Date post: | 05-Apr-2015 |
Category: |
Documents |
Upload: | juliane-wolfrom |
View: | 103 times |
Download: | 1 times |
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
2. Bürgerversammlung
„Dorferneuerung Essen“
am Donnerstag, 15.03.2012, im Hotel „Zum Rathaus“
Referent: Bernhard Ellberg, Leiter des Amtes für Landentwicklung
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Warum gibt das Land Geld für die Dorferneuerung?
Was wird gefördert?
Zuwendungshöhe
Antragsweg
Fördermöglichkeiten in der Dorferneuerung
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Warum gibt das Land Geld für Dorferneuerung?
Ziele:
• Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes sichern
• Impulse für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes geben
• Bewahrung der Dörfer als Wohn-, Sozial- und Kulturraum
• Bewahrung und Entwicklung des typischen Landschafts- und Ortsbildes/Kulturerbes
• Sicherung der Grundversorgung
• Förderung des Fremdenverkehrs
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Was wird gefördert?
• Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen
• Gestaltung• Rückbau• Verkehrsberuhigung• Wiederherstellung von Klinkerstraßen usw.
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Was wird gefördert?
• Rückbau, Wiederherstellung, Umgestaltung und Sanierung von:
• Gewässern• Wasserflächen und deren
Randbereiche
• Anlage, Gestaltung, Sanierung, Vernetzung und Sicherung von Anlagen zum Abbau ökologischer Defizite:
• Obstwiesen• Bauerngärten• Teiche• Mauern usw.
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Was wird gefördert ?
• Kleine Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters
• z. B. Maßnahmen an ortsbildprägender, alter Bausubstanz und deren Außenanlagen
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Was wird gefördert?
• Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung land- und forstwirtschaftlicher oder ehemals land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter
vorher
nachher
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die geeignet sind, land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz, einschließlich Hofräume und Nebengebäude
• an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen, z. B. Stallentlüftungsmodernisierungen• vor Einwirkungen von außen zu schützen, z. B. Eingrünungen• in das Ortsbild oder die Landschaft
einzubinden, z. B. durch Hecken, Zäune, etc.
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Was wird gefördert?Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
Zuwendungsempfänger:
• Land- und forstwirtschaftliche Betriebe!!!
Umnutzung landwirtschaftlicherBausubstanz zu:• Wohn-,• Gewerbe-,• Kulturelle,• öffentliche oder• gemeinschaftliche Zwecke
Arbeitsplätze sichernArbeitsplätze schaffenZusatzeinkommen erschließen
Umbau einer Scheune zu Bürozwecken
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
Zuwendungsempfänger:
• Natürliche Personen und Personengesellschaften• Juristische Personen des privaten Rechts
Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum
Arbeitsplätze schaffenZusatzeinkommen erschließen
Investive MaßnahmenMarkt- und Standortanalysen
Was wird gefördert?
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Was wird gefördert?
Umnutzung von ganz oder teilweise leerstehender orts- oder landschaftsbildprägender Gebäude zu:
• Wohn-,• Arbeits-,• Fremdenverkehrs-,• Freizeit-,• öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Was wird gefördert?• Neu-, Aus-, Umbau sowie
Gestaltung ländlicher Dienstleistungsein-richtungen und Gemeinschaftsanlagen, die geeignet sind, das dörfliche Gemeinwesen, die Kultur, die Kunst oder die Wirtschaftsstruktur zu stärken
• Ersatz nicht sanierungsfähiger Bausubstanz durch sich maßstäblich in das Umfeld einfügende Neubauten
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Weitere Fördermöglichkeiten(auch innerhalb der Dorferneuerung möglich)
• Schaffung von Informations- und Vermittlungseinrichtungen
• Entwicklung von Rad-, Reit- und Wanderroutenmit ergänzenden Einrichtungen, wie z. B. Parkplätze oder Aussichtsstellen
• Infrastrukturmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung
– Museen, Bootsanleger, Spielscheunen, Freilichtbühnen...
Ländlicher Tourismus
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
• Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung
von Dienstleistungseinrichtungen
– Errichtung von Dorf- oder Nachbarschafts-läden
– Einrichtungen für Informations- und Kommunikationstechnik
– Prozesswärmeverwertung von Bioenergie-anlagen
– Versorgung der örtlichen oder regionalen Märkte mit Dienstleistungen usw.
Dienstleistungseinrichtungen
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
• Erhaltung, Gestaltung und Verbesserung von denkmalgeschützter, denkmalwürdiger oder landschaftstypischer Anlagen:
– Mühlen– Schleusen– Besondere landwirtschaftliche Gebäude, z. B.
Gulfhäuser
• Umnutzung von denkmalgeschützter, denkmalwürdiger oder landschaftstypischer Bausubstanz
Kulturerbe
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Fördersätze
Planung: bis zu 50 %
Betreuung: bis zu 50 %
öffentliche Maßnahmen: bis zu 50 %Mindestzuschuss: 5.000 EuroAnteilsfinanzierung
private Maßnahmen: bis zu 30%Mindestzuschuss: 2.500 Eurohöchstens: 25.000 Euro je
ObjektAnteilsfinanzierung
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Der Weg eines privaten Antrages
Wer macht Was
Bürger Maßnahme überlegen
Planer/Betreuer Gestaltungsvorschläge vor Ort
Bürger Kostenvoranschlag einholen
Gemeinde/Bürger Antrag ausfüllen
Amt für Landentwicklung Förderfähigkeit prüfenOldenburg evtl. Zuwendungsbescheid
Bürger Maßnahme durchführen
Amt für Landentwicklung Auszahlung nach PrüfungOldenburg der Abrechnung
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Beachte!
Mit der Durchführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn Sie denZuwendungsbescheid des Amtes fürLandentwicklung Oldenburg in Händen haben!
Ausnahme:
Die Genehmigung zum vorzeitigen Investitionsbeginn.
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Die Teilnahme amFörderprogrammund der Durchführung von Maßnahmen sind freiwillig!
Grundsatz der Dorferneuerung!
Niedersachsen
LGLN, Regionaldirektion Oldenburg
Amt für Landentwicklung Oldenburg
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!