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Date post: 07-Feb-2017
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Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen 723 Der Radiologe 8 · 2013 | Radiologe 2013 · 53:723–739 DOI 10.1007/s00117-012-2524-3 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 BDR Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bundestagswahl 2013 – bisher ein lang- weiliger Wahlkampf. In der Gesundheits- politik führt die Opposition diesen mit einem schönen Schlagwort. Und schlägt damit um sich, wo sie kann. Die Bürger- versicherung. Eine echte PR-Perle. Wer kann denn nur gegen etwas so Schönes sein? Es klingt doch wie Privatversiche- rung für alle. Und klingt gar nicht nach dem, was es in Wirklichkeit ist: Gesetz- liche Einheitskrankenkasse. Einheitliche Krankheitssteuer. Ende des Wettbewerbs zwischen den beiden Versicherungssys- temen und damit freie Bahn für staatlich kontrollierten und sanktionierten Abbau von Gesundheitsleistungen. Die Hälfte dieser Krankheitssteuer sollen übrigens gar nicht die BürgerInnen zahlen, son- dern die Arbeitgeber. Genau genommen ist „Bürgerversicherung“ also das Gegen- teil von dem, wonach es klingt. Und ge- rade deswegen ist sie eine gute Werbung für einen erfolgreichen Wahlkampf. Um- gesetzt werden soll es wohl später von einem Gesundheitsminister Karl L. Bür- gerversicherung passt als Begriff in eine Zeit, in der Krankheit zur Gesundheitsstö- rung mutiert, Krankenkassen zu Gesund- heitskassen und Krankenhäuser zu Kli- niken oder besser noch: zu Gesundheits- zentren. Es gibt gar keine Kranken mehr in dieser Schönen Neuen Welt! Wir sind BürgerInnen mit Gesundheitsstörungen. Und werden nicht mehr ärztlich behan- delt oder geheilt, sondern werden „ver- sorgt“. Es gibt auch keine Kinder und Al- ten mehr. Nur noch ein demographisches Problem. Auch die bekanntlich ohne Aus- nahme korrupten niedergelassenen Ärz- te in ihren Praxen werden abgeschafft: Sie werden als enteignete Erfüllungsgehilfen friedliche Leistungserbringer mit geregel- ten Arbeitszeiten in Medizinischen Ver- sorgungs- und Gesundheitszentren. Vor- bei soll die schlimme Zeit sein, als Kran- ke raffgierigen Ärzten ausgeliefert wa- ren, gar aufdringlich von diesen zu Hau- se besucht wurden, und diese - angeblich! - eine kostenträchtig zu sichernde Diagno- se brauchten, um ebenfalls kostenträchtig zu behandeln. Nach der Wahl einer Rot- Grünen oder Großen Koalition wird es genügen, wenn die BürgerInnen mit Ge- sundheitsstörungen die Erfüllungsgehil- fen im Rahmen der Bürgerversicherung in einem Gesundheitszentrum aufsuchen und durch das empathische Gespräch auf den Weg der kostenneutralen Selbsthei- lung geleitet werden. Eine Bürgerversi- cherung macht endlich Schluss mit Phar- maindustrie und Apparatemedizin, basta! Wer den Weg zur Selbstheilung nicht be- schreiten mag oder kann, wer nicht län- ger Teil des demographischen Problems sein soll, den begleiten fürsorgliche Hos- pize in das sozialverträgliche Frühableben. Aber wer will im Wahlkampf schon über Krankheit und Tod sprechen? Ein Funke Hoffnung bleibt: In allen Umfragen zeigt sich die große Mehrheit der Deutschen eigentlich zufrieden mit dem bisherigen bestehenden Gesundheitssystem. Viel- leicht sind wir, die WählerInnen, ja doch keine Kälber ... wir haben die Wahl! Ihr Jan Keßeböhmer Wider das Gesundbeten – wir haben die Wahl! Inhalt 723 724 725 726 726 727 730 730 726 728 734 735 735 736 737 733 737 738 737 739 Editorial Wider das Gesundbeten –   wir haben die Wahl! Berufspolitik Keine Senkung des Mortalitäts-  risikos durch Screening? Zuweiser-Kooperationen   in der Radiologie Fachärztliche Grundversorgung  (PFG) kommt zum 1.10.2013 PRT als off label use Berufshaftpflicht –   Rahmenvertrag für Mitglieder.   Aktuelle Informationen Qualitätsprüfungs-Richtlinie –  Nachahmenswertes Vorgehen in  Westfalen-Lippe 33. Jahrestagung der DGS –   aus Sicht der Radiodiagnostik.   Individualisierung der Brustkrebs- therapie schreitet voran –   Akademie gegründet  RechtRechtsrat zu Radiologennetzen Rechtsprechungs-Report  Radiologe RezensionenRegionale Therapie maligner   Tumoren Bildgebende Verfahren in Frage   und Antwort Der MR-Trainer Untere Extremität Komplikationsmanagement   im Herzkatheterlabor Diffusion Tensor Imaging –   Introduction and Atlas VerschiedenesIn aller Kürze Neue Mitglieder Anzeigen Impressum BDR-Adressen
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Page 1: Mitteilungen BDR

Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen

723Der Radiologe 8 · 2013 |

Radiologe 2013 · 53:723–739DOI 10.1007/s00117-012-2524-3© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 BDR

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Bundestagswahl 2013 – bisher ein lang-weiliger Wahlkampf. In der Gesundheits-politik führt die Opposition diesen mit einem schönen Schlagwort. Und schlägt damit um sich, wo sie kann. Die Bürger-versicherung. Eine echte PR-Perle. Wer kann denn nur gegen etwas so Schönes sein? Es klingt doch wie Privatversiche-rung für alle. Und klingt gar nicht nach dem, was es in Wirklichkeit ist: Gesetz-liche Einheitskrankenkasse. Einheitliche Krankheitssteuer. Ende des Wettbewerbs zwischen den beiden Versicherungssys-temen und damit freie Bahn für staatlich kontrollierten und sanktionierten Abbau von Gesundheitsleistungen. Die Hälfte dieser Krankheitssteuer sollen übrigens gar nicht die BürgerInnen zahlen, son-dern die Arbeitgeber. Genau genommen ist „Bürgerversicherung“ also das Gegen-teil von dem, wonach es klingt. Und ge-rade deswegen ist sie eine gute Werbung für einen erfolgreichen Wahlkampf. Um-gesetzt werden soll es wohl später von einem Gesundheitsminister Karl L. Bür-gerversicherung passt als Begriff in eine Zeit, in der Krankheit zur Gesundheitsstö-rung mutiert, Krankenkassen zu Gesund-heitskassen und Krankenhäuser zu Kli-niken oder besser noch: zu Gesundheits-zentren. Es gibt gar keine Kranken mehr in dieser Schönen Neuen Welt! Wir sind BürgerInnen mit Gesundheitsstörungen. Und werden nicht mehr ärztlich behan-

delt oder geheilt, sondern werden „ver-sorgt“. Es gibt auch keine Kinder und Al-ten mehr. Nur noch ein demographisches Problem. Auch die bekanntlich ohne Aus-nahme korrupten niedergelassenen Ärz-te in ihren Praxen werden abgeschafft: Sie werden als enteignete Erfüllungsgehilfen friedliche Leistungserbringer mit geregel-ten Arbeitszeiten in Medizinischen Ver-sorgungs- und Gesundheitszentren. Vor-bei soll die schlimme Zeit sein, als Kran-ke raffgierigen Ärzten ausgeliefert wa-ren, gar aufdringlich von diesen zu Hau-se besucht wurden, und diese - angeblich!

- eine kostenträchtig zu sichernde Diagno-se brauchten, um ebenfalls kostenträchtig zu behandeln. Nach der Wahl einer Rot-Grünen oder Großen Koalition wird es genügen, wenn die BürgerInnen mit Ge-sundheitsstörungen die Erfüllungsgehil-fen im Rahmen der Bürgerversicherung in einem Gesundheitszentrum aufsuchen und durch das empathische Gespräch auf den Weg der kostenneutralen Selbsthei-lung geleitet werden. Eine Bürgerversi-cherung macht endlich Schluss mit Phar-maindustrie und Apparatemedizin, basta! Wer den Weg zur Selbstheilung nicht be-schreiten mag oder kann, wer nicht län-ger Teil des demographischen Problems sein soll, den begleiten fürsorgliche Hos-pize in das sozialverträgliche Frühableben. Aber wer will im Wahlkampf schon über Krankheit und Tod sprechen? Ein Funke Hoffnung bleibt: In allen Umfragen zeigt sich die große Mehrheit der Deutschen eigentlich zufrieden mit dem bisherigen bestehenden Gesundheitssystem. Viel-leicht sind wir, die WählerInnen, ja doch keine Kälber ... wir haben die Wahl! Ihr

Jan Keßeböhmer

Wider das Gesundbeten – wir haben die Wahl!

Inhalt

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EditorialWider das Gesundbeten –  wir haben die Wahl!

BerufspolitikKeine Senkung des Mortalitäts- risikos durch Screening?

Zuweiser-Kooperationen  in der Radiologie

Fachärztliche Grundversorgung (PFG) kommt zum 1.10.2013

PRT als off label use

Berufshaftpflicht –  Rahmenvertrag für Mitglieder.  Aktuelle Informationen

Qualitätsprüfungs-Richtlinie – Nachahmenswertes Vorgehen in Westfalen-Lippe

33. Jahrestagung der DGS –  aus Sicht der Radiodiagnostik.  Individualisierung der Brustkrebs-therapie schreitet voran –  Akademie gegründet 

Recht 

Rechtsrat zu Radiologennetzen

Rechtsprechungs-Report Radiologe

Rezensionen 

Regionale Therapie maligner  Tumoren

Bildgebende Verfahren in Frage  und Antwort

Der MR-Trainer Untere Extremität

Komplikationsmanagement  im Herzkatheterlabor

Diffusion Tensor Imaging –  Introduction and Atlas

Verschiedenes 

In aller Kürze

Neue Mitglieder

Anzeigen

Impressum

BDR-Adressen

Page 2: Mitteilungen BDR

724 | Der Radiologe 8 · 2013

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

Untersucht wurden Daten aus Oxford (ehem. NHS-Region mit 2,5 Mio. Einwoh-nerInnen). Hier fanden sich von 1979 bis 2010 knapp 21.000 Todesfälle an/mit MC. Zusätzlich wurden Inzidenz- und Todes-statistiken aus England verwendet, wobei letztere nur Todesfälle an MC enthalten. Die gewonnenen Daten wurden in 5-Jah-resgruppen unterteilt und in altersstan-dardisierte Werte umgerechnet. Zusätz-lich wurde eine sog. segmentierte Regres-sion angewandt, mithilfe derer Trendbrü-che oder -wenden quantifiziert werden können.

Das Screening wurde 1988 in Groß-britannien eingeführt. Teilnahmeberech-tigt sind die Altersklassen 50-64 Jahre. Die Teilnahmeraten lagen über viele Jahre bei rund 75%.

Die Ergebnisse für die Oxfordregion zeigen eine mit dem Alter sinkende Re-lation zwischen MC als eigentliche To-desursache und „Begleiterkrankung“. Das ist zu erwarten, denn mit steigendem Al-ter nehmen andere lebensbedrohliche Er-krankungen zu (Abb. 3).

Für die höheren Altersklassen lag der Gipfelpunkt der Sterblichkeit am Mam-makarzinom im Jahre 1985 und sinkt seit-her kontinuierlich. Bei den unter 40-Jäh-rigen allerdings liegt der Gipfel im Jah-re 2001. Die größten prozentualen Rück-gänge zeigen sich außerhalb der Scree-ninggruppen bei den unter 49-Jährigen und über 75-Jährigen. Weitere signifikan-te Veränderungen sind in den Jahren 1987 und 1989 festzustellen, in denen (noch) kein positiver Effekt des Screenings zu er-

warten ist. Die im Text erwähnten Ver-besserungen bei 65-74-Jährigen 1990 und über 75-Jährigen 1996 werden nicht als Screeningeffekt eingestuft.

Die Ergebnisse für England zeigen ähnliche Ergebnisse, wobei die Regres-sionsanalyse einen ersten Abwärtstrend der Mortalität vor oder kurz nach Ein-führung des Screenings, einen zweiten Knick nur für bestimmte Altersklassen nach 2001 aufweisen.

Als Screeningeffekt würde erwartet, dass die altersspezifische Mortalität sich zwischen Screeningteilnehmerinnen und nicht gescreenten Frauen unterscheidet und dass dieser Effekt in einem zeitlichen Abstand zum Screeeningdatum oder einer Screeningperiode erfolgt und sich eine übermäßige Mortalitätsreduktion ergibt.

Die Autoren haben nun die altersge-wichtete Mortalität in Perioden von 5 Jah-ren aufgeteilt, die potentiell (!) gescreenten Altersgruppen farblich gekennzeichnet und die absoluten Differenzen verschie-dener Zeitintervalle (1980-84 vs. 1990-94; 1990-94 vs.2005-09; 1995-99 vs. 2005-09) errechnet. Aus der fehlenden Abweichung der (potentiell) gescreenten Altersgrup-pen gegenüber der Entwicklung anderer Altersklassen oder Zeitperioden leiten sie den Schluss ab, dass die Einführung des Screenings keinen positiven Effekt gehabt habe (Abb. 4).

Die Autoren selbst diskutieren ihre Er-gebnisse und zitieren auch Aussagen der zitierten Arbeit von Marmot. Dieser hat-te davor gewarnt, dass „die Extrapola-tion von zeitlichen Trends Entscheidun-gen notwendig macht hinsichtlich der Li-nearität des Trends, der Wahl der Interval-le und der Altersgruppen“. Ein Kommen-tator dieser Arbeit hatte eine peinlich ge-naue Datensammlung und nachfolgende Modellbildungen gefordert. All diese For-derungen meinen die Autoren erfüllt zu haben.

Eher nebenbei werden Änderungen der Risikofaktoren, die Verbesserungen der Diagnostik (digitale Technik, Sono-grafie) und Therapie erwähnt. Auf Ein-zelheiten wird nicht eingegangen.

Als persönliche Kritik sei angeführt, dass nicht unterschieden wird, ob die an MC verstorbenen Frauen einmalig, gele-gentlich oder regelmäßig am Screening teilgenommen haben. Auch fehlt eine

Abb. 3. Altersstandar-disierte Inzidenz- und Mortalitätsraten für Brustkrebs in England 1975-2008

Keine Senkung des Mortalitätsrisikos durch Screening?

Es pfeifen zwar (noch?) nicht die Spatzen von den Dächern, aber zumindest hat sich der FOCUS veranlasst gesehen, sich mit der oben gestellten Frage zu beschäftigen.

Anlass ist die Veröffentlichung eines Aufsatzes im Journal of the Royal Socie-ty of Medicine mit dem Titel: „Breast can-cer mortality trends in England and the as-sessment of the effectiveness of mammo-graphy screening“, die zu der Schlussfolge-rung gelangt, dass die Todes(ursachen)sta-tistiken keinen Effekt des Mammografie-screenings auf die generelle bevölkerungs-bezogene Brustkrebssterblichkeit zeigt.

Dass in den Industrienationen die Inzi-denz des MC ansteigt, ist bekannt. Eben-so bekannt ist, dass die Mortalität an MC sinkt. Von der Einführung eines popula-tionsbezogenen Mammografiescreenings wird erwartet, dass die spezifische Morta-lität um 20 +x% (weiter) sinkt. Für Groß-britannien geht eine Gruppe um Prof. Sir M. Marmot in einem im Oktober 2012 veröffentlichten Review von einer rela-tiven Reduktion der MC-Mortalität um 20% aus.

Die Autoren des jetzigen Artikels stüt-zen sich bei ihrer Analyse auf die amtli-chen Todesfallstatistiken. In diesen wur-den bis zur Mitte der 90-er Jahre nur die zugrundeliegende Todesursache fixiert, später auch andere Begleiterkrankungen. Diese können auch ein MC sein: die Frau ist dann nicht an, sondern mit einem MC verstorben. Beide Mortalitätskurven ver-laufen parallel, woraus die Autoren ablei-ten, dass beide Erfassungsmethoden, bzw. Statistiken gleich zuverlässig seien.

Inzidenz Mortalität140

120

100

80

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725Der Radiologe 8 · 2013 |

klare Aufteilung in Teilnehmerinnen und Nichtteilnehmerinnen. Nicht analysiert sind die Ausgangsstadien, die Überlebens-zeit, die Intensität der adjuvanten oder palliativen Chemo-/Hormontherapie, da gerade in England unterstellt werden muss, dass es auch für die Therapie des MC Altersgrenzen gibt (wie beim Colon-Ca). Daneben kann man in Frage stellen, ob der abfallende Trend sich (bei steigen-

Abb. 4. Altersspezifi-sche Mortalitätsraten für Brustkrebs in Eng-land 1971-2009

der Inzidenz!) linear fortsetzt, bzw. fortge-setzt hätte und alle Altersklassen in glei-cher Weise betrifft. Wesentliche Basis der Schlussfolgerung ist nämlich die Feststel-lung, dass der Trend in allen Altersklassen identisch abfällt, somit kein „Trendbruch“ infolge des Screenings besteht.

Man mag die Conclusio der Autoren, die sich u.a. auch auf die bekannten kriti-schen Arbeiten aus Schweden, Dänemark

<40Altersgruppe (Jahre):

40–49 50–64 65–74 ≥75250

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01971 1975 1979 1983 1987 1991 1995 1999 2003 2007

Jahr

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und Norwegen berufen, gerne hören oder nicht, man mag „ungläubig“ sein und sei-ne tägliche Arbeit nicht abwerten lassen wollen, negieren kann man die Ergebnis-se jedoch nicht. Und leider wird auch das deutsche Screeningprogramm noch viele Jahre wenig zur Beantwortung der Frage beitragen können.

Auf unserer Webseite finden Sie die zi-tierte Arbeit als Anhang zu diesem Artikel.

Dr. U.WezlerHildesheim

Quelle

Toqir K Mukhtar et al. (2013) Breast cancer mortality trends in England and the assessment of the effec-tiveness of mammography screening: population-based study, JR Soc Med 106:234

Zuweiser-Kooperationen in der RadiologieZu diesen Kooperationen gibt es zwei Neuigkeiten:

Verbot von Teilberufsausübungsge-meinschaften jetzt auf dem Prüfstand des BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Revision gegen das Urteil des OLG Karlsruhe aus 2012, zugelassen, das die Gesellschaft zwischen Radiologen und Allgemeinmedizinern zur Knochendich-temessung als Verstoß gegen das berufs-rechtliche Teilgemeinschaftsverbot (§ 18 Abs. 1 S. 3 BO BW) wertete (s. RRR Nr. 287 - DER RADIOLOGE 2012, 874). So-mit wird sich der BGH mit der Sache er-neut auseinandersetzen, insbes. zu den Grundrechtsfragen, also, ob das pauscha-le Verbot gegen die Berufsausübungsfrei-heit (Art. 12 Grundgesetz (GG)) und das Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) verstößt, z. B. gegenüber Medizinischen Versorgungs-zentren, wie die erste Instanz geurteilt hat-te. Auch wir hatten uns in dem o. a. RRR-Beitrag kritisch geäußert. Das oberste deutsche Zivilgericht wird jetzt die Revi-sion zum Anlass nehmen, sich grundsätz-lich zu diesem Spannungsfeld zu äußern

und ggf. dem Oberlandesgericht aufzuge-ben, mit Vorgaben des BGH den Fall neu zu verhandeln. Über das Revisionsver-fahren werden wir weiter berichten. Auf jeden Fall dürfte das Verfahren letztlich die Vollzugspraxis und Rechtssetzung der Ärztekammern beeinflussen.

Antikorruptionsgesetz durch Bundes-rat verschärft

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Juli diesen Jahres einen sehr weit gehen-den Alternativvorschlag zum Antikor-ruptionsgesetz der Bundesregierung ver-abschiedet, der auch für Teilberufsaus-übungsgemeinschaften grundlegend ver-änderte Rahmendaten setzen kann - wenn er denn Gesetz wird. So würden für alle Heilberufsangehörigen „geforderte, ge-währte, versprochene oder angenomme-ne Vorteile“ für die im Wettbewerb bevor-zugte oder „in sonstiger unlauterer Wei-se beeinflusste“ Patienten- oder Material-zuweisung unter Strafe gestellt (§ 299a Strafgesetzbuch (StGB) neu – gleichviel, ob im Vertragsarztrecht oder bei Privat-patienten. Anlass der Neuregelung war die jüngste Entscheidung des Bundes-

gerichthofes (BGH), wonach Vertrags-ärzte keine Amtsträger oder Beauftragte der Krankenkassen sind (s. RRR Nr. 294 - DER RADIOLOGE 2012, 957) und des-halb ggf. auch nicht nach der Vorschrift des § 299 StGB für ihr Verordnungsverhal-ten bestraft werden können. Aus der Ge-setzesbegründung ergibt sich, dass Anstoß für die umfassende Neuregelung auch die nach Ansicht des Bundesrates nur unge-nügende Verfolgung von sanktioniertem Verordnungsverhalten durch die Ärzte-kammern ist, bezeichnet als „Vollzugsdefi-zit“, wozu auch die unzureichenden Er-mittlungskompetenzen der Kammern bei-trügen. Diese Situation ist in der Tat un-befriedigend, da sie zu Graubereichen im Vollzug führt, die den Wettbewerb verzer-ren, worauf wir stets hingewiesen haben. Andererseits könnte die Neuregelung zu einer umfassenden Kriminalisierung der ärztlichen Tätigkeit führen, können doch schon simple „Empfehlungen“ unter den Straftatbestand fallen.

Jetzt ist der Bundestag am Zug, der – unmittelbar vor der Bundestagswahl – über den Gesetzesvorschlag des Bundes-rates beraten wird.

(uc)

Page 4: Mitteilungen BDR

726 | Der Radiologe 8 · 2013

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

PRT als off label useWir hatten zu diesem Thema mehrfach berichtet – die Engpässe sind wie erwar-tet eingetreten. Trotz alledem gibt es noch keine zufriedenstellende Lösung.Aktuell hat sich die KV Sachsen dazu ge-äußert und die Haltung der KBV bestä-tigt. Das Schreiben finden Sie auf unserer Webseite.

In Schleswig-Holstein findet, auch auf Initiative des BDR/BVdRN, im Septem-ber ein erstes konkretes Verhandlungsge-

spräch der KV mit einigen Krankenkassen statt, um eine für alle Seiten zufriedenstel-lende und die Versorgung sichernde Lö-sung zu finden.

Die konkrete Handlungsanweisung des BDR zum Nachlesen in DER RADIOLO-GE 2013, S. 86 ff, S. 174.

Auf unserer Webseite finden Mitglie-der alle Dokumente ( IGeL-Formulierung etc.) gesammelt unter „PRT - Was gilt ab 1.4.2013“.

Fachärztliche Grundversorgung (PFG) kommt zum 1.10.2013

Der Bewertungsausschuss hat jetzt die Rahmenbedingungen für die PFG zum 1.10. festgelegt. Wir hatten mehrfach über die zu erwartenden Konsequenzen für unsere Fachgruppe berichtet und in mehreren Gesprächen mit der KBV unse-re Haltung „Radiologie ist Grundversor-gung!“ deutlich zu machen. Leider so-wohl für die Radiologie als auch die an-deren methodendefinierten Fächer bisher ohne nennenswerten Erfolg.

Trotzdem betrifft die PFG auch die Ra-diologen• Zur Finanzierung der PFG müssen die

Landes-KVen einen Sondertopf für die PFG bilden. Gefüllt werden soll die-ser unter anderem durch die anteilige

fachärztliche, regional unterschiedli-che morbiditätsbedingte Erhöhung der Gesamtvergütung (MGV) in 2013. Der Radiologentopf wird also 2013 nicht gem. MGV angepasst.

• Enthält ein Behandlungsfall radiolo-gische Leistungen, die nicht zur fach-ärztlichen Grundversorgung gehö-ren, entfällt der Zuschlag zur Grund-versorgung Dazu gehören alle CT- und MRT-Untersuchungen sowie die Untersuchungen mit Kontrastmitteln bei den konventionellen Röntgenleis-tungen. Rechnet also ein Radiologe in einer fachübergreifenden Berufsaus-übungsgemeinschaft mit Ärzten, die Anspruch auf die fachärztliche Grund-

pauschale haben (zum Beispiel Ortho-päden, Gynäkologen oder Urologen) im Behandlungsfall ein CT ab, entfällt für alle Ärzte der BAG in diesem Be-handlungsfall der Zuschlag zur Grund-versorgung – und zwar unabhängig da-von, ob die anderen Ärzte auch Leis-tungen aus dem K.O.-Katalog abge-rechnet haben oder nicht. Allerdings sind solche Praxen eher selten, auch die absoluten Auswirkungen in Euro sind begrenzt (die PFG-Zuschläge für Chirurgen betragen 2,70 Euro, für Or-thopäden 2,60 Euro und für Urologen 3,00 Euro.

(sl/uc)

Zur Haftpflichtfrage bei off label use

Der Rahmenvertrag des BDR sichert auch dieses Risiko ab – Radiologen, die Ihre Berufshaftpflichtversicherung nicht über den BDR abgeschlossen haben, soll-ten diese Frage individuell mit Ihrer Ver-sicherungsgesellschaft klären (siehe hier-zu auch S. 727).

(sl)

Rechtsrat zu RadiologennetzenDie Geschäftsstelle erreichen zunehmend Anfragen und Beschwerden von Mitglie-dern zu den Geschäftspraktiken von Ra-diologennetzen, deren Vertragsgestal-tung (Wartungs-, Lieferungs- und ande-re Bezugsverträge, deren Umsetzung, Lö-sungs-/Kündigungsmöglichkeiten etc.).

Der Vorstand weist darauf hin, dass da-zu die Justitiare und Geschäftsführer auf Wunsch Hilfestellung geben.

Dr. med. Helmut Altland

Page 5: Mitteilungen BDR

727Der Radiologe 8 · 2013 |

Praktisch alle Haftpflichtversicherungen in Deutschland unterliegen einer soge-nannten Prämienangleichungsklausel (§ 8 III/§15 der Allgemeinen Versicherungsbe-dingungen). Nach dieser Klausel ermit-telt ein Treuhänder jährlich eine eventu-elle Steigerungsrate des Schadenaufwan-des und räumt den Versicherern die Mög-lichkeit einer entsprechenden Prämiener-höhung ein. Als Ergebnis der Treuhänder-berechnungen erhöhen die Haftpflicht-

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Prämienübersichtzum Berufs-Haftpflicht-Rahmenvertrag

für die Mitglieder des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen e.V. (BDR)

(gültig ab 01.07.2013)

A. JAHRESPRÄMIEN (ZZGL. VERSICHERUNGSSTEUER)

I. Niedergelassener Arzt

1. ambulant inkl. interventioneller Tätigkeit (z. B. Gefäßdilatationen, Abszess-/ Gallengangsdrainagen) 864,30 €

2. ambulant und stationär bis zehn Belegbetten 1.547,10 €

(Hierbei handelt es sich um die durchschnittliche Jahresbelegung.)

je weiteres Bett 87,30 €

II. Angestellter Arzt

1. Chefarzt, ärztliche Direktoren, Leiter selbständiger Abteilungen

a) freiberufliche Nebentätigkeit, ambulant 594,00 €

b) freiberufliche Nebentätigkeit, ambulant und stationär 1.122,00 €

2. Oberarzt/Funktionsoberarzt

a) freiberufliche Nebentätigkeit, ambulant 539,00 €

b) freiberufliche Nebentätigkeit, ambulant und stationär 1.045,00 €

III. Assistenzärzte mit Facharzt- anerkennung 213,80 €

Weitere Konstellationen auf Anfrage.

IV. Privat-Haftpflicht-Versicherung als geson-derter Vertrag

inkl. Schlüsselverlust-Versicherung für private Schlüssel (Selbstbehalt 10 %, mindesten 10 €, höchstens 500 € bei einer Deckungssumme von 100.000 €)

inkl. Schadenersatzausfall-Deckung (Selbstbehalt 3.000 €. Hierfür gelten die im Rahmen des Vertra-ges vereinbarten Deckungssummen.)

inkl. Deckung von Schäden, verursacht durch de-liktunfähige Kinder (Selbstbehalt 150 € bei einer Deckungssumme von 10.000 €)

Privat-Haftpflichtrisiko (als gesonderter Vertrag): 50 % des jeweils aktuellen Tarifvertrages

V. Deckungssummen

a) pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögens- schäden 5.000.000 €

b) Erhöhung der Deckungssumme auf 10.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden möglich gegen einen Zuschlag in Höhe von 25 %

B. RABATTE

Niederlassungsrabatt im ersten Jahr:

Neugründung, Einstieg, Übernahme 20 %

Gemeinschaftspraxis:

wenn ein Arzt über diesen Vertrag versichert ist 10 %

wenn mindestens zwei Partner über den Rahmenvertrag versichert sind (für jeden Arzt muss ein separater Vertrag geschlossen werden) 20 %

Die Nachlässe werden ausschließlich auf die Grundprämien und nicht auf etwaigen Sonderbe-handlungsformen oder Zusatzrisiken gewährt.

Bedingungsgemäß mitversichert sind

max. ein ganztags angestellter Arzt bzw. bis zu zwei halbtags angestellte Ärzte

eine unbegrenzte Anzahl an medizinischem Hilfspersonal

versicherer ihre Prämien zum 1.7.2013 um 10%. Dies betrifft auch die Konditio-nen des Rahmenvertrages zur Berufshaft-pflichtversicherung für Mitglieder unseres Berufsverbandes. Im Verhältnis zu ande-ren Anbietern bleiben die Prämien unse-res Vertrages jedoch überaus günstig, bei gleichzeitig weiterhin hervorragendem Versicherungsschutz.

Sollte bislang anderweitig Versiche-rungsschutz bestehen und die nächs-

te Prämienrechnung eine solche Anglei-chung von 10% ausweisen, so besteht ein Sonderkündigungsrecht. Sicherlich eine gute Gelegenheit zu einem Wechsel in unseren Rahmenvertrag.

Für weitere Auskünfte, die Erstellung eines konkreten Angebotes und auch Hil-festellung bei der Kündigung des Vorver-trages steht unser langjähriger Koopera-tionspartner gerne zur Verfügung

Funk Hospital Versicherungsmakler GmbHFunk-Ärzte ServicePostfach 30 17 60

20306 Hamburg

Tel.: 040-359 14 0

Fax: 040-359 14 423

E-Mail: [email protected]  

Berufshaftpflicht – Rahmenvertrag für Mitglieder

Aktuelle Informationen

Page 6: Mitteilungen BDR

728 | Der Radiologe 8 · 2013

Rechtsprechungs-Report · Mitteilungen des BDR

Heute zeigen wir anhand einer aktuellen Entscheidung zur Prostatadiagnostik, dass die privatärztliche Vergütung radio-logischer Leistungen eng mit der klini-schen Fragestellung verbunden und ggf. gefährdet ist bzw. ausfallen kann. Im Übrigen berichten wir über die im letz-ten RRR angekündigte, inzwischen er-gangene BSG-Entscheidung zum Auf-baubudget und tragen anhand von 2 gegenläufigen Judizen zum Dauerthe-ma Honorararzt im Krankenhaus bei.

321. ECT keine medizinisch notwendige HeilbehandlungDie Electric Cancer Therapie (ECT; Gal-vanotherapie) ist keine medizinisch not-wendige Heilbehandlung i. S. d. Versiche-rungsbedingungen der Privaten Kranken-versicherung. Auch die Kosten für in die-sem Zusammenhang durchgeführte regel-mäßige bildgebende Untersuchungen wie CT und MRT sind nicht erstattungsfähig.

Der Fall: Der Patient ließ sich bei einem Gynäkologen wegen eines Prostatakreb-ses mittels Galvanotherapie (pro Behand-lungsstunde 430 €) behandeln, eine Pros-tataektomie wollte er wegen der Neben-wirkungen vermeiden. Begleitend erfolg-ten CT- und MRT-Untersuchungen an der Universitätsklinik Frankfurt, streitiger Rechnungsbetrag insgesamt: 16.465,69 €. Gutachterlich beraten ging schon das Ausgangsgericht davon aus, jetzt bestä-tigt durch das Oberlandesgericht, dass die ECT bei Prostatakrebs nicht hinreichend wissenschaftlich fundiert sei. Im westli-chen Europa gibt es bislang nur Tierstu-dien zur Behandlung von unter der Haut liegenden Tumoren, die nach der Behand-lung von der Peripherie her weiter wuch-sen. Aus China und Japan gibt es Erkennt-nisse zu Palliativpatienten mit Hauttumo-ren sowie Tumoren der Rachenschleim-haut und des Kehlkopfes (Pharynx- und Larynxkarzinome). 64 Behandlungen sind weltweit schriftlich dokumentiert, davon auch eine Studie des untersuchen-

den radiologischen Ordinarius der Uni-versität. Dabei erfolgte keine Differenzie-rung hinsichtlich des jeweiligen Aggres-sionspotentials des Tumors (Gleason-Sco-re), der jeweilige Wert des prostataspezifi-schen Antigens (PSA-Wert) war nicht an-gegeben. Der Verlaufbeobachtungszeit-raum betrug jeweils nur 1 Jahr. Eine Re-biopsie der Prostata mit der Frage der Tu-morkontrolle erfolgte nicht. Bei der radio-logischen Studie sei mittels MRT die Re-missionsrate ermittelt worden, diese ha-be in 52% der Fälle „stable disease“ und in 5% der Fälle „progress“ ergeben. Nach An-sicht des Gerichtsgutachters, der sich die erkennenden Gerichte anschlossen, ergä-be die MRT-Untersuchung kein hinrei-chend sicheres Ergebnis zur Lokalisation eines Prostatakarzinoms, eine adäquate Bildgebung sei nicht möglich. Der Beob-achtungszeitraum von einem Jahr könne im Hinblick auf das ohnehin sehr langsa-me Wachstum des Prostatakarzinoms kei-nesfalls einen hinreichenden Aufschluss über den Erfolg der Behandlung geben. Wegen der nicht adäquaten Bildgebung seien die Verlaufbeobachtungsergebnis-se nicht sicher genug, die vorerwähn-ten Remissionsraten seien inakzeptabel schlecht. Letztlich sei der PSA-Wert ent-scheidend, die MRT gebe lediglich Hin-weise auf einen organüberschreitenden Prozess oder Fernmetastasen, was hier je-doch nicht relevant war, da der PSA-Wert Peak von 5,8 µg zur fraglichen Zeit noch nicht vorlag. Aufgrund des Krankheitsver-laufs des Patienten mit Gleason-Score von 7a (3 + 4) und dem schließlich doch ent-fernten organbegrenzten und nicht me-tastasierenden Prostatakarzinoms habe es sich zur Zeit der Erstdiagnose um eine mit hoher Chance heilbarer Erkrankung gehandelt.

Urteil des OLG Frankfurt v. 18.10.2012AZ: 3 U 278/11

320. (Nachtrag) Kein Aufbaubudget für verzögerten PraxisaufbauAm 17.7. entschied das Bundessozialge-richt (BSG) zum im letzten RRR Nr. 321 angekündigten Honorarfall Aufbaubud-get: Die KV hat in diesem Fall zu Recht auf der Basis der 90 Behandlungsfälle des Vorjahres und nicht die 371 des laufenden Quartals III/2009 abgerechnet. Die kla-gende radiologische Gemeinschaftspraxis kann sich nicht auf den sog. Wachstums-anspruch für Aufbaupraxen berufen, die jederzeit die Möglichkeit haben müssen, ihren Umsatz durch Fallzahlerhöhungen auf den Durchschnittsumsatz der Fach-gruppe zu steigern. Diese Kriterien sind nicht erfüllt. Der dafür anzusetzende Zeit-raum von 3 bis 5 Jahren verlängert sich nicht durch einen verzögerten Praxisauf-bau. Die Berufsausübungsgemeinschaft besteht schon seit 2001 und wurde nach einer Zeit der Nichtausübung vertrags-ärztlicher Tätigkeit Ende Juni 2004 neu genehmigt. Ein abermaliger Neubeginn ergibt sich weder aus dem Hinzutritt der neuen Partnerin ab 2008 in die bereits be-stehende Berufsausübungsgemeinschaft noch aus der Erteilung von Abrechnungs-genehmigungen im September 2009. Als eine sog. (sonstige) unterdurchschnitt-lich abrechnende Praxis hatte die klagen-de Gemeinschafspraxis nach der Recht-sprechung des BSG einen Anspruch dar-auf, ihren Umsatz innerhalb von 5 Jahren durch Fallzahlerhöhungen auf den Durch-schnittsumsatz der Fachgruppe steigern zu können. Dem genügt die seit 2009 gel-tende Regelung, wonach sich Fallzahler-höhungen erst 1 Jahr später für das Re-gelleistungsvolumen auswirken. Das sog. Jahresmoratorium ist weder generell un-verhältnismäßig noch – bezogen auf Kon-stellationen wie die der Klägerin – ein-schränkend auszulegen. Die atypisch ge-ringe Fallzahl der Klägerin im Vorjahres-quartal III/2008 beruhte auf ihrer eigenen unternehmerischen Entscheidung, nur in geringem Umfang vertragsärztlich tätig zu

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729Der Radiologe 8 · 2013 |

werden. Etwaige unverhältnismäßige Be-einträchtigungen in Einzelfällen sind ggf. durch Anwendung der Härtefallregelung zu lösen, die jede Honorarverteilungsre-gelung ausdrücklich oder stillschweigend enthält. Umstände, die eine Härte begrün-den könnten, lagen aber im Fall der Klä-gerin nicht vor.

Urteil des BSG v. 17. 7. 2013Az.: B 6 KA 44/12 R

Erratum

In RRR vom Juli (RRR in DER RADIO-LOGE 2013, 645) haben wir in der An-kündigung dieses Urteils versehentlich die Daten des Ausgangsurteils des Landesso-zialgerichts wiedergegeben. Zudem hät-ten die hinter Nr. 321 abgedruckten (richti-gen) Daten der Entscheidung des Bundes-arbeitsgerichts an das Ende dieser Num-mer (Nr. 320) gehört. Wir bitten um Nach-sicht für dieses Versehen.

Die Diskussion zur Tätigkeit von Nie-dergelassenen im Krankenhaus (Hono-rarärzte) reißt nicht ab, sie ist vor allem Folge gravierender Umstrukturierun-gen im Kliniksektor. Dabei besteht die grundsätzliche Crux, dass der Gesetzge-ber zwar die Verzahnung will (Stichwort „Doppelstrukturen“), unser ganzes Sys-tem darauf aber nicht eingerichtet ist, auch aufgrund der dualen Finanzierung. Zwar hat die Radiologie diese Diskus-sion längst hinter sich und betreiben vie-le niedergelassene Radiologen in ihren Praxen seit langen Jahren erfolgreich pri-vatisierte Krankenhausradiologien klei-nerer und mittlerer Häuser. Die nachste-hende Entscheidung Nr. 322 zeigt aber, dass mitunter sich auch Radiologen noch in diesem System verheddern können. Dabei geht es sowohl um arbeitsrecht-liche (Nr. 322) als auch sozialversiche-rungsrechtliche Aspekte (Nr. 323). So-wohl der Radiologe als auch der Anäs-thesist waren als Honorarärzte im Kran-kenhaus beschäftigt, ein Anstellungsver-hältnis war ausdrücklich nicht gewollt.

322. Selbständigkeit des Radiologen als Honorararzt im KrankenhausArbeitsrecht: Das Hessische Landes-arbeitsgericht (LAG) hält den Radiologen als selbständigen Honorararzt nicht für einen Arbeitnehmer, so dass seine gegen die Kündigung des Krankenhauses erho-bene Klage zum Arbeitsgericht erfolglos war. Der Radiologe war auf Honorarbasis als Ersatz für einen zuvor ausgeschiedenen angestellten Radiologen des Krankenhau-ses tätig geworden. Der Vertrag sah vor: MRT-Untersuchungen und CT-gestütz-te PRT/Facettenblockaden zu 1.000 €/Tag (max. 8 – 16 Uhr, Überstunden zum durch-schnittlichen Stundensatz), 20%ige Um-satzbeteiligung MRT ab 10 Untersuchun-gen/Tag, 50% der PRTs, Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Das LAG stellt zunächst darauf ab, dass ein Arbeitsver-hältnis vertraglich ausdrücklich ausge-schlossen gewesen sei. Damit liege auch kein Umgehungstatbestand vor, denn gem. Rechtsprechung könne ein Facharzt in einem Krankenhaus grundsätzlich auch selbständig tätig sein, auch bei ausschließ-licher Tätigkeit dort. Auch Belegärzte sei-en grundsätzlich keine Arbeitnehmer, ob-wohl auch sie Einrichtungen eines Kran-kenhauses nutzten und mit anderen Mit-arbeitern des Krankenhauses zusammen-arbeiteten. Die Tätigkeit des Vorgängers sei ebenso rechtlich ohne Bedeutung wie auch die im Gegensatz zu vielen Honorar-ärzten unbefristete Tätigkeit des Radiolo-gen. Entscheidend war außerdem, dass der Radiologe für sein Tageshonorar von 1.000 € keinen festen Dienstzeiten unter-lag, sondern diese sich aus der Patienten-einteilung und nach Einschätzung des Gerichts zudem nicht aus einem (arbeits-rechtlichen) Direktionsrecht, sondern aus dem Vertrag ergaben.

Urteil des Hessischen LAG v. 14.01.2013Az.: 16 Sa 1213/12

Urteil des Arbeitsgerichts Gießen v. 15. 8. 2012

Az.: 2 Ca 96/12

323. Cave: Sozialversicherungspflicht bei KrankenhaustätigkeitSozialversicherung: Gleich zwei Gerich-te kommen zum Thema Selbständigkeit oder Angestelltentätigkeit zum gegentei-

ligen Ergebnis: Die Ärzte in beiden Ver-fahren seien in den Krankenhausbetrieb eingebunden, so dass sie als Angestell-te zu beurteilen und deshalb sozialversi-cherungspflichtig seien (§ 7 SGB IV), wo-für die tatsächliche Handhabung entschei-dend sei und nicht die vertraglichen Ver-einbarungen. Das LSG Baden-Württem-berg traut sich dabei sogar, den Gesetzge-ber frei zu interpretieren. Erst zu Jahresbe-ginn hat dieser nämlich § 2 Krankenhaus-entgeltgesetz (KHEntgG) liberalisiert und dabei klargestellt, dass „Krankenhausleis-tungen ... auch Behandlungen durch nicht fest angestellte Ärztinnen und Ärzte“ sind. Das Gericht schließt daraus, dass der Arzt weiterhin angestellt sein müsse. Argu-ment: Sonst hätte es des Zusatzes „fest“ nicht bedurft. Zulässig sei also neben der Festanstellung inzwischen zwar auch die vorübergehende Anstellung, nicht jedoch die freiberufliche Tätigkeit.

Urteil des LSG Baden-Württemberg v. 17. 4. 2013

Az.: L 5 R 3755/1 Urteil des Sozialgerichts Kassel

v. 2. 2013Az. S 12 KR 69/12

(uc)

Page 8: Mitteilungen BDR

730 | Der Radiologe 8 · 2013

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

Qualitätsprüfungs-Richtlinie – Nachahmens-wertes Vorgehen in Westfalen-Lippe

Bereits 2010 hatte die KV Westfalen-Lippe im Jahresbericht 2009 zur Versorgungs-qualität auf die guten Prüfungsergebnis-se der Qualität radiologischer Leistungen, wir berichteten DER RADIOLOGE, 2010, Seite 740, hingewiesen.

Deswegen verzichtete die KV bereits seit Anfang 2011 auf die sonst obligaten Stichprobenprüfungen.

Nun hat sie erneut diese Aussetzung bis Ende 2014 verlängert und dabei die beson-ders gute Dokumentationsarbeit der Ra-diologInnen gewürdigt.

„Unsere Auswertungen haben erneut gezeigt, dass die Dokumentationsqualität computertomografischer Untersuchun-gen in Westfalen-Lippe nach wie vor vor-bildlich ist“, sagt der KVWL-Vorsitzende Dr. Wolfgang-Axel Dryden. Die grund-sätzliche Verpflichtung der Ärzte zur ex-akten Dokumentation bleibe aber be-stehen, betont die KVWL.

Es wäre schön, wenn dieses Vorgehen Schule machen würde - sowohl bei den RadiologInnen als auch den anderen üb-rigen KVen und Qualitätsprüfung nicht zur Schikane unserer Fachgruppe herhal-ten muss.

Gute Dokumentation – weniger Miss-trauen – bessere Patientenversorgung.

(sl)

33. Jahrestagung der DGS – aus Sicht der Radiodiagnostik

Individualisierung der Brustkrebstherapie schreitet voran – Akademie gegründet

Die diesjährige Jahrestagung der Deut-schen Gesellschaft für Senologie (DGS) fand vom 27. bis 29. Juni in München unter der Kongresspräsidentschaft von Prof. Dr. Axel-Mario Feller, Plastischer Chirurg in München, statt und präsentierte sich aber-mals als multidisziplinär aufgestellte und tatsächlich wichtigste Plattform all jener, die in Deutschland die diagnostische und therapeutische Versorgung von Brust-erkrankungen sicherstellen.

Zunächst einmal fiel die äußerst an-genehme Erscheinung und Präsenz des Kongresspräsidenten auf, der mit berech-tigtem Selbstverständnis – sein Name ist in der Mamma-Szene für perfekte plasti-sche Versorgung bekannt - als Vertreter eines der kleinen senologischen Fächer den Kongress leitete. Diese angenehm-freundschaftliche Ausstrahlung, so hat-te man den Eindruck, hüllte die gesamte Tagung in ein ebensolches Licht. Damit

ein möglichst breites Präsentationsange-bot erstellt werden konnte, wurden wie schon vormals neben dem Kongressprä-sidenten drei Co-Kongresspräsidenten in-stalliert (Prof. Jürgen Dunst, Strahlenthe-rapie; Prof. Marion Kiechle, Gynäkologie; Prof. Kurt Possinger, Hämatoonkologie).

Für den Radiologen Prof. Rüdiger-Schulz-Wendtland, Erlangen, war es der erste Kongress, den er in Planung und Durchführung als Präsident der Gesell-

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Page 9: Mitteilungen BDR

731Der Radiologe 8 · 2013 |

zum ersten Mal Mitte Dezember in Ber-lin angeboten werden.

Bemerkenswert kurz und unprätentiös verlief die Mitgliederversammlung, in der unter anderem Frau Prof. Engenhardt-Ca-billic, Strahlentherapeutin aus Marburg, als Schriftführerin für die nächste Amts-zeit bestätigt wurde, Prof. Peters als lang-jähriger Kassenwart verabschiedet und durch Prof. Gerber, Gynäkologe aus Lü-beck, ersetzt wurde (eine Personalie, die bereits im Vorjahr vorbereitet worden war). Neu in den Vorstand gewählt wurde für den Pathologen Prof. Dietel aus Berlin, dessen maximale Amtszeit lt. Satzung er-reicht worden war, sein bisheriger Ober-arzt Prof. Denkert, dessen Wechsel nach Regensburg bevorsteht. Denkert ist wis-senschaftlich etabliert, war jedoch in der DGS bisher nicht erkennbar präsent. War dieser Austausch, übrigens in Abwesen-heit des Kandidaten, schon mit einem ge-wissen Geschmäckle verbunden, so muss die sogenannte „Neuwahl“ des Erlanger

Eröffnungsrede Prof. Feller

Chirurgen und Vorstandmitglieds Prof. Hohenberger, dessen maximale Amtszeit lt. Satzung ebenfalls mit diesem Jahr abge-laufen wäre, als problematisch bezeichnet werden. Nicht, was die formale Gültigkeit der Wahl angeht, bei der es ja weder al-ternative Vorschläge noch Widersprüche aus der Mitgliederversammlung gab - da hat sich die Vorstandsspitze juristisch be-raten lassen und auch gemäß Satzung gibt es als Notlösung das Fortlaufen der Vor-standsmitgliedschaft bei fehlender Alter-native. Und dennoch: Eine wissenschaftli-che Gesellschaft lebt unbedingt von Kon-tinuität UND Wechsel; dies wird – wie in demokratischen Strukturen sinnvoll ein-geübt – durch Wahlen und Personalwech-sel praktiziert, zumal wenn satzungsmä-ßig vorgegeben. Was bedeutet dies also für eine Gesellschaft und vor allem auch für das Fach innerhalb des interdisziplinä-ren Fächer-Konzertes, wenn beide nicht in der Lage sind, den notwendigen und sinn-vollen Personalwechsel zustande zu brin-gen ? Engagieren sich womöglich in dem großen Fach Chirurgie einfach zu wenige Repräsentanten für die Senologie ? Ist es dann überhaupt sinnvoll und notwendig, das Fach im Vorstand vertreten zu haben ? Mit diesen sicherlich unangenehmen Fra-gen werden sich Fachvertreter und Ge-samtvorstand in dieser nun beginnenden Amtszeit beschäftigen müssen, um Wie-derholungen zu vermeiden.

Weiter positiv gestaltet sich die Mitglie-derzahl der Gesellschaft, die weiter ansteigt und mittlerweile die 2.000er-Marke über-schritten hat. Mit einem radiologischen Präsidenten sollte der Anteil an Radiolo-gen hoffentlich wieder etwas mehr anstei-gen (derzeit 31 %). Die Zahl der Kongress-besucher lag bei über 2.500 Teilnehmern, sicherlich gerade auch im internationalen Vergleich eine äußerst bemerkenswerte Zahl für eine nationale Fachgesellschaft. Die anwesenden Vertreter der SIS (inter-nat. senologische Gesellschaft, gegründet 1975 durch Prof. Groh, Straßburg) waren beeindruckt, wenn auch das SIS-DGS-Freundschaftsmeeting im Wesentlichen aus den Repräsentanten der Gesellschaf-ten bestand. Die SIS, die sich um die Seno-logie in Ländern kümmert, die grade erst dabei sind, eine zentrumsorientierte se-nologische Versorgung aufzubauen, führt unter der Leitung von Prof. Ruben Orda,

DGS-Präsident Prof. Schulz-Wendtland, Erlangen

schaft erlebte – neben und immer wieder auch hinter einem Vizepräsidenten Wall-wiener, der als Past President der DGS und aktueller Präsident der Deutschen Gesell-schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe keinen Zweifel daran lässt, die senologi-sche Landschaft weiter aktiv und prägend mitzugestalten. Nur ein kleines Beispiel ist da die Geschäftsführung der neu gegrün-deten Deutschen Akademie für Senolo-gie. Man hatte in der Vergangenheit hier-zu bereits Anläufe unternommen, dann aber durch verschiedentliche unglück-liche Konstellationen das Vorhaben zu-nächst verschoben. Die erste öffentliche Darstellung hatte nun die Akademie mit der Bekanntgabe einer zertifizierten Fort-bildung, die das Verständnis der senologi-schen Nachbardisziplinen und die Kennt-nisse über diese vertiefen und vorzeigbar machen will. Die Fortbildung in den sie-ben Theorie-Modulen (entsprechend der sieben im Vorstand der DGS vertretenen Fachdisziplinen) á drei Stunden werden

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732 | Der Radiologe 8 · 2013

Tel Aviv, seit zwei Jahren Zertifizierungen von Brustzentren durch. Die nun seit 10 Jahren in Deutschland laufende Zertifizie-rung von Brustzentren wird international durchaus mit großer Anerkennung gese-hen, der Brückenschlag zwischen SIS und DGS gesucht.

Medizinisch belegte die diesjährige Tagung die deutlich voranschreitende Be-deutung der Risikodifferenzierung nach immunhistochemischen Subtypen und weiteren molekularen Markertypen. So bilden sich doch – unter anderem beim Treffen der nordamerikanischen Onko-logie-Gesellschaft ASCO in Chicago An-fang Juni unterstrichen – deutliche Unter-schiede in Therapieansprache heraus. Da-bei werden die Tumorproben neben den klassischen Hormon-Rezeptoranalysen (ER/PR), Proliferationsmarker-Studien (Ki-67) sowie der seit ca. einem Jahrzehnt eingeführten Analyse des HER2/NEU-Oberflächenantigens auch auf Sets di-verser molekulargenetischer Marker ge-testet. Gerade bei den dreifach-negati-ven (ER-PR-HER2/NEU-negativ) Mam-makarzinomen sind für die neoadjuvan-te Therapie extrem unterschiedliche An-sprechraten gefunden worden, die für die Patientin eine essentielle Bedeutung ha-ben könnten, wenn sich dies in größeren Kollektiven bestätigt.

Durch den klassisch interdisziplinären Ansatz der Senologie traten aber selbst bei scheinbar so eindeutigen Themen wie der Brustdichte neue Aspekte zu Tage. In den USA wurden aufgrund der Bedeutung der Brustdichte für die Tumorerkennbar-keit, aber auch für das Karzinomrisiko, in 5 Bundesstaaten Gesetze verabschiedet, die der Patientin ein Recht auf die Mittei-lung der mammographischen Brustdich-te einräumen. Die offene Frage ist aller-dings, wie diese ermittelt wird, denn die übliche ACR-konforme Abschätzung der prozentualen Brustdichte führt zu deutli-chen Streubreiten, wenn die Interobser-ver-Variabilität auch durch die ergänzen-de Beurteilung von Herderkennbarkeiten verbessert werden kann [Fischmann A et al. Br J Radiol 2005]. Wurde auf dem Kon-sensustreffen Mammadiagnostik, das am 4. Mai 2013 in Frankfurt stattfand (s. unser Bericht DER RADIOLOGE, 2013, S. 468), die automatisierte Bestimmung der Brust-dichte mit hoher Übereinstimmung emp-

fohlen, so zeigte die Sitzung in München gleich die Grenzen der Methoden auf. Denn auch eine semiautomatische Dich-tekalkulation kann erhebliche Streubrei-ten der Ergebnisse aufweisen, so dass der Wunsch nach „Automatik“ zu kurz greift, solange die Ergebnisse untersucherabhän-gig bleiben (durch die Lage der ROIs).

Großen Zuspruch fand eine Veranstal-tung nach Beendigung des eigentlichen Kongresses, das 2. Symposium zu fami-liärem Brust- und Eierstockkrebs für Pa-tientinnen, Angehörige und Interessier-te. Hier berichteten den zahlreichen en-gagierten Zuhörern und Zuhörerinnen unter professioneller Hörfunkmodera-tion auf hohem fachlichen Niveau Exper-ten des deutschen Konsortiums unter an-derem von neuen Risikogenen (41 in den letzten Jahren neu entdeckt !), von der An-zahl erblich bedingter Mammakarzinome (ca. 25% aller Mammakarzinome), von der Anzahl genetisch analysierter Mutations-träger/innen (in Deutschland 4000, welt-weit ca. 40 000), sowie von der Zahl von BRCA-1/2 - assoziierter Brustkrebsfälle (ca. 8%).

Bei allen Details medizinischer Inhal-te sollten aber nicht die menschlichen As-pekte dieses Treffens vergessen werden.

Und da ist ganz sicherlich die bewegen-de Eröffnungsveranstaltung zu erwäh-nen, bei der neben einer unüblichen Er-öffnungsrede des Präsidenten („Wir sind Senologie“) vor allem der ergreifende Le-bensbericht von Annette Rexrodt von Fircks, einer als Mutter kleiner Kinder vor mehr als 15 Jahren an Brustkrebs Erkrank-ten, die später eine Stiftung gründete für Mütter und Familien in ähnlicher Situa-tion (Rexrodt von Fircks Stiftung, www.rvfs.de ).

Und selbst der Gesellschaftsabend, üb-licherweise etwas steif und von wichtigen Gesprächen überlagert, geriet Dank der MHH-Band in der Wappenhalle zu einer pop-rockigen Manifestation des Präsi-dentenwortes in unmittelbarer Nähe zum Congreß Center: „Wir sind Senologie!“ Let’s move it !

2014 findet der Kongress in Berlin statt – 19.-21.6.2014

Prof. Dr. M. Müller-Schimpfle Frankfurt/M.

Berufspolitik/In aller Kürze · Mitteilungen des BDR

Page 11: Mitteilungen BDR

733Der Radiologe 8 · 2013 |

In aller Kürze

Was sich verändert, wenn man Krebs hat

Forscher untersuchen den Einfluss von Krebs auf die Lebensqualität Die Diagnose Krebs verändert schlagartig das Leben der Betroffenen. Sie löst Angst und Unsicherheit aus: vor der Behand-lung, vor Nebenwirkungen und vor der Zukunft. Aber verschlechtert sich auch die Lebensqualität? Dieser Frage gehen Wissenschaftler des Deutschen Krebs-forschungszentrums in Heidelberg nach. In der von der Deutschen Krebshilfe ge-förderten „LinDe-Studie“ - Lebensqua-lität in Deutschland - befragen sie mehr als 10.000 gesunde und kranke Men-schen nach ihrer Lebensqualität, körper-lichen Aktivität und dem sozialen Umfeld gestellt, um Beeinträchtigungen der Le-bensqualität durch eine Krebserkrankung zu erfassen und Möglichkeiten zu erfor-schen, diese Beeinträchtigungen zu ver-meiden. Damit soll die medizinische und psychosoziale Versorgung der Betroffenen verbessert werden. Es werden deutsch-landweit Fragebögen an zufällig über die Einwohnermeldeämter ausgewählte Bür-gerinnen und Bürger verschickt. Besonde-rer Fokus liegt auf Tumorerkrankungen. „Eine Krebsdiagnose stellt ein einschnei-dendes Erlebnis für die Betroffenen dar“, so der Studienleiter Arndt weiter. „Die Erkrankung und die damit verbundene Therapie, wie beispielsweise eine Chemo- oder Strahlentherapie können zu verschie-denen körperlichen, psychischen und so-zialen Problemen führen. Diese Probleme können eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität der Patienten und Patien-tinnen nach sich ziehen, auch noch viele Jahre nach der Therapie.“www.dkfz.de

Live aus dem Hühnerei - Rund 60 000 Bilder vom schlüpfenden Küken

Göttinger Wissenschaftler haben erst-mals ein schlüpfendes Hühnerküken mit-tels MRT in Echtzeit gefilmt. Dem Team der Biomedizinischen NMR Forschungs GmbH am Max-Planck-Institut für bio-physikalische Chemie gelang es, die täg-lichen Entwicklungsstufen eines Hühner-embryos, dessen Körperbewegungen in-nerhalb der geschlossenen Eierschale und sogar das Schlüpfen sichtbar zu machen.

Wie ein Akrobat verdreht liegt das Kü-ken im Ei, in Graustufen sind Gehirn, Au-gen und Schnabel zu erkennen. Am Bild-schirm des Magnetresonanztomografen scheint in kleinen weißen Kreisen immer wieder das fließende Blut des aktiven Kü-kens hell auf. Es stößt mit seinem Kopf hin und her und schließlich durchbricht es die Eierschale.

Das neue Bildgebungsverfahren FLASH 2 ermöglicht durch ein raffiniertes mathematisches Rekonstruktionsprinzip extrem schnelle Aufnahmezeiten von bis zu 50 Einzelbildern pro Sekunde. Anders als Röntgenuntersuchungen ist FLASH 2 völlig unschädlich für den untersuchten Organismus. „Wir konnten mit FLASH 2 von außen und ganz ohne das lebende Kü-ken zu stören seine Bewegungen in der en-gen Eischale live mitverfolgen. Dieses Ver-fahren verheißt in Zukunft neue Wege für eine ganze Reihe von möglichen medizi-nischen Anwendungen. Ein Beispiel sind diagnostische Eingriffe oder Operationen unter gleichzeitiger MRT-Kontrolle“, fasst der Projektleiter zusammen. www.mpibpc.mpg.de/10028422/pr_1319 – Original-Pressemitteilung mit „Live-Vi-deos“ vom Schlüpfvorgang.

DIMDI veröffentlicht Vorabversion der ICD-10-GM 2014

Auf der Website des DIMDI – unter www.dimdi.de ist sie abrufbar. In der endgülti-gen amtlichen Fassung kann es noch Än-derungen gegenüber dieser Vorabversion geben.

Zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems werden die Klassifikationen ICD-10-GM und OPS auch für das Jahr 2014 wieder bearbeitet und angepasst. Die Metadaten (Importdateien für relationa-le Datenbanken) der Vorabversion sowie eine vorläufige Aktualisierungsliste und eine vorläufige Überleitungstabelle ste-hen im Downloadcenter Klassifikationen des DIMDI zur Verfügung.

In die vorläufige Fassung sind Ände-rungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren für die Version 2014, dem Kalkulationsverfahren des InEK (In-stitut für das Entgeltsystem im Kranken-haus GmbH) und dem jährlichen Revi-sionsverfahren der WHO ergeben haben. Die endgültige amtliche Fassung der ICD-10-GM für 2014 veröffentlicht das DIMDI, wie gewohnt als Buch- und EDV-fassung sobald letzte offene Fragen geklärt sind.

(sl)

Page 12: Mitteilungen BDR

734 | Der Radiologe 8 · 2013

Wir stellen Ihnen interessante Neuerscheinungen aus dem breiten Spektrum der  Radiologie und angrenzender Fachgebiete vor. Rezensiert werden sie von Kolleginnen und  Kollegen. Unregelmäßig informieren wir die Mitglieder per Mail und auf der Hompage  über vorliegende Rezensionsexemplare. Wenn Sie darüber hinaus ein Buch kennen, welches Sie rezensieren würden, freue ich mich über Ihren Hinweis. Gern werde ich es Ihnen zur Rezension besorgen.Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.         Sabine Lingelbach

Rezensionen

Regionale Therapie maligner Tumoren

Karl Reinhard Aigner, Frederick O. Stephens, Thomas J. Vogl, Winfried Padberg426 Seiten, Springer; Auflage 2013, ISBN-10 3642350135, Preis 99,99 €

Das Buch beginnt mit einem Überblick über die Verwendung von Chemothera-peutika und deren Wirkweise. In 33 Ka-piteln werden verschiedene Verfahren zur regionalen Chemotherapie dargelegt, wie z.B. Kryotherapie, lokale und regiona-le Hyperthermie, HIPEC, Perfusionsche-motherapie etc. Außerdem werden Thera-pien nach verschiedenen Organregionen und Tumorentitäten vorgestellt, die einen

guten Überblick über die aktuelle Studien-lage bieten. Im Wesentlichen richtet sich das Buch an onkologisch tätigen Ärzte, und jene, die einen Überblick bekommen möchten, welche innovativen Therapien für Patien-ten mit fortgeschrittenen Tumorerkran-kungen erprobt werden.

Radiologen sind eher nicht die primä-re Zielgruppe dieses Werkes, wobei für die interventionell tätigen Kollegen der allge-meine Teil zur Chemotherapie und die Vorstellung der Interventionsmöglichkei-ten sicher wissenswert sind.

Auf 426 Seiten werden in insgesamt 33 übersichtlichen Kapiteln verschiede-ne Verfahren vorgestellt, die Wirkweise diverser Chemotherapeutika und nach Organregionen sortiert verschiedene Interventionsmöglichkeiten. Hierbei ist die Qualität der Kapitel je nach Autor et-was unterschiedlich, das Konzept ermög-licht aber, gezielt nach Fragestellung die diversen Therapiemöglichkeiten in den entsprechenden Kapiteln nachzuschlagen. Dort finden sich keine „Kochrezepte“ für den Interventionalisten, eher die Vorstel-lung diverser Machbarkeitsstudien.

Ein nicht unwesentlicher Teil des Bu-ches handelt von experimentellen Thera-pien, die noch nicht Teil der etablierten Konzepte sind.

Die Qualität des Buches ist so, wie man es vom Springer Verlag kennt. Es gibt vie-le gute Abbildungen mit Schaubildern so-wie Fotos von Tumoren, OP-Situs und

Beispiele von Schnittbildern zur Illust-ration. Des Weiteren machen auch eini-ge Tabellen die beschriebene Studienlage übersichtlicher.

Das Preis-Leistungsverhältnis ist mit 99,99€ für diese Buch sicherlich in Ord-nung. Als Radiologen sind wir jedoch eher nicht die primäre Zielgruppe, so dass ich denke, dass Onkologen oder andere Fach-disziplinen mit dem Buch sicher mehr Freude haben werden.

Dr. Susanne JochumKaiserslautern

Rezensionen · Mitteilungen des BDR

Page 13: Mitteilungen BDR

735Der Radiologe 8 · 2013 |

Bildgebende Verfahren in Frage und Antwort

Roland Mühlbauer/Katrin Eichler240 Seiten, Urban & Fischer Verlag/ Elsevier GmbH; 3.AuflageISBN-10: 3437431528, 24,99 Euro

Das Buch „Bildgebende Verfahren – in Frage und Antwort“ erscheint im Else-vier Verlag in der 3. Auflage und fasst in 17 Kapiteln mündliche Fragen zusammen, die auf Prüfungsprotokollen basieren. Vor dem ersten Kapitel findet man allgemeine Hinweise zu mündlichen Prüfungen und am Ende des Buches gibt es eine Checklis-te für den Tag vor der Prüfung. Auf 221 Sei-

ten werden die bildgebenden Verfahren in einem Frage- und Antwortsystem struktu-riert und kompakt dargestellt.

Im Handel ist das Buch für 24,99 Euro erhältlich, inbegriffen ist ein Online-Zu-gangscode für die mediscript Lernwelt.

Zielgruppe

Das Buch dient vor allem Studenten vor dem Hammerexamen als prüfungssimu-lierendes Vorbereitungswerk, sowie Assis-tenzärzten in der Anfangszeit der Ausbil-dung als kompaktes Repetitorium.

Es eignet sich sowohl für die indivi-duelle Prüfungsvorbereitung, um sich die Theorie anhand spezifischer Fragen zu verdeutlichen als auch für Lerngruppen, um sich mit dem Frage- und Antwort-system auf die ungewohnte Situation der mündlichen Prüfung vorzubereiten.

Inhalt und Didaktik

Es werden die verschiedenen Themenbe-reiche der Radiologie und Nuklearmedi-zin grob, kurz und übersichtlich in Fra-ge-Antwort-Form mit Merksätzen, Fall-

beispielen, Zusatzwissen sowie Tipps zur Prüfungssituation dargestellt.

Angefangen mit den Grundlagen der bildgebenden Technik über Strahlen-schutz-Grundlagen ist das Buch nach ana-tomischen Regionen aufgeteilt, weiterhin werden noch die Themenkomplexe päd-iatrische, interventionelle Radiologie so-wie radioonkologische Therapieverfahren vorgestellt. Am Ende gibt es eine tabella-rische Kurzübersicht mit einer Checklis-te für den letzten Tag vor der Prüfung als Nachschlagewerk.

Fazit

Ein unverzichtbarer Begleiter vor dem mündlichen Hammerexamen, das Preis-Leistungsverhältnis ist mit knapp 25 Euro angemessen.

Dr. Johannes VaitlNürnberg

Der MR-Trainer Untere Extremität

Martin Breitenseher, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, 326 S., 1.885 Abb.Thieme-Verlag, ISBN-13: 978-3131306425, Preis: 129,99€

Schon die 1. Auflage des MR-Trainers Untere Extremität von Martin Breitense-her hat mir den Zugang zur MR-Anato-mie, Untersuchung und Befundung der Gelenke mit seiner guten Didaktik und den vielen praktischen Tipps leicht ge-macht und ist mir immer noch ein gu-tes Nachschlagewerk bei schwierigen und nicht alltäglichen Befunden.

Das Buch ist in 5 Kapitel gegliedert, wo-bei das erste Kapitel Prinzip und Technik der MRT in knapper Form und gut ver-ständlich darstellt. Es werden allgemeine Anmerkungen zur MRT-Interpretation bezüglich Normalbefund und MRT-Pa-thologien bezogen auf das Skelettsystem gemacht.

Im zweiten Kapitel wird die MRT-Mor-phologie am Bewegungsapparat allgemein

abgehandelt. Hier werden für die einzel-nen anatomischen Strukturen wie Bän-der, Sehnen, Menisken etc. die entspre-chende Untersuchungstechnik mit Se-quenzen und Lagerung beschrieben und in sehr anschaulicher Weise mit hervorra-genden Schemata und Bildmaterial Nor-malbefunde und Strukturveränderungen gegenübergestellt.

In den Kapitel drei bis fünf werden die einzelnen Bereiche Sprunggelenk, Knie-gelenk und Hüftgelenk in ihrer normalen Anatomie und ihren speziellen Krank-heitsbildern erfasst, wobei insbesondere auf Leitsymptome und Indikationen, spe-zielle Untersuchungstechniken und MRT-Zeichen eingegangen werden. Nach je-dem dieser Kapitel folgen zur Eigenkon-

Page 14: Mitteilungen BDR

736 | Der Radiologe 8 · 2013

Komplikationsmanagement im Herzkatheterlabor

Erhard Kaiser, 137 Seiten, Springer Verlag; Auflage 2013 (22. März 2013), ISBN-10: 3642256007, 99,99 €

Wer Eingriffe im Gefäßsystem durch-führt, wird unweigerlich mit Komplika-tionen konfrontiert. Bei der Katheteran-giographie sollte die Komplikationsrate unter 1% liegen, bei therapeutischen Ein-griffen 2% nicht übersteigen. Diese Zahlen aus der Kardiologie gelten gleichermaßen für alle anderen Gefäßeingriffe, also auch für die interventionelle Radiologie.

Auf 137 Seiten werden vom Autor und seinen Mitarbeitern typische prozedura-le Komplikationen vorgestellt. Dazu zäh-len die Komplikationen am Punktionsort, Komplikationen in der Aorta abdomina-lis und thoracalis, mit Drähten und Ka-thetern bei der selektiven Sondierung, bei der Ballondilatation und Stentimplantati-on sowie Komplikationen durch Throm-bosen, Thromboembolien und Kontrast-mittelunverträglichkeiten. Aber auch un-mittelbar nach dem Eingriff auftretende Komplikationen wie Herzrhythmusstö-rungen, Schock, kontrastmittelinduzierte Nephropathie und Hyperthyreose werden behandelt. Auf 20 Seiten wird das Fehler-management für vaskuläre Interventionen vorgestellt und was von der Luftfahrt da-für gelernt werden kann.

Diesem Hauptkapitel des Buches ist ein Abschnitt voran gestellt, der die Un-tersuchungs- und Behandlungsplanung einschließlich der juristischen Aspekte der Aufklärung behandelt. Abschließend wird auf die Patientennachsorge mit Mo-nitoring und ambulanten Kontrollen ein-gegangen. Das Buch schließt mit einem Sachregister.

Der Inhalt ist gut gegliedert, leicht les-bar und didaktisch mit 76 instruktiven Abbildungen angereichert. Es kann allen interventionell tätigen Radiologen und Neuroradiologen empfohlen werden, da viele Komplikationen, ihre Ursache und

trolle mehrere Übungsfälle mit Lösungen auf der folgenden Seite.

In der 2. Auflage wurde dem fortschrei-tenden medizinischen Interesse mit neu-en Themen Rechnung getragen wie z.B. im Kapitel Hüftgelenk dem femoroazeta-buläres Impingement, den Ab- und Ad-duktoren und Sportverletzungen, sowie der fortschreitenden Technik mit neuem hochauflösendem Bildmaterial von 3-Tes-la-Geräten.

Das didaktisch gute Doppelseitenkon-zept mit rechtsseitigen Schemata und Ab-bildungen und linksseitigen gut verständ-

lichen Erklärungen erleichtert den Zugang und fördert den Lerneffekt. Auch die Dar-stellung der Befunde in verschiedenen Se-quenzen und in verschiedenen Ebenen hebt dieses Buch deutlich hervor.

Der MR-Trainer Untere Extremität wendet sich an alle Radiologen und ra-diologisch Interessierte und ist vor allem für MR-Einsteiger und medizinisch-tech-nisches Personal ein äußerst hilfreiches Arbeitsmittel. Aber auch Fachleuten bie-tet es praktische Interpretationshilfen.

Bei einem guten Preis-Leistungs-Ver-hältnis ist dieses Buch eine lohnende An-

schaffung für alle, die sich mit der MR-Technik und Befundung der unteren Ext-remität beschäftigen und gehört in die Nä-he jedes MR-Gerätes, bzw. Befundungs-arbeitsplatzes.

Dr. Martina FabianSindelfingen

Bewältigung nicht nur für kardiologische, sondern für alle Gefäßeingriffe bedeutsam sind und viele Empfehlungen für die Ver-meidung und Behandlung äußerst hilf-reich sein können.

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus MathiasHamburg

Rezensionen · Mitteilungen des BDR

Page 15: Mitteilungen BDR

737Der Radiologe 8 · 2013 |

Diffusion Tensor Imaging – Introduction and Atlas

Stieltjes, Brunner, Fritzsche, Laun1. Auflage Springer Verlag, 308 Seiten, 340 Abbildungen, 3 D Daten auf CD-Rom, ISBN: 978-3-642-20455-5, Preis 266,43 Euro

Ein englischsprachiges Lehrbuch für den Einstieg und vertiefende theoretische und praktische Kenntnisse zum Thema Diffu-sion Tensor Imaging (DTI). Das Buch ist in zwei Kapitel gegliedert.

Im ersten, 40 Seiten umfassenden Einleitungskapitel wird die grundlegen-de Funktionsweise der Diffusionstensor-bildgebung im MRT erläutert. Es beginnt mit den theoretischen, sehr formellastigen Grundlagen der Diffusionsbildgebung, worauf der Begriff des Diffusionstensors und der Fraktionalen Anisotropie (FA) eingeführt wird. Darauf aufbauend wer-den die Grundlagen des Fibertracking er-läutert. Fibertracking ist die in-vivo Dar-stellung von Nervenbahnen im MRT. Zum Ende des Kapitels werden sehr speziellen Verfahren wie das High-angular-resolu-tion Diffusio Imaging (HARDI) erläu-tert. Dieser Teil des Buches ist sehr theo-rielastig und muss hart erarbeitet werden. Für den praktisch tätigen Kollegen inter-essant folgt ein Kapitel mit ausgewählten DTI-Anwendungsbeispielen wie der Ab-bildung von Hirnreifungsprozessen und

die Anwendung bei Schizophrenie. Au-ßerdem wird auf konkrete Einstellungen von Messparametern am MR-Gerät ein-gegangen (Einfluss des b-Wertes, Stellen-wert der EPI-Sequenzen).

Dem folgt ein zweites, 240 Seiten star-kes Kapitel entsprechend einem DTI- und Fibertracking-Atlas. Dieses Kapitel ist eine wahre Freude und Hilfestellung für jeden Kollegen zum Einstieg in die DTI-Bildge-bung sowie für fortgeschrittene Kollegen zur laufenden Befund. Auf Doppelseiten werden coronare, sagittale und axiale 2 D-Schnittbilder von farbkodierten FA-Kar-ten mit T1-gewicheten Sequenzen korre-liert und ausführlich die Faerverläufe, Gy-rusverteilung und relevante Nervenbah-nen illustriert und beschriftet. Hier fin-det jeder Radiologe das passende Bild für seine anatomisch relevante Struktur! Am Ende des Buches werden 3D-Fibertrack-ing Bilder der großen Bahnen präsentiert und es wird ausführlich erläutert, wie man selbst zur Errechung und Rekonstruktion der Bahnen kommt. Ein Kollege nannte es eine „Kochanleitung“ fürs Fibertrack-ing. Dieser letzte Teil hat für die praktische Anwendung einen hohen Praxisnutzen.

Last but not least enthält das Buch eine CD-Rom, die die im Buch präsentierten Inhalte ab Windows XP SP3 digital ver-fügbar macht (Graphikkarte 1024x768 Pi-xel, 2 GB RAM).

Dr. med. Kalinka-GrafeBerlin

Der BDR begrüßt seine neuen Mitglieder

NiedersachsenStefan Thieke, Hannover

SaarlandDr. med. Markus Bach, NeunkirchenDr. med. Kerstin Dell, Neunkirchen

Schleswig-Holstein Dr. Jan Strobach, Lübeck

BDR

Wir gratulieren unseren Mitgliedern

Dr. med. Burkhard Oeser, der am 10. August 65 Jahre alt geworden ist,

PD Dr. med. Georg Küffer, der am 20. August 65 Jahre alt geworden ist.

BDR

HerausgeberBerufsverband der Deutschen Radiologen  (BDR)Träger der Akademie für Fort- und  Weiterbildung in der Radiologie  sowie der Qualitäts-Ring-Radiologie  gGmbH, zusammen mit der Deutschen  Röntgengesellschaft e.V. (DRG)

Verantwortlich Dr. Helmut Altland, München

RedaktionDipl.-pol. Sabine Lingelbach (sl), BerlinUdo H. Cramer (uc), München Dr. Helmut Altland (ha), München Dr. Klaus Hamm (kh), Chemnitz Prof. Dr. Markus Müller-Schimpfle (mms),  Frankfurt/Main

Weitere AutorenDr. med. Jan Keßeböhmer, Lübeck (Landesvorsitzender Schleswig-Holstein)Dr. med. U. Wezler, Hildesheim

Cartoonwww.kikatoon.de, Berlin

Beiträge, die nicht als Stellungnahme des Berufsverbandes gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers dar.

BDR

Impressum

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738 | Der Radiologe 8 · 2013

Radiologisches Versorgungszentrum Minden-Löhne GbR

Diagn. u. Interventionelle Radiologie • Neuroradiologie • Nuklearmedizin • Strahlentherapie

Facharzt/ärztin für Radiologie

Facharzt/ärztin für Nuklearmedizin

Mitten in Minden sind wir ein sehr erfolgreiches Unternehmen für Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin. Kundennähe, beste Referenzen undProfessionalität zeugen von unserer starken Marktstellung in OWL.

Wir suchen zum baldmöglichsten Eintritt eine(n):

Wir erwarten:• Eine Persönlichkeit mit hoher Motivation• Engagement und Eigeninitiative• Identifikation mit den Unternehmenszielen• Hohes Verantwortungsbewusstsein

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in einem lebhaften Umfeld• Ein motiviertes und kompetentes Team von

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern• Eine dem Aufgabengebiet entsprechende Bezahlung• Flexible Arbeitszeiten

Kontaktaufnahme gern über 0571/ 88 95 180 oder [email protected] schriftlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:

RVZ | Dr. T. Janssens | Ringstr. 44 | 32427 Minden | www.rp-minden.de

A N Z E I G E

Chiffre-Anschrift: BDR-Geschäftsstelle, August-Exter-Straße 4, 81245 MünchenVeröffentlichung auch unter www.radiologenverband.deFür Mitglieder ein kostenloser Service

Fachärztin/ Facharzt oder Oberärztin/ Oberarzt für unsere Abteilung für Kinderradiologie gesuchtAls dienstleistungs- und serviceorientierte Klinik  in  Hamburg  gehört  es  zu  unseren Stärken, beste Qualität und wirtschaftliches Handeln  mit  der  Gesundheit  und  dem Wohlbefinden unserer Patienten in Einklang zu bringen. Wir suchen für unsere Abteilung für Kinderradiologie zum nächstmöglichen Termin  eine/n  Fachärztin/  Facharzt  oder Oberärztin/ Oberarzt (in Abhängigkeit von der Qualifikation). 

Ihr Aufgabengebiet:In  dieser  Funktion  betreuen  Sie  die Bildgebung bei Kindern mit chirurgischen/ unfallchirurgischen,  orthopädischen, pulmonalen,  gastroenterologischen, nephrologischen,  hämatologischen  und cerebralen Erkrankungen. Sie unterstehen direkt  dem  Leiter  der  Abteilung  für Kinderradiologie, der auch die Berechtigung zur  vollen  Weiterbildungszeit  auf  dem Gebiet der Kinderradiologie besitzt. 

Ihr Profil:Wir  erwarten  eine  abgeschlossene Facharztweiterbildung Radiologie und eine mehrjährige Berufserfahrung. Sie passen gut  zu  uns,  wenn  Sie  Interesse  an  der Kinderradiologie und insbesondere auch an der Magnetresonanztomographie haben. Weiterhin haben Sie Freude am Umgang mit Kindern und sind ein/e aufgeschlossene/r Gesprächspartner/in für die Kinder und auch deren Eltern. Sie bringen die Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit mit allen im Hause tätigen Berufsgruppen mit und verfügen  über  Kommunikations-  und Teamfähigkeit. Außerdem zeichnen Sie sich durch ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Motivation und Engagement aus. Flexibilität und  Belastbarkeit  (mit  Teilnahme  am Rufbereitschaftsdienst) sind Voraussetzung. Wir  bieten  Ihnen  ein  attraktives  Umfeld mit  neuester  kindgerechte  Bildgebung mit modernster MRT-Technologie und ein angenehmes kollegiales Arbeitsumfeld in unserem Kinderkrankenhaus. Für weitere Informationen steht  Ihnen der Leiter der Abteilung Kinderradiologie, Herr  Prof.  Dr.  K.  Helmke,  unter  Telefon: 040/88908-262 gern zur Verfügung.

[email protected]

A N Z E I G E

Chiffre-Anschrift: BDR-Geschäftsstelle, August-Exter-Straße 4, 81245 MünchenVeröffentlichung auch unter www.radiologenverband.deFür Mitglieder ein kostenloser Service

Suchen FA Radiologie/ Nuklearmedizin (m/w) für große Praxis Nähe HHFür unsere Radiologische Praxis mit Nuklearmedizin und Krankenhausan-bindung suchen wir per sofort einen Facharzt oder einen Doppelfacharzt für Radiologie und NUK (m/w).Wir sind eine große Gemeinschaftspraxis in Itzehoe (Schleswig-Holstein, Nähe Hamburg) und suchen einen engagierten Kollegen (m/w). Nach der Kennlernphase wäre auch eine Teilhaberschaft möglich, da ein Teilhaberwechsel aus altersbedingten Gründen ansteht.

Anja Rühmann, 04821/ 900 81 25

Anzeigen/BDR-Adressen · Mitteilungen des BDR

Page 17: Mitteilungen BDR

739Der Radiologe 8 · 2013 |

BDR-Vorstand

Vorsitzender Dr. Helmut Altland BDR, August-Exter-Straße 4 81245 München Tel: 0 22 41/33 70 75 Fax: 0 32/2 23 72 77 74 [email protected]

1. stellvertretender Vorsitzender Prof. Dr. Bernd Hamm Institut für Radiologie, Charité Charitéplatz 1 10117 Berlin Tel: 0 30/4 50 52 70 31 Fax: 0 30/4 50 52 79 11 [email protected]

2. stellvertretender Vorsitzender Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124, 09122 Chemnitz Tel: 03 71/22 01 82 Fax: 03 71/2 78 04 10 [email protected]

Schriftführer Dr. Detlef Wujciak Niemeyer-Straße 23  06110 Halle/Saale Tel: 0345/6 14 00  Fax: 0345/61 40 21 0

[email protected]ührer Dr. Ulrich Wezler Kaiser-Wilhelm-Straße 7 31134 Hildesheim Tel: 05121/88 02 30/88 02 28 [email protected] Prof. Dr. Markus Müller-Schimpfle Klinik für Radiologie, Neuroradio-logie u. Nuklearmedizin, Klinikum Frankfurt am Main-Höchst Gotenstraße 6–8 65929 Frankfurt/M Tel: 0 69/31 06 28 18 Fax: 0 69/31 06 25 11 mueller-schimpfle@radiologen verband.deVorstandsmitglied Dr. Hans-Jürgen Romahn Rosenauer Straße 27a EsCo II 96450 CoburgTel: 0 95 61/23 10 00Fax: 0 95 61/23 10 [email protected]

Länderausschuss

Dr. Andreas Bollkämper Schloßgarten 5 22041 Hamburg Tel: 0 40/3 00 60 60 Fax: 0 40/3 00 60 650  [email protected]

BDR-Landesverbände

Baden-Württemberg Jürgen Witt Hohenloher Straße 1 74172 Neckarsulm Tel: 0 71 32/70 01 Fax: 0 71 32/90 16 28  [email protected]

Bayern Dr. Hans-Jürgen RomahnRosenauer Straße 27a EsCo II 96450 CoburgTel: 0 95 61/23 100 0  Fax: 0 95 61/23 100 69  [email protected]

Berlin Dr. Bernd Reichmuth MVZ Am Studio Albert-Einstein-Straße 2  12489 Berlin Tel: 0 30/62 90 70 10  Fax: 0 30/62 90 70 11  [email protected]

Brandenburg Dr. Frank Schniewind Friedrich-Ebert Straße 6a  19322 Wittenberge  Tel: 03877/79 935 Fax: 03877/79 444  [email protected]

Hamburg Dr. Andreas Bollkämper Schloßgarten 5 22041 Hamburg Tel: 0 40/30 06 06 0 Fax: 0 40/30 06 06 50  lv.hh@ radiologenverband.de

Hessen Dr. Norbert Schmidt Gerloser Weg 20 36039 Fulda Tel: 06 61/9 02 95 40 Fax: 06 61/9 02 95 24  [email protected]

Mecklenburg-Vorpommern Dr. Klaus-H. Schweim Marienstraße 2-4 18439 Stralsund Tel.: 0 38 31/35 32 00 Fax: 0 38 31/25 82 70  [email protected]

Niedersachsen/Bremen PD Dr. Jens-Holger Grunert Georgstraße 16  30159 Hannover Tel: 05 11/12 37 170  [email protected] Obmann für Bremen Dr. Stefan Neumann Schwachhauser Heerstraße 54 28209 Bremen  Tel: 04 21/84 13 13 0  Fax: 04 21/84 13 13 84  [email protected]

Nordrhein Dr. Wolfgang Grimm Am Fronhof 10  53177 Bonn Tel: 02 28/688 9440  Fax: 02 28/688 944-20 [email protected]

Rheinland-Pfalz Dr. Wolfram Schaeben Emil-Schüller-Straße 33  56068 Koblenz Tel: 0261/13 000 0  Fax: 0261/13 000 15  [email protected]

Saarland Dr. Christoph Buntru Vaubanstraße 25 66740 Saarlouis Tel: 0 68 31/48 88 20 Fax: 0 68 31/12 14 02  [email protected]

Sachsen Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124  09122 Chemnitz Tel: 0371/22 01 82 Fax: 0371/27 80 410  [email protected]

Sachsen-Anhalt Dr. Detlef Wujciak Niemeyer Straße 23  06110 Halle/Saale Tel: 0345/6 14 00  Fax: 0345/6 14 02 10  [email protected]

Schleswig-Holstein Dr. Jan Keßeböhmer Marlistraße 112  23566 Lübeck Tel: 04 51/61 09 60 Fax: 04 51/61 09 655  [email protected]

Thüringen Dr. Michael Herzau Zeitzer Straße 20  07743 Jena Tel: 0 36 41/35 80 00 Fax: 0 36 41/35 80 22  [email protected]

Westfalen-Lippe Prof. Dr. Detlev Uhlenbrock Wilhelm-Schmidt-Straße 4  44263 Dortmund Tel: 02 31/9 43 36  Fax: 02 31/9 43 37 90  [email protected]

Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie

Vorsitzende des Direktoriums: Prof. Dr. Ulrich Mödder, Düsseldorf, Vorsitzenderin Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Jürgen Freyschmidt, BremenDr. Helmut Altland, München, Stellvertretender Vorsitzender

Anschrift: Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel.: 0 30/91 60 70 15, Fax: 0 30/91 60 70 22E-Mail: [email protected]   Internet: www.drgakademie.de

BDR-Vertretungen

Geschäftsstelle August-Exter-Straße 4 81245 München Tel: 0 89/89 62 36 10 Fax: 0 89/89 62 36 12 [email protected] www.radiologenverband.deGeschäftsführerRechtsanwalt Dipl. Kfm.  Udo H. Cramer Rechtsanwalt Markus HenkelBüro Berlin Redaktion Dipl.-pol. Sabine Lingelbach Invalidenstraße 90 10115 Berlin Tel: 030/28 04 56 10 Fax: 030/28 04 56 12 [email protected]

QRR-Geschäftsstelle

August-Exter-Straße 4 81245 MünchenTel: 0 89/89 62 36 10 Fax: 0 89/89 62 36 12


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