Regelungen für ein Schutz- Hygienekonzept
sowie eines Parkplatzkonzepts
für die
Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen
Eigenbetriebs der Stadt Füssen
gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 der derzeit gültigen Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BIfSMV)
Zur Erfüllung der Hygieneauflagen und zur Steuerung der Fahrgäste beim Ein
und Aussteigen sowie auf dem Parkplatz, Vermeidung von Warteschlangen und
maximal sicheren Aufenthalt auf den Fahrgastschiffen in Verbindung mit der
Gastronomie.
Erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege.
Stand 15.05.2020
I. Örtliche Begebenheiten, Größe der Fahrgastschiffe, Steuerung
und Reglementierung des Fahrgastverkehrs, Maßnahmen zur
Sicherung des Mindestabstands
Höchstzulässige Fahrgäste unter Beachtung des
Mindestabstands von 1,5 Meter und Ein- Ausstieg nur an der
Schiffsanlegestelle Füssen Bootshafen
Parkplatzkoordinierung und Gästesteuerung
Gästesteuerung an der Anlegestelle
Bestuhlungsplan
Ticketverkauf
II. Funktionell-organisatorische Maßnahmen
Sitzplätze
Bewegung auf dem Schiff
Große und kleine Rundfahrt (Linienverkehr)
Zusätzliche Hygiene
III. Allgemeine Mitarbeiterbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz
Gastronomie
IV. Aufbewahrung
I. Örtliche Begebenheiten, Größe der Fahrgastschiffe, Steuerung und
Reglementierung des Fahrgastverkehrs, Maßnahmen zur
Sicherung des Mindestabstands
Betrieben werden 2 Fahrgastschiffe mit Bordgastronomie.
MS Allgäu mit 200 Sitzplätzen
Aufteilung:
Salon (Ein- und Ausstieg) 60 Sitzplätze
Sonnendeck 140 Sitzplätze (davon sind 48 Plätze überdacht).
Täglich 5 Rundfahrten mit 7 Anlegestellen, Fahrzeit 1 Stunde
MS Füssen mit 420 Sitzplätzen
Aufteilung:
Unterer Salon (Ein- Ausstieg) 102 Plätze
Mittlerer Salon 118 Plätze
Mittleres Sonnendeck 52 Plätze
Sonnendeck 148 Plätze
Täglich 3 Rundfahrten mit 14 Anlegestellen, Fahrzeit 2 Stunden
Parkplatzsituation
6 Busparkplätze
120 PKW Parkplätze
120 x PKW
6 x Bus
Höchstzulässige Fahrgäste unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5
Meter und Ein- Ausstieg nur an der Schiffsanlegestelle Füssen Bootshafen
MS Allgäu 75 Sitzplätze
Aufteilung:
Salon (Ein- und Ausstieg) 36 Sitzplätze
Sonnendeck 39 Sitzplätze (davon sind 24 überdacht)
Täglich 5 Rundfahrten mit keiner weiteren Anlegestelle, Fahrzeit 1 Stunde
MS Füssen mit 128 Sitzplätzen
Aufteilung:
Unterer Salon (Ein- Ausstieg) 28 Plätze
Mittlerer Salon 40 Plätze
Mittleres Sonnendeck 20 Plätze
Sonnendeck 40 Plätze
Täglich 3 Rundfahrten mit keiner weiteren Anlegestelle, Fahrzeit 2 Stunden
Parkplatzkoordinierung und Gästesteuerung
Die Zufahrt auf den PKW Parkplatz ist nur durch eine Einfahrt möglich. Jeder
einfahrende PKW wird von einem Mitarbeiter der Schifffahrt auf das Schutz- und
Hygienekonzept hingewiesen und mit einem Flyer in die Hygieneregeln (Mund-
Nasenschutz Pflicht, Händedesinfektion beim Einsteigen, Abstandsregeln
mindestens 1,5 Meter, Registrierungspflicht, melden am Infopoint usw.)
eingewiesen um bereits bei der Einfahrt auf den Parkplatz die Fahrgastzahl zu
kontrollieren und zu steuern. Die Verkehrswege sind eindeutig gestaltet und
führen nicht zu Menschenansammlungen.
Nach dem Parken müssen alle Fahrgäste zum Infopoint, der zentral auf dem
Parkplatz positioniert ist, um eine „Bordkarte“ zu empfangen.
MS Allgäu (kleine Rundfahrt blaue Karte), MS Füssen (große Rundfahrt grüne
Karte). Anhand der Bordkarte kann bereits vor dem Einsteigen auf eines der
Schiffe die exakte Fahrgastzahl für die jeweilige Rundfahrt koordiniert werden.
Die Bordkarte hilft bei der Registrierung und stellt eine spätere Rückverfolgung
durch das Gesundheitsamt sicher. Erfasste wird: Datum, Rundfahrt mit Uhrzeit,
welches Schiff, Name, Adresse und Telefonnummer.
Ein Zustieg auf die Schiffe ohne Bordkarte ist nicht möglich!
Auch auf den korrekten Ablauf beim Ein- und Ausstieg sowie in der Wartezone
und auf den Schiffen unter Beachtung des verpflichtenden Abstands wird
hingewiesen. Insbesondere in den Wartekorridoren und auf den Schiffen wird mit
Beschilderung auf die Abstandspflicht hingewiesen.
Die Fahrgäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer
akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Mitfahrt
nicht möglich ist.
Beim Einstieg kontrolliert der Matrose/Kassier die Abstandsregel und stellt sicher,
dass die maximal zulässige Fahrgastzahl nicht überschritten wird.
Gästesteuerung an der Anlegestelle
Die Fahrgäste der kleinen Rundfahrt werden durch Beschilderungen und
bauliche Barrieren beim Einsteigen bzw. warten in einen eigenen Korridor
geleitet. Dies wird zu Saisonbeginn direkt Vorort durch einen Mitarbeiter von FSF
angeleitet. Erst nachdem alle Fahrgäste durch den separaten Korridor, der nur
von den austeigenden Gästen der MS Allgäu genutzt wird, dass Schiff und die
Anlegestelle verlassen haben wird der Einlass für neuen Fahrgäste vom
Matrosen geöffnet.
Für die Fahrgäste der großen Rundfahrt gibt es ebenfalls separate Korridore für
den Einstieg und den Ausstieg die entsprechend beschildert sind.
Für die Fahrgäste gilt beim Ein- und Aussteigen eine Maskenpflicht erst nach
Einnahme des Sitzplatzes auf dem Schiff kann die Maske abgenommen werden.
Die Fahrgäste der kleinen Rundfahrt sind von den Fahrgästen der großen
Rundfahrt im Wartebereich > 20 Meter entfernt.
Der Fahrplan ist so getaktet, dass zu keiner Zeit beide Schiffe gleichzeitig
anlegen und die Fahrgäste sich beim Aussteigen begegnen.
Über dem Fußweg zur Anlegestelle wird ein Banner angebracht der die
Fahrgäste über die Einstiegskorridore informiert.
MS Füssen Bestuhlungsplan: 128 Plätze
40 Plätze 28 Plätze 60 Plätze
MS Allgäu Bestuhlungsplan: 75 Plätze
Ticketverkauf
Beim Einstig bezahlen die Fahrgäste am Kassenfenster beim Kassierer. Eine
Kartenzahlung wird aktuell überprüft und eingeführt, Bahrzahlung erfolgt durch
eine kleine Durchreiche am Kassenfenster. Eine berührungslose
Zahlungsmethode wird forciert.
Zahlung auf Rechnung mit anschließender Überweisung wird bei Gruppen
bevorzugt. Fahrgäste mit einer KönigsCard legen ihre Karte selbst auf das
Lesegerät. Ca. 20 % der Fahrgäste haben Freikarten, Gutscheine oder
36 Plätze
39 Plätze
Ferienpässe. Auch Inhaber einer KöngsCard, Freikarte, Ferienpass oder
Gutschein müssen eine Bordkarte am Infopoint abholen.
II. Funktionell-organisatorische Maßnahmen
Sitzplätze
Die Sitzplätze sind so angeordnet, dass immer >1,5 Meter Mindestabstand zu
den Sitzgruppen eingehalten wird. Die Sitzgruppen auf der MS Füssen bestehen
aus max. 4 Plätzen die jeweils von einer Familie oder zwei Hausstände besetzt
werden dürfen.
Auf der MS Allgäu bestehen die Sitzgruppen aus max. 6 Plätzen.
Bewegung auf dem Schiff
Der Eingangsbereich ist räumlich so groß gestaltet, dass ein Hände-
desinfektionsmittelspender positioniert wird an dem jeder Gast beim Einsteigen
eine Desinfektion durchführt.
Beim Ticketverkauf wird auf die Maskenpflicht hingewiesen und im Bedarfsfall
von Seiten der Forggensee-Schifffahrt Masken ausgegeben.
Die Kinderspielecke ist gesperrt.
Durchsagen über die Bordlautsprecher informieren zusätzlich die Fahrgäste über
die Verhaltensregeln:
Abstand (mind. 1,5 Meter)
Mund- Nasenschutz beim Gang zur Gastronomie, zu den sanitären
Anlagen oder beim Aussteigen.
Beim Aussteigen bitte erst den Platz verlassen, wenn das Schiff angelegt
hat.
Die Plätze, Tische, Türgriffe und Handläufe werden nach jedem Anlegen
von der Crew desinfiziert.
Speisekarten werden aus hygienischen Gründen nicht ausgelegt. Bitte die
Monitore oder die Aufstelltafeln nutzen.
Große und kleine Rundfahrt (Linienverkehr)
Um eine permanente Vermischung der Fahrgäste auszuschließen und die
Fahrgastzahl genauestens zu kontrollieren soll in der ersten Phase zu Beginn der
Saison nur die Anlegestelle Füssen angefahren werden.
In einer möglichen zweiten Phase könnten die Anlegestellen Waltenhofen und
Osterreinen dazu kommen.
Die sogenannte dritte Phase würde ein geregelter Linienverkehr bedeuten.
Zusätzliche Hygiene
Nach Beendigung jeder Rundfahrt werden alle Türgriffe, Handläufe und
Tische desinfiziert. Auffüllen aller Seifen und Desinfektionsspender sowie
Papierhandtücher
Auf den Tischen darf nichts eingedeckt sein (z.B. Blumenvasen,
Tischdecken oder Speisekarten)
Regelmäßige Desinfektion der sanitären Anlagen und Armaturen nach
Liste
Auf regelmäßige Belüftung der einzelnen Decks wird besonders geachtet.
III. Allgemeine Mitarbeiterbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz
Die neuen Regeln nach der Arbeitsstättenverordnung im Zeitalter COVID 19
werden angewendet.
Mitarbeiter auf der MS Füssen und der MS Allgäu in der Gastronomie werden
maximal zu zweit eingesetzt um den Mindestabstand in der Küche und im
Verkaufsbereich weitestgehend einzuhalten zusätzlich tragen die Mitarbeiter bei
Unterschreitung des Mindestabstands einen Mund- Naseschutz.
Für die Kassierer gilt beim Einlass und Auslass der Fahrgäste sowie beim
Begehen der Salons und Sonnendecks eine Mund- Nasenschutzplicht. Der
Bereich der Kassenfenster wird bis auf eine kleine Durchreiche, baulich mit
durchsichtigem Material, verschlossen.
Mund- Nasenschutz und Einweghandschuhe werden von der Forggensee-
Schifffahrt bereitgestellt.
Eine Einweisung und Schulung zur sachgerechten Anwendung der
Desinfektionsmittel (Flächen- und Händedesinfektion) und in das Hygienekonzept
erfolgte bereits mit allen Mitarbeiter*innen.
Der betrieblicher Corona-Ansprechpartner der Forggensee-Schifffahrt ist:
Harald Keller (Schiffsführer und Sicherheitsbeauftragter der FSF)
Gastronomie
Gemäß den gemeinsamen Handlungsempfehlungen des
Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und des
Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Wiederhochfahren der
gastgewerblichen Betriebe vom 13.05.2020
Speiseangebot reduzieren
Speisekarte nur auf Aufsteller und Monitor
Thekenbereich wird komplett mit Plexiglas abgetrennt
Der Wartebereich ist vergrößert
Die Pager werden vorrangig ausgegeben (Gäste warten auf ihrem Platz)
IV. Aufbewahrung
Das Schutz- und Hygienekonzept, ggf. einschließlich eines Parkplatzkonzepts, ist
schriftlich zu fixieren und auf Verlangen der zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde oder einer sonstigen Sicherheitsbehörde vorzuzeigen.
Es muss daher im Ladengeschäft zumindest in digitaler, nicht veränderlicher
Form vorhanden sein.
Quellen:
Luftaufnahmen des Parkplatzes sind aus Google Maps
Eigenes Bildmaterial
Verweise:
Arbeitsstättenverordnung
Checkliste des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Handlungsempfehlungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung
und Energie und des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum
Wiederhochfahren der gastgewerblichen Betriebe vom 13.05.2020
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BIfSMV)
Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatskanzlei am 05. Mai 2020
in München
Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen Eigenbetrieb der Stadt Füssen Hiebelerstraße 47 87629 Füssen [email protected] Tel.: 0049 8362 3002 950 www.forggensee-schifffahrt.de