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 · Reife- und Diplomprüfungszeugnis einer berufs-bildenden höheren Schule sein. Der erfolgreiche...

Date post: 21-Jul-2020
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WEITERFÜHRENDE LINKS www.berufsbildendeschulen.at www.zeugnisinfo.at www.bmukk.gv.at www.europass.at www.gruenderservice.at www.bmwfj.gv.at www.wko.at www.help.gv.at KONTAKT Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Sektion Berufsbildendes Schulwesen, Erwachsenenbildung und Schulsport Abteilung II/7a Minoritenplatz 5, 1014 Wien, Österreich [email protected] www.bmukk.gv.at Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK), Sektion Berufsbildendes Schulwesen , Erwachsenen- bildung und Schulsport, Abteilung II/7a, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, Österreich Layout und Druck: CREVO Marketing & Media KG www.gewerbeordnung.at Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur WAS IST DIE GEWERBEORDNUNG (GewO) ? Die GewO ist die gesetzliche Grundlage für die gewerbsmäßige Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten. FÜR WEN IST DIE GewO INTERESSANT ? Für Personen, die sich selbstständig machen und eine Tätigkeit, die der GewO unterliegt, ausüben wollen. WOZU BRAUCHE ICH DIE WEBSITE WWW.GEWERBEORDNUNG.AT ? Ich kann dort zielgerichtet die Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes abrufen. WELCHE BELEGE GELTEN U.A. ALS BEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DIE AUSÜBUNG EINES BESTIMMTEN GEWERBES? WAS IST EIN INDIVIDUELLER BEFÄHIGUNGSNACHWEIS ? Wenn einer der o.a. Belege nicht nachweisbar ist, so kann die Behörde durch vorgelegte Beweismittel für die Gewerbeausübung feststellen, ob dennoch die erforderlichen Kompetenzen vorhanden sind. - Abschlusszeugnis einer berufsbildenden mittleren Schule - Reife- und Diplomprüfungszeugnis einer berufsbildenden höheren Schule - Lehrabschlussprüfungszeugnis - Erfolgreich abgelegte Meister- und Befähigungsprüfung - Erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung - Erfolgreicher Besuch eines bestimmten Lehrganges - Zeugnisse über eine fachliche einschlägige Tätigkeit
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Page 1:  · Reife- und Diplomprüfungszeugnis einer berufs-bildenden höheren Schule sein. Der erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden Schule kann somit den direkten Zugang zu verschiedenen

WEITERFÜHRENDE LINKSwww.berufsbildendeschulen.at

www.zeugnisinfo.at

www.bmukk.gv.at

www.europass.at

www.gruenderservice.at

www.bmwfj.gv.at

www.wko.at

www.help.gv.at

KONTAKT BundesministeriumfürUnterricht,KunstundKultur

SektionBerufsbildendesSchulwesen,

ErwachsenenbildungundSchulsportAbteilungII/7a

Minoritenplatz5,1014Wien,Österreich

[email protected]

www.bmukk.gv.at

Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber: Bundesministerium für Unterricht,KunstundKultur(BMUKK),SektionBerufsbildendesSchulwesen,Erwachsenen-bildungundSchulsport,AbteilungII/7a,Minoritenplatz5,1014Wien,Österreich

LayoutundDruck:CREVOMarketing&MediaKG

ww

w.g

ewer

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dnun

g.at

Bundesministerium fürUnterricht, Kunst und Kultur

WAS IST DIE GEWERBEORDNUNG (GewO) ?DieGewOistdiegesetzlicheGrundlagefürdiegewerbsmäßigeAusübung

vonunternehmerischenTätigkeiten.

FÜR WEN IST DIE GewO INTERESSANT ?FürPersonen,diesichselbstständigmachenundeineTätigkeit,dieder

GewOunterliegt,ausübenwollen.

WOZU BRAUCHE ICH DIE WEBSITEWWW.GEWERBEORDNUNG.AT ?IchkanndortzielgerichtetdieZugangsvoraussetzungenfürdieAusübung

einesreglementiertenGewerbesabrufen.

WELCHE BELEGE GELTEN U.A. ALS BEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DIE AUSÜBUNG EINES BESTIMMTEN GEWERBES?

WAS IST EIN INDIVIDUELLER BEFÄHIGUNGSNACHWEIS ?Wenneinerdero.a.Belegenichtnachweisbarist,sokanndieBehördedurchvorgelegte

BeweismittelfürdieGewerbeausübungfeststellen,obdennoch

dieerforderlichenKompetenzenvorhandensind.

-AbschlusszeugniseinerberufsbildendenmittlerenSchule

-Reife-undDiplomprüfungszeugniseiner

berufsbildendenhöherenSchule

-Lehrabschlussprüfungszeugnis

-ErfolgreichabgelegteMeister-

undBefähigungsprüfung

-Erfolgreichabgelegte

Unternehmerprüfung

-ErfolgreicherBesucheines

bestimmtenLehrganges

-Zeugnisseübereinefachliche

einschlägigeTätigkeit

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Die Webseite www.gewerbeordnung.at bietet Ihnen die Möglichkeit, rasch und effizient

nach gewerblichen Berechtigungen zu suchen und folgende Informationen abzurufen:

SEHR GEEHRTE, DAMEN UND HERREN,

LIEBE SCHÜLER/INNEN!

Erfolgreiche Unternehmen entstehen ver-

mehrt aus zündenden Geschäftsideen junger

Menschen, die sich den Herausforderungen

einer sich ständig verändernden Wirtschaft

stellenund sichdadurch selbst verwirklichen.

Die Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedin-

gungen ist dabei unumgänglich. Die Gewer-

beordnunglegtdieNormenfürdieAusübung

unternehmerischen Tätigkeiten fest. Mit der

Gewerbeordnungsnovelle 2002 wurde der

Zugang zur Unternehmensgründung leichter

und unbürokratischer. Das Recherchieren von

spezifischenZugangsbedingungenbliebden-

noch beschwerlich und aufwändig. Die

neu gestaltete Website www.gewerbe-

ordnung.at ermöglicht es gezielt nach

gesetzlichen Voraussetzungen im Zu-

sammenhang mit schulischen berufli-

chenAusbildungenfürdenZugangzur

Selbstständigkeitzusuchen.

Ich wünsche viel Erfolg bei der Erkun-

dung der Gewerbeordnung auf dieser

informativenWebseite sowiedasbeste

fürIhreberuflicheZukunftundallesGute

aufdemWegindieSelbstständigkeit.GEWERBEORDNUNG.AT

•WelcheZugangsvoraussetzun-

genmussicherfüllen,umeinbestimm-

tesGewerbeausübenzudürfen?

•WelchereglementiertenGewerbekann

ichmitmeinerabsolviertenAusbildung

eröffnenbzw.welcheZugangsvorausset-

zungenmussichzusätzlicherfüllen?

•WelcheZugangsbestimmungensindfürdieAnmel-

dungeinesbestimmtenGewerbesnotwendig?

•WelchegewerblichenBerechtigungensindmit

einemSchulabschlussverbunden?

•WowirdinÖsterreichdiebenötigteAusbildung

angeboten?

DieAnmeldungeinesGewerbesistunter

www.gewerbeordnung.atnichtmöglich.

DieGewOistdiegesetzlicheGrundlagefürdie

gewerbsmäßige Ausübung von Tätigkeiten, die

selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht

zurErzielungeinesErtragesodereinessonstigen

wirtschaftlichenVorteilsbetriebenwerden.Seit

derGewerbeordnungsnovelle2002gibteseine

einheitlicheListederreglementiertenGewerbe–

dassindalleGewerbe(Handwerkeundsonstige

reglementierte Gewerbe), die an einen Befähi-

gungsnachweisgebundensind.

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie

undJugendlegtfürjedesreglementierteGewer-

be durch eine Verordnung fest, welche Belege

fürdieZugangsvoraussetzungdesbetreffenden

Gewerbesnotwendigsind.ErforderlicheBelege

könnenbeispielsweiseeinAbschlusszeugnisei-

ner berufsbildenden mittleren Schule oder ein

Reife-undDiplomprüfungszeugniseinerberufs-

bildendenhöherenSchulesein.Dererfolgreiche

Abschluss einer berufsbildenden Schule kann

somit den direkten Zugang zu verschiedenen

GewerbenundHandwerkeneröffnen.Beiman-

chenreglementiertenGewerbensindzusätzlich

dieAbsolvierungeinerBefähigungsprüfungoder

bestimmterLehrgängesowiederNachweiseiner

fachlicheneinschlägigenTätigkeitvorgesehen.

DIE GEWERBEORDNUNG

(GewO)

Mag. Theodor Siegl

Leiter der Sektion Berufsbildendes Schulwesen, ErwachsenenbildungundSchulsportimBundesministeriumfürUnterricht,KunstundKultur


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