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Pflichten des Arbeitnehmers

Date post: 30-Dec-2015
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Pflichten des Arbeitnehmers. Pflichten - Arbeitspflicht - Treuepflicht Wettbewerbsverbot Haftung - für Nichtleistung - für Sachschäden und Schlechtleistung - für Manko Rückzahlung von Sonderleistung. Manuel Douglas & Rainer Führs. Pflichten des Arbeitnehmers. - PowerPoint PPT Presentation
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Pflichten des Pflichten des Arbeitnehmers Arbeitnehmers Pflichten Pflichten - Arbeitspflicht - Arbeitspflicht - Treuepflicht - Treuepflicht Wettbewerbsverbot Wettbewerbsverbot Haftung Haftung - für Nichtleistung - für Nichtleistung - für Sachschäden und - für Sachschäden und Schlechtleistung Schlechtleistung - für Manko - für Manko Rückzahlung von Sonderleistung Rückzahlung von Sonderleistung Manuel Douglas & Rainer Führs Manuel Douglas & Rainer Führs
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Page 1: Pflichten des Arbeitnehmers

Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

PflichtenPflichten- Arbeitspflicht- Arbeitspflicht- Treuepflicht- Treuepflicht

WettbewerbsverbotWettbewerbsverbot HaftungHaftung

- für Nichtleistung- für Nichtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Manko- für Manko

Rückzahlung von SonderleistungRückzahlung von Sonderleistung

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

Page 2: Pflichten des Arbeitnehmers

Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Pflichten im Arbeitsverhältnis werden unterteilt in:Pflichten im Arbeitsverhältnis werden unterteilt in:

1. 1. HauptplichtenHauptplichten (im Gegenseitigkeitsverhältnis) (im Gegenseitigkeitsverhältnis)

- Arbeitspflicht des Arbeitnehmers- Arbeitspflicht des Arbeitnehmers

- Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers- Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers

2. 2. NebenpflichtenNebenpflichten

- Gehorsamspflicht- Gehorsamspflicht

- Treuepflicht- Treuepflicht

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

PflichtenPflichten- Arbeitspflicht- Arbeitspflicht- Treuepflicht- Treuepflicht

WettbewerbsverbotWettbewerbsverbot HaftungHaftung

- für Nichtleistung- für Nichtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Manko- für Manko

Rückzahlung von SonderleistungRückzahlung von Sonderleistung

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

Page 4: Pflichten des Arbeitnehmers

Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Arbeitspflicht des Arbeitnehmers:Arbeitspflicht des Arbeitnehmers:

Die Pflichten des Arbeitnehmers ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag.

Der Arbeitgeber kann folgendes bestimmen:- Art der Arbeitsleistung- Ort der Arbeit- Einhaltung der Arbeitszeit

Der Arbeitnehmer:- muss der Arbeitspflicht nachkommen. - kann diese nicht auf andere übertragen. Bei Verstoß kein Anspruch auf Entlohnung

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

Page 5: Pflichten des Arbeitnehmers

Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Ausnahmen bei denen der Anspruch auf Arbeitsleistung entfällt:Ausnahmen bei denen der Anspruch auf Arbeitsleistung entfällt:

-- UnmöglichkeitUnmöglichkeit

-- AnnahmeverzugAnnahmeverzug

-- UrlaubUrlaub

-- Unzumutbarkeit wegen persönlicher VerhinderungUnzumutbarkeit wegen persönlicher Verhinderung

-- KrankheitKrankheit

-- Teilnahme an rechtmäßigem StreikTeilnahme an rechtmäßigem Streik

-- Arbeitsbefreiung nach MutterschutzArbeitsbefreiung nach Mutterschutz

-- StellensucheStellensuche

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

Page 6: Pflichten des Arbeitnehmers

Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

PflichtenPflichten- Arbeitspflicht- Arbeitspflicht- Treuepflicht- Treuepflicht

WettbewerbsverbotWettbewerbsverbot HaftungHaftung

- für Nichtleistung- für Nichtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Manko- für Manko

Rückzahlung von SonderleistungRückzahlung von Sonderleistung

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

Page 7: Pflichten des Arbeitnehmers

Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Die TreuepflichtDie Treuepflicht

Ist eine Nebenpflicht und beinhaltet folgende VerhaltensregelnIst eine Nebenpflicht und beinhaltet folgende Verhaltensregeln

- - Leistung von Überstunden in echten NotfällenLeistung von Überstunden in echten Notfällen

- - Kein WettbewerbKein Wettbewerb

- - Anzeige drohender SchädenAnzeige drohender Schäden

- - pflegliche Behandlung der Arbeitsgerätepflegliche Behandlung der Arbeitsgeräte

- - keine Verleitung anderer Arbeitnehmer zum Vertragsbruchkeine Verleitung anderer Arbeitnehmer zum Vertragsbruch

- - keine Preisgabe von Betriebsgeheimnissenkeine Preisgabe von Betriebsgeheimnissen

- - keine Annahme von Schmiergeldernkeine Annahme von Schmiergeldern

- - keine Störung des Betriebsfriedenskeine Störung des Betriebsfriedens

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Die TreuepflichtDie Treuepflicht

Es ergibt sich ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Es ergibt sich ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Verletzung der Treuepflicht unter folgenden Voraussetzungen:Verletzung der Treuepflicht unter folgenden Voraussetzungen:

1.1. Bestehender ArbeitsvertragBestehender Arbeitsvertrag

2.2. Pflichtverletzung des ArbeitnehmersPflichtverletzung des Arbeitnehmers

3.3. Verschulden durch den ArbeitnehmerVerschulden durch den Arbeitnehmer

4.4. Entstehung eines SchadensEntstehung eines Schadens

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

PflichtenPflichten- Arbeitspflicht- Arbeitspflicht- Treuepflicht- Treuepflicht

WettbewerbsverbotWettbewerbsverbot HaftungHaftung

- für Nichtleistung- für Nichtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Manko- für Manko

Rückzahlung von SonderleistungRückzahlung von Sonderleistung

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

WettbewerbsverbotWettbewerbsverbot

Unter Wettbewerbsverbot versteht man, dass der Arbeitnehmer dem Unter Wettbewerbsverbot versteht man, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darf, während er für ihn Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darf, während er für ihn arbeitet.arbeitet.

Ein Wettbewerbsverbot kann auch über diesen Zeitraum hinaus Ein Wettbewerbsverbot kann auch über diesen Zeitraum hinaus bestehen, wenn eine entsprechende „Karenzklausel“ im bestehen, wenn eine entsprechende „Karenzklausel“ im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Diese Vereinbarung ist nur dann verbindlich für den Arbeitnehmer, Diese Vereinbarung ist nur dann verbindlich für den Arbeitnehmer, wenn dafür eine „angemessene Entschädigung“ vom Arbeitgeber für wenn dafür eine „angemessene Entschädigung“ vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum gezahlt wird.diesen Zeitraum gezahlt wird.

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

PflichtenPflichten- Arbeitspflicht- Arbeitspflicht- Treuepflicht- Treuepflicht

WettbewerbsverbotWettbewerbsverbot HaftungHaftung

- für Nichtleistung- für Nichtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Manko- für Manko

Rückzahlung von SonderleistungRückzahlung von Sonderleistung

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Haftung für SchädenHaftung für Schäden

Grundsätzlich gilt: Wenn Jemand schuldhaft einen Schaden Grundsätzlich gilt: Wenn Jemand schuldhaft einen Schaden verursacht, muss derjenige dem Geschädigten den Schaden verursacht, muss derjenige dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Bei der Haftung des Arbeitnehmers sind allerdings ersetzen. Bei der Haftung des Arbeitnehmers sind allerdings Sonderregelungen zu beachten.Sonderregelungen zu beachten.

Der Arbeitnehmer macht sich Schadensersatzpflichtig, wenn er:Der Arbeitnehmer macht sich Schadensersatzpflichtig, wenn er:

1. trotz Verpflichtung nicht arbeitet.1. trotz Verpflichtung nicht arbeitet.

2. schlecht oder fehlerhaft arbeitet2. schlecht oder fehlerhaft arbeitet

3. für Fehlbeträge verantwortlich ist3. für Fehlbeträge verantwortlich ist

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

PflichtenPflichten- Arbeitspflicht- Arbeitspflicht- Treuepflicht- Treuepflicht

WettbewerbsverbotWettbewerbsverbot HaftungHaftung

- für Nichtleistung- für Nichtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Manko- für Manko

Rückzahlung von SonderleistungRückzahlung von Sonderleistung

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

Page 14: Pflichten des Arbeitnehmers

Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Haftung für SchädenHaftung für Schäden

Nichtleistung:Nichtleistung:

Nichtleistung wird unterschieden wenn:Nichtleistung wird unterschieden wenn:

1. 1. Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt, d.h. die geschuldete Arbeit Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt, d.h. die geschuldete Arbeit ist nicht mehr nachzuholen.ist nicht mehr nachzuholen.

2.2. Keine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. In diesem Fall handelt Keine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. In diesem Fall handelt es sich um positive Vertragsverletzung, d.h. Der Arbeitnehmer hat die Arbeit es sich um positive Vertragsverletzung, d.h. Der Arbeitnehmer hat die Arbeit bereits vor dem Arbeitsantritt oder für in der Zukunft liegende Termine bereits vor dem Arbeitsantritt oder für in der Zukunft liegende Termine verweigert. (z.B. „Nächsten Mittwoch bin ich krank“)verweigert. (z.B. „Nächsten Mittwoch bin ich krank“)

Da in beiden Fällen keine Berechtigung zur Arbeitsverweigerung besteht, Da in beiden Fällen keine Berechtigung zur Arbeitsverweigerung besteht, kann der Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz verlangen.kann der Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz verlangen.

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Haftung für SchädenHaftung für Schäden

Nichtleistung:Nichtleistung:

Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers ergibt sich unter folgenden Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers ergibt sich unter folgenden Bedingungen:Bedingungen:

1. Bestehen eines Arbeitsvertrages1. Bestehen eines Arbeitsvertrages

2. Nichtleistung der geschuldeten Arbeit2. Nichtleistung der geschuldeten Arbeit

3. Der Arbeitnehmer hat den Schaden zu vertreten3. Der Arbeitnehmer hat den Schaden zu vertreten

4. Keine Berechtigung zur Arbeitsverweigerung4. Keine Berechtigung zur Arbeitsverweigerung

5. Entstehung eines Schadens5. Entstehung eines Schadens

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

PflichtenPflichten- Arbeitspflicht- Arbeitspflicht- Treuepflicht- Treuepflicht

WettbewerbsverbotWettbewerbsverbot HaftungHaftung

- für Nichtleistung- für Nichtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Manko- für Manko

Rückzahlung von SonderleistungRückzahlung von Sonderleistung

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Haftung für SchädenHaftung für Schäden

Sachschäden und Schlechtleistung:Sachschäden und Schlechtleistung:

Die Vollhaftung des Arbeitnehmers für Sachschäden und Schlechtleistungen würde eine Die Vollhaftung des Arbeitnehmers für Sachschäden und Schlechtleistungen würde eine Existenzgefährdung für den Arbeitnehmer bedeuten und steht in keinem Verhältnis zur Existenzgefährdung für den Arbeitnehmer bedeuten und steht in keinem Verhältnis zur Entlohnung. Dem Arbeitgeber hingegen fließt der wirtschaftliche Erfolg der Entlohnung. Dem Arbeitgeber hingegen fließt der wirtschaftliche Erfolg der Unternehmung zu.Unternehmung zu.

Der Arbeitgeber ist selbst verantwortlich das damit verbundene Schadensrisiko abzuschätzen Der Arbeitgeber ist selbst verantwortlich das damit verbundene Schadensrisiko abzuschätzen und sich dagegen abzusichern. und sich dagegen abzusichern.

Für schuldlos bis leicht fahrlässig entstandene Schäden haftet der AN nicht.Für schuldlos bis leicht fahrlässig entstandene Schäden haftet der AN nicht.Bei mittlerer Fahrlässigkeit werden folgende Faktoren für die Schadensquotelung Bei mittlerer Fahrlässigkeit werden folgende Faktoren für die Schadensquotelung berücksichtigt:berücksichtigt:- Schadensanlass- Schadensanlass- Schadensfolgen- Schadensfolgen- Zumutbarkeit der Schadenstragung für den AN- Zumutbarkeit der Schadenstragung für den AN

Wenn der AN nach Berücksichtigung der obigen Faktoren haften muss, ist noch zu prüfen in Wenn der AN nach Berücksichtigung der obigen Faktoren haften muss, ist noch zu prüfen in wie weit den Arbeitgeber ein Mitverschulden trifft.wie weit den Arbeitgeber ein Mitverschulden trifft.

Der Arbeitnehmer haftet lediglich dann voll, wenn er grob fahrlässig oder unter Vorsatz Der Arbeitnehmer haftet lediglich dann voll, wenn er grob fahrlässig oder unter Vorsatz gehandelt hatgehandelt hat..

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

PflichtenPflichten- Arbeitspflicht- Arbeitspflicht- Treuepflicht- Treuepflicht

WettbewerbsverbotWettbewerbsverbot HaftungHaftung

- für Nichtleistung- für Nichtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Manko- für Manko

Rückzahlung von SonderleistungRückzahlung von Sonderleistung

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Haftung für SchädenHaftung für Schäden

Mankohaftung:Mankohaftung:

Wenn im Arbeitsvertrag eine Mankoabrede zwischen AN und AG getroffen wurde, haftet der Wenn im Arbeitsvertrag eine Mankoabrede zwischen AN und AG getroffen wurde, haftet der AN nicht nur bei Verschulden eines Mankos sondern es genügt allein die Tatsache des AN nicht nur bei Verschulden eines Mankos sondern es genügt allein die Tatsache des Vorliegens eines Mankos. Für dieses vom AN eingegangene Haftungsrisiko muss der Vorliegens eines Mankos. Für dieses vom AN eingegangene Haftungsrisiko muss der AG dem AN eine Zusatzzahlung (Mankogeld) bieten. Der Arbeitnehmer darf nur alleine AG dem AN eine Zusatzzahlung (Mankogeld) bieten. Der Arbeitnehmer darf nur alleine Zugang zu dem Kassen- oder Warenbestand haben, so dass er die Entstehung eines Zugang zu dem Kassen- oder Warenbestand haben, so dass er die Entstehung eines Mankos verhindern kann.Mankos verhindern kann.

Wenn keine Mankoabrede getroffen wurde, muss der AG dem AN das Verschulden des Wenn keine Mankoabrede getroffen wurde, muss der AG dem AN das Verschulden des Mankos nachweisen. Mankos nachweisen.

Es sei denn dem AN war der Bestand zur alleinigen selbstständigen Verwahrung anvertraut. Es sei denn dem AN war der Bestand zur alleinigen selbstständigen Verwahrung anvertraut.

Der Anspruch auf Schadensersatz des AG wegen Unmöglichkeit der Herausgabe des Der Anspruch auf Schadensersatz des AG wegen Unmöglichkeit der Herausgabe des Fehlbetrags ergibt sich, wenn:Fehlbetrags ergibt sich, wenn:

-- Der Bestand dem AN zur alleinigen Verwahrung anvertraut wurdeDer Bestand dem AN zur alleinigen Verwahrung anvertraut wurde-- Das Manko macht dem AN die Herausgabe unmöglichDas Manko macht dem AN die Herausgabe unmöglich-- Der AN die Unmöglichkeit zu vertreten hatDer AN die Unmöglichkeit zu vertreten hat

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

PflichtenPflichten- Arbeitspflicht- Arbeitspflicht- Treuepflicht- Treuepflicht

WettbewerbsverbotWettbewerbsverbot HaftungHaftung

- für Nichtleistung- für Nichtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Sachschäden und Schlechtleistung- für Manko- für Manko

Rückzahlung von SonderleistungRückzahlung von Sonderleistung

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Rückzahlung von SonderleistungenRückzahlung von Sonderleistungen

Sonderzahlungen können nur unter bestimmten Bedingungen zurückverlangt werden, z.B. wenn die Sonderzahlungen können nur unter bestimmten Bedingungen zurückverlangt werden, z.B. wenn die Sonderzahlung zu einem bestimmten Anlass gewährt wurde und eine Vereinbarung zur Sonderzahlung zu einem bestimmten Anlass gewährt wurde und eine Vereinbarung zur Rückzahlung besteht.Rückzahlung besteht.

Es wird unterschieden zwischen:Es wird unterschieden zwischen:1.1. Leistung für bisherige Arbeitsleistungen (Belohnung)Leistung für bisherige Arbeitsleistungen (Belohnung)

- kann nicht zurückverlangt werden- kann nicht zurückverlangt werden

2.2. Leistung für bisherige Arbeitsleistungen und gleichzeitig als Motivation für die zukünftige Arbeit.Leistung für bisherige Arbeitsleistungen und gleichzeitig als Motivation für die zukünftige Arbeit.- Kann durch Rückzahlungsklausel entweder in voller Höhe oder gar nicht zurückverlangt werden.- Kann durch Rückzahlungsklausel entweder in voller Höhe oder gar nicht zurückverlangt werden.

Rückzahlungsklausel:Rückzahlungsklausel:- Wirksamkeit richtet sich nach der Höhe der Leistung, sowie der ZeitdauerWirksamkeit richtet sich nach der Höhe der Leistung, sowie der Zeitdauer- Ist bis 100Euro unwirksamIst bis 100Euro unwirksam- Gratifikationen können zurückverlangt werden, wenn:Gratifikationen können zurückverlangt werden, wenn:- sie eine Höhe von bis zu einem Monatsgehalt erreicht, und der AN vor dem 31.3. des sie eine Höhe von bis zu einem Monatsgehalt erreicht, und der AN vor dem 31.3. des

Folgejahres ausscheidet.Folgejahres ausscheidet.- die Gratifikation ein Monatsgehalt übersteigt und der AN am 31.3. des Folgejahres die Gratifikation ein Monatsgehalt übersteigt und der AN am 31.3. des Folgejahres

ausscheidetausscheidet- Bei Stichtagsregelung tritt kein Problem der Rückzahlung auf Bei Stichtagsregelung tritt kein Problem der Rückzahlung auf

Manuel Douglas & Rainer FührsManuel Douglas & Rainer Führs

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Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des Arbeitnehmers

Vielen Dank für die AufmerksamkeitVielen Dank für die Aufmerksamkeit

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