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ISBN 978-3-319-26966-5ISBN 978-3-319-26967-2 (eBook)DOI 10.1007/978-3-319-26967-2
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Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung/Summary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.1 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.1.1 Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21.1.2 Kosmetische Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81.1.3 Bedarfsgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.2 Summary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.2.1 Foodstuffs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101.2.2 Cosmetic Products . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151.2.3 Commodities/Daily Use Articles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2 Zielsetzung desMonitorings und Nutzung der Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . 17
3 Historie undOrganisation desMonitorings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
4 Monitoringplan, Untersuchungszahlen undHerkunft der Proben . . . . . . . 214.1 Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
4.1.1 Erzeugnis- und Stoffauswahl für Lebensmitteldes Warenkorb- und Projekt-Monitorings . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
4.1.2 Untersuchungszahlen und Herkunft der Lebensmittel . . . . . . . . 214.2 Kosmetische Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
4.2.1 Erzeugnis- und Parameterauswahl für kosmetische Mittel . . . . . 254.2.2 Untersuchungszahlen und Herkunft der kosmetischen Mittel . . . 25
4.3 Bedarfsgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254.3.1 Erzeugnis- und Stoffauswahl für Bedarfsgegenstände . . . . . . . . . 254.3.2 Untersuchungszahlen und Herkunft der Bedarfsgegenstände . . . 27
4.4 Probenahme und Analytik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
5 Ergebnisse desWarenkorb-Monitorings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295.1 Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
5.1.1 Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel . . . . . . . . . . 295.1.2 Chlorat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375.1.3 Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) . . . . . . . . . . . . . . . . 395.1.4 Dioxine und polychlorierte Biphenyle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415.1.5 Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445.1.6 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) . . . . . . . . . 455.1.7 Mykotoxine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495.1.8 Elemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535.1.9 Nitrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675.1.10 Perchlorat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
5.2 Kosmetische Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 695.2.1 Nitrosamine in Haarfärbemitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 695.2.2 Mikrobieller Status von Haarfärbemitteln auf pflanzlicher Basis . 69
V
Inhaltsverzeichnis
5.3 Bedarfsgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725.3.1 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
in Spielwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725.3.2 Freisetzung von Elementen aus Bedarfsgegenständen
mit Lebensmittelkontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
6 Ergebnisse des Projekt-Monitorings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 796.1 Projekt 01: Antibiotika in Geflügelmuskel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 796.2 Projekt 02: Pflanzenschutzmittelrückstände in getrocknetem
Beerenobst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 816.3 Projekt 03: Pyrrolizidinalkaloide in Honig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 846.4 Projekt 04: Dioxine und PCB in Säuglingsnahrung . . . . . . . . . . . . . . . . 876.5 Projekt 05: Aflatoxine und Ochratoxin A in Trockenfeigen . . . . . . . . . . 896.6 Projekt 06: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Broten . . . 916.7 Projekt 07: Gesamtarsen und anorganisches Arsen in Reis und
in bestimmten Reisprodukten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Adressen der für dasMonitoring zuständigenMinisterien und Behörden . . . . . . 113
Übersicht der für dasMonitoring zuständigen Untersuchungseinrichtungender Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
VI
1Zusammenfassung/Summary
1.1 Zusammenfassung
Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsenta-tiver Messungen und Bewertungen von Gehalten an ge-sundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückständevon Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Tier-arzneimitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und ande-ren Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, kosmeti-schen Mitteln und Bedarfsgegenständen.
Entsprechend den Vorgaben der AVV Monitoring2011–2015 [1] sind im Jahr 2014 aus dem repräsentati-ven Warenkorb der Bevölkerung folgende Lebensmittel,kosmetischeMittel undBedarfsgegenstände in dieUnter-suchungen einbezogenworden (Warenkorb-Monitoring):
Lebensmittel tierischer Herkunft
� Aal (auch geräuchert)� Ente (Fleisch)� Forelle� Frischkäse (mindestens 45% Fett i. Tr.)� Goudakäse (mindestens 45% Fett i. Tr.)� Lamm bzw. Schaf (Fleisch)� Rind (Fleisch)� Rind (Leber)� Rotbarsch
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft
� Aprikosen (getrocknet)� Aprikosensaft/-nektar� Birnen� Brombeeren (auch tiefgefroren)� Endivien� Feldsalat� Gerstenkörner� grüne Bohnen� Gurken
� Hafervollkornflocken/Haferflocken� Haselnüsse (zerkleinert)� Hartweizenteigwaren (eifrei)� Johannisbeeren (rot, schwarz, weiß)� Karotten� Kartoffeln� Kirschen (Süß-, Sauerkirschen)� Knoblauch� Kürbisse� Kurkuma (Wurzelgewürz)� Langkornreis� Linsen (rot, geschält)� Linsen (braun, ungeschält)� Maiskörner� Mischpilze (getrocknet)� Orangen� Reis (ungeschliffen, Vollkornreis)� Speisekleie aus Weizen� Speisesenf� Spinat (auch tiefgefroren)� Weizenmehl� Zitronen
Kosmetische Mittel
� Mittel zur Haarfärbung
Bedarfsgegenstände
� Spielwaren (mit lackierten Oberflächen)� Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (tiefe/
flacheKeramikundGefäßemit Trinkrand ausKeramikoder Glas)
In Abhängigkeit vom potenziell zu erwartenden Vor-kommen unerwünschter Stoffe wurden die Lebensmit-tel auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schäd-lingsbekämpfungsmitteln sowie auf Kontaminanten (z. B.
1Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2014, DOI 10.1007/978-3-319-26967-2_1,© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2016
1 Zusammenfassung/Summary
Dioxine und polychlorierte Biphenyle, perfluorierte Al-kylsubstanzen (PFAS), polyzyklische aromatische Koh-lenwasserstoffe (PAK), Elemente, Mykotoxine, Nitrat)untersucht.
Die Haarfärbemittel wurden auf den Gehalt von Ni-trosaminen und auf denmikrobiologischen Status unter-sucht.
Bei den Spielwarenwurde derGehalt vonPAK imFarb-überzug und bei den Bedarfsgegenständen mit Lebens-mittelkontakt die Freisetzung von Elementen, insbeson-dere Schwermetallen, ermittelt.
Ergänzend zum Warenkorb-Monitoring wurden zurSchließung von Kenntnislücken für die Risikobewer-tung bzw. zu aktuellen Fragestellungen folgende spezielleThemenbereiche bei Lebensmitteln bearbeitet (Projekt-Monitoring):� Antibiotika in Geflügelmuskel� Pflanzenschutzmittelrückstände in getrocknetem
Beerenobst� Pyrrolizidinalkaloide in Honig� Dioxine und PCB in Säuglingsnahrung� Aflatoxine und Ochratoxin A in Trockenfeigen� Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in
Broten� Gesamtarsen und anorganisches Arsen in Reis und in
bestimmten Reisprodukten.
Soweit Vergleiche mit Ergebnissen aus den Vorjahrenmöglich waren, wurden diese bei der Interpretation derBefunde berücksichtigt. Es wird aber ausdrücklich be-tont, dass sich alle in diesem Bericht getroffenen Aussa-gen und Bewertungen zum Vorkommen gesundheitlichnicht erwünschter Stoffe nur auf die im Jahr 2014 un-tersuchten Erzeugnisse sowie Stoffe bzw. Stoffgruppenbeziehen. Eine Abschätzung der Gesamtexposition ge-genüber bestimmten Stoffen ist nicht möglich, da proJahr nur ein Teil desWarenkorbs untersucht werden kannund die Stoffe auch in anderen Erzeugnissen vorkom-men.
Insgesamt unterstreichen die Ergebnisse des Monito-rings 2014 erneut die Empfehlung, die Ernährung aus-gewogen und abwechslungsreich zu gestalten, weil sichdadurch die teilweise unvermeidliche nahrungsbedingteAufnahme unerwünschter Stoffe am ehesten auf ein Mi-nimum reduzieren lässt.
Im Warenkorb- und im Projekt-Monitoring wurdenim Jahr 2014 insgesamt 9.017 Proben von Erzeugnis-sen in- und ausländischer Herkunft untersucht, dabei7.982 Proben von Lebensmitteln, 453 Proben von kosme-tischen Mitteln sowie 582 Proben von Bedarfsgegenstän-den. Die Ergebnisse werden in den folgenden Kapitelndargestellt.
1.1.1 Lebensmittel
Rückstände von Pflanzenschutz- undSchädlingsbekämpfungsmitteln
Lebensmittel tierischer Herkunft Rückstände vonPflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittelnwurden in 12% der untersuchten Proben von Enten-fleisch, 21% der Proben von Rinderleber, 55% derRindfleisch-Proben und 64% der untersuchten Probenvon Lamm- bzw. Schaffleisch festgestellt. Gegenüberfrüheren Monitoringuntersuchungen hat sich dieserAnteil bei Entenfleisch und Rinderleber deutlich ver-ringert.
Wie in anderen Lebensmitteln tierischer Herkunft wa-ren hauptsächlich Rückstände ubiquitär vorkommen-der, persistenter chlororganischer Verbindungen quan-tifizierbar, die in der Vergangenheit in Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmitteln intensiv angewen-det wurden und noch immer über die Umweltkontami-nation in die Nahrungskette gelangen.
Die zulässigen Höchstgehalte waren in keiner Probeüberschritten. Die Rückstände in den untersuchten Le-bensmitteln tierischer Herkunft ergaben keine Anhalts-punkte für ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher.
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft Pflanzenschutz-mittelrückstände wurden in unterschiedlichem Ausmaßin allen darauf untersuchten Lebensmitteln pflanzlicherHerkunft nachgewiesen. Bei Haselnüssen, Knoblauchund Kürbissen wurden in weniger als 20% der Pro-ben messbare Rückstände gefunden; bei Aprikosensaft/-nektar, Gerstenkörnern, Karotten, Kartoffeln, Vollkorn-reis und Spinat war das in weniger als 50% der Probender Fall.
Die höchsten Anteile mit quantifizierbaren Rück-ständen (>80%) wurden bei Birnen, Feldsalat, Johan-nisbeeren, Kirschen, Orangen und Weizenmehl festge-stellt. In diesen Erzeugnissen wurden auch am häufigstenMehrfachrückstände ermittelt. Die höchste Anzahl wa-ren 22 Rückstände in einer Probe Johannisbeeren und20 Rückstände in einer Probe Kirschen.
In 3,1% der Proben von Erzeugnissen aus einheimi-scher Produktion wurden Rückstände von Wirkstoffenfestgestellt, derenAnwendung für die entsprechendeKul-tur in Deutschland im Jahr 2014 nicht zugelassen war, amhäufigsten bei Johannisbeeren, Feldsalat und Brombee-ren.
In Aprikosensaft/-nektar, Endivien, Haselnüssen, Ka-rotten, Kartoffeln, Maiskörnern, Vollkornreis und Wei-zenmehl wurden keine Überschreitungen der zulässigenHöchstgehalte festgestellt. Die höchsten Anteile an Pro-
2
1.1 Zusammenfassung
ben mit Rückständen über den gesetzlich festgelegtenHöchstgehalten waren bei Brombeeren (7,9%) und Kür-bissen (3,5%) zu verzeichnen. Bei den anderen 20 Erzeug-nissen lag dieser Anteil im Bereich zwischen 0,4% und2,8%.
Im Ergebnis der Risikobewertung wurden akute ge-sundheitliche Beeinträchtigungen bei Rückstandsgehal-ten von Omethoat in jeweils einer Probe Spinat und Süß-kirschen sowie von Heptachlor in 3 Kürbisproben fürmöglich gehalten.
Bei allen anderen Rückstandsgehalten, auch denenüber den gesetzlich festgelegten Höchstwerten, wurdenkeine Anhaltspunkte für ein akutes Gesundheitsrisiko fürden Verbraucher festgestellt.
Im Ergebnis eines Monitoringprojekts wurde deut-lich, dass Höchstgehaltsüberschreitungen von Pflanzen-schutzmittel-Wirkstoffen bei der rechtlichenBeurteilungvonTrockenbeeren (Korinthen, Rosinen, Sultaninen) zur-zeit keine Rolle spielen. Solange keine rechtsverbindli-chen Verarbeitungsfaktoren zur Verfügung stehen, wer-den zur Beurteilung von Pflanzenschutzmittel-Befundenüberwiegend wirkstoffunabhängige Trocknungsfaktorenverwendet. Dadurch können Wirkstoffe, deren Gehal-te beim Verarbeitungsprozess abnehmen, nicht entspre-chend der Vorgaben vonArtikel 20 Abs. 1 der Verordnung(EG) Nr. 396/2005 [20] korrekt auf das Ausgangslebens-mittel zurückgerechnet werden. Trockenbeeren sind inhohem Maße mehrfach mit Pflanzenschutzmittelrück-ständen belastet. Eine gesetzliche Regelung für die Mehr-fachbelastung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutz-mitteln existiert nicht. Erzeugnisse aus ökologischemAn-bau sind überwiegend frei von jeglichen Pflanzenschutz-mittelrückständen.
Chlorat
Chlorat war in Johannisbeeren, Karotten, Kartoffeln,Knoblauch, Kürbissen, Maiskörnern und Orangen nichtquantifizierbar. InBrombeerenwar derAnteil vonProbenmit quantifizierbaren Gehalten mit 7,7% relativ gering.Häufiger, d. h. in jeder 4. bis 6. Probe, war Chlorat beiBirnen, Endivien, Feldsalat, grünen Bohnen, Gurken, Kir-schen und Zitronen quantitativ bestimmbar. Den höchs-ten Anteil von Proben mit quantifizierbaren Gehalten(33%) wies Spinat auf. Das 95. Perzentil war bei allen Er-zeugnissen geringer als 0,1mg/kg.
Um die für eine fundierte Risikobewertung benötig-te Datenbasis zu vervollständigen, auf deren Grundla-ge spezifische Höchstgehalte festgesetzt werden können,werden auch imMonitoring 2015und in den nachfolgen-den Jahren zahlreiche Erzeugnisse auf Chlorat untersuchtwerden.
Quartäre Ammoniumverbindungen
Die quartären Ammoniumverbindungen Benzalkonium-chlorid (BAC) und Didecyldimethylammoniumchlorid(DDAC-C10)waren inAprikosensaft/-nektar, Birnen, grü-nen Bohnen, Gerstenkörnern, Haselnüssen, Johannisbee-ren, Kartoffeln, Kirschen, Kürbissen, Vollkornreis, Spinatund Weizenmehl nicht quantifizierbar. In Rindfleisch,Rinderleber, Brombeeren, Gurken, Karotten, Knoblauch,Kurkuma, Orangen und Zitronen waren entweder nurBAC oder DDAC-C10 quantifizierbar, in Goudakäse, En-divien und Feldsalat beide Stoffe.
Mit Ausnahme von 4 DDAC-C10-Befunden in Feld-salat waren BAC und DDAC-C10 bei den anderen Le-bensmitteln nur jeweils in 1 bis 2 Proben quantifizier-bar. Mit Ausnahme einer Probe gefrorener Brombeeren(2,6mg/kg BAC) lagen alle Gehalte von BAC und DDAC-C10 unter dem vom Ständigen Ausschuss für die Lebens-mittelkette und Tiergesundheit der Europäischen Kom-missionvorgeschlagenenRichtwert von0,5 mg/kg, indenmeisten Fällen sogar weit unter dem im Oktober 2014 inder Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 [78] vorläufig festge-setzten Rückstandshöchstgehalt von 0,1mg/kg.
Um die für eine fundierte Risikobewertung und Über-prüfung der vorläufigen Rückstandshöchstgehalte be-nötigte Datenbasis zu verbessern, werden BAC undDDAC auchweiterhin Gegenstand vonMonitoringunter-suchungen bleiben.
Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB)
Im Vergleich zu Untersuchungen aus dem Jahr 2008 istdie Belastung von Rindfleisch mit Dioxinen und dl-PCBim Monitoring des Jahres 2014 leicht gesunken. Wie be-reits die Ergebnisse des Bundesweiten Überwachungs-plans 2011 zeigten, lagen auch im Monitoring 2014 diemittlerenDioxin- unddl-PCB-Gehalte bei Rindfleisch auskonventioneller und aus Stallhaltung tendenziell niedri-ger als bei Rindfleisch aus Weide- bzw. Freilandhaltung.Der Auslösewert für dl-PCB war in 10 Proben Rindfleischmit Herkunft aus Deutschland überschritten, die Hälfteder Proben stammte vonTieren ausWeide- und Freiland-haltung.
Rinderleber wurde erstmalig im Monitoring 2014 un-tersucht. Nach den aktuellen Untersuchungen war siedeutlich höher mit Dioxinen und dl-PCB belastet alsRindfleisch, Höchstgehaltsüberschreitungen waren je-dochnicht zuverzeichnen.DerHöchstgehalt fürdie Sum-me der 6 Indikator-(ndl-)PCB in Rinderleberwar in 5 Pro-ben mit Herkunft aus Deutschland überschritten.
Die Ergebnisse eines Monitoringprojekts zur Unter-suchung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung für
3
1 Zusammenfassung/Summary
Kleinkinder zeigen, dass aus Sicht des vorbeugenden Ver-braucherschutzes – gerade im Hinblick auf die emp-findlichste Verbrauchergruppe – die in der Verordnung(EG) Nr. 1881/2006 [24] für Dioxine und PCB festgelegtenHöchstgehalte um das 2,5fache verringert werden könn-ten und sollten. Die Gehalte der untersuchten Probenwürden die so verringerten Höchstgehalte noch mindes-tens um den Faktor 1,9 unterschreiten.
Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
PFAS sind in der Umwelt in geringen Mengen ubiquitärzu finden, was auch zu einer geringen Hintergrundkon-tamination bei Lebensmitteln führen kann. Die im Rah-men dieses Programms gewonnenen Analyseergebnisseweisen darauf hin, dass die erstmalig untersuchten Le-bensmittel Goudakäse, Fleisch und Leber vomRind sowieKartoffeln sehr gering mit PFAS belastet sind. Höchstge-halte in Lebensmitteln sind für diese Stoffe derzeit nichtfestgelegt.
Bei den im Jahr 2014 untersuchten Aalproben sind dieGehalte anPerfluoroctansulfonat (PFOS) deutlich zurück-gegangen, verglichen mit den Ergebnissen eines Moni-toringprojekts aus dem Jahr 2010. Jedoch weist der eineauffällige Maximalwert von 126 μg/kg auf immer nochbestehende Belastungsspitzen hin.
In den Forellen waren PFOS und Perfluoroctansäu-re (PFOA) nur zu sehr geringen Anteilen quantifizierbar,die Gehalte bewegten sich jeweils im Bereich der analyti-schen Bestimmungsgrenze.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
PAK kommen in Weizenmehl häufig, aber in sehr nied-rigen Gehalten vor, sodass von einer geringen Hinter-grundbelastung auszugehen ist. Für Kurkuma war einim Vergleich zu Weizenmehl deutlich höherer PAK-Kontaminationsgrad festzustellen. Da einige Vertreterder PAK erbgutverändernde und krebserzeugende Ei-genschaften besitzen, müssen ihre Gehalte in Lebens-mitteln aus Gründen des gesundheitlichen Verbrau-cherschutzes so niedrig sein, wie dies im Rahmender guten Herstellungspraxis bzw. durch angemesse-ne Verarbeitungsbedingungen zu erreichen ist. Aus die-sem Grund wird derzeit im Sachverständigenausschuss„Industrie- und Umweltkontaminanten“ der Europäi-schen Kommission über die Einführung von Höchstge-halten sowohl für Benzo(a)pyren als auch für die Summeder PAK-4-Leitsubstanzen (Benzo(a)pyren, Chrysen, Ben-zo(a)anthracen und Benzo(b)fluoranthen) in Gewürzendiskutiert. Sämtliche für Kurkuma ermittelten Gehalte an
Benzo(a)pyren sowie PAK-4 lagen aber deutlich unterhalbder aktuellen EU-Höchstgehaltsvorschläge.
Untersuchungen zu PAK in Broten im Rahmen einesMonitoringprojekts haben gezeigt, dass in Broten PAK-Gehalte im unteren Konzentrationsbereich vorkommenkönnen und damit von einer PAK-Grundbelastung dieserLebensmittel ausgegangen werden kann.
Mykotoxine
Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 Die erstmalig im Rah-men des Warenkorb-Monitorings untersuchten Hafer-vollkornflocken/Haferflocken, Knoblauch, getrocknetenMischpilze und Speisesenf waren nicht mit Aflatoxinenbelastet. Getrocknete Aprikosen waren nur gering mitAflatoxinen belastet, lediglich in einer Probe wurde einquantifizierbarer Gehalt im Bereich des derzeit geltendenHöchstgehalts für den Summenparameter für Aflatoxinefestgestellt.
Bei dem erstmals untersuchten Kurkuma bewegtensichdiemittlerenGehalte sowohl fürAflatoxinB1 als auchfür den Summenparameter Aflatoxine B undG auf einemniedrigen Niveau. Der Höchstgehalt war in keiner Probeüberschritten.
Im Vergleich zu letztmaligen Untersuchungen im Jahr2004 wurden bei zerkleinerten Haselnüssen höhere Afla-toxin-Gehalte im Mittelwert und 90. Perzentil sowohlfür den Einzel- als auch den Summenparameter festge-stellt. Außerdemwaren in 4 Proben aus dem Jahr 2014 dieHöchstgehalte überschritten.
Linsen (braun, ungeschält) waren schon bei Untersu-chungen im Jahr 2001 wie auch bei den Untersuchungendes Jahres 2014 nicht mit Aflatoxinen belastet.
Langkornreis (geschliffen) und Vollkornreis wiesen le-diglich sehr geringe Aflatoxin-Gehalte auf; die Untersu-chungen aus dem Jahr 2008 wurden damit bestätigt.
Bei Untersuchungen von getrockneten Feigen imRah-men eines Monitoring-Projekts wurde zwar im Vergleichzu früheren Untersuchungen eine deutlich höhere Pro-benzahl mit quantifizierbaren Gehalten an Aflatoxinenfestgestellt, die nachgewiesenen Mengen lagen jedoch inden meisten Proben weit unter den gesetzlich festge-legten Höchstgehalten. Die Belastung von getrocknetenFeigen mit Aflatoxinen ist als gering anzusehen. Die rou-tinemäßige Überprüfung im Rahmen der Lebensmittel-überwachung erscheint daher ausreichend.
OchratoxinA (OTA) Die erstmalig imRahmendesMoni-torings untersuchten Erzeugnisse getrocknete Aprikosen,Knoblauch, getrocknete Mischpilze und Speisesenf wa-ren gering mit OTA belastet. Kurkuma wies von allen im
4
1.1 Zusammenfassung
Jahr 2014 auf OTA untersuchten Lebensmitteln imMedi-andie höchstenGehalte auf. DerHöchstgehaltwar jedochin keiner Probe überschritten.
Zu Speisekleie aus Weizen liegen bisher ebenfalls kei-neUntersuchungsergebnisse fürOTAvor. ImVergleich zuden letztmalig im Jahr 2012 untersuchtenWeizenkörnernbewegten sich die Gehalte in der aktuell untersuchtenSpeisekleie im Mittelwert auf deutlich höherem Niveau.Der Höchstgehalt für OTA war in einer Probe mit Her-kunft aus Deutschland deutlich überschritten.
Die im Jahr 2014 untersuchten Proben von Langkorn-und Vollkornreis waren ähnlich wie die Monitoringpro-ben aus dem Jahr 2003 nur sehr gering mit OTA belastet.
Gemahlene bzw. anderweitig zerkleinerte Haselnüssewurden letztmalig imMonitoringdes Jahres 2004 aufOTAuntersucht. Die OTA-Gehalte lagen 2014 im Mittelwertdeutlich höher als in vorhergehenden Untersuchungen.Für OTA in Haselnüssen sind keine Höchstgehalte festge-legt.
Die Ergebnisse eines Monitoringprojekts zu Mykoto-xinen in getrockneten Feigen zeigten, dass wie bei denAflatoxinen auchOTA bei wesentlichmehr Proben quan-tifizierbar war als in vorangegangenen Untersuchungen.Die Gehalte waren in den meisten Proben weit unterdem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt, sodass die Be-lastung von getrockneten Feigen mit Ochratoxin A alsgering einzustufen ist. Die routinemäßige Überprüfungim Rahmen der Lebensmittelüberwachung erscheint da-her ausreichend.
T-2-Toxin, HT-2-Toxin Die Entstehung von T-2-und HT-2-Toxin ist stark witterungsabhängigen Schwan-kungen unterworfen. Hafer wird unter allen Getreide-arten bevorzugt von toxinbildenden Pilzen der GattungFusarium spec. befallen.
ImVergleich zu den imMonitoring 2012 untersuchtenHaferkörnern lag der Mediangehalt für den Summenpa-rameter T-2- und HT-2-Toxin bei den aktuell untersuch-ten Hafervollkornflocken/Haferflocken deutlich höher.Der europäische Richtwert war in keiner der untersuch-ten Proben überschritten.
Ob neben Witterungseinflüssen auch die Verar-beitungsprozesse Auswirkungen auf die Gehalte vonT-2- und HT-2-Toxin in Haferflocken haben, sollte imRahmen eines künftigen Monitoringprojekts überprüftwerden.
Deoxynivalenol (DON) Im Vergleich zu früheren Unter-suchungen von DON in Weizenkörnern lag bei der aktu-ellenUntersuchungvonSpeisekleie ausWeizenderMedi-angehalt deutlich höher. Außerdem wurden bei 3 Proben
Überschreitungen des zulässigen Höchstgehalts festge-stellt.
Elemente
Zu Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen, welche zuden toxischenUmweltkontaminanten gehören, liegen füreinen Großteil der 2014 auf Elemente untersuchten Le-bensmittel bereits Daten aus früheren Monitoringunter-suchungen vor. Der Vergleich der aktuellen Ergebnis-se mit Daten aus früheren Monitoringuntersuchungenzeigt, dass für den überwiegenden Anteil der beprobtenLebensmittel ein Rückgang der Gehalte an Blei, Cadmi-um und Quecksilber zu verzeichnen ist. Insbesondere beiden untersuchten Fischarten Aal, Rotbarsch und Forelleist der Gehalt an diesen Schwermetallen im Vergleich zudenVorjahrendeutlich zurückgegangen. BeiArsenhinge-gen lässt sich kein eindeutiger Trend bezüglich des Belas-tungsgrades erkennen. Die Untersuchungsergebnisse zuKupfer bestätigen imWesentlichen die Befunde frühererMonitoringuntersuchungen. Auf Aluminium, Nickel undChrom wurden die meisten der im Warenkorb-Monit-oring 2014 berücksichtigten Lebensmittel erstmalig un-tersucht; daher liegen für diese Elemente keine Ergebnis-se aus vorangegangenen Monitoringuntersuchungen alsVergleichsmöglichkeit vor.
Im Folgenden werden die Untersuchungsergebnisseaus dem Warenkorb- und Projekt-Monitoring 2014 zuden einzelnen Elementen vorgestellt:
Blei Die im Jahr 2014 untersuchten Lebensmittelpro-ben tierischen Ursprungs enthielten insgesamt geringeBlei-Gehalte. Rinderleber wies im Vergleich zu den üb-rigen tierischen Lebensmitteln einen höheren Kontami-nationsgrad auf, was darauf zurückzuführen ist, dass dieLeber als Entgiftungsorgan im tierischen Organismus diemit dem Futter aufgenommenen Schwermetalle anrei-chert. Insofern waren bei diesem Lebensmittel höhereBlei-Gehalte zu erwarten. Allerdings war der in der Ver-ordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] für Rinderleber festge-legte Höchstgehalt in keiner der untersuchten Probenüberschritten.
Die Blei-Gehalte der untersuchten Proben pflanz-licher Herkunft lagen ebenfalls überwiegend auf ei-nem niedrigen Niveau. Im Fall von Haferflocken sowieden untersuchten Hülsenfrüchten (rote, geschälte sowiebraune, ungeschälte Linsen), zu denen Ergebnisse ausfrüheren Monitoringuntersuchungen vorliegen, ist eineAbnahme der Blei-Gehalte zu verzeichnen. Auch sind dieBlei-Gehalte der erstmalig im Rahmen des Monitoringsuntersuchten Lebensmittel Hartweizenteigwaren (eifrei),
5
1 Zusammenfassung/Summary
Knoblauch und Speisesenf als gering einzustufen. Ein er-höhter Belastungsgrad wurde hingegen für das erstmaligim Monitoring 2014 untersuchte Kurkuma festgestellt.Aufgrund der geringen Verzehrsmenge dieses Gewürzesund der dadurch bedingten geringen Exposition ist je-doch nicht von einem gesundheitlichen Risiko für denVerbraucher auszugehen. Dennoch sollte imRahmenvonMinimierungsmaßnahmen im Dialog mit den Gewürz-herstellern geprüft werden, ob durch Anwendung vonguter Herstellungspraxis die Blei-Gehalte in Gewürzenweiter gesenkt werden können.
Cadmium Die im Jahr 2014 untersuchten Lebensmit-tel tierischer Herkunft (Aal, Forelle, Rotbarsch, Enten-,Lamm- bzw. Schaffleisch sowie Frisch- und Goudakäse)wiesen sehr geringe Cadmium-Gehalte auf. Für Rinder-leber war im Vergleich zu den übrigen tierischen Le-bensmitteln ein höherer Kontaminationsgrad festzustel-len, was darauf zurückzuführen ist, dass die Leber alsEntgiftungsorgan im tierischen Organismus die mit demFutter aufgenommenen Schwermetalle anreichert. Aller-dings war in keiner der Rinderleber-Proben der in Ver-ordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] festgelegte Höchstgehaltüberschritten.
Bei den pflanzlichen Lebensmitteln bewegten sichdie Cadmium-Gehalte von Haferflocken, Kartoffeln,Langkorn- bzw. Vollkornreis, Linsen sowie den erst-malig untersuchten Proben von Hartweizenteigwaren,Knoblauch, Kurkuma und Speisesenf auf niedrigem Ni-veau. Die ermittelten Befunde zu Cadmium in Reis undLinsen entsprechen in etwa den Ergebnissen der Unter-suchungen der Vorjahre. Bei Kartoffeln und Haferflockenist ein Rückgang des Cadmium-Gehalts zu erkennen.In einer Probe Kartoffeln war der in Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] festgelegte Höchstgehalt überschrit-ten; derMediangehalt war in diesem Lebensmittel jedochunauffällig. Somit istnicht voneinemallgemeinerhöhtenCadmium-Gehalt, sondern von einer punktuell erhöhtenKontamination auszugehen. Für Speisekleie aus Weizenwurde imVergleich zu den übrigen Lebensmitteln pflanz-licher Herkunft ein höherer Cadmium-Gehalt ermittelt.Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Randschich-ten des Getreidekorns, aus denen Kleie hergestellt wird,Schadstoffe wie beispielsweise das Schwermetall Cadmi-um in erhöhtem Maße anreichern. Jedoch war in keinerder Proben der in Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24]festgelegte Höchstgehalt überschritten.
Quecksilber Lamm- bzw. Schaffleisch, Rinderleber so-wie Forelle waren wie in den Vorjahren nur sehr ge-ring mit Quecksilber belastet. Des Weiteren war für dieerstmalig im Warenkorb-Monitoring untersuchten Pro-
ben von Entenfleisch, Frisch- und Goudakäse nur einesehr geringe Kontamination mit Quecksilber festzustel-len. Der in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] fest-gelegte Quecksilber-Höchstgehalt von 0,01mg/kg warin 5 Proben Entenfleisch sowie in einer Probe Lamm-fleisch überschritten. Die Mediangehalte dieser Lebens-mittel waren jedoch unauffällig, sodass nicht von einerallgemein erhöhten Belastung, sondern eher von einerpunktuell erhöhten Kontamination auszugehen ist. DieFischarten Aal und Rotbarsch wiesen von allen unter-suchtenLebensmittelndiehöchstenQuecksilber-Gehalteauf. Es ist bekannt, dass beide Raubfischarten organischgebundenes Quecksilber verstärkt anreichern. Deshalbwar eine höhere Kontamination im daraus gewonnenenLebensmittel zu erwarten. Allerdings war der Höchstge-halt für Aal und Rotbarsch in keiner Probe dieser Fischar-ten überschritten.
Kupfer Die Kupfer-Gehalte des überwiegenden An-teils der untersuchten Lebensmittel tierischer Herkunftlagen mit Medianwerten zwischen 0,289mg/kg und0,992mg/kg auf einem niedrigen Niveau. Die unter-suchten Lebensmittel pflanzlicher Herkunft wiesen imMedian Gehalte zwischen 0,772mg/kg und 12,0mg/kgauf und waren damit unauffällig.
Rinderleber wies – wie in den Vorjahren – einen sehrhohen Kupfer-Gehalt auf. Höchstgehaltsüberschreitun-gen nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] waren für80 Proben (68%) Rinderleber, für 19 Proben (14%) En-tenfleisch, für 2 Proben (2%) Langkornreis sowie für je-weils eine Probe Kartoffeln, Haferflocken, Vollkornreisund Speisekleie aus Weizen zu verzeichnen. Die Kup-fer-Befunde in Rinderleber und Entenfleisch sollten An-lass dafür sein, die Eintragsquellen zu ermitteln (z. B.Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Kontaminationaus der Umwelt oder Verfütterung von kupferhaltigenFuttermittelzusatzstoffen). Wegen der mangelnden Har-monisierung der futtermittel- und lebensmittelrechtli-chen Vorschriften wird derzeit bei der EuropäischenKommission über eine Revision der Kupfer-Höchstge-haltsregelung diskutiert, um eine an die Erfordernisseder Beurteilungspraxis angepasste Regelung zu etablie-ren.
Aluminium Für die meisten der in diesem Jahr auf Alu-minium untersuchten Lebensmittel liegen keine Ergeb-nisse aus vorangegangenen Monitoringuntersuchungenzum Vergleich vor.
Bei dem überwiegenden Anteil der untersuchten Le-bensmittel tierischen Ursprungs waren imMedian gerin-ge Aluminium-Gehalte unterhalb von 1mg/kg zu ver-zeichnen.
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1.1 Zusammenfassung
Bei den untersuchten pflanzlichen Lebensmitteln la-gen dieMediangehalte überwiegend imBereich zwischen0,436mg/kg (Haferflocken) und 3,3mg/kg (Speisesenf).Braune Linsen (ungeschält) enthalten aufgrund einer er-höhten Aluminium-Anreicherung aus dem Boden rela-tiv viel Aluminium. Darüber hinaus können auch Rück-stände aus der Anwendung aluminiumhaltiger Pflanzen-schutzmittel nicht ausgeschlossen werden.
Bemerkenswert sind weiterhin die hohen Alumini-um-Gehalte in Kurkuma. Hier wurden ein Mediangehaltvon 339mg/kg und ein Maximalgehalt von 658mg/kgermittelt. Eine Erklärung für die relativ hohen Gehaltebei diesemGewürz könnten möglicherweise die Verwen-dung von aluminiumhaltigen Vermahlungsmaterialienoder eine erhöhte Aluminium-Anreicherung aus den Bö-den der Anbaugebiete sein. Aufgrund der geringen Ver-zehrsmenge dieses Gewürzes und der dadurch bedingtengeringen Exposition ist jedoch nicht von einem gesund-heitlichen Risiko für den Verbraucher auszugehen. DieBefunde sollten Anlass dafür sein, die Entwicklung wei-terhin im Rahmen des Monitorings zu beobachten.
Arsen Die Arsen-Gehalte sind bei den im Jahr 2014 un-tersuchten tierischen Lebensmitteln Enten-, Lamm- bzw.Schaffleisch, Frisch-undGoudakäse sowieRinderleber alsgering einzustufen. Deutlich höhere Arsen-Gehalte wur-den für die Fischarten Forelle sowie insbesondere Aal undRotbarsch ermittelt. Fische, insbesondere Raubfische wieAal und Rotbarsch reichern in erhöhtem Maße verschie-dene Stoffe (wie z. B. Schwermetalle und andere Elemen-te) aus ihrem natürlichen Lebensraum an. Aus diesemGrund ist Arsen hier sehr häufig in höheren Gehaltenzu finden. Allerdings liegt Arsen in Fisch größtenteils inForm von weniger toxischen organischen Verbindungenvor.
Bei den untersuchten Lebensmitteln pflanzlicher Her-kunft waren überwiegend geringe Arsen-Gehalte festzu-stellen. Höhere Arsen-Gehalte wurden für die untersuch-ten Proben von Langkorn- und Vollkornreis ermittelt.Sie liegen in vergleichbarer Größenordnung wie in denVorjahren. Da im Allgemeinen die anorganischen Arsen-verbindungenweitaus toxischer als ihre organischen Ver-treter sind und Reis aufgrund der besonderen Anbaume-thodenundderPhysiologiederReispflanzen imVergleichzu anderen pflanzlichen Lebensmitteln anorganische Ar-senverbindungen in erhöhtem Maße anreichert, wurdeReis imMonitoring 2014 nicht nur auf Gesamtarsen, son-dern erstmalig auch auf den Gehalt von anorganischemArsen untersucht. Die hierzu ermittelten Gehalte zeigen,dass in keiner der Reisproben die ab Januar 2016 gemäßVerordnung (EU) Nr. 2015/1006 [54] geltenden Höchstge-halte für anorganisches Arsen überschritten waren.
Die im Rahmen eines Monitoringprojekts erhobenenDaten zu Gesamtarsen und anorganischem Arsen in Reisund bestimmten Reisprodukten zeigen im Vergleich zuDaten, die für die Expositionsschätzung der Stellungnah-me des BfR zu anorganischem Arsen in Reis und Reis-produkten (BfR 2015) herangezogen wurden, geringereGehalte von anorganischem Arsen in Reiswaffeln und inReisflocken, die für die Herstellung von Getreidebeikostfür Säuglinge und Kleinkinder vorgesehen sind.
Nickel Für die meisten der im Jahr 2014 auf Nickel un-tersuchten Lebensmittel liegen keine bzw. nicht ausrei-chende Ergebnisse aus vorangegangenen Monitoringun-tersuchungen als Vergleichsmöglichkeit vor. DieMedian-gehalte von Nickel lagen bei den meisten untersuchtenLebensmitteln pflanzlichen Ursprungs auf niedrigem Ni-veau. Lediglich für Linsen sowie Haferflocken wurdenvergleichsweise erhöhte Nickel-Gehalte festgestellt. Ge-treide und Hülsenfrüchte nehmen in erhöhtem MaßeNickel aus dem Boden auf, wodurch die vergleichsweisehöheren Nickel-Gehalte in Haferflocken und Linsen be-gründet sind.
Chrom Der Chrom-Gehalt lag imMedian bei dem über-wiegenden Teil der 2014 erstmalig auf Chrom unter-suchten Lebensmittel auf niedrigemNiveau. Ein erhöhterChrom-Gehalt wurde für Kurkuma ermittelt. Diese Be-funde sollten Anlass dafür sein, dieses Gewürz weiterhinim Rahmen des Monitorings zu beobachten. Auch sollteeine genauere Ermittlung der Kontaminationsursachenerfolgen.
Nitrat
Feldsalat wies von den im Monitoring 2014 untersuch-ten Lebensmitteln die höchsten Nitrat-Gehalte auf. ImVergleich zu den Untersuchungen früherer Jahre ist dieNitrat-Belastung bei Feldsalat nicht zurückgegangen.Feldsalat enthält also nach wie vor relativ viel Nitrat. DieEmpfehlung, geeignete Maßnahmen zur Verringerungder Nitrat-Gehalte in diesem Lebensmittel zu etablieren,bleibt damit bestehen.
Die Nitrat-Gehalte von Endivien und Spinat lageninsgesamt auf vergleichsweise niedrigerem Niveau; al-lerdings traten auch hier punktuelle Spitzenbelastun-gen auf. Im Vergleich mit den Analysedaten für Spinataus dem Monitoring früherer Jahre ist eine Abnahmedes Nitrat-Gehalts zu erkennen. In der Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] sind Höchstgehalte für Nitrat in Spinatfestgesetzt. Im Monitoring 2014 war nur in einer Spinat-Probe der geltende Höchstgehalt für Nitrat überschrit-ten.
7
1 Zusammenfassung/Summary
Perchlorat
Perchlorat war in nahezu allen im Monitoring 2014 un-tersuchten Lebensmitteln quantifizierbar. Die meistenquantifizierbaren Perchlorat-Gehalte waren in den Blatt-gemüsesorten Spinat, Feldsalat und Endivien sowie fürGurken und Zitrusfrüchte (Zitronen und Orangen) zuverzeichnen. Die Perchlorat-Gehalte lagen bei Feldsa-lat, Endivien und Gurken auf vergleichsweise höheremNiveau, jedoch ist bei Feldsalat und Gurken im Vergleichzu den Ergebnissen aus der amtlichen Lebensmittelüber-wachung 2013 ein Rückgang der Gehalte zu erkennen.Spinat wies die höchsten Gehalte auf; im Vergleich zuden im Jahr 2013 durchgeführten Untersuchungen istdie Perchlorat-Belastung bei Spinat nicht zurückgegan-gen. Birnen, grüne Bohnen, Karotten, Kartoffeln, Kürbis-se, Kirschen, Beerenobst undMais enthielten sehr geringeMengen an Perchlorat.
Zur rechtlichen Bewertung wurden Referenzwerte zu-grunde gelegt, die die Europäische Kommission auf einerSitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittel-kette und Tiergesundheit am 16. 07. 2013 festgesetzt hatund die während des Untersuchungszeitraums Gültigkeitbesaßen. In 2 von insgesamt 42 Proben Spinat war der Re-ferenzwert in Höhe von 0,2mg/kg überschritten. Bei denübrigen Lebensmitteln wurden keine Überschreitungendes Referenzwertes festgestellt.
Pharmakologischwirksame Stoffe
Untersuchungen zu Rückständen von pharmakologischwirksamen Stoffen in einem Monitoringprojekt zeigten,dass Höchstmengenüberschreitungen von Antibiotika-rückständen in Geflügelfleisch Ausnahmen sind. Nach-weisbare Antibiotikagehalte unterhalb der zulässigenRückstandshöchstmengen wurden in ca. 5% der Hähn-chenfleischproben und bei etwa 30% der Putenfleisch-proben in Produkten des Einzelhandels gefunden. DieUntersuchungen imRahmen desMonitorings solltenmiteinem angemessenen zeitlichenAbstandwiederholt wer-den.
Pyrrolizidinalkaloide
Bei einemMonitoringprojekt wurden 151 Honige auf einSpektrum von 16 Pyrrolizidinalkaloiden (PA) untersucht.In 82% aller untersuchten Honige lagen die PA-Gehalteunter 10 μg/kg. 15% der Proben enthielten Gehalte zwi-schen 11 μg/kg bis 50 μg/kg und 3% wiesen PA-Gehaltevon über 50 μg/kg Honig auf. Aus den Ergebnissen ist derTrend erkennbar, dass europäische Honige im GegensatzzuHonigen aus Amerika geringere Gehalte an PA aufwei-sen. Der höchste in amerikanischen Honigen ermittelte
PA-Summenwert lag bei 217 μg/kg (Herkunftsland: Uru-guay). Bei deutschenHonigenwarenGehalte bismaximal30 μg/kg zu finden.
Hinsichtlich der Kontamination von Honig mit PA istim Vergleich zu vorangegangenen Untersuchungen einepositive Entwicklung zu verzeichnen. Ein Grund dafürkann die Regelung über Spezifikationen sein, die Han-delsketten ihren Honigabfüllern vorgeben.
Derzeit existieren noch keine Toleranz- oder Grenz-werte für Honig.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes undeines möglichst geringen PA-Eintrags in die Nahrungs-kette sollte gleich zu Anfang der Honiggewinnung Ein-fluss genommen werden. Nur durch Aufklärung undSchulungder Imker und entsprechende Standortwahl derBienenvölker kann der PA-Eintrag im Honig minimiertwerden. Des Weiteren sollten Eigentümer von Wiesenund Weiden dafür Sorge tragen, dass PA-bildende Pflan-zen (wie Jakobskreuzkraut) auf ihren Flächen sachgerechtbekämpft werden.
1.1.2 Kosmetische Mittel
Nitrosamine in Haarfärbemitteln
Die Belastung von Oxidationshaarfarben und direkt-ziehenden Haarfarben (Tönungen) mit dem NitrosaminN-Nitrosodiethanolamin (NDELA) ist als gering einzustu-fen. In lediglich 12 von 286 Proben wurden quantifizier-bare Gehalte des Nitrosamins NDELA detektiert.
Nach Artikel 14 Abs. 1a der EU-Kosmetik-Verord-nung [8] dürfen Nitrosamine in kosmetischen Mittelnnicht enthalten sein. Spuren sind nur dann tolerierbar,wenn dies unter guten Herstellungspraktiken technischunvermeidbar und das kosmetische Mittel sicher ist. Fürbestimmte Stoffe, die auch in Haarfärbemitteln Anwen-dung finden, gilt entsprechend Abs. 1b in Verbindungmit Anhang III ein Höchstgehalt an Nitrosamin von0,05mg/kg. Dieser Wert wurde von den 2 positiv ge-testeten direktziehenden Haarfarben um das bis zu 7fa-che überschritten. Die beiden Höchstgehaltsüberschrei-tungen stellen angesichts der übrigen Ergebnisse Einzel-fälle dar.
Mikrobieller Status von Haarfärbemitteln auf pflanzlicherBasis
Die Untersuchungen zummikrobiellen Status von Haar-färbemitteln auf pflanzlicher Basis ergaben für denGroß-teil der Proben eine hohe Gesamtkeimzahl, was auf un-zureichende hygienische Verhältnisse imHerstellungsbe-trieb und/oder mikrobiologisch belastetes Ausgangsma-
8
1.2 Summary
terial hinweisen kann. Hohe Keimzahlen sind bei diesenProdukten nicht ungewöhnlich, da sie in der Regel na-turbelassene pflanzliche Bestandteile enthalten. Potenzi-ell pathogene Keime wurden nicht nachgewiesen. EineReduktion der Gesamtkeimzahl war nach Zubereitunggemäß der Gebrauchsanweisung mit heißem Wasser zubeobachten.
1.1.3 Bedarfsgegenstände
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) inSpielwaren
Die Belastung der Lackschichten von Spielwaren mit po-lyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ist unterHeranziehung der zukünftigen Konzentrationsgrenzwer-te als gering einzustufen. Lediglich 6 von 219 Untersu-chungen enthielten PAK-Gehalte über den ab dem 27.Dezember 2015 geltenden Grenzwerten. Auffällige Maxi-malgehaltewie 66,9mg/kg fürNaphthalin oder 4,4mg/kgfür Phenanthren und Pyren stammen von PAK mit einervergleichsweise geringen Toxizität.
Der Expositionspfad der Aufnahme von PAK durch„Abnagen“ von Spielzeugmaterial ist nicht durch dieREACH-Verordnung [35] abgedeckt. Daher könnte ergän-zend eine Beurteilung der PAK-Gehalte im verschluckba-ren Anteil die Interpretation der Befunde verbessern.
Freisetzung von Elementen aus BedarfsgegenständenmitLebensmittelkontakt
Summarisch wurden die Höchstmengen für Blei undCadmium in 525 Untersuchungen 12-mal (entspricht2,3%) überschritten. In den 3 Produktkategorien wurdendeutlich bestimmbare Werte für die Abgabe von Cobaltgemessen. Allerdings existieren für Cobalt und andereElemente aus keramischen Gegenständen derzeit keineGrenz- oder Richtwerte.
ImHinblick auf die derzeitig existierendenGrenzwerteist die Abgabe von Elementen aus Keramikgegenständenals gering einzustufen.
1.2 Summary
TheMonitoring Scheme is a system of repeated represen-tativemeasurements and evaluations of levels of substan-ces that are undesirable from a health point of view, suchas residues of plant protection products and pesticides,heavymetals,mycotoxins, andother contaminants in andon foodstuffs, commodities, and cosmetic products.
In line with the General Administrative Provision(AVV) for the 2011–2015 [1] Monitoring Programme, thefollowing foodstuffs, commodities, and cosmetic pro-ducts from the population’s representative market basketwere examined in 2014 (market basket monitoring):
Food of Animal Origin
� Eel (also smoked)� Duck (meat)� Trout� Cream cheese (at least 45% fat in dry matter)� Gouda cheese (at least 45% fat in dry matter)� Lamb/mutton (meat)� Beef (meat)� Beef (liver)� Redfish
Foods of Plant Origin
� Apricots (dried)� Apricot juice/apricot nectar� Pears� Blackberries� Endives� Lamb’s lettuce� Barley grains� French beans (fresh)� Cucumbers� Wholemeal oat flakes/oat flakes� Hazelnuts� Durum wheat pasta� Currants� Carrots� Potatoes� Sour and sweet cherries� Garlic� Pumpkin� Turmeric (root spice, powder)� Long-grain rice (patna rice)� Whole-grain rice� Lentils red (without shell)� Lentils brown (with shell)� Maize kernels� Mushrooms (various kinds, dried)� Oranges� Wheat bran� Mustard� Spinach (also deep frozen)� Wheat flour� Lemons
9
1 Zusammenfassung/Summary
Cosmetic Products
� Hair colourants
Commodities
� Toys with varnish coating� Products with food contact (various ceramic dishes,
mugs with ceramic or glass brim)
Depending on what undesirable substances were expect-ed, the foods were analysed for residues of plant protec-tion products and pesticides as well as for contaminants(for instance, dioxins and polychlorinated biphenyls, per-fluorinated alkyl substances (PFAS), polycyclic aromatichydrocarbons (PAH), elements, nitrate, and mycotoxins).
Hair dyes were tested for nitrosamines and their mi-crobiological status.
Toys were tested for PAH levels in the varnish coating,and daily use products with food contact formigration ofelements, in particular heavymetals.
In addition to the market basket monitoring, the fol-lowing special themes were examined in order to closeinformation gaps in risk assessment and to address topi-cal questions. This part of the programme is called projectmonitoring:� Antibiotics in muscle from poultry� Residues of plant protection products in dried berries� Pyrrolizidine alkaloids in honey� Dioxins und PCBs in infant and follow-on formulae� Aflatoxins and ochratoxin A in dried figs� Polycyclic aromatic hydrocarbons in bread� Total arsenic and inorganic arsenic in rice and in cer-
tain rice products
As far as comparisonwith results from earliermonitoringstudies was possible, this was considered in the interpre-tation of findings. Yet, it is emphasised that all statementsand assessments in this report concerning the presenceof substances that are undesirable from a health point ofview solely refer to the products, substances and substan-ce groups considered in 2014. An estimation of the entireexposure to certain substances is not possible because on-ly part of themarket basket can be examined per year andthe substances occur in other products, too.
Altogether, the findings of the 2014 food monitoringprogramme again support the recommendation that nu-trition should bemanifold and balanced in order tomini-mise the dietary intake of undesirable substances whichis, to some degree, unavoidable.
In total, 9,017 samples of products of domestic and for-eign origin were analysed in the framework of marketbasket and project monitoring in 2014, including 7,982
samples of foodstuffs, 582 samples of consumer (daily use)products, and 453 samples of cosmetic products. The find-ings are presented in the following chapter.
1.2.1 Foodstuffs
Residues of Plant Protection Products and Pesticides
FoodofAnimalOrigin Residues of plant protection pro-ducts and pesticides were found in 12% of the duck meatsamples, 21%of bovine liver samples, 55%of bovinemeatsamples, and 64% of lamb and mutton meat samples.Compared to previous monitoring studies, the portionsof samples with findings have clearly decreased in duckmeat and bovine liver.
As in other foodstuffs of animal origin, residue findingsmainly stemmed from ubiquitously present, persistentorganochlorine compounds which used to be intensivelyapplied in pesticides and plant protection products, andwhich now still enter the food chain via environmentalcontamination.
Legal residue levels were not exceeded. The residuesfound in the foods of animal origin examined under thismonitoring programme did not indicate any risk to con-sumers’ health.
Food of Plant Origin Residues of plant protection pro-ducts were found to different extent in all foodstuffs ofplant origin monitored. Hazelnuts, garlic, and pumpkinshad quantifiable residues in less than 20% of samples,apricot juice or nectar, barley grains, carrots, potatoes,whole-grain rice, and spinach in less than 50%.
The largest portions of samples with quantifiable resi-dues (> 80%)were found inpears, lamb’s lettuce, currants,cherries, oranges, and wheat flour. These products alsohad the most frequent findings of multiple residues. Theworst findings of multiple residues were 22 residues ina sample of currants and 20 residues in a sample of cher-ries.
3.1% of the samples of domestic products carried resi-dues of active substanceswhichwere actually not allowedfor use in that respective food crop in Germany in 2014.This concerned primarily currants, lamb’s lettuce, andblackberries.
No legal residue levels were exceeded in apricotjuice/nectar, endives, hazelnuts, carrots, potatoes, mai-ze kernels, full-grain rice, and wheat flour. On the otherhand, percentages of samples exceeding legal residue le-vels were highest in blackberries (7.9%) and pumpkins(3.5%). In the other 20 foodstuffs of plant origin, the por-tions of samples with residues exceeding the legal maxi-mum level ranged between 0.4% and 2.8%.
10
1.2 Summary
The risk assessment of findings concluded that ome-thoate residues in one sample both of spinach and sweetcherries and heptachlorine residues in three samples ofpumpkins had a potential acute health risk to consumers.
All other residue findings, including those exceedinglegal maximum levels, did not indicate acute health risksto consumers.
One of the special monitoring projectsmade clear thatnon-compliant residue findings of plant protection pro-ducts currently donot play a role in the legal evaluationofdried grapes (currants, raisins, sultanas). As long as thereare no legally binding processing factors available, riskassessmentof residuefindingswill bebasedondrying fac-torswhich are largely independent of the active substanceconsidered. As a result, active substances declining duringprocessing cannot be properly assessed according to Ar-ticle 20(1) of Regulation (EC) No. 396/2005 [20] regardingtheir original level in the food before processing. Driedberries carry multiple residues to a great extent. There is,however, no legal regulation regarding multiple residu-es of plant protection products in foodstuffs. Products ofecological farming are in themajority free of any residuesof plant protection products.
Chlorate
Chlorate was not quantifiable in currants, carrots, po-tatoes, garlic, pumpkins, maize kernels, and oranges. Inblackberries, the portion of samples with quantifiable re-sidues was rather low, being 7.7%. It wasmore frequentlyquantifiable – that is, in every fourth to sixth sample – inpears, endives, lamb’s lettuce, French beans, cucumbers,cherries, and lemons. Spinach had the greatest portion ofsamples with quantifiable residues, that is, 33%. The 95th
percentile was below 0.1mg/kg in all products studied.Chlorate will continue to be subject to monitoring in
many products also in 2015 and the following years, in or-der to strengthen the data basis needed for awell-foundedrisk assessment, which in turn will provide the basis forestablishing specific maximum levels.
Quaternary Ammonium Compounds (QAC)
The quaternary ammonium compounds benzalkoniumchloride (BAC) and didecyldimethylammonium chloride(DDAC-C10) were not quantifiable in apricot juice/nectar,pears, French beans, barley grains, hazelnuts, currants,potatoes, cherries, pumpkins, whole-grain rice, spinach,and wheat flour. Bovine meat and liver, blackberries, cu-cumbers, carrots, garlic, turmeric, oranges, and lemonshadquantifiable residues of eitherBACorDDAC-C10, andGouda hard cheese, endives and lamb’s lettuce quantifi-able residues of both.
Apart from four DDAC-C10 findings in lamb’s lettuce,BAC and DDAC-C10 were quantifiable in only 1 to 2 sam-ples of each other foodstuff. And apart from one sampleof frozen blackberries (with a BAC level of 2.6mg/kg), allother levels of BAC and DDAC-C10 found were below theguidance value of 0.5mg/kg recommended by the Eu-ropean Commission’s Standing Committee for the FoodChain and Animal Health. In most cases even, levels werefar below the maximum level of 0.1mg/kg established inOctober 2014 by Regulation (EU) No. 1119/2014 [78].
In order to strengthen the data basis needed for a well-founded risk assessment and revision of current, provi-sional maximum residue levels, BAC and DDACwill con-tinue to be subject to future monitoring programmes.
Dioxins and Polychlorinated Biphenyls (PCB)
Compared to monitoring studies of the year 2008, thecontamination of beef with dioxins and dioxin-like PCBswas found slightly decreased in the 2014 monitoring.There was a tendency that average dioxin and dl-PCB le-vels were lower in beef stemming from conventional andstable husbandry than in beef from outdoor pasture hus-bandry. This tendency showed in the 2014 monitoringprogramme, as it did in earlier studies in the frameworkof the National Control Plan in 2011. Ten samples of beeffrom Germany exceeded the trigger value of dl-PCB, andhalf of the samples stemmed from animals fed on pas-tures.
Bovine liver was subject to monitoring in Germany forthe first time in 2014. It showed that liver carried clear-ly higher levels of dioxins and dl-PCB than bovine meat,but the legal maximum level was not exceeded. Yet, themaximum level of the total of six (non-dioxin-like) indi-cator PCBs was exceeded in 5 bovine liver samples fromGermany.
A monitoring project studying dioxins and dl-PCB ininfant and follow-on formulae concluded that the maxi-mum levels established for dioxins and dl-PCB in Regula-tion (EC)No. 1881/2006 [24] couldbe reducedby the factor2.5 for reasons of preventive health protection of consu-mers, given that here, the most sensitive consumer groupis concerned. The levelsmeasured in the monitoring pro-ject would still fall short of the so reduced maximumlevels by factor 1.9.
Perfluorinated Alkyl Substances (PFAS)
PFAS are naturally omnipresent in the environment atlow levels. Thismay also lead to a low level of backgroundcontamination in foodstuffs. Analytic findings obtainedunder this programme indicated that Gouda cheese, bo-vine meat, and liver (all monitored for the first time) as
11
1 Zusammenfassung/Summary
well as potatoes have very low levels of PFAS. There are noestablishedmaximum levels for these substances in food-stuffs.
Samples of eel tested in 2014 showed clearly reducedlevels of perfluorooctane sulfonate (PFOS), compared tofindings of a monitoring project in 2010. Yet, there wasone very conspicuous maximummeasured – 126 μg/kg –whichmay indicate peaks of contamination.
Only very few of the trout samples had quantifiablelevels of PFOS and perfluorooctanoic acid (PFOA). Thesewere very near to the analytic quantification limit.
Polycyclic Aromatic Hydrocarbons (PAH)
PAH occur frequently, but to very low levels in wheatflour, so that we have to assume a given low level of back-ground contamination. Turmeric had a markedly higherdegree of contamination with PAH comparedwith wheatflour. As some representatives of the PAHs have mutage-nic and carcinogenic properties, their presence in food-stuffs must, for reasons of preventive health protection ofconsumers, be as low as ever possible with good manu-facturing practice and appropriate processing. Therefore,the European Commission’s Expert Committee on In-dustrial and Environmental Contaminants currently dis-cusses establishing maximum levels for benzo(a)pyreneand the sumof PAH4 (benzo(a)pyrene, benz(a)anthracene,benzo(b)fluoranthene and chrysene) in spices. Still, alllevels of benzo(a)pyrene or PAH4 measured in turme-ric are clearly below the recommended maximum levelscurrently discussed in the EU.
The monitoring project on PAH in bread showed thatPAHmay be present in bread in the lower detectable con-centration range.
Mycotoxins
Aflatoxins B1, B2, G1 and G2 The foodstuffs wholemealoat flakes/oat flakes, garlic, dried mushrooms, and mus-tard, which were all monitored for aflatoxins for the firsttime in the 2014market basketmonitoring, were not con-taminated with these substances. Dried apricots showedonly low contamination levels, with only one samplefound with a quantifiable content near the current ma-ximum level established for the sum of aflatoxins.
Turmeric, which was analysed for aflatoxins for thefirst time, showed low average levels of aflatoxin B1 andof the sum of aflatoxins B and G. No sample exceeded theestablished maximum level.
Compared to the last study in 2004, ground or otherwi-se choppedhazelnuts hadhigher average and90th percen-tile values of the levelsmeasured of both single aflatoxins
and the sum parameter. In addition, four samples of the2014 study exceeded the legal maximum level.
Lentils (brown, with shells) were not contaminatedwith aflatoxins in 2014. This was the same finding as inthe 2001monitoring programme.
Long-grain rice (milled) and whole-grain rice carriedonly very low aflatoxin levels, which backed the findingsof the previous 2008 monitoring.
Examination of dried figs in the framework of amonit-oring project produced a higher percentage of sampleswith quantifiable aflatoxin concentrations than earlierstudies, but these were still far below the legal maximumlevels in most cases. Contamination of dried figs withaflatoxins is regarded as low, and routine checks in theframework of official food controls should be sufficient.
Ochratoxin A (OTA) Dried apricots, garlic, driedmushrooms, and mustard, which were monitored forthe first time in 2014, showed low contamination levels.Turmeric had the highest median level of OTA among thefoods examined for OTA in 2014, but the legal maximumlevel was not exceeded.
Food bran made from wheat has also not been exam-ined forOTAbefore. But compared towheat grains,whichwere last examined in 2012, the average concentrationcurrently measured in wheat bran is on a quite higherlevel. One sample from Germany exceeded the legal ma-ximum level of OTA.
Long-grain and whole-grain rice samples carried onlyvery low levels of OTA, which is similar to the findings ofthe 2003monitoring.
Ground or otherwise chopped hazelnuts were last ana-lysed for OTA under the 2004 monitoring programme.Average levels measured in 2014 were markedly higherthan in previous studies. There is no legal maximum le-vel for OTA in hazelnuts.
The results of themonitoring project dealing withmy-cotoxins in dried figs showed that, as with aflatoxins, OTAwas quantifiable in many more samples in 2014 than itwas in previous monitoring studies. Yet, the levels weremostly far below the legal maximum level, meaning thatcontamination of dried figs with OTA is low, and routinechecks in the framework of official food controls shouldbe sufficient.
T-2 toxin, HT-2 toxin Formation of T-2 and HT-2 toxinis fluctuating, strongly depending on weather conditions.The toxin-forming fungi of the Fusarium spp. preferablyattack oats among all cereal species.
Compared to oat grains, which were examined in the2012 monitoring programme, the median value of con-centrations of total T-2 and HT-2 toxin measured in oat
12
1.2 Summary
flakes/wholemeal oat flakes under the 2014 programmewas quite higher. Yet, no sample exceeded the respectiveEuropean Indicative level.
The question whether T-2 and HT-2 levels in oat flakesalso depend on the technological processing, apart fromthe weather, should be subject to a monitoring project infuture.
Deoxynivalenol (DON) Compared to earlier studies ofDON inwheat grains, levelsmeasured in wheat food branexamined under the 2014monitoring were clearly higherin the median value. In addition, three samples exceededthe legal maximum level.
Elements
As regards lead, cadmium, mercury, and arsenic, whichcount among the toxic environmental contaminants, wehave data already from earlier monitoring programmesfor the majority of foodstuffs examined for elements inthe framework of the 2014 programme. A comparisonof findings from the 2014 monitoring with those fromearlier programmes shows that levels of lead, cadmium,and mercury have declined in the majority of foodstuffssampled, and in particular in the fishes studied – eel,redfish and trout. Arsenic, in contrast, does not allowstating a definite trend in contamination levels. The find-ings on copper have essentially backed findings of earlierprogrammes. Aluminium, nickel, and chromium, on theother side, were targeted in most foods in the 2014 mar-ket basket monitoring for the first time. Therefore, we donot have findings for comparison with earlier studies forthese elements.
The following paragraphs present the findings of the2014 market basket monitoring and extra monitoringprojects with regard to the single elements.
Lead Foodstuff samples of animal origin examined in2014 contained low levels of lead, as a whole. Bovine li-ver showed a higher degree of contamination comparedto the other foods of animal origin, which is attributableto the fact that liver, as the decontaminating organ in theanimal system, accumulates heavy metals taken in withthe feed. So, higher lead levels have to be expected in thiskind of food. Yet, the maximum level established by Re-gulation (EC) No. 1881/2006 [24] for bovine liver was notexceeded in any of the samples examined.
Lead levels in the samples of vegetal food examinedwere also low in most cases. Oat flakes and the testedpulses (red lentils without shells and brown lentils withshells), about which we have also findings from earliermonitoring programmes, in fact showed a decline inlead contents. The contents measured in egg-free durum
wheat pasta, garlic, and mustard – all examined for thefirst time –were also low. Ahigher degree of contaminati-on was seen in turmeric, on the other hand. Turmeric wasalso examined for lead for the first time in the frameworkof the monitoring in 2014. Because of the low amount ofconsumption of this spice, and therefore low degree ofexposure, turmeric does not bring a health risk to con-sumers. Still, one should try and see together with spicemanufacturers whether it is possible to reduce the leadconcentrations in spices by special minimisation mea-sures in the framework of good manufacturing practice.
Cadmium The foodstuffs of animal origin tested in 2014(eel, trout, redfish, duck meat, lamb/mutton, and creamand Gouda cheese) showed very low levels of cadmium.Bovine liver showed a higher degree of contaminationcompared to the other foods of animal origin, which isattributable to the fact that liver, as the decontaminatingorgan in the animal system, accumulates heavymetals ta-ken in with the feed. Still, none of the tested bovine liversamples exceeded the maximum level established by Re-gulation (EC) No. 1881/2006 [24] for cadmium in bovineliver.
As regards the vegetal foodstuffs, cadmium levelsranged very low in oat flakes, potatoes, long-grain andwhole-grain rice, and lentils, as well as in durum wheatpasta, garlic, turmeric, and mustard – the latter four hav-ing been subject to cadmium monitoring for the firsttime. The findings in rice and lentils were about at thesame level as in previous monitoring studies. Potatoesand oat flakes even showed declining levels. One sampleof potatoes exceeded the maximum level established byRegulation (EC) No. 1881/2006 [24], but the median con-centrations in this foodwere inconspicuous. So, cadmiumlevels were not generally higher than before, but therewas some punctually enhanced contamination. A com-paratively higher cadmium level (compared to the othervegetal foods) was made out in wheat food bran. This isowing to the fact that the outer layers of the cereal grain,which are used for bran, accumulate contaminants suchas the heavy metal cadmium to a higher degree. The ma-ximum level fixed in Regulation (EC) No. 1881/2006 [24]was not exceeded, however.
Mercury Lamb and mutton, bovine liver, and trout hadvery low contamination levels, like in previous years.Contamination of duck meat, fish, and Gouda cheese wasalso very low. These foods were monitored for mercuryfor the first time in the framework of the 2014 marketbasket monitoring. The maximum level for mercury of0.01mg/kg fixed in Regulation (EC) No. 1881/2006 [24]was exceeded in five samples of duck meat and in onesample of lamb. As the median concentrations in the-
13
1 Zusammenfassung/Summary
se foods were inconspicuous, mercury levels were notgenerally enhanced, but there was rather some punc-tually enhanced contamination. Eel and redfish showedthe highest mercury concentration among all foodstuffsexamined. It is understood that both predatory fishes ac-cumulate organically bound mercury to a particular de-gree. Therefore, one has to expect higher concentrationsof mercury in foodstuffs made from these two fishes. Thelegal maximum level for mercury in this fishes was notexceeded.
Copper Copper levels in most of the tested foods of ani-mal origin were low, their medians ranging from 0.289 to0.992mg/kg. The foodstuffs of vegetal originhadmediansbetween 0.772 and 12.0mg/kg, and thus were inconspic-uous.
Bovine liver carried very high levels of copper, as itdid in previous years. The maximum levels laid downin Regulation (EC) No 396/2005 [20] were exceeded in80 samples (68%) of bovine liver, 19 samples (14%) ofduck meat, two samples (2%) of long-grain rice, and inone sample each of potatoes, oat flakes, whole-grain riceand wheat food bran. The copper findings in bovine liverand duck meat should give reason to try to identify thesources of contamination, such as, residues of plant pro-tection products, environmental contamination, or cop-per-containing feed additives. Feed and food legislationis insufficiently harmonised in this respect, and the Eu-ropean Commission is currently discussing a revision oflegal maximum levels of copper in order to establish legalregulations thatmeet theneeds of the evaluationpractice.
Aluminium For most of the foodstuffs analysed for alu-minium in 2014, there are no monitoring data from pre-vious programmes for comparison.
The majority of tested foodstuffs of animal ori-gin showed low aluminium median levels of less than1mg/kg.
The majority of vegetal foodstuffs tested had me-dian levels ranging from 0.436mg/kg (in oat flakes) to3.3mg/kg (mustard). Brown lentils (with shells) containedrelatively high amounts of aluminium because of stron-ger accumulation of aluminium from the soil. A possiblesource might also be the use of aluminium-containingplant protection products.
Another point to note are high aluminium contentsin turmeric. The median value here was 339mg/kg, andthe maximum concentration found was 658mg/kg. Thehigh levels in this spicemight be attributable to the use ofaluminium-containing grinding materials, or enhancedaccumulation from the soil in turmeric growing areas.However, low consumption amounts of this spice andthus low exposure of consumers allow assuming that
there is no health risk to consumers. Yet, the findingsshould be reason to continue to monitor aluminium le-vels in turmeric in future programmes.
Arsenic Regarding foodstuffs of animal origin moni-tored in 2014, low concentrations of arsenic were foundin duck meat, lamb/mutton, cream and Gouda cheese,and in bovine liver.Markedly higher amounts were foundin fish, here in trout and in particular in eel and redfish.Fish, in particular predatory fishes such as redfish and eel,accumulate various substances, including heavy metalsand other elements, from their natural environment toa higher degree. That is why they frequently carry higherlevels of arsenic. Arsenic is present in fish, however,most-ly in the form of less toxic organic compounds.
As regards vegetal foodstuffs, arsenic contents weremostly low. Higher contents were only found in long-grain and full-grain rice. These levels were in about thesame range as in previous years. With inorganic arseniccompounds being much more toxic than organic ones,and rice accumulating inorganic arsenic to a higher de-gree than other plants because of its particular growingmethods and physiological properties, the 2014 monit-oring of rice did not only focus on total arsenic contents,but in particular on the proportion of inorganic arsenic.The measurements showed that none of the rice sam-ples exceeded the maximum levels of inorganic arsenicpursuant to Regulation (EU) No. 2015/1006 [54] that willbe valid from January 2016 on.
The data on total arsenic and inorganic arsenic com-pounds in rice and certain rice products obtained underan extra monitoring project showed that the levels of in-organic arsenic in rice waffles and rice flakes intended foruse in infant food were lower than the levels used by theFederal Institute of Risk Assessment (BfR) in their assess-ment of consumer exposure through inorganic arsenic inrice and rice products (BfR 2015).
Nickel Formost of the foodstuffsmonitored for nickel in2014, there are no or not sufficient findings from earliermonitoring programmes to make comparisons. The me-dian concentration values of nickel were at a low level inmost of the vegetal foodstuffs studied in 2014.Only lentilsand oat flakes showed relatively enhanced nickel concen-trations. These are attributed to the fact that cereals andlegumes accumulate nickel from the soil to a higher de-gree.
Chromium Themedian values of chromium concentra-tions in most of the foodstuffs monitored for chromiumfor the first time in 2014were on a low level. An enhancedchromium level was found in turmeric. This should bereason to continue to monitor this spice. Also, closer in-
14
1.2 Summary
vestigations should be made to establish the sources ofcontamination.
Nitrate
Lamb’s lettuce had the highest nitrate levels among allfoodstuffs examined in the framework of the 2014monit-oring programme. Nitrate contamination in lamb’s let-tuce also did not decline, compared to findings of ear-lier programmes. As this product continues containingrelatively high amounts, the recommendation to installsuitablemeasures to reduce nitrate contamination in thisfood is kept up.
Compared to that, nitrate findings in endives andspinach were on a lower level, but still showed somepunctual peaks. A comparison with findings in spinachunder earlier monitoring programmes shows that con-tamination levels have declined. The maximum levelestablished for nitrate in spinach by Regulation (EC)No. 1881/2006 [24]was exceededonly inone spinach sam-ple in the 2014 monitoring.
Perchlorate
Perchlorate was quantifiable in nearly all foodstuffsmonitored in 2014. Quantifiable amounts occurred mostfrequently in the leafy vegetables spinach, lamb’s lettuce,and endives, and in cucumbers and citrus fruits (lemonsand oranges). In lamb’s lettuce, endives, and cucumbers,perchlorate levelswere comparatively higher, though stilllower than levels measured in lamb’s lettuce and cucum-bers in the course of official food control actions in 2013.Spinach carried the highest levels found, and therewas nodecline compared to levels found in the course of officialfood controls in 2013. Pears, French beans, carrots, pota-toes, pumpkins, cherries, berries, and maize had very lowlevels of chlorate.
The legal evaluation of the perchlorate levels found inthis monitoring programme was based on reference val-ues agreed by the European Commission at a meetingof the Standing Committee on the Food Chain and Ani-mal Health on 16 July 2013 that were in effect during thetime of the programme. The reference value for spinach,0.2mg/kg, was exceeded in two out of a total of 42 spi-nach samples. All other foodstuff samples did not exceedreference values.
Pharmacologically Active Substances
Tests for residues of pharmacologically active substan-ces in the framework of a monitoring project showedthat findings higher than legal maximum levels in poul-try meat are an exception. Residues of antibiotics below
the legal maximum levels could be found at retail level inca. 5% of chicken samples and in nearly 30% of turkeysamples. The tests should be repeated at appropriate in-tervals under the monitoring programme.
Pyrrolizidine Alkaloids
One monitoring project tested 151 kinds of honey fora range of 16 pyrrolizidine alkaloids (PA). 82% of thehoneys contained PA to less than 10 μg/kg. 15% of thesamples contained PA between 11 and 50 μg/kg, and 3%of samples contained more than 50 μg PA per kg honey.The findings showed a trend that European honeys car-ried lower levels of PA than honeys from the Americas.The highest total PA level found in American honey was217 μg/kg in a honey fromUruguay. German honeys con-tained PA up to a maximum of 30 μg/kg.
When comparing the present findingswith those fromearlier studies, we note a welcome development in PAcontamination levels in honey. This may be attributableto a factual regulation through product specifications im-posed by big retailers on their honey suppliers.
There are no tolerance or limit values for PA in honeyyet.
To the end of precautionary health protection of con-sumers and minimisation of PA in the food chain, mea-sures should be taken right at the start of honey produc-tion. PA entry in honey could be minimised by advisingbeekeepers to this end and choosing proper places for beecolonies. In addition, owners of meadows and pasturesshould ensure an appropriate control of PA-producingplants (e.g. ragwort) on their land.
1.2.2 Cosmetic Products
Nitrosamines in Hair Colourants
The contamination of oxidative and direct hair dyeswith N-nitrosodiethanolamine (NDELA) is at a low level.Quantifiable levels of the nitrosamine NDELA were de-tected only in 12 out of 286 samples.
Pursuant to Article 14(1)(a) of the Regulation (EC) No.1223/2009 [8] on cosmetic products, cosmetic productsmust not contain nitrosamines. Traces of nitrosaminesare only tolerable if they are technically unavoidablewithgood manufacturing practice, and if the cosmetic pro-duct is still safe. In this context, Article 14(1)(b) in conjunc-tion with Annex III of the Regulation provides for sub-stances also tobeused inhair colourants amaximumlevelof nitrosamine of 0.05mg/kg. In the two non-compliantsamples of direct hair dyes, this level was exceeded by upto seven times. Among the overall result of the testing,
15
1 Zusammenfassung/Summary
however, these two non-compliant findings are excep-tions.
Microbial Status of Plant-based Hair Colourants
Tests of the microbial status of plant-based hair dyes re-vealed high total counts in a large percentage of samples.This indicates a lack of hygienic conditions at manu-facturing plants and/or microbiological contaminationof raw materials. High germ counts in such productsare not uncommon, because these products normallycontain natural herbal ingredients. However, the testsdid not detect potentially pathogenic germs. Prepara-tion of hair dyes using hot water according to manu-facturer’s instructions led to reduction of total bacteriacount.
1.2.3 Commodities/Daily Use Articles
Polycyclic Aromatic Hydrocarbons (PAH) in Toys
The contamination of varnish coating of toys with po-lycyclic aromatic hydrocarbons is low, if assessed on the
basis of concentration limits, which will be valid in fu-ture. Only six out of 219 tested samples contained PAH inconcentrations higher than the levels that will be in effectfrom 27December 2015 on. Very conspicuous concentra-tions, such as themaximums of 66.9mg/kg naphtalene or4.4mg/kg phenathrene and pyrene stemmed from PAHof comparably low toxicity.
REACH Regulation [35] does not consider an expo-sure pathway of PAHvia tooth scraping. Consequently, anassessment of PAH concentrations in swallowable partscould improve interpretation of results.
Release of Elements from Food Contact Material
The legal maximum levels of lead and cadmium togetherwere exceeded in 12 out of 525 (2.3%) measurementsin products with food contact. Definitely quantifiableamounts of released cobalt were measured in all threeproduct categories examined. However, at present thereare no limit or guidance values for release of cobalt orother elements from ceramic dishes.
With regard to the existing limit values for releaseof elements from ceramics, the measured levels werelow.
16
2Zielsetzung des Monitorings und Nutzungder Ergebnisse
Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten überdas Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschtenStoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichenLebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie Bedarfs-gegenständen zu erhalten, um eventuelle Gefährdungs-potenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Dar-über hinaus soll dasMonitoring längerfristig dazu dienen,Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrund-lage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durchdiese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zukönnen. DasMonitoring stellt somit einwichtiges Instru-ment zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitli-chen Verbraucherschutzes dar.
Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs(LFGB) [2] dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in diegesundheitliche Risikobewertung ein und werden auchgenutzt, um bei Lebensmitteln die in der Regel EU-weitgeltenden zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich
nicht erwünschte Stoffe zuüberprüfenund imBedarfsfallauf eine Anpassung hinzuwirken sowie bei kosmetischenMittelnOrientierungswerte für technisch unvermeidbareGehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können. Bei-spiele für Stellungnahmen und Projekte, bei denen dasBfR im Jahr 2014 Monitoring-Daten für die Expositions-abschätzungen verwendet hat, sind in Tabelle 2.1 aufge-führt.
Auffällige Befunde aus dem Monitoring können zu-dem weitere Untersuchungen der Ursachen in künftigenProgrammen der amtlichen Überwachung nach sich zie-hen.
Nach § 51 Abs. 5 LFGB [2] veröffentlicht das Bun-desamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-heit (BVL) jährlich einen Bericht über die Ergebnisse desMonitorings. Die Jahresberichte, weitere Berichte zumMonitoring sowie eine Zusammenstellung über die demjährlichen Bericht zugrunde liegenden Daten (Tabellen-band) sind im Internet unter http://www.bvl.bund.de/monitoring verfügbar.
17Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2014, DOI 10.1007/978-3-319-26967-2_2,© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2016
2 Zielsetzung des Monitorings und Nutzung der Ergebnisse
Tab. 2.1 Nutzung von Monitoring-Daten für Expositionsabschätzungen des BfR im Jahr 2014
Thema Anlassa Veröffentlichung
Arsen in Reis und Reisprodukten Stellungnahme (BMEL)
Gesundheitliche Bewertung der Überschreitung derRückstandshöchstgehalte von Chlorat und Perchloratin Zucchini
Stellungnahme (BMEL)
Beitrag verschiedener Lebensmittel an der mittlerentäglichen Aufnahme von Dioxinen und PCB
Stellungnahme (BMUB)
Blei inWild Zwischenbericht (BMEL) zum Forschungs-projekt „Lebensmittelsicherheit vonjagdlich gewonnenemWildbret“
Gesundheitliche Bewertung der Überschreitung desRückstandshöchstgehaltes von Chlorat in Brokkoli(Tiefkühlware)
Stellungnahme (BMEL)
Gesundheitliche Bewertung von Perchlorat-Rück-ständen in Spinat
Stellungnahme (BMEL)
Gesundheitliche Bewertung von Chlorat-Rückstän-den in Kopfsalat
Stellungnahme (BMEL)
Gesundheitliche Bewertung von Rückständen anDimethoat in Spinat
Stellungnahme (BMEL)
Höchstgehaltsvorschläge für anorganisches Arsen Stellungnahme (BMEL)
Gesundheitliche Bewertung des Rückstandsbefundesvon Chlorat in tiefgekühltemObstsalat
Stellungnahme (BMEL)
Bericht zumweiteren Vorgehen zu Perchlorat in Le-bensmitteln
Stellungnahme (BMEL)
Vorschlag der DG SANCO zur Heraufsetzung desEU-Höchstgehalts für nicht-dioxin-ähnliche PCB imMuskelfleisch von Dornhai
Stellungnahme (BMUB)
Risikobewertung von Kupfer für Verbraucher aufBasis von Monitoringdaten
Vortrag im Rahmen der „Fachgesprächezum Pflanzenschutz im ÖkologischenLandbau“ (am JKI)
21. November 2014http://kupfer.jki.bund.de/index.php?menuid=36&downloadid=56&reporeid=0
Wie viel Aluminium nehmen wir über Lebensmittelauf?
Vortrag im Rahmen des BfR-Forum Ver-braucherschutz „Aluminium im Alltag:ein gesundheitliches Risiko?“
26. November 2014http://www.bfr.bund.de/cm/343/wie-viel-aluminium-nehmen-wir-ueber-lebensmittel-auf.pdf
Quecksilber in Pilzen – Aktualisierung der gesund-heitlichen Bewertung vom 07. Oktober 2013
Stellungnahme (BMEL)
Vorschläge für die Festsetzung von Rückstands-höchstgehalten für Kupfer in tierischen Geweben
Stellungnahme (BMEL)
a BMEL – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft;BMUB – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
18
3Historie und Organisation des Monitorings
Das Monitoring ist eine eigenständige Aufgabe in deramtlichen Überwachung gemäß §§ 50–52 LFGB [2]. Dieim Zeitraum 2011 bis 2015 vorgesehenen Untersuchun-gen sind in der AVV Monitoring 2011–2015 [1] festgelegt.Das Monitoring von Lebensmitteln wird in dieser Formbereits seit 1995 durchgeführt. Von 1995 bis 2002 wurdendie Lebensmittel auf der Basis eines aus demErnährungs-verhalten der Bevölkerung entwickelten Warenkorbs [3]ausgewählt.
Seit 2003 wird das Lebensmittel-Monitoring zweige-teilt durchgeführt. Um die Situation hinsichtlich derRückstände und der Kontamination unter repräsentati-ven Beprobungsbedingungen weiter verfolgen zu kön-nen, werden die Lebensmittel entsprechend den Vorga-ben der jeweils geltenden Allgemeinen Verwaltungsvor-schrift zur Durchführung des Monitorings weiterhin ausdem repräsentativen Warenkorb der Bevölkerung aus-gewählt (Warenkorb-Monitoring). Ergänzend dazu wer-den spezielle Themenbereiche in Form von Projekten be-arbeitet (Projekt-Monitoring), um zielorientiert aktuelleFragestellungen zu untersuchen und Kenntnislücken fürdie Risikobewertung zu schließen.
Seit 2009 werden im Warenkorb-Monitoring auch dieVorgaben eines speziell zur Untersuchung auf Rückstän-de von Pflanzenschutzmitteln konzipierten nationalen
Monitorings [4] berücksichtigt. Weiterhin wird jährlichdas mehrjährige koordinierte Kontrollprogramm (KKP)der EU zu Pestizidrückständen in oder auf Lebensmit-teln [5, 6, 7] in das Warenkorb-Monitoring integriert.
Bei der Festlegung der im Warenkorb-Monitoring zuuntersuchenden Stoffe wurden darüber hinaus Erkennt-nisse über die Kontaminations- bzw. Rückstandssituationsowie Empfehlungen aus früheren Untersuchungen füreine erneute Überprüfung des Vorkommens dieser Stof-fe berücksichtigt.
Auf der rechtlichen Grundlage der §§ 50–52 LFGB [2]wurden beginnend mit dem Jahr 2010 neben Lebensmit-teln auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände imRahmen des Warenkorb-Monitorings untersucht.
Die ausgewählten Erzeugnisse werden durch die amt-lichen Untersuchungseinrichtungen der Länder analy-siert. Die Organisation des Monitorings, die Erfassungund Speicherung der Daten, die Auswertung der Monit-oring-Ergebnisse sowie deren jährliche Berichterstattungobliegen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Le-bensmittelsicherheit (BVL).
Eine Übersicht der seit 1995 untersuchten Lebensmit-tel, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände ist imInternet unter http://www.bvl.bund.de/monitoring ver-fügbar.
19Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2014, DOI 10.1007/978-3-319-26967-2_3,© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2016
4Monitoringplan, Untersuchungszahlen und Herkunftder Proben
Der detaillierte Plan zur Durchführung des Monitorings2014wurde gemäßder AVVMonitoring 2011–2015 [1] ge-meinsam von den für das Monitoring verantwortlichenEinrichtungen des Bundes und der Länder erarbeitet.Gegenstand dieses Plans sind die Auswahl der Erzeug-nisse und der darin zu untersuchenden Parameter (Stof-fe oder Mikroorganismen) sowie Vorgaben zur Metho-dik der Probenahme und der Analytik. Der Plan ist demHandbuch zum Monitoring 2014 zu entnehmen und imInternet abrufbar (http://www.bvl.bund.de/monitoring).
Die Anzahl an Untersuchungen kann von der An-zahl der gezogenen Proben abweichen, weil zum eineni. d. R. freigestellt ist, ob die Untersuchungen verschiede-ner Stoffgruppen an ein und derselben Probe oder anverschiedenen Proben des gleichen Erzeugnisses vorge-nommen werden, und zum anderen insbesondere beikosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen häufigmehrere Teilproben von einer Probe untersucht werden.
In die Auswertung des Monitorings 2014 wurdenalle Ergebnisse einbezogen, die bis zum23.März 2015demBVL zur Verfügung gestellt wurden.
4.1 Lebensmittel
4.1.1 Erzeugnis- und Stoffauswahl fürLebensmittel des Warenkorb- undProjekt-Monitorings
Im Jahr 2014 wurden im Warenkorb-Monitoring 9 Le-bensmittel tierischen Ursprungs und 31 Lebensmittel/Lebensmittelgruppen pflanzlichen Ursprungs in die Un-tersuchung einbezogen. Entenfleisch und Rinderleber,Birnen, grüne Bohnen, Gurken, Karotten, Kartoffeln,Orangen, Reis, Spinat und Weizenmehl wurden ent-sprechend der KKP-Verordnung [5, 6, 7] berücksich-tigt.
Basierend auf den Vorgaben der AVV Monitoring2011–2015 [1] war das Spektrum der zu analysierendenStoffe auf die in der Vergangenheit auffälligen bzw. zuerwartenden Kontaminanten (Elemente, Nitrat, Mykoto-xine, Dioxine, polychlorierte Biphenyle (PCB), Perchlo-rat, perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), polyzyklischearomatische Kohlenwasserstoffe (PAK)) und Rückstän-de (Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmit-tel (PSM), Chlorat, quartäre Ammoniumverbindungen(QAV), pharmakologisch wirksame Stoffe) ausgerichtet.
InTabelle 4.1 sinddie Lebensmittel/Lebensmittelgrup-pen und die darin untersuchten Stoffe bzw. Stoffgrup-pen im Warenkorb-Monitoring 2014 zusammengefasst.Getrocknete Aprikosen, Aprikosensaft/-nektar, Hartwei-zenteigwaren, Knoblauch, Kurkuma, getrocknete Misch-pilze sowie Speisesenf waren erstmalig Gegenstand vonMonitoringuntersuchungen.
FürdasProjekt-Monitoringwurdengezielt Lebensmit-tel bzw. Stoffe/Stoffgruppen ausgewählt, bei denen sichaufgrund aktueller Erkenntnisse ein spezifischer Hand-lungsbedarf ergeben hatte. In Tabelle 4.2 werden die imJahr 2014 durchgeführten Projekte aufgeführt.
4.1.2 Untersuchungszahlen und Herkunft derLebensmittel
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 9.853 Untersuchun-gen an 7.982 Proben von Lebensmitteln im Warenkorb-(6.301 Proben) und Projekt-Monitoring (1.681 Pro-ben) vorgenommen. Entsprechend dem Marktangebotstammten 781 Proben (9,8%) aus der ökologischen Land-wirtschaft.
Vom Gesamtprobenaufkommen waren 6.141 Pro-ben (76,9%) von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungsund 1.841 Proben (23,1%) von Lebensmitteln tierischenUrsprungs. Dabei wurde Säuglingsanfangs- und Folge-
21Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2014, DOI 10.1007/978-3-319-26967-2_4,© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2016
4 Monitoringplan, Untersuchungszahlen und Herkunft der Proben
Tab.4.1
UntersuchteStoffgruppen,Herkunftund
Untersuchungszahlen
derLebensm
ittelimWarenkorb-M
onitoring
Herkunft
Inland
EUDrittland
unbekannt
Untersuchungen,
gesamth
Lebensm
ittel(Warenkodesa)
untersuchteStoffe
bzw.Stoffgruppen
n%
n%
n%
n%
n
Goudakäse
c(030501,030601)
PFAS,Elem
ente
7848,4
7345,3
10,6
95,6
161
Frischkäse
c,d
(032301/-03,032401/-02,032501/-02/-03)
Elem
ente
7981,4
1010,3
––
88,2
97
Rind,Fleische(060200)
PSM,Dioxine/PCB,
PFAS
269
95,4
51,8
––
82,8
282
Rind,Leber(060301)
PSM,Dioxine/PCB,
PFAS,Elem
ente
356
96,5
10,3
––
123,3
369
Lamm/Schaf,Fleisch
e(062300)
PSM,Elemente
117
54,7
62,8
8640,2
52,3
214
Ente,Fleisch
e(063602,063611)
PSM,Elemente
101
37,5
165
61,3
10,4
20,7
269
Rotbarsch
f(101240,105540/-41,111254)
Elem
ente
4347,8
22,2
2932,2
1617,8
90
Forelle
f
(102610/-15/-65,106015/-16/-30/-31/-65/-66,111240)
PFAS,Elem
ente
113
51,1
4620,8
5524,9
73,2
221
Aal,auchgeräuchert
(103105,106405,110205,111234)b
PFAS,Elem
ente
115
73,2
3421,7
––
85,1
157
Gerstenkörner(150301)
PSM
4969,0
45,6
––
1825,4
71
Maiskörner(getrocknet)(150501)
PSM
4146,6
1112,5
33,4
3337,5
88
Langkornreis(150603)b
Aflatoxine,OTA
,Ele-
mente
7934,5
2912,7
2812,2
9340,6
229
Reis,ungeschliffen(Vollkornreis)(150608)b
PSM,Aflatoxine,OTA
,Elem
ente
8230,5
3713,8
3211,9
118
43,9
269
Weizenm
ehl(160112/-13/-16/-18/-20)
PSM,PAK
187
71,6
20,8
93,4
6324,1
261
SpeisekleieausWeizen(160801)
DON,OTA
,Elemente
125
67,9
2413,0
105,4
2513,6
184
Hafervollkornflocken/Haferflocken
(160907)
Aflatoxine,T-2/HT-2,
Elem
ente
166
67,2
20,8
52,0
7430,0
247
Hartweizenteigw
aren
(eifrei)(210101)
Elem
ente
4037,0
4339,8
76,5
1816,7
108
Linsen
(rot,geschält)(230116)
Elem
ente
3642,9
44,8
2833,3
1619,0
84
Linsen
(braun,ungeschält)(230123)
Aflatoxine,Elemente
7434,1
20,9
4118,9
100
46,1
217
aADV-KodierkatalogefürdieÜberm
ittlungvonDaten
ausderam
tlichenLebensmittel-undVeterinärüberwachung
sowiedem
Monitoring;Kodierung
entsprechend
Katalog
Nr.003:
Matrixkodes(http://www.bvl.bund.de/datenmanagem
ent).
bBeidengekennzeichneten
LebensmittelnentsprichtdieHerkunft„Inland“inderRegelnichtdem
Ursprungsland
desAusgangsproduktes,sonderndemStaat,indemdasProduktverarbeitet
bzw.abgepacktwurde.
cmindestens45%Fettgehalti.Tr.
dohne
Gew
ürzeundKräuteraußerSalz,keineZubereitungen
enichtzubereitet,ungewürzt,ohneweitereZutaten
fungeräuchertundohne
anderebeigegebeneLebensmittel
gohne
weitereZutaten
hDieUntersuchungenaufA
flatoxine,OTA
,T-2/H
T-2undDONsind
alseineUntersuchungaufM
ykotoxineberücksichtigt.
22
4.1 Lebensmittel
Tab.4.1
Fortsetzung
Herkunft
Inland
EUDrittland
unbekannt
Untersuchungen,
gesamth
Lebensm
ittel(Warenkodesa)
untersuchteStoffe
bzw.Stoffgruppen
n%
n%
n%
n%
n
Haselnüsse(zerkleinert)(230804/-05/-10/-18)
PSM,Aflatoxine,OTA
5928,0
62,8
3918,5
107
50,7
211
Kartoffeln(240101/-02/-03/-04)
PSM,PFAS,Elem
ente
401
75,0
8215,3
407,5
122,2
535
Feldsalat(250102)
PSM,Nitrat
201
62,2
117
36,2
––
51,5
323
Endivien
(250106/-30)
PSM,Nitrat
143
56,1
106
41,6
––
62,4
255
Spinat,auchtiefgefroren
(250114,260204)h
PSM,Nitrat
153
45,3
4011,8
41,2
141
41,7
338
Knoblauch
(250206)
PSM,Aflatoxine,OTA
,Elem
ente
3211,0
148
51,0
100
34,5
103,4
290
Gurken(250305)
PSM
6026,9
155
69,5
10,4
73,1
223
Kürbisse(250306)
PSM
174
87,9
147,1
105,1
198
grüneBohnen(250312)
PSM
126
64,9
2814,4
3216,5
84,1
194
Karotten(250401)
PSM
163
69,1
5222,0
145,9
73,0
236
Mischpilze,getrocknet(280399,280899,281600)
Aflatoxine,OTA
2747,4
11,8
712,3
2238,6
57
Brombeeren,auchtiefgefroren
(290104,300205)c
PSM
116
65,5
2413,6
84,5
2916,4
177
Johannisbeeren,(rot,schw
arz,weiß)(290106/-07/-08)
PSM
185
90,2
104,9
10,5
94,4
205
Birnen(290202)
PSM
3819,9
8946,6
5629,3
84,2
191
Süßkirschen/Sauerkirschen,auch
tiefgefroren
(290307/-08,301602)
PSM
7237,5
5528,6
5729,7
84,2
192
Orangen
(290401)b
PSM
––
148
75,1
4321,8
63,0
197
Zitronen
(290404)b
PSM
10,5
166
88,8
52,7
158,0
187
Aprikosen,getrocknet(301702)
Aflatoxine,OTA
1818,8
11,0
5961,5
1818,8
96
Aprikosensaft/-nektar(311101,311201)
PSM
5064,1
33,8
33,8
2228,2
78
Speisesenf(520601/-02/-03/-04/-10)g
Aflatoxine,OTA
,Ele-
mente
6257,4
76,5
––
3936,1
108
Kurkuma(W
urzelgew
ürz)(530102)b
PSM,PAK,Aflatoxine,
OTA
,Elemente
8533,5
93,5
4015,7
120
47,2
254
Gesam
t4.316
52,9
1.761
21,6
844
10,3
1.242
15,2
8.163
aADV-KodierkatalogefürdieÜberm
ittlungvonDaten
ausderam
tlichenLebensmittel-undVeterinärüberwachung
sowiedem
Monitoring;Kodierung
entsprechend
Katalog
Nr.003:
Matrixkodes(http://www.bvl.bund.de/datenmanagem
ent).
bBeidengekennzeichneten
LebensmittelnentsprichtdieHerkunft„Inland“inderRegelnichtdem
Ursprungsland
desAusgangsproduktes,sonderndemStaat,indemdasProduktverarbeitet
bzw.abgepacktwurde.
cmindestens45%Fettgehalti.Tr.
dohne
Gew
ürzeundKräuteraußerSalz,keineZubereitungen
enichtzubereitet,ungewürzt,ohneweitereZutaten
fungeräuchertundohne
anderebeigegebeneLebensmittel
gohne
weitereZutaten
hDieUntersuchungenaufA
flatoxine,OTA
,T-2/H
T-2undDONsind
alseineUntersuchungaufM
ykotoxineberücksichtigt.
23
4 Monitoringplan, Untersuchungszahlen und Herkunft der Proben
Tab.4.2
UntersuchteStoffgruppen,Herkunftund
Untersuchungszahlen
derLebensm
ittelimProjekt-Monitoring
Herkunft
Inland
EUDrittland
unbekannt
Untersuchungen,
gesamt
ProjektbezeichnungundFragestellung
Lebensm
ittel(Warenkodesa)
untersuchte
Stoffebzw.
Stoffgruppen
n%
n%
n%
n%
n
P01–Antibiotika
inGeflügelmuskel
Hähnchen/Huhn,Fleisch
(063502/-05/-06,063518)
Pute,Fleisch
(063221,063800/-02/-04/-05/-06)
Tierarzneimittel-
rückstände
176
84,2
136,2
10,5
199,1
209
P02–Pflanzenschutzm
ittelrückständein
getrocknetem
Beerenobst
Korinthen
(300302)b
Sultaninen
(300303)b
Rosinen
(300304)b
Pflanzenschutzm
it-
telrückstände
5015,9
72,2
6320,1
194
61,8
314
P03–PyrrolizidinalkaloideinHonig
Honige(400100–400900)
Pyrrolizidin-
alkaloide
2617,2
2617,2
3623,8
6341,7
151
P04–Dioxine
undPC
BinSäuglingsnahrung
Säuglingsanfangsnahrungen
(481000)
Folgenahrungen
fürSäuglinge
(481100)
Dioxine
undPC
B175
96,7
10,6
10,6
42,2
181
P05–Aflatoxine
undOchratoxinA
inTrockenfeigen
Feigen,getrocknet(303002)b
Aflatoxine
und
OchratoxinA
329,0
174,8
249
69,7
5916,5
357
P06–Polyzyklischearom
atischeKohlen-
wasserstoffeinBroten
Weizenbrote(170100)
Roggenbrote(170200)
Mischbrote(170300)
Toastbrote(170400)
Holzofenbrot(170708)
polyzyklische
arom
atische
Kohlenw
asserstoffe
246
98,8
10,4
20,8
249
P07–Gesam
tarsen
undanorganischesA
rsen
inReisundinbestimmtenReisprodukten
Reis(150600)b,c
Reisflocken(160905)c
Reiswaffel(161004)
Reiswaffelm
itZucker(161122)
Reiswaffelm
itSalz(161123)
Arsen
140
61,1
2611,4
104,4
5323,1
229
Gesam
t845
50,0
915,4
360
21,3
394
23,3
1.690
aADV-KodierkatalogefürdieÜberm
ittlungvonDaten
ausderam
tlichenLebensmittel-undVeterinärüberwachung
sowiedem
Monitoring;Kodierung
entsprechend
Katalog
Nr.003:
Matrixkodes(http://www.bvl.bund.de/datenmanagem
ent)
bBeidengekennzeichneten
LebensmittelnentsprichtdieHerkunft„Inland“inderRegelnichtdem
Ursprungsland
desAusgangsproduktes,sonderndemStaat,indemdasProduktverarbeitet
bzw.abgepacktwurde.
causschließlichReisund
ReisflockenzurH
erstellung
vonSäuglings-undKleinkindernahrung
24
4.3 Bedarfsgegenstände
Abb. 4.1 Anteile an Proben unterschiedlicherHerkunft
nahrung den Lebensmitteln tierischen Ursprungs zuge-ordnet.
Die Anteile der aus dem In- bzw.Ausland stammendenLebensmittel zeigt Abbildung 4.1. Bedingt durch die Le-bensmittelauswahl wurden ähnlich wie in den Vorjahrenauch im Jahr 2014 wesentlich mehr im Inland erzeugte,hergestellte oder verpackte Lebensmittel und dafür we-niger Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der EU undDrittstaaten untersucht.
InTabelle 4.1 und4.2 sinddieAnzahlderUntersuchun-gen für dieWarenkorb-Lebensmittel bzw. für das Projekt-Monitoring nach Herkunft der Erzeugnisse aufgeschlüs-selt.
4.2 Kosmetische Mittel
4.2.1 Erzeugnis- und Parameterauswahl fürkosmetische Mittel
Der Fokus des Monitorings von kosmetischen Mittelnwurde im Jahr 2014 auf die Untersuchung von Haar-färbemitteln auf Nitrosamine gelegt (s. Tab. 4.3). Nitro-samine dürfen nach Artikel 14 Abs. 1a Kosmetik-Ver-ordnung nicht in kosmetischen Mitteln enthalten sein.Neben dem qualitativen Nachweis wird mit der Gehalts-bestimmung auch ein Beitrag zur Bewertung der Re-levanz von Haarfärbemitteln als Expositionsquelle vonNitrosaminen geliefert.
Einen weiteren Untersuchungsschwerpunkt bildetedie Ermittlung des mikrobiologischen Status von Haar-färbemitteln auf pflanzlicher Basis (s. Tab. 4.3).
4.2.2 Untersuchungszahlen und Herkunft derkosmetischen Mittel
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 623 Untersuchun-gen an 453 Proben von Haarfärbemitteln vorgenom-men. In Tabelle 4.3 sind die Untersuchungszahlen auchnach der Herkunft der Haarfärbemittel aufgeschlüsselt.Entsprechend dem Marktangebot stammten 57% al-ler Erzeugnisse aus dem Inland, 17% aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und 6% aus Drittländern.
4.3 Bedarfsgegenstände
4.3.1 Erzeugnis- und Stoffauswahl fürBedarfsgegenstände
Das Monitoring von Bedarfsgegenständen konzentrier-te sich im Jahr 2014 zum einen auf die Untersuchungvon lackierten Spielwaren auf polyzyklische aromatischeKohlenwasserstoffe (PAK). Da davon auszugehen ist, dassdiese Stoffe auch oral durch Abnagen der Lackschichtaufgenommen werden können, wurde ihr Gehalt in derLackschicht ermittelt.
Zum anderen wurde die Freisetzung (Lässigkeit) vonElementen aus Keramik- und Glasgegenständen mit Le-bensmittelkontakt untersucht.
Die Ergebnisse aus beiden Untersuchungsschwer-punkten liefern Beiträge zur Bewertung der Relevanz die-ser Erzeugnisse als Expositionsquellen von PAK bzw. Ele-menten. Die untersuchten Erzeugnisse sind in Tabelle 4.4aufgeführt.
25
4 Monitoringplan, Untersuchungszahlen und Herkunft der Proben
Tab.4.3
UntersuchteParametergruppen,Herkunftund
Untersuchungszahlen
derkosm
etischen
MittelimMonitoring
Herkunft
Inland
EUDrittland
unbekannt
Untersuchungen,
gesamt
KosmetischesMittel(Warenkodesa)
untersuchte
Parametergruppen
n%
n%
n%
n%
n
Oxidationshaarfarbe,allgem
eine
undgewerbliche
Verwendung
(841351/-52)
Nitrosamine
7740,7
2412,7
––
8846,6
189
DirektziehendeHaarfarbe,allgem
eine
und
gewerbliche
Verwendung
(841355/-56)
Nitrosamine
5859,8
1010,3
––
2929,9
97
HaarfärbemittelaufpflanzlicherB
asis(841357)
MikrobiologischerStatus
219
65,0
7321,7
3811,3
72,1
337
Gesam
t354
56,8
107
17,2
386,1
124
19,9
623
aADV-KodierkatalogefürdieÜberm
ittlungvonDaten
ausderam
tlichenLebensmittel-undVeterinärüberwachung
sowiedem
Monitoring;Kodierung
entsprechend
Katalog
Nr.003:
Matrixkodes(http://www.bvl.bund.de/datenmanagem
ent)
Tab.4.4
UntersuchteParametergruppen,Herkunftund
Untersuchungszahlen
deruntersuchtenBedarfsgegenständeim
Monitoring
Herkunft
Inland
EUDrittland
unbekannt
Untersuchungen,
gesamt
Bedarfsgegenstand(Warenkodesa)
untersuchte
Stoffgruppen
n%
n%
n%
n%
n
Spielwaren
(851001/-02/-03/-06/-09,
851101/-03/-04/-05/-51,851203,851405/-20/-21,
851601/-08,851702/-03/-07)
polyzyklischearom
ati-
sche
Kohlenw
asserstoffe
7835,6
146,4
103
47,0
2411,0
219
GegenstandzumVerzehrvon
Lebensmittelnaus
Keram
ik(flache
Keram
ik)(863011)b
Elem
ente
1915,0
1411,0
3930,7
5543,3
127
GegenstandzumVerzehrvon
Lebensmittelnaus
Keram
ik(tiefeKeram
ik)(863012)c
Elem
ente
4723,3
115,4
7738,1
6733,2
202
GegenstandzumVerzehrvon
Lebensmittelnaus
Keram
ikoderGlasm
itTrinkrand(farbig,golden
odermetallisch)(863012,863015)
Elem
ente
4523,0
2613,3
5226,5
7337,2
196
Gesam
t189
25,4
658,7
271
36,4
219
29,4
744
aADV-KodierkatalogefürdieÜberm
ittlungvonDaten
ausderam
tlichenLebensmittel-undVeterinärüberwachung
sowiedem
Monitoring;Kodierung
entsprechend
Katalog
Nr.003:
Matrixkodes(http://www.bvl.bund.de/datenmanagem
ent)
bfüllbareGegenstände
miteinerFülltiefebis25mm(z.B.Teller)
cfüllbareGegenstände
miteinerFülltiefevonmehrals25mm(z.B.Tasse,Schüssel)
26
4.4 Probenahme und Analytik
4.3.2 Untersuchungszahlen und Herkunft derBedarfsgegenstände
Im Monitoring 2014 wurden insgesamt 744 Untersu-chungen an 582 Proben von Bedarfsgegenständen vorge-nommen. Tabelle 4.4 gibt einenÜberblicküber dieAnzahlder Untersuchungen und die Herkunft der Erzeugnisse.Entsprechend dem Marktangebot stammten die Erzeug-nisse mit bekannter Herkunft zu 25% aus dem Inland,zu 9% aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und zu 36% ausDrittländern.
4.4 Probenahme und Analytik
Die Probenahme erfolgte in der Regel nach den Ver-fahren, die in der „Amtlichen Sammlung von Un-tersuchungsverfahren nach § 64 LFGB [2], Verfahrenzur Probenahme und Untersuchung von Lebensmitteln,Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfs-gegenständen, Band I, Lebensmittel“ beschrieben sind.
Dabei wurden die Festlegungen für die Probenahme-verfahren für� Pflanzenschutzmittelrückstände in der Richtlinie
2002/63/EG [9],� verschiedene Kontaminanten in der Verordnung (EG)
Nr. 333/2007 [10], geändert durch Verordnung (EU)Nr. 836/2011 [11],
� Dioxine, dioxinähnliche undnicht dioxinähnliche PCBin der Verordnung (EU) Nr. 252/2012 [12] und ab Juni2014 in der Verordnung (EU) Nr. 589/2014 [13],
� Nitrat in der Verordnung (EG) Nr. 1882/2006 [14] und� Mykotoxine in der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 [15],
geändert durch Verordnung (EU)Nr. 178/2010 [16] undVerordnung (EU) Nr. 519/2014 [17],
berücksichtigt.
Für die Lebensmittel tierischen Ursprungs wurdedie Allgemeine Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygi-ene [18] angewendet.
Die Proben wurden auf allen Stufen der Warenket-te entnommen, allerdings überwiegend im Handel, teil-weise aber auch direkt beim Erzeuger, Hersteller oderAbpacker sowie beim Vertriebsunternehmer bzw. Trans-porteur.
Die Entnahme der Proben ist Aufgabe der zustän-digen Behörden der Länder. Die Untersuchung erfolgtin den Laboratorien der amtlichen Lebensmittelüber-wachung. Gemäß den Anforderungen der Verordnung(EG) Nr. 882/2004 [19] sind alle Laboratorien akkredi-tiert. Um vergleichbare Analyseergebnisse zu erhalten,wurden die Proben für die Analyse nach normiertenVorschriften vorbereitet, die im Handbuch zum Monit-oring 2014 beschrieben sind (http://www.bvl.bund.de/monitoring).
Bei der Wahl der Analysemethoden muss sicherge-stellt sein, dass die eingesetzten Methoden zu validenErgebnissen führen. Um die Erzeugnisse auf das z. T. sehrumfangreiche Spektrum von anorganischen und organi-schen Substanzen prüfen zu können, wurden überwie-gend Multimethoden eingesetzt. Darüber hinaus warenfür bestimmte Stoffe Einzelmethoden heranzuziehen, diezu einer beträchtlichen Erhöhung des labortechnischenAufwandes führten.
Die Zuverlässigkeit derUntersuchungsergebnissewur-de durch Qualitätssicherungsmaßnahmen, z. B. durchTeilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen, über-prüft.
27
5Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
IndiesemKapitelwerdendieErgebnisse zuden imMonit-oring 2014 untersuchtenWarenkorb-Lebensmitteln, kos-metischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vorgestellt.Auf nähere Erläuterungen, HintergrundinformationenundDefinitionen zuFachbegriffenund zudenuntersuch-ten Stoffen wird hierbei verzichtet. Diese sind im Glossaram Ende des Berichts zu finden.
Alle in diesemBericht getroffenen Aussagen zur Rück-stands- und Kontaminationssituation der Lebensmittel,kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände beziehensich ausschließlich auf die im Jahr 2014 im Monitoringuntersuchten Erzeugnis-Parameter-Kombinationen.
Die meisten der untersuchten Stoffe, Stoffgruppenbzw.Mikroorganismen können auch noch in anderen Er-zeugnissen enthalten sein, die nicht Gegenstand des Mo-nitorings 2014 waren. Da in einem Monitoringjahr stetsnur ein Teil des Warenkorbs untersucht werden kann,sind die jährlichen Ergebnisse allein nicht geeignet zurAbschätzung derGesamtexposition gegenüber diesen Pa-rametern.
Bei der Berichterstattung wurden Schwerpunkte ge-setzt, die nicht alle gesundheitlich unerwünschten Stoffebzw. Mikroorganismen berücksichtigten. Die Ergebnis-se zu allen untersuchten Stoffen sind im Tabellenbandzum Monitoring 2014 dargestellt (http://www.bvl.bund.de/monitoring).
Der in diesem Bericht verwendete Begriff „Höchst-gehaltsüberschreitung“ bezeichnet Gehalte, die rein nu-merisch über den gesetzlich festgelegten Höchstgehaltenliegen. Eine rechtliche Beanstandung erfolgt erst, wennauch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit eineÜberschreitung vorliegt.
Bei der Auswertung der Messergebnisse und der Er-mittlung der statistischen Kenngrößen (Median, Mittel-wert und Perzentil) sind neben den zuverlässig bestimm-baren Gehalten auch die Fälle berücksichtigt worden,in denen Stoffe bzw. Mikroorganismen mit der ange-wandten Analysemethode entweder nicht nachweisbarwaren (nn) oder zwar qualitativ nachgewiesen werdenkonnten, aber aufgrund der geringen Menge quantitativ
nicht exakt bestimmbar waren (nb). Die dazu getroffenenstatistischen Konventionen sind im Glossar erläutert.
5.1 Lebensmittel
5.1.1 Pflanzenschutz- undSchädlingsbekämpfungsmittel
Im Monitoring werden in jedem Jahr Untersuchungenauf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbe-kämpfungsmitteln (Pestizide) durchgeführt. Dabei wer-den auch die Vorgaben des koordinierten Kontrollpro-gramms der EU (KKP) [5, 6, 7] berücksichtigt.
Im Hinblick auf die zulässigen Höchstgehalte an Pes-tizidrückständen in oder auf pflanzlichen und tierischenLebensmitteln galten für alle im Warenkorb-Monitoring2014 auf Pestizidrückstände untersuchten Lebensmitteldie Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20].
In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse zu denRückständen organischer Pflanzenschutzmittel-Wirk-stoffe sowie zu Bromid vorgestellt. Die Ergebnisse zuden in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] geregeltenRückständen vonAluminium-, Kupfer- undQuecksilber-Verbindungen sind wegen der analytischen Bestimmungals Elemente im Abschnitt 5.1.8 dargestellt. Das Ergebnisder Untersuchungen auf die ebenfalls in den Regelungs-bereich der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] fallendenquartären Ammoniumverbindungen (QAV) und Chloratsind in Abschnitt 5.1.3 bzw. Abschnitt 5.1.2 gesondert be-schrieben, da deren Einträge in Lebensmittel vorwiegendnicht von einer Anwendung als Pflanzenschutzmittelherrühren.
5.1.1.1 Lebensmittel tierischer HerkunftGemäß der AVV Monitoring 2011–2015 [1] wurden imJahr2014dasFleischvonEnte, Lammbzw. Schaf undRindsowie Rinderleber auf Rückstände von Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmitteln untersucht. Rinder-leber und Entenfleisch waren gleichzeitig auch Gegen-
29Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2014, DOI 10.1007/978-3-319-26967-2_5,© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2016
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
stand des KKP [5, 6, 7]. Zum Vergleich liegen Monito-ringergebnisse zu Enten- (2003), Lammfleisch (2001) undRinderleber (2006) vor.
Die Erzeugnisse wurden schwerpunktmäßig auf dieim KKP [5, 6, 7] geforderten Stoffe sowie auf einigeweitere, insbesondere ubiquitär vorkommende, persis-tente chlororganische Verbindungen analysiert, die inder Vergangenheit in Pflanzenschutz- und Schädlings-bekämpfungsmitteln intensiv angewendet wurden undüber die Umweltkontamination in die Nahrungskette ge-langt sind. Fleisch und Leber vom Rind wurden auf 199bzw. 155 Stoffe (Ausgangssubstanz und/oder Abbau- undUmwandlungsprodukte), Entenfleisch auf 176 Stoffe undFleisch von Lamm bzw. Schaf auf 117 Stoffe in jeweilsmindestens 10 Proben untersucht. Die Ergebnisse für Le-bensmittel tierischer Herkunft sind in Tabelle 5.1 und 5.2zusammengefasst.
In den Erzeugnissen wurden fast ausschließlich Rück-stände ubiquitär vorkommender, persistenter chloror-ganischer Verbindungen nachgewiesen. Davon warenim Fleisch von Rind und Lamm bzw. Schaf sowie inRinderleber häufig, d. h. in mehr als 10% von min-destens 50 der darauf untersuchten Proben, lediglichHexachlorbenzol (HCB) und das Abbauprodukt p,p’-Dichlordiphenyldichlorethen (p,p’-DDE) von Dichlordi-phenyltrichlorethan (DDT) quantifizierbar (Tab. 5.1), inRindfleisch außerdem noch Dieldrin und Lindan (s. Ta-bellenband zum Monitoring 2014, http://www.bvl.bund.de/monitoring). In Entenfleisch wurde kein Stoff identi-fiziert, der in jeweils mehr als 10% der Proben quantifi-zierbar war.
Verglichen mit den Ergebnissen aus vorangegange-nenMonitoringuntersuchungen an Entenfleisch, Lamm-fleisch und Rinderleber nehmen der Anteil und die An-zahl an häufig quantifizierbaren Stoffen ab.
Neben meist wesentlich höheren Anteilen an HCBund p,p’-DDE wurden seinerzeit noch Lindan in allen3 Erzeugnissen, beta-HCH (Lamm, Rinderleber), Endosul-fansulfat (Rinderleber), Chlordan (Lamm) und Dieldrin(Lamm) in jeweils mehr als 10% der Proben festgestellt.
Die Rückstandsgehalte lagen im Jahr 2014 fast im-mer unter 0,01mg/kg. Bei denwenigen Ausnahmen wur-den im Maximum 0,139mg/kg an DDT-Rückständen imFleisch von Lamm bzw. Schaf sowie 0,02mg/kg in Enten-fleisch ermittelt. Die zulässigen Höchstgehalte waren inkeiner Probe überschritten.
Weniger als ein Viertel der untersuchten Proben vonEntenfleisch und Rinderleber wiesen quantifizierbareRückstände auf (Tab. 5.2). Mehrfachrückstände wurdenin weniger als 10% aller Proben ermittelt (im Maximum4 Rückstände in einer Probe Entenfleisch bzw. jeweils2 Rückstände in 3 Proben Rinderleber). Im Fleisch vonLamm bzw. Schaf und Rind wurden hingegen in mehr
als der Hälfte der Proben quantifizierbare Rückständefestgestellt. Etwa ein Drittel der Proben wies Mehrfach-rückstände auf; im Maximum jeweils 4 Rückstände in2 Proben Fleisch von Lammbzw. Schaf sowie 6 Rückstän-de in einer Probe Rindfleisch.
Vergleichszahlen liegen aus den Monitoringberichtenvon 2003 zu Entenfleisch und von 2006 zu Rinderlebervor. Danach haben sich bei diesen Lebensmitteln sowohldie Anteile an Proben mit quantifizierbaren als auch diemit Mehrfachrückständen gegenüber den früheren Er-gebnissen deutlich verringert.
Fazit
Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbe-kämpfungsmitteln wurden in 12% der untersuchtenProben von Entenfleisch, 21% der Proben von Rin-derleber, 55% der Rindfleisch-Proben und 64% deruntersuchten Proben von Lamm- bzw. Schaffleisch fest-gestellt. Basierend auf vorliegenden Vergleichszahlen hatsich dieser Anteil bei Entenfleisch und Rinderleber ge-genüber früheren Monitoringuntersuchungen deutlichverringert.
Wie in anderen Lebensmitteln tierischer Herkunft wa-ren hauptsächlich Rückstände ubiquitär vorkommender,persistenter chlororganischer Verbindungen quantifi-zierbar, die in der Vergangenheit in Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmitteln intensiv angewen-det wurden und noch immer über die Umweltkontami-nation in die Nahrungskette gelangen.
Die zulässigen Höchstgehalte waren in keiner Probeüberschritten. Die Rückstände in den untersuchten Le-bensmitteln tierischer Herkunft ergaben keine Anhalts-punkte für ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher.
5.1.1.2 Lebensmittel pflanzlicher HerkunftAus den nach der AVV Monitoring 2011–2015 [1] fürdas Jahr 2014 vorgesehenen 15 Erzeugnisgruppen wur-den 22 Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (Tab. 5.3) aus-gewählt und auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelngeprüft. Aprikosensaft/-nektar, Haselnüsse, Knoblauch,Kurkuma und Maiskörner wurden dabei im Monitoringerstmalig umfassend auf Pflanzenschutzmittelrückstän-de analysiert. Die Untersuchungen von Birnen, grünenBohnen, Gurken, Karotten, Kartoffeln, Orangen, Reis (un-geschliffen, Vollkornreis), Spinat undWeizenmehl erfolg-ten gleichzeitig im Rahmen des KKP [5, 6, 7].
Alle Erzeugnisse wurden auf mehr als 550 Stoffe (Aus-gangssubstanz und/oder Abbau- und Umwandlungspro-dukte) in jeweils mindestens 10 Proben analysiert. Dieumfangreichsten Untersuchungsspektren mit mehr als790 Stoffen wurden bei Endivien, Gurken, Johannisbee-ren, Kirschen und Kürbissen angewendet.
30
5.1 Lebensmittel
Tab.5.1
Ergebnissezu
Rückständen
vonPflanzenschutz-undSchädlingsbekämpfungsmittelninLebensmittelntierischerHerkunft(Teil1)
Lebensm
ittel
AnzahlquantifizierbarerStoffe
davoninmehrals10%vonmindestens50Proben,dieaufdieseStoffeuntersuchtwurden:
Ente(Fleisch)
7–
Lamm/Schaf(Fleisch)
9p,p’-DDE(61%),HCB(37%)
Rind(Fleisch)
10p,p’-DDE(47%),HCB(44%),Lindan
(12%),Dieldrin(11%)
Rind(Leber)
6HCB(17%),p,p’-DDE(16%)
Tab.5.2
Ergebnissezu
Rückständen
vonPflanzenschutz-undSchädlingsbekämpfungsmittelninLebensmittelntierischerHerkunft(Teil2)
Lebensm
ittel
Probenzahl
Proben
ohne
quantifi-
zierbareGehalte
Proben
mitquantifizierba-
renGehalten</D
RHGa
Proben
mitGehalten>RHG
Proben
mitMehrfachrückständen
Anzahl
Anteil[%]
Anzahl
Anteil[%]
Anzahl
Anteil[%]
Gesam
t[%]
mitmehrals
5Stoffen[%]
max.AnzahlStoffepro
Probe(Probenanzahl)
Ente(Fleisch)
134
118
88,1
1611,9
––
7,5
–4(1)
Lamm/Schaf(Fleisch)
9835
35,7
6364,3
––
35,7
–4(2)
Rind(Fleisch)
115
5245,2
6354,8
––
32,2
0,9
6(1)
Rind(Leber)
9676
79,2
2020,8
––
3,1
–2(3)
aRHG–RückstandshöchstgehaltnachVerordnung
(EG)N
r.396/2005
[20]
31
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Die Ergebnisse zeigen, dass die untersuchten Birnendas größte Spektrum an quantifizierbaren Gehalten vonPflanzenschutzmittelrückständen (74 Stoffe) aufwiesen,gefolgt von Kirschen mit 68 Stoffen (Tab. 5.3). Die Anzahlan Stoffen, die in mehr als 10% von mindestens 50 derdarauf untersuchten Proben quantifizierbar waren, warbei Johannisbeeren (13), Birnen (12) und Kirschen (11) amgrößten. In Haselnüssen und Kürbissen war nach diesemKriterium kein Rückstand häufig quantifizierbar.
In Obst, Gemüse, Aprikosensaft/-nektar, Kurkuma,Maiskörnern und Reis dominierten bei den quantifizier-baren Stoffen die Rückstände von Mitteln zur Bekämp-fung von Pilzkrankheiten (Fungizide) bzw. von Mittelnzur Bekämpfung tierischer Schaderreger, insbesonderevon Insektiziden und Akariziden.
Bei Orangen und Zitronen wurden erwartungsgemäßrelativ häufig auch Imazalil, Thiabendazol bzw. Ortho-phenylphenol gefunden, da diese Wirkstoffe in Ober-flächenbehandlungsmitteln zur Konservierung nach derErnte angewendet werden. Die Zitrusfüchte wurdenentsprechend den Rechtsvorschriften (Verordnung (EG)Nr. 396/2005 [20]) mit den Schalen analysiert. Im Projekt-Monitoring 2011 [21] wurde bei Untersuchungen an Zi-trusfrüchten (mit und ohne Schale) festgestellt, dass dasFruchtfleisch als essbarer Anteil nur in etwasmehr als derHälfte aller Proben Pflanzenschutzmittelrückstände überder Bestimmungsgrenze enthält. Der überwiegende Teilder Rückstände verbleibt in der Schale.
Analog zu den Getreideuntersuchungen der Vorjah-re wiesen die untersuchten Gerstenkörner und das Wei-zenmehl häufig Rückstände der WachstumsregulatorenChlormequat bzw. Mepiquat auf. Chlormequat war rela-tiv oft auch in Birnen quantifizierbar.
In Birnen, Brombeeren, Feldsalat, Gerstenkörnern,grünen Bohnen, Johannisbeeren, Karotten, Kirschen,Knoblauch, Kürbissen, Spinat und Weizenmehl aus ein-heimischer Produktion waren in einigen Fällen Stoffequantifizierbar, für die in der entsprechenden Kultur imJahr 2014 in Deutschland keine Pflanzenschutzmittelan-wendung zugelassen war (Tab. 5.3). Nicht berücksichtigtwurden dabei Rückstände persistenter chlororganischerVerbindungen wie DDT, Dieldrin, Endrin und HCB, de-ren Vorkommen in Erzeugnissen aus deutscher Herkunftvermutlich auf Altlasten (Umweltkontaminationen) zu-rückzuführen sind.
Insgesamt wurden 60 Verdachtsfälle auf unzulässi-ge Anwendungen in 52 Proben (3,1%) der insgesamt1.651 Proben pflanzlichen Ursprungs aus Deutschlandidentifiziert, am häufigsten bei Johannisbeeren, FeldsalatundBrombeeren.DieseVerdachtsfälle können jedochnurals Indiz für eine nicht zugelassene Anwendung dienen,da auch andere Ursachen in Frage kommen können.
Die allgemeine Rückstandssituation in den einzelnenLebensmitteln ist in Tabelle 5.4 dargestellt. Bei Haselnüs-sen, Knoblauch und Kürbissen wurden in weniger als20% der Proben messbare Rückstände gefunden; beiAprikosensaft/-nektar, Gerstenkörnern, Karotten, Kar-toffeln, Vollkornreis und Spinat war das in weniger als50% der Proben der Fall.
Die höchsten Anteile mit quantifizierbaren Rückstän-den (> 80%) wurden bei Birnen, Feldsalat, Johannisbee-ren, Kirschen, Orangen und Weizenmehl festgestellt. Indiesen Erzeugnissen wurden auch am häufigsten Mehr-fachrückstände ermittelt (Tab. 5.4). Die höchste Anzahlwaren 22 Rückstände in einer Probe Johannisbeeren und20 Rückstände in einer Probe Kirschen. In beiden Fällenhandelte es sich umObst aus Deutschland.
In Aprikosensaft/-nektar, Endivien, Haselnüssen, Ka-rotten, Kartoffeln, Maiskörnern, Vollkornreis und Wei-zenmehl wurden keine Überschreitungen der zulässigenHöchstgehalte festgestellt. Die höchsten Anteile an Pro-ben mit Rückständen über den gesetzlich festgelegtenHöchstgehalten waren bei Brombeeren (7,9%) und Kür-bissen (3,5%) zu verzeichnen. Bei den anderen 20 Erzeug-nissen lag dieser Anteil im Bereich zwischen 0,4% und2,8%.
Bis auf Aprikosensaft/-nektar, Haselnüsse, Knoblauch,Kurkuma und Maiskörner sind für die übrigen in Tabel-le 5.4 aufgeführten Erzeugnisse Vergleiche der Befundeaus dem Jahr 2014 mit Ergebnissen aus vorangegange-nen Monitoringuntersuchungen (2001 für Gerstenkör-ner, 2011 für die restlichen Erzeugnisse) möglich. Bei Bir-nen, Brombeeren, Endivien, Feldsalat, grünen Bohnen,Karotten, Kartoffeln, Kirschen, Orangen und Spinat warder Anteil von Probenmit quantifizierbarenRückständenim Jahr 2014 geringer als im Monitoring 2011; bei Spinatum etwa die Hälfte, bei Karotten um etwa 30% und beiEndivien sowie grünenBohnen etwaum20%. BeiGurkenund Zitronen ist dieser Anteil in etwa gleich geblieben.Eine Erhöhung des Anteils von Proben mit quantifizier-baren Gehalten wurde im Jahr 2014 im Vergleich zu denvorangegangenen Untersuchungen bei Gerstenkörnern,Johannisbeeren, Kürbissen, Reis und Weizenmehl fest-gestellt. Insbesondere bei Gerstenkörnern wird dies vorallem auch auf die kontinuierliche Weiterentwicklungder analytischen Möglichkeiten der Untersuchung aufein wesentlich größeres Stoffspektrum gegenüber demMonitoring 2001 zurückzuführen sein.
Hinsichtlich der AnteilemitMehrfachrückständen hatsich die Situation bei Birnen (2011: 79%/2014: 78%),Gurken (38%/39%) und Kartoffeln (20%/19%) gegen-über den letzten Monitoringuntersuchungen wenig ver-ändert. Bei Brombeeren, Endivien, grünen Bohnen, Ka-rotten, Orangen, Reis, Spinat, Weizenmehl und Zitronen
32
5.1 Lebensmittel
Tab. 5.3 Ergebnisse zu Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft (Teil 1)
Lebensmittel Anzahlquantifi-zierbarerStoffe
davon inmehr als 10% vonmindestens 50 Proben, die auf diese Stoffeuntersucht wurden
quantifizierbare Stoffe, deren An-wendung für die betreffende Kulturin Deutschland im Jahr 2014 nichtzugelassen wara
Aprikosensaft/-nektar
28 Boscalid (19%), Indoxacarb (12%), Tebuconazol (12%), Carbendazim(10%)
–
Birnen 74 Dithiocarbamate (55%), Captan (46%), Chlorantraniliprol (40%), Bos-calid (35%), Chlorpyrifos (25%), Fludioxonil (20%), Thiacloprid (19%),Pyraclostrobin (18%), Chlormequat (14%), Dithianon (14%), Pyrimetha-nil (14%), Cyprodinil (12%)
Fosetyl (2 �)
Brombeeren 56 Fludioxonil (46%), Cyprodinil (45%), Boscalid (29%), Fenhexamid (17%),Pyraclostrobin (12%), Thiacloprid (11%)
Fosetyl (4 �), Bifenazat (1 �), Dimetho-morph (1 �), Fenpropimorph (1 �)
Endivien 52 Boscalid (54%), Pyraclostrobin (16%), Imidacloprid (13%), Propamocarb(12%), Azoxystrobin (11%), Iprodion (10%)
–
Feldsalat 56 Boscalid (61%), Iprodion (57%), Pyraclostrobin (32%), lambda-Cyhalo-thrin (11%), Propamocarb (10%)
Dimethoat/Omethoat (2 �), Cyper-methrin (1 �), Difenoconazol (1 �),Fludioxonil (1 �), Fluopyram (1 �),Linuron (1 �), Mandipropamid (1 �)
Gerstenkörner 13 Chlormequat (20%), Piperonylbutoxid (16%), Mepiquat (11%), Pirimi-phos-methyl (11%)
Chlormequat (1 �), Propamocarb (1 �)
grüne Bohnen 32 Boscalid (20%), Iprodion (18%), Cyprodinil (17%), Azoxystrobin (14%) Benalaxyl (1 �), Difenoconazol (1 �),Fenpyroximat (1 �), Haloxyfop (1 �),Phoxim (1 �), Tetramethrin (1 �)
Gurken 54 Propamocarb (36%), Cyprodinil (16%) –
Haselnüsse 6 – –
Johannisbeeren 60 Cyprodinil (69%), Fludioxonil (69%), Trifloxystrobin (56%), Thiacloprid(47%), Boscalid (43%), Pyraclostrobin (36%), Tebuconazol (23%), Quin-oxyfen (22%), Pirimicarb (18%), Fenhexamid (13%), Myclobutanil (12%),Captan (11%), Kresoxim-methyl (10%)
Captan (5 �), Difenoconazol (4 �), Fol-pet (3 �), Fosetyl (3 �), Myclobutanil(3 �), Acetamiprid (2 �), Chlorantra-niliprol (2 �), Tebufenozid (2 �),Dithianon (1 �), Fluopyram (1 �)
Karotten 39 Boscalid (20%), Difenoconazol (17%), Azoxystrobin (12%) Linuron (1 �), Prosulfocarb (1 �)Kartoffeln 31 Chlorpropham (31%), Propamocarb (20%) –
Kirschen 68 Acetamiprid (44%), Boscalid (40%), Fluopyram (26%), Omethoat (26%),Tebuconazol (25%), Cypermethrin (20%), Thiacloprid (20%), Pyraclo-strobin (16%), Dimethoat (12%), Dodin (11%), Fenhexamid (10%)
Fenthion (1 �)
Knoblauch 16 Prochloraz (16%) Fluopicolid (1 �), Prochloraz (1 �)Kürbisse 24 – Boscalid (1 �)Kurkuma 16 Carbendazim (12%) –
Maiskörner(getrocknet)
10 Piperonylbutoxid (14%) –
Orangen 46 Imazalil (77%), Chlorpyrifos (53%), Thiabendazol (32%), Dithiocarba-mate (23%), 2,4-D (22%), Pyrimethanil (22%), Pyriproxyfen (21%),Orthophenylphenol (18%), Imidacloprid (12%), Chlorpyrifos-methyl(10%)
–
Reis, un-geschliffen(Vollkornreis)
17 Tricyclazol (23%), Piperonylbutoxid (13%) –
Spinat 59 lambda-Cyhalothrin (16%) Clothianidin (1 �), Pendimethalin (1 �)Weizenmehl 10 Chlormequat (78%), Piperonylbutoxid (13%) Orthophenylphenol (1 �)Zitronen 43 Imazalil (60%), Pyriproxyfen (49%), Chlorpyrifos (39%), Propiconazol
(16%), Pyrimethanil (15%), Chlorpyrifos-methyl (12%), Hexythiazox(12%)
–
a für Erzeugnisse deutscher Herkunft übermittelte Bewertungen durch die Untersuchungseinrichtungen
33
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab.5.4
Ergebnissezu
Rückständen
vonPflanzenschutz-undSchädlingsbekämpfungsmittelninLebensmittelnpflanzlicherH
erkunft(Teil2)
Lebensm
ittel
Probenzahl
Proben
ohne
quantifizier-
bareGehalte
Proben
mitquanti-
fizierbarenGehalten
</D
RHGa
Proben
mitGehalten
>RHG
Proben
mitMehrfachrückständen
Anzahl
Anteil[%]
Anzahl
Anteil[%]
Anzahl
Anteil[%]
gesamt[%]
mitmehrals
5Stoffen[%]max.AnzahlStoffepro
Probe(Probenanzahl)
Aprikosensaft/-
nektar
7852
66,7
2633,3
––
16,7
12,8
10(1)
Birnen
191
189,4
172
90,1
10,5
79,1
25,1
16(1)
Brombeeren
177
4123,2
122
68,9
147,9
63,3
12,4
13(1)
Endivien
149
3926,2
110
73,8
––
57,7
8,1
11(1)
Feldsalat
179
1910,6
155
86,6
52,8
70,9
5,0
8(3)
Gerstenkörner
7143
60,6
2738,0
11,4
21,1
4,2
7(2)
grüneBohnen
194
7940,7
111
57,2
42,1
25,3
0,5
6(1)
Gurken
223
7533,6
147
65,9
10,4
38,1
1,8
18(1)
Haselnüsse
8776
87,4
1112,6
––
––
–
Johannisbeeren
205
62,9
194
94,6
52,4
94,6
34,1
22(1)
Karotten
236
135
57,2
101
42,8
––
20,8
3,8
11(1)
Kartoffeln
226
118
52,2
108
47,8
––
19,5
1,8
9(1)
Kirschen
192
157,8
172
89,6
52,6
77,6
17,2
20(1)
Knoblauch
186
151
81,2
3317,7
21,1
8,1
–5(4)
Kürbisse
198
163
82,3
2814,1
73,5
6,6
–5(2)
Kurkuma
6117
27,9
4370,5
11,6
27,9
–5(1)
Maiskörner
(getrocknet)
8870
79,5
1820,5
––
11,4
1,1
6(1)
Orangen
197
2110,7
173
87,8
31,5
77,2
16,8
11(2)
Reis,ungeschliffen
(Vollkornreis)
9247
51,1
4548,9
––
16,3
–5(3)
Spinat
185
9651,9
8545,9
42,2
23,8
3,8
10(2)
Weizenm
ehl
111
2118,9
9081,1
––
21,6
–4(1)
Zitronen
187
4222,5
141
75,4
42,1
67,4
12,3
13(1)
aRHG–RückstandshöchstgehaltnachVerordnung
(EG)N
r.396/2005
[20]
34
5.1 Lebensmittel
Abb. 5.1 Pflanzenschutzmittelrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln nach Herkunft
warendeutlich seltenerMehrfachrückstände zuverzeich-nen, während sie in Feldsalat, Gerstenkörnern, Johannis-beeren, Kirschen und Kürbissen häufiger auftraten.
Mit Ausnahme von Brombeeren, Gerstenkörnern, Kir-schen und Kürbissen war der Anteil von Proben mitHöchstgehaltsüberschreitungen (Tab. 5.4) im Jahr 2014bei den übrigen Erzeugnissen unverändert oder geringerals bei den vorangegangenen Monitoringuntersuchun-gen. Kürbisse wiesen im Monitoring 2011 keine Höchst-gehaltsüberschreitungen auf, im Jahr 2014 lag die Quotebei 3,5%. BeiGerstenkörnernundKirschenwurdenur eingeringfügig höherer Anteil mit Höchstgehaltsüberschrei-tungen festgestellt, während dieÜberschreitungsquote inBrombeeren im Jahr 2014mit 7,9% deutlich höher lag alsimMonitoring 2011 (2,1%).
Vergleicht man bei Erzeugnissen pflanzlichen Ur-sprungs die Anteile an Probenmit Rückständen über denHöchstgehalten nach der Herkunft, dann waren diese imJahr 2014 bei Erzeugnissen aus Deutschland (1,4%) undanderen EU-Staaten (1,0%) im Vergleich zu Produktenaus Drittländern (3,4%) deutlich geringer (Abb. 5.1).
Die Stoffe, deren Gehalte über dem zulässigen Höchst-wert lagen, sind in Tabelle 5.5 mit Angabe des Herkunfts-staates der Probe dargestellt. Auffällig waren hierbei Di-thiocarbamate (4-mal in Brombeeren, 1-mal in Spinat),Dimethoat/Omethoat (je 1-mal in Feldsalat, Johannis-beeren, Kirschen und Spinat), Carbendazim (2-mal inBrombeeren, 1-mal in Kurkuma), Dieldrin (2-mal in Kür-bissen, 1-mal in Feldsalat), Fosetyl (2-mal in Brombee-ren, 1-mal in Kirschen), Heptachlor (3-mal in Kürbissen)
und Malathion (2-mal in Brombeeren, 1-mal in Oran-gen).
Im Ergebnis der Expositionsabschätzung und Risiko-bewertung durch das BfR (s. Kasten) wurde festgestellt,dass die Rückstandsgehalte von Omethoat in einer Pro-be Spinat und in einer Probe Süßkirschen so hoch waren,dass die akute Referenzdosis (ARfD) für diesen Stoff je-weils zu mehr als 100% ausgeschöpft war.
In 3 Proben Kürbisse lag der Rückstandsgehalt vonHeptachlor, für das keine ARfD abgeleitet wurde, auf ei-nem Niveau, bei dem die vorläufige tolerierbare täglicheAufnahmemenge (PTDI) zu mehr als 100% ausgeschöpftwar (s. Tab. 5.5). Ergibt die Aufnahme eine Überschreitungder ARfD, ist ein gesundheitliches Risiko für denVerbrau-cher nicht auszuschließen. In diesen Fällen sollte sich ei-ne toxikologische Bewertung anschließen, um zu klären,ob eine tatsächliche gesundheitliche Gefährdung besteht.Nach Bewertung des BfR war bei den ermittelten Rück-standsgehalten in den o. g. Fällen nach gegenwärtigemKenntnisstand eine akute gesundheitliche Beeinträchti-gung möglich.
Bei Omethoat und Heptachlor ist zu berücksichtigen,dass die Rückstandsgehalte bei der üblichen Verarbei-tung der Lebensmittel (Zerkleinern und Kochen) prak-tisch nicht beeinflusst bzw. vermindert werden.
Bei Heptachlor musste in Ermangelung ausreichen-der Daten zur Ableitung einer ARfD die akute Risikobe-wertung sehr konservativ durchgeführt werden, sodasssie nur von begrenzter Aussagekraft ist. Der zulässigeHöchstgehalt ist bereits auf die Höhe der Bestimmungs-
35
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab. 5.5 Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte bzw. akuten Referenzdosis in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft
Lebensmittel Stoff >HGa (Herkunft) >ARfDb (Herkunft)
Birnen Chlorpyrifos 1 (Spanien)
Brombeeren Azinphos-methyl 1 (Deutschland)
Carbendazim 2 (1 � Belgien, 1 �Deutschland)
Dithiocarbamate 4 (1 � Belgien, 1 � Serbien, 2 � unbekannt)
Ethephon 1 (Serbien)
Fosethyl 2 (1 � Spanien, 1 � unbekannt)
Malathion 2 (1 �Deutschland, 1 �Mexiko)
Phoxim 1 (Deutschland)
Procymidon 1 (unbekannt)
Thiophanat-mathyl 1 (unbekannt)
Feldsalat Dieldrin 1 (Belgien)
Difenoconazol 1 (Deutschland)
Dimethoat/Omethoat 1 (Deutschland)
Iprodion 1 (Deutschland)
Metobromuron 1 (unbekannt)
Gerstenkörner Fluroxypyr 1 (unbekannt)
grüne Bohnen Acephat 2 (Senegal)
Phoxim 1 (Deutschland)
Tetramethrin 1 (Deutschland)
Gurken Thiacloprid 1 (Niederlande)
Johannisbeeren Difenoconazol 1 (Deutschland)
Dimethoat/Omethoat 1 (Deutschland)
Trifloxystrobin 3 (2 �Deutschland, 1 � unbekannt)
Kirschen Dimethoat/Omethoat 1 (Deutschland) 1c (Deutschland)
Fenthion 2 (1 �Deutschland, 1 � Türkei)
Fosetyl 1 (Chile)
Procymidon 1 (unbekannt)
Knoblauch Fenazaquin 1 (unbekannt)
Fipronil 1 (China)
Kürbisse Dieldrin 2 (Deutschland)
Heptachlor 3 (Deutschland) 3e (Deutschland)
HCB 1 (Deutschland)
Metalaxyl 1 (Deutschland)
Kurkuma Carbendazim 1 (unbekannt)
Orangen Malathion 1 (Simbabwe)
Prothiophos 1 (Südafrika)
Thiabendazol 1 (Südafrika)
Spinat Dimethoat/Omethoat 1 (Deutschland) 1d (Deutschland)
Dithiocarbamate 1 (Italien)
Imidacloprid 1 (Spanien)
Tau-Fluvalinat 1 (unbekannt)
Zitronen Dicofol 2 (1 � Spanien, 1 � unbekannt)
Imazalil 1 (Spanien)
Pyriproxyfen 1 (Spanien)
a Höchstgehalt – übermittelte Bewertungen der Untersuchungseinrichtungen; betrifft z. T. mehrere Stoffe in derselben Probeb ARfD – akute Referenzdosisc Omethoat in Süßkirschend Omethoat in Spinate PTDI, s. im Glossar unter „Toxikologische Referenzwerte“. Da keine ARfD vorliegt, wurde zur Bewertung hilfsweise der Grenzwert für das chroni-sche Risiko herangezogen.
36
5.1 Lebensmittel
grenze von 0,01mg/kg herabgesetzt worden, weil eineBehandlung mit diesem Wirkstoff nicht vorgesehen ist.Da dieser Wirkstoff weltweit schon lange nicht mehrangewendet wird (Stockholm-Konvention [22]), sind dieRückstände vermutlich auf Umweltkontaminationen zu-rückzuführen.
Bei allen anderen Rückstandsgehalten, auch denenüber den gesetzlich festgelegten Höchstwerten, wurdenkeine Anhaltspunkte für ein akutes Gesundheitsrisiko fürden Verbraucher festgestellt.
Vorgehensweise des BfR bei der Bewertung akutergesundheitlicher Risiken von Pflanzenschutzmittel-rückständenIm Fall einer nominellen Überschreitung derARfD wird vom BfR eine verfeinerte Risikobewer-tung vorgenommen. Hierbei wird geprüft, ob imRahmen des Pflanzenschutzmittel-Zulassungsver-fahrens bzw. der EU-Wirkstoffprüfung oder ininternationalen Gremien (JMPR [23]) weiter-führende Daten zur Verteilung der Rückständezwischen Fruchtfleisch und Schale, dem Verhaltendes Rückstands bei Verarbeitung oder spezielleUntersuchungen zu Variabilität vorliegen. Außer-dem wird von Seiten der Toxikologie geprüft, obbezüglich der ARfD zusätzliche Daten berichtetwurden, welche eine genauere Einschätzung dertatsächlichen Gesundheitsgefährdung erlauben.Sollte die Summe dieser Informationen weiterhinauf eine Überschreitung der ARfD hinweisen, isteine Gesundheitsgefährdung von Verbrauchern alsmöglich einzuschätzen.
Fazit
Pflanzenschutzmittelrückstände wurden in unterschied-lichem Ausmaß in allen darauf untersuchten Lebensmit-teln pflanzlicher Herkunft nachgewiesen. Bei Haselnüs-sen, Knoblauch und Kürbissen wurden in weniger als20% der Proben messbare Rückstände gefunden; beiAprikosensaft/-nektar, Gerstenkörnern, Karotten, Kar-toffeln, Vollkornreis und Spinat war das in weniger als50% der Proben der Fall.
Die höchsten Anteile mit quantifizierbaren Rück-ständen (> 80%) wurden bei Birnen, Feldsalat, Johan-nisbeeren, Kirschen, Orangen und Weizenmehl festge-stellt. In diesen Erzeugnissen wurden auch am häufigstenMehrfachrückstände ermittelt. Die höchste Anzahl wa-ren 22 Rückstände in einer Probe Johannisbeeren und20 Rückstände in einer Probe Kirschen.
In 3,1% der Proben von Erzeugnissen aus einheimi-scher Produktion wurden Rückstände von Wirkstoffenfestgestellt, derenAnwendung für die entsprechendeKul-tur in Deutschland im Jahr 2014 nicht zugelassen war, amhäufigsten bei Johannisbeeren, Feldsalat und Brombee-ren.
In Aprikosensaft/-nektar, Endivien, Haselnüssen, Ka-rotten, Kartoffeln, Maiskörnern, Vollkornreis und Wei-zenmehl wurden keine Überschreitungen der zulässigenHöchstgehalte festgestellt. Die höchsten Anteile an Pro-ben mit Rückständen über den gesetzlich festgelegtenHöchstgehalten waren bei Brombeeren (7,9%) und Kür-bissen (3,5%) zu verzeichnen. Bei den anderen 20 Erzeug-nissen lag dieser Anteil im Bereich zwischen 0,4% und2,8%.
Im Ergebnis der Risikobewertung wurden bei Rück-standsgehalten von Omethoat in jeweils einer Probe Spi-nat und Süßkirschen sowie Heptachlor in 3 Proben Kür-bisse akute gesundheitliche Beeinträchtigungen fürmög-lich gehalten.
Bei allen anderen Rückstandsgehalten, auch denenüber den gesetzlich festgelegten Höchstwerten, wurdenkeine Anhaltspunkte für ein akutes Gesundheitsrisiko fürden Verbraucher festgestellt.
5.1.2 Chlorat
Nachdem im Jahr 2013 bei Kontrollen der amtlichen Le-bensmittelüberwachung Chlorat-Nachweise in Obst undGemüse aufgefallen waren, wurden auch viele der imMonitoring 2014 untersuchten Erzeugnisse pflanzlichenUrsprungs auf Rückstände von Chlorat analysiert.
Die Ergebnisse zu den Erzeugnissen, von denen jeweilsmindestens 10 Proben untersucht wurden, sind in Ta-belle 5.6 dargestellt.
Johannisbeeren, Karotten, Kartoffeln, Knoblauch, Kür-bisse, Maiskörner undOrangen enthielten keine quantifi-zierbaren Chlorat-Gehalte. In Brombeeren war der AnteilvonProbenmit quantifizierbarenGehaltenmit 7,7% rela-tiv gering. Häufiger, d. h. in jeder 4. bis 6. Probe, war Chlo-rat bei Birnen, Endivien, Feldsalat, grünen Bohnen, Gur-ken, KirschenundZitronenquantifizierbar. DenhöchstenAnteil von Proben mit quantifizierbaren Gehalten wiesSpinat auf (33%).
Als Eintragsquellen für Chlorat in Lebensmittel wer-den vor allem gechlortes Trink-, Prozess- oder Bereg-nungswasser, Rückstände von Reinigungs- und Desin-fektionslösungen, Kontaminationen in der Umwelt undRückstände aus handelsüblichen Düngern vermutet, dadie Anwendung als Herbizid oder Biozid in der EUnicht mehr gestattet ist. Als Altwirkstoff fällt Chlorat
37
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab.5.6
ErgebnissederC
hlorat-Untersuchungen
Lebensm
ittela
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[%]
Mittelwert
[mg/kg
Angebotsform
]Median
[mg/kg
Angebotsform
]90.Perzentil
[mg/kg
Angebotsform
]95.Perzentil
[mg/kg
Angebotsform
]Maximum
[mg/kg
Angebotsform
]
Birnen
3125,8
0,004
00,017
0,018
0,018
Brombeeren
397,7
0,011
00,003
0,093
0,310
Endivien
4814,6
0,003
00,008
0,018
0,085
Feldsalat
4721,3
0,010
00,042
0,067
0,140
grüneBohnen
2218,2
0,007
00,031
0,066
0,072
Gurken
3218,8
0,004
00,013
0,028
0,054
Johannisbeeren
390
––
––
–
Karotten
320
––
––
–
Kartoffeln
230
––
––
–
Kirschen
5317,0
0,009
00,026
0,067
0,170
Knoblauch
100
––
––
–
Kürbisse
630
––
––
–
Maiskörner
(getrocknet)
110
––
––
–
Orangen
540
––
––
–
Spinat
2133,3
0,007
00,017
0,052
0,056
Zitronen
1921,1
0,002
00,013
00,018
aNurErzeugnissedargestellt,von
denenmindestens10Proben
untersuchtwurden.Zu
denanderenErzeugnissen
s.Tabellenbandunterhttp://www.bvl.bund.de/m
onitoring.
38
5.1 Lebensmittel
dennoch in den Regelungsbereich der Verordnung (EG)Nr. 396/2005 [20].
Diemittleren Chlorat-Gehalte lagen bei den imMonit-oring 2014 untersuchten Lebensmitteln im Bereich von0,002–0,011mg/kg. Das 95. Perzentil war geringer als0,1mg/kg.
Fazit
Chlorat war in Johannisbeeren, Karotten, Kartoffeln,Knoblauch, Kürbissen, Maiskörnern und Orangen nichtquantifizierbar. InBrombeerenwar derAnteil vonProbenmit quantifizierbaren Gehalten mit 7,7% relativ gering.Häufiger, d. h. in jeder 4. bis 6. Probe, war Chlorat beiBirnen, Endivien, Feldsalat, grünen Bohnen, Gurken, Kir-schen und Zitronen quantitativ bestimmbar. Die meistenProbenmit quantifizierbaren Gehalten (33%) wies Spinatauf. Das 95. Perzentil war bei allen Erzeugnissen geringerals 0,1mg/kg.
Um die für eine fundierte Risikobewertung benötig-te Datenbasis zu vervollständigen, auf deren Grundla-ge spezifische Höchstgehalte festgesetzt werden können,werden auch imMonitoring 2015und in den nachfolgen-den Jahren zahlreiche Erzeugnisse auf Chlorat untersuchtwerden.
5.1.3 Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV)
Unerwartete Nachweise von quartären Ammoniumver-bindungen (QAV) in mehreren Obst- und Gemüsesortensowie in Milchprodukten, insbesondere von Benzalkoni-umchlorid (BAC) und Didecyldimethylammoniumchlo-rid (DDAC-C10), waren in den letzten Jahren Anlass ver-stärkter Überwachungstätigkeit in der EU. Aus diesemGrund wurden auch viele der imMonitoring 2014 unter-suchten Erzeugnisse auf BAC und DDAC-C10 analysiert.
Die Ergebnisse zu den Lebensmitteln, von denen je-weils mindestens 10 Proben untersucht wurden und indenen QAV quantifizierbar waren, sind in Tabelle 5.7 auf-geführt.
Bei Aprikosensaft/-nektar, Birnen, grünen Bohnen,Gerstenkörnern, Haselnüssen, Johannisbeeren, Kartof-feln, Kirschen, Kürbissen, Vollkornreis, Spinat und Wei-zenmehl, von denen ebenfalls jeweils mindestens 10 Pro-ben untersucht wurden, sind keine quantifizierbaren Ge-halte an QAV festgestellt worden. In Rindfleisch, Rinder-leber, Brombeeren, Gurken, Karotten, Knoblauch, Kurku-ma,Orangen undZitronenwaren entweder nur BACoderDDAC-C10 quantifizierbar, in Goudakäse, Endivien undFeldsalat beide Stoffe.
Mit Ausnahme von 4 DDAC-C10-Befunden in Feldsa-lat (5,3%) waren die QAV bei den anderen in Tabelle 5.7
aufgeführten Lebensmitteln nur jeweils in 1 bis 2 Probenquantifizierbar.
Als Eintragsquellen für QAV in Lebensmittel sindin erster Linie Kontaminationen durch die weit ver-breitete Anwendung von BAC- bzw. DDAC-C10-haltigenReinigungs- und Desinfektionsmitteln anzunehmen, daaus Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln –mit Aus-nahme von Nacherntebehandlungen z. B. von Zitrus-früchten in einigen Drittstaaten – praktisch keine Rück-stände zu erwarten sind. BAC und DDAC-C10 fallen auf-grund ihrer Wirkung gegen Bakterien, Pilze und Algendennoch in den Regelungsbereich der Verordnung (EG)Nr. 396/2005 [20].
Bis auf den Einzelbefund von 2,6mg/kg BAC in ge-frorenen Brombeeren lagen die Gehalte von BAC undDDAC-C10 unter dem vom Ständigen Ausschuss für dieLebensmittelkette und Tiergesundheit der EuropäischenKommission im Jahr 2012 vorgeschlagenen Richtwertvon 0,5mg/kg (s. im Glossar unter Quartäre Ammonium-verbindungen (QAV)), in den meisten Fällen sogar weitunter dem im Oktober 2014 in der Verordnung (EU)Nr. 1119/2014 [78] vorläufig festgesetzten Rückstands-höchstgehalt von 0,1mg/kg.
Fazit
Die quartären Ammoniumverbindungen Benzalkonium-chlorid (BAC) und Didecyldimethylammoniumchlorid(DDAC-C10)waren inAprikosensaft/-nektar, Birnen, grü-nen Bohnen, Gerstenkörnern, Haselnüssen, Johannisbee-ren, Kartoffeln, Kirschen, Kürbissen, Vollkornreis, Spinatund Weizenmehl nicht quantifizierbar. In Rindfleisch,Rinderleber, Brombeeren, Gurken, Karotten, Knoblauch,Kurkuma, Orangen und Zitronen waren entweder nurBAC oder DDAC-C10 quantifizierbar, in Goudakäse, En-divien und Feldsalat beide Stoffe.
Mit Ausnahme von 4 DDAC-C10-Befunden in Feld-salat waren BAC und DDAC-C10 bei den übrigen Le-bensmitteln nur jeweils in 1 bis 2 Proben quantifizier-bar. Mit Ausnahme einer Probe gefrorener Brombeeren(2,6mg/kg BAC) lagen alle Gehalte von BAC und DDAC-C10 unter dem vom Ständigen Ausschuss für die Lebens-mittelkette und Tiergesundheit der Europäischen Kom-missionvorgeschlagenenRichtwert von0,5 mg/kg, indenmeisten Fällen sogar weit unter dem im Oktober 2014 inder Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 [78] vorläufig festge-setzten Rückstandshöchstgehalt von 0,1mg/kg.
Um die für eine fundierte Risikobewertung und Über-prüfung der vorläufigen Rückstandshöchstgehalte benö-tigte Datenbasis zu verbessern, werden BAC und DDAC-C10 auch weiterhin Gegenstand vonMonitoringuntersu-chungen bleiben.
39
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab.5.7
ErgebnissederU
ntersuchungenaufquartäreAmmoniumverbindungen
a
Lebensm
ittela
Stoffb
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[%]
Mittelwert
[mg/kg
Ange-
botsform
]
Median
[mg/kg
Ange-
botsform
]
90.Perzentil
[mg/kg
Ange-
botsform
]
95.Perzentil
[mg/kg
Ange-
botsform
]
Maximum
[mg/kg
Ange-
botsform
]
Goudakäse
BAC
195,3c
0,001
00
00,013
DDAC-C10
195,3c
0,005
00
00,093
Rind(Fleisch)
BAC
277,4
0,003
00,007
0,043
0,049
Rind(Leber)
BAC
2010,0
0,003
00,018
0,043
0,044
Brombeeren
BAC
591,7c
0,044
00
02,60
Benzyldimethyltetradecylammonium-
chlorid(BAC-C14)
531,9c
<0,001
00
00,020
Benzyldimethyldodecylam
monium-
chlorid(BAC-C12)
531,9c
0,001
00
00,050
Endivien
BAC
721,4c
0,004
00
00,314
DDAC-C10
721,4c
<0,001
00
00,010
Feldsalat
BAC
762,6
0,005
00
0,005
0,351
Benzyldimethylstearylam
monium-
chlorid(BAC-C18)
502,0c
0,001
00
00,031
Benzyldimethyltetradecylammonium-
chlorid(BAC-C14)
571,8c
0,001
00
00,071
Benzyldimethyldodecylam
monium-
chlorid(BAC-C12)
573,5
0,003
00
0,006
0,154
Benzyldimethylhexadecylam
monium-
chlorid(BAC-C16)
561,8c
<0,001
00
00,023
DDAC-C10
765,3
0,004
00
0,011
0,175
Gurken
DDAC-C10
111
0,9c
<0,001
00
00,015
Karotten
BAC
583,4
0,002
00
0,001
0,093
Knoblauch
DDAC-C10
452,2c
<0,001
00
0,004
0,013
Kurkuma
DDAC-C10
2010,0
0,005
00,011
0,087
0,091
Orangen
DDAC-C10
333,0c
<0,001
00
0,003
0,011
Zitronen
DDAC-C10
651,5c
<0,001
00
00,014
aNur
Erzeugnissedargestellt,von
denenmindestens10
Proben
untersuchtwurdenundindenenQAV
quantifizierbarwaren.ZudenanderenErzeugnissen
s.Tabellenbandunterhttp://
www.bvl.bund.de/m
onitoring.
bBAC:Sum
meBA
C-C10,-C12,-C14
und-C16,DDAC-C10:Didecyldimethylammoniumchlorid
cnurineinerProbe
quantifizierbar
40
5.1 Lebensmittel
5.1.4 Dioxine und polychlorierte Biphenyle
Rindfleisch wurde im Projekt-Monitoring der Jahre 2007und 2008 auf Dioxine (PCDD/F), dioxinähnliche poly-chlorierte Biphenyle (dl-PCB) und nicht dioxinähnli-che polychlorierte Biphenyle (ndl-PCB) untersucht. Indas Warenkorb-Monitoring 2014 wurden diese Untersu-chungen erstmalig aufgenommen. Leber vom Rind wur-de im Monitoring 2014 erstmalig auf Dioxine und PCBanalysiert.
Die Ergebnisse der Untersuchungen auf Dioxine unddl-PCB wurden in Tabelle 5.8 und auf ndl-PCB in Ta-belle 5.9 zusammengestellt. Die untersuchten ProbenRindfleisch und Rinderleber wurden nach Haltungsfor-men aufgeschlüsselt, soweit diese Informationen über-mittelt wurden. Die Berechnung erfolgte nach demupperbound- bzw. lower bound-Verfahren.
EU-weit harmonisierte Höchstgehalte für Dioxine unddie Summe aus Dioxinen und dl-PCB sowie zusätzlich fürdie Summe von 6 nicht-dioxinähnlichen PCB (Indikator-PCB bzw. ndl-PCB) in Rindfleisch (Bezug: Fett) und Lebervon an Land lebenden Tieren (Bezug: Frischgewicht) sindin der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] festgelegt. Die„upper bound“-Summenberechnung bildet die Grund-lage für die EU-weit harmonisierten Höchstgehalte fürDioxine und PCB in Lebensmitteln.
Die Höchstgehalte für Dioxine und die Summe ausDioxinen und dl-PCB in Rindfleisch werden durchAuslösewerte in der Empfehlung der Kommission2013/711/EU [27] für Dioxine und für dl-PCB ergänzt.Für Rinderleber existieren derzeit keine Auslösewerte.
Die meisten der 2014 auf Dioxine und dl-PCB unter-suchten Rindfleischproben stammten von Tieren aus derkonventionellenundStallhaltung (n D 47). DieHaltungs-form „Weide- bzw. Freilandhaltung“ war bei 11 Probenangegeben, Erzeugnisse aus dem ökologischen Landbauwurden nicht gemeldet. Bei 15 Proben war keine Hal-tungsform angegeben.
Betrachtetmandie aufDioxineunddl-PCBuntersuch-ten Rindfleischproben (n D 73) insgesamt, so waren imaktuellen Monitoringjahrgang die jeweiligen mittlerenGehalte gegenüber den letzten Untersuchungen im Jahr2008 leicht zurückgegangen. Dabei war die Belastung vonRindfleisch mit dl-PCB erwartungsgemäß höher als mitDioxinen, die nach wie vor auf einem niedrigen Niveaulag.
Der Auslösewert für dl-PCB (WHO-PCB-TEQ (2005))war in 10 Proben mit Herkunft aus Deutschland über-schritten (4-mal konventionelle und Stallhaltung, 5-malWeide-/Freilandhaltung, einmal ohne Angabe derHaltungsform). Der Höchstgehalt für Dioxine (WHO-PCDD/F-TEQ) und für den Summenparameter ausDioxinen und dl-PCB (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) war in
keiner der im Jahr 2014 untersuchten Proben überschrit-ten.
Wie es bereits die Ergebnisse des Bundesweiten Über-wachungsplans 2011 gezeigt haben, so lagen auch imMo-nitoring 2014 die mittleren Dioxin- und dl-PCB-Gehaltebei Rindfleisch aus konventioneller Produktion niedrigerals bei Rindfleisch aus Weide- bzw. Freilandhaltung.
Die Aufklärung der Eintragspfade von dl-PCB inRindfleisch aus extensiven Haltungsformen ist seit eini-gen Jahren Gegenstand intensiver Forschungsaktivitäten.Erste Ergebnisse und mögliche Minimierungsansätze fürdie Zukunft wurden in den letzten Jahren im Rahmen in-terdisziplinärer Fachgespräche beim Umweltbundesamt(UBA) diskutiert. Näheres zu den Fachgesprächen ist aufden Internetseiten des UBA zu finden [25].
Für die Untersuchung von Rinderleber auf Dioxineund dl-PCB gibt es aus den Vorjahren keine Vergleichs-werte imMonitoring. 39Proben stammtenvonTierenausder konventionellen und Stallhaltung; die Haltungsform„Weide- bzw. Freilandhaltung“ war bei lediglich 7 Probenangegeben. Ein Vergleich über die spezifische Belastungs-situationkannaufgrundder geringenProbenanzahlnichtangestellt werden. Bei 22 weiteren Proben wurde keineAngabe der Haltungsform übermittelt.
Die Rinderleber war erwartungsgemäß deutlich höhermit Dioxinen und dl-PCB belastet als das Rindfleisch. DieUrsache für die Anreicherung in der Leber liegt mögli-cherweise im Stoffwechsel der Tiere. Die Leber ist daswichtigste Zielorgan für die Metabolisierung organischerSchadstoffe, wie z. B. Dioxine und PCB.
Höchstgehaltsüberschreitungen für Dioxine und dl-PCB waren bei den untersuchten Proben von Rinderle-ber nicht zu verzeichnen. Von insgesamt 103 Proben warbei 5 Proben Rinderleber aus verschiedenen Landkrei-sen Deutschlands der Höchstgehalt für die Summe der6 Indikator-(ndl-)PCB überschritten. Bei Rindfleisch warder Höchstgehalt für diesen Summenparameter in keinerProbe überschritten.
Eine Betrachtung der Korrelation der Dioxin- undPCB-Gehalte von Leber und Fleisch vom jeweils gleichenRind war nicht Ziel dieses Warenkorb-Monitorings. Indiesem Zusammenhang sei der Jahresbericht 2014 desChemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Freiburgerwähnt, in demu. a. Korrelationen der Dioxin- und PCB-Gehalte vom selben Tier für die in Baden-Württembergerhobenen Monitoringproben dargestellt sind [26].
Fazit
Im Vergleich zu Untersuchungen aus dem Jahr 2008 istdie Belastung von Rindfleisch mit Dioxinen und dl-PCBim Monitoring des Jahres 2014 leicht gesunken. Wie be-reits die Ergebnisse des Bundesweiten Überwachungs-
41
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab.5.8
ErgebnissederU
ntersuchungenaufD
ioxine
unddl-PCB
Lebensm
ittel/Parameter
Bezug
Proben-
zahl
Mittelwert
[pg/g]
Median
[pg/g]
90.Perzentil
[pg/g]
Maximum
[pg/g]
AWa
[pg/g]
Anzahl>
AWa
(Herkunft)
Anzahl
>AW
a
[%]
HGb
[pg/g]
Anzahl>
HGb
(Herkunft)
Rind(Fleisch),alle
WHO-PCDD/F-TEQ
upperbound
Fett
730,362
0,290
0,624
0,910
1,75
––
2,5
–
WHO-PCB-TEQ
upperbound
Fett
730,993
0,760
2,25
3,89
1,75
10 (Deutschland)
13,7
––
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
upperbound
Fett
731,35
1,08
2,82
4,00
––
–4,0
–
Rind(Fleisch),konventionelleundStallhaltung
WHO-PCDD/F-TEQ
upperbound
Fett
470,344
0,280
0,571
0,750
1,75
––
2,5
–
WHO-PCB-TEQ
upperbound
Fett
470,895
0,760
1,80
3,89
1,75
48,5
––
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
upperbound
Fett
471,24
1,05
2,31
4,00
––
–4,0
–
Rind(Fleisch),Weide-/Freilandhaltung
WHO-PCDD/F-TEQ
upperbound
Fett
110,509
0,510
0,878
0,910
1,75
––
2,5
–
WHO-PCB-TEQ
upperbound
Fett
111,73
1,33
3,11
3,14
1,75
545,5
––
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
upperbound
Fett
112,24
1,65
3,79
3,84
––
–4,0
–
Rind(Fleisch),ohneAngabe
zurHaltungsform
WHO-PCDD/F-TEQ
upperbound
Fett
150,307
0,276
0,575
0,674
1,75
––
2,5
–
WHO-PCB-TEQ
upperbound
Fett
150,758
0,584
1,98
2,37
1,75
16,67
––
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
upperbound
Fett
151,06
0,953
2,44
2,75
––
–4,0
–
Rind(Leber),alle
WHO-PCDD/F-TEQ
upperbound
Frischgewicht
680,054
0,046
0,101
0,200
––
–0,3
–
WHO-PCB-TEQ
upperbound
Frischgewicht
680,071
0,049
0,152
0,290
––
––
–
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
upperbound
Frischgewicht
680,126
0,108
0,223
0,440
––
–0,5
–
Rind(Leber),konventionelleundStallhaltung
WHO-PCDD/F-TEQ
upperbound
Frischgewicht
390,062
0,052
0,140
0,200
––
–0,3
–
WHO-PCB-TEQ
upperbound
Frischgewicht
390,079
0,060
0,160
0,290
––
––
–
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
upperbound
Frischgewicht
390,141
0,130
0,262
0,440
––
–0,5
–
Rind(Leber),Weide-/Freilandhaltung
WHO-PCDD/F-TEQ
upperbound
Frischgewicht
70,065
0,055
00,130
––
–0,3
–
WHO-PCB-TEQ
upperbound
Frischgewicht
70,103
0,091
00,170
––
––
–
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
upperbound
Frischgewicht
70,168
0,160
00,280
––
–0,5
–
Rind(Leber),ohneAngabe
zurHaltungsform
WHO-PCDD/F-TEQ
upperbound
Frischgewicht
220,037
0,035
0,081
0,093
––
–0,3
–
WHO-PCB-TEQ
upperbound
Frischgewicht
220,048
0,033
0,146
0,160
––
––
–
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
upperbound
Frischgewicht
220,085
0,072
0,193
0,206
––
–0,5
–
aAW–Auslösewertgem
äßEm
pfehlung
2013/711/EU[27]inderjew
eilsgeltendenFassung
bHG–HöchstgehaltfürDioxine
unddl-PCBgemäß
Verordnung
(EG)N
r.1881/2006[24]inderjew
eilsgeltendenFassung
42
5.1 Lebensmittel
Tab.5.9
ErgebnissederU
ntersuchungenaufdie6Indikator-ndl-PC
B(Sum
meausPC
B28,52,101,138,153und180)
Lebensm
ittel/Parameter
Bezug
Proben-
zahl
Mittelwert
[ng/g]
Median
[ng/g]
90.Perzentil
[ng/g]
Maximum
[ng/g]
HGa
[ng/g]
Anzahl>
HGa
(Herkunft)
Anzahl>
HGa
[%]
Rind(Fleisch),alle
Summendl-PC
Blowerbound
Fett
129
5,67
3,96
13,9
47,5
––
–
Summendl-PC
Bupperbound
Fett
129
13,6
7,69
41,7
111
400b
–
Rind(Fleisch),konventionelleundStallhaltung
Summendl-PC
Blowerbound
Fett
575,84
4,77
13,8
16,8
––
–
Summendl-PC
Bupperbound
Fett
577,40
5,55
15,1
22,8
40–
–
Rind(Fleisch),Weide-/Freilandhaltung
Summendl-PC
Blowerbound
Fett
1614,1
11,1
36,1
47,5
––
–
Summendl-PC
Bupperbound
Fett
1618,8
14,1
47,7
48,3
400b
–
Rind(Fleisch),ohneAngabe
zurHaltungsform
Summendl-PC
Blowerbound
Fett
563,09
1,00
10,8
20,0
––
–
Summendl-PC
Bupperbound
Fett
5618,4
8,00
59,9
111
400b
–
Rind(Leber),alle
Summendl-PC
Blowerbound
Frischgewicht
103
0,896
0,590
2,18
7,72
––
–
Summendl-PC
Bupperbound
Frischgewicht
103
1,24
0,900
2,49
12,0
3,0
5(Deutschland)
4,9
Rind(Leber),konventionelleundStallhaltung
Summendl-PC
Blowerbound
Frischgewicht
470,969
0,600
2,07
7,70
––
–
Summendl-PC
Bupperbound
Frischgewicht
471,05
0,680
2,47
7,70
3,0
2(Deutschland)
4,3
Rind(Leber),Weide-/Freilandhaltung
Summendl-PC
Blowerbound
Frischgewicht
101,43
0,960
4,01
4,13
––
–
Summendl-PC
Bupperbound
Frischgewicht
101,66
1,16
4,61
4,73
3,0
2(Deutschland)
20
Rind(Leber),ohneAngabe
zurHaltungsform
Summendl-PC
Blowerbound
Frischgewicht
460,704
0,500
2,06
2,74
––
–
Summendl-PC
Bupperbound
Frischgewicht
461,34
1,15
2,34
12,0
3,0
1(Deutschland)
2,1
aHG–HöchstgehaltfürdieSummeder6
ndl-PC
B(Indikator-PCB)gemäß
Verordnung
(EG)N
r.1881/2006[24]inderjew
eilsgeltendenFassung
bZurErläuterung,warum
keineHöchstgehaltsüberschreitung
ausgew
iesenist:FürdieEntscheidung,obeine
nominelleHöchstgehaltsüberschreitung
beindl-PCBvorliegt,werdennurdie
Analyseergebnisseherangezogen,diesowohldieim
EFSA-Bericht(Scientific
ReportofEFSA:UpdateofthemonitoringoflevelsofdioxinsandPC
Bsinfood
andfeed,EFSAJournal2012;
10(7):2832undweitereDetailsim
EFSA-Vorgängerberichtin2010)fürdenLebensmittelbereichvorgeschlagenenmatrixabhängigen„cut-offLO
Q“(maximaleB
estimmungsgrenzen)inHöhe
von0,2ng/g,1ng/goder2ng/gvondenEinzelkongeneren
derndl-PC
B,bezogen
aufdasFrischgewicht,einhalten
alsauch
dasLeistungsm
erkm
alnach
Verordnung
(EU)N
r.252/2012
[12]
undVerordnung
(EU)N
r.589/2014
[13]„m
aximaleDifferenz
20%zw
ischen
upperundlowerbound“erfüllen;s.auch
imGlossarunter„Statistische
Konventionen“.
43
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
plans 2011 zeigten, lagen auch im Monitoring 2014 diemittlerenDioxin- unddl-PCB-Gehalte bei Rindfleisch auskonventioneller und Stallhaltung tendenziell niedrigerals bei Rindfleisch aus Weide- bzw. Freilandhaltung. DerAuslösewert für dl-PCB war in 10 Proben Rindfleisch mitHerkunft aus Deutschland überschritten, die Hälfte derProben stammte von Tieren ausWeide-/Freilandhaltung.
Rinderleber wurde erstmalig im Monitoring 2014 un-tersucht. Nach den aktuellen Untersuchungen war siedeutlich höher mit Dioxinen und dl-PCB belastet alsRindfleisch, Höchstgehaltsüberschreitungen waren je-dochnicht zuverzeichnen.DerHöchstgehalt fürdie Sum-me der 6 Indikator-(ndl-)PCB in Rinderleber war in 5 Pro-benmit Herkunft aus Deutschland überschritten.
5.1.5 Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
Um die Datenbasis für den Gehalt von perfluoriertenAlkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln zu erweitern,wurden im Jahr 2014 erstmals im Rahmen des Waren-korb-Monitorings Goudakäse, Fleisch und Leber vomRind sowie Kartoffeln auf ausgewählte Vertreter der PFASuntersucht. Aal und Forelle wurden letztmalig im Rah-men eines Projekt-Monitorings im Jahr 2010 u. a. aufPFAS untersucht.
Die vorgenannten Lebensmittel wurden auf 15 Ein-zelsubstanzen der Stoffklasse der PFAS untersucht: AlsPflichtparameter waren festgelegt: Perfluoroctansul-fonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA). Auffreiwilliger Basis konnten zusätzlich untersucht werden:Perfluorbutansäure (PFBA), Perfluorbutansulfonsäure(PFBS), Perfluorpentansäure (PFPA), Perfluorhexansäure(PFHxA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), Perfluor-heptansäure (PFHpA), Perfluorheptansulfonsäure (PF-HpS), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluordecansäure(PFDA), Perfluordecansulfonsäure (PFDS), Perfluorunde-cansäure (PFUnA), Perfluordodecansäure (PFDoA) undPerfluordodecansulfonsäure (PFDoS). Die Berechnungdes Gehalts in den auf PFAS untersuchten Lebensmittelnwurde sowohl nach der lower bound-Methode als auchnach der upper bound-Methode vorgenommen. Die Er-gebnisse beziehen sich auf die Angebotsform. Für PFASin Lebensmitteln existieren derzeit auf EU-Ebene undnationaler Ebene noch keine Höchstgehalte.
Die Untersuchungsergebnisse der Lebensmittel mitquantifizierbaren PFAS sind in Tabelle 5.10 dargestellt.
Die erstmals im Monitoring auf PFAS untersuchtenKartoffelnwaren nur sehr gering belastet. PFOSwar nichtanalytisch bestimmbar, PFOA war nur in einer Probequantifizierbar, der Gehalt lag im Bereich der mindes-tens einzuhaltenden analytischen Bestimmungsgrenzevon 1 μg/kg. Bei den auf freiwilliger Basis untersuchten
Einzelsubstanzen Perfluorhexansäure (PFHxA), Perfluor-heptansäure (PFHpA)undPerfluordecansäure (PFDA)warder Anteil von quantifizierbaren Gehalten in den unter-suchten Kartoffeln höher als bei PFOS und PFOA. Diemittleren Gehalte bewegten sich jedoch auf sehr niedri-gem Niveau.
Goudakäse wurde lediglich auf die EinzelsubstanzenPFOS und PFOA untersucht, der Anteil von quantifizier-baren Gehalten betrug 6,6% bzw. 8,8%. Diemittleren Ge-halte (upper bound) lagenmit jeweils 1,0 μg/kg imBereichder analytischen Bestimmungsgrenze.
In Rindfleisch war PFOS in 10,2% und PFOA in 20,4%der untersuchten Proben quantifizierbar. Die mittlerenGehalte (upper bound) lagen bei beiden Pflichtparame-tern im Bereich der analytischen Bestimmungsgrenze.WeiterhinkonntenPerfluorpentansäure (PFPA), Perfluor-hexansäure (PFHxA), Perfluorheptansäure (PFHpA) so-wie Perfluordodecansäure (PFDoA) quantitativ bestimmtwerden, die Gehalte bewegten sich knapp oberhalb deranalytischen Bestimmungsgrenze.
In Rinderleber war PFOS in 42,9% und PFOA in 14,3%der untersuchten Proben quantifizierbar. Auch hier lagendie mittleren Gehalte (upper bound) knapp oberhalb deranalytischen Bestimmungsgrenze. Ferner wurden Per-fluorbutansulfonsäure (PFBS), Perfluorhexansäure (PF-HxA), Perfluornonansäure (PFNA) sowie Perfluordecan-säure (PFDA) in mittleren Gehalten (upper bound) knappoberhalb der analytischen Bestimmungsgrenze verzeich-net.
Im Jahr 2010 wurde ein Projekt-Monitoring von Fi-schen aus Binnengewässern durchgeführt, um einenÜberblick über die Belastungssituation von Aal, Brasseund Bachforelle mit persistenten organischen Verbin-dungen und Schwermetallen zu gewinnen. Insbesonde-re Aal reichert aufgrund seines vergleichsweise hohenFettgehalts organische Kontaminanten an. Bei den imJahr 2014 untersuchten Aalproben ist der Anteil quanti-fizierbarer Gehalte an PFOS, verglichen mit den Ergeb-nissen des Projekt-Monitorings des Jahres 2010 (71%)deutlich zurückgegangen und liegt aktuell bei 23,1%.Der Mittelwert der PFOS-Gehalte (upper bound) hat sichmit 5,35 μg/kg gegenüber dem Jahr 2010 ungefähr hal-biert, jedoch weist das auffällige Maximum in Höhe von126 μg/kg Frischgewicht auf immer noch bestehende Be-lastungsspitzen bei Aal hin.
Die mittleren Gehalte an PFOA lagen bei den imMonitoring des Jahres 2014 untersuchten Aalproben wieschon bei der vormaligen Untersuchung im Bereichder analytischen Bestimmungsgrenze. Weiterhin wurdenmittlere Gehalte (upper bound) zu Perfluorhexansäure(PFHxA), Perfluornonansäure (PFNA) sowie Perfluordo-decansäure (PFDoA) knapp oberhalb der analytischen Be-stimmungsgrenze verzeichnet.
44
5.1 Lebensmittel
Die Anzahl der im Projekt-Monitoring 2010 auf PFASuntersuchten Forellen war zu gering, um eine verglei-chendeAussage zu den Ergebnissen 2014machen zu kön-nen. Bei den aktuellenUntersuchungen lagderAnteil vonProbenmit quantifizierbaren Gehalten an PFOS bei 4,5%und PFOA bei 3,6%, eine gesicherte statistische Aussa-ge war somit für den Monitoringjahrgang 2014 ebenfallsnicht möglich. Die mittleren Gehalte (upper bound) fürdie beiden Einzelsubstanzen bewegten sich knapp ober-halb der analytischen Bestimmungsgrenze. Ferner wur-denmittlere Gehalte (upper bound) zu Perfluordecansäu-re (PFDA) und Perfluordodecansäure (PFDoA) im Bereichder analytischen Bestimmungsgrenze verzeichnet.
Fazit
PFAS sind in der Umwelt in geringen Mengen ubiquitärzu finden, was auch zu einer geringen Hintergrundkon-tamination bei Lebensmitteln führen kann. Die im Rah-men dieses Programms gewonnenen Analyseergebnisseweisen darauf hin, dass die erstmalig untersuchten Le-bensmittel Goudakäse, Fleisch und Leber vomRind sowieKartoffeln sehr gering mit PFAS belastet sind. Höchstge-halte in Lebensmitteln sind für diese Stoffe derzeit nichtfestgelegt.
Bei den im Jahr 2014 untersuchten Aalproben sind dieGehalte anPerfluoroctansulfonat (PFOS) deutlich zurück-gegangen, verglichen mit den Ergebnissen eines Moni-toringprojekts aus dem Jahr 2010. Jedoch weist der eineauffällige Maximalwert von 126 μg/kg auf immer nochbestehende Belastungsspitzen hin.
In den Forellen waren PFOS und PFOA nur zu sehrgeringen Anteilen quantifizierbar, die Gehalte bewegtensich jeweils im Bereich der analytischen Bestimmungs-grenze.
5.1.6 Polyzyklische aromatischeKohlenwasserstoffe (PAK)
Im Rahmen des Monitorings 2014 wurden Kurkumaund Weizenmehl erstmalig auf polyzyklische aromati-sche Kohlenwasserstoffe (PAK) untersucht. Hierfür soll-ten mindestens die Gehalte der 4 PAK-Leitsubstanzen(PAK-4-Einzelkongenere: Benzo(a)pyren, Chrysen, Ben-zo(a)anthracen und Benzo(b)fluoranthen) sowie der dar-aus resultierende Summenparameter der PAK-4 ermit-telt werden. Die Bestimmung der Gehalte weiterer PAK-Verbindungen konnte freiwillig erfolgen (Tabelle 5.11).
In 15% der Weizenmehlproben wurde Benzo(a)pyrenund in 19% die Summe der Gehalte an PAK-4 quanti-fiziert. Für Benzo(a)pyren wurde ein durchschnittlicherGehalt von 0,228 μg/kg sowie ein Gehalt des 90. Perzentils
in Höhe von 0,540 μg/kg ermittelt. Der durchschnittli-che PAK-4-Summengehalt lag bei 0,355 μg/kg und das90. Perzentil bei 1,14 μg/kg. Die Ergebnisse zeigen, dassPAK in Weizenmehl in geringen Gehalten vorkommenund damit von einer geringen PAK-Grundbelastung die-ser Warengruppe ausgegangen werden kann.
Die PAK-Daten zu Kurkuma zeigen einen im Ver-gleich zuWeizenmehl deutlichhöherenKontaminations-grad sowohl für Benzo(a)pyren als auch für die Summeder PAK-4-Leitsubstanzen. In nahezu jeder der 56 unter-suchten Proben dieses Gewürzes wurden die genannten4 PAK-Leitsubstanzen quantifiziert. Für Benzo(a)pyrenwurde ein durchschnittlicher Gehalt von 0,759 μg/kg so-wie ein Gehalt des 90. Perzentils in Höhe von 1,29 μg/kgermittelt. Der durchschnittliche PAK-4-Summengehaltvon Kurkuma lag bei 4,59 μg/kg und das 90. Perzentilder PAK-4 bei 7,92 μg/kg. Da einige Vertreter der PAKerbgutverändernde und krebserzeugende Eigenschaftenbesitzen,müssen ihreGehalte in Lebensmitteln ausGrün-den des gesundheitlichen Verbraucherschutzes so niedrigsein, wie dies im Rahmen der guten Herstellungspraxisbzw. durch angemessene Verarbeitungsbedingungen zuerreichen ist. Aus diesem Grund wird derzeit im Sach-verständigenausschuss „Industrie- und Umweltkontami-nanten“ der Europäischen Kommission über die Einfüh-rung von Höchstgehalten sowohl für Benzo(a)pyren alsauch für die Summe der PAK-4-Leitsubstanzen in Gewür-zen diskutiert. Sämtliche der für Kurkuma ermitteltenGehalte anBenzo(a)pyren sowie PAK-4 lagen deutlich un-terhalb der aktuellen EU-Höchstgehaltsvorschläge.
Fazit
PAK kommen in Weizenmehl häufig, aber in sehr nied-rigen Gehalten vor, sodass von einer geringen Hinter-grundbelastung auszugehen ist. Für Kurkuma war einim Vergleich zu Weizenmehl deutlich höherer PAK-Kontaminationsgrad festzustellen. Da einige Vertreterder PAK erbgutverändernde und krebserzeugende Ei-genschaften besitzen, müssen ihre Gehalte in Lebens-mitteln aus Gründen des gesundheitlichen Verbrau-cherschutzes so niedrig sein, wie dies im Rahmender guten Herstellungspraxis bzw. durch angemesse-ne Verarbeitungsbedingungen zu erreichen ist. Aus die-sem Grund wird derzeit im Sachverständigenausschuss„Industrie- und Umweltkontaminanten“ der Europäi-schen Kommission über die Einführung von Höchstge-halten sowohl für Benzo(a)pyren als auch für die Summeder PAK-4-Leitsubstanzen (Benzo(a)pyren, Chrysen, Ben-zo(a)anthracen und Benzo(b)fluoranthen) in Gewürzendiskutiert. Sämtliche für Kurkuma ermittelten Gehalte anBenzo(a)pyren sowie PAK-4 lagen aber deutlich unterhalbder aktuellen EU-Höchstgehaltsvorschläge.
45
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab. 5.10 Ergebnisse der Untersuchungen auf PFAS (nur PFOS, PFOA und andere quantifizierbare PFAS)
Lebensmittel Stoff Proben-zahl
Anteil Probenmit quanti-fizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[μg/kg Ange-botsform]
Median[μg/kg Ange-botsform]
90. Perzentil[μg/kg Ange-botsform]
Maximum[μg/kg Ange-botsform]
Aal Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)lower bound
78 23,1 4,35 0 13,5 126
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)upper bound
78 23,1 5,35 1,00 13,5 126
Perfluoroctansäure (PFOA)lower bound
78 2,6 0,069 0 0 3,95
Perfluoroctansäure (PFOA)upper bound
78 2,6 1,33 1,00 2,00 3,95
Perfluorhexansäure (PFHxA)lower bound
35 2,9a 0,089 0 0 3,10
Perfluorhexansäure (PFHxA)upper bound
35 2,9a 1,06 1,00 1,00 3,10
Perfluornonansäure (PFNA)lower bound
35 14,3 1,52 0 6,21 22,8
Perfluornonansäure (PFNA)upper bound
35 14,3 2,55 1,00 6,21 22,8
Perfluordodecansäure (PFDoA)lower bound
35 2,9a 0,063 0 0 2,20
Perfluordodecansäure (PFDoA)upper bound
35 2,9a 2,23c 1,00 8,00b 2,20
Forelle Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)lower bound
111 4,5 0,137 0 0 7,00
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)upper bound
111 4,5 1,61 1,00 2,00 7,00
Perfluoroctansäure (PFOA)lower bound
111 3,6 0,309 0 0 32,3
Perfluoroctansäure (PFOA)upper bound
111 3,6 1,54 1,00 2,00 32,3
Perfluordecansäure (PFDA)lower bound
41 4,9 0,061 0 0 1,30
Perfluordecansäure (PFDA)upper bound
41 4,9 1,13 1,00 2,00b 1,30
Perfluordodecansäure (PFDoA)lower bound
41 2,4a 0,044 1,80
Perfluordodecansäure (PFDoA)upper bound
41 2,4a 1,14 1,00 2,00b 1,80
Goudakäse Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)lower bound
61 6,6 0,121 0 0 5,60
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)upper bound
61 6,6 1,17 1,00 1,00 5,60
Perfluoroctansäure (PFOA)lower bound
61 9,8 0,052 0 0,240 0,700
Perfluoroctansäure (PFOA)upper bound
61 9,8 1,18c 1,00b 1,00b 0,700
a nur in einer Probe quantifizierbarb Zur Erläuterung, warum derMittelwert,Median und/oder 90. Perzentil über dem höchsten gemessenen Gehalt liegen, s. im Glossar unter „Statis-tische Konventionen“.
46
5.1 Lebensmittel
Tab. 5.10 Fortsetzung
Lebensmittel Stoff Proben-zahl
Anteil Probenmit quanti-fizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[μg/kg Ange-botsform]
Median[μg/kg Ange-botsform]
90. Perzentil[μg/kg Ange-botsform]
Maximum[μg/kg Ange-botsform]
Rind (Fleisch) Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)lower bound
49 10,2 0,118 0 0,900 1,40
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)upper bound
49 10,2 0,959 1,00 1,00 1,40
Perfluoroctansäure (PFOA)lower bound
49 20,4 0,637 0 1,90 9,40
Perfluoroctansäure (PFOA)upper bound
49 20,4 1,39 1,00 1,90 9,40
Perfluorpentansäure (PFPeA)lower bound
22 13,6 0,150 0 1,10b 1,10
Perfluorpentansäure (PFPeA)upper bound
22 13,6 1,70b 2,00b 2,00b 1,10
Perfluorhexansäure (PFHxA)lower bound
22 4,5a 0,082 0 0 1,80
Perfluorhexansäure (PFHxA)upper bound
22 4,5a 1,72 2,00b 2,00b 1,80
Perfluorheptansäure (PFHpA)lower bound
22 4,5a 0,077 0 0 1,70
Perfluorheptansäure (PFHpA)upper bound
22 4,5a 1,71c 2,00b 2,00b 1,70
Perfluordodecansäure (PFDoA)lower bound
7 42,9 1,24 0 0 3,40
Perfluordodecansäure (PFDoA)upper bound
7 42,9 1,81 1,00 0 3,40
Rind (Leber) Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)lower bound
56 42,9 1,56 0 5,76 11,2
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)upper bound
56 42,9 2,12 1,00 5,76 11,2
Perfluoroctansäure (PFOA)lower bound
56 14,3 0,289 0 0,560 9,00
Perfluoroctansäure (PFOA)upper bound
56 14,3 1,13 1,00 1,00 9,00
Perfluorbutansulfonsäure (PFBS)lower bound
20 20,0 0,243 0 1,09 1,70
Perfluorbutansulfonsäure (PFBS)upper bound
20 20,0 1,79c 2,00b 2,00c 1,70
Perfluorhexansäure (PFHxA)lower bound
20 5,0a 0,129 0 0 2,58
Perfluorhexansäure (PFHxA)upper bound
20 5,0a 1,08 1,00 1,00 2,58
Perfluornonansäure (PFNA)lower bound
20 25,0 1,50 0 6,81 8,58
Perfluornonansäure (PFNA)upper bound
20 25,0 3,00 2,00 6,81 8,58
Perfluordecansäure (PFDA)lower bound
20 5,0a 0,307 0 0 6,14
Perfluordecansäure (PFDA)upper bound
20 5,0a 1,23 1,00 1,00 6,14
a nur in einer Probe quantifizierbarb Zur Erläuterung, warum derMittelwert,Median und/oder 90. Perzentil über dem höchsten gemessenen Gehalt liegen, s. im Glossar unter „Statis-tische Konventionen“.
47
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab. 5.10 Fortsetzung
Lebensmittel Stoff Proben-zahl
Anteil Probenmit quanti-fizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[μg/kg Ange-botsform]
Median[μg/kg Ange-botsform]
90. Perzentil[μg/kg Ange-botsform]
Maximum[μg/kg Ange-botsform]
Kartoffeln Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)lower bound
57 0 – – – –
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)upper bound
57 0 – – – –
Perfluoroctansäure (PFOA)lower bound
57 1,8a 0,018 0 0 1,03
Perfluoroctansäure (PFOA)upper bound
57 1,8a 0,851 1,00 1,00 1,03
Perfluorhexansäure (PFHxA)lower bound
57 24,6 0,353 0 1,46 1,93
Perfluorhexansäure (PFHxA)upper bound
57 24,6 0,958 1,00 1,46 1,93
Perfluorheptansäure (PFHpA)lower bound
40 20,0 0,366 0 1,96 3,55
Perfluorheptansäure (PFHpA)upper bound
40 20,0 1,17 1,00 1,96 3,55
Perfluordecansäure (PFDA)lower bound
40 7,5 0,082 0 0 1,21
Perfluordecansäure (PFDA)upper bound
40 7,5 1,01 1,00 1,00 1,21
a nur in einer Probe quantifizierbarb Zur Erläuterung, warum derMittelwert,Median und/oder 90. Perzentil über dem höchsten gemessenen Gehalt liegen, s. im Glossar unter „Statis-tische Konventionen“.
Tab. 5.11 Ergebnisse der Untersuchungen auf PAK
Lebensmittel PAK Proben-zahl
Anteil Probenmit quanti-fizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[μg/kg Ange-botsform]
Median[μg/kg Ange-botsform]
90. Perzentil[μg/kg Ange-botsform]
Maximum[μg/kg Ange-botsform]
Kurkuma Benzo(a)pyren 56 96,4 0,759 0,600 1,29 3,80
Chrysen 56 92,9 1,83 1,60 3,09 13,0
Benzo(b)fluoranthen 56 92,9 0,833 0,635 1,20 5,00
Benzo(a)anthracen 56 91,1 1,19 1,04 2,44 3,40
Summe Benzo(a)pyren,Benzo(a)anthracen,Benzo(b)fluoranthen undChrysenlower bound
56 100 4,59 3,75 7,92 25,2
Weizenmehl Benzo(a)pyren 115 14,8 0,228 0,039 0,540 1,00
Chrysen 115 13,0 0,196 0,065 0,450 0,700
Benzo(b)fluoranthen 115 6,1 0,163 0 0,450 1,20
Benzo(a)anthracen 115 10,4 0,204 0 0,450 0,800
Summe Benzo(a)pyren,Benzo(a)anthracen,Benzo(b)fluoranthen undChrysenlower bound
115 19,1 0,355 0,100 1,14 2,30
48
5.1 Lebensmittel
5.1.7 Mykotoxine
5.1.7.1 Aflatoxine B1, B2, G1 und G2Aflatoxine sind seit vielen Jahren ein Untersuchungs-schwerpunkt im Monitoring. Mit der erstmaligen Un-tersuchung von getrockneten Aprikosen, Hafervollkorn-flocken/Haferflocken, Knoblauch, Kurkuma, getrockne-ten Mischpilzen und Speisesenf wurden Datenlücken ge-schlossen, während die erneute Analyse von zerkleiner-ten Haselnüssen, Linsen (braun, ungeschält), Langkorn-und Vollkornreis zeigen sollte, wie sich die Kontaminati-onssituation bei diesen Erzeugnissen im Vergleich zu denfrüheren Untersuchungen und im Hinblick auf die gel-tenden Rechtsvorschriften verändert hat.
Für die Einzelparameter Aflatoxin B1 und die Sum-me der Aflatoxine B und G sind in der Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] für bestimmte LebensmittelgruppenEU-weit harmonisierte Höchstgehalte festgelegt. Die Er-gebnisse der Aflatoxin-Untersuchungen des Monitorings2014 sind in Tabelle 5.12 zusammengestellt.
DerAnteil quantifizierbarerGehalte bei den aufAflato-xin B1 untersuchten Monitoringproben lag zwischen 0%(Hafervollkornflocken/Haferflocken, Knoblauch, Linsen,getrocknete Mischpilze, Speisesenf) und 58,1% (Kurku-ma). Für den Summenparameter der Aflatoxine B und Glag die Spanne zwischen 0% (Hafervollkornflocken/Haferflocken,Knoblauch, Linsen, getrockneteMischpilze,Speisesenf) und 61,3% (Kurkuma).
Die erstmalig im Rahmen dieses Programms unter-suchten Proben von Hafervollkornflocken/Haferflocken,Knoblauch, getrockneten Mischpilzen und Speisesenfwaren nicht mit Aflatoxinen belastet. In den untersuch-ten getrocknetenAprikosenwarenAflatoxinenur in einerProbe aus der Türkei quantifizierbar. Bei dieser Probe lagder Gehalt für den Summenparameter Aflatoxine B undG im Bereich des geltenden Höchstgehalts.
Im Rahmen risikobasierter Importkontrollen auf Afla-toxine in Gewürzen fielen Kurkuma bzw. damit herge-stellte Gewürzmischungen aus einigen Drittländern inder Vergangenheit regelmäßig durch relativ hohe Kon-taminationsraten auf. Bei den erstmals im Monitoringdes Jahres 2014 untersuchtenKurkuma-ProbenbewegtensichdiemittlerenGehalte sowohl fürAflatoxinB1 als auchfür den SummenparameterAflatoxineBundG jedoch aufeinem niedrigen Niveau. Der Höchstgehalt war in keinerProbe überschritten.
Gemahlene bzw. anderweitig zerkleinerte Haselnüssewurden zuletzt imMonitoring des Jahres 2004 auf Aflato-xine untersucht. ImVergleich zuvorangegangenenMoni-toringuntersuchungen waren die Gehalte im Mittelwertund 90. Perzentil sowohl für den Einzel- als auch für denSummenparameter angestiegen. Vereinzelt traten hoheGehalte von bis zu 35 μg/kg für den Summenparame-
ter Aflatoxine B und G auf. Mittelwert und Median derUntersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2014 lagen so-wohl für den Einzel- als auch für den Summenparameterweit auseinander. Dies lässt auf eine sehr uneinheitlicheVerteilung derMykotoxinbelastung in den Proben schlie-ßen.
Insgesamt waren in 4 Proben Haselnüssen, davon jeeine Probe aus Deutschland, der Türkei, Tschechien so-wie von unbekannter Herkunft, die Höchstgehalte fürAflatoxine nach der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24]überschritten.
Linsen (braun, ungeschält) wurden letztmals imMonitoring des Jahres 2001 untersucht. Wie bereits da-mals wurden auch im aktuellen Jahr keine Proben mitquantifizierbaren Gehalten festgestellt.
Reis wurde im Jahr 2008 zuletzt im Monitoring aufAflatoxine untersucht. Im aktuellen Monitoring erfolg-te eine Differenzierung nach geschliffenem Langkornreisund ungeschliffenem Vollkornreis, um präzisere Exposi-tionsbetrachtungen zu ermöglichen. Ähnlich wie im Jahr2008 waren auch 2014 die untersuchten Reisproben nursehr gering mit Aflatoxinen belastet. Höchstgehaltsüber-schreitungen waren im Jahr 2014 nicht zu verzeichnen.DieUnterschiede in denAflatoxin-Gehalten zwischen ge-schliffenem Langkornreis und Vollkornreis waren gering.
Fazit
Die erstmalig im Rahmen des Warenkorb-Monitoringsuntersuchten Hafervollkornflocken/Haferflocken,Knob-lauch, getrockneten Mischpilze und Speisesenf warennicht mit Aflatoxinen belastet. Getrocknete Aprikosenwaren nur geringmit Aflatoxinen belastet, lediglich in ei-ner Probe wurde ein quantifizierbarer Gehalt im Bereichdes derzeit geltenden Höchstgehalts für den Summenpa-rameter für Aflatoxine festgestellt.
Bei dem erstmals untersuchten Kurkuma bewegtensichdiemittlerenGehalte sowohl fürAflatoxinB1 als auchfür den Summenparameter Aflatoxine B undG auf einemniedrigen Niveau. Der Höchstgehalt war in keiner Probeüberschritten.
Im Vergleich zu letztmaligen Untersuchungen im Jahr2004 wurden bei zerkleinerten Haselnüssen höhere Afla-toxin-Gehalte imMittelwert und 90. Perzentil sowohl fürden Einzel- als auch für den Summenparameter festge-stellt. Außerdemwaren in 4 Proben aus dem Jahr 2014 dieHöchstgehalte überschritten.
Linsen (braun, ungeschält) waren wie schon bei denUntersuchungen imJahr2001 auch imJahr2014nichtmitAflatoxinen belastet.
Langkornreis (geschliffen) und Vollkornreis wiesen le-diglich sehr geringe Aflatoxin-Gehalte auf; die Untersu-chungen aus dem Jahr 2008 wurden damit bestätigt.
49
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab.5.12
ErgebnissederU
ntersuchungenaufA
flatoxine
Lebensm
ittel
Aflatoxin
Proben-
zahl
AnteilProben
mitquantifi-
zierbaren
Gehalten[%]
Mittelwert
[μg/kg
Ange-
botsform
]
Median
[μg/kg
Ange-
botsform
]
90.Perzentil
[μg/kg
Ange-
botsform
]
Maximum
[μg/kg
Ange-
botsform
]
HGa
[μg/kg]Anzahl>
HG
(Herkunft)
Anzahl
>HG[%]
Aprikosen
(getrocknet)
AflatoxinB1
961,0b
0,019
00
1,87
2–
–
SummeAflatoxine
B1,B2,G
1undG2
961,0b
0,043
00
4,08
41(Türkei)
1,0
AflatoxinB1
107
0–
––
–2
––
Hafervollkornflocken/
Haferflocken
SummeAflatoxine
B1,B2,G
1undG2
107
0–
––
–4
––
AflatoxinB1
123
44,7
0,637
01,17
12,7
54(je
1�Deutschland,
Türkei,Tschechien,
unbekannt)
3,3
Haselnüsse
(zerkleinert)
SummeAflatoxine
B1,B2,G
1undG2
123
49,6
1,29
0,110
2,46
35,0
104(je
1�Deutschland,
Türkei,Tschechien,
unbekannt)
3,3
Knoblauch
AflatoxinB1
430
––
––
––
–
SummeAflatoxine
B1,B2,G
1undG2
430
––
––
––
–
Kurkuma
AflatoxinB1
6258,1
0,472
0,315
1,27
2,80
5–
–
SummeAflatoxine
B1,B2,G
1undG2
6261,3
0,579
0,380
1,39
5,00
10–
–
AflatoxinB1
106
0–
––
––
––
Linsen,braun
(ungeschält)
SummeAflatoxine
B1,B2,G
1undG2
106
0–
––
––
––
AflatoxinB1
570
––
––
2–
–Mischpilze
(getrocknet)
SummeAflatoxine
B1,B2,G
1undG2
570
––
––
4–
–
Langkornreis
AflatoxinB1
100
4,0
0,016
00
0,510
2–
–
SummeAflatoxine
B1,B2,G
1undG2
100
3,0
0,016
00
0,510
4–
–
AflatoxinB1
801,3b
0,002
00
0,170
2Reis,ungeschliffen
(Vollkornreis)
SummeAflatoxine
B1,B2,G
1undG2
801,3b
0,002
00
0,170
4
Speisesenf
AflatoxinB1
560
––
––
2–
–
SummeAflatoxine
B1,B2,G
1undG2
560
––
––
4–
–
aHG–Höchstgehaltgem
äßVerordnung
(EG)Nr.1881/2006[24]inderjew
eilsgeltendenFassungbzw.gem
äßnationalerKontaminanten-Verordnung
(KmV)[28]fürgetrockneteMischpilze
undÖlsaaten(SpeisesenfalsErzeugnisausSenfk
örnern)
bnurineinerProbe
quantifizierbar
50
5.1 Lebensmittel
Tab. 5.13 Ergebnisse der Untersuchungen auf Ochratoxin A
Lebensmittel Proben-zahl
Anteil ProbenmitquantifizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[μg/kg Ange-botsform]
Median[μg/kg Ange-botsform]
90. Perzentil[μg/kg Ange-botsform]
Maximum[μg/kg Ange-botsform]
Aprikosen (getrocknet) 96 4,2 0,024 0 0,050 0,840
Haselnüsse (zerkleinert) 112 23,2 0,551 0 0,968 21,2
Knoblauch 53 3,8 0,172 0 0,500 2,96
Kurkuma 62 75,8 1,62 0,760 5,57 7,78
Mischpilze (getrocknet) 57 0 – – – –
Langkornreis 100 0 – – – –
Reis, ungeschliffen (Vollkornreis) 100 0 – – – –
Speisekleie aus Weizen 92 17,4 0,435 0 0,485 31,1
Speisesenf 56 8,9 0,043 0 0,164 1,00
5.1.7.2 Ochratoxin AZu Reis und Haselnüssen gibt es aus dem Monitoringfrüherer Jahre bereits Ergebnisse zur Kontamination mitOchratoxin A (OTA). Getrocknete Aprikosen, Knoblauch,Kurkuma, getrockneteMischpilze, Speisekleie ausWeizenund Speisesenf wurden hingegen im Jahr 2014 erstmalsim Rahmen des Monitorings auf OTA untersucht. Die Er-gebnisse sind in Tabelle 5.13 zusammengestellt.
Für OTA sind in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] für bestimmte Lebensmittel EU-weit harmo-nisierte Höchstgehalte sowie in der Kontaminanten-Ver-ordnung [28] national gültige Höchstgehalte festgesetzt.
Der Anteil quantifizierbarer Gehalte bei den auf OTAuntersuchten Monitoringproben lag zwischen 0% (ge-trocknete Mischpilze, Langkorn- und Vollkornreis) und76% (Kurkuma).
Die untersuchten Proben Aprikosen (getrocknet),Knoblauch und Speisesenf waren sehr gering mit OTAbelastet.
Kurkuma war mit einem Median von 0,76 μg/kg amhöchsten belastet im Vergleich zu den anderen im Jahr2014 auf OTA untersuchten Monitoringproben. Dennochwar der Höchstgehalt in keiner Probe überschritten.
In Speisekleie aus Weizen lagen die Anteile quantifi-zierbarer Gehalte mit 17,4% im mittleren Feld im Ver-gleich zu den anderen in diesem Jahr auf OTA untersuch-ten Proben. Zu diesem Erzeugnis lagen bisher im Monit-oring keine Untersuchungen vor.
Im Vergleich zu den letztmalig im Jahr 2012 unter-suchtenWeizenkörnern bewegten sich die Gehalte in deraktuell untersuchten Speisekleie aus Weizen im Mittel-wertmit 0,44 μg/kg auf deutlich höheremNiveau. Dies istein Anzeichen dafür, dass vorwiegend die Randschichtender Getreidekörner, aus denen die Speisekleie hergestelltwird, vom Pilzbefall betroffen sein können [29]. Entspre-chend höhere OTA-Gehalte können im Verarbeitungser-zeugnis auftreten. Der Höchstgehalt für OTA war in einer
Probemit Herkunft ausDeutschlandmit 31,1 μg/kg deut-lich überschritten.
Reis wurde zuletzt im Jahr 2003 im Monitoring aufOTA untersucht. Im aktuellen Monitoring erfolgte ei-ne Differenzierungnach geschliffenemLangkornreis undungeschliffenem Vollkornreis, um präzisere Expositions-betrachtungen zu ermöglichen. Ähnlich wie bei den vor-angegangenen Untersuchungen waren auch im Jahr 2014die Reisproben gering mit OTA belastet; Höchstgehalts-überschreitungen waren nicht zu verzeichnen.
Gemahlene bzw. anderweitig zerkleinerte Haselnüssewurden letztmalig imMonitoringdes Jahres 2004 aufOTAuntersucht. Die OTA-Gehalte lagenmit einemMittelwertvon 0,55 μg/kg deutlich höher als 2004. Auffällig ist dasMaximum von 21,2 μg/kg bei einer Probe unbekannterHerkunft. Für OTA in Haselnüssen sind keine Höchstge-halte festgelegt.
Fazit
Die erstmalig im Rahmen des Monitorings untersuchtenErzeugnisse getrocknete Aprikosen, Knoblauch und Spei-sesenf waren gering mit OTA belastet. Kurkuma wies vonallen im Jahr 2014 auf OTA untersuchten Lebensmittelnim Median die höchsten Gehalte auf. Der Höchstgehaltwar jedoch in keiner Probe überschritten.
Zu Speisekleie aus Weizen liegen bisher ebenfalls kei-neUntersuchungsergebnisse fürOTAvor. ImVergleich zuden letztmalig im Jahr 2012 untersuchtenWeizenkörnernbewegten sich die Gehalte in der aktuell untersuchtenSpeisekleie im Mittelwert auf deutlich höherem Niveau.Der Höchstgehalt für OTA war in einer Probe mit Her-kunft aus Deutschland deutlich überschritten.
Die im Jahr 2014 untersuchten Proben von Langkorn-und Vollkornreis waren ähnlich wie die Monitoringpro-ben aus dem Jahr 2003 nur sehr gering mit OTA belas-tet.
51
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab. 5.14 Ergebnisse der Untersuchungen auf T-2-Toxin und HT-2-Toxin (Summe)
Lebensmittel Mykotoxin Proben-zahl
Anteil Proben mitquantifizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[μg/kg Ange-botsform]
Median[μg/kg Ange-botsform]
90. Perzentil[μg/kg Ange-botsform]
Maximum[μg/kg Ange-botsform]
Hafervollkornflocken/Haferflocken
T-2-Toxin und HT-2-Toxin, Summe
107 74,8 13,2 8,30 30,8 88,8
Gemahlene bzw. anderweitig zerkleinerte Haselnüssewurden letztmalig imMonitoringdes Jahres 2004 aufOTAuntersucht. Die OTA-Gehalte lagen 2014 im Mittelwertdeutlich höher im Vergleich zu vorhergehenden Unter-suchungen. Für OTA in Haselnüssen sind keine Höchst-gehalte festgelegt.
5.1.7.3 T-2-Toxin, HT-2-ToxinEin Beitrag zur Abschätzung der Verbraucherexpositi-on mit den Fusarientoxinen T-2 und HT-2 wurde mitder erstmals im Rahmen des Monitorings durchgeführ-ten Untersuchung von Hafervollkornflocken/Haferflo-cken geleistet (s. Tab. 5.14). In der Empfehlung der EU-Kommission Nr. 2013/165/EU wurde für Haferflockenein Richtwert für die Summe der T-2- und HT-2-Toxinevon 200 μg/kg bezogen auf die Angebotsform festge-legt.
Fusarientoxine können auf dem Feld im Zeitraum vonder Blüte bis zur Ernte gebildet werden. Die Entstehungvon T-2- und HT-2-Toxin ist daher stark witterungsab-hängigen Schwankungen unterworfen. Eine feuchteWit-terung kann die Entwicklung von Fusarienpilzen und da-mit die Toxinbildung beschleunigen.
Haferwirdunter allenGetreideartenbevorzugt von to-xinbildenden Pilzen der Gattung Fusarium spec. befallen.Der Anteil quantifizierbarer Gehalte an den Fusariento-xinen T-2 und HT-2 lag mit 74,8% auf einem hohen Ni-veau.
Da für das Verarbeitungserzeugnis Hafervollkornflo-cken/Haferflocken keine Daten aus den Vorjahren so-wie keine Informationen zu denWitterungsbedingungenzum Zeitpunkt der Wachstumsphase vorliegen, ist kei-ne Trendabschätzung der Gehalte möglich. Im Vergleichzu den im Monitoring 2012 untersuchten Haferkörnernlag der Median bei den aktuell untersuchten Hafervoll-kornflocken/Haferflocken deutlich höher. Der europäi-sche Richtwert war in keiner der untersuchten Probenüberschritten.
Fazit
Die Entstehung von T-2- und HT-2-Toxin ist stark wit-terungsabhängigen Schwankungen unterworfen. Haferwird unter allen Getreidearten bevorzugt von toxinbil-denden Pilzen der Gattung Fusarium spec. befallen.
ImVergleich zu den imMonitoring 2012 untersuchtenHaferkörnern lag der Mediangehalt für den Summenpa-rameter T-2- und HT-2-Toxin bei den aktuell untersuch-ten Hafervollkornflocken/Haferflocken deutlich höher.Der europäische Richtwert war in keiner der untersuch-ten Proben überschritten.
Ob neben Witterungseinflüssen auch die Verarbei-tungsprozesse Auswirkungen auf die Gehalte von T-2-undHT-2-Toxin inHaferflockenhaben, sollte imRahmeneines künftigen Monitoringprojekts überprüft werden.
5.1.7.4 DeoxynivalenolSpeisekleie aus Weizen wurde im Jahr 2014 erstmalig imRahmen desMonitorings auf das Vorkommen des Myko-toxins Deoxynivalenol (DON) untersucht. Die Ergebnissesind in Tabelle 5.15 aufgeführt.
Wie bereits im Abschnitt 5.1.7.3 dargelegt, könnenFusarientoxine auf dem Feld im Zeitraum von der Blü-te bis zur Ernte gebildet werden. Die Entstehung des zuden Fusarientoxinen zählenden DON ist daher stark wit-terungsabhängigen Schwankungen unterworfen.
Für DON sind in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] für bestimmte Lebensmittel EU-weit harmoni-sierte Höchstgehalte festgelegt. Für zum unmittelbarenmenschlichen Verzehr bestimmtes Getreide, sowie fürGetreidemehl, Kleie und Keime beträgt der Höchstgehalt750 μg/kg bezogen auf die Angebotsform.
Der Anteil von Proben mit quantifizierbaren DON-Gehalten in Speisekleie ausWeizen bewegte sichmit 69%auf einem hohen Niveau. Da für dieses Verarbeitungs-erzeugnis keine Daten aus den Vorjahren sowie keineInformationen zudenWitterungsbedingungen zumZeit-punkt der Wachstumsphase vorliegen, ist keine Trendab-schätzung der Gehalte möglich. Eine Vergleichsmöglich-keit bieten jedoch frühereMonitoringuntersuchungen anWeizenkörnern aus den Jahren 1999 bis 2009. Deren Kon-tamination hatte sich in dem o. g. Zeitraum bis auf einenMediangehalt von 25 μg/kg verringert.
Im Vergleich zu den damals untersuchten Weizenkör-nern lag bei Speisekleie aus Weizen der Mediangehaltmit 107 μg/kg DON deutlich höher. Außerdem wurdenbei 3 Proben aus Deutschland, Österreich und von un-bekannterHerkunftÜberschreitungendesHöchstgehaltsfestgestellt. Dies ist ein Anzeichen dafür, dass vorwie-gend die Randschichten der Getreidekörner, aus denen
52
5.1 Lebensmittel
Tab. 5.15 Ergebnisse der Untersuchungen auf Deoxynivalenol
Lebensmittel Proben-zahl
Anteil Proben mitquantifizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[μg/kg Angebots-form]
Median[μg/kg Angebots-form]
90. Perzentil[μg/kg Angebots-form]
Maximum[μg/kg Angebots-form]
Speisekleie aus Weizen 92 68,5 203 107 544 1.595
die Speisekleie hergestellt wird, vom Pilzbefall betrof-fen sein können [30]. Entsprechend höhere DON-Gehaltekönnen im Verarbeitungserzeugnis auftreten.
Fazit
Im Vergleich zu früheren Untersuchungen von DON inWeizenkörnern lag bei der aktuellen Untersuchung vonSpeisekleie aus Weizen der Mediangehalt deutlich höher.Außerdem wurden bei 3 Proben Überschreitungen deszulässigen Höchstgehalts festgestellt.
5.1.8 Elemente
Die Gehalte an Elementen und dabei insbesondere anSchwermetallen werden seit vielen Jahren regelmäßig inverschiedenenWarengruppen innerhalb desMonitoringsuntersucht. Grundsätzlich sollten die Gehalte toxischerElemente in Lebensmitteln so niedrig sein, wie dies ver-nünftigerweise zu erreichen ist.
Alle Erzeugnisse wurden auf Aluminium, Arsen, Blei,Cadmium und Kupfer untersucht und in Abhängigkeitvon der Relevanz auch auf Chrom, Nickel und Quecksil-ber.
Zu Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen, welche zuden toxischenUmweltkontaminanten gehören, liegen füreinen Großteil der 2014 untersuchten Lebensmittel be-reits Daten aus früherenMonitoringuntersuchungen vor.Der Vergleich der aktuellen Ergebnisse mit Daten ausfrüheren Monitoringuntersuchungen zeigt, dass für denüberwiegenden Anteil der beprobten Lebensmittel einRückgang der Gehalte an Blei, Cadmium undQuecksilberzu verzeichnen ist. Insbesondere bei den untersuchtenFischarten Aal, Rotbarsch und Forelle ist der Gehalt vondiesen Schwermetallen im Vergleich zu den Vorjahrendeutlich zurückgegangen. Bei Arsen hingegen lässt sichkein eindeutiger Trend bezüglich des Belastungsgradeserkennen. Die Untersuchungsergebnisse zu Kupfer be-stätigen im Wesentlichen die Befunde früherer Monito-ringuntersuchungen. Auf Aluminium, Nickel und Chromwurden die meisten der im Warenkorb-Monitoring 2014berücksichtigten Lebensmittel erstmalig untersucht; da-her liegen für diese Elemente keine Ergebnisse aus voran-gegangenen Monitoringuntersuchungen als Vergleichs-möglichkeit vor.
In den folgenden Abschnitten werden die Untersu-chungsergebnisse zu den einzelnen Elementen vorge-stellt. Ergebnisse zu den nachfolgend nicht berichtetenElementen sind im Tabellenband zum Monitoring 2014dargestellt (http://www.bvl.bund.de/monitoring).
5.1.8.1 BleiEine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse zuBlei ist in Tabelle 5.16 dargestellt. Von den Lebensmitteln,die im Jahr 2014 auf Blei analysiert wurden, liegen zu Aal,Entenfleisch, Forelle, Frischkäse, Lammfleisch, Rinderle-ber, Rotbarsch, Hafervollkornflocken/Haferflocken, Kar-toffeln, Linsen, Reis und Speisekleie aus Weizen bereitsErgebnisse aus Monitoringuntersuchungen vorangegan-gener Jahren vor, die für einen Vergleich der Kontamina-tionssituation herangezogen werden können.
Der Anteil quantifizierbarer Gehalte bei den auf Bleiuntersuchten Monitoringproben tierischer Herkunft lagzwischen 1,9% (Forelle) und 98,6% (Rinderleber). DieFischarten Aal, Forelle und Rotbarsch enthielten nur ge-ringe Mengen an Blei. Verglichen mit den Monitoring-ErgebnissenderVorjahre ist beiAal undForelle ein deutli-cher Rückgang sowohl hinsichtlich der Quantifizierungs-häufigkeit als auchdesmittlerenBlei-Gehalts zu verzeich-nen. Während im Jahr 2010 in etwa der Hälfte der Aal-proben quantifizierbare Blei-Gehalte ermittelt wurden,betrug ihr Anteil im Jahr 2014 nur noch 5,1%. Zudemhat sich derMediangehalt von Blei in Aal gegenüber 2010von 0,02mg/kg auf 0,005mg/kg verringert. Bei Forelle istim Vergleich zu den letztmaligen Untersuchungen in denJahren 1996 und 2005 eine Abnahme quantifizierbarerBlei-Gehalte von 20% auf 1,9% sowie eine Abnahme desMediangehalts von 0,01mg/kg auf 0,004mg/kg festzu-stellen. Der Mediangehalt der untersuchten Proben vonRotbarsch lag mit 0,01mg/kg auf gleich niedrigem Ni-veau wie bei den vorangegangenen Untersuchungen imJahr 2001. Hinsichtlich des Maximalgehalts ist für die-se Fischart ein deutlicher Rückgang von 0,680mg/kg auf0,04mg/kg zu verzeichnen.
Der Mediangehalt der im Monitoring 2014 unter-suchten Käsesorten (Frisch- und Goudakäse) liegt mit0,01mg/kg auf niedrigem Niveau. Gegenüber der letzt-maligen Untersuchung im Jahr 2000, bei der ein Medi-angehalt von 0,02mg/kg ermittelt wurde, ist bei Frisch-käse ein Rückgang des Mediangehalts um 50% sowie
53
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab.5.16
ErgebnissederB
lei-Untersuchungen
Lebensm
ittel
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[%]
Mittelwert
[mg/kg
Angebots-
form
]
Median
[mg/kg
Angebots-
form
]
Maximum
[mg/kg
Angebots-
form
]
HGa
[mg/kg]
Anzahl>
HG
(Herkunft)
Anzahl
>HG[%]
Aal
795,1
0,007
0,005
0,053
0,3
––
Ente(Fleisch)
135
17,0
0,016
0,010
0,115
0,1
2(Frankreich,Ungarn)
1,5
Forelle
108
1,9
0,006
0,004
0,007
0,3
––
Frischkäse
863,5
0,010
0,010
0,037
0,02
b–
–
Goudakäse
8341,0
0,009
0,010
0,038
0,02
b–
–
Lamm/Schaf(Fleisch)
116
8,6
0,009
0,010
0,071
0,1
––
Rind(Leber)
119
78,2
0,033
0,026
0,237
0,5
––
Rotbarsch
9016,7
0,009
0,010
0,040
0,3
––
Hafervollkornflocken/Haferflocken
140
27,1
0,014
0,010
0,057
0,2b
––
Hartweizenteigw
aren
(eifrei)
108
22,2
0,011
0,006
0,070
0,2b
––
Kartoffeln
124
34,7
0,017
0,006
0,180
0,1
3(Deutschland)
2,4
Knoblauch
5127,5
0,009c
0,010c
0,008
0,1
––
Kurkuma
5798,2
0,218
0,130
1,22
––
–
Linsen
(rot,geschält)
848,3
0,013
0,010
0,050
0,2
––
Linsen
(braun,ungeschält)
111
44,1
0,020
0,013
0,223
0,2
1(Deutschland)
0,9
Langkornreis
127
25,2
0,035
0,017
0,508
0,2
1(unbekannt)
0,8
Reis(ungeschliffen,Vollkornreis)
6944,9
0,020
0,020
0,068
0,2
––
SpeisekleieausWeizen
9222,8
0,015
0,015
0,115
0,2b
––
Speisesenf
5211,5
0,015
0,010
0,138
––
–
aHG–Höchstgehaltgem
äßVerordnung
(EG)N
r.1881/2006[24]inderjew
eilsgeltendenFassung
bGiltfürdasunverarbeiteteAusgangserzeugnis.ZurBew
ertung
derG
ehalteim
verarbeitetenErzeugniswurdenVerarbeitungsfaktorenberücksichtigt.DiesbetriffthierFrischkäse,Gouda-
käse,H
afervollkornflocken/Haferflocken,H
artweizenteigw
aren
bzw.SpeisekleieausW
eizen.
cZurErläuterung,warum
derMittelwertund
Medianüberdemhöchsten
gemessenenGehaltliegen,s.im
Glossarunter„StatistischeKonventionen“.
54
5.1 Lebensmittel
eine deutliche Verringerung des Maximalgehalts von0,390mg/kg auf 0,037mg/kg festzustellen. DieMediange-halte des untersuchten Enten- sowie Lamm- bzw. Schaf-fleischs in Höhe von 0,01mg/kg sind ebenfalls als geringeinzustufen. Verglichen mit den Ergebnissen der Vorjah-re ist bei diesen Lebensmitteln ein Rückgang der Ge-halte im Median von 0,015mg/kg auf 0,01mg/kg zu be-obachten; bei Lamm- bzw. Schaffleisch ist zudem eineVerringerung der Quantifizierungshäufigkeit von 31,2%auf nunmehr 8,6% festzustellen. Dabei betrug der Ma-ximalgehalt 0,071mg/kg. Rinderleber wies mit einemGehalt von 0,026mg/kg im Median und einem Maxi-malgehalt von 0,237mg/kg im Vergleich zu den übrigenim Jahr 2014 untersuchten Lebensmitteln tierischer Her-kunft eine höhere Blei-Belastung auf. In nahezu allenLeberproben wurde Blei quantifiziert. Dies ist auf einecharakteristische Anreicherung von Schwermetallen inder Leber von Tieren zurückzuführen. Die Befunde fürLeber bestätigen im Wesentlichen die Ergebnisse vor-angegangener Untersuchungen in den Jahren 1998 und2006.
Der Anteil quantifizierbarer Blei-Gehalte in pflanz-lichen Lebensmitteln lag zwischen 8,3% (rote Linsen,geschält) und 98,2% (Kurkuma). Die Medianwerte deruntersuchten Proben von Haferflocken, Langkorn- bzw.Vollkornreis, Speisekleie aus Weizen, Linsen und Kar-toffeln lagen im Bereich zwischen 0,006mg/kg bis0,02mg/kg und waren somit als gering einzustufen.Während im Monitoring vorangegangener Jahre bei Ha-ferflocken, roten Linsen (geschält) und braunen Linsen(ungeschält) Mediangehalte von 0,026 bzw. 0,030mg/kgermittelt wurden, betrug der Median für diese Getrei-desorte bzw. Hülsenfrüchte im Jahr 2014 nur noch0,010mg/kg bzw. 0,013mg/kg. Dies entspricht einerReduzierung um fast 70%. Zudem lag der Maximalge-halt bei Haferflocken, roten Linsen und Speisekleie ausWeizen in den Jahren 1999, 2001 bzw. 2003 noch bei0,979mg/kg, 1,949mg/kg bzw. 0,800mg/kg, wohingegenim Jahr 2014 für diese Lebensmittel nur noch maximal0,057mg/kg, 0,050mg/kg bzw. 0,155mg/kg quantifiziertwurden. Bei Kartoffeln und Reis bestätigen die aktuellenBefunde zu Blei im Wesentlichen die Analyseergebnissefrüherer Monitoringjahre. Kurkuma, das erstmalig aufdieses Schwermetall analysiert wurde, wies von allenim Jahr 2014 untersuchten Lebensmitteln pflanzlichenUrsprungs den höchsten Blei-Gehalt auf. Bei diesem Ge-würz wurde Blei in nahezu 100% der Proben mit einemvergleichsweise erhöhtenWert von0,130mg/kg imMedi-an sowie einem Maximum von 1,22mg/kg quantifiziert.Die ebenfalls erstmalig im Monitoring 2014 auf Blei un-tersuchten Lebensmittel Hartweizenteigwaren (eifrei),Knoblauch und Speisesenf enthielten nur geringe Men-gen an Blei.
Für einige Lebensmittel, die im Monitoring 2014untersucht wurden, sind in der Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] EU-weit harmonisierte Blei-Höchst-gehalte festgelegt. In 2 Proben Entenfleisch, in 3 ProbenKartoffeln, in einer Probe braune Linsen (ungeschält) so-wie in einer Probe Langkornreis waren die Höchstgehalteüberschritten. Die Mediangehalte in diesen Lebens-mitteln waren jedoch gering, sodass nicht von einerallgemein erhöhten Belastung, sondern eher von einerpunktuell erhöhten Kontamination auszugehen ist.
Fazit
Die im Jahr 2014 untersuchten Lebensmittelproben tie-rischen Ursprungs enthielten insgesamt geringe Blei-Gehalte. Rinderleber wies im Vergleich zu den übrigentierischen Lebensmitteln einen höheren Kontaminati-onsgrad auf, weil die Leber als Entgiftungsorgan im tie-rischen Organismus diemit dem Futter aufgenommenenSchwermetalle anreichert. Insofern waren bei diesem Le-bensmittel höhere Blei-Gehalte zu erwarten. Allerdingswar der in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] fürRinderleber festgelegte Höchstgehalt in keiner der unter-suchten Proben überschritten.
Die Blei-Gehalte der untersuchten Proben pflanzlicherHerkunft lagen ebenfalls überwiegend auf einem nied-rigen Niveau. Im Falle von Haferflocken sowie den un-tersuchten Hülsenfrüchten (rote, geschälte sowie brau-ne, ungeschälte Linsen), zu denen Ergebnisse aus frühe-ren Monitoringuntersuchungen vorliegen, ist eine Ab-nahme der Blei-Gehalte zu verzeichnen. Auch sind dieBlei-Gehalte der erstmalig im Rahmen des Monitoringsuntersuchten Lebensmittel Hartweizenteigwaren (eifrei),Knoblauch und Speisesenf als gering einzustufen. Ein er-höhter Belastungsgrad wurde hingegen für das erstmaligim Monitoring 2014 untersuchte Kurkuma festgestellt.Aufgrund der geringen Verzehrsmenge dieses Gewürzesund der dadurch bedingten geringen Exposition ist je-doch nicht von einem gesundheitlichen Risiko für denVerbraucher auszugehen. Dennoch sollte imRahmenvonMinimierungsmaßnahmen im Dialog mit den Gewürz-herstellern geprüft werden, ob durch Anwendung vonguter Herstellungspraxis die Blei-Gehalte in Gewürzenweiter gesenkt werden können.
5.1.8.2 CadmiumEine Zusammenfassung der Ergebnisse der im Monit-oring 2014 auf ihren Cadmium-Gehalt untersuchten Le-bensmittel ist in Tabelle 5.17 wiedergegeben. Analogzu Blei liegen für Aal, Entenfleisch, Forelle, Frischkä-se, Lammfleisch, Rinderleber, Rotbarsch, Hafervollkorn-flocken/Haferflocken, Kartoffeln, Linsen, Reis und Spei-sekleie aus Weizen Ergebnisse aus Monitoringuntersu-
55
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab.5.17
ErgebnissederC
admium-Untersuchungen
Lebensm
ittel
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[%]
Mittelwert
[mg/kg
Angebots-
form
]
Median
[mg/kg
Angebots-
form
]
Maximum
[mg/kg
Angebots-
form
]
HGa
[mg/kg]
Anzahl>
HG
(Herkunft)
Anzahl
>HG[%]
Aal
7929,1
0,006
0,004
0,027
0,1
––
Ente(Fleisch)
134
6,7
0,003
0,002
0,003
0,05
––
Forelle
108
0,9
0,004c
0,004c
0,004
0,05
––
Frischkäse
862,3
0,003
0,004
0,014
––
–
Goudakäse
837,2
0,005
0,004
0,025
––
–
Lamm/Schaf(Fleisch)
116
6,0
0,004
0,003
0,025
0,05
––
Rind(Leber)
119
97,5
0,058
0,047
0,367
0,5
Rotbarsch
9037,8
0,003
0,002
0,013
0,05
––
Hafervollkornflocken/Haferflocken
140
98,6
0,025
0,024
0,073
0,1b
––
Hartweizenteigw
aren
(eifrei)
108
98,1
0,032
0,027
0,086
0,2b
––
Kartoffeln
122
90,2
0,017
0,014
0,119
0,1
1(Deutschland)
0,8
Knoblauch
5186,3
0,011
0,008
0,045
0,05
––
Kurkuma
5594,5
0,035
0,022
0,167
––
–
Linsen
(rot,geschält)
8445,2
0,013
0,005
0,150
–
Linsen
(braun,ungeschält)
111
28,8
0,009
0,003
0,060
–
Langkornreis
129
79,1
0,022
0,017
0,110
0,2
––
Reis(ungeschliffen,Vollkornreis)
6976,8
0,029
0,022
0,135
0,2
––
SpeisekleieausWeizen
9298,9
0,087
0,079
0,183
0,2b
––
Speisesenf
49100
0,039
0,035
0,073
––
–
aHG–Höchstgehaltgem
äßVerordnung
(EG)N
r.1881/2006[24]inderjew
eilsgeltendenFassung
bGiltfürdasunverarbeiteteAusgangserzeugnis.Zur
Bew
ertung
derGehalteim
verarbeitetenErzeugniswurdenVerarbeitungsfaktorenberücksichtigt.DiesbetriffthierHafervollkornflo-
cken/Haferflocken,H
artweizenteigw
aren
bzw.SpeisekleieausWeizen.
cZurErläuterung,warum
derM
ittelwertund
Mediandemhöchsten
gemessenenGehaltentsprechen,s.imGlossarunter„Statistische
Konventionen“.
56
5.1 Lebensmittel
chungen vorangegangener Jahre vor, die zum Vergleichherangezogen wurden.
Der Anteil quantifizierbarer Gehalte bei den auf Cad-mium untersuchten Monitoringproben tierischer Her-kunft lag zwischen 0,9% (Forelle) und 97,5% (Rinder-leber). Der Mediangehalt (0,002mg/kg bis 0,004mg/kg)des weit überwiegenden Anteils der im Jahr 2014 unter-suchten Lebensmittelproben tierischen Ursprungs ist alssehr gering einzustufen.
In nur einer der insgesamt 108 untersuchten Forellen-Probenwar Cadmiummit einemGehalt von 0,004mg/kgquantifizierbar. Damit ist die Cadmium-Belastung dieserFischart wie bei den vorangegangenen Untersuchungensehr gering. Bei Rotbarsch ist eine deutliche Abnahmedes Mediangehalts von 0,01mg/kg auf 0,002mg/kg so-wie eine deutliche Abnahme des Maximalgehalts von0,680mg/kg auf 0,013mg/kg zu verzeichnen. Obgleichbei Aal im Vergleich zur letzten Untersuchung im Jahr2010 eine Erhöhung des Mediangehalts von 0,002mg/kgauf 0,004mg/kg festgestellt wurde, ist die Cadmium-Be-lastung dieser Fischart weiterhin als gering einzustufen.Zudem ist bei Aal hinsichtlich des Maximalgehalts einRückgang von 0,051mg/kg auf 0,027mg/kg zu beobach-ten. Die niedrigen Cadmium-Gehalte des untersuchtenEntenfleischs entsprechen den bereits im Jahr 2003 er-mittelten Befunden. Im Fall von Lamm- bzw. Schaffleischsowie Frischkäse hat sich zwar der Mediangehalt im Ver-gleich zu den Ergebnissen aus 2000 und 2001 geringfü-gig erhöht, jedoch liegt er – absolut gesehen – weiterhinauf einem sehr niedrigen Niveau. Wie bei Blei ist auchbei Cadmium für die untersuchten Proben von Rinder-leber wegen ihres erhöhten Akkumulierungsvermögensfür Schadstoffe ein im Vergleich zu den übrigen tieri-schen Lebensmitteln erhöhter Median- sowie Maximal-gehalt von 0,047mg/kg bzw. 0,367mg/kg festzustellen.Allerdings war auch im Falle von Cadmium bei keiner derRinderleber-Proben der Höchstgehalt von 0,5mg/kg ge-mäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] überschritten.Die Befunde für Leber bestätigen imWesentlichen die Er-gebnisse der Monitoringjahre 1998 und 2006.
Der Anteil quantifizierbarer Gehalte bei den auf Cad-mium untersuchten Lebensmitteln pflanzlicher Her-kunft lag zwischen 28,8% (braune Linsen, ungeschält)und 100% (Speisesenf). Die für Haferflocken, Kartoffeln,Langkorn- bzw. Vollkornreis sowie die erstmalig un-tersuchten Proben von Hartweizenteigwaren, Kurkumaund Speisesenf ermittelten Mediangehalte in Höhe von0,014mg/kg bis 0,035mg/kg lagen auf niedrigemNiveau;bei Linsen sowieKnoblauch lagendieMedianwerte inHö-he von 0,003mg/kg, 0,005mg/kg bzw. 0,008mg/kg aufsehr niedrigem Niveau. Bei Kartoffeln wurde lediglichein erhöhter Maximalgehalt von 0,119mg/kg festgestellt,der den in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] fest-
gelegten Höchstgehalt von 0,1mg/kg überschritt. Jedochhandelt es sich hier um einen Einzelfall mit einem höhe-ren Cadmium-Gehalt.
Die Befunde zu Langkorn- bzw. Vollkornreis entspre-chen im Wesentlichen den Ergebnissen der im Rah-men desWarenkorb-Monitorings durchgeführten Unter-suchungen der Vorjahre (2003, 2005 und 2008). Die Belas-tung dieses Getreides ist damitweiterhin als gering einzu-stufen. Auch der Cadmium-Gehalt von Haferflocken hatsich imMedian im Vergleich zu 1999 von 0,029mg/kg auf0,024mg/kg verringert; hinsichtlich des Maximalgehaltsist für dieses Getreideerzeugnis zudem eine deutliche Ab-nahme von 0,830mg/kg auf 0,073mg/kg festzustellen.Vor demHintergrund, dass Getreide und Gemüse — allenvoran die Kartoffeln – sowie ihre jeweiligen Verarbei-tungsprodukte bei allen Bevölkerungsgruppen zu einemhohen Anteil zur lebensmittelbedingten Cadmium-Ex-position beitragen, ist eine Verringerung des Cadmium-Gehalts dieser Lebensmittel anzustreben.
Speisekleie aus Weizen wies mit einem Median von0,079mg/kg sowie einem Maximum von 0,183mg/kgvergleichsweise höhere Cadmium-Gehalte unter denpflanzlichen Lebensmitteln auf. Getreidekörner neigendazu, Schadstoffe wie beispielsweise das SchwermetallCadmium in den Randschichten ihres Korns anzurei-chern. Da Speisekleie aus Weizen aus den Randschich-ten des Getreidekorns hergestellt wird, war ein höhererCadmium-Gehalt in diesem Erzeugnis zu erwarten. BeimVergleich der früheren Befunde mit den aktuellen Er-gebnissen ist eine geringfügige Zunahme des Mediange-halts zu verzeichnen; hinsichtlich des Maximalgehalts istjedoch ein Rückgang von 0,377mg/kg auf 0,183mg/kgfestzustellen. Zudem war der in der Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] für Kleie festgelegte Höchstgehalt von0,2mg/kg in keiner der untersuchten Proben überschrit-ten.
Fazit
Die im Jahr 2014 untersuchten Lebensmittel tierischerHerkunft (Aal, Forelle, Rotbarsch, Enten-, Lamm- bzw.Schaffleisch sowie Frisch- und Goudakäse) wiesen sehrgeringe Cadmium-Gehalte auf. Für Rinderleber war imVergleich zu den übrigen tierischen Lebensmitteln einhöherer Kontaminationsgrad festzustellen, was daraufzurückzuführen ist, dass die Leber als Entgiftungsorganim tierischen Organismus die mit dem Futter aufge-nommenen Schwermetalle anreichert. Allerdings war inkeiner der Rinderleber-Proben der in Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] festgelegte Höchstgehalt überschrit-ten.
Bei den pflanzlichen Lebensmitteln bewegten sichdie Cadmium-Gehalte von Haferflocken, Kartoffeln,
57
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Langkorn- bzw. Vollkornreis, Linsen sowie den erst-malig untersuchten Proben von Hartweizenteigwaren,Knoblauch, Kurkuma und Speisesenf auf niedrigemNiveau. Die ermittelten Befunde zu Cadmium in Reisund Linsen entsprechen in etwa den Ergebnissen derUntersuchungen der Vorjahre. Bei Kartoffeln und Ha-ferflocken ist ein Rückgang des Cadmium-Gehalts zuerkennen. In einer Probe Kartoffeln war der in Verord-nung (EG) Nr. 1881/2006 [24] festgelegte Höchstgehaltüberschritten; der Mediangehalt war in diesem Lebens-mittel jedoch unauffällig. Somit ist nicht von einemallgemein erhöhten Cadmium-Gehalt, sondern von ei-ner punktuell erhöhten Kontamination auszugehen. FürSpeisekleie aus Weizen wurde ein im Vergleich zu denübrigen Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft höhererCadmium-Gehalt ermittelt. Dies ist darauf zurückzufüh-ren, dass die Randschichten des Getreidekorns, aus denenKleie hergestellt wird, Schadstoffe wie beispielsweise dasSchwermetall Cadmium in erhöhtem Maße anreichern.Jedoch war in keiner der Proben der in Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] festgelegte Höchstgehalt überschrit-ten.
5.1.8.3 QuecksilberAuf den Gehalt von Gesamt-Quecksilber wurden im Jahr2014 Aal, Goudakäse, Entenfleisch, Forelle, Frischkäse,Lammfleisch, Rinderleber und Rotbarsch untersucht. ZuAal, Forelle, Lammfleisch, Rinderleber undRotbarsch gibtes aus dem Monitoring vorangegangener Jahre bereitsErgebnisse zur Kontamination mit Quecksilber. In Tabel-le 5.18 sind die Ergebnisse der Quecksilber-Untersuchun-gen zusammengefasst.
Die für Quecksilber ermittelten Anteile an Proben mitquantifizierbaren Gehalten lagen zwischen 0% (Gouda-käse) und 100% (Aal). Lamm- bzw. Schaffleisch, Enten-fleisch, Rinderleber und Frischkäse wiesen mit Median-gehalten von 0,003mg/kg bis 0,005mg/kg nur eine sehrgeringe Belastung mit Quecksilber auf. In keiner der un-tersuchtenProbenvonGoudakäsewarQuecksilber quan-tifizierbar. Bei Lamm- bzw. Schaffleisch ist der Medianvon 0,003mg/kg noch geringer als bei der Untersuchungim Jahr 2001, bei der ein Median von 0,005mg/kg ermit-telt wurde. Bei Rinderleber bestätigt der niedrigeMedian-wert den bereits bei den letzten Untersuchungen in denJahren 1998 und 2006 ermittelten geringen Belastungs-grad. In einer von insgesamt 116 Proben Lamm- bzw.Schaffleisch sowie in 5 von insgesamt 133 Proben Enten-fleisch war der in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20]festgelegte Höchstgehalt von 0,01mg/kg überschritten.Jedoch ist hierbei nicht von einer allgemeinen Erhö-hung, sondern lediglich von punktuell erhöhten Queck-silber-Gehalten auszugehen. Die auf Quecksilber getes-teten Proben der beiden Fischarten Aal bzw. Rotbarsch
wiesen gegenüber den übrigen im Jahr 2014 untersuchtenLebensmitteln deutlich höhere Quecksilber-Gehalte auf.Im Median wurde bei ihnen ein Quecksilber-Gehalt von0,080mg/kg bzw. 0,100mg/kg ermittelt. Der Maximalge-halt war ebenfalls hoch; er betrug für Aal 0,899mg/kgund für Rotbarsch 0,690mg/kg Diese Befunde lassen sichmit einer erhöhten Anreicherung von Umweltkontami-nanten wie Schwermetallen erklären, die insbesondereRaubfischewieAal undRotbarsch betrifft; Friedfischewiez. B. Forellen sind im Allgemeinen weniger mit Queck-silber belastet. So lag der Quecksilber-Gehalt bei Forellemit einem Median von 0,016mg/kg deutlich niedriger;der Maximalgehalt betrug 0,140mg/kg. Obgleich die imJahr2014untersuchtenFischartenAalundRotbarschver-gleichsweise erhöhteQuecksilber-Gehalte aufwiesen,warbei ihnen der Höchstgehalt von 1,0mg/kg nicht über-schritten. Zudem ist im Vergleich zu den im Jahr 2010durchgeführten Monitoringuntersuchungen bei Aal imMedian ein Rückgang von 0,171mg/kg auf 0,080mg/kgzu verzeichnen. Auch bei Rotbarsch ist der Mediangehaltim Vergleich zum Probenjahrgang 2001 verringert. DerMediangehalt von Forelle liegt gegenüber den Monito-ringjahren 1996 und 2005, in denen bereits Regenbogen-forelle aufQuecksilber untersuchtwordenwar, auf einemnoch niedrigeren Niveau.
Fazit
Lamm- bzw. Schaffleisch, Rinderleber sowie Forelle wa-ren wie in den Vorjahren nur sehr gering mit Quecksilberbelastet. Des Weiteren war für die erstmalig im Waren-korb-Monitoring untersuchten Proben von Entenfleisch,Frisch- undGoudakäse nur eine sehr geringe Kontamina-tionmit Quecksilber festzustellen. Der in der Verordnung(EG) Nr. 396/2005 [20] festgelegte Quecksilber-Höchstge-halt von 0,01mg/kg war in 5 Proben Entenfleisch sowiein einer Probe Lammfleisch überschritten. Die Median-gehalte dieser Lebensmittel waren jedoch unauffällig, so-dass nicht von einer allgemein erhöhten Belastung, son-dern eher von einer punktuell erhöhten Kontaminationauszugehen ist. Die Fischarten Aal und Rotbarsch wie-sen von allen untersuchten Lebensmitteln die höchstenQuecksilber-Gehalte auf. Es ist bekannt, dass beide Raub-fischarten organisch gebundenes Quecksilber verstärktanreichern. Deshalb war eine höhere Kontamination zuerwarten; der Höchstgehalt für Aal und Rotbarsch war al-lerdings in keiner Probe überschritten.
5.1.8.4 KupferKupfer ist seit vielen Jahren Untersuchungsparameterim Monitoring und wurde auch im Jahr 2014 wieder inzahlreichen Lebensmitteln bestimmt. Die Ergebnisse derUntersuchungen auf Kupfer sind in Tabelle 5.19 zusam-
58
5.1 Lebensmittel
Tab.5.18
ErgebnissederQuecksilber-Untersuchungen
Lebensm
ittel
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[%]
Mittelwert
[mg/kg
Angebots-
form
]
Median
[mg/kg
Angebots-
form
]
Maximum
[mg/kg
Angebots-
form
]
HGa
[mg/kg]
Anzahl>
HG
(Herkunft)
Anzahl
>HG[%]
Aal
79100
0,106
0,080
0,899
1,0b
––
Ente(Fleisch)
133
15,0
0,006
0,004
0,170
0,01
5(3
�Frankreich,
2�Deutschland)
3,8
Forelle
108
84,3
0,020
0,016
0,140
0,5b
––
Frischkäse
965,2
0,004d
0,005d
0,001
0,01
c–
–
Goudakäse
830
––
–0,01
c–
–
Lamm/Schaf(Fleisch)
116
21,6
0,004
0,003
0,120
0,01
1(Australien/Ozeanien)
0,9
Rind(Leber)
119
18,5
0,004
0,005
0,009
0,01
––
Rotbarsch
9098,9
0,120
0,100
0,690
1,0b
––
afallsnichtandersangegeben,HG–Höchstgehaltgem
äßVerordnung
(EG)396/2005[20]inderjew
eilsgeltendenFassung
bHG–Höchstgehaltgem
äßVerordnung
(EG)1881/2006
[24]inderjew
eilsgeltendenFassung
cGilt
fürdasunverarbeiteteAusgangserzeugnis.Zur
Bew
ertung
derGehalteim
verarbeitetenErzeugniswurdenVerarbeitungsfaktorenberücksichtigt.DiesbetriffthierFrischkäseund
Goudakäse.
dZurErläuterung,warum
derMittelwertund
Medianüberdemhöchsten
gemessenenGehaltliegen,s.im
Glossarunter„StatistischeKonventionen“.
59
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
mengefasst. Aus vorangegangenen Monitoringuntersu-chungen liegen vergleichbare Daten zu Aal, Entenfleisch,Forelle, Lammfleisch, Rinderleber, Rotbarsch, Kartoffeln,Linsen und Reis vor.
Kupfer war in allen im Monitoring 2014 untersuchtenLebensmitteln quantifizierbar. Der Anteil von Probenmitquantifizierbaren Gehalten bewegte sich zwischen 26,8%(Frischkäse) und 100% (Entenfleisch, Rinderleber, Hafer-flocken, Knoblauch, Kurkuma, Linsen, Lang- und Voll-kornreis, Speisekleie aus Weizen und Speisesenf).
Die Mediangehalte lagen bei dem überwiegenden Teilder untersuchten Proben tierischen Ursprungs im Be-reich zwischen 0,289mg/kg (Rotbarsch) und 3,84mg/kg(Entenfleisch) und damit auf niedrigem Niveau. Bei denFischarten Aal, Forelle und Rotbarsch sowie bei Enten-bzw. Lammfleisch entsprechen die Mediangehalte weit-gehend dem Niveau der Monitoringuntersuchungen derVorjahre. Rinderleberwies –wie in den Vorjahren – einensehr hohen Kupfer-Gehalt auf. Für dieses Lebensmittelwurden ein Medianwert von 50,4mg/kg und ein Maxi-mum von 321mg/kg ermittelt. Zudem ist verglichen mitden früheren Probenjahrgängen 1998 und 2006 der Kup-fer-Gehalt von Rinderleber imMedian umetwa 15mg/kgund imMaximum um etwa 200mg/kg angestiegen.
Die untersuchten Lebensmittel pflanzlicher Herkunftlagen im Median zwischen 0,772mg/kg (Kartoffeln) und12,0mg/kg (Speisekleie aus Weizen) und waren damitunauffällig. Die Untersuchungsergebnisse zu Kartoffeln,Linsen sowie Langkorn- und Vollkornreis bestätigen imWesentlichen die Befunde früherer Monitoringuntersu-chungen.
Gesetzliche Höchstgehalte für Kupfer in Leber sind inder Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] über Höchstge-halte an Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmit-teln pflanzlichenund tierischenUrsprungs festgelegt. Derfür Rinderleber festgelegte Höchstgehalt von 30mg/kgwar bei 80 von 117 Proben (68,4%) überschritten. Dieshängt damit zusammen, dass neben Pflanzenschutzmit-telrückständen und umweltbedingten Verunreinigungenvon Luft, Wasser sowie Boden ein Eintrag von Kupferauch über die Aufnahme von kupferhaltigen Futtermit-teln erfolgen kann, da Kupfer regulär als ernährungsphy-siologischer Zusatzstoff zur Verwendung in Futtermittelnmit unterschiedlichen Höchstgehalten zugelassen ist. Sodarf z. B. zur Spurenelementversorgung bei Rindern einAlleinfuttermittel bis zu 35mg Kupfer je Kilogramm ent-halten. Die erhöhten KupferGehalte, insbesondere in derLeber von Rindern lassen sich zudem damit erklären,dass die Leber als zentrales Stoffwechselorgan im tieri-schen Organismus Schwermetalle anreichert. Die Her-kunft des Kupfers (Rückstand von Pflanzenschutzmit-teln, Kontamination aus der Umwelt oder dem Futter-mittel zugesetzter Zusatzstoff) ist aus dem ermittelten
Kupfer-Gesamtgehalt allerdings nicht mehr ersichtlich.Die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] für Pflan-zenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln festgeleg-ten Kupfer-Höchstgehalte sind jedoch bei der rechtlichenBeurteilung von Schwermetallgehalten unabhängig vomKontaminationsursprung zugrunde zu legen. Im vorlie-genden Fall ist faktisch zwar bei etwa 70% der unter-suchten Rinderleber-Proben der Höchstgehalt nominellüberschritten. Jedochwirddavon ausgegangen, dass nichtPflanzenschutzmittelrückstände in Futtermitteln, son-dern eher die Aufnahme von kupferhaltigen Futtermit-telzusatzstoffen und die physiologisch bedingte Anrei-cherung von Kupfer in der Leber die Hauptursachen fürdie vergleichsweise erhöhtenKupfer-Gehalte bzw. den er-höhten Anteil von Höchstgehaltsüberschreitungen nachVerordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] sind.
Des Weiteren war der in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] für Entenfleisch festgelegte Höchstgehalt von5mg/kg bei 19 von 134 Proben (14,2%) überschritten.Auch hier ist wahrscheinlich die Aufnahme von kupfer-haltigen Futtermitteln für den vergleichsweise erhöhtenAnteil von Höchstgehaltsüberschreitungen ursächlich.Wie bei Rindern darf auch bei Enten ein Alleinfutter-mittel zur Verbesserung der Spurenelementversorgungmit Kupfer angereicht werden; der Kupfer-Höchstge-halt des Alleinfuttermittels beträgt bei dieser Tierart25mg/kg.
Wegen der mangelnden Harmonisierung der futter-mittel- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften erweistsich die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung(EG) Nr. 396/2005 [20] bei der rechtlichen Beurteilungvon Kupfer-Befunden in Lebensmitteln als problema-tisch. Aufgrund dessen wird derzeit bei der EuropäischenKommission über eine Revision der Kupfer-Höchstge-haltsregelung diskutiert, um eine an die Erfordernisse derPraxis angepasste Regelung zu etablieren.
Bei den pflanzlichen LebensmittelnwarenÜberschrei-tungen desHöchstgehalts von 5mg/kg bzw. 10mg/kg fürjeweils eine Probe Kartoffeln, Haferflocken, Vollkornreisund Speisekleie ausWeizen sowie für 2 Proben Langkorn-reis zu verzeichnen.
Fazit
DieKupfer-Gehalte des überwiegendenAnteils der unter-suchten Lebensmittel tierischer Herkunft lagen mit Me-dianwerten zwischen 0,289mg/kg und 0,992mg/kg aufeinem niedrigen Niveau. Die untersuchten Lebensmittelpflanzlicher Herkunft wiesen im Median Gehalte zwi-schen 0,772mg/kg und 12,0mg/kg auf und waren damitunauffällig.
Rinderleber wies – wie in den Vorjahren – einen sehrhohen Kupfer-Gehalt auf. Höchstgehaltsüberschreitun-
60
5.1 Lebensmittel
Tab.5.19
ErgebnissederK
upfer-Untersuchungen
Lebensm
ittel
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[%]
Mittelwert
[mg/kg
Angebots-
form
]
Median
[mg/kg
Angebots-
form
]
Maximum
[mg/kg
Angebots-
form
]
HGa
[mg/kg]
Anzahl>
HG
(Herkunft)
Anzahl
>HG[%]
Aal
7984,8
0,350
0,330
0,690
––
–
Ente(Fleisch)
134
100
3,70
3,84
7,10
519
(16�
Frankreich,
2�Deutschland,
1�Ungarn)
14,2
Forelle
108
85,2
0,386
0,385
0,980
––
–
Frischkäse
9726,8
0,333
0,500c
0,372
2b–
–
Goudakäse
8367,5
0,565
0,460
8,05
2b–
–
Lamm/Schaf(Fleisch)
116
95,7
1,00
0,992
2,95
5–
–
Rind(Leber)
117
100
64,7
50,4
321
3080
(75�
Deutschland,
1�Niederlande,
4�unbekannt)
68,4
Rotbarsch
9090,0
0,288
0,289
0,597
––
–
Hafervollkornflocken/Haferflocken
140
100
4,25
4,07
21,9
10b
1(Deutschland)
0,7
Hartweizenteigw
aren
(eifrei)
108
99,1
2,97
2,90
14,3
10b
––
Kartoffeln
124
96,8
0,865
0,772
6,32
51(Zypern)
0,8
Knoblauch
51100
1,95
1,96
3,79
5–
–
Kurkuma
55100
4,90
4,58
10,3
40–
–
Linsen
(rot,geschält)
84100
9,57
9,32
14,4
20–
–
Linsen
(braun,ungeschält)
111
100
8,89
8,74
15,0
20–
–
Langkornreis
129
100
2,78
1,91
11,4
102(unbekannt)
1,6
Reis(ungeschliffen,Vollkornreis)
68100
2,52
2,18
12,2
101(USA)
1,5
SpeisekleieausWeizen
92100
12,1
12,0
20,9
10b
1(Deutschland)
1,1
Speisesenf
52100
1,21
1,17
2,52
30b
––
afallsnichtandersangegeben,HG–Höchstgehaltgem
äßVerordnung
(EG)396/2005[20]inderjew
eilsgeltendenFassung
bGiltfürdasunverarbeiteteAusgangserzeugnis.ZurBew
ertung
derG
ehalteim
verarbeitetenErzeugniswurdenVerarbeitungsfaktorenberücksichtigt.DiesbetriffthierFrischkäse,Gouda-
käse,H
afervollkornflocken/Haferflocken,H
artweizenteigw
aren,SpeisekleieausW
eizenbzw.Speisesenf.
cZurErläuterung,warum
derM
edianüberdemhöchsten
gemessenenGehaltliegt,s.imGlossarunter„StatistischeKonventionen“.
61
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab. 5.20 Ergebnisse der Aluminium-Untersuchungen
Lebensmittel Proben-zahl
Anteil ProbenmitquantifizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[mg/kg Angebots-form]
Median[mg/kg Angebots-form]
Maximum[mg/kg Angebots-form]
Aal 58 3,4 0,416 0,175 0,490
Ente (Fleisch) 132 22,7 0,493 0,175 3,10
Forelle 83 2,4 0,429 0,175 0,470
Frischkäse 97 22,7 5,53 1,50 56,9
Goudakäse 83 53,0 0,922 0,330 5,60
Lamm/Schaf (Fleisch) 116 20,7 0,452 0,175 2,01
Rind (Leber) 117 28,2 0,691 0,530 1,14
Rotbarsch 90 18,9 0,528 0,300 2,16
Hafervollkornflocken/ Haferflocken 140 62,9 1,77 0,436 10,0
Hartweizenteigwaren (eifrei) 108 94,4 2,40 2,13 13,2
Kartoffeln 111 51,4 9,43 0,500 266
Knoblauch 51 45,1 0,494 0,410 1,30
Kurkuma 55 100 325 339 658
Linsen (rot, geschält) 84 70,2 3,18 2,71 18,5
Linsen (braun, ungeschält) 111 100 30,9 20,8 140
Langkornreis 129 66,7 2,71 1,45 27,0
Reis (ungeschliffen, Vollkornreis) 67 62,7 3,90 3,00 18,7
Speisekleie aus Weizen 92 92,4 3,43 3,12 15,9
Speisesenf 52 96,2 3,94 3,30 8,79
gen nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] waren für80 Proben (68%) von Rinderleber, für 19 Proben (14%)Entenfleisch, für 2 Proben (2%) Langkornreis sowie fürjeweils eine Probe Kartoffeln, Haferflocken, Vollkornreisund Speisekleie aus Weizen zu verzeichnen. Die Kupfer-Befunde in Rinderleber und Entenfleisch sollten Anlassdafür sein, die Eintragsquellen zu ermitteln (z. B. Rück-stände von Pflanzenschutzmitteln, Kontamination ausder Umwelt oder Verfütterung von kupferhaltigen Fut-termittelzusatzstoffen). Wegen der mangelnden Harmo-nisierung der futtermittel- und lebensmittelrechtlichenVorschriften wird derzeit bei der Europäischen Kommis-sion über eine Revision der Kupfer-Höchstgehaltsrege-lung diskutiert, um eine an die Erfordernisse der Beurtei-lungspraxis angepasste Regelung zu etablieren.
5.1.8.5 AluminiumDer überwiegende Anteil von Lebensmitteln, die im Jahr2014 auf Aluminium analysiert wurden, ist im RahmendesWarenkorb-Monitorings erstmalig auf dieses Elementuntersucht worden. Zu Kartoffeln und Reis lagen Ergeb-nisse aus früheren Monitoring-Programmen vor, die füreinen Vergleich der Kontaminationssituation herange-zogen werden können. Die Untersuchungsergebnisse zuAluminium sind in Tabelle 5.20 zusammengefasst.
Der Anteil quantifizierbarer Gehalte der auf Alumini-umuntersuchten Proben bewegte sich zwischen 2,4% beiForellen und 100% bei Kurkuma sowie braunen, unge-schälten Linsen.
Bei den Lebensmitteln tierischen Ursprungs lagen dieMediane im Bereich zwischen 0,175mg/kg (Aal, Forel-le und Ente) und 1,50mg/kg (Frischkäse) und damit aufniedrigem Niveau. Frischkäse wies im Vergleich zu denübrigen tierischen Lebensmitteln einen deutlich höherenMaximalgehalt von56,9mg/kg auf. Jedochhandelt es sichhierbei aufgrund des geringen Mediangehalts um einenEinzelfall.
Bei den untersuchten pflanzlichen Lebensmitteln la-gen die Mediane überwiegend im Bereich zwischen0,436mg/kg (Haferflocken) und 3,3mg/kg (Speisesenf).Bei Langkorn- und Vollkornreis liegen die Ergebnisse inetwa in der gleichen Größenordnung wie bei den Unter-suchungen aus den Jahren 2005 und 2008. Der Mediandes Aluminium-Gehalts von Kartoffeln hat sich gegen-über den vorangegangen Monitoringuntersuchungen imJahr 2008 geringfügig erhöht. Auffällig sind der erhöhteMedian- sowie Maximalwert von braunen Linsen (un-geschält) in Höhe von 20,8mg/kg bzw. 140mg/kg. Beidiesem Lebensmittel ist von einer erhöhten Aluminium-Anreicherung aus dem Boden auszugehen. Neben natür-
62
5.1 Lebensmittel
licher Hintergrundbelastung kommen auch aluminium-haltige Pflanzenschutzmittel als Kontaminationsquelle inFrage.Weiterhin auffällig ist der hoheMaximalgehalt vonKartoffeln in Höhe von 266mg/kg. Jedoch handelt essich hierbei aufgrund des geringen Medianwertes wahr-scheinlich um einen Einzelfall.
Bemerkenswert sind der hohe Median von 339mg/kgund das Maximum von 658mg/kg bei Kurkuma. Eine Er-klärung für die hohen Aluminium-Gehalte bei diesemGewürz könntemöglicherweise die Verwendung von alu-miniumhaltigen Vermahlungsmaterialien oder eine er-höhte Aluminium-Anreicherung aus den Böden der An-baugebiete sein. Diese Befunde sollten Anlass dafür sein,die Aluminium-Gehalte dieses Gewürzes weiterhin imRahmen des Monitorings zu beobachten. Auch sollte ei-ne genauere Ermittlung der Kontaminationsursachen beidiesem Gewürz erfolgen.
Fazit
Für diemeisten der in diesem Jahr auf Aluminium unter-suchten Lebensmittel liegen keine Ergebnisse aus voran-gegangenen Monitoringuntersuchungen zum Vergleichvor.
Bei dem überwiegenden Anteil der untersuchten Le-bensmittel tierischen Ursprungs waren imMedian gerin-ge Aluminium-Gehalte unterhalb von 1mg/kg zu ver-zeichnen.
Bei den untersuchten pflanzlichen Lebensmitteln la-gen dieMediangehalte überwiegend imBereich zwischen0,436mg/kg (Haferflocken) und 3,3mg/kg (Speisesenf).Braune Linsen (ungeschält) enthalten aufgrund einer er-höhten Aluminium-Anreicherung aus dem Boden rela-tiv viel Aluminium. Darüber hinaus können auch Rück-stände aus der Anwendung aluminiumhaltiger Pflanzen-schutzmittel nicht ausgeschlossen werden.
Bemerkenswert sind weiterhin die hohen Alumini-um-Gehalte in Kurkuma. Hier wurden ein Mediangehaltvon 339mg/kg und ein Maximalgehalt von 658mg/kgermittelt. Eine Erklärung für die relativ hohen Gehal-te bei diesem Gewürz könnte möglicherweise die Ver-wendung von aluminiumhaltigen Vermahlungsmateria-lien oder eine erhöhte Aluminium-Anreicherung aus denBöden der Anbaugebiete sein. Aufgrund der geringenVerzehrsmenge dieses Gewürzes und der dadurch be-dingten geringen Exposition ist jedoch nicht von einemgesundheitlichen Risiko für den Verbraucher auszuge-hen. Die Befunde sollten Anlass dafür sein, die Entwick-lung weiterhin im Rahmen des Monitorings zu beobach-ten.
5.1.8.6 ArsenIm Jahr 2014 wurden 19 Lebensmittel tierischen undpflanzlichen Ursprungs auf ihren Gehalt an Gesamt-Ar-sen untersucht. Arsen gilt als toxisch, jedoch hängt dieToxizität nicht nur mit dem Gesamtgehalt von Arsen zu-sammen, sondern auch mit der in Lebensmitteln vor-liegenden Form oder „Spezies". Im Allgemeinen sind dieanorganischen Arsen-Spezies weitaus toxischer als ihreorganischen Vertreter. Aufgrund der großen Unterschie-de in der Toxizität der Arsenverbindungen ist es für dieBeurteilung von Lebensmitteln notwendig, anorganischund organisch gebundenes Arsen zuverlässig zu unter-scheiden. Schon länger ist bekannt, dass Getreide, insbe-sondere Reis, mehr Arsen in der Formvon anorganischenArsenverbindungen (auch bezeichnet als „anorganischesArsen“) aus der Umwelt enthalten kann als andere Getrei-dearten bzw. Lebensmittel. Aus diesem Grund wurde imMonitoring 2014Reis nicht nur aufGesamtarsen, sondernerstmalig auch auf den Gehalt von anorganischem Arsenuntersucht. Die Ergebnisse sind in Tabelle 5.21 dargestellt.
InvorangegangenenMonitoringuntersuchungenwur-den bereits Daten zu Gesamt-Arsen in Aal, Entenfleisch,Forelle, Frischkäse, Lammfleisch, Rinderleber, Rotbarsch,Kartoffeln, Linsen und Reis erhoben, die zum Vergleichder Kontaminationssituation herangezogen wurden.
Der Anteil quantifizierbarer Gehalte der auf Arsen un-tersuchten Proben tierischer Herkunft bewegte sich zwi-schen 7,8% (Lamm- bzw. Schaffleisch) und 100% (Rot-barsch). Bei Lamm- bzw. Schaffleisch sowie Rinderleberbewegten sich dieMediangehalte inHöhe von 0,01mg/kgbzw. 0,012mg/kg auf ähnlich niedrigem Niveau wie beiden letztmaligen Untersuchungen in den Jahren 1998,2001 und 2006. Entenfleisch wies im Vergleich zur letzt-maligen Untersuchung im Jahr 2003 im Median höhe-re Arsen-Gehalte auf. Der für Frisch- und Goudakäseermittelte Median in Höhe von 0,02mg/kg ist gering.Frischkäse wurde bereits im Jahr 2000 auf Gesamt-Arsenuntersucht; allerdings ist ein Vergleich der statistischenKennwerte der Probenjahrgänge aufgrund der nicht re-präsentativen Probenanzahl im Jahr 2000 nicht möglich.
Bei den untersuchten Fischarten wiesen insbeson-dere Aal und Rotbarsch im Median (1,21mg/kg bzw.1,69mg/kg) sowie im Maximum (2,20mg/kg bzw.4,25mg/kg) im Vergleich zu den übrigen Lebensmit-teln tierischer und pflanzlicher Herkunft deutlich höhereArsen-Gehalte auf. Die erhöhten Arsen-Gehalte dieserRaubfischarten sind auf eine Anreicherung dieses Ele-ments aus dem Meerwasser und über die Nahrungskettezurückzuführen. Der Median sowie der maximale Ge-halt von Forelle liegen mit 0,280mg/kg bzw. 1,48mg/kgebenfalls auf einem höheren Niveau; er ist allerdings ver-glichen mit Aal und Rotbarsch deutlich niedriger. Im
63
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab. 5.21 Ergebnisse der Arsen-Untersuchungen
Lebensmittel Parameter Proben-zahl
Anteil Proben mitquantifizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[mg/kg Ange-botsform]
Median[mg/kg Ange-botsform]
Maximum[mg/kg Ange-botsform]
Aal Arsen, gesamt 79 92,4 1,12 1,21 2,20
Ente (Fleisch) Arsen, gesamt 133 9,0 0,026 0,010 0,398
Forelle Arsen, gesamt 108 98,1 0,394 0,280 1,48
Frischkäse Arsen, gesamt 97 13,4 0,019a 0,020a 0,011
Goudakäse Arsen, gesamt 100 24,0 0,021 0,020 0,029
Lamm/Schaf (Fleisch) Arsen, gesamt 116 7,8 0,017a 0,010a 0,003
Rind (Leber) Arsen, gesamt 132 17,4 0,020 0,012 0,060
Rotbarsch Arsen, gesamt 90 100 1,72 1,69 4,25
Hafervollkornflocken/Haferflocken Arsen, gesamt 140 46,4 0,019 0,015 0,066
Hartweizenteigwaren (eifrei) Arsen, gesamt 108 17,6 0,013 0,010 0,037
Kartoffeln Arsen, gesamt 123 15,4 0,014 0,008 0,063
Knoblauch Arsen, gesamt 51 9,8 0,014 0,010 0,030
Kurkuma Arsen, gesamt 52 67,3 0,042 0,038 0,085
Linsen (rot, geschält) Arsen, gesamt 84 11,9 0,027 0,030 0,171
Linsen (braun, ungeschält) Arsen, gesamt 111 26,1 0,014 0,010 0,048
Langkornreis Arsen, gesamt 129 96,9 0,147 0,125 0,530
Arsen, anorganisch 71 91,5 0,072 0,071 0,150
Arsen, gesamt 69 92,8 0,192 0,178 0,497Reis (ungeschliffen, Vollkornreis)
Arsen, anorganisch 54 90,7 0,109 0,110 0,230
Speisekleie aus Weizen Arsen, gesamt 92 39,1 0,018 0,015 0,053
Speisesenf Arsen, gesamt 52 9,6 0,012 0,010 0,014
a Zur Erläuterung,warumderMittelwert undMedianüber demhöchstengemessenenGehalt liegen, s. imGlossar unter „StatistischeKonventionen“.
Vergleich zur letztmaligen Untersuchung im Jahr 2001ist bei Rotbarsch ein Anstieg der Arsen-Gehalte sowohlhinsichtlich des Medians als auch des Maximalwerts zuverzeichnen; bei Forelle hingegen haben sich derMedian-undMaximalgehalt gegenüber der letztmaligen Untersu-chung2005deutlichverringert. BeiAal kanneinVergleichder Kontaminationssituation der Proben aus den Jahren2014 und 2010 aufgrund der nicht repräsentativen Pro-benanzahl im Jahr 2010 nicht vorgenommen werden.
Bei den Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft bewegtsich der Anteil von Proben mit quantifizierbaren Gehal-ten zwischen 9,6% (Speisesenf) und 96,9% (Langkornreis).Bei den erstmalig auf Arsen untersuchten LebensmittelnHaferflocken, Hartweizenteigwaren, Knoblauch, Kurku-ma, Speisekleie aus Weizen und Speisesenf sind die Me-diangehalte in Höhe von 0,010mg/kg bis 0,038mg/kgsowie die Maximalgehalte in Höhe von 0,014mg/kg bis0,085mg/kg insgesamt als gering einzustufen. Rote Lin-sen und Kartoffeln wurden bereits 2001 im Warenkorb-Monitoring beprobt. Bei braunen, ungeschälten Linsenist im Vergleich zum Monitoring-Jahr 2001 eine gering-fügige Abnahme des Mediangehalts von 0,014mg/kg auf
0,010mg/kg sowie des Maximalgehalts von 0,092mg/kgauf 0,048mg/kg zu verzeichnen. Die Befunde zu rotenLinsen lassen eine geringfügige Erhöhung des Median-gehalts von 0,020mg/kg auf 0,030mg/kg erkennen. Al-lerdings lag hierbei der Maximalgehalt mit 0,171mg/kgniedriger als bei der Untersuchung im Jahr 2001, wo einmaximaler Gehalt von 0,260mg/kg ermittelt wurde.
Deutlich höhere Arsen-Gehalte waren für die unter-suchten Proben von Langkorn- und Vollkornreis zu ver-zeichnen. Der Mediangehalt dieser Reissorten in Höhevon 0,125mg/kg bzw. 0,178mg/kg sowie der Maximal-gehalt in Höhe von 0,530mg/kg bzw. 0,497mg/kg las-sen einen im Vergleich zu den übrigen im Monitoringanalysierten Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft deut-lich höheren Kontaminationsgrad erkennen. Diese Be-funde waren zu erwarten, da Reis aufgrund der besonde-ren Anbaumethoden und der Physiologie der Reispflan-zen im Vergleich zu anderen pflanzlichen Lebensmittelnim Allgemeinen höhere Gehalte an Arsen, insbesonde-re an anorganischen Arsenverbindungen aufweist. BeimVergleich der Ergebnisse der im Jahr 2014 untersuch-ten unterschiedlichen Reissorten ist festzustellen, dass
64
5.1 Lebensmittel
Vollkornreis gegenüber Langkornreis im Median einenhöheren Arsen-Gehalt aufweist. Vollkornreis wird wedergeschält noch poliert; lediglich der Spelz der Reiskörnerwird entfernt. Bei Langkornreis werden dagegen die äu-ßeren Randschichten häufig entfernt. Die imVergleich zuLangkornreis erhöhten Arsen-Gehalte von Vollkornreislassen sich darauf zurückführen, dass Arsen insbeson-dere in den äußeren Randschichten des Reiskorns an-gereichert wird. Die aktuellen Befunde zu Arsen in Reisentsprechen im Median und im Maximum in etwa denErgebnissen der Reis-Untersuchungen in früheren Pro-benjahrgängen (2003, 2005 und 2008). Der im Fall vonReis ermittelte spezifische Gehalt von anorganischemAr-sen betrug bei Langkornreis im Median 0,071mg/kg; beiVollkornreis lag der Median von anorganischem Arsenmit 0,110mg/kg erwartungsgemäß ebenfalls auf einemhöheren Niveau. Da Reis im Rahmen vorangegangenerMonitoringuntersuchungen nur auf Gesamtarsen, nichtjedoch auf anorganisches Arsen untersucht wurde, ist einVergleichmit den Gehaltsdaten zu anorganischem Arsenfrüherer Probenjahrgänge nicht möglich.
Für anorganisches Arsen wurden kürzlich mit derVerordnung (EU) Nr. 2015/1006 [54] erstmalig EU-weitgültige Höchstgehalte in Reis und einigen Reisproduk-ten festgesetzt. Demnach gilt ab dem 01. Januar 2016 fürgeschliffenen bzw. polierten Reis ein Höchstgehalt von0,2mg/kg und für Vollkornreis von 0,25mg/kg. Bei allenuntersuchten Reis-Proben lag der Gehalt von anorgani-schem Arsen unterhalb der künftigen EU-Höchstgehal-te.
Fazit
Die Arsen-Gehalte sind bei den im Jahr 2014 untersuch-ten tierischen Lebensmitteln Enten-, Lamm- bzw. Schaf-fleisch, Frisch- und Goudakäse sowie Rinderleber als ge-
Tab. 5.22 Ergebnisse der Nickel-Untersuchungen
Lebensmittel Proben-zahl
Anteil Proben mitquantifizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[mg/kg Angebots-form]
Median[mg/kg Angebots-form]
Maximum[mg/kg Angebots-form]
Hafervollkornflocken/Haferflocken 138 100 1,35 1,22 4,58
Hartweizenteigwaren (eifrei) 108 93,5 0,287 0,070 22,0
Knoblauch 45 75,6 0,082 0,072 0,181
Kurkuma 55 100 1,10 0,842 3,72
Linsen (rot, geschält) 84 100 2,94 2,37 6,84
Linsen (braun, ungeschält) 111 100 2,36 2,14 5,31
Langkornreis 129 90,7 0,351 0,300 3,45
Reis (ungeschliffen, Vollkornreis) 67 94,0 0,571 0,375 6,30
Speisekleie aus Weizen 92 97,8 0,667 0,527 2,36
Speisesenf 52 100 0,191 0,185 0,380
ring einzustufen. Deutlich höhere Arsen-Gehalte wurdenfür die Fischarten Forelle sowie insbesondere Aal undRotbarsch ermittelt. Raubfische wie Aal und Rotbarschreichern in erhöhtem Maße verschiedene Stoffe (wie z. B.Schwermetalle und andere Elemente) aus ihrem natürli-chen Lebensraum an. Aus diesem Grund ist Arsen hiersehr häufig in höheren Gehalten zu finden. Allerdingsliegt Arsen in Fisch größtenteils in Form von weniger to-xischen organischen Verbindungen vor.
Bei den untersuchten Lebensmitteln pflanzlicher Her-kunft waren überwiegend geringe Arsen-Gehalte festzu-stellen. Höhere Arsen-Gehalte wurden für die untersuch-ten Proben von Langkorn- und Vollkornreis ermittelt.Sie liegen in vergleichbarer Größenordnung wie in denVorjahren. Da im Allgemeinen die anorganischen Arsen-verbindungenweitaus toxischer als ihre organischen Ver-treter sind und Reis aufgrund der besonderen Anbaume-thodenundderPhysiologiederReispflanzen imVergleichzu anderen pflanzlichen Lebensmitteln anorganische Ar-senverbindungen in erhöhtem Maße anreichert, wurdeReis imMonitoring 2014 nicht nur auf Gesamtarsen, son-dern erstmalig auch auf den Gehalt von anorganischemArsen untersucht. Die hierzu ermittelten Gehalte zeigen,dass in keiner der Reisproben die ab Januar 2016 gemäßVerordnung (EU) Nr. 2015/1006 [54] geltenden Höchstge-halte für anorganisches Arsen überschritten waren.
5.1.8.7 NickelZur Verbesserung der Datenlage zu Nickel wurden10 pflanzliche Lebensmittel untersucht. Mit Ausnahmevon Linsen und Reis wurden sie erstmalig imMonitoringauf dieses Schwermetall untersucht. Die Ergebnisse sindin Tabelle 5.22 zusammengestellt.
Der Anteil quantifizierbarer Gehalte der auf Nickeluntersuchten Proben lag zwischen 75,6% (Knoblauch)und 100% (Haferflocken, Kurkuma, Linsen und Spei-
65
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
sesenf). Bei Hartweizenteigwaren, Knoblauch, Kurkuma,Langkorn- und Vollkornreis, Speisekleie aus Weizen undSpeisesenf bewegten sich die Gehalte im Median zwi-schen 0,070mg/kg und 0,842mg/kg und damit auf nied-rigem Niveau. Haferflocken, rote, geschälte Linsen so-wie braune, ungeschälte Linsen wiesen mit Medianenvon 1,22mg/kg, 2,37mg/kg bzw. 2,14mg/kg vergleichs-weise erhöhte Nickel-Gehalte auf. Auch die Maxima von4,58mg/kg, 6,84mg/kg bzw. 5,31mg/kg lagen bei die-sen Lebensmitteln auf etwas höherem Niveau. GetreideundHülsenfrüchtenehmen inerhöhtemMaßeNickel ausdemBoden auf, wodurch die vergleichsweise höherenNi-ckel-Gehalte in Haferflocken und Linsen begründet sind.Auffällig ist zudem der relativ hohe Maximalgehalt beiHartweizenteigwaren in Höhe von 22mg/kg. Der Medi-angehalt von Nickel war in diesem Lebensmittel jedochunauffällig, sodass nicht von allgemein, sondern eher vonpunktuell erhöhten Gehalten auszugehen ist. Die ermit-telten Befunde zu Nickel in Linsen entsprechen in etwaden Ergebnissen der Untersuchung im Jahr 2001. Bei Reis,der bereits in den Jahren 2005 und 2008 im Rahmen desWarenkorb-Monitorings auf Nickel untersucht wurde, istaufgrund der damaligen nicht repräsentativen Proben-zahlen ein Vergleich der statistischen Kennwerte nichtdurchführbar.
Fazit
Für die meisten der im Jahr 2014 auf Nickel untersuchtenLebensmittel liegen keine bzw. nicht ausreichende Ergeb-nisse aus vorangegangenen Monitoringuntersuchungenals Vergleichsmöglichkeit vor. DieMediangehalte vonNi-ckel lagen bei den meisten untersuchten Lebensmittelnpflanzlichen Ursprungs auf niedrigem Niveau. Lediglichfür Linsen sowie Haferflocken wurden vergleichsweiseerhöhte Nickel-Gehalte festgestellt, weil Getreide und
Tab. 5.23 Ergebnisse der Chrom-Untersuchungen
Lebensmittel Proben-zahl
Anteil ProbenmitquantifizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[mg/kg Angebots-form]
Median[mg/kg Angebots-form]
Maximum[mg/kg Angebots-form]
Hafervollkornflocken/Haferflocken 138 43,5 0,054 0,020 0,494
Hartweizenteigwaren (eifrei) 108 63,9 0,027 0,024 0,122
Knoblauch 45 33,3 0,031 0,020 0,100
Kurkuma 55 100 1,37 0,882 8,41
Linsen (rot, geschält) 84 58,3 0,091 0,076 0,260
Linsen (braun, ungeschält) 111 98,2 0,160 0,139 0,580
Langkornreis 129 50,4 0,125 0,066 5,17
Reis (ungeschliffen, Vollkornreis) 67 61,2 0,379 0,075 11,9
Speisekleie aus Weizen 92 59,8 0,051 0,037 0,250
Speisesenf 52 73,1 0,061 0,045 0,273
Hülsenfrüchte in erhöhtem Maße Nickel aus dem Bodenaufnehmen.
5.1.8.8 ChromHafervollkornflocken/Haferflocken, Hartweizenteigwa-ren, Knoblauch, Kurkuma, Linsen, Reis, Speisekleie ausWeizen und Speisesenf wurden im Monitoring 2014erstmalig auch auf ihren Chrom-Gehalt untersucht. DieErgebnisse sind in Tabelle 5.23 zusammengestellt.
Der Anteil quantifizierbarer Gehalte der auf Chromuntersuchten Proben lag zwischen 33,3% (Knoblauch)und 100% (Kurkuma). Die Mediangehalte lagen bei demüberwiegenden Teil der untersuchten Lebensmittel imBereich zwischen 0,020mg/kg und 0,139mg/kg und da-mit auf niedrigemNiveau. Auffällig sind die relativ hohenMaximalgehalte von Langkorn- und Vollkornreis in Hö-he von 5,17mg/kg bzw. 11,9mg/kg. Die MediangehaltevonChromwaren indiesenReissorten jedochunauffällig,sodass nicht von allgemein, sondern eher von punktuellerhöhten Gehalten auszugehen ist.
Kurkuma wies von allen 2014 untersuchten Lebens-mitteln den höchsten Chrom-Gehalt auf. Für dieses Ge-würz wurden ein Mediangehalt von 0,882mg/kg und einMaximalgehalt von 8,41mg/kg ermittelt. Diese Befun-de sollten Anlass dafür sein, die Chrom-Gehalte diesesGewürzes weiterhin im Rahmen des Monitorings zu be-obachten. Auch sollte eine genauere Ermittlung der Kon-taminationsursachen erfolgen.
Fazit
Der Chrom-Gehalt lag im Median bei dem überwiegen-den Teil der 2014 erstmalig auf Chrom untersuchten Le-bensmittel auf niedrigem Niveau. Ein erhöhter Chrom-Gehalt wurde für Kurkuma ermittelt. Deshalb sollte die-ses Gewürz weiterhin im Rahmen des Monitorings beob-
66
5.1 Lebensmittel
achtet werden. Auch sollte eine genauere Ermittlung derKontaminationsursachen erfolgen.
5.1.9 Nitrat
Im Monitoring 2014 wurde erneut der Nitrat-Gehalt inEndivien, Feldsalat und Spinat untersucht. Die Ergebnis-se sind in Tabelle 5.24 aufgeführt. Zu allen 3 Erzeugnis-sen liegen Vergleichsdaten aus vorangegangenen Moni-toringuntersuchungen vor.
Nitrat war in nahezu allen untersuchten Proben vonEndivien, Feldsalat und Spinat quantifizierbar. DieNitrat-Gehalte lagen bei Feldsalat im Median bei 2.430mg/kgund im Maximum bei 4.800mg/kg. Diese Befunde ent-sprechen weitgehend den Ergebnissen aus früheren Mo-nitoringuntersuchungen (1995, 1997, 2004, 2006 und2011). Feldsalat enthält also nach wie vor relativ vielNitrat. Eine geringere Nitrat-Belastung wiesen Endivi-en und Spinat mit Mediangehalten von 873mg/kg bzw.749mg/kg insgesamt auf. Dennoch zeigten die Maximal-werte von 2.683mg/kg bzw. 3.063mg/kg auch bei diesenLebensmitteln punktuelle Belastungsspitzen. Bei Endivi-en liegen die Ergebnisse in der gleichen Größenordnungwie bei den Untersuchungen früherer Probenjahrgänge(1995, 1996 und 2011). Im Vergleich mit den Analysenda-ten für Spinat aus den Monitoringjahren 2008 und 2011ist eine Abnahme des Mediangehalts zu erkennen. In derVerordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] wurden Höchstge-halte für Nitrat in Spinat festgesetzt. Für frischen Spinatgilt ein Höchstgehalt von 3.500mg/kg und für haltbargemachten bzw. tiefgefrorenen Spinat ein Höchstgehaltvon 2.000mg/kg. Nur in einer von 153 Spinat-Proben(tiefgefroreneWare)war derHöchstgehalt fürNitrat über-schritten.
Fazit
Feldsalat wies von den imMonitoring 2014 untersuchtenLebensmitteln die höchsten Nitrat-Gehalte auf. Im Ver-gleich zu den Untersuchungen früherer Jahre ist die Ni-trat-Belastung bei Feldsalat nicht zurückgegangen. Feld-salat enthält alsonachwie vor relativ vielNitrat. Die Emp-fehlung, geeigneteMaßnahmen zur Verringerung der Ni-trat-Gehalte in diesem Lebensmittel zu etablieren, bleibtdamit bestehen.
Die Nitrat-Gehalte von Endivien und Spinat lageninsgesamt auf vergleichsweise niedrigerem Niveau; al-lerdings traten auch hier punktuelle Spitzenbelastun-gen auf. Im Vergleich mit den Analysendaten für Spinataus dem Monitoring früherer Jahre ist eine Abnahmedes Nitrat-Gehalts zu erkennen. In der Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] sind Höchstgehalte für Nitrat in Spinat
festgesetzt. Im Monitoring 2014 war nur in einer Spinat-Probe der geltende Höchstgehalt für Nitrat überschritten.
5.1.10 Perchlorat
Im Jahr 2014 wurden auch einige Lebensmittel pflanzli-cher Herkunft erstmalig im Rahmen des Monitorings aufPerchlorat untersucht. Die Ergebnisse zu den Erzeugnis-sen, von denen jeweils mindestens 10 Proben analysiertwurden, sind in Tabelle 5.25 dargestellt. Zu Feldsalat, Gur-ken, Spinat, Orangen, Zitronen, Birnen und Kirschen lie-gen Daten aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung2013 vor, die für einen Vergleich der Kontaminationssi-tuation herangezogen werden können.
Perchlorat war in nahezu allen im Monitoring 2014untersuchten Lebensmitteln quantifizierbar. LediglichKnoblauch und Maiskörner wiesen keine quantifizier-baren Gehalte an Perchlorat auf. Die meisten quantifi-zierbaren Perchlorat-Gehalte waren in den Blattgemüse-sorten Spinat, Feldsalat und Endivien sowie für Gurkenund Zitrusfrüchte zu verzeichnen. Ihr Anteil lag bei die-sen Lebensmitteln im Bereich von 18,5% (Orangen) und69% (Spinat). Auch lag das 95. Perzentil bei Feldsalat, En-divien und Gurken mit 0,061mg/kg, 0,179mg/kg bzw.0,093mg/kg auf vergleichsweise höherem Niveau. BeiFeldsalat und Gurken ist jedoch im Vergleich zu den Er-gebnissen aus der Lebensmittelüberwachung 2013 bereitsein Rückgang der Perchlorat-Gehalte zu erkennen. DesWeiteren ist für die Zitrusfrüchte Orangen und Zitronengegenüber dem Jahr 2013 eine Abnahme der Perchlorat-Gehalte festzustellen. Spinat wies von den imMonitoring2014 untersuchten Lebensmitteln die höchsten Perchlo-rat-Gehalte auf. Das 95. Perzentil lag hier bei 0,555mg/kgund der Maximalgehalt bei 3,90mg/kg. Im Vergleich zuden im Jahr 2013 durchgeführten Untersuchungen ist diePerchlorat-Belastung bei Spinat nicht zurückgegangen.Bei Birnen, grünen Bohnen, Karotten, Kartoffeln, Kürbis-sen, Kirschen, Beerenobst und Mais waren hingegen dieAnteile an quantifizierbaren Gehalten (1,9% bis 10%) so-wie das 95. Perzentil der Perchlorat-Gehalte (0,001mg/kgbis 0,007mg/kg) deutlich geringer. Die ermitteltenBefun-de zu Perchlorat in Birnen und Kirschen bestätigen denbereits im Jahr2013 fürdiese Lebensmittel ermitteltenge-ringen Belastungsgrad.
Im Rahmen eines harmonisierten Ansatzes zum Risi-komanagement hat die Europäische Kommission auf ei-ner Sitzungdes StändigenAusschusses für die Lebensmit-telkette undTiergesundheit am16. Juli 2013Referenzwer-te festgesetzt [31], um einerseits ein EU-weit einheitlichesVerbraucherschutzniveau sowie Rechtssicherheit für dieÜberwachung und die Vermarkter bei der BeurteilungderVerkehrsfähigkeit vonPerchlorat-Rückständen zuge-
67
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab.5.24
ErgebnissederNitrat-Untersuchungen
Lebensm
ittelProben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[%]
Mittelwert
[mg/kg
Angebots-
form
]
Median
[mg/kg
Angebots-
form
]
Maximum
[mg/kg
Angebots-
form
]
HGa[mg/kg]
Anzahl>
HGb
Anzahl>
HG
[%]
Endivien
106
99,1
921
873
2.683
Feldsalat
144
99,3
2.335
2.430
4.800
Spinat
153
100
895
749
3.063
3.500(frisch)/2.000(tiefgefroren)
1c0,7
aHG–Höchstgehaltgem
äßVerordnung
(EG)N
r.1881/2006[24]inderjew
eilsgeltendenFassung
bunterjew
eiligerBerücksichtigungfrischerodertiefgefrorenerWare
cGehalt:2.004mg/kg,Spinattiefgefroren,Herkunft:Deutschland
Tab.5.25
ErgebnissederPerchlorat-Untersuchungen
Lebensm
ittelb
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[%]
Mittelwert
[mg/kg
Ange-
botsform
]
Median
[mg/kg
Ange-
botsform
]
90.Perzentil
[mg/kg
Ange-
botsform
]
95.Perzentil
[mg/kg
Ange-
botsform
]
Maximum
[mg/kg
Ange-
botsform
]
RW
a
[mg/kg]
Anzahl>
RW
d
(Herkunft)
Anzahl
>RW[%]
Birnen
402,5c
0,005
00
0,003
0,175
0,2
––
grüneBohnen
229,1
0,002
00,011
0,021
0,022
0,5
––
Brombeeren
3910,3
0,001
00,005
0,021
0,023
0,5
––
Endivien
6527,7
0,012
00,016
0,061
0,353
1–
–
Feldsalat
8551,8
0,035
0,010
0,121
0,179
0,345
1–
–
Gurken
5451,9
0,027
0,005
0,063
0,093
0,461
0,5
––
Johannisbeeren
392,6c
0,0001
00
00,005
0,5
––
Karotten
329,4
0,001
00,005
0,007
0,009
0,2
––
Kartoffeln
412,4c
0,002
00
0,002
0,062
0,5
––
Kirschen
531,9c
0,0005
00
0,001
0,026
0,5
––
Knoblauch
110
––
––
–0,5
––
Kürbisse
633,2
0,0002
00
00,010
0,5
––
Maiskörner
110
––
––
–0,5
––
Orangen
5418,5
0,005
00,020
0,033
0,060
0,2
––
Spinat
4269,0
0,123
0,012
0,054
0,555
3,90
0,2
2(Deutschland)
4,8
Zitronen
4827,1
0,007
00,028
0,038
0,064
0,2
––
aRW–Referenzwertegemäß
ErklärungderEuropäischenKom
mission
zumVorkom
men
vonPerchloratinLebensmittelnvom16.Juli2013[31],diezurB
ewertung
derErgebnissedesJahres
2014
heranzuziehensind.
bNurErzeugnissedargestellt,von
denenmindestens10Proben
untersuchtwurden.
cnurineinerProbe
quantifizierbar
dübermittelteBew
ertungen
derUntersuchungseinrichtungen
68
5.2 Kosmetische Mittel
währleisten. In 2 von insgesamt 42 Proben Spinat war derReferenzwert in Höhe von 0,2mg/kg überschritten. Beiden übrigen Lebensmittelnwurden keineÜberschreitun-gen festgestellt.
Fazit
Perchlorat war in nahezu allen im Monitoring 2014 un-tersuchten Lebensmitteln quantifizierbar. Die meistenquantifizierbaren Perchlorat-Gehalte waren in den Blatt-gemüsesorten Spinat, Feldsalat und Endivien sowie fürGurken und Zitrusfrüchte (Zitronen und Orangen) zuverzeichnen. Die Perchlorat-Gehalte lagen bei Feldsalat,Endivien und Gurken auf vergleichsweise höherem Ni-veau, jedoch ist bei Feldsalat und Gurken im Vergleichzu den Ergebnissen aus der amtlichen Lebensmittelüber-wachung 2013 ein Rückgang der Gehalte zu erkennen.Spinat wies die höchsten Gehalte auf; im Vergleich zuden im Jahr 2013 durchgeführten Untersuchungen istdie Perchlorat-Belastung bei Spinat nicht zurückgegan-gen. Birnen, grüne Bohnen, Karotten, Kartoffeln, Kürbis-se, Kirschen, Beerenobst undMais enthielten sehr geringeMengen an Perchlorat.
Zur rechtlichen Bewertung wurden Referenzwerte zu-grunde gelegt, die die Europäische Kommission auf einerSitzung des Ständigen Ausschuss für die Lebensmittel-kette und Tiergesundheit am 16. Juli 2013 festgesetzt hatund die während des Untersuchungszeitraums Gültigkeitbesaßen. In 2 von insgesamt 42 Proben Spinat war der Re-ferenzwert in Höhe von 0,2mg/kg überschritten. Bei denübrigen Lebensmitteln wurden keine Überschreitungenfestgestellt.
5.2 Kosmetische Mittel
5.2.1 Nitrosamine in Haarfärbemitteln
Im Monitoring 2014 wurden Oxidationshaarfarben unddirektziehende Haarfarben (Tönungen) auf das krebser-zeugende Nitrosamin N-Nitrosodiethanolamin (NDELA)untersucht.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 5.26 zusammengefasst.Nach Artikel 14 Abs. 1a Kosmetik-Verordnung [8] dür-fenNitrosamine in kosmetischenMitteln nicht enthaltensein. Verbotene Stoffe sind nur dann in Spuren tolerier-bar, wenn dies unter guten Herstellungspraktiken tech-nischunvermeidbarunddaskosmetischeMittel sicher ist.Für bestimmte Stoffe, die auch in Haarfärbemitteln An-wendung finden, gilt entsprechendAbs. 1b in Verbindungmit Anhang III ein Höchstgehalt von 0,05mg/kg Nitro-samin. Grundsätzlich gilt für Nitrosamine als krebserzeu-gende Stoffe das sogenannte ALARA-Prinzip („as low as
reasonably achievable“). Danach sollte die Exposition ge-genüber NDELA auf technisch unvermeidbare Gehaltereduziert werden.
Bei Oxidationshaarfarben wurden in 10 von 189 Pro-ben (5,3%) und bei direktziehenden Haarfarben in 2 von97 Proben (2,1%) quantifizierbare Gehalte detektiert. Indiesen beiden Probenwurde der zuvor genannte Höchst-gehalt um das bis zu 7fache überschritten.
Fazit
Die Belastung von Oxidationshaarfarben und direkt-ziehenden Haarfarben (Tönungen) mit dem NitrosaminNDELA ist als gering einzustufen. In lediglich 12 von 286imdiesjährigenMonitoringuntersuchtenProbenwurdenquantifizierbare Gehalte des Nitrosamins NDELA detek-tiert.
Die beidenHöchstgehaltsüberschreitungen stellen an-gesichts der übrigen Ergebnisse Einzelfälle dar.
5.2.2 Mikrobieller Status von Haarfärbemitteln aufpflanzlicher Basis
Für Haarfärbemittel auf pflanzlicher Basis wurde der mi-krobielle Status für allgemeine Hygieneparameter sowieausgewählte fakultativ pathogene Mikroorganismen er-hoben. Diese Daten können einen ersten Hinweis aufdie Produkt- und Produktionshygiene der untersuch-ten Haarfärbemittel und damit auch auf eine möglichegesundheitliche Gefährdung durch die Keimbelastunggeben.
Die Bestimmung der Mikroorganismen erfolgt in derOriginalfarbe, die mit kaltem Medium angesetzt wurde,und in der Originalfarbe, die entsprechend der Angabein der Gebrauchsanweisung des Herstellers mit warmem,heißem oder kochendemMedium angesetzt wurde.
In den Tabellen 5.27, 5.28 und 5.29 sind das untersuch-te mikrobiologische Spektrum und die Art der in denHaarfärbemitteln nachgewiesenen und quantifizierbarenMikroorganismen aufgeführt.
Rechtliche Vorgaben zur mikrobiologischen Beschaf-fenheit von Haarfärbemitteln gibt es nicht. Kosmeti-sche Mittel müssen aber bei normaler oder vernünfti-gerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschli-che Gesundheit sicher sein. Als Orientierung kann derLeitfaden des Wissenschaftlichen Ausschusses für Ver-brauchersicherheit (SCCS) der Europäischen Kommissi-on dienen [32]. Danach sollte für kosmetische Mittel ei-ne Gesamtkeimzahl von 1.000KbE/g nicht überschrit-ten werden. In dem überwiegenden Teil (ca. 90%) deruntersuchten Haarfärbemittel, die mit kaltem Mediumangesetzt wurden, überschritten die Keimzahlen diesen
69
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab. 5.26 Ergebnisse der Untersuchungen auf N-Nitrosodiethanolamin (NDELA)
Erzeugnis Nitrosamin Proben-zahl
Anteil Proben mitquantifizierbarenGehalten [Anzahl/%]a
Mittelwert[mg/kg]
Median[mg/kg]
90. Perzentil[mg/kg]
95. Perzentil[mg/kg]
Maximum[mg/kg]
Oxidations-haarfarbe
N-Nitroso-diethanolamin(NDELA)
189 10/5,3 0,001 0 0,005b 0,005b 0,005
DirektziehendeHaarfarbe(Tönung)
N-Nitroso-diethanolamin(NDELA)
97 2/2,1 0,007 0 0,010 0,010 0,362
a Quantifizierbare Gehalte weisen darauf hin, dass im Haarfärbemittel N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) enthalten war. Nitrosamine dürfen nachArtikel 14 Abs. 1a Kosmetik-Verordnung [8] nicht in kosmetischenMitteln enthalten sein.b Zur Erläuterung, warum das 90. und 95. Perzentil mit dem höchsten gemessenen Gehalt übereinstimmen bzw. darüber liegen, s. im Glossar unter„StatistischeKonventionen“.
Tab. 5.27 Ergebnisse der nachgewiesenenMikroorganismen
Parameter Originalfarbe, angesetzt mit kaltemMedium Originalfarbe, angesetzt nach Gebrauchsan-weisung des Herstellers
Anzahl untersuchterProben
Anzahl ProbenmitnachgewiesenenMikroorganismena
Anzahl untersuchterProben
Anteil Proben mitnachgewiesenenMikroorganismena
aerobe mesophile Keime 129 117 126 116
Schimmelpilze 110 93 108 43
Enterobacteriaceae 94 50 77 7
Escherichia coli 124 0 108 0
Staphylococcus aureus 75 0 71 0
Staphylococcus aureus – koagulase-positivb 16 0 16 0
Pseudomonas aeruginosa 152 0 149 0
Candida albicans 72 0 71 0
Enterobacter cloacaeb 2 2 –
Genus Clostridiumb 1 1 –
Genus Enterobacterb 1 1 –
Genus Klebsiellab 1 1 –
Hefen und Verwandteb 40 2 37 0
Klebsiella oxytocab 1 1 –
a mindestens zu erreichende Nachweisgrenze 10 KbE/g bzw. qualitativer Nachweis/0,1 gb freiwillige Untersuchung
Wert erheblich. Eine Reduktion der Gesamtkeimzahl warnach Herstellen der Originalfarbe entsprechend der Ge-brauchsanweisung mit warmem, heißem oder kochen-dem Medium zu beobachten. Allerdings wurde auch indiesen Proben der empfohlene Grenzwert deutlich über-schritten.
Schimmelpilze wurden in 85% der untersuchten Pro-ben, die mit kaltem Medium angesetzt wurden, nachge-wiesen. Durch Ansetzen in warmem, heißem oder ko-chendemMediumwurde sowohl dieAnzahl der positivenProben als auch deren Wertebereich deutlich gesenkt.Noch stärker ausgeprägt war diese Beobachtung bei derUntersuchung der Haarfärbemittel auf Enterobacteria-
ceae sowie Hefen und deren Verwandte. Enterobacteria-ceae wurden nach Ansetzen der Originalfarbe laut Ge-brauchsanweisung des Herstellers nur noch in 7 Proben,Hefen und deren Verwandte in keiner Probe nachgewie-sen.
Die entsprechend des Leitfadens des SCCS für kosme-tische Mittel eingestuften potenziell pathogenen KeimePseudomonas aeruginosa,Staphylococcus aureusundCan-dida albicanswurden in den untersuchten Haarfärbemit-teln nicht nachgewiesen.
Die festgestellten Keimzahlen können als Indikatorfür unzureichende hygienische Verhältnisse im Herstel-lungsbetrieb und/oder mikrobiologisch belastetes Aus-
70
5.2 Kosmetische Mittel
Tab.5.28
Ergebnissederquantitativen
UntersuchungenaufM
ikroorganism
en;O
riginalfarbe,angesetztmitkaltem
Medium
Parameter
Anzahlunter-
suchterProben
AnzahlProbenmitquantifizier-
barenMikroorganismen
aMittelwert
[KbE/g]
Median
[KbE/g]
90.Perzentil
[KbE/g]
95.Perzentil
[KbE/g]
Maximum
[KbE/g]
aerobe
mesophileKeime
129
117
816.718
230.000
2.000.000
3.700.000
9.400.000
Schimmelpilze
110
9342.930
11.000
80.100
274.000
1.000.000
Enterobacteriaceae
9450
4.506
1011.500
22.250
85.000
Hefen
undVerwandteb
402
870
0456
3.000
Escherichiacoli
124
0–
––
––
amindestenszuerreichendeNachw
eisgrenze10
KbE/g
bfreiwilligeUntersuchung
Tab.5.29
Ergebnissederquantitativen
UntersuchungenaufM
ikroorganism
en;O
riginalfarbe,angesetztnach
Gebrauchsanweisung
desH
erstellers
Parameter
Anzahlunter-
suchterProben
AnzahlProbenmitquantifizier-
barenMikroorganismen
aMittelwert
[KbE/g]
Median
[KbE/g]
90.Perzentil
[KbE/g]
95.Perzentil
[KbE/g]
Maximum
[KbE/g]
aerobe
mesophileKeime
126
116
435.751
120.000
712.000
2.600.000
6.900.000
Schimmelpilze
108
435.195
03.910
11.010
250.000
Enterobacteriaceae
777
1.439
03
3.210
82.000
Hefen
undVerwandteb
370
––
––
–
Escherichiacoli
108
0–
––
––
amindestenszuerreichendeNachw
eisgrenze10
KbE/g
bfreiwilligeUntersuchung
71
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
gangsmaterial gewertet werden. Frühere Untersuchun-gen zeigten (Bericht LAVES [33]), dass Keimzahlen im Be-reich von 105 bis 107 KbE/g bei diesen Produkten nichtungewöhnlich sind, da sie in der Regel naturbelassenepflanzlicheBestandteile enthalten. Allerdings solltenVer-braucher die Gebrauchshinweise (z. B. Zubereitung mitheißem Wasser) unbedingt berücksichtigen und die Pro-dukte nur auf intakter Haut anwenden. Mit Hinblick aufdie nachgewiesenen Schimmelpilze sollte beim Anrüh-ren des Haarfärbemittels entstehender Pulverstaub nichteingeatmet werden, da dieser bei empfindlichen Perso-nen allergische Symptome auslösen kann. Darüber hin-aus sollte geklärtwerden, inwieferndermikrobielle Statusdieser kosmetischenProdukte, insbesondere derRohstof-fe, durch Herstellung nach guter Herstellungspraxis ver-bessert werden kann.
Fazit
Die Untersuchungen zummikrobiellen Status von Haar-färbemitteln auf pflanzlicher Basis ergaben für denGroßteil der Proben eine hohe Gesamtkeimzahl, was aufunzureichendehygienischeVerhältnisse imHerstellungs-betrieb und/oder mikrobiologisch belastetes Ausgangs-material hinweisen kann. Hohe Keimzahlen sind beidiesen Produkten nicht ungewöhnlich, da sie in der RegelnaturbelassenepflanzlicheBestandteile enthalten. Poten-ziell pathogene Keime wurden nicht nachgewiesen. EineReduktion der Gesamtkeimzahl war nach Zubereitunggemäß der Gebrauchsanweisung mit heißem Wasser zubeobachten.
5.3 Bedarfsgegenstände
5.3.1 Polyzyklische aromatischeKohlenwasserstoffe (PAK) in Spielwaren
Eine Vielzahl von Spielwaren wurde auf den Gehalt vonpolyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)in der Lackschicht analysiert.
Auf Initiative Deutschlands hat die Europäische Kom-mission am 6. Dezember 2013 die Verwendung vonkrebserzeugenden PAK in Verbraucherprodukten mitder Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 [34] (zur Änderungder REACH-Verordnung [35]) beschränkt. Danach ist für8 nach Kategorie 1B als beim Menschen wahrschein-lich krebserzeugend eingestufte PAK ein Konzentrations-grenzwert von 0,5mg/kg festgelegt. Dieser gilt für Spiel-zeug, das erstmals ab dem 27. Dezember 2015 in denVerkehr gebracht wird und bezieht sich auf Spielzeug-bestandteile aus Kunststoff oder Gummi, die bei norma-
ler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendungunmittelbar, länger oder wiederholt für kurze Zeit mitder menschlichen Haut oder der Mundhöhle in Berüh-rung kommen. Lackiertes Spielzeug ist für diesenKontaktbestimmt, da der Lack vorhersehbar abgenagt und auf-genommen wird. Dieser Expositionspfad wurde in derREACH-Verordnung [35] noch nicht berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in Tabel-le 5.30 dargestellt.
In der Lackschicht von Spielzeug waren die in derREACH-Verordnung [35] aufgeführten 8 PAK je nachSubstanz zu 9,7% bis 30,4% quantifizierbar. Chrysenwurde am häufigsten quantifiziert, gefolgt von Benzo-(a)anthracen, Benzo(e)pyren und Benzo(a)pyren. Die Me-diane der 8 PAK lagen mit 0mg/kg bis 0,05mg/kg unddas 95. Perzentil mit 0,10mg/kg bis 0,22mg/kg unter-halb des zukünftigen Grenzwertes. Würden die im Rah-men dieses Monitorings untersuchten Spielzeugprobenerstmalig ab dem 27. Dezember 2015 in den Verkehr ge-brachtwerden,hätten0,5%derProbendenGrenzwert fürBenzo(a)anthracen, 1,4% der Proben den Grenzwert fürChrysen und 1,0% der Proben den Grenzwert für Diben-zo(a,h)anthracen überschritten.
Für andere ebenfalls nachgewiesene PAK, die nichtunter die REACH-Verordnung [35] fallen, lag der gemes-sene Gehalt über 0,5mg/kg. Beispielsweise wurden fürNaphthalin Gehalte von bis zu 66,9mg/kg (90. Perzentil:3,78mg/kg) und für Phenanthren und Pyren Maxi-malgehalte von jeweils 4,4mg/kg ermittelt. Allerdingsweisen alle 3 Substanzen (s. auch Stellungnahme desBfR [36]) verglichen mit der Leitsubstanz Benzo(a)pyreneine 1.000fach geringere Toxizität (Toxizitäts-Äquivalenz-Faktor (TEF) 0,001) auf.
Fazit
Die Belastung der Lackschichten von Spielwaren mitPAK ist unter Heranziehung der zukünftigen Konzentra-tionsgrenzwerte als gering einzustufen. Lediglich 6 von219 Untersuchungen enthielten PAK-Gehalte über denab dem 27. Dezember 2015 geltenden Grenzwerten. Auf-fällige Maximalgehalte wie 66,9mg/kg Naphthalin oder4,4mg/kgPhenanthrenundPyren stammenvonPAKmiteiner vergleichsweise geringen Toxizität.
Der Expositionspfad von PAK durch „Abnagen“ von8mg Spielzeugmaterial pro Tag (das entspricht der an-genommenen Aufnahmemenge; Europäische Kommissi-on, Erläuternde Leitlinien zur Richtlinie 2009/48/EG [37])ist nicht durch die REACH-Verordnung [35] abgedeckt.Daher könnte ergänzend eine Beurteilung der PAK-Gehalte im verschluckbaren Anteil die Interpretation derBefunde verbessern.
72
5.3 Bedarfsgegenstände
Tab.5.30
ErgebnissederU
ntersuchungenderLackschichtvonSpielzeugaufPAK
Stoff
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[Anzahl/%]
Mittelwert
[mg/kg
Lack]Median
[mg/kg
Lack]90.Perzentil
[mg/kg
Lack]95.Perzentil
[mg/kg
Lack]Maximum
[mg/kg
Lack]Konzentrations-
grenzw
erta[mg/kg]Anzahl>
Konzen-
trationsgrenzw
erta
[Anzahl/%]
Benzo(a)pyren
207
40/19,3
0,039
0,003
0,100
0,100
0,400
0,5
–
Dibenzo(a,h)anthracen
207
20/9,7
0,050
00,100
0,200
0,845
0,5
1/0,5
Benzo(a)anthracen
207
55/26,6
0,062
0,015
0,100
0,202
0,850
0,5
3/1,4
Benzo(b)fluoranthen
207
26/12,6
0,047
0,015
0,100
0,100
0,500
0,5
–
Benzo(j)fluoranthen
193
28/14,5
0,027
00,100
0,100
0,310
0,5
–
Benzo(k)fluoranthen
207
32/15,5
0,048
0,003
0,100
0,220
0,383
0,5
–
Benzo(e)pyren
188
42/22,3
0,038
0,006
0,100
0,100
0,320
0,5
–
Chrysen
207
63/30,4
0,069
0,050
0,125
0,203
0,700
0,5
2/1,0
Indeno(1,2,3,c,d)pyren
170
13/7,6
0,040
00,100
0,200
0,900
––
Benzo(g,h,i)perylen
170
17/10,0
0,045
00,100
0,145
0,900
––
Anthracen
147
29/19,7
0,062
00,105
0,218
0,577
––
Acenaphten
147
43/29,3
0,066
00,209
0,298
1,58
––
Acenaphthylen
147
54/36,7
0,040
0,012
0,100
0,135
0,320
––
Fluoranthen
147
82/55,8
0,217
0,100
0,472
0,658
3,40
––
Fluoren
147
67/45,6
0,154
0,100
0,402
0,541
0,990
––
Naphthalin
136
102/75,0
1,72
0,306
3,78
6,08
66,9
––
Phenanthren
147
115/78,2
0,687
0,520
1,52
2,07
4,40
––
Pyren
147
91/61,9
0,270
0,100
0,514
0,796
4,40
––
7H-Benzo-(c)-fluoren
814/4,9
0,001
00,005
0,007
0,020
––
Cyclopenta(c,d)pyren
102
25/24,5
0,009
00,032
0,047
0,140
––
Dibenzo(a,e)pyren
107
0–
––
––
––
Dibenzo(a,h)pyren
106
0–
––
––
––
Dibenzo(a,i)pyren
860
––
––
––
–
Dibenzo(a,l)pyren
107
1/0,9
0,001
00
00,100
––
5-Methylchrysen
102
1/1,0
0,001
00
00,058
––
aKonzentrationsgrenzwertegemäß
Verordnung
(EU)N
r.1272/2013[34]
73
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
5.3.2 Freisetzung von Elementen ausBedarfsgegenständen mitLebensmittelkontakt
Schwermetalle sind ubiquitär vorhanden und könnenüber Nahrungsmittel, Trinkwasser, kosmetische Mitteloder Bedarfsgegenstände aufgenommen werden und dieGesundheit schädigen. Die im Rahmen des Monito-rings untersuchten keramischen Gegenstände könnenz. B. durch die aufgebrachten farbigen Glasuren Schwer-metalle wie Blei, Cadmium oder Cobalt enthalten.
Keramik- und Glasgegenstände mit Lebensmittelkon-takt wurden auf die Freisetzung (Lässigkeit) von Elemen-ten untersucht. Neben füllbaren (Fülltiefe > 25mm, z. B.Tassen, Schüsseln) und nicht füllbaren Keramikgegen-ständen (Fülltiefe � 25mm, z. B. Teller) wurde auch derTrinkrand (farbig, goldenodermetallisch) vonTassenundGläsern analysiert.
In Anlage 6 der Bedarfsgegenständeverordnung [38]sind für Blei und Cadmium Höchstmengen festgelegt,die beim Übergang aus füllbaren und nicht füllbaren Ge-genständen auf Lebensmittel nicht überschritten werdendürfen. In der DIN 51032 [39] sind Grenzwerte für dieAbgabe von Blei und Cadmium aus dem Trinkrand auf-geführt.
5.3.2.1 Untersuchung füllbarer KeramikgegenständeDie Ergebnisse der Untersuchung zur Freisetzung vonElementen aus füllbaren Keramikgegenständen sind inTabelle 5.31 aufgeführt.
Aus den füllbaren Keramikgegenständen waren dieElemente zu 0% bis 32,6% quantifizierbar. Barium wur-de amhäufigsten quantifiziert, gefolgt vonBlei, Cadmiumund Chrom. Die Höchstmengen von 4mg Blei/l Migratund 0,3mg Cadmium/l Migrat wurden von keiner Probeüberschritten. Höhere Werte wurden nur für die Abgabevon Cobalt gemessen. Die im Jahr 2006 im Rahmen desBundesweiten Überwachungsplans (BÜp) untersuchtenfüllbaren Keramikgefäße wiesen im Allgemeinen höhereWerte für die Abgabe von Blei, Cadmium und Cobalt undauch Grenzwertüberschreitungen auf.
5.3.2.2 Untersuchung nicht füllbarerKeramikgegenstände
Die Ergebnisse der Untersuchung zur Freisetzung vonElementen aus nicht füllbaren Keramikgegenständensind in Tabelle 5.32 dargestellt.
Aus den nicht füllbaren Keramikgegenständen wa-ren die Elemente zu 0% bis 61,7% quantifizierbar. Bari-um wurde am häufigsten quantifiziert, gefolgt von Blei,Cadmium und Antimon. Der Median für Blei lag mit0,01mg/dm2 und das 95. Perzentil mit 0,30mg/dm2 un-
terhalb der Höchstmenge von 0,8mg Blei/dm2 Kontakt-fläche. Überschritten wurde dieser Wert nur von 5 un-tersuchten Proben (entspricht 4%). Eine dieser Probenerreichte einen Maximalwert von 28,5mg/dm2 Kontakt-fläche, was aber aufgrund des geringen Medianwertesund der restlichenHöchstmengenüberschreitungen (ma-ximal 3,4fach) auf einen Einzelfall hindeutet. Die Höchst-menge von 0,07mg Cadmium/dm2 Kontaktfläche wurdevon keiner Probe überschritten.
Auch in den nicht füllbaren Keramikgegenständenwurden erhöhte Werte für die Abgabe von Cobalt quan-tifiziert.
Gegenüber dem im Jahr 2006 durchgeführten BÜp hatdie Zahl der Grenzwertüberschreitungen für die Abgabevon Blei und Cadmium aus nicht füllbaren Keramikge-genständenabgenommen, so auchderMittelwertundderMaximalwert für Cadmium. Für Blei und Cobalt wurdeeine Erhöhung des Mittelwertes und des Maximalwertesfestgestellt.
5.3.2.3 Untersuchung des TrinkrandsDie Ergebnisse der Untersuchung zur Freisetzung vonElementen aus demTrinkrand vonGlas- und Keramikge-genständen sind in Tabelle 5.33 zusammengestellt.
Die Befunde für Trinkränder zeigen, dass 1,1% der un-tersuchten Proben den Grenzwert für Blei um das bis zu1,6fache und 2,8% der Proben den Grenzwert für Cadmi-ummaximal um das 1,5fache überschritten. Eine erhöhteFreisetzung vonCobalt wurde auch aus denTrinkrändernnachgewiesen.
Fazit
Summarisch wurden die Höchstmengen für Blei undCadmium in 525 Untersuchungen 12-mal (entspricht2,3%) überschritten. In den 3 Produktkategorien wurdendeutlich bestimmbare Werte für die Abgabe von Cobaltgemessen. Allerdings existieren für Cobalt und andereElemente aus keramischen Gegenständen derzeit keineGrenz- oder Richtwerte.
ImHinblick auf die derzeitig existierendenGrenzwerteist die Abgabe von Elementen aus Keramikgegenständenals gering einzustufen.
74
5.3 Bedarfsgegenstände
Tab.5.31
ErgebnissederU
ntersuchungenzurFreisetzungvonElem
entenausfüllbaren
Keram
ikgegenständen
Elem
ent
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[Anzahl/%]
Mittelwert
[mg/lM
igrat]
Median
[mg/lM
igrat]
90.Perzentil
[mg/lM
igrat]
95.Perzentil
[mg/lM
igrat]
Maximum
[mg/lM
igrat]
Höchstm
enge
a
[mg/lM
igrat]
Anzahl>
Höchst-
menge
a
[Anzahl/%]
Blei
198
59/29,8
0,039
0,006
0,050
0,100
1,45
4–
Cadmium
199
46/23,1
0,004
0,001
0,011
0,014
0,125
0,3
–
Antimon
b96
13/13,5
0,004
0,005
0,010
0,010
0,013
––
Arsen
b97
9/9,3
0,001
0,001
0,002
0,003
0,018
––
Barium
b95
31/32,6
0,041
0,010
0,110
0,250
0,770
––
Chrom
b113
26/23,0
0,006
0,010
0,010
0,010
0,013
––
Cobaltb
187
34/18,2
0,146
0,002
0,125
0,125
7,72
––
Nickelb
128
15/11,7
0,006c
0,005c
0,010c
0,010c
0,004
––
Quecksilber
b53
0–
––
––
––
aHöchstm
engegemäß
Anlage6derB
edarfsgegenständeverordnung[38],diebeim
Übergangausfüllbaren
undnichtfüllbaren
GegenständenaufLebensm
ittelnichtüberschrittenwerden
dürfen.
bfreiwilligeUntersuchung
cZurErläuterung,warum
Mittelwert,Median,90.Perzentilbzw.95.Perzentilüberdemhöchsten
gemessenenGehaltliegen,s.im
Glossarunter„Statistische
Konventionen“.
75
5 Ergebnisse des Warenkorb-Monitorings
Tab.5.32
ErgebnissederU
ntersuchungenzurFreisetzungvonElem
entenausnichtfüllbaren
Keram
ikgegenständen
Elem
ent
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[Anzahl/%]
Mittelwert
Median
90.Perzentil
95.Perzentil
Maximum
Höchstm
enge
aAnzahl>
Höchst-
menge
a[Anzahl/%]
GehaltimMigrat[mg/l]
Blei
111
61/55,0
3,31
0,050
1,23
8,84
218
––
Cadmium
111
43/38,7
0,018
0,003
0,065
0,135
0,260
––
Antimon
b41
9/22,0
0,003
0,001
0,010
0,011
0,015
––
Arsen
b42
9/21,4
0,001
0,001
0,003
0,005
0,006
––
Barium
b34
14/41,2
0,109
0,010
0,480
0,698
0,810
––
Chrom
b55
20/36,4
0,008
0,005
0,010
0,010
0,190
––
Cobaltb
100
32/32,0
0,354
0,004
0,125
2,78
16,7
––
Nickelb
6714/20,9
0,005
0,004
0,010
0,010
0,029
––
Quecksilber
b15
0–
––
––
––
Gehaltbezogen
aufdieKontaktfläche
[mg/dm
2 ]
Blei
125
48/38,4
0,332
0,009
0,101
0,297
28,5
0,8
5/4,0
Cadmium
125
29/23,2
0,002
0,002
0,005
0,012
0,027
0,07
–
Antimon
b39
8/20,5
<0,001
<0,001
0,001
0,002c
0,001
––
Arsen
b40
6/15,0
<0,001
<0,001
0,001c
0,001c
<0,001
––
Barium
b47
29/61,7
0,008
0,001
0,034
0,051
0,063
––
Chrom
b67
9/13,4
0,001
0,001
0,003
0,003
0,013
––
Cobaltb
114
20/17,5
0,033
0,001
0,025
0,164
1,51
––
Nickelb
791/1,3
0,001
<0,001
0,003c
0,003c
0,003
––
Quecksilber
b13
0–
––
––
––
aHöchstm
engegemäß
Anlage6derB
edarfsgegenständeverordnung[38],diebeim
Übergangausfüllbaren
undnichtfüllbaren
GegenständenaufLebensm
ittelnichtüberschrittenwerden
dürfen.
bfreiwilligeUntersuchung
cZurErläuterung,warum
das90.Perzentilbzw.95.Perzentildem
höchsten
gemessenenGehaltentsprechen
bzw.überdiesemliegen,s.im
Glossarunter„Statistische
Konventionen“.
76
5.3 Bedarfsgegenstände
Tab.5.33
ErgebnissederU
ntersuchungenzurFreisetzungvonElem
entenausdemTrinkrandvonGlas-oderKeram
ikgegenständen
Elem
ent
Proben-
zahl
AnteilProben
mit
quantifizierbaren
Gehalten[Anzahl/%]
Mittelwert
Median
90.Perzentil
95.Perzentil
Maximum
Grenzwerta
Anzahl>
Grenz-
werta[Anzahl/%]
GehaltimMigrat[mg/l]
Blei
161
84/52,2
0,309
0,050
1,12
2,07
5,61
––
Cadmium
160
73/45,6
0,081
0,005
0,234
0,526
2,66
––
Antimon
b60
17/28,3
0,012
0,005
0,038
0,038
0,200
––
Arsen
b56
3/5,4
0,001
0,001
0,001
0,003
0,007
––
Barium
b57
16/28,1
0,103
0,010
0,388
0,644
0,980
––
Chrom
b90
26/28,9
0,006
0,005
0,010
0,010
0,041
––
Cobaltb
141
47/33,3
0,235
0,004
0,125
0,148
10,7
––
Nickelb
9920/20,2
0,005c
0,005c
0,010c
0,010c
0,004
––
Quecksilber
b13
0–
––
––
––
Gehaltbezogen
aufden
Gegenstand[mg/Gegenstand]
Blei
181
90/49,7
0,085
0,015
0,147
0,232
3,20
22/1,1
Cadmium
180
62/34,4
0,015
0,002
0,030
0,079
0,293
0,2
5/2,8
Antimon
b56
5/8,9
0,002
0,001
0,008
0,008
0,022
––
Arsen
b53
3/5,7
<0,001
<0,001
<0,001
0,001c
0,001
––
Barium
b76
33/43,4
0,016
0,002
0,058
0,100
0,196
––
Chrom
b107
4/3,7
0,001c
0,001c
0,002c
0,003c
<0,001
––
Cobaltb
164
34/20,7
0,052
0,002
0,025
0,042
2,14
––
Nickelb
118
1/0,8
0,002
0,001
0,002
0,005
0,001
––
Quecksilber
b14
0–
––
––
––
aGrenzwertegemäß
DIN
51032[39]fürdieAbgabevonBleiundCadmiumausB
edarfsgegenständen
bfreiwilligeUntersuchung
cZurErläuterung,warum
Mittelwert,Median,90.Perzentilbzw.95.Perzentildem
höchsten
gemessenenGehaltentsprechen
bzw.überdiesemliegen,s.im
Glossarunter„Statistische
Kon-
ventionen“.
77
6Ergebnisse des Projekt-Monitorings
Zur Untersuchung von speziellen Fragestellungen bein-haltete das Monitoring 2014 folgende 7 Projekte (P01 bisP07):� P01 – Antibiotika in Geflügelmuskel� P02 – Pflanzenschutzmittelrückstände in getrockne-
tem Beerenobst� P03 – Pyrrolizidinalkaloide in Honig� P04 – Dioxine und PCB in Säuglingsnahrung� P05 – Aflatoxine und Ochratoxin A in Trockenfeigen� P06 – Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
in Broten� P07 – Gesamtarsen und anorganisches Arsen in Reis
und in bestimmten ReisproduktenDiese Projekte sind unter Federführung einer Unter-suchungseinrichtung der amtlichen Lebensmittelüber-wachung oder des Bundesinstituts für Risikobewertung(BfR) durchgeführt worden. Die in diesemKapitel enthal-tenen Projektberichte sind inhaltlich von den koordinie-renden Berichterstattern/-innen erstellt worden.
AufnähereErläuterungen,HintergrundinformationenundDefinitionen zuFachbegriffenund zudenuntersuch-ten Stoffen wird hierbei verzichtet. Diese sind im Glossaram Ende des Berichts dargestellt.
Die federführende Einrichtung, die Autorinnen undAutoren und die teilnehmenden Untersuchungsämtersind am Anfang eines jeden Projektberichtes genannt.
6.1 Projekt 01: Antibiotika in Geflügelmuskel
Federführendes Amt: LGL ErlangenAutor: Dr. Heinrich HoltmannspötterTeilnehmende Ämter: LLBB, LHL Wiesbaden, CVUA-
MEL, LUA Koblenz, LUA Sachsen,LAV Halle, TLV Bad Langensalza
In der Nutztierhaltung werden Arzneimittel zur Thera-pie und Gesunderhaltung von Tieren oder Tierbeständeneingesetzt. Werden erkrankte Tiere mit Antibiotika be-handelt, können Rückstände davon in von den Tierengewonnenen Lebensmitteln zurückbleiben. Zum Schutz
der Verbraucher wurden Rückstandshöchstmengen (Ma-ximum Residue Limits, MRL) festgelegt, die im Lebens-mittel nicht überschritten sein dürfen. Einige Wirkstof-fe dürfen zudem nicht bei lebensmittelliefernden Tiereneingesetzt werden [40].
Angesichts der aktuellen Diskussion über zunehmen-de Antibiotikaresistenzen und der Forderung nach Ver-ringerung des Antibiotikaeinsatzes bei Tieren wird eszunehmend wichtig, valide Daten zu Antibiotikarück-ständen in Lebensmitteln zur Verfügung stellen zu kön-nen. Mit diesem Projekt soll erstmals eine statistischeErhebung zu Antibiotikarückständen in Geflügelmusku-latur erstellt werden, die im Gegensatz zu anderen Pro-grammen wie dem Nationalen Rückstandskontrollplandie Belastung in verbrauchernahen Lebensmitteln imEinzelhandel erfasst.
Insgesamt 125 Proben Hähnchenfleisch und 84 Pro-ben Putenfleisch wurden von Untersuchungseinrichtun-gen auf Antibiotikarückstände geprüft (Tab. 6.1), in einemLand wurden 3 dieser Proben mit einem Hemmstoff-test analysiert. Vorgesehen war die Untersuchung von36Wirkstoffen als Pflicht und 16weiteren Antibiotika auffreiwilliger Basis. Allerdings wurden nicht alle Proben aufalle Pflichtstoffe untersucht. Neben diesen 52 Analytenwurden Einzelergebnisse zuweiterenWirkstoffen gemel-det.
In Putenmuskel wurden mit 29,8% der Proben häu-figer Antibiotikarückstände gefunden als in Hähnchen-fleisch mit 4,8% der Proben. In einer Probe Hähnchen-muskel war derMRL fürDoxycyclin knapp überschritten.
Aus der Darstellung der nachgewiesenen Rückstän-de (Abb. 6.1 und 6.2) lässt sich ablesen, dass vor allemRückstände aus der Gruppe der Tetracycline (Tetracyclin,Oxytetracyclin, Doxycyclin) und Enro-/Ciprofloxacin ge-funden wurden. Diese Ergebnisse korrelieren mit denbekannten Anwendungsmengen von Antibiotika in derGeflügelmast. Meist waren die nachweisbaren Antibioti-ka-Gehalte deutlich unter den zulässigenHöchstmengen.In einem Fall konnte eine MRL-Überschreitung festge-stellt werden.
79Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2014, DOI 10.1007/978-3-319-26967-2_6,© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2016
6 Ergebnisse des Projekt-Monitorings
Abb. 6.1 Anteil von Hähnchen-Proben mit Antibiotika-Rückständen (MRLD Maximum Residue Limit, Rückstandshöchstmenge; BG D Bestim-mungsgrenze; NG DNachweisgrenze, n D Anzahl der auf den jeweiligen Parameter untersuchten Proben)
Abb. 6.2 Anteil von Puten-Proben mit Antibiotika-Rückständen (BG D Bestimmungsgrenze; NG D Nachweisgrenze; n D Anzahl der auf denjeweiligen Parameter untersuchten Proben)
80
6.2 Projekt 02: Pflanzenschutzmittelrückstände in getrocknetem Beerenobst
Tab. 6.1 Zusammengefasste Ergebnisse zu den Antibiotikauntersuchungen in Geflügelfleisch
Erzeugnis Proben-zahl
Anzahl Proben ohnequantifizierbareRückstände
Anzahl ProbenmitquantifizierbarenRückständen
>Nachweisgrenze > Bestimmungsgrenze davon>MRLa
Hähnchenfleisch 125 119 6 2 4 1
Putenfleisch 84 59 25 11 14 0
a MRL – Rückstandshöchstmenge gemäß Verordnung (EU) Nr. 37/2010 [40]
Darüber hinaus war ein Cinoxacinbefund in einer von13 Hähnchen-Proben auffällig. Für dieses Antibiotikumist kein MRL festgelegt und es darf bei lebensmittellie-fernden Tieren nicht angewendet werden. Sechs auf die-sen Stoff untersuchte Putenfleisch-Proben waren rück-standsfrei.
Fazit
Höchstmengenüberschreitungen von Antibiotikarück-ständen in Geflügelfleisch sind Ausnahmen. Nachweis-bare Antibiotika-Gehalte unterhalb der zulässigen Rück-standshöchstmengen wurden in ca. 5% der Hähnchen-fleischproben und bei etwa 30% der Putenfleischprobenin Produkten des Einzelhandels gefunden. Die Unter-suchungen im Rahmen des Monitorings sollten mit ei-nem angemessenen zeitlichen Abstand wiederholt wer-den.
6.2 Projekt 02: Pflanzenschutzmittelrückständein getrocknetem Beerenobst
Federführendes Amt: CVUA-MELAutorin: Dr. Sabine BrachtTeilnehmende Ämter: LLBB, CVUA Stuttgart, LGL Erlan-
gen, LUA Bremen, HU Hamburg,LALLFRostock, LAVES LVI Braun-schweig/Hannover, LAVES LVIOl-denburg, CVUAWestfalen, CVUA-OWL, CVUA-RRW, CUA Düssel-dorf, CVUA Rheinland, LUA Spey-er, LSH Neumünster, LAV Halle,TLV Bad Langensalza
Trockenbeeren sind äußerst beliebte Zutaten zu Kuchen,Gebäck,Müsli oderFruchtschnittenundwerdenals SnackauchvonKinderngerneverzehrt. Strenggenommenhan-delt es sich bei den meisten Vertretern dieser Beeren umSultaninen, die bereits als frische Traube keinen Kernmehr besitzen. Lediglich kernhaltige Sorten liefern nachder Trocknung die sogenannten Rosinen. Aus der Trock-nung der Beeren einer bestimmten kernlosen, kleineren,griechischen Rebsorte entstehen die etwas dunkleren Ko-rinthen, die gerne zum Backen verwendet werden.
Das Ziel dieses Projekts war es festzustellen, inwie-weit getrocknete Trauben durch Rückstände von Pflan-zenschutzmittel-Wirkstoffen belastet sind. Dazu soll-te sowohl die Überschreitung von gesetzlich festlegtenHöchstgehalten als auch die Belastung von Proben mitMehrfachrückständen untersucht werden.
17 amtliche Untersuchungslabore nahmen an die-sem Projekt teil und lieferten Ergebnisse zu insgesamt314 Proben Trockenbeeren. Dabei handelte es sich über-wiegend um Sultaninen (234 Proben). Daneben wurden61 Proben Rosinen sowie 19 Proben Korinthen unter-sucht. Die Herkunft der verwendeten Trauben blieb inden überwiegenden Fällen ungeklärt (78%). Von den70 Proben (22%) mit bekanntem Ursprungsland stamm-ten 39 aus türkischer Erzeugung. Die übrigen kamenaus verschiedenen Anbauländern (USA, Chile, China,Griechenland, Iran, Südafrika). Aus ökologischem Anbaustammten 12 (3,8%) der untersuchten 314 Proben.
Beim überwiegenden Teil der teilnehmenden Laboreumfasste der Untersuchungsumfang ein Spektrum vonbis zu 400 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen. Einige La-bore konntenmehr als 600 Analyten pro Proben analysie-ren. Zur Ergebnisauswertung wurden nur Stoffe herange-zogen, die in mindestens 50 Proben untersucht wurden.Die Auswertung umfasste 529Wirkstoffe.
Fazit
Von314ProbenTrockenbeerenwaren lediglich25 freivonjeglichennachweisbarenPflanzenschutzmittel-Wirkstof-fen. 10 davon stammten aus ökologischem Anbau. Zweiweitere ökologisch erzeugte Produkte enthielten ge-ringfügige Rückstände von 0,03mg/kg Bifenthrin bzw.0,01mg/kg Metalaxyl.
Umzubeurteilen, ob der gesetzlich festgelegteHöchst-gehalt gemäß Artikel 18 Abs. 1 Buchstabe a der Verord-nung (EG) Nr. 396/2005 [20] überschritten ist, musstendie in den getrockneten Beeren analysierten Gehalte aufdie Gehalte in frischen Trauben zurückgerechnetwerden.Dazu wurde je nach Ermessen des beurteilenden Laborsder Trocknungsfaktor (TF) (TFD 5) oder die vomBundes-institut für Risikobewertung veröffentlichten Verarbei-tungsfaktoren für getrockneteTraubenverwendet (s. BfR-Datensammlung zu Verarbeitungsfaktoren für Pflanzen-
81
6 Ergebnisse des Projekt-Monitorings
Abb. 6.3 Mehrfachbefunde in Trockenbeeren
schutzmittelrückstände, Stand: 20. 10. 2011; hier: Rosi-nen). Diese Verarbeitungsfaktoren (VF) existieren für ei-ne Auswahl von Stoffen (ca. 65) und sind substanzspe-zifisch festgelegt. Sie berücksichtigen, dass je nach phy-sikochemischen Eigenschaften manche Pflanzenschutz-mittel-Wirkstoffe beim Trocknungsprozess der Traubenverloren gehen (VF < 1), sich andere dagegen anreichern(VF> 1).
In 2 der untersuchten 314 Proben wurde jeweilseine Höchstgehaltsüberschreitung festgestellt (Chlor-pyrifos 0,16mg/kg, Fenpropathrin 0,05mg/kg). BeideProbenwurden unter Berücksichtigung der bei Pflanzen-schutzmittel-Untersuchungen üblicherweise verwende-ten Messunsicherheit von 50% nicht beanstandet.
Bei der Belastung von Trockenbeeren mit Pflanzen-schutzmittelrückständen spielen Mehrfachbefunde eineerhebliche Rolle. Abbildung 6.3 zeigt die Anzahl der Pro-ben, in denen eine Vielzahl von Stoffen gleichzeitig nach-gewiesen wurde.
78 Proben waren mit Rückständen von 2 bis 5 Stoffenalsmäßig belastet einzustufen. Der größte Anteil der Pro-ben (89) wies Rückstände von 6 bis 10 Stoffen auf.Weitere80 Proben waren mit 11 bis 20 Stoffen pro Probe belas-tet. In 17 der untersuchten 314 Proben (5,4%) wurdensogar Rückstände von 21 bis 36 Stoffen gleichzeitig fest-gestellt.
Ein Bezug zwischen Herkunftsland der Probe undMehrfachbelastung mit Pflanzenschutzmittelrückstän-den konnte nur für die 70 der untersuchten 314 Probenmit bekanntem Ursprungsland vorgenommen werden.52 Proben mit Herkunft USA, Belgien, Chile, Griechen-land, Iran und Südafrika enthielten Rückstände von je-weils bis zu 10 Stoffen. Weitere 18 Proben, die zwischen11 und 30 Rückstände gleichzeitig enthielten, waren aus-nahmslos türkischer Herkunft.
Von 529 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, die in dieAuswertung einbezogen wurden, wurden Rückständevon 12 Stoffen in mehr als 25% der Proben quantifi-ziert. Drei dieser Stoffe waren sogar in mehr als derHälfte der 314 Proben zu finden. Abbildung 6.4 zeigt, inwelchem Anteil von Proben die am häufigsten gefun-denen Stoffe enthalten waren sowie in welcher Spann-breite diese Stoffe bestimmt wurden. Dabei zeigt sich,dass der Einsatz von fungiziden Wirkstoffen beim An-bau von Trauben eine große Rolle spielt und zu häufigenRückständen im Erzeugnis führt. Aus der Anwendungvon insektiziden Wirkstoffen spielt das Chlorpyrifos alsRückstandsbildner die größte Rolle. Rückstände diesesStoffes wurden in knapp 40% aller untersuchten Pro-ben in Gehalten von 0,01mg/kg bis 0,35mg/kg festge-stellt.
82
6.2 Projekt 02: Pflanzenschutzmittelrückstände in getrocknetem Beerenobst
Abb. 6.4 Häufig gefundene Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und ihreMaximalgehalte in Rosinen, Sultaninen und Korinthen
Bewertung von Chlorpyrifos-Rückständen Das BfRgibt für die Bewertung von Chlorpyrifos-Rückständenin Rosinen bei der Verarbeitung von Tafeltrauben einenVerarbeitungsfaktor von 0,21 an. Daraus kann gefolgertwerden, dass Chlorpyrifos beim Verarbeitungsprozessverloren geht. Laut BfR ergibt der in Trockenbeerengefundene Gehalt an Chlorpyrifos dividiert durch denVerarbeitungsfaktor 0,21 den ursprünglich in Traubenvorhandenen Rückstandsgehalt. Der Höchstgehalt fürChlorpyrifos-Rückstände in frischen Trauben beträgtgemäß Anhang II Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20]0,5mg/kg und ist demnach ab einem Gehalt von0,11mg/kg in getrockneten Trauben überschritten. Von314 Proben Trockenbeeren enthielten 18 (5,7%) Pro-ben Chlorpyrifos-Gehalte zwischen 0,11mg/kg und0,35mg/kg. Damit wiesen sie bei Verwendung des Ver-arbeitungsfaktors eine Höchstgehaltsüberschreitung fürdiesenWirkstoff auf.
Chlorat Chlorat ist ein in der EU seit 2008 nichtmehr zu-gelassener Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff und fällt da-mit in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG)Nr. 396/2005 [20]. Für Chlorat sind keine Rückstands-höchstgehalte in den Anhängen II und III dieser Ver-ordnung festgelegt. Daher gilt gemäß Artikel 18 Abs. 1
Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] derallgemeine Höchstgehalt von 0,01mg/kg.
Die Ursache für Chlorat-Gehalte in der ermitteltenGrößenordnung ist zurzeit nicht geklärt. Diskutiert wer-den verschiedene Möglichkeiten, wie z. B. der EinsatzvonChlorat-haltigenPflanzenschutzmitteln oder vonge-chlortemWasser zur Reinigung und Desinfektion.
DieBeurteilungvonChlorat-BefundeninObstundGe-müse war im Laufe des Jahre 2014 Gegenstand intensiverDiskussionen auf europäischer und nationaler Ebene. InseinerSitzungvom22./23. September2014hatderStändi-geAusschuss fürPflanzen,Tiere, LebensmittelundFutter-mittel, Sektion „Pestizidrückstände“, der Einführung vonAktionswerten für amtliche Maßnahmen auf nationalerEbene zugestimmt, die sich nicht an dem allgemeinenHöchstgehalt der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] ori-entieren, sondern sich auf eine Risikobewertung nach Ar-tikel 14derVerordnung (EG)Nr. 178/2002 [41] stützen.Derin der Sitzung des Ständigen Ausschusses am 12./13. Ju-ni 2014 vorgeschlagene Aktionswert für alle pflanzlichenProdukte (außer Gemüse) der Anlage I der Verordnung(EG) Nr. 396/2005 [20] beträgt 0,10mg/kg. Unter Berück-sichtigung des Wasserverlustes bei der Trocknung vonTrauben (Faktor 5) würde für Trockenbeeren ein Aktions-wert von 0,50mg/kg gelten.
83
6 Ergebnisse des Projekt-Monitorings
Von 314 Proben Trockenbeeren wurden 83 auf Rück-stände vonChlorat analysiert. In 48ProbenwurdenRück-stände zwischen 0,01mg/kg und 0,24mg/kg gefunden. InkeinemFall kames zu einerÜberschreitung der festgeleg-ten Aktionswerte.
Perchlorat Perchlorat gilt als Umweltkontaminante undgelangt hauptsächlich über die Verwendung von natür-lich vorkommenden, Perchlorat-haltigen Düngemitteln,z. B. Chilesalpeter, in pflanzliche Lebensmittel. Zur recht-lichen Bewertung wurden Referenzwerte zugrunde ge-legt, die die Europäische Kommission auf einer Sitzungdes Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette undTiergesundheit am 16. Juli 2013 festgesetzt hat und diewährend des Untersuchungszeitraums Gültigkeit besa-ßen. Der Referenzwert für Obst betrug 0,50mg/kg. UnterBerücksichtigung des Trocknungsfaktors 5 galt für Tro-ckenbeeren ein Referenzwert von 2,50mg/kg.
Von 314 Proben Trockenbeeren wurden 174 auf Rück-stände von Perchlorat untersucht. In 38 Proben wurdenRückstände zwischen 0,01mg/kg und 0,14mg/kg gefun-den. Eine Überschreitung des Referenzwertes wurde so-mit nicht festgestellt.
Ausgehend von einem wissenschaftlichen Gutachtender Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit(EFSA, European Food Safety Authority) hat die Europäi-sche Kommission unter Zustimmung der Mitgliedsstaa-ten am 10. März 2015 aktuelle Referenzwerte festgelegt.Der Referenzwert für Obst beträgt nun 0,1mg/kg. Un-ter Berücksichtigung des Trocknungsfaktors 5 würde fürTrockenbeeren ein Referenzwert von 0,50mg/kg gelten.Auch dieser Wert wäre bei den im Untersuchungszeit-raum festgestellten Gehalten an Perchlorat nicht über-schritten worden.
Fazit
Höchstgehaltsüberschreitungen von Pflanzenschutzmit-tel-Wirkstoffen spielen bei der rechtlichen Beurteilungvon Trockenbeeren zurzeit keine Rolle. Solange kei-ne rechtsverbindlichen Verarbeitungsfaktoren zur Ver-fügung stehen, werden zur Beurteilung von Pflanzen-schutzmittel-Befunden überwiegend wirkstoffunabhän-gige Trocknungsfaktoren verwendet. Dadurch könnenWirkstoffe, deren Gehalte beimVerarbeitungsprozess ab-nehmen, nicht entsprechend der Vorgaben vonArtikel 20Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 396/2005 [20] korrekt aufdas Ausgangslebensmittel zurückgerechnet werden. Tro-ckenbeeren sind in hohemMaßemehrfachmit Pflanzen-schutzmittelrückständen belastet. Eine gesetzliche Rege-lung für die Mehrfachbelastung von Lebensmitteln mitPflanzenschutzmitteln existiert nicht. Erzeugnisse aus
ökologischemAnbau sind überwiegend frei von jeglichenPflanzenschutzmittelrückständen.
6.3 Projekt 03: Pyrrolizidinalkaloide in Honig
Federführendes Amt: CVUA-OWLAutorin: Dr. Susanne Hanewinkel-Mesh-
kiniTeilnehmende Ämter: CVUAFreiburg, LAVES LVI Braun-
schweig/Hannover, CVUA-MEL,LUA Trier, HU Hamburg, LSHNeumünster, LUA Sachsen
Bei den Pyrrolizidinalkaloiden (PA) handelt es sich umsekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die von Pflanzen zumSchutz gegen Fraßfeinde wie Insekten und Säugetie-re gebildet werden. Bisher sind mehr als 500 ver-schiedene Alkaloid-Verbindungen und deren N-Oxidebekannt, die wiederum in rund 6.000 Pflanzenspezi-es enthalten sein können. Etwa die Hälfte davon istals potentiell toxisch anzusehen. Die PA weisen einegemeinsame Grundstruktur auf. Es handelt sich umein 1-Hydroxymethylpyrrolizidin-Grundgerüst (Necin-Base), welches mit Mono- oder Dicarbonsäuren verestertvorliegen kann. Den 1,2-ungesättigten, 2fach veresterten,cyclischen Verbindungen (wie z. B. Senecionin) wird diehöchste toxische, erbgutschädigende und krebserzeugen-de Wirkung zugeschrieben.
Untersuchungen belegen, dass Honig diese Stoffe ent-halten kann, wenn die Biene die Blüten von bestimmtenPflanzen und Kräutern angeflogen und deren Nektar ge-sammelt hat. Vorwiegend sind es 3 Pflanzenfamilien, diedie PA produzieren: die Familien der Korbblütler (Astera-ceae), derBorretschgewächse (Boraginaceae) undderHül-senfrüchtler (Fabaceae).
PA-produzierende Pflanzen sind auf der ganzen Weltanzutreffen, in einigen Regionen sind die Pflanzen jedochklimatisch bedingt häufiger zu finden.
Bisherige Untersuchungen zeigten, dass europäischeHonige im Gegensatz zu Honigen aus Australien, Kubaund Uruguay geringere Gehalte an PA aufweisen.
Zur Bestimmung von PA in Honig sind verschiedeneAnalysenmethoden bekannt. Im Jahr 2012wurde eine La-borvergleichsuntersuchung „Pyrrolizidinalkaloide inHo-nig“ vom Institute for Reference Materials and Measure-ments (IRMM, Geel, Belgien) durchgeführt. Ein Jahr spä-ter richtete das BfR eineMethodenvalidierungsstudie [42]aus.
Toleranz- oder Grenzwerte für Honig existieren der-zeit noch keine. Gemäß den Angaben des BfR [43] solltemit Lebensmitteln die tägliche Aufnahme von 0,007 μgungesättigten PA/kg Körpergewicht nicht überschritten
84
6.3 Projekt 03: Pyrrolizidinalkaloide in Honig
Tab. 6.2 Ergebnisse der Untersuchungen auf Pyrrolizidinalkaloide in Honig
Stoff Probenzahl Anzahl Honige mitquantifizierbarenGehalten
Anteil Honige mitquantifizierbarenGehalten [%]
Mittelwert[μg/kg]
90. Perzentil[μg/kg]
Maximum[μg/kg]
Senecionin 151 25 16,6 1,06 2,21 45,1
Seneciphyllin 151 12 8,0 0,356 0,500 11,0
Retrorsin 151 14 9,3 1,68 1,07 170
Senkirkin 151 5 3,3 0,233 0,500 4,54
Lycopsamin 151 47 31,1 2,68 7,81 51,5
Lasiocarpin 126 1 0,8 0,211 0,500 1,16
Echimidin 109 29 26,6 1,88 6,00 34,8
Heliotrin 151 5 3,3 0,231 0,500 3,00
Monocrotalin 151 0 – – – –
Retrorsin-N-oxid 151 4 2,7 0,549 1,00 15,1
Senecionin-N-oxid 151 6 4,0 0,447 0,500 14,4
Seneciphyllin-N-oxid 151 2 1,3 0,318 0,500 12,2
Monocrotalin-N-oxid 126 0 – – – –
Heliotrin-N-oxid 76 0 – – – –
Lasiocarpin-N-oxid 76 0 – – – –
Intermedin 76 13 17,1 1,62 3,29 48,6
werden. Ein Erwachsener von 70 kg dürfte demnach täg-lich nicht mehr als 0,49 μg PA absolut zu sich nehmen.Sachverständige der EFSA gelangten zu dem Schluss, dassinsbesondere für Kleinkinder undKinder, die großeMen-gen an Honig verzehren, mögliche gesundheitliche Be-denken bestehen [44]. Um die Risikobewertung vor allemvor demHintergrund der Stellungnahmen von EFSA undBfR zu präzisieren, sollten imRahmendiesesMonitoring-projekts die Gehalte der in Tabelle 6.2 genannten 16 PA-Substanzen in Honig bestimmt werden.
Nach Probenreinigung und -konzentrierung mittelsFestphasensäulen bzw. nach dem QuE-ChERS-Verfahrenwurden die einzelnen PA-Substanzenmittels LC-MS/MS-Technik bestimmt. Die Nachweisgrenzen lagen in denmeistenFällenbei 0,5 μg/kg, dieBestimmungsgrenzenbei1,0 μg/kg.
Insgesamt wurden 151 Honige auf PA untersucht, wo-bei die 16 vorgegebenen Substanzen nicht von allenUntersuchungseinrichtungen bestimmt wurden. So-mit beruhen die gebildeten Summen der PA-Gehaltepro Probe nicht auf einem gleichen Substanzspektrumund sind nicht unbedingt miteinander vergleich-bar. Da Monocrotalin-N-Oxid, Heliotrin-N-Oxid undLasiocarpin-N-Oxid in keiner der 76 Proben nachgewie-sen wurden, ist davon auszugehen, dass diese generellkaum Anteil am PA-Summengehalt haben. Intermedinist ein Isomer von Lycopsamin. Die Isomere wurdenu. U. nicht chromatographisch getrennt, sodass Inter-
medin in den Proben eventuell über Lycopsamin miterfasst wurde. Echimidin wurde bei etwa einem Drittelder Proben (42 Proben) nicht bestimmt. Da Echimidin beiden anderen Proben relativ häufig und in hohen Gehal-ten gefunden wurde, kann vermutet werden, dass der inder Tabelle 6.2 aufgeführte Anteil von Honigproben mitquantifizierbaren Gehalten wesentlich höher ausgefallenwäre.
Monocrotalin, Monocrotalin-N-oxid, Heliotrin-N-oxid und Lasiocarpin-N-oxid wurden in keiner derHonigproben quantifiziert. Im Gegensatz dazu warenSenecionin, Lycopsamin, Echimidin und Intermedin amhäufigsten quantifizierbar.
Eine Honigprobe aus Uruguay erreichte den höchstenSummenwert von 217 μg/kg (Retrosin 170 μg/kg, Sene-cionin 45 μg/kg und Seneciphyllin 2 μg/kg).
Mit Ausnahme der deutschen Honige handelte es sichbei den hier untersuchten Honigen um Fertigware ausdemHandel. Es waren 112 Blütenhonige, 12Honigtauho-nige und 27Mischungen aus Blüten- und Honigtauhonigmit Angaben unterschiedlichster Ursprungsländer. DieVerteilung nach deklarierter geographischer Herkunftgibt Abbildung 6.5 wieder. Dabei wurde die deklarierteHerkunftsangabe „Mischung von Honig aus EU-Ländernund Nicht-EULändern“ als unbekanntes Ausland gedeu-tet.
Im Rahmen dieses Monitoringprojekts haben 2 Un-tersuchungseinrichtungen nur deutsche Honige, die an-
85
6 Ergebnisse des Projekt-Monitorings
Abb. 6.5 Verteilung der Honige nach deklarierter geographischer Herkunft (o. w. A.D ohne weitere Angaben)
Abb. 6.6 Gesamtübersicht PA-Gehalte
deren 5 Labore mit wenigen Ausnahmen nur Honigeausländischen Ursprungs untersucht. Bei den deutschenHonigen stammte ein Teil aus einem Naturschutzge-biet in Nordrhein-Westfalen, der andere Teil aus Schles-wig-Holstein. In beiden Gebieten können an einzelnenStandorten dichtere Bestände an Greiskräutern (Sene-cio-Arten) vorkommen. Wie zu erwarten, waren in die-sen Proben überwiegend die PA-Substanzen Senecio-nin und Seneciphyllin mit ihren N-oxiden nachweis-bar, die Gehalte fielen aber recht niedrig aus. Insge-samt wiesen von 25 deutschen Honigen 5 Proben einenSummenwert zwischen 21 μg/kg und 30 μg/kg sowie7 Honige Werte kleiner als 10 μg/kg auf und bei 13 Ho-nigen wurden Werte unterhalb der Bestimmungsgren-ze ermittelt. Eine Gesamtübersicht der PA-Gehalte al-ler im Projekt untersuchten Proben zeigt die Abbil-dung 6.6.
Bei 82% aller untersuchten Honige lagen die PA-Gehalte unter 10 μg/kg. 15% der Proben enthielten Ge-halte zwischen 11 μg/kg bis 50 μg/kg und 3% wiesenPA-Gehalte von über 50 μg/kg Honig auf. Die Verteilungnach deklarierter geographischer Herkunft zeigt Abbil-dung 6.7. Hierbei fällt auf, dass die Honige mit höherenPA-Gehalten meist aus Amerika stammten.
Nach Auswertung dieses Projekts ist der Trend er-kennbar, dass europäische Honige im Gegensatz zu Ho-nigen aus Amerika geringere Gehalte an PA aufweisen.Der höchste in amerikanischen Honigen ermittelte PA-Summenwert lag bei 217μg/kg (Summe aus Retrorsin170, Senecionin 45, Seneciphyllin 2). Der Honig stamm-te aus Uruguay. Bei deutschenHonigenwarenGehalte bismaximal 30 μg/kg zu finden.
Der größte Anteil (42%) der Honige ausländischenUrsprungs enthielt PA-Gehalte unterhalb der Bestim-
86
6.4 Projekt 04: Dioxine und PCB in Säuglingsnahrung
DeutschlandSüdosteuropa
MittelmeerraumEuropa
MittelamerikaSüdamerika
Amerika (o. w. A.)unbek. Ausland
0
5
10
15
20
25
30
35
0 1-10 11-20 21-30 31-40 41-50 >50
Anza
hl
PA-Gehalte in µg/kg
Deutschland Südosteuropa Mittelmeerraum EuropaMittelamerika Südamerika Amerika (o. w. A.) unbek. Ausland
Abb. 6.7 PA-Gehalte nach Ursprungsländern (o.w. A. D ohne weitere Angaben)
mungsgrenze. 40% wiesen Werte bis 10 μg/kg und 10%Werte zwischen 11 μg/kg bis 20 μg/kg auf. Höhere Gehal-te als 20 μg/kg waren bei 8% der ausländischen Honigenachweisbar.
Fazit
Pyrrolizidinalkaloid-produzierende Pflanzen sind auf derganzenWelt anzutreffen, klimatischbedingt sind sie in ei-nigen Regionen jedoch häufiger zu finden.
Bei diesem Projekt wurde ein Spektrum von 16 PA-Substanzen untersucht. Der PA-Gehalt der Probe wird alsSumme der ermittelten Gehalte der gemessenen einzel-nen PA wiedergegeben. Beruht die Untersuchung nichtauf einem gleichen Substanzspektrum, sind die Wertenicht unmittelbar miteinander vergleichbar.
Im Vergleich zu den Erfahrungen aus den Vorjah-ren [43] ist bei diesem Projekt eine positive Entwicklungzu verzeichnen. Ein Grund dafür kann die Regelung überSpezifikationen sein, die Handelsketten ihren Honigab-füllern vorgeben.
Derzeit existieren noch keine Toleranz- oder Grenz-werte für Honig. Gemäß den Angaben des BfR [43]sollte mit Lebensmitteln die tägliche Aufnahme von0,007 μg ungesättigte PA/kg Körpergewicht nicht über-schrittenwerden. Ein Erwachsener von 70 kg dürfte dem-nach täglich nicht mehr als 0,49 μg PA absolut zu sichnehmen. Verzehrt er einen Honig, der PA zu 25 μg/kgenthält, wäre die tägliche Verzehrsmenge auf 20 g Honigzu beschränken. Ein Kind mit einem Körpergewicht von
ca. 15 kg dürfte von diesem Honig nur 4 g pro Tag ver-zehren, was nicht der Realität entspräche, da schon einekleine Portionspackung 20 g Honig enthält. Sachverstän-dige der EFSA kamen zu dem Schluss, dass insbesonderefür Kleinkinder und Kinder, die große Mengen an Honigverzehren, mögliche gesundheitliche Bedenken bestehenkönnten [44].
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes undeines möglichst geringen PA-Eintrags in die Nahrungs-kette sollte gleich zu Anfang der Honiggewinnung Ein-fluss genommen werden. Nur durch Aufklärung undSchulungder Imker und entsprechende Standortwahl derBienenvölker kann der PA-Eintrag im Honig minimiertwerden. Des Weiteren sollten Eigentümer von Wiesenund Weiden dafür Sorge tragen, dass PA-bildende Pflan-zen (wie Jakobskreuzkraut) auf ihren Flächen sachgerechtbekämpft werden.
6.4 Projekt 04: Dioxine und PCB inSäuglingsnahrung
Federführendes Amt: LGL OberschleißheimAutor: Dr. Michael AlbrechtTeilnehmende Ämter: LLBB, CVUA Freiburg, LHL Wies-
baden, HU Hamburg, LAVESLVI Oldenburg, CVUA-MEL, LUASpeyer, LUA Sachsen, LAV Halle
Am 1. Januar 2012 wurden für Lebensmittel für Säuglin-ge undKleinkinderHöchstgehalte anDioxinen (PCDD/F),
87
6 Ergebnisse des Projekt-Monitorings
an der Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB(dl-PCB) sowie annicht dioxinähnlichenPCB (ndl-PCB) inKraft gesetzt. Dies geschahmit Änderung der Verordnung(EG)Nr. 1881/2006 [24]. DieHöchstgehalte betragen 0,1 pgWHO-PCDD/F-TEQ/g Frischgewicht (FG) für dieDioxine,0,2 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g FG für die Summe ausDioxinen und dl-PCB sowie 1,0 ng/g FG für die Summeder ndl-PCB.
Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung(BfR) bestehen jedoch Zweifel, ob eine solche Regelungdem notwendigen Schutzniveau entspricht. [45, 46] DerVerzehr eines Lebensmittels, das im Bereich der festge-setzten Höchstgehalte belastet ist, würde eine mehrfa-che Überschreitung des TWI (tolerable weekly intake) zurFolge haben. Deshalb hat das BfR die EFSA ersucht, einwissenschaftliches Gutachten zu den Höchstgehalten fürDioxine, dl- und ndl-PCB in Säuglings- und Kleinkinder-nahrung zu erstellen.
In diesem Gutachten stellt die EFSA fest [47], dassauf der Grundlage der verfügbaren Daten die aktuellenHöchstgehalte keinAnreiz sind, die Gehalte vonDioxinenund PCB in Säuglings- und Kleinkindernahrung zu ver-ringern. Sie empfiehlt daher, mehr verfügbare Daten vonrepräsentativen Proben zur Verfügung zu stellen. Dar-über hinaus sollte die Empfindlichkeit der analytischenVerfahren verbessertwerden, umsodenUnterschied zwi-schen Untergrenze (lower bound) und Obergrenze (upperbound) der Konzentrationen zu verringern, wenn künf-tig niedrigere Höchstgehalte in Betracht gezogen werdensollen.
Die in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] auf-geführten Höchstgehalte für die Summenparameter fürDioxine und PCB sind als upper bound für bestimm-te Lebensmittel festgelegt. Zum Schutz der Verbrauchererfolgt die Summenbildung unter Berücksichtigung derBestimmungsgrenze, um so den ungünstigsten Fall ab-zubilden. Eine solche Regelung ist vor allem für dieSäuglings- und Kleinkindnahrung sinnvoll, denn die Mi-nimierung der Aufnahme dieser bioakkumulierendenStoffe ist die einzig verbleibende Strategie zur Vermei-dung von möglichen gesundheitsschädlichen Auswir-kungen.
Mit dem vorliegenden Monitoringprojekt ist ein wei-terer Schritt zur Verbesserung der Datenlage von Dioxin-und PCB-Gehalten bei Säuglingsanfangs- und Folgenah-rungen unternommen worden. Die 10 teilnehmendenUntersuchungseinrichtungen haben insgesamt 181 Pro-ben untersucht; bei den Messungen der ndl-PCB wurden180 Proben gemeldet. Davonwaren 111 Proben denSäug-lingsanfangsnahrungenund70 bzw. 69 ProbendenFolge-nahrungen zuzuordnen. Siewiesen die in denTabellen 6.3und 6.4 aufgezeigten Gehalte an Dioxinen, dl- und ndl-PCB auf.
Sämtliche Gehalte beziehen sich auf das verzehrferti-ge Produkt, das bei den verschiedenen Kontaminantenals Frischgewicht angegeben ist. Die Gehalte der ange-gebenen Parameter der verschiedenen Kontaminantenwurden als upper bound und lower bound berechnet,um auch die Empfindlichkeit der Messung darzustellen.Konzentrationsobergrenzen (upper bound) werden un-ter der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte dereinzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgren-ze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind. Bei denKonzentrationsuntergrenzen (lower bound) wird der Be-rechnungswert gleich Null gesetzt, wenn der gemesseneGehalt unter der Bestimmungsgrenze liegt.
Da die untersuchten Proben durchwegs sehr gerin-ge Gehalte an Einzelkongeneren aufweisen, ergeben sichunterschiedlich hohe upper bound- und lower bound-Konzentrationen bei den als Summengehalten berech-neten WHO-TEQ-Werten (Dioxine und dl-PCB). Dies istauch bei der Messung mit dem empfindlichen, hochauf-lösenden Massenspektrometer (HRMS) nicht zu vermei-den. Die ermittelten Minimalwerte lagen allesamt unter0,001 pg/g Frischgewicht. Anders verhält es sich bei derMessungderndl-PCB,woUnterschiede zwischendenup-per bound- und lower bound-Konzentrationen in der Re-gel nur beiMessungen auftreten, die nichtmit demHRMSdurchgeführt wurden. Die Qualität der Bestimmung derndl-PCB ist also noch durch die Messmethode zu beein-flussen.
Beide Probenarten, die Anfangs- sowie die Folgenah-rungen für Säuglinge, unterscheiden sich nur unwesent-lich in ihren Summengehalten an den in den Tabellengenannten Kontaminanten. Für den Vergleich mit denfestgelegten Höchstgehalten sind nur die Obergrenze-Konzentrationen heranzuziehen. Grundsätzlich ist fest-zustellen, dass sämtliche Maximalwerte der einzelnenSummengehalte den zugehörigen Höchstgehalt ummin-destens das 4,7fache unterschreiten.
Bei den Summengehalten der Dioxine (PCDD/F) derAnfangs- bzw. Folgenahrung steigern sich die Faktoren,umdie derHöchstgehalt unterschrittenwird, von 5,3 bzw.5,9 beim Maximum über 6,9 bzw. 6,8 beim 99. Perzentilund 10 in beiden Fällen beim 95. Perzentil bis zu 13 bzw.14 beim 90. Perzentil. Für die Summe der Dioxine und dl-PCB liegen die Faktoren bei 4,8 bzw. 8,7 für dasMaximum,in beiden Fällen 10 für das 99. Perzentil und 13 bzw. 14 fürdas 95. Perzentil sowie 18 bzw. 22 für das 90. Perzentil. Beider Summe der ndl-PCB betragen die Faktoren 5,1 bzw.4,7 für dasMaximum, 5,1 bzw. 4,8 für das 99. Perzentil, 5,3bzw. 7,0 für das 95. Perzentil und 10 bzw. 13 für das 90. Per-zentil. DieMittelwerte undMediane weisen Faktoren auf,die zum Teil weit über 20 liegen.
88
6.5 Projekt 05: Aflatoxine und Ochratoxin A in Trockenfeigen
Tab. 6.3 Auswertung der gemeldeten Daten von Säuglings-Anfangsnahrung
Parameter Proben-zahl
Mittelwert Median 90. Perzentil 95. Perzentil 99. Perzentil Maximum HGa
Dioxine und dl-PCB [pg/g Frischgewicht]
WHO-PCDD/F-TEQ lower bound 111 0,002 < 0,001 0,004 0,006 0,008 0,008 –
WHO-PCDD/F-TEQ upper bound 111 0,005 0,004 0,008 0,010 0,015 0,019 0,1
WHO-PCB-TEQ lower bound 111 0,001 0,001 0,002 0,007 0,012 0,035 –
WHO-PCB-TEQ upper bound 111 0,002 0,001 0,003 0,007 0,012 0,035 –
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ lower bound 111 0,003 0,001 0,006 0,010 0,017 0,041 –
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ upper bound 111 0,006 0,005 0,011 0,016 0,020 0,042 0,2
ndl-PCB [ng/g Frischgewicht]
Summe ndl-PCB lower bound 111 0,005 0,002 0,010 0,032 0,051 0,085 –
Summe ndl-PCB upper bound 111 0,024 0,005 0,098 0,189 0,196 0,196 1,0
a HG – Höchstgehalt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] in der jeweils geltenden Fassung
Tab. 6.4 Auswertung der gemeldeten Daten von Folgenahrung für Säuglinge
Parameter Proben-zahl
Mittelwert Median 90. Perzentil 95. Perzentil 99. Perzentil Maximum HGa
Dioxine und dl-PCB [pg/g Frischgewicht]
WHO-PCDD/F-TEQ lower bound 70 0,001 < 0,001 0,001 0,004 0,005 0,005 –
WHO-PCDD/F-TEQ upper bound 70 0,004 0,003 0,007 0,010 0,015 0,017 0,1
WHO-PCB-TEQ lower bound 70 0,001 < 0,001 0,001 0,005 0,011 0,016 –
WHO-PCB-TEQ upper bound 70 0,001 0,001 0,003 0,005 0,011 0,016 –
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ lower bound 70 0,001 < 0,001 0,004 0,008 0,015 0,021 –
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ upper bound 70 0,005 0,005 0,009 0,014 0,019 0,023 0,2
ndl-PCB [ng/g Frischgewicht]
Summe ndl-PCB lower bound 69 0,004 0,001 0,008 0,024 0,034 0,038 –
Summe ndl-PCB upper bound 69 0,019 0,004 0,080 0,143 0,210 0,212 1,0
a HG – Höchstgehalt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] in der jeweils geltenden Fassung
Fazit
Die Ergebnisse des durchgeführten Monitoringprojekts„Untersuchung von Säuglingsanfangs- und Folgenah-rung für Kleinkinder“ bestätigen die Bedenken des BfR.Aus Sicht des vorbeugenden Verbraucherschutzes – gera-de im Hinblick auf die empfindlichste Verbrauchergrup-pe – könnten und sollten die in der Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] festgelegten Höchstgehalte um das2,5fache verringert werden. Die Gehalte der untersuchtenProben würden die so verringerten Höchstgehalte nochmindestens um das Doppelte unterschreiten.
Das Monitoringprojekt zeigt aber auch, dass die Emp-findlichkeit der Methoden zur Untersuchung von Le-bensmitteln auf Dioxine, dl- und ndl-PCB noch weiterverbessert werden sollte. Dies kommt umso mehr zumTragen, wenn es sich um gering belastete Lebensmittelhandelt.
6.5 Projekt 05: Aflatoxine und Ochratoxin A inTrockenfeigen
Federführendes Amt: LAVES LVI Braunschweig/Hanno-ver
Autorin: Dr. Lilli ReinholdTeilnehmende Ämter: LLBB, CVUA Sigmaringen, LGL
Oberschleißheim, LUA Bremen,LHL Wiesbaden, HU Hamburg,LALLF Rostock, CVUA Westfa-len, CVUA-RRW, CUA Düsseldorf,CVUA Rheinland, CVUA-MEL,LUA Trier, LUA Sachsen, LAV Hal-le, TLV Bad Langensalza
Aflatoxine undOchratoxin A sind ubiquitär vorkommen-de Mykotoxine. Für Aflatoxin B1 und die Summe derAflatoxine B1, B2, G1 und G2 gelten EU-weit Höchstgehal-
89
6 Ergebnisse des Projekt-Monitorings
Tab. 6.5 Aflatoxin B1, Summe Aflatoxine B und G und Ochratoxin A in getrockneten Feigen
Mykotoxin Probenzahla Gehalte [μg/kg]
Gesamt b [Anzahl/%] n>HG [Anzahl/%] Mittelwert Median 90. Perzentil 95. Perzentil Maximum
Aflatoxin B1 357 45/12,6 1/0,3 0,386 0 0,100 0,255 106
Summe AflatoxineB und G
357 55/15,4 3/0,8 0,803 0 0,114 0,610 214
Ochratoxin A 357 105/29,4 11/3,1 2,19 0 2,96 4,95 124
a b – Anzahl der Proben mit bestimmbaren/quantifizierbarenGehalten; n – Anzahl; HG – Höchstgehalt
Tab. 6.6 Vergleich der Ergebnisse aus den Projekten P03/2010 (Gesamtprobenzahl: 575 (OTA) und 555 (Aflatoxine)) und P05/2014 (Gesamtproben-zahl: 357)
Mykotoxin Probenzahla [Anzahl/%]
b (2010) b (2014) n>HG (2010) n>HG (2014)
Aflatoxin B1 36/6,5 45/12,6 9/1,6 1/0,3
Summe Aflatoxine B und G 42/7,6 55/15,4 9/1,6 3/0,8
Ochratoxin A 150/26,1 105/29,4 9/1,6 11/3,1
a b – Anzahl der Proben mit bestimmbaren/quantifizierbarenGehalten; n – Anzahl; HG – Höchstgehalt
te für bestimmte Lebensmittel [24]. Für getrocknete Fei-gen wurde für Aflatoxin B1 ein Höchstgehalt von 6μg/kgfestgesetzt, für die Summe der Aflatoxine gilt ein Höchst-gehalt von 10 μg/kg. Für Ochratoxin A in getrocknetenFeigen gilt ein nationaler Höchstgehalt von 8μg/kg.
Mit diesem Projekt sollte die Mykotoxinbelastung vonFeigen untersucht werden, da vor allem im Jahr 2012viele Meldungen im EU-Schnellwarnsystem (RASFF) zuAflatoxinen und Ochratoxin A in Feigen herausgegebenwordenwaren. Zudem sollten die Erkenntnisse eines glei-chen Monitoringprojekts, das im Jahr 2010 durchgeführtwurde, überprüft werden.
Insgesamt wurden 357 Proben untersucht (Tab. 6.5).15,4% der Proben enthielten ein odermehrere Aflatoxinein quantifizierbaren Mengen. In knapp 30% der Probenwaren Ochratoxin A-Gehalte nachzuweisen.
Die Höchstgehalte für Aflatoxine wurden nur in 3 Pro-ben überschritten, wobei in einer auch der Einzelhöchst-gehalt für Aflatoxin B1 überschritten wurde. Die Maxi-malwerte der Gehalte von 106 μg/kg für Aflatoxin B1 bzw.214 μg/kg für die Summe der Aflatoxine B und G wurdenin einer Probe ermittelt. Die Gehalte der anderen Probenlagen für Aflatoxin B1 alle unter 4 μg/kg und für die Sum-me der Aflatoxine unter 21 μg/kg.
In11Proben (3,1%)wurdederHöchstgehalt fürOchra-toxin A überschritten. Die Gehalte lagen im Bereich von9,3 μg/kg bis 124 μg/kg.
Im Vergleich zu den Ergebnissen des Projekts im Jahr2010 (Tab. 6.6) hat sich die Anzahl der Proben, in denenein oder mehrere Aflatoxine in quantifizierbaren Men-
gen enthalten waren, verdoppelt. Die Anzahl der Probenmit Höchstgehaltsüberschreitungen für die Summe derAflatoxine hat sich jedoch halbiert. Dies ist auch daraufzurückzuführen, dass der Höchstgehalt für Aflatoxin B1von 2 μg/kg im Jahr 2010 auf 6 μg/kg angehoben wurdeund der Höchstgehalt für die Summe der Aflatoxine von4 μg/kg auf 10 μg/kg.
Würde man die Proben berücksichtigen, die Aflato-xin B1-Gehalte über 2 μg/kg und Summengehalte über4 μg/kg enthalten, wäre derHöchstgehalt für Aflatoxin B1in 1,7% der Proben überschritten und für die Summe in1,4% der Proben. In beiden Jahren war die Belastungssi-tuation insgesamt vergleichbar.
Die Anzahl der Proben, die Ochratoxin A enthalten,hat sich gegenüber 2010 nur leicht erhöht, wogegen sichdie Anzahl der Proben mit Höchstgehaltsüberschreitun-gen verdoppelt hat.
Fazit
Auchwenn sich die Probenzahlmit quantifizierbarenGe-halten an Aflatoxinen und Ochratoxin A deutlich erhöhthat, lagen die nachgewiesenen Gehalte in den meistenProben weit unter den gesetzlich festgelegten Höchstge-halten. Die Belastung von getrockneten Feigen mit Afla-toxinen und Ochratoxin A ist im Jahr 2014 als geringanzusehen. Die routinemäßige Überprüfung im Rahmender Lebensmittelüberwachung erscheint daher ausrei-chend.
90
6.6 Projekt 06: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Broten
6.6 Projekt 06: Polyzyklische aromatischeKohlenwasserstoffe in Broten
Federführendes Amt: LAVES LVI Braunschweig/Hanno-ver
Autor: Jan GunterTeilnehmende Ämter: LLBB, CVUA Freiburg, CVUA
Karlsruhe, CVUA Stuttgart, LGLErlangen, LHL Wiesbaden, HUHamburg, CVUA-RRW, CVUARheinland, CVUA-MEL, LUASpeyer, LAV Halle, TLV Bad Lan-gensalza
Polyzyklische aromatischeKohlenwasserstoffe (PAK) sindein Gemisch organischer Verbindungen, die bei der un-vollständigen Verbrennung fossiler Brennstoffe entste-hen. Einige Vertreter der PAK wirken krebserzeugendund erbgutschädigend oder können die gesunde Ent-wicklung des Kindes im Mutterleib stören. Neben derAtemluft, durch Bedarfsgegenstände oder auch durch Ta-bakrauch sind es vor allem Nahrungsmittel, durch dieder Mensch PAK aufnehmen kann. Bereits im Dezember2002 hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschussder EU-Kommission (SCF) insgesamt 15Verbindungen alserbgutverändernd und/oder krebserzeugend im Tierver-such bewertet [48]. Zu diesen Verbindungen zählen u. a.Benzo(a)pyren, Benzo(a)anthracen, Chrysen und Ben-zo(b)fluoranthen, welche als sogenannte Leitsubstanzenfür das Vorhandensein von PAK in Lebensmitteln gel-ten. Diese vom SCF als relevant erachteten Verbindungensind um Benzo(c)fluoren ergänzt worden (15 + 1), welchesdas JECFA (gemeinsamer Sachverständigenausschuss fürLebensmittelzusatzstoffe der Ernährungs- und Landwirt-schaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO und derWeltgesundheitsorganisation WHO) als krebserzeugendeingestuft hat.
Die Aufnahme der ubiquitär in der Umwelt vor-kommenden PAK über die Nahrung erfolgt vor allemüber geräucherte und gegrillte Fleisch- und Fischpro-dukte sowie über Fette und Öle. In der Verordnung (EG)
Tab. 6.7 Benzo(a)pyren-Gehalt in Broten
Warengruppe Probenzahla Gehalte [μg/kg]
Gesamt nb [Anzahl/%] b [Anzahl/%] Mittelwert Median 90. Perzentil 95. Perzentil Maximum
Weizenbrote 31 8/25,8 0 – – – – –
Roggenbrote 34 13/38,2 1/2,9 0,070 0 0,305 0,450 0,160
Mischbrote 137 27/19,7 5/3,6 0,035 0 0,150 0,300 0,700
Toastbrote 33 14/42,4 0 – – – – –
Holzofenbrote 9 0 0 – – – – –
a b – bestimmbar/quantifizierbar; nb – nicht quantifizierbar
Nr. 1881/2006 [24] zur Festsetzung der Höchstgehaltefür bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln sindim Anhang im Abschnitt 6 die Höchstgehalte für PAKin diesen Lebensmittelmatrizes festgelegt. Es wird aberauch davon ausgegangen, dass Getreideprodukte trotzgeringerer PAK-Gehalte wesentlich zur PAK-Belastungbeitragen, weil sie im Durchschnitt häufig konsumiertwerden [49]. Das Monitoringprojekt sollte zur Ermitt-lung der PAK-Gehalte im Brot dienen, weil der Back-prozess zur PAK-Bildung beitragen kann. Hierfür soll-ten mindestens die Gehalte der 4 MarkersubstanzenBenzo(a)anthracen, Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthenund Chrysen und der daraus resultierende Summen-parameter (PAK4) bestimmt werden. Die Angabe derGehalte für 7H-Benzo(c)fluoren, Cyclopenta(c,d)pyren,5-Methylchrysen, Benzo(g,h,i)perylen, Benzo(k)fluoran-then, Benzo(j)fluoranthen, Dibenzo(a,h)anthracen, Inde-no(1,2,3-cd)pyren, Dibenzo(a,l)pyren, Dibenzo(a,e)pyren,Dibenzo(a,h)pyren und Dibenzo(a,i)pyren konnte freiwil-lig erfolgen. Die Auswahl der Analysenmethode wur-de freigestellt. Die angewandte Analytik sollte jedochmindestens die Leistungskriterien der Verordnung (EG)Nr. 333/2007 [10] Anhang Teil C Tabelle 7 erfüllen. Dem-nach sollten die Nachweisgrenze der Einzelparametermaximal bei 0,3 μg/kgunddieBestimmungsgrenzemaxi-mal bei 0,9 μg/kg liegen. Seitens der Projektleitung wurdeempfohlen, die Bestimmung im vorgetrockneten Pro-dukt durchzuführen.
Für dieses Monitoringprojekt war bundesweit geplant,in Summe 215 Proben aus den Warengruppen Weizen-brote, Roggenbrote, Mischbrote und Toastbrote zu un-tersuchen. Insgesamt haben die teilnehmenden Unter-suchungseinrichtungen Ergebnisse von 235 Proben ausden geforderten Warengruppen übermittelt. Zusätzlichwurden 9 Datensätze aus der Warengruppe Holzofen-brote ausgewertet. Tabellarisch dargestellt wurden dieGehalte an Benzo(a)pyren (Tab. 6.7), die Gehalte anChrysen (Tab. 6.8), sowie die Summenparameter der4 LeitsubstanzenBenzo(a)anthracen, Benzo(a)pyren, Ben-zo(b)fluoranthenundChrysen (Tab. 6.9). Fürdie Summen-
91
6 Ergebnisse des Projekt-Monitorings
Tab. 6.8 Chrysen-Gehalt in Broten
Warengruppe Probenzahla Gehalte [μg/kg]
Gesamt nb [Anzahl/%] b [Anzahl/%] Mittelwert Median 90. Perzentil 95. Perzentil Maximum
Weizenbrote 31 13/41,9 8/25,8 0,224 0,050 0,600 1,10 1,70
Roggenbrote 34 10/29,4 8/23,5 0,315 0,065 0,950 2,03 2,40
Mischbrote 137 23/16,8 13/9,5 0,128 0 0,300 0,600 5,10
Toastbrote 33 12/36,4 2/6,1 0,101 0 0,446b 0,450b 0,440
Holzofenbrote 9 0 0 – – – – –
a b – bestimmbar/quantifizierbar; nb – nicht quantifizierbarb Zur Erläuterung, warum das 90. Perzentil bzw. 95. Perzentil über dem höchsten gemessenen Gehalt liegen, s. im Glossar unter „Statistische Kon-ventionen“.
Tab. 6.9 Summengehalte Benzo(a)anthracen, Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen (PAK4, lower bound) in Broten
Warengruppe Probenzahla Gehalte [μg/kg]
Gesamt nb [Anzahl/%] b [Anzahl/%] Mittelwert Median 90. Perzentil 95. Perzentil Maximum
Weizenbrote 31 13/41,9 8/25,8 0,229 0,050 0,600 1,10 1,70
Roggenbrote 34 10/29,4 11/32,4 0,541 0,250 2,10 2,45 2,60
Mischbrote 137 24/17,5 21/15,3 0,223 0 0,520 1,30 5,10
Toastbrote 33 14/42,4 4/12,1 0,171 0,025 0,480 0,862 1,10
Holzofenbrote 9 0 0 – – – – –
a b – bestimmbar/quantifizierbar; nb – nicht quantifizierbar
bildung wurden die übermittelten Daten der Einzelpara-meter mit dem Ergebnis „nicht nachweisbar“ und „nichtbestimmbar“ mit einem Gehalt von 0 μg/kg gleichge-setzt (lower bound-Verfahren). Die fakultativen Parame-ter wurden bei der Auswertung nicht berücksichtigt,sind jedoch im Tabellenband (http://www.bvl.bund.de/monitoring) aufgeführt.
Die Ergebnisse der 235 Datensätze für die geforder-ten Warengruppen haben ergeben, dass Benzo(a)pyrenin 6 Proben quantifizierbar und in 62 Proben nachweis-bar war (Tab. 6.7). Die Bestimmungsgrenzen der über-mittelten Daten lagen hierbei zwischen 0,05 μg/kg und0,90 μg/kg. Chrysen wurde in 31 Proben quantifiziertund in 58 Proben nachgewiesen und stellt damit dieLeitsubstanz dar, welche am häufigsten in den 235 Da-tensätzen nachgewiesen wurde (Tab. 6.8). Die mittlerenGehalte der Summenparameter für die 4 Warengrup-pen lagen zwischen 0,17 μg/kg für die Toastbrote und0,54 μg/kg für die Roggenbrote (Tab. 6.9). Bei den 9 Pro-ben der Warengruppe Holzofenbrote waren alle gefor-derten Analyten nicht nachweisbar. Die Nachweisgrenzelag hier bei 0,30 μg/kg und die Bestimmungsgrenze bei0,90 μg/kg.
Fazit
DieAuswertungdieses Projekts hat gezeigt, dass inBrotenPAK-Gehalte imunterenKonzentrationsbereich vorkom-
men können und damit von einer PAK-Grundbelastungdieser Warengruppe ausgegangen werden kann. Jedochstellt dieseÜberprüfung auch eine analytischeHerausfor-derung imHinblick auf dieNachweis- undBestimmungs-grenzen dar. Für ähnliche Projekte bzw. Datenerhebun-gen sollte die mindestens einzuhaltende Bestimmungs-grenze deutlich niedriger angesetzt werden, um somiteine bessere Datenübersicht zu erhalten.
6.7 Projekt 07: Gesamtarsen und anorganischesArsen in Reis und in bestimmten Reisprodukten
Federführendes Amt: Bundesinstitut für Risikobewer-tung Berlin
Autoren: Dr. Oliver Lindtner, Dr. Ulrike Pa-bel
Teilnehmende Ämter: LLBB, CVUA Karlsruhe, LGLOberschleißheim, LGL Erlan-gen, LHL Wiesbaden, LAVES LVIBraunschweig/Hannover, CVUAWestfalen, CUA Düsseldorf, CLUAMettmann, CVUA Rheinland, LUASpeyer, LSH Neumünster, LUASachsen, LAV Halle
Reis kann im Vergleich zu anderen Getreidearten mehrArsen in Form von anorganischen Arsenverbindungen(anorganisches Arsen) aus der Umwelt enthalten als an-
92
6.7 Projekt 07: Gesamtarsen und anorganisches Arsen in Reis und in bestimmten Reisprodukten
Tab. 6.10 StatistischeKennzahlen der Gehalte von anorganischem Arsen in Reis und Reisprodukten (medium bound)
Erzeugnis Gehalt von anorganischem Arsen [mg/kg]AnzahlMesswerted Minimum Mittelwert Median 90. Perzentil 95. Perzentil Maximum
Reiswaffela 119 0,01 0,15 0,14 0,22 0,24 0,27
Reis Gesamtb 43 0,02 0,11 0,11 0,16 0,18 0,20
Parboiled-Reis 11 0,05 0,10 0,09 0,15 0,16 0,16
Gesamtc 62 0,04 0,13 0,12 0,21 0,24 0,29
Reisflocken, keineSäuglingsnahrung
26 0,06 0,14 0,13 0,21 0,21 0,23
Reisflocken
Reisflocken,Säuglingsnahrung
19 0,04 0,10 0,09 0,15 0,24 0,24
a 61 Proben Reiswaffeln ohne weitere Angabe, 1 Probe Reiswaffel mit Zucker, 57 Proben Reiswaffeln mit Salzb 30 Proben Reis ohne weitere Angabe, 2 Proben Basmatireis, 11 Proben Parboiled-Reisc 19ProbenReisflockenmit derKennzeichnungals Säuglingsnahrung, 26ProbenReisflockenohneKennzeichnungals Säuglingsnahrung, 17Probenohne Angabe bezüglich der Kennzeichnung als Säuglingsnahrungd Anteil Messwerte> Bestimmungsgrenze bzw.> 0,06mg/kg für Reiswaffeln 99%, für Reis 100 %, für Reisflocken 97%
dereGetreidearten. DieHöhe derGehalte an Arsen in Reishängt vonmehreren Faktoren ab, wie beispielsweise demArsen-Gehalt im Boden und im Bewässerungswasser, derReissorte und auch der Lebensmittelzubereitung. Auch inReisprodukten wie Reiswaffeln, Puffreis und Reisflockenist anorganisches Arsen nachweisbar, wobei die Gehal-te in Reisprodukten zum Teil höher sein können als inReis.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC)klassifiziert anorganisches Arsen als krebserzeugend fürden Menschen (zuletzt in IARC 2012 [50]). Eine chro-nische Aufnahme von anorganischen Arsenverbindun-gen kann außerdem zu Hautveränderungen, Gefäß-und Nervenschädigungen führen sowie Herzkreislaufer-krankungen fördern und fortpflanzungsgefährdend wir-ken. Der krebsauslösende Mechanismus von anorgani-schem Arsen ist nicht vollständig geklärt. Bislang lässtsich daher keine sichere Aufnahmemenge ableiten, dienicht mit einer Erhöhung des Krebsrisikos einhergehenkann.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat fürverschiedene Verbrauchergruppen gesundheitliche Risi-ken durch die Aufnahme von anorganischen Arsenver-bindungen beim Verzehr von Reis und Reisproduktenbewertet (BfR 2015 [51]). Es kommt in seiner Stellung-nahme zu dem Ergebnis, dass gesundheitliche Risikenbezüglich krebserzeugender Effekte durch die Aufnah-me von anorganischem Arsen aufgrund des Verzehrs vonReis und Reisprodukten möglich sind. Die Gehalte an an-organischemArsen inLebensmitteln solltendaher auf einunvermeidbares Minimum reduziert werden (ALARA-Prinzip).
Für die Expositionsschätzung der BfR-Stellungnahmewurden Gehaltsmessungen zu anorganischem Arsen inReiswaffeln (51 Proben) und Getreidebeikost für Säuglin-
ge und Kleinkinder auf Reisbasis (25 Proben) aus einemUntersuchungsprojekt eines Bundeslandes zugrunde ge-legt (BfR 2015). Aus dem Monitoring lagen zu diesemZeitpunkt keine Daten zu Gehalten an anorganischemArsen in Reiswaffeln vor. Daten aus der Lebensmittel-überwachung zu Gehalten an anorganischem Arsen inglutenfreier Getreidebeikost (13 Proben) konnten nichtin die Expositionsschätzung einbezogen werden, da kei-ne Informationdarüber vorlag, ob und zuwelchemAnteildie Produkte Reis enthielten.
Sowohl Reiswaffeln als auch Getreidebeikost für Säug-linge und Kleinkinder auf Reisbasis gehören zu den Reis-produkten, für die zum Teil höhere mittlere Gehalte ananorganischemArsen imVergleich zu Reis berichtet wur-den (BfR 2015 [51], EFSA 2014 [52]).
Ziel des Projekts war daher, die Datenbasis für dieSchätzung der Exposition der Bevölkerung in Deutsch-land gegenüber anorganischem Arsen durch den Ver-zehr von Reisprodukten (Reiswaffeln, Getreidebeikost fürSäuglinge und Kleinkinder auf Reisbasis) zu verbessern,um Unsicherheiten in der Bewertung gesundheitlicherRisiken durch die Aufnahme von anorganischem ArsenbeimVerzehr dieser Reisprodukte insbesondere für Säug-linge, Kleinkinder und Kinder zu verringern. Dabei soll-ten zusätzlich zu den Gehalten an anorganischem ArsenindiesenReisproduktenauchdieGehalte anGesamtarsenuntersucht werden, um Informationen zum Anteil vonanorganischem Arsen am Gesamtarsen zu erhalten. FürReis wird ein Anteil von anorganischem Arsen am Ge-samtarsen von 30% bis 90% angegeben (EFSA 2009 [53]).Für Reiswaffeln und Getreidebeikost für Säuglinge undKleinkinder auf Reisbasis liegen Informationen zum An-teil von anorganischem Arsen am Gesamtarsen bishernicht vor.
93
6 Ergebnisse des Projekt-Monitorings
Tab. 6.11 StatistischeKennzahlen der Gehalte von Gesamtarsen in Reis und Reisprodukten
Erzeugnis Gehalt von anorganischem Arsen [mg/kg]AnzahlMesswerted Minimum Mittelwert Median 90. Perzentil 95. Perzentil Maximum
Reiswaffela 119 0,11 0,22 0,20 0,30 0,34 0,71
Reis Gesamtb 43 0,04 0,15 0,15 0,24 0,25 0,28
Parboiled-Reis 11 0,06 0,12 0,12 0,16 0,18 0,18
Gesamtc 62 0,08 0,21 0,19 0,30 0,32 0,62
Reisflocken, keineSäuglingsnahrung
26 0,08 0,23 0,22 0,30 0,30 0,62
Reisflocken
Reisflocken,Säuglingsnahrung
19 0,09 0,19 0,17 0,30 0,36 0,36
a 61 Proben Reiswaffeln ohne weitere Angabe, 57 Proben Reiswaffeln mit Zucker, 1 Probe Reiswaffel mit Salzb 30 Proben Reis ohne weitere Angabe, 2 Proben Basmatireis, 11 Proben Parboiled-Reisc 19ProbenReisflockenmit derKennzeichnungals Säuglingsnahrung, 26ProbenReisflockenohneKennzeichnungals Säuglingsnahrung, 17Probenohne Angabe bezüglich der Kennzeichnung als Säuglingsnahrungd Anteil Messwerte> Bestimmungsgrenze bzw.> 0,06mg/kg 100%
Im Rahmen des Projekts war die Untersuchung von99 Proben Reisflocken zur Herstellung von Getreide-beikost für Säuglinge und Kleinkinder (hier bezeichnetals „Reisflocken, Säuglingsnahrung“) und von 99 ProbenReiswaffeln geplant. Außerdem war die Untersuchungvon 25 Proben Reis, der zur Herstellung von Getreidebei-kost für Säuglinge und Kleinkinder auf Reisbasis verwen-det wird, vorgesehen (Probenahme beim Hersteller vonSäuglingsnahrung).
VondenberichtetenUntersuchungsergebnissenkonn-ten 119 Proben Reiswaffeln (Reiswaffeln, Reiswaffeln mitZucker, Reiswaffeln mit Salz), 62 Proben Reisflocken und43 Proben Reis in die Auswertung einbezogen werden.Sowohl für die Untersuchung auf anorganisches Arsenals auch für die Untersuchung auf Gesamtarsen solltelaut HandbuchMonitoring 2014 eine Bestimmungsgren-ze von mindestens 0,06mg/kg eingehalten werden. Die-sem Kriterium entsprachen 188 von 224 Messergebnis-sen für Gesamtarsen. Für 5 Messergebnisse wurde keineBestimmungsgrenze berichtet und für 31 Messergebnis-se wurden höhere Bestimmungsgrenzen als 0,06mg/kgangegeben.Fürdie224berichtetenMessergebnisse füran-organisches Arsen wurde in 4 Fällen keine Bestimmungs-grenze und in 8 Fällen eine höhere Bestimmungsgren-ze als 0,06mg/kg angegeben. Auch die Messergebnissefür anorganisches Arsen und Gesamtarsen, für die keinebzw. höhere Bestimmungsgrenzen als 0,06mg/kg ange-geben wurden, konnten in die Auswertung einbezogenwerden, da fast ausschließlich Messwerte oberhalb derangegebenenBestimmungsgrenzenoderüber 0,06mg/kgberichtet wurden. Lediglich für eine Probe Reiswaffelnsowie 2 Proben Reisflocken, für die Messwerte für anor-ganisches Arsen unterhalb der jeweiligen Bestimmungs-
bzw. Nachweisgrenzen vorlagen, wurde im Sinne einermedium bound-Schätzung1 dieHälfte der Bestimmungs-bzw. Nachweisgrenze für die Auswertung eingesetzt. EinEinfluss der Analysenmethodik oder Probenvorbereitungauf die Höhe der gemessenen Gehalte an anorganischemArsen oder Gesamtarsen war nicht festzustellen. Tabel-le 6.10 dokumentiert die statistischen Kennzahlen derMessergebnisse von anorganischem Arsen in Reis undReisprodukten und Tabelle 6.11 die vonGesamtarsen. FürReiswaffeln wurden mittlere Gehalte an anorganischemArsen von 0,15mg/kg und hohe Gehalte (95. Perzentil)von 0,24mg/kg berichtet. Das Maximum der Gehalte lagbei 0,27mg anorganischem Arsen/kg. Diese Gehalte sindniedriger als diejenigenGehalte, die imRahmenderExpo-sitionsschätzung der Stellungnahme des BfR zu anorga-nischem Arsen in Reis und Reisprodukten (BfR 2015 [51])verwendet wurden (mittlere Gehalte 0,26mg/kg, hoheGehalte 0,42mg/kg bei 51 Proben Reiswaffeln). Auch dieEFSA gibt für die Lebensmittelkategorie „Feingebäck mitReis“, in die hauptsächlich Gehalte an anorganischemAr-sen in Reiswaffeln eingeflossen sind, einen mittleren Ge-halt von 0,26mg/kg an (EFSA 2014 [52]).
Für Reis wurde das Kriterium der Probenahme beimHersteller für Säuglingsnahrung nur in wenigen Ausnah-mefällen erfüllt, sodass dieser Parameter bei der Auswer-tungnicht berücksichtigtwerden konnte. Die imRahmendes Projekt-Monitorings bestimmten Gehalte an anorga-
1 Ein Vergleich der lower bound-Schätzung (für nicht bestimmbare undnicht nachweisbareWertewird „0“ angenommen)mit der upper bound-Schätzung (für nicht bestimmbare und nicht nachweisbare Werte wirddie jeweilige analytischeGrenze angenommen) zeigte, dass dieWahl desVerfahrens für analytisch nicht bestimmbare Werte keinen signifikan-ten Einfluss auf das Ergebnis hat.
94
6.7 Projekt 07: Gesamtarsen und anorganisches Arsen in Reis und in bestimmten Reisprodukten
Tab. 6.12 Anteil der Gehalte von anorganischem Arsen an Gesamtarsen
Erzeugnis Gehalt von anorganischem Arsen [mg/kg]AnzahlMesswerted Minimum Mittelwert Median Maximum
Reiswaffela 119 – 70 73 100
Reis Gesamtb 43 33 75 77 93
Parboiled-Reis 11 65 79 77 93
Gesamtc 62 – 64 69 94
Reisflocken, keine Säuglingsnahrung 26 21 65 69 85
Reisflocken
Reisflocken, Säuglingsnahrung 19 31 57 56 94
a 61 Proben Reiswaffeln ohne weitere Angabe, 57 Proben Reiswaffeln mit Zucker, 1 Probe Reiswaffel mit Salzb 30 Proben Reis ohne weitere Angabe, 2 Proben Basmatireis, 11 Proben Parboiled-Reisc 19ProbenReisflockenmit derKennzeichnungals Säuglingsnahrung, 26ProbenReisflockenohneKennzeichnungals Säuglingsnahrung, 17Probenohne Angabe bezüglich der Kennzeichnung als Säuglingsnahrung
nischemArsen in Reis bestätigten die bereits zuvor ermit-telten Gehalte, die in die Expositionsschätzung der Stel-lungnahme des BfR zu anorganischem Arsen in Reis undReisprodukten (BfR 2015) eingeflossen waren. DieMittel-werte der Gehalte an anorganischem Arsen und Gesamt-arsen in 11 Proben Parboiled-Reis zeigten keine wesent-lichen Unterschiede im Vergleich zu den Mittelwertenaller im Rahmen des Projekt-Monitorings untersuchtenReisproben. Die hohen Gehalte (90. und 95. Perzentil) anGesamtarsen waren bei den Proben von Parboiled-Reisniedriger als bei allen untersuchten Proben an Reis. Diesist aufgrund der geringen Probenzahl für Parboiled-Reisnicht als statistisch abgesichertes Ergebnis anzusehen.
Die im Rahmen des Projekts übermittelten Datensät-ze zu Reisflocken erfüllten zu 31% (19 Untersuchungs-ergebnisse) das geforderte Kriterium der Kennzeichnungals Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder (Säug-lingsnahrung). Bei 26 Datensätzen ließen die übermittel-ten Informationen darauf schließen, dass es sich nichtum Reisflocken zur Herstellung von Getreidebeikost fürSäuglinge und Kleinkinder handelte. Bei 17 Datensätzenwurden bezüglich der Kennzeichnung als Säuglingsnah-rung keine Angaben übermittelt. Die separate Auswer-tung der Daten (nach Kennzeichnung als Säuglingsnah-rung oder keine) zu Gehalten an anorganischem Arsenund Gesamtarsen in Reisflocken zeigt, dass die Gehaltevergleichbar sind. Die etwas geringeren Gehalte an anor-ganischem Arsen und Gesamtarsen bei den Proben, diezur Herstellung von Getreidebeikost für Säuglinge undKleinkinder vorgesehen waren, sind im Vergleich zu Pro-ben ohne diese Kennzeichnung aufgrund der geringenProbenzahl als nicht repräsentativ anzusehen. Sowohl diemittleren Gehalte (0,10mg/kg) als auch die hohen Gehal-te (95. Perzentil, 0,24mg/kg) waren bei den im Rahmendes Projekt-Monitorings analysierten Gehalten an anor-
ganischem Arsen in Reisflocken für die Herstellung vonGetreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder niedrigerals die für die Expositionsschätzung der Stellungnahmedes BfR zu anorganischem Arsen in Reis und Reispro-dukten (BfR 2015) verwendeten Gehaltsdaten (mittlereGehalte 0,19mg anorganisches Arsen/kg, hohe Gehalte(95. Perzentil) 0,31mg/kg in 25 Proben Säuglingsnahrungauf Reisbasis zum Anrühren).
Der Anteil von anorganischem Arsen an Gesamtarsenlag bei allen im Rahmen des Projekts untersuchten Reis-produkten im Bereich von 20% bis 100% (Tab. 6.12). DieMittelwerte der 3 Lebensmittelkategorien bewegen sichim Bereich von 60% bis 80%. Abweichende prozentua-le Anteile von anorganischem Arsen am Gesamtarsen beiReisflocken oder Reiswaffeln im Vergleich zu Reis sindnicht erkennbar.
Fazit
Um den Eintrag von anorganischem Arsen in die Nah-rungskette zu reduzieren, werden zum 01. Januar 2016europaweit geltendeHöchstgehalte für anorganischesAr-sen in Reis und Reisprodukten mit der Verordnung (EU)2015/1006 [54] eingeführt. Für Reiswaffeln gilt dann einHöchstgehalt von 0,3mg anorganisches Arsen/kg, fürReis für die Herstellung von Lebensmitteln für Säuglin-ge und Kleinkinder ein Höchstgehalt von 0,1mg/kg. Dieim Rahmen des Projekt-Monitorings erhobenen Datenzeigen geringere Gehalte von anorganischem Arsen inReiswaffeln und in Reisflocken, die für die Herstellungvon Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder vor-gesehen sind, als jene Daten, die für die Expositionsschät-zungder StellungnahmedesBfR zu anorganischemArsenin Reis und Reisprodukten (BfR 2015 [51]) herangezogenwurden.
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Glossar
ADI (Acceptable Daily Intake)
s. unter „Toxikologische Referenzwerte“
Aflatoxine
AlsAflatoxinewird eineGruppe vonmehr als 20 verschie-denen Mykotoxinen (Schimmelpilzgifte) bezeichnet. IhreBildung kann durch Wärme und Feuchtigkeit gefördertwerden und hängt stark von den Ernte- und Lagerbedin-gungen in den jeweiligen Erzeugerländern ab. Dement-sprechend treten Aflatoxine vor allem in subtropischenund tropischenGebieten auf. Betroffen sind insbesondereMais, Reis, Hirse, Ölsaaten und Nüsse. Aber auch getrock-neteFrüchteundzahlreicheGewürzekönnen immerwie-dermit Aflatoxinen belastet sein. Als Kontaminanten vonpflanzlichen Lebensmitteln treten vor allem Aflatoxin B1,B2, G1, und G2 auf. Dabei ist Aflatoxin B1 als am gefähr-lichsten einzustufen. Es besitzt eine hohe akute Toxizität(kleinste Mengen führen bereits zu Leberschädigungen)und ist eine der stärksten krebserzeugenden Substanzen,die in Lebensmitteln vorkommen können.
Wird Aflatoxin B1 mit der Nahrung aufgenommen,so entsteht als Abbauprodukt Aflatoxin M1, welches beiMenschen und Tieren in die Milch gelangen kann. Fürdie Aflatoxine sind in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] und in der nationalen Kontaminanten-Verord-nung [28] für bestimmte Lebensmittel EU-weit harmoni-sierte Höchstgehalte festgesetzt.
Akarizide
Stoffe zur Abtötung vonMilben.
Aluminium
Aluminium kommt als natürlicher Bestandteil der Erd-kruste in Trinkwasser und Lebensmitteln, insbesonderein Früchten und Gemüse, vor und wird hauptsächlichüber die Nahrung aufgenommen.
Es findet außerdem als Zusatzstoff Verwendung undkann so in Lebensmittel gelangen; zusätzlich kann dieses
Element auch aus aluminiumhaltigen Lebensmittelbe-darfsgegenständen (Kochutensilien, Aluminiumfolie) inLebensmittel übergehen.
In Tierstudien wurde nachgewiesen, dass Alumini-um in löslichen Verbindungen die Fortpflanzung unddas sich entwickelnde Nervensystem bereits in nied-rigen Dosen beeinträchtigen kann [55]. Daher hat dasJoint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives(JECFA) im Jahr 2006 den PTWI-Wert für Aluminium von7mg/kg Körpergewicht auf 1mg/kg Körpergewicht her-abgesetzt.
Im Juni 2011 hat JECFA den PTWI von 1mg/kg Kör-pergewicht für die Gesamtaufnahme von Aluminium zu-rückgezogen und auf 2mg/kg Körpergewicht heraufge-setzt. Damittlerweile Langzeitstudien zu entscheidendentoxikologischen Endpunkten vorliegen, kam das Gremi-um zu dem Schluss, dass kein zusätzlicher Sicherheits-faktor aufgrund von Unsicherheiten in der Datenbasisnotwendig ist. In der EU gilt aber weiterhin der TWI von1mg/kg Körpergewicht, den die EFSA abgeleitet hat.
Bei einer hohen, langfristigen Aufnahme kann Alu-minium beim Menschen zu Demineralisation der Kno-chen, zu Anämie und Neurotoxizität führen. Ein mögli-cher Zusammenhang zwischenderAluminiumaufnahmeund neurodegenerativen Erkrankungen wie der Alzhei-mer Krankheit wird in verschiedenen Untersuchungendiskutiert. Es konnte bisher aber kein Kausalzusammen-hang gezeigt werden.
Antimon
Antimon ist ein selten vorkommendes Halbmetall, demder Verbraucher neben Hausstaub und Atemluft auchüber Lebensmittel, Trinkwasser, Kosmetik und Bedarfs-gegenstände wie z. B. Spielzeug ausgesetzt ist. Studienlegen den Verdacht nahe, dass Antimonverbindungenvergleichbar wirken wie die entsprechenden Arsenver-bindungen. Allerdings verhalten sich verschiedene An-timonverbindungen sehr unterschiedlich. Die toxikolo-gischen Eigenschaften sind abhängig von der Natur derVerbindungen. Antimonstäube reizen die Schleimhäuteund die Augen, die akute Toxizität ist aber nicht so hoch.
97Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2014, DOI 10.1007/978-3-319-26967-2,© Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2016
Glossar
Das toxischePotential derVerbindungen ist erheblichhö-her. Die Antimonchloride verursachen Verätzungen derHaut und Augenschäden, Antimon(III)-oxid erzeugt ver-mutlich Krebs, einige Antimonverbindungen gelten alsumweltgefährlich.
Die akute Toxizität der Antimonverbindungenwird imWesentlichen von der Bioverfügbarkeit (Wasserlöslich-keit) bestimmt. Die MAK-Kommission (Senatskommis-sion zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffeder DFG) hat Antimon und seine anorganischen Ver-bindungen aufgrund der Datenlage zur Genotoxizität,Bioverfügbarkeit und chemischen Ähnlichkeit zum Ar-sen in die Karzinogenitätskategorie 2 eingestuft [56]. Di-antimontrioxid ist gemäß (EG) 1272/2008 als krebser-zeugend der Kategorie 2 eingestuft [57]. Von der WHOwurde im Jahr 2003 ein TDI-Wert von 6 μg Antimon/kgKörpergewicht und Tag abgeleitet [58]. In der EU giltfür Trinkwasser ein Grenzwert von 5 μg/l. Die EFSA hat2004 einen SML-Wert (Spezifischer Migrationsgrenzwert)für Diantimontrioxid aus Lebensmittelkontaktmateriali-envon40 μgAntimon/kgLebensmittel [59], fürAntimon-pentoxid aus Lebenmittelkontaktmaterialien von 10 μgAntimon/kg Lebensmittel festgelegt [59].
ARfD (Akute Referenzdosis)
s. unter „Toxikologische Referenzwerte“
Arsen
Arsen reichert sich in der Nahrungskette an, z. B. in Mu-scheln, Prawns/Geißelgarnelen oder Fisch, aber auch inMeeresalgen und Reis. In Deutschland trägt die Nah-rungsaufnahme zu über 90% zur Arsengesamtaufnahmebei, von der bis zu 50% ausmarinen Lebensmitteln stam-men. Auch Kosmetika und Bedarfsgegenstände könnenzur Gesamtbelastung beitragen.
In Trinkwasser und Getränken liegt Arsen nahezu aus-schließlich und in terrestrischen Lebensmitteln größten-teils in der toxischeren anorganischen Form vor, wäh-rend in Fischen, Meeresfrüchten und Algen vor allemdie weniger toxischen organischen Arsenverbindungenvorkommen. In der Routineanalytik der Lebensmittel-überwachung wird bisher allerdings der Gesamtarsen-Gehalt gemessen und nur in Einzelfällen zwischen denBindungsformen unterschieden. Für die meisten Le-bensmittel stehen bisher noch keine Analysemethodenzur Spezifizierung von anorganischem und organischemArsen zur Verfügung. Lediglich für anorganisches Ar-sen in Algen und Reis wurden bisher Analysemetho-den normiert. Daher wird auf europäischer Ebene mitNachdruck an der Entwicklung entsprechender Normen
für Analysemethoden zur Arsen-Spezifizierung gearbei-tet.
Zahlreiche epidemiologische Studien belegen diekrebserzeugendeWirkungvon anorganischemArsen.DieEFSA hat im Oktober 2009 eine Stellungnahme zu Arsenin Lebensmitteln veröffentlicht. Basierend auf neuerentoxikologischenDaten, die bei niedrigeren Expositionsra-ten des Verbrauchers als bisher angenommen von einemmöglichen Gesundheitsrisiko ausgehen, hat die EFSAden von der WHO (JECFA) aufgestellten PTWI-Wert von15 μg/kgKörpergewicht für anorganischesArsenals nichtmehr angemessen beurteilt. Die JECFA schloss sich imFe-bruar 2010 der EFSA-Beurteilung an und hat den PTWIzurückgezogen.
Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschut-zes wurden kürzlich mit der Verordnung (EU) Nr. 2015/1006 [54] (zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24]) erstmalig EU-weit gültige Höchstgehalte füranorganisches Arsen in Reis und einigen Reisproduktenfestgesetzt. Demnach gilt ab dem 01. Januar 2016 für ge-schliffenen bzw. polierten Reis ein Höchstgehalt in Hö-he von 0,2mg/kg und für Vollkorn- bzw. Parboiled-Reisein Höchstgehalt in Höhe von 0,25mg/kg. Für Reis, derzur Herstellung von Lebensmitteln für Säuglinge undKleinkinder bestimmt ist, gilt ein strengerer Höchstge-halt von 0,1mg/kg, um ein höheres gesundheitlichesSchutzniveau dieser empfindlichen Verbrauchergruppenzu gewährleisten. Reiskekse, Reiswaffeln, Reiskräcker undReiskuchen sollen künftig mit einem Höchstgehalt von0,30mg/kg für anorganisches Arsen geregelt werden.
Barium
Barium gehört zur Gruppe der Erdalkalimetalle undkommt inderNaturwegen seiner hohenReaktivität nichtin elementarem Zustand vor. Alle wasser- oder säurelösli-chen Bariumverbindungen sind giftig. Eine Dosis von 1 gbis 15 g ist, abhängig von der Löslichkeit der jeweiligenBariumverbindung, für einen Erwachsenen tödlich. Ba-riumvergiftungen erfolgen meist am Arbeitsplatz oder inder Nähe Barium-verarbeitender Industriezweige. Dabeikann Barium eingeatmet werden oder über das Trink-wasser in den Organismus gelangen. Abgelagert wird Ba-rium inderMuskulatur, denLungenunddenKnochen, indie es ähnlich wie Calcium, jedoch schneller, aufgenom-men wird.
Verbraucher sind gegenüber Barium hauptsächlichüber Trinkwasser, Nahrungsmittel und die Atemluft ex-poniert. Schätzungen der täglichen Aufnahmemengenvon Barium liegen bei 1 μg über die Atemluft, 2 μg bis40 μg über Trinkwasser und 300 μg bis 1.700μg über dieNahrung.
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Glossar
Bestimmungsgrenze (BG)
Die geringste Menge eines Stoffes, die mengenmäßig ein-deutig und sicher bestimmt (quantifiziert) werden kann,wird als Bestimmungsgrenze bezeichnet. Sie ist von demverwendeten Verfahren, den Messgeräten und dem zuuntersuchenden Erzeugnis abhängig.
Blei
Blei ist ein natürlich vorkommendes Schwermetall, das inderUmweltubiquitär vorhanden ist. Eshat eine langebio-logische Halbwertszeit. Säuglinge, Kleinkinder und Kin-der gehören zu den besonders empfindlichenRisikogrup-pen, da Blei Effekte auf die neuronale Entwicklung habenkann. Da Blei auch die Plazentaschranke passieren kann,können bereits Ungeborene exponiert sein. Bei Erwach-senen kann die Aufnahme von Blei zu Bluthochdrucksowie zu Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen füh-ren. Von derWHOwurde 1986 eine vorläufige tolerierba-re maximale wöchentliche Aufnahmemenge (PTWI) von25 μg/kg Körpergewicht abgeleitet.
Neuere Daten belegen, dass bereits kleinsteMengen anBlei zu schädlichen Effekten im Körper führen können.Das heißt, es kann keine Dosis ohne Wirkung angege-ben werden. Die EFSA schlägt daher die Anwendung desMargin-of-Exposure-Ansatzes [61] vor. Die EFSA hat fürKinder das Nervensystem und bei Erwachsenen die Nie-ren als sensibelste Organsysteme ermittelt. Die EFSA kamzu der Schlussfolgerung, dass bei der derzeitigen Auf-nahmesituation von Blei beim Erwachsenen das gesund-heitliche Risiko zu vernachlässigen ist. Für Risikogruppenjedoch liegt die Aufnahme von Blei über Lebensmittelin einer Größenordnung, in der nach Auswertungen derEFSA bereits negative Effektemöglich sind. Daher hat dieEFSAden von derWHO festgelegten PTWI-Wert als nichtmehr angemessen beurteilt und empfiehlt, die Anstren-gungen zur Verminderung der Bleiaufnahme fortzuset-zen.
Im Juni 2010 hat die JECFA ihrerseits eine Revision dergesundheitlichen Bewertung von Blei veröffentlicht undkam zu der gleichen Schlussfolgerung wie die EFSA.
Cadmium
Cadmium ist ein Schwermetall, das sowohl natürlicher-weise in der Erdkruste vorkommt als auch anthropogenbedingt in die Umwelt gelangt. Die biologische Halb-wertszeit von Cadmium ist sehr lang, sodass es sichim menschlichen Körper anreichert. Cadmium kann zuNieren- und Knochenschäden führen, wenn es über län-gere Zeit in größerenMengen aufgenommenwird, und ist
zudem von der IARC (International Agency for Researchon Cancer) als krebserzeugend (Gruppe 1) für den Men-schen eingestuft. Da Lebensmittel nebenTabakrauch eineder Hauptquellen für die Cadmiumaufnahme sind, soll-ten die Bemühungen zur Verringerung der ernährungs-bedingten Cadmiumexposition verstärkt werden. Zusätz-liche Expositionen durchVerbraucherprodukte sollten soweit wie möglich vermieden werden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheithat im Januar 2009 einen neuen Wert für die lebens-lang tolerierbarewöchentliche Aufnahmedosis (TWI) vonCadmium abgeleitet. Diese liegt mit 2,5 μg/kg Körperge-wicht deutlich unter der bisher herangezogenen Mengevon 7 μg/kg Körpergewicht, die einst von der Weltge-sundheitsorganisation (JECFA-WHO) vorläufig abgeleitetwurde. Im Juni 2010 hat die JECFA unter Berücksichti-gung der langen Halbwertszeit dieses Schwermetalls ihreBewertungzuCadmiumaktualisiert.DerbisherigePTWI-Wert wurde zurückgezogen und durch einenWert für diemonatliche tolerierbare Aufnahme (PTMI) von 25 μg/kgKörpergewicht ersetzt.
Chlorat
Chlorate sind Salze der Chlorsäure, die als starke Oxidati-onsmittel z. B. in der Pyrotechnik, zumGerben von Leder,zur Oberflächenbearbeitung von Metallen und zum Blei-chen von Papier verwendet werden. Sie sind auch wirk-same Pflanzenvernichtungsmittel (Herbizid) und Desin-fektionsmittel (Biozid), dürfen jedoch als solche in der EUnicht mehr angewendet werden. Vorkommen von Chlo-rat in Lebensmitteln sind somit vorrangig auf andere Ein-tragsquellen zurückzuführen, wie z. B.� legal gechlortes Trink-, Prozess- oder Beregnungs-
wasser,� Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionslösun-
gen,� Kontaminationen in der Umwelt und� Rückstände aus handelsüblichen Düngern.Als Altwirkstoff fällt Chlorat in den Regelungsbereichder Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20]. Da für Chloratkeine spezifischen Rückstandshöchstgehalte festgesetztsind, gilt nach Artikel 18 Abs. 1 Buchstabe b der allgemei-ne, nicht toxikologisch abgeleitete Standardwert (Vorsor-gehöchstgehalt) von 0,01mg/kg. Eine Festlegung spezifi-scherHöchstgehalte kann erst aufGrundlage der angefor-derten EFSA-Stellungnahme und der Auswertung der imJahr 2014 EU-weit erhobenen Monitoringergebnisse er-folgen. Für die Übergangszeit hatte die EU-Kommissionim Juni 2014 die vorübergehende Anwendung folgender,auf einer gesundheitlichen Risikobewertung basierenderAktionswerte vorgeschlagen [62]:
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Glossar
� 0,1mg/kg für alle pflanzlichen Produkte der Anlage 1der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] außer Gemüse
� 0,25mg/kg für alle Gemüse außer Karotten� 0,2mg/kg für Karotten.Im Ergebnis einer Neubewertung im Frühjahr 2015 [63],auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vonden EU-Mitgliedsstaaten generierten Untersuchungser-gebnisse in Lebensmitteln, schlägt die EFSA zur Bewer-tung des chronischen Risikos einen TDI von 0,003mg/kgKörpergewicht und für die Bewertung des akuten Risi-kos ein ARfD von 0,036mg/kg Körpergewicht vor. Damitist aus Sicht des BMEL die o. g. Empfehlung der Akti-onswerte nicht mehr aufrechtzuerhalten. Das BMEL hatgegenüber den für die Lebensmittelüberwachung zustän-digen Ländern angeregt, zur Bewertung von Chlorat-Befunden nicht den Standardwert der Verordnung (EG)Nr. 396/2005 [20] von 0,01mg/kg heranzuziehen, sondernbezogen auf den Einzelfall und unter Verwendung derARfD von 0,036mg/kg Körpergewicht ohne Anwendungvon Variabilitätsfaktoren zu prüfen, ob ggf. ein nicht si-cheres Lebensmittel vorliegt.
Säuglingsnahrung bleibt von dieser Empfehlung un-berührt. Für sie gilt der in der Diätverordnung [64] fest-gesetzte Höchstgehalt von 0,01mg/kg für Chlorat im ver-zehrfertigen Erzeugnis, unabhängig von derHerkunft desRückstands.
Chrom
Chrom gehört zu den Übergangsmetallen und kommt inder Natur nur selten in elementarer Form vor. Chromsal-ze wurden aufgrund ihrer Vielfarbigkeit in unterschied-lichen Oxidationsformen in der Vergangenheit als Farb-pigmente sowie in der Gerberei verwendet. Seit Endedes 20. Jahrhunderts werden Chrom und Chromverbin-dungen hauptsächlich zur Herstellung von korrosions-und hitzebeständigen Legierungen (Chromstahl) einge-setzt.
Metallisches Chrom und Chrom(III)-Verbindungensind gewöhnlich nicht gesundheitsschädigend. Oral auf-genommene Chrom(VI)-Verbindungen sind hingegen alsäußerst giftig einzustufen. Die Internationale Agenturfür Krebsforschung (IARC) hat Cr(VI) als „beim Men-schen krebserzeugend“ (Gruppe 1) eingestuft. Zudemkönnen Chrom(VI)-Verbindungen Kontaktallergien aus-lösen. Chrom darf daher in Bedarfsgegenständen aus Le-der nicht nachweisbar sein. Chrom liegt in Lebensmittelnund Trinkwasser vor allem in den stabilen Oxidationsstu-fen Cr(III) und Cr(VI) vor, wobei das dreiwertige Chromvor allem auf ein natürliches Vorkommen von Chromin der Umwelt zurückzuführen ist, während Cr(VI) all-gemeinhin als Resultat von industriellen Emissionen inder Umwelt zu finden ist. Die EFSA hat in ihrem im
Juni 2014 veröffentlichten Gutachten für Cr(III) einenTDI-Wert von 300 μg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt.Dieser liegt weit über der durchschnittlichen Aufnahme-menge durch alle Altersklassen hindurch. Hinsichtlichder Cr(III)-Exposition der Verbraucher durch die Nah-rung (einschließlich Trinkwasser) kommt die EFSA daherzu dem Schluss, dass es aus Sicht der öffentlichen Ge-sundheit keine Bedenken gibt. Für die Risikoabschätzungbezüglich der Aufnahme von krebserzeugenden Cr(VI)-Verbindungen hat die EFSA den Ansatz des Margin ofExposure (MOE) angewandt und gefolgert, dass es ausSicht der öffentlichenGesundheit bei der derzeitigenAuf-nahmesituation von Cr(VI) möglicherweise geringfügi-ge Bedenken gibt, insbesondere unter Berücksichtigungder Exposition von Vielverzehrern in den jüngeren Al-tersgruppen. ImHinblick einer genauerenExpositionsab-schätzung ist laut EFSA die Erhebung vonweiterenDatenerforderlich.
Cobalt
Cobalt ist ein seltenes Element, mit der Häufigkeit vonca. 0,001% in der Erdkruste [65]. In vielen Mineralen istes in geringen Mengen vertreten. Es ist oft mit Nickel,Silber, Blei, Kupfer und Eisen vergesellschaftet. Cobaltist ein Schwermetall und dient z. B. der Produktion vonverschleißfesten Legierungen. In der Glas- und Keramik-industrie wird Cobaltoxid für die Färbung bzw. für dieHerstellung farbiger Glasuren verwendet.
Cobalt wird normalerweise in sehr geringen Ge-halten in Lebensmitteln gefunden (ca. 0,01mg/kg bis0,05mg/kg [66]), hauptsächlich in grünem Blattgemüse.Es ist Bestandteil des Vitamins B12 (Cobalamin), das fürdenMenschen essentiell ist. Wirksames Vitamin B12 ist intierischen Lebensmitteln enthalten.
Cobalt besitzt eine vergleichsweise geringe Toxizität.Übermäßige Zufuhr kann zu Polycythämie führen undes können Übelkeit, Durchfall und Hitzegefühl auftreten.Cobaltsulfat wurde Mitte der 60er-Jahre in Kanada, denUSA und Belgien Bier zur Verbesserung der Schaumqua-lität zugesetzt. Als Folge kam es bei hohem Bierkonsumzu Todesfällen durch Schäden an der Herzmuskulatur.Cobalthaltige Bedarfsgegenstände, z. B. Armbanduhrenkönnen zu allergischen Reaktionen führen. Zudem sindCobalt und Cobaltverbindungen (ein-atembare Fraktion)entsprechend der MAK- und BAT-Werte-Liste [67] alskrebserzeugende Arbeitsstoffe anzusehen. Laut Verord-nung (EG) Nr. 1272/2008 [68] sind Cobaltverbindungenwie z. B. das Cobaltsulfat in die „Kategorie 1b“ der karzi-nogenen Stoffe, d. h. als wahrscheinlich krebserzeugendfür den Menschen eingestuft.
AusGründendesvorbeugendengesundheitlichenVer-braucherschutzes sollten Übergänge von Cobalt aus Le-
100
Glossar
bensmittelkontaktmaterialien in das Lebensmittel nichtüber das technisch vermeidbare Maß hinausgehen. Indem technischen Leitfaden des Europarates [69], der fürLebensmittelkontaktmaterialien aus Metall/Legierungenanzuwenden ist, wird ein spezifischer Freisetzungsgrenz-wert von 0,02mg/kg empfohlen.
Deoxynivalenol
Deoxynivalenol (DON) ist ein Mykotoxin aus der Grup-pe der Typ-B Trichothecene, die zu den Fusarientoxinengehören. DON tritt häufig bei Getreide und Körnerfrüch-ten auf, insbesondere beiWeizen undMais, und ist häufiggemeinsammit Zearalenon (ZEA), einemweiterenFusari-entoxin, zufinden.DON führt beiNutztieren zu einerVer-zögerungdesWachstums. Eine anhaltendhoheBelastungmit DON führte im Tierversuch zur Beeinträchtigung desImmunsystems.
Der gemeinsame Sachverständigenausschuss für Le-bensmittelzusatzstoffe der FAO/WHO-(JECFA) schlugda-her bereits 2010 eine vorläufigemaximal tolerierbare täg-liche Aufnahmemenge (PMTDI) für die gesamte Gruppevon 1μg/kg Körpergewicht für DON und seine acetylier-ten Derivate (3-Ac-DON und 15-Ac-DON) vor und leiteteaußerdem fürDON sowie dessen acetylierte Derivate eineakute Referenzdosis (ARfD) von 8 μg/kg ab [70].
Bisher sind nur für Deoxynivalenol in der Verordnung(EG) Nr. 1881/2006 [24] für bestimmte Lebensmittel EU-weit harmonisierte Höchstgehalte festgesetzt. Für zumunmittelbarenmenschlichenVerzehr bestimmtesGetrei-de, Getreidemehl und als Enderzeugnis für den unmit-telbaren menschlichen Verzehr vermarktete Kleie undKeime beträgt der Höchstgehalt 750 μg/kg.
Dioxine
Der Begriff „Dioxine“ ist eine umgangssprachlicheSammelbezeichnung für chemisch ähnlich aufgebautechlorhaltige Dibenzodioxine (PCDD) und Dibenzofura-ne (PCDF). Insgesamt besteht die Gruppe der Dioxineaus 75 PCDD und 135 PCDF. Diese toxischen Substan-zen kommen in der Umwelt ubiquitär vor und werdenüberwiegend über die Nahrungskette vom tierischen undmenschlichen Organismus aufgenommen. Aufgrund ih-rer guten Fettlöslichkeit, der langsamen Ausscheidungsowie der geringen Abbaubarkeit werden sie im Fettge-webe angereichert. Die Dioxinaufnahme des Menschenresultiert zu etwa 95% aus dem Dioxin-Gehalt der Le-bensmittel. Insbesondere tragen hierzu Lebensmitteltierischer Herkunft, darunter Fleisch, Milch, Fisch undEier bei.
Das Dioxin mit der höchsten Toxizität ist das2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin („TCDD“), das auch
als „Seveso-Gift“ bezeichnet wird und welches von derInternational Agency for Research on Cancer (IARC) alskrebserzeugend eingestuft wurde. Es kann bei akuter Ver-giftungnebenChlorakne auchVerdauungs-,Nerven- undEnzymfunktionsstörungen sowie Muskel- und Gelenk-schmerzen hervorrufen.
Für die toxikologische Beurteilung der Dioxine sind17 Kongenere relevant, die in 2,3,7,8-Stellung chloriertsind. Jedes dieser Kongenere ist in unterschiedlichemMaße toxisch. Um die Toxizität dieser unterschiedli-chen Kongenere aufsummieren zu können und um Ri-sikobewertungen und Kontrollmaßnahmen zu erleich-tern, wurde das Konzept der Toxizitätsäquivalenzfakto-ren (TEF) eingeführt. Damit lassen sich von einer Pro-be die Analyseergebnisse sämtlicher toxikologisch rele-vanter Dioxin-Kongenere als eine quantifizierbare Ein-heit (WHO-PCDD/F-TEQ) ausdrücken, die als „Toxizitäts-Äquivalent“ bezeichnet wird.
Die Berechnung der TEQ erfolgt mit dem upperbound- und lower bound-Verfahren.
EU-weit harmonisierte Höchstgehalte in Lebensmit-teln für Dioxine und die Summe aus Dioxinen und di-oxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (dl-PCB) sindin der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] festgelegt. Die-se Höchstgehaltregelungen wurden mit der Verordnung(EU) Nr. 1259/2011 einer grundlegenden Revision un-terzogen. In diesem Zusammenhang wurden zusätzlichHöchstgehalte für die Summe von 6 nicht dioxinähnli-chen PCB (Indikator-PCB, ndl-PCB) eingeführt. Die Re-vision der Höchstgehaltregelung trat am 1. Januar 2012in Kraft. Für ndl-PCB gelten in einigen Lebensmitteln,die nicht in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] ge-regelt sind, die in der nationalen Kontaminantenverord-nung [28] festgelegten Werte.
Die Höchstgehalte für Dioxine und die Summe ausDioxinen und dl-PCB in Lebensmitteln werden seit ei-nigen Jahren durch Auslösewerte für Dioxine und fürdl-PCB in einigen Lebensmittelgruppen ergänzt. Fürden Monitoringbericht 2014 wurden die Auslösewertegemäß Empfehlung Nr. 2013/711/EU [27] berücksich-tigt.
Elemente
Der Begriff „Elemente“ beinhaltet im Monitoring nebenSchwermetallen (z. B. Blei, Cadmium, Quecksilber) auchLeichtmetalle (z. B. Aluminium) und Halbmetalle (z. B.Antimon, Arsen, Bor und Selen).
Fungizide
Stoffe zur Abtötung oder Behinderung des Wachstumsvon Pilzen oder ihren Sporen.
101
Glossar
Gehaltsangaben
Die Gehalte von Rückständen werden als mg/kg (Milli-gramm pro Kilogramm) oder μg/kg (Mikrogramm proKilogramm) angegeben. Letzteres entspricht ng/g (Nano-gramm pro Gramm). Für Getränke wird die Einheit mg/lverwendet.
1mg/kg bedeutet, dass ein Milligramm (ein tausends-tel Gramm) eines Rückstandes sich in einem Kilogramm(bzw. Liter) des jeweiligen Lebensmittels befindet. Ent-sprechend bedeutet 1 μg/kg ein Millionstel Gramm einesRückstandes in einem Kilogramm eines Lebensmittels.
Herbizide
Stoffe zur Abtötung von Pflanzen (Unkrautvernichtungs-mittel).
Herkunft der Proben
Mit der Herkunft der Proben ist i. d. R. der Staat be-zeichnet, in dem das beprobteMaterial hergestellt wurde.Wenndieser nicht bekannt ist, wird gelegentlich der Staatangegeben, in dem derjenige (Produktverantwortliche)seinen Sitz hat, der das beprobte Material unter seinemNamen in den Verkehr bringt.
Somit entspricht z. B. bei einigen Lebensmittelprobendie Herkunftsangabe „Inland“ nicht dem Ursprungslanddes Ausgangsproduktes, sondern dem Staat, in dem dasProdukt verarbeitet bzw. abgepackt wurde.
Höchstgehalt, Höchstmenge
Höchstgehalte sind in der Gesetzgebung festgeschriebe-ne, höchstzulässige Mengen für Rückstände und Konta-minanten in oder auf Erzeugnissen, die beim gewerbs-mäßigen Inverkehrbringen nicht überschritten werdendürfen. Sie werden sowohl in der EU als auch in Deutsch-land grundsätzlich nach demMinimierungsgebot festge-setzt, d. h. so niedrig wie unter den gegebenen Produk-tionsbedingungen und nach guter landwirtschaftlicherPraxis möglich, aber niemals höher als toxikologisch ver-tretbar. Bei der Festsetzung von Höchstgehalten werdendeshalb in der Regel toxikologische Expositionsgrenz-werte, wie z. B. die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge(ADI) oder die akute Referenzdosis (ARfD) berücksich-tigt, die noch Sicherheitsfaktoren –meistens Faktor 100 –beinhalten, sodass bei einer gelegentlichen Überschrei-tung der Höchstgehalte keine gesundheitliche Gefähr-dung des Verbrauchers zu erwarten ist. Nichtsdestotrotzsind die Höchstgehalte einzuhalten. Verantwortlich da-für ist in erster Linie der Hersteller/Erzeuger bzw. beider Einfuhr aus Drittländern der in der EU ansässige
Importeur. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kon-trolliert stichprobenweise das Erzeugnisangebot auf dieEinhaltung der Höchstgehalte. Bei Überschreitung einesHöchstgehalts ist das Produkt nicht verkehrsfähig unddarf nicht verkauft werden.
Der gleichbedeutende Begriff Höchstmenge wirdin Deutschland noch in verschiedenen Verordnungen,so z. B. in der Rückstands-Höchstmengenverordnung(RHmV) für die rechtliche Regelung von Rückständenvon Pflanzenschutzmitteln in und auf Lebensmittelnverwendet.
Insektizide
Stoffe zur Abtötung von Insekten und deren Entwick-lungsstadien (Insektenbekämpfungsmittel).
Kontaminant
Als Kontaminant gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittelnicht absichtlich zugesetzt wird, jedoch als Rückstandder Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmetho-den in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fer-tigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufma-chung, Verpackung, Beförderung und Lagerung des be-treffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreini-gung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist.Der Begriff umfasst nicht die Überreste von Insekten,Haare von Nagetieren und andere Fremdkörper [71].
Kontamination
ImRahmen dieses Berichtes bezeichnet „Kontamination“die Verunreinigung von Lebensmitteln mit unerwünsch-ten Stoffen, welche nicht absichtlich zugesetzt wurden.
KKP-Verordnung
Das mehrjährige koordinierte Kontrollprogramm(KKP) [5, 6, 7] beruht auf Verordnungen der EU an dieMitgliedstaaten und dient der Gewährleistung der Ein-haltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen inoder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ur-sprungs und der Bewertung der Verbraucherexposition.Für das Jahr 2014 galt weiterhin die „Durchführungs-verordnung (EU) Nr. 788/2012 [5] der Kommission vom31. August 2012 über ein mehrjähriges koordiniertesKontrollprogramm der Union für 2013, 2014 und 2015zur Gewährleistung der Einhaltung der Höchstgehaltean Pestizidrückständen und zur Bewertung der Ver-braucherexposition gegenüber Pestizidrückständen inund auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ur-sprungs“ (s. Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
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Glossar
L 235 vom 1. September 2012, S. 8), in Verbindung mitderen Berichtigung, veröffentlicht im Amtsblatt der Eu-ropäischenUnion (ABl.) L 277 vom11. Oktober 2012, S. 11,und ihrer Änderung bzw. Anpassung, geregelt in den Ver-ordnungen (EU) Nrn. 480/2013 [6] und 481/2013 [7].
Kupfer
Als essenzielles Spurenelement ist Kupfer in Pflanzenund Tieren natürlicherweise vorhanden. Die Eintragspfa-de von Kupfer in die Nahrung sind vielfältig. Für vieleMikroorganismen ist Kupfer bereits in geringen Konzen-trationen toxisch (bakterizid). Bei der Verwendung vonKupferverbindungen als Fungizide macht man sich diesetoxische Wirkung zunutze. Im Vergleich zu vielen ande-ren Schwermetallen ist Kupfer für höhere Organismenaber nur relativ schwach giftig. Neben der Anwendung alsPflanzenschutzmittel werden Kupferverbindungen auchals Düngemittel und Futtermittel-Zusatzstoff eingesetzt.Der Eintrag über das Trinkwasser ist insbesondere in Re-gionen Deutschlands mit einer Hauswasserversorgungüber Kupferleitungen bei gleichzeitigem Auftreten vonsauremWasser (pH-Wert< 7,4) zu berücksichtigen.
Da Kupferverbindungen als Pflanzenschutzmittel an-gewendet werden, sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] für Lebensmittel tierischer und pflanzlicherHerkunft Höchstgehalte für Kupfer festgelegt.
Lässigkeit
Bei der gesundheitlichen Bewertung von Bedarfsgegen-ständen spielen die Schwermetallgehalte nur eine unter-geordnete Rolle. Von größerer Bedeutung ist die Abga-be (Lässigkeit) der Schwermetalle unter Gebrauchsbedin-gungen. Hierzu werden die Schwermetalle durch geeig-nete Simulanzien für Lebensmittel,Hautkontakt, Kontaktmit Mundschleimhäuten oder Verschlucken aus dem Er-zeugnis herausgelöst.
Lower bound
s. unter „Statistische Konventionen“
Median
Der Median ist derjenige Zahlenwert, der die Reihe dernach ihrer Größe geordneten Messwerte halbiert. Das be-deutet, die eine Hälfte der Messwerte liegt unter demMedian, die andere Hälfte darüber. Er entspricht damitdem50. Perzentil. Diese statistische Größe ist verteilungs-unabhängig.
Medium bound
s. unter „Statistische Konventionen“
Metaboliten
Ein „Metabolit“ ist ein Stoff, der in einem Stoffwechsel-prozess gebildet wird.
Migration/Migrat
ÜbergangvonStoffen, z. B. ausVerpackungen auf Lebens-mittel. Migrate oderMigrationsstoffe sind Verbindungen,die aus der Verpackung in das Lebensmittel übergehenkönnen.
Mikroorganismen
Mikroorganismen sind mikroskopisch kleine, mit blo-ßem Auge nicht erkennbare Lebewesen, z. B. Bakterienoder Pilze. Auch Viren werden hier mit betrachtet. Eini-ge Mikroorganismen sind gesundheitsrelevant, da sie alsmikrobielle Erreger Infektionskrankheiten auslösen kön-nen.
Mittelwert
Der arithmetische Mittelwert ist eine statistische Kenn-zahl, die zur Charakterisierung von Daten dient. Er be-rechnet sich als Summe der Messwerte geteilt durch ihreAnzahl. Voraussetzung ist eine Normalverteilung der Da-ten, die bei Rückständen und Kontaminanten in Lebens-mitteln oftmals nicht gegeben ist.
Mykotoxine
Bei Mykotoxinen handelt es sich um sekundäre Stoff-wechselprodukte von Schimmelpilzen. Bisher sind über450Mykotoxine, die vonmehr als 250 Schimmelpilzartengebildet werden können, bekannt. Dabei werden einigeSchimmelpilzgifte nur von bestimmten Arten und ande-re wiederumvon vielenArten produziert. Ihre Bildung istvon verschiedensten äußeren Faktoren wie Temperatur,Feuchtigkeit, pH-Wert und Nährstoffangebot abhängig.Grundsätzlich ist nach dem Bildungsort zu unterschei-den, nämlich ob die Mykotoxine bereits auf dem Feldoder erst während der Lagerung gebildet werden.Weiter-hin muss bei Futtermitteln berücksichtigt werden, dassdarin enthaltene Mykotoxine bei der Erzeugung von Le-bensmitteln tierischer Herkunft in Lebensmittel überge-hen können (Carry over). Die bekanntesten Vertreter sind
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Glossar
Aflatoxine, Alternariatoxine, Fusarientoxine (Trichothe-cene wie Deoxynivalenol, T-2- und HT-2-Toxin, Zearale-non, Fumonisine), OchratoxinAundPatulin.Mykotoxinegehören zu den toxischsten Stoffen, die in Lebensmittelnund Futtermitteln vorkommen können.
Nachweisgrenze (NG)
Die geringste Menge eines Stoffes, die in einer Probe zu-verlässig gezeigt oder nachgewiesen werden kann, wirdals Nachweisgrenze bezeichnet. Sie ist von dem verwen-deten Verfahren, den Messgeräten und dem zu untersu-chenden Erzeugnis abhängig.
nb (nicht bestimmbar/nicht quantifizierbar)
s. unter „Statistische Konventionen“
Nickel
Bei Nickel handelt es sich um ein relativ weit, meist aberin geringen Konzentrationen verbreitetes Schwermetall.Eine Funktion als essenzielles Spurenelement beimMen-schen konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Nickelist ein starkes Allergen. Andere unerwünschte Wirkun-gen treten meist erst bei extrem hohen Dosen auf, dieetwabeim1.000fachendernormalenZufuhr aus derNah-rung liegen. Es gilt aber auch als möglicherweise krebs-erzeugend. Nickel wird vorwiegend aus pflanzlichen Le-bensmitteln aufgenommen. Besonders nickelreich sindbeispielsweise Kakao, Sojabohnen, Linsen, Erbsen, Boh-nen, Kopfsalat und anderes Gemüse. Dagegen enthaltenBack- und Teigwaren sowie Fleisch- und Wurstwarenwenig Nickel. Menschen mit einer entsprechenden Kon-taktallergie können stark nickelhaltige Lebensmittel nurin eingeschränktemMaße genießen.
Nitrat
Nitrate sind nach chemischer Systematik Salze der Salpe-tersäure und in der Umwelt allgegenwärtig. Sie werdenvon Pflanzen als Nährstoffe verwertet und dementspre-chend in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt.Der Nitrat-Gehalt des Gemüses wird aber auch von derPflanzenart, dem Erntezeitpunkt, der Witterung und denklimatischen Bedingungen beeinflusst. Dabei spielt derFaktor Licht eine entscheidende Rolle. So sind in derRegel in den lichtärmeren Monaten die Nitrat-Gehaltehöher. Außerdem findet Nitrat als Konservierungsmittel,z. B. zum Pökeln von Fleisch- und Wurstwaren, Verwen-dung. Nitrat selbst ist weitgehend ungiftig. Es kann aberim menschlichen Magen-Darm-Trakt zu Nitrit reduziertwerden und dann zur Bildung von Nitrosaminen füh-
ren. Viele dieser Nitrosamine haben sich im Tierversuchals krebserzeugend erwiesen. Mit den Verordnungen (EG)Nr. 1881/2006 [24] und (EU) Nr. 1258/2011 zur Festset-zung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminantenin Lebensmitteln sind derzeit Höchstgehalte für Nitrat inSpinat (frisch und gefroren), Kopfsalat, Eisbergsalat, Ru-cola und für Getreidebeikost sowie andere Beikost fürSäuglinge und Kleinkinder festgelegt. Bei der Festlegungder Höchstgehalte für Nitrat in den pflanzlichen Lebens-mitteln wird dem Einfluss klimatischer Faktoren (Ernteim Winter/Sommer) bzw. gartenbaulicher Faktoren (An-bau unter Folie/Glas, Freiland) mittels unterschiedlicherHöchstgehalte Rechnung getragen. In der Verordnung(EU) Nr. 1258/2011 zur Änderung der Kontaminantenver-ordnung sind erstmals Höchstgehalte für Rucola festge-legt worden. Dieser jetzt gültige Höchstgehalt für Rucolasoll im Hinblick auf eine Reduzierung der Gehalte regel-mäßig überprüft werden.
Nitrosamine/nitrosierbare Stoffe
Als Nitrosamine (N-Nitrosamine) werden N-Nitrosover-bindungenvon sekundärenAminenbezeichnet. N-Nitro-samine entstehen aus sekundären Aminen in Gegen-wart von nitrosierenden Agenzien (Salpetrige Säure,Stickstoffoxide). Sie werden vor allem im sauren Milieugebildet. Viele N-Nitrosamine wirken krebserzeugend.Nitrosierbare Stoffe sind Vorläufer der Nitrosamine, diez. B. imKörper inNitrosamineumgewandeltwerdenkön-nen.
nn (nicht nachweisbar)
s. unter „Statistische Konventionen“
Ochratoxin A (OTA)
Ochratoxin A (OTA) ist das am häufigsten vorkommendeund bedeutendste Mykotoxin der Gruppe der Ochratoxi-ne. Bisher wurde OTA in Getreide, Kakao und Schokola-de, Kaffee, Bier, Wein, Traubensaft, Trockenobst, Nüssen,Gewürzen sowie Gemüse nachgewiesen. OTA hat beimMenschen eine nierenschädigende Wirkung. Im Tierver-such konnte nachgewiesen werden, dass es krebserzeu-gend wirkt.
Die wissenschaftlichen Experten der EuropäischenKommission haben eine tolerierbare wöchentliche Auf-nahme (TWI) von 120ng/kg Körpergewicht abgelei-tet. Für Ochratoxin A sind in der Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] und indernationalenKontaminanten-Verordnung [28] für bestimmte Lebensmittel EU-weitharmonisierte Höchstgehalte festgesetzt.
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Glossar
Perchlorat
Perchlorat gilt als Umweltkontaminante und gelangthauptsächlich über die Verwendung von natürlich vor-kommenden, Perchlorat-haltigen Düngemitteln, z. B.Chilesalpeter, in pflanzliche Lebensmittel. Die Aufnah-me von Perchlorat kann zu einer reversiblen Hemmungder Jodidaufnahme in die Schilddrüse führen. Die Folgeneiner Hemmung der Jodidaufnahme können Verände-rungen der Schilddrüsen-Hormonspiegel und damitverbundene gesundheitlichen Beeinträchtigungen sein.
Angesichts der von der Lebensmittelüberwachung inden Jahren 2012/2013 ermittelten häufigen Perchlorat-Befunde hat die Europäische Kommission auf einer Sit-zung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelket-te und Tiergesundheit (StALuT) am 16. Juli 2013 erstmaligReferenzwerte für Perchlorat in Obst- und Gemüseer-zeugnissen sowie weiteren Lebensmitteln festgesetzt, umEU-weit ein einheitliches Verbraucherschutzniveau so-wie Rechtssicherheit für die Überwachung und die Ver-markter bei der Beurteilung der Verkehrsfähigkeit vonPerchlorat-Rückständen zu gewährleisten [31].
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit(EFSA) hat im Oktober 2014 eine Stellungnahme zu ge-sundheitlichen Risiken durch das Auftreten von Perchlo-rat in Lebensmitteln wie insbesondere Obst und Gemü-se vorgelegt [72]. Darin legt die EFSA eine tolerierbaretägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,3 μg/kg Körperge-wicht fest. Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass diechronische Exposition gegenüber Perchlorat vor allembei Vielverzehrern in den jüngeren Bevölkerungsgrup-pen mit schwachem bis mittlerem Jodmangel Anlass zuBedenken gibt. Ebenfalls bedenklich sei die kurzzeitigeExposition gegenüber Perchlorat bei gestillten Säuglin-genundKleinkindernmit geringer Jodaufnahme.Die EU-Referenzwerte wurden daher im Lichte der EFSA-Stel-lungnahme einer Neubewertung unterzogen und hier-bei gemäß demALARA-Prinzip niedrigere Referenzwertefür einen Großteil der Lebensmittel festgelegt. Die ak-tuellen auf der Homepage der EU-Kommission veröf-fentlichten Referenzwerte gelten für Obst, Gemüse sowiederen Verarbeitungsprodukte, getrocknete Kräuter, Ge-würze und Tee (einschließlich Kräuter und Früchtetee),Säuglings- bzw. Kleinkindnahrung sowie sonstige Le-bensmittel [73]. Zudem wurde im April 2015 die Empfeh-lung (EU) 2015/682 der Kommission zumMonitoring desVorkommens von Perchlorat in Lebensmitteln veröffent-licht [74]. Demnach sollen die EU-Mitgliedstaaten eineÜberwachung des Perchlorat-Gehalts in Lebensmittelndurchführen, um einerseits die Wirksamkeit der von denLebensmittelunternehmern eingesetzten Minimierungs-maßnahmen zu überprüfen und anderseits ein repräsen-tatives Bild von der Perchlorat-Belastung der verschie-
denen Lebensmittelgruppen zu erhalten. Auf Grundlageder erhobenen Daten wird im Rahmen der zukünftigenEU-Diskussionen zu langfristigeren Management-Maß-nahmen die Überführung der derzeitigen Referenzwertein rechtsverbindliche Höchstgehalte beraten.
Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
Die PFAS sind synthetisch hergestellte organische Ver-bindungen, bei denen sämtliche Wasserstoffatome amKohlenstoffgerüst durch Fluoratome ersetzt sind. We-gen ihrer besonderen chemischen und physikalischenEigenschaften werden diese Stoffe bei der Herstellungzahlreicher Industrie- und Konsumgüter verwendet. Ei-ne wichtige Untergruppe bilden die perfluorierten orga-nischen Tenside, zu denen Perfluoroctansulfonat (PFOS)und Perfluoroctansäure (PFOA) zählen. Aufgrund ihrerhohen thermischen und chemischen Stabilität sind Ver-treter der PFAS mittlerweile weltweit verbreitet. Sie rei-chern sich in der Umwelt sowie im menschlichen undtierischen Gewebe an. Die akute Toxizität von PFOA undPFOS ist vergleichsweise geringbismäßig.Mit der 11. Ver-ordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verord-nungen (BGBl. I, 2007, Nr. 52, S. 2382) gemäß der Richt-linie 2006/122/EG des europäischen Parlaments und desRates vom 12. Dezember 2006 dürfen Perfluoroctan-sulfonate (PFOS; Perfluoroctansulfonsäure, -metallsalze,-halogenide, -amide und andere Derivate einschließlichPolymere) und Zubereitungen mit einem Massengehaltvon 0,005% PFOS oder mehr mit wenigen Ausnahmennicht mehr verwendet werden. Die Ausdehnung der An-wendungsbeschränkungen auch auf PFOA ist derzeit inDiskussion.
Perfluornonansäure (PFNA) wurde als besonders be-sorgniserregender Stoff (Substances of Very High Con-cern, SVHC) identifiziert und in die Kandidatenliste derREACH-Verordnung [35] Annex XIV aufgenommen. DieAufnahme von PFNA in ein Restriktionsverfahren wirdebenfalls inBetracht gezogen [75]. Für PFAS gibt es derzeitnoch keine gesetzlich festgeschriebenen Höchstgehalte,es existieren lediglich Empfehlungen.
Persistente chlororganische Verbindungen
Zu den persistenten organischen Verbindungen zählenmehrere Stoffgruppen mit zahlreichen Substanzen, dar-unter auch die polychlorierten Dibenzodioxine (PCDD)und Dibenzofurane (PCDF), die zusammenfassend als Di-oxine bezeichnet werden, und die polychlorierten Bi-phenyle (PCB). Diese Verbindungen sind aufgrund ihrerLanglebigkeit in der Umwelt ubiquitär verbreitet. DurchdieAufnahmevonFuttermitteln, Bodenpartikelnund Se-dimenten gelangen diese Stoffe in das Lebensmittel lie-
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Glossar
fernde Tier und somit letztlich in die Nahrungskette. ImKörper reichern sich diese Stoffe an.
Den persistenten organischen Verbindungen werdenauch einige Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schäd-lingsbekämpfungsmitteln zugeordnet,wie z. B. DDT,HCB(Hexachlorbenzol) und Heptachlor, deren Anwendungin der EU seit vielen Jahren verboten ist. Auch sie ge-langen hauptsächlich als Umweltkontaminanten in diemenschliche Nahrung. Da sie bzw. die Abbauprodukteim Pflanzenschutzrecht geregelt sind, werden deren Be-funde in den darauf untersuchten Lebensmitteln im Ab-schnitt 5.1.1 beschrieben.
Perzentil
Perzentile sind Werte, welche die Reihe der nach ihrerGröße geordnetenMesswerte teilen. So ist z. B. das 90. Per-zentil der Wert, unter dem 90% der Messwerte liegen,10% hingegen liegen über dem 90. Perzentil.
Der Median kann den Wert 0 annehmen, wenn mehrals 50% der Ergebnisse denWert 0 haben. Analog dazu istdas 90. Perzentil gleich 0, wenn mehr als 90% der Ergeb-nisse denWert 0 besitzen.
Pflanzenschutzmittel (PSM)
Pflanzenschutzmittel sind Produkte, die für einen dernachstehenden Verwendungszwecke bestimmt sind [76]:� Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganis-
men zu schützenoder derenEinwirkungvorzubeugen,soweit es nicht als Hauptzweck dieser Produkte erach-tet wird, eher hygienischen Zwecken zu dienen;
� in einer anderen Weise als Nährstoffe die Lebensvor-gänge von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachstums-regler);
� Pflanzenerzeugnisse zu konservieren, soweit dieseStoffe oder Produkte nicht besonderen Vorschriftender EU über konservierende Stoffe unterliegen;
� unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernich-ten, mit Ausnahme von Algen, es sei denn, die Produk-te werden auf dem Boden oder imWasser zum Schutzvon Pflanzen ausgebracht;
� ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hem-men bzw. einem solchenWachstum vorzubeugen, mitAusnahme von Algen, es sei denn, die Produkte wer-den auf dem Boden oder im Wasser zum Schutz vonPflanzen ausgebracht.
Nach Einsatzgebieten unterscheidet man Akarizide, Fun-gizide, Insektizide,Herbizideundandere. Pflanzenschutz-mittel werden im Rahmen der landwirtschaftlichenProduktion, beim Transport und in der Vorratshaltungeingesetzt und tragen wesentlich zur Ertragssicherung,Ertragssteigerung, Qualitätssicherung, aber auch zur
Arbeitserleichterung bei. Sie dürfen nur angewendetwer-den, wenn sie zugelassen sind.
Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwen-dung zum Schutz der Kulturpflanzen vor Schädlingenund Krankheiten während der Wachstumsperiode so-wie zum Schutz vor Verderb bei Lagerung und Trans-port können Rückstände von Pflanzenschutzmitteln inLebensmitteln auftreten. Durch die Zulassung muss je-doch sicher gestellt sein, dass die Pflanzenschutzmit-tel und deren Rückstände bei sachgerechter und be-stimmungsgemäßer Anwendung keine gesundheitlichenRisiken für Mensch und Tier darstellen. Beim gewerbs-mäßigen Inverkehrbringen von Lebensmitteln dürfendeshalb die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstge-halte nicht überschritten werden. Diese werden unterZugrundelegung strenger international anerkannter wis-senschaftlicherMaßstäbe soniedrigwiemöglichundnie-mals höher als toxikologisch vertretbar festgesetzt.
Für Pestizidrückstände in oder auf Lebensmittelnpflanzlichen und tierischen Ursprungs gelten die Rege-lungen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20]. Eine Aus-nahme hiervon bilden z. B. Fische, auf die die Regelun-gen der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV)anzuwenden sind, da in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] bisher noch keine Höchstgehalte für Fische fest-gelegt wurden.
Das Pflanzenschutzrecht behandelt auch einige persis-tente chlororganische Verbindungen wie DDT, HCB (He-xachlorbenzol) und Heptachlor. Sie wurden in der Ver-gangenheitweltweit intensiv eingesetzt. IhreAnwendungist zwar in Deutschland und EU-weit seit vielen Jahrenverboten. Dennoch werden diese Wirkstoffe oder derenAbbau- und Umwandlungsprodukte häufig noch in ge-ringen Mengen in bestimmten Lebensmitteln insbeson-dere tierischer Herkunft nachgewiesen, da sie aufgrundihrer Beständigkeit, Fettlöslichkeit und Mobilität ubiqui-tär verbreitet sind und somit als Umweltkontaminantenin die Nahrungskette gelangen.
Einige insektizide Wirkstoffe werden darüber hinausauch zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen und alsTierarzneimittel z. B. gegen Parasiten eingesetzt, die gele-gentlich zu Rückständen insbesondere in Lebensmittelntierischer Herkunft führen können.
PMTDI (Provisional MaximumTolerable Daily Intake)
s. unter „Toxikologische Referenzwerte“
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind ein Gemisch aus209 Einzelverbindungen (Kongenere) unterschiedlichenChlorierungsgrades. Sie lassen sich nach ihrem Substitu-
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Glossar
tionsmuster in 2 Gruppen unterteilen. Non-ortho- undmono-ortho-PCB-Kongenere besitzenÄhnlichkeitenmitDioxinen und werden deshalb als dioxinähnliche PCB(dl-PCB) bezeichnet. Die nicht dioxinähnlichen PCB (ndl-PCB) sind überwiegend di-ortho-substituiert undweitaushäufiger vorhandenen; der Anteil von ndl-PCB an dengesamten PCB liegt bei etwa 90%. Die WHO hat 12 aus-gewählten dl-PCB-Kongeneren Toxizitätsäquivalentfak-toren (TEF) zugewiesen. Damit lassen sich von einer Pro-be die Analyseergebnisse sämtlicher toxikologisch rele-vanter dioxinähnlicher PCB-Kongenere als eine quanti-fizierbare Einheit (WHO-PCB-TEQ) ausdrücken, die als„Toxizitäts-Äquivalent“ bezeichnet wird. Wie bei den Di-oxinen erfolgt die Berechnung der TEQ nach dem upperbound- und lower bound-Verfahren. Dazu und zu denHöchstgehaltsregelungen für PCB in der Verordnung (EG)Nr. 1881/2006 [24] s. unter „Dioxine“.
Die ndl-PCB-Kongenere PCB 28, PCB 52, PCB 101,PCB 138, PCB 153 und PCB 180 können häufig in Le-bensmitteln tierischer Herkunft nachgewiesen werden.Sie werden auch als Indikator-PCB bezeichnet.
PCBwurden bis in die 1980er-Jahre vor allem in Trans-formatoren, elektrischen Kondensatoren, als Hydraulik-flüssigkeit sowie als Weichmacher in Lacken, Dichtungs-massen, Isoliermitteln und Kunststoffen verwendet. Siezählenmit den polychlorierten Dioxinen und Furanen zuden 12 als „dreckiges Dutzend“ bekannten organischenGiftstoffen, deren Herstellung und Gebrauch durch dieStockholmer Konvention eingeschränkt bzw. verbotenwurde. Aufgrund ihrer Stabilität sind PCB in der Umweltubiquitär verbreitet und werden überwiegend über dieNahrungskette vom tierischen und menschlichen Orga-nismus aufgenommen.
Die akute Toxizität von PCB ist gering, wohingegeneine chronische Toxizität schon bei geringen Konzentra-tionen festzustellen ist. Einige PCB-Kongenere stehen imVerdacht, krebserzeugend zu sein.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Polyzyklische aromatischeKohlenwasserstoffe (PAK) sindeine Stoffklasse von mehr als 250 organischen Verbin-dungen, die mehrere kondensierte aromatische Ringeenthalten. Sie entstehen bei der unvollständigen Ver-brennung von organischem Material bei Temperaturenim Bereich von 400 ıC–800 ıC. Eine Kontamination vonLebensmitteln tritt daher insbesondere dann auf, wenndiese z. B. beim Trocknen oder Räuchern in direktenKontakt mit den Verbrennungsgasen kommen. Haupt-ursachen für PAK-Kontaminationen in Verbraucherpro-dukten sind die Verwendung von PAK-kontaminiertenWeichmacherölen und PAK-kontaminiertem Ruß alsSchwarzpigment in Gummi und Kunststoffen sowie
die Verwendung von PAK-kontaminierten Lacken undNaphthalin als Transport- oder Lagerkonservierung. DasGefährdungspotenzial, das von PAK ausgeht, liegt inder krebserzeugenden Eigenschaft vieler polyzyklischeraromatischer Kohlenwasserstoffe begründet. Der be-kannteste Vertreter dieser Stoffklasse ist Benzo(a)pyren.Es ist stark krebserzeugend und erbgutverändernd undgalt lange Zeit als Leitsubstanz für polyzyklische aro-matische Kohlenwasserstoffe. In ihrer Stellungnahme zupolyzyklischen aromatischenKohlenwasserstoffen (EFSA2008 [77]) kommt die EFSA zu dem Schluss, dass Ben-zo(a)pyren allein kein ausreichender Indikator für dasVorkommen von polyzyklischen aromatischen Kohlen-wasserstoffen (PAK) in Lebensmitteln ist. Ausgehend vonden vorliegenden Daten über das Vorkommen und dieToxizität wurde in der Stellungnahme gefolgert, dass dieGruppe der PAK-4 (Benzo(a)pyren, Benzo(a)anthracen,Chrysen und Benzo(b)fluoranthen) den geeignetsten In-dikator für PAK in Lebensmitteln darstellt. Ferner wurdefestgestellt, dass eine gute Korrelation der PAK-4 mitder Summe der 16 toxikologisch bedeutsamsten PAKbesteht, die bisher in dieser Gesamtheit in Lebensmit-teln analysiert wurden. Aus diesem Grund umfassendie Höchstgehaltsregelungen für PAK in der Verord-nung (EG) Nr. 1881/2006 [24] seit dem Jahr 2012 nebenBenzo(a)pyren als Einzelsubstanz auch die Summe(lower bound) der 4 PAK-Leitsubstanzen (Benzo(a)pyren,Chrysen, Benzo(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen). Mitder Beschränkung auf die PAK-4 als Leitsubstanzenkann der Aufwand für Analytik und die Beurteilungvon PAK in Lebensmitteln deutlich reduziert wer-den.
PTDI (Provisional Tolerable Daily Intake)
s. unter „Toxikologische Referenzwerte“
PTMI (Provisional Tolerable Monthly Intake)
s. unter „Toxikologische Referenzwerte“
PTWI (Provisional TolerableWeekly Intake)
s. unter „Toxikologische Referenzwerte“
Pyrrolizidinalkaloide
Bei Pyrrolizidinalkaloiden (PA) handelt es sich um se-kundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die von Pflanzen gebildetwerden, um sich gegen Fraßfeindewie Insekten und Säu-getiere zu schützen. Bisher sind mehr als 500 verschiede-ne Alkaloid-Verbindungen und deren N-Oxide bekannt,die wiederum in rund 6.000 Pflanzenspezies enthalten
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Glossar
sein können. Etwa die Hälfte davon ist als potentielltoxisch anzusehen. Die Pyrrolizidinalkaloide weisen ei-ne gemeinsame Grundstruktur auf. Es handelt sich umein 1-Hydroxymethylpyrrolizidin-Grundgerüst (Necin-Base), welches mit Mono- oder Dicarbonsäuren verestertvorliegen kann. Den 1,2-ungesättigten, 2fach veresterten,cyclischen Verbindungen (wie z. B. Senecionin) wird diehöchste toxische, erbgutschädigende und krebserzeugen-de Wirkung zugeschrieben.
Untersuchungenbelegen, dassHonige diese Stoffe ent-halten können, wenn die Biene die Blüten von bestimm-tenPflanzenundKräuternangeflogenunddenNektar ge-sammelt hat. Vorwiegend sind es 3 Pflanzenfamilien, diedie Pyrrolizidinalkaloide produzieren. Es sind die Fami-lien der Korbblütler (Asteraceae, z. B. Jakobskreuzkraut),der Borretschgewächse (Boraginaceae) und der Hülsen-früchtler (Fabaceae).
Pyrrolizidinalkaloid-produzierende Pflanzen sind aufder ganzenWelt anzutreffen. In einigenRegionen sinddiePflanzen klimatisch bedingt häufiger zu finden.
Toleranz- oderGrenzwerte fürHonig existierenderzeitnoch keine. Gemäß den Angaben des BfR [43] sollte mitLebensmitteln die tägliche Aufnahme von 0,007 μg un-gesättigte PA/kg Körpergewicht nicht überschritten wer-den. Ein Erwachsener von 70 kg dürfte demnach täglichnicht mehr als 0,49 μg PA absolut zu sich nehmen. Sach-verständige der EFSA gelangten zu dem Schluss, dass ins-besondere für Kleinkinder und Kinder, die großeMengenanHonig verzehren,mögliche gesundheitliche Bedenkenbestehen [44].
Quantifizierbare Gehalte
Als „quantifizierbare Gehalte“ werden Gehalte von Stof-fen bezeichnet, welche über der jeweiligenBestimmungs-grenze liegenund folglichmitder gewähltenanalytischenMethode zuverlässig quantitativ bestimmt werden kön-nen.
Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV)
Bei quartären Ammoniumverbindungen (QAV) sind die4 Valenzen des Stickstoffatoms mit organischen Gruppengebunden. Wenn mindestens eine lange Alkylgruppe (8–18 Kohlenstoffatome) enthalten ist, weisen QAV oberflä-chenaktive Eigenschaften auf undwerden als kationischeTenside z. B. in Weichspülern, Invertseifen und Antista-tika eingesetzt. Wichtige Vertreter der QAV sind Ben-zalkoniumchloride (BAC) und Dialkyldimethylammoni-umchloride (DDAC), hier insbesondere das Didecyldime-thylammoniumchlorid (DDAC-C10).
QAVwirken desinfizierend undfinden als Biozide brei-te Anwendung imöffentlichen und industriellen Bereich,
so z. B. auch in der Landwirtschaft und bei der Lebensmit-telverarbeitung.
Wegen ihrer Wirkung gegen Bakterien, Pilze und Al-gen fallen BAC und DDAC in den Regelungsbereich derVerordnung (EG) Nr. 396/2005 [20], sie sind jedoch zur-zeitweder genehmigt noch alsWirkstoffe in zugelassenenPflanzenschutzmitteln enthalten. Abgesehen von Nach-erntebehandlungen vonObst in einigen Drittstaaten sindsomit Rückstände vonQAV in Lebensmitteln vorwiegendnicht auf Pflanzenschutzmittelanwendungen zurückzu-führen, sondern aufKontaminationen, z. B. durchdieVer-wendung von QAV als Desinfektions- und Reinigungs-mittel in der Lebensmittelindustrie.
Diesem Sachverhalt gerecht werdend, wurden vomStändigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tier-gesundheit der Europäischen Kommission (SCoFCAH)Leitlinien zu DDAC-C10 bzw. BAC (Summe BAC-C10,-C12, -C14 und -C16) am 13. und 25. Juli 2012 veröf-fentlicht, die auf der Grundlage einer vom BfR durchge-führten gesundheitlichen Risikobewertung für BAC undDDAC anstelle des Vorsorgegrenzwertes von 0,01mg/kgvorübergehende Richtwerte von 0,5mg/kg für die Ver-kehrsfähigkeit aller pflanzlichen und tierischen Erzeug-nisse empfehlen. Säuglingsnahrung ist hiervon jedochausgenommen. Für diese gilt nach wie vor als Vorsorge-wert ein Rückstandshöchstgehalt von 0,01mg/kg.
Nach Auswertung von Überwachungsdaten aus denJahren 2012 und 2013 durch die EFSA wurden mit derVerordnung (EU) Nr. 1119/2014 [78] vom 16. Oktober2014 für BAC (Summe BAC-C8, -C10, -C12, -C14, -C16und -C18) und DDAC (Summe DDAC-C8, -C10 und -C12)vorläufige Rückstandshöchstgehalte von je 0,1mg/kg füralle Erzeugnisse gemäß Anhang I der Verordnung (EG)Nr. 396/2005 [20] festgesetzt.Die o. g. Leitlinien (beidemo-difiziert am05.Dezember2012)werdendurchdas aktuali-sierte Statement des SCoFCAH vom 12./13. Juni 2014 [79]zum 12. August 2015 aufgehoben. Somit ergibt sich ei-ne Übergangsfrist von 9 Monaten für die Umstellung desGrenzwertes von 0,5mg/kg auf 0,1mg/kg. Die Leitliniengelten danach weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 12.August 2015 hergestellt werden und die Schwellenwertedes SCoFCAH aus dem Jahre 2012 einhalten. Wie die Ver-ordnung (EU) Nr. 1119/2014und das Statement des SCoF-CAH ausführen, sind die spezifischen Rückstandshöchst-gehalte von je 0,1mg/kg für DDAC und BAC zunächst aufca. 5 Jahrebefristetund sollenbisdahinüberprüftwerden.
Quecksilber
Quecksilber ist ein in allen Bereichen der Biosphärevorkommendes Schwermetall. Das Gefährdungspotenzi-al von Quecksilber ist abhängig von der vorliegendenchemischen Bindungsform; organisches Methylquecksil-
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Glossar
ber ist für den Menschen eine der giftigsten Quecksil-berverbindungen, während die Toxizität von anorgani-schem Quecksilber geringer eingestuft wird. Der Anteilvon Methylquecksilber kann in Fischen und Meeres-früchten mehr als 90% des Gesamtquecksilber-Gehaltsbetragen. In terrestrischen Lebensmitteln liegt überwie-gend anorganisches Quecksilber vor, weshalb von diesenein geringeres gesundheitliches Risiko ausgeht. Methyl-quecksilber kann bei Säuglingen die neuronale Entwick-lung beeinträchtigen und bei Erwachsenen zu neurologi-schen Veränderungen führen. Die vorläufige tolerierbarewöchentliche Aufnahmemenge (PTWI) fürMethylqueck-silber beträgt 1,6 μg/kg Körpergewicht. Auf der 72. Sit-zung des JECFA-Komitees im Februar 2010 wurde an-handneuer toxikologischerDateneinPTWI für anorgani-sches Quecksilber von 4 μg/kg Körpergewicht abgeleitet.Dieser PTWI gilt für alle Lebensmittel außer Fisch undMeeresfrüchte. Für diese Lebensmittel soll der PTWI von1,6 μg/kg Körpergewicht angewandt werden. Der früherePTWI für Gesamtquecksilber von 5μg/kg wurde zurück-gezogen.
Aus Gründen der analytischen Bestimmbarkeit wurdebisher der Gesamtgehalt von Quecksilber ermittelt. Hier-für sind für zahlreiche Lebensmittel Höchstgehalte in derVerordnung (EG) Nr. 1881/2006 [24] und in der Verord-nung (EG) Nr. 396/2005 [20] festgelegt.
Rückstände
Als „Rückstände“ im eigentlichen Sinne werden im Ge-gensatz zu Kontaminanten die Rückstände von absicht-lich zugesetzten bzw. angewendeten Stoffen bezeichnet.
So sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln defi-niert als: Ein Stoff oder mehrere Stoffe, die in oder aufPflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, essbaren Erzeugnis-sen tierischer Herkunft, im Trinkwasser oder anderwei-tig in der Umwelt vorhanden sind und deren Vorhan-densein von der Verwendung von Pflanzenschutzmittelnherrührt, einschließlich ihrer Metaboliten und Abbau-oder Reaktionsprodukte [76].
„Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe“ be-zeichnen alle pharmakologisch wirksamen Stoffe, beidenen es sich um wirksame Bestandteile, Arzneiträgeroder Abbauprodukte sowie um ihre in Lebensmitteln tie-rischen Ursprungs verbleibenden Stoffwechselproduktehandelt [80].
Schädlingsbekämpfungsmittel
Schädlingsbekämpfungsmittel gehören zu den Biozid-produkten. Darunter versteht man gemäß Verordnung(EU)Nr. 528/2012 [81] Stoffe oderGemischemitWirkstof-fen, die dazu dienen, Schadorganismen auf andere als auf
physikalische oder mechanische Art zu zerstören, abzu-schrecken, sie unschädlich zumachen oder ihre Wirkungzu verhindern. Zu den Schadorganismen zählen dabei al-le Organismen, einschließlichKrankheitserregern, die fürden Menschen, für Tätigkeiten des Menschen oder vonihm verwendete/hergestellte Produkte, für Tiere oder fürdie Umwelt unerwünscht oder schädlich sind.
Biozidprodukte werden in die Hauptgruppen der Des-infektionsmittel, der Schutzmittel (z. B. Holzschutzmit-tel), der Schädlingsbekämpfungsmittel und der sonstigenBiozidprodukte unterteilt. Zur Gruppe der Schädlings-bekämpfungsmittel gehören unter anderemRodentizide,Avizide, Akarizide, Insektizide oder Repellentien.
Schnellwarnsystem (RASFF)
Wenn Lebens- oder Futtermittel verunreinigt sind undmittelbare oder unmittelbare Risiken für den Verbrau-cher von ihnen ausgehen, muss sofort gehandelt werden.Für die schnelle Weitergabe von Informationen inner-halb der Europäischen Union (EU) sorgt das Schnellwarn-system RASFF (Rapid Alert System Food and Feed) fürLebens- und Futtermittel, dessen Rechtsgrundlage derArtikel 50 der EG-Verordnung Nr. 178/2002 ist. Das Bun-desamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-heit (BVL) ist die nationale Kontaktstelle für das Schnell-warnsystem. Das BVL nimmt Meldungen der Bundes-länder über bestimmte Produkte entgegen, von denenGefahren für dieVerbraucherinnenundVerbraucher aus-gehen können. Nach einem vorgeschriebenen Verfahrenwerden diese Meldungen geprüft, ergänzt und an dieMitgliedstaaten der Europäischen Union weitergeleitet.Umgekehrt unterrichtet das Bundesamt die zuständigenobersten Landesbehörden über Meldungen, die von Mit-gliedstaaten in das Schnellwarnsystem eingestellt wur-den.
Schwermetalle
Als Schwermetalle werden Metalle ab einer Dichte von4,5 g/cm3 bezeichnet. Bekannte Vertreter sind Blei, Cad-mium, Quecksilber und Zinn. In Lebensmitteln sind au-ßerdem in geringerem Maße Eisen, Kupfer, Nickel, Thal-lium und Zink relevant. Schwermetalle können durchLuft, Wasser und Boden, aber auch im Zuge der Be-und Verarbeitung nebst der Verwendung von Lebens-mittelkontaktmaterialien in die Lebensmittel gelangen.Zur Beurteilung der Gehalte wurden für Blei, Cadmi-um und Quecksilber als Kontaminanten die Verordnung(EG) Nr. 1881/2006 [24] und für Kupfer und Quecksilberals Rückstände der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 [20] zugrunde ge-legt.
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Glossar
Statistische Konventionen
Bei der Auswertung der Messergebnisse und Ermittlungder statistischen Kenngrößen (Median, Mittelwert undPerzentile) sind neben den zuverlässig bestimmbaren Ge-halten auch die Fälle berücksichtigt worden, in denenStoffe mit der angewandten Analysemethode entwedernicht nachweisbar (nn) waren oder zwar qualitativ nach-gewiesen werden konnten, aber aufgrund der geringenMenge quantitativ nicht exakt bestimmbar (nb) waren.Um die Ergebnisse für nn und nb in die statistischenBerechnungen einbeziehen zu können, wurden bei derBerechnung der statistischen Maßzahlen (Tabellenband)folgende Konventionen getroffen:� Bei Elementen, Nitrat undNitrit wird für nnund nb als
Gehalt die halbe Bestimmungsgrenze verwendet.� Bei organischen Verbindungen (außer Summen nach
der upper bound-, medium bound- und lower bound-Methode), Chlorat und Perchlorat wird im Falle vonnn der Gehalt D 0 gesetzt, im Falle von nb wird alsGehalt die halbe Bestimmungsgrenze verwendet. Auf-grund dieser Konvention kann der Median denWert 0annehmen, wenn mehr als 50% der Ergebnisse nnwaren. Analog dazu ist das 90. Perzentil gleich 0, wennmehr als 90% der Ergebnisse nn sind.
� BeiMikroorganismen wird für nn und nb als Keimzahlder Wert 0 verwendet.
� lower bound, medium bound, upper bound:Zur Ermittlung von Unter- und Obergrenzen sowiemittleren Gehalten für Ergebnisdatensätze bestehendaus verschiedenen Stoffen (z. B. PAK, Kongenere vonDioxinen und PCB) oder für die Ergebnisse zu einzel-nen Stoffen (z. B. bei PFAS) können folgende Verfahrenangewendet werden:– Obergrenze (upper bound): Die Berechnung der
Obergrenze (upper bound) erfolgt, indem der Bei-trag jedes nicht quantifizierbaren Ergebnisses derBestimmungsgrenze gleichgesetzt wird.
– Mittelwert (medium bound): Die Berechnung dermittleren Gehalte (medium bound) erfolgt, indemder Beitrag jedes nicht quantifizierbaren Ergebnis-ses der halben Bestimmungs- bzw. Nachweisgrenzegleichgesetzt wird.
– Untergrenze (lower bound): Die Berechnung derUntergrenze (lower bound) erfolgt, indem derBeitrag jedes nicht quantifizierbaren Ergebnissesgleich 0 gesetzt wird. Bei „lower bound“ können derMedian und die Perzentile den Wert 0 annehmen,wenn die entsprechenden Anteile an Ergebnissennn bzw. nb sind.
� Bei der (statistischen) Auswertung der ndl-PCB wird,beginnend mit demWarenkorb-Monitoring 2013, fol-gendes gestufte Verfahren angewendet:
1. Es werden nur die Analyseergebnisse berücksich-tigt, welche die im EFSA-Bericht (Scientific Reportof EFSA: Update of the monitoring of levels of di-oxins and PCBs in food and feed, EFSA Journal2012, 10(7), 2832; und weitere Details im EFSA-Vorgängerbericht in 2010) für den Lebensmittelbe-reich vorgeschlagenen matrixabhängigen „cut-offLOQ“ (maximale Bestimmungsgrenzen) in Höhevon 0,2 ng/g, 1 ng/g oder 2 ng/g von den Einzel-kongenerenderndl-PCBeinhalten, bezogen auf dasFrischgewicht.
2. Die statistische Auswertung basiert auf den Analy-seergebnissen, die Punkt 1 („cut-off LOQ“) erfüllen.
3. Für die Entscheidung, ob eine nominelle Höchst-gehaltsüberschreitung bei ndl-PCB vorliegt, wer-den nur die Analyseergebnisse herangezogen, diesowohl die Kriterien nach Punkt 1 als auch dasLeistungsmerkmal nach Verordnung (EU) Nr. 252/2012 [12] und Verordnung (EU) Nr. 589/2014 [13]„maximale Differenz 20% zwischen upper undlower bound“ erfüllen.
4. Analyseergebnisse, welche die Kriterien entspre-chend Punkt 1 nicht erfüllen, werden im Monito-ringbericht nicht aufgeführt, jedoch gleichfalls demBfR zur Verfügung gestellt.
Da in die Berechnungen der statistischen Maßzahlen(ausgenommen der Maximalwert) somit auch die Ge-halte unterhalb der analytischen Nachweisgrenze (NG)und die nachgewiesenen, aber nicht bestimmten Gehalte(BG) nach den oben beschriebenen Konventionen einge-hen, erklärt sich die Tatsache, dass die Maximalwerte dergemessenen Gehalte oder der berechneten Summen(z. B. bei einigen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, Sum-men der Aflatoxine B und G, polyzyklischen aroma-tischen Kohlenwasserstoffen (PAK), upper bound) ineinigen wenigen Fällen unter dem Mittelwert, Medi-an, 90. und/oder 95. Perzentil aller Werte (einschließ-lich der aus den Bestimmungsgrenzen abgeleiteten) lie-gen.
Zur Ermittlung der Maximalgehalte bei berechne-ten Summen werden nur die Werte herangezogen, diemindestens einen quantifizierbaren Summanden (Ein-zelstoff, Kongener) enthalten. Mit Ausnahme des lowerbound-Verfahrens sind in diesen Summen auch die Be-stimmungsgrenzen für die nicht quantifizierbaren Sum-manden entsprechend den o. g. Konventionen berück-sichtigt. In den TEQs bei Dioxinen und PCB sindauch die Bestimmungsgrenzen der nicht quantifizierba-ren Kongenere berücksichtigt, sodass sich die Maximavon upper bound und lower bound unterscheiden kön-nen.
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Glossar
T-2-Toxin, HT-2-Toxin
Das T-2- und das HT-2-Toxin sind Fusarientoxine (My-kotoxine), die bei Getreide, aber auch bei Kartoffeln undBananen vorkommen können. Sie werden als möglicheUrsache der sogenanntenAlimentären ToxischenAleukie(ATA) betrachtet, einer Erkrankung, die schon vor 1900beschrieben und durch u. a. fusarienbefallenes überwin-tertes Getreide verursacht wurde. Nach EFSA sind dieToxine als möglicherweise erbgutschädigend und krebs-erzeugend einzustufen. Bei den toxikologischen Effektenkonnten zellschädigende und hauttoxische Wirkungenbelegt werden. Nach den Ergebnissen aus Tierversuchenkönnen die Toxine bei geeigneter Dosis den Verdauungs-trakt angreifen, aber auchdasNervensystemunddieBlut-bildung werden beeinträchtigt, außerdem beeinflussensie das Immunsystem und erhöhen somit die Anfälligkeitgegenüber Infektionskrankheiten.
Im Jahr 2013 wurde die Empfehlung der EU-Kom-missionNr. 2013/165/EUmit Richtwerten für die Summeder T-2- und HT-2-Toxine in Getreide und Getreideer-zeugnissen zur Verwendung als Futtermittel und Lebens-mittel veröffentlicht.
TDI (Tolerable Daily Intake)
s. unter „Toxikologische Referenzwerte“
Toxikologische Referenzwerte
(Die deutsche Übersetzung ist nicht offizialisiert, sonderndient lediglich der Erläuterung und Unterscheidung.)ADI Acceptable Daily Intake (tolerierbare tägliche
Aufnahmemenge)Schätzung der Menge eines Stoffes, die einMensch täglich und ein Leben lang ohne erkenn-bares gesundheitliches Risiko aufnehmen kann.Eine kurzzeitige Überschreitung des ADI-Wertesdurch Rückstände in Lebensmitteln stellt nichtunbedingt eine Gefährdung der Verbraucher dar,da der ADI-Wert unter Annahme einer täglichenlebenslangen Exposition abgeleitet wird.Angewendet wird der ADI auf Rückstände vonz. B. Pflanzenschutzmitteln nach Zusatz währendder Herstellung des Lebensmittels.
ARfD Akute ReferenzdosisSchätzung der Menge eines Stoffes, die über dieNahrung innerhalb eines Tages oder mit einerMahlzeit ohne erkennbares gesundheitliches Ri-siko für den Menschen aufgenommen werdenkann. Sie wird für Stoffe festgelegt, die im un-günstigsten Fall schon bei einmaliger oder kurz-zeitiger Aufnahme toxische Wirkungen auslösen
können. Ob eine Schädigung der Gesundheit tat-sächlich eintreten kann,muss für jeden Einzelfallgeprüft werden.Angewendet i. d. R. auf Rückstände nach Zusatzwährend der Herstellung des Lebensmittels, wiez. B. Pflanzenschutzmittel.
TDI Tolerable Daily Intake (tolerierbare tägliche Auf-nahmemenge)Schätzung der Menge eines Stoffes, die über diegesamte Lebenszeit pro Tag aufgenommen wer-den kann, ohne spürbare Auswirkungen auf dieGesundheit des Verbrauchers zu haben. Der TDIist vergleichbar mit dem ADI (Acceptable DailyIntake), wird aber nur imZusammenhangmit derAufnahme von Stoffen verwendet, die nicht ab-sichtlich zugesetzt wurden, wie zumBeispiel Ver-unreinigungen (Kontaminanten) in Lebens- oderFuttermitteln.
TWI Tolerable Weekly Intake (tolerierbare wöchentli-che Aufnahmemenge)Schätzung der Menge eines Stoffes, die über diegesamte Lebenszeit pro Woche aufgenommenwerden kann, ohne spürbare Auswirkungen aufdie Gesundheit des Verbrauchers zu haben. DerTWI wird nur im Zusammenhang mit der Auf-nahme von Stoffen verwendet, die nicht absicht-lich zugesetzt wurden, wie zum Beispiel Verun-reinigungen (Kontaminanten) in Lebens- oderFuttermitteln.
PTDI Provisional� Tolerable Daily Intake (vorläufig to-lerierbare tägliche Aufnahmemenge)Vorläufige� Schätzung der Menge eines Stoffes,die über die gesamte Lebenszeit pro Tag aufge-nommen werden kann, ohne spürbare Auswir-kungen auf die Gesundheit des Verbrauchers zuhaben.
PTMI Provisional� Tolerable Monthly Intake (vorläufigtolerierbare monatliche Aufnahmemenge)Vorläufige� Schätzung der Menge eines Stoffes,die über die gesamte Lebenszeit pro Monat auf-genommenwerden kann, ohne spürbare Auswir-kungen auf die Gesundheit des Verbrauchers zuhaben.
PTWI Provisional� Tolerable Weekly Intake (vorläufigtolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge)Vorläufige� Schätzung der Menge eines Stoffes,die über die gesamte Lebenszeit pro Woche auf-genommenwerden kann, ohne spürbare Auswir-kungen auf die Gesundheit des Verbrauchers zuhaben.
PMTDI Provisional� Maximum Tolerable Daily Intake(vorläufig maximal tolerierbare tägliche Aufnah-memenge)
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Glossar
Vorläufige� Schätzung der Menge eines Stoffes,die über die gesamte Lebenszeit pro Tag maxi-mal aufgenommen werden kann, ohne spürbarenegative Auswirkungen auf die Gesundheit desVerbrauchers zu haben. Der PMTDI wird i. d. R.nur im Zusammenhang mit der Aufnahme vonStoffen verwendet, die natürlicherweise in Le-bensmitteln vorkommen und nicht absichtlichzugesetztwurden,wie z. B. dasMykotoxinDeoxy-nivalenol (DON) oder bestimmte Spurenelemen-te.
� –Die Einschränkung „provisional“ (vorläufig) drückt dieTatsache aus, dass die Datenbasis für die fundierte Bewer-tung der möglichen Auswirkungen auf die menschlicheGesundheit noch nicht ausreichend ist.
Toxizität/toxisch
Giftigkeit/giftig
TWI (TolerableWeekly Intake)
s. unter „Toxikologische Referenzwerte“
Upper bound
s. unter „Statistische Konventionen“
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Adressen der für das Monitoring zuständigen Ministerien und Behörden
Bund
Bundesministerium für Ernährung und LandwirtschaftPostfach 14 02 7053107 BonnE-Mail: [email protected]
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-aktorsicherheitPostfach 12 06 2953048 BonnE-Mail: [email protected]
Bundesinstitut für RisikobewertungPostfach 12 69 4210609 BerlinE-Mail: [email protected]
Federführende Bundesbehörde
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-heit, Dienstsitz BerlinPostfach 11 02 6010832 BerlinE-Mail: [email protected]
Länder
Ministerium für Ländlichen Raum und VerbraucherschutzBaden-WürttembergKernerplatz 1070182 StuttgartE-Mail: [email protected]
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbrau-cherschutzRosenkavalierplatz 281925MünchenE-Mail: [email protected]
Senatsverwaltung für Justiz und VerbraucherschutzSalzburger Str. 21–2510825 BerlinE-Mail: [email protected]
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucher-schutzHeinrich-Mann-Allee 10714473 PotsdamE-Mail: [email protected]
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbrau-cherschutzBahnhofsplatz 2928195 BremenE-Mail: [email protected]
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Ve-terinärwesenBillstraße 8020539 HamburgE-Mail: lebensmittelueberwachung@bgv. hamburg.de
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Land-wirtschaft und VerbraucherschutzMainzer Str. 8065189WiesbadenE-Mail: [email protected] für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucher-schutz Mecklenburg-VorpommernPaulshöher Weg 119061 SchwerinE-Mail: [email protected]
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirt-schaft und VerbraucherschutzCalenberger Str. 230169 HannoverE-Mail: [email protected]
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,Natur- undVerbraucherschutzdes LandesNordrhein-West-falenSchwannstr. 340476 DüsseldorfE-Mail: [email protected]
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Adressen der für das Monitoring zuständigen Ministerien und Behörden
Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rhein-land-PfalzErnst-Ludwig-Str. 355116MainzE-Mail: [email protected]
Ministerium für Umwelt und VerbraucherschutzKeplerstr. 866117 SaarbrückenE-Mail: [email protected]
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbrau-cherschutzAlbertstr. 1001097 DresdenE-Mail: [email protected]
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-AnhaltTurmschanzenstr. 2539114 MagdeburgE-Mail: [email protected]
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umweltund ländliche Räume des Landes Schleswig-HolsteinMercatorstraße 324106 KielE-Mail: [email protected]
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesund-heitWerner-Seelenbinder-Str. 699096 ErfurtE-Mail: [email protected]
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Übersicht der für das Monitoring zuständigenUntersuchungseinrichtungen der Länder
Baden-Württemberg
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA)FreiburgChemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA)KarlsruheChemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA)SigmaringenChemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA)Stuttgart, Sitz Fellbach
Bayern
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmit-telsicherheit (LGL), Dienststelle ErlangenBayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmit-telsicherheit (LGL), Dienststelle OberschleißheimBayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmit-telsicherheit (LGL), Dienststelle Würzburg
Berlin und Brandenburg
Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB), Institut für Le-bensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt
Bremen
Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Ve-terinärmedizin (LUA)
Hamburg
Institut für Hygiene und UmweltHamburger Landesinstitut für Lebensmittelsicherheit,Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen (HU)
Hessen
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL), StandortKasselLandesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL), StandortWiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheitund Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern, Ro-stock
Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz undLebensmittelsicherheit, Lebensmittel- und Veterinärin-stitut (LAVES LVI) Braunschweig/Hannover
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz undLebensmittelsicherheit, Lebensmittel- und Veterinärin-stitut (LAVES LVI) Oldenburg
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz undLebensmittelsicherheit, Institut für Fische und Fischerei-erzeugnisse (LAVES IFF) Cuxhaven
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz undLebensmittelsicherheit, Institut für Bedarfsgegenstände(LAVES IfB) Lüneburg
Nordrhein-Westfalen
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland(CVUA Rheinland), Standorte in Aachen, Bonn, Leverku-sen
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen(CVUAWestfalen), Standorte in Arnsberg, Hamm, Hagen,Bochum
Amt für Verbraucherschutz, Chemische und Lebensmit-tel-Untersuchung (CUA) der Stadt Düsseldorf
Amt für Verbraucherschutz, Chemische und Lebensmit-tel-Untersuchung des Kreises Mettmann (CLUA)Chemisches und Veterinärunteruntersuchungsamt(CVUA-MEL), Standorte in Münster, Recklinghausen
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfa-len-Lippe (CVUA-OWL) Detmold
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) Krefeld
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Übersicht der für das Monitoring zuständigen Untersuchungseinrichtungen der Länder
Rheinland-Pfalz
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)Institut für Lebensmittel tierischer Herkunft Koblenz
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprü-fung Mainz
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)
Institut für Lebensmittelchemie KoblenzLandesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)
Institut für Lebensmittelchemie SpeyerLandesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)
Institut für Lebensmittelchemie Trier
Saarland
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Saarbrücken
Sachsen
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- undVeterinärwesen Sachsen (LUA), Standorte Chemnitz undDresden
Sachsen-Anhalt
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV)
Schleswig-Holstein
Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH), Neumünster
Thüringen
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), BadLangensalza
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Literatur
1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monito-rings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegen-ständen für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011–2015),BAnz Nr. 198 vom 29. Dezember 2010, S. 4364ff.
2. Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachungvom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426).
3. Schroeter, A., Sommerfeld, G., Klein, H. & Hübner, D. (1999).Waren-korb für das Lebensmittel-Monitoring in der Bundesrepublik Deutsch-land. Bundesgesundheitsblatt 1–1999, 77–83.
4. Sieke, C., Lindtner, O. & Banasiak, U. (2008). Pflanzenschutzmittel-rückstände, Nationales Monitoring, Abschätzung der Verbraucherex-position: Teil 1. Deutsche Lebensmittel-Rundschau, 104(6), 271–279,Teil 2. Deutsche Lebensmittel-Rundschau, 104(7), 336–342.
5. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 788/2012 der Kommission vom31. August 2012 über ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollpro-gramm der Union für 2013, 2014 und 2015 zur Gewährleistung derEinhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen und zur Be-wertung der Verbraucherexpositiongegenüber Pestizidrückständenin und auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs,ABl. L 235 vom 1. 9. 2012, S. 8, und deren Berichtigung, ABl. L 277vom 11. 10. 2012, S. 11.
6. Verordnung (EU) Nr. 480/2013 der Kommission vom 24. Mai 2013zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 788/2012 inBezug auf den Zeitraum, in dem die Untersuchung auf bestimmtePestizide auf freiwilliger Basis durchgeführt wird, ABl. L 139 vom25. 5. 2013, S. 4.
7. Verordnung (EU) Nr. 481/2013 der Kommission vom 24. Mai 2013zur Anpassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 788/2012 inBezug auf die Zahl der Proben der Pestizid-/Produkt-Kombinatio-nen, die Kroatien entnehmen und analysierenmuss, ABl. L 139 vom25. 5. 2013, S. 4.
8. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments unddes Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel, ABl.L 342 vom 22. Dezember 2009, S. 59.
9. Richtlinie 2002/63/EG der Kommission vom 11. Juli 2002 zur Fest-legung gemeinschaftlicher Probenahmemethoden zur amtlichenKontrolle von Pestizidrückständen in und auf Erzeugnissen pflanz-lichen und tierischen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinie79/700/EWG, ABl. L 187 vom 16. Juli 2006, S. 30.
10. Verordnung (EG) Nr. 333/2007 der Kommission vom 28. März 2007zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethodenfür die amtliche Kontrolle des Gehalts an Blei, Cadmium, Queck-silber, anorganischem Zinn, 3-MCPD und Benzo(a)pyren in Lebens-mitteln, ABl. L 88 vom 29. März 2007, S. 29.
11. Verordnung (EU)Nr. 836/2011 der Kommission vom19. August 2011zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 zur Festlegung der
ProbenahmeverfahrenundAnalysemethoden für die amtlicheKon-trolle des Gehalts an Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganischemZinn, 3-MCPD und Benzo(a)pyren in Lebensmitteln, ABl. L 215 vom20. August 2011, S. 9.
12. Verordnung (EU) Nr. 252/2012 der Kommission vom 21. März 2012zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethodenfür die amtliche Kontrolle der Gehalte von Dioxinen, dioxinähnli-chen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebens-mitteln sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1883/2006,ABl. L 84 vom 23. März 2012, S. 1.
13. Verordnung (EU) Nr. 589/2014 der Kommission vom 2. Juni 2014zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethodenfür die Kontrolle der Gehalte anDioxinen, dioxinähnlichenPCBundnicht dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln sowie zurAufhebung der Verordnung (EU)Nr. 252/2012, ABl. L 164 vom3. Juni2014, S. 18.
14. Verordnung (EG) Nr. 1882/2006 der Kommission vom 19. Dezember2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemetho-den für die amtliche Kontrolle des Nitratgehalts von bestimmtenLebensmitteln.
15. Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission vom 23. Februar2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemetho-den für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehalts von Lebens-mitteln, ABl. L 70 vom 23. Februar 2006, S. 12.
16. Verordnung (EU) Nr. 178/2010 der Kommission vom 02. März 2010zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 hinsichtlich Erd-nüssen, sonstigen Ölsaaten, Nüssen, Aprikosenkernen, Süßholz undpflanzlichemÖl.
17. Verordnung (EU) Nr. 519/2014 der Kommission vom 16. Mai 2014zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 hinsichtlich derProbenahmeverfahren für große Partien, Gewürze und Nahrungs-ergänzungsmittel, der Leistungskriterien für die Bestimmung vonT-2-Toxin, HT-2-Toxin und Citrinin sowie der Screening-Methodenfür die Analyse.
18. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amt-lichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften fürLebensmittel tierischenUrsprungs und zum Verfahren zur Prüfungvon Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (AVV Lebensmittelhy-giene – AVV LmH), BAnz. Nr. 178a vom 9. November 2009, in derjeweils geltenden Fassung.
19. Verordnung (EG)Nr. 882/2004des EuropäischenParlaments unddesRates vom 29. April 2004 über amtlicheKontrollen zur Überprüfungder Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie derBestimmungenüber Tiergesundheit und Tierschutz, ABl. L 291 vom29. April 2004, S. 1.
20. Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments unddes Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrück-ständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen undtierischenUrsprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG
117
Literatur
des Rates, ABl. L 70 vom 16. März 2005, S. 1, in der jeweils geltendenFassung.
21. s. Bericht zum Monitoring 2011 unter http://www.bvl.bund.de/monitoring.
22. Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schad-stoffe, s. http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/pop_konvention.pdf und http://chm.pops.int/.
23. JMPR – The Joint FAO/WHOMeeting on Pesticide Residues, http://www.fao.org/agriculture/crops/thematic-sitemap/theme/pests/jmpr/en/.
24. Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontami-nanten in Lebensmitteln, ABl. L 364 vom 19. Dezember 2006, S. 5.,in der jeweils geltenden Fassung.
25. http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/dioxine.
26. http://www.ua-bw.de.
27. Empfehlung 2013/711/EU der Kommission vom 3. Dezember 2013zur Reduzierung des Anteils vonDioxinen, FuranenundPCB in Fut-termittelnund Lebensmitteln,ABl. Nr. L 323 vom 4. Dezember 2013,S. 37, in der jeweils geltenden Fassung.
28. Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln(Kontaminanten-Verordnung – KmV) vom 19. März 2010 (BGBl. IS. 287), geändert durchArtikel 1 der Verordnung vom 9. August 2012(BGBl. I S. 1710).
29. Scudamore, K.A., J. Banks&MacDonald, S. J. (2003).Fate of ochratoxinA in the processing of whole wheat grains during milling and breadproduction. Food Additives & Contaminants, 20(12), 1153–1163.
30. Tibola, C. S., Fernandes, J. M. C., Guarienti, E. M., &Nicolau,M. (2015).Distribution of Fusarium mycotoxins in wheat milling process. FoodControl 53, 91–95.
31. Statement as regards the presence of perchlorate in food agreed bythe Standing Committee of the Food Chain and Animal Health on16 July 2013. Verfügbar online unter http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/contaminants/statement-perchlorate_en.pdf.
32. SCCS’S Notes of Guidance for the Testing of Cosmetic Substancesand their Safety Evaluation http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_s_006.pdf.
33. LAVES: Mikrobiologische Belastung kosmetischer Mittel;http://www.laves.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20065&article_id=73937&_psmand=23 (Stand: 13. Juli 2015).
34. Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 der Kommission vom 6. Dezem-ber 2013 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG)Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlament und des Rates zur Re-gistrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischerStoffe (REACH) hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlen-wasserstoffe, ABl. L 328 vom 7. Dezember 2013, S. 69.
35. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments unddes Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zu-lassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaf-fung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung derRichtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kom-mission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kom-mission, ABl. L 396 vom 30. 12. 2006, S. 1, in der jeweils geltendenFassung.
36. Stellungnahme Nr. 051/2009 des BfR: Polyzyklische aromatischeKohlenwasserstoffe (PAK) in Spielzeug.
37. http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/8710/attachments/1/translations/en/renditions/native.
38. Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in der Fassung der Be-kanntmachungvom23.Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 5), die zuletztdurch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1682)geändert worden ist.
39. DIN 51032:1986-02: Keramik, Glas, Glaskeramik, Email; Grenzwertefür die Abgabe von Blei und Cadmium aus Bedarfsgegenständen.
40. Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufunghinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tieri-schen Ursprungs, ABl. L 15 vom 20. Januar 2010, S. 1.
41. Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments unddes Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung allg. Grundsätze undAnforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Euro-päischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und Festlegung vonVerfahren zur Lebensmittelsicherheit,ABl. L 31 vom 1. 2. 2002, S. 1.
42. http://www.bfr.bund.de/cm/350/international-collaborative-study-for-the-determination-of-pyrrolizidine-alkaloids-in-honey-and-herbal-tea-by-spe-lc-ms-ms.pdf.
43. http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/pyrrolizidinalkaloide-127028.html.
44. http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/111108a.htm.
45. Bewertung der zur Revision vorgeschlagenen EU-Höchstgehaltefür Dioxine und PCB; StellungnahmeNr. 029/2011 des BfR vom 21.Januar 2011, http://www.bfr.bund.de/cm/343/bewertung_der_zur_revision_vorgeschlagenen_eu_hoechstgehalte_fuer_dioxine_und_pcb.pdf.
46. Geplanter EU-Höchstgehalt für Dioxine in Säuglings- und Klein-kindernahrung – Bewertung des Vorschlags des Diätverbandes;Stellungnahme Nr. 028/2011 des BfR vom 16. Dezember 2010,http://www.bfr.bund.de/cm/343/geplanter_eu_hoechstgehalt_fuer_dioxine_in_saeuglings_und_kleinkindernahrung.pdf.
47. ScientificOpinion on the presence of dioxins (PCDD/Fs) and dioxin-like PCBs (DL-PCBs) in commercially available foods for infants andyoung children; EFSA Journal 2012; 10(12), 2983.
48. Opinion of the Scientific Committee on Food on the risks to hu-man health of Polycyclic Aromatic Hydrocarbons in food http://ec.europa.eu/food/fs/sc/scf/out153_en.pdf.
49. EFSA (2008). Polycyclic Aromatic Hydrocarbons in Food – ScientificOpinion of the Panel on Contaminants in the Food Chain. EFSA Jour-nal 724, 1–114.
50. IARC (2012). IARC Monographs on the Evaluation of Carcino-genic Risks to Humans, Arsenic, Metals, Fibres and Dusts. Vo-lume 100C, http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol100C/mono100C-6.pdf.
51. BfR (2015) Arsen in Reis und Reisprodukten. StellungnahmeNr. 018/2015 des BfR vom 24. Juni 2014. http://www.bfr.bund.de/cm/343/arsen-in-reis-und-reisprodukten.pdf.
52. EFSA (2014). European Food Safety Authority, Dietary exposure to in-organic arsenic in the European population. EFSA Journal 12(3), 3597,doi:10.2903/j.efsa.2014.3597.
53. EFSA (2009). European Food Safety Authority, Scientific Opini-on on Arsenic in Food. EFSA Journal 7(10), 1351, doi:10.2903/j.efsa.2009.1351.
54. Verordnung (EU) 2015/1006 der Kommission vom 25. Juni 2015zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlichder Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Lebensmitteln, ABl.L 161/14 vom 26. Juni 2015
55. JECFA (2006). Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives.Sixty-seventhmeeting (Rome, 20-29 June2006): SummaryandConclu-sions. Verfügbar online unter ftp://ftp.fao.org/ag/agn/jecfa/jecfa67_final.pdf
118
Literatur
56. DFG (2007). MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 – Maximale Arbeits-platzkonzentrationen und Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte. Mit-teilung 43. Weinheim:Wiley-VCH.
57. EU (2008). European Union Risk Assessment Report: Diantimony Tri-oxide (CAS No: 1309-64-4, EINECS No: 215-175-0). EU Risk Assess-ment Report.
58. WHO (2003). Antimony in Drinking-water. Background document fordevelopment of WHO Guidelines for Drinking-water Quality. Genf:World Health Organisation.
59. EFSA (2004). Opinion of the Scientific Panel on food additives, flavou-rings, processing aids and materials in contact with food (AFC) on arequest from theCommission related to a 2nd list of substances for foodcontact materials: Antimony trioxyde. EFSA Journal 24, 1–13.
60. EC (2005). European Commission Directive 2005/79/EC of 18 Novem-ber 2005 amending Directive 2002/72/EC relating to plastic materialsand articles intended to come into contact with food. Official Journalof the European Union L 302, 35–45.
61. DerMargin of Exposure als Abstand zwischen zwei Größen stellt dasVerhältnis zwischen der vorher definierten Effektdosis für eine spe-zifische toxischeWirkung und der Exposition des Verbrauchers dar.Zur Definition s. unter http://www.efsa.europa.eu/de/faqs/faqmoe.htm
62. Europäische Kommission (DG SANCO): Statement as regards thepresence of chlorate in food and feed SANCO-2014-11180-Rev0agreed by the Standing Committee of the Food Chain and AnimalHealth on 12–13 June 2014
63. http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/4135.pdf
64. Diätverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April2005 (BGBl. I S. 1161), die zuletzt durchArtikel 1derVerordnungvom25. Februar 2014 (BGBl. I S. 218) geändert worden ist.
65. Beliles, R. P. (1994). The metals. In Clayton, G. D., & Clayton, F. E.(Hrsg.) Patty’s Industrial Hygiene and Toxicology, 4. Aufl., Vol. 2, PartC. Hoboken: JohnWiley & Sons.
66. Beliles, R. P. (1986). Cobalt. In Friberg, L., Nordberg,G. F., & Vouk, V. B.(Hrsg.) Handbook on the Toxicology of Metals, Vol. 2, Kap. 9, S. 215.Amsterdam: Elsevier.
67. DFG (2014). MAK- und BAT-Werte-Liste 2014 – Maximale Arbeits-platzkonzentrationen und Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte. Mit-teilung 50. Weinheim:Wiley-VCH.
68. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeich-nung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderungund Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG undzur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ABl. L 353 vom31. Dezember 2008, S. 1
69. Council of Europe2013.Metals and alloys used in food contactmate-rials and articles. A practical guide formanufacturers and regulators.
70. JECFA (2011). Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives.WHO Technical Report Series 959, 37–48.
71. Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93.
72. EFSA (2014). Scientific Opinion on the risks to public health related tothe presence of perchlorate in food, in particular fruits and vegetables,EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain (CONTAM), EFSAJournal 12(10), 3869.
73. http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/contaminants/docs/statement_perchlorate_in_food_en.pdf.
74. Empfehlung (EU) 2015/682 der Kommissionvom 29. April 2015 zumMonitoring des Vorkommens von Perchlorat in Lebensmitteln, ABl.L 111 vom 30. April 2015, S. 32.
75. http://echa.europa.eu/documents/10162/233c4b5c-2dcf-41a7-ab9a-1c6892978956.
76. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbrin-gen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien79/117/EWGund91/414/EWGdesRates, ABl. L 309vom24.Novem-ber 2009, S. 6–7.
77. http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/doc/724.pdf.
78. Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 der Kommission vom 16. Ok-tober 2014 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG)Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsicht-lich der Höchstgehalte an Rückständen von BenzalkoniumchloridundDidecyldimethylammoniumchlorid inoder auf bestimmtenEr-zeugnissen, ABl. L 304 vom 23. Oktober 2014, S. 43.
79. Statement of the Standing Committee on the Food Chain and Ani-mal Health (SCoFCAH) agreed on 12/13 June 2014 concerning theGuidelines as regardsmeasures to be taken as regards thepresence ofDidecyl Dimethyl Ammonium Chloride (DDAC) and BenzalkoniumChloride (BAC) in or on food and feed, Rev 1, http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/legislation/docs/mrl_eu-1119-2014_scfcah-statement.pdf.
80. Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Par-laments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung einesGemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengenfür Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmit-teln tierischen Ursprungs, zur Aufhebung der Verordnung (EWG)Nr. 2377/90 des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EGdes Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung(EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl.L 152 vom 16. Juni 2009, S. 15.
81. Verordnung (EU)Nr. 528/2012des EuropäischenParlaments unddesRates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt unddie Verwendung von Biozidprodukten, ABl. L 167 vom 27. Juni 2012,S. 1.
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9 7 8 3 3 1 9 2 6 9 6 6 5
ISBN 978-3-319-26966-5
In Abhängigkeit vom potenziell zu erwartenden Vorkommen unerwünschter Stoffe wurden die Lebensmittel auf Rückstände von Pfl anzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie auf Kontaminanten (z. B. Dioxine und polychlorierte Biphenyle, perfl uorierte Alkylsubstanzen (PFAS), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Elemente, Mykotoxine, Nitrat) untersucht. Die Haarfärbemittel wurden auf den Gehalt an Nitrosaminen und auf den mikrobiologischen Status untersucht. Bei den Spielwaren wurde der Gehalt an PAK im Farbüberzug und bei den Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt die Freisetzung von Elementen, insbesondere Schwermetallen, ermittelt.
Im Projekt-Monitoring wurden folgende sieben Themen mit insgesamt 1.681 Proben bearbeitet:• Antibiotika in Gefl ügelmuskel• Pfl anzenschutzmittelrückstände in getrocknetem Beerenobst• Pyrrolizidinalkaloide in Honig• Dioxine und PCB in Säuglingsnahrung• Afl atoxine und Ochratoxin A in Trockenfeigen• Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Broten• Gesamtarsen und anorganisches Arsen in Reis und in bestimmten Reisprodukten
Monitoring 2014
Das Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführtes Untersuchungsprogramm, das die amtliche Überwachung der Bundesländer ergänzt. Während die Überwachung über hauptsächlich verdachts- und risikoorientierte Untersuchungen die Einhaltung rechtlicher Vorschriften kontrolliert, ist das Monitoring ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an bestimmten unerwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befi ndlichen Erzeugnissen. Da-durch können mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucher frühzeitig erkannt und durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden. Neben Lebensmitteln sind auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände Gegenstand des Monitorings.
Das Monitoring von Lebensmitteln wird dabei zweigeteilt durchgeführt: Zum einen werden jährlich zahlrei-che Lebensmittel eines defi nierten Warenkorbes untersucht, zum anderen werden dazu ergänzend aktuelle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen in Form von Projekten bearbeitet.
Im Warenkorb-Monitoring 2014 wurden insgesamt 7.336 Proben von den nachfolgend aufgelisteten Erzeug-nissen in- und ausländischer Herkunft untersucht, dabei 6.301 Proben von Lebensmitteln, 453 Proben von kosmetischen Mitteln sowie 582 Proben von Bedarfsgegenständen.
Lebensmittel tierischer Herkunft• Aal (auch geräuchert)• Ente (Fleisch)• Forelle• Frischkäse (mindestens 45 % Fett i. Tr.)• Goudakäse (mindestens 45 % Fett i. Tr.)• Lamm und Schaf (Fleisch)• Rind (Fleisch)• Rind (Leber)• Rotbarsch
Lebensmittel pfl anzlicher Herkunft• Aprikosen (getrocknet)• Aprikosensaft/-nektar• Birnen• Brombeeren (auch tiefgefroren)• Endivien• Feldsalat• Gerstenkörner• grüne Bohnen• Gurken• Hafervollkornfl ocken/Haferfl ocken• Haselnüsse (zerkleinert)• Hartweizenteigwaren (eifrei)• Johannisbeeren (rot, schwarz, weiß)• Karotten
• Kartoffeln• Kirschen (Süß-, Sauerkirschen)• Knoblauch• Kürbisse• Kurkuma (Wurzelgewürz)• Langkornreis• Linsen (rot, geschält)• Linsen (braun, ungeschält)• Maiskörner• Mischpilze (getrocknet)• Orangen• Reis (ungeschliffen, Vollkornreis)• Speisekleie aus Weizen• Speisesenf• Spinat (auch tiefgefroren)• Weizenmehl• Zitronen
Kosmetische Mittel• Mittel zur Haarfärbung
Bedarfsgegenstände (Spielwaren)• Spielwaren (mit lackierten Oberfl ächen) • Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (tiefe/fl ache Keramik und Gefäße mit Trinkrand aus Keramik oder Glas)