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www.nks-ruf.de
Finanzielle Regelungen in Horizont 2020
Dortmund, 21. Juni 2017 2
Finanzielle Regelungen
• Allgemeine Grundsätze
• Finanzmanagement
• Zahlungsmodalitäten
• Förderquoten
• Förderfähige / nicht förderfähige Kosten
• Direkte und indirekte Kosten
• Einnahmen im Projekt
• Audits
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Dortmund, 21. Juni 2017 3
Grundsätze: EU-Haushaltsordnung
Artikel 125 EU-Haushaltsordnung
• Transparenz und Gleichbehandlung
• Gebot der Kofinanzierung
• Gewinnerzielungsverbot (kein Profit)
• kein Kumulierungsverbot in H2020
• keine Doppelfinanzierung
• grundsätzlich gelten die Buchführungsregeln des Zuwendungsempfängers
Dortmund, 21. Juni 2017 4
Dokumente
• Musterfinanzhilfevereinbarung (Model Grant Agreement - MGA)
- Annex 2 Budgetplanung
- Annex 4 Finanzbericht
- Annex 5 Bescheinigung über die Kostenaufstellung
• kommentierte Fassung der Musterfinanzhilfevereinbarung (Annotated Model Grant Agreement - AGA)
• Dokumente können jederzeit während der Laufzeit von H2020 angepasst werden
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Dortmund, 21. Juni 2017 5
Finanzielle Regelungen
• Allgemeine Grundsätze
• Finanzmanagement
• Zahlungsmodalitäten
• Förderquoten
• Förderfähige / nicht förderfähige Kosten
• Direkte und indirekte Kosten
• Einnahmen im Projekt
• Audits
Dortmund, 21. Juni 2017 6
Finanzmanagement
• Dokumente bereits in Antragsphase nutzen • frühzeitige Einbindung aller relevanter Stellen in die
Budgetplanung• rechtzeitige Klärung der Förderfähigkeit sämtlicher Kosten
– u.a. Personalkostensätze, Abschreibungsregeln• Budget der Partner und Auszahlungsmodalitäten in
Konsortialvertrag regeln
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Dortmund, 21. Juni 2017 7
Finanzmanagement
Umgang mit der Europäischen Kommission
• Regelwerk der EU beachten• Project bzw. financial officer frühzeitig kontaktieren,
z. B. in Zweifelsfällen– nicht alle Fälle eindeutig geregelt– Kommission hat breiten Ermessensspielraum
• Abrechnungsfehler können zu Rückzahlungen führen• jederzeit mit kurzfristigen Audits rechnen
Dortmund, 21. Juni 2017 8
Finanzmanagement
Finanzmanagement
http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries
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Dortmund, 21. Juni 2017 9
Finanzielle Regelungen
• Allgemeine Grundsätze
• Finanzmanagement
• Zahlungsmodalitäten• Förderquoten
• Förderfähige / nicht förderfähige Kosten
• Direkte und indirekte Kosten
• Einnahmen im Projekt
• Audits
Dortmund, 21. Juni 2017 10
Zahlungsmodalitäten
• Zahlung aller Fördergelder von KOM an Koordinator
• Koordinator leitet Gelder in voller Höhe unmittelbar an Partner weiter
– Ausnahme: anderweitige Vereinbarung im Konsortialvertrag (z.B. Tranchenzahlung)
• Konsortium hat Autonomie bei Verwaltung der Gelder
– Budgetschiebung zwischen Partnern und Budgetkategorienmöglich (Art. 4.2 GA)
– Vertragsänderung bei wesentlichen Änderungen des Annex 1 (z.B. Kostenkategorie im Annex 1 nicht vorgesehen)
�
� � �� � �
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Dortmund, 21. Juni 2017 11
Zahlungsmodalitäten
VORFINANZIERUNG – PRE-FINANCING
ZWISCHENZAHLUNGEN – INTERIM PAYMENTS
SCHLUSSZAHLUNG – PAYMENT OF THE BALANCE
Dortmund, 21. Juni 2017 12
Zahlungsmodalitäten
• Art. 21.2 GA
• Wann: • 30 Tage nach Inkrafttreten der
Finanzhilfevereinbarung (Art. 58 GA)− oder 10 Tage vor Projektstart (Art. 3 GA)− das spätere Datum ist entscheidend
• Wieviel:− 100% einer durchschnittlichen
Zwischenzahlung− = Fördersumme ÷ Anzahl der
Berichtsperioden− abzüglich 5% der Gesamtfördersumme, die
von Vorfinanzierung abgezogen und an Garantie-fonds gezahlt wird
Zwischen-zahlungen
Schluss-zahlung
Vor-finanzierung
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Dortmund, 21. Juni 2017 13
Zahlungsmodalitäten
• Art. 21.3 GA
• Wann: • 90 Tage nach Eingang der Zwischenberichte
• Frist für Zwischenberichte: 60 Tage
• Berichtsperiode in der Regel alle 18 Monate (Art. 20.2 GA)
• Wieviel:• Förderfähige Kosten * Förderquote
• bis zu max. 90% der Gesamtfördersumme
• ggf. Ablehnung nicht förderfähiger Kosten
Vor-finanzierung
Schluss-zahlung
Zwischen-zahlungen
Dortmund, 21. Juni 2017 14
Zahlungsmodalitäten
• Art. 21.4 GA• Wann:
• 90 Tage nach Eingang des Abschlussberichts
• Frist für Abschlussbericht: 60 Tage (Art. 20.4 GA)• Wieviel:
• Auszahlung des Restbetrags sowie
• 10% Zurückbehaltung aus Art. 21.3 GA und
• 5% aus dem Garantiefonds
• falls Zahlungen KOM > max. EU Beitrag: Verrechnung mit Garantiefonds und ggf. Wiedereinziehung des zu viel gezahlten Betrags
Vor-finanzierung
Zwischen-zahlungen
Schluss-zahlung
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Dortmund, 21. Juni 2017 15
Zahlungsmodalitäten
Beispiel: Projektbudget 6 Mio. €, Projektdauer 4,5 Jahre:
18 36 Monate54
Vorfinanzierung
1. Zwischenzahlung
2. Zwischenzahlung
Schlusszahlung
€ 2 Mio.
€ 2 Mio.
€ 2 Mio.
€ 0 Mio.
€ 1,7 Mio. (- € 0,3 Mio. gehen in den Garantiefonds)
€ 1,4 Mio. (- € 0,6 Mio. wegen 90% Regelung)
€ 0,9 Mio. (+ € 0,6 Mio. 90% Regelung+ € 0,3 Mio. Garantiefonds)
Dortmund, 21. Juni 2017 16
Finanzielle Regelungen
• Allgemeine Grundsätze
• Finanzmanagement
• Zahlungsmodalitäten
• Förderquoten• Förderfähige / nicht förderfähige Kosten
• Direkte und indirekte Kosten
• Einnahmen im Projekt
• Audits
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Dortmund, 21. Juni 2017 17
Förderquoten Art. 5.2 GA
Förderquoten Art. 5.2 GAEinheitliche Förderquote pro Maßnahme
Forschungs- und Innovationsmaßnahmen
Innovationsmaßnahme
Research and Innovation Action Innovation Action
100% der förderfähigen (direkten und indirekten) Kosten
70% der förderfähigen direkten und indirekte Kosten
Ausnahme: Gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen erhalten immer 100% der förderfähigen Kosten
Dortmund, 21. Juni 2017 18
Beispiel Förderquote 70%
Innovationsmaßnahmen für nicht gemeinnützige Einrichtungen
Eligible costs (per budget category) EU Contribution
(A) Direct
personnel costs
(B)Other direct costs
(C) Direct
costs of sub-
contracting
(F)Indirect costs
(H)Total
estimated eligible costs
(I)Reim-
bursementrate (%)
(J)Maximum
EU Contri-bution
(K) Requested
EU Contri-bution
Actual Actual Actual =0,25*(A+B)
=A+B+C+F 70% (=H*I)
10.000 2.000 500 3.000 15.500 10.850 10.850 10.850
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Dortmund, 21. Juni 2017 19
Finanzielle Regelungen
• Allgemeine Grundsätze
• Finanzmanagement
• Zahlungsmodalitäten
• Förderquoten
• Förderfähige / nicht förderfähige Kosten• Direkte und indirekte Kosten
• Einnahmen im Projekt
• Audits
Dortmund, 21. Juni 2017 20
Förderfähige KostenEligible Costs
• Art. 6.1 GA
• tatsächliche Kosten
• während Projektlaufzeit (Ausnahme: Endberichte & Prüfbescheinigung)
• im Gesamtbudget nach Annex 2 angegeben
• für die Projektdurchführung nach Annex 1 erforderlich
• identifizier und kontrollierbar
• in Buchführung entsprechend geltender Rechnungslegungsgrundsätze und Kostenrechnungsverfahren erfasst
• in Übereinstimmung mit nationalem Recht
• Einhaltung der Grundprinzipien der Wirtschaftlichkeit , Effizienz, Effektivität
• nicht abzugsfähige MwSt. (= Einrichtung nicht vorsteuerabzugsberechtigt)
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Dortmund, 21. Juni 2017 21
Nicht förderfähige KostenIneligible Costs
• Art. 6.5 GA
• Kosten in Verbindung mit Kapitalrendite
• Verbindlichkeiten durch Schulden, geschuldete Zinsen und Schuldendienste
• Rückstellungen für künftige Verluste oder Verbindlichkeiten
• zweifelhafte Forderungen
• Wechselkursverluste
• Bankkosten (für Überweisung von KOM an Koordinator)
• übertriebene oder unachtsame Ausgaben
• durch andere EU-Maßnahmen erstattete Kosten (Doppelfinanzierung)
• Kosten während der Projektaussetzung
• abzugsfähige MwSt. (= Einrichtung ist vorsteuerabzugsberechtigt)
Dortmund, 21. Juni 2017 22
Finanzielle Regelungen
• Allgemeine Grundsätze
• Finanzmanagement
• Zahlungsmodalitäten
• Förderquoten
• Förderfähige / nicht förderfähige Kosten
• Direkte und indirekte Kosten• Einnahmen im Projekt
• Berichte
• Audits
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Dortmund, 21. Juni 2017 23
Indirekte Kosten
• Art. 6.2.E GA• hängen nicht direkt mit der Durchführung des Projekts zusammen
und können ihm nicht unmittelbar zugerechnet werden • Erstattung durch einheitliche Pauschale in Höhe von:
– 25% der direkten förderfähigen Kosten – ohne Unteraufträge und „in-kind-contributions“ Dritter , die
nicht in den Räumlichkeiten des Zuwendungsempfängers anfallen
• Beispiele:– Miete, Strom, Heizung, Büromaterial, -ausstattung, Telefon,
Porto, Druck- und Kopierkosten, strukturelle Verwaltung (z.B. technisches Personal)
Dortmund, 21. Juni 2017 24
Direkte Kosten
• Art. 6.2 GA• hängen direkt mit der Durchführung des Projekts zusammen und
können dem Projekt unmittelbar zugerechnet werden • Beispiele:
− Personalkosten (personnel costs) – Art. 6.2.A GA− Unteraufträge (subcontracting) – Art. 6.2.B GA− Sonstige direkte Kosten
• Reisekosten (travel cost) – Art. 6.2.D.1 GA
• Anlagen/ Infrastruktur/ sonstige Aktiva (equipment/ infrastructure/ other assets) – Art. 6.2.D.2 GA
• Sonstige Güter und Dienstleistungen (other goods, works and services) – Art. 6.2.D.3 GA
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Dortmund, 21. Juni 2017 25
Personalkosten
Tatsächliche PersonalkostenActual Personnel Costs
StückkostenUnit Costs
Personalkosten-Durchschnittssätze:
Von KOM vorgegeben:
- im Einklang mit bestehenden intern üblichen Buchhaltungs-grundsätzen
- nur für KMU Geschäftsführer und sonstige natürliche Personen ohne Gehalt
Dortmund, 21. Juni 2017 26
Personalkosten: Verträge
• direkte Anstellung beim Zuwendungsempfänger nach nationalem Recht (temporär oder dauerhaft) durch Arbeitsvertrag
• oder durch sonstigen Vertrag : (neue Definition!)
– Arbeit unter ähnlichen Bedingungen wie Angestellter bzgl.:
– der Art, wie die Arbeit organisiert ist
– der Art, der Arbeiten die ausgeführt werden und
– den Räumlichkeiten, in denen die Arbeiten ausgeführt werden
– Ergebnisse der Tätigkeit gehören Zuwendungsempfänger, es sei denn es ist ausnahmsweise etwas anderes vereinbart
– Keine wesentliche Abweichung von den üblichen Personalkosten
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Dortmund, 21. Juni 2017 27
Personalkosten: Gehalt
• Arbeitgeberbrutto• inkl. Sozial-, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge• inkl. Zusatzleistungen:
− arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart− basierend auf objektiven Kriterien, nicht im Ermessen
des Arbeitgebers− sind Gehaltsbestandteil − nicht an bestimmtes Projekt gebunden− Beispiele: Urlaubs- oder Weihnachtsgeld,
13. Monatsgehalt, Gefahren- oder Nachtzulage
Dortmund, 21. Juni 2017 28
Personalkosten: Berechnung
Stundensatz = PersonalkostenProduktivstunden
Jährlicher Stundensatz =
Jährliche PersonalkostenJährliche Produktivstunden
Monatlicher Stundensatz =
Monatliche PersonalkostenMonatliche Produktivstunden
2 Optionen
• nur eine der beiden Optionen pro Geschäftsjahr für alle H2020 Projekte an einer Einrichtung anwendbar
• Wechsel zwischen beiden Optionen nur in neuem Geschäftsjahr füralle H2020 Projekte
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Dortmund, 21. Juni 2017 29
Personalkosten: Produktivstunden im Jahr
1720 Stunden Individuelle Stunden Standardstunden
- kann jede Einrichtung wählen
- anteilige Anpassung bei Teilzeitverträgen
Beispiel:- 40-Stunden-Woche- Vertrag über 32 Std.- entspricht 80% der
40-Stunden-Woche(100*32:40=80%)
- Jahresproduktivstunden80% von 1720 = 1376
- Jahresarbeits-stunden laut Arbeits-Tarifvertrag oder nationalem Recht
- plus Überstunden- minus Krankheit und
Sonderurlaub
365 Tage–Wochenenden– Jahresurlaub –Feiertage – Krankheit –Sonderurlaub+ bezahlte Überstunden
- entspricht intern üblicher Kostenrechnung
- beträgt mind. 90% der jährlichen zu leistenden Arbeitsstunden
- wird durchgängig angewandt für best. Gruppe von Angestellten
- Standardarbeitszeit ist in Arbeits-, Tarifvertrag oder nach nationalem Recht festgelegt
Dortmund, 21. Juni 2017 303
Jährlicher Stundensatz
• Stundensatz wird einmal pro Jahr berechnet• auf Basis des Jahresgehalts des letzten vorliegenden, abgeschlossenen
Geschäftsjahres• Ermittlung der Jahresproduktivstunden wahlweise auf Basis von:
1) 1720 Stunden, 2) individuellen Stunden, 3) internen Standardstunden• keine „adjustments“, wenn aktuelles Jahresgehalt vorliegt
Ausnahme: Fehler in der Berechnung der Personalkosten
Berichtsperiode: 1. Oktober 2014 – 31.März 2016
01.10 - 31.12. 2014 01.01. – 31.12.2015 01.01. - 31.03.2016
Stundensatz von 2014 Stundensatz von 2015 Stundensatz von 2015!
Stundensatz =Jährl. Personalkosten
Jährl. Produktivstunden
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Dortmund, 21. Juni 2017 313
Monatlicher Stundensatz
• Stundensatz wird einmal pro Monat berechnet
• jeweiliges Monatsgehalts geteilt durch �
��der Jahresproduktivstunden:
− 1720 Stunden = 143 Stunden pro Monat− oder interne Standardstunden − nicht möglich: individuelle Stunden, da diese noch nicht feststehen
• Zusatzzahlungen wie Weihnachtsgeld jeweils zu �
��einbeziehen
Berichtsperiode: 1. Oktober 2014 – 31.März 20162014 2015 2016
Okt Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär
Stundensatz 18x berechnen
Stundensatz =Monatl. Personalkosten
Monatl. Produktivstunden
Dortmund, 21. Juni 2017 323
Monatlicher Stundensatz
• „Double Ceiling“ : − Projektstunden : nicht mehr Projektstunden im Jahr abrechnen, als
Person an gesamten Jahresproduktivstunden geleistet hat− Kosten : nicht mehr Personalkosten im Jahr abrechen, als
Arbeitgeber tatsächlich an Jahresgehalt für die Person gezahlt hat• Rückwirkende Anwendung :
− auf alle laufenden H2020 Projekte− Korrektur bereits eingereichter Finanzberichte mit „adjustments“
Berichtsperiode: 1. Oktober 2014 – 31.März 20162014 2015 2016
Okt Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär
Stundensatz 18x berechnen
Stundensatz =Monatl. Personalkosten
Monatl. Produktivstunden
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Dortmund, 21. Juni 2017 33
Personalkosten: Stundensatzberechnung
Jährliche Abrechnung Monatliche Abrechnung
Stundensatzberechnung:1x pro Jahr
Stundensatzberechnung:1x pro Monat
Stundensatzberechnung immer auf Basis des letzten vorliegenden abgeschlossenen Geschäftsjahres
Stundensatzberechnung auf Basis des jeweiligen Monatsgehalts
alle 3 Optionen für Jahresproduktiv-stunden anwendbar
nur 1720 oder Standardstunden für Jahresproduktivstunden anwendbar
keine „adjustments“, wenn aktuelles Jahresgehalt vorliegtAusnahme: Fehler in der Berechnung
Zusatzzahlungen jeweils zu �
��
einbeziehenhier: adjustments möglich
Dortmund, 21. Juni 2017 34
Personalkosten: Zeiterfassung
• keine Zeiterfassung für Personen, die 100% ihrer Arbeitszeit an einem H2020 Projekt arbeiten
• Mustererklärung: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/legal/templ/tmpl_decl_excl-work_en.pdf
• nur eine Erklärung pro Berichtsperiode:
− entweder über die gesamte Berichtsperiode oder
− oder über einen ununterbrochenen Zeitraum, der mind. einen vollen Monat umfasst (z. B. 15. Januar bis 15. April)
• Erklärung muss datiert und von Mitarbeiter gegengezeichnet werden
• bei Zweifeln an Ausschließlichkeit sollte Zeitnachweis geführt werden
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Dortmund, 21. Juni 2017 35
Personalkosten: Zeiterfassung
• Erfassung z. B. durch Stundenzettel (Papierform oder elektronisch)
• Ausweis der tatsächlich gearbeiteten Projektstunden
• Unterzeichnung mind. monatlich durch Personal und Vorgesetzte
• Inhalt:– Titel und Projektnummer laut GA
– Name des Zuwendungsempfängers
– Name, Datum & Unterschrift der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters
– Name und Unterschrift der vorgesetzten Person
– Stundenzahl (empfohlen: pro Tag)
– Bezug zu den Arbeiten oder Arbeitspaketen aus Annex 1
– Beschreibung der ausgeführten Aktivitäten weggefallen
Dortmund, 21. Juni 2017 36
Personalkosten: Unit Costs
• KMU Geschäftsführer und Selbständige ohne Jahresgeh alt • Marie Skłodowska-Curie „Monthly Living Allowance“ für
„Individual Fellowship“: 4.650 EUR• Anzahl der Produktivstunden im Jahr max. 1 720
StundensatzBerechnung*
Monthly Living Allowance * Country Correction Coefficient 143 Stunden 100
Stundensatz Deutschland 4.650 EUR * 98,8 = 32,13 EUR
143 100
*Art. 6.2.A.4 und A.5 GA, MSC Arbeitsprogramm 2016-2017, KOM Entscheidung C(2013) 8297
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Dortmund, 21. Juni 2017 37
Reisekosten
• Art. 6.2.D.1 GA (Tagegelder, Fahrtkosten, Übernachtung)• entsprechen Kriterien für förderfähige Kosten nach
Artikel 6.1 (a) (i) – (vii) GA• Reise für die Durchführung des Projekts erforderlich • Reisedurchführung während der Projektlaufzeit• Abrechnung nach intern üblicher Buchführungspraxis• Personal des Zuwendungsempfängers• externe Experten, deren Teilnahme am Projekt in Annex 1
vorgesehen ist
Dortmund, 21. Juni 2017 38
Abschreibungskosten• Art. 6.2.D.2 GA,
• allgemeine Kriterien für förderfähige Kosten nach Artikel 6.1 (a) (i) – (vii) GA
• Zusätzliche Voraussetzungen (Artikel 6.2.D.3 und 10.1 GA):
− bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
− Anschaffung speziell für das Projekt
− Ausnahme: Kauf vor Projektstart und vorherige anderweitige Nutzung möglich, wenn Abschreibungen noch laufen
• Abschreibung nach intern üblicher Buchführung im Einklang mit internationalen Standards (z. B. IAS, IFRS)
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Dortmund, 21. Juni 2017 39
Abschreibungskosten
• Abschreibungskosten nie höher als Anschaffungspreis
• keine Abschreibung über längeren Zeitraum als Nutzungsdauer
• bei nicht ausschließlicher Projektnutzung: Nachweis von Nutzungsanteil und -zeit (z. B. Laborbücher)
• Kosten für Inbetriebnahme (z. B. Installation, Lieferung, Vorbereitung Standorts) können in bestimmten Fällen mit abgerechnet werden (z. B. Infrastrukturen)
• Miete oder Leasing des Geräts möglich:
− Abrechnung der Miet- bzw. Leasingraten
− dürfen nicht Kosten der Abschreibung bei Kauf übersteigen
Dortmund, 21. Juni 2017 40
Güter, Arbeiten & Dienstleistungen
• Art. 6.2.D.3
• entspricht allgemeinen Kriterien für förderfähige Kosten nach Artikel 6.1 (a) (i) – (vii) GA
• Zusätzliche Voraussetzungen (Artikel 6.2.D.3 und 10.1 GA):
– Beschaffung speziell für das Projekt
– nach bestem Preis-Leistungs-Verhältnis (Rahmenvertrag möglich)
• Kosten in dieser Budgetkategorie sind u.a.:
– Verbrauchsmaterial (consumables)
– Verbreitungsmaßnahmen, auch Open Access
– geistiges Eigentum (z. B. Patent- oder Lizenzgebühren)
– Bescheinigungen über Kostenaufstellung und Methodenzertifikate
– Übersetzungen
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Dortmund, 21. Juni 2017 41
Interne Leistungsverrechnung
Förderfähige Kosten:• „unit costs“, kalkuliert nach intern üblicher Buchführungspraxis• Buchführungspraxis basiert auf objektiven Kriterien und wird durchgehend
angewandt, unabhängig von Förderquelle• „unit costs“ beruhen auf tatsächlichen Kosten, die in Büchern erfasst sind• Anpassung der tatsächlichen Kosten durch budgetierte oder geschätzte
Elemente , wenn diese:− „relevant “ sind
(d. h. eindeutig der in Rechnung gestellten Leistung zuzuordnen sind)− in vernünftigem Maße genutzt werden
(d. h. keine ausschlaggebende Rolle bei der Berechnung spielen)− auf objektiven und verifizierbaren Angaben beruhen,
(d. h. nachgewiesen werden kann, wie sie berechnet werden)
Dortmund, 21. Juni 2017 42
Dritte
DritteArtikel
GAArt der Dritten Förderfähige
Kosten Annex 1 Indirekte
KostenAuswahl-verfahren
Art. 10 Güter, Arbeiten, Dienstleistungen
Preis(inkl. Gewinn)
Nein Ja Preis-Leistung
Art. 11, 12
In-kind Beiträge tatsächliche Kosten
Ja Ja -
Art. 13 Unteraufträge Preis(inkl. Gewinn)
Ja Nein Preis-Leistung
Art. 14 VerbundeneDritte
tatsächliche Kosten
Ja Ja Verbindung mit Partner
Art. 15 Finanzhilfen für Dritte
im callvorgesehen
Ja Nein Bedingungaus Annex 1
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Dortmund, 21. Juni 2017 43
Finanzielle Regelungen
• Allgemeine Grundsätze
• Finanzmanagement
• Zahlungsmodalitäten
• Förderquoten
• Förderfähige / nicht förderfähige Kosten
• Direkte und indirekte Kosten
• Einnahmen im Projekt
• Audits
Dortmund, 21. Juni 2017 44
Einnahmen
• z. B. Einnahme von Teilnahmegebühren, Verkauf von Geräten (begrenzt auf als erstattungsfähig erklärte Kosten)
Durch das Projekt erzielte Einkünfte – Art. 5.3.3 (a)
• die speziell für das Projekt zur Verfügung gestellt wurden
Direkte finanzielle Beiträge Dritter – Art. 5.3.3 (b)
• die speziell für das Projekt zur Verfügung gestellt wurden• und in Annex 4 als erstattungsfähige Kosten deklariert wurden
„In-kind“ Beiträge Dritter ohne Bezahlung – Art. 5.3.3 (c)
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Dortmund, 21. Juni 2017 45
Keine Einnahmen
• Erträge durch Nutzung der Projektergebnisse (z. B. Lizenzeinnahmen)
• Beiträge Dritter (finanziell oder „in-kind“) über deren Einsatz Zuwendungsempfänger frei entscheiden kann
• finanzielle Beiträge Dritter zur Erstattung nicht förderfähiger Kosten (z. B. Deckung von Wechsel-kursverlusten)
• finanzielle Beiträge der Partner untereinander (sind weder förderfähige Kosten noch Einnahmen)
nicht als Einnahmen gelten:
Dortmund, 21. Juni 2017 46
Beispiel Einnahmen
• Gewinnerzielungsverbot
• Angabe der Einnahmen im Zwischen- oder Abschlussbericht
• Berücksichtigung der Einnahmen bei Schlusszahlung, auf Ebene des Gesamtbudgets, nicht pro Zuwendungsempfänger
EU-Zuwendung
100.000 €
Einnahmenförderfähige Kosten
keine Kürzung
70.000 € 30.000 €40.000 € keine Kürzung
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Dortmund, 21. Juni 2017 47
Finanzielle Regelungen
• Allgemeine Grundsätze
• Finanzmanagement
• Zahlungsmodalitäten
• Förderquoten
• Förderfähige / nicht förderfähige Kosten
• Direkte und indirekte Kosten
• Einnahmen im Projekt
• Audits
Dortmund, 21. Juni 2017 48
Bescheinigung über die Kostenaufstellung
• Certificate on the Financial Statements
• Artikel 20.4. GA und Annex 5
• Bestätigung, dass alle abgerechneten Kosten und Einnahmen den Anforderungen der Finanzhilfevereinbarung entsprechen
• einmalig am Projektende , wenn ein Zuwendungsbetrag von mind. 325.000 € (ohne indirekte Kosten) erreicht
• unter 325.000 € keine Bescheinigung erforderlich
• Zwischenaudits möglich, Einreichung aber am Projektende
• maßgeblich nur in Annex 4 geltend gemachte Zuwendungen
• keine Bescheinigung über Kosten für Flat Rates
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Dortmund, 21. Juni 2017 49
Audits
• Erstellen der Bescheinigung über die Kostenaufstellung durch Auditoren oder Innenrevision des Zuwendungsempfängers
First-Level-Audit – Art. 20.4 (b) (ii) GA
• Externe Audits durch die KOM• Prüfung durch eigene Mitarbeiter oder externe Wirtschaftsprüfer • bis zu 2 Jahre nach Zahlung der Abschlusszahlung möglich
Second-Level-Audit – Art. 22.1.3 GA
• Überprüfung der Arbeit der KOM durch den Europäischen Rechnungshof, OLAF etc.
Third-Level-Audit – Art. 22.2, 22.3 GA
Dortmund, 21. Juni 2017 50
Finanzielle Fragen
Alexandra BurgholzBastian RaueLiane LewerentzAnika Werk
Tel.: Tel.:Tel.:Tel.:
030-67055-7370228-3821-1397 0228-3821-1652030-67055-738
Rechtliche Fragen
Nicole SchröderChristin KulkeAlexandra Burgholz
Tel.:Tel.:Tel.:
030-67055-7880228-3821-1565030-67055-737
Erstinformationen Recht & Finanzen
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