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Programm zur Präqualifikation Honorarsubmission mit ... · • Die neuen Räumlichkeiten sollen...

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Unterlage PQ 01 Büro für Bauökonomie AG | Luzern | Basel Zähringerstrasse 19, 6003 Luzern, T +41 58 451 77 00, [email protected], www.bfbag.ch Programm zur Präqualifikation Honorarsubmission mit Konzeptstudie im selektiven Verfahren ab Pt. 5 orientierende Beilage zum Programm (Phase 2) Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee Erweiterung Kirchenzentrum Sursee Luzern, 19. Oktober 2019 Version 1.7
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Unterlage PQ 01

Büro für Bauökonomie AG | Luzern | Basel Zähringerstrasse 19, 6003 Luzern, T +41 58 451 77 00, [email protected], www.bfbag.ch

Programm zur Präqualifikation Honorarsubmission mit Konzeptstudie im selektiven Verfahren ab Pt. 5 orientierende Beilage zum Programm (Phase 2)

Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee

Erweiterung Kirchenzentrum Sursee

Luzern, 19. Oktober 2019

Version 1.7

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Erweiterung Kirchenzentrum Sursee - Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee

Programm zur Präqualifikation - Honorarsubmission mit Konzeptstudie

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Inhaltsverzeichnis Seite

1. Ausgangslage 2 1.1. Ausgangslage 2

2. Aufgabenstellung 3 2.1. Raumbedarf 3 2.2. Anforderungsprofil 3 2.3. Ziel des Verfahrens 5

3. Allgemeine Bestimmungen zum Verfahren 6 3.1. Vorbemerkung 6 3.2. Gegenstand der Ausschreibung 6 3.3. Auftraggeberin 6 3.4. Art des Verfahrens 6 3.5. Sprache 6 3.6. Grundlagen und Verbindlichkeit 6 3.7. Teilnahmeberechtigung 7 3.8. Arbeitsgemeinschaften 7 3.9. Teambildung nach der Präqualifikation 7 3.10. Eignungs- und Zuschlagskriterien zur Präqualifikation 7 3.11. Teilnehmerzahl und Nachwuchsförderung 7 3.12. Vorbefassung 8 3.13. Beurteilungsgremium 8 3.14. Beurteilungskriterien Honorarsubmission mit Konzeptstudie (orientierend) 8 3.15. Bewertung 9 3.16. Vorprüfung 9 3.17. Entschädigung 9 3.18. Eigentumsverhältnisse und Urheberrecht 9 3.19. Weiterbearbeitung 10 3.20. Honorarkonditionen 10 3.21. Bekanntgabe der Ergebnisse 10 3.22. Veröffentlichung 10 3.23. Rechtsschutz 10

4. Termine und Unterlagen Präqualifikation 11 4.1. Terminübersicht 11 4.2. Unterlagen zur Präqualifikation 11 4.3. Einzureichende Unterlagen Präqualifikation 11 4.4. Abgabetermin und Eingabeort 11 4.5. Beurteilung und Selektion 11

5. Termine und Unterlagen Honorarsubmission (orientierend) 12 5.1. Termine Honorarsubmission mit Konzeptstudie 12 5.2. Unterlagen zur Honorarsubmission mit Konzeptstudie 12 5.3. Einzureichende Unterlagen zur Honorarsubmission 12 5.4. Beschriftung (orientierend) 13

6. Planungsrichtlinien und Hinweise (orientierend) 14 6.1. Planungsperimeter und Betrachtungsperimeter 14 6.2. Bestehende Gebäude im Betrachtungsperimeter 15 6.3. Denkmalpflegerische Aspekte 15 6.4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 16 6.5. Gesetzliche Grundlagen 18 6.6. Nachhaltigkeitsstandards 19 6.7. Erläuterungen zum Raumprogramm 19 6.8. Freiraum- und Umgebungsgestaltung 19 6.9. Wirtschaftlichkeit 19 6.10. Lärmschutz 19 6.11. Altlasten 19

7. Schlussbestimmungen 19

8. Genehmigung 20

Der einfachen Lesbarkeit halber verwenden wir in diesem Dokument lediglich die männliche Form, es ist jedoch auch immer die weibliche Form mitgemeint.

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Programm zur Präqualifikation - Honorarsubmission mit Konzeptstudie

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Präambel

Dieses Programm gilt als Anforderungsprofil für die späteren Planungsphasen. Mit der

Konzepteingabe wird kein ins Detail führender Nachweis gefordert, sondern nur die Ausgangslage

geschaffen, damit später die Anforderungen erfüllt und umgesetzt werden können.

1. Ausgangslage

1.1. Ausgangslage

Die Anfänge der Reformierten Kirchgemeinde in Sursee gehen ans Ende des 19. Jahrhunderts

zurück. Im Zuge der Industrialisierung und des Ausbaus der öffentlichen Dienste zogen die ersten

«Reformierten» in die Gegend. Dazu kamen Bauern aus dem benachbarten Bernbiet.

Heute, bildet die Reformierte Kirchgemeinde Sursee zusammen mit neun anderen Kirchgemeinden

die Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Luzern. Die Kirchgemeinde hat aktuell 6’150

Mitglieder, ihr gehören 20 politische Gemeinden an. Ebenfalls dazu gehören die Kirchenzentren in

Sempach und Gunzwil sowie der Kirchenladen in Triengen.

Die Kirche und das Pfarrhaus wurden 1913 in Sursee erbaut und 1966 umfassend renoviert. In der

gleichen Zeit, zwischen 1964 und 1966, wurde die Anlage um das Kirchgemeindehaus ergänzt

sowie das Pfarrhaus und die Kirche mit einem Foyer verbunden. In jüngerer Zeit wurde als

Ergänzung ein Sitzungszimmer zwischen Saal und Chor eingeschoben und ein Büroraum auf das

Foyer gesetzt. Der ursprünglich offene Laubengang zwischen Kirche und Pfarrhaus wurde dabei

entfernt. Weitere Infos siehe Hompage der Kirchgemeinde Sursee https://www.reflu.ch/sursee

Die Kirche mit Pfarrhaus ist schützenswert und das Kirchgemeindehaus ist von der Denkmalpflege

aktuell als erhaltenswert eingestuft. Die späteren Anbauten (Sitzungszimmer, Büro) stören jedoch

das Gesamt-Ensemble von Kirche und Pfarrhaus.

Das Kirchenzentrum der Reformierten Kirche befindet sich im Zentrum von Sursee, nahe der

Altstadt an der Dägersteinstrasse 3

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2. Aufgabenstellung

Das Kirchgemeindehaus ist heute in einem sanierungsbedürftigen Zustand und der Zugang zur

Kirche und zu den Büros ist nicht barrierefrei ausgebildet. Weiter stösst die Kirchgemeinde heute,

durch das neue Konzept für Religionsunterricht und die Verlagerung des Unterrichts in das

Kirchenzentrum sowie die Neuorganisation der Verwaltung, in den jetzigen Räumlichkeiten an

Grenzen.

Mit der geplanten Erweiterung und dem Umbau soll diese unbefriedigende Situation behoben

werden.

Der Kirchenvorstand hat aus diesem Grund vom Architekturbüro kunzarchitekten ag eine

Machbarkeitsstudie mit drei Varianten für eine Erweiterung ausarbeiten lassen (Kirchenzentrum

Machbarkeitsstudien 31.07.2018, wird erst in Phase 2 der Präqualifikation abgegeben).

Durch die Studie konnte aufgezeigt werden, dass eine Renovation und nochmalige Erweiterung

fast so teuer wie ein Neubau zu stehen kommt. Zudem würde die Gebäudestruktur weiterhin nicht

den aktuellen Anforderungen entsprechen (v. a. Barrierefreiheit).

2.1. Raumbedarf

Das Kirchgemeindehaus mit seinen Anbauten ist für die heutigen Bedürfnisse zu klein. Es fehlen

insbesondere Unterrichtsräume, Büroarbeitsplätze und ein Besprechungszimmer.

Von den rund 600 m2 Nutzfläche, die benötigt werden, sind aktuell nur ca. 300 m2 vorhanden

(siehe detailliertes Raumprogramm Unterlage 2).

Mit dem Neubau des Kirchgemeindehauses sollen folgende Ziele erreicht werden:

• Die neuen Räumlichkeiten sollen einen Ort der Begegnung schaffen, welcher den theologisch

spirituellen Hintergrund der Kirchgemeinde wiederspiegelt.

• Raumbedarf:

Die räumlichen Bedürfnisse sollen auf lange Sicht befriedigt werden können.

• Raumprogramm und Nutzung:

Der kirchliche Unterricht soll im Kirchgemeindehaus Sursee stattfinden können (bis zu 3

Klassen gleichzeitig), der Kirchgemeindesaal soll mit einem Unterrichtsraum erweiterbar sein,

es werden zusätzliche Büroarbeitsplätze und ein Besprechungszimmer benötigt.

• Funktion und Abläufe:

Wichtige Verwaltungsstellen der Kirchgemeinde sollen in Sursee zentralisiert werden. Personen

mit grösseren Pensen haben einen Arbeitsplatz im Kirchgemeindehaus Sursee.

2.2. Anforderungsprofil

Der Neubau soll dem Image der Reformierten Kirche entsprechen und zu ihren Grundsätzen

passen: Er ist einfach, funktional, nicht protzig, aber trotzdem von hoher architektonischer

Qualität. Das Gebäude soll eine positive Atmosphäre ausstrahlen. Mitarbeitende und Besuchende

sollen sich willkommen und wohl fühlen.

Für weitere Hinweise zum theologisch spirituellen Hintergrund und den funktionalen

Schwerpunkten ist die Unterlage 3, Positionspapier Nutzung und Funktion Kirchgemeindehaus

Sursee, zu beachten.

Leitsätze:

• Architektonische Einheit:

Das bestehende Ensemble von Kirche und Pfarrhaus soll soweit möglich erhalten werden.

• Multifunktionalität:

Die Räume sollen sich flexibel nutzen lassen. Der Saal soll durch Zusammenlegung mit einem

Unterrichtszimmer temporär vergrössert werden können. Auf die Raumakustik ist ein

besonderes Augenmerk zu legen.

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• Unterrichtsräume:

Die Unterrichtsräume müssen sich für alle Altersstufen eignen und sollen keine

Schulhausatmosphäre ausstrahlen, sondern auch für andere Zwecke nutzbar sein (Sitzungen,

Gruppentreffen, Musikproben, Erwachsenenbildung, etc.).

• Bürostruktur:

Bei der Bürostruktur wird Wert auf Zusammenarbeit und Kommunikation gelegt. Alle

Arbeitsplätze sollen hell, funktional und ergonomisch gestaltet sein, mit angemessenen

Ablage- und Gestellflächen.

• Besprechungszimmer:

Die Atmosphäre soll Vertrauen schaffen und inspirierend sein (keine Amtsstube, wenig

Büroatmosphäre).

• Pflege:

Einrichtungen und Oberflächen (Böden) sollen robust und pflegeleicht sein. Für die

Reinigungsmaterialien oder –maschinen sind separate Abstellräume zu planen.

• Erschliessung und Zugänglichkeit:

Das hinter Kirche und Pfarrhaus liegende Kirchgemeindehaus ist für Fussgänger als auch für die

Anlieferung (Zufahrt) optimal zu erschliessen.

• Barrierefreiheit:

Der Zwischenbau ist barrierefrei zu gestalten. Auch der Zugang zur Kirche ist für

Gehbehinderte zu verbessern.

• Senioren, Kinder- und Jugendgerechtigkeit:

Es ist auf eine altersgerechte Ausgestaltung der Räume Wert zu legen (WC Anlagen mit

Wickeltisch und tiefer montiertem Pissoir, etc.).

• Umgebung:

Die Umgebung ist naturnah zu gestalten (einheimische Pflanzen, Pionierstandorte,

Naturhecken, Nisthilfen) und soll eine einfache Pflege mit geringem Aufwand ermöglichen. Die

Zufahrt soll am bestehenden Standort erfolgen, dabei sind 2-3 Besucherparkplätze und ein

behindertengerechter Parkplatz erstellt werden. Der Carport und der Velounterstand kann

belassen werden.

• Begegnungsräume aussen:

Die Aussenräume sollen zu Begegnungen und Gesprächen einladen (Kirchenbesuchende), aber

auch zu Spiel und Bewegung (Schulklassen).

• Ökologie und Nachhaltigkeit:

Der Zwischenbau entspricht den ökologischen Standards (Minergie-P-Eco – kirchen-interne

Zertifizierung „Grüner Güggel“).

Die Kirchgemeinde hat eine Vorbildrolle in Bezug auf die Ökologie.

• Vögel und andere Tiere:

Der Neubau wird vogelfreundlich gestaltet (verglaste Flächen nach den Richtlinien

„Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der Schweizerischen Vogelwarte.

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2.3. Ziel des Verfahrens

Die Konzeptstudien sollen folgende Ziele erfüllen:

• Qualitativ hochwertige ortsbauliche und gestalterisch-architektonische Lösung

• Gute Eingliederung zum hochwertigen und schützenswerten Kontext Kirche /Pfarrhaus unter

Beibehaltung des äusseren Erscheinungsbildes und adäquate Integration in die Umgebung

• Hohe räumliche Qualitäten der Erweiterung (Besonnung, Ausrichtung, Grundrissdisposition)

• Gute Anbindung an die bestehenden Gebäude

• Für das Zentrum eine funktionale, betrieblich optimierte Lösung und Gewährleistung des

Betriebs des Kirchenzentrums während der Bauphase.

• Konstruktiv wirtschaftliche Lösung in Bezug auf die Investitions-, Betriebs- und

Unterhaltskosten

• Einhaltung der Zielkosten von CHF 3 Mio. (BKP 1-9, inkl. MWSt.)

• Nachhaltiges Projekt im Sinne der ökonomischen, ökologischen und sozialen Vorgaben

• Aufzeigen einer volumetrischen Möglichkeit für spätere räumliche Erweiterung um ein

Klassenzimmer

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3. Allgemeine Bestimmungen zum Verfahren

3.1. Vorbemerkung

Das vorliegende Programm regelt den Ablauf für die Phase Präqualifikation und ist für diese

verbindlich. Für die Phase Honorarsubmission mit Konzeptstudie (Pt.5-7) hat dieses Dokument

orientierenden Charakter und kann bis zum Start der Ausschreibung noch Änderungen erfahren.

3.2. Gegenstand der Ausschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind die Architekturleistungen zu 68-100% Teilleistungen für den

Erweiterung Kirchenzentrum Sursee. Die Leistungen der Kostenplanung, Bauleitung, Kostenkon-

trolle und Inbetriebnahme im Umfang von 32% Teilleistungen.

3.3. Auftraggeberin

Auftraggeberin ist die

Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee

Dägersteinstrasse 3

6210 Sursee

Wettbewerbssekretariat

Die Verfahrensbegleitung erfolgt durch:

Büro für Bauökonomie AG

Markus Hüsler

Zähringerstrasse 19

6003 Luzern

[email protected]

3.4. Art des Verfahrens

Das Verfahren besteht aus einer öffentlich ausgeschriebenen Präqualifikation und einem daraus

mittels selektivem Verfahren entstehenden Honorarsubmission mit Konzeptstudie unter

Architekten. Aufgrund der Präqualifikation werden 6 Teilnehmer zur Honorarsubmission

zugelassen.

Die Auftraggeberin sucht mit dem vorliegenden Verfahren einen Architekten für die anstehende

Erweiterung mit Umbau und Instandsetzungsarbeiten.

Die Ausschreibung der Planerleistungen mit Konzeptstudie wird nicht anonym durchgeführt.

Sämtliche einzureichenden Unterlagen sind mit dem Vermerk:

„Erweiterung Kirchenzentrum, Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee“ zu beschriften.

3.5. Sprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

3.6. Grundlagen und Verbindlichkeit

Für die ausgeschriebenen Planerleistungen mit Konzeptstudie gelten die Gesetze über die

öffentlichen Beschaffungen:

Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. März

2001 (Stand 01. Juli 2010) und das Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen (öBG) des Kantons

Luzern vom 19. Oktober 1998 (Stand 01. Juni 2013), sowie die Verordnung zum Gesetz über die

öffentlichen Beschaffungen (öBV) vom 07. Dezember 1998 (Stand 01. Januar 2017).

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Im Weiteren gelten als Grundlage das vorliegende Programm zur Präqualifikation und das

Programm zur Honorarsubmission, die Fragenbeantwortung sowie die weiteren Unterlagen zur

Ausschreibung. Mit Einreichung des Präqualifikationsformulars erklären die Teilnehmer die

Dokumente zur Präqualifikation und zur Honorarsubmission, mit allfälligen Ergänzungen, für sich

als verbindlich. In gleicher Weise sind diese für die Auftraggeberin bindend.

Die Teilnehmer akzeptieren die Entscheide des Beurteilungsgremiums, auch jene in Ermessensfragen.

3.7. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Architekten mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz.

Zum Verfahren nicht zugelassen sind Fachleute, die mit einem Mitglied des Preisgerichts oder

einem Experten/Berater in einem beruflichen Abhängigkeits- bzw.

Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen oder mit solchen nahe verwandt sind. Es gelten die

Bestimmungen gemäss Wegleitung SIA «Befangenheit und Ausstandsgründe». Die aktuelle

Version kann unter www.sia.ch/142i heruntergeladen werden.

3.8. Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sind zugelassen, sofern sie sich in der Präqualifikation als ARGE

bewerben.

3.9. Teambildung nach der Präqualifikation

Der Beizug weiterer Fachleute ist den Teilnehmern freigestellt. Mehrfachbeteiligungen sind

gestattet. Allfällig beigezogenen Fachleute können aus ihrer Beteiligung an der Honorarsubmission

keinen Anspruch auf eine weitere Beauftragung ableiten.

3.10. Eignungs- und Zuschlagskriterien zur Präqualifikation

Die Bewerber werden auf die für diese Aufgabe beste Eignung und Qualität hin (Architektur und

Städtebau) beurteilt, gemäss folgenden einzureichenden Bewerbungsunterlagen und

Auswahlkriterien:

Formale Eignungskriterien: Ausschlusskriterium

• Fristgerechte Einreichung der Unterlagen

• Vollständigkeit der Unterlagen

• Unterzeichnung des Präqualifikationsformulars

• Nachweis Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen und -bedingungen

und den bis heute fälligen Leistungen an die Träger der Sozialver-

sicherungen lückenlos nachgekommen zu sein.

Zuschlagskriterien (qualitative Bewertung): Gewichtung 100%

• Drei Referenzen von realisierten in Komplexität und Umfang

vergleichbaren Bauprojekten. Davon muss eine der Referenzen mit

öffentlicher Nutzung im denkmalpflegerischen Umfeld illustrieren.

• Umgang mit Bauten und Freiraum im denkmalpflegerisch sensiblen

Bereich

• Architektonische, ortsbauliche Qualität der Referenz

3.11. Teilnehmerzahl und Nachwuchsförderung

Die Teilnehmerzahl wird auf 6 Teilnehmer beschränkt.

Im Sinne der Nachwuchsförderung kann ein Architekturbüro zur Honorarsubmission mit

Konzeptstudie zugelassen werden, welches den Referenzangaben nicht genügt. Referenzen

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hinsichtlich beruflicher Fähigkeiten über die ausgeschriebenen Architekturleistungen sollen jedoch

ausgewiesen werden. Sie müssen aber nicht den Auswahlkriterien entsprechen.

Ein Nachwuchsbüro unterliegt dem folgenden Kriterium:

• sämtliche Firmeninhaber mit Jahrgang 1979 und jünger

3.12. Vorbefassung

Die Firma kunzarchitekten ag, Centralstrasse 35, 6210 Sursee hat die Machbarkeitsstudie

erarbeitet. Diese wird allen Teilnehmern im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die kunzarchitekten

ag, ist zur Teilnahme an der Präqualifikation und somit zum Verfahren zugelassen.

3.13. Beurteilungsgremium

Das Beurteilungsgremium setzt sich wie folgt zusammen:

Fachjury

• Marcus Casutt, Gebietsdenkmalpfleger Sursee, Kt. Denkmalpflege Luzern

• Oliver Tschudin, Präsident Stadtbaukommission Sursee

• Piroska Vaszary, Bereichsleiterin Planung und Bauberatung, Stadt Sursee

• Claude Marbach, :mlzd, Architekten, Biel

Sachpreisgericht

• Hans-Jörg Luginbühl, Kirchenvorstand, Sursee (Vorsitz)

• Dr. Christian Marti, Kirchengemeindepräsident, Sursee

• Ginette Bättig, Kirchengutsverwalterin, Sursee

• Ulrich Walther, Pfarrer Evang. -Ref. Pfarramt Sursee (ohne Stimmrecht)

• Karin Stirnimann, Koordination Religionsunterricht und Katechetin (ohne Stimmrecht)

• Pia Hospenthal, Mitglied Kirchenvorstand, Aktuarin (ohne Stimmrecht)

Experten / Berater ohne Stimmrecht

• Markus Hüsler, Raffael Kneubühler, Büro für Bauökonomie AG, Luzern

(Vorprüfung, Verfahrensbegleitung, Wirtschaftlichkeit)

Das Beurteilungsgremium behält sich vor, bei Bedarf weitere Experten und Berater beizuziehen.

3.14. Beurteilungskriterien Honorarsubmission mit Konzeptstudie (orientierend)

Das Beurteilungsgremium beurteilt die Projektbeiträge nach folgenden Kriterien:

Formale Eignungskriterien: Ausschlusskriterium

• Fristgerechte Einreichung der Unterlagen

• Vollständigkeit der Unterlagen

Konzeptstudie Gewichtung

• Städtebau / Architektur / Freiraum (Volumetrie/Setzung, Ortseinbindung, - 50%

architektonisch, gestalterische Qualität der Gesamtanlage und der Innenräume)

• Umgang im denkmalpflegerischen Bereich (siehe dazu Pt. 6.3)

• Nutzung / Betrieb (Betrieblich-funktionelle Tauglichkeit, Flexibilität)

• Erschliessung (intern, sowie Vernetzung mit Bestandesbauten)

• Konstruktion und Materialisierung hinsichtlich Energie, Ökologie und Langlebigkeit

• Wirtschaftlichkeit (Investition, Unterhalt und Betrieb)

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• Umbau unter laufendem Betrieb von Kirche und Pfarrhaus

• Möglichkeit für eine spätere Erweiterung um ein Klassenzimmer

Preiskriterium 50%

• Honorarangebot (Preis)

Das Beurteilungsgremium behält sich vor, die Zuschlagskriterien zu präzisieren bzw. zu verfeinern.

Die Reihenfolge der Kriterien entspricht nicht der Gewichtung.

3.15. Bewertung

Die Bewertung der Zuschlagskriterien wird nach folgenden Kriterien vorgenommen.

Referenzen und Note Bezogen auf Erfüllung der Kriterien Bezogen auf Qualität der Angaben

Konzeptstudie: 0 nicht beurteilbar Keine Angaben

1 sehr schlechte Erfüllung des Kriteriums Ungenügende, unvollständige Angaben

2 schlechte Erfüllung Angaben ohne ausreichenden Bezug zum

Projekt

3 normale, durchschnittliche Erfüllung durchschnittliche Qualität, den

Anforderungen der Ausschreibung

entsprechend

4 gute Erfüllung qualitativ sehr gut

5 sehr gute Erfüllung qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser

Beitrag zur Zielerreichung

Preiskriterium: Höhe Honorarangebot

3.16. Vorprüfung

Die Vorprüfung wird durch die Büro für Bauökonomie AG sowie Berater und Experten ohne

Stimmrecht vorgenommen. Die Vorprüfung beinhaltet die Bereiche technische Umsetzbarkeit,

Einhaltung des Raumprogramms, der rechtlichen und tatsächlichen Vorgaben sowie Einhaltung

der weiteren Rahmenbedingungen aus der Honorarsubmission. Die Ermittlung der

Gesamtbaukosten mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt durch die Büro für Bauökonomie AG.

3.17. Entschädigung

Für die Einreichung eines vollständigen, den Vorgaben entsprechenden Honorarangebots mit

Konzeptstudie wird eine feste Entschädigung von CHF 8 000.00 inkl. MWSt, inkl. Nebenkosten per

Saldo aller Ansprüche ausgerichtet.

Die Entschädigungen werden den Teilnehmern nach Bekanntgabe des Entscheids auf deren

Rechnungsstellung vergütet.

3.18. Eigentumsverhältnisse und Urheberrecht

Die Entwürfe gehen mit Einreichung in das Eigentum der Auftraggeberin über. Die Urheberrechte

verbleiben jedoch vollumfänglich bei den Verfassern. Die Teilnehmer sichern zu, dass keine Rechte

Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Die Auftraggeberin hat, unter

Namensnennung der Urheber, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung

der Projekte.

Mit Auftragserteilung zur Weiterbearbeitung gemäss Ziffer 3.18 geht das Urhebernutzungsrecht

an die Auftraggeberin über, soweit dieses für die Realisierung des Vorhabens am konkreten

Standort nötig ist. Miteingeschlossen ist das Recht der Auftraggeberin Änderungen vorzunehmen.

Das persönliche Urheberrecht sowie ein Publikationsrecht bleiben beim Verfasser.

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3.19. Weiterbearbeitung

Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Verfasser des vom Beurteilungsgremium zur

Weiterbearbeitung empfohlenen Konzeptes im Umfang von 68-100% Teilleistungen nach SIA

Ordnung 102/2014, zu beauftragen. Es wird ein Honorarvertrag gemäss SIA (Unterlage 9, SIA

1001/1 Planer- / Bauleitungsvertrag, Ausgabe 2014) abgeschlossen. Die Bauherrschaft behält sich

vor, die Kostenplanung, Bauleitung und Inbetriebnahme allenfalls an ein ausgewiesenes Fachbüro

zu übertragen.

Die Beauftragung zur Weiterbearbeitung steht in jedem Fall unter dem Vorbehalt der Projekt- und

Kreditgenehmigung durch die fachlichen, behördlichen und politischen Instanzen.

3.20. Honorarkonditionen

Es gelten folgende Honorarkonditionen (die Phasen werden einzeln freigegeben):

• Grundleistungen gemäss Ordnung SIA 102 / 2014

• Besonders zu vereinbarende Leistungen gemäss Ordnung SIA 102/2014 werden nach

effektivem Zeitaufwand und mit dem angebotenen mittleren Stundenansatz vergütet.

• Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten wie folgt:

- BKP 1 Vorbereitungsarbeiten zu 100 %

- BKP 2 Gebäude zu 100 %

- BKP 3 Betriebseinrichtungen zu 50 %

- BKP 4 Umgebung zu 100 %

- BKP 9 Ausstattungen zu 50 %

• Übrige Honorarkonditionen gemäss Offerte

3.21. Bekanntgabe der Ergebnisse

Die Ergebnisse aus dem Verfahren werden in einem Bericht festgehalten und allen Teilnehmern

zugestellt. Eine Ausstellung der Arbeiten ist nicht vorgesehen.

3.22. Veröffentlichung

Auftraggeberin und Teilnehmer besitzen in gegenseitigem Einverständnis das Recht auf

Veröffentlichung unter Namensnennung. Die Auftraggeberin bestimmt den Zeitpunkt der

Veröffentlichung. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Parteien zu Stillschweigen verpflichtet.

3.23. Rechtsschutz

Der Kirchenvorstand der Evang. -Ref. Kirchgemeinde Sursee erlässt nach Abschluss der

Präqualifikation und nach Abschluss der Honorarsubmission eine beschwerdefähige Verfügung mit

Rechtsmittelbelehrung.

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4. Termine und Unterlagen Präqualifikation

4.1. Terminübersicht

Ausschreibung der Präqualifikation im Kantonsblatt 19. Oktober 2019

Einreichung der Präqualifikationsunterlagen 14. November 2019

Auswahl Bewerber und Mitteilung Zuschlag bis 20. Dezember 2019

4.2. Unterlagen zur Präqualifikation

Sämtliche Unterlagen können ab dem 19. Oktober 2019 (Suchbegriff: Erweiterung

Kirchenzentrum, Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee) auf

https://www.bfbag.ch/bauoekonomie/download/ heruntergeladen werden.

Nr. Unterlage digital

PQ 01 Programm zur Präqualifikation PDF

PQ 02 Präqualifikationsformular Excel

PQ 03 Raumprogramm (orientierend) PDF

4.3. Einzureichende Unterlagen Präqualifikation

Die Antragsteller haben folgende Unterlagen einzureichen:

• Vollständig ausgefülltes Präqualifikationsformular (Unterlage PQ 2)

• Dokumentationen zu den Referenzobjekten, dargestellt pro Referenz auf je einem A3

Querformat, einseitig bedruckt.

• Unterlagen als PDF-Datei auf Datenträger (CD, USB-Stick)

Die Eingaben sind mit dem folgenden Vermerk zu versehen:

«Erweiterung Kirchenzentrum, Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee»

4.4. Abgabetermin und Eingabeort

Eingabetermin für alle Präqualifikationsunterlagen: Donnerstag 14. November 2019, 16:00 Uhr

Eingabeort für sämtliche Unterlagen: Büro für Bauökonomie AG

Zähringerstrasse 19

6003 Luzern

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:00 – 12:00 und 13:30 – 17:00 Uhr

Die Veranstalterin hält verbindlich fest, dass die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen der

Unterlagen ausschliesslich bei den Bewerbenden liegt. Zu spät eintreffende Unterlagen werden

von der Beurteilung ausgeschlossen.

4.5. Beurteilung und Selektion

Die Auswahl von maximal 6 Teilnehmern erfolgt durch die Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee, auf

Empfehlung des Beurteilungsgremiums.

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Programm zur Präqualifikation - Honorarsubmission mit Konzeptstudie

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5. Termine und Unterlagen Honorarsubmission (orientierend)

(orientierend heisst: Es ist vorgesehen diese Kapitel in der 2. Stufe zu integrieren. Der Inhalt kann jedoch noch

angepasst werden)

5.1. Termine Honorarsubmission mit Konzeptstudie

Terminübersicht (orientierend)

Versand Programm und Submissionsunterlagen 6. Januar 2020

Begehung 13. Januar 2020

Fragenstellung (Poststempel, A-Post) 15. Januar 2020

Fragenbeantwortung 22. Januar 2020

Abgabetermin Honorarangebot mit Konzeptstudie 2. März 2020

Beurteilung, Entscheid, Zuschlagsverfügung März/April 2020

Arbeitsaufnahme Vor- und Bauprojekt Mai 2020

5.2. Unterlagen zur Honorarsubmission mit Konzeptstudie

Den Teilnehmer werden folgende Unterlagen abgegeben:

Nr. Unterlage Papier digital

1 Programm 1 PDF

2 Raumprogramm 1 PDF

3 Positionspapier Nutzung und Funktion Kirchgemeindehaus Sursee PDF

4 Situationsplan mit Höhenkurven DWG

5 Situationsplan Kant. Denkmalverzeichnis PDF

5 Leitungskataster PDF

6 Machbarkeitsstudie kunzarchitekten ag 31.07.2018 PDF

7 Bestandespläne (sind keine vorhanden)

8 Formular Honorarangebot 1 Excel

9 Vorlage SIA 1001/1 Planer- / Bauleitungsvertrag Word

10 Grundmodell

5.3. Einzureichende Unterlagen zur Honorarsubmission

Die Teilnehmer haben folgende Unterlagen einzureichen:

• 1 Satz Pläne, ungefaltet in Mappe oder gerollt (in Kartonrolle)

• Ausgefülltes und unterzeichnetes Honorarangebot

• Plansatz im A3-Format als PDF-Datei auf Datenträger (CD, USB-Stick)

Abzugeben ist ein Blatt A0 (Hochformat 84/120cm). Sämtliche Pläne sind auf festem weissem

Papier und in den geforderten Massstäben (inkl. Massstabsleiste) einzureichen. Alle Grundrisse

sind nach der Situation, Norden nach oben (inkl. Nordpfeil), auszurichten.

• Situationsplan 1:500, als Dachaufsicht mit allen zum Verständnis wichtigen Angaben

zum Freiraum, Höhenkoten und Parzellengrenzen, angrenzende Bauten

• Grundrisse 1:200, alle Geschosse, mit Raumbezeichnung und Raumnummer gemäss

Raumprogramm und Angabe der effektiv projektierten Fläche (m2),

Erdgeschoss mit angrenzender Umgebungsgestaltung

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• Schnitte 1:200, Längs- und Querschnitte soweit für das Verständnis des Projektes

erforderlich. In den Schnitten sind die angrenzenden Bauten darzustellen.

• Fassaden 1:200, soweit für das Verständnis des Projektes erforderlich, mit

gewachsenem und neuem Terrainverlauf

• Konzeptbeschrieb In Planform mit Aussagen zum architektonischen Konzept und

denkmalpflegerischer Qualität, Tragstruktur, Materialisierung generell,

Erschliessung und Freiraum

• Honorarangebot Ausgefüllte Vorlage Honorarangebot (Unterlage 8). Ein

Einzahlungsschein zur Überweisung der Entschädigung ist beizulegen.

• Daten-CD/USB-Stick Mit allen eingereichten Unterlagen als PDF.

• Modell

5.4. Beschriftung (orientierend)

Das Verfahren wird nicht anonym durchgeführt. Sämtliche einzureichenden Unterlagen sind mit

einem und dem Vermerk „Erweiterung Kirchenzentrum, Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee“,

und den Angaben zum Verfasser zu beschriften.

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6. Planungsrichtlinien und Hinweise (orientierend)

6.1. Planungsperimeter und Betrachtungsperimeter

Der Planungsperimeter umfasst einen Teil der Parzelle 461. Die Erschliessung erfolgt über die

Dägersteinstrasse.

Planungsperimeter Erweiterung Kirchenzentrum Evang. -Ref. Kirchgemeinde Sursee

Betrachtungsperimeter

Planungsperimeter Parzelle 461 mit Anschluss an Bestandesgebäude

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6.2. Bestehende Gebäude im Betrachtungsperimeter

Bestehende Gebäude Kirchenzentrum Evang. -Ref. Kirchgemeinde Sursee

• 1) Reformierte Kirche

Baujahr 1913

Bewertung Denkmalpflege: schützenswert

• 2) Pfarrhaus

Baujahr 1913

Bewertung Denkmalpflege: schützenswert

• 3) Mitteltrakt mit Foyer

Baujahr 1966/2003

Bewertung Denkmalpflege: erhaltenswert

6.3. Denkmalpflegerische Aspekte

Da der Mitteltrakt als „erhaltenswert“ im Bauinventar eingestuft ist, hat die Bauherrschaft von der

Denkmalpflege des Kt. Luzern eine Stellungnahme zum Umgang mit diesem Bauteil angefordert.

Die Stellungnahme der Denkmalpflege vom 26.08.2019 lautet wie folgt:

„Das kantonale Bauinventar ist ein wissenschaftliches Fach- und Hinweisinventar, das den

Baubestand des Kantons auf seine kulturgeschichtliche Bedeutung prüft und bewertet. Für die

Beurteilung werden verschiedene fachliche Kriterien hinzugezogen wie die architektonische,

künstlerische und historische Bedeutung, den Erhaltungszustand (Anteil historischer Substanz)

oder auch der Situationswert und im Vergleich mit dem lokalen, regionalen oder auch kantonalen

Baubestand bewertet. Alle weiteren Fragen so auch der bautechnische Zustand und die

Sanierbarkeit, resp. die Verhältnismässigkeit einer Instandsetzung und Sanierung sind im

Bewilligungsverfahren zu prüfen und können nicht auf Ebene des Inventars beurteilt werden. Das

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Bauinventar wird gemeindeweise erarbeitet und in Kraft gesetzt und bildet somit den Baubestand

der jeweiligen Gemeinde zum Zeitpunkt der formellen Inkraftsetzung ab, für Sursee der 1.

September 2014. Aufgrund dieser Rechtslage ist formell keine Entlassung aus dem Bauinventar

möglich, sofern keine neuen fachlichen Erkenntnisse vorliegen, die eine Änderung der Bewertung

notwendig machen würden. D.h. für die Weiterführung der Planungsarbeiten Abbruch und

Ersatzneubau des Saalanbaus zwischen Reformierter Kirche und Pfarrhaus Sursee

(Dägersteinstrasse 3) ist keine formelle Entlassung notwendig. Alle baulichen Rahmenbedingungen

für einen Ersatzneubau sind mit dem zuständigen Gebietsdenkmalpfleger Herr Marcus Casutt zu

besprechen. Im Rahmen einer zukünftigen Aktualisierung des Kantonalen Bauinventars für die

ganze Stadt Sursee, wird das Objekt, sofern der Abbruch und Ersatz bis dann vollzogen sind, nicht

mehr ins dannzumal aktuelle Inventar aufgenommen, resp. aus dem Inventar gestrichen.

Diese auf den ersten Blick etwas widersprüchliche Sachlage weist darauf hin, dass die Beurteilung

eines Gebäudes als schützenswert oder erhaltenswert im Grundsatz fachlich nach wie vor richtig

ist, auch wenn die Kantonale Denkmalpflege einer baulichen Massnahme wie z.B. einem

Ersatzneubau in der Planungsphase grundsätzlich zugestimmt hat.“

6.4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

6.4.1. Lage und Zone Kirchenzentrum Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee

Die Parzelle 461 mit dem Kirchenzentrum liegt im Gebiet Wilimatt in der Zone für öffentliche

Zwecke Oe (e).

Das Grundstück wird überlagert durch die Archäologische Schutzzone (AS) und liegt in der Zone

mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES II.

Ausschnitt Zonenplan Teil Süd, Stadt Sursee, 20. März 2019

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6.4.2. Baurechtliche Vorgaben

Für die Planung der Erweiterung des Reformierten Kirchenzentrums Sursee auf der Parzelle 461

werden folgende massgeblichen Artikel des Bau- und Zonenreglements der Stadt Sursee

festgehalten (Teilauszug BZR Stadt Sursee vom 23./24. Oktober 1989, geändert am 28. August

2000):

BZR, Art. 5a

Schutz des Orts- und Landschaftsbildes

Bauliche und landschaftliche Veränderungen im Gemeindegebiet sind so zu gestalten, dass sie

siedlungsbaulich und architektonisch in einer qualitätsvollen Beziehung zur baulichen und

landschaftlichen Umgebung stehen.

BZR, Art. 6a

Kulturobjekte 2 Bauliche Veränderungen an Kulturobjekten sind qualitätsvoll zu gestalten und erfordern in jedem

Fall die Zustimmung des Stadtrates. 3 In der näheren Umgebung der Kulturobjekte sind Bauten und Anlagen so zu gestalten, dass die

Kulturobjekte in ihrem Situationswert nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

BZR, Art. 6c

Grünflächen

Die Bepflanzung der Grünflächen bei öffentlichen Bauten und Anlagen, Industrie- und

Gewerbezonen sowie Abstell- und Lagerplätzen hat mehrheitlich mit einheimischen und

standortgerechten Sträuchern, Bäumen und Wildkräutern zu erfolgen.

BZR, Art. 19

Betagten- und behindertengerechtes Bauen

Bei Bauten und Anlagen der öffentlichen Hand und bei Bauten und Anlagen anderer

Bauherrschaften, die vorwiegend öffentlichen Zwecken dienen oder öffentlich genutzt werden, ist

auf die Bedürfnisse der Betagten und Behinderten Rücksicht zu nehmen. Als Grundlage sind die

anerkannten eidgenössischen Normen und Richtlinien beizuziehen.

BZR, Art. 37

Zone für öffentliche Zwecke (Oe) 1 Die Zone für öffentliche Zwecke dient der Nutzung für vorhandene sowie künftige Bauten und

Anlagen mit öffentlicher Zweckbestimmung. Der Zone für öffentliche Zwecke werden gemäss

§ 51 Absatz 3 des Planungs- und Baugesetzes diejenigen Nutzungen zugewiesen, die im Anhang

IV verbindlich umschrieben sind.

BZR, Art. 42a

Archäologische Schutzzone (AS) 1 Die archäologische Schutzzone AS überlagert andere Zonen. 2 Eingriffe in den Boden, die im Sinne von § 184 des Planungs- und Baugesetzes

bewilligungspflichtig sind, dürfen erst nach Zustimmung durch das Amt für Denkmalpflege und

Archäologie ausgeführt werden. Das Gesuch ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens dem

Amt für Denkmalpflege und Archäologie einzureichen. 3 Im Übrigen gilt für archäologische Fundstellen das Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler

vom 8. März 1960.

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Anhang IV

Konkrete Nutzungszuweisung für die Zonen für öffentliche Zwecke gemäss Artikel 37 dieses Bau -

und Zonenreglements

6.5. Gesetzliche Grundlagen

Im Rahmen der Planung und Ausführung des Projektes sind nebst den „allgemeinen Regeln der

Baukunst“ alle einschlägigen Gesetze, Normen, Vorschriften und Richtlinien einzuhalten. Für die

Bearbeitung der gestellten Aufgabe haben insbesondere folgende Gesetze, Verordnungen, Zonen-

plan Richtlinien, Vorschriften und Vorgaben ihre Gültigkeit (Auflistung nicht abschliessend):

Gesetze / Verordnungen des Kanton Luzerns

Planungs- und Baugesetz (PBG), vom 07.03.1989 (Stand 01.01.2019)

http://srl.lu.ch/frontend/versions/3312

Planungs- und Bauverordnung (PBV), vom 29.10.2013 (Stand 01.03.2019)

http://srl.lu.ch/frontend/versions/3396

Bau- und Zonenreglement Stadt Sursee (BZR)

Bau- und Zonenreglement vom 20. März 2019

http://www.sursee.ch/dl.php/de/5c99e2187cc23/03_Bau-_und_Zonenreglement_angepasst.pdf

Zonenplan Stadt Sursee

http://www.sursee.ch/dl.php/de/5c99e218798e7/02_Zonenplan_Sud_angepasst.pdf

Zonenplan mit orientierenden Inhalten

http://www.sursee.ch/dl.php/de/5c585839a03a2/5_Zonenplan_mit_orientierenden_Inhalten.pdf

Brandschutz

Die aktuellen Brandschutzvorschriften VKF werden als verbindlich vorausgesetzt.

Schweizerische Brandschutzvorschriften 2015

http://www.praever.ch/DE/BS/BSV2015/Seiten/default_bsv2015.aspx

Behindertengerechte Bauweise – Hindernisfreie Bauten

Die Norm SIA 500 “Hindernisfreie Bauten“, Ausgabe 2009 wird als verbindlich vorausgesetzt.

Energiegesetz des Kanton Luzern

Kantonales Energiegesetz (KEnG) vom 04.12.2017 (Stand 01.01.2019)

http://srl.lu.ch/frontend/versions/3308

Kantonale Energieverordnung (KEnV) vom 25.09.2018 (Stand 01.01.2019)

http://srl.lu.ch/frontend/versions/3313

Schutz für Vögel und andere Tiere

Schweizerische Vogelwarte Sempach: Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht

https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/voegel_glas_licht_2012.pdf

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6.6. Nachhaltigkeitsstandards

Der Neubau soll höchsten ökologischen Standards entsprechen und Minergie-P-Eco zertifiziert

werden. Weiter soll die Kirchen-interne Zertifizierung „Grüner Güggel“ angestrebt werden

https://www.minergie.ch/media/190103_anwendungshilfe_minergie_p_a_v2019.1_de.pdf

https://www.minergie.ch/media/190115_wegleitung_minergie_eco_v2018.3_de_1.pdf

https://www.oeku.ch/de/documents/LeitfadenGrunerGuggelKirUm-oeku-Stand2018.pdf

6.7. Erläuterungen zum Raumprogramm

Die gesamten Raumbedürfnisse sind der Unterlage 2 Raumprogramm zu entnehmen.

In Ergänzung zum Raumprogramm sind die Hinweise gemäss Anforderungsprofil Pt. 2.2 zu

beachten:

6.8. Freiraum- und Umgebungsgestaltung

Die Bepflanzung der Grünflächen soll mehrheitlich mit einheimischen und standortgerechten

Sträuchern, Bäumen und Wildkräutern erfolgen.

6.9. Wirtschaftlichkeit

Der Wirtschaftlichkeit in der Erstellung, Betrieb und Unterhalt, welche für die Rentabilität

wesentliche Faktoren darstellen, wird hohe Bedeutung zugemessen. Um die Ziele der

Auftraggeberin zu erreichen, sind die Teilnehmer angehalten, nebst einem haushälterischen

Umgang mit der zur Verfügung stehenden Bodenfläche ein im Rahmen der Anforderungen

optimales Verhältnis von Nutz- zu Verkehrsflächen anzustreben.

6.10. Lärmschutz

Das Grundstück liegt in der Zone mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES II.

6.11. Altlasten

Es ist kein Eintrag im Altlastenkataster vorhanden.

7. Schlussbestimmungen

Mit der Einreichung des Entwurfes erklären die Teilnehmer sämtliche Bestimmungen des

Programms und der Fragenbeantwortung als verbindlich. Im Weiteren akzeptieren sie die

Entscheide des Beurteilungsgremiums, auch in Ermessensfragen.

Allfällige Streitigkeiten werden an ordentlichen Gerichten entschieden. Als Gerichtstand gilt einzig

und ausschliesslich der Kanton Luzern.


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