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Mitteilungen des BDI

Date post: 07-Feb-2017
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Jetzt online anmelden: www.bdi.de Tel: 0611 18133-22 /-24 Fax: 0611 18133-23 [email protected] Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. A. Tromm, Hattingen Prof. Dr. med. G. Gerken, Essen Schirmherrschaft: Rheinisch-Westfälische Gesellschaft – Innere Medizin (RWGIM) Profitieren Sie von unseren Vortragsthemen: Autoimmunerkrankungen der Leber einschließlich der IgG-4-Syndrome Komplikationen der Leberzirrhose State of the Art: Zukunftsperspektiven der Endoskopie in Diagnostik und Inter- vention Antibiotika-assoziierte Kolitis Cholangiozelluläres Karzinom: Interven- tionelle Therapie Ernährungskonzepte in der Gastroenterologie und Hepatologie Kursort: Haus der Technik Hollestraße 1 45127 Essen www.hdt-essen.de Zertifizierung: vorauss. 16 CME-Punkte (Kategorie A) Essen, 26. - 27. September 2014 Intensivkurs Gastroenterologie/ Hepatologie
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Page 1: Mitteilungen des BDI

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Tel: 0611 18133-22 /-24 • Fax: 0611 18133-23 • [email protected]

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. A. Tromm, Hattingen Prof. Dr. med. G. Gerken, Essen

Schirmherrschaft: Rheinisch-Westfälische Gesellschaft – Innere Medizin (RWGIM)

Profi tieren Sie von unseren Vortragsthemen: Autoimmunerkrankungen der Leber einschließlich der IgG-4-Syndrome Komplikationen der Leberzirrhose State of the Art: Zukunftsperspektiven der Endoskopie in Diagnostik und Inter-vention Antibiotika-assoziierte Kolitis Cholangiozelluläres Karzinom: Interven-tionelle Therapie Ernährungskonzepte in der Gastroenterologie und Hepatologie

Kursort: Haus der Technik Hollestraße 1 45127 Essen www.hdt-essen.de

Zertifi zierung: vorauss. 16 CME-Punkte (Kategorie A)

Essen, 26. - 27. September 2014

Intensivkurs Gastroenterologie/

Hepatologie

Page 2: Mitteilungen des BDI

Mitteilungen des BDI

806 |  Der Internist 7 · 2014806 |  Der Internist 7 · 2014

Berufsverband Deutscher Internisten e. V.Schöne Aussicht 5 65193 Wiesbaden Tel.: 0611 18133 -0Fax: 0611 18133 [email protected] | www.bdi.de

RedaktionW. Wesiack, Wiesbaden

Internist 2014 · 55:805–809DOI 10.1007/s00108-014-3537-3© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

Editorial

Inhalt

806 Editorial

807 Bundesgesundheitsminister Gröhe gibt mit 2. Omnibus-Gesetz richtig Gas

808 Deutschland auf dem Weg zur Einheitskasse – und keiner merkt´s!

809 Ambulante Facharztweiterbildung – Facharztstatus vs. Facharztstandard

809 BDI spricht sich für mehr Prävention aus

810 Kongresse

Minister Gröhe erkennt Leistung der Ärzte an

Traditionell findet vor der Haupt-versammlung der Arbeitsge-meinschaft der deutschen Ärzte-kammern, dem Deutschen Ärz-tetag, die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundes-vereinigung statt. So war es auch diesmal in Düsseldorf, und doch war einiges anders als in früheren Jahren.

Seit die KBV dazu überge-gangen ist, brisante Themen aus

der öffentlichen Vertreterver-sammlung auszusparen und in Sonder-Vertreterversammlun-gen abzuhandeln, entbehrt diese mehr und mehr der Spannung. In Düsseldorf musste der neue KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen schon zur Mittagspause feststellen, dass ihm die The-men ausgegangen waren, und er durfte die Vertreter nach Hause schicken. Über das für die Ver-tragsärzte so wichtige Anliegen wie Honorarreform und EBM wird irgendwann im Juni hinter verschlossenen Türen verhandelt. Diese Entwicklung ist bedauer-lich und degradiert die VV der KBV zu einer Pseudo-Veranstal-tung.

Über Mangel an Gehalt konn-ten sich dagegen die Besucher des 117. Deutschen Ärztetags im Düsseldorfer Congress-Centrum nicht beklagen. Immerhin hatten sie den ebenfalls neuen Bundes-minister für Gesundheit und

Pflege, Hermann Gröhe, zum ersten Mal als Gast. Bei der er-freulich gestrafften Eröffnung in der Tonhalle nutzte Bundesärzte-kammer-Präsident Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery die Gelegenheit, dem Politiker mit klaren Worten darzustellen, wo die Ärzteschaft mit der offiziellen Gesundheitspolitik einverstan-den ist und wo sie lieber andere Akzente setzen will. Montgo-merys Rede war staatsmännisch klug, aber auch in wichtigen Punkten sehr deutlich.

Die Antwortrede Gröhes war dagegen ganz anders – sie war glatt, sehr professionell und ließ die Forderungen Montgomerys unbeantwortet. Auffallend war indes, dass er ausdrücklich die Arbeit der Ärzte anerkannt und gewürdigt hat. Dafür zollte ihm der Ärztetag Respekt und Dank. Denn von einigen seiner Amts-vorgänger waren wir Ärzte jahr-zehntelang teils heftige Angriffe und Schimpfkanonaden ge-wöhnt. Die Ärzteschaft sah sich eigentlich ständigem Misstrauen ausgesetzt und stand unter dem Generalverdacht des Betrugs. Das hat sich zum Glück mit Grö-he geändert.

Kritisch muss man seine Aussagen zu Qualität und zum geplanten Qualitätsinstitut be-werten. Wir Ärzte möchten in diesem Institut wesentlich mit-bestimmen – Gröhe gestand le-diglich zu, dass die Ärzte sich in die Arbeit der staatlichen Stelle einbringen dürfen. Das ist herz-lich wenig. Eines muss auch der Politik klar sein: Qualität gibt es nicht zum Nulltarif. Wer mehr Qualität will, muss dafür auch mehr bezahlen.

Wenn der Minister darauf hinweist, dass die ärztliche Ge-samtvergütung in den letzten fünf Jahren um 20% gestiegen ist, dann klingt das zunächst recht ansehnlich. Tatsächlich aber sind das lediglich 4% pro Jahr, und das ist keine besondere Steige-rung, wenn man daneben noch den Anstieg der Lebenshaltungs-kosten betrachtet. Fasst man die Zunahme ärztlichen Wissens und Könnens und der ärztlichen Arbeit in diesen fünf Jahren mit ins Auge, dann handelt es sich im Grunde nur um einen ganz nor-malen Anstieg, der zudem beim einzelnen Arzt häufig gar nicht angekommen ist.

Ein weiteres strittiges Thema zwischen Politik und Ärzteschaft ist die geplante 4-Wochen-Frist zur Vergabe von Facharzt-Ter-minen. Der BDI hat schon zu Beginn der KBV-Vertreterver-sammlung öffentlich darauf hin-gewiesen, dass für ihn eine staat-liche Regulierung nicht in Frage kommt. Die Ursache längerer Wartezeiten in Einzelfällen hat die Politik selbst geschaffen durch die Budgetierung. Sie könnte sie also auch selbst wieder beseiti-gen. Montgomery hat es in seiner Rede unverblümt angesprochen: Staatliche Stellen zur Vergabe von Arztterminen braucht niemand. Die GKV bräuchte nur genauso viel für die ärztliche Leistung zu bezahlen wie die private Kran-kenversicherung, dann würde sich das Problem unterschiedli-cher Wartezeiten von gesetzlich Versicherten und Privatpatienten ganz von selbst erledigen. Dass der Minister auf diesen einfachen Vorschlag nicht näher einging, verwundert nicht.

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807Der Internist 7 · 2014  | 

Dr. med. Wolfgang WesiackPräsident des BDI e.V.

Ihr

Bundesgesundheitsminister Gröhe gibt mit 2. Omnibus-Gesetz richtig Gas

Bis Mitte Februar fanden schon insgesamt 5 Sitzungen des neu zusammengesetzten Ausschus-ses für Gesundheit in diesem Jahr statt. Während in der letz-ten Sitzung die Anhörung zum 1. Omnibus-Gesetz, dem 14. SGB V Änderungsgesetz vom 17. Dezember 2013, auf der Tages-ordnung stand, wurde im BMG bereits am 2. Omnibus-Gesetz, dem Gesetz zur Weiterentwick-lung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) auf den Weg gebracht.

Mit dem letztgenannten Refe-rentenentwurf sollen zum einen die Bestimmungen für die Ein-führung des überarbeiteten Zu-satzbeitrages der Krankenkassen, welcher für den Bundeshaushalt deutlich entlastend wirken wird, und zum anderen das neue Ins-titut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswe-sen seine gesetzliche Legitimati-on erhalten. Die Ausführungen zu dem neu zu gründenden Qua-litätsinstitut finden sich im § 137 a SGB V. Organisatorisch wird das Institut beim Gemeinsamen Bundesausschuss angesiedelt und soll als eine Stiftung des Privaten Rechtes errichtet werden. Aus der Begründung zum Geset-zesentwurf des BMG kann man herauslesen, dass die Etablierung qualitätssichernder Maßnahmen in den letzten Jahren deutlich verbessert wurde. Gleichwohl sei man auch immer wieder auf

deutliches Verbesserungspoten-tial hingewiesen worden. Daher soll nun der Gemeinsame Bun-desausschuss die Qualitätsanfor-derungen an die Leistungserbrin-gung festlegen, um eine qualitativ hochwertige und an den Bedürf-nissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtete gesund-heitliche Versorgung zu gewähr-leisten. Bei der entsprechenden Entwicklung von Verfahren zum Messung und Darstellung von Versorgungsqualität wird der G-BA derzeit durch ein fachliches unabhängiges Institut bereits unterstützt, welches im Rahmen eines europaweiten Vergabever-fahrens befristet beauftragt wor-den ist. Das BMG sieht allerdings keine langfristige Lösung darin, umfangreiche Arbeitskapazitäten mit in regelmäßigen Abständen einhergehenden erforderlichen europaweiten Ausschreibungs-verfahren zu binden. Daher wird eine dauerhafte und verlässliche Unterstützung des Gemeinsa-men Bundesausschusses durch ein unabhängiges Institut benö-tigt. Sofern jedoch die Politik ein gewisses Durchgriffsrecht auf die Qualitätssicherung im Gesund-heitswesen behalten möchte und gleichzeitig eine fachliche Un-abhängigkeit gewährleisten soll, kommt eigentlich nur ein poli-tiknahes Institut infrage, welches bei der gemeinsamen Selbstver-waltung angesiedelt wird. Was tatsächlich passiert, wenn das neue Institut ab 2015 seine Arbeit

aufnimmt, bleibt abzuwarten – bereits heute wird deutlich, dass hierfür finanzielle Aufwendun-gen im zweistelligen Millionen-betrag anfallen werden. Somit wird also neben dem InEK, dem INBA und dem IQWIG ein wei-teres Institut geschaffen, dem bis-her ein Abkürzungs-Kürzel noch fehlt, um das Lieblingsthema der großen Koalition zur Qualitäts-sicherung im Gesundheitswesen weiter voran zu treiben.

Den entsprechenden Referen-tenentwurf will man bis zum 30. Juni 2014 durch die parlamen-tarischen Gremien geschleust haben, damit zum einen den 132 Krankenkassen und dem Bundesversicherungsamt ausrei-chend Zeit für die Neuordnung der Beitragssatzbestimmungen und dem Gemeinsamen Bundes-ausschuss entsprechende Zeit zur Gründung des Qualitäts-Institu-tes eingeräumt werden können.

Eines ist jedoch sicher, nach-dem zwei solcher Omnibus-Gesetze auf den Weg gebracht werden, regen sich vielerlei Interessen in einem der mit Si-cherheit kommenden folgenden Omnibus-Gesetzen einen Platz zu ergattern. Allen voran könn-te dies für eine Neuordnung der hausarztzentrierten Versor-gung sprechen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben bereits einen entsprechenden Änderungsantrag zum 14. SGB V Änderungsgesetz vorgelegt, nachdem die sogenannte Refi-nanzierungsklausel fallen soll. Darüber hinaus sind jedoch auch weitere Änderungen geplant, welche den HZV-Akteuren auf Ärzteseite evtl. weniger gefallen dürften. Nachdem im § 73 b SGB V der Absatz 5 a aufgehoben werden soll, soll der Absatz 5 wie folgt ergänzt werden: „In Verträ-gen, die nach dem 31. März 2014 zustande kommen, sind zu den Wirtschaftlichkeitskriterien und Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Wirtschaftlich-keitskriterien sowie Regelungen zur Qualitätssicherung zu ver-einbaren.“ Dies heißt im Klartext, die Refinanzierungsklausel soll fallen und an ihre Stelle müssen

vertragliche Wirtschaftlichkeits- und Qualitätskriterien vereinbart werden. Gegenüber dem Bundes-versicherungsamt ist die Einhal-tung dieser Kriterien durch die Krankenkassen nachzuweisen. Wie genau solche Kriterien aus-sehen sollen, wird in dem Ände-rungsantrag nicht thematisiert.

Somit haben einige Kernbe-reiche aus dem Koalitionsvertrag bereits Eingang in das Gesetz-gebungsverfahren gefunden, ohne dass eine „neue Gesund-heitsreform“ ausgerufen wurde. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass vor allem diejenigen Leis-tungserbringer, welche es sicher-lich am nötigsten hätten, nämlich die rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland, weiter auf eine gesetzgeberische Klärung ihrer Probleme warten müssen. Auch wenn sich der Koalitionsvertrag mit zahlreichen Formulierun-gen dem stationären Sektor zu-wendet, sollen die inhaltlichen Vorbereitungen für ein Gesetz-gebungsverfahren zunächst in ei-ner Bund-Länder-Arbeitsgruppe erfolgen. Die Begründung liegt in der Tatsache, dass im Hinblick auf die Finanzierung der Kran-kenhäuser offiziell in Deutsch-land noch das System der dua-len Finanzierung existiert. Auch wenn, bis auf wenige Bundeslän-der, den Finanzierungsverpflich-tungen für die Investitionskosten der Kliniken nicht mehr nachge-kommen wird.

Ein Fahrplan hierzu ist vom BMG nur ansatzweise dargelegt worden – es bleibt abzuwarten, wann diese wirklich zwingenden Themen Eingang in ein Gesetz-gebungsverfahren finden.

Dipl.-Betrw. Tilo RadauGeschäftsführer

Insgesamt habe ich nach die-sem Auftritt des Gesundheitsmi-nisters Gröhe den Eindruck: Der Dialog ist eröffnet. Wir werden ihn aufnehmen. Ich hoffe, dass möglichst viel dabei heraus-kommt.

Page 4: Mitteilungen des BDI

808 |  Der Internist 7 · 2014808 |  Der Internist 7 · 2014

Mitteilungen des BDI

Deutschland auf dem Weg zur Einheitskasse –  und keiner merkt´s!

Derzeit existieren in Deutschland 132 Krankenkassen, anscheinend der großen Koalition von CDU/CSU und SPD immer noch zu viele. Denn anders ist ihr Re-ferentenentwurf, mit dem eine Neuordnung des „alten“ Zusatz-beitrages neu geregelt werden soll, nicht zu verstehen. Unter dem Titel „Gesetz zur Weiter-entwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetz-lichen Krankenversicherung (GKV-FQWG)“ liegt im zweiten Omnibusgesetz von Herrn Gröhe weit mehr Brisantes, als der Titel es erwarten lässt. Auch die Aus-sagen im Koalitionsvertrag lassen den geneigten Leser zunächst nicht misstrauisch werden. Die Formulierungen im § 242 SGB V, welche den ungeliebten „ein-kommensunabhängigen Zusatz-beitrag“ ablösen sollen, verursa-chen nur noch großes Staunen. Aber der Reihe nach:

Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionäre vereinbart, den allgemeinen paritätisch finanzier-ten Beitragssatz bei 14,6 Prozent festzusetzen und den Arbeitge-beranteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festzuschreiben. Dar-über hinaus dürfen die Gesetz-lichen Krankenkassen im Wett-bewerb zukünftig einen kassen-individuellen Zusatzbeitrag als prozentualen Satz vom beitrags-pflichtigen Einkommen erheben. Der bisher vom Arbeitnehmer allein zu tragende Anteil von 0,9 Beitragspunkten soll in diesen Zusatzbeitrag einfließen. Damit die unterschiedliche Einkom-mensstruktur der Krankenkasse nicht zu Wettbewerbsverzerrung führt, soll ein vollständiger Ein-kommensausgleich eingeführt werden. Die Notwendigkeit eines steuerfinanzierten Sozialausglei-ches entfällt damit. Soweit so gut! Primär können die Kranken-

kassen jetzt nur noch mit einem Beitragssatz von 14,6 Prozent kalkulieren, da der gesetzlich no-minierte Zusatzbeitrag, welcher allein durch den Arbeitnehmer zu tragen ist (0,9 Prozent), zu-künftig entfallen soll. Dies wird, vorsichtig geschätzt, zunächst einmal zu Mindereinnahmen von 10 bis 11 Milliarden Euro führen. Auch unter Berücksichtigung der positiven Entwicklungen im Gesundheitsfonds in den letzten Jahren dürfte es als sicher gel-ten, dass die Krankenkassen mit einem Beitragssatz von 14,6 Pro-zent nicht auskommen werden und ab Januar 2015 vermutlich alle einen Zusatzbeitrag erheben werden. Dieser wird sich um die 1 Prozent-Marke einpendeln. Zu-sätzlich wird der steuerfinanzier-te Sozialausgleich einkassiert. Das Bundesfinanzministerium spart also Geld, welches zukünftig von den Versicherten der GKV per Zusatzbeitrag aufgebracht wer-den muss. Damit nicht genug. Nach Informationen soll zudem der Bundeszuschuss zum Ge-sundheitsfonds ab 2015 um 2,5 Milliarden Euro sinken; für das Jahr 2014 ist sogar eine Redu-zierung von 3,5 Milliarden Euro in der Diskussion. Grundsätz-lich ist es zu befürworten, dass die Schwarz-Rote Koalition eine derzeitig gute Konjunkturlage ausnutzen möchte, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzule-gen. Gleichwohl sieht man einmal mehr, dass einstige Zusagen unse-rer Politiker nicht allzu viel wert sind. An dieser Stelle darf noch einmal in Erinnerung gerufen werden, dass der Bundeszuschuss einst dazu gedacht war, solida-risch die Kosten für beitragsfreie Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen abzufedern. Diese gesellschaftliche Aufgabe wird nun schlichtweg vergessen.

Nach diesem kurzen Exkurs nun weiter zum neuen Paragraph 270 a SGB V. Hier soll der im Ko-alitionsvertrag genannte „voll-ständige Einkommensausgleich“ geregelt werden. Die Kranken-kassen werden weiterhin ihre Einnahmen täglich an das Bun-desversicherungsamt abführen. Jetzt wird das BVA jedoch einen „vollständigen Ausgleich der un-terschiedlichen beitragspflichti-gen Einnahmen“ der Mitglieder der jeweiligen Kassen durchfüh-ren. Im Klartext: Verfügt eine Krankenkasse über eine Mitglie-derstruktur, die eine im Durch-schnitt abweichende Grundlohn-summe im Verhältnis zu ihren Wettbewerbskörperschaften auf-weist, erhält sie „solidarisch“ oder besser sozialistisch mehr oder weniger Geld, als ihr eigentlich durch den eigenen Zusatzbeitrag zustehen würde. Selbstredend wird es durch die vorgesehenen Neuerungen Gewinner und Ver-lierer im System geben. Interes-sant ist in diesem Zusammen-hang, dass Krankenkassen mit einer höheren Grundlohnsumme als dem Durchschnittswert einen höheren Zusatzbeitrag einkalku-lieren sollten, da ihnen das BVA die ihnen eigentlich zustehenden Gelder aufgrund der „guten“ Mitgliederstruktur vorenthalten wird. Diese Gelder werden dann jenen Kassen zur Verfügung gestellt, welche aufgrund ihrer Mitgliederstruktur benachteiligt erscheinen – Sozialismus pur! Ab 2015 werden wir demnach wieder einen Kassenwettbewerb haben, der sich durch die unterschied-lichen Beitragssätze auszeichnet. Die Organisationen mit ent-sprechend hohen Rücklagen aus den letzten Jahren werden diese zunächst aufzehren, während andere Wettbewerber bereits die höheren Beiträge von ihren Mit-gliedern einfordern werden.

Schon heute lässt sich sagen, wer von dieser Vorgehensweise profitiert und wer draufzahlen muss. Bekannterweise verfügt die Techniker Krankenkasse über ein Versichertenclientel, welches einen höheren Grundsummen-

betrag zu leisten vermag, als es der Durchschnitt der Kranken-kassen abbildet. Demnach dürfte die Techniker Krankenkasse zu einem der Hauptzahler im neu-en System werden. Ihr gegen-über stehen Kassen mit einem hohen Versichertenanteil z.B. in den neuen Bundesländern oder vielen Arbeitslosen-Mitgliedern bzw. einer überdurchschnitt-lichen alten Mitglieder-Struk-tur, welche zukünftig als klare Transferzahlungsempfänger die Gewinner dieses Systems sein dürften – mithin also das AOK-System.

Zu guter Letzt bleibt noch die Frage, ob sich der vom ein oder anderen Wettbewerber erhoffte Vorteil, dass ihren Mitgliedern aufgrund des Quellenabzugsver-fahrens der prozentuale Zusatz-beitrag, welcher sodann direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird, nicht so schnell auffallen würde, tatsächlich bewahrheitet. In Zeiten von Internet und Tank-stellen-App ist es nur ein kurzer Gedanke, bis einschlägige Foren den Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenkassen Aufschluss geben über ihre tatsächlichen Zahlun-gen an ihre Kasse.

Also steckt doch mehr Bür-gerversicherung im Koaliti-onsvertrag, als man zunächst vermuten durfte. Hat man einst im Gesundheitsfonds schon den Beitrag vereinheitlicht (bei iden-tischem Leistungskatalog), wird auch jetzt der Zusatzbeitrag so-zialisiert. Der Weg zur Einheits-kasse wird seit dem Gesund-heitsfonds bestritten und stets fortgesetzt.

Dipl.-Betrw. Tilo RadauGeschäftsführer

Berufsverband Deutscher  Internisten e.V.Schöne Aussicht 5 65193 WiesbadenTelefon: 0611 / 181 33 18Telefax: 0611 / 181 33 [email protected]

Page 5: Mitteilungen des BDI

809Der Internist 7 · 2014  | 

Ambulante Facharzt-weiterbildung – Facharzt-status vs. Facharztstandard

Sollte in Zukunft die Weiterbil-dung vermehrt in ambulanten Praxen stattfinden, muss über den obligaten Facharztstatus bei der Leistungserbringung nach-gedacht werden. Muss man auch hier analog zum Krankenhaus den Facharztstandard zulassen?

Der Facharztstatus gilt in der ambulanten Versorgung unein-geschränkt. Damit wird die per-sönliche Leistungserbringung garantiert. Alle Leistungen hat der niedergelassene Facharzt selbst zu erbringen, was er bei seiner Quartalsabrechnung quit-tieren muss. Im Krankenhaus gilt demgegenüber der Facharzt-standard. Dort werden nicht alle Leistungen vom Facharzt selbst erbracht, die „Aufsicht“ bei der Leistungserbringung reicht aus – was immer man in der Klinikpra-xis darunter versteht. Bei beiden Regelungen bleibt der Facharzt aber letztendlich verantwortlich gegenüber dem Patienten.

Die Krankenhausregelung dient vor allem dazu, die Weiter-bildung zum Facharzt zu ermög-lichen. Es handelt sich dabei nach seitheriger Leseart um ein Abfall-produkt der täglichen ärztlichen Arbeit – neudeutsch: Learning by doing. Dabei müssen auch fach-ärztliche Leistungen und Eingrif-fe am Ende der Weiterbildung im Zeugnis gegenüber der Ärzte-kammer bescheinigt werden, die nur unter fachärztlicher Aufsicht erbracht werden konnten – eben nach dem definierten Facharzt-standard.

Seither findet Weiterbildung bei den Fachärzten überwiegend

im Krankenhaus statt. Es ist aber unbestritten, dass Teile des Wei-terbildungsinhaltes oft nur noch in der ambulanten Praxis ange-boten werden, der medizinische Fortschritt macht es möglich. Nicht nur die Diabetestherapie und die Rheumatologie sind hier typische Beispiele.

Insofern wird man ungeachtet der Finanzierungsprobleme bei der Beschäftigung von Weiter-bildungsassistenten in der Praxis um eine obligate ambulante Wei-terbildung allein aus inhaltlichen Gründen nicht herumkommen. Dass dabei Qualitätsvorausset-zungen in den Praxen einzuhal-ten sind, ist selbstverständlich. Soll der Arzt regelrecht weiterge-bildet werden, muss er aber auch fachärztliche Leistungen unter Aufsicht des Vertragsarztes er-bringen dürfen – wie zurzeit bei der stationären Versorgung.

Ob der derzeitige Facharzt-status im ambulanten Bereich dann in einer Praxis mit Wei-terbildungsassistenten noch zu halten ist, muss damit bezweifelt werden.

Dr. med. Hans-Friedrich Spies2. Vizepräsident und Schatzmeister im BDI e.V.

Presse BDI vom 28.05.2014

BDI spricht sich für mehr Prävention ausWesiack: Es geht nicht um Kostendämpfung

Auf dem 117. Deutschen Ärztetag vom 26. bis 30. Mai 2014 spielt die Prävention als Tagungsthema eine wichtige Rolle. Der Berufs-verband Deutscher Internisten (BDI) möchte der Prävention ein größeres Gewicht als bisher ge-ben und die Ärzte stärker daran beteiligen.

„Prävention ist keine Kos-tendämpfung,“ erklärt BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack, „sondern führt zu einer höheren Versorgungsqualität mit Lebens-verlängerung und Verbesserung der Lebensqualität.“

Screeningverfahren sollten aus Sicht des Berufsverbandes der Internisten nur dann einge-führt werden, wenn sie ungefähr-lich sind und nur wenig falsch-positive und falsch-negative Un-tersuchungsergebnisse zeigen. Andernfalls werden Gesunde zu Kranken gemacht und Kranke nicht erkannt. Typische Beispiele hierfür sind Biomarker und der PSA-Test zum Prostata-Scree-ning. Selbst so große Programme wie das DMP-Diabetes sind nur sehr schwer zu bewerten.

Um eine wirksame Präventi-on zu fördern, schlägt der BDI Gesundheitserziehung als Schul-fach vor, fordert eine langfristige Evaluation von Präventionsleis-tungen mit harten Endpunkt-Kriterien und spricht sich gegen ein planloses Screening aus. Statt-dessen sollten Risikogruppen identifiziert und entsprechend behandelt werden. Dadurch kön-nen Aufwand und Nutzen in ein vernünftiges Verhältnis gebracht werden. Die Versorgungsfor-schung soll sich intensiver um die Prävention kümmern, ver-langt der BDI.

Ihr Ansprechpartner:

Dipl.-Betrw. Tilo Radau Geschäftsführer

Berufsverband Deutscher  Internisten e.V.Schöne Aussicht 5 65193 WiesbadenTelefon: 0611 / 181 33 18Telefax: 0611 / 181 33 [email protected]


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