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Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung · linie Artikel 6 Abs. 3 und 4. Hierzu wird in der...

Date post: 07-Aug-2019
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Titel: Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015) Projekt: Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt Plewiska und Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Auftraggeber: 50Hertz Transmission GmbH Eichenstraße 3A, 12435 Berlin Auftragnehmer: Umweltfachliche Bearbeitung: IBUe Ingenieurbüro für Umwelt und Energie GmbH & Co. KG Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche
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Page 1: Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung · linie Artikel 6 Abs. 3 und 4. Hierzu wird in der FFH-Richtlinie festgelegt: „Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung

Titel:

Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung

FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)

Projekt:

Raumordnungsverfahren

3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt

Auftraggeber:

50Hertz Transmission GmbH

Eichenstraße 3A, 12435 Berlin

Auftragnehmer:

Umweltfachliche Bearbeitung:

IBUe Ingenieurbüro für Umwelt und Energie GmbH & Co. KG

Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche

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3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)

50Hertz Transmission IBU Seite 1

Inhaltsverzeichnis

1 Anlass und Aufgabenstellung..................................................................... 6

2 Übersicht über die Schutzgebiete und die für ihre Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile ......................................................................... 9

2.1 Übersicht über die Schutzgebiete.......................................................................... 9

2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes ................................................................... 11

2.2.1 Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................11 2.2.2 Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ....................................12 2.2.3 Überblick über die anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora .....................13 2.2.4 Überblick über die Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie ...........................14 2.2.5 Überblick über die regelmäßig vorkommenden Zug- und Rastvögel (nicht im

Anhang I der Vogelschutzrichtlinie) .........................................................................15

2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen .............................. 15

2.4 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten ................................................................................................................ 15

3 Beschreibung des Vorhabens ...................................................................16

3.1 Trassenverlauf ...................................................................................................... 17

3.1.1 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt) ......................17 3.1.2 Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt .................................20

3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens ......................................................... 22

3.3 Baubedingte Zuwegungen und Montageflächen ................................................ 23

3.4 Wirkfaktoren .......................................................................................................... 23

4 Detailliert untersuchter Bereich .................................................................33

4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens ........................ 33

4.1.1 Voraussichtlich betroffene Lebensraumtypen und Arten .........................................34 4.1.2 Vorhandene Datenbasis .........................................................................................37

4.2 Erhaltungszustand der betroffenen Schutzobjekte ............................................ 38

4.2.1 Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Untersuchungskorridor ............................................................................................38

4.2.2 Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie ...............40 4.2.3 Voraussichtlich betroffene Amphibien und Reptilien des Anhangs II der FFH-

Richtlinie .................................................................................................................41 4.2.4 Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht

Anhang I oder II der FFH-RL) .................................................................................44 4.2.5 Voraussichtlich betroffene Vögel der Anhänge der VSchRL ....................................48

5 Ermittlung des Grades der lokalen Beeinträchtigung .............................49

5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode.............................................................. 49

5.2 Lokale Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL des Standarddatenbogen ..................................................................................... 50

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Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

Seite 2 50Hertz Transmission IBU

5.3 Lokale Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL des Standarddatenbogens ................................................................................... 50

5.4 Lokale Beeinträchtigungen von Amphibien und Reptilien des Anhangs II der FFH-RL des Standarddatenbogens ............................................................... 51

5.5 Lokale Beeinträchtigungen von Wirbellosen des Anhangs II der FFH-RL des Standarddatenbogens ................................................................................... 51

5.6 Lokale Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (nicht Anhang I oder II der FFH-RL) des Standarddatenbogens ............ 52

6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung .................53

6.1 Maßnahme 1 .......................................................................................................... 53

6.1.1 Bauzeiteinschränkung .............................................................................................53 6.1.2 Bewertung der Wirksamkeit ....................................................................................53

6.2 Maßnahme 2 .......................................................................................................... 53

6.2.1 Installation von Vogelschutzmarkern .......................................................................53 6.2.2 Bewertung der Wirksamkeit ....................................................................................53

7 Beurteilung der unvermeidbaren vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes, Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ...........................56

7.1 Beschreibung der Bewertungsmethode.............................................................. 56

7.2 Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL ................ 57

7.3 Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL .................... 57

7.4 Beeinträchtigungen von Amphibien und Reptilien des Anhangs II der FFH-RL ........................................................................................................................... 57

7.5 Beeinträchtigungen der Wirbellosen des Anhangs II der FFH-RL ..................... 58

7.6 Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora .... 58

8 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte 59

9 Gesamtübersicht über mögliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ...........................62

10 Zusammenfassung .....................................................................................67

11 Literatur und Quellen ..................................................................................70

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50Hertz Transmission IBU Seite 3

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) ......................10

Tabelle 2: Beziehung zu anderen Schutzgebieten und weiterer Status (MOŚ 2009) ...........11

Tabelle 3: Im Schutzgebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) vorkommende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie (Datenabfrage MOŚ 2009) .....................................12

Tabelle 4: Im Schutzgebiet vorkommende Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (MOŚ 2009) ..................................................................................................................13

Tabelle 5: Im Schutzgebieten vorkommende andere bedeutende Arten (MOŚ 2009) .........14

Tabelle 6 Varianten des 3. Interconnectors Eisenhüttenstadt – Plewiska ...........................17

Tabelle 7: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt) ..........................................................................18

Tabelle 8: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt ................................................................................................21

Tabelle 9: Allgemeine Hauptgefährdungsfaktoren der im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach SSYMANK et al. (1998) (BEUTLER et al. 2002) ................23

Tabelle 10: Mögliche Wirkfaktoren auf die Schutzgüter/Erhaltungsziele (vgl. BUNDESAMT FÜR

NATURSCHUTZ 2004) ...........................................................................................25

Tabelle 11: Ergebnisse der Datenabfrage Vereinen bzw. Verbänden Brandenburgs ............38

Tabelle 12: Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie (MOŚ 02.2009) .............................................................................................................39

Tabelle 13: Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie (MOŚ 02.2009) .............................................................................................................40

Tabelle 14: Voraussichtlich betroffene Amphibien/Reptilien des Anhangs II der FFH-Richtlinie (MOŚ 2009) .......................................................................................................42

Tabelle 15: Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht Anhang I oder II FFH-RL) (MOŚ 02.2009) ..........................................................44

Tabelle 16: Einordnung des Grades der lokalen Beeinträchtigung (BUNDESMINISTERIUM FÜR

VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN 2004b) .................................................49

Tabelle 17: Effizienzkontrollen von Vogelschutzmarkern (aus RICHARZ, 2009, leicht verändert) ...........................................................................................................55

Tabelle 18: Einordnung des Grades der unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen 2004b) ................56

Tabelle 19: Übersicht über die abgefragten Behörden und Ergebnisse ................................59

Tabelle 20. Mögliche Beeinträchtigungen der Lebensräume des Anhang I der FFH-RL des FFH-Gebietes „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) im Wirkraum der Variante 5 ...........62

Tabelle 21: Mögliche Beeinträchtigungen der Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL .........63

Tabelle 22: Mögliche Beeinträchtigungen der Amphibienarten des Anhangs II der FFH-RL .64

Tabelle 23: Mögliche Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien) ............................................................................................65

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Anlagenverzeichnis

Anlage 1 FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) - Standarddatenbogen

Anlage 2 FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) - Übersichtsplan

(Maßstab 1 : 50.000)

Anlage 3 FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) - Lebensraumtypen und Arten /

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele (Maßstab 1 : 10.000)

Anlage 4 FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) - Vermeidungs- und Verminde-

rungsmaßnahmen / verbleibende Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele

(Maßstab 1 : 10.000)

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Abkürzungsverzeichnis

BbgNatSchG Gesetz über den Naturschutz und die Landespflege im Land Brandenburg

(Brandenburgisches Naturschutzgesetz)

BfN Bundesamt für Naturschutz

BGBl Bundesgesetzblatt

BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzge-

setz)

B-Pläne Bebauungspläne

BverwG Bundesverwaltungsgericht

ebd. ebenda

EU Europäische Union

FFH Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natür-

lichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-

Flora-Habitat-Richtlinie)

FFH-VP Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates

der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der natürlichen Lebens-

räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)

LK Landkreis

LSG Landschaftsschutzgebiet

M Maßstab

NSG Naturschutzgebiet

SDB Standarddatenbogen

SPA Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates

über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)

VSch-RL Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung

der wildlebenden Vogelarten - EU-Vogelschutzrichtlinie

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Seite 6 50Hertz Transmission IBU

1 Anlass und Aufgabenstellung

Mit der Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 zur „Erhaltung der natürlichen Lebensräume

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)" und der Richt-

linie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie)

wurden in der Europäischen Union die rechtlichen Grundlagen für ein länderübergreifendes

Schutzgebietssystem geschaffen.

Wesentliches Ziel der Richtlinien ist die Schaffung und dauerhafte Sicherung eines kohären-

ten ökologischen Netzes von besonderen Schutzgebieten mit der Bezeichnung „Natura

2000" (Art. 3 FFH-Richtlinie).

Eine wichtige Rechtsfolge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (im Folgenden FFH-Richtlinie)

ist die Prüfung von Plänen und Projekten auf deren Verträglichkeit entsprechend FFH-Richt-

linie Artikel 6 Abs. 3 und 4.

Hierzu wird in der FFH-Richtlinie festgelegt: „Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit

der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind, die ein sol-

ches Gebiet jedoch einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten

erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für die-

ses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen...." (Artikel 6 Abs. 3).

Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 1998 wurde die FFH-Richtlinie in

nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Natur-

schutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften

(BNatSchGNeuregG) vom 25.03.2002, zuletzt geändert durch Art. 3 des BNatSchG vom

22.12.2008, BGBl. I S. 2986, sind die Regelungen zur FFH-Richtlinie bzw. Natura 2000 in

den §§ 32-36 BNatSchG verankert worden. Eine weitere Vertiefung des europäischen

Rechts fand mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom

12.12.2007 statt. Hierbei wurden verschiedene Paragraphen zum Schutz des kohärenten

Systems Natura 2000 geändert bzw. erweitert.

§ 34 BNatSchG bezieht sich auf die Prüfung der Verträglichkeit von Projekten. Nach

§ 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG (§ 26 d BbgNatSchG entsprechend) ist vor der Zulassung

oder Durchführung eines Projektes, dessen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines

Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu überprüfen. Nach § 34 Abs. 2 BNatSchG ist

ein Projekt unzulässig, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes in

seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen

kann. Das im Bundesland unmittelbar geltende Landesnaturschutzgesetz (§ 26 d

BbgNatSchG) sieht entsprechend § 34 BNatSchG Konkretisierungen zu Verträglichkeit und

Unzulässigkeit von Projekten und Plänen und Ausnahmen vor. Besteht der Verdacht einer

erheblichen Beeinträchtigung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Euro-

päischen Vogelschutzgebietes durch Projekte, müssen seitens des Projektträgers in den

nach den Rechtsvorschriften vorgeschriebenen behördlichen Gestattungs- oder Anzeigever-

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50Hertz Transmission IBU Seite 7

fahren alle Angaben gemacht werden, die zur Beurteilung der Verträglichkeit des Projektes

erforderlich sind.

Die vorliegende Voruntersuchung zur Natura 2000-Verträglichkeit wurde in Anlehnung an

den Leitfaden des BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN

(2004a) und das dazugehörige Gutachten (BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR-, BAU- UND

WOHNUNGSWESEN 2004b) erstellt.

Gemäß Art. 4 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechend

den Kriterien der Anhänge I bis III der Richtlinie Gebiete auszuwählen und der Europäi-

schen Kommission für die Bildung des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura

2000 zu melden.

Polen hat das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) als Vorschlagsgebiet der Europäi-

schen Kommission gemeldet. Eine Bestätigung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeu-

tung (GGB) seitens der Europäischen Kommission erfolgte 2008.

Seitens der 50Hertz Transmission GmbH ist der Neubau des deutschen Abschnitts des

3. Interconnectors Deutschland - Polen mit einer 380-kV-Freileitung zwischen Eisenhütten-

stadt und Plewiska und die Verstärkung des 380-kV-Netzanschlusses des UW Eisenhüt-

tenstadt vorgesehen. (Die weiterführende Planung auf polnischer Seite liegt noch nicht vor

und ist nicht Bestandteil dieser Untersuchung.) Dabei können für das auf polnischer Seite in

1.200 m Entfernung zur Grenze liegende FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) Beein-

trächtigungen durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden, daher wird eine Natura

2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Im Rahmen einer Verträglichkeitsuntersuchung im Raumordnungsverfahren ist zu beurtei-

len, inwiefern dieses Vorhaben mit den festgelegten Erhaltungszielen der Gebiete verträg-

lich ist beziehungsweise inwiefern der Schutzzweck und die Erhaltungsziele der FFH-

Gebiete durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden können.

Die Details des jeweils zu erwartenden Eingriffs in das betroffene Natura 2000-Gebiet (v. a.

exakte Linienführung, Arbeitsstreifen) sind jedoch erst bei vorliegender Feintrassierung und

damit im Planfeststellungsverfahren hinreichend bekannt. Daher werden im Rahmen der

UVU II im Planfeststellungsverfahren für die FFH-Gebiete/ SPA, für welche gemäß den Vor-

untersuchungen Beeinträchtigungen hinsichtlich der wertgebenden Arten nicht auszuschlie-

ßen sind, umfassende Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen auf der Grundlage des

dann detaillierten Planungsstandes vorgenommen.

In der vorliegenden Unterlage erfolgt die Verträglichkeitsuntersuchung bezüglich der Ver-

träglichkeit des Bauvorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen des FFH-Gebietes

„Ujście Ilanki“ (PLH 080015) für den folgenden Bereich:

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Seite 8 50Hertz Transmission IBU

Das FFH-Gebiet liegt im Untersuchungskorridor der Variante 5 auf polnischer Seite bei

Kunice in einer Entfernung von 1.200 m von der Landesgrenze und wird potenziell von die-

ser Variante gequert (detaillierte Aussagen sind aufgrund der nicht vorliegenden polnischen

Projektmerkmale zu diesem Planungstand nicht möglich).

Die räumliche Betroffenheit des FFH-Gebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 2,

M 1 : 50.000) zur vorliegenden Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung zu entnehmen.

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2 Übersicht über die Schutzgebiete und die für ihre Erhaltungsziele maß-

geblichen Bestandteile

Im Folgenden werden die Schutzgebiete und die für ihre Erhaltungsziele maßgeblichen Be-

standteile vorgestellt. Darunter fallen die im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen

des Anhangs I der FFH-Richtlinie sowie die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der

FFH-Richtlinie mit ihren Habitaten und Standorten (LANA 2004). Ferner werden die im

Standarddatenbogen genannten anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora sowie die

Vogelarten des Anhangs I und die regelmäßig vorkommenden Zugvögel betrachtet.

2.1 Übersicht über die Schutzgebiete

Lage

Das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) erstreckt sich entlang der Ilanka/ dem Eilang

vom Ort Maczków bis zur Mündung der Ilanka in die Oder. Außerdem schließt das Gebiet

ein kurzes Stück der Oder und des Oderufers südlich der Ilankamündung entlang der

deutsch-polnischen Grenze ein.

Naturraum

Charakteristisch für die Gebiete sind die reich strukturierten Auenkomplexe des Odertals mit

Resten von Weichholz- und Hartholzauenwald, Altarmen und wechselfeuchtem Auengrün-

land.

Naturräumlich gehört das FFH-Gebiet zum Berlin-Warschauer-Urstromtal, das eiszeitlich

entstanden ist und großräumig in einem von Seen geprägten Gebiet liegt. Die naturräumli-

chen Großeinheit auf polnischer Seite ist die „Südbaltische Seenplatte“. Die mittlere Oder-

niederung, zu der auch der betrachtete Teil der Ilanka gezählt werden kann, wird der

Haupteinheit des Fürstenberger Odertals bzw. des Warschauer Odertals zugerechnet.

Das Fürstenberger Odertal ist eine Urstromtalniederung mit zahlreichen Altwasserarmen

und Altwasserseen. Der Oderstrom, der die Ostgrenze bildet, entwässert das Gebiet. Mit ei-

ner Länge von ca. 27 km und einer wechselnden Breite zwischen 1,5 und 7 km zieht sich

das Fürstenberger Odertal von der Neißemündung im Süden bis zum Frankfurter Oderbruch

im Norden und findet dort seine Fortsetzung. Im Nordwesten geht es allmählich in die Tal-

sandflächen der Berlin-Fürstenwalder Spreetalniederung über, während es im südwestli-

chen Teil deutlich von den Endmoränenhügeln des Gubener Landes überragt wird. Der Au-

wald als natürliche Waldgesellschaft ist nur noch in Resten vorhanden.

Das Fürstenberger Odertal ist heute vorwiegend Ackerland und zu geringen Teilen Dauer-

grünland. In der intensiv agrarisch genutzten Talniederung ist insbesondere der Bereich der

Oder von naturschutzfachlicher Bedeutung. Er ist fast vollständig als Naturschutzgebiet und

FFH-Gebiet ausgewiesen. Neben den noch vorhandenen weitgehend naturnahen Auwald-

resten sind vor allem die Feucht- und Auenwiesen von naturschutzfachlicher Bedeutung.

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Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

Seite 10 50Hertz Transmission IBU

Der gesamte Flussbereich besitzt eine überregionale Bedeutung für die Avifauna (BfN

2011).

Das Warschauer Odertal (Pradolina Warciansko-Odrzanska) ist ca. 220 km lang und

nimmt eine Fläche von 2.100 km² ein. Das Tal wurde durch westlich abfließendes Glet-

scherschmelzwasser gebildet und verbindet heute die Flusstäler der Oder, der Obra und der

Warthe. Es wird von Dünenfeldern durchzogen.

Gebietsausstattung

Das Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) ist sehr naturnah und unzugänglich. Die Ilanka

mäandriert hier durch Tieflandmoore und brachgefallene Wiesen sowie ausgedehnte Erlen-

Eschen-Bruchwälder.

In der nachfolgenden Tabelle werden die sich im Gebiet befindlichen Lebensraumklassen

und deren Anteil dargestellt.

Tabelle 1: Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

Lebensraumklassen Anteil [%]

Binnengewässer (stehend und fließend) 2

Waldlebensräume (Allgemein) 1

Wiesen- und Gebüschlebensräume 6

Landwirtschaftliche Lebensräume 26

Laubwald 41

Nadelwald 24

insgesamt 100

Klima

Das betrachtete Gebiet ist dem trockenen Binnenlandklima mit kontinentalem Charakter zu-

zuordnen. Die mittlere Niederschlagssumme beträgt etwa 470 mm, die Jahresmitteltempe-

ratur liegt bei 8,4 °C.

Größe

Das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) hat eine Gesamtgröße von etwa 908 ha.

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50Hertz Transmission IBU Seite 11

Vorbelastungen

Für das FFH-Gebiet sind in den aktuellen SDB keine Vorbelastungen aufgeführt

2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes

Gemäß Art. 4 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechend den

Kriterien der Anhänge I bis III der FFH-Richtlinie Gebiete auszuwählen und der Europäi-

schen Kommission für die Bildung des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura

2000 zu melden.

Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebens-

räume und Arten der Anhänge I bzw. II der FFH-RL, für deren Schutz das Gebiet gemeldet

wurde, beschreibt das grundsätzliche Erhaltungsziel des Schutzgebietes (vgl. § 10 Abs. 1

Pkt. 9 BNatSchG).

Das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) bildet in seiner Vielfältigkeit an Lebensraum-

typen ein bedeutendes Refugium für zahlreiche gefährdete, vom Aussterben bedrohte Tier-

und Pflanzenarten, die teilweise auch besonders bzw. streng geschütz sind.

Konkrete darüber hinausgehende Erhaltungsziele für das Gebiet „Ujście Ilanki“

(PLH 080015) sind im Standarddatenbogen nicht verzeichnet.

Folgende Tabelle zeigt die Beziehung des FFH-Gebietes zu anderen Schutzgebieten:

Tabelle 2: Beziehung zu anderen Schutzgebieten und weiterer Status (MOŚ 2009)

Typ Name Art

Anteil

[%]

„Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

LSG

XIII Obszar Chronionego Krajobrazu

województwa lubuskiego * 55%

* beide Gebiete überschneiden sich

2.2.1 Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie

Im Anhang I der FFH-Richtlinie werden natürliche Lebensräume aufgelistet, die von ge-

meinschaftlichem Interesse sind und für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden

müssen.

Tabelle 3 listet die Lebensraumtypen aus dem Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet

„Ujście Ilanki“ (PLH 080015) auf. Im vorliegenden Gebiet kommen nach Anhang I der

FFH-Richtlinie zwei prioritäre natürliche Lebensraumtypen für das kohärente Netz vor.

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Tabelle 3: Im Schutzgebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) vorkommende Lebensräume nach

Anhang I der FFH-Richtlinie (Datenabfrage MOŚ 2009)

Kennziffer Lebensraumtypen

Anteil im FFH-

Gebiet [%]

3150 Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions

oder Hydrocharitions 1

*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen < 1

6210 Xerotherme trockenrasen (prioritär sind nur Trockenrasen mit we-

sentlichen Vorkommen von Knabenkraut) < 1

6410 Wechselfeuchte Pfeifengraswisen (Molinion) 2

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen

Stufe 2

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba

officinalis) < 1

7140 Übergangs- und Schwingrasenmorre, überwiegend mit Vegetation

des Scheuchzerio-Caricetea) < 1

*91E0 Bruchwälder mit Pappel, Erlen, Eschen (Salicetum albo-fragilis,

Populaetum albae, Alnenion) 19

* prioritärer Lebensraumtyp

Die Tabelle 3 verdeutlicht, dass etwa ein Viertel des FFH-Gebietes „Ujście Ilanki“ mit Le-

bensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL bedeckt ist. Vor allem der prioritäre Lebens-

raumtyp der Erlen-Eschen-Bruchwälder hat einen großen Anteil am gesamten Gebiet.

2.2.2 Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Der Anhang II der FFH-Richtlinie führt die Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem

Interesse auf, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

Für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) liegen durch den Standarddatenbogen

(MOŚ 2009) folgende Angaben zu Tier- und Pflanzenarten aus Anhang II der FFH-Richtlinie

vor:

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Tabelle 4: Im Schutzgebiet vorkommende Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (MOŚ 2009)

EU-Code Vorkommende Arten Populationsgröße1

Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL

1337 Biber (Castor fiber) i R

1355 Fischotter (Lutra lutra) i C

Amphibien des Anhangs II der FFH-RL

1188 Rotbauchunke (Bombina bombina) i R

1220 Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) i C

1166 Kammmolch (Triturus cristatus) i R

Fische des Anhangs II der FFH-RL

1130 Rapfen (Aspius aspius) i V

1149 Steinbeißer (Cobitis taenia) i C

1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) i R

1145 Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) i V

1106 Atlantischer Lachs (Salmo salar) i V

Wirbellose des Anhangs II der FFH-RL

1088 Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo) k.A.

1084 Eremit (Osmoderma eremita) i 16

1014 Schmale Windelschnecke

(Vertigo angustior)

iV

1 i…Individuen C…häufig; fam…Familie k.A….keine Angabe

P…Art vorhanden, ohne Populationsdaten R – selten V…sehr selten

2.2.3 Überblick über die anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora

Weitere im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes angegebene Arten werden in der nach-

folgenden Tabelle aufgelistet.

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Tabelle 5: Im Schutzgebieten vorkommende andere bedeutende Arten (MOŚ 2009)

Gruppe Vorkommende Arten Populationsgröße1

Amphibien Erdkröte (Bufo bufo) i C

Amphibien Wechselkröte (Bufo viridis) i C

Amphibien Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea) i C

Amphibien Moorfrosch (Rana arvalis) i C

Amphibien Grasfrosch (Rana temporaria) i C

Reptilien Blindschleiche (Anguis fragilis) i C

Reptilien Schlingnatter (Coronella austriaca) i R

Reptilien Zauneidechse (Lacerta agilis) i C

Reptilien Waldeidechse (Lacerta vivipara) i C

Reptilien Ringelnatter (Natrix natrix) i C

Fische Zope (Abramis ballerus) i V

Fische Barbe (Barbus barbus) i V

Fische Forelle (Salmo trutta morpha trutta) i V

Fische Europäische Äsche (Thymallus thymallus) i R

Pflanzen Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) i P

Pflanzen Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine) i P

Pflanzen Gemeiner Efeu (Hedera helix) i P

Pflanzen Großes Zweiblatt (Listera ovata) i P

Pflanzen Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) i P

1 i…Individuen p…Paare P…Art vorhanden, ohne Populationsdaten C…häufig;

R – selten V…sehr selten k.A….keine Angabe

2.2.4 Überblick über die Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie

Im Anhang I der VSch-RL werden Arten aufgeführt, für die aufgrund ihrer besonderen Ge-

fährdung bzw. Schutzwürdigkeit besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebens-

räume anzuwenden sind, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsge-

biet sicherzustellen (Art. 4 (1) VSch-RL). Daraus ergibt sich für die Mitgliedstaaten die Ver-

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pflichtung, die zur Erhaltung dieser Arten „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete"

zu Schutzgebieten (SPA = Special Protection Area) zu erklären.

Im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) werden keine Vo-

gelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt.

2.2.5 Überblick über die regelmäßig vorkommenden Zug- und Rastvögel (nicht im

Anhang I der Vogelschutzrichtlinie)

Für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) werden im aktuellen Standarddatenbogen

(MOŚ 2011) keine regelmäßig vorkommenden Zug- und Rastvögel aufgelistet, die nicht im

Anhang I der VSchRL aufgeführt sind.

2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Durch geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass den Anfor-

derungen des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird (§ 26 b BbgNatSchG

2004). Dafür werden u.a. sogenannte Managementpläne erstellt.

Der Aufwand der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollten in einem Verhältnis zum an-

gestrebten Nutzen bzw. Ergebnis stehen und der Erhaltung bzw. Verbesserung des Erhal-

tungszustandes dienen.

Für das Schutzgebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) ist kein Managementplan bekannt.

2.4 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten

Das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ steht laut Standarddatenbogen (MOŚ 2009) mit dem Euro-

päischen Vogelschutzgebiet „Dolina Środkowej Odry“ (PLB080004) in Beziehung.

Terrestrische Zerschneidungen im vom Vorhaben tangierten Bereich nur durch kleine

(Feld-) Wege gegeben.

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3 Beschreibung des Vorhabens

Das Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH verbindet die Netze West- und

Osteuropas und Skandinaviens. Der Ausbau der internationalen Leitungsverbindungen

(„Interconnectoren“) ist ein erklärtes Ziel der europäischen Politik. Im Vertrag von Lissabon

(Artikel 194), in der Richtlinie 2009/72/EG zum Elektrizitätsbinnenmarkt und in den Leitlinien

für die Transeuropäischen Netze (EU-Entscheidung 1364/2006/EG manifestieren sich die

europäischen Vorgaben zum Ausbau der Netze.

Der Dachverband der europäischen Netzbetreiber (ENTSO-E) folgt den Maßgaben und er-

arbeitet den „Community wide Ten Year Network Development Plan“ (TYNDP).

Der deutsche Gesetzgeber begründet in seinem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)

nicht nur das politische Interesse, sondern auch die gesetzliche Notwendigkeit des Netz-

ausbaus, bis hin zum festgestellten vordringlichen Bedarf für konkrete Netzausbauvorha-

ben.

Die Errichtung des 3. Interconnectors Eisenhüttenstadt - Plewiska ist ein Europäisches Vor-

rangprojekt gemäß Anhang I Nr. EL. 8 und Anhang II der EU-Entscheidung 1364/2006, mit

erklärtem „vordringlichen Bedarf“ entsprechend Pkt. Nr. 12 der Anlage zu § 1 des bundes-

deutschen EnLAG.

Zwischen dem polnischen Übertragungsnetzbetreiber PSE-O und 50Hertz Transmission

wurde zur Etablierung der Projektteams und zur Organisation der Zusammenarbeit für die-

ses gemeinsame Vorhaben ein „General Agreement“ der gemeinsamen Projektarbeit am

11.03.2011 in Warschau unterzeichnet.

Im Rahmen der Modernisierung und des Umbaus des Höchstspannungsnetzes in den

1990er Jahren wurde das Umspannwerk Eisenhüttenstadt und seine Einbindung in die 380-

kV-Leitung Preilack - Neuenhagen errichtet. Das Umspannwerk Eisenhüttenstadt diente

seinerzeit vorrangig der Absicherung der regionalen Energieversorgung, insbesondere der

Stahlproduktion. Entsprechend der damaligen Netzsituation erfolgte lediglich eine Basis-

Auslegung des Umspannwerkes und eine einfache Gestaltung der Leitungsanbindung an

die 380-kV-Leitung Preilack - Neuenhagen am sogenannten „Punkt Fünfeichen“.

Der energiewirtschaftliche Standort Eisenhüttenstadt gewinnt gegenwärtig einen erhebli-

chen Bedeutungszuwachs als neuer zentraler Verknüpfungspunkt der deutschen und polni-

schen Übertragungsnetze in der Mitte Europas.

Zusätzlich liegt der 50Hertz Transmission GmbH ein Netzanschluss-Antrag für die Einspei-

sung der Leistung eines 2x400 MW-GuD(-Gas und Dampf)-Kraftwerkes des luxemburgi-

schen Unternehmens „enovos“ über das Umspannwerk (UW) Eisenhüttenstadt vor. Zwar

ruhen die Planungen derzeit, sie können aber angesichts der aktuellen energiepolitischen

Situation jederzeit reaktiviert werden.

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50Hertz Transmission IBU Seite 17

50Hertz hat bereits begonnen, den UW-Standort auszubauen, um entsprechend ihrer ge-

setzlichen Verpflichtung den Anschluss des GuD-Kraftwerkes sicherzustellen und die kom-

mende Anbindung der deutsch-polnischen Kuppelleitung (3. Interconnector) vorzubereiten.

Grundlegende Voraussetzung für die Bewältigung der künftig gesteigerten Einspeisung am

Standort Eisenhüttenstadt ist die maßgebliche Verstärkung des Netzanschlusses des Um-

spannwerkes Eisenhüttenstadt (380-kV-Leitung Preilack-Eisenhüttenstadt-Neuenhagen im

Abschnitt Fünfeichen-UW Eisenhüttenstadt).

Gegenstand der vorliegenden Raumverträglichkeitsuntersuchung ist das auf folgenden Teil-

abschnitten bestehende Projekt:

3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt) und die

Verstärkung des Netzanschlusses des Umspannwerkes Eisenhüttenstadt.

3.1 Trassenverlauf

3.1.1 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt)

Die Konzipierung von Varianten für die Trassenführung des 3. Interconnectors war Gegen-

stand einer „Trassenvorstudie 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Bacyna / Plewiska“ des

Planungsbüros Förster aus dem Jahre 2009. Im Ergebnis dieser Studie wurden insgesamt

vier mögliche Übergabepunkte und Varianten für die Trassenführung des 3. Interconnectors

herausgearbeitet.

Im Rahmen der Antragskonferenz am 14.12.2011 wurde dieses Konzept vorgestellt und mit

den Trägern öffentlicher Belange diskutiert.

Die Stadt Eisenhüttenstadt hat im Rahmen der Antragskonferenz einen Vorschlag zur Kon-

kretisierung der Untersuchungskorridore im Verlauf der EKO-Asche-Abstoßleitung zur Oder

und im Bereich nördlich von Vogelsang eingebracht. Diesem Vorschlag wurde seitens der

Gemeinsamen Landesplanungsbehörde im Protokoll zur Antragskonferenz vom 29.02.2012

gefolgt.

Die Aufteilung der fünf betrachteten Varianten in Variantenabschnitte (siehe auch Anlage 2)

wird in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 6 Varianten des 3. Interconnectors Eisenhüttenstadt – Plewiska

Variante Variantenabschnitte Länge Übergabepunkt

Variante 1 IC 1/2, IC 1 ca. 7,8 km Grzmiąca

Variante 2 IC 1/2, IC 2, IC 2/3 ca 6,4 km Bieganów

Variante 3 IC 3/4/5, IC 3, IC 2/3 ca. 7,3 km Bieganów

Variante 4 IC 3/4/5, IC 4/5, IC 4 ca. 10,9 km Urad

Variante 5 IC 3/4/5, IC 4/5, IC 5 ca. 13,1 km Kunice

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Seite 18 50Hertz Transmission IBU

Im Folgenden wird der Verlauf der einzelnen Variantenabschnitte im Raum beschrieben.

Tabelle 7: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung 3. Interconnector Eisenhüttenstadt -

Plewiska (deutscher Abschnitt)

Variantenabschnittsbeschreibung

Variantenabschnitt IC 1/2: UW Eisenhüttenstadt bis zur Querung der Bahnstrecke 6153

(Anfangspunkt der Variantenabschnitte IC 1 und IC 2)

Der Variantenabschnitt IC 1/2 verläuft, beginnend am UW Eisenhüttenstadt, entlang der Uferstraße

nordwestlich des Industriegebietes Arcelor Eisenhütten¬stadt GmbH. Nach 1,5 km wird der Oder-

Spree-Kanal und nach weiteren 0,5 km die Bahnstrecke 6153 Berlin Ostbahnhof - Guben gequert. An

den Variantenabschnitt IC 1/2 schließen die alternativen Variantenabschnitte IC 1 und IC 2 an.

Variantenabschnitt IC 1: Querung der Bahnstrecke 6153 (Endpunkt des Variantenabschnittes

IC 1/2) bis zum Übergabepunkt Grzmiaca

Östlich der Bahnstrecke beginnt der Variantenabschnitt IC 1. Er schwenkt nach Südosten und erreicht

im Parallelverlauf zur Bahnlinie nach 1,6 km die Straße „Wasserwerk“ und im weiteren östlichen Ver-

lauf die Ortsrandlage Vogelsang. Es schließen sich Querungen bzw. Tangierungen von, durch Klein-

gartennutzungen geprägten, Siedlungsbereichen über eine Länge von ca. 1,1 km an. Nach Verlassen

der Ortslage Vogelsang folgt eine Überspannung von Acker- und Grünlandflächen bis der Endpunkt

des Variantenabschnittes IC 1 an der polnischen Grenze erreicht wird.

Variantenabschnitt IC 2: Querung der Bahnstrecke 6153 (Endpunkt des Variantenabschnittes

IC 1/2) bis zum Anfangspunkt des Variantenabschnittes IC 2/3

Östlich der Bahnstrecke 6153 Berlin Ostbahnhof - Guben quert der Variantenabschnitt IC 2 im weiteren

nach Osten gerichteten Verlauf Wälder und Forsten über eine Länge von 1,1 km sowie anschließend

über ca. 0,5 km landwirtschaftliche Nutzflächen und erreicht dann die Landesstraße L 372 nordwestlich

Vogelsang. Der Variantenabschnitt hier nach Nordosten und überspannt im Parallelverlauf zu einem

Landwirtschaftsweg bis zum Erreichen des Anfangspunktes des Variantenabschnittes IC 2/3 über etwa

1,5 km Acker- und Grünlandnutzungen.

Variantenabschnitt 3/4/5: UW Eisenhüttenstadt bis zur Querung der L 372 bei Ziltendorf (An-

fangspunkt der Variantenabschnitte IC 3 und IC 4/5)

Der Variantenabschnitt verläuft, beginnend am UW Eisenhüttenstadt, zunächst in nördlicher Richtung,

bis sie nach 0,85 km auf zwei parallel verlaufende Freileitungen trifft. Im gesamten weiteren Verlauf bis

zum Erreichen des Winkelpunktes an der L 372 bei Ziltendorf verläuft der Variantenabschnitt IC 3/4/5

in Bündelung mit den 110-kV-Freileitungen durch Waldgebiete unter Nutzung einer entsprechend zu

erweiternden Schneise. Nach weiteren 1,7 km erreicht er den Oder-Spree-Kanal und anschließend die

Bahnstrecke 6153 Berlin Ostbahnhof - Guben. Der Endpunkt des Variantenabschnitts IC 3/4/5 wird

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Variantenabschnittsbeschreibung

nach insgesamt 3,7 km südöstlich Ziltendorf im Querungsbereich mit der L 372 erreicht.

Variantenabschnitt IC 3: Querung der L 372 bei Ziltendorf (Endpunkt des Variantenabschnittes

IC 3/4/5) bis zum Anfangspunkt des Variantenabschnittes IC 2/3

Im Querungsbereich mit der L 372, etwa 170 m südöstlich Ziltendorf, schwenkt der Variantenabschnitt

IC 3 nach Osten, quert über 150 m ein Waldstück, tangiert vereinzelte Kleingartennutzungen und über-

spannt anschließend über etwa 2 km bis zum Erreichen des Anfangspunktes des Variantenabschnittes

IC 2/3 Acker- und Grünlandflächen.

Variantenabschnitt IC 2/3: Endpunkt der Variantenabschnitte IC 2 und IC 3 bis zum Übergabe-

punkt Bieganow

Der Variantenabschnitt IC 2/3 verläuft in östliche Richtung über Acker- und Grünlandflächen und quert

dabei die Fürstenberger Untere Aue mit ihrem Fließgewässersystem. Vor Erreichen des Endpunktes

an der polnischen Grenze werden das europäische Vogelschutzgebiet (SPA) „Mittlere Oderniederung“

über 1 km und das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ über 0,5 km gequert.

Variantenabschnitt IC 4/5: Querung der L 372 (Endpunkt des Variantenabschnittes IC 3/4/5) bis

zur Querung der L 371 bei Ziltendorf (Anfangspunkt der Variantenab-

schnitte IC 4 und IC 5)

Der Variantenabschnitt IC 4/5 verläuft in Parallelführung zu zwei vorhandenen 110-kV-Freileitungen

östlich Ziltendorf, tangiert dabei ein kleines Waldstück über 100 m sowie vereinzelte Kleingartennut-

zungen und Landwirtschaftsgebäude. Die sonstigen überspannten Flächen unterliegen überwiegend

Grünlandnutzungen. Nach ca. 1,2 km wird der Querungsbereich der L 371 und damit der Endpunkt des

Variantenabschnitts IC 4/5 erreicht.

Variantenabschnitt IC 4: Querung der L 371 (Endpunkt des Variantenabschnittes IC 4/5)

bis zum Übergabepunkt Urad

Im Querungsbereich der L 371 östlich Ziltendorf schwenkt der Variantenabschnitt nach Nordosten und

verläuft von nun an in Bündelung mit der L 371. Mit der Querung der Gemeindestraße, die die Ernst-

Thälmann-Siedlung mit der L 371 verbindet, tritt der Variantenabschnitt in das europäische Vogel-

schutzgebiet (SPA) „Mittlere Oderniederung“, das sich bis zum Übergabepunkt an der deutsch-

polnischen Grenze erstreckt, ein. Unmittelbar vor Erreichen der Oder wird das Siedlungsgebiet der

Ortschaft Aurith über eine Länge von 0,3 km überspannt. Direkt daran anschließend quert der Varian-

tenabschnitt IC 4 das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ über 0,4 km.

Im gesamten Verlauf des Variantenabschnittes IC 4 dominieren Acker- und Grünlandnutzungen.

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Seite 20 50Hertz Transmission IBU

Variantenabschnittsbeschreibung

Variantenabschnitt IC 5: Querung der L 371 (Endpunkt des Variantenabschnittes IC 4/5)

bis zum Übergabepunkt Kunice

Nach Querung der L 371 wird im weiteren nordwestlichen Verlauf bis zum Erreichen des Winkelpunk-

tes östlich Wiesenau über 3,8 km die Bündelung mit vorhandenen 110-kV-Freileitungen beibehalten.

Mit dem anschließenden Verschwenken in nordöstliche Richtung wird die Bündelung verlassen. Die

Variante verläuft nun parallel zur Verbindungsstraße zwischen Wiesenau und Kunitzer Loose. Nach

0,5 km tritt sie in das europäische Vogelschutzgebiet (SPA) „Mittlere Oderniederung“, das sich bis zum

Übergabepunkt an der polnischen Grenze erstreckt, ein. Nach weiteren 3,4 km erreicht der Varianten-

abschnitt das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ und quert dieses bis zum Erreichen des Endpunktes über

0,5 km.

Im gesamten Verlauf des Variantenabschnittes IC 5 dominieren Acker- und Grünlandnutzungen.

3.1.2 Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt

Die Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt erfolgt (neben dem Umbau

des Anbindepunktes Fünfeichen) durch die Errichtung eines 380-kV-Doppelleitungsab-

schnittes zwischen dem Anbindepunkt Schernsdorf der vorhandenen 380-kV-Freileitung

Preilack - Neuenhagen und dem Umspannwerk Eisenhüttenstadt mit einer Länge von

9,5 km. Es entstehen so die eigenständigen neuen 380-kV-Leitungen Eisenhüttenstadt -

Neuenhagen und Preilack - Eisenhüttenstadt.

Der Umbau der 380-kV-Freileitung Preilack - Neuenhagen am Anbindepunkt Fünfeichen,

führt zu einer Direktverbindung UW Eisenhüttenstadt - Preilack. Der etwa 5 km lange Ab-

schnitt der vorhandenen 380-kV-Freileitung Preilack - Neuenhagen zwischen den Anbinde-

punkten Schernsdorf und Fünfeichen kann nach Abschluss der Neubau- und Umbaumaß-

nahmen zurückgebaut werden. Der geplante Neubau der 380-kV-Freileitung zwischen dem

Anbindepunkt Schernsdorf und dem UW Eisenhüttenstadt hat eine Gesamtlänge von ca.

9,5 km und gliedert sich in zwei Abschnitte:

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50Hertz Transmission IBU Seite 21

Tabelle 8: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung Verstärkung des Netzanschlusses des UW

Eisenhüttenstadt

Variantenabschnittsbeschreibung

Neubauabschnitt in Bündelung mit der vorhandenen 380-kV-Freileitung zwischen dem

UW Eisenhüttenstadt und Preilack

Beginnend am UW Eisenhüttenstadt verläuft die geplante Doppelfreileitung in südlicher Parallelführung

mit dem geringstmöglichen Achsabstand von ca. 60 m zur vorhandenen 380-kV-Freileitung. Damit

werden zusätzliche Näherungen zu den Ortslagen Rießen und Pohlitz vermieden. In ihrem westlich ge-

richteten Verlauf wird nach etwa 0,4 km die Bundesstraße B 112 und anschließend die Landesstraße

L 37 gekreuzt. Es schließt sich der Bereich der Pohlitzer Mühle und des Pohlitzer Mühlenfließes an. Bis

zum „Punkt Rießen“ quert die Doppelleitung Waldflächen über eine Länge von ca. 3 km.

Neubauabschnitt in freier Trassierung zwischen dem „Punkt Rießen“ und dem

„Anbindepunkt Schernsdorf“

Am „Punkt Rießen“ schwenkt die geplante 380-kV-Doppelleitung nach Nordwesten und verlässt damit

die Bündelung mit der vorhandenen Freileitung. Bis km 7,0 werden die L 37 (bei km 6,5) sowie über je-

weils kurze Streckenabschnitte im Wechsel Landwirtschaftsstandorte und Waldgebiete gequert. Bei

km 7,0 schwenkt die Doppelleitung nach Norden und verläuft weitere 0,8 km über Ackerland. Von der

etwa 800 m östlich gelegenen Ortschaft Rießen aus, ist die Leitung aufgrund der verschattenden Wir-

kung von Offenlandgehölzen bzw. kleinerer Waldbestände nicht oder nur in geringem Umfang sichtbar.

Bei km 7,8 erfährt die geplante Freileitung nochmals eine Richtungsänderung nach Nordwesten und

passiert auf ihrem Weg zum „Anbindepunkt Schernsdorf“ das ausgedehnte Waldgebiet der Rießener

Berge.

Nordöstlich Schernsdorf bindet die 380-kV-Doppelleitung zur Verstärkung des Netzanschlusses des

UW Eisenhüttenstadt in das vorhandene Leitungsnetz ein.

Der Verlauf der 380-kV-Doppelleitung zur Verstärkung des Netzanschlusses des UW Ei-

senhüttenstadt ist im Übersichtsplan in der Anlage 1 dargestellt.

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Seite 22 50Hertz Transmission IBU

3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens

Für beide Teilabschnitte des Projektes ist die Errichtung von 380-kV-Freileitungen in

zweisystemiger Ausführung vorgesehen. Die Masten entsprechen in Aufbau und Erschei-

nungsbild den Masten der vorhandenen Netzanbindung des UW Eisenhüttenstadt (sog.

„Donau-Mastbild).

Abb. 1: Donau-Mastbild mit typischen Abmessungen

Die Spannfeldlängen (Abstände von Mast zu Mast) betragen im Normalfall etwa 350 -

500 m. Noch kürzere Abstände sind ohne weiteres möglich, größere Abstände erfordern

hingegen entsprechende Masterhöhungen und ggf. Verstärkungen.

Bei der Errichtung parallellaufender 380-kV-Leitungen, wie für den Teilabschnitt „Verstär-

kung des Netzanschlusses“ zwischen Rießen und dem UW vorgeschlagen, ist ein gegensei-

tiger Achsabstand von 60 m („Mastmitte zu Mastmitte“) einzuhalten.

Bei einem Parallellauf mit 110-kV-Leitungen sind die erforderlichen Achsabstände geringer.

Im Falle von Walddurchquerungen kommt zu dem aufgezeigten Schutzstreifen von 72 m

noch ein Sicherheitsaufschlag wegen in die Trasse stürzender Bäume hinzu. Die erfor-

derlichen Schneisenbreiten sind abhängig von Endwuchshöhe und Stabilität der betroffenen

Waldbestände, Höhe und Spannfeldlängen sowie weiterer technischer Faktoren der Lei-

tung. Sie messen ca. 100 - 120 m, im Falle parallellaufender 380-kV-Leitungen ca. 180 m.

Die Schneisen müssen nicht vollständig freigehalten werden, jedoch darf der Bewuchs nie-

mals den Isolationsabstand von 4 m zum Leiterseil unterschreiten.

Schutzstreifen, ca. 72 m Trassenbreite

Durchhang Lei-

terseil

Masthöhe

ca. 50 m

Querträger/Traverse

Max. Ausschwin-

gung Leiterseil

Sicherheitsabstand

Isolatorenkette

Minimaler Bodenabstand

5 m

13 m

8,50 m

8 m 12 m 16 m 8 m 12 m 16 m

Mastfundament

Standfläche ca.

50 – 170 qm

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50Hertz Transmission IBU Seite 23

3.3 Baubedingte Zuwegungen und Montageflächen

Für die erforderlichen Transporte von Material, Maste und Seilen werden, wenn möglich,

vorhandene Straßen und Wege genutzt. Sofern erforderlich, werden im unbefestigten Ge-

lände wieder aufnehmbare Holzbohlen zur Herstellung einer zeitweiligen Zuwegung ver-

wendet.

Während der Bauphase wird ein fortlaufender Wechsel zu den Maststandorten vorge-

nommen, so dass keine ständige Baustelleneinrichtung erforderlich ist. Material wird entspre-

chend Bedarf geliefert und so nur kurzfristig am Montageort gelagert.

3.4 Wirkfaktoren

Im Folgenden werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Wirkfaktoren dargestellt (vgl.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2004). Daraus werden später der detaillierte Untersu-

chungsbereich und der Untersuchungsumfang abgeleitet.

Für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ weist der Standarddatenbogen (MOŚ 2009) für Teilberei-

che des Gebietes (20-30 % der Gesamtfläche) verschiedene Einflüsse wie forstwirtschaftli-

che Nutzung; Beseitigung von Tot- und Altholz; Fallenstellen, Vergiftung und Wilderei sowie

Wasserverschmutzung aus. Auf 50 % der Gebietsfläche ist die Jagd zugelassen. Außerhalb

des Gebietes wird Sand- und Kiesabbbau betrieben, der das Schutzgebiet ebenfalls beein-

flusst.

Zusätzlich können die vorhandenen Lebensraumtypen auch auf andere äußere Einflüsse

negativ reagieren. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über diese Wirkfaktoren und

deren Beziehung zu den Lebensraumtypen.

Tabelle 9: Allgemeine Hauptgefährdungsfaktoren der im FFH-Gebiet vorkommenden Lebens-

raumtypen nach SSYMANK et al. (1998) (BEUTLER et al. 2002)

FFH-

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Hyd

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3150 x x x x x x - - x - - -

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Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

Seite 24 50Hertz Transmission IBU

FFH-

LRT

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n

*6120 - - x - x - x x x - x x

6210 - - x x x - x - x - x -

6410 x - x x x - - x - - - -

6430 x x x x x - x x - - - -

6510 x - x x x - x - - - - -

7140 x - x x x - x - x - x -

*91E0 x x x - - - x - x x x -

Nach Abgleich mit der technischen Vorhabensbeschreibung (Kap. 3.2) bestehen keine di-

rekten Wirkungen durch stoffliche Einträge und strukturelle Änderungen des Gebietes.

Dementsprechend leiten sich die Wirkfaktoren von den im Schutzgebiet vorkommenden

hochmobilen Arten lt. Standarddatenbogen bzw. vorkommenden Arten der Lebensraumty-

pen ab (vgl. Kap. 2.2.1).

Nach bisherigen Erkenntnissen (vgl. SCHUMACHER 2002, NABU 2003) kann es vor allem zu

Wirkungen durch 380-kV-Freileitungen an sich kommen (anlagebedingte Kollision/Draht-

anflug). Diese scheinen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft auch die Hauptwirkfak-

toren für die Avifauna zu sein.

In der Tabelle 10 werden die Wirkfaktoren, die von Bau, Anlage und/oder Betrieb der 380-

kV-Freileitung ausgehen können, benannt.

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50Hertz Transmission IBU Seite 25

Tabelle 10: Mögliche Wirkfaktoren auf die Schutzgüter/Erhaltungsziele (vgl. BUNDESAMT FÜR

NATURSCHUTZ 2004)

EU-

Code

Wirkfaktoren

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Pro

jekte

n

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL im Schutzgebiet

3150

Natürliche eutrophe Seen

mit einer Vegetation des

Magnopotamions oder

Hydrocharitions

(x)1 - - - - - - (x)

1 (x)

1

Charakterarten2: Höcker-

schwan³ (Cygnus olor) ver-

schiedene Schwimm- und

Tauchenten; Schellente³

(Bucephala clangula);

Bläßhuhn³ (Fulica atra);

Gänsesäger³ (Mergus

merganser); Haubentau-

cher³ (Podiceps cristatus)

(x)1 - x x (x)

1 x - (x)

1 (x)

1

*6120

Trockene, kalkreiche Sand-

rasen (x)

1 - - - - - - (x)

1 (x)

1

Charakterarten2: -- - - - - - - - - -

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Seite 26 50Hertz Transmission IBU

EU-

Code

Wirkfaktoren

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Pro

jekte

n

6210

Naturnahe Kalk-Trocken-

rasen und deren Verbu-

schungsstadien (Festuco-

Brometalia) (* besondere

Bestände mit bemerkens-

werten Orchideen)

(x)1 - - - - - - (x)

1 (x)

1

Charakterarten2: Feldler-

che³ (Alauda arvensis),

Brachpieper (Anthus cam-

pestris), Hänfling (Carduelis

cannabina), Zippammer

(Emberiza cia), Goldam-

mer³ (Emberiza citrinella),

Ortolan (Emberiza

hortulana), Neuntöter³ (La-

nius collurio), Heidelerche³

(Lullua arborea), Sperber-

grasmücke³ (Sylvia nisoria)

(x)1 - x x (x)

1 x - (x)

1 (x)

1

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50Hertz Transmission IBU Seite 27

EU-

Code

Wirkfaktoren

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Pro

jekte

n

6410

Pfeifengraswiesen auf kalk-

reichem Boden, torfigen

und tonig-schluffigen Böden

(Molinion caeruleae)

(x)1 x - - - - - (x)

1 (x)

1

Charakterarten2: Wiesen-

pieper³ (Anthus pratensis),

Wachtelkönig (Crex crex),

Bekassine (Gallinago

gallinago), Grauammer³

(Miliaria calandra), Schaf-

stelze³ (Motacilla flava),

Braunkehlchen³ (Saxicola

rubetra), Kiebitz³ (Vanellus

vanellus)

(x)1 - x x (x)

1 x - (x)

1 (x)

1

6430

Feuchte Hochstaudenfluren

der planaren und montanen

bis alpinen Stufe

(x)1 - - - - - - (x)

1 (x)

1

Charakterarten2: Feld-

schwirl³ (Locustella naevia),

Braunkehlchen³ (Saxicola

rubetra), Rohrammer³

(Emberiza schoeniclus)

(x)1 - x x (x)

1 x - (x)

1 (x)

1

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EU-

Code

Wirkfaktoren

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un

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Pro

jekte

n

6510

Magere Flachland-Mähwie-

sen (Alopecurus pratensis,

Sanguisorba officinalis)

(x)1 - - - - - - (x)

1 (x)

1

Charakterarten2: Feldler-

che³ (Alauda arvensis),

Wiesenpieper³ (Anthus

pratensis), Wachtel (Cotur-

nix coturnix), Wachtelkönig

(Crex crex), Grauammer³

(Miliaria calandra)

(x)1 - x x (x)

1 x - (x)

1 (x)

1

7140

Übergangs- und Schwing-

rasenmoore (x)

1 x - - - - - (x)

1 (x)

1

Charakterarten2: Seggen-

rohrsänger (Acrocephalus

paludicola), Schilfrohrsän-

ger (Acrocephalus schoe-

nobaenus), Bekassine

(Gallinago gallinago), Kra-

nich³ (Grus grus), Tüpfel-

sumpfhuhn (Porzana

porzana)

(x)1 - x x (x)

1 x - (x)

1 (x)

1

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EU-

Code

Wirkfaktoren

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n

*91E0

Auen-Wälder mit Alnus

glutinosa und Fraxinus

exelsior (Alno-Padion,

Alnion incanae, Salicion

albae)

(x)1 - - - - - - (x)

1 (x)

1

Charakterarten2: Eisvogel

(Alcedo atthis), Karmingim-

pel (Carpodacus erythri-

nus), Kleinspecht³ (Dendro-

copus minor), Gelbspötter³

(Hippolais icterina), Schlag-

schwirl (Locustella fluviati-

lis), Sprosser³ (Luscinia lus-

cinia), Nachtigall³ (Luscinia

megarhynchos), Blau-

kehlchen (Luscinia sveci-

ca), Pirol³ (Oriolus oriolus),

Weidenmeise³ (Parus mon-

tanus), Grauspecht³ (Picus

canus), Beutelmeise³

(Remiz pendulinus)

(x)1 - x x (x)

1 x - (x)

1 (x)

1

Im Schutzgebiet vorhandene Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

1337 Biber

(Castor fiber) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 (x)

1 - (x)

1 -

1355 Fischotter

(Lutra lutra) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 (x)

1 - (x)

1 -

1188 Rotbauchunke

(Bombina bombina) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

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Wirkfaktoren

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jekte

n

1166 Kammmolch

(Triturus cristatus) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

1220 Europäische Sumpfschild-

kröte (Emys orbicularis) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

1130 Rapfen

(Aspius aspius) (x)

1 - - - (x)

1 - - (x)

1 -

1149 Steinbeißer

(Cobitis taenia) (x)

1 - - - (x)

1 - - (x)

1 -

1099 Flussneunauge

(Lampetra fluviatilis) (x)

1 - - - (x)

1 - - (x)

1 -

1145 Schlammpeitzger

(Misgurnus fossilis) (x)

1 - - - (x)

1 - - (x)

1 -

1106 Lachs

(Salmo salar) (x)

1 - - - (x)

1 - - (x)

1 -

1088 Großer Eichenbock

(Cerambyx cerdo) (x)

1 - - - (x)

1 - - - -

1014 Schmale Windelschnecke

(Vertigo angustior) (x)

1 - - - (x)

1 - - - -

1084 Eremit

(Osmoderma eremita) (x)

1 - - - (x)

1 - - - -

Im Schutzgebiet vorhandene andere bedeutende Arten der Fauna und Flora

-+

Europäischer Laubfrosch

(Hyla arborea) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

-+ Erdkröte (Bufo bufo) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

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Wirkfaktoren

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Klim

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Wir

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mit

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Pro

jekte

n

-+

Wechselkröte

(Bufo viridis) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Moorfrosch

(Rana arvalis) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Grasfrosch

(Rana temporaria) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Blindschleiche

(Anguis fragilis) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Schlingnatter

(Coronella austriaca) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Zauneidechse

(Lacerta agilis) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Waldeidechse

(Lacerta vivipara) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Ringelnatter

(Natrix natrix) (x)

1 - (x)

1 - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Spitzpleinzen

(Abramis ballerus) (x)

1 - - - (x)

1 - - (x)

1 -

-+ Barbe (Barbus barbus) (x)

1 - - - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Forelle (Salmo trutta

morpha trutta) (x)

1 - - - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Europäische Äsche

(Thymallus thymallus) (x)

1 - - - (x)

1 - - (x)

1 -

-+

Breitblättriges Knabenkraut

(Dactylorhiza majalis) (x)

1 - - - - - - (x)

1 -

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Code

Wirkfaktoren

Flä

ch

en

be

an

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Sto

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intr

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Fu

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Klim

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mit

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d

Pro

jekte

n

-+

Breitblättrige Stendelwurz

(Epipactis helleborine) (x)

1 - - - - - - (x)

1 -

-+

Gemeiner Efeu

(Hedera helix) (x)

1 - - - - - - (x)

1 -

-+

Großes Zweiblatt

(Listera ovata) (x)

1 - - - - - - (x)

1 -

-+ Gelbe Teichrose

(Nuphar lutea) (x)1 - - - - - - (x)1 -

1 - Risiko grundsätzlich nicht auszuschließen

* - prioritärer Lebensraumtyp 2 – nach Ssymank et al. 1998

3 – bei Kartierung beobachtet (LPV Mittlere Oder 2011)

Wirkfaktor: Strahlung

Während des Leitungsbetriebes werden elektrische und magnetische Strahlungen emittiert.

Nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft sind negative Auswirkungen durch Elektro-

smog im Freiland nicht von wesentlicher Bedeutung (HAMANN et al. 1998, SILNY 1997).

Deshalb werden keine weiteren Betrachtungen zu Wirkungen durch elektrische und magne-

tische Immissionen auf die Tierwelt durchgeführt.

Wirkfaktor: Hydrologische Veränderungen

Evtl. notwendige temporäre Wasserhaltungen während der Bautätigkeiten können über ei-

nen Zeitraum von ein bis zwei Wochen während der Mastfundamentgründung erforderlich

werden. Die lediglich sehr lokal zu erwartende Wirkung durch Grundwasserabsenkung

(ca. 5 m Umkreis) stellt generell keinen Eingriff in das Grund- und Oberflächenwasser dar

und erreicht die Bereiche der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet nicht.

Im Kapitel 5 erfolgt die in bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen differen-

zierte Beurteilung der o.g. Wirkfaktoren.

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50Hertz Transmission IBU Seite 33

4 Detailliert untersuchter Bereich

Der gesamte näher betrachtete Raum (= Untersuchungsraum) liegt im Untersuchungskorri-

dor und beinhaltet den Referenz- und Wirkraum (siehe Anlage 4). Diese erklären sich wie

folgt:

- Referenzraum: Gesamtfläche des FFH-Gebietes „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) ein-

schließlich möglicher funktionaler Beziehungen mit der näheren Umgebung.

- Wirkraum: Raum, auf den sich die projektspezifischen Wirkfaktoren (vgl. Kap. 3.4)

konkret auswirken können.

Aus diesen Räumen und den projektspezifischen Wirkfaktoren werden der Untersuchungs-

rahmen und der detailliert untersuchte Bereich abgegrenzt und beschrieben.

4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens

Die projektspezifisch zu erwartenden Wirkungen betreffen vor allem die im Freileitungs-

schutzbereich (rechts und links der Freileitung) befindlichen Lebensraumtypen und deren

Arten sowie weitere hochmobile Arten des Natura 2000-Gebietes, die für ihre Existenz auf

verschiedenste (Teil-)Biotope angewiesen sind. Wechselwirkungen mit den umgebenden

Flächen sind daher wahrscheinlich.

Der Untersuchungsraum erfasst den Bereich, in dem Störwirkungen durch die temporären

Baustellen (Beeinträchtigungen durch Schädigung der Vegetation, Verlärmung und die An-

wesenheit von Menschen) und anlage-/betriebsbedingte Beeinträchtigungen möglich sind.

Vegetationskundliche Betrachtungen gehen dabei nicht über die Einschätzung der vorhan-

denen Lebensraumtypen hinaus. Nach Abgleich mit den Wirkfaktoren (Kap. 3.4) wurde

deutlich, dass für die Lebensraumtypen im FFH-Gebiet von keinen direkten Gefahren aus-

zugehen ist. Indirekt können die Lebensraumtypen allerdings über ihre hochmobilen Arten

beeinträchtigt werden. In Abstimmung mit dem Landesumweltamt Brandenburg (Beratung

vom 14.12.2011) wird im Raumordnungsverfahren für das FFH-Gebiet FFH-Gebiet „Ujście

Ilanki“ (PLH 080015) eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung auf der Basis von Be-

standsdaten (Standarddatenbogen Stand: 2009) sowie aktuellen Kartierungsdaten (LPV

MITTLERE ODER 2011) durchgeführt. Die Studie des betrachteten FFH-Gebietes konzentriert

sich vor allem auf den das FFH-Gebiet tangierenden Abschnitt. Im Weiteren wird auch die

Trassenführung außerhalb des FFH-Gebietes berücksichtigt, da hiervon ebenfalls - wenn

auch mit geringerer Intensität - Wirkungen für hochmobile Arten auftreten könnten.

Nach Abgleich mit projektspezifisch zu erwartenden Empfindlichkeiten wurde der insgesamt

1.000 m breite Korridor als maximaler Wirkraum (Lärm, optische Reize) betrachtet. Dieser

beinhaltet so den gesamten Raum, in dem überhaupt unmittelbar projektbezogene Wirkun-

gen auftreten können. Durch den fortlaufenden Planungsprozess ergaben sich in einigen

Bereichen Aufweitungen des Untersuchungskorridors. Darüber hinaus wurden ebenfalls die

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Seite 34 50Hertz Transmission IBU

für das Projekt bedeutenden Arten im äußeren Randbereich des Untersuchungsgebietes mit

betrachtet.

4.1.1 Voraussichtlich betroffene Lebensraumtypen und Arten

Das FFH-Gebiet befindet sich in etwa 1.200 m Entfernung vom Übergabepunkt der Varian-

te 5. Eine direkte Betroffenheit der vorhandenen Lebensraumtypen kann somit ausge-

schlossen werden. Es können jedoch hochmobile Arten des Schutzgebietes betroffen sein,

deren (Teil-) Habitate im funktionellen Zusammenhang zum FFH-Gebiet stehen.

Avifauna:

Vögel können durch das geplante Vorhaben besonders betroffen werden, da von einer Frei-

leitung ein vielfältiges Gefährdungspotenzial für die Avifauna (Verluste durch Anflug und

Beeinträchtigung von Brut- und Nahrungshabitaten durch den Bau der Freileitung und Über-

spannung) ausgeht. Davon können sowohl die ortsansässigen Brutpopulationen als auch

durchziehende Tiere betroffen sein.

Die Auswahl von planungsrelevanten Vogelarten (Greifvögel, Großvögel, Wasservögel,

Limikolen und sonstige) basiert u. a. auf den Veröffentlichungen von BERNSHAUSEN et al.

(2000) und RICHARZ in RICHARZ et al. (2001), die den Stand des Wissens innerhalb des

Problemfelds „Vögel und Freileitungen“ zusammenfassen.

Als generell planungsrelevant für Freileitungen wurden:

- Großvögel (z. B. Weißstorch, Graureiher, Kranich und Wildgänse),

- Greifvögel,

- Wasservögel und Wiesenlimikolen,

- dämmerungs- und nachtaktive Arten (Eulen, Waldschnepfe),

- Tauben,

- seltene Bodenbrüter des Offenlandes (z. B. Wachtel, Rebhuhn, Grauammer) sowie

- wertvolle Brutgemeinschaften gehölzgebundener Singvögel des Offenlandes

erfasst.

Der Gefährdungsgrad bzw. der Schutzstatus der festgestellten Arten wird gemäß

- der Roten Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburgs (RYSLAVY et al.

2008) und

- dem Schutzstatus gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (Anhang I)

angegeben.

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50Hertz Transmission IBU Seite 35

Dabei wurden die folgenden Kategorien verwendet:

1 = vom Aussterben bedroht

2 = stark gefährdet

3 = gefährdet

R = extrem selten

G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

Brutvögel

- Leiterseile als Hindernis im Aktionsraum

Das Vorhandensein der Stromseile im Aktionsraum der Vögel ruft eine, je nach Art unter-

schiedlich hohe Kollisionsgefahr hervor. Problematisch ist vor allem die schlechte Sicht-

barkeit der Erdseile. Die übrigen Leiterseile sind dagegen deutlich besser erkennbar. Die

Erdseile erscheinen im Gesichtsfeld der Tiere i.d.R. als horizontale dünne Linie ohne

Verbindung zum Boden, so dass die Sichtbarkeit gering und eine Einschätzung der Ent-

fernung nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Es ist davon auszugehen, dass es an den

Erdseilen gelegentlich zum Anprall einzelner Individuen kommen kann, der den Tod oder

schwere Verletzungen der Tiere nach sich zieht. Das diesbezügliche Gefährdungspoten-

zial wird für Großvögel (v. a. für die noch unerfahrenen und ungeübten Jungvögel), Was-

servögel und Tauben (aufgrund des schnellen Fluges) sowie nacht- und dämmerungsak-

tive Arten als besonders hoch eingestuft. Für die allgemein wendigeren Greifvögel mit ih-

rem ausgezeichneten Sehvermögen ist das Gefährdungspotenzial sicherlich deutlich ge-

ringer, aber auch hier sind gelegentliche Verluste insbesondere bei den Jungvögeln nicht

völlig auszuschließen. Für Kleinvögel besteht i.d.R. nur eine geringe Anfluggefährdung.

Von einer Entwertung des Luftraumes als Raum für Jagd- oder Balzflüge (z. B. bei Greif-

vögeln und Lerchen) durch die Leiterseile ist angesichts der im Untersuchungsgebiet

großräumig vorhandenen Ausweichräume nicht auszugehen.

- Überspannung von Brutplätzen/ Erhöhung des Prädatorendruckes

Bodenbrüter, die offene Landschaften zur frühzeitigen Erkennung von Feinden bevorzu-

gen, können den Bereich unter der Leitung und Flächen im Bereich der Masten (senk-

rechte Strukturen) meiden. Veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchungen ergeben

hierzu ein widersprüchliches Bild. Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen wer-

den, dass die Eignung der Gebiete durch die Nutzung der Freileitung als Ansitzwarten für

Greif- und Krähenvögel geschmälert wird. In Gebieten, in denen tatsächlich ein häufige-

rer Leitungsanprall zu erwarten ist, suchen Raubsäuger erfahrungsgemäß nach Anflug-

opfern, wodurch sich wiederum der Prädatorendruck für seltenere Bodenbrüter des Of-

fenlandes (z. B. Wachtel, Rebhuhn) und wertvollere Brutgemeinschaften zumeist boden-

brütender Singvögel erhöht.

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Seite 36 50Hertz Transmission IBU

- Veränderung von Biotopstrukturen

Die Errichtung der geplanten Freileitung ist unter Umständen mit dem Einschlag von Ge-

hölzen im Offenland und in Waldbereichen verbunden. Dadurch können Brutplätze von

Heckenbrütern und Waldarten verloren gehen oder beeinträchtigt werden.

Der Verlust von Habitaten, der aus der Flächenversiegelung im Bereich der Fundament-

köpfe resultiert, ist sehr gering und demzufolge nicht erheblich.

Zugvögel

- Leiterseile als Hindernis im Aktionsraum

Für Zugvögel besteht eine Anfluggefährdung an die Erdseile, da sie sich im Vergleich zu

den im Gebiet vorkommenden Brutvögeln nur in geringem Maß an die Freileitung als

Luftraumhindernis gewöhnen. Ihr Anflugrisiko ist stark von der Flughöhe abhängig.

Durchzügler überfliegen das Untersuchungsgebiet bei normalen Sichtbedingungen in

ausreichender Höhe, so dass eine 380-kV-Leitung sicher überflogen wird. Bei schlechten

Sichtverhältnissen (z. B. Nebel oder nachts) verringern die Vögel jedoch ihre Flughöhe,

um sich an vorhandenen Leitlinien orientieren zu können. Viele an sich tagaktive Zugvö-

gel fliegen auch in der Dämmerung und in der Nacht, so dass ein entsprechend hohes

Anflugrisiko aufgrund der schlechten Sichtbarkeit der Leitung besteht. Hier sind wiede-

rum Großvögel aber auch ziehende Greifvögel, Wasservögel und im Schwarm ziehende

Kleinvögel (wie Tauben, Stare und Drosseln) besonders betroffen. In diesem Fall erhöht

sich das Anprallrisiko.

Beim Wechsel zwischen Nahrungs- und Ruhegebieten fliegen die Tiere ebenfalls in nied-

rigeren Höhen, so dass ein erhöhtes Anflugrisiko besteht, wenn die geplante Trasse Be-

reiche derartiger Wechselbeziehungen quert.

- Überspannung von Rast- und Nahrungsflächen

Neben der oben beschriebenen Anprallgefahr kann das Vorhandensein der Freileitung zu

einer Beeinträchtigung des Habitatwertes für rastende Zugvögel (z. B. Gänse) führen. So

ist zumindest von einem geänderten Aktivitätsverhalten auf den hier vorhandenen Nah-

rungsflächen auszugehen. Beobachtungen zeigen, dass es nicht zwangsläufig zu einer

Meidung leitungsnaher Nahrungsflächen kommen muss. Zwar fliegen die Tiere die Flä-

chen im Nahbereich oder unterhalb der Leiterseile weniger häufig direkt an, bei entspre-

chender Attraktivität der Äsungsflächen werden diese aber schreitend erreicht. Als nega-

tiver Effekt ist dabei der gegenüber der herkömmlichen Äsungsaktivität geringfügig höhe-

re Energieaufwand zu sehen. Maßgeblich für die Nutzung der Flächen nach Errichtung

der Freileitung scheint der ausreichende Raum für den Einflug der Trupps und Schwärme

zu sein (BALLASUS & SOSSINKA 1997). Ist dieser Anflugraum zu klein, können die Äsungs-

flächen künftig aufgegeben werden.

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50Hertz Transmission IBU Seite 37

Beim Aufsuchen der Rast- und Nahrungsflächen werden die Leiterseile bei ausreichen-

den Sichtverhältnissen in der Regel rechtzeitig wahrgenommen. Herrscht beim An- und

Abfliegen zu bzw. von den Flächen schlechte Sicht (Nebel, Dämmerung) oder fliegen die

Vögel aufgrund einer Störung panikartig auf, steigt jedoch auch hier die Anfluggefahr.

Säugetiere:

Säugetiere können vorhabensbedingt durch Störungen im Zuge des Baugeschehens (Ver-

lärmung und die Anwesenheit von Menschen) und durch Eingriffe in Gehölzstrukturen be-

einträchtigt werden.

Amphibien:

Amphibien können insbesondere während der Bauphase vom geplanten Vorhaben betroffen

sein, wenn Baustellenzufahrten oder Arbeitsflächen im Bereich von Wanderrouten liegen.

Durch Bauzeiteinschränkungen oder Amphibienleiteinrichtungen können derartige Beein-

trächtigungen jedoch vermieden werden.

Wirbellose:

Eine Betroffenheit der Wirbellosen ist nicht zu erwarten, da deren Lebensräume durch das

geplante Vorhaben voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden.

Fische:

Eine Betroffenheit der Fische ist nicht zu erwarten, da deren Lebensräume durch das ge-

plante Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.

Funktionale räumliche Beziehungen für den Referenzraum

Die mit dem Referenzraum in funktionalem Zusammenhang stehenden Gebiete und funkti-

onal relevante Flächen, die u.U. nicht zum eigentlichen Lebensraum einer Art zählen, aber

für diese von Bedeutung sind (z. B. Wanderkorridore), wurden mit betrachtet.

4.1.2 Vorhandene Datenbasis

Die in der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung verwendeten Daten basieren auf den

Informationen des aktuellen Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet (Stand: 02.2009). Wei-

terhin wurden Daten bei verschiedenen Vereinen und Verbänden abgefragt. Das Ergebnis

dieser Abfragen gibt Tabelle 11 wieder.

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Seite 38 50Hertz Transmission IBU

Tabelle 11: Ergebnisse der Datenabfrage Vereinen bzw. Verbänden Brandenburgs

Ämter, Vereine bzw. Ver-

bände / Sachbearbeiter Datum der Abfrage Ergebnis der Abfrage

Landesamt für Umwelt, Ge-

sundheit und Verbraucher-

schutz Brandenburg

Frau Hönnicke.

Anfrage per Mail am

13.10.2011

Antwort am 13.10.2011:

Downloadmöglichkeit von GIS-Daten (Bin-

nendifferenzierung) und der SDB

Alle vorhandenen Daten sind aktuell:

Landesamt für Umwelt, Ge-

sundheit und Verbraucher-

schutz Brandenburg

Herr Stein

Anfrage per Mail am

24.05.2012

Antwort am 26.06.2012

Bestandsdaten zur Avifauna

Landschaftspflegeverband

„Mittlere Oder“

Herr Schiwietz

Anfrage per Mail am

11.06.2012

Antwort am 15.06.2012

Bestandsdaten zur Avifauna

4.2 Erhaltungszustand der betroffenen Schutzobjekte

Nach der Erläuterung zum Standarddatenbogen sind folgende Kriterien zur Beurteilung der

Bedeutung des Gebietes für eine gegebene Art des Anhangs II der FFH-RL relevant:

- Populationsgröße und -dichte der betreffenden Art in diesem Gebiet im Vergleich zu den

Populationen im ganzen Land,

- Erhaltungsgrad der für die betreffende Art wichtigen Habitatselemente und Wiederher-

stellungsmöglichkeit,

- Isolierung der in diesem Gebiet vorkommenden Populationen im Vergleich zum natürli-

chen Verbreitungsgebiet der Art,

- Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung der betreffenden Art.

Diese Kategorien sind auch auf weitere Arten des Standarddatenbogens anwendbar.

4.2.1 Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie im

Untersuchungskorridor

Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)) kommen laut Standard-

datenbogen (MOŚ 02.2009) insgesamt acht Lebensraumtypen vor. In der folgenden Tabelle

sind die durch das Vorhaben möglicherweise direkt betroffenen Lebensraumtypen aufge-

führt.

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3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)

50Hertz Transmission IBU Seite 39

Tabelle 12: Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie

(MOŚ 02.2009)

Betroffener FFH-LRT Anteil im Referenzraum Erhaltungszustand1

3150 - Natürlich eutrophe Seen mit

einer Vegetation des Magnopota-

mions oder Hydrocharitions

1 % B

*6120 - Trockene, kalkreiche Sand-

rasen < 1 % A

6210 - Naturnahe Kalk-

Trockenrasen und deren

Verbuschungsstadien (Festuco-

Brometalia)

(* besondere Bestände mit bemer-

kenswerten Orchideen)

< 1 % k. A.

6410 - Pfeifengraswiesen auf kalk-

reichem Boden, torfigen und tonig-

schluffigen Böden (Molinion

caeruleae)

2 % B

6430 - Feuchte Hochstaudenfluren

der planaren und montanen bis alpi-

nen Stufe

2 % B

6510 - Magere Flachland-

Mähwiesen (Alopecurus pratensis,

Sanguisorba officinalis)

< 1 % B

7140 - Übergangs- und Schwingra-

senmoore < 1 % A

*91E0 - Auen-Wälder mit Alnus

glutinosa und Fraxinus exelsior

(Alno-Padion, Alnion incanae,

Salicio albae)

19 % A

1 A – hervorragender Erhaltungszustand

B - guter Erhaltungszustand

k. A. - keine Angaben

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Seite 40 50Hertz Transmission IBU

4.2.2 Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)) kommen laut Standardda-

tenbogen zwei Säugetierarten vor (MOŚ 02.2009), die vom Vorhaben betroffen sein kön-

nen.

Tabelle 13: Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie

(MOŚ 02.2009)

FFH-/ EU-

Code Name Population

1

Schutz2/ RL

Bbg (LUA

2009)3

1337 Biber (Castor fiber) R §§ / 1

1355 Fischotter (Lutra lutra) C §§ / 1

C - (common) häufig, große Population R - (rare) selten, mittlere bis kleine Population

2 §§ -

nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt

3 1 - vom Aussterben bedroht

Lebensraumansprüche der im Schutzgebiet laut Standarddatenbogen (MOŚ 2009)

vorkommenden Säugetierarten des Anhangs II der FFH-RL

Biber (Castor fiber)

Lebensraumansprüche

- leben in Familienverbänden, semiaquatisch in und an Bach- und Flussauen und gele-

gentlich auch an Abgrabungsgewässern (Baggerseen)

- ernähren sich vegetarisch

- sind typische Bewohner großer, naturnaher Auenlandschaften

Gefährdungsursachen

- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässer-

strukturen (v.a. Gewässerausbau, Querverbau, Sohlbefestigung)

- Veränderung des Wasserhaushaltes in den Auenbereichen von Fließgewässern (v.a.

Grundwasserabsenkung)

- intensive Unterhaltung von Graben- und Uferrändern sowie Nutzungsintensivierung bis-

lang extensiv genutzter Uferrandbereiche

- Störungen, zum Beispiel durch intensive Freizeitaktivitäten (v.a. Baden, Wassersport)

- Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Stra-

ßenbau, Verrohrungen)

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50Hertz Transmission IBU Seite 41

- Tierverluste durch Kollision an Straßen sowie durch Fallen für den Totfang (für Bisam

und Nutria) (LANUV NRW 2009)

Fischotter (Lutra lutra)

Lebensraumansprüche

- Einzelgänger

- benötigen täglich zwischen 500 und 1000 g Nahrung, bestehend aus Fischen, Fröschen,

Krebsen, Schermäusen, Wasservögeln und Insekten

- benötigen große, zusammenhängende Gewässersysteme (von großen Seen über Flüsse

bis hin zu kleinen (Fisch-)Teichen und Bächen)

Gefährdungsursachen

- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässer-

strukturen (v.a. Gewässerausbau, Querverbau, Sohlbefestigung)

- Veränderung des Wasserhaushaltes in den Auenbereichen von Fließgewässern (v.a.

Grundwasserabsenkung)

- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dün-

ger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen)

- Verschlechterung des Nahrungsangebotes (v.a. Bestandsrückgänge von Muscheln,

Krebsen, Fischen)

- intensive Unterhaltung von Graben- und Uferrändern sowie Nutzungsintensivierung bis-

lang extensiv genutzter Uferrandbereiche

- Störungen, zum Beispiel durch intensive Freizeitaktivitäten (v.a. Angeln, Baden, Wasser-

sport, stark frequentierte Rad- und Wanderwege, Hunde)

- Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Stra-

ßenbau, Verrohrungen)

- Tierverluste durch Kollision an Straßen sowie durch Fallen für den Totfang (für Bisam

und Nutria) und Reusenfischerei (LANUV NRW 2009)

4.2.3 Voraussichtlich betroffene Amphibien und Reptilien des Anhangs II der FFH-

Richtlinie

Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)) kommen laut Standardda-

tenbogen zwei Amphibienarten und eine Reptilienart vor (MOŚ 02.2009), die vom Vorhaben

betroffen sein könnten.

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Seite 42 50Hertz Transmission IBU

Tabelle 14: Voraussichtlich betroffene Amphibien/Reptilien des Anhangs II der FFH-Richtlinie

(MOŚ 2009)

FFH-/ EU-

Code Name Population

1

Schutz2/ RL

Bbg (LUA

2009)3

1188 Rotbauchunke (Bombina bombina) R §§ / 2

1166 Kammmolch (Triturus cristatus) R §§ / 3

1220 Europäische Sumpfschildköte (Emys orbicularis) C §§ / 1

C - (common) häufig, große Population R - (rare) selten, mittlere bis kleine Population 2 §§ -

nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt

3 1 - vom Aussterben bedroht 2 - Stark gefährdet 3 - gefährdet

Lebensraumansprüche der im Schutzgebiet laut Standarddatenbogen

(MOŚ 02.2009)vorkommenden Amphibien-/Reptilienarten des Anhangs II der FFH-RL

Rotbauchunke (Bombina bombina)

Lebensraumansprüche

- Laichzeit beginnt im April/Mai und erstreckt sich bis in den Sommer

- Laichgewässer und Sommerlebensräume - sonnenexponierte Flachgewässer, die zu-

mindest stellenweise einen dichten Wasserpflanzenbestand aufweisen (bevorzugt wer-

den mittelgroße bis große Stillgewässer, beispielsweise Teiche, Altwasser, ehemalige

Kies-, Sand-, Lehm- und Tongruben, aber auch temporäre Kleingewässer, über-

schwemmtes Grünland u.a)

- September/Oktober - Suchen der Winterquartiere in unterirdischen Hohlräumen, Erd-

spalten, Nagetierbauen u.ä. auf (befinden sich meist in Gewässernähe, seltener in bis zu

einem halben Kilometer entfernt)

Gefährdungsursachen

- unmittelbare Zerstörung der Laichgewässer

- Flussregulierung, großflächige Grundwasserabsenkung, Auflassen und Intensivierung

der Teichbewirtschaftung

- intensive landwirtschaftliche Nutzung im Bereich der Fortpflanzungsgewässer und Land-

lebensräume mit Ausbringung von Mineraldünger und Bioziden

- Nährstoffeintrag in die Gewässer

- Lebensraumzerschneidung bzw. Verinselung der Vorkommen (LfUG 2007)

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50Hertz Transmission IBU Seite 43

Kammmolch (Triturus cristatus)

Lebensraumansprüche

- typische Offenlandart (Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen an offenen

Augewässern (z. B. an Altarmen), sekundär in Kies-, Sand- und Tonabgrabungen sowie

in Steinbrüchen)

- meisten Laichgewässer weisen eine ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation auf,

sind nur gering beschattet und in der Regel fischfrei

- Landlebensräume - feuchte Wälder, Gebüsche und Hecken (meist in Nähe der Laichge-

wässer gelegen)

Gefährdungsursachen

- Verlust oder Entwertung von Laichgewässern (z. B. Verfüllen, wasserbauliche Maßnah-

men, Beseitigen der Flachwasserzonen, Entfernen der Unterwasservegetation, Rekulti-

vierung von Abgrabungen, Bebauung, intensive Freizeitnutzung, Fischbesatz)

- Verlust oder Entwertung der Landlebensräume (z. B. Umbau von lebensraumtypischem

Laubwald in Nadelwald, Entfernen von Kleinstrukturen wie Totholz, Stubbenrodung)

- Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten (v.a. Beseitigung

von Überschwemmungsflächen in Auenbereichen, Grundwasserabsenkung)

- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dün-

ger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen)

- Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im

Umfeld der Laichgewässer

- Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen-

und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen)

- Tierverluste durch Straßenverkehr (LANUV NRW 2009)

Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis)

Lebensraumansprüche

- Seen- und Bruchlandschaften, die in Laub-, Misch- und Kiefernwäldern liegen; stark ver-

krautete, langsam fließende bis stehende Gewässer mit schlammigen Bodengrund und

flacher Stillwasserzone; auch Sölle inmitten der Agrarlandschaft; Eiablage auf sonnigen

Plätzen (Trockenrasen, Endmoräne, Sanddüne)

- Nahrung: schwerpunktmäßig karnivor, aber auch Pflanzenteile; Arthropoden, Gastropo-

den, Fische, Amphibien und deren Larven

Gefährdungsursachen

- intensive Landwirtschaft

- Aufforstungen

- Abtorfung von Mooren

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Seite 44 50Hertz Transmission IBU

- Zerstörung kleinräumiger Habitate

- Straßenverkehr

- direkte Verfolgung durch den Menschen

4.2.4 Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht

Anhang I oder II der FFH-RL)

Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)) kommen laut Standardda-

tenbogen 15 andere Arten vor (MOŚ 02.2009), die vom Vorhaben betroffen sein könnten.

Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass es bei

den im Standarddatenbogen aufgeführten anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna

zu Beeinträchtigungen kommen kann. Folgende Tabelle 14 führt die durch das Vorhaben

betroffenen Arten und deren Populationsgröße im FFH-Gebiet auf.

Tabelle 15: Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht

Anhang I oder II FFH-RL) (MOŚ 02.2009)

FFH-/ EU-

Code

Name Population 1

Schutz2 / RL

Bbg (LUA

2004)3

Amphibien Erdkröte (Bufo bufo) C § / -

Amphibien Wechselkröte (Bufo viridis) C §§ / 3

Amphibien Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea) C §§ / 2

Amphibien Moorfrosch (Rana arvalis) C §§ / -

Amphibien Grasfrosch (Rana temporaria) C § / 3

Reptilien Blindschleiche (Anguis fragilis) C § / -

Reptilien Schlingnatter (Coronella austriaca) R §§ / 2

Reptilien Zauneidechse (Lacerta agilis) C §§ / 3

Reptilien Waldeidechse (Lacerta vivipara) C § / G

Reptilien Ringelnatter (Natrix natrix) C § / 3

Pflanze Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza

majalis)

P § / 3

Pflanze Breitblättrige Stendelwurz

(Epipactis helleborine)

P - / 2

Pflanze Gemeiner Efeu (Hedera helix) P - / 3

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50Hertz Transmission IBU Seite 45

FFH-/ EU-

Code

Name Population 1

Schutz2 / RL

Bbg (LUA

2004)3

Pflanze Großes Zweiblatt (Listera ovata) P - / 3

Pflanze Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) P § / 1

C - (common) häufig, große Population P - Art vorhanden, ohne Populationsdaten R - (rare) selten, mittlere bis kleine Population 2 § -

nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt

§§ - nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt

3 1 – vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 – gefährdet, G - Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt

Lebensraumansprüche der im Schutzgebiet laut Standarddatenbogen (MOŚ 2009)

vorkommenden anderen bedeutenden Arten der Fauna

Erdkröte (Bufo bufo)

Lebensraumansprüche

- breites ökologische Amplitude, besiedeln sehr unterschiedliche Lebensräume

- Laichgewässer vor allem dauerhafte Gewässer mit einer Wassertiefe > 50 cm, bevorzugt

mit Röhrichtbestand

Gefährdungsursachen

- Zerschneidung der Lebensräume

- Straßenverkehr

Wechselkröte (Bufo viridis)

Lebensraumansprüche

- offene, sonnenexponierte, trockenwarme Lebensräume mit grabfähigem Boden

- fehlende, lückige bis geringwüchsige Vegetation

- Laichgewässer: größere Tümpel und kleine Abgrabungsgewässer (LANUV 2007)

Gefährdungsursachen

- Zerstörung von Flussauen und Kleingewässern

- Intensivierung der Landwirtschaft

- Verschlechterung der Gewässergüte

- Rekultivierung von Abgrabungen

- Lebensraumzerschneidung (LANUV 2007)

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Seite 46 50Hertz Transmission IBU

Laubfrosch (Hyla arborea)

Lebensraumansprüche

- wärmeliebender, vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiver Baumfrosch

- sucht während der Paarungs- und Laichzeit (April bis Juni) stehende Gewässer wie Wei-

her, Tümpel, wasserführende Gräben oder Überschwemmungsflächen mit unterschied-

lich dichterer Vegetation auf

- während des Jahres oft in der Nähe an Land, oft aber auch bis zu 500 m vom Laichge-

wässer entfernt auf Bäumen und Sträuchern vorzufinden (LANUV 2007, RIEGLER 2007)

Gefährdungsursachen

- Zerstörung vollsonniger Laichgewässerin der offenen Landschaft

- Verlust von Ruf- und Laichgewässern

- Beseitigung der für die Ausbreitung hauptsächlich genutzten Feldschutzhecken oder

Waldrändern

- Beseitigung von Hecken, Gebüschen, Baumartgruppen im Umfeld der Ruf- und Laichge-

wässer

- reagiert besonders empfindlich auf den Einsatz von Chemikalien (LANUV 2007)

Moorfrosch (Rana arvalis)

Lebensraumansprüche

- hohe Grundwasserstände, Nasswiesen, Zwischen-, Nieder und Flachmoore, Erlen- und

Birkenbrüche

- Laichgewässer meso- bis dystroph (Teiche, Weiher, Altwässer)

Gefährdungsursachen

- Veränderung des Wasserhaushalts

- Intensivierung der Landwirtschaft

- Verschlechterung der Gewässergüte

- Zerschneidung der Lebensräume

- Straßenverkehr

Grasfrosch (Rana temporaria)

Lebensraumansprüche

- nutzt weites Spektrum an Lebensräumen

- Laichgewässer sowohl temporäre als auch dauerhafte Standgewässer

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50Hertz Transmission IBU Seite 47

Gefährdungsursachen

- Habitatverlust durch Zerschneidung

- Straßenverkehr

Blindschleiche (Anguis fragilis)

Lebensraumansprüche

- alle Biotoptypen mit ausreichender Bodendeckung durch Streuschicht oder Krautschicht

- Meidung extrem trockener Habitate

Gefährdungsursachen

- Intensive Land- und Forstwirtschaft mit ausgeräumten Landschaften und Monokulturen

- Zerschneidung der Habitate vor allem durch Straßenverkehr

Schlingnatter (Coronella austriaca)

Lebensraumansprüche

- reich strukturierte Lebensräume (Einzelbäume, lockere Gehölzbestände, vegetationsar-

me Flächen)

- trockene Substrate

- besonnte Hanglagen

- wichtiger Ersatzlebensraum: Trassen von Hochspannungsleitungen

Gefährdungsursachen

- Beseitigung von Kleinstrukturen

- Nutzungsintensivierung (insbesondere auf trockenen, armen Standorten)

- Nährstoffeintrag, Biozide

- Zerschneidung von Lebensräumen (insb. Straßenverkehr)

Zauneidechse (Lacerta agilis)

Lebensraumansprüche

- strukturreiche, offene Lebensräume

- kleinteiliges Mosaik aus gehölzbestandenen und offenen, vegetationsarmen Flächen

Gefährdungsursachen

- Beseitigung von Kleinstrukturen

- Verschlechterung der Lebensräume durch Dünger- / Pestizideinsatz

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Seite 48 50Hertz Transmission IBU

- Zerschneidung der Lebensräume

Waldeidechse (Lacerta vivipara)

Lebensraumansprüche

- gebunden an Lebensräume mit relativ hoher Luftfeuchtigkeit

- Feuchtwiesen, Moore, Sümpfe und Gewässerränder

- Waldränder, -schneisen und -lichtungen

Gefährdungsursachen

- Trockenlegung von Feuchtbiotopen

- Landwirtschaft (Melioration)

Ringelnatter (Natrix natrix)

Lebensraumansprüche

- Biotope in Gewässernähe

- vegetationsreiche See- und Flussufer

- Feuchtwiesen, Sumpf- und Moorbereiche

- aufgelassene Sand- und Kiesgruben

- Steinbrüche

Gefährdungsursachen

- Entwässerung von Feuchtgebieten

- Regulierung von Fließgewässerläufen

- Intensive Teichbewirtschaftung / Landwirtschaft

- Straßenverkehr

4.2.5 Voraussichtlich betroffene Vögel der Anhänge der VSchRL

Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)) werden im Standarddaten-

bogen keine durch die Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten aufgeführt (MOŚ 2009).

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50Hertz Transmission IBU Seite 49

5 Ermittlung des Grades der lokalen Beeinträchtigung

Die in Kapitel 3.4 beschriebenen Wirkfaktoren werden in den Kapiteln 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 und

5.6 schutzgut- und vorhabensspezifisch detailliert betrachtet. In den folgenden Kapiteln

werden die lokalen Beeinträchtigungsgrade für die prognostizierten Beeinträchtigungen her-

geleitet.

Die für den Trassenbau notwendigen Verluste von Gehölzen (siehe Anlage 4) werden im

Folgenden den baubedingten Abläufen zugeordnet.

5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode

Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Wirkungsge-

füges, z. B. eines Ökosystems, oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst

werden, dass die Funktionen des Systems gestört werden (Flächen- und/oder Funktionsver-

luste) oder wenn notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhal-

tungszustands erheblich behindert werden.

Die Bewertung vorhabensbedingter lokaler Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des

Schutzgebietes erfolgt in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen differenziert. Von

besonderer Bedeutung ist dabei die Wahrscheinlichkeit, mit der Beeinträchtigungen im Be-

reich des Wirkraums (Beurteilungsraum) auftreten können. Die Betrachtung konzentriert

sich dabei vor allem auf die schutzgebietsnahen Abschnitte der Variante 5 (vgl. Anlage 2).

Die Einordnung des jeweiligen Beeinträchtigungsgrades wird aus der Einteilung der mögli-

chen Wirkungen in eine 6-stufige Skala abgeleitet (Tabelle 16).

Tabelle 16: Einordnung des Grades der lokalen Beeinträchtigung (BUNDESMINISTERIUM FÜR

VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN 2004b)

Stufe Lokaler Beeinträchtigungsgrad

1 Keine Beeinträchtigung

2 Geringer Beeinträchtigungsgrad

3 Noch tolerierbarer Beeinträchtigungsgrad

4 Hoher Beeinträchtigungsgrad

5 Sehr hoher Beeinträchtigungsgrad

6 Extrem hoher Beeinträchtigungsgrad

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Seite 50 50Hertz Transmission IBU

Mittels dem Abgleich mit vorhandenen Daten der Behörden (LUGV) und Verbänden bzw.

Vereinen und der Beeinträchtigungsprognose der Schutzgüter durch das geplante Vorhaben

werden in Kapitel 6 vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und da-

nach in Kapitel 7 mögliche Konsequenzen für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

(= Referenzraum) abgeleitet.

In Kapitel 7 werden die zu erwartenden unvermeidbaren Auswirkungen/ Beeinträchtigungen

auf das FFH-Gebiet und dessen Bestandteile prognostiziert und am Maßstab der Erheblich-

keit der ermittelten Beeinträchtigungen beurteilt (vgl. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2004).

Darunter werden Veränderungen und Störungen verstanden, die in ihrem Ausmaß oder in

ihrer Dauer bewirken, dass das Gebiet seine Funktionen in Bezug auf die Erhaltungsziele

der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Be-

standteile nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen kann.

Das FFH-Gebiet liegt etwa 1.200 m entfernt vom Übergabepunkt der Variante 5 auf polni-

scher Seite.

Daher ist auszuschließen, dass es zu einer direkten Flächeninanspruchnahme (Maststand-

orte) sowie zu Überspannungen kommt. Aufgrund des weiträumigen Abstands befinden sich

auch keine baubedingte Zuwegungen und Lagerflächen innerhalb oder in unmittelbarer Nä-

he des FFH-Gebietes.

5.2 Lokale Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL des

Standarddatenbogen

Aufgrund des großräumigen Abstandes von mindestens 1.200 m zum Vorhaben sind keine

Lebensraumtypen direkt (durch einen Maststandort oder Überspannung) betroffen. Dadurch

treten keine direkten lokalen Beeinträchtigungen der Lebensräume nach Anhang I der FFH-

RL auf.

Die Lebensraumtypen können jedoch auch indirekt durch das Kollisionsrisiko der cha-

rakteristischen Vogelarten mit den Erdseilen bei Wechselflügen zwischen Teilhabitaten

(Nahrungshabitate, Brutplätze) beeinträchtigt werden, was zu hohen anlagebedingten Be-

einträchtigungen führen kann.

5.3 Lokale Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL des

Standarddatenbogens

Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte

lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Standarddatenbogen (Anlage 1) aufgeführten

Säugetierarten nicht auszuschließen sind. Folgende Arten werden näher berücksichtigt:

- Biber (Castor fiber) und

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- Fischotter (Lutra lutra).

Aufgrund des großräumigen Abstandes von mindestens 1.200 m zum Vorhaben sind lokale

Beeinträchtigungen der Säugetiere des Standarddatenbogens mit Sicherheit auszuschlie-

ßen.

5.4 Lokale Beeinträchtigungen von Amphibien und Reptilien des Anhangs II der

FFH-RL des Standarddatenbogens

Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte

lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Standarddatenbogen (Anlage 1) aufgeführten

Amphibien- und Reptilienarten nicht auszuschließen sind. Folgende Arten werden näher be-

rücksichtigt:

- Rotbauchunke (Bombina bombina),

- Kammmolch (Triturus cristatus) und

- Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis).

Aufgrund des großräumigen Abstandes von mindestens 1.200 m zum Vorhaben sind lokale

Beeinträchtigungen der Amphibien und Reptilien des Standarddatenbogens mit Sicherheit

auszuschließen.

5.5 Lokale Beeinträchtigungen von Wirbellosen des Anhangs II der FFH-RL des

Standarddatenbogens

Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte

lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Standarddatenbogen (Anlage 1) aufgeführten

Arten der Wirbellosen

- Eremit (Osmoderma eremita)

- Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo)

- Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)

aufgrund des großräumigen Abstandes von mindestens 1.200 m zum Vorhaben mit Sicher-

heit auszuschließen ist.

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5.6 Lokale Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Flora und

Fauna (nicht Anhang I oder II der FFH-RL) des Standarddatenbogens

Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte

lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Standarddatenbogen (Anlage 1) aufgeführten

anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna nicht auszuschließen sind. Folgende Ar-

ten werden näher berücksichtigt:

- Erdkröte (Bufo bufo)

- Wechselkröte (Bufo viridis)

- Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea)

- Moorfrosch (Rana arvalis)

- Grasfrosch (Rana temporaria)

- Blindschleiche (Anguis fragilis)

- Schlingnatter (Coronella austriaca)

- Zauneidechse (Lacerta agilis)

- Waldeidechse (Lacerta vivipara)

- Ringelnatter (Natrix natrix)

Aufgrund des großräumigen Abstandes von mindestens 1.200 m zum Vorhaben sind lokale

Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien und

Reptilien) des Standarddatenbogens mit Sicherheit auszuschließen.

Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass für die

anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Fische) des Standarddatenbogens eine

Beeinträchtigung ausgeschlossen ist.

Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass für die

anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Pflanzen) des Standarddatenbogens eine

Beeinträchtigung aufgrund des großräumigen Abstands zum geplanten Vorhaben ausge-

schlossen ist.

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6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

Zur Begrenzung der o.g. Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben werden nachfol-

gend Maßnahmen zur Schadensbegrenzung i.S. der EU-Kommission (2000) beschrieben.

Diese werden als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen benannt und sind in Anla-

ge 4 verortet.

6.1 Maßnahme 1

6.1.1 Bauzeiteinschränkung

Im Bereich des Wirkraumes sind für das Projekt Bauzeiteinschränkungen vom 15.03. -

15.07. im Offenland und vom 15.02. - 15.07. in Gehölzbeständen vorgesehen. Diese kön-

nen in diesem Gebiet verkürzt bzw. aufgehoben werden, wenn durch eine ökologische Bau-

begleitung sichergestellt werden kann, dass die betroffenen Arten des FFH-Gebietes laut

Standarddatenbogen (LUA 2008) nicht in ihrem Reproduktionserfolg beeinträchtigt werden.

Generell dürfen keine Gehölzrodungen in der Brutzeit (vom 01.03. bis 30.09.) durchgeführt

werden. Vor möglichen Rodungen sind die betroffenen Bäume auf das Vorhandensein von

Höhlen durch eine Fachkraft zu begutachten.

6.1.2 Bewertung der Wirksamkeit

Die durch die Bauausführung (temporär) zu erwartenden Störungen (baubedingte Scheuch-

wirkung durch ungewöhnlichen Lärm, ungewöhnliche Anwesenheit von Menschen), die sich

erheblich auf den Reproduktionserfolg der betroffenen Arten des FFH-Gebietes laut Stan-

darddatenbogen (MOŚ 2009) auswirken können, werden durch die Verlagerung der Bauzeit

außerhalb der Reproduktionszeit vermieden.

6.2 Maßnahme 2

6.2.1 Installation von Vogelschutzmarkern

Im gesamten Trassenbereich werden zum Schutz vor Kollision der Vogelarten mit den Erd-

seilen Vogelschutzmarker installiert.

6.2.2 Bewertung der Wirksamkeit

Durch die Installation von permanenten Vogelschutzmarkern kann das anlagebedingte An-

prallrisiko vermindert werden, da die Erdseile nun wesentlich besser sichtbar sind und von

den Vögeln rechtzeitig unter- bzw. überflogen werden können.

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Durch die Anbringung von Vogelschutzmarkern in schwarz-weißer Kontrastfärbungs-

Konstruktion an den Erdseilen ist eine Reduktion des Kollisionsrisikos um mindestens 85 %

gegenüber einem unmarkierten Erdseil möglich.

Grundsätzlich besitzen Vögel durch ihr tetrachromatisches Sehen mit vier Zapfensorten im

Gegensatz zu Säugetieren ein weitaus komplexeres Farbwahrnehmungsvermögen, was

selbst die optische Wahrnehmung von UV-Licht ermöglicht (Goldsmith, 2007).

Untersuchungen haben allerdings ergeben, dass vor allen Dingen Vögel mit schlechtem

räumlichen Sehvermögen, nachtziehende Vogelarten und generell ortsfremde Vögel, wie

Zugvögel, Rastvögel und Wintergäste, häufig mit Freileitungen kollidieren. Greifvögel, die mit

einem guten räumlichen Sehvermögen ausgestattet sind, sowie ansässige Brutvögel, denen

die örtlichen Gegebenheiten bekannt sind, sind weniger häufig betroffen. (Müller, 2007). Da-

bei erfolgen die Kollisionen überwiegend mit den dünneren und daher schlechter als die Lei-

terseile wahrnehmbaren Erdseilen. Um die Gefahr dieser Kollisionen zu reduzieren, werden

daher seit einiger Zeit die Erdseile mit sogenannten Vogelschutzmarkern ausgestattet, so

dass sie für die fliegenden Vögel schon aus größerer Entfernung als Hindernis im Luftraum

erkennbar sind.

Wie Markierungen von Freileitungen zur Reduktion von Kollisionen für eine größtmögliche

Wirkung gestaltet werden müssen, war bisher nicht bekannt. Mit einem vertretbaren Aufwand

ist die systematische Untersuchung aller möglichen Markierungsvarianten im Freiland kaum

möglich. Vergleichende Untersuchungen wurden bisher selten durchgeführt. Zahlreiche Ar-

beiten belegen allerdings die Reduktion von Vogelopfern durch die Installation von Vogel-

schutzmarkern (Raevel & Tombal, 1991, Alonso et al., 1994, Archibald, 1987, Heijnis, 1980

und 1976, Rennsen et al., 1975, Leppers, 1966, Koops, 1993, Koops & de Jong, 1982,

Hoerschelmann et al., 1988). Bisher orientierten sich die verwendeten Markierungen vor al-

lem an für Menschen visuell auffälligen Bauarten, so dass zunächst die Warnfarbe Rot be-

nutzt wurde. Bei der Betrachtung der Gefiederfärbung von Vögeln zeigt sich, dass die Far-

ben Schwarz (oder zumindest dunkelgrau bis -braun) und Weiß (oder hell) bei der überwie-

genden Zahl der europäischen Vogelarten überdurchschnittlich häufig und sich gegenseitig

berührend vorkommen. Derartige Farbstrukturen befinden sich vor allem an Kopf, Schwanz-

federn und an den Flügeln, so dass Haack (1997) schlussfolgert, dass diese zur Sichtbar-

machung der Tiere dienen. Insbesondere die Schwanz- und/oder Flügelmuster bei vielen –

auch nachts – ziehenden Arten legen den Schluss nahe, dass sie auch dem Zusammenhalt

fliegender Trupps dienen. Da dieses Merkmal bei verschiedenen Vogelarten gefunden wur-

de, wird abgeleitet, dass sie von den meisten Vogelgruppen gleichermaßen erkannt werden.

Entsprechend dieser Vorüberlegungen wurde die Nutzung von Schwarz-Weiß-Mustern auch

mit der Wirksamkeit von Vogelschutzmarkern in Verbindung gebracht und wird heute allge-

mein als beste Farbgebung anerkannt (vergl. u.a. Richarz & Hormann 1997, Haas et al. (o.

A.), Schumacher, 2002 und Müller, 2007 Fangrath, 2008a und Richarz, 2009). Markierungs-

systeme, die auf Schwarz-Weiß-Blinkeffekten beruhen, wirken auch noch bei ungünstigen

Lichtverhältnissen (Haack 1997) und bieten daher auch für dämmerungs- bzw. nachtaktiv

fliegende Arten einen wirksamen Schutz.

Weniger eindeutig als bei der Farbgebung ist die Empfehlung einer bestimmten Form der

Vogelschutzmarker für eine optimale Effizienz zu treffen.

Richarz (2009) listete in Tabelle 17 die Ergebnisse seiner Recherchen zur Wirksamkeit von

Vogelschutzmarkern beim Naturschutzworkshop „Wo bleibt der Naturschutz beim Netzum-

bau für die Erneuerbaren Energien?“ der Deutschen Umwelthilfe auf.

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50Hertz Transmission IBU Seite 55

Tabelle 17: Effizienzkontrollen von Vogelschutzmarkern (aus RICHARZ, 2009, leicht verändert)

Autor Region Wichtigste Vogel-

gruppe

Wirksam-

keit Markertyp (IBU-Recherche)

KOOPS (1997) Niederlande Limikolen, Schwäne,

Wasservögel

86 bis 89

%

Spiralmarker ohne Farbangaben

SUDMANN

(2000)

Unterer

Niederrhein

Gänse ca. 95 % schwarz-weiße Kontrastmarker

BRAUNEIS ET AL.

(2003)

Sachsen-

Anhalt

Gänse, Möwen,

Limikolen, Star

> 95 % Empfehlung lappenförmiger, bewegli-

cher Vogelschutzmarker (sternenför-

mige, starre Marker bei verschatteten

Lagen)

FANGRATH

(2008)

Baden-

Württem-

berg

Weißstorch Keine Ver-

luste (> 90

%)

schwarz-weiße Kontrastmarker

BERNSHAUSEN &

KREUZIGER

(2004, 2009)

Alfsee,

(Nieder-

sachsen)

Möwen, Wasservö-

gel

Keine Ver-

luste

(> 90 %)

schwarz-weiße Kontrastmarker

Durch die Ausstattung der Erdseile mit Vogelschutzmarkern und der damit verbundenen sig-

nifikanten Reduktion möglicher Anflugopfer reduziert sich auch der als negativer Wirkfaktor

einer Freileitung diskutierte erhöhte Prädatorendruck, der u.a. durch das regelmäßige

Patroullieren von Beutegreifern entlang der „kollisionsopfer-versprechenden“ Trasse entste-

hen soll kann. Aufgrund der geringen Erfolgsquote lohnt sich diese Art von konditioniertem

Verhalten entsprechender Arten schlicht nicht mehr.

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Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

Seite 56 50Hertz Transmission IBU

7 Beurteilung der unvermeidbaren vorhabensbedingten Beeinträchtigun-

gen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes, Beurteilung der Erheblich-

keit der Beeinträchtigungen

In Kapitel 6 wurden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (= vorhabensbezogene

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung) beschrieben und ihre Wirksamkeit bewertet. In den

folgenden Kapiteln werden die Erheblichkeitsgrade für die prognostizierten verbliebenen Be-

einträchtigungen hergeleitet. Anlage 4 verortet die verbliebenen Beeinträchtigungen.

Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Wirkungsge-

füges, z. B. eines Ökosystems, oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst

werden, dass die Funktionen des Systems gestört werden (Flächen- und/oder Funktionsver-

luste) oder wenn notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhal-

tungszustands erheblich behindert werden.

7.1 Beschreibung der Bewertungsmethode

Die in Kap. 3.4 beschriebenen Wirkfaktoren wurden hinsichtlich ihrer lokalen Beeinträchti-

gungen (Wirkungen) im Kapitel 5 schutzgut- und vorhabensspezifisch detailliert betrachtet.

Die Bewertung unvermeidbarer vorhabensbedingter Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele

des Schutzgebietes erfolgt in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen für das Schutz-

gebiet differenziert. Dazu werden die zu erwartenden Auswirkungen/ Beeinträchtigungen auf

das FFH-Gebiet und dessen Bestandteile prognostiziert und am Maßstab der Erheblichkeit

der ermittelten Beeinträchtigungen beurteilt (vgl. Bundesamt für Naturschutz 2004). Von be-

sonderer Bedeutung ist dabei die Wahrscheinlichkeit, mit der Beeinträchtigungen für das

Schutzgebiet auftreten können. Darunter werden Veränderungen und Störungen verstan-

den, die in ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer bewirken, dass das Gebiet seine Funktionen

in Bezug auf die Erhaltungsziele der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie oder die für den

Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen

kann.

Die Einordnung zur Erheblichkeit wird aus der Einteilung der möglichen Wirkungen in eine

6-stufige Skala abgeleitet.

Tabelle 18: Einordnung des Grades der unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Bundesministe-

rium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen 2004b)

Stufe Unvermeidbarer Beeinträchtigungsgrad Erheblichkeitsgrad

1 Keine Beeinträchtigung

Unerheblich 2 Geringer Beeinträchtigungsgrad

3 Noch tolerierbarer Beeinträchtigungsgrad

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3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)

50Hertz Transmission IBU Seite 57

Stufe Unvermeidbarer Beeinträchtigungsgrad Erheblichkeitsgrad

4 Hoher Beeinträchtigungsgrad

Erheblich 5 Sehr hoher Beeinträchtigungsgrad

6 Extrem hoher Beeinträchtigungsgrad

Mittels der detailliert erfolgten Betrachtung der betroffenen Schutzgüter (Kap. 4) des FFH-

Gebietes im Wirkraum des Vorhabens, dem Abgleich mit vorhandenen Daten der Behörden

und der Beeinträchtigungsprognose der Schutzgüter durch das geplante Vorhaben werden

mögliche Konsequenzen für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) (= Referenzraum)

abgeleitet.

7.2 Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL

In Kapitel 3.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) auf die Le-

bensraumtypen auszuschließen sind. Es kommt weder zu einer Flächenbeanspruchung

noch wird die Struktur der Lebensraumtypen im Referenzraum durch den großräumigen Ab-

stand beeinträchtigt.

Durch die Installation von Vogelschutzmarkern kann das Kollisionsrisiko der charakteristi-

schen Vogelarten beträchtlich gesenkt werden, so dass keine erheblichen Beeinträchtigun-

gen zu befürchten sind.

7.3 Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL

In Kapitel 3.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Stan-

darddatenbogen aufgeführten Säugetiere auszuschließen sind. Es kommt weder zu einer

Flächenbeanspruchung der Lebensräume noch wird die Struktur der Lebensräume der

Säugetiere im Referenzraum durch den großräumigen Abstand von etwa 1.200 m beein-

trächtigt.

7.4 Beeinträchtigungen von Amphibien und Reptilien des Anhangs II der FFH-RL

In Kapitel 3.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Stan-

darddatenbogen aufgeführten Amphibien und Reptilien auszuschließen sind. Es kommt we-

der zu einer Flächenbeanspruchung der Lebensräume noch wird die Struktur der Lebens-

räume der Amphibien und Reptilien im Referenzraum durch den großräumigen Abstand von

etwa 1.200 m beeinträchtigt.

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Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

Seite 58 50Hertz Transmission IBU

7.5 Beeinträchtigungen der Wirbellosen des Anhangs II der FFH-RL

In Kapitel 3.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Stan-

darddatenbogen aufgeführten Wirbellosen auszuschließen sind. Es kommt weder zu einer

Flächenbeanspruchung der Lebensräume noch wird die Struktur der Lebensräume der Wir-

bellosen im Referenzraum durch den großräumigen Abstand von etwa 1.200 m beeinträch-

tigt.

7.6 Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora

In Kapitel 3.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Stan-

darddatenbogen aufgeführten Amphibien und Reptilien auszuschließen sind. Es kommt we-

der zu einer Flächenbeanspruchung der Lebensräume noch wird die Struktur der Lebens-

räume der Amphibien, Reptilien und Fische bzw. die Standorte der Pflanzen im Referenz-

raum durch den großräumigen Abstand von etwa 1.200 m beeinträchtigt.

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3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)

50Hertz Transmission IBU Seite 59

8 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzge-

bietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte

Für das im Wirkbereich des Vorhabens liegende Natura 2000-Gebiet wurde im funktionalen

Umkreis nach weiteren Plänen und Projekten recherchiert, die allein oder im Zusammenwir-

ken mit der geplanten 380-kV-Freileitung zu maßgeblichen bzw. erheblichen Beeinträchti-

gungen führen können. Damit fließen solche Vorhaben in die Erheblichkeitsbetrachtung der

vorliegenden Studie ein, die bereits durchgeführt wurden, werden oder deren Realisierung

in absehbarer Zeit aufgrund eines abgeschlossenen oder förmlich eingeleiteten Gestat-

tungsverfahrens oder bei Plänen im Stadium einer planerischen Verfestigung hinreichend

konkretisiert ist. Bereits vorhandene Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne u.a. rei-

chen hingegen nicht aus.

Anlage 2 gibt den gesamten Suchraum wieder, der bei behördlichen Anfragen zugrunde ge-

legt wurde. Dessen Abgrenzung erfolgte nach den Kriterien Landschaftsraum, funktionale/

ökologische Beziehungen und anthropogenen Strukturen (Siedlungen, Straßen).

Da in dieser Untersuchung nur der deutsche Abschnitt des 3. Interconnectors Deutschland-

Polen betrachtet wird, wurde die Abfrage auf die deutschen Behörden beschränkt. Pläne

und Projekte die ihre Wirkung bis auf polnisches Gebiet entfalten, sind in Tabelle 19 aufge-

führt.

Tabelle 19: Übersicht über die abgefragten Behörden und Ergebnisse

Behörde / Sachbearbeiter Datum der Anfrage Ergebnis der Anfrage

Amt Brieskow-Finkenheerd

- Bauamt / öffentl. Ordnung

Fr. Lehmann

am 06.06.2012 per Mail

Fr. Lehmann

Antwort am 13.06.2012 per Post, Verweis

auf Stellungnahme zur Antragskonferenz.

Informationen zur Bauleitplanung:

rechtskräftige FNP für Brieskow-

Finkenheerd, Wiesenau einschließlich dem

Ortsteil Kunitz Loose, Ziltendorf einschließ-

lich der Ortsteile Thälmannsiedlung und

Aurith sowie Vogelsang.

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Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

Seite 60 50Hertz Transmission IBU

Behörde / Sachbearbeiter Datum der Anfrage Ergebnis der Anfrage

Stadt Eisenhüttenstadt

Fr. Nowak; Fr. Eibeck

am 07.06. per Mail

Fr. Nowak

Antwort am 18.06.2012

Informationen zur Bauleitplanung:

rechtskräftiger FNP für die Stadt Eisenhüt-

tenstadt

genehmigte Bebauungspläne für Industrie-/

Gewerbegebiete

Landschaftsplan der Stadt Eisenhüttenstadt

Straßenplanung Nordanbindung zur B112

Landkreis Oder-Spree -

Amt für Kreisentwicklung

am 06.06.2012 per

Mail

Antwort am 02.07.2012

Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens

für die deutsch-polnische Straßenverbin-

dung im Raum Frankfurt (Oder)/Slubice -

Eisenhüttenstadt/Klopot von 2010

Landschaftspläne Amt Schlaubetal sowie

Brieskow-Finkenheerd

Landschaftsrahmenplan der Stadt Eisen-

hüttenstadt

Regionale Planungsge-

meinschaft Oderland-Spree

Hr. Lenz

am 06.06. 2012 per

Mail

Hr. Lenz

Antwort am 12.06. 2012

Es liegen keine regionalplanerischen Fest-

legungen für den Untersuchungsraum vor.

Eignungsgebiete für die Windenergienut-

zung sind nicht geplant.

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50Hertz Transmission IBU Seite 61

Behörde / Sachbearbeiter Datum der Anfrage Ergebnis der Anfrage

Gemeinsame Landespla-

nung

Hr. Eifler; Fr. Kubica

am 06.06. 2012 per

Mail

Hr. Eifler

Antwort am 11.06.2012

Auszug aus digitalem Raumordnungskatas-

ter:

rechtsverbindliche Flächennutzungspläne

der Ämter / Gemeinden Eisenhüttenstadt,

Vogelsang, Wiesenau und Ziltendorf.

genehmigte Bebauungspläne der Gemein-

den Eisenhüttenstadt, Vogelsang, Ziltendorf

und Wiesenau

Planfeststellungsbeschluss (30.09.2010) für

die Ortsumfahrung Brieskow-Finkenheerd

(B 112)

Abgeschlossenes Raumordnungsverfahren

zur deutsch-polnischen Straßenverbindung

im Raum Eisenhüttenstadt mit der Bevor-

zugung der Variante über Ziltendorf und

Aurith.

Für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) waren die Angaben des Landkreises

Oder-Spree und der gemeinsamen Landesplanung von Relevanz. Durch schriftliche Anfra-

gen wurden der IBU die relevanten Vorhaben im Suchraum genannt. Keines dieser Vorha-

ben steht in direkter räumlicher sowie auch funktionaler Beziehung für die geplante Freilei-

tung, somit sind auch keine Summationswirkungen zu erwarten.

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Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

Seite 62 50Hertz Transmission IBU

9 Gesamtübersicht über mögliche Beeinträchtigungen durch das Vorha-

ben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, Beurteilung

der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen

Ergibt die Prüfung, dass das Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projek-

ten oder Plänen (Summation, Synergismen) zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Ge-

biets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen

führen kann, ist es unzulässig.

In den folgenden Tabellen erfolgt die Herleitung der Erheblichkeit aus den nach Vermei-

dungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungsgraden der ge-

planten 380-kV-Freileitung und den möglichen Wechselwirkungen mit anderen Plänen und

Projekten.

Tabelle 20. Mögliche Beeinträchtigungen der Lebensräume des Anhang I der FFH-RL des FFH-

Gebietes „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) im Wirkraum der Variante 5

Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-

gungen

Beeinträchti-

gungsgrad Erheblichkeit

Lebensräume des Anhang I der FFH-RL des FFH-Gebietes

380-kV-Freileitung

Interconnector Eisenhüt-

tenstadt – Plewiska

Beanspruchung der Fläche/

Struktur des Lebensraum-

typs im Wirkbereich des

Vorhabens durch Über-

spannung mit Stromseilen.

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

bei Endwuchs-

höhenbeschrän-

kung auf maximal

30 m

Unerheblich

Die Endwuchshöhenbe-

schränkung auf 20 - 30 m

der im Trassenbereich

überspannten Bäume

macht für die gesamte Be-

triebsdauer der Freileitung

notwendig, im überspann-

ten Abschnitt u.U. periodi-

sche Gehölzentnahmen

notwendig.

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

bei Endwuchs-

höhenbeschrän-

kung auf maximal

30 m

Unerheblich

Kein weiterer Plan bzw.

kein weiteres Projekt

- - -

Zusammenfassung unter

Berücksichtigung von

Wechselwirkungen mit an-

deren Plänen und Projekten

s.o. Geringer Beein-

trächtigungsgrad

Unerheblich

Page 64: Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung · linie Artikel 6 Abs. 3 und 4. Hierzu wird in der FFH-Richtlinie festgelegt: „Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung

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50Hertz Transmission IBU Seite 63

Tabelle 21: Mögliche Beeinträchtigungen der Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL

Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-

gungen

Beeinträchti-

gungsgrad Erheblichkeit

Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL des FFH-Gebietes

380-kV-Freileitung

Interconnector Eisenhüt-

tenstadt – Plewiska

Geringe Beanspruchung

der Habitatstrukturen im

Wirkbereich des Vorhabens

durch die Wahl der Mast-

standorte innerhalb des

Schutzgebietes, aber au-

ßerhalb geschlossener Ge-

hölzbestände

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

(durch sehr gerin-

ge Flächen-

inanspruchnah-

me)

Unerheblich

Beanspruchung der

Habitatstrukturen im Wirk-

bereich des Vorhabens

durch Überspannung mit

Stromseilen

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

bei Endwuchs-

höhenbeschrän-

kung auf maximal

30 m

Unerheblich

Temporäre optische und

akustische Störung/

Scheuchwirkung durch das

Baugeschehen

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

Unerheblich

Die Endwuchshöhenbe-

schränkung auf 20 - 30 m

der im Trassenbereich

überspannten Bäume

macht für die gesamte Be-

triebsdauer der Freileitung

notwendig, im überspann-

ten Abschnitt u.U. periodi-

sche Gehölzentnahmen

notwendig.

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

bei Endwuchs-

höhenbeschrän-

kung auf maximal

30 m

Unerheblich

Kein weiterer Plan bzw.

kein weiteres Projekt

- - -

Zusammenfassung unter

Berücksichtigung von

Wechselwirkungen mit an-

deren Plänen und Projekten

s.o. Geringer Beein-

trächtigungsgrad

Unerheblich

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Seite 64 50Hertz Transmission IBU

Tabelle 22: Mögliche Beeinträchtigungen der Amphibienarten des Anhangs II der FFH-RL

Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-

gungen

Beeinträchti-

gungsgrad Erheblichkeit

Amphibien des Anhangs II der FFH-RL des FFH-Gebietes

380-kV-Freileitung

Interconnector Eisenhüt-

tenstadt – Plewiska

Geringe Beanspruchung

der Habitatstrukturen im

Wirkbereich des Vorhabens

durch die Wahl der Mast-

standorte innerhalb des

Schutzgebietes, aber au-

ßerhalb geschlossener Ge-

hölzbestände und Gewäs-

ser

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

(durch sehr gerin-

ge Flächeninan-

spruchnahme)

Unerheblich

Beanspruchung der

Habitatstrukturen im Wirk-

bereich des Vorhabens

durch Überspannung mit

Stromseilen

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

bei Endwuchs-

höhenbeschrän-

kung auf maximal

30 m

Unerheblich

Außerhalb der Bauzeitein-

schränkung vom 01.03. -

31.08. u.U. sehr geringe

Verluste von Einzelindividu-

en durch Beanspruchung

der Landlebensräume mög-

lich.

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

Unerheblich

Die Endwuchshöhenbe-

schränkung auf 20 - 30 m

der im Trassenbereich

überspannten Bäume

macht für die gesamte Be-

triebsdauer der Freileitung

notwendig, im überspann-

ten Abschnitt u.U. periodi-

sche Gehölzentnahmen

notwendig.

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

bei Endwuchs-

höhenbeschrän-

kung auf maximal

30 m

Unerheblich

Kein weiterer Plan bzw.

kein weiteres Projekt

- - -

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50Hertz Transmission IBU Seite 65

Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-

gungen

Beeinträchti-

gungsgrad Erheblichkeit

Zusammenfassung unter

Berücksichtigung von

Wechselwirkungen mit an-

deren Plänen und Projekten

s.o. Geringer Beein-

trächtigungsgrad

Unerheblich

Tabelle 23: Mögliche Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna

(Amphibien)

Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-

gungen

Beeinträchti-

gungsgrad Erheblichkeit

Andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (Amphibien) des Anhangs II der FFH-RL des

FFH-Gebietes

380-kV-Freileitung

Interconnector Eisenhüt-

tenstadt – Plewiska

Geringe Beanspruchung

der Habitatstrukturen im

Wirkbereich des Vorhabens

durch die Wahl der Mast-

standorte innerhalb des

Schutzgebietes, aber au-

ßerhalb geschlossener Ge-

hölzbestände und Gewäs-

ser

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

(durch sehr gerin-

ge Flächeninan-

spruchnahme)

Unerheblich

Beanspruchung der Habi-

tatstrukturen im Wirkbe-

reich des Vorhabens durch

Überspannung mit Strom-

seilen.

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

bei Endwuchs-

höhenbeschrän-

kung auf maximal

30 m

Unerheblich

Außerhalb der Bauzeitein-

schränkung vom 01.03. -

31.08. u.U. sehr geringe

Verluste von Einzelindividu-

en durch Beanspruchung

der Landlebensräume mög-

lich.

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

Unerheblich

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Seite 66 50Hertz Transmission IBU

Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-

gungen

Beeinträchti-

gungsgrad Erheblichkeit

Die Endwuchshöhenbe-

schränkung auf 20 - 30 m

der im Trassenbereich

überspannten Bäume

macht für die gesamte Be-

triebsdauer der Freileitung

notwendig, im überspann-

ten Abschnitt u.U. periodi-

sche Gehölzentnahmen

notwendig.

Geringer Beein-

trächtigungsgrad

Unerheblich

Kein weiterer Plan bzw.

kein weiteres Projekt

- - -

Zusammenfassung unter

Berücksichtigung von

Wechselwirkungen mit an-

deren Plänen und Projekten

s.o. Geringer Beein-

trächtigungsgrad

Unerheblich

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50Hertz Transmission IBU Seite 67

10 Zusammenfassung

Für die Ermittlung der Erheblichkeit sind in der vorliegenden Verträglichkeitsuntersuchung

zur Natura 2000-Verträglichkeit eine Reihe von Parametern eingeflossen, auf die folgend

kurz eingegangen wird:

- Überblick über die betroffenen Schutzobjekte

Insgesamt gibt es acht verschiedene Lebensraumtypen im FFH-Gebiet, die potenziell

durch das Vorhaben betroffen sein können:

– LRT 3150 B - guter Erhaltungszustand

– LRT *6120 A - herausragender Erhaltungszustand

– LRT 6210 k. A. zum Erhaltungszustand

– LRT 6410 B - guter Erhaltungszustand

– LRT 6430 B - guter Erhaltungszustand

– LRT 6510 B - guter Erhaltungszustand

– LRT 7140 A - herausragender Erhaltungszustand

– LRT *91E0 A - herausragender Erhaltungszustand

Insgesamt gibt es zwei verschiedene betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL:

- Biber (Castor fiber)

- Fischotter (Lutra lutra)

zwei betroffene Amphibienarten und eine Reptilienart des Anhangs II der FFH-RL:

- Rotbauchunke (Bombina bombina)

- Kammmolch (Triturus cristatus)

- Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis)

fünf betroffene Fischarten des Anhangs II der FFH-RL:

- Atlantischer Lachs (Salmo salar)

- Bachneunauge (Lampetra planeri)

- Rapfen (Aspius aspius)

- Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)

- Steinbeißer (Cobitis taenia)

drei betroffene Arten der Wirbellosen nach Anhang II der FFH-RL

- Eremit (Osmoderma eremita)

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Seite 68 50Hertz Transmission IBU

- Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo)

- Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)

betroffene andere bedeutende Arten der Fauna und Flora:

- Erdkröte (Bufo bufo)

- Wechselkröte (Bufo viridis)

- Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea)

- Moorfrosch (Rana arvalis)

- Grasfrosch (Rana temporaria)

- Blindschleiche (Anguis fragilis)

- Schlingnatter (Coronella austriaca)

- Zauneidechse (Lacerta agilis)

- Waldeidechse (Lacerta vivipara)

- Ringelnatter (Natrix natrix)

- Zope (Abramis ballerus)

- Barbe (Barbus barbus)

- Forelle (Salmo trutta morpha trutta)

- Europäische Äsche (Thymallus thymallus)

- Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis)

- Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine)

- Gemeiner Efeu (Hedera helix)

- Großes Zweiblatt (Listera ovata)

- Gelbe Teichrose (Nuphar lutea)

- Bedeutung der betroffenen Flächen / Habitate für das „Gebiet als solches“ (Integritäts-

grundsatz)

Die im Untersuchungskorridor der Variante 5 liegenden Lebensraumtypen erfüllen wichti-

ge Funktionen als Lebensraum für seltene Tier- sowie auch Pflanzenarten. Zudem be-

stehen Wirkbeziehungen auf Individuen- und Populationsebene zwischen den betroffe-

nen Bereichen des FFH-Gebietes im Wirkraum und dem restlichen FFH-Gebiet sowie

den angrenzenden Grünlandstrukturen, wobei die betroffenen Bereiche durch die charak-

teristischen Vogelarten der Lebensraumtypen des Gebietes beim Wechsel in andere

(Teil-) Lebensräume überflogen werden.

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3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)

50Hertz Transmission IBU Seite 69

- Lokaler Beeinträchtigungsgrad

Die Fläche des Schutzgebietes mit seinen Lebensraumtypen wird durch den großräumi-

gen Abstand des Vorhabens zu den Flächen bzw. zur Struktur in keiner Weise berührt

und damit nicht beeinträchtigt.

Eine indirekte Beeinträchtigung der Lebensräume durch die charakteristischen Vogelar-

ten kann vor allem anlagebedingt durch ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit dem Erdseil auf-

treten.

Aufgrund des großräumigen Abstandes des geplanten Vorhabens zeigt sich, dass für die

im Standarddatenbogen aufgeführten Arten der Fauna und Flora des FFH-Gebietes mit

keinen Beeinträchtigungen zu rechnen ist.

- Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Durch eine Bauzeiteinschränkung, eine ökologischen Baubegleitung und die Installation

von Vogelschutzmakern lassen sich lokale Beeinträchtigungen wirksam vermeiden bzw.

vermindern.

- Schwere der verbleibenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen

Für alle betrachteten Säugetiere und Amphibien des FFH-Gebietes verbleibt ein geringer

Beeinträchtigungsgrad v.a. durch das Baugeschehen.

Für die Lebensraumtypen bleibt eine geringe indirekte Beeinträchtigung durch das gerin-

ge verbleibende Kollisionsrisiko der charakteristischen Vogelarten mit den Erdseilen.

- Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten

Zeitgleich zum beschriebenen Vorhaben sind nach Recherchen des Gesamtplaners kei-

ne relevanten Pläne und Projekte im Bereich der Leitung vorgesehen, mit denen Summa-

tionswirkungen zu erwarten wären.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die geplante 380-kV-Freileitung zum derzeitigen

Planungsstand aufgrund

– der durchzuführenden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

voraussichtlich durch keine der geplanten Varianten zu erheblichen Beeinträchtigungen des

FFH-Gebietes „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen

Bestandteilen führen wird. Daher ist keine Vorzugsvariante abzuleiten.

Aufgrund der potenziellen Querung des Gebietes sollte die Betroffenheit bei Vorliegen der

polnischen Projektmerkmale bzw. den weiteren Planungsschritten erneut überprüft werden.

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Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

Seite 70 50Hertz Transmission IBU

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Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)

Seite 72 50Hertz Transmission IBU

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien / Urteile

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG): Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - n.n.V.; Urteil zur Westum-

fahrung Halle - A 143.

Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches

Naturschutzgesetz - BbgNatSchG) vom 26.05.2004, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes

vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28]).

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom

25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012

(BGBl. I S. 148)

Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten -

Vogelschutzrichtlinie, ABI. EG Nr. L 103, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des

Rates vom 14. April 2003, ABl. EG Nr. L 122, 36.

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie

der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch

die Richtlinie 97/62 EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42).

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FORMULARZ DANYCH 1

K PLH080015 2009-022002-08

PLB080004

A. Jermaczek, P. Pawlaczyk, Klub Przyrodników; WZR woj. lubuskiego; Instytut Ochrony Przyrody PAN, Kraków.

Ujście Ilanki

2006-09 2008-12

1. IDENTYFIKACJA OBSZARU

1.1. TYP 1.2. KOD OBSZARU 1.4. DATA AKTUALIZACJI1.3. DATA OPRACOWANIA

1.5 POWIĄZANIA Z INNYMI OBSZARAMI NATURA 2000

1.7. NAZWA OBSZARU:

1.6. INSTYTUCJA LUB OSOBA ZBIERAJ ĄCA INFORMACJE:

1.8. WSKAZANIE I ZAKLASYFIKOWANIE OBSZARU:

DATA ZAPROPONOWANIA JAKO OZW DATA ZATWIERDZENIA JAKO OZW

DATA ZAKLASYFIKOWANIA JAKO OSO DATA ZATWIERDZENIA JAKO SOO

NATURA 2000STANDARDOWY FORMULARZ DANYCH

DLA OBSZARÓW SPECJALNEJ OCHRONY (OSO)DLA OBSZARÓW SPEŁNIAJĄCYCH KRYTERIA OBSZARÓW O ZNACZENIU

WSPÓLNOTOWYM (OZW)

DLA SPECJALNYCH OBSZARÓW OCHRONY (SOO)I

wydrukowano przy użyciu programu Ostoje wersja 3.0 2011-10-26

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 2OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

2. POŁOŻENIE OBSZARU

2.1. POŁOŻENIE CENTRALNEGO PUNKTU OBSZARU

2.2. POWIERZCHNIA (ha): 2.3. DŁUGO ŚĆ OBSZARU (km):

2.4. WYSOKOŚĆ (m n.p.m.):

E 14 36 39

DŁUGOŚĆ GEOGRAFICZNA SZEROKOŚĆ GEOGRAFICZNA

52 17 14N

908,4

22 50 31

MINIMALNA MAKSYMALNA ŚREDNIA

2.5. REGION ADMINISTRACYJNY (NUTS)

Kod Nazwa regionu %PL431 Gorzowski 100

2.6. REGION BIOGEOGRAFICZNY

Nazwa regionu biogeograficznegoKontynentalny

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 3OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

3.1. Typy SIEDLISK znajduj ące si ę na terenie obszaru Natura 2000 oraz ocena znaczeni a

3. INFORMACJA PRZYRODNICZA

obszaru dla tych siedlisk

Kod % pokrycia Reprezen. zachow.powierzch ogólna

3.1.a. Typy SIEDLISK wymienione w Zał ączniku I Dyrektywy Rady 92/43/EWG

Nazwa siedliskaStopień Względna Stan Ocena

Starorzecza i naturalne eutroficzne zbiorniki wodne ze zbiorowiskami z Nympheion, Potamion 1,003150 B C B CCiepłolubne, śródlądowe murawy napiaskowe (Koelerion glaucae) 0,806120 A C A BMurawy kserotermiczne (Festuco-Brometea) - priorytetowe są tylko murawy z istotnymi stanowiskami storczyków 0,106210 DZmiennowilgotne łąki trzęślicowe (Molinion) 2,006410 B C B BZiołorośla górskie (Adenostylion alliariae) i ziołorośla nadrzeczne (Convolvuletalia sepium) 2,006430 B C B BNiżowe i górskie świeże łąki użytkowane ekstensywnie (Arrhenatherion elatioris) 0,306510 B C B BTorfowiska przejściowe i trzęsawiska (przeważnie z roślinnością z Scheuchzerio-Caricetea) 0,507140 A C A CŁęgi wierzbowe, topolowe, olszowe i jesionowe (Salicetum albo-fragilis, Populetum albae, Alnenion 19,1091E0 A C A A

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 3OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

3.2. GATUNKI, których dotyczy Artykuł 4 Dyrektywy R ady 79/409/EWG i gatunki wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG

oraz ocena znaczenia obsza ru dla tych gatunków

3.2.a. PTAKI wymienione w Zał ączniku I Dyrektywy Rady 79/409/EWG

Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie

POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA

Rozrodcza Zimująca Przelotna

3.2.b. Regularnie wyst ępujące Ptaki Migruj ące nie wymienione w Zał ączniku I Dyrektywy Rady79/409/EWG

Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie

POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA

Rozrodcza Zimująca Przelotna

3.2.c. SSAKI wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG

Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie

POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA

Rozrodcza Zimująca Przelotna

1337 Castor fiber DR1355 Lutra lutra C A C CC

3.2.d. PŁAZY i GADY wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG

Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie

POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA

Rozrodcza Zimująca Przelotna

1166 Triturus cristatus C A C CR1188 Bombina bombina C A C BR1220 Emys orbicularis B A C BC

3.2.e. RYBY wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG

Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie

POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA

Rozrodcza Zimująca Przelotna

1096 Lampetra planeri C B C CR1106 Salmo salar DV1130 Aspius aspius DV1145 Misgurnus fossilis DV1149 Cobitis taenia C B C BC

3.2.f. BEZKRĘGOWCE wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG

Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie

POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA

Rozrodcza Zimująca Przelotna

1014 Vertigo angustior C B C CV1084 Osmoderma eremita B A C B16 stan.

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 3OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

1088 Cerambyx cerdo D

3.2.g. ROŚLINY wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG

Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie

POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAPopulacja

2/3.2

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 3OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

3.3. Inne wa żne gatunki zwierz ąt i ro ślin

PTAKI

Populacja Motywacja

SSAKI

Populacja Motywacja

PŁAZY

Populacja Motywacja

Bufo bufo CCBufo viridis CCHyla arborea CCRana arvalis CCRana temporaria CC

GADY

Populacja Motywacja

Anguis fragilis CCCoronella austriaca ARLacerta agilis CCLacerta vivipara CCNatrix natrix CC

RYBY

Populacja Motywacja

Abramis ballerus CVBarbus barbus CVSalmo trutta morpha trutta DVThymallus thymallus CR

BEZKRĘGOWCE

Populacja Motywacja

ROŚLINY

Populacja Motywacja

Dactylorhiza majalis DPEpipactis helleborine DPHedera helix DPListera ovata DPNuphar lutea DP

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 4OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

4. OPIS OBSZARU

4.1. OGÓLNA CHARAKTERYSTYKA OBSZARU

Klasy siedlisk % pokrycia

Lasy iglaste 24 %

Lasy liściaste 41 %

Siedliska leśne (ogólnie) 1 %

Siedliska łąkowe i zaroślowe (ogólnie) 6 %

Siedliska rolnicze (ogólnie) 26 %

Wody śródlądowe (stojące i płynące) 2 %

OPIS OBSZARU

100 %Suma pokrycia siedlisk

Ostoja obejmuje przyujściowy odcinek doliny Ilanki, której szerokość na tym odcinku dochodzi do 1 km. Rzeka meandruje tuwśród torfowisk niskich, porzuconych, szybko zarastających łąk i renaturyzujących się lasów łęgowych. Podłoże jest miejscamisilnie uwodnione, na niewielkiej powierzchni występuje ruchome pło. Obszar niedostępny, lasy łęgowe miejscami przechodzą wolsy.

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 4OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

4. OPIS OBSZARU

Dobrze zachowana, naturalna i renaturyzująca się dolina niewielkiej rzeki. Mozaika mozgowisk, szuwarów turzycowych, lasów izarośli łęgowych, starorzeczy. Jedne z najlepiej wykształconych i zachowanych płatów łęgów wierzbowo-topolowych ijesionowo-olszowych w województwie. Stroma skarpa doliny skupia roślinność umiarkowanie ciepłolubną. Stwierdzono w obszarze8 typów siedlisk z Załącznika I Dyrektywy Rady 92/43/EWG, zajmujących łącznie ponad 50% powierzchni. Obserwowano turównież 7 gatunków zwierząt z Załącznika II Dyrektywy. Znajdują się tu najliczniejsze w zachodniej Polsce stanowiska żółwiabłotnego, a na obrzeżach obszaru - gniewosza plamistego.

Zalesianie przestrzeni otwartej, eksploatacja złóż żwiru i plany jej rozszerzenia, plany budowy zbiornika zaporowego, wycinanielasów łęgowych.Uwaga: Wykonywanie koniecznych prac z zakresu ochrony przeciwpowodziowej dotyczy różnych fragmentów doliny rzecznej ipowinno się odbywać z uwzględnieniem wymogów ochrony siedlisk przyrodniczych i siedlisk gatunków, których ochrona jest celemutworzenia obszaru Natura 2000.

W centralnej części obszaru istnieje użytek ekologiczny „Rozległe Bagna nad Ilanką” o powierzchni 114,04 ha, uznany na mocyRozporządzenia Nr 5 Wojewody Lubuskiego z dnia 25 marca 2002 r. (Dziennik Urzędowy Województwa Lubuskiego nr 44 poz.554). Użytek obejmuje rozległy kompleks bagien i torfowisk niskich znajdujących się wzdłuż Ilanki, rozciągający się równoleżnikowopomiędzy drogą asfaltową Rybocice-Kunice na zachodzie, a nieczynną linią kolejową na wschodzie. Fragmenty ostoi znajdują sięrównież w granicach dwóch obszarów chronionego krajobrazu.województwa lubuskiego: „14 - Dolina Ilanki” i „15 Słubicka DolinaOdry”.

Ponad 90% własność Skarbu Państwa. Własność Skarbu Państwa w zarządzie LasówPaństwowych, ANR, RZGW.Własność prywatna.Własność Klubu Przyrodników.

4.2. WARTOŚĆ PRZYRODNICZA I ZNACZENIE

4.3. ZAGROŻENIA

4.4. STATUS OCHRONNY

4.5. STRUKTURA WŁASNO ŚCI

4.6. DOKUMENTACJA - ŹRÓDŁA DANYCH

inwentaryzacje 2007 Powszechna Inwentaryzacja Przyrodnicza Lasów Państwowych - dane npbl.

Jermaczek A. (red.). - - - -. Program ochrony ekosystemów hydrogenicznych Nadleśnictwa Rzepin. Lub. Klub Przyr.,Świebodzin. Msc.

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 5OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

5. STATUS OCHRONNY OBSZARU ORAZ POWI ĄZANIA Z OSTOJAMI

5.1. DESYGNOWANE FORMY OCHRONY NA POZIOMIE KRAJOWYM I REGIONALNYM:

CORINE BIOTOPES

5.2. POWIĄZANIA OPISANEGO OBSZARU Z INNYMI TERENAMI:

PL04 55,0 %PL05 0,0 %

KOD % POKRYCIA

desygnowanymi na poziomie krajowym lub regionalnym

KOD FORMY OCHRONY NAZWA OBSZARU TYP RELACJI % POKRYCIA

XIII Obszar Chronionego Krajobrazuwojewództwa lubuskiego

55,0PL04 *

Dolina Ilanki 0,0PL05

desygnowanymi na poziomie międzynarodowym

NAZWA STATUSU OCHRONY NAZWA OBSZARU TYP RELACJI % POKRYCIA

5.3. POWIĄZANIA OPISANEGO OBSZARU Z OSTOJAMI CORINE BIOTOPES:

KOD CORINE TYP RELACJI % POKRYCIA

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 6OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

6. DZIAŁALNO ŚĆ CZŁOWIEKA NA TERENIE OBSZARU I W JEGO OTOCZENIU

6.1. GŁÓWNE CZYNNIKI I RODZAJE DZIAŁALNO ŚCI CZŁOWIEKA ORAZ PROCENT POWIERZCHNI OBSZARU IM PODLEGAJ ĄCY

I INNE CZYNNIKI WPŁYWAJ ĄCE NA TEN OBSZAR

kod intensywność % obszaru wpływnazwa

Wpływy i działalno ść na terenie obszaru:

Gospodarka leśna - ogólnie B160 030Zalesianie C161 -Usuwanie martwych i umierających drzew B166 -30Polowanie B230 -50Chwytanie, trucie, kłusownictwo B243 -20Zanieczyszczenia wód B701 -20

kod intensywność % obszaru wpływnazwa

Wpływy i działalno ść wokół obszaru:

Wydobywanie piasku i żwiru A300 -

6.2. ZARZĄDZANIE OBSZAREM

SPRAWUJĄCY NADZÓR (INSTYTUCJA LUB OSOBA):

ZARZĄDZANIE OBSZAREM I PLANY:

Regionalny Dyrektor Ochrony Środowiska w Gorzowie Wielkopolskim

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 7/8OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

7. MAPY OBSZARU

Mapy fizyczne obszaru

ProjekcjaNumer mapy Skala Opis

PUWG 1992N-33-138-A 1: 50000 Yes

Zdjęcia lotnicze obszaru

Temat DataNumer Obszar

8. ZDJĘCIA OBSZARU

Temat DataNumer Obszar Autor

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NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 4.7OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki

4. OPIS OBSZARU

4.7. HISTORIA

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