnet. Die Höhe der Entschädigung des Anlageverwalters ist den Anhängen der jeweiligen Teilvermögen zu entnehmen. Die Gesellschaft kann die Vergütung des Unteranlageberaters zu Lasten der Vergütung des Anlageberaters direkt bezahlen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, bei der Ausführung von Börsentransaktionen für die einzelnen Teilvermögen einen oder mehrere vorab bestimmte Makler zu verwenden. Dasselbe gilt für andere mit der Anlagepolitik verbundene Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie in Übereinstimmung mit marktüblichen Grundsätzen zur Erzielung der bestmöglichen Nettoergebnisse, Wertpapiergeschäfte mit den Anlageberatern oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen abwickeln kann, sofern deren Konditionen mit denen anderer Makler oder Händler vergleichbar sind.

I

6.2. STEUERLICHE GESICHTSPUNKTE

Die folgende Zusammenfassung basiert auf dem Gesetz und den Gepflogenheiten, die zurzeit im Grossherzogtum Luxemburg angewandt werden; Änderungen bleiben vorbehalten.

Die Gesellschaft Die Gesellschaft unterliegt nicht der luxemburgischen Einkommenssteuer. Die Gesellschaft unterliegt jedoch einer Steuer von jährlich 0.05% auf dem der Kategorie A und B entsprechenden Nettovermögen und 0.01 % auf dem der Kategorie F entsprechenden Nettovermögen. Diese Steuer wird auf Basis des Nettovermögens am Quartalsende gerechnet und ist vierteljährlich abzuführen. Für die Ausgabe von Aktien wird in Luxemburg keine Stempel- oder sonstige Steuer erhoben. Auf realisierte oder nichtrealisierte Wertsteigerungen des Vermögens der Gesellschaft ist keine Steuer in Luxemburg zu zahlen. Ausschüttungen und/oder Zinsen, die der Gesellschaft aus ihren Anlagen zufliessen, können in den Herkunftsländern einer nicht rückerstattbaren Quellensteuer unterliegen.

Aktionäre Aktionäre unterliegen in Luxemburg keiner Kapitalertrags-, Einkommens-, Quellen-, Schenkungs-, Erbschafts- oder sonstigen Steuer (ausgenommen sind Aktionäre, die in Luxemburg ansässig oder wohnhaft sind oder ihren ständigen Sitz haben, sowie ehemalige Bewohner Luxemburgs, falls sie mehr als 10% der Aktien der Gesellschaft halten). Anleger sollten sich von ihren Beratern über die Konsequenzen des Kaufs, des Haltens, des Umtauschs, der Übertragung und des Verkaufs der Aktien unterrichten lassen, die sich aufgrund der Gesetze ihrer Länder ergeben, einschliesslich der steuerlichen Gesichtspunkte und eventueller Kapitalverkehrsbeschränkungen.

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Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (die “Richtlinie”) die am 1. Juli 2005 in Kraft trat, werden Zinszahlungen und Rückkäufe von Aktien verschiedener Teilvermögen seitens einer EU- oder Schweizer Zahlstelle an einen wirtschaftlichen Eigentümer der in einem EU- Mitgliedsstaat steuerlich ansässig ist, übergangsweise mit einer Quellensteuer belegt, die bis zum 30. Juni 2008 15% beträgt, 20% bis zum 30. Juni 201 1 und 35% danach. Der betroffene wirtschaftliche Eigentümer kann jedoch verlangen, dass anstelle einer Quellensteuer der von der Richtlinie vorgesehene automatische Austausch von Auskünften angewendet wird. In diesem Fall werden Informationen betreffend die Zinszahlung oder den Rückkauf an die Steuerbehörden des Mitgliedsstaates in dem der wirtschaftliche Eigentümer ansässig ist, weitergegeben. Die von der Richtlinie erfassten Einkommen können grob auf Zinserträge aus Forderungen beschränkt werden. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat nach bestem Wissen und auf Basis der derzeit gültigen Interpretationen und Wahlmöglichkeiten der Richtlinie die Anlagepolitiken der Teilvermögen Sarasin GlobalSar Optima (EUR), Sarasin Real Estate Equity (EUR), Sarasin Sustainable Equity, Sarasin OekoSar Equity, Sarasin EquiSar, Sarasin EuropeSar, Sarasin TecSar, Sarasin InnovationSar, Sarasin HealthSar, Sarasin EmergingSar und Sarasin EmergingSar-Asia so festgelegt, dass jegliche Erträge von der Definition der Zinszahlung wie in der Richtlinie vorgesehen, ausgeschlossen werden können. Diese Einschätzung ist jedoch von den jeweiligen Interpretationen der zuständigen Behörden und/oder Gesetzgebungen abhängig und es ist nicht auszuschliessen, dass in Zukunft die Erträge dieser Teilvermögen von der Definition der Zinszahlung erfasst werden.

7. SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERTRIEB VON AKTIEN IM AUSLAND

7.1. HINWEISE FÜR DIE ANLEGER IN DER SCHWEIZ

Hauptvertriebsstelle, Vertreter und Zahlstelle für die Schweiz:

Bank Sarasin & Cie AG Elisabethenstrasse 62 CH- 4002 Basel

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die in der Schweiz vertriebenen Aktien ist Basel. Kopien der Satzung können bei Vertreter in der Schweiz, der Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahrecberichte bei der Hauptvertriebsstelle und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden. Aufträge für den Kauf, Verkauf und Umtausch von Aktien sind zu richten an:

Bank Sarasin 8 Cie AG Investmentfonds, Abt. FSAP Postfach CH-4002 Basel

Veröffentlichungen der Gesellschaft in der Schweiz erfolgen im ((Schweizerischen Handelsamtsblatt)) und in der <<Neuen Zürcher Zeitung>>. In letzterer wird bei jeder Ausgabe oder Rücknahme von Aktien, mindestens aber zweimal im Monat, auch der lnventarwert der Aktien der verschiedenen Teilvermögen mit dem Hinweis <<plus Kommissionen)) ve röff ent I ic h t .

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Verwendung der Vergütung an den Anlageverwalter durch die Sarasin I nvest mentf onds SI C AV :

Die Sarasin Investmentfonds SICAV kann die Vergütungen an den Anlageverwalter der einzelnen Teilvermögen wie folgt verwenden:

Für Sarasin BondSar Swiss Franc:

- Leitung des Teilvermögens bis höchstens: - Asset Management (Verwaltung des Fondsvermögens) bis höchstens: - Vertrieb des Teilvermögens (inkl. Werbung und Marketing) bis höchstens:

0.05% 0.40% 0.67%

- zusammen höchstens: 1.12%

- Die effektive Vergütung beträgt bei diesem Teilvermögen p.a.: 0.75%

Für Sarasin BondSar Eure**, Sarasin BondSar US Dollar und Sarasin BondSar World:

- Leitung des Teilvermögens bis höchstens: - Asset Management (Verwaltung des Fondsvermögens) bis höchstens: - Vertrieb des Teilvermögens (inkl. Werbung und Marketing) bis höchstens: - Zusammen höchstens:

- Die effektive Vergütung beträgt bei diesen Teilvermögen p.a.:

Für Sarasin BondSar Absolute Return (EUR)**, Sarasin BondSar US Dollar Opportunity und Sarasin Sustainable Bond Eure**:

- Leitung des Teilvermögens bis höchstens: - Asset Management (Verwaltung des Fondsvermögens) bis höchstens: - Vertrieb des Teilvermögens (inkl. Werbung und Marketing) bis höchstens: - Zusammen höchstens:

- Die effektive Vergütung beträgt bei diesen Teilvermögen p.a.:

Für Sarasin Dutch Equity**:

- Leitung des Teilvermögens bis höchstens: - Asset Management (Verwaltung des Fondsvermögens) bis höchstens: - Vertrieb des Teilvermögens (inkl. Werbung und Marketing) bis höchstens: - Zusammen höchstens:

- Die effektive Vergütung beträgt bei diesem Teilvermögen p.a.:

Für Sarasin Global Return (EUR) und Sarasin Global Convertible (EUR):

- Leitung des Teilvermögens bis höchstens: - Asset Management (Verwaltung des Fondsvermögens) bis höchstens: - Vertrieb des Teilvermögens (inkl. Werbung und Marketing) bis höchstens: - Zusammen höchstens:

- Die effektive Vergütung beträgt bei diesem Teilvermögen p.a.:

0.06%

0.81 Y. 0.48%

1.35%

0.90%

0.07% 0.53% 0.90% 1.50%

1 .OO%

0.08%

1 .O8% 0.64%

1.80%

1.20%

0.08% 0.67% 1.12% 1 .a7yO

1.25%

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Für Sarasin GlobalSar (CHF), Sarasin GlobalSar (EUR), Sarasin GlobalSar Optima (EUR), Sarasin BlueChipSar, Sarasin EmergingSar*, Sarasin EmergingSar-Asia*, Sarasin EquiSar, Sarasin EuropeSar, Sarasin InnovationSar* und Sarasin TecSar":

- Leitung des Teilvermögens bis höchstens: - Asset Management (Verwaltung des Fondsvermögens) bis höchstens: - Vertrieb des Teilvermögens (inkl. Werbung und Marketing) bis höchstens:

0.10% 0.80% 1.35%

- Zusammen höchstens: 2.25% - Die effektive Vergütung beträgt bei diesen Teilvermögen p.a.: 1.50%

Für Sarasin OekoSar Portfolio, Sarasin HealthSar, Sarasin OekoSar Equity, Sarasin Real Estate Equity (EUR)** und Sarasin Sustainable Equity:

- Leitung des Teilvermögens bis höchstens: 0.12% 0.93% 1.57%

- Asset Management (Verwaltung des Fondsvermögens) bis höchstens: - Vertrieb des Teilvermögens (inkl. Werbung und Marketing) bis höchstens: - Zusammen höchstens: 2.62%

1.75% - Die effektive Vergütung beträgt bei diesen Teilvermögen p.a.:

* Eine allfällige Erfolgsbeteiligung wurde bei der Berechnung nicht mit einbezogen. ** Bei diesem Teilvermögen handelt es sich bei der angegebenen effektiven Vergütung p.a. um einen Maximalsatr. Der angewandte Satz kann im Jahres- / Halbjahresbericht eingesehen werden.

7.2 ERGÄNZENDE HINWEISE FÜR ANLEGER IN DEUTSCHLAND

Die Gesellschaft hat die Absicht, lnvestmentaktien der Teilvermögen der Sarasin Investmentfonds SICAV in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zu vertreiben, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angezeigt.

lnformationsstelle in Deutschland

Sarasin Wertpapierhandelsbank AG Friedrichstrasse 9 D-80801 München

und

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Kaiserstrasse 24 D-60311 Frankfurt am Main

Bei der Informationsstelle sind der ausführliche Verkaufsprospekt und die vereinfachten Verkaufsprospekte, die Satzung, der geprüfte Jahresbericht, der ungeprüfte Halbjahresbericht kostenlos als Druckstücke sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise, Zwischengewinne und ausschüttungsgleichen Erträge der Aktien erhältlich. Daneben stehen bei den lnformationsstellen alle sonstigen Informationen und Unterlagen zur Ver- fügung, auf die Anleger im Sitzstaat der Investmentgesellschaft einen Anspruch haben.

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Darüber hinaus können während der üblichen Geschäftszeiten an Bankarbeitstagen bei der deutschen Informationsstelle die im Prospektabschnitt <<Dokumente zur Einsichtnahme>, aufgeführten Unterlagen eingesehen werden.

Zahlstelle in Deutschland

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

D-60311 Frankfurt am Main I Kaiserstrasse 24

Die Zahlstelle führt ein Zahlstellenkonto, auf das Anleger Einzahlungen in Euro per Überweisung, Scheck oder in bar leisten können. Die Zahlstelle sendet die Anlagebeträge nach Gutschrift auf dem Zahlstellenkonto umgehend mittels SWIFT auf das Konto der Depotbank der Sarasin Investmentfonds SICAV unter Angabe des entsprechenden Tei Ive rmöge ns.

I

Rücknahme- und Umtauschanträge für die Aktien können bei der deutschen Zahlstelle zur Weiterleitung an die Gesellschaft eingereicht werden. Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen werden auf Verlangen der Anteilinhaber über die deutsche Zahlstelle ausgezahlt.

Anteilspreis- und sonstige Veröffentlichungen

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie sonstige Mitteilungen an die Anleger werden in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht. Die Ausgabe- und Rücknahmepreice können nach dem Ermessen des Verwaltungsrates zudem in weiteren deutschen Printmedien veröffentlicht werden.

7.3. HINWEISE FÜR ANLEGER IN ITALIEN

Zahlstellen in Italien

Die Zahlungen sind auf die folgenden, von der SICAV bei den Zahlstellen in Italien eröffneten Konten zu leisten:

Banca Popolare Commercio e Industria Via della Moscova, 33 1-201 21 Milano, Italien Kontonummer: 809 205 886 - 2081

Banca lntesa S.p.A. Kontonummer: IT63 F030 6909 7066 1522 21 32 083

Banca di Roma Kontonummer: ABI 3207 / CAB 3200 (zu Gunsten der Banca Fineco S.p.a., Milano)

Der Ausgabepreic pro Aktie und Anteilskategorie ergibt sich aus dem am Ausgabetag ermittelten lnventarwert pro Aktie und Anteilskategorie, zuzüglich einer Verkaufsgebühr. Die Zeichner der Aktien der Teilvermögen können verpflichtet werden, an die genannten

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Zahlstellen Gebühren zu entrichten für die von ihnen auf Grund der in Italien geltenden Gesetze und Vorschriften ausgeführten Tätigkeiten.

Nähere Informationen zum Ausgabepreis und die mit der Aktienzeichnung anfallenden Gebühren können beim eingetragenen Sitz der Gesellschaft und/oder bei den Vertriebsstellen angefordert werden.

Die Verkaufsgebühr, die bei der Zeichnung über eine Vertriebsstelle an diese oder anderenfalls an die Gesellschaft zu entrichten ist, darf bis zu 5% des Anlagebetrags betragen; dies entspricht 5,26% des Inventarwertc der gezeichneten Aktien und Anteilskategorie.

Bei grösseren Aufträgen können die Vertriebstelle und die Gesellschaft auf die ihnen zustehende Verkaufsgebühr ganz oder teilweise verzichten. Die Mindestanlage beträgt bei jedem Teilvermögen für Aktien der Kategorien A und B jeweils EUR 5’000 oder den Gegenwert in einer der zugelassenen Zahlungswährungen des betreffenden Teilvermögens, sowie EUR 3 Millionen im Falle der Aktien der Kategorie F.

Bei Namensaktien werden Bruchteile von Aktien ausgegeben, die auf drei Stellen hinter dem Komma auf- oder abgerundet werden. Im Falle der lnhaberaktien werden keine Bruchteile ausgegeben. Der Ausgabepreis ist in einer der zugelassenen Währungen zu entrichten. Dabei sind die genaue Identität des Zeichners sowie das/die gewählte/-n Teilvermögen anzugeben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Anträge abzulehnen und behält sich zudem das Recht vor, als Reaktion auf die Entwicklungen an den Börsen und Devisenmärkten oder aus anderen Gründen den Verkauf ihrer Aktien an die Öffentlichkeit auszusetzen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen bzw. Guthaben an den Zeichner zurücküberwiesen.

Die Gesellschaft sieht vor, einen Sparplan mit monatlichen Zahlungen anzubieten. Die erste Zahlung kann weniger als EUR 5’000 oder den entsprechenden Gegenwert betragen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Zeichnungsantrag.

Für den Vertrieb in Italien wird der vereinfachte Prospekt abgegeben.

7.4 ERGÄNZENDE HINWEISE FÜR ANLEGER IN ÖSTERREICH

Vertreter und Zahlstelle in Österreich

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Graben 21 A-1 01 0 Wien, Osterreich

Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle Erwerber der ,,Sarasin Investmentfonds SICAV in der Republik Österreich, indem sie den Prospekt mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich präzisieren und ergänzen:

Kreditinstitut im Sinne des § 34 des Bundesgesetzes über die Kapitalanlagefonds (InvFG 93) Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1 01 0 Wien, Telefon 0043 (0) 50100 12139, Fax 0043 (0) 50100 9 12139. Das vorgenannte Kreditinstitut hat bestätigt, dass es die Voraussetzungen des 5 23 Abc. 1 InvFG 93 erfüllt.

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Stelle, bei der die Anteilinhaber (,,Anleger") die vorgeschriebenen Informationen im Sinne der 55 34,35 und 38 InvFG 93 beziehen können Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1 01 0 Wien, Telefon 0043 (0)-50100 121 39, Fax 0043 (0) 501 00 9 121 39.

Publi kumsorgan Die jeweiligen Nettoinventarwerte der Subfonds sowie alle übrigen Bekanntmachungen an die Anleger werden in ,,Der Standard" publiziert.

Beherrschender Einfluss Es liegen dem ,,Sarasin Investmentfonds SICAV" keine Informationen vor, welche die Annahme zulassen, dass einzelne Anleger oder andere Personen/Firmen auf den ,,Sarasin Investmentfonds SICAV" mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben können.

Steuerliche Situation in Österreich Beim ,,Sarasin Investmentfonds SICAV" handelt es sich um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinne des 5 42 InvFG (Investmentfondsgesetz) 1993, dessen Anteile in Osterreich öffentlich angeboten werden dürfen und dessen ausschüttungsgleiche Erträge durch die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG als in Österreich ansässigem steuerlichen Vertreter gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden im Sinne des 5 40 Abc 2 Z 2 InvFG 93 idF BGBI. I 2004/180 bestellt ist, nachgewiesen werden. Die Ausschüttungen sowie die ausschüttungsgleichen Erträge der einzelnen Fonds unterliegen in Österreich der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuerpflicht. Soweit eine tatsächliche Ausschüttung des Jahresgewinnes unterbleibt, gelten gemäß 5 40 Abs 2 2 1 InvFG 93 idF BGBI. 2004/180 mit der Auszahlung der Kapitalertragsteuer (vgl. 5 13 InvFG) und nach Abzug der dafür anfallenden Kosten sämtliche im abgelaufenen Geschäftsjahr angefallene, nicht ausgeschüttete Zinsen, Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge von im Fondsvermögen befindlichen Anteilen an anderen in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, Substanzgewinne bei nicht im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilscheinen, und sonstige Erträge an die Anteilinhaber in dem sich aus dem Anteilsrecht ergebenden Ausmass als ausgeschüttet (ausschüttungsgleiche Erträge). Wird diese Auszahlung nicht innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vorgenommen, gelten die nicht ausgeschütteten Jahresgewinne nach Ablauf dieser Frist als ausgeschüttet. Aufgrund § 40 Abs 1 InvFG idF BGBI. I 2003/71 gelten für nicht im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilsscheine ausländischer Investmentfonds 20% der realisierten Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und sind einer 25%-igen Besteuerung zu unterwerfen, gleich, ob diese Substanzgewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden. Die übrigen 80% der Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten, sowie 100% der Substanzgewinne aus Renten und Rentenderivaten sind steuerfrei, sofern die Anteilsscheine nicht im Betriebsvermögen gehalten werden. Der Anteilsinhaber, der die Anteilsscheine im Privatvermögen hält, muss somit die steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge und 20% der realisierten Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten in seine Einkommenssteuererklärung aufnehmen. Diese Erträge sind mit einem 25%-igen Steuersatz zu versteuern. Die Einkommensteuer für Substanzgewinne und für die ausschüttungsgleichen Erträge (gilt für Zuflüsse ab dem 1.4.2003) gilt damit als abgegolten. Beim betrieblichen Anleger unterliegen die gesamten Substanzgewinne sowie die

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Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Allfällige Ausschüttungen an die Anleger unterliegen der 25%-igen Kapitalertragsteuer. Mit Abzug der Kapitalertragsteuer gilt beim privaten Anleger die Einkommensteuer als abgegolten. In 5 42 Abs 4 InvFG ist eine zusätzliche Abzugsbesteuerung (Sicherungssteuer) vorgesehen. Die depotführende Bank muss zum 31.12. eines jeden Jahres 1,5% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises einbehalten und als Kapitalertragssteuer abführen. Bei unterjährigem Verkauf oder Übertrag ins Ausland ist als Basis für die von der Bank abzuziehende Kapitalertragsteuer 0,5% je angefangenem Kalendermonat vom Rücknahmepreis anzusetzen, davon sind wieder 25% Kapitalertragsteuer zu berechnen. Der Abzug der Sicherungssteuer führt nicht zur Endbesteuerung, diese Steuer kann aber im Rahmen der Veranlagung auf die Steuerschuld angerechnet werden. Die Sicherungssteuer unterbleibt, wenn der Steuerpflichtige der depotführenden Bank eine Bestätigung der Abgabenbehörde vorlegt, dass er seiner Offenlegungspflicht in Bezug auf die konkreten ausländischen Fondsanteile nachgekommen ist. Bei Veräußerung eines Anteilsrechtes ist ein auf den Veräußerungszeitpunkt bezogener (taggenauer) Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge vorzulegen. Fehlt ein solcher, hat eine Schätzung gem. 5 184 BA0 zu erfolgen; dabei ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der Veräußerung und dem letzten im abgeschlossenen Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens aber 0,8% des bei der Veräußerung festgesetzten Rücknahmepreises für jeden angefangenen Monat des im Zeitpunkt der Veräußerung laufenden Kalenderjahres anzusetzen. Es bestehen keine Bedenken von einer Schätzung abzusehen, wenn der Anteilsinhaber die ausschüttungsgleichen Erträge auf einen späteren Zeitpunkt (unter Umständen zum Ende des Geschäftsjahres) nachweist. Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2004 (BGBI. I 180/2004) unterliegen ab 1. Juli 2005 die im Privatvermögen steuerpflichtigen Substanzgewinne sowie die ausschüttungsgleichen Erträge einem Kapitalertragsteuerabzug durch die kuponauszahlende Stelle, wenn und sofern die Kapitalertragsteuer auf die direkt oder indirekt vereinnahmten Zinserträge gemäß 5 93 Abs 2 Z 3 sowie § 93 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG (Einkommensteuergesetz) inklusive Ertragsausgleich auf täglicher Basis durch die ausländische Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht werden (vgi. 5 93 Abs 5 Z 5, 5 95 Abs 2 EStG idF BGBI. I 180/2004 sowie § 40 InvFG idF BGBI. I 180/2004). Erfolgen die obgenannte Veröffentlichung und die Meldung durch die ausländische Kapitalanlagegesellschaft, ist ein Unterbleiben der Sicherungssteuer vorgesehen. Im Besonderen ist im Privatvermögen die Spekulationsfrist von einem Jahr für An- und Verkäufe von Wertpapieren zu beachten ($30 EStG).

Inländischer steuerlicher Vertreter im Sinne des 9 40 Abc 2 2 2 InvFG 93 iVm 5 42 InvFG 93 idF BGBI. I 180/2004 Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1 01 0 Wien, Telefon 0043 (0) 50100 12139, Fax 0043 (0) 50100 9 12139.

Weitere Angaben Die Performance der Subfonds seit deren Aktivierung ist aus den entsprechenden Rechenschaftsberichten der betreffenden Geschäftsjahre des ,,Sarasin Investmentfonds SICAV ersichtlich und kann beim inländischen Vertreter im Sinne des 5 40 Abc 2 2 2 InvFG 93 idF BGBI. I 2004/180 eingesehen werden. Die Rücknahmepreise der Anteile an den Subfonds des ,,Sarasin Investmentfonds SICAV" werden an jedem Wiener Bankarbeitstag in ,,Die Presse" publiziert. Die Verkaufs- und

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Auszahlungspreise werden durch die inländische Vertreterin sowie durch allfällige weitere Vertriebsstellen bekannt gegeben. Der Vertrieb von Anteilen des ,,Sarasin Investmentfonds SICAV ist gemäss 5 36 InvFG 93 dem Bundesminister für Finanzen der Republik Osterreich angezeigt worden. Der deutsche Wortlaut des Prospektes sowie der sonstigen Unterlagen und Veröffentlichungen ist für den Vertrieb innerhalb der Republik Österreich massgebend. Die Gesellschaft kann jederzeit Anteile in neuen, zusätzlichen Subfonds ausgeben. Dieser Prospekt wird jeweils dementsprechend ergänzt. Anteile können zurückgenommen werden zu einem Preis, wie er im Kapitel ,,Rücknahme von Anteilen" beschrieben wird. Anteile können gemäss der im Kapitel ,,Umtausch von Anteilen" beschriebenen Formel umgetauscht werden. Zeichnungen werden nur auf der Basis des gültigen Prospektes in Verbindung mit (i) dem zuletzt erschienenen geprüften Jahresbericht der Gesellschaft oder (ii) dem zuletzt erschienenen Halbjahresbericht, sofern dieser nach dem Jahresbericht veröffentlicht wurde, entgegengenommen. Dieser Prospekt gilt nicht als Angebot oder Werbung in denjenigen Rechtsordnungen, in denen ein derartiges Angebot oder eine derartige Werbung unzulässig ist oder in denen Personen, die ein derartiges Angebot oder eine derartige Werbung unterbreiten, dazu nicht befugt sind bzw. in denen es für Personen gegen das Gesetz verstößt, ein derartiges Angebot oder eine derartige Werbung zu erhalten. Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem aktuellen Recht und den Usancen des Grossherzogtums Luxemburg und können deshalb Änderungen unterworfen sein. Potentielle Käufer von Anteilen sind angehalten, sich über die für sie relevanten Devisenbestimmungen sowie über die sie betreffenden rechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen selber zu informieren.

Hinweis gemäß 5 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG): Hat ein Verbraucher eine Vertragserklärung zu Anteilen dieses Investmentfonds weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd genützten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann der Verbraucher von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieses Prospektes zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmens enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten der an der Vertragsverhandlung mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Gemäß 5 12 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) kommt beim Erwerb von Anteilen an Kapitalanlagefonds das Rücktrittsrecht gemäß 5 3 KSchG auch zur Anwendung, wenn der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat.

Diese ergänzenden Informationen wurden im August 2005 erstellt.

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Page 39: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

7.5. HINWEISE FÜR ÜBRIGE LÄNDER

Liechtenstein

Vertreter und Zahlstelle in Liechtenstein Volksbank AG Heiligkreuz 42 FL-9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein

Grossbritannien

lnformationsstelle in Grossbritannien Sarasin Investment Management Limited Juxon House 100 St. Paul’s Churchyard London EC4M 8BU, Grossbritannien

Frankreich

Vertreter und Zahlstelle in Frankreich BNP Paribas Securities Services S.A. 3, rue d’Antin F-75002 Paris, Frankreich

Niederlanden

Vertreter in den Niederlanden IPB Holding B.V. Croeselaan 18 NL-3521 CB Utrecht, Niederlande

Belgien

Vertreter und Zahlstelle in Belgien

BNP Paribas Securities Services S.A. Succursale de Bruxellec Avenue Louise 489 B-1050 Bruxelles, Belgien

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Page 40: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Hauptvertriebsstelle und Vertreter für die Schweiz: Bank Sarasin & Cie AG Elisabethenstrasse 62 CH-4002 Basel Telefon +41 (0)61 277 77 37 Fax +41 (0)61 272 00 38

lnformationsstelle für Kunden in Deutschland: Sarasin Wertpapierhandelsbank AG Friedrichstrasse 9 D-80801 München Telefon +49 (0)89 33 99 740 Fax +49 (0)89 33 99 74 33

Vermittle rste m pel :

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Page 41: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin BondSar World

Allgemeine Informationen Die Aktien des Sarasin BondSar World wurden erstmals per 2. September 1992 ausgegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin BondSar World ist es, einen hohen stetigen Ertrag unter Beachtung einer ausgewogenen Risikostreuung sowie einer optimalen Liquidität zu erzielen. Die Anlagen Sarasin BondSar World erfolgen weltweit in Anleihen, Wandel- und Optioncanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt) festverzinslichen oder variabelverzinsliche Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und daneben auch in Optionsscheinen auf Anleihen, die jeweils auf Währungen der OECD-Länder sowie Euro lauten. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Aktien, die aus Wandlung oder aus Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis zu 10% des Teilvermöqens qehalten werden. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar World wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezificche Veränderungen und Änderungen des Zinssatzumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren.

Risi koklasse Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 1 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: Überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden. Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Saracin BondSar World richtet sich als Basisanlage im festverzinslichen Bereich an private Anleger mit Referenzwährung Schweizer Franken oder Euro.

Anlagepolitik

Risikoprofil

Anlegerprof il

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung Euro Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 0,900% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträqlich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages ZU Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufc- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 42: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin BondSar Absolute Return (EUR)

Allgemeine Informationen Aktien des Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) wurden erstmals vom 15. September 2005 bis zum 29. September 2005 zur Zeichnung anqeboten und erstmals per 30. September 2005 ausgegeben. Das Anlageziel des Sarasin Absolute Return (EUR) ist es, einen stetigen Ertrag bei gleichzeitigem Kapitalerhalt und ausgewogener Risikostreuung zu erzielen. Unabhängig vom aktuellen Zinsumfeld soll eine Mehrrendite gegenüber dem kurzfristigen Geldmarktsatz in EUR, zumindest aber eine langfristig positive Rendite erzielt werden. In Phasen steigender Zinsen wird das Zinsrisiko reduziert, während in Phasen fallender Zinsen die Zinssensitivität erhöht wird. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in Euro berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Unabhängig vom aktuellen Zinsumfeld soll eine Mehrrendite gegenüber dem kurzfristigen Geldmarktcatz in EUR, zumindest aber eine langfristig positive Rendite erzielt werden. In Phasen steigender Zinsen wird das Zinsrisiko reduziert, während in Phasen fallender Zinsen die Zinssensitivität erhöht wird. Die Anlagen des Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) erfolgen weltweit in auf verschiedene Währungen lautende fest-, oder variabel verzinsliche sowie inflationsindexierte Staats-, Pfandbrief- und Unternehmencanleihen (einschliecclich Zerobonds) sowie in High Yieid- und Emerging Markets-Anleihen. Daneben kann der Fonds auch in Wandel- und Optioncanleihen sowie strukturierte Obligationenprodukte investieren. Der Anteil dieser Anlagen ist auf gesamthaft 30% des Nettofondsvermögens begrenzt. Aktien, die aus Wandlung oder der Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis maximal 10% des Nettofondsvermögens gehalten werden. Daneben kann der Fonds auch liquide Mittel (inklusive Geldmarktanlagen) in verschiedenen Währungen bis zu insgesamt 49% des Nettofondsvermögens halten. Der Gesamtanteil der Anlagen in Anleihen muss jederzeit mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvermögens betragen. Die Anlagen werden in den Währungen getätigt, welche sich für die Wertentwicklung optimal eignen. Das Währungsrisiko der Anlagen wird gegenüber der Rechnungswährung aktiv verwaltet und wenn nötig vollständig abgesichert. Referenzwährung des Teiivermögens ist der Euro. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. Es muss darauf hingewiesen werden, dass Investitionen in High Yield Bonds und Emerging Markets-Anleihen sehr volatil sind und die Zahlung von Zinsen oder die Rückzahlung des Kapitals einem beträchtlichen Ausfallrisiko unterliegen. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dennoch besteht die Möglichkeit eines Verlustes bei Verkauf (oder Liquidation). Es ist deshalb wichtig, dass Anlagen im Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) nur unter einer miff el- bis langfristigen Optik getätigt werden.

Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische

Anlageziel

Anlagepoliti k

Risikoprofil

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Page 43: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Veränderungen und Anderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Emittenten, welche keine erstklassigen Bonitätskriterien erfüllen, weisen ein erhöhtes Risiko auf. Durch dynamische Absicherungsstrategien wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 2 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden.

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) richtet sich als Basisanlage im festverzinslichen Bereich an private Anleger mit Referenzwährung Euro.

Risi koklasse

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt bis zu 1 ,OOO% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 44: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin BondSar Euro

Allgemeine Informationen

Anlageriel

Aktien des Sarasin BondSar Euro wurden erstmals per 15. Februar 1999 ausqeben. Das Anlageziel des Sarasin BondSar Euro ist es, einen hohen und stetigen Ertrag zu erzielen unter Beachtung der nachstehenden Qualitätsmerkmale (siehe „Anlagepolitik") sowie einer ausgewogenen Risikostreuung.

Anlagepolitik Die Anlagen des Sarasin BondSar Euro erfolgen weltweit in erstklassigen, ausschliesslich auf Euro lautende Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt) und fest- oder variabelverzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds), die jeweils auf Euro lauten. Unter erstklassig werden Wertpapiere verstanden, die von einer anerkannten Rating-Agentur mit mindestens A oder einer damit vergleichbaren Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 90% der Anlagen des Teilvermögens müssen diesem Kriterium genügen. Aktien, die aus Wandlung oder aus Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis zu 10% des Teilvermögens gehalten werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Liquidität ist auf maximal 10% des Teilvermögens beschränkt und muss auf eine zugelassene Zahlungswahrung lauten. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar Euro wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird anqestrebt, Risiken zu reduzieren.

Risi koklasse Dieser Fonds fällt in die Risikoklacse 1 (Risikoklacsen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden. Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin BondSar Euro richtet sich als Basisanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen EUR Anlagen an private Anleger

Risiko Prof i I

Anlegerprof il

Ausgegebene A

Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlagevewalters beträgt bis zu 0,900% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nacht räqlic h zahl bar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten ZU Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 45: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin Sustainable Bond Euro

Allgemeine Informationen

Anlageziel

Aktien des Sarasin Sustainable Bond Euro wurden erstmals per 6. Januar 2003 ausgeben Das Anlageziel des Sarasin Sustainable Bond Euro ist es, einen hohen und stetigen Ertrag zu erzielen unter Beachtung der nachstehenden Qualitätsmerkmale (siehe „Anlagepolitik") sowie einer - .

ausgewogenen Risikostreuung. Die Anlagen des Sarasin Sustainable Bond Euro erfolgen weltweit in Anlaclepolitik - _ erstklassigen, ausschliesslich auf Euro lautende Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt) und fest- oder variabelverzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds), die jeweils auf Euro lauten. Unter erstklassig werden Wertpapiere verstanden, die von einer anerkannten Rating-Agentur mit mindestens A oder einer damit vergleichbaren Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 90% der Anlagen des Teilvermögens in festverzinslichen Wertpapieren müssen diesem Kriterium genügen. Aktien, die aus Wandlung oder aus Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis zu maximal 10% des Teilvermögens gehalten werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Liquidität ist auf maximal 10% des Teilvermögens beschränkt und muss auf eine zugelassene Zahlungswährung lauten. Das Teilvermögen investiert in Anleihen von Ländern, Organisationen und Unternehmen, die einen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise leisten. Diese Länder zeichnen sich durch möglichst geringe und effizient genutzte Umwelt- und Sozialressourcen aus. Organisationen integrieren Nachhaltigkeit bei der Mittelvenvendung und messen den Erfolg auch unter nachhaltigen Gesichtspunkten. Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein umweltgerechtes, öko-effizientes Management und die pro aktive Gestaltung der Beziehungen ZU den wesentlichen Anspruchsgruppen (z.B. Mitarbeiter, Kunden, Geldgeber, Aktionäre, öffentliche Hand) zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Strategie machen. Einzelne Länder, Organisationen, Industrien können ausgeschlossen werden. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkurcrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin Sustainable Bond Euro wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu

Risikoprofil

reduzieren. Risi koklasse Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 1 (Risikoklassen: 1: tief, 2:

moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden. Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin Sustainable Bond Euro richtet sich als Basisanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen EUR-Anlagen an private und institutionelle Anleger, die sich für eine zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung entscheiden.

Anlegerprofil

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR

45

Page 46: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Vergütung an den An lageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt bis zu 1 ,OOO% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 47: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin BondSar Swiss Franc

Allgemeine Informationen

Anlageziel

Die Aktien des Sarasin BondSar Swiss Franc wurden erstmals per 31. Januar 2001 ausgegeben. Das Anlageziel des Sarasin BondSar Swiss Franc ist es, einen hohen und stetigen Ertrag zu erzielen unter Beachtung der nachstehenden Qualitätsmerkmale (siehe „Anlagepolitik") sowie einer ausgewogenen Risikostreuung. Die Anlagen des Sarasin BondSar Swiss Franc erfolgen weltweit in erstklassigen, ausschliesslich auf Schweizer Franken (CHF) lautende Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt) und fest- oder variabelverzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds), die jeweils auf CHF lauten. Unter erstklassig werden Wertpapiere verstanden, die von einer anerkannten Rating-Agentur mit mindestens A oder einer damit vergleichbaren Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 85% der Anlagen des Teilvermögens in festverzinsliche Wertpapiere müssen diesem Kriterium genügen. Aktien, die aus Wandlung oder aus Ausübung von Optionen erworben werden dürfen bis zu 10% des Teilvermögens gehalten werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Der Anteil der nicht auf CHF lautenden Liquidität ist auf maximal 10% des Teilvermögens beschränkt und muss auf eine zugelassene Zahlungswährung lauten. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Werientwicklung des Sarasin BondSar Swiss Franc wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 1 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden. Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin BondSar Swiss Franc richtet sich als Basisanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen CHF-Anlagen an private Anleger.

Anlagepoliti k

Risi koprof il

Risikoklasse

Anlegerprof il

Ausgegebene A Antei lsklassen Buchhaltungcwährung CHF Vergütung an den Anlageverwaltet

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 0.750% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt. Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Anhang

Sarasin BondSar US Dollar

Allgemeine Informationen

Anlagetiel

Die Aktien des Sarasin BondSar US Dollar wurden erstmals per 31. Januar 2001 ausgegeben. Das Anlageziel des Sarasin BondSar US Dollar ist es, einen hohen und stetigen Ertrag zu erzielen unter Beachtung der nachstehenden Qualitätsmerkmale (siehe „Anlagepolitik) sowie einer ausgewogenen Risikostreuunq. Die Anlagen des Sarasin BondSar US Dollar erfolgen weltweit in erstklassigen, ausschliesslich auf US-Dollar (USD) lautende Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt) und fest- oder variabelverzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds), die jeweils auf USD lauten. Unter erstklassig werden Wertpapiere verstanden, die von einer anerkannten Rating-Agentur mit mindestens A oder einer damit vergleichbaren Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 85% der Anlagen des Teilvermögens in festverzinsliche Wertpapiere müssen diesem Kriterium genügen. Aktien, die aus Wandlung oder aus Ausübung von Optionen erworben werden dürfen bis zu maximal 10% des Teilvermögens gehalten werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Der Anteil der nicht auf USD lautenden Liquidität ist auf maximal 10% des Teilvermögens beschränkt und muss auf eine zugelassene Zahlungswährung lauten. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds b m . den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar US Dollar wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fallt in die Risikoklasse 1 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden. Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Der Sarasin BondSar US Dollar richtet sich als Basisanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen USD-Anlagen an private Anleger.

Anlagepoliti k

Risikoprof il

Risikoklasse

Anlegerprof il

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung USD Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 0,900% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträqlich zahl bar.

Kosten LU Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

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Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

I

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Anhang

Sarasin BondSar US Dollar Opportunity

Allgemeine Informationen

Anlageriel

Die Aktien des Sarasin BondSar US Dollar Bonds wurden erstmals per 31. Januar 2001 ausgegeben Das Anlageziel des Sarasin BondSar US Dollar Opportunity ist es, einen überdurchschnittlichen und stetigen Ertrag unter Beachtung einer ausgewogenen Risikostreuung zu erzielen. Die Anlagen des Sarasin BondSar US Dollar Opportunity erfolgen weltweit in ausschliesslich auf US-Dollar (USD) lautende Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt) und fest- oder variabelverzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds), die jeweils auf USD lauten. Die Anlagen konzentrieren sich auf das mittlere Qualitätssegment dieser Wertpapiere. Darunter werden Wertpapiere verstanden, die von einer anerkannten Rating-Agentur mit BBB oder einer damit vergleichbaren Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 70% der Anlagen des Teilvermögens in festverzinsliche Wertpapiere müssen diesem Kriterium genügen. Es gilt zu beachten, das Anleihen in diesem Qualitätssegment gegenüber qualitativ höher eingestuften Anleihen ein höheres Ausfallriciko aufweisen, dem eine entsprechend höhere Rendite gegenübersteht. Aktien, die aus Wandlung oder aus Ausübung von Optionen erworben werden dürfen bis ZU maximal 10% des Teilvermögens gehalten werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Der Anteil der nicht auf USD lautenden Liquidität ist auf maximal 10% des Teilvermögens beschränkt und muss auf eine zugelassene Zahlungswährunq lauten. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar US Dollar Opportunity wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Emittenten welche keine erstklassigen Bonitätskriterien erfüllen, weisen ein erhöhtes Risiko auf. Durch dvnamische Diversifikation der

Anlagepoliti k

Risi koprof il

Anlagen wird angestrebt, Risiken zu redu;ieren. Risi koklasce Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 2 (Risikoklassen: 1: tief, 2:

moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden. Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin BondSar US Dollar Opportunity richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen USD-Anlagen im mittleren Qualitätssegment an private und institutionelle Anleaer.

Anlegerprof il

Ausgegebene A Anteilcklassen Buchhaltungswährung USD Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1 ,OOO% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

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Page 51: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine Rücknahmegebühren erhoben.

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Page 52: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin Global Return (EUR)

Allgemeine Informationen Aktien des Sarasin Global Return wurden erstmals per 28. August - 1996 ausgegeben. Das Anlageziel des Sarasin Global Return (EUR) ist ein langfristiger Anlageriel Vermögenszuwachs, kombiniert mit einer angemessenen Rendite bei einem begrenzten Risiko durch eine systematische Absicherung der Anlagen. Referenzwährung des Teilvermögens ist der EUR. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in EUR berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Anlagen des Sarasin Global Return (EUR) erfolgen auf weltweiter Basis in Aktien sowie in Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen und fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) ohne Einschränkung betreffend des Domizils des Schuldners. Der Anteil der Wandel- und Optionsanleihen ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Währungsmässig liegt der Anlageschwerpunkt von Sarasin Global Return (EUR) im Euro. Die Aktienanlagen können sowohl direkt oder, soweit erlaubt, durch die im Prospekt im Abschnitt CCAnlagetechniken und Instrumente>> beschriebenen Anlagetechniken und Instrumente erfolgen. Durch einen systematischen Anlageprozess wird für jeden selektierten Markt (Aktien oder langfristige EUR-Anleihen) eine dynamische Asset Allocation umgesetzt, die zum Ziel hat, bei fallenden Märkten das Kursrisiko zu reduzieren und von steigenden Marktphasen möglichst stark ZU profitieren. Der Anteil der Aktienanlagen am Teilvermögen wird sich aufgrund des systematischen Anlageprozesses zwischen 15% und 55% des Nettofondsvermögens bewegen. Der Aktienanteil wird in Phasen fallender Kurse an den Aktienmärkten abnehmen und bei steigenden Märkten ansteigen. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Werientwicklung des Sarasin Global Return (EUR) wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien primär durch Unternehmens-/ emittentenspezifische Veränderungen sowie Änderungen des Wirtschafts- und Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 2 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden.

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs mit optimaler Risikostreuung anstreben. Sarasin Global Return (EUR) richtet sich als Basisanlage im Bereich Asset Allocation (Aktien & Obligationen) mit reduziertem Risiko an private Anleger mit Referenzwährung Euro.

Anlagepolitik

Risi koprof il

Risikoklasse

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlagevenvalters beträgt 1,250% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem

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Page 53: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nac ht räqlic h zah I bar.

Kosten ZU Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine Rücknahmegebühren erhoben.

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Page 54: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin Global Convertible (EUR)

Allgemeine Informationen Aktien des Sarasin Global Convertible (EUR) werden zurzeit nicht ausgegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin Global Convertible (EUR) ist, eine angemessene Rendite kombiniert mit einem langfristigen Vermögenszuwachs bei einer ausgewogenen Risikostreuung zu erzielen. Referenzwährung des Teilvermögens ist der EUR. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in EUR berechneten Anlageerfolges angestrebt wird.

-

AnlaaeDolitik Die Anlaqen des Sarasin Global Convertible (EUR) erfolgen auf - . weltweite; Basis in Wandel- und Optionsanleihen (einschliesslich Zerobonds) ohne Einschränkung betreffend des Domizils des Schuldners. Aktien aus Wandlung oder der Ausübung von Optionen können bis maximal 10% des Nettofondsvermögens gehalten werden Bis maximal 25% des Teilvermögens können auch in nicht wandelbare Anleihen angelegt werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlaqewährunq identisch sein. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin Global Convertible (EUR) wird aufgrund der Investitionen in Wandel- und Optionsanleihen primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische

Risikoprofil

Diversifikationder Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Risi koklasse Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 2 (Risikoklassen: 1 : tief, 2:

moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden.

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs und einen Ertrag anstreben. Sarasin Global Convertible (EUR) richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich von Wandel- und Optionsanleihen an private Anleqer mit Referenzwährung Euro.

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltunaswähruna EUR Vergütung an den An lageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,250% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträqlich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1% des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 55: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin GlobalSar (CHF)

Allgemeine Informationen

Anlageziel

Aktien des Sarasin Global GlobalSar (CHF) wurden erstmals per 2. September 1992 ausgegeben. Das Anlageziel des Sarasin GlobalSar (CHF) ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine optimale Risikostreuung. Referenzwährung des Teilvermögens ist der CHF. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in CHF berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Anlagen des Sarasin GlobalSar (CHF) werden in erster Linie weltweit in Aktien und in festverzinsliche Wertpapieren getätigt. Das Teilvermögen kann auch einen Teil seiner Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen, fest- oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und daneben auch in Optionsscheinen sowie jeweils vergleichbaren Anlagen investieren. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Referenzwährung des Teilvermögens ist der CHF. Die Referenz- Währung muss dabei nicht mit der Anlaqewährunq identisch sein. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin GlobalSar (CHF) wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien primär durch Unternehmens-/ emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschafts- und Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden..

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachc mit optimaler Risikostreuung anstreben. Sarasin GlobalSar (CHF) richtet sich als Basisanlage im Bereich dynamische Asset Allocation (Aktien 8 Obligationen) an private Anleger mit Referenzwährung Schweizer Franken.

Anlagepolitik

Risikoprof il

Risi koklasse

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswahrung CHF Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,500% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 56: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin GlobalSar (EUR)

Allgemeine Informationen

Anlageziel

Aktien des Sarasin Global GlobalSar (CHF) wurden erstmals per 5. Juli 1995 ausgegeben. Das Anlageziel des Sarasin GlobalSar (EUR) ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine optimale Risikostreuung. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in Euro berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Anlagen des Sarasin GlobalSar (EUR) werden in erster Linie weltweit in Aktien und in festverzinsliche Wertpapieren getätigt. Das Teilvermögen kann auch einen Teil seiner Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen, fest- oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und daneben auch in Optionsscheinen sowie jeweils vergleichbaren Anlagen investieren. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Die Referenz- Währung muss dabei nicht mit der Anlaqewährung identisch sein. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Werientwicklung des Sarasin GlobalSar (EUR) wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien primär durch Unternehmens-/ emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschafts- und Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt qefunden werden.

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs mit optimaler Risikostreuung anstreben. Sarasin GlobalSar (EUR) richtet sich als Basisanlage im Bereich dynamische Asset Allocation (Aktien & Obliqationen) an private Anleqer mit Referenzwährung Euro.

Anlagepolitik

Risikoprofil

Risiko klasse

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1 500% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 57: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin GlobalSar Optima (EUR)

Allgemeine Informationen Die Aktien des GlobalSar Optima (EUR) wurden erstmals per 31. März 2005ausgegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin GlobalSar Optima (EUR) ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine optimale Risikostreuung. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in Euro berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Anlagen des Sarasin GlobalSar Optima (EUR) werden in erster Linie weltweit in Aktien und in festverzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) getätigt. Das Teilvermögen kann auch einen Teil seiner Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren und daneben auch in Optionsscheinen sowie jeweils vergleichbaren Anlagen investieren. Die Anlagen in verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind inklusive Liquidität, sind auf 40% des Nettofondsvermögens begrenzt. Über diese 40% hinaus kann in Euroland Anleihenemissionen investiert werden, die vor dem 1.03.2001 begeben wurden. Durch eine systematische Absicherungsstrategie wird angestrebt, das Aktienrisiko auf ein mit einem ausgewogenen Portfolio vergleichbaren Risikoprofil zu reduzieren Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin GlobalSar Optima (EUR) wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien primär durch Unternehmens-/ emittentenspezifische Veränderungen sowie Änderungen des Wirtschafts- und Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden.

Anlegerprofil Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs mit optimaler Risikostreuung anstreben. Sarasin GlobalSar Optima (EUR) richtet sich als Basisanlage im Bereich dynamische Asset Allocation (Aktien & Obligationen) an private Anleger mit Referenzwährung Euro.

Anlagepoliti k

Risikoprofil

Risi koklasse

Ausgegebene B Anteilsklassen Buch haltungswä hrung EUR Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,500% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nach t räq I ich zah I bar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages.

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Page 58: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 59: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin Real Estate Equity (EUR)

Allgemeine Informationen Die Aktien des Sarasin Real Estate Equity (EUR) wurden erstmals per 6. Dezember 2004 ausgegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin Real Estate Equity (EUR) ist ein langfristiger Vermögenszuwachs. Referenzwährung des Teilver- mögens ist der Euro. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in EurÖ berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Anlagen des Sarasin Real Estate Equity (EUR) erfolgen auf einer

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Anlaclepolitik - - I weltweiten Basis in börsenkotierten Aktien- und Beteiligüngspapieren

von Unternehmen, deren Tätigkeit mehrheitlich auf den Immobilien- Sektor ausgerichtet ist. Darunter sind u.a. Unternehmen zu verstehen, deren Tätigkeit in der Erschliessung, Überbauung und Nutzung von Grundstücken liegt oder Unternehmen, die zur Erzielung von Einkünften Eigentum an Grundstücken und Immobilien besitzen. Darunter fallen auch geschlossene lmmobilien-Investmentfonds wie REITs (Real Estate Investment Trusts) oder andere vergleichbare Immobilienverwaltungsgesellschaften. Zusätzlich sind auch weitere indirekte Anlageformen im lmmobilienbereich möglich. Geschlossene Immobilien-Investmentfonds oder andere lmmobilienverwaltungs- gesellschaften müssen der Aufsicht eines der folgenden Länder unterstehen und dort an einer Börse gehandelt werden: OECD- Staaten sowie Hongkong und Singapur. Es gilt zu beachten, dass bei der Anlage in geschlossenen Fonds der Anleger indirekt auch Kosten, wie Verwaltungskomrnissionen und -gebühren dieser Gesellschaften mitträgt. Das Teilvermögen kann auch Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen vornehmen, sofern ein Wandel- oder Bezugsrecht für Anlagen besteht, die der Anlagepolitik des Teilvermögens entsprechen. Die Anlagen in verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind inklusive Liquidität, sind auf 15% des Nettofondsverrnögens beschränkt. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin Real Estate Equity (EUR) wird aufgrund der Investitionen in Immobilienaktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfeldes sowie Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der

Risikoprof il

Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Risikoklasse Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: 1: tief, 2:

moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt qefunden werden.

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin Real Estate Equity (EUR) richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich lmmobilienaktien an private und institutionelle Anleger, die ein globales lmmobilienportefeuille in ihre eigene Anlagepolitik einbauen wollen.

Ausgegebene A, B Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt bis zu 1,750% p.a.

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Anlageverwalter Die Vergütung des Anlagevewalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Anhang

Sarasin OekoSar Portfolio

Allgemeine Informationen Aktien des Sarasin OekoSar Portfolio wurden erstmals per 24. Februar 1994 ausgeqeben

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin OekoSar Portfolio ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine ausgewogene Risikostreuunq.

Anlagepolitik Die Anlagen des Sarasin OekoSar Portfolio werden in erster Linie auf einer weltweiten Basis in Aktien und in auf Euro oder andere Währungen lautende festverzinslichen Wertpapieren getätigt. Das Teilvermögen kann auch einen Teil seiner Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und daneben auch in Optionsscheinen sowie jeweils vergleichbaren Anlagen investieren. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Das Teilvermögen investiert in Unternehmen und Organisationen, die einen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise leisten. Diese Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein umweltgerechtes, öko-effizientes Management und die proaktive Gestaltung der Beziehungen zu den wesentlichen Anspruchsgruppen (2.B. Mitarbeiter, Kunden, Geldgeber, Aktionäre, öffentliche Hand) zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Strategie machen. Dementsprechend investiert das Teilvermögen in die jeweiligen Branchenführer, welche das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung (4ustainable Developmenti>) als strategische Chance nutzen. Einzelne Branchen können ausgeschlossen werden. Ein interdisziplinär zusammengesetzter Beirat unterstützt den Anlageberater in Bezug auf Konzept und Auswahlkriterien. Er bespricht mit dem Anlageberater neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Erkenntnisse. Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnisse. Er ist zusammengesetzt aus Fachleuten aus den Bereichen Naturwissenschaft, Ökonomie und Sozialwissenschaft. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin OekoSar Portfolio wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien primär durch Unternehmens-/ emittentenspezifische Veränderungen sowie Änderungen des Wirtschafts- und Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden.

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs mit optimaler Ricikoctreuung anstreben. Sarasin OekoSar Portfolio richtet sich als Basisanlage im Bereich dynamische Asset Allocation (Aktien 8 Obligationen) an private und institutionelle Anleger, die sich für eine möglichst umweltgerechte Wirtschaftsentwicklung entscheiden.

Risikoprofil

Risikoklasse

Ausgegebene A Anteilcklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,750% p.a.

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Die Vergütung des Aniageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträqlich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteiien bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine Rücknahmegebühren erhoben.

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Anhang

Sarasin OekoSar Equity

Allgemeine Informationen Aktien des OekoSar Equity wurden erstmals vom 15. September 2005 bis zum 29. September 2005 zur Zeichnung angeboten und erstmals per 30. September 2005 ausgegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin OekoSar Equity ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine weltweite, diversifizierte Anlage in Aktien.

Anlagepolitik Der Sarasin OekoSar Equity investiert in Wertpapiere von Unternehmen, die sich langfristig über nationale und internationale Standards (u.a. ILO, Standard betreffend fairen Arbeitsverhältnissen; ISO-Normen; UN Global Compact, Selbstverpflichtung von Unternehmen zu ethisch-nachhaltigem Wirtschaften unter dem Patronat der UNO) hinaus engagieren und unmittelbar oder auch mittelbar einen nennenswerten Beitrag in Umwelt- und sozialverträglichen Belangen an verschiedene Anspruchsgruppen (u.a. Mitarbeiter, Kunden, Gesellschaft) leisten. Im Zentrum liegen dabei Investitionen in zukunftsorientierte Themen, Branchen und Aktivitäten wie u.a. saubere Energie, Ressourceneffizienz, Gesundheit, Wasser, nachhaltiger Konsum, nachhaltige Mobilität, Dienstleistungen, Einsatz innovativer Managementsysteme. Bei der Anlage wird ein Fokus auf besonders innovative kleinere und mittlere Unternehmen gelegt. Die Titelauswahl erfolgt überwiegend aus unternehmencspezifischen Überlegungen. Länderallokationen spielen eine untergeordnete Rolle. Einzelne Geschäftsaktivitäten, die besonders konträr zu den ethisch- ökologischen Anforderungen sind, können grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mindestens zwei Drittel des Teilvermögens sind in Aktien von Unternehmungen, wie vorgängig dargestellt, investiert. Das Teilvermögen kann daneben bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%- Begrenzung möglich. Ein interdisziplinär zusammengesetzter Beirat unterstützt den Anlageberater in Bezug auf Konzept, Auswahlkriterien und Definition auszuschliessender Aktivitäten. Er bespricht mit dem Anlageberater neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Erkenntnisse. Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnisse auf Titelebene. Er ist zusammengesetzt aus Fachleuten aus den Bereichen Naturwissenschaft, Sozialwissenschaft und Ökonomie. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin OekoSar Equity wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfeldes beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fallt in die Risikoklasse 4 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: Überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im detaillierten Prospekt gefunden werden.

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs

Risikoprofil

Risiko klasse

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anstreben. Sarasin OekoSar Equity richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich weltweiter Aktien an private und institutionelle Anleger, die sich für ein Investment in aus ökologischer Sicht zukunftsorientierte Themen und Branchen mit langfristigem Wachstumspotential entscheiden.

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,750% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

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Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Anhang

Saracin Suctainable Equity

Fonds Die Aktien des Sarasin Sustainable Equity wurden erstmals per 1. Juni 1999 unter dem Namen Sarasin ValueSar Equity ausgegeben. Per 29. September 2005 erfolgt eine Namensänderung in Sarasin Sustainable Equity. Das Anlageziel des Sarasin Sustainable Equity ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine weltweite, diversifizierte Anlage in Aktien.

Anlagepoliti k Das Teilvermögen des Sarasin Sustainable Equity investiert in Unternehmen, die einen Beitrag ZU einer nachhaltigen W irtschaftsweise leisten. Diese Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein umweltgerechtes, öko-effizientes Management und die proaktive Gestaltung der Beziehungen zu den wesentlichen Anspruchsgruppen (2.B. Mitarbeiter, Kunden, Geldgeber, Aktionäre, öffentliche Hand) zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Strategie machen. Dementsprechend investiert das Teilvermögen in die jeweiligen Branchenführer, welche das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung (d3ustainable Development„) als strategische Chance nutzen. Einzelne Branchen können ausgeschlossen werden. Mindestens zwei Drittel des Teilvermögens sind in Aktien von Unternehmungen, wie vorgängig dargestellt, investiert. Das Teilvermögen kann daneben bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinsertragen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%- Begrenzung möglich. Ein interdisziplinär zusammengesetzter Beirat unterstützt den Anlageberater in Bezug auf Konzept und Auswahlkriterien. Er bespricht mit dem Anlageberater neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Erkenntnisse. Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnisse. Er ist zusammengesetzt aus Fachleuten aus den Bereichen Naturwissenschaft, Ökonomie, und Sozialwissenschaft. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin Sustainable Equity wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfeldes beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 4 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen

Anlageriel

Risikoprofil

Risi koklasse

kann im vollständiqen Prospeit qefunden werden. Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis

längerfristigem ÄnlagehÖrizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin Sustainable Equity richtet sich als Basisanlage im Bereich weltweiter Aktien an private und institutionelle Anleger, die sich für ein Investment in eine möglichst umweltgerechte Wirtschaftsentwicklung mit langfristigem Wachstumspotential entscheiden.

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR

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Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,750Y0 p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettoverrnögen und ist vierteljährlich nach träg1 ich zah I bar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 YO des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt. I

I Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Anhang

Sarasin BlueChipSar

Allgemeine Informationen Aktien des Sarasin BlueChipSar wurden erstmals per 28. August 1996 ausgegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin BlueChipSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs bei einem für Aktienanlagen moderaten Risiko.

Anlagepoliti k Die Anlagen des Sarasin BlueChipSar erfolgen weltweit diversifiziert hauptsächlich in so genannten „Blue Chips". Als „Blue Chips" werden Aktien von sehr gut etablierten Gesellschaften mit einer starken Marktposition bezeichnet, die bezogen auf ihren Heimmarkt zu den grosskapitalisierten Gesellschaften zählen. Mindestens zwei Drittel des Nettofondsvermögens müssen direkt oder indirekt in Anlagen erfolgen, die die genannten qualitativen Merkmale aufweisen und zusätzlich über eine Börsenkapitalisierung von mindestens EUR 3 Mrd. verfügen. Aktienanlagen können zusätzlich ebenfalls durch die im Prospekt beschriebenen Anlagetechniken und Instrumente erfolgen. Durch einen systematischen Anlageprozess wird für jeden Anlagemarkt (Euroland, Schweiz, USA und Japan) eine dynamische Asset Allocation umgesetzt, die zum Ziel hat, bei fallenden Märkten das Kursrisiko zu reduzieren und von steigenden Marktphasen möglichst stark zu profitieren. In diesem Zusammenhang können die Aktienanlagen zur Risikoverminderung zu einem grossen Teil abgesichert werden. Der Aktienanteil wird in Phasen fallender Kurse an den Aktienmärkten abnehmen und bei steigenden Märkten ansteigen. Das Teilfondsvermögen kann auch einen Teil seiner Anlagen in Wandel und Optionsanleihen, fest- oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und daneben auch in Optionsscheinen sowie jeweils vergleichbaren Anlagen investieren. Gesamthaft sind die Anlagen in verzinslichen Instrumenten, wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind inklusive Liquidität auf 33% des Nettofondsvermögens begrenzt. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin BlueChipSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfeldes beeinflusst. Durch dynamische Absicherungsstrategien wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: Überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen

Risi koprof il

Risikoklasse

kann im vollständigen Prospekt gefunden werden. Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis

längerfristigem AnlagehÖrizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin BlueChipSar richtet sich als Basisanlage im Bereich weltweiter Aktien mit reduziertem Risiko an private Anleger, die von den Chancen einer geographisch und branchenmässig ausgewogenen Anlage in erstklassigen Qualitätstiteln profitieren wollen.

Ausgegebene A, B Antilsklassen Buchhaltungswährung EUR

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Vergütung an den An lageverwa lter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1 500% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- tragec zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 69: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin EquiSar

I Allgemeine Informationen Aktien des Sarasin EquiSar wurden erstmals per 1. Juli 1998 ausqegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin EquiSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine weltweite Anlage in Aktien.

Anlagepoliti k Das Schwergewicht der Aktienanlagen des Sarasin EquiSar liegt auf liquiden Anlagen mit einer Börsenkapitalisierung von über EUR 1 Mrd. Betreffend einer geographischen Diversifikation der Anlagen bestehen keine Vorgaben. Die Anlagen werden in denjenigen Märkten und Branchen getätigt, die auf lange Sicht die attraktivsten Gesamtrenditen versprechen. Das Teilvermögen kann daneben bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Begrenzung möglich. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und Risi koprof il es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin EquiSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfeldes beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 4 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: Überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden.

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin EquiSar richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich weltweiter Aktien an private Anleger, die eine zukunftsorientierte Anlagestrategie in ihre eigene Anlagepolitik einbauen wollen.

Risi koklasse

I

Ausgegebene A Anteilcklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,500% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine Rücknahmegebühren erhoben.

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Page 70: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin EuropeSar

Allgemeine Bemerkungen Aktien des Sarasin EuropeSar wurden erstmals per 26. Februar 1993 ausgegeben.

Anlageriel Das Anlageziel des Sarasin EuropeSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs.

Anlagepolitik Das Teilvermögen des Sarasin EuropeSar investiert hauptsächlich in Aktien erstklassiger Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Haupttätigkeit in einem europäischen Land haben. Das Teilvermögen kann auch zeitweise oder für defensive Zwecke bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Beqrenzung möglich. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin EuropeSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfeldes beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 4 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: Überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständiqen Prospekt gefunden werden.

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis

Risikoprofil

Rici koklasse

längerfristigem ÄnlagehÖrizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin EuropeSar richtet sich als Basisanlage für euroDäische Aktien an Drivate Anleaer.

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1500% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungcbetragec. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages ZU Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine Rücknahmegebühren erhoben.

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Anhang

Sarasin TecSar

Allgemeine Informationen Aktien des Sarasin TecSar wurden erstmals per 5. Juli 1995 ausgegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin TecSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch weltweite Anlage in Aktien von Unternehmen, die an der Entwicklung der lnformationstechnologie partizipieren. Das Teilvermögen Sarasin TecSar wird in Gesellschaften in den Bereichen Computer-Software, Com Puter-Hardware und Telekommunikation, aber auch Unternehmen, die sich mit Angebot und Verteilung von Information (Entertainment und Media) oder mit anderen Technologien befassen, soweit diese Tätigkeiten im Themenkreis der Informationstechnologie ein Anwendungsgebiet haben, investiert. Das Teilvermögen kann zeitweise oder für defensive Zwecke bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Begrenzung möglich. Es muss darauf hingewiesen werden, dass Investitionen im Technologie-Bereich sehr volatil sind und dass der Verlust bei Verkauf (oder Liquidation) sehr hoch sein kann (schlimmstenfalls in der Höhe der Investition), weil der Wert plötzlich und beträchtlich sinken kann. Es ist deshal& wichtig, dass Anlagen im Sarasin TecSar nur unter einer langfristigen Optik getätigt werden. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin TecSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfeldes beeinflusst. Anlagen in Wachstumssektoren sind mit vergleichsweise höheren Kursrisiken behaftet. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 5 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: Überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden. Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin TecSar richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich weltweiter Aktien an erfahrene Anleger, welche die überdurchschnitt- lichen Wachstumschancen der lnformationstechnologie in ihre Anlagepolitik einbauen wollen.

Anlagepolitik

Risi koprof il

Risi koklasse

Anlegerprofil

Ausgegebene A Antei 1s klassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,500% p.a. plus Anlageverwalter Erfolgsbeteiligung. Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf

dem an jedem Beweriungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Die Erfolgsbeteiligung wird auf der Basis der prozentualen Zunahme des Nettoinventarwertes pro Aktie täglich berechnet. Diese betragt seit

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dem 1. Januar 2001 15% der Über 12% p.a. liegenden Wertsteigerungen. Ausgangsbasis für die Berechnung der Erfolgcbeteiligung ist der Erstausgabepreis vom 5. Juli 1995. Die Preicbacis erhöhte sich täglich bis zum 31. Dezember 2000 um eine 10% p.a. entsprechende Wertcteigerung (NAV-Benchmark). Ab dem 1. Januar 2001 entspricht die tägliche Wertsteigerung 12% p.a. Eine Erfolgsbeteiligung wird ausgerichtet, falls der berechnete entsprechende Nettoinventarwert (NAV-Aktuell) bis zum 31. Dezember 2000 die einer Wertsteigerung von 10% p.a. und in der Folge 12% p.a. entsprechende Preisbasis (NAV-Benchmark) übertrifft. Betragsmässig errechnet sich in diesen Fällen die Erfolgsbeteiligung nach folgender Formel:

[(NAV-Aktuell) - (NAV-Benchmark)] x 0,15 x F

F = Gesamtzahl der am Berechnungstag ausstehenden Aktien

Mit der Ausrichtung einer Erfolgsbeteiligung wird die Ausgangsbasis für die Berechnung von zukünftigen Erfolgcbeteiligungen auf den Nettoinventarwert, für den eine Erfolgsbeteiligung vergütet wurde, angehoben. Der Nettoinventarweri wird jeweils um in der Vergangenheit erfolgte Dividendenausschüttungen nach folgender Formel angepasst:

NAV-Aktuell + Gesamtsumme vergangener Dividendenausschüt- tungen

Eine allfällige Erfolgcbeteiligung ist wie die ordentliche Vergütung von 1,50% an die Anlageberaterin vierteljährlich und nachträglich zahlbar.

Kosten LU Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- tragec zu Guncten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 73: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin InnovationSar

Allgemeine Informationen Aktien des Sarasin InnovationSar wurden erstmals per 1. Oktober 1999 ausgegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin InnovationSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine weltweite Anlage in Aktien.

Anlagepolitik Die Auswahl der Aktienanlagen erfolgt themen- und sektororientiert. Die Anlagestrategie basiert auf drei bis sieben lnvestmentthemen (beispielsweise Biotechnologie, Medizinaltechnik, Nanotechnologie, E- Commerce, erneuerbare Energien), die dank dem Einsatz und der Entwicklung innovativer Technologien ein langfristig überdurchschnittliches Wachstum versprechen. Das Schwergewicht der Aktienanlagen liegt im Small- und Midcap Segment. Betreffend einer geographischen Diversifikation der Anlagen bestehen keine Vorgaben. Die Anlagen werden in denjenigen Märkten und Branchen getätigt, die auf lange Sicht die attraktivsten Gesamtrenditen versprechen. Das Teilvermögen kann daneben bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Begrenzunc~ möglich. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin InnovationSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfeldes beeinflusst. Anlagen in kleinkapitalisierten Unternehmen (Small und Midcaps) sind mit vergleichsweise höheren Kursrisiken behaftet. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird anqestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 5 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden. Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin InnovationSar richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich weltweiter Aktien an erfahrene Anleger, die von den Überdurchschnittlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Unternehmen profitieren möchten, welche sich durch eine hohe lnnovationskraft sowie Innovationseffizienz auszeichnen.

Risikoprofil

Rici koklasse

Anlegerprof il

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,500% p.a. plus An lageverwalter Erfolgsbeteiligung.

Die Erfolgsbeteiligung wird auf der Basis der prozentualen Zunahme des Nettoinventarwertes pro Aktie täglich berechnet. Diese beträgt seit dem 1. Januar 2001 15% der Über 12% p.a. liegenden Wertsteige- rungen. Ausgangsbasis für die Berechnung der Erfolgsbeteiligung ist der Erstausgabepreis vom 1. Oktober 1999 von jeweils EUR 100 pro Aktie. Die Preisbasis erhöhte sich täglich bis zum 31. Dezember 2000 um eine 10% p.a. entsprechende Wertsteigerung (NAV-Benchmark)

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beim Sarasin InnovationSar. Ab dem 1. Januar 2001 entspricht die tägliche Wertsteigerung 12% p.a. Eine Erfolgsbeteiligung wird ausgerichtet, falls der berechnete entsprechende Nettoinventarwert (NAV-Aktuell) bis zum 31. Dezember 2000 die einer Wertsteigerung von 10% p.a. und in der Folge 12% p.a. entsprechende Preisbasis (NAV-Benchmark) übertrifft. Betragsmässig errechnet sich in diesen Fällen die Erfolgsbeteiligung nach folgender Formel:

[(NAV-Aktuell) - (NAV-Benchmark)] x 0,15 x F

F = Gesamtzahl der am Berechnungstag ausstehenden Aktien

Mit der Ausrichtung einer Erfolgsbeteiligung wird die Ausgangsbasis für die Berechnung von zukünftigen Erfolgsbeteiligungen auf den Nettoinventarwert, für den eine Erfolgsbeteiligung vergütet wurde, angehoben. Der Nettoinventarwert wird jeweils um in der Vergangenheit erfolgte Dividendenausschüttungen nach folgender Formel angepasst:

NAV-Aktuell + Gesamtsumme vergangener Dividendenausschüttungen

Eine allfällige Erfolgsbeteiligung ist wie die ordentliche Vergütung von 1,50% an die Anlageberaterin vierteljährlich und nachträglich zahlbar. Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträqlich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 75: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin HealthSar

Allgemeine Informationen Aktien des Sarasin HealthSar wurden erstmals per 2. November 2001 ausqeqeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin HealthSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs.

Anlagepolitik Die Anlagen des Sarasin HealthSar erfolgen weltweit in Aktien und anderen Beteiligungspapieren (wie beispielsweise Partizipations- Scheine und Genusscheine) von Unternehmen im Bereich des Gesundheitswesens (2.B. Pharma, Biotech, Medtech und andere). Die themenorientierte Anlagestrategie orientiert sich an wesentlichen Trends, die die Entwicklung im Gesundheitswesen in Zukunft prägen. Es bestehen keine Vorgaben für eine geographische Diversifikation. Das Teilvermögen kann daneben bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest- oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten, wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%- Begrenzung möglich. Mindestens zwei Drittel des Teilvermögens sind in Aktien von Unternehmungen im Bereich des Gesundheitswesens angelegt. Die Mehrheit der Aktienanlagen liegt dabei auf ordentlich handelbaren Anlagen, deren Börsenkapitalisierung EUR 500 Mio. Übertrifft. Der Anteil der Aktienanlagen mit einer Börsenkapitalisierung von weniger als EUR 500 Mio. liegt normalerweise unter 25% der gesamten- Aktienanlagen. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und Risikoprofil es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin HealthSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfeldes beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird anqestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 4 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständiqen Prospekt gefunden werden.

Anlegerprof il Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin HealthSar richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich weltweiter Aktien an private und institutionelle Anleger, welche die Überdurchschnittlichen Wachstumschancen im Bereich Gesundheitswesen in ihre Anlaqepolitik einbauen wollen.

Risi koklasse

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Anlagevewalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,750Yo p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträqlich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 Y. des Verkaufs- oder Rücknahmebe-

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trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine Rücknahmegebühren erhoben.

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.

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Anhang

Sarasin Dutch Equity

Allgemeine Informationen Aktien des Saracin Dutch Equity wurden erstmals per 16. November 2004ausgegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin Dutch Equity ist die Erzielung eines hohen Wertschriftenertrages bei qleichzeitiqer Kapitalerhaltunq.

Anlagepolitik Die Anlagen des Sarasin Dutch Equity erfolgen in erstklassigen Beteiligungspapieren von Unternehmen mit Domizil in den Niederlanden. Neben den Aktienanlagen kann das Teilvermögen auch liquide Mittel im Umfang von maximal 15% des Nettovermögens halten. Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin Dutch Equity wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmens- spezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfel- des beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Ricikoklacce 4 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen

Risikoprofil

Risi koklasse

kann im vollständiqen Prospekt qefunden werden. Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis I Anlegerprofil . .

längerfristigem AnlagehÖrizont, die einen Vermögenczuwachs anstreben. Sarasin Dutch Equity richtet sich als Ergänzungsanlage an private Anleger, die ein holländisches Aktienportfolio in ihre eigene Anlagepolitik einbauen wollen.

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung EUR Vergütung an den Anlageverwalter

Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt bis zu 1,250% p.a.

Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf dem an jedem Beweriungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträqlich zahlbar.

Kosten LU Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetragec. Rücknahmegebühr: maximal 1 70 des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Guncten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Page 78: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

Anhang

Sarasin EmergingSar

Fonds Aktien des Sarasin EmergingSar wurden erstmals per 5. Juni 1996 ausgegeben.

Anlageziel Das Anlageziel des Sarasin EmergingSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs.

Anlagepoliti k Die Anlagen des Sarasin EmergingSar erfolgen in Aktien von in Schwellenländern domizilierten Unternehmen, börsenkotierten Länder- und Regionenfonds sowie börsengehandelten I ndexzertifikaten und Warrants auf I ndexzertifikaten der Em erging Markets. Als Emerging Markets gelten die Schwellenländer Asiens, Lateinamerikas, Osteuropas und Afrikas. Angestrebt wird ein auf der Basis des arithmetischen Durchschnittes der Ländergewichtung im IFCI-Index und einer absoluten Gleichgewichtung der Anlageländer konstant gewichtetes Portfolio, bestehend aus etwa 15-20 Ländern. Die dazu notwendigen Umschichtungen werden im Allgemeinen per Monatsende getätigt. lndexzeriifikate sind übertragbare Wertpapiere für aktienindexnahe Anlagen. Das Teilvermögen kann in lndexzertifikate anlegen, wobei zurzeit nur die von folgenden Instituten ausgegebenen Wertpapiere in Frage kommen: OPALS von Morgan Stanley und PERLES von UBS. Diese Anlagen sind auf jeweils 10% pro Emittent begrenzt. Es gilt zu beachten, dass lndexzertifikate nicht nur dem Ernittentenrisiko unterworfen sind, sondern auch dem Risiko der zugrunde liegenden Effekten. Aktienanlagen erfolgen entweder direkt an der lokalen Börse oder in Auslandzertifikaten auf diese Aktien, die an einer anerkannten Börse (meist New York Stock Exchange oder London Stock Exchange) gehandelt werden. Die Fondsanlagen erfolgen ausschliesslich in geschlossenen Aktienfonds (closed-end), die der Aufsicht eines der folgenden Länder unterstehen und dort an einer Börse gehandelt werden: Vereinigte Staaten von Amerika, Europäische Union, Japan, Hongkong, Kanada, Schweiz. Es gilt ZU beachten, dass in den Börsenkursen von geschlossenen Fonds auch Kosten, wie Venvaltungskommissionen und Depotgebühren, enthalten sind. Das Teilvermögen legt nicht in Fonds an, deren Anlageziel es ist, in Finanzterminkontrakte oder Optionen, in Immobilien, in Risikokapitalanlagen oder in Geldmarktanlagen zu investieren. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel bis zu 15% des Nettofondsvermögens halten. Häufige politische und soziale Instabilität und damit verbundene hohe Inflationsraten und Zinsraten in den Emerging Markets führen zu starken Devisenkursschwankungen und Schwankungen der Börsenkurse. Auch aus der geringeren Grösse vieler Emerging Markets ergibt sich ein Risiko, insbesondere wegen der begrenzten Liquidität. Mögliche Beschränkungen des Devisenverkehrs und der Anlagen durch Ausländer stellen weitere Risiken dar. Es ist deshalb wichtig, dass Anlagen im Sarasin EmergingSar nur unter einer langfristigen Optik getätigt werden.

Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Die Werientwicklung des Sarasin EmergingSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmens- spezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfeldes beeinflusst. Anlagen in Schwellenländer sind mit vergleichsweise höheren Kursrisiken behaftet. Durch eine dynamische Diversifikation

Ricikoprofil

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Page 79: Sarasi n Invest me ntfonds SI CAV Prospekt Ein 2006

der Anlagen wird angestrebt, Risiken EU reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 5 (Risikoklassen: 1: tief, 2: Rici koklasse moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5:. hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständigen Prospekt gefunden werden Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin EmergingSar richtet sich als Ergänzungcanlage in geschlossene Länder- und Regionenfonds sowie lndexzertifikaten der weltweit attraktivsten Schwellenländer an erfahrene Anleger.

Anlegerprof il

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswahrung USD Vergütung an den Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,500% p.a. plus Anlageverwalter Erfolgsbeteiligung. Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf

dem an jedem Bewertungctag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar. Die Erfolgsbeteiligung wird auf der Basis der prozentualen Zunahme des Nettoinventarwertes pro Aktie täglich berechnet. Diese beträgt seit dem 1. Januar 2001 15% der über 12% p.a. liegenden Wertsteigerungen. Aucgangsbasis für die Berechnung der Erfolgsbeteiligung ist der Erstausgabepreis vom 5. Juni 1996 von jeweils EUR 100 pro Aktie. Die Preisbasis erhöhte sich täglich bis zum 31. Dezember 2000 um eine 6% p.a. entsprechende Wertsteigerung (NAV-Benchmark). Ab dem 1. Januar 2001 entspricht die tägliche Wertsteigerung 12% p.a. Eine Erfolgsbeteiligung wird ausgerichtet, falls der berechnete entsprechende Nettoinventarwert (NAV-Aktuell) bis zum 31. Dezember 2000 die einer Wertsteigerung von 6% p.a. und in der Folge 12% p.a. entsprechende Preisbacis (NAV-Benchmark) übertrifft. Betragsmässig errechnet sich in diesen Fällen die Erfolgsbeteiligung nach folgender Formel:

[(NAV-Aktuell) - (NAV-Benchmark)] x 0,15 x F

F = Gesamtzahl der am Berechnungstag ausstehenden Aktien

Mit der Ausrichtung einer Erfolgcbeteiligung wird die Ausgangsbasic für die Berechnung von zukünftigen Erfolgsbeteiligungen auf den Nettoinventarwert, für den eine Erfolgsbeteiligung vergütet wurde, angehoben. Der Nettoinventarwert wird jeweils um in der Vergangenheit erfolgte Dividendenausschüttungen nach folgender Formel angepasst:

NAV-Aktuell + Gesamtsumme vergangener Dividendenausschüttungen

Eine allfällige Erfolgsbeteiligung ist wie die ordentliche Vergütung von 1,50% an die Anlageberaterin vierteljährlich und nachträglich zahlbar.

Kosten LU Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufc- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine ßücknahmegebühren erhoben.

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Anhang

Sarasin EmergingSar-Asia

Allgemeine Informationen

Anlageziel

Anlagepoliti k

Aktien des Sarasin EmergingSar-Asia wurden erstmals per 19. April 1999 ausqeqeben. Das Anlageziel des Sarasin EmergingSar-Asia ist ein langfristiger Verm öqenszuwachs. Die Anlagen des Sarasin EmergingSar-Asia erfolgen in börsenko- tierten Aktien von in Schwellenländern Asiens domizilierten Unternehmen, börsenkotierten Länder- und Regionenfonds sowie börsengehandelten lndexzertifikaten und Warrants auf Index- Zertifikaten der Emerging Markets Asiens. Als Emerging Markets gelten dabei die so genannten Schwellenländer. Angestrebt wird ein auf der Basis des arithmetischen Durchschnittes der Ländergewichtung im IFCl Asia Index und einer absoluten Gleichgewichtung der Anlageländer konstant gewichtetes Portfolio, bestehend aus etwa 10 Ländern. Die dazu notwendigen Umschichtungen werden im Allgemeinen per Monatsende getätigt. lndexzeriifikate sind übertragbare Wertpapiere für aktienindexnahe Anlagen. Das Teilvermögen kann in Indexzertifikate anlegen, wobei zur Zeit nur die von folgenden Instituten ausgegebenen Wertpapiere in Frage kommen: OPALS von Morgan Stanley und PERLES von UBS. Diese Anlagen sind auf jeweils 10% pro Emittent begrenzt. Es gilt ZU beachten, dass lndexzertifikate nicht nur dem Emittentenrisiko unterworfen sind, sondern auch dem Risiko der zugrunde liegenden Effekten. Aktienanlagen erfolgen entweder direkt an der lokalen Börse oder in Auslandzertifikaten auf diese Aktien, die an einer anerkannten Börse (meist New York Stock Exchange oder London Stock Exchange) gehandelt werden. Die Fondsanlagen erfolgen ausschliesslich in geschlossenen Aktienfonds (closed-end), die der Aufsicht eines der folgenden Länder unterstehen und dort an einer Börse gehandelt werden: Vereinigte Staaten von Amerika, Europäische Union, Japan, Hongkong, Kanada, Schweiz. Es gilt zu beachten, dass in den Börsenkursen von geschlossenen Fonds auch Kosten wie Verwaltungskommissionen und Depotgebühren enthalten sind. Das Teilvermögen legt nicht in Fonds an, deren Anlageziel es ist, in Finanzterminkontrakte oder Optionen, in Immobilien, in Risikokapitalanlagen oder in Geldmarktanlagen zu investieren. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel bis zu 15% des Nettofondsvermögens halten. Häufige politische und soziale Instabilität und damit verbundene hohe Inflationsraten und Zinssätze in den Emerging Markets führen zu starken Devisenkursschwankungen und Schwankungen der Börsenkurse. Auch aus der geringeren Grösse vieler Emerging Markets ergibt sich ein Risiko, insbesondere aufgrund einer häufig begrenzten Liquidität. Mögliche Beschränkungen des Devisenverkehrs und der Anlagen durch Ausländer stellen weitere Risiken dar. Es ist deshalb wichtig, dass Anlagen im Sarasin EmergingSar-Asia nur unter einer langfristigen Optik getätigt werden.

Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkurcrisiko. Die Wertentwicklung des Sarasin EmergingSar- Asia wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftcumfeldes beeinflusst. Anlagen in Schwellenländer sind mit

Risikoprofil

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vergleichsweise höheren Kursrisiken behaftet. Durch eine dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 5 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Eine detaillierte Beschreibung der Risiken sowie der Risikoklassen kann im vollständiqen Prospekt gefunden werden. Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin EmergingSar-Asia richtet sich als Ergänzungsanlage in geschlossene Länder- und Regionenfonds sowie lndexzertifikaten der attraktivsten asiatischen Schwellenländer an erfahrene Anleger.

Rici koklasse

Anlegerprofil

Ausgegebene A Anteilsklassen Buchhaltungswährung USD Vergütung an den Die Vergütung des Anlageverwalters beträgt 1,500% p.a. plus Anlageverwalter Erfolgsbeteiligung. Die Vergütung des Anlageverwalters basiert auf

dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar. Die Erfolgsbeteiligung wird auf der Basis der prozentualen Zunahme des Nettoinventarwertes pro Aktie täglich berechnet. Diese beträgt seit dem 1. Januar 2001 15% der über 12% p.a. liegenden Wertsteigerungen. Ausgangsbasis für die Berechnung der Erfolgsbeteiligung ist der Erctausgabepreis vom 19. April 1999 von jeweils EUR 100 pro Aktie. Die Preisbasis erhöhte sich täglich bis zum 31. Dezember 2000 um eine 6% p.a. entsprechende Wertsteigerung (NAV-Benchmark). Ab dem 1. Januar 2001 entspricht die tägliche Wertcteigerung 12% p.a. Eine Erfolgsbeteiligung wird ausgerichtet, falls der berechnete entsprechende Nettoinventarwert (NAV-Aktuell) bis zum 31. Dezember 2000 die einer Wertsteigerung von 6% p.a. und in der Folge 12% p.a. entsprechende Preisbasis (NAV-Benchmark) übertrifft. Betragsmässig errechnet sich in diesen Fällen die Erfolgsbeteiligung nach folgender Formel:

[(NAV-Aktuell) - (NAV-Benchmark)] x 0,151 x F

F = Gesamtzahl der am Berechnungstag ausstehenden Aktien

Mit der Ausrichtung einer Erfolgsbeteiligung wird die Ausgangsbasis für die Berechnung von zukünftigen Erfolgsbeteiligungen auf den Nettoinventarwert, für den eine Erfolgsbeteiligung vergütet wurde, angehoben. Der Nettoinventarwert wird jeweils um in der Vergangenheit erfolgte Dividendenauscchüttungen nach folgender Formel angepasst:

NAV-Aktuell + Gesamtsumme vergangener Dividenden- Ausschüttungen

Eine allfällige Erfolgsbeteiligung ist wie die ordentliche Vergütung von 1,50% an die Anlaqeberaterin vierteljährlich und nachträglich zahlbar.

Kosten zu Lasten des Die Kosten zu Lasten des Anlegers bei Kauf und Verkauf von Anlegers Fondsanteilen bzw. bei Ausgabe und Rücknahme sowie bei Umtausch

von Anteilen betragen: Verkaufsgebühr: maximal 5% des Kauf- oder Zeichnungsbetrages. Rücknahmegebühr: maximal 1 % des Verkaufs- oder Rücknahmebe- trages zu Gunsten des Vertriebs und maximal 0.4% des Verkaufs- oder Rücknahmebetrages zu Gunsten des Fonds. Ein Umtausch wird wie eine Rücknahme behandelt.

Es werden derzeit keine Rücknahmegebühren erhoben.

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